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1 Senderketten 23.11.2005 [email protected] Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern 4. Hörfunkworkshop

Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern

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4. Hörfunkworkshop. Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern. Zusammenarbeit mit Dritten. Nachrichten. Nachrichten- und Audioagenturen Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten - PowerPoint PPT Presentation

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Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern

4. Hörfunkworkshop

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Zusammenarbeit mit Dritten

Nachrichten- und Audioagenturen

Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten

Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten

Nachrichten sind unverzichtbar, aber nicht imageprägend

Nachrichten- und Audioagenturen

Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten

Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten

Nachrichten sind unverzichtbar, aber nicht imageprägend

NachrichtenNachrichten

Einkauf von Agenturen, freien Mitarbeitern und anderen Sendern

PR-Beiträge

Einkauf von Agenturen, freien Mitarbeitern und anderen Sendern

PR-Beiträge

BeiträgeBeiträge

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Zusammenarbeit mit Dritten

Musik wird von der Redaktion ausgewählt

Musikplanung erfolgt intern oder extern

Musik wird von der Redaktion ausgewählt

Musikplanung erfolgt intern oder extern

MusikMusik

Rahmenprogramm - radio NRW

ARD - Nachtexpress, Berichte von Heute (NDR/WDR), Popnacht

Franchise - Übernahme eines Programmkonzeptes

Rahmenprogramm - radio NRW

ARD - Nachtexpress, Berichte von Heute (NDR/WDR), Popnacht

Franchise - Übernahme eines Programmkonzeptes

ProgrammübernahmenProgrammübernahmen

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Zusammenarbeit mit Dritten

National – RMS/AS&S

Lokal/regional TOP Radiovermarktung/RadioKombi Baden-Württemberg

National – RMS/AS&S

Lokal/regional TOP Radiovermarktung/RadioKombi Baden-Württemberg

VermarktungVermarktung

Funkhäuser

Planung und Betrieb von Leitungen und Sendern

Funkhäuser

Planung und Betrieb von Leitungen und Sendern

Technische ZusammenarbeitTechnische Zusammenarbeit

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Organisatorische Zusammenarbeit

§ 19 Abs. 8 RfStV, Gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit

12 Gemeinschaftseinrichtungen u.a. IRT, SRT und die ZFP

§ 19 Abs. 8 RfStV, Gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit

12 Gemeinschaftseinrichtungen u.a. IRT, SRT und die ZFP

ARDARD

Ein Veranstalter verantwortet mehrere Programme - WDR, SWR, NDR je 8 Programme, FFH 3 Programme

Ein Veranstalter verantwortet mehrere Programme - WDR, SWR, NDR je 8 Programme, FFH 3 Programme

SenderfamilienSenderfamilien

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Organisatorische Zusammenarbeit

Mehrere Veranstalter schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, die die Programme produziert und vermarktet.

Mehrere Veranstalter schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, die die Programme produziert und vermarktet.

FunkhausmodellFunkhausmodell

Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten mit dem Ziel eine gemeinsamen Marke zu bilden.

Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten mit dem Ziel eine gemeinsamen Marke zu bilden.

SenderketteSenderkette

Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten ohne die Absicht zur Bildung einer gemeinsamen Marke, aber mit der Ziel, Synergien der Gruppe zu nutzen.

Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten ohne die Absicht zur Bildung einer gemeinsamen Marke, aber mit der Ziel, Synergien der Gruppe zu nutzen.

Radio-HoldingRadio-Holding

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Notwendigkeit der Zusammenarbeit

Schwankungen auf dem Werbemarkt

Nutzung von Synergien (gemeinsame Dienstleistungen – Forschung, Technik)

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (intermediär/intramediär)

Abwehr branchenfremder Veranstalter

Finanzierung der Digitalisierung

Schwankungen auf dem Werbemarkt

Nutzung von Synergien (gemeinsame Dienstleistungen – Forschung, Technik)

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (intermediär/intramediär)

Abwehr branchenfremder Veranstalter

Finanzierung der Digitalisierung

Wirtschaftliche GründeWirtschaftliche Gründe

Zusammenarbeit zur Verbesserung der Programmvielfalt – Art. 25 Abs. 3 BayMedG

Zusammenarbeit zur Stärkung des Lokalfunks - NRW

Zusammenarbeit zur Verbesserung der Programmvielfalt – Art. 25 Abs. 3 BayMedG

Zusammenarbeit zur Stärkung des Lokalfunks - NRW

Rundfunkrechtliche/-politische GründeRundfunkrechtliche/-politische Gründe

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Grenzen der Zusammenarbeit

Vermarktung – RMS

Zusammenschluss in verwandten Märkten – Springer/ProSiebenSat1

Vermarktung – RMS

Zusammenschluss in verwandten Märkten – Springer/ProSiebenSat1

KartellrechtKartellrecht

Autonomie im Rahmen der Rundfunkgesetze und Staatsverträge

Beteiligung an privaten Veranstaltern richtet sich nach allg. Kartell- und Rundfunkrecht

Autonomie im Rahmen der Rundfunkgesetze und Staatsverträge

Beteiligung an privaten Veranstaltern richtet sich nach allg. Kartell- und Rundfunkrecht

Öffentlich-rechtlicher RundfunkÖffentlich-rechtlicher Rundfunk

Regelungen der Programm- und Meinungsvielfalt nach den Landesmediengesetzen

Veranstaltervielfalt gegen Programmvielfalt

Regelungen der Programm- und Meinungsvielfalt nach den Landesmediengesetzen

Veranstaltervielfalt gegen Programmvielfalt

Privatrechtlicher RundfunkPrivatrechtlicher Rundfunk

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