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G E M E I N D E B O S W I L Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 28. November 2017 Vorsitz Michael Weber, Gemeindeammann Protokoll Daniel Wicki, Gemeindeschreiber Stimmenzähler Peter Steinmann (Stimmenzähler) Jonathan Keusch (Stimmenzähler-Ersatz) Edwin Keusch (aus der Versammlung gewählt) Patrick Keusch (aus der Versammlung gewählt) Ort Mehrzweckhalle (Schulanlage) Zeit 20.00 – 21.35 Uhr Zahl der Stimmberechtigten 1‘781 Anwesende Stimmberechtigte Absolutes Mehr 109 55 Beschlussesquorum: 1/5 von 357 Gemäss § 30 des Gemeindegesetzes entscheidet die Gemeindeversammlung über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel der Stimmberechtigten, an dieser Versammlung also 357 Personen, umfasst. Da bloss 109 Stimmberechtigte anwesend sind, unterstehen sämtliche heute gefassten Beschlüsse – ausser der Einbürgerungsentscheide von Traktandum 7 a – 7f – dem fakultativen Referendum. Einwohnergemeinde Gemeinde Boswil Telefon 056 678 90 00 Zentralstrasse 12 Telefax 056 678 90 15 5623 Boswil [email protected]

G E M E I N D E B O S W I L · sowie der Regie auf der Empore. Herzlichen Dank ihnen allen, dass sie sich Zeit nehmen und sich mit ihrem Interesse heute über die traktandierten Geschäfte

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G E M E I N D E B O S W I L Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung

vom Dienstag, 28. November 2017

Vorsitz Michael Weber, Gemeindeammann Protokoll Daniel Wicki, Gemeindeschreiber Stimmenzähler Peter Steinmann (Stimmenzähler)

Jonathan Keusch (Stimmenzähler-Ersatz)

Edwin Keusch (aus der Versammlung gewählt) Patrick Keusch (aus der Versammlung gewählt)

Ort Mehrzweckhalle (Schulanlage) Zeit 20.00 – 21.35 Uhr Zahl der Stimmberechtigten 1‘781

Anwesende Stimmberechtigte Absolutes Mehr

109 55

Beschlussesquorum: 1/5 von 357 Gemäss § 30 des Gemeindegesetzes entscheidet die Gemeindeversammlung über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel der Stimmberechtigten, an dieser Versammlung also 357 Personen, umfasst. Da bloss 109 Stimmberechtigte anwesend sind, unterstehen sämtliche heute gefassten Beschlüsse – ausser der Einbürgerungsentscheide von Traktandum 7 a – 7f – dem fakultativen Referendum.

Einwohnergemeinde Gemeinde Boswil Telefon 056 678 90 00 Zentralstrasse 12 Telefax 056 678 90 15 5623 Boswil [email protected]

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 874

Begrüssung Gemeindeammann Michael Weber heisst die anwesenden Bürger/innen zur heutigen Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle herzlich willkommen. Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Bestimmt viele, wenn nicht alle der hier anwesenden Bürgerinnen und Bürger sind heute gekommen, um sich über die traktandierten Geschäfte im Detail informieren zu lassen und mit ihrer Stimme ihr Dafürhalten oder auch Nichtdafürhalten kund zu tun.

Möglicherweise sind einige auch gekommen, um alle halbe Jahre einmal zu erfahren, was es an Kuriosem da draussen in der Welt so gibt… oder wieder einige wollen überprüfen, ob es wohl heute nach der Gemeindeversammlung einen Apéro geben wird, obwohl in der Einladungs-broschüre kein Wort darüber geschrieben steht…

Herzlichen Dank dem Hauswartteam für die Vorbereitungsarbeiten hier in der Mehrzweckhalle sowie der Regie auf der Empore.

Herzlichen Dank ihnen allen, dass sie sich Zeit nehmen und sich mit ihrem Interesse heute über die traktandierten Geschäfte orientieren lassen sowie die Arbeit des Gemeinderates mit ihrer Anwesenheit und ihrer Stimme unterstützen.

Anlässlich der heutigen Versammlung wird nebst den traktandierten Geschäften im Traktandum 4 ein Verpflichtungskredit über CHF 300‘000.-- (Unterteilt in Werterhaltungsmassnahmen mit ca. CHF 100‘000.-- und Erneuerungsmassnahmen CHF 200‘000.--) zur Abstimmung gebracht, welcher für unsere Schule und die Ausbildung unserer Jugend von grosser Wichtigkeit ist. Nähere Auskunft und Informationen erfahren sie von Ressortvertreterin Liliane Kappeler.

Im Traktandum 6 wird ihnen Gemeinderat Jakob Dolder das Budget 2018 detailliert erklären und auch die Beweggründe der Steueranpassung von heute 98% auf neu 101% näher bringen. Gäste

Als Gäste darf ich heute im speziellen die hier anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner aus Boswil begrüssen, die zum ersten Mal an einer Gemeindeversammlung teilnehmen sowie eine stattliche Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner, die sich dazu entschlossen haben, ein Gesuch um Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zu stellen und heute unter Traktandum 7 nebst meinen Informationen, sich ganz kurz selber vorstellen werden. Namentlich: - Herr Silvio Castioni - Frau Quaratiello Valeria - Frau Vijayanathan Januca - Herr Vijayanathan Vithusman - Frau Alfonso Silvestre Catarina Isabel - Herr Lopes Cardoso Marcio Miguel

- Lernende der Gemeindeverwaltung: Sina Huber / Ramon Egger / Dwayne Lang

- Publis AG: - Herr Manuel Bruder

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 875

Gäste und Mitarbeiter/innen welche ihren Wohnsitz nicht in Boswil haben, sind heute Abend nicht stimmberechtigt. Von der Presse ist heute folgende Vertretung anwesend:

— Annemarie Keusch, Pressevertreterin „Wohler-Anzeiger“

Der Vorsitzende dankt Frau Keusch bereits jetzt für eine objektive und interessant zu lesende Berichterstattung. Gemeinderat und Verwaltungsmitarbeitende :

− Michael Weber Gemeindeammann − Liliane Kappeler Vizeammann − Judith Berger Gemeinderat − Jakob Dolder Gemeinderat − Peter Wyrsch Gemeinderat − Daniel Wicki Verwaltungsleiter − Yvonne Domeisen Leiterin Abteilung Finanzen Es wird darauf hingewiesen, dass Wortmeldungen unter vollständiger Namensnennung am Mikrofon zu erfolgen haben, damit eine vollständige Protokollierung der Voten möglich ist. Als Stimmenzähler/innen amten heute Abend: - Peter Steinmann (Stimmenzähler) - Jonathan Keusch (Stimmenzähler-Ersatz)

- Edwin Keusch (aus der Versammlung gewählt) - Patrick Keusch (aus der Versammlung gewählt) Gemeindeammann Michael Weber stellt als Vorsitzender der Versammlung fest, dass der Versand resp. die Zustellung der Einladung für die heutige Gemeindeversammlung fristgerecht vorgenommen worden ist und alle Stimmbürger/innen im Besitze der neuen Einladungs-broschüre sind.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 876

Traktanden Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäss zur heutigen Einwohnergemeindeversamm-lung eingeladen wurde. Die Traktandenliste mit den Erläuterungen und Anträgen des Gemeinde-rates wurde den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt und die Auflage der Versammlungs-akten wurde vom 14. – 28. November 2017 vorschriftsgemäss durchgeführt. Die Protokollführung der heutigen Versammlung obliegt Verwaltungsleiter/Gemeindeschreiber Daniel Wicki. Die heutige Versammlung wird für die Protokollierung elektronisch aufgezeichnet. Nachdem die zur Traktandenliste eröffnete Diskussion nicht benützt wird, erklärt der Vorsitzende diese als stillschweigend genehmigt. Sie wird in folgender Reihenfolge abgewickelt: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 2. Genehmigung des angepassten Einsatzkostentarifs der Feuerwehr Boswil 3. Genehmigung des Reglementes über die familienergänzende Kinderbetreuung 4. Genehmigung eines Brutto-Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 300‘000.-- für

die Ersatz- und Neubeschaffung von Informatikmitteln an der Schule Boswil 5. Genehmigung der Weiterführung der Entnahmen aus der Aufwertungsreserve 6. Genehmigung des Budgets 2018 mit einem Steuerfuss von neu 101 % 7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an: a) Silvio Castioni (Italien) b) Valeria Quaratiello (Italien) c) Januca Vijayanathan (Sri Lanka) d) Vithusman Vijayanathan (Sri Lanka) e) Catarina Isabel Silvestres Afonso (Portugal) f) Marcio Miguel Lopes Cardoso (Portugal) 8. Verschiedenes, Orientierung, Umfrage

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 877

Traktandum 1 292 011.2 Legislative / Gemeindeversammlung

Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversamm-lung vom 6. Juni 2017

Das vom Verwaltungsleiter/Gemeindeschreiber Daniel Wicki verfasste Protokoll der Einwohner-gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 wurde vom Gemeinderat und der Finanzkommission geprüft und genehmigt. Es entspricht in allen Teilen dem Verlauf der letzten Gemeindeversamm-lung. Es lag für Interessierte zusammen mit den anderen Versammlungsakten während der letzten 14 Tage im Gemeindehaus öffentlich auf, konnte über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden oder von interessierten Personen in schriftlicher Form als Kopie bestellt werden. Diskussion Keine. Antrag Der Gemeinderat beantragt das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 zu genehmigen. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem gemeinderätlichen Antrag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum. Der Vorsitzende verdankt dem Protokollverfasser Daniel Wicki das wiederum sehr gut abge-fasste Protokoll.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 878

Traktandum 2 293 140.1 Feuerwehr / Allgemeines

Genehmigung des angepassten Einsatzkostentarifs der Feuer-wehr Boswil

Gemeinderat Jakob Dolder orientiert über dieses Traktandum. Ausgangslage

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 wurde der Überweisungsantrag von Urs Werder für die Übernahme der Kosten für Aufwendungen der Feuerwehr bei Brandwachen und Verkehrsdienst anlässlich nicht-kommerzieller Veranstaltungen von ortsansässigen Verei-nen angenommen.

Das heisst, dass der Gemeinderat den Einsatzkostentarif der Feuerwehr Boswil anpassen muss, damit der Entscheid der letzten Gemeindeversammlung umgesetzt werden kann. Einsatzkostentarif

Der Einsatzkostentarif der Feuerwehr Boswil wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 genehmigt und per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Anwendungsbereich / Rechtliche Grundlagen

Das Feuerwehrgesetz des Kantons Aargau sieht vor, dass die Kosten notwendiger Einsätze der Feuerwehr gedeckt werden können. Die Grundlage für die Weiterverrechnung der Einsatzkosten bildet der bereits vorhandene Einsatzkostentarif.

Aufgrund der Annahme des Eingangs erwähnten Überweisungsantrages ist der Einsatzkosten-tarif – welcher einem Reglement gleichkommt – anzupassen. In Anwendung von § 20 Abs. 2 lit. i des Gemeindegesetzes ist für die Genehmigung des Tarifes die Gemeindeversammlung zuständig. Einsatzkostentarif (Reglement)

Der Einsatzkostentarif wurde in der Einladungsbroschüre nicht abgedruckt. Er konnte bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder im Internet heruntergeladen werden. Diskussion Keine. Antrag Der Gemeinderat beantragt, dem angepassten Einsatzkostentarif der Feuerwehr Boswil, zuzu-stimmen.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 879

Abstimmung In offener Abstimmung wird dem gemeinderätlichen Antrag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 880

Traktandum 3 294 210.1 Volksschule / Allgemeines

Genehmigung des Reglementes über die familienergänzende Kinderbetreuung

Frau Vizeammann Liliane Kappeler orientiert über dieses Traktandum. Ausgangslage

Am 5. Juni 2016 haben die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) an der Urnen-abstimmung angenommen.

Das Kinderbetreuungsgesetz ist bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/2019 umzu-setzen. Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Neu sind die Gemeinden dazu verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde zuständig. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Kinderbetreuungsreglement

Zentraler Punkt der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes ist das Kinderbetreuungs-reglement. Dieses bildet die Grundlage für die weiteren Regelwerke. Das Kinderbetreuungs-reglement ist durch die Einwohnergemeindeversammlung zu genehmigen. Die sich darauf stützenden Regelwerke stehen danach in der Kompetenz des Gemeinderates. Es sind dies die Tarifordnung (Verordnung) und die Standards/Richtlinien für Betriebsbewilligungen. Anwendungsbereich

Das Kinderbetreuungsreglement findet Anwendung auf schul- und familienergänzende Betreu-ungsverhältnisse in Kindertagesstätten (Kinderkrippen und Tagesstrukturen), welche im Besitz einer Betriebsbewilligung sind. Betreuungsverhältnisse bei Tagesfamilien werden von der Gemeinde mitfinanziert, sofern die Tagesfamilie von der jeweiligen Wohnortsgemeinde der Tagesfamilie abgeklärt ist und beaufsichtigt wird. Andere Betreuungsverhältnisse bei Tages-familien werden grundsätzlich nicht mitfinanziert. Elternbeiträge / Mitfinanzierung durch die Gemeinde

Gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement erlässt der Gemeinderat ein Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die Eltern (Tarifordnung), welches für in Boswil wohnhaften und steuerpflichtigen Eltern einkommensabhängige Beiträge vorsieht und für alle Angebote familien-ergänzender Betreuung in der Schweiz verbindlich ist. Das heisst, Beiträge werden auch an Betreuungsverhältnisse ausserhalb von Boswil gewährt, sofern der Wohnsitz in Boswil ist.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 881

Die Beiträge werden auf Antrag der Eltern an die Eltern ausgerichtet. Es bedarf eines Gesuches samt notwendigen Unterlagen an die Wohngemeinde oder an die vom Gemeinderat bezeichnete Stelle. Pro Jahr werden gesamthaft maximal 0,5 Steuerprozente an alle Eltern als Beiträge aus-gerichtet. Dies entspricht maximal etwa 25‘000 Franken. Zu beachten gilt, dass es sich hier um den Maximalbeitrag handelt. Bei wenigen Gesuchen – was gerade in der Anfangszeit zu vermu-ten ist – wird der Betrag nicht ausgeschöpft. Erfahrungsgemäss wird im ersten Jahr der Betrag um etwa 40 bis 50 Prozent ausgeschöpft. Administrativer Aufwand / Verwaltungsaufwand

Durch die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes entsteht ein neuer Verwaltungsaufwand für die Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat wird den Einsatz von geeigneter Software zur Berechnung und Administration der Gesuche prüfen. Kosten und Nutzen von Kinderbetreuungskosten

Kommunale Unterstützungsbeiträge zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Investitionen, die einen volkswirtschaftlichen Nutzen generieren. Grössere, mittlere und kleinere Gemeinden haben ermittelt, dass der Return of Investment bei der Gemeinde bei 1 : 1.60 bis 1 : 1.80 liegt. Der Nutzen ergibt sich in erster Linie aus höheren Steuererträgen und geringeren Sozialhilfeausgaben. Zusammenfassung Resultate Bedarfsabklärung

Von 225 verschickten Fragebögen wurden 89 retourniert. Bei der Mehrheit der Familien werden die Kinder zwischen 0 – 15 Jahre privat betreut (Eltern (46), Grosseltern/Paten/Verwandte (39), Nachbarn/Kollegen (19)). Bei 14 Familien besuchen die Kinder eine Kindertagesstätte und bei 9 Familien eine offizielle Tagesfamilie.

Die Anzahl betreuungsbedürftiger Kinder im Schuljahr 2017/18 variiert je nach Zeitfenster (zwi-schen 06.30 – 19.00 Uhr) und Tag (Montag bis Freitag) und beträgt mindestens 5 und maximal 27 Kinder.

41 Familien wünschen sich, dass in der Gemeinde Boswil familienergänzende Kinderbetreuung angeboten wird (Krippe: 18, Hort: 7, Tagesmutter: 4, Mittagstisch: 23, Randzeitenbetreuung: 12, Nachmittagsbetreuung: 2, Ferienbetreuung: 2, Aufgabenhilfe: 1)

63 Familien wünschen sich, dass die Gemeinde Boswil die familienergänzende Kinderbetreuung finanziell unterstützt (19 grosszügiger Betrag, 44 minimaler Betrag). 20 Familien finden nicht, dass die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Gemeinde finanziell unterstützt werden soll. Reglement

Das Reglement wurde in der Einladungsbroschüre zur Gemeindeversammlung nicht abge-druckt. Es konnte bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder im Internet heruntergeladen werden. Diskussion Keine.

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Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 882

Antrag Der Gemeinderat beantragt, dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) zuzustimmen und dieses per 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem gemeinderätlichen Antrag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 883

Traktandum 4 295 210.9 Volksschule / Mobilien, Einrichtungen, Maschinen, Materialien

Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 300‘000.--für die Ersatz- und Neubeschaffung von Informatikmitteln für die Schule Boswil

Frau Vizeammann Liliane Kappeler orientiert über dieses Traktandum. Ausgangslage

Gemäss § 53 des Schulgesetzes beschaffen und unterhalten die Gemeinden das Mobiliar, die Schuleinrichtungen und die Lehrmittel, so dass alle Schüler die Möglichkeit haben, Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) im Unterricht einzusetzen. Seit 2007 setzt die Schule Boswil (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe) im Unterricht ICT-Mittel ein. Die eingesetzten ICT-Mittel sind nun grossmehrheitlich in die Jahre gekommen und müssen ersetzt werden.

Da die Nutzung der ICT-Mittel heute an der Schule mehr oder weniger uneinheitlich erfolgt und sehr abhängig von den jeweiligen Lehrpersonen ist, hat die Schulpflege Boswil zuerst die konzeptionellen Grundlagen zur künftigen ICT-Nutzung erarbeitet. Dazu hat sich die Schule ein Informatikleitbild mit Leitzielen gegeben und pädagogische Vorgaben definiert, damit in Zukunft die ICT-Sachmittel bei allen Lehrpersonen einheitlich in den Schulunterricht einfliessen.

Vom pädagogischen Konzept abgeleitet wurden Anforderungen definiert und in ein Pflichtenheft für eine öffentliche Ausschreibung für die Beschaffung der erforderlichen ICT-Mittel und den jährlichen, externen Support, überführt.

Ziel ist, die neue Infrastruktur auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Betrieb zu nehmen. Konzept und Kosten – Informatik-Mittel

Der Einsatz von ICT erfordert im Schulumfeld eine hohe Flexibilität und Vielseitigkeit aufgrund der verschiedenen Schulfächer, Schulstufen und der unterschiedlichen Unterrichtssituationen. Nachdem in einer ersten Phase an den Schulen Geräte in Computerräumen installiert wurden, geht der Trend deshalb heute zu Gunsten des flexiblen Einsatzes zu tragbaren Geräten und Gerätepools über.

Das Informatikprojekt soll wie folgt an der Schule Boswil umgesetzt werden:

Kindergarten (KIGA) je 1 Notebook pro Abteilung für Lehrperson (LP) und 5 Tablets je Kindergartenabteilung, 1 Multifunktionales-Gerät (MFC) pro Kinder-gartenanlage

Primarschule (PS) je 5 Notebooks und 1 Drucker s/w pro Klassenzimmer (davon 1 Notebook für LP) und 1 Visualizer sowie 1x Beamer pro Klassen-zimmer

Oberstufe (OS) je 4 Notebooks und 1 Drucker s/w pro Klassenzimmer (davon 1 Notebook für LP) und 1 Visualizer sowie 1x Beamer pro Klassen-zimmer

Informatikraum 1 ICT-Raum mit 25 Desktop-Geräten, 1 Visualizer sowie 1 Beamer HW/TW/Werken je 1 Notebook und 1 Drucker s/w pro Unterrichtszimmer sowie

1 Beamer und 1 Visualizer für TW Logo/SHP/SSA je 1 Notebook pro Büro für LP mit 1 Drucker Lehrervorbereitung 2 Notebooks für Lehrpersonen

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 884

Aula 1 Notebook sowie 1 Visualizer und 1 Beamer Mehrzweckraum 1 Notebook sowie 1 Visualizer und 1 Beamer (fest installiert)

Während des Submissionsverfahrens sind mehrere Angebote von spezialisierten Anbietern ein-gegangen, die in der Folge miteinander verglichen wurden. Das wirtschaftlich günstigste Ange-bot sieht einmalige Investitionskosten von CHF 209‘910.30 inkl. MWSt. vor. Die jährlich wieder-kehrenden Kosten inkl. Support betragen CHF 17‘706.40 inkl. MWSt.

Der Gemeinderat hat gleichzeitig geprüft, ob anstatt Beamer neue interaktive Wandtafeln ange-schafft werden können. Diese Option wurde aus Kostengründen aber wieder verworfen. Elektroninstallationen

Neben der Beschaffung der Informatikmittel müssen auch die Schulräume neu verkabelt wer-den. Es ist vorgesehen sämtliche Schulräume in der Schulanlage mit Netzwerkanschlüssen zu erschliessen. Die bestehenden LWL-Gebäudeverbindungen werden nach Möglichkeit weiter-verwendet.

Bereits bestehende Arbeitsplatzerschliessungen werden ersetzt. Die Installationen werden in bestehende Bauten erstellt. Für die Leitungsführung muss dementsprechend mit erhöhtem Installationsaufwand gerechnet werden, dies wurde in den Angebotspreisen berücksichtigt.

Während des Submissionsverfahrens sind mehrere Angebote von spezialisierten Anbietern ein-gegangen, die in der Folge miteinander verglichen wurden. Das wirtschaftlich günstigste Ange-bot sieht einmalige Aufwände über den Gesamtbetrag von CHF 70‘258.75 inkl. MWSt. vor. Weitere Kosten

Nebst den Informatik-Mitteln und den Elektroinstallationen fallen weitere Kosten an. Es sind dies für die Beschaffung der Lernsoftware jährlich CHF 4‘741.00 inkl. MWSt., für die einmalige Schulung des Lehrpersonal CHF 6‘000.00 inkl. MWSt. und für die externe Projektbegleitung CHF 6‘800.00 inkl. MWSt. Gesamtprojektkosten

Aus den vorstehenden Aufwänden ergeben sich die folgenden Gesamtprojektkosten:

Investitions-Rechnung

Laufende Rech-nung

Hardware Betriebssoftware, Support

Softwarelizenzen (Server & PCAP) 4'053.80 4'053.80

Software Dienstleistungen 16'680.00 -

Infrastruktur Server/Netz 23'179.50 311.00

Infrastruktur PCAP 150'448.10 -

Wartung & Support - 12'030.00

Total exkl. MWSt. 194'361.40 16'394.80

Total ICT-Mittel inkl. MWSt. 209'910.31 17'706.38

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 885

Investitions-Rechnung

Laufende Rech-nung

Weitere Kosten

Elektroinstallationen 70'258.75 -

Lernsoftware 4'741.00 4'741.00

Schulung Lernsoftware 6'000.0 -

Projektbegleitung extern 6'800.00 -

Total Drittkosten inkl. MWSt. 87'799.75 4'741.00

Total Projektkosten inkl. MWSt. 297‘710.06 22‘447.38 Diskussion Keine. Antrag Der Gemeinderat beantragt, dem Verpflichtungskredit über CHF 300‘000.-- für die Ersatz- und Neubeschaffung von Informatikmitteln (inkl. Infrastruktur) an der Schule Boswil zuzustimmen. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem gemeinderätlichen Antrag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 886

Traktandum 5 296 940.8 Finanzwesen / Voranschläge, Rechnungen, Revisionen, Finanzplan

Genehmigung der Weiterführung der Entnahmen aus der Auf-wertungsreserven

Gemeinderat Jakob Dolder orientiert über dieses Traktandum. Ausgangslage

Mit der Einführung von HRM2 für alle Gemeinden per 01.01.2014 wurde das Verwaltungs-vermögen gemäss den gesetzlichen Vorgaben neu, d.h. betriebswirtschaftlich korrekt bewertet. Die dadurch erfolgte Aufwertung, von zum Teil oder bereits ganz abgeschriebenem Verwal-tungsvermögen, führte ab diesem Zeitpunkt zu einem erhöhten Abschreibungsbedarf.

Die aufgrund der Aufwertung dieses Verwaltungsvermögens beim Übergang auf HRM2 resultie-renden doppelten Abschreibungen konnten jedoch mit Entnahmen aus der sogenannten Aufwer-tungsreserve neutralisiert werden.

Vorderhand war geplant diese Kompensation der Belastungen aus den doppelten Abschrei-bungen durch entsprechende Entnahmen aus der Aufwertungsreserve maximal bis ins Jahr 2018 vornehmen zu können. Neu dürfen diese Entnahmen weiter erfolgen, jedoch hat spätes-tens ab dem Jahr 2019 eine jährliche Kürzung des Entnahmebetrags – in Analogie zum kontinu-ierlichen Erreichen der Nutzungsdauer – zu erfolgen.

Den Grundsatz, auf die Entnahme nicht zu verzichten, hat der Gemeinderat bereits vor Längerem getroffen. Die Entnahme dient dazu, die Mehrabschreibungen zu kompensieren („Abfederung HRM2-Effekt“) sowie die Rechnung nicht ein zweites Mal mit bereits geleisteten Abschreibungen zu belasten. Wird auf die Entnahme verzichtet, fällt das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung schlechter aus. Beim operativen Ergebnis der Erfolgsrechnung sind die Zahlen ohne Entnahme ersichtlich. Die Transparenz ist somit jederzeit gegeben. Kürzungsmodell

Der Kanton empfiehlt den Gemeinden eine jährliche lineare Kürzung des Entnahmebetrages. Basis dieser Kürzung stellt die durchschnittliche Restnutzungsdauer der abzuschreibenden Anlagen in Verwaltungsvermögen dar. Ausgehend von der errechneten Restnutzungsdauer wird die Entnahme jährlich anteilsmässig reduziert. Zur Berechnung der Kürzung ist die durchschnitt-liche Restnutzungsdauer des abzuschreibenden Anlagevermögens zu ermitteln. Sie wird ermit-telt als Verhältnis der planmässigen jährlichen Abschreibungen zu den Anschaffungskosten des abzuschreibenden Anlagevermögens. Dies ergibt im ersten Teilschritt die durchschnittliche Nutzungsdauer, welche dann im nächsten Schritt um den Ablageabnutzungsgrad zu kürzen ist.

Entnahmen dürfen nur so lange erfolgen, wie die Aufwertungsreserve aus übrigen Sachanlagen einen Bestand aufweist und aus dem Wechsel der Rechnungslegung noch Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren. Gegebenenfalls ist die letzte Entnahme (Jahrestranche) entsprechend zu kürzen. Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung spätestens im Rahmen seines Berichts zum Budget 2018 Antrag über das Modell betr. künftigen Entnahmen aus der Aufwertungsreserve bzw. den Verzicht auf künftige Entnahmen zu stellen und der Gemeindeabteilung des Kantons Mitteilung nach Rechtskraft des Budgets 2018 unter Angabe des gewählten Modells der Gemeindeabteilung zuzustellen.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 887

Der Beschluss der Gemeindeversammlung ist definitiv, ein Wechsel in einer späteren Periode ist nicht mehr zulässig. Die Berechnung der Entnahme für das Jahr 2018 bleibt unverändert, ab dem Jahr 2019 wird die Berechnung aufgrund der jährlichen linearen Kürzung des Entnahmebetrages gemäss Empfeh-lungen des Kantons erfolgen. Diskussion Keine. Antrag Der Gemeinderat beantragt, der Weiterführung der Entnahme aus den jährlichen Aufwertungs-reserven (Modell: jährliche lineare Kürzung des Entnahmebeitrages) zuzustimmen. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem gemeinderätlichen Antrag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 888

Traktandum 6 297 940.8 Finanzwesen / Voranschläge, Rechnungen, Revisionen, Finanzplan

Genehmigung des Budgets 2018 mit einem Steuerfuss von neu 101 %

Gemeinderat Jakob Dolder orientiert über dieses Traktandum. Ausgangslage

Das Budget 2018 basiert auf einem erhöhten Steuerfuss von 101% und weist einen Aufwand-überschuss von CHF 63‘800 auf. Im Rahmen der Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden kommt es zur Verschiebung von Finanzierungspflichten. Bei Berück-sichtigung aller Verschiebungspositionen kommt es für den Kanton zu einer Mehrbelastung.

Um den finanziellen Ausgleich dieser Verschiebung zu neutralisieren erfolgt ein sogenannter Steuerabtausch, d.h. der kantonale Steuerfuss steigt um drei Steuerfussprozente an und der Steuerfuss der Gemeinde muss grundsätzlich um drei Steuerfussprozente sinken. Da im Budget 2017 ein Steuerfuss von 98 % besteht, hätte somit das Budget 2018 ohne veränderten Steuer-fuss mit 95 % beantragt werden müssen. Beim veränderten Steuerfuss auf 101 % wird somit einer Steuerfusserhöhung von 6 %-Punkten beantragt. Durch die Annahme der beiden Vorlagen zur Optimierung der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden und der Neuordnung des Finanzaus-gleiches zwischen den Gemeinden erhält die Gemeinde Boswil für das Jahr 2018 lediglich noch einen Betrag von CHF 364‘000 (Budget 2017 CHF 662‘000), was einer Reduktion von CHF 298‘000 oder rund 6 Steuerprozenten entspricht.

Die Finanzierung des Aufwandüberschusses von CHF 63‘800 erfolgt über den Bilanzüberschuss (Eigenkapitalkonto), welcher per 31.12.2016 einen Stand von 5,62 Mio. Franken aufweist.

Als Vergleich stehen Ihnen zum Budget 2018 die Budgetzahlen des laufenden Jahres (Budget 2017) sowie die Zahlen der letzten abgeschlossenen Jahresrechnung (Rechnung 2016) zur Verfügung.

Der Nettoaufwand (ohne Berücksichtigung der Verwaltungsabteilung 9 Finanzen) des vorliegen-den Budgets erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 8‘000 oder 0.12%.

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 6‘933‘900

Nettoaufwand Budget 2017 CHF 6‘925‘900 Nettoaufwand Rechnung 2016 CHF 6‘650‘398

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

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ALLGEMEINE VERWALTUNG

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 934‘200 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 897‘000

14.2% des Totalnettoaufwandes, plus 4.15% oder CHF 37‘200 gegenüber dem Budget 2017 Der Stellenplan der Gemeindeverwaltung sieht folgendermassen aus:

Abteilung zentrale Dienste: 200% Abteilung soziale Dienste: 50% Abteilung Finanzen: 150% Abteilung Steuern (Boswil mit Bünzen, Besenbüren): 280% SVA-Zweigstelle 20% Lernende 300% In dieser Abteilung werden die Verwaltungsaufwendungen der Abteilung Finanzen (Dienststelle 0211), der Abteilung Steuern (Dienststelle 0212) und der Kanzlei (Dienststelle 0221) verbucht. In der Dienststelle Allgemeine Dienste (Dienst, übrige werden alle Aufwendungen verbucht, welche nicht explizit einer Dienststelle direkt zugeordnet werden können.

Aufgrund steigenden Einwohner- und Schülerzahlen sind die Räumlichkeiten im Gemeindehaus und der Schulanlage nahezu ausgeschöpft. Eine Kommission soll zusammen mit einem Archi-tekturbüro die Bedarfsabklärungen durchführen und einen entsprechenden Projektierungskredit ausarbeiten. Die Offerte des Architekturbüros beträgt CHF 43‘200. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 536‘300 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 552‘400

7.7% des Totalnettoaufwandes, minus 2.91% oder CHF -16‘100 gegenüber dem Budget 2017 Der Betriebsbeitrag an die Regionalpolizei Muri beträgt CHF 47.56 (Vorjahr CHF 45.39) pro Einwohner oder total CHF 133‘200 (Budget 2017 CHF 125‘900). Für das regionale Zivilstands-amt muss ein Betrag von CHF 15‘300 (Budget 2017 CHF 18‘000) eingestellt werden. Der regio-nale Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD, vorher Amtsvormundschaft) wird ein Aufwand von CHF 76‘500 budgetiert (Budget 2016 CHF 66‘500). Das regionale Betreibungsamt mit den angeschlossenen Gemeinden Aristau, Besenbüren, Boswil, Bünzen, Büttikon, Kallern und Waltenschwil budgetiert einen Nettoertrag. Der Anteil der Gemeinde Boswil beträgt CHF 1‘900. Das Nettobudget der Dienststelle Feuerwehr beträgt CHF 211‘000 (Budget 2017 CHF 244‘600).

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

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BILDUNG

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 2‘686‘900 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 2‘668‘800 38.8% des Totalnettoaufwandes, plus 0.68% oder CHF 18‘100 gegenüber dem Budget 2017

Die Gemeinde Boswil muss sich mit CHF 1‘419‘000 (Budget 2017 CHF 1‘407‘100) am Perso-nalaufwand der Schule beteiligen. Zusätzlich wurde eine Nachbelastung für das Jahr 2017 über CHF 87‘000 budgetiert. Gesamthaft entspricht das einer Mehrbelastung am Personalaufwand der Schule von CHF 98‘900. Die Nettoaufwendungen für Kinder, welche eine Sonderschule besuchen, betragen CHF 36‘500 (Budget 2017 CHF 70‘700). Die Schulgelder an die Berufs-schulen werden mit CHF 270‘000 (Budget 2017 CHF 280‘000) budgetiert. KULTUR, SPORT UND FREIZEIT

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 159‘500 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 112‘200

2.3% des Totalnettoaufwandes, plus 42.16% oder CHF 47‘300 gegenüber dem Budget 2017 Die Mehrbelastung resultiert aus dem budgetierten Beitrag an die Musikgesellschaft Boswil für die Neuuniformierung über CHF 30‘000. Ebenfalls budgetiert sind hier die interne Verrechnung von Feuerwachen/Verkehrsdienst über CHF 7‘500, welche gemäss Gemeindeversammlungs-beschluss vom 6. Juni 2017 nicht mehr den Vereinen in Rechnung gestellt werden. Ausserdem sind in dieser Abteilung die Beiträge an oder Ausgaben für Dorfvereine, Bundesfeier, Neujahrs-empfang, die Broschüre Boswil-Info sowie das Skilager vorgesehen. GESUNDHEIT

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 590‘800 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 454‘200

7.1% des Totalnettoaufwandes, plus 8.06% oder CHF 36‘600 gegenüber dem Budget 2017 Die Restkostenbeiträge an die ambulante und stationäre Langzeitpflege zeigten einen starken Anstieg. Während die Rechnung im Jahr 2014 noch mit CHF 58‘207.35, im Jahr 2015 mit CHF 174‘939.40 belastet wurde, zeigt die Rechnung 2016 CHF 295‘650.35. Im Budget 2018 wurde ein Betrag von CHF 235‘000 (Budget 2017 CHF 207‘100) eingestellt. Die Budgetierung ist allerdings sehr schwierig, weil die Kosten von den tatsächlichen Aufenthalten unserer Einwoh-ner/innen abhängen.

Der budgetierte Defizitbeitrag an die Spitex beträgt CHF 211‘300 (Budget 2017 CHF 210‘500) und ist abhängig von der Einwohnerzahl sowie den effektiven Haus- und Krankenpflegetagen. Die Mütter- und Väterberatung rechnet mit einem Beitrag für unsere Gemeinde von CHF 20‘500.

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SOZIALE SICHERHEIT

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 1‘187‘700 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 1‘271‘000

17.1% des Totalnettoaufwandes, minus 6.55% oder CHF -83‘300 gegenüber dem Budget 2017 Grössere Beträge sind hier die gesetzliche, wirtschaftliche Hilfe. Die Budgetierung beruht hier auf einer Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Budgeterstellung. Die tatsächlichen Kosten sind nicht vorhersehbar. Das gleiche gilt für die Alimentenbevorschussung. Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der Komplexität der Fälle wurde ein eigener Sozialdienst mit einem Pensum von 50% geschaffen. Aktuell liegt die Aufnahmepflicht bei 14 Flüchtlingen. Sie wohnen aktuell in der Liegenschaft „Bäckerei Hilfiker“. Die Kosten für die Flüchtlinge werden vom Kanton respektive vom Bund mit Pauschalbeträgen entschädigt. Die Dienststelle Asylwesen zeigt einen budgetier-ten Mehrertrag von CHF 39‘400.

Für die Jugend-, Ehe- und Familienberatung muss mit einem Beitrag von CHF 54‘800 gerechnet werden. Für den kantonalen Defizitbeitrag aus den Rest-kosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten muss die Gemeinde einen Betrag von CHF 668‘900 bezahlen. VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 482‘200 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 484‘100

7.0% des Totalnettoaufwandes, minus 0.39% oder CHF -1‘900 gegenüber dem Budget 2017 Hier budgetiert wird der Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen. Im Budget 2018 wurden die ersten Abschreibungstranchen für die Niveauübergangsanlage mit CHF 70‘000 und den Knoten Vorstadt mit CHF 37‘000 budgetiert. Sollte seitens Kantons noch immer keine Schluss-abrechnung erstellt werden können, würden sich die Abschreibungen leider nochmals um ein Jahr verzögern. Der Gemeinderat setzt jedoch alles daran, dass die Projekte endlich abge-schlossen werden können. Der Beitrag an den Öffentlichen Regionalverkehr fällt durch die Annahme der beiden Gesetze zur Optimierung der Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleiches weg. UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 213‘300 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 239‘200

3.1% des Totalnettoaufwandes, minus 10.83% oder CHF -25‘900 gegenüber dem Budget 2017 Neben den Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung werden in dieser Dienststelle die Kadaversammelstelle, die Gewässerverbauung, die Kosten für Friedhof und Bestattungen sowie die Raumordnung verbucht.

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VOLKSWIRTSCHAFT

Nettoaufwand Budget 2018 CHF 243‘000 Nettoaufwand Budget 2017 CHF 247‘000

3.5% des Totalnettoaufwandes, minus 1.62% oder CHF -4‘000 gegenüber dem Budget 2017 Die Dienststelle umfasst den Unterhalt der Flurstrassen. In dieser Dienststelle finden wir auch die Beiträge an das Vernetzungsprojekt AGRIFUTURA, die Bienenzüchter sowie die Unterhalts-beiträge an den Forstbetrieb Region Muri für den Unterhalt der Waldstrassen. FINANZEN UND STEUERN

Nettoertrag Budget 2018 CHF 6‘933‘900 Nettoertrag Budget 2017 CHF 6‘925‘900

plus 0.12% oder CHF 8‘000 gegenüber dem Budget 2017 Wie in der Einleitung bereits erwähnt muss im Rahmen der Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ein Steuerfussabtausch umgesetzt werden, d.h. der kantonale Steuerfuss steigt um drei Prozentpunkte an und der Steuerfuss der Gemeinden muss um drei Steuerfussprozente gesenkt werden. Das Budget 2018 basiert auf einem erhöhten Steuerfuss von 101%, was somit, aufgrund des Steuerfussabtausches, einer Steuererhöhung von 6%-Punkten entspricht.

Die Steuererträge werden im Budget 2018 mit total CHF 5‘270‘000 (Budget 2017 CHF 4‘900‘000) budgetiert. Die Einkommens- und Vermögenssteuern sind getrennt budgetiert und in aktuelles Rechnungsjahr und frühere Jahre aufgeteilt. Durch die Annahme der beiden Vorlagen zur Optimierung der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden und der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen den Gemeinde erhält die Gemeinde für das Jahr 2018 lediglich noch einen Betrag von CHF 364‘000 (Budget 2017 CHF 662‘000), was einer Reduktion von CHF 298‘000 oder rund 6 Steuerprozenten entspricht.

Die für den Verein Altersheim St. Martin aufgenommenen Darlehensverpflichtungen liegen aktuell bei 8.5 Millionen. Die Darlehen sind mittels Schuldbriefen sichergestellt.

Die Einwohnergemeinde budgetiert einen Aufwandüberschuss von CHF 63‘800. Erläuterungen zur Investitionsrechnung

Die Aktivierungsgrenze für Investitionen liegt für Boswil aufgrund ihrer Einwohnerzahl bei CHF 50‘000.

Für Investitionsausgaben, welche 2% der budgetierten Gemeindesteuererträge übersteigen oder deren Rechnungsverkehr sich über mehrere Jahre erstreckt, wird ein separater Verpflichtungs-kredit benötigt. Solche Geschäfte bedürfen eines separaten Gemeindeversammlungsbeschlus-ses.

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Finanzplanung

Die Finanzplanung wird für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt. Das erste Planungsjahr entspricht dem Budgetjahr. Sie zeigt dem Gemeinderat sowie den Einwohnerinnen und Einwoh-nern die Investitionstätigkeit und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt auf. Dazu werden die notwendigen Investitionen erfasst und die mutmassliche Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen erhoben.

Durch die hohe Investitionstätigkeit erhöht sich die Belastung für die jährlichen Abschreibungen. Diese Mehrbelastungen müssen mit Verschiebungen der Investitionen, Einsparungen und einer Steuerfusserhöhung kompensiert werden. Die geringe Selbstfinanzierung lässt die Schulden anwachsen.

Der Entscheid über die Realisierung von Investitionen liegt bei der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat wird die Folgekosten und Auswirkungen pro Investition transparent aufzeigen. Diskussion Valentin Stöckli hat die Ausführungen zum Budget 2018 – und der damit verbundenen Steuer-fusserhöhung – verstanden, begreift aber nicht, wieso die Steuerfusserhöhung nicht moderater ausgestaltet ist. Er findet eine Erhöhung von 6 % als „zu happig“ und stellt fest, dass diese Erhöhung ohne grosse Aufwandkürzungen durchgeboxt werden soll. Seiner Meinung nach gibt es einige Steuerpflichtige in Boswil, welche deutlich mehr als nur CHF 1‘700.-- (Durchschnitt-licher Steuerertrag aller Steuerzahler/innen) bezahlen. Gemeinderat Jakob Dolder stellt fest, dass nicht klar eruierbar ist, wieviele Gemeinden um wieviele Prozente ihre Steuerfüsse erhöhen müssen. Theoretisch hätte ein Aufwandüberschuss über das Eigenkapital gedeckt und abgebucht werden können. In einem solchen Fäll käme jedoch das Gemeindeinspektorat des Kantons und würde die Gemeinde zumindest ermahnen, wenn nicht sogar das Budget zurückweisen.

Wäre der Steuerfuss auf 98 % geblieben, hätte das eine Erhöhung von 3 % bedeutet. Ein Defizit von rund CHF 210‘000 wäre die Folge gewesen. Taktisch wäre es somit falsch gewesen, bereits in einem Jahr wieder mit der nächsten Steuerfusserhöhung an die Stimmbürger/innen zu gelan-gen. Der Gemeinderat hat versucht, den Steuerfuss von 98 % über die ganze Legislaturperiode zu halten, was ihm auch gelungen ist. Der neue Steuerfuss von 101 % soll langfristig gehalten werden können. Daniel Bodmer weiss als ehemaliger Präsident der Schulpflege, dass nicht viel eingespart werden kann. Die Erhöhung des Steuerfusses um 6 % ist natürlich eine ganz schlechte Bot-schaft. Bei einer solchen Steigerung wird man keine guten Steuerzahler/innen mehr anziehen können. Er ist der Meinung, dass man dem Budget 2018 mit einer Steuerfusserhöhung um 6 % nicht zustimmen soll. Er plädiert für eine Erhöhung des Steuerfusses um die Hälfte, also 3 %. Valentin Stöckli unterstützt seinen Vorredner und stellt ebenfalls einen Antrag um Erhöhung des Steuerfusses von 3 %. Für ihn ist es ebenfalls entscheidend, dass man einen tiefen Steuerfuss hat, um für die Bewohner/innen sowie Neuzuzüger/innen attraktiv zu sein. Gemeinderat Jakob Dolder hält fest, dass man mit 101 % in der Region immer noch einen attraktiven Steuerfuss hat.

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Seite 894

Margrith Weber stellt fest, dass bei einer Erhöhung des Steuerfusses auf neu 101 % rein rech-nerisch im Gegensatz zum heutigen Steuerfuss von 98 % lediglich eine Erhöhung von netto 3 % resultiert. Antrag Antrag: Valentin Stöckli / Daniel Bodmer

Das Budget 2018 inkl. Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde sei mit einem Steuerfuss von neu 98 % zu genehmigen. Antrag Gemeinderat

Der Gemeinderat beantragt das Budget 2018 inkl. Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von neu 101 % zu genehmigen. Abstimmungen In offener Abstimmung wird der Antrag Stöckli/Bodmer für eine Steuerfusserhöhung um 3 % auf neu 98% mit 34 Ja zu 60 Nein abgelehnt. In offener Abstimmung wird dem gemeinderätlichen Antrag für eine Steuerfusserhöhung um 6 % auf neue 101 % mit 72 Ja zu 26 Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

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Seite 895

Traktandum 7a – 7f 298 102.2 Bürgerrecht / Ordentliche Einbürgerung von Ausländern

Ordentliche Einbürgerungen von Ausländer/innen

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über dieses Traktandum Der Gemeinderat hat die Einbürgerungsgesuche aller Antragssteller/innen geprüft und die nötigen Befragungen, Abklärungen und Dokumente eingeholt.

Im den persönlichen Gesprächen mit einer Delegation des Gemeinderates haben die Gesuch-steller/innen in fast einwandfreiem „Boswilerdütsch“ Auskunft gegeben und ihre Beweggründe des Einbürgerungsgesuches dargestellt.

Sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten haben sowohl den Sprachtest wie auch- die Staats-bürgerliche Prüfung mit Erfolg bestanden.

Der Gemeinderat Boswil beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, alle nachfolgende Einbürgerungsgesuche gutzuheissen und mit ihrer Stimme auch das Vertrauen in eine gemein-same Zukunft zu schenke. Nach Rücksprache mit der Abteilung Rechtsdienst des Kantons Aargau hat der Gemeinderat beschlossen, die heutigen Einbürgerungen wie folgt vorzunehmen: 1. Alle Antragsteller/innen sind in der Einladungsbroschüre kurz vorgestellt

2. Alle Einbürgerungswilligen stellen sich selber kurz vor

3. Eröffnung der Diskussion mit den Antragsstellern

4. Alle Antragssteller/innen inkl. aller Verwandten, Eltern, Brüder, Schwester, Angeheiratete und Freundinnen verlassen unter Begleitung eines Stimmenzählers das Versammlungslokal

5. Über jeden einzelnen Antrag wird zwingend einzeln abgestimmt

6. Am Schluss werden alle Antragssteller/innen wieder in das Versammlungslokal herein gebeten und ihnen das Resultat der Abstimmung bekannt gegeben.

Nach diesen einleitenden Worten bittet der Gemeindeammann die Gesuchsteller, sich persön-lich kurz der Gemeindeversammlung vorzustellen:

Herr Silvio Castioni, Staatsangehörigkeit Italien

Frau Valeria Quaratiello, Staatsangehörigkeit Italien Frau Januca Vijayanathan, Staatsangehörigkeit Sri Lanka

Herr Vithusman Vijayanathan, Staatsangehörigkeit Sri Lanka

Frau Catarina Isabel Silvestre Afonso, Staatsangehörigkeit Portugal Herr Marcio Miguel Lopes Cardoso, Staatsangehörigkeit Portugal Die einzelnen einbürgerungswilligen Personen stellen sich mit eigenen Worten den Anwesenden kurz vor.

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Seite 896

Diskussion Keine. Nachdem zu keiner Kandidatin / zu keinem Kandidaten die Diskussion gewünscht wird, verlassen die Gesuchssteller/innen sowie ihre Familienangehörigen, Verwandten etc. – welche sich in den Ausstand zu begeben haben – das Versammlungslokal. Antrag 7a – Castioni Silvio Der Gemeinderat beantragt, Silvio Castioni gegen eine Einkaufssumme von CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem Einbürgerungsgesuch von Silvio Castioni mit 107 Ja zu 0-Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

**************************************** Antrag 7b – Quaratiello Valeria Der Gemeinderat beantragt, Valeria Quaratiello gegen eine Einkaufssumme von CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem Einbürgerungsgesuch von Valeria Quaratiello mit 107 Ja zu 0-Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

**************************************** Antrag 7c – Vijayanathan Januca Der Gemeinderat beantragt, Januca Vijayanathan gegen eine Einkaufssumme von CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem Einbürgerungsgesuch von Januca Vijayanathan mit 109 Ja zu 0-Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

****************************************

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Seite 897

Antrag 7d – Vijayanathan Vithusman Der Gemeinderat beantragt, Vithusman Vijayanathan gegen eine Einkaufssumme von CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem Einbürgerungsgesuch von Vithusman Vijayanathan mit 109 Ja zu 0-Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

**************************************** Antrag 7e – Afonso Silvestre Catarina Isabel Der Gemeinderat beantragt, Catarina Isabel Silvestre Afonso gegen eine Einkaufssumme von CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem Einbürgerungsgesuch von Catarina Isabel Silvestre Afonso mit 109 Ja zu 0-Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

**************************************** Antrag 7d – Cardoso Lopes Marcio Miguel Der Gemeinderat beantragt, Marcio Miguel Lopes Cardoso gegen eine Einkaufssumme von CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern. Abstimmung In offener Abstimmung wird dem Einbürgerungsgesuch von Marcio Miguel Lopes Cardoso mit 107 Ja zu 1-Nein-Stimmen zugestimmt. Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

**************************************** Nachdem alle Abstimmungen durchgeführt worden sind, werden die Gesuchssteller/innen sowie ihre Angehörigen wieder ins Versammlungslokal zurückgeholt. Der Gemeindeammann gratuliert allen neuen Boswiler-Bürger/innen recht herzlich zur erfolgten Einbürgerung.

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Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 898

Traktandum 8 Verschiedenes / Umfrage / Orientierung Gemeinderat Jakob Dolder orientiert über folgende Themen: Bau- und Nutzungsordnung (Gesamtrevision Nutzungsplanung)

Erfreulicherweise hat der Regierungsrat des Kantons Aargau vor wenigen Tagen (Mitte Novem-ber) die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Boswil genehmigt. Dies bedeutet, dass der neue Zonenplan sowie die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit Ausnahme der gestellten Rückweisungsanträge in Rechtskraft erwachsen ist. Nach wie vor pendent ist das Ergebnis resp. die Genehmigung der Teilzonenplanänderung. Die dazu notwendigen Gespräche sind derzeit im Gang. Ziel ist es, anlässlich der nächsten Sommer-gemeindeversammlung über einzelne offene Punkte abstimmen zu können. Damit alle offenen Punkte bereinigt werden können, wird es jedoch noch etwas länger dauern. Holzschnitzelheizung / Wärmeverbund

Mit grossem Einsatz haben Ressortvorsteherin und Immobilienspezialistin Judith Berger sowie die Leiterin der Abteilung Finanzen, Yvonne Domeisen, die Zahlen zur Erweiterung des Wärme-verbundes (Ausbau Holzschnitzelheizung) in den letzten Wochen erarbeitet. Dies wurde notwendig, weil bei der Abstimmung über den Kredit für die Erweiterung, die Aussagen und Berechnungen des externen Fachmannes doch einige Fragezeichen aufgeworfen haben.

Für die Gemeindebauten (Schulhaus, Kindergarten, Werkhof, Gemeindehaus) betrugen die Heizkosten im Jahre 2014 rund CHF 90‘000.--, 2015 CHF 84‘000, 2016 erfolgte der Ausbau und für das Jahr 2017 ergeben sich gem. Hochrechnung Aufwendungen im Umfang von rund CHF 78‘200.--. Das bedeutet, das nach dem Ausbau und dem Anschluss weiterer Wärme-kunden die Heizkosten für die Gemeinde tiefer ausfallen als vorher. Auch die Abschreibungen sind entsprechend eingerechnet.

Auf die Führung eines Eigenwirtschaftsbetriebes wird verzichtet. Auf diese Weise können die Kosten für die Heizleistungen der Gemeindeliegenschaften tief gehalten und es müssen nicht unnötige Steuergelder dafür bereitgestellt und aufgewendet werden.

Die Gemeinde trägt durch den Einsatz einer Holzschnitzelheizanlage ihren Anteil zur erneuer-baren Energie bei und unterstützt direkt den Forstbetrieb Muri, welcher auch die Waldungen der Gemeinde Boswil bewirtschaftet und somit eigenes Holz genutzt werden kann.

****************************************

Gemeinderat Peter Wyrsch orientiert über folgendes Thema: Hochwasserschutz Wissenbach

Es dürfte allen aufgefallen sein, dass es bei der Baustelle „Hochwasserschutz Wissenbach“ nicht so läuft, wie es laufen sollte. Die Arbeiten sind nach wie vor nicht abgeschlossen und auch der Installationsplatz ist immer noch in Betrieb, obwohl das ganze Projekt eigentlich schon längere Zeit beendet sein müsste.

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Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 899

Stand heute ist es so, dass der Kanton Aargau (Auftraggeber) mit der Bauunternehmung Toneatti AG ihre Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht austrägt. Der Kanton hat sämtliche Arbeiten gestoppt und alle Zahlungen an die Bauunternehmung eingestellt, weil man sich nicht einig ist über die Höhe und das Ausmass der Rapporte.

Es handelt sich dabei primär um ein Problem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, der Gemeinde sind in diesem Fall die Hände gebunden. Es bleibt nichts anderes übrig, als abzu-warten.

Der Gemeinderat Boswil hat alle Arbeiten, welche nach seiner Ansicht nach nicht zufrieden-stellend ausgeführt worden sind, beim Kanton deponiert und verlangt eine Nachbesserung. Peter Wyrsch hofft, dass an der nächsten Gemeindeversammlung weitere Informationen bekannt gegeben werden können.

**************************************** Gemeindeammann Michael Weber orientiert über folgende Themen: Projekt Feldenmoosweiher

Anlässlich der Sommergemeindeversammlung habe ich sie darüber informiert, dass der Fischerverein Boswil im 2018 sein 40 jähriges Jubiläum feiern wird.

Nebst interessanten Vereinsaktivitäten ist ein werterhaltendes Projekt vorgesehen, das durch den Fischerverein injiziert aber auch durch die Allgemeinheit mitgetragen werden muss.

Seit den frühen 60er Jahre erfreuen sich Naturverbundene, Wanderer, Fischer, Schulklassen, Biker und viele mehr an unseren Weihern mit ihren weit herum bekannten Brötlistellen im Feldenmoos.

Die Obhut und Verantwortung über die Weiheranlagen obliegt seit der Gründung am 9. Mai 1978 dem Fischerverein Boswil.

In all den Jahren, seit der Erstellung dieser Weiher, sind diese durch natürliche äusserliche Umstände stark verschlammt und in der Lebensgrundlage für viele Wassertiere stark einge-schränkt worden.

Das Sanierungskonzept sieht vor, mittels Saugbagger den Teichgrund auf eine vernünftige Tiefe abzusenken und so wieder eine gute Lebensgrundlage für Fische, Frösche, Kröten und viele weitere Schleichtiere zu bieten.

Mit einer Spezialfirma sowie Vertretern des Fischervereines ist das weitere Vorgehen im Gemeinderat besprochen worden.

Das abgesaugte Schlammmaterial wird in grosse, wasserdurchlässige Schläuche gepumpt, welche seitlich entlang der Waldstrassen verlegt werden.

Nach einer längeren Trocknungsphase wird das Schlammmaterial dann als feste Substanz auf Grossverteiler verladen und je nach Vegetationsphase auf umliegende Felder in den „Berg-matten“ verteilt.

Dem Gemeinderat wird nach erfolgter Bereinigung der Ausgangslage eine verbindliche Offerte vorgelegt, welche dem Stimmvolk an der Sommergemeinde 2018 als Kreditantrag zur Abstim-mung gebracht wird.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 900

Resultate Altlastensanierung

An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2015 haben sie einem Kredit für die techni-sche Untersuchung belastete Standorte in der Höhe von CHF 132‘000 zugestimmt.

Heute kann ich sie wie folgt informieren:

In allen fünf zur Beurteilung gekommenen Standorten wurde der Oberboden, Unterboden sowie allfälliges Grundwasser mittels Baggerschlitzen, Handaufschlüssen, Bachwasserbeprobungen und Bodenanalysen beurteilt.

Haldenhof / Sentenhof / Strittmatte

− weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig − bleiben im Kataster eingetragen − aktuelles Datenblatt wird entsprechend angepasst

Hoomoos / Hoomoosächer

− Bestätigung der historischen Untersuchung betr. Ablagerungen von Siedlungs- / Industrie-/ und Bauschuttabfällen

− keine Besonderheiten im Abströmbereich Grundwasser − in einer Bodenprobe wurden die Richtwerte leicht überschritten − Prüfwerte und Sanierungswerte wurden nicht annähernd erreicht − weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig − bleiben im Kataster eingetragen − aktuelles Datenblatt wird entsprechend angepasst Neue Kommission Verwaltung- und Schulraumplanung

Um unsere Gemeinde frühzeitig auf Veränderungen und neue Gegebenheiten infolge kontinu-ierlichem Wachstums vorzubereiten, hat der Gemeinderat im Frühjahr 2017 die neue Kommissi-on Verwaltung- und Schulraumplanung geschaffen.

Der Auftrag dieser Kommission ist, Boswil in Sachen Verwaltung und Schulraum für die nächsten 25 bis 30 Jahre vorzubereiten, die bestehenden Räumlichkeiten zu erfassen und zu analysieren und Platzbedürfnisse, ausgerichtet für die nächste Generation zu schaffen.

Ziel ist, Ihnen im Sommer 2018 ein Konzept vorzustellen, welches unsere Verwaltung wie auch die Schulräume sowie Freizeiträume (Turnhallen) komprimiert, zentrumsnah und zukunfts-orientiert eingebunden werden können.

Die Kommission besteht aus:

• Gemeindeammann Michael Weber (Kommissionspräsident) • Vizeammann Liliane Kappeler (Verantwortung Schule) • Verwaltungsleiter Daniel Wicki (Verantwortung Verwaltung) • Reto Trottmann (Verantwortung Seite Schulpflege) • Stefan Hegi (Verantwortung Architektonische Begleitung)

Page 29: G E M E I N D E B O S W I L · sowie der Regie auf der Empore. Herzlichen Dank ihnen allen, dass sie sich Zeit nehmen und sich mit ihrem Interesse heute über die traktandierten Geschäfte

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 901

Vorinformation Sanierung Wege und Plätze rund um die Katholische Kirche Boswil

An der Kirchgemeindeversammlung vom 14. November 2017 ist der Verpflichtungskredit über CHF 800'000.-- für die Sanierung der Wege, Plätze, Entwässerungen und Werkleitungen beim Kirchenareal genehmigt worden.

Die Dringlichkeit dieses Vorhabens wurde beschleunigt, da eine Nachbarsparzelle am Kirchen-hügel demnächst überbaut wird.

Da Strassen und Wege sowie das Friedhofwesen teilweise Gemeindesache ist, wird sich die Einwohnergemeinde an den Gesamtkosten von ca. CHF 1'600'000.-- mit einem Betrag von rund ca. CHF 300'000.-- beteiligen müssen.

Dies wird mit einem Verpflichtungskredit an der Sommergemeinde 2018 traktandiert. Verabschiedung Gemeinderätin Judith Berger

…drei Amtsperioden… 12 Jahre… 4‘380 Tage Lebenszeit für die Allgemeinheit im Einsatz…

Am 1. Januar 2006 hat Judith Berger ihr Amt als Gemeinderätin angetreten und konnte in ihrer 12-jährigen Gemeinderatszeit viele prägende Geschäfte und Aufgaben begleiten.

Judith trat ihr Amt als Vertreterin der SVP und die entsprechenden Verantwortlichkeiten nach dem Rücktritt von Ruedi Wiederkehr an und hat mit ihrem Wissen und Können umsichtig sowie mit dem nötigen Weitblick ihre Verantwortung wahrgenommen.

In ihren ersten Gemeinderatsjahren war Judith für das Ressort Bauwesen zuständig und konnte wegweisende Projekte aufgleisen und diese auch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

Stellvertretend für die vielen Projekte, die Judith Berger zusammen mit den Gemeinderats-mitgliedern ausgearbeitet und zur Realisation brachte, seien erwähnt:

• Einzonung von Industrieland in den Gemeinden Boswil und Bünzen für den Ausbau des Betrieb Standortes Swisspor, Alporit AG.

• Projektvorbereitung Kanalisation Bahnhofstrasse. • Renovation mit Erweiterung des Gemeindehauses. • Vorbereitung und Projektvorstellung Kreisel Vorstadt mit entsprechendem Kreditantrag. • Realisierung Lärmschutzwände Ritziziel, Rigiblick und Riedmatt.

Nach der Übernahme des Ressort Soziales hat sich Judith umsichtig und fair mit den verschiedensten Sozialfällen auseinandergesetzt und mit ihrer Erfahrung aus ihrem Berufsalltag wie auch als Mutter von drei Buben die nötigen Entscheide vorbereitet.

In ihren Verantwortungsbereich fiel ab Februar 2016 auch die Betreuung der zugewiesenen „Asylbewerber“ in unserer Gemeinde.

Die Verantwortung im Bereich Soziales bedingt viel Fachwissen und auch die nötige Härte, welche Judith, zusammen mit der Verwaltung bravourös meisterte.

Judith, für Deinen Einsatz zu Gunsten der Boswiler Bevölkerung recht herzlichen Dank.

Es ist gut zu wissen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, mehr zu leisten als gefordert ist.

Wir alle entlassen Dich per 31. Dezember 2017 aus der Verantwortung als Gemeinderätin und wünschen Dir in deiner neu gewonnenen Freizeit viel Angenehmes und Freude.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 902

In verschiedenen Gesprächen und auf verschlungenen Umwegen hat der Gemeinderat heraus-gefunden, was unsere Judith als Erstes am liebsten einmal tun würde: Sie wünscht sich einmal mit der ganzen Familie in einem Flugzeug zu sitzen und irgendwo in Europa zu landen und ganz entspannt, ohne Sitzungen, ohne Verantwortung und ohne daran zu denken, ob schon alles erledigt ist, die Gemeinsamkeit mit der Familie zu geniessen. Verabschiedung Kommissionsmitglieder

Alle auf Ende der Amtsperiode zurückgetretenen 23 Kommissionsmitglieder und Funktionäre werden zu Beginn des neuen Jahres vom Gemeinderat zu einem Abschiedsessen mit Würdigung ihrer Tätigkeiten eingeladen. Ehrung von Valentin Keusch (vorgenommen von Gemeinderat Jakob Dolder)

Seit ein paar Jahren werden in unregelmässigen Abständen Personen, welche sich für die Gemeinde Boswil verdient gemacht haben, geehrt. Es handelt sich dabei oft um Personen, die man nicht an der „Front“ sieht, sondern welche im Hintergrund für die Gemeinde, einen Verein oder sonst wo wichtige Arbeiten leisten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, anlässlich der heutigen Gemeindeversammlung Valentin Keusch von der Schützengesellschaft zu ehren.

Seit nunmehr 20 Jahren ist er für die Juniorenbetreuung bei der SG Boswil verantwortlich. Er hat in den letzten Jahren mit der SG Boswil etliche Erfolge feiern dürfen. Viele erste, zweite und dritte Plätze an Wettkämpfen schmücken das Palmares der erfolgreichen Juniorenarbeit der letzten Jahre. Und in diesem Jahr hat es in einer der Junioren-Kategorien gar zum Schweizer-meister-Titel gereicht!

Valentin Keusch ist einer, der sich einsetzt, immer wieder nachfragt, nicht einfach klein beigibt, wenn er Werbung für Neumitglieder macht. Dieser Aufwand ist immens, hat sich aber gelohnt. Die vielen Erfolge, welche die Junioren der SG Boswil erzielt haben, sind zu einem sehr grossen Teil der Verdienst von Valentin Keusch. Herzliche Gratulation! (Applaus aus der Versammlung) Weitere Wortmeldungen aus der Versammlung

Keine Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am: Mittwoch 6. Juni 2018 Der Durchführungsort wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Ihnen allen wünscht der Gemeinderat für die kommende besinnliche und entschleunigende Adventszeit alles Gute und viel Erholung.

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Boswil

Sitzung vom Dienstag, 28. November 2017

Seite 903

Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie alle Gäste sind im Anschluss im Foyer ganz herzlich zu einem Apéro eingeladen. Alle Ortsbürgerinnen und Ortsbürger werden gebeten im Versammlungslokal zu verbleiben, damit die traktandierten Geschäfte der nachfolgenden Ortsbürgergemeindeversammlung zügig behandelt werden können. Namens der Einwohnergemeindeversammlung

Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: Michael Weber Daniel Wicki