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Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Koalititonsvertrag – eine erste Einschätzung Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen Vortrag im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums zu aktuellen Vorschlägen zur Finanzierung des Gesundheitswesens am 25. November 2009 in Bremen

Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung …€¦ · – Steuerfinanzierung ... Neue Problem durch den Gesundheitsfonds ... • Seit Einführung der Steuerfinanzierung in

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Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Koalititonsvertrag

– eine erste Einschätzung

Prof. Dr. Heinz RothgangZentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

Vortrag im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums zu aktuellen Vorschlägen zur Finanzierung des

Gesundheitswesensam 25. November 2009 in Bremen

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Überblick I. Finanzierung der Krankenversicherung

II. Finanzierung der Pflegeversicherung

III. Fazit

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Überblick I. Finanzierung der Krankenversicherung

1. Ausgangslagea) Strukturelle Einnahmeschwächeb) Beitrag des Gesundheitsfonds zur Lösung des Problemsc) Neue Probleme durch den Gesundheitsfonds

2. Der Koalitionsvertrag3. Fester Arbeitgeberbeitrag4. Kopfprämien

a) Grundidee und Historieb) Hauptargumente für Kopfprämien und deren Bewertungc) Gegenargumented) Weitere Auswirkungen

II. Finanzierung der Pflegeversicherung

III. Fazit

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• Befund: – Steigende

Beitrags-sätze bei annährend konstantem Anteil der GKV-Aus-gaben am BIP

• Ursache:– Strukturelle Einnahmeschwäche, d.h. Gesamtsumme der

beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohsumme) wächst langsamer als das Sozialprodukt

I.1a) Ausgangsproblem: Strukturelle Einnahmeschwäche (3/3)

100

120

140

160

180

200

220

1980

1982

1984

1986

1988

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

Inde

x 19

80 =

100

BIP je Einwohner

Leistungsausg. je Mitglied

Beitragspfl. Einn. je Mitglied

100

120

140

160

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220

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2002

2004

Inde

x 19

80 =

100

BIP je Einwohner

Leistungsausg. je Mitglied

Beitragspfl. Einn. je Mitglied

Vereinigungseffekt

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I.1a) Ausgangsproblem: Strukturelle Einnahmeschwäche (3/3)

Strukturelle Einnahmeschwäche der GKV beruht auf

• sinkender Lohnquote– geringes Wachstum der Löhne, Gehälter und Renten– Rückgang der Zahl abhängig Beschäftigten (Arbeitslosigkeit)– Rückgang der Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter

(Mini- und Midi-Jobs, Schwarzarbeit)

• steigendem Anteil der PKV-Versicherten– Westdeutschland: 7% (1976) 11% (1990)– Gesamtdeutschland: 8,8% (1991) 10,7% (2007)

• sozialpolitischen Verschiebebahnhöfen (Belastung der GKV zur Entlastung z.B. anderer SV-Zweige)

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I.1a) Ausgangsproblem: Strukturelle Einnahmeschwäche (3/3)

Mögliche Problemlösungsstrategien:

• Erweiterung der Zahl beitragspflichtiger Mitglieder

• Ausdehnung der beitragspflichtigen Einnahmen (auch andere Einkommensarten)

• (Erhöhung der Abgabenquote)

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I.1b) Beitrag des Gesundheitsfonds zur Problemlösung (1/3)• Vor der Bundestagswahl 2005 wurden diskutiert

– Bürgerversicherung– Pauschalprämienmodelle– Steuerfinanzierung

• Jeder dieser Vorschläge sorgt dafür, dass die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einkommen nicht mehr von der Sozialproduktentwicklung abgekoppelt wird

• Alle drei Vorschläge wirken der strukturellen Einnahmeschwäche der GKV entgegen.

• Aber: Realisiert wurde eine andere Option: der Fonds

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I.1b) Beitrag des Gesundheitsfonds zur Problemlösung (2/3)

8

7 Mrd. €7,9 %

7,0 %

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I.1b) Beitrag des Gesundheitsfonds zur Problemlösung (3/3)• Im Gegensatz zu den anderen Optionen trägt der Fonds

nicht zur Lösung der GKV-Finanzierungsproblematik bei: – Der in der GKV versicherte und der beitragspflichtige Personenkreis

bleiben unverändert.– Die Begrenzung der Beitragspflicht auf Löhne und Gehälter (sowie

Lohnersatzleistungen) bleibt erhalten. Die Entwicklung der Gesamtsumme der beitragspflichtigen

Einnahmen bleibt von der Sozialproduktentwicklung abgekoppelt.Die strukturelle Einnahmeschwäche bleibt bestehen.

• Lediglich die angekündigte Erhöhung des Bundeszuschuss schafft etwas Entlastung

• Potentiale des Gesundheitsfonds (Einzahlungen aus verschiedenen Quellen, auch der PKV) bleiben ungenutzt

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I.1c) Neue Problem durch den Gesundheitsfonds (1/2)• Zusatzbeitrag ist außerhalb des RSA

– Zuweisungen des Fonds sollen nach Ablauf des 1. Jahrs nur 95% der Ausgaben decken Zusatzbeitrag für (fast) alle Kassen

Anreize zur Risikoselektion nach gesundheitlichem Risiko

• Sozialschutzklausel: Zusatzbeitrag darf nur 1% betragen– Grundlohnschwache Kassen können Beitragsbedarf nicht decken– Insolvenzen nur aufgrund geringer Grundlohnsumme sind möglichAnreize zur Selektion nach Einkommen der Versicherten

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I.1c) Neue Problem durch den Gesundheitsfonds (2/2)• Erzwungene Insolvenzen wirtschaftlicher Kassen mit

einkommensschwachen Versicherten können aus Sozialklausel folgen, wenn Fondsfinanzierung zurückgeht:

• Rechenbeispiel GKV – GKV-Ausgaben 2009: 169,4 Mrd. €– Beitragspflichtige Einnahmen: 1.043 Mrd. €– Systemgrenze (5% der Ausgaben): 8,47 Mrd. €– Individualgrenze (1% der bpE): 10,43 Mrd. € Die beiden Grenzen sind kompatibel

• Rechenbeispiel AOK Mecklenburg-Vorpommern – Ausgaben: 1,5 Mrd. €– Beitragspflichtige Einnahmen: 5,54 Mrd. €– Systemgrenze (5% der Ausgaben): 75 Mio. €– Individualgrenze (1% der bpE): 55,4 Mio. € Die beiden Grenzen sind nicht kompatibel: erzwungene Insolvenz

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I.2 Koalitionsvertrag zur GKV-Finanzierung (1/2) Der Koalitionsvertrag zur GKV-Finanzierung:

(Koalitionsvertrag, S. 86)

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I.2 Koalitionsvertrag zur GKV-Finanzierung (2/2) • Horst Seehofer: Es bleibt alles wie es ist

– Wir werden nächstes Jahr Zusatzbeitragserhebungen sehen, wahrscheinlich als „kleine Kopfprämie“ – ohne Solidarausgleich.

– Die Überforderungsklausel sorgt dafür, dass es einen Wettbewerb um einkommensstarke Versicherte gibt.

– Zusätzlich: verstärkt Selektion nach Gesundheitsrisiken– Die erkannten Defekte des Fonds werden nicht behoben.

• Philip Rösler: Es wird zum Systemwechsel kommen– Beitragsautonomie der Kassen

Grundsätzlich sinnvoll, ist aber im alten System ebenso gegeben wie auch im Fonds. Keine wirkliche Innovation.

– Eingefrorener Arbeitgeberbeitrag– Einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge, die sozial

ausgeglichen werden.13

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I.3 Fester Arbeitgeberbeitrag: Verteilungspolitische Wirkungen• Bisher:

– GKV-Beitragssatzsteigerung führt automatisch zu Lohnerhöhung (AG-Lohn steigt wg. steigendem AG-Beitrag zur GKV)

– Arbeitgeber müssen dies in Tarifverhandlungen „zurückholen“

• In Zukunft:– Steigende GKV-Kosten lassen AG-Lohn unberührt– Gewerkschaften müssen steigende GKV-Beiträge in

Tarifverhandlungen „einpreisen“

Kurzfristig: Machtverschiebung in den Verhandlungen

• Aber langfristig: Löhne orientieren sich an Produktivität und Arbeitsmarktsituation.

– GKV-Finanzierung ist unerheblich– Arbeitgeberanteil ist sozialpolitische Illusion

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I.3 Fester Arbeitgeberbeitrag: Rückwirkungen auf Steuerung• Ohne Beteiligung an der Finanzierung wird die Arbeitgeber-

beteiligung in der GKV-Selbstverwaltung delegitimiert

• Auswirkungen eines etwaigen Ausscheidens der Arbeitgeber aus der GKV-Selbstverwaltung

– Kostenbegrenzungsinteresse in der Selbstverwaltung wird geschwächt

– eine der wenigen Arenen für konstruktiven Dialog der Sozialpartner über die Sozialpolitik geht verloren

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I.4 a) Kopfprämien: GrundideeBeweggründe für Kopfprämienmodelle

• Unabhängigkeit der Arbeitskosten von den GKV-Beiträgen (tatsächlich: von der Entwicklung der GKV-Beiträge)

• Trennung von Allokation und Distribution, d.h.– Beschränkung der GKV auf die Versicherung

Alle Versicherten zahlen den gleichen pauschalen Beitrag

– Umverteilung wird verlagert in das Steuer-Transfer-System

Je nach individueller finanzieller Leistungsfähigkeit erhalten die Bürger einen steuerfinanzierten Zuschuss oder müssen zusätzliche Steuern zahlen.

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I.4 a) Kopfprämien: Varianten (1/2)

• Umverteilungselemente, die herausgelöst werden können, sind:

– Umverteilung nach Einkommen/Einkommenssolidarität – Umverteilung nach Kinderzahl und

Familienstatus/Familiensolidarität– Umverteilung nach Risiko – Umverteilung nach dem Alter/Intertemporale Umverteilung– Umverteilung nach dem Geschlecht

• Modelle lassen sich u.a. danach unterscheiden, welche Umverteilungsdimension(en) beibehalten werden soll(en)

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I.4 a) Kopfprämien: Varianten (2/2)

+++-+-12. SVR+++-+-11. CDU/CSU+++-+-10. Fritzsche------9. FDP+++-+-8. BDA+++---7. Rürup/Wille+-+---6. CDU

+-+-+-5. Herzog-Kommission

+-+-+-4. Henke et al.------3. Zweifel et al.+++---2. Knappe et al.+++-+-1. Rürup et al.++++++Status Quo

Modelle

Ge-schlecht

AlterRisikoEhe-partner

KinderEin-kommen

Dimen-sion

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I.4 a) Kopfprämien: Postulierte Vorteile (1/2) Höhere

Nachhal-tigkeit der

Finanzierung

Höhere Beschäfti

gung

Mehr Vertei-

lungsge-rechtigkeit

Höhere Effi-zienz des Krankenver-

sicherungs-marktes

Abfederung des demo-

graphischen Risikos

Gleiche Wettbe-werbsbedingungen für PKV und GKV

Wegfall bzw.

Reduktion des RSA

Rürup et al. + + + + - - + Knappe/Arnold + + + + - + + Zweifel/Breuer - - + + - + + Henke et al. - + + + + + - Herzog-Kommission

- - - - + - -

CDU - + + - + - - Rürup/Wille + + + - - - + BDA - + + - - - - FDP - + - + + - - Fritzsche - + + - - - - CDU/CSU - + - + - - + SVR Wirtschaft

+ + + + - + -

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I.4 a) Kopfprämien: Postulierte Vorteile (2/2)1. Höhere Nachhaltigkeit der Finanzierung

2. Höhere Beschäftigung durch – (Verringerung der Lohn(zusatz)kosten)– Verringerung der disincentives to work

3. Verbesserte Zielgenauigkeit der Umverteilung

4. Höhere Effizienz des Krankenversicherungsmarktes durch Ermöglichung von Zu- und Abwahlen

5. „Demographieresistenz“ (nur in kapitalfundierten Modellen)

6. Stärkung des Wettbewerbs zwischen GKV und PKV

7. Reduktion des RSA-Umfangs durch Wegfall des Finanzkraftausgleichs

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Arbeitsanreize (1/2)• Argument:

– Derzeit: Keil zwischen brutto und netto: wenn Einkommen steigt, steigt auch GKV-Beitrag „disincentives to work“

– Bei Kopfpauschale: GKV-Beitrag ist einkommensunabhängig, keine negativen Arbeitsanreize

Das ist grundsätzlich richtig!

• Aber: – Reine Kopfpauschalen führen zur Überforderung einkommens-

schwacher Haushalte. Daher: steuerfinanzierter Transfer– Für Transferempfänger bleiben negative Arbeitsanreize erhalten

• Beispiel: Einkommen steigt um 100 Euro.– Derzeitiges System: 7,90 Euro höherer GKV-Beitrag– Pauschalprämie: kein Effekt– Pauschalprämie für Transferempfänger bei Einkommensgrenze 7,9%:

Transfer sinkt um 7,90 €

• Kein Effekt für Transferempfänger21

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Arbeitsanreize (2/2)• Wie hoch ist der Anteil der Transferempfänger?

– Schweiz (System mit Kopfprämien): je nach Kanton 24-78%– Niederlande (seit 2006 AN-Beiträge als Kopfprämien): 70%– Deutschland (Modellrechnung Lauterbach): 79%

• Mehrzahl der Versicherten wird zu Transferempfänger, für diese gibt es keinen Abbau der negativen Arbeitsanreize!

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Umverteilung (1/4)• Zutreffende Diagnose: Es gibt Ungerechtigkeiten in der

derzeitigen GKV-Finanzierung, insbesondere– Haushalte mit gleichem Einkommen zahlen unterschiedliche

Beiträge, je nach Zusammensetzung der Einkommen– Ehepaare mit gleichem Einkommen (oberhalb der BBG) zahlen

unterschiedliche Beiträge, je nach Verteilung der Einkommen auf die Ehepartner (s. nächste Folie)

• Diese Ungerechtigkeiten könnten aber im bestehenden System abgebaut werden durch

– Einbeziehung aller Einkommensarten in die Beitragspflicht– Ehegattensplitting

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Umverteilung (2/4)Gerechtigkeitslücke im bestehenden System (BBG: Stand ‘09)

Mo-dell-

Einkommen (in Euro) des … Beitragspflichtiges Einkom-men des

haus-halt

Partners 1

Partners 2

Haushalt Partners 1

Partners 2

1 7.350 0 7.350 3.675 0 3.675 2 6.850 500 7.350 3.675 500 4.175 3 6.350 1.000 7.350 3.675 1.000 4.675 4 5.850 1.500 7.350 3.675 1.500 5.175 5 5.350 2.000 7.350 3.675 2.000 5.675 6 4.850 2.500 7.350 3.675 2.500 6.175 7 4.350 3.000 7.350 3.675 3.000 6.675 8 3.675 3.675 7.350 3.675 3.675 7.350

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Umverteilung (3/4)• Ohne Transfermechanismus führen Kopfprämien zu Um-

verteilung von unten nach oben und prohibitiven Prämien für Niedrigeinkommenbezieher

• Mit Transfermechanismus:– Gleiche Prämien für alle Versicherten, die keine Transfers

enthalten Abbau der Umverteilung in diesem Segment– Für die Transferempfänger: Frage nach Stabilität des Transfers

• Keine eigentumsrechtliche Absicherung (wie bei Beiträgen)• Seit Einführung der Steuerfinanzierung in der GKV im Jahr 2004: vier

verschiedene Regelungen: Stabilität?

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Umverteilung (4/4)

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Quelle: Stefan Greß: Vortrag auf der DGSMP Jahres-tagung 2009

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I.4 b) Argumente pro Kopfprämie: Differenzierter Leistungskatalog• Zu- und Abwahlen im Leistungskatalog der GKV sind nur

bei Kopfprämienfinanzierung sinnvoll möglich

• Aber: Zu- und Abwahlen sind nicht sinnvoll.– Differenzierung nach eigener Betroffenheit Entsolidarisierung– Differenzierung nach Einkommen Mehrklassenmedizin– Abwahl „unnötiger“ Leistungen GKV enthält nur notwendige

Leistungen, Komfortleistungen sind heute bereits zusätzlich zu versicherten

• Abgrenzung von notwendig – nicht notwendig ist enorm schwierig

• Zu- und Abwahlen von Leistungen sind nicht notwendig um funktionalen Wettbewerb zu gewährleisten

– Wettbewerb über Form der Leistungserbringung reicht vollkommen aus

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I.4 c) Argumente contra Kopfprämie: • Die Mehrzahl der Versicherten (Lauterbach: 79%) wird zu

Transferempfängern– Bisher: eigenverantwortliche Vorsorge und Rechtsansprüche auf

verfassungsrechtlich garantierten Leistungen – Kopfpauschalensystem: Versicherte werden zu

Fürsorgeempfänger herabgestuft mit Ansprüchen (auf Transfer) nach Kassenlage.

• Finanzierung des Transferbedarfs ist vollkommen unklar: – Lauterbach: Transferbedarf in Höhe von 38,66 Mrd. €. Annahmen:

• 180 Mrd. GKV-Ausgaben für 2011, An-Anteil: 53% (= 88 Mrd. €)• Beitragspflicht für alle Erwachsene• Überforderungsgrenze: 8% des „Einkommens“ (unklare Definition)

– Markus Söder (CSU): „Der Haupthaken der Idee der FDP ist, dass sie nicht finanzierbar ist.“ Die Kopfpauschale wird „zwischen 20 und 40 Milliarden Eurokosten. Wer will im Moment diese Summe irgendwoher bekommen?“

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I.4 c) Weitere Effekte der Kopfprämie • Kopfpauschale in der GKV macht Systemübertritt in PKV

unattraktiv– Derzeitiger monatlicher Beitrag bei Überschreiten der

Versicherungspflichtgrenze: 290 € (=7,9% von 3675 €)– Neue Kopfpauschale:

• 100 Euro (Jürgen Wasem im Ärzteblatt vom 29.10.2009)• 125 Euro (Karl Lauterbach, Modellrechnung vom 17.11.2009).

Reduktion des Beitrags für diese freiwillig Versicherten: 165-190 €

• Zu erwarten Nachwuchsprobleme der PKV– Finanzierungsmodell der PKV wankt (trotz Altersrückstellungen)– PKV wird gegen Kopfprämien opponieren

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Überblick I. Finanzierung der Krankenversicherung

II. Finanzierung der Pflegeversicherung 1. Ausgangslage2. Koalitionsvertrag3. Argumente für Kapitalfundierung4. Umstieg auf Kapitalfundierung5. Ergänzende Kapitalfundierung

III. Fazit

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II.1 Finanzierung der Pflegeversicherung: Ausgangslage (1/3)

Quelle: eigene Berechnung basierend auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums.

Bilanz der Sozialen Pflegeversicherung

-1000

0

1000

2000

3000

4000

5000

in M

illio

nen

Überschüsse 3440 1180 800 130 -30 -130 -60 -380 -690 -823 -360 450 -320 630

Rücklagen 2.870 4.050 4.860 4.990 4.950 4.820 4.760 4.930 4.240 3.417 3.050 3.500 3.180 3.810

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

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II.1 Finanzierung der Pflegeversicherung: Ausgangslage (2/3)

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2007 2012 in €in % des

Ausgangs-wertes

2007-2012 1996-2015

Stufe I 384 € 450 € 66 € 17,2 3,2 0,8Stufe II 921 € 1.100 € 179 € 19,4 3,6 0,9Stufe III 1.432 € 1.550 € 118 € 8,2 1,6 0,4

Stufe I 205 € 235 € 30 € 14,6 2,8 0,7Stufe II 410 € 440 € 30 € 7,3 1,4 0,4Stufe III 665 € 700 € 35 € 5,3 1,0 0,3

Stufe I 1.023 € 1.023 € 0 € 0 0 0Stufe II 1.279 € 1.279 € 0 € 0 0 0Stufe III 1.432 € 1.550 € 118 € 8,2 1,6 0,4

insgesamt 7,1 1,4 0,4

Sachleistungen

Pflegegeld

vollstationär

Jahr VeränderungDurchschnittliche

Wachstumsrate p.a. in % (geometrisches Mittel)

• 1.7.2008: erstmals Leistungsanpassung positiv

• Differenzierte Steigerungsraten

– positiv wegen Förderung der häuslichen Pflege

– negativ, wegen Beschränkung auf ausgabenschwache Bereiche

• Keine nachholende Anpassung

• Ab 2015: alle 3 Jahre wird „geprüft“, ob angepasst wird. Anpassungshöhe maximal das Minimum von Inflation und Lohnsteigerung unzureichend

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II.1 Finanzierung der Pflegeversicherung: Ausgangslage (3/3)• In der Regierungserklärung 2005 war angekündigt:

– Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch einen Finanzbeitrag der privaten Pflegeversicherung („Bürgerversicherung“) und

– Schaffung einer „Demographiereserve“, d.h. temporäre Kapitalbildung

• Realisiert wurde lediglich: Beitragssatzerhöhung um 0,25 Beitragssatzpunkte

• Mit dieser Regelung wurde lediglich „Zeit gewonnen“. – Laut Gesetzentwurf ist die Finanzierung bis 2014 gesichert– Angesichts aktueller Entwicklungen (Pflegebedürftigkeitsbegriff,

Finanzkrise!) ist das sehr zu bezweifelnEine erneute Reform in dieser Legislaturperiode ist notwendig.

2333

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II.2 Koalitionsvertrag„Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflegebedürftigen müssen auch künftig angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten. In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten.“ (S. 93)

2334

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II.3 Begründungen für Kapitalfundierung• Mehr Wachstum durch höhere Ersparnis?

– Beruht auf mehreren kritischen Annahmen– Wird heute nicht mehr laut vorgetragen

• Demographieresistenz?– Grundsätzlich nicht bei Veränderungen in Lebenserwartung und

Ausgaben pro Versicherten (med. Inflation)– Hinsichtlich Fertilitätsschwankungen und variabler Kohortenstärke

• Grundsätzlicher Einfluss von Demographie bleibt, aber anderer Mechanismus

• Neue Risiken: Kapitalmarktrisiken

• Intertemporale Umverteilung?– Ist normativ nicht zwingend: Generationengerechtigkeit im

Längsschnitt vernachlässigt Gerechtigkeit im Querschnitt.– Kann durch Kapitalfundierung erreicht werden

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II.4 Umstieg auf Kapitalfundierung• hat hohe Umstellungskosten (Doppelbelastung). Beispiele:

– SVR Wirtschaft:• Ältere zahlen Pauschalbeitrag von 50€,• Jüngere zahlen eigene Vorsorge (40-60€) plus einem Solidarbeitrag von

rd. 0,7% des Einkommens für die nächsten 40 Jahre.– Herzog-Kommission:

• Sofortige Anhebung des Beitrags (auf alle Einkommen) auf 3,2 Beitragssatzpunkte für die nächsten 30 Jahre

• ist nicht notwendig und politisch nicht durchsetzbar

Einzig interessant ist eine ergänzende Kapitalfundierung

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Prof. Dr. Heinz Rothgang 37

II.5 Ergänzende Kapitalfundierung (1/4)

• in der sozialen Pflegeversicherung – Problem 1: Kann Rücklage vor Zugriff der Politik gesichert

werden?– Problem 2: Nur temporäre Kapitalbildung?

• als private Pflegezusatzpflichtversicherung– Problem 1: Umverteilung von unten nach oben bei Kopfprämien

(Stewens-Modell)– Problem 2: Administrativ aufwändiges weiteres System und

Reibungsverluste an der Systemgrenze– Problem 3: nur temporäre Kapitalbildung, wenn die

Zusatzversicherung – wie im Stewens-Modell zugleich die Leistungsdynamisierung finanzieren soll

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II.5 Ergänzende Kapitalfundierung(2/4) Verwendung der Mittel der privaten

Pflegezusatzpflichtversicherung

-10

-5

0

5

10

15

20

25

30

35

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Jahr

in M

rd. €

Leistungsdynamisierung bei 1,5% p.a. Kapitalbildung

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5.5 Ergänzende Kapitalfundierung (3/4)Mittelverwendung in der privaten Pflegezusatzpflichtversicherung

-30

-20

-10

0

10

20

30

40

50

60

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Jahr

in M

rd. €

p.a

.

Leistungsdynamisierung bei 2% p.a. Kapitalbildung

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II.5 Ergänzende Kapitalfundierung (4/4)

• Alternative 1: Zusatzbeitrag für Rentner und obligatorische Kapitalbildung für Jüngere (Pflege-Riester)– Vorteil: gut begründbar und fiskalisch ergiebig– Nachteil: geht nur bei Betrachtung anderer Belastungen der Rentner

• Alternative 2: Zusatzbeitrag nach Kinderzahl. – Der Zusatzbeitrag wird in einer öffentlichen Kasse angespart, dort 30

Jahre angelegt und fließt dann an die Pflegeversicherung. – Die Ansparfrist simuliert den Effekt der späteren Beitragszahlung der

Kinder– Effekte:

• Dauerhafte Kapitalbildung• Intertemporale Umverteilung• Intergenerative Umverteilung und• Intragenerative Umverteilung

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Überblick I. Finanzierung der Krankenversicherung

II. Finanzierung der Pflegeversicherung

III. Fazit

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III. Fazit• Im Koalitionsvertrag werden weit reichende Änderungen

angesprochen – Eingefrorener Arbeitgeberanteil und einkommensunabhängiger

Arbeitnehmeranteil in der GKV– Ergänzenden Kapitalbildung in der Pflegeversicherung

• Die Ankündigungen bleiben unpräzise, es wird jeweils auf Regierungskommissionen verwiesen Umsetzung fraglich

• Inhaltliche Bewertung – Hauptprobleme des eingefrorenen AG-Anteil sind nicht die

Verteilungswirkung, sondern die Rückwirkungen auf Steuerung der GKV

– Kopfpauschalen schaffen erhebliche neue Probleme– Teilkapitaldeckung ist nicht zwingend, wenn sie eingeführt wird, sind

aber eine Reihe von Fragen erst noch zu lösen.

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Schluss

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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