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Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen

Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den ... · Unterstützung der Flüchtlinge bei Kontakten zu anderen Behörden (BAMF, Ausländerbehörden, Jugendämtern etc.) Hilfestellung

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Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen

Erstaufnahmeeinrichtungen

Rechtliche Grundlage:

� Die Bundesländer sind gemäß § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verpflichtet, Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen.

Das Land Niedersachsen hat dies an den Standorten Braunschweig, Grenzdurchgangslager Friedland und B ramsche umgesetzt.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen liegt im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und

Sport.

Aufbau der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)ab voraussichtlich Sommer 2014

LandesaufnahmebehördeNiedersachsen

(LAB NI)mit Sitz in Braunschweig

•Behördenleitung•Zentrale Verwaltung

StandortBramsche

•Erstaufnahmeeinrichtung•Aufnahmekapazität: 500 Personen

•zusätzliche Aufnahme vonKontingent-und

Resettlement-Flüchtlingen

StandortBraunschweig

•Erstaufnahmeeinrichtung•Aufnahmekapazität: 500 Personen

Standort GDL Friedland•Erstaufnahmeeinrichtung

•Aufnahmekapazität: 500 Personen•zusätzliche Aufnahme von

Kontingent-und Resettlement-Flüchtlingen

•Jüdische Emigranten•Spätaussiedler

Außenstelle

Langenhagen

Außenstelle

Lüneburg

Außenstelle

Oldenburg

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Nationalitätenliste Standort Braunschweig nach Hauptherkunftsländern – Auszug

� Albanien� Serbien� Montenegro� Algerien� Russische Föderation� Mazedonien� Kosovo� Elfenbeinküste� Bosnien und Herzegowina� Marokko� Georgien� Somalia� Sudan� Iran

insgesamt 38 Nationen (Stand: 11.03.2014)

Nationalitätenliste Standort GDL Friedland gesamt

� Afghanistan� Eritrea� Irak� Libanon� Pakistan� Russische Föderation� Syrien� Türkei

(Stand: 11.03.2014)

LAB NI als Erstaufnahme

Aufnahme des Flüchtlings als Direktantragstelleroder Weiterleitungsfall aus einem

anderen Bundesland

BAMF

Asylantrag-stellung

Unterbringung und Verteilung

KommunenNds. Kommunen

Verpflichtung bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zu 3 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Verteilung

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

1. Tag

� Aufnahme des Flüchtlings und sozialverträgliche Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung

� Aufnahmegespräch und Anamnese im Sozialdienst unter Beteiligung eines Sprachmittlers � Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige

Flüchtlinge, eventuell erste Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung

� Erste Hinweise auf weitere gesundheitliche Probleme� Informationen zum Asylverfahren (u.a. auch Hinweis

auf die unabhängige Asylverfahrensberatung des Caritasverbandes) und zum Ablauf des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung

� Klärung familiärer Bindungen innerhalb Niedersachsens – wichtig für die spätere Verteilung

Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung

2. Tag Gesundheits-untersuchung gem. § 62 AsylVfG beim Gesundheitsamt bzw. Krankenhaus

Ärztliche Untersuchung sowie Blutabnahme, Röntgenaufnahme der Lunge, Überprüfung des Impfstatus und ggfls. Impf-auffrischung (freiwillig)

3. Tag Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

(BAMF)

Asylantragstellung

Ggfls. vor Asylantragstellung und Anhörung Informationen des Sozialdienstes an das BAMF bzgl. einer möglichen PTBS, besonderen Schutzbedürftigkeit

4. Tag Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Taschengeldzahlung, Bekleidungsgutscheine)

Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung

� einige Wochen nach der Aufnahme

� Anhörungstermin beim BAMF

� Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen nach aktuell etwa 2–3 Wochen Aufenthalt in der EAE

� in den Folgemonaten

� BAMF-Entscheidung über den Asylantrag

Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung

Soziale Dienste in der LAB NI

� Allgemeiner Sozialdienst� Gesundheitsdienst� Kinderbetreuung� Erstorientierungskurse „Wegweiser

für Deutschland“� Schulprojekt „Vorbereitung auf die

Regelschule“

Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI

Schwerpunkte der Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes:

� Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge:� Identifizierung von psychisch erkrankten und traumatisierten

Flüchtlingen� Psychosoziale Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten

bzw. traumatisierten Flüchtlingen � Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF): Inobhutnahme von

UMF durch das jeweils zuständige Jugendamt� Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie

Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen etc.

� Identifizieren von vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen im Hinblick auf die schulische und berufliche Qualifizierung und Integration auf den Arbeitsmarkt

� Krisenintervention:� Abbau ethnischer, kultureller, religiöser und zwischenmenschlicher

Spannungen (Wahrung des „Sozialen Friedens“ in der Einrichtung)� Innerfamiliäre Konfliktberatung

� Allgemeine Beratung und Betreuung:

� Informationen zum Asylverfahren (Asylantragstellung, Anhörung, BAMF-Entscheidung)

� Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden – unabhängige Verfahrensberatung

� Unterstützung der Flüchtlinge bei Kontakten zu anderen Behörden (BAMF, Ausländerbehörden, Jugendämtern etc.)

� Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens, Beratung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen

� Frauenspezifische Beratung und Betreuung

� Sport- und Freizeitaktivitäten

� Netzwerk-/Projektarbeit

� Öffentlichkeitsarbeit

� Planung und Durchführung von Gruppenveranstaltungen

� Durchführung von Schulungs- und Unterrichtseinheiten für Schulen, Justiz- und Polizeibeamte etc.

Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI

Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig

� Persönliches Gespräch im Sozialdienst (event. Screening mit Hilfe des „Protect-Fragebogens“), Bericht des Flüchtlings über Angstzustände, Schlafstörungen, selbstzerstörerisches Verhalten, gereiztes Verhalten, Wutausbrüche etc.

� Ärztliche Bescheinigungen, die bei der Aufnahme von dem Asylsuchenden vorgelegt werden

� Vorstellung bei den Ärzten im Gesundheitsdienst, bei Fachärzten, AWO-Psychiatriezentrum Königslutter, Klinikum Braunschweig- Psychiatrie

� Bescheinigung Diagnose PTBS zur Vorlage beim BAMF, Antrag auf Psychotherapie mit Weiterleitung zur Entscheidung an das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig

� Nach Entscheidung des Gesundheitsamtes erneutes Gespräch im Sozialdienst (Erläuterung des weiteren Verfahrens, medizinische Betreuung und weitere Hilfsangebote, Unterstützung ggfls. auch durch die Wohlfahrtsverbände etc.)

� Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung, Schweigepflichtsentbindung, Suche eines geeigneten Therapeuten etc.)

� Kontaktaufnahme zur LAB-Verteilungsstelle (Einflussnahme auf den Verteilungsort)

� Weitergabe der entsprechenden Informationen an die neue Kommune

Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig

Früherkennung im Sozialdienst

Info an Info an das

BAMF Gesundheitsdienst Gesundheitsdienst Antrag auf Psycho-

therapie

GesundheitsamtStadt

BraunschweigBegutachtung

Psychotherapie

Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung,

Suche eines geeigneten Therapeuten)

Zusammenarbeit mit AWO-Psychiatriezentrum

KönigslutterNetzwerk

Asyl“

NetzwerkPartner„Flucht

und Asyl“

Planungen, Wünsche an das NTFN:

� Psychologische Diagnostik zur Früherkennung einer PTBS analog zum „Friedländer Modell“:

Suche nach einem Kooperationspartner am Standort Braunschweig, bspw. Institutsambulanz, Klinik etc.

� Wunsch an das NTFN, einer vertiefenden Fortbildung für die Sozialarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie den Kooperationspartnern (Asklepiosklinik u.a.) an den einzelnen Standorten im Hinblick auf Früherkennung von PTBS (Screening-Verfahren etc.)

Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig

„Friedländer Modell“Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland

� Der Flüchtling bricht zusammen

� Der Flüchtling spricht über Folter und/oder Vergewaltigung

� Der Flüchtling erzählt von Angstzuständen, Verfolgungswahn, Schlaflosigkeit

� Der Flüchtling legt ein aggressives oder selbstverletzendes Verhalten an den Tag

� Die Körpersprache und Haltung des Flüchtlings ist stark verkrampft

� Der Flüchtling starrt durch einen hindurch

Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland

Früherkennung im Sozialdienst

BAMF

Malteser Kranken-station

AsklepiosInstituts-ambulanz

3 Diagnose-Termine

Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland

SozialdienstNachsorge

Caritative

Verbände

Verteilung

NTFNAsklepiosInstituts-ambulanz

Diagnosebericht

Zust. Sozialamt

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!

Anhang:

� Der Protect – Fragebogen:

Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste Berlin –Der Protect Fragebogen