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MEDIATOR GmbH: Informations- und Dialogveranstaltung des Bezirksamtes Spandau von Berlin: Straßenausbau- und Regenentwässerungskonzept in der ehem. Siedlung Wochenend West, Fotoprotokoll, Teil 1, Berlin, 6. April 2019 1 Gemeinsame Informations- und Dialogveranstaltung des Bezirksamtes Spandau von Berlin: Straßenausbau- und Regenentwässerungskonzept in der ehem. Siedlung Wochenend West Fotoprotokoll, Teil 1: Marktstände Hans-Carossa-Gymnasium Berlin, 6. April 2019 Moderationsteam: Beate Voskamp & Jana Friedrich (MEDIATOR GmbH, Berlin)

Gemeinsame Informations- und Dialogveranstaltung...Regenentwässerungskonzept in der ehem. Siedlung Wochenend West, Fotoprotokoll, Teil 1, Berlin, 6. April 2019 1 Gemeinsame Informations-

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Regenentwässerungskonzept in der ehem. Siedlung Wochenend West, Fotoprotokoll, Teil 1, Berlin, 6. April 2019 1

Gemeinsame Informations- und

Dialogveranstaltung

des Bezirksamtes Spandau von Berlin:

Straßenausbau- und

Regenentwässerungskonzept in

der ehem. Siedlung Wochenend

West

Fotoprotokoll, Teil 1: Marktstände

Hans-Carossa-Gymnasium Berlin, 6. April 2019

Moderationsteam:

Beate Voskamp & Jana Friedrich

(MEDIATOR GmbH, Berlin)

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Markstand zum Thema „Regenwasser (-anlagen)“: Plakate

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Markstand zum Thema „Verkehr und Verkehrsraum“ (mit Tafel

zum Erschließungsbeitragsrecht): Plakate

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Markstand zum Thema „Verkehr und Verkehrsraum“ (mit Tafel

zum Erschließungsbeitragsrecht):

Fragen, Anregungen und Hinweise der Anwohner/innen

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Markstand zum Thema „Ortsbild und Freiraumqualität“: Plakate

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Markstand zum Thema „Ortsbild und Freiraumqualität“:

Plakate der Anwohnerin Elfi Alkewitz

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Markstand zum Thema „Natur und Umwelt“: Plakate

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Markstand zum Thema „Natur und Umwelt“:

Fragen, Anregungen und Hinweise der Anwohner/innen

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Markstand zum Thema „Dialogverfahren“: Plakate

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Dialogverfahren Regenentwässerungskonzept

in der ehemaligen Siedlung Wochenend West

Arbeitsvereinbarung für das Arbeitsgremium

Inhalt

1 ZIEL _______________________________________________________________________ 44

2 RAHMENBEDINGUNGEN _____________________________________________________ 45

3 DAS ARBEITSGREMIUM ______________________________________________________ 45

4 ZUSAMMENSETZUNG DES ARBEITSGREMIUMS _________________________________ 46

4.1 BEZIRKSAMT SPANDAU VON BERLIN ______________________________________________ 46

4.2 BERLINER WASSERBETRIEBE ___________________________________________________ 46

4.3 VERBÄNDE UND INTERESSENVERTRETUNGEN _______________________________________ 46

5 AUFGABEN DER MODERATION________________________________________________ 47

6 ARBEITSWEISE DES ARBEITSGREMIUMS _______________________________________ 48

6.1 REGELN DER ZUSAMMENARBEIT _________________________________________________ 48

6.2 SITZUNGEN UND TAGESORDNUNGEN _____________________________________________ 48

6.3 BESCHLUSSFASSUNG ________________________________________________________ 49

6.4 PROTOKOLL _______________________________________________________________ 49

6.5 VERTRAULICHKEIT ___________________________________________________________ 49

7 BEHÖRDENVERFAHREN _____________________________________________________ 50

8 PRESSE UND VERÖFFENTLICHUNGEN _________________________________________ 50

9 ÄNDERUNG DER ARBEITSVEREINBARUNG _____________________________________ 50

10 UNTERSCHRIFTEN ________________________ FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.

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1 Ziel

Dieses Dialogverfahren wird mit dem Ziel eingerichtet, von allen Beteiligten als nachhaltig, d.h. als

ökonomisch, ökologisch, sozialverträglich und ortsbildgerecht angesehene sowie technisch und

rechtlich machbare Lösungen für das Regenentwässerungskonzept in der ehemaligen Siedlung

Wochenend West einschließlich der damit verbundenen Straßenraumgestaltung zu erarbeiten.

Aufgabe ist es, innerhalb dieses Rahmens ergebnisoffen einen möglichst breit getragenen Lö-

sungsvorschlag zu erarbeiten, der für möglichst viele Betroffene zumindest akzeptabel sein kann.

Dieser soll Grundlage für die anschließenden weiteren Planungen und Umsetzungen sein.

Darüber hinaus soll das Dialogverfahren dazu dienen,

▪ die Handlungsspielräume für diese Planung und Umsetzung zu erweitern und optimale Lö-

sungsmöglichkeiten zu erreichen durch Einbindung der Interessen der Betroffenen,

▪ die Akzeptanz der Ergebnisse zu verbessern,

▪ eine dauerhafte Verbesserung der Beziehungen zwischen den Beteiligten zu erreichen sowie

eine Vertrauensbasis für die Umsetzung der Ergebnisse zu schaffen.

Grundlegendes Ziel ist es, eine Nachvollziehbarkeit sowie eine möglichst breite Zustimmung aller

Beteiligten zum zu erarbeitenden Regenentwässerungskonzept zu erreichen.

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2 Rahmenbedingungen

▪ Die Planungsbeteiligten, das Bezirksamt Spandau von Berlin und die Berliner Wasserbetriebe,

verpflichten sich, während des laufenden Dialogverfahrens keine präjudizierenden Maßnahmen zu

ergreifen.

▪ Die Beteiligten verpflichten sich, als „vertraulich“ gekennzeichnete schriftliche Unterlagen als solche

zu respektieren.

▪ Innerhalb des Dialogverfahrens arbeiten die Beteiligten kontinuierlich, offen und fair zusammen.

▪ Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gruppen und Organisationen bzw. Institutionen

stellen die Rückbindung zu ihren jeweiligen Interessensgruppen sicher: Die Mitglieder des Arbeits-

gremiums werden die von ihnen vertretenen Gruppen, Organisationen bzw. Institutionen über die

Arbeitsergebnisse kontinuierlich informieren. Ebenso tragen sie Kritik und Verbesserungsvorschlä-

ge ihrer Organisationen an das Arbeitsgremium heran, um die Aktivitäten des Arbeitsgremiums für

alle Betroffenen annehmbar zu machen.

▪ Die Ergebnisse des Dialogverfahrens sind Empfehlungen im Hinblick auf die notwendigen Ent-

scheidungen von Politik und Verwaltung. Die politischen und behördlichen Zuständigkeiten und

Kompetenzen bleiben durch das Dialogverfahren unberührt.

▪ Die Teilnahme von Planungsbeteiligten und Entscheidungsträgern am Dialogverfahren soll Trans-

fer und Kommunikation unterstützen, d.h. sowohl den Transfer der Ergebnisse in die Planung und

die Entscheidungsgremien hinein sicherstellen als auch Raum für Erläuterungen und Stellungnah-

men der Planungsbeteiligten und Entscheidungsträger/innen gegenüber dem Arbeitsgremium des

Dialogverfahrens geben.

3 Das Arbeitsgremium

Das Arbeitsgremium ist das zentrale Gremium des Dialogverfahrens. Dort werden die relevanten The-

men und Probleme, die mit dem Regenwasserkonzept in Verbindung stehen, vor dem Hintergrund

unterschiedlicher Erfahrungs- und Wissenshintergründe und unterschiedlicher Interessenslagen disku-

tiert sowie entsprechende Empfehlungen und Lösungen erarbeitet.

Die Aufgaben des Arbeitsgremiums sind insbesondere:

▪ die zu bearbeitenden Themen zu sammeln,

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▪ die unterschiedlichen Sichtweisen, Interessen und Bedürfnisse, d.h. das, was den Beteiligten

im Hinblick auf die einzelnen Themen jeweils wirklich wichtig ist, herauszuarbeiten,

▪ einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Bewertung der Lösungsoptionen zu erstellen,

▪ Lösungsvorschläge zu diskutieren und ggf. (weiter) zu entwickeln, um einen Ausgleich der ver-

schiedenen Interessen anzustreben,

▪ Lösungsoptionen zu bewerten und ggf. zu priorisieren,

▪ öffentliche Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen und ggf. Presseinformationen

herauszugeben.

Als konkretes Ergebnis wird das Arbeitsgremium ein Dokument erstellen über die Erkenntnisse und

Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit. In diesem Dokument sind die angestrebten Konsense und etwai-

gen Dissense zu einzelnen Punkten aufzuzeigen, damit die Öffentlichkeit transparent und klar über die

Meinungsbildung informiert werden kann.

4 Zusammensetzung des Arbeitsgremiums

4.1 Bezirksamt Spandau von Berlin

▪ Herr Bezirksstadtrat Frank Bewig (Abt. Planen, Bauen und Gesundheit)

▪ Straßen- und Grünflächenamt:

Herr Michael Spiza

Herr Martin Zaremba

▪ Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe:

Herr Stefan Pasch

▪ Umwelt- und Naturschutzamt:

Frau Anja Sorges

4.2 Berliner Wasserbetriebe

▪ Abwasserentsorgung, Entwässerungskonzepte:

Frau Agnes Kummelt

4.3 Verbände und Interessenvertretungen

▪ Bürgerinitiative BIWW:

Herr Sven Bühring

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und drei weitere Personen aus den Reihen der Bürgerinitiative. Wer jeweils genau teilnehmen

wird, wird innerhalb der Bürgerinitiative flexibel gehandhabt.

▪ VertreterInnen und Vertreter von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern aus den Nach-

barschaften:

Frau Elfie Alkewitz

Frau Anjuschka Wagner

Herr Dieter Flämig

Herr Detlef Horka

Herr Ilkay Kazak

Herr Hans-Christian Walter

▪ Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.

Herr Manfred Schubert

Für die Arbeitsfähigkeit des Arbeitsgremiums ist die personelle Kontinuität von zentraler Bedeutung.

Deshalb ist keine Stellvertreterregelung vorgesehen.

Sollte es im Laufe des Verfahrens notwendig werden, neue Mitglieder hinzuzuziehen, so ist dies durch-

aus möglich. Eine Veränderung der Mitgliederliste erfolgt in Abstimmung mit den Mitgliedern des Ar-

beitsgremiums. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann das Arbeitsgremium auch vereinbaren,

Auskunftspersonen/Gesprächspartnerinnen/-partner etc. zusätzlich einzuladen.

5 Aufgaben der Moderation

▪ Die Moderation ist für die Vorbereitung, organisatorische Abwicklung, Leitung und Protokollführung

der Sitzungen des Arbeitsgremiums verantwortlich.

▪ Wesentliche Aufgabe der Moderation ist es, für einen fairen und ordnungsgemäßen Ablauf der

Sitzungen zu sorgen, Kontakt zu allen Beteiligten zu halten, Konflikte im Wege der Vermittlung

konstruktiv zu bearbeiten und den Kommunikationsprozess auf allparteiliche Weise zu fördern.

▪ Die Moderation kann im Bedarfsfall mit einzelnen Parteien/Personen Einzelgespräche zwischen

den Sitzungen des Arbeitsgremiums führen.

▪ Entwurf eines Abschlussdokuments des Dialogverfahrens auf Wunsch des Arbeitsgremiums und in

Abstimmung mit diesem, z.B. zur Vorlage für die allgemeine und interessierte Öffentlichkeit.

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6 Arbeitsweise des Arbeitsgremiums

6.1 Regeln der Zusammenarbeit

▪ Alle Beteiligten verpflichten sich zu einer konstruktiven Mitarbeit im Sinne der oben genannten Ziel-

setzung und zu einem fairen Umgang mit einander.

▪ Für die Arbeitsfähigkeit des Arbeitsgremiums ist die personelle Kontinuität von zentraler Bedeu-

tung.

▪ Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gruppen und Organisationen sowie der nicht-

organisierten Nachbarschaften im betroffenen Einzugsgebiet stellen die Rückbindung zu ihren je-

weiligen Gruppen und Organisationen sowie Nachbarschaften sicher. Die Mitglieder des Arbeits-

gremiums werden die von ihnen vertretenen Gruppen und Organisationen sowie Nachbarschaften

über die Arbeitsergebnisse informieren. Ebenso tragen Sie Kritik und Verbesserungsvorschläge ih-

rer Gruppen, Organisationen und Nachbarschaften an das Arbeitsgremium heran, um die Aktivitä-

ten des Arbeitsgremiums für alle Betroffenen annehmbar zu machen.

▪ Die Beteiligten verpflichten sich, als „vertraulich“ gekennzeichnete schriftliche Informationen als

solche zu respektieren.

▪ Die Teilnahme an dem Dialogverfahren beruht auf Freiwilligkeit. Entscheidet sich eine Partei, nicht

weiter am Dialogverfahren teilzunehmen, so verpflichtet sie sich, dies der Moderation mitzuteilen

und an einer weiteren Sitzung des Arbeitsgremiums teilzunehmen, um die Gründe darzulegen, wa-

rum keine weitere Teilnahme am Dialogverfahren erfolgt. Die übrigen Parteien haben im Falle des

Ausscheidens einer Partei zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Dialogverfahrens weiterhin

sinnvoll ist.

6.2 Sitzungen und Tagesordnungen

▪ Die Sitzungen des Arbeitsgremiums richten sich nach dem vereinbarten Zeitplan.

▪ Die Einladungen erfolgen schriftlich und rechtzeitig per E-Mail (möglichst mindestens 14 Tage vor

der jeweiligen Sitzung) unter Angabe der Tagesordnung.

▪ Die Mitglieder des Arbeitsgremiums können Vorschläge zur Tagesordnung unterbreiten. Der Ent-

wurf der Tagesordnung wird von der Moderation erstellt und ist zu Beginn der jeweiligen Sitzung

vom Arbeitsgremium zu beschließen. Sie kann auf Wunsch der Beteiligten in der Sitzung auch ein-

vernehmlich abgeändert oder ergänzt werden.

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6.3 Beschlussfassung

Abstimmungen sind nicht das zentrale Instrument der Willensbildung im Arbeitsgremium. Über organi-

satorische Fragen kann bei Bedarf mit einfacher Mehrheit ein Beschluss gefasst werden. In inhaltlichen

Fragen werden voraussichtlich keine Beschlüsse gefasst werden, da das Arbeitsgremium kein Ent-

scheidungs- und Beschlussgremium darstellt. Die unterschiedlichen Sichtweisen zu inhaltlichen Fragen

sind zu protokollieren.

6.4 Protokoll

Die Ergebnisse der Sitzungen des Arbeitsgremiums werden in einem Ergebnisprotokoll festgehalten.

Die Protokolle sind in erster Linie Arbeitsinstrumente und beanspruchen nicht, den exakten Verlauf der

Sitzung abzubilden.

Grundsätzlich gilt, alle besprochenen Inhalte transparent zu machen. Im Einzelfall können die Beteilig-

ten Abweichendes vereinbaren, z.B. wenn die Darstellungen Zwischenstände betreffen, die ohne nähe-

re Erläuterung nicht sinnvoll sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, o.ä.m.

Das Ergebnisprotokoll wird in der jeweils nächsten Sitzung des Arbeitsgremiums bzw. ggf. im E-Mail-

Umlaufverfahren beschlossen.

Um eine möglichst große Transparenz des Dialogverfahrens zu gewährleisten, werden darüber hinaus

die Protokolle nach deren Genehmigung durch das Arbeitsgremium auf den Webseiten des Bezirk-

samts Spandau unter https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-

gruenflaechenamt/tiefbau sowie der BIWW unter www.biww-kladow.de sowie unter

http://www.jjweb.de/Kladow/ veröffentlicht.

6.5 Vertraulichkeit

▪ Die Sitzungen des Forums sind grundsätzlich nicht öffentlich. Änderungen dieser Regelung bedür-

fen einer vorherigen Beratung im Arbeitsgremium.

▪ Auf Antrag eines Mitgliedes des Arbeitsgremiums muss eine bestimmte Information solange als

vertraulich behandelt werden, wie das entsprechende Mitglied es für erforderlich hält.

▪ Um eine gedeihliche Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle Dialogkultur sicherzustellen, wer-

den einzelne Wortmeldungen von Mitgliedern des Arbeitsgremiums nicht nach außen getragen,

sondern nur die Inhalte der Diskussion, wie sie dann im Protokoll dokumentiert werden.

▪ Die Regeln der Vertraulichkeit gelten auch für die dem Arbeitsgremium beigezogenen Expertinnen

und Experten.

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7 Behördenverfahren

Während der Dauer des Dialogverfahrens werden von den am Verfahren teilnehmenden Personen und

Organisationen keine kontroversiellen Schritte in eventuell anhängigen, das Thema des Dialogverfah-

rens betreffenden Behördenverfahren gesetzt.

Die Parteien verzichten ausdrücklich darauf, im Falle eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens,

welches im Zusammenhang mit den Themen des Dialogverfahrens steht, die zeugenschaftliche Ver-

nehmung des Moderationsteams oder einzelner Mitglieder des Moderationsteams zu beantragen.

8 Presse und Veröffentlichungen

Geplante Presseinformationen über den Stand der Diskussion, über Konsens und Dissens, über sich

abzeichnende Lösungen etc. bedürfen einer vorherigen Abstimmung im Arbeitsgremium. Der Inhalt der

Informationen ist jeweils vor der Veröffentlichung im Rahmen eines gesonderten Tagesordnungspunk-

tes im Arbeitsgremium mit dem Ziel der Herstellung von Einvernehmen zu besprechen (oder Einver-

nehmen über E-Mail). Darüber hinaus ist vor einer geplanten Presserklärung einer einzelnen Per-

son/Gruppe/Institution im Sinne einer sachlichen und zielorientierten Berichterstattung die Moderatorin

zu informieren. Diese berät die jeweilige Person/Gruppe/Institution im Sinne einer konstruktiven Pro-

zessgestaltung.

Im Nachgang der einzelnen Sitzungen soll jeweils ein Kurztext verfasst und allen zur Verfügung gestellt

werden, der die individuelle Kommunikation der Beteiligten zum Verfahrensfortgang unterstützen soll.

Dieser Text wird sich inhaltlich jeweils an den Ergebnissen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten

orientieren. Die dafür eingerichtete Redaktionsgruppe besteht aus: Herrn Bewig, Herrn Bühring, Herrn

Tiefensee und der Moderatorin Frau Voskamp,

Die im Arbeitsgremium vertretenen Personen, Gruppen und Institutionen/Organisationen informieren in

eigener Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen die Öffentlichkeit.

9 Änderung der Arbeitsvereinbarung

Diese Arbeitsvereinbarung tritt mit Beschlussfassung im Arbeitsgremium in Kraft. Eine einvernehmliche

Änderung ist möglich und tritt frühestens mit der folgenden Sitzung in Kraft.

Berlin, den 18. Dezember 2017

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„Dialogverfahren Regenentwässerungskonzept Einzugsgebiet Groß Glienicker See“

Vorläufige Themenübersicht

Sammlung auf Grundlage der geführten Vorgespräche der Moderatorin mit den verschiedenen Grup-

pen, Institutionen und Organisationen sowie der vorhandenen Unterlagen der Anwohnerschaft.

Verfahrensebene Dialogverfahren (das WIE)

- Entscheidungswege und –kompetenzen (über die Planung)

- Umgang mit Vertraulichkeit

- Rechtliche Folgewirkungen der Teilnahme am Dialogverfahren

- Relevante Planungsgrundlagen (Umfang, Zugänglichkeit u.a.m.)

- Umgang mit Expertinnen/Experten und Gutachterinnen/Gutachtern (Einbindung, Zulassung, Kos-

ten u.a.m.)

- Art der Einbindung von Politik und Verwaltung (BVV Spandau, Senatsverwaltung für Umwelt, Ver-

kehr und Klimaschutz)

- Klärung etwaiger weiterer Beteiligter und Betroffener (Stadt Potsdam)

- Ausgestaltung des Dialogverfahrens

Inhaltliche Ebene (das WAS)

- Planung

- Anlass der Planung

- Planungsziele

- Umfang der Planung

- Planungsbeteiligte und deren Rollen

- Aktuelle Aktivitäten von Bezirksamt und Wasserbetrieben

- Umgang mit Austritten aus der Abwasserkanalisation im Bereich der Uferpromenade

- Übergeordnete Planung/Grundlagen/Verknüpfungen (bspw. Grundsätze der Regenwasserbe-

wirtschaftung im Land Berlin)

- Pilot-/Modellprojektpotenzial der Entwässerungskonzeption (Kriterien)

- Konzeption

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- Kosten

- Kosten insgesamt

- Frage der anteiligen Berücksichtigung für Umweltsanierungsmaßnahme und für Regenentwäs-

serungsmaßnahme

- Frage des Einzugsgebiets von Entwässerungsmaßnahmen (Ritterfelddamm, Landstadt Gatow)

- Verkehrswege im Wohngebiet

- Verkehrszählungen

- Frage der Kategorisierung von Straßen nach RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstra-

ßen)

- Verkehrssicherheit (z.B. Griffigkeit bei Nässe und Frost)

- Querschnittsgestaltung, Platzbedarfe (Fußwege, Fahrbahn, Breiten, Differenzierungen u.a.m)

- Oberflächenbefestigung (Arten, Qualitäten u.a.m.)

- Umgang mit ruhendem Verkehr

- Bestandsstraßen

- Ortsbild

- Natur und Umwelt

- Bäume

o Umgang mit Bestandsbäumen im öffentlichen Straßenland

o Umgang mit Bäumen auf privaten Grundstücken

- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

- Mögliche Folgewirkungen für das Kleinklima

- Glienicker See

- Gesamtkonzeption

- Wasserqualität

- Historie

- Entwässerungsanlagen

- Umgang mit Bestandsanlagen der Entwässerung, z.B. Versickerungsgullys Seebadstraße

- Regenwasserbecken

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Dialogverfahren Regenentwässerungskonzept

in der ehemaligen Siedlung Wochenend West

Interessensammlung

Moderationsteam:

Beate Voskamp & Jana Friedrich

MEDIATOR GmbH

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Vorbemerkung zur Interessensammlung

Mit dem Dialogverfahren zum Regenentwässerungskonzept in der ehemaligen Siedlung Wochenend

West in Berlin Kladow werden folgende Ziele verfolgt: von allen Beteiligten als nachhaltig, d.h. als

ökonomisch, ökologisch, sozialverträglich und ortsbildgerecht angesehene sowie technisch und

rechtlich machbare Lösungen für das Regenentwässerungskonzept in der ehemaligen Siedlung

Wochenend West einschließlich der damit verbundenen Straßenraumgestaltung zu erarbeiten.

Innerhalb dieses Rahmens soll ergebnisoffen ein möglichst breit getragener Lösungsvorschlag

erarbeitet werden, der für möglichst viele Betroffene zumindest akzeptabel sein kann. Dieser soll

Grundlage für die anschließenden weiteren Planungen und Umsetzungen sein.

Das Arbeitsgremium als zentrales Gremium des Dialogverfahrens hat sich dabei insbesondere zur

Aufgabe gemacht:

▪ eine Interessensammlung zu erstellen, indem die unterschiedlichen Sichtweisen, Interessen

und Bedürfnisse, d.h. das, was den Beteiligten im Hinblick auf die einzelnen Themen jeweils

wirklich wichtig ist, herausgearbeitet werden, sowie

▪ einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Bewertung der Lösungsoptionen zu erstellen.

Um diese gemeinsame Arbeit zu erleichtern, werden alle im Dialogverfahren gesammelten,

aufgenommenen und erarbeiteten Interessen und Bedürfnisse – also jene Aspekte, die den

Beteiligten wichtig sind – sortiert und nach inhaltlichen Schwerpunkten als Interessensammlung

zusammengefasst.

Entstehungsprozess: Die Sammlung wird während der Dauer des Dialogverfahrens fortlaufend

ergänzt, erweitert und fortgeschrieben.

Zur Erläuterung: Was sind Interessen und Bedürfnisse?

Prallen Positionen (wie z.B. „Ja“ gegen „Nein“ oder „Ich bin dafür“ gegen „Ich bin dagegen“)

aufeinander, entstehen oftmals starre Kommunikationsmuster mit hohem Eskalationspotenzial und

geringer Lösungskapazität. Die Konzentration auf das, was allen Beteiligten wichtig ist (d.h. auf

Interessen und Bedürfnisse), erhöht zudem das gegenseitige Verstehen und Verstanden-werden, da

das, was dem Einen wichtig ist, in der Regel für den Anderen annehmbar ist. Erst durch die

Formulierung von tiefer liegenden Interessen und Bedürfnissen können für alle Beteiligten neue und

spannende Momente und Aha-Effekte entstehen.

Dabei finden sich Interessen und Bedürfnisse in allen kommunikativ herausfordernden Situationen

immer auf zwei Ebenen: neben der inhaltlichen Ebene (WAS: Was sollte entwickelt und neu gestaltet

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werden?) spielt ebenso die Verfahrensebene (WIE: Wie sollte ein Beteiligungs- und

Kommunikationsprozess gestaltet sein, um diesen gemeinsam bestreiten zu können?) eine wesentliche

Rolle.

Interessen und Bedürfnisse zum WIE (Verfahrensebene)

− Sicherheit zu haben, dass Bezirksamt und Wasserbetriebe keine präjudizierenden Maßnahmen

ergreifen

− Transparenz sicherzustellen über etwaige Aktivitäten seitens des Bezirksamts und der

Wasserbetriebe, welche das geplante Vorhaben betreffen

− Transparenz über zeitliche Rahmenbedingungen für das Dialogverfahren sicherzustellen

− Sicherheit zu haben, im Dialogverfahren sorgfältig, d.h. insbesondere mit ausreichend Zeit arbeiten

zu können, um unter den Beteiligten ein gemeinsames Verständnis über das Vorhaben und die

damit verbundenen Interessenlagen herstellen zu können

− Ernsthaftes Bemühen einer Einbindung relevanter Interessenlagen der Anwohner/innen erkennen

zu können

− Bei allen Beteiligten eine Ergebnisoffenheit hinsichtlich der zu findenden Lösungen erkennen zu

können

− Chance zu haben, sich im Dialog gegenseitig als verlässlicher und konstruktiver Partner erleben zu

können

− … um die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen / Bürgern und Politik und

Verwaltung in Spandau nachhaltig zu stärken

− Möglichkeit zu haben, das Verfahren für den weiteren Aufbau von gegenseitigem Vertrauen zu

nutzen

− Möglichkeit zu haben sich mit eigenen Sichtweisen, Wahrnehmungen, Erfahrungen, Vorschlägen

und Ideen einbringen zu können

− Sicherheit zu haben, dass die Ideen der Anwohnerinnen und Anwohner auf- und ernstgenommen

werden

− Bei allen am Dialogverfahren Beteiligten eine Haltung zu erkennen, die auf ein gegenseitiges

Verstehen und Verstanden-werden ausgerichtet ist

− Ein gleiches Verständnis her- und sicherzustellen über relevante Begrifflichkeiten

− Erkennen und darauf vertrauen zu können, dass so breit und so sorgfältig wie möglich

Planungsvarianten gesucht, ausgelotet und geprüft werden

− Sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen, insbesondere hinsichtlich örtlicher und

historischer Gegebenheiten, bei den Planungen Berücksichtigung erfahren

− Möglichkeit zu haben, Fragen zu örtlichen Gegebenheiten im Planungsgebiet mit den jeweiligen

Experten (Verwaltung, Anwohner/innen) im direkten Gespräch klären zu können, soweit sinnvoll

und hilfreich ggf. auch vor Ort

− Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Planungsverantwortlichen (Straße, Grün,

Wasserbetriebe) wahrzunehmen, um in die Ganzheitlichkeit der Planungen noch mehr vertrauen zu

können

− Kriterien für Planungsentscheidungen nachvollziehen zu können

− Nutzung des Kriterienkatalogs zur Überprüfung von Planung und Konzept

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− Transparenz über Verantwortlichkeiten (z.B. Rolle von Senatsverwaltungen wie SenUVK), über

relevante Planungsgrundlagen (z.B. Verkehrszählungen) sowie über Kategorisierungen der die

Planung betreffenden Straßen (insbesondere auch der Waldallee) her- und sicherzustellen

− Die Planungsverantwortlichen als verantwortungsvoll und empathisch erleben zu können,

insbesondere im Umgang mit möglichen Folgewirkungen für die Betroffenen,

− … und bei diesen eine Bereitschaft zu erkennen nach möglichen Entlastungs- und

Unterstützungspotenzialen für Betroffene zu suchen

− Chance zu haben, die Komplexität der Planungsaufgabe sichtbar zu machen und bei den

Beteiligten ein Verständnis für diese Komplexität zu fördern

− Etwaige künftige Veränderung an Straßen- und Regenwasserverhältnissen im Wohngebiet als

positiv wahrnehmen zu können

− Eine Akzeptanz dafür zu erfahren, dass es sich bei den Planungen um eine Aufgabe der

Daseinsvorsorge handelt, für die die öffentliche Hand die Verantwortung trägt und deren

Umsetzung entsprechend der Anforderungen rechtlicher und technischer Standards erfolgen muss

− Möglichkeit für Betroffene und Beteiligte, sich fortlaufend über den Stand und Fortgang des

Dialogverfahrens informieren zu können

− Potenziale auszuloten, auch während des weiteren Planungs- und Bauprozesses im konstruktiven

Dialog miteinander zu bleiben

− Das Verfahren als Chance zu nutzen für die Gestaltung eines neuen Miteinanders in der

ehemaligen Siedlung Wochenend West

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Interessen und Bedürfnisse zum WAS (Inhaltliche Ebene)

Regenwasseranlagen

− Potenzial zu nutzen, Defizite, die sich im öffentlichen Straßenraum über viele Jahre im Wohngebiet

entwickelt haben, zu beheben

− Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Entwässerungsanlagen zu berücksichtigen

− Sicherheit, dass Schmutzwasser und Regenwasser eine Trennung erfahren

− Eine ausreichende Dimensionierung und dauerhafte Funktionsfähigkeit von

Entwässerungseinrichtungen sicherzustellen, einschließlich Pflege und Unterhaltung dieser, auch

bei intensiver Nutzung

− Anlage dezentraler Versickerungseinrichtungen und Regenwasserrückhaltung im Wohngebiet, d.h.

dort, wo es anfällt, wo die notwendigen Flächen verfügbar sind, die Bodenverhältnisse

(Versickerungsfähigkeit) es zulassen, die Gefällesituation (Längs- und Querneigungen) es erlaubt

und eine belebte Bodenschicht (Filterwirkung) sichergestellt werden kann

− Berücksichtigung von Baumaterialien (Fahrbahnbefestigungen, Entwässerungstechnologien u.a.),

die dezentrale Versickerungslösungen unterstützen

− Berücksichtigung der Grundsätze der Regenwasserbewirtschaftung und der Kriterien für

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Bewertung von Maßnahmen der

Regenwasserbewirtschaftung in Berlin bei den Planungen

− Ausloten und ggf. Nutzung des Potenzials, hier ein Pilot- oder Modellprojekt für dezentrale

Regenwasserversickerung aufzusetzen

Verkehr und Verkehrsraum

− Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen

individuellen Fähigkeiten (Stichwort: Barrierefreiheit) zu gewährleisten

− Berücksichtigung der geringen / extensiven Straßennutzung bei der Straßenraumgestaltung

− Sicherheit, dass Verkehrslösungen für Nutzer/innen funktionieren / praktikabel sind (z.B. Tempo 30

über längere Strecken)

− Förderung einer gegenseitigen Rücksichtnahme im öffentlichen Straßenraum ermöglichen

− Langlebigkeit der eingesetzten Baumaterialien zu ermöglichen

− Möglichkeit für Anwohner/innen / Besucher/innen auch künftig leicht und in akzeptabler fußläufiger

Entfernung zum Ziel einen Parkplatz zu finden

− Parkraumpotenziale für Badegäste am See erkennen zu können

− Prüfung der Notwendigkeit vorhandener Straßen und von Veränderungsmöglichkeiten

Ortsbild und Freiraumqualität

− Erhalt und Sicherung des extensiven grünen Erscheinungsbildes des Wohngebiets und der

Zusammengehörigkeit als Ensemble

− Sicherung des Bestandes und der Lebensqualität (Standortbedingungen) erhaltenswerter Bäume

− Durchgängigkeit des Erscheinungsbildes einer Straße sicherzustellen

− Berücksichtigung von als ortsbildgerecht wahrnehmbaren Baumaterialien und

Straßenraumgestaltung

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− beim Umgang mit Bäumen Berücksichtigung ihrer jeweiligen Bedeutung für das Ortsbild und für

das Aufgreifen historischer Bezüge

− Gestaltung der Jägerallee soll kein Präjudiz darstellen für weitere Straßenraumgestaltungen im

Wohngebiet

− Berücksichtigung einer hohen Gestaltqualität und einer hohen Aufenthaltsqualität des öffentlichen

(Straßen-) Raums

− Potenzial einer Attraktivitätssteigerung der Uferpromenade für Wanderer am See zu nutzen

Natur und Umwelt

− Sicherstellen von Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen in größtmöglicher räumlicher Nähe des

jeweiligen Eingriffs in Natur und Landschaft

− Sicherung der Umsetzung naturschutzrechtlicher Erfordernisse und des damit verbundenen

Verschlechterungsverbots für das Landschaftsschutzgebiet

− Erhalt, Entwicklung und Förderung ökologisch wertvoller Gebiete (Landschaftsschutzgebiet)

sicherzustellen

− Schutz, Schaffung und Erhalt der Lebensräume geschützter Arten und Sicherheit, dass geschützte

Arten vorhandene Lebensräume sicherzustellen

− Ermöglichen von positiven Effekten für die biologische Vielfalt

− Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts sicherstellen bzw. ermöglichen

Kosten

− Potenziale für finanzielle Entlastung von Grundstückseigentümer/innen auszuloten

− Einen schonenden Ressourceneinsatz, sparsame Mittelverwendung und kostenbewusste

Umsetzungen sicherzustellen

− Berücksichtigung von künftigen Pflege- und Wartungsaufwänden

− Transparenz darüber, wer welche Kosten zu verantworten und zu tragen hat (Stichwort: Land

Berlin / Land Brandenburg im Hinblick auf Maßnahmen, die den Groß Glienicker See betreffen)

− Transparenz gewährleisten, welche Maßnahmen ggf. umlagerelevant sind (bei möglicher

Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts)

Weitere Planungs- und Bauabläufe

− Transparenz darüber wann, wo, was wie gebaut wird

− Transparenz für Betroffene über ihre Handlungsmöglichkeiten bei Auswirkungen anstehender

Maßnahmen auf private Grundstücke (Zufahrten u.a.m.), insbesondere auf dessen Baumbestand

Rechtlicher Rahmen

− Sicherheit der Planung gegenüber rechtlichen und technischen Anforderungen

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Litfaßsäule: Sammlung von Fragen, Anregungen und Hinweise

der Anwohner/innen

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