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Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung Nutzung ESF

Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

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Nutzung ESF. Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung. Zielsetzung: Handlungskompetenzen für Arbeitswelt und Gesellschaft V erordnung des ESF 05.07.06: - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Nutzung ESF

Page 2: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Zielsetzung:

Handlungskompetenzen für Arbeitswelt und Gesellschaft

Verordnung des ESF 05.07.06:

„lebensbegleitendes Lernen und verstärkte Investitionen der Unternehmen in Human-ressourcen als geeignete Investition zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer/innen zur Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels“

Page 3: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Finanzvolumen:

•5 Mio € in 2006

•6 Mio € jährlich 2007 bis 2010

•6 Mio € jährlich 2007 bis 2010 aus Arbeitsmarktprogrammen des MAGS

ESF braucht IMMER Kofinanzierung!

Page 4: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Antragsteller:

WbG-Einrichtungen und WbG-Landes-organisationen über 3 Projektagenturen

Hier: LAG Arbeit und Leben

Philosophie des ESF:

•TN fördern, nicht die Institution!

•Mit möglichst wenig finanziellem Einsatz möglichst großen Output d.h. möglichst viele TN erreichen!

Page 5: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Förderinhalte:

3 Förderschwerpunkte:

•Grundbildung in Verbindung mit Erwerbswelterfahrung

•„Weiterbildung geht zur Schule“

•Berufliche Qualifizierung: Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen

Page 6: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Fördermaßnahmen:

•Zusätzliche Bildungsangebote nach Unterrichtsstunden

•(keine Grundversorgung durch WbG!)

•(Angebot darf weder im laufenden noch im Vorjahr im Veranstaltungsprogramm enthalten sein) Achtung: Überprüfung!

• in 1. Förderphase :Entwicklung darauf bezogener Materialien, in 2. Förderphase wird die Materialentwicklung nicht mehr förderfähig sein

Page 7: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Zielgruppen:

•„nachvollziehbarer Tätigkeitsbezug“

•„sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis“

•„Honorarkräfte“

•„Neben- und ehrenamtlich Tätige“

•„geringfügig Beschäftigte“

TN der ESF-Seminare müssen VermittlerInnen, TeamerInnen, ReferentInnen, MultiplikatorInnen sein!

Nachweis: z.B. Honorarvertrag oder Erklärung über Tätigkeit

Page 8: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Mehrstufiges Verfahren:

Bildungsträger entwickelt Seminaridee

Bildungsträger leitet diese weiter an zuständige Projektagentur (LAG Arbeit und Leben NRW e.V.

LAG Arbeit und Leben NRW e.V. plus MSW plus MAGS prüft, bearbeitet, berät ggf.

bündelt und leitet weiter an Versorgungsamt

Versorgungamt bewilligt, leitet Geld an LAG…

Page 9: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Checkliste für Schwerpunkt

„Beschäftigte in Weiterbildungseinrichtungen“

•Thema: erwerbsweltbezogen, zusätzlich!!!

•Lernziel: individuelle Beschäftigungsfähigkeit

•Zielgruppe (Referent/innen, MultiplikatorInnen, nicht die „Endverbraucher/innen“ von Bildung!)

•Ort/Region/Stundenzahl/Datum

•Geplante TN-Zahl, mindestens 10! (so genau wie möglich)

•Sorgfältige Sammlung der Belege

Page 10: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Termine:

Antragszeitraum bei der zuständigen Projektagentur (LAG Arbeit und Leben NRW e.V.

Montag, 19.März 2007 bis Freitag, 23. März 2007

Bereits in 2006 Beantragung von Seminaren durch das DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Page 11: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Anforderungen TN-Liste:

Aggregierte Daten genügen:

•Alter

•Geschlecht

•Nationalität

•Berichtsformular liegt bei www.aulnrw

•Empfehlung DGB-Bildungswerk NRW e.V.:

•Erweiterung der üblichen TN-Liste durch die o.g.Kriterien

Page 12: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Verteilungskriterien:

Falls der Fonds überzeichnet ist gilt:

• ESF-Gelder entsprechend der WbG-Förderung

• Minus Anteil für Projektagentur

• Vorrangig kleinere Einrichtungen

• Nicht mehr ESF-Geld als WbG-Förderung

• Mindestens ein Antrag pro Einrichtung

Page 13: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

WWW.AULNRW.DE

Page 14: Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Vorschlag Liste für Nachweis Referententätigkeit

• Titel der Liste: Nachweis des geförderten Personals• Name der Einrichtung: DGB-Bildungswerk NRW e.V.      • Bezeichnung der Lehrveranstaltung, Ort und Datum:• Ich bestätige, dass ich dem DGB-Bildungswerk NRW e.V.

als Referent/in zum o.g. Thema zur Verfügung stehe. Durch die Teilnahme an dieser Maßnahme habe ich mich dafür qualifiziert.

• Name, Vorname, Anschrift, Unterschrift

• (Name, Datum und Unterschrift der Seminarleitung