3
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Marketing & Kommuni- kations-beratung Udo Freialdenhofen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Marketing & Kommunikationsberatung Udo Freialdenhofen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Be- ginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Rei- sende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reisever- anstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbe- förde-rung der Reisenden gewährleistet. Die Marketing & Kommunikationsberatung Udo Freialdenhofen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611-533-6886), Email: [email protected] kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Marketing & Kommunikationsberatung Udo Freialdenhofen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Datum: Unterschrift:

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer ... · gleichwertigen Ersatz, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung entsteht. Der Teilnehmer

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer ... · gleichwertigen Ersatz, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung entsteht. Der Teilnehmer

Formblatt zur Unterrichtung des Reisendenbei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne derRichtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Marketing & Kommuni-kations-beratung Udo Freialdenhofen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführungder gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Marketing & Kommunikationsberatung Udo Freialdenhofen GmbH über die gesetzlichvorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreiseinbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss desPauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenenReiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mitdem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständenunter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sicherhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Be-ginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vomVertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Rei-sende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volleErstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preiseserheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vorBeginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständenauf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlungeiner Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegendeSicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen undvertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäßdurchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der BundesrepublikDeutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden unddies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reisever-anstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nichtoder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werdenZahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlersnach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbe-förde-rung der Reisenden gewährleistet. Die Marketing & Kommunikationsberatung Udo Freialdenhofen GmbHhat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können dieR+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611-533-6886),Email: [email protected] kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Marketing &Kommunikationsberatung Udo Freialdenhofen GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Datum: Unterschrift:

Page 2: Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer ... · gleichwertigen Ersatz, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung entsteht. Der Teilnehmer

Deutsche Oldtimer-Reisen

52249 EschweilerGermany

Seite 1/2

Tel: +49 (0)2403 9610790Fax: +49 (0)2403 5070968Mobil: +49 (0)151 41235055E-Mail: [email protected]: www.deutsche-oldtimer-reisen.de

Geschäftsführer: Udo FreialdenhofenAmtsgericht: AachenHRB-Nr.: HRB 16631Steuernummer: 202/5756/0840 Finanzamt Aachen-Kreis

An:Deutsche Oldtimer-ReisenUdo Freialdenhofen

52249 Eschweiler

Bitte ausgefüllt per Post zurücksenden oder per Fax an: +49 (0)2403 5070968oder per Email an: [email protected]

Fahrer/Besteller:

Straße:

PLZ/Ort:

Tel.:

Beifahrer:

Fahrzeugmarke:

Typ/Modell:

Kennzeichen:

Baujahr:

PS:

1.) Zimmerreservierung

Ich bitte um Reservierung eines:

Doppelzimmers Einzelzimmers (Buchung nur nach Absprache)

E-Mail:

Raiffeisenbank EschweilerKonto-Nr.: 251 040 0014Bankleitzahl (BLZ): 393 622 54IBAN DE59 3936 2254 2510 4000 14SWIFT-BIC GENODED 1RSC

Nothberger Straße 70

Nothberger Straße 70

EUROPA DELUXE2020

Hiermit melde ich mich verbindlich zur Oldtimer-ReiseEuropa Deluxe HistoTour (Luxemburg) 2020, 14.-17.05.2020 an:(bitte alle Felder ausfüllen/ankreuzen)

Page 3: Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer ... · gleichwertigen Ersatz, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung entsteht. Der Teilnehmer

Deutsche Oldtimer-Reisen

52249 EschweilerGermany

Seite 2/2

Tel: +49 (0)2403 9610790Fax: +49 (0)2403 5070968Mobil: +49 (0)151 41235055E-Mail: [email protected]: www.deutsche-oldtimer-reisen.de

Geschäftsführer: Udo FreialdenhofenAmtsgericht: AachenHRB-Nr.: HRB 16631Steuernummer: 202/5756/0840 Finanzamt Aachen-Kreis

Raiffeisenbank EschweilerKonto-Nr.: 251 040 0014Bankleitzahl (BLZ): 393 622 54IBAN DE59 3936 2254 2510 4000 14SWIFT-BIC GENODED 1RSC

Die Bestätigung der Buchung erfolgt ausschließlich schriftlich per Briefpost oder E-Mail, in der Regel binnen 14 Tagen nach Eingang der Buchung. Sollte diese ausblei-ben, bitten wir dringend um aktive Kontaktaufnahme. Bei Rücktritt/Stornierung durch den Teilnehmer bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Stornierungen von Hotelzimmern bleiben bis 30 Tage vor Reisebeginn ebenfalls kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50% des Reisepreises fällig. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter erfolgt volle Rückerstattung des Reisepreises. Kurzfristige, organisatorisch oder durch höhere Gewalt bedingte Änderungen der Modifi kationen des Reiseprogramms sind möglich. Der Veranstalter bemüht sich in dem Fall um entsprechenden, gleichwertigen Ersatz, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung entsteht. Der Teilnehmer und seine Begleitpersonen/Beifahrer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Veranstaltung teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen selbst oder ihren Fahrzeugen verursach-ten und/oder angerichteten Schäden. Der Teilnehmer versichert, dass sein angemeldetes Fahrzeug während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und uneingeschränkt verkehrstauglich ist, sowie dass ein ausreichender gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen am Fahrzeug des Bestellers.

Bankverbindung: Raiffeisenbank EschweilerIBAN: DE59 3936 2254 2510 4000 14BIC: GENODED 1RSCKonto-Nr.: 2510400014, BLZ: 393 622 54

Datum: Unterschrift:

Nothberger Straße 70

EUROPA DELUXE2020

2.) Bezahlung/Bestätigung/Stornierung/Sonstiges:

Der Reisepreis für das Komplett-Programm Europa Deluxe HistoTour 2020beträgt pro Person im Doppelzimmer: 795,00 €, Einzelzimmerpreis auf Anfrage

inklusive folgender Leistungen:� garantierte Reisedurchführung� 3 Übernachtungen im Hotel Château d‘Urspelt, inkl. Frühstück� Parkplatz� alle im Programm erwähnten Mittagessen (ohne Getränke)� alle im Programm erwähnten Abendessen (ohne Getränke)� Kaffeetafel zur offiziellen Verabschiedung� alle Eintrittsgelder laut Programm� Fahrtunterlagen, Startnummer, HistoTour-Schild, Kartenmaterial� Teilnehmertrophäe� Erinnerungspräsent� Service-Techniker vor Ort, Abschleppwagen und ein Ersatz-Oldtimer� Gesamtorganisation und 24-h-Betreuung vor Ort� Reise-Sicherungsschein (gesetzl. Vorgabe gem. § 651k BGB und für alle Veranstalter bindend)

Ihre persönlichen Ausgaben für Telefon, Getränke, etc. begleichen Sie bitte direkt vor Ort.

Wir verzichten nach Abschluss des Reisevertrages ausdrücklich auf eine Anzahlung.Der Reisepreis pro Person ist frühestens drei Wochen vor Reisebeginn zu begleichen.

Mit Abgabe der Buchung geben Fahrer und Beifahrer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen allemit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auchonline, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder dieMedien hergeleitet werden können. Das Copyright der gesamten HistoTour ist Eigentum des Veranstalters.