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Grundlagen und Hauptprobleme der Finanzpolitik Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 18, H. 2 (1957/58), pp. 312-325 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909209 . Accessed: 17/06/2014 13:36 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 188.72.126.25 on Tue, 17 Jun 2014 13:36:21 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Grundlagen und Hauptprobleme der Finanzpolitik

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Grundlagen und Hauptprobleme der FinanzpolitikReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 18, H. 2 (1957/58), pp. 312-325Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909209 .

Accessed: 17/06/2014 13:36

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Literatur

Grundlagen und Hauptprobleme der Finanzpolitik1

von

Fritz Neumark

Innerhalb von knapp zwei Jahren sind zwei finanzwissenschaftliche Werke erschienen, die unter dem gleichen Titel bei annähernd demselben Um- fang eine theoretische Darstellung der Finanzpolitik bieten: 1955 die „Fi- nanzpolitik" von Günter Schmölders (Enzyklopädie der Rechts- und Staats- wissenschaft, Springer- Verlag, 340 Seiten) und nunmehr Heinz Hallers „Fi- nanzpolitik. Grundlagen und Hauptprobleme" (J. C. B. Mohr - Paul Siebeck, Tübingen, und Polygraphischer Verlag A. G., Zürich, 326 Seiten). Umfassende finanzwissenschaftliche Lehrbücher modernen Stils fehlten in Deutschland seit längerem - die „Finanz Wissenschaft" Fritz Terhalles, auch heute noch in wesentlichen Teilen von Bedeutung und Wert, erschien bereits 1930 (G. Fischer Verlag, Jena), d. h. kurz vor der „großen Wende" der Finanztheorie und -poli- tik, nndWilhelm Gerloffa „Öffentliche Finanzwirtschaft" (2 Bände, V. Klo- stermann, Frankfurt/M., 2. Aufl. Bd. I 1948, Bd. II 1950) - überdies nicht als zusammenhängendes Lehrbuch konzipiert - bildet bei aller Beachtung, die diesem Werk noch auf lange Zeit hinaus in vielem Betracht zukommen wird, doch im Grunde nur eine Art Brücke zwischen „Altem" und „Neuem" in unserer Disziplin. Es kommt hinzu, daß eine wissenschaftlich-monogra- phische Behandlung der speziellen Probleme der ¥ma,nzpolitik vor Schmöl- ders, soweit ich sehe, in deutscher Sprache überhaupt noch nicht versucht worden war.

Nun ist diese Lücke ausgefüllt worden, und mit besonderer Freude kann festgestellt werden, daß Hallers und Schmölders1 Bücher nicht nur keinen „double emploi" bedeuten, sondern sich in ausgezeichneter Weise ergänzen. Sucht Schmölders „eine systematische Darstellung der die finanzpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen bestimmenden Kräfte, ihrer politischen und psychologischen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen sowie ihrer Wirkun- gen auf Geld und Währung, Wirtschaft und Gesellschaft, Volk und Staat" zu geben, so bemüht sich Haller in erster Linie darum zu zeigen, „wie eine sy-

1 Bemerkungen zu dem gleichnamigen Buch von Heinz Haller (Hand- und Lehrbücher aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften, herausg. von E. Salin und A. Spiethoff).

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Grundlagen und Hauptprobleme der Finanzpolitik 313

stemvolle Finanzpolitik beschaffen sein muß, wenn sie bestimmten Zielset- zungen Kechnung tragen will", und „die in Frage kommenden Methoden und Maßnahmen unter Anwendung der Erkenntnisse der heutigen makroökono- mischen Wirtschaftstheorie abzuleiten" (S. 313). Infolge wesentlicher Unter- schiede in den Grundauffassungen und den angewandten Methoden sind trotz prinzipieller Identität des Erkenntnisobjekts sowohl die Auswahl der von den beiden Autoren behandelten Probleme als auch die Lösungs versuche, zu de- nen sie bei gleichen Fragestellungen gelangen, recht verschieden. Es wäre reizvoll, einen Vergleich der beiden Werke im einzelnen durchzuführen, doch ist dazu hier nicht der Ort. Die folgenden Ausführungen begnügen sich da- mit, einen kritischen Überblick über den Inhalt des Hallerschen Buches zu geben. *

Die Arbeit zerfällt in vier Kapitel von ungleichmäßigem Umfang: Auf eine ausführliche theoretische Grundlegung, die den Titel „Die öffentliche Finanzwirtschaft als Glied der Volkswirtschaft" trägt (S. 9-117), folgt eine kurze Darstellung der „Zielsetzungen der Finanzpolitik" (S. 118-137). Der Schwerpunkt des Werkes liegt im dritten Kapitel, das die „Hauptprobleme der Finanzpolitik" untersucht (S. 138-272), und das letzte Kapitel beschäf- tigt sich mit der „Finanzpolitik im Rahmen der gesamten Wirtschaftspolitik" sowie mit gewissen „institutionellen Fragen" (S. 273-312).

Als „entscheidendes Anliegen einer theoretischen Finanzpolitik" bezeich- net es Haller in einer kurzen, dem Ganzen vorangestellten „Einleitung" (S. 1-8), „ausgehend von einer Theorie des Wirtschaftsablaufs ... zu zeigen, welche Methoden einer sinn- und systemvollen Finanzpolitik zur Erreichung bestimmter Ziele zur Verfügung stehen" (S. 5). In der Tat ist das Buch in erster Linie ein theoretisches , und es versucht, den - im Gegensatz etwa zu England - bei uns lange Zeit verlorengegangenen Kontakt zwischen Finanz- wissenschaft und Wirtschaftstheorie wiederherzustellen. Obwohl die politisch- soziologischen Aspekte keineswegs vernachlässigt werden (wenn sie auch weit weniger Beachtung finden als namentlich bei Schmölders), liegt doch der Hauptnachdruck auf dem ökonomischen, und immer wieder (siehe ζ. Β. S. 258, 273, 292) wird - wie ich glaube: zutreffend - hervorgehoben, daß „die Finanzpolitik nur als Glied der Wirtschaftspolitik verstanden werden" kann, daß die für die Finanzpolitik verbindlichen Zielsetzungen „für die gesamte Wirtschaftspolitik (gelten)" und daß die Finanzpolitik „als Stück der Wirt- schaftspolitik aufgefaßt werden (muß)".

Was die finanzpolitischen Zielsetzungen betrifft, so legt HaUer zunächst dar, daß und warum sich die klassisch-traditionellen Ziele immer mehr als un- zulänglich erwiesen haben und daher durch „neue" ergänzt bzw. ersetzt wer- den mußten. Richtig wird betont, daß das häufig anzutreffende Argument, es liege „im Interesse des Staates, die Kuh, die er melken will (sc. die Privat- wirtschaft; F. N.), gut zu pflegen", falsch formuliert ist, da private und staat- liche Interessen „unmittelbar identisch" seien, das Wohlergehen des privaten Sektors daher „nicht Mittel im Interesse des Staates" sei (S. 123). In einer

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systematischen Erörterung der Zielsetzungen werden deren vier unterschie- den : die fiskalische, die freiheitliche, die Wohlstands- und die Gerechtigkeitsziel- setzung (S. 124 if.). Eine allgemeine Begründung dafür wird nicht gegeben, vielmehr von der (für die Gegenwart sicher berechtigten) Annahme ausge- gangen, sie seien „weitgehend anerkannt".

Über das erstgenannte Ziel ist nicht viel zu sagen. Die von Haller so ge- nannte „freiheitliche Zielsetzung" verlangt, daß die durch finanzpolitische Maßnahmen bewirkte Beschneidung der individuellen Entscheidungsfreiheit auf ein Mindestmaß beschränkt wird; sie erscheine nur dann als gerechtfer- tigt, wenn sonst entweder Schäden für die Allgemeinheit entstünden oder jene Maßnahmen die Voraussetzung dafür seien, daß die individuelle Ent- scheidungsfreiheit überhaupt aufrechterhalten werden kann. Darüber hinaus fließt aus jener Zielsetzung das Postulat, die Einzelnen möglichst weitgehend an der politischen Willensbildung zu beteiligen und auch - namentlich in Bundesstaaten - den untergeordneten Gebietskörperschaften einen ent- sprechenden Einfluß auf die - bzw. einen Anteil an der - Gesamtfi.nanzwirt- schaft zu sichern. Durch eine derartige Fassung dieser Zielsetzung wird er- reicht, daß sie u. a. eine aktive Konjunkturpolitik des Staates einschließt, die ja in der Tat vielfach die condi tio sine qua non für das befriedigende Funk- tionieren einer prinzipiell marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung darstellt, wenn das auch heute, wo man die Erfahrungen der dreißiger Jahre schon weitgehend wieder „verdrängt" hat, nicht von allen eingesehen und aner- kannt wird. Die „Wohlstandszielsetzung" besagt, „daß die Bemühungen des Staates darauf gerichtet sein müssen, für die Bevölkerung insgesamt einen möglichst hohen Stand der Güter ver sorgung zu erreichen", was die Forde- rung nach Schaffung bzw. Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungs- niveaus impliziert. Die „Gerechtigkeitszielsetzung" schließlich bezieht sich auf die personelle Einkommensverteilung und verlangt - im Sinne des be- kannten Wagnemchen Postulats - eine Korrektur der durch den Marktmecha- nismus bewirkten Verteilung nach Maßgabe der individuellen Anstrengungen bei der Mitwirkung an der Sozialproduktserstellung und unter Berücksich- tigung der individuellen Bedürfnislage. Eine Hierarchie der genannten vier Ziele wird von Haller nicht behauptet, vielmehr gelten diese stets zugleich (S. 136), was freilich in vielen Fällen die Möglichkeit von Konflikten zwischen ihnen nicht ausschließt, die von der praktischen Finanzpolitik auf dem Kompromißwege so gut wie möglich zu schlichten sind. Ähnliches gilt - spe- zieller -etwa auch für „die Zielsetzungen . . . , deren Erreichung das ,Ideal'- Steuersystem gleichzeitig ermöglichen soll" (S. 216 ff.), und für die Lösungen des Finanzausgleichproblems (S. 249 ff.). Schon aus diesem Grunde und we- gen der unübersehbaren Mannigfaltigkeit der in concreto (historisch) auf- tauchenden Probleme der praktischen Finanzpolitik kann nicht wohl er- wartet werden, in dem vorliegenden Buche eine auf alle denkbaren Fälle an- wendbare „Kezeptsammlung" zu finden; wohl aber bilden die von ihm ge- botenen Erkenntnisse - trotz ihres „allgemeinen, rahmenartigen Charakters" (S. 313) -allgemeine Entscheidungsgrundlagen, deren sich die für die praktische Finanzpolitik Verantwortlichen als Orientierungspunkte bedienen könnten und im Interesse der Rationalität ihrer Entschlüsse bedienen sollten. Obwohl

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Grundlagen und Hauptprobleme der Finanzpolitik 315

Haller sich vielfach auf sehr abstrakte Beweisführungen stützt, bleibt er sich doch stets der mehr oder minder starken Vereinfachungen bewußt, die seinen Annahmen zugrunde liegen, und er versäumt nicht, auf den Abstand hinzu- weisen, der jeweils zwischen Hypothese bzw. „Modell" und Wirklichkeit be- steht. Es ist zu hoffen, daß die Leser des Buches, insbesondere die Praktiker, genau die Bedingungen beachten, unter denen diese oder jene These allein Gültigkeit besitzt, und sich überlegen, ob und gegebenenfalls inwieweit diese Bedingungen den in der Realität vorzufindenden entsprechen; diese Warnung erscheint namentlich in bezug auf die Ergebnisse angebracht, zu denen der Verfasser auf dem Gebiete der konjunkturpolitischen Budgetgestaltung einerseits, der Steuerüberwälzung andererseits gelangt.

Diese beiden Gebiete (deren Probleme selbstverständlich untereinander zusammenhängen) bilden, irre ich mich nicht, den Kern der Hallerschen Fi- nanztheorie: auf ihn lassen sich die meisten „Randprobleme" zurückbe- ziehen, von ihm strahlen die wichtigsten Seitenwirkungen finanzwirtschaft- licher Maßnahmen aus, mit denen sich das Buch auseinandersetzt. Es ver- schlägt demgegenüber wenig, daß nur die makroökonomische Analyse der Steuerüberwälzungsvorgänge (welch letztere freilich auch noch an vielen anderen Stellen erörtert werden) ihren Platz im ersten, die Beziehungen zwi- schen Finanzpolitik und Konjunktur dagegen den ihren im dritten Kapitel finden. Das Entscheidende ist überwiegend in jenem (ersten) Kapitel gesagt, das die öffentliche Finanzwirtschaft im volkswirtschaftlichen Kreislauf schildert, um sie sodann einer makroökonomischen Funktionalbetrachtung zu unter- werfen. Die betreffenden Abschnitte des Buches enthalten eine förmliche Grundlegung der Finanzwissenschaft i. w. S.

In dieser Grundlegung bedient sich der Verfasser einer durch zahlreiche figürliche Darstellungen anschaulich gestalteten Modellbetrachtung der volkswirtschaftlichen Kreislaufzusammenhänge, wobei diese nicht nur quali- tativ, sondern auch, anhand fiktiver, aber nicht unrealistisch gewählter Zah- len, quantitativ-buchhalterisch erfaßt werden. Im einzelnen wird gezeigt, mit welchen Mitteln und Methoden der Staat hinsichtlich seiner Einnahmen und Ausgaben sich in den marktwirtschaftlichen Produktions- und Konsumtions- bzw. Investitionsmechanismus einschaltet, insbesondere auch, welche Haupt- ansatzpunkte für die Besteuerung es gibt und welche Wirkungen unter be- stimmten Hypothesen aus diesen oder jenen Staats wirtschaftlichen Maß- nahmen resultieren. Sowohl die Darstellungsweise als auch die Ergebnisse der Haller&chen Untersuchungen stimmen weitgehend mit denen der jüngsten wirtschafte- und finanztheoretischen Forschung überein, führen diese aber in manchem Betracht in interessanter und fruchtbarer Weise selbständig weiter. Da ich fast durchgängig mit den Darlegungen des Verfassers übereinstimme, beschränke ich mich hier auf die kritische Hervorhebung eines Nebenpunktes :

Haller gibt, was vielleicht aus der besonderen Anlage seines Buches her- aus zu rechtfertigen ist, keine eingehende Darstellung des gesamten staat- lichen Einnahmensystems, sondern nur (S. 13) einen knappen Überblick, der freilich in späteren Ausführungen gewisse Ergänzungen erfährt. Man hätte gewünscht, daß der Charakter der Besteuerung etwas ausführlicher erörtert

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und auch das Wesen von Gebühren und Beiträgen klarer herausgearbeitet worden wäre, als das der Fall ist. Die übliche, auch beim Verfasser wiederholt anzutreffende Auffassung, daß mit Steuerzahlungen - im Gegensatz zu Ge- bühren und Beiträgen - „eine unmittelbare Gegenleistung . . . nicht ver- knüpft" sei (offensichtlich eine Reminiszenz an die bekannten Wagnerschen Gedankengänge), läßt m. E. die Fehldeutung zu, daß für Steuern das Prinzip der mittelbaren (oder generellen) Entgeltlichkeit herrsche, während sie in Wahrheit doch ohne Anspruch auf irgendwelche Entgelte zu bewirkende (Zwangs-) Leistungen darstellen und es recht fragwürdig ist, ob auch nur für Gebühren und Beiträge eine (spezielle bzw. unmittelbare) ,, Entgel tlichkeit" behauptet werden kann. Als problematisch erscheint mir ferner namentlich H.8 Ansicht, Gebühren seien „in einem gewissen Sinne Preise für Einzellei- stungen" (S. 15), und man könne sie den direkten Steuern, Erwerbseinnahmen den indirekten Steuern gleichstellen (S. 34 f.; vgl. jedoch S. 98). Nebenbei: bei der Verwendung der termini „direkte" bzw. „indirekte" Steuern im ersten Kapitel (und ζ. Τ. auch sonst) wird beim Leser der Eindruck hervorgerufen, als sei das Unterscheidungsmerkmal die (faktische) Abwälzbarkeit, während aus späteren Ausführungen hervorgeht, daß Haller zumindest unter bestimmten (in der Eealität allerdings s. E. nicht sehr häufig anzutreffenden) Bedingun- gen einerseits die Abwälzung „direkter" Steuern für möglich, anderseits die- jenige „indirekter" für nicht zwangsläufig hält (Näheres unten S. 318 f.). Ist dem aber so, dann verliert offensichtlich die auf das Abwälzbarkeitskri- terium gegründete Unterscheidung der Steuerarten ihren Sinn. Unabhängig davon sei auf die interessanten Darlegungen hingewiesen, in denen der Ver- fasser (S. 27 f. ; siehe auch S. 104 ff.) zeigt, daß „Voraussetzung für ein reibungs- loses Funktionieren der indirekten Besteuerung ist ... daß die Überwälzung ermöglicht werden muß", was nur so geschehen kann, daß die monetäre Nach- frage zugleich mit der Preiserhöhung auf das erforderliche Niveau steigt - entweder durch staatliche Kreditinanspruchnahme oder durch kreditäre Vor- finanzierung der Steuern seitens der zahlungsverpflichteten Unternehmer.

In der „makroökonomischen Funktionalbetrachtung" (S. 43 ff.) stellt der Verfasser zunächst „klassische" und moderne Einkommens- und Beschäf- tigungstheorien einander gegenüber. In knappen Zügen wird dargelegt, daß und warum „die Wirtschaft . . sich . . nicht in der Weise selbst (steuert), daß eine Vollausnutzung der Produktionsmöglichkeiten . . . stets garantiert ist", sondern ständig Schwankungen der Investitionstätigkeit und, folglich, von Produktionsvolumen und Beschäftigung aufweist (S. 49). Der dabei wirk- same Mechanismus wird, zunächst unter Abstraktion von Maßnahmen der öffentlichen Finanz Wirtschaft und der außenwirtschaftlichen Beziehungen, mit Hilfe der Sequenzanalyse eingehend geschildert, und danach werden - ebenfalls unter Verwendung dieser Analyse - die Wirkungen aufgezeigt, die öffentliche Ausgaben und Einnahmen auf Einkommen und Beschäftigung ausüben. Hier liegen, wie mir scheint, mit die wesentlichsten Verdienste des Werkes, das die Forschungsergebnisse der neueren angelsächsischen und deut- schen (E. Schneider) Literatur in mehrfacher Beziehung vertieft und/oder berichtigt. Die Darstellung des Verfassers ist außerordentlich klar und päda- gogisch sehr geschickt, sie schreitet von einfachen Fällen zu immer kom-

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plizierteren fort und unterläßt, wie bereits hervorgehoben, nie, die Wirklich- keitsnähe der den verschiedenen Modellen zugrunde liegenden Hypothesen zu überprüfen. Beispielsweise sei erwähnt, daß bei der interessanten Erörterung des Haavelmo-Theorems (S. 72 ff.; siehe auch S. 152 und 170) die Unter- suchung der Annahme, daß die Investition durch zusätzliche Besteuerung un- berührt bleibt, zu dem Ergebnis führt, daß einerseits diese Annahme ebenso wie die einer einheitlichen C-Kurve unrealistisch ist, während andererseits bei ihrer Aufgabe „keine eindeutige Aussage über die Wirkung eines (sc. mit- tels Steuererhöhung) ausgeweiteten Budgets mehr möglich" erscheint (S. 79). Weiter ist etwa auf die Analyse der Wirkungen einer Umverteilung der Netto- steuerlast (S. 90 ff.) zu verweisen, eine Analyse, in deren Verlauf festgestellt wird, daß aus einer solchen Redistribution - sofern sie zu Lasten der höheren Einkommen erfolgt - zwar ein konsumsteigernder, zugleich aber auch ein in- vestitionsdämpfender Effekt resultiert, so daß eine derartige Politik von frag- würdiger Zweckmäßigkeit ist. Das ist sicher richtig; ich glaube jedoch, man sollte in diesem Zusammenhang auch die Ausgangsposition der Steuertarife berücksichtigen, die für das Maß, ja vielleicht sogar die Tatsache der prinzi- piell zu erwartenden Investitionsdrosselung von großer Bedeutung sein kann, und im übrigen wäre es erwünscht gewesen, wenn die Analyse auf den Fall aus- gedehnt worden wäre, in dem mittels einer Umverteilung der Steuerlast zugun- sten der höheren Einkommen konsumdrosselnde Wirkungen angestrebt werden.

Die (auf makroökonomische Aspekte beschränkte) Untersuchung der Steuerüberwälzungsvorgänge auf S. 103 ff. ist teils eine Fortführung von be- reits in vorhergehenden Abschnitten angedeuteten Gedankengängen, teils wird sie ihrerseits in späteren Partien des Buchs ergänzt. Wie bereits kurz er- wähnt, ist nach Haller die sog. Überwälzung indirekter Steuern an die Be- dingung geknüpft, daß mit Hilfe einer zusätzlichen Geldmenge die Nachfrage so vergrößert wird, daß sie ausreicht, um die bisherigen Gütermengen zu den um die Steuer erhöhten Preisen absetzen zu können. In diesem Falle aber ist die volle Abwälzung auch faktisch gesichert - freilich nur im Durchschnitt, da infolge von Änderungen der Nachfragezusammensetzung je nach der be- treffenden Branche im einzelnen Gewinneinbußen (bei nur partieller Über- wälzung) bzw. Zusatzgewinne (dank die Steuerzuschläge übersteigenden Preiserhöhungen) eintreten. Wenn allerdings der Staat nach Einführung oder Erhöhung einer indirekten Steuer nicht mit zusätzlichen Ausgaben auf den Märkten erscheint, so ist nach Ansicht des Verfassers eine Steuerabwälzung nicht möglich, d. h. ,,die indirekte Steuer wäre in voller Höhe von den Unter- nehmern getragen worden und würde sich gleich auswirken wie eine zusätz- liche Gewinnbesteuerung der Unternehmer" (S. 107). Ich glaube, daß das zwar unter den von H. gemachten Annahmen im Durchschnitt zutrifft, daß aber eine solche Durchschnittsbetrachtung hier wenig besagt, da eine echte („direkte") Gewinnbesteuerung in (fast) allen Einzelfällen zu Ergebnissen füh- ren würde, die mehr oder weniger stark von denen der indirekten Besteuerung abweichen, so daß die behauptete Wirkungsgleichheit insoweit nicht besteht1.

1 Tatsächlich werden sich die verbrauchsteuerbedingten Gewinneinbußen in anderer Weise auf die Unternehmer verteilen als die bei Einkommensbesteuerung sich ergebenden Gewinne und die darauf zu entrichtenden Gewinnsteuern.

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In Fortführung seiner Gedanken meint nun Haller, „die Situation im Falle der Einführung oder Erhöhung einer Steuer auf Unternehmergewinne (sei) derjenigen, die sich bei Einführung oder Erhöhung einer indirekten Steuer in allgemeiner Form ergibt, nicht unähnlich" (S. 108). Voraussetzung für eine Gewinnsteuerabwälzung sei nur, wie bei der Verbrauchsbesteuerung, die Schaffung entsprechender zusätzlicher Kaufkraft. Die Einkalkulierung der Steuer in die Preise genüge dagegen nicht, um die Überwälzung zu ermögli- chen - ob sie nach H. eine zusätzlich notwendige oder jedenfalls doch die Abwälzung begünstigende Bedingung für diese darstellt, ist angesichts einer gewissen Widersprüchlichkeit der betreffenden Ausführungen (vgl. S. 109 oben und S. 110 und 113) nicht deutlich zu erkennen. Ergänzend wird dar- gelegt, daß und warum unter bestimmten Bedingungen eine Gewinnsteuer- überwälzung auch dann gelingen kann, wenn die Steuer nicht in die Preise einkalkuliert wird, voll allerdings erst nach Ablauf eines langwierigen Multi- plikatorprozesses.

Gegenüber dieser Behauptung und der Ansicht, daß die Einkalkulierung der Gewinnsteuer in die Preise einer-, eine starre Angebotsbegrenzung an- derseits in gleicher Weise wirken, erhebt sich die grundsätzliche Frage, was denn nun exakt unter „Steuerüberwälzung" vom Verfasser verstanden wird, eine Frage, die man übrigens den meisten Überwälzungstheoretikern zu stellen ver- sucht ist. Ist etwa eine Gewinnsteuer dann „überwälzt", wenn die entspre- chende Zusatznachfrage des Staates auf ein starres Angebot trifft und da- durch eine Tendenz zu Preiserhöhungen ausgelöst wird, in deren Verlauf die Unternehmergewinne ihrerseits steigen? Wird diese Gewinnsteigerung so weit gehen können, daß bei Berücksichtigung der Tatsache, daß ja alle (no- minalen) Zusatzgewinne ebenfalls steuerpflichtig sind, die realen Nettoge- winne unverändert bleiben ? Ist es als ein (partielles) Mißlingen der Abwäl- zung einer Verbrauchsteuer anzusehen, wenn Unternehmer einer bestimmten Branche, in der Güter mit einer relativ hohen Preiselastizität der Nachfrage erzeugt werden, zwar ihre Preise um den vollen Steuerbetrag erhöhen, aber infolge starken Absatzrückgangs eine Gewinneinbuße erleiden, die sich also ergibt, obwohl die Konsumenten der fraglichen Güter die volle Steuerlast „tragen" ? Und schließlich, um diesem Katalog von Fragen, der sich un- schwer erheblich verlängern ließe, noch eine speziell H aller betreffende hinzu- zufügen: Ist es richtig, daß es „für die Arbeitnehmer . . , da sie ja ihr Ein- kommen nicht durch Preiserhöhung steigern können und nicht die Möglich- keit haben, ihre Steuern mit Kredit zu bezahlen, keine Überwälzungsmöglich- keiten" gibt (S. 114) ? Die vom Verfasser für den ersten Punkt (in Anmerkung 23, ib.) gegebene Begründung, daß nämlich Lohnsteigerungsversuche der Ar- beiter „im wesentlichen auch zum Scheitern verurteilt (seien), weil die Lohn- erhöhungen weitgehend (!) durch Preissteigerungen ausgeglichen würden", ist m. E. mindestens in dieser generellen Fassung unrichtig1.

1 Schon aus diesem Grunde erscheint mir der vom Verfasser angedeutete Vor- schlag (S. 114), „bei einer Steuerklassifikation den großen Trennungsstrich so zu ziehen, daß die über die Preise überwälzbaren Steuern zusammengefaßt . . . und . . . den von den Arbeitnehmern aus ihren Einkommen zu entrichtenden Steuern ge- genübergestellt werden", als unannehmbar.

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Grundlagen und Hauptprobleme der Finanzpolitik 319

Wie dem aber auch immer sei - es ist bemerkenswert, daß Haller, nach- dem er zunächst so viel Scharfsinn darauf verwendet hat, die prinzipielle Ähnlichkeit, wenn nicht Gleichartigkeit der Überwälzungsprozesse bei direk- ten und indirekten Steuern herauszuarbeiten, am Ende (S. 115) jedenfalls be- züglich der Gewinnsteuern zugibt, daß zwischen diesen und indirekten Steuern „doch noch erhebliche Unterschiede bestehen und man nicht sagen kann, daß ihre Überwälzung in gleichem Umfang möglich ist und praktisch vorkommt". Zutreffend wird hervorgehoben (S. 113), daß weder die (Gewinn-) Steuerkalkulation immer vorgenommen noch auch, vor allem, in der Realität die Zentralbank bereit sein wird, zur Finanzierung der (ja nicht als abwälzbar gedachten) Gewinnsteuern den Unternehmern entsprechende Zusatzkredite zur Verfügung zu stellen. Auch in späteren Ausführungen wird dieser, dem „klassischen" im Ergebnis nicht sehr fernstehende Standpunkt vertreten, z. B. * S. 237, wo es heißt, die zu voller Einkommensteuerüberwälzung not- wendigen Bedingungen würden „praktisch kaum jemals (!) auch nur an- nähernd (!) vorliegen", so daß es „höchstens zu einer teil weisen Überwälzung kommen, ja in manchen konjunkturellen Situationen . . . auch eine solche nicht gelingen" werde. Im übrigen werden die Überwälzungsbedingungen für spezielle Verbrauchsteuern vom 'Terfasser nur sehr kurz erörtert (bemerkens- wert aber sein Hinweis auf S. 115, daß, wenn eine Steuertarif differenzierung gewünscht wird, diese zwecks Ermöglichung einer gleichmäßigen Überwäl- zung so gestaltet werden muß, „daß sich die Zuschläge nach den verschiede- nen tatsächlich vorhandenen Elastizitätsgraden - sc. der Nachfrage - rich- ten") und die Besonderheiten, die sich aus der Einkommensteuerprogression ergeben, leider ganz außer Betracht gelassen.

Das einer Untersuchung der „Hauptprobleme der Finanzpolitik" gewid- mete dritte Kapitel, das, wie bereits erwähnt, in gewisser Hinsicht den Kern des Ganzen bildet, beginnt mit einer Erörterung der Beziehungen zwischen Finanzpolitik und Konjunktur. Zunächst werden die Bedingungen für eine Po- litik des (sc. ständigen) Budgetausgleichs geschildert und die Gründe darge- legt, aus denen diese Bedingungen in der Realität (fast) nie gegeben sind. Es folgen eine klare, eingehende Analyse der theoretischen Grundlagen und Pro- bleme einer „Politik des unausgeglichenen Budgets" (S. 146 ff.), eine kurze Erörterung der „built-in flexibility "-Problematik und schließlich eine scharf- sinnige Untersuchung der Ankurbelungs- und Dämpfungseffekte, die von einer Variierung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben ausgehen können. Was hier gesagt wird, gehört zwar seit ein, zwei Jahrzehnten sozusagen zum Allgemeingut der angelsächsischen und skandinavischen Wirtschafts- und Finanztheorie, noch nicht aber der deutschen (und: der französischen). Es ist daher sehr begrüßenswert, daß Haller uns eine so überzeugende Darstellung der Prinzipien einer ökonomisch rationalen, den heutigen wirtschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen adäquaten Haushaltpolitik gegeben hat, eine

1 An anderen Stellen wird allerdings eine etwas abweichende Haltung einge- nommen, so S. 203, wo es heißt, zwischen den Überwälzungsmöglichkeiten von Ge- winn- und indirekten Steuern bestünde „kein grundsätzlicher, sondern nur ein gradueller Unterschied". Vgl. in diesem Zusammenhange auch S. 223 und 284.

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320 Fritz Neumark

Darstellung, die sich im übrigen, wie ich zu meiner Freude feststellen kann, weitgehend mit den Auffassungen deckt, die ich vor einigen Jahren in meinem Beitrag zum „Handbuch der Finanz Wissenschaft" (2. Auflage, Bd. I, Tübin- gen 1952, S. 606 ff.) entwickelt hatte.

Aus der Fülle der von H. behandelten Fragen können hier nur einige wenige herausgegriffen und kurz erörtert werden.

Von besonderem aktuellem Interesse gerade für deutsche Leser sind zweifellos die Ausführungen, die sich kritisch mit einer Haushaltüberschuß- politik befassen. Haller meint (S. 150 f.), ein „durch die Höhe der Staatsaus- gaben nicht geforderter , zusätzlicher' Einkommensentzug . . . (könne) nur ge- rechtfertigt werden, wenn man nachweisen kann, daß andere wirkungsvolle Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen". Als alternatives Instrument er- scheint ihm nun die Kreditpolitik, die nach ihm aus verschiedenen Gründen einer finanzwirtschaftlichen Politik der Inflationsbekämpfung im allgemeinen vorzuziehen ist (vgl. S. 151, 171 ff., 179). Ich glaube (und gewisse Bemerkun- gen Hallers zeigen, daß unsere Ansichten im Grunde gar nicht stark von ein- ander abweichen), daß man in bezug auf antiinflationistische Maßnahmen der Geld- und der Finanzpolitik nicht von Alternativen sprechen, sondern scharf betonen sollte, daß beide gleichzeitig und in harmonischer Abstimmung aufeinander zur Anwendung gelangen müssen. Daß eine durch Hochhaltung, geschweige eine durch Erhöhung der Steuersätze bewirkte Budgetüberschuß - politik heftigen Kritiken und Widerständen der Steuerpflichtigen begegnet, ist bekannt. Wenn man aber, wie Haller mit Recht schreibt, als Theoretiker da- von ausgehen muß, „daß der Wille vorhanden ist, konjunkturpolitisch zu wirken", so ergeben sich ähnliche wie die angedeuteten Schwierigkeiten auch dann, wenn man den Weg der Ausgabensenkung oder den einer restriktiven Kreditpolitik zu beschreiten sucht. Es ist eben eine unermüdliche Aufklä- rungsarbeit der Theoretiker (vgl. dazu Haller, S. 179) nötig - zunächst bei Finanzministern und Parlamentariern, dann, über diese, bei den Steuer- zahlern -, um alle Beteiligten davon zu überzeugen, daß zu (sterilisierten) Haushaltüberschüssen führende Steuerleistungen unter Umständen den Preis für die Aufrechterhaltung der Währungsstabilität darstellen und daß eine ein- seitige Verwendung sei es der finanz-, sei es der kreditpolitischen Instrumente unweigerlich Ungerechtigkeiten und Härten mit sich bringt, sofern sie nicht gar zu einer „Überforderung" und damit einer (relativen) Unwirksamkeit des allein eingesetzten Instruments führt.

Bei der sorgfältig abwägenden Betrachtung der Möglichkeiten einer finanzpolitischen Ankurbelungspolitik werden vom Verfasser die Vorteile einer Wirtschaftsbelebung über eine Steuersenkung stark betont. Dabei werden je- doch keineswegs die Schwierigkeiten übersehen, die sich einer solchen Politik praktisch in den Weg stellen. Besonders beachtenswert ist die wohlbegrün- dete Kritik, die Haller an den Maßnahmen zur steuerlichen Begünstigung von Investitionen und Ersparnissen übt (S. 166, 169), Maßnahmen, die u. a. un- vermeidlicherweise starke Ungerechtigkeiten in der Steuerlastverteilung zur Folge haben.

Weitgehend originell ist die Ergänzung der Untersuchung der i. e. S. kon- junkturpolitischen Finanzpolitik durch eine Darstellung dessen, was vom

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Verfasser als „Stabilisierung 'spolitik" bezeichnet wird (S. 174 ff.). Zutreffend wird betont, daß unter den gegenwärtig herrschenden Verhältnissen diesbe- züglich nicht sowohl eine „Hinauf-* * als vielmehr eine „Herunter- Stabilisie- rung" aktuell-praktische Bedeutung besitzt. Haller gibt selbstverständlich zu, daß eine „perfekte Steuerung" der Wirtschaft im Sinne der Aufrechterhaltung eines dauernden Gleichgewichts nicht möglich ist (S. 176), und spricht sich für eine lockere, elastische Haushaltpolitik aus, wobei er allerdings m. E. die ausgabepolitischen Möglichkeiten etwas zu optimistisch beurteilt. Erfreulich ist die scharfe Betonung der Tatsache, daß öffentliche Investitionen (über- wiegend) nicht nach Rentabilitätsgesichtspunkten vorgenommen werden und werden sollen (S. 182), da nur so ohne Beeinträchtigung der privaten Kapi- talanlagen eine zusätzliche Investitionstätigkeit erfolgen kann, wenn und so- weit eine solche gesamtwirtschaftlich als geboten erscheint.

In einem besonderen Abschnitt ( S. 183 ff.) wird die Problematik der Staats- verschuldung erörtert. Dabei werden zunächst die redistributiven , sodann die monetären Effekte und abschließend die Grenzen der öffentlichen Verschuldung untersucht. Fast alles, was hier gesagt ist, verdient Zustimmung. Ich halte es jedoch für sehr bedauerlich, daß Haller sich dabei meist auf Andeutungen be- schränkt und so wichtige Probleme wie die des „debt management" oder der Schuldentilgung fast völlig vernachlässigt. Gerade weil der öffentliche Kredit - im Gegensatze zur englischen und, jedenfalls hinsichtlich der kredittechni- schen Fragen, auch der französischen Literatur - in den deutschen finanz- wissenschaftlichen Lehrbüchern gewöhnlich zu kurz kommt, hätte man ge- hofft, daß Hallers Buch die einschlägigen Probleme auf der Grundlage der modernen Theorie einmal einer umfassend-systematischen Behandlung unter- zogen hätte.

Bei der Untersuchung der redistributiven Finanzpolitik (S. 195 ff.) wird zunächst die Einkommensredistribution über die Staatseinnahmen, dann die über Staatsausgaben untersucht und abschließend eine kurze Gesamtbeurtei- lung der redistributiven Finanzpolitik vorgenommen. Haller zeigt, daß eine positive Redistributionswirkung nur mittels der direkten Besteuerung erreicht werden kann und daß diese (auf eine höhere Verteilungsgerechtigkeit gerich- tete) Wirkung immer bis zu einem gewissen Grade durch indirekte Steuern kompensiert wird (S. 201). Mit Recht wird betont, daß aus dem Postulat der Steuerbelastung nach der Leistungsfähigkeit nur die prinzipielle Notwendig- keit, nicht aber auch das Maß einer Steuerprogression deduziert zu werden vermag1. Ähnliches gilt in bezug auf die Frage der Grenzen einer Redistribu- tionspolitik; denn wenn diese auch grundsätzlich der Sicherung eines (min- destens) „ausreichenden" Einkommens für alle dienen soll, so ist es doch „un- möglich, auf Grund objektiver Kriterien zu bestimmen, was unter ,ausrei- chend' zu verstehen ist" (S. 208). Trotzdem aber und ungeachtet der Tat-

1 Darauf hatte ich schon in meinem Aufsatz über „Problèmes de progressivité dans une fiscalité rationelle", Revue de Sc. et de Lég. Fin., t. XLII, 1950, p. 390 S.f hingewiesen; vgl. nunmehr auch im gleichen Sinne H. Groves, „Toward a social theory of progressive taxation", Nat. Tax Journal, vol. IX, 1956, p. 27 ff. 21 Finanzarchiv Ν. F. 18. Heft 2

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sache, daß viele der in praxi zur Anwendung gelangenden Kedistributions- maßnahmen äußerst problematisch sind (vgl. in diesem Zusammenhang etwa die berechtigte Kritik, die H. S. 209 an Erzeugersubventionen übt; siehe auch S. 286), hat das Gesamturteil dennoch überwiegend positiv zu lauten, weil einerseits eine gewisse Korrektur der Einkommens- und Vermögensver- teilung zu den (heute) anerkannten obersten Zielen der Wirtschafts- und Fi- nanzpolitik gehört und anderseits ihre Verwirklichung mit Hilfe finanzpoli- tischer Mittel besser als bei Kückgriff auf sonstige wirtschaftspolitische Maßnahmen, die direkte und spezielle Eingriffe in den Marktmechanismus erfordern, die Aufrechterhaltung einer möglichst weitgehenden privaten wirt- schaftlichen Entscheidungsfreiheit gewährleistet (S. 212).

Zu den von Haller ausführlich behandelten „Hauptproblemen der Fi- nanzpolitik" gehört das eines rationalen Steuersystems (S. 213 ff.). An ein sol- ches sind nach dem Verfasser acht Forderungen zu stellen, die ζ. Τ. eine Fort- bildung, ζ. Τ. eine Ergänzung der klassischen und neoklassischen „Grundsätze der Besteuerung" darstellen. Stichwortartig ausgedrückt handelt es sich dabei um die Postulate der Erhebungsbilligkeit, der Entrichtungsbilligkeit, der Last- erleichterung y der Neutralität, der konjunkturpolitischen und der verteilungs- politischen Effizienz, der Achtung der privaten Sphäre und der inneren Ge- schlossenheit (S. 221). Zur Begründung dieser Forderungen wird weitgehend auf die vier allgemeinen finanzpolitischen Zielsetzungen zurückgegriffen, von denen oben (S. 314) bereits die Rede war. Daß die erwähnten Postulate ζ. Τ. miteinander in Widerspruch stehen oder in Konflikt geraten können, ist eben- so evident wie die Tatsache, daß sich kaum ein Steuersystem finden lassen wird, das allen Forderungen voll gerecht wird.

Gestützt auf diese, untersucht Haller nun zunächst die Frage, ob irgend- eine „Alleinsteuer" ihnen zu entsprechen vermag (S. 222 ff.), und er gelangt dabei zu der Feststellung, daß weder Einkommens- noch Ertrags-, weder all- gemeine (sc. Umsatz-) noch spezielle Verbrauchsbesteuerung dazu in der Lage sind. In dem betreffenden Abschnitt wird eine klare und objektive Würdigung der Vor- und Nachteile der genannten vier Steuertypen gegeben, aus der etwa zu erwähnen ist, daß nach H. die Hauptschwäche der Einkommensteuer darin liegt, daß diese nicht um eine „großzügige" Einkommensermittlung bei den kleinen Selbständigen herumkommt und eben dadurch erhebliche Un- gerechtigkeiten mit sich bringt. Zwecks Höherbelastung fundierter Ein- künfte sollte die Einkommensteuer durch eine Vermögensteuer ergänzt wer- den, nicht : durch Ertragsteuern, die im Verhältnis zur Einkommensbesteue- rung „Konkurrenzsteuern" darstellen. Bei der Beurteilung der Umsatzsteuer unterscheidet der Verfasser, wie erforderlich, zwischen den bekannten Haupt- arten dieser Abgabe; er lehnt die kumulative Allphasenbesteuerung, da diese „die Neutralitätsforderung in gröblichster Weise verletzt", ab, ohne sich für eine der beiden Alternativen (Netto-Umsatzsteuer bzw. einphasige Umsatz- steuer) zu entscheiden.

Aus dem Nachweis der Unmöglichkeit einer „Alleinsteuer" folgt zwang- los die Notwendigkeit, mehrere Abgaben zu einem rationalen Steuersystem zu kombinieren, wobei als Spezialfrage die der zweckmäßigen „Gewichtsver-

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teilung" sich stellt (S. 235 ff.). Hinsichtlich dieser vertritt H. die Ansicht, daß wegen der starken Überlegenheit der verteilungs- und konjunkturpolitischen Effizienz der Einkommensteuer „ein Übergewicht der Umsatzbesteuerung nicht in Frage kommen dürfte" (S. 236; vgl. auch S. 284, wo in der erheb- lich höheren Überwälzbarkeit der indirekten Steuern „ein neues Argument" erblickt wird, „das dafür spricht, die indirekte Besteuerung . . . nicht zum Schwerpunkt des Steuersystems zu machen"). Das vom Verfasser entwor- fene ideale „Rahmensystem" sieht als Hauptsteuern eine Einkommen- und eine Umsatzsteuer, als ergänzende Nebensteuern eine Vermögen-, eine Erb- schaft- und Schenkungsteuer sowie als Spezialakzisen lediglich eine Mineral- öl- und eine Sondersteuer auf Spirituosen vor. Dieses Schema, das nur als „Fluchtpunkt für alle sinnvollen Reformen in der Struktur der Besteuerung" (S. 242) gedacht ist, entspricht m. E. durchaus den Anforderungen, die an einen solchen zu stellen sind. Gewiß wird je nach der konkreten Situation diese oder jene Ergänzungsabgabe schon aus innenpolitischen Gründen sich als unvermeidlich erweisen; man sollte aber nicht übersehen, daß unter den heute herrschenden ökonomisch-sozialen Verhältnissen grundsätzlich weder für Ertrag- noch für die meisten Verbrauch- und Verkehrsteuern mehr eine Daseinsberechtigung in einem rationalen Steuersystem besteht. H.s Behaup- tung (S. 251) allerdings, „der Finanzausgleich im föderativen System (stelle) kein Hindernis auf dem Wege zu einer rationalen Gestaltung des Steuer- systems dar", dürfte als zu optimistisch nicht von jedermann akzeptiert wer- den, wie denn überhaupt die Finanzausgleichsproblematik (S. 243 ff.) viel- leicht etwas eingehender hätte erörtert werden können.

Die Betrachtungen zur „produktivitätsf ordernden Finanzpolitik" (S. 252 ff.) beginnen mit einer Untersuchung der Produktivitätseffekte der Staatsaus- gaben, wobei es sich im wesentlichen um „Grundlageninvestitionen" han- delt. Es folgen Bemerkungen über „produktivitätsf ordernde Einnahmen- politik", die u. a. eine (auch an anderer Stelle angedeutete) Kritik an Maß- nahmen zur steuerlichen Begünstigung von Selbstfinanzierung, Ersparnissen usw. üben. Hinsichtlich der bekannten Alternative: „mehr Gerechtigkeit und kleineres Sozialprodukt oder weniger Gerechtigkeit und dafür mehr zum Verteilen", vertritt der Verfasser den Standpunkt, man sollte sich „vernünf- tigerweise zugunsten der zweiten Möglichkeit entscheiden" (S. 259). Ohne diesen Standpunkt grundsätzlich kritisieren zu wollen, möchte ich der Mei- nung Ausdruck geben, daß es in concreto doch sehr stark auf das Maß der involvierten Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit einerseits, die Größe des be- stehenden Sozialprodukts bzw. die der Einbuße an Wirtschaftswachstum anderseits ankommt.

Den Beschluß des dritten Kapitels machen ein paar kurze (für meinen Geschmack: zu kurze) Darlegungen über die Rationalität der öffentlichen Be- schaff ungs- und die sog. innere Rationalität der Finanzwirtschaft (S. 262 ff.). Mit Recht wird hervorgehoben, daß „die Bedingungen, unter denen die öf- fentliche Finanzwirtschaft ihre Leistungen hervorbringt . . . gänzlich andere (sind) als die, unter denen die private Wirtschaft Güter produziert" (S. 267). 21·

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Schon aus diesem Grunde sind die Bemühungen, eine der privaten vergleich- bare öffentliche Kostenrechnung zu schaffen, weitgehend zum Scheitern ver- urteilt. Was statt dessen etwa an „Ersatzmaßnahmen" in Frage käme, wird von Haller nur flüchtig angedeutet.

Das letzte Kapitel beginnt mit einer Untersuchung der „Abstimmung der Finanzpolitik mit den übrigen Zweigen der Wirtschaftspolitik'6 (S. 273 ff.), wobei das Verhältnis der Finanz- zur Geld- und Außenhandelspolitik im Vor- dergrund der Betrachtungen steht. Hier wird u. a. nochmals auf die relative konjunkturelle Effizienz von finanzpolitischen Maßnahmen einer-, währungs- und kreditpolitischen anderseits eingegangen. In wohlabgewogenen Aus- führungen wird dargelegt, daß und warum in Depressionszeiten der aktive Part in erster Linie von der Finanz-, in durch einen „Überbeschäftigungszu- stand" charakterisierten Lagen dagegen von der Geldpolitik zu übernehmen ist. Daß dabei m. E. die Möglichkeiten der letzteren etwas überschätzt wer- den, ist schon in anderem Zusammenhange angedeutet worden. Richtig ist aber natürlich, daß „im Falle einer hohen Staatsverschuldung eine konjunk- turdämpfende Politik erschwert ist : die Geldpolitik fällt weitgehend aus, und ob es zum (zweckmäßigen) Einsatz der Finanzpolitik kommt, ist zumindest problematisch" (S. 279). Ebenso wird man der Auffassung zustimmen, daß „die entscheidende Bedingung dafür, daß eine konjunktur orientierte Finanz- politik ... die außenwirtschaftliche Bilanz nicht stört, . . . eine internationale Koordinierung dieser Politik ist" (S. 283). Solange eine solche Koordinierung nicht erreicht sei, ließen sich größere Defizite bzw. Überschüsse der Außen- handelsbilanz nicht vermeiden, sofern man an festen Wechselkursrelationen festhalte, es sei denn, man griffe zur Devisenbewirtschaftung oder zu gele- gentlichen Änderungen der Wechselkurse. Abzulehnen seien jedenfalls steuer- liche Maßnahmen zur Exportförderung (S. 286).

Im letzten Abschnitt des Buches werden „institutionelle Fragen zur Fi- nanzpolitik" erörtert (S. 295 ff.). Daß diese nur eine etwas aphoristische Un- tersuchung erfahren, wird der Verfasser vielleicht mit dem Hinweise darauf rechtfertigen, daß gerade sie eine ausführliche und tiefschürfende Behand- lung in Schmölders' Buch gefunden haben.

Haller scheint, bei allen nötigen Vorbehalten, der Ansicht zuzuneigen, daß die Führung in der Finanzpolitik relativ besser bei der Regierung als beim Parlament aufgehoben sei, wenn man darüber auch kaum ein generelles Ur- teil abgeben könne. Nun läßt sich gewiß manches zugunsten einer solchen Auf- fassung (und der, daß die leitenden Beamten der Finanzbürokratie wesent- lich zur „Versachlichung" der Finanzpolitik beitragen) anführen. Man kann aber kaum davon absehen, daß in den meisten Ländern die Regierung sich nicht hinlänglich von ihren parlamentarischen „Auftraggebern" distanziert und verselbständigt, um auch gegen deren Widerstand eine von ihr als ratio- nell erkannte Finanzpolitik durchzusetzen; dabei ist zu beachten, daß die Regierung prinzipiell zu einem erfolgreichen Abwehrkampf à la longue durch- aus in der Lage wäre, wenn sie nur die ihr zur Verfügung stehenden gesetz- lichen Mittel voll einsetzte oder aber zurückträte, falls die gesetzgebenden

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Körperschaften ihr aus technischem Unverstand oder wegen des auf sie aus- geübten Drucks von Interessenten nicht zu folgen bereit sind. Tut sie das nicht, so ist die Kegierung (zumindest) genau so schuldig, wie das Parlament. Aus den angedeuteten Gründen scheint es mir nicht sicher zu sein, ob die be- kannten, auch von Haller (S. 299) erwähnten Möglichkeiten, der Regierung einen gewissen Spielraum für eigene finanzielle Entscheidungen einzuräu- men, den gewünschten Erfolg haben werden, solange der politische Struktur- charakter der Regierung sich nicht ändert. Eher könnte man sich denken, daß die Gutachtertätigkeit der vom Verfasser empfohlenen, aus Vertretern der Wissenschaft zusammengesetzten „objektiven Prüfstelle" (S. 311) sich nützlich im Sinne der Sicherung einer rationalen, die Gesamtinteressen ge- genüber Gruppeninteressen wahrenden Finanzpolitik auszuwirken ver- möchte.

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Ich stehe am Ende meiner Skizzierung des Hauptinhalts des Hallerschen Buches. Wie aus ihr hervorgegangen sein dürfte, stellt das Werk einen hervor- ragenden Beitrag zur deutschen Finanzwissenschaft dar. Mag man auch in dieser oder jener Hinsicht den Ansichten des Verfassers nicht oder nicht voll zustimmen können, so wird man doch stets die theoretische Klarheit und das erfolgreiche Bemühen anerkennen, bei aller notwendigen Abstraktion die Be- ziehungen der Theorie zur lebendigen Realität im Auge zu behalten. Wie im vorhergehenden angedeutet, wäre für eine Neuauflage eine gewisse Erwei- terung oder Vertiefung dieses oder jenes Abschnitts zu wünschen, und bei manchen Problemen ist, sei es zur Ergänzung, sei es zum Vergleich, Schmöl- ders9 Buch heranzuziehen. Als Ganzes aber ist die Hallemche „Finanzpolitik" als ein großer, geglückter Wurf zu bezeichnen. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Stagnation endgültig zu überwinden, in der sich - von wenigen Aus- nahmen abgesehen - die deutsche Finanztheorie in der Zwischenkriegszeit befand, und verwirklicht so in dankenswerter Weise den notwendigen rekur- renten Anschluß sowohl an unsere eigene große Tradition als auch an die heutige Wirtschafts- und Finanztheorie des Auslands.

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