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FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
BEI DER HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER
Klaus Lüder
DAS RECHNUNGSWESEN DER KANADISCHEN
PROVINZEN UND KOMMUNEN
- Neuere Entwicklungen und Umsetzungserfah
rungen , dargestellt am Beispiel der Provinz
British Columbia -
SPEYER ER 143 FORSCHUNGSBERICHTE
ISSN 0179-2326
Klaus Lüder
Das Rechnungswesen der kanadischen Provinzen und Kommunen - Neuere Entwicklungen und Umsetzungserfahrungen, dargestellt am
Beispiel der Provinz British Columbia -
Speyerer Forschungsberichte 143
Klaus Lüder
DAS RECHNUNGSWESEN
DER KANADISCHEN PROVINZEN
UND KOMMUNEN
- Neuere Entwicklungen und
Umsetzungserfahrungen, dargestellt am Beispiel
der Provinz British Columbia -
FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFfEN SPEYER
1994
Professor Dr. Klaus Lüder
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliche Finanzwirtschaft und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Durchgeführt mit finanzieller Unterstützung
durch die Fritz Thyssen-Stiftung
Druck und V :rlag;
FORSCHUNGSINSTITUf FÜR ÖFFE!\TLICHE VERWALTUNG
bei der Hochschule für \.'erwaltungS"wisscrJ.Schaften Speyer
Alle Rechte vorbehalten
V
VORWORT
Die Studie entstand während eines Forschungsaufenthaltes an der
University of Victoria - School of Public Administration - Victoria, B.
C., Kanada, im Sommersemester 1994. Dieser Aufenthalt wurde mir
durch die finanzielle Unterstützung der Fritz Thyssen Stiftung ermög
licht. Dafür bedanke ich mich. Mein Dank gilt auch den kanadischen
Kollegen und insbesondere Hartmut J. Will, die mich nicht nur organi
satorisch in hervorragender Weise unterstützt haben, sondern mir stets
für Fachgespräche zur Verfügung standen. Schließlich danke ich allen
meinen Gesprächspartnern in der Provinzverwaltung von British Co
lumbia und in den Kommunalverwaltungen für die offene und großzü
gige Erfüllung meiner Informationswünsche.
Der Verfasser
VI
VII
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort ......................................... „„.„ ...............•.. „ ...•...........•......... „........ V
1. Einführung .... „ ......................................... „ ........... „ ..... ............... .. ... .. 1
2. Das PSAAB-konfornie öffentliche Rechnungswesen .... „ ... „.„.... 3 2.1 Struktur und Gegenstand der PSAAB-Statements „ ..... „.... 3 2.2 Merkmale des PSAAB-konformen Rechnungswesens . ..... 5 2.3 Sonderregelungen für die kommunale Rechnungslegung .. 12
3. Das Rechnungswesen der Provinz British-Columbia „................. 13 3.1 3.2 3.3
...... t 1 .... ...,, Kecnnungs1egung .... „ .•..... „ ..... „ .••......•... „ ......... „„„„.„ •... „„.„. .l-'
Befolgung der PSAAB-Empfehlungen „.„ ... „.„ ..... „ .. „ .• „ .. „. 15 Technische Merkmale des Rechnungssystems: Das 'New Corporate Accounting System' (NCAS) .. „„ ....... 18
3.3.1 Historischer Abriß der Rechnungssystem-entwicklung seit 1981 . „ ..•.• „ .•.......•. „ ..• „.„ ... „ ... „ „.„.„ .. „. 18
3.3.2 Funktions- und Strukturmerkmale des Corporate Accounting Systems „„ ......•...•. „ ..... „„„ .. „ .. „ 22
3.3.3 Implementation ................................. „ ....... „ ....... „.......... 27
3.3.3.1 Implementationsprozeß .................................. 27
3.3.3.2 Schwachstellen des Implementations-prozesses und kritische Erfolgsfaktoren .... „. 29
4. Das Rechnungswesen der Gemeinden in British Columbia .„„ .. 32 4.1 Rahmenbedingungen .. „. „. „ ........ „. „ .... „ .. „ .......... „ ... „ •• „ ..... „„ 32 4.2 Rechnungskonzept „ ...... „ .. „ ........•.... „ .... „ .. „„ .. „ .•.. „ .• „ .• „ „ ... „. 36 4.3 Rechnungslegung .„ ........................ „.„ .•. „„ ........... „„„ ... „„ ..•. „ 40 4.4 Funktions- und Strukturmerkmale
kommunaler Rechnungssysteme .„ .... „ ............ „ .... „ .... „ ..... „.. 52
5. Schlußfolgerungen für die Entwicklung des öff ent-lichen Rechnungswesens in Deutschland ..... „.„.„ ..• „ ...... „ .. „...... ... 63 5.1 Konzeption „„ ... „ .. „.„ .. „ ..... „„ ...... „„„„ •... „ .... „ ......... „„ ..•.• „„ ... 63
VIII
5.2 Technik ............. „ ............................... „ ........................ „„„ .... „„ 65 5.3 Implementation .„.„ .•..••...... „ •.••...... „„ •.•• „ •.••••••••. „ .••.•• „........... 67
Anlage I: PSAAB-Muster für die staatliche Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzierungrechnung ........ „ ....•........ „ .. „„ .............. „.. 73
Anlage II: Konsolidierte Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzierungsrechnung der Provinz British Columbia für das Rechnungsjahr 1992/93 „ .•.• „.„ ••. „.„ ••.•• „.„.„.„ •. „ ...... „ 76
Anlage III: 1. Province of British Columbia - Standard Objects of Assets ........ „ ...••.. „ .. „ .. „„ ... „ ..• 79
2. Province of British Columbia - Standard Objects of Liabilities and Equity ... „„... 81
3. Province of British Columbia - Standard Objects of Revenue „„.„ ... „„.„ .•.•••. „„„„ 82
Anlage IV: Konsolidiertes Budget der Stadt Chilliwack für das Haushaltsjahr 1994 „„.„ .. „.„.„ ••..• „.„.„„ •. „„„.. 85
Abkürzungsverzeichnis „„ „ .„. „„ „ „.„„„„. „ .•.••.. „ .. „ •••.•... „ „ .•••...... „ ...••. „... 87
Literaturverzeichnis ....... „ „.„.„„.„ ..•..... „ .. „ ••.••• „ „„.„ ••.•......••• „ ......... „...... 89
1
1. EINFÜHRUNG
(1) Obgleich auch in Kanada die Einführung eines manage
ment-orientierten (internen) Rechnungswesens, d. h. im wesentlichen
einer Kosten- und Leistungsrechnung, im Kernbereich der Verwaltung
intensiv diskutiert wird, hat dies bisher in der provinzialen und kommu
nalen Praxis kaum Niederschlag gefunden. Der Schwerpunkt der Be
mühungen um Verbesserungen liegt - wie traditionell in Nordamerika
- weiterhin beim finanziellen (externen) Rechnungswesen. Darauf be
schränken sich deshalb auch die folgenden Ausführungen.
(2) Die Entwicklung des öffentlichen Rechnungswesens auf allen
Regierungsebenen (Bund, Provinzen, Kommunen) wird seit Mitte der
80er Jahre wesentlich durch die vom Public Seetor Accounting and Au
diting Board (PSAAB) des Canadian Institute of Chartered Accountants
(CICA) erarbeiteten Standards bestimmt. Sie sind zwar nur verbindlich,
wenn und soweit die entsprechenden Rechtsvorschriften des Bundes und
der Provinzen dies vorsehen. Da die PSAAB-Standards jedoch von den
Prüfungsorganen als Prüfungsmaßstäbe (mit) herangezogen werden,
wird ein starker Außendruck zu ihrer Anwendung auf die Gebietskör-
perschaften ausgeübt. Die folgenden Abb. 1 und 2 verdeutlichen die vom
PSAAB ausgehenden Einflußstränge auf die finanzielle Berichterstat
tung der Provinzen und Kommunen.
1 PSAAB -->• Exekutive Provinzorgane -<-- Rechnungsprüfer
(insbes. Office of the (Office of the Comptroller General) Auditor General)
Abb. 1: PSAAB-EinfluJJ - Provinzebene
2
PSAAB -->~ (Prmincial) Ministry of Municipal Affairs (1vflv1A)
Kommune Rechnungsprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
Abb. 2: PSAAB- und MMA-Einfluß - Kommunalebene
Auf der Kommunalebene formuliert das Ministry of Municipal Affairs die Rahmenrichtlinien für das kommunale Rechnungswesen. Die verbindliche Anwendung der PSAAB-Standards erfordert deren Ubernahme durch das Ministry of Municipal Affairs. Soweit dies nicht erfolgt, können sie dennoch grundsätzlich von den Kommunen beachtet werden. In der Provinz Alberta befindet sich jedoch derzeit eine Änderung des Municipal Actin der Gesetzgebung, die eine Generalklausel für die verbindliche Übernahme von PSAAB-Empfehlungen und einen Verzicht auf Einzelfallentscheidungen für die Übernahme vorsieht. Für die Rechnungsprüfer bilden sowohl die MMA-Richtlinien als auch die PSAAB-Standards Prüfungsmaßstäbe, wobei im Konfliktfall die Beachtung der MMA-Richtlinien oder der PSAAB-Standards notwendige, aber nur die Beachtung der ivf.i'.1A-Richtlinien auch mit Sicherheit hin-reichende Bedingung für die Erteilung eines uneingeschränkten Prüfungsvermerks ist.
3
Als ein fortschrittliches öffentliches Rechnungswesen gilt in Kanada
eine Rechnungslegung, die den PSAAB-Standards entspricht und ein ..-... 1 • 1 n t • y-...., 1 1 _. 1 1 ..__ ""'--·~ ... .... Kecnnungssysrem, aaD 01ese Kecnnungs1egung enrsprecnena unrersrnrzr.
Die Provinz British Columbia einschließlich ausgewählter Kommunen
zählt in dieser Beziehung sicher zu den fortschrittlichen Gebietskörper
schaften in Kanada, so daß die folgenden Ausführungen als repräsentativ für den erreichten Entwicklungsstand gelten können.
(3) Im Abschnitt 2 werden zunächst die Hauptmerkmale eines PSAAB-konformen öffentlichen Rechnungswesen erörtert. Dem folgt im Abschnitt 3 die Beschreibung des Rechnungswesens der Provinz Bri
tish Columbia. Da hinsichtlich der Rechnungslegung weitgehend auf Lüder/Otte 1989, S. 154 ff., Bezug genommen werden kann, konzentriert sich die Darstellung auf das in der Implementierung befindliche "New Corporate Accounting System" (NCAS). Gegenstand des Abschnitts 4 ist
das Rechnungswesen ausgewählter, nach Aussage der zuständigen MMA-Experten als innovativ geltender B. C.-Kommunen und dessen durch das Ministry of Municipal Affairs gesetzter Rahmen. Schließlich dient der 5. Abschnitt der Ableitung von Schlußfolgerungen aus den ka
nadischen Erfahrungen für die künftige Entwicklung des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland.
Die empirischen Aussagen basieren auf Interviews mit Mitarbeitern
des B. C. Office of the Comptroller General, des B. C. Office of the Auditor General, des B. C. Ministry of Municipal Affairs, der Städte Chilliwack, Maple Ridge, Surrey, Oak Bay und Victoria sowie auf Dokumentenanalysen.
2. DAS PSAAB-KONFORME ÖFFENTLICHE RECHNUNGSWE
SEN
2.1 Struktur und Gegenstand der PSAAB-Staternents
Im Zeitraum Herbst 1983 bis Herbst 1993 sind neun Public Seetor Accounting Statements erschienen, die Grundsatzfragen der Rechen-
4
schaftslegung und Rechnungslegung, Struktur und Inhalt der Rechnungslegung sowie Einzelproblemen der Abgrenzung des Rechnungsle
gungskreises sowie dem .A~11satz und der Bewertung e1n7elner Rech
nungspositionen gewidmet sind. Die Statement-Entwicklung erfolgte
vom allgemeinen zum speziellen, d. h. "top-down" bei der in Abb. 3 gewählten Darstellungsweise.
112/6
Disclosure of Accounting Policies Obiectives of General Financial Statements Local General Finencial Statements; Objectives and Principles
Öffenrl. Bereich Kommunen 111/oemein
314 6f8
General Standards of Local Government Financial Statement Financial Stace-Presentation ments: Objectives
and Principles
Defining the Govern· General Standards of ment Reporting Entity Financial Statement
Presentati on for Local Governments
5 7 9
Accounting for Accounting for Accounting for Employees Pension Government Trans- Loans Receivable Obligations in fer in Govemment Government Financiaf Financiat State-Statements ments
A l..l.. 'l. 1"'1UU • ...J• Hierarchie der PSAAB-Statements
ZwtJch und Prinzipien der Recflnungsleguno
Grundlagen d11r Rt1ctmunoslt1ouna
Einzelfragen der Rechnungslegung
(die Ziffern bezeichnen die Nummern der Statements)
5
Die Standards gelten für Bund, Provinzen und Kommunen, sofern nicht für einzelne dieser Gebietskörperschaften Sonderregelungen ge-
troffen \Vurden. Das ist für Struktur und Inhalt der kommunalen Rech-
nungslegung geschehen.
2.2 Merkmale des PSAAB-konformen Rechnungswesens
( 1) Rechnungskonzept: Ein Rechnungskonzept ist gekennzeichnet durch das Meßobjekt
des Rechnungswesens (measurement focus) und durch den Zeit
punkt der Erfassung von Transaktionen in der Ergebnisrechnung
(basis of accounting). Meßobjekt des PSAAB-konformen Rechnungswesens sind die Nettogesamtschulden (NTD), die der Diffe
renz zwischen dem Gesamtvermögen einschl (Verbindiichkeits-) Rückstellungen und dem Finanzvermögen entsprechen. Das Fi
nanzvermögen in diesem Sinne umfaßt auch das zur Wiederver
äußerung bestimmte Sachvermögen. Die Erfassung von Transaktionen in der Ergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich entsprechend
dem accrual- (Periodisierung)Prinzip, d. h. in der Periode, in der
eine Zahlung ausgelöst wird, unabhängig davon, ob sie in dieser
Periode erfolgt. Mit anderen Worten: die Ergebnisrechnung ist
eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Auslösender Zeitpunkt für die Verbuchung einer Einnahme/ Ausgabe ist bei "Austausch-Lei
stungen11 der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung/ Gegenlei
stung und bei "einseitigen Leistungen" (Transferleistungen) der Zeitpunkt, in dem der Leistungsnehmer darauf einen gesetzlich,
vertraglich oder durch verbindliche Zusage des Leistungsgebers ab
gesicherten Anspruch erhält und die Höhe der Leistung mit hinrei
chender Zuverlässigkeit bestimmbar ist. Derartige Transferleistun
gen umfassen Steuern und Subventionen an Private ebenso, wie Fi
nanzleistungen zwischen Gebietskörperschaften.
Die Ergebnisrechnung des PSAAB-konforrnen Rechnungswesens
enthält jedoch nicht sämtliche Einnahmen und Ausgaben, sondern
nur die entsprechend der Definition des Meßobjekts ergebniswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Soweit Einnahmen und Ausga
ben vermögenswirksam sind ( z. B. Aufnahme und Rückzahlung von
6
Krediten) berühren sie die Ergebnisrechnung nicht. Andererseits
werden in der Ergebnisrechnung jedoch auch Erträge/Aufwendun
gen verbucht, die keine Einnahmen/ Ausgaben sind. Es sind dies
insbesondere Wertberichtigungen auf Vermögenspositionen und Zuführungen zu Rückstellungen. Wegen dieser Durchbrechung des
accrual-Prinzips wird das Rechnungskonzept des PSAAB-konfor
men Rechnungswesens auch als "modified accrual11 bezeichnet.
(2) Rechnungslegungs kreis und Konsolidierung: Der Rechnungslegungskreis einer Gebietskörperschaft umfaßt alle
Organisations- und Vermögenseinheiten, die in die Gesamtrech
nung einer Gebietskörperschaft einbezogen werden. PSAAB-State
ment 4 sieht vor, in den Rechnungslegungskreis alle Organisations
einheiten aufzunehmen, die gegenüber Regierung und Parlament
rechenschaftspflichtig in Finanzangelegenheiten sind und die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der Gebietskörperschaft befin
den. Im einzelnen sind dies
der Kernbereich der Verwaltung (z. B. Ministerien und nach
geordnete Behörden),
alle wirtschaftlich-organisatorisch, aber nicht rechtlich ver
selbständigten Verwaltungseinheiten,
alle rechtlich verselbständigten Orga~nisationen mit Nennkapital, sofern die Gebietskörperschaft eine Mehrheitsbeteili
gung besitzt,
alle rechtlich verselbständigten Organisationen ohne Nennka
pital, deren Geschäfts- und Finanzpolitik von der Gebietskör
perschaft bestimmt wird, z. B. durch gesetzliche Vorschriften
oder die Besetzung von Aufsichts- und Geschäftsführungsor
ganen.
PSAAB-Statement 4 sieht also eine "weite" Definition des Rech
nungslegungskreises vor. Während die drei ersten Abgrenzungs
kriterien eine eindeutige, intersubjektiv-nachvollziehbare Entschei
dung über die Zuordnung zum Rechnungslegungskreis ermögli
chen, beläßt das vierte Kriterium erhebliche subjektive Ermessens
spielräume, was u. a. die Beurteilung der Refo}glmg des Statements
7
im Einzelfall schwierig macht und gebietskörperschaftsübergrei
fende Vergleiche beeinträchtigen kann. Hinsichtlich des Konsolidierungsverfa..'irens \vird zvvischen "govern-
ment organizations" und "government-enterprises'' (wirtschaftliche
Unternehmen) unterschieden. Wirtschaftliche Unternehmen in diesem Sinne erstellen marktfähige Leistungen, durch deren Ver
äußerung sie sich in der Hauptsache finanzieren. Als Konsolidierungsverfahren ist grundsätzlich die Vollkonsolidie
rung vorgesehen. Ausgenommen davon sind die wirtschaftlichen Unternehmen, für die die Equity-Methode zur Anwendung kom
men soll [Ausweis des (anteiligen) Eigenkapitals als Finanzanlage in der Gesamtvermögensrechnung der Gebietskörperschaft].
(3) Jahresabschlußrechnungen: Der PSAAB-konforme Jahresabschluß besteht aus
- Vermögensrechnung (statement of financial position; balance sheet),
- Ergebnisrechnung (statement of revenues and expenditures; operating statement),
- Finanzierungsrechnung ( statement of changes in financial position; cash-flow statement).
Dabei sollten, wenn immer möglich, Budgetwerte und Ist-\Verte einander gegenübergestellt werden. Soweit das nicht der Fall ist,
sollten Plan-Ist-Vergleiche in die Erläuterungen zum Jahresabschluß aufgenommen werden. Im die Jahresrechnung ergänzenden Erläuterungsbericht sind die Grundsätze der Rechnungslegung (z.B. Rechnungskonzept, Rechnungslegungskreis, Konsolidie
rungsverfahren, Bewertungsprinzipien) zu spezifizieren und für das Verständnis der Rechnungspositionen wesentliche, ergänzende Informationen bereitzustellen.
Als Mindestgliederung für die Vermögensrechnung ist vorgesehen
- auf der Passivseite: • Verbindlichkeiten aus Leistungen, Transferverbindlichkeiten und transitorische Rechnungsabgrenzungsposten
• Pensionsrückstellungen
8
• Kapitaimarktschuiden
• Kredite anderer Gebietskörperschaften
- auf der Aktivseite: • Liquide Mittel und Liquiditätsreserven
• Forderungen aus Leistungen und Transferforderungen
• Sachvermögen, sofern zur Wiederveräußerung bestimmt
• Darlehen an andere Gebietskörperschaften
• Sonstige Darlehen
• Beteifü!unf!en . .._, '-'
Die Ergebnisrechnung sollte auf der Ausgabenseite nach Funktionen (z. B. Gesundheit, Bildung, Verkehr usw.), auf der Einnahmenseite nach Einnahmenarten untergliedert sein. Der Erläuterungsbericht sollte ferner eine Zusammenstellung der Ausgaben nach Arten enthalten. In der nach Art einer Kapitalflußrechnung mit liquiden Mitteln und
Liquiditätsreserven als Fonds zu erstellenden Finanzierungsrechnung ist ausgehend vom Saido der Ergebnisrechnung die Anderung des Fonds darzustellen, untergliedert danach, inwieweit sie durch die laufende Geschäftstätigkeit, Investitionsmaßnahmen und Fi
nanzierungsmaßnahmen verursacht wurde.
( 4) Spezielle Ansatz- und Bewertungsregeln:
Aus dem PSAAB-Rechnungskonzept folgt allgemein, daß Vermögensteile mit dem realisierbaren Wert ( net recoverable value) am Bilanzstichtag anzusetzen sind, Schulden mit ihrem Rückzahlungs- oder Zahlungswert, der grundsätzlich dem Nominalwert entspricht. Nicht vereinbar mit dem Rechnungs
konzept ist allerdings das durch PSAAB-Statement 5, Ziff. 53, eingeräumte Wahlrecht, statt mit dem realisierbaren Wert, mit einem anderen geeigneten ( appropriate) Wert zu bewerten. Der realisierbare Wert der Vermögensteile ergibt sich
9
aus dem um Wertberichtigungen korrigierten Anschaffungswert. "Valuation allowances for financial assets include such items as allo\'1/ances for doubtful revenue receivables, allo\•1an-ces for unrecoverable loans ... and allowances for the valuation of investments". Die PSAAB-Statements sind in bezug auf die Vermögensbewertung nicht eindeutig: Vom Grundsatz her müßten Abschreibungen und Zuschreibungen möglich sein, die erläuternden Beispiele betreffen jedoch ausschließlich Fälle von Wertminderungen. Ausgaben im Zusammenhang mit Leistungen sind in der Periode anzusetzen, in der die Leistungen erbracht werden, Transferausgaben in der Periode der Fälligkeit. Für Einnahmen gilt entsprechendes mit der Einschränkung, daß ihre Ermittlung der Höhe nach praktisch möglich sein muß Soweit das nicht der Fall ist, sind sie in der Zahlungsperiode anzusetzen. In bezug auf Transfereinnahmen und -ausgaben wurde das Fälligkeitskriterium weiter präzisiert. Danach sind Transfers dann anzusetzen, wenn • sie vom Leistungsgeber bewilligt sind (falls erforderlich) • der Leistungsnehmer die Bedingungen für die Transfer
zahlune: erfüllt und '-' ~
• eine zuverlässige Abschätzung der Höhe des Transferbetrages möglich ist (CICA-PSAAB, Public Seetor Accounting Statement 7, Ziff. 07).
Sofern sich daraus Ansprüche/Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergeben, die die geleisteten (empfangenen) Zahlungen überschreiten, werden sie als "fällig" im Sinne der allgemeinen Definition angesehen. In der Höhe der Differenz zwischen fälligen Ansprüchen/Verpflichtungen und Zahlungen ist eine Forderung/Verbindlichkeit anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind in Höhe der nicht durch Dekkungsmittel abgedeckten Teile der bis zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüche der Mitarbeiter anzusetzen. Der Wert der erworbenen Ansprüche ergibt sich als a~nteiliger Barwert der Reihe der geschätzten Pensionszahlungen, der unter Ver-
10
„ ......,. 1 , „ / ....... 1 • „ 1 .1"' 1 l"""T. •
wenoung von ~tanaaraannanmen lZ. n. runs1cncucn L...mssacz, Lebenserwartung) ermitttelt wird. In die Ergebnisrechnung gehen als 11Ausgaben11 die Pensionszahlungen der Periode erhöht bzw. vermindert um die Ände
rung der Höhe der Pensionsrückstellungen ein. Darlehen sind grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen. Wertberichtigungen sind dann und insoweit vorzunehmen, als die Realisierung der Darlehensforderung zweifelhaft oder
unmöglich ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind für zinsverbilligte Darlehen und Darlehen vorgesehen, die nur mit Hilfe künftiger Zuweisungen ZU.rückgezahlt werden können und insofern lediglich einen °Vorschuß" auf eine künftige
Zuweisung darstellen. Zinsverbilligte Darlehen sind mit dem unter Verwendung des durchschnittlichen Sollzinssatzes für Kapitalmarktkredite des Darlehensgebers ermittelten Barwert anzusetzen. Die Diffe
renz zwischen Nennwert und Barwert (der "Subventionswert") wird als "Ausgabe" in die Ergebnisrechnung aufgenommen. Der Barwert ist jährlich um den Zinsanteil zuzuschreiben und die Zuschreibung in der Ergebnisrechnung als "Einnahme" zu
verbuchen. Wenn es eine direkte Beziehung zwischen einem Darlehen und der Zusage künftiger Zuweisungen zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung des Darlehens gibt, erfüllt das Darlehen insoweit nicht die Voraussetzungen für die Klassifizierung als Finanzvermögen. Der durch künftige Zuweisungen gedeckte Darlehensbetrag ist dann nicht zu aktivieren, sondern als "Ausgabe0 in die Ergebnisrechnung aufzunehmen.
Das Nettogesamtschulden-Rechnungskonzept mit seinem Anspruch, auch nicht-zahlungswirksame Schulden und den realisierbaren Wert des Finanzvermögens auszuweisen, führt notwendig zu
Inkonsistenzen in der Ergebnisrechnung. Sie ist nicht mehr eine dem accrual-Prinzip folgende Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, sondern sie enthält auch - wie die oben zitierten Statements deutlich machen - in großem Maße nicht einnahmen-ausgaben-wirk-
11
same Aufwendungen und Erträge. Die notwendige Konsequenz daraus ist die Weiterentwicklung des Rechnungskonzepts zu einem Full-Accrual-Accounting-Konzept (s. z. B. Lüder 1991, S. 3) durch Aufnahme des Sachvermögens in die Vermögensrechnung und Ab
schreibung seiner abnutzbaren Teile. Die gegenwärtig von PSAAB bearbeiteten Projekte deuten auch auf eine Entwicklung der Vorstellungen über das Rechnungskonzept in diese Richtung hin. Derzeit befinden sich drei Statements in Vorbereitung. Sie betref
fen die Aufnahme von Sachvermögen (insbes. Sachanlagevermö
gen) in die Vermögensrechnung die rechnungsmäßige Behandlung von Kreditbürgschaften und
die Überarbeitung von PSAAB 4 (Reporting Entity). Zum erstgenannten Problemkreis liegt inzwischen der Entwurf für ein Statement of Principles "Accounting for and Reporting Capital Property" (CICA-PSAAB, April 1994) vor. Darin ist vorgesehen
die Aufnahme von "im Austausch" ( d. h. gegen Geld- oder Sachleistungen) erworbenem Sachanlagevermögen in die Vermögensrechnung - "natural resources and Crown lands which have not been purchased are excluded ... 11 (CICA
PSAAB, April 1994, S. 2); Die Bewertung von Sachanlagevermögen auf der Grundlage des Anschaffungswertes; die Abschreibung von Sachanlagevermögen mit begrenzter Nutzungsdauer.
Damit verbunden ist eine grundlegende Änderung des Rechnungskonzeptes, nämlich die Ablösung des bisher von PSAAB vertretenen Nettogesamtschuldenkonzepts durch das Nettoressourcenkonsumkonzept ( expense oder full accrual basis of accounting mit dem t'Reinvermögen" als Saldogröße der Vermögensrechnung).1 In Anlage I sind die von PSAAB erstellten Muster für die Vermögensrechnung~ die t:,rgebnisrechnung und die t<inanzierungsrechnung
nach dem Nettoressourcenkonsumkonzept wiedergegeben.
1 Siehe dazu allgemein Lüder 1993, S. 57 ff.
12
2.3 Sonderregelungen für die kommunale Rechnungslegung
Die PSAAB-Statements 6 "Local Government Financial Statements:
Objectives and General Principles11 und 8 "General Standards of Financial Statements Presentation for Local Governrnents" regeln speziell die kommunale Rechnungslegung. Aus der Tatsache, daß ihr Inhalt ganz überwiegend die in anderen Statements enthaltenen Regelungen wie
derholt (vorwiegend die der Statements 2, 3, 4), folgt, daß alle PSAABStatements grundsätzlich auch für die kommunale Ebene gelten. Sofern es überhaupt Abweichungen gibt, sind sie Ausdruck der gegenwärtigen kommunalen Rechnungspraxis.
Das auf den Ausweis der Differenz zwischen Schulden und realisierbarem Vermögen ausgerichtete Rechnungskonzept wird als "Minimalkonzept'1 empfohlen (PSAAB 8, Ziff. 13). Daraus folgt, daß - wie es der kommunalen Rechnungspraxis entspricht - auch Sachvermögen in die Vermögensrechnung aufgenommen werden kann. Allerdings enthält PSAAB 8 (noch) keine Empfehlung zur Abschreibung abnutzbarer Sachanlagen.
Auf kommunaler Ebene wird fund-accounting praktiziert, d. h. es gibt in der Regel eine größere Zahl getrennt geführter Rechnungskreise, so den "Current Fund" (General Revenue Fund), den t•(General) Capital Fundt1
, die "Reserve Fundsn und die t•Utility Funds" (z. B. Water Revenue Fund, Water Capital Fund, Sewer Revenue Fund, Sewer Capital Fund). PSAAB geht davon aus, daß diese Rechnungskreise auch weiterhin geführt werden und fordert lediglich, daß die Fund-Abschlußrechnungen in den Jahresabschluß aufgenommen werden. Dies aber entspricht lediglich gängiger
Rechnungspraxis. Woran es mangelt, sind nicht Informationen über einzelne Funds, sondern eine konsolidierte Gesamtrechnung.
Soweit die Nutzung von Vermögen in speziellen Funds durch gesetzliche oder andere verbindliche Regelungen eingeschränkt und insbesondere dessen Transfer in den General Fund ausgeschlossen ist, ist dies in geeigneter Weise offenzulegen.
Das die Ermittlung von Pensionsrückstellungen betreffende PSAAB-Statement 5 hat für die Kommunen deshalb grundsätzlich
13
keine Bedeutung, weil die Altersversorgungsleistungen durch eine rechtlich verselbständigte Provinzeinrichtung, den "M unicipal Su
perannuation Fund" erbracht werden, in den die Kommunen Arbeitgeberbeiträge einzahlen. Pensionsrückstellungen müßte eine
Kommune nur dann bilden, wenn und soweit die Pensionsverpflichtungen nicht durch Fonds-Vermögen gedeckt sind, und sie damit rechnen muß, künftig zur Schließung der Deckungslücke
herangezogen zu werden. Aber selbst in diesem FaU obliegt die Be
rechnung des Rückstellungsbetrages nicht der Gemeinde.
Weitgehend noch offen ist eine Regelung über die Abgrenzung des
kommunalen Rechnungslegungskreises. Zwar gelten gemäß PSAAB 6, Ziff. 66-72 die allgemeinen Abgrenzungskriterien, ein PSA .. AB 8 beigefügtes Demonstrationsbeispiel legt jedoch den Schluß nahe, daß der Rechnungslegungskreis auf die ttFunds" be
schränkt sein sollte (das Vorwort zur Entwurfsfassung von PSAAB 8 aus dem September 1992 kündigt den Beginn der Arbeiten an einem Projekt zur Definition des kommunalen Rechnungslegungskreises für den Herbst 1992 an).
3. DAS RECHNUNGSWESEN DER PROVINZ BRITISH
COLUMBIA
3.1 Rechnungslegung
(1) Die in Lüder/Otte (1989, S. 170 ff.) nach dem Stand von 1987 beschriebene Rechnunglegung der Provinz British-Columbia hat seitdem
keine grundsätzliche Änderung erfahren. Sie ist jedoch durch konse
quentere Anwendung damals schon existierenden PSAAB-Empfehlun-
gen und durch ... A.a..0\1/endung Z\1lischenzeitlich erscl1ienener, neuerer PSAAB-Empfehlungen weiterentwickelt worden. Diese Weiterentwick
lung betrifft insbesondere den Rechnungslegungskreis, das Konsolidierungsverfahren, den Ansatz von Vermögen und Schulden, die Bewertung von Vermögen und Schulden und die Strukturierung der Rechnungen.
14
Der Rechnungsiegungskreis umfaßt derzeit den Consoiidated Revenue Fund (Kernbereich der Verwaltung) sowie 20 rechtlich verselbständigte Organisationen mit Verwaltungsaufgaben (government organizations) und 23 rechtlich verselbständigte Organisationen mit kommerziellen Aufgaben (government enterprises). Er ist seit 1987 insbesondere um die 'government organizations' erweitert worden.
Die Rechnungen des 'Consolidated Revenue Fund' und der 'Government Organizations' werden vollkonsolidiert, gegebenenfalls nach vorheriger Anpassung des Rechnungskonzepts einer 'Government Organization' an das Rechnungskonzept des 'Consolidated Revenue Fund'. Die Rechnungen der 'Government Enterprises' werden weiterhin nach dem Equity-Verfahren in die konsolidierte Rechnung einbezogen, d. h. die 'Government Enterprises' gehen mit ihrem Eigenkapital in die konsolidierte Rechnung ein.
Hinsichtlich des Ansatzes von Vermögen und Schulden wurde die Rechnung um Transferverbindlichkeiten gegenüber anderen Gebietskörperschaften und um Pensionsrückstellungen erweitert und damit der Ausweis der Gesamtschulden vervollständigt.
Dem Rechnungskonzept entsprechend wird das Vermögen grundsätzlich mit seinem realisierbaren Wert angesetzt. t:.ine Ausnahme bildet nur noch das zur Veräußerung bestimmte Sachvermögen, für dessen Bewertung weiterhin das Niederstwertprinzip gilt. Zinsverbilligte Darlehen werden nicht mehr mit dem Rückzahlungswert, sondern mit dem Barwert bewertet (siehe PSAAB 9).
Die Struktur der Rechnungen ist weiter detailliert worden. Dies gilt insbesondere für die Einnahmenseite der Ergebnisrechnung und dem Nachweis des cash-flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit in der Finanzierungsrechnung.
In Anlage II sind die konsolidierten Rechnungen für das Rechnungsjahr 1992/93 (1.4.92 - 31.3.93) abgedruckt.
15
3.2 Befolgung der PSAAB-Empfehlungen
(1) Seit Beginn der 1980er Jahre ist die Provinz British Columbia
führend in der Entwicklung des öffentlichen Rechnungswesens in Kanada gewesen.2 Ihre Praxis war zeitweise und zum Teil durchaus ein "Vorgriff' auf spätere PSAAB-Empfehlungen, und ihre Vertreter im PSAAB haben einen erheblichen Einfluß auf dessen Arbeitsschwer
punkte und grundsätzliche Positionen ausgeübt. Diese Vorreiterrolle gegenüber PSAAB ist inzwischen zwar eher an die Provinz Alberta übergegangen, dennoch verläuft die Entwicklung des Rechnungswesens der Provinz British Columbia weiterhin synchron mit den PSAAB-Empfeh
lungen. Indizien dafür sind sowohl die Ergebnisse empirischer Untersuchungen über die Befolgung von PSAAB-Standards als auch die Tatsache, daß der Auditor Generai dem Jahresabschiuß 1992j93 einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt hat.
(2) Die Untersuchung von Paisley (1992, S. 74) kommt zu dem Er-gebnis, daß die Provinz British Columbia
PSAAB 3 (Financial Statements) weitgehend,
PSAAB 4 (Reporting Entity) weitgehend,
PSAAB 5 (Pensionsrückstellungen) nicht und
PSAAB 7 (Transferzahlungen) voll befolgt.3
Hinsichtlich PSAAB 5 ist das Paisley-Ergebnis inzwischen überholt, da Pensionsrückstellungen ermittelt und ausgewiesen werden. Die
Nichtübereinstimmung mit PSAAB 3 und PSAAB 4 betrifft eher nachgeordnete Regelungsbereiche:
die fehlende Einbeziehung von Budgetwerten in die J ahresrechnung zu Vergleichszwecken (PSAAB 3)4
,
2 "In 1981, British Columbia was a leader in adopting accrual accounting" (Auditor
General 1993, S. 97).
3 Zu einem ähnlichen Ergebnis hinsichtlich PSAAB 3 und 4 gelangen Lin/ Baxter/
Murphy 1993, S. 235 ff., hier S. 245.
4 Dies trifft allerdings nur für die konsolidierte Gesamtrechnung, nicht für die
Rechnung des Consolidated Revenue Fund zu. Der Ausweis von Budgetwerten
16
lehlende Informationen über Sachvermögen (PSAAB 3), was im übrigen nur für die konsolidierte Gesamtrechnung gilt, nicht hingegen für dessen wichtigste Komponente, die Rechnung des Consolidated Revenue Fund,
fehlende Angaben über solche Vermögensteile rechtlich selbständiger Organisationen mit kommerziellen Aufgaben, über die die politischen Entscheidungsorgane nicht uneingeschränkt verfügen können.
(3) Trotz weitgehender Befolgung der PSAAB-Empfehlungen durch die Provinz British Columbia und eines uneingeschränkten Testats hat der Auditor General in seinem Prüfungsbericht für das Rechnungsjahr 1992/93 der Regierung eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen unterbreitet, die einerseits darauf gerichtet sind, tatsächliche oder vermeintliche Lücken in der Befolgung der PSAAB-Standards zu schließen, andererseits als Versuch der Rückgewinnung einer Vorreiter-Position gegenüber PSAAB gewertet werden können. Im wesentlichen geht es dabei um die folgenden Sachverhalte.
Erweiterung des Rechnungslegungskreises: Hier bestehen durch mangelnde Eindeutigkeit der Kriterien in PSAAB 4 bedingte Auffassungsunterschiede in der Abgrenzung des Rechnungslegungskreises. "We believe that advanced education institutions (the province's public universities, colleges and institutes, and the Open Learning Agency), certain public hospitals, and perhaps the Workers' Compensation Board meet the requirement for inclusion in the consolidated reporting entity11 (Auditor General 1993, S. 39).
Konsolidierungsveifahren: Über die Anforderungen von PSAAB 4 hinausgehend sollten nach Ansicht des Auditor General auch die 'Government Enterprises' mittels Vollkonsolidierung in die Gesamtrechnung einbezogen werden (Auditor General 1993, S. 37). Er begründet dies mit der Notwendigkeit eines Bruttoausweises der Provinzverschuldung.
in der konsolidierten Gesamtrechnung würde eine Konsolidierung der Budgets
aller vollkonsolidierten Teileinheiten des Rechnungslegungskreises voraussetzen.
17
Bewertung von Darlehen: Im Rahmen des Fiscal Agency Loan Program (FALP) vergibt die Provinzregierung Darlehen an Organisationen des peripheren Verwaltungsbereichs, die zum Rückzahlungswert in der Vermögensrechnung angesetzt werden. Dies, ob
wohl die Rückzahlung z. T. nur mit Hilfe künftiger Finanzzuweisungen möglich ist. In Übereinstimmung mit PSAAB 9 fordert der Auditor General daher, den Wertansatz der Darlehen um die für deren Rückzahlung notwendigen Zuweisungen zu vermindern
(Auditor General 1993, S. 22). Der Comptroller General bevorzugt demgegenüber eher eine grundlegende Reform der Rechnungslegung mit einer Änderung des Rechnungskonzepts, die die Aktivierung des gesamten Sachanlagevermögens (einschl. des mit Hilfe zinsloser oder zinsverbilligter Darlehen geschaffenen Sachanlagevermögens) zum Ziel hat. Im Unterschied zur Realisierung der Forderung des Auditor General würde sich dadurch die Nettoposition der Vermögensrechnung verbessern, was die politische Durchsetzbarkeit erheblich erleichert.
Pensionsrückstellungen: Pensionsrückstellungen für die nicht durch Vermögen gedeckten Altersversorgungsansprüche der Beamten werden seit 1991/92 ausgewiesen. Die Provinzregierung unterhält allerdimrs drei weitere. bisher nicht berücksichti!!te Altersversor-
~ , ~
gungseinrichtungen: den Teachers/ Pension Plan, den Municipal Superannuation Plan und den College Pension Plan. Der Auditor General (1993, S. 27 ff.) fordert die Provinzregierung auf, festzustellen, in welchem Umfang bei diesen Einrichtungen ungedeckte Altersversorgungsansprüche existieren, die sich daraus ergebenden
künftigen Zahlungsverpflichtungen für die Provinzregierung festzustellen, die entsprechenden Rückstellungen zu berechnen und sie in der Vermögensrechnung auszuweisen. Darüber hinaus bemängelt er allgemein das zur Berechnung der Pensionsansprüche angewendete Verfahren als nicht PSAAB 5-konform (Auditor General 1993, S. 26 f.).
Aktiviemng von Steuerfordenmgen: Das angewendete Rechnungs-konzept erfordert grundsätzlich auch die Aktivierung von Steuer-f orderungen. Vornehmlich aus Gründen der Praktikabilität wird
18
bisher jedoch ein bedeutsamer Anteil der Steuereinnahmen erst bei Zahlung erfaßt. Für die Provinzanteile an der (vom Bund veranlagten und erhobenen) Einkommensteuer sieht der Auditor General nun allerdings aufgrund eines geänderten Verfahrens der Steuerschätzung die Möglichkeit, die am Ende des Rechnungsjahres noch ausstehende Einkommensteuer ausreichend zuverlässig zu schätzen und als Steuerforderung in die Vermögensrechnung aufzunehmen (Auditor General 1993, S. 98 ff.).
Nicht als Empfehlung, sondern eher als grundlegende Positionsbestimmung des Auditors General zu werten, ist die Erwähnung der Notwendigkeit: 11
••• to report the full extent of the government's activities and financial position in a more meaningful and informative manner'1 unter den "issues of concern to me'1 (Auditor neneral 1993, S. 1 f.). Man wird daraus u. a. eine Präferenz für den Übergang zum Full-Accrual-Accounting-Konzept entnehmen dürfen. Dies zusammen mit der Aussage des Staatssekretärs im Finanzministerium: "We have been concerned about the limited basis of government accountability that uses the 'net <lebt concept' as the sole focus of the balance sheet ... Serious consideration is being given to the recording and depreciation of the government's physical assets'' (zitiert in Auditor General 1993, S. 25), deutet die D~~l.•··-~ ~- ..J:_ ..J:_ c_„ • .:_1,1 •• -~ ..l-- n --1--„-~-·-·----- ..l-- n ___ .: __ .l'o.11.-lllUllo au, UJC UJC i:::;..UlWJl.-1\.JUU!;; uc;;::, .l\..t:;;~llllWJg;::,wc;;::,cu;::, UCJ r 1 UYlUL
British Columbia vermutlich nehmen wird. Nach mehr als einem Jahrzehnt kontinuierlicher Entwicklung mit graduellen Verbesserungen der Rechnungslegung ist wohl für die nähere Zukunft ein "Entwicklungssprung" zu erwarten. Dies gilt aufgrund der gleichgerichteten Aktivitäten des PSAAB im übrigen nicht nur für British Columbia, sondern für alle kanadischen Provinzen und den Bund.
3.3 Technische Merkmale des Rechnungssystems: Das 'New Corporate Accounting System' (NCAS)
3.3.1 Histon"sclzer Abn"ß der Rechnungssystementwicklung seit 1981
(1) Durch den Financial Administration Act von 1981 wurde den einzelnen Ministerien weitgehende Verantwortung für die Bewirtschaftung
19
ihrer Budgets und den in diesem Zusammenhang notwendigen rechnerischen Nachweis von Verfügungen und Zahlungen übertragen. Im Gefolge dieser Regelung wurden in den Ressorts weitgehend unterschiedliche, durch Standard-Software unterstützte Rechnungssysteme installiert. Vier dieser Software-Pakete werden derzeit noch genutzt: je zwei für Großrechner (Walker Interactive Software, Dun & Bradstreet) und für PC-Systeme [Sakamoto, Rock and Brown - Budgeting Accounting System (SRB-BAS), Government Management Accounting and Control System (GMACS)]. Es existierten somit und existieren noch zahlreiche, nicht kompatible Ressort-Rechnungssysteme und eine fragmentierte Datenbasis für das Rechnungswesen.
(2) Durch den Financial Administration Act wurde zu Beginn der 1980er Jahre auch eine Reform der Rechnungslegung eingeleitet. Sie umfaßte den Ausweis periodisierter Zahlungen (Übergang von cashaccounting zu accrual-accounting), eine entsprechende Umstellung der Budgetansätze von Einzahlungen/ Auszahlungen auf Einnahmen/ Ausgaben und die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses. Dies er-< forderte grundsätzlich auch eine entsprechende Umstellung des Rech-nungssystems, was aber nicht dringlich erschien, da die Periodisierungen zunächst im Rahmen der Abschlußbuchungen einmalig am Ende des Rechnungsjahres erfolgen konnten.
(3) Erster Schritt zur Umstellung des Rechnungssystems war der Erwerb des Walker-Interactive-Integrated-Software-Paketes durch das Office of the Comptroller General (OCG) 1984 und die Implementation seines Hauptbuchhaltungs-Moduls (New General Ledger) bis zum Jahre 1987.
( 4) Bis 1989 war die Umstellung des Budgets auf den Ausweis von Einnahmen/ Ausgaben vorangeschritten, ohne daß jedoch die Umstellung des Rechnungssystems damit Schritt gehalten hatte. Das Rechnungssystem war nicht geeignet, die laufende Erfassung und Aggregierung von Einnahmen und Aus!laben zu unterstützen und damit unteriäh-- ...... ~
rig zeitnahe Informationen über den Stand der Budgetmittelbewirt-schaftung zu liefern. Dies führte zur Einsetzung einer Projektgruppe, die die Einrichtung eines einheitlichen Rechnungssystems mit gemeinsamer Datenbasis und unterstützt durch ein einziges Software-Paket für den
20
Gesamtbereich der Provinzver-waltung, also m. a. W. die (\.Vieder-)Ver
einheitlichung des Rechnungssystems, vorschlug. "The original vision for
the government accounting system strategic plan ( GASSP) was to develop a corporate accounting system that would eliminate duplication
of effort, provide timely information on an accrual basis, and accommodate the unique management information and reporting needs of individual ministries.
To date:
The new general ledger and accounts payable applications are in
operation at the OCG.
The Ministry of Government Services, Ministry of Women's Equality, Premier's Office, Information and Privacy Commissioner's Office, and the Ministry of Labour and Consumer Aff::iirs (pilot ministries, K. L.) are linked, on-line, to all new applications.
An interface is under development to link new-pilot ministry systems directly to the new general ledger and accounts payable."
(Auditor General 1993, S. 85/86).
Der im Juni 1993 durchgeführte Versuch, alle Ressorts mit ihren
unterschiedlichen Rechnungssystemen über ein Interface an das neue Sj1stem des OCG anzuschließen, scheiterte und \\nJrde nach fünf Tagen abgebrochen. Zahlreiche schwerwiegende Probleme tauchten während dieser fünf Versuchstage auf. "As the new interface to the Corporate Ac
counting System failed, CBS (Central Batching System, K. L.) could remain in use until the last ministry is converted to the common system·• (LGS 1994, S. 8). Die technologische Architektur des bis auf weiteres genutzten Systems zeigt Abb. 4.
21
r~ - - - - - - - - - - - - - - - - - ------ -;-- - - -- - - - - -, 1 '
Systemkomponenten der Off-line Ministerien
' o
1 Systemkomponen- 1
: ten der On-line 1 Ministerien und 1 des OCG
Malnfl'ame f
css ' r - - - - --_, IBM
Mainframe
l
1..----PU-1.........,ll ....---SA_S___,
' ~ SAS 082 l.__..) l..__) l.___.)
Databases
CAS
! COBOL!
§ Databases
CES: Central Batching System
All Interfaces are automated
CAS: Corporate Accounting System
Abb. 4: Derzeitige CAS System Architektur (Quelle: LGS 1994, S. 37)
Die Implementation des Gesamtsystems in seinen wesentlichen Modulen [Hauptbuchhaltung (General Ledger), Kreditorenbuchhaltung (Accounts Payable ), Debitorenbuchhaltung (Accounts Receivable) und Anlagenbuchhaltung (Asset Management)] wird nach Einschätzung ei
nes zum 31. Januar 1994 erstellten 'CAS Pilot Implementation Reviews' (LGS 1994) weitere fünf Jahre erfordern (S. 17), also gegen Ende des Jahres 1998 abgeschlossen sein.
22
3.3.2 Funktions- und Strokturmerkma/e des Corporate Accounting Systems
(1) "The scope of the Corporate Accounting System includes the core financial systems applications of
1. general ledger (Hauptbuchhaltung, K. L.)
2. budgeting (Haushaltsplanung und -Überwachung, K. L.) 3. accounts payable (Kreditorenbuchhaltung, K. L.) 4. purchase orders (Auftragsvergabe, K. L.) 5. commitments (Haushaltsmittelverfügungen, K. L.)
6. assets receivable (Debitorenbuchhaltung, K. L.) 7. asset management (Anlagenbuchhaltung, K. L.)
8. inventory management (Materialbuchhaltung, K. L.) 9. cash management (Kassenführung, K. L.) 10. cost accounting (Kostenrechnung, K. L.) 11. revenue accounting (Erlösrechnung, K. L.)
12. financial information (Finanzielle Berichterstattung, K. L.) 13. consolidation (Konsolidierung, K. L.)
14. project cost management (Projektkostenrechnung, K. L.)" (OCG New Corporate Accounting System - Terms of Reference, Transkript, S. 2).
(2) Das System wird durch das zunächst für die Privatwirtschaft entwickelte, vom Hersteller dann an die Bedürfnisse öffentlicher Nutzer angepaßte Walker Interactive Integrated Software Paket unterstützt, das über entsprechende Module verfügt. In der Pilotanwendung und auch für die verwaltungsweite Implementierung vorgesehen ist jedoch zunächst eine aus fünf Modulen bestehende Basisversion, die die oben
genannten Funktionen [1./2./13.], [3.]/[4./5.], [X], [12.] abdeckt.
Modul (1./2./13.] (Management, Budgeting & Accounting) ist die Kernkomponente des Systems. Er unterstützt die Finanzbuchhaltung, die Erstellung von unterjährigen Abschlüssen und Jahresabschlüssen einschließlich Konsolidierung. Durch Integration mit den Modulen (3.], [4.], [5.] ist ein jederzeitiger Überblick über den Stand der Haushaltsmittelbewirtschaftung gewährleistet.
23
rv1odul [3.] (Accounts Payablc rv1anagement) umfaßt die Buchhal-tung über die Verbindlichkeiten sowie die Zahlbarmachung und die Bezahlung von Rechnungen.
Modul [4./5.] (Purchase Order Management) erlaubt neben der Auftragserteilung auch die Aufzeichnung "weicher'' und "harter'' Haushaltsmittelverfügungen. Eine 11weiche" Haushaltsmittelverfügung liegt vor, wenn eine Kaufabsicht besteht, während eine "harte" Haushaltsmittelverfügung ( encumbrance) das Eingehen einer rechtswirksamen Verpflichtung, z. B. durch Erteilung eines Auftrages, voraussetzt.
Modul [X] (Encumbrance Management) überlagert die übrigen Module. Er dient der Gewinnung eines zusammenfassenden Überblicks darüber, wieweit durch Zahlungen, eingegangene Verbindlichkeiten sowie '1harte" und "weiche" Haushaltsmittelverfügungen die veranschlagten Haushaltsmittel in Anspruch genommen sind.
Modul [12.] (Financial Reporting) unterstützt die interne finanzielle Berichterstattung, z. B. für Verantwortungsbereiche und Projekte.
(3) Die Transaktionen in den drei Accounting-Komponenten "Hauptbuchhaltung - General Ledger", "Kreditorenbuchhaltung'1 und "Verfügungsbuchhaltung11 werden nach den Regeln der doppelten Buchführung gebucht. Es handelt sich dabei um ein Drei-Kreis-System, das im Prinzip wie folgt strukturiert ist:
24
Verfügungsbuchhaltung mit Kontenstruktur entsprechend der Aus
gabenstruktur des Budgets.
Haushaltsausgabenart xxxxx
Bewilligungen
(2) (1)
"Weiche" Verfügungen
(3) 1 (2)
1
"Harte" Verfügungen
(4) (3)
Sammelkonto "Harte" Verfügungen
(4)
Transaktionen:
(1) Haushaltsmittelbewilligung (2) "Weiche" Verfügung über Haushaltsmittel (3) "Harte" Verfügung über Haushaltsmittel (4) Verbuchung der "harten" Verfügungen auf Sammelkonto, was
zugleich Spiegelbildkonto zum Kreditorenrechnungskreis ist.
Kreditorenbuchhaltung mit Kontenstruktur entsprechend der Aus
gabenstruktur des Budgets mit Möglichkeit der Strukturierung 1 •, T.T 1• 1 't nacn weueren .l\.omerungsmencmaien
25
Sammelkonto "Harte" Verfügungen
(4) (5)
Haushaltsausgabenart xxx:xx
Leistungsverbindlichkeiten
(5) (6)
Sammelkonto Leistungsverbindlichkeiten
(6)
Transaktionen: ( 5) Entstehung einer Leistungsverbindlichkeit ( 6) Verbuchung der Leistungsverbindlichkeiten auf Sammelkonto, was
zugleich Spiegelbildkonto zum Kernrechnungskreis Hauptbuchhaltung ist.
Der Kontenplan enthält die Ledger-Accounts (Konten der Hauptbuchhaltung), die nach den Regeln der Doppik geführt werden und die statistisch geführten Off-Ledger-Accounts. Er hat im Prinzip die folgende Struktur:
1 1 1
1
1
26
Kontensystem des General Ledgers
Vermögenskonten
auf der 1 .Ebene gegliedert nach den Positionen der Vermögensrechnung, auf der 2. Ebene nach vom OCG
Schulden- und Reinvermögens ko nte n
auf der 1 .Ebene gegliedert nach den Positionen der Vermögensrechnung, auf der 2. Ebene nach vom OCG
Ejnnahmenkonten
auf der 1. und 2. Ebene gegliedert nach vom OCG einheitlich vorgegebenen "Standard Obiects of Aeve-
Ausgabenkonten
gegliedert entsprechend der Struktur des Haushaltsplans. Dabei bilden die "votes" die unterste G!iederungsebe-
einheitlich vor- einhertlich vor· nue"(s. Anlage 111/31 ne gegebenen "Stan- gegebenen "Stan-dard Objects of As- dard Obiects of sets" ls. Anlage 111/1. t Liabilities and Eqoitv"
(s. Anlage 111/2.)
Kontensystem des Ott-ledger-Bereichs
Ausgaben gegliedert nach Zwecken
Programme
Maßnahmen
Ausgaben gegliedert nach Verantwortungsbereichen
[ Ausgaben gegliedert nach Arten
operationelle Transfer- Investitions-Ausgaben ausgaben u. Finanzierungs-(Personal- u. ausgaben sächliche Verwaltungs-ausgaben)
L ____ _ _ ________ _J
Das Kontensystem des Off-Ledger-Bereichs kann im Prinzip auch auf Vermögen, Schulden und Einnahmen ausgedehnt werden, soweit die Zurechnungsmöglichkeiten dies zulassen. Der Off-Ledger-Bereich ist m.
a. W. ein mit der Finanzbuchhaltung verbundenes, statistisch geführtes, in erster Linie auf die Verrechnung von Ausgaben ausgerichtetes internes Rechnungswesen (management accounting system).
Das bei der Einführung von Vermögens- und Ergebnisrechnungen in Gebietskörperschaften in der Regel auftretende Problem der Anbindung
27
der Haushaltsrechnung an die Finanzbuchhaltung stellt sich in British
Columbia nicht,
weil die Struktur von Budget und Ergebnisrechnung identisch sind,
sämtliche ergebniswirksamen Transaktionen budgetiert werden,
auch wenn sie im Rechnungsjahr nicht zahlungswirksam sind und
(ausschließlich) vermögenswirksame Transaktionen (offenbar) einer parlamentarischen Bewilligung nicht bedürfen oder aufgrund eines Gesetzes allgemein bewilligt sind (Statutory Spending Authorities).
3.3.3 Implementation
3.3.3.1 Impiementationsprozeß
Der bisherige Ablauf der Implementation des Corporate Accounting Systems (CAS) läßt sich in fünf Phasen gliedern: die Grundsatzentscheidung, die Implementationsvorbereitung, die Implementation 1, die Zwischenbestandsaufnahme und die Implementation II.
Gnmdsatzentscheidung ( 1989): Eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums untersucht die verschiedenen Rechnungssysteme und die zu ihrer Unterstützung eingesetzte DY-Software in der Provinzverwaltung. Sie schlägt vor "to introduce a government-wide accounting ... based on a common database and supported by a single packaged software solution (OCG, History of the CAS Project, S. 2). Der Vorschlag findet die Zustimmung des für derartige Entscheidungen zuständigen Treasury Board.
Implementationsvorbereitung ( 1989-1992):
• Erarbeitung eines Grundsatzdokuments über die Anforderungen an das CAS unter Einschaltung zweier Beratungsunternehmen und aller Ministerien (1989 /90).
• Durchführung des Softwareauswahlprozesses durch ein Beratungsunternehmen. Interessanterweise ergab sich dabei, daß ein Software-Paket vorgeschlagen wurde, das vom OCG bereits 1984 erworben worden war (1990).
28
• Entwicklung des Finanzbuchhaltungskonzepts (General Ledger) und erste Arbeiten an den Konzepten für die Verbu-chung von Verfiigungen und Verbindlichkeiten (1991).
• Vergabe des Implementationsauftrages und Übertragung der
Projektleitung an ein zum Rechnungslegungskreis gehörendes, rechtlich selbständiges Unternehmen (B. C. Systems Corporation).
Implementation 1 (1992-93): • Implementation der General Ledger und der Accounts Pa
yable Module im Finanzministerium.
• Implementation der gleichen Module in 5 Pilot-Ministerien und On-Line-Anschluß an das System des Finanzministeri-ums„
• Scheitern des Versuchs, die Nicht-Pilot-Ministerien über ein Interface an das System des Finanzministeriums anzuschließen. Zunehmende Widerstände der Ressorts gegen das neue Rechnungssystem, technische Probleme, Überschreitung der Zeitziele und Kostenschätzungen.
Zwischenbestandsaufnahme (1993-94): Ein Beratungsunternehmen wird mit einer Bestandsaufnahme, einer Einschätzung der weiteren
Entwicklung und der Erarbeitung kritischer Faktoren für den erfolgreichen Abschluß des Projektes beauftragt. Aufgrund der schwerwiegenden, noch zu lösenden Probleme kommt die Studie zu einer nicht uneingeschränkten Empfehlung zur Fortführung des
Projekts: 11The New Corporate Accounting System (CAS) utilizing Walker Interactive Software meets the financial management needs of the pilot ministries and the Office of the Comptroller General. They are committed to the CAS and in their view, it must be either continued or replaced by a new system - there is no way back" (LGS 1994, S. 1). Als nicht gesichert gilt insbesondere, ob das CAS auch den Anforderungen "großer" ~v1inisterien genügt (die bisheri-gen Pilot-Ministerien sind "kleinet1 Ministerien).
Im Hinblick auf die von den Gutachtern auch untersuchte Wirtschaftlichkeit des Projektes ist die Schlußfolgerung 0 weich11
: 11There
is a possibility of a pay back on the investment in Corporate Ac-
29
counting" (LGS 1994, S. 63). Bisher aufgelaufenen einmaligen Ausgaben von 10,6 Mill. CAD und insgesamt geschätzten 28,5 Mill. CAD stehen geschätzte jährliche Einsparungen von Ausgaben für den Systembetrieb von 0,6 Mill. CAD gegenüber, was eine theoretische Amortisationszeit von ca. 35 Jahren ergibt. Ob das System jedoch überhaupt eine derartige Lebensdauer erreicht, darf bezweifelt werden. Dennoch läßt es sich unter finanziellen Gesichtspunkten durchaus rechtfertigen; betragen doch die über ca. 10 Jahre verteilten einmaligen Ausgaben von 28,5 Mill. CAD gerade 1,6 0
/ oo des Ausgabenvolumens 1992/93 der Provinz British Columbia und 8 % des Ausgabenvolumens des Finanzministeriums).
Implementation II (1994- ) 11 Übern~lime der Projektleitung durch das OCG • Umstrukturierung der Projektorganisation • Überarbeitung des Implementationskonzepts • Beginn der CAS-Implementation im Justizministerium.
3.3.3.2 Schwachstellen des Implementationsprozesses und kritische Er! olgsf aktoren
(1) Die Probleme im bisherigen ,(A„blauf des Implementationsprozes-ses waren weniger technische Probleme als Management-Probleme: das Management des Implementationsprozesses war unzureichend.
Projektorganisation: Die komplizierte Projektorganisation mit einer Vielzahl interner und externer zum Teil nur zeitweise Beteiligter mit unklaren Kompetenzen ist ein Musterbeispiel für "organisierte Unverantwortlichkeif' (s.Abb. 5)
30
Change Management Committee
Liaison Committee
Project Leaders Committee
Budget and Policy Development
Executive Steering Committee
1
Corporate Jmplementa· tion Committee
r
Project Direktor
Project Office
Systems Development
Implementation Leaders
Abb. 5: CAS - Projektstruktur Quelle: LGS 1994, S. 13/14
Open Forum Communications Group
Operations Services
Implementationskonzept: Als gescheitert kann der Versuch gelten,
ohne ausgereiftes Systemkonzept und ohne ausgearbeitetes Imple-.. • 1 .1,.. 1 .. • n .. "11 mentanonsKonzept aen lmptementanonsprozeJ.:> zu starten una uas
System ebenso wie die weiteren Implementationsschritte quasi "on the job" zu entwickeln. Dieser Ansatz der Organisationsentwicklung
mit dem Versuch, den Konsens möglichst vieler zu erreichen, hatte
31
zusammen mit der Kompetenzfragmentierung einen zeit- und ko
stenmäßig in hohem Maße untersteuerten Prozeß zur Folge.
Ungesicherte Projektfinanzierung: Der Veizicht äuf ein geschlos
senes Implementierungskonzept mag auch auf die von Anfang an
ungesicherte Projektfinanzierung zurückzuführen sein. Erst nach
Verabschiedung des jeweiligen Haushalts und des darin vorgese
henen Finanzierungsvolumens konnten die Arbeiten für das Haus
haltsjahr geplant wer~en. Darüber hinaus führte offenbar auch die
finanzierungsbedingte Vergabe von Festpreis-Aufträgen zur Lö
sung komplexer offener Probleme zu unbefriedigenden Ergebnis
sen (Auditor General 1993, S. 89).
Technische Probleme: Technische Probleme treten zwar gegenüber
den Management-Problemen in den Hintergrund, sie \Varen aber dennoch präsent. In dieser Hinsicht als besonders gravierend er
wies sich der Versuch, die Nicht-Pilot-Ministerien über ein zu
entwickelndes Interface direkt an das CAS anzuschließen. Die in
diesem Zusammenhang entstandenen Probleme konnten nicht ge
löst werden, und es ist fraglich, ob die Datenmengen der großen
Ministerien mit der gegebenen System-Architekur bewältigt wer
den können: "The file capacity for General Ledger transactions is
already nearing its limit with the current implementation° (LGS 1994, S. 67).
(2) Der "Pilot Implementation Review" (LGS 1994) diskutiert eine
Reihe von Grundsatzproblemen, deren Lösung erst den erfolgreichen
Abschluß des CAS-Projektes erwarten läßt. Es sind dies:
die Restrukturierung der Projektorganisation;
die Entwicklung eines abgestuften Implementierungskonzepts mit
der Formulierung kleinerer und besser kontrollierbarer Teilpro
jekte;
der Aufbau einer Service-Organisation zur Unterstützung der An
wendungen in den einzelnen Behörden und eine hinreichende
Schulung der das System nutzenden Mitarbeiter;
32
die Sicherung der Akzeptanz des Systems durch die 11Stakeholder11:
" ... there is no general agreement on the common system approach. Commitrnent is critical, without it, stakeholders usually cause sy
stem failures" (LGS 1994, S. 68);
die Zusicherung der notwendigen finanziellen Ressourcen, insbesondere auch für die Systemanwender und für deren Unterstüt
zung;
die vollständige Überprüfung der Systemarchitektur vor Anschluß
weiterer Ministerien mit dem Ziel, das Datenmengenproblem zu lösen: 11The data explosion that could be created with the addition of other core application systems has yet to be determined" (LGS 1994, s. 68),
der Übergang auf die Version 16.5 des Walker-Software-Pakets zur Ermöglichung einer dezentralen Verarbeitung der Daten.
4. DAS RECHNUNGSWESEN DER GEMEINDEN IN BRITISH
COLUMBIA
4.1 Rahmenbedingungen
(1) Das System der Kommunalverwaltung in Kanada ist gekennzeichnet durch eine stärker fragmentierte Aufgabenwahrnehmung als
wir es in Deutschland kennen. Die im Grundsatz territoriale AJlzuständigkeit von Gemeinden gibt es nicht. Das kanadische Kommunalsystem setzt sich im wesentlichen aus den folgenden Verwaltungseinheiten zusammen:
- Mun1cip::il1ties (f;eme1nden): Sie werden aufgrund der Pinwohnerzahl (EW) und der Gemeindefläche (F) untergliedert in 'Villages' (EW 2500), 'ToVtns' (2500 < E\V 5000), 'Cities' (EW > 5000) und 'Municipal Districts' (F > 800 ha und Bevölke-
33
rungsdichte < 5 EW /ha) ( s. Municipal Act, Sec. 20).
- School Districts: Für das Schulwesen zuständige terri-toriale Verwaltungseinheiten; s. School Act.
- Regional Hospital Districts: Für das Krankenhauswesen zuständige territoriale Verwaltungseinheiten; s. Hospital District Act.
- Improvement Districts:
- Regional Districts:
Für unterschiedliche überörtliche, kommunalrechtlich nicht näher spezifizierte Aufgabenbereiche zuständige Verwaltungseinheiten wie z. B. Water Districts, Fire Protection Districts; s. Municipal Act, Sec. 822 ff.
Allgemeine, territoriale Verwaltungseinheiten für die Wahrnehmung sämtlicher oder eines Teils der in Sec. 787-790 Municipal Act enumerierten überörtlichen und örtlichen Aufgaben; s. Municipal Act, Sec. 766 ff.
Gegenstand dieser Studie sind mittelgroße und große Gemeinden, in kanadischer Terminologie 'municipal districts' und 'cities', im folgenden der Einfachheit halber als 'Städte' bezeichnet.
(2) Das Aufgabenspektrum kanadischer Städte ist in der Regel enger als das deutscher Städte. Dies ist zum einen die Folge der Aufgabenzersplitterung im kommunalen Bereich, zum zweiten aber auch bedingt durch eine andere Aufgabenteilung zwischen Provinz (Land) und kommunalen Verwaltungseinheiten verbunden mit dem Prinzip der Trennung der Aufgabenwahrnehmung. Kommunen sind auf die Wahrnehmung derjenigen Aufgaben beschränkt, die ihnen die Provinz durch Gesetz (insbesondere Municipal Act) zuweist (permissive legislation). So entfällt beispielsweise der Sozialbereich als Aufgabenbereich für die Kommunen weitgehend.
34
Der Municipal Act nennt die folgenden Aufgabenbereiche, die von Gemeinden wahrgenommen werden können (vgl. Sec. 497-741):
Erteilen von Genehmigungen unterschiedlicher Art, z. B. für das
Betreiben eines Gewerbes (licensing and regulating) * Hoch- und Tiefbau (public works)
Versorgung und Verkehr (utilities)t
Entsorgung (sewers, storm drains, waste removal)t
Erholung und Kultur (recreation and community services)*
Regulierende Aufgaben im Gesundheitswesen (health regulation)
Betreiben von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen (hospi
tals, accommodation for aged, infirm and disabled)
* Feuerwehr (fire protection)
Bauordnung (building regulations)
Friedhofswesen (cemeteries).
*
Dieses Aufgabenspektrum wird jedoch i. d. R. nicht vollständig wahrgenommen, weil einzelne Aufgaben auf Private, Improvement Districts oder Regional Districts übertragen wurden. Die beispielsweise von der Stadt :rviaple Ridge (municipal district), sechstälteste und gemessen an der Gemeindefläche elftgrößte von 149 Gemeinden in British Columbia wahrgenommenen Aufgaben sind in der obigen Liste mit(*) gekennzeichnet, sofern das in vollem Umfang und mit (t), sofern es nur teilweise der Fall ist.
(3) Die Rechtsgrundlage für die Gemeindetätigkeit bilden der Municipal Act of B. C. sowie die vom Ministry of Municipal Affairs erlasse
nen Vorschriften dazu. Die zum Teil detailliert geregelten Sachverhalte zusammen mit den (statistischen Zwecken dienenden) Informationsanforderungen des Ministry of Municipal Affairs (MMA) haben eine rela-tiv einheitliche kommunale Rechnungsleg11ng Z'Jr Folge gehabt, die sich
erst heute deshalb stärker differenziert, weil einige Gemeinden den über die Rechtsvorschriften hinausgehenden PSAAB-Empfehlungen folgen und das Ministry of Municipal Affaii:s dies auch zuläßt: ".„ where the failure to adhere (to the M:rviA accounting principles. K. L.) results from
35
complying with a pronouncement of the PSAAB, then a qualification (by
the auditor, K. L.) should not be necessary" (MMA-Circular No. 94:02, S. 1). Zur Finheitlichkeit der Rechnungslegung hat auch das Frfordernis der Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer beige
tragen, weil daran ganz wenige Wirtschaftsprüfungsunternehmen betei
ligt sind und die Prüfung unter dem Gesichtspunkt der fairen Präsentation der finanziellen Lage, d. h. unter Beachtung von 'generally accepted
accounting principles' zu erfolgen hat.
Aus diesem Grunde erschien es ausreichend, die empirische Basis für diese Studie auf fünf unterschiedlich große Städte zu beschränken
- City of Surrey
- City of Victoria
- District of Chilliwack
- District of Maple Ridge
- District of Oak Bay
(256 000 Einwohner 1992; bis 1993: District of Surrey)
( 71 000 Einwohner 1992)
( 58 000 Einwohner 1992)
( 50 000 Einwohner 1992)
( 18 000 Einwohner 1992)
Als im Hinblick auf das Rechnungswesen besonders fortschrittlich können die Städte Chilliwack und ~v1aple Ridge gelten: Chilliwack er-
stellt einen, aen PSAAB-Empfehlungen folgenden und vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Testat versehenen konsoli
dierten Jahresabschluß und Maple Ridge hat für sein Budget 1993 einen *'Distinguished Presentation Award'1 und für seinen Financial Report
1991 einen 11Canadian Award f or Financial Reporting" der Government Finance Officers Association of the United States and Canada erhalten.
( 4) Zum Verständnis des kommunalen Rechnungswesens wichtig ist auch die Kenntnis einiger Merkmale der Finanzierung kommunaler Tätigkeit in Kanada.
Die Finanzierung der laufenden Ausgaben erfolgt zu 90% aus eigenen Einnahmen (davon ca. 70 % Grundsteuereinnahmen) und nur
zu 10 % aus staatlichen Zuweisungen (Durchschnittswerte für die
Gemeinden der Provinz British Columbia).
36
Der "Verwaltungshaushalt11 ( operating budget) muß ohne Einbe
ziehung von Krediteinnahmen, aber mit Einbeziehung von Kredi
trückzahlungen mindestens ausgeglichen sein (balanced budget
rule). Kredite dürfen nur zur Finanzierung von Investitionen, aus
gewiesen im 11Vermögenshaushalf' ( capital budget), eingesetzt wer
den.
Der ministerielle Genehmigungsvorbehalt sowohl für die Haus
haltssatzung als auch für eine Kreditaufnahmesatzung sichert die
Einhaltung der Budgetausgleichsvorschrift.
Die Aufnahme langfristiger Kredite durch Gemeinden erfolgt nicht
direkt am Kapitalmarkt, sondern zentral durch die 'Municipal Fi
nance Authority' (M.F A.), eine Gemeinschaftseinrichtung von
Kommunen und Region~ 1 Districts der Provü1z.
4.2 Rechnungskonzept
(1) Das Rechnungskonzept des kanadischen gemeindlichen Rech
nungswesens ist gekennzeichnet durch die Aufteilung des Rechnungs
stoffes auf in sich geschlossene Rechnungskreise (Funds) sowie durch
Besonderheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung von Transak-tionen in der Ergebnisrechnung (basis of accounting) und hinsichtlich des Meßobjektes (measurement focus).
(2) 11Municipal accounting systems should be organized and operated
on a fund basis" (MMA Accounting Principle 2). Ein Fund ist in diesem
Zusammenhang definiert als ein in sich geschlossener Finanz- und
Rechnungskreis mit eigenständiger Rechnung. Er wird in der Regel ein
gerichtet, um die recht- und ordnungsmäßige Verwendung zweckgebun
dener finanzieller Mittel sicherzustellen. Dieses Prinzip hat in der Praxis
allerdings auch eine Umkehrung erfahren: Funds wurden u. a. deshalb
eingerichtet, um vorhandene (angesammelte) finanzielle Mittel der allgemeinen Verwendung durch das kommun~le Legislativorgan zu entzie
hen oder um Forderungen nach Steuersenkungen zu vermeiden. Das in der Schaffung von Reserve Funds und von Reserve Accounts (innerhalb
des General rund) zum Ausdruck kommende finanzieiie Sicherheits
streben ist ausgeprägt. Die in die Untersuchung einbezogenen fünf
37
Städte hatten Ende 1992 im Durchschnitt 62 o/o ihrer laufenden jährii~ chen Einnahmen an Reserven angesammelt (Bandbreite: 24 %-90 % ).
Die Fund-Struktur des kanadischen gemeindlichen Rechnungswe-sens
stellt sich wie folgt dar:
General Revenue Fund (General Operating Fund): Er enthält alle
nicht-zweckgebundenen Einnahmen (insbes. Steuereinnahmen) und die daraus zu bestreitenden lauf enden Ausgaben.
Water Utility Revenue Fund und Sewer Utility Revenue Fund
(Special Purpose Operating Funds): Beide sind ausgabendeckend arbeitende Gebührenhaushalte.
General Capital Fund: Er enthält den Bestand an Sachanlagen und die zu ihrer Finanzierung eingesetzten Mittel sowie deren Ände
rungen im Rechnungsjahr.
Water Utility Capital Fund und Sewer Utility Capital Fund: Sie
enthalten die für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung speziell angeschafften Sachanlagen und die zu ihrer Finanzierung eingesetzten Mittel sowie deren Änderungen im Rechnungsjahr.
Reserve Funds: Die in die Untersuchung einbezogenen Städte haben zwischen 5 und 10 derartige Funds, z. B. für Frsatzinvestitio
nen, für den Ankauf von Gelände, für die Errichtung von Parkplätzen und für die Beschaffung von Feuerwehrgeräten. Über die Verwendung der Fund-Mittel kann nur der Stadtrat mittels Satzung entscheiden.
Trust Funds: Von den Gemeinden verwaltete Treuhandvermögen.
Daß das Fund-System im kanadischen Rechnungswesen in absehbarer Zukunft aufgegeben wird, ist nicht zu erwarten. PSAAB hat in seinen
neuesten Veröffentlichungen (PSAAB 8, 1993 und Accounting f or and
Reporting Capital Property 1994) diese Praxis sogar ausdrücklich bestätigt.
(3) 11Accounting for all funds should be on a modified accrual basis which basis is accrual except for interest on long-term debt'~ (t/Ii\.1A Ac-counting Principle 4). Mit anderen Worten werden die Transaktionen in
38
der Periode erfaßt, in der eine Zahlung ausgelöst wird. Die Ergebnisredm ung ist ~ lso grundsätzlich eine FinTJ.~ hmen-Ausgabenrechnung. Ausnahmen davon gibt es jedoch in unterschiedlicher Richtung:
Zum einen werden auszahlungswirksame Transaktionen in der Ergebnisrechnung bereits erfaßt, bevor Ausgaben entstanden sind, nämlich beim Zeitpunkt des Entstehens einer rechtswirksamen Verpflichtung ( commitment- oder encumbrance accounting). Diese verbreitete Praxis (vier der fünf untersuchten Städte folgen ihr) ist nicht PSAAB-konform, und es gibt eine Absichtserklärung des Ministry of Municipal Affairs, sie in Zukunft nicht mehr zu gestatten (MMA-Circular No. 94:02). Primärer Anreiz für die Gemeinden, schwebende Schulden in der Ergebnis- und Vermögensrechnung anzusetzen, ist wiederum die Reservebildung. Derartig gebundene Mittel können in das nachfolgende Rechnungsjahr übertragen werden, und sie sind damit anderen Verwendungszwecken durch das Legislativorgan (z. B. Steuersenkung) entzogen.
Zum anderen werden bestimmte Transaktionen erst im Zahlungszeitpunkt erfaßt. Dies gilt in der Regel nicht nur für Zinsen auf iangfristige Kredite, sondern beispieisweise auch für Arbeitnehmervergünstigungen und Zinserträge.
Schließlich gibt es noch eine dritte Modifikation der "accrual basis of accounting": Investitionsausgaben werden im Investitionszeitpunkt nur insoweit ergebniswirksam verrechnet, als sie aus Steuern, anderen Abgaben oder staatlichen Zuweisungen finanziert sind. Ausgaben für kreditfinanzierte Investitionen werden hingegen über die Tilgungsperiode verteilt in Höhe der Kredittilgungsbeträge in der Ergebnisrechnung verrechnet.
(4) Weder im Saldo der Ern:ebnisrechnunQ: noch im Saldo der Ver-, „ 11,.,...o' L.J
mögensrechnung ist ein sinnvoll interpretierbares Meßobjekt zu erkennen. Der Saldo der Ergebnisrechnung ist entweder eine Art "Gewinnvor-~ II • 1 "' 1 ~ 'I 1 1 ....... • "I' ... ~ 1 'II n crag ·, genauer: em nocn rucnr zwecKgeounaener tlllllanmenuoerscnun, oder jedoch ein aus angesammelten Reserven zu deckender Einnahmenfehlbetrag. Er ergibt sich prinzipiell als Differenz aus
und
39
Leistungseinnahmen + Transfereinnahmen (extern)
Leistungsausgaben + Transferausgaben (extern) + Investitionsausgaben (eigenfinanziert) + Kredittilgungen ( + Zuführung zu
schwebenden Schulden) + Zuführungen zu Rücklagenkonten
(reserve accounts).
Bei den Zuführungen zu Rücklagenkonten handelt es sich überwiegend um übertragbare Haushaltsreste. Noch weniger aussagefähig als die konsolidierte Ergebnisrechnung sind die Fund-Ergebnisrechnungen, da sie auch die Interfund-Transfers als Einnahmen bzw. Ausgaben ent
halten.
Die (konsolidierte) Vermögensrechnung ist im Prinzip eine Vollvermögensrechnung, die neben dem Finanzvermögen auch Sachvermögen enthält. Auf der Passivseite findet man Kapitalmarktschulden, Transferund Leistungsverbindlichkeiten sowie die Nettoposition, die zu einem erheblichen Teil aus zweckgebundenen Rücklagen besteht. Da das Sachanlagevermögen stets, das Finanzanlagevermögen i. d. R. mit Anschaffungswerten angesetzt ist und Abschreibungen nicht vorgenommen werden, dürfte die Nettoposition den wie auch immer ermittelten Reinvermögenswert stets überschätzen. Sie ist somit kein geeigneter Indikator für das Reinvermögen, sie ist es aber natürlich auch nicht für die "Zahllasf' (Nettogesamtschulden). Die Aussagefähigkeit der Nettoposition wird bei den Vermögensrechnungen für die Funds noch weiter dadurch beeinträchtigt, daß sie durch Interfund-Transaktionen nahezu beliebig manipulierbar ist.
(5) Das traditionelle Rechnungskonzept des kommunalen Rechnungswesens ist somit nicht in Übereinstimmung mit dem von PSAAB bisher vertretenen Nettogesamtschuldenkonzept wie es für die Kommunen in PSAAB 8 niedergelegt ist. Diese Situation beginnt sich sukzessive zu ändern. Von den untersuchten Städten ist die Stadt Chilliwack am weitesten in PSAAB-Richtung gegangen: ihr Jahresabschluß 1993 weist (auch) die Nettogeldschulden und deren Änderung aus. PSAAB andererseits ist jedoch gerade dabei, das von ihm bisher vertretene Rechnungskonzept einer Überprüfung zu unterziehen: Ein sog. "Associates
40
Draft11 on "Accounting f or and Reporting Capital Property" vom April
1994 sieht für die Zukunft den Übergang zum Reinvermögens- oder
Nettoressourcenkonsumkonzept vor, was u. a. den Ansatz des gesamten
Sachvermögens und die Abschreibung seiner abnutzbaren Bestandteile
erfordert.
43 Rechnungslegung
(1) " ... each of the following statements are acceptable and in com
pliance with section 397(1) of the Municipal Act:
1) Fund financial statements only, or
2) consolidated financial statements only, or
3) consolidated financiai statements with fund financiai statements
provided as supplementary information ... " (MMA-Circular No.
94:12).
(2) Die Entwicklung geht derzeit von Ziff. 1) obiges Zitat nach Ziff.
3). Möglicherweise ist das aber nur eine Zwischenstufe, so daß schließ
lich nur noch konsolidierte Rechnungen publiziert werden. Die Struktur
der Rechnungslegung der in die Studie einbezogenen Städte zum Ende
des Rechnungsjahres 1992 ist inAbb. 6 \\i.edergegeben.
41
Rechnungs- Alle General General Reserve Trust Water Utility Sewer Utility egungs- Funds Revenue Capital Funds Funds Revenue Capital Revenue Capital
reis Fund Fund Fund Fund Fund Fund
Rechnung typ
Vermögens- (1 ),(2), [1)11,(2), (2).(3), 121 2>,(3) (11.(3), ( 1) ll,(2) 12),[3), (llll,(2), (2),[3).
rechnung (5) (3),(4), (4),(5) (4),[51 (41,(5) (31. (4). 141,(5) (31, (41, (4f,{5) (5) (5) 151
Ergebnis- (1),(2), ( 11 ll,(2) 15) (5) (1) 11,(2) (1 )11,(2). N/A rechnung (51 (31.(4), N/A (3), (4). N/A (3),(4),
(5) (5) 151
Finanzie- Pl !3),151 (3),15) t3l.15l rungsrech-nung
Änderung 12) ( 1 ) 1) 121,(3), (1111 (3),(5) { 111) (3),(5) des eigen- 151 kapital-finanzienen Sachanlage-vermögens
(1) Chilliwack l J Chilliwack publizien zusammengefaßte Rechnungen für jeden (2) Maple Rige Fund !Revenue + Capitall. (3) Oak Bay 2) Maple Ridge faßt Reserve Funds und Trust Funds in einer (4) Surrey Rechnung zusammen. (5J Victoria
Abb. 6: Struktur der kommunalen Rechnungslegung
Der Abbildung ist hinzuzufügen, daß inzwischen auch die Städte Oak Bay (ab Rechnungsjahr 1993 und Surrey (ab Rechnungsjahr 1994)) kon
solidierte Rechnungen vorlegen; Chilliwack beschränkt sich ab Rech
nungsjahr 1993 auf die Publizierung von konsolidierten Rechnungen und teilkonsolidierten Rechnungen [für (General Fund/Water Fund/Sewer
Fund), Reserve Funds und Trust Fund].
Die Abbildung 6 macht die Folgen des fragmentierten Rechnungswesens für die Rechnungslegung deutlich: Ohne Konsolidierung ist selbst
für einen Experten ein Einblick in die finanzielle Lage einer Kommune unmöglich.
42
(3) Der Rechnungslegungskreis der konsolidierten {Gesamt-)Rechnungen umfaßt alle Funds wie in Abb. 6 angegeben. Dies schließt auch die Trust Funds ein und ist damit ein Verstoß gegen PSAAB 6 (Ziff. 75).
Andere im Eigentum der Gemeinden befindliche oder von ihr kontrollierte Organisationseinheiten wurden mindestens bei den einbezogenen Städten - nicht konsolidiert. Sofern es überhaupt solche Organisationseinheiten gibt, sind sie allerdings materiell unbedeutend.
Anders als bei deutschen Kommunen sind die Rechnungssysteme und die Rechnungslegungsvorschriften für die einzelnen Komponenten des Konsolidierungskreises, als die Funds, gleich. Der Konsolidierung stehen somit keine grundlegenden Schwierigkeiten im Wege.
( 4) Als Beispiele für die Struktur der vorgelegten Rechnungen sind in den folgenden Abb. 7 bis 9 die konsolidierte Vermögensrechnung, die konsolidierte Ergebnisrechnung und die konsolidierte Finanzierungsrechnung der Stadt Chilliwack für 1993 wiedergegeben.
Consolidated Statement of Financial Position December 31, 1993 with comparative figures for 1992
Assets Cash and short-tenn investments (\ote 2)
Accounts recei \•able ( \ote 3)
lnsta.lments recmable (Note 4)
Other a.ssets
Deposit - i\lunicipal Finance Authority f\ore 7)
Capital assets (\lote:;)
Liabilities Accounts payable 1 \ote 61
Lne:imed rerenue
Ref undable depos1ts
Reserre - Municipal Finance Authority f\ote ~l
Long-tem1 debr outs!.wding 1\me 9J
Equity Fimncial equity
Current Fund L\01e SI
Capital Fund
Reserve Fund
Trust Fund
Equit\' in capital :.ISSets
P..\. Ree\ö, C.A.. Director of Finance
1993 1992
$38.020.189 $27.360.279
1.404.344 10.961.498
..j,960.3!5 2.833,785
985.008 1.5-18.189
567.953 517.768
51.938.309 43.221.510
l 55.9-19.~16 142SL-112
$20':'.SSS.02) $185.592.931
55.799.-173 $5.801.432
l.460.609 l.047.-±29
773509 6"7L773
567.953 517.768
8.601.5-H 8.038.402
13.173.029 J 3.928.437
2L874.573 21.966.839
24.033.325 20.815.714
200.731 712.694
18.876.951 12.89-.277
25.02- 1-1.738
-13.136.03-1 3-1.-160.423
1-12.877,-113 129.165.669
!36.013.-152 !63.626.092
s20-.888.021 s 185.592.931
43
ALL "'fl"t..llll. 1; Konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Chiiiiwack iür
1993
44
Consolidated Statement of Financial Activities Year ended December 31, 1993 with comparative figures for 1992
1993 1993 1992
Actu:tl Budget Actu:tl
Revenues (l"n:iudited)
\lunicipal tax:ition :ind gr:.mts-in-lieu of t:i.xes $20.-HSS'7 520.399.55 J 519.395.653 Gorernment grants and transfers 5.402.200 6.SOS.545 6.069.6!5
Sale of ser;ices J J .62-313 8.-73.000 1 J.222. !35
Licences. permits. penailles :md fines l.-95.552 l.25 l.612 l.588.95-
Return on inveslll1ents 1.697.795 -180.000 l.'"78.281 rt'lntrihnrirm< frnrn r1„,.„1""""' ~nrl f'llho>r ~ j:QQ ;:;;~.; ~~,.J-~{) ~ 1 l1h ()OQ ~v'""~~"v"" "v"' ~''''vJ'''" ~·~V"''' '-'• „ .... '•--'..J~ J•'-'- ~'' ,FV -'• ... _/'-'•'""'""' J
Collections for other gO\·emments & sundry 21.)':'8.576 20.„:0.000 19.123."1)]
70.839.5~8 62.00:.„ss 6-t.372.650
Expenditures General gO\·emment services 4.69:'.605 5.593. 163 5.857.315
Protectire ser•ices 7,'"10.365 s.„1s.39s -.299.+.i2
Transportation ser•ices 12.„;-.011 12.451.200 8.292.:'31
Landfill operations Lo68.!56 l.0)-i.100 1.322.291
\Vater and sewer se1Y1ces 6.339.779 9.l-!8.288 7.950.955
Recreation and cultur:il services 5.570.863 5.6+1.945 5.016.lS'i
Em·irnnmen!al derelopment J.o6„.-31 Sl:'.428 -'f2.507
lnterest and other 2,099.634 2.090.950 2.068.102
Transfer. coflections forother gmernmen!S1\me 101 20.598.:'26 20.000.000 !8.438.823
61,656.970 6i218.472 56.988.350
'.'iet revenue (expenditures) 9.182.)78 (3.211.014) -.385.731 Debt principal repayments (5o6.967) (528,050) (507,6)-:1)
Change in financial equity 8.6-5.611 (3.739.o64) 6.s-:-s,09-
financial equi~» beginning of year 34.460.-123 3-i.-.i60A23 2-.582.326
financial equity. end of rear $43.136.034 $30.721.359 S3-.i.„&H23
Abb. 8: Konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Chilliwack für 1993
Consolidated Statement of Changes in Financial Position Year ended December 31, 1993 with comparotive figures for 1992
1993 1992
Cash provided by (used for) Operations
~et incre:ise in financial equity S8,675.6l l S6.878,097
Decrease (increase) in accounts receirable 3.557,15-.i ( .f. ~29,868)
Increase in instalments receivable C,127,030l (1.012.440)
Decrease in other aiSets S63J81 788.019
lncrease (decrease) in accounts pa~·able (1.959) 1.603,009
lncrease in uneamed revenue 413.180 4U.395
lncrease in refundable deposits IOl.736 41,994
l'iet ca.sh from Operations 11.181.873 3.980.206
Financing
Long-tenn debt used for capital expenditures (52 l.963> C'77.3o6)
Change in cash and short-term investments I0.659.910 3.202.900
Cash and short-tenn investments, beginning of year 27.360.279 24.157.379
Cash and short-tenn investments, end of year 538.020,189 S27.36o.279
45
Abb. 9: Konsolidierte Finanzierungsrechnung der Stadt Chilliwack
für 1993
46
Dazu sind folgende Anmerkungen erforderlich:
Das Financial Equity (FE) entspricht in etwa der Differenz von Fi
nanzvermögen (tA) und kurzfristigen Verbindlichkeiten (LS). t:s
ist also ein 'working capital'-Indikator.
FE == (CA - CE) - LL - LS + FA
CA: Sachvermögen ( capital assets) CE: Eigenkapitalfinanziertes Sachvermögen ( equity in capital
assets) LL: Langfristige Verbindlichkeiten (longterm liabilities)
Wegen (CA - CE) - LL (Kapitalmarktfinanzierung von Investi
tionen) gilt für FE - FA - LS. Diese Saldogröße ist nur für den Fall CA = CE, d. h. entweder bei vollständiger Eigenfinanzierung
1 ... ~ , 1 1 • ....._ T• 1 ~ .1. • 1 l""t t 1 ·~ aer invesnnonen oaer oe1 1~1cm-A.nsarz aes .)acnan1agevermogens (CA = CE = 0) mit der von PS.AAB empfohlenen Saldogröße "Nettogesamtschulden" (LL + 1S - FA) identisch. Entsprechendes gilt für die Ergebnisrechnung.
Wie weiter oben erläutert wurde, erfolgt die Kreditaufnahme der Gemeinden über die Municipal Finance Authority (M.FA.), die
einen Teil der Krediteinnahmen einem Reservefonds zuführt. Zur Sicherheit muß sich die Gemeinde darüber hinaus verpflichten, der
M.F.A unter bestimmten Voraussetzungen Kredite zur Deckung von Rückzahlungsverpflichtungen zu gewähren. Die Stellung beider
Sicherheiten endet mit dem Auslaufen eines Kredites. Die von der M.F.A. einbehaltenen Anteile an den Krediteinnahmen werden von
der Gemeinde als Forderung ausgewiesen. In gleicher Höhe wird eine Rücklage gebildet, d. h. die M.FA.-Anteile an den Kreditein
nahmen werden faktisch aus Steuermitteln finanziert.
Der Ausweis der M.FA.-Eventualverbindlichkeiten in den Vermögensrechnungen der in die Studie einbezogenen Städte erscheint zum Teil fragwürdig:
• Surrey weist nicht nur die hinteriegten iiquiden Mittel, sondern auch die hinterlegten Schuldscheine als Forderung aus und bildet in Höhe der uGesamtgewährleistung" gegenüber
der M.F A. eine Rücklage.
47
• Die Praxis in Victoria entspricht derjenigen von Surrey, allerdings mit dem Unterschied, daß die "Gesamtgewährleistung"
~a 1 f ,._ I y-'t .A • 1 „ 1 ....... •• 1 1 1 1 _ , 1 _ gegenuoer oer M.t' .A. mcnl a1s KUcK1age, sonoern a1s ver-bindlichkeit in der Vermögensrechnung erscheint.
• Oak Bay schließlich weist zwar nur die bei der M.F A. hinterlegten liquiden Mittel auf der Aktiv- und Passivseite aus, auf der Passivseite jedoch nicht als Rücklage, sondern als Verbindlichkeit.
Die in den Jahresberichten aller fünf Städte dazu gegebenen Erläuterungen sind so dürftig, daß sich ein außenstehender Leser kaum eine Vorstellung über Charakter und Bedeutung dieser Bilanzpositionen machen kann.
(5) Obgleich die Abschlußrechnungen der Stadt Chilliwack als "fortschrittlich" hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit und im Vergleich zur überwiegenden Rechnungslegungspraxis gelten können, geht die von PSAAB angestrebte Rechnungslegung - wie oben bereits erwähnt -weiter. Wie die konsolidierten Rechnungen kanadischer Gemeinden zukünftig gestaltet sein könnten, zeigen die in den folgenden Abb. 10 bis 12
enthaltenen Musterbeispiele, die dem PSAAB-Associates Draft "Accounting for and Reporting Capital Property" (April 1994) entnommen sind.
48
Local Govemment Model
Municipality X Illustrative Consolidated Statement of FinanciaJ Position as a.t December 31, 1993 1993 1992
Actual s
Actwl Liabilities $
Temporary Laaru Payable Accounts Payable and Acc:rued Liabilities Deferred Revenue Accrued Debt Interest (1) Long-term Debt Outstanding Pension Benefits (1) Vested Siek Leave Benefits (1)
Financial Assets
Cash and Temporary Investments loans Rec:eivable Rec:eivab!es lnventories Held for Re-sale Other Long-terrn Investments
Capital Property (NBV) Deferred Government Transfer Revenue (4)
:-..:et Position (i.e., acc:umulated operating surplus)
Equity
Fund Balances (3} Unfunded Liabiiities (lj Deferred Govenunent Transfer Revenue {4) Equity in Net Investment in Capital Property
84,.256 175,462
6,879 5,000
1,096,546
400,000 295,000
2,063,143
719,970 228,720
6,879
360,906 375,000 275,000
1,966,475
105,685 133,139 86,935 97,802 87,916 91,987 42,835 38,7 49
2.545 73 325,916 361,1::i2
3,045,088 2)'35,721 (419,760) (359,827) 888,101 771.171
59,319 (593,817) (700,000) {650,000) (419,760) (359,827)
1,948,542 2,374,815 888,101 771.171
April 1994 Statement of Principles Appendix IV
(see attached schedule)
(see st:atement of
oper.otions)
(see attached schedules)
(see attached schedule)
(1) PSAcS 8, '!l.12 states accounting for all of a !ocal govemment's Liabilities because they bear directly on future revenue requirements and on the ability of a local govemrnent to finance its acti•ities and meet itsliabilities and commitments. (2) PSAcS 8, '!l.11 states that this difference is one unportant indicator oi finandal position for local govemrnents. (3) PSAcS 8, 'll-11 states that fund balances are one measure of financial position already reported by loca! govemments. (4) This revenue is deferred because it was used to acquire capital property. TIUs Statement of Principles rec:ommends that such revenue be deferred and amortized over the same period as the related capital property (i.e„ its useful llie). t-.,:ote: Interfund balances have been eliminated (due to/from other funds). Opening and dosing fond balances are induded on the individual fund schedules.
Abb. 10: PSAAB - Muster für die kommunale Vermögensrechnung
(Quelle: CICA-PS.A._..\B, Accounting for and Reporting Capital Property 1994)
49
local Govemment Model April 1994 Statement of Principles Appendix IV
Municipality X Illustrative Consolidated Statement of Operations for the period ended December 31, 1993
Revenues
Taxation Govemment Transfers User Ch.arges Other
Expenses
Genera 1 Government Protection to Persons/Property T ransporta tion Landfi!l W a ter &. Sewer Recreation and CuJture Planning Interest Costs (2) Accrued lnterest Costs (2) Accrued Benefits (2)
,; -,~.:c:.
Add: Opening Equity (opening accumulated operating surplus)
1993(1)
Budget s
1,300,000 1,290,067
740,000 10,000
3,340,067
258,651 l,]38,062
672.491 Tl ,595
351,765 362,1 Il
129,325 123,000
5,000 45,000
3,163,000
; < i'ti j)J,7
1993
Actual s
1,316,783 1.274,3%
711,229 9,618
3,312,026
247,059
J,159,925
669,830
100,941 342,327 358,731
143,135 123,148
5,000 45,000
3,195,096
1992 Actual
s
1,195,425 S17,163
623,879
7,542
2,644,009
216,408
970,001 566,182
32.n4 261,064 324,847
129,078 125,222
0 0
2,625,525
·.· ,.Xii6.93o:<'.?T18A84:
771,]71 752,687
(1) Budgeted eJCpenses include the operating budgeted expenditures + depreciation. i.e., they exdude the expenditures shown in the capit.al fund. Budgeted Revenues include those of all Funds (i.e., excluding in~r-furu:l transfers, the budgeted revenues indude the eJCtemal revenues of the current and capital funds) adjusted for the deferred govemment transfer revenue.
(2) These amounts would normally be presented by function.
Note: Depreciation was roughly estirnated for the entire capital property balance based on an average useful üfe of 35 years for govemment capital property (an arbitrary choice ortly}. Tue calcutatioru assurne tlut the goverrurient is in its sixth year of operation for the purposes of the depreciation cakulation. Depredation is aUocated to departments based on the size of their current fund budgeted expenditures to total budgeted current fund expenditures.
Abb. 11: PSAAB - Muster für die kommunale Ergebnisrechnung (Quelle: CICA-PSAAB, Accounting for and Reporting Capital Property 1994)
50
Local Government Model
Municipality X Illustrative Consolidated Statement of Changes in Financial Position for the period ended December 31, 1993
Operating Activities (]}
Net before Financing Activities
Add: Non-cash ltem - Depredation (3) Decreases in Receivables (2) Increases in Siek Leave Payable (2) lncreases in Pension Costs Payable (2)
Increases in Debt Interest Payable (2)
lncrease in Deferred Covemment Transfer Revenue (4)
Less: Decrease in Accounts Payable (2) lncrease L""i L-,ve..'"1tories (2}
Net Cash From Operations
lnvesting Activilies (1)
Investments Capital Property Acqu.isitions (3)
Net Cash Required for Investing Activities
Fin.i1ncmg Activities {1}
1993 $
J] 6,930
100,000 14,938 20,000 25,000 5,000
59,933
(53,258) (4,086)
284,457
(2.470) (409,367) (41 Ul.37)
Long-tenn Debt bsued 785,000
April 1994 Statement of Prindples Appendix IV
1992 s
18,484
88,304
12,632
359,827
(23,428) (2.031)
453,788
{757,801) (757,801)
Long-term Debt Repaid {49,360) (45,500) Net Cash from Financing 735,640 (45,500)
ti:ci~s1%'@.H~·ca1J,~~1en~;mw;1;:,r:r~m3miwzm2::"'·n·~..26Q .. r\·rn·&rnr;;rFwr•;1?49.PH)
Opening Net C.uh and Temporuy Investments
Closing Ne! Cash and Tempor:try Invl!!!itments •
• R~pr~smt~d by: Cash and Temporary Investments Temporary Loans Payable
(586,831)
21,429
105,.685 (84,256)
21,429
{237,318)
(586,831)
133,139 (719,970) (586,831)
(1) PSAcS 8, 1.51 recommmds dassifying cash flows by operating.. investing i!nd financing activities. (2) PSAcS 8, 1.52 recommends reporting significant non-cash items. (3) These numbers adjust for the non-cash impact of depreciation and the use of cash represented by c;ipital property acquisitions. ( 4) This change shows the incre.ase in goverrunent transfers c:omprised of transfers received in the year net of the amortiZation of deferred govemment transfer revenue related to capital property.
Abb. 12: PSAAB - Muster für die kommunale Finanzierungsrechnung (Quelle: CICA·PSAAB, Accounting for and Reporting Capital Property 1994)
51
Vergleicht man diese Musterrechnungen mit den Rechnungen der Stadt Chilliwack, so fallen insbesondere die folgenden Unterschiede auf:
Vervoliständigung des Ausweises der Verbindiichkeiten durch Aufnahme von Zinsverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen und
Rückstellungen für andere zugesagte Arbeitnehmervergünstigun
gen.
Ausweis des Sachanlagevermögens zu um Abschreibungen vermin
derten Anschaffungswerten.
Bruttoausweis des Anschaffungswertes von Sachanlagen, Passivierung von staatlichen Investitionsbeiträgen und erfolgswirksame
Verteilung der Investitionsbeiträge über die Anlagennutzungsdauer.
Ausweis der Nettogesamtschulden und des Reinvermögens als Saldopositionen der Vermögensrechnung. Die außerdem erfolgende Aufteilung des Reinvermögens in die es repräsentierenden Positionen ist allerdings nur vor dem Hintergrund einer weiteren Prakti
zierung von Fund-Accounting und bei Kenntnis seines Grundkonzeptes verständlich. Es gelten die folgenden Zusammenhänge:
CA+FA= LL+ LS+ LU +EQ5
EQ= Equity
(CA- LL) Equity in Net Investment
- (FA - LS) Fund Balances ( = Saldo der Ergebnisrechnung der Stadt Chilliwack6)
-LU Unfunded Liabilities
Die Ergebnisrechung ist dem Konzept der Vermögensrechnung entsprechend umgestaltet, d. h. sie enthält Abschreibungen und andere nicht-zahlungswirksame Aufwendungen, jedoch keine Kredittilgungen.
Der Saldo der Ergebnisrechnung ist mit der Reinvermögensände-rung identisch.
5 Zur Bedeutung der Symbole siehe S. 46.
6 V gL dazu S. 46.
52
Die Finanzierungsrechnung enthält die Investitions- und langfristi
gen Finanzierungstransaktionen vollständig.
4.4 Funktions- und Strukturmerkmale kommunaler Rechnungssy
steme
(1) Das Rechnungssystem kanadischer Gemeinden ist geprägt durch die große Zahl von Rechnungskreisen (Funds) allgemein und . speziell durch eine Vielzahl von Rücklagekonten innerhalb des General Revenue
Fund (Reserve Accounts) und von separaten Rücklagefonds (Reserve Funds). Sie eröffnen dem Gemeinderat (bei den Reserve Funds) oder sogar der Gemeindeverwaltung (bei den Reserve Accounts) die Möglichkeit, eine extensive Rücklagenpolitik zu betreiben und Forderungen nach Steuersenkungen oder Mittelkürzungen im Budget abwehren zu können. Die Gemeindestatistik der Provinz British Columbia (MMA, Municipal Statistics 1992, Schedules 62/66) weist für 1992 die folgenden Werte für die Relationen "Gesamtbetrag der Rücklagen/Gesamtbetrag der laufenden Einnahmen aller Funds" und "Aufteilung der Rücklagen auf Reserve Accounts und Reserve Funds 11 auf:
T'\. •• -~t..~ ~L-:„„. ~~ .::~ m IL'.A m l'lC. 01 \ LJUl l,.;ll~\,;Ulllll. \,;d, U..J 70 \. u~ -10 I ..Ju 70)
------ - - - - - --------Chilliwack: ca. 89 % (62 %/38 %) Maple Ridge: ca. 72 % (38 %/62 %) Oak Bay: ca. 33 % (37 %/63 %) Surrey: ca. 89 % (50 %/50 %) Victoria: ca. 24 % (34 %/66 %)
Die Stadt Surrey beispielsweise verfügt über 12 Rücklagenkonten (Reserve Accounts) innerhalb des General Revenue Fund und über 9
Rücklagen-Fonds (für Oak Bay ist das Verhältnis 2 zu 7).
Innerhalb der Rücklagenkonten finanziell am bedeutsamsten ist die
"Reserve f or Future Expenditures", also die Summe der übertragbaren Haushaltsreste. Haushaltsreste sind grundsätzlich übertragbar, wenn eine rechtswirksame Verpflichtung ( commitment) eingegangen wurde.
53
Somit ist die Kombination von Fund Accounting und Commitment Accounting eine der Ursachen für die Ansammlung von Rücklagen.
Die Errichtung von Rücklagenfonds ist in den Sections 378 ff. und 985 des B. C. M unicipal Act geregelt. Dabei handelt es sich um zwei Typen von Fonds: primär aus Zuweisungen des General Revenue Fund gespeiste Fonds und primär aus zweckgebundenen Beiträgen gespeiste Fonds. Beispiele dafür sind der '1Equipment Replacement Reserve Fund" (ER-RF) und der uDevelopment Cost Charge Reserve Fund" (DCCRF). Im ersten Fall werden allgemein verfügbare finanzielle Ressourcen intern mit einer Zweckbindung belegt, bevor sie ausgegeben werden. Im
zweiten Fall sind bereits die Einnahmen zweckgebunden.
Wie in Abschnitt 4.3 dargelegt, wird abnutzbares Sachanlagevermögen nicht abgeschrieben. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit (nicht die Pflicht!) einen ER-RF einzurichten und ihm aus dem General Revenue Fund regelmäßig oder unregelmäßig Mittel für die Durchführung von Ersatzinvestitionen zuzuweisen. Die regelmäßige Zuweisung erfolgt in der Weise, daß die die Anlagen nutzenden Verwaltungsbereiche mit einer im Budget enthaltenen internen Abgabe ("Abschreibungen") belastet werden und daß diese Abgaben dem ER-RF gutgeschrieben werden 7. Aufgrund der für den General Revenue Fund geltenden "balanced budget rule" müssen sie durch Einnahmen gedeckt sein. In der konsolidierten Ergebnisrechnung müßte daraus ein Einnahmenüberschuß resultieren; die in die Studie einbezogenen Städte weisen jedoch weiterhin "transfers to own reserve accounts and other funds" aus.
Die kanadischen Städte überlassen die Erschließung von Wohn- und Geschäftsgebieten i. d. R. kommerziellen Partnern. Diese Partner schaffen die Infrastruktur, übertragen sie der Gemeinde kostenlos und entrichten darüber hinaus Beiträge an die Gemeinde, die deren zusätzliche Investitionsausgaben für "providing, constructing, altering or expanding
7 "Replacement of vehicles and equipment is provided for on a straight line basis
in accordance with the estimated useful Jives of assets. \'ehicle and equipment
replacement is funded through equipment usage charges with corresponding
transfers to reserve funds" (1992 Surrey Financial Report, S. 24).
54
sewage, drainage and highway facilities ... and providing park land118
decken sollen (B. C. Municipal Act, Sec. 983), sog. Development Cast Charges (DCC). Die Einnahmen aus derartigen Beiträgen müssen in einen DCC-Reserve Fund eingebracht werden (B. C. Municipal Act, Sec. 985), und sie dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie erhoben wurden.
(2) Die Finanzbuchhaltung besteht aus der Hauptbuchhaltung (General Ledger) und einer Reihe von Nebenbuchhaltungen (Subledgers),
insbesondere der Kreditorenbuchhaltung ( accounts payable mit purchase order system), der Debitorenbuchhaltung, der Grundsteuerbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung. Der Kontenplan der Hauptbuchhaltung weist grundsätzlich die im folgenden wiedergegebene Struktur des Kontenpians der Stadt Oak Bay auf.
Vermögenskonten: 4-stufig, 8-stellig
X X X X X X X X
F H G UG
F: Fund, z.B. General Revenue Operating Fund
H: Vermögenshauptgruppe, z.B. Forderungen
G: Vermögensgruppe, z.B. Forderungen aus Leistungen
UG: Vermögensuntergruppen, z. B. Forderungen im Zusammenhang mit dem städtischen Sport- und Erholungsangebot.
8 Hervorhebungen vom Verfasser.
55
Schulden- und Reinvermögenskonten: 4-stufig, 8-stellig
X X X X X X X X
F H G UG
F: Fund
H: Schuldenhauptgruppe, z. B. Verbindlichkeiten
G: Schuldengruppe, z.B. Sonstige Verbindlichkeiten
UG: Schuldenuntergruppe, z.B. noch zu erstattende Reisekosten
~innahmenkonten: 3-stufig, 8-stellig
X X X X X X X X
F H G
F: Fund
H: Einnahmenhauptgruppe, z. B. Steuern
G: Einnahmengruppe, z.B. Grundsteuern
56
Ausgabenkonten: 4-stufig, 12-stellig
X X X X X X X X X X X X
F FK TF AA
F: Fund
FK: Funktion, z. B. Öffentliche Sicherheit
TF: Teilfunktion oder Organisationseinheit oder Programm, z. B. Verwaltung
AA: Ausgabenart
In der Regel ist das Kontensystem der Hauptbuchhaltung 11 unterlegt" durch ein System zur auftragsweisen Erfassung der Ausgaben (einschl. der internen Verrechnung von Transaktionen wie z.B. Abschreibungen). Insoweit die Ausgaben auftragsweise erfaßt werden, dient die 11Auftragsbuchhaltung" als Datenquelle für die Hauptbuchhaltung. In ähnlicher
Weise werden auch andere als Ausgabendaten zunächst über Nebenbuchhalturnzen erfaßt (z. B. Kreditoren) und dann in Form von Sammel-........ '\ - - ; - - --
buchungen in die Hauptbuchhaltung übertragen. Ein Problem, das bereits bei der Provinz British Columbia zu beobachten war, nämlich das t1Ausufern" des Kontenplans und die Einrichtung (zu) vieler Konten, zeigte sich auch wieder auf der kommunalen Ebene. Das Bestreben, möglichst allen (denkbaren) Informationswünschen Rechnung zu tragen, unterstützt durch die (vermeintlich unbegrenzten) Möglichkeiten der Datenverarbeitung ist offenbar häufig Anlaß für die Überfrachtung des Kontenplans.
(3) In allen fünf Städten ist das Rechnungswesen seit mindestens einem Jahrzehnt DY-gestützt. Die gegenwärtige Situation in bezug auf Hard- und Software stellt sich wie folgt dar:
Mainframe-Computer und davon getrennt betriebenes PC-System. Selbstentwickelte Software. Die Lizenz für deren Weiterentwicklung und Vertrieb wurde an ein Softwarehaus (SFG: Software f or
57
Government) vergeben. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ersatz von Hardware wird vermutlich ein Standard-Software-Paket
erworben.
Mainframe-Computer und damit verbundenes PC-System. Verschiedene Standardsoftware-Module (z. B. Accounts Payable, Payroll) wurden erworben und in Eigenentwicklung verbunden. Inner
halb der nächsten zwei Jahre wird das PC-System ersetzt und damit im Zusammenhang wird ein Standard-Software-Paket erworben, dessen Kosten sich auf 600 000.- bis 1 Mill. CAD belaufen.
PC-System mit SFG-Software ist derzeit in der Anwendung. Ände
rungen sind nicht geplant.
Minicomputer mit Terminals und WILCO-Software ist derzeit in der Anwendung. Eine kürzliche Überprüfung der Hardwarekonfiguration hat zu der Entscheidung geführt, die vorhandene Hard
ware nicht durch ein vernetztes PC-System zu ersetzen. Ebenso hat eine Überprüfung verschiedener Standard-Software-Pakete die Nettovorteile der benutzten Software bestätigt.
PC-System mit Response-Ware-Software. Hard- und Softwarekonfiguration sind seit einigen Jahren unverändert. Änderungen sind derzeit nicht geplant.
Die Standard-Software-Pakete enthalten sämtlich mindestens Module für die Hauptbuchhaltung einschließlich Erstellung der Abschlüsse
(Jahres- und Monatsabschlüsse), für die Kreditorenbuchhaltung einschl. System zur Erteilung externer Aufträge, für die Lohnbuchhaltung und für die Grundstücksbesteuerung, die meisten darüber hinaus ferner ein Modul für die Debitorenbuchhaltung und eine interne Auftragsbuch
haltung Gob order system ), die eine Ausgabenerfassung für einzelne Projekte und Aktivitäten ermöglicht.
( 4) Die der eingesetzten D V-Software zugrunde liegende Buchungstechnik ist die Doppik. Sie wird zum Teil auch auf die Verbu
chimg von Verfügungen ( commitments, encumbrances) angewandt. Im F;:111e von commitment-accounting, d. h. bei Verbuchung einer Verfü
gung als Ausgabe wird wie folgt gebucht:
58
Ergebnisrechnung
Commitments
(1)
(1) Verfügung (2) Rechnungsstellung (3) Bezahlung
Vennögensrechnung
Commitments Payable
(2) (1)
Accounts Payable
(3) (2)
Bank
(3)
Für den Fall, daß commitments nicht als Ausgaben/Verbindlichkeiten interpretiert werden, werden sie in einem eigenen Rechnungskreis geführt.
Commitmentrechnung
Commitments Commitments Payable
(1) (2) (2) (1)
59
Ergebnisrechnung Vermögensrechnung
Expenditures
(2) (3) (2)
Bank
(3)
Bei einem Zweirechnungskreissystem ist die Transaktion "Rechnungsstellung" in beiden Rechnungskreisen zu verbuchen. Will man die Zweifacherfassung vermeiden, kann man Übergangskonten zwischen Commitmentrechnung und Ergebnisrechnung bzw. Vermögensrechnung einführen. Die Frage Einkreis-Mehrkreis-Buchführung hat beim heutigen Stand der DY-Technik ihre Problematik verloren. Auch bei einem Mehrkreisbuchungssystem muß eine Transaktion nur einmal erfaßt werden, und es kann sichergestellt werden, daß sie in allen betroffenen Büchern gebucht wird.
Die in den untersuchten Städten eingesetzten Buchhaltungssysteme sind "hierarchische" Systeme mit einer großen Anzahl von Nebenbuchhaltungen als Datenlieferanten für die Hauptbuchhaltung ("vertikales Mehrkreissystem"). Zum Teil sind die Buchhaltungssysteme auch horizontal untergliedert in einen Rechnungskreis für die allgemeine Verwaltung, einen Rechnungskreis für die Wasserversorgung und einen Rechnungskreis für die Abwasserbeseitigung. Eines eigenen Rechnungskreises für die Haushaltsrechnung bedarf es deshalb nicht, weil die Strukturen von Ergebnisrechnung und Budget identisch sind und die Ergebnisrechnung somit die ex-post-Abbildung des Haushaltsplans ist.
(5) Im folgenden soll kurz auf die Beziehungen zwischen Rechnungssystem einerseits und Budget, Rechnungslegung und Finanzstatistik andererseits eingegangen werden.
60
Gemäß Municipal Act, Sec. 263-265 hat der Stadtrat zu Beginn des Haushaltsjahres ( = Kalenderjahr) ein vorläufiges Budget zu verabschieden, dem bis spätestens zum 15. ivlai die Verabschiedung des endgültigen Budgets als Satzung (bylaw) zu folgen hat. Darüber
hinaus ist ebenfalls in Form einer Satzung bis zum 15. Mai ein mindestens fünfjähriges Investitionsprogramm vorzulegen 11 showing the proposed source and application of funds for capital purposes for each year of the programt1 (Municipal Act, Sec. 266). Der Charakter von Budget- und Rechnungslegungszahlen (Einnahmen/ Ausgaben) ist identisch, so daß sich von daher kein besonderes Abstimmungsproblem ergibt. Das Budget enthält, ebenso wie die Ergebnisrechnung, alle Einnahmen außer Krediteinnahmen und alle Ausgaben außer kreditftnari7ierten Investitionsausgaben. Die Investitionsausgaben insgesamt und ihre Finanzierungsquellen sind außerdem im Investitionsprogramm aufgelistet. Der Kontenplan des Rechnungssystems ist so gestaltet, daß die Krediteinnahmen und die Investitionsausgaben (letztere als Ausgabenart im Rahmen der Ausgabenhierarchie, vgl. S. 53) gesondert erfaßt werden. Gewisse Probleme beim Vergleich von Budget- und Istwerten können auftauchen, wenn, wie z. B. in der Stadt Surrey, erhebliche Teile der Venvaltung netto-budgetiert werden, die Bruttobudgetinformationen nicht dokumentiert sind und ihnen dennoch eine gewisse Verbindlichkeit beigemessen wird. Dies ist jedoch letztlich kein Rechnungsproblem, sondern ein nicht völlig gelöstes Problem der finanziellen Verwaltungsführung.
Im Hinblick auf die Rechnungslegung muß das Rechnungssystem insbesondere die getrennte Abrechnung der Fonds ermöglichen. Dies ist durch den Aufbau des Kontenplans bzw. durch Führung der Fondsrechnungen in gesonderten Rechnungskreisen sichergestellt. Die für die Rechnungslegung erforderlichen Periodisierun-gen (accrua!s), d. h. die Erfassung von Einnahmen und 4\A~usgaben (nicht nur von Einzahlungen und Auszahlungen) erfolgt i. d. R. laufend, so daß auch unterjährig Vermögensrechnungen vorgelegt werden können - insgesamt sind also Rechnungssysteme und Rechnungslegung kompatibel.
61
Die Anforderungen von CANSTATS an die Daten für die kommunale Finanzstatistik spielen bei der Gestaltung kommunaler Rechnungssysteme in Kanada keine Rolle. Ein Indiz dafür ist die Tatsache, daß dieser Aspekt in den für die Kommunen bestimmten
PSAAB-Statements nie auftaucht. Die Gemeinden liefern entsprechend ihrem Rechnungswesen Informationen über periodisierte Zahlungen sowohl an CANSTATS als auch an das Ministry of Municipal Affairs für die Gemeindestatistik. Da im Rechnungssystem in jedem Falle alle Zahlungsinformationen aufgezeichnet sind, dürfte es auch unproblematisch sein - falls erforderlich - Zahlungsinformationen für statistische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Statistische Anforderungen spielen ganz generell im Zeitalter der Datenverarbeitung für die Gestaltung des Rechnungssystems keine entscheidende Rolle.
(6) Kosten- und Leistungsrechnungen sind in den einbezogenen Städten - und nach Auskunft von Experten auch in anderen Städten -im Kernbereich der Verwaltung als Regelrechnungssystem bisher nicht installiert. Dafür gibt es allenfalls erste Ansätze. Es sind dies z. B.
die Erfassung der Ausgaben und der internen Verrechnungen (z.B. für die Nutzung von Anlagen) für einzelne Projekte oder Aktivitäten (Kostenträger); dies steht allerdings häufig im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Gebühren oder Preise für Verwaltungsleistungen ermitteln zu müssen und entspricht insoweit mehr oder weniger den deutschen Gebührenkalkulationssystemen;
die Definition der Ziele und angestrebten Leistungen für alle Verwaltungsbereiche und deren Darstellung im Budget, wie das die Stadt Maple Ridge in ihrem Budget 1994 erstmals getan hat; die Leistungsbeschreibung ist allerdings in der Mehrzahl der Fälle auf eine allgemeine Aufgaben- und Funktionsbeschreibung reduziert, Leistungsindikatoren werden nur dort angegeben, wo es um relativ
einfach zu messende physische Leistungen geht, wie z. B. Art und Häufigkeit der Pflege städtischer Parks und Anlagen, Anzahl der Feuerwehrübungen in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen, X% Verbesserung in der Befolgung der Straßenverkehrs-
62
ordnung an Kreuzungen, Ausstellung von X Baugenehmigungen, Durchführung von X Vor-Ort-Kontrollen je Manntag, Instand-haltung von X km Straßen, vorbeugende Instandhaltung der Fahr-zeuge nach jeweils X gefahrenen Kilometern.
Allerdings gibt es auch in Nordamerika wie in anderen Ländern eine Tendenz zur Leistungsmessung und Kostenermittlung für alle Verwaltungsbereiche, gefördert insbesondere durch die Comprehensive Management Foundation of Canada und die Government Finance Officers Association of the United States and Canada (GFOA) und verursacht durch "pressures stemming from voters opposition to tax increases, de
mand for more und higher quality services, burgeoning service costs, and sluggish growth ... " (Tigoe/Green 1994, S. 1). Die GFOA hält die Leistungsmessung für ein wirksames Instrument effektiver und effizienter Verwaltungsführung. Sie unterläßt jedoch nicht den Hinweis auf das Meßproblem und das Problem der Akzeptanz von Leistungsindikatoren als Grundlage für finanzielle Entscheidungen von politischen Entscheidungsorganen. Allerdings: Leistungsbeschreibungen und Leistungsindikatoren im Budget sind nicht einmal die halbe Lösung eines komplexen Problems. So weit war man zu Zeiten des Planning Programming Budgeting Systems (PPBS) und des Zero Base Budgeting (ZBB) bereits. Hinzukommen müssen insbesondere die Leistungsmessung, die Berichterstattung darüber, die Definition von Kosten- und Leistungsverantwortungszentren und der Aufbau eines entsprechenden Kostenrechnungssystems. Davon sind die kanadischen Gemeinden allerdings mindestens noch ebenso weit entfernt wie die deutschen.
63
5. SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES
ÖFFENTLICHEN RECHNUNGSWESENS IN DEUTSCHLAND
5.1 Konzeption
(1) Nachdem das seit Mitte der 80er Jahre vom PSAAB vertretene
und derzeit von der Mehrzahl der Gebietskörperschaften angewendete
Rechnungskonzept auf die Erfassung· der Differenz zwischen Gesamt
schulden und realisierbarem Vermögen (Nettogesamtschulden) gerich
tet war, ist gegenwärtig ein Umschwenken auf das Nettoressourcenkon
sumkonzept ( expense basis of accounting) zu beobachten. Wesentliche
Konsequenz der Änderung des Rechnungskonzeptes ist die Erfassung
und Bewertung des gesamten (erworbenen) Sachvermögens und die Ab
schreibung der abnutzbaren Sachanlagen. Als Begründung dafür wird
angegeben:
"The expense basis of accounting is essential to measuring program
costs because it includes in the annual program cost the cost for using
capital property in providing services. lt gives also a measure of the nature and extent of the government's stock of capital property by ac
counting f or the property as assets ... Furth er incorporating inf ormation
about capital property in the financial statements may provide a useful
mechanism and rigour for maintaining management control and stewardship". (CICA-PSAAB, Accounting for and Reporting Capital Pro-
9 perty 1994, S. 7 f.).
Bei einer Reform des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland
sollte der kanadische "Produktionsumweg" vermieden und sofort auf das
Nettoressourcenkonsumkonzept übergegangen werden. Das auch des
halb, um die Konsolidierungsprobleme mit verselbständigten Organisa
tionen, die das kaufmännische Rechnungswesen anwenden, zu minimie
ren.
(2) Die Zersplitterung des öffentlichen Rechnungswesens kanadi
scher Kommunen und die Aufteilung des Rechnungsstoffes auf eine
9 Hervorhebungen vom Verfasser.
64
Vielzahl von Rechnungskreisen macht die Notwendigkeit der Erstellung konsolidierter Abschlüsse unter Einbeziehung aller im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindlichen oder von ihr kontrollierten Vermö-gens- und Organisationseinheiten besonders deutlich. Andernfalls ist
wegen der Manipulationsmöglichkeiten mittels interner Transaktionen ein zuverlässiges Bild der finanziellen Lage und der Deckung des Ressourcenverbrauchs nicht zu gewinnen.
Obgleich das Problem separater Rechnungskreise in Deutschland -mindestens auf Länder- und Kommunalebene - weniger gravierend ist, ergibt sich die Notwendigkeit der Erstellung konsolidierter Abschlüsse
aus der Existenz einer Vielzahl finanziell und zum Teil auch rechtlich verselbständigter Organisationseinheiten im öffentlichen Bereich. C";rundsätzlich ist dabei dem Verfahren der Vollkonsolidierung gegenüber dem Equity-Verfahren der Vorzug zu geben. Die Anwendung des Equity-Verfahrens läßt sich nur rechtfertigen, wenn eine verselbständigte Organisation dem realisierbaren Vermögen zuzurechnen ist und ihr Reinvermögen den zu erwartenden Netto-Veräußerungserlös ausreichend gut approximiert und/ oder wenn die materielle Bedeutung der Gesamtheit der equity-konsolidierten Organisationseinheiten so gering ist, daß der Ausweis von Vermögen und Schulden in der konsolidierten Vermögensrechnung dadurch nicht wesentlich verfälscht wird.
(3) Die kanadischen Erfahrungen zeigen, daß es möglich und den gesetzgebenden Organen zuzumuten ist, Struktur und Inhalt des Budgets mit Struktur und Inhalt der Jahresrechnung - insbesondere der Ergebnisrechnung - abzustimmen. Das bedeutet, daß das Budget im Falle der Anwendung eines nicht ausschließlich zahlungsorientierten Rechnungskonzepts auch nicht-zahlungswirksame Transaktionen enthält (z. B. Bestandsänderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten, Abschrei
bungen, Zuführungen zu Rückstellungen) und daß Parlamentarier grundsätzlich damit umgehen können. Um in diesem Fall die Manipula-tionsmöglichkeiten so\vohl der Legislati\1e als auch der Exekutive zu be-grenzen, ist die Festlegung und Befolgung allgemeiner Regeln zur Er
mittlung der nicht-zahlungswirksamen Budgetgrößen sicherzustellen. Bei einer Reform des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland sollten Budget- und Rechnungsstruktur einander angepaßt werden, d. h.
65
es sollte Abschied vom ausschließlich zahlungsorientierten Budget genommen werden.
Darüber hinaus ist in r.rgänzung zum Budget eine konsoiidierte Planungsrechnung zu erstellen, um einen Plan-Ist-Vergleich zu ermöglichen. Die Stadt Chilliwack hat als einzige Stadt des UntersuchungsSamples für 1994 erstmals eine solche konsolidierte Planungsrechnung vorgelegt (vgl. Anlage IV). Ein besonderes Problem ergibt sich freilich bei der Einbeziehung rechtlich selbständiger Organisationen in den Konsolidierungskreis, weil deren Planzahlen - in inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit der Rechnungslegung bzw. dem Budget -dem Muttergemeinwesen rechtzeitig vorliegen müssen.
( 4) Als bei einer Neugestaltung des öffentlichen, insbesondere des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt werden die Erfordernisse der Finanzstatistik genannt. Abgesehen jedoch davon, daß man sich auch bei der Finanzstatistik eine Abkehr von der reinen Zahlungsrechnung vorstellen kann, können beim heutigen Stand der Datenverarbeitungstechnik Zahlungsgrößen ohne weiteres aus einem nicht ausschließlich zahlungsorientierten Rechnungswesen gewonnen werden. Dies bestätigen kanadische Erfahrungen ebenso wie die im privatwirtschaftlichen Bereich nach der indirekten Methode ersteiiten Kapitalflußrechnungen. uie Anforderungen der Finanzstatistik sollten deshalb die Neugestaltung des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland nicht entscheidend beeinflussen.
5.2 Technik
(5) Die international verfügbare Standard-Software für ein entsprechend den oben dargelegten konzeptionellen Vorstellungen gestaltetes öffentliches Rechnungswesen ist prinzipiell ausreichend und zwar für Gebietskörperschaften unterschiedlicher Größenordnungen mit unterschiedlichen Hardware-Konfigurationen. Auf relativ aufwendige Eigenentwicklungen (s. z. B. Surrey) sollte und kann deshalb verzichtet werden, was nicht ausschließt, daß Anpassungen an besondere Erf ordernisse selbst vorzunehmen sind. Als irrweg hat sich allerdings der An
satz der Provinz British Columbia herausgestellt, einzelnen Verwal-
66
tungszweigen die Entscheidung über die DV·Unterstützung des Rech
nungswesens ohne übergeordnetes System-Design zu überlassen. Der -· 1 „ •• „. "II ... y 'III „ .... ..... • • „ ~
spater wohl unumgangllche versuch emer tt.armoms1erung aer unter-
schiedlichen Systeme ist zeitraubend, aufwendig und mit einer Vielzahl
technischer Probleme verbunden. Wenn deshalb das Rechnungswesen
neu gestaltet wird, sollte auf ein einheitliches System-Design für die DV
Unterstützung geachtet und in diesem Zusammenhang auch die
Funktionsüberforderung von Soft- und Hardware vermieden werden.
Statt paralleler Implementation aller Module eines Software-Paketes
bietet sich gegebenenfalls die sukzessive Implementation beginnend mit
dem Kern-Modul, der Hauptbuchhaltung (General Ledger), an.
(6) Unabhängig von Unterschieden im Rechnungskonzept und in der Rechnungslegung ist die Basis-Buchungstechnik des kanadischen öffentlichen Rechnungswesens die doppelte Buchführung. Dies schließt
nicht aus, daß einzelne Nebenbuchhaltungen (z.B. die Buchhaltung über die Verfügungen) statistisch geführt werden und ist weniger eine Frage prinzipieller Art als des Designs der verwendeten Standard-Software.
Ansätze wie sie derzeit zum Teil in Deutschland verfolgt werden, daß
neben ein Haushaltsrechnungsmodul ohne zwischengeschaltetes Finanz
buchhaltungsmodul ein Kostenrechnungsmodul gesetzt wird, sind in Kanada unbekannt.
(7) Ein Kontenrahmen für das Gemeinderechnungswesen in British Columbia existiert nicht, kleinere Gemeinden folgen aber im wesentli
chen der Struktur der Gemeindestatistik des Ministry of Municipal Af
fairs. Größere Gemeinden haben ihre Kontenpläne individuell entwickelt und sind dabei wohl auch in Verkennung der Möglichkeiten der Datenverarbeitung zum Teil der Gefahr der uÜberfrachtung" erlegen.
Heute sehen sie sich deshalb der Notwendigkeit einer Straffung der
Kontenstruktur gegenüber.
Um die Vergleichbarkeit finanzieller Kenngrößen für die Gemeinden
auch nach einer Reform des Rechnungswesens sicherzustellen, erscheint zumindest auf dieser Ebene die Entwicklung eines Kontenrahmens zweckmäßig. Er beläßt den Gemeinden immer noch genügend Spielraum für weitere Spezifizierung und Detailausgestaltung, erspart aber
67
andererseits die individuelle Umsetzung der Daten in die für gemeinde
statistische Zwecke ohnehin notwendige einheitliche Struktur. ir-t."- w-... • - r -. • " 1 t 1 1• 1 ,... • 1 __ ~
(~) u1e t::rranrungen msoesonaere aer Kanamscnen uememaen zei-
gen, daß ein Jahresabschluß in wesentlich kürzerer Zeit vorgelegt wer
den kann, als das derzeit in Deutschland überwiegend noch der Fall ist.
Gemäß Sec. 397 Municipal Act hat der Kämmerer den Jahresabschluß
bis zum 15. März des nachfolgenden Rechnungsjahres ( d. h. innerhalb
von 10 Wochen nach Ende des Rechnungsjahres) zu erstellen, und der
Jahresabschluß ist einschließlich der Prüfungsbemerkungen (des Wirt
schaftsprüfers) bis spätestens zum 30. Juni zu veröffentlichen. Diese
Termine werden häufig noch unterschritten - von den Städten des Un
tersuchungs-Samples haben Victoria und Oak Bay die geprüften Jahres
abschlüsse 1993 bereits im März 1994 vorgelegt.
Daraus ist zu folgern, daß bei einer Neugestaltung des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland eine ähnlich zeitnahe Rechnungslegung angestrebt werden sollte \\rie sie derzeit bei kanadischen Gemein
den realisiert ist.
5.3 Implementation
(9) Die rvfinimierung der, Umstellungskosten und der Umstellungs
dauer bei Implementation eines neuen rechnergestützten Rechnungssy
stems erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden kritischen
Erfolgsfaktoren:
Systemkonzept: Es erscheint notwendig, die Entwicklung eines Sy
stemkonzepts auf der Grundlage der Funktionsanforderungen und unter Einbeziehung der Software-Auswahl der Implementation
vorangehen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, daß "Selbstentwicklung"
und "On-the-job-Entwicklungrr eher zu unabgestimmter Divergenz
führen, deren Beseitigung technische Probleme, hohe Kosten und
7.eitverzögerungen verursacht.
Implementationskonzept: Das Implementationskonzept hat insbe
sondere die Projektorganisation und die Implementierungsphasen
einschließlich der Zeit- und Kostenplanung zum Gegenstand.
68
Die Projektorganisation sollte einfach und übersichtlich gestaltet
und die Verantwortung eindeutig geregelt sein. Als besonders
schädlich haben sich unklare Zuständigkeitsregelungen Z'Nischen (verwaltungs-)internen und externen Projektbeteiligten erwiesen.
Wenn externe Berater herangezogen werden, dann erscheint es
deshalb zweckmäßig, ihnen entweder die Gesamtleitung des Pro
jekts und damit auch die Implementationsverantwortung zu über
tragen, oder sie mit der Erfüllung eindeutig abgrenzbarer Teilauf
gaben und nur solcher Aufgaben zu betrauen.
Für die Implementation selbst ist ein gestuftes Konzept mit Einbe
ziehung von Pilotanwendungen in der Regel vorteilhaft. Dabei ist
besonderer Wert auf die Auswahl der Pilotbereiche (sie sollten
"repräsentativ" für potentielle Problemsituationen sein) und die sy
stematische Auswertung und V rnsetzung der gewonnenen Er
kenntnisse zu legen.
Vor Beginn der Implementationsarbeiten bedarf es der Zustim
mung der zuständigen und betroffenen Entscheidungsträger
sowohl zum Systemkonzept als auch zum Implementationskonzept.
Im Rahmen dieser Grundsatzentscheidung muß auch die Finanzie
rung des Projekts sichergestellt werden. Ungesicherte Gesamtfi
nanzierung und Beschränkung auf "Von-Schritt-zu-Schritt"-Finan
zierung hat i. d. R. Mehrkosten, unbrauchbare Teilleistungen,
Mehrfacharbeit und unvertretbare zeitliche Verzögerungen zur
Folge (vgl. auch Auditor General of B. C., S. 90).
Schulung und operative Unterstützung: Die Implementation eines
neuen Rechnungssystems ist nur dann erfolgreich zu bewältigen,
wenn die Mitarbeiter in der Handhabung des Systems ausreichend
und rechtzeitig geschult werden. In diesem Zusammenhang ist au
ßerdem für eine ausreichende Unterstützung in der operativen
Anfangsphase, insbesondere bei den Pilotanwendern, zu sorgen.
(10) Zeitdauer, (einmaliger) Implementationsaufwand sowie Kosten
und Nutzen des Betriebs eines neuen Rechnungssystems scheinen stark
einzelfallabhäng~g zu sein. ~vfit aller Vorsicht lassen sich jedoch aus eini-
69
gen kanadischen Erfahrungen und aus Erfahrungen in anderen Ländern drei allgemeinere Schlußfolgerungen ziehen.
Uer Impiementationsaufurand ist tragbar, und es schemt emen Größendegressionseffekt zu geben. Der geschätzte Aufwand für die Umstellung des Rechnungssystems der Provinz British Columbia beträgt 1,6 ° /
00 des jährlichen Ausgabenvolumens, der geschätzte
relative Aufwand für ein neues Softwarepaket und dessen Implementation in der Stadt Chilliwack liegt um eine Zehnerpotenz höher. Je nachdem, ob der Softwarehersteller die Maple Ridge-Anwendung als Pilotanwendung mit Werbeeffekt sieht oder nicht,
muß mit Aufwendungen in Höhe von 1,6 % - 2,8 % des jährlichen Ausgabenvolumens gerechnet werden. Für die Beurteilung der "Tragbarkeit" des Implementationsaufwandes ist auch zu berücksichtigen, daß er sich i. d. R. über mehrere Jahre verteilt.
Die Kosten des laufenden Betriebs eines neuen Rechnungssystems scheinen tendenziell - wenn auch nicht wesentlich - unter den Betriebskosten der Vorgängersysteme zu liegen. Für die Provinz British Columbia wird mit einer jährlichen Einsparung von 600 000,- CAD gerechnet. Der zusätzliche Nutzen ist vor allem in aussagefähigeren und schnelier verfügbaren Informationen zu sehen.
Hinsichtlich der Implementationsdauer zeigt sich ein ähnlicher Größendegressionseffekt wie hinsichtlich des Implementationsaufwandes. Das heißt: Die Implementationsdauer größerer Verwaltungen ist zwar länger als die kleinerer Verwaltungen, gemessen aber beispielsweise an der Anzahl der Mitarbeiter nimmt sie jedoch weniger stark zu. Beispielsweise sind für die Implementation des neuen Rechnungssystems der Stadt Maple Ridge (261 Mitarbeiter), 1-2 Jahre veranschlagt, während die Provinz British Columbia
( 40 000 l\fitarbeiter) mit einem Zeitraum von 6 Jahren rechnet. Die Relation Zeitraum/Mitarbeiter liegt für Maple Ridge also wiederum um eine Zehnerpotenz höher als für British Columbia.
70
71
ANLAGEN
72
73
Anlage 1: PSAAB-Muster für die staatliche Vermögensrechnung, Er
gebnisrechnung und Finanzierungsrechnung (Quelle:
CICA-PS,.i~.\.B, Accounting for and Reporting Capi
tal Property 1994) Federal/Provincial Government Alternative Models
GovemmentX Illustrative Consolidated Statement of Changes in FinanciaJ Position for the period ended December 31, 1993
Operating Activities (1)
Surplus for the year
Add: Non-cash ltem - Depreciation (3) Decreases in Receivables (2) Increases in Siek Leave Payable (2) lncreases in Pension Costs Payable (2) lncreases in Debt Interest Payable (2) lncrease in Deferred Govemment Transfer Revenue (4)
Less: Decrease in Accounts Payable (2) lncrease in lnventories (2)
N et Cash From Operations
Investing Activities (]) Investments C11pital Property Acquisitions (3)
Net Cash Required for lnvesting Activities
Fin.mcing Activities (1)
Long-term Debt Issued Long-term Debt Repaid
1993 $
116,930
100,000 14,938 20,000 25,000 5,000
59,933
(53,258) (4,086)
284,457
(2,470) (409,367)
{411,837)
785,000 (49,360)
1992 $
18,484
88,304 12,6.32
359,827
{23,428) (2,()31)
453,788
(757,801)
(757,801}
(45,.500)
Net Cash from Financing 735,640 {45,.500)
'.9!ifigi;Hti~~~5~!~I®iJJ~tm1ilff~ggJA§fifilW~lJNE.~i=
Opening Net Cuh and Temporary lnvesbnents
Closing Net Cash and Temporary Investments•
• Repr~settted by:
Cash and Tempora'rylnvestments Tempcrary Loans Payable
(586,831)
21,429
105,685 (84,256) 21,429
(237,318)
(586,831)
133,139 (719,970) (586,831)
April 1994 Statement of Principles Appendix III
(1) PSAc5 3, 1.93 recommends classifying cash flows by operating, investing and financ:ing activities. (2} PSAcS 3, 194 recommends reporting signific:ant non-cash items. (3) These numbers adjust for the non-cash impact of depreciation and the use of cash represented by c:apital property acquisitions. (4) ThiS change shows the i.ncrease in govemment transfers comprised of c:apital t:ransfers eamed net of the amortization of deferred govemment transfer revenue related to capital property. (5) PSAcS 3, 1.92 recommends that this statement should show the change in cash and cash 1!<3Uivalents.
74
Federal/Provincial Government Alternative Models
Go'\lernment X Illustrative Consolidated Statement of Operations for the period ended December 31, 1993
1993(1) Budget
Revenues s
Tax<1tion 1,300,000 Govemrnent Transfers (2) 1,290,D67 Fees and Licences 740,000 Other 10,000
3,340,(167 Expenses
Agricul ture and Food 258,651 Community and Sotial Services 1,138,{)62 Health 672,491 Environment 77,595 Education 351,765 Municipal Affairs 362,111 T ransporta tion 129,315 Interest Costs (3) 123,000 Accrued Interest Costs (3) 5,000 Accrued Benefits (3) 45,000
3,163,000
Add: Opening Accumuiaceci Operating Surpius
1993
Actual $
1,316,783 1,274,396
711.229 9,618
3,312,026
247,059 1,159,925
669,830 100,941 342,.327 358,731 143,135 123,148
5,000 45,000
3,195,096
i7i,iii
1992 Actual
$
1,195,425 817,163 623,879
7,542
2,644,009
216,408 970,001 566,182
32,724 261,D64 324,847 129,078 125,212
0 0
2,625,525
iS2,6öl
April 1994 Statement of Principles Appendixffi
(1} Budgeted expenses indude the operating budgeted expenditures + depreciation. i.e., they exclude c:apital expenditures.
(2) Govemrnent transfers includes the amortiza.tion of deferred capital grants received by the reporting government for the purposes of acquiring capital property. The Statement of Principles recommends that such transfers be amortized over the useful life of the related capital property.
(3} These amounts would normally be presented by function.
Note: Depredation was roughly estimated for the entire capital property bala.nce based on a.n average useful life of35 years for govemment capital property (an arbitrary choice only). The calculations assume thatthe govemment is in its sixth yearof operation for the purposes of the
deprecia tion calcula tion. Depreciation is allocated to departments on a pro-rated basis.
75
Fe de ral/Provincial Govemment Alternative Models
April 1994 Statement of Principles AppendixID
Government X Illustrative Consolidated Statement of Financial Position as at December 31, 1993
Lia biliti es
Tempcrary Loans Payable Accounts Payable and Accrued Liabilities Deferred Revenue Accrued Debt Interest Long-term Debt Outstanding Pension Benefit:s Vested Siek Leave Benefits
Financi.al Assets
Cash and Tempcrary Investments T ...... „_ ... 0---=---Ll-.1.,AJAJ.1,;, .ncLc::,iYGl,1,11;'
Receivables lnventories Held for Re-sale Other Long·term Investments
NBVofCapitill Yro~ny Acquired
Deferred Govemment Transfer Revenue (2)
Accumulated Operating Surplus
1993 1992 Amw Actual
$ s
84,256 719,970 175,462 228,720
6$19 6,[f79 5,000
1,096,546 360,906
400,000 375,000 295,000 275,000
2,06.3,143 1,966,475
105,685 133,139 o.ell"'ti'l.C: 07 01\"1 c;IQ,;F~J 71.,.o'VL
87,916 91,987 42,835 38,749
2,545 75
325,916 361,752
(s« schedul@ of (3,045,()88} (2,735,721) investment in apital
pro~)
419,760 359,827
888,101 m,171 (set! stateznent of
~~~~~~~~-operations) {l,737,227) (1,604,.723)
(1) PSAcS 3, 135 recommends accounting for this difference on the statement of financial position because it provides a measure of the future revenues required to pay for past transactions and events or the fin.ancial assets on hand whkh can provide resources to finance future operations.
(2) This govenunent transfer revenue is deferred because it relates to capital property which was acquired using the revenue. The Statement of Principles recommends that contributions received as assistoince for the acquisition of capital property should be amortized over the saUl.e period as the related capital property (i.e., over the useful life of the capital property). 1his deferred revenue is not recorded as a liability in computing net liabilities because it is restricted for the purchase of capital property.
76
Anlage II: Konsolidierte Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzierungsrechnung der Provinz British Columbia für
das Rechnungsjahr 1992/93
Summary Financial Statements Balance Sheet as at March 31, 1993
EnMtllion'5 Not~ r99l r<1•n
Assets
Cash and temporary investments ............................... ············--··· .................. „ .. „ ...................... „ ......... . Accounts receivable„ ........................................ „„ ............................................................................. . lnventories ..... „„ .... „ ... „ ......................................................... „.„ ....................................... „ ......... „ ... . Arnounts due frorn other governments ·······-···-·····-··· ............................. „. . ....................... „„ ..... „ .... .
Equily in governrnent enlerprises .„„ .. ··········--··············-····--···················„······················-···-··· loans, advances and other investments ................................................... „„.„.„„ .. „ ... „ .... „„.„„.„ .. „ ... .
Mortgages receivable „.„ .. „ ................ „„ .. „„„ .... „„ .. „ ... „ .. „ ............ „„ ... „ ......... „ .. „ ....... „ ............. „ .. F1scal Agency Loan Program „ ... „ ...... „ .. „ ..... : .. „ .... „ .• „ „ .. „ ... „ ... „ .. „ .... „„.„ .......... „ .. „ .. „ ....... „ ...... „ ... . Other assets .„ ......... „ ........... „ .... „ ... „ „ ... „ .. „.„ .... „ ... „ .................. „ ..... „ ... „ .. „ .... „.„ ... „ .. „ „ ... „ .. „ .... „.
Liabilities and Net Equity CDeficiency) Liabilities:
Accounts payable and accrued liabilities ... „ .............. „ ...... „ .............. „ ..... „ .. „ ... „ ........... „ .. Amounrs due to other governmenls ......................... „ .... „ ... „.„„ ....... „ .... „ .... „ ........ „.„ ....... „ ... „ .. „ Due to Crown corporations. agencies and trust funds .„ ..... „.„ ... „ ....... „„ ..... „ ..... „ .......... „„„ ... „.„ Deferred revenue ............ „ „ .. „ .. „ ..... „ ..... „ ... „.„„ ................. „ ... „ ......... „ ... „ .... „ ..•............. „ .. „ .. __ Public debt, used for government operating purposes ...... „ ....... „ .... „.„.„ .... „„.„ .................... „ .... „ Public debt, used for Fiscal Agency Loan Program „ .... „„ .............. „ ............ „ .. „ ........ „ ............ „.„ ..
Net equily (deficiency) ................. „ ... „„ .. „ .... „ ........ „ .. „.„ .. „ .. „ ... „ ........ „ .... „ ......... „ .. „ ......... „ .. „. „„ ... .
Physicaf assets „„ ... „ ........ „.„ .......... „ ............... „ .. „ .. „ ......... „ ... „ ........ „„.„ ... „.„ ........................ „ .. „ ... „ Contingencies !1nd commitments „ .................. „ .. „„ ................. „.„„ ........ „ .. „ ..... „„ .. „ ............. „.„ ... „ .. .
The aiccomp.anyln:g no1es .and ~upP~ementary sratements ano ;m integr.a:I p.art of these financicl 1 staiements.
2 J 4
5 b
8 9
10
ll
12 13 14
15 l6
17
18
19
s 159 85
1,328 1, 163 47 48
103 89 3,021 2,522
777 702 144 138
IO, 181 8,521
bl 28
15,821 13,296
2.155 2.027 84 105 b7 b3
310 314
9,675 7,248 10,l60 8,502
22,451 18,259 (6,630) l4,96])
15,821 13,296
Revenue
Summary Financial Statements Statement of Revenue and Expenditure
for the Fiscal Year Ended March 31, 1993
Taxation-per~nal income ....................................................... ·-· ......................................... „ ..... --· Taxation-<orporare rncome ...................................................................... „.„„ .. „„. Ta xation-~ocial seJVice „. „ .„. „ .. „ „„ Taxalion-property „ .... „ ..................... „ .... „ ............ „ Taxation--01her .„„.„.„ .. „„.„.„ .... „ ............... „„ .. „ NahJral resources „„.. „.„„ ........ „ .... „ ..... „.„ ..... „.„ ... „ ... „ ..... „ .. „ ... „ .... „.„„ ...... „„. f~ and licences-Medical Services Plan prem1ums .„„ .. „„.„.„ .. „.„.„ .. „ ........ „ .......... „ ... . Fees and licences--0ther .. „.„ ... „ ... „ .... „ ..... „ ... „ .. „ .... „ ... „„ ... „„ ... - .„„ ... „ ... „ .. „ .. „„ .... „ ... „ .. „ ... „ ... „ .... _,.„„. 1nveslmen1 earni ngs. „ .. „ ......... „ .... „ ..... „ ......................... „„ .. „.„ .. „ .. „„ .. „ ............. „ .... „ ....... „ .... „ .... „ ... „ .. „ .. . Brirish Columbia Endowmenr Fund .... „ .... „ .... „ .... „ .. „ ....................... „ ... „ ... „ ... „ ... „ ..... „ .. „ ... „ ............ „ ... „ ... „ Priva1i~a1ion Benefi1s Fund .„ „„„„.„„„„„ .„„„„„„„ .......... „„ .............. „.„.„ ............. „ .. „.„„.„„ .. „ .... „.„ ..... „ Miscellaneous .... „ .. „.„ .. „„ .. „ .... „ ... „„ ..... Con1ribu1ions from government enrerprises.„„ ... „ ... „ .. „.„ ... „ .... „„.„„.„ .... „ .... „.„„ .. „„ ... „ .. „ .. „ .. „ .... „„.„ ... „ .. Conlributions from the federal governmenr-Established Programs financing .. „.„ .. „ .... „ .. „ .. „„„„.„„ .. „ .. „.„„ Comributions lrom ihe iederaJ governmen/-Canada Anisrarn::e P!an ... „ .. „„ ...... „ ... „.„ ... „.„.„ .. „„„.„„„„.„„. Contribulions from the federal govemmenl--0!her „„ .......... „ .... „ ... „ .. „ ... „„ .. „ ... „ ... „.„ ... „.„„.„ ... „ ... „.„.„„„. Recoveries .... „ ... „ ... „ ...... „ .... „„ .. „ ... „„ ..... „.„„ ... „.„„.„„ ........... „.„ .... „ .•..• „.„„„„ .. „„„.„„ .... „ .. „ .. „ ....... „ .... .
Total revenue .. „ .. „„„.„„ ... „.„.„„„„.„„„ .. „.„„„.„„ .... „ .. „„ ... „ .......... „.„„ ... „ ... „„ ... „„„„.„.„„„ .. „ .... „„.
Expenditure Heallh .. „ ......... „ .... „„ .................. „.„.„ ... „„„.„.„ ... „ ... „ ....... „ ... „„ ...... „ ........................ „ ................. „.„„.„ ... „ Social services „ .. „ ....... „.„„ ... „.„„„ .. „„„„„ .. „.„.„„„.„.„„.„.„„.„.„.„ .. „.„.„„.„„.„„„„.„„„.„ .... „„.„„ .......... „ fducation„„„„ ..... „„.„ ....... „ .... „ .... „ ..... „ .. „„.„.„„„.„ ........ „„ .. „„ ............ „ .... „.„.„„ ... „.„ .. „„.„„„.„„.„ .. „.„ .. Prorec!ion of persons and property .„ ......... „ .... „„. „„ ........ „.„. „„„. „ .. „„ .. „ .. „„ ... „ .... „ ... „ .... „. „ .. „ .... „ ..... „ „„ .. T ransportalio11. „ ... „ .. „ ......... „ ...... „.„ ... „„ .. „„ .. „„.„„.„„ ... „.„ .. „„.„ .... „ .. „ .. „„.„„ .„„„ .. „„ .„ .. „.„„.„„ ... „„ .... „ Nalural resources and economic development ... „„„„ .. „.„ .. „ .. „„.„„„ ........ „.„„.„„ ... „„ .. „.„ .. „.„„„.„„„.„ .... . Other„ .. „.„„.„ ......... „ .. „ .. „.„.„ .. „.„„ ......... „.„ .......... „„.„.„.„„.„.„.„ .. „„ .. „ ..... „ .... „ .. „.„.„„ ... „„„„.„„„.„.„. General governmenc.. „ .„ ........... „ .... „.„ ....... „ ... „„„.„. „„„ „ ... „„.„„„. „ .. „„ .. „„ .. „„. „.„ .. „„ „„ ....... „ ....... „ ... „ Debt servicing ... „. „ ...................... „. „.„ .............. „.„ .............. „ „ .... „.„ ..... „ .. „ ..... „ .. „ .... „. „.„ „„„„ ... „.„ „.„ .... .
T ota 1 operati ng expenditure {Note 20t . „„. „ „„ .. „ .. „ .... „ .. „ ... „.„ .. „„ ... „. „„. „„. „„ .... „„. „„. „„ .„ .... „ .. „ ... „.
Net Operating Revenue (Expe11dilure) for the Year .„„„„.„„.„.„„.„ ... „„ ... „„ ... „ ..... „ .. „„„ .... „„.„„„„„„„
Non-Operating T ransactions lncrease in unremined eamings of govemment enterprises (Note 6)...„.„„ ....... „ .. „ .. „„„ .. „.„ ..... „ .... „ .. „„„.„„.
Consolidated Net Revenue (hpenditure) for the Yur (Note 21) .. „ .... „ .. „„.„.„.„„„ ... „„.„.„.„ ... „„ ... „.„„„.„.
The .aiccomp.any'n!i; not-es dnd suppl.em.r-ntary st.atements a.re 9n ~ntegral ~rt of theSE" financ i.a 1 s.ratiernen1s.
77
In Mi~lion.s 1991 1991
s 4,018 4,287
545 577 2,085 1,991 1,463 1,248 1,548 l, 165 1,245 1,101
77& 742 768 725 442 412
47 52
237 287 769 465
1,532 1.15& 794 767 179 180 952 795
17,400 15,950
6,051 5,601 2,309 1,949 4,795 4,514
797 705 1,051 1,241 1,09B 1,288
586 572 914 936
1,757 1,523
19,368 18,329
(l,966) 12,379)
301 215
(1,667} (2,163)
78
Summary Financial Statements Statement of Changes in Cash and Temporary Investments
for the Fiscal Year Ended March 31, 1993
Operating Transactions
Net operati ng reve nue (expenditure) for_ rhe year. ...... „„ ............................ . Non-cash ilems included in net expernfüure:
Concessiona ry loa n adjustments i ncreases .„ ....... „ .• „ ....................... .
Provision fordoubtful accounts increases .......... „ ..•............................
Unremined equity of govemmenl enterprises increases ..................... . Otner under S 15 mirrion ................................. „. „ ........ „ ................... . Public debt issue/discount (decreases) increases „ ............ „ ....... „ ... „ .. .
Accounts receivable (increases) ..................................... „ ....•. „ ................. .
Due from other governments {increasesl .......... „ ....• „„ .... „ ....••........•... „ .... .
Accounts payable increases ............ „ ....••..•......•.. „ ...•••••..........••...........•.••
Oue to other govemmenls (decreases) ...................... „ ..................... „ ....... . Equity in govemment enterprises {increases) ............. „ .......................... „ ..
Due to Crown co~atians increases ....................................................... . Casn ilems applicable to future operations ................................................ .
Cash (used forJ operations ..................... „ „.„ .......... „.„ ................•...........
Investment Transactions Loans, advances and other investments Jissues) ......................................... . Mortgages receivable repayments (issuesl ... „ „ .......... „ .............................. .
Cash derived from (used forl investrnents ................................................. .
Total financial (requirements) ............................................................ „.„ ............. .
Financing T ransactions 1
lncrease in public debt .„ .•. „ ................... ._ .... „ ... „ ..... _.„ ••........••...•............
Used for Fiscal Agency loan Program .... „._ .....•. „ ••....... „„ ............. „ .......... .
Recf'ipt5 s
18
9
27
22.553
(1$,1301
~nMlllians.
1993
Disburse-ments
s
134
1
135
1 B.492 (lJ,5671
Net
s
(! .968J
2&
38 301
(241
21 (1901
1141
116 1211
{4991
4
(l 81
{2,2161
0161
8
(108)
(2,324)
4,061
(l,6&JI ----Cash derived from financing ..................................... „ .............................. . 7,323 4,925 2.398
[lncrease) decrease in cash and temporary investments ....... „„ ........• „„.„ ......... „ .. . 74 8afance-beginning of year •.......•.•.....•...........•...................................•................ 85
Balance--end of year ....... „ ......... „ .• „ ......................... „ ........................... „ .......... . 159
1 Financins transaction receipts •~ lrom debt is~ and disbu~nts are for debl rep•ymenfS_ The accompanying no1es and •upplemenury st.>ternent> are an in1eg1al part c:.f 1hese financial sta1<•1m.nf5.
1992
Net
s
(2,3791
24
211
216 (2J
1521 (57)
1251 185 (92)
(1451
lD 20
(2,0861
12
6
18
i2.0ll8J
3, 123
(1,1891
1.934
11341
219
85
Anlage III: 1. Province of British Columbia -Standard Objects of Assets
2. Province of British Columbia -Standard Objects of Liabilities and Equity
3. Province of British Columbia -Standard Objects of Revenue
1 Standard Objects of Assets
AA Cash AAOl D AAOS D AA90 D
CashonHand Cash in Banks Cash Due from/ to General Fund
AB Temporary Investments ABOS D Temporary!nvestments .14.890 D Clearirig
AE Accounts Receivable AEOS D TaxesReceivable AE15 D Local Government Bodies AE25 D Government of Canada AE30 D BC Savings Bond Employee Deduction AE73 D Ministry Accounts Receivable AE75 D Ministerial Advances AE76 D Ministerial Advances-Special 'A' AE77 D Ministerial Advances-Special 'B' AE85 D A~crued Interest AE87 D Crown Corps and Agencies AE95 D Provision for Doubtful Accounts
AH Property lnventories AHOS D Property Acquisitions AH06 D Property Development AH07 D Miscellaneous Development Costs AH15 D Provision for Write Off AH35 D Cost Transferred to Income Statement
AK Inventories AKlO D AK70 D AK94 D
In ventories-Ministerial Liquor Distribution Branch Inventory Adjustments (VVrite Downs)
AL A.rnounts Due From Other Govemments ALOS D Federal Government-J ournal Vouchers AU 0 D Federal Government-Cash Receipts AL15 D Federal Govemment-Cash Disbursements AUS D ProvincialGovern.ments-JournalVouchers Al30 D Provincial Govem.ments--Cash Receipts Al.35 D Provincial Govemments-Cash Disbursements AL45 D Local Govemments-Joumal Vouchers ALSO D Locai Govemments-Cash Receipts AL55 D Local Governments-Cash Disbursements
79
80
A.M Investment Income and Advances to Crown Corporations M!lO D Shares AM:l 1 D Repayment-Shares-CC & A AM20 D Otherlnvestments Alvi21 D Repayment-Other lnvestmnts-CC & A Alvf.30 D Advances Alv131 D Repayment-Advances-CC & A AJ...140 D Receivables A....M95 · D Provision for Doubtful Accounts
AN Loans and Advances and Other Investments ANOS D Principal Opening Balances ANIO D Issues AN20 D Repayments AN95 D Provision for Doubtful Accounts
AP Mortages APlO D AP11 D AP12 D AP13 D
Mortgages-Fiscal Year Opening Balance Mortgages-Principal Issues Mortgages-Prindpal Repayments Mortgages-Provision for Doubtful Accounts
AR Fiscal Agency Loans AR01 D Y JE Close AR05 D Issues AR15 D Repayments AR95 D l>rovision for Doubtful Accounts
AA Other Assets AX20 D AX30 D AX40 D AXSO D AX60 D AXJO D AX95 D
A Y Fixed Assets AYOl D
Prepaid Program Costs-GAIN Prepaid Pro gram Costs--Medical Services Comm. Prepaid Program Costs---Other Unamortized Issue Costs of Public Debt Unamortized Foreign Exchange--Losses Trusts-Assets Provision for Doubtful Accounts
Nominal Value
2 Standard Objects of Liabilities and Equity
L1 Accounts Payable LIDS D Trade and Other Liabilities L125 D Accrued Interest on the Public Debt Ll27 D Accrued Employee Leave Entitlement L140 D Forest Act, Section 88 Ll44 D Due to Trust Funds Ll45 D Trust Liabilities (Fund Equity) L180 D Provision for Losses on Guaranteed Debt Payout Ll90 D Contingent Liabilities
L3 Due to Crown Corporations and Agencies L300 D Due to Cro\AITI Corporations and Agencies
L4 Amounts Due to Other Governments L405 L410 L415 L425 L-430 L435 L445 L450 L455
D D D D D D D D D
Federal Government-Journal Vouchers Federal Government-Cash Receipts Federal Government-Cash Disbursements Provincial Govemments-Journal Vouchers Provincial Govemments-Cash Receipts Provincial Govemments-Cash Disbursements Local Govemments-Joumal Vouchers Local Govemments-Cash Receipts Local Govemments-Cash Disbursements
L5 Deferred Revenue LSOO D Deferred Revenue
L6 Public Debt on Behalf of the Province L600 D !ssued L605 D Repayrnents 1.610 D Y /E Close
L7 Public Debt an Behalf offiscal Agencies L700 D lssued L705 D Repayments
L8 Equity L810 Equity
L9 Inter-Ministrv Transactions L950 D , Other-Inter-MinistryTransactfons L990 D Journal Vouchers-Inter-Ministry
81
82
3 Standard Objects of Revenue
RA Taxation Revenue RA.OS D Personal Income RA.10 D Corporationlncome RA.15 D Social Service RA20 D Gasoline RA2S D Motive Fuel Use RA.30 D Tobacco RA.35 D Property Purchase Tax RA.40 D Corporation Capita1 RA.45 D Property (Rural Areas) RA.47 D Non·Resdential Property' Tax RASD D Insurance Premium RA.55 D Hotel Room RA.60 D Horse Racing RA.65 D Succession and Gift
RC Petroleum and Natural Gas RC05 D Geophysical Leases and Permits RCIO D Natural Gas Royalties RC20 D Pennits and Fees RC30 D PetroleumRoyalties
RE Minerals RElO D RE20 D RE30 D RE40 D RE50 D
RG Forest RG10 D RG20 D RG30 D RG40 D RGSO D RG60 D RG70 D
Mineral Tax Mineral Resource Tax Mineral und Tax Coal, Mineralsand Metal Royalties Miscellaneous Mining Receipts
LoggingTax Timber Sales Small Business Enterprise Spec. Acct. Timber Royalties Lumber Export Tax Forest Scaling Fees Miscellaneous Forest Receipts
RH Other-Natural Resource Revenue RH10 D Water Rental & Recording Fees RH20 D Wildlife Act - Licences & Fees
RJ Sales & Senrices RJ03 D Medical Services Plan Premiums RJ05 D Lottery Special Fund RJl 0 D Farm Income Assurance Special Fund RJ15 D Land Registry Fees RJ20 D Real Estate Earnings Crown Land Spec. Acct.
RJ25 RJ30 RJ35 RJ40 RJ45 RJSO RJ55 RJ60 RJ65
D D D D D D D D D
Coquihalla Highways Tolls __ Motor Vehicle Lien & Search rees Ambulance Service Sheriffs Fees PropertyTax Collection Fees Vital Statistics Fees Hearing Aid Equipment Sales ofMaps & Airphotos Miscellaneous Sales & Services
RK Licences & Pennits RKOS D Motor Vehide Licences & Permits RKlO D Liquor Licencing Branch Permits & F RK15 D Companies Branch RK20 D Safety Inspection Fees RK25 D Filing Fees-Court Services RK30 D Camp-site Pennits & Park Use RK35 D Fire Service Act-Fees, Etc. RK40 D Insurance, Brokersand Real Estate RK45 D Agricultural Licences RKSD D Trade & Dealer Licences RKS5 D Mobile Horne Registry RK60 D Miscellaneous Licences & Permits
R1'vf Interest from Investments RMIO D Interest From Investments
RP Miscellaneous RPIO D RP20 D RP30 D RP40 D P~SO D RP60 D
Fines & Penalties Maintenance of Children Other Maintenance Receipts Insurance Claim Receipts Munidpal Share ofJoint Service PR Other Miscellaneous
RR Contributions from Govemment Enterprises RRIO D Liquor Distribution Branch-Net Inco RREi D BC Hydro & Power Authority RR20 D B.C. Railway Company-Dividend RR30 D B.C. Ferry Corporation-Dividend RR40 D B.C. BuildingCorporation-Dividend RR45 D B.C. Systems Corpora tion-Dividend RRSO D Expo 86 Windup RR60 D BC Enterprise Corporation-Dividends
RT Contributions from Federal Govemment RT05 D Established Programs Financing RTlO D Canada Assistance Plan RT15 D National Training Act RT20 D Economic Development RT22 D South Moresby Implementation
83
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RT25 RT30 RT35 RT40 RT45 RT50 RT85
D D D D D D D
Transportation and Highways Public Utilities lnc. Tax Transfer A Statutory Subsidies Reciprocal Taxation Agreements Other Payments Fiscal Sta biliza tion P rogra m Other Shared Costs
RW Trust Fund Revenue RW10 D Pensions and Superannuations RW40 D Trust Funds-Incorne from Investments RW50 D Trust Funds-Sinking Fund Instalments RW60 D . Trust Funds-Capital Receipts RW90 D TrustFunds---OtherRevenue
RX Other RX10 D RX20 D RX30 D RXSS D
Grants in Aid Revenue--Inter /Intra Fund Transfer Non~ Recurring Revenue Other Shared Costs
1994 CONSOLIDATED OPERA,TING BUDGET ~ -~ Current Fund Capital Fund Ruerve Fund T rusl C onsolidated
Gtneral Wuer Sei.ver 1djust menls Total T uul T utal Fund Total Revu11t1
IJ(l (t)
< ~lunicipal Tmtion and Granls·in·lieu of ta~es 21.791.000 21.791.000 21,791,000
.. üimrnment fü11nts and Tunsfars 2.785,361 470,000 3!10,000 3,645,361 2,512,250 6, 157,611 :r Saleol urvim 2,B6J,OOO 3,295,000 3,2r10,000 ·35,000 -235,000 9, 158,000 9,158,000 !. Licenc"', permits, penalliesand tin11$ l,J40,000 -35,000 1,305,000 l,305.000 lJ. Return on investmnnts 400,000 50,000 !i0,000 500,000 400,000 2,000 902,000 ~
Contributions trom 01v1lopmanl & Olim O 15,000,000 15,000,000 ~ Other 21,076,000 235,000 ICJ0,000 21.411.000 21.411.000 """'
50,275,361 4,050,000 J.7!10,000 -J5,000 -270,000 57.810,361 2,512,250 15,400,000 2,000 75,724,61.!_ ~ hpud.itur11 ~
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General gmrnment 4,270,300 4,270,300 1,388,500 2,000 5,660,BOO Protection 10 pemins 1nd property 8,855,000 -235,000 B,620,000 820.000 9,440,000 = = Transportation mvi1:c1s !i,167,700 5, 167.700 9,898,800 15,066,500 Environmantal Health Services 984,000 -35,000 949,000 2, 159,000 3,108,000
p...
~ Waier and nwer services 2,057 ,000 2,1111.000 ·35,000 4,203.000 6,947 ,000 11,150,000
f"lo.
Recmtion 1nd cultural aervices 3,865,300 3,865,300 6,370,000 10,235,300 p... ~
Environmenlal dev·elopm1nt 1, 138,500 1.138,500 0 1, JJB,500 .., lnter11St & Other 209,000 927,900 9:19,000 2,065,900 0 2,065,900 rJ.J Trans1ers of collections 21,000,000 O O 21,000,000 21,000,000
45.489.eoo 2.984.900 3. 111 o.ooo .35,000 -210.000 51,279.700 21 .se3,3oo o 2.000 1e.es5.ooc '""" ~ p... '"""
Net rmnueJl11p1ndllural 4,785,561 1,065, 100 6110,000 0 0 6,530,661 ·25,0 71.050 15,400,000 0 .J, 140,3819 r:i =--· -01bt is1;ued O
01bt Princip1I npaymenls · 100,000 -150,000 -21J0,000 ·510,000 .51 O,OCIO --· ~
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0 penin11 Balance 15.122,856 4, 150,882 4,7!j9,586 43, 136,0213 24,033,324 200,731 18,876,951 25,027 = ~
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VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN
B. C.
CANSTATS (N)CAS CICA EW GFOA
M.FA.
MMA OCG PSAAB
British Columbia
Statitics Canada (New)Corporate Accounting System Canadian Institute of Chartered Accountants Einwohnerzahl Government Finance Officers Association of the U nited States and Canada Municipal Finance Authority Ministry of Municipal Affairs Office of the Com ptroller General Public Seetor Accounting and Auditing Board
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