17
Präsentation der neuen Beitrags- und Gebührenregelung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Friedewald Erstellt durch Bürgermeister Martin Gröll anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.10.2006 Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung) Gebührenkalkulation (für Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) (beides kalkuliert von Schüllermann & Partner, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft) Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (HessKAG) Hessische Gemeindeordnung (HGO) Hessische Finanzausgleichsgesetz Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen.

Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

  • Upload
    morela

  • View
    24

  • Download
    0

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Präsentation der neuen Beitrags- und Gebührenregelung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Friedewald Erstellt durch Bürgermeister Martin Gröll anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.10.2006. Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung) - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Präsentation der neuen Beitrags- und Gebührenregelung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Friedewald Erstellt durch Bürgermeister Martin Gröll anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.10.2006

Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung) Gebührenkalkulation (für Schmutz- und Niederschlagswassergebühren)

(beides kalkuliert von Schüllermann & Partner, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft)

Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (HessKAG) Hessische Gemeindeordnung (HGO) Hessische Finanzausgleichsgesetz Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von

Abwasseranlagen.

Page 2: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Situation vor 2002/2003

Friedewald

Motzfeld

Lautenhausen

Hillartshausen

•Teilkanalisation

•Kleineinleiter

•Hauskläranlagen

•Teilkanalisation

•Hauskläranlagen

•Anschluss an Kläranlage

•Vollkanalisation

•Anschluss an Kläranlage

RÜB

Situation 2003/2004/2005

Konzeptionelle Erweiterungsmaßnahmen

(Leistungserweiterung)

Kläranlage

Kläranlage

Anschluss Kläranlage Unterneurode

Page 3: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Zur Beachtung:

§ 11 HKAG :…Gemeinden können Beiträge erheben. Aber es gibt Grenzen für den Verzicht auf Beitragserhebungen: 2 relevante Gründe:

Ohne Beiträge würden die Gebührenzahler den Anteil an der Abwasseranlage der unbebauten aber bebaubaren Grundstücke mitfinanzieren, weil Anlieger unbebauter Grundstücke keine Gebühren zahlen.

Ohne Beiträge ergeben sich höhere Gebühren, daher Ungleichbehandlung mit denjenigen, die bereits Beiträge gezahlt haben.

Vergl. Urteil vom 15.03.1991 (Erlass HMdIS vom 09. Februar 2005)

Page 4: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Vorgehen

Nach § 11 Abs. 1 HKAG beitragsfähig: Schaffung Umfasst alle Anteile (auch Altanlieger deren Grundstück z.B. durch B-Plan

jetzt erst bebaubar wurden „Hineinrutschen“ in die Beitragspflicht)

Erweiterung (z.B. Umstellung von Teil- auf Vollkanalisation und Anschluss an die Kläranlage)

Erneuerung (nur wenn 50% bei der gesamten Anlage betroffen = Austausch zentraler Einrichtungsteile und Ersetzen z.B. wegen gestiegener hydraulischer Anforderungen)

Somit nach dem derzeitigen Bauprogramm:

Schaffung und Erweiterung

Page 5: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Vorgehen Unterscheidung zwischen beitragsfähigem Aufwand

und umlagefähigem Aufwand Bemessung des Eigenanteils: § 11 Abs. 4 HKAG (Vorteil

der Allgemeinheit bei Entwässerungsanlagen = Straßenoberflächenentwässerung)

Abzug von Investitionszuweisungen erfolgt im Rahmen der Eigenanteils Straßenentwässerung (§ 31a bzw. § 33 FAG, § 33 Abs. 1 letzter Satz FAG i.V.m. § 1 Abs. 1 der VO über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen)

Somit Anteil für die Aufgabenerfüllung „Straßenentwässerung“ (Rechtssprechung verweist auf Berechnungsmodell VEDEWA. Musterrechnung = gemeindlicher Eigenanteil mindestens 25% der Gesamtkosten) Hier wurde 33% angenommen.

Page 6: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Kalkulation von Abwasserbeiträgen(Schaffensbeitrag / Erweiterungsbeitrag)

und von getrennten Abwassergebühren(Schmutzwasser / Niederschlagswasser)

Ausgangssituation:2 Arten von Maßnahmen

Anschluss der OT Lautenhausen und Hillartshausen an Kläranlage

Erneuerung bzw. Sanierung der Kanalisation (zunächst Kerngemeinde)

Rechtsgrundlagen: HessKAG (§ 10) FAG HGO (§ 93) Erlass HMIS v. 09.02.2005 GemHVO (§§ 12, 37)

Aufgaben: Definition der Abwasseranlage Refinanzierung durch

Mischfinanzierung (Beiträge und Gebühren / Schmutzwassergeb. und Niederschlagswassergeb.)

Globalberechnung (Beiträge) Gebühren (Gebührenkalkulation)

Satzung mit den Inhalten: Schaffensbeitrag (Neuanlieger und

Altanlieger die erstmals die Möglichkeit haben. (Möglichkeit reicht aus)

Erweiterungsbeitrage Erneuerungsbeitrage nur bei 50%

Erneuerung (-)

Page 7: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Argumente für getrennte Anlagen

Es handelt sich um 2 technische Systeme (Friedewald und Motzfeld mit jeweils Kläranlagen, Lautenhausen und Hillartshausen mit der Einleitung in die Kläranlage nach Philippsthal).

Transparenz für die Kostenbeteiligung und

deren Entwicklung an der „fremden“ Kläranlage in Bezug auf die Gebührengestaltung. (Diese Kostenentwicklung ist ganz maßgeblich für die künftige Gebührenerhebung.

Page 8: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Warum 2 Abwasseranlagen Hohe rechtliche Unsicherheit, ob es sich in

Lautenhausen/Hillartshausen tatsächlich um einen Erweiterungsstatbestand handelt (VG = ja, VGH = nein, aber viele Fragen noch nicht geklärt: evtl. alte Schaffensbeiträge anrechnen? Falls z.B. in Lautenhausen/Hillartshausen keine erhoben wurden, aber die Gemeinde die rechtliche Möglichkeit hatte? Evtl. fiktive Anrechnung? Fertigstellungsbeschluss?)

Wenn Klagen (meist aus FW) Erfolg haben (in der II. Instanz beim VGH wahrscheinlich), müsste die gesamte Schaffensinvestition in Lautenhausen und Hillartshausen auf die dortigen Alt- und Neuanlieger verteilt werden. Dies würde einen Beitragssatz von über 6 Euro bedeuten (entspricht Schaffung zuzüglich jetzige Erweiterung weil Schaffung nie zu Ende, Schaffung stets der höchst Beitrag).

Page 9: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Argumente für getrennte Anlagen

Politische Vermittelbarkeit unter dem Argument der erhobenen Schaffensbeitrage in Friedewald / Motzfeld unklar

Page 10: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Ergebnisse der Globalberechnung:Kostendeckende Beitragssätze

Friedewald mit zwei (Teil-) Einrichtungen

Einrichtung 1 Einrichtung 2

Friedewald/Motzfeld Hillartshs./Lautenhs.

Erweiterungsbeitrag: 0,10 Euro 4,68 Euro

Schaffensbeitrag2,19 Euro 6,11 Euro

Page 11: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Zumutbarkeit? Politischer Preis? Diskussion interfraktionell / HFA Investitionskosten

Kanalisation Lautenhausen Hillartshausen

Abzügl. Eigenanteil Straßenentwässerung rd.

Umlagefähiger Aufwand

Beitragsmaßstab

2.444.158 EUR

749.623 EUR

1.694.535 EUR

361.466 m²= 4,69 EUR

„politischer Beitrag“

Jeweils 35% des umlagefähigen Aufwandes in Lautenhausen und Hillartshausen gibt die Gemeinde hinzu

+ 593.087 EUR

1.101.447 EUR

361.466 m²= 3,05 EUR

Page 12: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Kostendeckende Gebühren

Friedewald mit zwei (Teil-) Einrichtungen

Einrichtung 1 Einrichtung 2

Friedewald/Motzfeld Hillartshs./Lautenhs.

Schmutzwassergebühr: 4,06 Euro 5,09 Euro

Niederschlagswassergebühr: 0,64 Euro 0,60 Euro

Page 13: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Zumutbarkeit? Politischer Preis? Diskussion interfraktionell / HFA

Anlage Friedewald / MotzfeldAusgaben Netz und Kläranlagen

incl. kalkul. Kosten

Schmutzw. Niederschlagsw.

362.258 EUR 253.702 EUREinnahmen (hauptsächl. Verr. Straßenentw.

819 EUR 92.531 EUR

Durch Gebühren abzudeckender Betrag:

361.439 EUR 161.171 EUR88.940 m³ (FWVB) 250.000 m² (Fläche)

4,06 EUR 0,64 EUR

Anlage Lautenhausen /HillartshausenAusgaben Netz und Kläranlagen

incl. kalkul. Kosten

Schmutzw. Niederschlagsw.

66.716 EUR 42.694 EUREinnahmen (hauptsächl. Verr. Straßenentw.

26 EUR 16.414 EUR

Durch Gebühren abzudeckender Betrag

66.690 EUR 26.280 EUR13.110 m³ (FWVB) 43.500 m² (Fläche)

5,09 EUR 0,60 EUR

141.500 EUR

116.500 EUR 25.000 EUR

244.939 EUR 136.171 EUR

2,75 EUR 0,54 EUR

35.800 EUR

31.300 EUR 4.500 EUR

35.390 EUR 21.780 EUR

2,70 EUR 0,50 EUR

Page 14: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Können Zuschüsse angerechnet werden?

Zuschüsse werden zur Deckung des Gemeindeanteiles gewährt und können nach § 11 Abs. 4 HessKAG nicht zur Entlastung der Anlieger dienen.

Die Investitionszuweisungen, die nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) gewährt werden, sind nach jeweils ausdrücklicher Regelung „ausschließlich dazu bestimmt, die Ausgaben zu decken, die die Kommunen selbst tragen“ (vergl. § 1 Abs. 1 Satz 2 der auf dem FAG beruhenden Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen).

Page 15: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

BenchmarkingGemeinde Abwassergebühr

Niederschlagswasserg.

Kirchheim 2,50 0,72

Niederaula2,13 0,45

Bad Hersfeld 1,90 0,66

Hohenroda 2,75 0,55

Philippsthal 2,48

Schenklengsfeld 2,90

Ronshausen 3,25

Wildeck 3,53

Page 16: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Benchmarking

Gemeinden in vergleichbarer Größe

SM

Breitenbach (2.237 EW) 2,56

Fischbachtal (2.713 EW) 2,84

Jesberg (2.783 EW) 3,70

Ulrichstein (3.339 EW) 4,30

Weißenborn (1.252 EW) 3,30

Neu Eichenberg (1.990 EW) 3,50

Abtsteinach (2.485 EW) 3,07

Wohratal (2.651 EW) 4,35

Grebenau (2.951 EW) 4,50

Page 17: Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung)

Spitzenreiter HessenSM

Kirtorf 5,00Gladenbach 4,87Lautertal 4,80Brachttal 4,55Grebenau 4,50Allendorf (Ida) 4,45Wohratal 4,35Bad Karlshafen 4,20Ebsdorfergrund 4,22