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Flexible Arbeitszeitgestaltung in der Praxis Erfahrungen mit realen Arbeitszeitsystemen von Franz Kaltofen

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Flexible Flexible ArbeitszeitgestaltArbeitszeitgestaltung in der Praxisung in der Praxis

Erfahrungen mit realen Erfahrungen mit realen ArbeitszeitsystemenArbeitszeitsystemen

von Franz Kaltofenvon Franz Kaltofen

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GliederungGliederung

I I Einführung und Einführung und ProblematisierungProblematisierung

II II Konkrete Arbeitszeitsysteme - Konkrete Arbeitszeitsysteme - Merkmale Merkmale und erste Bewertungenund erste Bewertungen

IIIIII Fazit „finale“Fazit „finale“

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I Einführung und I Einführung und ProblematisierungProblematisierung

ArbeitszeitverlängerungArbeitszeitverlängerung: : • Streichung von Feiertagen (Frankreich)Streichung von Feiertagen (Frankreich)• Übernehmen der „Ost-Tarife“ für alte Übernehmen der „Ost-Tarife“ für alte BundesländerBundesländer• Lebensarbeitszeit verlängernLebensarbeitszeit verlängern=> Ziel gesamtwirtschaftliches Wachstum=> Ziel gesamtwirtschaftliches WachstumVERSUSVERSUSArbeitszeitverkürzungArbeitszeitverkürzung::• ProduktivitätssteigerungProduktivitätssteigerung• „ „Produzierende Minderheit“Produzierende Minderheit“=> Ziel gerechte Verteilung=> Ziel gerechte Verteilung

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I Einführung und I Einführung und ProblematisierungProblematisierung

Warum wurden flexible Arbeitszeitmodelle Warum wurden flexible Arbeitszeitmodelle erfunden, mit welchen Absichten, Zielen?erfunden, mit welchen Absichten, Zielen?

• Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeit Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeit • Forderung nach Anpassung an Forderung nach Anpassung an Arbeitsanfall bzw. Arbeitsanfall bzw. NachfrageNachfrage• Zukünftige gerechte Verteilung von Arbeit Zukünftige gerechte Verteilung von Arbeit und und EinkommenEinkommen• Weitere Gründe (auch für den Weitere Gründe (auch für den Arbeitnehmer) wurden im Arbeitnehmer) wurden im Rahmen des Rahmen des Seminars erarbeitet…Seminars erarbeitet…

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I Einführung und I Einführung und ProblematisierungProblematisierung

Es ergeben sich 4 Fragen, die die Es ergeben sich 4 Fragen, die die Bewertung der einzelnen Fallbeispiele Bewertung der einzelnen Fallbeispiele ermöglichen sollen:ermöglichen sollen:• Wie flexibelWie flexibel ist das System? ist das System?• Welche Welche Vor- und/oder NachteileVor- und/oder Nachteile ergeben ergeben sich sich für den Arbeitgeber bzw. das für den Arbeitgeber bzw. das UnternehmenUnternehmen??• Welche Welche Vor- und/oder NachteileVor- und/oder Nachteile ergeben ergeben sich sich für den Arbeitnehmerfür den Arbeitnehmer??• Besteht ein Besteht ein ZusammenhangZusammenhang zwischen zwischen Flexibilitätsgrad und Zufriedenheit sowohl Flexibilitätsgrad und Zufriedenheit sowohl der Arbeitgeber als auch der der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer?Arbeitnehmer?

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I Einführung und I Einführung und ProblematisierungProblematisierung

Anmerkung: Die Einhaltung des gesetzlichen Arbeitsrechts ist für alle Unternehmen verbindlich vorgeschrieben. Die damit verbundenen Grenzen, Rechte und Pflichten werden im weiteren Verlauf nicht mehr wiederholt, da sie für alle gleich sind.

Dies betrifft insbesondere die vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen sowie Schutzvorschriften für bestimmte Personengruppen.

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II Konkrete II Konkrete Arbeitszeitsysteme, ihre Arbeitszeitsysteme, ihre

Merkmale Merkmale und erste und erste BewertungenBewertungen

II.1 Bedingt flexible ArbeitszeitsystemeII.1.1 Bahlsen Snacks DeutschlandII.1.2 Bischof + Klein GmbH & CoII.1.3 BMW AGII.2 Flexible ArbeitszeitsystemeII.2.1 SparkasseII.2.2 Stadtverwaltung WolfsburgII.2.3 „Großes IT-Unternehmen“

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II.1.1 FallstudienII.1.1 Fallstudien

Bahlsen Snacks Deutschland, Bahlsen Snacks Deutschland, HannoverHannoverModell:Modell: Jahresarbeitszeitverträge mit Jahresarbeitszeitverträge mit unterschiedlichen unterschiedlichen Arbeitsrhythmen, Arbeitsrhythmen, wobei der Anteil flexibler wobei der Anteil flexibler Arbeitszeiten Arbeitszeiten geringer ist als der fest definierter geringer ist als der fest definierter Arbeitszeiten.Arbeitszeiten.Ziel:Ziel: Besseres Zusammenspiel der Besseres Zusammenspiel der persönlichen persönlichen Arbeitszeitwünsche der MA Arbeitszeitwünsche der MA mit den mit den betrieblichen Erfordernissen.betrieblichen Erfordernissen.

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienVariante 1 (nur Teilzeit)Variante 1 (nur Teilzeit): : • Gewünschte Jahresstundensumme (MA)/ Gewünschte Jahresstundensumme (MA)/ 12 12

=> monatliches (konstantes) Entgelt => monatliches (konstantes) Entgelt

• Tägliche Arbeitszeit zwischen 4 und 8 Tägliche Arbeitszeit zwischen 4 und 8 Stunden Stunden und/oder 1 bis 2 freie Tage pro und/oder 1 bis 2 freie Tage pro Woche Woche • Anzahl der geleisteten Stunden pro Anzahl der geleisteten Stunden pro Monat spielt keine Monat spielt keine Rolle, solange das Rolle, solange das Jahrespensum erfüllt wird.Jahrespensum erfüllt wird.

Bsp.: Reiseabteilung arbeitet ausschließlich Bsp.: Reiseabteilung arbeitet ausschließlich an den ersten an den ersten 12 Tagen jeden Monats, 12 Tagen jeden Monats, dafür aber voll. dafür aber voll. => monatlich konstant 55% eines => monatlich konstant 55% eines VollzeitentgeltesVollzeitentgeltes

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienVariante 2:Variante 2: • verbindliche Regelarbeitszeit = ca. 85% verbindliche Regelarbeitszeit = ca. 85% der der Jahres-Jahres- gesamtarbeitszeitgesamtarbeitszeit• Restliche Arbeitszeit nach Absprache Restliche Arbeitszeit nach Absprache bedarfsorientiert bedarfsorientiert abrufbar, z.B. durch ein abrufbar, z.B. durch ein vorübergehendes vorübergehendes Ausdehnen der Ausdehnen der täglichen Arbeitszeittäglichen Arbeitszeit• Ausdehnung nur bis zum Erreichen der Ausdehnung nur bis zum Erreichen der festgelegten festgelegten Grenze („variable Grenze („variable Restarbeitszeit“)Restarbeitszeit“)

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienGenerelle Möglichkeit zur FlexibilisierungGenerelle Möglichkeit zur Flexibilisierung::Bsp.: Bsp.: • MA-Wunsch nach 22 weiteren freien MA-Wunsch nach 22 weiteren freien Tagen zusätzlich zum vertraglichen Urlaub. Tagen zusätzlich zum vertraglichen Urlaub. • Bedingung Abstimmung mit dem Bedingung Abstimmung mit dem VorgesetztenVorgesetzten=> 90% des Vollzeitentgeltes.=> 90% des Vollzeitentgeltes.Flexible Arbeitszeitmodelle sollten immer Flexible Arbeitszeitmodelle sollten immer ein Angebot an die MA sein. ein Angebot an die MA sein. Diesem muss die Möglichkeit eingeräumt Diesem muss die Möglichkeit eingeräumt werden, weiterhin in Vollzeit tätig zu sein.werden, weiterhin in Vollzeit tätig zu sein.

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienAspekt Abwesenheit/VertretungAspekt Abwesenheit/Vertretung::Erhöhte Abwesenheit erfordert:Erhöhte Abwesenheit erfordert:• Vertretung nicht nur als vorübergehende Vertretung nicht nur als vorübergehende PlatzhalterschaftPlatzhalterschaft• Aktive Mitarbeit an Aufgaben, die Aktive Mitarbeit an Aufgaben, die möglicherweise einen höheren möglicherweise einen höheren Anspruch/Aufwand bedeutenAnspruch/Aufwand bedeuten• Auf der anderen Seite Auf der anderen Seite Qualifizierungschancen für Qualifizierungschancen für Nachwuchskräfte durch früh zu Nachwuchskräfte durch früh zu übernehmende Verantwortungübernehmende Verantwortung

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienBewertung:Bewertung: Bahlsen-MABahlsen-MA::• kann privaten Erfordernissen gerecht kann privaten Erfordernissen gerecht werdenwerden• PlanbarkeitPlanbarkeitGeschäftsleitungGeschäftsleitung::• Attraktivität für BewerberAttraktivität für Bewerber• Alternative zu VollzeitAlternative zu Vollzeit• Kostensenkung = Gewinn an Kostensenkung = Gewinn an WettbewerbsfähigkeitWettbewerbsfähigkeit

=> Einklang betriebswirtschaftlicher => Einklang betriebswirtschaftlicher und und persönlicher Belange persönlicher Belange

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienBetriebsrat:Betriebsrat: Erst Skepsis, heute Erst Skepsis, heute „Erfahrungen durchweg als positiv zu „Erfahrungen durchweg als positiv zu beurteilen“:beurteilen“:• Freiwilligkeit an Arbeitszeitmodellen Freiwilligkeit an Arbeitszeitmodellen teilzunehmenteilzunehmen• Konstante monatliche Entlohnung Konstante monatliche Entlohnung unabhängig von der im jeweiligen Monat unabhängig von der im jeweiligen Monat geleisteten Arbeitszeit sichert geleisteten Arbeitszeit sichert Sozialversicherungsansprüche und Sozialversicherungsansprüche und finanzielle Planung.finanzielle Planung.

• Hoher Anteil fester Regelarbeitszeiten => Hoher Anteil fester Regelarbeitszeiten => MA kann flexible Arbeitszeit überblicken MA kann flexible Arbeitszeit überblicken und das Volumen planen.und das Volumen planen.• Erhaltung von Arbeitsplätzen, die nicht Erhaltung von Arbeitsplätzen, die nicht mehr als Vollzeitarbeitsplätze bestehen.mehr als Vollzeitarbeitsplätze bestehen.• Alternativen zu Vollzeit- und Alternativen zu Vollzeit- und Halbtagsarbeitsplätzen in Form von 70%, Halbtagsarbeitsplätzen in Form von 70%, 80% oder 90%igen Stellen usw.80% oder 90%igen Stellen usw.

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II.1.1 FallstudienII.1.1 FallstudienFazit: Fazit: • Ziel, die Wünsche der MA mit den Ziel, die Wünsche der MA mit den betrieblichen betrieblichen Erfordernissen zu Erfordernissen zu vereinbaren, erfüllt. vereinbaren, erfüllt. • Ausmaß der Flexibilisierung eher gering, Ausmaß der Flexibilisierung eher gering, aber niemand aber niemand wird schlechter und auf wird schlechter und auf beiden Seiten sogar viele beiden Seiten sogar viele besser besser gestellt gestellt • Das Problem der erhöhten Abwesenheit Das Problem der erhöhten Abwesenheit scheint nicht scheint nicht unüberwindbar.unüberwindbar.

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II.1.2 FallstudienII.1.2 Fallstudien

Bischof + Klein GmbH & Co., Bischof + Klein GmbH & Co., LengerichLengerich

ModellModell: 3-Schicht-System mit 40-Stunden-: 3-Schicht-System mit 40-Stunden-WocheWocheBesonderheit: Die Differenz zur tariflich Besonderheit: Die Differenz zur tariflich vorgesehenen vorgesehenen 37-Stunden-Woche wird 37-Stunden-Woche wird zusammengefasst und in zusammengefasst und in Form von Form von bezahltem Urlaub ausgeglichen. bezahltem Urlaub ausgeglichen.

Effekt/Ziel:• Das Unternehmen kann 120 Stunden Maschinenlaufzeit pro Woche nutzen (8x3=24; 24x5=120)• Jeder MA gewinnt 18 bezahlte freie Tage pro Jahr

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II.1.2 FallstudienII.1.2 FallstudienWeitere Erläuterungen zum Aufbau des Weitere Erläuterungen zum Aufbau des Systems:Systems:• 18 Tage = 3 Freiwochen + 3 weitere freie 18 Tage = 3 Freiwochen + 3 weitere freie Tage Tage • Kalender in Zyklen aufgeteilt: 3 x 14-Kalender in Zyklen aufgeteilt: 3 x 14-Wochenzyklus Wochenzyklus (dabei jeweils eine freie (dabei jeweils eine freie Woche) + 1 x 9-Woche) + 1 x 9- Wochenzyklus ohne Wochenzyklus ohne freie Wochefreie Woche• 3 verbleibende freie Tage => 3 verbleibende freie Tage => Betriebsschließung in Betriebsschließung in der der Weihnachtszeit Weihnachtszeit • Haupturlaubszeit Sommer => 9 Haupturlaubszeit Sommer => 9 Arbeitswochen am Arbeitswochen am Stück ohne FreiwocheStück ohne Freiwoche

Mathematisch: 3x14=42; 42+9=51; 51+1=52 Wochen

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II.1.2 FallstudienII.1.2 FallstudienBewertung:Bewertung:Aus Sicht der MA:Aus Sicht der MA:• Beliebtheit des 3-Schicht-Systems nimmt Beliebtheit des 3-Schicht-Systems nimmt durch durch zusätzliche bezahlte freie Tage zuzusätzliche bezahlte freie Tage zu• Freiwochen = „deutliche Verbesserung Freiwochen = „deutliche Verbesserung hinsichtlich der hinsichtlich der körperlichen körperlichen Belastung“Belastung“• Wochenende grundsätzlich freiWochenende grundsätzlich frei• Die jeweiligen Teams bleiben immer Die jeweiligen Teams bleiben immer zusammen zusammen

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II.1.2 FallstudienII.1.2 FallstudienBewertung:Bewertung:Aus Sicht des Unternehmens:Aus Sicht des Unternehmens:• Hauptvorteil = Betriebszeit von 120 Hauptvorteil = Betriebszeit von 120 Stunden pro Stunden pro WocheWoche• Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt v.a. bei v.a. bei jüngeren MAjüngeren MA• Anpassung an Änderungen der Anpassung an Änderungen der tarifvertraglichen tarifvertraglichen Arbeitszeit sehr gut Arbeitszeit sehr gut möglichmöglich• Einfache Handhabung spart Einfache Handhabung spart VerwaltungskostenVerwaltungskosten• Klarer und verbindlicher JahresplanKlarer und verbindlicher Jahresplan

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II.1.2 FallstudienII.1.2 FallstudienBewertung:Bewertung:Übergreifend:Übergreifend:• Beschäftigungseffekt: Das Modell kann Beschäftigungseffekt: Das Modell kann durch die zu durch die zu gewährenden gewährenden Ausgleichszeiten nur dann Ausgleichszeiten nur dann funktionieren, wenn mehr MA als funktionieren, wenn mehr MA als Arbeitsplätze Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.zur Verfügung stehen.Nachteil:• Fehlende Flexibilität. Auf konjunkturelle Einbrüche, saisonal bedingte Auftragsrückgänge kann kaum reagiert werden, der Personalstand ist dann zu hoch.

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II.1.2 FallstudienII.1.2 FallstudienFazit: Fazit: • Arbeitszeiten nur im Vergleich zur Arbeitszeiten nur im Vergleich zur vorgesehenen vorgesehenen Verteilung der Arbeitszeit Verteilung der Arbeitszeit im Tarifvertrag flexibel.im Tarifvertrag flexibel.• Umverteilung der Arbeit, aber Umverteilung der Arbeit, aber Entstehung eines zweiten Entstehung eines zweiten starren starren SystemsSystems• MA arbeiten insgesamt genau so viel wie MA arbeiten insgesamt genau so viel wie ihre Kollegen ihre Kollegen in anderen Systemen.in anderen Systemen.• Scheinbar Zufriedenheit auf beiden Scheinbar Zufriedenheit auf beiden Seiten, allerdings Seiten, allerdings wird ausgerechnet vom wird ausgerechnet vom Geschäftsführer die Geschäftsführer die mangelnde mangelnde Flexibilität bedauert.Flexibilität bedauert.

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II.1.3 FallstudienII.1.3 Fallstudien

BMW AG, Werk DingolfingBMW AG, Werk DingolfingModell:Modell: Einführung einer reinen Einführung einer reinen Wochenendschicht und Wochenendschicht und damit einer 3,5- damit einer 3,5-Tage-WocheTage-Woche

Besonderheit:Besonderheit: MA der Wochenendschicht MA der Wochenendschicht arbeiten „nur“ arbeiten „nur“ 28,12 Stunden pro Woche 28,12 Stunden pro Woche bei vollem bei vollem Lohnausgleich (Entgelt Lohnausgleich (Entgelt entspricht dem eines entspricht dem eines Vollzeitmitarbeiters, der 35 Stunden Vollzeitmitarbeiters, der 35 Stunden aufbringt!)aufbringt!)

Ziel:Ziel: Auslastung der kapitalintensiven Auslastung der kapitalintensiven Anlagen erhöhenAnlagen erhöhen

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II.1.3 FallstudienII.1.3 FallstudienZusammensetzung der Wochenarbeitszeit Zusammensetzung der Wochenarbeitszeit in der Wochenendschicht:in der Wochenendschicht:• Donnerstags nur alle 2 Wochen und dann Donnerstags nur alle 2 Wochen und dann 7,75 Stunden7,75 Stunden• Freitags 7,75 StundenFreitags 7,75 Stunden• Samstag 9,75 SundenSamstag 9,75 Sunden• Sonntags 7,75 Stunden (ab 20.30 Uhr)Sonntags 7,75 Stunden (ab 20.30 Uhr) Durchschnittswert von 29,12 Durchschnittswert von 29,12 Arbeitsstunden pro Woche Arbeitsstunden pro Woche Durch 44 Freischichtstunden die gewollten Durch 44 Freischichtstunden die gewollten 28,12 Wochenstunden erreicht.28,12 Wochenstunden erreicht.

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II.1.3 FallstudienII.1.3 FallstudienFazit:Fazit:• Kurzarbeit und betriebsbedingte Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen Kündigungen verhindertverhindert• Rentabilität der Anlagen/Maschinen Rentabilität der Anlagen/Maschinen erhöhterhöht• Angebot an MA: Gleiches Geld für Angebot an MA: Gleiches Geld für weniger Arbeitweniger Arbeit Nutzen v.a. für Arbeitgeber, aber MA Nutzen v.a. für Arbeitgeber, aber MA werden zumindest nicht schlechter gestellt, werden zumindest nicht schlechter gestellt, da Wochenendschicht freiwillige da Wochenendschicht freiwillige VerpflichtungVerpflichtung Von Flexibilisierung ist im Moment des Von Flexibilisierung ist im Moment des Angebots zu sprechen. Danach ist sowohl Angebots zu sprechen. Danach ist sowohl Arbeitsdauer als auch –lage so oder so Arbeitsdauer als auch –lage so oder so vollständig festgelegt.vollständig festgelegt.

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II.2.1 FallstudienII.2.1 Fallstudien

SparkasseSparkasse

Modell:Modell: Konzept der zeitautonomen Konzept der zeitautonomen GruppenGruppen

Das bedeutet:Das bedeutet:• Die konkrete Lage der Arbeitszeiten wird Die konkrete Lage der Arbeitszeiten wird innerhalb der innerhalb der Gruppen abgestimmt und Gruppen abgestimmt und mit den anderen mit den anderen Gruppen abgeglichen.Gruppen abgeglichen.• Sie orientiert sich ausschließlich an den Sie orientiert sich ausschließlich an den Erfordernissen, Erfordernissen, die sich aus der die sich aus der jeweiligen Belastung der jeweiligen Belastung der Organisationseinheit ergibt.Organisationseinheit ergibt.

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II.2.1 FallstudienII.2.1 Fallstudien

• Vorgegeben ist nurVorgegeben ist nur ein Zeitrahmen: Die ein Zeitrahmen: Die Arbeitszeit Arbeitszeit muss an den Wochentagen muss an den Wochentagen Montag bis Freitag Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr zwischen 7 und 19 Uhr liegen.liegen.

• Besonderheit:Besonderheit: Es ist keinerlei Kernzeit Es ist keinerlei Kernzeit oder anders oder anders geartete zeitlich verankerte geartete zeitlich verankerte Anwesenheitspflicht Anwesenheitspflicht festgelegt!festgelegt!

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II.2.1 FallstudienII.2.1 Fallstudien

EinschränkungenEinschränkungen::• Der Gruppen-Vorgesetzte hat das Recht, Der Gruppen-Vorgesetzte hat das Recht, bestimmte bestimmte Arbeitszeiten anzuordnen.Arbeitszeiten anzuordnen.• Außerdem kommt dem Vorgesetzten das Außerdem kommt dem Vorgesetzten das letzte Wort letzte Wort zu, wenn innerhalb der zu, wenn innerhalb der Gruppe Uneinigkeit Gruppe Uneinigkeit herrscht. herrscht.

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II.2.1 FallstudienII.2.1 FallstudienZur zeitlichen FlexibilitätZur zeitlichen Flexibilität::• Es werden Arbeitszeitkonten geführt, die Es werden Arbeitszeitkonten geführt, die nach gewissen nach gewissen Regeln zu bestimmten Regeln zu bestimmten Fristen ausgeglichen sein Fristen ausgeglichen sein müssen.müssen.• Diese Regeln werden in Einzelfällen zu Diese Regeln werden in Einzelfällen zu Gunsten der Gunsten der Flexibilität etwas Flexibilität etwas aufgeweicht, um den Absprachen aufgeweicht, um den Absprachen der MA der MA Raum zu lassen.Raum zu lassen.• Dem MA stehen prinzipiell alle Ausgleichsmöglichkeiten wie z.B. Arbeitsverkürzung durch späteren Dienstbeginn / früheres Dienstende, ganztägige Freistellung oder Verlängerung des Jahresurlaubs offen.

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II.2.1 FallstudienII.2.1 FallstudienBesondere Vereinbarungen zu Besondere Vereinbarungen zu (unfreiwilligen) Fehlzeiten und (unfreiwilligen) Fehlzeiten und Abwesenheit:Abwesenheit:• Variierende Tagesarbeitszeit => Umfang Variierende Tagesarbeitszeit => Umfang des des Vergütungsanspruchs bei Abwesenheit Vergütungsanspruchs bei Abwesenheit kann nicht kann nicht mehr direkt von Tagen in mehr direkt von Tagen in Stunden umgerechnet Stunden umgerechnet werden. werden. • Herangezogen wird stattdessen die Herangezogen wird stattdessen die durchschnittliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Ein Wochenarbeitszeit. Ein Tag entspricht dann einem Tag entspricht dann einem Fünftel Fünftel dieser Wochenarbeitszeit.dieser Wochenarbeitszeit.

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II.2.1 FallstudienII.2.1 FallstudienBesondere Vereinbarungen zu Fehlzeiten Besondere Vereinbarungen zu Fehlzeiten und Abwesenheit bei Teilzeitkräften:und Abwesenheit bei Teilzeitkräften:• Abwesenheiten an Werktagen, die Abwesenheiten an Werktagen, die ohnehin frei ohnehin frei wären (z.B. Feiertage) => wären (z.B. Feiertage) => trotzdem anteilige trotzdem anteilige Zeitgutschrift; Zeitgutschrift; • Umgekehrt wird tatsächlich verpasste Umgekehrt wird tatsächlich verpasste Arbeitszeit nur Arbeitszeit nur anteilig zur anteilig zur Wochenarbeitszeit berücksichtigt.Wochenarbeitszeit berücksichtigt.

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II.2.1 FallstudienII.2.1 FallstudienBewertung:Bewertung:• Variante der Gruppenarbeit, bei der die Variante der Gruppenarbeit, bei der die Gruppe sich Gruppe sich selbst selbst organisiert, das organisiert, das Weisungsrecht aber beim Weisungsrecht aber beim Vorgesetzten Vorgesetzten verbleibt => Hauptverantwortung verbleibt => Hauptverantwortung <= Ambivalent:<= Ambivalent:• Einerseits mehr Eigenverantwortung der Einerseits mehr Eigenverantwortung der Gruppen Gruppen wünschenswertwünschenswert• Andererseits existiert ein effektives Andererseits existiert ein effektives Medium zur Medium zur Bewältigung von Konflikten Bewältigung von Konflikten und zur Generierung und zur Generierung der Verantwortungder Verantwortung

Page 32: Flexible Arbeitszeitgestaltung in der Praxis Erfahrungen mit realen Arbeitszeitsystemen von Franz Kaltofen

II.2.1 FallstudienII.2.1 FallstudienBewertung:Bewertung:Problematisch:Problematisch:• Teilweise Außerkraftsetzung des BAT Teilweise Außerkraftsetzung des BAT durch die durch die Ausweitung des Ausweitung des Ausgleichszeitraums von Ausgleichszeitraums von Zeitkonten, Zeitkonten, die nicht auf Dienststellenebene die nicht auf Dienststellenebene vorgenommen werden darf.vorgenommen werden darf.• Vorschriften zur Zeitgutschrift (v.a. Vorschriften zur Zeitgutschrift (v.a. Teilzeit) bei Teilzeit) bei Fehltagen unnötig Fehltagen unnötig kompliziert, zu zufallsabhängig kompliziert, zu zufallsabhängig und und würden einer rechtlichen Überprüfung würden einer rechtlichen Überprüfung wohl wohl nicht standhalten.nicht standhalten.

Page 33: Flexible Arbeitszeitgestaltung in der Praxis Erfahrungen mit realen Arbeitszeitsystemen von Franz Kaltofen

II.2.1 FallstudienII.2.1 FallstudienFazit:Fazit:• Das hohe Maß an Flexibilität des Das hohe Maß an Flexibilität des Konzepts der Konzepts der zeitautonomen Gruppe wird zeitautonomen Gruppe wird durch die starke Rolle durch die starke Rolle des Vorgesetzten des Vorgesetzten abgeschwächt.abgeschwächt.• Die Problematik der Zurechnung von Die Problematik der Zurechnung von Fehlzeiten für Fehlzeiten für Teilzeitarbeitskräfte Teilzeitarbeitskräfte verdeutlicht, dass flexible verdeutlicht, dass flexible Arbeitszeitmodelle sich kaum aus einem Arbeitszeitmodelle sich kaum aus einem

Normalarbeitszeitsystem ableiten Normalarbeitszeitsystem ableiten lassen, lassen, sondern wirklich als sondern wirklich als eigenständige Systeme eigenständige Systeme gesehen werden gesehen werden müssen.müssen.

Page 34: Flexible Arbeitszeitgestaltung in der Praxis Erfahrungen mit realen Arbeitszeitsystemen von Franz Kaltofen

II.2.2 FallstudienII.2.2 Fallstudien

Stadtverwaltung WolfsburgStadtverwaltung Wolfsburg

Modell:Modell: Konzept der Vertrauensarbeitszeit Konzept der Vertrauensarbeitszeit

Ziel:Ziel: Verbesserung der Zusammenarbeit Verbesserung der Zusammenarbeit der der Beschäftigten und des Umgangs mit Beschäftigten und des Umgangs mit den Bürgern, den Bürgern, die als Kunden die als Kunden wahrgenommen werden sollenwahrgenommen werden sollen

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II.2.2 FallstudienII.2.2 FallstudienVertrauensarbeitszeit =Vertrauensarbeitszeit =• Verantwortung für die Verantwortung für die Aufgabenerledigung und damit auch die Aufgabenerledigung und damit auch die Arbeitszeit wird in Teams bzw. Abteilungen Arbeitszeit wird in Teams bzw. Abteilungen verlagert.verlagert.• Vorgegeben ist, dass die verantwortlichen Vorgegeben ist, dass die verantwortlichen Stellen für verlässliche Öffnungszeiten zu Stellen für verlässliche Öffnungszeiten zu sorgen haben.sorgen haben.• Während der Öffnungszeiten muss Während der Öffnungszeiten muss Ansprechbarkeit garantiert seinAnsprechbarkeit garantiert sein• Zeitrahmen von 7 bis 19 Uhr Zeitrahmen von 7 bis 19 Uhr

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II.2.2 FallstudienII.2.2 FallstudienRolle des/der Vorgesetzten:Rolle des/der Vorgesetzten:• Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitszeit Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitszeit zu überwachen, zu überwachen, fällt wegfällt weg• Nun: Aufgabe, die Qualität der Leistung Nun: Aufgabe, die Qualität der Leistung zu beurteilenzu beurteilen• Mittel: Zielvereinbarungen werden Mittel: Zielvereinbarungen werden gemeinsam mit den gemeinsam mit den Teams erarbeitetTeams erarbeitet• Ist die mit einer Zielvereinbarung Ist die mit einer Zielvereinbarung verbundene Belastung verbundene Belastung zu hoch, wird die zu hoch, wird die Personalausstattung überprüft.Personalausstattung überprüft.• Dann immer noch eine Überbelastung = Dann immer noch eine Überbelastung = das das ursprüngliche Ziel muss revidiert ursprüngliche Ziel muss revidiert werden.werden.

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II.2.2 FallstudienII.2.2 FallstudienBewertung der Flexibilität:Bewertung der Flexibilität:• Die Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Die Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung enthält keinerlei enthält keinerlei Festlegungen in Bezug Festlegungen in Bezug auf die auf die Entscheidungsfindungsprozesse Entscheidungsfindungsprozesse der Teams.der Teams.• Die für den Fall von Unstimmigkeiten Die für den Fall von Unstimmigkeiten eingerichtete eingerichtete Clearingstelle bislang noch Clearingstelle bislang noch nie tätig geworden. nie tätig geworden. • Clearingstelle = je 2 Vertretern von Clearingstelle = je 2 Vertretern von Personalrat und Personalrat und Geschäftsbereichleitung, also keine Geschäftsbereichleitung, also keine übergeordnete übergeordnete Instanz wie Instanz wie beispielsweise ein „neutraler“ beispielsweise ein „neutraler“ Vorgesetzter vertreten.Vorgesetzter vertreten.

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II.2.2 FallstudienII.2.2 Fallstudien

Bewertung aus Sicht der MA:Bewertung aus Sicht der MA:• Eigenverantwortung kann als belastend Eigenverantwortung kann als belastend empfunden empfunden werden. Allerdings 2 werden. Allerdings 2 Lösungsmöglichkeiten: in Lösungsmöglichkeiten: in altem altem Rhythmus weiterarbeiten oder eigene Rhythmus weiterarbeiten oder eigene (feste) (feste) Vorgaben entwickeln.Vorgaben entwickeln.• Insgesamt hohe sogar noch steigende Insgesamt hohe sogar noch steigende Zufriedenheit Zufriedenheit beobachtet. beobachtet.

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II.2.2 FallstudienII.2.2 FallstudienFazit:Fazit:• Erfolg selbst steuernder Arbeitszeiten Erfolg selbst steuernder Arbeitszeiten nicht von der nicht von der Komplexität der Komplexität der Vereinbarungen = dem Regeln Vereinbarungen = dem Regeln sämtlicher Eventualitäten, sondern von den sämtlicher Eventualitäten, sondern von den

Rahmenbedingungen abhängig.Rahmenbedingungen abhängig.=> Geringer Festlegungsgrad + => Geringer Festlegungsgrad + ausreichende ausreichende Personalausstattung = Personalausstattung = gewollte Freiräumegewollte Freiräume• Aber: Beispiel Wolfsburg schwerlich übertragbar, da dortige Ertragslage entscheidend besser als in den meisten anderen Regionen.

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II.2.3 FallstudienII.2.3 Fallstudien

„„Großes IT-Unternehmen, Großes IT-Unternehmen, norddeutsche Niederlassung“norddeutsche Niederlassung“

Modell:Modell: Konzept der Vertrauensarbeitszeit Konzept der Vertrauensarbeitszeit

Ziel:Ziel: Überstunden nicht mehr zu Überstunden nicht mehr zu „verlieren“ sondern in „verlieren“ sondern in Eigenregie Eigenregie auszugleichen. Eigenständige, auszugleichen. Eigenständige, individuelle Zeitsteuerung.individuelle Zeitsteuerung.

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienSituation vor der Einführung der Situation vor der Einführung der Vertrauensarbeitszeit:Vertrauensarbeitszeit:• Gleitzeitregelung mit monatlicher Gleitzeitregelung mit monatlicher Abrechnung, täglicher Kernarbeitszeit und Abrechnung, täglicher Kernarbeitszeit und begrenzten Übertragungsmöglichkeiten begrenzten Übertragungsmöglichkeiten von Plusstunden in den nächsten Monat.von Plusstunden in den nächsten Monat.• Kurz vor und nach Umstellung: Boom-Kurz vor und nach Umstellung: Boom-Phase der gesamten BranchePhase der gesamten Branche• => erhebliche Zeitguthaben auf den MA-=> erhebliche Zeitguthaben auf den MA-Konten, die dann durch die Konten, die dann durch die Kappungsgrenzen ersatzlos verfielen.Kappungsgrenzen ersatzlos verfielen.• Rechtfertigungsdruck, so dass häufig zum Rechtfertigungsdruck, so dass häufig zum Dienstende ausgestempelt und dann Dienstende ausgestempelt und dann weitergearbeitet wurde. weitergearbeitet wurde.

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienAusgestaltung:Ausgestaltung:• Einführung der Vertrauensarbeitszeit auf Einführung der Vertrauensarbeitszeit auf Initiative des Arbeitgebers, kurzfristig und Initiative des Arbeitgebers, kurzfristig und ohne echte organisatorische oder ohne echte organisatorische oder betriebspolitische Vorbereitungbetriebspolitische Vorbereitung• Abschaffung der Zeiterfassung wurde fast Abschaffung der Zeiterfassung wurde fast bejubelt. Freiwillig konnte ein System der bejubelt. Freiwillig konnte ein System der Zeiterfassung beibehalten werden.Zeiterfassung beibehalten werden.• Verpflichtung, Beschäftigungszeiten im Verpflichtung, Beschäftigungszeiten im Laufe eines Jahres in Eigenregie zu Laufe eines Jahres in Eigenregie zu erbringen; keine tagesbezogene erbringen; keine tagesbezogene Anwesenheitsverpflichtung mehr. Anwesenheitsverpflichtung mehr.

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienAusgestaltung:Ausgestaltung:• Ungewöhnlich: Führungskräfte dürfen die Ungewöhnlich: Führungskräfte dürfen die zeitliche Souveränität für bis zu 5 Tage zeitliche Souveränität für bis zu 5 Tage ohne Einschaltung des Betriebsrats ohne Einschaltung des Betriebsrats aussetzen und Arbeitszeiten anordnen!aussetzen und Arbeitszeiten anordnen!• Beurteilung der Arbeitsleistung anhand Beurteilung der Arbeitsleistung anhand des Arbeitsergebnisses, also der des Arbeitsergebnisses, also der Zielerfüllung. Zielerfüllung. • Ergebnisse werden direkt in Ergebnisse werden direkt in Arbeitsplatzsicherheit „umgerechnet“.Arbeitsplatzsicherheit „umgerechnet“.

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienFolgen:Folgen:• Kritik an neuer Regelung nahezu Kritik an neuer Regelung nahezu unmöglich, da dann unmöglich, da dann eigene eigene Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.• Betriebsrat zunächst positiv eingestellt, Betriebsrat zunächst positiv eingestellt, jetzt: jetzt: Vollständige Entgrenzung der Arbeit Vollständige Entgrenzung der Arbeit = permanente Verantwortung für das = permanente Verantwortung für das Erreichen der UN-Erreichen der UN- ZieleZieleEinflussmöglichkeiten auf die Verlängerung Einflussmöglichkeiten auf die Verlängerung der der Arbeitszeit beschränkt Arbeitszeit beschränkt • Ein strenges Berichtswesen demontiert Ein strenges Berichtswesen demontiert das das Vertrauensverhältnis und erhöht den Vertrauensverhältnis und erhöht den Zeitaufwand!Zeitaufwand!• Gesundheitliche AuswirkungenGesundheitliche Auswirkungen

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienSituation nach dem BoomSituation nach dem Boom::Flaute 2001 Flaute 2001 ≠> Ausgleich der ≠> Ausgleich der Zeitguthaben aller MAZeitguthaben aller MA

=> Spaltung: ein Teil der MA => Spaltung: ein Teil der MA weiterhin weiterhin überbelastet, die überbelastet, die anderen unterbeschäftigtanderen unterbeschäftigt

ErgebnisErgebnis: : Die Arbeitszeitguthaben können weder in Die Arbeitszeitguthaben können weder in Boomphasen noch in schwächeren Zeiten Boomphasen noch in schwächeren Zeiten ausgeglichen werden, ohne dass der ausgeglichen werden, ohne dass der Arbeitsplatz gefährdet ist. Arbeitsplatz gefährdet ist.

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienBewertung:Bewertung:• Ziel der eigenständigen zeitlichen Ziel der eigenständigen zeitlichen Steuerung undSteuerung und• Ziel die Überbelastung zumindest im Ziel die Überbelastung zumindest im Jahresrhythmus abbauen zu könnenJahresrhythmus abbauen zu können<= beide Ziele klar verfehlt.<= beide Ziele klar verfehlt.

Keine zusätzlichen Freiräume für Keine zusätzlichen Freiräume für selbstbestimmtes Arbeiten (Überbelastung selbstbestimmtes Arbeiten (Überbelastung „schluckt“ jeden Spielraum) + noch nicht „schluckt“ jeden Spielraum) + noch nicht einmal von außen kommende Entlastung einmal von außen kommende Entlastung (Konjunktur) ermöglicht gefahrlosen (Konjunktur) ermöglicht gefahrlosen Zeitausgleich!Zeitausgleich!

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II.2.3 FallstudienII.2.3 FallstudienFazit:Fazit:• Zielvereinbarungen => schweigen über Zielvereinbarungen => schweigen über ÜberbelastungÜberbelastung• (Schein-)Freiheit => Überbelastung (Schein-)Freiheit => Überbelastung automatisch selbst automatisch selbst verursacht = Schwächeverursacht = Schwäche• Bestimmungsrecht über die Lage der Bestimmungsrecht über die Lage der Arbeitszeit seitens Arbeitszeit seitens der Führungskräfte der Führungskräfte schließt Mitbestimmung des schließt Mitbestimmung des Betriebsrates Betriebsrates explizit aus + ist nicht rechtens (aber explizit aus + ist nicht rechtens (aber noch nicht angefochten worden)noch nicht angefochten worden)• Klima des Ausnutzens und der Angst um Klima des Ausnutzens und der Angst um den den Arbeitsplatz Arbeitsplatz

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“• Erfolg der praktisch angewendeten Erfolg der praktisch angewendeten

Modelle immer vom jeweiligen UN und Modelle immer vom jeweiligen UN und seinen Rahmenbedingungen abhängigseinen Rahmenbedingungen abhängig

• Ergebnisse aus einem UN können nicht Ergebnisse aus einem UN können nicht übertragen werden => Es existiert keine übertragen werden => Es existiert keine generelle optimale Lösunggenerelle optimale Lösung

• Systeme sind dann als erfolgreich zu Systeme sind dann als erfolgreich zu bezeichnen, wenn für Arbeitgeber bezeichnen, wenn für Arbeitgeber undund Arbeitnehmer eine Verbesserung zu Arbeitnehmer eine Verbesserung zu beobachten ist (Win-Win-Situation) beobachten ist (Win-Win-Situation)

• Flexible Arbeitszeiten sind ein Mittel im Flexible Arbeitszeiten sind ein Mittel im Kampf gegen ArbeitslosigkeitKampf gegen Arbeitslosigkeit

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“Begriff „flexible Arbeitszeiten“ entpuppt Begriff „flexible Arbeitszeiten“ entpuppt

sich in der Praxis häufig als sich in der Praxis häufig als EuphemismusEuphemismus, denn:, denn:

1.1.„„Flexibel“ positiv konnotiertFlexibel“ positiv konnotiert• Begriff suggeriert erleichterte Begriff suggeriert erleichterte

Arbeitsverhältnisse durch Arbeitsverhältnisse durch individualisierte Arbeitseinteilungindividualisierte Arbeitseinteilung

• Erschwerte Arbeitsbedingungen, da die Erschwerte Arbeitsbedingungen, da die Gedanken über die bestmögliche Gedanken über die bestmögliche Zeiteinteilung Konzentration vom Zeiteinteilung Konzentration vom Arbeitsprozess abziehen. Arbeitsprozess abziehen.

• Erheblicher Bedarf an Erheblicher Bedarf an Eigenverantwortung, Disziplin und Eigenverantwortung, Disziplin und Organisation, die als positive Werte Organisation, die als positive Werte dargestellt werden, aber Aufwand dargestellt werden, aber Aufwand bedeuten. bedeuten.

• Produktivität kann sinken, zumal die Produktivität kann sinken, zumal die geforderte Gesamtleistung die gleiche geforderte Gesamtleistung die gleiche bleibt. bleibt.

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“2. Im Endeffekt ist die Flexibilisierung in 2. Im Endeffekt ist die Flexibilisierung in

der Praxis v.a. ein der Praxis v.a. ein Rationalisierungsmittel, das Kurzarbeit, Rationalisierungsmittel, das Kurzarbeit, Entlassungen u.ä. verhindern soll.Entlassungen u.ä. verhindern soll.

3. Arbeitgeber installieren die Systeme, 3. Arbeitgeber installieren die Systeme, verfolgen ihre Interessen. MA-Profit wenn verfolgen ihre Interessen. MA-Profit wenn vorhanden eher Nebenprodukt. vorhanden eher Nebenprodukt. Ausnahme: Konzept des zufriedenen MA, Ausnahme: Konzept des zufriedenen MA, der dadurch produktiver ist. der dadurch produktiver ist. => => Ergebnis:Ergebnis: Flexible Arbeitszeitsysteme Flexible Arbeitszeitsysteme

werden i.d.R. aus dem Willen zur werden i.d.R. aus dem Willen zur Gewinnmaximierung resultierend vom Gewinnmaximierung resultierend vom Arbeitgeber installiert und dann als Arbeitgeber installiert und dann als Fortschritt angepriesen. Fortschritt angepriesen.

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“Aber: Ergebnis der untersuchten FälleAber: Ergebnis der untersuchten Fälle: :

Fälle Flexibilitätsgrad Zufriedenheit Zufriedenheit Durchschnittl.MA Arbeitgeber Zufriedenheit

Bahlsen Snacks 4 8 9 8,5Bischof + Klein GmbH 1 7 7 7BMW AG 1 6 8 7Sparkasse 7 8 8 8Stadtverwaltung Wolfsburg 9 9 9 9IT-Dienstleister 5 0 5 2,5Quelle: Eigene Darstellung

Werte auf einer Skala von 1-10

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“Aber: Ergebnis der untersuchten FälleAber: Ergebnis der untersuchten Fälle: :

0

2

4

6

8

10

0 2 4 6 8 10

Flexibilität

Dur

chsc

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l. Zu

frie

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III Fazit „finale“III Fazit „finale“Aber: Ergebnis der untersuchten FälleAber: Ergebnis der untersuchten Fälle: : • Zufriedenheit der Arbeitgeber als Zufriedenheit der Arbeitgeber als

Einführende der Einführende der Systeme sehr hochSysteme sehr hoch• Zufriedenheit der Arbeitnehmer auch Zufriedenheit der Arbeitnehmer auch

bemerkenswertbemerkenswert=> Selbstbestimmungsmöglichkeiten => Selbstbestimmungsmöglichkeiten

werden offenbar werden offenbar höher eingeschätzt höher eingeschätzt als die Belastungenals die Belastungen

• Es scheint kein direkter Zusammenhang Es scheint kein direkter Zusammenhang zwischen zwischen dem Ausmaß der dem Ausmaß der Flexibilisierung und der Flexibilisierung und der Zufriedenheit zu Zufriedenheit zu bestehen.bestehen.

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LiteraturverzeichnisLiteraturverzeichnisFiedler-Winter, Rosemarie: Fiedler-Winter, Rosemarie: Flexible Flexible

Arbeitszeiten – Beispiele aus der PraxisArbeitszeiten – Beispiele aus der Praxis, , Landsberg/Lech 1995Landsberg/Lech 1995

Hamm, Ingo: Hamm, Ingo: Flexible ArbeitszeitsystemeFlexible Arbeitszeitsysteme, , Frankfurt am Main 2002Frankfurt am Main 2002

KGSt*-Bericht: KGSt*-Bericht: Flexible Arbeitszeiten in der Flexible Arbeitszeiten in der Praxis – ein Beitrag zu Kundenorientierung, Praxis – ein Beitrag zu Kundenorientierung, Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeit und MitarbeiterorientierungMitarbeiterorientierung, Bericht Nummer , Bericht Nummer 2/19992/1999

Kooperationsstelle Hochschule – Gewerkschaften Kooperationsstelle Hochschule – Gewerkschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Hrsg.): (Hrsg.): Modelle zur Arbeitszeit – Beispiele, Modelle zur Arbeitszeit – Beispiele, Erfahrungen und HandlungshilfenErfahrungen und Handlungshilfen, , Oldenburg 1997Oldenburg 1997

www.chancenfueralle.de: : Reformen für mehr Reformen für mehr BeschäftigungBeschäftigung, 2003, 2003

www.gesamtmetall.de: : Flexible Flexible ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitgestaltung, 2003, 2003

*KGSt = "Kommunale Gemeinschaftsstelle für *KGSt = "Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung"Verwaltungsvereinfachung"