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Satzung für die Studierendenwohnanlage Kisselberg §0 Präambel Diese Satzung gilt für das Studierendenwohnheim Kisselberg des Studierendenwerks Mainz. Die Wohnanlage umfasst die Häuser Isaac-Fulda-Allee 4, 4a und 4b. Diese Satzung gilt auf Basis der Rahmensatzung des Studierendenwerks. §1 Organe der Studierendenwohnanlage Kisselberg Organe des Studierendenwohnheims Kisselberg sind die Vollversammlung (VV) aller Bewohner 1 und die Heimvertretung (HV). §2 Vollversammlung 2.1 Definition Die VV (Vollversammlung) ist ein Treffen aller Personen, die einen gültigen Mietvertrag mit dem Studierendenwerk Mainz haben und im Wohnheim Kisselberg wohnen. Die VV ist das höchste Gremium des Wohnheims. Die VV wählt aus ihrer Mitte Vertreter zum Zweck der studentischen Heimvertretung und Selbstverwaltung. 2.2 Einberufung der ordentlichen Vollversammlung Die VV wird in der Regel einmal pro Semester - möglichst zu Beginn der Vorlesungszeit - von der HV einberufen. Reguläre VVen müssen mindestens zwei Wochen zuvor durch gut sichtbare Aushänge bekannt gegeben werden. Bekanntgabe und Organisation unterliegen der HV. Von jeder VV ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Der Protokollführer wird der Einfachheit halber zuvor von der HV bestimmt. Die Protokolle müssen archiviert werden. Die Beschlussfähigkeit der VV ist mit der Anwesenheit von 40 Stimmberechtigten exklusive der HV-Mitglieder erreicht. 2.3 Einberufung einer außerordentlichen VV Die Einberufung einer außerordentlichen (zusätzlichen) VV ist möglich, wenn sich mindestens 100 Bewohner der Wohnanlage bzw. 2/3 der HV-Mitglieder hierfür aussprechen. Ein Nachweis der notwendigen Unterstützung (Unterschriftenliste mit Name und Zimmernummer) sowie die Themen der außerordentlichen VV müssen sowohl der HV im Vorfeld bekannt 1 Im weiteren Verlauf dieser Satzung wird der einfachen Lesbarkeit halber durchweg die maskuline Form verwendet, also z.B. von “dem Bewohner” gesprochen und nicht von “dem Bewohner bzw. der Bewohnerin” oder von “dem/ der Bewohner/in”.

für die Studierendenwohnanlage Kisselberg...Ergebnis-Protokoll anzufertigen und zu archivieren. Dieses ist auf Anfrage von Bewohnern auszuhändigen. 3.5 Ausschluss, Nicht-Entlastung

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  • Satzung

    für die Studierendenwohnanlage Kisselberg

    §0 Präambel

    Diese Satzung gilt für das Studierendenwohnheim Kisselberg des Studierendenwerks Mainz. Die

    Wohnanlage umfasst die Häuser Isaac-Fulda-Allee 4, 4a und 4b. Diese Satzung gilt auf Basis der

    Rahmensatzung des Studierendenwerks.

    §1 Organe der Studierendenwohnanlage Kisselberg

    Organe des Studierendenwohnheims Kisselberg sind die Vollversammlung (VV) aller

    Bewohner1 und die Heimvertretung (HV).

    §2 Vollversammlung

    2.1 Definition

    Die VV (Vollversammlung) ist ein Treffen aller Personen, die einen gültigen Mietvertrag mit dem

    Studierendenwerk Mainz haben und im Wohnheim Kisselberg wohnen. Die VV ist das höchste

    Gremium des Wohnheims. Die VV wählt aus ihrer Mitte Vertreter zum Zweck der studentischen

    Heimvertretung und Selbstverwaltung.

    2.2 Einberufung der ordentlichen Vollversammlung

    Die VV wird in der Regel einmal pro Semester - möglichst zu Beginn der Vorlesungszeit - von der

    HV einberufen. Reguläre VVen müssen mindestens zwei Wochen zuvor durch gut sichtbare

    Aushänge bekannt gegeben werden. Bekanntgabe und Organisation unterliegen der HV. Von

    jeder VV ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Der Protokollführer wird der Einfachheit halber

    zuvor von der HV bestimmt. Die Protokolle müssen archiviert werden. Die Beschlussfähigkeit der

    VV ist mit der Anwesenheit von 40 Stimmberechtigten exklusive der HV-Mitglieder erreicht.

    2.3 Einberufung einer außerordentlichen VV

    Die Einberufung einer außerordentlichen (zusätzlichen) VV ist möglich, wenn sich

    mindestens 100 Bewohner der Wohnanlage bzw. 2/3 der HV-Mitglieder hierfür aussprechen. Ein

    Nachweis der notwendigen Unterstützung (Unterschriftenliste mit Name und Zimmernummer)

    sowie die Themen der außerordentlichen VV müssen sowohl der HV im Vorfeld bekannt

    1 Im weiteren Verlauf dieser Satzung wird der einfachen Lesbarkeit halber durchweg die maskuline Form

    verwendet, also z.B. von “dem Bewohner” gesprochen und nicht von “dem Bewohner bzw. der

    Bewohnerin” oder von “dem/ der Bewohner/in”.

  • gemacht, als auch mindestens eine Woche vor dem anvisierten Termin öffentlich ausgehängt

    werden. Eine außerordentliche VV in der vorlesungsfreien Zeit ist zu vermeiden. Eine

    außerordentliche VV findet nur statt, wenn auch die Hälfte der Bewohner, die unterzeichnet

    haben, anwesend sind.

    2.4 Aufgaben der VV

    Aufgabe der VV ist die Wahl einer HV für ein Jahr (in der Regel im Wintersemester).

    Nach Ablauf eines jeden Semesters hat die VV auch über eine Entlastung der HV-Mitglieder zu

    entscheiden (im Sinne von §03 der Rahmensatzung des Studierendenwerks). Als

    Entscheidungsgrundlage dienen Rechenschaftsberichte der einzelnen HV-Mitglieder (detaillierte

    Darstellungen der verschiedenen Aktivitäten), die wahlweise mündlich vorgetragen oder in

    schriftlicher Form ausgeteilt werden müssen. Auch die Entwicklung der HV-Kasse ist den

    Bewohnern (zusammen mit den Vergleichszahlen des Vorsemesters) vorzulegen. Bei

    ordnungsgemäßer Kassenführung stellt der Kassenprüfer einen Antrag auf Entlastung des

    Kassenwartes. Ein Unterlassen der Antragstellung ist zu begründen. Wird ein HV-Mitglied nicht

    entlastet, so muss dieses zurücktreten, kann sich allerdings erneut zur Wahl stellen. Neue bzw.

    alternative Bewerbungen für einen HV-Posten sind in diesem Fall auch im Sommersemester

    zulässig. Anträge seitens der Bewohner können nach Bekanntgabe der Tagesordnung

    aufgenommen werden.

    2.5 Durchführung der VV

    Ein zuvor auf einer HV-Sitzung benanntes HV-Mitglied ist der Versammlungsleiter. Er stellt vor

    jeder Abstimmung die Anzahl der stimmberechtigten Bewohner fest. Des Weiteren wählt die VV

    aus ihrer Mitte einen Wahlleiter, welcher kein zu wählendes HV-Mitglied sein darf. Alle freien

    HV-Posten werden einzeln gewählt. Die Wahl der einzelnen HV-Posten erfolgt mit einfacher

    Mehrheit der anwesenden Bewohner. Im Falle eines Gleichstandes ist eine weitere Befragung

    zulässig. Es wird so lange gewählt, bis einer der Kandidaten die einfache Mehrheit für den zur

    Wahl stehenden HV-Posten hat, oder einer der Bewerber seine Kandidatur zurückzieht. Eine

    Wiederwahl ist zulässig. Dies gilt auch für den Fall, dass keine weiteren HV-Semester entlastet

    werden können. Auch für eine Entlastung gilt die einfache Mehrheit. Entlastungen der einzelnen

    Mitglieder erfolgen in der Regel auf Vorschlag der HV. Die HV kann ihre Mitglieder auch nicht zur

    Entlastung vorschlagen. Auf Antrag kann die gesamte HV in einer Abstimmung mit 2/3-Mehrheit

    entlastet werden. Grundsätzlich erfolgt die Wahl geheim und nicht öffentlich, kann auf Antrag

    aber per Handzeichen erfolgen. Wahlrecht hat und wählbar ist jeder anwesende Bewohner.

  • §3 Heimvertretung (HV)

    3.1 Definition

    Die HV besteht aus ehrenamtlich arbeitenden Personen, deren Anzahl sich aus der Satzung des

    Wohnheim-Parlaments (WoPa) ergibt und hat das soziale und kulturelle Zusammenleben im

    Wohnheim zu fördern und die Interessen der Bewohner gegenüber dem Studierendenwerk zu

    vertreten. Zu diesem Zweck hält die HV den Kontakt zwischen Studierendenwerk und

    Wohnanlage aufrecht und wahrt die Ordnung in der Wohnanlage. Im Rahmen der Erfüllung

    dieser Aufgaben besitzt die HV gemäß §9 Abs. 2 der Rahmensatzung das Hausrecht. Dies gilt

    insbesondere für die Gemeinschaftsräume.

    3.2 Aufgaben der HV

    Zu den regulären Aufgaben zählen insbesondere:

    ▪ Einberufung der Vollversammlungen

    ▪ Verwaltung und Zuteilung der von Studierendenwerk und Wohnheim-Parlament (WoPa)

    für kulturelle Zwecke erhaltenen Gelder (Kulturetat)

    ▪ Organisation wohnheimsinterner Veranstaltungen

    ▪ Organisation der Bar sowie den Bar-Diensten.

    ▪ Verwaltung, Fürsorge und Versorgung der Gemeinschaftsräume

    ▪ Unterstützung kultureller Aktivitäten

    ▪ Vertretung des Wohnheims gegenüber dem Studierendenwerk Mainz

    ▪ Vertretung des Wohnheims im Wohnheim-Parlaments

    ▪ Betreuung von ausländischen Studieren

    ▪ Koordination von Arbeitsgemeinschaften

    3.3 Zusammensetzung der HV

    Die HV setzt sich aus folgenden Ressorts zusammen, welche auch mehrfach besetzt sein können:

    ▪ Vorsitz

    ▪ Vize

    ▪ Finanzen

    ▪ Inneres

    ▪ Äußeres

    ▪ Bar

    ▪ Einkauf

    ▪ Kultur

    ▪ PR

    ▪ Event

    ▪ International

  • Weitere Ressorts können je nach Bedarf noch hinzugefügt werden und ergänzen somit die HV.

    Jedem neuen HV-Mitglied wird dort diese Satzung des Wohnheims Kisselberg sowie die

    Ressortbeschreibung der HV-Ämter in digitaler Form per Mail zugesandt. Kontaktinformationen

    in Form von Name, E-Mail-Account und Zimmernummer der HV-Mitglieder sind öffentlich

    auszuhängen. Diese sind in begründeten Ausnahmefällen nicht bekannt zu geben.

    3.4 Sitzungen der HV

    Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht bei allen Sitzungen und HV-Veranstaltungen. Die

    erste Sitzung einer neu gewählten oder bestätigten HV ist die konstituierende Sitzung. Sie findet

    nach der VV auf der die Wahl erfolgte statt und ist nicht-öffentlich. Bei wiederholter,

    unentschuldigter Abwesenheit bei Sitzungen, bei Nichterfüllung von referatsbetreffenden

    Aufgaben, bei unentschuldigtem und/oder nicht ableisteten Bardienst oder groben

    Fehlverhaltens kann die HV das betreffende Mitglied zum Ausschluss aus der HV vorschlagen. Als

    wiederholt unentschuldigt gilt ein Versäumnis von zwei unentschuldigten Sitzungen.

    Abwesenheit ist frühzeitig zu entschuldigen, mindestens 24 Stunden vor der nächsten Sitzung. In

    begründeten Ausnahmefällen auch kurzfristig.

    Die regulären Sitzungen der HV sind grundsätzlich öffentlich, d.h. alle Hausbewohner dürfen an

    der Sitzung teilnehmen. Termine in der vorlesungsfreien Zeit sind von der HV vor Beginn der

    vorlesungsfreien Zeit festzulegen. Nicht-öffentliche Sitzungen müssen dementsprechend

    ordentlich begründet werden. Anträge auf nicht-öffentliche Sitzungen bedürfen einer 2/3

    Mehrheit der anwesenden HV-Mitglieder. Nicht-öffentliche Sitzungen oder Sitzungsteile sind

    möglichst gering zu halten.

    In den Sitzungen wird über die Aktivitäten der HV und über Belangen von Bewohnern

    entschieden. Die HV ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder

    beschlussfähig. Beschlüsse sind mit der einfachen Mehrheit legitimiert. Sind weniger als die

    Hälfte aller HV-Mitglieder anwesend, bestimmte Entscheidungen aber nicht aufschiebbar, so

    können die anwesenden HV-Mitglieder handeln. Ihr Handeln muss nachträglich durch die

    Mehrheit der gesamten HV legitimiert werden. Von allen öffentlichen HV-Sitzungen ist ein

    Ergebnis-Protokoll anzufertigen und zu archivieren. Dieses ist auf Anfrage von Bewohnern

    auszuhändigen.

    3.5 Ausschluss, Nicht-Entlastung und Nachwahl von HV-Mitgliedern

    Die HV kann mit mindestens 2/3 ihrer Mitglieder die Entlastung eines ihrer Mitglieder der VV

    nicht vorschlagen oder sogar den vorzeitigen Rücktritt (Ausschluss) eines HV-Mitglieds

    herbeiführen, sofern dieses keine oder mangelhafte HV-Arbeit leistet. Bei Unterstützung wird

    geheim, bei Bedarf auch öffentlich, über diesen Antrag abgestimmt. Auch hier ist eine einfache

    Mehrheit der anwesenden Mitglieder von Nöten. Bei erfolgreichem Antrag ist die betreffende

    Person mit sofortiger Wirkung aller Rechte und Pflichten in der HV enthoben und hat keinerlei

  • Anspruch auf eine Entlastung. Alle zur Erfüllung ihrer bisherigen Pflichten überlassenen

    Gegenstände (insbesondere Schlüssel / Schließrechte) und/oder Unterlagen sind der HV zeitnah

    zu übergeben. Im Falle eines solchen herbeigeführten wie auch im Falle eines freiwilligen

    Rücktritts ist die HV bevollmächtigt, einen Nachfolger zu benennen. Dieser ist bis zu Beginn des

    folgenden Semesters, bzw. zur nächsten VV kommissarisch im Amt. Es kann weder das ehemalige

    HV-Mitglied noch der Nachrücker entlastet werden.

    Treten in einem Semester ein Drittel oder mehr aller HV-Mitglieder zurück, so ist eine

    außerordentliche VV einzuberufen, um die entsprechenden Posten nach zu wählen. In der

    vorlesungsfreien Zeit müssen ausscheidende HV-Mitglieder nicht ersetzt werden, sodass die

    vorige 1/3-Reglung nicht in Kraft tritt. Entlastungen entfallen auf die HV-Mitglieder, sofern diese

    sie in Anspruch nehmen oder den Anspruch nicht verwirkt haben. Werden nicht alle

    Entlastungen in Anspruch genommen, kann ein anderer AG-Leiter oder ein anderes Mitglied

    einer AG zum Zuge kommen. In der Regel schlägt die HV ihre Mitglieder zur Entlastung vor.

    Erteilt oder verweigert werden (vorgeschlagene) Entlastungen prinzipiell durch die einfache

    Mehrheit der anwesenden Bewohner einer Vollversammlung.

    §4 AGs (Arbeitsgemeinschaften)

    4.1 Konstituierung und Arbeitsweise

    Die HV kann zur Erledigung besonderer Aufgaben oder Arbeitsschwerpunkte AGs

    (Arbeitsgemeinschaften) unterstützen. AGs stehen allen Bewohnern offen und können auch auf

    die Initiative von Bewohnern hin - in Absprache mit der HV - begründet werden. Die

    Ausgestaltung der AG und die Anzahl ihrer Mitglieder müssen in Absprache mit ebendieser

    eingerichtet werden. Der AG-Leiter hat der HV (dem Ressort Kultur) in Form des AG-

    Verantwortlichen wenigstens monatlich Bericht zu erstatten, von ihr Geld für notwendige

    Anschaffungen zu beantragen. Regelmäßige Treffen sind verpflichtend zu einer möglichen

    Entlastung. Zeitpunkt und Frequenz der Treffen bleiben aber letztlich den AGs selbst überlassen.

    Das Kultur-Ressort der HV dient als erster Ansprechpartner der AG-Leiter und kann zusätzliche

    Hilfe durch die HV beantragen.

    4.2 Vorgeschriebene und optionale AGs

    Für die Vernetzung mit den anderen Wohnheimen und den Zugang aller Bewohner zum Internet

    ist die Existenz einer Netzwerk-AG vorgeschrieben. Diese pflegt und verwaltet das

    wohnheimsinterne Netz und die zugehörigen Anlagen und Gerätschaften.

    4.3 Mitgliederanzahl von AGs

    Für eine funktionierende Arbeitsweise sollte jede AG aus mindestens zwei Personen bestehen.

  • §5 Nutzung des Barraums bzw. Aufenthaltsraums

    Für die Leitung, Pflege und Verwaltung der Bar ist grundsätzlich die HV selbstständig

    verantwortlich. Sie hat für einen geordneten Betrieb Sorge zu tragen. Außerhalb der

    Nutzungszeiten durch die HV ist es möglich, die Räumlichkeiten exklusiv zu mieten. Hierfür ist

    eine Kaution bei der HV zu hinterlegen. Ansprechpartner ist die HV, welche mindestens 1 Woche

    vor Veranstaltung in der HV-Sitzung über den Mietwunsch in Kenntnis gesetzt werden muss. Bei

    Zuwiderhandeln gegen Anweisungen der HV kann ein zeitweiliges wie auch ein dauerhaftes

    Barverbot ausgesprochen werden. Ein derartiger Platzverweis ist nich anfechtbar und hat auch

    strafrechtlichen Bestand (Hausfriedensbruch). Für weitere Reglungen siehe Anhang für „Nutzung

    des Aufenthaltsraumes“.

    §6 Änderung der Satzung

    Diese Satzung ist die bindende Arbeitsgrundlage der HV. Sie kann nur durch eine 2/3 Mehrheit

    der VV geändert oder ergänzt werden.

    Mainz, den 29.04.2014

    Anmerkung:

    Diese Satzung wurde am 29.04.2014 von den Bewohnern der Wohnanlage Kisselberg in der

    Vollversammlung verabschiedet und tritt sogleich in Kraft. Die Satzung dient als Arbeitsgrundlage

    für die Heimvertretung, deren Aufbau, Aufgaben, Rechte und Pflichten genannt werden.

    Zukünftige Änderungen müssen zur Abstimmung der Vollversammlung vorgelegt und zur

    Abstimmung gebracht werden. Durch die Verabschiedung der Satzung treten die Anhänge zur

    Satzung ebenfalls in Kraft. Im Gegensatz zur Satzung können diese durch eine 2/3 Mehrheit der

    HV verändert werden. Änderungen müssen der VV trotz alledem bekannt gegeben werden.

    Anhänge:

    ▪ Ressortbeschreibung für die Heimvertretung

    ▪ Satzung der Wohnheimbar

  • 2. Anhang

    zur Satzung für die Studierendenwohnanlage Kisselberg

    Satzung der Wohnheimbar

    §1 Betreiber

    Betreiber der Wohnheimbar der Studierendenwohnanlage Kisselberg ist die Heimvertretung.

    §2 Örtlichkeit

    Die Wohnheimbar befindet sich im Aufenthaltsraum im Erdgeschoss des ersten Hauses, Isaac-

    Fulda-Allee 4.

    §3 Öffnungszeiten

    Die Wohnheimbar ist während der Vorlesungszeit mittwochs ab 21 Uhr bis 02 Uhr geöffnet. Für

    Bar-Abende in der vorlesungsfreien Zeit bitte die Aushänge und Bekanntmachungen beachten.

    §4 Lärmschutz

    Es gilt die Hausordnung. Die Gäste der Wohnheimbar sind ggf. zur Ruhe zu ermahnen. Auf

    Beschwerden von Anwohnern muss ohne Widerspruch Rücksicht genommen werden.

    §5 Rauchverbot

    In der Wohnheimbar gilt, wie in allen anderen öffentlichen Räumen der Wohnanlage, ein

    absolutes Rauchverbot.

    §6 Bardienst

    Der Bardienst wird von zwei bis drei Personen gemeinsam durchgeführt, von denen mindestens

    eine(r) Mitglied der HV sein muss. Der Wirkungsbereich des Bardienstes beschränkt sich auf die

    Räumlichkeiten der Wohnheimbar, dem Barlager sowie der Bar-Toiletten. Hinter der Theke dürfen

    sich ausschließlich die Personen aufhalten, die für den Bardienst verantwortlich sind.

    Der Bardienst beginnt eine halbe Stunde vor Beginn der Öffnungszeit, um die Nutzbarkeit und

    Sauberkeit der Bar zu gewährleisten. Nach dem Barbetrieb sind die Stühle hochzustellen und die

    Kasse im Barlager einzuschließen.

    §7 Hausrecht

    Der Bardienst hat während seiner Dienstzeit über die Räumlichkeiten der Wohnheimbar das

    Hausrecht. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten! Insbesondere ist der Bardienst berechtigt für

    den jeweiligen Abend gültige Hausverbote auszusprechen.

  • 1. Anhang

    zur Satzung für die Studierendenwohnanlage Kisselberg

    Ressortbeschreibung für die Heimvertretung

    Zusammensetzung

    Die Heimvertretung (HV) der Studierendenwohnanlage Kisselberg setzt sich laut Satzung wie folgt

    zusammen:

    ▪ Vorsitz 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Vize 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Finanzen 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Inneres 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Äußeres 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Bar 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Einkauf 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Kultur 1 Verantwortliche(r)

    ▪ PR 1 Verantwortliche(r)

    ▪ Event 1 Verantwortliche(r)

    ▪ International 1 Verantwortliche(r)

    Aufgabenbeschreibung der einzelnen Ressort

    Vorsitz

    Die Aufgaben des Vorsitzes sind:

    Die Sitzungen der Heimvertretung vorzubereiten und zu leiten. Hierzu sollten einfache

    Gesprächsregeln eingehalten werden und ggf. Mahnungen ausgesprochen werden.

    Die Koordination der Aufgabenbereiche in der HV in Mitarbeit des Vize.

    Die Aufgabenerfüllung der HV-Mitglieder zu überprüfen und bei Bedarf Sanktionen zu

    verhängen. Gegen diese Entscheidung kann mit einer 2/3-Mehrheit der HV ein Veto

    eingelegt werden.

    Organisation der Vollversammlung für die Studierendenwohnanlage Kisselberg.

    Übernahme der Verantwortung für die Aufgabenerfüllung der HV.

  • Vize

    Aufgaben des Vize sind:

    Der Vize ist die Verbindungsperson zwischen HV und dem zuständigen Sachbearbeiter bzw.

    des Studierendenwerks und in dieser Funktion auch für die Beantragung von Kulturgeldern

    zuständig.

    Der Vize protokolliert die HV-Sitzungen und führt eine Anwesenheitsliste.

    Der Vize ist zusammen mit dem Vorsitz für die Koordination der Aufgabenbereiche der HV

    zuständig. Sie fungieren somit als Bindeglied der einzelnen Ressort und können bei Bedarf

    und nur nach Anfrage des HV-Mitglieds die Aufgaben kurzfristig übernehmen.

    Außerdem übernimmt der Posten die Aufgaben des Vorsitzenden, falls dieser

    außerordentlich nicht in der Lage ist die Aufgaben zu erfüllen.

    Finanzen

    Die Aufgaben Finanzwarts sind:

    Der Finanzwart führt die Kasse der HV und hat somit über alle Einnahmen und Ausgaben

    Buch zu führen und archiviert alle Quittungen.

    Der Finanzwart ist dafür verantwortlich, dass die Kasse der Bar zu allen Barabenden mit

    ausreichend Wechselgeld zur Verfügung steht.

    Der Finanzwart informiert HV-Mitglieder in der HV-Sitzung und die Bewohner in der

    Vollversammlung über den finanziellen Stand der Wohnheimkassen.

    Der Finanzwart informiert das Studierendenwerk am Ende eines jeden Semesters über die

    finanzielle Situation der HV.

    HV-bezogene Aufwendungen werden mit Belegen von den jeweiligen Ressort- und AG-

    Leitern beim Finanzwart eingereicht und von ihm beglichen.

    Inneres

    Die Aufgaben des Innen-Ressort sind:

    Das Inneres-Ressort ist für den Informationsaustausch zwischen Bewohnern, der HV und

    dem Hausmeister verantwortlich.

    Der Ressortinhaber ist der direkte Ansprechpartner der Bewohner der

    Studierendenwohnanlage Kisselberg, insbesondere gilt dies bei Rückfragen zu "Problemen"

    unter den Bewohnern oder bei Verbesserungsvorschlägen, welche das harmonische und

    respektvolle Miteinander fördern. Unter Problemen sind Verstöße gegen die Hausordnung

    wie z.B. Lärmbelästigung zu verstehen.

    Das Ressort kann während der Einzugsphase zu Semesterbeginn, in Absprache mit dem

    Hausmeister, zukünftigen Bewohnern bei der Organisation von Ein- und Auszügen helfen.

    Anfragen, die andere Ressort betreffen, werden an diese weitergeleitet.

  • Äußeres

    Die Aufgaben des Außen-Ressort sind:

    Der Ressortinhaber ist Mitglied im Wohnheimsparlament (WoPa) und vertritt die Interessen

    der Studierendenwohnanlage Kisselberg bei den Sitzungen des WoPa.

    Anfragen, Beschlüsse und andere Neuigkeiten, die durch das WoPa behandelt werden, sind

    der HV zur nächsten Sitzung mitzuteilen.

    Unentschuldigte Abwesenheit bei einer WoPa-Sitzung wird gleich einer unentschuldigten

    Abwesenheit einer HV-Sitzung gewertet.

    Findet eine Sitzung des WoPa in der Studierendenwohnanlage Kisselberg statt, so ist der

    Ressortinhaber für die Organisation und Betreuung der Sitzung verantwortlich.

    An den WoPa-Sitzungen sollten alle HV-Mitglieder einmal teilgenommen haben, daher darf

    der Ressortinhaber um eine Unterstützung anderer HV-Mitglieder auffordern.

    Bar

    Die Aufgaben des Bar-Ressort sind:

    Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Wohnheimbar (siehe 2. Anhang zur Satzung).

    Das Bar-Ressort ist für die Organisation und Durchführung eines regelmäßigen Bar-Abends

    in der Wohnheimbar verantwortlich. Dazu zählen die Absprache mit dem Einkaufs-Posten

    über benötigte Getränke und Ausstattung und die Verständigung mit dem PR-Posten über

    eventuelle Werbung.

    Der Ressortinhaber darf eine Bar-AG einberufen, welche die HV bei der Durchführung der

    Bar-Abende entlastet. Der Ressortinhaber ist AG-Leiter und ist für die Disziplin ihrer

    Mitglieder verantwortlich.

    Die Ressort Bar und Einkauf sind für die Sauberkeit und Ordnung in den Räumlichkeiten

    verantwortlich. Diese betreffen neben dem Aufenthaltsraum die Lager-Räume.

    Bei Anfragen bzgl. der Vermietung des Aufenthaltsraumes müssen die Formulare für eine

    erfolgreiche Abschließung der Vermietung bereitgestellt werden. Bei Vermietung des

    Aufenthalts- und Bar-Raumes sind die Übergabe und die Abnahme an den Mieter vom

    Ressortinhaber zu betreuen. Diese Aufgabe kann auch an andere HV-Mitglieder bei Bedarf

    abgegeben werden.

    Für die Übergabe und Abnahme an den Mieter werden von der HV Reinigungsmittel sowie

    Sanitärmittel bereitgestellt.

    Einkauf

    Die Aufgaben des Einkauf-Ressort sind:

    Das Ressort ist für die Betreuung des Getränke-Lieferanten und oder für die Beschaffung

    des restlichen Bedarfs der Wohnheimbar verantwortlich.

  • Das Auffüllen der Kühlschränke in der Bar fällt ebenso in den Zuständigkeitsbereich.

    Die Referate Bar & Einkauf sind für die Sauberkeit und Ordnung der Räumlichkeiten

    verantwortlich.

    Der Ressortinhaber unterstützt in Absprache mit der Bar-AG den Event-Posten bei der

    Durchführung und Planung von Großveranstaltungen in der Wohnanlage.

    Rechnungen und Belege müssen dem Finanzposten unmittelbar übergeben werden!

    Der Ressortinhaber unterstützt in Absprache mit der Bar-AG den Event-Posten bei der

    Durchführung und Planung von Großveranstaltungen in der Wohnanlage.

    Kultur

    Die Aufgaben des Kultur-Ressort sind:

    Der Kultur-Beauftragte ist der Ansprechpartner für kulturelle Veranstaltungen im

    Wohnheim.

    Das Ressort ist für die Organisation und Betreuung der Arbeitsgemeinschaften (AGs)

    zuständig. Der Ressortinhaber koordiniert zudem die AGs und die Verwaltung der

    Schließrechte / Schlüssel der AG-Leiter.

    AG-Leiter werden nach ordentlicher Führung einer AG zur nächsten ordentlichen VV je

    Semester durch die HV entlastet. Für jede AG wird pro Semester jeweils nur eine Entlastung

    durch die HV vergeben. Bei mehreren AG-Leitern pro AG entscheiden die AG-Leiter der

    betroffenen AG selbst darüber, auf wen die Entlastung ausgestellt wird.

    Die Leitung einer AG ist ein Ehrenamt. Für das Ausführen dieses Ehrenamtes kann an den

    Bar-Abenden eine Freiverzehrregelung in Höhe von X € in Anspruch genommen werden

    Ein Verstoß gegen das Prinzip des Ehrenamtes durch den AG-Leiter führt zu einer

    unmittelbaren Beendigung der AG und der damit verbundenen Rechte wie Schließrechte

    sowie den Anspruch auf die Entlastung. Je nach Schwere des Verstoßes können weitere

    Sanktionen durch das Studierendenwerk Mainz ausgesprochen werden.Entlastungen. Je

    nach Schwere des Verstoßes können weitere Sanktionen durch das Studierendenwerk

    Mainz ausgesprochen werden.

    AG-Leiter sind während ihrer AG für die Ordnung und Sauberkeit der für die AG

    bereitgestellten Räumlichkeiten verantwortlich. Schäden und Verunreinigungen, die durch

    Dritte verursacht worden sind, sind unmittelbar dem Ressortinhaber zu melden.

    PR

    Die Aufgaben des PR-Ressort sind:

    Die Gestaltung und den Aushang von Informationen zu den Aktivitäten der HV (Bar-

    Abende, besondere Anlässe, Organisatorisches).

    Das Facebook-Profil „HV Kisselberg“ regelmäßig zu überprüfen und Anfragen, Anregungen

  • oder etwaige Informationen bekannt zu geben und ggf. an die anderen Ressort

    weiterzuleiten.

    Die HV über das o.g. Facebook-Profil in der Gruppe „Wohnheim Kisselberg Mainz“ zu

    vertreten und Informationen über das HV-Profil bekannt zu geben.

    Informationen aller Art sollten den Bewohnern, falls nicht anders festgelegt, spätestens

    eine Woche vor den Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

    Werbung in anderen Wohnheimen nach den geltenden Plakatierungsregeln.

    Event

    Die Aufgaben des Event-Ressort sind:

    Der Ressortinhaber plant Großveranstaltungen, die in der Wohnanlage stattfinden und

    führt diese in Absprache zusammen mit der Bar-AG durch.

    Als Großveranstaltungen gelten alle Veranstaltungen und besondere Anlässe, die über den

    Rahmen eines gewöhnliches Bar-Abend hinaus gehen. Darunter fallen beispielsweise das

    Sommerfest, Oktoberfest, Halloween-Party oder auch Semester-Opening / Closing-Parties

    u.v.m.

    Der Ressortinhaber teilt dem Einkauf-Ressort für die Events entsprechende

    Einkaufswünsche rechtzeitig mit, so dass der Einkaufs-Ressortinhaber die Beschaffung

    dieser Mittel ordentlich vollführen kann.

    Die Termine sollten frühzeitig der HV bekannt gegeben werden, so dass diese der WoPa

    mitgeteilt werden können, um eventuelle Überschneidungen mit anderen Wohnanlagen

    verhindern zu können.

    Der Ressortinhaber darf des Weiteren um Unterstützung der HV bei der Planung und

    Gestaltung der Großveranstaltungen bitten.

    International

    Die Aufgaben des International-Ressort sind:

    Der Ressortinhaber ist Bindeglied zwischen der HV und den TOM-Haustutoren der

    Wohnanlage. Er ist somit erster Ansprechpartner für die TOM-Haustutoren und teilt deren

    Bedürfnisse oder Anliegen der HV mit.

    Darüber hinaus ist er sowohl Bindeglied zwischen der HV und dem SIS-Büro des

    Studierendenwerkes, wenn ein Anliegen die Wohnanlage betrifft. Solche Anliegen können

    von dem Ressortinhaber selbst, den TOM-Haustutoren sowie dem SIS-Büro eingebracht

    werden. Unter Anliegen werden erstanden: Eventvorschläge, Gruppensitzungen der TOM-

    Haustutoren oder sonstige Veranstaltungen.

    Die Vorschläge müssen insbesondere dem Event-Ressort mitgeteilt werden, da dieser die

    Planung und Gestaltung in Absprache mit dem Ressortinhaber übernimmt.

  • Der Ressortinhaber unterstützt zudem das Ressort "Äußeres" als Mitglied im WoPa und

    kann eigenständig Vorschläge einbringen. Über Anfragen, Beschlüsse und andere

    Neuigkeiten, die durch das WoPa behandelt werden, sind der HV zur nächsten Sitzung

    mitzuteilen.

    Appendix:

    Die Ausführung der oben genannten Ressort und Tätigkeiten sind ehrenamtlich. Für das

    Ausführen dieses Ehrenamtes kann an den Bar-Abenden eine Freiverzehrregelung in Anspruch

    genommen werden. Die AG-Leiter sowie Mitglieder der Net-AG und Bar-AG haben ebenfalls

    einen Anspruch auf diese Freiverzehrregelung, da deren Tätigkeit ebenfalls ehrenamtlich

    erfolgt. Die HV kann die Höhe des Freiverzehrs mit einer 2/3-Mehrheit festlegen und bei

    Bedarf auch eine unbefristete Aussetzung desselben beschließen.