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Gemeinnützige Stiftungen im pluralistischen Rechtsstaat. Neuere Entwicklungen des amerikanischen und deutschen Stiftungs(steuer) rechts. Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Bd. 101 by Ulrich Karpen Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 39, H. 1 (1981), pp. 180-181 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911695 . Accessed: 13/06/2014 07:16 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.79.179 on Fri, 13 Jun 2014 07:16:06 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Gemeinnützige Stiftungen im pluralistischen Rechtsstaat. Neuere Entwicklungen des amerikanischen und deutschen Stiftungs(steuer) rechts. Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Bd. 101by

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Gemeinnützige Stiftungen im pluralistischen Rechtsstaat. Neuere Entwicklungen desamerikanischen und deutschen Stiftungs(steuer) rechts. Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Bd.101 by Ulrich KarpenReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 39, H. 1 (1981), pp. 180-181Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911695 .

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Ulrich Karpen: Gemeinnutzige Stiftungen im pluralistischen Rechtsstaat. Neuere Entwicklungen des amerikanischen und deutschen Stiftungs(steuer)rechts. Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Bd. 101. Alfred Metzner Verlag GmbH. Frankfurt/M. 1980. 99 Seiten.

Die vorliegende rechtsvergleichende Untersuchung befafit sich mit Stiftungswirklich- keit, Stiftungsrecht und mit dem auf Stiftungen anwendbaren Steuerrecht in der Bundes- republik Deutschland und den USA, wobei das Schwergewicht auf der Analyse der jungsten steuerrechtlichen Entwicklung in beiden Staaten liegt.

Zunachst werden, um die Grundlagen fur einen Vergleich zu gewinnen, Stiftungs- wesen, Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht mit ihren wichtigsten aktuellen Problemen fur beide Lander getrennt untersucht. Dann werden die Probleme im Landervergleich dargestellt. Letztlich wird das gewonnene Ergebnis auf mogliche Konsequenzen fur die Entwicklung des deutschen Stiftungswesens iiberpriift.

Der erste Teil ist der Eigenart und Entwicklung des deutschen Stiftungswesens, den Aufgaben der Stiftungen und dem Verhaltnis der Stiftungen zum Staat gewidmet. Es geht dabei um die konsequente Verwirklichung des Prinzips der Privatautonomie durch Erweiterung des Freiheitsraums der Stiftungen. Der Staat sollte nach Meinung des Verfassers Stiftungen dadurch fordern, daB er Hindernisse bei ihrer Grundung beseitigt und die laufende Verwaltung rechtlich und steuerrechtlich erleichtert. Dazu gehort auch der Ubergang vom derzeitigen Konzessionssystem zum System der Normativbestimmun- gen und der Ersatz der derzeitigen ZweckmaBigkeitsaufsicht durch die Rechtsaufsicht. In rechtspolitischer Hinsicht werden die Schaffung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und die Harmonisierung von Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht einschlieBlich des Gemeinnutzigkeitsrechts gefordert. Mit Recht wird beanstandet, daB seit der Korper- schaftsteuerreform 1977 die Stiftungen nicht unter das Anrechnungsverfahren fallen (§52 KStG), so daB sie im Endeffekt bei der hochsten Vorbelastung von 36% stehenbleiben und damit eine betrachtliche Verschlechterung gegeniiber anderen Korperschaften erfah- ren. Das erscheint fur gemeinnutzige Stiftungen ungerechtfertigt, weil sie offentliche Aufgaben mit privaten Mitteln erfiillen und damit die offentlichen Haushalte entlasten.

Der zweite Teil ist dem amerikanischen Stiftungsrecht gewidmet. Er entspricht in seinem Aufbau und in der dargestellten Problematik dem ersten Teil.

Im dritten Teil wird ein Vergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Stiftungsrecht gezogen, wobei eingehend die Rolle der Stiftungen im pluralistischen Staat erortert wird. Der Verfasser halt in beiden Staaten eine Ausweitung der Stiftungstatigkeit fur erforderlich. Er weist mit Recht auf die durch die Inflation bedingten gestiegenen Kosten hin, die die Ausgaben der Stiftungen so ansteigen lieBen, daB die traditionelle Gebefreudigkeit der Spender und die Einkommen aus Stiftungsvermogen nicht mehr aus- reichen, um alle Aufgaben der Stiftungen erfiillen zu konnen. Insofern kommt der kontinuierlichen Steigerung der Vermogen der bestehenden Stiftungen eine erstrangige Bedeutung zu, weil sie ein wesentliches Instrument der Gewahrleistung gesellschaftlicher und politischer Plural itat sind.

Wie die Untersuchungen zeigen, sind die Stiftungen in der Bundesrepublik und in den USA durchaus vergleichbar. Die Vergleichbarkeit der Regelungen beruht auf der gemein- samen Quelle der Stiftungsverhaltnisse als eines Treuhand- oder Trustverhaltnisses. Die sich aus der treuhanderischen Verpflichtung der Stiftungsverwalter gegeniiber dem Stifter und den Stiftungsbegiinstigten ergebenden Konsequenzen haben in beiden Rechtsord- nungen vergleichbare Rechtsformen fur die Institution Stiftung, ihre Verfassung, Organi- sation und Verwaltung sowie fiir die Staatsaufsicht entstehen lassen. Vergleichbar ist insbesondere auch das Gemeinniitzigkeitsrecht.

Aus dem Vergleich lassen sich fiir die Fortentwicklung des amerikanischen Stiftungs- rechts wesentliche Aussagen aus der alteren deutschen Stiftungstradition und aus der Tatsache herleiten, daB es in Deutschland ein bundesgesetzlich geregeltes Stiftungsrecht gibt. Fiir die Entwicklung des deutschen Stiftungswesens ist das vergleichende Studium

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des amerikanischen Rechts wichtig, weil das amerikanische Stiftungswesen nach Um- fang, Wirksamkeit und Vielseitigkeit dem deutschen Stiftungswesen iiberlegen ist, weil sich das deutsche Stiftungswesen in jlingster Zeit besonders stark am amerikanischen Vorbild orientiert und weil es Anzeichen dafiir gibt, daB die Probleme, denen die amerikanischen Stiftungen gegenwartig gegenuberstehen, auch in der Bundesrepublik bedeutsam werden konnen. Die Analyse der jiingsten amerikanischen Reformen und ihrer Auswirkungen auf das Stiftungsleben ist fur die deutsche Seite nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil sie sich auf der Grundlage einer bei alien Unterschieden einheitlichen Auffassung von der Rolle der Stiftungen in einem liberalen und sozialen Rechtsstaat vollziehen. Trotz unterschiedlicher Rechtssysteme iiberwiegen die Gemeinsamkeiten die Unterschiede.

Der Vergleich des deutschen mit dem amerikanischen Stiftungswesen zeigt als heraus- ragende Tendenz eine Veranderung des Verhaltnisses des Staats zu den Stiftungen, die durchweg zu Lasten der Stiftungen geht. Auf der einen Seite ist der Staat geneigt, infolge seiner Uberbelastung mit Ausgaben die Erfiillung gemeinschaftswichtiger Aufgaben durch private Organisationen in Rechnung zu stellen und in seinem politischen Gesamt- programm zu beriicksichtigen. Auf der anderen Seite ist die Gewahrung staatlicher Vergiinstigungen und Anreize mehr und mehr umstritten. Die Reformvorschlage sind deshalb auf die Wiederherstellung und Starkung der Spendenfreudigkeit und Stiftungs- aktivitat gerichtet, insbesondere durch Veranderungen und Verbesserungen der steuer- lichen Abzugsfahigkeit von Zuwendungen an die Stiftungen und bei der Besteuerung der Stiftungen selbst. Dabei wird bemerkt, daB in der Bundesrepublik stiftungssteuerrecht- lich der Status quo durchaus befriedigend ist, sofern die schadigenden Folgen der Korperschaftsteuerreform beseitigt werden. Unter der Voraussetzung, daB die Stiftungen den Gemeinnutzigkeitsvorschriften entsprechen, ist eine Verscharfung des Stiftungs- steuerrechts weder notwendig noch zu erwarten. Entscheidend kommt es darauf an, durch geeignete steuerrechtliche und stiftungsrechtliche MaBnahmen die Stiftungsbereit- schaft zu erhalten und zu starken.

Die vorliegende rechtsvergleichende Studie ist in rechtlicher, steuerrechtlicher und soziologischer Hinsicht interessant und sollte bei Diskussionen um eine Reform des Stiftungsrechts und des Stiftungssteuerrechts gebiihrende Beachtung finden.

Heinz Paulick

Revenue Potential and Revenue Effort in the Southern States. Mohan Primlani, Oxford and IBH Publishing Co. New Delhi, 1979, vii + 100 pp. This monograph is one of a series commissioned by the Planning Commission of the

Government of India. Between 1956 and 1979, 175 such monographs have been issued. They are entirely funded by the Planning Commission and for the most part are of high quality, the leaders being selected by the Planning Commission. The present team of seven worked at the Institute of Social and Economic Change at Bangalore under the leadership of Dr. G. Thimmaiah, with Dr. S. Rama Rao as Assistant. The object of the study is (as is apparent from the title) to investigate the relation between revenue potential and revenue effort in a group of South Indian States. It has long been felt, both by the Indian Government and by the Planning Commission, that in spite of large revenue transfers from successive Finance Commissions and substantial loans and grants from the Planning Commission, insufficient progress in development was being made. This was ascribed largely to want of sufficient effort on the part of the States.

The Southern States included in the Survey are Andra Pradesh, Karnataka, Kerala and Tamil Nadu, together with the Union Territory of Pondicherry (formerly an isolated French Colony). The period selected for investigation is that of the Fourth Five-Year Plan (1969 to 1974). The four States differ from one another in several respects. Nevertheless they form a distinct group, substantially different from the rest of India.

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