112
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Page 2: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 2

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVÜberblick

1 Grußworte und Informationen zum Gemeinschaftsprojekt

2 Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV

3 Überblick zum Regelwerk

4 Haushaltsausgleich im NKHR-MV

5 Einführung des NKHR-MV

6 Stand des Rechtssetzungsverfahrens

7 Fragen und Diskussion

Page 3: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 3

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

1. Grußworte

Thomas Deiters

Stellvertretender Geschäftsführer

Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Matthias Lietz

Mitglied des Landtages

Stellvertretender Vorsitzender des

Lankreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Page 4: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 4

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Projektteam NKHR-MV

AnnetteSewing

ChristinDittmann

DörtheKuchel Daniel

RiemerExterne

Beratung

HeinzDeisenroth

MittelrheinischeTreuhand

Page 5: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 5

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

Seit 14. November 2003 Projektarbeitsgruppe im IM

1. März 2005 - Kabinettsbeschluss zur Vorbereitung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts

11. April 2006 - Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts

NKHR-MV auf der Grundlage kommunaler Doppik

Umstellungszeitraum 2008 – 2012

Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV

Page 6: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 6

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV - Projektziele

konstruktive Begleitung des Reformprozesses

möglichst einheitliche Vorgehensweise im Land

notwendige fachliche Unterstützung insbesondere der vielen kleineren Kommunen

Reduzierung des Aufwandes der einzelnen Kommune durch die Erarbeitung von Leitfäden mit Praxishilfen und Empfehlungen

Erarbeitung einer Empfehlung für das Regelwerk

Page 7: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 7

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Projektbeteiligte

Vertreter des Innenministeriums

Vertreter der kommunalen Landesverbände

Frühstarter NKHR-MV

Landkreise Ostvorpommern und Mecklenburg-Strelitz

die öffentlichen Fortbildungsträger für Verwaltungen

Page 8: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 8

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Projektstruktur Lenkungsausschuss NKHR-MV

Projektgruppe

ProjektleiterinProjektteam

Vertreter IM und aus dem kommunalen Bereich

Teilprojekt 1Frühstarter

ArbeitskreiseWorkshops

Teilprojekt 3FortbildungArbeitsgruppen

Teilprojekt 2NKHR-MV

Arbeitsgruppen

QualitätssicherungProjektmarketing

Externe Beratung

Rückkoppelung

Page 9: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 9

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Zeitplan

Arbeitsgruppen Entwurf Regelwerk

Workshops Leitfäden mit Praxishilfen

Gesetzgebungsverfahren

Sept. Dez./Jan. Sommer Okt. Dez. 2006 2006/2007 2007 2007 2007

Teilprojekt 1

Teilprojekt 2

Landesregierung Landtag

Arbeitskreise

Teilprojekt 3

Page 10: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 10

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Projektkommunikation

Per Email [email protected]

Internet (www.im.mv-regierung.de - Stichwort: Doppik)

offener Bereich mit Ergebnissen und „Häufig gestellten Fragen“

interner Bereich mit allen Dokumenten zu den Arbeitsgruppen und Workshops

Flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen mit Frühstartern

Newsletter NKHR-MV(Den Newsletter NKHR-MV erhalten alle Interessierten per Mail zugesandt.)

Page 11: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Page 12: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Page 13: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 13

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Page 14: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 14

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

2. Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV

Diplom-Kaufmann

Heinz Deisenroth

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Mittelrheinische Treuhand GmbH

Schwerin

Page 15: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 15

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Ziele der Reform des Gemeindehaushaltsrechts Vermögensdarstellung in einer Bilanz

Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs

intergenerative Gerechtigkeit

Steuerung über Zielvereinbarungen

Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte = Outputorientierung

Unterstützung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell)

Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“

Page 16: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 16

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der Weg geht über die Doppik, weil ...

nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im „Konzern Kommune“ möglich ist.

es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchs- orientiertes Rechnungssystem handelt.

betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann.

die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert.

die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung eine hohe Zukunftssicherheit bietet.

Page 17: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 17

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Vorgaben der IMKzur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Empfehlungen für

GemHVO-Doppik oderGemHVO-erweiterte Kameralistik

Produktrahmen mit Erläuterungen

Kontenrahmen

vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003

Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten. Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede in den verschiedenen Bundesländern.

Page 18: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 18

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Mögliche Konzeptunterschiede der Länder

Haushaltsausgleich

Verrechnung von Fehlbeträgen mit der Kapitalrücklage

Bewertung in der Eröffnungsbilanz

Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit

Ergebnisspaltung (ordentliches und außerordentliches Ergebnis)

Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen

Bildung von Rückstellungen

Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept)

Page 19: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 19

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

• weitgehende Anlehnung des NKHR-MV an die handelsrechtlichen und soweit erforderlich an die steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

• Abweichungen von den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, soweit die Besonderheiten der Kommunen dies zwingend erfordern

Eckpunkte des NKHR-MV

Page 20: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 20

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

BuchführungInventurJahresabschluss- Ergebnisrechnung- Finanzrechnung- Teilrechnungen- Bilanz- Anhang- Anlagen

KostenartenrechnungKostenstellenrechnungKostenträgerrechnung

Doppisches

Rechnungswesen

FinanzbuchhaltungKosten- und

Leistungsrechnung

Kontrolle/ Steuerung

Haushaltsplanung

Planung / Kontrolle

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Teilhaushalte

Stellenplan

Anlagen

ErfassungDokumentation

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Page 21: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 21

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

FinanzrechnungBilanz

Einzahlungen./. Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Ergebnisrechnung

Ergebnissaldo

Vermögen

Liquide Mittel

Fremdkapital

Eigenkapital(Saldo

der Bilanz)

Erträge./. Aufwendungen

Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem

Vermögensmehrung oder -minderung

Ermächtigungen für VerwaltungshandelnLiquiditätsplanung

Die drei Komponenten der kommunalen Doppik

Aktiva Passiva

Anlehnung an kaufmännische Buchführung und Handelsrecht

Page 22: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 22

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gliederung der Bilanz (§ 47 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)

1. Eigenkapital

1.1 Kapitalrücklage

1.2 Zweckgeb. Ergebnisrücklagen

1.3 Ergebnisvortrag

1.4 Jahresergebnis

2. Sonderposten

3. Rückstellungen

4. Verbindlichkeiten

5. Passive Rechnungsabgrenzung

1. Anlagevermögen

2. Umlaufvermögen

2.1 Vorräte

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.3 Wertpapiere

2.4 Liquide Mittel

3. Ausgleichsposten latente Steuern

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

5. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

PassivseiteAktivseite

Mittelverwendung Mittelherkunft

Page 23: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 23

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gliederung der Ergebnisrechnung (§ 2 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)

Laufendes Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit

+ Finanzergebnis

= Ordentliches Ergebnis

+ außerordentliches Ergebnis

= Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

+/- Veränderung der Kapitalrücklage

+/- Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

+/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen

= Jahresergebnis

Page 24: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 24

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gliederung der Finanzrechnung (§ 3 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)

Ermittlung des Finanzmittelüberschusses / Finanzmittelfehlbetrages

Laufende Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit

+/- Zins- und sonstige Finanzein- und –auszahlungen

= Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+/- außerordentliche Ein- und Auszahlungen

= Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

+/- Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

= Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag

Fortsetzung folgt

Page 25: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 25

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gliederung der Finanzrechnung (Fortsetzung)

Verwendung des Finanzmittelüberschusses bzw. Abdeckung des Finanzmittelfehlbetrages

Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen

+/- Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

+/- Veränderung der liquiden Mittel

= Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern

Besondere Darstellung der Finanzierungstätigkeit für amtsangehörigen Gemeinden.

Page 26: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 26

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Vier Begriffspaare

Zahlungs-mittelbestand

Einzahlungen Auszahlungen

Geldvermögen Einnahmen Ausgaben

Reinvermögen Erträge Aufwendungen

FinanzrechnungDoppik

Ergebnisrechnung Doppik

Kameralistik

KostenLeistungenKostenrechnung

Page 27: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

NKHR-MV: Haushaltsplan und Jahresabschluss Haushaltsplan Jahresabschluss

Haus-halts-

satzung

Teilergebnishaushalt Produktbereich A Erträge Aufwendungen Jahresergebnis des Teilhaushaltes Ziele, Kennzahlen, Erläuterungen

Teilergebnishaushalt Produktbereich B

Teilfinanzhaushalt Produktbereich A Einzahlungen Auszahlungen Finanzmittel- überschuss/fehlbetrag

Teilfinanzhaushalt Produktbereich B

Teilfinanzrechnung Produktbereich A Einzahlungen Auszahlungen Finanzmittel- überschuss/fehlbetrag

Teilfinanzrechnung Produktbereich B

Teilergebnisrechnung Produktbereich A Erträge Aufwendungen Jahresergebnis des Teilhaushaltes Ziele, Kennzahlen, Erläuterungen

Teilergebnisrechnung Produktbereich B

Ergebnisrechnung Erträge Aufwendungen Jahresergebnis

Finanzrechnung Einzahlungen Auszahlungen Veränderung der liquiden Mittel

Finanzhaushalt Produktbereich A Einzahlungen Auszahlungen Veränderung der liquiden Mittel

Ergebnishaushalt Produktbereich A Erträge Aufwendungen Jahresergebnis

Bilanz

Aktiva Passia

Anlagen

Anhang Anlagen

Haushaltsplan 2010 Ergebnis

2008 Ansatz 2009

Ansatz 2010

Planung 2011

Planung 2012

Planung 2013

Jahresabschluss 2010 Ergebnis

2009 fortgeschriebener

Ansatz 2010

Ist 2010

Vergleich Vorjahr und

Ansatz mit Ist

Bewirtschaftungsregeln Bewirtschaftungsregeln

Ausnahmen: - Teilfinanzrechnung nur Plan-Ist-Vergleich - Bilanz nur Vorjahres-Ist-Vergleich

Page 28: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 28

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Die Teilhaushalte ersetzen bisherige Gliederung des Haushaltes in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte.

Der Haushalt ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern.

Die Gliederung kann funktional oder institutionell erfolgen.

Ein oder mehrere Produkte bilden einen Teilhaushalt.

Jeder Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit.

Die zentralen Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich als eigener Teilhaushalt zu zeigen.

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)

Page 29: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 29

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)

Bei Abweichungen vom landeseinheitlichen Produktrahmenplan sind Zusatzangaben erforderlich, die einen interkommunalen Vergleich ermöglichen sollen.

Übersicht über die den Teilhaushalten zugeordneten Produkte Gliederung der Produkte nach dem landeseinheitlichen

Produktrahmenplan unabhängig von der Bildung der Teilhaushalte

keine gesonderte mittelfristige Finanzplanung, da der Planungszeitraum den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung umfasst

kein gesondertes Investitionsprogramm aufgrund der Einzeldarstellung der Investitionen in den Teilhaushalten

Page 30: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 30

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)

Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt

Der Teilergebnishaushalt ist grundsätzlich gegliedert wie der Ergebnishaushalt.

Im Teilfinanzhaushalt sind die ordentlichen Ein- und Auszahlungen zusammengefasst dargestellt.

Sowohl im Teilergebnis- als auch der Teilfinanzhaushalt sind die internen Leistungsbeziehungen auszuweisen.

Die Zuordnung des Ressourcenverbrauchs zu den Produkten und Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilhaushalte.

Page 31: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 31

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Die Gemeindevertretung beschließt darüber, welche Produkte in einem Teilhaushalt auszuweisen sind.

In jedem Teilhaushalt sind zu beschreiben:

- die wesentlichen Produkte

- deren Auftragsgrundlage

- Ziele

- Leistungen und Leistungsmengen

- Kennzahlen zu Zielvorgaben Ziele und Kennzahlen sollen Grundlage der Gestaltung, Planung,

Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts werden.

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)

Page 32: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 32

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Landeseinheitlicher Produktrahmenplan und Kontenrahmenplan

Christin DittmannLandkreis Ludwigslust

Daniel RiemerDiplom-Verwaltungswirt (FH)Landeshauptstadt Schwerin

beide im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Page 33: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 33

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gliederung und Gruppierung

Kameralistik

Gliederungsplan + Zuordnungsvorschriften

Gruppierungsplan + Zuordnungsvorschriften

Kommunale Doppik

Landeseinheitlicher Produktrahmenplan

Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan

Page 34: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 34

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Landeseinheitlicher Produktrahmen

Verbindliche Vorgabe von

Hauptproduktbereich

Produktbereich

Produktgruppe

Page 35: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 35

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Landeseinheitlicher Produktrahmenplan

Enthält zusätzlich

Produkte

Leistungen

Anforderungen Statistik

Page 36: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 36

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Aufbau des Produktrahmenplans

Produkt-gruppe

Leistung

Produkt

Produkt-bereich

Haupt-Produkt-bereich

11103 Öffentlichkeitsarbeit

1110302 Amtliche Bekanntmachungen

1110304 Medienarbeit

11106 Gleichstellung

112 Personal

12 Sicherheit und Ordnung

1 Zentrale Verwaltung

11 Innere Verwaltung

111 Verwaltungssteuerung

...

...

...

...

verb

ind

lich

fr

eiw

illig

Page 37: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 37

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Pflicht der Gemeinden/Gemeindeverbände

Aufstellung des gemeindlichen Produktplaneszur Abbildung der Produkte und Leistungen

Zuordnung zu Produktgruppen, Produktbereichen, Hauptproduktbereichen

Beschreibung der Produkte zwecks eindeutiger Abgrenzung

Page 38: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 38

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Bestandteile Produktbeschreibung

- Hauptproduktbereich, Produktbereich, -gruppe- Produktverantwortung- Kurzbeschreibung des Produktes- Auftragsgrundlage- Zielgruppe- Zugehörige Leistungen- Ziele- Kennzahlen- Finanzielle Ressourcen

Page 39: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 39

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Tipps für Produktdefinitionen

1. Beachtung der Steuerungsrelevanz - weniger ist mehr

2. Dezentrale Definition der Produkte und Leistungen

3. kurze, prägnante Produktbeschreibung

4. Ähnlichkeit Produktrahmenplan/Kontenrahmenplan – Gliederungstiefe Kontenrahmenplan verwenden

Page 40: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 40

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der Kontenplan ... ist Grundlage für die geordnete Erfassung der einzelnen

Geschäftsvorfälle und

kann als Nachfolger des Gruppierungsplans gesehen werden.

Der landeseinheitliche Kontenrahmen ... stellt die Kontenklassen und –gruppen von Vermögens-, Ergebnis-,

Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnung dar und

soll zu einer übersichtlichen Darstellung der zu verwendenden Konten beitragen.

Page 41: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 41

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Aufbau des Kontenrahmens/ Kontenrahmenplans

1 Kontenklasse

11 Kontengruppe verbindlich für alle Kommunen

111 Kontenart (entspricht dem Konten- rahmen im NKHR-MV)

1111 Konto

11111 Unterkonto

frei in der Unterteilung, sofern keine besonderen statistischen Anforderungen berührt werden

Page 42: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 42

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Kontenklassen im Überblick

0 - 3 Bilanz (Vermögensrechnung)

4 und 5 Ergebnisrechnung

6 und 7 Finanzrechnung

8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung

Page 43: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 43

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Kontenklasse ...

0 Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen

1 Finanzanlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive RAP

2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen

3 Kredite, Verbindlichkeiten und passive RAP

4 Erträge

5 Aufwendungen

6 Einzahlungen

7 Auszahlungen

8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Page 44: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 44

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Besonderheiten im Kontenrahmen/ Kontenrahmenplan zum NKHR-MV Angabe der Bilanzposition in den Kontenklassen 0 bis 3

Angabe der Position der Ergebnisrechnung in den Kontenklassen 4 und 5

Angabe der Position der Finanzrechnung in den Kontenklassen 6 und 7

Durch diese Angaben ist eine einfache Zuordnung zu den entsprechenden Rechnungen durch die eingesetzte Finanzsoftware automatisiert möglich.

Page 45: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 45

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Statistik

Bei der Erstellung des Kontenrahmenplans sind die z. Zt. bekannten Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik berücksichtigt worden. So können die an die statistischen Ämter zu liefernden Daten bei entsprechender Hinterlegung in der jeweiligen Haushaltssoftware ohne weitere manuelle Arbeiten generiert werden.

Die Konten der Bundes- und Landesstatistik sind in den Kontenrahmenplan integriert.

Page 46: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 46

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

3. Überblick zum Regelwerk

Annette Sewing

Diplomfinanzwirtin (FH)

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht

Dörthe Kuchel

Stadt Goldberg

zur Zeit im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Page 47: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 47

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Ergebnisse zum 24. Januar 2007

Entwurf Einführungsgesetz (Übergangsvorschriften)

Entwurf zu Änderungen der Kommunalverfassung M-V

Entwurf GemHVO – Doppik M-V

Entwurf Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan mit Statistik

Entwurf Landeseinheitlicher Produktrahmenplan mit Statistik

Entwurf Muster für Haushaltssatzung, Haushaltsplanung, Jahresabschluss und Gesamtabschluss

Anpassung Kommunalprüfungsgesetz

Page 48: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 48

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Das Regelwerk des NKHR-MV

Einführungsgesetz NKHR-MV

Änderung KV M-V(Neufassung Teil 1 Abschnitt 4 – Haushaltswirtschaft)

Anpassung anderer Gesetze (z.B. KPG)

Übergangsvorschriften

GemHVO – Doppik(Muster zum Haushalt, Jahresabschluss, Gesamtabschluss)

GemKVO?

Anpassung EigVO und andere VO

Page 49: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 49

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung)

Verwaltungsvorschriften

Landeseinheitlicher Kontenrahmen- und Produktrahmenplan,Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen

Vermögens mit Abschreibungstabelle,usw.

Praxishilfen

z.B. Muster für Dienstanweisungen, Empfehlungen zur Ausgestaltung des produktorientierten Haushalts und der KLR,

Musterprüfungsbericht usw.

Page 50: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 50

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Das Regelwerk des NKHR-MV

Ein neues Rechnungssystem,

aber kein neues System des kommunalen Haushaltsrechts.

Die Rechte der Gemeindeorgane bleiben unangetastet.

Mit Hilfe des neuen Rechnungssystems werden die Vorgänge in der Verwaltung abgebildet / dargestellt.

Das neue Rechnungssystem bringt andere Rechengrößen und andere Auswertungen.

Page 51: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 51

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

vor Beginn des Hj

Haushalts-planung

Haushalts-satzung Jahres-

abschlussGesamt-

abschluss

Örtliche Prüfung

- Rechengrößen zum

Haushaltsplan

- Höchstbetrag der

Liquiditätskredite

- Steuersätze

- Stellen lt. Stellenplan

- Eigenkapitalentwicklung

Beschluss Gemeindevertretung und Vorlage Rechtsaufsicht

Nachtragshaushaltssatzung

Frist zurAufstellung6 Monate

Frist zurAufstellung9 Monate

Feststellung bzw. Kenntnis- nahme der geprüften

Abschlüsse bis 31.12. d. Folgejahres

Haushalts-wirtschaft

AllgemeineHaushaltsgrundsätze

+Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung

Stichtag31.12.Hj

Stichtag31.12.Hj

Page 52: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 52

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der neue HaushaltsplanVergleich kameraler / doppischer Haushalt

Kameralistik

hierarchische Gliederung:

- Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt- Einzelplan

- Abschnitt- Unterabschnitt

Kommunale Doppik

Änderung der Struktur hinsichtlich der Begrifflichkeiten

hinsichtlich der Stellung und Bedeutung der Ansätze

Page 53: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 53

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Vergleich kameraler / doppischer Haushalt

Haushaltsansätze

• Kameralistik vierstufige Struktur

• kommunale Doppik mindestens zweistufige Struktur

- Abkehr von Inputsteuerung der einzelnen Haushaltsstelle

- Leistungen = Zentrum der Steuerung

Page 54: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 54

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Vergleich kameraler / doppischer Haushalt

• Ergebnis- und Finanzhaushalt anstatt Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

• Änderung des Aufbaus des Haushaltsplanes (Detaillierungsgrad und Darstellungsform)

• produktorientierte Gliederung (funktional oder institutionell) ersetzt die aufgabenbezogene Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten

• Gruppierung der Einnahmen / Ausgaben nach Arten wird ersetzt durch einen Kontenplan

Page 55: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 55

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Allgemeines zum neuen Haushaltsplan

§ 46 KV M-V i.V.m. § 1 GemHVO–Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07)

• Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde

• Kernstück des Budgetrechts der Vertretung

• ist Bestandteil der Haushaltssatzung

• enthält für alle Ermächtigungen sachliche Festlegungen

Page 56: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 56

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Haushaltsplan

Ergebnishaushalt

- Erträge / Aufwendungen- Veränderung der Rücklagen

FinanzhaushaltEinzahlungen / Auszahlungen- ordentliche u. außerordentliche- Investitionstätigkeit - Finanzierungstätigkeit

TP für Teilergebnishaushalte

- Erträge / Aufwendungen- interne Leistungsverrechnungen

Keine Veränderung der Rücklagen

TP für Teilfinanzhaushalte

Einzahlungen / Auszahlungen- ordentliche u. außerordentliche- Investitionstätigkeit- interne Leistungsverrechnung- Finanzierungstätigkeit fakultativ

Finanzdaten, Ziele, Kennzahlen, Leistungsmengen,

Beschreibung je Produkt / Produktgruppe

Anlagen

S

A

T

Z

U

N

G

Page 57: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 57

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Bestandteile des Haushaltsplanes

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Teilhaushalte

Anlagen

Page 58: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 58

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Ergebnishaushalt

§ 2 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

• führende Komponente des neuen Haushaltswesens

• Planungskomponente zur Ergebnisrechnung = Ermächtigung für Verwaltungshandeln

• Erträge bilden das Ressourcenaufkommen der Periode ab

Aufwendungen bilden Ressourcenverbrauch der Periode ab

Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens des Ressourcen- aufkommens und Ressourcenverbrauches entscheidend

Page 59: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 59

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Ergebnishaushalt

§ 2 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)• Laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit• Laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit• Zinserträge und ähnliche Erträge• Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen• Außerordentliche Erträge• Außerordentliche Aufwendungen

• Veränderung der Kapitalrücklage• Veränderung der Rücklage für den kommunalen Finanzausgleich• Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen

Page 60: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Erläuterung

Ergebnisse des

Haushalts-vorvorjahres

Ansätze des

Haushalts-vorjahres einschl.

Nachträge

Ansatz des Haushalts-

jahres

Planungs-daten des Haushalts-folgejahres

Planungs-daten des zweiten

Haushalts-folgejahres

Planungs-daten des

dritten Haushalts-folgejahres

1 + Steuern und ähnliche Abgaben 402 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und

sonstige Transfererträge41

3 + Erträge der sozialen Sicherung 424 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 435 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4416 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 442

+ Erhöhungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen- Verminderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

8 + Andere aktivierte Eigenleistungen 4529 + Sonstige laufende Erträge 46

10

451

Summe der laufenden Erträge aus Verwal-tungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9)

7

Ergebnishaushalt

lfd. Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten(gem. § 2 Abs. 1 GemHVO)

Konto-nummer

in €1

Page 61: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 61

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Ergebnishaushalt

• Zuordnung der Ertrags- und Aufwandsarten zu den einzelnen Positionen auf Grundlage des Kontenrahmenplanes

Grundlage für fundierte Beurteilung der Haushaltswirtschaft und für eine interkommunale Vergleichbarkeit

Page 62: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 62

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Finanzhaushalt

§ 3 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)• Darstellung der Zahlungsvorgänge • fehlende Informationen aus Ergebnishaushalt:

- geplante Investitionen

- tatsächliche Finanzlage

- die Finanzierungsquellen insgesamt die Zahlungsströme und die daraus resultierende Veränderung des Zahlungsmittelbestandes

• Steuerungsinstrument für das Finanzmanagement fehlt

ergänzende Komponente notwendig = Finanzhaushalt

Page 63: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 63

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Finanzhaushalt

§ 3 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)

• Summen der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

• Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (aus Zinsen u.ä.)

• Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

• Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

• Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

• Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Page 64: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 64

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Erläuterung

Ergebnisse des

Haushalts-vorvorjahres

Ansätze des

Haushalts-vorjahres einschl.

Nachträge

Ansatz des Haushalts-

jahres

Planungs-daten des Haushalts-folgejahres

Planungs-daten des zweiten

Haushalts-folgejahres

Planungs-daten des

dritten Haushalts-folgejahres

Konto-nummer

1 602 61

3 624 635 6416 642

8 6529 66 ./. 669

10

651- Verminderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen+ Andere aktivierte Eigenleistungen

+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte+ Privatrechtliche Leistungsentgelte

Finanzhaushalt

lfd. Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten(gem. § 3 Abs. 1 GemHVO)

in €1

+ Steuern und ähnliche Abgaben+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen

+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Summe der laufenden Einzahlungen aus Ver-waltungstätigkeit (Summe der Numern 1 bis 9)

7 + Erhöhungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+ Sonstige laufende Einzahlungen

+ Einzahlungen der sozialen Sicherung

Page 65: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 65

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Finanzhaushalt

Zielsetzungen

• Informationen über die Art, Zusammensetzung und Veränderungen

sämtlicher Zahlungsmittelströme der Gemeinde

• Entwicklung des Bestandes an Zahlungsmitteln erkennbar

• Höhe der Finanzierungskraft der Gemeinde erkennbar

• Auskunft über mittelfristige finanzwirtschaftliche Entwicklung durch

festgelegten Planungszeitraum

• Finanzstatistik Grundlage = Daten des Finanzhaushaltes

Page 66: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 66

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Teilhaushalte

§ 4 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)• Haushalt der Gemeinde ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern

• Bestandteile = Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt

• gegliedert wie Ergebnis- und Finanzhaushalt• zusätzlich enthalten: Aufwendungen und Erträge / Aus- und Einzahlungen

aus internen Leistungsbeziehungen

Page 67: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 67

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Teilhaushalte

§ 4 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)

• mindestens 2 Teilhaushalte

• Beschreibung der wesentlichen Produkte, Ziele sowie Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung sind anzugeben

• Gliederung aufgrund des Produktrahmenplanes (funktional oder institutionell)

Page 68: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 68

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 1 Abs. 2 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)

• Vorbericht (§ 5 GemHVO – Doppik M-V)• Bilanz des letzten Haushaltsjahres für das ein Jahresabschluss

vorliegt (Vorvorjahr)• Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres für das ein

Gesamtabschluss vorliegt (Vorvorjahr) (ohne Gesamtanhang und ohne Anlagen)

• Übersicht Verpflichtungsermächtigungen• Übersicht über Stand der Verbindlichkeiten• Übersicht über Zuwendungen an Fraktionen• Investitionsprogramm

Anlagen des Haushaltsplanes

Page 69: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 69

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Anlagen des Haushaltsplanes

• Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen mit Sonderrechnungen

• weitere Wirtschaftspläne

• Übersicht Teilhaushalte gem. § 4 Abs. 5 GemHVO – Doppik M-V

• Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten gem. § 4 Abs. 6 GemHVO – Doppik M-V

• Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit

Page 70: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 70

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Haushaltssatzung

§§ 45 und 47 KV M-V (Entwurf v. 24.02.07)

• für jedes Haushaltsjahr

• Summe der Aufwendungen und Erträge Summe der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

• Summe der Ein- und Auszahlungen für Investitionen

• Summe der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

• Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Page 71: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 71

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Haushaltssatzung

• Höhe Verpflichtungsermächtigungen

• Hebesätze Steuern

• Gesamtzahl Stellen im Stellenplan

• Eigenkapitalentwicklung

• Vorschriften zum Erlass der Haushaltssatzung entsprechen der bisherigen Regelung

Page 72: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 72

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Nachtragshaushaltsplan und -satzung

§ 48 KV M-V i.V.m. § 7 GemHVO-Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07)

• Bestimmungen wie für HH-Satzung gelten entsprechend

• HH-Satzung kann nur bis zum Ablauf des HH-Jahres durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden

• § 48 Abs. 2 KV M-V Tatbestandsvoraussetzungen für Nachtragssatzung entsprechen bisheriger Regelung

• § 48 Abs. 3 KV M-V AusnahmetatbeständeNr. 1 Konkretisierung der geringfügigen oder unabweisbaren Aufwendungen und AuszahlungenNr. 2 und 3 Erweiterung der Ausnahmetatbestände

Page 73: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 73

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Nachtragshaushaltsplan und -satzung

• Änderung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen sowie Änderung der Ziele und Kennzahlen sind im Nachtragshaushaltsplan darzustellen (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Teilhaushalte)

• gesonderte Darstellung der bereits geleisteten über- und außer- planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

• bei neuen Verpflichtungsermächtigungen Auswirkungen auf Planungsdaten im Ergebnis- und Finanzhaushalt angeben

Page 74: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 74

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der Jahresabschluss § 60 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07)

… hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde

zu vermitteln.

Page 75: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 75

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Bestandteile des Jahresabschlusses

ErgebnisrechnungFinanzrechnung

Teilrechnungen

Der Plan-Ist-Vergleich bezieht sich auch auf die Leistungsmengen und die Kennzahlen.

BilanzGrundlage für die Erstellung der Bilanz ist die Inventur.

Anhang

Anlagen Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht,

Übertragene Haushaltsermächtigungen

Bei einem doppischen Jahresabschluss entfällt der Beteiligungsbericht.

Page 76: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 76

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Jahresabschluss – Fristen für die Aufstellung, Prüfung und Feststellung

zeitliche Abfolge

Stichtag Jahresabschluss

31.12. des Haushaltsjahres

HaushaltsjahrAufstellungszeitraum

bis 6 Monate

Prüfung, Feststellung des

Jahresabschlusses

Feststellung / Entlastung bis

31.12. des Folgejahres

2008 2009

Page 77: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 77

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der Gesamtabschluss (§ 61 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)

... ist die Zusammenfassung (Konsolidierung) des Einzelabschlusses der Gemeinde (Kernhaushalt) und der Einzelabschlüsse aller ausgegliederten Vermögensmassen (Tochterorganisationen).

… ersetzt nicht die Einzelabschlüsse, sie sind die Datenbasis für den Gesamtabschluss.

… erfordert die Vergleichbarkeit der Einzelabschlüsse. Voraussetzung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses ist die Aufstellung der Einzelabschlüsse nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.

… stellt die wirtschaftliche Lage ohne Doppelzählung dar. Im konsolidierten Abschluss werden die „konzerninternen“ Geschäfte eliminiert.

Page 78: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 78

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der Gesamtabschluss

… hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Kommune“ zu vermitteln.

... hat eine reine Informationsfunktion.

Durch die Zusammenfassung entsteht keine eigene Rechtspersönlichkeit, es bedarf deshalb keiner Feststellung durch die Gemeindevertretung, sondern es genügt die Vorlage zur Kenntnisnahme an das Gremium.

Page 79: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 79

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Tochterorganisationen

Privatrechtliche

Beteiligungen Öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten

Kapitalgesellschaften

(GmbH, AG)

und

Personengesellschaften

(KG, OHG, GbR)

Zweckverbände

Eigenbetriebe

und

sonstige

Sondervermögen

mit

Sonderrechnung

Anstalten

des

öffentlichen

Rechts

(ausgenommen

Sparkassen)

beherrschender oder maßgeblicher Einfluss,kaufmännische Rechnungslegung oder kommunale Doppik

Page 80: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 80

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Bestandteile des Gesamtabschlusses

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Gesamtbilanz

Gesamtanhang

Anlagen

GeamtrechenschaftsberichtGesamtanlagenübersicht

GesamtforderungsübersichtGesamtverbindlichkeitenübersicht

Eigenkapitalspiegel

Page 81: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 81

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Grundsatz des einheitlichen Gesamtabschlussstichtages

Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterorganisationen

Grundsatz

Stichtag des Einzel-JA der TO entspricht

dem Stichtag des GA

Ausnahmen

Stichtag des Einzel-JA der TO

liegt mehr als 6 Monate

vor dem Stichtag des GA

kein Zwischenabschlussaber Vorgänge von besonderer

Bedeutung sind im GA zuberücksichtigen und anzugeben

Zwischenabschluss

weniger als 6 Monate

§ 61 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07

Page 82: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 82

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Der erste Gesamtabschluss2007 2008 2009

spätestens

2010

Inventur

Eröffnungs-

bilanz

01.01.08

laufende Buchhaltung

Inventur

Schluss-

bilanz

31.12.2008Eröffnungs-

Bilanz

01.01.2010

JA

Eröffnungs-

Bilanz

01.01.2009

Schluss-

bilanz

31.12.2009

laufende Buchhaltung

Inventur

JA

Gesamt-

abschluss

31.12.2010

laufende Buchhaltung

Inventur

JA

Schluss-

bilanz

31.12.2009

§ 13 des Artikel 7 EinfG NKHR-MV – Entwurf v. 24.01.07

Page 83: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 83

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gesamtabschluss - Aufstellungsfristen

Stichtag Gesamtabschluss

31.12. des Haushaltsjahres

spätestes

Haushaltsjahr

erster GAAufstellungszeitraum

bis 11 Monate

Prüfung und

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme Gemeindevertretung

bis 31.12. des Folgejahres

2010 2011

zeitliche Abfolge

Page 84: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 84

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Örtliche Prüfung

Kommunalprüfungsgesetz – Abschnitt 1 (Entwurf v. 24.01.07)

§ 1 Zuständigkeit

§ 2 Stellung des Rechnungsprüfungsamtes

§ 3 Aufgaben der örtlichen Prüfung

§ 3a Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses

§ 3b Anwendungsbereich

Page 85: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 85

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Zuständigkeit - § 1 KPG

Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband

Rechnungsprüfungsausschuss eigener oder

Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes

Rechnungsprüfungsamt Pflicht bei Landkreisen

und Gemeinden > 20 000 Einwohnern oder freiwillig bei anderen

bei Bedarf Sachverständige

Dritte

Page 86: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 86

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG

Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Anlagen

Prüfung des Gesamtabschlusses einschließlich der Anlagen

Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Prüfung, ob Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt

Prüfung Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

Page 87: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 87

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG (Fortsetzung)

laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung

regelmäßige und unvermutete Prüfung der Kassen und Sonderkassen

Prüfung, ob HKR-Software geprüft und freigegeben

Prüfung mindestens 1/10 der Auftragsvergaben

Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen

Page 88: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 88

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Prüfung Jahresabschlusses und Gesamtabschlusses - § 3a KPG Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk über Gegenstand, Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfung

Stellungnahme des Bürgermeisters

Abschließender Prüfungsvermerk jeweils vom RPA und Rechnungsprüfungsausschuss

Vorlage (Bericht und Vermerke) an Gemeindevertretung mit Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung des Bürgermeisters

Unverzügliche Unterrichtung der Gemeindevertretung bei Unregelmäßigkeiten

Page 89: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 89

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

4. Haushaltsausgleich im NKHR-MV

Diplom-Kaufmann

Heinz Deisenroth

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Mittelrheinische Treuhand GmbH

Schwerin

Page 90: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 90

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 43 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung durch entsprechende Planung und Führung der Haushaltswirtschaft

Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung

Verbot der Überschuldung

Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Haushaltsausgleich in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung

Page 91: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 91

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung

unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren ein Haushaltssausgleich erreicht wird.

Kamerale Fehlbeträge bleiben unberücksichtigt.

Ein negatives Jahresergebnis führt immer zu einem unausgeglichenen Haushalt, auch bei ausreichenden positiven Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren.

Keine Verrechnung von Fehlbeträgen oder Überschüssen mit der Kapitalrücklage nach einem bestimmten Zeitablauf.

Page 92: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 92

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Beispiel:

positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

Fehlbetrag Haushaltsjahr = 600

unausgeglichener Haushalt

positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

Fehlbetrag Haushaltsjahr = 100

unausgeglichener Haushalt

positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

Überschuss Haushaltsjahr = 600

ausgeglichener Haushalt

Page 93: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 93

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Beispiel:

negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

Fehlbetrag Haushaltsjahr = 600

unausgeglichener Haushalt

negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

Überschuss Haushaltsjahr = 100

unausgeglichener Haushalt

negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

Überschuss Haushaltsjahr = 500

ausgeglichener Haushalt

Page 94: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 94

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Exkurs: Jahresergebnis Definition des Jahresergebnisses (§ 2 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf):

ordentliches Ergebnis

+ außerordentliches Ergebnis

= Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

+/- Veränderung der Kapitalrücklage

+/- Veränderung der Rücklagen für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

+/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen

= Jahresergebnis (Grundlage der Beurteilung des Haushaltsausgleichs)

Page 95: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 95

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Exkurs: Rücklagenbildung

Rücklagenbildung (§ 18 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf)

Verpflichtung zur Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen

Aufwendungen / Erträge aus der Übertragung von Vermögensgegenständen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften (Schulgesetz, Landesstraßengesetz)

Möglichkeit der Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen

bestimmte Aufendungen / Erträge, die in einer Verwaltungsvorschrift näher bestimmt werden (Genehmigung durch Rechtsaufsichtsbehörde)

Möglichkeit der Bildung / Auflösung von zweckgebundenen Ergebnisrücklagen

Rücklagenbildung = begrenzte Einflussnahme auf den Haushaltsausgleich

Page 96: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 96

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 16 GemHVO – Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung

unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht zur Deckung der planmäßigen Tilgungsauszahlungen für Investitionskredite.

Zweckgebundene kamerale Überschüsse können berücksichtigt werden.

Ein negativer Saldo kann bei ausreichenden positiven Vorträgen aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden.

Page 97: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 97

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Beispiel:

positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

negativer Saldo Haushaltsjahr = 600

unausgeglichener Haushalt

positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

negativer Saldo Haushaltsjahr = 100

ausgeglichener Haushalt

positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

positiver Saldo Haushaltsjahr = 600

ausgeglichener Haushalt

Page 98: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 98

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)

Beispiel:

negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

negativer Saldo Haushaltsjahr = 600

unausgeglichener Haushalt

negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

positiver Saldo Haushaltsjahr = 100

unausgeglichener Haushalt

negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500

positiver Saldo Haushaltsjahr = 500

ausgeglichener Haushalt

Page 99: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 99

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Folgen eines unausgeglichenen Haushalts

Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 43 Abs. 7 und 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)

Beschreibung der Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt

Darstellung der Maßnahmen durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden

Angabe des Konsolidierungszeitraums

Beschluss durch die Gemeindevertretung

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde

Page 100: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 100

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Folgen eines unausgeglichenen Haushalts

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (§ 43 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)

mindestens jährliche Fortschreibung

bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzept

erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung

erneute Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde

Pflicht entfällt beim Erreichen der Konsolidierung des Haushalts

Page 101: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 101

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Folgen eines unausgeglichenen Haushalts

Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen (§ 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf v. 24.01.07)

ganz oder teilweise Übertragung

innerhalb eines Teilhaushalts

soweit nicht durch Haushaltsvermerk eingeschränkt

Übertragungsmöglichkeit (noch in der Diskussion)

nur bei ausgeglichenem Haushalt

auch angemessene Teilbeträge bei unausgeglichenem Haushalt

bei unausgeglichenem Haushalt höchstens 20% der nicht ausgeschöpften Ansätze

Page 102: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 102

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

5. Einführung des NKHR-MV

Annette Sewing

Diplomfinanzwirtin (FH)

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht

Page 103: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 103

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Einführungsgesetz NKHR-MV (Entwurf vom 24.01.07)

Übergangsvorschriften

ab 2012 alle Kommunen kommunale Doppik

vorzeitige Umstellung ab 2008 – Beschluss Gemeindevertretung

innerhalb eines Amtes nur einheitliche Umstellung

Genehmigungsvorbehalt für vorzeitige Umstellung bei kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden, die nach § 78 Funktional- und Kreisstrukturreformgesetz wechseln

Page 104: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 104

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Übergangsvorschriften (Fortsetzung)

Eröffnungsbilanz mit Anhang zu Beginn des ersten Haushaltsjahres

Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres

Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Eröffnungsbilanz bis 2016

Gesamtabschluss erstmalig für das dritte Haushaltsjahr mit Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Weitergelten von Vorschriften

Page 105: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 105

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Eröffnungsbilanz mit Anhang

zum Beginn des ersten Haushaltsjahres mit kommunaler Doppik

Anwendung der Vorschriften für die Schlussbilanz

Besonderheiten: - Wertansätze in der Eröffnungsbilanz (fortgeführte AHK oder Ersatzwert, siehe Leitfaden) - Inhalt des Anhangs (insbesondere Begründung der Wertansätze) - Anlagen (siehe Formblättern)

Prüfung wie bei der Schlussbilanz

Feststellung durch Gemeindevertretung bis 30.11. des ersten Hj

Page 106: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 106

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Leitfaden mit Fallbeispielen zur Überleitung ist in Arbeit

Die letzte kamerale Jahresrechnung hat stichtagsgenau zu erfolgen.

Im letzten kameralen Jahr gibt es keine Haushaltsausgabereste.

Im letzten kameralen Jahr gibt es Haushaltseinnahmereste im VermHH nur soweit sie für den Haushaltsausgleich erforderlich sind.

Nach der Umstellung auf die kommunale Doppik kann auf die Darstellung von Vorjahreszahlen verzichtet werden, soweit sich diese auf Jahre mit kameraler Rechnungslegung beziehen.

Page 107: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 107

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Jetzt geht‘s los - Projektorganisation

Ziele und Erwartungen klären

Nutzen und Bedeutung der Reform für die eigene Verwaltung herausarbeiten

Ressourcen- und Kapazitätsplanung

Freistellung von Mitarbeiter/innen und/oder Prioritätensetzung zwischen Projektarbeit und Tagesgeschäft?!

Kosten- und Finanzplanung

Fortbildungskonzept

Zeitplan - Umsetzungsprozess nicht zu sehr in die Länge ziehen

Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf die kommunale Doppik

Page 108: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 108

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

2007 2008 2009 Projektvorbereitung und -planung

Zieldefinition Projektaufbau und

-organisation

Personalkonzept Beratung in den Gremien

mit Beschlussfassung

Projektrealisierung

Mitarbeiterschulung V+B

Mitarbeiterschulung Vermögenserfassung und –bewertung (V+B)

mind. 12 Monate, ggf. vorgezogenes Teilprojekt Fortführung der Vermögenswerte mit Anlagenbuchhaltung / Vorb. Eröffnungsbilanz

Kontenplanung Leistungserfassung

Produktdefinition Organisationsentwicklung

Einrichtung der Software mind. 15 Monate

Probebetrieb Aufstellung

Haushaltsplan Integration der KLR

Projektmarketing

Projektcontrolling

Um

stel

lung

auf

Dop

pik

S

tich

tag

01.0

1.20

09

Beispiel für eine Umstellung auf den 01.01.2009

Page 109: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 109

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

6. Stand des Rechtssetzungsverfahrens

Dieter Niesen

Referatsleiters

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht

Page 110: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 110

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren Ziel: 1. Lesung vor der Sommerpause

Dezember 2006 erste Entwürfe zum Regelwerk des NKHR-MV

24. Januar 2007 Beschluss im Lenkungsausschuss NKHR-MV

Februar 2007 Abstimmung Referentenentwurf im Innenministerium

März/April 2007 Ressortanhörung (4 Wochen)

8. Mai 2007 1. Kabinettsbefassung

Mai/Juni 2007 Verbandsanhörung (4 Wochen)

26. Juni 2007 2. Kabinettsbefassung

11./12. Juli 2007 Landtagssitzung

Page 111: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 111

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

7. Fragen und Diskussion

Page 112: Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 112

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

NKHR-MV