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Gründerzeit mit Zukunft Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse Dokumentation und Monitoring Autoren: Johannes Rammerstorfer, Christof Amann, Walter Hüttler (e7 Energie Markt Analyse) Fritz Oettl, Margit Böck (pos architekten) Gregor Högler (Manschein Managing Energy) Helmut Schöberl, Richard Hofer (Schöberl & Pöll) Karin Sammer (ÖVI Österreichischer Verband Immobilientreuhändler) Margarete Havel (Havel &Havel) Eigentümer: Hans Jörg Ulreich (Ulreich Bauträger) Generalplaner, Forschungskonzept: Robert Gassner, Jürgen Brenner (Gassner & Partner) Oktober 2013 Leitprojekt „Gründerzeit mit Zukunft“, Subprojekt 5 „Dokumentation und Monitoring“ Leitprojektmanagement: Walter Hüttler (e7 Energie Markt Analyse)

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Gründerzeit mit Zukunft

Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse

Dokumentation und Monitoring

Autoren:

Johannes Rammerstorfer, Christof Amann, Walter Hüttler (e7 Energie Markt Analyse)

Fritz Oettl, Margit Böck (pos architekten)

Gregor Högler (Manschein Managing Energy)

Helmut Schöberl, Richard Hofer (Schöberl & Pöll)

Karin Sammer (ÖVI Österreichischer Verband Immobilientreuhändler)

Margarete Havel (Havel &Havel)

Eigentümer: Hans Jörg Ulreich (Ulreich Bauträger)

Generalplaner, Forschungskonzept: Robert Gassner, Jürgen Brenner (Gassner & Partner)

Oktober 2013

Leitprojekt „Gründerzeit mit Zukunft“, Subprojekt 5 „Dokumentation und Monitoring“

Leitprojektmanagement: Walter Hüttler (e7 Energie Markt Analyse)

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Haus der Zukunft Plus ist ein Forschungs- und Technologieprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Es wird im Auftrag des BMVIT von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) abgewickelt.

Impressum

e7 Energie Markt Analyse GmbH Theresianumgasse 7/1/8 1040 Wien Österreich Telefon +43-1-907 80 26 Fax +43-1-907 80 26-10 [email protected] http://www.e-sieben.at

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Gründerzeit mit Zukunft

Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse

Dokumentation und Monitoring

Abbildung 1: Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse (Quelle: Gassner&Partner)

Für die Umsetzung des Demonstrationsobjekts Wißgrillgasse waren die Projektpartner Ulreich Bauträger GmbH und Gassner & Partner Baumanagement GmbH verantwortlich. Die Unternehmen sind überwiegend im Bereich der Sanierung von Gründerzeithäusern tätig und verfolgen bei ihren Projekten generell das Ziel, einen zeitgemäßen Wohnstandard hinsichtlich Wohnkomfort und energietechnischer Performance zu realisieren. Am Beispiel der Wißgrillgasse sollte ein innovatives Vorzeigeobjekt entstehen, welches die Möglichkeiten bei der Sanierung von historischen Gebäuden aufzeigt.

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Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung ................................................................................................... 4

2 Einleitung ................................................................................................................ 12

3 Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen..................................................... 13

3.1 Ausgangssituation und Zielsetzung .......................................................................... 13

3.2 Allgemeine Daten des Projektes Wißgrillgasse 10 ................................................... 13

3.2.1 Grundstück, Städtebau ................................................................................. 14

3.3 Konzept der technischen Evaluierung ...................................................................... 15

3.3.1 Checkliste für die Evaluierung ....................................................................... 15

3.3.2 Checkliste als flexibles Werkzeug ................................................................. 16

3.4 Umgesetzte bauliche Maßnahmen ........................................................................... 16

3.4.1 Umbau der Wohnungsgrundrisse ................................................................. 16

3.4.2 Hausseitige Erhaltungsmaßnahmen ............................................................. 17

3.4.3 Funktionale Verbesserungen ........................................................................ 17

3.4.4 Freiräume ..................................................................................................... 19

3.4.5 Fassaden und Fenster .................................................................................. 20

3.4.6 Geschoßdecken ........................................................................................... 22

3.4.7 Gebäudehülle, sonstiges .............................................................................. 23

3.5 Haustechnik ............................................................................................................. 24

3.5.1 Energieversorgung ....................................................................................... 25

3.5.2 Lüftungssysteme........................................................................................... 28

3.6 Energetische Kennwerte .......................................................................................... 32

3.7 Abweichung zur Planung .......................................................................................... 34

3.7.1 Bauliche Maßnahmen ................................................................................... 34

3.7.2 Haustechnische Maßnahmen ....................................................................... 34

3.8 Lernerfahrungen ....................................................................................................... 34

4 Ergebnis messtechnische Untersuchungen ........................................................ 38

4.1 Grundlegendes zum Monitoring................................................................................ 38

4.1.1 Monitoringkonzept ........................................................................................ 40

4.2 Komfortparameter .................................................................................................... 42

4.2.1 Behaglichkeit - Einzelauswertung der Referenzwohnungen .......................... 43

4.2.2 Komfortparameter Wohnungsvergleich ......................................................... 56

4.2.3 Komfortparameter Detailvergleich Lüftungskonzepte .................................... 59

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4.3 Energiebilanz ........................................................................................................... 61

4.3.1 Energieverbrauch Wohnungsvergleich ......................................................... 65

4.3.2 Stromverbrauch ............................................................................................ 66

4.3.3 Endenergie und Primärenergie ..................................................................... 67

4.4 Evaluierung Haustechnik .......................................................................................... 68

4.4.1 Solarer Wärmeertrag .................................................................................... 68

4.4.2 Pufferspeicher .............................................................................................. 69

4.4.3 Temperaturniveau in der Technikzentrale ..................................................... 70

4.4.4 Evaluierung Lüftungsanlage ......................................................................... 71

4.5 Erfahrungen und Bemerkungen zur Umsetzung des Monitorings ............................. 75

5 Kostenmonitoring .................................................................................................. 76

5.1 Investitionskosten ..................................................................................................... 76

5.2 Kosten im laufenden Betrieb .................................................................................... 78

6 Sozialwissenschaftliche Evaluierung ................................................................... 85

6.1 Begleitung Sanierungsprozess ................................................................................. 85

6.1.1 Kanalsanierung ............................................................................................. 86

6.1.2 Wärmedämmung der Feuermauern .............................................................. 86

6.1.3 Guerilla Gardening ........................................................................................ 86

6.2 Betreuung Altmieter .................................................................................................. 87

6.3 Nutzerzufriedenheit .................................................................................................. 87

6.3.1 Zufriedenheit mit der Wohnung ..................................................................... 88

6.3.2 Zufriedenheit mit einzelnen Technologien ..................................................... 89

6.4 Schlussfolgerungen sozialwissenschaftliche Evaluierung ......................................... 93

7 Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................................................... 95

7.1 Wohnrechtliche Ausgangssituation ........................................................................... 95

7.1.1 Altmietverhältnisse, Duldung von Eingriffen in Mietrechte ............................. 95

7.1.2 Eigentumsverhältnisse und mietrechtliche Anwendbarkeit ............................ 96

7.2 Finanzierung und Förderung .................................................................................... 97

7.3 Nachbarschaftliche Problemstellungen ..................................................................... 97

7.3.1 Dämmen der Feuermauer ............................................................................. 97

7.3.2 Guerilla Gardening ........................................................................................ 98

8 TQB Gebäudezertifizierung ................................................................................... 99

9 Verzeichnisse ....................................................................................................... 102

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9.1 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ 102

9.2 Tabellenverzeichnis ................................................................................................ 104

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1 Zusammenfassung

Die Sanierung des Gründerzeithauses in der Wißgrillgasse, realisiert von Ulreich Bauträger GmbH und Gassner&Partner Baumanagement GmbH, ist eines von vier der im Rahmen des Haus der Zukunft Plus Leitprojekts „Gründerzeit mit Zukunft“ umgesetzten Demonstrationsprojekte. Das innovativ sanierte Gebäude wurde 2011 fertiggestellt und über zwei Betriebsjahre messtechnisch begleitet. Neben dem Energieverbrauchs- und Komfortmonitoring sowie der technischen Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen erfolgte eine Kostenbetrachtung, die Evaluierung der NutzerInnenzufriedenheit, die Dokumentation der wohnrechtlichen Lösungsansätze und die Zertifizierung nach den Qualitätskriterien der ÖGNB.

Architektur und Bautechnik

Das Projekt Wißgrillgasse befindet im äußeren Bereich des Wiener Gründerzeitgürtels in einer Lage mittlerer Qualität, einerseits am ruhigen Ende einer Sackgasse, südseitig exponiert gegen die Hauptstrecke der Westbahn.

Das architektonische Konzept wird von einem ästhetisch ambitionierten zweigeschoßigen Dachausbau dominiert, der formale Anleihen am Design von Bahngarnituren nimmt. Dieses formale Konzept wird auch bei der Instandsetzung der öffentlichen Bereiche im Stiegenhaus fortgesetzt.

Der Altbestand wurde straßenseitig schonend mit Ersatzzierteilen erneuert, so dass die ursprüngliche Gründerzeitästhetik weitgehend erhalten wurde. Die neuen Fenster weisen eine vereinfachte Teilung und schlichtere Profilierung auf.

Eine funktionale Aufwertung erfolgt durch Anpassung der Grundrisse, teilweisen Anbau von hofseitigen Loggien und Einrichtung eines Fahrradraumes im Keller.

Bei den bautechnischen Maßnahmen im Altbau liegt der Schwerpunkt auf thermischen Verbesserungen durch Fenstertausch und Fassadendämmung. Hervorzuheben sind der Einbau von Passivhausfenstern und die großflächige Applikation von Solarkollektoren auf einer Südfassade.

Im Inneren wurden neben sparsamen konstruktiven Eingriffen zum Grundrissumbau abgehängte Decken zur Verbesserung des Schallschutzes eingefügt.

Generell kann dieses Projekt als Beispiel für eine ambitionierte Sanierung im strengen Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten gesehen werden.

Haustechnik und Energie

Die zentrale Haustechnikversorgung konnte trotz anfänglichen Widerstands bei den „Altmietern“ für alle Wohnungen ausgeführt werden. Die neuen Versorgungsleitungen

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(HKLS, Elektro, Telekabel, Telekom) wurden im bestehen Stiegenhaus untergebracht, über das alle Wohneinheiten erschlossen sind.

Zur Wärmeversorgung wurde eine Pelletsanlage im Kellergeschoß installiert. Für die Lagerung der Pellets war die Trockenlegung des Kellers erforderlich. Ein Teil des Energiebedarfs für Warmwasserbereitung und Heizwärme wird durch 32 m² fassadenintegrierte solarthermische Kollektoren gedeckt. Die Wärmeabgabe erfolgt im neu ausgebauten Dachgeschoß über eine Fußbodenheizung. In den Bestandswohnungen wurden Radiatoren ausgeführt.

Um Erkenntnisse für weitere Bauprojekte zu generieren entschloss sich der Bauträger, neben den Geräten mit Wärmerückgewinnung teilweise auch Lüftungslösungen ohne Wärmerückgewinnung einzusetzen. In die zentrale Lüftungsanlage wurden Wohnungen im Dachgeschoß sowie im 3. Obergeschoß eingebunden. Die Wartung (Filterwechsel) und Instandhaltung des Geräts ist zentral organisiert. Das System „Inventer 14V“, eine Einzelraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, wurde in mehreren Wohnungen (Nutzfläche 40 bis 50 m²) installiert. Das System basiert auf dem Prinzip der Wärmespeicherung. Für den Filtertausch des Geräts sind die Bewohner zuständig.

Darüber hinaus wurden jeweils für eine Wohneinheit ein Einzelraumgerät als Zuluftsystem, ein dezentrales Abluftsystem mit Zuluftelementen im Fensterstock und ein adaptiertes „Inventer“ Einzelraumlüftungsgerät als Parapetlösung in der Straßenfassade ausgeführt. Hierfür wurde ein geeigneter Luftein- und -auslass entwickelt, der ohne Wanddurchbruch im Bereich des Fensterstockes „versteckt“ werden kann.

Trotz des hohen Anteils an freistehenden Feuermauern und des eher schlechten A/V-Verhältnisses wird im sanierten Gebäudebestand ein HWB von 35 kWh/m²a erreicht. Der HWB für das neu errichtete Dachgeschoß liegt bei 16,5 kWh/m²a. Das gesamte Gebäude liegt nach der Sanierung bei einem nach dem Energieausweisverfahren berechneten HWB von 28kWh/m²a. Gegenüber dem Altbestand wird somit eine Reduktion des theoretischen Heizwärmebedarfs von 85% erreicht.

Messtechnische Evaluierung

Im Zuge der zweijährigen messtechnischen Begleitung des Projekts Wißgrillgasse wurden die Komfortparameter (T, rel.F., CO2) in mehreren Referenzwohneinheiten, die Energieflüsse des Gebäudes sowie einzelne haustechnische Ausstattungen evaluiert. Messdaten wurden in der Regel im 15-min Intervall erfasst, mit Ausnahme der Verbrauchszähler der Wohneinheiten (Heizwärme, WW und Strom), welche manuell erhoben wurden.

Die Fühler zur Messung der Komfortparameter waren im Wohnbereich angebracht. Aufgrund der geringeren Anwesenheitszeit in diesem Raum liegen die CO2-Konzentrationskurven deutlich niedriger als z.B. in Schlafräumen; dies zeigen Ergebnisse anderer Monitoringuntersuchungen. Das NutzerInnenverhalten hat den größten Einfluss auf die Komfortparameter CO2-Konzentration und relative Feuchte, welche Auskunft über die Raumluftqualität geben. Dennoch zeigen sich beim Vergleich der Referenzwohnungen mit

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unterschiedlichen Lüftungskonzepten Unterschiede. Es kann ganz klar bemerkt werden, dass bei den Wohnungen mit zentraler kontrollierter Wohnraumlüftung die CO2-Konzentration niedriger ausfällt und konstantere Raumluftzustände vorliegen als bei allen anderen Lüftungsvarianten. Die CO2-Raumluftkonzentrationen bei den Einzelraumlösungen (Inventer, Parapetlüftung, Einzelraum-Zuluft und Fensterstocklüftung) liegen dauerhaft auf höherem Niveau und unterliegen einem größeren Schwankungsbereich.

Die relative Luftfeuchte über 90 % der Jahresstunden liegt bei Referenzwohnungen mit Fensterlüftung in einem Bereich von 35 % bis 55 % und bei den mechanischen Lüftungssystemen bis auf eine Ausnahme zwischen 25% und 55%. In der Wohnung mit kontrollierter Wohnraumlüftung lag in beiden Messjahren dauerhaft eine rel. Luftfeuchte unter 30% vor. Seitens des Nutzers bzw. der Nutzerin wurden jedoch keine unbehaglichen Raumluftzustände artikuliert. Wohnungen mit Fensterlüftung weisen einzelne Messwerte bis zu 80% rel. Luftfeuchte auf.

Bei der Temperaturhäufigkeitskurve zeigt sich, dass eine Dachgeschoßwohnung mit hohen Fensterflächenanteil Richtung Westen und Osten einen Ausreißer nach oben darstellt, mit maximalen Raumlufttemperaturen von 33 °C. In 20 % der Jahresstunden wird eine Temperatur von 26 °C überschritten. Bei der NutzerInnen-Befragung wurde die sommerliche Überwärmung als „kleines Problem“ genannt. Diese Dachgeschoßwohnung weist große Fensterflächen Richtung Süden und Westen auf. Es wurden Sonnenschutzmaßnahmen getroffen, möglicherweise werden diese nicht ausgeschöpft. Bei den restlichen Referenzwohnungen liegt die Übertemperaturhäufung unter 10 %.

In der Heizperiode liegt die mittlere Raumlufttemperatur bei 22,9 °C. Ausgehend von diesem Wert und den am Standort während der Messperiode vorliegenden Heizgradtage wurde der Heizwärmeverbrauch klima- und raumtemperaturbereinigt. Der gemessene Heizwärmeverbrauch beinhaltet die gelieferte Wärmemenge für alle Wohneinheiten sowie die nutzbaren und nicht nutzbaren Verteilverluste der Heizung.

Der bereinigte Heizwärmeverbrauch beträgt im 1. Messjahr 35,1 kWh/m²a, im 2. Messjahr 31,3 kWh/m²a. Im Vergleich zum standortbezogenen Heizwärmebedarf von 31,3 kWh/m²a sind die Abweichungen im 2. Betriebsjahr sehr gering. Der Heizwärmeverbrauch der einzelnen Wohnungen weicht in Einzelfällen weit vom Mittelwert des Gebäudes ab. Wohnungen im Hoftrakt und im Erdgeschoß weisen tendenziell die höchsten Verbräuche auf. Die Wohnungen im neu errichteten Dachgeschoß entsprechen mit geringen Abweichungen dem prognostizierten mittleren Bedarf. Einen geringeren Verbrauch weisen Wohnungen auf, deren Hüllflächen zum Großteil an Nachbarwohnungen oder an das Nachbargebäude grenzen.

Bei Betrachtung der Heizenergie (Heizwärme und Warmwasserbereitung inkl. allen Speicher- und Verteilverlusten sowie Hilfsstrom) liegt der Verbrauch (58,4 kWh/m²a) niedriger als der Bedarf (64,2 kWh/m²a). Die realen Wärmeverluste für Warmwasserbereitung sind niedriger als im EAW kalkuliert. Die Aufteilung zwischen Warmwasserbereitung und Heizwärmeverbrauch verhält sich rund 45% zu 55%.

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Der reale Endenergieverbrauch (Heizenergie und Strom für alle Nutzungen) liegt geringfügig über dem berechneten Wert. Grund dafür ist der höhere Stromverbrauch der Haushalte (19,9 kWh/m²a) und der Stromverbrauch zur Versorgung von Allgemeinflächen (4,5 kWh/m²a) gegenüber dem Default Wert lt. EAW (16,4 kWh/m²a). Der Endenergieverbrauch liegt bei rund 80 kWh/m²a. der Primärenergieverbrauch bei 130 kWh/m²a. Im realen Betrieb betragen die CO2e Emissionen 11,5 kg/m²a.

Die energetischen Zielwerte der Planung können bei dem Projekt Wißgrillgasse eingehalten werden. Optimierungspotenzial gibt es jedenfalls bei der solarthermischen Anlage, welche zur Warmwasserbereitung beitragen soll. Diese konnte nur 10 % des prognostizierten Ertrags leisten. Hinsichtlich einer konstanten Raumluftqualität ist klar eine kontrollierte Wohnraumlüftung zu empfehlen. Die Einzelraumlösungen leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Raumluftqualität, hoher Komfort und konstante Raumluftverhältnisse können jedoch durch eine kontrollierte Wohnraumlüftung erzielt werden.

Monitoringergebnis - Spezifische Energietechnische KenngrößenBrutto-Grundfläche BGF lt. Energieausweis 2.511,0 m²Die BGF wird für alle folgenden spezifischen Kennwerte als Bezugsgröße herangezogen. Für

die Berechnung von Primärenergieverbrauch und CO 2 e- Emissionen wurden die Konversionsfaktoren entsprechend OIB Richtlinie 6 von 2011 herangezogen.

Messzeitraum Sommer 2011 – Herbst 2013Heizwärmebedarf lt. Energieausweis 30,3 kWh/m²aHeizwärmeverbrauch 1. Messjahr 32,1 kWh/m²aHeizwärmeverbrauch 1. Messjahr (bereinigt) 35,1 kWh/m²aHeizwärmeverbrauch 2. Messjahr 29,6 kWh/m²aHeizwärmeverbrauch 2. Messjahr (bereinigt) 31,3 kWh/m²aHaushaltsstromverbrauch 19,9 kWh/m²aAllgemeinstromverbrauch (ohne Aufzug und Hilfsstrom) 3,2 kWh/m²aStromverbrauch Aufzug [kWh/m²a] 1,3 kWh/m²aHilfsstromverbrauch Heizung 1,0 kWh/m²aHilfsstromverbrauch Lüftung (35% der BGF mit zentraler Anlage) 1,6 kWh/m²aEndenergieverbrauch 2. Messjahr (bereinigt) 82,8 kWh/m²aPrimärenergieverbrauch gesamt 2. Messjahr (bereinigt) 130,9 kWh/m²aCO2e-Emissionen 2. Messjahr 11,5 kg/m²aMittlere Raumtemperatur in der Heizperiode (T außen < 12°C) 22,9 °CMittlere Raumtemperatur in den Sommermonaten (T außen >12°C) 24,8 °CAnteil der Überhitzungsstunden (T > 26°C) an der Gesamtjahresstundenanzahl der 6 Referenzwohnungen

10,9 %

Anteil der CO2 Konzentration (CO2 > 1000ppm) an der Gesamtjahresstundenanzahl der 6 Referenzwohnungen

8,0 %

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Kostenbetrachtung

Die Darstellung der Kosten erfolgt an Hand eines einheitlichen Kostenrasters, der sowohl die Investitionskosten als auch die Kosten des laufenden Betriebs umfasst.

Die Investitionskosten konnten aufgrund der nicht vollständig vorliegenden Kostendaten nicht umfassend für die einzelnen Kostengruppen dargestellt werden. Dennoch wurden auf Bauwerks- sowie auf Bauteilebene einige Kostenbenchmarks erhoben und ausgewertet. Die Ausbaukosten für die Wohnungen im Gebäudebestand belaufen sich demnach auf rund 660 EUR je m² Nutzfläche. Für die Wärmeversorgung belaufen sich die spezifischen Investitionskosten auf knapp 113 EUR je m².

Der Schwerpunkt bei der Darstellung der Kosten des laufenden Betriebs liegt bei der Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Filter etc.) und bei technischen Dienstleistungen (Wartung, Inspektion, Messung etc.). Allgemeine laufende Kosten, die unabhängig von der Umsetzung innovativer Maßnahmen und unabhängig von der thermisch-energietechnischen Ausführung sind, werden nur zur Orientierung dargestellt.

Als zentrale Datengrundlagen konnten die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen herangezogen werden. Aus Konsistenzgründen wurden diese Daten mit denen des Messmonitorings abgeglichen. Schwierigkeiten bei der Darstellung ergaben sich vor allem dadurch, dass die Abrechnungszeiträume von den Zeiträumen des Messmonitorings abweichen, dass das erste Abrechnungsjahr zum Teil mit dem Baustellenbetrieb zusammengefallen ist und dass eine detaillierte Abgrenzung bei Betriebskosten-abrechnungen nicht üblich ist. Aus den dargestellten Gründen stimmen die hier vorgestellten Daten nicht direkt mit der Betriebkostenabrechnung überein.

Ein Vergleich der gesamten Betriebskosten des Demoprojekts Wissgrillgasse mit den durchschnittlichen Betriebskosten in Wien zeigt, dass diese im Durchschnitt der Jahre 2011 und 2012 mit 1,59 EUR pro m² und Monat (netto) deutlich unter dem Wert für Wien (1,83 EUR pro m² und Monat) lagen. In den Kosten für die Wissgrillgasse sind die Aufwändungen für Lüftungsstrom, Filtertausch bei den zentralen Llüftungsanlagen sowie für Hilfstrom für die Heizung jedoch inkludiert.

Die Kosten für Heizung und Warmwasser umfassen die Pelletskosten sowie sonstige Kosten (Kaminreinigung, Verbrauchserfassung, Wartung etc.) beliefen sich im Jahr 2012 auf rund 13.250,- EUR. Damit betrugen die Kosten für Heizung und Warmwasser 6,94 EUR pro m² und Jahr bzw. 0,58 EUR pro m² und Monat. Hochgerechnet auf eine Wohnung mit 100 m² sind das knapp 700,- EUR jährliche Heizungs- und Warmwasserbereitungskosten.

Die Kosten für Wasser und Abwasser betrugen für 2011 0,27 EUR pro m² und Monat 3,20 EUR pro m² und Jahr), für 2012 waren es 0,31 EUR je m² und Monat (3,77 EUR pro m² und Jahr).

Beim elektrischen Strom muss zwischen Haushaltsstrom, der individuell zwischen Bewohner und Energieversorger abgerechnet wird, dem Allgemeinstrom sowie dem Liftstrom unterschieden werden. Die beiden letzten Kategorien werden über als Betriebskosten

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verrechnet. Die spezifischen Kosten für den Liftstrom lagen bei durchschnittlich 0,32 EUR pro m² und Jahr bzw. bei 0,03 EUR je m² und Monat. Für den Allgemeinstrom wurden im Durchschnitt der beiden untersuchten Jahre rund 2.000,- bezahlt, das sind 1,04 EUR pro m² und Jahr bzw. 0,09 EUR pro m² und Jahr. Die händische Ablesung der Zähler für den Haushaltsstrom im 2. Messjahr erlauben eine Darstellung der spezifischen Stromkosten. Diese betrugen 4,82 EUR je m² und Jahr bzw. 0,40 EUR je m² und Monat.

Für die verschiedenen eingesetzten Lüftungsanlagen wurde ein detaillierter Vergleich der Investitions-, Verbrauchs- und Betriebskosten angestellt.

NutzerInnenzufriedenheit

Die telefonische Befragung der Bewohnerschaft Wißgrillgasse wurde im November 2011 durchgeführt. Zwei Drittel (18 von 27 Wohnungen) der im Haus wohnenden Personen waren so freundlich, ein Interview zu geben. Es wurden gleich viele Männer wie Frauen befragt. Fast zwei Drittel der befragten Personen wohnten zu diesem Zeitpunkt schon knapp ein Jahr in ihrer Wohnung. Zwei Wohnungen waren auch während der Sanierung bewohnt.

Die Innovation des Wohnhauses Wißgrillgasse wird von den befragten Personen nicht so sehr in den energietechnischen Maßnahmen wie Wärmedämmung, Pelletsheizung, Solarthermie oder Photovoltaik, sondern eher in Design und Architektur gesehen. Im Vergleich zwischen Mietwohnungen und Eigentumswohnungen sind es eher die Wohnungs-eigentümerInnen, die sich vor dem Kauf für die energietechnische Ausstattung der Wohnung interessierten. Mehr als 80 Prozent der Befragten stimmt zu, dass das Wohnhaus nach der Sanierung innovativ und fortschrittlich ist. Insgesamt ist die Wohnzufriedenheit sehr hoch. Es sind einerseits der hohe Ausstattungsstandard der Wohnungen, der besonders hervorgehoben wird, und andererseits die energietechnischen Maßnahmen, auch wenn in der Anfangsphase aufgrund von Störfällen der Pelletsheizung Ausfälle bei der Warmwasserbereitung vorlagen.

Jene Mieter und MieterInnen, die während der Sanierung im Wohnhaus wohnten bzw. schon in der letzten Sanierungsphase die Wohnung bezogen, empfanden die Lärm- und Schmutzbelastung, die teilweise Anwesenheitspflicht sowie eventuelle Stromausfälle und Wassereinbrüche als besonders belastend.

Die Lage des Wohnhauses nahe der Westbahnstrecke wird im Hinblick auf den Bahnlärm als weniger störend empfunden als etwaige Lärmbelästigungen durch die Nachbarn.

Negativ bewertet wird der Fahrradabstellraum im Keller, weil dieser schlecht erreichbar und zu klein sei.

Die WohnungseigentümerInnen und die MieterInnen werden vom Bauträger in unter-schiedlicher Weise betreut, was auch nachvollziehbar ist. Die persönliche Betreuung durch Bauträger und Planer wird von den WohnungseigentümerInnen besonders lobend erwähnt.

In fast allen Wohnungseigentumswohnungen wird über die zentrale Lüftungsanlage (Wernig) gelüftet und die Zufriedenheit damit ist sehr hoch. Es gibt keine Störungen durch Geräusche

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und Luftzug. In zwei Mietwohnungen mit Einzelraumlüftung (Inventer) werden die Geräusche als störend empfunden und die Geräte werden daher während der Nacht ausgeschaltet.

Das Lüftungsverhalten der BewohnerInnen kann als traditionell beschrieben werden. Der Begriff „Stoßlüften“ ist bekannt und es wird sowohl in der kalten als auch in der warmen Jahreszeit Frischluft über die Fenster hereingeholt. Das Öffnen der Türen und Fenster in der warmen Jahreszeit ist nicht ausschließlich als Lüftungsmaßnahme zu werten, sondern bedeutet vor allem in den kleineren Wohnungen mit Balkonen eine Vergrößerung der Wohnfläche.

Der Schlüssel für ein besseres Verständnis für die energietechnischen Maßnahmen liegt in einer guten Information. Wer sich für das Thema interessiert (wie die Wohnungs-eigentümerInnen) ist besser informiert und nützt die Lüftungsanlage zur Zufriedenheit. Die Information sollte über die Regelungsmöglichkeiten der Lüftungsanlage auch die Funktion von Lüftungsanlagen erklären und erläutern, mit welchen Folgen zu rechnen ist, wenn in einem hoch gedämmten Wohnhaus nicht ausreichend Frischluft eingebracht wird. Persönliche Information und Einschulung wird am besten angenommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten war das Gebäude bis auf drei aufrechte Altmietverhältnisse bestandfrei. Damit wurde auch eine umfassende Sanierung und Modernisierung im Inneren der Wohnungen möglich, die sich zuvor aus überwiegend kleinen (Substandard)Wohnungen der Ausstattungskategorie „D“ und „C“ zusammensetzten. Im Zuge der Sanierung erfolgte auch eine Aufstockung des Gebäudes, wobei in den obersten Geschossen neue Wohnungen errichtet und auf der gesamten Liegenschaft Wohnungseigentum begründet wurde. Die neu errichteten Wohnungen stehen in Eigennutzung der Wohnungseigentümer. Die modernisierten im Standard angehobenen Wohnungen im Altbestand wurden neu vermietet.

In mietrechtlicher Hinsicht unterliegen die Mietobjekte im Bestandsgebäude auch nach erfolgter Sanierung weiterhin zur Gänze dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes samt den jeweils geltenden Mietzinsbegrenzungsnormen. Das bedeutet, dass selbst umfangreiche Modernisierungsarbeiten am Gebäude sowie in den Wohnungen selbst keine Entlassung aus dem Preisbildungsregime des Mietrechtsgesetzes bewirken. In der Regel wird damit der Richtwertmietzins anzuwenden sein, mit den damit verbundenen Unzulänglichkeiten der vorhandenen Richtwertermittlungsinstrumentarien, die für innovative Sanierungen und Modernisierungen eine unzureichende Abbildung im Richtwertmietzins vorsehen. Lediglich die im Zuge des Dachaus- und -aufbaus neu errichteten Wohnungen unterliegen mietrechtlich nicht mehr den Preisschutzbestimmungen des MRG. Die Begründung von Wohnungseigentum an der Liegenschaft hat auf die mietzinsrelevante Einstufung hingegen keinen Einfluss.

Zusammenfassend lassen sich hinsichtlich der wohnrechtlichen Problemstellungen, die sich im Zuge der Sanierungsphase des Gebäudes stellten, die Thematik hinsichtlich der Duldung

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von Eingriffen in die Mietrechte von Altmietverhältnissen sowie nachbarschaftsrechtliche Themenstellungen hervorheben.

Duldung von Eingriffen in bestehende Mietrechte

Um eine einheitliche Wärmeversorgung des Hauses sicherzustellen war erforderlich, auch die Wohnungen der aufrechten Altmieter, deren Beheizung bis dahin über eine Gasetagenheizung erfolgte, an die neu errichtete zentrale Beheizungsanlage anzuschließen. Ohne Zustimmung des Mieters ist dies jedoch nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, selbst wenn dem Mieter keine Kosten aus der Umstellung erwachsen. Letztlich konnte aber nach langwierigen Verhandlungen und vertraglichen Zusicherungen eine Einigung mit den Altmietern erzielt werden.

Nachbarschaftsrecht

Für die nachträgliche Aufbringung einer über die Grundgrenze ragenden außenliegenden Wärmedämmung an einer Feuermauer ist die Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers erforderlich. Auch hier konnte die Erlangung der Zustimmung der angrenzenden Liegenschaftseigentümer erst durch langwierige Verhandlungen und umfangreiche Zugeständnisse wie Abschlagsleistungen an die Grundnachbarn erzielt werden.

Gebäudezertifizierung

Die Qualitätskriterien der ÖGNB wurden in der Planung nicht berücksichtigt, es handelt sich um eine Nachdeklaration. Demnach werden für das Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse 770 von 1000 möglichen Qualitätspunkten erreicht. Für die Sanierung eines Gründerzeitgebäudes stellt dies ein sehr gutes Ergebnis dar. Wesentliche Einbußen in der Bewertung erfolgten in der Kategorie „Standort & Ausstattung“ durch mangelnde Barrierefreiheit (50 Punkte). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die beiden Stufen beim Haupteingang erhalten werden mussten. In der Kategorie „Energie & Versorgung“ wird bei den Zielwerten nicht zwischen Neubau und Sanierung unterschieden, was trotz ambitionierten Maßnahmen zu einem Nachteil in der Bewertung führt. In den Kategorien „Gesundheit & Komfort“ sowie „Ressourceneffizienz“ wurde annähernd Höchstpunktezahl erreicht.

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2 Einleitung

Im Fokus des Leitprojekts „Gründerzeit mit Zukunft“ steht die forcierte gesamtheitliche Modernisierung von Gründerzeitgebäuden unter Anwendung innovativer technischer und organisatorischer Lösungen. Dadurch soll die thermisch-energetische Qualität von zukünftigen Sanierungen deutlich verbessert und damit ein Beitrag zur Schaffung eines CO2-neutralen Gebäudesektors geleistet werden. Im Zuge des Projekts werden multiplizierbare Konzepte sowie innovative technische und organisatorische Lösungen an 4 Objekten demonstriert.

Im Vordergrund des Demonstrationsprojekts Wißgrillgasse stand die umfassende Sanierung des Gebäudes unter Anwendung innovativer Technologien zur Gewährleistung eines zeitgemäßen Wohnstandards mit hohem Wohnkomfort. Ziel war, mit der energetischen Sanierung des Bestandgebäudes und dem hocheffizienten Dachgeschoßausbau als Ganzes eine nachhaltige Systemlösung darzustellen, welche eine hohe Multiplizierbarkeit für eine Großzahl von Gründerzeithäusern aufweist.

Um Aussagen über die tatsächliche Performance des Gebäudes treffen zu können wird das Objekt im Rahmen des Leitprojekts „Gründerzeit mit Zukunft“ für die Dauer von 2 Jahren einem technischen Energieverbrauchs- und Komfortmonitoring unterzogen. Ziel des Subprojekts ist die Dokumentation und das begleitende Monitoring der Demonstrations-projekte hinsichtlich der umgesetzten Maßnahmen und deren Kosten im Bau sowie im laufenden Betrieb und im Hinblick auf die energetischen Effekte sowie die Komfort-bedingungen. Die Demonstrationsprojekte werden weiters auf die NutzerInnenzufriedenheit und die Erfahrungen mit den Sanierungsprozessen sozialwissenschaftlich begleitet, darüber hinaus werden die zur Umsetzung innovativer Sanierungsmaßnahmen erforderlichen wohnrechtlichen Lösungsansätze dokumentiert und Vorschläge für den Mietrechtsgesetz-geber und die Sanierungsförderung erarbeitet.

Im vorliegenden Bericht sind die Ergebnisse der Begleituntersuchung sowie die Lernerfahrung bei der Umsetzung dargestellt und die Planungswerte mit der tatsächlichen Performance im Gebäudebetrieb verglichen. Der Monitoringbericht zeigt das breite Feld von technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen auf, die bei der innovativen Sanierung der Wißgrillgasse umgesetzt wurden.

Der Bericht richtet sich an Planer, Hausverwaltungen, Eigentümer und Investoren, die im Bereich der Sanierung von Gründerzeitgebäuden tätig sind.

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3 Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen

Fritz Oettl (pos architekten), Johannes Rammerstorfer (e7)

3.1 Ausgangssituation und Zielsetzung

Im Rahmen des Leitprojektes sollten Demonstrationsprojekte realisiert werden. Die beabsichtigte Vorgangsweise lautete, diese potentiellen Bauprojekte in der Konzeptphase mit technischen Machbarkeitsstudien zu unterstützen, um das Innovationspotential aufzuzeigen und um die Auswirkungen auf die Energie- und CO2-Bilanz abzuschätzen.

Im Fall Wißgrillgasse lag bereits ein fertiges Sanierungsprojekt vor, das nur mehr geringfügig hinsichtlich der Grundsätze des Leitprojektes adaptiert wurde.

Das Projekt war insofern interessant, als es von einem ambitionierten Investor betrieben wurde, der bereits langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Sanierungen hatte und der auch für Forschung und Entwicklung offen ist. So wurden z.B. im Zuge dieses Projektes Diplomanden mit folgenden technischen Fragestellungen eingebunden:

3 Diplomarbeiten zum Thema Statik im Bereich Dippelbaumdecke, Dippelbaumdecken und deren Wandverbund und Bestandsgesimse.

Ziel des Projektes war, einige innovative Ansätze im Bereich des Altbestandes umzusetzen, wobei der Fokus auf der Lüftung lag, insbesonders sei eine neuartige Parapetlüftung hervorgehoben.

3.2 Allgemeine Daten des Projektes Wißgrillgasse 10

Adresse: 1140 Wien, Wißgrillgasse 10

Eigentümer: Ulreich Bauträger GmbH

Generalplaner: Gassner und Partner GmbH

Baujahr: 1912

Anzahl Gebäude: Straßentrakt und ein durch das Stiegenhaus verbundener „halber“ Hoftrakt

Nutzfläche: Vor der Sanierung 1.110 m²

Anzahl Wohnungen: vor der Sanierung: 20 WE

Heizwärmebedarf: vor der Sanierung: 186 kWh/m²*a

Planungsbeginn: Jänner 2009

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Baubeginn: 22.02.2010

Bauende: 30.01.2011

Tabelle 1: Wißgrillgasse 10, Flächen und Wohnungsanzahl (Quelle: Ulreich)

3.2.1 Grundstück, Städtebau

Das Grundstück Wißgrillgasse 10 liegt im 14. Wiener Gemeindebezirk, in einer kurzen Seitengasse der Linzer Straße.

Abbildung 2: Flächenwidmungsplan der Stadt Wien, Wißgrillgasse 10 im roten Kreis (Quelle: Magistrat der Stadt

Wien)

Eckdaten WißgrillgasseWohnnutzfläche 1.911 m²Wohnnutzfläche saniert 1.080 m²Wohnnutzfläche neu 830 m²BGF Bestand 1.434 m²BGF gesamt 2.511 m²BGF saniert 1.434 m²BGF neu 1.077 m²Anzahl Wohnungen gesamt 27Anzahl Wohnungen saniert 21Anzahl Wohnungen neu 6Grundstücksfläche 534 m²bebaute Grundstücksfläche 470 m²

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Die Umgebung ist von einem homogenen, vorstädtischen gründerzeitlichen Gebäude-bestand geprägt, die Südseite des Grundstückes ist hin zum Bahngelände der stark befahrenen Westbahn und zur S-Bahn völlig offen. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr erfolgt mit der Straßenbahnlinie 52 mit einer Haltestelle in ca. 200 Meter Entfernung. Das Grundstück ist nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Grundstücksfläche beträgt 534 m² (lt. Grundbuchsauszug).

3.3 Konzept der technischen Evaluierung

Das Konzept der Evaluierung wurde von pos architekten in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern in einem mehrstufigen Zyklus entwickelt.

3.3.1 Checkliste für die Evaluierung

In einem ersten Schritt wurde ein umfassender Themenkatalog gelistet und inhaltlich strukturiert. Hier sollten die wesentlichen technischen Elemente einer Gründerzeithaus-Sanierung mit den Kennwerten erfasst werden.

Tabelle 2: Checkliste zur Projekt-Evaluierung, Kompaktform ohne Details (Quelle: pos architekten)

Gründerzeit Plus, SP5 Technische Dokumentation

Projektdaten allgemein

Hausseitige Erhaltungs-/ Verbesserungsmaßnahmen geplant ausgeführt

funktionale Verbesserungen geplant ausgeführt

Gebäudehülle geplant ausgeführt

Ausenwandungegliederte Fassadegegliederte FassadeFeuermauerFensterGeschoßdeckenKellerSonstigeHaustechnik geplant ausgeführt

HeizungWärmeverteilungSolarthermiePhotovoltaikLüftungsanlageLeitungsführung Stg.haus

Monitoring

Kennwerte Energie, CO2 geplant ausgeführt

Freiräume geplant ausgeführt

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3.3.2 Checkliste als flexibles Werkzeug

Die Basisliste wurde dem Projektbetreiber übergeben und von diesem ausgefüllt. Aus den Lücken und Ergänzungen des Projektbetreibers ergaben sich Fragestellungen, die einerseits in einem persönlichen Interview (mit dem Planer) geklärt wurden und andererseits auch Anpassungen der Tabelle bewirkten. Die Checkliste wird als flexibles Werkzeug gesehen, das durch seine Grundstruktur eine weitgehende Vergleichbarkeit von Sanierungsprojekten ermöglicht. Gleichzeitig soll die Checkliste auf Grund der Spezifika von Einzelprojekten ständig weiter entwickelt werden.

3.4 Umgesetzte bauliche Maßnahmen

Nachfolgend werden die baulichen Maßnahmen entsprechend der Struktur der Evaluierungs-Checkliste dokumentiert und bedarfsweise kommentiert.

3.4.1 Umbau der Wohnungsgrundrisse

Es wurde versucht, zeitgemäße Grundriss-Formationen und für die standortgemäße Nachfrage passende Wohnungsgrößen zu erzeugen. Die volle Ausnutzung der zulässigen Trakttiefe von 15 Metern erzeugt hofseitig eine sehr beengte Freiraumsituation mit schwierigen Belichtungsverhältnissen. Andererseits wurden hofseitig zumindest für die größeren durch bindenden Wohnungen Loggien hergestellt, welche die Wohnqualität erhöhen.

Abbildung 3: Grundrisse 1. Obergeschoß (links) und 2. OG (Legende: grau: Bestand, gelb: Abriss, rot und grün:

neu errichtet) (Quelle: Ulreich)

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3.4.2 Hausseitige Erhaltungsmaßnahmen

Tabelle 3: Wißgrillgasse 10, Checkliste Evaluierung Hausseitige Erhaltungsmaßnahmen (Quelle: Ulreich)

Art und Umfang der Maßnahmen entsprechen einer Generalsanierung.

3.4.3 Funktionale Verbesserungen

Die erforderlichen allgemeinen Räume entsprechend zeitgemäßer Anforderungen wurden geschaffen.

Tabelle 4: Wißgrillgasse 10, Checkliste Evaluierung, Funktionale Verbesserungen

Hausseitige Erhaltungsmaßnahmen geplant ausgeführt

Erneuerung Leitungen HKLS / Elektro / Telekabel / Telekom wie geplantStiegenhaus x wie geplantWohnungen x wie geplant

Einbau Aufzug x wie geplant

funktionale Verbesserungen

Fahrradraum xGemeinschaftseinrichtungen Waschküche im KellerSonstiges MüllraumBarrierefreiheit Ist nur durch Erschließung mit Lift

ergeben, Wendekreise wurden nicht überall eingehalten, Stufen im Eingangsbereich ist nicht mit Rollstuhl passierbar, eine Wohnung wurde mit Sonderausstattung versehen aufgrund Gehbehinderung des Bewohners

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Abbildung 4: Wißgrillgasse 10, Grundriss Erdgeschoß, Ausschnitt mit Hauseingang und Müllraum (Quelle:

Ulreich)

Durch Stufen beim Hauseingang ist kein barrierefreier Zugang gegeben. Eine Abstellmöglichkeit für Kinderwägen im Eingangsbereich ist nicht vorgesehen.

Abbildung 5: Wißgrillgasse 10, Kellergeschoß, Lage Fahrradraum. (Quelle: Ulreich)

Ein Fahrradraum ist im Kellergeschoß vorhanden, entspricht jedoch in seiner Zugänglichkeit und Größe nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen.

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3.4.4 Freiräume

Freiräume, und hier besonders die privaten, wohnungsbezogenen Freiräume, spielen eine wesentliche Rolle für die generelle Wohnqualität. Vor allem Gründerzeithäuser weisen in der Regel einen eklatanten Mangel an wohnungsbezogenen Freiräumen (Balkone, Loggien) auf und entsprechen damit nicht zeitgemäßen Standards.

Tabelle 5: Wißgrillgasse 10, Statistik zu den wohnungsbezogenen Freiräumen (Datenquelle: Ulreich)

Generell ist die quantitativ hohe Ausstattungsrate mit wohnungsbezogenem Freiraum im Projekt Wißgrillgasse hervorzuheben. Bei differenzierter Betrachtung ist anzumerken, dass die Terrassen und Gründächer ausschließlich dem Dachausbau zuzuordnen sind. Die Loggien und Balkone sind wesentliche Verbesserungen der Wohnqualität im Altbestand. Die angeführten zwei Gärten bezeichnen kleine Innenhofflächen im Souterrain mit teilweise problematischer Belichtung aber hohem Nutzwert für die angeschlossenen Wohnungen.

Freiräume

Garten Anzahl der Wohnungen mit Garten 2Größe 62 m2% der Wohnnutzfläche 3,24%

Balkon Anzahl der Wohnungen mit Balkon 2Größe 15,42 m2% der Wohnnutzfläche 0,81%

Loggia Anzahl der Wohnungen mit Loggia 9Größe 63,5 m2% der Wohnnutzfläche 3,32%

Terrasse Anzahl der Wohnungen mit Terrasse 6Größe 217,66 m2% der Wohnnutzfläche 11,39%

Begrünte Dachfläche Größe 47,75 m2% der Wohnnutzfläche 2,49

Prozentangaben jeweils auf GESAMT-Nutzfläche bezogen

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3.4.5 Fassaden und Fenster

Tabelle 6: Wißgrillgasse 10, Maßnahmen im Bereich Fassade und Fenster

Die Fassade, und hier vor allem die Schauseiten zur Straße, sind ein zentrales Thema in der Gründerzeitsanierung und sollen an dieser Stelle etwas ausführlicher besprochen werden. Grundsätzlich reicht die Spannweite der Lösungen von originalgetreuer Wiederherstellung bei künstlerisch hochwertigen Gebäuden bis zur Überdämmung mit Vollwärmeschutzfassaden.

Meist befindet sich der Investor im Dilemma zwischen dem Wunsch, das „Flair“ einer originalen Gründerzeitfassade zu retten, und gleichzeitig modernen Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz gerecht zu werden. Dazu muss betont werden, dass jede Bau- und Herstellungstechnologie ihre spezifischen Charakteristika, Grenzen und Ausdrucks-

Fassade geplant ausgeführt Begründung / AnmerkungStraßenfassade / gegliederte Fassade

teilweise Innendämmung mit Kalziumsilikatplatte an der strassenseitigen Aussenwand

Innendämmung mit Kalziumsilikatplatten im Parapetbereich der Heizung, nur in Wohnung 3b ausgeführt da dort der Parapet Lüfter mit Bauteilheizung ausgeführt istWand zwischen Top 5 und Eingangsbereich: Innendämmung mit Glasschaumplatten Lambda: 0,06 W/mK kombiniert mit Feuchtmauerputzsystem

Außenfassade: 8 cm WDVS mit EPS-F plus an der strassenseitigen Aussenwand; Lambda 0,031 W/mK

aufgrund der starken Schäden an der Strassenfassade wurden alle Zierteile abgetragen und ein Wärmedämmverbundsystem ausgeführt.

Nachbildung der Zierelemente an der Strassenfassade mit EPS: Lambda 0,04 W/mK; annähernd 1:1

Wärmedämmputz innenseitig (λ=0,35W/mK)

teilweise Wärmedämmputz (EG), tlw. Normalputz

ungegliederte Fassade

Feuermauer: 14cm Mineralwolle (λ=0,035 W/mK)

wie geplant trotz anfänglicher Probleme mit dem Nachbarn wurde die Dämmung ausgeführt; Abdichtung hergestellt, Drainage.

Hoffassade: 14cm EPS-F plus (λ=0,04W/mK)

wie geplant

Loggienmit 10 cm EPS-F plus; Lambda 0,031 W/mKteilweise mit 10 cm "Baumit X022"; Lambda 0,022 W/mK

Fenster 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung

3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung: Kunststofffenster bis 3. Stock ("Reform", Rehau Profile),darüber Holz-Alufenster (Actual) in PH Qualität (DG Wohnungen)

Entscheidung für Kunststofffenster aufgrund der geringeren Kosten

UF 1Ug 0,7UW 0,93Parapetlüftung mit Bauteilheizung im Parapetbereich

ausgeführt nur in einer Wohnung (Top3b)

System wird als Prototyp nur in einer Wohnung gestestet. In den Tops 4-14 geplant, aber nicht ausgeführt. Ver-sorgung dieser Wohnungen über zentrale Lüftung ist nicht möglich, weil kein Platz für Leitungsführung vorhanden ist.

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möglichkeiten hat. So hat ein mehrlagiger klassischer Außenputz eine völlig andere Charakteristik in der Detailausformung, Schattenbildung usw. als ein moderner Dünn-schichtputz eines Wärmedämm-Verbundsystems. Somit sind Versuche der Herstellung historischer Charakteristik mittels moderner Technologien strukturell unmöglich und führen zwangsläufig zu ästhetisch verwirrenden Ergebnissen.

Im Fall Wißgrillgasse hat der Investor eine aufwändige Lösung angewandt, in dem er die vorhandenen historischen Zierteile aus massivem Mauerwerk entfernt und diese durch Wärmedämm-Formteile nachbildet.

Bei den Fenstern wird die ursprüngliche Teilung mit Kämpfer durch eine zweiflügelige Lösung und die feingliedrige historische Profilierung durch die Optik und Profile eines modernen Fensters ersetzt. Hier wird ein leichter Verlust an ästhetisch hochwertiger Bautechnik spür- und sichtbar.1

Abbildung 6: Wißgrillgasse 10, Fensteransicht mit Verzierungen der Fensterumrandung (Foto: Gassner&Partner)

1 Mittlerweile sind im Subprojekt „GRUEFF“ des Leitprojekts Gründerzeit mit Zukunft Fenster entwickelt worden,

welche die selben Profilbreiten wie Gründerzeit-Fenster aufweisen. (siehe http://www.gruenderzeitplus.at/downloads/GRUEFFendbericht1v22.pdf)

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Abbildung 7: Originalfenster in Bestandsfassade, äußere Flügel bereits entfernt (Foto: Gassner&Partner)

3.4.6 Geschoßdecken

Hier stellen sich in der Sanierung vor allem zwei Themen – zum einen die schalltechnische Verbesserung der Tramdecken, und zum anderen die thermische Verbesserung der obersten und untersten Decken gegenüber Wohnräumen.

Im Fall Wißgrillgasse baute die schalltechnische Planung auf der Diplomarbeit von DI Jürgen Brenner „Schalltechnische Untersuchungen von Holzdecken in Wiener Gründerzeithäusern“ auf. Die wesentliche Maßnahme sind abgehängte Decken.

Die Decken gegen Keller werden oberhalb wohnungsseitig gedämmt.

Die Problematik der obersten Geschoßdecke entfällt durch den Dachausbau.

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Tabelle 7: Wißgrillgasse 10, Maßnahmen an den Geschoßdecken

3.4.7 Gebäudehülle, sonstiges

Tabelle 8: Wißgrillgasse 10, sonstige Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Zusätzliche Qualitätssicherungen bei der Gebäudehülle wurden in Form von Luftdichtheits-prüfungen (Blower-Door-Test) in einzelnen Wohnungen in Kombination mit Thermografie-aufnahmen durchgeführt.

Geschoßdecken geplant ausgeführtMaßnahmen zur akustischen Verbesserung

Ausführung von abgehängten Decke mit 5 cm Mineralwolle, Abhängehöhe je nach Erfordernis (Lüftung, Einbauleuchten…)

in den DG Wohnungen Estrich (FB Heizung)teilweise Estrichausführung auch bei Terrassen über Wohnungen in Freibereichen, unter Lärchenbeläge (Trittschallentkoppelung)In Top 13b wurde zur Akustikverbesserung zudem die Deckenuntersicht mit einer weiteren Tramquerlage (getrennt von Alt-Tramdecke) hergestellt.

Berechnung vorher/ nachher Grundlage für Planung: Diplomarbeit von DI Jürgen Brenner (akustische Verbesserung im Bestand)

Messungen werden im Rahmen von Monitor+ durchgeführt

Decke über unbeheiztem Keller

DämmungDämmung oberhalb der Deckenkonstruktion: wie geplant8cm Mineralwolle zw. Staffeln8cm Isofloor (Wärmedämmschüttung) (λ=0,05W/mK)

Decke zu Dachraum beheizt

DeckenverstärkungSTB Platte anstelle Dippelbaumdecke wie geplant

FB- Aufbau DachgeschoßSchüttung, Trittschalldämmung, Heizestrich wie geplant

AllgemeinLuftdichtheit der Gebäudehülle Es hat eine Messung in einer Wohnung im DG

gegeben, ist jedoch nicht aussagekräftig aufgrund der Falschluftrate über die Balkendecke. Ein n50 Wert über das gesamte Gebäude liegt nicht vor

Wärmebrückenoptimierung Es wurde keine WB Simulationen durchgeführt, Optimierung erfolgte anhand WB Katalogen

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3.5 Haustechnik

Allein am Umfang der Checkliste kann man die hohe Bedeutung von und die verschiedenen Möglichkeiten an Einzelmaßnahmen bei der Haustechnik ablesen.

Tabelle 9 Wißgrillgasse 10, Maßnahmen der Haustechnik

Im Zuge der Sanierung wurden die unterschiedlichen dezentralen Systeme wie Gasetagenheizung, Einzelöfen mit Holz oder Kohle, Elektroheizung oder

Haustechnik geplant ausgeführt Begründung / Anmerkung

Leitungsführung WW und Heizung

2 Schächte im Stiegenhaus (Abwasser, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung/ Vor- und Rücklauf)

wie geplant

Wärmeabgabe Dachgeschoßwohnungen mit Fußbodenheizungsanierte Wohnungen mit HK

wie geplant

Energieversorgung Heizung Pellets- Zentralheizung

(Lagersystem im Keller) mit Einbindung der Solarthermie

wie geplant mit 2000l Pufferspeicher; 1500l WW Speicher

Zentralheizung wurde für alle Wohnungen ausgeführt, trotz anfänglichen Widerstands bei den Altmietern

Solarthermie Integration einer thermischen Solaranlage an der südseitigen Feuermauer (52m2)geplant war ein Streifen im Süden, und am Dach Richtung Westen;

Integration einer thermischen Solaranlage an der südseitigen Feuermauer (31,5m2), Hersteller ÖkoTech Großflächenkollektor

Entfall im Westen aufgrund der geringen Erträge, Richtung Süden Fläche reduziert aufgrund Nachbar, dieser wollte einen größeren Abstand der Kollektoren zum Bodenniveau, Solarpaneele ragen über Grundstücksgrenze

Prototypenentwicklung für DG- Wohnung für die Dach-integration von Solar, die Bedarf WW und Teile der Raumheizung abdecken

nicht ausgeführt war geplant für Top im DG, Eigentümerin hat zugunsten Preisnachlass verzichtet

PV Photovoltaik: als Pergola ausgebildet

wie geplant rund 1kWß installiert, wird nicht ins öffentliche Netz gespeist, nur Versorgung Top 18.vor der Wohnung Steckdose für Elektroroller.

Lagerung Pellets im Keller

in Big Bags, aufgeständert, Fassungsvermögen von je 10t.

Pelletskessel

Nennlast = 100kW, eta=91,1%Teillast = 28kW, eta=92,6%elektr. Anschlussleistung ges.2,5 bis2,7 kW

Hilfsstrombedarf Pelletsanlage

Sauggebläse, Pumpen und Mischermotoren

Kontrollierte Wohnraumlüftungzentrale Lüftungsanlage

in 6 Wohnungen im Dachgeschoss

in 4 (von 6) Wohnungen im Dachgeschoß, sowie Top 15 im 3.OG

1 Eigentümer (Top23) wollte keine Be- und Entlüftung und nahm stattdessen einen Preisnachlass in Anspruch. 1 Eigentümer (Top22) entschied sich auch für (geringeren) Preisnachlass, trotzdem Einzelraumlüftung im Schlafzimmer (Inventer Einzelraumlüftung)

Lüftungsgerät Wernig W 90-700 NStandort Lüftungsgerät abgehängte Decke im Stiegenhaus, 1.DGSteuerung Stufenschaltung 0 (=aus),1,2

Zuluft kann vom Nutzer via Stufenschalter gesteuert werden. Zudem ist jede Aus - und Einströmöffnung manuell einstellbar.Automatisch gesteuerter Bypass (Umgehung des Wärmetauschers)

Filterwechsel Filterwechsel ausserhalb der Wohnungen, Wartungsvertrag mit Firmen

Wärmebereitstellungsgrad 85%Strombedarf Bei Luftmengen 220 - 760 m³h entsteht ein

Leistungsbedarf von 40-600W,max. 3W Anschlussleistung der Volumenstromregler für die einzelnen Whg. Anschlussleistung elektr.Vorheizregister: 5kW

dezentrale Lüftungsanlage

in den Bestandswohnungen Inventer Einzelraumlüftungsgerät und Krobath Fensterstocklüftung wurden in einzelnen Wohnungen ausgeführt

Details siehe 2.5.2 Lüftungssysteme

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Elektrowarmwasserbereitung durch eine zentrale Versorgung von Heizwärme und Warmwasser ersetzt. Die zentrale Haustechnikversorgung konnte trotz anfänglichen Widerstands bei den „Altmietern“ für alle Wohnungen ausgeführt werden. Die neuen Versorgungsleitungen (HKLS, Elektro, Telekabel, Telekom) wurden im bestehen Stiegenhaus untergebracht, über das alle Wohneinheiten erschlossen sind.

3.5.1 Energieversorgung

Die Wißgrillgasse befindet sich nicht im Versorgungsgebiet der Fernwärme. Um dennoch eine ressourcenschonende Aufbringung der benötigten Heizenergie für Raumwärme und Warmwasser zu gewährleisten, entschied sich der Bauträger für eine zentrale Biomasse-Heizanlage. Der Pelletskessel der Firma KWB mit einer Nennleistung von 100 kW ermöglicht eine modulierende Betriebsweise im Leistungsbereich von 30 bis 100 kW. Die Wärme-abgabe erfolgt im neu ausgebauten Dachgeschoß über eine Fußbodenheizung. In den Bestandswohnungen wurden Radiatoren ausgeführt.

Ein Teil des Energiebedarfs für Warmwasserbereitung und Heizwärme wird durch 32 m² fassadenintegrierte, solarthermische Kollektoren gedeckt. Von Solarkollektoren auf dem Dach wurde abgesehen, da die geneigten Flächen aufgrund der Gebäudeorientierung zu weit von der optimalen Ausrichtung abweichen. Die Nutzung der südseitigen Feuermauer-Fassadenfläche für die integrierte thermische Solaranlage war aufgrund der Bebauungs-bestimmungen des Nachbargrundstückes nur begrenzt möglich, wurde jedoch im Einvernehmen mit dem Nachbareigentümer größtmöglich ausgeführt. Die System-komponenten des Heizraumes sind auf die Anlage abgestimmt (1500 l Pufferspeicher; 2000 l WW Speicher).

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Abbildung 8: Haustechnikzentrale Wißgrillgasse (Fotos: e7)

Abbildung 9: Pelletskessel (Foto:

Gassner&Partner)

Die Lagerung der Pellets erfolgt in zwei aufgeständerten Big Bags mit einem Fassungsvermögen von je 10 t. Die Trockenlegung des Kellers ist zwar nicht als energietechnische Maßnahme zu werten, stellt jedoch einen erforderlicher Akt für die Erhaltung der Gebäudesubstanz dar. Diese Trockenlegung stellte sich zwar als sehr aufwändig heraus, war jedoch essentiell, um eine trockene Lagerung der Holzpellets zu gewährleisten. Die ungünstige Straßenlage und Kanalisierungssituation führte in der Vergangenheit immer wieder zu umfangreichen Überschwemmungen. Um die ökologische Variante der Pelletsheizanlage kombiniert mit der solarthermischen Anlage zu gewährleisten, mussten Maßnahmen zum Trockenhaltung des Kellers getroffen werden.

Straßenseitig wurde ein Stahlbetonsockel als erster Schutz vor Wasser-ansammlungen hergestellt, in den Gehsteig eingearbeitet und bis in Frosttiefe gegründet.

An der Feuermauer zum Nachbarhaus wurde eine innenliegende Stahlbetonwand ausgeführt, um das Gebäude gegen eintretende Wässer aus der Gebäude-trennfuge zu schützen.

Pumpenschächte wurden angeordnet.

Die Pelletsbehälter wurden als Sicherheitsmaßnahme mittels einer Schlosser-konstruktion aufgeständert.

Die Begrünung der Höfe wirkt neben optischen und klimatischen Ansprüchen als Speichermedium für Wasseransammlungen. Kombiniert mit einem umfangreichen Drainagesystem konnte die kontrollierte Entwässerung nach Starkregenfällen gewährleistet werden.

Um bei Starkregen zusätzlichen Schutz gegen Überschwemmungen zu erhalten und um das Kanalsystem zu entlasten, wurden Dachbegrünungen konzipiert,

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welche als Rückhaltesystem fungieren und die anfallenden Wässer zeitverzögert in das Entwässerungssystem einleiten.

Abbildung 10: Pelletslagerraum nach Fertigstellung

(Quelle: Gassner&Partner)

Abbildung 11: Überschwemmung Kellerräume

während der Bauphase (Foto: Gassner&Partner)

Neben der solarthermischen Anlage wurde eine „Insellösung“ einer Photovoltaikanlage, welche in der Pergola am Flachdach integriert ist, zur Versorgung einer einzelnen Wohnung ausgeführt. Der erzeugte Strom der Inselanlage wird direkt für den Haushaltsstrombedarf genutzt bzw. in Batterien gespeichert. Es wird kein PV-Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Zusätzlich ist eine separate Ladestation für einen Elektroroller installiert.

Abbildung 12: Südorientierte Feuermauer mit

fassadenintegrierter solarthermischen Anlage (Foto:

Gassner&Partner)

Abbildung 13: Photovoltaikanlage als Insellösung

(Foto: Gassner&Partner)

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3.5.2 Lüftungssysteme

Ein ausreichender Luftwechsel wird bei bestehenden Gründerzeithäusern häufig durch natürliche Lüftung aufgrund von undichten Kastenfenstern gewährleistet, ein kontrollierter Luftwechsel liegt hier nicht vor. Für eine energieeffiziente Gebäudesanierung wie in der Wißgrillgasse ausgeführt, sind die Luftdichtheit der Gebäudehülle zur Minimierung der Infiltrationswärmeverluste und ein kontrollierter Luftwechsel Voraussetzung.

Durch Einbau von kontrollierten Lüftungssystemen können ein ausreichender Luftwechsel unter Reduktion der Lüftungswärmeverluste gewährleistet und gesundheitsschädigende Raumluftzustände sowie Tauwasser- bzw. Schimmelpilzbildung vermieden werden. Ein weiterer Entscheidungsgrund für den Einbau kontrollierter Lüftungsgeräte war die standortbezogene hohe Staub- und Lärmbelastung aufgrund der naheliegenden Bahnstrecke.

Um Erkenntnisse für weitere Bauprojekte zu generieren, entschloss sich der Bauträger, neben den Geräten mit Wärmerückgewinnung teilweise auch Lüftungslösungen ohne Wärmerückgewinnung einzusetzen und die Auswirkungen messtechnisch zu untersuchen. Dadurch können direkte Vergleich über die Performance der einzelnen Lüftungsvarianten angestellt werden (siehe Kapitel 4).

Folgende unterschiedliche Lüftungssysteme kamen zur Anwendung:

Zentrale Komfortlüftungsanlage Wernig "W 90-700":

Abbildung 14: Zentrales Lüftungsgerät, Deckenintegriert im 1. Dachgeschoß (Foto: Gassner)

In die zentrale Lüftungsanlage wurden Wohnungen im Dachgeschoß sowie im 3. Ober-geschoß eingebunden. Die Komfortlüftungsanlage garantiert aufgrund eines ständigen, vom Nutzer individuell wählbaren, kontrollierten Luftwechsels ein komfortables und hygienisch einwandfreies Innenraumklima. Die Zuluft kann vom Nutzer via Stufenschalter (0 = aus, 1, 2) gesteuert werden. Der individuelle Luftwechsel für die einzelne Wohneinheit wird über Volumenstromregler geregelt; der mittels Frequenzumrichter drehzahlgesteuerte Ventilator der zentralen Anlage stellt den notwendigen Volumenstrom zur Verfügung.

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Gründerzeit mit Zukunft 29

Die Lüftungsanlage verfügt über eine effiziente Wärmrückgewinnung (85%) und einen automatisch gesteuerten Bypass (Umgehung des Wärmetauschers) für den Sommerbetrieb. Die Steuerung der Bypassklappe erfolgt in Abhängigkeit der Außen- und Ablufttemperatur. Damit ist gewährleistet, dass im Sommer die warme Außenluft durch die kühlere Abluft abgekühlt wird. Auf der Frischluftseite ist zur Frostfreihaltung des Wärmetauschers im Winter ein Vorheizregister installiert, ein Nachheizregister ist nicht ausgeführt.

Die Wartung (Filterwechsel) und Instandhaltung des Geräts ist über einen langfristigen Wartungsvertrag geregelt. Der jährliche Filtertausch kann ohne Zutritt zu den einzelnen Wohnungen erfolgen, da das Gerät zentral im 1. Dachgeschoß situiert ist.

Einzelraumlüftungsgerät Inventer Twin 14V:

Abbildung 15: Positionierung Inventer (Quelle:

Manschein)

Abbildung 16: Funktionsprinzip Inventer (Quelle:

Inventer)

Das System „Inventer 14V“, eine Einzelraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, wurde in mehreren Wohnungen (Nutzfläche 40 bis 50 m²) installiert. Das System basiert auf dem Prinzip der Wärmespeicherung. Es wird ca. alle 70 Sekunden die Richtung des Luftstroms geändert und die durchströmte Speichermasse (Keramik) jeweils be- oder entladen. Pro Wohnung sind mindestens zwei Lüfter in die Außenwände integriert. Dadurch funktioniert jeder Lüfter abwechselnd als Zu- und Abluftelement. Dies ist erforderlich, um eine ausgeglichene Massenstrombilanz in der Wohneinheit zu gewährleisten. Die Einzelraumgeräte werden direkt in die Außenwand eingesetzt (Kernbohrung), eine Verrohrung ist nicht notwendig. Das System wurde nicht in allen Wohneinheiten eingesetzt, da im Wohnraum durch die direkte Durchdringung der Außenwand eine erhöhte Schallbelastung auftritt. Darüber hinaus wird der vom Hersteller angegebenen Wärmerückgewinnungsgrad von über 90% als nicht realistisch betrachtet (siehe Kapitel 4).

Die eingebauten Einzelraumlüftungsgeräte (Inventer Twin, Parapetlüftung, Inventer Einzelraum) verfügen über folgende Stufenregelung:

Aus: Lüfter stehen, Bereitschaft

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Stufe 1: Kleine Leistung (25%)

Stufe 2: Mittlere Leistung (50%)

Stufe 3: Höchste Leistung (100% entspricht 40 m³/h)

Für den Filtertausch des Geräts sind die Bewohner zuständig. Laut Hersteller kann der Filter im Geschirrspüler gewaschen werden, eine Filterklasse ist nicht angegeben. Darüber hinaus wird vom Hersteller angegeben, dass der Keramikwärmespeicher halbjährlich auf Verschmutzung kontrolliert werden soll.

Neben dem Nachteil des hohen Wartungsaufwands zeigt sich aufgrund der direkten Öffnung in der Außenwand eine Übertragung von Gerüchen aus der Außenluft in die Wohnung. Diese Öffnung in der Außenwand, welche einen Durchmesser von rund 15 cm aufweist, wirkt sich auch nachteilig auf den Energieverbrauch im Winter aus, wenn das Gerät außer Betrieb genommen ist. Wird das Gerät nicht betrieben, so liegt ein unkontrollierter Luftwechsel über den gesamten Querschnitt vor.

Vorteilhaft zeigt sich die geringe elektrische Leistungsaufnahme des Geräts im Vergleich zu zentralen Lüftungsanlagen.

Parapetlüftung Inventer:

Abbildung 17: Technische Skizze Parapetlüftung (Quelle:

Gassner&Partner)

Abbildung 18: Parapetlüftung Innenansicht

(Quelle: Gassner&Partner)

In einer Wohneinheit wurde eine Parapetlüftung, die im Rahmen des Demonstrationsprojektes aus am Markt verfügbaren Standardkomponenten (Einzelraumgerät Inventer) entwickelt wurde, eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Be- und Entlüftungssystem mit Wärmerückgewinnung nach dem Prinzip des Inventer Einzelraumlüftungsgeräts, das speziell den Anforderungen einer gegliederten Fassade, die aus gestalterischen Gründen nicht verändert werden soll oder darf, Rechnung trägt. Es wurde ein geeigneter Luftein- und –auslass entwickelt, der ohne Wanddurchbruch im Bereich des Fensterstockes „versteckt“ werden kann. Eine zusätzliche Temperierung der Zuluft

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Gründerzeit mit Zukunft 31

erfolgt über die in das wohnungsseitige Heizsystem eingebundene integrierte Bauteilheizung. Das System stellt einen Prototyp dar.

Inventer "Einzelraum-Zuluft":

Bei diesem System handelt es sich um Zuluftelemente als Einzelraumlösung, die in einer Dachgeschoßwohnung ausgeführt wurden. Die Zuluft wird mittels Inventer-Lüfter, welche in die neue Gesimsekonstruktion eingearbeitet wurden, eingebracht. Aufgrund der Entscheidung des Wohnungseigentümers wurde dieses System gewählt, da die Ausführung der zentralen Anlage nicht gewünscht war.

Krobath Protech „Hygro Star“ – Fensterstocklüftung:

Abbildung 19: Fensterstocklüftung Außen (Foto:

Manschein)

Abbildung 20: Fensterstocklüftung Innen (Foto:

Manschein)

Das System „Hygro Star", welches in einer Wohneinheit ausgeführt wurde, ist ein reines Zuluftsystem, das in den Fensterstock eingefräst wird. Durch eine feuchteadaptive Öffnung regelt das Element selbstständig den Feuchtehaushalt. Abhängig von der relativen Feuchtigkeit im Raum wird der Querschnitt der Zuluftöffnung geändert. Die Abluftführung erfolgt über die wohnungsinternen Abluftventilatoren, welche in Bad und WC situiert sind. Beim Einschalten des Abluftventilators wird der Luftvolumenstrom durch das Zuluftelement erhöht. Das Zuluftelement ermöglicht einen Mindestluftwechsel hinsichtlich bauphysikalischer Bauteilsicherheit, verfügt jedoch über keine Wäremrückgewinnung. Wartungserfordernisse werden vom Hersteller nicht angegeben.

Fensterlüftung

Einzelne Wohneinheiten wurden ohne kontrollierte Wohnraumlüftung ausgeführt, damit diese als Referenzwohnungen dienen können. Der Nutzer kann individuell über die Passivhausfenster mit Kipp- und Drehstellung lüften. Die Komfortparameter in der Wohnung werden messtechnisch erfasst (siehe Kapitel 4).

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Belüftungssystem im Keller

Zur Trockenhaltung der Kellerräumlichkeiten wurde ebenfalls ein kontrolliertes Belüftungssystem ausgeführt. Die technisch bedingte Abwärme der Heizrauminstallationen wird den Allgemeinräumlichkeiten im Keller zugeführt um die relative Luftfeuchtigkeit konstant niedrig zu halten. Parallel dazu wurde ein feuchteadaptives Lüftungssystem, welches in Abhängigkeit der Temperatur und relativen Luftfeuchte die Durchlüftung der Kellerräumlichkeiten gewährleistet, auf die allgemeinen Kellerräumlichkeiten angewandt. Das Lüftungssystem analysiert die Messwertkonstellation zwischen Innen- und Außenluft und steuert darauf bezogen die Ventilatoren. Durch diese Maßnahme wird die sogenannte „Sommerkondensation“ in naturgemäß kühlen Kellerräumlichkeiten unterbunden.

Das Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse bietet somit die Möglichkeit, die unterschiedlichen, an einem Standort umgesetzten Lüftungskonzepte messtechnisch zu erfassen (siehe Kapitel 4). Im Zuge des Mess-Monitorings über einen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren (2011 bis 2013) wurde neben der Raumluftqualität auch die Performance der unterschiedlichen Lüftungssysteme evaluiert.

3.6 Energetische Kennwerte

Energetische Kennwerte sind wichtige Instrumente zur einheitlichen Erfassung und Vergleichbarkeit von Gebäudekonzepten. Insbesondere bei der Sanierung ist es wichtig, belastbare und vergleichbare Daten zu haben, um Baukonzepte und Förderpolitiken weiter zu entwickeln. Beim Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse wurden alle Kennzahlen nach dem in Österreich gültigen Energieausweisberechnungsverfahren (OIB Richtlinie 6) berechnet.

Tabelle 10: Wißgrillgasse 10, energetische und ökologische Kennwerte vor und nach der Sanierung. (Quelle:

Gassner&Partner, e7)

Energetische Kennwerte nach OIB (Konversionsfaktoren lt. OIB RL 6 Ausgabe 2011)

HWB Bestand (Referenz) 185,9 kWh/m²aHWB saniert (Referenz) 34,7 kWh/m²aHWB Neubau (Referenz) 16,5 kWh/m²aHWB gesamt nach Sanierung (Referenz) 28,4 kWh/m²aHWB gesamt nach Sanierung (Standort) 30,3 kWh/m²aEEB Bestand (Standort) 331,5 kWh/m²aEEB saniert (Standort) 71,7 kWh/m²aEEB Neubau (Standort) 50,1 kWh/m²aEEB Gesamt nach Sanierung (Standort) 64,2 kWh/m²aPEB Bestand 450,3 kWh/m²aPEB saniert 80,1 kWh/m²aPEB Neubau 64,6 kWh/m²aPEB Gesamt nach Sanierung 74,2 kWh/m²aCO2 Bestand 92,6 kgCO2e/m²aCO2 saniert 1,0 kgCO2e/m²aCO2 Neubau 3,0 kgCO2e/m²aCO2 Gesamt nach Sanierung 1,6 kgCO2e/m²aCO2 absolute Reduktion 129 Tonnen/a

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Die signifikante Senkung des Energiebedarfes ist evident. In der Detailbetrachtung wird klar, dass der Dachausbau mit seinem großen Volumen und dem Passivhausstandard wesentlich zum Gesamtergebnis beiträgt. Allein beim Altbestand wird klar, dass wesentliche Verbesserungen mit vertretbarem Aufwand erreicht werden können. Besonders deutlich wird der Umweltbeitrag der Sanierung vom Altbestand bei der Senkung der CO2-Emission.

Allgemein sei hier angemerkt, dass die dargestellten Kennwerte auf den theoretischen Bedarfswerten nach Energieausweisverfahren basieren. Die berechneten Kennwerte für das unsanierte Bestandsgebäude unterliegen einem Norm-Nutzungsprofil, welches in Realität aufgrund der weniger komfortablen Heizungssysteme im Altbestand meist nicht vorliegt. Die theoretischen Bedarfswerte für Bestandsgebäude sind daher meist zu hoch angesetzt.

Abbildung 21: Übersicht Einsparung HWB, EEB, PEB, CO2e der ausgeführten Sanierung gegenüber dem

unsanierten Bestandsgebäude (Quelle: Berechnung Gassner&Partner, Darstellung e7)

85% 81% 84% 98%

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3.7 Abweichung zur Planung

3.7.1 Bauliche Maßnahmen

Generell wurden in der Realisierung bei den bautechnischen Maßnahmen nur geringfügige Anpassungen vorgenommen.

Die ursprünglich an der gesamten Straßenfassade geplante Innendämmung mit Silikatplatten wurde nur in einer Wohnung umgesetzt. Dafür wurde die gesamte Straßenfassade außen gedämmt. Auch der an der Straßenfassade geplante Wärmedämmputz wurde großteils durch Normalputz ersetzt.

Bei den Hoffassaden wurde die Dämmstärke verringert und gleichzeitig Material mit höherer Dämmwirkung eingesetzt.

3.7.2 Haustechnische Maßnahmen

Auch hier wurden die vorgesehenen Maßnahmen weitgehend umgesetzt, wenn auch teilweise mit reduzierten Ausmaßen.

So wurden zwei Wohnungen im Dachgeschoß auf Käuferwunsch gegen Preisreduktion nicht mit kontrollierter Wohnraumlüftung ausgeführt. Die ursprünglich im gesamten Altbestand vorgesehenen Parapetlüftungen wurden letztlich nur in zwei Wohnungen testweise errichtet.

Die fassadenintegrierte solarthermische Anlage wurde von 52 auf 32 m2 reduziert, einmal auf Grund der geringen Deckungsbeiträge auf der Westseite und andererseits südseitig an der Brandmauer auf Verlangen des Nachbars.

Die dachintegrierte solarthermische Anlage wurde mangels Bereitschaft des Käufers aus Kostengründen nicht ausgeführt.

3.8 Lernerfahrungen

Die wichtigste Erkenntnis aus dem Projekt Wißgrillgasse ist die Tatsache, dass energetisch ambitionierte Sanierungen von Gründerzeithäusern in Wien technisch und ökonomisch realisierbar sind. Dieser Fall zeigt, dass beim Investor langjährige Erfahrung und professionelles Risikobewusstsein vorhanden sein sollten, um die technischen Möglichkeiten im Rahmen des wirtschaftlichen Umfeldes möglichst gut ausnutzen zu können.

Durch die Professionalität des Investors wird in diesem Projekt auch eine der möglichen erfolgreichen Strategien für die substanzielle Aufwertung von Gründerzeithäusern in Wien gezeigt.

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Hier ist der Schlüssel wohl die signifikante Ausweitung der Nutzfläche von 1100 m2 auf ca. 1900 m2. Dies bedeutet, dass also rund 70 % der Altfläche zusätzlich als moderner Dachausbau realisiert werden. Damit ergibt sich die Möglichkeit einer „Querfinanzierung“ aus den Erlösen der als Wohnungseigentum verkauften Dachgeschoß-Einheiten hin zu den Einheiten im Altbestand. Damit werden erstens durchgreifende Erneuerungsmaßnahmen in der allgemeinen Haustechnik möglich, zweitens eine gegenüber dem üblichen Standard hochwertigere Gebäudehülle und drittens größere Eingriffe in die bestehende Grundriss-Struktur.

Der Umfang und die Tiefe der Eingriffe in den Altbestand zeigen bei diesem Projekt die Prioritäten eines professionellen Investors und dessen ökonomische Risikoabschätzung auf. Diese Abschätzung wird die langfristige Verwertbarkeit und Vermietbarkeit der Wohneinheiten im Altbestand betrachten, woraus sich im Sinne eines ökonomischen Gesamtkonzeptes die darstellbaren Maßnahmen ableiten.

Die innovativsten Maßnahmen, die auch dem Altbestand zugutekommen, finden sich im Bereich der Haustechnik. Hierbei ist die Umstellung der Einzelheizungen auf Zentralheizung auf Basis Biomasse / Pellets zu erwähnen. Diese Umstellung zeigt sich in der signifikant positiven Auswirkung auf den (fossilen) Primär-Energiebedarf.

Ein zweiter wesentlicher Aspekt dieses Projektes bezieht sich wieder auf die Professionalität des Investors, u. z. bei der Konzeption des Marketings in Verschränkung mit Architektur-Image und sogenannten „inneren“ Qualitäten.

So wird in der Außendarstellung der wesentlichen verwendeten Images vor allem die moderne Architektur des Dachausbaus verwertet, und zwar in einer interessanten, auf die Lage nahe der Westbahn zugeschnittenen, dynamisch wirkenden Außenwirkung, die auf Bahn und Tempo hinweist. Das ist insofern bemerkenswert, als die Bahn durch die immanenten Themen wie Lärmemissionen als riskantes Thema erscheint, um einen Standort mit einem neuen hochwertigen Image zu versehen. Darüber hinaus stellt der Fernblick auf Schloss Schönbrunn eine wesentliche Qualität des Dachausbaus dar.

Es wird also bei der Außendarstellung relativ klar, dass dem modernen Dachausbau für die Realisierbarkeit des Gesamtkonzeptes eine tragende Rolle zukommt.

In der vertieften Projektdarstellung werden dann die außergewöhnlichen technisch-ökologischen Maßnahmen, fassadenintegrierte Solarthermie, Passivhausfenster oder Biomasse-Heizung in den Vordergrund gestellt.

Die „klassischen“ Argumente für Gründerzeithäuser, wie besonderes Flair oder besondere Raumqualitäten des Altbestandes spielen in der Außendarstellung eine eher untergeordnete Rolle. Es wird also in der Außendarstellung die innere Projektkonzeption reflektiert, eine Art „Überformung“ des Altbestandes durch wesentliche Neubauvolumen.

Diese ambivalente Projektkonzeption wird fast bildhaft durch die beiden öffentlich wirksamen Fassaden illustriert. Einerseits die Straßenfassade in der Wißgrillgasse, die versucht das historische Bild ohne moderne Elemente und Eingriffe (mit leichten Unschärfen wie der

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Fensteroptik) zu konservieren, und andererseits der nur von Zugreisenden wahrnehmbaren Südfassade mit dem aufgesetzten, prominenten Dachaufbau.

Abbildung 22: Wißgrillgasse 10, Straßenfassade Ausschnitt (Foto: pos architekten)

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Abbildung 23: Wißgrillgasse, Dachaufbau von Südwest (Foto: Ulreich)

Der Investor hat seine Projektkonzeption genau auf die Möglichkeiten des Standortes zugeschnitten. Nach den bisher verfügbaren Daten scheint diese Strategie auch erfolgreich zu sein. Generell kann dieses Projekt als Beispiel für eine strategische Aufwertung eines Gründerzeithauses mit langfristiger Verwertungsperspektive gesehen werden.

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4 Ergebnis messtechnische Untersuchungen

Gregor Högler (Manschein), Johannes Rammerstorfer (e7), Richard Hofer und Helmut Schöberl (Schöberl & Pöll)

4.1 Grundlegendes zum Monitoring

a) technischer Aufbau

Die Monitoringzentrale befindet sich im Technikraum im Keller und wird mit drei Schaltschränken realisiert, wobei eine Box als Master-Box und die restlichen zwei Boxen als Slaves bezeichnet werden. Der Master-Schaltschrank beinhaltet die CPU (Prozessor), welche das Monitoring steuert und die Daten auf Ihrer Festplatte speichert. Die weiteren Schaltschränke werden als Klemmstellenerweiterung benötigt und werden durch Kalibrierung und Programmierung über die CPU-Software vernetzt.

Abbildung 24: Monitoringzentrale Wißgrillgasse (Quelle: Manschein)

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b) Fühlereinsatz

Es wurden in diesem Monitoring sowohl aktive (0-10 V Eingänge) als auch passive (Widerstandsmessung) Fühler eingesetzt. Bei der Stromzählung wurden S/0 Impulszähler verwendet. Es wurden Fühler der Firma Thermokon Sensortechnik GmbH (Deutschland) eingesetzt.

Typen:

Kabeltemperaturfühler:

passiv (Widerstand) /

Messelement PT1000 /

Genauigkeit +/-1% vom Messbereich /

verschiedene Messbereiche: -50°C - 50°C / -10°C - 120°C

Außenfühler und Kanalfühler: aktiv (0-10 V Ausgänge) /

Spannungsversorgung 24 VDC oder 24 VAC /

Messelement kapazitiv /

Genauigkeit Temperatur +/-0,3% vom Messbereich (MB: -20°C bis +80°C)

Genauigkeit rel. Feuchte +/- 3% vom Messbereich (MB: 5%-95% / Arbeitsbereich 0-100%)

kombinierter Fühler : CO2/Raumtemperatur/relative Feuchte: aktiv (0-10 V Ausgänge) /

Spannungsversorgung 24 VDC oder 24 VAC / CO2: Messelement NDIR (non dispersive infrared) /

Genauigkeit : CO2 +/-40ppm +4% vom Messwert

(Messbereich 0-2000 ppm)

Temperatur: Genauigkeit: +/- 1% vom Messbereich (MB:

0-50°C)

relative Feuchtigkeit: Genauigkeit: +/- 3% vom

Messbereich (MB: 20-80%)

Abbildung 25 : Eingesetzte Fühler in der Wißgrillgasse (Quelle: Firma Thermokon)

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c) Wärmemengenzählung:

Bei der Wärmemengenzählung wurden Splitwärmemengenzähler (Engelmann) eingesetzt. Diese bestehen aus einem Volumenmessteil, Rechenwerk und dem Temperaturfühlerpaar. In den Rücklauf des Heizkreises wird das Volumenmessteil montiert. Zur Messung der Vorlauftemperatur wird der Vorlauffühler in eine fest montierte Vorlauftauchhülse geschraubt und plombiert. Das Rechenwerk wird an einer geeigneten Position an der Wand angeschraubt.

Abbildung 26: Wärmemengenzähler Fa. Engelmann

4.1.1 Monitoringkonzept

In Abbildung 27 ist das Monitoringkonzept schematisch vereinfacht dargestellt. Zusammengefasst wurden folgende Parameter erfasst:

Komfortparameter (T, rel.F., CO2) in 6 Wohneinheiten

Temperatur und rel. Feuchte bei zentraler Lüftungsanlage (ABL, FOL, AUL, ZUL)

Temperatur und rel. Feuchte bei Inventer Lüftungsgeräte (Innen und Außen)

Wärmemenge gesamt Heizung und Warmwasser

Hilfsstromverbrauch Lüftung und Heizung

Wärmemenge Heizung und Warmwasser aller Wohneinheiten (Manuelle Auslesung)

Stromverbrauch aller Wohneinheiten, Allgemeinstrom und Aufzug (Manuelle Auslesung)

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Abbildung 27: Monitoringkonzept Wißgrillgasse (Quelle: Manschein)

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4.2 Komfortparameter

In der Heizungs- und Klimatechnik bezeichnet Behaglichkeit den Luftzustandsbereich, in dem sich der Mensch am wohlsten fühlt. Da Behaglichkeit subjektiv empfunden wird, gibt es keine strengen physikalischen Grenzen, sondern einen Behaglichkeitsbereich, in dem sich der Mensch am wohlsten fühlt.

Die drei bedeutendsten Einflussfaktoren sind

die thermische Behaglichkeit

die Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

die Luftreinheit (CO2-Gehalt)

Folgende Darstellungsformen werden bei den Auswertungen angewandt:

a) Darstellung thermische Behaglichkeit

Die thermische Behaglichkeit wird bei den folgenden Auswertungen nach DIN 1946-2 dargestellt. In dem dort definierten Behaglichkeitsfeld wird die Raumluft-temperatur der Außenlufttemperatur gegenübergestellt. Der grün hinterlegte Bereich ist als "behaglich" und der orange hinterlegte Bereich als "noch behaglich" definiert. Bei Außentemperatur bis 30°C liegen Raumtemperaturen über 26°C nicht im Behaglichkeitsfeld.

Abbildung 28: Behaglichkeitsfeld nach Din1946-2 (Quelle: eigene Darstellung)

b) Darstellung Behaglichkeit in Bezug auf Raumluftfeuchtigkeit

Für die Darstellung der Behaglichkeit in Bezug auf Raumluftfeuchte wurde das Behaglichkeitsfeld nach Leusden und Freymark gewählt. Diese stellt die relative Raumluftfeuchtigkeit der Raumluftt-emperatur gegenüber. Zu trockene Raumluft über einen längeren Zeitraum kann zu einer Reizung der Schleimhäute und Atemwege führen.

Abbildung 29: Behaglichkeitsfeld nach Leusden und Freymark (Quelle: Leusden und Freymark)

Außenlufttemperatur [°C]

Rau

mlu

fttem

pera

tur [

°C]

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c) Darstellung CO2 - Konzentration

Für die Darstellung der CO2-Konzentration, welche als Indikator für die Gesmatmenge an Emissionen und Geruchstoffen in der Raumluft dient, wurde ein Boxplot-Diagramm gewählt (Diese Darstellungsform wird im Folgenden auch bei anderen Analysen angewandt). Das Diagramm stellt die Extremwerte (Minimum und Maximum), den Median (50 % der Datenwerte sind kleiner oder gleich diesem Kennwert) und das obere und untere Quartil dar. Dies ermöglicht die Darstellung der Verteilung über die Spannweite. Die Häufigkeit des Überschreitens der Pettenkofer-Zahl (1000ppm) wird zusätzlich angeführt.

Abbildung 30: Erläuterung Boxplot Diagramm (Quelle: eigene Darstellung)

4.2.1 Behaglichkeit - Einzelauswertung der Referenzwohnungen

In den folgenden Graphen werden für jede einzelne Referenzwohnung die Behaglichkeitsparameter des 2. Messjahres von Juni 2012 bis Juni 2013 dargestellt. Die Messdaten sind lückenlos im 15 min Intervall (gemittelt) verfügbar.

Wohnung 1: Inventer Einzelraum Wohnung 4: Zentrale Komfortlüftung

Wohnung 2: Fensterlüftung Wohnung 5: Zentrale Komfortlüftung

Wohnung 3: Fensterlüftung Wohnung 6: Einzelraumlüftung Zuluft

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Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoß, Fenster sind Richtung Westen und Süden orientiert. Westseitig ist ein Zugang zu einem im Innenhof angelegten Garten, welcher durch eine 2m hohe Glaswand zum Nachbargrundstück abgegrenzt ist, gegeben. Die Wohneinheit weist einen hohen Anteil an Außenwandflächen auf, sowie einen Fußboden gegen Erdreich. Belüftet wird die Wohnung über 2 Inventer Lüftungsgeräte mit Keramikspeicher-Wärmerückgewinnung. Lt. Bewohnerin sind die Einzelraumlüftungsgeräte aufgrund unangenehmer Schallbelastung überwiegend außer Betrieb (nachts nicht in Betrieb).

a) Thermische Behaglichkeit

Winter: Die Messwerte liegen größtenteils im Behaglichkeitsfeld. Am kältesten Tag liegt die Raumlufttemperatur bei 22,7°C. Die geringste Temperatur in der Heizperiode beträgt 18,9°C.

Sommer: Bei höheren Außentemperaturen kommt es trotz geringer Fensterflächen zu einer Übertemperaturhäufung im Wohnraum. Ein Grund dafür kann bei dem Lüftungsgerät liegen.

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Ist dieses ausgeschaltet liegt über den gesamten Querschnitt des Mauerdurchbruchs (d = 15 cm) ein unkontrollierter Luftwechsel vor. Eine weitere Ursache stellt das hohe Temperaturniveau im Innenhof (Wärmeinsel) dar. Die maximale Raumtemperatur im Sommer beträgt 29,7°C, zum wärmsten Zeitpunkt des Jahres wurde eine Temperatur von 28,4°C gemessen. An 9,5% der Stunden im Messjahr werden 26°C überschritten.

b) Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

Winter: Die relative Luftfeuchte ist etwas trocken, aber größtenteils noch im Toleranzbereich. Die 20% Behaglichkeitsgrenze wird teilweise unterschritten. ¾ der Heiztage wird eine rel. Luftfeuchte von 28% überschritten. Die niedrige Luftfeuchte im Winter kann zum Teil auf den unkontrollierten Luftwechsel über den Querschnitt des ausgeschalteten Inventer Lüftungsgeräts zurückgeführt werden.

Sommer: Im Sommer liegt der Median der rel.F. bei 42%. In der Überhitzungsphase kann das Behaglichkeitsfeld aufgrund der hohen Raumtemperaturen nicht eingehalten werden.

c) CO2 Konzentration

Der Median der CO2 Konzentration liegt im Sommer bei 537ppm, im Winter bei 563ppm. Die Häufigkeit im 2. Messjahr einer Überschreitung der CO2 Konzentration von 1000ppm (Pettenkofer Grenze) in dieser Wohnung liegt bei 3,4%. Die Maximalwerte im Wohnraum liegen knapp über 2000ppm. Ein Grund für die niedrige CO2 Konzentration kann wiederum der dauerhafte Luftwechsel (kontrolliert und unkontrolliert) über das Inventer Lüftungsgerät sein. Im Winter tritt eine höhere Konzentration häufiger auf, dies ist auf die geringeren Fensteröffnungszeiten zurückzuführen.

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Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoß, Fenster sind Richtung Westen und Norden orientiert. Die Wohnung weist einen hohen Anteil an Außenwandflächen auf, die Richtung Norden orientierte Feuermauer grenzt an ein Nachbargebäude. Die Wohnung verfügt über keine kontrollierte Lüftung.

a) Thermische Behaglichkeit

Winter: Das Temperaturniveau liegt größtenteils im Behaglichkeitsfeld. Am kältesten Tag im Winter liegt die Raumtemperatur bei 21,8°C. Die niedrigste Raumtemperatur in der Heizperiode beträgt 16,5°C. Die niedrigen Messwerte sind auf längere Abwesenheit zurückzuführen.

Sommer: Bei Außentemperaturen von 20-25°C entsteht das größte Überhitzungspotential. Die

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Gründerzeit mit Zukunft 47

Übertemperaturhäufung tritt aufgrund der Westorientierung der Fensterflächen vor allem in den Abendstunden auf. Die maximale Raumtemperatur im Sommer beträgt 28,3°C, zum wärmsten Zeitpunkt des Jahres wurde eine Temperatur von 24,8°C gemessen. An 4,1% der Jahresstunden wird eine Temperatur von 26°C überschritten. Die geringe Übertemperaturhäufung kann auf die Lage im Gebäude und der Verschattung durch das Nachbargebäude zurückgeführt werden.

b) Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

Winter: Die relative Luftfeuchte liegt im Behaglichkeitsbereich. Im Median liegt die rel. Luftfeuchte während der Heizperiode bei rund 40%. Einzelne Messwerte liegen knapp bei 80%. Dies ist wahrscheinlich auf mangelndes Lüften über die Fenster zurückzuführen. Die NutzerInnenbefragung hat ergeben, dass im ersten Winter nach Fertigstellung Schimmelbildung aufgetreten ist.

Sommer: Im Sommer liegt der Median der rel.F. bei 52%. In der Überhitzungsphase kann das Behaglichkeitsfeld aufgrund der hohen Raumtemperaturen nicht eingehalten werden.

c) CO2 Konzentration

Der Median der CO2 Konzentration liegt im Sommer bei 596ppm, im Winter bei 744ppm. Die Häufigkeit im 2. Messjahr einer Überschreitung der CO2 Konzentration von 1000ppm (Pettenkofer Grenze) in dieser Wohnung liegt bei 16,5%. Die Maximalwerte im Wohnraum liegen knapp über 2000ppm. Im Winter tritt eine höhere Konzentration häufiger auf, dies ist auf die geringeren Fensteröffnungszeiten zurückzuführen.

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Gründerzeit mit Zukunft 48

Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoß, Fenster sind ausschließlich Richtung Westen orientiert. Ausgenommen der Straßenfassade grenzt die gesamte Hüllfläche der Wohneinheit an beheizte Räume von Nachbarwohnungen. Die Wohnung verfügt über keine kontrollierte Lüftung. Laut Aussage der BewohnerIn wird häufig über Fenster gelüftet.

a) Thermische Behaglichkeit

Winter: Das Temperaturniveau liegt größtenteils im Behaglichkeitsfeld. Am kältesten Tag im Winter liegt die Raumtemperatur bei 23,9°C. Im Median beträgt die Raumtemperatur in der Heizperiode 23,6°C. Trotz des hohen Wertes liegt der Heizwärmeverbrauch sehr niedrig (siehe 4.3.1).

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Gründerzeit mit Zukunft 49

Sommer: Die Wohnung mit ihren westorientierten Fensterflächen weist eine hohe Übertemperaturhäufung auf. Eine maximale Raumtemperatur im Sommer von 30,9°C wird erreicht. An knapp 20% der Stunden im Messjahr wird eine Temperatur von 26°C überschritten. Das Überhitzungspotenzial ist möglicherweise auf lange Fensteröffnungszeiten zurückzuführen.

b) Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

Winter: Die relative Luftfeuchte liegt im Behaglichkeitsbereich. Im Median liegt die rel. Luftfeuchte während der Heizperiode bei rund 40%, die Behaglichkeitsgrenze von 20% wird nicht unterschritten.

Sommer: Im Sommer liegt der Median der rel.F. bei 44%. Der Großteil der Messwerte liegt zwischen 30% und 50% rel.F.. In der Überhitzungsphase kann das Behaglichkeitsfeld aufgrund der hohen Raumtemperaturen nicht eingehalten werden.

c) CO2 Konzentration

Der Median der CO2 Konzentration liegt im Sommer bei 547ppm, im Winter bei 704ppm. Die Häufigkeit im 2. Messjahr einer Überschreitung der CO2 Konzentration von 1000ppm (Pettenkofer Grenze) in dieser Wohnung liegt bei 11,7%. Die Maximalwerte im Wohnraum liegen knapp über 2000ppm. Im Winter tritt eine höhere Konzentration häufiger auf, dies ist auf die geringeren Fensteröffnungszeiten zurückzuführen.

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Gründerzeit mit Zukunft 50

Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoß. Fensterflächen sind in der Straßenfassade Richtung Westen sowie zwei größere Fenstertüren mit Zugang zur Loggia Richtung Süden und Osten ausgeführt. Drei der vier Wandflächen stellen Außenwände dar, diese sind mit WDVS versehen. Die Wohnung wird über die kontrollierte Wohnraumlüftung belüftet. Darüber hinaus verfügt die Wohnung über einen holzbefeuerten Kaminofen.

a) Thermische Behaglichkeit

Winter: Das Temperaturniveau liegt bis auf wenige Messwerte im Behaglichkeitsfeld. Am kältesten Tag im Winter liegt die Raumtemperatur bei 20,5°C. Im Median beträgt die Raumtemperatur in der Heizperiode 22,6°C.

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Gründerzeit mit Zukunft 51

Sommer: Die Wohnung weist eine Übertemperaturhäufung auf, eine maximale Raumtemperatur im Sommer von 28°C wird jedoch nicht überschritten. An 8,6% der Stunden im Messjahr wird eine Temperatur von 26°C überschritten.

b) Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

Winter: Im Median liegt die rel. Luftfeuchte während der Heizperiode bei 18%. Die Behaglichkeitsgrenze von 20% wird in der Heizperiode zu 60% nicht eingehalten. Die niedrige relative Luftfeuchte ist zum einen auf den kontinuierlichen Luftwechsel durch die Lüftungsanlage zurückzuführen, zum anderen ist davon auszugehen, dass der Wohnung eine Nutzung mit geringer Feuchteproduktion zugrunde liegt bzw. geringe Anwesenheitszeiten vorliegen. Der niedrige Heizwärme- und Stromverbrauch bestätigt diese Annahme. Es ist davon auszugehen das der Luftbedarf nicht an die Nutzungsverhältnisse angepasst wurde und somit ein zu hoher Luftwechsel vorliegt.

Sommer: Im Sommer liegt der Median der rel.F. bei 22%, also ebenfalls sehr niedrig.

c) CO2 Konzentration

Der Median der CO2 Konzentration liegt im Sommer bei 518ppm, im Winter bei 606ppm. Die Häufigkeit im 2. Messjahr einer Überschreitung der CO2 Konzentration von 1000ppm (Pettenkofer Grenze) in dieser Wohnung liegt bei 7%. Die Maximalwerte im Wohnraum liegen knapp über 1500ppm und somit niedriger als in den restlichen Referenzwohnungen. Dies bestätigt die These der geringeren Nutzungsintensität.

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Gründerzeit mit Zukunft 52

Die 2-stöckige Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoß und Dachgeschoß. Der mit Messfühlern versehene Wohnraum im DG weist eine teilweise fixverglaste, leicht geneigte Fensterfront Richtung Westen, sowie zwei Fenstertüren mit Zugang zur Loggia Richtung Süden und Osten auf. Die Wohneinheit befindet sich in einer exponierten Lage mit einem Großteil an Hüllflächen gegen Außenluft. Die Hüllflächen weisen eine gute thermische Qualität auf. Die Wohnung wird über die kontrollierte Wohnraumlüftung belüftet.

a) Thermische Behaglichkeit

Winter: Das Temperaturniveau liegt großteils im Behaglichkeitsfeld. Am kältesten Tag im Winter liegt die Raumtemperatur bei 24°C. Im Median beträgt die Raumtemperatur 23,1°C.

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Gründerzeit mit Zukunft 53

Sommer: Die Wohnung weist eine starke Übertemperaturhäufung mit maximalen Raumtemperaturen von bis zu 32,9°C auf. An knapp 17% der der Stunden im Messjahr wird eine Temperatur von 26°C überschritten. Aufgrund des hohen Fensterflächenanteils können bereits bei Außentemperaturen über 15°C Raumtemperaturen von über 26°C auftreten. Grund für das hohe Überhitzungspotential sind die Lage der Wohnung, der hohe Fensterflächenanteil und möglicherweise zu geringe Verschattungsmaßnahmen und hohe interne Lasten. Darüber hinaus kann aufgrund der niedrigen CO2-Konzentration von langen Fensteröffnungszeiten, auch bei hohen Außentemperaturen, ausgegangen werden. Lt. Aussage der BewohnerInnen stellt die sommerliche Überwärmung ein „kleines Problem“ dar.

b) Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

Winter: Die rel. Luftfeuchte während der Heizperiode liegt in einem Bereich zwischen 20% und 50%. Die Behaglichkeitsgrenze von 20% wird nur bei wenigen Messwerten unterschritten. Sommer: Im Sommer liegt der Median der rel.F. bei 40%. Aufgrund der hohen Raumtemperaturen in den Sommermonaten können die Behaglichkeitsgrenzen nicht eingehalten werden.

c) CO2 Konzentration

Der Median der CO2 Konzentration liegt im Sommer bei 567ppm, im Winter bei 498ppm. Die Häufigkeit im 2. Messjahr einer Überschreitung der CO2 Konzentration von 1000ppm (Pettenkofer Grenze) in dieser Wohnung liegt bei 1,7%. Lt. BewohnerInnen wird zusätzlich zur kontrollierten Wohnraumlüftung häufig über Fenster gelüftet wird.

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Gründerzeit mit Zukunft 54

Die 2-stöckige Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoß und Dachgeschoß. Der mit Messfühlern versehene Wohnraum im 4.OG weist eine Fensterreihe Richtung Westen auf. Die Wohneinheit weist eine Fassadenfläche und eine Dachfläche auf, die restlichen Hüllflächen grenzen an benachbarte Wohnungen. Die Wohnung verfügt über ein Einzelraumlüftungsgerät als reines Zuluftsystem.

a) Thermische Behaglichkeit

Winter: Das Temperaturniveau liegt großteils im Behaglichkeitsfeld. Am kältesten Tag im Winter liegt die Raumtemperatur bei 23,2°C. Im Median beträgt die Raumtemperatur 22,8°C.

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Gründerzeit mit Zukunft 55

Sommer: Die Wohnung weist eine Übertemperaturhäufung mit maximalen Raumtemperaturen von bis zu rund 30°C auf. An knapp 7% der der Stunden im Messjahr wird eine Temperatur von 26°C überschritten.

b) Behaglichkeit in Bezug auf Luftfeuchtigkeit

Winter: Die rel. Luftfeuchte während der Heizperiode liegt in einem Bereich zwischen 20% und 50%. Die Behaglichkeitsgrenze von 20% wird nur bei wenigen Messwerten unterschritten. Sommer: Im Sommer liegt der Median der rel.F. bei rund 40%. Ab Raumtemperaturen von 26°C in den Sommermonaten können die Behaglichkeitsgrenzen nicht eingehalten werden.

c) CO2 Konzentration

Der Median der CO2 Konzentration liegt im Sommer bei 523ppm, im Winter bei 695ppm. Die Häufigkeit im 2. Messjahr einer Überschreitung der CO2 Konzentration von 1000ppm (Pettenkofer Grenze) in dieser Wohnung liegt bei 7,9%.

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Gründerzeit mit Zukunft 56

4.2.2 Komfortparameter Wohnungsvergleich

Die folgenden Graphiken beschreiben den geordneten Verlauf der CO2-Konzentration, der Raumlufttemperatur und der relativen Raumluftfeuchte in den Referenzwohnungen. Zu den CO2-Messungen sei angemerkt, dass die Fühler im Wohnbereich angebracht wurden, und aufgrund der geringeren Anwesenheitszeit in diesem Raum die CO2-Konzentrationskurven deutlich niedriger liegen als z.B. in Schlafräumen. Bekanntermaßen hat das Nutzerverhalten den größten Einfluss auf die Komfortparameter CO2-Konzentration und relative Feuchte, welche Auskunft über die Raumluftqualität geben. Dennoch zeigen sich beim Vergleich des CO2-Gehalts der Referenzwohnungen mit unterschiedlichen Lüftungskonzepten (zentrale Komfortlüftung, Einzelraumlüftungsgeräte mit WRG, Einzelraum-Zuluftsystem und Fensterlüftung) Unterschiede. Es kann ganz klar bemerkt werden, dass bei den Wohnungen mit zentraler Wohnraumlüftung (Whg 4 und Whg 5) die CO2-Konzentration niedriger ausfällt als bei allen anderen Lüftungsvarianten. In Wohnung 1, diese verfügt über das Inventer Lüftungssystem mit wechselseitiger Durchströmung eines Keramikspeichers, liegt hinsichtlich der CO2-Konzentration auch in einm sehr niedrigen Bereich, da auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist ein unkontrollierter Luftwechsel vorliegt.

Der CO2-Gehalt bei Komfortlüftung verläuft über den Messzeitraum konstanter als bei dem Einzelraum-Zuluftsystem oder bei Fensterlüftung. Nur wenige Messwerte liegen über dem Richtwert nach Pettenkofer von 1.000 ppm. Die Messwerte der übrigen Lüftungskonzepte unterliegen einer viel größeren Bandbreite und befinden sich dauerhaft auf höherem Niveau. Ein Trend zur Abnahme des CO2-Gehalts ist bei zunehmender Außentemperatur aufgrund zusätzlicher Fensteröffnungszeiten zu erkennen.

Abbildung 31: CO2 Konzentration der Raumluft in Wohnzimmern der Referenzwohnungen

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Gründerzeit mit Zukunft 57

Wohnung 2 und Wohnung 3 werden über die Fenster belüftet. Trotz Aussagen der BewohnerInnen beider Wohnungen, dass häufig über Fenster gelüftet wird, weisen die Wohnungen im Vergleich zu den restlichen Referenzwohnungen höhere CO2-Konzentrationen und relative Luftfeuchte der Raumluft auf.

Bis auf Wohnung 4 liegen die Referenzwohnungen ca. 90% des Jahres in einem Bereich von 25% bis 55% relativer Luftfeuchte. Wohnung 4 liegt dauerhaft unter einer rel. Luftfeuchte von 30%. Im ersten Messjahr lag die relative Luftfeuchte dieser Wohnung auf ähnlich niedrigem Niveau.

Abbildung 32: Geordneter Raumlufteuchteverlauf in Wohnzimmern der Referenzwohnungen

Bei der Temperaturhäufigkeitskurve kann bemerkt werden, dass Wohnung 5 einen Ausreißer nach oben darstellt. Bei der NutzerInnen-Befragung wurde die sommerliche Überwärmung als „kleines Problem“ genannt. Diese Dachgeschoßwohnung weist große Fensterflächen Richtung Süden und Westen auf. Es wurden Sonnenschutzmaßnahmen getroffen, möglicherweise werden diese nicht ausgeschöpft.

In Wohnung 3 (2. Stock, westorientierte Fensterflächen entsprechend dem gründerzeitlichen Bestand) zeigt sich ebenfalls ein Überhitzungspotenzial. 20% der Jahresstunden wir eine Raumlufttemperatur von 26°C überschritten. Dies ist auf lange Fensteröffnungszeiten zurückzuführen

Die mittlere Raumlufttemperatur in der Heizperiode liegt bei 22,9 °C. Am kältesten Tag des Messjahres am Standort der Wißgrillgasse, den 27.1.2013, lag die über alle Referenz-wohnungen gemittelte Raumlufttemperatur bei 22,7°C. Außerhalb der Heizsaison, also bei

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Außenlufttemperaturen über 12°C, liegt die durchschnittliche Raumlufttemperatur bei 24,8°C. Zum wärmsten Zeitpunkt des Messjahres (20.8.2012) wurde eine Außenlufttemperatur von 36°C gemessen. Die mittlere Raumlufttemperatur betrug zu diesem Zeitpunkt 27,5°C.

Abbildung 33: Geordneter Raumlufttemperaturverlauf in Wohnzimmern der Referenzwohnungen

Boxplot Darstellung Raumlufttemperatur Wißgrillgasse – 2. Messjahr

Abbildung 34: Zusammenfassung Raumlufttemperatur in Heizperiode und Sommer

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In Tabelle 11 ist die Häufigkeit der Überschreitung von Behaglichkeitsgrenzen der Referenzwohnungen zusammengefasst, Spitzenwerte sind farblich hervorgehoben.

Tabelle 11: Zusammenfassung Häufigkeitsverteilung Komfortparameter

4.2.3 Komfortparameter Detailvergleich Lüftungskonzepte

Wie unter 3.5.2 dargestellt kamen im Wohngebäude Wißgrillgasse sechs unterschiedliche Lüftungskonzepte zum Einsatz. In Abbildung 35 ist der Verlauf der relativen Luftfeuchte und der CO2-Konzentration der Raumluft für die unterschiedlichen Lüftungskonzepte über einen Zeitraum von 2 Tagen gegenübergestellt.

Betrachtet man die Raumluftqualität bei kontrollierter Wohnraumlüftung im Detail, so weisen CO2-Gehalt und relative Feuchte der Raumluft nur geringe Schwankungen auf. Im Beobachtungszeitraum Anfang Dezember 2011 bleibt der CO2-Gehalt im Raum sehr konstant und liegt nur geringfügig über der durchschnittlichen CO2-Konzentration der Außenluft von ca. 400 ppm. Die relative Feuchte liegt in der betrachteten Wohnung bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt rund um 30%.

Die CO2-Raumluftkonzentrationen bei den Einzelraumlösungen (Inventer, Parapetlüftung, Einzelraum-Zuluft und Fensterstocklüftung) liegen dauerhaft auf höherem Niveau und unterliegen einem Schwankungsbereich mit Messwerten teilweise über der Pettenkofer Grenze. Auch die relative Raumluftfeuchte unterliegt Schwankungen bei höherer Nutzungsintensität oder zusätzlicher Fensteröffnung. Es ist davon auszugehen, dass der benötigte Frischluftbedarf bei diesen Systemen nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.

Bei Wohnungen mit Fensterlüftung sind die Fensteröffnungszeiten klar durch rapide Senkung des CO2-Gehalts und Senkung der relativen Raumluftfeuchte erkennbar. Die relative Feuchte im Raum steigt jedoch aufgrund der gespeicherten Feuchte in Einrichtungsgegenständen und der Bausubstanz nach Schließen des Fensters wieder auf den Ausgangswert. Der CO2-Gehalt steigt bzw. sinkt bei geschlossenem Fenster in Abhängigkeit von An- und Abwesenheit der Bewohner. Bei längerer Abwesenheit kann der CO2-Gehalt auf das Niveau der Außenluft sinken.

Hinsichtlich einer konstanten Raumluftqualität ist klar eine kontrollierte Wohnraumlüftung zu empfehlen. Die Einzelraumlösungen leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Raumluftqualität, hoher Komfort und konstante Raumluftverhältnisse können jedoch durch eine kontrollierte Wohnraumlüftung erzielt werden.

Whg 1 Whg 2 Whg 3 Whg 4 Whg 5 Whg 6

Lüftungskonzept Inventer Fenster Fenster kontrolliert kontrolliert Zuluft

Orientierung Fenster West, Süd West, Nord West W, S, O W, S, O West

Raumtemperatur > 26°C 9,5% 4,1% 19,7% 8,6% 16,7% 6,7% 10,9%

rel. Raumluftfeuchte < 20% 0,8% 0,0% 0,0% 41,7% 0,4% 0,0% 7,2%

CO2-Konzentration > 1000ppm 3,4% 16,5% 11,7% 7,0% 1,7% 7,9% 8,0%

Mittelwert alle Ref.

WE

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Beobachtungszeitraum vom 2.12. bis 3.12.2011

Abbildung 35: Raumluftzustände unterschiedlicher Lüftungskonzepte im Beobachtungszeitraum 2.12. bis

3.12.2011

0102030405060708090100

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] zentrale Lüftung

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Inventer

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00:00 12:00 00:00 12:00 00:00

CO

2-K

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[ppm

]

Parapetlüftung

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[%]

Einzelraum Zuluft

0102030405060708090100

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CO

2-K

onze

ntra

tion

[ppm

]

Fensterstocklüftung

0102030405060708090100

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600

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1000

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rela

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[%]

Fensterlüftung

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4.3 Energiebilanz

Zur Bestimmung der Energieverbräuche im Wohnhaus Wissgrillgasse 10 wurden vier Wärmemengenzähler eingebaut. Dabei wird die gelieferte Wärmemenge vom Pelletskessel, die WW-Ladung, die Heizungswärme und die gelieferte Solarwärme jeweils in der Technikzentrale gezählt. Die örtliche Positionierung ist in der angeführten Skizze schematisch dargestellt. Im 2. Messjahr wurden zusätzlich die Verbräuche aller Wohneinheiten manuell ausgelesen.

Abbildung 36: Positionierung Wärmemengenzähler im Technikraum

In Abbildung 37 ist die Wärmebilanz des Projektes Wissgrillgasse 10 für beide Messjahre (2011 bis 2013) dargestellt. Es werden die Wärmemengen der Bereitstellung auf der linken Seite mit der Wärmemengenabgabe im rechten Balken bilanziert.

Der Energieinput der Pelletsanlage kann trotz bekannter Beladung nicht ausreichend genau bestimmt werden, da der Füllstand der Pelletstanks messtechnisch nicht erfasst wird. Die Bereitstellungsverluste der Pelletsanlage bzw. der Kesselwirkungsgrad können somit nicht bestimmt werden.

Die Wärmebereitstellung der fassadenintegrierten solarthermischen Anlage ist in beiden Jahren vernachlässigbar gering. Der Ertrag bleibt weit unter dem prognostizierten Wert (siehe 4.4.1).

Der Warmwasserverbrauch enthält Speicherverluste, Verteilverluste sowie Zirkulationsverluste. Der Anteil der Zirkulationsverluste am WW-Verbrauch beträgt 3%.

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Gründerzeit mit Zukunft 62

Abbildung 37: Wärmebilanz Wißgrillgasse für beide Messjahre

Die in der Graphik angeführten Pufferspeicherverluste beinhalten die Speicherverluste inklusive Kurzverteilerverluste, die nur die Verteilung im Keller bis zu den jeweiligen Wärme-mengenzählern betreffen. Am gesamten Energieeinsatz haben die Pufferspeicherverluste einen Anteil von rund 5%. Dies stellt einen üblichen Bereich dar.

In Abbildung 38 ist die Wärmeabgabe (Output) detailliert für das 2. Messjahr dargestellt. Die Aufteilung zwischen Warmwasserbereitung inkl. Speicherverlusten und Heizwärmeverbrauch beträgt rund 45% zu 55%.

Abbildung 38: Aufteilung Heizenergieverbrauch

Der gemessene Heizwärmeverbrauch beinhaltet die gelieferte Wärmemenge für alle Wohneinheiten sowie die nutzbaren und nicht nutzbaren Wärmeverluste der Heizungsverteilung. Die spezifische Heizwärmemenge aus der Summe aller Wohneinheiten

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beträgt im 2. Messjahr 26,6 kWh/m²a (siehe Abbildung 38: Aufteilung Heizenergieverbrauch). Die Verteilverluste liegen bei 3 kWh/m²a. Dies stellt einen Anteil am Heizwärmeverbrauch von rund 10% dar.

Der im Energieausweis berechnete Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt jene Nutzenergie die zur Konditionierung eines Gebäudes auf 20°C Raumtemperatur erforderlich ist. Verteilverluste, Speicherverluste oder Bereitstellungsverluste sind in dieser Systemgrenze nicht inkludiert. Diese Systemgrenze kann jedoch nicht messtechnisch erfasst werden.

In weiterer Folge wird der direkte Vergleich des berechneten Heizwärmebedarfs mit dem gemessenen Heizwärmeverbrauch angestellt.

Die spezifischen Angaben von HWB und HWV beziehen sich auf die im Energieausweis angegebene BGF von 2511 m².

gemessener Heizwärmeverbrauch im 1. Messjahr: HWVgemessen = 32,11 kWh/(m²a)

gemessener Heizwärmeverbrauch im 2. Messjahr: HWVgemessen = 29,55 kWh/(m²a)

Um eine sowohl Klima- als auch Raumtemperaturbereinigung der Messdaten gewährleisten zu können, wurden die standortbezogenen Heizgradtage in einem ersten Schritt klimabereinigt. Wie aus der graphischen Darstellung (Abbildung 39) ersichtlich wird, beträgt im 2. Messjahr die Summe der Heizgradtage 2789, im Energieausweis wird mit HGT am Standort Wien-Penzig von 3501 kalkuliert. Nach der Auswertung der gemessenen Raumtemperaturen werden in einem zweiten Schritt die Heizgradtage auf diese erhöhte Anforderung korrigiert.

Abbildung 39: Heizgradtagebereinigung Wißgrillgasse

Unter Berücksichtigung dieser veränderten Randbedingungen kann über folgende Berechnungsmethode

HWV,Referenz Wien = HWVgemessen * (HGTReferenz Wien / HGTRT, Messzeitraum )

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der HWV,Referenz Wien, welcher die gesamtbereinigte Wärmeabgabe für Heizung darstellt, bestimmt werden.

Der bereinigte Heizwärmeverbrauch beträgt:

bereinigter Heizwärmeverbrauch im 1. Messjahr: HWVReferenz Wien = 35,13 kWh/(m²a)

bereinigter Heizwärmeverbrauch im 2. Messjahr: HWVReferenz Wien = 31,25 kWh/(m²a)

Dabei ist eine klare Reduktion im 2. Messjahr erkennbar.

Die Sanierung Wißgrillgasse inkl. Dachgeschoßausbau weist einen HWB lt. Energieausweisberechnung von rund 28 kWh/m²a für den österreichischen Referenzstandort auf. Der Standortbezogene HWB für Wien-Penzing beträgt 30,3 kWh/m²a. Der gemessene Heizwärmeverbrauch inkl. aller Verteilverluste beträgt temperatur- und klimabereinigt im 2. Messjahr 31,3 kWh/m²a und liegt somit nur um 3% über dem theoretischen Wert. Würde der Vergleich ohne Berücksichtigung der Verteilverluste gezogen, so würde der gemessene Verbrauch unter dem berechneten HWB liegen.

Abbildung 40: Gegenüberstellung Heizwärmebedarf zu Heizwärmeverbrauch für das Gebäude Wißgrillgasse 10

Die Abweichung von 5 kWh/m²a im ersten Messjahr gegenüber der Berechnung kann folgende Ursachen haben:

Höhere erforderliche Heizleistung: Restbaufeuchte aus der Bauzeit

Höhere Wärmeverluste: Temperaturniveau Stränge und Wohnungszuleitungen

Nutzerverhalten: höhere Raumtemperaturen, häufige Fensterlüftung

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4.3.1 Energieverbrauch Wohnungsvergleich

Wird der Heizwärmeverbrauch der einzelnen Referenzwohneinheiten verglichen, so gibt es hier eine große Bandbreite mit erheblichen Abweichungen vom mittleren Heizwärmeverbrauch.

In Tabelle 12 sind die Charakteristika der sechs Referenzwohnungen und deren Heizwärme, Strom, sowie Warmwasserverbrauch dargestellt.

Tabelle 12: Energieverbrauch und Beschreibung der Referenzwohnungen

Zusammenhänge zwischen dem Verbrauch an Heizwärme und Nutzungsintensität wie beispielsweise Lüftungsverhalten, Anwesenheitszeiten, interne Lasten, hohe Raumtemperaturen… sind ableitbar, den größten Einfluss auf den Wärmeverbrauch der einzelnen Wohnung in der Wißgrillgasse hat jedoch die Lage der Wohnung im Gebäude. Trotz der guten thermischen Qualität der Gebäudehülle treten die höchsten Verbräuche bei Wohnungen mit hohem Außenflächenanteil auf. Wohnungen im Hoftrakt und im Erdgeschoß weisen tendenziell die höchsten Verbräuche auf. Die Wohnungen im neu errichteten Dachgeschoß entsprechen mit geringen Abweichungen dem prognostizierten mittleren Bedarf. Einen geringeren Verbrauch weisen Wohnungen auf, deren Hüllflächen zum Großteil an das Nachbargebäude oder an Nachbarwohnungen grenzen. Bei diesen „Sandwich“-Wohnungen liegt der spezifische Heizwärmeverbrauch meist unter 15 kWh/m²NFL*a.

Lage im Gebäude

WNFL Anzahl Personen

Lüftungs-konzept

spez. Heizwärme-verbrauch

gemittelte Raumtemperatur

(Heizperiode)

WW-Verbrauch

Strom-verbrauch

[m²] [kWh/m²NFL*a] [°C] [Liter/Tag] [kWh/a]

Whg 1 EG 41 2 Inventer 61,1 23,0 60 1993

Whg 2 1.OG 61 2 Fenster 61,0 22,8 115 1756

Whg 3 2.OG 50 1 Fenster 13,5 23,4 65 961

Whg 4 3. OG 50 2 kontrolliert 5,4 22,5 59 1758

Whg 5 4.OG + DG 137 2 kontrolliert 45,5 23,1 42 3469

Whg 6 4.OG + DG 99 2+1 Zuluft 24,4 22,8 127 2071

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Abbildung 41: Vergleich Heizwärmeverbrauch aller Wohneinheiten

4.3.2 Stromverbrauch

Der gesamte Stromverbrauch beträgt in der Wißgrillgasse im 2. Messjahr in Summe 67,7 MWh. Der Haushaltsstromverbrauch hält einen Anteil von 73%. Der spezifische Haushaltstrombedarf lt. Energieausweis ist mit 16,425 kWh/m²BGF*a festgelegt. In der Wißgrillgasse beträgt dieser 19,9 kWh/m²BGF*a.

Der Hilfsstromverbrauch für die zentrale Lüftungsanlage beträgt 3905 kWh im Jahr. 869 m² der BGF werden über die zentrale Lüftungsanlage versorgt. Bezogen auf diese Fläche liegt der spezifische Hilfsstromverbrauch bei 4,5 kWh/m²a. Dies stellt einen üblichen Verbrauch dar. Der Hilfsstromverbrauch für die dezentralen Lüftungsgeräte konnte nicht erfasst werden, da dieser im Haushaltstrom der einzelnen Wohnung enthalten ist.

Abbildung 42: Aufteilung Stromverbrauch, 2. Messjahr Wißgrillgasse (Spezifische Werte bezogen auf BGF)

0

20

40

60

80

100

120

A B CW

hg 1

Whg

2 D E F G HW

hg 5 I J

Whg

6 K L M NW

hg 3 O P Q R S

Whg

4 T U

Hei

zwär

mev

erbr

auch

[kW

h/m

²NFL

*a]

Wohnungsvergleich Heizwärmeverbrauch

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4.3.3 Endenergie und Primärenergie

Der Vergleich des raumtemperatur- und klimabereinigten Heizwärmeverbrauchs gegenüber dem im Energieausweis kalkulierten Heizwärmebedarf wurde im vorangegangenen Kapitel gestellt. Hier entspricht der reale Verbrauch sehr gut dem theoretischen Bedarf. Bei Betrachtung der Heizenergie (Heizwärme und Warmwasserbereitung inkl. allen Speicher- und Verteilverlusten sowie Hilfsstrom) liegt der Verbrauch niedriger als der Bedarf. Die realen Wärmeverluste für Warmwasserbereitung sind niedriger als im EAW kalkuliert.

Der reale Endenergieverbrauch (Heizenergie und Strom für alle Nutzungen) liegt geringfügig über dem berechneten Wert. Grund dafür ist der höhere Stromverbrauch der Haushalte und der Stromverbrauch zur Versorgung von Allgemeinflächen (Aufzug, Treppenlicht,…) gegenüber dem Default Wert lt. EAW. Der Default Wert für den gesamten nutzungs-bezogenen Strombedarf liegt bei 16,4 kWh/m²a, der Stromverbrauch beträgt 24,5 kWh/m²a. Dem Stromverbrauch in Wohngebäuden wird meist zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, hier liegt erhebliches Einsparpotenzial vor.

Der erhöhte Stromverbrauch hat auch Auswirkung auf die Primärenergie-Bilanz (Konversionsfaktoren lt. OIB RL6). Der PEB liegt knapp unter 120 kWh/m²a. Der vom Passivhaus-Institut empfohlene Wert wird in der Theorie unterschritten. Die Primärenergie basierend auf dem realen Verbrauch liegt mit rund 130 kWh/m²a knapp 10% über der Empfehlung.

Die CO2e Emissionen (Konversionsfaktoren lt. OIB RL6) nach Energieausweisverfahren betragen 8,4 kg/m²a. Im realen Betrieb betragen die CO2e Emissionen 11,5 kg/m²a.

Abbildung 43: Bedarf und Verbrauch von Heizwärme, Heizenergie, Endenergie und Primärenergie

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4.4 Evaluierung Haustechnik

4.4.1 Solarer Wärmeertrag

Der gemessene solare Ertrag bleibt im 1. Messjahr mit 1,23 MWh pro Jahr unter den errechneten Prognosen. Im 2. Messjahr fiel der Ertrag noch geringer aus. Laut Ertragssimulation müssten die 32 m² fassadenintegrierte thermische Solaranlage einen nutzbaren Wärmeertrag von 12,87 MWh aufweisen. Der solare Deckungsanteil an der Warmwasserbereitung sollte 18,5% betragen. Die Ergebnisse der Ertragssimulation sind in Abbildung 44 dargestellt.

Abbildung 44: Ergebnisse Ertragssimulation Solaranlage Wißgrillgasse

Nach eingehender Kontrolle der Temperatursensorenpositionierung kann ein Messfehler ausgeschlossen werden. Nach einer Besichtigung vor Ort konnten mögliche Gründe, welche die Diskrepanz zwischen simulierten und gemessenen Solarertag erklären, bestimmt werden. Diese wurden mit dem Bauherrn und der ausführenden Firma diskutiert.

1. In der Hydraulik der Solarthermie wird nur ein äußerst geringer Volumenstrom umgesetzt. Ein Lufteinschluß kann einen Grund darstellen (fassadenintegrierte Lösung bringen erhöhte Anforderungen an die Hydraulik mit sich)

2. Der Hydraulikdruck an dem vor Ort montierten Manometer lag mit 1,5 bar zu niedrig. Es ist zu prüfen ob Leckagen im Leitungsnetz vorliegen.

3. Die Fühlerposition im WW-Speicher (derzeit absolute Höhe 120cm) zur Steuerung der Solaranlage sollte geändert werden. Der Abstand zum Solar-Vorlauf ist zu gering. Der WW- Speicher kann nicht vollständig geladen werden.

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4. Eine Überprüfung der Wärmeabgabefläche des Heizregisters im Speicher bezüglich Unterdimensionierung sollte durchgeführt werden (bei der umgesetzter Kollektorfläche erscheint der Rohrbündelwärmetauscher zu klein. Durch Einsatz eines externen Plattenwärmetauchschers könnte die Wärmeübertragung erhöht werden.

5. Die Dimensionierung Ausdehnungsgefäßes sollte geprüft werden.

Im Anschluss an die Begehung wurden im Rahmen der Gewährleistung folgende Umbauarbeiten veranlasst:

Der Hydraulikdruck der Anlage wurde auf 3,5 bar (berechneter Wert) erhöht und ist seit dem Umbau der Anlage konstant vorhanden. Der äußerst geringe Volumenstrom lag ausschließlich an den geringen Druckwerten der Anlage, Leckagen konnten ausgeschlossen werden.

Zusätzlich wurden die Fühlerpositionen geändert, ein zusätzlicher Plattenwärmetauscher (3,6 m²) eingebaut um die Wärmeübertragung zu erhöhen, und das Ausdehnungsgefäß auf 140 l statt 100l abgeändert.

Um eine ordnungsgemäße Schichtung der WW-Speicher zu gewährleisten wurde das System nach Tichelmann umgebaut und die Fühler neu positioniert.

Am Beispiel der Wißgrillgasse wird klar ersichtlich, dass Monitoring zur Qualitätssicherung und Betriebsoptimierung dient. Für eine Früherkennung des Leistungsabfalls wurde vom Bauherrn für den weiteren Betrieb zusätzlich eine Warnleuchte installiert, die bei Druckabfall der Anlage rot aufleuchtet. Auf einen Signalton wurde verzichtet. So kann auch der Hausmeister eine Meldung bei der Hausverwaltung leicht veranlassen. Darüber hinaus wurde eine erweiterte Wartung durch eine Fachfirma 4 x jährlich vereinbart. Dies führt zwar zu Mehrkosten in der Betriebsführung, gewährleistet aber gleichzeitig die Funktionstüchtigkeit der Anlage und somit eine Senkung der Energiekosten für den Mieter.

4.4.2 Pufferspeicher

Der Pufferspeicher wird im Rahmen des Monitorings vermessen und weist nach der Einregulierungsphase eine Temperatur von stets über 60°C auf. Eine Auszugskurve einer Sommerwoche wird in der nachfolgenden Graphik (Abbildung 45) abgebildet. Betrachtet man nur die Messergebnisse, so erscheint der Puffer gut zu funktionieren.

Nach der Ursachenforschung bezüglich der verminderten Solarladung konnte jedoch erkannt werden, dass die Entnahme nicht am obersten Punkt des Pufferspeichers erfolgt (energetisch bedenkliche Montage). Die derzeitige Entnahmestelle sitzt ca. 50 cm unter der Oberkante des Puffers. Dies bedeutet, dass man gerade den heißesten Teil des Pufferspeichers nicht nützen kann. Die Änderung der Entnahmestelle auf den obersten Punkt des Speichers wurde im Zuge der Umbauarbeiten durchgeführt.

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Abbildung 45: Temperaturniveau Pufferspeicher

4.4.3 Temperaturniveau in der Technikzentrale

Als sehr auffällig erweist sich das hohe Raumtemperaturniveau in der Technikzentrale. In der angeführten Graphik ist zu erkennen, dass sowohl im Sommerfall als auch im Winterfall ein hohes Delta der Raumtemperatur in der Technikzentrale zur Außentemperatur besteht. Dies weist darauf hin, dass die Wärmequelle (Pelletskessel) im Winter (Delta Tmax = 34,89°C) viel Wärme abstrahlt und auch im Sommer (Delta Tmax=16,36°C) oft in Betrieb ist.

Im Zuge der Umbauarbeiten wurde auch die Dämmung nochmals überarbeitet und entspricht nun einer normgemäßen Ausführung.

Die Wärmeverluste der Wärmebereitstellung, Speicherung und Verteilung werden jedoch zur Trockenhaltung des Kellers genutzt wird. Durch ein Umluftkonzept (ventilatorenunterstützte Luftzirkulation) wird die Raumluft der Technikzentrale in die übrigen Kellerräume transportiert.

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Abbildung 46: Temperaturniveau in der Technikzentrale

Aufgrund der hohen Raumtemperatur im Heizraum und der Strahlungswärme des Pelletskessels ist die Monitoringzentrale im Sommer 2012 überhitzt. Der CPU ist ausgefallen und musste erneuert werden.

4.4.4 Evaluierung Lüftungsanlage

Das Projekt Wissgrillgasse ist hinsichtlich der Lüftungsthematik ein sehr interessantes Projekt. Da in einem Wohnhaus mehrere Lüftungskonzepte realisiert wurden, können die klassische Fensterlüftung der zentralen Wohnraumlüftung und einzelnen Sonderlösungen, wie Inventer-Lüftung (Kernbohrung mit Speichermasse) oder Parapet-Lüftung (luftdurchströmte Heizung im Fensterbereich) gegenübergestellt werden.

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Zentrale Komfortlüftungsanlage

Das zentrale Lüftungsgerät wurde für fünf Wohnungen (vier im Dachgeschoß (Neubau) und eine im 3. OG (Bestand) im Stiegenhaus (1. DG) in der abgehängten Decke montiert.

Es ist mit Wärmerückgewinnung in Gegenstromtechnik und Gleichstromventilatoren in Konstantvolumenstromtechnik für die kontrollierte Be- und Entlüftung von Wohnungen ausgestattet.

In der folgenden Skizze sind die Fühlerpositionen des Monitorings dargestellt.

Abbildung 47: Schema Zentrales Lüftungsgerät

Der Temperaturänderungsgrad (Rückwärmezahl) wird abluftseitig ausgewiesen und mit der vorherrschenden Außentemperatur hinterlegt.

Die zugrundeliegende Gleichung ergibt sich wie folgt:

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Bei der abluftseitigen Ermittlung des Temperaturwirkungsgrades werden die Einflüsse der Wärmeaufnahme über das Gehäuse beachtet. Wenn die Abluft trocken genug ist, kondensiert beim Abkühlen kein Wasser aus.

In der nachfolgenden Abbildung 48 wird sowohl ein zeitlicher Verlauf als auch eine Kurvenschar in Abhängigkeit der Außentemperatur angegeben.

Abbildung 48: Temperaturwirkungsgrad Lüftungsanlage

Die Performance der Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen kann durch unterschiedliche Wärmerückgewinnungsgrade, Wärmebereistellungsgrade etc. dargestellt werden. Laut Herstellerangaben liegt der Wärmebereitstellungsgrad des Geräts bei 85% (die der Berechnung lt. Hersteller zugrunde liegenden Annahmen sind nicht bekannt). Die verschiedenen Angaben und Berechnungen zur Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen

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können stark voneinander abweichen. Aus diesem Grund muss immer unterschieden werden, welche Art der Berechnung für Wärmerückgewinnung vom Hersteller angegeben wird und welcher Wert der Energiebedarfsrechnung zugrunde liegt.

Der Hilfsstromverbrauch für die zentrale Lüftungsanlage beträgt 3905 kWh im Jahr. Bezogen auf die durch das Lüftungsgerät versorgte BGF liegt der spezifische Hilfsstromverbrauch bei 4,5 kWh/m²a. Der spezifische Stromverbrauch des Ventilators bezogen auf den Luftvolumenstrom kann nicht ausgewiesen werden, da das jährlich geförderte Luftvolumen nicht bekannt ist.

Einzelraumlüftungsgerät

Bei detaillierter Betrachtung des Einzelraumlüftungsgeräts werden die Betriebszeiten klar ersichtlich. Befindet sich das Einzelraumgerät außer Betrieb, so sinkt die Temperatur der an der raumseitig gemessenen Oberfläche des Wärmetauschers annähernd auf das Niveau der Außentemperatur. Das bedeutet, dass sich bei Stillstand des Ventilators innen das gleiche Temperaturniveau wie außen einstellt. Es liegen unkontrollierte Lüftungswärmeverluste über den gesamten Querschnitt des Wärmetauschers (d = 15 cm) vor. Wird das Gerät in Betrieb genommen, so ist eine Temperaturdifferenz zwischen raumseitiger Oberfläche des Wärmetauschers (Speichermediums) und der außenluftseitigen Oberflächentemperatur zu erkennen.

Abbildung 49: Temperaturverhältnisse bei außenwandintegrierten Einzelraumlüftungsgerät

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

30,00

07:42 11:41 15:41 19:40 23:39 03:38

Tem

pera

tur [

°C]

Uhrzeit

Einzelraumlüftungsgerät Temperaturenverhalten

Ti Wärmetauscher

Te Wärmetauscher

T Außenluft

T Raumluft

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4.5 Erfahrungen und Bemerkungen zur Umsetzung des Monitorings

Im Falle des Projekts Wissgrillgasse 10 wurde aus Gründen des späteren Projektstarts der Begleituntersuchungen das Monitoring erst in der Fertigstellung des Bauvorhabens integriert. Somit waren die Montagemöglichkeiten begrenzt und manche notwendigen Verkabelungen konnten nicht mehr nachgerüstet werden.

Somit mussten einige Messpunkte mit Hilfe von mobilen Datenlogger realisiert werden. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand. Besonders in der Auslesung, da mobile Datenlogger begrenzte Speicher haben und dadurch öfter in dem Messintervall auszulesen sind. Der dazu benötigte Zutritt zu den Wohnungen hat sich auch als schwierig erwiesen. Und in einem Fall wurden bei Umzug aus der Wohnung sogar die mobilen Datenlogger entwendet.

Um ein gutes Monitoring gewährleisten zu können, ist ein intensives Zusammenspiel von Planern, ausführenden und den "vermessenden" Firmen bereits in der Planungsphase erforderlich.

Die Schnittstelle zum Elektriker war die sicherlich wichtigste des Monitorings. Genaue Kabellisten mit einwandfreier Beschriftung stellen die Grundlage einer gelungenen messtechnischen Überwachung dar.

Für die Inbetriebnahme des Monitorings ist ein mehrtägiger Probebetrieb essentiell. Danach sollte vom Bauherrn nochmals ein Tag im Wohnobjekt angekündigt werden, an dem bei Problemen das "messende" Fachpersonal nochmals Zutritt zu den Wohnungen erhält, um etwaige Probleme beheben zu können (zB bei Kabelbruch--> neue Installation oder Nachrüstung; oder z.B. bei Nichtplausibilität der Daten--> Nachkontrolle der Fühlerposition und -funktion und gegebenenfalls Austauschen der Fühler).

Aus der Erfahrung eines Stromausfalles in der Wissgillgasse im Juli 2011 und einer fehlenden Betätigung des FI Schalters nach diesem, ist für ein sicheres Monitoring ein stabiler Internetzugang zu empfehlen. Hier könnte man einfach die Datenausfälle minimieren und durch ein Alarmsystem über Internet absichern.

Vor Installation des aufzeichnenden Monitoringsystems sollte der Standort auf übermäßige Wärmemengenentwicklung geprüft werden. Denn bei zu hoher Raumtemperatur kann es bei der Aufzeichnung zu Problemen kommen. In der Wissgrillgasse war die Monitoringbox nicht weit vom Pelletskessel platziert. Aufgrund der hohen Raumtemperatur im Heizraum und der Strahlungswärme des Pelletskessels ist die Monitoringzentrale im Sommer 2012 überhitzt. Der CPU ist ausgefallen und musste erneuert werden. Dies verursachte eine Datenlücke. Bei der Standortwahl muss auf erhöhte Umgebungstemperatur oder Wärmestrahlung geachtet werden, da eine übermäßige Wärme in einem Schaltschrank nie förderlich für eine störungsfreien Betrieb der Anlage ist.

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5 Kostenmonitoring

Christof Amann, Manuel Krempl (e7)

Im Rahmen des Kostenmonitorings werden sowohl die Investitionskosten der umgesetzten innovativen Maßnahmen als auch deren laufende Kosten im Betrieb dokumentiert. Auf Basis dieser Daten werden Lebenszykluskostenberechnungen durchgeführt.

5.1 Investitionskosten

Die Darstellung der Investitionskosten erfolgt an Hand eines einheitlichen Kosten-strukturrasters gemäß ÖNORM B 1801-1 (1995), welches in der Grundlagenstudie des Leitprojekts „Gründerzeit mit Zukunft“ entwickelt wurde. Dabei liegt der Fokus auf denjenigen Kosten, die für eine energieeffiziente und innovative Gebäudesanierung relevant sind. Kosten von Standardmaßnahmen, wie die der Sanierung der Wohnungen, werden dokumentiert, jedoch nicht detailliert analysiert.

Als Datengrundlage für die Investitionskosten dient im Fall der Wissgrillgasse die Endabrechnung des Sanierungsprojekts. Die erforderlichen Daten, die im Unterschied zur hier verwendeten Gliederung nach Bauelementen entlang der einzelnen Gewerke vorliegen, werden vom Bauträger (Ulreich Bauträger) bzw. der Baugesellschaft (Gassner & Partner) in die zur Verfügung gestellte Vorlage eingetragen. Für die Vergleichbarkeit zwischen den zu analysierenden Demonstrationsprojekten muss sichergestellt sein, dass eine einheitliche Abgrenzung der einzelnen Kostenpositionen vorgenommen wird. So sind beispielsweise die Baustellengemeinkosten bei den einzelnen Elementen anteilig zu berücksichtigen.

Die gesamten Errichtungskosten excl. USt. für das Sanierungsprojekt betrugen rund 3,7 Mio Euro. Davon entfallen ca. 3,300.000 € auf die Bauwerkskosten (Rohbau, Technik, Ausbau). Die Differenz von 400.000 € beinhaltet sämtliche Honorare sowie die Baustelleneinrichtung. Das Verhältnis von Bauwerks- zu Errichtungskosten liegt bei 90%.

Die Bauwerkskosten gliedern sich in:

Rohbau + Ausbau Bestandsgebäude: ca. 1.250.000 € 38 %

Rohbau + Ausbau Bestandsgebäude: ca. 1.300.000 € 40 %

Technik: ca. 750.000 € 22 %

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Rohbau

Die Rohbaukosten für die Sanierung des Gebäudebestands betrugen rund 560.000 Euro. Diese umfassen die Sanierung der Außenwände inkl. der Wiederherstellung der Gliederungselemente (~200.000 €), den Austausch der sämtlicher Fenster (~180.000 €) sowie die Wärmetechnische Verbesserung der restlichen Hüllfläche (Kellerdecke, Wände geg. Unbeheizt, etc ~70.000 €) sowie sonst. hausseitige Maßnahmen für die Sanierung von Kaminen und Nebenräumen, etc. und die Außenanlagen inkl. Begrünung (~25.000 €)

Folgende maßnahmenspezifische Kostendaten wurden erhoben:

Maßnahme Invest.-Kosten

Spezif. Invest.-Kosten

Bezugsfläche

WDVS Gesamtgebäude: Außendämmung mit EPS-F plus – tlw. inkl. Nachbildung der Gliederungselemente Außendämmung mit Mineralwolle 14cm

200.000 EUR 120 EUR/m² 1.650 m²

3- Scheiben Kunststofffenster 99.000 EUR 370 EUR/m² 269 m²

3- Scheiben Holz- Alu- Fenster 83.000 EUR 555 EUR/m² 150 m²

Technik

Die gesamten Technikkosten betrugen rund 750.000 Euro. Diese beinhalten die Neuinstallation einer zentralen Lüftungsanlage inkl. Verteilung im Dachgeschoß sowie diverse Lüftungssysteme in den Geschoßen(~60.000 €), die neue Wärmeversorgungsanlage mit Pelltets-Zentralkessel und Solarthermischer Anlage (~140.000 €) sowie Neuinstallationen für die Wärmeverteilung und Übergabe (~ 100.000 €), die sanitäre Ausstattung inkl. KW- Verteilung und Wasserentsorgung und die Neuinstallation der Elektrotechnik inkl. PV- Anlage (~ 200.000 €)

Folgende maßnahmenspezifische Kostendaten wurden erhoben:

Maßnahme Invest.-Kosten

Spezif. Invest.-Kosten

Bezugsfläche

Neuinstallation Pellets- Zentralkessel 100 kW inkl. 2.000l Pufferspeicher und 1.500l WW- Speicher

Wärmeverteilung inkl. Zähler, sowie KW-Verteilung

117.000 EUR 62 EUR/m² ~ 1.900 m²

Heizungsneuinstallation Bestandseinheiten Radiatoren inkl. Anbindung

58.000 EUR 54 EUR/m² ~ 1.080 m²

Heizungsinstallation Dachgeschoßausbau (, Fußbodenheizung inkl. Anbindung)

31.000 EUR 37 EUR/m² ~ 830 m²

Solarthermische Anlage Fassadenintegriert 8.500 EUR 700 EUR/m² 31,5 m²

SUMME WÄRMEVERSORGUNG: 215.000 EUR 113 EUR/m² ~ 1.900 m²

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Lüftungsanlage inkl. Luftverteilung nur Dachgeschoß

43.000 EUR 65 EUR/m² ~ 666 m²

PV- Anlage inkl. Einbindung 8.500 EUR 1.150 EUR/m² 7 m²

Ausbau

Die gesamten Ausbaukosten der Bestandswohnungen betrugen rund 710.000 EUR. Darunter fallen sämtliche Instandsetzungsarbeiten in den Bestandsgeschoßen

Folgende maßnahmenspezifische Kostendaten wurden erhoben:

Wohnungssanierung, Ausbau aller Bestandswohnungen 660 EUR/m²

5.2 Kosten im laufenden Betrieb

Für die Kosten im laufenden Betrieb wurde ebenfalls eine Vorlage entwickelt, die alle Kostenarten, die im Kontext der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz relevant sind, im Detail beschreibt. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Filter etc.) sowie bei den sogenannten „Technischen Dienstleistungen“ (Wartung, Inspektion, Messung etc.). Allgemeine laufende Kosten, die unabhängig von der Umsetzung innovativer Maßnahmen und unabhängig von der thermisch-energietechnischen Ausführung sind, werden hier nur zur Orientierung dargestellt, da sich diese Kosten bei Gebäuden mit Standardsanierungen oder unsanierten Gebäuden nicht unterscheiden sollten. Die allgemeinen Betriebskosten werden zur besseren Einordnung mit den Betriebskostenspiegeln 2011 und 2012, die von der Mietervereinigung jährlich erstellt und veröffentlicht wird, verglichen.

Zentrale Datengrundlage für die Darstellung der laufenden Kosten ist die von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellte Betriebs- und Heizkostenabrechnung sowie Originalrechnungen (in Kopie) für wesentliche Elemente.

Die zentrale Herausforderung bei den laufenden Kosten besteht darin, Datenkonsistenz mit den Messmonitoringdaten herzustellen. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

Die Abrechnungszeiträume weichen z.T. erheblich von den Zeiträumen des Messmonitorings (02/2011 bis 02/2012 sowie 06/2012 bis 06/2013) ab.

Einige Abrechnungszeiträume (z.B. Wasser und Allgemeinstrom) fallen zumindest für die ersten Abrechnungsdaten z.T. mit der Bauphase zusammen. Eine eindeutige Zuordnung zur Nutzungsphase (beginnend mit 12/2010 bzw. 01/2011) ist dadurch nicht oder nur sehr bedingt möglich.

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Bei Betriebskostenabrechnungen ist eine detaillierte Kosten- und Leistungs-abgrenzung, wie das etwa bei Jahresabschlüssen gemacht wird, weder üblich noch notwendig, da sich allfällige Über- oder Unterzahlungen im Folgejahr ausgleichen. Dadurch ergeben sich allerdings für die Berechnung durchschnittlicher Kosten einige Datenunschärfen.

Gerade bei neu besiedelten Gebäuden liegen u.a. durch einen erst im Lauf der Zeit reduzierten Leerstand bestenfalls Erfahrungswerte ähnlicher Objekte vor, sodass die Abrechnungen der ersten Jahre als sehr unsicher eingestuft werden müssen.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wurden für die wesentlichen Nutzungskosten Berechnungsverfahren gewählt, die einerseits mit Plausibilitätsüberlegungen erlauben, Kosten modellhaft zu (re)konstruieren, andererseits konnten auf die Ergebnisse des Mess-monitorings zurückgegriffen werden. Es muss daher an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die hier genannten Daten nicht direkt mit der Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung übereinstimmen können.

Allgemeiner Betriebskostenvergleich

Auf ganz Wien bezogen lagen die Betriebskosten laut Betriebskostenspiegel 2011, der sich auf Abrechnungen der Vorjahre bezieht, bei EUR 1,81 pro Monat (inkl. Lift, netto), im Jahr 2012 bei EUR 1,85, was einer Steigerung im Rahmen der Inflationsrate entspricht. Beim Gründerzeithaus Wißgrillgasse wurden für das Jahr 2011 EUR 1,32 pro Monat, für das Jahr 2012 ein Betrag von EUR 1,86 ermittelt. Damit liegt der Wert für die Betriebskosten 2012 genau im Durchschnitt Wiens. Der Vergleich der Betriebskostenabrechnungen für die Wißgrillgasse zeigt jedoch, dass es bei einigen Positionen offensichtlich im Jahr 2012 zu mehreren Nachverrechnungen bzw. zu Kostensteigerungen kam (insb. Grundsteuer, Wasser und Abwasser, sonstige Betriebskosten). Berücksichtigt man diesen Effekt und nimmt einen Mittelwert, so liegen die Betriebskosten deutlich unter dem Durchschnittswert für Wien (Abbildung 50), eine verlässliche Angabe lässt sich aber erst nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung für die folgenden Jahre machen, da im Jahr 2011 die Wohnungen z.T. einige Zeit leer standen bzw. nicht von einer durchschnittlichen Nutzung ausgegangen werden kann. In den genannten Kosten sind die Aufwändungen für Lüftungsstrom, Filtertausch bei den (zentralen) Lüftungsanlagen sowie für Hilfsstrom für die Heizung enthalten.

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Abbildung 50: Betriebskostenvergleich Wißgrillgasse – Betriebskostenspiegel

Betrachtet man die Anteile der einzelnen Betriebskostenpositionen, dann zeigt sich auch hier im Großen und Ganzen eine gute Übereinstimmung mit dem Durchschnittswert für Wien (Abbildung 51).

Betriebskostenspiegel 2012

Wissgrillgasse (Mittel aus 2011 und 2012)

Wasser- und Abwasser 16% 17%

Müllentsorgung 11% 10%

Hausreinigung 25% 16%

Versicherung 26% 24%

Sonstige BK 6% 16%

Verwaltung 16% 17%

Abbildung 51: Betriebskostenanteile Wißgrillgasse – Betriebskostenspiegel 2012

Energieverbrauch und Energiekosten

Aus den gemessenen Werten für die zentrale Wärmeversorgung lassen sich die Kosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch mit relativ hoher Genauigkeit ableiten. Dabei muss jedoch die Energie, die aus der thermischen Solaranlage für die Warmwasserbereitung zur Verfügung gestellt wird, berücksichtigt werden.

Von den 133.700 kWh Wärme, die im Messjahr 1 (Februar 2010 bis Februar 2011) vom Pelletskessel im Messzeitraum an den Pufferspeicher abgegeben wurden, waren 80.640 kWh für die Heizung (Wärmeabgabe Heizung) und 49.400 kWh für die Beladung des

€ 0,00

€ 1,00

€ 2,00

BK 2011 (inkl. Lift)netto

BK 2012 (inkl. Lift)netto

BK (Mittelwert)

Wißgrillgasse

Wien

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Warmwasserspeichers. Das heißt, dass 61,3% der vom Pufferspeicher abgegebenen Wärme für die Heizung und 38,7% für die Warmwasserbereitung verwendet wurden. Geht man nun von einem Jahresnutzungsgrad des Pelletskessels von rund 85% aus (Werksangabe Wirkungsgrad: 92%) und berücksichtigt die Pufferspeicherverluste in Höhe von 4.898 kWh sowie den solaren Energieanteil, so beträgt der Endenergieeinsatz der Pelletsheizung in der 1. Messperiode 157.306 kWh. Bei einem Heizwert von 4,8 kWh/kg Pellets ergibt sich eine Gesamtmenge von 32,77 Tonnen, die Gesamtkosten in Höhe von EUR 6.833 entsprechen (Durchschnittspreis 2011 je Tonne Pellets lose, inkl. Abfüllpauschale: EUR 208,49 netto). Somit passen für das 1. Messjahr die Werte, die sich aus der Heizkostenabrechnung und den einzelnen Pelletslieferungen ergeben und diejenigen, die aus dem Messmonitoring abgeleitet wurden, relativ gut zusammen. Für das 2. Messjahr ergibt sich ebenfalls eine gute Übereinstimmung. Da – wie oben erläutert – durch fehlende Informationen zum Anfangs- und Restlagerbestand an Pellets in den Big Bags gewisse Abgrenzungsfragen nicht geklärt werden können, wird für die Berechnung der laufenden Kosten des Brennstoffs die oben berechneten Werte aus dem Messmonitoring und die durchschnittlichen Kosten für die Pellets herangezogen.

Somit ergeben sich für das Jahr 2011 jährliche Brennstoffkosten für die Heizung und die Warmwasserbereitung in der Höhe von EUR 3,56 je m² und Jahr. Für das Jahr 2012 liegt dieser Betrag bei EUR 3.71 je m² und Jahr. Zusätzlich zu den reinen Brennstoffkosten werden weitere Kosten an die BewohnerInnen verrechnet. Diese sogenannten „Sonstigen Kosten“ umfassen den Betriebsstrom, allfällige Wartungskosten, Kosten für die Kaminreinigung und die Verbrauchserfassung sowie eine Abgeltung für die Diensteleistung. Die sonstigen Kosten betrugen im ersten, nicht repräsentativen Betriebsjahr EUR 3.135,51 (EUR 1,64 je m² und Jahr), im Jahr 2012 hat sich dieser Wert auf EUR 6.166,42 (EUR 3,23 je m² und Jahr) fast verdoppelt.

Die tatsächliche Aufteilung der Kosten auf die BewohnerInnen gemäß Heizkostenabrechnung erfolgt abweichend zu dieser Berechnung nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz. Der Unterschied liegt darin, dass dabei die Aufteilung der Energiekosten auf Heizung und Warmwasser nach einem pauschalen Schlüssel erfolgt und keine Abgrenzung der Energiekosten erforderlich ist. D.h. dass sich die genannten Kosten von den verrechneten Kosten im konkreten Fall unterscheiden, langfristig und auf das gesamte Objekt bezogen müssen sich die Werte jedoch decken.

2011 2012

Pelletsverbrauch (berechnet) 32,77 t 33,30 t

Durchschnittliche Kosten je t (netto) EUR 208,49 EUR 212,73

Gesamtkosten Pellets EUR 6.832,56 EUR 7.083,15

Sonstige Kosten EUR 3.135,51 EUR 6.166,42

Brennstoffkosten je m² und Jahr EUR 3,58 EUR 3,71

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Sonstige Kosten je m² und Jahr EUR 1,64 EUR 3,23

Brennstoffkosten je m² und Monat EUR 0,30 EUR 0,31

Sonstige Kosten je m² und Monat EUR 0,14 EUR 0,27

Gesamtkosten je m² und Jahr EUR 5,22 EUR 6,94

Gesamtkosten je m² und Monat EUR 0,44 EUR 0,58

Jährliche Heizungskosten bei 100 m² EUR 522,- EUR 694,-

Monatliche Heizungskosten bei 100 m² EUR 44,- EUR 58,-

Tabelle 13: Zusammenfassung Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung (Q: Ulreich Bauträger, eigene

Berechnungen e7)

Wasser und Abwasser

Die erste vorliegende Wasser- und Abwasserrechnung bzw. -vorschreibung umfasst den Zeitraum 21.4.2010 bis 13.4.2011. Damit fällt in diese Periode die gesamte Bauzeit, die Daten können daher für die Berechnung der tatsächlichen laufenden Kosten nicht herangezogen werden. Der tägliche Wasserverbrauch betrug in der ersten Verrechnungsperiode 3,05 m³, in der 2. Periode, die vom 13.4.2011 bis 18.4.2012 dauerte, waren es 5,45 m³ je Tag, also fast eine Verdopplung. Geht man von diesem Verbrauch aus, dann lassen sich für 2011 die jährlichen Kosten für Wasser und Abwasser mit EUR 6.127 berechnen, für 2012 liegen diese Kosten durch eine Tariferhöhung bei EUR 7.201. Bezogen auf die Nutzfläche betragen die jährlichen Kosten für Wasser und Abwasser im Jahr 2011 EUR 3,20 (0,27 je m² und Jahr) bzw. EUR 3,77 (EUR 0,31 je m² und Monat) im Jahr 2012. Sie liegen somit in der gleichen Größenordnung wie die Brennstoffkosten. Zudem liegen diese Kosten für 2011 genau im Durchschnitt Wiens, im Jahr 2012 sind sie etwas darüber. Allerdings ist die Schwankungsbreite der Kosten für Wasser und Abwasser in den einzelnen Wiener Gemeindebezirken erheblich (EUR 0,18 bis 0,37 je m² und Monat).

Elektrischer Strom

Liftstrom

Der elektrische Strom für den Betrieb des Liftes wird mit einem eigenen Zähler gemessen und gesondert vom Energieversorger abgerechnet. Die vorliegende Abrechnungsperiode beginnt 08/10/2010 und endet 19/08/2011. Da der Lift schon in der Baustellenphase in Betrieb war und z.T. auch genutzt wurde, ist eine Angabe über die laufenden Energiekosten erst mit Vorliegen der Folgeabrechnung bzw. der Betriebskostenabrechnung sinnvoll möglich. In der Periode 08/2011 bis 08/2012 konnten aus den einzelnen verrechneten Teilbeträgen und dem Abrechnungsbetrag Jahreskosten für den Liftstrom von rund EUR

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610,- ermittelt werden. Für die Folgeperiode lag dieser Betrag bei 630,-. Nimmt man einen Durchschnittswert von EUR 620,- dann betragen die spezifischen Kosten für den Liftstrom EUR 0,32 je m² und Jahr, der monatliche Betrag liegt bei EUR 0,03 je m² netto.

Allgemeinstrom

Bis dato lässt sich der Allgemeinstrom, der sämtliche allgemeinen Anlagen mit Ausnahme des Liftes umfasst, nicht weiter differenzieren. Wie bei der Beschreibung der Schwierigkeiten beim Messmonitoring schon im Detail erläutert, liegen nur sehr lückenhafte Daten zum Stromverbrauch der einzelnen Anlagenelemente vor. Zudem war auch beim Allgemeinstrom in der ersten Abrechnungsperiode eine erhebliche Überschneidung der Abrechnungsperiode mit der Baustellenphase vorhanden.

In der Abrechnungsperiode 20.8.2011 bis 1.9.2012 betrug der tägliche Verbrauch 33,39 kWh je Tag, bei einem Stromtarif (gesamt, netto) von 16,21 ct je kWh beliefen sich die Kosten auf EUR 1.975,-, in der Folgeperiode 2.9.2012 bis 2.9.2013 reduzierte sich der Verbrauch des Allgemeinstromes auf 32,91 kWh je Tag, die Kosten stiegen jedoch durch eine Tariferhöhung auf 16,72 ct je kWh geringfügig auf 2.008,-. Nimmt man wie beim Liftstrom auch hier den Durchschnittswert für die beiden ausgewerteten Jahre, dann betragen die spezifischen Kosten EUR 1,04 je m² und Jahr bzw. EUR 0,09 je m² und Monat (netto).

Haushaltsstrom

Die einzelnen Wohneinheiten werden jede für sich mit dem Energieversorger abgerechnet. Abrechnungen liegen somit nicht vor. Die Zähler befinden sich jedoch im Keller und wurden in der 2. Untersuchungsperiode händisch abgelesen. Auf die Nutzfläche bezogen ergab sich ein spezifischer Haushaltsstromverbrauch von 29,22 kWh je m² NF. Das entspricht Stromkosten in Höhe von 4,82 EUR je m² und Jahr bzw. 0,40 EUR je m² und Monat.

Lüftungsanlagen

Etwas genauer untersucht wurden die Verbrauchs- und Betriebskosten der einzelnen Lüftungsanlagen, die in mehreren Varianten ausgeführt wurden. Die technische Ausführung ist in Kapitel 3.5.2 beschrieben. Bei der folgenden Darstellung handelt es sich z.T. um Abrechnungsdaten, z.T. um berechnete Werte.

Variante Zentrale Wohnraumlüftung

Einzelraumlüftung „Inventer“

Parapetlüftung „Inventer“

Abluftanlage (feuchtegesteuert)

Investitionskosten (Material, Montage, Zusatzkosten)

EUR je m² NF

64,- 40,- 91,- 9,-

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Wartungskosten

EUR je m² NF 0,67 0,22 1,86 0,-

Strombedarf

kWh je m² NF 3,80 1,10 n.v. 2,50

Stromkosten

EUR je m² NF 0,61 0,18 n.v. 0,40

Anmerkungen Filtertausch 4 x jährlich

Pollenfiltertausch 1 x jährlich

Pollenfiltertausch 1 x jährlich

keine Wartung erforderlich

Abbildung 52: Vergleich der Lüftungssystem bzgl. Investitions- und laufenden Kosten (netto) (Q: Gassner &

Partner)

Zusammenfassung der Kosten für den laufenden Betrieb

Der Schwerpunkt des Kostenmonitorings für den laufenden Betrieb lag auf der Erhebung der Ver- und Entsorgungskosten (Energie, Wasser, Filter etc.) sowie bei den sogenannten „Technischen Dienstleistungen“ (Wartung, Inspektion, Messung etc.).

Bezüglich Energiekosten wurden jährliche Brennstoffkosten von rund 3,60 – 3,70 EUR/m² und Jahr, bezogen auf die Wohnnutzfläche ermittelt. Dazu sind noch rund 3,20 EUR/m² und Jahr als Sonstige Kosten für Betriebsstrom, allfällige Wartungskosten, Kaminreinigung und die Verbrauchserfassung sowie eine Abgeltung für die Dienstleistung fällig.

Kosten für die Wasserver- und Entsorgung liegen in etwa in der gleichen Größenordnung. Hier wurden rund 3,80 EUR/m² und Jahr abgerechnet.

Bei den Stromkosten für die Allgemeinbereiche werden in der Abrechnung der Liftstrom sowie der sonst. Allgemeinstrom getrennt ausgewiesen. Die spezifischen Kosten für den Liftstrom EUR 0,32 je m² und Jahr, für den sonst. Allgemeinstromverbrauch liegen diese bei EUR 1,04 je m² und Jahr.

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6 Sozialwissenschaftliche Evaluierung

Margarete Havel (Havel und Havel)

Die sozialwissenschaftliche Begleitung des Demonstrationsprojektes Wißgrillgasse stützt sich auf qualitative Interviews der drei beteiligten Akteure (Bauträger, Planer, Bauleiter) und die Befragung der MieterInnen nach Bezug des sanierten Wohnhauses. Die ursprünglich geplanten Gespräche vor Sanierungsbeginn konnten nicht durchgeführt werden, da beim Start von SP5 die Sanierung weitgehend fortgeschritten war. Laut Angabe des Bauträgers begann die Sanierung am 22. Februar 2010 und wurde am 30. Jänner 2011 fertig gestellt.

Die sanierten Wohnungen im Altbestand wurden ab November 2010 noch während der Sanierungsphase bezogen, die neu errichteten Wohnungen im Dachgeschoß ab Dezember 2010.

Im November 2011 wurden die BewohnerInnen mit einem Schreiben über die Erhebung im Rahmen des Forschungsprojekts Gründerzeit mit Zukunft informiert und anschließend telefonisch befragt. Von den 27 bewohnten Wohnungen konnten 18 in die Erhebung einbezogen werden. Die Rechtsform Wohnungseigentum ist verhältnismäßig stärker vertreten als die Rechtsform Miete. Von den 19 vermieteten Wohnungen wurden 12 (63%) erreicht, von den 7 von WohnungseigentümerInnen bewohnten Wohnungen wurden 6 befragt (86%). Die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung der Befragten sind ausgewogen. 8 Personen sind unter 35 Jahre alt. 9 Personen sind 35 Jahre und älter. 8 Befragte leben in Ein-Personen-Haushalten, weitere 8 Befragte in Zwei-Personen-Haushalte. In zwei Haushalten leben Kinder bzw. Jugendliche.

6.1 Begleitung Sanierungsprozess

Der Sanierungsprozess konnte aufgrund des späten Starts von SP5 aus sozial-wissenschaftlicher Sicht nicht begleitet werden. Es wurden erst nach Fertigstellung der Sanierung und Bezug der Wohnungen am August 2011 sowie im Oktober 2011 drei Interviews mit ExpertInnen geführt. Im November 2011 wurden die Haushalte anschließend telefonisch befragt.

Im Wohnhaus waren vor Sanierung unbefristete Mietverträge für zwei Wohnungen, die auch während der Sanierung bewohnt waren, und zwei Lagerräume aufrecht. Die zwei Wohnungen der Altmieter, 1981 und 1994 bezogen und in Eigenregie auf höheren Standard saniert, waren während der Sanierung bewohnt. Die Verhandlungen mit den Altmietern wurden aus Sicht des Bauträgers als eher schwierig und langwierig beschrieben. Das Angebot einer Übersiedlung in Ersatzwohnungen wurde von den Altmietern abgelehnt. Die

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Umstellung von der Gasheizung auf die Hauszentralheizung war nur durch eine vertragliche Garantie zu erreichen, dass die Kosten für die Pellets nicht höher sein würden als die Kosten für den Gasverbrauch. Die Belastungen der bewohnten Wohnungen durch die Sanierungsarbeiten und den Ausbau des Dachgeschoßes waren durch Wassereintritt, Stromausfälle, Schmutz und Lärm beträchtlich. Ein Lagerraum befindet sich im Kellergeschoß, das durch diverse Maßnahmen (Kanalsanierung, Einziehen einer wasserdichten Betonwand zum Nachbarhaus, Nutzung der Abwärme der Pelletsheizanlage für Kellerabteile) weitgehend trocken ist.

Während der Sanierung sind folgende Schwierigkeiten aufgetreten, die in den Gesprächen mit den Experten hervor gehoben wurden:

6.1.1 Kanalsanierung

Die Kanalsanierung war notwendig, weil bei starken Regenfällen der Keller überflutet war. Es wurden zum Nachbarhaus und zur Straße wasserdichte Betonwände eingezogen. Die Kosten waren aufgrund unvorhergesehener Maßnahmen höher als geplant. Bei einem der letzten starken Regenfälle war jedoch der Keller wieder kurzzeitig überflutet. Nach längeren Diskussionen mit der Stadt hat sich diese nun zuständig erklärt, den Kanal außerhalb des Hauses zu sanieren (Problem der abschüssigen Straße, gesamtes Oberflächenwasser fließt auch in den Keller).

6.1.2 Wärmedämmung der Feuermauern

Die Wärmedämmung der Feuermauern nach Süden und nach Osten war eine besondere Herausforderung. Es musste mit den Nachbareigentümern langwierig verhandelt und es mussten dabei diverse Zugeständnisse gemacht werden, damit diese dem Anbringen der Wärmedämmung und der Solarpaneele zustimmten. Der Nachbar im Süden erhielt als Kompensation eine Bauplanung, der Nachbar im Osten eine Holzhütte für den Garten.

6.1.3 Guerilla Gardening

Der angrenzende Innenhof (Lichthof des Nachbarobjektes) wurde vom Bauträger in einer nicht angekündigten Aktion mit Erde und Pflanzen kultiviert und die Fassade des Nachbarhauses weiß bemalt. Die betroffene Hausverwaltung verlangte die Entfernung der Maßnahmen. Der Bauträger verlangte im Gegenzug die Abdichtung des Hauses, um den Wassereintritt im Keller zu verhindern. Seitdem gab es keine Reaktion mehr von Seiten der benachbarten Hausverwaltung, wie der Bauträger berichtet.

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6.2 Betreuung Altmieter

Die Altmietwohnungen wurden nicht saniert, aber die vorhandene Gasetagenheizung wurde an die Hauszentralheizungsanlage angeschlossen sowie sämtliche Fenster und die Wohnungstüren wurden getauscht. Weiters wurden auf der Ostseite im ehemaligen Lichthof jeweils eine Loggia für die zwei betreffenden Wohnungen angebaut. Die Altmieter standen der Sanierung negativ gegenüber und hatten Bedenken im Hinblick auf die Qualität der Sanierung und der Mietkostenerhöhung. Diese Grundhaltung überrascht nicht und zeigte auch die Mehrheit der Altmieter in der MieterInnen-Erhebung in SP2/Grundlagen.

Bauträger und Planer beschreiben die Verhandlungen mit den Altmietern schwierig und langwierig, um die Zustimmung zur Umstellung von der Gasheizung auf die Hauszentralheizung zu erreichen. Letztendlich garantierte der Bauträger, dass die Kosten für die Pellets nicht höher sein würden als die Kosten für den Gasverbrauch.

Als besondere Belastungen während der Sanierung wurden von den Altmietern die tagelangen Anwesenheitspflichten, mehrmalige Wassereinbrüche von oben aufgrund des Dachausbaus, Schmutz und Stromausfälle genannt. Als Kontaktpersonen wurde der Bauleiter genannt. Die genannten Belastungen während des Sanierungsprozesses wurden auch in den untersuchten Sanierungsobjekten aus SP2/Grundlagen von den Befragten genannt. Ein Altmieter des Demoprojekts meinte, er musste sich selbst um den Fenstertausch und die Einleitung der Zentralheizungsrohre kümmern und anschließend die Wohnung wieder „auf Vordermann bringen“. Das Ausmalen der Wohnung erfolgte auf Kosten des Bauträgers.

Auch wenn sich der Wohnkomfort durch die Außendämmung der Feuermauern, den Fenstertausch, den Loggiaeinbau und den Lifteinbau objektiv wesentlich verbessert hat, haben sich die Erwartungen an die Sanierung aus Sicht der beiden Altmieter nur teilweise erfüllt: „die alten Fenster waren undicht, aber das Raumklima war besser“. Die Beurteilung der Sanierung durch die Altmieter fällt eher kritisch aus.

6.3 Nutzerzufriedenheit

Die überwiegende Mehrheit der befragten Personen (83%) stimmt der Aussage zu: das Wohnhaus ist innovativ und fortschrittlich. Interessanterweise werden als Begründungen am häufigsten das Design des Hauses (Architektur, Ästhetik, Design des Stiegenhauses, Kombination des alten Stils mit neuem, Gestaltung der Dächer, Terrassen etc.) genannt, und erst an zweiter Stelle die energietechnischen Maßnahmen (Dämmtechnologie, zentrale Pelletsheizung, Fußbodenheizung, gasleitungsfreies Haus, Solar- und Photovoltaik, Fenster).

Betrachtet man die Aussagen nach Rechtsform, dann sind es eher die WohnungseigentümerInnen, die sich im Prozess der Kaufentscheidung auch mit der technischen Seite der Wohnung auseinandersetzen. Wie einige befragte

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WohnungseigentümerInnen berichteten, hatten sie in Ulreich und Gassner kompetente Gesprächspartner, die sie über alle energetischen Maßnahmen informierten. Eine befragte Person gab auch an, dass sie vom Bauträger überredet wurde, keine Klimaanlage einzubauen, was sie zum befragten Zeitpunkt auch als richtige Entscheidung darstellte.

Nur wenige befragte MieterInnen nennen die Pelletsheizung und neue Fenster als innovative Maßnahme. Die Gründe sind darin zu sehen, dass für die befragten MieterInnen die rasche Verfügbarkeit der Wohnung, die Kosten und die Ausstattung der Wohnung im Vordergrund standen. Die beim Bezug übergebene Informationsmappe wurde nur von wenigen gelesen.

Die EigentümerInnen der Dachgeschoß-Wohnungen kauften eine Rohbauhülle und waren voll in die Planung eingebunden. Sie konnten den Grundriss, die Steckdosen, die Ausstattung, die Innenstiegen etc. mitbestimmen, berichtet der Planer. Da der Grund-Standard der Eigentumswohnungen beim Bauträger Ulreich sehr hoch ist, komme es nicht nur zu Mehrkosten, sondern auch zu Minderkosten. Das führte dazu, dass sich zwei Wohnungseigentümer gegen den Anschluss an die zentrale Wohnraumlüftung entschieden und einen Preisnachlass erhielten.

Die Mietwohnungen wurden teilweise noch in der Sanierungsphase ab November 2011 bezogen. Die Belastungen durch Lärm und Staub während dieser Zeit werden von 8 befragten MieterInnen als sehr problematisch beschrieben. 4 MieterInnen berichten auch von Schimmelbildung im ersten Winter. Die Schäden wurden vom Bauträger behoben, im Zeitpunkt der Befragung wurde keine aktuelle Schimmelbildung gemeldet. Der frühe Bezug der Wohnungen führte auf der anderen Seite teilweise zur Störung der dort tätigen Firmen wie vom Bauleiter berichtet. Die Gründe für den frühen Bezug lagen nicht nur im Interesse des Bauträgers, sondern auch im Interesse der MieterInnen, die sehr kurzfristig eine Wohnung brauchten und die laufenden Sanierungsarbeiten damit in Kauf nahmen.

6.3.1 Zufriedenheit mit der Wohnung

Die Zufriedenheit mit der Wohnsituation insgesamt ist sehr hoch. Von den 18 Befragten sind alle mit der Wohnung sehr zufrieden oder eher zufrieden. Die höchste Zufriedenheit zeigt sich bei der Ausstattung der Wohnungen (Einbauküche und Badezimmer), 13 Befragte sind sehr zufrieden. Die Hauszentralheizung mit Pelletsbetrieb bewerten 12 Personen mit (Note 1) sehr zufrieden. Mit Größe, Grundriss der Wohnungen und energietechnischer Ausstattung sind 11 Personen sehr zufrieden, weitere 6 sind eher zufrieden. 10 Befragte sind mit dem Eingangsbereich und Stiegenhaus sowie mit der Erreichbarkeit der Wohnung mit dem Lift auch sehr zufrieden. Die Nachbarschaft wird ebenfalls von 10 Personen sehr zufriedenstellend eingestuft. Weniger gut bewertet werden Miet-/Betriebskosten, wobei 6 Befragte nur halb/halb bzw. überhaupt nicht zufrieden sind. Problematisch wird von den Befragten die Tritt-/Schalldämmung in den unteren Geschoßen erwähnt, da Geräusche vom Gang, Schritte der darüber liegenden Wohnungen und laute Musik zu hören seien.

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Tabelle 14: Zufriedenheit mit der Wohnung (verschiedene Indikatoren)Mittelwerte der Bewertung nach Noten 1 –

5 (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011, bearbeitet Havel’)

Zufriedenheitsbewertung nach Noten 1 - 5 Mittelwert

Wohnung insgesamt n=18 1,44

Wohnraumlüftung n=7 1,17

Einbauküche 1,20

Badezimmer 1,25

Grundriss 1,44

energietechnischer Ausstattung 1,44

Größe der Wohnung 1,50 Hauszentralheizung bzw. Regelbarkeit der Wärmeabgabe 1,56

Eingangsbereich und Stiegenhaus 1,56

Nachbarschaft 1,56

Erreichbarkeit der Wohnung per Lift 1,60

Raumklima 1,78

Lage der Wohnung im Gebäude 1,78

Helligkeit der Räume 2,00

Sonneneinstrahlung im Sommer 2,00 wohnungseigener Balkon/Terasse/Garten 2,00

Miet-/ Betriebskosten 2,33 Sonneneinstrahlung im Winter 2,39

6.3.2 Zufriedenheit mit einzelnen Technologien

17 von 18 befragten Personen sind mit der energietechnischen Ausstattung sehr und eher zufrieden.

Tabelle 15: Zufriedenheit mit einzelnen Technologien (verschiedene Indikatoren) (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ

BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’)

energietechnische Ausstattung

sehr zufrieden 11 61%

eher zufrieden 6 33%

halb/halb 1 6%

Gesamt 18 100%

Hauszentralheizung bzw. Regelbarkeit der Wärmeabgabe

sehr zufrieden 12 67%

eher zufrieden 4 22%

halb/halb 1 6%

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überhaupt nicht zufrieden

1 6%

Gesamt 18 100%

Wohnraumlüftung (sofern vorhanden)

sehr zufrieden

5 28%

eher zufrieden

1 6%

keine Angabe / nicht zutreffend

12 67%

Gesamt 18 100%

Zentrale Heizungsanlage mit Pellets

Die Hauszentralheizung wird als sehr zufriedenstellend bis eher zufriedenstellend bewertet, obwohl die Heizanlage in der Anfangsphase der Heizsaison (Herbst 2011) vor der Erhebung aufgrund technischer Probleme mehrmals ausgefallen und kein Warmwasser vorhanden war. Einige Befragte führten die Probleme mit dem Warmwasser in der Erhebung an.

Solarthermische Anlage

Die vorhandene solarthermische Anlage auf der südseitigen Feuermauer (30 m2 groß) zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung wird von der Mehrheit der befragten Personen (12 von 18) nicht bewertet. Hier ist von einem Informationsdefizit auszugehen. Es sind mehrheitlich die befragten Personen der Mietwohnungen, die von der solarthermischen Anlage nichts wissen.

Photovoltaikanlage in einer Wohnung

Eine Wohnung verfügt über eine Photovoltaikanlage auf der Dachterrasse und eine Ladestation (Batterie) zur Speisung des Stromnetzes sowie zur Aufladung eines Elektro-Fahrrades. Die befragte Person ist mit der Anlage sehr zufrieden.

Kontrollierte Lüftungsanlagen

Von den 18 befragten Personen wohnen 5 Personen in Eigentumswohnungen mit einer zentralen Lüftungsanlage (Wernig) und eine Person in einer Eigentumswohnung mit einer Einzelraumlüftung (Inventer Einzelraum) sowie zwei Personen in Mietwohnungen mit dezentralen Lüftungsanlagen

5 befragte Personen bewerten die kontrollierte Lüftungsanlage als sehr zufriedenstellend, eine Person als eher zufriedenstellend. Von diesen Personen werden keine Störungen durch Geräusche oder Luftzug genannt.

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In einer Wohnung im Dachgeschoß wurde aus Einsparungsgründen bewusst auf die kontrollierte Wohnraumlüftung verzichtet: „heute würde ich es in den Schlafräumen machen, weil die Lärmbelästung von außen groß ist (Bahn), bei offenen Fenstern schlafen ist unangenehm, aber es war unsere Entscheidung“. In einer zweiten Wohnung im Dachgeschoß entschied sich die befragte Person auf den Rat eines Experten hin für eine manuell geregelte Anlage im Schlafbereich, weil diese keine Geräusche erzeuge.

Probleme mit Einzelraum-Lüftungsanlagen

In den zwei Wohnungen mit Einzelraumlüftung werden die Geräusche als störend empfunden und die Geräte während der Nacht ausgeschaltet. Von einem Luftzug fühlte sich keine der befragten Personen gestört.

Tabelle 16: Geräusche Lüftungsanlage, nach Rechtsform (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung

Wißgrillgasse 2011’)

Eigentum Miete Gesamt

Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil

Nein 4 80% 1 50% 5 71%

Ja 1 20% 1 50% 2 29%

Gesamt 5 100% 2 100% 7 100%

Tabelle 17: Luftzug durch Lüftungsanlage, nach Rechtsform (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung

Wißgrillgasse 2011’)

Eigentum Miete Gesamt

Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil

Nein 5 100% 2 100% 7 100%

Gesamt 5 100% 2 100% 7 100%

Das Lüftungsverhalten der Bewohner kann als traditionell beschrieben werden. Der Begriff „Stoßlüften“ ist bekannt. Auch in den Wohnungen mit Lüftungsanlagen wird über Fenster und Türen gelüftet. Die Luftqualität wird nur von einer Person als „abgestanden, wenn nicht gelüftet wird“ beschrieben, alle anderen sind zufrieden. Die Luftfeuchtigkeit wird jeweils von einer Person als eher trocken (Eigentum) bzw. als eher feucht (Miete) beurteilt.

Tabelle 18: Beurteilung Luftqualität, nach Rechtsform Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung

Wißgrillgasse 2011’)

Eigentum Miete Gesamt

Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil

angenehm 3 60% 1 50% 4 57%

unterschiedlich nach Raum 1 20% 1 14%

normal 1 50% 1 14%

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etwas abgestanden, wenn nicht gelüftet wird 1 20% 1 14%

Gesamt 5 100% 2 100% 7 100%

Tabelle 19: Beurteilung Luftfeuchtigkeit, nach Rechtsform Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung

Wißgrillgasse 2011’)

Eigentum Miete Gesamt

Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil

normal 4 80% 1 50% 5 71%

eher feucht 1 50% 1 14%

eher trocken 1 20% 1 14%

Gesamt 5 100% 2 100% 7 100%

Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’

Informationen über Gebäude und Haustechnik

Laut Bauträger erhielten alle BewohnerInnen bei Bezug eine Infomappe. Die Wohnungs-eigentümerInnen wurden außerdem persönlich auf die technische Ausstattung inklusive kontrollierte Lüftungsanlage eingeschult.

11 der 18 Befragten waren mit den erhaltenen Informationen über Gebäude und Haustechnik zufrieden. 2 Personen haben ebenfalls Informationen erhalten, aber hatten kein Interesse daran, nur eine Person äußerte Unzufriedenheit, weil sie mit der Gegensprechanlage anfangs nicht zurechtkam. 4 Personen enthielten sich der Antwort.

Tabelle 20: Informationen zum Gebäude, Haustechnik (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung

Wißgrillgasse 2011’)

Offene Antworten Anzahl

Gesamt zufrieden

wir wurden mündlich über Baufortschritt und Innovation informiert, Infomappe auch für Laien verständlich, habe alle Bedienungsanleitungen selbst gelesen

1

von Maklerin wurde Heizung gezeigt, auf Wärmedämmung und hochqualitative Materialien hingewiesen, schriftliche Information erhalten, habe ich nicht durchgelesen

1

schriftliche Information, hochgedämmt, Dreifachverglasung, Pelletsheizung, Be- und Entlüftung , Photovoltaik, gut lesbar und verständlich, und mündliche Information

1

mir wurde die Beschriftung beim Zählerkasten erklärt, schriftliche Informationsmappe, ja gut lesbar 1

ja, schriftliche Information, gut lesbar 1

es wurde erklärt, wie Heizung und Raumlüftung funktioniert, Fußbodenheizung ist gewöhnungsbedürftig, weil träge Heizung, im Sommer ist es in den Obergeschoß etwas heißer - Hr. Ulreich hat mir die Klimaanlage ausgeredet, aber so ist es jetzt auch gut

1

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Habe Unterlagen bekommen, gut verständlich 1

Technikmappe erhalten, Heizsystem, Gegensprechanlage erklärt, Küche und Betriebsanleitungen beim Bezug erklärt, haben beim Stromzähler im Keller Erklärung bekommen

1

Infos haben wir viele erhalten, persönliche Erklärungen, 1

Infomappe bekommen, lesbar und verständlich 1

Alles was von mir geregelt werden kann, und ich pflegen kann, war sehr gut dokumentiert, vor dem Kauf habe ich mich über die eingebauten Technologien selbst schlau gemacht

1

Gesamt 11

Informationen erhalten, aber kein Interesse

ja, habe ich nicht gelesen 1

Infomappe ja erhalten, aber habe mich nicht interessiert, 1

Gesamt 2

nicht zufrieden

persönl. Einschulung nie bekommen, für Heizungsanlage wäre das gut gewesen, Gegensprechanlage war verwirrend zu Beginn

1

Gesamt 1

6.4 Schlussfolgerungen sozialwissenschaftliche Evaluierung

Die Innovation des sanierten Wohnhauses Wißgrillgasse wird von den befragten Personen nicht so sehr in den energietechnischen Maßnahmen wie Wärmedämmung, Pelletsheizung, Solarthermie oder Photovoltaik, sondern in Design und Architektur gesehen.

Die Zufriedenheit mit den energietechnischen Maßnahmen ist sehr hoch.

Die WohnungseigentümerInnen und die MieterInnen werden vom Bauträger in unterschiedlicher Weise betreut, was auch nachvollziehbar ist. Die persönliche Betreuung durch Bauträger und Planer wird von den WohnungseigentümerInnen sehr positiv erwähnt.

Sowohl von den WohnungseigentümerInnen als auch von den befragten MieterInnen wird die Erstausstattung der Wohnungen besonders lobend erwähnt.

Mit den zentralen Lüftungsanlagen (Wernig) besteht hohe Zufriedenheit. Es gibt keine Störungen durch Geräusche oder Luftzug.

In zwei Wohnungen mit der Einzelraumlüftung (Inventer) werden die Geräusche als störend empfunden und die Geräte während der Nacht ausgeschaltet.

Das Lüftungsverhalten der BewohnerInnen kann als traditionell beschrieben werden. Der Begriff „Stoßlüften“ ist bekannt und wird sowohl in der kalten als auch in der warmen Jahreszeit gemacht. Das Öffnen der Türen und Fenster in der warmen Jahreszeit ist nicht ausschließlich als Lüftungsmaßnahme zu werten. In den Dachgeschoßwohnungen mit Terrassen und vor allem in den kleineren Wohnungen mit Balkonen bedeutet die Öffnung der Türen eine Vergrößerung der Wohnfläche.

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Der Schlüssel für ein besseres Verständnis für die energietechnischen Maßnahmen liegt sicher in der Information. Wer sich für das Thema interessiert (wie die Wohnungs-eigentümerInnen), ist besser informiert und nützt die Lüftungsanlage zur Zufriedenheit. Die Information sollten nicht nur die Regelungsmöglichkeiten der Lüftungsanlage beschreiben, sondern auch die Funktion von Lüftungsanlagen erklären und erläutern, mit welchen Folgen zu rechnen ist, wenn in einem hoch gedämmten Wohnhaus nicht ausreichend Frischluft eingebracht wird. Persönliche Information und Einschulung wird am besten angenommen.

Die Lage des Wohnhauses im Hinblick auf den Bahnlärm wird weniger störend empfunden als die Lärmbelästigung durch die Nachbarn.

Der Fahrradabstellraum im Keller wird als schlecht erreichbar und zu klein kritisiert.

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7 Rechtliche Rahmenbedingungen

Karin Sammer (ÖVI)

7.1 Wohnrechtliche Ausgangssituation

Das Demonstrationsprojekt in der Wissgrillgasse 10 wurde um 1912 errichtet. Die Nutzung dieses Gründerzeitgebäudes dient als typisches „Zinshaus“ überwiegend Wohnzwecken. Das Gebäude unterliegt dem Vollanwendungsbereich des MRG und damit auch den jeweiligen Mietpreisbeschränkungen des MRG. Bis zur Sanierung setzte sich der Wohnungsbestand überwiegend aus Wohnungen der Ausstattungskategorie „D“ und „C“ (Substandard, keine zeitgemäße Badegelegenheit) zusammen. Da hier die Mietzinseinnahmen auch unter Berücksichtigung der Mietzinsreserven der letzten 10 Jahre sowie der zukünftigen Hauptmietzinseinnahmen der nächsten 10 Jahre nicht die Kosten der unmittelbar anstehenden notwendigen Erhaltungsarbeiten und geförderten Sanierungsarbeiten abdecken konnten, waren die Voraussetzungen für die Anhebung der Mietzinse gem. § 18 MRG gegeben und wurde eine rechtskräftige Entscheidung für die Anhebung der Mietzinse auf die Dauer von 10 Jahren (MA 50 – Schli – ZS 3587/2007) erwirkt.

Ein Großteil der Altmieter hat das Angebot angenommen, in die bauträgerseits angebotenen Ersatzwohnungen in der Märzstraße in Wien 15. dauerhaft zu übersiedeln. Zusätzlich mag auch die rechtswirksame Anhebung der Mietzinse mit dazu beigetragen haben, das Angebot der Ersatzwohnungen anzunehmen oder das Mietverhältnis aufzulösen, sodass bei Beginn der Sanierung die Liegenschaft bis auf vier Bestandsobjekte bestandsfrei war. Damit wurde eine umfassende Sanierung und Modernisierung auch im Inneren der Wohnungen möglich. Sämtliche freie Wohnungen konnten im Zuge der Sanierung nicht nur im Standard (Kategorie A) angehoben und an die hauseigene Beheizungs- und Warmwasserversorgung (Zentralpelletsheizung, Solaranlage) angeschlossen werden. Neben der energieverbrauchsgünstigen Ausgestaltung (Wärmedämmfassade, Fenster in Passivhausqualität) sind aber auch zusätzliche Ausstattungsdetails, wie etwa die Schaffung der nachträglich angebauten Balkone oder Loggien oder hochwertige Holzböden und Küchen- und Badezimmereinrichtungen, hervorzuheben.

7.1.1 Altmietverhältnisse, Duldung von Eingriffen in Mietrechte

Drei Mieter, die über Altmietverträge (abgeschlossen zwischen 1981 und 1994) über insgesamt zwei Wohnungen und zwei Lager verfügen, haben ihr Mietverhältnis auch über das Sanierungsvorhaben hinweg aufrechterhalten. Die Wohnungen der Altmieter wurden

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bereits von ihnen selbst saniert. Eingriffe in die Mietrechte, wie etwa der Anschluss dieser Wohnungen an die zentrale Heizversorgung des Hauses, die ohne Zustimmung des Mieters nicht erzwungen werden kann, konnte nach langen Verhandlungen letztlich über eine vertragliche Vereinbarung gelöst werden, im Rahmen derer dem Mieter gegenüber garantiert wurde, dass die Heizkosten nicht höher als die Kosten seiner bestehenden Gasheizung sein dürfen. Auch wurde vereinbart, einen gleichwertigen Ersatz für den Gasherd zur Verfügung zu stellen. Damit konnte nicht nur eine einheitliche Wärmeversorgung des Hauses sichergestellt werden, sondern auch die Erhaltung und Instandhaltung der Gasleitung konnte damit entfallen, die sonst für die Versorgung lediglich einzelner Wohnungen aufrechterhalten hätte werden müssen.

Der Austausch der Wohnungsfenster und der Wohnungseingangstüren konnte mit den Mietern im Einvernehmen durchgeführt werden. Zusätzlich wurden auch die Wohnungen der aufrechten Bestandsmieter mit Loggien ausgestattet, wodurch die Ausstattungsqualität deutlich verbessert wurde.

7.1.2 Eigentumsverhältnisse und mietrechtliche Anwendbarkeit

Im Zuge der Sanierung erfolgte auch eine Aufstockung des Gebäudes, wobei in den obersten Geschossen neue Wohnungen errichtet wurden. Die ursprüngliche Nutzfläche des Hauses erhöhte sich damit von rund 1.100 m² auf etwa 1.900 m².

2009 wurde auf der gesamten Liegenschaft Wohnungseigentum begründet, wobei für die Finanzierung des Bauvorhabens ein teilweiser Abverkauf insbesondere der neu errichteten Wohnungen in den oberen Geschoßen erfolgte. Die Nutzung des Objektes erfolgt nach wie vor überwiegend zu Wohnzwecken – teilweise in Eigennutzung durch die Wohnungseigentümer selbst. Der überwiegende Teil der Objekte wird vermietet.

In mietrechtlicher Hinsicht unterliegen die Mietobjekte im Bestandsgebäude auch nach erfolgter Sanierung zur Gänze dem Mietrechtsgesetz samt den jeweils geltenden Mietzinsbegrenzungsnormen. Für die im Zuge des Dachaus- bzw. -aufbaus neu geschaffenen Wohnungen liegt im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 bzw. 2a MRG eine Teilausnahme vom MRG vor, wobei hier u.a. der Kündigungsschutz und die Befristungsregelungen, nicht jedoch die Preisschutzbestimmungen des MRG gelten.

Hinsichtlich der mietrechtlichen Bestimmungen bewirkt die Begründung von Wohnungseigentum keine wesentlichen Änderungen. Beim Abschluss neuer Mietverträge ist der Vermieter nun nicht mehr der Hauseigentümer, sondern der jeweilige Wohnungseigentümer.

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7.2 Finanzierung und Förderung

Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen § 18 Verfahren wurden für Erhaltungs- und geringfügige Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses Fördermittel gem. § 2 der Sanierungsverordnung 1997 (LGBl. für Wien 16/1997) zum WWFSG in Anspruch genommen (Erhaltungsförderung für hausseitige Erhaltungsarbeiten, Aufzugseinbau). Die mit der Aufstockung und dem Ausbau des Dachgeschosses verbundenen Kosten, die wohnungsinnenseitigen Verbesserungen sowie die innovativen Investitionen in die Haustechnik erfolgten freifinanziert. Teile des innovativen Maßnahmenpakets wurden durch Haus der Zukunft Plus gefördert.

7.3 Nachbarschaftliche Problemstellungen

7.3.1 Dämmen der Feuermauer

Wenn die nachträgliche Aufbringung einer außenliegenden Wärmedämmung an einer Feuermauer über die Grundstücksgrenze ragt, ist dies nur mit Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers möglich. Auch das öffentliche Baurecht vermag in diesen Fällen keine Abhilfe zu leisten. Zwar erlaubt beispielsweise die Wiener Bauordnung seit der Wiener Bauordnungsnovelle 2004 (Art V Abs 5 WBO, LGBl. Nr. 33/2004) bei bestehenden Gebäuden, dass nachträglich angebrachte Wärmedämmungen bis 16 cm über Fluchtlinien und Abstandsflächen vorragen dürfen. Dies betrifft jedoch nur die Beanspruchung öffentlicher Flächen sowie die Unterschreitung von Mindestabstandsflächen, eine Überbauung der angrenzenden Nachbarliegenschaft erfordert dennoch die Zustimmung des betroffenen Liegenschaftseigentümers. In den Baugesetzen der Länder finden sich zwar auch Regelungen, nach denen der Nachbar im Rahmen einer Bauführung oder Instandsetzung die Inanspruchnahme seines Grundes unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden hat, aber auch hier ist nur von einer temporären, nicht jedoch von einer dauerhaften Beanspruchung des Nachbargrundstücks für die Durchführung von Arbeiten auszugehen (z.B. § 136 Wiener Bauordnung).

Mit dieser Problematik war auch das Demonstrationsprojekt Wissgrillgasse konfrontiert, da hier eine Zustimmung der Grundnachbarn für die Anbringung der Wärmedämmfassade und der Solarpaneele an den nach Süden und Osten ausgerichteten Feuermauern erforderlich war. Diese Zustimmung konnte nur nach zähen, langwierigen Verhandlungen und mit umfangreichen Zugeständnissen an die angrenzenden Liegenschaftseigentümer erreicht werden: für einen Grundnachbar wurde etwa die Einreichplanung seines Einfamilienhauses übernommen, ein anderer verlangte für seine Zustimmung die Herstellung einer Holzblockhütte. Aufgrund von Einwendungen eines Nachbarn konnte auch die Solarpaneele letztlich nur in einer geringeren Dimensionierung errichtet werden. Wie der Bauträger angab, erfolgte die Zustimmung zum Grenzüberbau lediglich mündlich, da die Unterzeichnung einer

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zivilrechtlichen Vereinbarung seitens der Nachbarn abgelehnt wurde. Aus rechtlicher Sicht dürften dem bauführenden Bauträger durch die mündliche bzw. konkludente Zustimmung der Liegenschaftsnachbarn auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung keine Nachteile erwachsen (siehe 5.4 Endbericht SP 2).

Weitere Einwendungen betrafen die Loggien an der Südseite, die um den Einblick auf das angrenzende Grundstück zu verhindern, mit einer blickdichten Verglasung versehen werden mussten.

7.3.2 Guerilla Gardening

Zu einer ungewöhnlichen Maßnahme griff der Bauträger bei der Grünraumgestaltung des Innenhofs. Der angrenzende Innenhof (Lichthof) der Nachbarliegenschaft war – wie es für Wiens Gründerzeithäuser nicht untypisch ist – vollflächig betoniert und nicht begrünt, ebenso wies dessen Innenhoffassade ein sehr abgewohntes Erscheinungsbild auf. Nach Angaben des Bauträgers scheiterten Verhandlungen mit dem Liegenschaftseigentümer, woraufhin der angrenzende Innenhof der Nachbarliegenschaft vom Bauträger in einer nicht angekündigten Aktion mit Erde und Pflanzen kultiviert und die Fassade neu gestrichen wurde, um das Gesamterscheinungsbild des gemeinsamen Innenhofs zu verbessern. Seitens des Vertreters der Nachbarliegenschaft wurden zwar Sanktionen angedroht, bis dato aber nicht umgesetzt, weshalb dieser eigenmächtige Eingriff in die Eigentumsrechte des Liegenschaftsnachbarn bislang folgenlos für den bauführenden Bauträger blieb.

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8 TQB Gebäudezertifizierung

Johannes Rammerstorfer (e7)

Im Rahmen von „Gründerzeit mit Zukunft“ und in Zusammenarbeit mit dem Haus der Zukunft plus Projekt „Monitor+“ wurde eine Gebäudezertifizierung mit Total Quality Building (TQB) nach den Qualitätskriterien der ÖGNB (Österreichischen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) durchgeführt. Ziel der Zertifizierung ist eine ganzheitliche Darstellung des Gebäudes nach definierten Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus wurde das Gebäude nach den Kriterien von klima:aktiv zertifiziert. Der Strukturaufbau der beiden Bewertungssysteme wurde in enger Abstimmung zueinander entwickelt, wobei die Bewertung nach TQB das detailliertere System darstellt. Entgegen der klima:aktiv Gebäudedeklaration gibt es bei den energetischen Zielwerten von TQB keine Unterscheidung zwischen Neubau und Sanierung.

Schwerpunkt des Demoprojektes waren hohe energetische Anforderungen an das Gebäude und die Gewährleistung eines hohen Nutzerkomforts. Die Qualitätskriterien konnten in der Planung nicht berücksichtigt werden, da die Durchführung einer Gebäudezertifizierung erst nach Fixierung des Sanierungskonzeptes festgelegt wurde. Es handelt sich somit um eine Nachdeklaration. Dennoch werden für das Demonstrationsprojekt in der Wißgrillgasse 770 von 1000 möglichen Qualitätspunkten erreicht. Für die Sanierung eines Gründerzeitgebäudes stellt dies ein sehr gutes Ergebnis dar.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bewertung nach der ÖGNB im Detail dargestellt. Die Deklaration gliedert sich in fünf Kriterienkategorien mit jeweils 200 maximal zu erreichenden Qualitätspunkten.

A Standort & Ausstattung 200 115

Das Objekt profitiert durch die zentrale Lage mit guter verkehrstechnischer Anbindung und Nahversorgung, sowie der trotzdem großzügigen objektbezogenen Grünflächen bei den standortbezogenen Punkten. Wesentliche Einbußen in der Bewertung erfolgten bei der Ausstattung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit (50 Punkte). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die beiden Stufen beim Haupteingang erhalten werden mussten, da der Oberflächenabfluss in der Wißgrillgasse sonst zu Überflutungen im Gebäude führen würde und eine Auffahrtsrampe aus platztechnischen Gründen nicht möglich war.

B Wirtschaft & technische Qualität 200 145

Punkte in dieser Kategorie ergeben sich durch entsprechende Planungsarbeit mit integralem Ansatz und einer Lebenszykluskostenanalyse unterschiedlicher Sanierungsvarianten.

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Darüber hinaus wurden einzelne Maßnahmen in der Baustellenabwicklung getroffen, welche positiv im Bewertungssystem honoriert werden.

Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt konnten bei dem Kriterium „statisches Konzept“ nicht die Höchstpunktezahl erreicht werden. Zusätzliche Brandmelde- und Löscheinrichtungen wurden ebenfalls nicht ausgeführt, was eine Punktereduktion zur Folge hat.

C Energie & Versorgung 200 147

In der Kategorie „Energie & Versorgung“ wird bei den Zielwerten nicht zwischen Neubau und Sanierung unterschieden, was trotz ambitionierten Maßnahmen zu einem Nachteil in der Bewertung von Sanierungsobjekten führt. Besonders deutlich wird dies bei en Kriterien Heizwärmebedarf und Luftdichtheit der Gebäudehülle.

Betreffend den Kriterien Energieaufbringung, Wasserbedarf und Wasserqualität schneidet die Wißgrillgasse sehr gut ab. Dies wird gewährleistet beispielsweise durch die Realisierung der zentralen Pellets-Heizung und den Einsatz von wassersparenden Armaturen.

D Gesundheit & Komfort 200 172

Hoher Komfort für die NutzerInnen war ein wesentliches Kriterium der Zieldefinition in der Planungsphase. Die thermische Qualität der Gebäudehülle bringt einen hohen thermischen Komfort im Winter mit sich, die ausgeführten Verschattungsmaßnahmen reduzieren die sommerliche Überwärmung. Gute Raumluftqualität wird durch das Lüftungskonzept gewährleistet, zusätzliche schallschutztechnische Maßnahmen wurden ebenfalls getroffen. Darüber hinaus liegt eine gute Tageslichtversorgung der Wohnungen vor.

D Baustoffe & Konstruktion 200 191

Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt erreicht das Objekt hinsichtlich Umwelteffizienz und Entsorgungsindikator der Gebäudekonstruktion die Höchstpunktezahl. Durch Vermeidung von kritischen Stoffen wie HFKW und PVC bei den neu eingebrachten Baustoffen und der Verwendung von regional verfügbaren Produkten konnten zusätzliche Qualitätspunkte generiert werden.

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Abbildung 53: TQB-Planungsausweis und Bewertung im Detail (ÖGNB-Consultant: e7)

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9 Verzeichnisse

9.1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Demonstrationsprojekt Wißgrillgasse (Quelle: Gassner&Partner) ......................................3

Abbildung 2: Flächenwidmungsplan der Stadt Wien, Wißgrillgasse 10 im roten Kreis (Quelle: Magistrat der Stadt Wien)...................................................................................................................................... 14

Abbildung 3: Grundrisse 1. Obergeschoß (links) und 2. OG (Legende: grau: Bestand, gelb: Abriss, rot und grün: neu errichtet) (Quelle: Ulreich) .............................................................................................. 16

Abbildung 4: Wißgrillgasse 10, Grundriss Erdgeschoß, Ausschnitt mit Hauseingang und Müllraum (Quelle: Ulreich)..................................................................................................................................... 18

Abbildung 5: Wißgrillgasse 10, Kellergeschoß, Lage Fahrradraum. (Quelle: Ulreich) ......................... 18

Abbildung 6: Wißgrillgasse 10, Fensteransicht mit Verzierungen der Fensterumrandung (Foto: Gassner&Partner) ................................................................................................................................. 21

Abbildung 7: Originalfenster in Bestandsfassade, äußere Flügel bereits entfernt (Foto: Gassner&Partner) ................................................................................................................................. 22

Abbildung 8: Haustechnikzentrale Wißgrillgasse (Fotos: e7) ............................................................... 26

Abbildung 9: Pelletskessel (Foto: Gassner&Partner) ............................................................................ 26

Abbildung 10: Pelletslagerraum nach Fertigstellung (Quelle: Gassner&Partner) ................................. 27

Abbildung 11: Überschwemmung Kellerräume während der Bauphase (Foto: Gassner&Partner) ...... 27

Abbildung 12: Südorientierte Feuermauer mit fassadenintegrierter solarthermischen Anlage (Foto: Gassner&Partner) ................................................................................................................................. 27

Abbildung 13: Photovoltaikanlage als Insellösung (Foto: Gassner&Partner) ....................................... 27

Abbildung 14: Zentrales Lüftungsgerät, Deckenintegriert im 1. Dachgeschoß (Foto: Gassner) .......... 28

Abbildung 15: Positionierung Inventer (Quelle: Manschein) ................................................................. 29

Abbildung 16: Funktionsprinzip Inventer (Quelle: Inventer) .................................................................. 29

Abbildung 17: Technische Skizze Parapetlüftung (Quelle: Gassner&Partner) ..................................... 30

Abbildung 18: Parapetlüftung Innenansicht (Quelle: Gassner&Partner)............................................... 30

Abbildung 19: Fensterstocklüftung Außen (Foto: Manschein) .............................................................. 31

Abbildung 20: Fensterstocklüftung Innen (Foto: Manschein) ................................................................ 31

Abbildung 21: Übersicht Einsparung HWB, EEB, PEB, CO2e der ausgeführten Sanierung gegenüber dem unsanierten Bestandsgebäude (Quelle: Berechnung Gassner&Partner, Darstellung e7) ............ 33

Abbildung 22: Wißgrillgasse 10, Straßenfassade Ausschnitt (Foto: pos architekten) .......................... 36

Abbildung 23: Wißgrillgasse, Dachaufbau von Südwest (Foto: Ulreich)............................................... 37

Abbildung 24: Monitoringzentrale Wißgrillgasse (Quelle: Manschein) .................................................. 38

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Abbildung 25 : Eingesetzte Fühler in der Wißgrillgasse (Quelle: Firma Thermokon) ........................... 39

Abbildung 26: Wärmemengenzähler Fa. Engelmann ........................................................................... 40

Abbildung 27: Monitoringkonzept Wißgrillgasse (Quelle: Manschein) .................................................. 41

Abbildung 28: Behaglichkeitsfeld nach Din1946-2 (Quelle: eigene Darstellung) .................................. 42

Abbildung 29: Behaglichkeitsfeld nach Leusden und Freymark (Quelle: Leusden und Freymark) ...... 42

Abbildung 30: Erläuterung Boxplot Diagramm (Quelle: eigene Darstellung) ........................................ 43

Abbildung 31: CO2 Konzentration der Raumluft in Wohnzimmern der Referenzwohnungen ............... 56

Abbildung 32: Geordneter Raumlufteuchteverlauf in Wohnzimmern der Referenzwohnungen ........... 57

Abbildung 33: Geordneter Raumlufttemperaturverlauf in Wohnzimmern der Referenzwohnungen .... 58

Abbildung 34: Zusammenfassung Raumlufttemperatur in Heizperiode und Sommer .......................... 58

Abbildung 35: Raumluftzustände unterschiedlicher Lüftungskonzepte im Beobachtungszeitraum 2.12. bis 3.12.2011 ......................................................................................................................................... 60

Abbildung 36: Positionierung Wärmemengenzähler im Technikraum .................................................. 61

Abbildung 37: Wärmebilanz Wißgrillgasse für beide Messjahre ........................................................... 62

Abbildung 38: Aufteilung Heizenergieverbrauch ................................................................................... 62

Abbildung 39: Heizgradtagebereinigung Wißgrillgasse ........................................................................ 63

Abbildung 40: Gegenüberstellung Heizwärmebedarf zu Heizwärmeverbrauch für das Gebäude Wißgrillgasse 10 .................................................................................................................................... 64

Abbildung 41: Vergleich Heizwärmeverbrauch aller Wohneinheiten .................................................... 66

Abbildung 42: Aufteilung Stromverbrauch, 2. Messjahr Wißgrillgasse (Spezifische Werte bezogen auf BGF) ...................................................................................................................................................... 66

Abbildung 43: Bedarf und Verbrauch von Heizwärme, Heizenergie, Endenergie und Primärenergie . 67

Abbildung 44: Ergebnisse Ertragssimulation Solaranlage Wißgrillgasse ............................................. 68

Abbildung 45: Temperaturniveau Pufferspeicher .................................................................................. 70

Abbildung 48: Temperaturniveau in der Technikzentrale ..................................................................... 71

Abbildung 49: Schema Zentrales Lüftungsgerät ................................................................................... 72

Abbildung 50: Temperaturwirkungsgrad Lüftungsanlage ..................................................................... 73

Abbildung 51: Temperaturverhältnisse bei außenwandintegrierten Einzelraumlüftungsgerät ............. 74

Abbildung 51: Betriebskostenvergleich Wißgrillgasse – Betriebskostenspiegel ................................... 80

Abbildung 52: Betriebskostenanteile Wißgrillgasse – Betriebskostenspiegel 2012 .............................. 80

Abbildung 53: Vergleich der Lüftungssystem bzgl. Investitions- und laufenden Kosten (netto) (Q: Gassner & Partner) ............................................................................................................................... 84

Abbildung 53: TQB-Planungsausweis und Bewertung im Detail (ÖGNB-Consultant: e7).................. 101

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9.2 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Wißgrillgasse 10, Flächen und Wohnungsanzahl (Quelle: Ulreich) ...................... 14

Tabelle 2: Checkliste zur Projekt-Evaluierung, Kompaktform ohne Details (Quelle: pos architekten) .......................................................................................................................... 15

Tabelle 3: Wißgrillgasse 10, Checkliste Evaluierung Hausseitige Erhaltungsmaßnahmen (Quelle: Ulreich) ................................................................................................................... 17

Tabelle 4: Wißgrillgasse 10, Checkliste Evaluierung, Funktionale Verbesserungen ............. 17

Tabelle 5: Wißgrillgasse 10, Statistik zu den wohnungsbezogenen Freiräumen (Datenquelle: Ulreich) ................................................................................................................................ 19

Tabelle 6: Wißgrillgasse 10, Maßnahmen im Bereich Fassade und Fenster ........................ 20

Tabelle 7: Wißgrillgasse 10, Maßnahmen an den Geschoßdecken...................................... 23

Tabelle 8: Wißgrillgasse 10, sonstige Maßnahmen an der Gebäudehülle. ........................... 23

Tabelle 9 Wißgrillgasse 10, Maßnahmen der Haustechnik................................................... 24

Tabelle 10: Wißgrillgasse 10, energetische und ökologische Kennwerte vor und nach der Sanierung. (Quelle: Gassner&Partner, e7) ........................................................................... 32

Tabelle 11: Zusammenfassung Häufigkeitsverteilung Komfortparameter ............................. 59

Tabelle 12: Energieverbrauch und Beschreibung der Referenzwohnungen ......................... 65

Tabelle 13: Zusammenfassung Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung (Q: Ulreich Bauträger, eigene Berechnungen e7) .................................................................................. 82

Tabelle 15: Zufriedenheit mit der Wohnung (verschiedene Indikatoren)Mittelwerte der Bewertung nach Noten 1 – 5 (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011, bearbeitet Havel’) ................................................................................. 89

Tabelle 16: Zufriedenheit mit einzelnen Technologien (verschiedene Indikatoren) (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’) ...................................... 89

Tabelle 17: Geräusche Lüftungsanlage, nach Rechtsform (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’) ................................................................... 91

Tabelle 18: Luftzug durch Lüftungsanlage, nach Rechtsform (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’) ................................................................... 91

Tabelle 19: Beurteilung Luftqualität, nach Rechtsform Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’) ................................................................... 91

Tabelle 20: Beurteilung Luftfeuchtigkeit, nach Rechtsform Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’) ................................................................... 92

Tabelle 21: Informationen zum Gebäude, Haustechnik (Quelle: L&R Datafile ‘HdZ BewohnerInnenbefragung Wißgrillgasse 2011’) ................................................................... 92