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4. Hörfunkworkshop. Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern. Zusammenarbeit mit Dritten. Nachrichten. Nachrichten- und Audioagenturen Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten - PowerPoint PPT Presentation
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1 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern
4. Hörfunkworkshop
2 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Zusammenarbeit mit Dritten
Nachrichten- und Audioagenturen
Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten
Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten
Nachrichten sind unverzichtbar, aber nicht imageprägend
Nachrichten- und Audioagenturen
Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten
Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten
Nachrichten sind unverzichtbar, aber nicht imageprägend
NachrichtenNachrichten
Einkauf von Agenturen, freien Mitarbeitern und anderen Sendern
PR-Beiträge
Einkauf von Agenturen, freien Mitarbeitern und anderen Sendern
PR-Beiträge
BeiträgeBeiträge
3 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Zusammenarbeit mit Dritten
Musik wird von der Redaktion ausgewählt
Musikplanung erfolgt intern oder extern
Musik wird von der Redaktion ausgewählt
Musikplanung erfolgt intern oder extern
MusikMusik
Rahmenprogramm - radio NRW
ARD - Nachtexpress, Berichte von Heute (NDR/WDR), Popnacht
Franchise - Übernahme eines Programmkonzeptes
Rahmenprogramm - radio NRW
ARD - Nachtexpress, Berichte von Heute (NDR/WDR), Popnacht
Franchise - Übernahme eines Programmkonzeptes
ProgrammübernahmenProgrammübernahmen
4 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Zusammenarbeit mit Dritten
National – RMS/AS&S
Lokal/regional TOP Radiovermarktung/RadioKombi Baden-Württemberg
National – RMS/AS&S
Lokal/regional TOP Radiovermarktung/RadioKombi Baden-Württemberg
VermarktungVermarktung
Funkhäuser
Planung und Betrieb von Leitungen und Sendern
Funkhäuser
Planung und Betrieb von Leitungen und Sendern
Technische ZusammenarbeitTechnische Zusammenarbeit
5 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Organisatorische Zusammenarbeit
§ 19 Abs. 8 RfStV, Gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit
12 Gemeinschaftseinrichtungen u.a. IRT, SRT und die ZFP
§ 19 Abs. 8 RfStV, Gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit
12 Gemeinschaftseinrichtungen u.a. IRT, SRT und die ZFP
ARDARD
Ein Veranstalter verantwortet mehrere Programme - WDR, SWR, NDR je 8 Programme, FFH 3 Programme
Ein Veranstalter verantwortet mehrere Programme - WDR, SWR, NDR je 8 Programme, FFH 3 Programme
SenderfamilienSenderfamilien
6 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Organisatorische Zusammenarbeit
Mehrere Veranstalter schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, die die Programme produziert und vermarktet.
Mehrere Veranstalter schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, die die Programme produziert und vermarktet.
FunkhausmodellFunkhausmodell
Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten mit dem Ziel eine gemeinsamen Marke zu bilden.
Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten mit dem Ziel eine gemeinsamen Marke zu bilden.
SenderketteSenderkette
Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten ohne die Absicht zur Bildung einer gemeinsamen Marke, aber mit der Ziel, Synergien der Gruppe zu nutzen.
Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten ohne die Absicht zur Bildung einer gemeinsamen Marke, aber mit der Ziel, Synergien der Gruppe zu nutzen.
Radio-HoldingRadio-Holding
7 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Notwendigkeit der Zusammenarbeit
Schwankungen auf dem Werbemarkt
Nutzung von Synergien (gemeinsame Dienstleistungen – Forschung, Technik)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (intermediär/intramediär)
Abwehr branchenfremder Veranstalter
Finanzierung der Digitalisierung
Schwankungen auf dem Werbemarkt
Nutzung von Synergien (gemeinsame Dienstleistungen – Forschung, Technik)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (intermediär/intramediär)
Abwehr branchenfremder Veranstalter
Finanzierung der Digitalisierung
Wirtschaftliche GründeWirtschaftliche Gründe
Zusammenarbeit zur Verbesserung der Programmvielfalt – Art. 25 Abs. 3 BayMedG
Zusammenarbeit zur Stärkung des Lokalfunks - NRW
Zusammenarbeit zur Verbesserung der Programmvielfalt – Art. 25 Abs. 3 BayMedG
Zusammenarbeit zur Stärkung des Lokalfunks - NRW
Rundfunkrechtliche/-politische GründeRundfunkrechtliche/-politische Gründe
8 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Grenzen der Zusammenarbeit
Vermarktung – RMS
Zusammenschluss in verwandten Märkten – Springer/ProSiebenSat1
Vermarktung – RMS
Zusammenschluss in verwandten Märkten – Springer/ProSiebenSat1
KartellrechtKartellrecht
Autonomie im Rahmen der Rundfunkgesetze und Staatsverträge
Beteiligung an privaten Veranstaltern richtet sich nach allg. Kartell- und Rundfunkrecht
Autonomie im Rahmen der Rundfunkgesetze und Staatsverträge
Beteiligung an privaten Veranstaltern richtet sich nach allg. Kartell- und Rundfunkrecht
Öffentlich-rechtlicher RundfunkÖffentlich-rechtlicher Rundfunk
Regelungen der Programm- und Meinungsvielfalt nach den Landesmediengesetzen
Veranstaltervielfalt gegen Programmvielfalt
Regelungen der Programm- und Meinungsvielfalt nach den Landesmediengesetzen
Veranstaltervielfalt gegen Programmvielfalt
Privatrechtlicher RundfunkPrivatrechtlicher Rundfunk
9 Senderketten 23.11.2005 [email protected]
Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit