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Gemeindeamt des Kantons Zürich Reform der Reform der Gemeindestrukturen Gemeindestrukturen im Kanton Zürich im Kanton Zürich Referat an der Mitgliederversammlung des Spitex Verbands des Kantons Zürich vom 20. Juni 2006

Gemeindeamt des Kantons Zürich Reform der Gemeindestrukturen im Kanton Zürich Referat an der Mitgliederversammlung des Spitex Verbands des Kantons Zürich

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Gemeindeamt des Kantons Zürich

Reform der Reform der GemeindestrukturenGemeindestrukturenim Kanton Zürichim Kanton Zürich

Referat an der Mitgliederversammlung des Spitex Verbands des Kantons Zürichvom 20. Juni 2006

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 2

171 Gemeinden - 12 Bezirke

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 3

Agglomeration Zürich 1970 - 2000

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 4

Gemeindegrössen im Kanton Zürich

Durchschnittliche Gemeindegrösse Kanton Zürich: 3080 (Median)

Durchschnittliche Gemeindegrösse Schweiz: 882 (Median)

Einwohnerzahl

Anzahl Gemeinden

Anzahl Gemeinden %

Anzahl Einwohner

Anzahl Einwohner %

1 - 499 7 4.1 % 2‘730 0.2 %

500 - 999 27 15.8 % 19‘723 1.6 %

1000 - 1999 31 18.1 % 45‘587 3.8%

Summe1 - 1999

65 38% 68‘040 5.6 %

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Zürcher Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 6

Entwicklung der Gemeindelandschaftim Kanton Zürich 1995 - 2005

1995(30.6.95)

2000(30.6.00)

2005(30.6.05)

Politische Gemeinden 171 171 171

Primarschulgemeinden 100 98 80

Oberstufenschulgemeinden 43 43 38

Vereinigte Schulgemeinden 45 45 32

EinheitsgemeindenPol. Gemeinde & PrimarschulgemeindePol. Gemeinde & vereinigte Schulgemeinde

23 8 15

24 9 15

55 22 33

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 7

Die „Zwischenebene“

Kanton

Gemeinden

Bezirke

Zweckverbände

PlanungsregionenVerträge

Verwaltungskreise

Verwaltungsregionen

Aufgabenübertragung

Vereine

Stiftungen

Genossenschaften

Anstalten

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 8

Zunahme der interkommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbände)

Zahl der Zweckverbände im Kanton Zürich

1970: 102

1985: 165

1995: 192

2005: 216

Jede Zürcher Gemeinde ist durchschnittlich Mitglied

in 7 Zweckverbänden.

Daneben gibt es eine grosse Zahl weiterer Zusammenarbeits-

Formen (Verträge, Vereine, Stiftungen, informelle Zusammen-

arbeit).

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 9

Organisation der Spitex im Kanton Zürich

130 Organisationen für 171 Gemeinden:

• 107 privat-rechtliche Organisationen

98 Vereine, 9 Stiftungen

• 23 öffentlich-rechtliche Betriebe

16 gemeindeeigene Betriebe, 4 Zweckverbände,

2 Kirchgemeinden, 1 andere

Entwicklung:

• Trend zu grösseren, gemeindeübergreifenden Betrieben

• Seit 1988 Halbierung der Spitexbetriebe

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 10

Auslöser für Strukturveränderungen

Politische Gemeinde

Mängel bei der

Zusammenarbeit

Kleinräumigkeit

Mangelnde Leistungsfähigkeit

ZunehmendeAufgabenkomplexität

Rekrutierungsproblemefür Behörden

Autonomieverlust

Höhere Erwartungen der Einwohner

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 11

Erfolgsfaktoren für Gebietsreformen

• Anstoss muss von den Gemeinden kommen, Gemeindebehörden

müssen hinter dem Projekt stehen. Fusionen können nicht von

oben diktiert werden.

Offene und frühzeitige Kommunikation ist sehr wichtig.

• Gebietsreformen hängen entscheidend davon, ob der Kanton

solche Prozesse aktiv unterstützt, d.h. eine klare Strategie

verfolgt und Anreize setzt.

• Ohne Reform des Finanzausgleichs (Verzicht auf Defizitgarantie)

sind Gebietsreformen nur schwer möglich.

• Sparüberlegungen sind kein ausreichendes Motiv, um eine

Gebietsreform in Gang zu setzen.

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 12

Vorteile von Gemeindevereinigungen

• Bessere Aufgabenerfüllung: Effizienzgewinne durch Schaffung von

grösseren Leistungserbringern (tiefere Fixkosten)

• Vereinfachung von Strukturen (weniger Behörden, Kommissionen

und Zweckverbände)

• Bessere Entwicklungsmöglichkeiten (z.B. Raumplanung,

zweckmässige Verteilung von Gewerbe- und Wohngebieten)

• Einfachere Gewinnung von Behördenmitgliedern,

Kompetenzsteigerung bei Mandatsträgern

• Professionalisierung der Verwaltung

• Gewinn von Unabhängigkeit als grössere Gemeinde:

Stärkeres Gewicht in der Region und gegenüber dem Kanton

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 13

Nachteile von Gemeindevereinigungen

• Identitätsverlust (Bürgerort, Wappen, Namen)

• Geringere Integrationsfunktion der neuen Gemeinde

• Verlust von Gemeindeautonomie

• Finanzielle Nachteile: Erhöhung Steuerfuss in einzelnen Gemeinden,

Verlust von Finanzausgleichszahlungen

• Kurzfristig keine Erfolge sichtbar

• Schwierige Standortentscheide

• Kurzfristig grosser Zeit- und Geldaufwand

• Perfektionismus

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 14

Finanzielle Auswirkungen von Gemeindevereinigungen

Einsparpotenzial wird generell überschätzt:

• Einsparungen lassen sich nicht präzise prognostizieren und im Nachhinein nur schwer nachweisen.

• Direkte Einsparungen von 1- 3 % der jährlichen Ausgaben der laufenden Rechnung sind realisierbar (Luzerner Gemeinden).

• In der Regel erfolgt kein Abbau von Personal.

• Dienstleistungsqualität wird angehoben, wobei das Niveau der zuvor grösseren Gemeinde den Massstab bildet.

Langfristiger Nutzen:

• Geschickte Strukturpolitik bringt langfristig Effizienzsteigerungen und finanzielle Einsparungen auf Stufe Kanton und Gemeinden.

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 15

Reformansätze im Kanton Zürich

Ausarbeitung neue Kantonsverfassung (2001- 2004)

Breite Diskussion zur Gliederung des Kantons:

Regionen, Bezirke, Zweckgemeinden

Resultat: Festhalten am Status Quo

Vorprojekt zur Reform der Bezirks- und Gemeindestrukturen

Auftraggeber: Regierungsrat

Durchführung: Gemeindeamt des Kantons Zürich

Laufzeit: Januar 2005 - März 2007

Aktueller Projektstand:

- Grundlagenarbeiten abgeschlossen

- Durchführung von Pilotversuchen zu Gemeindevereinigungen

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 16

Ziele des Vorprojekts

• Starke und leistungsfähige Gemeindelandschaft, die den Einwoh-

nern einen hohen Standard an staatlichen Leistungen bietet.

• Gemeinden sollen ihre Aufgaben autonom, kompetent und

kostengünstig erbringen können.

Welche kantonalen Rahmenbedingungen braucht es dazu ?

- Abbau von Hürden

- Schaffung von finanziellen Anreizen, Unterstützung

• Klärung der Vor- und Nachteile von Gemeindevereinigungen

• Prüfung neuer Formen der interkommunaler Zusammenarbeit

• Formulierung einer kantonalen Strategie zu Gemeindereformen

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 17

Aktuelle Handlungsfelder des Vorprojekts

Reform der Bezirks- und Gemeindestrukturen

GemeindevereinigungPilotstudien

EntwicklungSchulbereich

Interkommunale Zusammenarbeit

• Kantonale Gemeinde-strategie

• Vor-/Nachteile vonFusionen

• Verhältnis zwischenpolitischer und Schul-gemeinde

• Schulfusionen vs.Einheitsgemeinden

• Interkommunal-konferenz

• Anpassung derBezirksgrenzen

B e g l e i t g r u p p e

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 18

Modell «Interkommunalkonferenz»

Kanton

Gemeinden

Interkommunal-konferenz

Bezirke

ZweckverbändeAnstaltenVerträgeVereineGenossenschaften

strategisch

operativ

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 19

Modell «Interkommunalkonferenz»

Interkommunalrat

GemeindepräsidentInnen- ev. gebundenes Mandat- abgestufte Stimmkraft

Geschäfts-

stelle

nach öffentl. Recht

ZweckverbandSelbständige Anstalt

nach Privatrecht

VereinStiftungGenossenschaftAG

Vertragslösung

AnschlussvertragAufgabenübertragung

strategisch

operativ

Gemeinden

KommissionVerkehr & Siedlung

Kommissionfür Kultur

KommissionStandortmarketing

Kommission……..

ReferendumInitiative

(Behörden-)

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DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN Folie 20

Ausblick

• 2007 wird der Kanton Stellung beziehen, welche Ziele er bei der Gemeindeentwicklung verfolgen will und wie er Gebietsreformen unterstützen will.

• Das Tempo der Veränderungen wird stark von den Gemeinden

bestimmt werden.

• Die Reform der Gebietsstrukturen ist eng verknüpft mit anderen

Reformprojekten wie dem Finanzausgleich, der Aufgabenteilung

Kanton-Gemeinden und der Agglomerationspolitik.

• Gemeindevereinigungen haben Auswirkungen auf andere

Körperschaften, die im Auftrag der Gemeinden öffentliche Aufgaben

erfüllen.

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www.gaz.zh.ch

Ende des Referats