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Pädagogischer Austauschdienst für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für ausländische F für ausländische F für ausländische F für ausländische F für ausländische Fremdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen und -assistenten und -assistenten und -assistenten und -assistenten und -assistenten Fremdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen remdsprachenassistentinnen und F und F und F und F und Fremdsprachenassistenten remdsprachenassistenten remdsprachenassistenten remdsprachenassistenten remdsprachenassistenten Ein W Ein W Ein W Ein W Ein Wegweiser egweiser egweiser egweiser egweiser an Schulen in Deutschland an Schulen in Deutschland an Schulen in Deutschland an Schulen in Deutschland an Schulen in Deutschland

FSA Handbuch2009

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Manual para Auxiliares de Conversación en Alemania 2009

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Pädagogischer Austauschdienst

für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen für aufnehmende Schulen

für ausländische F für ausländische F für ausländische F für ausländische F für ausländische Fremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenund -assistentenund -assistentenund -assistentenund -assistentenund -assistenten

FFFFFremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenremdsprachenassistentinnenund Fund Fund Fund Fund Fremdsprachenassistentenremdsprachenassistentenremdsprachenassistentenremdsprachenassistentenremdsprachenassistenten

Ein WEin WEin WEin WEin Wegweiseregweiseregweiseregweiseregweiseran Schulen in Deutschlandan Schulen in Deutschlandan Schulen in Deutschlandan Schulen in Deutschlandan Schulen in Deutschland

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Zur Erleichterung der Lesbarkeit wird im weiteren Text des Wegweisers nur die männ-liche Form verwendet. Wir bitten die Leserinnen und Leser um Verständnis.

Die häufig auftretenden Bezeichnungen Pädagogischer Austauschdienst (PAD) undFremdsprachenassistent (FSA) werden im Text durchgängig in abgekürzter Form be-nutzt.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

im Jahre 2005 feierte das Fremdsprachenassistentenprogramm sein 100-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass hatte der Pädagogische Austausch-dienst (PAD) der Kultusministerkonferenz diesen neu konzipierten Weg-weiser erstellt, der sich sowohl an die aufnehmenden Schulen als auchan die ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und -assistentenwendet.

Die hier vorliegende, zweite Auflage aus dem Jahr 2009 wurde überar-beitet und aktualisiert, enthält aber nach wie vor alle Informationen fürdiese beiden Zielgruppen.

Der PAD möchte mit diesem Wegweiser ein praxistaugliches Nachschla-gewerk anbieten. Obwohl die einzelnen Kapitel spezifisch auf ihre Ziel-gruppen ausgerichtet sind, empfiehlt es sich unbedingt alle Kapitel zulesen. Dies ermöglicht es beiden Seiten – Schulen sowie Fremdspra-chenassistentinnen und -assistenten – den größtmöglichen Nutzen ausdem Programm zu ziehen.

Eine gute Betreuung und ein sinnvoller Einsatz der Assistentinnen undAssistenten sind die wichtigsten Garanten für einen erfolgreichen Ver-lauf der Assistenzzeit.

Der PAD dankt allen Schulen, die dieses Programm für ihre Schülerin-nen und Schüler nutzen und damit auch zukünftigen ausländischenDeutschlehrerinnen und Deutschlehrern eine wertvolle Fortbildungsmög-lichkeit bieten.

Er dankt allen ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und -assisten-ten, die durch ihr Engagement dazu beitragen, an deutschen Schulen dieFreude an der Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. Sie leistendamit einen unverzichtbaren Beitrag zu einem anschaulichen und authen-tischen Fremdsprachenunterricht. Die hierbei gemachten Erfahrungenwerden später den Deutschunterricht an den Schulen ihres Heimatlandesbereichern und ihnen helfen, diesen aktuell und lebendig zu gestalten.

Günter JacobReferatsleiter für den Austausch vonFremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten

Vorwort

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Inhalt

Seite 8Kapitel IDas Fremdsprachenassistentenprogramm– Ein Überblick1. Entwicklung des Programms2. Programmziele3. Dauer des Assistenzjahres4. Aufgaben5. Finanzierung6. Versicherung

Kapitel IIInformationen für Fremdsprachenassistenten– Vor und während der Assistenzzeit1. Status der Fremdsprachenassistenten2. Vor der Abreise2.1 Vermittlung an eine Schule2.2 Erster Kontakt mit der Schule2.3 Einladung zur Einführungstagung3. Ankunft in Deutschland3.1 Die Einführungstagung3.2 Die ersten Tage an der Schule4. Fremdsprachenassistenten an Schulen in

der Bundesrepublik Deutschland4.1 Das Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland4.2 Fremdsprachenunterricht an deutschen Schulen4.3 Aufgaben der Fremdsprachenassistenten5. Kontakte6. Bewerbung um ein zweites Jahr

Kapitel IIIInformationen für Fremdsprachenassistenten– Hinweise zu Formalitäten bei der Ankunft1. Wohnung und Mietvertrag2. Anmeldung3. Bankkonto4. Antrittsmeldung und Versand an regionale Schulbehörde5. Visa und Aufenthaltserlaubnis6. Versicherung6.1 Gruppenversicherung beim Deutschen Ring6.2 Die Versicherungsbedingungen6.3 Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland6.4 Krankenversicherung im Ausland6.5 Unfallversicherung

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6.6 Private Haftpflichtversicherung6.7 Kostenerstattung

Kapitel IVInformationen für aufnehmende Schulen1. Beantragung von Fremdsprachenassistenten2. Profil der Fremdsprachenassistenten3. Vorbereitung des Einsatzes3.1 Die Betreuungslehrkraft3.2 Bereitstellung einer Unterkunft3.3 Gesundheitsvorsorge3.4 Einführungstagungen als Vorbereitung auf die Assistenzzeit3.5 Einführung des Fremdsprachenassistenten in die Schulgemeinschaft4. Einsatzmöglichkeiten für Fremdsprachenassistenten4.1 Eingewöhnungsphase4.2 Allgemeine Hinweise zum Einsatz4.3 Vor- und Nachbereitung der Mitarbeit4.4 Einschränkungen beim Einsatz4.5 Einsatzmöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht4.6 Arbeitsvorschläge für den Fremdsprachenunterricht4.6.1 Anfangsunterricht und erste Lernjahre4.6.2 Sekundarstufe I4.6.3 Sekundarstufe II4.7 Projektarbeit4.8 Aktivitäten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts5. Ferienregelung und Freistellung zu Prüfungszwecken6. Zertifikat und Gutachten

Kapitel VDokumente zum Fremdsprachenassistentenprogramm1. Rechte und Pflichten2. Schulzuweisung3. Hinweise und Tipps vor Antritt4. Antrittsmeldung5. Zertifikat6. Erstattungsformular der Krankenversicherung Deutscher Ring7. Struktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland8. Informationen über Visa und Aufenthaltstitel

Kapitel VIAnhang – Adressen und Ansprechpartner1. Ansprechpartner im Pädagogischen Austauschdienst2. Zuständige Schulbehörden in der Bundesrepublik Deutschland3. Partnerbehörden im Ausland4. Auswahl hilfreicher Internet-Adressen

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1. Entwicklung des Programms

Die Geschichte des Austausches von FSA geht auf das Jahr 1904 zu-rück, als erstmalig eine Vereinbarung zwischen den englischen und fran-zösischen Kultusbehörden über den Austausch zukünftiger Fremdspra-chenlehrer abgeschlossen wurde. 1905 folgten entsprechende Abkommenzwischen Frankreich und Preußen sowie Großbritannien und Preußen. Inspäteren Jahren kamen weitere Staaten dazu, zunächst aus Europa,aber mit den Vereinigten Staaten von Amerika sehr bald auch die erstenPartner aus Übersee.Der FSA-Austausch ist das älteste schulische Austauschprogramm über-haupt. Nach Wiederaufnahme des Programms durch den neu gegründe-ten Pädagogischen Austauschdienst (PAD) 1952 wurden insgesamt ca.80.000 ausländische und deutsche FSA ins In- und Ausland vermittelt,in den letzten 10 Jahren über 25.000.Heute betreibt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von bilatera-len Abkommen den Austausch von FSA in Europa mit Belgien, Frank-reich, Großbritannien, Irland, Italien, der Russischen Föderation, der Schweizund Spanien sowie in Übersee mit Australien, Kanada (anglophon undfrankophon), Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und derVolksrepublik China.

Die FSA bereichern den Unterricht durch ihre sprachliche und landes-kundliche Kompetenz, sie beleben ihn durch eigene Ideen und einenanderen Blickwinkel und – nicht zuletzt – durch ihre Jugend. Sie habendie Chance, auch Lehrbuch unabhängig zu arbeiten und bilden mit denhauptamtlichen Fachlehrern oft hervorragende Teams, die den Fremd-sprachenunterricht authentisch und motivierend gestalten.FSA sind aus deutschen Schulen nicht mehr wegzudenken. Jedes Jahrwerden sie von weit mehr Schulen angefordert, als Stipendien für siezur Verfügung stehen.Die historische Entwicklung der Teilnehmerzahlen am FSA-Programmverdeutlicht die Tabelle in Abbildung 1. Die statistische Übersicht inAbbildung 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünfJahre und der jetzt am Programm beteiligten Staaten:

Das FremdsprachenassistentenprogrammEin Überblick

1953/54 1963/64 1973/74 1983/84 1993/94 2003/04Deutsche FSA 164 681 1.245 1.181 1.511 1.322Ausländische FSA 135 441 957 1.052 1.152 945

Abb. 1: Entwicklung der Teilnehmerzahlen am FSA-Programm im Verlaufder letzten 50 Jahre (in 10-Jahres-Schritten).

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Abb. 2: Entwicklung der Teilnehmerzahlen zwischen Deutschland und denam FSA-Austausch beteiligten Partnerländern.

Anmerkungen zur Übersicht:Der Austausch mit den Partnerstaaten Dänemark und den Niederlanden sowie demflämischen Teil Belgiens wird im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen fürCOMENIUS-Assistenzkräfte fortgeführt. Das Assistentenprogramm mit der Russi-schen Föderation wird einseitig durchgeführt, d. h. es werden russische FSA an deut-schen Schulen eingesetzt, aber keine deutschen FSA nach Russland vermittelt. DerAustausch mit China befindet sich seit dem Schuljahr 2007/08 in der Pilotphase.

Beim Vergleich der Austauschzahlen fällt auf, dass bei Spanien undden USA ein besonders starker Anstieg der ausländischen Teilnehmerzu verzeichnen ist, während die deutschen Teilnehmerzahlen in diesenbeiden Ländern sehr gering ausfallen bzw. in Spanien erst seit demAustauschjahr 2006/07 stetig steigen. Bei Spanien liegen die Gründehierfür einerseits an der deutlich gestiegenen Popularität dieser Fremd-sprache an deutschen Schulen als auch am Rückgang der Teilnehmer-

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D A D A D A D A D A

Australien 17 12 15 10 14 11 14 2 13 4

Belgien flämisch

Belgien wallonisch 2 4 2 3 2 6 2 5 4 1

China 0 0 0 0 0 0 8 8 10 21

Dänemark

Frankreich 546 301 571 280 646 283 637 270 589 219

Großbritannien 594 331 597 356 569 319 559 328 548 304

Irland 30 5 30 15 30 13 30 11 30 13

Italien 27 37 26 38 27 37 30 38 30 40

Kanada anglofon 12 24 14 36 14 25 14 21 14 21

Kanada Québec 18 20 19 15 19 8 20 28 21 27

Neuseeland 4 1 3 5 2 5 2 8 3 8

Niederlande

Russische Föderation 0 27 0 32 0 32 0 29 0 38

Schweiz 0 3 0 5 0 1 1 6 0 4

Spanien 35 136 37 104 60 111 76 100 89 113

USA 17 117 13 133 13 147 16 155 22 154

Summe 1.302 1.018 1.327 1.032 1.396 998 1.409 1.009 1.373 967

Gesamtsumme

COMENIUS

COMENIUS COMENIUS COMENIUS COMENIUS

COMENIUS COMENIUS COMENIUS

Staat 2004/05

2.267

2005/06

COMENIUS

COMENIUS

COMENIUS

COMENIUS

2006/07 2008/09

2.3402.359 2.394 2.418

2007/08

COMENIUS COMENIUS COMENIUS

Stand: 02.10.2008

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zahlen aus Frankreich und Großbritannien. Diese Entwicklung ermög-licht es den Ländern, mehr Stellen für spanische FSA zur Verfügung zustellen. Die steigenden deutschen Teilnehmerzahlen in Spanien ab 2007gehen auf eine Initiative der Autonomieregierungen der spanischen Re-gionen zurück, die – neben dem bisher den Austausch allein finanzieren-den Ministerium in Madrid – nun auch ihrerseits Stellen für deutsche FSAzur Verfügung stellen und finanzieren. Auch die gestiegenen Teilneh-merzahlen amerikanischer FSA erklären sich durch den Rückgang fran-zösischer und britischer Teilnehmer. Die sehr geringe deutsche Teilneh-merzahl in den USA hingegen ist durch den Stellenwert der deutschenSprache und die Finanzierung dieser Stellen durch die aufnehmendenamerikanischen Hochschulen bedingt: Nur wenige Liberal Arts Collegesin den USA leisten sich zur Verstärkung ihrer Deutsch-Programme einendeutschen FSA.

2. Programmziele

Das Assistentenprogramm hat eine doppelte Zielsetzung:

Für alle ausländischen FSA stehen praxisnahe Erfahrungen im Land ihrerZielsprache im Vordergrund. Sie erhalten Einblick in das Erziehungswe-sen und die Unterrichtsmethoden, wie sie an deutschen Schulen üblichsind. Den Teilnehmern bietet sich dabei die Möglichkeit zur Erweiterungund Vertiefung ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur.

Die zukünftigen Deutschlehrer unter ihnen werden anschließend ein au-thentisches Bild von der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimat-land vermitteln können.

Je nach Herkunftsland absolvieren einige ausländische Studierende dieAssistenzzeit im Rahmen eines vorgeschriebenen Auslandsaufenthal-tes, andere nutzen die Chance, um sich auf ihre deutschlandbezogenenBerufsziele intensiv vorzubereiten.

Die Assistenz im Fremdsprachenunterricht in verschiedenen Klassenund Stufen und mit unterschiedlichen Fachlehrern dient dazu, dassdie FSA durch praxisnahe Anschauung und durch Vergleich auch me-thodisch-didaktische Erfahrungen sammeln können. Zudem haben sieGelegenheit, durch Übernahme einzelner Stundenabschnitte ihre Eig-nung als künftige Lehrer ohne Leistungsdruck zu erproben.

Gleichzeitig agieren sie neben dem Fachlehrer im Fremdsprachenunterrichtals authentisches Vorbild und tragen durch Diskussionsbeiträge und Ideendazu bei, den Unterricht zu beleben, die Schüler zu motivieren und derenInteresse für die Fremdsprache zu intensivieren. Aber auch den Unterrichtin anderen Fächern können sie sinnvoll ergänzen.

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Die aufnehmenden deutschen Schulen profitieren von der Anwesenheiteines FSA im Fremdsprachenunterricht nicht nur durch dessen mutter-sprachliche und landeskundliche Kompetenz. Ihr Einsatz belebt und be-reichert den Unterricht, motiviert die Schüler und trägt zur Qualitäts-steigerung des Fremdsprachenunterrichts bei.

3. Dauer des Assistenzjahres

Das Assistenzjahr beginnt für alle ausländischen FSA an deutschenSchulen mit dem ersten Tag der Einführungstagung. Diese Tagungenfinden für englischsprachige Assistenten Anfang September, für spani-sche, italienische und russische FSA Ende September und für franzö-sischsprachige Assistenten im Oktober statt.

Der letzte Tag dieser Einführungsveranstaltung dient der Anreise zuden Schulorten, der darauf folgende Tag ist der des Schulantritts.

Das Assistenzjahr endet am 31. Mai des Folgejahres. Für amerikanischeFSA (30. Juni) und chinesische FSA (bis 15. Juni) gilt eine längereAufenthaltsdauer.

4. Aufgaben

Obwohl ausländische FSA in ihrem Heimatland in der Regel Germanistikstudieren, assistieren sie an deutschen Schulen im Unterricht ihrer jewei-ligen Muttersprache. Die Mehrzahl der FSA ist dabei an weiterführendenSchulen (Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen und BerufsbildendenSchulen), einige auch an Grundschulen eingesetzt.

FSA sind also in erster Linie im Fremdsprachenunterricht eingesetzt underfüllen dort die Aufgabe, die ihrer Bezeichnung entspricht: Sie assistie-ren der hauptamtlichen Lehrkraft im Unterricht. Dabei sind sie als Mutter-sprachler prädestiniert für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die denFremdsprachenunterricht authentisch, lebensnah und für Schüler moti-vierend gestalten [➲ Kapitel II, 4. und IV, 4.]. Auch außerhalb des Fremd-sprachenunterrichts und im extracurricularen Bereich können FSA sehrsinnvoll mitwirken.

Der Umfang des Einsatzes beträgt 12 Stunden pro Woche. Er ist – wie dieanderen Rahmenbedingungen des Einsatzes – im Merkblatt „Rechte undPflichten” geregelt [➲ Kapitel V, 1.].

Der Fachlehrer behält durchgängig die Verantwortung für den Unterrichtund die Bewertung der Ergebnisse. Hieraus ergibt sich, dass die Aufga-ben und Pflichten eines FSA begrenzt sind.

Der FSA darf nur mit Aufgaben betraut werden, die er aufgrund seiner

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Vorbildung und Stellung erfüllen kann. Insbesondere darf er keinen ei-genverantwortlichen Unterricht erteilen oder regelmäßig als Vertretungs-kraft eingesetzt werden [➲ Kapitel IV, 4.2].

Trotz dieser Einschränkungen sollte er wie ein Mitglied des Kollegiumsbetrachtet werden. Er soll zu Konferenzen eingeladen werden und vorallem auch Gelegenheit bekommen, an außerunterrichtlichen Veranstal-tungen der Schule, wie z. B. an Wandertagen und Studienfahrten, teil-zunehmen.

Der FSA soll – nach einer anfänglichen Hospitationsphase von ein biszwei Wochen – von Beginn an einen festen Stundenplan haben. Diesersollte mit Rücksicht auf seine außerschulische Fortbildung so gestaltetsein, dass wöchentlich ein freier Tag für eigene Studien zur Verfügungsteht [➲ Kapitel IV, 4.1].

5. Finanzierung

Der FSA erhält während der Dauer der Assistenzzeit in der Bundesrepu-blik Deutschland ein monatliches Stipendium, das ab Antritt der Assi-stenzzeit – einschließlich der darin enthaltenen Schulferien – gezahltwird. Die Höhe des Stipendiums wird von den Schulbehörden der Län-der in der Schulzuweisung mitgeteilt. Sie beträgt derzeit 800 Euro mo-natlich.

Nach dem Erlass – IVB/3-2227-116/55 II. Anhg. – des Bundesfinanzmi-nisters vom 11.07.1956 sind die als Ausbildungsbeihilfe aus öffentli-chen Mitteln gezahlten Beträge nach § 3 Ziffer 11 des Einkommens-steuergesetzes grundsätzlich steuerfrei zu belassen.

Das Stipendium wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und dient alsAufwandsentschädigung zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungs-kosten. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- undArbeitslosenversicherung sind somit nicht zu entrichten.

Fahrtkosten sind nicht Bestandteil des Stipendiums, d.h. die FSA müs-sen ihre Reise nach Deutschland und zurück in ihr Heimatland selbstfinanzieren. Dies gilt auch für die An- und Abreise zu den Einführungs-tagungen. Für FSA aus Übersee, China und Russland gelten Sonderre-gelungen

6. Versicherung

Alle ausländischen FSA sind für die Dauer ihrer Assistenzzeit im Rah-men einer Gruppenversicherung beim Deutschen Ring versichert. DieseVersicherung ist Bestandteil des Stipendienvertrages. Sie wird von den

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Ländern bzw. vom PAD für die Assistenten abgeschlossen. Für die Ver-sicherung entstehen den FSA keine Kosten, diese werden von den Stel-len, die auch das Stipendium auszahlen, getragen.

Die Gruppenversicherung beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Haft-pflichtversicherung.

Bei dieser Gruppenversicherung handelt es sich um eine Privatversiche-rung, d. h. ärztliche Leistungen und Medikamente werden zunächstdem versicherten FSA in Rechnung gestellt. Die Erstattung dieser Ko-sten muss anschließend vom FSA bei der Versicherung beantragt wer-den.

Die Versicherungsbedingungen, insbesondere auch die Leistungssein-schränkungen, sind im ➲ Kapitel III, 6. ausführlich beschrieben.

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Informationen für FremdsprachenassistentenVor und während der Assistenzzeit

Der PAD heißt Sie in Deutschland herzlich willkommen und dankt Ihnenfür Ihr Interesse, unsere Schüler beim Erlernen Ihrer Muttersprache zuunterstützen. Sie sind für unsere Schulen eine Bereicherung, denn alsVertreter Ihrer Sprache und Ihres Heimatlandes leisten Sie einen wertvol-len Beitrag zum Fremdsprachenunterricht an unseren Schulen. In diesemKapitel erfahren Sie, welche Aufgaben Sie als Fremdsprachenassistenthaben und was Sie dazu wissen und beachten sollten.

1. Status der Fremdsprachenassistenten

Sie sind als „Fremdsprachenassistent” an eine deutsche Schule vermit-telt worden: Sie assistieren einem Lehrer im Fremdsprachenunterricht,d.h. im Unterricht Ihrer Muttersprache. Dabei haben Sie eine ganz beson-dere Rolle: Sie gehören einerseits zum Kollegium Ihrer Einsatzschule, dür-fen aber andererseits nicht den vollen Unterricht in eigener Verantwor-tung erteilen.

Für die Schüler und Lehrer sind Sie eine authentische Informationsquel-le für Ihre Muttersprache und Ihr Heimatland. Nutzen Sie diese beson-dere Situation als Chance und Herausforderung!

Sie erhalten für Ihren Einsatz als Fremdsprachenassistent und zur Fi-nanzierung Ihres Lebensunterhalts ein Stipendium aus „öffentlichenMitteln”, das heißt Sie haben den Status eines Stipendiaten – nichtden eines Angestellten!

2. Vor der Abreise

2.1 Vermittlung an eine Schule

Ihre Bewerbung wurde nach einer Prüfung und Auswahl durch Ihre Hei-matbehörde an den PAD geschickt. Anschließend hat der PAD Ihre Be-werbungsunterlagen an die Schulbehörde [➲ Kapitel VI, 2] eines Landesder Bundesrepublik Deutschland (im weiteren Text als Land bezeichnet)weitergeleitet. Diese Schulbehörde weist Sie einer – manchmal auch zwei– Schule(n) zu und schickt Ihnen die Schulzuweisung bzw. den Stipendi-envertrag zu [➲ Kapitel V, 2]. Diese Schulzuweisung ist ein offiziellesSchreiben, in dem Ihnen die Einsatzschule(n) und die Einsatzbedingun-gen mitgeteilt werden. Mit diesen Dokumenten weisen Sie sich als Fremd-sprachenassistent aus. Bitte bewahren Sie diese gut auf!

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Mit der Schulzuweisung wurde Ihnen Ihre zukünftige Einsatzschule mit-geteilt. Darüber hinaus haben Sie weitere Dokumente und Merkblättererhalten: das Merkblatt „Rechte und Pflichten”, die „Hinweise vor An-tritt” und – in den meisten Fällen – eine Annahmeerklärung (Einverständ-niserklärung). Bitte lesen Sie sich diese Merkblätter [➲ Kapitel V, 1. bis4.] aufmerksam durch, und senden Sie die Annahmeerklärung so schnellwie möglich an die Schulbehörde Ihres Landes zurück.

Der PAD und die Schulbehörden bemühen sich, bei der Vermittlung andie Schulen Ihre Ortswünsche zu berücksichtigen. Sie müssen sich da-bei aber an der Zahl der Assistentenstellen orientieren, die in den ein-zelnen Ländern zur Verfügung steht. Deshalb gelingt es nicht immer,die Ortswünsche aller ausländischen Bewerber zu berücksichtigen.

2.2 Erster Kontakt mit der Schule

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Einsatzschule auf. Sieerleichtern sich damit den Start in Ihre Assistenzzeit. Schreiben Sieeine E-Mail oder einen Brief an Ihre Schule, sobald Sie die Schulzuwei-sung erhalten haben. Beachten Sie aber bitte die Ferienregelung (sieheInternet-Adresse im Anhang), damit Sie wissen, wann jemand an IhrerSchule erreichbar ist. Teilen Sie der Schule auch mit, wie und wann Sieerreichbar sind, damit die Schule oder der Betreuungslehrer – auch wäh-rend der Ferienzeit – mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.

Bei der ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule haben Sie Gelegen-heit, sich vorzustellen und erste Fragen zu stellen wie z. B.:

Kann mir die Schule bei der Suche nach einer Unterkunft helfen?

Werde ich bei Ankunft am Schulort vom Bahnhof abgeholt?

Und bitte vergessen Sie nicht, sich nach der Kontaktadresse Ihres Be-treuungslehrers zu erkundigen!

Ihr Betreuungslehrer ist meist ein Fremdsprachenlehrer, der Ihre Spra-che unterrichtet. Er wird Sie während Ihrer Assistenzzeit begleiten undist Ihr wichtigster Ansprechpartner in der Schule. Zu Beginn Ihrer Assi-stenzzeit wird er Ihnen sicherlich bei vielen Angelegenheiten mit Ratund Hilfe zur Seite stehen, z. B. bei allen notwendigen Behördengängen.Vor allem aber wird er Sie bei Ihren schulischen Aufgaben beraten undunterstützen.

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Sicherlich haben Sie bereits vor Antritt Ihrer Stelle Fragen zum Unter-richtseinsatz. Besprechen Sie diese Fragen vor Beginn Ihrer Assistenz-zeit mit Ihrem Betreuungslehrer. Erkundigen Sie sich, was z. B. anlandeskundlichem Material an Ihrer Schule vorhanden ist und was Sieeventuell mitbringen sollten. Prinzipiell ist für die Landeskunde fast je-des Material verwendbar. Entscheiden Sie sich für praxisnahe Beispieleund authentisches Anschauungsmaterial aus Ihrer persönlichen Umge-bung wie z. B.:

Fotos Ihrer Familie, Freunde, Universität,

touristisches Material Ihrer Stadt oder Ihrer Region (CD-Rom, Pos-ter, Stadtplan, Landkarten, Prospekte, Ansichtskarten etc.),

kurze und leicht verständliche Zeitschriftenartikel aus TV-Zeitschrif-ten, Jugend-, Mode- oder Sportmagazinen etc.,

landestypische Comics oder Karikaturen,

Audio-Aufnahmen: aktuelle Musik (Kinderlieder, Pop- und Rap-Mu-sik etc.), Hörspiele, Nachrichten, Werbung, Verkehrshinweise,Wetterbericht, Telefonansagen etc.,

Video-Aufnahmen: Videoclips, Werbespots, Nachrichten, Wetter-bericht, Spielshows, Soap Operas, aktuelle Filme etc.,

Speisekarten, Koch- und Backrezepte,

Kinoprogramme, Werbeprospekte, Aufkleber,

Stundenpläne von Schulen, Zeugnisse, Schulordnung,

Gesellschaftsspiele (z. B. „Tabu Junior”), die zum Sprechen anregen,

Weihnachts- und Osterschmuck, landestypische Dekorationen zuverschiedenen Anlässen,

kleine Werbegeschenke (buttons, pins, Aufkleber etc.), die sichzur Preisverleihung bei guten Leistungen etc. eignen.

Dieses Material soll als Sprechanlass und/oder als Einstieg in ein Themadienen. Als Faustregel mag gelten: Alles, was sich ansehen, anfassenund anhören lässt und vom Standardlehrbuch abweicht, trägt zur Lern-motivation bei!

Sie müssen keine Bücher mitbringen. Lehrbücher Ihrer Sprache sind anjeder deutschen Schule vorhanden und man wird sie Ihnen gerne zurVerfügung stellen.

Nach Ihrer Ankunft am Schulort wird Sie Ihr Betreuungslehrer der Schul-leitung vorstellen und an der Schule einführen: Er wird Sie dem Schul-kollegium vorstellen, Ihnen die Schule zeigen, Ihren Einsatz im Unter-richt besprechen und vor allem mit Ihnen einen Stundenplan erstellen.

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2.3 Einladung zur Einführungstagung

Der Pädagogische Austauschdienst führt zu Beginn Ihrer Assistenzzeiteine Einführungstagung durch. Sie dient Ihrer Vorbereitung auf IhrenEinsatz als FSA. Die Teilnahme an der Einführungstagung ist Pflichtund Sie erhalten eine gesonderte Einladung dazu. Sie werden gebeten,die Teilnahme an der Einführungstagung schriftlich zu bestätigen.

Die Einführungstagungen finden zu folgenden Zeiten statt:

Anfang/Mitte September: für englischsprachige FSAin Altenberg (bei Köln),

Ende September: für italienische, russische undspanische FSA in Bonn,

Oktober: für chinesischsprachige FSA in Bonn,für französischsprachige FSA in Altenberg.

Zur Finanzierung der Einführungstagung müssen Sie einen Eigenbeitragleisten, er beträgt ca. 20 Prozent der gesamten Tagungskosten. Die ge-naue Höhe Ihres Tagungsbeitrages wird Ihnen mit der Einladung mitge-teilt. Auch Ihre Weiterreise vom Tagungsort zum Schulort müssen Sieselbst finanzieren.

Bitte sorgen Sie dafür, in den ersten Wochen Ihrer Assistenzzeit genugeigenes Geld als „Startkapital“ zur Verfügung zu haben, da einige Zeit biszur Überweisung Ihrer ersten Stipendienrate vergehen kann [➲ Kapitel V, 3].

Ihre Checkliste vor der Abreise:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Erhalt der Schulzuweisung

Lektüre des Stipendienvertrages und der Merkblätter „Rechteund Pflichten” und „Hinweise vor Antritt“

Rücksendung der Bestätigung, dass Sie den Stipendienver-trag erhalten haben und die Stelle annehmen

Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule (Fragen vorbereiten!)

Sammeln und vorbereiten von Unterrichtsmaterial

Erhalt der Einladung zur Einführungstagung

Rücksendung der Teilnahmebestätigung zur Einführungstagung

Reiseplanung nach Deutschland (zum Ort der Einführungsta-gung und anschließend zum Schulort)

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3. Ankunft in Deutschland

3.1 Die Einführungstagung

Ihre Assistenzzeit beginnt mit einer Einführungstagung, die für alle FSAobligatorisch ist. Diese Tagung wird vom PAD durchgeführt und dientdazu, allen neuen FSA eine erste Orientierung zu geben und sie aufihren Einsatz und ihre Aufgaben vorzubereiten.

Erfahrene Lehrkräfte aller Länder – Tutoren genannt – erläutern Ihnen dieGrundzüge des Schulsystems Ihres Landes, den Schulalltag sowie IhreAufgaben und die Einsatzmöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht.

Während der Einführungstagung haben Sie Gelegenheit, Unterrichtsstun-den selbst vorzubereiten und durchzuführen. Darüber hinaus erhaltenSie Informationen zu behördlichen Formalitäten, zur Krankenversiche-rung und vielem mehr. Als Unterstützung und Informationsquelle ste-hen Ihnen auch ehemalige FSA zur Verfügung, die bereits ein Assistenz-jahr an einer deutschen Schule absolviert haben. Schließlich werden Sieviele der anderen ausländischen FSA kennen lernen. So können Sie wich-tige Kontakte knüpfen, die oft über die gesamte Assistenzzeit halten.

Die Einführungstagungen dauern einschließlich An- und Abreisetag vierTage. Sie enden alle am frühen Morgen des letzten Tages. Dadurch ha-ben alle FSA die Möglichkeit, noch am Tage den Schulort zu erreichen. Inder Regel reisen die FSA mit dem Zug zum Schulort. Erkundigen Sie sichvor Beginn der Einführungstagung nach einer geeigneten Zugverbindung,die Sie nach Abschluss der Einführungstagung an Ihren Schulort bringtund besorgen Sie sich eine Fahrkarte. Teilen Sie Ihre Ankunft bitte recht-zeitig Ihrem Betreuungslehrer mit, damit Sie am Bahnhof abgeholt wer-den können!

3.2 Die ersten Tage an der Schule

In den ersten Tagen werden Sie an Ihrer Schule im Unterricht noch nichtselbst aktiv werden. Statt dessen begleiten Sie andere Lehrer im Unter-richt, um die Unterrichtsatmosphäre, Lehrer und Schüler, verschiedeneUnterrichtsmethoden und -formen kennen zu lernen. Diese Unterrichtsbe-suche, bei denen Sie selbst nicht aktiv werden, sondern nur beobachten,nennt man Hospitationen. Sie sollten möglichst in unterschiedlichen Klas-senstufen und auch in verschiedenen Fächern stattfinden.

Lassen Sie sich bei diesen Hospitationen besonders von folgenden Fragenleiten:

Zur Klassenstufe:

um welche Klassen- bzw. Jahrgangsstufe handelt es sich,

I n f o r m a t i o n e n f ü r F r e m d s p r a c h e n a s s i s t e n t e n

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wie viele Schüler sind in der Klasse bzw. in dem Kurs,

wie viele Unterrichtsstunden haben die Schüler pro Woche,

wie sind die Fächer bzw. Kurse gewichtet (Haupt- oder Wahlpflicht-fächer, Grund- oder Leistungskurse),

wie motiviert erscheinen die Schüler,

wie sprechen Lehrer und Schüler miteinander,

was haben sie gelernt?

Und zum Fremdsprachenunterricht:

wie lautet das Thema der Unterrichtsstunde,

wie ist die Unterrichtsstunde aufgebaut,

welche Unterrichtsmethoden werden vom Lehrer angewandt,

welche audiovisuellen Hilfsmittel werden eingesetzt,

welche Materialien werden benutzt,

wie reagieren die Schüler,

wie hoch ist das Sprachniveau der Schüler,

welche Hausaufgaben werden erteilt?

Sie werden feststellen, dass diese Beobachtungen Ihr Einleben in denSchulalltag und den Umgang mit Ihren Schülern sehr erleichtern. Aller-dings sollten Sie mit Ihrem Betreuungslehrer und den anderen Kollegen-frühzeitig Ihre Hospitationsstunden absprechen. Sollte Ihnen die Schulein den ersten Tagen keine Möglichkeit zur Unterrichtshospitation anbie-ten, so fragen Sie danach!

4. Fremdsprachenassistenten an Schulen in Deutschland

4.1 Das Schulwesen in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Schulwesen der „Kul-turhoheit” der Länder. Dies bedeutet, dass jedes Land sein Schulwesenselbst bestimmt und eine eigene Schulverwaltung mit einem Kultusmi-nisterium oder einer Senatsverwaltung als oberster Behörde hat.

Es bestehen einerseits Unterschiede zwischen den Schulsystemen inden einzelnen Ländern, andererseits werden wichtige, länderübergrei-fende Gemeinsamkeiten festgelegt, um z. B. einen problemlosen Schul-wechsel von einem Land in das andere Land zu ermöglichen. Zu denGemeinsamkeiten im Schulwesen gehören u. a. vergleichbare Schulfor-men, Prüfungsverfahren und Schulabschlüsse.

Für die verbindliche Abstimmung von Gemeinsamkeiten ist die Kultus-

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ministerkonferenz zuständig. Die Kultusministerkonferenz ist der Zu-sammenschluss aller 16 Kultusminister der Länder in der Bundesrepu-blik Deutschland. Sie ist eingesetzt zur Koordinierung aller zentralenbildungspolitischen Fragen und Angelegenheiten.

Der Pädagogische Austauschdienst ist von dieser Kultusministerkonfe-renz eingesetzt, um die internationalen Austauschprogramme im Schul-wesen im Auftrag aller Länder durchzuführen.

Das Schulwesen in Deutschland gliedert sich in den Primarbereich undden Sekundarbereich I und II.

Zum Primarbereich gehört die Grundschule, die alle schulpflichtigenKinder von der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe (Klasse) besu-chen. Nur in Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule sechsJahrgangsstufen.

Nach Beendigung der Grundschule, also im Alter von ca. 10 Jahren,wechseln die Schüler in den Sekundarbereich. Der Sekundarbereich um-fasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 bzw. 13. Er beinhaltet verschiedeneweiterführende Schulformen wie z. B.: Hauptschule, Realschule, Ge-samtschule, Gymnasium usw. Einen ersten Überblick über die Strukturdes Bildungswesens gibt die Übersicht in Kapitel V. Darüber hinaus istdort auch ein Auszug aus dem „Nationalen Dossier zum Bildungswesenin der Bundesrepublik Deutschland” abgedruckt. Für weitergehende In-formationen steht das vollständige Nationale Dossier im Internet unterwww.kmk.org/dokumentation.html zur Verfügung.

4.2 Fremdsprachenunterricht an deutschen Schulen

Fremdsprachenunterricht ist an deutschen Schulen obligatorisch. Bisvor wenigen Jahren begann dieser mit der 5. Klasse. Inzwischen wird inallen Ländern Fremdsprachenunterricht im Primarbereich ab Klasse 3angeboten. Die meisten Länder streben an, schon in der ersten Klassemit dem Fremdsprachenunterricht zu beginnen.

Prinzipiell besteht für die Schüler eine Wahlmöglichkeit zwischen ver-schiedenen Fremdsprachen. Im Sekundarbereich müssen in der Regelzwei Fremdsprachen gelernt werden. Dabei ist Englisch die Sprache, dieam häufigsten als Fremdsprache angeboten und gewählt wird. Es fol-gen Französisch und Latein, eine dieser beiden Sprachen wird meist alszweite Fremdsprache gewählt. Danach folgen in der Häufigkeit Spa-nisch, Russisch und Italienisch, es werden aber auch seltene Sprachen,wie z. B. Chinesisch, an einigen deutschen Schulen angeboten.

An vielen weiterführenden Schulen – mehrheitlich an Gymnasien - sind

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bilinguale Zweige eingerichtet. Hier findet in einigen Fächern Fachun-terricht in der Fremdsprache statt.

Der Fremdsprachenunterricht umfasst je nach Schulform und Klassen-stufe zwei bis fünf Wochenstunden, in einzelnen Kursen der Sekundar-stufe II fünf bis sechs Wochenstunden.

4.3 Aufgaben der Fremdsprachenassistenten

Betrachten Sie es als Ihre Hauptaufgabe, einen Beitrag zu einem leben-digen und motivierenden Unterricht zu leisten und die deutschen Schü-ler für Ihre Sprache, Ihre Kultur und Ihr Heimatland zu interessieren.

Als ausländischer FSA sind Sie vor allem im Fremdsprachenunterrichteingesetzt, den Sie unterstützen sollen. Sie unterrichten dabei deut-sche Schüler in Ihrer Muttersprache. Sie sind für die Schüler ein inter-essanter, authentischer Gesprächspartner und man wird Ihnen viele Fra-gen stellen, die Ihre Sprache und Ihr Heimatland betreffen. Gleichzeitigsind Sie ein Repräsentant der Jugend Ihres Landes; deutsche Schülerder oberen Jahrgangsstufen sind nur wenige Jahre jünger als Sie. Dar-um ist es oft relativ leicht, miteinander in Kontakt zu kommen.

Bitte bedenken Sie bei all Ihren Planungen und Aktivitäten immer, dassim Fremdsprachenunterricht an deutschen Schulen der aktive Sprachge-brauch der Schüler im Mittelpunkt steht. Es ist eine zentrale Aufgabe derLehrkräfte und auch von Ihnen, die Schüler zum Sprechen anzuregen.

Versuchen Sie darüber hinaus, Ihren Einsatz nicht nur auf den Fremd-sprachenunterricht zu beschränken. Auch in den Fächern Deutsch, Erd-kunde, Sozialkunde, Gesellschaftswissenschaft, Religion, Ethik, Musikoder Sport gibt es vieles, das Sie aus Ihrer Erfahrung, Ihrer Sicht undAusbildung beitragen können. Sind Sie einer bilingualen Schule zuge-wiesen worden, an der Fachunterricht in der Fremdsprache erteilt wird,so wird man Sie ohnehin um Ihre Unterstützung bitten.

Für Ihren Einsatz im Fremdsprachenunterricht gibt es vielfältige Mög-lichkeiten, einige davon sind:

Übernahme von Kleingruppen oder Unterrichtsabschnitten,

Team-Teaching gemeinsam mit dem Fachlehrer,

Beteiligung am Unterrichtsgespräch als Diskussionsteilnehmeroder -leiter,

Vermittlung von Landeskunde (im Fremdsprachenunterricht, aberauch in anderen Fächern),

Betreuung, Beratung und Förderung einzelner Schüler,

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Erstellung von Unterrichtsmaterialien,

Außercurriculare Aktivitäten (AGs, Klubs, Theater, Orchester etc.),

Durchführung von Projekten [➲ Kapitel IV, 4.7],

Mitwirkung beim Aufbau von Kontakten (z. B. Schulpartnerschaf-ten, E-Mail-Austausch),

Teilnahme an Exkursionen, Klassenfahrten etc.,

Mitarbeit bei der Vorbereitung von Prüfungen.

Diese Aufzählung beschreibt nicht alle Einsatzmöglichkeiten. Eine aus-führliche Beschreibung der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten fin-den Sie in ➲ Kapitel IV, 4.6 und 4.7. Die hier genannten sind die wich-tigsten und häufigsten. Die Einsatzmöglichkeiten richten sich immernach den Gegebenheiten Ihrer Einsatzschule, nach Ihren persönlichenFähigkeiten und Interessen und hängen auch von Ihrer persönlichenInitiative ab. Gehen Sie auf die Fachlehrer zu, stellen Sie Fragen undäußern Sie Wünsche! Neben Ihrer Muttersprache und der Kultur IhresHeimatlandes bringen Sie vor allem sich selbst als Persönlichkeit mit,einschließlich Ihrer Ausbildung, Ihrer sportlichen oder künstlerischenFähigkeiten. Nutzen Sie all dies im Unterricht! So wird es Ihnen zweifel-los gelingen, Ihre Hauptaufgabe zu erfüllen und die deutschen Schülerfür Ihr Land und Ihre Sprache zu begeistern.

Aber bitte berücksichtigen Sie immer, dass Ihr Einsatz in Absprachezwischen Ihnen, Ihrem Betreuungslehrer oder den anderen Fachlehrernerfolgt. Rechtzeitige Absprachen und regelmäßige Kommunikation sindbesonders wichtig und helfen Missverständnisse zu vermeiden!

Als ausländischer FSA sind Sie in der Regel kein fertig ausgebildeterLehrer, viele von Ihnen streben dieses Berufsziel auch nicht an. Ausdiesem Grund unterliegt Ihr Unterrichtseinsatz bestimmten Einschrän-kungen. Als FSA dürfen Sie u. a. nicht:

vollen Unterricht in eigener Verantwortung erteilen,

Klassenarbeiten oder Schulaufgaben korrigieren und benoten,

regelmäßig Vertretungsstunden übernehmen,

Schulstrafen aussprechen,

Aufsicht führen (weder Pausenaufsicht noch eigenverantwortlicheAufsicht bei Wandertagen und Studienfahrten).

Diese Einschränkungen bedeuten aber nicht, dass Sie nie allein in einerKlasse unterrichten dürfen. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, dassSie einzelne Stunden selbstständig gestalten. Dies muss jedoch immerin Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer geschehen.

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5. Kontakte

Ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche Assistenzzeit sind Kontakte.

Die erste Gelegenheit, Kontakte zu anderen FSA herzustellen, sind dieEinführungstagungen. Hier können Sie persönliche Kontakte zu denFSA in der Nähe des eigenen Einsatzortes knüpfen und Adressen mitanderen FSA austauschen. Ein solches privates Netzwerk trägt zurgegenseitigen Unterstützung bei und kann für Sie auch bei Reisen inDeutschland praktisch und nützlich sein.

In der Schule haben Sie täglich Gelegenheit, neue Kontakte zu knüp-fen: im Lehrerkollegium, mit den Schülern und auch mit den Eltern IhrerSchüler. Nur wenig älter als Sie sind die Referendare. Das sind jungeLehrkräfte an Ihrer Schule; sie haben das Universitätsstudium beendetund befinden sich in der „zweiten Phase” ihrer Lehrerausbildung. WennSie die Lehrerausbildung in Deutschland interessiert, dann fragen Siedie Ausbilder (Fachleiter) der Referendare, ob Sie im Studienseminarund im Unterricht hospitieren dürfen.

Auch außerhalb der Schule bieten sich viele Möglichkeiten, Kontaktezu knüpfen. In jeder Stadt gibt es eine Vielzahl von Vereinen, in denenSie Ihren sportlichen, künstlerischen und kulturellen Interessen nach-gehen können. Ebenso bieten Volkshochschulen (VHS) – dies sindkommunale Fortbildungsinstitute – mit einem reichhaltigen Kursan-gebot Gelegenheit, mit Menschen in Kontakt zu kommen.

Andere wichtige und nützliche Anlaufstellen für Kontakte mit Gleich-altrigen und Gleichgesinnten sind die Universitäten. Sie können sichan allen Universitäten als Gasthörer einschreiben und dann fast alleregulären Lehrveranstaltungen besuchen. Falls Sie sich regulär an ei-ner deutschen Universität einschreiben wollen, sollten Sie sich recht-zeitig bei der jeweiligen Universität nach den Einschreibungsfristenund -bedingungen erkundigen!

Darüber hinaus sollen zwei Organisationen genannt werden, die sichspeziell um die Belange der FSA kümmern. Dies ist zum einen der Caro-lus-Magnus-Kreis (CMK), eine Vereinigung ehemaliger Lektoren, Assi-stenten und Studenten in Frankreich. Der CMK betreut insbesonderedie französischen – aber auch andere interessierte – FSA in Deutsch-land. Auf Wunsch stellen sich am Schulort CMK-Mitglieder als An-sprechpartner zur Verfügung. Neben dieser individuellen Betreuungwerden Nachmittagstreffen und an Wochenenden regionale Fortbil-dungsveranstaltungen durchgeführt.

Für die amerikanischen FSA ist zum anderen die Fulbright-Kommissionzu nennen. Sie koordiniert als deutsch-amerikanische Organisation den

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Austausch von FSA zwischen Deutschland und den USA in enger Zu-sammenarbeit mit dem PAD. Sie gewährt Reisestipendien und betreutdie FSA aus den USA während des Austauschjahres.

Vergessen Sie nicht: Kontakte zu unterschiedlichen Personen und Krei-sen in und außerhalb der Schule sind einer der wichtigsten Faktoren füreine interessante und erfolgreiche Assistenzzeit! Nutzen Sie Gelegenhei-ten zum Reisen durch Deutschland. Nur dadurch erhalten Sie ein umfas-sendes Bild von diesem Land, seinen Regionen und seinen Menschen.

Eine abschließende Bitte: Nicht immer werden Sie an Ihrer Schule dieVerhältnisse genau so antreffen, wie sie in diesem Wegweiser beschrie-ben sind. Dazu sind die Schulen in vielerlei Hinsicht zu verschieden.Von Ihnen wird deshalb auch ein gewisses Maß an Anpassungsfähig-keit und Flexibilität erwartet. Sollten Sie jedoch Bedingungen vorfin-den, die Sie belasten und in Ihren Aufgaben erheblich beeinträchtigen,zögern Sie nicht, diese offen und rechtzeitig anzusprechen. Wenn ander Schule keine Lösung gefunden werden kann, können Sie sich direktan den PAD oder die für Sie zuständige Schulbehörde wenden [➲ Kapi-tel VI, 1. und 2.].

6. Bewerbung um ein zweites Jahr

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich um die Verlängerung der Assi-stenzzeit für ein zweites Jahr zu bewerben. Hierzu müssen Sie beim PADein Antragsformular anfordern und über die Schule, die ein Gutachtenüber Ihre Assistenz beifügt, an die zuständige Schulbehörde weiterlei-ten. Bei der Vermittlung haben Erstbewerber Vorrang, allerdings bleibenerfahrungsgemäß meist einige Stellen unbesetzt, die dann für Zweitjah-resbewerber zur Verfügung stehen.

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Informationen für FremdsprachenassistentenHinweise zu Formalitäten bei der Ankunft

Wenn Sie an Ihrem Schulort angekommen sind, gibt es eine Reihe vonFormalitäten zu erledigen:

Ihre Checkliste nach Ankunft am Schulort:

Beachten Sie bitte die folgenden Informationen und versuchen Sie, dieeinzelnen Schritte möglichst zügig zu erledigen. Sie werden dabei Verträ-ge abschließen und Formulare ausfüllen müssen, die Ihnen vielleicht nichtin allen Details verständlich sind. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällenan Ihren Betreuungslehrer und bitten Sie um Erläuterung und Unterstüt-zung.

1. Wohnung und Mietvertrag

Die Schulen wissen, wie schwierig es ist, aus der Ferne eine Unterkunftzu finden und sie werden versuchen, Ihnen bei der Wohnungssuche be-hilflich zu sein. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Wünsche und Fragen hierzuanzusprechen. Nur so können sich die Schulen gezielt über Wohnungsan-gebote informieren. In jedem Fall sollte man Ihnen für die ersten Tageoder Wochen eine vorläufige Wohnmöglichkeit anbieten. So haben Siedie Möglichkeit, sich später selbst am Schulort nach einer für Sie passen-den Wohnung umzusehen.

Wenn Sie in eine Unterkunft einziehen, schließen Sie als Mieter mitdem Eigentümer der Wohnung – dem Vermieter – einen Mietvertrag ab.Hierbei ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag unbefristet ist.

Ein unbefristeter Mietvertrag bietet immer die Möglichkeit, die Woh-nung zu wechseln. Wir empfehlen Ihnen, sich genau über die Bedingun-gen des Mietvertrags zu informieren und sich bei Fragen oder Zweifelnan den Betreuungslehrer zu wenden.

1.

2.

3.

4.

5.

Mietvertrag für Ihre Wohnung

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Eröffnung eines Bankkontos

Ausfüllen der Antrittsmeldung und Versand an zuständigeSchulbehörde (Teilnahmebescheinigung der Einführungstagungbeifügen!)

Meldung beim Ausländeramt

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Die Kündigungsfrist muss im Mietvertrag angegeben sein, sie beträgt inder Regel 1 bis 3 Monate.

Wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist, müssen Sie sich unter Ihrerneuen Adresse bei der Stadt oder Gemeinde anmelden.

2. Anmeldung

Alle ausländischen FSA müssen sich bei der zuständigen Behörde derStadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Diese kommunaleBehörde heißt z. B. Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt und befindetsich meist im Rathaus, Stadthaus oder im Gemeindeamt des Wohnortes.

Zur Anmeldung müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen, das entwe-der im Internet [➲ Kapitel VI, 4.] bei der Behörde selbst oder im Schreib-warenhandel erhältlich ist.

Im Anmeldeformular sind außer der bisherigen und der neuen Adresseeinige persönliche Angaben zu machen. Kreuzen Sie bitte bei der entspre-chenden Frage an, dass Sie nicht erwerbstätig sind! Der Grund hierfür ist,dass Sie ein Stipendium aus öffentlichen Mittel erhalten, also kein Ge-halt. Als Stipendiat müssen Sie keine Steuern zahlen oder Sozialabgabenleisten.

Außer dem Anmeldeformular müssen Sie der Meldebehörde folgendeDokumente vorlegen:

Ihren Pass, die Schulzuweisung und eine Kopie des Mietvertrags.

Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung.

Einige Städte und Gemeinden verlangen eine schriftliche Bestätigungdes Vermieters (Wohnungsgebers) über Ihren Einzug. EntsprechendeInformationen erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde oder imInternet.

Bei jedem Wohnungswechsel – auch innerhalb derselben Stadt – isteine neue Anmeldung, eine Ummeldung, erforderlich!

3. Bankkonto

Nach der Anmeldung sollten Sie sobald wie möglich ein Bankkonto ein-richten, auf das Ihr monatliches Stipendium überwiesen werden kann.Sie benötigen zur Vorlage bei der Bank:

die Anmeldebestätigung, Ihren Pass,

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die Schulzuweisung und evtl. Ihren nationalen oder internationalen Studentenausweis (vie-le Banken gewähren für Studierende und Auszubildende ein ko-stenfreies Girokonto),

ggf. das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung.

Die Bankverbindung (Name der Bank, Bankleitzahl und Ihre Kontonum-mer) müssen Sie sofort dem Schulsekretariat mitteilen!

4. Antrittsmeldung und Versand an regionale Schulbehörde

Direkt zu Beginn Ihrer Assistenzzeit müssen Sie an der Schule das For-mular „Antrittsmeldung” ausfüllen. Bitten Sie die Schulsekretärin dar-um, dass sie Ihre Antrittsmeldung gemeinsam mit der Teilnahmebeschei-nigung der Einführungstagung und Ihrer Bankverbindung umgehend andie regionale Schulbehörde weiterleitet! Erst dann kann die Schulbehör-de die Überweisung Ihres Stipendiums auf Ihr Bankkonto veranlassen.

Falls Sie Ihr Stipendium vom Auswärtigen Amt erhalten, senden Sie dasFormular „Antrittsmeldung” direkt an den PAD, der dieses Stipendiumüberweist. Ob Sie Ihr Stipendium vom Auswärtigen Amt oder von derzuständigen Behörde Ihres Bundeslandes erhalten, wird Ihnen schriftlichmit der Schulzuweisung und während der Einführungstagung mitgeteilt.

5. Visa und Aufenthaltserlaubnis

Alle ausländischen FSA müssen sich nach ihrer Anmeldung beim Ein-wohnermeldeamt zusätzlich beim Ausländeramt ihrer Stadt oder Ge-meinde vorstellen und folgende Unterlagen vorlegen:

ihren Pass,

die Anmeldebestätigung,

die Schulzuweisung

und ggf. 2 Passfotos.

Der größte Teil der ausländischen FSA kommt aus Mitgliedstaaten derEuropäischen Union: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italienund Spanien. Sie genießen als EU-Bürger „Freizügigkeit” und benötigenweder ein (Einreise)-Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis für ihren Auf-enthalt in der Bundesrepublik Deutschland und für ihre Tätigkeit aneiner deutschen Schule. Sie erhalten dann eine Freizügigkeitsbeschein-gung. Hierzu ein Tipp: Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Anmel-dung oder vorab telefonisch beim Ausländeramt, ob Sie zum Empfangder Freizügigkeitsbescheinigung persönlich dort erscheinen müssen. In

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einigen Ländern genügt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, dieBescheinigung über Freizügigkeit wird dann per Post zugesandt.

Für ausländische FSA aus Staaten außerhalb der EU, sogenannten Dritt-staaten, gelten unterschiedliche Bestimmungen.

FSA aus Australien, Kanada, Neuseeland und den USA

können mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutsch-land einreisen. Das Touristenvisum ist drei Monate gültig. Inner-halb dieser drei Monate – am besten so früh wie möglich – mussbeim zuständigen Ausländeramt der Stadt bzw. des Landkreiseseine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diese Aufenthaltser-laubnis ist zweckgebunden, sie bezieht sich auf den Einsatz alsFSA und gilt für die gesamte Dauer der Assistenzzeit. Nähere Infor-mationen hierzu erhalten sie während der Einführungstagungen.

FSA aus der Russischen Föderation und China müssen

für die Einreise nach Deutschland beim zuständigen Generalkonsu-lat oder der Deutschen Botschaft ein Visum beantragen. Dieses Vi-sum ist zweckgebunden und bezieht sich ebenfalls auf den Einsatzals FSA an einer deutschen Schule. Es hat eine Gültigkeitsdauer vondrei Monaten und muss am Schulort beim zuständigen Ausländer-amt in die Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, die bis zumEnde der Assistenzzeit gilt.

Für FSA aus der Schweiz gilt eine Sonderregelung:

Schweizer Bürger können frei nach Deutschland einreisen, sie müs-sen aber beim zuständigen Ausländeramt eine Aufenthaltserlaub-nis für die Dauer der Assistenzzeit beantragen.

In der Regel erheben die Ausländerämter für ihre Dienste Bearbeitungs-gebühren. Ausländische FSA, die ein Stipendium aus öffentlichen Mit-teln erhalten, sind jedoch von der Zahlung dieser Gebühr befreit. Siehedazu § 9 (3) GebVAuslG vom 19.12.1990 und § 52 (5) AufenthaltsVvom 25.11.2005.

6. Versicherung

6.1 Gruppenversicherung beim Deutschen Ring

Alle ausländischen FSA müssen während ihres Aufenthaltes in der Bun-desrepublik Deutschland krankenversichert sein. Sie werden durch diezuständige Kultusbehörde oder den PAD in einer Gruppenversicherungbeim Deutschen Ring angemeldet.

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Diese Versicherung ist Bestandteil des Stipendienvertrags und kannnicht verändert, ergänzt oder individuell verlängert werden. Die Versi-cherungsbedingungen sind nachfolgend zusammengefasst. Ausführli-che Informationen zur Versicherung finden Sie außerdem in Ihren Ta-gungsunterlagen, die Sie während der Einführungstagung erhalten. BeiFragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuungslehrer, den PAD oderdirekt an die Versicherung.

6.2 Die Versicherungsbedingungen

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Einführungs-tagung (oder für Zweitjahresassistenten am ersten Tag an der Schule)und endet am letzten Tag der Assistenzzeit, die in der Schulzuweisungangegeben ist.

Die Versicherung besteht aus drei Teilversicherungen, einer Kranken-,einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung.

6.3 Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Der Deutsche Ring ist eine Jugend-Gruppenversicherung. Die Versiche-rung übernimmt im akuten Fall die Kosten für die medizinische Grundver-sorgung. Sie erhalten zu Beginn Ihrer Assistenzzeit einen Versicherungs-ausweis, auf dem die Bedingungen der Behandlung in kurzer Form erklärtsind. Im Rahmen dieser Bedingungen werden Ihnen die Kosten erstattet.

Im akuten Krankheitsfall suchen Sie je nach Beschwerden eine allgemein-medizinische oder eine fachärztliche Praxis (z. B. Hals-, Nasen-, Ohren-arzt, Augenarzt, Gynäkologe, Zahnarzt) auf. Dort legen Sie Ihren Versi-cherungsausweis vor, damit die Abrechnungsbedingungen geklärt sind.

Anschließend erfolgt die Untersuchung und Sie erhalten ggf. ein Re-zept für die erforderlichen Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufenkönnen.

Die Medikamente sowie die Arztrechnung müssen Sie zunächst selbstbezahlen. Sie erhalten das Geld vom Deutschen Ring zurückerstattet,nachdem Sie die Rechnungen und Rezepte mit dem Antrag auf Kostener-stattung eingereicht haben. Dieser Antrag wird Ihnen ebenfalls zu Beginnder Assistenzzeit ausgehändigt.

Müssen Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, so zeigenSie ebenfalls den Versicherungsausweis vor. Verlangen Sie ein Mehrbett-zimmer und fragen Sie nach der allgemeinen Pflegekasse (ohne privatärzt-liche Behandlung). Die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes sind mei-stens sehr hoch. Aus diesem Grund kann das Krankenhaus direkt mit

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der Versicherung abrechnen. Hierzu wird das Krankenhaus vorab eineKostenübernahmeerklärung beim Deutschen Ring anfordern.

Wichtig!In folgenden Fällen können Sie die Leistungen des DeutschenRing nicht in Anspruch nehmen: bei bereits bestehenden/bekannten Erkrankungen (z. B. Allergi-en, Diabetes) – hierfür müssen Sie in Ihrem Heimatland Vorsor-ge treffen. Bitte beachten Sie bei der evtl. Mitnahme größererMengen Ihrer Medikamente die gültigen Zollbestimmungen.

bei Krankheiten, die durch Missbrauch von Alkohol, Medika-menten und Narkotika entstanden sind,

für Zahnersatz, einschließlich Kronen, sowie für Kieferortho-pädie (Ausnahme: Reparaturen zur Wiederherstellung der Kau-fähigkeit bzw. Zahnersatz nach einem Unfall – dazu ist je-doch eine Unfallmeldung erforderlich),

für Behandlung psychischer Erkrankungen, für Vorsorgeuntersuchungen und Behandlung bei Schwan-gerschaft bzw. Entbindung,

für Hilfsmittel, Bescheinigungen, Impfungen etc. Ausnah-me: Wiederbeschaffung einer Brille infolge eines Unfalls.Unfall bedeutet in diesem Fall, dass auch eine Verletzungerfolgte, die ärztlich behandelt werden musste. Eine Unfall-meldung ist ebenfalls erforderlich.

6.4 Krankenversicherung im Ausland

Der Versicherungsschutz hat während der Laufzeit weltweite Gültig-keit. Außerschulische Exkursionen ins Ausland, wie z. B. Studienreisen,aber auch private Auslands- oder Heimreisen während der Ferienzeitensind mitversichert.

Sollten Sie also während Ihrer Assistenzzeit im Ausland erkranken odereinen Unfall haben, so werden die Kosten für die medizinisch notwendi-ge ärztliche Behandlung sowie für Arznei- und Verbandsmittel in vollerHöhe erstattet.

6.5 Unfallversicherung

Es besteht im In- und Ausland ein Versicherungsschutz bis zu einem be-stimmten Höchstbetrag bei Unfällen, die den Versicherten während derDauer der Vertragslaufzeit zustoßen.

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6.6 Private Haftpflichtversicherung

Sie sind im In- und Ausland als Privatperson versichert (z. B. als Mieter,Radfahrer). Nicht versichert sind u. a. Schadensfälle in der Schule –hierfür gibt es eine besondere Versicherung – und Unfälle, die Sie miteinem Kraftfahrzeug (z.B. Auto, Motorrad) verursachen.

Die Haftpflichtversicherung beinhaltet keine Schlüsselversicherung! UmRisiken für Schule und FSA zu vermeiden, empfiehlt der PAD den Schu-len, den ausländischen FSA keine Schlüssel für die zentrale Schließanlageder Schule zu überlassen, sondern nur solche von einzelnen Klassenräu-men und dem Lehrerzimmer.

6.7 Kostenerstattung

Bitte heben Sie alle Rezepte und Arztrechnungen gut auf. Sie brauchen sie,um die Erstattung dieser Kosten bei der Versicherung zu beantragen. Dazumüssen Sie den „Antrag auf Kostenerstattung” ausfüllen, alle Rezepte undArztrechnungen beilegen und nach Hamburg zum Deutschen Ring schicken(Deutscher Ring, Krankenversicherungsverein a. G., Leistung 1, Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg, Tel.: 040/3599-0). Achten Sie beimAusfüllen auf die richtige Vertragsnummer und vergessen Sie nicht, Ihregenaue Kontoverbindung anzugeben! Sie finden die Vertragsnummern dereinzelnen Länder in Ihren Tagungsunterlagen.

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Der PAD freut sich, dass Ihrer Schule ein ausländischer FSA zugewiesenwurde. Wie sehr der authentische Kontakt mit Muttersprachlern den Fremd-sprachenunterricht bereichern und beleben kann, zeigt die langjährige Er-fahrung mit diesem bewährten Programm, das im Austauschjahr 2004/2005 sein 100-jähriges Bestehen feiern konnte.

Dieses Kapitel enthält Hinweise und Vorschläge zur Vorbereitung, zumEinsatz und zur Betreuung eines FSA. Es stellt wesentliche Einsatzmög-lichkeiten dar, durch die der Fremdsprachenunterricht motivierend undlebensnah gestaltet werden kann.

1. Beantragung von Fremdsprachenassistenten

Bei Interesse an der Zuweisung eines ausländischen FSA müssen Schuleneinen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Kultusbehörde stellen.Hierbei verpflichtet sich die Schule gleichzeitig, dem FSA hinreichendeHilfestellung und Betreuung zu bieten.

Eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit setzt voraus, dass das ge-samte Kollegium, die Schulleitung und besonders die Fachkollegen denFSA bereitwillig aufnehmen und ihn dabei unterstützen, sich in den Schul-alltag zu integrieren. Dabei sollte der FSA über den fremdsprachlichenBereich hinaus in möglichst viele (Schul-)Aktivitäten einbezogen werden,damit beide Seiten aus dem Einsatz des FSA Nutzen ziehen können.

Oft sind die Eindrücke der ersten Tage entscheidend dafür, ob der Aufent-halt für den Assistenten erfolgreich verlaufen wird. Viele FSA werdenspäter als Deutschlehrer und Multiplikatoren tätig sein. Einfühlungsver-mögen und Engagement der Kollegen, insbesondere der Betreuungslehr-kräfte, sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich der FSA in derSchule zurechtfindet und seinen Deutschlandaufenthalt als eine positiveErfahrung erlebt.

2. Profil der Fremdsprachenassistenten

Als FSA können sich ausländische Studierende bewerben, die mindestensein zweijähriges Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. In denmeisten Fällen wird dies ein Germanistikstudium sein. Aufgrund des deut-lichen Rückgangs von Bewerbern, die im Hauptfach Deutsch studieren –insbesondere in den beiden großen Partnerstaaten Frankreich und Groß-britannien – wurden in den letzten Jahren die Teilnahmekriterien erwei-

Informationen für aufnehmende SchulenIV

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tert, um auch zukünftig eine ausreichende Anzahl von FSA gewinnen zukönnen. Seither sind auch Studierende anderer Fächer mit Deutsch imNebenfach teilnahmeberechtigt. Bewerber aus Übersee haben mehrheit-lich bereits einen Universitätsgrad erworben, in der Regel einen Bachelorof Arts.

Die FSA sind im Durchschnitt 20 bis 25 Jahre alt. Für sehr viele ist dieAssistenzzeit der erste längere Auslandsaufenthalt. Ferner ist zu berück-sichtigen, dass mehr und mehr Studierende an dem Programm teilneh-men, die als Berufsziel später nicht die Schullaufbahn im Heimatland an-streben. Die FSA haben, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kaumUnterrichtspraxis und bedürfen besonderer Anleitung und pädagogischerBetreuung.

Nach erfolgreicher Bewerbung im Heimatland, der Akzeptanz durch denPAD und der Vermittlung in ein Land der Bundesrepublik Deutschlanderfolgt die Schulzuweisung durch die zuständige Kultusbehörde.

3. Vorbereitung des Einsatzes

3.1 Die Betreuungslehrkraft

Die erste und gleichzeitig wichtigste Maßnahme nach der Zuweisung ei-nes FSA ist die Beauftragung einer Betreuungslehrkraft. Dies sollte in derRegel ein Fachkollege sein, der die Sprache des FSA unterrichtet. In je-dem Fall aber sollte die Lehrkraft diese Aufgabe freiwillig übernehmenund dem FSA während der gesamten Einsatzdauer als Ansprechpartnerzur Verfügung stehen. Sie ist dabei nicht allein für den Unterrichtseinsatzdes FSA verantwortlich, sondern spricht diesen mit den Fachkollegen unddem FSA ab. Die Schulleitung sollte dabei die Möglichkeit prüfen, obdieser Lehrkraft der mit der Betreuungstätigkeit verbundene Mehraufwandausgeglichen werden kann, z. B. durch die Reduzierung von Vertretungs-stunden oder Aufsichten etc.

Der Aufgabenkatalog einer Betreuungslehrkraft umfasst im Einzelnen:

Kontaktaufnahme mit dem FSA:

erste Informationen über die Schule geben,

Wünsche zur Unterkunft erfragen,

erste Hinweise zum schulischen Einsatz geben,

Absprachen zu mitzubringenden Materialien treffen.

IV

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Unterstützung bei praktischen und administrativen Fragen:

Anmietung einer Unterkunft,

Eröffnung eines Bankkontos,

Behördengänge und Ausfüllen von Formularen etc.,

Logistik vor Ort (Stadtplan, Verkehrsverbindungen, Einkaufsmög-lichkeiten, Vereine, Kirchen, etc.)

Krankheit und sonstige Notfälle (Hinweise zur Arztwahl, zu Rezept-und Behandlungskosten).

Planung des Unterrichtseinsatzes:

Erläuterung allgemeiner schulinterner Regelungen (Stundenplan,Schul- bzw. Hausordnung, Raumplan, Vertretungsplan, Hausmei-sterfunktion, Schulsekretariat, Verhalten im Krankheitsfall etc.),

Beratung mit dem Fachkollegium und dem FSA zur Hospitations-phase und zum Unterrichtseinsatz,

Erstellung eines mit Schulleitung, Fachkollegium und FSA abge-stimmten Stundenplans.

Koordinierung der pädagogischen Betreuung des FSA:

Beratung – in Zusammenarbeit mit den Fachkollegen – bei der The-menauswahl und Gestaltung einzelner Unterrichtsabschnitte,

Hilfestellung bei Disziplinschwierigkeiten, Erläuterung der Zustän-digkeiten bei ungewohnten Situationen,

Planung und ggf. Änderung des Unterrichtseinsatzes.

Funktion als Ansprechpartner bei schulischen und außerschulischen Pro-blemen:

Durchführung regelmäßiger Gespräche mit dem FSA.

Der erste Schritt für eine erfolgreiche Assistenzzeit ist die rechtzeitigeKontaktaufnahme mit dem zugewiesenen FSA. Durch die Kontaktaufnah-me und die weitere Kommunikation vor der Anreise lernt der FSA dieBetreuungslehrkraft als festen Ansprechpartner kennen und kann alleweitere Korrespondenz zur Vorbereitung und Klärung wichtiger Fragenmit dieser Lehrkraft führen.

Die Betreuungslehrkraft und die Fachkollegen werden darüber hinaus ge-beten, dem FSA in der schwierigen Eingewöhnungsphase bei der Aufnah-me erster persönlicher Kontakte behilflich zu sein (z. B. durch private Ein-ladungen, Hinweise auf Vereine, Sportmöglichkeiten etc.).

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3.2 Bereitstellung einer Unterkunft

Mit der Zuweisung eines ausländischen FSA wird die Schule gleichzeitiggebeten, ihn bei der Suche nach einer geeigneten und preiswerten Unter-kunft zu unterstützen. Dies bedeutet nicht die Finanzierung dieser Unter-kunft, die Schule sollte sich allerdings verpflichtet fühlen, die Verhältnis-mäßigkeit einer angebotenen Unterkunft zu prüfen und den FSAdiesbezüglich zu beraten. Dies gilt ganz besonders für alle Fragen desVertrags- und Mietrechts, das ausländischen FSA nicht bekannt ist undunter Umständen zu Nachteilen führen kann, wie z. B. bei Abschlusseines befristeten Mietvertrages.

In jedem Fall sollte die Schule sicherstellen, dass zu Beginn der Assistenz-zeit eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung steht, damit der FSAbei den neuen Eindrücken und Verpflichtungen zu Beginn seines Aus-landsaufenthaltes nicht noch zusätzlich mit Unterbringungsproblemenbelastet wird.

3.3 Gesundheitsvorsorge

Die Verpflichtung zu einer vorherigen Lungenuntersuchung besteht nichtmehr. Der FSA muss nach § 35 IfSG lediglich darüber belehrt werden,wie er sich im Falle einer infektiösen Erkrankung, die der Meldepflichtunterliegt, zu verhalten hat.

Alle FSA sind im Rahmen einer privaten Gruppenversicherung kranken-,unfall- und haftpflichtversichert. Nähere Informationen hierzu werden in➲➲➲➲➲ Kapitel III gegeben. Die FSA erhalten während der Einführungstagungalle notwendigen Informationen zu dieser Versicherung. Dennoch werdendie Betreuungslehrkräfte gebeten, sich ebenfalls mit den Versicherungs-bedingungen vertraut zu machen, um den FSA im Krankheitsfall behilflichsein zu können.

3.4 Einführungstagungen als Vorbereitung auf die Assistenzzeit

Der PAD veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Ländern jedes Jahrmehrere Einführungstagungen für die FSA, um ihnen den Einstieg in dieAssistenzzeit zu erleichtern [➲ Kapitel II, 2.3. und 3.1.].

Die Teilnahme an diesen Tagungen ist für alle FSA obligatorisch. Hiervonausgenommen sind lediglich diejenigen FSA, die bereits im zweiten Jahreingesetzt sind.

Bei der Konzeption dieser Tagungen wird nicht davon ausgegangen, dassdie FSA vor der Tagung bereits am Schulort ihrer Einsatzschule waren.Wohl aber wird vorausgesetzt, dass sie in Kontakt mit ihrer Schule stehen

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und über ihre – ggf. vorläufige – Unterkunft informiert sind.

Die FSA reisen nach Ende der Einführungstagung zum Schulort und soll-ten, da sie ortsunkundig sind und in der Regel schweres Reisegepäckmitführen, von einem Schulvertreter – am besten der Betreuungslehrkraft– vom Bahnhof bzw. Flughafen abgeholt werden. Sie sollten der Schuledaher rechtzeitig ihre genaue Ankunftszeit mitteilen.

3.5 Einführung des Fremdsprachenassistenten in die Schulgemeinschaft

Um die Akzeptanz des ausländischen FSA in der Schulgemeinschaft zugewährleisten und ihn und seine Funktion bekannt zu machen, ist es wich-tig, dass er zu Beginn seiner Tätigkeit offiziell in der Schule begrüßt undvorgestellt wird. Dies sollte durch den Schulleiter oder seinen Stellvertre-ter erfolgen, der den FSA nach einem Begrüßungsgespräch dem Kollegi-um und allen anderen Mitarbeitern vorstellt. Eine Führung durch das Schul-gebäude sollte sich als erste Orientierungshilfe anschließen.

Eine Fachkonferenz in den ersten Tagen kann dazu genutzt werden, denFSA mit den Fachkollegen näher bekannt zu machen und erste Abspra-chen zur Hospitationsphase [➲ Kapitel IV, 4.1.] zu treffen.

Unerlässlich ist die Vorstellung des FSA in den Klassen, in denen er einge-setzt wird, damit die Schüler seine Rolle und Funktion verstehen.

Es wird empfohlen, dem FSA ein Brief- oder Schrankfach für schriftlicheMitteilungen und einen Schlüssel zum Lehrerzimmer zur Verfügung zu stel-len [➲ Kapitel III, 6.6.]. Ihm sollte ebenfalls Zugang zu den technischenEinrichtungen, wie PC, Email, Kopierer, Video- und CD-/DVD-Anlagen er-möglicht und deren Benutzung erläutert werden. Falls nicht ohnehin vorge-sehen, werden die Schulen gebeten, den FSA für unterrichtliche Zweckekostenlose Kopiermöglichkeiten einzuräumen.

Dem FSA sollte auch erklärt werden, wie das Informationssystem an derSchule organisiert ist: Vertretungsplan, Schwarzes Brett, Mitteilungsbuch,Konferenzprotokolle etc.

4. Einsatzmöglichkeiten für Fremdsprachenassistenten

4.1 Eingewöhnungsphase

Um den FSA mit den Gegebenheiten des Schulalltags vertraut zu machen,bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Von ganz entscheidender Be-deutung sind jedoch Hospitationsmöglichkeiten zu Beginn der Assistenz-zeit, damit sich der im deutschen Schulwesen gänzlich unerfahrene FSAeinen ersten Eindruck vom Schulalltag und den allgemeinen Gepflogenhei-ten und Verhaltensweisen sowie dem Lehrer-Schüler-Verhältnis machen

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kann. Auch die Rolle und Einflussmöglichkeiten der Eltern sollten ihmerläutert werden.

Zur Eingewöhnung kann der FSA z. B. tageweise eine Klasse, einen Leh-rer, einen Schüler oder einen Studienreferendar begleiten, um den Ar-beitstag in der Schule aus unterschiedlichen Perspektiven kennen zu ler-nen und Einblick in verschiedene Unterrichtsfächer zu bekommen. Ebensokönnte er schwerpunktmäßig im Fremdsprachenunterricht verschiedenerKlassenstufen hospitieren.

Bereits während der Eingewöhnungsphase sollte sich der FSA Notizen zubestimmten Aspekten machen, die ihm auch später bei der Zusammen-stellung des Stundenplanes bzw. der Vorbereitung seiner eigenen Unter-richtseinsätze zugute kommen; Empfehlungen hierzu werden in ➲ KapitelII, 3.2. gegeben.

Die Dauer dieser Hospitationsphase ist nicht generell vorgeschrieben. ImAllgemeinen ist von einigen Tagen bis zu maximal zwei Wochen auszuge-hen. Sie wird sich im Einzelfall an den Vorerfahrungen des FSA, seinerAuffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit, aber auch an schulinter-nen und fachbezogenen Belangen zu orientieren haben.

4.2 Allgemeine Hinweise zum Einsatz

Während der Einführungs- und Hospitationsphase sollte der Betreuungs-lehrer – möglichst zusammen mit mehreren Fachkollegen und Kollegenanderer Fächer oder im Rahmen einer Fachkonferenz – ein Gespräch mitdem FSA führen, um nähere Details über seine Vorbildung, Eignung undNeigungen zu erfahren und somit seinen Einsatz optimal planen zu kön-nen. Daraufhin sollte in gemeinsamer Absprache der für den FSA gültigeStundenplan erstellt werden.

Bei größeren Schulen und vielen möglichen Einsatzklassen kann der Be-treuungslehrer nach einem angemessenen Zeitraum einen neuen Stun-denplan mit anderen Gruppen und Klassen aufstellen. Ein ständig wech-selnder Einsatz ist jedoch nicht zu empfehlen, da hierdurch für alleBetroffenen keine Kontinuität in der Arbeit gewährleistet ist.

Der Einsatz des FSA für alle schulischen Aktivitäten umfasst 12 Wochen-stunden. Dabei sollte sich die Präsenzpflicht nach Möglichkeit auf vierTage pro Woche beschränken, sodass der FSA Gelegenheit hat, Fort-bildungskurse oder Vorlesungen an einer Universität zu besuchen odersich anders fortzubilden – ohne dabei die Tätigkeit als FSA zu vernach-lässigen.

Nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Hospitationsphase sollteder FSA in Anwesenheit des Fachlehrers mit seinen ersten Unterrichts-

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versuchen beginnen, indem er aktiv in den Unterricht einbezogen wirdbzw. ihn schon selbst mitgestaltet und nicht mehr nur in der Rolle desZuhörers verharrt.

Grundsätzlich darf der FSA nur mit solchen Aufgaben betraut werden, dieihm aufgrund seiner Vorbildung, seiner persönlichen Eignung, seiner In-teressengebiete und seiner Stellung zuzumuten sind. Dabei sind vor- undnachbereitende Gespräche mit dem Betreuungslehrer bzw. Fachlehrerunerlässlich, da die FSA in der Regel keine methodisch-didaktische Aus-bildung und/oder Unterrichtserfahrung haben: Sie sind keine Studienrefe-rendare!

4.3 Vor- und Nachbereitung der Mitarbeit

Besonders am Anfang ist es wichtig, dass der Fachlehrer mit dem FSAintensiv plant, wie die Stunde strukturiert wird und welchen Abschnitt derFSA übernehmen soll. Generell müssen dem FSA in folgenden Punktenbesondere Hilfestellungen und Erläuterungen gegeben werden:

Auswahl von Anschauungsmaterial oder Texten,

Hinweise auf Unterrichtstechniken,

Benutzung der Tafel und anderer Medien,

Verhalten vor der Klasse,

übliche Anrede der Schüler,

Verhalten in schwierigen Unterrichtssituationen.

Die Schulen werden darum gebeten, dem FSA unbedingt kostenlosesUnterrichtsmaterial (Fotokopien, Unterlagen, Lehrbücher etc.) zur Verfü-gung zu stellen.

Der FSA muss auf die notwendigen Vorüberlegungen für die Strukturie-rung einer Stunde bzw. eines Stundenabschnitts hingewiesen werden:

Unterrichtsziele formulieren und darstellen,

Möglichkeiten der kommunikationsintegrierten Wortschatzarbeit,

ggf. Hintergrundinformationen geben bzw. erläutern, konkrete Fra-gen zum Thema der Vorlage vorbereiten, Phasen- und Methoden-wechsel einplanen,

Tafelbild skizzieren, Ergebnisse zusammenfassen und den Lerner-folg sichern.

Auch auf den Umgang mit sprachlichen Fehlern der Schüler sollte der FSAhingewiesen werden, insbesondere darauf, sie in angemessener und schü-lergerechter Weise zu korrigieren.

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Von einem amerikanischen, australischen, kanadischen oder irischen FSAsoll und kann keine “British English”-Aussprache verlangt werden. Ent-sprechendes gilt für die Aussprache des Französischen durch FSA ausQuébec.

4.4 Einschränkungen beim Einsatz

Der Austausch von FSA dient nicht dazu, fehlende Lehrkräfte zu erset-zen!

Der FSA ist kein ausgebildeter Fremdsprachenlehrer und keine bezahlteAushilfslehrkraft. Es darf ihm somit kein eigenverantwortlicher Unterrichtübertragen werden, um z. B. Unterrichtsausfall zu vermeiden. Es kannund darf nicht erwartet werden, dass er für eine erkrankte oder abwesen-de Lehrkraft einspringt. Ein beschränkter Einsatz ist jedoch denkbar, wennsich der FSA dieser Aufgabe gewachsen zeigt und sich zur Übernahmeeiner Vertretungsstunde bereit erklärt.

Dabei ist zu beachten:

Er sollte die Klasse/Gruppe kennen,

er sollte rechtzeitig über seine Aufgaben informiert und in die Pla-nung einbezogen werden,

es darf nicht erwartet werden, dass er den Unterricht des fehlen-den Fachlehrers fortführt,

keinesfalls darf dem FSA bei längerem Unterrichtsausfall der ge-samte Sprachunterricht als Vertretung übertragen werden.

Bei Korrekturfragen kann er beratend hinzugezogen werden, ist aber fürKorrektur, Bewertung und Notengebung nicht zuständig.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen ihm auch keine eigenver-antwortlichen Aufsichten (Pausen, Wandertage oder Studienfahrten) über-tragen werden.

4.5 Einsatzmöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht

Im Fremdsprachenunterricht agiert der FSA als authentisches Vorbild imUnterricht seiner Muttersprache und übernimmt dabei vor allem sprach-produktive Übungen zu diversen Alltagssituationen.

Hierzu bieten sich mehrere Möglichkeiten an:

Übernahme eines Stundenabschnittes,

Beteiligung am Unterrichtsgespräch als Diskussionsteilnehmer oder-leiter,

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Team-Teaching gemeinsam mit dem Fachlehrer,

Übernahme einer kleinen Unterrichtseinheit bzw. einzelner Stun-den in Gegenwart des Fachlehrers, der die Verantwortung, insbe-sondere für die Leistungsbewertung und Disziplin, trägt,

Übernahme eines Teils der Klasse, z. B. um schwächere Schülerzu motivieren oder Sprachbegabte zu fördern,

Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften zur Sprache und Landes-kunde.

In methodisch-didaktischer Hinsicht ist es vor allem wichtig, dass der FSAweder versucht, den Unterrichtsstil des Fachlehrers zu kopieren, noch dasvorliegende Lehrbuch lektionsweise durchzunehmen, sondern dass er Ei-geninitiative entfaltet.

Nach anfänglich intensiver Abstimmung und Beratung kann im Laufe derZeit die Eigenständigkeit des FSA kontinuierlich gesteigert werden.

4.6 Arbeitsvorschläge für den Fremdsprachenunterricht

Für alle Altersstufen gilt:

Der ausländische FSA bereichert den Unterricht nicht nur durch seinemuttersprachliche Kompetenz, er hat durch seine Herkunft aus einem an-deren Land und einem anderen Bildungssystem auch eine eigene und viel-fach andere Perspektive auf viele Themen und kann so in besonderer Weisezum interkulturellen und vergleichenden Lernen beitragen.

Im Fremdsprachenunterricht soll der FSA echte sprachliche Bedürfnissewecken und authentische Sprechanlässe schaffen. Geeignete Themen sindz. B. das schulische und außerschulische Alltagsleben der Schüler, ihrerFamilien und Freunde. Im Vergleich zu simulierten Lehrbuchsituationen,die nur eine Vorstufe für authentischen Sprachunterricht sein können,sind solche Sprechanlässe motivierender und sprachlich ergiebiger.

Die folgenden Vorschläge beziehen sich auf die erste Fremdsprache in derweiterführenden Schule, können aber sinngemäß auch auf die zweite Fremd-sprache übertragen werden. Für eine später beginnende dritte Fremdspra-che sind sie entsprechend zu modifizieren.

4.6.1 Anfangsunterricht und erste Lernjahre

Der FSA muss bei den Schülern auf das begrenzte Ausdrucksvermögeneinerseits und das gleichzeitig deutlich größere Hörverstehen andererseitsaufmerksam gemacht werden. Im Anfangsunterricht kommen vor allemReime, Sprachspiele, Lieder und Kurzdialoge zur Ausspracheschulung in

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Frage. Später kann die Ausdrucksfähigkeit in systematischen Sprach-und Konversationsübungen erweitert werden, am besten durch die Ver-wendung von Anschauungsmaterial, das der FSA mit Hilfe des jeweili-gen Fachlehrers zusammenstellt. Hierzu zählen z. B. Alltagssituationen:

Schulereignisse und Ferienerlebnisse, Freizeitgestaltung, Briefe schrei-ben, über die Familie sprechen, Personen beschreiben, Wohnverhältnis-se skizzieren und beschreiben, von Hobbys berichten, nach dem Wegfragen, Einkäufe planen etc.

Ideale Einsatzmöglichkeiten für den FSA bieten hierbei: das Einüben von sprachlichen Rollen und szenischen Darstellun-gen, z. B. zu Alltagssituationen, Lehrbuchlektionen, Bildgeschich-ten etc.,

Rate- und Wortspiele, einfach strukturierte Sprechspiele, Comics: beschreiben, ergänzen, dramatisieren, Lieder und Reime: Falls der FSA ein Instrument spielt, kann es beidieser Gelegenheit optimal eingesetzt werden.

4.6.2 Sekundarstufe I

Die Mitwirkung in der Stunde oder die Übernahme einzelner Stundendurch den FSA in diesen Altersgruppen muss gemeinsam mit dem Fach-lehrer sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Hier ist die Vorbespre-chung des FSA mit dem Fachlehrer von besonderer Bedeutung, damitder FSA das Sprachniveau der Schüler in der Sekundarstufe I – insbe-sondere im sprachproduktiven Bereich – nicht überschätzt.

Arbeitsvorschläge: Erweiterung und Differenzierung der Redemittel im Rollenspiel:

Einkäufe, Telefongespräche, Ferienplanung, Generationskonflik-te, Freizeitgestaltung u. a.,

Interviews: Der FSA beantwortet Schülerfragen zu vielfältigenAspekten seines Heimatlandes und befragt sie seinerseits, z. B.über Wohnort, Familie, Regionen, Sehenswürdigkeiten, Essen undTrinken, Freizeitgewohnheiten, Schule und Erziehung, Arbeitsweltetc.,

alters- und lernstandsgemäße Diskussionen, z. B. über sozialesUmfeld und Umwelt, Massenmedien, Werbung, Modetrends, Sportund Spiel, Sitten und Gebräuche, Leben in Groß- und Kleinstäd-ten, Popmusik, Gleichberechtigung u. a. m.,

Musik: Chansons, Pop-, Rock- und Rap-Songs, Schlager, Volks-lieder, Weihnachtslieder.

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4.6.3 Sekundarstufe II

Es bieten sich eine Reihen von Themen und Einsatzmöglichkeiten an:

Vorbereitung, Mitarbeit und Teilnahme an Diskussionen, Präsentationen,Referaten o. ä.:

Hier kommt eine Vielfalt aktueller Themen in Frage wie Ökologie,nationale Stereotypen, Medien, Bildungssystem, Sport, Freizeitakti-vitäten, Musik, Mode, Trends und vieles mehr. Dabei können sowohlder FSA als auch Schüler das Material in Form von Videoaufnahmen,CD/ DVD, Mitschnitten von Rundfunk- und TV-Sendungen oder Power-Point Präsentationen zusammenstellen. Sinnvoll ist dabei immer, diein der Heimat des FSA vertretenen Positionen einzubeziehen und vondem FSA vorstellen und erläutern zu lassen.

Arbeit mit Sachtexten oder literarischen Texten:

Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle FSA Vorkenntnisse und Erfah-rung mit Textarbeit im Unterricht haben. Es ist nicht ihre Aufgabe,wissenschaftspropädeutische oder textanalytische Verfahren im Un-terricht zu praktizieren. Ihre Rolle ist es vielmehr, das kommunikativePotenzial eines Textes zu erschließen und dieses in den Vordergrundihrer Arbeit zu stellen.

Im Mittelpunkt der Stundenvorbereitung mit dem FSA sollte daherdie Frage nach der kommunikativen Nutzung des Textes stehen. DieVorüberlegungen zum Text sollten sich auf sprachaktivierende Mög-lichkeiten konzentrieren, um möglichst alle Schüler der Klasse inten-siv zu beteiligen und die Sprechanteile des FSA und der Schüler sinn-voll aufeinander abzustimmen.

Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten des FSA:

Abweichend von der lehrplangelenkten Textarbeit, die vom Fachleh-rer im Unterricht regelmäßig durchgeführt wird, kann und soll derFSA in Ergänzung zur Arbeit des Fachlehrers zur Verdeutlichung be-stimmter sprachlicher und inhaltlicher Aspekte (Konnotation, Anspie-lungen, umgangssprachliche Elemente, landeskundliche Hintergrund-informationen, interkulturelle Aspekte) beitragen. Im Gebrauch seinerMuttersprache wird er dabei in aller Regel andere Zugänge wählenund andere Akzente setzen.

Sinnvolle Mitwirkungsaktivitäten des FSA hierbei sind u. a.:

Darstellung der Thematik aus anderer Sicht, z. B. anhand von Medi-enberichten aus dem Herkunftsland des Assistenten,

Gestaltung von und Mitwirkung an kreativ-produktiven Aufgaben,

Erteilung und Betreuung von Einzelaufträgen zu Kurzreferaten,

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Stellungnahmen in Form von Leserbriefen, Gegendarstellungen,Flugblättern etc.,

Darstellung in Form eines Rollenspiels.

4.7 Projektarbeit

Besonders bereichernd und wertvoll kann der Einsatz eines FSA sein,wenn man ihm freiere Unterrichtsformen wie Freiarbeit und projektorien-tierten Unterricht überträgt, denn hier kann der FSA eine noch stärkereWirkung entfalten. Nach vorheriger Anleitung kann er sehr praxisnah undkreativ tätig sein, dabei verschiedene Aspekte seines Heimatlandes vor-stellen oder Unterrichtsthemen vertiefen und weiter entwickeln.

Wie vielfältig und wirkungsvoll Projektarbeit im Fremdsprachenunterrichtsein kann, haben die ausländischen FSA des Programmjahres 2004/2005eindrucksvoll gezeigt: Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des FSA-Austauschprogramms wurde für sie ein Projektwettbewerb ausgelobt, andem über 350 FSA teilnahmen. In all diesen gemeinsam mit den Schülernentwickelten Projekten wurden Spiele, Sketche, Ausstellungen, Auffüh-rungen, Publikationen und Präsentationen verschiedenster Formen undInhalte erarbeitet.

Meist wurden in diesen Projekten landestypische Bräuche, Ereignisse, Orteoder Gegebenheiten aus den Herkunftsländern der FSA kreativ behandeltund/oder Vergleiche mit den entsprechenden deutschen Realitäten ange-stellt. Dabei war immer auch der sprachliche Bezug gegeben und die Pro-jekte waren in die regulären Unterrichtsthemen eingebunden bzw. wur-den aus ihnen entwickelt.

Voraussetzungen für eine gelungene Projektarbeit sind genaue Abspra-chen mit allen Beteiligten über Ziel, Inhalt und Vorgehensweise sowie einklarer zeitlicher Rahmen.

Hier einige Beispiele aus diesem Wettbewerb, die als Anregungen dienenkönnen:

Grundschule, 2. Klasse (Englisch): “My Calendar”: Basteln einesJahreskalenders mit Fotos der Schüler; Themenfeld: Zahlen, Tage,Monate;

Gesamtschule, 11. Klasse (Französisch): “A quoi s´intéressent lesjeunes Français?”: Durchführung einer Umfrage unter französischenJugendlichen und Präsentation in einer selbst erstellten Zeitung;

Gymnasium, 11. Klasse (Spanisch): “El Camino de Santiago enEuskirchen y Alredeores”: Organisation einer Pilgerfahrt auf einerTeilstrecke des St. Jakobswegs mit Reisetagebuch und Fotodo-

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kumentation;

Grundschule, 4. Klasse (Französisch): “Voyage de Leipzig à Stras-bourg”: Basteln eines Brettspiels mit landeskundlichen und sprach-lichen Fragen zu Frankreich zur Vorbereitung der Begegnungen mitSchülern der Partnerschule;

Realschule, 5. u. 6. Klassen (Englisch): “Hitting the Streets of Lon-don”: virtuelle Exkursion durch London mit Stationen zu verschie-denen Sehenswürdigkeiten und Alltagssituationen;

Gymnasium, 11. u. 12. Klassen (Italienisch): “Napoli: Storia, Cultu-ra e Tradizioni”: Durchführung eines neapolitanischen Abends nachvorherigen Recherchen zu Musik, Theater, Küche, Fußball und derGeschichte Neapels;

Gymnasium, 6.-10. Klassen (Russisch): “Deutsche in Russland undRussen in Deutschland”: Materialsammlung zur Geschichte der Aus-siedler, Gespräche mit Aussiedlern und Emigranten;

Gymasium, 8.-11. Klassen (Englisch): “Children´s Literature Pro-ject”: Kennen lernen amerikanischer Kinderbücher, Verfassen undIllustrieren eigener Kindergeschichten;

Berufsschule, 11. Klasse (Englisch): “Burn´s Pub”: Vorbereitungdes Empfangs und der Bewirtung einer englischen Reisegruppe durchBerufsschüler (Restaurantfach) in einem selbst dekorierten Pub.

Diese Beispiele zeigen auch, dass FSA mit Fantasie, kreativen Ideen undihrem kulturellen Hintergrund in allen Altersstufen und Lernjahren Projektar-beit erfolgreich gestalten können. Viele dieser Projekte waren auch klassen-oder jahrgangsübergreifend angelegt, um möglichst viele Schüler zu invol-vieren. Die Präsentation ihrer Ergebnisse fand dabei häufig in einer Formstatt, die die gesamte Schulgemeinschaft einbezog und dadurch die Prä-senz und das Wirken des FSA an der Schule noch deutlicher werden ließ.

4.8 Aktivitäten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts

Neben den Aufgaben im regulären Fremdsprachenunterricht gibt es fürden FSA im curricularen sowie extracurricularen Bereich vielfältige Betäti-gungsmöglichkeiten, die ebenso hoch einzustufen sind wie das Assistie-ren im Unterricht und im Stundensoll angemessen zu berücksichtigen sind.

Im bilingualen Unterricht kann er Unterrichtseinheiten gestalten helfen,die einen Bezug zu seinem Heimatland haben. Dies ermöglicht doppeltenNutzen, da der FSA schon durch seinen eigenen Bildungsweg nicht nurüber fachliche und fachsprachliche Kompetenz verfügt, sondern das

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betreffende Fach auch aus seiner persönlichen Erfahrung betrachtetund dadurch unterschiedliche Ansätze vergleichen und thematisierenkann. So kann er etwa im Fach Wirtschaft nicht nur sprachliche Aufga-ben übernehmen, sondern auch über die Unterrichtsinhalte dieses Fachsin seinem Heimatland berichten und erläutern, wie z. B. die europäischeWährungsunion aus britischer oder amerikanischer Sicht beurteilt wird.

Im Erdkunde-, Sozialkunde-, Geschichts- oder Deutschunterricht kanner viel zu landeskundlichen Themen beitragen, indem er einzelne Aspek-te in einem Kurzreferat behandelt, seine Sicht und die Behandlung desbetreffenden Themas in seinem Land darstellt und sich an Diskussio-nen zu aktuellen Themen beteiligt, wie z. B. bekannte Persönlichkeitender Gegenwart, nationale Stereotypen, Vergleich der Bildungssystemeim Heimat- und Gastland, Fragen der Ökologie, Freizeitaktivitäten derJugendlichen, deren Interesse für Sport, Musik und Mode u. v. m.

Auch im Musik- oder Sportunterricht ist ein interessanter und sinnvollerEinsatz durchaus denkbar, wenn der FSA über entsprechende Vorkenntnis-se und Interessen verfügt. Der Sportunterricht kann z. B. durch die Vorstel-lung und Einführung hierzulande kaum verbreiteter Sportarten aus den Hei-matländern der FSA (Softball, Cricket, Lacrosse u. ä.) bereichert werden.

Im Musikunterricht kann der FSA – entsprechende Begabung vorausge-setzt – musikalische Traditionen seiner Heimat vorstellen und mit denSchülern einüben.

Im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft kann er z. B. Schülerund Lehrer auf einen geplanten Austausch mit seinem Heimatland sprach-lich und landeskundlich vorbereiten oder ausgewählte Themen vertieftbehandeln.

Je nach Eignung und Neigung des FSA ist eine Fülle von möglichen Akti-vitäten denkbar, die folgende Auflistung dient als Anregung:

Der FSA

hilft bei der Suche nach und Zusammenstellung von Unterrichts-material,

bereitet die Schüler durch Übungen auf Tests, Klassenarbeiten oderKlausuren vor,

assistiert den Fachlehrern bei Korrekturfragen in Klassenarbeitenoder Klausuren (die Korrektur von Arbeiten gehört nicht zu denAufgaben der Assistenten!),

hält wöchentlich eine Sprechstunde (Ratgeberstunde) für Schü-ler ab, die Hilfe brauchen (berät und hilft bei Referaten, Sprach-problemen, landeskundlichen Fragestellungen etc.),

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nimmt an Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten und ande-ren Schulveranstaltungen teil (jedoch ohne verantwortliche Auf-sicht),

bereitet Ausstellungen über Aspekte seines Heimatlandes vor,

kann bei einem Kochclub unter Verwendung heimischer Rezeptemitwirken,

stellt in Zusammenarbeit mit dem Sportlehrer heimische Sportar-ten in der Schule vor,

leitet einen Filmclub, in dem Filme in seiner Muttersprache ge-zeigt und diskutiert werden,

bietet einen Sprachzirkel für Schüler und/oder Lehrer – ggf. auchEltern – an, in dem aktuelle Themen o. ä. diskutiert werden (mitHilfe von Videomitschnitten können damit auch aktuelle Landes-kunde und Sprachtraining betrieben werden),

leitet eine fremdsprachige Theater-AG oder arbeitet in einer schonbestehenden Gruppe mit,

gründet eine schulinterne ‘English Society’ oder einen ‘Club Fran-çais’ oder ein Fremdsprachenzentrum in der Schule. Hier könnenausländische Radioprogramme gehört, Zeitungen und Zeitschrif-ten gelesen, Spiele in der Fremdsprache gespielt, Songs gesun-gen, Tanz und Folklore gepflegt werden,

stellt Kontakte her zu Menschen, Institutionen oder Firmen ausseinem Heimatland, um einen Besuch oder ein landesspezifischesEreignis (Französischer Abend, Russische Ostern, St. Patrick´sDay, Autorenlesung etc.) zu organisieren,

beteiligt sich am Aufbau eines Netzwerkes seiner Schule, umBrief- oder Austauschpartnerschaften für die Schüler zu findenbzw. bestehende Schüleraustauschmaßnahmen zu unterstützenund vorzubereiten.

Darüber hinaus sollte er unbedingt zu möglichst vielen Veranstaltungen(Wandertagen, Schulfesten, Projekttagen u. ä.), die während der Assi-stenzzeit stattfinden, eingeladen und aktiv eingebunden werden.

5. Ferienregelung und Freistellung zu Prüfungszwecken

Für den FSA gilt die Ferienordnung des jeweiligen Landes in der Bundesre-publik Deutschland.

Freistellungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wahr-nehmung einer Prüfung an der Heimatuniversität) möglich. Die Anträge

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müssen im Voraus auf dem Dienstweg über die Schulleitung an diezuständige Schulaufsicht eingereicht werden.

Zum Ablegen einer Prüfung an der Heimatuniversität können die FSA –gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Universität – bis zu14 Kalendertage unter Fortzahlung des Stipendiums freigestellt werden,wenn sie anschließend ihre Assistenz an der Schule weiter wahrnehmen.Für sonstige Abwesenheiten, wie z. B. im Krankheitsfall, gelten die je-weils auch für hauptamtliche Lehrkräfte gültigen Regelungen. Näheresregeln Schulzuweisung und Stipendienvertrag sowie das Merkblatt “Rechteund Pflichten”.

6. Zertifikat und Gutachten

Am Ende der Assistenzzeit ist dem ausländischen FSA als Würdigungseiner Tätigkeit ein Zertifikat [➲ Kapitel V, 5.] auszustellen. Diese Zertifi-kate sind zweisprachig – jeweils in Deutsch und in der Muttersprache desFSA – und dienen als Dokumentation seiner Tätigkeit als Fremdsprachen-assistent in seiner Heimat. Die Zertifikatsvordrucke werden von den zu-ständigen Kultusbehörden der Länder zur Verfügung gestellt und in derRegel von den Schulleitern ausgefertigt und überreicht.

Neben den Zertifikaten werden von den Schulen Gutachten über den Ein-satz der FSA erbeten. Diese müssen Angaben enthalten über

die Dauer des FSA-Einsatzes,

den Umfang und die Art der Mitwirkung im Unterricht,

extracurriculare Aktivitäten,

die Leistungen und das Verhalten des FSA

sowie

einen Gesamteindruck (mit einer zusammenfassenden Bewertungvon A – D).

Diese Gutachten sind an die zuständigen Kultusbehörden zu senden. Siedienen der Evaluierung des FSA-Einsatzes und werden nach Kenntnisnah-me und Auswertung durch die Behörden an den PAD weitergeleitet. Siesind ebenfalls anzufertigen, wenn der FSA dieser Schule einen Antrag aufVerlängerung der Assistenzzeit um ein zweites Jahr stellt.

Checkliste für die Einsatzschule

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Checkliste für die Einsatzschule

Zeitraum

Juni/Juli

anschl.

bis EndeAugust

vor Abrei-se

bei Ein-treffen

in denerstenTagen

gegenEnde desEinsatzes

Maßnahme

Erstellung und Versandder Schulzuweisung

Kontaktaufnahme

Unterkunft für FSA

Kontakt zwecks Abho-lung am Anreisetag

Abholung der FSA vomBahnhof

Schulantrittsmeldung

Kontoeröffnung

Einwohnermeldeamt

Ausländeramt

Bericht/Gutachten

Zertifikat

Verantwortlich

Kultusbehörde

Schule, FSA

Schule

Schule/Betreuungs-lehrer und FSA

Schule/Betreuungs-lehrer

FSA, Schule

FSA

FSA

FSA

Schule

Kultusbehörde/Schule

Infos inKapitel

II, 2.1V, 2.

IV, 3.1.

IV, 3.2.

III, 2. - 5.

V, 8.

IV, 6

V, 5

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Auf den folgenden Seiten sind die für das Programm grundlegenden Do-kumente abgedruckt:

1. Merkblatt „Rechte und Pflichten”Dieses Merkblatt ist die Grundlage für den Einsatz von FSA. Es wird den ausländi-schen FSA von den Kultusbehörden der Länder mit der Schulzuweisung zugesandt undauch während der Einführungstagungen ausführlich erläutert.

2. Muster einer SchulzuweisungDie Schulzuweisung wird den FSA nach erfolgter Vermittlung von den zuständigenSchulbehörden der Länder zugesandt. Sie ist gleichzeitig Stipendienvertrag und damitrechtliche Grundlage für den Assistenteneinsatz.

3. Merkblatt „Hinweise und Tipps vor Antritt...”Dieses Merkblatt wird dem FSA ebenfalls mit der Schulzuweisung zugestellt und ent-hält Hinweise und Informationen zur Vorbereitung seiner Assistenzzeit.

4. Formblatt „Antrittsmeldung”Die (Schul-)Antrittsmeldung – hier ein Muster des PAD – dient dazu, der Schulbehördeoder dem PAD das Eintreffen des FSA an seiner Einsatzschule zu bestätigen undgleichzeitig der Behörde die Kontoverbindung des FSA anzuzeigen, damit das monatli-che Stipendium überwiesen werden kann.

5. ZertifikatDieses zweisprachige Zertifikat – hier ein Beispiel für einen FSA aus Großbritannien –wird dem FSA nach Beendigung seiner Assistenzzeit ausgehändigt. Es dient ihm alsNachweis seiner Tätigkeit an einer deutschen Schule und kann – zum Beispiel fürspätere Bewerbungen – als Information über die dabei erworbenen Qualifikationenverwandt werden.

6. Erstattungsformular „Deutscher Ring”Mit diesem Formular wird die Erstattung der Kosten beantragt, die dem FSA für ärzt-liche Behandlungen und Rezepte entstanden sind.

7.1 Grundstruktur des Bildungswesens in DeutschlandDiese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Bildungseinrich-tungen in der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Aufbau des Bildungssystems und Struktur der BildungsgängeAuszug aus dem Nationalen Dossier für Deutschland „Das Bildungswesen in derBundesrepublik Deutschland 2003“. Dieses Dossier gibt eine umfassende und de-taillierte Darstellung des Bildungswesens. Es ist auch im Internet unterwww.kmk.org/dokumentation.html abrufbar.

8. Merkblatt “Informationen zur Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln”Dieses Merkblatt erläutert die gesetzlichen Änderungen des neuen Zuwanderungsge-setzes vom 01.01.2005, soweit sie die ausländischen FSA betreffen.

Dokumente zumFremdsprachenassistentenprogramm V

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D o k u m e n t e

1.V

Innenteil_FSA_Handbuch_Entwurf.p65 04.03.2009, 14:0350

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AnhangAdressen und Ansprechpartner für das Assistentenprogramm

1. Ansprechpartner im Pädagogischen Austauschdienst

Regierungspräsidium KarlsruheAbt. 7 – Schule und BildungPostfach, 76247 Karlsruhe, Tel. 0721/926-0

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusPostfach, 80327 München, Tel. 089/2186-0

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungReferat I A 3, Beuthstr. 6-8, 10117 Berlin, Tel. 030/9026-0

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

2. Zuständige Schulbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

Ansprechpartner ist jeweils der Referent oder die Referentin für den Aus-tausch von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten.

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Anschriften:

Postfach 22 40, 53012 Bonn

Lennéstr. 6, 53113 Bonn

Telefon / Fax:

(0228) 501-0

(0228) 501-301

Partnerländer:

Belgien, Frankreich,Kanada (frankofon),Schweiz

Republik Irland, Verei-nigtes Königreich

Australien, Kanada(anglofon), Neusee-land, USA

China, Italien, Spanien,Russische Föderation

Referatsleiter

Ansprechpartner:

Frau [email protected]

Frau [email protected]

Frau Grü[email protected]

Frau [email protected]

Frau [email protected]

Frau [email protected]

Herr [email protected]

Telefon:

(0228) 501-227

(0228) 501-226

(0228) 501-223

(0228) 501-369

(0228) 501-371

(0228) 501-356

(0228) 501-222

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Staatliches Schulamt CottbusInternationaler Lehrer- und SchüleraustauschBlechenstr. 1, 03046 Cottbus, Tel. 0355/4866-0

Freie Hansestadt BremenDer Senator für Bildung und Wissenschaft, Referat 21Rembertiring 8-12, 28195 Bremen, Tel. 0421/361-0

Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Schuleund Berufsbildung (Amt für Bildung – B 12-3)Postfach 76 10 48, 22060 HamburgTel. 040/42863-0

Staatliches Schulamt – Internationale BegegnungenWalter-Flex-Str. 60/62, 65428 Rüsselsheim,Tel. 06142/5500-0

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturReferat VII 200 B, Bahnhofstr. 33/34, 17489 Greifswald,Tel. 03834/7759-12

Niedersächsisches Kultusministerium, Referat 47Postfach 161, 30001 Hannover, Tel. 0511/120-0

Bezirksregierung Düsseldorf– Internationaler Austausch – Dezernat 49Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf,Tel. 0211/475-0

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)Postfach 20 03 61, 56003 Trier, Tel. 0261/129-0

Ministerium für Bildung, Frauen, Familie und KulturReferat B 9, Postfach 10 24 52, 66024 SaarbrückenTel. 0681/501-00

Sächsisches Staatsministerium für KultusPostfach 10 09 10, 01079 DresdenTel. 0351/564-0

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 504Postfach 20 02 56, 06003 Halle, Tel. 0345/514-0

Ministerium für Bildung und Frauen, Referat III 323Postfach 71 24, 24171 Kiel, Tel. 0431/988-0

Thüringer Kultusministerium, Referat 24Postfach 90 04 63, 99107 Erfurt, Tel. 0361/379-00

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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3. Partnerbehörden im Ausland

Australien

Belgien(französischeGemeinschaft)

China

Frankreich

Republik Irland

Italien

Kanada(anglofoneBundesstaaten)

Kanada/Québec(für anglofone undfrankofone Bewerberaus Québec)

Neuseeland

RussischeFöderation

Goethe-Institut Melbourne448 St. Kilda RoadMelbourne, Victoria 3004www.goethe.de/australia

Commissariat Général aux RelationsInternationales de la CommunautéFrançaise de Belgique2, place Sainctelette, 1080 Bruxelleswww.wbri.be/bourses

Hanban129 Deshengmenwai StreetXicheng District, BeijingPost 100088www.hanban.edu.cn

Centre International d’Études Pédagogiques (CIEP)1, av. Léon-Journault92318 Sèvres Cedexwww.ciep.fr

Department of Education and ScienceBlock 3 – Room 2 - 05Marlborough St., Dublin 1www.education.ie

Mininstero della Publica Istruzione, dell’ Università e dellaRicerca – Dipartimento per la ProgrammazioneDirezione Generale per gli Affari InternazionaliUfficio V, Viale Trastevere, 76 A00153 Romawww.istruzione.it

Acadia UniversityDepartment of Languages and Literatures– German Studies –Wolfville N.S. B4P 2R6www.acadiau.ca

Ministère de l’Education, du Loisir et du Sport du QuébecBureau du sous-ministreDirection des affaires internationales et canadiennes1035, rue de la Chevrotière, 13e étageQuébec (Québec), G1R 5A5www.mels.gouv.qc.ca/daic/assistant.htm

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland90-92 Hobson Street, Thorndon - Wellingtonwww.wellington.diplo.de

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Leninskij Prospekt, 95a119 313 Moskauwww.daad.ru

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Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandKulturabteilungUliza Furschtadtskaja, 39191 123 St. Petersburgwww.sankt-petersburg.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandKulturabteilungKrasnij Prospekt, 28630 099 Nowosibirskwww.nowosibirsk.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandUliza Kujbyschewa, 44620 026 Jekaterinburgwww.jekaterinburg.diplo.de

Schweizerische WeiterbildungszentraleFremdsprachen- und SprachassistenzprogrammHaus der KantoneSpeichergasse 6, Postfach3000 Bernwww.wbz-cps.ch

Ministerio de Educación, Política Social y DeporteSubdirección General de Cooperación InternacionalPaseo del Prado, 2828014 Madridwww.mepsyd.es

Institute of International Education (IIE)809 United Nations PlazaNew York, N.Y. 10017-3580www.iie.org

British CouncilEducation and Training Group10 Spring GardensLondon SW1A 2BNwww.britishcouncil.org

British CouncilEducation and Training GroupNorwich Union House7 Fountain StreetBelfast BT9 5EGwww.britishcouncil.org/nireland/index.htm

British CouncilEducation and Training GroupThe Tun, 4 Jackson’s EntryHolyrood RoadEdinburgh EH8 8PJwww.britishcouncil.org/scotland/index.htm

Schweiz (frankofon)

Spanien

USA

Vereinigtes Königreich

England und Wales

Nordirland

Schottland

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4. Auswahl hilfreicher Internet-Adressen

Die aufgeführten Internet-Adressen stellen ein Auswahl wichtiger Informationsquel-len für ausländische FSA dar. Sie bieten eine Vielzahl von links zu weiteren hilfrei-chen Internet-Adressen. Nicht aufgeführt sind Internet-Seiten, die sich speziell anFSA aus einzelnen Staaten richten oder sich auf eine bestimmte Fremdsprache be-ziehen. Hierzu wird auf die von den ausländischen Partnerbehörden empfohlenenInternet-Seiten verwiesen.

Praktische Informationen

www.kmk.org/presse-und-aktuelles/ferienkalender.html

Ferienpläne der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

http://de.wikipedia.org

Enzyklopädie

www.leo.org

Wörterbücher (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Chinesisch)

www.wg-gesucht.de

www.studenten-wg.de/angebote_lesen.html?detailsuche=an

Wohnungs- und Zimmerbörsen

www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/vertrag/index.jsp

Informationen zu Mietvertrag, Wohnort, Marktspiegel, Kündigung etc.

www.meldeaemter.de

Links zu allen Meldeämtern sowie Stadtverwaltungen, Bürgerservice etc.

www.teleauskunft.de

Telefonbücher, gelbe Seiten etc.

Reisen

www.bahn.de

Reisen in Deutschland, Verbindungen, Fahrpläne und Tickets

www.touring.de

Busnetzwerk in Europa mit nationalen und internationalen Buslinien

www.billig-flieger-vergleich.de

Portal für nationale und internationale Flüge

www.mitfahrgelegenheit.de

kostengünstig Reisen, Mitfahrgelegenheit im Auto

www.mitfahrzentrale.de siehe oben

Informationen zum deutschen Bildungswesen

www.bildungsserver.de

Bildungssysteme, Lehrpläne, Online-Ressourcen zu allen Fächern

www.eurydice.org

Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa

www.hochschulkompass.de

Informationen und links zum Studium und zu Hochschulen inder Bundesrepublik Deutschland

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http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Hochschulen

Liste aller deutschen Hochschulen mit links zu deren Internet-Seiten

http://eacea.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurydice

Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa

Partnerbehörden

Internet-Adressen der ausländischen Partnerbehörden finden Sie auf Seite 69.

Kultusministerien und Bildungsportale der einzelnen Länder

Brandenburg & http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de

Berlin www.berlin.de/sen/bwf (Berliner Senatsverwaltung)

http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de

Baden-Württemberg www.baden-wuerttemberg.de/de/lernen/86216.html

www.km-bw.de (Seite des Kultusministeriums)

Bayern www.km.bayern.de/km/index.asp

Bremen www.bremen.de (Link „Bildung und Wissenschaft”)

Hessen www.hessisches-kultusministerium.de

Hamburg www.hamburg.de/bildung

www.hamburger-bildungsserver.de

Mecklenburg- www.mecklenburg-vorpommern.eu (Link „Bildung

Vorpommmern und Forschung”) oder www.bildung-mv.de (Bildungsserver)

Niedersachsen www.niedersachsen.de (Link „Bildung und Wissenschaft”)

www.mk.niedersachsen.de/master/C580_L20_D0.html

Nordrhein-Westfalen www.bildungsportal.nrw.de/BP/index.html

Rheinland-Pfalz www.mbwjk.de

Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de (Link „Bildung”)

Saarland www.saarland.de/bildungsserver.htm

www.bildung.saarland.de (Seite des Kultusministeriums)

Sachsen www.sachsen-macht-schule.de (Sächsischer Bildungsserver)

Sachsen-Anhalt www.sachsen-anhalt.de (Link „Bildung und Wissenschaft”)

Thüringen www.thueringen.de/de/tkm/schule

Andere Organisationen

Goethe-Institut www.goethe.de

zahlreiche links zu Gesellschaft, Kultur undSprache Deutschlands

DAAD www.daad.de

Informationen und links zu Hochschulen, Studienfächern,Studentenaustausch und Stipendienprogrammen für deutsche und ausländische Studierende

Carolus-Magnus-Kreis www.carolus-magnus-kreis.de

Fulbright-Kommission www.fulbright.de

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Notizen

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Herausgeber

Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Pädagogischer Austauschdienst

Postfach 2240

53102 Bonn

Internet: www.kmk-pad.org

Bearbeitung und Zusammenstellung: Referat VB

2. aktualisierte Auflage

Bonn, Februar 2009

Der Pädagogische Austauschdienst dankt

MR Hildegard Jacob

Doris Lipowski

StD Ulrich Stein

RD Wolf-Dieter Wolfram

sowie allen Schulen, Tutorinnen und Tutoren, Fremdsprachenassistentinnenund -assistenten, die das Entstehen dieses Wegweisers durch Ihre Anregungenunterstützt haben.

Das Foto auf der Titelseite zeigt die britische Fremdsprachenassistentin VictoriaJoyce mit Schülerinnen des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums.

Druck: Druckerei Brandt, Bonn

Ministerium für Schule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Bildung, Wissenschaft undKultur, Mecklenburg-Vorpommern

Bezirksregierung Düsseldorf (NRW)

Thüringer Kultusministerium

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Pädagogischer Austauschdienst

Postfach 22 40 – 53012 Bonn • Lennéstr. 6 – 53113 BonnInternet: http://www.kmk-pad.org

Der Druck dieser Broschüre wurde aus Mittelndes Auswärtigen Amts finanziert

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