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Stand: 15.08.2016 1 Verbindlicher Standard für die Erstellung von Feuerwehrplänen des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld Stadt Bielefeld Immobilienservicebetrieb August-Bebel-Str. 92 33602 Bielefeld Ansprechpartner: Oliver Rudolf Tel. 0521-51-2182 [email protected]

Feuerwehrplänen - Bielefeld - Startseite · Die grau hinterlegten Attribute erhalten die Werte aus den benutzerspezifischen Zeichnungseigenschaften oder aus den Systemvariablen (siehe

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Stand: 15.08.2016 1

Verbindlicher Standard für die Erstellung von

Feuerwehrplänen

des Immobilienservicebetriebes

der Stadt Bielefeld

Stadt Bielefeld Immobilienservicebetrieb

August-Bebel-Str. 92 33602 Bielefeld

Ansprechpartner: Oliver Rudolf

Tel. 0521-51-2182 [email protected]

Verbindlicher Standard des ISB für Feuerwehrpläne

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Inhaltsverzeichnis

1. Erstellung von Feuerwehrpläne

1.1 Vorbemerkung 3

1.2 Allgemein 3

1.3 Zeichnungskonventionen 3

1.4 Dateiformate 3

1.5 Integration der Übersichtspläne in Feuerwehrpläne 4

1.6 Darstellung der Feuerwehrpläne 4

• Darstellung 4

• Ausrichtung der Pläne 5

• Gestaltung der Feuerwehrpläne 5

1.7 Beschriftung der Feuerwehrpläne 5

1.8 Objektbildung / Blockbildung 5

1.9 Sonstiges 6

2. Aufbau der Schriftfelder 2.1 Zeichnungs-Eigenschaften 6

2.2 Schriftfelder 7

2.3 Beispiel: Schriftfelder 7

3. Anhang

3.1 Beispiel: Feuerwehrplan 8

3.2 Beispiel: Anfahrtsplan 9

3.3 Information und Hinweis der Feuerwehr Bielefeld 10

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1. Erstellung von Feuerwehrpläne 1.1 Vorbemerkung Zur raschen Orientierung und Beurteilung der Lage in Notfallsituationen benötigt die Feuerwehr der Stadt Bielefeld von den öffentlichen Gebäuden Informationen über Zufahrt, Lage, Zugang, Brandschutz etc. Diese Informationen sind in Feuerwehrplänen, unter vorheriger Absprache und nach Vorgaben der Feuerwehr zu erstellen. Für die Erstellung der Lagepläne werden vom ISB aktuelle Lagepläne oder ein Auszug aus dem Kataster der Stadt Bielefeld in PDF-Format zur weiteren Bearbeitung gestellt. Grundrisspläne der Gebäude stehen in vereinfachter Darstellung zur Verfügung (Übersichtspläne). Die Pläne sind in digitalem Format zu erstellen und als DWG-Format und PDF-Format zu übergeben. 1.2 Allgemein Maßgebend zur Erstellung der Feuerwehrpläne sind die Informationen und Hinweise der Feuerwehr Bielefeld (siehe Anhang). Die DIN- und EN-Normen, die VDI-Richtlinien und die VDMA-Einzelblätter sind in der jeweils neuesten Fassung einzuhalten. Die Zeichnung muss den Anforderungen an den Datenaustausch von CAD-Systemen Gebäude und Gebäudetechnik – Konventionen VDI 6027 Blatt 1, neueste Fassung, entsprechen. Layer- und Blockstrukturen sind nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers (siehe Vorlage / Musterdateien) sind exakte, auswertbare und strukturierte CAD-Pläne zu erstellen. Die Vorlage- und Musterdateien erhält der Auftragnehmer bei Auftragsvergabe. 1.3 Zeichnungskonventionen Siehe dazu „Verbindlicher Standard für die Erstellung von CAD-Zeichnungen“ sowie „Verbindlicher Standard für die Vergabe von Zeichnungsnamen“ in der jeweiligen aktuellen Version. 1.4 Dateiformate Alle digitalen Zeichnungen, die der ISB zur Verfügung stellt, stehen ausschließlich im 2010 DWG-Dateiformat zur Verfügung. Eine Konvertierung in andere Formate oder Versionen findet NICHT statt.

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1.5 Integration der Übersichtspläne in Feuerwehrplä ne Alle Objekte sind vor Ort zu besichtigen. Die vorhandenen Planunterlagen müssen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Grundrissdarstellungen werden vom ISB vorgegeben und sind ausschließlich vom ISB zu ändern – Änderungen am Grundriss werden NICHT vom Auftragnehmer vorgenommen-. Die Übersichtspläne mit der Darstellung der Grundrisse werden als externe Referenzen in die Feuerwehrpläne eingefügt. Alle Darstellungen des Feuerwehrplans erfolgen ausschließlich hier und nicht im Übersichtsplan. Bei der Vorortkontrolle und der Bestandsaufnahme ist der Betrieb des jeweiligen Nutzers zu berücksichtigen. Ein Binden des Übersichtsplans ist NICHT zulässig. 1.6 Darstellung der Feuerwehrpläne Darstellung Die Pläne sind gelb (RGB-Farbe: 255, 255, 214) zu hinterlegen und somit die Flächen als nicht befahrbar gekennzeichnet. Die Geschosspläne sind ebenfalls gelb (RGB-Farbe: 255, 255, 214) zu hinterlegen. Farben sind vollflächig darzustellen, keine Linien oder Punktraster. Alle befahrbaren Flächen für die Feuerwehr (auch die Zufahrtsstraßen) sind vollflächig grau (RAL 7004 Signalgrau) darzustellen. Das Material der Bewegungsflächen ist zu benennen und gegebenenfalls durch unterschiedliche Grautöne zu unterscheiden. Hauptbewegungsflächen (z.B. Flurbereiche und Treppenhäuser) sind wegen der besseren Übersicht farblich zu hinterlegen (Flurbereiche: RGB-Farbe: 184, 210, 176 (RAL 6019)); Treppenhäuser: RGB-Farbe: 34, 105, 90 (RAL 6024)). Stellen die grafisch schwer darzustellen, aber für die Feuerwehr wichtig sind, können durch Fotos ergänzt werden. Die Laufrichtung der Treppen ist einzuzeichnen – Farbe Schwarz (AutoCAD- -Indexfarbnummer 7). Der Verlauf der Brandwände ist abweichend von der DIN durch eine breite und Magenta Volllinie (RGB-Farbe: 255, 0, 255) und mit dem entsprechenden Symbol nach DIN 14034-6 zu kennzeichnen. Hierbei kann durch Linienunterbrechungen auf T-90-Türen hingewiesen werden. Diese brauchen also nicht extra dargestellt werden. Anschlusspläne sind zu kennzeichnen. Im Anfahrtsplan und in den Geschossplänen sind die Treppenhäuser und die Haupteingangspfeile vollflächig in Verkehrsgrün (RAL 6024) darzustellen. In den Plänen ist die Sammelstelle zu kennzeichnen. Liegt der Sammelplatz außerhalb des Plans, ist die Richtung zur Sammelstelle anzugeben.

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Ausrichtung der Pläne Die kartographische Richtung ist auf jedem Plan durch einen Nordpfeil darzustellen. Die Pläne sollten nach Möglichkeit so aufgebaut sein, dass die Hauptzufahrt bzw. der Hauptzugang am unteren Rand des Planes liegt. Sämtliche Pläne sollten die gleiche kartographische Richtung aufweisen. Gestaltung der Feuerwehrpläne Bei der Erstellung des Feuerwehrplanes sind folgende Farben zu verwenden: - Signalblau (RAL 5005): für Löschwasser ( Behälter und offene Entnahmestellen), - Signalrot (RAL 3001): Bereiche und Stellen mit besonderen Gefahren - Signalgelb (RAL 5381): für nicht befahrbare Flächen - Signalgrau (RAL 7004): für befahrbare Flächen - Weißgrün (RAL 6019): horizontale Rettungswege (Flure oder Rettungstunnel) - Verkehrsgrün (RAL 6024): vertikale Rettungswege (Treppenräume) 1.7 Beschriftung der Feuerwehrpläne In der rechten oberen Ecke = Einsatzplan – Nummer, darunter ein Lageplan aus dem hervorgeht, welcher Bereich der Immobilie dargestellt wird. In der rechten unteren Ecke Planbezeichnung Objektname, Typ und Adresse; Anschrift Planersteller und Datum (siehe auch 2. Aufbau der Schriftfelder). Die Legende befindet sich entweder am rechten Rand des Plans unterhalb des dargestellten Bereichs oder am unteren Rand (siehe Anhang). Die Räume sind nach Absprache mit der Feuerwehr durch die Raumnummer und –Bezeichnung zu kennzeichnen. Diese Angaben werden aus den Übersichtsplänen entnommen. Dachflächen sind mit dem Wort „Dachfläche“ zu kennzeichnen und sind ebenfalls mit einer Schraffur darzustellen. Beschriftungen werden nur horizontal oder vertikal dargestellt. 1.8. Objektbildung / Blockbildung Die Symbole sind nach DIN 14034 zu verwenden. Nur die auf dem jeweiligen Plan verwendeten Symbole und Abkürzungen sind in einer Legende zu erläutern. Für Unterflurhydranten ist die Kennzeichnung nach DIN 14095 (ohne Entfernungsangabe) zu verwenden. Überflurhydranten sind mit einem zusätzlichen Hinweis zu versehen (z.B. ÜH).

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1.9 Sonstiges Weitere Mindestangaben der Feuerwehrpläne sind der Norm 14095 zu entnehmen. Das Feuerwehramt und der ISB bekommen vor Lieferung einen Vorabzug in PDF-Format zur Prüfung per E-Mail. Der Ausdruck erfolgt nach Angaben im Auftrag als lichtbeständiger Farblaser-Druck an den ISB ungefaltet und nicht laminiert. Der ISB leitet die Feuerwehrpläne an die Feuerwehr und an die zuständigen Ämter weiter. Es ist eine Allgemeine Objektinformation nach DIN als Excel oder Word Datei zu erstellen. 2. Aufbau der Schriftfelder 2.1.Zeichnungs-Eigenschaften Die Zeichnungseigenschaften einer Zeichnung –zu erreichen über das Menü Datei-> Zeichnungseigenschaften – definieren zusätzliche Beschreibungen der Zeichnungen. Diese Beschreibungen können dazu benutzt werden um:

• mit dem Design-Center oder Windows-Explorer nach Ihnen zu suchen oder als Datei-Eigenschaften anzeigen zulassen

• diese Werte in Attribute automatisiert eintragen zu lassen • diese Werte in Schriftfelder automatisiert eintragen zu lassen

Definition von benutzerspezifischen Eigenschaften Der folgende Dialog stellt die benutzerspezifischen Eigenschaften dar. Diese werden in Zeichnungs-Schriftfelder automatisch eingefügt. Die Daten der Wirtschaftseinheiten sind bei der Facility-Management Abteilung des ISB nachzufragen.

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2.2 Schriftfelder Feuerwehrpläne Für Feuerwehrpläne ist das folgende Zeichnungs-Schriftfeld zu verwenden. Die grau hinterlegten Attribute erhalten die Werte aus den benutzerspezifischen Zeichnungseigenschaften oder aus den Systemvariablen (siehe dazu die rot umgrenzten Erläuterungen). 2.3 Beispiel: Schriftfeld

Zeichnungseigenschaft:

WE-Nummer

Zeichnungseigenschaft:

WE-Bezeichnung

Zeichnungseigenschaft:

WE-Straße

Zeichnungseigenschaft:

Geschoss(editierbar)

Schriftfeld:

Andere->Systemvariable->ctab

Reservierter Bereich für

eigenes Logo

(37mm ´ 12mm)

Schriftfeld:

Dokument->Dateiname

(nur Dateiname)

Schriftfeld:

Plot->Plotdatum

Lieferanschrift

Stadt Bielefeld

Neues Rathaus

Niederwall 23

33602 Bielefeld

Rechnungsanschrift

Stadt Bielefeld

Amt (siehe oben)

Postfach 10 29 31

33529 Bielefeld

Sprechzeiten

Mo. – Do. 08.00 - 16.00 Uhr

Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

allgemeine Info in den übrigen Zeiten

über die Feuerwehrleitstelle:

Tel.: 0521 51-2301

Konten der Stadtkasse Bielefeld

Sparkasse Bielefeld Kto.-Nr. 26

(BLZ 480 501 61)

IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26

BIC: SPBIDE3BXXX

und bei weiteren

Bielefelder Geldinstituten

Postbank Hannover Kto.-Nr. 20-307

(BLZ 250 100 30)

Bielefeld

Bitte bei der Antwort angeben

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Bielefeld

370.31/32 17.04.2010

Der Feuerwehrplan

Hinweise und Informationen zur Erstellung von Feuer-wehreinsatzplänen nach DIN 14095

Information: Abteilung Vorbeugender Brandschutz Stand: Dezember 2009

1. Feuerwehrpläne

Von den Brandschutzdienststellen oder Bauaufsichtsbehörden wer-den - je nach Art, Lage und Nutzung der baulichen Anlage - Feuer-wehrpläne gefordert. Sie dienen dem Zweck, im Falle eines Brandes den Einsatzkräften der Feuerwehr einen genauen Überblick über die Lage von feuergefährlichen Stoffen, Löschmitteln sowie Angriffs- und Fluchtwege zu liefern.

Sie helfen bereits auf der Anfahrt zum jeweiligen Schadensobjekt der Feuerwehr zur Orientierung. Ohne Feuerwehrpläne wären wegen der Größe und den betriebsbedingten Eigenschaften der Objekte umfang-reiche Erkundungen erforderlich.

Die Einsatzkräfte müssen auf bestehende Gefahren und spezifische Objekteigenschaften hingewiesen werden, damit ein sicheres und schnelles Vorgehen möglich wird. Diese Erkundung wäre ohne Feu-erwehrpläne sehr zeitintensiv. Daher verkürzen Feuerwehrpläne die Rettungszeit in Ihrer Anlage.

Stadt Bielefeld - Feuerwehramt- 33597 Bielefeld

An die Planersteller von

Feuerwehreinsatzplänen

Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister

Feuerwehramt Am Stadtholz 18

33609 Bielefeld

Auskunft gibt Ihnen:

Vorbeugender Brandschutz

Neubau, 2.OG, Straßenseite

Zimmer: 230 - 234

Telefon 0521 51 - 3988

Telefax 0521 51 - 6142

Internet www.bielefeld.de

E-Mail Feuerwehr.Vorbeugender

[email protected]

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2. Warum werden Feuerwehrpläne gefordert?

Auf Grund ihrer besonderen Bedeutung für das „Einsatzgeschehen“ der hilfeleisten-den Feuerwehr sind Feuerwehrpläne grundsätzlich bei allen „besonderen Objekten“ sinnvoll bzw. erforderlich. Die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen wird auf Grundlage bauaufsichtlicher eingeführter Regelwerke gefordert.

Gemäß der Sonderbauverordnung (SBauVO) sind Feuerwehrpläne z.B. erforderlich bei

- Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten - Versammlungsstätten - Verkaufsstätten - Garagen

weitere Rechtsgrundlagen sind u.a.: - Industriebaurichtlinie - Schulbaurichtlinie - Löschwasserrückhalterichtlinie

Überall dort, wo Feuerwehrpläne nicht in Sonderverordnungen vorgeschrieben, bzw. wenn entsprechende Sonderverordnungen nicht eingeführt sind, können Feuerwehr-pläne im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde bzw. Brandschutzdienststelle als zusätzliche Bauauflage z.B. bei nachfolgend aufge-führten Objekten gefordert werden:

- in unübersichtlichen Objekten mit größerer Ausdehnung - bzw. in Objekten mit schwer erkundbaren Eigenarten von Bauweise und Nut-

zung, - in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen, - in Baudenkmälern und Museen, - als Kompensationsmaßnahme in Objekten mit bauaufsichtlich genehmigten

Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen, z.B. bei besonderer Anordnung und Ausführung der Rettungswege

Bei der Erarbeitung und Erstellung von Brandschutzkonzepten bzw. Brandschutz-nachweisen wird bei besonderen Risiken und Nutzungen regelrecht auch die Not-wendigkeit von Feuerwehrplänen geprüft. Besonders objektspezifische Problemstel-lungen können ein besonderes Vorgehen der Feuerwehreinsatzleitung im Brandfall notwendig machen, so dass die Forderung nach einem Feuerwehrplan im Brand-schutzkonzept konkretisiert und begründet werden muss. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden dann das Brandschutzkonzept und die darin dargestellten Sachverhalte in der Regel auch Bestandteil der Bauge-nehmigung und somit für den Bauherrn verbindlich.

3. Normung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Die Norm DIN 14095 dient dazu, die Ausführung der bauaufsichtlich erforderlichen Feuerwehrpläne zu vereinheitlichen. Feuerwehrpläne nach dieser Norm dienen der raschen Orientierung und Beurteilung der Lage.

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3.1 Format, Maßstab und Raster Die Feuerwehrpläne sind auf Papier im Format DIN A 3 darzustellen. Es ist ein Pa-pier mit einem Flächengewicht von mindestens 80g/m2 zu verwenden. Info: Die Feuerwehr Bielefeld laminiert ihre eingeschickten Einsatzpläne. Der Maßstab der Zeichnung ist so zu wählen, dass das Objekt formatfüllend darge-stellt werden kann. Zur Abschätzung von Entfernungen auf den Feuerwehrplänen ist ein Raster von 10,00 m einzuzeichnen. Bei Übersichtsplänen darf ein anderes Raster (z.B. 20 m oder 50 m) gewählt werden.

3.2 Kartographische Richtung und das Schriftfeld

Die kartographische Richtung ist auf jedem Plan durch einen Nordpfeil darzustellen. Bezüglich der Ausrichtung des Grundrisses auf dem Papier ist zu berücksichtigen, dass die Hauptzufahrt beziehungsweise die Hauptzugänge am unteren Rand des Planes liegen. In der oberen rechten Ecke des Feuerwehrplanes ist für die Eintragung einer Einsatzplannummer, die objektspezifisch von der Feuerwehr Bielefeld festgelegt wird, ein Schriftfeld mit den Mindestmaßen von 30 mm breit und 10 mm hoch vorzu-sehen. Ein weiteres Schriftfeld mit den Maßen von maximal 80 mm breit und maximal 30 mm hoch ist in der rechten unteren Ecke für die Benennung des Objektes, des Er-stellungsdatums und des Planerstellers sowie für Änderungsvermerke (Änderungs-datum und Planersteller) vorzusehen.

3.3 Inhaltliche Punkte von Feuerwehrplänen

In Abstimmung mit der Feuerwehr Bielefeld müssen neben den, in der DIN 14095 genannten Punkten, nachfolgend aufgeführte Informationen im Feuerwehrplan ent-halten sein:

- Hausnummer des Objektes - Hausnummern der angrenzenden Objekte - Straßennamen - Wasserversorgung (Hydranten, Löschwasserbrunnen, Gewässer)

Weitere Angaben sind, wenn vorhanden, im Feuerwehrplan aufzunehmen:

- Art und Menge von feuergefährlichen Stoffen - Gefahrstoffe in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen - Gefahrengruppen bei radioaktiven Stoffen - Einstufung von gentechnischen Labors - Warnhinweise auf löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen - Elektrische Freileitungen und Oberleitungen mit Angabe der Spannung in Volt - Sonstige besondere brandschutztechnische Risiken

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Bei erforderlicher Löschwasserrückhaltung sind anzugeben:

- Schieber und Absperrmöglichkeiten im Rohrleitungsnetz - Abwasserkanäle auf dem Grundstück - Zuflüsse ins öffentliche Abwassernetz - Vorfluter - Rückhaltebecken - Barrieren - abgesenkte Flächen zur Löschwasserrückhaltung - bewegliche Barrieren und Auffangwannen

Bei Notwendigkeit ist ein gesonderter Plan für die Löschwasserrückhaltung zu erstel-len.

4. Übersichtsplan

Ein Übersichtsplan als zusätzlicher Plan ist immer dann erforderlich, wenn die Dar-stellung der baulichen Anlage auf einem Plan nicht möglich ist. Der Übersichtsplan muss mindestens die Angaben gemäß DIN 14095 enthalten. Zusätzlich ist auf dem Übersichtsplan ein kleines Foto von ca. 3,00 cm * 4,00 cm einzuarbeiten, aus dem Zugang bzw. die Lage des FSD ersichtlich ist. Das Foto darf keine anderen wichtigen Details verdecken.

Muster- Übersichtsplan

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Muster Geschossplan

5. Gestaltung und Ausführung der Feuerwehrpläne

Die zu verwendeten Farben sind der DIN 1986-1 und der DIN 2425-3 zu entnehmen Folgende Farben sind dabei zu verwenden:

- Blau: für Löschwasser ( Behälter und offene Entnahmestellen), - Rot: Bereiche und Stellen besonderen Gefahren, - Helles Gelb: für nicht befahrbare Flächen, Geschosspläne - Grau: Für befahrbare Flächen, - Hellgrün: Hauptbewegungsflächen im Gebäude / Flure - Dunkelgrün: Zugangspfeile zum Gebäude / Treppenräume - Magenta: Brandabschnittstrennungen

Die Farben sind vollflächig darzustellen

Übersichtplan und Geschosspläne sind flächig mit einem hellen Gelb zu hinterlegen. Bei farblich unterlegten Flächen darf die Leserlichkeit von Schrift oder die Erkennbar-keit graphischer Symbole nicht beeinträchtigt werden. Brandwände sind gemäß den Vorgaben der DIN 14095 durch eine vom Maßstab ab-hängige breite und schwarze Volllinie deutlich hervorzuheben. Abweichend von der DIN hat die Feuerwehr Bielefeld die Farbe „Magenta" für Brandabschnittstrennungen vorgesehen.

Erforderliche Angaben zum Inhalt des Einsatzplanes sind im Klartext zu schreiben. Alternativ können graphische Symbole gemäß DIN 14034-2 und DIN 14034-6 „Gra-

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Übersichtsplan

Fa. Meisterbau Straße

Ort

Planersteller Adresse

Erstellungsdatum

phische Symbole" für das Feuerwehrwesen" verwendet werden. Die Darstellung soll-te unmissverständlich sein und durch eine Legende auf der rechten Seite des Planes oder als zusätzliches Legendenblatt erklärt werden. Nur die auf der Seite des Planes verwendeten Symbole und Abkürzungen sind rechts auf dem Plan in der Legende zu beschreiben. Die legende und Beschriftung ist weiß zu hinterlegen. Können Angaben zum Inhalt wegen ihres textlichen Umfangs nicht in Klartext einge-tragen werden, darf stattdessen eine von einem Kreis umrahmte Ziffer verwendet werden, deren Bedeutung in die Legende aufzunehmen ist. Die DIN 14095 enthält Beispiele für Feuerwehrpläne sowie eine Beispiellegende, die als Vorlage für die Erstellung eigener Feuerwehrpläne verwendet werden kann.

Beschriftung In der rechten oberen Ecke des Feuerwehreinsatzplanes ist die 4- stellige Einsatz-plan- Nummer anzugeben. Diese Nummer wird Ihnen im Vorfeld der Planung für die Feuerwehrpläne von der Feuerwehr Bielefeld mitgeteilt.

Beispiel: 1000

In der rechten unteren Ecke sind folgende Daten in einem Rechteck anzugeben: - Planbezeichnung - Objektname und Adresse - Adresse Planersteller - Erstellungsdatum

Beispiel:

6. Vorabzug / pdf Datei der Feuerwehrpläne

Der Feuerwehr Bielefeld ist ein Vorabzug der Einsatzpläne in Papierform oder als pdf Datei zur Verfügung zu stellen. Diese überprüft dann das Erscheinungsbild und erteilt dem Planersteller die Freigabe, sofern keine oberflächlichen graphischen Abwei-chungen zur DIN 14095 festgestellt werden. Die Freigabe durch die Feuerwehr bein-haltet keine inhaltliche Prüfung. Der Planersteller der Feuerwehrpläne haftet gegenüber seinem Auftraggeber, dass die Feuerwehrpläne der DIN 14095 in ihrer Darstellung entsprechen und alle brand-

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schutztechnischen Maßnahmen, Anlagen und Einrichtungen vollständig und richtig eingearbeitet sind. Diese Haftung ist nicht auf die Feuerwehr Bielefeld übertragbar. Die Feuerwehr ver-lässt sich im Einzelfall auf die Richtigkeit der Unterlagen. Bei fehlerhaften Unterlagen, die im Einsatzfall negative Folgen haben, sind Schadensersatzanforderungen seitens der Feuerwehr an den Verursacher nicht auszuschließen.

Nach Zustimmung und Freigabe sind der Feuerwehr Bielefeld insgesamt vier kom-plette Sätze der Feuerwehreinsatzpläne und ein Übersichtsplan extra unlaminiert und ungeknickt zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren benötigt die Feuerwehr die Einsatzpläne auch in digitaler Form, z.B. als pdf Datei. Bei Objekten mit einer Brandmeldeanlage ist ein zusätzlicher Satz Feuerwehreinsatzpläne im Bereich der Brandmeldezentrale bzw. des Feuerwehrbedienfeldes zu hinterlegen.

7. Aktualisierung und Änderung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Deshalb ist es erforderlich, dass bedeutsame Änderungen im baulichen und betrieb-lichen Bereich, z.B. Änderung der Flucht- und Rettungswege oder zusätzliche Lage-rung brandgefährlicher Stoffe usw., unverzüglich angezeigt und in den Feuerwehr-plänen eingetragen werden. Dabei ist es natürlich auch wichtig, dass die geänderten und aktualisierten Pläne gemäß dem Verteiler an alle betroffenen Stellen weitergeleitet werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber.

8. Normenverweis

- DIN 14095 Feuerwehrpläne DIN 476-1 Papiergüte - DIN 14011-2 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen - DIN 14034-2 und 14034-6 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr - DIN 14096 Brandschutzordnung VBG 125 Gefahrensymbole - DIN 14033, DIN 14051, DIN 14095, DIN 30600, DIN 40700, DIN 4844

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die:

Feuerwehr Bielefeld Am Stadtholz 18 33597 Bielefeld Abteilung: Vorbeugender Brandschutz Tel. 0521 51-3988 Fax 0521 51- 6142 E- Mail: [email protected]

Ihre Feuerwehr Bielefeld