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Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan Nr. 42 „West" der Gemeinde Oststeinbek 0 � ' - --- i . + ' c/o IP Dynamics GmbH Projektnummer: LK 2018.321 Berichtsnummer: LK 2018.321.1 Berichtsstand: 25.02.2019 Berichtsumfang: 28 Seiten sowie 8 Anlagen + 2 Beiblätter Projektleitung: Bearbeitung: LÄRMKONTOR GmbH

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Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan Nr. 42 „West" der Gemeinde Oststeinbek

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c/o IP Dynamics GmbH

Projektnummer: LK 2018.321

Berichtsnummer: LK 2018.321.1

Berichtsstand: 25.02.2019

Berichtsumfang: 28 Seiten sowie 8 Anlagen + 2 Beiblätter

Projektleitung:

Bearbeitung:

LÄRMKONTOR GmbH

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 2 von 28

Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung .................................................................................................... 4

2 Arbeitsunterlagen ................................................................................................... 4

3 Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................... 6

3.1 Verkehrslärm .................................................................................................... 6

3.2 Gewerbelärm .................................................................................................... 7

4 Berechnungsgrundlagen ........................................................................................ 9

5 Eingangsdaten ........................................................................................................ 9

5.1 Straßenverkehr ................................................................................................. 9

5.2 Kontingentierung Gewerbeflächen .................................................................. 11

5.3 Vorgehensweise ............................................................................................. 12

5.4 Beurteilungsgrundlage .................................................................................... 12

5.5 Maßgebliche Immissionsorte .......................................................................... 13

5.6 Emissionskontingentierung ............................................................................. 13

5.6.1 Eingangsdaten Vorbelastung ............................................................. 13

5.6.2 Ermittlung der Emissionskontingente ................................................. 14

5.7 Berechnungsergebnisse ................................................................................. 15

5.7.1 Vorbelastung ...................................................................................... 15

5.7.2 Geräuschkontingentierung ................................................................. 15

5.7.3 Zuweisung richtungsabhängiger Zusatzkontingente im Bebauungsplan Nr. 42 ................................................................................................. 16

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung ........................................................... 17

6.1 Verkehr ........................................................................................................... 17

6.2 Gewerbe ......................................................................................................... 19

7 Schallschutz .......................................................................................................... 20

7.1 Hinweise zum Schallschutz ............................................................................ 20

7.2 Schutz vor Außenlärm – „maßgebliche Außenlärmpegel“ .............................. 21

8 FAZIT und Empfehlungen ..................................................................................... 22

8.1 Verkehr ........................................................................................................... 23

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 3 von 28

8.2 Gewerbe ......................................................................................................... 23

8.3 Festsetzungsvorschläge ................................................................................. 24

9 Anlagenverzeichnis............................................................................................... 26

10 Quellenverzeichnis ............................................................................................... 27

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 4 von 28

1 Aufgabenstellung

Die Gemeinde Oststeinbek plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42. Auf der Teilfläche „West“ ist die Neuausweisung eines Wohngebiets sowie einer neuen Ge-werbefläche für Dienstleistungen geplant. Die Teilfläche „Ost“ des Bebauungsplanes wurde ursprünglich im Bebauungsplanverfahren Nr. 44 (wird zukünftig B-Plan Nr. 42 „Ost“) geführt und ist nicht Bestandteil der vorliegenden Untersuchung. Am Schluss des vorliegenden Gutachtens werden die schalltechnischen Erkenntnisse aus beiden schall-technischen Untersuchungen zu den einzelnen Planteilen zusammengeführt um im Rahmen eines zusammengefassten B-Planes Nr. 42 „Ost“ und „West“ einheitliche Fest-setzungen zum Schallschutz treffen zu können.

Nördlich des Plangeltungsbereichs der Teilfläche „West“ verläuft der Willinghusener Weg, östlich die Straße Querweg sowie südlich die Straße Hansetor. Westlich gelegen ist der Hamburger Kamp sowie in ca. 750 m Entfernung die stark befahrene Bundesau-tobahn A1. Eine umfangreiche gewerbliche Nutzung findet nördlich und nordwestlich des Plangeltungsbereichs auf den Flächen nördlich des Willinghusener Wegs statt.

Der Plangeltungsbereich befindet sich somit im Einflussbereich der umliegenden Stra-ßen sowie der gewerblichen Nutzungen außerhalb und der geplanten Nutzungen inner-halb des Plangebietes.

Zur planungsrechtlichen Absicherung ist vorab eine schalltechnische Untersuchung er-forderlich, die sich mit den Geräuscheinwirkungen durch den Verkehrs- und Gewerbe-lärm auf das Plangebiet auseinandersetzt.

Schalltechnische Konfliktbereiche werden aufgezeigt und beurteilt.

2 Arbeitsunterlagen

Folgende Unterlagen standen zur Verfügung:

Tabelle 1: Bereitgestellte Unterlagen

Art der Unterlagen Datei-

format

Übersen-

dungsart Bereitgestellt von

Bereitstel-

lungsdatum

Bebauungsplanentwurf Nr. 37

der Gemeinde Oststeinbek,

Begründung mit Stand vom

15.01.2010

pdf E-MailHauschild + Sie-gel Architecture 27.11.2018

Funktionsplan, Luftbilder pdf E-MailHauschild + Sie-gel Architecture 27.11.2018

Präsentation Konzeptvorstel-

lung mit Stand vom

16.08.2018

pdf E-MailHauschild + Sie-gel Architecture 27.11.2018

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 5 von 28

Art der Unterlagen Datei-

format

Übersen-

dungsart Bereitgestellt von

Bereitstel-

lungsdatum

Bebauungspläne Gemeinde

Oststeinbek jpg Download

http://geoportal.metropolregion.ha

mburg.de/mrhportal_stormarn/por

tale/stormarn/index2.html 08.01.2018

Lageplan, Vermesserplan pdf, dwg E-MailHauschild + Sie-

gel Architecture 10.01.2018,

07.02.2019

Verkehrsentwicklungsplan

2018 Gemeinde Oststeinbek

mit Stand vom 28.11.2017

pdf E-Mail

Gemeinde Oststeinbek

Sachgebiet Planen, Entwickeln,

Umweltvorsorge

15.01.2018

Grenzen der Geltungsberei-

che der Bebauungspläne Nr.

42 und Nr. 44 der Gemeinde

Oststeinbek

pdf E-Mail

Gemeinde Oststeinbek

Sachgebiet Planen, Entwi-

ckeln, Umweltvorsorge

16.01.2019

Vermessung Abstandsflä-

chen B-Plan Nr. 42 und Nr.

44 der Gemeinde Oststein-

bek

pdf E-MailHauschild + Sie-

gel Architecture 31.01.2019

Erschließungsplan B-Plan Nr.

42 und Nr. 44 der Gemeinde

Oststeinbek

pdf E-Mail

Masuch + Olbrisch Ingenieur-

gesellschaft für das Bauwesen

mbH

01.02.2019,

04.02.2019

Verkehrsmengendaten Prog-

nosejahr 2035 pdf E-Mail

Masuch + Olbrisch Ingenieur-

gesellschaft für das Bauwesen

mbH

07.02.2019

Flächenausweisung Gewer-

begebiet B-Plan Nr. 44 der

Gemeinde Oststeinbek

pdf E-Mail

Masuch + Olbrisch Ingenieur-

gesellschaft für das Bauwesen

mbH

07.02.2019

Lärmtechnische Untersu-

chung zum B-Plan Nr. 42

„Ost“ der Gemeinde Ost-

steinbek

pdf E-Mail

Masuch + Olbrisch Ingenieur-

gesellschaft für das Bauwesen

mbH

13.02.2019

Entwurf zum B-Plan Nr. 42

„Ost“ der Gemeinde Ost-

steinbek

pdf E-MailEvers & Küssner Stadtplaner

PartGmbB 14.02.2019

Erschließungskonzept B-Plan

Nr. 42 pdf, dwg E-Mail

nhp Neuwald Dulle

PartG mbB

Architektur - und Ingenieurbü-

ro

19.02.2019

Entwurf zum B-Plan Nr. 42

der Gemeinde Oststeinbek pdf, dwg E-Mail

Evers & Küssner Stadtplaner

PartGmbB 20.02.2019

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 6 von 28

3 Beurteilungsgrundlagen

3.1 Verkehrslärm

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangeltungsbereich durch den Straßen-verkehr erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 /1/ in Verbindung mit der Verkehrslärm-schutzverordnung - 16. BImSchV /2/.

Im Sinne einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung sollten die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 /1/ eingehalten werden.

Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug)

Nutzung Orientierungswerte der DIN 18005

Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 40 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 45 dB(A)

Mischgebiete 60 dB(A) 50 dB(A)

Gewerbegebiete 65 dB(A) 55 dB(A)

Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 /1/ anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau handelt es sich hierbei um erwünschte Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schall-schutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann.

Der Planaufsteller verfügt über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Lärm. Für den Verkehr stellen die Grenzwerte der 16. BImSchV /2/ in Tabelle 3 nach geltender Rechtsauffassung je-doch die Obergrenze dieses Ermessensspielraums dar.

Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug)

Nutzung Grenzwert

Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

57 dB(A) 47 dB(A)

Reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)

Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 7 von 28

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat sich 2008 dafür ausgesprochen,

dass bei Immissionswerten von 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight Maßnahmen zur

Lärmminderung durchzuführen sind, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen /3/.

Diese stellen zudem die Schwellen der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Oststeinbek

dar.

Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung ist oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die Bauleitplanung nach geltender Rechtsauffassung /4/ er-reicht. Beim Erreichen oder Überschreiten dieser Werte sollen Wohngebiete im Bestand somit nicht planungsrechtlich abgesichert und neue nicht entwickelt werden.

3.2 Gewerbelärm

Der Bebauungsplan muss die Gewerbelärmproblematik durch die im Plan enthaltenen Regelungen bewältigen. Dazu wird es erforderlich, ein schalltechnisches Konzept zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der geplanten und vorhandenen Gewerbegebiete mit den vorhandenen bzw. geplanten schutzwürdigen Nutzungen in-nerhalb und außerhalb des Plangebiets zu erarbeiten. Dieses Konzept muss mit dem Instrumentarium des Bebauungsplans umsetzbar und langfristig durch ihn zu sichern sein.

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen aus Gewerbelärm erfolgt anhand der Orien-tierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 /1/ bzw. der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, TA Lärm /5/, welche den Stand der Technik bezüglich der Ermitt-lung und Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen darstellt.

In der TA Lärm wird bei der Beurteilung zwischen dem Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) unterschieden, wobei für die Nacht die „lauteste Nacht-stunde“ maßgeblich ist. Für einen Schutz der Wohnnachbarschaft vor Lärm sollen hier-nach die folgenden Immissionsrichtwerte aus Tabelle 4 eingehalten werden:

Tabelle 4: Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Auszug)

Nutzung Immissionsrichtwerte der TA Lärm

Tag (6 - 22 Uhr) Nacht (22 - 6 Uhr)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)

Urbanes Gebiet 63 dB(A) 45 dB(A)

Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)

Anmerkungen:

BeurteilungszeiträumeTag: 6:00 – 22:00 Uhr

Nacht (volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel): 22:00 – 6:00 Uhr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 8 von 28

Tageszeiten mit besonderer Empfindlichkeit

Für folgende Zeiten ist in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Kleinsied-lungsgebieten und Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten* bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch ei-nen Zuschlag zu berücksichtigen:

- an Werktagen: 6:00 – 7:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr

- an Sonn- und Feiertagen: 6:00 – 9:00, 13.00 – 15:00 und 20:00 – 22:00 Uhr

Der Zuschlag beträgt 6 dB(A). Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

* abweichend zur Änderung der TA Lärm vom 01.06.2017, da durch die Einführung des MU die Rei-henfolge geändert wurde.

Seltene EreignisseBei seltenen Ereignissen (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und annicht mehr als jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden) betragen die Immissionsrichtwertefür den Beurteilungspegel

- tags 70 dB(A)

- nachts 55 dB(A)

Einzelne Geräuschspitzen

Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.

Die Immissionsrichtwerte innen dürfen um nicht mehr als 10 dB überschritten werden.

Bei seltenen Ereignissen dürfen die hierfür geltenden Immissionsrichtwerte durch einzelne, kurzzeiti-ge Geräuschspitzen ...

- in Gewerbegebieten am Tag um nicht mehr als 25 dB und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB,

- in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, in reinen und allgemeinen Wohngebieten bzw. Kleinsied-lungsgebieten sowie in Kurgebieten und für Krankenhäuser und Pflegeanstalten am Tag um nichtmehr als 20 dB und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB

... überschritten werden.

Gemäß Abschnitt 3.2 der TA Lärm /5/ („Prüfung der Einhaltung der Schutzpflicht“) setzt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen für eine Anlage eine Prognose der Ge-räuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage (Zusatzbelastung) und die Bestim-mung der Vorbelastung durch die weiteren an den Immissionsorten relevant zur Geräu-schimmission beitragenden Anlagen voraus. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vor-belastung „(…) nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissi-onsbeitrag (…)“ TA Lärm /5/ als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Im-missionsrichtwerte der TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet (Relevanzkriterium der TA Lärm). Unbeschadet der Regelung soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 9 von 28

4 Berechnungsgrundlagen

Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2018 vom 13.08.2018 der Firma Wölfel Engineering GmbH + Co. KG. In einem 3-dimensionalen Berechnungsmodell wurde das Umfeld des Plangeltungsbereichs digital erfasst. Das Modell enthält die vorhandenen Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, in ihrer Lage und Höhe sowie die jeweiligen Schallquellen.

Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach der „Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-schutzverordnung - 16. BImSchV)“ /2/ bzw. nach dem Teilstückverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 /6/. Die für die Straßen des Un-tersuchungsgebietes maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Straßen-oberflächen wurden entsprechend der genannten Grundlagen berücksichtigt und bei den Ermittlungen der Schallemissionen in Ansatz gebracht.

Die Berechnung der gewerblichen Immissionen wurden nach der „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“ /5/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /7/ mit einer Mitwind-Wetterlage durchgeführt.

5 Eingangsdaten

5.1 Straßenverkehr

Nördlich des Plangeltungsbereichs verläuft der Willinghusener Weg, östlich die Straße Querweg sowie südlich die Straße Hansetor. Westlich gelegen ist der Hamburger Kamp sowie in ca. 750 m Entfernung die stark befahrene Bundesautobahn A1.

Die Lage der bei den Berechnungen berücksichtigten Straßen ist der Anlage 1a zu ent-nehmen. Die Verkehrsmengen für den Prognoseplanfall sind zum einen dem Verkehrs-entwicklungsplan 2018 der Gemeinde Oststeinbek mit Stand vom 28.11.2017 entnom-men. Für die Berechnungen wurden die entnommenen Zahlen mit einer Verkehrsmen-gensteigerung von 0,5% p.a. auf das Prognosejahr 2030 hochgerechnet.

Zum anderen erfolgte die Übernahme der Verkehrsdaten für einzelne Teilstrecken aus der schalltechnischen Untersuchung des Büros M+O Immissionsschutz vom 11. Febru-ar 2019 zum ehemaligen Bebauungsplan Nr. 44 (heute Bebauungsplan Nr. 42 „Ost“). Für die Bundesautobahn A1 wurden die Verkehrszahlen aus der Lärmkartierung Schleswig-Holstein übernommen und ohne weiteren Zuschlag für eine Verkehrsmen-genzunahme in das schalltechnische Modell überführt. Der Grund liegt in der seit Jah-ren stagnierenden Verkehrsentwicklung auf Fernstraßen und Autobahnen des Bundes. Für die Anwohnerstraßen südlich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ erfolgte die Be-rücksichtigung der Verkehrsmengen nach gutachterlicher Abschätzung.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 10 von 28

Die Eingangsdaten und Emissionspegel der Straßen sind in Tabelle 5 zusammenge-stellt. Die Berücksichtigung des gegenüber der schalltechnischen Untersuchung des Büros M+O Immissionsschutz vom 11. Februar 2019 zum ehemaligen Bebauungsplan Nr. 44 (heute Bebauungsplan Nr. 42 „Ost“) erweiterten Straßennetzes ist erforderlich, da der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ näher an den stark be-fahrenen Straßen im Westen liegt. Neben der stärker lärmzugewandten Lage umfasst der Plangeltungsbereich „West“ zudem die sensible Nutzung eines allgemeinen Wohn-gebietes mit einem entsprechend höheren Schutzanspruch gegenüber dem einge-schränkten Gewerbegeit des Plangeltungsbereichs „Ost“.

Tabelle 5: Eingangsdaten und Emissionspegel der umliegenden Straßen

Straße

Verkehrsprognose

Straßen-oberfläche

vzul

[km/h]

Emissionspegel

DTV

[Kfz/Tag]

Lkw-Anteil

Tag/Nacht [%]

Tag

[dB(A)]

Nacht

[dB(A)]

* Glinder Straße 26.290 5,7/8,5 Asphalt 50 67 58

* Möllner Landstraße(östl. Willinghusener Weg,

22.277 3,9/5,8 Asphalt 50 65 56

* Willinghusener Wegnördlich Gebietserschließung

8.706 3,8/5,9 Asphalt 50 61 52

* Willinghusener Wegwestlich Gebietserschließung

9.826 3,7/5,3 Asphalt 50 61 53

* Willinghusener Wegnördlich Glinder Straße

20.216 4,7/7,0 Asphalt 50 65 56

* Planstraße östlich Willinghusener

Weg2.037 1,8/0,0 Asphalt 50 59 48

* Planstraße östlich Anbindung B- Plan 42 „West“

1.518 1,8/0,0 Asphalt 50 52 42

* Planstraße östlich Anbindung B- Plan 42 „Ost“

525 0,6/0,0 Asphalt 50 47 38

* Barsbütteler Weg südlich Redder 630 0,2/0,0 Asphalt 50 48 38

* Barsbütteler Weg südlich Parkplatz 840 0,5/0,0 Asphalt 50 49 40

* Barsbütteler Weg nördlich Möllner

Landstraße3.360 1,0/1,7 Asphalt 50 55 46

* Meessen westl. Barsbütteler Weg 525 0,6/0,0 Asphalt 50 47 38

† Heegenredder (westl. Meesen) 5.015 0,5/0,5 Asphalt 50 56 49

† Meesen (westl. Bergstücken) 5.335 0,8/0,8 Asphalt 50 57 50

† Hamburger Kamp 1.494 0,7/0,7 Asphalt 30 49 42

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 11 von 28

Erläuterungen:

DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke vzul: zulässige Höchstgeschwindigkeit *: Angaben gemäß schalltechnischer Untersuchung des Büros M+O Immissionsschutz zum Be-

bauungsplan Nr. 42 „Ost (ehemals Bebauungsplan Nr. 44) vom 11. Februar 2019 ‡: Übernahme der Daten aus der Lärmkartierung Schleswig-Holstein 2017 †: Übernahme aus VEP Oststeinbek und Hochrechnung auf das Prognosejahr 2030 ◊: Gutachterliche Abschätzung „zur sicheren Seite“ ♦: Verkehrsmengen gemäß Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Hamburg für

das Prognosejahr 2030

5.2 Kontingentierung Gewerbeflächen

Im Bebauungsplangebiet Nr. 42 „West“ ist die Ausweisung einer neuen Gewerbefläche geplant. Nördlich und westlich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ befinden sich zu-dem mehrere, planungsrechtlich gesicherte Gewerbeflächen (gewerbliche Vorbelas-tung). Zudem ist die Ausweisung einer Gewerbefläche im Bebauungsplan Nr. 42 „Ost“ geplant (Bebauungsplan Nr. 42 „Ost“ war ursprünglich als Bebauungsplan Nr. 44 ge-plant und ist nun aufgrund seiner Sachzusammenhänge mit dem B-Plan Nr. 42 „West“ inhaltlich verknüpft). Hierfür werden die neuen Gewerbeflächen des Bebauungsplans Nr. 42 kontingentiert und so die maximal möglichen Emissionen auf der neuen gewerb-lich genutzten Fläche, unter Berücksichtigung der Vorbelastung, ermittelt.

Zur Ermittlung der Belastung aus bereits bestehenden gewerblich genutzten Flächen in der Umgebung wurden die umliegenden Planwerke gesichtet und deren Schallemissi-onspotenzial berücksichtigt (vgl. Anlage 1b).

Das geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Ziele stellt die Ge-räuschkontingentierung nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ /8/ der Gewerbe-fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „West“ dar. Ziel der Geräusch-kontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass durch die Summe der Schallabstrahlung aller vorhandenen und geplanten gewerblich genutzten Flächen an den umliegenden

◊ Postweg 1.000 1,0/1,0 Asphalt 30 48 40

◊ Querweg 1.494 0,7/0,7 Asphalt 30 49 42

♦ BAB A1 südlich Kreuz Ost 115.551 22,0/30,8 Asphalt -5dB

120 76 71

♦ BAB A1 Kreuz Ostsüdlich Landesgrenze

86.016 10,1/21,5 Asphalt -5dB

80 71 66

‡ BAB A1 Kreuz Ost nördlich Landesgrenze

86.016 10,1/21,5 Asphalt -2dB

80 74 70

‡ BAB A1 nördl. Zubringer A24 48.616 10,1/17,0 Asphalt -2dB

80 74 69

‡ BAB A1 südl. Zubringer A24 51.168 10,7/18,7 Asphalt -2dB

80 74 69

‡ BAB A24 östlich Kreuz Ost 53.568 10,7/18,7 Asphalt -2dB

100 73 68

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 12 von 28

schutzwürdigen Nutzungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden und gleichzeitig ausreichende Geräuschkontingente für die ge-plante gewerbliche Nutzung sichergestellt werden. Die Emissionskontingente sind so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte der maßgebliche Immis-sionsrichtwert (weitergehend) überschritten wird.

Die konkrete Umsetzung des Bebauungsplans und der in ihm festgesetzten Geräusch-kontingentierung findet auf der Ebene der Objektplanung der jeweiligen Betriebe und Anlagen statt. Die ansiedlungswilligen Betriebe müssen die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Einhaltung der Vorschriften sonstiger schalltechnischer Regelwerke, wie z.B. der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)“ /5/, belegen. Der gegebenenfalls notwendige Schallschutz ist durch bauliche, technische und organisatorische Einzelmaßnahmen auf dem Gewerbegrund-stück zu erbringen.

5.3 Vorgehensweise

Bevor die Geräuschkontingentierung erarbeitet werden kann, ist die Vorbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten durch die bereits im Umfeld vorhandenen gewerb-lich genutzten Flächen zu ermitteln.

Da in der vorliegenden städtebaulich-planungsrechtlichen Aufgabenstellung eine all-gemeine, pauschalisierte Betrachtung und keine konkrete Anlagengenehmigung durch-zuführen ist, werden die Besonderheiten einzelner Gewerbebetriebe nicht in die Be-trachtung eingestellt. Demnach finden beispielsweise Betriebszeiten oder besondere Geräuschquellen keine bzw. nur begrenzt Berücksichtigung.

Die Ausbreitungsberechnungen der schalltechnischen gewerblichen Vorbelastung wer-den nach der TA Lärm /5/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /7/ für eine Mitwindsituation durchgeführt.

Die Geräuschkontingentierung erfolgte entsprechend der DIN 45691 „Geräuschkontin-gentierung“ /8/, die neben dem Verfahren zur Ermittlung der Kontingente auch Verfah-ren zum Nachweis der Einhaltung der Kontingente im Zuge der Genehmigungsverfah-ren beschreibt.

Die Ausbreitungsberechnungen der Auswirkungen der gewerblichen Geräuschzusatz-belastung wurden gemäß der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ ausschließlich unter Berücksichtigung des (horizontalen) Abstandsmaßes durchgeführt. Schirmwirkun-gen durch Gebäude sowie Dämpfungseinflüsse durch die Meteorologie und den Boden wurden hierbei nicht berücksichtigt.

5.4 Beurteilungsgrundlage

Die Beurteilung der Einwirkungen der bestehenden Vorbelastung sowie der zukünftigen Gesamtbelastung (Vorbelastung + Kontingentierung) auf die umliegende Nachbarschaft

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 13 von 28

erfolgte nach der TA Lärm /5/ und den dort genannten Immissionsrichtwerten (vgl. Ta-belle 4). Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädli-che Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Anlagen, die als genehmigungsbedürf-tige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /9/ unterliegen.

5.5 Maßgebliche Immissionsorte

Im dreidimensionalen Geländemodell wird die Lage der maßgeblichen Immissionsorte an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung mit einem Abstand von 0,5 m vor der Gebäudefassade geschossgenau bestimmt. Im neu geplanten allgemeinen Wohn-gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ wurde der maßgebliche Immissionsort auf die nördliche Baugrenze positioniert. Im Bereich der bestehenden Gewerblichen Nutzung erfolgte die Positionierung eines Immissionsortes nordwestlich der geplanten Gewerbefläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Ost“.

Insgesamt wurden drei Immissionsorte südlich und ein Immissionsort nordöstlich des Plangebietes Nr. 42 „West“ betrachtet. Die Lage der untersuchten Immissionsorte ist der Anlage 1b zu entnehmen. Für alle untersuchten Immissionsorte wurden dabei die Richtwerte der geltenden planrechtlichen Ausweisung des jeweiligen Gebietes zur Be-urteilung herangezogen. Der hier anzuwendende Richtwert liegt gemäß der TA Lärm /5/ im Tagzeitraum bei 55 dB(A) und in der Nacht bei 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiet, bei 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts für reine Wohngebiete sowie bei 65 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts für Gewerbegebiete..

5.6 Emissionskontingentierung

5.6.1 Eingangsdaten Vorbelastung

Bevor die Geräuschkontingentierung erarbeitet werden kann, ist die schalltechnische gewerbliche Vorbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten durch die bereits vor-handenen gewerblich genutzten Flächen zu ermitteln. Die Bestimmung der Vorbelas-tung erfolgt in Anlehnung an die schalltechnische Untersuchung des Büro M+O Immis-sionsschutz vom 11. Februar 2019 zum ehemaligen Bebauungsplan Nr. 44 (heute Be-bauungsplan Nr. 42 „Ost“)

Für die Bestimmung der Vorbelastung aus den nördlich des Willinghusener Wegs gele-genen Gewerbeflächen, werden die in Anlage 1b dargestellten Flächen gemäß ihrer planrechtlichen Ausweisung als GE- und SO-Flächen berücksichtigt. Die Flächen wur-den pauschal (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der DIN 18005-1 /10/ für Ge-werbeflächen, deren Schallemittenten nicht detailliert bekannt sind) mit entsprechenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln berücksichtigt. Für die Gewerbeflächen wur-den Schallleistungspegel von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts und für die Sonderge-

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bietsflächen des Bebauungsplanes Nr. 22 Schallleistungspegel von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts pro m² angesetzt .

Die Schallemissionen der gewerblichen Vorbelastung sind in Tabelle 6 und Anlage 1b dargestellt.

Tabelle 6: Flächenbezogene Schallleistungspegel der Flächenquellen aus der gewerblichen Vorbelastung

Bezeichnung

Bebauungspläne

L”WA

[dB(A)]

Tag Nacht

GE B-Plan 9 Nr. 9 60 50

GE+SO B-Plan Nr. 9 60 50

GEe B-Plan Nr. 22 + 32 + 39 60 50

GEe B-Plan Nr. 32 60 50

GEe B-Plan Nr. 22 60 50

GEe B-Plan Nr. 22 55 40

SO B-Plan Nr. 22 60 45

SO B-Plan Nr. 9 60 45

Erläuterungen: L’’WA flächenbezogener Schallleistungspegel (Pegel, der pro m² Fläche emittiert wird)

5.6.2 Ermittlung der Emissionskontingente

Die Bestimmung der Emissionskontingente erfolgte nach der DIN 45691 „Geräuschkon-tingentierung“ /8/ unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbrei-tungsdämpfung. Die geplanten Gewerbeflächen umfassen die Teilfläche 1 „West“ (TF1 „West“) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ und die Teilfläche 2 „Ost“ (TF2 „Ost“) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Ost“.

Die Lage der einzelnen Kontingentierungsflächen ist der Anlage 1b zu entnehmen.

Bereits auf Grund der Vorbelastung kommt es zu teilweisen Überschreitung der zuläs-sigen Richtwerte an einzelnen Immissionsorten. Die Kontingente wurden daher so er-mittelt, dass an den zu untersuchenden Immissionsorten der Richtwert der TA Lärm /5/ durch die Gesamtbelastung (Vorbelastung + Kontingente) nicht (weitergehend) über-schritten wird. Dazu wurde die Kontingentierung hinsichtlich einer Unterschreitung des jeweils zulässigen Richtwertes um mindestens 10 dB an den betroffenen Immissionsor-ten durchgeführt. (vgl. Nummer 2.2 der TA Lärm/5/)

Gemäß DIN 45691 /8/ ergeben sich unter Berücksichtigung der gewerblich bedingten schalltechnischen Vorbelastung für den Tag- und Nachtzeitraum die in Tabelle 7 aufge-führten Emissionskontingente für das Plangebiet.

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Tabelle 7: Emissionskontingente B-Plan Nr. 42 „West“ und „Ost“

Teilfläche LEK, Tag

[dB]

LEK, Nacht

[dB]

TF1 „West“ 54 39

TF2 „Ost“ 54 39

Erläuterungen: LEK Emissionskontingent

5.7 Berechnungsergebnisse

5.7.1 Vorbelastung

Die sich an den maßgeblichen Immissionsorten ergebenden Beurteilungspegel durch die gewerbliche Vorbelastung sind in Tabelle 8 in der Spalte „Vorbelastung“ dargestellt. An fast allen untersuchten Immissionsorten werden durch die Schallemissionen aus der Vorbelastung die Richtwerte der TA Lärm /5/ eingehalten oder unterschritten. Dabei ist der Emissionsansatz als konservativ anzusehen, da alle Betriebe auf den vorbelas-tungsrelevanten Gewerbeflächen regelmäßig am selben Tag den vollen Umfang ihrer planrechtlich zulässigen Geräusche verursachen.

5.7.2 Geräuschkontingentierung

Bei der Geräuschkontingentierung wurden die neu geplanten Gewerbegebiete an den Immissionsorten auf einen Beurteilungspegel tags und nachts kontingentiert, der die Richtwerte gemäß TA Lärm /5/ einhält bzw. diese ausschöpft. Die Tabelle 8 zeigt, dass die Gesamtbelastung (Vorbelastung + Zusatzbelastung aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „West“) die Richtwerte für den Tag und die Nacht (vgl. Tabelle 8, Spalte „Gesamtbelastung“) einhält bzw. Überschreitungen aus der Vorbelastung nicht wesentlich erhöht.

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Tabelle 8: Immissionskontingente LIK in dB(A)

Immissionsorte (IO)

Richtwerte nach TA Lärm

bzw. DIN 18005-1

Vorbelastung Kontingentierung (Zusatzbelastung)

Gesamtbelastung

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

Lr,A Lr,A Lr,A Lr,A Lr,A Lr,A Lr,A Lr,A

IO 1

EG 50 35 51 36 39 24 51 36

OG1 50 35 52 37 39 24 52 37

OG2 50 35 52 38 39 24 52 38

IO 2 EG 50 35 48 36 40 25 49 36

OG1 50 35 49 36 40 25 50 37

IO 3 GE Be-stand

65 50 60 50 48 33 60 50

IO 4

EG 55 40 54 41 44 30 55 41

OG1 55 40 55 41 44 30 55 41

OG2 55 40 55 41 44 30 55 41

OG3 55 40 55 41 44 30 56 42

Erläuterungen: IRW: Immissionsrichtwert Lr,A Beurteilungspegel z.B. 55 (fett) Richtwert TA Lärm ausgeschöpft oder überschrittenEG Erdgeschoss (Höhe 2,8 m) OG Obergeschoss (Höhe 5,8 m)

In Tabelle 8 sind die berechneten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immission-sorten für die Vorbelastung, die Kontingentierung und die Gesamtbelastung (Vorbelas-tung + Kontingentierung) dargestellt.

5.7.3 Zuweisung richtungsabhängiger Zusatzkontingente im Bebauungsplan

Nr. 42

Auf Grund der geringen Basiskontingente für die Teilflächen 1 „West“ und 2 „Ost“ kön-nen einzelnen Sektoren richtungsabhängige Zusatzkontingente zugewiesen werden. Diese sind in Tabelle 9 aufgeführt.

Tabelle 9: Zuweisung richtungsabhängiger Zusatzkontingente

Sektor Winkelanfang

(° Grad)

Winkelende

(° Grad)

EK, zus, T

(dB(A)/m²)

EK, zus, N

(dB(A)/m²)

A 359° 90° 6 19

B 90° 121° 6 12

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Sektor Winkelanfang

(° Grad)

Winkelende

(° Grad)

EK, zus, T

(dB(A)/m²)

EK, zus, N

(dB(A)/m²)

C 121° 178° 6 7

D 178° 247° 0 0

E 247° 359° 6 7

Die Zusatzkontingente sind abweichend von der schalltechnischen Untersuchung des Büro M+O Immissionsschutz vom 11. Februar 2019 zum ehemaligen Bebauungsplan Nr. 44 (heute Bebauungsplan Nr. 42 „Ost“) entsprechend angepasst. Für den Tagzeit-raum fallen die Zusatzkontingente in den Sektoren A, B, C in der vorliegenden Untersu-chung geringer aus, als in der genannten schalltechnischen Untersuchung von M+O Immissionsschutz. Mit einem Zusatzkontingent von +6 dB sind aus gutachterlicher Sicht die Kontingentflächen der Teilflächen 1 „West“ und 2 „Ost“ als uneingeschränkt gewerb-lich nutzbar anzusehen, so dass die Zuweisung von höheren richtungsabhängigen Zu-satzkontingenten nicht erforderlich ist (die DIN 18005 beschreibt gewerblich uneinge-schränkte Flächen mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A)). Im Nachtzeitraum wurden die Zusatzkontingente für die Sektoren A, B, C und D entspre-chend der Voruntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 44 des Büros M+O Immissions-schutz übernommen, da auch bei Ausschöpfung der richtungsabhängigen Zusatzkon-tingente die Nutzung der Teilflächen 1 „West“ und 2 „Ost“ im Bebauungsplan Nr. 42 als gewerblich eingeschränkt anzusehen sind.

Abweichend von der schalltechnischen Untersuchung des Büro M+O Immissionsschutz vom 11. Februar 2019 zum ehemaligen Bebauungsplan Nr. 44 (heute Bebauungsplan Nr. 42 „Ost“) wurden die richtungsabhängigen Zusatzkontingente um den Sektor E er-weitert.

Die Position des Referenzpunktes für die richtungsabhängigen Zusatzkontingente liegt bei x=3577262,65 und y= 5935803,47 (Gauß-Krüger-Koordinaten).

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung

6.1 Verkehr

Die aus dem Verkehrslärm für den Tag- und Nachtzeitraum resultierenden Beurtei-lungspegel im Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „West“ werden in den Schallimmissionsplänen in den Anlagen 2a und 2b in einer Höhe von 11,5 m dargestellt.

Die Farbabstufungen sind im Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen – Verkehr erläutert.

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Allgemeines Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 42 „West“

Der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete sowie zuge-hörende Außenwohnbereiche von 55 dB(A) am Tag wird auf ca. 33% der Fläche des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 42 „West“ überschritten. Betroffen ist der nordwestliche gelegene Bereich des Plangeltungsbereichs. Mit zunehmender Ent-fernung zum Willinghusener Weg wird der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für all-gemeine Wohngebiete sowie zugehörende Außenwohnbereiche von 55 dB(A) am Tag auf den verbleibenden 67% des Plangeltungsbereichs eingehalten ( hellgrüne Farb-gebung in Anlage 2a). Der zur Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelastung orientie-rungsweise herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 59 dB(A) für allgemeine Wohngebiete wird am Tag flächendeckend eingehalten ( grüne Farbge-bung in Anlage 2a). Lediglich im äußersten Randbereich des Plangeltungsbereichs wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 59 dB(A) um bis zu 1 dB überschrit-ten (ockerfarbene Farbgebung). Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) laut Rechtsprechung wird nicht erreicht.

Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohn-gebiete von 45 dB(A) im gesamten Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ überschritten (dunkelgrüne und ockerfarbene bis gelbe Farbgebung in Anlage 2b). Der zur Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelastung orientierungsweise heran-gezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 49 dB(A) wird ebenfalls nur auf ca. 75 % der Fläche des Plangeltungsbereichs eingehalten (dunkelgrüne Farbge-bung in Anlage 2b). In dem dem Willinghusener Weg zugewandten Bereich des Plan-gebietes wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete um bis zu ca. 2 dB überschritten. Somit wird zumindest der Immissionsrichtwert der 16. BImSchV /2/ für Mischgebiete eingehalten. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts laut Rechtsprechung wird im gesamten Plangeltungsbereich des Bebauungs-plans Nr. 42 „West“ nicht überschritten.

Eingeschränktes Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 42 „West“

Der auch für das eingeschränkte Gewerbegebiet herangezogene Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für Gewerbegebiete von 65 dB(A) am Tag wird im Nahbereich zum Wil-linghusener Weg erreicht, aber nicht überschritten (orange Farbgebung in Anlage 2a). Der zur Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelastung orientierungsweise herange-zogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 69 dB(A) wird damit am Tag im neu ausgewiesenen Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ ebenfalls ein-gehalten. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) laut Rechtsprechung wird nicht erreicht.

In der Nacht wird der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für Gewerbegebiete von 55 dB(A) im neu ausgewiesenen Gewerbegebiet weitestgehend eingehalten (orange Farbgebung in Anlage 2b). Lediglich im äußersten Randbereich des Plangeltungsbe-reichs wird der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für Gewerbegebiete von 55 dB(A)

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um bis zu 1 dB überschritten. Der zur Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelastung orientierungsweise herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 59 dB(A) nachts wird hingegen im gesamten neu ausgewiesenen Gewerbegebiet des Be-bauungsplans Nr. 42 „West“ eingehalten (rote Farbgebung). Die Schwelle der Ge-sundheitsgefährdung von 60 dB(A) laut Rechtsprechung werden nicht erreicht.

In der vorliegenden Untersuchung ergeben sich im neu geplanten eingeschränkten Ge-werbegebiet des Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „West“ keine zu berück-sichtigenden schalltechnischen Konflikte. Entsprechend ergeben sich hieraus keine notwendigen Maßnahmen zum Schallschutz, so dass auch die schalltechnische Unter-suchung des Büros M+O Immissionsschutz nicht weiter auf die Einwirkung von Ver-kehrslärm auf das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Ost“ eingeht.

Mehrverkehr durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42

Die zu erwartenden Mehrverkehre aus der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 mit den Teilflächen „West“ und „Ost“ wurden in der schalltechnischen Untersuchung des Büros M+O Immissionsschutz genauer betrachtet. Die hier prognostizierten Änderun-gen der Verkehrslärmimmissionen in der Nachbarschaft des Bebauungsplanes Nr. 42 sind als nicht wesentlich zu betrachten (vgl. Kapitel 6.2 zur schalltechnischen Untersu-chung, M+O Immissionsschutz)

6.2 Gewerbe

Die DIN 18005 /1/ gibt für die Beurteilung von Gewerbeanlagen Orientierungswerte vor, welche der TA Lärm /5/ entsprechen. Die Ergebnisdarstellungen der Auswirkungen durch Gewerbelärmimmissionen im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ sind in den Anlagen 3a und 3b dargestellt. Die Farbabstufungen sind im Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen – Gewerbe erläutert.

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /5/ im Tagzeitraum werden im Plangeltungsbe-reich im geplanten allgemeinen Wohngebiet großflächig eingehalten ( grüne Farbge-bung). Im äußersten Nordwesten des allgemeinen Wohngebietes kommt es jedoch zu Überschreitungen des Richtwertes von 55 dB(A) um bis zu 1 dB (gelbe Farbgebung).

Im Nachtzeitraum wird in der Gebietsausweisung des allgemeinen Wohngebietes auf ca. 75% der Fläche der Richtwert der TA Lärm von 40 dB(A) eingehalten (grüne Farb-gebung). Im nördlichen Teil des geplanten allgemeinen Wohngebietes kommt es hinge-gen zu Überschreitungen des Richtwertes von 40 dB(A) um bis zu 2 dB.

Die Überschreitung im Tag- und Nachtzeitraum wird bereits durch die gewerbliche Vor-belastungen aus den bestehenden Gewerbeflächen nördlich und westlich des Plangel-tungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ erreicht. Um einer weiteren Erhö-hung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb und au-ßerhalb des Plangebietes entgegen zu wirken, wurden die neu geplanten Gewerbeflä-

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chen des Bebauungsplanes Nr. 42, wie in Kapitel 5.2 Kontingentierung Gewerbeflächen beschrieben, kontingentiert.

7 Schallschutz

7.1 Hinweise zum Schallschutz

Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zeigen tags im nordwestlichen Teil

und nachts im gesamten Bereich des allgemeinen Wohngebietes schalltechnische Kon-

flikte im Sinne der DIN 18005 /1/ aus Verkehrslärm zu erwarten sind. Nachts werden

zudem auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ teilweise überschritten. Im

Plangeltungsbereich kommt es zudem sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum zu

Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete.

Der anstehende Lärmkonflikt ist somit im Bauleitplanverfahren zu lösen, indem ein ge-eignetes Schallschutzkonzept erarbeitet wird. Die Belange des Lärmschutzes sind im Folgenden nach Priorität dargestellt:

1. Abstandsgebot § 50 BImSchG

2. Zuordnung geeigneter Nutzungen nach BauNVO

3. Aktiver Lärmschutz

4. Passiver Lärmschutz: Schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeig-neter Schalldämmung der Fassaden / Fenster

Das Abstandgebot sowie die Zuordnung geeigneter Nutzungen nach BauNVO stellen für diesen B-Plan kein ausreichendes Hilfsmittel dar, da diese im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielsetzungen sowie der bestehenden Nutzung stehen.

Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden oder -wällen zur Er-richtung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ sind auf Grund der Entfernung zum ursächlichen Verkehrslärm ausgehend vom Willinghusener Weg aber auch der Bundesautobahn A1 schalltechnisch wenig wirksam. Zum Schutz der Betroffenen vor Gewerbelärmimmissionen stellen Schallschutzwände zudem kein adäquates Mittel zur Bewältigung des Lärmkonfliktes dar.

Als letztes Hilfsmittel kommt die schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden / Fenster für Neubauten und bauliche Erwei-terungen in Betracht. Hierbei sind jedoch lärmabgewandte Gebäudeseiten sicherzustel-len. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der erforderliche Schallschutz der Wohn- und Schlafräume und Außenwohnbereiche in den betroffenen Gebäuden durch passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend der DIN 4109 /11, 12/ und zusätzlich schallge-

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dämmte Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und Kinderzimmer sichergestellt wer-den.

Unter Berücksichtigung der durch den Verkehrs- und Gewerbelärm sowohl in der Tag- als auch in der Nachtzeit verursachten Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 /1/ im Plangeltungsbereich sind Festsetzungen zum passiven Lärmschutz notwendig, um einen erforderlichen Geräuschimmissionsschutz zu gewähr-leisten. Für betroffene Schlafräume sollten zusätzlich zur Luftschalldämmung der Au-ßenbauteile mit Schallschutzfenstern ergänzend geeignete schallgedämmte Lüftungs-einrichtungen vorgesehen werden.

7.2 Schutz vor Außenlärm – „maßgebliche Außenlärmpegel“

Die öffentlich-rechtlich geschuldete Mindestanforderung an die Schalldämmung der Au-ßenbauteile für das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungspla-nes Nr. 42 „West“ sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 einzuhalten und im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Im Januar 2018 wurde die neue DIN 4109: 2018-01 „Schallschutz im Hochbau“ /11/ veröffentlicht. Diese stellt den anzuwendenden technischen Stand zur Ermittlung des erforderlichen Schalldämm-Maßes der Außenhülle eines Gebäudes dar.

Zum Schutz gegen Außenlärm werden in der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau -Teil 1: Mindestanforderungen“ Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen festgesetzt. Zur Bestimmung der Anforderungen des gesamten bewer-teten Bau-Schalldamm-Maßes R’w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räu-men ist die Ermittlung des „maßgeblichen Außenlärmpegels“ nach DIN 4109-2:2018-01 /12/ erforderlich.

Das gesamte bewertete Bau-Schalldamm-Maß wird dabei über den „maßgeblichen Au-ßenlärmpegel“ abzüglich eines Korrekturwertes für die zu schützende Raumart gemäß Gleichung (6) der DIN 4109-1:2018-01 gebildet.

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’w,ges sind in Abhän-gigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN 4109-2:2018-01 /12/, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigieren. Das jeweilige ge-samte bewertete Schalldämm-Maß resultiert aus den einzelnen Schalldämm-Maßen derTeilflächen (z.B. Fenster, Wand, ggf. nach außen führenden Belüftungseinrichtungen).Darüber hinaus sind die Korrekturwerte gemäß Kapitel 4.4.1 der DIN 4109-2:2018-01zu berücksichtigen.

Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109, Teil 1, Abschnitt 7.2 ergeben sich gemäß Teil 2, Abschnitt 4.4.5

für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von3 dB(A)

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für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von3 dB(A) plus einem Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichenStörwirkung; dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werdenkönnen.

Der Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung zum besonde-ren Schutz des Nachtschlafs wird aus den nächtlichen Beurteilungspegeln mit einem Zuschlag von 10 dB gebildet, sofern die Pegeldifferenz zwischen Tag- und Nachtpegel unter 10 dB beträgt.

Für die Berücksichtigung potenziell möglichen Gewerbelärms wird gemäß DIN 4109 der für die jeweilige Gebietskategorie maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /5/ herangezogen.

Der Gesamtpegel wird in energetischer Addition gemäß DIN 4109 gebildet.

Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ ist im Bebauungsplan für Räume, die nicht über-wiegend zum Schlafen genutzt werden können sowie für die Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können darzustellen.

8 FAZIT und Empfehlungen

Die Gemeinde Oststeinbek plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42. Auf der Teilfläche „West“ ist die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer neuen eingeschränkten Gewerbefläche für Dienstleistungen geplant.

Nördlich des Plangeltungsbereichs der Teilfläche „West“ verläuft der Willinghusener Weg, östlich die Straße Querweg sowie südlich die Straße Hansetor. Westlich gelegen ist der Hamburger Kamp sowie in ca. 750 m Entfernung die stark befahrene Bundesau-tobahn A1. Eine umfangreiche gewerbliche Nutzung findet nördlich und nordwestlich des Plangeltungsbereichs auf den Flächen nördlich des Willinghusener Wegs statt.

Zur planungsrechtlichen Absicherung werden im Rahmen der vorliegenden schalltech-nischen Untersuchung die Geräuscheinwirkungen durch den Verkehrs- und Gewerbe-lärm auf das Plangebiet untersucht.

Die Teilfläche „Ost“ des Bebauungsplanes Nr. 42 wurde ursprünglich im Bebauungs-planverfahren Nr. 44 geführt und wurde in einer gesonderten schalltechnischen Unter-suchung des Büros M+O Immissionsschutz detailliert betrachtet. Es erfolgt im vorlie-genden Gutachten jedoch abschließend die Berücksichtigung der schalltechnischen Er-kenntnisse aus beiden schalltechnischen Untersuchungen zu den einzelnen Planteilen, so dass im Rahmen eines zusammengefassten B-Planes Nr. 42 „Ost“ und „West“ ein-heitliche Festsetzungen zum Schallschutz getroffen werden können.

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8.1 Verkehr

Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zeigen tags im nordwestlichen Teil und nachts im gesamten Bereich des allgemeinen Wohngebietes schalltechnische Kon-flikte im Sinne der DIN 18005 /1/. Nachts werden zudem auch die Immissionsgrenzwer-te der 16. BImSchV /2/ teilweise überschritten.

Der anstehende Lärmkonflikt ist somit im Bauleitplanverfahren zu lösen, indem ein ge-eignetes Schallschutzkonzept erarbeitet wird.

Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden zur Errichtung inner-halb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42 „West“ sind auf Grund der Ent-fernung zum ursächlichen Verkehrslärm ausgehend vom Willinghusener Weg aber auch der Bundesautobahn A1 schalltechnisch wenig wirksam. Entsprechend ist die schallop-timierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassa-den / Fenster für Neubauten und bauliche Erweiterungen erforderlich. Sofern lärmab-gewandte Gebäudeseiten nicht realisierbar sind, sollte der erforderliche Schallschutz der Wohn- und Schlafräume und Außenwohnbereiche in den betroffenen Gebäuden durch passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend der DIN 4109 /11, 12/ und zu-sätzlich schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und Kinderzimmer si-chergestellt werden.

8.2 Gewerbe

Durch die geplanten Gewerbeausweisungen im Plangebiet ergeben sich in der Ge-samtbelastung aus allen bestehenden gewerblich genutzten Flächen innerhalb und au-ßerhalb des Plangebiets unter den in Kapitel 5.7 genannten Rahmenbedingungen keine Konflikte im Sinne der TA Lärm /5/. Überschreitungen innerhalb des Plangebietes resul-tieren aus der Vorbelastung und werden durch die Neuausweisung der Gewerbeflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „West“ und „Ost“ nicht (weitergehend) er-höht.

Im Tagzeitraum werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm /5/ an den empfindlichen Nutzungen im Plangebiet eingehalten. Im Nachtzeitraum treten Über-schreitungen an zwei Immissionsorten innerhalb des Plangebiets von bis zu 1 dB auf. Diese werden jedoch aufgrund der Vorbelastung hervorgerufen. Gemäß Abschnitt 3.2 der TA Lärm /5/ darf die Genehmigung für die zu beurteilenden Anlagen auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht versagt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB beträgt. Die Zusatzbelastung durch die geplanten Gewerbegebiete im Plangebiet zeigt zudem, dass an den Immissionsorten in der Nachbarschaft der Immissionsrichtwert der TA Lärm /5/ um mehr als 10 dB(A) un-terschritten wird. Somit wirken sich die Schallimmissionen der geplanten Gewerbege-biete im Plangebiet nicht relevant im Sinne der TA Lärm /5/ aus.

Aus diesem Grund sind keine Konflikte für eine Ausweisung der geplanten Gewerbege-biete im Plangebiet zu erwarten. Aufgrund der Nähe zu dem geplanten und vorhande-

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nen Wohngebieten ist eine Abzonierung in Form eines eingeschränkten Gewerbegebie-tes - wie vorgesehen - notwendig.

Eine Kontingentierung der Schallemission nach DIN 45691 /8/ wurde durchgeführt.

8.3 Festsetzungsvorschläge

Zum Schutz der Betroffenen vor Verkehrslärm werden folgende Festzungen für den Bebauungsplan Nr. 42 „West“ empfohlen:

(1) Die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ist nach Gleichung 6 der DIN 4109:2018-01, Teil 1 (Kapitel 7.1) zu bestimmen und im Zuge des Baugenehmigungs-verfahrens und des Baufreistellungsverfahrens nachzuweisen. Zur Umsetzungvon Satz 1 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109-1: 2018-01und DIN 4109-2: 2018-01 in der Nebenzeichnung 1 für Räume, die nicht über-wiegend zum Schlafen genutzt werden können, und in Nebenzeichnung 2 für dieRäume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können, festgesetzt.

(2) In den gekennzeichneten Bereichen sind zum Schutz der Nachtruhe für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendigehygienische Luftwechsel nicht auf andere, nach den allgemein anerkannten Re-geln der Technik, geeignete Weise sichergestellt werden kann.

(3) Von den Festsetzungen (1, 2) kann abgewichen werden, wenn im Rahmen einesEinzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung ge-ringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren.

(Hinweis: Die im Folgenden genannten DIN-Vorschriften können bei der Gemeindever-waltung zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.)

Die Festsetzung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Geräusch-kontingente im Bebauungsplan sollte wie folgt aussehen:

[…]

Im eingeschränkten Gewerbegebiet sind solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche tags (6:00 – 22:00 Uhr) und nachts (22:00 – 6:00 Uhr) die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k nach DIN 45691, Ausgabe 2006 nicht überschreiten.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 25 von 28

Teilfläche LEK, Tag [dB]

LEK, Nacht [dB]

TF1 „West“ 54 39

TF2 „Ost“ 54 39

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i durch LEK,i,k zu ersetzen ist.

Als schallabstrahlende Flächen der Emissionskontingente sind die Flächen innerhalb der ausgewiesenen Gewerbeflächen anzusetzen. Für innerhalb der im Plan dargestell-ten Richtungssektoren A bis E liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN 45691 das Eimissionskontingent LEK der einzelnen Teilflächen durch LEK +

LEK, zus ersetzt werden. Die Zusatzkontingente LEK, zus. sind der Tabelle zu entnehmen:

Sektor Winkelanfang

(° Grad)

Winkelende

(° Grad)

EK, zus, T

(dB(A)/m²)

EK, zus, N

(dB(A)/m²)

A 359° 90° 6 19

B 90° 121° 6 12

C 121° 178° 6 7

D 178° 247° 0 0

E 247° 359° 6 7

Die Koordinaten (Gauß-Krüger-Koordinaten) des Referenzpunktes für die richtungsab-hängigen Zusatzkontingente lauten x=3577262,65 und y= 5935803,47.

Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge der jeweiligen Genehmi-gungsverfahren nachzuweisen.

(Hinweis: Die genannten DIN-Vorschriften können bei der Gemeindeverwaltung zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.)

[...]

Hamburg, 25.02.2019

i.V. Marion Krüger i.A. Sebastian SchultzLÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH

admin
Textfeld

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 26 von 28

9 Anlagenverzeichnis

Anlage 1a: Lageplan Verkehr

Anlage 1b: Lageplan Gewerbe

Anlage 2a: Schallimmissionsplan Verkehr Tag

Anlage 2b: Schallimmissionsplan Verkehr Nacht

Anlage 3a: Schallimmissionsplan Gewerbe Tag mit Lagebezeichnung maßgeblicher Immissionsorte

Anlage 3b: Schallimmissionsplan Gewerbe Nacht mit Lagebezeichnung maßgeblicher Immissionsorte

Anlage 4a: Nebenzeichnung 1: Außenlärmpegel für Räume, die nicht überwiegend zum Schlafen genutzt werden können

Anlage 4b: Nebenzeichnung 2: Außenlärmpegel für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können

Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen – Verkehr

Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen – Gewerbe

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 27 von 28

10 Quellenverzeichnis

/1/ DIN 18005-1, „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung und DIN 18005-1 vom Juli 2002, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V. zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset-zes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)

/3/ Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Druck-sache 14/2300 (2008)

/4/ VGH Mannheim, Urteil aus 12/1996 – 3S356/95 veröffentlicht in Ule / Laubinger, § 41 Nr. 33 sowie Nr. 64 (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 – 4 A 5.04; BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 – 9 A 72.079).

/5/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998, S. 503), geändert durch Verwaltungs-vorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)

/6/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7

/7/ DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 DIN - Deutsches Institut für Normung e.V. zu beziehen über Beuth Verlag GmbH, Berlin

/8/ DIN 45691:2006-12- Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/9/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.321.1 Seite 28 von 28

Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist"

/10/ DIN 18005-1:2002-07- Schallschutz im Städtebau -Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung vom Juli 2002, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/11/ DIN 4109-1:2018-01 - Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderun-gen vom Januar 2018, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/12/ DIN 4109-2:2018-01 - Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nach-weise der Erfüllung der Anforderungen vom Januar 2018, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

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- Gebäude (Planung)

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-- Schallschutzwand

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Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44mail: [email protected] http://www.laermkontor.de

Projekt:

Schalltechnische Untersuchung zum .

Bebauungsplanentwurf Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

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admin
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Legende

1- - 1 Gebietsgrenzen B-Plan Nr. 42 "West"- -

- Gebäude

c:J Baugrenzen

-- Schallschutzwand

--- Straße

[!] Lichtsignalanlage

Beurteilungspegel Tag

D ::;;50dB(A)

D > 50 - 55 dB(A)

- > 55 - 57 dB(A)

- > 57 - 59 dB(A)

D > 59 -60 dB(A)

D > 60-64 dB(A)

> 64 -65 dB(A)

- > 65-69 dB(A)

- > 69 - 70 dB(A)

- >70dB(A)

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040. 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44 mail: [email protected] http://www.laem1kontor.de

Projekt:

-

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 37 der Gemeinde Oststeinbek

Planinhalt:

Anlage 2a Schallimmissionsplan Verkehr Tagzeitraum (6-22 Uhr)

gemäß DIN 18005

Maßstab: 1 :1.000 A3 Bearbeiter: Hr. Schultz

LK 2018.321 25.02.2019 2018 (13.08.2018 Ref 2x2m 11,S

admin
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Legende - -

1_ _ 1 Gebietsgrenzen B-Plan Nr. 42 "West"

- Gebäude

D Baugrenzen

-- Schallschutzwand

-- Straße

[:] Lichtsignalanlage

Beurteilungspegel Nacht

D ::;;40dB(A)

D >40-45dB(A)

- >45-47dB(A)

- > 47 -49 dB(A)

D > 49-50 dB(A)

D > 50 -54 dB(A)

- > 54 -55 dB(A)

- > 55 -59 dB(A)

- > 59 -60 dB(A)

- >60dB(A)

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040. 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44

mail: [email protected] http://www.laem1kontor.de

Projekt:

-

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 37 der Gemeinde Oststeinbek

Planinhalt:

Anlage 2b Schallimmissionsplan Verkehr Nachtzeitraum (22-6 Uhr)

gemäß DIN 18005

Maßstab: 1 :1.000 A3 Bearbeiter: Hr. Schultz

LK 2018.321 25.02.2019 2018 (13.08.2018 Ref 2x2m 11,S

admin
Textfeld

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Legende

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Gebäude

D Baugrenze WA

� Gewerbefläche

� Kontingentflächen

-- Straße

Beurteilungspegel Tag

D S45dB(A)

D > 45 -50 dB(A)

> 50 -55 dB(A)

D > 55-60 dB(A)

D > 60-63 dB(A)

> 63 -65 dB(A)

> 65 dB(A)

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LÄRMKONTOR GmbH

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Projekt:

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

Planinhalt:

Anlage 3a Schallimmissionsplan Gewerbe Gesamtbelastung Gewerbelärm

Tagzeitraum gemäß TA Lärm

Maßstab: 1 :1.000

LK 2018.321 21.02.2019

A3 Bearbeiter: Hr. Schultz 2018 (13.08.2018 111,r oP30 R1/300 11,S

admin
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Legende

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Gebäude

D Baugrenze WA

� Gewerbefläche

� Kontingentflächen

-- Straße

Beurteilungspegel Nacht

D s 35dB(A)

> 35 - 40 dB(A)

D > 40 - 45 dB(A)

> 45 - 50 dB(A)

> 50 - 55 dB(A)

> 55 dB(A)

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LÄRMKONTOR GmbH

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Projekt:

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

Planinhalt:

Anlage 3b Schallimmissionsplan Gewerbe Gesamtbelastung Gewerbelärm

lauteste Nachtstunde gemäß TA Lärm

Maßstab: 1 :1.000 A3 Bearbeiter: Hr. Schultz

LK 2018.321 21.02.2019 �di.20,a 11eroP30 R1/300 11,S

admin
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Legende

1- - 1 Gebietsgrenzen 8-Plan Nr. 42 "West"- ..

Gebäude

D Baugrenze WA

-- Straße

maßgebliche Außenlärmpegel

□ S55dB(A)

> 55 - 60 dB(A)

D > 60 - 65 dB(A)

D > 65 - 70 dB(A)

> 70 - 75 dB(A)

> 75 - 80 dB(A)

> 80 dB(A)

Isophone

... LÄRMKONTOR GmbH

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Projekt:

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

Planinhalt:

Anlage 4a: Nebenzeichnung 1: Außenlärmpegel für Räume, die nicht überwiegend zum Schlafen genutzt

werden können

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Legende

1- - 1 Gebietsgrenzen 8-Plan Nr. 42 "West"- ..

Gebäude

D Baugrenze WA

-- Straße

maßgebliche Außenlärmpegel

□ S55dB(A)

> 55 - 60 dB(A)

D > 60 - 65 dB(A)

D > 65 - 70 dB(A)

> 70 - 75 dB(A)

> 75 - 80 dB(A)

> 80 dB(A)

Isophone

... LÄRMKONTOR GmbH

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Projekt:

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 42 der Gemeinde Oststeinbek

Planinhalt:

Anlage 4b: Nebenzeichnung 2: Außenlärmpegel für Räume, die übeiwiegend zum Schlafen genutzt

werden können

■ Maßstab: 1 :1.000 A3 Bearbeiter: Hr. Schultz l--------r------+-:o,

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admin
Textfeld

Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen - Verkehr

Beurteilun

Bis zum folgenden Bis zum folgenden Orientierungswert der Grenzwert der

DIN 18005 sind die 16. BlmSchV sind diegenannten Nutzungen genannten Nutzungen

zulässig: zulässig:

Reine Wohngebiete (WR),

Wochenend und Ferienhausgebiete

Allg. Wohn- (WA),Kleinsiedlungs- (WS) u. Krankenhäuser, Campingplatzgebiete, Schulen, Alten- und Friedhöfe, Kleingarten- Kurheime

und Parkanla en

Besondere Reine Wohngebiete, Wohngebiete (WB), Dorf- und Mischgebiete allgemeine Wohn- und

(MD und MI) Kleinsiedlungsgebiete

Dorfgebiete, Kern- und Mischgebiete

Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)

Gewerbegebiete

Der als Abwägungsgrenze herangezogene Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A)

nachts für Wohnungsausweisungen wird größtenteils überschritten.

LÄRMKONTOR GmbH

Ta Nacht

dB (A)

� 50 � 40

> 50-55 > 40-45

> 55-57 > 45-47

> 57-59 > 47-49

> 59-60 > 49-50

> 60-64 > 50-54

> 64-65 > 54-55

> 65-69 > 55-59

> 69-70 > 59-60

> 70 > 60

LÄRMKONTOR

Darstellun

Farbe

Stand: 16.06.2016

LARMKONTOR

Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen - Anlagen •

Beurteilun Bis zum folgenden

Orientierungswert der DIN 18005 sind die

genannten Nutzungen zulässig:

Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete

Allgemeine Wohngebiete und

Kleinsiedlungsgebiete

Besondere Wohngebiete, Dorf- und

Mischgebiete

Kerngebiete und Gewerbegebiete

Kerngebiete und Gewerbegebiete

LÄRMKONTOR GmbH

Bis zum folgenden Grenzwert der

TA Lärm sind die genannten Nutzungen

zulässig:

Krankenhäuser, Kurgebiete und Pflegeanstalten

Reine Wohngebiete

Allgemeine Wohngebiete und

Kleinsiedlungsgebiete

Dorfgebiete, Mischgebiete und

Kerngebiete/ Nur nachts: Urbane

Gebiete

Urbane Gebiete

Gewerbegebiete

Ta Nacht Darstellun

dB (A) Farbe

�45

> 45-50 � 35

> 50-55 > 35-40

> 55-60 > 40-45

> 60-63

> 63-65 > 45-50

> 65 > 50-55

> 55

Stand: 05. November 2018