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STUDIE Fachreferat B Struktur- und Kohäsionspolitik DIE FISCHEREI IN KROATIEN 2009 DE ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ FISCHEREI ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━

FISCHEREI - europarl.europa.eu · Für die Vermarktung gibt es zudem weitere Probleme, zum Beispiel ... Anhang 3: Wortlaut der Verbalnote Nr. 331/2003 der ständigen Vertretung der

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STUDIE

Fachreferat BStruktur- und Kohäsionspolitik

DIE FISCHEREI IN KROATIEN

2009 DE━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ FISCHEREI━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━

Die Fischerei in Kroatien

Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union

Fachreferat B: Struktur- und Kohäsionspolitik

FISCHEREI

DIE FISCHEREI IN KROATIEN

STUDIE

Inhalt: Beschreibung der Fischerei und Aquakultur in Kroatien für den Besuch einer Delegation des Fischereiausschusses vom 25.02. - 27.02.2009. In der Mitteilung werden die kroatische Fischerei und Aquakultur und damit verbundene Bereiche beschrieben. Besonderes Augenmerk wird auf die Mast von Rotem Thun gelegt. Darüber hinaus wird die Entwicklung der Beziehungen zwischen Kroatien und der Europäischen Union veranschaulicht.

IP/B/PECH/NT/2008_09 20.1.2009 PE408.959 DE

Diese Studie wurde vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments angefordert. Das vorliegende Dokument wurde in folgenden Sprachen veröffentlicht: - Original: ES - Übersetzungen: DE, EN, FR, IT, PT. Verfasser: Jesús Iborra Martín in Zusammenarbeit mit Lovorka Kekez

(Stipendiatin) Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik Europäisches Parlament B-1047 Brüssel E-mail: [email protected] Redaktionsschluss: Januar 2009 Die Studie ist erhältlich unter folgendem Link: http://www.europarl.europa.eu/activities/expert/eStudies.do?language=DE Brüssel, Europäisches Parlament, 2009 Die wiedergegebenen Auffassungen sind ausschließlich die des Verfassers und entsprechen nicht unbedingt dem offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments. Vervielfältigungen und Übersetzungen sind außer für gewerbliche Zwecke unter Angabe der Quelle und nach vorheriger Information des Herausgebers sowie Übersendung eines Belegexemplars erlaubt.

Die Fischerei in Kroatien

Kurzfassung Die offiziellen Zahlen zur Fischereiproduktion Kroatiens sind mit Vorsicht zu genießen, da die statistische Erhebung Schwächen aufweist. Ursachen dieser Schwächen sind die „Subsistenzfischerei“ mit 13 000 vergebenen Lizenzen, nicht vorhandene Anlandeerklärungen und Verkaufsbelege und ein fehlendes System zur Erfassung von Informationen aus den Logbüchern, die einen Abgleich erlauben. Außerdem werden in kroatischen Statistiken lediglich die Fänge innerhalb der Hoheitsgewässer berücksichtigt. Fänge in der Umweltschutz- und Fischereizone(ZERP) oder in anderen Gewässern sind in den Statistiken nicht enthalten. Die Fischerei in Kroatien wird hauptsächlich handwerklich betrieben. Sie trägt mit rund 0,25 % zum BIP bei (etwa 56 Millionen EUR) und schafft etwa 20 000 Arbeitsplätze. An der Küste und vor allem auf den Inseln hängen aber sehr viele Menschen von der Fischerei ab. Ungefähr 70 % der Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung konzentriert sich auf den Inseln. Immerhin verringern die Entwicklung des Tourismus und der Aquakultur in einigen Gebieten die Abhängigkeit von der Fischerei. Der Anteil der Hochseefischerei an der Produktion beläuft sich auf 66 %, der Anteil der Flussfischerei auf 9 %. Die Aquakultur trägt mit 25 % zur Gesamtproduktion bei. In den letzten Jahren haben sich die Meeresaquakultur und besonders die Mast von Rotem Thun entwickelt. Die Mast von Rotem Thun ist ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Tätigkeit im Fischereiwesen und vor allem der Exporte. Auf Roten Thun entfallen 54 % der in der Meeresaquakultur erzeugten Mengen und mehr als 60 % ihres Wertes. Andererseits hat er einen Anteil von mehr als 70 % am Exportwert der Fischereierzeugnisse. Ein weiterer wichtiger Bereich der Fischerei sind die kleinen pelagischen Arten. Er hängt ebenfalls von der Mast von Rotem Thun ab, da ein Teil der Fänge der Ernährung der Thunfische dienen. Die kroatische Fischereiflotte besteht mehrheitlich aus kleinen und ziemlich überalterten und altmodischen Fischereifahrzeugen. Die Thunfischflotte gehört aber zu den wichtigsten im Mittelmeer und scheint angesichts der von der ICCAT zugeteilten Fangquoten für Roten Thun überdimensioniert zu sein. Zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gibt es unzählige zuständige Stellen. Hin und wieder überlappen sich einige Zuständigkeiten, und die vertikale und horizontale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen muss verbessert werden. Mangelhafte Strukturen und fehlende Investitionen in die Produktion sowohl in der Flotte als auch in der Aquakultur und in der Verarbeitung erschweren die Entwicklung des Fischereisektors. Fehlende Investitionen sind jedoch noch stärker in der Infrastruktur (Häfen und Märkte) spürbar, wo es ernsthafte Defizite gibt. Gravierende Mängel sind bei den Fischereihäfen und Anlandestellen festzustellen. Zudem machen sich fehlende Kühlanlagen auf den Schiffen und in den Häfen bei den Vertriebswegen bemerkbar. Die Vermarktung wird ferner durch eine kaum entwickelte Verarbeitungsindustrie, in der es hauptsächlich Kleinbetriebe mit veralteter Technik gibt, erschwert. Trotz der Abhängigkeit der Inseln von der Fischereitätigkeit entwickelt sich die notwendige Infrastruktur nur sehr langsam. Der kroatische Markt besitzt ein großes Nachfragepotenzial für Fischereierzeugnisse. Die einheimische Nachfrage kann erhöht werden, und durch den Tourismus hat sich ein wichtiger Markt aufgetan. Daneben bietet auch der defizitäre Gemeinschaftsmarkt zusätzliche Möglichkeiten, sofern die Einhaltung der EU-Normen und Standards sichergestellt wird. Die unzulänglichen Infrastrukturen und unübersichtlichen Vertriebswege erschweren jedoch die

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Nutzung dieser Chancen. Für die Vermarktung gibt es zudem weitere Probleme, zum Beispiel die nur wenig entwickelten Verbände und Genossenschaften. Das ist auf einen Widerstand gegen Zusammenschlüsse zurückzuführen, der bei der älteren Bevölkerung stärker ausgeprägt ist. Das Beitrittsverfahren Kroatiens zur Europäischen Union verzögerte sich aufgrund von mit der Fischerei im Zusammenhang stehenden Problemen. Die größten Hindernisse entstanden durch die Erklärung der Umweltschutz- und Fischereizone (ZERP) und die Streitigkeiten mit Slowenien wegen der Grenzziehung im Meeresraum der Bucht von Piran. Ursprünglich wurde 2010 als Beitrittsjahr für wahrscheinlich gehalten. Nach der Ablehnung des Vertrages von Lissabon beim Referendum in Irland laufen die Zeitpläne für die Erweiterung jedoch Gefahr, wesentlich geändert zu werden. Kroatien hat seine Verhandlungsposition zum Kapitel Fischerei am 26. September 2008 kundgetan. Die Kommission hat auf einige Schwachpunkte in der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in Kroatien hingewiesen. Auch in der Organisation der Flotte in Kroatien gibt es im Hinblick auf die Gemeinschaftsregelung gewisse Mängel. Es fehlt insbesondere ein Einfahrt-Ausfahrt-System, das mit dem in der Europäischen Union geltenden System vereinbar ist. Zudem müsste Kroatien substanzielle Verbesserungen bei der Inspektion und Kontrolle, den Strukturmaßnahmen und den staatlichen Beihilfen vornehmen.

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Inhalt Kurzfassung iii Übersicht über die Tabellen vi Übersicht über die Grafiken vi Übersicht über die Karten vi 1. Der geografische Rahmen 1 1.1 Physische Umwelt. Meeresgrund und Hydrographie 3 1.2 Meeresraum 5 1.1.1. Bucht von Piran 5 1.1.2. Umweltschutz- und Fischereizone (ZERP) 6 1.1.3. Neum 8 1.1.4. Bucht von Kotor 9

2. Fischereiflotte 11 2.1 Fischereiflottenmanagement 11 2.2 Regionale Verteilung der Fischereiflotte 12 2.3 Die kroatische Thunfischflotte 12

3. Fanggeräte 15

4. Fischereiproduktion 17

5. Aquakultur 23 5.1 Süßwasseraquakultur 24 5.2 Meeresaquakultur 25 5.3 Mast von Rotem Thun 26 5.4 Produktion von Muscheln 29

6 Bewirtschaftung der Fischereiressourcen 31

7. Beschäftigung in der Fischerei 35

8. Fischereihäfen 37

9. Vermarktung 41

10. Außenhandel 45

11. Meeresschutzgebiete 49

12. Beziehungen zur Europäischen Union 51

13. Forschung 59

Anhang 1: Beschluss über die Ausweitung der Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der Adria 61

Anhang 2: Beschluss über die vorübergehende Nichtanwendung der ZERP auf Schiffe der EU-Mitgliedstaaten 65

Anhang 3: Wortlaut der Verbalnote Nr. 331/2003 der ständigen Vertretung der Republik Kroatien vom 29. Oktober 2003, mit der der Wortlaut des Beschlusses über die Ausweitung der Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der Adria übermittelt wurde 67

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Übersicht über die Tabellen

Tabelle 1: Kroatiens Küstenprovinzen 2 Tabelle 2: Regionale Verteilung der kroatischen Fischereiflotte 12 Tabelle 3: Übersicht über die Produktion von Rotem Thun in Kroatien 27 Tabelle 4: Unterschiedliche Mindestgrößen in den kroatischen und gemeinschaftlichen

Regelungen 32 Tabelle 5: Unterschiedliche Mindestgrößen für die Anlandungen in Kroatien und in der

EU (Mittelmeer) 33 Tabelle 6: Wichtigste Fischereihäfen in Kroatien 39 Tabelle 7: Meeresschutzgebiete 50 Tabelle 8: Chronologie der Beziehungen zwischen Kroatien und der Europäischen Union

im Bereich der Fischerei 52 Tabelle 9: Direktbeihilfen für die Fischerei und Aquakultur 54 Tabelle 10: Vergleich zwischen den Kriterien für staatliche Subventionen und dem IPARD 56

Übersicht über die Grafiken

Grafik 1: Von der kroatischen Flotte verwendete Fanggeräte 15 Grafik 2: Fänge in Kroatien 18 Grafik 3: Thunfischfänge 18 Grafik 4: Regionale Verteilung der Fänge 20 Grafik 5: Aquakulturproduktion in Kroatien (in Tonnen) 23 Grafik 6: Beschäftigung in der Fischerei und Vergleich der Nettolöhne in der Fischerei

mit den Gesamtnettolöhnen 35 Grafik 7: Beschäftigung in der Fischerei je nach Unternehmensart 36 Grafik 8: Regionale Verteilung der Häfen nach Provinzen 37 Grafik 9: Produktion der Verarbeitungsindustrie 42 Grafik 10: Außenhandel mit essbaren Fischereierzeugnissen 45 Grafik 11: Wert der Exporte von Fischereierzeugnissen 46 Grafik 12: Wert der Importe von Fischereierzeugnissen 46

Übersicht über die Karten

Karte 1: Administrative Gliederung Kroatiens 2 Karte 2: Bathymetrie des Adriatischen Meeres 3 Karte 3: Winterliche Strömungen an der Oberfläche der Adria 4 Karte 4: Meeresraum in der Bucht von Piran 6 Karte 5: Meeresraum in der nördlichen Adria. ZERP 8 Karte 6: Neum 8 Karte 7: Bucht von Kotor 9 Karte 8: Regionale Verteilung der kroatischen Trawler-Flotte (% der Schiffe) 15 Karte 9: Regionale Verteilung der kroatischen Ringwadenflotte (% der Schiffe) 16 Karte 10: Verteilung der Fänge in Kroatien. Durchschnittswerte 2003-2005 17 Karte 11: Regionale Verteilung der Fänge von Grundfischarten 19 Karte 12: Regionale Verteilung der Aquakultur-Produktionsstätten 24 Karte 13: Standorte der Mastanlagen für Thunfisch 28 Karte 14: Wichtigste Häfen in Kroatien 38 Karte 15: Meeresschutzgebiete 49

Die Fischerei in Kroatien

1. Der geografische Rahmen Kroatien liegt an der Ostküste des Adriatischen Meeres. Im Nordwesten grenzt es an die Alpen, im Osten an die pannonische Tiefebene und die Donau. Durch die Mitte des Landes zieht sich das Dinarische Gebirge, so dass die Topographie sehr abwechslungsreich ist. In der Nähe der Grenze zu Ungarn ist die Landschaft flach und an der Adriaküste gebirgig. Die höchste Erhebung erreicht 1 830 m. An der Küste herrscht Mittelmeerklima mit warmen Sommern und gemäßigten Wintern. Im Binnenland herrscht Kontinentalklima mit warmen Sommern und kalten Wintern. Die Gesamtfläche umfasst 56 542 km2, davon sind 128 km2 Gewässer. Die Küste hat eine Länge von 5 835 km – 1 777 km Kontinentalküste und 4 058 km Inselküsten. Im kroatischen Küstengebiet befinden sich etwa 1 185 Inseln, unbewohnte Felseninseln und Riffe. Die langgestreckten Inseln liegen parallel zur Küste und bilden Wasserkanäle. Deshalb ist die Grundlinie sehr weit von der Kontinentalküste entfernt, und die Binnengewässer haben eine Fläche von 30 073 km2. Die Hoheitsgewässer erstrecken sich bis zu zwölf Seemeilen, der Festlandsockel erreicht eine Tiefe von 200 m bzw. die Ausbeutungstiefe. Die Gesamtlänge der Landgrenzen Kroatiens beträgt 2 197 km. Davon entfallen auf die Grenze zu Bosnien und Herzegowina 932 km, auf die Grenze zu Ungarn 329 km, auf die Grenze zu Serbien 241 km, auf die Grenze zu Montenegro 25 km und auf die Grenze zu Slowenien 670 km. Kroatien hat 4 437 460 Einwohner, deren Zahl tendenziell abnimmt (jährlich -0,21 %). Die Bevölkerungsdichte beträgt 78,5 Einwohner pro km2. In der Hauptstadt Zagreb leben etwa 800 000 Menschen, im gesamten Großraum Zagreb 1,2 Millionen. Weitere bedeutende Städte sind Split (350 000 Einwohner), Rijeka (250 000) und Osijek (150 000). Es folgen einige kleinere Städte wie Zadar, Pula, Šibenik, Varaždin, Sisak, Karlovac und Dubrovnik. Kroatien ist administrativ in 20 Provinzen (zupanija) und eine Stadt (Zagreb) gegliedert. Die 20 Provinzen heißen: Bjelovarsko-Bilogorska, Brodsko-Posavska, Dubrovačko-neretvanska (Dubrovnik-Neretva), Istarska (Istrien), Karlovačka, Koprivničko-križevačka, Krapinsko-Zagorska, Ličko-senjska (Lika-Senj), Međimurska, Osječko-baranjska, Požeško-slavonska (Pozega-Salwonien), Primorsko-Goranska, Šibensko-kninska, Sisačko-moslavačka, Splitsko-Dalmatinska (Split-Dalmatien), Varaždinska, Virovitičko-podravska, Vukovarsko-Srijemska, Zadarska und Zagrebačka. Die Wirtschaftslage verbessert sich, doch nach wie vor sind die Inflationsrate und die Arbeitslosenquote hoch. Die Fischerei hat mit 0,25 % nur einen unwesentlichen Anteil am BIP. Andererseits beläuft sich das durchschnittliche Einkommen im Fischereisektor auf 75 % des staatlichen Durchschnitts und fast 90 % des durchschnittlichen Einkommens in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei. Etwa 0,3 % der Beschäftigung entfällt auf die Fischerei. Zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Fischereitätigkeit bestehen in der handwerklichen Küstenfischerei. Istarska (Halbinsel Istrien) ist die wirtschaftlich am weitesten entwickelte Region. Die Beschäftigung ist dort vielfältiger. Zudem hat sie den Vorteil, dass die Infrastruktur am besten entwickelt ist und die Hauptstadt Zagreb in der Nähe liegt. Darüber hinaus war die Region im Unterschied zur Zentral- und Südregion kaum vom Krieg der 1990er Jahre betroffen. Im Zentrum und im Süden des Landes sind die Kriegsfolgen zwar noch immer spürbar, doch eine

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verbesserte Straßenverkehrsinfrastruktur und die Entwicklung des Tourismus treiben die wirtschaftliche Entwicklung an. Im Allgemeinen ist die Bevölkerungsdichte auf den Inseln gering, und für das Wirtschaftsleben sind die Ressourcen knapp. Allerdings erhalten die Inseln spezielle Beihilfen.

Karte 1: Administrative Gliederung Kroatiens

Sieben Provinzen befinden sich an der Adriaküste. Das sind von Norden nach Süden: Istarska, Primorsko-goranska, Ličko-senjska, Zadarska, Šibenska-kninska, Splitsko-dalmatinska und Dubrovačko-neretvanska.

Tabelle 1: Kroatiens Küstenprovinzen

Provinz Verwaltungssitz Häfen Schiffe Fänge 2006 Fischerei-betriebe

Istarska Pula 11 % 30 % 14 % 10

Primorsko-goranska Rijeka 18 % 18 % 23 % 10

Ličko-senjska Senj 4 % 2 % 0 %

Zadarska Zadar 21 % 13 % 40 % 8

Šibenska-kninska Šibenik 9 % 8 % 4 % 3

Splitsko-dalmatinska Split 25 % 22 % 15 % 10

Dubrovačko-neretvanska Dubrovnik 14 % 7 % 3 % 7

Insgesamt 100 % 100 % 100 % 48Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser

erstellt.

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Darüber hinaus gibt es zwei Meeresfischerei-Unternehmen in Zagreb und zwei weitere Unternehmen der Süßwasserfischerei in Istarska und Zagreb. Nur in vier der sieben Küstenprovinzen (Istarska, Primorsko-goranska, Zadarska und Splitsko-dalmatinska) besteht eine relevante Fischereitätigkeit. In Zadarska konzentrieren sich die meisten Fänge und die größten Fischereifahrzeuge. Die kaum entwickelte kommerzielle Infrastruktur wird durch die Verarbeitungsindustrie und einige Mastanlagen für Roten Thun ausgeglichen. In Istarska ist zwar die Fangmenge begrenzt und in der Flotte überwiegen die kleinen Fischereifahrzeuge, aber in den Häfen ist die größte Anzahl von Schiffen gemeldet und die kommerzielle Infrastruktur ist vergleichsweise besser entwickelt. Ende 2008 sollte der Großmarkt in Poreč den Betrieb aufnehmen. Neben Zadarska sind die Fänge in Primorsko-goranska von Belang. Dort gibt es einen Großmarkt (Rijeka). Da die Häfen in Splitsko-dalmatinska, weit voneinander entfernt sind, werden die Fänge zum großen Teil von der Aquakultur genutzt. Gleichwohl darf die Rolle Splits als Verbrauchermarkt nicht unterschätzt werden.

1.1 Physische Umwelt. Meeresgrund und Hydrographie Das Adriatische Meer ist ein halbgeschlossenes Gebiet in einem anderen halbgeschlossenen Meer, dem Mittelmeer. Es hat eine Fläche von 138 000 km2 und ist in drei Untergebiete unterteilt: nördliches, mittleres und südliches Becken. Die Meerestiefe nimmt von Süden nach Norden ab, und entlang einer Längsachse sind starke geomorphologische und ökologische Unterschiede zu erkennen.

Karte 2: Bathymetrie des Adriatischen Meeres

Der Festlandsockel der Adria ist der breiteste im ganzen Mittelmeer und entlang des nördlichen und mittleren Teils beträgt die Tiefe zwischen 75 m und 100 m. Einzige Ausnahme ist der Graben von Pomo/Jabuka in der mittleren Adria. In der südlichen Adria dagegen ist der Festlandsockel viel schmaler und hat einen stark abschüssigen Abhang. Im Süden erreicht die Adria eine Tiefe von 1 223 m. Der Meeresgrund ist ebenfalls sehr verschiedenartig. Bei Tiefen unter 100 m ist er schlammig. Im Norden und in der Mitte dagegen ist der Boden sandig. Auch die beiden Küsten sind

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andersgeartet. Die italienische Küste im Westen ist flach und hat oft angeschwemmte Terrassen. Die kroatische Küste ist zerklüftet und felsig, und es gibt viele Inseln. Die Adria hat einen verhältnismäßig hohen Salzgehalt. Er ist etwas geringer als im östlichen, jedoch höher als im westlichen Mittelmeer. Die Salzhaltigkeit nimmt von Süden nach Norden und vom offenen Meer zur Küste hin ab. Das Wasser in der Adria ist relativ warm. In den tiefsten Gewässern liegt die Temperatur ständig über 11 bzw. 12°C. Im Sommer beträgt die Oberflächentemperatur auf offener See 22-25°C und sinkt auf 11,5°C auf dem Grund des Grabens von Pomo/Jabuka bzw. 12°C im Graben der südlichen Adria. Im Winter schwankt der Temperaturunterschied zwischen Nord und Süd zwischen 8 und 10°C. In der Adria sind drei Wasserschichten mit jeweils relativ unabhängigen Bewegungen zu unterscheiden, die Oberflächenschicht, die Zwischenschicht und die tiefe Schicht. Die Oberflächenschicht geht bis zu einer Tiefe von 40 m, die Zwischenschicht bis zu 150 m in der Mitte und im Süden zwischen 400 und 500 m. Die Zirkulation in der Oberflächenschicht verläuft entgegen der Uhrzeigerrichtung, weil Wasser aus dem östlichen Mittelmeer über die Meerenge von Otranto zufließt. Dieser Strom fließt an der kroatischen Küste entlang und ist im Sommer stärker. Außerdem wird er durch den Zufluss von Süßwasser aus italienischen Flüssen bestimmt, der in den Wintermonaten stärker ist. Aufgrund der unterschiedlichen Salzhaltigkeit und Temperatur und damit unterschiedlichen Dichte bestehen mehrere seitliche Strömungen. In der Zwischenschicht überwiegt der ganzjährige Zufluss aus dem östlichen Mittelmeer, der im Sommer zunimmt. In der tiefen Schicht dagegen ist der Abfluss stärker und gleicht den Zufluss in der Oberflächen- und Zwischenschicht aus. Daher ist die Produktivität an der kroatischen Küste am höchsten, obwohl die Fischerei wegen der zerklüfteten Morphologie erschwert wird. Im Norden ist die Produktivität etwas geringer, am niedrigsten ist sie in den Gebieten mit den größten Tiefen.

Karte 3: Winterliche Strömungen an der Oberfläche der Adria

Quelle: Adriamed, FAO Die Adria gehört zu den Meeren mit den meisten Beständen an Grundfischarten und pelagischen Arten. Einige hochwertige Arten wie Seehecht (Merluccius merluccius) oder Kaisergranat

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(Nephrops norvegicus) kommen häufig in der Nähe des Grabens von Pomo/Jabuka vor. Außerdem konnte dank reichlicher Mengen von wandernden Jungfischen beispielsweise die Mast von Rotem Thun entwickelt werden.

1.2 Meeresraum Die kroatischen Hoheitsgewässer erstrecken sich bis zu zwölf Seemeilen, der Festlandsockel erreicht eine Tiefe von 200 m bzw. die Ausbeutungstiefe. Bis 1991 teilten sich drei Länder den Meeresraum der Adria: Italien, Jugoslawien und Albanien. Die Küsten Italiens und Jugoslawiens lagen sich gegenüber und es gab niemals Probleme mit der Festlegung der Territorialgewässer. Jugoslawien zog die Grundlinie um die Inseln vor der dalmatischen Küste 1948, Italien erst 1977. Das hinderte beide Länder nicht daran, 1968 ein Abkommen über die Grenzziehung des Festlandsockels zu schließen. Da sich die Küsten beider Länder gegenüber liegen, berief man sich auf die Regel der gleich weiten Entfernung. Einzig für die weiter von der Küste entfernten jugoslawischen Inseln Galijula, Jabuka und Pelagruza und die italienische Insel Pianosa gab es Abänderungen. Die Grenzziehung im Golf von Triest wurde 1975 im Vertrag von Osimo geregelt. Nach dem Zerfall Jugoslawiens 1991 entstanden drei Anrainerstaaten (Slowenien, Kroatien und Bosnien und Herzegowina) und als vierter Montenegro im Jahre 2006. In der Folge mussten die entsprechenden Meeresräume für jedes dieser Länder festgelegt werden. Genau genommen gab es bei der Festlegung des kroatischen Meeresraumes mit drei Nachbarstaaten potenzielle Probleme: in der Bucht von Piran mit Slowenien, in Neum mit Bosnien und Herzegowina und in der Bucht von Kotor mit Montenegro. Von diesen drei ist lediglich die Bucht von Piran noch immer ein wichtiger Reibungspunkt. 2003 kam es nach der Erklärung der Umweltschutz- und Fischereizone (auf Kroatisch Zaštićeni ekološko-ribolovni pojas, ZERP) zum Konflikt. In diesem Fall betraf das Problem Kroatien und die Europäische Union, denn es ging um den Meeresraum und die Fischereitätigkeit zweier Mitgliedstaaten: Slowenien und Italien.

1.1.1. Bucht von Piran Das größte Problem betrifft die hoheitlichen Interessen Kroatiens und Sloweniens in der Bucht von Piran. Beide Länder haben 2001 den Entwurf eines Abkommens formuliert. Slowenien verzichtete auf seine Forderungen auf das Territorium südlich des Dragonja-Flusses (4 km2) und würde dafür sein Hoheitsrecht in der Bucht von Piran auf 113 km2 und auf einen Korridor von 3,6 x 12 km ausdehnen und einen Zugang zu internationalen Gewässern bekommen, ohne italienische oder kroatische Gewässer durchqueren zu müssen. Der Entwurf des Abkommens wurde jedoch vom kroatischen Parlament nicht ratifiziert. Das Grenzverkehrsabkommen zwischen Kroatien und Slowenien regelt die Fischerei an der beiderseitigen Meeresgrenze. Doch die Bestimmungen zur Fischerei, die auffallend einem bilateralen Fischereiabkommen ähneln, wurden nie angewandt. Bis zum Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union erlaubte aber ein Verhaltenskodex den slowenischen Fischern, in kroatischen Gewässern insbesondere Grundfischarten zu fangen. Seit dem EU-Beitritt Sloweniens sind die meisten dieser Fangmöglichkeiten aufgehoben worden. Andererseits führte die Erklärung der ZERP zu einem geringeren Interesse am Korridor, da er nicht zu internationalen, sondern zu kroatischen Gewässern führen würde. Ein weiteres Argument der

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slowenischen Regierung ist, dass wegen der reduzierten Länge der slowenischen Küsten – 40 km – und ihrer Lage im Golf von Triest eine Ausnahme von der Regel der gleich weiten Entfernung gerechtfertigt sei, und fordert für die Bucht von Piran das alleinige Hoheitsrecht.

Karte 4: Meeresraum in der Bucht von Piran

SLOWENIEN

KROATIEN

ITALIEN

Italienische Gewässer

Slowenische Gewässer

Kroatische Gewässer

Von Slowenien beanspruchter Korridor

Internat. Gewässer

Derzeit haben Kroatien und Slowenien noch nicht einmal ein Abkommen über die Gerichtsbarkeit, die den Konflikt beilegen könnte, erzielt. Kroatien will den Fall vor den Seegerichtshof in Hamburg bringen. Doch Slowenien schürt zusätzliche Grenzstreitigkeiten zu Lande. Die Behandlung von Differenzen wegen der Landgrenzen läge nicht in der Zuständigkeit des Seegerichtshofs. Im Moment scheint die Bucht von Piran der wichtigste Grund für die Haltung Sloweniens zu sein, den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union hinauszuzögern.

1.1.2. Umweltschutz- und Fischereizone (ZERP) Das kroatische Seegesetzbuch von 1994 sah bereits eine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs vor. Die ZERP wurde auf Grund einer Initiative der Kroatischen Bauernpartei geschaffen, die 2003 Mitglied der Koalitionsregierung war. Die Einrichtung der Umweltschutz- und Fischereizone (auf Kroatisch Zaštićeni ekološko-ribolovni pojas, ZERP) durch Kroatien wurde mit der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen begründet, aber ihre Reichweite ist viel weiter. Mit der Schaffung der ZERP hat Kroatien seine Zuständigkeit auf hoher See über seine Hoheitsgewässer hinaus (31 757 km²) um 23 870 km2 erweitert. Der Beschluss zur Bildung der Umweltschutz- und Fischereizone (siehe Anhang 1) wurde am 3. Oktober 2003 veröffentlicht. Ein Jahr später trat sie in Kraft, nahm jedoch die EU-Mitgliedstaaten aus dem Geltungsbereich aus. Seit dem 1. Januar 2008 gilt die Zone auch voll und ganz für die EU-Mitgliedstaaten. Auf dem Europäische Rat vom Juni 2004 wurde Kroatien der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. In seinen Schlussfolgerungen sprach der Rat auch von einem politischen Abkommen

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zwischen Kroatien, Italien und Slowenien, dem zufolge die Anwendung der ZERP für Schiffe der Europäischen Union aufgehoben wurde. Diese Aufhebung wird auch im Rahmen der Beitrittsverhandlungen erwähnt. Im Beschluss des Rates vom 13. September 2004 werden die folgenden kurzfristigen Hauptaufgaben genannt: „Bemühungen um die definitive Regelung ungelöster bilateraler Fragen, namentlich der grenzbezogenen Fragen im Zusammenhang mit Slowenien, Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina, ohne einseitig Maßnahmen zu treffen. Lösung aller sich aus der einseitigen Erklärung der geschützten Umweltschutz- und Fischereizone in der Adria ergebenden Fragen.“ Im Bericht zur „Beitrittspartnerschaft mit Kroatien“ von 2006 wurde die Frage der ZERP nicht in die Liste der wichtigsten Prioritäten der EU aufgenommen; Kroatien wurde lediglich zur weiteren Umsetzung des Dreier-Übereinkommens von 2004 aufgefordert. Das kroatische Parlament überprüfte seine Position und verabschiedete für die Schiffe der EU-Fischereiflotte am 15. Dezember 2006 ein Moratorium bis zum 1. Januar 2008. Ungeachtet der Appelle des Rates für Allgemeine Angelegenheiten am 10. Dezember 2007 und der 2004 eingegangenen Verpflichtungen hielt Kroatien am 1. Januar 2008 als Endtermin für das Moratorium fest. Am 12. Februar 2008 aktualisierte der Rat die Beitrittsbedingungen für Kroatien und änderte die Prioritätenliste1. So musste Kroatien zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die mit der Bildung der Umweltschutz- und Fischereizone (ZERP) geschaffenen Probleme zu lösen. Infolgedessen änderte das kroatische Parlament am 13. März 2008 seinen Beschluss und klammerte die EU-Mitgliedstaaten bis zum Zustandekommen einer Übereinkunft aus (siehe Anhang 2). Die Grenzen der ZERP gehen über die kroatischen Hoheitsgewässer hinaus. Sie wurden in den Verträgen zwischen Italien und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien 1968 und zwischen Kroatien und der Föderativen Republik Jugoslawien 2001 festgelegt. Im Sinne des Vertrages von 1968 würde die ZERP bis zur italienisch-kroatischen Mittellinie auf dem Festlandsockel der Adria reichen. Aber obwohl Italien die Teilung des Festlandsockels nicht in Frage stellt, bestreitet es die Zuständigkeit für die darüber liegende Wassersäule. Im Grunde garantiert die ZERP allen Ländern die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs und auch die Verlegung von Kabeln und Unterwasserpipelines. Für die Fischerei ist die Unterzeichnung von Abkommen mit anderen Staaten für die Nutzung der restlichen zulässigen Fangmengen geplant, die so festgelegt werden, dass die biologischen Ressourcen geschützt bleiben. Durch die ZERP erlangen die kroatischen Behörden die Zuständigkeit über eine empfindliche Meeresumwelt und die Nutzung der Fischereiressourcen. Bei der Bildung der ZERP stützte sich Kroatien auf das Seerechtsübereinkommen von Montego Bay, und die kroatische Regierung teilte den Vereinten Nationen ihren Beschluss mit, bevor die Zone wirksam wurde (siehe Anhang 3). Allerdings hat Kroatien Artikel 123 des Seerechtsübereinkommens, der Konsultationen mit den Nachbarstaaten vorschreibt, nicht eingehalten. Kroatien beruft sich zudem auf bestimmte Präzedenzfälle, bei denen der Zuständigkeitsbereich im Mittelmeer erweitert wurde, z. B. die Umweltschutzzone (Frankreich), die Fischereischutzzone (Spanien), die ausschließliche Fischereizone (Malta), das Fischereireservat (Algerien), die Fischereizone (Tunesien), die ausschließliche Wirtschaftszone (Marokko,

1 http://register.consilium.europa.eu/pdf/fr/08/st05/st05122.fr08.pdf.

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Ägypten und sämtliche Schwarzmeeranrainerstaaten) und die Erweiterten Territorialgewässer (Syrien). Karte 5: Meeresraum in der nördlichen Adria. ZERP

Italien misst möglichen ökonomischen Folgen der Einschränkungen der Fischerei große Bedeutung bei. Es wird von einem Wert der Fänge der italienischen Flotte in diesem Gebiet von 300 Millionen EUR ausgegangen. Angaben von Federcoopesca zufolge stammt ein Drittel der italienischen Fänge aus der ZERP. Slowenien wiederum will seinen historischen Zugang für eine begrenzte Anzahl von Schiffen behalten, die

in den kroatischen Hoheitsgewässern nordwestlich von Istrien nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben. Jährlich fangen slowenische Fischer etwa 1000 t, davon 40 % in internationalen Gewässern. Von den 165 slowenischen Fischereifahrzeugen haben lediglich 23 eine Gesamtlänge von mehr als 12 m. Mögliche Zugangsprobleme beträfen also diese 23 Schiffe und Fänge in der Größenordnung von jährlich zirka 400 t.

Hochsee Italien. Gewässer

Slowen. Gewässer

Kroat. Gewässer

ZERP

1.1.3. Neum Karte 6: Neum

1999 schlossen Bosnien und Herzegowina und Kroatien ein Abkommen über die Grenzen im Meeresraum von Neum. Es ist ein ganz besonderes Abkommen, denn die Gewässer von Bosnien und Herzegowina befinden sich in kroatischen Binnengewässern, deren Grundlinien mit Jugoslawien festgelegt worden waren. In letzter Zeit gab es einige Reibereien wegen der Durchfahrtsrechte, für die kroatische Schiffseigentümer jährlich 150 EUR an Bosnien und Herzegowina zahlen müssen. Zu den Spannungen haben auch die Nutzung des Hafens von Ploce und der geplante Bau einer Brücke als Verbindung der Halbinsel Peljesak mit dem

Norden Kroatiens beigetragen. Diese Probleme ließen auch gewisse Gebietsforderungen laut werden, zum Beispiel Forderungen nach Souveränität für die Inseln Veliki Školj und Mali Školj.

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Die Fischerei in Kroatien

Diese Probleme finden keine Lösung, wenn nicht das Abkommen über die Grenzziehung zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina aus dem Jahre 2005 ratifiziert wird.

1.1.4. Bucht von Kotor Karte 7: Bucht von Kotor

Eine besondere Situation, die Kroatien und Montenegro betreffen könnte, gibt es auch in der Bucht von Kotor. Der Flottenstützpunkt Kotor befindet sich auf dem Territorium Montenegros am Ende eines Isthmus, der in eine von der kroatischen Halbinsel Prevlaka beherrschte Bucht einmündet. Ende 2002 schlossen Kroatien und Serbien-Montenegro ein vorläufiges Abkommen über die Halbinsel Prevlaka zugunsten Kroatiens. Dieses Abkommen, das den Rückzug der UN-Kontrollmission ermöglichte, findet auf Montenegro seit dessen Unabhängigkeit 2006 Anwendung. Kroatien und Montenegro müssen die Grenzen ihres Meeresraumes festlegen. Im Moment

scheint diese Frage noch kein Verhandlungsgegenstand zu sein, denn die vollständige Entmilitarisierung des Gebietes steht noch aus.

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Die Fischerei in Kroatien

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Die Fischerei in Kroatien

2. Fischereiflotte In der kroatischen Fischereiflotte gibt es überwiegend kleine Schiffe, was dem Bedarf der handwerklichen Küstenfischerei entspricht. 2006 waren 3 710 Fischereifahrzeuge mit einer durchschnittlichen Tonnage von zwölf Tonnen und einer durchschnittlichen Leistung von 68 kW registriert. Viele Schiffe sind sehr alt, und für ihre Modernisierung fehlt das Kapital.

2.1 Fischereiflottenmanagement Die kroatische Gesetzgebung unterscheidet zwischen „Fischereischiffen“ und „Fischereibooten“. Fischereischiffe haben eine Gesamtlänge von mehr als 12 m und eine Tonnage von mehr als 15 BRT. Die Fischereiboote erfüllen diese Kriterien nicht, werden aber für kommerzielle Zwecke genutzt. Diese Definitionen stimmen nicht mit der EU-Regelung überein, die von Fischereifahrzeugen spricht, wenn sie unabhängig von ihrer Größe für den kommerziellen Fischfang ausgerüstet sind. Jedenfalls gab es 2006 entsprechend der kroatischen Einteilung 485 Fischereischiffe und 3 225 Fischereiboote. Kroatien ist dabei, ein Fischereiflottenregister im Sinne der Gemeinschaftsregelungen zu erstellen. Zurzeit besteht ein Flottenregister, das unter der Internetadresse http://www.crs.hr/introduction.asp abrufbar ist. Bei der Direktion Fischerei gibt es ferner ein Register über Lizenzen für die kommerzielle Fischerei mit technischen Angaben über die Fischereischiffe und –boote. Diese Register enthalten jedoch nicht alle Informationen, die von den Gemeinschaftsregelungen für ein Fischereiflottenregister verlangt werden. Entsprechend den Gemeinschaftsregelungen weist das Flottenmanagement in Kroatien einige Mängel auf. Es gibt beispielsweise noch kein mit dem System der Europäischen Union kompatibles Einfahrt-Ausfahrt-System. Auch funktioniert das satellitengestützte Überwachungssystem für Fischereifahrzeuge (VMS) noch nicht vollständig. Die kroatischen Behörden gehen aber davon aus, dass im Januar 2009 das System für alle Schiffe mit einer Gesamtlänge bis zu 24 m in Betrieb ist. Kroatien verfügt über keine Strukturpolitik oder Strukturfonds, die mit denen der Europäischen Union vergleichbar wären. Gleichwohl werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von mehrjährigen Förderplänen für die Fischerei, Aquakultur und Fischverarbeitung gewährt. Der 2002 gestartete Plan sowie Maßnahmen zum Bau von Großmärkten für Fischereierzeugnisse und die Finanzierung von Systemen zur Bewertung und Nachverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen – das Gros der Mittel wird für Maßnahmen zur Flottenmodernisierung und für ein besseres Flottenmanagement eingesetzt. Dazu gehören u. a.:

• Zuschüsse für Investitionen in die Instandhaltung, Anschaffung und Modernisierung der Ausrüstungen. Die Hilfe beläuft sich auf 25 % der Investitionen mit einer Obergrenze von 133 000 EUR für Einzelprojekte.

• Programm zur Rücknahme der Lizenzen für die Schleppnetzfischerei. • Programm zur Flottenmodernisierung.

Bis 2003 verzeichnete die kroatische Fischereiflotte ein rasches Wachstum. Von 1999 bis 2003 stieg die Zahl der Schiffe um 47 %, die Tonnage um 40 % und die Maschinenleistung um 52 %. Bis 2005 wuchs die Flotte nur geringfügig. 2006 beschleunigte sich dieses Wachstum erneut. 2005 begann die Modernisierung und Erneuerung der Fischereiflotte. Es gingen 33 Anträge zum Bau von 26 Schiffen mit einem Wert von 218 Millionen Kunas (etwa 30 Millionen EUR) ein.

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Die Fischerei in Kroatien

Angenommen wurden die Anträge von 23 Unternehmen. Von den Schiffen hatten 15 eine Gesamtlänge von 25 bis 37 m, acht waren Trawler mit einer Gesamtlänge zwischen 21 und 25 m. Darüber hinaus sollten auch drei Mehrzweckfischereifahrzeuge gebaut werden. Doch offensichtlich ließen fehlende Mittel nur den Bau von fünf Schiffen zu. Zusätzlich sollten 22 Millionen Kunas (etwa 3 Millionen EUR) für die Modernisierung von sieben Schiffen – vier Trawler und drei Schiffe für die Umschließungsnetzfischerei – eingesetzt werden. Ergänzend zur Flottenmodernisierung unterband die kroatische Regierung im April 2008 den Neueintrag von über 15 Jahre alten Fischereischiffen im Register.

2.2 Regionale Verteilung der Fischereiflotte Die kroatische Fischereiflotte ist stark konzentriert. Auf vier von sieben Küstenprovinzen (Istarska, Primorsko-goranska, Zadarska und Splitsko-dalmatinska) entfallen 81 % der Schiffe, 86 % der Tonnage und 83 % der Maschinenleistung.

Tabelle 2: Regionale Verteilung der kroatischen Fischereiflotte

Anteil an der gesamten kroatischen Fischereiflotte

Durchschnittliche Schiffsgrößen

Provinz Anzahl Schiffe

Tonnage (BRT)

Leistung (kW)

Durchschnittl. Tonnage

(BT/Schiff)

Durchschnittl. Leistung

(kW/Schiff)

Istarska 29 % 15 % 27 % 5,76 62,78

Primorsko-goranska 17 % 17 % 18 % 10,73 69,53

Ličko-senjska 2 % 1 % 1 % 4,4 32,92

Zadarska 13 % 27 % 17 % 23,35 89,68

Šibenska-kninska 9 % 6 % 10 % 8,34 78,53

Splitsko-dalmatinska 22 % 28 % 21 % 14,2 65,03

Dubrovačko-neretvanska 8 % 7 % 6 % 9,5 49,49

TOTAL 100 % 100 % 100 % 11,53 67,55Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser

erstellt. Die Flotte in diesen Provinzen ist sehr verschiedenartig. In Zadarska und Splitsko-dalmatinska sind vor allem größere Schiffe zu finden. In Istarska und Primorsko-goranska überwiegen dagegen kleinere Fischereifahrzeuge, von denen die in Istarska eine höhere durchschnittliche Maschinenleistung haben. In den anderen drei Provinzen (Ličko-senjska, Šibenska-kninska und Dubrovačko-neretvanska) besteht die Flotte überwiegend aus kleinen Schiffen für die handwerkliche Küstenfischerei.

2.3 Die kroatische Thunfischflotte

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Die Fischerei in Kroatien

Kroatien verfügt neben der Türkei, Frankreich, Italien und Libyen über eine der größten Flotten im Mittelmeer für den Fang von Thunfisch mit dem Umschließungsnetz. Im November 2008 bestand die kroatische Thunfischflotte aus 116 Schiffen – das entspricht einem Anteil von 14 % an der Gesamtzahl der bei der ICCAT registrierten Schiffe. Sie haben einen Anteil von jeweils 10 % an der Gesamttonnage und Gesamtmaschinenleistung. Das ist auf die relativ hohe Zahl von Mehrzweckfischereifahrzeugen zurückzuführen. Die kroatische Thunfischflotte besteht aus zehn großen Schiffen mit einer Gesamtlänge von mehr als 33,1 m. Es gibt 48 mittelgroße Schiffe mit einer Länge von 24,17 bis 33,1 m und schließlich 58 Mehrzweckfischereifahrzeuge mit einer Gesamtlänge unter 24,17 m. Mindestens zwei der größeren und moderneren Schiffe sind mit Hilfe des Erneuerungs- und Modernisierungsplans für die kroatische Fischereiflotte gebaut worden. Der Studie „Race for the last bluefin“1 zufolge ist die kroatische Thunfischflotte für die von der ICCAT zugeteilten Fangquoten überdimensioniert. Die Studie sagt aus, dass die Kapazität der kroatischen Thunfischflotte siebenmal höher ist als die Quote. Sie könnte 5 157 Tonnen fangen. Darüber hinaus ist die kroatische Thunfischflotte laut Studie überfinanziert, denn sie könne nicht die zur Deckung der festen und variablen Kosten notwendigen Fänge realisieren und einen Mindestgewinn erzielen. Um hierbei den Kostendeckungspunkt zu erreichen, bräuchte die kroatische Flotte eine viermal höhere Quote.

1 WWF Mediterranean, 2008.

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Die Fischerei in Kroatien

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Die Fischerei in Kroatien

3. Fanggeräte Die Unterscheidung zwischen „Fischereischiffen“ und „Fischereibooten“ in der kroatischen Flotte spiegelt sich auch darin wider, dass die „Boote“ in Bezug auf die eingesetzten Fanggeräte als Mehrzweckfischereifahrzeuge betrachtet werden. So kann man nur eine halbwegs aussagekräftige Information zu den Fanggeräten bekommen, die auf Schiffen mit mehr als 12 m Länge zum Einsatz kommen. Einige auf den „Booten“ verwendete Fanggeräte sind in den Gemeinschaftsregelungen nicht berücksichtigt.

Grafik 1: Von der kroatischen Flotte verwendete Fanggeräte

Mehrzweckfanggerät; 62%

Stellnetze; 14%

Reusen; 1%Ringwaden; 6%

Schleppnetz; 14%

Langleinen; 2%

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser

erstellt.

Karte 8: Regionale Verteilung der kroatischen Trawler-Flotte (% der Schiffe)

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

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Die Fischerei in Kroatien

In den kroatischen Statistiken wird den „Fischereischiffen“ besondere Bedeutung beigemessen, die mit dem Schleppnetz und mit Ringwaden fischen. Wie auch bei den Fängen wird ihre Tätigkeit nur innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer registriert. Die kroatische Trawler-Flotte ist viel stärker konzentriert als die Ringwadenflotte. In der Zone C sind 24 % der Trawler konzentriert. Die Schleppnetzfischerei in der Zone C kann als Hinweis auf die Schleppnetzfischerei in anderen zur ZERP gehörenden Zonen und vor allem in den Zonen H, I und J dienen. In der Zone J gibt es reichlich Grundfischarten. Nachweislich sind dort Seehecht, Kaisergranat und Rote Meerbarbe häufig anzutreffen. In den Zonen D und F arbeiten nur wenige Schiffe mit dem Schleppnetz. In der Zone D gegenüber der Küste von Dubrovačko-neretvanska ist der Einsatz von Trawlern wegen der großen Tiefe des südlichen Grabens in der Adria eingeschränkt. In der Zone F erschwert die Vielzahl von Inseln im Binnenwasserkanal an der Küste der Provinz Zadarska die Arbeit der Trawler. Außerdem ist der Fischereiaufwand für die Trawler in der Zone C besonders hoch. Andererseits sind die Fänge pro Aufwandseinheit in der Zone A, an der Westküste der Halbinsel Istrien, viel höher als in allen anderen Zonen. Der Fischereiaufwand für die wenigen Fischereifahrzeuge, die in Zone D auslaufen, ist ebenso hoch wie die in Fängen pro Aufwandseinheit bemessenen Ergebnisse. In der Zone F liegen bei den Trawlern die Fänge pro Aufwandseinheit auch etwas über dem Durchschnitt. Die kroatische Ringwadenflotte ist überaus gleichmäßig in den kroatischen Hoheitsgewässern verteilt. Doch sind die Ringwadenfischer viel weniger in der Zone F und vor allem in der Zone D, die gegenüber der Küste von Dubrovačko-neretvanska liegt, anzutreffen. In den Zonen B und E südlich der Halbinsel Istrien sind 35 % der Ringwadenkutter tätig; sie liegen mit ihrem Fischereiaufwand pro Schiff weit über dem Durchschnitt. Das ist besonders ausgeprägt in der Zone E, die vor Klimaeinbrüchen besser geschützt ist. In der Zone C liegt der einheitliche Fischereiaufwand der Ringwadenflotte auch etwa über dem Durchschnitt.

Karte 9: Regionale Verteilung der kroatischen Ringwadenflotte (% der Schiffe)

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

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Die Fischerei in Kroatien

4. Fischereiproduktion Der Hauptteil der kroatischen Fischereiproduktion stammt aus dem östlichen Teil der Adria. Es werden auch in geringer Menge Süßwasserfische in der Sava, Donau und ihren Nebenflüssen gefangen. 66 % der Produktion entfallen auf die Meeresfischerei und 9 % auf die Flussfischerei. Die Aquakultur hat einen Anteil von 25 % an der Gesamtproduktion. Die Meeresfischerei wird meist handwerklich betrieben, entweder an den Küsten des von den Inseln geformten Kanals oder auf offener See. In der Küstenfischerei kommt vorwiegend das pelagische Schleppnetz zum Einsatz, auf offener See werden auch Ringwaden verwendet. Die Produktionszahlen sind mit Vorsicht zu genießen, da die statistische Erhebung in Kroatien Schwächen aufweist. Diese Schwächen sind zuallererst durch die „Subsistenzfischerei“ begründet, für die 13 000 Lizenzen vergeben wurden, wobei die Zahl der verwendeten Lizenzen merklich darunter liegen kann. Da Fänge bis zu fünf Kilogramm pro Tag erlaubt sind, können in dieser Fischerei beträchtliche Fangmengen verheimlicht werden. Ein weiteres Problem sind nicht vorhandene Anlandeerklärungen und Verkaufsbelege sowie ein fehlendes System zur Erfassung von Informationen aus den Logbüchern, die einen Abgleich erlauben. Es gibt im Zusammenhang mit den Statistiken noch andere Probleme. Kroatien unterteilt seine Hoheitsgewässer in sieben Zonen (A, B, C, D, E, F und G). Die ZERP ist wiederum in vier Zusatzzonen gegliedert (H, I, J und K). Die kroatischen Statistiken berücksichtigen nur die Fänge innerhalb der Hoheitsgewässer. Fänge in der ZERP oder in anderen Gewässern sind in den Statistiken nicht enthalten.

Karte 10: Verteilung der Fänge in Kroatien. Durchschnittswerte 2003-2005

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

51 % der Gesamtmenge werden in den Zonen B (24 %) und E (27 %) gefangen. Von Belang sind auch die Fänge in den Zonen A (15 %) und C (17 %).

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Die Fischerei in Kroatien

Die wichtigsten gefangenen Arten sind: Sardine (Sardina pilchardus, 42 % der Fänge), Sardelle (Engraulis encrasicolus, 33 %), Roter Thun (Thunnus thynnus, 2 %), Seehecht (Merluccius merluccius, 2 %) und Rote Meerbarbe (Mullus barbatus, 2 %). Wegen des höheren Preises haben auch Kaisergranat (Nephrops norvegicus), Zirrenkrake (Eledone spp.), Rotbrasse (Pagellus spp.) und mehrere Flachfische Bedeutung.

Grafik 2: Fänge in Kroatien (Sardinen und Sardellen, in t)

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5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

45.000

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Tm

INSGESAMTSardineSardelle

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Fischereidirektion. Vom Verfasser erstellt.

75 % der kroatischen Fänge entfallen auf Sardinen und Sardellen. Sardinen haben ein besonderes Gewicht, und ihre Entwicklung spiegelt sich in den Gesamtfängen wider, wie das beim Rückgang Anfang der 1990er Jahre deutlich wurde. Zwar nehmen die Sardinenfänge langsam wieder zu, sie steigen aber langsamer als die Sardellenfänge an. Bei beiden Arten ging der Anstieg mit der Mast von Rotem Thun einher. Zum großen Teil hat er aber auch mit der Einführung von Anreizen für kleine pelagische Arten im Jahre 2003 und der Einrichtung des Fangregisters zu tun. Da Roter Thun sehr weit wandert, führt die Begrenzung des Fangregisters auf die Territorialgewässer zu einer Unterbewertung der Fänge. In mehreren Studien werden Fänge geschätzt, die auf das Drei- oder Vierfache der in den offiziellen Statistiken geführten Werte kommen (siehe 5.3 Mast von Rotem Thun). Die Grafik 3 zeigt die offiziellen statistischen Angaben zum Fang von Rotem Thun. Diesen Angaben zufolge kommen etwa 78 % der Fänge aus der Zone C, den Gewässern um die Insel Vis herum und aus dem Gebiet von Jabuka. Aufgrund der zentralen Lage dieses Gebietes in der Adria würde wahrscheinlich die Gesamtmenge beträchtlich steigen, wenn auch die Fänge in den Gewässern der ZERP angerechnet würden. Die Fangmengen von Thun gehen in dem Maße zurück, wie seine Bestände abnehmen und auch die von der ICCAT festgelegten Quoten gesenkt werden. Doch obwohl sich die Fänge von Rotem Thun allmählich verringert haben, ist ihr Gewicht für die gesamte Fischereitätigkeit und überdies für die kroatische Wirtschaft gewachsen.

Grafik 3: Thunfischfänge

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Die Fischerei in Kroatien

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200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Tm

Quelle: ICCAT, vom Verfasser erstellt. Offiziellen Angaben zufolge lagen die Fänge von Rotem Thun nur zweimal über den Quoten. 2001 wurden die Quoten zum ersten Mal mit 3 % überschritten, 2006 zum zweiten Mal, allerdings nur um wenige Tonnen. Mit den ICCAT-Beschlüssen in Marrakesch im November 2008 wurde die kroatische Quote für Roten Thun ebenso wie für alle anderen Staaten reduziert. Sollten die Beschlüsse von Marrakesch ratifiziert werden, müssten die Fänge in Kroatien bis 2011 auf 582 Tonnen gesenkt werden – das wären 71 % der offiziellen Fänge von 2007.

Karte 11: Regionale Verteilung der Fänge von Grundfischarten

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

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Die Fischerei in Kroatien

Die Statistiken zu den Fängen von Grundfischarten lassen seit 2000 eine Zunahme erkennen. Tatsächlich sind diese Statistiken jedoch vor allem die Folge der Einführung obligatorischer Logbücher. Es ist wohl noch zu früh, dass sie die Gewährung der Prämie in Höhe von 14 % des Wertes widerspiegeln könnten, da diese erst seit 2006 vergeben wird. Die Seehechtfänge belaufen sich jedenfalls jetzt auf 870 t, während die Statistik von 2001 nur 570 t ausweist. Die Tintenfischfänge sind laut Statistik 2005 gestiegen, das traf jedoch nicht auf andere Kopffüßer und auch nicht auf Krebstiere wie den Kaisergranat zu. Die Fänge der Grundfischarten (siehe Karte 1) konzentrieren sich auf die Zonen C (29 %), A (20 %) und B (19 %), also genau die Gebiete, in denen die Trawler-Flotte arbeitet. Wie beim

hunfisch könnten sich die statistischen Angaben wesentlich ändern, wenn sie auch die Fänge in den Zonen H, I und J der ZERT

P beinhalten würden.

Grafik 4: Regionale Verteilung der Fänge

Istarska; 14%

Primorsko-goranska; 24%

Zadarska; 37%

Šibenska-kninska; 4%

Splitsko-dalmatinska; 15%

Dubrovačko-neretvanska; 5%

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser

erstellt. Da die kleinen pelagischen Arten für die Gesamtfangmengen eine große Rolle spielen, spiegelt ihre regionale Verteilung die Größenordnung der Sardinen- und Sardellenfänge präzise wider. 61 % der statistisch erfassten Fänge werden demzufolge in nur zwei Provinzen – Zadarska und Primorsko-goranska – angelandet. In beiden Provinzen machen die kleinen pelagische Arten das Gros der Anlandungen aus, wobei in Primorsko-goranska auch große Mengen an Seehecht und Kaisergranat gefangen werden. Die Anlandungen in Splitsko-dalmatinska und Istarska sind zwar etwas geringer, fallen jedoch ins Gewicht. In Splitsko-dalmatinska werden neben kleinen elagischen Arten Seehechte und Rote Meerbrassen gefangen, und in Istarska außerdem noch

die kleinen pelagischen Arten, Seehecht, und aisergranat, und in Šibenska-kninska werden mehr Grundfischarten gefangen. Die Fänge in

pKopffüßer und Flachfische. Die Fänge in Dubrovačko-neretvanska und Šibenska-kninska fallen viel geringer aus. In Dubrovačko-neretvanska überwiegen KLičko-senjska sind kaum erwähnenswert.

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Die Fischerei in Kroatien

Süßwasserarten werden nur in ganz geringen Mengen – rund 50 t – gefangen. Ihr Anteil von lediglich 8 % an den Fängen der Sport- und Freizeitfischerei sagt alles. Fänge von Süßwasserfischen werden erst seit 2004 registriert. Sie fallen sehr unterschiedlich aus – mit Ausnahme des Blei (Abramis brama), der einen Anteil von 30 % an den gesamten Fängen hat. Auf den Fang von Wels (Silurus glanis), Karpfen (Cyprinus carpio) bzw. Aland (Leuciscus idus) entfallen 5 bzw. 6 % der Fänge von Süßwasserfischen.

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Die Fischerei in Kroatien

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Die Fischerei in Kroatien

5. Aquakultur Aquakultur wird in Kroatien sowohl im Süßwasser als auch im Meer betrieben. Während die Produktion von Süßwasserfischen und Muscheln stagniert, hat die Meeresaquakultur in den letzten Jahren Fortschritte gemacht.

Grafik 5: Aquakulturproduktion in Kroatien (in t)

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

SüßwasserWolfsbarsch und GoldbrasseThunMiesmuschel

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Fischereidirektion. Vom Verfasser erstellt.

Der Markt für Aquakulturerzeugnisse befindet sich im Wandel. Darum muss sich die kroatische Aquakultur sowohl in Bezug auf die Produktionsverfahren als auch im Hinblick auf die Verarbeitung und Vermarktung darauf einstellen. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Hindernissen. Die Anpassung an die Standards und Gesundheitsvorschriften der EU ist noch unzureichend, und einigen Erzeugern sind sie völlig unbekannt. Bei der Vermarktung gibt es die gleichen Infrastrukturmängel und dürftigen Vertriebswege wie im gesamten kroatischen Fischereisektor. Außerdem fehlen Verarbeitungsbetriebe, die den Aquakulturprodukten einen Wertzuwachs bescheren könnten. Speziell die Muschelproduktion stagniert, weil Reinigungsanlagen, die die Gesundheitsvorschriften der EU erfüllen, fehlen. Kroatien verfügt über sehr günstige geografische und klimatische Bedingungen für die Entwicklung der Aquakultur, sei es im Süßwasser oder im Meerwasser. Es gibt ausgiebige Süßwasserressourcen und gut erhaltene Ökosysteme und damit gute Chancen für die Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Aquakultur. Schwierigkeiten ergeben sich jedoch bei der Suche nach neuen Produktionsstätten, weil die Raumplanung unzulänglich ist und um eine anderweitige Nutzung der Küste konkurriert wird. Außerdem wird ein integriertes Küstenmanagement kaum von der Öffentlichkeit angenommen, und das Umweltbewusstsein ist wenig entwickelt.

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Die Fischerei in Kroatien

Karte 12: Regionale Verteilung der Aquakultur-Produktionsstätten

Trotz der geringen Lohnkosten sind die Produktionskosten in der Aquakultur relativ hoch. Die Meeresaquakultur hängt vom Import der Futtermittelrohstoffe ab. Die Süßwasseraquakultur bringt wegen der überalterten Technologie nur geringe Einkünfte. Zwar gab es in den letzten Jahren einige Auslandsinvestitionen in die Meeresaquakultur, doch fehlt Kapital zur Verbesserung der Produktionsstrukturen. Darüber hinaus müsste auch das Unternehmensmanagement verbessert werden.

5.1 Süßwasseraquakultur Im Süßwasser werden hauptsächlich Karpfen (Cyprinus carpio) und Forellen (Onchorhynchus mykiss) gezüchtet. Diese beiden Arten haben einen Anteil von 83 % an der Süßwasseraquakultur. Außerdem gehören, wenn auch in viel kleineren Mengen, Graskarpfen (Ctenopharingodon idellus), Silberkarpfen (Hypophtalmichthys molitrix), Wels (Silurus glanis y Silurus asotus), Marmorkarpfen (Hypophtalmichthys nobilis), Hecht (Esox lucius), Zander (Stizostedion lucioperca) und Schleie (Tinca tinca) zur Produktionspalette. Süßwasseraquakultur wird in zweierlei Form betrieben: in Becken mit stehendem Wasser (für die Karpfenfische) und in Anlagen mit Frischwasserzirkulation (für die Salmoniden). In den letzten Jahren ging die Produktion zurück, weil Märkte verschwunden sind und im Übergangsprozess Probleme auftraten. Im Verlauf von zehn Jahren hat sich die Fläche für die Süßwasseraquakultur um die Hälfte verringert. 2005 betrug die Fläche der Becken mit stehendem Wasser 6 289 ha. Dazu kommen Durchflusskanäle in den Bergen mit einer Fläche von 5,48 ha.

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Die Fischerei in Kroatien

Die Forellenproduktion ist stark konzentriert. In nur vier Provinzen befinden sich 82 % der 22 Produktionsstätten. In Zagrebačka bestehen 6 Anlagen, in Karlovačka 5, in Ličko-senjska 4 und in Splitsko-Dalmatinska 3. Die Karpfenproduktion ist dagegen gleichmäßiger auf die Inlandsprovinzen verteilt. Trotzdem befinden sich 76 % der 21 Produktionsstätten in fünf Provinzen. Die Provinzen mit den meisten Anlagen sind: Osječko-baranjska (5), Bjelovarsko-Bilogorska (4), Požeško-slavonska (3), Zagrebačka (2) und Koprivničko-križevačka (2). 2005 wurden in der kroatischen Süßwasseraquakultur 1 855 t Fischbrut und 4 344 t Fisch für den Verbrauch erzeugt. Der Karpfen (Cyprinus carpio) hat einen Anteil von 80 % an der Fischbrutproduktion und von 51 % an der Produktion für den Verbrauch. Auf die Forelle (Onchorhynchus mykiss) entfällt ein Anteil von 6 % an der Fischbrutherstellung und von 30 % an der für den Verbrauch bestimmten Produktion. Die anderen Arten werden sehr viel weniger gezüchtet. Bedeutung hat noch der Wels (vor allem der Silurus asotus) mit einem Anteil von 6 % an der Fischbrutherstellung und von 9 % an dem zum Verbrauch bestimmten Fisch. Da die Süßwasseraquakultur vorwiegend extensiv betrieben wird, ist die Ausbeute gering. Außerdem sind eine Reihe von Problemen zu lösen, wie zum Beispiel hohe Veterinärkosten, Fragen der Wasserwirtschaft und die Folgen des Raubs durch bestimmte wild lebende Vogelarten.

5.2 Meeresaquakultur Die Meeresaquakultur ist in den Verordnungen über die Lizenzen zum Betrieb von Aquakulturanlagen und über das Lizenzregister geregelt (29/02, 42/04 und 134/05). Eine weitere Verordnung betrifft den täglichen Tätigkeitsbericht in den Aquakulturanlagen. 2006 waren 32 Erzeuger von Meeresfischen, 7 von Rotem Thun und 71 von Muscheln registriert. Erste Erfahrungen mit der Meeresaquakultur gab es 1980, die Mast von Rotem Thun begann 1996. Gezüchtet werden Wolfsbarsche (Dicentrarchus labrax) und Goldbrassen (Sparus aurata), wobei Roter Thun (Thunnus thynnus) die größte wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Produktion findet vorwiegend in Käfigen statt. Auf Roten Thun entfallen 54 % der Produktionsmengen in der Meereskultur; auf Wolfsbarsch 32 % und auf Goldbrasse 13 %. Vor kurzem begann die Erzeugung von Zahnbrassen (Dentex dentex) und Spitzbrassen (Diplodus puntazzo), die aber unerheblich ist. An Muscheln werden nur Miesmuscheln (Mytilus galloprovincialis) und Austern (Ostrea edulis) produziert. Von den 32 Meeresfischzuchtanlagen befinden sich zwölf in der Provinz Zadarska, acht in Splitsko-dalmatinska, fünf in Dubrovačko-neretvanska; die restlichen sind auf die anderen Provinzen verteilt. Es ist zu erwarten, dass die Wolfsbarsch- und Goldbrassenproduktion in den nächsten Jahren steigt, da die Binnennachfrage wächst, der Tourismus sich belebt und neue Investitionschancen bestehen. Die Weiterentwicklung der Meeresaquakultur hängt davon ab, dass die kroatische Produktionsstruktur auf die tierseuchenrechtlichen Anforderungen der EU abgestimmt wird und dass Fischbrut für eine Produktionssteigerung verfügbar ist. In den 1980er Jahre wurde die Produktion von Wolfsbarschen und Goldbrassen in Holzkäfigen aufgenommen, aber heutzutage sind runde Käfige aus flexibler Plastik üblich. Tendenziell verlagert sich die Produktion immer mehr von der Küste ins Meer hinaus.

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5.3 Mast von Rotem Thun Die Produktion von Rotem Thun begann 1996 mit der Rückkehr zweier großer Erzeuger in Australien: Dinko Lukin und Tony Santic. Dinko Lukin war der Eigentümer von zwei Betrieben zur Thunfischproduktion in Australien (Dinko Tuna Farmers Pty Ltd y Lukin Fisheries Pty Ltd); Tony Santic gehörte die Tony’s Tuna International Pty Ltd. Roter Thun hat einen Anteil von 61 % am Wert der Produktion in der Meeresaquakultur. Doch da weniger Fische für die Mast zur Verfügung stehen, ist auch ein starker Rückgang der Produktion von Rotem Thun zu erwarten. Im Unterschied zu anderen Ländern werden die Thunfische in Kroatien länger gemästet – das können bis zu drei Jahre sein. In anderen Ländern beträgt die Mastzeit sechs Monate, dann hat sich das Gewicht verdoppelt. Wenn in Kroatien der Fisch 18 Monate lang in Käfigen gehalten wird, verfünffacht sich das Gewicht, die Sterberate und die Kosten jedoch könnten beträchtlich steigen. Die Bedingungen in den kroatischen Gewässern begrenzen aber den Anstieg der Sterberate, und die geringen Lohnkosten fangen zum Teil die höheren Kosten auf. Andererseits lassen der reichliche Bestand an Jungfischen in der Adria und die Tendenz zu einer Senkung der Quoten einer Verlängerung der Mastzeit interessant erscheinen. Doch der Ausweg, die Quote mit jüngeren und leichteren Fischen zu verbrauchen, hat größere Folgen für die Thunfischpopulation. Außerdem liegen die in Kroatien geltenden Mindestgrößen für den Fang von Rotem Thun unter denen der Europäischen Union. Für die Thunfisch-Mast werden große Käfige verwendet, deren Umfang normalerweise 30 bis 50 m beträgt, aber auch 150 m erreichen kann. Man beginnt mit wild lebenden Thunfischen, die mit dem Umschließungsnetz gefangen werden und meist weniger als zehn Kilogramm wiegen. Als Nahrung bekommen Thunfische kleine pelagische Fische, die frisch von der kroatischen Flotte gefangen werden, sowie importierten Gefrierhering oder Kopffüßer. Die Nahrung besteht zu 88 % aus Hering und zu etwa 7 % aus Sardinen. Es gab Versuche, mehr Sardinen einzusetzen, man ist jedoch wieder zur gleichen Menge Hering zurückgekehrt. Die Mast von Rotem Thun ist jedenfalls ein wichtiger Absatzmarkt für die Fänge kleiner pelagischer Arten. Statistiken der Direktion Fischerei zufolge wurden anfänglich, im Jahre 2000, 1 200 t Roter Thun erzeugt. 2003 wurde die Höchstmenge von 4 679 t erreicht. Von 2003 bis 2004 verzeichnete die Mastproduktion von Rotem Thun diesen Angaben zufolge einen Rückgang um 19 %. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auf der ICCAT-Liste acht Anlagen stehen, die für 7 880 Tonnen ausgelegt sind. Wenn die statistischen Angaben stimmen, würde das bedeuten, dass die Mastanlagen für den Roten Thun zu 46 % ausgelastet sind. Die Ausfuhren nach Japan als dem Hauptbestimmungsort der kroatischen Produktion von Rotem Thun haben seit 1997 einen hohen Stand erreicht. Quellen wie ATRT1 haben wiederholt auf Differenzen zwischen den japanischen und kroatischen Außenhandelsstatistiken hingewiesen. Die japanischen Zahlen zu den Einfuhren aus Kroatien sind höher als die Zahlen, die Kroatien zu seinen Ausfuhren nach Japan angibt. In ihren regelmäßigen Untersuchungen „The plunder of BlueFin tuna in the Mediterranean & East Atlantic“ schätzt ATRT, dass die kroatischen Zahlen unter den tatsächlichen Fängen

1 Advanced Tuna Ranching Technologies S.L.

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Die Fischerei in Kroatien

liegen. ATRT stützt seine Annahme unter anderem auf die japanischen Einfuhren aus Kroatien, die kroatischen Einfuhren von Jungfischen, die Mastzeiten und die Tätigkeit der Schiffe und Mastanlagen. 2006 zum Beispiel kommen die Schätzungen der Fänge auf das Dreifache der ICCAT-Quote1. In diesem Jahr wurden bei einer Quote von 970 t 2 145 t exportiert, und die Fänge wurden auf 3 101 t geschätzt. In der Studie „Race for the last bluefin”2 wird angenommen, dass die Fänge noch höher waren und sich auf 4 793 t beliefen.

Tabelle 3: Übersicht über die Produktion von Rotem Thun in Kroatien

Kapazität ICCAT (t) 7 880

Durchschnittliche Produktion 2004/2005 FAO (t) 3 600

Mastanlagen für Thun

% Produktion/Kapazität ICCAT 46 %

Gesamtfänge Kroatien

ICCAT-Quote (t) Fänge (t) % Fänge/Quote

Produktion Mastbetriebe (t)

2001 1 259 903 72% 2 500 (1)

2002 1 232 977 79% 3 971 (1)

2003 1 155 1 139 99% 4 679 (1)

2004 951 827 87% 3 777 (2)

2005 1 069 1 017 95% 3 425 (2)

2006 1 022 1 022 100%

2007 862 820 95%

2008 833

2009* 641

2010* 582 * ICCAT-Beschlüsse, Marrakesch, November 2008. (1) Angaben der Direktion Fischerei. (2) Von der Direktion Fischerei an die FAO übermittelte Angaben.

Quelle: ICCAT, Direktion Fischerei, FAO. Vom Verfasser erstellt. 2003 verkauften libysche Produzenten einen Teil ihrer Thunfische an kroatische Produzenten, da die Sterberate in den Betrieben in Garabouli sehr hoch war. Offiziellen Angaben zufolge sanken von 2003 bis 2004 sowohl die Fänge als auch die Produktion in den Mastbetrieben für Roten Thun um 19 %. Dieser mit der Tätigkeit gemischter Gesellschaften verbundene Rückgang führte zu einer Verringerung der Gesamtbeschäftigung im Fischereisektor um 4 %. Dies zeigt die Abhängigkeit des kroatischen Fischereisektors von der Mast von Rotem Thun. Der bedauernswerte Zustand der Bestände an Rotem Thun wirft im Hinblick auf die nächste Zukunft dieser Anlagen und ihr Gewicht im kroatischen Fischereisektor viele Fragen auf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ICCAT in Marrakesch eine Verringerung der kroatischen Quote (Ratifizierung steht aus) um fast 33 % beschlossen hat.

1 The plunder of BlueFin tuna in the Mediterranean & East Atlantic during 2006 and 2007. Advanced Tuna

Ranching Technologies S.L. 2007. Table: 2.2.1.9.: Summary of Croatia’s 2006 Processed BFT Exports and Real Estimated BFT Catches per Fishing Gear.

2 WWF Mediterranean, March 2008. Table 016: Estimated minimum real yearly PS BFT catches by Croatia's PS fishing fleet based on yearly total processed farmed PS BFT production figures according to the Croatian Chamber of Economy and CROSTAT, total exports to Japan during that same period, and exports according to INFOSAMAK.

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Die Mast von Rotem Thun erfordert häufig den Einsatz ausländischer Flotten zur Belieferung mit Fischen für die Mast. Bis zum Jahr 2000 wurden in der Thunfischmast ausschließlich die Fänge der kroatischen Flotte verwendet. Danach wurden auch Fänge von italienischen, französischen, tunesischen und spanischen Flotten geliefert. Bis 2003 lieferten ausländische Flotten etwa 1 100 t Roten Thun an die kroatischen Mastanlagen. 2004 ist diese Menge auf 636 t zurückgegangen. Anschließend stieg die Nutzung ausländischer Fänge beträchtlich und lag 2006 bei über 1 600 t. 57 % der Produktionskapazitäten für Roten Thun befinden sich in Zadarska (4 520 t), 38 % in Splitsko-dalmatinska (2 960 t). Die Produktionsstätten haben eine sehr unterschiedliche Größe, und die Produktion ist stark konzentriert. Die beiden größten Betriebe Kali Tuna d.o.o. (1 990 t) und Marituna d.d. (1 500 t) haben einen Anteil von 44 % an der Produktionskapazität. Dazu kommt die Sardina d.d., die die Anlagen von zwei Unternehmen besitzt bzw. betreibt (Sardina d.d. und Brač tuna d.o.o.). Ihre Kapazität reicht für weitere 1 800 t. Auf diese drei Unternehmen entfällt ein Anteil von 67 % der Produktionskapazitäten für Roten Thun. Weitere Betriebe sind Drvenik Tuna d.o.o. (900 t), Jadran Tuna d.o.o, (800 t), Bepina Komerc d.o.o. (560 t) und Zadar Tuna d.o.o (230 t). Dazu gibt es noch die Anlage Adriatic Tuna d.o.o., die in Betrieb zu sein scheint, aber im Januar 2009 nicht auf der ICCAT-Liste der Erzeugungsanlagen stand. Viele Unternehmen sind miteinander verknüpft. Zum Beispiel stehen Adriatic Tuna d.o.o. und Zadar Tuna d.o.o. unter der gleichen Leitung. Bepina Komerc d.o.o. wiederum wurde von Leuten gegründet, die mit Drvenik Tuna d.o.o. in Verbindung stehen.

Karte 13: Standorte der Mastanlagen für Thunfisch

Quelle: Ivan Katavić 2008 Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Umweltbelastungen der Thunfisch-Mastanlagen einzudämmen und Konflikte mit anderen Küstennutzern zu vermeiden. Für eine sparsamere Produktion und für die Umwelt wären insbesondere eine bessere Kontrolle der Futtermittel und eine Verringerung der Abfälle von Vorteil. Zudem würden eine klare Abgrenzung der

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Erzeugergebiete und eine bessere küstenferne Produktionstechnologie einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen dieses Zweigs leisten.

5.4 Produktion von Muscheln Eine gewisse Menge von Muscheln, nämlich Miesmuscheln (Mytilus galloprovincialis) und Austern (Ostrea edulis) wird in der Bucht von Malostonski (Dubrovačko-neretvanska) und in der Limski-Bucht (Istarska) erzeugt. Von den 71 registrierten Betrieben befinden sich 45 in der Provinz Dubrovačko-neretvanska, 11 in Istarska und weitere 11 in Šibenska-kninska. Generell werden Muscheln in Familienbetrieben produziert, und es gibt nur etwa zehn Betriebe, in denen mehr als fünfzig Tonnen im Jahr produziert werden. Miesmuscheln haben einen Anteil von 88 % an der Muschelproduktion. Im Allgemeinen hängen die Miesmuscheln an Seilen, einige Erzeuger verwenden aber auch Plastikkörbe. Die Produktion stagniert, weil Reinigungsanlagen fehlen, die dem EU-Gesundheitskodex für Wassertiere entsprechen, und weil deshalb die Muscheln nur auf dem einheimischen Markt verkauft werden können. Allerdings wurden die Festlegung und Genehmigung neuer Produktionsanlagen in Angriff genommen. In der Provinz Dubrovačko-neretvanska liegen ungefähr 100 Anträge für die Errichtung neuer Anlagen vor, in Šibenska-kninska 20.

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6 Bewirtschaftung der Fischereiressourcen Die Kommission hat in ihrem Prüfbericht zum gemeinschaftlichen Besitzstand vom 18. Juli 2006 mehrere Schwachpunkte in Bezug auf die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in Kroatien angeführt. Unter anderem sind der Status der „Subsistenzfischerei“, die Unterschiede bei den technischen Maßnahmen, die Verbesserung der Information über die Fänge, den Fischereiaufwand und die Bewertung der Bestände zur Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Bewirtschaftung der Ressourcen zu nennen. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass Wirtschaftsauskünfte besser aufbereitet werden müssen. Das Fischereimanagement in Kroatien liegt in der Zuständigkeit der Direktion Fischerei beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Sie hat ihr Zentralbüro in Zagreb sowie sieben Büros in den Provinzen. Die Direktion Fischerei ist in vier Abteilungen untergliedert: Bewirtschaftung der Meeresressourcen, Bewirtschaftung der Süßwasserressourcen, Fischereiinspektion sowie Zusammenarbeit und internationale Projekte. Es gibt zwei Vertretungsorgane der Produzenten, die eine beratende Rolle im Gesetzgebungsverfahren haben: die Kroatische Wirtschaftskammer (HGK, Unternehmen, 222 Mitglieder) und die Kroatische Handwerks- und Handelskammer (HOK, Kleinerzeuger und Einzelfischer, 1 900 Mitglieder). Für die Fischerei in Kroatien ist das Gesetz über die Meeresfischerei vom 6. Oktober 1994 ausschlaggebend. Dieses Gesetz wurde mehrmals geändert (57/96 und 46/97) und 2005 festgeschrieben (48/05). Es wird ergänzt durch eine Verordnung über die kommerzielle Fischerei aus dem Jahre 2006 (ABl. 6/2006, 46/06, 66/07), das die wichtigsten Maßnahmen für die Organisation der kommerziellen Fischerei festlegt, sowie durch die Verordnung über Fang- und Arbeitsgeräte in der kommerziellen Fischerei (6/06, 46/06, 93/06). Die Fischereitätigkeit basiert auf einem Lizenzsystem. Seit 2001 ist ein Logbuch Pflicht, in dem die Fänge eingetragen werden, jedoch ohne dass die Mengen nach Fischarten aufgeschlüsselt werden müssen. Nicht vorhandene Anlandeerklärungen und Verkaufsbelege und ein fehlendes System zur Erfassung von Informationen aus den Logbüchern, die einen Abgleich erlauben, erschweren eine effektive Bewirtschaftung der Fischereiressourcen. Als einzige Art unterliegt der Rote Thun der Quotenregelung – die TAC sind im Rahmen der ICCAT festgelegt. Das Gesetz über die Meeresfischerei unterscheidet zwischen der kommerziellen Fischerei, der Subsistenzfischerei und der Sport- und Freizeitfischerei. Die kommerzielle Fischerei in kroatischen Gewässern ist ausländischen natürlichen und juristischen Personen nicht erlaubt. Sie ist auch Kroaten nicht gestattet, die für Ausländer arbeiten. Diese Einschränkungen entsprechen nicht den Bestimmungen des EG-Vertrages zum Niederlassungsrecht und zum freien Kapitalverkehr. Die Bestimmungen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) sind auf die unter kroatischer Flagge fahrenden Schiffe beschränkt, beziehen sich jedoch nicht auf Schiffe, die unter anderer Flagge fahren, aber zu Kroatien in wirtschaftlichen Beziehungen stehen könnten. Die kroatische Gesetzgebung versteht unter „Subsistenzfischerei“ die Fänge für den Eigenverbrauch. Dafür sind täglich bis fünf Kilogramm erlaubt. Zwar wurden 13 000 Lizenzen vergeben, aber die Zahl der genutzten Lizenzen liegt merklich darunter. Die Subsistenzfischerei ist schwer zu kontrollieren – beträchtliche Fangmengen können verheimlicht werden und eine Schattenwirtschaft hervorbringen.

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Lenkungsinstrumente wie Fangerlaubnis, Flottenregister, Artenschutz, Überwachung und Kontrolle sowie Logbücher sind Gegenstand von Durchführungsverordnungen:

• Verordnung über Fangerlaubnisse und das Flottenregister (155/05 und 135/06); • Verordnung über Logbücher und die Vorlage der Fangergebnisse (95/07); • Verordnung über die Kontrolle, Überwachung und Beobachtung der Fischerei (62/06

und 135/06); • Erlass über den Schutz der Fische und anderer Meeresbewohner (101/02).

Die Süßwasserfischerei wird durch das Gesetz vom 26. November 2001 – geändert durch 7/03, 174/04 und 10/05 und festgeschrieben durch 49/05 - geregelt. Seine Anwendung beruht auf der Verordnung über die kommerzielle Süßwasserfischerei (82/05). Zur Bewirtschaftung der Ressourcen gehören technische Maßnahmen, Kontrollmaßnahmen und Schritte zur Regulierung des Fischereiaufwands. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen Mindestgrößen für die Anlandungen, zeitweilige Fangverbote für bestimmte Fischarten und räumliche und zeitliche Beschränkungen für einzelne Fanggeräte. In den Gewässern im Kanal zwischen den Inseln und dem Festland herrschen zahlreiche Fangverbote. Das heißt, dass in einem großen Teil der kroatischen Binnengewässer die Fischereimöglichkeiten sehr eingeschränkt sind. Es gibt etwa 20 Gebiete, für die wegen ihrer Bedeutung für die Fortpflanzung spezielle Schutzmaßnahmen gelten. In den Gemeinschaftsregelungen zum Mittelmeer1 sind Mindestgrößen für Arten aufgeführt, für die Kroatien keine Mindestgrößen festgelegt hat (sieben Fischarten, eine Krebstierart und eine Muschelart). In den Fangstatistiken kommen diese Arten nicht vor. Die kroatischen Vorschriften2 wiederum legen Mindestgrößen für Arten fest, die von den Gemeinschaftsregelungen nicht erfasst sind (elf Fischarten, eine Krebstierart und zwei Muschelarten). Tabelle 4: Unterschiedliche Mindestgrößen in den kroatischen und gemeinschaftlichen Regelungen

Arten mit Mindestgröße in Kroatien, jedoch nicht in der EU

Arten mit Mindestgrößen in der EU, jedoch nicht in Kroatien

1. Fische Zahnbrasse (Dentex dentex, 30 cm) Seeteufel (Lophius spp., 30 cm) Meeräsche (Liza spp., Chelon spp., 16 cm) Großkopf-Meeräsche (Mugil cephalus, 20 cm) Pelamide (Sarda sarda, 45 cm) Schattenfisch (Sciaena umbra, 30 cm) Großer Drachenkopf (Scorpaena scrofa, 25 cm) Gelbschwanzmakrele (Seriola dumerili, 45 cm) Streifenbrasse (Spondyliosoma cantharus, 18 cm) Sprotte (Sprattus phalericus, 8 cm) Speerfisch (Tetrapturus belone, 120 cm)

Ringelbrasse (Diplodus annularis, 12 cm) Spitzbrasse (Diplodus puntazzo, 18 cm) Zweibindenbrasse (Diplodus vulgaris, 18 cm) Marmorbrasse (Lithognathus mormyrus, 20 cm) Spanische Meerbrasse (Pagellus acarne, 17 cm)Meerbrasse (Pagellus bogaraveo, 33 cm) Wrackfisch (Polyprion americanus, 45 cm) Stöcker (Trachurus spp., 15 cm)

2. Krebstiere Seespinne (Maja squinado, 10 cm) Rosa Garnele (Parapenaeus longirostris, 20 mm CL)

3. Muscheln Teppichmuschel (Venerupis spp., 25 mm)

Keine Unterschiede gibt es bei den Mindestgrößen für Sardellen (Engraulis encrasicolus), Riesenzackenbarsche (Epinephelus spp.), Rote Meerbarben (Mullus spp.), Spanische Makrelen (Scomber spp.), Seezungen (Solea vulgaris), Goldbrassen (Sparus aurata), Kaisergranat

1 Verordnung (EG) Nr. 1967/2006. 2 Ministerialerlass über den Schutz der Fische und anderer Meeresbewohner. NN 101/02 1660 (NAREDBU O

ZAŠTITI RIBA I DRUGIH MORSKIH ORGANIZAMA).

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(Nephrops norvegicus), Jakobsmuscheln (Pecten jacobeus) und Gestreifte Venusmuscheln (Venus spp.). In Tabelle 5 sind dagegen die Mindestgrößen für die Anlandungen in Kroatien, bei denen Unterschiede zu den gemeinschaftlich festgelegten Mindestgrößen im Mittelmeer bestehen, angegeben. Es gibt nur eine Art, die Gemeine Sackbrasse, für die in den kroatischen Vorschriften eine größere Mindestgröße als in der EU festgelegt ist, und der Unterschied ist mit 67 % beachtlich. Sonst liegen die von der EU festgelegten Mindestgrößen über den kroatischen, und zwar für Geißbrasse (53 %), Seehecht (25 %), Rotbrasse (25 %), Hummer (25 %), Sardine (10 %) und Wolfsbarsch (9 %). Unterschiede gibt es auch bei Langusten. Hier legt die EU Mindestgrößen für sämtliche Langustenarten (Palinuridae) fest, während sich die kroatischen Vorschriften nur auf die Europäische Languste (Palinurus elephas) beziehen. Demgegenüber legt die kroatische Vorschrift für Roten Thun (Thunnus thynnus) eine Mindestgröße von 70 cm bzw. 6,4 kg fest, während die Verordnung (EG) 1559/20071 für die Europäische Union 115 cm bzw. 30 kg vorschreibt. Die Verordnung (EG) 520/20072 wiederum setzt für das Mittelmeer eine Mindestgröße von 80 cm bzw. 10 kg fest. Für Schwertfisch (Xiphias gladius) gilt in den kroatischen Vorschriften eine Mindestgröße von 70 cm bzw. 6,4 kg, die Verordnung (EG) 520/2007 legt dagegen 125 cm bzw. 25 kg fest, allerdings nur für den Atlantik.

Tabelle 5: Unterschiedliche Mindestgrößen für die Anlandungen in Kroatien und in der EU (Mittelmeer)

Mindestgrößen Wissenschaftlicher Name Gebräuchliche Bezeichnung

Kroatien EU (VO 1967/2006)

1. Fische

Dicentrarchus labrax Wolfsbarsch 23 cm 25 cm

Diplodus sargus Geißbrasse 15 cm 23 cm

Merluccius merluccius Europäischer Seehecht 16 cm 20 cm

Pagellus erythrinus Rotbrasse 12 cm 15 cm

Pagrus pagrus Gemeine Sackbrasse 30 cm 18 cm

Sardina pilchardus Sardine 10 cm 11 cm

2. Krebstiere

Homarus gammarus Hummer 240 mm GL 300 mm GL 105 mm PL

Palinuridae Langusten 240 mm GL (P. Elephas) 90 mm PL

GL = Gesamtlänge; PL = Panzerlänge.

Die Schleppnetzfischerei ist bis zu einer Seemeile vom Ufer entfernt verboten. Ab dem 31. Dezember 2009 wird das Verbot auf drei Seemeilen und Tiefen von weniger als 50 m ausgedehnt. Laut Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 über die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen dürfen Schleppnetze nicht innerhalb von 1,5 Seemeilen vor den Küsten eingesetzt werden, wobei sie zwischen 0,7 und 1,5 Seemeilen verwendet werden können, wenn die Wassertiefe mindestens 50 m beträgt. Kroatien hat Interesse an der Erhaltung bestimmter traditioneller Fanggeräte, die manchmal andere Eigenschaften haben als die von der Europäischen Union festgelegten oder ganz einfach nicht von ihr anerkannt oder genehmigt werden. Die größten Unterschiede bestehen bei der Beschreibung von stationären Fanggeräten und Baumkurren, bei der Bemessung zulässiger 1 Mehrjähriger Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer. 2 Technische Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten.

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Maschenöffnungen, bei den Mindestmaschenöffnungen für einige traditionelle Fangmethoden mit dem Grundschleppnetz und beim zulässigen Höchstmaß der Kiemen- und Umschließungsnetze. Auch für die Flussfischerei werden Lizenzen vergeben. Sie konzentriert sich auf die Donau, für die 25 Lizenzen vergeben wurden, und die Sava, für die zehn Lizenzen bestehen. Die Flussfischerei wird von Verbänden in Gebieten organisiert, für die Konzessionen mit Bewirtschaftungsplänen erteilt werden. Im Hinblick auf mehr oder weniger die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen betreffende internationale Abkommen muss darauf hingewiesen werden, dass Kroatien Vertragsstaat des Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) ist, jedoch nicht des Übereinkommens der Vereinten Nationen zu gebietsübergreifenden Beständen und weit wandernden Arten. Im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen ist Kroatien Mitglied des Generalrates für das Fischereiwesen im Mittelmeer (GFCM) und der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und hält sich an deren Empfehlungen.

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7. Beschäftigung in der Fischerei Die Arbeitslosenquote in Kroatien ist mit 18 % der Erwerbspersonen sehr hoch. Der Anteil der Fischerei ist wie an der Wirtschaft auch an der Fischerei gering. Auch im Bereich Landwirtschaft, Jagd, Fischerei und Forstwirtschaft hat die Fischerei nur einen Anteil von 6 % an der Beschäftigung. In der Fischerei und den damit verbundenen Zweigen gibt es etwa 20 000 Arbeitsplätze. Außerdem gibt es die so genannten Lizenzen für die Subsistenzfischerei. 2007 gab es 13 000 solche Lizenzen. Die Inhaber der Lizenzen dürfen zwar pro Tag nur 5 kg fangen und theoretisch ihre Fänge nicht verkaufen, aber ihre Rolle ist nicht zu unterschätzen, erst recht, wenn ihre Fänge aus hochpreislichen Grundfischarten bestehen. Die Fischerei spielt eine wichtige Rolle für die Beschäftigung in einigen Küstengebieten und besonders auf den Inseln, wo es kaum andere Arbeitsmöglichkeiten gibt. Hierbei ist zu beachten, dass nahezu 70 % der Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung auf den Inseln erfolgt. 2007 waren in der Fischerei 4 606 Arbeitskräfte direkt beschäftigt. Das war im Vergleich zu 2002 ein Anstieg um 11 % und zeigt deutlich, dass einige Gebiete von den in der Fischerei entstehenden Arbeitsplätzen abhängen.

Grafik 6: Beschäftigung in der Fischerei und Vergleich der Nettolöhne in der Fischerei mit den Gesamtnettolöhnen

66%

68%

70%

72%

74%

76%

78%

80%

82%

2002 2003 2004 2005 2006 2007

% N

etto

löhn

e Fi

sche

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Insg

.

3.900

4.000

4.100

4.200

4.300

4.400

4.500

4.600

4.700

Bes

chäf

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g in

der

Fis

cher

ei

% Nettolöhne Fischerei/Insg.Beschäftigung in der Fischerei

Quelle: Republic of Croatia - Central Bureau of Statistics. Vom Verfasser erstellt.

Für ein Wachstum der Beschäftigung in der Fischerei ist auch die Angleichung der Löhne im Fischereisektor an den Durchschnittslohn aller Branchen zu berücksichtigen (siehe Grafik 6). 2002 betrugen die Löhne im Fischereisektor 71 % des Gesamtdurchschnitts, aber 2008 erreichten sie 80 %. Der Anstieg 2003 und der Rückgang 2004 sind der Entwicklung der Beschäftigung in den so genannten Gemischten Gesellschaften (Mješovito vlasništvo) geschuldet. Das sind Gesellschaften mit Auslandsinvestitionen. An dieser Entwicklung lassen sich die Höchstproduktion in der Mast von Rotem Thun 2003 und der darauf folgende Abschwung ablesen.

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Die Fischerei in Kroatien

Von 2003 bis 2004 gingen sowohl die Fänge als auch die Produktionsziffern in den Mastbetrieben für Roten Thun um 19 % zurück. Dieser Rückgang löste einen Abbau der Gesamtarbeitsplätze im Fischereisektor um 4 % und der Arbeitsplätze in den gemischten Gesellschaften um 43 % aus. Das verdeutlicht die Abhängigkeit des kroatischen Fischereisektors von der Mast von Rotem Thun und die Notwendigkeit einer Analyse der Folgen, die sich aus der bis 2011 geltenden Senkung der Quoten für Roten Thun um 33 % ergeben. In Kroatien sind die Fischereiunternehmen nach juristischen (pravne osobe) und natürlichen Personen (obrt i slobodne profesije) unterteilt. 2007 entfielen 35 % der Arbeitsplätze im Fischereisektor auf Gesellschaften, die juristischen Personen gehören, die übrigen 65 % entfielen auf die im Eigentum natürlicher Personen stehenden Unternehmen. Bei den Gesellschaften im Besitz juristischer Personen entfallen 93 % der Arbeitsplätze auf Privatunternehmen, 5 % auf „Gemischte Gesellschaften“, 2 % auf Genossenschaften und 1 % auf Staatsbetriebe. Erwähnt sei, dass 2003 25 % der Arbeitnehmer von Gesellschaften im Besitz juristischer Personen in den „Gemischten Gesellschaften“ beschäftigt waren. Die Beschäftigung in den im staatlichen Besitz befindlichen Betrieben ging beträchtlich zurück. 2002 beschäftigten diese Betriebe 6 % der Arbeitnehmer von Gesellschaften im Besitz juristischer Personen. Der stärkste Rückgang war in den „Gemischten Gesellschaften“ zu verzeichnen. Dagegen ist die Beschäftigung in den Genossenschaften gestiegen.

Grafik 7: Beschäftigung in der Fischerei nach Unternehmensart

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

2002 2003 2004 2005 2006 2007

Juristische Personen

Natürliche Personen

Quelle: Republic of Croatia - Central Bureau of Statistics. Vom Verfasser erstellt. In den Unternehmen, die natürlichen Personen gehören, entfallen 55 % der Beschäftigung auf die Eigentümer selbst und 45 % auf ihre Angestellten. Tendenziell nimmt die durchschnittliche Zahl der Angestellten pro Betrieb leicht zu.

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8. Fischereihäfen Die kroatische Küste ist sehr zerklüftet, und es gibt zahlreiche Inseln. Deshalb gibt es für die Fänge unzählige Anlandestellen. Die Hafeninfrastruktur ist wenig entwickelt und im Allgemeinen werden neben der Fischereitätigkeit auch gleichzeitig Personen und Waren befördert. Die Fänge werden direkt bei den Verarbeitungsbetrieben oder in öffentlichen Häfen angelandet. Kroatien hat aber 137 Anlandestellen festgelegt – 52 für Schiffe mit mehr als 15 Meter Gesamtlänge und 85 für kleinere Fischereifahrzeuge. Die Regelung über die Anlandestellen tritt im Juni 2009 in Kraft.

Grafik 8: Regionale Verteilung der Häfen nach Provinzen

0

5

10

15

20

25

Häf

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aHäfen insgesamtWichtige Häfen

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

In Kroatien gibt es 102 Häfen, in denen Schiffe der Fischereiflotte registriert sind. Davon können angesichts der Zahl registrierter Schiffe 31 als große Häfen eingestuft werden. Es gibt jedoch beträchtliche Unterschiede im Hinblick auf die Zahl der Schiffe, ihre Infrastruktur, die Anlandungen und ihre territoriale Bedeutung. Die meisten Häfen gibt es in Splitsko-dalmatinska, aber ihr Anteil an der Zahl wichtiger Häfen ist wegen der Bedeutung der Inseln Hvar, Vis und Brač für die Fischereitätigkeit in der Provinz viel geringer. In Istarska dagegen ist in den meisten Häfen eine große Zahl von Schiffen gemeldet. Die Fischereihäfen sind schwer zu beschreiben. Manche Häfen sind wichtig wegen ihrer lokalen Bedeutung oder der angelandeten Mengen, aber die dort registrierte Flotte ist im gesamtstaatlichen Rahmen kaum von Belang. Das ist in Ugljan in der Provinz Zadarska der Fall und auch in den Häfen von Makarska, Stari Grad, Sućuraj, Podgora bzw. Jelsa in der Provinz Splitsko-dalmatinska oder in den Häfen Vela luka, Korčula, Ston bzw. Cavtat in der Provinz Dubrovačko-neretvanska.

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Die Fischerei in Kroatien

Karte 14: Wichtigste Häfen in Kroatien

Die wichtigsten Häfen in Istarska sind Pula, Umag, Poreč und Rovinj. Dort sind 744 Schiffe, das sind 71 % der Provinzflotte, registriert. Überwiegend werden Sardinen und Grundfischarten, vor allem Kopffüßer und Flachfische, gefangen. Mit Ausnahme von Rijeka befinden sich die wichtigsten Häfen von Primorsko-goranska auf Inseln. Rab ist der größte Hafen, aber auch Krk und Cres sind von Bedeutung. In diesen vier Häfen sind 402 Schiffe (62 % der Provinzflotte) registriert. In der Hauptsache werden kleine pelagische Arten, Seehecht und Kaisergranat angelandet. In Zadarska werden vor allem kleine pelagische Arten in den Häfen von Zadar, Kali-Preko, Biograd-Tkon und Ugljan angelandet. Dort sind 227 Schiffe und damit 48 % der Provinzflotte registriert. In Šibenska-kninska dagegen werden größtenteils Grundfischarten angelandet. In dieser Provinz ist die Flotte stark in den Häfen von Šibenik, Murter-Jezera und Vodice-Tribunj konzentriert. Diese drei Häfen beherbergen 76 % der Provinzflotte (204 Schiffe). Die Flotte in Splitsko-dalmatinska ist in den Häfen der Inseln Hvar (Hvar, Stari Grad und Sućuraj), Vis (Komiža, Vis und Jelsa) und Brač (Postira) konzentriert. Auf dem Festland

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Die Fischerei in Kroatien

befinden sich die Häfen von Trogir-Kaštela, Split, Makarska und Podgora, in denen 642 Schiffe registriert sind. Das sind 80 % der Provinzflotte. Die größten Häfen sind Hvar, Trogir-Kaštela, Split und Komiža. Hauptsächlich werden kleine pelagische Arten, Seehecht und Rote Meerbarbe gefangen.

Tabelle 6: Wichtigste Fischereihäfen in Kroatien

Anzahl der Schiffe Anteil an der kroatischen Flotte

Hafen < 10 m

10-18 m

> 18 m

Insgesamt < 10 m

10-18 m

> 18 m

Insgesamt Provinz

Pula 168 67 3 238 7 % 7 % 1 % 7 % Istarska

Rab 84 128 1 213 3 % 14 % 0 % 6 % Primorsko-goranska

Umag 169 42 0 211 7 % 5 % 0 % 6 % Istarska

Hvar 140 18 3 161 6 % 2 % 1 % 5 % Splitsko-dalmatinska

Poreč 103 49 0 152 4 % 5 % 0 % 4 % Istarska

Rovinj 102 40 1 143 4 % 4 % 0 % 4 % Istarska

Trogir-Kaštela 97 17 3 117 4 % 2 % 1 % 3 % Splitsko-dalmatinska

Split 65 11 28 104 3 % 1 % 13 % 3 % Splitsko-dalmatinska

Zadar 58 20 18 96 2 % 2 % 8 % 3 % Zadarska

Šibenik 81 11 2 94 3 % 1 % 1 % 3 % Šibenska-kninska

Rijeka 47 26 16 89 2 % 3 % 8 % 2 % Primorsko-goranska

Komiža 64 19 0 83 3 % 2 % 0 % 2 % Splitsko-dalmatinska

Medulin 58 21 0 79 2 % 2 % 0 % 2 % Istarska

Mali lošinj 56 20 2 78 2 % 2 % 1 % 2 % Primorsko-goranska

Kali -Preko 25 13 32 70 1 % 1 % 15 % 2 % Zadarska

Novigrad 39 24 0 63 2 % 3 % 0 % 2 % Istarska

Murter-Jezera 35 26 2 63 1 % 3 % 1 % 2 % Šibenska-kninska

Labin 44 8 2 54 2 % 1 % 1 % 2 % Istarska

Biograd-Tkon 37 6 10 53 2 % 1 % 5 % 1 % Zadarska

Krk 19 21 10 50 1 % 2 % 5 % 1 % Primorsko-goranska

Cres 37 6 7 50 2 % 1 % 3 % 1 % Primorsko-goranska

Vodice-Tribunj 19 26 2 47 1 % 3 % 1 % 1 % Šibenska-kninska

Vrsar 24 20 1 45 1 % 2 % 0 % 1 % Istarska

Vis 41 4 0 45 2 % 0 % 0 % 1 % Splitsko-dalmatinska

Pag 19 25 0 44 1 % 3 % 0 % 1 % Zadarska

Dubrovnik 0 37 2 39 0 % 4 % 1 % 1 % Dubrovačko-neretvanska

Kukljica 6 9 6 21 0 % 1 % 3 % 1 % Zadarska

Dugi rat 8 5 4 17 0 % 1 % 2 % 0 % Splitsko-dalmatinska

Supetar 5 6 5 16 0 % 1 % 2 % 0 % Splitsko-dalmatinska

Vinišće 2 8 5 15 0 % 1 % 2 % 0 % Splitsko-dalmatinska

Postira 3 3 7 13 0 % 0 % 3 % 0 % Splitsko-dalmatinska

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

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Die Fischerei in Kroatien

Die Häfen in Dubrovačko-neretvanska sind meist klein, und die aus kleinen Fischereifahrzeugen bestehende Flotte ist weit verstreut. Wichtigste Häfen sind Dubrovnik, Vela luka, Ston, Cavtat und Korčula. Dort sind 124 Schiffe, d. h. 12 % der Provinzflotte registriert. Hauptsächlich werden kleine pelagische Arten, Seehecht und Kaisergranat gefangen. Da es so viele kleine Fischereifahrzeuge gibt, ist es auch nicht einfach, die Häfen nach der Zahl der registrierten Schiffe zu bewerten. Es gibt Häfen, in denen sehr viele Fischereifahrzeuge gemeldet sind, deren Anteil an der Fischereiproduktion jedoch aufgrund ihrer geringen Größe nur sehr gering ist. 44 % der Schiffe mit einer Gesamtlänge von mehr als 18 m sind in nur vier Häfen beheimatet: Kali-Preko, Split, Zadar und Rijeka. Das Flottensegment mit Gesamtlängen von 10 bis 18 m ist in Rab (14 %) und Pula (7 %) konzentriert. Die ICCAT hat 16 kroatischen Häfen die Genehmigung für das Umladen bzw. die Anlandung von Rotem Thun erteilt. Fünf davon befinden sich in der Provinz Splitsko-dalmatinska (Brac-Postira-Milna-Sumartin, Hvar-Vira, Kaštel Sucurac-Sveti Kajo, Komiža und Split-Sjeverna luka). Weitere drei Häfen gehören zur Provinz Zadarska (Biograd, Kali und Zadar-Gaženica) und je zwei autorisierte Häfen befinden sich in den Provinzen Dubrovačko-neretvanska (Dubrovnik-Sustjepan und Vela Luka), Istarska (Pula und Umag), Primorsko-goranska (Mali Lošinj und Rijeka) und Šibenska-kninska (Primošten und Tribunj).

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Die Fischerei in Kroatien

9. Vermarktung Kroatien verfügt über keine den Gemeinschaftsregelungen entsprechende Gemeinsame Marktorganisation für Fischereiprodukte. Ebenso wenig gibt es ein Interventionssystem. Allerdings zahlt Kroatien seit 2006 einen Ausgleich von 14 % des Verkaufspreises für Grundfischarten. Die Probleme beginnen bereits bei den Fischereifahrzeugen, die in der Regel klein sind und keine Möglichkeiten für eine angemessene Lagerung und Kühlung bieten. Wie die Hafeninfrastruktur weist auch die Vermarktungsinfrastruktur für Fischereierzeugnisse große Mängel auf. Mangelhafte Anlandesysteme und fehlende Entlade-, Lager- und Kühlanlagen wirken sich äußerst nachteilig auf die Handelskette und den Preisbildungsprozess aus. Die Unzulänglichkeiten in der kommerziellen Infrastruktur erschweren die Erfüllung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union. Sie übertragen sich auf den Markt und hemmen die Entwicklung und Modernisierung des kroatischen Fischereisektors und der von ihm abhängigen Regionen. Da es keine Fischauktionen und –großmärkte gibt, wird die Einrichtung eines Erfassungs- und Preiskontrollsystems erschwert. Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung hat jedoch ein Marktinformationssystem auf den Weg gebracht. Die Preise werden monatlich mit Hilfe von Fragebögen in den Aquakulturanlagen, Aufkaufstellen, Fischmärkten und Verarbeitungsbetrieben erfasst. 2007 gab es 110 Betriebe für die Verarbeitung und Lagerhaltung von Fischereierzeugnissen, von denen 72 die Erlaubnis erhielten, in Länder der Europäischen Union zu exportieren. 39 Betriebe dürfen den einheimischen Markt beliefern oder in Drittstaaten exportieren. Die kroatischen Behörden haben anerkannt, dass zwei Betriebe den tierseuchenrechtlichen Anforderungen der EU nicht genügen und 22 sie erst zum Zeitpunkt des Beitritts erfüllen könnten. Es gibt sechs Betriebe zur Reinigung von Muscheln. Obwohl es 2007 keinem von ihnen erlaubt war, in die Europäische Union zu exportieren, waren die kroatischen Behörden der Meinung, dass sie den EU-Anforderungen entsprechen. In Kroatien gibt es kaum Fischgroßmärkte. Für gewöhnlich übernehmen private Märkte die Rolle des Großmarktes. Sie erwerben den Fisch direkt von den Fischern oder Aquakulturproduzenten und vermarkten ihn. Im Norden gibt es zwei Großmärkte (Rijeka und Poreč). Der Großmarkt in Rijeka arbeitet seit Januar 2008, der in Poreč sollte im Dezember 2008 den Betrieb aufgenommen haben. Weitere Großmärkte sind geplant. Kleine Märkte gibt es auch in den wichtigsten Städten (Pula, Rijeka, Zadar, Šibenik, Split, Dubrovnik) und in den Gebieten mit einer bedeutenden Fischereitätigkeit, besonders auf den Inseln und in der Umgebung von Šibenik und Zadar. Der Einzelhandel stützt sich hauptsächlich auf kleine Spezialgeschäfte. Es gibt aber auch andere Strukturen. Zum Beispiel mieten die Fischer in den Küstenorten für einen oder mehrere Tage Stände auf öffentlichen Märkten. Im Landesinneren verkaufen häufig Fischer und Aquakulturproduzenten ihre eigenen und die von anderen Erzeugern gekauften Produkte. Andererseits gibt es Vermarktungsbetriebe auf den Inseln, in Istarska und in der Umgebung von Šibenik, Zadar und Split. Sie versorgen die größten Fischmärkte (Zagreb, Split bzw. Rijeka) und die Supermarktketten mit Ware oder exportieren sie.

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Die Fischerei in Kroatien

Grundfische und Aquakulturerzeugnisse werden für den Direktverbrauch auf dem einheimischen Markt verkauft oder nach Italien exportiert. Ausgenommen davon ist der Rote Thun, der fast vollständig nach Japan exportiert wird. Die meisten Fänge kleiner pelagischer Arten (Sardinen und Sardellen) werden aber direkt an die Verarbeitungsindustrie oder als Futtermittel für die Thunfische in den Mastanlagen verkauft. Der Rest wird an die Verbraucher verkauft oder nach Italien oder Slowenien exportiert. Diese Fänge werden normalerweise direkt bei den Einrichtungen der Käufer – ob Industrie- oder Mastanlagen – angelandet. Die Mastbetriebe befinden sich hauptsächlich in Zadar und Splitsko-dalmatinska, während die Verarbeitungsindustrie vor allem in Rovinj (Istarska), Sali (Zadarska), Dugi Otok und in der Umgebung von Zadar angesiedelt ist. 2006 gab es 28 Fischverarbeitungsbetriebe. Die kroatischen Betriebe sind aber viel kleiner als der Durchschnitt der Betriebe in der Europäischen Union. So könnte kein Unternehmen als groß bezeichnet werden, es gibt fünf mittlere, elf kleine und zwölf handwerkliche Betriebe. Drei der fünf mittleren und zehn kleine Betriebe haben ihren Standort in den Küstenprovinzen. Die meisten Betriebe befinden sich in den Provinzen Splitsko-dalmatinska, Istarska und Zadarska. Lediglich vier Unternehmen genügen den tierseuchenrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union und dürfen exportieren. Da die Technologie in der Verarbeitungsindustrie veraltet ist, gibt es Probleme bei der Anpassung an den EU-Markt. Zudem werden dadurch die Erfüllung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen erschwert, die Wettbewerbsfähigkeit gemindert und die Diversifizierung der Produktion verhindert. Fehlende Investitionen in die Technik und in die Entwicklung neuer Produkte schmälern die Wettbewerbsfähigkeit und beschränken die Produktpalette auf Sardinen und Sardellen bei den Meeresfischen und auf Forelle und Karpfen bei den Süßwasserfischen.

Grafik 9: Produktion der Verarbeitungsindustrie

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1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

KonservendosenGesalzener FischGefrorene FischfiletsSonstige Erzeugnisse

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Fischereidirektion. Vom Verfasser

erstellt Für die Konservierung in Dosen werden hauptsächlich Sardinen, aber auch Makrelenfilets oder Thunfisch verwendet. Vor der Unabhängigkeit Kroatiens wurden praktisch sämtliche Erzeugnisse der Fischverarbeitungsprodukte in Dosen konserviert. Mit der Unabhängigkeit hat

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Die Fischerei in Kroatien

sich dieser Markt jedoch radikal verändert. Die traditionellen Märkte sind größtenteils verloren gegangen, und es wurden Zollschranken errichtet. Das Vordringen in neue Märkte erwies sich zudem als sehr schwierig, da die meisten Unternehmen nicht den tierseuchenrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union entsprachen und auch nicht über ausreichende Investitionsquellen verfügten. So sank die Produktion von Dosenfisch von 15 500 t im Jahre 2001 auf 5 300 t im Jahre 2007 und hat nur noch einen Anteil von 35 % an der Gesamtmenge der Fischverarbeitungsprodukte. Dieser Prozess führte dazu, dass viele Unternehmen nicht mehr bestehen. In diesem kurzen Zeitraum sank ihre Zahl von 40 auf 28. Aufgrund ihrer geringen Größe und der hohen Kosten sind sie auf dem EU-Markt kaum wettbewerbsfähig. Dagegen ist die Herstellung von gesalzenem Fisch (hauptsächlich Sardellen) nach und nach und besonders seit 2003 gestiegen. 2007 waren es 6 460 t (42 % der Verarbeitungsprodukte). Im Unterschied zu Konservendosen hat gesalzener Fisch auf dem EU-Markt Wettbewerbschancen. Die Herstellung von gefrorenen Fischfilets verzeichnete bis 2003 einen Zuwachs, stagnierte jedoch 2004 und ging 2005 sehr stark zurück. In den letzten Jahren, vor allem seit 2003, erfuhr die Herstellung von Salaten und anderen Erzeugnissen einen Zuwachs und zog praktisch mit der Herstellung von gefrorenen Fischfilets gleich. Die Strukturen im kroatischen Fischereisektor sind sowohl aus unternehmerischer als auch aus organisatorischer Sicht sehr schwach entwickelt. Trotz der relativ großen Zahl von Fischereifahrzeugen in der kroatischen Fischereiflotte gibt es nur 52 Unternehmen, die als juristische Personen bestehen. Nur zwei Unternehmen – eine in Zagreb und eine in Istarska – widmen sich der Süßwasserfischerei. Generell ist der Organisationsgrad in der Produktion sehr gering. Das ist vor allem auf die Vorbehalte der älteren Fischer gegen Zusammenschlüsse zurückzuführen. Es gibt zehn Genossenschaften mit einer nachweislichen Wirtschaftstätigkeit und vielleicht etwa zehn weitere, die kleiner sind und eine gewisse Tätigkeit entfalten. Die beiden größten Genossenschaften arbeiten in der Provinz Istarska. Es gibt keine im Sinne der EU-Regelungen anerkannten Erzeugerorganisationen. Doch ist für Ende 2009 die Gründung von drei Erzeugerorganisationen geplant, die eine Vorreiterrolle spielen sollen. Zwei davon werden im Rahmen der Kammern gegründet (HGK für Handelsgesellschaften und HOK für natürliche Personen). Neben ihren repräsentativen und beratenden Aufgaben im Gesetzgebungsverfahren stellt die Kroatische Wirtschaftskammer Handelsbeziehungen zum Ausland her und entwickelt Förder- und Bildungsmaßnahmen und den Technologietransfer. Der Verband für Fischfang und die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen wurde mit Unterstützung der Kroatischen Wirtschaftskammer zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern gegründet. Er zählt 130 Mitglieder und besteht aus drei Bereichen: Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung.

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Die Fischerei in Kroatien

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Die Fischerei in Kroatien

10. Außenhandel Was die Mengen betrifft ist Kroatien Nettoimporteur von Fischereierzeugnissen. Seine Einfuhren sind höher als die Ausfuhren, der Wert der Exporte ist jedoch höher als der Wert der Importe. Den Hauptanteil am Wert der Ausfuhren hat der Rote Thun für den japanischen Markt. Das Gros der Importe machen gefrorene Heringe als Nahrung für den Roten Thun aus. Daraus wird ersichtlich, wie wichtig jede mit der Mast von Rotem Thun verbundene Tätigkeit sowohl für den Export als auch für den Import, ja sogar gesamtwirtschaftlich gesehen im kroatischen Fischereisektors insgesamt ist.

Grafik 10: Außenhandel mit essbaren Fischereierzeugnissen (Tm=t)

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1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Import TmImport 000 €Export TmExport 000 €

Quelle: FAO - FishStatPlus - Commodities Production and Trade 1976-2006. Vom Verfasser erstellt. Den höchsten Anteil am Exportwert hat der für den japanischen Markt bestimmte Rote Thun. Der bei den Exporten 2006 verzeichnete Spitzenwert wurde in einem Jahr erreicht, in dem sich die Produktion in den Mastbetrieben für Roten Thun im Vergleich zum Vorjahr praktisch verdoppelt hatte, obwohl die Fänge unverändert blieben. Frisch- und Gefrierfisch wird auch in die Europäische Union exportiert, vor allem nach Italien und Slowenien. Dosenfisch wird hauptsächlich nach Bosnien und Herzegowina und Serbien exportiert. Die Reduzierung des Exportwertes von Frischfisch, Kühlkost und Gefriererzeugnissen in den Jahren 2003 und 2004 kündet von einem Produktionsrückgang in den Mastanlagen für Roten Thun. Dabei ergab sich eine seltsame Situation, wenn man bedenkt, welch hohen Wert die Exporte von Rotem Thun haben. Während die Produktion von Rotem Thun um 19 % zurückging, erreichte der Gesamtwert der Exporte 23 %. Aufgrund der von der ICCAT im November 2008 beschlossenen Senkung der zulässigen Gesamtfangmengen sollten die Exporte in den nächsten Jahren spürbar abnehmen. Tatsächlich beträgt die Quote für Roten Thun 2010 nur die Hälfte der Quote von 2003. Doch ist zu bedenken, dass die Exportmenge für Thun zwar sinken wird, der Wert aber tendenziell steigt. Auf alle Fälle kann sich die Wirtschaftskrise wie bei anderen Spitzenprodukten auf die Nachfrage auswirken und eine Preissenkung bewirken.

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Grafik 11: Wert der Exporte von Fischereierzeugnissen

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Frischfisch, Kühlkost undGefriererzeugnisseGesalzener und geräucherter Fisch

Konserven

Frische, gekühlte oder gefroreneKrebstiere und MuschelnKonserven mit Krebstieren undMuscheln

Quelle: FAO - FishStatPlus - Commodities Production and Trade 1976-2006. Vom Verfasser erstellt. Der Rückgang beim Export von Konserven spiegelt den Verlust von Märkten in Mitteleuropa nach der Unabhängigkeit Kroatiens wider. Es ist kaum anzunehmen, dass sich die Exporte kurz- bzw. mittelfristig erholen, es sei denn, es würde kräftig investiert, um den tierseuchenrechtlichen Anforderungen der EU zu entsprechen, und die Wettbewerbsfähigkeit wäre wesentlich höher. Das anhaltende Wachstum der Exporte von gesalzenem Fisch beweist wiederum die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Segment der kroatischen Verarbeitungsindustrie.

Grafik 12: Wert der Importe von Fischereierzeugnissen

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Frischfisch, Kühlkost undGefriererzeugnisseGesalzener und geräucherter Fisch

Konserven

Frische, gekühlte oder gefroreneKrebstiere und MuschelnKonserven mit Krebstieren undMuscheln

Quelle: FAO - FishStatPlus - Commodities Production and Trade 1976-2006. Vom Verfasser erstellt.

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Die Importe von kleinen pelagischen Arten sind mit der Steigerung der Produktion und der Ausfuhren von Rotem Thun angestiegen. Zwar haben sich die Importe 2005 erholt, wegen des vorhersehbaren Rückgangs der Produktion von Rotem Thun werden sich jedoch mittelfristig auch die Importe von gefrorenen pelagischen Arten verringern. 2006 gab es 72 Exportfirmen, von denen 48, also zwei Drittel, ziemlich gleichmäßig verteilt in drei Provinzen angesiedelt sind: Zadarska (17 Firmen), Splitsko-dalmatinska (16 Firmen) und Istarska (15 Firmen). Darüber hinaus gibt es in Primorsko-goranska weitere acht Exportfirmen, in Šibenska-kninska fünf und in Dubrovačko-neretvanska vier.

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11. Meeresschutzgebiete In Kroatien sind die Meeresschutzgebiete durch das Naturschutzgesetz Nr. 30-94 geregelt, das 1994 und 2003 geändert wurde. Zuständig sind die Abteilung Naturschutz des Ministeriums für Kultur und das Referat für Meeres- und Küstenschutz des Ministeriums für Umwelt und Territorialverwaltung.

Karte 15: Meeresschutzgebiete

Quelle: State Institute for Nature Protection. In Kroatien gibt es sieben Meeresschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 83 745 ha, das sind etwas mehr als 2,5 % der in den Zuständigkeitsbereich Kroatiens fallenden Gewässer. Davon sind 25 748 ha (31 % der Fläche) Nationalparks und 5 421 ha (69 %) spezielle Meeresnaturschutzgebiete. 63 % der geschützten Flächen befinden sich in der Provinz Primorsko-goranska, in der sich das Gebiet von Cres-Lošinj erstreckt. Es wurde ursprünglich als Delphinschutzgebiet konzipiert. Bis Mitte 2009 genießt das Gebiet vorübergehend für drei Jahre einen vorbeugenden Schutz. Wird es endgültig zum Schutzgebiet erklärt, ist über die Modalitäten und die endgültigen rechtlichen Regelungen zu entscheiden. Wichtig sind auch die Schutzgebiete in der Provinz Zadarska (25 % der Gesamtfläche), deren Ausdehnung zusammen mit dem Gebiet von Kornati sehr groß ist. In diesem Gebiet unterliegt die Tätigkeit des Menschen den meisten Einschränkungen. Im Zentrum des Gebietes sind sowohl die Berufsfischerei als auch die Unterwasserjagd und die Freizeitfischerei verboten, ebenso wie das Schwimmen, Tauchen, Ankern oder die Schifffahrt. Nur die Forschung ist

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Die Fischerei in Kroatien

erlaubt, unterliegt aber bestimmten Regeln. Im Zentrum des Gebietes von Telascica ist dagegen nur die Berufsfischerei verboten, während die Freizeitfischerei, das Tauchen, das Ankern und die Schifffahrt bestimmten Regeln unterliegen und es keine Pufferzone gibt.

Tabelle 7: Meeresschutzgebiete

Gebiet Provinz Jahr der Einrich-

tung

Meeres-fläche (ha)

Rechtsstatus

Brijuni Istarska 1983 2 651 Nationalpark

Cres-Lošinj Primorsko-goranska 2006 52 576 Spezielles Meeresnaturschutzgebiet

Kornati Zadarska 1980 16 750 Nationalpark

Limski Zaljev Istarska 1979 600 Spezielles Meeresnaturschutzgebiet

Malostonski Zaljev Dubrovačko-neretvanska 1983 4 821 Spezielles Meeresnaturschutzgebiet

Mljet Dubrovačko-neretvanska 1996 2 375 Nationalpark

Telascica Zadarska 1988 3 972 Nationalpark

In der sich durch einige Besonderheiten auszeichnenden Provinz Dubrovačko-neretvanska befinden sich 9 % der geschützten Gebiete. Obwohl die Provinz lediglich über 9 % der Flächen in Form von Nationalparks (Mljet) verfügt, umfasst sie 8 % der Fläche der speziellen Meeresnaturschutzgebiete (Malostonski Zaljev). Eine ganz besondere Situation findet man im Gebiet Mljet vor, denn das Zentrum des 1960 eingerichteten Gebietes hat lediglich ein 145 ha großes Seengebiet. In Wirklichkeit bilden 2 375 ha eine 1996 eingerichtete Pufferzone. Im Zentrum des Gebietes Malostonski Zaljev sind die Berufsfischerei und die Unterwasserjagd verboten, Freizeitfischerei, Tauchen, Ankern und die Schifffahrt unterliegen bestimmten Regeln.

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Die Fischerei in Kroatien

12. Beziehungen zur Europäischen Union Die Beziehungen zwischen Kroatien und der Europäischen Union nahmen am 15. Januar 1992 ihren Anfang, als die Europäische Union die Unabhängigkeit Kroatiens anerkannte. Im April 1997 beschloss der Rat die Strategie des „regionalen Ansatzes“ für seine Beziehungen zu den Ländern, die seinerzeit zu Jugoslawien gehörten. Diese Strategie für die Annäherung an die gemeinschaftliche Politik und Schaffung langfristiger Beziehungen trug kaum Früchte. Deshalb ersetzte der Rat im Juni 1999 den „regionalen Ansatz“ durch eine neue Strategie – den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Dieser Prozess sollte in eine Reihe neuer Abkommen mit Kroatien, Serbien, der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien sowie mit Montenegro nach Erringung der Unabhängigkeit münden. Ende Oktober 2001 unterzeichnete Kroatien das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union. Kroatien bewarb sich 2003 um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Ein erstes Hindernis im Beitrittsverfahren bestand in der mangelnden Bereitschaft, mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenzuarbeiten. In der Tat konnte das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aus diesem Grund jahrelang nicht in Kraft treten. Andererseits haben auch die Grenzstreitigkeiten mit Slowenien (siehe 1.2.1 Bucht von Piran) und die Errichtung der Umweltschutz- und Fischereizone (ZERP) (siehe 1.2.2 Umweltschutz- und Fischereizone (ZERP)) den EU-Beitrittsprozess behindert. Am 20. Dezember 2004 legte der Europäische Rat den Beginn der Beitrittsverhandlungen auf den 17. März 2005 unter dem Vorbehalt fest, dass Kroatien umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeitet. Doch am Vorabend der Verhandlungen wurden diese von der Europäischen Union verschoben, weil der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien die Bemühungen Kroatiens zur Ergreifung des flüchtigen Generals Ante Gotovina für nicht ausreichend hielt. Schließlich wurde Ante Gotovina von der spanischen Polizei auf Teneriffa verhaftet und nach Den Haag überstellt, um vor Gericht gestellt zu werden. Nach dieser Festnahme und nachdem der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien die Mitwirkung Kroatiens bescheinigt hatte, wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Anfang 2004 empfahl die Kommission, Kroatien den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen, der Mitte des gleichen Jahres vom Europäischen Rat anerkannt wurde. Die Beitrittsverhandlungen begannen im Oktober 2005, obwohl sie im März beginnen sollten. Die Kommission verabschiedete am 9. November 20051 und am 8. November 20062 Fortschrittsberichte. Zunächst war es Ausländern nicht gestattet, Grundstücke in Kroatien zu kaufen. Dadurch gab es Probleme mit Italien, bis Mitte 2006 eine Einigung erzielt wurde. Im Juli 2006 hat die Kommission in ihrem Bericht an den Rat die Empfehlung ausgesprochen, ein Kapitel Fischerei ohne Vorbedingungen in die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen. Der Rat hat mit Ausnahme Sloweniens diese Position unterstützt. Slowenien forderte als Vorbedingung ein Abkommen über den beiderseitigen Zugang zu den Hoheitsgewässern in der Bucht von Piran. Am 22. September 2006 nannte Slowenien dem COREPER seine Vorbedingungen für die Eröffnung eines Kapitels Fischerei bei den Verhandlungen: „Kroatien müsste sich zur konstruktiven

1 KOM (2005) 561 endgültig. 2 KOM (2006) 649 endgültig.

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Regelung der Probleme in der kommerziellen Seefischerei verpflichten, wie es dem Abkommen zwischen der Republik Slowenien und der Republik Kroatien über den Grenzverkehr und die Zusammenarbeit entspricht und müsste schließlich ein Abkommen mit der Europäischen Union über den Inhalt der Normen für seine Anwendung schließen“. Momentan scheint das Problem mit der Bucht von Piran der Hauptgrund für Slowenien zu sein, den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zu verzögern.

Tabelle 8: Chronologie der Beziehungen zwischen Kroatien und der Europäischen Union im Bereich der Fischerei

Datum Ereignis

29. Oktober 2001 Kroatien unterzeichnet das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen.

21. Februar 2003 Formeller Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union.

03. Oktober 2003 Beschluss über die Schaffung der ZERP.

09. Oktober 2003 Kroatien sendet die Beantwortung des Fragebogens der Kommission.

29. Oktober 2003 Übermittlung des Beschlusses über die Erweiterung der gerichtlichen Zuständigkeit der Republik Kroatien im Adriatischen Meer an die Vereinten Nationen.

20. April 2004 Die Kommission nimmt das Ansuchen Kroatiens positiv auf (Avis).

18. Juni 2004 Kroatien erhält den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten.

13. September 2004 Der Rat fordert Kroatien auf, für die Grenzfragen mit Slowenien, Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina und für die Probleme im Zusammenhang mit der Erklärung der ZERP in der Adria nach endgültigen Lösungen zu suchen.

20. Dezember 2004 Der Europäische Rat bestimmt den 17. März 2005 als Termin für den Beginn der Beitrittsverhandlungen.

01. Februar 2005 Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens

16. März 2005 Aufschub der Verhandlungen.

03. Oktober 2005 Beginn der Verhandlungen.

20. Oktober 2005 Beginn des Screening-Verfahrens zum gemeinschaftlichen Besitzstand.

24. Februar 2006 Die Kommission schließt das Screening-Verfahren zum gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Fischerei ab.

29. März 2006 Kroatien schließt das Screening-Verfahren zum gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Fischerei ab.

18. Juli 2006 Veröffentlichung des Screening-Berichts zum gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Fischerei.

22. September 2006 Slowenien übermittelt dem COREPER seine Vorbedingung für die Eröffnung eines Kapitels Fischerei.

15. Dezember 2006 Das Kroatische Parlament beschließt für Schiffe der EU-Fischereiflotte ein Moratorium in der ZERP bis zum 1. Januar 2008

06. November 2007 Vorschlag der Kommission zu Grundsätzen, Prioritäten und Bedingungen für den Beitritt Kroatiens.

12. Februar 2008 Der Rat aktualisiert seine Bedingungen für den Beitritt Kroatiens und überprüft die Prioritätenliste, einschließlich der Lösung des ZERP-Problems.

13. März 2008 Beschluss, die ZERP vorübergehend nicht auf Schiffe der EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.

29. Juli 2008 Beschluss des Rates über die Aufnahme der Verhandlungen und über die Bezugspunkte (Benchmark).

26. September 2008 Kroatien legt der Kommission seine Verhandlungsposition dar.

Für die Verhandlungen mit Kroatien wurde der gemeinschaftliche Besitzstand in 35 Kapitel unterteilt. Den ursprünglich geplanten 31 Kapiteln wurden vier hinzugefügt. De facto handelt es sich nicht um neue Kapitel. Bestimmte Fragen wie die Landwirtschaftspolitik und justizielle Fragen wurden untergliedert, damit die Verhandlungen zügiger und effektiver geführt werden können.

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Die Fischerei in Kroatien

In ihrem Fortschrittsbericht vom 5. November 20081 hält die Kommission neben einigen politischen Aspekten eine verbesserte regionale Zusammenarbeit sowie Anstrengungen zur Lösung der bilateralen Probleme mit den Nachbarländern, insbesondere der Grenzprobleme, für erforderlich. Was die Fischerei betrifft, so wird im Fortschrittsbericht eine Reihe von Verbesserungen in den Bereichen Bestandswirtschaft, Flottenmanagement, Inspektionen und Kontrollen hervorgehoben, insbesondere:

• das Inkrafttreten der Gesetzgebung über die Anlandeerklärungen (Januar) und Verkaufsbelege (Juni)

• die Umstrukturierung der Fischereidirektion zur Anpassung an die Gemeinsame Fischereipolitik

• die Schaffung der Küstenwacht für bestimmte Inspektionsaufgaben • die Inbetriebnahme der Fischgroßmärkte in Rijeka und Poreč.

Im Bericht wird jedoch auch auf einige zu behebende Mängel verwiesen. Solche Mängel gibt es vor allem in den Bereichen Flottenmanagement, Inspektion und Kontrolle, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfen, von denen folgende genannt seien:

• Unterschiede bei den technischen Maßnahmen Kroatiens in Bezug auf den gemeinschaftlichen Besitzstand

• fehlendes Einfahrt-Ausfahrt-System im Flottenmanagementsystem • notwendige Fertigstellung des Systems zur Ortung von Fischereifahrzeugen (VMS) • notwendige Inbetriebnahme eines Fischereiüberwachungszentrums • notwendige Stärkung der Verwaltungskapazität und der Ausrüstung der

Inspektionsdienste • fehlende Erzeugerorganisationen • Unterschiede bei den Vermarktungsnormen • fehlende Fortschritte bei den Strukturmaßnahmen und staatlichen Beihilfen • Erfordernis eines institutionellen Rahmens für die Anwendung der EU-Strukturpolitik

und zur Vorbereitung der notwendigen Strategiepapiere • erforderliche Abschaffung bestimmter staatlicher Beihilfen, die nicht mit dem

gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar sind. Zu diesen staatlichen Beihilfen gehören:

• Blauer-Diesel-System für Fischereifahrzeuge • Flottenmodernisierungsprogramm (siehe 2.1. Fischereiflottenmanagement) • Investitionshilfeprogramm (siehe 2.1. Fischereiflottenmanagement) • Programm zur Rücknahme der Lizenzen für die Schleppnetzfischerei (siehe 2.1.

Fischereiflottenmanagement) • System zur Einkommensstützung.

Das Blauer-Diesel-System besteht in einer Ausgleichzahlung für die Fischer in Höhe des gezahlten Preises, der 5 Kunas pro Liter übersteigt (etwa 0,7 EUR). Insgesamt liegt der jährliche Betrag der gewährten Direktbeihilfen bei ungefähr 9 Millionen EUR. Zum kroatischen System von Fischerei-Direktbeihilfen gibt es weder im Hinblick auf die Empfänger noch auf die Modalitäten nichts Vergleichbares in der Europäischen Union. Beihilfen werden sowohl den Fischern als auch der Verarbeitungsindustrie gewährt. Außerdem sind für den Erhalt solcher Beihilfen Mindestmengen für den Fang oder die Produktion

1 SEK(2008) 2694.

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Die Fischerei in Kroatien

festgelegt. Mit anderen Worten, es können diejenigen Unternehmen Beihilfen erhalten, die bei den Skalenerträgen in einer besseren Position sind. Anders ausgedrückt, diese Direktbeihilfen beschleunigen die natürliche Auslese der Unternehmen und verschaffen denjenigen einen zusätzlichen Vorteil, die am wettbewerbsfähigsten sind. Dieses System ist nur durch die besonderen Strukturen in Kroatien zu rechtfertigen, dessen Flotte überwiegend aus kleinen Schiffen besteht und wo es nur hier und da Industriebetriebe gibt, die im Vergleich zu den in der Europäischen Union bestehenden Betrieben klein sind.

Tabelle 9: Direktbeihilfen für die Fischerei und Aquakultur

Art der Beihilfen Mindestmenge Basisbetrag Betrag

benachteiligte Gebiete

Aquakulturproduktion von autochtonen Meeresfischen

3 000 kg 5,40 Kunas/kg; 0,76 EUR/kg

7,30 Kunas/kg; 1,02 EUR/kg

Muschelzucht 3 000 kg 0,80 Kunas/kg; 0,11 EUR/kg

Austernzucht 3 000 Stück 0,50 Kunas/Stück; 0,07 EUR/Stück

Herstellung von Fischbrut 100 000 Stück 0,25 Kunas/Stück; 0,04 EUR/Stück

Süßwasser-Aquakulturproduktion von Arten der Gruppe I (Filets)

3 000 kg 3,50 Kunas/kg; 0,49 EUR/kg

Süßwasser-Aquakulturproduktion von Arten der Gruppe II (Konserven)

2 000 kg 4,80 Kunas/kg; 0,67 EUR/kg

Fang kleiner pelagischer Arten 10 000 kg 0,35 Kunas/kg; 0,05 EUR/kg

Fischereiprodukte der Gruppe I (Filets, ausgenommene Sardinen und Sardinenpaste)

250 kg 4,70 Kunas/kg; 0,66 EUR/kg

6,20 Kunas/kg; 0,87 EUR/kg

Fischereiprodukte der Gruppe II (Konserven) 1 000 kg 2,30 Kunas/kg; 0,32 EUR/kg

3,10 Kunas/kg; 0,43 EUR/kg

Fischereiprodukte der Gruppe III (gesalzener und geräucherter Fisch)

2 000 kg 1,80 Kunas/kg; 0,25 EUR/kg

2,50 Kunas/kg; 0,35 EUR/kg

Fischereiprodukte der Gruppe IV (verpackte, frische oder gefrorene Erzeugnisse)

3 000 kg 1,20 Kunas/kg; 0,17 EUR/kg

1,80 Kunas/kg; 0,25 EUR/kg

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. 2008. Vom Verfasser erstellt.

Kroatien erkennt an, dass diese Maßnahmen nicht mit der Gemeinschaftsregelung über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Zusätzlich besteht die Schwierigkeit, dass weder die Kroatische Wettbewerbsagentur noch irgendeine andere Stelle mit den staatlichen Beihilfen für die Fischerei befasst sind. Anfangs wurde ein Beitritt im Jahre 2010 für wahrscheinlich gehalten. Aber mit der Ablehnung des Vertrages von Lissabon beim Referendum in Irland laufen die Erweiterungstermine Gefahr, wesentlich geändert zu werden. Anlässlich der Vorlage des Fortschrittsberichts 2008 erklärte der für die Erweiterung zuständige Kommissar Olli Rehn, dass die Verhandlungen vermutlich Ende 2009 abgeschlossen werden könnten und der Beitritt 2011 stattfinden könnte. Zum Verhandlungsstand des Fischerei-Kapitels sind die offiziellen Positionen noch nicht veröffentlicht worden. Aber einigen Pressekommentaren zufolge könnte Kroatien vermutlich folgende Forderungen stellen:

• Genehmigung von Fanggeräten und –methoden, die in der Gemeinschaftsregelung nicht erwähnt sind

• Festlegung eines Bezugsjahres für das Flottenmanagement nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union

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Die Fischerei in Kroatien

• Festlegung einer Übergangszeit von fünf Jahren für die Abschaffung der Kategorie „Subsistenzfischerei“

• Festlegung einer Übergangszeit bis 2015 für die Angleichung der Mindestgrößen bei Seehecht (16 cm in Kroatien gegenüber 20 cm in der EU)

• Beibehaltung der kroatischen Normen und Standards für den Binnenmarkt. Anwendung der EU-Normen und Standards ausschließlich auf die Verkäufe ins Ausland

• Beibehaltung der Quote für Roten Thun • Ausschließliche Nutzung der kroatischen Hoheitsgewässer durch kroatische Fischer

Die Unterstützung Kroatiens durch die Europäische Union besteht in verschiedenen Finanzierungsinstrumenten, von denen die Gemeinschaftsprogramme für den Wiederaufbau, die Entwicklung und Stabilisierung (CARDS und PHARE) hervorzuheben sind. Seit Januar 2007 wird die Gemeinschaftshilfe in Form des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) gewährt. Seit 2008 und bis zum Beitritt zielt es darauf ab, die Institutionen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Humanressourcen und die ländliche Entwicklung zu unterstützen. Seit 1991 hat die Europäische Union den westlichen Balkanländern Beihilfen in Höhe von 6,8 Milliarden EUR gewährt. 2000 wurde für die westlichen Balkanländer das Programm CARDS (Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilization)1 aufgelegt. Dieses Programm sollte das Hauptinstrument für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess sein. Es enthielt spezielle Maßnahmen für jedes am Prozess beteiligte Land und war mit insgesamt 4,6 Milliarden EUR ausgestattet. Von 2001 bis 2004 gewährte die EU Kroatien 261 Millionen EUR. So war bis 2005 CARDS das einzige Förderinstrument für den Beitritt, das bis Ende 2006 durch PHARE und ISPA ergänzt wurde. Zu den Finanzdienstleistungen im Rahmen von PHARE gehört das TAIEX (Technical Assistance Information Exchange Office) als Unterstützung zur Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Das SAPARD (Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development) kam ab 2006 zum Einsatz, das IPA ab 2007. Das ISPA (Instrument for Structural Policies for Accession) soll Wege für die Anwendung des Kohäsionsfonds in den Bereichen Verkehr und Umwelt eröffnen. Das Programm PHARE (Pologne et Hongrie - Aide á la Restructuration Economique) als Instrument für Heranführungshilfe war darauf ausgerichtet, den Verwaltungen der Beitrittskandidaten dabei zu helfen, die notwendige Befähigung für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu erlangen und die Industrie und ihre Infrastruktur an die Gemeinschaftsnormen anzupassen. Die kroatische Fischereitätigkeit erhielt Unterstützung von der Europäischen Union in Form des Programms PHARE 2005. Es enthält technische Hilfe, die in kleine Projekte aufgeteilt ist und der Verwaltung helfen soll, die Anforderungen des EU-Besitzstands in der Fischereipolitik zu erfüllen. Außerdem finanziert PHARE zum Teil den Bau zweier Fischereihäfen und enthält Förderlinien für die Gründung und die ersten Schritte von Erzeugerorganisationen. Am 8. Februar 2006 billigte die Kommission das kroatische Programm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD) für den Zeitraum 2005-2006. Die mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kroatien und der Europäischen Union traten am 6. April 2006 in Kraft. Damit wurden der verarbeitenden Industrie ab 2006 die Heranführungsfonds des SAPARD zur Verfügung gestellt. Angesichts der Situation in Kroatien ist das SAPARD sehr wichtig, da es die Modernisierung in der verarbeitenden Industrie und in den Reinigungsanlagen für Muscheln voranbringen soll.

1 Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000.

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Die Fischerei in Kroatien

Im Zeitraum 2007 bis 2013 gilt das IPARD-Programm. Es besteht aus drei Hauptsäulen:

1. Stärkung der Effizienz des Marktes und Anwendung der Gemeinschaftsnormen 2. Vorbereitung von agrar- und umweltpolitischen Maßnahmen und Strategien für die

ländliche Entwicklung 3. Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Die Maßnahmen im Fischereisektor beschränken sich praktisch auf die Hauptsäule „Vermarktung und Verarbeitung“, und wie beim SAPARD profitiert vor allem die Verarbeitungsindustrie davon. Die Maßnahmen zielen auf die Befriedigung der EU-Gesundheitsstandards und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Vermarktung. Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, sind mehrere Kriterien für das IPARD und die staatlichen Investitionshilfen festgelegt worden:

Tabelle 10: Vergleich zwischen den Kriterien für staatliche Subventionen und dem IPARD

Hauptsäule IPARD-Kriterien Kriterien für staatliche Beihilfen Auswahl nach Größe oder Jahresproduktion

Ohne Beschränkungen im Hinblick auf die Größe oder Jahresproduktion

Finanzierung mit Subventionen möglich Finanzierung ausschließlich mit Krediten Unterstützung bis zu 50 % der beihilfefähigen Investitionen

Unterstützung bis zu 25 % des Kreditbetrages, jedoch nicht mehr als jährlich 34 153 Kunas

Mindestinvestition 33 800 EUR Mindestkreditbetrag 10 928 EUR Zum Export in die EU berechtigte Unternehmen sind ausgeschlossen

Unterstützung der Investitionen in Unternehmen, die in die EU exportieren dürfen, ist möglich

Vermarktung und Verarbeitung

Bindung der Investitionen an die Erfüllung der EU-Standards

Investitionen müssen nicht unbedingt an die Erfüllung der EU-Standards gebunden sein

Auswahl nach Größe oder Jahresproduktion

Verschiedene Nutznießer, auch gemeinnützige Vereine

Festbetrag

Entwicklung der ländlichen Wirtschaft

Unterstützung bis zu 50 % der beihilfefähigen Investitionen

Unterstützung je nach Maßnahmen bei öffentlichen Ausschreibungen definiert

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung. Direktion Fischerei. Vom Verfasser erstellt.

Die Aquakultur und die Verarbeitung der Fischereiprodukte sind die einzigen Bereiche in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die im kroatischen Außenhandel ausgewogen sind. Es gibt fünf mittlere und sehr viele kleine Unternehmen, deren Ausrüstungen und Technik veraltet sind. Das erschwert die Erfüllung der EU-Standards, verringert die Wettbewerbsfähigkeit und verhindert eine Diversifizierung der Produktion. Insbesondere sei erwähnt, dass keine der Reinigungsanlagen für Muscheln über eine moderne Technologie verfügt. Demzufolge wurden im IPARD-Programm Investitionen in die Fischverarbeitungsbetriebe für die Kühlung, Filettierung, Trocknung, Räucherung und Verpackung als beihilfefähig eingestuft. Hierbei sind Investitionen in Informatikprogramme eingeschlossen. Auch Investitionen in Anlagen zur Verteilung und Reinigung von Muscheln sind beihilfefähig. Es waren nur die Investitionen in Unternehmen beihilfefähig, deren Jahresproduktion über 18 t liegt. So wurden 2007 Investitionen in vier Unternehmen als beihilfefähig bewertet, während 2008 und 2009 sechs Unternehmen als beihilfefähig gelten. Die jährlich für die Fischerei bereitgestellten Beträge bewegen sich zwischen 5,5 und 6 Millionen EUR. In der Hauptsäule „Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ sind Beihilfen für Investitionen in Anlagen in der Süßwasser-Aquakultur vorgesehen. Die jährlichen Beträge für Beihilfen in der

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Die Fischerei in Kroatien

Süßwasser-Aquakultur schwankten zwischen 400 000 und 500 000 EUR. Sowohl die Regierung Kroatiens als auch die Kroatische Wirtschaftskammer haben vorgeschlagen, dass die Meeresaquakultur und die Ausrüstungen für bessere Schiffe in die beihilfefähigen Investitionen für die Vermarktung und Verarbeitung aufgenommen werden, diese Möglichkeit wurde jedoch von der Kommission wegen der auf EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Bedingungen abgelehnt.

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Die Fischerei in Kroatien

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Die Fischerei in Kroatien

13. Forschung Die wichtigste fischereiwissenschaftliche Forschungseinrichtung ist das Institut für Meereskunde und Fischerei in Split. Es beteiligt sich an mehreren Programmen wie den Forschungsprogrammen ADRIAMED der FAO (Schleppnetz und akustische Vorrichtungen), dem von der Europäischen Union finanzierten MEDITS (Bewertung der Bestände an Grundfischarten im nordwestlichen Mittelmeer), dem SIPAM (Informationssystem zur Förderung der Aquakultur im Mittelmeer) und dem SEA-SEARCH. Das Küsten- und Meeresinstitut Dubrovnik beschäftigt sich mit Grundfischarten und Ökologie. Das Institut „Ruđer Bošković“ wiederum befasst sich mit Umweltfragen und Ökologie. Es kooperiert zum Beispiel bei verschiedenen Projekten zur Wasserqualität mit:

− MMW - Mediterranean Mussel Watch, − ALIS, − Ecosystem Dynamics, Marine Chemistry, Aquaculture and Management in the Adriatic

and North – Norwegian Coastal Zone, − Mitigating War Consequences in Croatia – Environmental Risk Assessment of Chemical

Pollution, − Integrated Environmental Monitoring System for Croatian Freshwater, Estuarine and

Coastal Marine Areas, − BECPELAG: Biological Effects of Contaminants in Pelagic Ecosystems, o − Study of Metal Effects to the Marine Organisms by Means of Biomarker.

Kroatien nutzt nationale hydroakustische Programme zur Bestandsaufnahme der Grundfischbestände (DEMMON, Demersal Monitoring) und pelagischer Fischbestände (PELMON, Pelagic Monitoring). DEMMON wird von Norwegen finanziert und vom Institut für Meereskunde und Fischerei in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fischereibiologie in Tromsø, Norwegen, durchgeführt. PELMON wird teilweise von Italien finanziert, und hier arbeitet das Institut für Meereskunde und Fischerei mit dem Istituto di Ricerche sulla Pesca Marittima (IRPEM) zusammen. Die Kommission hat jedoch in ihrem Prüfbericht zum gemeinschaftlichen Besitzstand vom 18. Juli 2006 Zweifel darüber angemeldet, ob Kroatien in der Lage ist, die Bestände wissenschaftlich zu erfassen und zu kontrollieren. Zweifel bestanden vor allem in Bezug auf die Fähigkeit, die befischten Bestände im Hinblick auf ihre langfristige Nachhaltigkeit zu bewerten. Auch das Ministerium für Landwirtschaft hat ein Projekt zur Erarbeitung eines Plans zur Bewirtschaftung der Küstengebiete im Zusammenhang mit der Meeresaquakultur in Angriff genommen. Das Projekt Jadran (Adria) wurde 1997 auf den Weg gebracht. Es besteht in der systematischen Forschung zur Erlangung wissenschaftlicher Informationen, die für eine Strategie zur Bewahrung der Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung auf der kroatischen Seite des Adriatischen Meeres notwendig ist. Das wichtigste Ziel dieses Projekts ist die Festlegung, dass Tätigkeiten, die die nachhaltige Entwicklung beeinflussen, eingeschränkt werden müssen. Man erhofft sich davon auch die notwendigen Informationen für eine Verbesserung der nationalen Gesetze zum Schutz der Meeresumwelt. In mehreren Projekten wird die Hydrographie der Adria untersucht. Das Projekt EACE (East Adriatic Coastal Experiment) analysiert die Küstenströmung im östlichen Teil der Adria (East Adriatic Coastal Current, EACC). Das mit italienischen Geldern finanzierte Projekt

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Die Fischerei in Kroatien

ADRICOSM hat die modellhafte Darstellung und Vorhersage von veränderlichen Küstenströmungen für die Bewirtschaftung der Küstengebiete zum Ziel. Mit der Umsetzung des von der UNESCO finanzierten Projekts ASEMP (Adriatic Sea Environmental Master Plan) wurde 2002 begonnen. Es soll Tools im Internet für die Planung der kroatischen Küste unter Verwendung von geografischen Informationssystemen (GIS) und Entscheidungsstützungssystemen (DSS) schaffen. Das Projekt zum Umweltmanagement in Meeres- und Küstengebieten der Adria erhält finanzielle Unterstützung von der GTZ und wird von der GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH) durchgeführt. Das Gemeinschaftsprogramm CARDS finanziert ein Pilotprojekt zu den Umweltauswirkungen der Entwicklungsstrategien, um einen nationalen Rahmen zum Schutz der Adria zu schaffen.

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Die Fischerei in Kroatien

Anhang 1: Beschluss über die Ausweitung der Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der Adria

Gemäß Artikel 1042 Seegesetzbuch und auf der Grundlage von Artikel 55 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hat das kroatische Parlament in seiner Sitzung vom 3. Oktober 2003 einen

BESCHLUSS ÜBER DIE AUSWEITUNG DER HOHEITSBEFUGNISSE DER REPUBLIK KROATIEN IN DER ADRIA

gefasst. Auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982, in dem den Küstenstaaten das Recht zugesprochen wird, die ausschließliche Wirtschaftszone auszurufen, und des Teils V des Übereinkommens, in dem die Rechte und die Hoheitsbefugnisse der Küstenstaaten sowie die Rechte anderer Staaten in dieser Zone festgelegt sind, im Geiste des Seegesetzbuchs von 1994, in dem in Kapitel IV (Artikel 33 bis 42) die ausschließliche Wirtschaftszone der Republik Kroatien und die Rechte und die Hoheitsbefugnisse festgelegt sind, die Kroatien dort ausüben kann, und in dem in Artikel 1042 bestimmt wird, dass das kroatische Parlament über die Ausrufung der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Kroatien zu entscheiden hat, und in dem erklärt wird, dass die Bestimmungen von Artikel 33 bis 42 zur Anwendung gelangen, sobald das kroatische Parlament beschließt, die ausschließliche Wirtschaftszone auszurufen, darüber besorgt, dass die lebenden Ressourcen der Adria ernsthaft gefährdet sind, in der Erwägung, dass der Fischereidruck der Nichtanrainer der Adria und des Mittelmeers mehrere Jahre lang auch durch den Einsatz so genannter Industrieschiffe zugenommen hat, im Bewusstsein der Tatsache, dass die übermäßige Nutzung der lebenden Ressourcen der Adria wegen der Unmöglichkeit, Maßnahmen zur Vorausschau, Beschränkung und Kontrolle der Fischerei zu treffen, hauptsächlich in dem den Regelungen für die Hohe See unterstehenden Gebieten der Adria stattfindet, in der Überzeugung, dass die Fortdauer derartiger Praktiken die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände sowie ihre nachhaltige Nutzung gefährdet und die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei fördert und den Interessen der Republik Kroatien und aller anderen Adriastaaten schadet, in der Erwägung, dass die Adria im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (Artikel 122) ein umschlossenes oder halbumschlossenes Meer ist, das aufgrund seiner geringen Größe für Verschmutzungen erheblich empfindlicher ist als andere Meere, im Bewusstsein der Tatsache, dass sich eine Katastrophe wie im Fall des Öltankers „Prestige“ verheerend auf die lebenden Ressourcen der Adria auswirken würde und schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Folgen für die Küstengebiete der gesamten Adria einschließlich der kroatischen Wirtschaft allgemeine und des kroatischen Fremdenverkehrs im Besonderen hätte,

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Die Fischerei in Kroatien

zur Unterstützung der multilateralen Bemühungen mit dem Ziel, die nachhaltige Fischerei im Mittelmeer sicherzustellen, sowie der Grundzüge, denen zufolge Vorkehrungen für die im November 2003 in Venedig geplante Ministerkonferenz über die nachhaltige Entwicklung der Fischereiwirtschaft im Mittelmeer getroffen werden, insbesondere: - des souveränen Rechts eines jeden Staates, seine Hoheitsbefugnisse über das Meer im Einklang mit dem Völkerrecht auszuweiten; - der Ausweitung der nationalen Hoheitsbefugnisse als Mittel zur Gewährleistung und Kontrolle der nachhaltigen Fischerei; - der Notwendigkeit, dringende Maßnahmen zum Schutz sowohl der Fischbestände als auch der Meeresumwelt zu ergreifen; - der Koordinierung der Maßnahmen aller Küstenstaaten im Bereich der Forschung, der Bewirtschaftung und der Kontrolle der Fischerei; - des Einsatzes der multilateralen Mechanismen bei der Erreichung dieser Ziele, - in der Erwägung, dass die Ausweitung der nationalen Hoheitsbefugnisse im Mittelmeer günstige Bedingungen für die nachhaltige Fischerei schaffen, zur wirksamen Verhinderung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen und die Grundlagen für die bi- und multilaterale produktive Zusammenarbeit der Mittelmeerstaaten legen wird, unter Bekräftigung der souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse, die die Republik Kroatien entsprechend dem Völkerrecht bereits auf ihrem Festlandsockel ausübt, unter Berücksichtigung der Interessen der Republik Kroatien zur Erhaltung der traditionellen Fischerei in der Adria als einer Hauptvoraussetzung für die Entwicklung des Fremdenverkehrs und als Anreiz für die örtliche Bevölkerung, auf den Inseln zu bleiben, als Voraussetzung für die nachhaltige und zweckmäßige langfristige Bewirtschaftung der lebenden Meeresressourcen und die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus in der Adria gemäß Teil V des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und gemäß Artikel 1042 des Seegesetzbuchs wird folgender Beschluss gefasst: 1. Das kroatische Parlament ruft den Inhalt der ausschließlichen Wirtschaftszone in Verbindung mit den souveränen Rechten zum Zweck der Erforschung und der Nutzung bei gleichzeitiger Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen über die Außengrenzen der Hoheitsgewässer hinaus sowie die Hoheitsbefugnisse in Bezug auf die wissenschaftliche Meeresforschung und den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt aus, kraft derer die Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien mit Wirkung von heute eingerichtet wird. 2. Das kroatische Parlament behält sich das Recht vor, gegebenenfalls weitere Bestandteile von Kapitel VI des Seegesetzbuchs gemäß den Vereinten Nationen und des Seerechtsübereinkommens auszurufen. 3. Die Anwendung der Rechtsordnung für die Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien beginnt zwölf Monate nach ihrem Erlass. Ab diesem Tag beginnt ebenfalls die Anwendung von Artikel 33, 34 Absatz la sowie von Artikel 35, 41 und 42 in Kapitel IV der Festlegungen des Seegesetzbuchs für die Wirtschaftszone. Der Zeitraum wird für die Vorbereitung der Durchführungsmechanismen und für die mögliche Unterzeichnung von Abkommen oder für die Vereinbarung von Vorkehrungen mit den interessierten Staaten und den Europäischen Gemeinschaften genutzt.

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Die Fischerei in Kroatien

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4. Unbeschadet der souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der auf diese Weise geschützten Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien besteht weiterhin eine Meereszone, in der alle Staaten gemäß den Garantien des internationalen Rechts die Freiheit der Schifffahrt, des Überflugs, der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen sowie andere völkerrechtlich zulässige Nutzungen genießen. 5. Die Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien umfasst das Seegebiet von der Außengrenze der Hoheitsgewässer zur hohen See hin bis zu ihrer gemäß dem allgemeinen Völkerrecht zulässigen Außengrenze. Die Außengrenze der Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien wird in Abgrenzungsübereinkünften mit den Staaten festgelegt, deren Küsten der kroatischen Küste gegenüberliegen oder an sie grenzen. 6. Bis zum Abschluss der Abgrenzungsübereinkünfte folgen die Außengrenzen der Umwelt- und Fischereischutzzone der Republik Kroatien bis auf Weiteres der linearen Abgrenzung des Festlandsockels entsprechend der Übereinkunft zwischen der SFRJ und der Republik Italien über die Abgrenzung des Festlandsockels von 1968 und in Bezug auf die benachbarte Abgrenzung der Linie, die der Richtung der vorläufigen Abgrenzungslinie der Hoheitsgewässer folgt und diese fortführt, wie sie im Protokoll von 2002 über die Interimsregelung entlang der südlichen Grenze zwischen der Republik Kroatien, Serbien und Montenegro festgelegt wurde. 7. Die Republik Kroatien wird eng mit dem gesamten Adriaraum und den anderen Mittelmeerstaaten zusammenarbeiten, denen an den Bemühungen um den Schutz der Adria und des Mittelmeers durch eine konzertierte Aktion gelegen ist. 8. Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Nr. 30201/0301/02 Zagreb, am 3. Oktober 2003 DAS KROATISCHE PARLAMENT

DER PRÄSIDENT DES KROATISCHEN PARLAMENTS

Zlatko Tomčić (gez.)

Die Fischerei in Kroatien

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Die Fischerei in Kroatien

Anhang 2: Beschluss über die vorübergehende Nichtanwendung der ZERP auf Schiffe der EU-Mitgliedstaaten

Gemäß Artikel 1018 und Artikel 33 Seeverkehrsgesetzbuch (Gesetzblatt Nr. 181/04 und 76/07) und auf der Grundlage von Artikel 55 UNO-Seerechtsübereinkommen erließ das kroatische Parlament auf seiner Sitzung am 13. März 2008 den folgenden

B E S C H L U S S

ZUR ÄNDERUNG DES BESCHLUSSES ÜBER DIE ERWEITERUNG DER GERICHTSBARKEIT DER REPUBLIK KROATIEN IM ADRIATISCHEN MEER

I. Im Beschluss über die Erweiterung der Gerichtsbarkeit der Republik Kroatien im Adriatischen Meer (Gesetzblatt Nr. 157/03, 77/04 und 138/06) wird Artikel 3 Absatz 2 geändert und lautet wie folgt: „Die Umwelt- und Fischereizone der Republik Kroatien gilt ab 15. März 2008 vorläufig nicht für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis eine gemeinsame Übereinkunft im Geiste der Europäischen Union getroffen ist.“ II. Die Republik Kroatien wird als Kandidatenland auf dem Weg zum Eintritt in die Europäische Union den Dialog mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Europäischen Kommission noch weiter verstärken, um rasch zu einer Übereinkunft zu gelangen, die den größtmöglichen Schutz der Umwelt und der Fischbestände in der Adria gewährleistet und zugleich allen legitimen Interessen der Republik Kroatien Rechnung trägt. III. Kroatische Fischer (sämtliche natürlichen und juristischen Personen aus der Republik Kroatien, die im Adriatischen Meerfang Fischfang betreiben) haben in der Umwelt- und Fischereizone den gleichen Status wie Fischer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis die unter Punkt II genannte Übereinkunft getroffen ist. IV. Dieser Beschluss tritt unverzüglich in Kraft. Reihe: 302-01/08-01/02 Zagreb, 13. März 2008 KROATISCHES PARLAMENT PRÄSIDENT Luka Bebić

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Die Fischerei in Kroatien

Anhang 3: Wortlaut der Verbalnote Nr. 331/2003 der ständigen Vertretung der Republik Kroatien vom 29. Oktober 2003, mit der der Wortlaut des Beschlusses über die Ausweitung der Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der Adria übermittelt wurde

Die ständige Vertretung der Republik Kroatien bei den Vereinten Nationen übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Depositar des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 ihre Empfehlungen und beehrt sich, ihm Folgendes mitzuteilen: Das kroatische Parlament hat am 3. Oktober 2003 den Beschluss über die Ausweitung der Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der Adria verabschiedet. Durch dieses Gesetz des kroatischen Parlaments wurde ab diesem Tage die Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien über die Außengrenzen der kroatischen Hoheitsgewässer hinaus eingerichtet. Die Republik Kroatien wird in ihrer Umweltschutz- und Fischereizone gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und auf der Grundlage der Regelung der ausschließlichen Wirtschaftszone (Artikel 56) ihre souveränen Rechte zum Zwecke der Erforschung und der Nutzung, der Erhaltung und der Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen über die Grenzen der Hoheitsgewässer hinaus sowie die Hoheitsbefugnisse der wissenschaftlichen Meeresforschung und den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt ausüben. Die Anwendung der mit diesem Beschluss verabschiedeten Regelung tritt am 3. Oktober 2004 in Kraft. Unbeschadet der souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien bleibt die Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien ein Seegebiet, in dem alle Staaten die kraft Artikel 58 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen garantierten Freiheiten „… der Schifffahrt, des Überflugs und der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen sowie andere völkerrechtlich zulässige, mit diesen Freiheiten zusammenhängende Nutzungen des Meeres, insbesondere im Rahmen des Einsatzes von Schiffen und Luftfahrzeugen sowie des Betriebs unterseeischer Kabel und Rohrleitungen, die mit den anderen Bestimmungen des Übereinkommens vereinbar sind“, genießen. Die Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien umfasst ein Seegebiet von der Außengrenze der Hoheitsgewässer zur hohen See hin bis zu ihrer gemäß dem allgemeinen Völkerrecht zulässigen Außengrenze. Die Außengrenzen der Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien werden gemäß Artikel 74 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen in Abgrenzungsübereinkünften mit den Nachbarstaaten festgelegt. Bis zum Abschluss der Abgrenzungsübereinkünfte folgen die Außengrenzen der Umwelt- und Fischereischutzzone der Republik Kroatien bis auf Weiteres der linearen Abgrenzung des Festlandsockels entsprechend der Übereinkunft zwischen der SFRJ und der Republik Italien über die Abgrenzung des Festlandsockels von 1968 und in Bezug auf die benachbarte Abgrenzung der Linie, die der Richtung der vorläufigen Abgrenzungslinie der Hoheitsgewässer folgt und diese fortführt, wie sie im Protokoll von 2002 über die Interimsregelung entlang der südlichen Grenze zwischen der Republik Kroatien, Serbien und Montenegro festgelegt wurde. Eine Kopie des Beschlusses des kroatischen Parlaments vom 3. Oktober 2003 über die Ausweitung der Hoheitsbefugnisse der Republik Kroatien in der Adria, der im Staatsanzeiger Nr. 157/2003 der Republik Kroatien veröffentlicht wurde, ist als Anlage beigefügt, ebenso eine

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Übersetzung in englischer Sprache. Die Liste der Koordinaten der vorläufigen Außengrenzen der Umweltschutz- und Fischereizone der Republik Kroatien wird dem Sekretariat rechtzeitig übermittelt. Die ständige Vertretung der Republik Kroatien bei den Vereinten Nationen möchte diesen Anlass nutzen, um den Generalsekretär der Vereinten Nationen erneut ihrer Hochachtung zu versichern. New York, am 29. Oktober 2003.