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Geschäftsbericht 2014/2015

Geschäftsbericht 2014/2015 - aknw.de · Geschäftsbericht 2014/15 Inhalt 0. Einleitung: Paukenschlag 5 1. Berufspolitik 7 1.1 Bauordnung NRW 8 1.2 Novellierung Baukammerngesetz –

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Geschäftsbericht 2014/2015

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Impressum

Architektenkammer Nordrhein-WestfalenHaus der ArchitektenZollhof 140221 Düsseldorf(c) 2015

TexteGeschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

GestaltungChristof Rose / Nicole Ehnes, AKNW

FotosDie Fotos, die zur Illustration des Geschäftsberichts verwendet wurden, zeigen u. a. Objekte, die mit der "Auszeichnung vorbild-licher Bauten NRW 2015" geehrt werden bzw. am "Tag der Ar-chitektur 2015" teilgenommen haben. Diese Fotos wurden der AKNW von den beteiligten Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Foto Titelseite: Sabine Wild

Redaktionsschluss für diesen Geschäftsstellenbericht war der 1. Juli 2015. Einige aktuellere Veranstaltungen und Entwicklungen konnten im Zuge des Layouts eingefügt werden.

Redaktioneller HinweisDie Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Gleichstellung von Mann und Frau ein. Sie erachtet es als wichtig, diese Haltung auch in der bewussten Verwendung von Sprache zum Ausdruck zu bringen. Die Architektenkam-mer achtet deshalb in allen Veröffentlichungen darauf, dass z. B. bei der Nennung von Berufsbezeichnungen nicht allein die maskuline Form verwendet wird. Nach Möglichkeit wird immer wieder im Laufe des Textes auch die feminine Form genannt. Im Interesse der Leserinnen und Leser dieser Publikation wird dem Textfluss und einer guten Lesbarkeit höchste Priorität ein-geräumt.

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Geschäftsbericht 2014/15

Inhalt

0. Einleitung: Paukenschlag 5

1. Berufspolitik 71.1 Bauordnung NRW 81.2 Novellierung Baukammerngesetz – Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 91.3 Parlamentarische Initiative "Freie Berufe" 101.4 Weiterentwicklung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts 111.5 Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung 131.6 Debatte um das Berufsbild 131.7 Wohnungsbaupolitik / Soziale Wohnraumförderung 151.8 Mietbegrenzungsverordnung in Kraft getreten 161.9 Impulse für den Wohnungsbau NRW 171.10 Erhöhung der Grunderwerbsteuer belastet den Wohnungsmarkt in NRW 201.11 Klimaschutzplan erarbeitet 211.12 Energieeffizientes Bauen 221.13 Landesentwicklungsplan (LEP NRW) 231.14 Europaangelegenheiten 251.15 Peer Review – Verfahren der EU-Kommission 281.16 StadtBauKultur NRW 2020: Architektenkammer bleibt aktivster Partner 301.17 NRW-Architektentag 2015 361.18 Kreativwirtschaft 361.19 Quartiersakademie 371.20 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen 381.21 Landeswettbewerbe und Auszeichnungsverfahren 391.22 Kultur und Schule: Architektur und Stadtplanung als Bildungsangebot 401.23 Kammer vor Ort 411.24 Von der Hochschule in den Beruf 411.25 Kooperation "100 Jahre PSE" 421.26 Gestaltungsbeiräte 441.27 Stimmungsbarometer 441.28 Strukturuntersuchung unter freischaffenden Kammermitgliedern 2014 451.29 Gehaltsbefragung 2015 46

2. Ausschuss- und Facharbeit 472.1 Ausschuss Aus- und Fortbildung 482.2 Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten 502.3 Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung 532.4 Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen 552.5 Ausschuss Haushalt, Finanzen und Beitragswesen 582.6 Ausschuss Innenarchitekten 592.7 Ausschuss Landschaftsarchitekten 622.8 Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit 642.9 Ausschuss Planen und Bauen 662.10 Ausschuss Stadtplanung 682.11 Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen 712.12 Eintragungsausschuss 732.13 Sachverständigenwesen 742.14 Sachverständigenausschuss für das Eintragungswesen 75

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InhaltInhalt

2.15 Ordnungswidrigkeitenverfahren 762.16 Wettbewerbsrechtliche Verfahren nach UWG 762.17 Fort- und Weiterbildungsordnung 762.18 Bundesarchitektenkammer (BAK) 792.19 Baukosteninformationszentrum (BKI) 802.20 Building Information Modeling 812.21 Gemeinsamer Ausschuss 822.22 Schlichtungsstelle 832.23 Qualitätssiegel Betreutes Wohnen 842.24 Landesnetzwerk Schimmelberatung 852.25 Baukunstarchiv NRW 852.26 Kulturrat NRW 872.27 Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) 88

3. AKNW intern 893.1 Mitglieder-Statistik: Mitgliederverwaltung, Eintragungsverfahren 903.2 Haushalt 91

4. Öffentlichkeitsarbeit 934.1 Veranstaltungen (in chronologischer Reihenfolge) 944.2 Veranstaltungen in Kooperation 1124.3 Veröffentlichungen 1274.3.1 Imagebroschüren und Informationsbroschüren 1274.3.2 Bauherren-Informationen 1294.4 Medienarbeit 1304.5 Periodika 1364.6 Internet 1374.7 Social Media 138

5. Mitgliederbetreuung / Dienstleistungen 1415.1 Beratung in Rechtsfragen 1425.2 Beratung Architektur und Technik 1435.3 Existenzgründerberatung 1445.4 Bürovermittlung 1445.5 Beratung Architektentätigkeit im Ausland 145

6. Stiftung Deutscher Architekten 1476.1 Aufgaben der Stiftung Deutscher Architekten 1486.2 Traditionell tagen Vorstand und Kuratorium gemeinsam 1486.3 Stipendien werden für zwei Jahre verlängert 1506.4 Studienfahrt statt Seminararbeit 1516.5 Förderpreis 2014 1526.6 Internet/Medienarbeit 1546.7 Baukunstarchiv NRW 155

7. Geschäftsstelle intern 1577.1 Personal 1587.2 Qualifizierung 159

Anhang 160

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Geschäftsbericht 2014/15

Paukenschlag!

Wie ein Donner hallte es durch die Szene, als Ende Juni aus Brüssel die Nachricht Verbreitung fand, nach der die EU-Kom-mission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertrags-verletzungsverfahren anstrengen werde, in dem die Honorar-ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Hauptrol-le spielen soll. Nach Vorstellung der EU-Kommission sei die HOAI marktverzerrend und binnenmarktschädlich. Insbeson-dere das verbindliche Preisrecht in Form der Mindesthonorare sei mit marktwirtschaftlichen Mechanismen nicht vereinbar. Insofern werde gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen. Auch die Novellierungen von 2009 und 2013 seien nicht aus-reichend, die Honorarordnung in vollem Umfang europafest zu machen.

Einigkeit herrscht im Berufsstand über die Konsequenzen. Sollten die Mindestsätze der HOAI fallen, so tritt an die Stelle des Wettstreits um Qualität der Wettstreit um den Preis. Das Ergebnis wäre fatal: ein kannibalisierender Wettbewerb unter den Architekturbüros auf Kosten der Baukultur.

Gerade am Beispiel der gefährdeten HOAI wird deutlich, wie wichtig die berufsständische Selbst-verwaltung ist. Wer sonst sollte die Argumente sammeln, unterschiedliche Auffassungen bündeln und ein Gesamtpaket an die politischen Parteien weitergeben? Das Recht zur Selbstbestimmung ist ein Geschenk. Es muss sich nun beweisen; auch im Rahmen der bevorstehenden Wahl des Architektenpar-laments im Dezember 2015.

Insofern sind nun bundesweit die Architektenkammern und ihre Parlamente gefordert, die richtigen Beiträge in den politischen Raum zu tragen. Die Maschinerie läuft, Kampagnen wurden gestartet. In einem Jahr wird eine erste Bilanz über den Erfolg berufspolitischer Arbeit zu ziehen sein. Wichtig ist, dass beide betroffenen Berufsstände, Architekten und Ingenieure, Einigkeit ausstrahlen und mit einer Stimme sprechen. Diesem Aspekt gilt besondere Beachtung.

Die lebensrettenden Maßnahmen für die HOAI sind auch Motor für eine weitere Diskussion, die zeit-gleich stattfindet: die Diskussion um die Frage, wie wir das generalistische Selbstverständnis des Ar-chitekten gegen Angriffe von außen verteidigen können. Das Ziel kann eine Anreicherung von Kompe-tenzen sein, um das Generalistische zu untermauern und sich am Markt besser behaupten zu können.

Derzeit nehmen sich beispielsweise Versicherungen, die Deutsche Energie Agentur (dena) und der technische Überwachungsverein (TÜV) die recht selbstbewusste Haltung heraus, unseren Berufs-stand in besonders qualifizierte und weniger qualifizierte Architekten einzuteilen. Als schwerer Unfall der letzten Monate muss die Einführung der sogenannten Expertenliste bei der dena bezeichnet wer-den. Die dena als GmbH der öffentlichen Hand führt eine Liste mit Architekten und Ingenieuren, die sich auf dem Gebiet des energieeffizienten Planens und Bauens besonders qualifiziert haben, sei es durch Referenzen oder Fortbildungen. Nur die, die sich in diese Liste eintragen ließen, sind berech-tigt, KfW-Förderprogramme für Wohngebäude und zukünftig auch Nicht-Wohngebäude zu beantragen bzw. Planungen zu testieren. Die öffentliche Hand hat also das übernommen, was den Kammern als Selbstverwaltungsaufgabe gesetzlich zugesprochen wurde: eine Listenführung. „Energieeffizienzexper-te“ ist zwar keine geschützte Berufsbezeichnung, dennoch hat die dena eine Art Bauvorlagerecht für Energieeffizienz erfunden. Zu allem Überfluss auch noch gegen Gebühren, die fast so hoch wie die Mitgliedsbeiträge für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind.

Markus Lehrmann, Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer NRW - Foto: AKNW

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0. Einleitung

Die berufspolitischen Aktivitäten, die seit Jahren andauern, tragen erste Früchte: Wir sind derzeit auf dem Weg zu einer Rückholung dieser Listenführung. So ließe sich wenigstens provisorisch ein Damm-bruch reparieren. Erkenntnisreich ist diese Diskussion allemal. Denn Unterstützung aus dem bundes- oder landespolitischen Raum ist kaum wahrnehmbar. Zu stark sind die Interessen derjenigen, die mit dem Modell „Kammer“ Geld verdienen wollen.

Wie kann die Antwort auf derartige Angriffe von außen lauten? Der Vorstand der Architektenkam-mer Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2015 im Rahmen einer Klausursitzung intensiv darüber dis-kutiert und betont, dass eine Spezialisierung, die ausschließlich auf Basis des breiten generalistischen Wissens des Architekten aufbaut, eine Antwort sein kann. Anders als die vermeintlichen Experten, die durch Energieagenturen, technische Überwachungsvereine oder andere privatrechtliche Organi-sationen benannt werden, wäre der additive Kompetenznachweis des Architekten gegenüber seiner berufsständischen Organisation ein denkbarer Weg. Die Diskussion findet auf vielen Ebenen statt: in Verbänden und in Kammern, bundesweit. Es wächst die Erkenntnis, dass die drohende Streichung der Mindestsätze aus der HOAI ein Antrieb sein kann, die Qualifizierung des Berufsstandes als Instrument zur Durchsetzung von Honoraren auszubauen.

Gibt es weitere Themen, die das Berufsbild verändern? Ja, eine starke Dynamik entfaltet das Buil-ding Information Modeling (BIM). Nachdem die Vertreterversammlung im Jahr 2014 den Beschluss fasste, sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen und Instrumente zu entwickeln, die Einführung von BIM kritisch zu begleiten und vor allen Dingen den Berufsstand auf Konsequenzen der Einführung von BIM hinzuweisen, erfolgte u.a. auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen ein Beitritt der Bundesarchitektenkammer in die „planen-bauen 4.0 GmbH“. Die „planen-bauen 4.0 GmbH“ ver-folgt das Ziel, BIM zu erforschen und vor allen Dingen die Anwendbarkeit im Bau- und Planungsprozess zu fördern. Die Gesellschaft soll zudem Ansprechpartner der Bundesregierung sein.

Planungsprozesse werden sich durch BIM verändern. Insofern ist es richtig, dass sich der Berufs-stand intensiv damit auseinandersetzt, denn die Einführung oder möglicherweise zukünftige Pflicht zur Anwendung von BIM im Rahmen öffentlicher Aufträge ist weit mehr als der Umstieg vom Zeichenbrett zum Zeichenprogramm Anfang der 1990er Jahre.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat also auch im Jahr 2015 Stärke bewiesen. Durch die Besetzung der zentralen Themen und die Präsenz in der Öffentlichkeit. Insbesondere im politischen Raum kann der Berufsstand selbstbewusst in die berufspolitische Zukunft schauen. Die Architekten und Stadtplaner Nordrhein-Westfalens werden gehört. Nicht nur im Rahmen parlamentarischer An-hörungsverfahren, sondern auch am Rande des politischen Tagesgeschäfts auf Landes- und Bundes-ebene.

Die Gemeinschaft aus rund 31.000 Architekten und Stadtplanern kann sich nicht nur auf die be-rufspolitische Arbeit ihrer Kammer verlassen, sondern auch auf Service und Beratung. Die Geschäfts-stelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt sich den wachsenden Ansprüchen unserer Mitglieder mit einem erfahrenen und gut ausgebildeten Team. Die Kombination aus ehrenamtlicher und hauptamtlicher Professionalität wird wohl auch zukünftig ein tragfähiges Fundament sein. Der Ge-schäftsstellenbericht ist ein Beleg für diese Stabilität. Der Bericht bietet einen umfangreichen Einblick in die Vielfalt der Themen, die in den letzten zwölf Monaten in Ihrem Hause bearbeitet wurden. Sollten Sie sich nach einem gezielten Stichwort erkundigen wollen, so schauen Sie gerne in das Verzeichnis, welches Sie am Ende des vorliegenden Geschäftsstellenberichtes finden.

Ihr Markus LehrmannHauptgeschäftsführer der ArchitektenkammerNordrhein-Westfalen

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Geschäftsbericht 2014/15

1. Berufspolitik

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1. Berufspolitik

1.1 Bauordnung NRW

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2012 bis 2017 wird eine Novellierung der Landesbauordnung angekündigt. Bereits seit Längerem besteht seitens des Bauministeriums die Absicht, die Landesbauordnung umfassend zu novellieren. So hatte schon 2007 unter Beteiligung der Architektenkammer NRW eine Projektgruppe "Baurecht und Bauordnungsrecht" zahlreiche Vorschläge zu den formellen und materiellen Inhalten der Landesbauordnung erarbeitet. Unmittelbar vor der Sommerpause erhielt die AKNW den Referentenentwurf und wurde über die Som-merpause um Stellungnahme gebeten. Deren Bedeutung hob NRW-Bauminister Michael Groschek beim Sommerfest der Kammer hervor und versprach: "Ohne den Rat Ihres Präsidenten werde ich den Entwurf für die Novelle der Landesbauordnung nicht unterschreiben."

Die novellierte Bauordnung soll nur noch zwischen dem Genehmigungsverfahren für große Sonder-bauten und dem einfachen Genehmigungsverfahren unterscheiden. Das bisherige Freistellungsverfah-ren soll entfallen, da es sich nicht bewährt haben soll. Gegen diese bereits frühzeitig bekannt gegebene Absicht hatte die AKNW keine Bedenken.

Die Bauvorlageberechtigung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten soll entfallen, da sie in der Praxis keine Bedeutung erlangt haben soll. Damit wird die Forderung der AKNW nach einer Gleich-behandlung der Innenarchitekten mit den bauvorlageberechtigten Ingenieuren konterkariert.

Beabsichtigt sind neue Anforderungen an die Barrierefreiheit für Wohngebäude und öffentlich zu-gängliche Gebäude. Aus Sicht der AKNW können bisherige Umsetzungsdefizite vor allem deshalb ent-stehen, weil die Bauordnung keine klaren Vorgaben zur Barrierefreiheit macht. Zur Klarstellung der Anforderungen wird eine bauaufsichtliche Einführung von Teilen der DIN 18040 erforderlich. Für die öffentlich zugänglichen Gebäude soll im Genehmigungsverfahren ein staatlich anerkannter Sachver-ständiger für Barrierefreiheit eingeführt werden. Diese Absicht unterstützt die AKNW nicht, da es mit den Architektinnen und Architekten bereits Sachverständige für Barrierefreiheit gibt. Stattdessen rät

Vorbildliches Wohnhaus für ältere Menschen: Das Friedrich-Lamerdin-Haus in Köln-Sülz, ein Seniorenwohnhaus mit 34 Woh-nungen, Büros und Café in Köln erhält die "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015"; Architektur: 3pass Architekt/innen Koob Kusch – Foto: Constantin Meyer

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die AKNW, dass ein umfassendes Konzept zur Barrierefreiheit Bestandteil der Genehmigungsunterla-gen wird. Auch die Forderungen an barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sollen umfassend geändert werden. Quotenregelungen sind problematisch, da die Begründung zum Referentenentwurf keine Aussagen zu Bedarf und Kosten liefert. Dass barrierefreie Wohnungen auf mehreren Geschossen angeordnet werden können, entspricht der Forderung der Architektenkammer.

Die Abstandflächenregelungen sollen nicht umfassend novelliert werden, wie es ein Vorschlag der AKNW vorsieht: Im Sinne des flächensparenden und verdichteten Bauens sowie grundlegender Verein-fachungen könnte wie in § 6 Abs. 5 MBO die Tiefe der Abstandsflächen ohne Beschränkung auf die 16 m–Regelung 0,4 H bzw. in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens jedoch drei Meter betragen. Gleichwohl kommt es zu einigen Verbesserungen, die ebenfalls Anregungen der AKNW auf-nehmen. So werden Zwerchhäuser mit bestimmten Abmessungen abstandflächenrechtlich privilegiert. Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden werden erleichtert. Teile von Grenzgaragen können auch zu anderen Zwecken, z. B. als Dachterrasse benutzt werden, wenn sie einen Abstand von mindestens drei Metern zur Nachbargrenze einhalten. Die nachträgliche Einrichtung von Aufzugschächten an be-stehenden Gebäuden kann nun auch an der Außenwand bis ins Dachgeschoss geführt werden.

Die BauO NRW soll an die Brandschutzbestimmungen der Musterbauordnung angepasst werden. Damit einher geht die Einführung von neuen Gebäudeklassen und der neuen Klassifizierung "hoch-feuerhemmend". Gegen die Anpassung bestehen seitens der AKNW keine grundsätzlichen Bedenken, vielmehr sollte diese zügig durchgeführt werden, um die konstruktive Holzverwendung für Gebäude mit bis zu sechs Geschossen zu ermöglichen.

Nicht mehr verfolgt wird die Absicht, mit der novellierten BauO NRW die Geltung der Schlusspunkt-theorie abzuschaffen. Derzeit stellt die Baugenehmigung die öffentlich–rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens umfassend fest und wird grundsätzlich erst dann erteilt, wenn die hierfür nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen vorliegen. Die Baugeneh-migung bildet insofern den "Schlusspunkt" des behördlichen Prüfprogramms im Bauantragsverfahren. In dieser Angelegenheit hatte die AKNW in einem Rechtsgutachten die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung dargelegt – augenscheinlich mit Erfolg. Trotz des engen Zeitrahmens hat die AKNW in ihren Gremien eine umfassende Stellungnahme erarbeitet und Ende August 2015 abgegeben.

Zum Entwurf einer grundlegend überarbeiteten Sonderbauverordnung (SBauVO) konnte die AKNW Position beziehen. Die AKNW regte an, die Änderung der SBauVO nicht gegenüber der Novelle der Landesbauordnung vorzuziehen, weil die zu erwartenden Änderungen der BauO NRW maßgeblichen Einfluss auf die SBauVO haben werden. Dies betrifft insbesondere das Thema Barrierefreiheit. An mehreren Stellen greift der Neuentwurf der SBauVO das Thema Barrierefreiheit auf, ohne dass diese Begrifflichkeit definiert wird. Es besteht somit Klärungsbedarf, wie der Begriff der Barrierefreiheit inner-halb der SBauVO und mit Bezug auf die BauO NRW zu verstehen ist. Zudem nimmt der Entwurf an zahl-reichen Stellen Bezug auf die aktuelle Fassung der BauO NRW. Damit wäre die SBauVO relativ rasch nach ihrer Überarbeitung auf Grundlage der nächsten Novelle der BauO wieder zu ändern. Aus diesen Gründen wäre es für die fachliche Arbeit der Mitglieder der AKNW wünschenswert, die Änderung der SBauVO nach der Novelle der BauO NRW vorzunehmen.

1.2 Novellierung Baukammerngesetz – Umsetzung der Berufs-anerkennungsrichtlinie

Auch im Berichtszeitraum brachte das nordrhein-westfälische Bauministerium NRW eine große Novelle des Baukammerngesetzes auf den Weg. Zwar wurde das Baukammerngesetz im Dezember 2014 geän-dert. Allerdings "nur" insoweit, als die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nun-mehr auch für Architektinnen und Architekten in Nordrhein-Westfalen möglich ist – eine Gesetzesän-

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1. Berufspolitik

derung, für die die Architektenkammer NRW sehr aktiv im politischen Raum geworben hatte. Allerdings wird das Baukammerngesetz aller Voraussicht nach im nächsten Jahr grundlegend überarbeitet werden müssen – bis Januar 2016 ist die geänderte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zwingend in deutsches Recht und damit auch in das Baukammerngesetz umzusetzen.

Sehr frühzeitig hat die AKNW dem Bauministerium NRW Vorschläge überreicht, wie die EU-Richtli-nie in das NRW-Recht umgesetzt werden sollte. Einige wichtige Vorschläge, die über die BAK mit den übrigen Länderkammern abgestimmt wurden, lauten:

• Die Berufsaufgaben sind weiter zu präzisieren, damit das Baukammerngesetz auch in Zukunft ein zeitgemäßes Berufsbild der Tätigkeiten der Architekten, Stadtplaner, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten enthält.

• An der mindestens vierjährigen Regelstudiendauer ist für alle Fachrichtungen festzuhalten.

• An das Studium hat sich zwingend eine zweijährige Berufspraxis anzuschließen (sogenanntes "4 plus 2-Modell").

• Das sogenannte "5 plus 0-Modell" (also ein fünfjähriges Studium ohne anschließende Berufs-praxis), wie es in einigen EU-Mitgliedstaaten praktiziert wird, kann kein Modell für NRW sein.

• EU-Ausländer, die einen sogenannten nicht-notifizierten Studiengang studiert haben und deren Berufsqualifikationen sich wesentlich von den Eintragungsvoraussetzungen in NRW unter-scheiden, haben – schon aus Gründen des Verbraucherschutzes – eine Eignungsprüfung vor dem Eintragungsausschuss der AKNW abzulegen, bevor sie in die Architektenliste eingetragen werden können.

• Ausländische Dienstleister sollten aus Gründen des Verbraucherschutzes ihre Architekten-dienstleistungen grundsätzlich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsmitgliedstaats –beispielsweise auf Niederländisch oder auf Englisch – zu erbringen haben.

1.3 Parlamentarische Initiative "Freie Berufe"

Intensiv eingebracht hat sich die Architektenkammer NRW auch in einer weiteren parlamentarischen Initiative, die sich mit der Stärkung der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen befasst hat. Der zugrun-deliegende Antrag der CDU-Landtagsfraktion "Freie Berufe in Nordrhein-Westfalen stärken: Europä-isches Semester kritisch begleiten" wurde Ende Juni 2014 in den NRW-Landtag eingebracht und im November 2014 im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Hand-werk behandelt.

In dem Antrag wird u. a. die besondere Bedeutung der Freien Berufe als Wirtschaftsfaktor hervor-gehoben sowie deren Beitrag zur Entwicklung und Sicherung des Gemeinwesens. Die NRW-Landes-regierung wird u. a. aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union insbesondere für den Erhalt und die Förderung des Systems der beruflichen Selbstverwaltung sowie die Erhaltung des bestehenden Systems der Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe einzu-setzen.

Im entsprechenden Anhörungsverfahren hat die AKNW die Initiative der CDU-Landtagsfraktion begrüßt und die inhaltliche Ausrichtung sowie die Zielsetzung des Antrags positiv bewertet, erkennt dieser doch den besonderen Wert der Freien Berufe für Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung an. In ihrer schriftlichen Stellungnahme hat die Architektenkammer NRW insbesondere den Vorbildcha-rakter des Systems der beruflichen Selbstverwaltung betont und das Ansinnen des Antrags begrüßt, wonach die Qualität der Berufsausbildung im Bereich der Freien Berufe nicht durch eine Verkürzung und Verwässerung der Ausbildungsdauer und -qualität zu Lasten des allgemeinen Verbraucherschut-zes gefährdet werden darf. Besonders positiv hervorgehoben wurde überdies die Forderung der CDU-

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Fraktion, die herausragende Bedeutung des Systems der Kosten- und Honorarordnungen für die Freien Berufe anzuerkennen.

Im Hinblick auf eine weitere politische Stärkung des Berufsstandes der Freien Berufe, der Rolle berufsständischer Kammern sowie des zugrundeliegenden Systems der beruflichen Selbstverwaltung, insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission, sprach sich die AKNW im Anhörungsverfahren für das Erreichen einer möglichst breiten parlamentarischen Basis im Landtag Nordrhein-Westfalens aus.

Letzteres wurde dann im Februar 2015 in einem fraktionsübergreifenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen aufgegriffen. Darin werden Bundesregierung und Europäische Kommission u. a. eindeutig aufgefordert, das bestehende System der Kosten- und Hono-rarordnungen der Freien Berufe nicht in Frage zu stellen, da erst Kosten- und Honorarordnungen eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung zu bezahlbaren Preisen sichern.

1.4 Weiterentwicklung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts

Sie ist und bleibt, um es freundlich auszudrücken, ein "Ärgernis" für den Berufsstand – die gesamtschuldnerische Haftung der Architekten und Stadtplaner.

Hintergrund dieses Rechtsinstituts ist der Folgende: Die meisten Baumängel können viele "Väter" haben. Zunächst ist da der Bauunternehmer, der schlecht gearbeitet hat. Aber u. U. auch der Architekt, der bei der Bauausführung nicht richtig hingeschaut hat. Hier greift die Gesamtschuld: Sind zwei für einen Mangel verantwortlich, haften beide gemeinsam. Der Auftraggeber kann sich einen Verursacher aussuchen und diesen zu 100 % in Anspruch nehmen. Der in Anspruch Genommene hat dann nur noch die Möglichkeit, anschließend beim Mitverursacher des Mangels Regress zu nehmen. Vor mehr als 50 Jahren hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass auch zwischen ei-

Das Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen gehört zu jenen 33 Objekten, die mit der "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015" geehrt werden; Architektur: gmp - von Gerkan, Marg und Partner Architekten, Hamburg – Foto: HG Esch

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1. Berufspolitik

nem Bauunternehmen und einem Architekten ein solches Gesamtschuldverhältnis bestehen kann, und damals dem Architekten die Möglichkeit gegeben, beim Bauunternehmen Regress zu nehmen. Diese vom Grundsatz her positive Entscheidung des BGH ist durch die Rechtsprechung in den vergangenen 4 bis 5 Jahren für die Architekten zu einer existenziellen Bedrohung geworden. Die neuere Rechtspre-chung geht nämlich davon aus, dass allein das Vorliegen eines Baumangels dafür spricht, dass der Architekt seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht hat, selbst dann, wenn die mangelhafte Auf-sichtsleistung des Architekten gar nicht erkennbar ist. Im übertragenen Sinne ist damit jeder Lehrer, der im Pausenhof die Aufsicht führt, für die Untaten der Schüler verantwortlich.

Ein weiterer Umstand rückt den Architekten in den Fokus des Auftraggebers: Der Planer hat, an-ders als die Bauunternehmen, eine Berufshaftpflichtversicherung. Dies führt dazu, dass vorrangig der Architekt in Haftung genommen wird, da der Bauherr hier sicher sein kann, dass seine berechtigten Ansprüche auch erfüllt werden. Ein weiterer Vorteil für den Bauherrn bei der Inanspruchnahme des Architekten liegt darin, dass er von diesem Geld verlangen kann, während er gegenüber dem Bauunter-nehmen zunächst nur einen Anspruch auf Mangelbeseitigung hat.

Um die geschilderte Situation für Architektinnen und Architekten zu verbessern, besteht seit lan-gem eine Projektgruppe auf BAK-Ebene, in der auch die AKNW vertreten ist. Die Projektgruppe hat Forderungen an den Bundesgesetzgeber erarbeitet. Die beiden wichtigsten Forderungen lauten:

• Liegt ein Mangel vor, muss der Auftraggeber zunächst den Bauunternehmer auf Mangelbesei-tigung in Anspruch nehmen. Erst wenn dies scheitert, darf er den Architekten/Ingenieur auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

• Der Auftraggeber wird verpflichtet eine objektbezogene Gesamtversicherung abzuschließen, die alle Risiken der Planung und Bauerrichtung abdeckt.

Zu beiden Forderungen gab es positive Rückmeldungen aus der Politik. Allerdings werden noch di-cke Bretter zu bohren sein, bis sich die haftungsrechtliche Situation der Architekten nachhaltig ändert. Bauwirtschaft und Bauherren können mit der derzeitigen Situation ganz komfortabel leben!

Wird mit der "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015" gewürdigt: Centre Charlemagne – Neues Stadtmuseum und Bürgerservice in Aachen; Architektur: hks Jochen König Architekten + Gesamtplaner, Aachen – Foto: Jörg Hempel

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1.5 Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung

Ein Thema stand auch im Berichtszeitraum 2014/2015 ganz oben auf der Agenda der Architektenkam-mer und des Versorgungswerks der AKNW – die Befreiung der Architektinnen und Architekten von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung.

Maßgeblich auf Anregung der AKNW beschloss der Vorstand der BAK die Einrichtung einer Pro-jektgruppe "Befreiungsrecht", die sich im September 2014 konstituierte. Leiter der Projektgruppe ist AKNW-Präsident Ernst Uhing.

In ihrer bisherigen Arbeit hat die Projektgruppe insbesondere zwei Problemfelder identifiziert: • Wer ist nach den aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (weiterhin) als ange-

stellter Architekt befreiungsfähig? Die Befreiungsentscheidungen der Deutschen Rentenver-sicherung (DRV) sind für die Betroffenen häufig unberechenbar. Das erschwert erheblich die berufliche Mobilität der versicherten Arbeitnehmer und die Personalentwicklung und -beschaf-fung der Arbeitgeber. Es ist Versicherten und Arbeitgebern nicht zuzumuten, jeden Einzelfall, womöglich über Jahre hinweg, sozialgerichtlich überprüfen zu lassen.

• Was ist mit denjenigen Versicherten, die auf die bisherige Befreiungspraxis vertrauten? Es feh-len sozialgesetzliche Vertrauensschutz- und Härtefallregelungen, die den vielfältigen Erwerbs-biografien gerecht werden.

Diese Probleme müssen nach Auffassung der Projektgruppe, der sich auch die Vorstände von BAK und AKNW angeschlossen haben, umgehend politisch gelöst werden, und zwar wie folgt:

• Anpassung und Ergänzung des Sozialgesetzbuches (SGB) VI.

• Konkretisierung der landesrechtlichen Regelungen der Berufsaufgaben der Architekten.

• Sicherstellung einer sachgerechten und einheitlichen Verwaltungspraxis der DRV.

Hierzu führten und führen die Mitglieder der Projektgruppe zahlreiche Gespräche mit der Politik in Bund und Land, mit den zuständigen Bundesministerien Arbeit und Soziales bzw. Justiz und Verbrau-cherschutz sowie mit der Deutschen Rentenversicherung.

Parallel berät die Rechtsabteilung der AKNW diejenigen Mitglieder, die erstmals oder erneut einen Befreiungsantrag stellen müssen, intensiv bei der Erstellung ihrer Arbeitsverträge und ihrer Stellen- und Funktionsbeschreibungen und tritt, sofern die betroffenen Architektinnen und Architekten dies bei Ge-richt beantragen, als Beigeladene in sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren auf.

Auch der Arbeitskreis "Berufsbild der Architekten und Stadtplaner" trat im Berichtszeitraum zu-sammen, um sich unter Leitung der Vorstandsmitglieder Katja Domschky und Claus Klein aktiv in die berufspolitische Diskussion einzubringen.

Selbstverständlich steht die Projektgruppe in engem Austausch mit den Versorgungswerken, insbe-sondere mit dem Versorgungswerk der AKNW, der Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versor-gungswerke sowie dem Bundesverband der Freien Berufe. Denn nur gemeinsam kann es nachhaltige und zukunftsfeste Lösungen im Befreiungsrecht der Architektinnen und Architekten geben!

1.6 Debatte um das Berufsbild

Der Berufsstand der Architekten und Stadtplaner sieht sich seit einigen Jahren mit der Frage konfron-tiert, ob und unter welchen Umständen und Bedingungen es dem Generalisten möglich sein soll, sich auf Basis zusätzlicher Kompetenzen als Spezialisten zu bezeichnen. Tatsache ist, dass der Verbrau-cher, der Markt und gesetzliche Vorgaben immer häufiger den allumfassend qualifizierten Architekten

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1. Berufspolitik

verlangen, der zusätzlich in Spezialgebieten besonderes Wissen nachweisen kann. Parallel dazu steigt seit einigen Jahren überdies der Handlungsdruck, der durch den Anforderungskatalog der öffentlichen Förder- und Auftraggeber entsteht. Ergänzt wird dies durch ein verstärktes Interesse des Berufsstan-des, eigene Spezialkenntnisse gegenüber potenziellen Auftraggebern darstellen und nutzen zu können.

Tatsache ist aber auch, dass sich der Berufsstand lange Zeit schwer damit getan hat, über eine Spezialisierung des Generalisten nachzudenken. Nichtsdestotrotz wächst mittlerweile in vielen Archi-tektenkammern der Länder - so auch bei der Architektenkammer NRW - und auf Ebene der Bundesar-chitektenkammer die Einsicht, dass eine grundlegende Debatte darüber geführt werden muss, wie auf diese eindeutigen Forderungen an den Berufsstand von Extern und von Intern aktiv reagiert werden kann.

Der Vorstand der AKNW hat sich im Februar 2015 in einer Klausurtagung intensiv mit möglichen Auswirkungen der genannten Debatte für den Berufsstand auseinandergesetzt. Dabei hat die Diskus-sion im Vorstand auch ergeben, dass eine wie auch immer geartete Spezialisierung keinesfalls eine Aufweichung oder gar Aufgabe des generalistischen Anspruchs mit sich bringen darf.

Der Vorstand kommt nach intensiven Diskussionen zu dem Schluss, dass Architektur und Stadtpla-nung generalistische Aufgaben sind und dies weiterhin die Grundlage der Ausbildung der Architektin-nen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner bilde. Anerkannt wird gleichzeitig, dass die Architektin bzw. der Architekt auf Grundlage dieses Generalwissens Tätigkeits- schwerpunkte bilden kann.

Festgestellt wurde überdies, dass der Markt in der Praxis thematische Schwerpunkte herausgebil-det hat, die sich einerseits in der Nachfrage der Bauherren, andererseits in den besonderen gesetz-lichen bzw. fördertechnischen Anforderungen abbilden. Den Mitgliedern des Berufsstandes soll in Fol-ge dessen künftig die Möglichkeit gegeben werden, sich noch eindeutiger in bestimmten Aufgabenfel-dern zu spezialisieren und zu profilieren.

Dabei muss diese Spezialisierung nach Auffassung des Vorstands der AKNW den Kriterien Kom-petenz, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit entsprechen und damit zentral dem Verbraucherschutz dienen. Grundsätzlich bieten sich als Ordnungssystem für eine Spezialisierung querschnittsorientierte Aufgabenfelder an.

Die Identifizierung und Beschreibung der Differenzierungsmöglichkeiten und ihre Organisation sind nach Meinung des Vorstandes der Architektenkammer NRW zentraler Teil der berufsständischen Selbst-verwaltung und damit Aufgabe der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Zur konkreten Umsetzung dieser Positionen und Grundsätze wurde durch den Vorstand eine Arbeits- gruppe unter der Leitung des Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, eingerichtet. In der Arbeitsgruppe "Generalist" sind die Ausschüsse für Aus- und Fortbildung, Innenar-chitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Belange der Tätigkeitsarten, Berufsrecht und Berufs-ausübung sowie die Geschäftsführung der Architektenkammer NRW und der Akademie der Architek-tenkammer NRW vertreten.

Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehört es u. a., Aufgabenfelder für eine mögliche Speziali-sierung des Berufsstandes zu identifizieren und einheitliche Produkte zu entwickeln, mit welchen die Architektenkammern auf aktuelle, künftige und möglicherweise weitergehende Anforderungen an den Berufsstand aktiv reagieren können. Zudem soll die Diskussion eine Grundlage für die Entwicklungen auf Bundesebene schaffen.

Schon heute arbeitet das Architekturbüro differenziert und bindet bei Bedarf externe Fachleute ein. Um die Arbeitsweise der Büros in die Diskussion intensiv einzubeziehen, wird gegenwärtig ei-ne repräsentative Befragung des Berufsstandes, welche die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bayerischen Architektenkammer bis zum Herbst dieses Jahres durchführen wird, vorbereitet.

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Geschäftsbericht 2014/15

1.7 Wohnungsbaupolitik / Soziale Wohnraumförderung

Mehrjähriges WohnraumförderungsprogrammNach der grundlegenden Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung von Anfang 2014, das Wohnraumförderungsprogramm mehrjährig aufzulegen und dafür bis 2017 jährlich 800 Mio. € zur Verfügung zu stellen, ergaben sich für das aktuelle Förderjahr keine Änderungen hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung des Programms. Für den Zeitraum 2015 bis 2017 stehen somit insgesamt noch 2,4 Milliarden Euro aus dem Wohnungsbauvermögen der NRW.Bank für die soziale Wohnraum-förderung zur Verfügung.

Angekündigt hatte das federführende Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver-kehr seinerzeit auch, dass trotz der Mehrjährigkeit unterjährige Änderungen und Anpassungen des Programmerlasses von 2014 möglich sind, um so auch kurzfristig auf sich verändernde Rahmenbedin-gungen reagieren zu können. Von dieser Möglichkeit hat das Bauministerium Anfang 2015, wenn auch in einem begrenzten Umfang, Gebrauch gemacht.

Die wichtigste Änderung für 2015 greift eine langjährige Forderung der Architektenkammer NRW und der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW" auf, die sich beide regelmäßig für eine stärkere regionale Differenzierung der Wohnraumförderung ausgesprochen haben. Auf Grundlage eines neuen wissenschaftlichen Gutachtens definiert das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr nun neue Gebietskulissen und fasst so Gemeinden zu so genannten Wohnungsmarktregionen zusammen. Ergänzt wird dies durch das Schaffen von Übergangsregelungen, die mögliche Härten auf-grund der Neuregelungen auffangen sollen. Beides wurde von der Architektenkammer Nordrhein-West-falen im Verlauf der entsprechenden Verbändeanhörung begrüßt. Eine weitere Anpassung sieht vor, dass künftig Maßnahmen zur Standortaufbereitung eines Grundstücks auch dann gefördert werden können, wenn die Neubaumaßnahmen auf anderen Grundstücken erfolgen, soweit sämtliche Grundstü-cke von einem beschlossenen Quartierskonzept umfasst werden. Darüber hinaus wird im Bereich der Eigentumsförderung das Zusatzdarlehen für jedes Kind von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt.

"Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015": Wohnquartier in Münster mit 60 öffentlich geförderten Wohnungen; Archi-tektur: 3pass Architekt/innen Koob Kusch – Foto: Jens Kirchner

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1. Berufspolitik

Beide Anpassungen wurden von Seiten der Architektenkammer NRW ebenfalls positiv gewürdigt. Allerdings hat die AKNW angesichts der quantitativen und qualitativen Herausforderungen auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt ihre Forderung nach weiteren Investitionsanreizen erneuert und die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes für einkommensschwache Haushalte mit einer Bewil-ligungsmiete von 4,50 €/m² gefordert.

Neufassung des Wohn- und TeilhabegesetzesNeben dem Bau von Wohnungen fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Bau von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nach den Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB). Die Neufassung des Wohn- und Teilhabegesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnung haben das Landesbauministerium veranlasst, die BWB neu zu fassen. In einer Anhörung hat die AKNW zu einem Entwurf Stellung bezogen. Ende März 2015 sind die Bestim-mungen erschienen. Die BWB werden an die Terminologie und die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes angepasst. Die Fördersätze werden erhöht, um Kostensteigerungen durch die Stan-dardverbesserungen zu berücksichtigen. Für neue Standards werden Zusatzdarlehen eingeführt.

Förderung von Wohnraum für FlüchtlingeDas MBWSV beabsichtigt eine Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge. Hierzu sollen besondere För-derbestimmungen gelten, nachdem eine derartige Förderung bislang nur im Zuge einer Freistellung möglich war und ein Angebot der NRW.BANK nicht von wohnungswirtschaftlichen Investoren genutzt werden kann. Angesichts der Dringlichkeit, Flüchtlinge und Asylbewerber in den Kommunen unterbrin-gen zu müssen, hat die AKNW das neue Förderangebot begrüßt. Die Konditionen sind ausgewogen und vermeiden insoweit eine Konkurrenz zu dem ebenfalls wichtigen Ziel, Wohnraum für Personen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Die AKNW begrüßte das Instrument der mittelbaren Be-legung. Gerade die Entwicklung der Bestände muss vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs für entsprechende Angebote genutzt werden. Die AKNW legte Wert darauf, dass der Bestand nur dann für die Belegung durch Flüchtlinge und Asylbewerber ertüchtigt wird, wenn er in seiner Qualität geeignet ist, langfristig einer Folgenutzung durch Berechtigte im geförderten Wohnungsbau zu dienen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang private Investoren das Programm für die Entwicklung von Neubaupro-jekten tatsächlich nutzen.

1.8 Mietbegrenzungsverordnung in Kraft getreten

Am 1. Mai 2015 ist das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung" (Mietrechtsnovellierungsgesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es u. a., den Mietanstieg bei Wiedervermietung von Bestands-wohnungen zu begrenzen. Das Gesetz sieht dazu Regelungen vor, in denen Landesregierungen er-mächtigt werden, für die Dauer von höchstens fünf Jahren sogenannte Gebiete mit angespannten Woh-nungsmärkten auszuweisen. In diesen Gebieten darf die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnungen dann nicht mehr als 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die NRW-Landesregierung hatte frühzeitig angekündigt, die Ermächtigung des Bundesgesetzgebers zu nutzen und eine entsprechende Verordnung auf den Weg zu bringen. Grundlage dafür bildet ein Gutachten, durch welches die Festlegung entsprechender Gebietskulissen erfolgen soll. Insgesamt wurden so 21 Kommunen identifiziert, in denen künftig der Mietanstieg bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent begrenzt werden kann.

Die AKNW wurde von Seiten des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Rahmen einer Verbändeanhörung zum "Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietbegrenzung" (Mietbegrenzungsverordnung) befragt. In ihrer Stellungnahme hat die Ar-

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Geschäftsbericht 2014/15

chitektenkammer NRW u. a. alle Bestrebungen, die die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zum Ziel haben, grundsätzlich begrüßt.

Nach Ansicht der Architektenkammer kann die angedachte Mietbegrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 % in der festgelegten Gebietskulisse zu einer punktuellen Senkung des Mietanstiegs der Bestandsmieten und zu einer für die Mieterhaushalte verträglicheren Entwicklung der Wohnkosten beitragen. Allerdings besteht nach Meinung der AKNW gleichzeitig die Gefahr, dass die Mietbegrenzung zu einem Rückgang dringend notwendiger Investitionen in den Bestand führen kann. Dies gilt nach Meinung der Architektenkammer vor allem für die dringend benötigten Investitionen in den geförderten Mietwohnungsbestand. Besonders problematisch wird dies nach Ansicht der AKNW nach dem Auslaufen der Belegungsbindung sein.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Mietpreisbremse seit dem 01.07.2015 in 22 Städten - vor allem in den Boom-Städten entlang der Rheinschiene (u. a. Köln, Düsseldorf, Bonn). Dabei sind auch kleinere Städte im Speckgürtel der Rhein-Metropolen (u. a. Erkrath, Leverkusen, Meerbusch, Neuss, Frechen, Hürth und Siegburg). Ebenfalls zur Liste gehören die Universitätsstädte Aachen, Bielefeld und Münster.

1.9 Impulse für den Wohnungsbau NRW

Die Sicherstellung ausreichenden, bezahlbaren und an die Herausforderungen der Zukunft angepass-ten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor das Hauptziel der Aktion "Impulse für den Woh-nungsbau NRW", die Anfang 2012 auf Initiative der Architektenkammer NRW in Düsseldorf gegründet wurde. Nach wie vor engagiert sich das breite Bündnis nordrhein-westfälischer Verbände, Kammern und Institutionen mit diversen Aktivitäten, Veranstaltungen und Aktionen für die Lösung der Heraus-forderungen auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt - einem Wohnungsmarkt, in welchem Wachstum und Schrumpfung, Mietpreisexplosionen und Leerstands-Problematik wie in keinem ande-ren Bundesland oftmals unmittelbar nebeneinander liegen.

Nach Auffassung des Aktionsbündnisses kann diesen quantitativen und qualitativen Herausfor-derungen auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt insbesondere nur durch massiven Woh-nungsneubau in allen Preissegmenten entgegengewirkt werden. Um für einen ausgeglichenen Woh-nungsmarkt in NRW zu sorgen, bedarf es nach Berechnung des Bündnisses jährlich der Errichtung von

Das Aktionsbündnis "Impulse für den Wohnungsbau" tagte am 10. Juli 2015 im Haus der Architekten - Foto: Damir Stipic

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1. Berufspolitik

etwa 60.000 neuen Wohnungen. Trotz eines niedrigen Zinsniveaus und optimierter Förderbedingungen wurden beispielsweise im Jahr 2013 lediglich 35.500 Wohnungen gebaut. Gleichzeitig bleibt auch die Entwicklung im preisgebundenen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen problematisch, wo es Ende 2013 nur noch rund 514.000 preisgebundene Wohnungen und damit rund 2,5 Prozent weniger als noch 2012 gab.

Die Ursachen für die weiterhin zu niedrigen Baufertigstellungsquoten in NRW sind nach Auffassung der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW" vielfältig: So verleitet beispielsweise das historisch niedrige Zinsniveau die Wohnungswirtschaft, aber auch den privaten Investor dazu, eher im freien als im preisgebundenen Wohnungsmarkt zu investieren. Ergänzt wurde dies lange von zu komplexen Förderverfahren und einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand der Förderprogramme sowie steigenden Baunebenkosten.

Einen weiteren zentralen Grund für den zunehmenden Mangel an bezahlbaren Wohnungen gerade in den Wachstumsregionen Nordrhein-Westfalens hat das Aktionsbündnis zum Thema des "Wohnungs-bautages NRW 2014" gemacht: der Mangel von geeignetem und bezahlbarem Bauland.

Zweiter Wohnungsbautag NRW 2014 Am 17. September 2014 fand in Düsseldorf vor rund 150 Teilnehmern aus der Baupolitik und der Immobilienwirtschaft, aus Architektur und Stadtplanung, der Baubranche und Kommunen der zweite Wohnungsbautag NRW statt, der sich praxisnah mit der "Flächen- und Baulandaktivierung für den Woh-nungsbau" auseinandersetzte.

Der Sprecher der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW", Lutz Pollmann, kritisierte, dass insbesondere in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens, wo der größte Neubaubedarf herrscht, die Grundstückspreise nahezu ungebremst steigen. Im Namen des Aktionsbündnisses forderte er u. a. ein stärkeres Umdenken in den Kommunen bei der Baulandvergabe, da dort vorhandene kommunale Grundstücke häufig noch immer ausschließlich nach dem Prinzip des Höchstgebots vergeben werden.

Der zweite Wohnungsbautag NRW der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW" war mit 150 Teilnehmern gut besucht und bot ein Forum für lebendige Diskussionen rund um die Baulandaktivierung – Foto: Thilo Saltmann

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Geschäftsbericht 2014/15

Vor dem Hintergrund langfristig steigender Sozialausgaben für die Kommunen ist eine solche Vergabe nach Ansicht der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW" nicht nachhaltig. Sinnvoll wäre daher beim Verkauf entsprechender Grundstücke soziale und städtebauliche Komponenten vorzusehen.

Als Hauptredner des politisch wie medial vielbeachteten Wohnungsbautages konnte der Bremer Bausenator Dr. Joachim Lohse gewonnen werden, der in seinem Beitrag das Wohnungsbauprogramm und die Wohnungspolitik der Freien Hansestadt Bremen vorstellte. So stellt das Land Bremen u. a. gezielt Grundstücke zur Verfügung, um es an geeignete Investoren zu veräußern mit der Auflage, 30 Prozent der entstehenden Wohneinheiten im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren.

Die NRW-Landesregierung, vertreten durch den Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Baumi-nisterium, Michael von der Mühlen, kündigte an, dass das Land nicht nur den Wohnungsbau fördern wolle, sondern künftig alle landeseigenen Grundstücke, die dauerhaft nicht mehr benötigt werden, für drei Monate auf einer Internetplattform über den BLB NRW zum Verkauf anbieten wolle.

Ein konkretes Beispiel für kommunale Baulandstrategien stellte Andreas Nienaber vom Amt für Im-mobilienmanagement der Stadt Münster vor, wo der Rat der Stadt erst Anfang 2014 eine kommunale Baulandstrategie beschlossen hat. Diese sehe vor, dass die Stadt wieder gezielt Grundstücke ankauft und diese zur Baureife entwickelt, damit sie später unter sozialen, städtebaulichen und ökologischen Auflagen an geeignete Projektentwickler und Bauherren veräußert werden können.

Dritter Wohnungsbautag NRW 2015 Aufgrund des großen Erfolgs der ersten beiden Wohnungsbautage veranstaltet die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW" am 29. September 2015 in den Räumlichkeiten der NRW.Bank in Düsseldorf den "Wohnungsbautag NRW 2015". Thematisch wird sich der diesjährige Wohnungsbautag mit der Entwicklung der Baukosten, speziell im Wohnungsbau, auseinandersetzen.

Als Referenten sind dazu u. a. Michael von der Mühlen, Staatssekretär im NRW-Bauministerium, sowie Günther Hoffmann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angefragt.

Mit politischen Statements, Grundsatzanalysen und Praxisbeispielen sorgten für einen lebendigen und informativen 2. Woh-nungsbautag NRW (v. l.): Dr. Joachim Lohse (Bausenator Bremen), Prof. Dr. Theo Kötter (Univ. Bonn), Anke Brummer-Kohler (Bundesbauministerium), Andreas Nienaber (Stadt Münster), Ernst Uhing (Präs. AKNW), Lutz Pollmann (Sprecher Aktion "Im-pulse..."), Michael von der Mühlen (Staatssekretär MBWSV) und Benedicta Junghanns (Moderatorin) – Foto: Thilo Saltmann

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1. Berufspolitik

1.10 Erhöhung der Grunderwerbsteuer belastet den Wohnungsmarkt in NRW

Mitte Dezember 2014 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen der Regierungsko-alition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes zum 1. Januar 2015 auf nunmehr 6,5 Prozent beschlossen. Begründet wurde der Schritt von Seiten der beiden Landtagsfraktionen mit der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts. Zuletzt war die Grunder- werbsteuer in NRW zum 1. Oktober 2011 von seinerzeit 3,5 Prozent auf 5 Prozent angehoben worden. Mit dem nun geltenden Steuersatz liegt Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Schleswig-Holstein und dem Saarland an der Spitze im entsprechenden Ranking der Bundesländer.

Wie bereits im Jahr 2011 war die Architektenkammer NRW auch im aktuellen Gesetzgebungspro-zess als Sachverständige eingebunden. Im Anhörungsverfahren hat sich die AKNW mit einer umfang-reichen schriftlichen Stellungnahme beteiligt, in der mündlichen Anhörung Anfang Dezember 2014 war die Kammer durch ihren Präsidenten Ernst Uhing vertreten.

Grundsätzlich zeigte die AKNW in ihren Stellungnahmen Verständnis für das Bemühen der Regie-rungskoalition, zu einer weiteren Konsolidierung des Landeshaushaltes beizutragen. Vor dem Gebot der Haushaltskonsolidierung erscheint eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer aus Sicht der AKNW vordergründig durchaus nachvollziehbar. Allerdings gab die AKNW zu bedenken, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer den intensiven Bemühungen der Landesregierung, mehr günstigen Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen, entgegensteht und insbesondere die hochpreisigen Ballungsräume belastet werden. Die erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird nach Auffassung der Architekten-kammer NRW zu einer weiteren qualitativen und quantitativen Belastung der nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkte führen.

Um aber das Spannungsverhältnis zwischen dem politisch Gewollten und dem fiskalisch Möglichen aufzulösen, hat die Architektenkammer NRW die Schaffung differenzierter Steuersätze innerhalb der Grunderwerbsteuer angeregt. Eine entsprechende Anpassung bundesrechtlicher Normen könnte dann

Innerstädtisches Neubauquartier anstelle einer Arbeitersiedlung im Vorort von Köln: Das Carlswerkquartier in Köln-Buchheim erhält die "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015"; Architektur: Molestina Architekten, Köln – Foto: Jens Willebrand

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Geschäftsbericht 2014/15

ein Bundesland in die Lage versetzen, zumindest bei Grundstücksverkäufen zugunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, einen reduzierten Grunderwerbsteuersatz anzusetzen. Zentraler Maßstab für eine Differenzierung sollte die Frage sein, ob das Grundstück im Rahmen der Richtlinien für den geförderten Wohnungsbau gefördert wird oder gefördert werden könnte.

Die AKNW hat gegenüber der Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens angeregt, welche inzwischen auch von der Landesregierung aufgegriffen worden ist.

1.11 Klimaschutzplan erarbeitet

Zentrale Ziele des NRW-Klimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele, nach denen die Summe der Treibhausgasimmissionen in unserem Bundesland bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber den Gesamtimmissionen des Jahres 1990 verringert werden sollen.

Ein Klimaschutzplan soll die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der im Gesetz beschriebe-nen Klimaschutzziele konkretisieren. Er wurde unter umfassender Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen von der Landesregierung vorbereitet und soll vom Landtag beschlossen werden. Vorgesehen wird, den Klimaschutzplan im fünfjährigen Turnus zu aktualisieren, sodass zum jetzigen Zeitpunkt auch Zwischenziele formuliert werden können.

In der ersten Konzeptionsphase erarbeiteten Arbeitsgruppen Vorschläge für Strategien und Maß-nahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Die AKNW hat sich bereits in dieser Phase intensiv eingebracht. Danach begann ein Online-Beteiligungs-Verfahren, bei dem die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, die Maßnahmenvorschläge zu kommentieren und zu ergänzen. Auf dieser Basis liegt seit April 2015 der Kabinettsentwurf der ersten Version des Klimaschutzplans vor, der in einer Verbän-deanhörung diskutiert werden konnte.

Die AKNW bewertete es in ihrer Stellungnahme positiv, dass die Landesregierung den Klimaschutz "nicht von oben verordnet, sondern von unten gestaltet", und erklärte, die Einladung zur Gestaltung der Energiewende, des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gerne aufzugreifen. Von beson-derer Bedeutung ist die Finanzierbarkeit der Maßnahmen im Klimaschutzplan. Die AKNW erwartet eine

"100 Klimaschutzsiedlungen in NRW": Die Passivhauswohnanlage mit 58 überwiegend barrierefreien Wohnungen in Düsseldorf war beim diesjährigen Tag der Architektur zu sehen, Architektur: Miksch Rücker + Partner Architekten, Düsseldorf – Foto: mrpa

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1. Berufspolitik1. Berufspolitik

realistische Einschätzung einschließlich eines Zeitplans dessen, was in den kommenden Jahren durch Haushaltsmittel des Landes finanziert werden kann und welche Initiativen zur Verlagerung der Finan-zierung auf die Bundesebene möglich sind.

Ausdrücklich begrüßte die Architektenkammer die Absicht der Landesregierung, bei allen Klima-schutzmaßnahmen die sozialen Auswirkungen und Verteilungsfragen zu beachten und bei Bedarf ge-genzusteuern. Die AKNW regte aber an, in die angekündigte Beachtung der Sozialverträglichkeit nicht nur die Mehrkosten gegenüber der ohnehin zu erwartenden Basisentwicklung, sondern die tatsächli-chen Kostenbelastungen einfließen zu lassen. Ferner äußerte sich die AKNW in ihrem Positionspapier zu der angestrebten Erhöhung der Sanierungsquote, zur klimaneutralen Landesverwaltung sowie zu der Verknüpfung zur Raumordnung. Die AKNW bekennt sich zu dem Prinzip der "Innen- vor Außenent-wicklung". Gleichwohl wird die im Klimaschutzplan geäußerte Kritik, die Belange des Klimaschutzes würden bei der Entwicklung der Siedlungsräume nicht ausreichend berücksichtigt, nicht geteilt. Eine geordnete Entwicklung kann nicht gänzlich auf die Inanspruchnahme von Freiraum verzichten. Hier ist der heterogenen Siedlungsstruktur des Landes und der gleichwertigen Entwicklung der Lebensräume Rechnung zu tragen.

1.12 Energieeffizientes Bauen

EnEVKernelement der seit Mai 2014 gültigen EnEV 2014 ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 20 % angeho-ben. Die Verschärfungen stellen einen Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard dar, der spätestens ab 2021 gilt. Dabei sind nach Einschätzung der AKNW die Grenzen der Wirtschaft-lichkeit bei der Dämmung der Gebäudehülle bereits mit der EnEV 2009 erreicht. Dagegen besteht noch Optimierungspotential im Bereich der technischen Anlagen, die den Primärenergiebedarf beeinflussen.

Bei der Sanierung bestehender Gebäude sieht die EnEV 2014 aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keine Verschärfung vor. Um die weiterhin zu niedrige Sanierungsquote von unter 1 % deutlich zu erhö-hen, bedarf es weiterer Anreize durch steuerliche und finanzielle Förderungen. Zudem müssen nach Auffassung der AKNW für den Bestand verstärkt quartiersbezogene Energiekonzepte möglich werden.

Kontrolle von EnergieausweisenSeit dem 1. Mai 2014 müssen neu erstellte Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registriert werden. Zuständig ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), das die Registriernum-mern online vergibt. Hintergrund des Systems ist ein mit der EnEV 2014 neu eingeführtes Kontrollver-fahren für Energieausweise. In einer ersten Stufe wird das DIBt eine signifikante Anzahl an Stichproben ziehen und rein elektronisch prüfen. Weitergehende Kontrollen der Stufen 2 und 3 werden durch die Landesbehörden durchgeführt. Das Verfahren in NRW soll federführend von der Bezirksregierung Arns-berg abgewickelt werden.

progres.nrwMit dem progres.nrw-Programmbaustein "Markteinführung" fördert das Land unter anderem Solarkol-lektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen zur Nutzung von Fernwärme oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Das Programm unterlag im vergangenen Jahr der Haushaltssperre des Landes, weshalb sich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gegenüber Umwelt- und Klimaschutzminister Johannes Remmel für den Fortbestand der Förderung einsetzte. Das Programm wurde dieses Jahr mit wesentlichen Verbesserungen in der Ab-wicklung neu aufgelegt.

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Geschäftsbericht 2014/15

Den Dämmwahn stoppenIn einer Anhörung widmete sich der Bauausschuss des Landtags der Frage, ob es technisch und wirt-schaftlich noch sinnvoll ist, die Anforderungen an die Dämmung von Gebäuden immer noch zu erhö-hen. Hintergrund ist ein Erlass des Landes Hessen, der Kriterien für Ausnahmen von der EnEV be-schreibt, wenn sich im Einzelfall Maßnahmen nicht wirtschaftlich darstellen lassen. Zwischenzeitlich hat auch der Bundesrat um die Erarbeitung solcher Kriterien gebeten, die nun von einer Bund-Länder-Kommission formuliert werden.

In ihrer Stellungnahme hat sich die AKNW dafür ausgesprochen, in begründeten Fällen von den Anforderungen der EnEV abweichen zu können. Das im Energieeinsparungsgesetz niedergelegte Wirt-schaftlichkeitsgebot lässt dies zu. Die Literatur ordnet Architekten sogar eine Hinweispflicht zu, Bau-herren auf Fälle der unbilligen Härte oder des unangemessenen Aufwands aufmerksam zu machen. Die AKNW ließ keinen Zweifel daran, dass die zunehmenden Dämmungen auch erheblichen Anteil auf die Veränderungen unseres Stadtbildes haben und die Frage daher nicht nur die Wirtschaftlichkeit sondern auch den Erhalt des baukulturellen Erbes betrifft und zwar unabhängig von der Frage des Denkmalschutzes.

1.13 Landesentwicklungsplan (LEP NRW)

Der derzeit geltende LEP NRW ist seit 1995 in Kraft. Außerdem gelten der LEP IV "Schutz vor Fluglärm" und der im Juli 2013 in Kraft getretene LEP "Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel". Mit dem Neuentwurf des LEP NRW beabsichtigt die Landesregierung, alle landesplanerischen Festlegungen in einem Instrument zu bündeln. Der LEP NRW wird nach Inkrafttreten zur verbindlichen Vorgabe für die Regionalplanung und darf in die Planungshoheit der Gemeinden eingreifen, wenn daran ein übergeord-netes und überörtliches Interesse besteht. Im Auftrag des Vorstandes erarbeitete ein Arbeitskreis des Ausschusses gemeinsam mit Vertretern der Ausschüsse "Landschaftsarchitekten" und "Planen und Bauen" eine umfangreiche Stellungnahme der Architektenkammer NRW. Darin werden die Neuerar-

Im Rahmen der Emscherkunst 2013 entstand in Oberhausen-Holten das Projekt "PLAY_LAND", eine Kombination aus Ju-gendtreff, Skaterpark und Kinderspielplatz; das Projekt wurde beim diesjährigen Tag der Architektur vorgestellt; Architektur/Landschaftsarchitektur: Banz + Riecks Architekten, wbp Landschaftsarchitekten – Foto: Claudia Dreyße

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1. Berufspolitik

beitung des LEP NRW und die beabsichtigte Zusammenführung der räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung in einem Regelungswerk ausdrücklich begrüßt. Die Ausweisung des gesamten Landesgebiets als Metropolregion sowie verschiedene Einzelinhalte der Grundsätze und Ziele des Ent-wurfs werden dagegen kritisch gewürdigt. Weiterhin wurden Konflikte bei den Zielen und Grundsätzen zur Erhaltung der Kulturlandschaftsentwicklung gegenüber dem Ausbau der Erzeugung und Verteilung von Windenergie und anderer regenerativer Energien festgestellt. Die Stellungnahme wurde auf Be-schluss des Vorstands der Staatskanzlei NRW als zuständiger Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Ausschüsse werden das weitere Verfahren zur Erarbeitung des LEP NRW aufmerksam verfolgen.

In diesem Zusammenhang diskutierte der Ausschuss "Stadtplanung" auch das Zentrale-Orte-Kon-zept, das auf das Raumordnungsgesetz von 1965 zurückzuführen ist. Das Zentrale-Orte-Konzept wurde auch in den derzeit gültigen LEP NRW übernommen und soll im Prinzip auch im LEP 2025 fortgeführt werden. Es wird allerdings eine Überprüfungserfordernis während seiner Geltungsdauer formuliert. Der Ausschuss hinterfragte die Notwendigkeit des Zentrale-Orte-Konzepts NRW und gelangte zu der Auffassung, dass es in seiner Systematik überholt und hinsichtlich der aktuellen regionalplanerischen Entwicklungen zu eindimensional sei. Der Ausschuss sieht daher Diskussionsbedarf über die Schaffung neuer Ordnungssysteme.

Der vorgenannte Arbeitskreis beschäftigte sich auch mit der Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) als Ersatz des bisher geltenden Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Mit dem Neuentwurf des RPD beabsichtigt die Bezirksregierung Düsseldorf, die regional-planerischen Festlegungen für die Planungsregion Düsseldorf fortzuschreiben und ihre Struktur und inhaltliche Ausrichtung an der in Erarbeitung befindlichen Neufassung des LEP NRW zu orientieren. In Anbetracht der Abhängigkeit des RPD vom LEP NRW kritisierte der Arbeitskreis, dass die nahezu zeitgleiche Erarbeitung von LEP NRW und RPD die Gefahr eines Überarbeitungsbedarfs des RPD im Falle von Änderungen am Entwurf des LEP NRW berge, der bei einer zeitversetzten Erarbeitung beider Planwerke entsprechend der Hierarchie ihrer Planungsebenen ausgeschlossen wäre. Der Arbeitskreis trug weiterhin Kritik an der gewählten Form und dem Umfang des Entwurfs des RPD vor. Mit insgesamt

"Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015": Hochschule Rhein-Waal, Campus Kamp-Lintfort; Architektur: pbr Planungsbüro Rohling AG – Foto: Clemens Ortmeyer

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Geschäftsbericht 2014/15

881 Seiten Begründung ist das Planwerk unübersichtlich und für die Öffentlichkeit intransparent. Die inhaltliche Fokussierung des RPD auf Innenentwicklung vor Außenentwicklung wurde vollumfänglich begrüßt. Die Einführung "zentralräumig bedeutsamer" Allgemeiner Siedlungsbereiche (ZASB) als neue Kategorie wurde unter diesem Aspekt als folgerichtig angesehen. Die Definition der Planungsregion Düsseldorf als Nordteil der Metropolregion Rheinland im Entwurf des RPD wurde als Widerspruch zum Entwurf des LEP NRW gesehen.

Der Arbeitskreis sprach sich dafür aus, die Darstellung des Verdichtungsraums Rhein-Ruhr als Me-tropolregion aus dem gültigen LEP NRW entsprechend den Entwicklungen in der südlichen Rhein-schiene weiterzuentwickeln. Die Stellungnahme wurde auf Beschluss des Vorstands der Bezirksregie-rung Düsseldorf übermittelt. Die Ausschüsse werden die Aufstellung des RPD weiter verfolgen.

1.14 Europaangelegenheiten

Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie Die novellierte EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - Berufs-anerkennungsrichtlinie (BARL) - ist als Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Legislativprozesses am 17. Januar 2014 in Kraft getreten und muss nun bis spätestens 18. Januar 2016 in den EU-Mitglieds- staaten umgesetzt sein. Da die daraus resultierenden Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Architekten- und Baukammergesetze der Länder haben, bildete die Umsetzung der Berufsanerken-nungsrichtlinie im Berichtszeitraum einen zentralen Schwerpunkt in der berufspolitischen Arbeit der AKNW mit Europabezug.

Zur konkreten Umsetzung der Richtlinie hat sich auf Ebene der Bundesländer eine Projektgruppe innerhalb der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Sena-toren der Länder (ARGEBAU) gebildet. Dazu wurde flankierend im Jahr 2014 auf Ebene der Bundesar-chitektenkammer ebenfalls eine Projektgruppe eingerichtet, die den notwendigen Umsetzungsbedarf aus Sicht des Berufsstandes und konkrete Formulierungsvorschläge für die Neuregelungen in den Architektengesetzen der Länder erarbeiten und den Findungsprozess innerhalb der Projektgruppen der ARGEBAU mit konkreten Änderungsvorschlägen begleiten sollte.

Aus Sicht des Berufsstandes sind bei der Umsetzung der Richtlinie in das jeweilige Landesrecht insbesondere die umzusetzenden Vorgaben zur Einführung eines partiellen Zugangs zu einer Berufstä-tigkeit (Art. 4 f. BARL), die Umsetzung von sogenannten Ausgleichsmaßnahmen (Art. 14 BARL) sowie die nicht eindeutige Definition des Begriffs "Berufspraktikum" (Art. 46 BARL) problematisch. Bei Letzte-rem geht die EU-Kommission beispielsweise davon aus, dass ein im Bereich der Architekturausbildung verpflichtendes Berufspraktikum "unter Aufsicht" stattzufinden habe.

Die AKNW hat daraus resultierend dem für den Berufsstand in NRW und für die Richtlinienumset-zung zuständigen Bauministerium frühzeitig Vorschläge überreicht, wie das Landesrecht richtlinien-konform umgesetzt werden sollte. Darin spricht sich die Architektenkammer NRW für eine mindestens vierjährige Regelstudiendauer für alle Fachrichtungen und für eine verpflichtende Berufspraxiszeit im Anschluss an die akademische Ausbildung aus.

Zwischenzeitlich hat die Projektgruppe der ARGEBAU aus Anlass der Richtlinienumsetzung einen Entwurf zur Überarbeitung des Musterarchitektengesetzes vorgelegt, welcher den Bundesländern ei-nen Anhalt geben soll, wie die Berufsanerkennungsrichtlinie umzusetzen ist. In einer mit den Län-derkammern abgestimmten Stellungnahme hat sich die Bundesarchitektenkammer zu dem Entwurf geäußert und sich darin u. a. gegen eine im Entwurf vorgesehene Beschränkung der Ausbildungsdau-er auf drei Jahre in den Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ausgesprochen. Außerdem wirbt die Bundesarchitektenkammer für eine einheitliche Verwendung des Begriffs "Berufspraxis".

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1. Berufspolitik

Transparenzinitiative der EU-Kommission Die EU-Kommission hat im Oktober 2013, basierend auf Artikel 59 der Berufsqualifikationsrichtlinie, die Evaluierung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs und einiger ausgewählter Berufsaus-übungsregelungen eingeleitet (sog. Transparenzinitiative). Ausdrücklich ist der Berufsstand der Archi-tekten in die Evaluierung mit eingeschlossen. Als letztes Mittel hat sich die Europäische Kommission in der Mitteilung vom Oktober 2013 vorbehalten, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, wenn die Transparenzinitiative ergibt, dass eine vorhandene Regulierung unverhältnismäßig ist, und der Mitgliedstaat dennoch an der Regulierung festhält. Die Transparenzinitiative betrifft dabei sowohl die Berufszugangsregulierung als auch Regeln für die Berufsausübung.

Im Mai 2015 wurde bekannt, dass die Europäische Kommission - resultierend aus der Transparenz-initiative - nun Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht. Dabei geht es konkret um bestehende Regelungen im Bereich von Gebühren- und Honorar- ordnungen sowie zur Fremdkapitalbeteiligung für Steuerberater, Architekten und Tierärzte, die nach Auffassung der EU-Kommission marktzugangs- und wachstumshemmend wirkten. Demnach müsse Deutschland, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, zu beleben, ungerechtfertigte Beschränkungen wie Vorgaben für die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital sowie feste Tarife abschaffen.

Die Architektenkammer NRW hat gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer regelmäßig und massiv den zugrundeliegenden wirtschaftspolitischen Glaubenssatz der EU-Kommission, wonach Deregulierung per se zu höherem Wachstum und Beschäftigung führt, auf den unterschiedlichsten politischen Ebenen kritisiert und sich gegen die von der Kommission implizierte Abschaffung von Gebührenordnungen ausgesprochen. Nach Auffassung der AKNW muss das bestehende System der Gebühren- und Honorarordnungen erhalten werden, auch um Transparenz und Preissicherheit zu si-chern und die gemeinwohlorientierte Leistungserbringung und den Verbraucherschutz gegenüber rei-nen Gewinninteressen zu stärken. Überdies ist die Architektenkammer davon überzeugt, dass gerade die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sehr wohl mit EU-Recht, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie, vereinbar ist. Dies ist noch im Zuge der HOAI-Novelle von 2013 durch mehre-

Schulterschluss nicht nur in Fragen der Europa-Architekturpolitik: AKNW-Präsident Ernst Uhing konnte BAK-Präsidentin Bar-bara Ettinger-Brinckmann zu verschiedenen Anlässen im Haus der Architekten in Düsseldorf begrüßen; u. a. hier beim AKNW-Neujahrsempfang 2015 - Foto: Thilo Saltmann

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Geschäftsbericht 2014/15

re Gutachten festgestellt und belegt worden – einschließlich eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Eine ähnlich kritische Position vertreten auch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die sich Mitte Juni in ihrem Antrag "Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitgestalten - Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten" u. a. für eine kritische Betrach-tung der Evaluierung der nationalen Berufsreglementierungen durch die EU-Kommission ausgespro-chen haben. Auch nach Auffassung der Antragsurheber stellen unterschiedliche Regulierungskonzepte nicht per se ein Hindernis für die Liberalisierung des europäischen Binnenmarkts dar. Darüber hinaus fordern die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag, dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten zu sein habe.

Die Auffassung, wonach der Erhalt gerechtfertigter und verhältnismäßiger Regulierungen legitim ist, vertritt im Übrigen auch die Bundesregierung, zuletzt im vom Bundeskabinett am 1. April 2015 be-schlossenen "Nationalen Reformprogramm 2015". Demnach sind entsprechende Regulierungen gera-de dann gerechtfertigt, wenn diese z. B. einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten, sozia-len oder gesundheitspolitischen Zwecken dienen oder die Unabhängigkeit der Berufsausübung wahren.

Beitritt zum ACE-CPD-RegisterEinen weiteren Themenschwerpunkt bildete der mögliche Beitritt der Bundearchitektenkammer zum sogenannten CPD-Register des Architects‘ Council of Europe (ACE). Die Generalversammlung des ACE hatte im Juni 2014 die Einrichtung eines ACE-CPD-Registers (Continuous Professional Development / Berufliche Fort- und Weiterbildung) sowie entsprechende Leitlinien hierfür beschlossen. Ziel war die Schaffung eines Informations- und Anerkennungssystems für Fortbildungsprogramme, durch welches die europaweite Anerkennung von beruflicher Fort- und Weiterbildung erleichtert werden soll. Mit ei-nem Beitritt zum ACE-CPD-Register verpflichten sich die Mitgliedsorganisationen des ACE (darunter die Bundesarchitektenkammer) unter anderem zur gegenseitigen automatischen Anerkennung der im Register aufgeführten Veranstaltungen und Programme sowie zur Festsetzung eines einheitlichen Bewertungssystems für das jeweilige Veranstaltungsangebot. Die BAK war angefragt, stellvertretend für die 16 Länderkammern Mitglied im ACE-Register zu werden.

Die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus Königswinter erhält die "Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015"; Architek-tur: pape+pape architekten, Kassel – Foto: Dirk Krüll

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1. Berufspolitik

Gemeinsam mit anderen Architektenkammern hat die Architektenkammer NRW ursprünglich Beden-ken hinsichtlich eines Beitritts der BAK zum o.g. Register geäußert, da die angedachte gegenseitige automatische Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen nach Auffassung verschiedener Länderkammern den jeweils zugrundeliegenden Fort- und Weiterbildungsordnungen widerspricht.

Diese sehen insbesondere in NRW eine vorherige Einzelfallprüfung und Anerkennung des entspre-chenden Angebots vor. Nach Auffassung der betroffenen Länderkammern müssen Qualität und Kont-rollmöglichkeit im Bereich der Fortbildung weiterhin von diesen gewährleistet sein.

Der ACE hat zwischenzeitlich auf die Kritik reagiert und vorgeschlagen, auf der ACE-CPD-Register-Seite einen Link zur Website des Fort- und Weiterbildungsangebots der Architektenkammern einzufügen und dort einen zusätzlichen Erläuterungstext aufzunehmen. Darin soll auf spezifische "Landesrechtli-che Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland, die zu berücksichtigen sind", wie z.B. die vorhe-rige Zustimmung der jeweiligen Kammer, hingewiesen werden. Gleichzeitig können die betroffenen nachweispflichtigen Kammern ihrerseits klarstellen, dass Punkte, die zur Erfüllung der Nachweispflicht dienen, nur dann aus dem ACE-CPD System generiert werden können, wenn zuvor die Zustimmung der jeweiligen Architektenkammer eingeholt wurde.

Unter Berücksichtigung der zugesicherten Anpassungen durch den ACE hat der Vorstand der Bun-desarchitektenkammer in seiner Sitzung am 25. Februar 2015 dem Beitritt der BAK zum ACE-CPD-Register zugestimmt.

Novellierung des EA-Gesetzes NRW geplant Basierend auf der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) vom 28. Dezember 2006 wurden Ende 2009 in NRW die sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) eingerichtet. Die rechtliche Grund-lage dafür bildet das "Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen" (EA-Gesetz NRW). Die AKNW war in den Entstehungsprozess des Gesetzes intensiv eingebunden und steht den mittlerweile 21 eingerichteten EA als "Zuständige Stelle" fachlich zur Seite.

Im Zuge der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie, die bis zum 18. Januar 2016 zu erfolgen hat, ist nun in NRW auch eine Anpassung des EA-Gesetzes notwendig. Da die ursprüngliche Umset-zung des EA-Prozesses in NRW von Seiten der EU-Kommission deutlich kritisiert worden ist, sieht die NRW-Landesregierung nun im Zuge der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie eine grundsätz-liche Neufassung des EA-Gesetzes NRW vor. Demnach soll es künftig nur noch einen einzelnen, inter-netbasierten Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen geben. Damit greift die Landes- regierung eine langjährige und bereits im Gesetzgebungsverfahren von 2009 von der AKNW präferierte Umsetzungsidee auf.

In dem nun anstehenden Gesetzgebungsprozess wird die Architektenkammer NRW, wie schon im Jahr 2009, erneut beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf erst nach der Sommer-pause in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

1.15 Peer Review – Verfahren der EU-Kommission

Gestützt auf Art. 59 der Berufsanerkennungsrichtlinie hatte die EU-Kommission im Herbst 2013 einen Arbeitsplan zur gegenseitigen Evaluierung der Berufszugangsregelungen (sogenannte Peer Review-Verfahren) in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Auch die Berufszugangsregelungen für Architekten und Ingenieure sollten gegenseitig bewertet werden, wozu die EU-Kommission einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitete und an die Mitgliedstaaten versandte. Zur Beantwortung dieses Fragenka-talogs wurde auf BAK-Ebene eine Projektgruppe ins Leben gerufen, der auch die AKNW angehört. Ziel der Projektgruppe war und ist es, der EU-Kommission das besondere System der Regulierung des

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Geschäftsbericht 2014/15

Berufsstandes in der Bundesrepublik Deutschland vor Augen zu führen, das zwingend aus folgenden, wechselseitig aufeinander bezogenen Komponenten besteht:

• Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer in der Rechtsform einer Körperschaft des öffent-lichen Rechts.

• Schutz der Berufsbezeichnung.

• Besondere Anforderungen an Gesellschaften für den Fall des Führens der Berufsbezeichnung im Firmennamen.

• Bauvorlageberechtigung.

• Zwingender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für den Fall selbstständiger Berufs-ausübung.

• Verbindliches Preisrecht im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen räumlich und sachlich eingeschränkten Anwendungsbereichs der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Geschäftsberichts wurde bekannt, dass die EU-Kommission in einem so genannten Pilotverfahren – der Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfah-rens – die Regulierungsbestandteile "Besondere Anforderungen an Gesellschaften" und "Verbindliches Preisrecht" einer intensiveren Prüfung unterziehen möchte.

Zum Schutz des bewährten Systems der berufsständischen Regulierung hat die BAK kurzfristig einen Aktionsplan ins Leben gerufen, um gemeinsam mit der AKNW und den anderen Länderkammern Politik und Verwaltung davon zu überzeugen, dass dieses System nur mit allen seinen Bestandteilen funktionsfähig ist und bleiben kann. Wer einen Baustein aus diesem System herausbricht, gefährdet das ganze System - und damit insbesondere Verbraucherschutz und Baukultur in NRW und in der Bun-desrepublik Deutschland.

Ein Beispiel einer Kirchenumnutzung war beim diesjährigen Tag der Architektur zu besichtigen: Der Umbau einer denkmalge-schützten Kirche zur Kindertagesstätte, Düsseldorf; Architektur: pink architektur, Düsseldorf – Foto: Max Hampel

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1. Berufspolitik

1.16 StadtBauKultur NRW 2020: Architektenkammer bleibt aktivster Partner der Landesinitiative

Mit der Ausformulierung der Aktionsplattform "NRW lebt." sowie dem Start der neuen Marke "UrbanSlam" hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erneut unter Beweis gestellt, dass sie mit ungewöhnlichen und jungen Veranstaltungsformaten entscheidend dazu beiträgt, die baukulturelle Debatte in eine breite Öffentlichkeit zu tragen und insbesondere auch junge Leute mit den Themen der Baukultur erreichen kann.

In einem Gespräch mit AKNW-Präsident Ernst Uhing unterstrich der Vorsitzende des Vereins Stadt-BauKultur NRW 2020, Hartwig Schultheiß, am 12. Mai 2015 in Düsseldorf, dass die AKNW der "mit Abstand wichtigste Akteur und Kooperationspartner" der Landesinitiative sei. Das Gespräch, an dem auch SBK NRW-Geschäftsführer Tim Rieniets, der Fachbeirat in Person von Carola Scholz (MBWSV) und AKNW-Pressesprecher Christof Rose teilnahmen, diente dem vertraulichen Austausch und der Abstimmung über einige Kernthemen der kommenden Monate.

ProblemimmobilienDie Landesinitiative hat eine Machbarkeitsstudie zur Übertragbarkeit des niederländischen Konzeptes "Klushuizen" auf NRW erarbeiten lassen, die in Kürze veröffentlicht wird. SBK NRW und die Stadt Gel-senkirchen planen weiterhin die Umsetzung eines Pilotprojektes, das voraussichtlich im Oktober 2015 konkret beginnen wird. Die Landesinitiative wünscht sich eine aktive Einbringung der AKNW in das Projekt, dessen genaue Struktur aber bis Juni 2015 noch unklar war.

Umnutzung von KirchenIm Jahr 2014 hat SBK NRW eine Handlungsempfehlung für betroffene Akteure aus den Kirchengemein-den und Kommunen veröffentlicht. Im Januar 2015 fand auf Wunsch von Minister Michael Groschek

Die erste dezentrale "NRW lebt."-Veranstaltung diskutierte am 9. September 2014 in Bielefeld über das barrierefreie Planen und Bauen - Foto: Ulla Emig

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Geschäftsbericht 2014/15

eine außerordentliche Kuratoriumssitzung zum Thema statt. Die AKNW bekundete ihr Interesse an diesem Thema und verwies auf die Möglichkeit, prominente Kirchenbauwerke zur Aufnahme in den Architekturführer www.baukunst-nrw.de vorzuschlagen.

Auf Wunsch des Bauministeriums arbeitet die Geschäftsstelle von SBK NRW derzeit in Zusammen-arbeit mit dem M:AI an einem Konzept für eine Plattform, die den betroffenen Akteuren langfristig Unterstützung im Umgang mit leerstehenden Kirchen anbieten soll. Angedacht sind Informationen, Beispiele, aber auch Beratungsleistungen. Das Konzept sieht zwei Phasen vor: Die erste Phase bietet einen Grundstock an Informationen und kann von SBK und M:AI bereitgestellt werden. Die zweite Pha-se sieht u. a. Beratungsleistungen für betroffene Kirchengemeinden und Kommunen vor und soll von einem Zusammenschluss sachkundiger Partner betrieben werden, wobei die AKNW auf jeden Fall als Partner gewonnen werden soll. Weitere Akteure in diesem Zusammenhang sind nach Auffassung von SBK NRW der LWL, der LVR, die IK-Bau NRW, die Landeskirchen und das MBWSV.

Kreislaufwirtschaft am BauSeitens des NRW-Bauministeriums möchte SBK-Fachbeirat Carola Scholz gern das Thema "Kreislauf-wirtschaft am Bau" für NRW aufarbeiten. In zwei Sitzungen der innerministeriellen, ressortübergrei-fenden Arbeitsgruppe StadtBauKultur wurde das Themenfeld Ressourcenschutz/Stoffströme/Urban Mining vertiefend diskutiert. Die AKNW ist gebeten worden, das Thema in ihren Gremien zu diskutieren bzw. sich hier als weiterer Akteur einzubringen.

Kulturrat NRWNachdem die Architektenkammer NRW im März 2015 Mitglied des Kulturrats NRW geworden ist, emp-fahl AKNW-Präsident Ernst Uhing unter anderem der Landesinitiative StadtBauKultur NRW, ebenfalls dem Kulturrat beizutreten. Erst wenn weitere Akteure aus dem Architekturbereich aufgenommen wür-den, kann der Kulturrat eine neue Sparte "Architektur/Stadtplanung" etablieren. Daran sollte gearbei-tet werden, um die Interessen der Baukultur breiter aufzustellen.

"NRW lebt." mit vielfältigen VeranstaltungenDie Aktionsplattform "NRW lebt." hat im Berichtsjahr Fahrt aufgenommen. Insgesamt drei Veranstal-tungen wurden in dieser Zeit durchgeführt, für die jeweils thematisch und örtlich passende Projekt-partner gewonnen werden konnten. Die Aktionsplattform wird in den Jahren 2014 und 2015 jeweils mit 25.000 Euro durch die Landesinitiative StadtBauKultur NRW gefördert. "NRW lebt." gehört damit zu den größten Projekten von SBK NRW.

Dezentrale Veranstaltungen "NRW lebt."Die erste dezentrale "NRW lebt."-Veranstaltung fand am 9. September 2014 in Bielefeld statt und befasste sich mit dem Thema "Leben ohne Schranken – Barrierefrei wohnen und arbeiten". Die Vor-trags- und Diskussionsveranstaltung lief sehr erfolgreich vor nahezu ausgebuchtem Haus. Mehr als 200 Teilnehmer diskutierten Beispielfälle und sprachen darüber, wie Barrierefreiheit in einer alternden und inklusiven Gesellschaft besser umgesetzt werden könne.

Die zweite dezentrale Veranstaltung der Reihe "NRW lebt." fand am 22. April 2015 in Köln statt. In vier stadträumlichen Exkursionen ging es um die Frage, wie generationengerecht der öffentliche Raum und der öffentliche Personennahverkehr nutzbar sind. Die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gingen auf je dreistündige, geführte Fachexkursionen, mit denen der Fragestellung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV nachgegangen wurde. Anschließend trafen alle Teilnehmer im Gürzenich zu einer Abschlussdiskussion und zum Erfahrungsaustausch zusammen.

Bemerkenswert war u. a. die Teilnahme von NRW-Bauminister und Schirmherr Michael Groschek, der in einer Grundsatzrede die Verbesserung der Nahmobilität zu einer Schlüsselfrage erfolgreicher Metropolen des 21. Jahrhunderts erklärte.

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1. Berufspolitik

Die dritte dezentrale "NRW lebt."-Veranstaltung führte am 17. Juni 2015 rund 150 Interessierte nach Gelsenkirchen ins Hans-Sachs-Haus. "Grüner leben – Räume für mehr Lebensqualität" hieß das Leit-thema der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. Im Mittelpunkt stand die Aufforderung an Kom-munen, Wohnungswirtschaft, Bauherren und Architekten, in den schrumpfenden Regionen unseres Bundeslandes den notwendigen Rückbau als Chance zu begreifen, um wieder mehr Grün und besser verknüpfte Grünzonen zu schaffen.

In der zweiten Jahreshälfte 2015 werden zwei weitere "NRW lebt."-Formate vorbereitet: Ein Schüler-Video-Projekt zum Thema "Migration und Integration aus Sicht junger Leute" sowie das Auszeichnungs-verfahren "NRW lebt. – Anders. Neu. Originell".

Ziele und PerspektivenDie Architektenkammer will mit der Aktionsplattform "NRW lebt." im Rahmen von Veranstaltungen möglichst viele gute Beispiele präsentieren und diskutieren, um deutlich zu machen, dass der Wandel auch Chancen in der Stadtentwicklung und für die Gewinnung von mehr Lebensqualität bietet. Die konkreten Ziele sind:

• "NRW lebt." gibt der Fachwelt Ideen und neue Beispiele für die Lösung anstehender Aufgaben und Herausforderungen.

• "NRW lebt." begleitet kommunale Planungsprozesse, die auf den demografischen Wandel rea-gieren, konstruktiv und werbend und empfiehlt beispielhafte Ansätze zur Nachahmung.

• "NRW lebt." macht den Bürgerinnen und Bürgern das Angebot, ihre Ideen und Wünsche zu formulieren und zu veröffentlichen.

"NRW lebt." versteht sich als dynamischer Prozess. Zu den einzelnen Themenfeldern werden pas-sende, ungewöhnliche und attraktive Veranstaltungsorte gewählt. Inhaltlich und von ihrer Struktur her

"NRW lebt." in Köln: AKNW-Präsident Ernst Uhing (l.) freute sich über das Statement von Bauminister Michael Groschek sowie die Teilnahme des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, Jochen Ott (2. v. r.), und des baupolitischen Sprechers der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Arndt Klocke (r.). Gut 80 Teilnehmer erlebten eine abwechslungsreiche Veranstal-tung, die vor allem im Stadtraum stattfand. - Fotos: Christof Rose, Tina Wolff

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Geschäftsbericht 2014/15

werden die Veranstaltungen ganz unterschiedlich ausgestaltet: Vorträge und Diskussionen, Aufführun-gen und Präsentationen guter Beispiele, Schülerprojekte und Quartiersaktionen, Online-Debatten und Social-Media-Events. Die Form ergibt sich in Abhängigkeit von der angesprochenen Zielgruppe und dem Thema der jeweiligen Veranstaltung.

Die Aktionsplattform verfügt über eine eigene Internetseite. Unter www.nrw-lebt.de finden sich nicht nur Themen und Termine, sondern auch vorbildliche und innovative Objekte und Vorhaben, die in einer Bild-Text-Datenbank für jeden Interessierten abrufbar sind.

Die inhaltliche Weiterentwicklung und Begleitung der Aktionsplattform übernimmt eine Ar-beitsgruppe des Vorstands der AKNW unter Vorsitz von Vizepräsident Klaus Brüggenolte. Der AG "NRW lebt." gehören an: Ernst Herbstreit, Claus Klein, Martin Müller, Gabriele Richter, Prof. Rolf Wes-terheide und Eric Wollesen; außerdem Thomas Daum für den Ausschuss Planen und Bauen sowie Tim Rieniets, Geschäftsführer der Landesinitiative StadtBauKultur NRW 2020.

Das Fazit der AG "NRW lebt.", aber auch der Gremien von StadtBauKultur NRW zu den ersten Veranstaltungen von "NRW lebt." fiel durchweg positiv aus. Die lebendige Resonanz auf die Veran-staltungen sowie die Einbindung zahlreicher Partner habe gezeigt, dass das Thema "Planen und Bauen im demografischen Wandel" als Leitfrage der Branche erkannt und aufgegriffen werde. SBK NRW wird deshalb - nach einem Beschluss des Vorstands der Landesinitiative im Mai 2015 - die Förderung von "NRW lebt." in den Jahren 2016 und 2017 fortführen.

UrbanSlamAls neues Projekt für die Landesinitiative im Themenfeld der "StadtGespräche" hat die Architektenkam-mer NRW am 12. Mai 2015 erstmals einen "UrbanSlam" durchgeführt. Junge Architekten und Planer waren aufgefordert, im Ludwig Forum Aachen zum Thema "Die Zukunft der Stadt" vorzutragen. Es galten strenge Spielregeln, die einzuhalten waren, vor allem eine knappe Präsentationszeit von maxi-mal zehn Minuten. Das Publikum bewertete die Präsentationen mit spontanem Applaus und anderen Kommentaren.

Der "UrbanSlam", den die AKNW als feste Veranstaltungsreihe und Marke etablieren will, lehnt sich an Poetry-Slam-Veranstaltungen an. Mit dem Format möchte die Architektenkammer NRW ein junges

Erster "UrbanSlam" vor ausverkauftem Haus: Mehr als 200 Zuschauer kamen ins Ludwig Forum Aachen – Foto: Christof Rose

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1. Berufspolitik

Kulturpublikum ansprechen, zu dem im Kern natürlich Studierende und Absolventen der Architektur-Studiengänge gehören. Zugleich sollen innovative Ideen und Konzepte in der Kulturszene der NRW-Metropolen weitere Verbreitung finden und der Architekturdiskurs insgesamt angeregt und vertieft werden. Die Premiere in Aachen verlief so erfolgreich, dass die Türen des Ludwig Forum geschlossen werden mussten, damit der Veranstaltungssaal mit 200 Personen nicht überfüllt wurde. Auch inhaltlich lagen die Vorträge der Slammerinnen und Slammer auf so hohem Niveau und bewiesen zugleich in Form und Inhalt eine so große Vielfalt, dass die Teilnehmer den Abend als inspirierend und zugleich un-terhaltsam empfanden. Der Vorstand der AKNW hat unterdessen beschlossen, die Reihe fortzuführen.

Der "UrbanSlam" wurde vom Verein StadtBauKultur NRW 2020 als zweites Projekt der Architek-tenkammer NRW offiziell anerkannt und mit 5.000 Euro gefördert. Der Vereinsvorstand bewertet das Format – vor allem mit Blick auf die Zielgruppe eines jungen, kulturaffinen Publikums – als vielverspre-chend und möchte die Förderung fortsetzen.

baukunst-nrwMit derzeit über 1700 Objekten auf Deutsch (490 davon auch in englischer Übersetzung) ist der von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW getragene internetbasierte Architektur- und Ingenieurbaukunstführer "baukunst-nrw" auch im vergangenen Jahr inhaltlich weiter gewachsen. Mittlerweile können über 100 redaktionell zusammengestellte "baukunst-nrw Routen" zu unterschiedli-chen Themen aus Architektur und Ingenieurbau abgerufen werden. Insbesondere wurden zuletzt Rou-ten zu wichtigen Architekten und Ingenieuren ergänzt.

Mit dem neuen Bereich "im Fokus" können auf baukunst-nrw über die reinen Baubeschreibungen hinaus redaktionell bearbeitete thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Hierfür bieten sich vor al-lem Berichte über wegweisende Architekten und Ingenieure zu einem bestimmten Anlass an. Als Erster "im Fokus" stand anlässlich seines 95. Geburtstages Gottfried Böhm mit Biografie, seinen Bauten, Blick auf die Architektenfamilie Böhm und der Ankündigung des Kinofilms "Die Böhms – Architektur einer Familie". Der zweite Schwerpunkt befasste sich mit Peter Behrens und der Ausstellung "Peter Behrens und die Vielfalt der Gestaltung" anlässlich des 75. Todestages des Architekten und Designers.

Begleitend zur M:AI-Ausstellung "Paul Schneider von Esleben – Das Erbe der Nachkriegsmoderne" wurde ein Themenschwerpunkt zum 100. Geburtstag (23.08.2015) von Paul Schneider von Esleben eingerichtet.

Entwicklung der BesucherzahlenDie Besucherzahlen von "baukunst-nrw" steigen weiterhin kontinuierlich an. Inzwischen ist der mo-natliche Besucherdurchschnitt auf über 50.000 angewachsen. Knapp ein Viertel der Besucher von baukunst-nrw nutzt dabei inzwischen ein mobiles Endgerät wie ein Smartphone oder Tablet. Mit insge-samt 55.530 Besuchen war der März 2015 der bisher stärkste Monat seit dem Online-Start Ende 2007.

Die App "baukunst" wurde seit dem Start Mitte 2013 bisher über 4.500 mal heruntergeladen und über 20.000 mal von Nutzern aufgerufen. Dabei wird die Version für Apple-Geräte etwa doppelt so häufig heruntergeladen wie die entsprechende Android-Version.

MedienarbeitDie begleitende Pressearbeit innerhalb der Mitgliederzeitschriften und über die Veröffentlichung von Pressemitteilungen wurde auch 2014/15 kontinuierlich fortgeführt. Um baukunst-nrw und insbesonde-re die neue App "baukunst" zielgerichtet weiter bekannt zu machen, wurden im vergangenen Jahr die Fakultäten und Institute der entsprechenden Fachrichtungen (Architektur, Bauingenieurwesen, Bau-geschichte, Kunstgeschichte) sowie die unteren Denkmalbehörden angeschrieben und mit Flyern und Postkarten versorgt. Hierzu wurde der Flyer zu baukunst-nrw inhaltlich und grafisch überarbeitet und neu gedruckt. Des Weiteren wird der Facebook- und Twitter-Account der Architektenkammer NRW

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dazu genutzt, um potentiellen jüngeren Nutzern Informationen zu baukunst-nrw zu vermitteln. Anlässe hierfür sind z. B. ein neues "im Fokus"-Thema oder ein interessantes "Thema der Woche".

FachbeiratÜber die Aufnahme von Objekten in das System entscheidet der ehrenamtliche "Fachbeirat", der sich aus Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Ingenieurbaukunst, Kunstgeschichte, Medien, Wissen-schaft, Kommunen und Kultur zusammensetzt. Den Vorsitz des Fachbeirats hat derzeit Dr. Andrea Puf-ke (Landeskonservatorin Rheinland) inne. Der Fachbeirat von "baukunst-nrw" steht unter der Schirm-herrschaft von Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

In 2015 gab es zwei aktuelle Änderungen im Fachbeirat: Zum einen vertritt Dipl.-Ing. Wolfram Schlüter (Vizepräsident der Ingenieurkammer-Bau NRW) Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW) dauerhaft als Mitglied im Fachbeirat. Zum anderen ersetzte Dr. Holger Mertens als kommissarischer Leiter der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

den zum 01.05.2015 aus seinem Amt ausgeschiedenen Landeskonservator von Westfalen-Lippe, Dr. Markus Harzenetter. Neben den zweimal jährlich stattfindenden Treffen kommuniziert die Redaktion von baukunst-nrw mit dem Fachbeirat über eine eigene Internet-Projektseite, auf der einzelne Objekte diskutiert werden.

baukunst-nrw wurde im Jahr 2007 von der Architektenkammer NRW ins Leben gerufen. Als Partner kam die Ingenieurkammer-Bau NRW dazu, die seitdem das Projekt begleitet und anteilig zur Finanzie-rung beiträgt. Der Führer zu Architektur und Ingenieurbaukunst in NRW war in der ersten Dekade ein Projekt der Landesinitiative StadtBauKultur NRW. Die StadtBauKultur NRW 2020 stuft baukunst-nrw als "Partnerprojekt" ein, d. h. dass keine Förderung und Bewerbung der Internetplattform mehr erfolgt. Gleichwohl stuft der SBK-Vorstand das Projekt als wichtiges Element der Baukultur in NRW ein.

Der Fachbeirat "baukunst-nrw" tagte am 29. April im Haus der Architekten: (v. l.) Robert Hartmann (Vors. Künstlerverein Mal-kasten Düsseldorf), Hans-Dieter Collinet (Aachener Fenster), Benedicta Junghanns (Journalistin/Moderatorin), Prof. Thorsten Scheer (PBSA Düsseldorf), Dr. Andrea Pufke (Landeskonservatorin Rheinland), Wolfram Schlüter (Vizepräs. IK-Bau NRW), Axel Conrads (Ingenieur), Markus Lehrmann (HGF AKNW) und Ernst Uhing (Präsident AKNW). Nicht auf dem Bild sind die Fachbei-ratsmitglieder Dr. Wolfgang Appold (HGF IK-Bau NRW), Anne Katrin Bohle (MBWSV), Dr. Holger Mertens (Landeskonservator Westfalen) und Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor Münster/Vors. StadtBauKultur NRW 2020); sowie der Schirmherr des Projek-tes baukunst-nrw, Landesbauminister Michael Groschek. - Foto: Christof Rose

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1. Berufspolitik

1.17 NRW-Architektentag 2015

Seit 1998 führt die Architektenkammer NRW regelmäßig den "Architektentag NRW" durch, auf welchem mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aktuelle und für den Berufsstand der Architek-tinnen und Architekten bedeutsame berufspolitische Themen aufgegriffen und diskutiert werden. Diese hochkarätig besetzten Publikumsveranstaltungen finden stets eine große Resonanz bei den Teilneh-merinnen und Teilnehmern - zuletzt im November 2013 - und haben sich als zentrales Forum für den berufspolitischen Dialog der AKNW mit ihren Partnern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung etabliert.

Auch im Jahr 2015 veranstaltet die Architektenkammer NRW den "Architektentag NRW", der unter dem Motto "Freiheit - Verantwortung - Gemeinwohl" stehen wird und sich thematisch mit dem Beitrag und der Bedeutung der Freien Berufe für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik sowie die Frage nach der Zukunft des Berufsstandes auseinandersetzt. Dazu werden am 3. September 2015 in der Turbinenhalle der Stadtwerke Düsseldorf erneut rund 300 Architektinnen und Architekten, Stadtplaner sowie Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung erwartet.

Als Referenten stehen Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, der Kölner Architekt Peter Kulka, sowie der Journalist Gerhard Matzig fest. Geplant ist überdies eine Diskussionsrunde zur "Zukunft der freien Berufe" mit Fachpolitikern des nordrhein-westfälischen Landtages.

1.18 Kreativwirtschaft

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat im vergangenen Jahr die Entwicklung von Kreativquartieren thematisch weiter verfolgt und mit der Entwicklung eines Leitfadens für Kommunen vertieft. Unter Teilnahme von AKNW-Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide konzipierte ein Expertengremi-um das Handbuch "Räume kreativ nutzen", das NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin im April 2015 in Essen der Presse vorstellte. Die neue Publikation will aufzeigen, wie kreative Stadtentwicklungs-

Präsentierten das neue Handbuch "Kreative Räume gestalten" in Essen vor der Presse (v. l.): Rasmus Beck (wmr), NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Werner Lippert (Creative NRW) – Foto: Christof Rose

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prozesse erfolgreich ablaufen können und welche positiven Auswirkungen das Zusammenspiel von Kreativwirtschaft und Stadtentwicklung auf Quartiere, Stadtteile und Städte haben kann. Dazu werden fünf Praxisbeispiele für Kreativquartiere aus NRW (Bochum, Dinslaken, Dortmund, Köln, Wuppertal) sowie je eins aus Berlin und Kassel vorgestellt. Begleittexte geben ergänzende Analysen und Hinweise grundsätzlicher Art zur erfolgreichen Gestaltung eines kreativen Nukleus‘ in der Stadt.

Herausgeber des Leitfadens sind "Creative NRW" (im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Ener-gie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW) und die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH. "Die Kreativbranche ist einer der ganz wichtigen und zukunftsträchtigen Wirtschaftszweige in Nordrhein-Westfalen", unterstrich Wirtschaftsminister Garrelt Duin anlässlich der Buchvorstellung vor Journalisten in Essen. Das Cluster gehöre zu den drei großen Aktionsfeldern seines Hauses - neben der Industriepolitik und der Förderung von Handwerk und Mittelstand. Architektur und Stadtplanung komme dabei eine wichtige Rolle zu; nicht allein im Sinne des Umsatzes der Branche, sondern auch zur Entwicklung von Standortqualitäten und Lebensumfeldern.

"Kreativquartiere kann man aber nicht planen - man muss sie ermöglichen", fasste der Minister eine Erkenntnis aus dem neuen Handbuch "Räume kreativ nutzen" zusammen. Hier greife nicht in erster Linie das klassische Förderinstrumentarium; vielmehr müsse man Akteure motivieren und zusammen-führen.

Die AKNW wird die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium in diesem Themenfeld fort-führen. In Gesprächen zwischen den Häusern wurde bereits angedacht, gemeinsam Workshops zur Entwicklung neuer Kreativquartiere anzuregen. Die AKNW bekräftigte, dass sie jederzeit gerne Archi-tekten und Stadtplaner vermittelt, die ihre spezifischen Erfahrungen und Fachkenntnisse in entspre-chende Konstellationen einbringen möchten. Die Gespräche werden fortgesetzt.

1.19 Quartiersakademie

Die Förderung und Entwicklung von Stadtquartieren bildet eine zentrale Säule der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik der NRW-Landesregierung. Dies manifestiert sich u. a. auch daran, dass im

Vorbildliches Quartier: Das Wohnquartier Märkische Straße in Essen-Freisenbruch erhält die "Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015"; Architektur: Nattler Architekten, Essen – Foto: Jörg Eicker

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1. Berufspolitik

Rahmen des Wohnraumförderprogramms jährlich Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro für Maßnahmen zur Quartiersentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Die Architektenkammer NRW hat die Schwer-punktsetzung der NRW-Landesregierung von Beginn an unterstützt, auch weil ein funktionierendes Quartier aus Sicht der AKNW sozial stabilisierend wirkt und stadträumliche Ausstrahlung entfaltet.

Die Schwerpunktsetzung der NRW-Landesregierung zur Quartiersentwicklung zeigt sich beispiels-weise auch in der Entwicklung eines "Lern- und Lesebuchs zur Quartiersentwicklung", in welchem unterschiedlichste "Quartiersprojekte" mit Konzepten und Leitfäden aufgeführt sind. Einen weite-ren Baustein soll eine "Quartiersakademie" bilden, deren Gründung von NRW-Bauminister Michael Groschek erstmalig anlässlich des "Architektenkongress 2014" der AKNW öffentlich verkündet wurde. Nach Auffassung des Ministers soll es sich dabei um eine virtuelle Einrichtung, ein Netzwerk der zen-tralen Akteure der Quartiersentwicklung handeln. Grundlage dafür sollen regelmäßige Informations- und Dialogveranstaltungen sowie Workshops bilden, bei denen beispielsweise Best-Practice-Beispiele zur Quartiersentwicklung präsentiert werden.

Gemeinsam mit weiteren Akteuren ist auch die Architektenkammer NRW zur Mitwirkung an der Ausgestaltung der geplanten Quartiersakademie aufgerufen worden, da es sich bei dem Thema "Quar-tiersentwicklung" um einen originären Aufgabenbereich von Architekten und Stadtplanern handelt.

Der Vorstand der AKNW hat sich für ein solches Mitwirken ausgesprochen und die Einrichtung einer ausschussübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung des AKNW-Präsidiums beschlossen, die ihre Arbeit Ende 2014 aufgenommen hat. Im Verlauf ihrer Arbeit hat die Arbeitsgruppe gegenüber dem federführenden Bauministerium angeregt, den geplanten Themenkatalog um weitere Aspekte und Schwerpunkte (bspw. Nahversorgung, soziale Stabilität, Demografiefestigkeit, Einzelhandel, Konflikt-management, Energie etc.) zu erweitern. Parallel zur Beteiligung an dem Projekt hat auch die Akademie der Architektenkammer NRW ihr bereits vorhandenes Fortbildungsangebot zum Thema "Quartiersent-wicklung" weiter intensiviert und ausgeweitet, und ein ergänzendes Curriculum erstellt. Dieses findet Niederschlag im Akademieangebot Oktober 2015 bis März 2016.

1.20 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen

Ein Hindernis für die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich war in der Vergangenheit die sogenannte Sieben-Jahres-Frist. Demnach war die Nutzungsänderung eines Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, das ehemals einem landwirtschaftlichen Betrieb diente, nur möglich, wenn zwischen der Aufgabe der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung und der geplanten Nutzungsänderung ein Zeitraum von weniger als sieben Jahren liegt.

Um die Umnutzung nicht mehr genutzter landwirtschaftlicher Gebäude zu erleichtern, hat der Land-tag Nordrhein-Westfalen mehrmals, zuletzt im Februar 2015, die Sieben-Jahres-Frist ausgesetzt. Die Architektenkammer NRW hatte den Gesetzentwurf unterstützt. Die Wahrung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums und seiner Siedlungsformen ist eine wichtige städtebauliche Aufgabe, die sich unmittelbar aus dem demografischen Wandel ergibt. Oftmals zieht sich die Aufgabe eines landwirt-schaftlichen Haupterwerbsbetriebs über Jahrzehnte hin. Die Sieben-Jahres-Frist hat in der Vergangen-heit nicht selten dazu geführt, dass nach der endgültigen Aufgabe der Hofstätte eine sinnvolle Umnut-zung aufgrund dieses langjährigen Prozesses nicht mehr möglich war.

Seit der Aufhebung der Sieben-Jahres-Frist sind Umnutzungen ehemals landwirtschaftlich genutz-ter Gebäude für Wohn- und Gewerbezwecke einfacher durchzusetzen. In zahlreichen Fällen konnte der Verfall vermieden werden. Landwirtschaftliche Hofstätten prägen vielerorts den ländlichen Raum. Dies gilt sowohl für Gebäude in Alleinlage als auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich mit Kleinsied-lungscharakter, der in verschiedenen Teilen Nordrhein-Westfalens häufig gegeben ist. Hofstätten im

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Außenbereich sind auch nach Aufgabe der Nutzung häufig kulturlandschaftsprägend. Ihr Erhalt ist eine baukulturelle Verpflichtung.

1.21 Landeswettbewerbe und Auszeichnungsverfahren

Regelmäßig beteiligt sich die AKNW an den umsetzungsorientierten Landeswettbewerben des Ministe-riums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Bei den Landeswettbewerben handelt es sich um geregelte Wettbewerbsverfahren des Ministeriums in Kooperation mit der AKNW, der jeweiligen Stadt und einem potentiellen Investor. Nachdem die Ergebnisse der Landeswettbewerbe zu nachhal-tigen Nachbarschaften am Standort Neuss-Weckhoven und zu einer nachhaltigen Quartiersentwick-lung in Arnsberg umgesetzt werden, wurde zuletzt für den Standort Aachen der Planungswettbewerb zum Wohnen in einem Hochschulquartier entschieden und mit einer Preisverleihung am 20. Februar 2015 abgeschlossen. Es wurde ein Konzept für ein neues Quartier in einem heterogenen Umfeld na-he des Güterbahnhofs Aachen-West gefunden. Trotz verschiedener städtebaulicher Restriktionen soll qualitätvolles Wohnen entstehen und damit Impulse für die Entwicklung des Campus West RWTH Aa-chen gegeben werden.

In diesem Jahr beteiligt sich die AKNW an der Durchführung eines Landeswettbewerbs in Köln-Chorweiler. Auf einem ca. 1,5 ha großen Gebiet an der Swinestraße in Randlage der bestehenden Be-bauung aus den siebziger Jahren soll ein Quartier mit 130 Wohneinheiten entwickelt werden, das durch die GAG Immobilien AG Köln als Investor realisiert werden wird. Neben den Landeswettbewerben lobt das nordrhein-westfälische Bauministerium bereits seit 1980 traditionell alle fünf Jahre in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen" aus. Der in diesem Jahr neu aufgelegte Architekturpreis hat sich seit langem in Fachkreisen und bei Bauherren etabliert. Über 200 hochwertige Bewerbungen gingen bei der AKNW ein, die das

Aktuelle Preisverfahren der AKNW (v. l. oben, im Uhrzeigersinn): Verleihung Kitapreis NRW im November 2014 mit NRW-Familienministerin Ute Schäfer und Jury-Vorsitzendem Thomas Zimmermann (r.); Gruppe aller Preisträger im K21 in Düsseldorf; Preisverleihung zum Landeswettbewerb in Aachen mit Minister Michael Groschek am 20.02.15; Jurysitzung zur "Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015" am 10. Juni 2015 im Haus der Architekten - Fotos: Thilo Saltmann / Christof Rose

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1. Berufspolitik

Verfahren betreute. Die unabhängige Jury konnte aus den Beiträgen 33 vorbildliche Projekte auswäh-len, die im November in einer öffentlichen Preisverleihung ausgezeichnet werden.

Erstmals vergab Ende des vergangenen Jahres das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Preis zur Aus-zeichnung gelungener Bauten von Kindertageseinrichtungen. Mit der Auszeichnung wurde die Bedeu-tung der Architekturqualität von Kitabauten herausgestellt und ihr positiver Einfluss auf die Lern- und Lebenswelt von Kindern im Alter bis zu sechs Jahren betont. Es wurden 20 Neubauobjekte und Maß-nahmen an bestehenden Bauten von Kindertageseinrichtungen prämiert, die den Bewertungskriterien der Auslobung in besonderer Weise entsprachen.

1.22 Kultur und Schule: Architektur und Stadtplanung als außerunterrichtliches Bildungsangebot

Nachdem die Auswertung der fünften Projektphase von "Kultur und Schule - Architektur und Stadt-planung als außerunterrichtliches Bildungsangebot" erneut sehr positiv ausgefallen war, sicherte die zuständige Referatsleiterin im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Eva Krings, das Folgeprojekt zum Schuljahresbeginn im September 2014 zu. Dann sollten erneut zwanzig Architektinnen und Architekten ihre Tätigkeit als Architekturvermittler an Schulen aufnehmen. Bedingt durch die Haushaltssperre im Land Nordrhein-Westfalen wurde der Projektbeginn jedoch ins zweite Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 vertagt.

Entsprechend unterrichteten ab Februar 2015 in der AKNW-Schulberaterliste geführte Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen die Fächer Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung an Schulen der eigenen Wahl. Die Vorgaben des Kooperationspartners wurden insofern berücksichtigt, als dass vielfältige Schulformen bei ausgewogener regionaler Verteilung teilnahmen.

Kammer vor Ort am 28. Mai in Nettersheim: Rund 100 Kammermitglieder aus der Eifel sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Veranstaltung teil und beteiligten sich an der von Stefan Krapp moderierten Diskussion – Foto: C. Rose

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Die Themenzusammensetzung war gewohnt vielfältig: An der Gemeinschafts-Hauptschule-Martini in Wesel entwickelte die Architektur AG unter Anleitung der Architektin Ann-Kristin Olfen z. B. einen Architektur-Stadtführer für Wesel. In Detmold erarbeiteten die Schülerinnen und Schüler des Felix-Fechenbach-Berufskollegs unter dem Motto "Baumhäuser – Pädagogische Räume in der Natur" Mo-delle, während sich Landschaftsarchitektin Jenny Humrich mit ihrer Gruppe an der Städtischen Ge-samtschule Hamminkeln mit dem hauseigenen Schulgarten beschäftigte und sich damit einer sehr konkreten Aufgabe widmete.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen betonte bereits während der Vorjahresprojekte immer wieder das weite Aufgaben-Spektrum und die facettenreichen Ergebnisse. Für den aktuellen Durch-gang von "Kultur und Schule - Architektur und Stadtplanung als außerunterrichtliches Bildungsangebot" konnte sie das Ministerium gewinnen, die bunte Projektpalette in einer Ausstellung aussagekräftig zu präsentieren. Sie wird ab September 2015 im Haus der Architekten zu sehen sein. Das Land NRW un-terstützt diese Maßnahme mit 10.000 Euro.

Mit einem erneut auf zwanzig Projektstellen ausgerichteten Umfang geht das "Modellprojekt Archi-tektur und Stadtplanung als außerunterrichtliches Bildungsangebot" ab August 2015 in seine nächste Runde.

1.23 Kammer vor Ort

Nordrhein-Westfalen gilt als urban geprägt. Und dennoch: Nordrhein-Westfalen hat auch stark ländlich strukturierte Räume, die mit dem Veranstaltungsformat "Kammer vor Ort" in den Fokus rücken. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen führte 2015 drei "Kammer vor Ort"-Veranstaltungen durch, mit denen sie gezielt in den weniger dicht besiedelten Regionen unseres Landes danach fragte, wie die Entwicklung der Kommunen dort in den nächsten Jahren verlaufen wird – am Niederrhein, in der Eifel, in Ostwestfalen.

"Kammer vor Ort" soll dabei helfen, den Fokus neu zu justieren. Einerseits darauf, dass bei aller Ur-banität unser Land auch Regionen hat, die ganz andere Bedürfnisse aufweisen, als die großstädtische Wahrnehmung es bisweilen vermuten lässt. Und zum anderen auf den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, Fachleuten und Laien.

1.24 Von der Hochschule in den Beruf

Die AKNW hat bereits in der Vergangenheit den Kontakt zu den Studierenden und den Austausch mit den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gesucht. Dieses Angebot für Hochschulen wird nach Vor-standsbeschluss vom 7. Oktober 2014 inzwischen unter dem Titel "Von der Hochschule in den Beruf" gebündelt und kann den Ausbildungsstätten in zwei Varianten angeboten werden: Zum einen können Vor-Ort-Termine an der jeweiligen Fakultät durchgeführt werden, in denen sich die AKNW, die Akade-mie und das Versorgungswerk den Studentinnen und Studenten vorstellen.

Die etwa 1,5 stündige Veranstaltung soll aber nicht nur im Frontalvortrag informieren, sondern auch Raum für den gegenseitigen Austausch geben und das authentische Kennenlernen ermöglichen. Das Programm soll möglichst durch einen externen Fachvortrag mit regionalen/kommunalen Bezug zum Standort komplettiert werden, der idealerweise von einem Absolventen der jeweiligen Hochschule gehalten wird. Das Format kann damit Aktualität und Perspektiven vermitteln.

Alternativ kann eine Studentengruppe das Haus der Architekten besuchen. Hier haben die Stu-dierenden die Möglichkeit, die Räumlichkeiten der AKNW kennenzulernen und eine erste erlebbare

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1. Berufspolitik

Anbindung an die AKNW und die Akademie zu erfahren. Das Programm entspricht dem des Hochschul-termins, könnte aber ggf. variiert werden, indem statt des externen Vortrags z. B. eine fachkundige Architekturführung durch den Düsseldorfer Medienhafen organisiert wird.

Zielgruppe beider Veranstaltungsarten, von der die Geschäftsstelle mindestens zwei pro Jahr durch-führen soll, sind Bachelor- und Masterstudierende der hohen Semester. Entsprechende Termine wür-den mit dem jeweiligen Dekanat abgestimmt.

Als Incentive überreicht die Kammer den Studierenden ihren neuen Aktenordner "Start". In ihm können alle zur Eintragung nötigen Unterlagen gesammelt werden und in der ebenfalls einliegenden Sammelmappe an die Eintragungsabteilung der AKNW geleitet werden. Daneben enthält er relevan-tes Informationsmaterial über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit ihren Partnern Stiftung Deutscher Architekten, Akademie und Versorgungswerk.

1.25 Kooperation "100 Jahre PSE"

Am 23. August 2015 wäre Paul Schneider von Esleben (PSE) 100 Jahre alt geworden. Der Düsseldorfer Architekt und Künstler hat mit seinen Projekten die Nachkriegsarchitektur der Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre nachhaltig geprägt. Gerade in Nordrhein-Westfalen hat er eine Reihe von Bauwerken hinterlassen, die die architekturgeschichtlichen Entwicklungen der ersten zwei Jahrzehnte nach dem Krieg spiegeln. Gebäude waren für ihn Gesamtkunstwerke, die er bis ins Detail – sei es Kunst am Bau oder das Mobiliar – durchgestaltet hat.

Die Architektenkammer NRW hat aus Anlass des 100. Geburtstags von PSE gemeinsam mit dem NRW-Wirtschaftsministerium (das seinen Sitz im Mannesmann-Hochhaus am Düsseldorf Rheinufer hat, einem Bauwerk von PSE) und dem Museum für Architektur und Ingenieurkunst Nordrhein-West-falen (M:AI) eine Themenreihe entwickelt, um Paul Schneider von Esleben zu würdigen und um den Umgang mit der Architektur der Nachkriegszeit insgesamt in den öffentlichen Blick zu rücken.

85 Studentinnen und Studenten der RWTH Aachen besuchten im Januar 2015 das Haus der Architekten, um sich über die Struk-turen, Aufgaben und Ziele der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu informieren - Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

Das M:AI nahm das Jubiläumsjahr zum Anlass, sich in einer Ausstellung dem Arbeiten und Leben des Architekten zu widmen. Die Ausstellung wurde an zwei Orten gezeigt: im Haus der Architekten (Archi-tektenkammer NRW) und in dem von Schneider von Esleben entworfenen Mannesmann-Hochhaus in Düsseldorf. Das Hochhaus wurde zum größten Exponat der Ausstellung – hier wird die Geschichte des Bauwerks am Original vermittelt, denn es zeigt im Detail wie Schneider von Esleben entworfen und ge-staltet hat. Seiner Person als Künstler, Architekt, Unternehmer und Persönlichkeit in der Düsseldorfer Gesellschaft widmete sich der Ausstellungsteil in der Architektenkammer. Reizvoll für alle Besucher: Mit der Rochus-Kirche, der Haniel-Garage, der Rolandschule und dem ehemaligen Commerzbank-Ge-bäude befinden sich weitere seiner Projekte auf Düsseldorfer Stadtgebiet.

Im Spätsommer 2015 beschäftigten sich einige weitere Aktionen von unterschiedlichen Partnern in Düsseldorf mit Schneider von Esleben, sodass zusammen mit den Ausstellungen vielfältige Begeg-nungen mit dem Werk des Architekten möglich waren. Die Architektenkammer NRW veranstaltete am 27. August im Mannesmann-Hochhaus eine Sonderausgabe ihres "Architekturquartetts NRW" zu drei Werken von Paul Schneider von Esleben. Am 8. September 2015 gab es darüber hinaus im Rahmen der Ausstellung im Haus der Architekten einen (im Auftrag der AKNW erarbeiteten) Multimedia-Vortrag von Reinhard Hübsch (SWR, Kulturjournalist). Die AKNW begleitete die PSE-Wochen auch medial: Mit einem "Blickpunkt" in der August-Ausgabe des Deutschen Architektenblattes NRW und entsprechen-den Darstellungen auf der Homepage und auf Facebook. Zudem wurde PSE und sein architektonisches Werk auf www.baukunst-nrw.de in der neuen Rubrik "im Fokus" schwerpunktmäßig dargestellt.

Bauten von Paul Schneider von Esleben in Düsseldorf, über welche das "Architekturquartett NRW" in einer Sonderausgabe im Mannesmann-Hochhaus (u. r.) diskutierte: Rolandschule (oben) und Haniel-Garage (u. l.) - Fotos: MAI NRW

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1. Berufspolitik

1.26 Gestaltungsbeiräte

Nur selten entstehen Projekte aus konkurrierenden Verfahren wie dem seit mehr als hundert Jahren bewährten Architektenwettbewerb. Dennoch prägen viele Vorhaben aufgrund ihrer Größe oder Bedeu-tung das Stadtbild und stellen Kommunen vor die Herausforderung, auch in Fragen der Alltagsarchitek-tur zu einer anspruchsvollen Architekturqualität zu kommen. In solchen Fällen kann das Instrument des Planungsbeirats - vielfach auch Gestaltungs- oder Architektenbeirat genannt – helfen, die Politik und Verwaltung und damit auch Planer und Investoren in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht kompetent zu beraten. Somit können Gestaltungsbeiräte zu einer Bewusstseinsbildung für anspruchs-volle Architektur und somit für eine werthaltige Umwelt beitragen.

Regelmäßig lädt die AKNW die Vorsitzenden der Beiräte und Vertreter der Städte zu einem Er-fahrungsaustausch im Haus der Architekten ein. Seit dem ersten Treffen vor elf Jahren hat die Zahl der NRW-Städte mit solchen Gremien ständig zugenommen und stieg vom 17 auf 44 Planungs- und Projektbeiräte.

Im letzten Treffen berichtete Prof. Sebastian Zoeppritz aus seinen Erfahrungen als Mitglied eines "mobilen" Gestaltungsbeirats in Baden-Württemberg. Um solche Kommunen, die sich bislang noch nicht zur Etablierung eines Gestaltungsbeirates entscheiden konnten, "auf den Geschmack zu bringen", hatte sich die baden-württembergische Kammer 2011 entschieden, als neue, zusätzliche Kammer-dienstleistung den Kommunen das Instrument eines "mobilen" Gestaltungsbeirats anzubieten.

Auch in NRW könnte die überregionale Wirkungsmöglichkeit in ländlichen Regionen auf Kreisebene genutzt werden. Gerade diese kleinen ländlichen Kommunen haben einen großen Beratungsbedarf. Derzeit prüft die AKNW, wie Landkreise in NRW gewonnen werden können, für ihr Kreisgebiet oder einen regionalen Verbund Planungsbeiräte einzurichten.

1.27 Stimmungsbarometer

Im Herbst 2014 hat die AKNW das sogenannte "Stimmungsbarometer", eine Mehrthemenbefragung zur Einschätzung der wirtschaftlichen Situation der Architekturbüros in NRW, durchgeführt. Die Auswer-tung der Ergebnisse erfolgte durch das Institut Hommerich Forschung unter Mitwirkung des AKNW-

Erfahrungsaustausch im Haus der Architekten: Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Planungsbeiräte und Vertreter der Kommunen trafen sich im Oktober 2014 auf Einladung der AKNW in Düsseldorf – Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

Ausschusses "Belange der Tätigkeitsarten". Die Ergebnisse wurden in der Mai-Ausgabe des DAB so-wie auf der Homepage der AKNW veröffentlicht. Zur Evaluierung des Stimmungsbarometers und der gewonnenen Ergebnisse wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, welcher sich aus den Vorsitzenden der Ausschüsse "Stadtplanung", "Innenarchitekten", "Landschaftsarchitekten" sowie "Belange der Tätig-keitsarten" zusammensetzt. Als ein zentrales Ergebnis des Stimmungsbarometers ist festzuhalten:

56 Prozent der befragten freiberuflich tätigen Mitglieder der AKNW beschreiben die wirtschaftliche Situation ihres Büros als sehr gut oder gut, 13 % als schlecht bis sehr schlecht (Vorjahr 53 %/17 %). Dabei stehen große Büros wirtschaftlich besser da als mittelgroße und kleine Büros.

Künftig soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, relevante Fragen im Wege einer Kurzbe-fragung näher zu untersuchen. Dazu wurde bereits in Zusammenarbeit der Entwurf einer Kurzbefragung zum Thema "Zeithonorare" gefertigt, welcher vom Vorstand in seiner Juni-Sitzung beschlossen wurde.

1.28 Strukturuntersuchung unter freischaffenden Kammer-mitgliedern 2014

Im Berichtszeitraum wurden die Ergebnisse der Strukturuntersuchung unter freischaffenden Kam-mermitgliedern durch das Institut Hommerich Forschung unter Mitwirkung des AKNW-Ausschusses "Belange der Tätigkeitsarten" ausgewertet. Durch die bundesweite Rücklaufquote von 15 Prozent (die Beteiligung in Nordrhein-Westfalen lag bei 15,8 %) konnten statistisch relevante Ergebnisse gewonnen werden, die bereits in der Ausgabe des DAB 12/2014 veröffentlicht wurden.

Der Ausschuss "Belange der Tätigkeitsarten" erarbeitete aus den statistischen Ergebnissen be-rufspolitische Schlussfolgerungen, mit denen sich in der Folge Vorstand und Ausschüsse der AKNW beschäftigten.

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1. Berufspolitik

Die wesentlichen berufspolitischen Schlussfolgerungen lauten:• Wahrung der Vielfalt der Bürostrukturen,

• Schärfung des Ausbildungsprofils angehender Architektinnen und Architekten,

• auskömmliche Gestaltung von Stundensätzen sowie

• Sensibilisierung (potentieller) Bauherren für den Mehrwert des Planens und Bauens mit Archi-tektinnen und Architekten, Stadtplanern, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten.

1.29 Gehaltsbefragung 2015

Im Frühjahr 2015 wurde mit der Struktur- und Gehaltsbefragung unter angestellten und beamteten Kammermitgliedern begonnen. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit aller Länderkammern abge-stimmt, sodass ein direkter, bundesweiter Vergleich möglich ist. Aufgrund der positiven Erfahrungen in den vergangenen Jahren findet auch die diesjährige Strukturuntersuchung online statt.

Da die Befragung im Sommer 2015 noch läuft, kann über die Rücklaufquote und die Ergebnis-se der Untersuchung in diesem Geschäftsbericht noch nichts mitgeteilt werden. Die Auswertung der Ergebnisse wird durch das Institut Hommerich Forschung unter Mitwirkung des AKNW-Ausschusses "Belange der Tätigkeitsarten" erfolgen. Mit einer bundesweiten Veröffentlichung der Ergebnisse im DAB ist im Herbst 2015 zu rechnen.

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Geschäftsbericht 2014/15

2. Ausschuss- und Facharbeit

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2. Ausschuss- und Facharbeit

2.1 Ausschuss Aus- und Fortbildung

Der Ausschuss für Aus- und Fortbildung der Architektenkammer NRW hat sich im Verlauf des letzten Jahres erneut mit einer Vielzahl diverser Fachthemen aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie von Stadtplanerinnen und Stadtplanern befasst. Nachfolgend soll über einige Schwerpunktthemen informiert werden.

Der Weg vom Studienabsolventen zum Mitglied der AKNWDer Ausschuss hat sich im letzten Jahr regelmäßig und intensiv mit dem Weg des Hochschulabsolven-ten zum Mitglied der Architektenkammer NRW befasst. Den Hintergrund dafür bildet u. a. eine rück-läufige Entwicklung der Seminarteilnahmen im Bereich der Absolventenweiterbildung in der Akademie der Architektenkammer NRW. Da die Entwicklung der Teilnehmerzahlen der Absolventen u. a. Auswir-kungen auf zukünftige Mitgliederzahlen und damit auf die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung der AKNW hat, wurden die Geschäftsstellen der AKNW und der Akademie durch den Ausschuss da-mit beauftragt, Ursachen für die rückläufige Teilnehmerentwicklung künftig verstärkt zu erforschen. Grundlage dafür soll eine umfassende Datenbasis sowie eine IT-gestützte und mehrjährige Analyse der gewonnenen Daten sein, durch die dann idealerweis langfristige Prognosen im Hinblick auf Absolven-tenzahlen (Akademie) und Mitgliederzahlen (AKNW) ableitbar sind.

Zur Umsetzung des Auftrages werden in einem ersten Schritt von Seiten der Akademie Daten von Erstteilnehmern optimiert ausgewertet, um so insbesondere den zeitlichen Ablauf vom Ende des Stu-diums eines Absolventen, dem Besuch des ersten Weiterbildungsseminars bei der Akademie und der Eintragung in die AKNW nachvollziehbar zu machen. Ergänzt werden soll diese Auswertung künftig um das Instrument der "Kurzumfrage", in welcher Neumitglieder der AKNW zum Beispiel nach ihrer Motiva-tion für eine Mitgliedschaft befragt werden sollen.

Parallel dazu erarbeitet die Geschäftsstelle der AKNW derzeit eine zusätzliche Statistik, in welcher, basierend auf statistischen Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen, u. a. langfristig die Zahl der Studierenden in NRW, die Anzahl der Hochschulabsolventen der nordrhein-westfälischen Architek-tur- und Stadtplaner-Fakultäten und die Anzahl der "kammerfähigen" Absolventen zusammenfassend dargestellt werden. Ein erstes Zwischenergebnis konnte die Geschäftsstelle der AKNW im Juni 2015 präsentieren. Dabei zeigt sich, dass die Zahl der Studierenden im Bereich der Fachrichtungen Archi-tektur- und Stadtplanung seit dem Wintersemester 2010/2011 kontinuierlich zugenommen hat und mittlerweile bei rund 11.800 Studierenden liegt. Auch nimmt die Anzahl der Absolventen an nordrhein-westfälischen Architektur- und Stadtplaner-Fakultäten mittlerweile wieder zu und lag im Jahr 2013 lan-desweit bei rund 1.900 Absolventen.

Der Ausschuss für Aus- und Fortbildung hat beschlossen, die angeführte Statistik für die nächsten Jahre fortzuführen, diese auszuwerten und dem Vorstand der Architektenkammer NRW regelmäßig zur weiteren berufspolitischen Verwendung zur Verfügung zu stellen.

Spezialisierung des GeneralistenEbenso wie die anderen Ausschüsse innerhalb der Architektenkammer NRW hat sich auch der Aus-schuss für Aus- und Fortbildung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Bedingungen künftig Spe-zialisierungen innerhalb des Berufsstandes möglich sein sollen und sich damit ebenfalls in die aktuelle Diskussion um die sogenannte Spezialisierung des Generalisten eingebracht. Im Verlauf der Befassung wurde auch deutlich, dass die derzeitige Diskussion um die Spezialisierung des Generalisten nicht nur in Nordrhein-Westfalen eröffnet ist, sondern sowohl auf Ebene der Bundesarchitektenkammer als auch anderen Länderkammern bereits intensiv geführt wird.

Den Hintergrund der Diskussion bildet die Tatsache, dass sich der Berufsstand immer häufiger, beispielsweise durch den Verbraucher, gesetzliche Vorgaben und fördertechnische Anforderungen,

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aber auch eigene Mitglieder, zunehmend unter Druck gesetzt sieht. Immer häufiger wird nach dem allumfassend qualifizierten Architekten verlangt, der zusätzlich in Spezialgebieten besonderes Wissen und Qualifikationen nachweisen kann.

Der Vorstand der Architektenkammer NRW hat sich dieses Themas bereits im letzten Jahr ange-nommen und sich u. a. in einer Klausurtagung Anfang 2015 mit möglichen Auswirkungen der genann-ten Debatte für den Berufsstand auseinandergesetzt. Dabei hat der Vorstand beschlossen, die weitere Entwicklung in diesem Themenbereich aktiv im Sinne der Architektenschaft mitzugestalten. Ziel soll es dabei sein, mögliche Spezialisierungen so auszugestalten, dass sie den Kriterien Kompetenz, Ver-lässlichkeit und Glaubwürdigkeit entsprechen und damit zentral dem Verbraucherschutz dienen. Zur Umsetzung dieser Position wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in welcher Heinrich Pfeffer, in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Aus- und Fortbildung, mitarbeitet.

Im Ausschuss wurde das Thema mehrfach intensiv und kontrovers diskutiert. Im Grundsatz wird die vom AKNW-Vorstand erarbeitete Position allerdings unterstützt, auch weil man überzeugt ist, dass sich der Berufsstand mit dem externen und dem internen Handlungsdruck auseinanderzusetzen habe.

ACE-CPD-RegisterDer Ausschuss für Aus- und Fortbildung hat sich ebenfalls mit dem geplanten Beitritt der Bundesar-chitektenkammer zum sogenannten CPD-Register des Architects‘ Council of Europe (ACE) befasst, welcher u. a. zu einer gegenseitigen automatischen Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaß-nahmen innerhalb der im ACE organisierten Institutionen führen wird. Aus Sicht des Ausschusses ist eine solche Anerkennung problematisch, widerspricht diese doch der Praxis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, deren zugrundeliegende Fort- und Weiterbildungsordnung eine vorherige Einzel-fallprüfung und Anerkennung des entsprechenden Angebots vorsieht. Befürchtet wurde so ein Quali-täts- und Kontrollverlust im Bereich der Fortbildung für die Länderkammern.

Der erarbeitete Kompromiss (siehe dazu den entsprechenden Bericht im Kapitel "Berufspolitik"), der künftig innerhalb des ACE-CPD-Registers einen Hinweis auf die besonderen landesrechtlichen Re-

Der Ausschuss "Aus- und Fortbildung" setzt sich unter der Leitung von Heinrich Pfeffer (l.) mit einer Vielzahl von Fachthemen aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung auseinander; betreut wird der Ausschuss von Seiten der Geschäftsstelle von Damir Stipic (3. v. l.) sowie von Klaus-Dieter Grothe (Geschäftsführer, r.) und Anita Graeger von der Akademie (2. v. r.) – Foto: C. Rose

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2. Ausschuss- und Facharbeit

gelungen in Deutschland vorsieht und damit den Bedenken der Architektenkammer NRW Rechnung trägt, wurde von Seiten des Ausschusses für Aus- und Fortbildung dann allerdings zustimmend zur Kenntnis genommen.

Studiengang "Baukunst" an der Kunstakademie DüsseldorfZu den wiederkehrenden Themen der Ausschussarbeit gehört die regelmäßige Befassung mit der sich stetig verändernden Landschaft von Studiengängen an nordrhein-westfälischen Architektur- und Stadt-planer-Fakultäten.

So hat sich der Ausschuss mit einem Vorhaben der Kunstakademie Düsseldorf befasst, die den dortigen Studiengang "Baukunst" zu einem regulären viersemestrigen Masterstudiengang der Fachrich-tung Architektur umbauen möchte. Dieser soll dann in Kombination mit einem entsprechenden Bache-lorstudiengang künftig die Voraussetzungen für eine Kammerfähigkeit erfüllen. Der Ausschussvorsit-zende hat in einem Gespräch mit Vertretern der Kunstakademie angeregt, die geplante Neuausrichtung des Studiengangs idealerweise durch eine Akkreditierungsagentur zertifizieren zu lassen.

Dem Ausschuss "Aus- und Fortbildung" gehören an:• Pfeffer, Heinrich, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Vorsitzender

• Fronemann, Kai, Dipl.-Ing., Architekt VFA / Stadtplaner, stv. Vorsitzender

• Wintgen, Georg, Dipl.-Ing., Architekt BDB, stv. Vorsitzender

• Fischer, Horst, Prof. Dipl.-Ing., Architekt BDA

• Jockenhövel-Ptak, Kerstin, Dipl.-Ing., Architektin BDB

• Joeressen, Elmar, Dipl.-Ing., Architekt BDA

• Mosebach, Dirk, Dipl.-Ing. (FH), Architekt BDB

• Quebe, Manfred, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Schlüter, Dirk, Dipl.-Ing., Architekt VAA

• Schwarzkopf, Birgit, Dipl.-Ing., Innenarchitektin BDIA

• Stottrop, Regina, Dipl.-Ing., Stadtplanerin

• Weber, Monika, Dipl.-Ing., Architektin ai nw

2.2 Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten

Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung Die Befreiungsthematik war eines der Top-Themen in der Ausschussarbeit. Den Mitgliedern des Aus-schusses ging und geht es darum, alles juristisch und politisch Mögliche zu tun, damit möglichst viele "nicht klassisch" angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Versorgungswerken verbleiben können. Der Ausschuss befasste sich im Übrigen mit dem Vorschlag zur Präzisierung und Koordinierung des Berufsbildes durch das Musterarchitektengesetz. Zu dieser Thematik kam auch der Arbeitskreis "Be-rufsbild der Architekten und Stadtplaner" erneut zusammen, welcher sich aus Mitgliedern der Aus-schüsse "Belange der Tätigkeitsarten" und "Berufsrecht und Berufsausübung" zusammensetzt. In der Arbeitskreissitzung, die im Mai 2015 stattfand, wurden folgende Themen diskutiert:

• Entwurf des Musterarchitektengesetzes und Konsequenzen für das Berufsbild des BauKaG NRW.

• Aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Befreiungsthematik.

• Entwicklungen in den freien Berufen – insbesondere in der Anwaltschaft ("Syndikusgesetz").

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Kammermitgliedschaft bei angestellten Architekten Eng verbunden mit der o. g. Thematik war die Beschäftigung des Ausschusses mit der Kammermit-gliedschaft bei angestellten Architekten. Hier geht es darum, auch und gerade bei den freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen dafür zu werben, dass sie "ihre" Angestellten in die Kammer "lassen". Daran anknüpfend, und angeregt durch Werbekampagnen verschiedener Architektenkammern, die sich an Angestellte oder Beamte wenden, setzte sich der Ausschuss mit der Frage auseinander, ob und gege-benenfalls in welcher Form auch in NRW aktiv um angestellte Planer als Mitglieder geworben werden soll.

Generalist mit Spezialisten-Wissen Auf der Grundlage eines Vorstandsbeschlusses befasste sich der Ausschuss vertieft auch mit dem The-ma "Generalist / Spezialist". Auf der Grundlage eines im Rahmen einer Klausurtagung des Vorstandes entstandenen Arbeitspapiers diskutierte der Ausschuss insbesondere folgende Punkte:

• Das Planen und Bauen ist eine ganzheitliche Aufgabe. Architektur und Stadtplanung sind deshalb generalistische Aufgaben. Das ist Grundlage der Ausbildung der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.

• Auf der Grundlage dieses Generalwissens kann die Architektin bzw. der Architekt Tätigkeits-schwerpunkte bilden.

• Die Identifizierung und Beschreibung der Differenzierungsmöglichkeiten und ihre Organisation sind Teil der berufsständischen Selbstverwaltung und damit Aufgabe der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

StrukturuntersuchungDer Ausschuss befasste sich intensiv mit dem Ergebnis der Strukturuntersuchung unter freischaffen-den Kammermitgliedern und arbeitete Schlussfolgerungen für die berufspolitische Arbeit der Kammer

Der Ausschuss "Belange der Tätigkeiten" mit dem Vorsitzenden Claus Klein (r.); AKNW-Rechtsreferentin Katrin Dietrich (2. v. r.) betreut den Auschuss – Foto: Christina Wolff

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2. Ausschuss- und Facharbeit

heraus. Der Ausschuss sah nach den Umfrageergebnissen insbesondere bei folgenden Themen berufs-politischen Handlungsbedarf:

• Schärfung des Ausbildungsprofils angehender Architektinnen und Architekten,

• auskömmliche Gestaltung von Stundensätzen,

• Sensibilisierung (potenzieller) Bauherren für den Mehrwert des Planens und Bauens mit Archi-tektinnen und Architekten, Stadtplanern, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten sowie

• Wahrung der Vielfalt der Bürostrukturen.

Zur Wahrung der Bürostrukturen identifizierte der Ausschuss folgende Handlungsfelder: • Bildung von Netzwerken: Gerade kleinere Büroeinheiten sind darauf angewiesen, sich mit

anderen Büros zu vernetzen, um Kapazitäten für umfangreichere Aufträge zu schaffen.

• VOF-Verfahren: Die im Rahmen von VOF-Verfahren üblicherweise geforderten Referenzen machen es kleineren Büros schwer, entsprechende Aufträge zu erhalten.

• Software: Kleinen Büroeinheiten fehlt oftmals das Kapital für die Beschaffung aktueller Soft-ware.

In seiner Sitzung im März 2015 behandelte der Ausschuss darüber hinaus den Fragebogen zur diesjährigen Struktur- und Gehaltsbefragung unter angestellten und beamteten Kammermitgliedern.

StimmungsbarometerAuch die Ergebnisse des in 2014 durchgeführten Stimmungsbarometers beschäftigten den Ausschuss. Eine abschließende Bewertung der Befragung wurde im Anschluss im Rahmen der Sitzung des Ar-beitskreises "Evaluierung des Stimmungsbarometers" im April 2015 vorgenommen, welcher sich aus den Vorsitzenden der Ausschüsse "Stadtplanung", "Innenarchitekten", "Landschaftsarchitekten" sowie "Belange der Tätigkeitsarten" zusammensetzt. Der Arbeitskreis diskutierte u. a. die aus der Umfra-ge gewonnenen Daten zum Thema "Stundensätze" und beschloss, dieses für die Kammermitglieder besonders relevante Thema künftig tiefergehend zu besprechen. Der aus dem Stimmungsbarometer gewonnene Gewinn wurde kritisch hinterfragt. Der Arbeitskreis kam zu der Auffassung, dass künftig eher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden sollte, relevante Fragen im Wege einer Kurzbefra-gung näher zu untersuchen. Dazu wurde bereits in Zusammenarbeit der Entwurf einer Kurzbefragung zum Thema "Zeithonorare" gefertigt, welcher dem Vorstand in seiner Juni-Sitzung im Rahmen eines Beschlussvorschlags vorgelegt wurde.

Nachhaltiges BauenNachhaltiges, energieeffizientes Bauen stand ebenfalls im Fokus der Ausschussarbeit. Der Ausschuss tauschte sich, gemeinsam mit dem Ausschuss "Planen und Bauen", mit einem Experten auf diesem Gebiet, Gerhard Hoffmann von der ifes GmbH, zu diesem Thema aus. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass das äußerst relevante Thema des nachhaltigen Bauens auch und gerade durch die Architektenkammer NRW, dort insbesondere im Ausschuss "Planen und Bauen", weiter nach vorne gebracht werden müsse.

Arbeitskreis Nahmobilität Im Berichtszeitraum stellte der Ausschuss das Thesenpapier "Nahmobilität" fertig. Der Ausschussvor-sitzende Claus Klein speiste dieses Thesenpapier in die Arbeitsgruppe "NRW lebt." (www.nrw-lebt.de) ein, deren Frühjahrstagung 2015 im besonderem Licht barrierefreier Nahmobilität stand. Das Papier enthält u. a. folgende Kernthesen:

• Nahmobilität . Nah und Mobil – die Zukunft gebauter Umwelt:Strukturwandel, demografische Entwicklung und soziale Inklusion erfordern ein Umdenken in der Planung gebauter Umwelt und ein Miteinander der notwendigen Kompetenzen.

• Nahmobilität . Nah + Mobil = ökologisch! - die Green-City:

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Gesicherte Nahversorgung und kurze Wege bieten eine wichtige Möglichkeit, die Umweltbela-stungen durch individuellen, motorisierten Verkehr zu reduzieren – die Grundlage, um attrak-tives und ökologisch nachhaltiges Wohnen und Leben sowohl im verdichteten Stadtraum, als auch im ländlichen Raum zu ermöglichen.

• Nahmobilität . Nah + Mobil. Für Alle! Soziale und barrierefreie Quartiersentwicklung gewährleistet eine hohe Mobilität und Selbst-ständigkeit auch im Alter und bei Behinderung. Dies sichert Inklusion, zukunftsfähige Quar-tiere und gesteigerte Lebensqualität für alle Menschen.

Juristische ThemenDer Ausschuss beschäftigt sich traditionell auch intensiv mit juristischen Fragestellungen. Neben der Frage der Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung standen auch die Einführung der Partner-schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sowie die aktuelle Rechtsprechung zu den soge-nannten Stufenverträgen im Fokus der Ausschussarbeit.

Dem Ausschuss "Belange der Tätigkeitsarten" gehören an:• Klein, Claus, Dipl.-Ing., Architekt IAA, Vorsitzender

• Nauss, Klaus-Werner, Dipl.-Ing., Architekt VAA, stv. Vorsitzender

• Berenskötter, Peter, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VAA

• Brandt, Wilfried, Bauass. Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Czerwinski, Hilmar, Dipl.-Ing., Architekt DBB

• Ferber, Michael, Dipl.-Ing., Architekt DGB

• Fox, Helmut, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Henkel, Andreas, Dipl.-Ing., Architekt IAA

• Holz, Elisabeth, Dipl.-Ing. (FH), Architektin BDB

• Michels, Karin, Dipl.-Ing., Innenarchitektin BDIA

• Schlimgen, Hans-Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt BDB

2.3 Ausschuss Berufsrecht und Berufsausübung

Der Ausschuss befasste sich mit einer großen Anzahl berufsrechtlicher Fälle, welche dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Verstöße gegen die Fortbildungs- und Versicherungspflicht stell-ten dabei weiterhin einen erheblichen Teil der Ausschussarbeit dar. Im Verhältnis zu den vergangenen Jahren ist die Anzahl der hier eingeleiteten berufsgerichtlichen Verfahren allerdings etwas gesunken.

Der Ausschuss beschäftigte sich zudem mit Fällen der Nichtbekanntgabe der Berufshaftpflichtver-sicherung gegenüber Bauherren, der Verletzung der Versorgungsabgabepflicht gegenüber Angestellten sowie mit Verstößen gegen das formelle Baurecht und gegen Strafvorschriften.

In nahezu allen vom Vorstand beschlossenen Fällen hat das Berufsgericht entsprechende Verfah-ren eröffnet. Verstöße gegen diese Berufspflichten wurden mit der Erteilung von Verweisen und/oder Geldbußen in Höhe von 300 Euro bis 2.000 Euro geahndet.

Der Ausschuss behandelte vermehrt Fälle, in denen Mitglieder die für ihre Angestellten zu zahlen-den Versorgungsabgaben nicht an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgeführt haben. Das Berufsgericht stellt hierzu klar, dass die Nichtabführung von Sozialversicherungs-beiträgen den Straftatbestand des § 266 a Abs. 1 StGB (Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeits-entgelt) erfüllt. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hierbei um besonders schwerwiegende

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Verletzungen zu Lasten der Angestellten, die bei einem künftigen Rentenantrag erhebliche Nachteile erleiden können. Verstöße gegen die Versorgungsabgabepflicht werden vom Gericht streng geahndet.

Die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen stellt in der vergleichbaren verwal-tungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Unzuverlässigkeit im Gewerberecht einen Umstand dar, der zur Untersagung des Gewerbes führt. In Wiederholungsfällen wird demnach, neben der erneuten berufs-rechtlichen Verfolgung, ein Löschungsverfahren gegen das betreffende Mitglied durch den zuständigen Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingeleitet.

Kurz vor Redaktionsschluss erging eine weitere Entscheidung des Landesberufsgerichts zur Fortbil-dungspflicht von Hochschullehrern. Das Gericht musste darüber entscheiden, ob ein Hochschulprofes-sor im Fachbereich Architektur und Stadtplanung, der kontinuierlich Vorlesungen und Seminare in den Fächern Baukonstruktion und Gebäudeplanung durchführt, für die Jahre 2009 und 2010 fortbildungs-pflichtig ist. Das Gericht hat klargestellt, dass sich auch Hochschulprofessoren vom Grundsatz her entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW (FuWO) fortzubilden haben. Nach der geltenden FuWO der AKNW müssen sie an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von jährlich mindestens acht Unterrichtsstunden teilnehmen.

Allerdings liege nach Ansicht des Gerichts bei der Personengruppe der Hochschullehrer der Schwer-punkt der beruflichen Tätigkeit ohnehin in der Vermittlung des für die Ausübung des Architektenberufs erforderlichen Fachwissens, sodass diesen eine rein zu führende Fortbildungspflicht entsprechend der FuWO nicht zumutbar sei und damit eine Ausnahme von der Fortbildungspflicht geboten erscheine.

Das Gericht hat daher im entschiedenen Fall die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens aufgrund des Umfangs und der Gegenstände der Lehr- und Veröffentlichungstätigkeit des Beschuldig-ten abgelehnt.

Die zukünftige Handhabung bei der Fortbildungsüberprüfung von Professoren, insbesondere ob möglicherweise eine Änderung der FuWO angezeigt ist, wird von den Ausschüssen "Aus- und Fortbil-dung" und "Berufsrecht und Berufsausübung" sowie vom Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu beraten sein.

Der Ausschuss "Berufsrecht und Berufsausübung" befasst sich unter der Leitung von Katja Domschky (3. v. l.) mit berufsrech-tlichen Fällen; (l.) AKNW-Geschäftsführer Dr. Florian Hartmann und Rechtsreferentin Christiane Terhardt - Foto: Christof Rose

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Der Ausschuss befasste sich ferner mit der "Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-haftung (PartGmbB)", welche durch die erfolgte Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung in § 10 BauKaG NRW nunmehr auch für Architekten und Stadtplaner möglich ist. Danach kann die Haftung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Der Ausschuss befasste sich intensiv mit dem Erforder-nis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für die PartGmbB und erörterte verschiedene Einzelprobleme.

Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kann der Schlichtungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen angerufen werden. Der Aus-schuss bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen untereinander im Vergleichswege beizulegen. Der Schlichtungsausschuss ist mit Mitglie-dern des Ausschusses "Berufsrecht und Berufsausübung" besetzt. Ein Zwang zur Teilnahme an einer Schlichtung besteht jedoch nicht. Im Berichtszeitraum wurde ein Schlichtungsverfahren beantragt.

Dem Ausschuss "Berufsrecht und Berufsausübung" gehören an:• Domschky, Katja, Dipl.-Ing., Architektin ai nw, Vorsitzende

• Boelitz, Claudia, Dipl.-Ing., Architektin BDB, stv. Vorsitzende

• Treiber, Roland, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stv. Vorsitzender

• Weiss, Gerhard, Dipl.-Ing., Architekt BDB, stv. Vorsitzender

• Dudek, Joachim, Dipl.-Ing., Innenarchitekt BDIA

• Ebert, Eckhart, Dipl.-Ing., Architekt VAA

• Freyer, Norbert, Dipl.-Ing., Architekt VFA

• Harsveldt, Ralf, Dipl.-Ing., Architekt BDA

• Rose-Herzmann, Helga, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin BDLA

• Schoppengerd, Johanna, Bauass. Dipl.-Ing., Stadtplanerin

• Winggen, Monika, Dipl.-Ing., Architektin BDB

2.4 Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigen-wesen

Im Themenbereich Recht und Sachverständigenwesen, schwerpunktmäßig geleitet von Architektin BDB Dipl.-Ing. (FH) Monika Infantino, Vorstandsmitglied der AKNW, hat sich der Ausschuss in diesem Jahr nochmals mit den Möglichkeiten einer Multi-Risk-Versicherung für Architekten befasst und dazu ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler Dr. Heitmann geführt.

Im Bereich der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen hat der Ausschuss einen Vorschlag zur Novellierung der Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erarbeitet, der vom Vorstand entsprechend beschlossen wurde. Des Wei-teren hat sich der Ausschuss mit der Frage der Einrichtung des Sachgebiets Garten- und Landschafts-bau mit Spezialisierung im Bereich der Gartendenkmalpflege befasst. Auch wurde die Einrichtung des Sachgebiets "Bauablaufstörungen" erörtert. Ein weiteres Thema war die Verlängerung der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen nach Erreichen der Höchstaltersgrenze nach SVO. Ferner wurde die Änderung der Bezeichnung des Sachgebiets "Ermitteln von Mieten und Pachten" erörtert und die Umbenennung der Sachgebietsbezeichnung "Gebäudeschäden" in "Schäden an Gebäuden" behandelt und dem Vorstand vorgeschlagen.

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Auf Initiative des Ausschusses wurde am 5.11. 2014 der Sachverständigentag der Architektenkammer NRW durchgeführt. "Die Vergütung des Sachverständigen nach neuem JVEG" war das Thema des Sach-verständigentages 2014. Der Fachvortrag der Veranstaltung zum neuen Justizvergütungs- und -ent-schädigungsgesetz wurde von Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., gehalten. Ein weiterer Sachverständigentag fand bereits am 27. August 2015 statt. Das Thema des Sachverstän-digentages 2015 lautete " Aktuelles im Sachverständigenwesen". Als Referentin konnte Rechtsanwältin Katharina Bleutge, Mitarbeiterin des Instituts für Sachverständigenwesen e.V., Köln, und Redakteurin der IfS-Informationen, gewonnen werden.

Im Bereich der staatlichen Anerkennung von Sachverständigen hat der Ausschuss Vorschläge zur Änderung der SV-VO behandelt. Die Anforderungen und die Frage des Änderungsbedarfs im Bereich Schall- und Wärmeschutz wurden eingehend erörtert. Der Ausschuss hat sich für einen Erfahrungsaus-tausch der Vorsitzenden der Anerkennungsausschüsse der AKNW und der IK-Bau NRW ausgesprochen.

Darüber hinaus hat der Ausschuss die Frage einer möglichen Kooperation mit der Honorareinzugs-stelle für Architekten und Ingenieure GmbH (Hoefa GmbH, Stuttgart) erörtert.

Der Ausschuss hat sich mit den Inhalten der Arbeitskreise Architekten- und Ingenieurrecht, Bau-versicherungsrecht und Sachverständigenrecht des 5. Deutschen Baugerichtstages 2014 in Hamm auseinandergesetzt und deren Ergebnisse erörtert.

Ein weiteres Thema war die Novellierung des Baukammerngesetzes NRW im Hinblick auf die Einfüh-rung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW.

Der Ausschuss hat sich anhand der für Kammermitglieder erstellten Praxishinweise eingehend mit dem Abschluss von Architektenverträgen unter Berücksichtigung der neuen Informationspflichten nach Verbraucherrechterichtlinie bzw. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) auseinan-dergesetzt.

Schließlich hat der Ausschuss sich mit den Änderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie und de-ren Umsetzungen im Musterarchitektengesetz und Baukammerngesetz NRW befasst.

formaIm Themenbereich Dienstleistungen, HOAI und Architektenvertragsrecht, geleitet von dem Vorsitzen-den des Gesamtausschusses Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen Architekt (VFA) Dipl.- Ing. Martin Friedrich, setzt sich der Teilausschuss seit September 2014 mit einem möglichen Nachfolger der Software forma auseinander, da sich die Rahmenbedingungen für dieses Programm z. B. durch die zu erwartende Novelle der Landesbauordnung verändert haben.

Es wurde ein Arbeitskreis "forma" gestartet, der sich bereits zweimal mit Vertretern des Ausschus-ses "Planen und Bauen" und der Ingenieurkammer-Bau traf, um zu definieren, welche Formulare und Funktionen aus der bisher angebotenen Software in den möglichen Nachfolger übernommen werden müssen. Der Ausschuss ist mit potenziellen Anbietern von Formularsoftware im Gespräch.

Building Information Modeling (BIM) Ein weiteres Schwerpunktthema des Ausschusses ist Building Information Modeling (BIM), eine neuere Planungsmethode, für die alle Planungsbeteiligten dreidimensionale CAD-Modelle ihrer Planungen um zusätzliche Daten wie z. B. Kosten, Termine oder physikalische Kennwerte erweitern und mit Hilfe eines BIM-Koordinators bzw. -Managers zu einem Gesamtmodell zusammenfügen, aus dem sich zu jedem Zeitpunkt relevante Daten und Zeichnungen ableiten lassen.

Zur Positionierung der Architektenschaft zum Thema BIM hat die dafür eingerichtete Arbeitsgruppe in der BAK mit zahlreichen Experten gesprochen. Der Ausschuss beschäftigt sich weiter intensiv mit dem Thema. Weiterführende Informationen hierzu im Kapitel 2.20 Building Information Modeling.

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Geschäftsbericht 2014/15

EDV-KooperationenDer Ausschuss hat sich des Weiteren mit neuen Angeboten für die Mitglieder beschäftigt und konnte durch eine Kooperation mit dem Informationszentrum Raum und Bau (IRB) des Fraunhofer Instituts ein preiswertes Angebot für die Bauschäden-Datenbank SCHADIS sowie für Bau-Fachzeitschriften "BAU-SUBSTANZ" und der "Der Bausachverständige" aushandeln.

Die anderen EDV-Angebote auf der Website der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden momentan auf ihren Nutzen für die Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsar-chitekten und Stadtplaner in NRW hin überprüft.

Dem Ausschuss "Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen" gehören an:• Friedrich, Martin, Dipl.-Ing., Architekt VFA, Vorsitzender

• Ebeling, Walter, Dipl.-Ing., Architekt BDB, stv. Vorsitzender

• Infantino, Monika, Dipl.-Ing. (FH), Architektin BDB, stv. Vorsitzende

• Zimmer, Wolfgang, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stv. Vorsitzender

• Ahn, Michael, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Büscher, Dirk, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VFA

• Carstens, Diedrich, Dipl.-Ing., Architekt VAA

• Freudiger, Wieland, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitekt BDIA

• Illgas, Markus, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt BDLA

• Kleinlützum, Arno, Dipl.-Des., Architekt BDB

• Kruse, Holger, Dipl.-Ing., Architekt VjA

• Viefhaus, Mechthild, Dipl.-Ing., Architektin BDB

• Winkel, Dietmar, Dipl.-Ing. Architekt BDA

• Winkel, Peter, Dipl.-Ing., Architekt BDB

Der Ausschuss "Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen" tagt unter der Leitung von Martin Friedrich (8. v. l.) Foto: Christof Rose

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2. Ausschuss- und Facharbeit

2.5 Ausschuss Haushalt, Finanzen und Beitragswesen

Der Ausschuss Haushalt, Finanzen und Beitragswesen bereitet in enger Abstimmung mit der Geschäfts-stelle unter der Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die erforderlichen Entwürfe der Haushaltspläne der AKNW vor und legt diese dem Vorstand der AKNW zur Genehmigung vor.

Der Haushaltsplan des laufenden Jahres 2015 ist von der Vertreterversammlung im Oktober 2014 verabschiedet worden und der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gegeben worden.

Der Ausschuss befasst sich ferner regelmäßig auf Grundlage der Beitragsordnung mit den Anträgen von Mitgliedern in Beitragsangelegenheiten und entscheidet über Stundungen und Beitragserlasse.

Mit der Aufstellung der Haushaltsentwürfe werden auch die jeweiligen Ansätze des Mitgliederbei-trags und der Gebühren durch den Ausschuss empfohlen. So wurde im Jahr 2015 der Haushaltsplan 2016 der AKNW aufgestellt. Bei der Aufstellung wurden die erkennbaren Anforderungen des Jahres 2016 genauso berücksichtigt wie die bereits bekannten Änderungen im wirtschaftlichen Bereich. Der Haushaltsplan 2016 liegt der Vertreterversammlung im Oktober 2015 in Düsseldorf zur Verabschie-dung vor.

Der Haushaltsplan 2016 stellt eine Fortschreibung der Vorjahrespläne dar und basiert weiterhin auf einer leicht steigenden Mitgliederzahl von über 31.000 Personen. Diesem Umstand der Entwicklung der Mitgliederzahlen wurde vom Ausschuss Rechnung getragen und das bedeutet, dass Ausgabener-höhungen entsprechend nur moderat möglich sind.

Wie in den vergangenen Jahren erfolgt die Überwachung der Haushaltsführung durch den Aus-schuss auf Grundlage von Quartals- und Jahresabschlüssen. Diese werden mit Hilfe der kammereige-nen Verwaltungssoftware erstellt. Die Software ermöglicht darüber hinaus eine weitgehende automa-tische Verarbeitung von Mitgliedszahlungen. Im Jahr 2014 wurden über 38.000 Beitrags- und Mahnbe-scheide sowie über 23.000 sonstige Belege von der Verwaltung geprüft und buchhalterisch verarbeitet.

Ausschuss "Haushalt, Finanzen und Beitragswesen" wird von Dr. Rainer Norten (5. v. l.) geleitet; Dr. Markus Wirtz (2. v. l.) betreut den Ausschuss von Seiten der Kammer – Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

Dem Ausschuss "Haushalt, Finanzen, Beitragswesen" gehören an:• Norten, Rainer Ernst, Dr.-Ing., Architekt BDB / Stadtplaner, Vorsitzender

• Bahl, Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt BDA, stv. Vorsitzender

• Wirtz, Siegfried, Architekt NETZWERK architektur, stv. Vorsitzender

• Ahler, Franz, Dipl.-Ing., Architekt VAA

• Ahn, Michael, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Bartels, Gritt, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA

• Gerrits, Andrea, Dipl.-Ing., Architektin IAA

• Haase, Bettina, Dipl.-Ing., Architektin ai nw

• Mergelsberg, Norbert, Dipl.-Ing. Architekt BDB

• Rahmann, Petra, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin DGB

• Schröder, Dirk, Dipl.-Ing. (FH), Architekt BDB

• Windgassen, Christiane, Dipl.-Ing., Architektin VFA

2.6 Ausschuss Innenarchitekten

Die berufspolitischen Belange der rund 2000 Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in der Archi-tektenkammer Nordrhein-Westfalen werden vom Ausschuss Innenarchitekten unter der Leitung von Martin Müller wahrgenommen. Der Ausschuss sieht seine Aufgabe darin, nachhaltig die Interessen der Innenarchitekten zu vertreten und dabei aber nicht die gemeinsamen Ziele der gesamten Architek-tenschaft aus den Augen zu verlieren. Folgende wichtige Themen wurden, neben anderen, behandelt:

Innenarchitektentag 2015Am 6. Mai 2015 konnte der siebte Innenarchitektentag seit dem Jahr 2003 wieder sehr erfolgreich in der KölnMesse durchgeführt werden. Die positiven Erfahrungen aus den bisherigen AKNW-Innenarchi-tektentagen waren Ansporn, auch in diesem Jahr eine Neuauflage zu erarbeiten. Die Veranstaltung fand unter dem Thema "3D/4D/5D - Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt" im Rahmen der "interz-um" in der KölnMesse unter Beteiligung von ca. 200 Innenarchitektinnen und Innenarchitekten statt. Mit Vorträgen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der räumlichen Wahrnehmung konnten neue Blickwinkel auch für die Aufgaben des Innenarchitekten erzeugt werden. Von Prof. Dr. Uwe Ilg, Neuro-biologe an der Universität Tübingen, wurden Mechanismen der Täuschung im Bereich der optischen Wahrnehmung aufgezeigt. Thomas Kusitzky von der Universität der Künste in Berlin stellte "Auditory-Architecture" vor. Dem folgte ein Vortrag der RaumZeitPiraten, Multimediakünstlern aus Düsseldorf. Ein gemeinsames Mittagessen und geführte Messerundgänge über die interzum rundeten den Innen-architektentag 2015 ab.

Kostenkennwerte InnenräumeDas Baukosteninformationszentrum der Architektenkammern BKI wurde in seinem Bestreben unter-stützt, Kostenkennwerte für die Planung von Innenräumen zu erheben und zu veröffentlichen. Geplant wird, noch gegen Ende 2015 einen BKI-Band IR für Innenräume zu veröffentlichen. Damit könnten Kos-tenschätzungen und -berechnungen wesentlich erleichtert und auch gerichtsfest werden.

Über Prof. Kalusche von der Hochschule Cottbus konnte erreicht werden, dass dort das Thema Kostenermittlung für Innenräume als Masterarbeit angeboten wurde. Die Ergebnisse der Masterarbeit wurden vom Ausschuss Innenarchitekten diskutiert. Das Vorhaben des BKI zur Kostenermittlung für Innenräume wird weiterhin positiv begleitet.

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2. Ausschuss- und Facharbeit

VergaberechtDer Ausschuss beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit Fragen zum Vergaberecht, vor dem Hinter-grund, dass auch Innenarchitekturbüros bei öffentlichen Vergabeverfahren verstärkt Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere die Beteiligung junger Büros und kleiner Büros an Wettbewerbsverfahren wird durch restriktive Wettbewerbsbedingungen überwiegend behindert.

Fort- und Weiterbildung/AkademieprogrammDer Ausschuss Innenarchitekten macht auf Basis aktueller berufspraktischer Anforderungen turnusmä-ßig Vorschläge zur halbjährlichen Programmgestaltung und berät die Akademie in Fragen der Qualitäts-sicherung für die Fachrichtung. Einzelne Ausschussmitglieder sind im Bereich der Bauherrenseminare zum Themenbereich "Bauen im Bestand" engagiert tätig, um auch in der Außenwirkung das Thema an die Fachrichtung zu binden.

AusbildungDie Ausbildung von Innenarchitekten in NRW findet an den beiden Hochschulstandorten Detmold und Düsseldorf statt. Der Ausschuss beobachtet die Qualität der Ausbildung in NRW kritisch, hier vor allem bei Fragen zur Kammerfähigkeit der angebotenen Studiengänge. Auch die aktuelle Umsetzung des praxisbezogenen zehnsemestrigen Studiengangs an der Hochschule Ostwestfalen Detmold und des-sen Verlauf werden vom Ausschuss, zusammen mit der AKNW-Geschäftsstelle, weiterhin aufmerksam verfolgt.

Europäische BerufsanerkennungsrichtlinieNur der Beruf des Architekten fiel in der bisherigen europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in den Bereich der automatischen Anerkennung, die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung waren hierbei nicht erfasst, sondern gehörten zum Bereich der allgemeinen Anerken-nung. Dieser Umstand hat nicht zuletzt dazu geführt, dass unter falsch verstandener Auslegung der BARL im deutschen Musterarchitektengesetz und folglich in etlichen Ländergesetzen die Eintragungs-voraussetzungen für die Fachrichtungen zwischenzeitlich und weiterhin unterschiedliche Mindeststu-diendauern verlangen (derzeit ca. 50 Prozent 3 Jahre, 50 Prozent 4 Jahre).

Im Zuge der Evaluierung und Novellierung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie hatte sich der Ausschuss Innenarchitekten – auch über den Spiegelausschuss der BAK - dafür engagiert, die kleinen Fachrichtungen im Bereich der automatischen Anerkennung zu etablieren. Dies hat zu einer bedingten Verbesserung geführt und bedeutet, dass die ILS-Fachrichtungen jeweils über ihre europäischen Dachverbände zukünftig aktiv eine Plattformregelung in mindestens einem Drittel der eu-ropäischen Mitgliedstaaten anstreben müssen. Hier arbeitet der Ausschuss aktuell der Projektgruppe "Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie" der Bundesarchitektenkammer zu.

BeschäftigungslageEin Dauerthema ist die Beschäftigungslage der Fachrichtung. Nachdem hier nach Abflauen der welt-weiten Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 eine gewisse Entspannung zu ver-zeichnen ist, wird nun die Betrachtung der Zukunftschancen der BA/MA-Absolventen am Markt einen Schwerpunkt bilden.

Rente: Befreiung von der Pflichtversicherung für AngestellteDie aktuellen Entwicklungen, angestellten Mitgliedern der berufsständischen Versorgungswerke bei Stellenwechseln die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung deutlich zu erschweren, wurden im Ausschuss intensiv diskutiert. Insbesondere mit Blick auf die sehr facettenreichen Beschäftigungsverhältnisse angestellter Innenarchitekten – soweit sie nicht in klassi-schen Innen- oder Architekturbüros arbeiten - bestand Übereinstimmung, hier über Versorgungswerk

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Geschäftsbericht 2014/15

und Kammer und andere geeignete Kanäle die Anforderungen an die Stellenbeschreibungen noch deut-licher zu machen.

Generalist / SpezialistDie anlaufende Diskussion über die Fragestellungen, wie viel "Generalist" oder "Spezialist" die Kammer-mitglieder zukünftig sein wollen oder sein müssen, beschäftigt auch den Ausschuss. Hierbei geht es um sämtliche Fragen von Differenzierung oder Spezialisierung, um die Bedürfnisse der Nachfrageseite und auch um die Erkenntnis, dass regelmäßig Dritte versuchen, durch einengende und kostenpflichtige "Listenführung" die Kompetenzen der Architektenschaft von außen zu kategorisieren.

Der Ausschuss Innenarchitekten ist der Auffassung, hier die Rolle der Architektenkammer als der zentral zuständigen Institution der Listenführung zukünftig zu stärken.

AKNW-StimmungsbarometerFür die freischaffenden Kolleginnen und Kollegen wurden bisher durch die von Hommerich Forschung halbjährlich abgefragten "Stimmungsbarometer" aktuelle Fragestellungen zugeliefert. Mittlerweile wur-de in Zusammenarbeit mit den anderen Fachrichtungen und dem Hommerich Institut eine Neuaus-richtung des Stimmungsbarometers als Mehrthemenbefragung erarbeitet. Ziel ist es, aktuelle berufs-politische Themen und Fragestellungen schnell zu erkennen, um mit den gewonnenen Erkenntnissen weiterhin eine effiziente Ausschussarbeit zu gewährleisten.

Dem Ausschuss "Innenarchitekten" gehören an:• Müller, Martin, Dipl.-Ing., Innenarchitekt BDIA, Vorsitzender

• Witting-Nagel, Elke, Dipl.-Ing., Innenarchitektin ai nw, stv. Vorsitzende

• Eitner, Barbara, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA

• Franke, Andreas, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitekt BDIA

• Friedrich-Wellmann, Karin, Dipl.-Ing., Innenarchitektin BDIA

Der Ausschuss "Innenarchitekten" mit dem Vorsitzenden Martin Müller (4. v. l.) und Vera Anton-Lappeneit (3. v. r.) von der AKNW-Geschäftsstelle - Foto: Christof Rose

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2. Ausschuss- und Facharbeit

• Geppert, Kerstin, Dipl.-Ing. Innenarchitektin BDIA

• Hansert, Angela, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin (ai)

• Korthauer, Markus, Dipl.-Ing., Innenarchitekt BDIA

• Leydecker, Sylvia, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA

• Lorbach, Martina, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA

2.7 Ausschuss Landschaftsarchitekten

Der Ausschuss Landschaftsarchitekten nimmt innerhalb der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Interessen der etwa 1.400 nordrhein-westfälischen Landschaftsarchitektinnen und Landschafts-architekten wahr. Zentrale Aufgabe des Ausschusses ist es, die Aufgaben und Leistungen dieser ver-gleichsweise kleinen Gruppe auf berufspolitischer Ebene herauszustellen und im Bewusstsein der Öf-fentlichkeit stärker zu verankern.

In einem längeren Diskussionsprozess hatte sich der Ausschuss mit den Auswirkungen der Energie-wende auf die Landschaft beschäftigt. Ein Arbeitskreis des Ausschusses, dem auch Vertreter der Aus-schüsse "Stadtplanung" und "Belange der Tätigkeitsarten" angehörten, hatten einen Problemaufriss mit den für die von der AKNW vertretenen Fachrichtungen relevanten Aspekten des Ausbaus regenerativer Energienutzung erarbeitet. Das Wuppertal Institut für Klima Umwelt Energie wurde zur wissenschaftli-chen Begleitung verpflichtet. Der Ausschuss konzipierte auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse und der durch das Wuppertal Institut erarbeiteten Fakten die Broschüre "Landschaft und Energiewen-de", die auf dem Architektenkongress mit dem Leitthema "Energiewende braucht Planung!" im Juni 2014 in Venedig vorgestellt wurde. Das Thema der Nutzung regenerativer Energie und ihrer Auswirkung auf den Landschaftsraum wurde im Weiteren mit der Energieagentur NRW diskutiert, um Möglichkeiten der Kooperation auszuloten.

Energiewende und Klimawandel werden auch beherrschende Themen der herausragenden Veran-staltung der Fachrichtung, dem Landschaftsarchitektentag der AKNW, sein. Die Veranstaltung wird am 15. September 2015 zum dritten Mal auf der Zeche Zollern in Dortmund stattfinden. Der Ausschuss

Ausschuss "Landschaftsarchitekten" mit dem Vorsitzenden Ernst Herbstreit (3. v. l.); Jan Schüsseler (l.) von der Geschäftsstelle betreut den Ausschuss – Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

erarbeitete ein Programm unter dem Titel "Klimawandel konkret". Es beinhaltet sowohl wissenschaftlich geprägte Beiträge als auch Vorträge zu den konkreten Auswirkungen des Klimawandels und zu Projek-ten der Nutzung von Wind- und Solarenergie. Zum Landschaftsarchitektentag werden erneut über 200 Gäste erwartet.

Bei der Erarbeitung von Stellungnahmen der AKNW zum Landesentwicklungsplan 2025 (LEP 2025) und zum Regionalplan Düsseldorf (RPD) wirkte der Ausschuss mit und überprüfte die von der Landes-regierung übersandten Entwurfsfassungen hinsichtlich ihrer Relevanz für den Freiraum und die Land-schaft (ausführlicher Bericht siehe Ausschuss "Stadtplanung").

Der Ausschuss regte wegen der vielfach unbefriedigenden und rechtlich fragwürdigen Vergabe-praxis öffentlicher Auftraggeber die Einrichtung eines nordrhein-westfälischen Vergabetags nach dem Vorbild der Vergabetage in mehreren anderen Bundesländern an. Der Vorstand griff die Anregung auf. Die Veranstaltung wird federführend durch den Ausschuss "Wettbewerbs- und Vergabewesen" vorbereitet und in Kooperation mit der IK-Bau NRW konzipiert (ausführlicher Bericht siehe Ausschuss "Wettbewerbs- und Vergabewesen").

Gemeinsam mit dem Ausschuss "Stadtplanung" erarbeitete der Ausschuss das Konzept einer inter-disziplinär ausgerichteten Ausstellung der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung im Haus der Architekten, in der der öffentliche Raum in der Stadt vor dem Hintergrund planerischer, ge-sellschaftlicher, wirtschaftlicher und umweltbezogener Entwicklungen und Problemlagen thematisiert werden soll. Vorgeschlagen wurde die Ausarbeitung durch einen externen Kurator. Zielgruppen sollen die Mitglieder der AKNW sowie die interessierte Öffentlichkeit sein. Der Ausschluss sprach sich daher für eine Konzeption als Wanderausstellung aus.

Wie bereits in den Vorjahren vertrat der Ausschuss auch weiterhin die AKNW in der Initiative "Allianz für die Fläche" des NRW-Umweltministeriums (MKULNV NRW), an der verschiedene Organi-sationen und Institutionen beteiligt sind. Ziel der "Allianz für die Fläche" ist es, Möglichkeiten für die Reduzierung des Flächenverbrauchs aufzuzeigen. Die Initiative führte im Berichtszeitraum mehrere Sit-zungen mit Experten der Beteiligten durch.

Erneut erarbeitete der Ausschuss für die Akademie der AKNW Vorschläge für Seminare zu Themen der Fort- und Weiterbildung für Landschaftsarchitekten. Die Vorschläge zielten vor allem darauf, das Angebot der Akademie an der Nachfrage und den Bedürfnissen der Fachrichtung auszurichten, ein breit gefächertes Angebot für den Berufsnachwuchs bereitzustellen und die Position der Akademie als Fortbildungsträger zu stärken. Weitere Themen der Ausschussarbeit waren u. a. die Einführung eines verbindlichen Freiflächenplans im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, das Klimaschutzgesetz NRW, der Windenergieerlass NRW, die Landesgartenschau 2014 und die Messe "InfraTech" in Essen.

Dem Ausschuss "Landschaftsarchitekten" gehören an:• Herbstreit, Ernst, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA, Vorsitzender

• Danielzik, Karl-Heinz, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA, stv. Vorsitzender

• Neuling, Walter, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt DGB

• Dahs, Heinz, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt BDLA

• Fox, Helmut, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Hellmann, Norbert, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Kloeters, Norbert, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Krapp, Stefan, Bauass. Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Quebe, Manfred, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Winter, Andreas, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Wolf, Christine, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin BDLA

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2. Ausschuss- und Facharbeit

2.8 Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die berufspolitische Arbeit der Kammer. Die Mitglie-der des Ausschusses haben sich themenspezifisch zu Arbeitskreisen zusammengeschlossen, die z. B. Publikationen erarbeiten bzw. sich gezielt mit Messen und Ausstellungskonzepten befassen. So ist sichergestellt, dass alle Veranstaltungen und Dokumentationen von einem fachkundigen Team ehren-amtlich begleitet werden können. Die Fäden laufen seit vielen Jahren bei der Ausschussvorsitzenden Gabriele Richter zusammen.

Landesweit aktivSo vielfältig wie die Veranstaltungskonzepte sind, so vielfältig sind auch die Veranstaltungsorte: Kam-mer in der Schule (KidS-Projekte) in Voerde und Moers, Studenteninformationen im Haus der Archi-tekten, an der PBSA Düsseldorf und an der MSA in Münster. Bauherrenseminare in Erwitte-Anröchte, Aachen, Minden-Lübbecke, Herdecke, Krefeld und Lünen. Seit Beginn der Bauherrenseminare im Jahr 2008 haben über 11.000 interessierte Bauherren an den Seminaren teilgenommen. Kinofilme in Düs-seldorf, Dortmund, Bielefeld und Münster. Für Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit fanden im Berichtszeitraum drei "Kammer vor Ort"-Veranstaltungen in Kalkar, Nettersheim und Rietberg statt.

Am 27./28. Juni 2015 fand landesweit der "Tag der Architektur" statt. 375 Objekte in 163 Städten und Gemeinden waren für interessierte Besucher zur Besichtigung geöffnet. Architekten und Bauher-ren standen gemeinsam Rede und Antwort. Schätzungsweise haben rund 38.000 Bauwillige und Ar-chitekturinteressierte den Tag der Architektur für außergewöhnliche Besichtigungen genutzt. Diese Veranstaltung zählt damit zu den großen Publikumsmagneten.

Die genannten Veranstaltungen richten sich in erster Linie an den architekturinteressierten Laien. Jugendliche werden an Architektur herangeführt, Bürgerinnen und Bürger sowie potenzielle Auftragge-ber über die Leistungen von Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern informiert.

ThementageDer Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Fachausschüsse bei der Durchführung und Orga-nisation von Veranstaltungen, die sich mit fachspezifischen Themen auseinandersetzen. So finden z. B der Innenarchitektentag, der Landschaftsarchitektentag, der Stadtplanertag sowie der Architektentag alle zwei Jahre statt. Darüber hinaus betreut der Ausschuss organisatorisch Veranstaltungen für Sach-verständige und Wettbewerbsberater oder themenspezifische Veranstaltungen wie z. B. das Experten-gespräch zum Thema "Denkmalschutz" oder das Aktionsbündnis "Impulse für den Wohnungsbau".

Ausstellungen Das Haus der Architekten erfreut sich beim architekturbegeisterten Publikum großer Beliebtheit. Im Berichtszeitraum konnten bei insgesamt sieben Ausstellungseröffnungen mehrere hundert Gäste be-grüßt werden. Ein Publikumsmagnet ist die jährliche "Nacht der Museen", ca. 4.000 Besucher nutzen am 18. April 2015 die Gelegenheit, an dem angebotenen Rahmenprogramm teilzunehmen. Hierbei fand die Ausstellung "Abgetankt" von Joachim Gies besondere Beachtung in Presse, Rundfunk und Fernse-hen. Außerdem beginnen im Haus der Architekten die Führungen durch den Medienhafen.

Das Haus der Architekten ist die zentrale Anlaufstelle für Mitglieder der AKNW, für kulturinteressier-te und fachfremde Besucher. Es ist ein offenes Haus. Neben den Ausstellungen finden hier die meisten Seminare der Akademie der Architektenkammer statt. Zum Neujahrsempfang lädt die Architektenkam-mer Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Verbänden und Organisationen ins Haus der Architekten ein.

Seit mehreren Jahren hat sich das Haus der Architekten auch als Wahllokal für Bundestags-, Euro-pa-, Landtags- und Kommunalwahlen etabliert.

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Geschäftsbericht 2014/15

Architektur-KongresseDie Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beteiligt sich regelmäßig am Internationalen Stahlbau-Kongress im Rahmen der Messe DEUBAUKOM sowie dem Internationalen Architekturkongress auf der Messe glasstec, die alle zwei Jahre in Essen und Düsseldorf stattfinden. Diese Veranstaltungen haben seit Jahren einen großen Zulauf bei den Mitgliedern und politisch Verantwortlichen.

MesseauftritteDie EXPO REAL, Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien und Investitionen, findet seit 1998 jedes Jahr im Oktober in München statt. Die größte B2B-Messe für Gewerbeimmobilien in Europa steht für Networking, Marktorientierung und wertvolle Businesskontakte. Die AKNW ist seit einigen Jahren auf dem NRW-Stand vertreten. Der "blue afternoon" am Messe-Montag hat sich zwischenzeitlich als feste Größe für Politik, Wirtschaft, Kammermitglieder und Besucher etabliert.

Im zweijährigen Rhythmus präsentiert sich die Architektenkammer NRW mit einem eigenen Mes-sestand auf den Messen DEUBAUKOM in Essen und der Fachpublikumsmesse architect@work in Düs-seldorf.

Für das Jahr 2016 ist eine Beteiligung am Messestand des Ministeriums für Schule und Weiterbil-dung des Landes NRW auf der Bildungsmesse didacta in Köln in Vorbereitung.

Viele Möglichkeiten – zwei ZieleAlle Veranstaltungen haben zum einen das Ziel, Architektur und die Mitglieder der AKNW positiv in der Öffentlichkeit darzustellen, zum anderen sollen die Mitglieder bei ihrer täglichen Arbeit durch Informa-tionen unterstützt werden. Ein Teil der Veranstaltungen wird daher auch als Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder anerkannt.

Alle Veranstaltungen, Veranstaltungsbeteiligungen und Publikationen werden im Bericht unter dem Kapitel 4 Öffentlichkeitsarbeit noch separat ausführlich dargestellt.

Der Ausschuss "Öffentlichkeitsarbeit" wird von Gabriele Richter (5. v. l.) geleitet und von Dr. Markus Wirtz (2. v. l.) von der Ge-schäftsstelle sowie von Dieter Cremer (l.) betreut – Foto: Christof Rose

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Dem Ausschuss "Öffentlichkeitsarbeit" gehören an:• Richter, Gabriele, Dipl.-Ing., Architektin BDB, Vorsitzende

• Crayen, Susanne, Dipl.-Ing., Architektin BDA / Stadtplanerin, stv. Vorsitzende

• Usener, Christoph, Dipl.-Ing., Architekt VAA, stv. Vorsitzender

• Becker, Angelika, Dipl.-Ing., Architektin BDB

• Brückmann, Cathrin, Dipl.-Ing., Architektin BDB

• Büscher, Dirk, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VFA

• Fritsche, Gerhard, Dipl.-Ing., Architekt AIN

• Held, Jürgen, Dr.rer.oec. Dipl.-Ing., Architekt VAA

• Hentrup-Fuhrmann, Marlies, Dipl.-Ing., Architektin BDA

• Lohse, Frank, Dipl.-Ing., Architekt BDA

• Pack-Hast, Sonja, Dipl.-Ing. (FH), Stadtplanerin, WIR Stadtplaner IN NRW - SRL/IfR/BDA

• Proff, Friederike, Dipl.-Ing., Architektin BDB

• Rau, Sandra, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitektin BDLA

• Schnidder, Bernhard, Dipl.-Ing., Architekt Initiative 60plus

• Schöpe, Markus, Dipl.-Ing. (FH), Architekt IAA

• Schwarzkopf, Birgit, Dipl.-Ing., Innenarchitektin BDIA

• Vermeulen-Linden, Jutta, Dipl.-Ing. (FH), Architektin ai nw

2.9 Ausschuss Planen und Bauen

Der Ausschuss befasst sich in seinen Sitzungen mit Fragen des Bauordnungsrechts, der Bauplanung und der Bautechnik. In diesen Bereichen ist die AKNW bestrebt, auf die Entwicklung von Gesetzen, Ver-ordnungen, Normen und anderen baurechtlichen und technischen Vorschriften durch aktive Mitarbeit sowie durch Stellungnahmen und Einsprüche Einfluss zu nehmen. Weiterhin werden Planungsthemen aufgegriffen, die im Berufsalltag der Architekten von aktueller Bedeutung sind.

BauordnungsrechtZu der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung hat sich der Ausschuss intensiv mit vorbe-reitenden Überlegungen befasst. Insbesondere in Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung und den Vorschriften der Musterbauordnung wurden Vorschläge für eine Bauordnung erarbeitet, die weiterhin den Bedürfnissen der Bauherren und Planer gerecht wird. Von zentraler Bedeutung werden die er-warteten Änderungen zum barrierefreien Bauen sein. Die Brandschutzbestimmungen der Bauordnung sollten an die der Musterbauordnung angepasst werden, was insbesondere Erleichterungen im Holzbau ermöglichen würde. Im Weiteren wurde eine Stellungnahme zu einer Neufassung der Sonderbauverord-nung erarbeitet. Näheres siehe im Kapitel 1.1 Landesbauordnung.

BauplanungImmer häufiger auftretende Starkregenereignisse führen zu einer Überlastung der Entwässerungsan-lagen und in der Folge zur Überflutung von Straßen, tiefer liegenden Stadtteilen und Kellern. Zugleich steigen Gefährdungen durch Flusshochwasser. Das Umweltministerium erarbeitet Hochwasserrisiko-Managementpläne und einen Maßnahmenkatalog, der neben der Vorsorge durch Planung, bauliche Vor-sorge, Schutzeinrichtungen, Gefahrenabwehr auch Informationen und Fortbildungen umfasst. In dieser Frage hat die AKNW mit dem Ministerium eine Zusammenarbeit vereinbart, die auf Sensibilisierung, Information und Qualifizierung zielt. Dabei müssen auch Nutzungskonflikte Berücksichtigung finden.

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Geschäftsbericht 2014/15

Die Vernetzung von Gebäudefunktionen hält auch im mehrgeschossigen Wohnungsbau Einzug. "Smart Home" wird so für viele Architekten zum Thema. Der Ausschuss geht der Frage nach, welche Möglich-keiten die Technologie für Energieeffizienz, Verringerung des Energieverbrauchs, Daten- und Einbruch-sicherheit sowie Komfort und Assistenz im Alter bietet.

Verschiedene Institutionen und Verbände wollen in einer "Gebäude-Allianz für den Klimaschutz" die Klimaschutzpolitik des Landes kritisch begleiten. Die AKNW hat beschlossen, sich gemeinsam mit weiteren gesellschaftlichen Gruppen an der Allianz zu beteiligen und zur Mitwirkung in dem Gremium den Vorsitzenden des Ausschusses Eric Wollesen benannt.

Über die Bauforschung werden die Anforderungen an energiesparendes und energieeffizientes, nachhaltiges und ökologisches Bauen definiert und fortentwickelt werden. Innovationen im Bauwesen werden ebenso entwickelt und begleitet wie die Vermeidung von Bauschäden und Baumängeln oder die Darstellung von Methoden des kostengünstigen Bauens. Die Bauforschung begleitet Förderprogramme im Wohnungs- und Städtebau und bereitet Gesetzes-, Verordnungs- oder Normenverfahren vor. Der Ausschuss setzt sich damit auseinander, wie sich die AKNW in die Bauforschung einbringen kann und Forschungsergebnisse für die Mitglieder aufbereitet werden können.

BautechnikMit der ehrenamtlichen Mitarbeit in den Gremien für technische Regelwerke nimmt die AKNW gemein-sam mit Vertretern anderer Kammern eine berufspolitische Aufgabe auf Bundesebene wahr. Zwischen-zeitlich hat die Bayerische Architektenkammer für einzelne Themen die Federführung übernommen. Die entsprechende Koordinierung erfolgt im BAK-Ausschuss "Planen und Bauen", in dem die AKNW mit mehreren Personen vertreten ist. Somit ist eine enge Verknüpfung der Arbeit auf nordrhein-westfäli-scher und Bundesebene gewährleistet.

Aktive Mitarbeit erfolgt bei der Überarbeitung der DIN 1356 "Bauzeichnungen". Nachdem der Nor-menausschuss mit der beabsichtigten Regelungstiefe zunächst deutlich über den ursprünglichen Nor-menauftrag gegangen war, hatte die AKNW gemeinsam mit der BAK auf Grundlage des bisherigen Manuskripts einen Überarbeitungsvorschlag gemacht. Dieser wurde vom DIN-Lenkungsgremium ak-zeptiert und soll nun zur Beschlussreife ausgearbeitet werden.

Weiterhin aktiv ist die AKNW im Regelbereich der zur Energieeinsparverordnung zugehörigen Nor-men, um so Einfluss auf die Weiterentwicklung des Rechenwerks zum Wärmeschutz und zur Energie-einsparung zu nehmen.

Verschiedene Auslegungsfragen führten unter Beteiligung der AKNW zu einer Überarbeitung der DIN 18065 "Gebäudetreppen", die im März dieses Jahres in einer inhaltlich und redaktionell verbesser-ten Fassung neu erschienen ist.

Der demografische Wandel mit einer älter werdenden Bevölkerung lässt die Barrierefreiheit in Ge-bäuden und im Stadtraum immer mehr zu einem nachhaltigen und zukunftsorientierten Planungsziel werden. Mit der neuen DIN 18040, die unter aktiver Beteiligung der AKNW erarbeitet wurde, werden Planungsgrundlagen für eine barrierefreie Gestaltung des Lebensraumes dargestellt.

Im Dezember 2014 wurde die DIN 18040-3 veröffentlicht, die Grundlagen für die Planung, Ausfüh-rung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Außenanlagen im öffentlich zugänglichen Ver-kehrs- und Freiraum beinhaltet. Wer Menschen mit Behinderungen beschäftigt, muss die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass die besonderen Belange dieser Personen berücksichtigt werden.

Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden in einer eigenständigen Regel herausgegeben. In der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" werden sukzessive ergänzende Anforderungen an die einzelnen ASR unter Mitarbeit der Architektenkammer NRW formuliert und fortlaufend ergänzt.

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Dem Ausschuss "Planen und Bauen" gehören an:• Wollesen, Eric, Dipl.-Ing., Architekt VAA / Stadtplaner, Vorsitzender

• Roth, Brigitte, Dipl.-Ing. (FH), Architektin ai nw, stv. Vorsitzende

• Züll, Wolfgang, Dipl.-Ing., Architekt BDB / Stadtplaner, stv. Vorsitzender

• Billstein, Reinhard, Dipl.-Ing., Architekt VDA

• Dahlheim, Petra, Dipl.-Ing., Architektin BDB

• Daum, Thomas, Dipl.-Ing., Architekt BDA

• Lintner, Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt VFA

• Meinhard, Jürgen, Dipl.-Ing., Architekt VAA

• Pössl, Erich Frank, Dipl.-Ing., Architekt BDA (ab 06.05.2015, kommissarisch)

• Richelmann, Dirk, Dipl.-Ing., Architekt BDB / Stadtplaner

• Schmitz, Vera, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin BDIA / Architektin

• Stamm, Torsten, Dipl.-Ing., Stadtplaner

• Terfrüchte, Friedhelm, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Thielemann, Diethelm, Dipl.-Ing., Architekt VFA

• Wörmann, Peter, Dipl.-Ing, Architekt BDB (bis 15.02.2015)

2.10 Ausschuss Stadtplanung

Der Ausschuss beschäftigt sich mit berufspolitischen Themen der Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Dies sind Fragen der Landesplanung und der Gebietsentwicklungsplanung, städtebauliche und landes-planerische Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die Aus- und Fortbildung von Stadtplanern sowie eine große Zahl weiterer Themen der Stadtplanung. Vertreter der Fachrichtung Stadtplanung sind auch für die Mitwirkung in anderen Ausschüssen benannt, in denen Themen der Stadtplanung und des Städte-baus behandelt werden.

Der Ausschuss "Planen und Bauen" tagt unter der Leitung von Eric Wollesen (6. v. r.) ; Herbert Lintz (r.) von der Geschäftsstelle betreut den Ausschuss - Foto: Christina Wolff

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Geschäftsbericht 2014/15

Ausführlich beschäftigte sich der Ausschuss mit der Neufassung des Landesentwicklungsplans Nord-rhein-Westfalen (LEP NRW). Im Auftrag des Vorstandes erarbeitete ein Arbeitskreis des Ausschusses gemeinsam mit Vertretern der Ausschüsse "Landschaftsarchitekten" und "Planen und Bauen" eine umfangreiche Stellungnahme der AKNW. Darin werden die Neuerarbeitung des LEP NRW und die be-absichtigte Zusammenführung der räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung in einem Regelungswerk ausdrücklich begrüßt. Ähnlich positiv fiel der Entwurf der Stellungnahme zum novel-lierten Regionalplan Düsseldorf (RPD) aus, die in gleicher Zusammenarbeit der Ausschüsse entstand (ausführlicher Bericht siehe "Landesentwicklungsplan").

Der Ausschuss erarbeitete weiterhin verschiedene Stellungnahmen der AKNW zu Neuaufstellungen und Änderungen von Gebietsentwicklungsplänen. Themen waren u. a. Neuausweisungen und Erweite-rungen von allgemeinen Siedlungsbereichen, Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sowie für Einrichtungen der Gewinnung und Speicherung regenerativer Energie. Bei der Beurteilung wurde be-sonderer Wert auf die Beachtung ökologischer Belange und die Reduzierung des Freiflächenverzehrs gelegt.

Für die wichtigste Veranstaltung der Fachrichtung "Stadtplanung", den zum achten Mal am 27. No-vember 2015 im Haus der Architekten geplanten Stadtplanertag der AKNW, entwickelte der Ausschuss ein Programm unter dem Motto "Chancen der Vielfalt - Stadt und Migration" und griff damit Fragen der Auswirkungen von Zuwanderung und demografischem Wandel auf. Zum Stadtplanertag werden über 200 Gäste erwartet.

Der Ausschuss beteiligte sich an dem durch den Vorstand eingesetzten Arbeitskreis, der sich mit der Beteiligung von Mitgliedern der AKNW an der Planung von Flüchtlingsunterkünften und mit den An-forderungen an entsprechende Bauten beschäftigen sollte. Es wurde diskutiert, dass die Unterbringung von Flüchtlingen ein Problem der Politik und der Gesellschaft sei. Die Mitwirkung der von der AKNW vertretenen Fachrichtungen sei bei kommunalen Flüchtlingsunterkünften am ehesten ausgeprägt. Es wurden Vertreter aus Düsseldorf, Münster und Lünen zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen, wo es bereits ausgearbeitete Konzepte für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt. Der Arbeitskreis wird aufgrund der Diskussionsergebnisse Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Als neues Veranstaltungsformat der AKNW wurde "UrbanSlam" in Aachen durchgeführt. Studienab-solventen sowie junge Stadtplanerinnen und Stadtplaner konnten Kurzvorträge halten, die nach dem Vorbild der bekannten "Poetry Slams" durch das Publikum beurteilt wurden. Der Ausschuss beteiligte sich an der inhaltlichen Vorbereitung.

In der Diskussion um das Stimmungsbarometer hob der Ausschuss die Bedeutung der Zeithono-rare für die Fachrichtung Stadtplanung hervor, da Stadtplaner signifikant häufiger als Architekten ihre Leistungen nach Stundenhonoraren abrechnen. Der Ausschuss regte daher eine Befragung zu diesem Thema an, um verlässliche Daten über die am Markt erzielten Stundensätze als Grundlage für eine weitere Diskussion zu erhalten.

Der Ausschuss beteiligte sich an der Vorbereitung einer interdisziplinär ausgerichteten Ausstellung der Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur im Haus der Architekten. Nach ersten Überlegungen der Ausschüsse soll der öffentliche Raum in der Stadt thematisiert werden. Ein Arbeits-kreis solle hierzu Inhalte erarbeiten.

Der Ausschuss beschäftigte sich weiterhin im Auftrag des Vorstands mit der Normenarbeit des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) und der internationalen Organisation für Normung (ISO) zu Inhalten, Prozessen und Verfahren der Stadtentwicklungsplanung. Da sich der BAK-Ausschuss "Stadt-planung" nicht zur Entsendung eines Vertreters in den zuständigen DIN-Spiegelausschuss in der Lage gesehen hatte, stimmte der BAK-Vorstand dem Vorschlag der AKNW zu, ein Ausschussmitglied zu entsenden und die von der BAK formulierte Kritik an der Normenarbeit des DIN nachdrücklich zu ver-treten. Der Ausschuss wies die Einflussnahme von Normungsorganisationen in der Stadtentwicklung

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2. Ausschuss- und Facharbeit

in deutlicher Form zurück und wandte sich insbesondere gegen Regelungen, die geltendem Städtebau-recht nicht entsprechen oder darüber hinausgehen.

Weitere Themen der Ausschussarbeit waren u. a. das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW und der geplante Klimaschutzplan NRW. Außerdem befasste sich der Ausschuss Stadtplanung mit den kommunalen Stellplatzsatzungen, die Biodiversitätsstrategie sowie mit der Diskussion um die Neuausrichtung der Städtebauausbildung.

Regelmäßig diskutiert werden in dem Gremium auch die Weiterentwicklung des Fort- und Weiterbil-dungsangebotes der Akademie der AKNW und die Eintragungsbedingungen für Stadtplanerinnen und Stadtplaner.

Dem Ausschuss "Stadtplanung" gehören an:• Westerheide, Rolf-Egon, Prof. Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW -

SRL/IfR/BDA, Vorsitzender

• Grauduss, Wolfgang, Dipl.-Ing., Stadtplaner DGB, stv. Vorsitzender

• Bleikamp, Volker, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Brettschneider, Hartwig, Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner VFA

• Feldmann, Sabine, Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Hoff, Rita, Bauass. Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Krusat, Bettina, Bauass. Dipl.-Ing., Stadtplanerin, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Kummer, Heinrich, Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Sankowski, Jutta, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitektin BDLA / Stadtplanerin

• Wallraven, Guido, Dipl.-Ing., Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Welters, Hartmut, Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

Der Ausschuss "Stadtplanung" wird von Prof. Rolf-Egon Westerheide (l.) geleitet; seitens der AKNW-Geschäftsstelle begleiten Jan Schüsseler (2. v. r.) und Iris Stosik (r., derzeit in Elternzeit) den Ausschuss - Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

2.11 Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen

Der Einsatz für den geregelten Wettbewerb als wichtigem Instrument der Qualitätssicherung im Pla-nungswesen ist zentrales Thema der Ausschussarbeit. Der Ausschuss bereitet das Eintreten der AKNW für Wettbewerbe gegenüber potenziellen Auslobern, der Politik und der Öffentlichkeit vor und erarbeitet Grundlagen für die berufs- und vergaberechtliche Diskussion um die Entwicklung der Wettbewerbsre-geln. Die Ausschussarbeit erfolgt unter kontinuierlicher Auseinandersetzung mit der Praxis des Wett-bewerbs- und Vergabewesens.

In den erweiterten Sitzungen des Ausschusses erfolgte ein regelmäßiger Erfahrungs- und Mei-nungsaustausch mit den Wettbewerbsbeiräten. Die Sprecher der Beiräte berichteten über das Ver-gabegeschehen in ihren Bezirken und informierten über die Beratungstätigkeit vor Ort, die in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle erfolgte. Wesentliche Ziele der Beratung potenzieller Auslober sind es, den Beitrag von Wettbewerben zur Steigerung der Baukultur zu verdeutlichen, einer großen Zahl an Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen und im Sinne der Nachwuchsförderung die Öffnung der Verfahren für junge und kleinere Büros zu erreichen.

Grundlage des Wettbewerbswesens in Nordrhein-Westfalen bildet seit Juni 2014 die "Richtlinie für Planungswettbewerbe" (RPW 2013). Das Regelwerk war im Vorjahr auf Bundesebene eingeführt und von nahezu allen Bundesländern übernommen worden. Der mit der AKNW und der IK-Bau NRW abge-stimmte Einführungserlass für Nordrhein-Westfalen wurde nach einem längeren Abstimmungsprozess zwischen dem MBWSV NRW, dem FM NRW und dem MIWF NRW am 5. Juni 2014 veröffentlicht.

Da den Ausschuss vermehrt Anfragen zu Verhandlungsverfahren nach VOF erreichten, erarbeitete der Ausschuss die Adaptation einer Veröffentlichung der Architektenkammer Niedersachsen zum The-ma "VOF-FAQ" vor. Die Schrift geht unter anderem ausführlich auf das Rügen und die Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ein.

Nach der Veröffentlichung des EU-Richtlinienpakets zur Vergabe öffentlicher Aufträge im März 2014 muss dessen Umsetzung in deutsches Recht binnen zwei Jahren erfolgen. Dies wird zu einer Novellierung des Vergaberechts für freiberufliche Leistungen führen. Bei der BAK wurde eine Arbeits-gruppe zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien gebildet, in der der Vorsitzende des Ausschusses, Dipl.-Ing. Jochen König, intensiv mitarbeitet. Die Arbeitsgruppe beteiligte sich an der Diskussion um die Vergabearten für freiberufliche Leistungen und der Erarbeitung des Vergabemodernisierungsgesetzes. Sie erarbeitete ein Forderungspapier der BAK zur Vergaberechtsnovelle, in dem der Erhalt der VOF, der Wettbewerb als Regelverfahren und die Verbesserung des Zugangs für junge und kleinere Büros thematisiert werden.

In zahlreichen Bundesländern fanden bereits zentrale Veranstaltungen zu Themen der öffentlichen Vergabe von Planungsleistungen statt, und die IK-Bau hat in NRW in den Jahren 2012 und 2014 bereits einen Vergabetag durchgeführt. Auf Beschluss des Vorstands bereitet der Ausschuss nunmehr einen gemeinsamen nordrhein-westfälischen Vergabetag zusammen mit der IK-Bau vor. Zukünftig wird sich jeder Vergabetag einem inhaltlichen Schwerpunktthema widmen. Weiterhin sollen auch aktuelle verga-berechtliche Entwicklungen behandelt werden. Ein erster gemeinsam mit der IK-Bau NRW veranstalte-ter Vergabetag wird für den 9. März 2016 in Recklinghausen vorbereitet. Ein Schwerpunktthema wird das neue Vergaberecht sein.

Nachdem die Zahl der durch den BLB NRW ausgelobten Wettbewerbe in den vergangenen Jahren ohne nachvollziehbare Gründe drastisch zurückgegangen war, bereitete der Ausschuss ein Positionspa-pier vor, in dem die Eignung einer Vielzahl von Bauaufgaben des BLB NRW für Wettbewerbe dargestellt wird. Als Forderungen an den BLB NRW werden die Auslobung von Wettbewerben bei geeigneten Projekten, die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und die Beschränkung der Vergabe von Ge-neralplanungsleistungen erhoben. Das Positionspapier wurde als Grundlage eines Gesprächs mit der Geschäftsführung des BLB NRW verwendet. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Bereits zum fünften Mal bereitete der Ausschuss eine moderierte Diskussionsveranstaltung zum Wettbewerbswesen vor, an der am 11. Dezember 2014 etwa 60 Vertreter der Wohnungswirtschaft, Wettbewerbsbetreuer und weitere Akteure im Wettbewerbswesen teilnahmen. Unter dem Motto "Wett-bewerbe als Basis erfolgreicher Wohnimmobilien" wurde in Impulsreferaten und Diskussionsbeiträgen erörtert, dass sich die Qualität von Wohnimmobilien künftig vermehrt über planerische Inhalte und nicht mehr allein über den Grad der Ausstattung definieren werde. Hervorgehoben wurde die hohe Qualität der Ergebnisse der gemeinsam mit dem MBWSV, Kommunen und Wohnungsunternehmen ausgelobten Landeswettbewerbe.

Die seit Jahren kontinuierlich durchgeführte Ausloberumfrage, zu der Auslobern jeweils nach Ab-schluss des Verfahrens ein Fragebogen übersandt wird, wurde fortgeführt. Die Auswertung der im Jahr 2013 abgeschlossenen Verfahren ergibt ein insgesamt positives Bild der Umsetzung von Wettbewerbs-ergebnissen.

Es war festzustellen, dass die ersten Preisträger in etwa 90 Prozent der Verfahren mit der Planung beauftragt wurden und die Zusammenarbeit von den meisten Bauherren als harmonisch und koopera-tiv bezeichnet wurde. In zahlreichen Fällen verzögerte sich allerdings die Realisierung der Bauaufgaben aus finanziellen Gründen. Die Ergebnisse der Ausloberumfrage bilden eine wichtige Grundlage für die Beratung potenzieller Auslober von Wettbewerben.

Die Liste der Mitglieder, die Wettbewerbe betreuen, wurde weiter gepflegt. Die Eintragung in die Liste erfolgt nach eindeutigen und nicht diskriminierenden Kriterien, die Erfahrung in der Betreuung von Wettbewerben dokumentieren. Bewährt hat sich die Regelung, nach der sich die eingetragenen Büros jährlich verpflichten müssen, ausschließlich berufs- und vergaberechtskonforme Verfahren zu betreuen. Die Liste ist online verfügbar und wurde potenziellen Auslobern auf Anfrage auch von den Mitgliedern der Wettbewerbsbeiräte zur Verfügung gestellt. Im Berichtszeitraum umfasste die Liste 25 Eintragungen.

Die Zahl der Wettbewerbe in NRW, bei denen im Jahr 2014 die Übereinstimmung der Auslobungs-bedingungen mit den eingeführten Wettbewerbsregeln festgestellt werden konnte, lag mit 58 Verfahren auf dem Niveau der Vorjahre. Bis Mitte Juni 2015 wurden weitere 22 Verfahren registriert.

Der Ausschuss "Wettbewerbs- und Vergabewesen" tagt unter der Leitung von Jochen König (4. v. r.); Jan Schüsseler (3. v. r.) und Samira Sinno (2. v. r.) begleiten die Arbeit - Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

Bis Juni 2014 lagen den von der AKNW registrierten Wettbewerben noch mehrheitlich die "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben" (RAW 2004) zugrunde. Seit Einführung der RPW 2013 erfolgte die Regelung fast aller Verfahren nach dem neuen Regelwerk. Es handelte sich sämtlich um begrenzte bzw. nichtoffene Wettbewerbe, darunter 33 ausschließlich mit eingeladenen Teilnehmern. Ein Verfah-ren wendete sich an Architekten und Investoren. 33 Verfahren wurden von vergaberechtlich privaten Auslobern durchgeführt.

Dem Ausschuss "Wettbewerbs- und Vergabewesen" gehören an:• König, Jochen, Dipl.-Ing., Architekt BDA / Stadtplaner, Vorsitzender

• Brünsing, Frank, Dipl.-Ing., Architekt VFA, stv. Vorsitzender

• Drees, Reinhard, Dipl.-Ing., Architekt / Stadtplaner, WIR Stadtplaner In NRW - SRL/IfR/BDA

• Düchting, Jutta, Ing. (grad.), Architektin VAA

• Geppert, Thomas, Dipl.-Ing., Innenarchitekt BDIA

• Jürgensmann, Christian, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA

• Rübsamen, Holger, Dipl.-Ing., Architekt BDA / Stadtplaner

• Schotte, Katja, Dipl.-Ing., Architektin ai nw

• Wennemar, Harald, Dipl.-Ing., Architekt BDA

2.12 Eintragungsausschuss

Der Eintragungsausschuss hat seine Arbeit fortgeführt. Der Eintragungsausschuss ist in erster Linie zuständig für:

• Anträge auf Eintragung in die Liste der Architekten und Architektinnen

• Anträge auf Eintragung in die Liste der Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen

• Anträge auf Eintragung in die Liste der Innenarchitekten und Innenarchitektinnen

• Anträge auf Eintragung in die Liste der Stadtplaner und Stadtplanerinnen

Vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 sind insgesamt 815 Anträge auf Eintragung in die Liste der Architekten, der Innenarchitekten, der Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner gestellt worden. Es wurden 633 Architekten, 53 Innenarchitekten, 50 Landschaftsarchitekten und 50 Stadtplaner, ins-gesamt also 786 neue Mitglieder aufgenommen.

Der Eintragungsausschuss ist weiter zuständig für:• Eintragungen in die Liste Auswärtiger Architekten nach § 7 BauKaG NRW. Hier wurden insge-

samt elf Verfahren durchgeführt. Diese betrafen die Eintragungen von vier Niederländern, zwei Österreichern, einem Belgier, einem Schweizer, einem Kanadier, einem Italiener, und einem Bulgaren.

• Anträge auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis

• Es wurden 29 Partnerschaften und 7 Kapitalgesellschaften eingetragen.

• Ausstellungen von Bescheinigungen nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

• 12 EU-Bescheinigungen sind ausgestellt worden.

• Löschungen aufgrund von Unzuverlässigkeit der Mitglieder

Im Berichtszeitraum wurden 31 Löschungen aufgrund von Unzuverlässigkeit vorgenommen.

Bei fünf Verfahren wurde eine Klage gegen die Löschungsverfügung des Eintragungsausschusses erhoben. Drei Verfahren konnten erfolgreich für die Architektenkammer NRW beendet werden, zwei

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2. Ausschuss- und Facharbeit

weitere Verfahren sind noch anhängig. Löschungen, die nicht aufgrund von beruflicher Unzuverlässig-keit vorgenommen werden, werden durch die Geschäftsstelle ausgeführt.

Es wurden 633 Löschungen in den Fachrichtungslisten vorgenommen. Diese gliedern sich in• Löschungen wegen Kündigungen der ehemaligen Mitglieder: 344

• Löschungen wegen Todes: 227

• Löschungen wegen Wegzugs aus Nordrhein-Westfalen: 31

Die Geschäftsstelle der AKNW unterstützt die Arbeit des Eintragungsausschusses, indem sie die Sitzungen vorbereitet, den Ablauf protokolliert und die Beschlüsse ausführt.

Sie übernimmt mit Vollmacht des Vorsitzenden des Eintragungsausschusses durch den Syndikus die Vertretung der Eintragungsausschüsse in den Verwaltungsstreitigkeiten vor den verschiedenen Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in NRW, die von abgelehnten Antragstellern sowie den wegen Unzuverlässigkeit gelöschten ehemaligen Mitgliedern gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses angestrengt werden.

2.13 Sachverständigenwesen

Die Architektenkammer NRW bestellt seit vielen Jahren Sachverständige auf der Grundlage des Bau-kammerngesetzes NRW in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Insgesamt 79 Sachverständige sind derzeit öffentlich bestellt und vereidigt:

• 12 Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden,

• 53 Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,

• 2 Sachverständige für Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne,

Der Eintragungsausschuss der Architektenkammer NRW tagte zuletzt am 8. Juli 2015 mit (v. l.) dem Vorsitzenden Dietmar Denkler, Hiltrud Lintel (Landschaftsarchitektin), Christian Jürgensmann (Landschaftsarchitekt), Gabriele Ortjohann (Architektin) und Rolf-Dieter von Eicken (Architekt) – Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

• 1 Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau,

• 2 Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau, Sportanlagen,

• 1 Sachverständiger für Sportanlagen,

• 1 Sachverständiger für Mieten und Pachten und

• 7 Sachverständige für das Sachgebiet Honorare für Leistungen der Architekten,Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure.

Im Berichtszeitraum wurde eine neue Bestellung im Bereich Bewertung von bebauten und unbe-bauten Grundstücken vorgenommen. Für Mitglieder der Architektenkammer NRW besteht weiterhin ein großes Bestellungsinteresse im Bereich der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstü-cken. Für die ebenfalls bei der Architektenkammer NRW eingerichteten Sachgebiete Vorbeugender Brandschutz, Abrechnung im Hoch- und Tiefbau sowie Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau gibt es immer wieder Interessentinnen und Interessenten, eine Bestellung wurde für diese Sachgebiete jedoch bislang nicht vorgenommen.

Zwischen den Bestellungskörperschaften in NRW, zu denen die Ingenieurkammer-Bau NRW, die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern, die Landwirtschaftskammer, die Handwerks-kammern und die Architektenkammer NRW gehören, fand ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt, der dazu beitragen soll, die öffentliche Bestellung und Vereidigung weitestgehend zu harmonisieren.

Des Weiteren ist die Architektenkammer NRW Mitglied in dem auf Initiative des Oberlandesgerichts Hamm gegründeten "Qualitätszirkel Sachverständigenwesen", der regelmäßig tagt, um dazu beizutra-gen, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen optimiert werden kann, um gerichtliche Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Architektenkammer NRW sind in das bundesweite Internet-Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de eingetragen.

Im Bereich der staatlichen Anerkennung nach der Bauordnung NRW und der Sachverständigen-Ver-ordnung NRW (SV-VO) sind derzeit 38 Kammermitglieder für die Prüfung des Brandschutzes staatlich anerkannt. Für das Prüfungsverfahren 2015 gibt es einen Antragsteller.

Für den Bereich Schall- und Wärmeschutz sind derzeit insgesamt 1.722 Mitglieder staatlich aner-kannt. Im Berichtszeitraum gab es 24 neue Anerkennungen.

2.14 Sachverständigenausschuss für das Eintragungswesen

Der bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gebildete Sachverständigenausschuss ist zustän-dig für die Überprüfung der Qualifikation von Antragstellern, die keine Regeleintragungsvoraussetzun-gen (ein Studium und einen Abschluss in der jeweiligen Fachrichtung) nachweisen können, sondern die als Autodidakten überragende Kenntnisse in den Fachrichtungen "Architektur", "Innenarchitektur", "Landschaftsarchitektur" oder "Stadtplanung" erworben haben. Der Sachverständigenausschuss be-gutachtet die eingereichten Projektunterlagen und lässt im Zweifel unter Klausurbedingungen eine Stegreifaufgabe schriftlich lösen.

Das vom Sachverständigenausschuss erstellte Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung des Eintragungsausschusses, der über die Eintragung abschließend befindet.

Erforderlich ist, dass die Antragsteller nach dieser Außenseiterregelung nachweisen können, sich in der jeweiligen Fachrichtung "besonders ausgezeichnet" zu haben.

Bei der Beurteilung der Kenntnisse der Antragsteller nach § 4 Abs. 7 BauKaG NRW kommt es in erster Linie auf gestalterische Aspekte und nicht auf technische, wirtschaftliche, ökologische oder

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2. Ausschuss- und Facharbeit

soziale Planungsfähigkeiten an, die nach § 1 Abs. 2 BauKaG NRW ebenfalls zu den Berufsaufgaben der Architekten zählen.

Im Berichtszeitraum ist der Sachverständigenausschuss einmal zusammengekommen. Es wurden neun Anträge in der Fachrichtung Architektur und ein Antrag in der Fachrichtung Innenarchitektur gestellt. Zwei Anträge wurden zurückgezogen, ein Antragsteller hat ein negatives Gutachten erhalten, ein Antragsteller erhielt ein positives Gutachten und wurde vom Eintragungsausschuss in die Liste der Architekten eingetragen. Die eingereichten Projektunterlagen von sechs weiteren Bewerbern werden zurzeit begutachtet. Aus dem vorherigen Berichtszeitraum sind noch zwei Anträge in Bearbeitung, ein Antrag wurde abgelehnt.

2.15 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als zuständige Stelle wurden acht Ordnungswidrig-keitenverfahren gemäß § 100 Baukammerngesetz NRW wegen der unbefugten Verwendung der Be-rufsbezeichnung "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" eingeleitet und entsprechende Geldbußen festgesetzt. In vier dieser Verfahren mussten bzw. müssen die verhängten Geldbußen im Vollstreckungswege beigetrieben werden.

2.16 Wettbewerbsrechtliche Verfahren nach UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet eine zusätzliche, im Vergleich zum Ord-nungswidrigkeitenverfahren häufig effektivere Möglichkeit, den Schutz der Berufsbezeichnung durch-zusetzen. Im Berichtszeitraum wurden von der Kammer 90 Fälle der unberechtigten Führung der geschützten Berufsbezeichnung "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" durch natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften wettbewerbsrechtlich aufge-griffen.

Die Mehrheit dieser Fälle konnte aufgrund der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklä-rung oder aufgrund einer nachvollziehbar belegten Berichtigung unzulässiger Firmierung abgeschlos-sen werden. Die Verfahrensdauer betrug in den meisten Fällen zwischen zwei Wochen und vier Mo-naten. Unterstützung erhält die AKNW in einigen dieser Verfahren durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie durch externe Rechtsanwälte.

Mitte 2015 wurden zudem in einer umfassenden Recherche Personen und Unternehmen überprüft, die sich in den vorangegangenen Jahren im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren vertraglich ver-pflichtet hatten, die geschützte Berufsbezeichnung nicht mehr zu verwenden. Dabei wurden in sieben Fällen neue Verstöße festgestellt, die zur Geltendmachung von Vertragsstrafen durch die AKWN bzw. die Wettbewerbszentrale geführt haben. Die Verfahren dauern zum Teil noch an. In zwölf weiteren Fällen wurde auf die Korrektur noch fortbestehender unrichtiger Branchenbucheinträge hingewirkt.

2.17 Fort- und Weiterbildungsordnung

In dem Geschäftsjahr 2014 hat die Akademie insgesamt 330 Veranstaltungen (358 Veranstaltungsta-ge) mit 15.132 Teilnehmern durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2013 hat sich die Anzahl der Veranstaltungen um 5,9 Prozent erhöht. Dagegen hat sich die Gesamtteilnehmerzahl von 15.812 Teilnehmer auf 15.132 Teilnehmer verringert (-4,3 %).

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Geschäftsbericht 2014/15

Die Anzahl der Absolventen ist im Geschäftsjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr 2013 um 8,9 Pro-zent gesunken und begründet damit den Rückgang bei der Gesamtteilnehmerzahl.

Der Anteil der arbeitslosen Absolventen an den Teilnehmern der Akademie beträgt erfreulicher-weise lediglich 1,2 %. Im Berichtszeitraum 2014 beträgt der prozentuale Anteil der Absolventen an der Gesamtteilnehmerzahl 40 Prozent.

Im Jahr 2014 hat die Akademie vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage 22 zusätzliche Seminar-veranstaltungen durchgeführt. Zudem hat die Akademie 62 Seminare an Wochenenden und 19 Abend-veranstaltungen (von 18.00 Uhr - 21.15 Uhr) durchgeführt. Damit hat die Akademie auf die steigende Nachfrage der Mitglieder und Absolventen nach Wochenend- und Abendveranstaltungen reagiert.

Sehr positiv gestaltet sich weiterhin die Kooperation mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit April 2006 konzipiert und re-alisiert die Akademie in Kooperation mit dem Ministerium Fortbildungen, die berufspolitische The-menschwerpunkte der AKNW thematisieren und insbesondere die jeweiligen Fördermöglichkeiten in Seminaren für die Mitglieder der AKNW aufzeigen.

Seit Februar 2008 hat die Akademie im Rahmen der Seminarreihe "Vom Traum zum Haus" in Ko-operation mit der AKNW mit Stand Mai 2014 260 Veranstaltungen flächendeckend in Nordrhein-West-falen durchgeführt.

Dabei haben 10.364 Teilnehmer von dem kostenfreien Angebot Gebrauch gemacht, sich von Archi-tektinnen und Architekten kompetent und umfassend informieren zu lassen.

Insgesamt dokumentiert die Entwicklung der Akademie die unvermindert hohe Bereitschaft der Mitglieder der Architektenkammer NRW, sich kontinuierlich fortzubilden und damit den komplexen beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.

Neben den Angeboten der Akademie können Mitglieder und Hochschulabsolventen auch Veran-staltungsangebote anderer Bildungsträger wahrnehmen. Um als Nachweis der jährlichen Fortbildungs-pflicht bzw. als Weiterbildungsnachweis im Rahmen des Eintragungsverfahrens in die AKNW zu dienen, müssen die Veranstaltungen anderer Anbieter zuvor von der AKNW in einem Antragsverfahren als Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt worden sein.

Die Akademie der Architektenkammer NRW führt im Jahr mehr als 330 Seminare durch – Foto: Annika Feuss

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Die Anzahl der Bildungsträger, die am Anerkennungsverfahren teilnehmen und pro Jahr aktiv Anträ-ge gestellt haben, ist seit Einführung der Fort- und Weiterbildungsordnung von 272 Anbietern im Jahr 2005 auf 583 Anbieter bis zum Jahresende 2014 kontinuierlich gestiegen.

Die Anzahl der Anerkennungen hat sich seit 2005 bis heute mehr als verdoppelt. In den Jahren 2010 und 2012 fiel die Anzahl der anerkannten Veranstaltungen zwar im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr, hat aber mit 2.412 Anerkennungen bis Ende 2014 einen neuen Höchststand erreicht.

Das auf der Internetseite der AKNW angebotene Online-Anerkennungsverfahren wird von den Ver-anstaltern mehrheitlich und positiv angenommen. Dies begründet sich vor allem durch die mit dem Online-Verfahren verbundene Möglichkeit, die anerkannten Veranstaltungen im Seminarkalender der AKNW, in dem auch alle Seminare der Akademie eingestellt sind, zu veröffentlichen.

Im Rahmen der Überprüfung der Fortbildung sieht die Fort- und Weiterbildungsordnung vor, dass 10 Prozent der Kammermitglieder in einer zufälligen Stichprobe ermittelt werden. Entsprechend wurden 2.936 Mitglieder der Architektenkammer NRW gebeten, die Fortbildung für das Jahr 2014 im Umfang von acht Unterrichtsstunden nachzuweisen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeigt sich, dass die meisten Mitglieder ihrer Fortbildungspflicht durch Seminarbesuche bei der Akademie nachgekommen sind oder Nachweise über andere, als Fortbildung anerkannte Veranstaltungen, fristgerecht zur Verfügung stellen können.

Nicht alle Überprüfungen können jedoch mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. In einigen Fällen müssen berufsgerichtliche Verfahren beantragt werden.

Sieht das Berufsgericht einen Verstoß gegen die Fortbildungspflicht als erwiesen an, wird dieser mit der Erteilung eines Verweises und/oder der Verhängung einer Geldbuße geahndet.

Die Bauherrenseminarreihe "Vom Traum zum Haus" läuft seit 2008 mit großem Erfolg; hier: Pressekonferenz zur Bauherren-seminarreihe 2015 in Lünen mit (v. l.): Thomas Scheidle (Sparkasse Lünen), Heinrich Moch (Wohnungsbaugenossenschaft Lünen) sowie (v. r.) Friedhelm Deuter (Bauverein zu Lünen), Gabriele Richter (AKNW-Vorstandsmitglied), Ernst Uhing (Präsident AKNW) und Heiko Rautert (Direktor Sparkasse Lünen) – Foto: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

2.18 Bundesarchitektenkammer (BAK)

Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen der 130.666 Ar-chitektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner gegenüber Politik und Öffentlichkeit (Stand 1. Januar 2015). Auch wenn Architekten- und Bauordnungsrecht grund-sätzlich Ländersache sind, fallen viele Entscheidungen in Berlin oder Brüssel.

Deshalb hat die BAK eine Reihe von Stellungnahmen erarbeitet u. a. • zum Entwurf des novellierten Musterarchitektengesetzes (Mai 2015),

• zum Referentenentwurf eines Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes (VerGModG-E),

• zum Gesetzentwurf (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz -VSBG) zur Umsetzung der EU Richt-linie über alternative Streitbeilegung 2013/11/EU /"ADR-Richtlinie") und dem Verbraucher-streitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Information und

• zum Entwurf zur Einführung von Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen.

Die berufspolitische Arbeit der Bundesarchitektenkammer konzentriert sich auf die beruflichen Rahmenbedingungen für Architekten und Stadtplaner. Im Vordergrund stehen zurzeit Themen wie die Rolle der Architekten bei der Energiewende, die schwierige Haftungssituation, das Vergaberecht ein-schließlich der Förderung des Wettbewerbswesens, sowie Fragen der Normung und die Fortentwick-lung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Mitglieder des Vorstands sind die Präsidenten der 16 Länderkammern, das BAK-Präsidium und je ein Vertreter der Landschafts- und der Innenarchitekten, der Stadtplaner sowie der beamteten und an-gestellten Architekten. Dem Präsidium obliegt die berufspolitische operative Arbeit und die Geschäfts-führung der BAK. Die 86. Bundeskammerversammlung – das Parlament der deutschen Architekten – wählte am 13. September 2013 das neue Präsidium. Barbara Ettinger-Brinckmann ist die neue Präsi-dentin der Bundesarchitektenkammer und die erste Frau in diesem Amt. Als Vizepräsidenten bestätigte die Bundeskammerversammlung Joachim Brenncke und Martin Müller. Seit 2012 vertritt Martin Müller, Innenarchitekt aus Marl und Vorstandsmitglied der AKNW, die Interessen der nordrhein-westfälischen Architektenschaft im BAK-Präsidium.

Die Bundesarchitektenkammer zu Gast bei der 60. Vertreterversammlung der AKNW: (v. l.) Dr. Tillman Prinz (Geschäftsführer BAK), Ernst Uhing (Präsident AKNW), Barbara Ettinger-Brinckmann (Präsidentin BAK), Rüdiger Stallberg (MBWSV), Markus Lehr-mann (Hauptgeschäftsführer AKNW) – Foto: Thilo Saltmann

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Dem Vorstand der BAK arbeiten verschiedene Ausschüsse, Projektgruppen und Arbeitskreise zu, in denen sich auch Mitglieder des AKNW-Vorstands und der AKNW-Geschäftsstelle engagieren.

BAK-Ausschüsse:• Angestellte und beamtete Architekten

• Innenarchitektur

• Landschaftsarchitektur

• Stadtplanung

• Planen und Bauen

• Haushalt

• Rechtsausschuss

• Arbeitskreis Internationales (AKI)

BAK-Projektgruppen:• Architekten- und Ingenieurvertragsrecht

• Kultur- und Kreativwirtschaft (Vorsitz: Martin Müller)

• Expertengruppe Building Information Modeling BIM

• Dienstleistungsrichtlinie / Peer-Review

• Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie

• Koordinierungskreis Europa/Internationales

• DAT 2015

• Befreiungsrecht für angestellte Architekten von der Deutschen Rentenversicherung (Vorsitz: Ernst Uhing)

• Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

• Umsetzung EU-Vergaberichtlinie

• Generalist PLUS

• Generalist PLUS Energieeffizienz (Vorsitz: Martin Müller)

• Wirtschaft - Energie - Baukultur

BAK-Arbeitsgruppen:• Architektenbefragung

• Arbeitsgruppe Expertenlisten für Bundesförderprogramme

2.19 Baukosteninformationszentrum (BKI)

Die 21. Gesellschafterversammlung des BKI fand am 8. Mai 2015 in Berlin statt. Die Architektenkam-mer Nordrhein-Westfalen wurde durch Dr.-Ing. Christian Schramm vertreten.

Nach dem Motto "Investitionen in Innovationen" kündigte Hans-Ulrich Ruf, langjähriger Beiratsvor-sitzender des BKI, zukunftsweisende Projekte des BKI an. Durch technische und fachliche Innovationen werde angestrebt, die führende Marktposition des BKI auf dem Gebiet der Fachinformationen für das wirtschaftliche Planen und Bauen nicht nur zu behaupten, sondern weiter auszubauen. Im Vordergrund stehen dabei vor allem IT-Entwicklungen u. a. die Neuprogrammierung des BKI-Kostenplaners, die Er-schließung elektronischer Märkte, die Nutzung von BKI-Daten für mobile Endgeräte und die Befähigung der BKI-Produkte und Daten für Anwendungen in Verbindung mit BIM.

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Geschäftsbericht 2014/15

Wie in den Jahren zuvor konnte ein exzellenter Jahresabschluss präsentiert werden, bei dem die im Wirtschaftsplan 2014 gesteckten Ziele deutlich übertroffen wurden. Der Jahresabschluss 2014 weist sowohl beim Umsatz (3,19 Mio.) als auch bei der Gesamtleistung (3,49 Mio.) die höchsten Werte seit BKI-Gründung aus. Aus dem erzielten Bilanzgewinn wurde von den Gesellschaftern beschlossen, das Eigenkapital der GmbH von 100.000 DM auf 100.000 Euro zu erhöhen.

ArbeitsschwerpunkteDie Weiterentwicklung und Komplettierung des Produktangebotes in den Geschäftsfeldern Kostenpla-nung, Energieplanung, Gebäudemanagement und Büromanagement sowie der konsequente Ausbau der Datenbank, die die Grundlage für alle BKI-Produkte darstellt, bilden die fachlichen Schwerpunkte der kommenden Jahre. Um neben den erfolgreichen BKI-Fachbuch-Vertrieb die elektronische Version der Positionen noch erfolgreicher zu vertreiben, konnte das BKI mit diversen AVA-Softwarehäusern Verträge zu Vertriebskooperationen abschließen.

Eine Analyse der Umsatzzahlen zeigt, dass der Hauptumsatz des BKI mit 55 Prozent nach wie vor im Bereich des Fachbuches erzielt wird, gefolgt von den Software-Erlösen mit 35 Prozent. Von den erzielten Erlösen basieren 74 Prozent auf Fachinformationen im Geschäftsfeld Kostenplanung und 19 Prozent im Bereich Energieplanung.

Building Information Modeling (BIM)Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer (BAK), dem zugleich auch alle Gesellschafter des BKI an-gehören, hatte einen Beitritt als Gründungsmitglied zur Bauen Digital 4.0 GmbH beschlossen und auch einen Beitritt des BKI befürwortet. Der Beirat des BKI befasste sich daraufhin eingehend mit den wesent-lichen technischen, baufachlichen, organisatorischen, rechtlichen und berufspolitischen Gesichtspunk-ten von BIM. Obwohl noch nicht alle Fragen ausreichend geklärt sind, sieht der Beirat für das BKI große Chancen, die weitere Digitalisierung des Planens und Bauens durch eine Mitwirkung in der Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können. Insofern wurde in einer Beteiligung des BKI durchaus die Möglichkeit ge-sehen, die Interessen der Architektenschaft noch stärker zum Ausdruck zu bringen. Deshalb beschloss die Gesellschafterversammlung eine Beteiligung an der nun umgenannten planen-bauen 4.0 GmbH in Höhe von 20.000 Euro. Darüber hinaus hatte der BKI-Beirat schon die Mitgliedschaft im Bundesverband Bausoftware (BVBS) beschlossen, der ebenfalls Gesellschafter der planen-bauen 4.0 GmbH ist. Da das BKI insbesondere mit den Programmen Kostenplaner, Energieplaner und Honorarplaner Bausoftware herstellt und vertreibt, erscheint – nicht zuletzt vor dem BIM-Hintergrund – eine Mitgliedschaft in die-sem Fachverband für das BKI sehr sinnvoll zu sein.

Die Amtszeit des jetzigen Beirats endet 2016. Schon jetzt ist erkennbar, dass sich mehrere Beirats-mitglieder nicht mehr zur Wiederwahl stellen wollen.

2.20 Building Information Modeling: planen-bauen 4.0 GmbH

Building Information Modeling (BIM) ist eine noch junge Planungsmethode, für die alle Planungsbetei-ligten dreidimensionale CAD-Modelle ihrer Planungen um zusätzliche Daten wie z.B. Kosten, Termine oder physikalische Kennwerte erweitern und mit Hilfe eines BIM-Koordinators bzw. -Managers zu einem Gesamtmodell zusammenfügen, aus dem sich zu jedem Zeitpunkt relevante Daten und Zeichnungen ableiten lassen.

Einige EU-Mitgliedstaaten (UK, Frankreich, Norwegen) haben oder werden in den nächsten Jahren BIM verbindlich für die Bearbeitung öffentlicher Aufträge einführen. Die EU-Kommission bereitet zurzeit eine Untersuchung vor, welche legislativen Maßnahmen seitens der EU zu treffen sind. Zur Positio-nierung der Architektenschaft zum Thema BIM hatte eine Arbeitsgruppe in der BAK mit zahlreichen Experten gesprochen. Die AKNW ist seit Mai 2015 durch Wolfgang Zimmer in der Expertengruppe

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2. Ausschuss- und Facharbeit

vertreten. Der Abschlussbericht der BAK-Projektgruppe BIM enthält eine umfassende Übersicht zu den beruflichen Auswirkungen beim Einsatz von BIM in Planungsbüros.

Die AKNW ist über die BAK Mitglied in der neuen Gesellschaft planen-bauen 4.0 GmbH, deren konstituierende Sitzung am 1. April 2015 in Berlin stattfand. Auch die Bundesingenieurkammer und das BKI sind inzwischen Gesellschafter der planen und bauen 4.0 GmbH.

Die planen-bauen 4.0 - Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH – wird von den Gründern als nationale Plattform, als Kompetenzzentrum und als der Gesprächspartner im Bereich der Forschung, Regelsetzung und Marktimplementierung verstanden. Die Gesellschaft wird die Rolle der Wegbereiterin bei Einführung von Building Information Modeling (BIM), d. h. von digitalen Geschäftsprozessen in der Bauwirtschaft in Deutschland übernehmen. Dabei werden die Gegebenhei-ten des deutschen Marktes und dessen hohe Ausdifferenzierung zu berücksichtigen sein.

Parallel hat das DIN am 29. Januar 2015 mit großer Beteiligung der interessierten Kreise die Struk-turierung der zukünftigen Normungsarbeit in diesem Bereich aufgenommen. Die BAK ist hier mit vier Fachvertretern aus den Länderkammern präsent. Zahlreiche ISO Normen sind seit 2001 im Bereich BIM entstanden und werden zurzeit auf ihre Übertragbarkeit in DIN Normen geprüft.

Die BAK hat beschlossen, die zahlreichen unterschiedlichen Handlungsstränge zu bündeln und strategisch so zu begleiten, dass die weitere Entwicklung im Bereich der Digitalisierung dem berufs-politischen Verständnis der Architekten und Stadtplaner entspricht. Hierzu ist eine Aufarbeitung und Positionierung der BAK zu allen relevanten Themen wie Haftung, Honorar, Bürostrukturen, Kosten, Vergaberecht, technische Entwicklung, Baukultur und Wettbewerbsfähigkeit erforderlich. Nach dem Beispiel der "PPP-Expertengruppe" soll dazu innerhalb eines Jahres im Rahmen einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe ein berufspolitischer "Leitfaden" mit einer Positionsbestimmung erstellt wer-den. Als Vertreter für die AKNW wurde mit Wolfgang Zimmer ein BIM praktizierender Architekt benannt, der im zuständigen Ausschuss Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen im Themenbereich HOAI und Architektenvertragsrecht über den Fortgang der Gespräche berichtet.

2.21 Gemeinsamer Ausschuss

Die Zusammenarbeit der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW ist im Bau-kammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BauKG NW) gesetzlich geregelt. Demnach sollen beide Kammern in allen vergleichbaren Aufgabenbereichen zusammenarbeiten, wenn gleichgerichtete Interessen der jeweiligen Mitgliedschaft bestehen oder das öffentliche Interesse dies erfordert. Dazu

gehören insbesondere die Bereiche • Fort- und Weiterbildung

• Schlichtungswesen

• Schiedswesen

• Mitwirkung an der Regelung des Wettbewerbswesens

• Förderung des Sachverständigenwesens

• Förderung des innovativen, kostensparenden und ökologischen Bauens

• Aufbau und Fortführung von Bauinformationsdiensten

Neben der engen Kooperation im Bereich baukunst-nrw und der Gründung des Baukunstarchivs NRW findet derzeit die Planung für einen gemeinsamen Vergabetag 2016 von AKNW und IK-Bau NRW auf Arbeitsebene statt.

Für die Zusammenarbeit wurde ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet, der aus den Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Kammern und vier weiteren Vertreterinnen oder Vertretern jeder Kammer

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Geschäftsbericht 2014/15

besteht, die von den Kammervorständen bestimmt werden. Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Jahr. Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören gegenwärtig folgende Mitglieder an:

Für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen• Dipl.-Ing. Ernst Uhing, Präsident

• Dipl.-Ing. Michael Arns, Vizepräsident

• Dipl.-Ing. Klaus Brüggenolte, Vizepräsident

• Dr.-Ing. Christian Schramm, Vizepräsident

• Dipl.-Ing. Gabriele Richter, Mitglied des Vorstands

Für die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen• Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident

• Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Vizepräsident

• Prof. Dr.-Ing. Michael Fastabend, Mitglied des Vorstands

• Dipl.-Ing. Stephan Müller, Mitglied des Vorstands

• Dipl.-Ing. Michael Püthe, Mitglied des Vorstands

2.22 Schlichtungsstelle

Kammermitglieder und Bauherren haben die Möglichkeit, Streitigkeiten vor einem unabhängigen und sachverständigen Gremium durch außergerichtlichen Vergleich beizulegen. Die bei der Architekten-kammer Nordrhein-Westfalen eingerichtete unabhängige Schlichtungsstelle kann, im Vergleich zu staatlichen Gerichtsverfahren, zu wesentlich schnelleren und kostengünstigeren Ergebnissen führen.

Gute Zusammenarbeit zwischen der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW: Dr. Heinrich Bökamp (l.), Präsident der IK-Bau NRW, und Ernst Uhing, Präsident der AKNW, am Rande des Sommerfestes – Foto: Thilo Saltmann

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Das Verfahren ist freiwillig; auch für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren.

Die Schlichtungsstelle ist paritätisch besetzt. Sie besteht aus jeweils einem Mitglied der Architek-tenkammer NRW und einem Verbraucher als Beisitzer; Vorsitzender der Schlichtungsstelle ist Rechts-anwalt Dr. Wolfgang Wehler. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen Antrag einer Partei von der Geschäftsstelle der Architektenkammer NRW eingeleitet. Sobald die Zustimmung aller Beteiligten zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens vorliegt, wird zunächst ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt. Im Anschluss werden in einem mit allen Beteiligten anberaumten Termin die fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte eingehend erörtert. Zur endgültigen Beilegung der Auseinanderset-zung schlägt die Schlichtungsstelle den Parteien einen Vergleich im Sinne des Bürgerlichen Gesetz-buches vor.

Im Berichtszeitraum waren insgesamt drei Schlichtungsverfahren anhängig. In allen Fällen konnte eine Einigung erzielt werden.

2.23 Qualitätssiegel Betreutes Wohnen

Projekte des betreuten Wohnens weisen ein uneinheitliches Angebot mit großem Gestaltungsspielraum auf. Dies ist jedoch nicht immer im Sinne der älteren Mieter, die ein faires, qualitativ hochwertiges und vergleichbares Angebot erwarten. Sie wünschen sich eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung und ein altersgerechtes Wohnumfeld sowie Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der eigenen Lebensgestaltung und Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen.

Gleichzeitig kannten auch Investoren, Planer und Betreiber lange keinen anerkannten Kriterien-katalog. Ein solcher Standard für Betreutes Wohnen muss neben den baulichen Anforderungen auch Aussagen zur Qualität von Grund- und Wahlservice sowie zur Vertragsgestaltung beinhalten.

Aus diesen Gründen haben sich bereits 2004 viele Akteure aus NRW zusammengeschlossen und landesweit anerkannte Qualitätsstandards und ein eigenes Qualitätssiegel entwickelt. Um die Verwen-dung dieser Qualitätsstandards in uneigennütziger Weise zu fördern, deren Einhaltung zu prüfen, zu überwachen und weiterzuentwickeln, engagiert sich die AKNW, vertreten durch ihr Vorstandsmitglied Architektin Gabriele Richter im Vorstand des Kuratoriums "Qualitätssiegel Betreutes Wohnen".

Vorbildliches Konzept für das Wohnen im Alter im ländlichen Raum: Der Neubau des St. Antoniushaus in Schöppingen erhält die "Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW 2015"; Architektur: farwick + grote, Ahaus – Foto: Dagmar Grote

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Geschäftsbericht 2014/15

Aktuell verfügen 22 Einrichtungen in NRW über das Qualitätssiegel. Im Zuge einer stetigen Qualitäts-sicherung sehen die Richtlinien des Qualitätssiegels drei Jahre nach der Erstprüfung eine Wiederho-lungsprüfung vor, die in der Folge dann alle fünf Jahre stattfinden soll. Im letzten Jahr fanden fünf dieser Wiederholungsprüfungen statt, sodass bei diesen Projekten eine fortlaufende Qualitätssicherung ge-währleistet werden kann.

2.24 Landesnetzwerk Schimmelberatung

Laut einer Studie wohnt in Deutschland jeder Sechste in einer Wohnung mit Schimmelproblematik. Die Ursachen für Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen sind oft baulich beeinflusst und tauchen überwiegend bei älteren, unsanierten Gebäuden auf. Sie können aber auch – wie vor einem Jahr als Folge des Extremregens in Münster- bis dahin völlig intakte Bausubstanz betreffen.

Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl auf Bundesebene als auch auf örtlicher Ebene Bera-tungsnetzwerke gegründet. Die Verbraucherzentrale NRW hat im Rahmen des Projektes "KEK - Klima-schutz und Energiewende konkret" Ende 2012 erstmals dieses landesweite, fachübergreifende Netz-werk initiiert. Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW ist eine neutrale Informationsplattform. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, über Beratungsangebote in NRW für Betroffene von Feuchte- und Schim-melpilzschäden in Gebäuden zu informieren, Materialien zur Vorbeugung, Beurteilung und Sanierung von Schimmelpilzschäden in neuen und alten Häusern zusammenzustellen und die agierenden Verbän-de und Akteure zu einem gemeinsamen fachlichen Dialog zusammenzuführen.

Die AKNW beteiligt sich an dem Netzwerk und verweist auf ihre Sachverständigen und Energie-berater, wenn es darum geht, Betroffene qualifiziert zu informieren und durch fachgerechte Planung Probleme nachhaltig zu beseitigen und weiteren Schäden vorzubeugen. Aktuell befasst sich das Netz-werk mit der Abwehr eines Patents, das für Sachverständige übliche Erkennungsmethoden bei Schim-melschäden beschreibt. Ferner erarbeitet das Netzwerk einheitliche Maßstäbe für die Qualifizierung von Betrieben, die Sanierungsarbeiten ausführen. Die AKNW achtet darauf, dass diese Überlegungen ausschließlich Unternehmen betreffen und nicht auf Architekten übertragen werden.

2.25 Baukunstarchiv NRW

In Nordrhein-Westfalen besteht seit langem das Interesse, die vielfältigen Architekten- und Ingenieur-nachlässe in einem zentralen Archiv zu sichern und wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dieses Ziel verfol-gen die Stiftung Deutscher Architekten, die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW gemeinsam mit ihren Verbänden und weiteren Partnern seit 2009.

Die Landesregierung hat sich wiederholt für eine Unterstützung ausgesprochen. Minister Groschek hat Mittel der Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Eine verbindliche Vorgabe seines Hauses ist, dass die laufenden, jährlichen Betriebskosten durch Dritte sichergestellt werden und die Baukammern kooperativ am Projekt Baukunstarchiv NRW mitwirken.

Verschiedene Standorte und Betreibermodelle wurden in den letzten Jahren geprüft. Zuletzt hat-te man sich auf das ehemalige Gebäude des Ostwallmuseums in Dortmund konzentriert. Dieses ge-schichtsträchtige Gebäude steht seit Jahren leer und bietet sich für eine Folgenutzung als Archiv an. Die Untersuchungen im Rahmen von Machbarkeitsstudien haben die Eignung des Gebäudes bestätigt und die Sanierbarkeit bescheinigt

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau NRW haben in ihren Vertreterversammlungen gleichlautende Beschlüsse gefasst, nach denen die Voraussetzungen für ei-nen gesicherten Betrieb des Baukunstarchivs NRW gegeben sind. Die Stiftung Deutscher Architekten,

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2. Ausschuss- und Facharbeit

die beiden Baukammern und der Förderverein für das Baukunstarchiv NRW arbeiten nun eine gemein-same Satzung aus. Ein erster Entwurf ist bereits in Abstimmung. In verschiedenen Gremien ist die Mit-arbeit und Unterstützung weiterer Institutionen und Förderer vorgesehen. Die TU Dortmund unterstützt das Projekt großzügig. Damit sind wesentliche vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr gestellte Voraussetzungen für den Erhalt von Mitteln aus der Städtebauförderung erfüllt.

Der letzte vorbereitende Schritt zur Errichtung eines Baukunstarchivs wurde mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 11. Dezember 2014 zum Erhalt des Ostwallmuseums getan.

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte am 25. Oktober 2014 folgende Prämissen als Voraussetzung der Gründung eines Baukunstarchivs beschlossen:

• Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt Baukunstarchiv NRW unter der Vorausset-zung, dass die Baukammern kooperativ am Betrieb dieser bedeutsamen Einrichtung mitwirken.

• Die Stadt Dortmund saniert das Gebäude des ehemaligen Museums am Ostwall aus Mitteln der Städtebauförderung und übergibt den Betreibern das sanierte Bauwerk. Antragsteller und Bereitsteller des erforderlichen Eigenanteils von der Gesamtfördersumme von rund 4 Mio. Euro ist die Stadt Dortmund.

• Das Gebäude wird miet- und abgabenfrei zur Verfügung gestellt. Der Betrieb und die lau-fenden, jährlichen Unterhaltungskosten für das Gebäude von rund 100.000 Euro würden durch die Betreiber (gGmbH) getragen.

• Von den rund 3.500 qm Nutzfläche sollen rund 800 qm vermietet werden. Die Einnahmen dienen der Kostendeckung.

• Zur Minimierung eines Insolvenzrisikos hat der Förderverein zugesagt, die Gesamthaftung zu übernehmen. In einer Mitgliederversammlung am 22.09.2014 in Dortmund sind die Mitglieder auf ihre mögliche finanzielle "Inanspruchnahme" hingewiesen worden.

• Der Förderverein für ein Baukunstarchiv NRW hat zugesagt, einen jährlichen Betriebskostenzu-schuss in Höhe von mindestens 25.000 Euro zu leisten.

• Die Kammern bekräftigen ihren Willen, in dem bislang geplanten Umfang, der zuletzt im Busi-nessplan von August 2012 dargestellt wurde, zum Betrieb des Baukunstarchivs NRW beizutra-gen. Demnach verpflichtet sich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, ab 2016 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 25.000 Euro zu leisten.

• Die Stiftung Deutscher Architekten sieht ein finanzielles Engagement in Höhe von jährlich 25.000 Euro vor. Zudem besteht die Beschlusslage der Gremien, eine Stelle zu finanzieren.

Das Frühere "Museum am Ostwall" in Dortmund soll Standort des Baukunstarchivs NRW werden. Treibende Kräfte hinter dem künftigen Baukunstarchiv NRW sind (v. l.) Ernst Uhing (Präsident der Architektenkammer NRW), Christian Pertl (Architekt, Stadt Dortmund), Prof. Dr. Wolfgang Sonne (TU Dortmund), Regina Wittmann (stellv. Vors. Förderverein), Christian Ravagni (Archi-tekt, Stadt Dortmund), und Klaus Fehlemann (Stadtdirektor a. D., Dortmund) – Fotos: Stefanie Kleemann, Markus Lehrmann

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Geschäftsbericht 2014/15

• Die Kammern, die Stiftung Deutscher Architekten und der Förderverein für ein Baukunstarchiv NRW sind nach Zustimmung der Vertreterversammlungen übereingekommen, das Baukunst-archiv NRW zu gründen. Sie streben an, eine geeignete Gesellschaftsform, nach derzeitigem Stand eine gGmbH, spätestens zum 01.01.2016 ins Leben zu rufen.

• Beide Kammern, die Stiftung Deutscher Architekten und der Förderverein sollen Gesellschaf-ter werden. Die Architektenkammer sieht einen Gesellschafteranteil im Wert von 25.000 Euro vor (wie auf der VVS im Oktober 2014 beschlossen). Die gGmbH soll für weitere Gesellschaf-ter offen stehen.

• Die Gründung eines Lenkungsbeirates ist mit nachfolgenden Organisationen angedacht: Land NRW, Kammern, Verbände, Stiftung Deutscher Architekten, Förderverein, TU Dortmund, Architekturforum Rheinland, M:AI, LVR, LWL.

• Grundstock für das Baukunstarchiv NRW soll die Sammlung des Archivs für Architektur und Ingenieurbaukunst NRW der TU Dortmund sein. Eine Vereinbarung besteht durch ein "letter of intend" der TU Dortmund aus dem Jahr 2012.

• Die wissenschaftliche Leitung und der Archivbetrieb wird durch die TU Dortmund und den Förderverein sichergestellt.

• Die kaufmännische und rechtliche Betreuung wird durch die Stiftung Deutscher Architekten organisiert und sichergestellt.

• Eine Reaktivierung aller Förderungsmöglichkeiten in den Sektoren Sachspenden, Personal und finanzielle Unterstützung ist erforderlich.

Voraussetzung zur Gründung eines Baukunstarchivs NRW in Dortmund ist die Erfüllung aller o. g. Prämissen. Diese bilden die Grundlage der erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen, wie z. B. Ge-sellschaftervertrag, Gesellschaftervereinbarung, Mietvertrag usw.. Die Baukammern koordinieren die Gründungsphase und den Betrieb.

2.26 Kulturrat NRW

Die Vertreterversammlung der AKNW hatte 2014 beschlossen, dass die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Kulturrat NRW. e. V. beitreten möge.

Der Kulturrat NRW e. V. ist ein nordrhein-westfälischer Dachverband von landesweiten Kulturorga-nisationen, Landesgruppen von Berufsverbänden und nichtkommerziellen kulturellen und kulturpoliti-schen Institutionen mit Landesbezug. Er hat sich zum Ziel gesetzt, Kunst und Kultur in der Landespolitik zur Geltung zu bringen. Ihm gehören derzeit rund 180 institutionelle Mitglieder an.

Folgende Ziele hat sich der Kulturrat NRW gesetzt: • die Freiheit von Kunst und Kultur fördern und sichern,

• die Vielfalt und Qualität der kulturellen Infrastruktur unterstützen, um NRW als Kulturregion in Deutschland und Europa zu stärken,

• den Informations- und Erfahrungsaustausch der Kunst- und Kulturorganisationenverbessern,

• kulturpolitische Interessen formulieren und sie in der Öffentlichkeit und gegenüber politischen Parteien vertreten.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beteiligt sich intensiv an der fachlichen und gesell-schaftlichen Diskussion über den Kunstbegriff in der Architektur. Auszeichnungsverfahren, Wettbe-werbe, Förderpreise und die Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit in diesem Bereich sind dem

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2. Ausschuss- und Facharbeit

Hause ein großes Anliegen. Durch die Veranstaltungsreihe "Kunstlabore", die zusammen mit dem M:AI in den Jahren 2012 und 2013 veranstaltet wurde, konnte zuletzt herausgearbeitet werden, dass die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Künstler baukulturelle Werte schaffen kann. Vor diesem Hin-tergrund ist eine Mitgliedschaft der AKNW im Kulturrat NRW e. V. erstrebenswert. Der Kulturrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2015 die Aufnahme der AKNW beschlossen und der AKNW einen Gaststatus im Vorstand eingeräumt.

Der Kulturrat gliedert sich derzeit in sieben Sektionen (Bildende Kunst; Literatur: Medien; Musik; Spartenübergreifende Kultur/ Soziokultur; Tanz und Theater). Zurzeit ist eine Zuordnung der AKNW zu einer der vorhandenen Sektionen noch offen. Es wird angestrebt, dass sich weitere Partner aus dem Bereich Planen und Bauen um eine Mitgliedschaft bewerben, um eine neue Sektion Architektur/Stadt-planung anstreben zu können.

2.27 Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS)

Das ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung ist ein exzellenzorientiertes außeruniver-sitäres Forschungsinstitut, das sich im Sinne strategischer Forschung mit der aktuellen und künftigen Entwicklung von Städten – auf allen relevanten Ebenen: Quartier, Gesamtstadt, Stadtregion – und ihrer Einbindung in interregionale, nationale und internationale Zusammenhänge befasst. Charakteristisch für die Forschungsarbeiten des ILS ist die enge Verbindung von theoretisch wie empirisch innovativen Beiträgen zur Grundlagenforschung und einem anwendungsorientierten Gewinn von Erkenntnissen, die als Grundlage für eine qualifizierte Beratung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dienen.

Die Aufgaben des ILS sind von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse. Seit 2009 ist das ILS assoziiertes Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Seit April 2014 ist das ILS überdies Gründungsmitglied der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und versteht sich als Knotenpunkt der raumwissenschaftlichen Forschung in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa. Das ILS en-gagiert sich aktiv in verschiedenen Netzwerken und unterhält vielseitige Beziehungen zu regionalen, nationalen und internationalen Kooperationspartnern.

Das ILS hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Gesellschafter ist das Land NRW, vertre-ten durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen.Das ILS hat seinen Standort in Dortmund und unterhält ein Büro in Aachen.

Wissenschaftlicher BeiratDer Wissenschaftliche Beirat berät die Geschäftsführung bei der langfristigen Forschungs- und Ent-wicklungsplanung, bewertet die Forschungs- und Serviceleistungen des Instituts in regelmäßigen Ab-ständen und fördert die Arbeit des Instituts. Für den Zeitraum 2013 bis 2016 bilden elf international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Wissenschaftlichen Beirat. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats ist Prof. Dr. Blotevogel.

NutzerbeiratDer Nutzerbeirat hat die Aufgabe, das Nutzerumfeld der Einrichtung zu repräsentieren und das Institut aus dem Blickwinkel der Belange der Nutzerinnen und Nutzer zu beraten. Er bringt dabei die Perspek-tive der Nutzer bei der Planung und Durchführung des Forschungsprogramms, bei der weiteren Ent-wicklung der Forschungs- bzw. Serviceleistungen sowie beim Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ein. Bundes- und landesweit anerkannte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Stadtentwicklung bilden den Nutzerbeirat. Im Sommer 2015 hat der Stadtplaner Markus Lehrmann, Hauptgeschäftsfüh-rer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, den Vorsitz im Nutzerbeirat übernommen.

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Geschäftsbericht 2014/15

3. AKNW intern

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3. AKNW intern

3.1 Mitglieder-Statistik: Mitgliederverwaltung, Eintragungsverfahren

Am 1. Juni 2015 waren 31.073 Mitglieder bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen.Diese Mitglieder, mit zum Teil mehreren Mitgliedschaften, verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Fachrichtungen:

• Architektur: 26.275 Mitgliedschaften (82,9 %)

• Innenarchitektur: 2.051 Mitgliedschaften (6,5 %)

• Landschaftsarchitektur: 1.707 Mitgliedschaften (5,4 %)

• Stadtplanung: 1.663 Mitgliedschaften (5,2 %)Summe 31.696 Mitgliedschaften (100,0 %)

Nach Tätigkeitsart dargestellt ergibt sich folgende Aufteilung:

• freiberuflich tätig: 9.859 Mitgliedschaften (31,1 %)

• angestellt/beamtet tätig: 15.309 Mitgliedschaften (48,3 %)

• freiberuflich und angestellt/ beamtet tätig: 769 Mitgliedschaften (2,4 %)

• nicht beruflich tätig: 5.421 Mitgliedschaften (17,1 %)

• beitragsfrei gestellt: 338 Mitgliedschaften (1,1 %)Summe 31.696 Mitgliedschaften (100,0 %)

Größte Architektenparty des Landes: Beim diesjährigen Sommerfest der NRW-Architektenschaft am 25. Juni feierten bei strahlendem Sommerwetter mehr als 2.300 Mitglieder und Gäste der AKNW in der Düsseldorfer Rheinterrasse und nutzten die Gelegenheit zum Austausch und zum Networken - Foto: Thilo Saltmann

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Geschäftsbericht 2014/15

Die Differenz zwischen der Mitgliederanzahl und der Summe der Mitgliedschaften erklärt sich durch Eintragungen von Personen in zwei bzw. drei Fachrichtungen.

Im Berichtszeitraum (1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015) waren 810 Anträge auf Eintragung in die Archi-tektenliste und Stadtplanerliste in der Geschäftsstelle der Kammer eingegangen. In dieser Zeit wurden 786 Mitgliedschaften eingetragen.

Aus den Architekten- und Stadtplanerlisten wurden im Berichtszeitraum 633 Mitgliedschaften ge-löscht. Weitere Fakten zu Eintragungen und Löschungen können unter der Rubrik "Eintragungsaus-schuss" nachgelesen werden.

3.2 Haushalt

Die 60. Vertreterversammlung der AKNW hat im Oktober 2014 in Münster getagt und über den nach-stehenden Haushaltsplan beraten. Alle Haushaltspläne sind vom zuständigen Ausschuss "Haushalt, Finanzen, Beitragswesen" auf Grundlage der geltenden Haushalts- und Kassenordnung der AKNW und unter Berücksichtigung einer wirtschaftlich sparsamen Verwendung von Finanzmitteln erstellt worden.

Haushaltsplan 2015 der AKNWDer Haushaltsplan 2015 weist ein Volumen von 7.269.000 Euro auf. Das leicht gesunkene Volumen begründet sich im Wesentlichen durch geringere Gebühreneinnahmen aufgrund einer erwarteten rück-läufigen Anzahl von Antragstellern sowie durch die verringerte Nachfrage nach der Software "forma". Der Haushaltsplan ist von der Vertreterversammlung einstimmig genehmigt worden.

AusblickIm laufenden Jahr 2015 ist der Haushaltsplan für 2016 der AKNW vom Ausschuss "Haushalt, Finan-zen, Beitragswesen" erstellt und vom Vorstand verabschiedet worden. Der Haushalts plan 2016 ist im Wesentlichen eine Fortschreibung der Haushalte der Vorjahre und berücksichtigt alle erforderlichen Belange der Architektenkammer.

Der Haushaltsplan 2016 wird auf der diesjährigen Vertreterversammlung in Düsseldorf zur Geneh-migung vorgelegt.

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3. AKNW intern

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4. Öffentlichkeitsarbeit

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Fotos rechts: Die Veranstaltungen der Architektenkammer NRW stoßen regelmäßig auf eine große Publikumsresonanz wie hier beispielsweise (v. o. l. im Uhrzeigersinn) der "blue afternoon" auf der EXPO REAL in München, das "08. Architekturquar-tett NRW" im Dortmunder U, die Vernissage zur Ausstellung "Abgetankt" im HdA, die "Nacht der Museen", die Verleihung des Ausloberpreises 2015 in Münster, die "NRW lebt."-Veranstaltung in Bielefeld, die Verleihung des Kitapreis NRW 2014, die Aus-stellung "Kontinuität der Brüche", das "09. Architekturquartett NRW" in Essen oder die Ausstellung zum Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung – Fotos: Christof Rose, Ulla Emig, Thilo Saltmann, Ingo Lammert, Münsterview/Tronquet

4.1 Veranstaltungen (in chronologischer Reihenfolge)

Im Berichtsjahr hat die Architektenkammer NRW insgesamt mehr als 60 Veranstaltungen durchgeführt. Die wichtigsten Ereignisse hier in chronologischer Reihenfolge:

Ausstellungseröffnung: Tine Benz "Stadtlandschaften"Ein geheimnisvoller Sog scheint von den Bildern von Tine Benz auszugehen. "Oft wird ein beunruhigen-der Taumel erzeugt, der nirgends Halt bietet und keine Hoffnung aufkeimen lässt." Susanne Buckes-feld, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kunstmuseum Ahlen, beschrieb mit eindringlichen Worten die Wirkung der "Stadtlandschaften" der Berliner Künstlerin, die sich in ihren Arbeiten mit Räumen und Schichten, Perspektiven und visuellen Effekten befasst. Zur Vernissage kamen rund 100 Kunstfreunde ins Haus der Architekten, um die Künstlerin und ihre Kunst kennen zu lernen.

"Stadt und Landschaft - das waren einmal Gegensätze", erinnerte Michael Arns, Vizepräsident der Architektenkammer NRW, am 2. Juli 2014 in seiner Begrüßung. Er verwies auf die unterschiedlichen Bedeutungsebenen, die das Wort "Stadtlandschaften" in verschiedenen Disziplinen hat; von der Bil-denden Kunst (Sujet der Landschaftsmalerei) über die Geografie (Unterkategorie der Kulturlandschaft) bis hin zur Stadtplanung. "Tine Benz spielt mit diesen Ebenen in ihren Bildern - und wohl auch deshalb wirken diese insbesondere für uns Architekten und Stadtplaner äußerst anregend."

Die Ausstellung "Stadtlandschaften" war vom 3. Juli bis zum 22. August 2014 im Haus der Archi-tekten in Düsseldorf zu sehen. Auf großformatigen Arbeiten präsentierte die Neusser Künstlerin einen Querschnitt durch acht Jahre kreativen Schaffens.

Sommerfest 2014 der Architektenkammer NRW2.500 Mitglieder und Gäste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen feierten am 3. Juli 2014 in der Düsseldorfer Rheinterrasse das traditionelle Sommerfest der nordrhein-westfälischen Architekten-schaft.

Die Einladung der AKNW nahmen unter anderem NRW-Bauminister Michael Groschek, Innenminis-ter Ralf Jäger und viele Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags an - unter ihnen die baupo-litischen Sprecher der Fraktionen. Für die Bundesregierung konnte Kammerpräsident Ernst Uhing den Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Gunther Adler, begrüßen.

In seiner kurzen Ansprache dankte Kammerpräsident Ernst Uhing den zahlreichen Vertretern aus Landesregierung und Kommunen, Landtag und Verbänden für die konstruktive Zusammenarbeit. Un-ter großem Applaus verwies er auf Aussagen des Bauministeriums, dass das Baukammerngesetz auf Drängen der Architektenkammer NRW in Kürze novelliert werden solle mit der Absicht, Architektinnen und Architekten die Firmierung als eingetragene Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-haftung zu ermöglichen.

Dies war unter anderem ein Thema, über das die zahlreichen Gäste und Kammermitglieder aus Nah und Fern an dem sonnigen, milden Sommerabend am Rhein ausgiebig debattieren konnten. Viele nutz-ten die Zeit bis in die späten Abendstunden, um sich auszutauschen, Kontakte zu pflegen, ihr Netzwerk zu erweitern und um gemeinsam zu feiern.

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Ausstellungseröffnung: "Kontinuität der Brüche" – WeltausstellungsarchitekturMit der Expo 2015 im italienischen Mailand rückt erstmals seit 2000 (Expo Hannover) eine Weltaus-stellung wieder in relative Nähe zu uns. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nutzte diesen Anlass im Vorfeld, um die Geschichte der deutschen Pavillons und die Entwicklung der Expo insgesamt in einer Ausstellung im Haus der Architekten Revue passieren zu lassen – und um den Blick nach vorn zu richten. Zur Vernissage der Ausstellung "Kontinuität der Brüche – Weltausstellungsarchitektur 1851 – 2015" am 2. September 2014 kamen rund 130 interessierte Kunst- und Architekturfreunde ins Haus der Architekten. Dr. Thomas Schriefers, Kölner Architekt und Künstler, beschäftigt sich schon seit vie-len Jahren mit der Historie der Weltausstellungen und führte als Kurator in die Ausstellung ein.

Die Präsentation vereint eine künstlerische Betrachtung der Deutschen Pavillons - u. a. mit Origi-nalobjekten z. B. der Brüsseler Expo - mit einer Vorschau auf den deutschen Beitrag zur Expo 2015 in Mailand von der ARGE Deutscher Pavillon (Schmidhuber, Milla & Partner und Nüssli Deutschland).

"Die Architekturen der Weltausstellungen sind mehr als Bauwerke, die zwischen Innovation und Spektakel, zwischen Attraktion und Verkauf oszillieren", stellte der Vizepräsident der AKNW, Dr. Chris-tian Schramm, in seiner Begrüßung zur Vernissage fest. "Die Länderpavillons tragen immer auch eine starke politische Aussage. Wobei die Schwerpunkte sich über die Jahrzehnte verschieben."

Werkvortrag der ARGE Deutscher Pavillon EXPO Milano 2015"Verführung ist das Stichwort, unter dem die Konzeption eines Expo-Pavillons steht." Peter Redlin, Kreativdirektor bei Milla & Partner in Stuttgart, stellte anschaulich dar, wie es auf der Expo Milano 2015 gelingen soll, Menschen zum Besuch des Deutschen Pavillons zu bringen - in Konkurrenz zum bunten Angebot von 143 anderen Nationen, die auf der Weltausstellung vertreten sein werden. Milla & Partner

Ausstellungseröffnung "Kontinuität der Brüche" (Foto links, v. l.): Dr. Christian Schramm (Vizepräsident AKNW), Dr. Thomas Schriefers (Künstler und Kurator) und Markus Weichert (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie); zur Vernissage kamen rund 130 interessierte Kunst- und Architekturfreunde ins Haus der Architekten – Fotos: Ingo Lammert

Eines der Exponate der Ausstellung "Kontinuität der Brüche": Ein Modell des Deutschen Pavillons für die Expo 2015 in Mailand – Foto links: Ingo Lammert. Erläutert wurde das Konzept und Modell im Rahmen eines Werkvortrags von August Keller (l.), Pe-ter Redlin und Lennart Wiechell (r.) von der ARGE Deutscher Pavillon; hier mit AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm (2. v. l.) – Foto: Christof Rose

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sind Teil der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Pavillon", gemeinsam mit Schmidhuber (Architektur) und Nüssli (Ausführung und Projektmanagement). In einem Werkvortrag stellte das erfolgreiche Trio am 24. September 2014 im Haus der Architekten vor rund 40 Interessierten den Deutschen Pavillon für Mailand 2015 vor.

Dass die ARGE Schmidhuber, Milla & Partner, Nüssli ein "starkes Team" sei, belegte der Vizeprä-sident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Dr. Christian Schramm, in seiner Einführung mit dem Hinweis auf die Expo 2010 in Shanghai. "Damals hat dieselbe ARGE den Deutschen Pavillon ‚ba-lancity‘ realisiert, der mit mehr als neun Millionen Besuchern ein unvergessliches Highlight war."

Für Mailand 2015 entwickelten die Architekten einen organisch wirkenden Pavillon, der durch Auf-ständerung zwei Bereiche erhält: einen Ausstellungsbereich im Erdgeschoss und einen frei zugängli-chen Dachgartenbereich darüber. Letzterer biete hohe Aufenthaltsqualitäten durch eine warme Holzge-staltung, Verschattungen durch baumartig sich auffächernde "Ideenkeimlinge", Picknickbereiche und eine schöne Aussicht über das Expo-Gelände. "Wir möchten unseren Besuchern ein Gefühl von Leich-tigkeit, Fröhlichkeit und Lebensfreude vermitteln - und damit das strenge Deutschlandbild im Ausland etwas korrigieren helfen", erläuterte Lennart Wiechell.

08. Architekturquartett NRW diskutierte "Freiraum!"Mit 250 Teilnehmern war das 08. Architekturquartett NRW unter der Kuppel des Dortmunder U aus-gebucht. Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, hob in seiner Ein-führung die besondere Bedeutung von Freiraumgestaltungen hervor. "Attraktive Freiräume sind ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität unserer Kommunen – und zugleich ein weicher Standortfaktor für ihren wirtschaftlichen Erfolg."

"Räume nehmen uns dann gefangen, wenn sie uns multisensual ansprechen." Mischa Kuball, der sich als Künstler intensiv mit dem Raum auseinandersetzt, zeigte sich als strenger, aber wohlwollender Kritiker neuer landschaftsarchitektonischer Projekte. Gemeinsam mit dem Kulturjournalisten Reinhard Hübsch (SWR) und der Landschaftsarchitektin Martina Levin diskutierte er unter der Leitung von Prof.

Das 08. Architekturquartett NRW (v. r.): Prof. Mischa Kuball, Prof. Kunibert Wachten, Reinhard Hübsch und Martina Levin mit AKNW-Präsident Ernst Uhing (4. v. r.) und Pressesprecher Christof Rose (l.), der die Projekte jeweils einführend vorstellte – Foto: Ulla Emig

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Kunibert Wachten drei neue Projekte, die auf desperatem Grund neue Räume geschaffen haben. Fas-ziniert zeigten sich die Diskutanten des Architekturquartetts vom neuen Phoenix-See in Dortmund. "Landschaftsarchitektur schafft hier Zukunft und bringt den Menschen Perspektive", so das Urteil der aus Berlin angereisten Martina Levin (Levin Monsigny Landschaftsarchitekten). Mischa Kuball vermiss-te für das Gesamtprojekt Kö-Bogen die "Vision". Die Verzahnung von Bauwerken und Freiräumen funk-tioniere nicht wirklich. Aber: "Düsseldorf hat enorme Selbstheilungskräfte." Einen schweren Stand hatte die Landesgartenschau in Zülpich. Zwölf Tage vor dem Finale der LaGa 2014 zeigte sich das Architekturquartett NRW skeptisch, ob die Maßnahmen am historischen Wallgraben der Landesburg und am Wassersportsee nicht zu kurz gegriffen hätten.

Erfahrungsaustausch der Gestaltungsbeiräte im Haus der ArchitektenDie Planungs-, Gestaltungs- oder Architektenbeiräte in NRW spielen eine wichtige Rolle als Impulsgeber für den städtebaulichen Dialog und in der Diskussion um einzelne Bauvorhaben. Die AKNW organisiert in einem zweijährigen Turnus einen Erfahrungsaustausch dieser Beiräte. Am 29. Oktober 2014 war es wieder soweit: Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer trafen sich im Haus der Architekten.

Der nunmehr fünfte Erfahrungsaustausch der Vorsitzenden der Planungsbeiräte in NRW und der zuständigen Vertreter aus den Kommunalverwaltungen war eine gute Übung, um über die Region hin-auszublicken und durch einen externen Beitrag einen weiteren Impuls für die Diskussion zu bekommen. Prof. Dipl.-Ing. Sebastian Zoeppritz, Vizepräsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, hat die dortigen Erfahrungen aus dem mobilen Gestaltungsbeirat mit den Gästen diskutiert. Die Architekten-kammer NRW wurde durch ihren Vizepräsidenten Michael Arns vertreten, der auch die Gesprächslei-tung übernahm.

Ausstellungseröffnung: "Kunst Bauen" – Thomas Lange & Mutsuo HiranoDer Maler Thomas Lange und der Bildhauer Mutsuo Hirano arbeiten seit vielen Jahren kongenial zusam-men. "Jede unserer Erkenntnisse beginnt mit den Sinnen." Dieser Aphorismus von Leonardo da Vinci schwebte als Leitmotiv über der Vernissage zur Ausstellung "Kunst Bauen", zu der am 4. November 2014 mehr als 130 Kunstfreunde und Kammermitglieder ins Haus der Architekten kamen. Sie erlebten eine beeindruckende Kunstausstellung und die beiden Künstler im Gespräch auf der Bühne.

Beeinflusst werden sie in ihrer expressiven Kunst von den Meistern der italienischen Renaissance, wie Davide Sarchioni, Kurator der Künstler, in seinem Einführungsvortrag deutlich machte. "Lange-Hira-no sind in der Lage, mit dem Raum zu arbeiten und ihre Werke auf die dreidimensionale Wirkung in ihrer Umgebung zu entwickeln", erläuterte der italienische Kunstexperte. Das Künstlerpaar arbeite intensiv an Gebäuden. Mit ihrer "Kunst am Bau" seien sie sowohl in Altbauten vertreten wie auch an Neubau-projekten beteiligt. "Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht aber der Mensch." Als langjähriger Auftraggeber der Künstler war auch Dr. Jürgen Lenssen, Domkapitular und Kunstreferent im Bistum Würzburg, nach Düsseldorf gereist, um Einblicke in das Schaffen der beiden Künstler zu geben.

Der Vizepräsident der AKNW, Michael Arns, zog im Podiumsgespräch das Fazit, dass es keine festen Regeln für das Zusammenspiel von Kunst und Bau geben könne. "Letztlich bleibt es eine Abwä-gung im Einzelfall. Wichtig ist aber der Dialog zwischen den Disziplinen Architektur und Kunst." – Die Ausstellung war vom 5. November bis zum 18. Dezember 2014 im Haus der Architekten in Düsseldorf zu sehen.

Sachverständigentag der AKNWDer Einladung zum Sachverständigentag folgten am 5. November 2014 rund 75 Interessierte zum Ge-spräch ins Haus der Architekten. Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., hielt einen Fachvortrag zum Thema "Die Vergütung des Sachverständigen - Neues JVEG".

Im Rahmen des Vortrags wurden aktuelle Fragen im Zusammenhang mit dem seit dem 01.08.2013 in Kraft getretenen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz behandelt. Hierbei ging es u. a. um

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Geschäftsbericht 2014/15

den Wegfall des Vergütungsanspruchs, die besondere Vergütung, die Zuordnung zu einzelnen Honorar-gruppen wie Schäden an Gebäuden, den sachverständigen Zeugen und die Abrechnungsfähigkeit von Fotos. Des Weiteren wurden zwei Musterrechnungen erörtert. Im Anschluss an den Vortrag bestand die Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung bot auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen zu speziellen Fragen des Sachverständigenwesens.

Erfahrungsaustausch der WettbewerbsberaterRund 60 Architekten, Stadtplaner sowie Vertreter von Kommunen und aus der Wohnungswirtschaft diskutierten am 11. Dezember 2014 im Haus der Architekten in Düsseldorf über Wettbewerbe im Woh-nungsbau. Impulsreferate zu verschiedenen Aspekten des Wettbewerbswesens evozierten vielseitige Diskussionsbeiträge, die im Kern zu der Aussage führten: Wettbewerbe eignen sich hervorragend, um im Wohnungsbau qualitätvolle Lösungen zu erreichen, die sich dauerhaft auf dem Markt bewähren.

"Der Wohnungsbau steht aktuell vor großen Herausforderungen", betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing in seiner Begrüßung. Da Uhing selbst in der Wohnungswirtschaft tätig ist, konnte er aus eigener Erfahrung ausführen, dass sich die Qualität von Wohnimmobilen künftig vermehrt über planerische Inhalte definieren werde und nicht länger allein über den Grad der Ausstattung. "Wettbewerbe, deren Ergebnisse in der Regel städtebauliche Konzeptionen und eine hochbauliche Vertiefung darstellen, haben genau diese Optimierung von Planungskonzepten zum Ziel", fügte Uhing mit Nachdruck hinzu.

Jochen König, Vorstandsmitglied der AKNW und Vorsitzender des Ausschusses "Wettbewerbs- und Vergabewesen", erläuterte, dass das Instrument des Wettbewerbs im Wohnungsbau vergleichsweise selten genutzt werde. Er bedauerte außerdem, dass Wohnungsbau an den Hochschulen kaum noch gelehrt werde und deshalb in den vergangenen Jahrzehnten kaum Innovationen erkennbar geworden seien.

Ausstellung "Kunst Bauen": Im Foyer des Hauses der Architekten in der Installation "500 Mönche" trafen sich (v. l.) Mutsuo Hirano, Thomas Lange, Dr. Jürgen Lenssen, Kurator Davide Sarchioni, der Japanische Generalkonsul Kaoru Shimazaki, AKNW-Vizepräsident Michael Arns und Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann – Foto: Wilfried Meyer

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Diskussionsbeiträge unter der Moderation von Prof. Rolf-Egon Westerheide lieferten Kay Noell, Referatsleiter Experimenteller Wohnungsbau, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW, Josef Mittertrainer, Architekt und Stadtplaner aus München, Jürgen Grunst, Prokurist der Neusser Bauverein AG und Harald Wennemar, Architekt aus Düsseldorf.

Abschluss des 16. KidS-Projekts am Gymnasium VoerdeWie kann es gelingen, bauliche Mängel an unserem Schulgebäude in Eigenregie auszugleichen und unsere Schule insgesamt attraktiver zu machen? Mit dieser Frage beschäftigten sich zwei Dutzend Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Voerde in Unterricht und Freizeit im Rahmen eines "Kam-mer in der Schule" (KidS)-Projektes der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Nach intensiver Projektarbeit gestalteten die Jugendlichen in diesem Jahr einen Atrium-Pausen-hof, der ungenutzt und über Jahrzehnte vollkommen verwildert war, zu einer grünen Oase um. Da-zu gehörte die landschaftsarchitektonische Umgestaltung, der Einbau eines Wasserbeckens und ener Brücke sowie der Bau einer Holzterrasse als Chill-Zone an sonnigen Tagen. Der neue Schul-hof wurde am 11. Dezember 2014 in Anwesenheit des Voerder Bürgermeisters Dirk Haarmann und des SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger den Schülerinnen und Schülern über- geben und der Öffentlichkeit vorgestellt.

"Das große Engagement der Kinder und Jugendlichen zeigt, wie spannend das Thema Architektur und die Gestaltung der gebauten Umwelt für Schülerinnen und Schüler ist", erklärte Gabriele Richter, Vorstandsmitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, anlässlich der Projektpräsentation.

Die Architektenkammer betreibe seit mehr als 20 Jahren das Aktionsprogramm "Architektur macht Schule!", um schon Schülerinnen und Schülern in einem jungen Alter ein Gespür für ihre gebaute Umwelt zu vermitteln. "Das Voerder KidS-Projekt, unter Leitung der ortsansässigen Architektin Ann-Kathrin Olfen, zeigt, dass mit guter Planung und persönlichem Engagement viel erreicht werden kann, um unsere Umwelt schöner und besser zu machen."

Unter der Moderation von Prof. Rolf-Egon Westerheide (l.) diskutierten (v. r.): Harald Wennemar, Jürgen Grunst, Kay Noell (MBWSV), Josef Mittertrainer und Jochen König (AKNW-Vorstandsmitglied, Vors. Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen) – Foto: Ingo Lammert

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Geschäftsbericht 2014/15

Ausstellung zum Kitapreis NRW 2014Im Nachgang zur Verleihung des Kitapreis NRW 2014, der am 3. November 2014 im Düsseldorfer K21 feierlich an 17 Preisträger übergeben worden war, wurde die Ausstellung der ausgezeichneten Kinder-gärten und Kindertagesstätten vom 5. bis 27. Januar 2015 im Haus der Architekten gezeigt.

Von der Hochschule in den Beruf: RWTH-Studenten zu Gast im HdA85 Studentinnen und Studenten der RWTH Aachen besuchten am 7. Januar 2015 das Haus der Archi-tekten, um sich über die Strukturen, Aufgaben und Ziele der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu informieren. Die Bachelor-Studenten im Fachbereich Architektur stehen kurz vor ihrem ersten Ab-schluss und werden überwiegend ein Master-Studium anschließen. Was sie darüber hinaus beachten müssen, um später Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden zu können, erläu-terten AKNW-Vorstandsmitglied Gabriele Richter und Pressesprecher Christof Rose den angehenden Architekten und Stadtplanern.

Die Architektenkammer NRW hat sich vorgenommen, den Kontakt zu den Hochschulen zu inten-sivieren und insbesondere den Architektennachwuchs frühzeitig für die Dienstleistungen der AKNW und ihre berufspolitische Arbeit zu interessieren. Dazu hatte der Vorstand im vergangenen Jahr die Kampagne "Von der Hochschule in den Beruf" beschlossen, die mit der Veranstaltung im Haus der Architekten ihren Auftakt hatte. Die Studentinnen und Studenten von Prof. Rolf-Egon Westerheide (Vor-standsmitglied der AKNW) und Dozent Stefan Krapp (Mitglied im Ausschuss Landschaftsarchitekten) zeigten sich in vielen Rückfragen sehr interessiert an der Kammerarbeit - und ließen sich anschließend gerne von Stadtplaner Baumann vom Stadtplanungsamt Düsseldorf über neue Wohnungsbauprojekte der Landeshauptstadt informieren.

Neujahrsempfang der Architektenkammer NRW"Das Land Nordrhein-Westfalen darf sich seiner baukulturellen Verantwortung bei landeseigenen Bau-projekten nicht entziehen." Dies war eine der zentralen Aussagen des diesjährigen Neujahrsempfangs

KidS-Projekt Voerde: Die Schülerinnen und Schüler stellten ihren neuen Pausenhof gemeinsam mit Projektlehrer Sebastian von Bömmel (r.) und Schulleiter Gerhard Kube (2. v. r.) vor; zur Freude von Gabriele Richter (Vorstandsmitglied AKNW, l.), Architek-tin Ann Kristin Olfen (2. v. l.) und Vera-Lisa Schneider (NRW-Schulministerium, 3. v. l.) – Foto: Christof Rose

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4. Öffentlichkeitsarbeit

der Architektenkammer NRW. Vor über 350 Gästen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden forderte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, am Abend des 29. Januars 2015, das Land NRW müsse über den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW endlich seine Vor-bildfunktion als Bauherr mit baukulturellem Anspruch wiederherstellen.

Unterstützt wurde die Forderung der Architektenkammer NRW nach mehr baukulturellem Bewusst-sein des Landes auch von NRW-Bauminister Michael Groschek. Dieser identifizierte in seinem Beitrag ausdrücklich die falschen Anforderungen der Politik als mitursächlich für die zum Teil gravierenden Fehlentwicklungen bei verschiedenen Einzelprojekten des BLB NRW. "Wer ausschließlich den billigen Jakob will, kann nicht gleichzeitig höchste baukulturelle Qualität erwarten, diese hat nun mal ihren Preis", so der Minister.

In seiner Ansprache zum Neujahrsempfang zeigte sich der Präsident der Architektenkammer Ernst Uhing grundsätzlich erfreut über das gute Verhältnis der Kammer zur Landespolitik. Belegt sei dies u. a. durch eine große Anzahl gemeinsamer Projekte, Veranstaltungen, Wettbewerbe und Landesprei-se. Exemplarisch nannte AKNW-Präsident Uhing den erstmalig im Jahr 2014 vergebenen "Kitapreis NRW" sowie den "Landeswettbewerb 2014", den man in enger Kooperation mit dem Kulturministerium bzw. dem Bauministerium durchgeführt habe.

Unter den Gästen des Neujahrsempfangs waren neben NRW-Bauminister Michael Groschek und der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, zahlreiche Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags, vor allem aus dem Landtagsausschuss für Bauen und Verkehr, sowie hochrangige Vertreter der Wirtschaft, nordrhein-westfälischer Kommunen, Verbände, Kammern und Hochschulen.

Im Anschluss an die Ansprachen nutzten die zahlreichen Gäste den Neujahrsempfang der Archi-tektenkammer - wie gewohnt - zum intensiven und vertrauensvollen Austausch über die aufgerufenen Themen sowie für das interdisziplinäre Networking.

Neujahrsempfang der AKNW mit über 350 Gästen aus Politik, Vewaltung Wirtschaft und Verbänden (im Uhrzeigersinn, v. l.): AKNW-Vizepräsident Klaus Brüggenolte, NRW-Bauminister Michael Groschek, AKNW-Vizepräsident Michael Arns und AKNW-Präsident Ernst Uhing; AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann, Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau, AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm; (v. r.) BDA-Präsident Heiner Farwick, BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann, AKNW-Präsident Ernst Uhing, BDA-NRW-Vorsitzender Peter Berner – Fotos: Thilo Saltmann

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Ausstellungseröffnung: "Abgetankt" – Fotografien von Joachim Gies"Des Deutschen liebstes Kind" fasziniert ungebrochen und macht die Menschen neugierig. Als Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, am 3. März 2015 mehr als 150 Gäste im Haus der Ar-chitekten zur Eröffnung der Ausstellung "Abgetankt" begrüßte, rief er Erinnerungen an das erste eigene Auto und Geschichten rund um die Tankstelle im Wandel der Zeit wach - und hatte die volle Aufmerk-samkeit seiner Zuhörer. Die Architektenkammer NRW präsentierte bis zum 24. April eine Fotoausstel-lung von Joachim Gies, in welcher der Kölner Fotograf Tankstellen der 1950er und -60er Jahre neu ins Bild setzt. Eine faszinierende Zeitreise und zugleich eine kritische Dokumentation des Umgangs mit der Architektur der Nachkriegszeit.

"Am Beispiel der Tankstellen können wir auch darüber diskutieren, wie wir mit dem Gebäudebe-stand der Nachkriegszeit umgehen und wie man für erhaltenswerte Bauten geeignete Nachnutzungen entwickeln kann", erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, in seiner Eröffnungs-rede. Dem schloss sich auch der Festredner, Prof. Dr. Thorsten Scheer, an. Der Kunsthistoriker, der an der Peter Behrens School of Architecture lehrt, ordnete die Typologie der Tankstelle in die städtebauli-che Entwicklung der Nachkriegszeit ein.

"Ich mag einfach verlassene Orte und die Ausstrahlung menschenleerer Räume", erläuterte der junge Fotograf, der die Bildserie "Abgetankt" ursprünglich als Abschlussarbeit seines Fotografiestu-diums an der Fachhochschule Dortmund realisiert hatte. Allerdings kam der nachfolgende Bildband bei Zeitungen und in Fachmagazinen so gut an, dass Joachim Gies mit seinem speziellen Thema zum "Medienstar" avanciert ist, wie sein Mentor Jörg Sarbach auf der Vernissage erklärte. Sarbach kannte den heute 29-Jährigen bereits als Kind und hat ihn zur Fotografie geführt. "Joachim Gies hat einen prä-zisen, dokumentarischen und doch zugleich sehr einfühlsamen Blick auf seine Motive", charakterisierte Sarbach die Stärke des jungen Kollegen. – Die Ausstellung war vom 4. März bis zum 24. April im Haus der Architekten in Düsseldorf zu sehen.

09. Architekturquartett NRW zum Thema "Kultur-Vermittlung!"Gebäude, die Kultur vermitteln – das sind u. a. Museen, Bildungseinrichtungen und immer öfter auch Kirchen. In einer dieser – jetzt gleichzeitig sakral und weltlich genutzten – Kirchen fand am 5. März 2015 das "09. Architekturquartett NRW" der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen statt: Die Es-

"Abgetankt": Joachim Gies faszinierte mit seinen Fotos von Tankstellen der 1950er und -60er Jahre – Foto: Ingo Lammert

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4. Öffentlichkeitsarbeit

sener Kreuzeskirche mit ihrem komplett neu gestalteten Innenraum war eine ausdrucksstarke Loca-tion für die vier Diskutanten: den Architekten Prof. Max Dudler, den Chefredakteur der Bauwelt, Boris Schade-Bünsow, Dr. Brigitte Franzen, Direktorin des Ludwig Forum für Internationale Kunst in Aachen sowie den Architekten und Stadtplaner Prof. Kunibert Wachten als Gesprächsleiter. Mit mehr als 300 Besuchern war das "09. Architekturquartett NRW" vollständig ausgebucht.

Diskutiert wurde nicht nur über die 2014 neu gestaltete Essener Kreuzeskirche (Hannemann Ar-chitekten), sondern auch über die im Dezember 2013 eingeweihte "Junior Uni" in Wuppertal mit ihrem amöbenartigen Grundriss und ihrer mit bunten Streifenelementen verkleideten Fassade (Hans Chris-toph Goedeking und Josef Johannes Niedworok) und über das neue Museum für Kunst und Kultur in Münster (Staab Architekten).

Der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, hob hervor, dass allen drei vorgestellten Bauwerken ein anspruchsvolles architektonisches Konzept und engagierte Projektpartner gemein sei-en. "Und alle drei Bauten dienen dem Austausch und der Kommunikation – auch das ist eine zuneh-mend zentrale Aufgabe moderner Architekturen für Kulturvermittlung."

"Kammer vor Ort"-Veranstaltung in Kalkar"Eine Kulturlandschaft wird nicht allein durch das Gebaute charakterisiert, sondern auch durch das Strukturbildende." Dr. Klaus-Dieter Kleefeld vom Landschaftsverband Rheinland fasste das Zusammen-spiel von Landschaftsraum und Bebauung, von Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Architek-tur analytisch zusammen. Rund 120 interessierte Architekten und Bürger folgten dem Vortrag, den Dr. Kleefeld im Rahmen der "Kammer vor Ort"-Veranstaltung der AKNW am 17. März 2015 in Kalkar hielt. Die Architektenkammer hatte Mitglieder vom Niederrhein und Interessierte eingeladen, über die aktuellen Entwicklungslinien der Region aus Sicht der Architekten und Stadtplaner zu diskutieren. Eine Einladung, die auf fruchtbaren Boden traf.

Bei aller Internationalität weisen die unterschiedlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen doch spe-zifische Merkmale auf, welche die Kulturlandschaft prägen. Kammerpräsident Ernst Uhing griff in sei-ner Einführung einige typisch niederrheinische Elemente wie das Klinkerhaus auf und wies darauf hin, dass Bautraditionen wichtig seien, um einer Region ein Gesicht und ihren Bewohnern Identität zu ge-ben. Die Stadt Kalkar pflegt diese bauliche Eigenständigkeit sehr bewusst. "Wir haben ein ausgeprägtes historisches Bewusstsein", unterstrich Bürgermeister Gerhard Fonck.

Weitere Vorträge und Impulse zum Thema "Regional Planen und Bauen" steuerten der Kalkarer Stadtoberbaurat Frank Sundermann, Stadtplaner Helmut O. H. Hardt aus Kevelaer sowie der Architekt Helmut Riesenbeck aus Warendorf mit seinem Bauherren, dem ehemaligen Geschäftsführer der Cari-tas, Hermann Hengstermann bei.

"09. Architekturquartett NRW": Mit mehr als 300 Besuchern in der Kreuzeskirche in Essen vollständig ausgebucht; AKNW-Präsident Ernst Uhing (3. v. r.) begrüßte als Teilnehmer des Quartetts (v. l.) Dr. Brigitte Franzen, Prof. Max Dudler, Boris Schade-Bünsow und Prof. Kunibert Wachten. Die Vorstellung der drei zu diskutierenden Bauten übernahm wieder AKNW-Pressesprecher Christof Rose (r.) – Fotos: Ulla Emig

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Im Anschluss an die Vorträge hatten die Mitglieder der AKNW die Möglichkeit, mit Kammerpräsi-dent Ernst Uhing, dem Geschäftsführer des Versorgungswerks, Jörg Wessels, dem Geschäftsführer der Akademie der Architektenkammer NRW, Klaus-Dieter Grothe, und Mitarbeitern der Geschäftsstelle zu sprechen und Fragen zu erörtern.

Verleihung des Förderpreis 2014 der Stiftung Deutscher ArchitektenAlle zwei Jahre haben angehende Architektinnen und Architekten die Chance, ihre Begabung und er-lernte Kompetenzen vor einer kritischen Jury unter Beweis zu stellen – und dafür öffentlich belobigt zu werden. Am 16. April 2015 war es wieder so weit: Die "Stiftung Deutscher Architekten" verlieh ihren "Förderpreis 2014". Ausgezeichnet wurden drei Nachwuchs-Architektinnen und -Architekten; zwei weitere erhielten Anerkennungen. "Gewinner sind aber Sie alle, die Sie sich um den Förderpreis beworben haben, denn Ihre Hochschullehrer haben Sie als talentierte und leistungsstarke Kandidaten vorgeschlagen", betonte Ernst Uhing, der Präsident der Architektenkammer NRW und Vorsitzender der Stiftung Deutscher Architekten, in seiner Begrüßung vor rund 100 Gästen in den Räumlichkeiten des Düsseldorfer Künstlervereins Malkasten.

Seit 1986 engagiert sich die Stiftung Deutscher Architekten, eine Gründung der Architektenkam-mer Nordrhein-Westfalen, für die Förderung des Berufsnachwuchses. In diesem Jahr wurde der För-derpreis zum 15. Mal vergeben. "Eine ganze Generation von jungen Architekten haben wir nun schon ausgezeichnet - und wir tun es weiterhin mit großer Freude", erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing. Denn der Grund, warum die Stiftung den Förderpreis auslobt, sei immer noch so aktuell wie 1986, so Uhing weiter. "Wir brauchen begabte und engagierte junge Menschen, die gut ausgebildet werden. Diese wollen wir auf ihrem Weg in den Beruf motivieren und unterstützen."

Zum "Förderpreis 2014" waren 28 Teilnehmer von ihren Hochschullehrern vorgeschlagen worden. Keine leichte Aufgabe für die Jury, die sich unter dem Vorsitz von Prof. Wolfgang Döring (Düsseldorf) im Januar dieses Jahres intensiv mit den Arbeiten befasst hatte. Gilt es doch beim Förderpreis der Stiftung Deutscher Architekten, nicht eine herausragende Arbeit zu würdigen, sondern das besondere Talent des Bewerbers. "Wir haben viele herausragende, mutige und inspirierende Arbeiten gesehen", berich-tete Prof. Döring. Er rief allerdings die Hochschulen auch dazu auf, den Studierenden "in Zukunft mehr Improvisation, Neugierde, Abstand von überkommenen Typologien, ja durchaus mehr Risikofreude, Entdeckungslust und Beweglichkeit" zu ermöglichen.

Verleihung des Ausloberpreis 2015Die Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH erhält als erstes Wohnungsun-ternehmen in Nordrhein-Westfalen den Ausloberpreis der Architektenkammer NRW. Das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Münster wird geehrt, "weil es sich in vorbildlicher Weise für die

"Kammer vor Ort" mit großer Resonanz in Kalkar: Rund 150 Mitglieder und Gäste aus der Region folgten der Einladung der AKNW in das Historische Rathaus; Beiträge kamen von (v. r.): Hermann Hengstermann, Ernst Uhing, Frank Sundermann, Mar-gret Voßeler (MdL mit Wahlkreis Kleve), Helmut Riesenbeck, Gerhard Fonck und Moderator Matthias Grass (Rheinische Post Kleve) – Fotos: Gottfried Evers

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Durchführung von Wettbewerben für seine Bauvorhaben eingesetzt hat", begründete Ernst Uhing die Entscheidung. Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen überreichte den "Auslober-preis 2015" am 20. April 2015 im Beisein von rund 130 Gästen im Festsaal des Historischen Rathauses Münster.

"Die Wohn+Stadtbau hat seit vielen Jahren für eine große Zahl ihrer Projekte konkurrierende Ver-fahren ausgelobt und die Ergebnisse ausnahmslos realisiert", erklärte Ernst Uhing im Rahmen der Preisverleihung. "Seit ihrer Beteiligung am Landeswettbewerb 2006 des Bauministeriums NRW und der Architektenkammer NRW hat die Wohn+Stadtbau ihre Wettbewerbsverfahren konsequent nach den geltenden Wettbewerbsregeln ausgelobt."

Sandra Wehrmann, Geschäftsführerin der Wohn+Stadtbau, erläuterte die Motivation des Unter-nehmens, Architektenwettbewerbe auszuschreiben: "Für ein Wohnungsunternehmen ist es die beste Möglichkeit, die unter funktionellen, ökonomischen, ökologischen und ästhetischen Aspekten optimale individuelle Lösung für ein Bauprojekt zu finden. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir das erste Woh-nungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen sind, das diesen Preis erhält." Den Stolz teilten auch der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe und Stadtdirektor Hartwig Schultheiß. Der Autor und Fachjournalist Prof. Falk Jaeger ging in seiner Festansprache auf die besondere Bedeutung des Wett-bewerbswesens für die Architekten, aber auch für die Gesellschaft ein.

Der Ausloberpreis ist eine der wichtigsten Auszeichnungen, die die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrem Engagement für die Baukultur in unserem Land vergibt. Die Wohn+Stadtbau ist der achte Preisträger.

Ausstellung zum Förderpreis 2014 der Stiftung Deutscher ArchitektenGroße Beachtung in der nordrhein-westfälischen Architektenbranche findet alle zwei Jahre der "Förder-preis der Stiftung Deutscher Architekten". Nachdem die diesjährigen Förderpreise am 16. April 2015 in Düsseldorf verliehen worden waren, zeigte die Architektenkammer NRW vom 27. April bis zum 28. Mai 2015 in ihrer Geschäftsstelle die Arbeiten der Preisträger sowie die Anerkennungen und weitere

AKNW-Präsident Ernst Uhing (m.) überreichte den Ausloberpreis an Sandra Wehrmann (Wohn+Stadtbau). Das freute auch Oberbürgermeister Markus Lewe (2. v. r.), Stadtdirektor Hartwig Schultheiß (l.) und Festredner Prof. Falk Jaeger – Foto: Münsterview/Tronquet

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Einreichungen. Mit dem Förderpreis soll der Berufsnachwuchs ermutigt und auf dem Weg in die Bran-che gefördert werden. Das Auszeichnungsverfahren bietet zugleich einen interessanten Eindruck von der Leistungsfähigkeit und den Themensetzungen des Nachwuchses - und stellt oftmals angehende Architektinnen und Architekten vor, von denen später noch zu hören ist.

Innenarchitektentag 2015"Es wäre naiv anzunehmen, dass unsere Sinne uns objektive Informationen vermitteln." Diese Aussage von Prof. Dr. Uwe Ilg, Neurowissenschaftler an der Universität Tübingen, war zentral für den dies-jährigen Innenarchitektentag der AKNW. Die Architektenkammer hatte alle Innenarchitektinnen und Innenarchitekten zum Branchentreff auf die Kölnmesse eingeladen, wo im Rahmen der Fachmesse "interzum" mit dem Innenarchitektentag ein ebenso unterhaltsames wie informatives Programm ange-boten wurde.

Der Innenarchitektentag der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fand bereits zum fünften Mal im Rahmen der "interzum" in der Kölnmesse statt. Rund 200 Innenarchitektinnen und Innenarchitekten nutzten ihren Fachrichtungstag auch als Treffpunkt und Forum für den fachlichen, kollegialen Aus-tausch.

"Wir suchen immer wieder neue Blickwinkel auf unsere Arbeit, um Entwicklungen zu ermöglichen und Konzepte weiter zu entwickeln", erläuterte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, in seiner Begrüßung das Thema der Tagung. "3D/4D/5D - Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt" erinnere nicht zufällig an das Lebensmotto von Pippi Langstrumpf. "Einmal einen Kopfstand zu wagen, eröffnet neue Sichtweisen. Das ist für unseren Berufsstand immer wieder wichtig." Architekten und Innenarchitekten hätten gegenwärtig vielfältige Aufgaben im Bereich der Bestandsarbeit und in der Folge des demografischen Wandels, sodass der Berufsstand optimistisch in die Zukunft blicken könne.

Martin Müller, Innenarchitekt im Vorstand der Architektenkammer NRW und Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, betonte die Notwendigkeit einer aktiven berufspolitischen Vertretung. "Wir werden zunehmend von außen bedrängt", warnte der Innenarchitekt aus Marl unter Hinweis auf ak-tuelle Bestrebungen auf EU-Ebene und in der Bundesregierung, die Märkte der Freien Berufe weiter zu deregulieren. "Wir kämpfen auf allen Ebenen mit großer Kraft dafür, dass bewährte Systeme der berufl-ichen Selbstverwaltung nicht durch den zwangsweisen Abbau vermeintlicher Marktschranken gefährdet werden", so der Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer.

Auftakt der neuen Veranstaltungsreihe "UrbanSlam"Bühne frei für den Nachwuchs! Die Architektenkammer NRW startete am 12. Mai 2015 mit dem ersten "UrbanSlam" ein neues Veranstaltungsformat. "Das ist der Auftakt einer aufregenden, neuen Reihe, mit

Innenarchitektentag mit (Foto links v. l.): Martin Müller (Vorstandsmitglied AKNW und BAK-Vizepräsident), Jan Ehlen und Tobias Daemgen (RaumZeitPiraten, Düsseldorf), Katharina C. Hamma (Geschäftsführerin Kölnmesse), Ernst Uhing (AKNW-Präsident), Thomas Kusitzky (UdK Berlin), Prof. Dr. Uwe Ilg (Univ. Tübingen) und Moritz Ellerich (ZeitRaumPiraten); Visuell eindrucksvoller-Vortrag der RaumZeitPiraten aus Düsseldorf – Fotos: Andreas Hagedorn / Kölnmesse, Christof Rose

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4. Öffentlichkeitsarbeit

dem wir junge Leute für Fragen der Architektur, der Stadt- und Freiraumentwicklung begeistern wollen", gab Ernst Uhing, der Präsident der Architektenkammer, das Ziel vor. 200 Gäste und fünf hochengagier-te junge Slammer sorgten im Ludwig Forum Aachen dafür, dass dieser Anspruch mehr als eingelöst wurde.

"Die Zukunft der Stadt" war das Leitthema, an dem sich die jungen Architekten und Stadtplaner bzw. Nachwuchs-Architektinnen und -architekten mit ihren Beiträgen orientieren sollten. Unter den vielfältigen Bewerbungen um eine Teilnahme als Vortragender auf der Bühne wählte die Architekten-kammer im Vorfeld der Veranstaltung fünf junge Frauen und Männer aus, die jeweils maximal zehn Minuten Zeit hatten, dem Publikum ihre These, Forschungsarbeit oder ihr Planungskonzept nahe zu bringen. Eine Aufgabe, die alle fünf mit Bravour meisterten. "Hier gibt es heute eigentlich nur Sieger", resümierte Patrycja Muc, Journalistin aus Bonn und Moderatorin des UrbanSlam, am Ende eines eben-so unterhaltsamen wie inhaltlich anregenden Abends.

"Unsere Nachwuchs-Architektinnen und -Architekten werden hervorragend ausgebildet und pro-duzieren eine Vielzahl interessanter Ideen für künftige Architekturen und Stadtkonzepte", erläuterte Ernst Uhing, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, ergänzend den Hintergrund zu der neuen Veranstaltungsreihe seiner Kammer. "Wir möchten diese kreativen Konzepte, Analysen und Visionen gerne öffentlich vorstellen und zugleich ein junges und jung gebliebenes Kulturpublikum für Fragen der Architektur und der urbanen Entwicklung begeistern."

Der "UrbanSlam" soll damit einen Beitrag zur baukulturellen Debatte in Nordrhein-Westfalen liefern. Entsprechend ist das neue Format als Projekt der Landesinitiative StadtBauKultur NRW anerkannt und gefördert worden.

"Kammer vor Ort"-Veranstaltung in Nettersheim"Die Eifel ist eine Region, in der sich Tradition und Moderne in einer lebendigen Synthese zusam-menführen lassen." Prof. Georg A. Poensgen, Architekt aus Nettersheim, konnte diese Behauptung im Rahmen der "Kammer vor Ort"-Veranstaltung am 28. Mai 2015 in der Eifel mit vielen überzeugenden

Sorgten beim ersten "UrbanSlam" für einen informativen und unterhaltsamen Abend (v. l.): Eva Kampfmann, Andreas Klozoris, AKNW-Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide, Aysin Ipekci, Tim Rieniets (Geschäftsführer StadtBauKultur NRW), Moderatorin Patrycja Muc, AKNW-Präsident Ernst Uhing, Jan Kampshoff und Anne Eaton – Foto: Christof Rose

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Beispielen belegen. Rund 120 Kammermitglieder waren der Einladung der Architektenkammer Nord-rhein-Westfalen ins Holzkompetenzzentrum Rheinland in Nettersheim gefolgt, um über das Planen und Bauen in der Eifel zu diskutieren. "Wir befassen uns in diesem Jahr verstärkt mit dem Planen und Bauen in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes", erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing zur Begrü-ßung in Nettersheim. Denn gerade hier werde der demografische Wandel in den nächsten Jahren dazu führen, dass Städte und Dörfer mit Leerstand und infrastrukturellem Rückbau umgehen müssen. "Eine Herausforderung, die Kommunen und Architekten in gleicher Weise fordert", stellte Ernst Uhing heraus.

Weitere Beiträge zum Thema "Regionale Baukultur in der Eifel" lieferten der Nettersheimer Bürger-meister Wilfried Pracht, der Monschauer Architekt und Stadtplaner Elmar Paul Sommer und Markus Ernst, Architekt aus Zülpich.

In der abschließenden Diskussion mit dem Publikum brachte der Vizepräsident der Architekten-kammer NRW, Michael Arns, die Frage nach der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Eifel ins Gespräch. Prof. Georg Poensgen sprach sich für ein solches Expertengremium aus, das Stadträte und Bauherren fachlich beraten könne und zu einer gesunden Streitkultur und damit zur Baukultur in der Eifel beitragen könne. Der Präsident der Architektenkammer, Ernst Uhing, verwies darauf, dass die AKNW aktiv in vielen Gesprächen mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenorganisationen für die Einrichtung von Planungs- und Gestaltungsbeiräten werbe.

Info-Veranstaltung an der Peter-Behrens-School of ArchitectureAuf Einladung der Peter-Behrens-School of Architecture (PBSA) fand in deren Räumen am 17. Juni 2015 unter der Überschrift "Von der Hochschule in den Beruf" eine Studenteninformationsveranstaltung statt. Nach der Begrüßung durch Professor Dierk van den Hövel von der PBSA und AKNW-Vorstands-mitglied Gabriele Richter gaben Mitarbeiter der Kammer und des Versorgungswerks Auskunft über die Struktur und die Aufgaben sowie die Eintragungs- bzw. Mitgliedsschaftsvoraussetzungen beider Einrichtungen. Zudem informierten sie über das Angebot der Akademie der Architektenkammer NRW gGmbH.

Kammer vor Ort im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim: AKNW-Präsident Ernst Uhing (r.) begrüßte als Referenten (v. l.) Markus Ernst (Zülpich), Bürgermeister Wilfried Pracht, Elmar Paul Sommer (Monschau) und Prof. Georg Poensgen (Netters- heim) – Fotos: Christof Rose

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Das Angebot wurde seitens der Studentenschaft mit größtem Interesse aufgenommen. Es wa-ren etwa 80 Studierende sowohl des Bachelor- als auch des Masterstudiengangs anwesend, die den Vorträgen konzentrierte Aufmerksamkeit zollten. Schon während dieses offiziellen Veranstaltungsteils wurden zahlreiche Rückfragen gestellt. Der lebhafte Austausch setzte sich bei einem lockeren Get- together mit Kaffee, Kaltgetränken und Gebäck fort, der nach dem übergreifenden Informationsteil vor allem Gelegenheit für persönliche Fragestellungen bot.

Das mitgebrachte Informationsmaterial fand reißenden Absatz, darunter vor allem auch der druck-frische Informationsordner für Studierende, der den Titel "START" trägt.

Sommerfest der Architektenkammer NRWAm 25. Juni trafen sich auf Einladung der AKNW mehr als 2.300 Kammermitglieder und Gäste aus Poli-tik, Wirtschaft, Kultur, Verwaltung, Kommunen und Verbänden in der Rheinterrasse Düsseldorf, um sich auszutauschen und die Sommerferienzeit in entspanntem Rahmen zu begrüßen. Unter den Gästen wa-ren auch die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes NRW, Schulministerin Sylvia Löhrmann, der nordrhein-westfälische Bauminister Michael Groschek und viele Abgeordnete des NRW-Landtags.

Der Präsident der Architektenkammer nutzte seine kurze Begrüßung, um einige aktuelle berufspo-litische Brennpunkte anzusprechen. Vor allem das in Brüssel gestartete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Honorarordnungen der Freien Berufe in Deutschland sei ein nicht akzeptabler Angriff auf ein bewährtes System der Qualitätssicherung. "Wenn wir das nicht gemeinsam stoppen, gehen Verbrau-cherschutz und Qualität den Bach runter", rief Ernst Uhing unter starkem Applaus der Architektinnen und Architekten.

Auch viele Gäste aus dem politischen Raum stimmten dieser Stellungnahme zu. Bauminister Groschek erklärte: "Guter Lohn für gute Arbeit – das muss auch für die Architekten und Planer

Sommerfest der AKNW (im Uhrzeigersinn, v. l.): NRW-Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Michael Gro-schek, mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin des Landes NRW, Schulministerin Sylvia Löhrmann, und AKNW-Präsident Ernst Uhing; Claudia Lethmate (Architektin), Prof. Wolfgang Döring (Architekt), Silke Gottschalk (Geschäftsf. Mieterbund NRW), Michael Arns (Vizepräs. AKNW) und Renate Arns; Dr. Christian Schramm (r., Vizepräs. AKNW), Holger Ellerbrock (baupol. Spre-cher FDP), Sabina Großkreuz und Oliver P. Kurth (Messe Essen); CDU-Baupolitiker Bernhard Schemmer, Wilhelm Hausmann und Klaus Voussem (l.) hier mit AKNW-Vize Klaus Brüggenolte (2. v. l.) –Fotos: Thilo Saltmann

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gelten!" Der Minister ging auch darauf ein, dass Kammerpräsident Uhing die anstehende Novellierung der Landesbauordnung angesprochen hatte. Die neue Landesbauordnung werde kommen, und sie werde "nicht zum Schreckgespenst", erklärte Michael Groschek. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werde eng in die Beratungen des Referentenentwurfs eingebunden: "Seien Sie versichert: Ohne den Rat Ihres Präsidenten werde ich den Entwurf für die Novelle der Landesbauordnung nicht unterschreiben", versprach Minister Groschek den nordrhein-westfälischen Architektinnen und Archi-tekten.

Kammerpräsident Ernst Uhing ging in seiner Rede auch auf den Wandel des Berufsbildes ein, der sich durch neue Aufgabenstellungen und die technische Entwicklung vollziehe. Minister Groschek griff diesen Punkt ebenfalls auf und kündigte an, gemeinsam mit der Architektenkammer NRW einen Exper-tenzirkel ins Leben rufen zu wollen, der sich mit der Zukunft des Planens und Bauens befassen solle. "Das Bauen der Welt von morgen müssen weiterhin die Architektinnen und Architekten übernehmen", unterstrich der Bauminister des Landes.

Tag der Architektur in NRWMehr als 38.000 Besucher nutzten am 27. und 28. Juni in Nordrhein-Westfalen den "Tag der Architek-tur", um neue und modernisierte Häuser, Wohnungen, Parks und Gärten in 163 Städten und Gemeinden zu erleben. 375 Bauwerke standen für das interessierte Publikum offen; Architekten und Bauherren erläuterten vor Ort Planungsideen und Architekturkonzepte. An einigen Wohnhäusern drängelten sich zeitweise mehrere hundert Architekturfans. "Die zahlreichen Gespräche vor Ort zwischen Architekten und Interessierten haben den Tag der Architektur zu einem echten Architekturfestival gemacht", resü-mierte Ernst Uhing, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die große Resonanz bekräftige das Interesse einer breiten Öffentlichkeit an Projekten der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Tag der Architektur in NRW (im Uhrzeigersinn, v. l.): Mit dem bundesweit einheitlichen, grünen Logo war der "Tag der Architek-tur" auf zahlreichen Fahnen und Postern zu sehen - und sorgte für gute Laune; Architektin Ruth Hofmann (2. v. r.) von kister scheithauer gross stellte die neue Wohnbebauung COLON im Park Linné in Köln vor; Landschaftsarchitekt Christoph Imöhl (l.) zeigte in Dortmund den Privatgarten eines Mehrgenerationenhauses; ein sanierter Bauernhof in Remscheid wurde zum Objekt medialen Interesses: Cornelia Mache-Mellinghaus (2. v. r.) und ihr Mann Dieter Mache (3. v. r.) stellten das Projekt gemeinsam mit ihren Architekten Wibke und Haris Alisic-Haverkamp (Mitte) u. a. im ZDF ("Volle Kanne") und dem WDR (in der "Lokalzeit", der "Aktuellen Stunde" und im Radio-Interview auf WDR2) vor – Fotos: Christof Rose

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Zu den am stärksten frequentierten Bauwerken zählte die Sanierung eines Einfamilienhauses in Düs-seldorf: Mehrere hundert Besucher wollten die Modernisierung des kubischen Wohnhauses von Sigg Architekten sehen, das 1929 für den damaligen Direktor der Kunstakademie, Walter Kaesbach, errich-tet worden war. Das Projekt verdeutlichte das Potenzial, das im Gebäudebestand liegt. "Das Beste-hende zu nutzen, um Neues zu schaffen, ist nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern dient auch dem Denkmalschutz und der Wahrung der Identität unserer Städte und Gemeinden", erläutert Kammer-präsident Uhing. Auch die Sanierung eines in die Jahre gekommenen Bauernhofs in Remscheid durch ah-architektur aus Wuppertal unterstrich diese Behauptung. Der anspruchsvolle Umbau, in dessen Zuge u. a. ein ehemaliges Stallgebäude in ein attraktives Wohnhaus umgenutzt wurde, lockte nicht nur viele Besucher an, sondern auch das ZDF und den WDR, die umfassend berichteten.

"Architektur hat Bestand" lautete das bundesweite Motto des Tags der Architektur 2015. Neben Be-standsarbeiten wurden natürlich auch zahlreiche Neubauten vorgestellt, darunter Großprojekte wie die Quartiersentwicklung "Colon" im "Park Linné" in Köln (kister scheithauer gross), der Neubau der Folk-wang Bibliothek in Essen (Max Dudler) oder die Freiraumgestaltung für das neue Wohnquartier "Nieder-feldsee" in Essen (Fox Landschaftsarchitekten). In Köln lockten gleich vier neue U-Bahn-Stationen viele hundert Besucher unter die Erde, u. a. die neue "Kathedrale des Verkehrs" genannte U-Bahn-Haltestelle Heumarkt (Coersmeier Tebroke).

4.2 Veranstaltungen in Kooperation

Zahlreiche Veranstaltungen führt die Architektenkammer NRW gemeinsam mit Partner durch. Die wich-tigsten sind hier in chronologischer Reihenfolge aufgeführt:

"NRW lebt."-Veranstaltung in Bielefeld: Leben ohne SchrankenGut 200 interessierte Teilnehmer fanden am 9. September 2014 den Weg in die Ravensberger Spin-nerei in Bielefeld zur ersten dezentralen Veranstaltung der Aktionsplattform "NRW lebt." Die große Teilnehmerzahl im vollbesetzten großen Saal der Spinnerei brachte überzeugend zum Ausdruck, wie stark der Diskussionsbedarf zum Thema "Barrierefreiheit" in der Architektenschaft und der Fachwelt ausgeprägt ist.

Verschiedene Referentinnen und Referenten (Fachleute und Laien) bereicherten die Veranstaltung mit informativen und kurzweiligen Vorträgen und stellten folgende Projekte bzw. Themen vor: "Besser ohne Barrieren - Lebensgerechtes Wohnen in der Freien Scholle", "Die Situation von körperlich und sensorisch beeinträchtigten Studierenden im Studienalltag - Was ist baulich zu tun?" und "Pöstenhof Lemgo – Ohne Schranken miteinander leben".

Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, unterstrich die Notwen-digkeit, sich auf die Folgen des demografischen Wandels grundsätzlich einzustellen. "Vorträge, wie wir sie heute gehört haben, sind auch ein Anlass, die eigene Haltung zu Fragen von Alter und Handicap zu hinterfragen", resümierte der AKNW-Präsident. Insgesamt dürften alle Beteiligten nicht nachlassen in dem Bemühen, bezahlbaren Wohnraum für alle Gruppen der Gesellschaft bereit zu stellen. Selbst in schrumpfenden Städten mit erheblicher Leerstandsproblematik gebe es oftmals einen Mangel an barrierefreien Wohnungen.

Genau dies sei für viele Kommunen ein Problem, griff Pit Clausen, der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld, das Thema auf. Oftmals unterscheide sich die Barrierefreiheit im Wohnungsangebot und auch im öffentlichen Raum von Quartier zu Quartier ganz erheblich. "Es bleibt nur eins: Wir müssen am Ball bleiben und dabei die Menschen einbeziehen“, meinte der Bielefelder OB. Im Neubaubereich sei vieles leicht umsetzbar, im Bestand allerdings gehe das oftmals nur langsam, Schritt für Schritt. "Da brauchen wir alle einen langen Atem."

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Zweiter Wohnungsbautag NRWEtwa 60.000 neue Wohnungen müssten in Nordrhein-Westfalen jährlich errichtet werden, um für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu sorgen. - Fertig gestellt wurden im vergangenen Jahr 35.600. "Wir brauchen weiterhin dringend mehr Wohnungen, um eine angemessene Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sicher zu stellen", forderte Lutz Pollmann, Sprecher der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW", am 17. September 2014 vor rund 150 Teilnehmern auf dem 2. Wohnungsbautag NRW in Düsseldorf.

Alle Redner auf der baupolitischen Fachtagung in der NRW.Bank zeigten sich einig darin, dass der Mangel an Bauland ein zentraler Grund dafür ist, dass in den Wachstumsregionen Nordrhein-Westfa-lens zunehmend ein Mangel an bezahlbaren Wohnungen offensichtlich wird. Für eine Überraschung sorgte der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Bauministerium, Michael von der Mühlen, mit der Ankündigung, dass das Land künftig alle landeseigenen Grundstücke, die dauerhaft nicht mehr benötigt werden, auf einer Internetplattform über den BLB NRW zum Verkauf anbieten wolle.

Die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau NRW", die von der Architektenkammer NRW mit 20 weiteren Partnern der Planungs- und Immobilien- sowie der Baubranche gegründet wurde, forderte die Kommunen auf, bei der Veräußerung kommunaler Grundstücke nicht allein auf den Preis zu achten, sondern in den Ausschreibungen auch soziale und städtebauliche Komponenten vorzusehen.

Der 2. Wohnungsbautag NRW rief insbesondere die Kommunen dazu auf, wieder verstärkt eine aktive Baulandpolitik zu betreiben. AKNW-Präsident Ernst Uhing führte aus, dass schon punktuelle Maßnahmen im Quartier große Wirkung entfalten könnten. "Wer über Grundstücke verfügt, kann Stadt-entwicklung positiv steuern. Das müssen in erster Linie unsere Städte, Kreise und Gemeinden sein!"

BFW-Bauträgertag 2014Vor rund 100 interessierten Teilnehmern veranstaltete der BFW NRW (Bundesverband Freier Immobi-lien- und Wohnungsunternehmen e.V.) in Kooperation mit dem EBZ (Europäisches Bildungszentrum

Referenten der "NRW lebt."-Veranstaltung in Bielefeld zum Thema "Leben ohne Schranken": (v. l.) Norbert Killewald (Landes-behindertenbeauftragter NRW), Pit Clausen (OB der Stadt Bielefeld), Philipp Möhle (Student und Vertreter des RSB Bielefeld), Christian Decker (h.s.d. architekten), Jens Conrad (Pöstenhof Lemgo), Ernst Uhing (Präsident AKNW), Timo Witt (Siedlungsspre-cher "Bültmannshof", Bielefeld), Roswitha Rother (Studentin und Vertreterin des RSB Bielefeld), Hans Jörg Rothen (Bertelsmann Stiftung) und Michael Seibt (Pressesprecher der Baugenossenschaft "Freie Scholle eG", Bielefeld) – Foto: Sarah Jonek

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4. Öffentlichkeitsarbeit

der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) den BFW-Bauträgertag 2014 im Haus der Architekten in Düsseldorf. Der Vizepräsident der Architektenkammer NRW, Dr. Christian Schramm, begrüßte die An-wesenden und betonte die gute Zusammenarbeit mit den Institutionen. Die Veranstaltung richtete sich an Bauträger, Bauunternehmer, Projektentwickler, Ingenieure, Architekten und Fachplaner. Anhand ausgewählter Praxisbeispiele wurden Ansätze und Möglichkeiten aufgezeigt, wie man Kunden Qualität bieten kann, ohne dabei Gewinne einbüßen zu müssen.

"KlimaExpo.NRW" – Architektur: Reaktionen auf den KlimawandelRadtouren, Exkursionen, Ausstellungen, Theateraufführungen und eine "WissensNacht": Diese und rund 200 weitere Veranstaltungen stehen auf dem Programm der Auftaktwoche zur klimametropole RUHR 2022. Das neue regionale Leitprojekt des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich in den kommenden acht Jahren mit Fragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung. Ein Beitrag zum Landes-Dekadenprojekt "KlimaExpo.NRW", in das sich auch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit Projekten einbringt.

Am 27. September stellten Architekten im Rahmen einer Busbereisung drei Bauprojekte vor, die sich durch energetische Merkmale auszeichnen. Rund 20 Interessierte bereisten das Gelsenkirchener Hans-Sachs-Haus, das Universitätsviertel Essen und das Gewerbeobjekt Peter Backwaren in Essen.

Die Architektenkammer NRW will mit ihrem Engagement dafür werben, einen Schwerpunkt der Bemühungen zu mehr Klimaschutz und zu angemessener Reaktion auf den laufenden Klimawandel auf den Gebäudebestand, den Bausektor und den Städtebau zu legen. Rund zwei Drittel der etwa 8,6 Millionen Wohnungen in NRW müssten in den kommenden Jahren energetisch optimiert werden, sollen die ambitionierten Ziele der Landesregierung zum Klimaschutz erreicht werden. Hinzu kommen Büro-, Industrie- und Gewerbebauten.

"blue afternoon" auf der EXPO REAL-Messe in MünchenEin beliebter Branchen-Treffpunkt auf der EXPO REAL-Immobilienmesse in München war auch in die-sem Jahr wieder der gemeinsame Stand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit verschie-denen Partnern des Landes NRW. Zum "blue afternoon", den die AKNW in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank zum Ausklang des ersten Messetages am 6. Oktober ausrichtete, kamen mehr als 300

Fotos rechts: Viele Veranstaltungen führt die Architektenkammer in Kooperation mit verschiedenen Partnern durch, so bei-spielsweise (im Uhrzeigersinn, v. o. l.) den Kongress "Bauen mit Holz im urbanen Raum"; die "NRWlebt."-Veranstaltung in Gelsenkirchen; die Kinoreihe "Megacities" in der Düsseldorfer BlackBox; die Düsseldorfer "Nacht der Museen", bei der in diesem Jahr der Kabarettist Frank Goosen aus seinem Buch las; den Linklaters-Familientag im Düsseldorfer Museum K21; den Internationalen Kongress auf der Messe "glasstec"; den zweiten Wohnungsbautag des Bündnisses "Impulse für den Wohnungs-bau"; die Konferenz "Schönheit der Stadt", zu der auch BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann anreiste; die Preisverlei-hung zum "ZEUS-Award", bei dem die AKNW mit der Funke-Mediengruppe kooperiert; die Kinder-Ausstellung "Architektierisch" in der DASA-Arbeitswelt-Ausstelllung in Dortmund – Fotos: Wald und Holz, Sarah Jonek, Gerhard Fritsche, Thilo Saltmann, Wilfried Meyer, Messe Köln, Christof Rose

Die Busbereisung im Rahmen der "KlimaExpo.NRW" führte u. a. zum Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen (Foto links) und zum Universitätsviertel Essen – Fotos: Christof Rose / Architektenkammer NRW

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Gäste, Kammermitglieder und Partner aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Immobilienbranche, von Institutionen und Verbänden.

Unter dem selbstbewussten Motto "Germany at its best - the best place to be" fungierte der ge-meinsame Stand von Architektenkammer, NRW.Bank, VdW RW, NRW.urban und NRW.invest über alle drei Messetage als zentrale Anlaufstelle und Treffpunkt für die Branche aus Nordrhein-Westfalen und ihre Partner. Markant auf dem Stand: Fotos herausragender NRW-Architektur.

Die EXPO REAL ist neben der MIPIM in Cannes die zentrale europäische Immobilienmesse. In ihrer 17. Ausgabe zog sie knapp 1.700 Aussteller und mehr als 16.500 Besucher aus aller Welt an.

Europäischer Holzbaukongress: "Bauen mit Holz im urbanen Raum" Der "7. Europäische Kongress" am 16. und 17. Oktober 2014 in Köln befasste sich mit dem Thema "Bau-en mit Holz im urbanen Raum". Gezeigt wurden Entwicklungen und Projekte in den Bereichen An- und Umbauten, Aufstockungen und Lückenschließung im Wohnungsbau wie auch im Verwaltungsbau. Auch die Themenfelder "Fassade" und "Schallschutz" wurden in gesonderten Blöcken diskutiert. Was dabei möglich ist, zeigten realisierte Bauten aus Deutschland, den Niederlanden und Österreich.

Der 7. Europäische Holzbaukongress warf auch die Frage nach der gesellschaftlichen und demo-grafischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und den Nachbarländern auf. Die Architektenkammer NRW war Partner der Veranstaltung und hat das Thema "Planen und Bauen im demografischen Wandel" dargestellt. AKNW-Vizepräsident Michael Arns verwies in seinem Vortrag auch auf die Aktionsplattform "NRW lebt.", mit der die Architektenkammer genau dieses Thema intensiv bearbeitet.

Zudem war die AKNW mit einem Stand vertreten, an dem die Vorsitzende des Ausschusses Öffent-lichkeitsarbeit, Gabriele Richter, und hauptamtliche Mitarbeiter Interessierte über die Kammer und ihre Arbeit informieren konnten.

"blue afternoon" auf der ExpoReal (im Uhrzeigersinn, v. l.): Die Landesregierung war mit NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin zur Freude von AKNW-Präsident Ernst Uhing hochrangig vertreten; Prof. Karl-Heinz Petzinka (Kunstakademie), Katja Domschky (Vorstand AKNW), Katja Schotte (architektinnen initiative nw), Werner Sübai (HPP Architkten) und Klaus Brüggenolte (Vizepräs. AKNW); Ullrich Sierau (Stadtplaner, Oberbürgermeister Dortmund), Jürgen Roters (Oberbürgermeister Köln) und Margret Hirt-manner (NRW.Bank); Dr. Ulrich Hatzfeld (BMUNBR), Dr. Elena Wiezorek (HGF AK Rheinland-Pfalz), Gerold Reker (Präsident AK Rheinland-Pfalz), Sabine Fischer (HGF AK Bayern) und Markus Lehrmann (HGF AKNW) – Fotos: Christof Rose

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Internationaler Architektenkongress im Rahmen der Messe glasstecDer Internationale Architektenkongress, der im Rahmen der Messe glasstec am 22. Oktober 2014 in Düsseldorf stattfand, stand unter dem Motto "Glas 5.0 - Design, Funktion, Emotion". Vor rund 200 In-teressierten präsentierten Referenten aus renommierten Architekturbüros ihre Visionen. Sie sprachen nicht nur über die technische Leistungsfähigkeit des Hightech-Materials Glas, sondern auch über das Glas-Design der Zukunft in all seinen ästhetischen Facetten.

Der stellvertretende Geschäftsführer der Messe Düsseldorf GmbH, Hans Werner Reinhard, sowie der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, begrüßten die Kongressteil-nehmer. Im Anschluss an das Kongressprogramm wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Besuch der Messe glasstec und eine Führung durch die Sonderschau "glass technology live" geboten.

Exkursion zu vorbildlichen SchulbautenSchulgebäude beeinflussen den Alltag unserer Kinder maßgeblich. Dabei ist jede Schule mit ihrem Programm, ihrem pädagogischen Konzept, ihrem städtebaulichen Umfeld und vor allem mit ihren Schü-lerinnen und Schülern sowie Lehrkräften individuell strukturiert und nicht kopierbar. Jedoch können der Prozess von Schulentwicklung und Schulraumgestaltung, aber auch bauliche Ideen, Lösungen und Methoden gute Anregungen für praktische Entscheidungen bei Schulbaufragen in Verwaltung, Schule und Architektur geben.

Daher organisierten die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und das Schulministerium in Kooperation mit der Montag Stiftung ab Herbst 2014 eine Exkursionsreihe zu einigen neuen Schul-bauprojekten, die mit dem "Schulbaupreis 2013", dem Preis für beispielhafte Schulgebäude in NRW, ausgezeichnet worden waren. Eingeladen waren Akteure aus Schulen, Kommunalverwaltungen und Architekturbüros.

Die erste, ausgebuchte Exkursion führte rund 50 Teilnehmer am 23. Oktober 2014 in den westfä-lischen Raum zur Doppelsporthalle der Marienschule Hamm, an die Marga-Spiegel-Sekundarschule in Werne und an die Städtische Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Lünen.

Großes Interesse an ausgezeichneten Schulgebäuden in NRW: Die gemeinsame Bereisung von AKNW und Schulministerium traf bei Architekten, Pädagogen und Schulverantwortlichen auf große Resonanz - Foto: Stadt Moers

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Der Vizepräsident der Architektenkammer NRW, Klaus Brüggenolte, begrüßte die Mitfahrenden und führte in das Thema ein. Für detaillierte Auskünfte standen an den drei Schulen zudem jeweils die Schulleiter und die Architekten zur Verfügung.

Aufgrund des hohen Interesses wurde die Exkursion wiederholt und fand am 27. November 2014 erneut statt.

Verleihung des "Kitapreis NRW 2014"Das Land Nordrhein-Westfalen und die Architektenkammer NRW haben am 3. November 2014 vor rund 300 Gästen im Düsseldorfer Kunstmuseum K21 erstmals den Kitapreis NRW zur Auszeichnung beson-ders gelungener Kindertageseinrichtungen verliehen. 151 neue und erweiterte Gebäude waren zu dem Auszeichnungsverfahren eingereicht worden. Aus ihnen hatte eine unabhängige Jury 17 vorbildliche Kindergärten und Kindertagesstätten für den "Kitapreis NRW 2014" ausgewählt.

"Die Bauaufgabe Kindergarten oder Kindertagesstätte ist grundsätzlich von hoher Bedeutung, formt sie doch die Lebenswelt unserer Jungen und Mädchen in einem jungen Alter", betonte Kammerpräsi-dent Ernst Uhing anlässlich der Preisverleihung, die er gemeinsam mit NRW-Familienministerin Ute Schäfer vornahm.

Ministerin Schäfer unterstrich: "Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige kommt dieser Bauaufgabe gegenwärtig eine besondere Bedeutung zu." Das habe auch die große Resonanz auf das Verfahren eindrucksvoll bestätigt. "Da gegenwärtig viele Kitas im ganzen Land gebaut werden, wollen wir den Kitapreis NRW gerne mit der AKNW fortsetzen", kündigte die Ministerin an.

Mit der Auszeichnung wollen das Land Nordrhein-Westfalen und die Architektenkammer NRW die Bedeutung der Architekturqualität von Kitabauten herausstellen und ihren positiven Einfluss auf die Lern- und Lebenswelt von Kindern im Alter bis zu sechs Jahren betonen. Zugleich soll das Verfahren Träger von Kindertageseinrichtungen anregen, der baulichen Qualität ihrer Anlagen besondere Beach-tung zu schenken.

Stolze Preisträger des ersten "Kitapreis NRW". Insgesamt kamen mehr als 350 Gäste zur festlichen Preisverleihung ins Düssel-dorfer Kunstmuseum K21 – Foto: Thilo Saltmann

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Preisverleihung: "24. Euregionaler Architekturpreis" (EAP)30 herausragende Arbeiten von Studierenden der Fachbereiche Architektur und Stadtplanung an den Universitäten von Aachen, Lüttich, Hasselt und Maastricht waren für den 24. Euregionalen Architektur-preis (EAP) nominiert. Der Preis, mit dem Absolventinnen und Absolventen auf ihrem Weg in den Beruf unterstützt werden sollen, wurde am 15. November 2014 vor rund 200 Gästen in der Fachhochschule in Aachen verliehen. Eine unabhängige Jury hatte die Preisträger unmittelbar vor der Preisverleihung ausgewählt, sodass es bis zuletzt für alle Beteiligten spannend blieb. Einen Preis entgegen nehmen durften Rosalie Gielis von der U Hasselt und Philipp Maaß und Michael Dolinski von der RWTH Aachen.

Stellvertretend für die deutschen Gastgeber begrüßte der Vizepräsident der Architektenkammer NRW, Michael Arns, die Anwesenden, stellte das EAP-Preisverfahren vor und schaute zurück auf die Preisgeschichte der vergangenen 24 Jahre.

Der EAP ist ein Kooperationsprojekt zwischen Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Belgien im Bereich der Architektenausbildung in der Euregio rund um Aachen. Die Architektenkammer NRW ist seit vielen Jahren fester Kooperationspartner dieses Förderpreises, der dem europäischen Geist verpflichtet ist. Die Auszeichnung wird alternierend in den Niederlanden, in Belgien oder Deutschland übergeben.

Fachtagung "Sport braucht Räume – Sportstätten entwickeln und planen“Die Mitgliederzahlen der traditionellen Fußball- und Leichtathletikvereine schrumpfen seit Jahren. Wie also können die zahlreichen Sportanlagen in NRW, die zumeist aus den 1960er und -70er Jahren stam-men und oftmals dringend saniert werden müssen, überhaupt zukunftsfähig aufgestellt werden? - Die-se Frage stand im Mittelpunkt der Fachtagung "Sport braucht Räume - Sportstätten entwickeln und planen", zu der die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 25. November 2014 ins Haus der Architekten eingeladen hatte.

"Mit einer solchen Resonanz hatten wir im Vorfeld nicht gerechnet", räumte Klaus Brüggenolte, Vizepräsident der Architektenkammer NRW, in seiner Begrüßung vor 150 interessierten Teilnehmerin-

Gaben Impulse zum Thema "Sportstättenbau der Zukunft" (v. l.): Michael Palmen (Bundesinstitut für Sportwissenschaften), Peter Ott (Bundesinstitut für Sportwissenschaft), Dr. Jörg Wetterich (Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung), Detlef Berthold (Sportministerium NRW), Sarka Voriskova (TU Dresden), Andreas Klages (Moderator), Walter Schneeloch (Vize-präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes) und Klaus Brüggenolte (Vizepräsident AKNW) – Foto: Ingo Lammert

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4. Öffentlichkeitsarbeit

nen und Teilnehmern im Haus der Architekten ein. Allerdings hob Brüggenolte auch hervor, dass in vielen Kommunen gegenwärtig intensiv über den Umgang mit Fußballplätzen und kommunalen Sport-anlagen diskutiert werde, weil "ein geändertes Sportverhalten bei gleichzeitigem Sanierungsbedarf zu einer grundlegenden Neujustierung des öffentlichen Sportstättenbaus zwingt".

Die Architektenkammer NRW führte die Veranstaltung in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen durch. Im Rahmen der Fachveranstaltung referierten und diskutierten Experten aus Wissen-schaft und Praxis über die Herausforderungen der Sportstättenentwicklung sowie über Projektbeispie-le.

Architektur und Film: Kinoreihe "Prunk und Intrige – Herrenhäuser im Film""Prunk und Intrige" lockte viele Filmfans in die Kinos: Es ging um wuchtige Herrenhäuser und ihre Wirkung auf den Menschen, der sie baut oder in ihnen lebt. Die 16. Reihe "Architektur und Film", die von der Architektenkammer NRW gemeinsam mit dem Filmmuseum der Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt und betrieben wird, befasste sich mit einem originären Thema der Architekturrezeption und -wirkung.

Erneut lief die Reihe mit sehr guter Resonanz im Oktober/November in Programmkinos in Münster, Bielefeld, Dortmund sowie der BlackBox in Düsseldorf. Die Reihe wurde im Frühjahr 2015 fortgesetzt.

Wiederholung der Exkursion zu vorbildlichen SchulbautenAufgrund der großen Nachfrage wiederholten die Architektenkammer NRW und das Schulministerium in Kooperation mit der Montag Stiftung am 27.11.2014 die Exkursion zu mit dem "Schulbaupreis 2013" ausgezeichneten Schulgebäuden, die bereits am 23.10. stattgefunden hatte. Die Fahrt führte erneut in den westfälischen Raum nach Werne, Hamm und Lünen. Die Fahrt war mit 50 Schulinteressierten erneut ausgebucht.

Familien-Thementag im K21 Düsseldorf: Spiel mit GeometrieUnter dem Titel "Spiel mit Geometrie" veranstaltete das Museum K21 in Kooperation mit der Archi-tektenkammer NRW wieder einen Thementag für die ganze Familie. Im Mittelpunkt standen diesmal abstrakte Kompositionen und architektonische Konstruktionen in der Kunst. In verschiedenen Work-shops auf der Piazza und in den Studios des K21 sowie bei Führungen konnten die Künstlerräume und Werke der Sammlung in der neu eingerichteten Bel Etage entdeckt werden. Zahlreiche Werke junger Künstler und eine Auswahl hochkarätiger Arbeiten der sogenannten Minimal Art zeigten ein ebenso geistreiches wie abwechslungsreiches Spiel mit geometrischen Formen.

Im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr zeigten sich zahlreiche Familien mit Kindern begeistert vom abwechslungsreichen Angebot.Familientag im Museum K21: Schon die ganz Kleinen zeigten sich äußerst engagiert beim Spiel mit geometrischen Formen – Fotos: Wilfried Meyer

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Geschäftsbericht 2014/15

Ausstellung "Deutscher Stahlbaupreis 2014"Vom 4. bis zum 26. Februar 2015 präsentierte die AKNW im Haus der Architekten die Ausstellung zum "Preis des Deutschen Stahlbaus 2014". Seit 1972 wird das Auszeichnungsverfahren alle zwei Jahre durchgeführt. Die Preisverleihung erfolgte Ende Oktober vergangenen Jahres in Hannover. Die Ausstel-lung zeigte die Ergebnisse sowie den Sonderpreis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Der Hauptpreis ging an das neue Forschungsgebäude ":envihab – Institut für Luft- und Raumfahrt-medizin" des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Köln-Porz. Der Neubau des :envihab – eine Wortschöpfung aus "environment" und "habitat" – erweitert das bestehende Institutsgebäude auf dem DLR-Gelände um einen einzigartigen Zusammenschluss verschiedener Forschungsmodule. "Das schlanke Stahlfachwerk des :envihab besticht mit seiner herausragenden architektonischen Qualität: beeindruckend einfach, funktional und poetisch zugleich", erläuterte Dr. Bernhard Hauke, Geschäfts-führer bauforumstahl e.V., die Entscheidung der Jury. Das Gebäudekonzept ermögliche dem Institut den freien und flexiblen Einsatz der Labormodule.

Preisverleihung zum Landeswettbewerb 2014Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat gemeinsam mit der Stadt Aachen, der Projektgesellschaft Campus Wohnen und der Architektenkammer NRW den Landeswettbewerb 2014 zum nachhaltigen Wohnungsbau ausgelobt. Im Rahmen des Wettbewerbs war das Konzept für ein neues Quartier in einem heterogenen Umfeld nahe des Güterbahnhofs Aachen-West zu entwickeln, das trotz verschiedener städtebaulicher Restriktionen ein qualitätvolles Wohnen ermöglichen und damit Impulse für die Entwicklung des Campus West RWTH Aachen geben soll.

Rund 120 Gäste kamen in die Nadelfabrik in Aachen, um an der feierlichen Preisverleihung teil-zunehmen. Bauminister Michael Groschek vergab gemeinsam mit Ernst Uhing, Präsident der AKNW; und Marcel Philipp, Oberbürgermeister der Stadt Aachen, die Preise. Den ersten Preis erhielten das Büro pbs architekten Gerlach Wolf Böhning Planungsgesellschaft mbH (Aachen) gemeinsam mit Fritzen Architekten und Stadtplaner BDA (Köln). Der zweite Preis ging an h4a Gessert + Randecker + Legner Architekten GmbH (Düsseldorf), über den dritten Preis freuten sich Konrath und Wennemar Architekten

Landeswettbewerb 2014 zum Campus West in Aachen: Stolze Preisträger und Auslober - Foto: Annika Pilgrim

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Ingenieure (Düsseldorf) gemeinsam mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (Düsseldorf). Den Büros Architektur Contor Müller Schlüter GbR (Wuppertal) mit Club L 94 Landschaftsarchitekten GmbH (Köln) wurde eine Anerkennung ausgesprochen.

Das Land NRW wird die Stadt Aachen und die Projektgesellschaft Campus Wohnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses unterstützen. Das neue Quartier soll abschnittsweise in den kommenden Jahren realisiert werden.

KfW-Veranstaltung: Besser mit Architekten – energieeffiziente GebäudeWie können die Ziele der Energiewende in Deutschland konkret am einzelnen Objekt umgesetzt werden - und welche Fördermittel können Bauherren dafür in Anspruch nehmen? Um diese Fragen drehte sich die Veranstaltung "Besser mit Architekten - energieeffiziente Gebäude", zu der die Architektenkammer NRW in Kooperation mit der KfW am 26. Februar 2015 ins Haus der Architekten eingeladen hatte. Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, und Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor der KfW, freuten sich, rund 120 Teilnehmer begrüßen zu dürfen.

Zum Thema "Die Energiewende in NRW" referierte Sigrid Koeppinghoff, Abteilungsleiterin im Minis-terium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen MBWSV. Und zur "Förderung in NRW" informierten Rita Tölle, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, und Dr. Hartmut Murschall, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, das interessierte Publikum. Im Anschluss an eine kurze Diskussion wurden "Best Practice"-Beispiele aus NRW vorgestellt: "Energeti-sche Stadtsanierung" (Armin Jung, Stadtplaner), "Altengerecht Umbauen" (Bauherr und Architekt Anno Lingens) und "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" (Michael Müller, Architekt).

Zweite Exkursion zu vorbildlichen SchulbautenSchulgebäude beeinflussen den Alltag unserer Kinder maßgeblich. Dabei ist jede Schule mit ihrem Programm, ihrem pädagogischen Konzept, ihrem städtebaulichen Umfeld und vor allem mit ihren Schü-lerinnen und Schülern sowie Lehrkräften individuell strukturiert und nicht kopierbar.

Die zweite Exkursion zu mit dem "Schulbaupreis 2013" ausgezeichneten Schulgebäuden, die die Architektenkammer NRW und das Schulministerium in Kooperation mit der Montag Stiftung initiierten, führte nach Bochum zur Erich-Kästner-Gesamtschule und zum Neuen Gymnasium und zur Justus-von-Liebig-Schule in Moers.

Der Vizepräsident der Architektenkammer NRW, Klaus Brüggenolte, freute sich, wieder rund 50 interessierte Akteure aus Schulen, Kommunalverwaltungen und Architekturbüros begrüßen zu können, und führte in das Thema ein. Auf dem Programm standen erneut Fachführungen durch die exempla-rischen Schulbauten, geleitet jeweils von der Schulleitung und dem Architekten.

Referierten zum Thema "Energieeffiziente Gebäude": (Foto links, v. l.) Anno Lingens, Sigrid Koeppinghoff, Ernst Uhing, Rita Tölle, Dr. Burkhard Touché, Armin Jung, Dr. Hartmut Murschall, Daniela Korte, Nils Hille, Michael Müller. Mehr als 120 Mitglie-der kamen ins Haus der Architekten, um sich über Förderprogramme der KfW zu informieren – Fotos: Christof Rose

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Geschäftsbericht 2014/15

Nacht der Museen 2015 im Haus der ArchitektenZum elften Mal beteiligte sich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 18. April 2015 an der Düsseldorfer "Nacht der Museen". Und erneut war das Haus der Architekten mit 4.200 Besuchern einer der zentralen und am stärksten frequentierten Anlaufpunkte für Kulturfans in der Landeshaupt-stadt. Schon vor Öffnung der Türen um 19:00 Uhr drängelten sich die Menschen vor dem Haus im Medienhafen zur ersten Lesung von Frank Goosen. Eine Stunde später war es drängend voll. "Fast wie ein Heimspiel", befand Fußballfan Goosen, der in den 1990er Jahren noch als Student mit Jochen Malsheimer die Kult-Kneipen-Kabarett-Reihe "Tresenlesen" erfand. Fast 1000 Auftritte absolvierten die beiden, bevor Frank Goosen sich immer stärker dem Theater und dem Romanschreiben widmete. Sein Erstling "Liegen lernen" war ein Erfolg und wurde 2003 verfilmt.

Auf großes Interesse traf auch die Ausstellung "Abgetankt!" von Joachim Gies, in der der junge Fo-tograf Tankstellenbauwerke der 1950er und -60er Jahre in ihrem heutigen Zustand portraitiert. Passend zum Leitthema des Abends spielte die Band SAXess live Hits und Evergreens aus den 1950er und -60er Jahren.

"NRW lebt."-Veranstaltung in Köln: Mobiler leben!"Es ist faszinierend zu erleben, wie viel Spaß die intensive Arbeit an einem komplexen Thema wie ‚Nahmobilität‘ machen kann!" Tim Rieniets, Geschäftsführer der Landesinitiative StadtBauKultur NRW, zog in seiner Anmoderation zur Abschlussrunde der Veranstaltung "NRW lebt. – Mobiler leben!" im Isabellensaal des Kölner Gürzenich ein rundum positives Fazit zur jüngsten Veranstaltung der Archi-tektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Aktionsplattform "NRW lebt." Am 22. April 2015 machten sich rund 100 Fachleute und Laien, Repräsentanten aus Politik und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bür-

Nacht der Museen: Mit mehr als 4200 Besucherinnen und Besuchern war das Haus der Architekten wieder einer der Publi-kumsmagneten; Neben Autor Frank Goosen (r.) kam auch der Fotograf Joachim Gies (2. v. r.) ins Haus der Architekten, um den Besuchern die Hintergründe zu seiner Ausstellung "Abgetankt!" zu erläutern. Begrüßt wurden die prominenten Gäste u. a. von AKNW-Vizepräsident Michael Arns (l.) und Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann – Foto: T. Saltmann

"NRW lebt."-Veranstaltung in Köln: Boris Sieverts (Foto links, Mitte) erläuterte mit Kollegen in dreistündigen Rundgängen bzw. -fahrten durch Köln neuralgische Punkte des öffentlichen Raums und der Mobilität; Diskussionsrunde zum Abschluss der Ver- anstaltung, an der 100 Fachleute und Laien, Repräsentanten aus Politik und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürger teilnah-men – Fotos: Christof Rose, Thilo Saltmann

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4. Öffentlichkeitsarbeit

ger in Köln auf den Weg, um die besonderen Anforderungen an die Nahmobilität und den öffentlichen Raum unter dem Vorzeichen des Planens und Bauens in NRW am eigenen Leibe zu erfahren bzw. zu erwandern. Ob zu Fuß, mit Rolli, Rollator oder Fahrrad, die vier angebotenen Touren ermöglichten eine besondere Perspektive auf die Rheinstadt. "Ein ungewöhnlicher Ansatz, der bestens funktioniert hat und mit dem wir die Diskussion um einen besseren öffentlichen Raum für alle Bürger ein gutes Stück voranbringen konnten", bilanzierte auch der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing.

"Wir müssen den Stadtraum als Erlebnisraum zurückgewinnen", erklärte der Schirmherr der Ak-tionsplattform "NRW lebt.", Michael Groschek, in seinem Redebeitrag. Die "Neue Mobilität" sei ein Mega-Thema in den leitendenden Metropolen Europas, führte der Minister für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr des Landes NRW mit Verweis auf London, Zürich und Kopenhagen aus.

Im Zentrum der "NRW lebt."-Veranstaltung in Köln standen vier Fachexkursionen, die jeweils zur Vor-Ort-Diskussion eines bestimmten Detailthemas einluden. In Gruppen von ca. 20 Personen erkun-deten die Teilnehmer zu Fuß den innerstädtischen Raum, fuhren mit dem Fahrrad durch enge städ-tische Straßen, prüften den öffentlichen Personennahverkehr auf seine barrierefreie Nutzbarkeit und allgemeine Verständlichkeit und suchten auf unwirtlichen Gewerbe- und Brachflächen nach städtebau-lichen Potenzialen im innerstädtischen Bereich.

Architektur und Film: Kinoreihe "Megacities China"Wieder vor ausverkauftem Haus lief am 4. Februar 2015 in der BlackBox in Düsseldorf der erste Beitrag der 17. Reihe "Architektur und Film": Bird‘s Nest - Herzog und de Meuron in China. Die Architekten-kammer NRW hatte in Kooperation mit dem Filmmuseum der Landeshauptstadt Düsseldorf erneut vier Filme zusammengestellt, die unter dem Thema "Megacities China" die Entwicklungen chinesischer Metropolen beleuchten.

Neben "Bird‘s Nest" wurden die Tragikomödie "I love Beijing" (Ning Ying, 2002), die von dem ein-samen Leben eines Taxifahrers in Peking erzählt, "The House in the Park" (Hercli Bundi, 2010), ein Do-kumentarfilm, und "Fallen Angels" (Wong Kar-Wai, 1995), eine Killergeschichte aus Hongkong, gezeigt.

Die Reihe "Architektur und Film" der AKNW hat sich längst ein treues Stammpublikum erspielt, das sich nur ungern einen Film entgehen lässt. Darüber hinaus kommen zu jeder Vorführung aber auch weitere Architekten und Filmfans, die je nach Thema wechseln. Bei der Vorführung von "Bird‘s Nest" in Düsseldorf mussten ergänzende Stühle in den Kinosaal gestellt werden, um die große Nachfrage des Publikums zu befriedigen. Auch die Betreiber der Programmkinos in Dortmund, Münster und Bielefeld, die die Reihe zeitversetzt präsentierten, freuten sich über volle Häuser.

Ausstellungseröffnung "Gestaltungspreis 2014 der Wüstenrot Stiftung" Leuchttürme und gute Alltagsarchitektur - wir brauchen beides, um das Planen und Bauen in unserem Land immer wieder mit frischen Impulsen zu versehen und um die Baukultur insgesamt voran zu brin-gen. In dieser Einschätzung zeigten sich die Redner einig, die anlässlich der Vernissage der Ausstellung "Baukultur in Deutschland - Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung" am 2. Juni 2015 im Haus der Ar-chitekten vor rund 120 Gästen sprachen. "Baukultur ist keinesfalls ein verzichtbares Luxusgut, sondern eine Notwendigkeit für ein gedeihliches Zusammenleben", betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing.

"Bauen ist nie privat", unterstrich auch Barbara Ettinger-Brinckmann, die Präsidentin der Bundesar-chitektenkammer. Als Mitglied der Jury zum 11. Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung hatte sie daran mitgewirkt, aus einer beeindruckenden Zahl von 615 Einreichungen den Preisträger und 13 weitere Auszeichnungen auszuwählen. "Es gibt sehr viel gute und hervorragende Architektur in Deutschland", erklärte Frau Ettinger-Brinckmann. Allerdings müsse man auch feststellen, dass in der Alltagsarchitek-tur vielfach eine "Banalität des Bauens" vorherrsche. Insofern sei das Engagement der Wüstenrot Stif-tung und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unverzichtbar, um immer wieder das öffentliche Bewusstsein für eine qualitätvolle Gestaltung unserer gebauten Umwelt zu schärfen.

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"Wir haben das Thema unseres 11. Gestaltungspreises bewusst offen gewählt, um einen Überblick über herausragende Bauwerke in ganz Deutschland zu erhalten", erläuterte Dr. Kristina Hasenpflug von der Wüstenrot Stiftung das Auszeichnungsverfahren, das den Untertitel "Von der Architekturqualität im Alltag zu den Ikonen der Baukunst" trug. Die Stiftung ziele darauf ab, möglichst viele Menschen für die Qualität hochwertiger Architektur zu begeistern.

Die Ausstellung war vom 3. Juni bis zum 3. Juli im Haus der Architekten in Düsseldorf zu sehen.

Jurysitzung zur "Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2015"Am 10. Juni 2015 tagte im Düsseldorfer Haus der Architekten das Preisgericht zur "Auszeichnung vor-bildlicher Bauten in NRW 2015", dem traditionellen Kooperationsverfahren des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und der Architektenkammer Nordrhein-West-falen. Unter Vorsitz von Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, identifizierte die Jury 33 Auszeichnungen. Das Gremium bestand aus acht Preisrichtern, drei Stellvertretern und zwei fachkundigen Beratern.

Das Preisverfahren erfreute sich, wie bereits in den vorhergehenden Durchgängen, eines hohen Zu-spruchs, der sich in 203 Einreichungen dokumentierte – darunter Gebäude mit sehr unterschiedlichen Nutzungen. In der Vorprüfung, die durch Mitarbeiter/innen der Kammer sowie des und Ministeriums erfolgte, waren daher folgende Cluster gebildet worden: Gebäude mit gemischter Nutzung, Einfamili-enhäuser, Mehrfamilienhäuser, Quartiere, Kultur-, Sport und Freizeitbauten, Besondere Wohnformen (Studentenwohnungen, Altenwohnheime etc.), Gesundheitswesen, Bildungs- und Forschungsbauten, Verwaltungs-, Büro- und Gewerbebauten, Kirchliche Bauten und Sonstige.

Die dem Preisgericht folgende Bereisung aller zur Auszeichnung vorgeschlagenen 33 Objekte be-stätigte deren Qualität und fixierte das Ergebnis. Die feierliche Preisverleihung erfolgt am 23. Novem-ber 2015 in Düsseldorf.

NRW lebt.-Veranstaltung in Gelsenkirchen: „Grüner leben“Rund 150 Kammermitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen am 17. Juni ins Hans-Sachs-Haus, um in Gelsenkirchen Konzepte und konkrete Beispiele für mehr Grün in den Städten zu diskutieren.

"Wir können heute dem Grün neuen Raum geben - und dem Raum neues Grün!" Pointiert stellte der Stadtdirektor von Gelsenkirchen, Dr. Manfred Beck, in einem einleitenden Grußwort dar, worum es in der jüngsten Veranstaltung der Aktionsplattform "NRW lebt. - Planen und Bauen im demografischen Wandel" ging: nämlich um die Rückgewinnung qualitätvoller Freiräume und Grünflächen in verdichteten Städten, die im demografischen Wandel an Bevölkerung verlieren.

Führten in die Ausstellung "Baukultur in Deutschland" ein (Foto links, v. l.): Barbara Ettinger-Brinckmann (BAK-Präsidentin und Jurymitglied), Prof. Max Dudler, Dr. Kristina Hasenpflug (Wüstenrot Stiftung) und Ernst Uhing (Präsident AKNW); Prof. Max Dudler stellte in einem pointierten Vortrag sein Verständnis von Baukultur vor – Fotos: Ingo Lammert

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4. Öffentlichkeitsarbeit

"Der Rückbau bietet uns eine große Chance", unterstrich AKNW-Präsident Ernst Uhing in seiner Begrü-ßung im wiederhergestellten Rathaus der Stadt Gelsenkirchen. "Neue Grünzonen bedeuten nicht nur mehr Lebensqualität, sondern können auch ganz entscheidend zur Profilbildung von Städten beitragen." Einen konkreten Beleg für diese Behauptung lieferten Prof. Gerd Aufmkolk und Ingo Stapperfenne. Der Nürnberger Landschaftsarchitekt (WGF) und der Gelsenkirchener Stadtplaner (im Stadtplanungsamt) stellten das Projekt "Graf Bismarck" vor. Auf einem ehemaligen Zechen- und Kraftwerksgelände am Rhein-Herne-Kanal entwickelten die Stadt und "NRW.Urban" ein neues Wohnquartier, das modernes Wohnen zwischen einem Waldstreifen und der Wasserfläche des Kanals bietet. "Ein solches Projekt braucht einen langen Atem", räumte Ingo Stapperfenne ein. Die Entwicklung des Projektes laufe nun seit fast 20 Jahren, könne aber als großer Erfolg gewertet werden.

Viele der in der "NRW lebt."-Veranstaltung vorgestellten Praxisbeispiele waren in enger Kooperation von Architekten mit Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern zustande gekommen. Oftmals spielten weitere Disziplinen eine wichtige Rolle, etwa Pädagogen, Soziologen oder Immobilienwirtschaftler. "Der demografische Wandel ist auch aus Sicht des Planes und Bauens ganz zentral eine soziale Frage", resü-mierte AKNW-Präsident Ernst Uhing. Insofern müsse die interdisziplinäre Kooperation in diesem Thema weiter ausgebaut und intensiviert werden.

Thementag im K21: "Draußen im Museum – Skulptur im Park"Erneut begleitete die Architektenkammer als Kooperationspartner einen Familien-Thementag der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen. "Draußen im Museum - Skulptur im Park" lautete das Thema am 21. Juni 2015, unter dem ein kindgerechtes Angebot mit Bezug zur Platzgestaltung und Raumnutzung geboten wurde.

Der durch die Kammer beauftragte Architekt Jo Meyer entwickelte dazu ein Konzept und begleitete den Aktionstag vor Ort: An vier ausgesuchten Stellen konnten die Kinder vorhandene Strukturen mit bunten Kreppbändern vernetzen oder ergänzende Strukturen, wie z. B. Spanngurte, anbringen, ver-spannen und damit den Raum besetzen. Binnen kürzester Zeit entstanden großflächige skulpturale "Installationen", mit deren Ausarbeitung Kinder aller Altersgruppen beschäftigt waren.

Referenten der "NRWlebt."-Veranstaltung in Gelsenkirchen (v. l.): Dr. Manfred Beck (Stadtdirektor Gelsenkirchen), Kira Fink (Mädchengarten), Dr. Oliver Herwig (Festredner), Renate Janßen (Vors. Maria-Sibylla Merian e.V.), Horst Becker (Staatssekretär im MKULNV), Ernst Uhing (Präsident AKNW), Karl-Heinz Danielzik (Landschaftsarchitekt) und Franz Meiers (NRW.Urban) - Foto: Joachim Kleine-Büning

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Geschäftsbericht 2014/15

4.3 Veröffentlichungen

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat in 2014/2015 die Reihe ihrer Publikationen konse-quent ausgebaut und fortgeführt. Die Veröffentlichungen richten sich an ganz unterschiedliche Ziel-gruppen: Vom konkreten "Praxishinweis" für Mitglieder und die informierte Fachöffentlichkeit bis hin zu den Bauherren-Informationsblättern, welche sich ausdrücklich an Auftraggeber, Bauherren oder die allgemeine Öffentlichkeit wenden.

4.3.1 Imagebroschüren und Informationsbroschüren

Neuauflage: Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen – ImagebroschüreEngagierte Interessenvertretung, Dienstleistungen für ihre Mitglieder und För-derung der Baukultur - bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen liegen viele Aufgaben in einer Hand. Die Akademie der AKNW und die 1985 gegrün-dete Stiftung Deutscher Architekten tragen wesentlich dazu bei, die gesetzten Ziele zu erreichen. Allen, die genauer wissen möchten, wer die Architekten-kammer ist, welche gesetzlichen Aufgaben sie erfüllt und welchen Service sie ihren Mitgliedern bietet, gibt die Imagebroschüre Auskunft. Im Sommer 2014 wurde eine Neuauflage der Imagebroschüre der AKNW notwendig, weil die Alt-auflage vergriffen war. Im Zuge der Überarbeitung wurde die Aktualisierung der Personalien der Kammer realisiert und die gestiegene Bedeutung der Social Media-Aktivitäten der Architektenkammer deutlicher heraus gestellt.

Neuauflage: "13 FAQs" – Infobroschüre für Studierende und AbsolventenMit der Broschüre "Kammer-Start: 13 FAQs für Studierende und Absolventen" informiert die Architektenkammer NRW Studierende und Absolventen der Ar-chitektur-Fakultäten über Voraussetzungen und Vorteile der Kammermitglied-schaft, Fragen zum Titelschutz und zum Start in das Berufsleben. Die wichtigs-ten Infos werden dabei in 13 beispielhaften FAQs kurz und bündig zusammen-gefasst. Auch diese Broschüre bedurfte einer Neuauflage und Aktualisierung, die im Herbst 2014 realisiert wurde.

3. Auflage: BauherrenseminarordnerIm Rahmen der Bauherrenseminare informieren Architektinnen und Architek-ten private Bauherren darüber, wie der Planungsprozess für ein Haus abläuft bzw. wie sie mit einer qualitätsvollen Planung zu einer individuell gestalteten Immobilie oder Wohnung kommen. Seit mittlerweile fünf Jahren laufen die Bauherrenseminarreihen der Architektenkammer NRW in ganz Nordrhein-Westfalen mit sehr guter Resonanz. Der Begleitordner, der Bauherren im Rahmen der Seminare ausgehändigt wird, wurde 2015 zum dritten Mal neu aufgelegt. Er enthält Kapitel zu den Themen "Wege zum Bauen", "Kostengünstiges Bauen", "Energieoptimiertes Bauen", "Umbauen und Anbauten", "Gartengestaltung" sowie "Versicherung/Finanzierung". Für die Neuauflage des Bauherrenseminarordners, der auch über das Online-Bestellsystem auf der Homepage der Architektenkammer NRW zu bestellen ist, mussten die enthaltenen Kapitel an aktuelle gesetzliche Bestimmungen angepasst werden. Auch zum Thema Finanzierung gab es Aktualisierungen im Bereich der KfW-Förderprogramme. Darüber hinaus wurden in den Servicespalten die Hinweise zu weiterfüh-renden Service- und Informationsangeboten aktualisiert.

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4. Öffentlichkeitsarbeit

2. Auflage: Booklet "X. Vertreterversammlung"Die 201 Damen und Herren, die sich in der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW für die Belange der nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschafts-architekten und Stadtplaner engagieren, kommen in der Regel einmal im Jahr zusammen, um u. a. den Vorstand zu entlasten, den Haushalt des jeweils kommenden Jahres zu beschließen und um über politische Leitfragen zu diskutieren und Leitlinien für die Arbeit der Architektenkammer NRW festzule-gen. Dieser Arbeitsrhythmus führt in der Praxis dazu, dass die Zuordnung von Gesichtern, Namen und Verbänden eine Herausforderung darstellt. Hierzu soll die aktualisierte und überarbeitete Neuauflage des handlichen Booklets "X. Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW" den Mitgliedern des "Architektenparlaments" und der Geschäftsstelle der AKNW als Arbeitshilfe für die Praxis dienen: Im handlichen Taschen-Format stellt sie alle Mitglieder der Vertreterversammlung mit Portraitbild, Namen, Verbandszugehörigkeit, Wohnort und Online-Kontaktmöglichkeiten vor.

Dokumentation zum Internationalen Architektenkongress 2014 in VenedigFragen der nachhaltigen Energieversorgung und der klimagerechten Weiterentwicklung unserer ge-bauten Infrastruktur ging im Sommer 2014 der internationale Architektenkongress auf der Insel San Servolo in Venedig nach. Rund 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen in Italien zusammen und diskutierten unter dem Motto "Zukunftsaufgabe Energieversorgung: Aus Politik wird Planung!" den Kli-mawandel und seine Folgen. Der Veranstaltungsort selbst illustrierte weiterhin das Thema des Kon-gresses durch die in der Lagunenstadt Venedig allgegenwärtigen Fragen der Hochwassergefahr und des Hochwasserschutzes. Neben Planerinnen und Planern, die international vorbildliche Projekte vor-stellten, beleuchteten renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Lehre, Tech-nik und Forschung, Psychologie und Soziologie, Ökonomie, Ethik und Politik das Kongressthema aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln.

Dokumentation zum Kitapreis NRW 2014Der erste "Kitapreis NRW" wurde im Jahr 2014 von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW ins Leben gerufen, um vorbildliche Bauten im Bereich der Kindertageseinrichtungen auszuzeichnen. Es wurden aus 151 einge-reichten Projekten auf Grund ihrer architektonischen Besonderheiten und der Erfüllung vielfältiger bil-dungspädagogischer Ansprüche 17 Preisträger ausgewählt. Die Broschüre "Kitapreis 2014 – Auszeich-nung beispielhafter Bauten von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen" gibt neben Fotos und Kurzbeschreibungen auch einen Einblick in die Jurybewertungen und weitere planungstechnische Informationen und fasst somit noch einmal das gesamte Auszeichnungsverfahren zusammen.

Dokumentation zum Ausloberpreis 2015Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zeichnet in unregelmäßigen Abständen besonderes En-gagement für das Wettbewerbswesen in NRW mit dem "Ausloberpreis NRW" aus. Die Auszeichnung 2015 ging an die Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH, die in den ver-

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Geschäftsbericht 2014/15

gangenen zehn Jahren mehr als 20 Wettbewerbe für Neubauprojekte ausgelobt hat. Damit würdigt die AKNW das außergewöhnliche Engagement der Wohn+Stadtbau für den geregelten Wettbewerb als Ins-trument der Qualitätssicherung im Bau- und Planungswesen. Die Broschüre zum "Ausloberpreis 2015" dokumentiert die neun Neubauprojekte der Wohn+Stadtbau im Raum Münster.

Neuauflage: "Schülerkompass Architektur"Der "Schülerkompass Architektur" ist vergriffen und wurde daher im Sommer 2015 neu aufgelegt. Dieser Anlass wurde genutzt, um der beliebten Broschüre ein aktuelles Erscheinungsbild zu geben und eine inhaltliche Überarbeitung vorzunehmen. Die letzte Version des Schülerkompasses datierte aus dem Jahr 2001 und entsprach somit nicht mehr aktuellen Design-Standards.

Der Schülerkompass Architektur wird vor allem an Berufsinformations-tagen an Schulen genutzt. Zudem setzen ihn Mitglieder der Architekten-kammer NRW gerne ein, wenn sie Informations-Veranstaltungen an Schulen durchführen.

4.3.2 Bauherren-Informationen

Die vierseitigen "Bauherreninfo"-Blätter beschreiben, wie die Zusammenar-beit von Auftraggebern mit Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner abläuft. Mitglieder der Architektenkammer NRW können die "Bauherreninfos" bei der AKNW bestellen und für den Erstkontakt zu Bauherren nutzen. Die Architektenkammer hat ihre Info-blatt-Reihe "Bauherren-Info" kontinuierlich ausgebaut und im Berichtsjahr 2014/2015 um eine weitere Ausgabe ergänzt, zudem ist eine weitere Bauherren-Info für die zweite Jahreshälfte 2015 geplant.

Bislang erschienen sind: "Gesund Wohnen", "Stadtplanung geht alle an", "Hausgartengestaltung", "Wohnen ohne Barrieren", "Energetische Optimierung von Wohngebäuden", "Wohnraum modernisie-ren", "Baukosten im Griff behalten", "Baugruppen – Gemeinsam planen und leben" sowie "Denkmal-schutz als Herausforderung und Chance".

Bauherren-Info "Denkmalschutz als Herausforde-rung und Chance" (Nummer 9)Denkmalschutz ist ein allgegenwärtiges baukulturelles The-ma. Die nunmehr neunte Ausgabe der beliebten Reihe der Bauherren-Infos der Architektenkammer NRW informiert Bau-herrinnen und Bauherren daher über die Chancen und Mög-lichkeiten, die der Erwerb eines denkmalgeschützten (Wohn-)Objekts haben kann. Gewohnt kompakt definiert das vier-seitige Faltblatt zunächst die Kriterien des Denkmalschutzes und erläutert strukturelle Merkmale der Denkmalbehörden in NRW. Außerdem zeigt die Broschüre, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Eigentümer eines Denkmals greifbar sind sowie welche Rechte und Pflichten nach dem Erwerb oder bei Umbau und Sanierung eines Denkmals be-stehen, und fasst so die Vor- und Nachteile für Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie zusammen.

Geplant: Bauherren-Info "Neues Wohnen in der Stadt" (Nummer 10)Als "Jubiläums-Ausgabe" der Bauherren-Infos ist eine Ausgabe unter dem Titel "Neues Wohnen in der Stadt" geplant. Bauherrinnen und Bauherren sollen die vielfältigen Möglichkeiten von Um- und Neunut-

Denkmalschutz als Herausforderung und Chance

Ein Denkmal ist reizvoll! Vielleicht haben Sie – wie viele Menschen – schon einmal davon geträumt, in einem schönen, alten Haus zu wohnen – sei es ein traditionelles Fachwerkhaus auf dem Land oder die Wohnung in einem gründerzeitlichen Wohnhaus in der Stadt. Auch die Umnutzung historischer Industrie- und Gewerbe-bauten zu großzügigen Wohnungen, Lofts oder Wohn-Ateliers ist eine interessante Alternative zu Neubau oder marktgängigen Angeboten der Immobilienwirtschaft. Und das nicht nur aus äs-thetischen Gründen und mit Blick auf die bestehende Infrastruk-tur. Ein Denkmal neu zu nutzen, kann auch mit Blick auf die Finan-zierung lukrativ sein.

Die Definition eines Denkmals

Schon in der Antike haben Menschen bestimmte Bauwerke als besonders schützenswert betrachtet. Der gesetzlich geregelte Denkmalschutz ist in Deutschland gut 100 Jahre alt: Im Groß-herzogtum Hessen wurde mit dem „Gesetz, den Denkmalschutz betreffend“ vom 16. Juli 1902 das erste moderne Denkmalschutz-gesetz Deutschlands verabschiedet. Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler“ in NRW datiert aus dem Jahr 1980 und war das letzte Denkmalschutzgesetz in den alten Bundesländern. Es legt fest, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches In-teresse am Erhalt eines Objektes, „wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

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Kriterien für den Denkmalschutz

Das Denkmalschutzgesetz in NRW (DSchG NW) unterscheidet grundsätzlich zwischen Bau-denkmälern, Bodendenkmälern, Denkmalbe-

reichen und beweglichen Denkmälern (nicht ortsfeste Denk-mäler). Das Gesetz stellt neben Hochbauten auch „Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile“ unter Denkmalschutz.

Anders als vielfach angenommen, braucht ein Denkmal nicht „schön“ oder besonders alt zu sein; vielmehr kommt es darauf an, dass es von besonderer historischer Bedeu-tung oder für eine Region „typisch“ ist. Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstat-tungsstücke des Inneren dazu. Auskunft über den Schutz-umfang liefert der Eintragungstext in der Denkmalliste.Entscheidend für die Einstufung als Denkmal ist die ge-schichtliche, wissenschaftliche, künstlerische, technikge-schichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Bedeutung des Objekts. Welche dieser Kriterien in welcher Ausprägung und Intensität vorliegen, muss in einem wissenschaftlichen Gutachten festgestellt werden.Ein hohes Baualter und Seltenheit sind keine zwingenden Indizien für die Bewertung der Denkmaleigenschaft eines Bauwerkes. Das subjektive Geschmacksempfinden darf bei der Bewertung ebenso wenig zum Tragen kommen wie die Frage nach dem baulichen Zustand.

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4. Öffentlichkeitsarbeit

zungen von Bauten in der Stadt gezeigt werden. Inhaltlich soll die Bauherren-Info vier Themenberei-che abdecken: Umnutzung, Nachverdichtung (beispielsweise nachträgliche Bauten in Innenhöfen oder langen Gärten; Teilung von Grundstücken etc.), Erweiterung (Aufstockung, Anbau) sowie Nutzung von Baulücken bzw. Flächenreserven. Der Text wird von der Projektgruppe Publikationen verfasst.

Sammelmappe zu den Bauherren-InfosBereits seit 2011 erfreuen sich die vierseitigen Faltblätter der Bauherren-Infos zunehmender Beliebt-heit, die Reihe soll kontinuierlich fortgesetzt werden. Für ein einfaches und benutzerfreundliches Hand-ling hat die Architektenkammer NRW im Berichtsjahr eine Sammelmappe konzipiert, in welcher die "Bauherren-Infos" konzentriert aufbewahrt werden können. Die Steckmappen bieten Platz für bis zu zwölf Stück der beliebten Info-Blätter und können kostenlos bestellt werden.

Broschüre "Tag der Architektur 2015"Das Titelbild des beliebten Kataloges zum Tag der Architektur 2015 wurde erneut mit einem Bild der Künstlerin Sabine Wild gestaltet, auch das neue, frische Design des TdA-Logos wurde beibehalten. Der Inhalt des Kataloges blieb in seiner bewährten Form: Alle 375 Objekte, die am Tag der Architektur am 27./28. Juni 2015 teilnahmen, wurden mit einem Foto sowie einer Kurzdarstellung präsentiert. Interessierte konn-ten die Publikation, die erneut in einer Auflage von 27.000 Exemplaren gedruckt wurde, bei der

AKNW kostenlos bestellen. Darüber hinaus erhielten alle Teilnehmer am Tag der Architektur einen Satz Broschüren sowie Plakate und Werbemittel, mit denen auf die Veranstaltung und das einzelne Objekt hingewiesen werden konnte. Alle Objektangaben stehen den Interessierten auch auf der Homepage der AKNW in einer Bilddatenbank sowie in der bundesweit angebotenen App der BAK zur Verfügung.

PraxishinweiseDie Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hält für ihre Mitglieder Praxishinweise zu verschiedenen aktuellen berufspraktischen Fragen bereit. Die Informationen können als gedrucktes Merkblatt bezo-gen oder im Internet unter www.aknw.de, Rubrik "Mitglieder / Veröffentlichungen / Praxishinweise" abgerufen werden. Im Berichtsjahr wurden folgende neue Praxishinweise herausgebracht:

• Die wichtigsten Neuerungen in der EnEV 2014

• Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

• Das Mindestlohngesetz im Architekturbüro

Viele schon vorliegende Praxishinweise wurden zudem überarbeitet, modifiziert und an die aktuelle Rechtslage angepasst.

4.4 Medienarbeit

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird mit großer Regelmäßigkeit in den Medien erwähnt – mit ihren Veranstaltungen, aber auch mit berufspolitischen Stellungnahmen und in der Darstellung von Expertenwissen. Langfristige Kontakte und die zuverlässige, kurzfristige Beantwortung aller Medien-anfragen sind dafür die Voraussetzung und bilden das Herzstück der Medienarbeit der Architekten-kammer Nordrhein-Westfalen.

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Geschäftsbericht 2014/15

Die Arbeit der Pressestelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen umfasst die interne und die externe Kommunikation der AKNW. Zielgruppen sind zum einen die Medien in NRW (und darüber hin-aus), zum anderen aber auch die Mitglieder der Architektenkammer selbst. Überschneidungen und Wechselwirkungen zwischen den beiden Gruppen sind dabei erwünscht und auf vielfältige Weise rea-lisierbar.

Die Pressestelle pflegt einen engen Austausch mit vielen Redaktionen im Lande und zu einzelnen Redakteurinnen und Redakteuren der relevanten Medien in NRW und darüber hinaus. Die regelmäßigen Kontakte und Aktivitäten in die Redaktionen haben eine hohe Präsenz im Bewusstsein der Redakteure und Journalisten zur Folge, sodass die Architektenkammer NRW als Kompetenzzentrum für alle Fragen rund um das Planen und Bauen in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist. Um diese Ziele zu erreichen, wurden u: a. folgende Instrumente der Kommunikationsarbeit eingesetzt:

PressemitteilungenDurch die kontinuierliche Veröffentlichung von Pressemitteilungen ist die Architektenkammer NRW-regelmäßig in allen Redaktionen der aktuellen Massenmedien und der Fachpresse im Land präsent und hält Kontakt zu freien Journalistinnen und Journalisten. Im Berichtsjahr wurden etwa 40 Presse-mitteilungen herausgegeben, die berufspolitische Fragen, allgemeine Themenpräsentationen aus den Bereichen Architektur und Städtebau sowie die Veranstaltungen der AKNW zum Gegenstand hatten.

Zu bestimmten Veranstaltungen mit hohem Nachrichtenwert wurden noch am Nachmittag bzw. Abend Pressemitteilungen versandt; vielfach verabredet die Pressestelle mit den Redaktionen im Lande auch Vorab-Informationen, die unter Einhaltung einer Sperrfrist bereits vor der offiziellen Bekanntgabe bzw. einer Veranstaltung an die Redaktionen gegeben werden, um eine zeitnahe Berichterstattung am selben Nachmittag (Radio und Fernsehen) bzw. am kommenden Tag (Tageszeitungen) zu ermöglichen.

Neben der Resonanz durch Nachrichtenagenturen, Tageszeitungen und Rundfunksender finden die Pressemitteilungen der Architektenkammer NRW in großer Breite auch Verbreitung über Internetporta-le und online-Foren, u. a. "Baunetz", "Architekten24.de", "Pressebox", "Life-PR", etc.

Social Media Dienste nutzen: Twitter und FacebookSeit sechs Jahren baut die AKNW die Nutzung von Social Media Diensten sukzessive aus. Kurznachrich-ten, wichtige Auslobungen und interessante Veranstaltungshinweise werden auch "getwittert" und über Facebook in die wachsende Community eingespeist. Auf Facebook zählt die AKNW inzwischen mehr

Auf eine überaus umfangreiche und positive Medienresonanz stieß die Ausstellung "Abgetankt": Die "Tagesschau" der ARD in-terviewte AKNW-Präsident Ernst Uhing zu der Ausstellung des jungen Fotografen Joachim Gies im HdA - Foto: Christof Rose

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4. Öffentlichkeitsarbeit

als 2.700 Follower, die häufig auch mit Kommentaren und Weiterleitungen der AKNW-Information an die jeweils eigene Freundesgruppe für einen echten Austausch sorgen. Die "Tweets" der AKNW werden von 800 Usern verfolgt.

Auch die direkte Kommunikation mit den Fans und Followern nimmt zu. So richten insbesondere Studierende oder Jungarchitektinnen und –architekten ihre Fragen zu Eintragungsvoraussetzungen, dem Kammerwesen oder zu Informationen zu beruflichen Perspektiven oftmals direkt als "Private Nachricht" an das AKNW-Facebook-Team.

Auf besondere Resonanz der Community sind einige Editorials/Kommentare getroffen, die Zu-spruch oder Widerspruch provozierten; sowie Berichte über Veranstaltungen und Ausstellungen, die ei-nen hohen Sympathiewert erreichen (Sommerfest der AKNW, Architektenkongress 2014, UrbanSlam).

Es hat sich bestätigt, dass nach Gesprächen mit Studierenden im Haus der Architekten und auch nach der ersten "UrbanSlam"-Veranstaltung vor allem junge Kammermitglieder und junge Kulturfans das Facebook-Angebot der AKNW goutierten und in der Folge weiter über diese Medien angesprochen werden konnten. Auch Redakteurinnen und Journalisten vernetzen sich auf diesem Weg mit der AKNW. Die Pressestelle wird die Aktivitäten im Bereich der Social Media-Dienste entsprechend als zusätzli-chen Kommunikationskanal weiter entwickeln.

Pressekonferenz/PressegesprächDie Architektenkammer nutzt das Instrument der Pressekonferenz (PK), um auf große Veranstaltungen hinzuweisen, eigene Themenschwerpunkte zu präsentieren oder Ergebnisse von Sonderprojekten vor-zustellen.

Am 17. September 2014 organisierte die Architektenkammer NRW für das Bündnis "Impulse für den Wohnungsbau NRW" eine Pressekonferenz in der NRW.Bank zum "2. Wohnungsbautag NRW". Die Einladung traf mit dem Thema "Baulandaktivierung" auf gute Resonanz der politischen Presse und der Fachpresse.

Zum Abschluss des KidS-Projekts in Voerde führte die AKNW am 11. Dezember 2014 am Gymnasi-um Voerde eine PK durch.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Bauherrenseminare" wurden zwei Pressekonferenzen durch-geführt: Am 27. März bei der Sparkasse Herdecke und am 28. April bei der Stadtsparkasse Lünen. Beide Termine trafen auf gute Resonanz der örtlichen Medien und führten zu einer guten Ankün-digung und Begleitung der Seminarreihen durch die örtliche Presse. Weitere Pressegespräche zu Bauherrenseminaren in den verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens sind für den Herbst 2015 vorgesehen.

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Geschäftsbericht 2014/15

Persönliche Gespräche / Unterstützung von RecherchenDurch den persönlichen Kontakt zu einzelnen Journalistinnen und Journalisten ist es gelungen, Bericht-erstattung zu initiieren und die Resonanz auf Pressemitteilungen und Veranstaltungen der Kammer zu verstärken. In vertraulichen Gesprächen mit Redakteuren und freien Journalisten werden immer wieder auch Themen entwickelt und Artikel angeregt, die dann ohne direkten Bezug zur AKNW erscheinen. Außerdem konnte es durch die persönlichen Medienkontakte mehrfach erreicht werden, dass die Ar-chitektenkammer um Statements zu den verschiedensten Fragen des Planens und Bauens gebeten wurde (vgl. PresseEcho im Anhang).

Die AKNW konnte im Berichtsjahr auch viele Gesprächspartner aus der Mitgliedschaft als "Experten für die Medien" vermitteln. Das bezog sich vielfach auf die Themenfelder "Energetische Sanierung" sowie "Demografiefestes Planen und Bauen". Der Präsident der Architektenkammer wurde mehrfach von Fernsehteams und Zeitungsredaktionen zum Interview gebeten. Beilagenredaktionen der Tageszei-tungen und Anzeigenblätter wurden regelmäßig mit Themenangeboten beliefert, Rechercheanfragen unmittelbar beantwortet, Interviewwünsche schnell bedient.

Mediale Begleitung und Verwertung der Veranstaltungen der AKNWDie verschiedenen zentralen und dezentralen Veranstaltungen der AKNW bieten die Möglichkeit, Lo-kal- und Regionaljournalisten für die Arbeit der Architektenkammer und die Themen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu interessieren. Neben einer allgemeinen Einladung an die landesweite Presse werden deshalb zu allen Veranstaltungen der AKNW die örtlichen Medien persönlich angesprochen. Ein ergänzendes Aktionsfeld bieten die Ausstellungen im Haus der Architekten (HdA), die umfassend medial beworben und begleitet wurden. Auch Fremdveranstaltungen im HdA eröffnen immer wieder zumindest Kontakte zu Medienpartnern.

Von wachsender Bedeutung sind auch Kontakte zu den online-Redaktionen der großen nordrhein-westfälischen Verlagshäuser und zum WDR. Die WDR-online-Redaktion konnte mehrfach dazu gewon-nen werden, Architektur-Bilderstrecken an zentraler Stelle im WDR-Internetangebot zu platzieren - u. a. zur Ausstellung "Abgetankt" und zum "Tag der Architektur 2015".

Pressekonferenz zum 2. Wohnungsbautag NRW in der NRW.Bank - Foto: Thilo Saltmann

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Highlights 2014/15Die thematische Breite der Arbeit der Architektenkammer NRW und die begleitende Medienarbeit ha-ben zu einer Vielzahl von Veröffentlichungen in Printmedien und zu Sendungen in Radio und Fernsehen geführt. Der Pressespiegel gibt einen Überblick über die Veröffentlichungen, welche die Pressestelle sammeln konnte. Besonders interessant waren in den vergangenen zwölf Monaten folgende Themen:

• Zeitungsinterviews: Der Präsident der AKNW konnte mit zahlreichen Interviews in Tageszei-tungen und Agenturen auftreten und Präsenz zeigen. Dies betraf u. a. den "Wohnungsbau in NRW"; aber auch die Arbeit der "Gestaltungsbeiräte" und Fragen zur Baukultur.

• "Tag der Architektur": Wie in jedem Jahr das große Highlight in der Medienresonanz. Vor allem die wichtigen Tageszeitungen des Landes griffen das Thema in großer Breite auf: Alle großen Regionalzeitungen berichteten ausführlich in der Vorberichterstattung, teilweise auch noch ein zweites Mal in der Nachberichterstattung. Der Tag der Architektur war in nahezu allen Tageszeitungen, gerade auch im Lokalen, umfassend präsent. Ein großer Aufmerksamkeitsfaktor kommt auch der Berichterstattung im Fernsehen zu. So griff die ZDF-Sendung "Volle Kanne" den Tag der Architektur gleich an mehreren Tagen auf – und stellte Beispiele aus NRW dazu vor. Ferner berichteten die Lokalzeiten Düsseldorf und Bergisches-Land. Auch im Radio liefen diverse Hinweise auf den Tag der Architektur, sowohl in den Kulturprogrammen des WDR als auch in vielen Privatfunkstationen.

• Ausstellung "Abgetankt": Auf ein so umfangreiches und vielfältiges Medienecho wie bislang noch keine andere im Haus der Architekten gezeigte Schau stieß die Ausstellung "Abgetankt" von Joachim Gies, die im März und April 2015 in der AKNW-Geschäftsstelle präsentiert wurde. Die Ausstellung, in der der junge Kölner Fotograf Tankstellen der 1950er- und 1960er-Jahre neu in Szene setzt, wurde nicht nur in vielen großen Tageszeitungen in NRW (u. a. WAZ, KStA, KR, WZ) mit umfangreicher Berichterstattung – im Kölner Stadtanzeiger auf der Titel-seite - gewürdigt, sondern auch das Fernsehen berichtete ausführlich: in der ARD wurde die Ausstellung und ihr Künstler sogar in der Tagesschau und in ihrem Mittags- und Nachtmaga-zin vorgestellt, im ZDF in den Sendungen "Volle Kanne" und "Mittagsmagazin" berichtet. Der WDR lud Joachim Gies zu einem Studiogespräch in die Sendung "Daheim und Unterwegs" ein, berichtete in WestArt und kündigte die Ausstellung außerdem in den Lokalzeiten Düsseldorf und Ruhr an. Auch im Radio – bei WDR5 und im Deutschlandradio – wurde Joachim Gies als Studiogast zur Ausstellung interviewt. Ferner wurde in Fachzeitschriften wie CUBE und dem Bauhaus Magazin über die Ausstellung berichtet. Online-Portale überregionaler Zeitungen wie Spiegel, Frankfurter Rundschau und Die Welt griffen die Ausstellung in Bilderstrecken auf und besprachen sie ausführlich.

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Geschäftsbericht 2014/15

• Baukunstarchiv NRW: Die Entwicklung des Baukunstarchivs NRW wurde seitens der Medien mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Dabei gelang es, das Thema zunehmend positiv und als Gewinn für Nordrhein-Westfalen erscheinen zu lassen. Insbesondere in den Dortmunder Zei-tungen wird das Projekt – nach anfänglicher Skepsis – mit einer positiven Erwartungshaltung bedacht.

• Partnerschaft mit dem ZEUS Kindernachrichtenmagazin: Weiter vertieft werden konnte die Zusammenarbeit mit dem ZEUS-Nachrichtenmagazin für Kinder, welches die Funke-Medien-gruppe (früher: WAZ-Gruppe) im Verbreitungsgebiet ihrer großen Tageszeitungen an interes-sierte Schulen verschickt. Rund 40.000 Exemplaren werden von jeder Auflage verbreitet, dazu kommen in jüngerer Zeit auch noch 3.000 Abos. Die AKNW ist seit drei Jahren fester Partner, unterstützt die monatlich erscheinende Publikation mit einem Produktionskostenzuschuss und gestaltet in jeder Ausgabe bis zu einer Seite unter dem Logo "Unterwegs mit Architekten". Auf diese Weise werden nicht nur die Kinder im Sinne des Aktionsprogramms "Architektur macht Schule" für die Arbeit der Architekten und Stadtplaner sensibilisiert, sondern auch Lehrer und Eltern angesprochen. Die Pressestelle der AKNW liefert die fertigen Texte zu, wobei immer wieder die Schwerpunkte der Fachrichtungen kommuniziert werden.

• Bauherrenseminare: Die Pressestelle konnte auch die siebte Staffel der Seminarreihe für zahlreiche Redaktionsgespräche nutzen und erzielte damit eine umfassende und in ihrer Aus-sage stets positive Medienresonanz. Zum Start der neuen Reihen in Lünen und Herdecke stell-te Kammerpräsident Ernst Uhing gemeinsam mit Vertretern der örtlichen Sparkassen jeweils in einem Pressegespräch das Konzept und die fünf Themenfelder der Bauherrenseminare vor. Die Pressegespräche stießen jeweils auf eine gute Resonanz in der lokalen Presse und führten zu einer ausführlichen Berichterstattung über die Bauherrenseminare. Die Kammer gab außer-dem zu allen dezentral stattfindenden Seminarreihen lokale und regional-bezogene Pressemit-teilungen heraus, sodass das Thema über Monate hinweg medial präsent blieb.

• dpa-Meldungen: Die Pressestelle der AKNW wird immer wieder von Journalisten der dpa-Themenredaktion kontaktiert und um Informationen oder Stellungnahmen zu verschiedenen Themen mit Architekturbezug gebeten. Dabei gab die Pressestelle bzw. die entsprechende Fachabteilung der AKNW in Interviews Auskunft zu Bauherrenthemen wie "Mit Architekten kostengünstig planen und bauen", "Fenster und Türen – was ist zu beachten?" und "Trends im Wohnungsbau". Die Angebote des dpa-Themendienstes werden bundesweit von Tageszei-tungen aufgegriffen und erfahren dadurch eine sehr große Verbreitung.

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4. Öffentlichkeitsarbeit

4.5 Periodika

Deutsches ArchitektenblattDer NRW-Teil des Deutschen Architektenblattes erscheint monatlich in der Regel mit einem Umfang von 32 Seiten. Die Pressestelle der AKNW übernimmt das gesamte Layout des Regionalteils in Eigen-leistung. Dies führt zu einem einheitlichen Erscheinungsbild des Regionalteils, der sich zwar weiterhin ins Heft einfügt, aber doch erkennbar vom Bundesteil unterscheidet. Zudem kann das Heft bereits rund zehn Tage vor Erscheinen auf der Homepage der AKNW als pdf angeboten werden.

Inhaltlich wurde das Konzept fortgeführt, die Berichterstattung im "Aktuell"-Bereich zu einem Schwerpunkt zu machen und daneben der Berufs-praxis und dem "Szenespiegel" in "Prisma" viel Auf-merksamkeit und Heftraum zu widmen. Neu gestar-tet wurde im Berichtsjahr die Serie "NRW-Classics: Jubiläen besonderer Bauwerke", in der beispiels-weise die Rheinuferpromenade Düsseldorf oder die Ruhruniversität Bochum in ihrer Historie dargestellt wurden.

Die zweite Jahreshälfte 2015 ist geprägt durch Informationen, mit denen die Kammerwahl 2015 vorbereitet wird. Dazu gehören redaktionelle Erläu-terungstexte in gleicher Weise wie die Berichte der Verbände über ihre Aktivitäten und berufspolitischen Positionen und die Wahlwerbeanzeigen, welche die Verbände in den Ausgaben November und Dezem-ber veröffentlichen können.

Die sich anbietenden Synergieeffekte durch eine Verzahnung von Print- und Online-Medien hat die AKNW weiter genutzt. So wurden immer wieder DAB-Berichte mit Internet-Hinweisen versehen, sodass die Leserinnen und Leser entweder weiterführende Informationen, ausführlichere Texte, weitere Fotos oder aktuelle Termine finden konnten. Umgekehrt wurden Neuerungen in den Internetauftritten der AKNW, den Social-Media-Präsenzen und auf bau-kunst-nrw im Deutschen Architektenblatt NRW kommuniziert.

Die Kolumne "StadtBauKultur NRW" wird seit dem Frühjahr 2014 redaktionell durch die Geschäfts-stelle der Landesinitiative gefüllt, um die vertrauensvolle Kooperation auszubauen.

AKNW aktuellMit "AKNW aktuell" informiert die Architektenkammer Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung, Journalisten und die Fachbereiche der Hochschulen über aktuelle Themen der Kammerarbeit. Die vier-seitige Veröffentlichung erscheint mittlerweile im 14. Jahrgang und bietet einen schnellen, kompakten Überblick über alle berufspolitisch relevanten Themen. Rückmeldungen zeigen, dass das Interesse an "AKNW aktuell" weiterhin groß ist.

NewsletterDer14-tägige Newsletter der Architektenkammer wird als html-Newsletter an rund 6.100 Newsletter-Abonnenten (Stand Juni 2015) verschickt; im Berichtszeitraum kamen 230 Abonnenten hinzu. Die kos-tenlos versandte E-Mail liefert den Abonnenten schnelle und prägnante Informationen. Bei Interesse gelangt man per Mausklick über eine Direktverlinkung zu den Langfassungen der Artikel, die auf den Internetseiten der Architektenkammer unter www.aknw.de eingestellt sind.

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ServiceblattInformationen zu ihren Dienstleistungen verbreitet die Architektenkammer NRW gezielt über ein "Ser-viceblatt", das in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird und eine Auswahl von AKNW-Serviceleis-tungen vorstellt: persönliche Beratung, aktuelle Software, Praxis-Hinweise und die Internet-Präsenzen der Kammer. Das "Serviceblatt" wird allen neu eingetragenen Mitgliedern zusammen mit einem Info-Paket zugesandt und auf ausgewählten Veranstaltungen (Messen, Existenzgründungstage) als Handout verteilt.

4.6 Internet

www.aknw.deRund 850.000 User haben im vergangenen Jahr das Internetportal der Architektenkammer NRW www.aknw.de aufgesucht; insgesamt wurde die Seite knapp 3,6 Millionen Mal aufgerufen. Die monatlichen Nutzerzahlen liegen im Schnitt damit bei über 70.000 Besuchern, jeder User verweilt im Schnitt fast vier Minuten auf den Internetseiten der AKNW. Dies zeigt, dass sich Besucher der Internetseite gern intensiv mit den Inhalten beschäftigen und diesen nicht nur "überfliegen", sondern dass sie auch nach tieferge-henden und weiteren relevanten Informationen su-chen. 96 % aller Besucher kommen aus Deutschland. Bei den benutzten Browsern führen Firefox, Internet Explorer und Safari. Auf die AKNW-Seite gelangen die User vor allem über Suchmaschinen wie Google (59,4 %) und über Direktzugriffe (32,1 %). Aber auch über die Verlinkung von News und Inhalten in sozia-len Netzwerken, v. a. Facebook oder Twitter, finden Besucher in zunehmender Zahl auf die Internetseite der AKNW. Insgesamt wird deutlich, dass die AKNW-Seiten in den Suchmaschinen zu den einschlägigen Stichworten inhaltlich gut bewertet werden und ent-sprechend gut platziert sind.

Zu den stark frequentierten Seiten auf www.aknw.de zählt der Bereich "Aktuell", der aufgrund einer hohen Meldungsdichte einen besonderen Aktualitätswert hat. Zu den meist genutzten Datenbanken auf www.aknw.de zählen die Jobbörse und die Online-Architektenliste. In der Jobbörse können Mitglie-der und Nicht-Mitglieder Stellengesuche und -angebote eintragen. Täglich gehen etwa 10 bis 15 Stel-lenangebote bzw. Stellengesuche in der AKNW-Online-Redaktion ein. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich das AKNW-Angebot als wichtiges Job-Forum im Bereich der Architektur etabliert hat.

Ähnlich stark besucht wie die Jobbörse ist die Online-Architektenliste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. In dieser Datenbank können Bauherren die Kontakte zu Architektinnen und Ar-chitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in ganz NRW recherchieren. Alle Mitglieder der Architektenkammer NRW sind in dieser Liste verzeichnet. Auf Beschluss der Vertreter-versammlung hin wurde die Architektenliste um die Möglichkeit ergänzt, ein Büro- bzw. Portraitfoto hochzuladen und die Bürophilosophie (oder andere Angaben) in ein Freitextfeld zu schreiben. Auf diese Weise kann die schnelle Orientierung der Nutzer der Liste weiter verbessert werden.

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4. Öffentlichkeitsarbeit

Auch die Datenbank zu Fort- und Weiterbil-dungsangeboten der Akademie der Architekten-kammer NRW erfreut sich stetig hoher Zugriffs-zahlen.

www.architektur-macht-schule.deAuf der Seite architektur-macht-schule.de prä-sentiert die AKNW in gebündelter Form alle Infor-mationen aus dem Aktionsprogramm "Architek-tur macht Schule". Mit dem Programm möchte die AKNW Kinder und Jugendliche für die gebau-te Umwelt sensibilisieren. Die Internetplattform richtet sich an alle, die sich für die Architektur-vermittlung in Schulen interessieren, z. B. an Leh-

rer, Eltern, aber auch an Kammermitglieder, die etwa bei Unterrichtsprojekten mitwirken.

Die Internetseite enthält eine aktuelle Nachrichtenseite, Unterrichtsmaterial und Datenbanken mit bereits gelaufenen Schulprojekten. Auch in diesem Jahr hat die Pressestelle in Zusammenarbeit mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit immer wieder aktuelle Meldungen für die Zielgruppe bereitgehalten. Es wurde über laufende KidS-Projekte informiert und dargestellt, wie Architekten in NRW den Unter-richt mitgestalten. Insgesamt ist das vielfältige Angebot auf www.architektur-macht-schule.de weiter gewachsen. Das Interesse an den Seiten ist groß. Vor allem der Newsbereich, die Datenbank mit den Berichten von den an NRW-Schulen durchgeführten Projekten und das Unterrichtsmaterial führten die Besucherinnen und Besucher auf diese Website.

www.nrw-lebt.de"NRW lebt." findet als Aktionsplattform nicht nur in Form von Veranstaltungen statt, sondern begreift sich auch als Netzwerk, das Menschen informiert und zusammenbringt, Gespräche und Diskussionen anregt und ermöglicht. Auf der Internetplattform www.nrw-lebt.de ist neben Hintergrundinformationen zu den einzelnen The-menfeldern und Veranstaltungen auch eine Pro-jektdatenbank installiert, auf der Projekte und Veranstaltungen eingestellt werden können, die

sich mit dem Thema Planen und Bauen im demografischen Wandel auseinandersetzen.

Neben der Internetplattform unter www.nrw-lebt.de gibt es auch eine intensive Begleitung der Aktionsplattform "NRW lebt." auf Facebook, deren Wirkungskreis sich noch verstärkt, indem Inhalte der "NRW lebt."-Facebookseite auch auf der AKNW-Facebookseite quer gepostet werden, um so eine noch größere Nutzerzahl zu erreichen. Ziel ist dabei, das Thema auch in den Zeiträumen zwischen den Veranstaltungen virulent zu halten und immer wieder zum Mitmachen aufzurufen.

4.7 Social Media

Soziale Netzwerke: Twitter und FacebookSeit einigen Jahren baut die AKNW die Nutzung von Social Media-Diensten sukzessive aus. Kurznach-richten, wichtige Auslobungen und interessante Veranstaltungshinweise werden "getwittert" (twitter.com/ak_nrw) und zusätzlich über Facebook (www.facebook.com/aknrw) in die wachsende Fan-Com-munity eingespeist.

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Auf Facebook gibt es mittlerweile knapp 2.500 Follower, also Fans und Freunde der Architektenkammer NRW. Durch das verstärkte Engagement im Social-Media-Bereich konnte die Facebook-Fangemeinde der Architektenkammer mit 500 zusätzlichen "Likes" kontinuierlich ausgebaut werden. Die Architekten-kammer postet tagesaktuell und meist mit Foto auf der sogenannten "Facebook-Wall" Newsmeldungen und Veranstaltungshinweise, die regelmäßig "geliked", mit Freunden geteilt und mit Kommentaren ver-sehen werden.

Für besonders positive Resonanz haben die Postings zum Tag der Architektur, zu den "Architektur-quartetten" der AKNW, dem Neujahrsempfang, zum neu gestarteten "UrbanSlam" sowie geteilte Links zu architektonisch relevanten Themen gesorgt. 83 Prozent aller Fans der Architektenkammer sind User aus Deutschland. Der Frauen- und Männeranteil ist relativ ausgeglichen (45 % bzw. 55 %). Auffällig ist, dass Facebook als Medium die Gruppe der Studenten und Jungarchitekten (Altersgruppe 25 – 34 Jah-re) in besonderem Maße anspricht, fast jeder dritte User entstammt dieser Altersgruppe.

Über ihre Twitter-Seite verbreitet die AKNW regelmäßig kurze Textnachrichten, die maximal 140 Zeichen haben dürfen. Gepostet werden zumeist die Inhalte der AKNW-Homepage, vor allem News und Meldungen, zum Teil aber auch Querverweise auf Partner- und Unterseiten der AKNW (wie beispiels-weise www.baukunst-nrw.de oder www.nrw-lebt.de), sowie Hinweise auf sehenswerte Ausstellungen und kulturelle Events mit architektonischem Bezug. Die Zahl der Fans liegt bei 841 Followern und ver-zeichnet im Berichtsjahr einen Zuwachs um 177 Personen, die den AKNW-Newsmeldungen interessiert folgen und diese teilen.

Thema für die Medienarbeit der AKNW: Junge Architektinnen und Architekten und ihre Visionen für das Leben in NRW (hier auf dem “UrbanSlam 2015” in Aachen) - Fotos: Lisa Melchior, Jörg Meier

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4. Öffentlichkeitsarbeit

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5. MitgliederbetreuungDienstleistungen

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5. Mitgliederbetreuung / Dienstleistungen

5.1 Beratung in Rechtsfragen

Die Rechtsberatung befasst sich mit nahezu sämtlichen juristischen Themen rund um die berufliche Tä-tigkeit der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.

Im Berichtszeitraum standen insbesondere Anfragen zur HOAI 2013 einschließlich der Honorierung bei noch unter Geltung der HOAI 2009 abgeschlossenen Stufenverträgen im Vordergrund. Ein erhöhtes Beratungsaufkommen betraf die seit Dezember 2014 zugängliche Rechtsform der Partnerschaftsge-sellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) samt der zugehörigen gesellschafts-, steuer- und berufsrechtlichen Fragestellungen. Zahlreiche Anfragen betrafen das Thema "Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung". Neben Verfahrensfragen ging es hier zu-meist um Hinweise für die Erstellung von Tätigkeits- und Funktionsbeschreibungen zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. um Hilfe bei der Formulierung von Widersprüchen. Die Kammer tritt in diesem Zusammenhang auch als Beigeladene in sozialgerichtlichen Verfahren auf.

Weitere Anfragen galten dem öffentlichen und privaten Baurecht, dem Bürgerlichen Recht, dem Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Vergaberecht, Urheberrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht und dem Recht der Sachverständigen. Hinzu kamen Fragen rund um die Berufsaus-übung (Werbung, Firmierung, Pflichtangaben auf Internetseiten, Gesellschaftsgründungen).

Bei arbeitsrechtlichen Fragen wurden die Mitglieder wie bislang an einen externen Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterverwiesen. Dies hat seinen Grund darin, dass Mitglieder sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sein können und daher Interessenkonflikte auftreten könnten.

Mitgliedern, Gerichten und Behörden wurden zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachver-ständige benannt, die über spezielles Fachwissen verfügen.

Hinzuweisen ist schließlich auf die zahlreichen Praxishinweise, die die Rechtsabteilung der AKNW herausgibt, zuletzt beispielsweise zum Thema "Das Mindestlohngesetz im Architekturbüro" und zu Fra-gen rund um die PartGmbB. Hinzu kommen vielfältige Orientierungshilfen in Gestalt von Vertrags-mustern, welche im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit konzipiert werden. Darüber hinaus veröffentlichen die Juristinnen und Juristen der AKNW monatlich im Regionalteil des Deutschen Architektenblatts Fälle aus ihrer Beratungspraxis und allgemeine rechtliche Hinweise.

Katrin Dietrich und Dr. Sven Kerkhoff sind zwei der vier versierten Rechtsreferenten der AKNW - Foto: Christof Rose

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5.2 Beratung Architektur und Technik

Neben der Rechtsberatung bietet die Kammer ihren Mitgliedern Beratungen zu planerischen und tech-nischen Fragen als Serviceleistung an. Zumeist wünschen die Mitglieder individuelle Beratungsleis-tungen, können aber auch auf standardisierte Beratungsangebote z. B. über die Praxishinweise, das Internet oder die Artikel im Deutschen Architektenblatt zurückgreifen.

Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Beantwortung telefonisch und per E-Mail gestellter Fra-gen. In der Regel sind die Anfragen von hoher fachlicher Komplexität, da es sich um Themen handelt, in denen die Mitglieder selbst ausgewiesene Fachleute sind. Da sich die Anfragen aus dem Berufsalltag der Mitglieder oft sehr anspruchsvoll darstellen, sind zudem nicht selten Recherchearbeiten für die Beantwortung nötig.

Es besteht ständiger Beratungsbedarf zur Landesbauordnung – beispielsweise zu den Abstandsflä-chenregelungen oder zum Brandschutz. Auch bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wünschen die Mitglieder häufig Unterstützung. In diesen Fragen erhalten die Architekten Hinweise für die Gespräche mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt. Die Barrierefreiheit bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe mit Beratungsnachfrage zur neuen DIN 18040. Neben der individuellen Beratung erfolgt die Kommunikation über die wesentlichen Inhalte der Norm durch zwei Praxishinweise.

Die wiederholten Novellierungen im Energierecht führen zu Anfragen, sowohl zu den Rechenver-fahren und den erforderlichen Inhalten als auch zur erforderlichen Qualifikation der Aussteller und zu geeigneten Fortbildungsmaßnahmen. Viele Anrufe betreffen die neuen Regelungen zu Energieaus-weisen. Häufige Nachfragen ergeben sich aus den aktuellen Konditionen der Förderprogramme des Bundes, die auf neue Expertenlisten zurückgreifen. Ständiger Beratungsbedarf besteht zudem zu der Anwendung von DIN 276 als Grundlage der Kostenplanung und im Zusammenhang mit Problemen bei der Erstellung der Honorarschlussrechnung. Für viele EDV-Anwender stellt sich die Frage nach der individuellen Eignung verschiedener Softwareprogramme für das Büro.

Fachliche Beratung zu Fragen der Bauplanung und -technik erhalten die Mitglieder durch die Referentinnen und Referenten der Abteilung "Architektur und Technik" (im Uhrzeigersinn, v. l.): Herbert Lintz (Abteilungsleiter), Jan Schüsseler, Vera Anton-Lappe-neit und Julia Mikolaschek sowie Iris Stosik und Samira Sinno (beide nicht im Bild) – Foto: Thilo Saltmann, Christof Rose

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5. Mitgliederbetreuung / Dienstleistungen

Die Mitglieder lassen sich bei Problemen mit der Auslegung der VOB Teil C bei der Ausschreibung und Abrechnung eines Bauvorhabens beraten. Die Vergabe von Bauleistungen und deren spätere Ab-rechnung nach den Regelungen der VOB führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen zwischen Architekten und Unternehmen.

Intensive Beratung erhalten die Auslober von Wettbewerben. Die zunehmend differenzierten Pla-nungsaufgaben wie Umbauten und Erweiterungen im Bestand oder die Beteiligung privater Investoren an öffentlichen Bauvorhaben erfordern die Konzeption individueller Verfahrensarten. Zudem suchen auch die Teilnehmer von Wettbewerben oder anderen Vergabeverfahren Rat.

Die Fort- und Weiterbildungsordnung und die Anerkennung von Angeboten externer Fortbildungs-träger führen zu Anfragen und Beratungsbedarf von Antragsstellern, Mitgliedern und Absolventen zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.

5.3 Existenzgründerberatung

Seit 1998 können sich Mitglieder bei Fragen zur Existenzgründung von der Geschäftsstelle der Archi-tektenkammer NRW telefonisch beraten lassen. Dieses Angebot wird seither rege genutzt, da unver-ändert viele Mitglieder die Freiberuflichkeit angestrebt haben bzw. anstreben und entsprechenden Beratungsbedarf hatten bzw. haben.

Zentrale Themen bei den Beratungsgesprächen sind Fragestellungen zu den Bereichen Förder-möglichkeiten, Gründungskonzeption, Berufshaftpflichtversicherung, Steuern und Sozialabgaben. Die Geschäftsstelle versendet umfangreiches Informationsmaterial und nennt weitere Ansprechpartner, wie z.B. das Bundesministerium für Wirtschaft, die Bundesagentur für Arbeit, das Finanzamt, die Go-Initiative des Landes NRW, die KfW-Mittelstandbank und die NRW-Bank. Ferner werden Hinweise zur einschlägigen Literatur und Internetrecherche gegeben.

Häufiger Beratungsanlass für Existenzgründer ist die Benötigung von Stellungnahmen einer fach-kundigen Institution zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der geplanten Gründung. Diese Stellungnahmen sind i.d.R. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln öffentlicher Stellen, insbesondere dem Gründerzuschuss der Arbeitsagentur, und werden von der Geschäftsstelle ohne Kosten für Mitglieder der AKNW erstellt. Die Leistungen der Geschäftsstelle in diesem wirtschaftlich orientierten Bereich werden von den anfragenden Mitgliedern ausgesprochen positiv bewertet.

5.4 Bürovermittlung

Ebenfalls seit 1998 wird von der AKNW ein Bürovermittlungsdienst angeboten. Diese Dienstleistung richtet sich sowohl an denjenigen, der sein Büro veräußern möchte bzw. einen Partner sucht ("Anbie-ter") als auch an denjenigen, der ein Büro erwerben bzw. als Partner in ein bestehendes Büro einsteigen möchte ("Nachfrager"). Die Geschäftsstelle übernimmt dabei eine vermittelnde Funktion und führt An-bieter und Nachfrager unter Schutz der Anbieterangaben zusammen. Der Bürovermittlungsdienst wird stetig nachgefragt, da die Kolleginnen und Kollegen auf diesem Weg den Einstieg in die Freiberuflichkeit wählen, um die langjährigen Erfahrungen und die bestehenden Kontakte eines etablierten Büros zu nutzen. Andererseits erwägen langjährig freischaffend tätige Mitglieder immer häufiger die Übergabe ihres Büros an einen Nachfolger bzw. die Aufnahme eines Partners. Das Angebot des Bürovermittlungs-dienstes wird daher gerne angenommen.

In den vergangenen Jahren sind der Geschäftsstelle einige, aus dem Bürovermittlungsdienst resul-tierende, gelungene Büronachfolgen bekannt geworden.

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Geschäftsbericht 2014/15

In Ergänzung und Erweiterung dieses Angebots gibt es ein Serviceangebot in Form eines soge-nannten "Leistungspakets zur Büronachfolge". Interessierten Mitgliedern werden hierbei auf Nachfrage qualifizierte Beratungsbüros mit langjähriger Praxiserfahrung in der Existenzgründungs- und Nachfol-geberatung benannt. Das Leistungspaket besteht aus einem kostenfreien Erstgespräch und einem an-schließenden "quick-check" zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 315 Euro. Sollte sich aus diesen Vorgesprächen ein Mandat für die weitere Beratung ergeben, so werden diese Beratungsleistungen zu einem reduzierten Stundensatz in Höhe von 175 Euro angeboten. Das "Leistungspaket" stößt bei den betroffenen Mitgliedern auf Interesse.

5.5 Beratung Architektentätigkeit im Ausland

Die Geschäftsstelle hat eine Vielzahl von Beratungsgesprächen mit Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Absolventen des Studiums der Architektur und der so genannten "kleinen Fachrichtungen" Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung zum Thema Architekten-tätigkeit im Ausland geführt. Dabei ging es schwerpunktmäßig um Anfragen in Bezug auf eine zeitlich befristete Tätigkeit im Ausland. Die Anfragen betrafen vor allem Tätigkeiten in EU-Mitgliedstaaten wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Großbritannien. In zahlreichen Fällen wurden entsprechen-de Bescheinigungen durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ausgestellt, damit Kammer-mitglieder die Möglichkeit erhielten, sich in Architektenkammern anderer EU-Staaten eintragen zu lassen. Bei Schwierigkeiten in Bezug auf die Anerkennung der Qualifikationen deutscher Architekten im Ausland fand eine Beratung – bisweilen auch mit Unterstützung der Bundesarchitektenkammer – statt. Darüber hinaus gab es eine Anzahl von Anfragen ausländischer Architekten, die beabsichtigen, in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden. Die ausländischen Architekten müssen dabei nachweisen, dass ihr im Ausland erworbener Hochschulabschluss den Bestimmungen der Berufsanerkennungsrichtlinie entspricht. Bei Ausländern aus dem Nicht-EU-Ausland ist dabei im jeweiligen Einzelfall die erworbene Qualifikation im Hinblick auf eine Anerkennung zu prüfen.

Fachbezogene Auslandsexkursionen für AKNW-Mitglieder: Im Bild die erste Reisegruppe der Fachexkursion Kuba, die u. a. die kubanische Architektenkammer in Havanna besuchte - Foto: Damir Stipic

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5. Mitgliederbetreuung / Dienstleistungen

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Geschäftsbericht 2014/15

6. Stiftung Deutscher Architekten

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6. Stiftung Deutscher Architekten

6.1 Aufgaben der Stiftung Deutscher Architekten

Die Stiftung Deutscher Architekten wurde von der Architektenkammer NRW 1985 als allgemeine selbstständige Stiftung mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Stiftungszweck ist seither die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Architektur, insbesondere der Baukultur und des Bauwesens sowie die Förderung des Berufsnachwuchses in den Fachbereichen Architektur, Innenar-chitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Wesentliche Projekte sind dabei der Förderpreis und das Sommerseminar in der Nachwuchsförderung sowie die Durchfüh-rung von Fachexkursionen. Seit Ende 2008 sind Promotionsstipendien ein weiterer Schwerpunkt in der Stiftungsarbeit.

Mit den Stipendien wird das Erstellen eigenständiger Doktorarbeiten gefördert, um neben weite-ren Themen auch im Rahmen des jeweiligen Promotionsthemas Nachlässe oder Nachlassteile aus Architektur-Sammlungen zu bearbeiten und zu erschließen.

Seit 1986 wird von der Stiftung Deutscher Architekten alle zwei Jahre ein Förderpreis für Studen-tinnen und Studenten der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ausgelobt. Die Auslobung richtet sich an Absolventen des Studiums die gerade ins Be-rufsleben eintreten. Der aktuelle Förderpreis wurde im April 2015 verliehen.

Die im Wechsel mit dem Förderpreis alle zwei Jahre stattfindenden Sommerseminare der Stiftung Deutscher Architekten sollen die Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, die Auseinanderset-zung mit neuen Ideen sowie den Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen fördern. Auch die Sommerseminare richten sich im Wesentlichen an junge Absolventen der vorgenannten Planungsdiszi-plinen, die noch nicht Mitglied der Architektenkammer sind.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Errichtung eines Baukunstarchivs für Nordrhein-Westfalen.Im Zusammenschluss mit der Architektenkammer NRW, der Ingenieurkammer-Bau NRW und dem För-derverein für das Baukunstarchiv NRW will die Stiftung Deutscher Architekten die Archivierung von Architektur und Ingenieurbaukunst auf eine breite Grundlage stellen. Dazu soll mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfallen ein zentrales Archiv geschaffen werden, das in einem Netzwerk mit den dezentral tätigen kommunalen, kirchlichen und anderen Archiven im Land zusammenarbeitet. Die Un-terstützung durch weitere Partner wie der TU Dortmund, dem Landschaftsverband Rheinland, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Architekturforum Rheinland sowie dem Museum für Archi-tektur und Ingenieurbaukunst NRW wird angestrebt.

6.2 Traditionell tagen Vorstand und Kuratorium gemeinsam

In diesem Jahr beschlossen die beiden Gremien am 16. April 2015 einen Relaunch der Homepage unter www.stiftung-deutscher-architekten.de. Durch den Relaunch wird die Seite nicht nur technisch umge-stellt, sondern auch optisch neu ausgerichtet. Die erneuerte Website erhielt ein eigenes, zeitgemäßes Gesicht.

Das neue Design möchte Architekten und Stadtplaner, Studierende der Architektur und Architek-turaffine für die Stiftung begeistern. Neu ist eine zeitgemäße Kacheloptik. Besonders wichtige und aktuelle Themen sind unmittelbar über einen großformatigen Bilder-"Slider" auf der Startseite abrufbar.

Zusätzlich wird eine Suchfunktion integriert, ebenso die Online-Spendenmöglichkeit via PayPal, Kreditkarte und Überweisung. Die Publikationen der Stiftung können online als pdf abgerufen und in Printform über ein Formular kostenfrei bestellt werden.

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Geschäftsbericht 2014/15

Neben den beiden Stipendiaten der Stiftung Deutscher Architekten, Alexander Bartscher und Moritz Wild, konnten die Vorsitzenden Ernst Uhing und Michael Ferber auch in diesem Jahr den Wirtschaftsprüfer Ralf Sieben begrüßen, der den Jahresabschluss erläuterte.

Von der Vertretervresammlung der Architektenkammer NRW wurden folgende Personen in den Vorstand der Stiftung Deutscher Architekten gewählt:

• Ernst Uhing, Dipl.-Ing., Architekt BDB, Lüdenscheid (Vorsitzender)

• Michael Arns, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Siegen

• Klaus Brüggenolte, Dipl.-Ing., Architekt VAA, Lippstadt

• Christian Schramm, Dr.-Ing., Architekt Stadtplaner VFA, Gelsenkirchen

• Gerhild Burkard, Dipl.-Ing., Architektin AI, Köln

• Andrea Gerrits, Dipl.-Ing., Architektin IAA, Düsseldorf

• Richard Kaus, Dipl.-Ing., Architekt VAA, Bonn

• Alexander Littgen, Dipl.-Ing. (FH), Architekt VFA, Krefeld

• Heino Mangelsen, Dipl.-Ing., Architekt BDB, Bielefeld

• Hans-Ulrich Ruf, Dipl.-Ing, Architekt, Aachen

Das Kuratorium der Stiftung besteht aus folgenden Personen:• Michael Ferber, Dipl.-Ing., Architekt DGB, Linnich (Vorsitzender)

• Dalila Boulouednine, Dipl.-Ing., Architektin AI, Düsseldorf

• Diether Frank, Dipl.-Ing. (FH), Architekt Netzwerk, Bochum

• Martin Halfmann, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Köln

• Boy-Gonne Holst, Dipl.-Ing., Architekt BDA, Bonn

• Kerstin Kanngießer, Dipl.-Ing., Architektin IAA, Münster

• Heinz Rölfing, Dipl.-Ing., Architekt IG, Architekten-Initiative 60plus

• Kai Schnitker, Dipl.-Ing. (FH), Architekt BDB, Minden

• Antje Thelen, Dipl.-Ing., Architektin VFA, Krefeld

• Norbert Zimmerman, Dipl.-Ing., Architekt BDB, Stolberg

Vorstand und Kuratorium der Stiftung Deutscher Architekten tagten am 16. April 2015 im Haus der Architekten – Foto: C. Rose

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6. Stiftung Deutscher Architekten

Planungen zum Baukunstarchiv NRW gehen gut voranDer Bericht und die Diskussion über den aktuellen Stand der Beratungen zum Baukunstarchiv nahm einen breiten Raum in der gemeinsamen Sitzung ein.

Die Einrichtung des Baukunstarchivs NRW im ehemaligen Museum am Ostwall in Dortmund ist be-schlossen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Derzeit wird der Gesellschaftervertrag mit den beteiligten Institutionen (Stiftung Deutscher Architekten, Architektenkammer NRW, Ingenieurkammer-Bau NRW und Förderverein) ausgearbeitet. Auch die weiteren Abstimmungsgespräche mit dem Dort-munder Oberbürgermeister Ullrich Sierau verlaufen positiv. Die Kostenfrage und die Risikoabsicherun-gen sind grundsätzlich geregelt, sodass Vorstand und Kuratorium für dieses ambitionierte Projekt nun sehr zuversichtlich in die Zukunft blicken.

Die Sanierungsplanung, die durch die Stadt Dortmund organisiert wird, wurde begonnen. Der An-trag auf Städtebauförderung wurde gestellt.

6.3 Stipendien werden für zwei Jahre verlängert

Mittlerweile ist es gute Tradition, dass die Stipendiaten über die Fortschritte ihrer Forschung vor den Gremien der Stiftung Deutscher Architekten berichten. Als Gäste der Sitzung wurden in diesem Jahr Dipl.-Ing. Moritz Wild und der Architekt Dipl.-Ing. Alexander Bartscher begrüßt, die beide an der RWTH Aachen promovieren. Beide Stipendiaten überzeugten mit ihren bisherigen Ergebnissen, sodass die Stipendien für jeweils zwei weitere Jahre vergeben werden konnten.

Moritz WildMoritz Wild setzt sich im Lehr- und Forschungsgebiet Denkmalpflege unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Christian Raabe mit dem Architekten und Stadtplaner René von Schöfer auseinander.

René von Schöfer wurde 1926 als Professor für Bauformenlehre an die Technische Hochschule Aachen berufen und war von dort aus im ganzen Rheinland als Architekt und Stadtplaner bis zu seinem Tod 1954 tätig. Infolge der Zerstörungen durch den Zweiten Weltkrieg fertigte er die Wiederaufbaupla-nungen für mehrere rheinische Gemeinden an. Sein Wirken ist Thema der Forschungsarbeit von Moritz Wild, der seit Dezember 2013 von der Stiftung Deutscher Architekten im Rahmen eines Promotions-stipendiums unterstützt wird. Ein erster Zwischenbericht ist im DAB Heft 3/2015 erschienen.

Alexander BartscherDer Stipendiat Alexander Bartscher wird seit Januar 2014 von der Stiftung Deutscher Architekten im Rahmen eines Promotionsstipendiums gefördert. Er erforscht den BDA-Preisträger Carlfried Mutschler aus Mannheim am Lehrstuhl und Institut für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens bei Prof. Wim van den Bergh.

Carlfried Mutschler gehört zur ersten Generation deutscher Architekten, die nach dem zweiten Weltkrieg ausgebildet wurde. In den 1960er bis 1970er Jahren war er einer der führenden Architekten Deutschlands. Der alle drei Jahre ausgelobte "Große BDA-Preis", eine der prominentesten offiziellen Auszeichnungen für deutsche Architekten, ging im Jahr 1978 an den Mannheimer Architekten Carlfried Mutschler und seine Partner. Während alle anderen Preisträger vor und nach Mutschler heute noch allgemein, zumindest aber unter Architekten, gut bekannt sind, stellt sich die Sache mit Mutschler anders dar.

War die Verleihung des "Großen BDA-Preises" 1978 an Carlfried Mutschler eine Art "Betriebsunfall" im BDA oder erhält hier ein wichtiger deutscher Architekt nicht die Aufmerksamkeit, die ihm und sei-nem Werk auch heute gebührt? Dieser Frage geht Alexander Bartscher in seinem Promotionsvorhaben nach. Ein erster Zwischenbericht ist im DAB Heft 4/2015 erschienen.

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Geschäftsbericht 2014/15

Steffen WurzbacherDer Architekt Dipl.-Ing. Steffen Wurzbacher war in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 Stipendiat der Stiftung Deutscher Architekten. Sein Thema war das "Verhältnis zwischen urbaner Dichte und Energie". Herr Wurzbacher hat dem Promotionsausschuss der BU Wuppertal am 15.04.2015 seine Dissertation als Prüffassung eingereicht.

Patricia MerkelDie Architektin Patricia Merkel erhielt in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 ebenfalls von der Stiftung Deutscher Architekten ein Stipendium an der Universität Siegen zum Thema "Der Architekt Ernst Neufert – Leben und Werk". Frau Merkel hat am 15. Januar 2015 den Antrag auf Eröffnung ihres Promotionsverfahrens gestellt.

6.4 Studienfahrt statt Seminararbeit

Bereits seit vielen Jahren hat die Stiftung Deutscher Architekten im zweijährigen Rhythmus das soge-nannte Sommerseminar angeboten. Diese Veranstaltung richtet sich an Absolventinnen und Absol-venten der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, die noch nicht Mitglied der Kammer sind. Der Workshop soll die interdisziplinäre Arbeitsweise fördern und einen Beitrag zur Förderung konzeptionellen Denkens leisten. Er galt somit als ein Baustein im Rahmen der berufspraktischen Zeit zwischen Studium und Eintragung in die Liste der Architekten bzw. Stadtplaner.

Da sich die Beschäftigungssituation in den letzten Jahren wesentlich verbessert hat und sich zeit-lich kaum noch Freiräume finden, hat das Interesse an diesen Sommerseminaren in den letzten Jahren deutlich abgenommen.

Die Stiftungs-Stipendiaten Moritz Wild (l.) und Alexander Bartscher (r.) konnten mit den Zwischenberichten zu ihren Promo-tionsarbeiten Vorstand und Kuratorium der Stiftung Deutscher Architekten überzeugen. Vorstandsvorsitzender und AKNW-Präsident Ernst Uhing dankte für die interessanten Forschungsarbeiten – Foto: Christof Rose

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6. Stiftung Deutscher Architekten

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Um dem Stiftungszweck "Förderung des Berufsnachwuchses" gerecht zu werden, wurde eine Exkur-sion geplant, die vom 25. bis 27. September 2015 stattfinden soll. Dazu wurde ein spektakuläres Ziel ausgewählt: die Weltausstellung EXPO. Im Rahmen des für das Sommerseminar reservierten Budgets wurde eine Reise nach Mailand angeboten, die sich explizit an junge Absolventinnen und Absolventen, die noch nicht Mitglied der Kammer sind, wendete. Entwickelt wurde eine Low-Budget-Reise, die die fachliche Qualität erreicht, die im Rahmen der Angebote der Akademie der Architektenkammer zum Ausdruck kommt. Gespart wurde bei Unterkunft und Anreise. Die Exkursion ist ein eigener Baustein, der im Rahmen der Förderung des Berufsnachwuchses eine informative und fachlich fundierte Bil-dungsreise darstellt. Das Angebot wurde durch die Stiftung Deutscher Architekten gesponsert und mit einem geringen Betrag für den Mitreisenden ab 89 Euro kalkuliert.

6.5 Förderpreis 2014

Gemäß Beschluss des Vorstands und Kuratoriums der Stiftung Deutscher Architekten vom 11. April 2013 wurde der mit 16.000 Euro dotierte und alle zwei Jahre verliehene Förderpreis im Jahr 2014 zum fünfzehnten Mal ausgelobt.

Die Auslobung richtet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen die gerade ins Berufsleben eintreten. Gemäß der Auslobung soll die besondere Begabung der Teilnehmer festgestellt werden.

Die Auslobung wurde an allen Hochschulen des Landes bekannt gemacht und über die Internet-seiten und Accounts der Architektenkammer und der Stiftung Deutscher Architekten veröffentlicht.

Die Jury hat am 16. Januar 2015 getagt, und aus 28 Bewerbern 3 Förderpreise und zwei Anerken-nungen ausgewählt. Ihr gehörten an:

• Prof. Wolfgang Döring, Dipl.-Ing. Architekt, Düsseldorf,

• Martin Müller, Dipl.-Ing. Innenarchitekt, Gelsenkirchen,

• Prof. Ulrike Beuter, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin, Oberhausen,

• Prof. Hartmut Welters, Dipl.-Ing. Architekt/Stadtplaner, Dortmund/Köln,

• Prof. Dr. habil. Susanne Hauser, Berlin/Cottbus

• Dipl.-Ing. Andreas Klozoris, Förderpreisträger 2012 der Stiftung Deutscher Architekten,

• Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deut-scher Architekten

Am 16. April 2015 wurden die Förderpreise im Malkasten in Düsseldorf während einer feierlichen Veranstaltung überreicht. Die Arbeiten der Preisträger und der Anerkennungen wurden nach der Preis-verleihung für vier Wochen im Haus der Architekten ausgestellt.

Wie in den vorausgegangenen Jahren wurden die Arbeiten der Teilnehmer in einer Dokumentation zusammengefasst und veröffentlicht.

Es ist geplant, im Jahr 2016 wieder einen Förderpreis auszuloben.

Fotos rechts: Der Förderpreis 2014 der Stiftung Deutscher Architekten wurde am 16. April 2015 an besonders begabte Nach-wuchsarchitektinnen und -architekten verliehen: (v. o. l. n. r.) Ausgewählt worden waren sie von der Jury, die - von Seiten der Stiftung begleitet von Julia Mikolaschek (l.), Markus Lehrmann (2. v. l.) und Vera Anton-Lappeneit (2. v. r.) - aus (v. l.) Andreas Klozoris, Prof. Ulrike Beuter, Prof. Hartmut Wleters, Prof. Susanne Hauser, Ernst Uhing und Prof. Wolfgang Döring bestand; die feierliche Preisverleihung fand im Malkasten in Düsseldorf statt; Gruppenbild mit strahlenden Siegern: AKNW-Präsident Ernst Uhing (2. v. l.) und Jurymitglied Prof. Wolfgang Döring (r.) mit Preisträger (l.) Jewgenij Senin und Preisträgerinnen (v. l.) Zarui Martirosyan, Eva Hagen, Helen Shuyang Chen und Barbara Beering; den Preisträgerinnen und dem Preisträger applaudierten die zahlreiche Gäste, die zur 15. Verleihung des Förderpreises in den Malkasten gekommen waren; mit der Preisträgerin Eva Hagen (l.) freuten sich Ernst Uhing und Moderatorin Beate Kowollik – Fotos: Christof Rose, Thilo Saltmann

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6. Stiftung Deutscher Architekten

6.6 Internet/Medienarbeit

Die Stiftung Deutscher Architekten soll als eigenständige Institution öffentlich wahrgenommen werden, die engagiert für die Baukultur in Nordrhein-Westfalen und insbesondere für den Architektennach-wuchs arbeitet. Aus diesem Grunde werden alle Aktivitäten der Stiftung umfassend auf der eigenen Web-Domain www.stiftung-deutscher-architekten.de präsentiert und auch durch die Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt, Regionalteil NRW, in einer eigenen Rubrik regelmäßig begleitet.

Neue WebsiteIm Berichtsjahr wurde die Internetpräsenz der Stiftung Deutscher Architekten grundlegend überarbei-tet und einem grafischen Relaunch unterzogen. Seit Ende April 2015 erscheint die Website der Stiftung Deutscher Architekten nun in einem neuen und zeitgemäßen Gewand. Der überarbeitete Internetauf-tritt unter www.stiftung-deutscher-architekten.de punktet nicht nur mit einer freundlicheren und helle-ren Designsprache, sondern auch mit einer verbesserten Nutzerführung, die das Auffinden von Inhalten oder die Bestellung von Publikationen erleichtert. Durch den Einsatz von "responsive design" passen sich die Inhalte an die verschiedenen Auflösungen unterschiedlicher Endgeräte nahtlos an.

Ziel des Website-Relaunchs der Stiftung Deutscher Architekten war es, die Orientierung auf der Seite zu verbessern, das Erscheinungsbild an moderne grafische Anforderungen anzupassen und nicht zuletzt die Pflege der Inhalte über ein Content-Management-System zu ermöglichen. Hierfür wurde die Website auf dem Open-Source-CMS TYPO3 aufgesetzt. Die neuen Seiten sind lichter und heller gestaltet, die Schriften größer und besser lesbar. Daneben bieten mehr Bilder und Galerien auf den Inhaltsseiten eine schnellere Orientierung und höhere Attraktivität. Ein großer Slider mit Bildern im Kopfbereich der Startseite rückt wichtige Informationen in den Fokus, während kachelförmig ange-

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ordnete Bildelemente auf der Start- und den wichtigsten Verteilerseiten einen besseren Einstieg in die einzelnen Themen ermöglichen. Neu hinzugekommen sind die interne Suchfunktion, die das Auffinden von Inhalten zusätzlich erleichtert, sowie die Spendenmöglichkeit über ein Online-Spendenformular.

Auf www.stiftung-deutscher-architekten.de finden sich neben aktuellen Meldungen umfangreiche Informationen zu den Stipendiaten und ihren wissenschaftlichen Forschungsarbeiten; außerdem sind hier alle bisherigen Förderpreisträger der Stiftung abrufbar. Berichte und Dokumentationen zu den alle zwei Jahre stattfindenden Sommerseminaren sowie Informationen zum Baukunstarchiv NRW für Architektur und Ingenieurbaukunst sind weitere Rubriken, die einen gezielten Informationsabruf er-möglichen. Alle Publikationen der Stiftung können über ein Bestellformular schnell und komfortabel angefordert oder im PDF-Format direkt heruntergeladen werden.

Berichte im Deutschen Architektenblatt NRWVerstetigt wurde im Berichtsjahr die Darstellung der Aktivitäten der Stiftung im Deutschen Architekten-blatt (NRW-Teil) und im Newsletter der AKNW. Die Präsentation der Zwischen- und Abschlussberichte der Stipendiaten und die Porträtierung der Förderpreisgewinner 2014 als Serie führten dazu, dass in nahezu jeder Ausgabe des DAB-NRW eine oder zwei Seiten über die Stiftungsarbeit zu lesen waren.

Baukunstarchiv NRW als MedienthemaFür zahlreiche Interviewgespräche und Redaktionsanfragen sorgte das Projekt "Baukunstarchiv NRW", in dem sich die Stiftung Deutscher Architekten zentral engagiert. Die Festlegung auf das ehemalige Museum am Ostwall in Dortmund als künftigen Sitz des Baukunstarchivs hat immer wieder Bericht-erstattungen angeregt – vor allem in den Dortmunder Tageszeitungen, aber auch in überregionalen Blättern.

Ziel der Pressearbeit war hier, die Stiftung Deutscher Architekten im Einklang mit der Architek-tenkammer NRW als Ideengeber und Hauptakteur des Projektes deutlich zu machen und zugleich zu vermitteln, dass dieses Gemeinschaftsprojekt, in das sich mittlerweile verschiedene weitere Partner einbringen wollen, nur realisiert werden kann, wenn die mittelfristige Finanzierung sicher steht. Dies ist gelungen, die Berichterstattung verfolgt das Werden des Baukunstarchivs nun mit spürbarem Wohl-wollen und Interesse.

Anlass zu einer intensiven Medienarbeit bot im Frühjahr 2015 die Verleihung der "Förderpreise 2014/15" der Stiftung Deutscher Architekten. Die Pressestelle informierte nicht allein über eine zent-rale Pressemitteilung, sondern sprach auch gezielt Zeitungen in den Städten und Kreise an, aus denen die Preisträger stammten bzw. wo sie studiert hatten.

6.7 Baukunstarchiv NRW

Die Stiftung Deutscher Architekten treibt die Einrichtung des Baukunstarchivs NRW im ehemaligen Museum am Ostwall in Dortmund voran. Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau und den zukünftigen Gesellschaftern der Betreiber-gGmbH sowie der örtlichen Bauverwaltung nutzte der Vorsitzende der Stiftung Deutscher Architekten, Ernst Uhing, im Februar 2015 die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung des derzeit temporär genutzten Ostwallmuseums.

Prof. Dr. Wolfgang Sonne und Stadtdirekter a. D. Klaus Fehlemann erläuterten die Geschichte des zunächst als Oberbergamt entstandenen und später zum Museum umgebauten Gebäudes. Die Geschichte sei in vielen Teilen des Gebäudes noch immer gut ablesbar, so Ernst Uhing. Nach einer Sanierung des Gebäudes müssten diese Spuren für die Nachwelt erhalten werden. So ließe sich das Gedächtnis des geschichtsträchtigen Gebäudes gut in die Zukunft transportieren. Erleichtert zeigte sich Ernst Uhing über die nun beginnenden Planungen und die Sanierung des Gebäudes.

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6. Stiftung Deutscher Architekten

Es bestätigte sich während der Ortsbesichtigung noch einmal die Bedeutung der durch die Gre-mien der Stiftung Deutscher Architekten und durch die Vertreterversammlung der Architektenkam-mer Nordrhein-Westfalen getroffenen Entscheidungen, das Baukunstarchiv NRW zusammen mit der Ingenieurkammer-Bau NRW und dem Förderverein für ein Baukunstarchiv anzugehen.

Zurzeit laufen intensive Gespräche zur Entwicklung des Gesellschaftervertrages zwischen der Stif-tung Deutscher Architekten, den beiden nordrhein-westfälischen Baukammern und dem Förderverein für das Baukunstarchiv. Es zeichnet sich ab, dass der TU Dortmund die wissenschaftliche Leitung und der Stiftung die kaufmännische Leitung übertragen werden.

Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche mit der Stadt Dortmund und mit möglichen weiteren Partnern wie den Landschaftsverbänden statt.

Die Einrichtung des Baukunstarchivs NRW im ehemaligen Museum am Ostwall in Dortmund kommt voran: Im Februar 2015 fand ein Abstimmungsgespräch statt mit dem Dortmunder Bürgermeister Ullrich Sierau und den zukünftigen Gesellschaftern der Betreiber GmbH sowie der örtlichen Bauverwaltung – Foto: Markus Lehrmann

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7. Geschäftsstelle intern

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7. Geschäftsstelle intern

7.1 Personal

Der Stellenplan der Geschäftsstelle sieht für 2015 50 Stellen sowie 4 Stellen für Auszubildende vor.

Personalübersicht

Leitung Markus Lehrmann Ulrike Breuckmann Anja Bussmann

Andrea Freche-Herzog Nicole Lüdemann Damir Stipic Pressereferat Christof Rose Nicole Ehnes Lisa Melchior (i.V. Melanie Brans - anteilig) Ralf Roeder Christina Wolff (i.V. Melanie Brans - anteilig)

Architektur und Technik Herbert Lintz Vera Anton-Lappeneit Julia Mikolaschek Norman Ortgies Jan Schüsseler Samira Sinno (i.V. Iris Stosik) Michaela Zimmermann

Recht Dr. Florian Hartmann Anna Boothe Anja Bujna Katrin Dietrich (i.V. Christiane Terhardt - anteilig) Dorothee Dieudonné Margret Dörr Tina Füllgräbe Dr. Sven Kerkhoff Sabine Kohl Claudia Rasch Elisabeth Sehrbrock Antje Stenger Christiane Terhardt Nicole Wiegel Birgit Witt-Kappertz Bernadetta Zielinski

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Organisation Dr. Markus Wirtz Wolf-Dieter Bach Paul-Dieter Cremer Karen Decker Jessica Franke Markus Hegener Christiane Hormanns Jürgen Kucklick Anne-Griet Menrath Julia Neuhaus Barbara Printzen Frank Schamber Melanie Schmitt Holger Siemens Svenja Strauch Annette Tirsch

Auszubildende Jennifer Spicks Oliver Schmidt Kira Liedtke Joana Schiffer

7.2 Qualifizierung

Die Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten konzentrierten sich im Berichtszeitraum auf Dienst-leistungs- und EDV-Themen. Bildungsmaßnahmen nach dem Bildungsurlaubs-Gesetz wurden von Be-schäftigten insbesondere zu EDV-Themen und Sprachen wahrgenommen.

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Anhang

Veranstaltungen

2014Ausstellungseröffnung "Tine Benz – Stadtlandschaften"2. Juli im Haus der Architekten in Düsseldorf

Sommerfest der Architektenkammer NRW3. Juli in der Rheinterrasse in Düsseldorf

Ausstellungseröffnung "Kontinuität der Brüche – Weltaus-stellungsarchitektur 1851 – 2015"2. September im Haus der Architekten in Düsseldorf

"NRW lebt."-Veranstaltung "Leben ohne Schranken"8. September in der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld

Zweiter Wohnungsbautag NRW17. September in der NRW.Bank in Düsseldorf

Werkvortrag zum deutschen Pavillon auf der EXPO 201524. September im Haus der Architekten in Düsseldorf

Fachexkursion im Rahmen der "klimametropole ruhr"27. September in Gelsenkirchen und Essen

08. Architekturquartett NRW: "Freiraum!"30. September im Dortmunder U

Kinoreihe "Prunk und Intrige – Herrenhäuser im Film"2. – 23. Oktober im Kino Lichtwerk in Bielefeld6. – 29. Oktober im Kino Cinema in Münster7. – 28. Oktober im Kino sweetSixteen in Dortmund5. – 26. November im Kino BlackBox in Düsseldorf

"blue afternoon" auf der EXPO REAL6. Oktober in der Messe München

Architektenkongress auf der glasstec22. Oktober in der Messe Düsseldorf

Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW 25. Oktober im Mövenpick Hotel in Münster

Expertenaustausch der Gestaltungsbeiräte aus NRW29. Oktober im Haus der Architekten in Düsseldorf

Verleihung des Kitapreis NRW 20143. November im Museum K21 in Düsseldorf

Ausstellungseröffnung "Kunst Bauen – Lange / Hirano"4. November im Haus der Architekten in Düsseldorf

Sachverständigentag der Architektenkammer NRW14. November im Haus der Architekten in Düsseldorf

Fachtagung "Sportstätten in Deutschland"25. November im Haus der Architekten in Düsseldorf

Abschlusspräsentation zum KidS-Projekt in Voerde11. Dezember am Gymnasium Voerde

Fachtagung "Wettbewerbe für Wohnimmobilien"11. Dezember im Haus der Architekten in Düsseldorf

2015Neujahrsempfang der Architektenkammer NRW29. Januar im Haus der Architekten in Düsseldorf

Kinoreihe "Megacities China "4. – 25. Februar im Kino BlackBox in Düsseldorf2. – 25. März im Kino Cinema in Münster3. – 24. März im Kino sweetSixteen in Dortmund14. April bis 5. Mai im Kino Lichtwerk in Bielefeld

Preisverleihung zum Landeswettbewerb NRW 201420. Februar in der Nadelfabrik in Aachen

KfW-Veranstaltung "Besser mit Architekten"26. Februar im Haus der Architekten in Düsseldorf

Ausstellungseröffnung "Abgetankt – Joachim Gies"3. März im Haus der Architekten in Düsseldorf

09. Architekturquartett NRW: "Kultur-Vermittlung"5. März in der Kreuzeskirche in Essen

"Kammer vor Ort"-Veranstaltung27. März im Historischen Rathaus in Kalkar

Verleihung des Förderpreis 2014 der Stiftung Deutscher Architekten16. April im Malkasten in Düsseldorf

Nacht der Museen 18. April im Haus der Architekten in Düsseldorf

Verleihung des Ausloberpreis 201520. April im Historischen Rathaus in Münster

"NRW lebt."-Veranstaltung "Mobiler leben"22. April im Gürzenich in Köln

Innenarchitektentag der AKNW6. Mai im Rahmen der "interzum" in der Koelnmesse

"UrbanSlam" – Auftaktveranstaltung12. Mai im Ludwig Forum in Aachen

"Kammer vor Ort"-Veranstaltung28. Mai im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim

Ausstellungseröffnung: "Gestaltungspreis 2014 der Wüsten-rot Stiftung: Baukultur in Deutschland"2. Juni im Haus der Architekten in Düsseldorf

Infoveranstaltung "Von der Hochschule in den Beruf"17. Juni in der Peter Behrens-School of Architecture in Düs-seldorf

"NRW lebt."-Veranstaltung "Grüner leben"16. Juni im Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen

Sommerfest der Architektenkammer NRW25. Juni in der Rheinterrasse in Düsseldorf

Tag der Architektur 201527. - 28. Juni überall in NRW

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Geschäftsbericht 2014/15

Sitzungen und Termine

2014Juli02.07. Vorstand 02.07. Ausstellungseröffnung "Stadtlandschaften"03.07. Teilausschuss Dienstleistungen, Recht, HOAI03.07. Ausschuss Planen und Bauen03.07. IHK Bielefeld 04.07. Gespräch mit M:AI05.09. C + P Möbelsysteme09.07. Eintragungsausschuss10.07. Bereisung vorbildlicher Schulbauten15.07. Besprechung: Expo-Ausstellung21.07. SV-Vereidigung

August 13.08. Eintragungsausschuss18.08. Kitapreis 18.08. Gespräch Baukunstarchiv NRW18.08. Arbeitgsgruppe Innenarchitektentag20.08. Arbeitskreis Stimmungsbarometer21.08. Kammer und Kindergarten25.08. Hochwasserrahmenrichtlinien25.08. Impulse für den Wohnungsbau25.08. Novelle BauO NRW Schlusspunkttheorie26.08. Arbeitkreis Ausstellungen im HdA26.08. Projektgruppe Publikationen26.08. Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit27.08. Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten28.08. Ausschuss Innenarchitekten29.08. Schlusspunkttheorie29.08. ACE CPD

September 02.09. Vorstand 02.09. Ausstellungseröffnung "Kontinuität der Brüche"03.09. Ausschuss Aus- und Fortbildung03.09. Sitzung der architektinnen initiative nw08.09. Impact Analyse08.09. Gespräch mit Messe Essen10.09. Teilausschuss Recht- und Sachverständigenwesen10.09. Eintragungsausschuss11.09. DASA-Ausstellung "Architektierisch"11.09. Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen13.09. Klausur Brandschutz15.09. Ausschuss Stadtplanung15.09. Ausschuss Berufsrecht- und Berufsausübung16.09. Auschuss Landschaftsarchitektur17.09. Kassenprüfung18.09. Bauträgertag22.09. Baukunstarchiv23.09. Teilausschuss Dienstleistungen , Recht, HOAI24.09. Umsetzung HW-RM24.09. Werkvortrag Expo Mailand28.09. Ausschuss Planen und Bauen

Oktober 07.10. Wettbewerbe Sparkasse08.10. Eintragungsausschuss15.10. Gespräch zur Landesbauordnung16.10. Ausschuss Innenarchitekten20.10. Arbeitskreis NRW lebt21.10. Arbeitskreis Architektur21.10. Bereisung vorbildlicher Schulbauten

21.10. Projektgruppe Publikationen21.10. Präsidium21.10. Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit22.10. Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten27.10. Impulse für den Wohnungsbau29.10. Befreiungsrecht29.10. Treffen der Planungsbeiräte29.10. Ausschuss Aus- und Fortbildung29.10. Arbeitskreis Stadt(t)räume30.10. DAB-Redaktionssitzung

November 05.11. Stahlbaukongress05.11. Teilausschuss Recht- und Sachverständigenwesen05.11. Auszeichnung vorbildlicher Bauten 05.11. Sachverständigentag06.11. Rotary Club Lippstadt11.11. Prüfungsausschuss Brandschutz11.11. Anerkennungsausschuss Schall- und Wärmeschutz11.11. Ausschuss Planen und Bauen12.11. Eintragungsausschuss13.11. Fachbeirat Baukunst NRW18.11. Präsidium20.11. Praxishinweis VOF20.11. Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen24.11. Ausschuss Berufsrecht- und Berufsausübung25.11. Fachtagung Sportstättenbau26.11. Anhörung freier Berufe27.11. Schlichtung28.11. Arbeitsgepräch Kriminalprävention

Dezember 01.12. Arbeitskreis RPD Düsseldorf01.12. Besprechung NRW lebt01.12. Ausschuss Stadtplanung02.12. Arbeitsgruppe Quartiersakademie02.12. Arbeitsgespräch Gebäude-Gesundheits-Zeugnis02.12. Vorstand 03.12. Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten03.12. Eintragungsausschuss03.12. Auschuss Innenarchitekten08.12. Präsidium09.12. Besprechung Ausstellung "Abgetankt"09.12. Ausschuss Landschaftsarchitekten10.12. Ausschuss Aus- und Fortbildung10.12. Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen11.12. Nachbesprechung KitaPreis 11.12. Tagung Wettbewerbsberater15.12. Zukunftspreis LBS15.12. Arbeitskreis Messen und Kommunikation

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Anhang

2015Januar 06.01. RPD Düsseldorf07.01. Studierende RWTH Aachen zu Gast13.01. Vorstand 13.01. Neujahrsempfang der ai nw14.01. Besprechung: Schüler-Kompass14.01. Runder Tisch "Befreiungsrecht"14.01. Eintragungsausschuss14.01. Gespräch mit Prof. Molestina20.01. Projektgruppe Publikationen20.01. Arbeitskreis Architektur und Schule21.01. Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten26.01. Kollegentreffen Stadtplaner29.01. Projektgruppe Befreiungsrecht29.01. Impulse für den Wohnungsbau29.01. Neujahrsempfang der AKNW30.01. Sachverständigenausschuss

Februar 09.02. Ausschuss Berufsrecht- und Berufsausübung10.02. Besprechung "Kunst und Bau"10.02. Arbeitskreis "Stadt(t)räume"11.02. Eintragungsausschuss11.02. Ausschuss Planen und Bauen11.02. Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen18.02. Kassenprüfung18.02. Ausschuss Stadtplanung18.02. Ausschuss Innenarchitekten19.02. Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen19.02. Arbeitskreis NRW lebt23.02. Ausschuss Aus- und Fortbildung24.02. Finanzausschuss25.02. Schlichtungsverfahren25.02. Teilausschuss Dienstleistungen, Recht, HOAI26.02. Veranstaltung "Besser mit Architekten"

März 02.03. Impulse für den Wohnungsbau03.03. Vorstand 03.03. Ausstellungseröffnung "Abgetankt"05.03. Arbeitskreis Flüchtlingsunterkünfte05.03. Netzwerk "Zukunft bauen"09.03. Sichtungskommission Tag der Architektur09.03. Besprechung "Sight Running"10.03. Ausschuss Landschaftsarchitekten11.03. Eintragungsausschuss11.03. Stimmungsbarometer11.03. Erster UrbanSlam12.03. Besprechung "100 Jahre PSE"13.03. Gespräch AIA16.03. Impulse für den Wohnungsbau17.03. Präsidium18.03. Besprechung "Auszeichnung vorbildlicher Bauten"18.03. Arbeitsgruppe Generalist19.03. Sitzung Wahlvorstand24.03. Klausur Wohnungsbau24.03. Vorstand 25.03. Fachgremium Bewertung15.03. Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten25.03. Projektgruppe Publikationen

April 08.04. Eintragungsausschuss15.04. Besprechung "Forma"

15.04. Arbeitskreis Architektur und Schule15.04. Teilausschuss Dienstleistungen, Recht, HOAI15.04. Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit16.04. Besprechung Baukostenflyer16.04. Beiratssitzung InfraTech16.04. Stiftung Vorstand und Kuratorium16.04. Besprechung "EXPO REAL" 18.04. Nacht der Museen20.04. Projektgruppe Barrierefreie Arbeitsstätten20.04. Ausschuss Stadtplanung20.04. Ausschuss Berufsrecht- und Berufsausübung21.04. Projektgruppe Barrierefreie Arbeitsstätten21.04. Stimmungsbarometer21.04. Ausschuss Planen und Bauen23.04. Aussschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen27.04. Schlichtungsverfahren27.04. Arbeitsgruppe Generalist28.04. Arbeitskreis Messe und Kommunikation28.04. Ausschuss Innenarchitekten29.04. Aufgaben Findungskommission29.04. Fachbeirat Baukunst NRW29.04. Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen

Mai 04.05. Ausschuss Aus- und Fortbildung05.05. Vorstand 07.05. Anerkennungsausschuss Schall- und Wärmeschutz08.05. Klimaschutzplan NRW11.05. DAB-Redaktionssitzung13.05. Eintragungsausschuss15.05. Vorbesprechung Landschaftsarchitektentag19.05. Prüfungsausschuss "Brandschutz"19.05. Debatte um den Generalisten20.05. Ausschuss Belange der Tätigkeitsarten22.05. Arbeitsgruppe Berufsbild27.05. Arbeitskreis Forma28.05. Besprechung "Sight Running"

Juni 01.06. Arbeitskreis Stadt(t)räume01.06. Besprechung Wahlen02.06. Arbeitsgruppe NRW lebt02.06. Aufsichtsratssitzung der Akademie02.05. Vorstand 02.06. Ausstellungseröffnung "Baukultur in Deutschland"03.06. Impulse für den Wohnungsbau09.06. Gespräch mit dem BLB09.06. Ausschuss Landschaftsarchitektur10.06. Jurysitzung "Auszeichnung vorbidlicher Bauten "10.06. Eintragungsausschuss10.06. Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit11.06. Lesung des Literaturbüros NRW12.06. Arbeitskreis Flüchtlingsunterkünfte12.06. Besprechung "Sight Running"15.06. Finanzausschuss17.06. Teilausschuss Dienstleistungen, Recht, HOAI18.06. Arbeitsgruppe Generalist18.06. Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen22.06. SV-Vereidigung22.06. Ausschuss Stadtplanung22.06. Ausschuss Aus- und Fortbildung24.06. Ausschuss Recht- und Sachverständigenwesen25.06. Ausschuss Planen und Bauen29.06. Ausschuss Berufsrecht- und Berufsausübung30.06. Deutscher Werkbund30.06. Arbeitsgruppe Architektur und Schule

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163

Geschäftsbericht 2014/15

Index

5 plus 0-Modell 10

Abgetankt 64, 94, 103, 123, 131, 133, 134, 160, 161, 162Absolventen 34, 41, 48, 60, 77, 119, 127, 144, 145, 148, 151,

152Abstandsflächenregelungen 143Akademie 14, 38, 41, 42, 48, 49, 60, 63, 64, 70, 76, 77, 78,

105, 109, 127, 138, 152, 162Akkreditierungsagentur 50AKNW aktuell 136Aktionsplattform 30, 31, 32, 33, 112, 116, 123, 124, 125,

138Allianz für die Fläche 63angestellt/beamtet 90Anhörung 16, 20, 23, 161Anhörungsverfahren 10, 11, 20architect@work 65Architektenkongress 38, 62, 128, 132, 160Architektenliste 10, 91, 137Architektennachwuchs 101, 154Architektentag 3, 36, 64Architektur macht Schule 100, 135, 138Architekturquartett 43, 94, 97, 98, 103, 104, 160Architektur und Film 120, 124Architektur- und Ingenieurbaukunstführer 34ARGEBAU 25Ausloberpreis 105, 106, 128, 129, 160Ausloberumfrage 72Ausschuss 3, 4, 10, 24, 33, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53,

54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 82, 83, 91, 100, 101, 161, 162

außerunterrichtliches Bildungsangebot 40, 41Ausstellung 34, 41, 43, 63, 64, 69, 94, 96, 98, 99, 101, 103,

106, 114, 121, 123, 124, 125, 131, 133, 134, 161Aus- und Fortbildung 3, 14, 48, 49, 50, 54, 68, 161, 162Auszeichnung 2, 8, 11, 12, 15, 20, 24, 27, 37, 39, 40, 118,

119, 125, 128, 161, 162

BAK 4, 10, 12, 13, 26, 27, 28, 29, 56, 60, 67, 69, 71, 79, 80, 81, 82, 102, 107, 114, 125, 130

siehe BundesarchitektenkammerBARL 25, 60 siehe BerufsanerkennungsrichtlinieBarrierefreiheit 8, 9, 31, 67, 112, 143Bauaufsichtsamt 143Bauen Digital 81Bauforschung 67Baugenehmigung 9Bauherr 12, 102, 122Bauherren 4, 12, 14, 19, 23, 32, 39, 46, 52, 53, 64, 66, 72,

83, 104, 109, 111, 122, 127, 129, 130, 137Bauherrenseminare 60, 64, 127, 132, 135BauKaG 50, 55, 73, 75, 76Baukammerngesetz 3, 9, 10, 56, 76, 82, 94Baukosten 19, 129Baukosteninformationszentrum 4, 59, 80Baukultur 29, 30, 31, 35, 71, 80, 82, 106, 109, 124, 125,

127, 134, 148, 154, 160, 162Baukunstarchiv 4, 85, 86, 87, 135, 148, 150, 155, 156, 161baukunst-nrw 31, 34, 35, 43, 82, 136, 139Bauministerium 9, 10, 15, 19, 25, 38, 39, 102, 113BauO 9, 161Bauordnung 3, 8, 66, 75Bauordnungsrecht 8, 66, 79

Baurecht 8, 53, 142Bauträgertag 113, 114, 161Bauvorlageberechtigung 8, 29Befreiungsantrag 13Befreiungsrecht 13, 80, 161, 162Behinderung 16, 53Beirat 81, 88Beitragsordnung 58Belange der Tätigkeitsarten 3, 14, 45, 46, 50, 52, 53, 62,

161, 162Berufsanerkennungsrichtlinie 3, 9, 10, 25, 28, 56, 60, 73,

80, 145Berufsausbildung 10Berufsbezeichnung 10, 29, 76Berufsbild 10, 13, 50, 162Berufsgericht 53, 78Berufshaftpflichtversicherung 12, 29, 53, 55, 144Berufspflichten 53Berufspolitik 1, 7, 22Berufspraxis 10, 25, 136Berufspraxiszeit 25Berufsrecht und Berufsausübung 3, 14, 50, 53, 54, 55Berufsstand 11, 13, 14, 25, 26, 36, 48, 49, 107Besser mit Architekten 122, 160, 162Bestellungskörperschaften 75Betreutes Wohnen 4, 84Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken 55,

74, 75Bezirksregierung 22, 24Bildungsträger 77, 78BIM 56, 80, 81, 82 siehe Building Information ModelingBlackBox 114, 120, 124, 160BLB NRW 19, 71, 102, 113blue afternoon 94, 114, 116, 160Booklet 128Brandschutz 75, 143, 161, 162Brandschutzbestimmungen 9, 66Building Information Modeling 4, 56, 80, 81, 82 siehe BIMBundesarchitektenkammer 4, 14, 25, 26, 27, 28, 48, 49, 60,

79, 81, 102, 107, 124, 145 siehe BAKBundesförderprogramme 80Bundesgerichtshof 11Bundeskabinett 27Bundesrat 23Bundesratsinitiative 21Bundesregierung 10, 11, 27, 94, 107Bundesverband 13, 81, 113Bündnis 8, 11, 17, 20, 32, 132Büronachfolge 145Bürovermittlungsdienst 144Busbereisung 114BWB 16

CPD-Register 27, 28, 49

DAB 45, 46, 136, 142, 143, 150, 155, 161, 162 siehe Deutsches ArchitektenblattDachterrasse 9DAT 2015 80Datenbank 33, 57, 81, 137, 138Denkmalpflege 35, 150Denkmalschutz 64, 112, 129DEUBAUKOM 65Deutsche Institut für Bautechnik 22Deutschen Rentenversicherung 3, 13, 50, 53, 60, 80, 142

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164

Anhang

Deutscher Pavillon 96, 97Deutsches Architektenblatt 136 siehe DABDIBt 22didacta 65Dienstleistungen 57, 141, 142Dienstleistungsrichtlinie 26, 28, 80DIN 8, 67, 69, 82, 143Dissertation 151DRV 13

EAP 119Eigenkapital 81Eigentumsförderung 15Eintragungsausschuss 3, 10, 54, 73, 74, 76, 91, 161, 162Energie 10, 37, 38, 62, 69, 80, 96, 151Energieagentur 62Energieausweise 22Energieeffizienz 67, 80Energieeinsparungsgesetz 23Energieeinsparverordnung 67 siehe EnEVEnergieplanung 81Energiewende 21, 62, 79, 85, 122EnEV 22, 23, 130 siehe EnergieeinsparverordnungErfahrungsaustausch 31, 44, 56, 69, 75, 87, 98, 99, 148Euregionaler Architekturpreis 119Existenzgründung 144Exkursion 117, 118, 120, 122, 152Expertenlisten 80, 143

Facebook 34, 43, 131, 132, 137, 138, 139Fachbeirat 30, 31, 35, 161, 162Fachexkursion 145, 160FAQs 127Flüchtlinge 16Flüchtlingsunterkünfte 162Flyer 34Follower 132, 139Förderbedingungen 18Förderbestimmungen 16Förderpreis 4, 105, 106, 107, 148, 152, 160Förderverein 86, 87, 148, 150, 156forma 56, 91Fortbildungspflicht 54, 78Fort- und Weiterbildungsordnung 4, 49, 54, 76, 78, 144Fotoausstellung 103freiberuflich tätig 90Freie Berufe 3, 10Freiflächenanlagen 79Freiraum 22, 63, 67, 97, 160Fremdkapitalbeteiligung 26FuWO 54 siehe Fort- und Weiterbildungsordnung

Gebäudemanagement 81Gebietskulissen 15, 16Gehaltsbefragung 3, 46, 52Geldbußen 53, 76Genehmigungsverfahren 8Generalist 14, 51, 61, 80, 162Generalisten 3, 13, 14, 48, 162Gericht 13, 54Gesellschaftsverzeichnis 73Gestaltungsbeirat 98Gestaltungsbeiräte 3, 44, 98, 134, 160Gestaltungspreis 94, 124, 160

glasstec 114, 117, 160Grenzgaragen 9Grunderwerbssteuer 3, 20Grundsatzentscheidung 11Grundstücke 15, 18, 19, 113

Haftung 11, 12, 55, 82Handwerk 10, 27, 37Haus der Architekten 2, 17, 26, 35, 39, 41, 42, 43, 44, 63,

64, 69, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 103, 114, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 132, 133, 134, 149, 152, 160

Haushalt 3, 4, 58, 59, 80, 91, 128Haushalt, Finanzen, Beitragswesen 58, 59, 91Haushaltskonsolidierung 20Haushaltsplan 58, 91Haushaltssperre 22, 40HOAI 26, 29, 56, 79, 82, 142, 161, 162 siehe Honorarordnung für Architekten und Ingeni-

eureHochschulabsolventen 48, 77Hochschule 3, 24, 41, 59, 60, 101, 109, 150, 160Hochschulen 41, 99, 101, 102, 105, 136, 152Holz 53, 114, 116Holzbau 66Holzbaukongress 116Homepage 43, 45, 127, 130, 136, 139, 148Hommerich Forschung 44, 45, 46Honorareinzugsstelle 56Honorarordnung 26, 29, 79Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 26, 29, 79 siehe HOAI

IK-Bau NRW 31, 35, 56, 63, 71, 82, 83ILS 4, 60, 88 siehe Institut für Landes- und Stadtentwicklungsfor-

schungImagebroschüre 127Immobilienwirtschaft 18, 114Impulse für den Wohnungsbau 3, 15, 17, 18, 19, 64, 113,

114, 132, 161, 162Industrie 10, 37, 75, 114Ingenieurkammer-Bau 34, 35, 56, 75, 83, 85, 148, 150, 156 siehe IK-Bau NRW

Innenarchitekten 58, 61Innenarchitektentag 59, 64, 107, 160, 161Innenarchitektur 14, 25, 40, 75, 76, 80, 90, 111, 145, 148,

151Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung 4, 88 siehe ILSIntegration 32Internet 4, 35, 75, 130, 136, 137, 143, 154, 168Internetplattform 19, 35, 113, 138Internetportal 137Internetseite 33, 78, 137, 138interzum 59, 65, 70, 107, 160Investitionen 17, 65, 80IRB 57ISO 69, 82Jahresabschluss 81, 149

Jury 39, 40, 105, 118, 119, 121, 124, 125, 152Jurymitglied 152

K21 39, 101, 114, 118, 120, 126, 160 siehe KunstsammlungKabinettsentwurf 21

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Geschäftsbericht 2014/15

Kammer in der Schule 64, 100 siehe KidSKammer vor Ort 3, 40, 41, 64, 104, 105, 108, 109, 160Kapitalgesellschaften 73, 76KidS 64, 100, 101, 132, 138, 160 siehe Kammer in der SchuleKindertageseinrichtungen 40, 118, 128Kinofilme 64Kinoreihe 114, 120, 124, 160Kirchen 30, 31, 103Kitapreis 39, 94, 102, 118, 128, 160, 161Klausurtagung 14, 49, 51Klimaanlagen 22Klimafolgenanpassung 21Klimaschutz 21, 67, 85, 114, 122Klimaschutzplan 3, 21, 22, 70, 162Klimaschutzziele 21Klimawandel 62, 63, 114, 128Kölnmesse 107Kommission 3, 11, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 81Kommunen 16, 18, 19, 30, 31, 32, 35, 36, 41, 44, 72, 94, 97,

99, 102, 109, 110, 112, 113, 120Kostenkennwerte 59Kostenplanung 81, 143Kreativwirtschaft 3, 36, 37, 80Kultur 3, 10, 35, 36, 40, 41, 80, 87, 88, 103, 104, 110,

125, 128, 160Kulturrat 4, 31, 87, 88Kunstsammlung 126

Landesbauordnung 8, 9, 56, 66, 111, 143, 161Landesentwicklungsplan 3, 23, 63, 69 siehe LEPLandesinitiative 30, 31, 33, 35, 108, 123, 136Landesnetzwerk 4, 85Landesplanung 68Landesregierung 10, 15, 16, 19, 20, 21, 22, 23, 28, 37, 38,

63, 85, 94, 114, 116Landessportbund 120Landeswettbewerb 39, 102, 106, 121, 160Landschaftsarchitekt 50, 53, 57, 63, 68, 73, 74, 76, 111, 126Landschaftsarchitektentag 62, 63, 64, 162Landschaftsarchitektur 14, 23, 25, 40, 60, 63, 69, 75, 80,

90, 98, 104, 111, 122, 145, 148, 151, 161, 162Landtag 10, 11, 20, 21, 38, 94Legislaturperiode 8LEP 3, 23, 24, 25, 63, 69 siehe Landesentwicklungsplanletter of intend 87Link 28Löschungen 73, 74, 91LVR 31, 87LWL 31, 35, 87

Machbarkeitsstudie 30Machbarkeitsstudien 85M:AI 31, 34, 42, 43, 87, 88, 161 siehe Museum für Architektur und IngenieurkunstMBWSV 16, 19, 30, 31, 35, 71, 72, 79, 100, 122 siehe Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-

lung und VerkehrMedienarbeit 4, 34, 130, 134, 154, 155Medienhafen 42, 64, 123Messe 63, 65, 110, 114, 117, 160, 161, 162Messe Düsseldorf 117, 160Mietpreisbremse 17Mietrechtsnovellierungsgesetz 16Mindestlohngesetz 130, 142

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 15, 58, 77, 86, 88, 100, 121, 122

Mitgliederzahlen 48, 58, 119Mittelstand 10, 37MKULNV 63, 126Montag Stiftung 117, 120, 122Museum 42, 104, 114, 120, 126, 148, 150, 155, 156, 160Museum für Architektur und Ingenieurkunst 42Musterarchitektengesetz 50, 56, 60Musterbauordnung 9, 66

Nacht der Museen 64, 94, 114, 123, 160, 162Nahmobilität 31, 52, 53, 123, 124Nahversorgung 38, 53Naturschutz 19, 94, 121Netzwerk 38, 85, 94, 138, 148, 149, 162Neujahrsempfang 26, 64, 101, 102, 139, 160, 162Newsletter 136, 155Normen 20, 66, 67, 82Novellierung 3, 8, 9, 28, 55, 56, 60, 66, 71, 111NRW.Bank 15, 19, 113, 114, 116, 132, 133, 160NRW.BANK 16NRW lebt 30, 31, 32, 33, 52, 94, 112, 113, 116, 123, 124,

125, 126, 138, 160, 161, 162Nutzerbeirat 88

Öffentlichkeitsarbeit 3, 4, 64, 65, 66, 80, 93, 116, 138, 161, 162

online 22, 33, 46, 72, 131, 133, 148Ordnungswidrigkeitenverfahren 4, 76

PartGmbB 55, 130, 142Partnerschaften 73Partnerschaftsgesellschaft 9, 53, 55, 56, 94, 130, 142Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

9, 53, 55, 56, 94, 130, 142Paul Schneider von Esleben 34, 42, 43 siehe auch PSEPavillon 96, 97, 160Peer Review 3, 28Pflichtmitgliedschaft 13, 29, 60, 142Planen und Bauen 3, 23, 30, 33, 51, 52, 56,

66, 67, 68, 69, 80, 88, 104, 109, 116, 124, 125, 131, 133, 138, 161, 162

Planungswettbewerb 39PPP-Expertengruppe 82Praxishinweis 127, 161Preisverleihung 39, 40, 106, 114, 118, 119, 121, 125, 152,

160Pressearbeit 34, 155Pressekonferenz 78, 132, 133Pressemitteilungen 34, 131, 133, 135Pressespiegel 134Printmedien 134progres.nrw 22Projektentwickler 19, 114Projektgruppe 8, 12, 13, 25, 28, 60, 82, 130, 161, 162Promotionsstipendien 148PSE 3, 42, 43, 162 siehe auch Paul Schneider von EslebenPublikation 2Publikationen 64, 65, 127, 130, 148, 154, 155, 161, 162

Qualitätssiegel 4, 84, 85Quartier 37, 38, 39, 88, 112, 113, 121, 122Quartiersakademie 3, 37, 38, 161Quartiersentwicklung 38, 39, 53, 112

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Anhang

RAW 2004 73 siehe Regeln für die Auslobung von WettbewerbenRechtsberatung 142, 143Rechtsgutachten 9Referentenentwurf 8, 9, 79Regeln für die Auslobung von Wettbewerben 73Regelstudiendauer 10, 25Regionalplan 63, 69Regionalplanung 23Relaunch 148, 154Rheinschiene 17, 25Richter 65Richtlinie für Planungswettbewerbe 71RPW 2013 71, 73

Sachverständige 8, 20, 64, 74, 75, 85, 142Sachverständigenausschuss 3, 75, 76, 162Sachverständigenordnung 74Sachverständigentag 56, 98, 160, 161Sachverständigenwesen 3, 55, 56, 57, 74, 75, 82, 161, 162Sachverständiger 8, 75SBauVO 9SBK NRW 30, 31, 33 siehe StadtBauKulturSchall- und Wärmeschutz 56, 75, 161, 162Schimmelberatung 4, 85Schlichtung 55, 161Schlichtungsausschuss 55Schlichtungsstelle 4, 83, 84Schlusspunkttheorie 9, 161Schneider von Esleben 34, 42, 43Schulbaupreis 117, 120, 122Schulberaterliste 40Schülerkompass 129Selbstverwaltung 10, 11, 51, 107Seminarveranstaltungen 77Serviceblatt 137SGB 13Social Media 4, 127, 131, 132, 138Software 52, 56, 58, 81, 91, 137Solaranlagen 9Sommerfest 8, 90, 94, 110, 132, 160Sommerseminar 148, 151, 152Sonderbauverordnung 9, 66Sozialausgaben 19Sozialversicherungsbeiträgen 53Sozialverträglichkeit 22Spezialisierung 3, 13, 14, 48, 55, 61Spezialist 13, 51, 61Spezialkenntnisse 14Sportstätten 119, 160staatlich anerkannt 75Staatskanzlei 24StadtBauKultur 3, 30, 31, 33, 34, 35, 108, 123, 136 siehe SBK NRWStädtebauförderung 85, 86, 150Stadtentwicklung 15, 16, 32, 35, 37, 39, 58, 69, 77, 86, 88,

100, 110, 113, 121, 122, 124, 125Stadtplaner 10,

11, 13, 14, 36, 37, 48, 50, 51, 53, 55, 56, 57, 59, 63, 66, 68, 69, 70, 73, 75, 76, 79, 82, 88, 94, 99, 100, 101, 104, 108, 109, 116, 121, 122, 126, 128, 129, 133, 135, 137, 142, 148, 149, 150, 151, 152, 162

Stadtplanertag 64, 69Stadtplanung 70Stahlbau 65Stahlbaupreis 121Statistik 4, 48, 90

Stellenplan 158Stellungnahme 8, 9, 10, 16, 20, 21, 23, 24, 25, 66, 69, 110Stellungnahmen 20, 63, 66, 69, 79, 130, 135, 144Stiftung 147, 148, 152Stiftung Deutscher Architekten 4, 42, 85, 86, 87, 105, 106,

127, 148, 149, 150, 151, 152, 154, 155, 156, 160Stimmungsbarometer 3, 44, 52, 61, 69, 161, 162Stipendiat 150, 151Strukturuntersuchung 3, 45, 46, 51Studenteninformationen 64Stundensätze 52, 69SVO 55

Tag der Architektur 2, 21, 23, 29, 64, 111, 130, 133, 134, 139, 160, 162

Tätigkeitsschwerpunkte 51Transparenzinitiative 26, 27Treibhausgasimmissionen 21Twitter 34, 131, 137, 138, 139

Umnutzung 30, 38, 130Umwelt 19, 22, 44, 52, 62, 94, 100, 121, 122, 124, 138Umweltministerium 66Unterlassungserklärung 76UrbanSlam 30, 33, 34, 69, 107, 108, 132, 139, 160, 162UWG 4, 76

Veranstaltungen 2, 94, 114Verbände 17, 67, 85, 87, 102, 136Verbändeanhörung 15, 16, 21Verbraucherschutz 13, 14, 26, 27, 29, 49, 110, 122Vergaberecht 60, 71, 79, 82, 142Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes 79Vergabetag 71, 82Vergleichsmiete 16, 17Vernissage 94, 96, 98, 103, 124Verordnung 16, 75Versorgungsabgaben 53Versorgungswerk 13, 41, 42, 53, 60Vertragsverletzungsverfahren 26, 110VOB 144VOF 52, 71, 161Vom Traum zum Haus 77, 78

Wachstumsregionen 18, 113Wärmedämmung 22Website 28, 57, 138, 148, 154Weltausstellung 96, 152Wettbewerb 26, 71, 76, 129Wettbewerbsberater 64, 99, 161Wettbewerbsbetreuer 72Wettbewerbsregeln 71, 72, 106Wettbewerbs- und Vergabewesen 3, 63, 71, 72, 73, 99, 100,

161, 162Windenergie 24Wirtschaft 10, 36, 37, 64, 65, 80, 88, 96, 102, 110, 116, 144Wirtschaftsministerium 36, 37, 42Wirtschaftsplan 81Wohnberechtigungsschein 16Wohnraumförderung 3, 15, 122Wohnraumförderungsprogramm 15Wohnungsbau 3, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 64, 67, 99, 100, 113,

114, 116, 121, 132, 134, 135, 161, 162Wohnungsbauprogramm 19Wohnungsbautag 18, 19, 113, 114, 132, 133, 160Wohnungsbauvermögen 15Wohnungsmarkt 3, 16, 17, 18, 20, 113Wohnungsneubau 17

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Geschäftsbericht 2014/15

Wohnungspolitik 19Wohnungswirtschaft 18, 32, 72, 99Workshop 151Wuppertal Institut 62Wüstenrot Stiftung 94, 124, 125, 160www.aknw.de 130, 136, 137, 168www.architektur-macht-schule.de 138www.nrw-lebt.de 33, 52, 138, 139www.stiftung-deutscher-architekten.de 148, 154, 155

Zwerchhäuser 9

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Geschäftsbericht 2014/15

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