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Das frühlingshafte Wetter lockte in den Wochen nach Ostern viele Görlitzerinnen und Görlitzer wieder hinaus. Unter Beach- tung der Coronavorschriften ist Bewegung an frischer Luft oder ein gemütlicher Spa- ziergang die beste Möglichkeit, um sich auf gute Gedanken zu bringen. Grün- und Parkanlagen, Schmuckplätze sowie Natur und Landschaft zeigen sich in all ihrer Schönheit, egal ob in den seit Mitte April geöffneten Zwingeranlagen, dem Ölberg- garten, dem Stadtpark oder auch am Berzdorfer See. An diesen und vielen an- deren Stellen und Plätzen gibt es in Görlitz immer etwas zu entdecken. In der letzten Aprilwoche startete die Brunnensaison der 24 Zierbrunnen sowie einer Spielplatzpumpe auf dem Stadt- park-Spielplatz. Begonnen wurde mit dem Neptunbrunnen auf dem Untermarkt, dem Georgsbrunnen am Fuße des Obermarktes und dem Brun- nen „Die Tanzende“ auf der Berliner Straße. Am Toberentzbrunnen – besser bekannt als Muschelminna – waren noch Klemp- nerarbeiten notwendig. Seit dem 1. Mai sprudelt auch hier das Wasser. Zwischenzeitlich sind das Zecherpaar ne- ben dem Haus Augustum, der Brunnen im Nikolaizwinger, die Brunnenterasse und die obere Terrasse im Ochsenzwinger, das Wasserband auf dem Marienplatz und alle anderen Anlagen in Betrieb und plät- schern zur Freude der Betrachter. Ledig- lich der Brunnen am Leipziger Platz konn- te wegen baulicher Mängel nicht in den Betrieb gehen. Das Becken des Brunnens soll voraussichtlich nächstes Jahr saniert werden. Neben den Kosten für Strom, Wasser und Abwasser in Höhe von zirka 25.000 Euro pro Jahr sind jährlich Kosten für die Brun- nenwartung in Höhe von ungefähr 50.000 Euro und Reparaturkosten von etwa C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 Nummer 05 29. Jahrgang Görlitzer Brunnen sprudeln wieder … kombiniert mit dem sprudelnden Was- serband. Ein Hingucker auf dem Marienplatz sind die Frühlingsblumen…

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Das frühlingshafte Wetter lockte in denWochen nach Ostern viele Görlitzerinnenund Görlitzer wieder hinaus. Unter Beach-tung der Coronavorschriften ist Bewegungan frischer Luft oder ein gemütlicher Spa-ziergang die beste Möglichkeit, um sichauf gute Gedanken zu bringen. Grün- undParkanlagen, Schmuckplätze sowie Naturund Landschaft zeigen sich in all ihrerSchönheit, egal ob in den seit Mitte Aprilgeöffneten Zwingeranlagen, dem Ölberg-garten, dem Stadtpark oder auch amBerzdorfer See. An diesen und vielen an-deren Stellen und Plätzen gibt es in Görlitzimmer etwas zu entdecken.

In der letzten Aprilwoche startete dieBrunnensaison der 24 Zierbrunnen sowieeiner Spielplatzpumpe auf dem Stadt-park-Spielplatz.

Begonnen wurde mit dem Neptunbrunnenauf dem Untermarkt, dem Georgsbrunnenam Fuße des Obermarktes und dem Brun-

nen „Die Tanzende“ auf der Berliner Straße. Am Toberentzbrunnen – besser bekanntals Muschelminna – waren noch Klemp-nerarbeiten notwendig. Seit dem 1. Maisprudelt auch hier das Wasser.Zwischenzeitlich sind das Zecherpaar ne-ben dem Haus Augustum, der Brunnen imNikolaizwinger, die Brunnenterasse unddie obere Terrasse im Ochsenzwinger, dasWasserband auf dem Marienplatz und alleanderen Anlagen in Betrieb und plät-

schern zur Freude der Betrachter. Ledig-lich der Brunnen am Leipziger Platz konn-te wegen baulicher Mängel nicht in denBetrieb gehen. Das Becken des Brunnenssoll voraussichtlich nächstes Jahr saniertwerden.Neben den Kosten für Strom, Wasser undAbwasser in Höhe von zirka 25.000 Europro Jahr sind jährlich Kosten für die Brun-nenwartung in Höhe von ungefähr 50.000Euro und Reparaturkosten von etwa

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Amtsblattder Großen Kreisstadt Görlitz19. Mai 2020 Nummer 05 29. Jahrgang

Görlitzer Brunnen sprudeln wieder

… kombiniert mit dem sprudelnden Was-serband.

Ein Hingucker auf dem Marienplatz sinddie Frühlingsblumen…

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2Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

www.goerlitz.de

Inhalt Gedenken an 75 Jahre Kriegsende ....... Seite 3Einstellung Dienstbetriebam 22. Mai............................Seite 4Statistische MonatszahlenMärz 2020 ............................Seite 6Beschlüsse des Stadtrates aus derSitzung vom 30.04.2020.......Seite 7Grünanlagensatzung .............Seite 8Rettungsschwimmer für dieBadeaufsicht am Berzdorfer Seedringend gesucht…….. .......Seite 28

zertifiziert mit dem

Impressum Amtsblatt GörlitzHerausgeber: Stadtverwaltung GörlitzUntermarkt 6–8, 02826 GörlitzOberbürgermeister Octavian Ursu

Verantwortlich für den Inhalt: Annegret OberndorferRedaktion: Silvia GerlachTelefon: 03581 67 1234Fax: 03581 67 1441E-Mail: [email protected]: www.goerlitz.deEin Anspruch auf Veröffentlichung ein-gereichter lokaler Informationen bestehtnicht.

Verantwortlich für Satz/Druck/Vertrieb:Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland,Gottfried-Schenker-Straße 109244 Lichtenau OT Ottendorf Telefon: 037208 876-0Hannes Riedel, GeschäftsführerAnzeigen und Beilagen über VerlagRiedel GmbH & Co. KGE-Mail: [email protected];Internet: www.riedel-verlag.deVertrieb: Jahresabonnement überPostversand zum Preis von 15 € überden Verlag Riedel GmbH möglich.

Erscheinungsweise: einmal am 3. Dienstag jeden Monats

Titelbild: Der Brunnen „Die Tanzende“ aufder Berliner Straße von Silvia Gerlach

Auflage: 8.500 Expl. Die Amtsblätter liegen im Rathaus, inder Jägerkaserne, der Stadtbibliothek,den städtischen Gesellschaften undEinrichtungen, Apotheken, Banken,Sparkassen, Tankstellen und vielen wei-teren Stellen in Görlitz kostenlos zumMitnehmen aus.Der Verlag verwendet bei der Herstel-lung ausschließlich FSC-zertifiziertesPapier und als Farbe: DDF SuperiorPSO Bio.

250.000 Euro pro Jahr einzuplanen. Summasummarum gibt die Stadt Görlitz rund 100.000Euro jedes Jahr für ihre Zierbrunnenanlagenaus.Für die Vorbereitung der Brunnensaison wur-den durch die Mitarbeiter des Städtischen Be-triebshofes verschiedene Reinigungs- und War-tungsarbeiten durchgeführt. Aber auch Spezial-leistungen von Firmen verschiedener Gewerke,beispielsweise an dem Brunnenbecken des

Ochsenzwingers, am Nikolaibrunnen oder amToberentzbrunnen waren notwendig, bevor ge-startet werden konnte. Durch Vandalismus und Diebstahl musste dieStadt zusätzlich 3.500 Euro aufbringen, wassehr bedauerlich ist. Sämtliche Überlaufarma-turen aus Messing von den sechs Brunnen -becken auf der Brunnenterrasse im Ochsen-zwinger wurden vergangenes Jahr gestohlenund sind inzwischen wieder ersetzt worden. Diebeschädigten „Köpfe“ der „Badenden Kinderim Stadtpark“ wurden fachgerecht durch einenSteinmetz wieder befestigt.

Fotos: Roswitha Wintermann, Silvia Gerlach

Die Muschelminna plätschert seit dem 1. Maiund erfreut die Besucher inmitten der pracht-vollen Rabatten.

Die Wasserspeier des Georgsbrunnens amObermarkt füllen den Brunnen.

Nachrichten aus dem Rathaus

auch in dieser Ausgabe desAmtsblattes werden wir auf denVeranstaltungskalender und aufviele der gewohnten Terminan-kündigungen verzichten.

Aktuell können Sie sich auf un-serer Homepage unter www.go-erlitz.de sowie auf den Internet-seiten der städtischen Gesell-schaften und Einrichtungen so-wie der Vereine informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Amtsblattredaktion

Liebe Leserinnen und Leser des Amtsblattes,

Wichtige Erreichbarkeiten: Internetseiten zu Coronainformationen:• Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz:

http://coronavirus.landkreis.gr• Stadt Görlitz – Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19): https://www.goerlitz.de/corona.html• Stadt Görlitz – Unterstützung für Unternehmen in der Corona-

krise: https://www.goerlitz.de/corona-hilfe-unternehmen.html• Bürgertelefon: Für alle Bürgeranliegen steht folgender Kontakt im

Landratsamt Görlitz zur Verfügung: Montag bis Sonntag, jeweilsvon 8 bis 18 Uhr unter 03581 663-5656E-Mail: [email protected]

• Informationen der Sächsischen Staatsregierung auf www.coronavirus.sachsen.de, kostenlose Hotline 0800 1000 214 • Weitere Auskünfte zum Coronavirus erhalten Sie unter folgenden

Telefonnummern:- Bürgertelefon des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: 0351 56455855- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 0117722- Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 346465100

Nächster Redaktionsschluss: 2. Juni 2020 Nächster Erscheinungstermin: 16. Juni 2020

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319. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Vor der Gedenkveranstaltung auf der Alt-stadtbrücke kamen OberbürgermeisterOctavian Ursu und Pfarrer Erdmann Wittig,Evangelische ChristuskirchengemeindeGörlitz-Rauschwalde, an der Kriegsopferge-denkstätte auf dem Friedhof in Rauschwal-de zur Kranzniederlegung zusammen.„Das Gedenken an den Soldatengräbernmit Gefallenen aus allen Völkern ist mir eintiefes Anliegen seit vielen Jahren. Geprägtist das für mich vor allem durch die Begeg-nungen mit Kameraden der Gefallenen. Diedamals, vor 75 Jahren, den Tod selbst vorAugen, überlebten. Diejenigen, die an ihrerSeite fielen, wollten und konnten die Kame-raden, deren Leben jäh abgebrochen war,nie vergessen. Zugleich ein Zeichen derDankbarkeit, selbst mit dem Leben davon-gekommen zu sein. Ich habe ebenso erlebt,wie diese inzwischen alten Männer geden-kend mahnen wollten: Nie wieder Krieg!Lasst uns alles für ein gutes Miteinander derVölker tun! Nun stirbt diese Generation aus.Aber, so denke ich, wir haben die Pflicht,dass das ehrende Mahnen an den Gräbernnicht aufhört. Wenn also an das Ende desWeltkrieges gedacht wird, dann gehören dieKriegsopferstätten dazu. Und die Dankbar-keit, dass wir nun schon so viele Jahre fried-lich miteinander leben dürfen.“ (Erdmann Wittig, Mai 2020)

Fotos: Pawel Sosnowski, Juliane Zachmann

8. Mai 2020 – Gedenken an 75 Jahre Kriegsende in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec

Die bedingungslose Kapitulation der deut-schen Streitkräfte besiegelte im Mai 1945das Ende des Zweiten Weltkrieges inEuropa. Der 75. Jahrestag dieses Ereignis-ses wurde in der Europastadt Görlitz/Zgor-zelec zum Anlass genommen, um an die-sem Tag der Opfer zu gedenken.

Gedenken auf der Altstadtbrücke

Nachdem am frühen Nachmittag im Stadt-gebiet mit einem Glockenläuten an die Er-eignisse vor 75 Jahren gedacht wurde, ka-men die Stadtoberhäupter der EuropastadtGörlitz/Zgorzelec sowie Michael Kretsch-mer, Ministerpräsident des FreistaatesSachsen, und Cezary Przybylski, Marschallder Wojewodschaft Niederschlesien, auf derAltstadtbrücke zusammen. Begleitet von Vertreterinnen und Vertreternaus Politik und Kirche wurde gemeinsam alsEuropastadt Görlitz/Zgorzelec ein Zeichenfür die Bedeutung des deutsch-polnischenZusammenlebens gesetzt und an das Endedes Zweiten Weltkrieges in Europa gedacht.75 weiße und 75 rote Rosen wurden in Erin-nerung an die Opfer des Zweiten Weltkrie-ges in den Grenzzaun, der gegenwärtig auf-grund der Corona-Pandemie errichtet wur-de, gesteckt. Musikalisch wurde das Gedenken von OlgaDribas am Klavier und Hartmut Schardt aufder Klarinette begleitet.In seiner Ansprache auf der Altstadtbrückebetonte Oberbürgermeister Octavian Ursu:„Auch in diesen schwierigen Zeiten geden-ken wir gemeinsam. Was könnte mehr ver-deutlichen, welcher Wandel sich in den ver-gangenen 75 Jahren vollzogen hat. Wir, Gör-litzer und Zgorzelecer, sind längst Partner, jaFreunde, auch weil wir unsere Verantwor-tung für die Geschichte ernst genommenhaben. Die europäische Perspektive be-stimmt das Handeln bei uns in der Europa-stadt“.

75 rote und 75 weiße Rosen wurden in Erinnerung an die Opferdes Zweiten Weltkrieges in den Grenzzaun gesteckt.

Gedenken an der Kriegsopfergedenkstätte auf dem StädtischenFriedhof (v. l. Siegfried Deinege i. V. des Landrates, MP MichaelKretschmer, OB Octavian Ursu, Generalsuperintendentin TheresaRinecker, Bischof Wolfgang Ipolt)

Kranzniederlegung und Gedenken auf demFriedhof Rauschwalde (Pfarrer ErdmannWittig mit OB Octavian Ursu)

Das Gedenken auf der Altstadt-brücke wurde auf Initiative desMeetingpoint Music Messiaen e.V.veranstaltet.

„In den vergangenen 25 Jahren haben beideStädte, Görlitz und Zgorzelec, viel dafür ge-tan, Brücken zu bauen. Doch in diesen Wo-chen des Jahres 2020 wird uns schmerzlichbewusst, dass die Grenze, die sich mittendurch unsere Europastadt zieht, eine Wun-de ist. Der deutsche Verein ,MeetingpointMusic Messiaen‘ und die polnische ,StiftungErinnerung, Bildung, Kultur‘ arbeiten seitvielen Jahren gemeinsam daran, die Erinne-rung an die rund 120.000 Zwangsarbeiter imStalag VIII A im öffentlichen Bewusstseinder Europastadt und der gesamten Eurore-gion zu verankern. Darum ist es uns wichtig,wie geplant gemeinsam mit unseren polni-schen Partnern an das Ende des ZweitenWeltkrieges zu erinnern und allen Opferndes Krieges zu gedenken“, äußert FrankSeibel, Vorsitzender des MeetingpointMusic Messiaen e. V.

Stilles Gedenken an das Kriegsende

Wegen der geltenden Einschränkungen ge-dachte Oberbürgermeister Octavian Ursuzusammen mit Ministerpräsident MichaelKretschmer, Bischof Wolfgang Ipolt und Ge-neralsuperintendentin Theresa Rinecker un-ter Ausschluss der Öffentlichkeit an derKriegsopfergedenkstätte auf dem Städti-schen Friedhof mit einer Schweigeminuteund legten Kränze nieder. Auf diesem Fried-hof ruhen über 600 Opfer des Zweiten Welt-krieges. Sie waren Soldaten, Zwangsarbei-ter, Zivilisten und kamen aus Deutschland,Polen und der Sowjetunion. „Auch wenn dieaktuelle Situation es uns verbietet, alsStadtgesellschaft zusammenzukommen, sogedenken wir im Stillen und fühlen uns dochverbunden“, betonte OberbürgermeisterOctavian Ursu.

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4Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Staatsminister für Regionalentwicklung zum Gespräch überStrukturwandel im Görlitzer Rathaus

Oberbürgermeister Octavian Ursu ist am 7. Mai 2020 mit dem sächsischen Staatsministerfür Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, und Dr. Stephan Meyer MdL im HistorischenSitzungssaal des Rathauses zum Thema Strukturwandel ins Gespräch gekommen. AusSicht der Europastadt Görlitz/Zgorzelec, für die auch die Geschäftsführerin der Wirt-schaftsförderung Andrea Friederike Behr am Gespräch teilnahm, standen vor allem dieThemen Siemens Innovationscampus mit Wasserstoffkompetenzzentrum und das Projektklimaneutrale, grenzübergreifende Fernwärmeversorgung der Stadtwerke für Görlitz undZgorzelec im Mittelpunkt. „Mein Ziel ist es, basierend auf den Ideen der Menschen vor Ortdie sächsischen Regionen so zu entwickeln, dass sich die Lebensqualität in Stadt undLand weiter verbessert und Innovationen befördert werden. Vor dem Hintergrund desStrukturwandels sind dafür die Beschlüsse zum Kohleausstiegs- und zum Strukturstär-kungsgesetz des Bundestages im Juni und des Bundesrates im Juli von großer Bedeu-tung“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Das persönliche Gespräch mit Staatsmini-ster Thomas Schmidt war mir für das weitere Vorgehen bei unseren Zukunftsprojekten wiedem Siemens Innovationscampus mit Wasserstoffkompetenzzentrum und der grenzüber-greifenden klimaneutralen Fernwärmeversorgung sehr wichtig. Als Europastadt befindenwir uns in einer besonderen Lage, die mit vielen Chancen verbunden ist“, sagte Oberbür-germeister Octavian Ursu.

Einstellung Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung am 22. Mai 2020

Am Freitag, dem 22. Mai, ein Tag nachHimmelfahrt, ist in der Stadtverwal-tung der Dienstbetrieb bis auf wenigeAusnahmen eingestellt. Es haben andiesem Tag folgende städtische Ein-richtungen zu folgenden Zeiten geöff-net:

Friedhofsverwaltung: von 09:00 bis 12:00 Uhr

Standesamt:Eheschließungen werden wie ange-meldet durchgeführt.

Stadtbibliothek: von 10:00 bis 19:00 Uhr

Görlitzer Sammlungen für Geschichte und Kultur: Kulturhistorisches Museum (Barockhaus Neißstraße 30, Kaiser-trutz und Reichenbacher Turm) von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet

Oberlausitzische Bibliothek derWissenschaften, Handwerk 2bleibt geschlossen!

Pfingstmontag, dem 1. Juni, sinddie Museumshäuser auch von 10bis 17 Uhr geöffnet.

Interessenten für Grundstückein Görlitz können sich auf derHomepage der Stadt informieren

Wer sich für Immobilien bzw. Grundstückeinteressiert, die von der Stadt Görlitz veräu-ßert werden, findet diese Informationen un-ter www.goerlitz.de/Immobilien.

Neben den aktuellen städtischen Ausschrei-bungen, findet man dort auch die für Görlitzgeltenden Immobilienausschreibungen desFreistaates Sachsen und der bundeseigeneBodenverwertungs- und -verwaltungsGmbH (BVVG).

Weiterhin wird auf dieser Seite über die ak-tuellen Zwangsversteigerungen informiert.

Immer aktuell aufwww.goerlitz.de

Baustelleninformationen des Sachgebietes Straßenverkehr

n Der Bereich Bei der Peterskirche und Gottfried-Kiesow-Platz ist zwischen Peterstraßeund Hainwald voraussichtlich bis 22.05.2020 wegen Fugenpflege voll gesperrt. Die Zu-fahrt zum Waidhaus und zum Hainwald ist nur über die Neißstraße möglich.

n Bis zirka zum 1. Juli 2020 ist der Azaleenweg zwischen Grenzweg und Veilchenweg we-gen Neuverlegung von Gasleitungen voll gesperrt. Der Azaleenweg ist aus RichtungChristian-Heuck-Straße nur als Sackgasse befahrbar.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Baustellen auf www.goerlitz.de/Baustellen undim Amtsblatt, Ausgabe April 2020.

Bastian Altmann als Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung bestellt

Der Görlitzer Stadtrat hat in seiner Sitzungam 30.04.2020 die Bestellung von BastianAltmann als Leiter des Amtes für öffentlicheOrdnung der Stadt Görlitz im Einvernehmenmit dem Oberbürgermeister bestätigt.Amtsantritt wird voraussichtlich im Spät-sommer sein, der genaue Termin wird vordem Hintergrund seines aktuellen Arbeits-verhältnisses derzeit noch geklärt. BastianAltmann stammt aus Hammelburg und ab-solvierte eine Berufsausbildung zum Verwal-tungsfachangestellten. Von 2013 an studier-te der 30-jährige an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaftenund beendete sein Studium im Jahr 2019 er-folgreich mit der zweiten juristischen Staats-prüfung. Er arbeitet seit mehreren Jahren imLandesamt für Finanzen des FreistaatesBayern. Die Stelle als Leiter des Amtes füröffentliche Ordnung war mit dem Wegzugder ehemaligen Amtsleiterin Silvia Queck-Hänel seit November 2019 vakant und wur-de zur externen Besetzung ausgeschrieben.Nach einem erfolgreichen Bewerbungsver-fahren hatte die Verwaltung dem Verwal-tungsausschuss insgesamt zwei Bewerbervorgeschlagen. „Wir heißen Bastian Altmann herzlich inGörlitz willkommen. Ich freue mich, dass wir

die Amtsleiterstelle nun in absehbarer Zeitmit ihm besetzen können. Er überzeugteauch in der Vorstellung vor dem Verwal-tungsausschuss, die per Videoschaltung er-folgte, mit hoher fachlicher und sozialerKompetenz und großem Interesse an ord-nungsrechtlichen Themen und Entwicklun-gen in der Stadt Görlitz“, sagt Oberbürger-meister Octavian Ursu. Foto: privat

„Tag der offenenSanierungstür“ und„Kreiselmeile“ können nichtstattfinden

Das Amt für Stadtentwicklungstartete schon beizeiten die Vor-bereitungen für den „Tag der of-fenen Sanierungstür“, der einerguten und inzwischen bewähr-ten Tradition folgend am 21. Ju-ni stattfinden sollte. Geplant warauch, dass die „Kreiselmeile“ –ein Projekt aus der Initiative „Abin die Mitte“ – ein weiteres High-light für diesen Sonntag bildet.

Leider lassen die durch die Co-ronapandemie verordneten Be-stimmungen es nicht zu, dieseVeranstaltungen durchzuführen.Die Stadtverwaltung Görlitz bit-tet dafür die freiwillig Mitwirken-den wie auch alle potenziellenGäste um Verständnis. Ein neu-er Anlauf für den „Tag der offe-nen Sanierungstür“ im Früh-sommer 2021 ist vorgesehen.

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519. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Meridian des Ehrenamtes 2020

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

Jedes Jahr ehrt die Stadt Görlitz ehrenamt-lich Tätige, die sich durch vorbildliches bür-gerschaftliches Engagement auszeichnen.Die Ehrung erfolgt im Zeitraum um den5. Dezember anlässlich des „Tag des Ehren-amtes“ und wird vom Oberbürgermeistervorgenommen.

Personen oder Gruppen, die für würdig be-funden werden, diese Auszeichnung zu er-halten, sind bitte bis 30. August 2020 demOberbürgermeister vorzuschlagen.

Die Vorschläge sind bitte schriftlich mit einerausführlichen Begründung einzureichen an

Stadtverwaltung Görlitz Büro des OberbürgermeistersUntermarkt 6-8, 02826 Görlitzbzw. per E-Mail: [email protected]

Hinweis: Mit dem Beschluss der 2. Satzung zur Än-derung der Satzung über die Ehrungendurch die Stadt Görlitz (Ehrungssatzung)am 30. Januar 2020 ist es möglich, auch eh-renamtlich tätige Gruppen für die Auszeich-nung vorzuschlagen.

Leitlinie Scheunenviertel

Das Sachgebiet Denkmalschutzhat für die Eigentümer und An-wohner im sogenannten Scheu-nenviertel an der Frauenburgstra-ße eine Leitlinie zum denkmalge-rechten Umgang mit der Reihen-haussiedlung herausgegeben.

Die 18-seitige Broschüre gibt Ein-blicke in die Planungs- und Ent-stehungsgeschichte des Quartiersund erläutert seine Qualität undDenkmalwertigkeit. Schließlich zählt das zu Beginn der 1930er Jahre entstandene Quartierzu den wichtigsten Zeugnissen der Wohn- und Sozialgeschichte der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts unserer Stadt. Sie leistet daher auch einen wichtigen Beitrag zu Identitätsbil-dung der Bewohner mit ihrem Viertel.

Mit Vorschlägen und Gestaltungsempfehlungen gibt die Leitlinie den Eigentümern eine klareOrientierung für die wichtigsten Elemente ihrer Gebäude, wie sie denkmalrechtlich geneh-migungsfähig sind. Der Vorteil hierbei ist eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens,da nicht jeder Bewohner über Grundlegendes individuell informiert und beraten werdenmuss. Die aufgezeigten Anforderungen beziehen sich lediglich auf aktuelle und zukünftigeMaßnahmen. Eine Verpflichtung zum Rückbau bisher veränderter Strukturen ergibt sich au-tomatisch nicht.

Die Erarbeitung einer neuen Leitlinie wurde einerseits wegen der sich weiterentwickelndenBauvorschriften, andererseits wegen zunehmender gestalterischer Individualisierung inner-halb des baulichen Ensembles notwendig. Es ist vorgesehen, die Broschüre den Eigentü-mern zuzustellen. Zudem ist sie online unter www.goerlitz.de/denkmalschutz abrufbar. Dievorhergehende Leitlinie von 2006 verliert somit ihre Gültigkeit.

Foto: SG Denkmalschutz

Nachruf für Lothar Voigt

Lothar Voigt, Goldschmiedemeister und Chronist,verstarb am 9. April 2020 im Alter von 85 Jahren.Oberbürgermeister Octavian Ursu bekundete derFamilie im Namen der Stadt Görlitz sein Beileidund tiefstes Mitgefühl in diesen schweren Stun-den. „Mit Lothar Voigt verlieren wir einen hochge-schätzten Menschen, der sich mit Engagementund Leidenschaft für seine Heimatstadt eingesetzthat. Durch sein umfassendes Wirken als langjähri-ger Obermeister der Goldschmiedeinnung erwarber eine große Wertschätzung und prägte jahrelangdas wirtschaftliche Leben unserer Stadt. Darüberhinaus begleitete er Generationen von jungen Leu-ten im Handballsport. Sein großes Engagementund seine besonnene, freundliche und Menschenzugewandte Art werden uns immer in Erinnerungbleiben.“

Lothar Voigt war nicht nur Handwerker. In unzähli-gen Stunden recherchierte und erarbeitete er eineChronik der Görlitzer Gold- und Silberschmiede und ihrer Vereinigung von 1901 bis 2001, die er2010 der Stadt Görlitz überreichte. Im Jahr 2011 wurde er vom Zentralverband der DeutschenGoldschmiede, Silberschmiede und Juweliere e. V. mit der Benvenuto-Cellini-Medaille in Silbergeehrt. Mit dieser Auszeichnung würdigte der Verband die Chronik als Werk für ganz Deutsch-land.

Auch seine Begeisterung für Handball motivierte ihn, über viele Jahre Informationen und Materia-lien über die Geschichte des Handballs in Görlitz zu sammeln. Dieses umfangreiche Archiv über-gab Lothar Voigt 2012 dem Ratsarchiv der Stadt Görlitz.

Foto: Pressearchiv

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6Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Sachgebiet Einheit Zeitraum

Bevölkerung März 2020 März 2019

Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz) Personen 56.111 56.482davon:

Biesnitz Personen 3.946 3.962Hagenwerder Personen 821 813Historische Altstadt Personen 2.614 2.653Innenstadt Personen 16.743 16.869Klein Neundorf Personen 138 142Klingewalde Personen 621 597Königshufen Personen 7.360 7.379Kunnerwitz Personen 532 515Ludwigsdorf Personen 758 760Nikolaivorstadt Personen 1.658 1.642Ober-Neundorf Personen 263 264Rauschwalde Personen 5.802 5.857Schlauroth Personen 409 407Südstadt Personen 9.118 9.229Tauchritz Personen 189 190Weinhübel Personen 5.139 5.203

darunter: Ausländische Bevölkerung Personen 6.175 6.178

Natürliche Bevölkerungsbewegung

Lebendgeborene insgesamt Personen 28 25Gestorbene insgesamt Personen 59 83

Räumliche Bevölkerungsbewegung

Zuzüge insgesamt 1) Personen 258 438Fortzüge insgesamt 2) Personen 224 363Umzüge insgesamt 3) Personen 77 122

Arbeitsmarkt

Arbeitslose nach SGB III Personen 821 891Arbeitslose nach SGB II Personen 2.437 2.570Arbeitslose insgesamt Personen 3.258 3.461darunter

unter 25 Jahre Personen 245 24650 Jahre und älter Personen 1.398 1.456darunter 55 Jahre und älter Personen 994 1.010Langzeitarbeitslose Personen 1.442 1.601Ausländer Personen 658 646Schwerbehinderte Menschen Personen 148 149

Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen) Prozent 12,4 13,2Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen) Prozent 13,6 14,5

Gewerbe

Gewerbeanmeldungen insgesamt Anzahl 106 172Gewerbeabmeldungen insgesamt Anzahl 133 134Gewerbebestand insgesamt Anzahl 6.984 6.910

Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – März 2020

1) Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalb des Stadtgebietes.

2) Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außerhalb des Stadtgebietes.

3) Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile.

Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unterhttp://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden.

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719. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Herzlichen Glückwunsch

Die Stadt Görlitz gratuliert den neuen Erdenbürgern und deren Eltern

Im Monat April 2020 wurden 52 Babys imStandesamt Görlitz beurkundet, davonwaren 28 Kinder männlich und 24 Kinderweiblich.

Ebenfalls gratulieren die StadtGörlitz und der Seniorenbeiratallen Jubilaren zu ihren Geburtstagen.

(Aufgrund der Bestimmungen der Daten-schutzverordnung müssen wir leider aufdie namentliche Erwähnung der Jubilareverzichten.)

ViaThea und Altstadtfest finden 2020 nicht statt

ViaThea und Altstadtfest werden in diesemJahr nicht stattfinden. Grundlage für dieseEntscheidung ist die aktuelle Einschätzungder Lage des Bundes und des FreistaatesSachsen, wonach aufgrund des Coronavi-rus Großveranstaltungen bis mindestenszum 31. August 2020, das heißt gegebenen-falls auch über den August hinaus, nichtstattfinden dürfen.

„Abgesehen vom allgemeinen Besucherum-fang, nach dem ViaThea und Altstadtfest auf

jeden Fall Großveranstaltungen sind, kön-nen wir bei diesen beiden Ereignissen diehygienischen Anforderungen und die fürden Infektionsschutz erforderlichen Min-destabstände zwischen den Teilnehmernnicht einhalten. Die Durchführung solcherGroßveranstaltungen wird meines Erach-tens erst dann wieder möglich sein, wenn esein wirksames Medikament bzw. einenImpfstoff gegen das Coronavirus gibt. MeinKollege Rafał Gronicz und ich sind uns einig,dass das Altstadt- und das Jakuby-Fest in

diesem Jahr nicht stattfinden können. Dieunter diesen Umständen nicht verbrauchtenfinanziellen Mittel sollten zu Gunsten der je-weiligen Veranstaltungen auf das Jubilä-umsjahr 950-Jahre-Görlitz 2021 übertragenwerden. Für verschiedene andere Ereignis-se des jährlichen Görlitzer Veranstaltungs-kalenders in nächster Zeit, wie beispielswei-se den Tippelmarkt, versuchen wir Lösun-gen zu finden, um diese auch in diesem Jahrermöglichen zu können“, sagt Oberbürger-meister Octavian Ursu.

Fundsachen April 2020

9 Schlüsselbunde 1 einzelner Schlüssel1 x 4 einzelne Schlüssel1 Smartphone „Samsung“1 Smartphone „Sony“1 Portmonee ohne Dokumente2 Rucksäcke

6 Fahrräder1 Roller „Scooter“

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Görlitz bittet die Finder,ihrer Meldepflicht telefonisch (03581 671522) oder per E-Mail([email protected]) nachzukommen. Alles Weitere ist mit FrauDemuth vom Fundbüro abzusprechen. Kontakte zu möglichen Eigentümern werden über das Fundbürovermittelt.

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Stadtrates aus der Sitzung vom 30.04.2020

Beschluss-Nr.: STR/0096/19-24 1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerkssee Lud-wigsdorf“.

2. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes gemäß Anlage 1 umfasst folgende Flurstücke: GemarkungLudwigsdorf, Flur 5, Flurstücke 101 (teilweise), 103 (teilweise),115/1 (teilweise), 116/1, 117/1, 118/1, 119/1.

3. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtungund Betreibung eines Camping- und Caravanplatzes mit zuge-hörigen Nebenanlagen auf den Grundstücken des Vorhabenträ-gers einschließlich ihrer Erschließungsanlagen.

4. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbe-teiligung durchzuführen. Dazu wird eine öffentliche Veranstal-tung durchgeführt, um die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck derPlanung zu unterrichten.

5. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich be-kanntzumachen.

Die Anlage kann im Fachamt oder im Büro des Stadtrates eingese-hen werden.

Beschluss-Nr.: STR/0098/19-24 1. Die „Sportstättenentwicklungsplanung 2007“ wird dahingehend

geändert, dass im Sportzentrum Hagenwerder die SportanlagenGroßspielfeld, Rundlaufbahn und Leichtathletikanlagen keine er-forderlichen Anlagen im Sinne der Bedarfsdeckung der StadtGörlitz darstellen.

2. Bei einer Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanungder Stadt Görlitz werden die Auflagen der SAB vom 06. Mai 2019berücksichtigt.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planung der Sport-stättenentwicklung der Stadt Görlitz fortzuschreiben und dazudie erforderlichen finanziellen Mittel in den Haushalt 2021/22einzuordnen.

Beschluss-Nr.: STR/0099/19-24 Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Vereinbarung ge-mäß Anlage 1 zur Unterstützung bei der Modernisierung der techni-schen Anlagen des Schlesischen Museums zu Görlitz abzuschließen.

Die Anlage kann im Fachamt oder im Büro des Stadtrates eingese-hen werden.

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8Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Beschluss-Nr.: STR/0101/19-24 1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses

STR/0587/14-19 vom 27.06.2019 (Beschlusspunkte 1. bis 4.).2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, im IV. Quartal

des Jahres 2020 eine Auswertung der verkehrlichen Situationder Straße Strandpromenade in der Saison 2020 vorzulegen unddementsprechend eine Vorlage zur Widmung der Straße oder ei-nen weiteren Maßnahmenplan vorzulegen.

Beschluss-Nr.: STR/0106/19-24 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis September 2020 zu prü-fen, unter welchen Bedingungen eine Wiederauflage des „GörlitzerEigentümermodells“ aus den Jahren 1997/1998 umsetzbar wäreund/oder welche Voraussetzungen unter Einbeziehung der städti-schen Tochtergesellschaft KommWohnen, gegeben sein müssen,um für Görlitzer Familien den Erwerb und die Sanierung von Wohn-eigentum in Görlitz zu fördern bzw. begleitend zu unterstützen.

Beschluss-Nr.: STR/0115/19-24 Der Zuschlag für die Leistung Erschließung Gewerbegebiet ehema-liges Bahngelände Schlauroth – Los 3 Erschließung wird auf das An-gebot des Unternehmens Bau GmbH Franke aus Hainewalde zumBruttopreis i. H. von 1.372.570,87 EUR erteilt.

Beschluss-Nr.: STR/0116/19-24 1. Der Stadtrat beauftragt die Görlitzer Kulturservicegesellschaft

mbH mit der Beratung und Begleitung der Sanierung der Görlit-zer Stadthalle aus Sicht eines potentiellen Betreibers.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Dienstleistungsver-trag lt. Anlage 1 und den Nutzungsvertrag lt. Anlage 2 mit derGörlitzer Kulturservicegesellschaft mbH abzuschließen.

3. Dem Stadtrat sind spätestens im 4. Quartal 2020 das durch dieGörlitzer Kulturservicegesellschaft mbH erstellte Betriebskon-zept für die Stadthallenbetreibung und der Planungsbeschlusszur Sanierung zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßigen Mitteleinstellun-gen sowie die Aufnahme der finanziellen Auswirkungen ab 2021gemäß Anlage 3. Als Deckungsmittel wird die ungeplante Ge-winnausschüttung der KommWohnen GmbH in 2020 i. H. v.246,0 T€ brutto und 2021 i. H. v. 306,3 T€ brutto vorbehaltlicheiner Finanzierung über den genehmigten Doppelhaushalt2021/2022 verwandt.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Vertreter der StadtGörlitz in der Gesellschafterversammlung der KommWohnenGörlitz GmbH zu beschließen, von dem zu erwartenden Jahres-überschuss der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres2019 einen Betrag in Höhe von 246.000 EUR brutto am05.5.2020 vom Vorab-Gewinn auszuschütten.

Die Anlagen können im Fachamt oder im Büro des Stadtrates einge-sehen werden.

Beschluss-Nr.: STR/0117/19-24 Der Stadtrat fasst den Baubeschluss zum grundhaften Ausbau derRothenburger Straße, hier der 1. Bauabschnitt, vorbehaltlich der För-dermittelzusage und mit Gesamtkosten in Höhe von 914.785,00 Euro.

Beschluss-Nr. STR/0114/19-24:Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung von öffent-lichen Grünanlagen der Stadt Görlitz (Grünanlagensatzung).

Auf Grund des § 4 und § 124 der Gemeindeordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändertdurch Art. 5 des Gesetzes vom 02. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542)und § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in

der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018(SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Art. 2 (17) des Geset-zes vom 05. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), hat der Stadtrat derGroßen Kreisstadt Görlitz in seiner Sitzung am 30.04.2020 folgen-de Satzung beschlossen:

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)

§ 1 Geltungsbereich(1) Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind die von der Stadt Gör-

litz (im Folgenden Stadt) angelegten und unterhaltenen öffentli-chen Grünflächen, insbesondere gärtnerisch gestaltete Park- undAnlagenflächen, Schmuckplätze, Spielplätze, Spielpunkte, alsnicht auf Spielplätzen befindliche Spiel- und Fitnessangebote fürMenschen aller Altersgruppen, und Freizeitsportanlagen, wieBolzplätze, Streetball- und Volleyballanlagen, Skate- und BMX-Anlagen, Liegewiesen sowie waldähnliche und naturnahe Flä-chen, Plätze und Wege, einschließlich dazu gehörender Zierbrun-nen und Parkteiche, Denkmale, Skulpturen, Kunstwerke und Aus-stattungen, die der Erholung der Bevölkerung dienen und/oder fürdie Umwelt, das Stadtbild sowie die Gartenkultur von Bedeutungsind. Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind in der Regeldurch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet bzw. durchdie gärtnerische Gestaltung als öffentliche Grünanlage erkennbar.

(2) Keine Grünanlagen sind: 1. die von der Stadt unterhaltenen Hänge, Böschungen, Ban-

kette, Hecken, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen undähnliche Anlagen, die Bestandteile der öffentlichen Straßensind. Auf sie finden die für öffentliche Straßen bestimmtenVorschriften, insbesondere die Sondernutzungssatzung derStadt Görlitz in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.

2. die Grünflächen im Bereich der städtischen Einrichtungen,Kindertagesstätten, Schulen und Friedhöfe.

(3) Die Vorschriften der jeweils gültigen Polizeiverordnung undFriedhofssatzung der Stadt Görlitz bleiben unberührt.

§ 2 Verkehrssicherungspflicht(1) Die Benutzung der Grünanlagen und ihrer Einrichtungen ge-

schieht auf eigene Gefahr.(2) Eine Verpflichtung der Stadt zur Beleuchtung und zur Beseiti-

gung von Schnee- und Eisglätte auf Wegen und Plätzen in denGrünanlagen besteht nicht.

(3) Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht ordnungsge-mäße Nutzung der Grünanlagen, durch dritte Personen, Tiere,höhere Gewalt oder Witterungseinflüsse entstehen.

§ 3 Nutzungen und Verbote(1) Anlagen und ihre Einrichtungen dürfen nur ihrer jeweiligen

Zweckbestimmung (Erholung, Sport und/oder Spiel) entspre-chend benutzt werden.

(2) Für Anlagen oder Anlagenteile können zusätzliche Benutzungs-vorschriften auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszeitenoder Nutzergruppen festgelegt und die Benutzung durch Geboteoder Verbote geregelt werden. Diese werden vor Ort kenntlichgemacht.

(3) Jedes Verhalten ist untersagt, das die Erholung der Besucher, die Ru-he der Anlieger unzumutbar oder die sonstige zweckbestimmte Be-nutzung der Anlagen und ihrer Einrichtungen beeinträchtigen kann.

Untersagt ist:1. Blumen- und Staudenflächen sowie Flächen mit bodendek-

kenden Gehölzen zu betreten, oder Pflanzen bzw. Pflanzen-teile zu beschädigen, abzutrennen, aus den Anlagen zu ent-nehmen oder ungenehmigt einzubringen,

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919. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

2. durch Spiele oder Sportarten Menschen oder Tiere zu ge-fährden, oder zu belästigen, oder Pflanzen oder Ausstattun-gen zu beschädigen,oder auf der Grünanlage Wilhelmsplatz Ballsport mit Mann-schaftscharakter (zwischen zwei Mannschaften oder mitmehr als vier Mitspielern insgesamt) zu spielen. Ballsportar-ten dürfen dort darüber hinaus nur zwischen 08:00 Uhr und20:00 Uhr gespielt werden,

3. mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 1Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in den Anlagen zu fah-ren oder diese dort abzustellen. Ausgenommen sind motori-sierte Krankenfahrstühle sowie Dienstfahrzeuge der Stadtund Fahrzeuge berechtigter Vertragspartner der Stadtver-waltung Görlitz. Das Befahren der Wege mit Fahrrädern(auch mit elektrischem Hilfsmotor), Elektrokleinstfahrzeugensowie Fortbewegungsmitteln, die den straßenverkehrsrecht-lichen Regeln für Fußgänger unterliegen, ist gestattet, soweitandere Personen weder durch Fahrweise oder Geschwindig-keit behindert oder gefährdet werden. Nötigenfalls sind Fort-bewegungsmittel zu schieben,

4. ungenehmigt Baustelleneinrichtungen zu errichten, mobileVerkehrsschilder sowie Baustoffe oder ähnliche Materialienabzulagern oder abzustellen,

5. ungenehmigt Hinweisschilder, Werbetafeln, Warenautoma-ten, Verkaufsstände oder dgl. aufzustellen oder anzubringen,

6. Feuerwerkskörper abzubrennen,7. Hunde, ausgenommen Blindenführhunde und Diensthunde

der Landes- und Bundesbehörden, auf Spielplätze, Spiel-punkte und Freizeitsportanlagen, Liegewiesen, in gärtnerischhochwertige Grünanlagen gemäß Anlage 1 mitzunehmen,auf Pflanzflächen mitzunehmen und laufen zu lassen sowie inZierbrunnen und Parkteichen baden zu lassen, als Ausnah-me ist die Mitnahme von Hunden auf den Wegen des Wil-helmsplatzes zulässig,im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 13, 14 der Polizei-verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheitund Ordnung in der Stadt Görlitz,

8. Einfriedungen von Anlagen zu übersteigen sowie Einfriedun-gen oder Absperrungen inkl. Zugänge eigenmächtig herzu-stellen, zu verändern oder wegzuräumen,

9. in Zierbrunnen und Parkteichen zu baden oder diese zu ver-unreinigen,

10. bauliche Anlagen wie Pergolen, Plastiken, Denkmale und Kunst-werke zu besteigen, zu verunreinigen oder zu beschädigen,

11. Sitzmobiliar zu betreten, zu befahren oder zweckentfremdetzu benutzen, zu verunreinigen oder zu beschädigen,

12. Anlagen und ihre Einrichtungen zu verunreinigen bzw. Abfällejedweder Art, außer in dafür vorgesehenen Behältern, zu hin-terlassen,

13. zu grillen, außer in dafür mitgebrachten feuerfesten ge-schlossenen Grilleinrichtungen mit Standbeinen, die einenAbstand von mindestens 30 cm über dem Erdboden besit-zen, Brennmaterial (Holz u. ä.) aus den Anlagen zu entneh-men, Asche und andere Grillabfälle in den Anlagen oder inden Papierkörben der Anlagen zu entsorgen,

14. in gärtnerisch hochwertigen Grünanlagen gemäß Anlage 1,auf Spielplätzen, Spielpunkten, Freizeitsportanlagen, Pflanz-flächen oder im Kronentraufbereich von Bäumen sowie abWaldbrandgefahrenstufe 4 zu grillen (z.B. abrufbar unter:www.mais.de/php/sachsenforst.php),

15. in Grünanlagen, außer auf dafür ausgewiesenen Wegen, zureiten,

16. Spielplätze und Spielpunkte zweckentfremdend und miss-bräuchlich zu nutzen. Dazu gehört, alkoholische Getränkeoder andere Rauschmittel mit sich zu führen oder zu konsu-mieren, elektronische Zigaretten zu nutzen, zu rauchen sowieTabakwaren oder Teile davon wegzuwerfen (z. B. Zigaretten-kippen), Glasflaschen auf Spielplätzen, ausgenommen sindGlasbehältnisse für Babynahrung, mit sich zu führen,

17. Freizeitsportanlagen zweckentfremdend und missbräuchlichzu nutzen. Dazu gehört außerhalb von ausgewiesenen Rau-

cherplätzen zu rauchen oder elektronische Zigaretten zu nut-zen,

18. der Aufenthalt von Personen ab Vollendung des 14. Lebens-jahres auf Spielplätzen, ausgenommen als Aufsichts- undBegleitpersonen,

19. Spielplätze außerhalb der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhrsowie Spielpunkte und Freizeitsportanlagen außerhalb derZeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr oder den vor Ort ausgewie-senen Nutzungszeiten zu nutzen,

§ 4 Genehmigung für besondere Nutzungen, Gebühren(1) Vorübergehende Nutzungen, die über die jeweilige Zweckbe-

stimmung der Grünanlagen oder ihrer Teileinrichtungen hinaus-gehen, bedürfen der Genehmigung der Stadt. Darunter falleninsbesondere gewerbsmäßige oder bauliche Nutzungen undkulturelle Veranstaltungen.

(2) Genehmigungspflichtig nach § 4 Abs. 1 sind insbesondere– Aufgrabungen und Bohrungen,– das Befahren mit Fahrzeugen oder das Abstellen derselben

oder ihrer Anhänger. Ausgenommen sind motorisierteKrankenfahrstühle sowie Dienstfahrzeuge der Stadt bzw.Fahrzeuge berechtigter Vertragspartner der Stadtverwal-tung Görlitz,

– Baustellenschilder, das Ablagern von Baustoffen, Materia-lien o.ä.,

– das Errichten von ortsfesten und beweglichen baulichenAnlagen (z. B. Kioske, Bühnen, Zelte, Baracken, Container,Postkästen, Verteilerkästen),

– das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automa-ten, Abfall- und Wertstoffbehältern,

– die temporäre oder dauerhafte Aufstellung von Kunstwer-ken,

– das Durchführen von Veranstaltungen und Schaustellungenaller Art,

– das Handel treiben und/oder Anbieten und Ausführen vonDienstleistungen.

(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung der bean-tragten Nutzung. Die Erteilung einer Genehmigung steht impflichtgemäßen Ermessen der Stadt. Die Genehmigung wirdauf Zeit und/oder auf Widerruf schriftlich erteilt und kann mitweiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

(4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung bleiben unbe-rührt.

(5) Die Nutzungsgenehmigung setzt einen Antrag in schriftlicheroder elektronischer Form voraus. Der Antragsteller muss darindie Art und den Zeitraum der Nutzung angeben. Der Antrag istspätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zustellen.

(6) Die Stadt kann die Hinterlegung einer Sicherheit und/ oder denNachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung for-dern.

(7) Für die Genehmigung oder die Ablehnung eines Antrages wer-den Verwaltungsgebühren und Auslagen nach der Satzung derGroßen Kreisstadt Görlitz über Verwaltungskosten (Verwal-tungskostensatzung) in der jeweils gültigen Fassung vom An-tragsteller erhoben.

(8) Für die Nutzungen nach Absatz 1 und 2 können Gebühren er-hoben werden. Die Nutzungsgebühr wird gemäß Gebührenver-zeichnis in Anlage 2 bemessen.

(9) Gebühren nach Absatz 7 und 8 werden auch für nichtgeneh-migte Nutzungen erhoben.

(10) Die Gebührenschuld entsteht1. zu dem in der Nutzungsgenehmigung genannten Beginn

der Nutzung, sofern mit der Nutzung nicht vorzeitig begon-nen wird,

2. bei ungenehmigter Nutzung mit deren tatsächlichen Beginn.(11) Gebührenschuldner sind

1. der Antragsteller,2. der Erlaubnisnehmer,3. derjenige, der die Nutzung tatsächlich ausübt oder in des-

sen Interesse die Nutzung ausgeübt wird.

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Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.(12) Gebührenfrei sind Nutzungen, die

1. ausschließlich religiösen, sozialen, karitativen oder gemein-nützigen Zwecken oder

2. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichenRechts zur Durchführung öffentlicher Aufgaben oder

3. den im Deutschen Bundestag, im Sächsischen Landtag, imStadtrat oder in einem Ortschaftsrat der Stadt Görlitz vertre-tenen oder zu Wahlen zu den genannten Organen zugelasse-nen politischen Parteien und Wählervereinigungen dienen.

(13) Dauerhafte Nutzungen (z. B. Leitungen, Überbauungen, privateNutzungen) einschließlich der dafür zu entrichtenden Entschä-digungen, Pacht oder Miete sind privatrechtlich zu regeln.

(14) Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Sat-zung ein rechtswidriger Zustand verursacht, der auch nach An-drohung und Ablauf der hierbei gesetzten Frist nicht beseitigtwird, kann die Stadt an Stelle und auf Kosten des Zuwiderhan-delnden diesen Zustand beseitigen. Einer vorherigen Andro-hung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtigenicht erreichbar ist, wenn Gefahr im Verzug besteht oder wenndie sofortige Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes im öf-fentlichen Interesse geboten ist.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO

handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 1 Blumen- und Staudenflächen so-

wie Flächen mit bodendeckenden Gehölzen betritt, oderPflanzen bzw. Pflanzenteile beschädigt, abtrennt, aus denAnlagen entnimmt oder ungenehmigt anpflanzt,

2. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 2 durch Spiele oder SportartenMenschen oder Tiere gefährdet oder belästigt, oder Pflanzenoder Ausstattungen beschädigt, oder auf der GrünanlageWilhelmsplatz Ballsport mit Mannschaftscharakter (zwischenzwei Mannschaften oder mit mehr als vier Mitspielern insge-samt) spielt, oder Ballsportarten dort darüber hinaus außer-halb der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr spielt,

3. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 3 mit zulassungspflichtigen Fahr-zeugen im Sinne des § 1 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz(StVG) in den Anlagen fährt oder diese dort abstellt,

4. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 3 abseits von Wegen mit Fahrrädern(auch mit elektrischem Hilfsmotor), Elektrokleinstfahrzeugensowie Fortbewegungsmitteln, die den straßenverkehrsrecht-lichen Regeln für Fußgänger unterliegen, fährt oder durchFahrweise oder Geschwindigkeit andere Personen behindertoder gefährdet,

5. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 4 ungenehmigt Baustelleneinrich-tungen errichtet, mobile Verkehrsschilder sowie Baustoffeoder ähnliche Materialien ablagert oder abstellt,

6. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 5 Hinweisschilder, Werbetafeln, Wa-renautomaten, Verkaufsstände oder dgl. ungenehmigt auf-stellt oder anbringt,

7. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 6 Feuerwerkskörper abbrennt, 8. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 7 Hunde auf Spielplätze, Spielpunk-

te und Freizeitsportanlagen, Liegewiesen oder in gärtnerischhochwertige Grünanlagen gemäß Anlage 1 mitnimmt, aufPflanzflächen mitnimmt und laufen lässt sowie in Zierbrun-nen und Parkteichen baden lässt,

9. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 8 Einfriedungen von Anlagen über-steigt sowie Einfriedungen oder Absperrungen inkl. Zugängeeigenmächtig herstellt, verändert oder wegräumt,

10. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 9 in Zierbrunnen und Parkteichenbadet oder diese verunreinigt,

11. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 10 bauliche Anlagen wie Pergolen,Plastiken, Denkmale und Kunstwerke besteigt, verunreinigtoder beschädigt,

12. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 11 Sitzmobiliar betritt, befährt oderzweckentfremdet benutzt, verunreinigt oder beschädigt,

13. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 12 Anlagen und ihre Einrichtungenverunreinigt bzw. Abfälle jedweder Art, außer in dafür vorge-sehenen Behältern, hinterlässt,

14. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 13 außer in dafür mitgebrachtenfeuerfesten geschlossenen Grilleinrichtungen mit Standbei-nen, die einen Abstand von mindestens 30 cm über dem Erd-boden besitzen grillt, Brennmaterial (Holz u. ä.) aus den Anla-gen entnimmt, Asche und andere Grillabfälle in den Anlagenoder den Papierkörben der Anlagen entsorgt,

15. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 14 in gärtnerisch hochwertigenGrünanlagen gemäß Anlage 1, auf Spielplätzen, Spielpunk-ten, Freizeitsportanlagen, Pflanzflächen oder im Kronentrauf-bereich von Bäumen sowie ab Waldbrandgefahrenstufe 4grillt,

16. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 15 in den Grünanlagen, außer aufdafür ausgewiesenen Wegen, reitet,

17. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 16 Spielplätze und Spielpunktezweckentfremdend und missbräuchlich nutzt; alkoholischeGetränke und andere Rauschmittel mit sich führt oder konsu-miert, elektronische Zigaretten nutzt, raucht, Tabakwarenoder Teile davon wegwirft (z. B. Zigarettenkippen), Glasfla-schen auf Spielplätzen, ausgenommen Glasbehälter für Ba-bynahrung, mit sich führt,

18. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 17 Freizeitsportanlagen zweckent-fremdend oder missbräuchlich nutzt, dazu gehört, dort au-ßerhalb von ausgewiesenen Raucherplätzen zu rauchenoder elektronische Zigaretten zu nutzen,

19. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 18 sich als Person ab Vollendungdes 14. Lebensjahres auf Spielplätzen aufhält, ausgenom-men als Aufsichts- und Begleitperson,

20. entgegen § 3 Abs. 3 Ziff. 19 Spielplätze außerhalb der Zeitvon 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie Spielpunkte und Freizeit-sportanlagen außerhalb der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhroder den vor Ort ausgewiesenen Nutzungszeiten nutzt,

21. entgegen § 4 Abs. 1 vorübergehende Nutzungen, die überdie jeweilige Zweckbestimmung der Grünanlagen oder ihrerTeileinrichtungen hinausgehen ohne Genehmigung durch-führt,

22. entgegen gem. § 3 Abs. 2 die vor Ort kenntlich gemachtenzusätzlichen Benutzungsvorschriften für Anlagen oder Anla-genteile verstößt,

23. entgegen § 3 Abs. 3 die Erholung der Besucher, die Ruhe derAnlieger unzumutbar oder die sonstige zweckbestimmte Be-nutzung der Anlagen und ihrer Einrichtungen durch sein Ver-halten beeinträchtigt.

(2) Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahn-det werden. Diese beträgt gemäß § 17, Abs. 1 OWiG mindestens5 und höchstens 1.000 €. Bei fahrlässigen Zuwiderhandlungengemäß § 17, Abs. 2 OWiG höchstens 500 €.

§ 6 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von öffentlichenGrünanlagen vom 27. September 2007 außer Kraft.Görlitz, 04.05.2020Octavian Ursu, Oberbürgermeister

n Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommensind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-degekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge-

meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltendgemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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Anlage 2

Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen in öffentlichen Grünanlagen der Stadt Görlitz

Für unter Nr. 1. bis 10. nicht genannte Nutzungen können Gebühren erhoben werden, die nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Grün-anlage und nach dem wirtschaftlichen Interesse des Nutzers zu bemessen sind. Die zu erhebende Mindestgebühr beträgt: 10,00 EUR/ Tag.

Mit Wirkung des 13.12.2019 ist die Änderung des Sächsischen Stra-ßengesetzes (SächsStrG) in Kraft getreten. Unter anderem wurde § 54 Abs. 3 SächsStrG, mit dem Ziel einerendgültigen Rechtsbereinigung, wie folgt neu gefasst: „1Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsver-zeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Stra-ße. 2Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Stra-ße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hatdies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember2020 mitzuteilen. 3Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 biszum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. 4Die Gemeinde soll in denFällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Ent-scheidung über die Eintragung treffen. 5Nach Ablauf der Frist nachSatz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Ein-tragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung ge-mäß § 6 zulässig.“

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Eintragung als Straße, Wegoder Platz erfolgt, ist deren ausschließliche öffentliche Nutzung zumZeitpunkt des Inkrafttretens des SächsStrG (16.02.1993).

Auskünfte zu den Eintragungen in den entsprechenden Bestands-verzeichnissen erteilen folgende Mitarbeiter:

n Gemeindestraßen: Herr Krußig, Tel. 03581 671814, [email protected] Sonstige öffentliche Straßen (Feld- und Waldwege, be-

schränkt-öffentliche Straßen und Plätze, Eigentümerwege): Frau Heubaum, Tel. 03581 672143, [email protected].

Görlitz, 06.05.2020

TschageAmtsleiter Bau- und Liegenschaftsamt

Öffentliche Information zu den Neuregelungenin § 54 Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

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22Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Die Große Kreisstadt Görlitz hat gemäß § 53, 54 Straßengesetz fürden Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)die Bestandsverzeichnisse der sonstigen öffentlichen Straßen nach§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsStrG angelegt. Die sonstigen öffentlichenStraßen umfassen – die öffentlichen Feld- und Waldwege,– die beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze,– die Eigentümerwege.

Die Bestandsverzeichnisse für die genannten Straßenklassen liegenab 25.05.2020 für die Dauer von 6 Monaten während der Sprechzei-ten nach telefonischer Terminvereinbarung in der Jägerkaserne,Raum 304, Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz zur Einsichtnahmeaus. Zur Terminvereinbarung stehen folgende Telefonnummern zurVerfügung: 03581 67-2143, -2142 und -2015. Bitte beachten Sie die laufenden Veröffentlichungen hinsichtlichSprechzeiten und Zutrittsbeschränkungen.

Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bestandsverzeichnis-se kann bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegung Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadtverwaltung Görlitz, Untermarkt 6/8,02826 Görlitz einzulegen.

Wird eine Eintragung im Bestandsverzeichnis unanfechtbar, so gilteine nach § 6 Abs. 3 SächsStrG erforderliche Zustimmung zur Wid-mung als erteilt und die Widmung als verfügt.

Hinweis: Soweit Beteiligte (insbesondere betroffene Grundstücks-eigentümer und dingliche Berechtigte) bekannt sind, werden diesegesondert unterrichtet.

Görlitz, 30.04.2020TschageAmtsleiter

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Bestandsverzeichnisse für die sonstigen öffentlichen Straßen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches der Stadtrat am29.03.2012 beschlossen hatte, soll fortgeschrieben werden. DieStadt Görlitz beauftragte dazu die GMA – Gesellschaft für Markt-und Absatzforschung mbH, Dresden. Der Planungsprozess begann2017 mit einer kompletten Erhebung des Einzelhandelsbesatzes imgesamten Stadtgebiet. Im Folgenden werden einige Inhalte derFortschreibung des Konzeptes erläutert.

Zentrale Versorgungsbereiche (siehe auch Plandarstellungen)Zentrale Versorgungsbereiche (ZVBs) sind räumlich abgrenzbareBereiche innerhalb einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandenerEinzelhandelsnutzung – häufig ergänzt durch Dienstleistungen undgastronomische Angebote – eine besondere Versorgungsfunktionzukommt. Diese Bereiche haben die Funktion eines Zentrums mit ei-nem bestimmten Einzugsbereich und einem darauf abgestimmtenSpektrum an Waren des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs.ZVBs genießen durch die Regelungen des Baugesetzbuches einenbesonderen Schutzanspruch. Im bestehenden Einzelhandels- undZentrenkonzept von 2012 wurden solche ZVBs für die Innenstadt,für Rauschwalde, für Königshufen und für Weinhübel ausgewiesen.In der Fortschreibung des Konzeptes werden die Abgrenzungen derZVBs Innenstadt und Rauschwalde an geänderte Rahmenbedin-gungen angepasst. Während der potenziell zu entwickelnde ZVBWeinhübel einen neuen Standort erhält, wird der ZVB Königshufenunverändert beibehalten.

→ siehe Karten: „Übersicht Zentren- und Standortstruktur im Stadt-gebiet Görlitz“ und „Zentraler Versorgungsbereich InnenstadtGörlitz“

Funktionaler Ergänzungsbereich Tourismus und KulturNeu in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll ein funktionalerErgänzungsbereich Tourismus und Kultur eingefügt werden. Da-durch wird die besondere Funktion eines Gebietes in der Histori-schen Altstadt hervorgehoben, in welchem sich touristisch orientier-te Geschäfte und Dienstleister angesiedelt haben.

Nahversorgungsnetz (siehe auch Plandarstellung)Das Nahversorgungsnetz wurde aktualisiert und durch planerischeAusweisungen ergänzt. Die Steuerungswirkung des Konzeptes zieltdabei vorrangig auf größere Lebensmittelmärkte ab ca. 700 – 800m² Verkaufsfläche. Es wurden neue Nahversorgungsstandorte fürdie Christoph-Lüders-Straße (ehemaliger Waggonbau Werk 1) und

die Jauernicker Straße in den Fortschreibungsentwurf des Konzep-tes aufgenommen. Das Konzept stellt klar, dass ergänzend zu denim Nahversorgungsnetz räumlich definierten Standorten auch eineVerbesserung der wohnortnahen Versorgung durch weitere Betriebemit max. 400 m² Verkaufsfläche in siedlungsintegrierten Lagengrundsätzlich möglich sein soll.

→ siehe Karte: „Nahversorgungsstruktur in Görlitz (Zielkonzeption)“

SortimentslistenDie Sortimentslisten für zentrenrelevante und nicht zentrenrelevanteSortimente werden fortgeschrieben. Diese Listen haben unter ande-rem Bedeutung für detaillierte Festsetzungen im Rahmen von Be-bauungsplänen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein wichtiges Instrumentder planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels, insbesonde-re des großflächigen Einzelhandels ab ca. 800 m² Verkaufsfläche. Esist ein städtebauliches Entwicklungskonzept und dokumentiert diekommunalen Planungsabsichten. Daher ist es beispielsweise beider Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung vonBebauungsplänen zu berücksichtigen. Der vorliegende Entwurf mit Stand vom 20.04.2020, der bereits mitTrägern öffentlicher Belange abgestimmt wurde, wird nun auf der In-ternetseite der Stadt Görlitz unter www.goerlitz.de/einzelhandels-konzept.html zur Einsicht bereitgestellt. Eingehende Hinweise wer-den erfasst und ausgewertet. Anhand der eingehenden Stellung-nahmen wird dann über weitere Schritte entschieden. Die Termin-planung für einen Stadtratsbeschluss ist unter anderem aufgrundder Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch nicht fest-gelegt.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum vorliegenden Entwurf kön-nen bis zum 30.06.2020an die Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachge-biet Städtebau, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz, bzw. per E-Mail [email protected] übergeben werden. Rückfragen, auch An-fragen zur Einsichtnahme in eine Druckversion des Konzeptes, kön-nen an das Amt für Stadtentwicklung, Tel. 672145, gerichtet werden.

WilkeAmtsleiterAmt für Stadtentwicklung

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Görlitz –Einstellung des Entwurfes ins Internet

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2319. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

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24Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

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2519. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

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26Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Die Große Kreisstadt Görlitz als untere Bauaufsichtsbehörde machtgemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Sächsischen Bauordnung(SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016(SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2018(SächsGVBl. S. 706), Folgendes bekannt:

Für das Bauvorhaben

Errichtung zweier Erweiterungsbautenim 3. Obergeschoss City Center Frauentor

auf dem Grundstück

An der Frauenkirche 12 in 02826 Görlitz, Gemarkung GörlitzFlur 55, Flurstücke 827/1, 827/2 und 827/4

wurde mit Bescheid vom 16.04.2020 die Baugenehmigung Nr.88/2020, Az.: 632.2-26254/50/63/he, erteilt. Der verfügende Teilder Baugenehmigung hat folgenden Inhalt:

1. Feststellungen/Entscheidungen 1.1 Bei den Erweiterungsbauten handelt es sich um zwei einge-

schossige Kuben, die auf der Dachfläche im 3. Oberge-schoss (Dach über 2. Obergeschoss) des City Centers Frau-entor errichtet werden. Diese erfolgt in zwei Ausbaustufen,wobei sich der Bauantrag auf die erste Ausbaustufe bezieht.Dabei werden die baulichen Anlagen als Ausweich-Büroräu-me genutzt, um Baufreiheit für Umbaumaßnahmen in ande-ren Gebäudeteilen des 3. Obergeschosses zu ermöglichen.In der zweiten, hier nicht antragsgegenständlichen Ausbau-stufe, sollen die Kuben mit dem Einbau von Sozial- und Sani-tärräumen etc. ihrer endgültigen Nutzung zugeführt werden.Das City Center Frauentor ist in die Gebäudeklasse 5 einzu-stufen und besitzt Sonderbaustatus.

1.2 Sämtliche antragsgegenständlichen Unterlagen sind Grund-lage dieser Baugenehmigung und deren Inhalt ist damit ver-bindlich.

1.3 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Vor-habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „City CenterFrauentor“, sodass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeitnach § 30 BauGB zu beurteilen ist. Das Bauvorhaben ist bau-planungsrechtlich zulässig.

1.4 Barrierefreiheit nach § 50 Abs. 2 SächsBO wird entspre-chend Angaben im Punkt 9 des Vordruckes Baubeschrei-bung sichergestellt.

1.5 Im Stellplatznachweis wurde nachgewiesen, dass kein wei-terer Mehrbedarf an Pkw-Stellplätzen für die antragsgegen-ständliche Baumaßnahme entsteht.

2. Bedingung 2.1 Spätestens vor Baubeginn muss zum geprüften Standsi-

cherheitsnachweis (§ 66 Abs. 3 SächsBO i. V. m. § 7 Abs. 4und § 12 Abs. 1-2 DVOSächsBO) der abschließende Prüfbe-richt bei uns vorliegen (vorbehaltlich Bauüberwachung). DerStandsicherheitsnachweis muss von einem anerkanntenPrüfingenieur im Fachbereich Standsicherheit (§ 13 DVO-SächsBO) geprüft worden sein. Der Prüfauftrag wird bei demvorliegenden Sonderbau von der Bauaufsichtsbehörde er-teilt (§ 15 Abs. 1 DVOSächsBO). Entsprechend Punkt IV. Nr. 4VwVBauPrüf ist im Rahmen der Prüfung des Standsicher-

heitsnachweises auch festzustellen, ob die tragenden Bau-teile die geforderte Feuerwiderstandsdauer aufweisen.

3. Auflagenvorbehalt 3.1 Die Baugenehmigung wird unter dem Vorbehalt der nach-

träglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Aufla-gen erteilt (§ 72 Abs. 3 SächsBO).

4. Auflagen

Brandschutz4.1 Der geprüfte Brandschutznachweis ist Bestandteil der Bauge-

nehmigung. Die Forderungen der Prüfbemerkungen gemäßPunkte 11.1 bis 11.10 und des Prüfergebnisses gemäß Punkte12.1 bis 12.3 des o. g. Brandschutz-Prüfberichtes Nr. B-040/20/01 vom 30.03.2020, Brandschutz-Prüfingenieur Prof.Dr.-Ing. J. Kluger, sind umzusetzen.

4.2 Die Bauüberwachung (§ 81 Abs. 2 SächsBO) bezüglich des vor-beugenden baulichen Brandschutzes durch den Prüfingenieurfür Brandschutz ist Bestandteil des Prüfauftrages. Eine rechtzei-tige Information über den Stand der brandschutztechnisch wich-tigen Rohbau- und Ausbauarbeiten zur Wahrnehmung der Über-wachung hat zu erfolgen.

4.3 Spätestens mit Nutzungsanzeige nach § 82 Abs. 2 SächsBO istder unteren Bauaufsichtsbehörde der abschließende Brand-schutzprüfbericht mit dem Prüfexemplar Brandschutznachweiszu übergeben.

Standsicherheit4.4 Spätestens mit Nutzungsanzeige nach § 82 Abs. 2 SächsBO ist

der unteren Bauaufsichtsbehörde der abschließende Prüfberichtzur Bauüberwachung des Standsicherheitsnachweises mit demPrüfexemplar Standsicherheitsnachweis zu übergeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen die bekanntgemachte Baugenehmigung kann innerhalb ei-nes Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei derStadtverwaltung Görlitz, (Postanschrift: Postfach 30 01 31 oder 3001 41, 02806 Görlitz), Hauptsitz: Untermarkt 6 - 8, 02826 Görlitz ein-zulegen.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zu-gelassen.

Hinweise:Die Bekanntmachung erfolgt am 19.05.2020 im Amtsblatt der StadtGörlitz; die Zustellung an die Nachbarn gilt mit dem Tag der Be-kanntmachung als bewirkt (§ 70 Abs. 3 Satz 5 SächsBO).

Die Bauakten können in der Stadtverwaltung Görlitz, Gebäude Jä-gerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 167, während derSprechzeiten eingesehen werden.

gez. i. A.WilkeLeiter des Amtes für Stadtentwicklung

Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Zustellung an mehr als 20 Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn)

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2719. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Stadt Görlitz sucht eine/n ehrenamtlich tätige/n Friedensrichter/infür die Schiedsstelle 3

Die Stadt Görlitz sucht auf diesem Wege eine/ engagierte/n,lebenserfahrene/n Bürger/in aus Görlitz als Friedensrichter/infür die Schiedsstelle 3 (zuständig für die Stadtteile Innen -stadt/Südstadt). Der derzeitige Friedensrichter, Herr Hans-Peter Prange, wird nach Ablauf seiner Wahlperiode im August2020 für dieses Amt nicht erneut zur Verfügung stehen.

Die Aufgabe eines Friedensrichters besteht darin, außerhalbeines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheitenund Streitigkeiten zwischen Bürgern/innen zu schlichten undSühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungs-themen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten überÄrger mit dem Vermieter bis hin zur Körperverletzung, Haus-friedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Das Ehrenamt als Friedensrichter/in können Bürger/innenübernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre altsind und Interesse an einer solchen Aufgabe haben. Ein/e Frie-densrichter/in muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit undseinen/ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und sollteallgemeine Lebens- und Berufserfahrung besitzen.

Friedensrichter/in kann u.a. nach § 4 des SächsischenSchieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG)nicht sein, wer – als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;– die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäfts-

mäßig ausübt;– das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt

oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist;– die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be-

sitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügungüber sein Vermögen beschränkt ist.

Der/Die Friedensrichter/in wird durch den Stadtrat für die Dau-er von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. ImAnschluss daran bedarf die Wahl des/der Friedensrichters/inder Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Görlitz.

Die Stadt Görlitz bittet interessierte Personen, sich für dieTätigkeit eines/r Friedensrichters/in zu bewerben.

Ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf undLichtbild richten Sie bitte bis zum 16.06.2020 an das Justiziari-at der Stadtverwaltung Görlitz, PF 30 01 31, 02806 Görlitz.

Nähere Auskünfte über das Amt eines/r Friedensrichter/in so-wie die Voraussetzungen für seine/ihre Wahl erhalten Sie tele-fonisch durch Frau Prasse unter der Rufnummer 671580, perE-Mail unter [email protected] bzw. nach vorherigerTerminabsprache gerne auch persönlich.

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden sich auch imInternet auf der Homepage des BDS (Bund DeutscherSchiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.deoder unter www.bds-goerlitz.de.

Bekanntmachung Amtssitz Notar

Herr Richard Böttger wurde mit Wirkung zum 01.02.2020 zumNotar mit dem Amtssitz in Görlitz ernannt. Zeitgleich ist HerrNotar Hans Jochen Nevries aus dem Amt ausgeschieden.Notar Böttger verwahrt die Akten und Bücher der Notare HansJochen Nevries und Fritz Säuberlich.

KontaktNotar Richard BöttgerGoethestr. 302826 GörlitzTelefon: 03581 48180www.notar-boettger.de

Stellenausschreibung

In der Stadt Görlitz ist im Amt für Stadtentwicklung die Stelle

SB Baugenehmigungsverfahren (m/w/d)

zum 01.11.2020 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stundenzu besetzen.

n Ihr zukünftiges Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen:– die Prüfung von Bauanträgen bis zur Genehmigungsfähigkeit

(auch für Sonderbauten): • Beratung der Bauherrn, Entwurfsverfasser und Unternehmer

vor Bauantragstellung • Bearbeitung der Anträge auf Bauvorbescheid, Bearbeitung

von Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Bear-beitung von Anträgen im vereinfachten Baugenehmigungs-verfahren

• Kostenermittlung und Erteilung von Gebührenbescheiden • Erteilung von Prüfaufträgen an Prüfingenieure • Baulastverfahren– Zuarbeiten in Widerspruchsverfahren

n Mit diesen notwendigen Qualifikationen können Sie unsüberzeugen:

– ein abgeschlossenes Hochschulstudium (FH/Bachelor) im Stu-diengang Bauingenieurwesen oder ein vergleichbarer Abschluss

– umfassende und anwendungsbereite Kenntnisse im Baurechtsowie im Verwaltungsrecht (insbesondere BauGB, SächsBO,BauNVO, DSchG, Naturschutz, VwVfG, BGB)

– umfangreiche Computerkenntnisse– gute kommunikative Fähigkeiten, korrektes und überzeugendes

Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Verantwortungsbe-wusstsein

– Einsatzfreudigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Team fähigkeitDie Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 10 TVöD.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte einschließlich IhrerUnterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien sowie sonsti-ge Referenzen) bis zum 29. Mai 2020 schriftlich oder per E-Mail(eine PDF-Datei mit max. 5 MB) an die

Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Untermarkt 6 bis 8, 02826 Görlitz, [email protected].

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung werdennicht erstattet. Für den Fall des Rücksendewunsches bitten wir Sieum Mitgabe eines ausreichend frankierten Briefumschlages.

Stadtverwaltung Görlitz,SG Steuer- und Kassenverwaltung,Untermarkt 6–8, 02826 GörlitzTel.: 03581 671320, Tel.: 03581 671304, Fax: 03581 671457

Öffentliche Mahnung

Die Stadt Görlitz macht darauf aufmerksam, dass am15.05.2020 die

Grundsteuern A und B,Gewerbesteuervorauszahlungen,Hundesteuern undStraßenreinigungsgebühren

fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die sich mit der Zahlungder genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hier-mit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzgemahnt und aufgefordert bis zum 26.05.2020 ihrer Zahlungs-pflicht nachzukommen. Geben Sie bei der Zahlung unbedingtdas Kassenzeichen des Abgabenbescheides an. Für nichtrechtzeitig gezahlte Abgaben sind Säumniszuschläge gemäߧ 240 Abgabenordnung zu zahlen.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Mahngebühr erho-ben. Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftli-che Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 5,00 EURoder die Abgaben werden sofort durch Zwangsvollstreckungs-maßnahmen beigetrieben. Sie können Mahnungen umgehen,indem Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.Nähere Informationen erhalten Sie unter www.goerlitz.de/stadtkasse.

Soweit Ihnen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung derCorona-Pandemie eine Zahlung derzeit nicht möglich ist, kön-nen Sie eine Stundung beantragen. Unterwww.goerlitz.de/dorona-html finden Sie dazu Informationen.

Görlitz, 19.05.2020Mit freundlichen GrüßenIhre Steuer- und Kassenverwaltung

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28Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

StellenausschreibungZweckverband NEISSE-Bad

Rettungsschwimmer für die Badeaufsichtam Berzdorfer See dringend gesucht

Der Berzdorfer See befindet sich im Süden der Stadtgrenze vonGörlitz. Nach der Flutung des ehemaligen BraunkohlentagebausBerzdorf entwickelte er sich zu einem attraktiven Naherholungsge-biet für Urlauber und Einheimische. Das Baden ist an mehreren Ab-schnitten möglich.

Die Stadt Görlitz sucht für die aktuelle Badesaison 2020 (Beginnaufgrund Corona-Pandemie noch offen, Saisonende 30.09.2020)ausgebildete Rettungsschwimmer (m/w/d) zur Übernahme der Ba-deaufsicht am Nordstrand und Nord-Ost-Strand.

Eine befristete Anstellung soll dabei voraussichtlich über denZweckverband NEISSE-Bad erfolgen. Der Einsatz ist in Vollzeit, Teil-zeit oder über eine geringfügige Beschäftigung möglich.

n Gesucht werden verschiedenen Funktionen:• Wachführer (m/w/d)• Rettungsschwimmer (m/w/d) sowie• Bootführer (m/w/d).

n Der Aufgabenbereich beinhaltet die:• Beaufsichtigung des Badebetriebes in der Zeit von 10 – 18 Uhr

an den durch die Stadt Görlitz ausgewiesenen Stränden• Einleitung und Ausübung Wasserrettungsmaßnahmen• Durchführung Erste-Hilfe-Leistungen bis zum Eintreffen des Ret-

tungsdienstes von in Not geratenen Personen in und am Wasser• Betriebsaufsicht für bauliche Anlagen• Veranlassung der Sperrung des Badebetriebes bei entsprechen-

den Witterungslagen• Wartung und Pflege der Rettungsgeräte• Überwachung der ausgewiesenen Schwimmer-/Nichtschwim-

merbereiche.

n Sie verfügen über nachfolgendes Profil:• Mindestalter 18 Jahre• Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre)• Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)• Zusatzqualifikation BOS-Sprechfunk digital vorteilhaft• Zusatzqualifikation zum Umgang mit Rettungsgeräten• Erfahrungen in der Wasseraufsicht sind wünschenswert• Bereitschaft zur Schichtarbeit und Arbeit an Wochenenden ent-

sprechend Dienstplanung• Flexibilität und körperliche Belastbarkeit• gute Umgangsformen sowie freundliches Auftreten• gute Kenntnisse der polnischen Sprache sind vorteilhaft.

Für die Position des Wachführers sind darüber hinaus Ausbildungs-nachweise als Wachführer, für den Wasserrettungsdienst (nicht älterals 4 Jahre) sowie die Qualifikation zum Sanitäter A/B erforderlich.Der Bootführer sollte über einen DLRG-Bootführerschein A odergleichwertig verfügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Zertifi-kate, Nachweise, Referenzen), die Sie bitte bis zum 31.05.2020schriftlich oder per E-Mail (eine PDF-Datei mit max. 5 MB) an dieStadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Untermarkt 6 bis 8,02826 Görlitz, [email protected] richten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Badleiter des NEISSE-Bades,Herr Kubitz (Tel. 03581/406687) oder das Hauptverwaltungsamt derStadt Görlitz, Frau Burkhardt (über Tel. 03581/ 671230).

Stadtverwaltung GörlitzSachgebiet Steuer- und Kassenverwaltung als VollstreckungsbehördeUntermarkt 6-8, 02826 GörlitzTelefon: 03581 671347Fax: 03581 671457

Zwangsversteigerung von Immobilien

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen auf Antrag der StadtGörlitz durch das Amtsgericht Görlitz u. a. folgende Grund -stücke öffentlich versteigert werden:

Ludwigsdorf Flur 6 Flst. 71 und Hofeweg Flur 7 Flst. 121/2,122, 123, 124

Interessenten können sich für Auskünfte an die Stadt Görlitz, Frau Hennig, Telefon: 03581 67 1347, wenden.

Görlitz, 19.05.2020

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2919. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäߧ 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (Sächs-KAG) i. V. m. § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz zur Re-gelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungs-rechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungs-zustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntmachungssatzung derStadt Görlitz.

Für nachfolgende Pflichtige liegt ein Bescheid zur Abholung in derStadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenverwaltung, Unter-markt 17/18 (Zimmer-Nr. entnehmen Sie bitte der Übersicht) in02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentliche Zustellung können Fri-sten in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste dro-hen können.

Öffentliche Zustellung

Zimmer Bescheiddatum Kassenzeichen Pflichtige/r letzte/r bekannte/r Tel.-Nr. Anschrift/Sitz

Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt.

Zur Beachtung!Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherverkehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks Ab-stimmung eines Termins.

Zimmer Bescheiddatum Kassenzeichen Pflichtige/r letzte/r bekannte/r Tel.-Nr. Anschrift/Sitz

Öffentliche ZustellungÖffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäߧ 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- undVerwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen(SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz.

Für nachfolgenden Pflichtigen liegt ein Schreiben zur Abholung inder Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenverwaltung,(Zimmer-Nr. entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht), Un-termarkt 6–8 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentliche Zustel-lung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren AblaufRechtsverluste drohen können.

Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei dem betroffenen Pflichtigen um einen Schuldner handelt.

Zur Beachtung!Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherverkehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks Ab-stimmung eines Termins.

Illegale Müllablagerungen? Schäden in öffentliche Parks? Lichtsignalanlage ausgefallen?Bitte melden Sie es uns: https://goerlitz. maengelmelder.de/

Bürgerbeteiligung und Bürgerräte

Neue Sitzgelegenheit in der Nikolaivorstadt

Unmittelbar vor Ostern, am Gründonnerstag, konnte in der Nikolaivorstadt vonder Stadtverwaltung noch eine neue Sitzgelegenheit im öffentlichen Raum zurVerfügung gestellt werden. Das robuste Stadtsofa aus Robinienholz steht dort, wo Lunitz und Obersteinwegzusammentreffen und einen weiten Blick in die Heilig-Grab-Straße ermöglichen. Auf Anregung des Bürgerrates Klingewalde/Altstadt/Nikolaivorstadt konnte die-ses Projekt seit Oktober 2019 bis jetzt von der Idee bis zur Realisierung gebrachtwerden. Unterstützung gab es dabei von Silke Baenisch aus dem Fachbereich Bürgerbe-teiligung und dem Sachgebiet Straßenbau/Stadtgrün, welches den konkretenStandort vorschlug und in dem ört lichen Zimmermeister Stephan Drechsel einenkompetenten Partner für die Umsetzung der Idee fand.Foto: SG Straßenbau/Stadtgrün

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30Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 desGesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert wor-den ist, erlässt die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Gör-litz folgende

Allgemeinverfügung1. Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem Ge-

biet des Landkreises Görlitz mittels Pumpvorrichtungen für deneigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch gemäß § 26Abs. 1 und 2 WHG) werden bis einschließlich den 30. September2020 oder bis auf Widerruf untersagt.

2. Vom Verbot unter Nr. 1 ausgenommen sind gewerblich arbeiten-de Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserent-nahmen zum Zwecke der Viehtränke.

3. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe.4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

GründeAufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewäs-sern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieserSituation ist derzeit nicht absehbar.Mit der Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde denEigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG insoweit ein,dass eine Entnahme mittels Pumpvorrichtungen bis auf Widerruf un-tersagt wird. Die Einschränkung ist angemessen und geeignet, umvorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, die öffentliche Sicherheit

und Ordnung, die Natur und das Wohl der Allge-meinheit einschließlich Rechte von Wasserrechts-inhabern zu schützen und zu erhalten. Sie ist eingeeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermen-gen- und wassergütewirtschaftlichen Anforderungen. Inhaber vonwasserrechtlichen Erlaubnissen zur Wasserentnahme aus oberirdi-schen Gewässern haben sich an die dort getroffen Regelungen bzw.an die im Sinne der §§ 12 und 33 WHG an die Voraussetzung zur Er-teilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche einen Mindestab-fluss im Gewässer sicherstellen muss, zu richten. Das unter § 16 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Gemein-gebrauch eingestufte Entnehmen von Wasser mit Handgefäßenbleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiterhin fort.Somit sind auch die Interessen der Eigentümer und Anlieger der andie Gewässer grenzenden Grundstücke angemessen berücksichtigt.Der Landkreis Görlitz ist als Untere Wasserbehörde gemäß § 109Abs. 1 i. V. m. § 110 Abs. 1 Nr. 3 SächsWG und § 3 Abs. 1 Nr. 1VwVfG die für den Erlass dieser Entscheidung zuständige Behörde.Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzei-tigen Widerrufs und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nachder Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkrei-ses Görlitz, Bahnhofstraße 24, in 02826 Görlitz einzulegen.Görlitz, 28. April 2020 Bernd Lange, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Das Risiko der Einschleppung der Afrikani-schen Schweinepest (ASP) nach Deutsch-land ist hoch. Daher ist die Früherkennungeines Eintrages sehr wichtig. Der FreistaatSachsen hat dazu am 15. April 2020 Allge-meinverfügungen zur Anzeigepflicht undMitwirkung der Jagdausübungsberechtigtensowie zu Maßnahmen bei gesund erlegtenWildschweinen in den Landkreisen Görlitzund Bautzen erlassen. Der Landkreis Görlitzwird nun zeitnah alle Jagdausübungsbe-rechtigten über die ab sofort durchzuführen-de Verfahrensweise informieren. Demzufolge ist gesund erlegtes Schwarz-wild zu kennzeichnen, der Erlegungsort zudokumentieren und eine Blutprobenentnah-

me durchzuführen sowie über die Kurierstel-len des Lebensmittelüberwachungs- undVeterinäramtes im Landkreis Görlitz (LÜVA)an die Landesuntersuchungsanstalt Sach-sen zu senden. Aufbruch und Schwarte sindüber die Tierkörperbeseitigungsanstalt(TBA) der Tiernebenproduktbeseitigung zu-zuführen. Die organisatorischen Details wer-den allen Jagdausübungsberechtigten di-rekt mitgeteilt.Verendet aufgefundenes Schwarzwild,Unfallwild und krank erlegtes Schwarz-wild ist dem LÜVA Görlitz unverzüglich an-zuzeigen. Darüber hinaus besteht eine Ver-pflichtung zur Dokumentation des Fundor-tes sowie eine Blutprobenentnahme zur Un-

tersuchung auf ASP. Auch hier erfolgt dieEntsorgung des Kadavers über die Tierkör-perbeseitigungsanstalt Sachsen.Die erforderlichen Materialien für die Bepro-bung können über das LÜVA bezogen wer-den. Die Revierverantwortlichen erhalten füralle Jagdausübungsberechtigten ein Start-paket, in dem Probenmaterial, Probenbe-gleitscheine und Merkblätter zur Anleitungder Probennahme enthalten sind. Die vollständigen Allgemeinverfügungenstehen auf der Internetseite der Landes -direktion Sachsen unterhttps://www.lds.sachsen.de/bekanntma-chung/?ID=16362&art_param=810 zum Nachlesen zur Verfügung.

Landkreis Görlitz setzt Sächsische Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest um

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3119. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Während Millionen Deutsche sehnsüchtigdarauf warten, mal wieder ein paar Tage inschöner Umgebung im Hotel verbringen zudürfen, konnten Insekten schon Ende Aprilin Königshufen in ihr Hotel einziehen.Rechtzeitig vor dem Start in den Mai wurdeauf der Grünanlage Nordhöhe zwischen derStraßenbahnhaltestelle Alexander-Bolze-Hof und dem Neuen Friedhof ein Insekten-hotel aufgebaut, das der Bürgerrat Königs-hufen hierfür angeschafft hat. Das Insekten-hotel bietet unterschiedlichen Insektenartendie Möglichkeit zum Nisten und zum Über-wintern. Das besonders gut gelungene Uni-

kat eines Insektenhotels wurde durch denBürgerrat im Jahr 2019 beim Lebenshof inLudwigsdorf in Auftrag gegeben. Der Auf-bau vor Ort erfolgte durch den StädtischenBetriebshof. Das Projekt wurde begleitetvom Bürgerrat Königshufen, insbesondereFrau Undine Korzeniewski und Herrn PeterHoffmann sowie dem Sachgebiet Straßen-bau/Stadtgrün der Stadtverwaltung Görlitz.Jederfrau oder Jedermann kann jetzt aufder Nordhöhe Insekten aus der Nähe beob-achten.Aber bitte nicht stören – Görlitz ist dochgastfreundlich!

Bürgerrat Königshufen schafft neue Nistmöglichkeiten für Insekten

Foto: SachgebietStraßenau/Stadtgrün

Mitteilungen der städtischen Gesellschaften und Einrichtungen

Görlitzer Sammlungen für Geschichte und Kultur

Einrichtungen der GörlitzerSammlungen wieder geöffnet

Die Görlitzer Sammlungen haben die Häu-ser des Kulturhistorischen Museums – Ba-rockhaus Neißstraße 30, Kaisertrutz undReichenbacher Turm – und die Oberlausitzi-sche Bibliothek der Wissenschaften (OLB),Handwerk 2, wieder geöffnet. Einige Ein-schränkungen gibt es trotzdem.Der Nikolaiturm, den der Förderverein Kul-turstadt Görlitz-Zgorzelec e. V. in Koopera -tion mit dem Kulturhistorischen Museumbetreut, bleibt auch weiterhin geschlossen. Besucher/-innen im Kulturhistorischen Mu-seum und Nutzer/-innen der OLB werdeninsbesondere um gegenseitige Rücksicht-nahme und die Einhaltung der Hinweise zurCorona-Prävention gebeten. Covid-19-Er-krankten, Kontaktpersonen, Personen ausRisikogebieten bzw. Menschen mit Erkäl-tung wird der Zutritt nicht gestattet. In beiden städtischen Einrichtungen (Kultur-historisches Museum und OberlausitzischeBibliothek der Wissenschaften) ist das Tra-gen eines Mund-Nase-Schutzes Pflicht.Aufgrund der Infektionsgefahr bleiben imBarockhaus Neißstraße 30 und im Kaiser-trutz die Medienstationen außer Betrieb.Hands-on-Objekte wurden entfernt. An eini-gen Objekten wurden Hinweise mit „Bittenicht berühren!“ platziert und kleine Berei-che gegen Zutritt bzw. Zugriff gesperrt. Der-zeit erfolgt keine Ausleihe von Geräten zurNutzung des Audioguides. Eigene Gerätekönnen mitgebracht werden.In den Kassenbereichen des städtischen

Museums sowie in der OLB wurde zusätz-lich ein Spuckschutz installiert sowie Behäl-ter mit Handdesinfektionsmittel aufgestellt.Die Ausleihe, Rückgabe und das Arbeitenim Lesesaal sind in der OberlausitzischenBibliothek der Wissenschaften, Handwerk2, sind ebenfalls wieder möglich. Im Lese-saal wurde die Anzahl der Arbeitsplätze imLesesaal auf vier reduziert, Bildschirmar-beitsplätze können derzeit nicht genutztwerden.Bis auf Weiteres finden keine Veranstaltun-gen oder Führungen statt.

Öffnungszeiten:Kulturhistorisches MuseumGörlitz (Barockhaus Neißstraße 30, Kaisertrutz undReichenbacher Turm) Dienstag bis Donnerstag 10:00 bis 17:00 UhrFreitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr

Hinweis: Auch Himmelfahrt, 21. Mai, undam Pfingstmontag, 1. Juni, sind die Häuserdes Kulturhistorischen Museums von 10:00bis 17:00 Uhr geöffnet.

Oberlausitzische Bibliothek derWissenschaften, Handwerk 2Dienstag und Donnerstag10:00 bis 17:00 UhrFreitag 10:00 bis 13:00 Uhr

Neue Sonderausstellung„Abenteuer Neiße. Geschichtenam Fluss“ ab 19. Mai im Kaisertrutz

Das „Abenteuer Neiße“ wird in Görlitz inzwei Sonderausstellungen sichtbar. Wäh-rend das Senckenberg Museum für Natur-kunde Görlitz voraussichtlich ab Mitte Junidas „Leben am Fluss“ zeigt, erzählen dieGörlitzer Sammlungen in der Partneraus-stellung „Geschichten am Fluss“.Die Sonderausstellung im Kaisertrutz, Platzdes 17. Juni 1, kann ab 19. Mai besichtigtwerden.

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32Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Die Lausitzer Neiße spielt für die Mehrheitder Bewohner in der Ober- und der Nieder-lausitz eine mehr oder minder bedeutsameRolle. Mancher hat familiäre Bezüge zumFluss. Fast alle Menschen der Region ken-nen die Neiße aus eigenem Erleben alsGrenze. Trotz ihrer unstrittigen Bedeutungals Mittler zwischen Ost und West, alsHeimstatt einer reichen Flora und Fauna, alsWirtschaftsfaktor und Touristenmagnet,doch auch als militärische und politischeBarriere und somit heute Erinnerungsort eu-ropäischer Geschichte, war die LausitzerNeiße bisher noch nie Gegenstand einer ei-genen literarischen Darstellung oder Themaeiner musealen Ausstellung.Der Mensch siedelt an der Neiße mit Unter-brechungen seit der Steinzeit. Wann er undwer genau dem Fluss seinen heutigen Na-men gab, ist allerdings umstritten. NeuereTheorien gehen von einer indogermani-schen Etymologie aus, nach der sich Neißevon Neids mit der ungefähren Bedeutung‚Gewässer mit Strömung‘ ableite. AndereNamenkundler sehen den Ursprung im ur-slawischen Wortstamm niz für ‚unten‘ bzw.‚niedrig gelegen‘, was sich sowohl auf dievergleichsweise niedrig im Isergebirge gele-genen Quelle als auch von der Auenlage ab-

leiten könnte. Erstmals urkundlich tritt dieNeiße als Namensgeberin für einen Land-strich provinciam Nice – nahe dem heutigenForst (Lausitz) – im Jahr 1018 bei dem Chro-nisten Thietmar von Merseburg auf.

Der Mensch verstand es trotz der naturge-gebenen Gefahren des Gewässers, mit derNeiße zu leben und sie vor allem wirtschaft-lich zu nutzen. Historische Bildwerke undFotografien zeigen den Fluss und seine un-mittelbare Umgebung oft überaus belebt:Fischerboote sind unterwegs, elegante Aus-flügler flanieren auf den Uferterrassen, ge-schäftiges Treiben lässt die Fabrikschloteam Fluss rauchen. Eine scharfe Zäsur in derGeschichte ließ diese Welt untergehen. AlsStaatsgrenze und streng bewachte Barrierewurde dem Fluss am Ende des ZweitenWeltkrieges eine andere Rolle zugedacht.Getrennt wurde, was bis dato im Zusam-menspiel von Fluss und Mensch an beidenUfern selbstverständlich war. Erst allmählicherobern sich beide Seiten der politischenWende in Ostdeutschland und Osteuropaihre einstige Partnerschaft zurück. VieleEtappen des Zusammenwachsens vonDeutschen, Polen und Tschechen sind in-zwischen geschafft, einiges liegt noch vor

uns.Die Görlitzer Sammlungen laden kulturge-schichtlich interessierte Abenteurer herzlichzur Entdeckung der Sonderausstellung imKaisertrutz und im Senckenberg Museumfür Naturkunde sowie der Erkundung derNeiße-Region ein. Die beiden Görlitzer Museen bieten Besu-chern die Möglichkeit, mit der Eintrittskarteihres Museums in dem jeweils anderen Mu-seum eine Ermäßigung in Anspruch zu neh-men. Ermäßigung gewähren die GörlitzerSammlungen auch Besuchern, die im Kai-sertrutz eine gültige Monatskarte der Görlit-zer Verkehrsbetriebe vorlegen.

Abenteuer Neiße. Geschichten am FlussKulturhistorisches Museum, Kaisertrutz,Platz des 17. Juni 119. Mai bis 22. November 2020Abenteuer Neiße. Leben am FlussSenckenberg Museum für Naturkunde, MarienplatzJuni bis 10. Januar 2021

Das Projekt „Abenteuer Neiße“ wird imRahmen des KooperationsprogrammsINTERREG Polen – Sachsen 2014–2020gefördert.

Seit Anfang Mai ziehen drei Kliniken undein Zentrum mit 105 Mitarbeiter/innen indas dreistöckige sanierte und neu ge-baute Gebäude Haus C auf dem Geländedes Klinikums.

Über einen Zeitraum von voraussichtlichvier Wochen werden die Kinderklinik, dieFrauenklinik, die Klinik für Plastische Chirur-gie und das Mammazentrum Ostsachsen indas neue Frauen-Mutter-Kindzentrum ein-ziehen. Die Patientenversorgung wird we-gen und während des Umzugsgeschehensnicht eingeschränkt. Dieser Umzug ist einer der größten, den dasKlinikum seit Anfang der 90er Jahre stemmt.„Aber wir sind ein sehr umzugserprobtesKrankenhaus“, sagt Geschäftsführerin Ulri-ke Holtzsch. Insbesondere seit Baubeginndes Frauen-Mutter-Kindzentrums. „Wirmussten weit über 100 Umzüge im Zusam-menhang mit dem Abriss des H-Hauses lei-sten.“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kli-niken, Abteilungen und Bereiche bezogen inden vergangenen Jahren immer wieder Zwi-schenlösungen, bis nun endlich das größteBauprojekt seit Anfang der 90er Jahre fertig-gestellt ist.

„Als erstes werden das ärztliche Personalder Frauenklinik und der Klinik für Plasti-sche, rekonstruktive und Brustchirurgie so-wie die dazugehörigen Ambulanzen, dasCase-Management, die Sekretariate, derSozialdienst und das Team des Mammazen-trums ihre Bereiche in Betrieb nehmen‘‘,sagt Thomas Lieberwirth, der Kaufmänni-sche Direktor des Klinikums. Die Logistik ei-nes solch großen Umzugs ist sehr umfang-reich, denn es gehören die Stationen, dieUntersuchungszimmer, Bereitschaftszim-mer, die gesamte EDV, die Ambulanzen, dieDienstzimmer, die Betriebsmittel, Geräteund Umkleiden sowie spezielles Inventardazu. Danach startete der Umzug der Kin-derklinik einschließlich Neonatologie, Frau-enmilchküche, Kinderpsychosomatik undSchlaflabor. Die Kindernotaufnahme gehtnach aktuellem Stand ab dem 19. Mai imHaus C in Betrieb. Im Anschluss folgen abdem 25. Mai die aufwändigen Umzüge desKreißsaals und der Wöchnerinnenstationund nach Pfingsten die Stationen der Gynä-kologie und der Plastischen Chirurgie. „Al-les ist so organisiert, dass das Personal unddie Patienten/innen nur wenige kurzfristigeEinschränkungen haben‘‘, sagt Thomas

Lieberwirth. Die Umzüge führen insbeson-dere die Mitarbeiter des Technischen Dien-stes, des Patientenversorgungstransports,der Betriebsgesellschaft, der geschütztenAbteilung durch, aber auch die Teams derumziehenden Bereiche helfen mit.

n Hintergrund Grundsteinlegung für das Frauen-Mutter-Kindzentrum war der 1. September 2017.Seither entstand auf einer Nutzfläche vonüber 4.000 Quadratmeter ein modernes bar-rierefreies Gebäude für die fachübergreifen-de medizinische Versorgung von Frauen,Müttern und Kindern mit 73 Betten. Dazubaute das Klinikum einen kompletten altenGebäudetrakt (Haus C) um. Er wurde denk-malgerecht saniert und brandschutztech-nisch ertüchtigt. Zudem wurde ein Neubauerrichtet, der die beiden Altbauflügel desHauses C miteinander verbindet.

Die Kosten für das Frauen-Mutter-Kindzen-trum betragen ca. 33 Millionen Euro. Davonfördert der Freistaat Sachsen 19,94 Millio-nen Euro.

Klinikum Görlitz: Die Umzüge in das neue Frauen-Mutter-Kindzentrum

Information des Ordnungsamtes und des Eigenbetriebes „Städtischer Friedhof Görlitz“

Am Mittwoch, dem 27. Mai 2020, werden um 10:00 Uhr (Treffpunkt am Krematorium) die Urnen der Verstorbenen Charlotte Bagusch,Luna Hauser, Detlef Höbler, Gabriele Jeschke und Eberhard Pusch beigesetzt.Freunde und Lebensbegleiter der Verstorbenen sind herzlich willkommen.

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3319. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Vereinsmitteilungen

W!R SIND GÖRLITZProjektwettbewerb zum Stadtjubiläum 2021

Anträge können noch bis 31. Mai gestellt werden. Unabhängige Jury ist nominiert.Der vom Aktionskreis für Görlitz e. V. konzipierte und organisierteProjektwettbewerb war ursprünglich bis 31. März befristet. DieseBefristung wurde aufgehoben, um den von der Corona-Pandemieausgelösten Einschränkungen Rechnung zu tragen. Damit sollteinsbesondere den an einer Teilnahme Interessierten, aber von derKrise direkt Betroffenen, Gelegenheit gegeben werden, ihre Ideenohne Zeitdruck in konkrete Projektanträge einfließen zu lassen.Dieses Angebot wurde erfreulicherweise rege genutzt. Inzwischenliegen mehr als 70 Projektanträge vor.Der Projektwettbewerb soll nun geschlossen werden. Neuer Einsen-deschluss ist der 31. Mai 2020. Bis dahin können auch bereits ein-gereichte Anträge überarbeitet und ergänzt werden.

Die Auswahl der preiswürdigen Wettbewerbsbeiträge obliegt einerunabhängigen Jury. Mitglieder sind:• Klaus Arauner• Agnieszka Bormann• Siegfried Hoche• Gabriele Kretschmer• Rainer Müller• Hans-Wilhelm Pietz• Christian Thomas

Die Stadt Görlitz hat Preisgelder in Höhe von insgesamt 65.000 Euroausgelobt. Damit soll die Durchführung von 35 Veranstaltungen er-möglicht werden. Sie verkörpern den Beitrag der Görlitzer Bürger-schaft zum Jubiläumsjahr 2021.

25. Jazztage Görlitz

Die aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Covid-19Pandemie sowohl in Deutschland als auch in den Herkunfts-und Transitländern zwingen den Veranstalterverein Kulturzu-schlag e. V., die Jazztage Görlitz abzusagen.Das Festival, das zum 25. Jubiläum für Anfang Juni mit besondersaufwendigem Programm vorbereitet wurde, verschiebt sich genauum ein Jahr. Die Konzerte finden vom 2. bis 13. Juni 2021 statt. DerVerein versucht, mit den Künstlern entsprechende Auftritte zu ver-einbaren, um das Programmkonzept weitmöglich 2021 zu realisie-ren. Die öffentlichen Förderer Kulturraum Oberlausitz-Niederschle-sien, die Stadt Görlitz und die Kulturstiftung des Freistaats Sachsenhaben eine Verlängerung des Verwendungszeitraums signalisiert.Die Gespräche mit Spendern und Sponsoren laufen. Zur Vorberei-tung waren bereits Kosten für Organisation, Werbung und Flugbu-chungen entstanden. Informiert wird in den nächsten Wochen auf der Homepage des Fe-stivals www.jazztage-goerlitz.de.

Rennradklassiker Ostsachsens fällt aus

Das traditionsreiche „Rund um die Landeskrone“, bei dem immerwieder bedeutende Wettkämpfe wie Bundesligarennen, oder wieauch 2020 geplant, die Deutsche Meisterschaft der Senioren imStraßenradsport ausgetragen wurden, kann angesichts der Corona-Virus-Pandemie in diesem Jahr nicht stattfinden. Das hat der Postsportvereins Görlitz e. V., Abt. Radsport, schwerenHerzens beschlossen, teilten die Organisatoren nun mit. Die renom-mierte Veranstaltung hätte in diesem Jahr ihr hundertstes Bestehengefeiert. Erstmals 1910 kämpften Radsportler rund um den GörlitzerHausberg um Platz und Sieg. Am 28. Juni 2020 hätte nicht nur dieDeutsche Meisterschaft der Senioren im Straßenradsport stattge-funden, auch die sächsischen Landesmeister dieser Altersklassensollten ermittelt werden. Und, wie seit Jahren schon, hätte eineEtappe des Lausitz Cups der Jedermänner- und Frauen sowie das„Fette-Reifen-Rennen“ für Kinder stattfinden sollen. Jürgen Schmidt, Abteilungsleiter Radsport, betonte, dass derSchritt unter den gegebenen Umständen unvermeidlich gewesensei und man mit der frühzeitigen Entscheidung allen Beteiligten Klar-heit und Sicherheit geben wolle.Der Postsportverein würde „Rund um die Landeskrone“ gern nochim Herbst dieses Jahres nachholen. Der Radsportverband entschei-det aber erst im Juli über Nachholtermine. Und ob dann, wenn allenicht nur Sportveranstaltungen, sondern auch Volksfeste und ande-re Großveranstaltungen um freie Wochenenden ringen, noch ein Ter-min gefunden werden kann, bleibt fraglich.

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34Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Familienbüro „feiert“ 5-Jähriges

Die 5 ist eine tolle Zahl. Mit 5 „Sinnen“ unterstützt das Görlitzer Fa-milienbüro nun schon seit dem 1. Mai 2015 Familien als Anlaufstelleund Ansprechpartner – wenn das kein Grund zum Feiern ist.

„Das größte Geschenk ist unser Beratungserfolg bei den Men-schen“, freut sich Melanie Morche, eine von drei ehrenamtlichenVorständen des Görlitz für Familie e. V.„Das Büro am Demianiplatz hat sich durch die unermüdliche Arbeitunserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen als Netzwerk-knotenpunkt etabliert, auf den wir sehr stolz sein können. Mit unse-rer Anschubberatung konnten wir vielen Görlitzer/innen aller Alters-gruppen die richtigen Informationen zukommen lassen, ihnen – an-hand unserer riesigen und doch übersichtlichen Flyer- und Informa-tionssammlung – einen Überblick über Beratungs- und Unterstüt-zungsmöglichkeiten geben und sie gezielt an „die richtigen Stellen“weitervermitteln“, so Morche weiter.

Dafür hat die Anlaufstelle für Familien ihr Konzept stetig ausgebaut,bietet kompetente Unterstützung bei der KiTa-Platzsuche, vermitteltBabysitter/-innen, hilft beim Ausfüllen von Anträgen und steht als In-fokanal zwischen Behörden und Bürgern zur Seite – immer mit demZiel, für Problemlagen und Familienthemen Prozesse anzustoßenund für Lösungen zu kämpfen. Das Familienbüro ist dabei immer um Vielseitigkeit bemüht. Es ist

auch die Heimat der „Görlitzer Familienbriefe" (ANE Elternbriefe),der „Görlitzer Elternwerkstatt“ und des Schutzinselprojektes „Elch-stark!“ und es ist Anwalt der Zielvereinbarung und des Audits „fami-liengerechte Kommune“. Als starker Partner kämpft es für die Um-setzung der Maßnahmen, bringt Ideen und Konzepte ein und arbei-tet familienorientiert an der Zukunftspolitik der Stadt mit – egal ob esum ein ÖPNV-Konzept, einen Kinderstadtplan, familiengerechtesWohnen oder einen neuen Spielplatz geht. Mit seinem TrägervereinGörlitz für Familie e. V. setzt es sich ein, wenn Görlitzer FamilienHandlungsbedarf sehen und Themen wie die Vereinbarkeit vonFamilie und Beruf bearbeitet werden müssen. Er bietet eine Platt-form für aktuelle familienpolitische Themen und Lobbyarbeit.

„Wir profitieren dabei auch von unserem Engagement für andereProjekte unseres Trägervereins und unserer Netzwerkpartner. UnserTeam der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (kurzEUTB), die Engagierte Stadt und Freiwilligenagentur, die Senioren-sprechstunde „Fragen zum Alter“ in Kooperation mit dem Geriatrie-netzwerk, die Hochschule, die Radflotte, das Willkommensbündnis,unsere Partner/-innen der Stadtverwaltung und viele mehr sind des-halb wohl die Gäste, die wir am 1. Mai zu unserem Geburtstagsjubi-läum vermisst haben“, so Melanie Morche.

Sie hofft auf eine gebührende Nachholfeier, wenn möglich im Sep-tember auf dem Familienfest, anlässlich des internationalen Kinder-tages auf dem Marienplatz. Auch mit dem „Familienbüro unter-wegs“ möchte das Team möglichst bald wieder für die Görlitzer/-in-nen bei verschiedenen Festen und Veranstaltungen in den Stadttei-len da sein.

Die Mitarbeiter/-innen des Familienbüros stehen Rat- und Unter-stützungssuchenden auch in der aktuellen Situation per E-Mail undTelefon sowie persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, alsAnsprechpartner zur Seite.

Kontakt:Familienbüro Görlitz – Görlitz für Familie e. V.Demianiplatz 7Tel.: 03581 8787333E-Mail: [email protected]

Aktuelle telefonische Sprechzeit:Montag – Donnerstag | 10:00 bis 14:00 Uhr

Das Familienbüro-Team mit Susanne Werner, Steffen Müller, PatriciaAnsorge (v. l.) Görlitz für Familie e. V. Foto: Manuela Walther

Das Kinder- und Jugendtelefon ist eine wichtige Stütze für alle Kin-der sowie Jugendliche, die in schwierigen Situationen jemandenbrauchen, der ihnen zuhört und auf sie eingeht. Dies ist speziell inder aktuellen Situation ersichtlich, denn die Wohnung wird gefühltenger und der Streit mit den Eltern oder Geschwistern intensiver.Möglichkeiten der Entlastung sind rar. Hier ist das Kinder- und Ju-gendtelefon eine bedeutende Anlaufstelle: „Wir helfen gerne, aberauch nach dieser besonderen Zeit sind helfende Ohren gefragt.“Ob Liebeskummer, Mobbing oder schlechte Noten, die Gründe, umbeim Kinder- und Jugendtelefon anzurufen, sind vielfältig. Um die-ses wichtige Angebot weiterhin aufrechtzuerhalten, ist der ASB aufehrenamtliche Menschen angewiesen, die Lust haben sich genau indiesem Bereich zu engagieren.Letztes Jahr gingen am Standort Görlitz knapp 4.000 Anrufe ein.Das ist eine große Menge und dadurch konnte vielen jungen Men-schen geholfen werden. Damit dieses Angebot weiter bestehen blei-ben und Kindern und Jugendlichen geholfen werden kann, möchteder ASB sein Be rater (innen)team gerne erweitern.

Es werden Menschen gesucht, die einfühlsam sind und Freude dar-an haben, anderen zu helfen. Spezielle Vorkenntnisse brauchen diezukünftigen Berater*innen nicht. Es sind alle geeignet, die anderengerne zur Seite stehen, sie entlasten und mit ihnen gemeinsam nachLösungen suchen wollen. Jedoch ist eine gewisse Resistenz vonVorteil, um möglichen Provokationen angemessen zu begegnen.

Der Arbeiter-Samariter-Bund unterstützt die Engagierten mit einer60-stündigen Ausbildung. Zusätzlich gibt es Hospitationen mit er-fahrenen Telefonberater/-innen. Wer Interesse hat, kann gern Kon-takt aufnehmen und mehr erfahren.

Kontakt:[email protected]/kinder-jugend-und-familie/kinder-und-jugendtelefon

Kinder- und Jugendtelefon – auch nach Corona wird Hilfe benötigt

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3519. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Kleingärtenin der Stadt Görlitz

Im Niederschlesischen Kleingärtnerverbande. V. sind 106 Vereine, davon 83 innerhalbder Stadt Görlitz organisiert. In einigen Ver-einen sind noch Gärten frei, die einen neuenPächter suchen. Wer ein eigenes kleinesGartenglück für die Familie sucht und aktiveBetätigung in der Natur möchte, kann sichgern beim Niederschlesischen Kleingärtner-verband e. V. informieren.

In diesem Zusammenhang gibt es auch vie-le Vorteile, wenn Gärten von in einem Ver-band organisierten Verein gepachtet wer-den, wie zum Beispiel:– fachliche Unterstützung bei der Bewirt-

schaftung durch ausgebildete Kleingärt-ner

– Weiterbildungsmöglichkeiten zum Fach-berater/Wertermittler

– hoher Kündigungsschutz durch Bun-deskleingartengesetz (BKleingG)

– günstiger Pachtzins durch General-pachtvertrag

– Nachbarschaftshilfe– bei Bedarf günstige Versicherung der

Laube durch Gruppenversicherung– möglicher Bezug der monatlichen Ver-

bandszeitung „Gartenfreund“.

Da die Verpachtung nach Verwaltungsvoll-macht in die Eigenverantwortung der Verei-ne übergegangen ist, kann der Verband dieVermittlung von Interessenten an die Verei-ne übernehmen.Auf der Homepage des Verbandes findenSie eine Auswahl der freien Gärten und dieentsprechenden Ansprechpartner:https://kleingaertner-goerlitz.de

Kontakt:Niederschlesischer Kleingärtnerverband e. V. Klosterplatz 13, 02826 Görlitz Tel. 03581 402653Fax: 03581 8790466 E-Mail: [email protected]

Termine

Apotheken-Notdienste

Feuerwehr, Rettungsdienst und Not-arzt sind über den Notruf 112 zu er-reichen. Der Krankentransport kannmit der Telefonnummer 0700 19222597 bestellt werden.

Dienstag | 19.05.2020 | Linden-Apotheke |Reichenbacher Straße 106 | 03581736087

Mittwoch | 20.05.2020 | Neue ApothekeGörlitz | James-von-Moltke-Straße 6 |03581 421140

Donnerstag | 21.05.2020 | Mohren-Apothe-ke | Lutherplatz 12 | 03581 407440 undAdler Apotheke Reichenbach | Markt 15| 035828 71816

Freitag | 22.05.2020 | Pluspunkt Apotheke |Berliner Straße 60 | 03581 878363

Samstag | 23.05.2020 | Paracelsus-Apothe-ke | Bismarckstraße 2 | 03581 406752

Sonntag | 24.05.2020 | Fortuna-Apotheke |Reichenbacher Straße 19 | 03581 42200

Montag | 25.05.2020 | Sonnen-Apotheke |Gersdorfstraße 17 und Stadt-ApothekeOstritz | Von-Schmitt-Straße 7 | 03582386568

Dienstag | 26.05.2020 | Robert-Koch-Apo-theke | Zittauer Straße 144 | 03581850525

Mittwoch | 27.05.2020 | Engel-Apotheke |Berliner Straße 48 | 03581 764686

Donnerstag | 28.05.2020 | Rosen-Apotheke| Lausitzer Straße 20 | 03581 312755

Freitag | 29.05.2020 | Hirsch-Apotheke |Postplatz 13 | 03581 406496

Samstag | 30.05.2020 | Bären-Apotheke |An der Frauenkirche 2 | 03581 38510

Sonntag | 31.05.2020 | Humboldt-Apotheke| Demianiplatz 56 | 03581 382210

Montag | 01.06.2020 | Kronen-Apotheke |Biesnitzer Straße 77A | 03581 407226

Dienstag | 02.06.2020 | easyApotheke |Nieskyer Straße 100 | 03581 7669150

Mittwoch | 03.06.2020 | Linden-Apotheke |Reichenbacher Straße 106 | 03581736087

Donnerstag | 04.06.2020 | Neue ApothekeGörlitz | James-von-Moltke-Straße 6 |03581 421140

Freitag | 05.06.2020 | Mohren-Apotheke |Lutherplatz 12 | 03581 407440 und AdlerApotheke Reichenbach | Markt 15 |035828 71816

Samstag | 06.06.2020 | Pluspunkt Apothe-ke | Berliner Straße 60 | 03581 878363

Sonntag | 07.06.2020 | Paracelsus-Apothe-ke | Bismarckstraße 2 | 03581 406752

Montag | 08.06.2020 | Fortuna-Apotheke |Reichenbacher Straße 19 | 03581 42200

Dienstag | 09.06.2020 | Sonnen-Apotheke |Gersdorfstraße 17 | 03581 314050 undStadt-Apotheke Ostritz | Von-Schmitt-Straße 7 | 035823 86568

Mittwoch | 10.06.2020 | Robert-Koch-Apo-theke | Zittauer Straße 144 | 03581850525

Donnerstag | 11.06.2020 | Engel-Apotheke| Berliner Straße 48 | 03581 764686

Freitag | 12.06.2020 | Rosen-Apotheke |Lausitzer Straße 20 | 03581 312755

Samstag | 13.06.2020 | Hirsch-Apotheke |Postplatz 13 | 03581 406496

Sonntag | 14.06.2020 | Bären-Apotheke | Ander Frauenkirche 2 | 03581 38510

Montag | 15.06.2020 | Humboldt-Apotheke| Demianiplatz 56 | 03581 382210

Dienstag | 16.06.2020 | Kronen-Apotheke |Biesnitzer Straße 77A | 03581 407226

Tierärztlicher Notdienst

An Wochenenden und außerhalb re-gulärer Sprechstunden ist eine Kon-sultation nur nach vorheriger telefo-nischer Anmeldung möglich.

• 19.05. bis 22.05.2020 Dr. H. Thomas, Görlitz, Promenaden-

straße 45, Telefon: 03581 405229 oder0160 6366818

DVM F. Ender, Vierkirchen-Tetta, Dorf-straße 21b, Telefon: 035876 45510 oder0171 2465433

• 22.05. bis 29.05.2020 Dr. I. Papadopulos, Görlitz, Rauschwal-

der Straße 34, Telefon: 03581 316223oder 0171 3252916

TA T. Bauz, Vierkirchen-Tetta, Dorfstra-ße 21b, Telefon: 0157 71570394

• 29.05. bis 05.06.2020 Dr. H. Thomas, Görlitz, Promenaden-

straße 45, Telefon: 03581 405229 oder0160 6366818

Tä A. Besecke, Markersdorf, OT Frie-dersdorf, Ortsstraße 19, Telefon: 017647016281

• 05.06. bis 12.06.2020 TA M. Barth, Görlitz, Zittauer Straße 121 Telefon: 03581 851011 oder 0172

3518288

DVM F. Ender, Vierkirchen-Tetta, Dorf-straße 21b, Telefon: 035876 45510 oder0171 2465433

• 12.06. bis 16.06.2020 DVM R. Wießner, Görlitz, Rauschwalder

Straße 65, Telefon: 03581 314155

Dr. I. Papadopulos, Görlitz, Rauschwal-der Straße 34, Telefon: 03581 316223oder 0171 3252916

Beilagenhinweis:

Dieser Ausgabe liegen keineBeilagen bei.

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36Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Mai 2020 | Nummer 05

Termine Stadtrats-,Ausschuss- undOrtschaftsratssitzungen

Laut Sitzungskalender des Stadt-rates/Ausschüsse und Ortschafts-räte der Großen Kreisstadt Görlitz

Mittwoch, 20.05.2020 16:15 UhrVerwaltungsausschuss*

Mittwoch, 27.05.202016:15 UhrTechnischer Ausschuss*

Donnerstag, 28.05.202016:15 UhrStadtratEmil-von-Schenckendorff-Sporthalle

Dienstag, 02.06.202019:00 UhrOrtschaftsrat Ludwigsdorf/Ober-Neundorf

Mittwoch, 03.06.2020 16:15 UhrVerwaltungsausschuss*

Dienstag, 09.06.202019:00 UhrOrtschaftsrat Hagenwerder/Tauchritz

Mittwoch, 10.06.202016:15 UhrTechnischer Ausschuss*

Dienstag, 16.06.202016:15 UhrVerwaltungsausschuss*

* Ort wird noch bekanntgegeben.

Bitte informieren Sie sich außerdem imRats- und Bürgerinformationssystem aufder Homepage der Stadt Görlitz unterwww.goerlitz.de --> Bürger --> Politik undStadtrat.Änderungen vorbehalten!

Kontakt:03581 671208 oder [email protected]

Straßenreinigung

Bitte beachten Sie die verkehrs-rechtliche Anordnung zur Freilas-sung der benötigten Flächen auf derFahrbahn zur Grundreinigung für dieKehrmaschine. Am jeweiligen Kehr-tag gilt auf den genannten Straßen inder Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr Hal-teverbot. Entsprechende Hinweis-schilder werden rechtzeitig vor demKehrtermin aufgestellt.

n Achtung! Änderungen sind kurzfristig möglich.Bitte beachten Sie die Beschilderungauf den Straßen. Im Anschluss an dieStraßenreinigung erfolgt noch dieReinigung der Straßeneinläufe. Die-se dürfen nicht zugestellt werden.

n MontagReinigungsklasse 1:Berliner Straße (zwischen Postplatz undSchulstraße), Marienplatz, Salomonstraße(zwischen Hospitalstraße und Nr. 41), Post-platz (Westseite, um Schmuckplatz), An derFrauenkirche (außer Straße zwischen De-mianiplatz und Postplatz)Reinigungsklasse 5:Steinstraße, Struvestraße, Postplatz (Ost-seite, um und vor Post)

n MittwochReinigungsklasse 1:Berliner Straße (zwischen Postplatz undSchulstraße), Marienplatz, Salomonstraße(zwischen Hospitalstraße und Nr. 41), Post-platz (Westseite, um Schmuckplatz), An derFrauenkirche (außer Straße zwischen De-mianiplatz und Postplatz)Reinigungsklasse 5: Salomonstraße (zwischen Nr. 41 und Dres-dener Straße), An der Frauenkirche (Straßezwischen Demianiplatz und Postplatz)

n DonnerstagReinigungsklasse 5:Untermarkt, Bei der Peterskirche, Gott-fried-Kiesow-Platz, Brüderstraße

n FreitagReinigungsklasse 1:Berliner Straße (zwischen Postplatz undSchulstraße), Marienplatz, Salomonstraße(zwischen Hospitalstraße und Nr. 41), Post-platz (Westseite, um Schmuckplatz), An derFrauenkirche (außer Straße zwischen De-mianiplatz und Postplatz)Reinigungsklasse 5: Annengasse, Bahnhofsvorplatz (Fußgänger-bereich), Berliner Straße (zwischen Schul-straße und Bahnhofstraße, einschließlich 2Hochflächen), Neißstraße, Peterstraße

n Dienstag, 19.05.2020Demianiplatz (Parkfläche bei Apotheke),Otto-Buchwitz-Platz (rechts von Luisenstra-ße bis Mittelstraße), Elisabethstraße (westli-cher Teil), Klosterstraße, Joliot-Curie-Stra-ße, Hugo-Keller-Straße (rechts von Nikolai-graben bis Grüner Graben), Dr.-Friedrichs-Straße (rechts von Otto-Buchwitz-Platz bisBerliner Straße)

n Mittwoch, 20.05.2020Elisabethstraße (östlicher Teil), Mühlweg(zwischen Schützenstraße und James-von-Moltke-Straße), Am Stadtpark, James-von-Moltke-Straße, Jakobstunnel, Sohrstraße

n Freitag, 22.05.2020Otto-Buchwitz-Platz (rechts von Krölstraßebis Hartmannstraße), Dr.-Friedrichs-Straße(rechts von Berliner Straße bis Otto-Buch-witz-Platz), Luisenstraße (rechts von Otto-Buchwitz-Platz bis Demianiplatz), Schul-straße (rechts von Berliner Straße bisJakobstraße), Louis-Braille-Straße, Hospi-talstraße (rechts von Jakobstraße bis Kröl-straße)

Auf Grund der derzeitigen Situation sindnicht alle Schiedsstellen wieder geöffnet.

Die nächsten Sprechstunden finden wiefolgt statt:• Bezirk 3 – Innenstadt/Südstadt: 25.05.2020, Hugo Keller-Straße 14 (Jägerkaserne), Zi. 171, 17:00 bis 18:00

Uhr sowie• Bezirk 8 – Weinhübel/Rauschwalde/

Biesnitz/Hagenwerder/Tauchritz/Schlauroth/ Kunnerwitz/Klein Neundorf:

10.06.2020, Leschwitzer Straße 21 (ehe-mals Bürgerbüro Weinhübel), 18:00 bis19:00 Uhr

Die Besucherinnen und Besucher werdendringend gebeten, die geltenden Schutz-maßnahmen einzuhalten. Dazu zählt das

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dieBeachtung der Abstandsregeln (mind. 1,5Meter) und die Einhaltung der Husten-Nies-Etikette (d. h. in die Armbeuge husten undniesen).

Keine Sprechstunde findet derzeit statt in:• Bezirk 5 – Königshufen/Klingewalde/ Historische Altstadt/Nikolaistadt Ludwigsdorf/Ober-Neundorf:

Ansprechpartnerin in der StadtverwaltungGörlitz ist Maike Prasse, Telefon 03581671580; E-Mail: [email protected]Über das Stattfinden weiterer Termine wirdjeweils nach aktueller Lage entschieden. Bit-te verfolgen Sie hier die Presse bzw. die In-ternetseite der Stadt Görlitz www.goerlitz.de

Sprechzeiten der Schiedsstellen der Stadt Görlitz finden nureingeschränkt statt

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3719. Mai 2020 | Nummer 05 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

n Montag, 25.05.2020Luisenstraße (rechts von Demianiplatz bisOtto-Buchwitz-Platz), Brautwiesenplatz,Cottbuser Straße, Rauschwalder Straße(rechts von Cottbuser Straße bis Reichen-bacher Straße), Brautwiesenstraße (rechtsvon Rauschwalder Straße bis Brautwiesen-platz), Schulstraße (rechts von Jakobstraßebis Berliner Straße), Rauschwalder Straße(rechts von Cottbuser Straße bis BautzenerStraße)

n Dienstag, 26.05.2020Weberstraße, Kränzelstraße, Krischelstraße,Bahnhofsvorplatz, Nonnenstraße, Kloster-platz, Am Hirschwinkel, Am Stockborn, Bis-marckstraße, Dr.-Kahlbaum-Allee, Ober-markt (ohne innere Parkplätze

n Mittwoch, 27.05.2020Rauschwalder Straße (rechts von Reichen-bacher Straße bis Cottbuser Straße), Braut-wiesenstraße (rechts von Brautwiesenplatzbis Rauschwalder Straße), Am Brautwiesen-tunnel, Rauschwalder Straße (rechts vonBautzener Straße bis Cottbuser Straße)

n Donnerstag, 28.05.2020Brunnenstraße, Goethestraße, Wiesbade-ner Straße, Friesenstraße (zwischen Karl-Eichler-Straße und Promenadenstraße),Blockhausstraße, Krölstraße

n Freitag, 29.05.2020Promenadenstraße, Christoph-Lüders-Stra-ße, Zeppelinstraße, Wilhelmsplatz, Demiani-platz (ohne Parkplatz bei Apotheke), Platzdes 17. Juni

n Dienstag, 02.06.2020Zittauer Straße (zwischen Zittauer StraßeB99 und Johannes-R.-Becher-Straße), Po-mologische Gartenstraße (rechts vonSchwimmhalle bis Biesnitzer Straße), Kun-nerwitzer Straße (rechts von Biesnitzer Stra-ße bis Sattigstraße), An der Landskron-brauerei, Arndtstraße, Sechsstädteplatz,Mühlweg (zwischen James-von-Moltke-Straße und Blumenstraße)

n Mittwoch, 03.06.2020Furtstraße, Kunnerwitzer Straße (rechts vonSattigstraße bis Biesnitzer Straße), Pomolo-gische Gartenstraße (rechts von BiesnitzerStraße bis Schwimmhalle), Augustastraße(rechts von Wilhelmsplatz bis Bahnhofstra-ße), Emmerichstraße (links von Augustastra-ße bis Dr.-Kahlbaum-Allee)

n Donnerstag, 04.06.2020Jüdenstraße, Augustastraße (links von Wil-helmplatz bis Bahnhofstraße), BautzenerStraße, Salomonstraße (zwischen Bahnhof-straße und Dresdener Straße)

n Freitag, 05.06.2020Wielandstraße (links von Carl-von-Ossietz-ky-Straße bis Zittauer Straße), Johannes-Wüsten-Straße (links von Uferstraße bisJoliot-Curie-Straße), Emmerichstraße(rechts von Augustastraße bis Dr.-Kahl-baum-Allee), Steinweg, Gewerbering

n Montag, 08.06.2020Wielandstraße (rechts von Carl-von-Os-sietzky-Straße bis Zittauer Straße), Johan-nes-Wüsten-Straße (rechts von Uferstraßebis Joliot-Curie-Straße), Hohe Straße, Pe-ter-Liebig-Hof, Paul-Taubadel-Straße (zwi-

schen Rosa-Luxemburg-Straße und Die-sterwegplatz)

n Dienstag, 09.06.2020Am Feierabendheim, Nordring, Antonstra-ße, Wendel-Roskopf-Straße, Am Wiesen-grund (außer Parkplätze vor Gärten)

n Mittwoch, 10.06.2020Am Wiesengrund (nur Parkplätze vor Gär-ten), Teichstraße, Theodor-Körner-Straße,Gobbinstraße, Fritz-Heckert-Straße (zwi-schen Zittauer Straße und Einfahrt Gärtne-rei), Stauffenbergstraße

n Donnerstag, 11.06.2020Hotherstraße, Johann-Haß-Straße, Luther-platz, Sonnenstraße, Mittelstraße

n Freitag, 12.06.2020Martin-Ephraim-Straße, Gerda-Boenke-Straße, Johannes-R.-Becher-Straße, Erich-Mühsam-Straße, Fichtestraße, Hans-Beim-ler-Straße, Lessingstraße

n Montag, 15.06.2020Reichertstraße (rechts von Biesnitzer Straßebis Reichenbacher Straße), JauernickerStraße (zwischen Reichertstraße und Bies-nitzer Straße), Grüner Graben (rechts vonPontestraße bis Platz des 17. Juni)

n Dienstag, 16.06.2020Reichertstraße (rechts von ReichenbacherStraße bis Biesnitzer Straße), Schulstraße(rechts von Berliner Straße bis Jakobstraße),Grüner Graben (rechts von Platz des 17. Ju-ni bis Pontestraße), Lutherstraße (rechts vonBiesnitzer Straße bis Am Brautwiesentun-nel)