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Gemeindeamt Freinberg A-4785 Freinberg 4 Freinberg, am 09.02.2017 Bearbeiter: VB Gabriele Sageder 07713/8102, Fax 07713/8102-22 Verf GR/1 2017 Verhandlungsschrift über die Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde FREINBERG am Donnerstag, den 16. Februar 2017 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Freinberg. Anwesende: 1. Bgm. Anton PRETZL 2. VBgm. Erwin ORTANDERL 3. GV Franz STADLER 4. GR Barbara TAUSCH 5. GR Christian GRAF 6. GV Josef BURGHOLZER 7. GR Josef TOMANDL 8. GR Anton HOFMANN 9. GR Richard MADL 10. GR Stefan HUBER 11. GR Monika REINPRECHT 12. GR Ewald WENGLER 13. GV Gerhard WENNY 14. GR Thomas PILLINGER 15. GR Hans-Peter ROCKENSCHAUB 16. GR Daniela FATTINGER 17. GR Karl Werner KRAUS Ersatzmitglieder: 18. GR Franz SCHRAML 19. GR Christian BAUER Der Leiter des Gemeindeamtes: ALStv. Alois BURGHOLZER Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 O.ö. GemO. 1990) ----- entschuldigt: GR Thomas SCHERRER GV Ing. Günther WINKLER GR Alois DANIELAUER Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): VB Gabriele SAGEDER

Gemeindeamt Freinberg · 2017. 5. 12. · Gemeindeamt Freinberg A - 4 7 8 5 F r e i n b e r g 4 Freinberg, am 09.02.2017 Bearbeiter: VB Gabriele Sageder 07713/8102, Fax 07713/8102-22

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G e m e i n d e a m t F r e i n b e r g A - 4 7 8 5 F r e i n b e r g 4

Freinberg, am 09.02.2017 Bearbeiter: VB Gabriele Sageder

07713/8102, Fax 07713/8102-22

Verf – GR/1 – 2017

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde FREINBERG am

Donnerstag, den 16. Februar 2017 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Freinberg.

Anwesende:

1. Bgm. Anton PRETZL 2. VBgm. Erwin ORTANDERL 3. GV Franz STADLER

4. GR Barbara TAUSCH 5. GR Christian GRAF

6. GV Josef BURGHOLZER 7. GR Josef TOMANDL

8. GR Anton HOFMANN

9. GR Richard MADL 10. GR Stefan HUBER 11. GR Monika REINPRECHT 12. GR Ewald WENGLER 13. GV Gerhard WENNY 14. GR Thomas PILLINGER 15. GR Hans-Peter ROCKENSCHAUB 16. GR Daniela FATTINGER 17. GR Karl Werner KRAUS

Ersatzmitglieder:

18. GR Franz SCHRAML 19. GR Christian BAUER

Der Leiter des Gemeindeamtes: ALStv. Alois BURGHOLZER

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 O.ö. GemO. 1990) -----

entschuldigt: GR Thomas SCHERRER GV Ing. Günther WINKLER

GR Alois DANIELAUER Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): VB Gabriele SAGEDER

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2 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 06.12.2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.11.2016 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendun-gen eingebracht werden können.

Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass keine Anträge zur Fragestunde eingelangt sind und deshalb sofort mit der Sitzung begonnen werden kann. Er stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Bgm. Anton Pretzl verliest die

T A G E S O R D N U N G :

1. Budget und mittelfristiger Finanzplan 2017. 2. KPC-Annahme Fördervertrag und Fördererklärung ABA Hinding BA 07. 3. KPC-Annahme Fördervertrag und Fördererklärung WVA Hinding BA 03. 4. OÖVV-Schnupperticket – ÖBB-Jahresstreckenkarten. 5. Asphaltierungsarbeiten. 6. Hasenberger-Schwarzmüller FWPÄ 4.54. 7. Beamtenpostenausschreibung – Amtsleiter Funktionslaufbahn GD 11.1 – Beset-

zung ab 01.Nov.2017 – Ausschreibungstext. 8. Feuerwehrgebührenordnung – Mustergebührenordnung des Landes. 9. Stadler Martin – Anzberg – FWPÄ 4.57. 10. Budget VFI – 2017. 11. Verpflichtungserklärung Wildbach- und Lawinenverbauung 12. Allfälliges.

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 3 li

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:

1. Budget und mittelfristiger Finanzplan 2017. Bgm. Anton Pretzl erläutert, dass bereits eine Informationssitzung des Gemeinderates am 02.02.2017 stattgefunden hat. Die nachstehende Aufstellung wird den Mitgliedern des Gemeindera-tes vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

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4 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 5

GR Huber Stefan stellt fest, dass die SHV-Umlage wie jedes Jahr angestiegen ist. Nachdem keine Wortmeldungen mehr waren, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Budget 2017 sowie den Mittelfristigen Finanzplan 2017 – 2021 laut vorliegendem Entwurf zu beschließen. Beschluss: Einstimmig werden das Budget 2017 und der mittelfristige Finanzplan 2017 bis 2021 laut vorliegendem Entwurf beschlossen.

2. KPC-Annahme Fördervertrag und Fördererklärung ABA Hinding BA 07.

Bgm. Anton Pretzl bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Fördervertrag für die ABA Hinding BA 07 vollinhaltlich zur Kenntnis:

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6 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 7

Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, den vorliegenden Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. für die ABA Hinding BA 07 zu beschließen. Beschluss: Einstimmig wird der vorliegende Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. für die ABA Hinding BA 07 beschlossen.

3. KPC-Annahme Fördervertrag und Fördererklärung WVA Hinding BA 03. Bgm. Anton Pretzl bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Fördervertrag für die ABA Hinding BA 07 vollinhaltlich zur Kenntnis:

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8 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 9

Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, den vorliegenden Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. für die WVA Freinberg BA 03 zu beschließen. Beschluss: Einstimmig wird der vorliegende Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. für die WVA Freinberg BA 03 beschlossen.

4. OÖVV-Schnupperticket – ÖBB-Jahresstreckenkarten. Bgm. Anton Pretzl erläutert, dass es wegen Zeitablauf von drei Jahren notwendig wird, die Schnupperticketaktion neu zu beraten und ggf. wieder zu verlängern. Das Schnupperticket wurde gut angenommen, es ist jedoch nicht kostendeckend. Bgm. Anton Pretzl ersucht GR Tausch Barbara um Erläuterung. GR Barbara Tausch teilt mit, dass sie ein Infoschreiben über die Schnupperticketaktion an alle Gemeinderäte verteilt hat und erläutert diese zusammenfassende Aufstellung:

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10 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

GR Barbara Tausch gibt weiter bekannt, dass in der letzten Zeit die Entlehnzahlen enorm und sehr gut sind. Es wird auch von der Bevölkerung anderer Gemeinden nachgefragt und nach Möglichkeit erfolgen auch da Entlehnungen. Die steigende Nachfrage lässt sich meist auf Mundpropaganda zurückführen. Aufgrund des Umbaues des Schärdinger Bahnhofes werden die Pendlerparkplätze vermehrt von Freinberger GemeindebürgerInnen genutzt. Es wäre ein Vor-schlag, eine Verlängerung der Schnupperticketaktion bis auf weiteres als positiven Beitrag für die Umwelt und zur Beibehaltung der günstigen Nutzungsmöglichkeiten von öffentlichen Ver-kehrsmitteln für die Bevölkerung durchzuführen. Die Bundesmittel hat es nur für die ersten drei Jahre gegeben und laufen nun aus. Es muss viel Werbung gemacht werden, um eine größere Auslastung zu erzielen. GR Franz Schraml betont positiv die ausführliche vorliegende Aufstellung. Er stellt die Frage, ob das Schnupperticket von vielen verschiedenen Personen oder immer wieder von der gleichen Personengruppe genutzt wird. GR Barbara Tausch gibt bekannt, dass anfangs nur wenige das Ticket genutzt haben aber jetzt viele verschiedene Personen die Tickets nutzen. Es gibt Personen, die das Ticket für Fortbildun-gen und ähnliches regelmäßig nutzen. Vor allem jene sollen aber die Nutzungsmöglichkeiten haben, die das Ticket erstmals verwenden möchten.

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 11

GR Huber Stefan stellt die Frage, ob vielleicht angedacht wäre, den Ticketpreis auf EUR 9,00 bzw. 10 EUR zu erhöhen. GV Wenny Gerhard fragt, wie oft beide Tickets an einem Tag entlehnt werden. GR Barbara Tausch gibt bekannt, dass ungefähr bei 2/3 der Entlehnungen beide Tickets an ei-nem Tag genutzt werden. Es gab auch schon Zeiten, an denen dieses vierfach am Tag verliehen hätten werden können. GR Hans-Peter Rockenschaub weist darauf hin, dass in der Gemeindezeitung immer wieder auf die Möglichkeit des Schnuppertickets hingewiesen werden soll. Ihm ist bekannt, dass seinen KollegInnen die Tickets für Fortbildungen ständig nutzen. ALStv. Burgholzer Alois teilt mit, dass auch die Gemeindebediensteten die Tickets bei Fortbil-dungen verwenden. GR Monika Reinprecht stellt die Frage, wann vorher ein Ticket reserviert werden muss. GR Barbara Tausch teilt mit, dass es auch möglich ist, kurzfristig ein Ticket zu entlehnen. Auf-grund der Nachfrage sollte jedoch, sobald ein Termin bekannt ist, das Ticket reserviert werden. GV Wenny Gerhard stellt die Frage, ob, wenn die Tickets bereits entlehnt sind mit den Nach-bargemeinden Kontakt über die Möglichkeit der Entlehnung hergestellt wird. GR Barbara Tausch teilt mit, dass in diesem Fall den Bürgern empfohlen wird, bei den Nach-bargemeinden nachzufragen. GR Ewald Wengler schlägt vor, die Ticketaktion nicht bis auf Weiteres zu verlängern sondern zeitlich zu beschränken. Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, die Schnupperticketaktion bis 31.03.2020 zu beschließen und den Preis pro Ticket und pro Tag der Entlehnung auf EUR 9,00 zu erhöhen. Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, das Schnupperticket bis 31.03.2020 zu verlän- gern und den Preis ab 01.04.2017 auf EUR 9,00 pro Ticket und pro Tag der Entlehnung zu erhöhen.

5. Asphaltierungsarbeiten Bgm. Anton Pretzl informiert, dass verschiedene Asphaltierungsarbeiten notwendig sind und er erläutert die beiliegende Kostenaufstellung der Fa. Swietelsky:

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12 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

Bgm. Anton Pretzl gibt bekannt, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Kostenschätzun-gen handelt. GV AL Stadler Franz informiert, dass die Preise im Angebot nach den Richtlinien der Güter-weg- und Straßenmeisterei festgelegt wurden. Bgm. Anton Pretzl teilt weiter mit, dass die Feldschmiedstraße von Grund auf saniert werden muss und der beantragte Landesbeitrag abzuwarten ist, und daher derzeit noch nicht durchge-führt werden kann. Bgm. Anton Pretzl erläutert, dass sämtliche Schäden an Zufahrten die aufgrund des Unwetters entstanden sind, aus dem Katastrophenfonds übernommen werden. GV Burgholzer Josef teilt mit, dass der Güterweg Unterfreinberg bereits schon in Eigeninitia-tive betoniert wurde und ebenfalls saniert gehört. Bgm. Anton Pretzl informiert, dass vom Wegeerhalteverband die Sanierungen der Güterwege Unterfreinberg, Erlach und Schatz zugesagt wurden.

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 13

Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, dass die Asphaltierungsarbeiten laut beiliegender Kosten-schätzung der Firma Swietelsky BaugesmbH für die Zufahrten Altweger-Moser, Mairinger-Na-derhirn, Burgholzer-Kallab durchgeführt werden. Beschluss: Einstimmig werden die Asphaltierungsarbeiten laut vorliegender Kosten- schätzung der Firma Swietelsky BaugesmbH für die Zufahrten Altweger- Moser, Mairinger-Naderhirn, Burgholzer-Kallab beschlossen.

6. Hasenberger-Schwarzmüller FWPÄ 4.54

Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass von Frau Hasenberger-Schwarzmüller Manuela die angefor-derte Stellungnahme noch nicht abgegeben wurde und er schlägt daher vor, dass dieser Tages-ordnungspunkt zurückgestellt wird. GR Wengler Ewald ist der Meinung, dass innerhalb eines halben Jahres die Angelegenheit be-handelt werden muss und daher der Punkt nicht zurückgestellt werden kann. GV AL Stadler Franz informiert, dass aufgrund der schriftliche Aufforderung der Gemeinde zur Stellungnahme die Verfahrenszeit unterbrochen wurde. GR Franz Schraml stellt die Frage, ob eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme gesetzt wurde. GV AL Stadler Franz teilt mit, dass keine Abgabefrist gesetzt wurde. Frau Hasenberger-Schwarzmüller befindet sich laut seiner Information derzeit im Ausland. Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt bis zur weiteren Erledi-gung zurückgestellt wird. Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt bis zur weiteren Erledigung zurückzustellen.

7. Beamtenpostenausschreibung – Amtsleiter Funktionslaufbahn GD 11.1 – Beset-

zung ab 01.Nov.2017 – Ausschreibungstext. Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass AL Franz Stadler ab 01.11.2017 in Pension geht. Er ersucht ALStv. Burgholzer um Verlesung der Ruhestandserklärung und des Amtsvortrages von AL Franz Stadler:

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16 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

GR Wengler Ewald bedankt sich bei AL Stadler Franz für seine Leitung im Gemeindeamt. Zwangsläufig gab es hin und wieder das eine oder andere Problem. AL Stadler hat immer alles Notwendige zur Verfügung gestellt und war Begleitung. Die Amtsleitung war immer hervorra-gend. GR Wengler Ewald stellt die Frage, ob eine Veröffentlichung in der Amtlichen Zeitung und auf der Homepage der Gemeinde erfolgt. Ihm ist bekannt, dass das Land OÖ. einen Bewerbungsbo-gen anbietet. Dieser Bewerbungsbogen wäre sehr hilfreich, um im Objektivierungsausschuss ein-facher alles vergleichen zu können. Auf der Homepage sollte der Bewerbungsbogen mit veröf-fentlicht werden. VBgm. Erwin Ortanderl spricht sich ebenfalls für den Bewerbungsbogen aus und er schlägt vor, dass für die Bewertung die Erfahrung des Land OÖ. in Anspruch genommen wird, um alle Vo-raussetzungen der Bewerber genau zu überprüfen, da durch die Gemeinde eine riesige Entschei-dung getroffen werden muss. GR Ewald Wengler erwähnt, eventuell ein Mindest- bzw. Höchstalter in die Ausschreibung auf-zunehmen. Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, dass die vorliegende Beamtenpostenausschreibung, Amts-leiter Funktionslaufbahn GD 11.1, Besetzung ab 01.Nov.2017 beschlossen wird.

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 17

Beschluss: Dafür: Bgm. Pretzl Anton, VBgm. Erwin Ortanderl, GR Barbara Tausch, GR Christian Graf, GV Josef Burgholzer, GR Josef Tomandl, GR Anton Hofmann, GR Richard Madl, GR Stefan Huber, GR Monika Reinprecht, GR Ewald Wengler, GV Gerhard Wenny, GR Thomas Pillinger, GR Hans-Peter Rockenschaub, GR Daniela Fattinger, GR Karl-Werner Kraus, GR Franz Schraml, GR Christian Bauer Befangen: GV Franz Stadler Beschluss: Einstimmig wird die vorliegende Beamtenpostenausschreibung, Amtsleiter Funktionslaufbahn GD 11.1, Besetzung ab 01.Nov.2017 beschlossen.

8. Feuerwehrgebührenordnung – Mustergebührenordnung des Landes. Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass die Feuerwehrgebührenordnung neu zu beschließen ist. Die Musterverordnung wird den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich zur Kenntnis ge-bracht.

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18 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

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20 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, die vorliegende Feuerwehrtarifordnung zu beschließen. Beschluss: Einstimmig wird die vorliegende Feuerwehrtarifordnung beschlossen.

9. Stadler Martin – Anzberg – FWPÄ 4.57. Bgm Anton Pretzl bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Antrag auf Flächenwidmungs-planänderung von Herrn Stadler Martin, Haibach 121 vollinhaltlich zur Kenntnis:

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Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 21

Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass die Angelegenheit mit Hr. Architekt Kobler besprochen wurde und dieser darauf hingewiesen und zu bedenken gegeben hat, dass die Zufahrt sehr schmal ist und die Schutzzone zu beachten ist. Die vorliegende Stellungnahme der Wildbachverbauung über die Schutzzone besagt, dass ein 5 m breiter Geländestreifen als Gefahrenzone gilt. Dem-nach wäre laut Architekt Kobler nur ein geringer Bereich für eine Bebauung möglich. VBgm. Erwin Ortanderl ist der Meinung, dass vorab mit der Wildbachverbauung geklärt wer-den soll, ob die Schutzzone von 5 Meter ausreichend ist. Es sollte festgestellt werden, ob sich aufgrund der letzten massiven Überschwemmung eine andere Sichtweise ergibt. Der Bauherr muss darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Zuschüsse von öffentlicher Hand für Hochwas-serschäden gewährt werden. Er stellt die Frage, ob es möglich ist, dass ein Bauzwang dort ver-ordnet wird, gleichartig wie in anderen Bereichen der Gemeinde. Er ist der Meinung, dass dieser Punkt bis zur weiteren Klärung zurückgestellt werden soll. Ein Einleitungsverfahren kann in je-dem Fall gemacht werden. AL Stv. Burgholzer teilt mit, dass mit einem Baulandsicherungsvertrag ein Bauzwang gesichert und festgelegt werden kann. GV Gerhard Wenny ist der Ansicht, dass das Einleitungsverfahren durchgeführt werden sollte, damit die Gutachter die Möglichkeit zur Abgabe der Stellungnahmen haben. Die angeführten Bedenken sind dann eine Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat.

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22 Verf – GR/1– 2017 vom 16.02.2017

Bgm. Anton Pretzl weist darauf hin, dass Kosten für das Einleitungsverfahren für den Grundbe-sitzer auch bei einer negativen Entscheidung entstehen. GV AL Stadler Franz teilt mit, dass, wie im Ansuchen angeführt, Hr. Stadler Martin einen Kaufinteressenten hat. In der Bauausschusssitzung wurde die Angelegenheit ebenfalls bespro-chen. Festgehalten wurde, dass eine Abrundung des Wohngebietes erfolgt und kein eigenes Baugebiet entsteht. Die Gefahrenzone in diesem Bereich ist natürlich problematisch. Mit Be-schluss des Einleitungsverfahrens muss Architekt Kobler mit der Erstellung eines Planes beauf-tragt werden, da dieser für das Verfahren und die Einholung der Stellungnahmen notwendig ist. Die aktuell vorliegende Stellungnahme der Wildbachverbauung könnte sich aufgrund des Hoch-wassers 2016 ändern. Angemerkt werden muss, dass Kanal- und Wasserleitung in diesem Be-reich vorhanden sind. Falls die örtliche Raumplanung zustimmt, muss im Baubescheid festge-halten werden, dass hochwassersichere Bauwerke zu errichten sind und keine öffentlichen För-dergelder gewährt werden. Das Einleitungsverfahren sollte beschlossen und zugleich Architekt Kobler mit der Erstellung des Planes beauftragt werden. VBgm. Erwin Ortanderl spricht sich dafür aus, dass von Architekt Kobler festgestellt werden soll in welchem Bereich Gebäude errichtet werden können. GR Christian Graf teilt mit, dass ein konkreter Plan für das Durchführungsverfahren notwendig ist. GR Ewald Wengler ist der Meinung, dass das Einleitungsverfahren beschlossen werden sollte. Er erwähnt, dass Wasser- und Kanalleitungen vorhanden sind. Die schmale Zufahrt wird seiner Meinung nach nicht maßgeblich für die Entscheidung sein. Da der Baufläche zu klein ist, wird das Land voraussichtlich nicht zustimmen. Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, über den Antrag von Herrn Stadler Martin, Haibach 121 abzustimmen und das Einleitungsverfahren Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.57 zu be-schließen. Beschluss: Einstimmig wird der Antrag auf Einleitungsverfahren zur Flächenwidmungs planänderung Nr. 4.57 von Herrn Stadler Martin, Haibach 121 beschlossen.

10. Budget VFI - 2017 Bgm Anton Pretzl bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Budgetentwurf 2017 zur Kenntnis. GV AL Stadler Franz teilt als Obmann des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Ge-meinde Freinberg mit, dass das Budget 2017 wie vorliegend beschlossen werden soll. Er er-wähnt, dass, da der Finanzierungsplan vom Land OÖ. über die Sanierung der Volksschule noch nicht vorliegt, ein Nachtragsvoranschlag erstellt werden muss.

Page 23: Gemeindeamt Freinberg · 2017. 5. 12. · Gemeindeamt Freinberg A - 4 7 8 5 F r e i n b e r g 4 Freinberg, am 09.02.2017 Bearbeiter: VB Gabriele Sageder 07713/8102, Fax 07713/8102-22

Verf – GR/1 – 2017 vom 16.02.2017 23

Nachdem keine Wortmeldungen mehr waren, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Budget 2017 des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Freinberg laut vorlie-gendem Entwurf zu beschließen. Beschluss: Einstimmig wird das Budget 2017 des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Freinberg beschlossen.

11. Verpflichtungserklärung Wildbach- und Lawinenverbauung Bgm Anton Pretzl erläutert, dass die Wildbach- und Lawinenverbauung für die Katastrophen-Schadensbehebung des Juli-Hochwassers in der Höhe von EUR 400.000,00 nicht das Auslangen findet. Neuerlich werden EUR 100.000,00 für die Fertigstellung der Sanierung des Bachbettes benötigt. Die Gemeinde hat sich laut vorliegender Verpflichtungserklärung mit einem Kosten-anteil von 35 % zu beteiligen:

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GV Stadler Franz stimmt dem Bürgermeister zu, sämtliche Sanierungen und die Fertigstellung aller Baustellen zu tätigen. Er teilt mit, dass laut Auskunft der Firma Schöfbenker die Geländer nach der Schneeschmelze montiert werden können. GR Wengler Ewald spricht sich dafür aus, dass sämtliche Sanierungen getätigt werden und der Verpflichtungserklärung zuzustimmen. VBgm. Erwin Ortanderl stellt die Frage, ob für den Gemeindebeitrag von 35 % noch ein Beitrag aus dem Katastrophenfonds gewährt wird. GR Barbara Tausch informiert, dass bei der Beantragung der Gelder aus dem Katastrophen-fonds dieser Gemeindebeitrag angegeben wurde. Es wird aber voraussichtlich keine Förderung aus dem Katastrophenfonds erfolgen, da der Gesamtbetrag bereits vom Bund und Land geför-dert wird. Bgm Anton Pretzl stellt den Antrag, dass die vorliegende Verpflichtungserklärung der Wild-bach- und Lawinenverbauung im Gesamtausmaß von EUR 100.000,00 mit einem Gemeindebei-trag von EUR 35.000,00 beschlossen wird. Beschluss: Einstimmig wird die Verpflichtungserklärung der Wildbach- und Lawinenver- bauung im Gesamtausmaß von EUR 100.000,00 mit einem Gemeindebeitrag von EUR 35.000,00 beschlossen.

12. Allfälliges

12.1. FF Haibach – Einladung Vollversammlung

Bgm. Anton Pretzl verliest die Einladung der FF Haibach zur Vollversammlung am Sonn-tag, 12. März 2017 um 10 Uhr beim Topfit.

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12.2. Schotterabbau, Verhandlungstermin Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass der nächste Verhandlungstermin bezüglich Schotterabbau am 23.02.2017 um 09:00 Uhr sein wird. GR Franz Schraml gibt bekannt, dass diese Verhandlung verschoben wurde. Er hat dafür ein Ansuchen gestellt und wurde davon informiert. Als neuer Termin wurde der 13.04.2017 bekanntgeben. VBgm. Erwin Ortanderl findet es merkwürdig, dass die Gemeinde als Auftraggeber keine Kenntnis davon hat, dass der Termin verschoben wurde. VBgm. Erwin Ortanderl ersucht, dass der Informationstermin mit dem Rechtsanwalt am Dienstag ebenfalls verschoben wird. Er schlägt vor, dass mit Rechtsanwalt Sattlegger nach der Verhandlung eine Aussprache in einer erweiterten Gemeindevorstandssitzung verein-bart wird. Die Gemeinde Freinberg sollte beantragen, dass Rechtsanwalt Sattlegger die Ge-meinde persönlich vertritt. GR Hans-Peter Rockenschaub spricht sich dafür aus, dass bei der Besprechung mit Rechts-anwalt Sattlegger der gesamte Gemeinderat und nicht nur der Gemeindevorstand eingebun-den wird. GR Ewald Wengler möchte, dass auch die Vertreter der Bürgerinitiative zur Besprechung eingeladen werden. GR Schraml Franz teilt mit, dass Hr. Mag. Toma seiner Ansicht die Vertretung sehr kom-petent durchführt. Bei der Verhandlung könnte jedoch auch Rechtanwalt Sattlegger dabei sein. Nach der Urteilsverkündung über die Forstverhandlung sollte mit den Rechtsanwälten eine Aussprache über die weitere Vorgangsweise vereinbart werden.

12.3. Unwetter Haibach – Verteilung der Spendengelder GR Wengler Ewald stellt die Frage wie weit die Verteilung der Spendengelder an die Un-wetter-Geschädigten erledigt ist. Es sollte Zahlungswille gezeigt werden. Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass die Unterlagen für eine Verteilung fehlen. Eine gerechte Verteilung sollte erfolgen. GR Wengler Ewald schlägt vor, dass zumindest ein Betrag in der Höhe von EUR 200,00 an jeden von der Katastrophe Betroffenen ausbezahlt werden soll und anschließend die Ab-rechnung erfolgt. Spender anlässlich der Katastrophe möchten, dass die Gelder umgehend an die Geschädigten ausbezahlt werden. Die Betroffenen hätten die Gelder als Soforthilfe gebraucht. In der Bevölkerung wird auf jeden Fall die Auszahlung erwartet. VBgm. Erwin Ortanderl spricht sich ebenfalls für die umgehende Verteilung aus. Er hat den Eindruck, dass sich manche Geschädigte große Summen erwarten. Deshalb wäre es ratsam sich an die Auszahlungen des Landes anzulehnen. Allerdings müsste darauf ge-drängt werden, dass diese Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds ehestens erfolgen, da es sich dabei um weitaus höhere Beträge handelt. Es sollte ca. drei Wochen noch abgewar-tet werden und dann sollte eine Auszahlung durch die Gemeinde erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen Schadenshöhen sollte eine gerechte Verteilung erfolgen. GR Barbara Tausch teilt mit, dass 56 Anträge an den Katastrophenfonds des Landes ge-stellt wurden. Laut den Medien sind mehr Gemeindebürger zu Schaden gekommen, aber viele hatten Versicherungen, die die Schäden teils oder zur Gänze ersetzt haben. Das Land OÖ. hat Akontozahlungen getätigt, aber nur wenn Kostenvoranschläge von Firmen vorge-legt wurden. Mittels Rechnungen müssen diese Kosten belegt werden. Hilfeleistungen wer-den gegengerechnet. Die Frist für die Endabrechnungsvorlage ist mit 01.09.2017 vom Land festgesetzt. Das Land OÖ. darf die Fördergelder nicht bekanntgeben. Es haben be-reits Geldflüsse vom Land stattgefunden, die in Ordnung sind. GR Tausch Barbara spricht sich dafür aus, dass ehestens Auszahlungen von Spendengel-dern getätigt werden.

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GR Hans-Peter Rockenschaub findet es verständlich, dass die Bevölkerung für die eheste Verteilung der Spendengelder ist. Er schlägt vor, dass in der Gemeindezeitung darüber in-formiert wird, wie der genaue Ablauf der Auszahlungen erfolgt. Es sollten nicht überstürzt Auszahlungen erfolgen um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. GR Wengler Ewald teilt mit, dass hinterher die behördlichen Hindernisse kommen und bei der Infoveranstaltung des Landes nicht über die Vorlage von Kostenvoranschlägen infor-miert wurde. Er findet es nicht vorstellbar, dass jetzt in der Gemeindezeitung der Bevölke-rung mitgeteilt wird, dass bis September die Auszahlungen nicht erfolgen werden. VBgm. Erwin Ortanderl stellt die Frage, welcher Verteilerschlüssel beim Hochwasser in Hinding angewendet wurde. Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass in Hinding die Schadenssumme minus Versicherungs-summe für die Verteilung angewendet wurde, die ist jedoch nicht bekannt, weil das Land OÖ. dies nicht preisgibt. GR Karl Werner Kraus spricht sich dafür aus, dass an alle Geschädigten der gleiche Betrag ausbezahlt werden soll, da es sich um Minibeträge aufgrund der vielen Geschädigten han-delt. VBgm. Erwin Ortanderl ist der Meinung, dass in der Gemeindebevölkerung dies nicht gut ankommen wird. GR Monika Reinprecht vertritt die Ansicht, dass eine prozentuelle Aufteilung schwierig sein wird. Es sollten verschiedene Stufen der Auszahlungen festgelegt werden. GR Tomandl Anton spricht sich aufgrund der geringen Summe für eine einmalige Auszah-lung mit einem Aufteilungsschlüssel aus und er begrüßt es, die Bevölkerung in der Ge-meindezeitung zu informieren, falls auf die Auszahlung durch das Land abgewartet wird. GR Hans-Peter Rockenschaub schlägt vor, beim Land OÖ. nachzufragen, wann die Aus-zahlungen fällig werden. Er vertritt die Ansicht, dass die geschädigten Personen die Gelder nicht unbedingt sofort benötigen, um in ihren Häusern und Wohnungen weiterleben zu können. Daher sollte nicht überstürzt ausbezahlt werden. Eine gerechte Verteilung der Spendengelder sollte erfolgen. Bgm. Anton Pretzl schlägt vor, in der nächsten Gemeindevorstandssitzung Auflistungen der Geschädigten durchzuarbeiten und eine Verteilung der Spendengelder durchzuführen.

12.4. Wasserverband, Verbandskanal - Kamerabefahrung Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass im Haibachtal eine Kamerabefahrung vor dem Hochwas-ser gemacht wurde. Dabei wurde 13 Schäden festgestellt. Die Kamerabefahrung nach dem Hochwasser hat 13 weitere Schäden festgestellt. Für die Reparaturarbeiten werden jetzt entsprechende Angebote eingeholt.

12.5. Energie AG – Lichtwellenleiter Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass die Gemeinde heute von der Energie AG über die Aktion „Breitbandmilliarde“ informiert wurde. Eine Karte mit den förderfähigen Gebieten in der Gemeinde wurde vorgelegt und es wird eine Ausschreibung in der Gemeindezeitung in nächster Zeit gemacht. Bei genügend Interessenten wird innerhalb eines Jahres laut Aus-kunft der Energie AG eine Versorgung erfolgen.

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12.6. Volksschule Freinberg - Sprengelschüler GR Hans-Peter Rockenschaub teilt mit, dass beabsichtigt ist, mit dem Passauer Stadtschul-rat eine Aussprache wegen der Sprengelschüler mit dem Schul- und Kindergartenausschuss durchzuführen. Es sollte der Passauer Behörde die Meinung der Gemeinde Freinberg zum Schulbesuch von Freinberger Kindern in Passau kundgetan werden. ALStv. Burgholzer Alois teilt mit, dass er einen Anruf von einem Hauskaufinteressenten erhalten hat. Dieser möchte nur dann nach Freinberg ziehen, wenn die Kinder in Passau zur Schule gehen können. VBgm. Erwin Ortanderl erwähnt, dass der kostenlose Kindergarten in Anspruch genom-men wird, und der Schulbesuch dann in Passau stattfindet.

12.7. Geschwindigkeitsmessung in Haibach GR Rockenschaub Hans-Peter teilt mit, dass im Bereich Sparkasse in Haibach Richtung Schardenberg sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Im Bereich des Fahrbahntei-lers wird teilweise überholt.

12.8. Senkgrubenentleerung – Geruchsbelästigung GR Rockenschaub Hans-Peter gibt bekannt, dass es immer wieder aufgrund der Senkgru-benentleerung zu Geruchsbelästigungen in Haibach kommt. Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass dies in der Sitzung des Wasserverbandes besprochen wurde. Im Frühling werden Lösungen in Angriff genommen.

12.9. Ortsbeleuchtung Ortnersiedlung GR Wengler Ewald teilt mit, dass die Ortsbeleuchtung in der Ortnersiedlung nicht richtig funktioniert und zu unterschiedlichen Zeiten immer wieder ausfällt bzw. sich aktiviert. Die Einstellung sollte neu geregelt werden.

12.10. Öffentlicher Nahverkehr im ländlichen Raum GR Karl Werner Kraus teilt mit, dass er bei der Zukunftswerkstatt in Linz an einer Veran-staltung zum Thema „öffentlicher Nahverkehr im ländlichen Raum“ teilgenommen hat. Vom Klimabündnis in Wien könnte sich die Gemeinde hinsichtlich des Nahverkehrs im ländlichen Raum beraten lassen. Er schlägt vor, dass dies in Anspruch genommen wird.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr waren, bedankt sich Bgm. Anton Pretzl bei den anwe-senden Gemeinderäten und schließt die Sitzung um 20:54 Uhr.

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