Upload
others
View
1
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! !
!!
!!!
!!
!!!
! ! !
! ! !
!
!
!
! !
! !!
!!
! !
! !
! !
!
!
!
!
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!!
!!
!!
!
!
!!
!!
!!
!
!!
!!
!!
!
!
!!
!! ! ! !
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!!
!
!!
!
!!
!
!!
!
!
!
!
!!
!
!!!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!(B
!(B
!(B
!(B
!(B
!(B
!(B
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(fP !(fP
!(fP
!(fP
!(fP
!(B
!(BL
!(BL
!(BL
!(BL
!(DN
!(DN
!(DN
!(DN
!(DN
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
!(L
«!
«!«!
«!
Sistig
Marmagen
Blumenthal
Krekel
Reifferscheid
Wolfert
Wahlen
Oberhausen
Hellenthal
Urft
Hecken
Wiesen
Wollenberg
Felser
Dommersbach
Eichen
Hönningen
Benenberg
Frohnrath
Winten
Kreuzberg
Steinfeld
Büschem
Roder
Zehnstelle
Ingersberg
Heiden
Hescheld
Sieberath
Zingscheid
Kloster Steinfeld
Rüth
Oberreifferscheid
Wittscheid
Wahld
Kammerwald
Oberschömbach
Manscheid
Steinfelderheistert
Paulushof
Gillenberg
Diefenbach
Aufbereitung I
Bungenberg
LindenKradenhövel
Unterschömbach
Haus Eichen
Wildenburg
Unterdalmerscheid
Oberdalmerscheid
Hahnenberg
Olef
Gilles
bach
Reifferscheider Bach
Dänenbach
N.N.
Rotb ach
Kuttenbach
Wolferter Bach
Bünn
bach
Leiderbac
h
Kallbach
Fischb
ach
Schmalebach
Keinzelbach
Salbersbach
Rinkenbach
Scheidsiefen
Urft
Elcherbach
Kockesba ch
H ohlbach
Wisselbach
Marmagener Bach
Wahldensiefen
Tiefenbach
Läussiefen
Krekeler Bach
Asselsiefen
Gierzensie
fen
Rehsiefen
Herge
lbach
Rennsiefen
Stritter Bach
Brö gelsie fen
Kohls
iefen
M ühlenseifen
Treisbach
Brun
gssie
fen
Dree
s Bac
h
Hasselba
ch
Heidensiefen
Eschsiefen
Hintersie
fen
Hühnersiefen
Hürrenbach
Olef-Umfluter
Räbensiefen
Donnerbüschsie
fen
Friedrichsse
ifen
Wilkessiefen
Platißba
ch
Thelensiefen
Paulssiefen
Frohnenbach
Wiesbac
h
Petersholzsiefen
N.N.
Wisselbach
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
2.3-6
2.3-4
2.3-7
2.3-3
5.1/2.2-4-9
5.1/2.2-5-1
5.1/2.2-5-1
5.1/2.2.2-1
5.1/2.2-5-15.1/2.2-5-1
5.1/2.2-5-1
5.1/2.2-5-1
5.1/2.2-5-1
5.1/2.2-4-1
5.1/2.2-4-1
5.1/2.2-4-1
5.1/2.2-4-1
5.1/2.2-4-1
5.1/2.2-4-1
5.1/2.2-4-2
5.1/2.1-8-17
5.1/2.1-8-17
5.1/2.1-8-17
5.1/2.1-8-17
5.1/2.1-8-17
5.1/2.1-8-17
5.1/2.1-8-17
2.2-4
2.2-2
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-8
2.2-5
2.2-5
2.2-5
2.2-5
2.2-5
2.2-4
2.2-4
2.2-5
2.2-52.2-5
2.2-2
2.2-2
2.2-2
2.2-2
2.2-4
2.2-2
2.2-5
2.2-4
2.2-4
2.2-4
2.2-4
2.2-2
2.4-5
2.4-7
2.4-3
2.3-5
5.1/2.2-4-12.2-8
2.2-8
2.2-4
ND
BPF
Nachrichtliche DarstellungenNationalpark Eifel (§ 24 BNatSchG)FFH-GebieteGesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)
! ! ! ! Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 39 LNatSchG NRW) (1)
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!!
!!
! ! ! ! ! ! !
!!
!
!!!!!!!
Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 39 LNatSchG NRW)
´Diese Festsetzungskarte ist neben der Entwicklungskarte unddem Text mit Erläuterung Bestandteil des Landschaftsplanes Hellenthal.Die Kartengrundlage ist die Amtliche Basiskarte 1:5000 vom Januar 2020.© Kartengrundlage: Geobasis NRW, Bonn 2020© Geofachdaten: Kreis Euskirchen
0 250 500 750 1.000Meter
Naturschutzgebiet (2.1) (§ 23 BNatSchG) (27)Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG)Landschaftsschutzgebiet mit Grünlandumbruchverbot (2.2)(§ 26 BNatSchG)Temporärer Landschaftsschutz (bis zur baulichen Inanspruchnahme) -(§ 26 BNatSchG; § 20 (3) LNatSchG)
«! Naturdenkmal (2.3) (§ 28 BNatSchG)Geschützter Landschaftsbestandteil, flächenhaft (2.4) (§ 29BNatSchG)Anlage oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume (5.1)Pflegemaßnahmen (5.1, 5.2)
Räumlicher Geltungsbereich des LandschaftsplanesGrenze des räumlichen Geltungsbereiches des Landschaftsplanes;Flächen nach §§ 30,34 BauGB (Innenbereich)Flächen ohne Festsetzungen
Änderungen des LandschaftsplanesÄnderung gegenüber der ersten Offenlage der ersten Änderung(Stand: Februar 2010)
*auf die textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie Erläuterungen wird ausdrücklich verwiesen
N
LB
L
L
Festsetzungskarte - Entwurf: erste ÄnderungErneute öffentliche Auslegung: 20.04.2020bis einsch. 15.06.2020
Landschaftsplan Hellenthal
Zeichenerklärung:Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft(§§ 23 - 29 BNatSchG); gleichzeitig Flächen des Biotopverbundes und der Biotopvernetzung(§§ 20 - 21 BNatSchG)*
Jülicher Ring 3253879 EuskirchenTel.: 02251/ 15 0 Fax:02251/15-654
Der Landrat - Abt. 60 Umwelt und Planung
Satzung, erste ÄnderungSatzung, Stand: Februar 2020
Blatt 2/4Maßstab 1:10800
FestsetzungskarteLandschaftsplan Hellenthal