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Freizeiten 2018 Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther Wo geht´s hin?

Freizeitprospekt 2018 20 Einzelseiten - juenger Reisen...Anmeldung: Schriftlich ab 01.12.2017 bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12, 33824 Werther, 0 52 03/ 8 85 57

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der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Freizeiten 2018Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Wo geht´s hin?

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Wer wir sind und was wir wollen:

- wir laden ein, zum gemeinsamen Erleben der Ferien und zum Kennen lernen anderer Menschen und Länder

- wir wollen, dass Menschen unserer Zeit in der Gemeinschaft „Christ sein“ kennen lernen

- wir wollen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten

- wir wollen erfahrbar machen, dass die Aussagen der Bibel heute aktuell sind

- wir wollen versuchen Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu finden

- wir arbeiten fast alle ehrenamtlich

- wir sind nicht auf Gewinn ausgerichtet

- wir sind kein Tourismusunternehmen

- wir wollen für Andere da sein

Impressum Herausgeber: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Verantwortlich für den Inhalt: Volker Becker Titelbild:LauraWentland•Bilder:Freizeit-Teams Gestaltung:HolgerSchönfeld•Druck:

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Inhalt: 2 Wer wir sind und was wir wollen 3 Inhalt 4 Ein Wort zuvor 5 Förderverein 6 - 7 Lysvik / Schweden, Jugendfreizeit 13.07. - 29.07.2018 von 13 - 15 Jahren (1)8-9 Bornholm/Dänemark,Kinderfreizeit 13.07.-26.07.2018 von8-12Jahren (2)10 - 11 Kvås / Norwegen, Jugendfreizeit 30.07. - 13.08.2018 von 15 - 17 Jahren (3)12-13 Spiekeroog/Deutschland,Kinderfreizeit 07.08.-27.08.2018 von 9 - 13 Jahren (4)14 - 15 Anmeldungen16 - 19 Reisebedingungen

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Werther

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Ein Wort zuvor:

Liebe Eltern!Sie halten gerade unseren druckfrischen Freizeitprospekt für 2018 in den Händen. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse!

VorabmöchtenwirallerdingsaufeinigeDingehinweisen:

Wir versuchen unsere Freizeiten so günstig wie möglich anzubieten. Allerdings sind wir auch immer wieder von Preiserhöhungen betroffen und müssen diese auf die Freizeitpreiseumlegen.DennochsollesfürkeinKindunmöglichseinaneinerFrei-zeit teilzunehmen! Sollte die Finanzierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an. Wir werden immer eine Lösung finden!

Immer wieder werden wir gefragt, ob es für Geschwisterkinder Ermäßigungen gibt? In den letzten Jahren hat der Förderverein auf Antrag (Kreuzchen auf dem Anmelde-formular) 50 Euro pro Geschwisterkind bewilligt. Für 2018 möchten wir Ihnen eben-falls diese Möglichkeit der Ermäßigung einräumen. Sollten Sie eine Ermäßigung von 50 Euro, für ein Geschwisterkind wünschen, machen Sie bitte auf der Anmeldung anentsprechenderStelle einKreuz.DerBetragwirddannbei einem IhrerKinderabgezogen.

Für alle Freizeiten gibt es ein einheitliches schriftliches Anmeldeverfahren, per Brief. Auch 2018 haben wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Wir hoffen aber, allen Wünschen entsprechen zu können und werden dafür alles in unserer Macht stehende tun. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und hoffen für unsere Freizeiten auf Gottes Segen!

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Der „Förderverein Freizeitarbeit“ stellt sich vor:

Am 25.08.1999 wurde der “Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchenge-meindeWerther”gegründet.DieKirchengemeindeunddieCVJM‘sführenjedesJahrmehrereFreizeitendurch.Sofandenz.B.2017zweiKinderfreizeitenjeaufSpiekeroogund auf Bornholm, zwei Jugendfreizeiten in Lysvik/ Schweden und im Herbst eine Baufreizeit in Lysvik statt. Insgesamt nahmen 315 Kinder, Jugendliche, Erwachsene undMitarbeiterInnendaranteil.EinGroßteilderVorbereitungundDurchführungdieser Freizeiten wird ehrenamtlich geleistet. Ca. 75 BetreuerInnen haben sich mit Zeit, Geld und viel Kreativität in die Freizeitarbeit eingebracht.DamitdiesebislangäußersterfolgreicheArbeitauchinZeitenimmerknapperwerdender Mittel fortgeführt werden kann, wurde dieser Förderverein ins Leben gerufen.Es lohnt sich, die Arbeit dieses Vereins durch finanzielles Engagement oder tatkräf-tigesZupackenzuunterstützen!Ganz,ganzherzlichenDankfüralleschonbishergeleistete Unterstützung!

Ansprechpartner für die Arbeit des Fördervereins sind:

Volker Becker (1. Vorsitzender) 0 52 03 / 8 85 57Katrin Rothe (2. Vorsitzende) 0 52 03 / 91 90 40Tabea van der Werff (Kassiererin) 0 52 04 / 8 80 45 30

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Jugendfreizeit in Lvsvik /Schweden13.07. – 29.07.2018

„Lysvik 2018 – Schweden wir kommen!“Inzwischen zum 23. Mal wollen wir 2018 nach Lysvik im schwedischen Värmland fahren. Einige Jugendliche kennen schon das wunderschöne Freizeitheim „Berga Gård“ das direkt am Ufer des Frykensees gelegen, wieder für 14 Tage unser „Zuhause“ sein wird. Umgeben von alten Bäumen und einem tollen großen Gelände, mit Fußball-, Lagerfeuer- und Badeplatz lädt es zu Besinnung,Spiel, Spaß und Erholungein.DerOrtLysvikliegtca.80kmnördlichvonKarlstad.

Untergebrachtsindwirdortin2-6Bettzimmern.DuschenundWC‘sbefindensichjeweils auf den Etagen. Bei schlechtemWetter, was wir hoffentlich nicht haben,stehen uns drei Aufenthaltsräume zur Verfügung.

Neben einem Tagesausflug, haben wir wieder ein spannendes Programm mit GesprächsrundenzuFragendesGlaubens,meditativenElementen,AG‘sundvielenanderenDingenvorbereitet. Selbstverständlichbesteht auchdieMöglichkeit zumKanu oder Ruderboot fahren und es wird auch noch genügend freie Zeit zum Besuch desOrtes,zumBadenodereinfachzumChillensein.

Bistdudabei?WirfreuenunsaufDich!DeinLysvikteam2018

Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 40 Jugendliche von 13 - 15 Jahren

Kosten: 510,- €(von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zueinemhöherenTeilnehmerbeitrag jenachWohnortundKonfessionundder dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.)

Anzahlung: 70 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden) bis zum 30.06.2018

Konto: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle

IBAN: DE 28 4805 1580 0000 0139 61 (neues Konto!!!)Vermerk: Lysvik 2018 HHst.: 11230835

Leitung: Lena Butenuth/Volker Becker und Team Anmeldung: Schriftlich ab 01.12.2017bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12, 33824 Werther, 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgen-den Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oderFreizeitteilnehmer,imVorjahraufderWartelistegestanden,Wohnort,Alter,Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Jugendfreizeit

Lysvik13-15 Jahre13.07. - 29.07.2017

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Kinderfreizeit auf Bornholm/Dänemarkvom 13.07. (abends) - 26.07.18

Ein Sommer auf der Insel!AuchimJahr2018werdenwirwiederzusammenaufdiewunderschöneOstsee-InselBornholmreisen!UmgebenvonWäldernundweißenDünenliegtunserFreizeitheim„LM-Lejren“nur400MetervomSandstrandentferntimSüdostenderInsel. Zum Haus gehören ein Sportplatz, ein Spielplatz und ein Beachvolleyball-Feld. Wohnen werden wir in geräumigen 4-Bett-Zimmern. In den Aufenthaltsräumen und auf dem Hausgelände ist viel Platz zum Spielen, Basteln und für spannende Abendshows.Wir werden am Strand toben, im Meer baden, Floß fahren, basteln, Fußball spielen, die Insel erkunden und zusammen die Zeit genießen.Vor allem aber wollen wir die Freizeit auf Bornholm zusammen mit Gott erleben. Wir werden gemeinsam beten, Lieder singen und möchten zu einer Gemeinschaft zusammenwachsen,indersichjedesKindwohlfühlt!Es fahren sehr nette, erfahrene, ehren amtliche MitarbeiterInnen und ein großartiges Küchenteam mit. Viele von uns werdet ihr schon vom „Treffpunkt 5“ oder von den letzten Freizeiten kennen.

Wir freuen uns auf Euch! Euer Bornholm-Team 2018

Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 60 Kinder von 8 - 12 Jahren

Kosten: 335,- € (Von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zueinemhöherenTeilnehmerbeitragjenachWohnortundderdadurchbedingtenZuschusshöhe kommen.)

Anzahlung: 45,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum 30.06.2018

Konto: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle IBAN: IBAN: DE67 4805 1580 0000 0139 38 (neues Konto!!!)Vermerk: Bornholm 2018 HHst: 11230832

Leitung: DasBornholm-Team Anmeldung: Schriftlich ab 01.12.17bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12, 33824 Werther, 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer,imVorjahraufderWartelistegestanden,Wohnort,Alter,Bedürf-tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Kinderfreizeit

Bornholm8-12 Jahre13.07. - 26.07.2018

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Jugendfreizeit in Kvås/Norwegen30.07. (abends)- 13.08.2018

Willkommen in Kvås/ Norwegen

Malwasandereserleben?DannsolltestdudenSommer2018mitunsnachNorwegen fahren!Dortwollenwirnach„Kvås“,wounsereUnterkunft„UndelandMisjonsgård“ liegt der ehemalige und vollständig restaurierte Bauernhof liegt direkt am See, der zum Baden und Kanu fahren einlädt. Selbstverständlich gibt es auch einen Fußballplatz und ein Volleyballfeld.. Für gemütliche Momente stehen uns eine „Lavo“ (Lager- feuerhütte mit Sitzbänken) und zwei Badetonnen zur freien Verfügung. Sollte uns das Wetter mal einen Strich durch die Rechnung machen, können wir auf mehrere Aufenthaltsräume zurückgreifen. DieUnterbringungerfolgtin5-BettZimmernmiteigenemBad.SomithabenwirvorOrtdieidealenVoraussetzungenfürabwechslungsreiche2 Wochen, in denen wir die Ferien genießen können und zu einer großen Gemein-schaft zusammenwachsen wollen. Damit keine Langeweile aufkommt bieten wirkreative Workshops, sportliche Angebote, spannende Spielshows und interessante Ausflügean.WirmöchtenaucheinenOrtschaffen,andemwirunsmitdenchristli-chen Glauben beschäftigen können. Wo geht dies besser, als vor der atemberauben-den Naturkulisse von Norwegen?AufeineunvergesslicheZeitfreutsichschonjetztdeinNorwegenteam

Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 45 Jugendliche von 15 - 17 Jahren

Kosten: 570,- €(von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und derdadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.)

Anzahlung: 80 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum 30.06.2017

Konto: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle

IBAN: DE 28 4805 1580 0000 0139 46 (neues Konto!!!) Vermerk: Norwegen 2018 HHst.: 11230833

Leitung: Marvin Steffen und Team

Anmeldung: Schriftlich ab 01.12.17bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12, 33824 Werther, 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgen-den Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oderFreizeitteilnehmer,imVorjahraufderWartelistegestanden,Wohnort,Alter,Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Jugendfreizeit

Kvås

15-17 Jahre30.07. - 13.08.2018

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Kinderfreizeit auf Spiekeroog 7.8.- 27.8.2018

Liebe Eltern, liebe Kinder,im Sommer ist es endlich wieder so weit: Wir fahren nach Spiekeroog! Zum 47. Mal steht uns das schöne Walter-Requardt-Heim auf Spie ke roog zur Ver fü gung! Wir möchten von Gott erzählen und sin gen, eine gute Ge meinschaft erleben, die Insel erkundenundMuschelnsammeln,tolleDingebasteln,imMeerbaden,amStrandVöl ker ball und Priel ball spie len, eine Watt wande rung unter neh men, nach Langeoog oder Wangerooge fahren, eine Fahrt mit einem Fisch kutter ma chen und vieles, vieles mehr! Es fahren 24 sehr nette, ehren amtliche Be treu er mit, die durch die Mitarbeit im CVJM über gute Erfahrun gen mit Kin der grup pen und auch Kin der freizei ten verfü-gen.DieKinder,dieindenvergangenenJahrenanderFreizeitteilgenommenhaben,werden die meisten von ihnen schon kennen!

Wir freuen uns auf Euch!Euer Spiekeroogteam 2018

Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 80 Kinder von 9-13 Jahren

Kosten: 620,- € kostet die Freizeit für evangelische Kinder aus Werther.

EskannzueinemetwashöherenTeilnehmerbetragjenachWohnortundKonfessionund der dadurch bedingten Zuschüsse kommen. Familien mit niedrigem Einkom-men können zusätzliche Zuschüsse beim Kreis Gütersloh beantragen.

Auskunft: Volker Becker, Tel.: 0 52 03/ 88 55 7

Anzahlung: 60 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden) bis zum 30.06.2018

Konto: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle IBAN: DE 50 4805 1580 0000 0139 53 (neues Konto!!!) Vermerk: Spiekeroog 2018 HHst.: 11230834

Leitung: Bernd Eimterbäumer und Team

Anmeldung: Schriftlich ab 01.12.2017 Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgen-den Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oderFreizeitteilnehmer,imVorjahraufderWartelistegestanden,Wohnort,Alter,Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Kinderfreizeit

Spiekeroog9-13 Jahre7.08. - 27.08.2018

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Anmeldeformular

Freizeit vom ________ bis _________ in __________________________________________

Vorname/Name:______________________________________________________________

geboren am:__________________Telefon_________________________________________

Straße:_______________________________________________________________________

PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________________

Krankenkasse:_________________________________________________________________

Konfession:____________________________________________________

Ich ernähre mich vegetarisch Ja Nein (bitte ankreuzen!)

Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:

____________________________________________________________

____________________________________________________________

- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden.- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen.

Werther, den _________________________________________________________________

Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________ Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt. Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:

_____________________________________________________________

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Anmeldeformular

Freizeit vom ________ bis _________ in __________________________________________

Vorname/Name:______________________________________________________________

geboren am:__________________Telefon_________________________________________

Straße:_______________________________________________________________________

PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________________

Krankenkasse:_________________________________________________________________

Konfession:____________________________________________________

Ich ernähre mich vegetarisch Ja Nein (bitte ankreuzen!)

Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:

____________________________________________________________

____________________________________________________________

- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden.- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen.

Werther, den _________________________________________________________________

Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________ Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt. Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:

_____________________________________________________________

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§16

Anmelde- und Teilnahmebedingungen 2018für Freizeiten der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

1. Mit der Anmeldung wird der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther als Veranstalter der Feri-enfreizeit der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen ver-bindlich angeboten.

DieAnmeldungerfolgtschriftlichaufdemvomVeranstalterhierfürvorgesehenenFormular;Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nur vorläufig angenommen. BeiMinderjährigenistsievoneinemPersonensorgeberechtigtenzuunterschreiben.MitderÜbersendung einer Teilnahmebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entge-genstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.

2.EineAnzahlung inder jeweilsgenanntenHöheproangemeldete/nTeilnehmer/in istbisspätestenseineWochenachErhaltderTeilnahmebestätigungdesVeranstaltersfällig.Derrest-liche Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig.

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther bei derKreissparkasseHallezuleisten.DieKontodatenentnehmensiebittedenAusschreibungen.DerVeranstalterbittet,beimBetreffderZahlungunbedingtdie inderAusschreibungange-gebene Haushaltsstelle und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.

3.DerUmfangdervereinbartenLeistungensowiederbeidseitigenRechteundPflichtenergibtsich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestäti-gung sowie dieser Bedingungen.

DemVeranstalterbzw.denLeitendenundBetreuendenderFerienfreizeitobliegtimRahmendergesetzlichenBestimmungendieAufsichtspflichtüberdieminderjährigenTeilnehmenden.DemAnmeldenden ist bekannt, dasshierfürmöglichst schon vorab eine genaueKenntnisetwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamentenein-nahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtetsich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgese-henen Formular mitzuteilen.

DerVeranstalterkannnachVertragsabschlussÄnderungenundAbweichungenvoneinzelnenLeistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. ImFallederÄnderungeinerwesentlichenReiseleistunghatderVeranstalterdenAnmelden-denunverzüglich,spätestens jedoch21TagevorFahrtantritt,davon inKenntniszusetzen.DerAnmeldendeistdannberechtigt,unentgeltlichvomReisevertragzurückzutreten;erhatdieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

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§17

4. Der/die Teilnehmende kann sich bis zumBeginn der Ferienfreizeit durch einenDrittenersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrter-fordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- berechnet.

5.DerAnmeldendekannjederzeitvorBeginnderFerienfreizeitvomReisevertragzurücktre-ten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beimVeranstalter.BeiMinderjährigenmussderRücktrittvoneinemPersonensorgeberech-tigtenerklärtwerden.DiebloßeNichtzahlungdesFahrpreisesistkeineRücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferien-freizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen VerwendungderReiseleistungverlangen.DieserbeträgtbeieinemRücktritt:

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20,-€bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreisesbis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreisesab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreisesab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreisesund bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

DemAnmeldendenwieauchdemVeranstalterbleibtderNachweisunbenommen,dassdemVeranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung.

6.DerVeranstalterkannvomReisevertragzurücktretena) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichts-führung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht ein-hält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahltwird;e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrtwesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Reisevertra-ges,wenndurchdieseeinegeordneteodersichereDurchführungderFerienfahrtfürden/dieTeilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilneh-merzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. In allen Fällen wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.

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§18

7.DerVeranstalterbzw.dieLeitendenderFerienfreizeitalsdessenbevollmächtigteVertreter/innen können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilneh-mendedieDurchführungderFerienfreizeitungeachteteinerAbmahnungderFreizeitleitungso nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden derFerienfreizeitoderdieweitereschadensfreieDurchführungderFerienfreizeitnichtmehrgewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. DieKostenfürdievorzeitigeRückbeförderungdes/derTeilnehmendennacheinerKündigungsowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter denAnspruchaufdenvollenReisepreis;ermusssichjedochdenWertdererspartenAufwen-dungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8.WirddieDurchführungderFerienfreizeitinfolgebeiVertragsabschlussnichtvorhersehbarerUmstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheit-liche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistun-geneineEntschädigungverlangen.DerVeranstalteristverpflichtet,dieinfolgederAufhebungdes Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbe-förderungumfasste,den/dieTeilnehmendezurückzubefördern.DieMehrkostenfürdieRück-beförderungtragenderVeranstalterundderAnmeldendejezurHälfte.ImÜbrigenfallendieMehrkosten dem Anmeldenden zur Last.

9. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eineUnfall-undeineHaftpflichtversicherungabgeschlossen.LetzteretrittjedochnurbeiSchädengegenüberDrittenein,nichtbeiSchäden,diesichdieTeilnehmendenuntereinanderzufügen.DerVeranstalterempfiehltggf.denAbschlusseigenerzusätzlicherVersicherungen(Reiserück-trittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

10.DerVeranstalterverpflichtetsich,deutscheStaatsangehörigeoderStaatsangehörigedesStaates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Kon-sulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklichübernommenhat,derAnmeldendeselbstverantwortlich.DerVeranstalterhaftetnicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstel-lung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

11.DievertraglicheHaftungdesVeranstaltersfürSchädendes/derTeilnehmenden,dienichtKörperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant-wortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehler-hafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der

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§19

Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.DerVeranstalterhaftetfernernichtfürLeistungen,diealsFremdleistungenlediglichvermitteltwerden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeich-net sind.

12.BeiauftretendenSchwierigkeitenistjeder/jedeTeilnehmendeverpflichtet,allesZumutbarezu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernst-haft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflich-tung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu. DieLeitungderFerienfreizeitistbeauftragtundverpflichtet,fürAbhilfezusorgen,soweitdiesmöglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den § 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldende die Frist ohne eigenes Ver-schuldennicht einhalten konnte.Die vertraglichenAnsprüchedes/derTeilnehmendenunddes Anmeldenden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenenEnde der Ferienfreizeit.

13.DerVeranstalterversichertdievertraulicheBehandlungderDatenderAnmeldendenundderTeilnehmendengemäßdengesetzlichenBestimmungensowiedieLöschungderDaten,sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem AnmeldendenaufAnfrageAuskunft,welcheseinerDatenbeiihmgespeichertsind.DieWei-tergabevonDatenanDritteohneEinwilligungdesAnmeldendenistausgeschlossenaußeranUnternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferien-freizeit beauftragt sind.

14.DieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungendesReisevertragsoderdieserTeilnahmebe-dingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. DieRechtsbeziehungenzwischendenVertragsparteienrichtensichausschließlichnachdeut-schem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwerte.

Stand:Oktober2017

Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther vertreten durch den Vorsitzenden des Presbyteriums Alte Bielefelder Str. 21 33824 Werther Tel. 0 52 03/71 51 oder 05203 8 85 57 Fax. 0 52 03/88 10 85 Mail [email protected]

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Häger: Mädchenjugendkreis Fr. 17.30 – 19.00 Uhr Gemischte Jungschar (7-13 Jahre)Do.17.30–19.00Uhr

wöchentliche Gruppen für DICH!

Kindergottesdienst Sonntags 9.45 Uhr, 14 tägig im Ev. Gemeindehaus Werther Termine siehe Flyer

Im Jugendheim Langenheide:

Jugendkreis 2012 (ab ca. 15 Jahre) Di.18.30–20.00UhrJugendkreis „Opatimal“ Mi. 18.30 – 20.00 UhrVision (ab 18 Jahre) Mi. 20.00 – 21.30 UhrJungenjungschar (7 bis 13 Jahre) Fr. 16.30 – 18.00 Uhr (2 Gruppen)

In Werther: Jugendkreis (ab ca. 16 Jahre) Di.19.30–21.00Uhr Jugendkreis (ab ca. 14 Jahre) Do.19.30-21.00Uhr Jungscharen siehe Langenheide und Häger

Treffpunkt 5 (6 – 13 Jahre) Fr. 17.00 – 19.00 Uhr ca. alle 6 Wochen, nach Ankündigung Nächste Termine: 10.11.2017 und 8.12.2017 im Ev. Gemeindehaus Werther(Termine 2018 siehe Flyer oder Presse)

St.-Jacobi-Kirche, Werther.Jacobi-Livejeweilsum18.00Uhram:19.Novemberund17.Dezember (Siehe auch Terminkärtchen 2018)