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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151 - 99550

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011

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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011. Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151 - 99550. Gesetzliche Entwicklung. 1979 und 31. Dezember 1985 Mutterschaftsgeld 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 Erziehungsgeld - PowerPoint PPT Presentation

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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

IHK 25.08.2011

Michael HadenFachanwalt für Arbeitsrecht

Kolb, Blickhan & PartnerRheinstraße 20, Darmstadt06151 - 99550

Gesetzliche Entwicklung

• 1979 und 31. Dezember 1985 Mutterschaftsgeld

• 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 Erziehungsgeld

• Januar 2007, bis zu 14 Monate lang ein vom vorigen Einkommen abhängiges Elterngeld in Höhe von bis zu 1800 Euro.

Elternzeit

Systematik des Gesetzes

• Elterngeld § 1 – 14

• Elternzeit § 15 – 21

1. Elterngeld

• Elterngeld § 1 – 14 - Anspruchsberechtigte- Höhe des Anspruchs- Anrechnung anderer

Leistungen - Bezugszeitraum

www.bmfsfj.de mit Elterngeldrechner

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 Anspruch auf Elternzeit haben AN/innen, die

-mit ihrem Kind (sehr weite Auslegung)

-in einem Haushalt leben

-dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 Anspruch auf Elternzeit haben

AN/innen, die

- mit einem Enkelkind

- in einem Haushalt leben

- dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

- ein Elternteil des Kindes minderjährig oder in

Ausbildung ist

und keiner der Elternteile Elternzeit

beansprucht

2. Elternzeit § 15 – 21

15 II Dauer:

- bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ( fürjedes Kind)

- bis zu 12 Monate können im Einvernehmen mitdem Arbeitgeber (billigem Ermessen) auf die Zeit bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden.

- Bei Adoptivkindern drei Jahres seit Aufnahmebis längstens dem 8. Lebensjahr

2. Elternzeit § 15 – 21

Anspruchsberechtigt:

- Kann von einem Elternteil alleine

oder

- von beiden gemeinsam beansprucht werden.

2. Elternzeit § 15 – 21

Antragstellung

- 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit und Benennung der Zeiten innerhalb von 2 Jahren. In dringenden Fällen kürzere Frist möglich.

- Eine Zustimmung oder Gewährung durch der AG ist nicht erforderlich.

2. Elternzeit § 15 – 21

Zeiteinteilung:

- Sie kann auf 2 Zeitabschnitte verteilt werden.

- Verteilung auf mehrere Zeitabschnitte nur mit Zustimmung des AG.

- Eine Verkürzung ist nur mit Zustimmung des AG möglich

2. Elternzeit § 15 – 21

Nebentätigkeit

- AN/innen dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.

- Teilzeit bei einem anderen AG oder eine selbständige Tätigkeit bedürfen der Zustimmung des AG.

- Zustimmung kann nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen aus betrieblichen Gründen schriftlich abgelehnt werden.

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 18 Kündigungsschutz:

- ab Beantragung ( längstens 8 WOCHEN VOR Inanspruchnahme ) und während der Dauer.

- Ausnahme: Mit Zustimmung Regierungspräsidiums. Kostenpflichtig.

- Kündigung der AN/innen

frühestens drei Monate zum Ende der Elternzeit

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 17 Urlaub

Kürzung um jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12

Der „Resturlaub“ ist im laufenden oder nächsten Jahr nach der EZ zu gewähren

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 17 II. Der „Resturlaub“ (vor EZ), ist im laufenden oder nächsten Jahr nach der EZ zu gewähren

BAG alt: Ein Resturlaubsanspruch verfällt auch dann, wenn sich nach der erste EZ eine zweite EZ anschließt.

Rest 2o Tage 1. EZ 2. EZ----------------/-----------------/

Rest verfallen

BAG neu: Resturlaub verfällt nicht

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 21 Befristet Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge mit „Ersatz MA „ sind zulässig.

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 21 Befristet Arbeitsverträge

Dauer ? Exakt die Zeit der Elternzeit?

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 21 Befristet Arbeitsverträge

Vorlage beim EUGHFall:Justizangestellte war bei beklagtem

LAND aufgrund von 13 befristeten AV beschäftigt.

Ist eine Befristung zulässig, wenn quasi ein ständiger Vertretungsbedarf besteht?

2. Elternzeit § 15 – 21

Was ist, wenn MA aus der Elternzeit vorzeitig zurückkehrt?

§ 21 VI

AG kann den bef. Vertrag mit einer Frist von mindestens 3 Wochen, frühestens zum Ende der EZ kündigen, wenn die EZ ohne Zustimmung des AG endet.zB weitere Geburt eines Kindes

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 V Stichwort: weitere Geburt /vorzeitige Beendigung der EZ des ersten Kindes

2. Elternzeit § 15 – 21

AN nahm

1. Kind

03.09.2004 - 03.07.2007

------------------------/---------------------------------- 2. Kind 19.09.2006 - 22.09.2009

Mitteilung der AN:

1. Ende EZ 1.

2. Restzeitübertragung bis zum 8 Lebensjahr

3. EZ 19.06.2006 bis 03.07.2009

2. Elternzeit § 15 – 21

Die EZ kann wegen Geburt/ Tod vorzeitig beendet werden.

Der AG kann nur innerhalb von 4 Wochen aus dringendem betrieblichen Grund schriftlich ablehnen § 16 III.

Es müssen Gründe für gegen eine Übertragung (billigendes Ermessen, Nachteile) vorliegen.

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 V Teilzeit während der Elternzeit.

Der AN kann die „Verringerung“ des Arbeitszeit beantragen:

- Mehr als 15 AN- BZ > 6 Monate- Mindestens 2 Monate zwischen 15 und 30

Stunden- Betriebliche Gründe stehen nicht entgegen

2. Elternzeit § 15 – 21

Begriff: „Verringerung“

Soweit Elternzeit beantragt wurde,

bei Az = 0, ist eine Verringerung eigentlich begrifflich nicht mehr möglich.

BAG: TZ - Antrag möglich

2. Elternzeit § 15 – 21

Teilzeit während der Elternzeit

- Antragsfrist 7 Wochen vor beabsichtigten TZ

- Antrag muss die gewünschte Verteilung enthalten

Bitte beachten: FORMFREI

2. Elternzeit § 15 – 21

Teilzeit während der Elternzeit

Will der AG ablehnen muss er dies schriftlich tun; mit Begründung

- Frist: Innerhalb 4 Wochen seit Antragstellung

• Ein Antrag auf Verringerung kann 2 Mal gestellt werden § 15 VI

Rückkehr aus der EZ vor dem TZBfGBezug vom ALG

Grundsatz:

Wer durch sein Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat verliert seinen Anspruch auf ALG für mindestens 3 Monate (Sperrfrist).

Bezug vom ALG

Arbeitsagentur uneinheitlich:

Tw: Aufhebungsvertrag ist schuldhafte Aufgabe des Arbeitsverhältnisses (Sperrfrist)

Tw: Aufhebung ist möglich, wenn in der Vereinbarung aufgenommen ist, dass dies zur Vermeidung einer Kündigung geschieht (keine Sperrfrist).

Bezug vom ALG

Aufgabe wegen der Erziehung von Kindern ist nicht schuldhaft (keine Sperrfrist).

Aber: der/die AN/in steht dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Folge: gekürztes ALG

Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG

Anspruch auf Teilzeit für alle AN

- Mehr als 15 AN

- BZ > als 6 Monate

Beantragung : 3 Monate vor Beginn mit gewünschte Verteilung der AZ.

Form: Formfrei

Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG

§ 8 Absatz 5 S. 3Bei Ablehnung durch AG: 1 Monat vor Beginn der TZ schriftlich

Ablehnungsgründe:

- dringende betriebliche Gründe,wenn die Teilzeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG

Wenn bereits im Rahmen des BEEG TZ gearbeitet wurde, gibt es wenig nachvollziehbare Gründe, weshalb dies nicht im Rahmen des „ normalen“ AV möglich ist.