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Präsentation der neuen Beitrags- und Gebührenregelung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Friedewald Erstellt durch Bürgermeister Martin Gröll anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.10.2006. Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung) - PowerPoint PPT Presentation
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Präsentation der neuen Beitrags- und Gebührenregelung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Friedewald Erstellt durch Bürgermeister Martin Gröll anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.10.2006
Grundlagen: Globalberechnung (für Beitragsregelung) Gebührenkalkulation (für Schmutz- und Niederschlagswassergebühren)
(beides kalkuliert von Schüllermann & Partner, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft)
Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (HessKAG) Hessische Gemeindeordnung (HGO) Hessische Finanzausgleichsgesetz Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von
Abwasseranlagen.
Situation vor 2002/2003
Friedewald
Motzfeld
Lautenhausen
Hillartshausen
•Teilkanalisation
•Kleineinleiter
•Hauskläranlagen
•Teilkanalisation
•Hauskläranlagen
•Anschluss an Kläranlage
•Vollkanalisation
•Anschluss an Kläranlage
RÜB
Situation 2003/2004/2005
Konzeptionelle Erweiterungsmaßnahmen
(Leistungserweiterung)
Kläranlage
Kläranlage
Anschluss Kläranlage Unterneurode
Zur Beachtung:
§ 11 HKAG :…Gemeinden können Beiträge erheben. Aber es gibt Grenzen für den Verzicht auf Beitragserhebungen: 2 relevante Gründe:
Ohne Beiträge würden die Gebührenzahler den Anteil an der Abwasseranlage der unbebauten aber bebaubaren Grundstücke mitfinanzieren, weil Anlieger unbebauter Grundstücke keine Gebühren zahlen.
Ohne Beiträge ergeben sich höhere Gebühren, daher Ungleichbehandlung mit denjenigen, die bereits Beiträge gezahlt haben.
Vergl. Urteil vom 15.03.1991 (Erlass HMdIS vom 09. Februar 2005)
Vorgehen
Nach § 11 Abs. 1 HKAG beitragsfähig: Schaffung Umfasst alle Anteile (auch Altanlieger deren Grundstück z.B. durch B-Plan
jetzt erst bebaubar wurden „Hineinrutschen“ in die Beitragspflicht)
Erweiterung (z.B. Umstellung von Teil- auf Vollkanalisation und Anschluss an die Kläranlage)
Erneuerung (nur wenn 50% bei der gesamten Anlage betroffen = Austausch zentraler Einrichtungsteile und Ersetzen z.B. wegen gestiegener hydraulischer Anforderungen)
Somit nach dem derzeitigen Bauprogramm:
Schaffung und Erweiterung
Vorgehen Unterscheidung zwischen beitragsfähigem Aufwand
und umlagefähigem Aufwand Bemessung des Eigenanteils: § 11 Abs. 4 HKAG (Vorteil
der Allgemeinheit bei Entwässerungsanlagen = Straßenoberflächenentwässerung)
Abzug von Investitionszuweisungen erfolgt im Rahmen der Eigenanteils Straßenentwässerung (§ 31a bzw. § 33 FAG, § 33 Abs. 1 letzter Satz FAG i.V.m. § 1 Abs. 1 der VO über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen)
Somit Anteil für die Aufgabenerfüllung „Straßenentwässerung“ (Rechtssprechung verweist auf Berechnungsmodell VEDEWA. Musterrechnung = gemeindlicher Eigenanteil mindestens 25% der Gesamtkosten) Hier wurde 33% angenommen.
Kalkulation von Abwasserbeiträgen(Schaffensbeitrag / Erweiterungsbeitrag)
und von getrennten Abwassergebühren(Schmutzwasser / Niederschlagswasser)
Ausgangssituation:2 Arten von Maßnahmen
Anschluss der OT Lautenhausen und Hillartshausen an Kläranlage
Erneuerung bzw. Sanierung der Kanalisation (zunächst Kerngemeinde)
Rechtsgrundlagen: HessKAG (§ 10) FAG HGO (§ 93) Erlass HMIS v. 09.02.2005 GemHVO (§§ 12, 37)
Aufgaben: Definition der Abwasseranlage Refinanzierung durch
Mischfinanzierung (Beiträge und Gebühren / Schmutzwassergeb. und Niederschlagswassergeb.)
Globalberechnung (Beiträge) Gebühren (Gebührenkalkulation)
Satzung mit den Inhalten: Schaffensbeitrag (Neuanlieger und
Altanlieger die erstmals die Möglichkeit haben. (Möglichkeit reicht aus)
Erweiterungsbeitrage Erneuerungsbeitrage nur bei 50%
Erneuerung (-)
Argumente für getrennte Anlagen
Es handelt sich um 2 technische Systeme (Friedewald und Motzfeld mit jeweils Kläranlagen, Lautenhausen und Hillartshausen mit der Einleitung in die Kläranlage nach Philippsthal).
Transparenz für die Kostenbeteiligung und
deren Entwicklung an der „fremden“ Kläranlage in Bezug auf die Gebührengestaltung. (Diese Kostenentwicklung ist ganz maßgeblich für die künftige Gebührenerhebung.
Warum 2 Abwasseranlagen Hohe rechtliche Unsicherheit, ob es sich in
Lautenhausen/Hillartshausen tatsächlich um einen Erweiterungsstatbestand handelt (VG = ja, VGH = nein, aber viele Fragen noch nicht geklärt: evtl. alte Schaffensbeiträge anrechnen? Falls z.B. in Lautenhausen/Hillartshausen keine erhoben wurden, aber die Gemeinde die rechtliche Möglichkeit hatte? Evtl. fiktive Anrechnung? Fertigstellungsbeschluss?)
Wenn Klagen (meist aus FW) Erfolg haben (in der II. Instanz beim VGH wahrscheinlich), müsste die gesamte Schaffensinvestition in Lautenhausen und Hillartshausen auf die dortigen Alt- und Neuanlieger verteilt werden. Dies würde einen Beitragssatz von über 6 Euro bedeuten (entspricht Schaffung zuzüglich jetzige Erweiterung weil Schaffung nie zu Ende, Schaffung stets der höchst Beitrag).
Argumente für getrennte Anlagen
Politische Vermittelbarkeit unter dem Argument der erhobenen Schaffensbeitrage in Friedewald / Motzfeld unklar
Ergebnisse der Globalberechnung:Kostendeckende Beitragssätze
Friedewald mit zwei (Teil-) Einrichtungen
Einrichtung 1 Einrichtung 2
Friedewald/Motzfeld Hillartshs./Lautenhs.
Erweiterungsbeitrag: 0,10 Euro 4,68 Euro
Schaffensbeitrag2,19 Euro 6,11 Euro
Zumutbarkeit? Politischer Preis? Diskussion interfraktionell / HFA Investitionskosten
Kanalisation Lautenhausen Hillartshausen
Abzügl. Eigenanteil Straßenentwässerung rd.
Umlagefähiger Aufwand
Beitragsmaßstab
2.444.158 EUR
749.623 EUR
1.694.535 EUR
361.466 m²= 4,69 EUR
„politischer Beitrag“
Jeweils 35% des umlagefähigen Aufwandes in Lautenhausen und Hillartshausen gibt die Gemeinde hinzu
+ 593.087 EUR
1.101.447 EUR
361.466 m²= 3,05 EUR
Kostendeckende Gebühren
Friedewald mit zwei (Teil-) Einrichtungen
Einrichtung 1 Einrichtung 2
Friedewald/Motzfeld Hillartshs./Lautenhs.
Schmutzwassergebühr: 4,06 Euro 5,09 Euro
Niederschlagswassergebühr: 0,64 Euro 0,60 Euro
Zumutbarkeit? Politischer Preis? Diskussion interfraktionell / HFA
Anlage Friedewald / MotzfeldAusgaben Netz und Kläranlagen
incl. kalkul. Kosten
Schmutzw. Niederschlagsw.
362.258 EUR 253.702 EUREinnahmen (hauptsächl. Verr. Straßenentw.
819 EUR 92.531 EUR
Durch Gebühren abzudeckender Betrag:
361.439 EUR 161.171 EUR88.940 m³ (FWVB) 250.000 m² (Fläche)
4,06 EUR 0,64 EUR
Anlage Lautenhausen /HillartshausenAusgaben Netz und Kläranlagen
incl. kalkul. Kosten
Schmutzw. Niederschlagsw.
66.716 EUR 42.694 EUREinnahmen (hauptsächl. Verr. Straßenentw.
26 EUR 16.414 EUR
Durch Gebühren abzudeckender Betrag
66.690 EUR 26.280 EUR13.110 m³ (FWVB) 43.500 m² (Fläche)
5,09 EUR 0,60 EUR
141.500 EUR
116.500 EUR 25.000 EUR
244.939 EUR 136.171 EUR
2,75 EUR 0,54 EUR
35.800 EUR
31.300 EUR 4.500 EUR
35.390 EUR 21.780 EUR
2,70 EUR 0,50 EUR
Können Zuschüsse angerechnet werden?
Zuschüsse werden zur Deckung des Gemeindeanteiles gewährt und können nach § 11 Abs. 4 HessKAG nicht zur Entlastung der Anlieger dienen.
Die Investitionszuweisungen, die nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) gewährt werden, sind nach jeweils ausdrücklicher Regelung „ausschließlich dazu bestimmt, die Ausgaben zu decken, die die Kommunen selbst tragen“ (vergl. § 1 Abs. 1 Satz 2 der auf dem FAG beruhenden Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen).
BenchmarkingGemeinde Abwassergebühr
Niederschlagswasserg.
Kirchheim 2,50 0,72
Niederaula2,13 0,45
Bad Hersfeld 1,90 0,66
Hohenroda 2,75 0,55
Philippsthal 2,48
Schenklengsfeld 2,90
Ronshausen 3,25
Wildeck 3,53
Benchmarking
Gemeinden in vergleichbarer Größe
SM
Breitenbach (2.237 EW) 2,56
Fischbachtal (2.713 EW) 2,84
Jesberg (2.783 EW) 3,70
Ulrichstein (3.339 EW) 4,30
Weißenborn (1.252 EW) 3,30
Neu Eichenberg (1.990 EW) 3,50
Abtsteinach (2.485 EW) 3,07
Wohratal (2.651 EW) 4,35
Grebenau (2.951 EW) 4,50
Spitzenreiter HessenSM
Kirtorf 5,00Gladenbach 4,87Lautertal 4,80Brachttal 4,55Grebenau 4,50Allendorf (Ida) 4,45Wohratal 4,35Bad Karlshafen 4,20Ebsdorfergrund 4,22