37
Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 1 K Ist Altersarmut weiblich?! Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 1

K

Ist Altersarmut weiblich?!

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 2: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 2

Die Säulen der Altersvorsorge

Regelsicherungs-Funktion

Gesetzliche Renten-

versicherung

BetrieblicheAlters-

vorsorge

Private Alters-

vorsorge

Ergänzungs-/Zusatz- Funktion

Ergänzungs-/Zusatz- Funktion

Altersvorsorge

Lebensstandardsicherung !

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 3: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 3

Ziele und Maßnahmen der Rentenpolitik seit 2000

• Aufgabe des Zieles der Lebensstandard-Sicherung in der GRV• zugunsten der Lebensstandard-Sicherung in der GRV + BAV

• Ausgleich des abgesenkten Rentenniveaus durch staatlich geförderte Kapital gedeckte Altersvorsorge– über betriebliche/tarifliche Altersvorsorge = E-Umwandlung– über private Altersvorsorge = Riester-Rente– auf freiwilliger Basis– mit Vorrang zur Regelung durch Tarifvertrags-Parteien

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 4: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 4

Zuschuss zur Krankenversicherung der

Rentner

Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und ehrenamtlicher Pflege

gRV - wichtigste

Säule!

Leistungen im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene

Leistungen zur Rehabilitation

unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 5: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 5

Geburtenrate

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 6: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 6

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 7: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 7

Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 8: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 8

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer(alte Bundesländer)

8,0

10,0

12,0

14,0

16,0

18,0

20,0

1960 1965 1970 1975 1980 1981 1983 1985 1987 1989 1990 1991 1993 1995 1997 1999 2000 2001 2003 2005

Männer Frauen

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 9: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 9

Vergleich

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 10: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 10

Rentenpolitik seit 2000

• Übergang von ausgabenorientierter Einnahmepolitik zur • einnahmeorientierten Ausgabenpolitik

• Begrenzung des Beitragssatzes nach oben auf • - 20% in 2020• - 22% in 2030

• Absenkung des steuerbereinigten Netto-Rentenniveaus mit einer Begrenzung nach unten auf

• - 46% in 2020• - 43% in 2030

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 11: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 11

Ausgangslage für die Rentenversicherungin den 90er Jahren

• Demographischer Wandel• Steigende Beitragssätze in der Rentenversicherung• Gesellschaftliche Trends

– Freiheit/Wahlmöglichkeiten– Eigenverantwortung/Individualisierung– Generationen-Gerechtigkeit– Nachhaltigkeit– Fortschritt

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 12: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 12

Ist Altersarmut weiblich?!

Demographischer Wandel

• Entwicklungen• Rückgang der Geburtenrate seit Anfang der siebziger

Jahre• Erhöhung der Lebenserwartung• Erhöhung der Rentenbezugsdauer• Verhältnis Beitragszahler – Rentenbezieher

Page 13: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 13

Demographischer Wandel

• Mögliche Folgen• Höherer Aufwand zur Finanzierung künftiger Renten• Höhere Belastung der jüngeren Generationen• Fachkräftemangel

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 14: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 14

15,5 15

37,5

62

0

10

20

30

40

50

60

70

Bevölkerunginsgesamt

65 Jahre undÄlter

Alleinerziehend Arbeitslos

Armutsrisikoquote

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 15: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 15

23271933

15131182

1198 1151

0

500

1000

1500

2000

2500

West Ost

Alleinstehende Frauen

Alleinstehende Männer

Ehepaare

Nettogesamteinkommen von Rentnerhaushalten

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 16: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 16

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 17: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 17

Rentenpolitik seit 2000

Ziele und Maßnahmen (1)

Einführung der GrundsicherungÜbergang zur nachgelagerten BesteuerungEinführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 18: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 18

Rentenpolitik seit 2000

Ziele und Maßnahmen (2)

Abschaffung der Möglichkeiten für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente, wie z.B. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AltersteilzeitarbeitRente mit 67 Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für ALG II-Bezieher

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 19: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 19

Rente mit 67

Altersrente für ab 1952 Geborene

Regelaltersrentefrühestens ab

67.* Lj.

Altersrente für langjährig Versicherte

frühestens ab 63.* Lj

Altersrente für schwer-behinderte Menschen

frühestens ab 62.* Lj

Altersrente für besonders langjährig

Versicherte frühestens ab

65. LjAltersrentenab Jahrgang 1952

* schrittweise

Anhebung mitJahrgang 1964 abgeschlossen

K

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 20: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 20

Auswirkungen der Reformen

Die Versorgungslücke wächst

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 21: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 21

Ausführungen zu

Rente

aus gleichstellungspolitischer Sicht

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 22: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 22

Rente für Frauen

Ausgangslage Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67

Gesetzlich haben Frauen und Männer den gleichen Rentenanspruch.

97,6 % aller Menschen über 65 Jahren sind ausreichend versorgt.

2,4 % aller Menschen über 65 Jahren erhalten Leistungen der Grundsicherung im Alter.

Frauen erhalten in der Regel weniger Rente, aus unterschiedlichen Gründen.

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 23: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 23

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 24: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 24

Eine Gesellschaft im Wandel

Die Bedeutung der Ehe hat sich stark geändert.

Früher: In dem alten Rollenmuster wurde sie als Garant für die Altersversorgung für Frauen angesehen.

Heute: Jede dritte Ehe wird geschieden. Frauen müssen nach einer Scheidung arbeiten und können nicht mehr erwarten, „finanziell

versorgt“ zu sein.

Das Ehegattensplitting muss reformiert werden.

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 25: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 25

Gleichstellung bei Rente für Frauen bedeutet

Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und für Männer- denn Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit immer noch häufiger als Männer, weil ihnen die Verantwortung für Kinderbetreuung und Pflege übertragen wird.

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit- denn Frauen erhalten in unserer Gesellschaft immer noch bis zu 23 Prozent

weniger Entgelt als Männer (auch in Führungspositionen).

Existenzsichernde Arbeit schaffen- denn Frauen sind häufiger betroffen von prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Schülerinnen entscheiden sich für einen Beruf mit guter Perspektive - denn junge Frauen entscheiden sich immer noch für 10 Berufe aus einem Berufsangebot von mehr aus 300 Ausbildungsberufen.

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 26: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 26

K

IG BCE = Mitgestalter der Rentenreformen und ihrer Umsetzung

Schließung der Versorgungslücke mit der IG BCETV Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA)Chemie-Pensions-FondsProjekt „Heute schon für morgen sorgen“Demographie-TVAktuell in der Diskussion:

- Flexible Übergänge in den Ruhestand

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 27: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 27

K

Grundprinzipien Gestaltungsprinzipien

Subsidiaritätsprinzip Versicherungsprinzip(Eigenverantwortlichkeit)

Solidaritätsprinzip Versorgungsprinzip

Äquivalenzprinzip Fürsorgeprinzip (Steuergerechtigkeit)

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 28: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 28

K

Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen.Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen.Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie föderale Staatengemeinschaften wie die Europäischen Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.Das Äquivalenzprinzip ist ein Prinzip zur Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrags der Bürger für Leistungen ihres Staates. Es sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird. Das Äquivalenzprinzip kann somit als Übertragung marktwirtschaftlicher Mechanismen auf staatliche Aktivitäten angesehen werden. Es macht vor allem Aussagen über die Steuergerechtigkeit. Es wird regelmäßig zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern herangezogen. Demnach werden Steuern als Äquivalent für staatliche Leistungen (benefit principle) bzw. als Kompensation staatlicher Kosten (cost principle) aufgefasst. Mittlerweile gewinnt zur Begründung von Steuern und Abgaben aber auch die konkurrierende Theorie des Leistungsfähigkeitsprinzips an Bedeutung. Finanzwissenschaftlich hat das Äquivalenzprinzip aber nach wie vor Bedeutung bei der Argumentation bezüglich der Einführung von Gebühren, Beiträgen oder

Erwerbseinnahmen des Staates.

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 29: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 29

K

FinanzierungAufbringung der Mittel durch 3 Quellen:

1. je die Hälfte der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (ca. 19,5% des Arbeitsentgeltes)

2. aus Bundeszuschüssen3. aus Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen (bsp.

Bundesagentur für Arbeit)

seit 1996 gilt ein Umlageverfahren mit einer Liquiditätsreserve von einem halben Monat (Ausgaben eines Kalenderjahres werden durch Einnahmen aus Beiträgen und Bundeszuschüssen des selben Jahres finanziert)

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 30: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 30

K

Was ist gut an der gesetzlichen Rentenversicherung?

gesetzliche Rentenversicherung ist wichtigste Säule der Alterssicherunggesetzliche Rentenversicherung hat Inflation, zwei Weltkriege unddie deutsche Wiedervereinigung gemeistert Absicherung der modernen Lebensrisiken

Alter Tod

Invaliditätdynamische Rente GenerationenvertragPflichtversicherung für alle Arbeitnehmer

sozialer Ausgleich

paritätische Finanzierung

Selbstverwaltung durch Arbeitgeber und Versicherte

Transparenz durch Renteninformation

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 31: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 31

K

Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung

Demografische Entwicklung weniger Geburten steigende Lebenserwartung Veränderung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern längere Rentenbezugsdauer

Keine Pflichtversicherung für alle

Geringverdiener und Unterbrechungen in der Erwerbslaufbahnwirtschaftliche Stagnation und hohe Arbeitslosigkeit

Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse

Stagnation der versicherungspflichtigen Einkommen

abnehmende Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses und zunehmende Verbreitung von unstetigen Erwerbsbiografien

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 32: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 32

K

Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Absenkungen des Rentenniveaus über die gesetzlich beschlossenen Niveauabsenkungen sind nicht möglich, ohne das System in Frage zu stellen

Vertrauensverlust der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bevölkerung durch kurzfristige und in schneller Folge wiederholte Eingriffe in das Leistungsrecht

Abbau der Rücklage (Schwankungsreserve)

Einschränkungen des sozialen Ausgleichs, insbesondere für Zeiten der Arbeitslosigkeitunzureichende Absicherung von Arbeitnehmern, die trotz langer Versicherungszeit nur unterdurchschnittliches Einkommen hatten- Trotz angeglichener Lebensverhältnisse ist der Rentenausgleich zwischen West und Ost noch nicht erfolgt und wird sich bei derzeitiger Rechts- und Wirtschaftslage noch über Jahrzehnte erstrecken.- Aufbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche von Frauen ist unzureichend bzw. dauert zu lange.- versicherungsmathematische Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sind ungerecht

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 33: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 33

K

Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (1)

Ist Altersarmut weiblich?!

• Stärkung der Versicherungsverläufe durch• Regulierung von Leiharbeit, Befristung, Teilzeit, Minijobs• Gleichstellung von Männern und Frauen, z.B. durch die

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und gleiche Löhne für gleiche Arbeit

• bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie• Reform des Bildungssystems, um die Erwerbschancen

auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen

• alters- und alternsgerechte Verbesserung der Arbeitsbedingungen

• Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigen-Versicherung

Page 34: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 34

K

Ist Altersarmut weiblich?!

Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (2)

• Begrenzung der Absenkung des Rentenversicherungsniveaus durch Verzicht auf die Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors

• Erhöhung der Beteiligungsquote und der Umwandlungsbeträge im Rahmen der Entgeltumwandlung

• Verzicht auf versicherungsmathematische Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente oder Erhöhung der Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr

• Erleichterung der Absicherung des Invaliditätsrisikos im Rahmen der kapitalgedeckten Altersvorsorge oder in der gesetzlichen Rentenversicherung

Page 35: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 35

K

Ist Altersarmut weiblich?!

Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (3)

• sozialversicherungspflichtige branchenbezogene Mindestlöhne• Zahlung von Beiträgen der Träger der Grundsicherung für

die Zeiten des Bezuges von ALG II entsprechend der Hälfte des Durchschnittsverdienstes; rückwirkende Hochwertung für Zeiten des Leistungsbezugs von ALG II für Versicherte mit mindestens 30 Versicherungsjahren

• Hochwertung der Rentenansprüche der Bezieher niedriger Einkommen mit mehr als 30 Versicherungsjahren durch staatliche Zuschüsse nach Vollendung der Erwerbsbiografie mit dem Faktor 1,5 auf maximal 75 % des Durchschnittsentgelts (Rente nach Mindesteinkommen)

Page 36: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 36

K

Ist Altersarmut tatsächlich weiblich?!

Ist Altersarmut weiblich?!

Page 37: Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen1 K Ist Altersarmut weiblich?!

Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen 37

K

Die Antwort ist aus Sicht der Frauen ein klares Ja!

In Zukunft wird es alle betreffen !

Ist Altersarmut weiblich?!