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Die völkerrechtliche Situation des Kieler Kanals gestern und heute. (Veröffentlichungen aus dem Institut für Internationale Angelegenheiten der Unversität Hamburg, Bd. 16) by W. OTTO LAMPE Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 25. Bd., 2. H., FLÜSSE UND KANÄLE / INTERNATIONAL RIVERS AND CANALS (1987), pp. 269-270 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40798292 . Accessed: 13/06/2014 00:05 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.79.56 on Fri, 13 Jun 2014 00:05:19 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

FLÜSSE UND KANÄLE / INTERNATIONAL RIVERS AND CANALS || Die völkerrechtliche Situation des Kieler Kanals gestern und heute. (Veröffentlichungen aus dem Institut für Internationale

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Die völkerrechtliche Situation des Kieler Kanals gestern und heute. (Veröffentlichungen ausdem Institut für Internationale Angelegenheiten der Unversität Hamburg, Bd. 16) by W.OTTO LAMPEReview by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 25. Bd., 2. H., FLÜSSE UND KANÄLE / INTERNATIONAL RIVERSAND CANALS (1987), pp. 269-270Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40798292 .

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BESPRECHUNGEN

W. OTTO LAMPE: Die völker- rechtliche Situation des Kieler Kanals gestern und heute. (Veröf fentlichungen aus dem Institut für Internationale Angele- genheiten der Unversität Hamburg, Bd. 16). Baden-Baden: Nomos Ver- lagsgesellschaft 1985, VIII, 171 S.

„Die Stellungnahme des neueren völ- kerrechtlichen Schrifttums ist uneinheit- lich" schrieb Viktor Böhmert 1961 im Wörterbuch des Völkerrechts zur Rechts- lage des Kieler Kanals. Auch er unter- schied fünf Zeiträume: 1895-1918; 1919-1936; 1936-1945; nach 1945. Lampe schildert die Vorgeschichte, die Planung und den Bau des Kanals sowie die Grundsätze von dessen Benutzung vor 1919 ausführlicher und stellt Ver- gleiche mit dem Suez-Kanal und dem Panama-Kanal an. Im Zeitraum von 1919 bis 1945 - beherrscht von den Art. 380-386 des Versailler Vertrags - ist insbesondere der Wimbledon-Fall aus dem Jahre 1921 zu erörtern. Da- mals untersagte die Reichsregierung einem britischen Handelsschiff unter französischer Charter, das mit Muni- tion nach Polen unterwegs war, die Durchfahrt mit der Begründung, daß sich das Deutsche Reich im polnisch- russischen Krieg, für den diese Munition bestimmt war, als neutral erklärt hatte. Der IGH entschied anders, wobei aller- dings drei Richter (Anzilotti, Huber, Schücking) abweichende Meinungen ver- traten. Lampe hält sie nicht für stich- haltig, sondern schließt sich dem Urteil des IGH an.

Am 14. November 1936 übersandte die Deutsche Reichsregierung an 16 eu- ropäische Staaten eine Note, in der sie erklärte, „daß sie die im Versailler Ver- trag enthaltenen Bestimmungen über

die auf deutschem Gebiet befindlichen Wasserstraßen nicht mehr als für sich verbindlich anerkennt". Sie erklärte zu- gleich aber auch, daß die Schiffahrt auf diesen Wasserstraßen allen mit dem Deutschen Reich in Frieden lebenden Staaten offen stehe. Lampe untersucht diesen Schritt der Reichsregierung und die darauf folgende Reaktion der an- deren Staaten ebenso sorgfältig wie die dazu veröffentlichte Literatur und kommt zu dem Ergebnis, daß durch die Note vom 14. 11. 1936 das frühere Re- gime des Kieler Kanals wiederherge- stellt wurde. Zwar sei die tatsächliche Situation durch Vertragsbruch herbei- geführt worden, jedoch sei sie von der Mehrheit der betroffenen Staaten still- schweigend anerkannt worden.

Bezüglich der Auswirkung des Zwei- ten Weltkriegs auf den Versailler Ver- trag schließt sich Lampe der „subjek- tiven Differenzierungstheorie" an, wo- nach der Vertrag als politischer Vertrag untergegangen ist, als Kollektivvertrag aber lediglich für die Dauer des Krieges suspendiert wurde. Ein Wiederaufleben des Vertrags nach 1945 lehnt er unter Hinweis auf die Staatenpraxis, die Rechtsprechung und die Lehre nach 1945 ausdrücklich ab (S. 139). In einer Re- zension des hier besprochenen Werkes in der Revue Generale de Droit Inter- national Public (Bd. 89, S. 87) wird dem Autor vorgeworfen, er habe einige wichtige Akte der Staatenpraxis über- sehen. Doch handelt es sich dabei über- wiegend um solche, die Lampes Auf- fassung unterstützen, wie zum Beispiel die Entscheidung des Obersten Gerichts- hofs der Britischen Zone vom l.Juni 1950, in der die Zuständigkeit deutscher Gerichte im Falle einer Schiffskollision auf dem Kieler Kanal trotz der Art.

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270 Besprechungen

380 ff. des Versailler Vertrags bejaht wird. Der Hinweis auf die Weigerung sowjetischer Schiffe im Juli 1951, die Pässe ihrer Mannschaften kontrollieren zu lassen und auf die unangemeldete Durchfahrt von drei polnischen Kriegs- schiffen im August 1959 kann das von Lampe gefundene Ergebnis nicht er- schüttern. Ein Wiederaufleben der Art. 380 ff. des Versailler Vertrages, so be- tont Lampe, lasse sich auch nicht darauf stützen, daß es die Absicht der Groß- mächte gewesen sei, die im Versailler Vertrag vorgesehene Internationalisie- rung des Kanals „zu festigen und zu erweitern" (S. 136).

Nach einem Seitenblick auf die Rechtslage des Suez- und des Panama- Kanals (es gibt Ähnlichkeiten und Un- terschiede) untersucht Lampe zum Schluß noch die Frage, ob die deutsche Souve- ränität über den Kieler Kanal nach generellen Völkerrechtsnormen be- schränkt ist. In Frage kommen die ge- wohnheitsrechtliche Weitergeltung der Art. 380 ff. des Versailler Vertrags und ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch der internationalen Schiffahrt auf Benutzung des Kieler Kanals. Ersteres verneint, letzteres bejaht er. Darüber hinaus weist er nach, daß eine willkürliche Beschränkung der Passage von Handels- schiffen gegen das völkerrechtliche Rechtsmißbrauchsverbot verstoßen wür- de. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Durchfahrt von Kriegs- schiffen fremder Flagge durch den Kanal von einer vorherigen Anmel- dung bzw. Genehmigung abhängig zu machen, bleibe hiervon jedoch unbe- rührt. Daß in dem noch ausstehenden Friedensvertrag mit Deutschland neue Regeln über die Benutzung des Kieler Kanals aufgenommen werden könnten, wird nicht verschwiegen. So präsentiert sich diese gründliche wissenschaftliche Arbeit als umfassende Darstellung der gesamten Problematik, in der alle Ein- zelfragen auf der Grundlage sorgfälti- ger Überlegungen und unter Berück- sichtigung der Rechtslehre nach deren neuestem Stand beantwortet werden.

K i m m i n i c h

RICHARD PERRUCHOUD: Le ré- gime de neutralité du ca- nal de Panama (Publications de l'Institut Universitaire de Hautes Étu- des Internationales, Genève). Paris: Presses Universitaires de France. 1983. XVI; 341 S.

Schiffahrtskanäle zwischen zwei Tei- len der Hohen See haben für die inter- nationale Schiffahrt eine große Bedeu- tung, sie sind auch heute noch wie zur Zeit ihres Baues für den Welthandel wichtig und wesentlich. Dementsprechend sind die mit ihnen verbundenen völker- rechtlichen Fragen von praktischer Er- heblichkeit, insbesondere das Problem, ob diese Verbindungen auch in Kriegs- und Krisenzeiten zur Verfügung stehen. Über den wichtigsten dieser Verbin- dungswege, den Panama-Kanal, liegt anläßlich der 1977 neu geschlossenen Verträge eine Studie von Richard Per- Ytichoud zum Neutralitätsstatus dieses Kanals vor. Der erste der Verträge von 1977 sieht die Rückgabe des Kanals an Panama am Ende des Jahrhunderts vor, der zweite soll die dauernde Neutrali- tät sichern. Dritte Staaten sind einge- laden, einem Protokoll zur Anerken- nung dieser Neutralität beizutreten. Aus- zugleichen waren bei diesem Vertrags- komplex verschiedene Interessen: die Achtung der territorialen Souveränität Panamas, die Bedürfnisse der internatio- nalen Handelsschiffahrt und die strate- gischen Sicherheitsinteressen der Verei- nigten Staaten.

Nach einleitenden Bemerkungen und Klarstellungen zum Problemkreis Inter- nationale Kanäle und Neutralität (S. 5 -

20) stellt der Autor in einem ersten Teil die Rechtslage vor Abschluß der neuen Verträge dar (S. 21-107). Der zweite, weitaus umfangreichere Teil (S. 109-282) ist der neuen Vertrags- lage gewidmet. Der Band ist mit einer umfassenden Bibliographie, einem Do- kumententeil, vier Karten und einem Vertrags- und einem Sachregister aus- gestattet.

Für die Zeit unter den Verträgen von 1901 und 1903 stellt Perruchoud für die

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