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53. Jahrgang Miwoch, den 2. August 2017 Nummer 16/17 A n d e r W ö rn it z q u e ll e i m m e r a u f d e r H ö h e der Stadt Schillingsfürst Fürstlicher Weihnachtsmarkt auf Schloss Hohenlohe-Schillingsfürst Schillingsfürsterin Sara Deschner zum neuen Christkind gewählt Die Jurymitglieder Constantin Hohenlohe-Schillingsfürst, 3. Bgm. Elisabeth Emmert-Löblein, das vorherige Christkind Alina Langenbuch, Artwork Design Christian Eiber und Bürger- meister Michael Trzybinski wählten aus dem Kreise der geladenen Bewerberinnen ein- stimmig Sara Deschner aus Schillingsfürst zum neuen Christkind für die Amtszeit 2017 – 2018. Wir gratulieren Sara Deschner zur Wahl zum neuen Christ- kind der Stadt Schillingsfürst und wünschen ihr eine er- folgreiche Amtszeit. Der besondere Dank geht an Frau Marina Gröner, Damenschneidermeisterin, für das ehrenamtliche Engagement zum zeitaufwendigen Anfertigen ei- nes neuen Christkindgewandes. Der diesjährige Fürstliche Weihnachtsmarkt findet von Freitag, 1.12. bis Sonntag, 3.12.2017 im Schlosshof statt. Das Programm mit den detaillierten Öffnungs- zeiten wird noch im Mitteilungsblatt veröffent- licht. Michael Trzybinski Erster Bürgermeister

Fürstlicher Weihnachtsmarkt auf Schloss Hohenlohe ... · lingsfürst für die 28-jährige Betriebszugehörigkeit des städ- ti schen Bauhofmitarbeiters Robert Barthelmeß aus dem

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53. JahrgangMitt woch, den 2. August 2017 Nummer 16/17

An der Wörnitzquelle

… immer auf der Höhe

der Stadt Schillingsfürst

Fürstlicher Weihnachtsmarkt auf Schloss Hohenlohe-Schillingsfürst

Schillingsfürsterin Sara Deschner zum neuen Christkind gewählt

Die Jurymitglieder Constantin Hohenlohe-Schillingsfürst, 3. Bgm. Elisabeth Emmert-Löblein, das vorherige Christkind Alina Langenbuch, Artwork Design Christian Eiber und Bürger-meister Michael Trzybinski wählten aus dem Kreise der geladenen Bewerberinnen ein-stimmig Sara Deschner aus Schillingsfürst zum neuen Christkind für die Amtszeit 2017 – 2018.

Wir gratulieren Sara Deschner zur Wahl zum neuen Christ-kind der Stadt Schillingsfürst und wünschen ihr eine er-folgreiche Amtszeit.

Der besondere Dank geht an Frau Marina Gröner, Damenschneidermeisterin, für das ehrenamtliche Engagement zum zeitaufwendigen Anfertigen ei-nes neuen Christkindgewandes.

Der diesjährige Fürstliche Weihnachtsmarkt fi ndet von Freitag, 1.12. bis Sonntag,

3.12.2017 im Schlosshof statt.

Das Programm mit den detaillierten Öffnungs-zeiten wird noch im Mitteilungsblatt veröffent-licht.

Michael TrzybinskiErster Bürgermeister

zur Wahl zum neuen Christ-kind der Stadt Schillingsfürst und wünschen ihr eine er-

Der besondere Dank geht an Frau Marina Gröner, Damenschneidermeisterin, für das ehrenamtliche

2Mitt woch, den 2. August 2017Nummer 16/17 Mitt eilungsblatt Schillingsfürst

Info-CenterÖff nungszeiten in der Sommersaison: Montag: geschlossenDienstag: 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrMitt woch: geschlossenDonnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrFreitag: 14.00 - 16.00 UhrSamstag: 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrSonntag: 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

Gelber SackDonnerstag, 3. August 2017ab 6.00 Uhr morgens

Grüne TonneDonnerstag, 10. August 2017ab 6.00 Uhr morgens

Öff nungszeiten öff entlicher Einrichtungen MüllabfuhrzeitenBibliothekMitt woch 16.00 - 18.30 Uhr

Wertstoffh of Donnerstag 10.00 - 11.30 UhrSamstag 10.00 - 12.00 Uhr1. Samstag im Monat 14.00 - 16.00 Uhr

Bauschutt deponie/GrüngutDienstag 10.00 - 12.00 UhrDonnerstag 10.00 - 12.00 UhrSamstag 10.00 - 12.00 Uhr1. Samstag im Monat 14.00 - 16.00 Uhr

BETRIEBSURLAUB DES VERLAGSin Kalenderwoche 32 und 33/2017

vom 7. bis 18. August 2017.

Die nächste Ausgabe erfolgt in KW 35/2017 am 30.8.2017.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.

Ihr Krieger-Verlag, BlaufeldenBild: © Raphael Reischuk, pixelio.de

Verabschiedung des städti schen Bauhofmitarbeiters Robert BarthelmeßIm Rahmen einer Mitarbeiterfeier hat sich die Stadt Schil-lingsfürst für die 28-jährige Betriebszugehörigkeit des städ-ti schen Bauhofmitarbeiters Robert Barthelmeß aus dem Ortsteil Schorndorf bedankt und ihn gebührend aus dem Dienst bei der Stadt Schillingsfürst verabschiedet. Herr Bar-thelmeß wurde am 17.04.1989 noch von Altbürgermeister Gerhard Götz in den Dienst im Bauhof eingestellt.

Wir danken Herrn Barthelmeß für seine tatkräft ige Mitarbeit im Team des Bauhofes und wünschen ihm alles Gute für den weiteren Lebensweg.Michael Trzybinski, Bürgermeister

Brunnensanierung erfolgreich beendetDer Brunnen der Europäischen Wasserscheide vor dem Ludwig-Doerfl er-Museum/Zehntscheune musste aufgrund seines desolaten Zustandes dringend saniert werden.Wasser drang in die Fugen der Steine ein, wodurch zuerst die Steine des Brunnens auff roren, dadurch der Brunnen undicht wurde und Wasser verlor. Der Brunnenstein, der den Verlauf der Europäischen Wasserscheide darstellt, musste vor der Sanierung erst aufwendig mit einem Kran abgehoben werden. Eine Sanierung der Beleuchtung stand genauso an wie das Versiegeln des Wasserbeckens mit ei-nem neuen Kunststoffb elag. Seitens des Stadtrates wurden für die Sanierung 6.500 Euro veranschlagt und genehmigt. Die Stadt bedankt sich bei allen Beteiligten für die tol-le, unbürokrati sche und er-folgreiche Zusammenarbeit der Beteiligten: Fa. SDC Steinsanierung, Fa. Kamlei-ter, Fa. Kran Knoll, Fa. Elek-tro Pachl, Mitarbeiter des Bauhofes und der Wasser-warte. Damit unser einzigartiger Brunnen der Europäischen Wasserscheide auf Dauer seine Schönheit und Funk-ti onalität unbeschadet bei-behält, werden alle Kinder und Erwachsene gebeten nicht auf den Brunnen zu steigen. Vielen Dank.Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister

Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17Mitteilungsblatt Schillingsfürst 3

Die vorgenannte Jahresrechnung samt Anlagen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.Stadtratsbeschluss: 15:0Bgm. Trzybinski weist darauf hin, dass er sich aufgrund seiner Funktion nicht selbst entlasten kann und übergibt die Sitzungs-leitung für den Top 2. c) an den zweiten Bürgermeister Seidel mit der Bitte, die Entlastung vorzunehmen. Der zweite Bürgermeister Seidel übernimmt die Sitzungsleitung und trägt den Entlastungsbeschluss vor.c) Entlastungsbeschluss der Jahresrechnung 2015Die Jahresrechnung für das Jahr 2015 wird vom Stadtrat gemäß Formblatt festgestellt und die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der GO erteilt.

Entlastung der Jahresrechnung 2015gem. Art. 102 Abs. 3 GODem ersten Bürgermeister und der Verwaltung wird unter Ein-bezug des Feststellungsbeschlusses der Jahresrechnung 2015 samt Anlagen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.Stadtratsbeschluss: 13:1(ohne Stimme des ersten Bürgermeisters)

Beratung und Beschlussfassung der eingegangenen Bauanträge/BauvoranfragenBekanntgabe zu Bauantrag Nr. 16/2017Der Stadtrat Schillingsfürst erteilt dem Bauantrag Nr. 16/2017 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Marien-hof auf dem Grundstück Flst.-Nr. 771/8, Gmkg. Schillingsfürst, das gemeindliche Einvernehmen.Da der Bauherr alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, ist der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren durch-geführt worden.Beschluss zu Bauantrag Nr. 12/2017Der Stadtrat Schillingsfürst erteilt dem Neubau eines Geräte-schuppens auf dem Grundstück Chamberetallee 8, 91583 Schil-lingsfürst, Flst.-Nr. 472/7, Gmkg. Schillingsfürst das gemeindliche Einvernehmen. Stadtratsbeschluss: 13:2Beschluss zu Bauantrag Nr. 14/2017Der Stadtrat Schillingsfürst erteilt dem Bauantrag Nr. 14/2017 der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst für die Errichtung einer Werbestele auf dem Grundstück Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst, Flst.-Nr. 256/0, Gmkg. Schillingsfürst das ge-meindliche Einvernehmen. Stadtratsbeschluss: 15:0Beschluss zu Bauantrag Nr. 15/2017Der Stadtrat Schillingsfürst erteilt dem Bauantrag Nr. 15/2017 für den Neubau einer Überdachung mit Garage und Aufstockung der best. Garagen auf dem Grundstück Schorndorf 15, 91583 Schillingsfürst, Fl. St.-Nr. 626, Gmkg. Stilzendorf das gemeindli-che Einvernehmen. Stadtratsbeschluss: 15:0

Amtliche Bekanntmachungen

Urlaub des Ersten BürgermeistersDer Erste Bürgermeister befindet sich vom 14.08.2017 bis einschl. 23.08.2017 im Urlaub. Die Vertretung in dieser Zeit hat der 2. Bürgermeister Herr Herbert Seidel. Herr Seidel ist diens-tags von 14.00 - 18.00 Uhr erreichbar oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Vorzimmer, Tel. 09868/9339-700. Wir bitten um Beachtung.Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister

Bekanntgabe von StadtratsbeschlüssenDer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 folgende Be-schlüsse gefasst:Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erneuerung von ca. 150 Hinweis- und Informationsschildern im Stadtbereich Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die ca. 150 neuen Infor-mationsschilder auf ALU-Dipont-Basis, beidseitig bedruckbar, an die Fa. Eiber Artwork KG, Leutershausen zum Gesamtpreis in Höhe von 3.668,17 Euro brutto.Aus Gründen der Gleichbehandlung schlägt der Stadtrat die Erhebung einer Kostenbeteiligung pro Schild in Höhe von 20,- Euro für alle Nutzer der Schilder vor. Die Schilder werden kom-plett erneuert. Von den Gesamtkosten für 150 Schilder der Fa. Eiber Artwork KG in Höhe von 3.668,17 Euro werden pro Schild 24,50 Euro kalkuliert. Sollten weniger als 150 Schilder benötigt werden, werden diese (24,50 Euro pro Schild) von der Angebots-summe abgezogen.Stadtratsbeschluss: 13:2

Feststellungsbeschluss und Entlastungsbeschluss der Jahres-rechnung für das Jahr 2015.a) Bekanntgabe des örtlichen Prüfungsberichtesb) Feststellung der Jahresrechnung 2015c) Entlastungsbeschluss der Jahresrechnung 2015

(Unterlagen sind seit Mai 2017 im Ratsinfo)a) Bekanntgabe des örtlichen PrüfungsberichtsStR Frank Hofmann gibt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses den Prüfungsbericht be-kannt. Der Ausschuss schlägt in seiner Sitzung am 29.05.2017 einstimmig dem Stadtrat die Genehmigung der außer- und plan-mäßigen Ausgaben sowie den Feststellungs- und Entlastungs-beschluss 2015 vor.Die Prüfung hat zu weiteren Bemerkungen keinen Anlass mehr gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, die Jahresrechnung nach Behebung der vorstehend aufgeführten Mängel, entsprechend dem vorgelegten Jahresergebnis (siehe Beschlussvorlage zur Feststellung und Entlastung) festzustellen und die Entlastung zu erteilen.b) Feststellung der Jahresrechnung 2015

gem. Art. 102 Abs. 3 GODie Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wurde bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außerplanmäßi-gen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Stadtrates erfolgt sind, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung gemäß § 77 Abs. 1 und Abs. 2 KommHV-K. für 2015 liegt vor.

Ausgleichsflächen gesucht Im Rahmen einer vorausschauenden Entwicklung der Stadt Schillingsfürst werden für Bauvorhaben immer wieder Ausgleichsflächen in Form von Ackerland/Wiesen benötigt.

Ihre Preisvorstellung richten Sie bitte an:Stadt SchillingsfürstEmil-Helmschmidt-Str. 4, 91583 SchillingsfürstE-Mail: [email protected], Telefon 09868/9339-700Alle Angaben werden absolut vertraulich behandelt.Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister

4Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17 Mitteilungsblatt Schillingsfürst

Fortsetzung der Seminarreihe für Schillingsfürster Vereine In der Vergangenheit hat die Stadt bereits mehrere kostenlose Seminare den Vereinen angeboten. Das nächste Seminar zum Thema: „Fotos für die Presse und die Vereinshomepage richtig und leicht gemacht“ findet am Samstag, den 23.09.2017 im Hotel „Die Post“ von 14.00 bis ca. 18.00 Uhr statt.Geplante Tagesordnung – Ablauf Seminar 14.00 – 14.15 Uhr Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer(innen)14.15 – 14.45 Uhr Presseverteiler aufbauen, wichtigste Datei-

formate und Vorgaben für Web und Druck14.45 – 15.30 Uhr Warum und wie Pressefotos wirken – Einstel-

lungen und Brennweiten gezielt einsetzen15.30 – 15.45 Uhr Pause15.45 – 16.00 Uhr Bildrechte: Wen dürfen wir wann fotografieren?16.00 – 16.15 Uhr Welche Ausrüstung benötige ich für Pressefotos?16.15 – 17.15 Uhr Praktische Foto-Übungen: Gruppenfotos und Portrait-Aufnahmen17.15 – 17.30 Uhr Pause17.30 – 18.45 Uhr 10 schnelle Lösungen für häufige Bild-Proble-

me (mit Bildbearbeitung)18.45 – 19.00 Uhr Fragen und Antworten Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bei der Stadt Schillings-fürst erforderlich. E-Mail: [email protected], Tel. 09868-9339700Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister

Steuertermin 3/2017Am 15.08.2017 wird die 3. Rate der Grundsteuer, Gewerbesteu-er und Wasser-/Kanalgebühren zur Zahlung fällig. Alle Zahlungs-pflichtigen, die nicht an das Abbuchungsverfahren angeschlos-sen sind, werden um pünktliche Überweisung gebeten.VG-Kasse, Scharf

Richtlinien Kommunales Förderprogramm im Sanierungsgebiet der Stadt Schillingsfürst „Altstadtgebiet“Die Stadt Schillingsfürst unterstützt innerhalb des Sanierungs-gebietes „Altstadtgebiet“ auf der Grundlage der „Richtlinien über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Stadt Schillingsfürst“ alle stadtbildpflegerischen Aufwendun-gen für richtlinienkonforme außenwirksame Maßnahmen an Gebäuden und Freianlagen durch finanzielle Förderung.

Ziffer 1Räumlicher Geltungsbereich

Das kommunale Förderprogramm findet im Sanierungsgebiet „Altstadtgebiet“ Anwendung. Die Grenze des Sanierungsgebietes ist in einem Lageplan dar-gestellt, der Bestandteil dieser Richtlinien ist.

Ziffer 2Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms Sanierungsgebiet „Altstadtgebiet“ können Maßnahmen nach den Richtlinien über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Sanierungsgebiet „Altstadtgebiet“ der Stadt Schillingsfürst, einschließlich des Gel-tungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12, gefördert werden:• vorhandene Gebäude mit stadtbildprägendem Charakter so-

wie Neubauten, die zur Erhaltung des Stadtbildes von Bedeu-

tung sind. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen an Dächern, Dachaufbauten, Fassaden, Fenstern, Fensterläden, Außentüren und -toren, Haustreppen und Werbeanlagen.

• private Freiflächen mit Wirkung im öffentlichen Raum.Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen an Freiflächenbe-festigungen, Einfriedungen, Begrünungen sowie die Beseitigung von unnötigen Befestigungen.• erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen.

Ziffer 3Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.Förderfähig sind die Kosten, die in sach- und fachgerechter Er-füllung der Richtlinien über die äußere Gestaltung baulicher An-lagen im Altstadtbereich der Stadt Schillingsfürst entstehen.Abweichend hiervon wird bei förderfähigen Neubauten nur der gestalterische Mehraufwand zugrunde gelegt. Beim Kommunalen Förderprogramm Sanierungsgebiet „Alt-stadtbereich“ werden bis zu 30 % der Kosten für Maßnahmen nach Ziffer 2 dieser Richtlinien als förderfähig anerkannt. Der Höchstförderbetrag je Gesamtmaßnahme beträgt 10.000,- €.Gebäude, die umfassend instandgesetzt werden und für die Zu-schüsse in Form einer Kostenerstattung nach dem Städtebauför-derungsprogramm gegeben werden, werden nach diesen Richt-linien nicht gefördert.Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt (z. B. Erneuerung der Fenster und der Dachdeckung), so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Ziffer 4Verfahren

Die Bewilligungsstelle für die Fördermittel ist die Stadt Schillings-fürst. Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmebeginn nach Beratung durch die Stadt Schillingsfürst und das von ihr beauf-tragte Planungsbüro bei der Bewilligungsstelle einzureichen.Dem Antrag sind insbesondere beizufügen:• eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über

den voraussichtlichen Baubeginn und das voraussichtliche Ende,• ein Lageplan Maßstab 1:1000,• gegebenenfalls weitere erforderliche Pläne, insbesondere An-

sichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne nach Maßgabe des beauftragten Planungsbüros,

• eine Kostenschätzung und drei Kostenvoranschläge• es sind Fotos vor und nach der Baumaßnahme einzureichen• ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zu-

schüsse beantragt wurden oder werden. Gegebenenfalls sind die Bewilligungsbescheide beizufügen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst als Behörde der Stadt Schillingsfürst • erfasst den Antrag über EDV,• prüft, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Regierung Mittel-

franken und dem Architekturbüro Moser und Rott in Nördlin-gen, ob die vorgesehenen Baumaßnahmen den allgemeinen Zielen und den Gestaltungsrichtlinien in der Fassung vom 04.09.2008 entsprechen,

• erteilt nach positiver Prüfung des Antrages eine Genehmigung zum Beginn der Maßnahme (ggf. unter Erteilung von Auflagen) gemäß Anlage 2. Die Regierung von Mittelfranken erhält eine Ausfertigung der Genehmigung,

• bewilligt nach Abschluss der Maßnahmen anhand der vorge-legten Kostenzusammenstellung (siehe Anlage 3) und der vor-gelegten Kostenbelege die Förderung gemäß Anlage 4 und leitet die Auszahlung des Zuschusses in die Wege, wobei eine Berücksichtigung in der Reihenfolge der Antragstellung und der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.

Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17Mitteilungsblatt Schillingsfürst 5

• Bei zusätzlicher Förderung nach anderen Programmen kann ein Zuschuss nach diesen Richtlinien erst nach Vorlage des ent-sprechenden Zuwendungsbescheides bewilligt werden.

Die Förderzusage ersetzt nicht die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlichem Aus-spruch der Bewilligung begonnen werden. Spätestens inner-halb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis vorzulegen.Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Ziffer 5Zeitlicher Geltungsbereich

Dieses Programm gilt ab dem 19.06.2017 auf unbestimmte Zeit.

Schillingsfürst, den 19.06.2017

1.856.699 €

ab.

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf

im Vermögenshaushalt wird auf 1.050.000 €

festgesetzt.

) f. nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 560 v.H.

500 v.H.

380 v.H.

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2017 in Kraft.

(Trzybinski) Erster Bürgermeister

Trzybinski, 1. Bürgermeister

Benutzungsordnung für die Inertabfalldeponie der Stadt Schillingsfürst

§ 1 Verbindlichkeit der Benutzungsordnung

(1) Die Benutzungsordnung dient zur Sicherheit und Ordnung in der Inertabfalldeponie.

(2) Die Benutzungsordnung ist für alle Benutzer der Deponie ver-bindlich. Mit der Anlieferung von beseitigungsfähigen Ab-fällen unterwirft sich der Benutzer den Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie der zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen des Aufsichts-personals.

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer ent-ledigen will oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist.

(2) Entsorgungsfähige Abfälle sind Bauschutt, Abraum, Kies und Erde.

(3) Die Abfallbeseitigung im Sinne dieser Benutzungsordnung umfasst das Behandeln, Lagern und Ablagern der in Abs. 2 aufgeführten Abfälle in der Deponie.

(4) Bauschutt sind die im Baugewerbe und bei Gebäudeabbrü-chen entstehenden Abfälle.

§ 3Abfallbeseitigung durch die Stadt

Die Stadt Schillingsfürst beseitigt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Benutzungsordnung die in ihrem Gebiet anfallenden be-seitigungsfähigen Abfälle. Der Landkreis Ansbach hat mit Rechts-verordnung vom 01.07.1977 mit Zustimmung der Stadt Schil-lingsfürst diese Verpflichtung auf die Stadt Schillingsfürst übertragen.

§ 4Benutzungsberechtigte

Die Grundstückseigentümer und sonstigen zur Benutzung eines Grundstücks Berechtigten (insbesondere Mieter und Pächter) im Stadtgebiet sind berechtigt, im Rahmen dieser Benutzungsord-nung den in § 2 genannten beseitigungsfähigen Abfall gegen das in § 8 festgesetzte Entgelt in der städtischen Inertabfalldeponie abzuliefern.

§ 5Haftung

Das Betreten der Deponie erfolgt grundsätzlich auf eigene Ge-fahr. Die Stadt haftet den Benutzungsberechtigten für Schäden, die ihnen durch die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlage ent-stehen, nur dann, wenn ihr oder ihrem Beauftragten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 6Eigentumsübertragung

Der Abfall geht mit dem gestatteten Abladen auf der Abfallbesei-tigungsanlage in das Eigentum der Stadt über. Im Abfall gefun-dene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt.

§ 7Betriebszeit

Die Inertabfalldeponie ist zu folgenden Zeiten geöffnet:Dienstag, Donnerstag und Samstag von 10.00 – 12.00 UhrJeden 1. Samstag im Monat nur nachmittags von 14.00 – 16.00 Uhr.Die Anfuhr größerer Mengen Abfall ist abweichend davon nach Absprache mit der Stadt möglich.

§ 8Entgelt

(1) Das Entgelt für die Ablagerung von Abfall beträgt a) für unvermischte Erde als Abdeckmaterial verwertbar pro m3 5,-- € b) für vermischte Materialien (auch Erde), Bauschutt, Beton, Steine, etc. nicht wiederverwertbar pro m3 10,-- € c) Grünabfälle/Ast- und Strauchschnitt pro m3 13,-- €(2) Das Entgelt ist grundsätzlich vor der Ablagerung beim Depo-

niewärter zu entrichten.§ 9

InkrafttretenDiese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma-chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 05.12.1990 außer Kraft.

Schillingsfürst, 19.06.2017

Haushaltssatzung

der Stadt Schillingsfürst (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schillingsfürst folgende

Haushaltssatzung: § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er

schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.107.100 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.856.699 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf 442.399 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.050.000 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) f. nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) für die Grundstücke ( B)

560 v.H.

500 v.H.

2. Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2017 in Kraft.

Schillingsfürst, 03.07.2017

(Trzybinski) Erster Bürgermeister

Der Stadtrat der Stadt Schillingsfürst hat am 03.04.2017 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss vom 19.06.2017 die

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde die

Haushaltssatzung geprüft und gemäß Schreiben vom 16.05.2017 für die genehmigungspflichtigen Bestandteile die

rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst in 91637 Wörnitz (Georg-Ehnes-Platz 2; Abt. Kämmerei) niedergelegt

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt

(§4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom

Haushaltssatzung

der Stadt Schillingsfürst (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schillingsfürst folgende

Haushaltssatzung: § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er

schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.107.100 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.856.699 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf 442.399 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.050.000 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) f. nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) für die Grundstücke ( B)

560 v.H.

500 v.H. 2. Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2017 in Kraft.

Schillingsfürst, 03.07.2017

(Trzybinski) Erster Bürgermeister

Der Stadtrat der Stadt Schillingsfürst hat am 03.04.2017 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss vom 19.06.2017 die

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde die

Haushaltssatzung geprüft und gemäß Schreiben vom 16.05.2017 für die genehmigungspflichtigen Bestandteile die

rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst in 91637 Wörnitz (Georg-Ehnes-Platz 2; Abt. Kämmerei) niedergelegt

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt

(§4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom

Trzybinski, 1. Bürgermeister

Helferkreis ASYLDie Kleiderbox ist im August geschlossen.Karin Hofmann

Sprechtag der Deutschen RentenversicherungDie Deutsche Rentenversicherung Ofr. und Mfr. hält zur Aufklä-rung der versicherten Bevölkerung im gesamten Anstaltsbezirk Sprechtage ab. Den interessierten Versicherten wird eine fach-männische und kostenlose Rentenberatung erteilt. Der nächste Sprechtag findet am Dienstag, den 26.09.2017 in der Zeit von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 15.30 Uhr statt. Es werden auch Versicherte der Deutschen Rentenversicherung - Bund beraten. Zur Beratung sollten alle Versicherungsunterlagen mitgebracht werden. Bitte vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 09868/9862-14 bei Frau R. Drache, Verwaltungsgemein-schaft SchillingsfürstDeutsche Rentenversicherung Nordbayern

6Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17 Mitteilungsblatt Schillingsfürst

Ludwig-Doerfler-Museum

Theaterstück „Runter zum Fluss“am Samstag, 5. August 2017 um 20.00 Uhr im Ludwig-Doerfler-Museumsgartenvom Russland-Deutschen Theater Niederstetten.Zum 500. Jahrestag der Reformation –„Bist du sicher, Martinus?“ Nach Christine BrücknerMaria Warkentin (RDTheater Niederstetten) spielt Katharina von BoraKatharina von Bora, eine Frau aus der Zeit, als man noch Hexen verbrannte und der Wahn umging, die Erbsünde sei allein durch „Weiberungehorsam“ in die Welt gekommen, sodass Frauen der Mund unter der Haube verbunden und jede eigenständige Hand-lung verboten wurde. Eine solche Frau wagt es sich über alle Regeln und Moralvorstellung hinwegzusetzen, ihren Ehemann selbst zu wählen und ihm offiziell ihren Heiratsantrag überbrin-gen zu lassen: „Sagt dem Doktor Martinus, ihn würde ich neh-men“. Katharina von Bora – die starke Frau an der Seite des großen Reformators Martin Luther. Sie legte ihre Kopfbedeckung und ihr Nonnengewand ab, verließ das Kloster, heiratete, bekam sechs Kinder. Diese Frau hielt nicht nur dem Doktor den Rücken frei, sondern stärkte ihn und beflügelte ihn sogar in der Durch-führung seiner Reformen der Kirche vor 500 Jahren, die auch die Stellung der Frau in der Gesellschaft veränderte. Ein Programm mit Texten aus Christine Brückners „Bist du sicher, Martinus?“ und Texten aus den Tischreden von Martin Luther.Texte aus den Tischreden von Martin Luther liest Peter WarkentinMusikalische Umrahmung von Bernhard Klein (Gitarre)Dauer ca. 70 Min.Hai Yan Waldmann-Wang, Leiterin Ludwig-Doerfler-Museum

Wanderung auf der Frankenhöhe in Verbindung mit Ludwig-Doerfler-BildernDie nächste Wanderung am 10. August 2017 führt uns durch schattige Waldwege zu einem rechten Arm der Altmühl. Dort besichtigen wir eine Mühle, in der Ludwig Doerfler oft zu Gast war und liebevoll „Lubi“ genannt wurde.Anschließend wird im Museum mit einer kulinarischen Brotzeit für Leib und Seele und Getränken, nach Geschmack von Ludwig Doerfler, eingekehrt. Unkostenbeitrag 4 €Treffpunkt am Donnerstag, den 10. August 2017 um 14.00 Uhr vor dem MuseumWir freuen uns auf Sie – Ihr Museumsteam

VORANKÜNDIGUNG:Nächste Wanderung findet am Do., den 07. Sept. 2017 statt.

Ausstellung „Zeit-Verschachtelung“Zeitgenössische Ausstellung mit Professor Zhang, Jie und He, Jinwei, China. Die Ausstellung ist vom 19. August bis 8. Oktober 2017.„Asien-Szene“, ein Kunstobjekt mit Malerei, Fotos, Video und Per-formance einer Künstlergruppe, ist seit ein paar Jahren eine der attraktivsten Messestände in „ArtKarlsruhe“, anerkannt von Me-dien und vom Publikum als ein Markenzeichen des chinesischen Zeitgenössischen. Unter dem Motto „Zeit-Verschachtelung“ bli-cken die Künstler auf das Gebiet des ländlichen Lebensraums.

Altersjubilare

Geburtstag feiern am:21.08.2017 Wilhelmina Schurz (90), Emil-Helmschmidt-Str. 227.08.2017 Johann Wabro (90), Emil-Helmschmidt-Str. 230.08.2017 Otto Haas (85), Chlodwigstr. 4Wir wünschen den Jubilaren zu ihrem Geburtstag alles Gute.Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister

Familiennachrichten

Eheschließung:

Die Stadt Schillingsfürst gratuliert André Alexander und

Jennifer Maria Gerlinger, geb. Suft

zur standesamtlichen Trauung am Freitag, den 21. Juli 2017 auf Schloss Schillingsfürst und wünscht dem Brautpaar für die Zukunft alles Gute und einen guten Start in die Ehe.

Carmen Schuldes, Standes-beamtin, VG Schillingsfürst

NEU – NEU – NEU – NEU – NEU – NEU – NEULiebe Bürgerinnen und Bürger, wir freuen uns, Ihnen unser offenes Bücherregal, das seit Kurzem direkt am Info-Center zu finden ist, vorzustellen.

Sie sind alle herzlich eingeladen, im Fundus zu stöbern, zu entdecken, Bücher mitzunehmen, zu tauschen und interes-sante Bücher für Mitbürger und Gäste bereitzustellen.----------------------------------------------------------------------Damit alle Bücherfreunde lange Freude daran haben, gibt es ein paar – wenige – REGELN: • Du kannst das Regal zu jeder Zeit nutzen• Du kannst dir ein Buch aussuchen• Du kannst es dir ausleihen und zurückbringen• Du kannst es behalten und stellst ein anderes Buch in das

Regal (bitte keine Werbung und Literatur mit parteipoli-tischen, anstößigen oder verfassungswidrigen Inhalten einstellen)

• Bitte nimm nicht das letzte Buch, ohne ein neues einzu-stellen.

Ansprechpartner: Info-Center – Tel. 09868/222

Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die das Bücherregal bis jetzt schon so fleißig be-stückt haben und auch in der Zukunft mit neuen Büchern bereichern. Das Info-Center-Team

Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17Mitteilungsblatt Schillingsfürst 7

Geburt28.06.2017 Ayse Yazici, Frankenheimer Str. 30, 91583 Schillingsfürst

Freiwillige Feuerwehr

Probealarm der Sirenen mit FunksteuerungAm Samstag, den 26.8.2017 in der Zeit zwischen 11.05 Uhr und 11.20 Uhr findet ein Probealarm der Sirenen mit Funksteuerung in Schillingsfürst und Schorndorf statt.Landratsamt Ansbach, Hr. Scherbaum

Freiwillige Feuerwehr Schillingsfürstwww.feuerwehr-schillingsfuerst.de

Abteilung JugendfeuerwehrUnsere nächste Übung nach der kurzen Ferien-pause findet am Dienstag, 22.08.2017 von 18.30 bis 20.00 Uhr statt. Wir treffen uns wie gewohnt am Feuerwehrgerätehaus. Timo Haas, Jürgen Kamm - Jugendwarte

Volkshochschule

Volkshochschule SchillingsfürstAn alle Musik- und Kulturinteressierten:Auch die VHS möchte die Opernfahrten des Theater- und Kul-turringes Dinkelsbühl mit in das Programm aufnehmen, damit es über die Stadt hinaus bekannter wird. Die Organisation liegt ausschließlich beim TKR, wir machen nur dafür Werbung.Opernfahrten zur Nürnberger Staatsoper• Sonntag, 15.10.2017, Abfahrt um 16.00 Uhr:

Die Trojaner, Grand opéra von Hector Berlioz• Sonntag, 12.11.2017, Abfahrt um 13.30 Uhr:

Die lustige Witwe, Operette von Franz Lehár• Sonntag, 07.01.2018, Abfahrt um 17.00 Uhr:

The Lights of Broadway, Musical-Revue• Sonntag, 28.01.2018, Abfahrt um 17.00 Uhr:

Dürers Dog, Ballett von Gojo Montero• Sonntag, 11.03.2018, Abfahrt um 17.00 Uhr:

Idomeneo, Oper in ital. Sprache von Wolfgang Amadeus Mozart• Sonntag, 22.04.2018, Abfahrt um 13.30 Uhr: La Traviata, Oper

in ital. Sprache von Giuseppe Verdi• Sonntag, 10.06.2018, Abfahrt um 17.00 Uhr: Der Barbier von

Sevilla, Oper in ital. Sprache von Gioacchino Rossini• Sonntag, 01.07.2018, Abfahrt um 17.00 Uhr: Die Rückkehr des

Odysseus, Oper in ital. Sprache von Claudio MonteverdiDie fremdsprachig inszenierten Opern werden mit Obertitel auf-geführt. Buchbar als Abonnement mit erheblicher Ermäßigung in 5 Preiskategorien oder auch als Einzelfahrt.Der Theaterbus fährt an der Schwedenwiese in Dinkelsbühl ab, Zusteigemöglichkeit in Schopfloch und FeuchtwangenNähere Auskunft und Anmeldung bei Frau Ursula Herzog, Tel. 09851/8732838. Das gesamte Abo sollte bis zum 31.7.2017 be-stellt werden, frühe Anmeldungen werden vom Anbieter er-wünscht. Anita Biel

Kirchliche Nachrichten

Evang.-Luth. Kirchengemeinde FaulenbergSonntag, 6. August 10.15 Uhr ReformationspredigtSonntag, 20. August 9.00 Uhr GottesdienstSonntag, 27. August 10.15 Uhr GottesdienstPfarramt Diebach, Oestheim

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Frankenheim-SchillingsfürstMittwoch, 2. August 2017 Die Jungschar entfällt.Der Singkreis entfällt.Freitag, 4. August 2017 10.00 Uhr Andacht im ElisenstiftWochenspruch:Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9Sonntag, 6. August 2017 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Schlottke)Der Kindergottesdienst entfällt in den Ferien. Mittwoch, 9. August 2017Die Jungschar entfällt. Der Singkreis entfällt.Freitag, 11. August 2017 10.00 Uhr Andacht im ElisenstiftWochenspruch:Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48Sonntag, 13. August 2017 10.00 Uhr Gottesdienst (Lektorin Walter)Der Kindergottesdienst entfällt.Mittwoch, 16. August 2017Die Jungschar entfällt. Der Singkreis entfällt.Freitag, 18. August 2017 10.00 Uhr Andacht im ElisenstiftWochenspruch:Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat. Ps 33,12Sonntag, 20. August 2017 10.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Langenbuch)Der Kindergottesdienst entfällt.Mittwoch, 23. August 2017Die Jungschar entfällt. Der Singkreis entfällt.Freitag, 25. August 2017 10.00 Uhr Andacht im ElisenstiftWochenspruch:Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5Sonntag, 27. August 2017 10.00 Uhr GottesdienstDer Kindergottesdienst entfällt.Mittwoch, 30. August 2017Die Jungschar entfällt. Der Singkreis entfällt.Carsten Fürstenberg, Pfarrer

8Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17 Mitteilungsblatt Schillingsfürst

Kath. Pfarrei Schillingsfürst:Regelmäßige Gottesdienste:Sonntag: 10:30 Uhr AmtMittwoch: 8:00 Uhr Morgenlob

Freitag: 18:00 Uhr Rosenkranz18:30 Uhr Gottesdienst

Bitte beachten:Sonntag, 06.08.20179:00 Uhr AmtDienstag, 15.08.201719:00 Uhr festliches Hochamt mit Segnung der KräuterSonnabend, 26.08.201713:30 Uhr Sakrament der TrauungMittwoch, 30.08.2017kein MorgenlobDonnerstag, 31.08.2017 18.00 Uhr heilige Stunde mit eucharistischer Aussetzung und

Segen.Alle Termine stehen im Pfarrblatt.Erzb. Geistl. Rat Dekan Hans-Peter Kunert

Evang.-Luth. Kirchengemeinden Dombühl und Kloster Sulz

Sonntag, 06. August 201710.15 Uhr Gottesdienst im Freibadmit Pfrin. Lindner und dem Posaunenchor - keine Gottesdienste in den KirchenSonntag, 13. August 2017 9.00 Uhr Gottesdienst in Dombühl10.15 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz mit Pfr. Rosen

Sonntag, 20. August 2017 9.00 Uhr Gottesdienst in Dombühl 10.15 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz mit Pfr. LindnerFreitag, 25. August 2017 11.00 Uhr Diamantene Hochzeit in Dombühl mit Pfr. LindnerSonntag, 27. August 2017 9.00 Uhr Gottesdienst in Dombühl 10.15 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz mit Lektor StahlSonntag, 03. September 2017 9.00 Uhr Gottesdienst in Kloster Sulz 10.15 Uhr Gottesdienst in Dombühl mit Pfr. Lindner

Bürozeiten:Das Sekretariat ist in den Sommerferien nicht regelmäßig besetzt. Pfarramt der KG Dombühl/Kloster Sulz i. A. Sabine Strauß

Evang.-Luth. Kirchengemeinde WeißenkirchbergSonntag, 6. August 2017 10.00 Uhr Gottesdienst zum Spielplatzfest, Spielplatz (mit Lektor Schuster)Sonntag, 13. August 2017 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Wenzeslaus (mit Pfarrer i. R. Wirth) Sonntag, 20. August 2017 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Wenzeslaus (mit Prädikant Schwemmbauer) Sonntag, 27. August 2017 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Wenzeslaus

Imkerverein SchillingsfürstDie Imkersitzung im Monat August findet am 07.08.2017, um 20.00 Uhr, im Hotel „Post“ in Schillingsfürst statt. Es werden die Varroamittel ausgegeben. Interessierte Imker oder Imkeranfän-ger sind herzlich eingeladen.

VdK-Ortsverband SchillingsfürstUnser nächster Stammtisch findet am Montag, den 14.08.2017 um 14.00 Uhr im Hotel Zapf in Schillingsfürst statt.

Wir freuen uns auf euer Kommen, auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Gerlinde Meder, Frauenbeauftragte

Einladung zur Tagesfahrt nach Kassel am Mittwoch, 23.08.2017Der VdK-OV Schillingsfürst lädt alle Mitglieder mit Partner, Freun-den und Bekannten zur diesjährigen Sonderzugfahrt nach Kassel ein.Es ist wieder ein sehr interessantes und buntes Programm wie folgt vorgesehen:Abfahrt ab Dombühl (genaue Uhrzeit wird noch bekannt gege-ben), ab Ansbach (7.00 Uhr), Würzburg, Fulda, Kassel und zurück. In Kassel Hauptbahnhof angekommen, werden wir nach kurzem Fußweg zum Mittagessen erwartet. Anschließend starten wir zur ca. 1-stündigen Stadtrundfahrt per Bus mit Sehenswürdigkeiten, z.B. Martinskirche, das Ottoneum, die Karlsaue mit Orangerie und Kongress Palais Kassel. Die Rundfahrt endet am Bergpark Wilhelmshöhe. Dort erhalten Sie einen Einblick in die herrliche Anlage des Bergparks mit einem Rundgang auf der Ebene der wunderschönen Schlossanlage mit Blick auf den Herkules. An-schließender Höhepunkt sind die spektakulären Wasserspiele Viadukt und Fontäne (Weltkulturerbe). Am späten Nachmittag erfolgt der Rücktransfer zum Bahnhof mit Stopp am Herkules.Am frühen Abend bringt uns der Sonderzug wieder zurück nach Ansbach (ca. 22.00 Uhr). Die Lichtenauer Musikanten werden uns wieder bei der Hin- und Rückfahrt im Sonderzug mit bester Stimmung begleiten.Reisepreis: Mitglieder und deren Partner/in: 89,- € Nichtmitglieder: 95,- € Kinder bis 12 Jahre: 60,- €

Im Reisepreis enthalten sind: die komplette Zugfahrt m. Transfer und Stadtrundfahrt mit Führung, Reisebegleitung, Sanitäter an Bord, Mittagessen, Livemusik u.v.m.Anmeldungen bitte bis spätestens 09.08.2017 bei Fritz Klein, Tel. 09868/1880 oder Irene Becker, Tel. 09868/1302.Entfliehen Sie dem Alltag und melden Sie sich gleich an – wir freuen uns auf Ihren Anruf.Fritz Klein- Vorsitzender -

Skatclub SchillingsfürstDer nächste Clubabend findet am Freitag, 11.8. und 25.8.2017, um 20.00 Uhr im Hotel „Die Post“ (Fam. Leiblein) statt. Beginn: 20.00 UhrWolfgang Hofmann, 1. Vorstand

Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17Mitteilungsblatt Schillingsfürst 9

FDP-Ortsverband SchillingsfürstDer nächste politische Stammtisch des FDP-Ortsverbandes Schil-lingsfürst findet am Freitag, 4.8. und 18.8.2017, um 20.00 Uhr im Hotel „Die Post“ statt.Wolfgang Hofmann

Obst- und Gartenbauverein Schillingsfürst Dahlienanbauer, Gräserlieferanten bit-te Anlieferungszeiten vormerken.Für die Anlieferung der Dahlien zur Aus-stellung in der Turnhalle ist folgender Zeitplan vorgesehen:

Mittwoch, den 6. SeptemberStilzendorf 8.30 Uhr bis 9.00 UhrAltengreuth/Neureuth 9.00 Uhr bis 10.30 UhrSchafhof 10.30 Uhr bis 12.00 UhrWohnbach/Neuweiler 13.30 Uhr bis 15.00 UhrFaulenberg 15.00 Uhr bis 17.00 UhrDonnerstag, den 7. SeptemberZiegelhütte/Schorndorf/Leipoldsberg 9.00 Uhr bis 11.30 UhrSchillingsfürst/Wittum/Ölmühle 13.00 Uhr bis 16.00 UhrFalls noch nicht geschehen, sollten die Dahlien nochmals ge-düngt werden. Entweder mit Blaukorn (siehe Merkblatt) oder mit Blumenflüssigdünger (2 bis 3 Kapseln auf 10 l Wasser). Ver-blühte Blüten entfernen (siehe Anbauhinweise Punkt 10).Dr. Steffen Triebe, 1. Vorsitzender

Schillingsfürster Bauernhaufen 1525 Herzliche Einladung an alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, den 29. August 2017. Beginn 20.00 Uhr im Schlosscafé am Wall.

Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellen der Stimmliste 2. Satzungserweiterung bzw. Änderung für die Anerkennung

der Gemeinnützigkeit 3. SonstigesMarkus Dürr, 1. VorsitzenderNach der Versammlung findet der monatliche Stammtisch statt.Es müssen die nächsten Auftritte besprochen werden:• Proben zu den Reichsstadttagen und Reichsstadttage-Teilnah-

me 9. August und 1.-3. September• Kirchweih Schillingsfürst, Freitag, 8. September, Einzug der Vereine• Lagerleben 3 Tage in Bad Grönenbach, 15.-17. September• Festzug Mooswiese Feuchtwangen, Sonntag, 24. September Markus Dürr, 1. Vorsitzender

VFB Franken Schillingsfürst Der VFB Franken Schillingsfürst bedankt sich bei allen Besuchern für ein tolles Bergfest 2017.Ein besonderer Dank geht an die Sparkasse mit dem Geschäftsstellenleiter Dieter Gott-

schling für die großzügige Spende für unsere Brunnenpumpe.Auch allen Helfern vor und hinter den Kulissen und den Mann-schaften sei hier von ganzen Herzen gedankt.Natürlich auch allen Firmen, die unsere Tombola so großzügig unterstützt haben, hier ein großer Dank an Zakel Homegym für den Hauptpreis.

Letztendlich sei auch den Nachbarn für ihr Verständnis gedankt, ebenso den beiden Klärwärtern der Stadt Schillingsfürst, Elektro Pachl, Landwehrbräu und dem Partyservice Lierhammer.Der Besuch und die Stimmung waren in diesem Jahr ausgespro-chen gut und wir freuen uns schon auf die Neuauflage in 2018.Im Namen der gesamten VorstandschaftChristoph Maul

Abteilung FußballErgebnisse:Beim VR-Cup in Marktbergel belegte der VfB einen guten 4. Platz von 18 Mannschaften.A-Jugend - SG Herrieden/Aurach/Weinberg 4:1VfB - TSV Elpersdorf 6:3A-Jugend - FC Ottendorf 3:6SSV Egenhausen - VfB II 3:4

Nächste Spiele:Di., 01.08.17 um 19.00 UhrVfB – SSV AurachMi., 02.08.17 um 19.00 Uhr in WettringenSG Wind – VfB IIFr., 04.08.17 um 19.00 UhrA-Jugend – TSV IlshofenSa., 05.08.17 um 15.00 UhrVfB II – TSG Geslau/Buch IISo., 06.08.17 um 16.00 UhrVfB – SVV WeigenheimMi., 09.08.17 um 18.30 Uhr: Pokal!!!VfB – SV MosbachDo., 10.08.17 um 19.00 UhrVfB – TSV SchopflochSo., 13.08.17 um 16.00 UhrVfB – TSC NeuendettelsauDi., 15.08.17 um 19.00 Uhr in DombühlA-Jugend – SG Rothenburg/Gebsattel

Voraussichtlicher RundenauftaktEvtl. auch Samstag oder andere UhrzeitSo., 20.08.17 um 15.00 UhrTSV Langenfeld – VfBSo., 20.08.17 um 15.00 UhrSG Colmberg/Oberdachst. – VfB II

Jürgen Tillmann, SpielleiterVfB Franken Schillingsfürst

Nachbargemeinden

N-ERGIE-Kinotour in DiebachKinofilme unter freiem Himmel – Zuschauer haben die WahlDie N-ERGIE-Kinotour 2017 macht in DIEBACH Station und ver-wandelt das Sportgelände am 26. August in einen Freilicht-Kino-saal. Das Besondere: Die Zuschauer bestimmen selbst, welchen Film sie sehen möchten. Unter www.n-ergie.de/kinotour stehen ab Mitte Juni für jeden Spielort fünf verschiedene Filme zur Wahl:• Ein Dorf sieht schwarz (FSK 0)• Plötzlich Papa (FSK 0)• Schweinskopf al dente (FSK 12)• Vier gegen die Bank (FSK 12)• Willkommen bei den Hartmanns (FSK 12)

10Mittwoch, den 2. August 2017Nummer 16/17 Mitteilungsblatt Schillingsfürst

Der Kinoabend startet bereits ab 18:00 Uhr mit einem bunten Rahmenprogramm. „Film ab“ heißt es bei Einbruch der Dunkel-heit gegen 20:00 Uhr. Der Eintritt liegt bei vier Euro pro Person, die Vorstellung findet bei jeder Witterung statt. Einnahmen kommen Einrichtungen vor Ort zugute.Von der N-ERGIE-Kinotour profitieren nicht nur die Filmfans in der Region, sondern auch die gemeinnützigen Einrichtungen und Vereine in den gastgebenden Kommunen. Sämtliche Einnahmen aus den verkauften Eintrittskarten gehen an einen guten Zweck, den die jeweilige Kommune selbst bestimmt. Darüber hinaus profitieren Vereine vor Ort von den Erlösen, die sie durch den Verkauf von Essen und Getränken erzielen.Seit ihrem Start im Jahr 2005 spielte die N-ERGIE-Kinotour mit mehr als 43.000 Zuschauern fast 150.000 Euro für gemeinnützi-ge Einrichtungen in rund 160 Kommunen in der Region ein.Die N-ERGIE kümmert sich nicht nur darum, dass Strom, Erdgas, Wasser und Wärme zuverlässig bereitstehen. Sie trägt darüber hinaus mit ihrem vielfältigen Engagement zu einem breiten kul-turellen, sportlichen und sozialen Angebot in Nürnberg und der Region bei.So schafft der regionale Energieversorger einen Mehrwert für die Menschen vor Ort und ist spürbar näher.

Was sonst noch interessiert

KinderspielplatzfestSonntag, 6. August 2017 im Kinderspielplatz BrunstUm 10.00 Uhr Gottesdienst auf dem Spielplatz, anschließend ist für das leibliche Wohl gesorgt.Für Kinder: Hüpfburg, Kinderschminken, Zaunlatten bemalen, Fahrten mit dem FeuerwehrautoEure Initiativgruppe Kinderspielplatz, Brunst

Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt 2018 DemokratieIhr Engagement wird ausgezeichnet.Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Ehrenamtliche,Bayern ist ohne seine Ehrenamtlichen nicht denkbar. Fast jeder Zweite bringt sich bei uns in Bayern in unterschiedlichster Form und in den verschiedensten Bereichen ehrenamtlich für unser Gemeinwesen ein.Wir wollen dieses bürgerschaftliche Engagement anerkennen und neue Impulse ermöglichen. Deshalb verleiht das Bayerische Sozialministerium im Jahr 2018 zum zweiten Mal den „Bayeri-schen Innovationspreis Ehrenamt“. Wir begrüßen es, wenn Sie im Ehrenamt Neues wagen, experimentieren und neue Wege gehen wollen.Den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt 2018 haben wir unter das aktuelle Leitthema gestellt: „Demokratie stärken:Mitmachen und teilhaben! Antworten aus dem Ehrenamt.“Alles, was dazu beiträgt, dass Menschen durch ihr bürgerschaft-liches Engagement die Werte unserer Demokratie mit Leben erfüllen, macht unsere Gemeinschaft stärker und menschlicher.Machen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen!Weitere Informationen finden Sie über folgenden Link: http://www.ehrenamt.bayern.de/engagement-anerkennen/innovation/Emilia Müller, StaatsministerinJohannes Hintersberger, Staatssekretär

Das Schatzkästchen – Historische Momente bei uns daheim

Die historische Bildaufnahme vom 20. November 1918 zeigt einen abgestürzten Doppeldecker aus der Richtung Fischhaus.

Weitere Daten über den Fotografen, Umstand des Absturzes etc. liegen leider nicht vor.

IMPRESSUM:

Herausgeber: Stadtverwaltung SchillingsfürstEmil-Helmschmidt-Straße 4, 91583 SchillingsfürstTelefon 0 98 68/93 39-7 00, Telefax 0 98 68/9 01Internet: www.schillingsfuerst.de

Verantwortlich für den Textteil ist 1. Bürgermeister Trzybinski oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftrag-geber.

Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbHPostfach 1103, 74568 BlaufeldenTelefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90

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Das Mitteilungsblatt

ist ein Stück Heimat …

Am 3. September 2017

14. Gewerbeschaumit Markttag anlässlich der Schnelldorfer Kirchweih.

An unsere

ANZEIGENKUNDEN

des Mitteilungsblattes

Schnelldorf und der

Nachbargemeinden!

Hierzu soll auch wieder in diesem Jahr eine Sonderbeilage im Mitteilungsblatt Schnelldorf und den umliegenden Nachbargemeinden Kreßberg, Satteldorf, Wallhausen, Wettringen, Wörnitz, Dombühl, Schillingsfürst sowie im Stadtgebiet von Feuchtwangen mit sämtlichen Teilorten an alle erreichbaren Haushalte, erscheinen, aufgelockert mit Anzeigen. Die Gesamtaufl age beträgt ca. 13.150 Exem-plare.

Präsentieren auch SIE Ihre Firma/Geschäft/Lokal zu diesem Ereignis mit einer Anzeige in dieser Son-derbeilage und ggf. Angebot zur 14. Gewerbeschau mit Schnelldorfer Kirchweih.Sollten bei Ihnen Angebote „schlummern“, wäre dies die ideale Möglichkeit.Wir nehmen Ihren Anzeigenauftrag gerne entgegen.

Redaktionsschluss für die Anzeigen ist Mittwoch, 23. August 2017, beim Rathaus Schnelldorf oder direkt beim Krieger-Verlag, 74568 Blaufelden, Postfach 1103, Telefon 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01 90, E-Mail: [email protected], mit der Kennzeichnung „Sonderbeilage 14. Gewerbe-schau Schnelldorf und Kirchweih“.

Der Anzeigenpreis beträgt für alle 9 Gemeinden zusammen nur 1,94 E pro mm bei 90 mm Spalten-breite. Z. B. 100 x 90 mm 194,– E, 140 x 90 mm = 1/4 Seite 271,60 E, 180 x 90 oder 90 x 180 mm = 1/3 Seite 349,20 E, 1/2 Seite 543,20 E, 3/4 Seite 814,80 E, 1 Seite 1.086,40 E jeweils plus 19 % MwSt. (Ortspreis für Direktkunden). Es können auch beliebig andere Größen gewählt werden.

ACHTUNG! ACHTUNG! Sonderbeilage!

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