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FREIHEIT AZADI infodienst nr.144 dezember 2014 In eigener Sache: Der AZADI infodienst erscheint regelmäßig. Der Versand erfolgt per E-Mail. Auf Anfrage wird er gegen Kopier- und Portokosten auch per Post verschickt. Gefangene erhalten den infodienst kostenlos. Herausge- ber ist AZADI e.V. AZADI e.V. unterstützt diejenigen Personen nicht-deutscher Herkunft, die in Deutschland im Zuge ihrer politischen Betätigung für das Selbstbestimmungsrecht des kurdi- schen Volkes mit Strafverfolgung bedroht werden. Die praktische Arbeit von AZADI ist die finanzielle und politische Unter- stützung kriminalisierter Kurdinnen und Kurden. So können Sie uns unterstützen: wenn Sie von Kriminalisierung und Repression gegen Kurd(inn)en erfahren, informie- ren Sie uns bitte werden Sie Fördermitglied, spenden Sie. Kontakt- und Bestelladresse: AZADI e.V. Hansaring 82 50670 Köln Tel. 0221 / 16 79 39 45 Fax: 0221 / 16 79 39 48 E-Mail [email protected] Internet www.nadir.org/azadi/ V. i. S. d. P.: Monika Morres Layout: Holger Deilke 1 Perspektivwechsel jetzt! 2 Verbotspraxis 6 Repression 7 Gerichtsurteile 8 Asyl- und Migrationspolitik 9 Veranstaltungen/Aktionen 10 Zur Sache: Türkei 11 Kurdistan 12 Internationales 13 Deutschland Spezial 14 Personalie 15 Neu erschienen 21 Jahre PKK-Verbot: Perspektivwechsel jetzt! V or dem Hintergrund der Verteidigung von Kobanê/Rojava durch die Kräfte der YPG/YPJ gegen die Terrormiliz IS und der Auseinandersetzungen um die Lie- ferung deutscher Waffen an die Peschmerga der kurdischen Autonomieregie- rung im Nordirak, hat die Diskussion um eine Neubewertung der PKK an Dynamik gewonnen. Bis hinein in bürgerliche Medien und Parteikreise wird zunehmend die Haltung der Bundesregierung in Frage gestellt, einerseits aus außenpolitischen Erwä- gungen ihr genehme Kurden mit Waffen auszustatten, andererseits aus ebensolcher Motivation seit 21 Jahren am PKK-Betätigungsverbot und der Stigmatisierung der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland festzuhalten. So haben sich in den vergangenen Monaten unterschiedliche Organisationen, Ini- tiativen und Persönlichkeiten an die Öffentlichkeit gewandt mit der Forderung, die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden zu beenden, das PKK-Verbot aufzuhe- ben, die PKK von der EU-Terrorliste zu streichen und nicht zuletzt das demokrati- sche Selbstverwaltungsprojekt Rojava in Nordsyrien zu unterstützen. Seit Anfang 2013 hat auch die türkische Regierung die PKK de facto als politi- sche Kraft im Mittleren Osten anerkannt, indem sie offizielle Verhandlungen mit dem PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan über eine friedliche Lösung des jahrzehntelan- gen Konflikts führt. Auch wenn dieser Dialogprozess aufgrund der Situation in Syrien zur Zeit fragil ist, blieben größere militärische Auseinandersetzungen zwi- schen Armee und Guerilla in der Türkei aus. Waren die Strafverfolgungsbehörden bei den unzähligen Solidaritätsdemonstra- tionen, Protesten und Kundgebungen, die in den vergangenen Monaten bundesweit stattfanden, noch zurückhaltend, zieht die Repressionsschraube wieder an. Je mehr die Kämpfe um Kobanê aus den medialen Schlagzeilen geraten, umso häufiger gera- ten Protestierende wieder ins Visier der Polizei, wenn sie verbotene Fahnen – z.B. mit dem Bild von Abdullah Öcalan – zeigen oder inkriminierte Parolen rufen. Das führt zumeist zu vorübergehenden Festnahmen, erkennungsdienstlichen Behandlun- gen und zur Einleitung von Ermittlungsverfahren nach dem Vereinsgesetz. Das musste auch die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Nicole Gohlke, kürzlich erfahren. Der Immunitätsausschuss des Bundestages hob ihre Immunität auf, um strafrechtlich gegen sie ermitteln zu können. Sie hatte bei einer Kundgebung in ihrem Redebeitrag auf die Notwendigkeit der Aufhebung des PKK-Verbotes hingewiesen und dabei die Organisationsfahne entrollt. Von den Entwicklungen im Mittleren Osten unbeeindruckt, ließ die Bundesan- waltschaft am 29. August in Bremen den kurdischen Aktivisten Mehmet D. verhaf- ten. Er wird beschuldigt, sich seit Anfang 2013 in Deutschland als Mitglied an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) beteiligt zu haben. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Oktober 2010, den vor zwölf Jahren eingeführten § 129b auch auf die PKK auszudehnen, sind inzwischen fünf kurdische Aktivisten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wor- den.

FREIHEIT AZ ADI - nadir.org fileKriminalisierung von Kurdinnen und Kurden zu beenden, das PKK-Verbot aufzuhe-ben, die PKK von der EU-Terrorliste zu streichen und nicht zuletzt das

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FREIHEITAZADIin fodienst nr . 144

dezember 2014

In eigener Sache:Der AZADI infodienst erscheintregelmäßig. Der Versand erfolgt perE-Mail. Auf Anfrage wird er gegenKopier- und Portokosten auch perPost verschickt. Gefangene erhaltenden infodienst kostenlos. Herausge-ber ist AZADI e.V. AZADI e.V. unterstützt diejenigenPersonen nicht-deutscher Her kunft,die in Deutschland im Zuge ihrerpolitischen Betätigung für dasSelbstbestim mungs recht des kur di-schen Volkes mit Straf verfol gungbedroht werden. Die praktische Arbeit von AZADI istdie finanzielle und politische Unter-stützung kriminalisierter Kurdinnenund Kurden.

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und Repression gegenKurd(inn)en erfahren, informie-ren Sie uns bitte

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1 Perspektivwechsel jetzt!2 Verbotspraxis6 Repression7 Gerichtsurteile

8 Asyl- und Migrationspolitik9 Veranstaltungen/Aktionen

10 Zur Sache: Türkei11 Kurdistan

12 Internationales13 Deutschland Spezial14 Personalie15 Neu erschienen

21 Jahre PKK-Verbot: Perspektivwechsel jetzt!

Vor dem Hintergrund der Verteidigung von Kobanê/Rojava durch die Kräfte derYPG/YPJ gegen die Terrormiliz IS und der Auseinandersetzungen um die Lie-ferung deutscher Waffen an die Peschmerga der kurdischen Autonomieregie-

rung im Nordirak, hat die Diskussion um eine Neubewertung der PKK an Dynamikgewonnen. Bis hinein in bürgerliche Medien und Parteikreise wird zunehmend dieHaltung der Bundesregierung in Frage gestellt, einerseits aus außenpolitischen Erwä-gungen ihr genehme Kurden mit Waffen auszustatten, andererseits aus ebensolcherMotivation seit 21 Jahren am PKK-Betätigungsverbot und der Stigmatisierung derkurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland festzuhalten.

So haben sich in den vergangenen Monaten unterschiedliche Organisationen, Ini-tiativen und Persönlichkeiten an die Öffentlichkeit gewandt mit der Forderung, dieKriminalisierung von Kurdinnen und Kurden zu beenden, das PKK-Verbot aufzuhe-ben, die PKK von der EU-Terrorliste zu streichen und nicht zuletzt das demokrati-sche Selbstverwaltungsprojekt Rojava in Nordsyrien zu unterstützen.

Seit Anfang 2013 hat auch die türkische Regierung die PKK de facto als politi-sche Kraft im Mittleren Osten anerkannt, indem sie offizielle Verhandlungen mit demPKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan über eine friedliche Lösung des jahrzehntelan-gen Konflikts führt. Auch wenn dieser Dialogprozess aufgrund der Situation inSyrien zur Zeit fragil ist, blieben größere militärische Auseinandersetzungen zwi-schen Armee und Guerilla in der Türkei aus.

Waren die Strafverfolgungsbehörden bei den unzähligen Solidaritätsdemonstra-tionen, Protesten und Kundgebungen, die in den vergangenen Monaten bundesweitstattfanden, noch zurückhaltend, zieht die Repressionsschraube wieder an. Je mehrdie Kämpfe um Kobanê aus den medialen Schlagzeilen geraten, umso häufiger gera-ten Protestierende wieder ins Visier der Polizei, wenn sie verbotene Fahnen – z.B.mit dem Bild von Abdullah Öcalan – zeigen oder inkriminierte Parolen rufen. Dasführt zumeist zu vorübergehenden Festnahmen, erkennungsdienstlichen Behandlun-gen und zur Einleitung von Ermittlungsverfahren nach dem Vereinsgesetz. Dasmusste auch die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Nicole Gohlke, kürzlicherfahren. Der Immunitätsausschuss des Bundestages hob ihre Immunität auf, umstrafrechtlich gegen sie ermitteln zu können. Sie hatte bei einer Kundgebung in ihremRedebeitrag auf die Notwendigkeit der Aufhebung des PKK-Verbotes hingewiesenund dabei die Organisationsfahne entrollt.

Von den Entwicklungen im Mittleren Osten unbeeindruckt, ließ die Bundesan-waltschaft am 29. August in Bremen den kurdischen Aktivisten Mehmet D. verhaf-ten. Er wird beschuldigt, sich seit Anfang 2013 in Deutschland als Mitglied an einerausländischen terroristischen Vereinigung (§129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB)beteiligt zu haben. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Oktober 2010,den vor zwölf Jahren eingeführten § 129b auch auf die PKK auszudehnen, sindinzwischen fünf kurdische Aktivisten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wor-den.

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Als Folge der Verbotspolitik sind auch die zahlrei-chen besonders von bayerischen und baden-württem-bergischen Ausländerbehörden verfügten Auswei-sungsverfügungen zu nennen. Betroffen hiervon sindKurdinnen und Kurden, die sich in kurdischen Verei-nen für ihre legitimen kulturell-politischen Anliegeneinsetzen, die Veranstaltungen und Demonstrationenorganisieren oder sich lediglich daran beteiligen. DieseAktivitäten werden als „terroristische“ Unterstützungs-handlungen diskreditiert und die Betroffenen zu„Gefährdern“ der inneren Sicherheit stigmatisiert, diees laut einem Bescheid gilt, aus dem Bundesgebiet zu„entfernen“. Mit gleichen Begründungen werden Ein-bürgerungen verweigert, Asylanerkennungen widerru-fen oder wie in einem uns aktuell bekanntgewordenenFall, die Staatsangehörigkeit wieder aberkannt, die derbetroffene Kurde erst vor fünf Jahren erhalten hatte.

Wir fordern die politischen Ent schei dungs- träger*innen, die sich in den letzten Monaten für eine

Neubewertung der PKK ausgesprochen haben, auf, dergrundlegend veränderten Situation im Mittleren Ostenendlich Rechnung zu tragen und ihren Worten Tatenfolgen zu lassen. Ein erster Anlass dazu wäre die wahr-scheinlich Anfang nächsten Jahres auf Antrag derLinkspartei stattfindende Bundestagsdebatte über dieAufhebung des PKK-Verbots. Wir hoffen, dass diezahlreichen Initiativen zur Aufhebung des Verbots, diesich dieses Jahr gebildet haben, 2015 noch an Kraftgewinnen. Eine Aufhebung des PKK-Verbots inDeutschland und die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste sind die überfälligen Konsequenzen aus deraktuellen außenpolitischen Entwicklung und auchinnenpolitisch dringend notwendig, damit die inDeutschland lebenden Kurd*innen endlich ihre demo-kratischen Rechte ohne Angst vor staatlicher Repres-sion wahrnehmen können.

(PM Azadî v.26.11.2014)

V E R B O T S P R A X I SV E R B O T S P R A X I SLKA-Beamte des Saarlandes nahmen kurdi-schen Politiker fest

Behörden beschuldigen ihn der PKK-Betätigung

Am 16. Dezember wurde in Saarbrücken der 56jährigekurdische Politiker Düzgün C. von Beamten des saar-ländischen Landeskriminalamtes (LKA) und am nächs-ten Tag dem Haftrichter am OLG Koblenz vorgeführt,der einen unbefristeten Haftbefehl erlassen hat. DemKurden wird vorgeworfen, im Jahre 2013 als Gebiets-leiter tätig gewesen und Mitglied einer „Terrorvereini-gung PKK“ gewesen zu sein.

Das „markante Augenpaar von Abdullah Öcalan“ Bayerische Ausländerbehörde verfügt Ausweisung einesKurden

Wir dokumentieren nachfolgend einen neuen Fall, indem die Ausländerbehörde einer bayerischen Stadtdem Kurden A.E. die Verlängerung seines Aufenthalts-titels verweigert hat und er stattdessen aufgefordertwird, “bis spätestens 30. Januar 2015“ das Bundesge-biet „freiwillig“ zu verlassen. Anderenfalls wird ihmdie „zwangsweise Abschiebung in die Türkei“ ange-droht. Für diesen Fall werde ihm „kein Aufenthaltstitelfür die Bundesrepublik Deutschland mehr erteilt wer-

den“. Das heißt, es wird dem Kurden untersagt, je wie-der einzureisen oder sich „hier“ aufzuhalten.

Der Betroffene reiste erstmals 1988 in die BRD ein.Er beantragte Asyl, weil er kurz nach dem Militär-putsch 1980 in der Türkei wegen des Vorwurfs derTätigkeit für die PKK zu einer dreijährigen Freiheits-strafe verurteilt wurde. In Haft wurde er durch Foltergezwungen, Informationen über die PKK zu liefernund für die Sicherheitsbehörden zu arbeiten. Dasdamalige Bundesamt für die Anerkennung ausländi-scher Flüchtlinge lehnte seinen Antrag im April 1990ab.

Nach mehreren Aufenthalten in Ländern des Mittle-ren Ostens reiste der Kurde 2004 wieder ins Bundesge-biet ein. Er war verheiratet – seine Ehefrau verstarb imvergangenen Jahr -, hat einen Sohn und lebt derzeitzusammen mit seiner noch minderjährigen Tochter inBayern. Bis zum 15. Dezember 2010 verfügte er übereinen Aufenthaltstitel, dessen Verlängerung von ihmbeantragt, bislang aber nicht entschieden worden war.Stattdessen wurde ihm eine bis Anfang Dezember die-ses Jahres gültige sog. Fiktionsbescheinigung ausge-stellt (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Eine solche Bescheini-gung erhalten Inhaber eines befristeten Aufenthaltsti-tels, insbesondere einer Aufenthaltserlaubnis.

Hier wie in allen anderen Ausweisungsfällen wirdin der Begründung auf „Erkenntnisse“ der Verfassungs-

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schutzbehörden oder Staatsanwaltschaften zurückge-griffen bzw. auf sogenannte Sicherheitsgespräche, indenen sich die Betroffenen intensiv über ihr Leben undggf. das ihrer Familienangehörigen ausforschen lassenmüssen. Und wehe, sie lassen hierbei etwas aus, weilsie Ereignisse vielleicht vergessen oder ihnen keineweitere Bedeutung beigemessen haben !

Oder es passt den Inquisitoren nicht, dass jemandwie A.E. sich im Sicherheitsgespräch „offen und aus-kunftsfreudig“ gezeigt und seine jahrzehntelangenAktivitäten für die PKK mitgeteilt habe. ALLES kannKurdinnen und Kurden zum Verhängnis gemacht wer-den. (s. Näheres zu diesen „Gesprächen“ in dieserInfo-Ausgabe, Seite 4)

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutzlegte der Ausländerbehörde bereits 2011 eine Liste mitzurückliegenden „mittelbar“ bzw. „unmittelbar beweis-baren“ Aktivitäten von A.E. vor, lieferte ein Jahr nachund ergänzte die „Erkenntnisse“ Anfang dieses Jahres.

In der Hauptsache handelt es sich hierbei um Ver-sammlungen oder Veranstaltungen im örtlichen kurdi-schen Verein, z.B. zum Thema „Lösung der Kurden-frage sowie Haftsituation von Abdullah Öcalan“, ander A.E. teilgenommen haben soll. Ferner soll er inAnwesenheit von „ca. 400 Personen“ bei einer Veran-staltung zum 30. Gründungstag der PKK in einerSporthalle unter den Besuchern gewesen sein, wo auchein Porträt von Abdullah Öcalan aufgehängt war.

„Schon durch die Abbildung des markanten Augenpaa-res von Abdullah Öcalan als Logo in Verbindung miteinem entsprechenden Hinweis zum 30. Jahrestag desWiderstandes auf den im Vorfeld im gesamten nord-bayerischen Raum verkauften Eintrittskarten war derPKK-Bezug der Veranstaltung eindeutig erkennbar“.

Teilgenommen habe er zudem an einer Veranstal-tung mit einem kurdischen Abgeordneten des türki-schen Parlaments, die zusammen mit der LINKSPAR-TEI organisiert worden war.

Desweiteren habe er an einer Volksversammlung imVerein teilgenommen, auf der Spenden für die Erdbe-benopfer in Van gesammelt worden seien.

Dokumentiert auch seine Teilnahme an einerNewroz-Feier und –Demonstration, unter Beteiligungvon „Personen aus dem deutschen linksextremistischenSpektrum“.

Ebenso seine Beteiligung an einer von der LINKENLISTE der Stadt organisierten Demonstration ausAnlass der Ermordung der drei kurdischen Frauen inParis im Januar 2013.

Selbst seine Teilnahme an einer Veranstaltung imRahmen der „Kurdischen Kulturtage“, auf der in einerPodiumsdiskussion die begonnenen Gespräche zwi-schen der türkischen Regierung und Abdullah Öcalanüber eine Lösung der kurdischen Frage thematisiertworden waren, fehlt nicht.

Diese Auswahl von „Erkenntnissen“ des Geheim-dienstes genügt der Ausländerbehörde festzustellen,dass es sich bei A.E. um jemanden handele, der einerVereinigung angehöre, „die den Terrorismus unter-stützt“, weshalb er den Ausweisungstatbestand des §54 Nr. 5 AufenthG erfülle. Deshalb sei er nicht nur als„Sympathisant der PKK und deren Nachfolgeorganisa-tion anzusehen“, sondern als der Organisation zugehö-rig.

„Kein Staat“ brauche es sich „nämlich gefallen zulassen, dass Ausländervereine mit gewalttätigen Ausei-nandersetzungen auf seinem Territorium nicht nur sichund Dritte, sondern auch die Funktionsfähigkeit der zur

Aus Anlass des 20. Jahres tages haben wir eine Broschüre mit dem Titel „20 Jahre PKK-Verbot –eine Verfolgungsbilanz“ herausgegeben. In ihrwerden Repressionen gegen Kurdinnen und Kur-den und ihre Institutionen dokumentiert, ohnejedoch den Anspruch auf Vollständigkeit erhebenzu können. Es war uns aber wichtig, zumindesteinen Eindruck davon zu vermitteln , welche Fol-gen es haben kann, sich aktiv für die legitimenkurdischen Interessen einzusetzen.

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Gewährleistung des inneren Friedens berufenen Staats-organe gefährden“.

Hierbei sei nicht erforderlich, „dass die Gefahrunmittelbar von dem Ausländer ausgeht“. Vielmehr sei„bereits die abstrakte Gefährdung durch eine Organisa-tion, die er unterstützt oder der er angehört“, ausrei-chend.

Wie bei der PKK, handele es sich auch bei KON-GRA-GEL um eine „Vereinigung, die den Terrorismusunterstützt“ und die gegen den „Gedanken der Völker-verständigung“ verstoße.

Die „schlichten Umbenennungsaktionen der PKKin KADEK bzw. KONGRA-GEL“ änderten „nichts andieser Bewertung“. Es seien halt „bloße Umbenennun-gen“ gewesen, „die lediglich dazu gedient haben dürf-ten, den Makel einer terroristischen Organisation abzu-legen, um so auf internationaler Ebene ein anerkannterGesprächspartner für eine friedliche Lösung der Kur-denproblematik zu werden“.

Als Beleg für die anhaltende Gefährlichkeit derPKK und aller aus ihr hervorgegangenen Organisatio-nen schreibt die Ausländerbehörde, dass diese aufgrundihres Einflusses in Deutschland „jederzeit zur Gewalt“zurückkehren könne, „wenn ihr dies opportunerscheint“. Man sei in der Lage, „mehrere zehntausendAnhänger für bundes- bzw. europaweite Großveran-staltungen zu mobilisieren“ (!).

Es ändere nichts an der „grundsätzlich bestehendenGewaltbereitschaft und der Anwendung von terroristi-schen Mitteln“ der PKK, auch wenn diese seit vielenJahren weitgehend friedlich in Europa auftrete. Denn –so die Schlussfolgerung – dies sei „Teil einer Doppel-strategie“.

Weil die Tochter von A.E. im Januar 2015 ihr 18.Lebensjahr vollende, sei laut Ausländerbehörde sein„weiterer Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge“nicht mehr erforderlich. Da sie ihren Lebensunterhaltdurch ihre Arbeit bereits selbst bestreiten könne, sei sie„nicht mehr zwingend“ auf ihren Vater angewiesen.

Gegen diesen Bescheid hat der Rechtsanwalt vonA.E. Klage und Eilantrag beim zuständigen Verwal-tungsgericht eingereicht.

(Azadî)

Ausländerbehörde testet Gesinnung eineskurdischen Journalisten

Im Zuge der Beantragung einer Niederlassungserlaub-nis, musste sich auch der kurdische Politiker und Jour-nalist Selahattin C. einer „sicherheitsrechtlichen Befra-gung zur Klärung von Bedenken gegen den weiterenAufenthalt im Bundesgebiet“ durch die Ausländerbe-hörde stellen. Erstmals war er 1993 ins Bundesgebieteingereist und hat u.a. die kurdische Großdemonstra-tion vom Juli 1995 in Bonn organisiert und moderiert.Später war Selahattin C. für das kurdische Fernsehen

tätig und reiste in diesem Zusammenhang auch nachSyrien, wo er festgenommen und an die Türkei ausge-liefert wurde. Dort hat ihn die Justiz wegen Mitglied-schaft in der „terroristischen Organisation PKK“ verur-teilt. Nach mehreren Jahren Haft, wurde er 2008 ausdem Gefängnis entlassen, aber weiterhin verfolgt. Des-halb musste er die Türkei erneut verlassen und kamwieder nach Köln, wo seine Ehefrau und sein Sohnleben, die beide über die deutsche Staatsangehörigkeitverfügen. Selahattin C. arbeitet derzeit als Lektor ineinem Verlag.

Anfang Oktober fand diese „Sicherheitsbefragung“,an der maßgeblich der Inlandsgeheimdienst beteiligtwar/ist, statt, bei der auch der Anwalt von Selahattin C.anwesend war.

Im Vorblatt zur schriftlichen Befragung heißt es unterPunkt 6:

„Falls ich früher extremistische oder terroristischeZiele verfolgt oder unterstützt haben solle (Auswei-sungsgründe nach § 54 Nr. 5 bis 5b AufenthG), giltFolgendes: Wenn ich diese Ziele inzwischen endgültigaufgegeben habe, kann mir ausnahmsweise trotzdemein Aufenthaltsrecht erteilt werden (§ 5 Abs. 4 S. 2AufenthG). Voraussetzung ist aber, dass ich meine frü-heren Handlungen vollständig offen lege. Außerdemmuss ich die zuständigen Behörden davon überzeugen,dass die von mir behauptete dauerhafte Abwendungvon diesen Zielen glaubwürdig ist.“

Sodann folgen 26 Fragen inklusive Unterfragen, indenen Auskunft darüber verlangt wird, ob sich der/dieBetreffende „jemals an politisch, ideologisch oder reli-giös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazuaufgerufen“ hat und ob er/sie wegen dieser Einstellungjemals verfolgt worden ist. Weiter geht es mit der Fragenach einer Verurteilung „wegen Mitgliedschaft in einerterroristischen oder extremistischen Vereinigung, terro-ristischer Handlungen oder sonstiger Gewaltkriminali-tät“. Ob er/sie jemals Kontakt zu einer solchen Gruppeoder Organisation hatte und wenn ja, zu welcher, wel-cher Art dieser gewesen sei und in welchem Zeitraumer stattgefunden habe. Gleiche Fragestellung, ob manKontakt zu einer Person gepflegt habe, von der bekanntgewesen sei, dass diese einer solchen Gruppe oderOrganisation angehört habe bzw. angehöre.

Handelt es sich bei der PKK um eine terroristische Vereini-gung und ist Abdullah Öcalan ein Terrorist?Unter der Überschrift „Sicherheitsbefragung des türk.StA“ sollte Selahattin C. noch „Zusatzfragen PKK“beantworten, welche da lauten:

Wie bestreiten Sie derzeit Ihren Lebensunterhalt?Wer ist ihr Arbeitgeber ? Welche Tätigkeit üben Siedort aus ? Über welche Themen schreiben Sie ? Wassind Ihre Quellen? Haben Sie 1995 an der Konstituie-rung des von der PKK dominierten „Kurdischen Exil-

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parlaments“ (PKDW) in Den Haag teilgenommen? Fürwelche belgische Corporation waren Sie in Syrien, Iranund Irak tätig?

Was haben Sie in Syrien, Irak und Iran gemacht?Wo haben Sie sich dort genau aufgehalten ? Sind dieFernsehsender MEDY TV und ROJ TV Propaganda-Apparate der PKK? Beschreiben Sie Ihr sozialesUmfeld. Sie waren Mitglied des Vereins YRWK –Union der patriotischen Intellektuellen aus Kurdistane.V. Steht dieser Verein der PKK nah? Waren oder sindSie Mitglied eines weiteren YEK-KOM-Vereins? IhrRechtsanwalt gibt an, dass Sie ein kurdischer Politikerseien. Wo und in welcher Form betätigen Sie sich poli-tisch? Die PKK kämpft politisch und mit Waffengewaltfür einen unabhängigen kurdischen Staat. IdentifizierenSie sich mit diesen Zielen? Halten Sie Gewalt für eingeeignetes Mittel zum Erreichen politischer Ziele?Handelt es sich bei der PKK um eine terroristische Ver-einigung? Ist Abdullah Öcalan ein Terrorist? BegehenSie das Newroz-Fest? Wenn ja, wo und mit wem? Kön-nen Sie sich erklären, warum Frankreich Sie im Schen-gener Informationssystem ausgeschrieben hat?

(Azadî)

Verwaltungsgericht Köln bestätigte Ausweisung von Deniz B.

Im Ausweisungsverfahren gegen den 33jährigen kurdi-schen Aktivisten Deniz B., der seit 10 Jahren als Asyl-berechtigter in Deutschland lebt , wurde am 2. Dezem-ber vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Diedeutschen Behörden werfen ihm vor, hier für die PKKpolitisch aktiv gewesen zu sein, weshalb sie ihn als„Gefährder“ der inneren Sicherheit der BRD einstufen,obwohl er weder vorbestraft noch einer Straftat bezich-tigt wird. Dennoch verfügte die Ausländerbehörde imSommer 2013 gegen ihn die Ausweisung in die Türkeinach § 54 AufenthG, verbunden mit einem 10jährigenWiedereinreiseverbot.

Weil die Ausweisung jedoch vor dem Hintergrundder politischen Situation in der Türkei nicht vollstrecktwerden kann, wurde Deniz B. gezwungen, in einFlüchtlingsheim zu ziehen. Außerdem muss er sichinzwischen zweimal täglich bei der Polizei melden undes besteht für ihn eine Residenzpflicht im RheinischBergischen Kreis. Hierzu heißt es in dem Bescheid derAusländerbehörde: „Da mir derzeit die MöglichkeitIhrer Entfernung aus dem Bundesgebiet nicht gegebenist, schöpfe ich alle mir vom Gesetzgeber gegebenenMittel aus, die von Ihnen ausgehende Gefahr für dieAllgemeinheit so gering wie möglich zu halten.“ SeineSituation hat ihn körperlich und seelisch schwergeschädigt.

Gegen alle Behördenmaßnahmen, bei denen es sichnach Meinung von Rechtsanwalt Hans Werner Oden-

dahl um ein „irrationales Kesseltreiben“ handelt, hatteer geklagt.

Das Verwaltungsgericht Köln jedoch entschiedgegen Deniz B. und bestätigte die Ausweisung und alledamit zusammenhängende behördlichen Restriktionen. Rechtsanwalt Odendahl wird weitere juristischeSchritte in Erwägung ziehen. (s. a. AZADÎ-info Nr.134, Febr. 2014)

Linksfraktion bringt Antrag zur Aufhebungdes PKK-Verbots in Bundestag ein

Mehrere Abgeordnete der Linksfraktion haben mitDatum vom 17. Dezember 2014 einen Antrag mit demTitel „Aufhebung des Betätigungsverbots für dieArbeiterpartei Kurdistans PKK und Streichung derPKK von der EU-Terrorliste“ in den Bundestag einge-bracht. Über diese Initiative wird das Plenum in ersterLesung am 26. Februar – voraussichtlich am spätenNachmittag/Abend – diskutieren und den Antrag zurweiteren Befassung an die zuständigen Bundestagsaus-schüsse verweisen.Der Text kann unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/035/1803575.pdfheruntergeladen werden.

Wenn die bunten Fahnen wehen …Mehrere Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestagerhielten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin,in dem ihnen vorgeworfen wird, „eine Fahne der CDKhochgehalten“ zu haben, weshalb gegen sie wegen Ver-stoßes gegen das Vereinsgesetz ermittelt werde. Am 13.November wurde bei Facebook ein entsprechendesFoto gepostet. Die Parlamentarier*innen wollten aufdiese Weise ihre Solidarität mit der FraktionskolleginNicole Gohlke bekunden, deren Immunität aufgehobenworden war, weil sie auf einer Kundgebung die Fahnegezeigt und darauf hingewiesen hatte, dass dieses Sym-bol unter das PKK-Verbot falle. Sie wollten aber auchdeutlich machen, dass das PKK-Verbot überholt seiund aufgehoben werden müsse: „Es bedeutet eine Kri-minalisierung zehntausender politisch aktiver Kurdin-nen und Kurden in Deutschland.“

(PM Linksfraktion v. 19.12.2014)

LINKE.NRW

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Bundesanwaltschaft: Weiterhin Ermittlungengegen PKK Bundeskabinett: Nach Waffen jetzt 100 bewaffnete Sol-daten nach Südkurdistan/Nordirak / Gregor Gysi: Kurdensollten in Deutschland ausgebildet werden

Zwei Meldungen an einem Tag, die aufmerksam mach-ten: Auf der BAW-Jahrespressekonferenz am 11.Dezember verkündet deren General Harald Range, dassderzeit mehrere hundert Ermittlungsverfahren gegenmutmaßliche Terroristen – insbesondere gegen Islamis-ten und Rechtsextremisten – geführt würden, so vielewie nie zuvor. Er sehe Deutschland „im Fadenkreuzdes dschihadistischen Terrors“. Aber auch Auseinan-dersetzungen zwischen Kurden und Islamisten alar-mierten ihn. Der Leiter der Abteilung „Terrorismus“bei der BAW, Thomas Beck, erklärte auf der Presse-konferenz, dass allein in diesem Jahr über 100 Ermitt-lungsverfahren eingeleitet worden seien, unter anderemauch im Bereich PKK.

Nach Angaben von BAW-Chef Range werde darü-ber hinaus auch neu gegen mehrere Personen aus derehemaligen RAF ermittelt, wobei er sich auf Nachfra-gen nicht näher äußern wollte.

Am gleichen Tag kündigte die schwarz/rote Kabi-nettrunde an, dass Deutschland nach den Waffen ankurdische Peschmerga für den Kampf gegen den ISnun etwa einhundert (bewaffnete) Soldaten für einenAusbildungseinsatz in das kurdische Autonomiegebietdes Nordirak senden wolle. Der Bundestag soll an derEntscheidung beteiligt werden, weil dies „politischzweckmäßig und rechtlich vernünftig“ sei, sagte einSprecher des Auswärtigen Amtes.

Der Linken-Abgeordnete Jan van Aken kritisiertediese Pläne: Solange die Regierung „den Konflikt nurmilitärisch betrachtet, wirken ihre Aktionen wie hilflo-ser Aktionismus.“ Seine Fraktionskollegin SevimDağdelen kommentierte in der jungen welt vom 12.Dezember u.a.: „Bei der Entsendung der Bundeswehr-soldaten geht es um geopolitische Interessen der USAund ihrer Verbündeten in der Region. Wie durch dieUnterstützung des islamistischen Terrors in Syrien sollder Einfluss des Iran in der Region zurückgedrängtwerden. Es gilt, das Friedensgebot des Grundgesetzesgegen diesen neuen Tabubruch der Bundesregierung zuverteidigen.“ Es müsste nämlich erstmals der Grundge-setzartikel 24 erweitert werden, der besagt: „Der Bundkann sich zur Wahrung des Friedens einem System kol-lektiver Sicherheit einordnen.“ Doch handelt es sichbeim Kampf gegen den IS weder um einen Bündnisfallnoch gibt es ein UN-Mandat.

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bun-destag, Gregor Gysi, regte an, das militärische Trainingdurch Bundeswehrsoldaten in Deutschland durchzu-führen. Dann sollten aber alle Kräfte ausgebildet wer-den, die im gesamten kurdischen Gebiet gegen den ISkämpfen, wozu Christen, Jesiden, Verteidigungseinhei-ten der PKK sowie der syrisch-kurdischen Schwester-partei PYD gehören müssten.

(FAZ online/dpa/Phoenix/jw v. 11.,12.,18.12.2014)

Bundesinnenministerium: 116 Ermittlungs-verfahren gegen kurdische Aktivisten nach§§ 129a/b seit 2011 eingeleitet

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 8. Dezem-ber auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zumThema „Gegenwärtige Erkenntnisse zur Fortführungdes Vereinsverbot der PKK“ geht u. a. hervor, dass derGeneralbundesanwalt „seit 2011 insgesamt 116 Ermitt-lungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaftin der oder der Unterstützung der ausländischen terro-ristischen Vereinigung PKK gemäß §§ 129a StGB ein-geleitet“ habe, „wovon 21 Verfahren im Bundeskrimi-nalamt (BKA) geführt werden/wurden“. Desweiterenseien im Zeitraum 2004 bis 2013 rund 4 400 Fällestrafrechtlicher Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezugeingeleitet worden. Die Delikte reichen nach Auskunftdes Bundesinnenministeriums von „Spendengelder-pressung über Gewaltstraftaten sowie Körperverlet-zungsdelikte, Landfriedensbrüche bis hin zu Verstößengegen das Betätigungsverbot“. Interessant in diesemZusammenhang wäre ja, ob es in wie vielen Fällenüberhaupt zu einer Anklage gekommen ist, welcheUrteile gefällt oder wie viele Verfahren eingestellt wor-den sind. Doch liegen der Bundesregierung hierzukeine statistische Angaben vor.

(Bundestags-Drucksache 18/3267)

Delikte organisierter Kriminalität nicht Gegen- stand der Strafverfolgung gegen die PKK

Mit einer schriftlichen Frage wollte der Bundestagsab-geordnete der Grünen, Manuel Sarrazin, von der Bun-desregierung wissen, ob sie Erkenntnisse darüber habe,„ob und wenn ja, in welchem Umfang die PKK in orga-nisierte Kriminalität, Drogen- und Menschenhandel,Geldwäsche, Zwangsprostitution und andere Delikteinnerhalb Deutschlands und der Europäischen Unioninvolviert“ sei.

Das Bundesinnenministerium antwortete am 21.November u.a.: „Die Ausrichtung einer derart durchdie Rechtsprechung klassifizierten Organisation auf die

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in der Fragestellung genannten Delikte war bislangnicht Gegenstand der Strafverfolgung. Dabei ist nichtauszuschließen, dass PKK-Mitglieder in typischeDelikte der organisierten Kriminalität verwickelt seinkönnen, ohne dass jedoch ihre Organisationszugehörig-keit im Rahmen einer möglichen Strafverfolgung oderStrafzumessung von Relevanz gewesen wäre.“

Immer wieder hat der sogenannte „Hohe Antiterror-rat“ in Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst der Tür-kei in den vergangenen Jahren beschlossen, sowohl dortals auch in den EU-Ländern gezielte Kampagnen gegendie PKK durchzuführen. Die Lobby- und Öffentlich-keitsarbeit sollte über türkische NGOs, Botschaften undsonstige Außenvertretungen, Konferenzen und Medienerfolgen. Schwerpunkt war, die PKK in einen Zusam-menhang mit dem internationalen Drogenhandel undder organisierten Kriminalität zu bringen. Das führte imMai 2008 dazu, dass der damalige US-Präsident GeorgeW. Bush die PKK bzw. den KONGRA-GEL auf derGrundlage des „Foreign Narcotics Kingpin DesignationAct“ auf die US-Liste der Organisationen setzen ließ,die Drogenhandel betreiben. Auf dieser Liste befinden

sich u.a. auch der kalabrische N’drangheta, der siziliani-sche Cosa Nostra und mexikanische Drogenbarone.

(Azadî)

Thüringen künftig ohne V-LeuteDie rot-rot-grüne Landesregierung von Thüringen plant– als Konsequenz aus den Verbrechen der NazizelleNSU – eine Reform des Verfassungsschutzes ohne V-Leute. Das kündigte der neue Ministerpräsident BodoRamelow (Linkspartei) in seiner Regierungserklärungan. Der NSU-Untersuchungsausschuss des thüringi-schen Landtags hatte eine „grundlegende Reform desLandesamtes für Verfassungsschutzes“ angemahnt.Deshalb werde eine Expertenkommission berufen, dieVorschläge für eine Neuausrichtung des VS erarbeitensolle. „Damit wird den Feinden der Demokratie in dieHände gespielt“, kommentierte Lorenz Caffier, CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern den Vor-stoß von Ramelow und nannte ihn gar „einen Anschlagauf den Föderalismus und den Rechtsstaat schlechthin“.

(ND v. 13./14.12.2014)

G E R I C H T S U R T E I L EG E R I C H T S U R T E I L EOLG Düsseldorf verurteilte drei Ruanderwegen Unterstützung der „besonders gefähr-lichen terroristischen Vereinigung“ FDLR

„Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte wurdeeine Organisation, bei der Kriegsverbrechen im Mittel-punkt stehen, als terroristische Vereinigung festge-stellt“, erklärte Oberstaatsanwalt Christian Ritschergegenüber der „tageszeitung“. Hierbei bezog er sichauf ein Verfahren gegen drei in Deutschland lebendeMänner aus Ruanda, die vor zwei Jahren in Köln undBonn verhaftet wurden und deren Prozess am 5.Dezember vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zuEnde gegangen war. Alle drei sind wegen Unterstüt-zung einer terroristischen Vereinigung schuldig gespro-chen und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wor-den. Sie kamen jedoch nach Urteilsverkündung auffreien Fuß, weil eine Freiheitsstrafe auf Bewährunglautete und die anderen Haftbefehle gegen Meldeaufla-gen außer Vollzug gesetzt wurden. Die Angeklagtenwaren alle geständig gewesen und hatten Reue gezeigt,einer bereits während der Vernehmung durch das BKAAnfang 2013. Aus diesem Grunde konnte der Prozesseinvernehmlich beendet werden.

Die Angeklagten sollen für die von den Hutusdominierte Organisation „Demokratische Kräfte zurBefreiung Ruandas“ (FDLR) Propagandaarbeit geleis-tet haben. Etliche ihrer Mitglieder sollen 1994 am Völ-kermord an den Tutsis beteiligt gewesen sein. Mit den

Urteilen gelte die Hutu-Miliz nun amtlich als eine„besonders gefährliche terroristische Vereinigung“, wiedie Vorsitzende Richterin Stein erklärte. Diese Einstu-fung werde auch im Kongo von Bedeutung sein: Wäh-rend die Ruander in Düsseldorf als Terrorunterstützervor Gericht gestanden hätten, seien FDLR-Kader imKongo anerkannte diplomatische Verhandlungspartner,kommentierte ein Verteidiger den Ausgang der Verfah-ren.

(tageszeitung v.7.12.2014/Azadî)

EU-Gerichtshof nimmt HAMAS von TerrorlisteDer Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die EUangewiesen, die palästinensische OrganisationHAMAS aus „Verfahrensgründen“ von ihrer Terror-Liste zu nehmen. Die Indizierung sei nicht „auf Tatsa-chen gestützt“ worden – so der Gerichtsbeschluss -,sondern beruhe auf Angaben von „der Presse und demInternet entnommenen“ Informationen. Der militäri-sche Arm der HAMAS steht seit Dezember auf derListe, seit 2003 auch der politische Sektor.

Die EU muss nunmehr innerhalb von drei Monatennachbessern oder Rechtsmittel gegen die Entscheidungeinlegen. Während Israels Ministerpräsident BenjaminNetanjahu das Urteil kritisierte, dankte Fausi Barhum,Sprecher der HAMAS, dem Gerichtshof für diese posi-tive Entscheidung, der aber international Schritte fol-gen müssten.

(jw v. 18.12.2014)

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Deutsches Institut für Menschenrechte for-dert bessere medizinische Behandlung undmenschenwürdige Unterbringung von Flücht-lingenAnlässlich des bevorstehenden sog. Flüchtlingsgipfelsforderte das Deutsche Institut für Menschenrechte drin-gend eine bessere medizinische Behandlung von Asyl-bewerbern sowie einheitliche Mindeststandards für ihreUnterbringung. „Überfüllte Massenunterkünfte und diemassiv eingeschränkte Gesundheitsversorgung verlet-zen grundlegend die Rechte der Menschen, die nacheiner Flucht vor Krieg, Terror oder Verfolgung Schutzin Deutschland suchen“, sagte Beate Rudolf, Direkto-rin des Instituts. Es müssten „rechtliche und faktischeBarrieren abgebaut werden, die geflüchteten Menschenden Zugang zum Wohnungsmarkt versperren“, fordertesie ferner. Claudia Mahler vom Institut beklagte, dasses aufgrund der mangelnden Gesundheitsversorgungbereits in mehreren Fällen zu schweren Gesundheits-schäden oder sogar zum Tod von Flüchtlingen gekom-men sei. Diese Diskriminierung müsse beendet wer-den. Sie plädierte dafür, Menschen, die unter das Asyl-bewerberleistungsgesetz fallen, in die gesetzlicheKrankenkasse aufzunehmen.

(jw v. 9.12.2014/Azadî)

Flüchtlingsaktivistin verstorbenMimi, eine der wichtigsten Aktivistinnen der Flücht-lingsproteste in Berlin, ist am 10. Dezember verstor-ben. Zahlreiche Freund*innen, Unterstützer*innen undAwohner*innen gedachten ihrer vor der besetzten ehe-maligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg.„Sie war unheilbar krank und hat die letzten zwei Tage

in der Wohnung einer Bekannten verbracht“, sagte dieAbgeordnete der Grünen, Canan Bayram. Bis zuletzthatte Mimi in der Schule gelebt. Der das Gebäudebewachende Sicherheitsdienst hatte kein medizinischesPersonal hineingelassen.

(jw v. 12.12.2014)

Aktuelle Brandanschläge auf Asylunter-künfte: Düstere Erinnerungen an die 1990erJahre

Vermutlich haben Neonazis einen Brand in einem fastbezugsfertigen Flüchtlingsheim in der mittelfränki-schen Stadt Vorra gelegt, weshalb der Staatsschutz dieErmittlungen wegen des Verdachts auf einen fremden-feindlichen Hintergrund aufgenommen hat. An einemNebengebäude hatten die Täter den Satz „Kein Asylat(!) in Vorra“ gesprüht und Hakenkreuze an die Wandgeschmiert. In Hannover brach in der Nacht zum 11.Dezember auch in Hannover in einem Flüchtlingscampein Feuer aus, bei dem Brandstiftung nicht ausge-schlossen wird. Anschläge auf ähnliche Einrichtungengab es bereits in mehreren Orten im August. (jw v.13./14.12.2014/Azadî)

Allianz gegen Rechtsextremismus bestürztüber Brandanschlag auf Asylheim in VorraKritik an der Doppelzüngigkeit der politischen Eliten

Michael Helmbrecht, Vorsitzender der Allianz gegenRechtsextremismus in Nürnberg, einem Bündnis von290 Kommunen und Initiativen in Franken, zeigte sichin einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitungbestürzt über den Anschlag in Vorra: „Es ist Ausdruckeiner bodenlosen Barbarei dass Menschen, diegeschunden sind, dass diesen Menschen die Herbergezerstört wird.“ Ihn habe aber auch „die Doppelzüngig-keit der sogenannten politischen Eliten unglaublichgeärgert“, weil die nur wenige Tage zuvor Migrantenhätten vorschreiben wollen, auch zu Hause Deutschsprechen zu sollen. Es solle ihm „keiner erzählen, dassdas ein sprachliches Missverständnis“ gewesen sei,schließlich seien Politiker darauf spezialisiert, „dieWirklichkeit mit Worten zu konfigurieren“. Er fürchte,dass diese „Deutsch-Debatte bewusst platziert“ wordensei, „um sich anzuwanzen bei rechtspopulistischenBewegungen“. Dies sei „Öl für das Feuer, das andereentzünden“. In Franken gebe es seit Jahren eine „hoch-aktive rechtsradikale Szene, auch wenn die Nazis in

A S Y L - U N DA S Y L - U N D M I G R AT I O N S P O L I T I K M I G R AT I O N S P O L I T I K

Gedenken an Sista Mimi aus Kenia am 13.10. in Berlin

Gräfenberg nicht mehr einmal pro Monat marschie-ren“. Diese versuchten, „gezielt das Land, die kleinerenKommunen zu traktieren“. Hiergegen habe man sichvernetzt. Mit dem Bürgermeister von Vorra sei direktnach dem Anschlag telefoniert und Unterstützungzugesagt worden.

Der Hochschullehrer für Sozialwissenschaften, derin Gräfenberg – 40 Kilometer von Vorra entfernt – lebt,wurde wegen seines Engagements mehrfach Ziel vonneonazistischen Übergriffen. So seien als „Gipfel derBedrohungen“ sein Auto vor drei Jahren komplett zer-

stört und sein Haus mit Buttersäure attackiert worden.Die Ermittlungen der Polizei seien erfolglos geblieben.In Gräfenberg existierte die rechtsextreme Kamerad-schaftsstruktur „Freies Netz Süd“, die zwar verbotenwurde, aber dennoch „noch genauso stark aktiv“ sei. Esbestehe die Sorge, dass sich „Einzeltäter legitimiertfühlen könnten durch die Menschen, die innerhalb die-ser PEGIDA-Demonstrationen auf die Straße gehen“.Einschüchtern lasse man sich jedoch nicht.

(Süddt. Ztg. v. 15.12.2014/Azadî)

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V E R A N S TA LT U N G E N / V E R A N S TA LT U N G E N / --A K T I O N E NA K T I O N E N

Solidarität mit Rojava und Aufhebung desPKK-VerbotsAm 29. November fanden in zahlreichen deutschenStädten, u. a. in Hamburg, Frankfurt/M. und München,Solidaritätsdemonstrationen statt für das Selbstverwal-tungsprojekt Rojava, den Widerstand von YPG/YPJgegen die Terrormiliz des IS zur Verteidigung der StadtKobanê sowie für eine Aufhebung des seit 21 Jahrenbestehenden PKK-Betätigungsverbots. Hierzu heißt esim Hamburger Demo-Aufruf: „[…] Die Bezeichnungder PKK als ‚terroristisch‘ ist ein Geschenk an denNATO-Partner Türkei und damit eine politische Ent-scheidung. Wir schätzen die PKK anders ein, denngerade sie hat sich immer wieder für einen dauerhaftenFrieden und gegen die Unterdrückung des kurdischenVolkes durch die Türkei eingesetzt. In Syrien stellensich auch ihre Kämpfenden der Terrorbande IS in denWeg und verhindern gleichzeitig weitere Massaker imIrak. Wir stellen uns gegen die Kriminalisierung vonzehntausenden Kurd*innen, die sich hier für ihreRechte einsetzen. So sitzt Mehmet D. seit Ende August2014 im Hamburger Untersuchungsgefängnis. Ihmwird vorgeworfen, sich an der ‚ausländischen terroris-tischen Vereinigung PKK gem. § 129b beteiligt zuhaben. […]

Bundesweite Demo „noIMK“ gegen Repres-sion und Abschottung erfolgreich

Am 6. Dezember durchbrachen fast 3000 Menschendie „Besinnlichkeit“ vorweihnachtlicher Märkte inKöln und demonstrierten unter dem Motto „Grenzenüberwinden – PKK-Verbot aufheben“ gegen die bun-desdeutsche Flüchtlingspolitik und die Kriminalisie-rung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland.Anlass des Protestes war das Herbsttreffen der Innen-ministerkonferenz (IMK), das eine Woche später inKöln stattfand.

Obgleich zuerst genehmigt, wollte das Polizeipräsi-dium nach Intervention des örtlichen Einzelhändlerver-bandes den Organisator*innen statt der Demonstrationnun lediglich eine Standkundgebung vorschreiben. Eswurde – wieder einmal – versucht, Stimmung gegendie zu erwartenden Demonstrierenden zu schüren, weilangeblich gewaltorientierte Gruppen aus der militantenautonomen Szene aus Hessen anreisen würden. ImKölner „Express“ waren die Fotos von vier Veranstal-tern abgebildet mit der Überschrift „Diese vier wollendie Kölner City lahmlegen“. „Es ist ein trauriges Thea-ter, das uns die Kölner Polizei hier mit offensichtlicherRückendeckung des rot-grünen Innenministers Jäger

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aufführt. Nur etwas mehr als einen Monat nach demrassistischen Gewalt-Aufmarsch von ‚Hogesa‘, holt derKölner Polizeipräsident bereitwillig das Stöckchen, dasihm der Wirtschaftsverband hingeworfen hat und ver-bietet ausgerechnet eine antirassistische Demonstra-tion, um den Umsatz des Kölner Einzelhandels nicht zugefährden und eine Solidaritätsveranstaltung fürFlüchtlinge und die Demokratie in Kurdistan zu behin-dern,“ hieß es in einer Erklärung der FrankfurterGruppe Kritik&Praxis.

Gegen das Verbot der Polizei wurde geklagt. DasVerwaltungsgericht Köln gab dem Demonstrations-recht den Vorrang vor den Konsuminteressen undbestätigte am Vorabend das Demokonzept der Veran-stalter*innen. Die Polizei habe „keine ausrei-chenden Fakten für eine von ihr nicht zubeherrschende Gefährdung“ vorlegen können.Ein Bus aus Frankfurt ist auf der Höhe vonSiegburg von der Polizei angehalten unddurchsucht worden. Gefunden wurde nichts.Ähnlich erging es auch anderen Reisebussen,weshalb die Demo verspätet startete. Ein Ver-anstalter sagte, dass „wir warten“ und solida-risch seien.

Die Demo wurde von einem riesigen Poli-zeiaufgebot (etwa 1800) spaliermäßig „beglei-tet“, was es schwierig machte, Flugblätter andie Passanten zu verteilen bzw. mit ihnen insGespräch zu kommen. Unerträglich war auchdas Filmen der polizeilichen Video-Trupps,

gegen das die Veranstalter immer wieder protestierten.Auf der Demoroute wurde vom obersten Deck einesParkhauses ein großes Transparent mit der Forderungnach Aufhebung des PKK-Verbots heruntergelassenund hierbei Bengalos gezündet. Als zwei Demonstrie-rende kontrolliert werden sollten, entstand Unruhe.Etwa 30 Leute wurden eingekesselt. Die Polizei setzteSchlagstöcke ein; drei Personen wurden derart verletzt,dass sie ins Krankenhaus mussten. Außerdem kam eszu drei – vorläufigen – Festnahmen.

Die Organisator*innen waren dennoch mit demVerlauf der Veranstaltung, die gegen 18.00 Uhr endete,zufrie den.

(Azadî)

Z U R S A C H E : T Ü R K E IZ U R S A C H E : T Ü R K E IErdoğan sieht sich und die Türkei von auslän-dischen Mächten bedrohtKünftig in Schulen auch Türkisch aus osmanischer Zeit

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoǧan siehtsich persönlich, sein Land und den Islam als Ziel unge-rechtfertigter Angriffe ausländischer Mächte. „Wir stel-len Fragen, die in den vergangenen 200 Jahren nichtgestellt wurden: Weshalb uns die Welt angreift“, sagteer vor Geistlichen in Ankara. „Wir sind Operationenausgesetzt gewesen, die sowohl national als auch inter-national andauern“ und weiter: „Ich wurde angegriffen,als ich fragte, warum Koranunterricht nicht genausoverpflichtend sein könne wie Physik.“ Es herrsche ein„großer Hass auf den Islam“. Taktik internationalerMedien sei es, die Türkei anzugreifen. Er kündigte an,dass künftig in Schulen auch Türkisch aus der osmani-schen Zeit unterrichtet werde, „damit die Jugend ihreGeschichte“ lerne.

(ND v. 9.12.014)

Erdoğan geht gegen Gülen-Anhänger vorLandesweit gingen türkische Sicherheitskräfte gegenJournalisten und angebliche Regierungsgegner vor. Sowurde bei einer Großrazzia am 14. Dezember u.a. derehemalige Chef der Istanbuler Anti-Terror-Einheit fest-genommen. Außerdem haben Sicherheitskräfte dasGebäude der Zeitung „Zaman“ in Istanbul durchsucht.Berichten des Fernsehsenders NTV zufolge seien ins-gesamt 32 Haftbefehle in 13 Provinzen erlassen wor-den. „Zaman“ und der Medienkonzern Samanyolu ste-hen unter dem Einfluss des mächtigen in den USAlebenden Predigers Fethullah Gülen. Das gilt auch füreinen großen Teil des Polizei- und Justizapparates inder Türkei, gegen den Erdoǧan nunmehr operativ vor-geht. Er wirft dem einstigen Verbündeten Gülen vor,seine Regierung stürzen zu wollen.

(Süddt.Ztg. v. 15.2.2014)

Kobanê: Appell an die Vereinten Nationen unddie internationale Öffentlichkeit

Mit einem Appell wendet sich die Kantonalregierungvon Kobanê an die Vereinten Nationen und die Weltöf-fentlichkeit, weil die Angriffe des IS auf die Stadtandauern und infolge des Krieges große Teile der Stadtund umliegenden Dörfer zerstört und verwüstet wur-den. „Erschwert wird die humanitäre Notstandssitua-tion durch ein faktisch bestehendes Embargo. Da sämt-liche Wege nach Kobanê versperrt gehalten werden,können keine humanitären Hilfsgüter in die Stadtgelangen,“ heißt es in dem Aufruf. Wegen von der Ter-rormiliz zerstörten Wasserleitungen herrsche großerMangel an sauberem Trinkwasser. Weiter fehle Weizenund Mehl, weil die Vorräte unter die Kontrolle des ISgeraten seien. Hinzu komme die Stromversorgung, dienicht weiter über Generatoren gesichert werden könne,weil die Dschihadisten deren Brennstoffdepot zerstörthabe. Es fehle auch an Winterkleidung und Schuhen.Ein weiteres Problem sei die medizinische Versorgung.Alle drei Krankenhäuser habe der IS dem Erdbodengleich gemacht. Wegen fehlenden technischen Materi-als sei es ferner nicht möglich, verwesende Leichen zubeseitigen. „Wir schätzen, dass mit dem bestehendenVorrat an Nahrung, Wasser und Heizöl die Menschenin Kobanê noch etwa ein Monat lang überleben kön-nen.“

Die Kantonalregierung fordert deshalb unter derKontrolle der UN die Errichtung eines Korridors fürhumanitäre Hilfe, die Entsendung von internationalenExperten zur Untersuchung der Lage in Kobanê sowieeines Ärzteteams für die medizinische Versorgung undeine Bereitstellung von technischem Equipment fürden Wiederaufbau von Kobanê.

(PM Civaka Azad v. 3.12.2014)

Politologe Sinan Birdal: Modell Rojava wirdan Attraktivität gewinnenAnlässlich des 21. Friedenspolitischen Ratschlags am6./7. Dezember in Kassel referierte u.a. der aus Istanbulangereiste Politikwissenschaftler Sinan Birdal. SeinVortrag über „Türkei und Naher Osten“ stieß auf gro-ßes Interesse. Es finde eine Auseinandersetzung mehre-rer Länder um die Vormachtstellung in dieser Regionstatt, der von Washington gefördert werde. Hierbeiunterschied er Achsen und Bündnissysteme: Saudi-Arabien und Salafisten, Vereinigte Arabische Emirateund Ägypten, Iran und Syrien, Irak und Schiiten gene-rell sowie Türkei-Katar mi ihrer Unterstützung derMuslimbrüder und Israel. Der USA sei es gelungen, diearabischen Erhebungen insbesondere gegen den Iran zubündeln. Nicht gerechnet habe sie mit einer Entfesse-lung der kurdischen Bewegung. Die grundlegendeStrategie der Türkei – die sog. Davutoǧlu-Doktrin – seies, Partner der USA zu bleiben und sich deren Schutz

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K U R D I S TA NK U R D I S TA N

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zu versichern. Dazu sei die Schaffung von Pufferzonenrund um das Land nötig. Ankara habe zwar einerseitsVerhandlungen mit der PKK begonnen, gleichzeitigaber einen Krieg gegen deren Partnerorganisationenwie der PYD in Nordsyrien entfacht, weil sich dasKonzept der kurdischen Bewegung gegen das Natio-nalstaaten-Modell richte. Vielmehr hätte sich derenideologische Transformation in den 90er Jahren mitUmweltfragen, der Gleichstellung von Frauen oderHomosexuellen befasst. Das Autonomieprojekt orien-tiere sich am Schweizerischen Kantonalsystem. Birdalzeigte sich überzeugt davon, dass das Rojava-Modellin der Region an Zustimmung gewinnen werde. Das seider Grund, warum die Terrormiliz IS gegen Kobanêvorgehe.

(aus dem Bericht in der jungen welt v. 9.12.2014/Azadî)

Cihan Mihamed: Unser Widerstand ist auchein Kampf gegen Frauenunterdrückung

„Aktuell ist die Lage in Afrîn im Vergleich zu Kobanêruhig. Freilich hat der IS das gesamte Gebiet unseresKantons, der von Bergen umgeben ist, quasi einge-schlossen. Immer wieder versuchen dessen Kämpfer,Panik zu verbreiten, indem sie Bergdörfer angreifen.[…] Die Volks- und FrauenverteidigungseinheitenYPG und YPJ halten jedenfalls in den 365 Bergdörfernunseres Kantons Wache, um Attacken des IS abzuweh-ren.“ Dies sagt die stellvertretende Sprecherin desAmts für Außenbeziehungen im Kanton Afrîn /Westsy-

rien, Cihan Mihamed, in einem Gespräch mit der jun-gen welt. Während dort zuvor etwa 500 000 Menschengelebt haben, seien es zur Zeit wegen der Flüchtlinge1,2 Millionen. „Etwa zehn Prozent davon sind Araber,die vor dem Bürgerkrieg aus den syrischen StädtenAleppo und Damaskus zu uns geflohen sind“. Die Lagesei im ganzen Land instabil.

Die Bevölkerung Afrîns bereite sich auf einen Kriegvor. Dennoch wolle man das „fortschrittliche Selbst-verwaltungsprojekt“ nicht aufgeben: „Denn wir sindsehr freiheitsliebend“.

Der Wunsch, möglichst bald freie Wahlen durchzu-führen, werde derzeit durch die Kriegssituation verhin-dert.

Bei ihrer Reise durch Europa sei aufgefallen, dassdie europäischen Frauen wahrgenommen hätten, „dasses sich bei unseren Abwehrgefechten gegen den IS vorallem auch um einen Kampf gegen die Frauenunterdrü-ckung handelt“. Auf die Frage der jungen welt, wie siedamit zurechtkomme, dass die USA den Kampf gegenden IS mit Luftangriffen unterstützt, antwortete CihanMihamed: „Die Situation ist so aktuell dramatisch,dass wir diese Luftangriffe auf den IS in Kobanê gut-heißen, auch wenn dabei jedesmal unser eigenesGebiet ein wenig mehr zerstört wird. Es geht einfachnicht anders, das Wichtigste ist erst einmal, dass wirüberleben.“

(jw v. 13/14.12.2014/Azadî)

I N T E R N AT I O N A L E SI N T E R N AT I O N A L E SKolumbianischer Konfliktforscher hält Ver-handlungen zwischen Regierung und FARC-Guerilla stufenweise für machbar

Die auf Eis gelegten Friedensgespräche in Havannazwischen den Rebellen der FARC und der kolumbiani-schen Regierung, könnten wieder aufgenommen wer-den, weil die Guerilla den gefangen genommenenGeneral Ruben Alzate freigelassen haben. Auf dieFrage, welche Chancen nun für einen beidseitigen Waf-fenstillstand gegeben seien, antwortete Ariel Avila,Konfliktforscher der Stiftung „Frieden und Versöh-nung“ in Bogotá, in einem Gespräch mit dem „NeuenDeutschland“:

„Ein Waffenstillstand wäre der vernünftigste undwünschenswerteste Schritt. Doch er ist für die Regie-rung politisch nicht durchsetzbar, weil die Oppositionund das Militär ihn zerreißen würde. Außerdem stehtdas schwierigste Thema noch auf der Verhandlungs-agenda: Die Frage nach der Übergangsjustiz, also ob

und wie lange die Guerilleros für ihre Verbrechen insGefängnis müssen“.

Danach befragt, welche anderen Wege der Konflikt-lösung denkbar wären, sagte Avila:

„Machbar wäre eine stufenweise Deeskalation derKämpfe, die schließlich in einen Waffenstillstand mün-det. Beide Seiten könnten beispielsweise vereinbaren,dass das Militär zeitweise die Bombardements vonGuerilla-Camps und die Besprühung von Koka-Fel-dern aussetzt und die FARC im Gegenzug keineAnschläge mehr auf die Infrastruktur, also Stromnetze,Pipelines und Überlandstraßen mehr verüben. DieseMaßnahmen könnten für Vertrauen sorgen und dasFeld für ein endgültiges Schweigen der Waffen berei-ten.“

(ND v. 6./7.2014/Azadî)

FARC erklärt unbefristeten WaffenstillandAm 17. Dezember erklärte die FARC überraschendeine einseitige und erstmals unbefristete Waffenruhe.

„Wir glauben, dass wir begonnen haben, den Weg zueinem endgültigen Frieden zu beschreiten“, hieß es ineiner Mitteilung der Verhandlungsdelegation der Gue-rilla. Diese Waffenruhe solle nur dann beendet werden,wenn sich bestätigen sollte, „dass unsere Guerilla-Strukturen Ziel von Angriffen der Streitkräfte gewor-den sind.“ Der Waffenstillstand, der auf große Reso-nanz in Kolumbien stieß, soll nach Vorstellung derRebellen von Vertretern internationaler Organisationenwie das Rote Kreuz, überwacht werden. LangfristigesZiel sei ein beidseitiger Waffenstillstand, erklärte dasFARC-Mitglied Tanja Nijmeijer. Kolumbiens PräsidentSantos hatte erst kürzlich erklärt, dass die Militäroffen-sive bis zum Ende des Konfliktes fortgeführt werde.Zur Ankündigung der FARC hat er sich nicht geäußert.

(ND v. 19.12.2014/Azadî)

Ex-Vizepräsident Cheney rechtfertigt CIA- Foltermethoden Zu dem vom US-Senat am 10. Dezember vorgestelltenBericht über Misshandlungen und Bedrohung vonGefangenen im Zuge des „Krieges gegen den Terror“,meinte Ex-Vizepräsident Dick Cheney lakonisch, die-ser sei „schwer fehlerhaft“ und „voller Scheiße“. Errechtfertigte darüber hinaus die Foltermethoden derCIA: „Wir taten damals exakt das, was notwendig war,um die Schuldigen für 9/11 zu schnappen und einenweiteren Anschlag zu verhindern.“ Wie u. a. aus demBericht hervorging, wurde der als „Chefplaner“ von9/11 geltende Khalid Sheikh Mohammed 183mal demsogenannten Waterboarding unterzogen, was Cheneymit der Frage „Was hätten wir tun sollen? Ihn auf beideWangen küssen und sagen: Bitte, bitte sag uns, was duweißt? Bestimmt nicht“ kommentierte.

Der damalige Vize- und heutige CIA-Chef, JohnBrennan, räumte lediglich Fehler einzelner Agentenein, die „nicht genehmigte“ und „abscheuliche“ Ver-hörtechniken angewendet hätten. Nach dem Schockvom 9.11.2001 habe es „keine einfachen Antworten“gegeben.

(taz/ND v.12.,13./14.12.2014)

Spanien verschärft Versammlungs- undDemonstrationsrecht Einschüchterung von Protesten gegen Wirtschaftskrise

Mit der parlamentarischen Mehrheit der regierendenkonservativen Volkspartei von MinisterpräsidentMariano Rajoy, wurde in Spanien am 17. Dezemberein neues „Gesetz zum Schutz der Bürgersicherheit“beschlossen, das einen Katalog von insgesamt 45 mög-lichen Verstößen enthält, die – je nach Schwere – mitGeldbußen zwischen 100 und 600 000 bestraft werdenkönnen. Darunter befinden sich auch Punkte zum Ver-sammlungs- und Demonstrationsrecht. Als leichterVerstoß gilt danach eine unangemeldete Demonstra-tion, als ein besonders schwerer eine ungenehmigteund unangemeldete Demo an Orten, „an denen grund-legende Dienstleistungen für die Gemeinschaft angebo-ten werden“, z.B. Flughäfen oder AKWs. Ferner wirdkünftig „Respektlosigkeit“ gegenüber Sicherheitskräf-ten strafwürdig (600 €) oder die „nicht autorisierte Nut-zung von Bildern“ von Ordnungskräften mit bis zu30000 € . Amnesty International befürchtet, dass damitFilmaufnahmen, die unverhältnismäßige Einsätze vonPolizisten belegen sollen, verhindert werden. DieRegierung versuche, sich mit diesem Gesetz „einenweiteren Ermessensspielraum“ zu geben, „um den Dis-sens zu beschränken und zu bestrafen“, kritisiertHuman Rights Watch.

Allein im vergangenen Jahr gab es in Spanien mehrals 33000 angemeldete Demonstrationen gegen Sozial-abbau und Leistungskürzungen.

Laut einer angehängten Verfügung, die nicht direktmit dem Gesetz zusammenhängt, wird den spanischenGrenzpolizisten künftig in Ceuta und Melilla erlaubt,Migrantengruppen, die die Grenzzäune überwundenhaben, umstandslos wieder nach Marokko zurückzu-schieben. Ob sich darunter Asylbewerber befinden,muss nicht überprüft werden.

(Frankf.Rundsch. v. 11.12.2014/Azadî)

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D E U T S C H L A N D S P E Z I A LD E U T S C H L A N D S P E Z I A LKritik der Kirchen an deutschen Rüstungs -exportenJan van Aken (Linkspartei) für generelles Verbot

In ihrem Rüstungsexportbericht hat die GemeinsameKonferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) ihre Kri-tik an deutschen Rüstungsexporten in Staaten mit frag-würdiger Menschenrechtslage bekräftigt. Im Umfangvon 3,6 Milliarden Euro seien deutsche Rüstungsgüterin Länder außerhalb der EU, der NATO und dem Mili-

tärbündnis gleichgestellten Staaten genehmigt worden– 62 Prozent aller erteilten Einzelausfuhrgenehmigun-gen.“Besondere Sorgen bereitet uns die weiter stei-gende Bedeutung nordafrikanischer Staaten und Län-der aus dem Nahen und Mittleren Osten als Abnehmerdeutscher Rüstungsgüter“, erklärte der katholischeGKKE-Vorsitzende, Prälat Karl Jüsten. Als Staaten mit„sehr schlechter Menschenrechtssituation“ nannte erSaudi Arabien, Algerien, Israel und Indonesien. Ver-ständnis zeigte die GKKE für die Waffenlieferungen an

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die kurdischen Peschmerga in Nordirak, weil soSchlimmeres hätte verhindert werden können. Kritikwurde auch am Verkauf von Klein- und Leichtwaffengeübt, weshalb eine „grundsätzliche Begründungs-pflicht“ für den Export von Kleinwaffen, aber auch fürMunition und Lizenzen erforderlich sei. Lob erhieltSPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, weil er dafürgesorgt habe, dass häufiger als bisher über die Geneh-migung von Rüstungsexporten informiert wird. Andersdagegen der außenpolitische Sprecher der Linksfrak-tion, Jan van Aken: „Abseits von ein bißchen zusätzli-cher Transparenz steht nach einem Jahr Gabriel unterdem Strich so gut wie nichts auf der Habenseite einerechten Einschränkung von Rüstungsexporten.“ Nötigsei ein generelles Verbot deutscher Waffenexporte.

(ND v. 9.12. 2014/Azadî)

Pegida kümmert sich: Keine Waffen an PKKDie rechte und islamophobe Bewegung „PatriotischeEuropäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“(Pegida) hat sich ein 19-Punkte-Programm gegeben,

wobei sich der Ruf nach „Aufstockung der Mittel fürdie Polizei“ oder nach „Null Toleranz-Politik gegen-über straffällig gewordenen Asylbewerbern und Mig-ranten“ nicht sehr von den Schlagworten anderer Par-teien wie der CSU unterscheidet. Originelles aber fin-det sich unter Punkt 15, wo es heißt: „Pegida ist gegenWaffenlieferungen an verfassungsfeindliche, verboteneOrganisationen wie z.B. PKK“.

Hierzu schreibt ein Micha Bartsch in der taz-Aus-gabe vom 12. Dezember: „Hierzulande könnte aber dieLinke beipflichten, wenn sich die Antiislamisten gegenWaffenlieferungen an verbotene Organisationen wiedie PKK aussprechen.“

Pegida hat keine Ahnung, dass die Bundesregierungdeutsche Waffen an die Peschmerga der kurdischenAutonomieregierung im Nordirak liefern lässt undexplizit jede Unterstützung an die kurdischen Verteidi-gungskräfte YPG/YPJ im Norden Syriens bzw. derPKK-Guerilla ablehnt.

(taz v. 12.12.2014/Azadî)

P E R S O N A L I EP E R S O N A L I EAndreas Schockenhoff gestorben Im Zusammenhang mit den Diskussionen um deutscheWaffenlieferungen für den Kampf gegen die Terrormi-liz IS an kurdische Peschmerga des Nordirak, wollte ernicht ausschließen, auch die Verteidigungskräfte derPKK auszurüsten, was umgehend auf Kritik insbeson-dere von Außenminister Frank-Walter Steinmeier(SPD) stieß.

Es war der stellvertretende Vorsitzende der Unions-fraktion im Bundestag, Andreas Schockenhoff, der diesvorgeschlagen hatte. Der CDU-Außenpolitiker ist inder Nacht zum 14. Dezember – lt. StaatsanwaltschaftRavensburg – aufgrund großer Hitzeeinwirkung in derSauna seines Hauses verstorben. Er gehörte dem Bun-destag seit 1990 an und war von 2006 bis Anfang 2014Koordinator für deutsch-russische Zusammenarbeit.

(Süddt.Ztg./General-Anzeiger Bonn v. 15./18.12.2014)

Ranghöchster deutscher IS’ler im JenseitsDer deutsche Islamist Reda Seyam, „Bildungs“ministerder Terrormiliz IS, ist im irakischen Mossul getötetworden. Er soll in seiner Funktion im Irak u.a. denMusik- und Kunstunterricht untersagt haben. Zudemwurde er verdächtigt, Financier der Anschläge von Bali

im Jahre 2002 gewesen zu sein. Ferner produzierte erPropagandavideos und war als Kameramann in Bonnanwesend, als es am 5. Mai 2012 zu schweren Ausei-nandersetzungen zwischen mehreren hundert Salafistenund der Polizei gekommen war.

(General-Anzeiger Bonn v. 18.12.2014)

BAW lässt drei mutmaßliche MIT-AgentenfestnehmenAm 17. Dezember ließ die Bundesanwaltschaft (BAW)drei mutmaßliche Agenten des türkischen Geheim-dienstes MIT wegen des Verdachts der Spionage gegenin Deutschland lebende Landsleute und Organisations-strukturen festnehmen. Der 58jährige BeschuldigteMuhammed Taha G. wurde bei seiner Einreise auf demFlughafen Frankfurt/M. gemeinsam mit dem 33jähri-gen Göksel G. festgenommen und der 58jährige AhmetDuran Y. an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen.Alle drei sind am 18. 12. dem Ermittlungsrichter desBundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt worden mit derFolge der Anordnung zum Vollzug der Untersuchungs-haft. Die weiteren Ermittlungen wird das Landeskrimi-nalamt Rheinland-Pfalz übernehmen.

(PM BAW v. 18.12.2014)

Untersuchung zu den rechtlichen Grundlagenfür eine Lösung der kurdischen FrageOhne Föderalismus wird eine Demokratisierung der Tür-kei kaum gelingen

„Minderheitenschutz,Selbstbestimmungsrecht undAutonomie – Zu den rechtli-chen Grundlagen für eineLösung der kurdischenFrage in der Türkei“ ist derTitel einer Broschüre, die imNovember im Mezopota-mien-Verlag erschienen ist.Hierbei handelt es sich umtseine Untersuchung von Prof.Dr. Norman Paech und Dr.

Sebahattin Topçuoǧlu. Die beiden Autoren skizzierenhier den rechtlichen Rahmen für das kurdische Volk imuniversellen Völkerrecht vom Konzept des Minderhei-tenschutzes über das Selbstbestimmungsrecht der Völ-ker bis zu den verschiedenen Möglichkeiten politischerSelbstbestimmung. Hierbei werden auch historischeund aktuelle Erfahrungen in Spanien mit dem Basken-land und Katalonien, Italien (Südtirol), Belgien (Fla-men, Wallonen, Deutsche) und Großbritannien (Schott-land, Nordirland, Wales) dargestellt. Deshalb kann dieStudie im Hinblick auf künftige gesellschaftliche Kon-zepte eine Diskussionsgrundlage sein.

Ein umfangreiches Literaturverzeichnis soll deninteressierten Leserinnen und Lesern eine nützlicheAnregung sein, sich eingehender mit der Thematik zubeschäftigen.

Herausgegeben wurde die Broschüre von der Euro-päischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen fürDemokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDMe.V.), vom Verein für Demokratie und InternationalesRecht (MAF-DAD e.V.) und vom Rechtshilfefonds fürKurdinnen und Kurden in Deutschland, AZADÎ e.V.

Die 80 Seiten umfassende Broschüre kann kosten-los – aber gerne gegen Spende/Briefmarken –überAZADÎ e.V. bezogen werden: [email protected] ;Hansaring 82, 50670 Köln

Für Spenden: IBAN: DE80 4306 0967 8035 7826 00

Kinderbuch auf Kurmanci-Deutsch/Sorani-Deutsch erschienenIm Orient-Verlag ist ein Bilderbuch auf Kurmanci-

Deutsch und Sorani-Deutschfür Kinder ab 4 Jahrenerschienen. Es trägt den Titel„Wer hat mein Eis geges-sen?“ Dieses Buch von RainaZaghir und Racelle Ishak istauch als Hör-CD erhältlich.Die Buch-Ausgaben beiderSprachversionen kostenjeweils 5,— €; die Hör-CDsjeweils 9,95 €.Nähere Informationen: http://www.edition-

orient.de/advanced_search_result.phpAllgemein: www.edition-orient.deEmail: [email protected]

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N E U E R S C H I E N E NN E U E R S C H I E N E N

Norman Paech und Sebahattin Topçuoğlu

Minderheitenschutz, Selbstbestimmungsrecht und Autonomie

Zu den rechtlichen Grundlagen für eine Lösung der kurdischen Frage in der Türkei

Herausgegeben von:Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD e.V.)Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland (AZADÎ e.V.)Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM e.V.)