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Grundwasserbelastung durch die Kalihalde Niedersachsen-Riedel W. Scholz 19.03.2012 Seite 1 Gemeinde Wathlingen Untersuchung über die „Grundwasserbelastung durch die Kalihalde des Werkes Niedersachsen-Riedel“ Grafische Darstellung und Auswertung der vorhandenen Analysenwerte Antrag auf Prüfung durch das Bergamt 19. März 2012 Wolfgang Scholz, Dipl. Ing. Gemeinde Wathlingen

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Grundwasserbelastung durch die Kalihalde Niedersachsen-Riedel

W. Scholz 19.03.2012 Seite 1

Gemeinde Wathlingen

Untersuchung über die

„Grundwasserbelastung durch die Kalihalde des Werkes

Niedersachsen-Riedel“

Grafische Darstellung und Auswertung der vorhandenen Analysenwerte

Antrag auf Prüfung durch das Bergamt

19. März 2012 Wolfgang Scholz, Dipl. Ing. Gemeinde Wathlingen

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Grundwasserbelastung durch die Kalihalde Niedersachsen-Riedel

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Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung.................................................................................................................................. 3 1. Versickerung von Haldenlauge in den Untergrund ......................................................................... 4 2. Anmerkungen ................................................................................................................................. 4 3. Oberflächennahe Beeinflussung des Grundwassers durch Versickerung ....................................... 4 4. Lage der Brunnen ........................................................................................................................... 5 5. Grundsätzliches zur Laugeversenkung von 1997 bis 2010 .............................................................. 5

5.1. Beantragte und genehmigte Schluckmengen ......................................................................... 6 6. Aussagen zur Verdunstung der Haldenlauge, zur Versenkung und zur Haldenabdichtung ............ 6

6.1. Aussagen zur Verdunstung der Haldenlauge .......................................................................... 6 6.2. Aussagen zur Versenkung ....................................................................................................... 7 6.3. Aussagen zur Haldenabdichtung ............................................................................................ 8

7. Auswertung der aus den Akten bekannten Analysenwerte ........................................................... 8 7.1. Bemerkungen ......................................................................................................................... 8 7.2. Messstelle GWM 1 ................................................................................................................. 8 7.3. Messstelle GWM 3 ................................................................................................................. 9 7.4. Messstelle GWM 4 ................................................................................................................. 9 7.5. Messstelle GWM 5 ............................................................................................................... 10 7.6. Fazit der Betrachtung GWM 1, GWM 3 und GWM 4 ............................................................ 10

8. Messstelle B22 ............................................................................................................................. 11 9. Salzsprünge der Messstellen B22, GWM 1, GWM 3, GWM 4 ....................................................... 12

9.1. Anmerkung ........................................................................................................................... 12 9.2. Definition Salzsprung laut Golder ......................................................................................... 12 9.3. Messstelle B22 ...................................................................................................................... 12 9.4. Messstelle GWM 1 ............................................................................................................... 12 9.5. Messstelle GWM 3 ............................................................................................................... 12 9.6. Messstelle GWM 4 ............................................................................................................... 12 9.7. Auswertung der Salzsprünge ................................................................................................ 12

10. Messstelle Haldengraben, Analysen der Haldenlauge .............................................................. 13 11. Schlussfolgerung ....................................................................................................................... 13

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Zusammenfassung Verfügbaren Analysen aus den Messbrunnen im Bereich der Halde Wathlingen wurden grafisch ausgewertet, um Veränderungen im Grundwasserkörper deutlich zu machen. Die grafischen Darstellungen, nach der örtlichen Lage der Messstellen im Anstrom, Abstrom oder seitlich zur Halde zeigen eine oberflächennahe Beeinflussung des Grundwassers. Die grafischen Darstellungen über einen größeren Zeitraum (Versenkung von Lauge von 1997 bis 2010) zeigen, dass je nach Lage der Brunnen im Bereich der Halde eine Beeinflussung der Grundwasserschichtung vorliegt und damit die Gefahr eines Anhebens des Salzsprungs besteht. Auffällig ist die Korrelation mit der versenkten Laugemenge aber auch unkontrolliert versickernde Haldenlauge beeinflusst den Grundwasserkörper. Die K+S Bewertungen der jährlich von der Eigenüberwachung durchgeführten Versenkbeobachtung kommen für 1998, wie auch in anderen Jahren, beispielhaft zu folgendem Schluss: “Die 1998 gewonnenen Daten belegen, daß sich im beobachteten Abschnitt des Aquifers die bekannten hydrochemischen Verhältnisse nicht verändert haben.“ Diese Behauptung von K+S, Veränderungen seien nicht zu beobachten, lässt sich auf Grund der vorliegenden grafischen Auswertungen nicht aufrechterhalten. Im lang- und mittelfristigen Trend besteht die Gefahr einer Grundwasserversalzung oberhalb des Salzsprungs bzw. die Gefahr eines Anhebens des Salzsprungs. Verwiesen wird auf den Anhang III und IV der Grundwasserverordnung vom 12. November 2010. Für die Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends wird hier von der Häufigkeit der Kontrollen und den Überwachungsstellen gefordert, dass sich steigende Trends mit hinreichender Zuverlässigkeit und Genauigkeit von natürlichen Schwankungen unterscheiden lassen. Die heutige Grundwasserüberwachung der K+S entspricht nicht den oben genannten Anforderungen. Die wenigen bestehenden Brunnen und auch die Messungen sind dafür nicht ausreichend. Forderung der Gemeinde: Der Grundwasserkörper im Bereich der Halde muss gemäß Anhang II der Richtlinie 2000/60/EG als gefährdet eingestuft und damit entsprechend überwacht werden. Die Gemeinde verweist auf den Abschlussbetriebsplan für das Kali- und Steinsalzbergwerk Niedersachsen-Riedel - Antrag vom 06.10.2005 -B/S-Sch/Me – und den darin enthaltenen Hinweis. Auszug Beginn:

Hinweise Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) behält sich vor, jederzeit weitere Nebenbestimmungen festzusetzen, sofern sich dies aus arbeitssicherheitlichen, drittschützenden oder umweltrechtlichen Gründen ergibt.

Auszug Ende Die Gemeinde Wathlingen beantragt aus umweltrechtlichen Gründen eine Prüfung der vorliegenden Auswertungen und eine Neubewertung der an K+S erteilten Genehmigungen. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Gefahr einer Versalzung des Oberflächen- und des Grundwassers zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Geeignete Lösungsvorschläge wurden in der - Stellungnahme der Gemeinde Wathlingen zum „Konzept Nachnutzung / Rekultivierung der Haldengelände“ der K+S für das Werk Niedersachsen-Riedel - vorgelegt.

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1. Versickerung von Haldenlauge in den Untergrund Auf die vermutliche Versickerung von Haldenlauge wird in der „Stellungnahme zum Nachnutzungskonzept der K+S für das Haldengelände“ hingewiesen. Die Vermutung wird dort im Detail begründet und Vorschläge zur Reduzierung der Versickerung gemacht.

2. Anmerkungen Als Kriterium für einen Einfluss von Haldenlauge durch Versickerung oder durch Versenkung der Lauge in den Caperock wird das Na/K-Verhältnis der Lauge verwendet. Das Haldenmaterial ist als Produktionsrückstand an Kalium abgereichert, deshalb ergibt sich als Merkmal ein höheres Na/K-Verhältnis.

3. Oberflächennahe Beeinflussung des Grundwassers durch Versickerung Die nachfolgenden Anlagen 1 bis 4 belegen, mit Messdaten aus dem Jahr 2002, dass eine Beeinflussung des Grundwassers, je nach Lage der Brunnen zur Halde, durch Versickerung gegeben ist. Leider liegen keine weiteren aktuellen Daten von geeigneten Messbrunnen vor. Im Prinzip gibt es nur 3 Messbrunnen B22, GWM 1 und GWM 5 im Abstrom der Halde. Nur die Brunnen B22 und GWM 1 erlauben tiefenselektive Messungen, die GWM 5 erlaubt nur die Messung in 4 m Tiefe. Für GWM 1, haldennah im Abstrom, liegen nur für das Jahr 1999 (Chlorid 630 mg/l) und für 2000 (Chlorid 630 mg/l) oberflächennahe Messungen aus einer Tiefe von 3,6 m vor, danach wurde auf diese selektive Messung in den Analysenprotokollen unverständlicher Weise verzichtet. Die Anlage 1a, Datei „Analysen 2000 und 1999.pdf“, zeigt für die Messstelle GWM 1 die Natrium- und die Kaliumwerte sowie das Na/K Verhältnis. Auffällig ist das relativ hohe Na/K-Verhältnis in den beiden Jahren, Daten der Folgejahre stehen nicht zur Verfügung. Die Anlage 1b, Datei „Analysen GWM 5.ppt“, zeigt für die Messstelle GWM 5 die Natrium-, die Kalium- und die Chloridwerte sowie die Leitfähigkeit. Zwischen Haldenfuß und Messstelle liegen ca. 190 m, deshalb müssen einige Faktoren neu bewertet werden. Welchen Einfluss hat dieser Abstand:

Führt der versickernde Regen auf der gesamten Strecke zu einer Verfälschung der Ergebnisse?

Wie ist die Sinkgeschwindigkeit der Haldenlauge (Dichte ca. 1,1 g/cm3) zu bewerten? Die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers ist sehr gering, bis das oberflächennahe Grundwasser die GWM 5 erreicht hat, kann die Haldenlauge in tiefere Zonen abgesunken sein. Wenn die Sinkgeschwindigkeit nur ca. 2 % der Fließgeschwindigkeit entspricht, dann sinkt die Haldenlauge um ca. 4 m ab bevor die GWM 5 erreicht wird.

Es sollte ein wissenschaftlicher Nachweis geführt werden, ob die genannten Einwände berechtigt sind. Es muss noch einmal erwähnt werden, dass die Daten der GWM 1 leider nicht zur Verfügung stehen, diese Messstelle ist haldennah und die oben genannten Einflüsse treten nicht auf. Die Anlage 2, Datei „Analysen als F Chl Leit Dist.pdf“, zeigt die Chloridmenge, die Leitfähigkeit und die Entfernung als Funktion der Lage zur Halde. Die Messstellen sind durch die Nummerierung an der horizontalen Achse gekennzeichnet. Die Zuordnung der Nummern zu den Messstellen zeigt die Seite 2 und 3. Die Anlage 3, Datei „Analysen als F der Lage.pdf“, zeigt die Natrium- und die Kaliummenge als Funktion der Lage zur Halde. Die Messstellen sind durch die Nummerierung der horizontalen Achse gekennzeichnet. Die Zuordnung der Nummern zu den Messstellen zeigt die Seite 2 und 3. Die Anlage 4, Datei „Analysen als F Na K.pdf“, zeigt das Na/K-Verhältnis als Funktion der Lage zur Halde. Die Messstellen sind durch die Nummerierung der horizontalen Achse gekennzeichnet. Die Zuordnung der Nummern zu den Messstellen zeigt die Seite 2 und 3.

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4. Lage der Brunnen GWM 1: Die Messstelle liegt seitlich, westlich vom Versenkbrunnen, im Abstrombereich der Halde,

jedoch nicht in Abstromrichtung vom Versenkbrunnen, der Abstand zum Versenkbrunnen beträgt ca. 100 m, der Abstand zur Halde beträgt ca. 30m.

GWM 3: Die Messstelle liegt östlich von der Halde im Anstrombereich zum Versenkbrunnen, jedoch im Einflussbereich der Halde. Der Abstand zum Versenkbrunnen beträgt ca.200 m, der Abstand zur Halde beträgt ca. 30m. Dokument: Erstbeprobung der Grundwassermeßstellen zur Versenkbeobachtung Juli/August 1997 Auszug Beginn: „Die GWM 3 wurde im Bereich des Grundwasseranstromes der Halde abgeteuft. Die Messstelle ist 33,5 m tief. Die Filterstrecke befindet sich im Teufenbereich von 10,5 m bis 32,5 m rel. u. GOK.“ Auszug Ende Anmerkung: Die Aussage „Grundwasseranstrom“ ist nicht ganz korrekt, die Messstelle liegt östlich von der Halde, noch im Einflussbereich der Halde. Leider fehlt südlich im unbelasteten Anstrombereich der Halde eine entsprechende Grundwassermessstelle, die tiefenabhängig, vergleichende Analysen erlaubt. Die Messstellen GMS 6 und GMS 7 sowie die Brunnen 246 und H53 erlauben keine tiefenselektiven Messungen.

GWM 4: Die Messstelle liegt nordöstlich, seitlich zum Abstrom der Halde. Der Abstand zur Versenkstelle beträgt ca. 150 m, der Abstand zur Halde beträgt ca. 200m. Es ist unverständlich, warum die Messstelle nicht direkt im Abstrom gewählt wurde.

GWM 5: Die Messstelle GWM 5 liegt direkt im Abstrom der Halde. 2003 neu eingerichtet, erlaubt sie keine tiefenselektive Messung, die Teufe liegt bei 4 m, sie erfasst deshalb nur das oberflächennahe Grundwasser. Der Abstand zu den Versenkbrunnen beträgt ca. 270 m, der Abstand zur Halde beträgt ca. 190m.

5. Grundsätzliches zur Laugeversenkung von 1997 bis 2010 In der Zeit von Januar 1997 bis Dezember 2010 wurden insgesamt 383.900 m3 Haldenlauge versenkt (kleine Abweichungen in den Mengen sind möglich, da die Angaben in den K+S Unterlagen manchmal etwas voneinander abweichen).

1997 kam es zu einem Ausnutzen der Maximalmengen.

Am 18.07. und 01.08.2002 kam es in der Folge von Starkregen zu einem Überlaufen des Haldengrabens und zu einer erhöhten Laugeversenkung von 76.000 m3 gegenüber den Vorjahren im Durchschnitt mit ca. 32.000 m3. (siehe 12.03.2002: Winfried Koszarek

[[email protected] Dienstag, 12. März 2002 08:31 [email protected] Re:Haldenwasserversenkung Halde

Niedersachsen) In 2003 wurden im Januar und Februar große Mengen versenkt (Anlage 5, siehe Datei

„Versenkmengen pro Monat 2003.pdf“)

Auch in 2005 kam es auf Grund von hohen Niederschlägen zu einer verstärkten Laugeversenkung (Anlage 6, siehe Datei „Versenkmengen pro Monat 2005.pdf“).

Entscheidend ist, dass innerhalb kurzer Zeit Laugemengen versenkt wurden, die teilweise über den beantragten und genehmigten Einleitmengen und auch über den getesteten drucklosen Schluckmengen lagen. Auf Grund dieser Ereignisse wurden in 15.08.2002 höhere Versenkmengen beantragt und auch genehmigt. Es ist die Frage zu stellen, ob diese erhöhten Mengen eine Erklärung für die unterschiedlichen Einflüsse in der Grundwasserschichtung ergeben (siehe nachfolgende Ausführungen).

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5.1. Beantragte und genehmigte Schluckmengen Dokument: 30.01.1997 ANTRAG auf Erlaubnis nach § 10 NWG in Verbindung mit § 31 NWG zum Zwecke der geregelten Versenkung des anfallenden Rückstandshaldenwassers des Werkes Niedersachsen Riedel in den Untergrund für eine Dauer von 20 Jahren) Auszug Beginn: „Beantragt wird die Versenkung von

Q = 1,736 l/s Q = 12,499 m3/2 h Q = 150 m3/d, Q = 46.000 m3/a, wobei für extreme Situationen eine Versenkung von Q max = 2,894 l/s Q max = 20,833 m3/2 h, Q max = 250 m3/d, Q max =7.000 m3/28d, für eine maximale Zeitdauer von 28 Tagen beantragt wird.“

Auszug Ende Dokument: Bewertung der Versenkbohrung I /96 an der Halde Wathlingen des Werkes Niedersachsen-Riedel, August 1996, Bearbeiter: Dr. Silvio Zeibig, Dr. Wolfgang Sessler Auszug Beginn:

Ergebnisse des Versenkversuchs Der Versenkversuch mit Haldenwasser wurde am 07.08.1996 um 9.17 Uhr begonnen und umfaßte eine Zeitdauer von 24 Stunden. Die Ergebnisse des Versenkversuchs sind in den Anlagen 3 und 4 dargestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, daß

die Versenkrate über den gesamten Zeitraum des Versenkversuchs stets größer als 10 m3/h war und zwischen 10,5 und 13,3 m3/h lag,

eine Druckbeaufschlagung nicht erforderlich war, da ein Unterdruck von - 0,4 bar auftrat und

über den Versenkzeitraum von 24 Stunden insgesamt 291,90 m3 Haldenwasser versenkt wurden.

Somit wurde die Zielstellung erfüllt, einen Bereich im Hutgestein über dem Salzstock zu finden, der mindestens 10 m3/h Haldenwasser aufnimmt.

Auszug Ende Für die Beweissicherung zur Haldenversenkung sind 3 Grundwassermessstellen (GWM 1, GWM 3 und GWM 4) vorgesehen, zwei im Abstrom- und eine im Zustrombereich. Nur bei diesen Brunnen sind neben dem Brunnen B22 tiefenselektive Messungen des Grundwassers möglich. Eine weitere Messstelle die GWM 5 wurde 2003 im Abstrom der Halde eingerichtet, tiefenselektive Messungen sind allerdings nicht möglich, die Teufe liegt bei 4m.

6. Aussagen zur Verdunstung der Haldenlauge, zur Versenkung und zur Haldenabdichtung

6.1. Aussagen zur Verdunstung der Haldenlauge Dokument: NLfB Sicherheitsbetrachtung für die Kali-Rückstandshalde Niedersachsen-Riedel in Wathlingen, Ihr Schreiben 11.1-16/98-B II f2.2.6.1.2-X vom 15.4.1999 - Unsere Besprechung am 23.8.1999 im NLfB/Hannover vom 28.121999 Auszug Beginn:

„3. Wasserhaushalt Eine Bilanzierung des Wasserhaushaltes auf der Grundlage von gemessenen Werten der jährlich anfallenden Haldenabwassermenge liegt bisher nicht vor. Aufgrund der Ergebnisse des wissenschaftlichen Begleitprogrammes (WBP) zur Abdeckung der Halde Sigmundshall muss

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davon ausgegangen werden, dass der im Haldengutachten ermittelte Verdunstungsanteil von 87,7% weitaus zu hoch ist. Nach dem Ergebnis der im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogrammes für den Bezugszeitraum 1.8.1997 bis 31.1.1998 vorgenommenen Bilanzierung [2] gelangt bei der Halde Sigmundshall der weitaus überwiegende Teil des Niederschlagswassers in den Abfluss. Legt man diese noch vorläufigen Ergebnisse zugrunde, stünde für eine Versickerung von Haldenabwasser in den Untergrund nur eine sehr geringe Menge zur Verfügung. Nach Angaben von K+S [1] wurden im Zeitraum vom 17.1.97 bis 31.1.98 27858 m3 Haldenabwasser in das Hutgestein versenkt. Über den Verbleib der Differenzmenge zur rechnerischen Niederschlagsmenge von 166000 m3 liegen uns keine Angaben vor. Die Bestimmung des jährlich anfallenden Haldenabwassers ist daher zwingende Voraussetzung für eine abschließende Beurteilung der Wasserhaushaltssituation.“

Auszug Ende Schon in der „Gutachtliche Stellungnahme zu den geologisch-hydrogeologischen Aspekten der Sicherheitsbetrachtungen an Rückstandshalden Prof. Lüttig vom 20.12.1990“ wird auf die angenommene hohe Verdunstungsrate von 87,7% hingewiesen und eine wissenschaftliche Untersuchung gefordert. Die oben angesprochene Notiz des NLfB nimmt wahrscheinlich Bezug auf die Stellungnahme Prof. Lüttig, da der gleiche Wert genannt wird. K+S lieferte bis zum 10.07.2008 keine ausreichende Erklärung zur Verdunstung. In dem K+S Konzept zur Nachnutzung steht dann folgende Begründung: Auszug Beginn:

Auszug Ende Anmerkung: Bei nur 1% Tonanteil im Haldenmaterial ist die von K+S gelieferte Begründung nicht sehr überzeugend, an der Halde wurde nie ein wissenschaftlicher Nachweis geführt. Die unter Pkt. 1 genannte Stellungnahme belegt die Annahme von Prof. Lüttig.

6.2. Aussagen zur Versenkung Dokument: 13.07.1998, Golder: Hydrogeologische Gutachten, Seite 33 Auszug Beginn:

„Auch die langfristige Versenkung von Haldenwässern hat möglicherweise einen Einfluß auf die Süß-/Salzwassergrenze.“

Auszug Ende Dokument: Interner Besprechungsvermerk vom 23.01.2002 Auszug Beginn:

„Zusammenfassend weist das NLfB daraufhin, dass alle vorhandenen Optionen der Entsorgung des Haldenwassers mit ihren Vorteilen und Risiken verglichen werden müssen. Es schlägt vor, die Versenkung des Haldenwassers in die Stagnationszone im Quartär zu prüfen. Hier sind die Durchlässigkeitsbeiwerte mit 6 x 10 -3 bis 1 x 10 -3 m/s zwar geringer als im Caprock, aber dennoch akzeptabel. Vorteil wäre, dass das versenkte Wasser in einem Bereich eingeleitet

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würde, welcher hinsichtlich seiner Dichte vergleichbar der des Versenkmediums wäre anstatt wie bei einer Versenkung in den Caprock aufgrund der geringeren Dichte nach oben zu steigen. Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass durch die Versenkung des Haldenwassers die Grenzschicht Salz-/Süßwasser angehoben werden kann.“

Auszug Ende

6.3. Aussagen zur Haldenabdichtung Dokument: Bergamt an NLfB, Stellungnahme zum Rahmenbetriebsplan Aufhaldung, vom 29.12.1988 Auszug Beginn:

„Wie Ihnen bekannt ist, sind die Rückstandshalden des Kali - und Steinsalz - Werkes Niedersachsen-Riedel mit einer auf dem Boden aufgetragene Tonschicht nach unten nicht abgedichtet, weil nach langjähriger Erfahrung die frisch aufgeschütteten Haldenböschungen angeblich kaum Niederschlagswasser abgeben. Das wird auf den relativ hohen Tonanteil des Kalirückstands zurückgeführt, der angeblich ein hohes Wasserverbindevermögen besitzt.“

Auszug Ende Anmerkung: Eine Bohrung durch Prof. Lüttig sollte 1990 eine Abdichtung unter der Halde belegen. Diese Bohrung wird später dann immer wieder als Beweis für eine Abdichtung angeführt. Der Haldenkörper war an der Bohrposition 50,45 m hoch. Direkt unter dem Abraum wurde das „Alte Stratum", also die frühere Mutterbodenschicht mit Pflanzenresten und anthropogenen Beimengungen angetroffen. Darunter wurden überwiegend schluffige,teils lehmige Feinsande mit ca. 5 m erbohrt. Da der alte Mutterboden über schluffigem Feinsand liegt, ist dies eine natürliche Schichtung und keine vom Betreiber eingebrachte Dichtung. Der Bereich ist als „durchlässig" (ggfs. als „durchlässig" und „gering durchlässig") zu bezeichnen. Diese Schicht hemmt die Ausbreitung von Wasser, ist jedoch nicht als Dichtung zu bezeichnen. Man kann also davon ausgehen, dass die Halde gegenüber dem Grundwasser nicht genügend abgedichtet ist. Kann K+S belegen, dass das Haldengelände mit einer Tonschicht abgedichtet ist, bzw. kann K+S das wenigstens für die neueren Teile der Halde belegen? Es ist anzunehmen, dass der Verzicht auf eine Basisabdichtung, das beim Anlegen der Halde übliche Verfahren im Bergbau gewesen ist. Üblich auch deshalb, weil zu dem Zeitpunkt noch kein entsprechendes Bewusstsein für die Problematik einer Versalzung vorhanden war.

7. Auswertung der aus den Akten bekannten Analysenwerte

7.1. Bemerkungen Die Daten wurden überwiegen den K+S Versenkbeobachtungen entnommen und grafisch dargestellt. Ausgewertet wurden Natriumgehalt, Kaliumgehalt und das Na/K-Verhältnis, welches als Merkmal für die an Kalium abgereicherte Haldenlauge gilt, und teilweise die Leitfähigkeit. Die Datenquelle ist mit einem Buchstaben oder einer Kombination aus Buchstaben und Ziffer gekennzeichnet und damit nachvollziehbar. Die Anlage 7, Datei „Quellenangaben.pdf“ ordnet über die Kennzeichnung die entsprechende Datenquelle zu.

7.2. Messstelle GWM 1 Die Anlage 8, Datei „Analysen GWM 1.pdf“, zeigt die Auswertung für die Messstelle GWM 1. Die Anlage 8.1 zeigt die absoluten Werte für Natrium, Kalium und die versenkten Laugemengen in 15m Tiefe. Über einen Zeitraum von 2000 bis 2010 sind eine Erhöhung des Natriumanteils und eine Verringerung des Kaliumanteils zu erkennen.

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Die Anlage 8.2 zeigt das Na/K-Verhältnis für die Tiefen 10, 15, 25, 35 und 41 m für die Jahre 1998 bis 2010. Übersichtshalber wurden nur die Jahre 1998, 2002, 2007 und 2010 dargestellt. Die übrigen Jahre folgen dem gleichen Trend. In den Tiefen 15 m, 35 m und 41 m zeigen sich deutliche Erhöhungen des Na/K-Verhältnisses. Für die Tiefe von 25 m ergibt sich für das Jahr 2010 ein Wert, der aus dem Rahmen fällt (d.h. der zu niedrig ist), während für die anderen Jahre der 25 m-Messwert dem allgemeinen Trend folgt. Die deutlichsten Veränderungen ergeben sich im Bereich von 15 m Teufe, hier steigt das Na/K-Verhältnis von 4,5 im Jahr 1998 auf 18,7 im Jahr 2010. Auch die 35 m Teufe zeigt eine Änderung in der gleichen Größenordnung. In 10 m Teufe ergeben sich fasst keine Änderungen. Abschließend bleibt zu sagen, dass die Veränderungen in 15, 25, 35 und 41 m Tiefe wahrscheinlich auf die Versenkung zurückzuführen sind. In 3,6 m Teufe wurde, wie bereits oben erwähnt, unverständlicherweise im Jahr 2000 zum letzten Mal ein Na/K-Verhältnis von 12,0 gemessen. Bei der Beurteilung muss auch berücksichtigt werden, dass der Ringgraben erst 1996/97 mit Folie ausgelegt wurde und lokale Fehlstellen im Haldengraben zu vermuten sind. Damit könnten Leckagen im Haldengraben und durch die Halde versickerndes Haldenwasser durchaus zu höheren Na/K-Verhältnissen in der Tiefe von 15 m führen. Die Anlage 8.3 zeigt die Versenkmengen und die Na/K-Verhältnisse in 15 m und 25 m Tiefe. Dokumentiert werden die hohe Versenkrate in 2002 und der Anstieg der Na/K-Verhältnisse in den angegebenen Tiefen. Es zeigt sich deutlich die Korrelation der Versenkmengen mit den Na/K-Verhältnissen. Die Anlage 8.4 zeigt die kumulierten Versenkmengen und die Änderung der Na/K-Verhältnisse für 15 m, 25 m, 31 m und 41 m Tiefe.

7.3. Messstelle GWM 3 Die Anlage 9, Datei „Analysen GWM 3.pdf“, zeigt die Auswertung für die Messstelle GWM 3. Die Anlage 9.1 zeigt die absoluten Werte für Natrium, Kalium und die versenkten Laugemengen in 25 m Tiefe. Über den betrachteten Zeitraum von 1997 bis 2010 ist eine kontinuierliche Verringerung des Kaliumanteils zu erkennen. Die Anlage 9.2 zeigt das Na/K-Verhältnis für die Tiefen 10, 15, 25, und 33 m. In den Tiefen 25 m und 33 m zeigt sich eindeutig eine Erhöhung des Na/K-Verhältnis über den Zeitraum von 1998 bis 2010. Für die Tiefe 15 m ergibt sich keine Veränderung. Die deutlichsten Veränderungen ergeben sich im Bereich von 25 m Tiefe hier steigt das Na/K-Verhältnis von 2,8 im Jahr 1998 auf 27,1 im Jahr 2010. Im Bereich von 33 m Tiefe steigt das Na/K-Verhältnis von 3,8 im Jahr 1998 auf 12,4 im Jahr 2010. Die Veränderungen in 25 und 33 m Tiefe sind wahrscheinlich auf die Versenkung der Lauge zurückzuführen. Dass die Veränderung im Anstrom zum Versenkbrunnen nachzuweisen ist, ist ungewöhnlich, denkbare Erklärungen könnten sein:

eine Druckbeaufschlagung bei der erhöhten Laugeversenkung,

nicht übersehbare Strömungsverhältnisse in und oberhalb der Stagnationszone oder

Einwirkungen der Halde durch Versickerung. Die Anlage 9.3 zeigt die kumulierten Versenkmengen und die Änderung der Na/K-Verhältnisse für 15 m, 25 m und 33 m Tiefe. Besonders ausgeprägt ist der Anstieg in 25 m Tiefe. Die Werte für 10 m Tiefe sind nicht dargestellt, deren Verlauf entspricht der 15 m Tiefe.

7.4. Messstelle GWM 4 Die Anlage 10, Datei „Analysen GWM 4.pdf“, zeigt die Auswertung für die Messstelle GWM 4. Es ist unverständlich, warum die Messstelle nicht direkt im Abstrom gewählt wurde. Die Anlage 10.1 zeigt die absoluten Werte für Natrium, Kalium und die versenkten Laugemengen in 31 m Tiefe. Trotz des absolut hohen Kaliumanteils in 31 m Tiefe verringert sich der Anteil über den betrachteten Zeitraum von 1998 bis 2010 hinweg um 2/3, von 4300 mg/l auf 1450 mg/l. Die Anlage 10.2 zeigt eine deutliche Veränderung im Bereich von 31 m Tiefe, hier steigt das Na/K-Verhältnis von 3,6 im Jahr 1997 auf 12,1 im Jahr 2010.

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Die Anlage 10.3 zeigt die kumulierten Versenkmengen und die Änderung der Na/K-Verhältnisse für 15 m, 25 m und 31 m Tiefe. Ausgeprägt ist der Anstieg in 31 m Tiefe. Die Werte für 15 m und 25 m zeigen keinen eindeutigen Trend. Zwischen Einleitungsbrunnen und Messstelle ist durch das Rückhaltevermögens des Bodens und der relativ geringen Grundwassergeschwindigkeit mit einer größeren Verzögerung zu rechnen. Das eine Korrelation zwischen Versenkung und einer Veränderung im Na/K-Verhältnis in 31m Tiefe auftritt, weist eventuell auf eine etwas im Uhrzeigersinn gegen Nordost gedrehte Grundwasserströmung hin. Da sich im Abstrombereich keine weiteren Brunnen befinden, in denen eine tiefenselektive Messung möglich ist, kann ein verzögerte Änderung in oberen Bereichen des Grundwassers nicht belegt aber auch nicht ausgeschlossen werden.

7.5. Messstelle GWM 5 Aussagen zur Messstelle GWM 5 siehe oben Pkt.1.

7.6. Fazit der Betrachtung GWM 1, GWM 3 und GWM 4 Es lässt sich belegen, wie empfindlich der Grundwasserkörper reagiert und das eine in 100 m Tiefe versenkte Lauge auf Grund

der geringeren Dichte,

der höheren Temperatur gegenüber dem Tiefenbereich,

der Versenkungsmenge und

der unbekannten Strömungsverhältnisse den Grundwasserkörper beeinflusst. Zusätzlich ist noch die Aussage in dem Gutachten von Golder zu bemerken. Dort wird auf eine schüsselförmige Struktur des Aquifers und eine Stagnationszone in den tieferen Bereichen hingewiesen. Dokument: 25.11.1998 Golder: Hydrogeologische Betrachtung Auszug Beginn:

„Aufgrund der höher werdenden Dichte mit größerer Tiefe dürfte sich der hydraulische Gradient in der mineralisierten Zone zunehmend verringern, bis schließlich, bedingt durch die grundwassergeringleitende Funktion von Hutgestein und umgebenden feinkörnigen Sedimenten des Tertiärs, ein Abstrom von Grundwasser im tieferen Bereich der schüsselförmigen Struktur des Aquifers (der Stagnationszone) nicht mehr stattfindet.“

Auszug Ende D.h. eine eingeleitete Lauge kann durch die Stagnation in der Tiefe auf Grund ihrer physikalischen Eigenschaften nur nach oben entweichen, was die Messungen auch belegen. Die Grundwassermessstellen sind leider so angelegt, dass ein lückenloser Nachweis einer Beeinflussung durch Haldenlauge in Form von Versickerung oder Versenkung nur schwer nachweisbar ist. Ein hydrostatischer Einfluss der Halde auf den Grundwasserkörper ist ebenfalls denkbar. Der hydrostatische Druck einer durchlaufenden Haldenlauge kann dafür sorgen, dass sich die Lauge sogar entgegen der Strömungsrichtung des Grundwassers verteilt. Die K+S hat sich schon in der Vergangenheit immer gegen eine Überwachung im Sinne eines wissenschaftlichen Nachweises gewehrt und nur das getan, was absolut nötig war und auch das nur unzureichend (siehe z.B. die Standorte der Messstellen). Dokument: 23.08.1988, K+S an NLfB, Rahmenbetriebsplan Aufhaldung, Widerspruch gegen Brunnenüberwachung Auszug Beginn:

Begründung: 1. Der mit Ziff. 1 geforderte Nachweis ist bereits erbracht: Schon der Beschluß des OBA Clausthal - Zellerfeld vom 1.10.1952, betreffend die Genehmigung der Erweiterung der Rückstandshalde, sah die Einrichtung von Beobachtungsbrunnen und deren laufende Beobachtung vor, weil "im Laufe der Jahre von den

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Rückstandsbergen weder Abwässer abgeflossen sind, noch Niederschlagswässer aufgesammelt werden konnten". Bei Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung 1964 lagen die während 12 Jahren regelmäßig durchgeführten und dem Bergamt Celle mitgeteilten Grundwasserbeobachtungen den beteiligten Behörden vor. Da die Beobachtungen zeigten, daß durch den Haldenbetrieb keine Beeinflussung der nutzbaren Grundwasservorkommen eintrat, wurde schon i n der wasserrechtlichen Bewilligung von 1964 von der Auflage, Grundwasserbeobachtungsbrunnen anzulegen und laufend zu beobachten, abgesehen. (Die in der wasserrechtlichen Bewilligung von 1964 gemachte Auflage III. 5) Grundwasserbeobachtungsbrunnen auf eine Dauer von 10 Jahren wöchentlich zu messen, bezieht sich auf eine Kontrolle der werkseigenen Grundwasserförderung). ................... Weiterhin möchten wir auf ein Grundsatzgespräch hinweisen, das am 2.11.1983 i n Hänigsen stattfand und bei dem d i e Wasserwirtschaftsämter Hannover und Celle, das Niedersächs. Wasseruntersuchungsamt, die Landkreise Celle, Hannover und Soltau - Fallingbostel sowie das BA Celle vertreten waren. Damals wurde die Frage, ob Grundwasserbeobachtungsbrunnen an Halden eingerichtet werden sollten, eingehend erörtert. Ein Ergebnis dieser Erörterung war, daß die Forderung nach Einrichtung derartiger Brunnen nur gerechtfertigt ist, wenn nachweislich Grundwasserbeeinträchtigungen bestehen. " Allein auf den Verdacht hin wird das Bergamt solche Anordnungen nichttreffen ". So steht es im l^-^ Protokoll vom 15.12.1983 des Wasserwirtschaftsamtes Celle.

Auszug Ende Die oben angeführten Anlagen sollten jedoch ausreichen, um eine Tendenz und einen Einfluss der Versenkung und bzw. der Versickerung nachzuweisen. Die GWM 1 im Abstrom der Halde weist auch schon in dem Golder „Hydrogeologische Gutachten vom 13.07.1998“ gegenüber den Messstellen GWM 3 und GWM 4 wesentlich andere Werte im Natrium-, Kalium- und Chloridgehalt sowie in der Leitfähigkeit aus, was auf einen Einfluss der Halde (Versickerung) schließen lässt.

8. Messstelle B22 Für die weitere Beurteilung der Verhältnisse im Grundwasserbereich wird der Brunnen B22 herangezogen. Der Brunnen ist bis in einer Tiefe von 50 m für tiefenselektive Messungen ausgelegt. Er liegt nordwestlich im Abstrombereich der Halde. Die ersten vergleichenden vollständigen Messungen stammen aus dem Jahr 1990 (Gutachtliche Stellungnahme zu den geologisch-hydrogeologischen Aspekten der Sicherheitsbetrachtungen an Rückstandshalden Prof. Lüttig) und die letzten verfügbaren Messungen aus dem Jahr 2010. In größeren zeitlichen Abständen liegen Einzelmessungen aus definierten Tiefen vor, die jedoch in der Analyse nicht immer vollständig sind. Die Anlage 11, Datei „Analysen B 22.pdf“, zeigt die Auswertung für die Messstelle B22. Die Anlage 11.1 zeigt für einzelne Jahre in denen Daten vorhanden sind den kontinuierlich ansteigenden Chlorid-Anteil in 20 m Tiefe von 11.920mg/l im Jahr 1990 auf 23.000 mg/l im Jahr 2010. Der Anstieg gilt ebenfalls für den Natriumgehalt und das Na/K-Verhältnis von 6,8 auf 12,7 im gleichen Zeitraum. D.h. über einen Zeitraum von 20 Jahren ergeben sich Veränderungen, die durchaus mit einem Einfluss der Halde zu erklären sind. Die Anlage 11.2 zeigt die Lüttig-Messung von 1990 mit den Werten für die Leitfähigkeit und dem Natriumgehalt als Funktion der Teufe. Der Salzsprung wird bei ca. 15 m definiert. Unter dem Pkt. „Salzsprung: B22, GWM 1, GWM 3, GWM 4“ wird der Salzsprung genauer bestimmt. Die Anlage 11.3 zeigt das Na/K-Verhältnis als Funktion der Teufe, hier ist die Veränderung des Na/K-Verhältnisses oberhalb des Salzsprunges deutlich zu erkennen, was auf einen Einfluss von versickerndem Haldenwasser schließen lässt. Leider stehen derartige Messungen nur aus dem Jahr 1990 zur Verfügung.

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9. Salzsprünge der Messstellen B22, GWM 1, GWM 3, GWM 4

9.1. Anmerkung Zur Bestimmung des Salzsprungs wird die Leitfähigkeit ausgewertet und dabei die Definition des Wertes laut Golder verwendet, der Natrium- und Chlorid-Gehalt steht aus den Messungen der K+S nicht zur Verfügung.

9.2. Definition Salzsprung laut Golder Dokument: 25.11.1998, Golder, Hydrogeologische Betrachtung, Seite 12 Auszug Beginn:

„Die Süß-/Salzwassergrenze ist gemäß /1/ bei einer Leitfähigkeit von 3.000 µS/cm und einem Gehalt von 250 mg/l für Natrium und 450 mg/l für Chlorid anzusetzen. Sie liegt im Süden des Betrachtungsgebietes, im Bereich der Schachtanlage Riedel, bei ca. 30 m NN, im Norden, im Bereich der Schachtanlage Niedersachsen bei ca. 28 m NN (vgl. Anl. 15.2.4 - 2 und 15.2.4-4).“

Auszug Ende

9.3. Messstelle B22 Die Anlage 12, Datei „Analysen Salzsprung Vergleiche.pdf“, zeigt die Leitfähigkeits-Messungen für die einzelnen Messstellen. Die Anlagen 12.1 und 12.2 zeigen die Werte der Lüttig-Messung aus dem Jahr 1990 und die Werte aus dem Jahr 2010. Die Anlage 12.2 löst den Bereich besser auf. Der Salzsprung liegt in 1990 bei 15,4 m und in 2010 bei 14,4 m. Die Veränderungen durch die Haldenlauge im oberflächennahen Grundwasser innerhalb von 20 Jahren sind zu erkennen, die Gefahr eines Anhebens des Salzsprungs lässt sich aus den Messungen belegen. Es ist zu vermuten, dass das Versickern von Haldenwasser zu einer Erhöhung des Salzsprungs geführt hat. Leider stehen, warum auch immer, keine weitere Messdaten zur Verfügung, um die Vermutung weiter zu untermauern. Wie sich die Veränderungen im Salzsprung in größerer Entfernung von der Halde abstromseitig bemerkbar machen, ist völlig offen, da keine geeigneten Messstellen zur Verfügung stehen.

9.4. Messstelle GWM 1 Die Anlage 12.3 zeigt die Leitfähigkeits-Messungen für die Messstelle GWM 1. Der Salzsprung liegt bei ca. 12,3 m. Bei dieser, sich im Abstrombereich und nahe der Halde befindenden Messstelle liegt der Salzsprung von allen Messstellen der Oberfläche am nächsten.

9.5. Messstelle GWM 3 Die Anlage 12.4 zeigt die Leitfähigkeits-Messungen für die Messstelle GWM 3. Der Salzsprung liegt bei ca. 18,2 m. Bei dieser östlich, sich im Anstrombereich und nahe der Halde befindenden Messstelle liegt der Salzsprung von allen Messstellen am tiefsten.

9.6. Messstelle GWM 4 Die Anlage 12.5 zeigt die Leitfähigkeits-Messungen für die Messstelle GWM 4. Der Salzsprung liegt bei ca. 16,4 m. Bei dieser östlich, nahe dem Abstrombereich der Halde liegenden Messstelle liegt der Salzsprung im Wert zwischen der GWM 1 und der GWM 3.

9.7. Auswertung der Salzsprünge Die Anlage 13, Datei „Halde Lageplan mit Salzsprung.pdf“, zeigt als Übersicht die Lage der 4 Messstellen mit den ermittelten Tiefen für die Salzsprünge. B22 bei ca. 14,4 m GWM 1 bei ca. 12,3 m GWM 3 bei ca. 18,2 m GWM 4 bei ca. 16,4 m

Jahr der Messungen 2010.

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Es ist doch merkwürdig, dass bei den Messstellen GWM 3 und GWM 4, die im Anstrombereich bzw. außerhalb des Abstrombereichs der Halde liegen, der Salzsprung wesentlich tiefer liegt als bei den Messstellen GWM 1 und B22 im direkten Abstrombereich der Halde. Die unterschiedlichen Tiefen der Salzsprünge lassen sich mit der Entfernung und deren Lage zur Halde begründen. Es ist kein, sich aus der geologischen-und hydrogeologischen Standortsituation ergebender Grund für diese unterschiedlichen Höhenlagen bekannt. Als Ursache kommt deshalb nur die Versenkung und oder die unkontrollierte Versickerung von Haldenwasser in Frage.

10. Messstelle Haldengraben, Analysen der Haldenlauge Zur Information zeigt die Anlage 14, Datei „Analysen Haldengraben.pdf“, die Analysenwerte der Haldenlauge, Entnahmestelle ist der Haldengraben. Die Anlage 14.1 zeigt die verfügbaren Natrium-, Kalium- und Chloridwerte von 1996 bis 2010. Die Anlage 14.2 zeigt die daraus resultierenden Na/K- und Cl/So4-Verhältnisse von 1996 bis 2010. Ob die Werte repräsentativ sind, kann nur schwer beurteilt werden, auffällig sind von 2007 (1999?) an niedrige Werte für Natrium und Kalium aber höhere Werte im Na/K-Verhältnis. Die Anlage 14.3 zeigt eine Gesamtanalyse der Haldenlauge aus dem Jahr 2007.

11. Schlussfolgerung Die Beurteilungen der Messungen über einen größeren Zeitraum hinweg, zeigen je nach Lage der Messstellen im Bereich der Halde eine Beeinflussung des Grundwassers. Auffällig ist die Korrelation mit der versenkten Laugemenge aber auch unkontrolliert versickernde Haldenlauge beeinflusst den Grundwasserkörper. Die K+S Bewertungen der jährlich von der Eigenüberwachung durchgeführten Versenkbeobachtung kommen für 1998 beispielhaft zu folgendem Schluss: “Die 1998 gewonnenen Daten belegen, daß sich im beobachteten Abschnitt des Aquifers die bekannten hydrochemischen Verhältnisse nicht verändert haben.“ Die Behauptung von K+S, Veränderungen seien nicht zu beobachten, lässt sich auf Grund der vorliegenden Auswertungen nicht aufrechterhalten. Grundsätzlich ist der Nachweis einer Grundwasserversalzung durch die Halde bei der geringen Anzahl der Brunnen und deren Lage sehr schwierig. Die punktuell und zeitlich limitiert anfallenden Messdaten sind ungeeignet, um das Eindringen von Haldenwasser in den Grundwasserkörper auszuschließen. Die Versalzung wird sich über die „Lebenszeit“ der Halde aufbauen und es wird nur über genauere Messungen ein Trend nachweisen lassen. Zwischenzeitlich wird die vorhandene geogene Versalzung von K+S immer als Erklärung genutzt werden. Die Anzahl der Messstellen und die Häufigkeit der Messungen, sowohl über die Leitfähigkeit als auch über hydrochemische Analysen, sollte so gewählt werden, dass anhand der erhaltenen Informationen sichergestellt werden kann, dass sich Trends mit hinreichender Zuverlässigkeit und Genauigkeit erfassen lassen. Verwiesen wird auf den Anhang III und IV der Grundwasserverordnung vom 12. November 2010. Die Verordnung setzt die europäische Grundwasserrichtlinie vom Dezember 2006 eins zu eins in nationales Recht um. Auszug Beginn:

ANHANG III BEURTEILUNG DES CHEMISCHEN ZUSTANDS DES GRUNDWASSERS

1. Das Verfahren zur Beurteilung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers oder einer Gruppe von Grundwasserkörpern wird für alle als gefährdet eingestuften Grundwasserkörper und Gruppen von Grundwasserkörpern durchgeführt sowie in Bezug auf jeden Schadstoff, der dazu beiträgt, dass der betreffende Grundwasserkörper bzw. die betreffende Gruppe von Grundwasserkörpern als gefährdet eingestuft wird.

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4. Zum Zwecke der Untersuchung, ob die Voraussetzungen für einen guten chemischen Zustand des Grundwassers gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffern ii und iii erfüllt sind, beurteilen die Mitgliedstaaten, soweit angebracht und erforderlich, auf der Grundlage einschlägiger Überwachungsergebnisse und eines geeigneten Modells des Grundwasserkörpers a) die Auswirkungen der Schadstoffe im Grundwasserkörper; b) die Mengen und Konzentrationen der Schadstoffe, die vom Grundwasserkörper in die damit verbundenen Oberflächengewässer oder in unmittelbar abhängige terrestrische Ökosysteme übertragen werden oder übertragen werden können; c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Mengen und Konzentrationen der Schadstoffe, die in die verbundenen Oberflächengewässer und unmittelbar abhängigen terrestrischen Ökosysteme eingetragen werden; d) die Erstreckung eines etwaigen Salzeintrags oder anderer Intrusionen in den Grundwasserkörper und e) die von Schadstoffen im Grundwasserkörper ausgehende Gefahr für die Qualität des aus dem Grundwasserkörper entnommenen oder zu entnehmenden Wassers, das für den menschlichen Verbrauch bestimmt ist. …….

Auszug Ende Auszug Beginn:

ANHANG IV ERMITTLUNG UND UMKEHRUNG SIGNIFIKANTER UND ANHALTENDER STEIGENDER TRENDS Teil A: Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends Die Mitgliedstaaten ermitteln signifikante und anhaltende steigende Trends in allen Grundwasserkörpern oder Gruppen von Grundwasserkörpern, die gemäß Anhang II der Richtlinie 2000/60/EG als gefährdet eingestuft werden, unter Berücksichtigung folgender Anforderungen:

1. Das Überwachungsprogramm wird gemäß Anhang V Nummer 2.4 der Richtlinie 2000/60/EG so erstellt, dass signifikante und anhaltende steigende Trends der gemäß Artikel 3 der vorliegenden Richtlinie ermittelten Schadstoffkonzentrationen festgestellt werden können. 2. Das Verfahren zur Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends basiert auf folgenden Elementen:

a) Die Häufigkeit der Kontrollen und die Überwachungsstellen werden so gewählt, dass i) anhand der erhaltenen Informationen sichergestellt werden kann, dass sich steigende Trends mit hinreichender Zuverlässigkeit und Genauigkeit von natürlichen Schwankungen unterscheiden lassen; …………

Auszug Ende Die Gemeinde Wathlingen beantragt aus umweltrechtlichen Gründen eine Prüfung der vorliegenden Auswertungen und eine Neubewertung der an K+S erteilten Genehmigungen. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Gefahr einer Versalzung des Oberflächen- und des Grundwassers zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Geeignete Lösungsvorschläge wurden in der - Stellungnahme der Gemeinde Wathlingen zum „Konzept Nachnutzung / Rekultivierung der Haldengelände“ der K+S für das Werk Niedersachsen-Riedel - vorgelegt. W.Scholz

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12. Anlagen

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