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Folie 1
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Ziel ist die ständige Verbesserung in allen Bereichen des Unternehmens, oft unter dem Begriff „KAIZEN“ (=ständige Verbesserung).Dies kann in stetigen kleinen Verbesserungsschritten (evolutionärer
Wandel) oder einer einschneidenden umfassenden Änderung
(revolutionärer Wandel) geschehen.
KAIZEN ist der Oberbegriff für sämtliche Verbesserungsaktivitäten in allen Bereichen des Unternehmens.
KVP ist eine Aufgabe innerhalb von KAIZEN zur ständigen Verbesserung der eigenen Arbeit in kleinen und kleinsten Schritten (dies kann in Einzel- oder auch Gruppenarbeit geschehen) gemäß ISO 9001.
4.2 Innovation und KVP
4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen
Folie 2
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KAIZENKundenorientierung KanbanTQC (umfassende Qualitätskontrolle) QualitätssteigerungMechanisierung FehlerlosigkeitAutomatisierung KleingruppenarbeitQC-Qualitätszirkel Kooperation der ManagementebenenArbeitsdisziplin KVPTPM (umfassende Produktivitätskontrolle) Vorschlagswesen
KVP ist eine besondere Form der Zusammenarbeit mit mehr Selbstorganisation. Diese Verhaltensveränderung muss vom Management vorgelebt und von den Mitarbeiternerlebt und übernommen werden.
4.2 Innovation und KVP
4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen
Folie 3
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PA D
CHeute gültige
StandartsQualitätsbewusstsein
Zeit
Verb
ess
eru
ng
P = Planen
D = Doing/Tun
C = Checken/Überprüfen
A = Action/Verbessern
4.2 Innovation und KVP
4.2.1 PDCA
Folie 4
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KVP Prinzipien Verbesserungs- und
Nachhaltigkeitsorientierung
Kundenorientierung Qualitätsorientierung Prozess- und
Ergebnisorientierung Transparenzorientierung
4.2 Innovation und KVP
4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen
Wirkungen des KVP Erhöhung der Kundenzufriedenheit Optimierung von Prozessen und
Abläufen Stärkung des Engagements der
Mitarbeiter Verbesserung der Teamarbeit Einsparung von Ressourcen Aufdeckung von Synergien
Folie 5
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
4.2 Innovation und KVP
4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen
Innovationen (revolutionäre Erneuerungen in einem Bestimmten Bereich, die als einmaliger abgeschlossener Vorgang ablaufen) werden im KVP kontinuierlich umgesetzt mit folgenden wirtschaftlichen Auswirkungen:
Schnellerer Rückfluss der Entwicklungsaufwendungen durch kontinuierliche Kostensenkung und damit sind Preissenkungen möglich.
Kostensenkungen führen zu mehr Gewinn und dadurch stehen finanzielle Mittel für neue Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung.
Folie 6
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Gestaltungsarbeit mit KVP KVP ist mit kleinen Schritten erfolgreich und kann mit
geringem finanziellem Aufwand realisiert werden. KVP soll Arbeitsabläufe, -methoden, -verfahren und –
prozesse der Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung sowie Qualität der Produkte/Dienstleistungen ständig verbessern und Verschwendung aller Art minimieren.
KVP findet in Verwaltung und Produktion statt. KVP schließt alle Mitarbeiter in die Gestaltungsarbeit
und die Verantwortung mit ein.
KVP ist eine Managementphilosophie, die den Mitarbeiter als den Spezialisten seiner eigenen Tätigkeit sieht und deshalb diese am besten Verändern/Verbessern kann.
4.2 Innovation und KVP
4.2.2 KVP
Folie 7
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4.2 Innovation und KVP
4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen
Veränderung der WettbewerbsfähigkeitInnovation: bewirkt Wettbewerbsvorteil und Erschließung neuer MärkteKVP: erhöht die Wettbewerbsfähigkeit in vorhandenen Märkten
Wirkung auf Produkte und ProzesseInnovation: neue Produkte, Dienstleistungen und Prozesse KVP: bestehende Produkte, Dienstleistungen und Prozesse werden funktional und/oder finanziell optimiert
Folie 8
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
4.2 Innovation und KVP
4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen
WissensbasisInnovation: basiert auf neuem WissenKVP: basiert auf vorhandenem Wissen und Erfahrungen
ErfolgswirksamkeitInnovation: Erfolg ist unbestimmt, hohes Risiko KVP: Erfolg setzt stellt sich langfristig ein
Folie 9
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
4.2 Innovation und KVP
4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen
1. Innovation
2. Innovation
3. Innovation
Kontinuie
rlich
er
Verbes
seru
ngspro
zess
Verb
ess
er
un
g
Zeit
Folie 10
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Aufgabe der Ergonomie ist die Anpassung technischer Umgebung (Maschinenwelt) und der Arbeitsbedingungen an die Dimensionen, Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen am Arbeitsplatz.
Auch der Mensch ist anpassbar, wie z. B. bei der Einstellung oder beim richtigen Personaleinsatz (Kleinwüchsige als Kanalarbeiter, 2m-Männer als Fensterputzer)
4.2 Innovation und KVP
4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Folie 11
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Mensch ArbeitEigenschaften
ArbeitsbedingungenFähigkeiten PRÜFUNGMotivation
Eignung des Menschen Anforderungen der Arbeit
JA ANPASSUNG JANOTWENDIG?
Verbesserung der Eigenschaften Verbesserung der
Durch z.B. Training, Übung NEINArbeitsbedingungen
Qualifizierung Z. B. Arbeitsgestaltung
EFFEKTIVER MITARBEITEREINSATZ
4.2 Innovation und KVP
4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Folie 12
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung steht jedoch die Anpassung nach ergonomischen Gesichtspunkten im Vordergrund. Bei der Arbeitsplatzgestaltung werden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt: Sicherung von humanen
Arbeitsbedingungen, die die Belange der Menschen berücksichtigen (Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) und damit Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung
Erhöhung der Motivation durch abwechslungsreiche Arbeitsgestaltung
Steigerung der Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arbeit
4.2 Innovation und KVP
4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Folie 13
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Physische Belastungen
4.2 Innovation und KVP
4.2.3 Aspekte ergonomischer ArbeitsplatzgestaltungBelastungsarten und Möglichkeiten derer
Reduzierung:
Psychische Belastungen
Umgebungs- belastungen
Ergonomische Gestaltung von ArbeitsmittelnBeachtung individueller Leistungsmerkmale
Beachtung gesundheitlicher BeeinträchtigungenAnreicherung von ArbeitsinhaltenVerbesserung der Kommunikation
Folie 14
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Gesichtspunkte der Gestaltung von Arbeitsplätzen: Anordnung der ArbeitsmittelOptimale LichtqualitätLärmvermeidungRaumklimaBewegungGriffe und BedienelementeVibrationenLastenPsychische Belastungsfaktoren
4.2 Innovation und KVP
4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Folie 15
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Bestandteile eines Arbeitsplatzsystems:ArbeitsraumArbeitsplatzArbeitsmittelArbeitsgegenstandArbeitsorganisationArbeitsinhaltSoziales Umfeld
4.2 Innovation und KVP
4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Folie 16
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Verbesserungsvorschlag ist jede Anregung, die
von einem Mitarbeiter freiwillig gemacht und über seinen eigentlichen Tätigkeitsbereich hinausgeht
zur Optimierung eines Produkts oder Prozesses beiträgt einen Lösungsweg für ein betriebliches Problem
beinhaltet Arbeitsmethoden und Arbeitsverfahren vereinfacht,
beschleunigt oder sicherer macht Fehler vermeiden hilft, Kosten senkt und die
Wirtschaftlichkeit steigert die Qualität von Produkten erhöht keine schutzwürdige Erfindung darstellt
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 17
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Der VV ist abzugrenzenVon der aus dem Arbeitsvertrag
hervorgehenden oder abgeleiteten Verpflichtung des AN seinen Arbeitsplatz ständig zu optimieren, weshalb Verbesserungen im eigenen Aufgabenfeld in der Regel nicht honoriert werden.
Von technischen Erfindungen im Sinne des AN-Erfindungsgesetzes
Vom KVP
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 18
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Korrekturfaktoren
- die Stellung des Vorschlagenden innerhalb der Unternehmenshierarchie (je Höher desto niedriger die Prämie)
- die ‚Nähe‘ des Vorschlagenden zum Organisationsbereich oder –prozesse (je näher, desto niedriger die Prämie)
- das Maß der Kreativität, den Neuigkeitswert des Vorschlages
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 19
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Bewertungskriterien für Vorschläge mit errechenbarem NutzenSie beziehen sich auf materielle Bereiche
wie z. B.: Zeiteinsparung bei der Fertigung von Teilen an
Maschinen Zeiteinsparung beim Transport von Teilen Einsparung an Kapitalbindungskosten im Lager Einsparung an Kapitalbindungskosten in der
Montage Einsparung an Rüstkosten Einsparung an Werkzeugkosten oder
Vorrichtungskosten Einsparung an Materialkosten durch
Verschnittoptimierung
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 20
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Bewertungskriterien für Vorschläge mit nicht errechenbarem Nutzen
Sie beziehen sich auf immaterielle Bereiche wie z. B.:
Arbeitsschutz Betriebsschutz Werbung betriebliche ZusammenarbeitSoziale Maßnahmen und Einrichtungen
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 21
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Die wichtigste Bezugsgrundlage ist die Nettoersparnis für das Unternehmen durch die Umsetzung des VV in einer bestimmten Periode. Dies bedeutet:
Gesamtersparnis- Durchführungskosten (Investitionen,
Prozessumstellungen, …)
= Nettoersparnis
Der MA erhält einen bestimmten Prozentsatz dieser Ersparnis. Die Prämienhöhe kann aber auch anhand eines Punktesystems ermittelt werden. Dies findet besonders bei VV mit nicht berechenbarem Nutzen Anwendung.
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 22
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Die Maßstäbe zur Bewertung der Faktoren sind die zu vergebenden Punkte bzw. die zu errechnende Prämie.
BewertungsfaktorenOftmals sind diese unternehmensspezifisch, allgemeingültig ist jedoch das es monetär-bewertbare und nur indirekt monetär-bewertbare Bewertungsfaktoren gibt.
Originalität, die schöpferische Leistung, die Neuartigkeit des Verfahrens, der Arbeitsmittel, usw.
Durchführbarkeit, technisch-, organisatorisch-, wirtschaftlich mögliche Umsetzbarkeit
Reifegrad, wie weit ist die Umsetzbarkeit bereits gegeben ist.
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe für Mitarbeiter
Folie 23
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
Folie 24
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
Folie 25
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Prämienarten Anerkennungsprämie, sie honoriert die
umsichtige und interessierte Mitarbeit des Einreichers, Anwendung bei relativ niedrigem Netto-Nutzen für das Unternehmen, bzw. nicht umgesetzte Vorschläge. Sie kann in Geld oder Sachzuwendungen gewährt werden.
Vorprämien, sie werden gewährt, wenn die Verbesserung mit hinreichender Sicherheit Einsparungseffekte erwarten lässt, der realisierbare Netto-Nutzen jedoch erst nach der Einführung, Erprobung und Neuerung berechenbar ist. Es folgt darauf eine Endprämie.
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.1 Bewertungsmaßstäbe
Folie 26
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Vorschlagshäufigkeit pro Mitarbeiter
Durchschnittliche Dauer bis zur Realisierung der Vorschläge
Annahmequote der eingereichten Vorschläge
Umsetzungsquote
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen
Folie 27
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Vorschlagshäufigkeit pro Mitarbeiter
Anzahl der eingereichten Verbesserungsvorschläge
Anzahl der Mitarbeiter
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen
Folie 28
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Durchschnittliche Dauer bis zur Realisierung der Vorschläge in Tagen
Summe der Umsetzungsdauer in Tagen
Anzahl der angenommenen Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen
Folie 29
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Annahmequote der eingereichten Vorschläge
Anzahl der angenommenen Verbesserungsvorschläge Anzahl der eingereichten Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen
X 100
Folie 30
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Umsetzungsquote
Anzahl der umgesetzter Verbesserungsvorschläge pro Jahr Anzahl der angenommener Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen
X 100
Folie 31
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Durchschnittlicher Nutzen je Vorschlag
Gesamtnutzen aus Verbesserungsvorschlägen in EUR Anzahl der umgesetzten Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.3 Bewertungskriterien
Folie 32
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Durchschnittlicher Nettonutzen je Vorschlag
Gesamtnutzen – Gesamtkosten________ Anzahl umgesetzter Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen
4.3.3 Bewertungskriterien
Folie 33
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
J E T Z T G E H T ’ S L O S ! ! !
Folie 34
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
• Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung• Grundbegriffe der KLR• Teilgebiete der Kostenrechnung• Techniken der Betriebsabrechnung• Kalkulationsverfahren• Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen,
Kosten und Beschäftigungsgrad• Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung• Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung• Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 35
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Unternehmen
Staat
Beschaffungs-märkte
Absatz-märkte
Geld- undKreditmärkte
Steuern, Abgaben
Zuschüsse, Subventionen
Entgelte für beschaffte Güter
Beschaffte Güter
Kredite, Eigenkapital, Zinsen
Kreditrückzahlungen, Finanzanlagen, Zinsen
Absatz von Produkten
Entgelt für abgesetzte Produkten
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 36
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Folie 37
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtliche Verfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betrieb auftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen. Diese Aufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung von Beständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlung des Erfolges einer Zeitperiode beziehen und aus internen und externen Gründen erfolgen.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 38
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Aufgaben des Rechnungswesens
• Bilanz• Gewinn- und Verlustrechnung • Erfolgsrechnung • Buchführung
FINANZIERUNG• Ermittlung der Kapitaldienstgrenze • Investitionsrechnung• Kreditgewährung
FINANZIERUNG• Ermittlung der Kapitaldienstgrenze • Investitionsrechnung• Kreditgewährung
BETRIEBSABRECHNUNG KALKULATION• Kostenartenrechnung• Kostenstellenrechnung• Kostenträgerrechnung• Zuschlagssatzermittlung• Kostenüberwachung
BETRIEBSABRECHNUNG KALKULATION• Kostenartenrechnung• Kostenstellenrechnung• Kostenträgerrechnung• Zuschlagssatzermittlung• Kostenüberwachung
STEUERVERANLAGUNG• Umsatzsteuer • Gewerbesteuer• Einkommensteuer• Körperschaftssteuer• Vermögensteuer
STEUERVERANLAGUNG• Umsatzsteuer • Gewerbesteuer• Einkommensteuer• Körperschaftssteuer• Vermögensteuer
UNTERNEHMNSPLANUNG UND STATISTIK• Umsatzplanung • Rentabilitätsplanung• Kostenplanung• Investitionsplanung• Budgetplanung
UNTERNEHMNSPLANUNG UND STATISTIK• Umsatzplanung • Rentabilitätsplanung• Kostenplanung• Investitionsplanung• Budgetplanung
Folie 39
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Bestandteile des Rechnungswesens
Finanz-buchhaltung
Statistik Analyse
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Kosten- und Leistungsrechnung
Planung
Folie 40
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Grundlagen des RechnungswesensAllgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damit ergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele:
DokumentationszweckAufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und der Information der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- und Vermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälle anhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet.
InstrumentalzweckDas Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument für unternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann als Kontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität der betrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 41
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Zwecke des Rechnungswesens
Instrumental-zweck
Dokumentations-zweck
Planungs- undEntscheidungshilfe Kontrollsystem
RechtlicheVorschriften
Unternehmens-politik
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 42
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U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sich nicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen enge Abhängigkeiten zwischen ihnen.Finanzbuch-
haltungKLR Statistik Planungs-
rechnung
Inventar Jahresabschluss• Sonderbilanz
en• Buchführung
KostenartenrechnungKostenstellenrechnungKostenträgerzeit- rechnungKurzfristige Erfolgsrechnung
Betriebs-wirtschaftliche StatistikEinzelbetrieblicher VergleichZwischen-betrieblicher Vergleich
Kostenplanung mit der Plankosten-rechnungRentabilitäts-rechnungBudgetplanung
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 43
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung von Geschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde auf dieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren. Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich.
Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei der Erfolgsermittlung.
Hauptzwecke sind:
Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durch systematisches Aufschreiben zu erfassen
(Dokumentation)
Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand des Unternehmens zu geben (Rechenschaft)
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 44
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens in chronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidation eines Unternehmens.
Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung: Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen
Leistungsempfang und wird deshalb auf zwei Konten verbucht. Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern
erfasst: dem Grundbuch bzw. Journal und dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung.
Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigt werden, folgende Kontenarten werden verwendet: Bestandskonten Erfolgskonten Gemischte Konten
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 45
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
In der Buchführung wird der Geld- und Güteraustausch des Unternehmens lückenlos erfasst (gebucht) und dokumentiert. Der Buchungsbeleg ist hierzu die Grundlage:
Keine Buchung ohne Beleg
Mit dem Dokumentieren (der laufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle durch Buchungen wird eine Beweissicherung insbesondere gegenüber Gläubigern, Anteilseignern, Interessenten, Finanzamt über wirtschaftliche Vorgänge und Sachverhalte erreicht. Somit ist die Buchführung das zahlenmäßige Spiegelbild des Geschehens im Unternehmen und unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 46
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Sowohl das Handelsgesetzbuch (§§238 - 263 HGB) als auch die Abgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmer zur Buchführung.
§ 238 HGB, Buchführungspflicht (1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in
diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 47
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als 260.000 € oder
Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 €
Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als 25.000 €
Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz geregelt.
Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt die Geschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab:
1. Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und2. Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Folie 48
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperliche Bestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständen gegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars.
Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind:
Jahresabschluss-Ermittlung- Vermögensermittlung (Real- oder Sachvermögen und Forderungen = Außenstände)- Verbindlichkeitsermittlung (Schulden)- Reinvermögensermittlung
Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse
Lagerüberwachung- Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung- Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Folie 49
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Inventurarten
Körperliche Inventur Buchinventur
Mengenmäßige Bestandsaufnahmen
durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
Buchmäßige Bestandsaufnahme durch Sichtung von
Aufzeichnungen und Belege
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Folie 50
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Inventurverfahren
Permanente Inventur Stichtagsinventur Stichprobeninventur
Abstimmung erfolgt über das ganze Jahr
Hinweg.
Die Abstimmung erfolgtzu einem bestimmten Stichtag (z. B. Jahres-
Ende oder als verlegte Inventur innerhalb von 3 Monaten
vor oder 2 Monate nach demGeschäftsjahr
Die Abstimmung erfolgtMittels Zählung ausgewählter
Artikel
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Folie 51
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und InventurverfahrenInvent
ur
Inventar
Bilanz
Bestandsaufnahme
Bestandsverzeichnis
Gegenüberstellung
von Vermögen und Schulden
Folie 52
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
InventarverzeichnisEs ist eine Auflistung aller inventarisierten Anlagegüter (=Bestandsverzeichnis), die nach Inventarnummern, Kostenstellen und Anlagekonten sortiert werden kann.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Folie 53
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Inventar - Beispiel Skript Seite 6
Es weist zu einem bestimmten Stichtag sämtliche Vermögens- und Schuldenposten in listenmäßiger Form nach Art, Menge und Werte aus. Der Vermögensbereich wird in Anlage- und Umlaufvermögen gegliedert und nach steigender Flüssigkeit (Liquidität) geordnet. Der Schuldenbereich wird nach Fälligkeit (oder Verbindlichkeiten geordnet.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Folie 54
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Folie 55
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Jahresabschluss
BilanzGewinn- und Verlustrech
nung
Anhang und Lagebericht
Folie 56
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Grundlagen der Bilanzierung
Die Bilanz ist eine aus der Inventarliste entstandene komprimierte Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten, d. h. es erfolgt eine Zusammenfassung einzelner Inventarposten ohne mengenmäßige Angaben mit zusätzlicher Bewertung von Fremd- und Eigenkapital.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Folie 57
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Anlagevermögenes steht dem Betrieb dauerhaft und langfristig zur Verfügung, hierzu gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Es unterliegt der Abnutzung die als Abschreibung erfasst wird.
Umlaufvermögenes steht dem Betrieb nicht dauerhaft zur Verfügung, es umfasst die „umlaufenden“ Vermögensbestandteile, die nicht dauerhaft dem Betriebszweck dienen. Hierzu gehören RHB-Stoffe, Forderungen, Bank und Kasse.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und AnhangAktiva (Mittelverwendung)
Folie 58
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Fremdkapitalsind die Schulden des Unternehmens, hierzu gehören Hypotheken, und Darlehensschulden als langfristige Verbindlichkeiten und Lieferantenverbindlichkeiten oder Mietschulden als kurzfristige Verbindlichkeiten
Eigenkapitaloder Reinvermögen ergibt sich, wenn von der Summe des Gesamtkapitals (Vermögen) das Fremdkapital (Schulden) abgezogen wird.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und AnhangPassiva (Mittelherkunft)
Folie 59
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Folie 60
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Aussagewert der Bilanz und GuV, Anhang und Lagebericht
BilanzJeder Geschäftsvorfall ändert durch den Buchungsvorgang eine Bilanzposition und damit das Bilanzbild. Deshalb kann die Bilanz auch nur für den Bilanzstichtag Gültigkeit haben.
AKTIVA (Vermögen, Mittelverwendung)
PASSIVA (Kapital, Mittelherkunft)
A. Ausstehende EinlagenB. AnlagevermögenC. UmlaufvermögenD. Rechnungsabgrenzungsposten
A. EigenkapitalB. RückstellungenC. Verbindlichkeiten
(Fremdkapital)D. Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Bilanzsumme
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Folie 61
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Beispiel
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Folie 62
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Beispiel Konzernbilanz Daimler 2012
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Folie 63
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle
Gewinn und Verlustrechnung (GuV)Sie ist eine Zeitrechnung (zeigt auch Quellen des Erfolges). Sie ist eine Aufwands- und Erfolgsrechnung (buchungsmäßiger Gewinn ist positiver Erfolg, Verlust ist negativer Erfolg). Ein Gewinn ist Ertragsüberschuss und ein Verlust ist ein Aufwandsüberschuss. Sie erfasst die Buchungen auf Erfolgskonten, welche eine Erweiterung (Unterkonten) des Eigenkapitalkontos darstellen.
Man unterscheidet das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.
Die GuV wird in Staffelform aufgestellt. Weitreichende gesetzliche Vorschriften regeln die Form.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Gewinn und Verlustrechnung (GuV)Beim Gesamtkostenverfahren werden die Umsatzerlöse um Bestandsminderungen vermindert. Anschließend werden sie den gesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Aufwand = Produktionsaufwand der Periode
Ertrag = Gesamtleistung der Periode Umsatzerlöse –Bestandsminderung
+ Bestandsmehrung
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB
1. Umsatzerlöse2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen3. Andere aktivierte Eigenleistungen4. Sonstige betriebliche Erträge5. Materialaufwand, Aufwendungen für RHB-Stoffe und
Waren bzw. Leistungen6. Personalaufwand, Löhne und Gehälter, sowie deren
Sozialabgaben7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie aktivierte Aufwendungen für die Inganghaltung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Gesamtkostenverfahren
8. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit14. Außerordentliche Erträge15. Außerordentliche Aufwendungen16. Außerordentliches Ergebnis17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag18. Sonstige Steuern19. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Beispiel
1 Umsatzerlöse 1502 Bestandserhöhungen 403 Aktivierte Eigenleistungen 254 Sonstige betriebliche Erträge 155 Materialaufwand -60 minus6 Personalaufwand -45 minus7 Abschreibungen -65 minus8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -40 minus
14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20
15 Außerordentliche Erträge 816 Außerordentliche Aufwendungen -3 minus17 Außerordentliches Ergebnis 5
18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -12 minus19 Sonstige Steuern -3 minus20 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10
Erklärung
14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2017 Außerordentliches Ergebnis 5
18 + 19 Steuern -15 minus20 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10
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Gewinn und Verlustrechnung (GuV)Beim Umsatzkostenverfahren werden den gesamten Umsatzerlösen zunächst nur die Herstellkosten für die abgesetzten Produkte gegenübergestellt. Erst dann werden die übrigen Aufwendungen abgezogen. Das Gesamtkostenverfahren ist stark verbreitet, jedoch mit dem Nachteil verbunden, dass nicht feststellbar ist, bei welchen Erzeugnissen Erfolg erwirtschaftet wurde. Dieses Verfahren setzt eine Kostenstellenrechnung voraus.
Aufwand = Umsatzaufwand Produktionsaufwand - Bestandsminderung + Bestandsmehrung
Ertrag = Umsatzerlöse der Periode
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB
1. Umsatzerlöse2. Herstellungskosten der zur Erzielung der
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen3. Bruttoergebnis vom Umsatz4. Vertriebskosten5. Allgemeine Verwaltungskosten6. Sonstige betrieblichen Erträge7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Gesamtkostenverfahren
8. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit14. Außerordentliche Erträge15. Außerordentliche Aufwendungen16. Außerordentliches Ergebnis17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag18. Sonstige Steuern19. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Folie 72
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1 Umsatzerlöse 1502 Herstellungskosten -97 minus3 Bruttoergebnis vom Umsatz 53
4 Vertriebskosten -2 minus5 Allgemeine Verwaltungskosten -6 minus6 Sonstige betriebliche Erträge 157 Sonstige betriebliche Aufwendungen -40 minus
13 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20
14 Außerordentliche Erträge 815 Außerordentliche Aufwendungen -3 minus16 Außerordentliches Ergebnis 5
17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -12 minus18 Sonstige Steuern -3 minus19 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
Folie 73
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1 Umsatzerlöse 1502 Herstellungskosten -97 minus3 Bruttoergebnis vom Umsatz 53
4 Vertriebskosten -2 minus5 Allgemeine Verwaltungskosten -6 minus6 Sonstige betriebliche Erträge 157 Sonstige betriebliche Aufwendungen -40 minus
13 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20
14 Außerordentliche Erträge 815 Außerordentliche Aufwendungen -3 minus16 Außerordentliches Ergebnis 5
17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -12 minus18 Sonstige Steuern -3 minus19 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10
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Anhang und Lagebericht
Der Anhang ist ein fester (für Kapitalgesellschaften gesetzlich geforderter) Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses. Seine Aufgabe besteht darin die Ansätze in der Bilanz durch:
Erläuterung Aufschlüsselung und Ergänzung durch Verdichtung der Informationen
zu präzisieren.
Der Lagebericht soll zukunftsorientierte Informationen darzustellen, er soll:
Den Geschäftsverlauf Die Geschäftsfelder und Die voraussichtliche Entwicklung in groben Zügen umreißen.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Bestandsveränderungen
Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (in der Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen) Erzeugnissen.
Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehr produziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen im umgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten (HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- und Werteänderungen zustande.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang
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Unter Abschreibung versteht man den Werteverzehr oder Abnutzung für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, welches nicht innerhalb einer Abrechnungsperiode verbraucht wird. Dies bedeutet, dass die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre (Nutzungsdauer) verteilt werden.
Der abzugsfähige Wertverlust , der bei der Abnutzung entsteht, wird als „Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet.
Abschreibungen erfolgen auf das planmäßige oder außerplanmäßig auftretende Finanzanlagevermögen (z. B. Maschinen) und auf das Umlaufvermögen (z. B. Wertpapiere).
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.5 Abschreibung
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Gesetzliche Grundlagen
Eine Abschreibung ist eine buchhalterische Erfassung eines Werteverzehrs. Die Finanzbuchhaltung führt die bilianzielle Abschreibung durch, für die es (im Gegensatz zur kalkulatorischen Abschreibung) gesetzliche Vorschriften gibt.
Im Handelsrecht in § 253 HGB. Die angesetzte Nutzungsdauer kann sich an bilanzpolitischen Zielen orientieren. Die Abschreibungsverfahren müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen.
Im Steuerrecht in § 7 ESTG. Die angesetzte Nutzungsdauer sollte sich an der Tabelle für Abschreibung für Anlagen (AfA) orientieren. Die Zulässigkeit der Abschreibungsverfahren ist genau festgelegt.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.5 Abschreibung
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Abschreibung
Arten Verfahren
KalkulatorischeAbschreibung
BilanzielleAbschreibung
Linear DegressivLeistungs-bezogen
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.5 Abschreibung
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LinearDer Werteverzehr des Objektes wird gleichmäßig (linear) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt, wodurch die jährlichen Abschreibungsbeträge gleich bleiben.
Geometrisch DegressivDer Werteverzehr des Objektes wird ungleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt, wobei die ersten Jahre der Abschreibung stärker belastet werden als die letzten Jahre. Dadurch fallen die jährlichen Abschreibungsbeträge, da sich der gleich bleibende Prozentsatz auf immer geringere Restwerte bezieht.
LeistungsbezogenDer Werteverzehr des Objektes wird entsprechend der Beanspruchung verteilt. Die Anschaffungskosten werden auf die Leistungsmenge verteilt. Als Ergebnis ergibt sich der Abschreibungsbetrag bezogen auf die Leistungseinheit pro Jahr.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.5 Abschreibung
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Abschreibungstabelle der bilanziellen Abschreibung für 2014
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.5 Abschreibung
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Verfahren
• Linear• Degressiv
• arithmetisch-degressiv• geometrisch-degressiv
• Progressive Abschreibung• Leistungsbezogen
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5.1.5 Abschreibung
Degressive AfA gesetzliche Grundlagen
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Leasing ist die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Gütern über einen bestimmten Zeitraum vom Leasinggeber (indirekt über Finanzierungsinstitute oder direkt vom Hersteller) zum Leasingnehmer. An Stelle von Kauf mit Eigen-, Fremd- oder Mischfinanzierung tritt Miete oder Pacht.
Beim Leasing erwirbt der Leasinggeber ein Leasinggut welches er gegen Gebühr dem Leasingnehmer zur Verfügung stellt. Dieser nutzt das Gut mindestens über die Grundmietzeit hinweg. Sie liegt beim Finance-Leasing meist bei 50% - 75% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Innerhalb dieser Zeit will der Leasinggeber die entstehenden Kosten abdecken und seinen geplanten Gewinn erzielen.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing
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Um größere Ausfälle und dadurch entstehende höhere Leasingraten vorzubeugen führen alle namhaften Leasinggesellschaften eine strenge Bonitätsprüfung durch.
Als Informationsquellen können dienen:
Schufa-Auskunft Vermögensaufstellung des Kunden Bankauskunft Selbstauskunft des Kunden Auskunfteien eigene Erfahrung Bilanz des Kunden Lieferantenangaben
Bei nicht Vollkaufmännern im Sinne des HGB, kann die Bank nur nach einer Vollmacht des Kunden eine Auskunft erteilen.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing
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Leasing Arten
o Direktes Leasing, Hersteller ist auch Leasinggeber
o Indirektes Leasing, Leasinggeber ist Finanzdienstleister
o Equipment Leasing, einzelne Betriebsmittel werden geleast
o Plant Leasing, vollständige Betriebe werden geleast
o Investitionsgüterleasing, Objekte des Anlagevermögens
o Konsumgüterleasing, Verbrauchsobjekte mit jedoch langer Lebensdauer
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing
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5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing
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5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing
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Der Leasingvertrag kann für die nach der Grundmietzeit liegende Zeit keine Regelungen enthalten und nicht eine Mietverlängerung oder einen Kauf des Leasinggutes durch den Leasingnehmer vorsehen. Die bilanzielle Zurechnung des Leasinggutes erfolgt je nach Art des Leasingvertrages verschieden.
Die Kapitalbindungskosten sind beim Leasing relativ hoch. Der Leasingnehmer zahlt innerhalb der Grundmietzeit rund 125% bis 155% der Anschaffungskosten des Leasinggutes. Andererseits sind bei höherer Verschuldung bzw. geringeren Sicherheiten des Leasingnehmers Investitionen erst möglich.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing
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Vorteile Leasing Erhaltung der Liquidität für andere Investitionen Keine lange Kapitalbindung Schnelle Anpassung an technische Veränderungen Bilanzneutralität (Leasinggegenstand bleibt Eigentum
des Leasinggebers und wird bei ihm aktiviert) Steuerentlastung Gleichbleibende Grundlage für Kostenplanung
Nachteile Leasing Relativ hohe Gesamtkosten Vertragliche Bindung für die ganze Mietzeit Eigentumserwerb erst nach Ablauf des Vertrages
möglich Keine Abschreibungen möglich
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5.1.6 Leasing
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Vorteile Kauf Geringere Gesamtkosten Keine Vertragliche Bindung Sofortiger Eigentumserwerb Abschreibungen
Nachteile Kauf Bilanzierungspflicht (Aktivierung) Erhöhung der Gewerbesteuer Einmalige hohe Liquiditätsbelastung
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren
5.1.6 Leasing