56
Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Eine Methode zur Analyse der Grundversorgung anhand eines Testes im Bleniotal und in der Leventina (Kt. Tessin) Das Grundversorgungskonzept und dessen Umsetzung im Rahmen einer Grund- versorgungspolitik April 2005 Kurt Gilgen, Alma Sartoris

Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs - irap.ch · Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Eine Methode zur Analyse der Grundversorgung anhand eines Testes

  • Upload
    lecong

  • View
    218

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Eine Methode zur Analyse der Grundversorgung anhand eines Testes im Bleniotal und in der Leventina (Kt. Tessin) Das Grundversorgungskonzept und dessen Umsetzung im Rahmen einer Grund-versorgungspolitik

April 2005 Kurt Gilgen, Alma Sartoris

Grundversorgung IRAP, April 2005

2

Inhaltsverzeichnis 1 Einführung___________________________________________________________________4 1.1 Anlass und Zielsetzung________________________________________________________________________4 1.2 Zusammenfassung ___________________________________________________________________________5 1.3 Zum Begriff Grundversorgung __________________________________________________________________5

1.3.1 Definition allgemein 5 1.3.2 Grundversorgung in der Raumplanung 6

2 Eine Methode zur Analyse der Grundversorgung ___________________________________8 2.1 Vorgehen ___________________________________________________________________________________8 2.2 Die Definition der Standards____________________________________________________________________8

2.2.1 Die Qualität der Versorgung 8 2.2.2 Erste Definition der Elemente der Grundversorgung 8 2.2.3 Erste Definition der Erreichbarkeiten 9 2.2.4 Die Grundversorgungsstandards 10

2.3 Analysemethode ____________________________________________________________________________11 2.3.1 Die Siedlungseinheiten der Gemeinden: Ortsteile 11 2.3.2 Die Berechnung der Distanzen 11 2.3.3 Die zugrunde liegenden Versorgungs- und Bevölkerungsdaten 12 2.3.4 Berücksichtigte Ausstattungseinrichtungen bei der Analyse 14 2.3.5 Die Zuweisung der Erreichbarkeitsstufen und der Standards 15

2.4 Die aktuelle Grundversorgung im Bleniotal und in der Leventina ____________________________________15 2.5 Rückschlüsse auf die Definition der Standards ___________________________________________________18

3 Ein Konzeptvorschlag für die Sicherstellung der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ____________________________________________________________21

3.1 Ausgangslage, Problemstellung und Strategieansatz______________________________________________21 3.2 Politik des ländlichen Raumes _________________________________________________________________22 3.3 Strategien zur Konkretisierung der Versorgungspolitik ____________________________________________23

3.3.1 Subsidiäre Umsetzung der Versorgungspolitik, Sicherstellung eines Mindeststandards 23 3.3.2 Verbesserung der planerischen Voraussetzungen resp. bessere Ausnutzung der planerischen

Möglichkeiten im Dienste der Grundversorgung 23 3.3.3 Innovative, alternative Konzepte zur Grundversorgung 23 3.3.4 Abstimmung der Versorgungspolitik in den Agglomerationen mit der Versorgungspolitik im

ländlichen Raum 24 3.3.5 Andere Politikbereiche in den Dienst der Versorgungspolitik stellen 25

3.4 Von den Zielen über Strategien zu den Massnahmen für die Konkretisierung einer Versorgungspolitik ____26

Grundversorgung IRAP, April 2005

3

4 Beispiel: Grundversorgungskonzept für die Leventina und das Bleniotal______________28 4.1 Regionale Ziele______________________________________________________________________________28 4.2 Massnahmen für unterversorgte Ortsteile _______________________________________________________28

4.2.1 Information über innovative Grundversorgungsmodelle 28 4.2.2 Information über das Grundversorgungskonzept 29 4.2.3 Unterversorgte Gebiete (subsidiär) 29 4.2.4 Malvaglia, ein regionales Zentrum im Bleniotal 29 4.2.5 Acquarossa, ein regionales Zentrum im Bleniotal 29 4.2.6 Verbesserung der Versorgung für Touristen 30 4.2.7 Standard 2 für Ambrì und Piotta 30 4.2.8 Verbesserung der Versorgungssituation in der Leventina 30

4.3 Controlling _________________________________________________________________________________31

5 Literatur ____________________________________________________________________32

6 Anhang_____________________________________________________________________34 6.1 Gesetzliche Grundlagen ______________________________________________________________________34

6.1.1 Schweiz 34 6.1.2 EU 37

6.2 Definitionen von Grundversorgung und Service Public ____________________________________________37 6.2.1 Nach INFRAS 37 6.2.2 Nach der SAB, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete 38 6.2.3 Nach Ecoplan 38 6.2.4 Nach dem Bundesrat 39 6.2.5 Nach der CVP 39 6.2.6 FDP 40 6.2.7 SP 41 6.2.8 Economiesuisse 42 6.2.9 SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund 42 6.2.10 Nach der EU 42 6.2.11 Definitionen aus Deutschland 43 6.2.12 Österreich 44

6.3 Innovative Versorgungsmöglichkeiten __________________________________________________________44 6.3.1 Grundversorgungszelle (K. Gilgen IRAP-HSR) 44 6.3.2 Bau multifunktionaler Einrichtungen (nach Eglitis 1999) 45 6.3.3 Postdienstleistungen in der Schweiz 46 6.3.4 Versorgungsmodelle nach dem Projekt zur wirtschaftliche Versorgung der Landregionen - STAR 47

6.4 Darstellungen zur aktuellen Grundversorgung im Bleniotal und in der Leventina (Kap. 2.4) ______________48 6.5 Darstellungen zum Grundversorgungskonzept für die Leventina und das Bleniotal (Kap. 4)______________54

Grundversorgung IRAP, April 2005

4

1 Einführung

1.1 Anlass und Zielsetzung Demographische Veränderungen und die Entwicklungen im Detailhandel führen mehr und mehr zu Versorgungsproblemen in ländlichen Regionen und in Berggebieten. Ähnliche Beo-bachtungen betreffen den Service Public. Aber auch in dichtbesiedelten Räumen entstehen Siedlungsstrukturen, welche nicht optimal mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ausgestattet und mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Zur Deckung solcher Grundbedürfnisse besteht ein langer Katalog von Lösungsansätzen: Vom Angebot im Geschäft „um die Ecke“ zum zentralisierten Angebot in Shopping Centern und Fachmärkten, vom Hauslieferdienst zum Sammeltaxidienst in unterversorgten Gebieten und vom temporären subventionierten Angebot zur mobilen Versorgungszelle. Doch es zeichnet sich ab, dass der Markt allein etwas nicht zu lösen in der Lage sein wird: Die erwünschte Entwicklung der Besiedlungsordnung und die Versorgungsstruktur werden je länger desto weniger aufeinander abgestimmt sein. Wie kann man nun in Zukunft dem Grundsatz der „Sicherstellung günstiger Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ (Art. 3, Abs. 3, Bst. d. RPG) gerecht werden? Mit diesem Projekt wird eine Methode zur Analyse der Versorgungssituation vorgeschlagen. Die Methode basiert auf der Definition von verschiedener Standards für die Grundversor-gung, welche die unterschiedlichen räumlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Schweizer Regionen berücksichtigen. Ausgehend von den bestehenden Ansätzen einer Politik des ländlichen Raumes werden für den Bereich der Versorgung verschiedene Ansätze zur Diskussion gestellt, welche in geeig-neter Kombination einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung mit Gütern und Dienst-leistungen leisten können. Diese Versorgungspolitik wird hier ergänzt durch ein Konzept der Grundversorgung, welches Ziele, Strategien und Massnahmen konkretisiert. Dieser Pla-nungsansatz wird am Beispiel der Regionen Leventina und Bleniotal im Kanton Tessin getes-tet. Die Konkretisierung einer solchen Versorgungspolitik ist weder alleinige Aufgabe der Be-hörden noch kann sie allein als Aufgabe von Privaten verstanden werden. Die unterschiedli-chen Rollen werden aufgezeigt. Eine Umsetzung lässt sich vermutlich nur durch freiwillige Zusammenarbeit von Behörden und Privaten erreichen. Mit diesem Beitrag soll die Diskussion über eine Versorgungspolitik für den ländlichen Raum bereichert werden. Diese Arbeit wurde im Rahmen des KTI-Projektes Begleitfor-schung Tre Valli durchgeführt, einem Projekt welches verschiedene Aspekte der Kooperati-on ausleuchtet.

Grundversorgung IRAP, April 2005

5

1.2 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht verbindet einen theoretischen Planungsansatz mit dessen Anwen-dung in den beiden Testregionen Bleniotal und Leventina im Kanton Tessin. Der Planungs-ablauf umfasst 4 Hauptschritte: Umschreibung des Grundversorgungsangebotes Quantifizierung des Grundversorgungsangebotes Überprüfung des Planungsansatzes Zielsetzung, Konzept, Strategie und Massnahmen zur Sicherstellung des angestrebten

Grundversorgungsangebotes.

Theoretischer Planungsansatz

Bleniotal und Leventina

Definition Versorgungsstandards für Ortsteile

Gliederung des Untersuchungsge-bietes in Ortsteile

Angebot in den Ortsteilen

Definition von Kriterien und Indika-

toren: Versorgungselemente und Erreichbarkeiten

Ermittlung von Erreichbarkeiten nach Versorgungselementen: Stan-

dardermittlung

Überprüfung und Bereinigung der

Definitionen Kritische Würdigung der Analyse-

methode

Planungskonzept für die Versor-

gung peripherer Regionen Konkretisierung der Ziele des Kon-

zeptes, der Strategie und der Mass-nahmen für die Untersuchungsge-

biete

1.3 Zum Begriff Grundversorgung

1.3.1 Definition allgemein Der Begriff Grundversorgung ist nicht einheitlich definiert. Darunter werden aber meistens Güter und Dienstleistungen verstanden, welche insbesondere in peripheren Regionen vom Markt nicht in genügendem Mass zur Verfügung gestellt werden. Für diese Grundversor-gung trägt deshalb die Öffentlichkeit eine Mitverantwortung (INFRAS). Die Definitionen

Grundversorgung IRAP, April 2005

6

haben gemeinsam, dass das Ausmass der gewünschten Grundversorgung politisch ausge-handelt werden muss und den veränderten Bedingungen von Zeit zu Zeit angepasst werden soll. Bei der Grundversorgung geht es nicht nur um die Leistungen an sich, sondern auch um deren einheitlichen Preise und Qualität. In der Schweiz wird Grundversorgung oft mit dem Begriff Service Public gleichgesetzt. So stellt es die Definition des Bundesrates dar. Danach ist Service Public ʺeine politisch definier-te Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen.ʺ Zum ange-sprochenen Bereich gehören die Sektoren Post, Telekommunikation, elektronische Medien (Radio und Fernesehen), öffentlicher Verkehr sowie Strassen, soweit sie im Zuständigkeits-bereich des Bundes liegen. Für die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete SAB umfasst Service Public zu-sätzlich zur materiellen Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen (Grundversorgung) auch die Arbeitsplätze (ehemals) staatlicher Betriebe. In der Schweiz verknüpft man mit der Grundversorgung somit häufig Infrastrukturen und Dienstleistungen, welche mit den traditionellen staatlichen Monopolbetrieben gebunden sind. Die politischen Parteien CVP und SP verwenden einen weiter gefassten Begriff von Service Public. Neben den an die Bundesinfrastruktur gebundenen Leistungsbereichen des Service Public gehört für die CVP auch der Bereich Nahrung und Natur. Darunter ist die ʺVersor-gung der Bevölkerung mit sicheren Lebensmitteln, die Erhaltung der natürlichen Lebens-grundlagen und die Pflege der Kulturlandschaftʺ zu verstehen. Für die SP ist Service Public in einem umfassenden Sinn zu verstehen. Öffentliche Sicherheit, Umweltschutz, Raumordnung als klassische Bereiche, sowie Bildung und Forschung, Ge-sundheit, familienergänzende Betreuung, soziale Sicherheit und Kultur gehören auch dazu. In Deutschland und Österreich spricht man von Daseinsvorsorge. Dabei sind Leistungen im Gesundheits-, Bildungs- und Kulturwesen eingeschlossen. Es handelt sich um Leistungen von Bund, Ländern oder Gemeinden. Die verschiedenen Definitionen von Grundversorgung sind im Anhang aufgeführt.

1.3.2 Grundversorgung in der Raumplanung Aus raumplanerischer Sicht umfasst die Grundversorgung nach Auffassung der Autoren nicht lediglich diejenigen Güter und Dienstleistungen, für deren Erbringung eine Infrastruk-tur notwendig ist (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Post, elektronische Medien). Die Themenbereiche, welche in quantitativer und qualitativer Hinsicht die Grundversorgung beinhalten, umfassen auch das Schulwesen, das Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, die öffentliche Verwaltung, der Handel mit Konsumgütern, sowie die privaten Dienstleis-tungen. Die Raumplanung befasst sich insbesondere mit den raumwirksamen Aspekten der Versor-gung, das heisst mit Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen, sowie Standorte, Bedeutung für die Besiedlung und deren Auswirkungen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

7

Die Bedürfnisse der Bevölkerung beschränken sich in diesem Zusammenhang nicht nur auf Einkaufsmöglichkeiten, sondern auch auf die verschiedenartigsten Dienstleistungen: auf Be-ratungsdienste, Poststellen, Banken usw. Generell sind damit Einrichtungen angesprochen, welche ihren Standort traditionellerweise in Ortskernen und Quartierzentren hatten und in den letzten Jahrzehnten oft in Einkaufszentren an den Agglomerationsrand verlagert wur-den. Die Grundversorgung umfasst die Versorgung mit den Konsumgütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs: Lebensmittel mit Frischprodukten (Gemüse, Fleisch, Milch, Brot usw.) sowie Postelle, Gaststätte (Quartierbeiz) usw. (Gilgen 1999 und Leser 1998). ʺDie Grundver-sorgung ist dann sichergestellt, wenn sie auch für die nicht motorisierte Bevölkerung er-reichbar ist und wenn Behinderte und Betagte täglich beliefert werden“ (Gilgen 1999). Eglitis (1999) berücksichtigt in seiner Arbeit zur Grundversorgung in ländlichen Räumen nicht nur den Lebensmitteleinzelhandel und privat angebotene Leistungen, sondern auch staatliche und kommunale Leistungen aus den Bereichen Bildung, Gesundheits- und Sozi-alwesen, Kultur und Sport sowie Verwaltung. Die Landesentwicklungspläne in Deutschland enthalten Ausstattungskataloge für zentrale Orte, aus denen die Vielfalt der Handels- und Dienstleistungseinrichtungen welche der Grundversorgung zugerechnet wird, ersichtlich ist (Eglitis 1999) In Österreich spricht man von Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (s. ARGE ALP 2004). In der politischen Diskussion in der Schweiz auf Bundesebene wird die Versorgung der Be-völkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs meistens nicht als Teil der Grundversorgung verstanden. Sobald jedoch diese Güter nicht im genügenden und gewünschten Mass und Qualität vom Markt bereitgestellt werden, sollten diese nach Auffassung der Autoren auch als Teil der Grundversorgung aufgefasst werden. Mit dem Unterschied, dass die dafür notwendigen ʺgemeinwirtschaftlichenʺ Leistungen nicht nur als Bundes-, sondern als regionale und lokale Aufgabe aufgefasst werden sollen. In der vorliegenden Arbeit verstehen wir die ʺGrundversorgung als die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs, sowie des unregelmässigen aber u.U. lebensnotwendigen Bedarfs (z.B. Apotheke, Arzt). Die Grundversorgung ist dann sichergestellt, wenn sie auch für die nicht motorisierte Bevölkerung erreichbar ist.ʺ

Grundversorgung IRAP, April 2005

8

2 Eine Methode zur Analyse der Grundversorgung

2.1 Vorgehen In einem ersten Schritt werden Versorgungsstandards definiert, welche sich auf die be-

wohnten Ortsteile einer politischen Gemeinde und nicht auf die Gesamtgemeinde bezie-hen.

Anschliessend wird das Untersuchungsgebiet (im vorliegenden Fall die Testregionen, die beiden Tessiner Täler Blenio und Leventina) aufgrund der definierten Standards analy-siert. Welcher Ortsteil weist welchen Standard auf?

Die Einteilung der Siedlungsgebiete nach Versorgungsstandards erlaubt eine Überprü-fung der erfolgten Definitionen: Sind sie zweckmässig? Können die festgelegten Stan-dards die heutige Versorgungssituation genügend differenziert abbilden oder wurden zu hohe oder zu tiefe Anforderungen gestellt? Aufgrund dieser Überprüfung können die Standards so angepasst werden, dass sie zweckdienliche Resultate bringen.

Die Analyse der Grundversorgung der Testregionen diente der Methoden- und Konzept-entwicklung. Sie wurde nur am Schreibtisch durchgeführt und basiert auf den verfügbaren statistischen Daten und auf Informationen, welche über das Internet abrufbar sind. Die In-formationen wurden bei den Gemeinden nicht verifiziert.

2.2 Die Definition der Standards

2.2.1 Die Qualität der Versorgung Als Indikator für die Qualität der Versorgung werden verschiedene Elemente der Grundver-sorgung festgelegt, welche innerhalb einer bestimmten Zeitdistanz mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln für alle bewohnten Siedlungsgebiete (Ortsteile einer politischen Gemeinde) er-reichbar sein sollten. Unterschiedliche Versorgungsstandards ergeben sich aufgrund des Zeitbedarfs, welcher notwendig ist, um die Grundversorgungsangebote zu erreichen.

2.2.2 Erste Definition der Elemente der Grundversorgung Die Versorgungselemente wurden aus dem Blickwinkel der dünnbesiedelten Regionen fest-gelegt und sind als minimale Versorgung zu verstehen. Typische Zentrumsangebote wie Spi-täler, besondere Kulturangebote, höheren Schulen, usw. sind deshalb auch im höchsten Standard nicht berücksichtigt. Die Standards lassen sich auch auf dichtbesiedelte Räume und Städte anwenden. Eine minimale Grundversorgung muss auch hier, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Bedürfnisse weniger mobiler Menschen (z.B. Betagte), in einer akzeptab-len Distanz gewährleistet werden. Es werden folgende Elemente der Grundversorgung, welche innerhalb einer bestimmten Zeitdistanz für alle Siedlungsgebiete erreichbar sein sollten, betrachtet:

Grundversorgung IRAP, April 2005

9

Schule: Kindergarten und Primarschule Poststelle Lebensmittelgeschäft Gemeindeverwaltung Bank, Bankomat Restaurant, Bar, Café Trefflokal, Mehrzweckraum Öffentlicher Internetanschluss Arzt Spitex Apotheke

Der öffentliche Verkehr wird als Element berücksichtigt, welcher den Zugang zur Grundver-sorgung ermöglicht.

2.2.3 Erste Definition der Erreichbarkeiten ʺErreichbarkeitʺ E wird als benötigte Zeit definiert, um die Angebote der Grundversorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuss zu erreichen. Häufigere ÖV-Verbindungen zum Standort der Grundversorgung führen zu einer besseren Erreichbarkeit als nur wenige Verbindungen am Tag, weil man dafür weniger (Warte-)Zeit einrechnen muss. Der Zeitbe-darf mit Individualverkehr wird nicht zur Definition der Erreichbarkeitsstufen herangezo-gen, weil die Grundversorgung auch für weniger mobile Menschen gewährleistet werden muss. Wenn jedoch spezifische Transportmöglichkeiten zu einer Versorgungseinrichtung vorhanden sind, z.B. ein Schulbus, kann hier auch mit Zeiten für den Individualverkehr ge-rechnet werden. Es wurden folgende Erreichbarkeiten E definiert:

Erreichbarkeit 1 Angebot im Ortsteil bis in 10 min zu Fuss erreichbar

Erreichbarkeit 2 Angebot in 20 min Fussweg oder in 10 min mit dem ÖV erreichbar, mit stündigen ÖV-Verbindungen

Erreichbarkeit 3 Angebot

– in 20 min mit dem ÖV erreichbar, mit stündigen ÖV-Verbindungen oder – in 10 min mit dem ÖV erreichbar aber mit nur wenigen Verbindungen im Tag (4-6

Kurse pro Richtung)

Grundversorgung IRAP, April 2005

10

Erreichbarkeit 4 Angebot in 20 min mit dem ÖV erreichbar, mit nur wenigen Verbindungen im Tag (4-6 Kur-se pro Richtung)

Erreichbarkeit 5 Angebot nicht in 20 min mit dem ÖV erreichbar.

Erreichbarkeit PW Diese Ortsteile sind nicht mit dem ÖV erschlossen. Die Einrichtungen der Grundversorgung sind nur mit privaten Verkehrsmitteln erreichbar. Auf eine weitere Differenzierung der massgebenden Zeitdistanzen für unterschiedliche An-gebote (z.B. Bank, Schule, Lebensmittelgeschäft) wurde in dieser ersten Testphase verzichtet, um die Analyse zu vereinfachen. Darauf kann allenfalls zurückgegriffen werden, falls dies eine Anpassung der Standards aufgrund der ersten Resultate in der Anwendungsregion er-forderlich machen sollte.

2.2.4 Die Grundversorgungsstandards Die Versorgungsstandards beziehen sich auf Siedlungsteile, die als Einheit betrachtet wer-den können: Quartiere Ortschaften, Weiler Ortsteile

d.h. auf dauernd bewohnte Siedlungseinheiten. Bei unterschiedlichen Erreichbarkeiten E je nach Versorgungselement, ergibt sich der Stan-dard aus der ungünstigsten E, unter der Voraussetzung, dass diese in mindestens zwei Ver-sorgungsbereichen vorkommt; wo dies nicht zutrifft, wird der nächst höhere Standard zu-gewiesen. Beispiele: E 1, 1, 1, 1, 1, 1 = Standard 1 E 1, 2, 2, 1, 1, 1 = Standard 2 E 1, 2, 3, 3, 2, 2 = Standard 3 E l, 2, 3, 2, 2, 1 = Standard 2. Für die Weiterverwendung der hier definierten Grundversorgungsstandards wird auf Kapi-tel 2.5 verwiesen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

11

2.3 Analysemethode

2.3.1 Die Siedlungseinheiten der Gemeinden: Ortsteile In dünnbesiedelten Regionen bestehen die Gemeinden häufig aus mehreren bewohnten Ortsteilen. Die Ermittlung der Ausstattung von Ortsteilen kann deshalb nicht aufgrund der auf Gemeindestufe vorhandenen Statistiken erfolgen. Die Gemeindefusionen, welche in ei-nigen Kantonen derzeit aktuell sind, erschweren die Datenerhebung zudem. Die Datenerfassung erfolgte nach Ortsteilen, welche Bauzonen und gemäss Volkszählung 19901 auch Einwohner aufweisen. Dies konnte dank einer Darstellung der Daten im GIS mit vertretbarem Aufwand bewältigt werden. Die Bezeichnung der Ortsteile erfolgte aufgrund der Landeskarte 1: 25ʹ000 und mit Hilfe der Internetseiten der Gemeinden sowie des Touris-musprospektes der Leventina2.

2.3.2 Die Berechnung der Distanzen Die Zeitdistanzen, um die Angebote der Grundausstattung zu erreichen, wurden folgen-dermassen ermittelt: ÖV-Distanzen: Ermittlung aufgrund des elektronischen SBB–Fahrplans 2005. Bei unter-

schiedlichen Fahrzeiten je Kurs, wurde die häufigste Fahrzeit berücksichtigt. Die MIV-Distanzen wurden für die Bereiche Kindergarten und Primarschule eingesetzt,

da die Schüler aufgrund der Information des kantonalen Amtes der Gemeindeschulen (Ufficio scuole comunali) in den beiden Tälern mit einem extra Schultransport in die Schule gebracht werden und nicht auf den normalen öffentlichen Verkehr angewiesen sind. MIV-Distanzen wurden mit den Programm Twixroute mit der Standardeinstellung3 berechnet.

Fussdistanzen zwischen nahe liegenden Ortsteilen wurden mit Hilfe von Twixroute sowie mit der Landeskarte 1: 25ʹ000 (mögliche Abkürzungen und Wanderwege) abgeschätzt (Annahme Fussmarschgeschwindigkeit: 4km/h).

1 GEOSTAT: Bauzonen der Schweiz (BRP 1989), Eidgenössische Volkszählung 1990, BFS GEOSTAT 2 Leventina Turismo: Vivere la Leventina

Mittlere Geschwindigkeit 3 Strassenkategorie ausserhalb von Ortschaften innerhalb von Ortschaften Autobahn 90 km/h 78 km/h Fernverkehrsstrasse 72 km/h 54 km/h Hauptverkehrsstrasse 54 km/h 42 km/h Durchgangsstrasse 42 km/h 36 km/h Ortsverbindungsstrasse 30 km/h 30 km/h Wichtige Strassse innerorts 24 km/h 24 km/h

Grundversorgung IRAP, April 2005

12

2.3.3 Die zugrunde liegenden Versorgungs- und Bevölkerungsdaten

Die Betriebszählung Die Daten der Betriebszählungen stellen eine gute und ausreichende Grundlage dar, um die Ausstattung der Gemeinden mit Dienstleistungen zu ermitteln. Aufgrund der 5. Stufe der NOGA4 ist bekannt, ob es sich z.B. bei einem Detailhandel, um eine Bäckerei, eine Metzgerei oder einen allgemeinen Lebensmittelladen handelt. Dank den Hektarrasterdaten kann ermit-telt werden, in welchem Ortsteil der Gemeinde sich die Geschäfte, die Post, die Gemeinde-verwaltung usw. befinden. Ohne solche Grundlagen wären Erhebungen vor Ort und Befra-gungen bei den Gemeindeverwaltungen erforderlich. Datengrundlage waren die Hektarrasterdaten der Betriebszählung 1998 von GEOSTAT und die publizierten Betriebszählungsdaten 2001. Die Hektarrasterdaten enthalten auf der NO-GA5 Stufe nur die Information, ob eine entsprechende Arbeitstätte vorhanden ist, nicht je-doch deren Zahl oder die Anzahl der Beschäftigten. Diese Information ist für unsere Frage-stellung ausreichend und die Betriebszählungsdaten 2001 liefern bei Bedarf die weiteren ak-tuelleren Informationen.

Bemerkungen zur Anwendung der Betriebszählungsdaten zur Ermittlung der Ausstattung Während der Arbeit mit den Betriebszählungsdaten zeigten sich die Grenzen ihrer Anwen-dung für die Fragestellung der Ausstattung. Im Folgenden wird die Verwendbarkeit der Be-triebszählungsdaten kommentiert sowie die für jeden Bereich verwendeten ʺAusweichʺ-Daten angegeben. Gemeindeverwaltungen: Nicht alle Gemeinden haben eine Verwaltung, welche als Arbeits-stätte statistisch nachgewiesen wird. In kleinen Dörfern reicht der Umfang der Verwaltungs-tätigkeit nicht aus, damit diese in der Betriebszählung erscheint5. Die Gemeindeorganisation und die Öffnungszeiten der Gemeinden können auf der Gemeinde-Internetseiten des Kan-tons6 abgefragt werden. In den Kleingemeinden, stellt sich meistens auch nicht die Frage in welchem Ortsteil sich die Verwaltung befindet, da nur ein Ortsteil vorhanden ist. Kategorie BZ NOGA 5: 7511A: Allgemeine öffentliche Verwaltung Poststellen: Aufgrund der Poststellen-Umstrukturierung in den letzten Jahren war klar, dass die Betriebszählungsdaten von 2001 veraltet sind. Der aktuelle Poststellenstamm im Tessin inkl. Poststellentyp und Hausservice wurde bei der Post nachgefragt. Auf der Internetseite der Post können die Öffnungszeiten der Poststellen sowie der Standort der Postomaten abge-fragt werden. Kategorie BZ NOGA 5: 6411A: Nationale Postdienste

4 Nomenclature Générale des Activités économiques 5 Eine Arbeitsstätte wird in der BZ dann erfasst, wenn während mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden, ungeachtet dessen, ob die Tätig-keit entlöhnt wird oder nicht (BFS 2002: Betriebzählung 2001: Grundlagen und Methoden) 6 http://www.ti.ch/CAN/comuni/

Grundversorgung IRAP, April 2005

13

Lebensmittelgeschäfte und Apotheken: Theoretisch sollten Filialen derselben Unternehmer am jeweiligen Ort, d.h. beispielsweise bei zwei verschiedenen Orten als zwei Arbeitsstätten, in der Statistik erscheinen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, z.B. festgestellt bei einem Le-bensmittelgeschäft und bei einer Apotheke. Aktuelle Informationen zu den Geschäften kön-nen oft im Internet auf den Seiten der Gemeinden oder einer Talschaft ermittelt werden. Der Kanton Tessin führt auf seiner Website eine aktuelle Liste der Apotheken7. Kategorie BZ NOGA 5: 5211A bis 5211E: Detailhandel mit Waren verschiedener Art 52.21A: Detailhandel mit Obst und Gemüse 52.22A: Detailhandel mit Fleisch und Fleischwaren 52.24A: Detailhandel mit Brot, Back- und Süsswaren 52.27A: Detailhandel mit Milcherzeugnissen und Eiern 52.31A: Fachdetailhandel mit pharmazeutischen Produkten Kindergarten und Primarschulen: Die Angaben in der Betriebszählung zu Kindergärten und Primarschulen waren meistens korrekt. Auf den Webseiten des für die Schulen zustän-digen Departements (Dipartimento dellʹeducazione, della cultura e dello sport) sind alle Schulen nach Gemeinden aufgeführt8. Damit konnten die Gemeinden den Schulen zugeord-net und die Daten aus der Betriebszählung, korrigiert und aktualisiert werden. Kategorie BZ NOGA 5: 8010A: Vorschulen, Kindergärten 8010B: Primarschulen Bars und Restaurants: diese wurden nur aufgrund der Betriebszählung ermittelt Kategorie BZ NOGA 5: 5511A: Hotels mit Restaurant 5530A: Restaurants, Tea-Rooms 5540A: Bars 5551A: Kantinen In der Darstellung (Karten im Anhang) wurden die Kategorien 5511A und 5530A in einer Kategorie ʺRestaurantʺ zusammengefasst. Ärzte: wurden ebenfalls nur aufgrund der Betriebszählung ermittelt Kategorie BZ NOGA 5: 8512A: Arztpraxen Bankfilialen und Bankomaten: Die Bankfilialen wurden aufgrund der Betriebszählung er-mittelt. Eine Aktualisierung der Daten erfolgte aufgrund der Internetseite der Raiffeisenban-ken, auf welcher auch die Öffnungszeiten und der Standort von Bankomaten enthalten sind. Auch im Programm Twixroute werden die Bankomat-Standorte angegeben. Kategorie BZ NOGA 5: 6512B: Kantonalbanken 6512C: Grossbanken 6512D: Regionalbanken und Sparkassen

7 http://www.ti.ch/pharma 8 http://www.ti.ch/scuole

Grundversorgung IRAP, April 2005

14

6512E: Darlehenskassen und Raiffeisenbanken In der Darstellung (Karten im Anhang) wurden diese Kategorien zusammengefasst.

Bevölkerungsdaten Für die Ortsteile mussten die Bevölkerungsdaten der Volkszählung 1990 verwendet werden. Die Bevölkerungszahlen wurden mit Hilfe der Hektarrasterdaten von GEOSTAT und dem GIS ermittelt. Dabei ist zu bemerken, dass aus Datenschutzgründen Werte zwischen 1 und 3 in einem Hektar alle mit 3 wiedergegeben werden. Bei den entsprechenden Hektaren haben wir die Werte alle auf 2 reduziert, um einen besseren Mittelwert zu erhalten. Die Bevölke-rungsangaben zu den Ortsteilen stimmen somit nur annäherungsweise und die Summe der Bevölkerung aus den Ortsteilen gibt nicht genau die Bevölkerungszahl der gesamten Ge-meinden wieder.

Verwendbarkeit der Betriebszählungsdaten Die Betriebszählungsdaten auf Hektarbasis dienen dazu, die Angebote der Grundausstat-tung in den Ortsteilen innerhalb der Gemeinde zu orten. Als Datengrundlage müssen sie je-doch durch andere Quelle aktualisiert und überprüft werden. Mittlerweile sind viele Infor-mationen direkt von Internet abrufbar. Eine Umfrage bei den Gemeinden zu allen Aspekten, auch zu denjenigen. welche nicht aus der Statistik ermittelt werden können (z.B. Trefflokal, Lieferdienste), stellt vermutlich in vielen Fällen die effizientere Erhebungsmethode dar.

2.3.4 Berücksichtigte Ausstattungseinrichtungen bei der Analyse Die Analyse der Grundversorgung in der Leventina und im Bleniotal mit dem Ziel, die Me-thode zu testen, beschränkte sich auf die Versorgungsbereiche, welche in den Statistiken ver-fügbar sind. Gegenüber der im Kapitel 2.2.2 definierten Elementen der Grundversorgung wurden in der Analyse in den Testregionen nur folgende 8 Versorgungselemente berück-sichtigt:: Kindergarten, Primarschule Poststelle Lebensmittelgeschäft Gemeindeverwaltung Bankfilialen und Bankomat Restaurant, Bar, Café Arzt Apotheke

Eine Umfrage bei den Gemeinden in einer zweiten verfeinerten Analyse könnte die weiteren Aspekte miteinbeziehen: Lieferdienste (Lebensmittel, Metzger, Bäcker; usw.) Trefflokal / Mehrzweckraum

Grundversorgung IRAP, April 2005

15

öffentliche Telefonkabine öffentlicher Internetanschluss sowie Berichtigung der aufgrund der Statistik ermittelten weiteren Ausstattungseinrich-

tungen.

2.3.5 Die Zuweisung der Erreichbarkeitsstufen und der Standards Gemäss der Definition der Standards dienen ÖV-Fahrdistanzen und bei nahe gelegenen Ortsteilen auch die Fusswegverbindungen der Standardbestimmung. Für jeden Ortsteil wurden die Fahr- oder Fusswegdistanzen zum nächstgelegenen Grund-ausstattungsangebot ermittelt. Dabei ist für ein bestimmter Ortsteil der nächstgelegene Standort eines Lebensmittelgeschäftes beispielsweise nicht unbedingt gleichzeitig der Stand-ort der Poststelle. Somit muss eine sehr grosse Zahl von Beziehungen analysiert werden. Für jeden Versorgungsbereich wurde aufgrund der Fahr- bzw. Wegdistanzen eine Erreich-barkeit E ermittelt. Bei Ortsteilen welche in vertretbarer Fusswegdistanz eine ÖV-Haltestelle haben, wurde die Fusswegdistanz zusätzlich zur ÖV-Fahrdistanz aufsummiert. Kurze Fusswegdistanzen bis zur ÖV-Haltestellen wurden dagegen für die mit ÖV erschlossenen Ortsteilen nicht berück-sichtigt. In der Leventina und im Bleniotal weisen nur die Haupttallinien, d.h. die Busse von Biasca nach Olivone und von Bellinzona nach Airolo und die Verbindung Faido-Spital-Polmengo einen Stundentakt auf. Alle anderen Linien haben ca. 4 bis 6 Verbindungen pro Tag, was je nach Tageszeit eine Verbindung alle 2 bis 3 Stunden bedeutet. Dies wurde bei der Zuord-nung der Erreichbarkeiten gemäss Definition, durch Zuordnung zu einer entsprechend schlechteren Erreichbarkeit E berücksichtigt. Je nach Versorgungselement ergeben sich in jedem Ortsteil unterschiedliche Erreichbarkeiten E. Der Standard ergibt sich in der Regel aus der schlechtesten Erreichbarkeit E (vgl. Kap. 2.2.4).

2.4 Die aktuelle Grundversorgung im Bleniotal und in der Leventina Die Tabelle und die Karten im Anhang 6.4 geben detailliert Auskunft über die Resultate der Analyse, d.h. über die Standards und die vorhandene Ausstattung in den jeweiligen Ortstei-len.

Regionale Zentren Vier Gemeinden können aufgrund ihrer Ausstattung als regionale Zentren bezeichnet wer-den. Sie weisen überall den Standard 1 auf. Es sind dies Airolo, Bodio und Faido in der Le-ventina sowie Olivone im Bleniotal. Das nächste grössere Zentrum, das für beide Täler eine Rolle spielt, ist Biasca.

Grundversorgung IRAP, April 2005

16

Gegenüber dem Raumordnungskonzept des kantonalen Richtplanes 1990 kann folgendes festgestellt werden: Bodio wird im kantonalen Richtplan nicht als regionales Subzentrum aufgeführt. Airolo – Quinto werden zusammen als regionale Subzentren im kantonalen Richtplan be-

zeichnet. Gemäss unserer Analyse weist Airolo allein diesen Status auf, während Quinto nur den Standard 3 in Ambrì und Piotta aufweist, die anderen Ortsteile erreichen diesen Standard nicht.

Acquarossa ist gemäss kantonalem Richtplan ebenfalls ein regionales Subzentrum. Ge-mäss unserer Definition der Standards fehlt die Gemeindeverwaltung, welche jedoch auf-grund der erfolgten Gemeindefusion hier vorgesehen ist. Das Fehlen der Apotheke wird durch die Präsenz des Spitals aufgewogen.

Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln Die Dörfer welche sich entlang der Haupttalachse befinden, sind stündlich in beide Richtun-gen mit dem ÖV erschlossen. Sie sind durch die Buslinien Bellinzona – Airolo und Biasca – Olivone erschlossen. Alle anderen Dörfer und Ortsteile sind bestenfalls durch 5 bis 6 Verbin-dungen im Tag pro Richtung erschlossen, was eine Beziehung alle 2 bzw. 3 Stunden bedeu-tet. Folgende bewohnten Ortsteile werden nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen: Brugnasco mit 18 Einwohner (Gemeinde Airolo) Altirolo mit 36 Einwohner (Gemeinde Giornico) Freggio mit 8 Einwohner und Vigera mit 11 Einwohner (Gemeinde Osco) Largario mit 27 Einwohner und Marolta mit 30 Einwohner (Gemeinde Acquarossa).

Weitere Ortsteile sind ebenfalls nicht direkt mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen, kön-nen jedoch in Fussdistanz eine ÖV-Haltestelle erreichen, wie z.B. Casserio (Gemeinde Ac-quarossa, vor der Fusion Gemeinde Corzoneso), Grumo (Gemeinde Torre), Sommascona (Gemeinde Olivone).

Grundversorgung im Bleniotal Die Ermittlung der Standards nach Ortsteilen zeigt, dass im Bleniotal die Grundversorgung relativ gut ist, besser als in der Leventina. Von 31 Ortsteilen sind 2 (6% der Ortsteile und 1% der Bevölkerung) nicht durch den öffentli-chen Verkehr erschlossen und 5 Ortsteile (16% der Ortsteile und 9% der Bevölkerung oder 435 Personen – Corzoneso, Casserio, Cumiasca, Leontica und Ponto Valentino), erreichen den Standard 4 nicht. Der Standard 4 wird in diesen Ortsteilen nur betreffend Bank oder Bankomat, Apotheke und Gemeindeverwaltung nicht eingehalten. Hinsichtlich der Gemeindeverwaltung handelt es sich um Ortsteile, die seit 2004 in der neuen Gemeinde Acquarossa fusioniert haben und de-ren Verwaltung zurzeit in Dongio zentralisiert ist. Der Standard 4 ist nur in 2 Ortsteilen (2% der Bevölkerung) anzutreffen, die meisten Ortstei-le weisen den Standard 2 oder 3 auf.

Grundversorgung IRAP, April 2005

17

Für 76% der Bevölkerung im Bleniotal wird der Ausstattungsstandard von 1 oder 2 erreicht (etwa die Hälfte der Ortsteile).

Anzahl Ortsteile in Bleniotal

Anteil an allen Ortstei-le im Bleniotal

betroffene Bevölkerung

betroffene Bevölkerung in %

Standard 1 3 10% 638 13%

Standard 2 12 39% 3051 63%

Standard 3 7 23% 580 12%

Standard 4 2 6% 94 2%

Standard 4 nicht erreicht aber ÖV-erschlossen

5 16% 435 9%

Auf PW angewiesen 2 6% 41 1%

Summe 31 100% 4839 100% Tab. 1: Standardverteilung in den Ortsteilen und betroffene Bevölkerung im Bleniotal

Grundversorgung in der Leventina In der Leventina sieht die Situation betreffend Ausstattung der Ortsteile anders aus. Die Re-gion ist in der Talebene und auf den gegen Westen und Südwesten gerichteten Sonnenter-rassen auf ca. 1000 m.ü.M. bewohnt. Fast alle bewohnten Fraktionen sind mit den öffentli-chen Verkehrsmitteln erreichbar, die Distanzen zur Talebene, wo sich die regionalen Zentren befinden, sind jedoch realtiv gross. Somit genügen 40% aller Ortsteile in die Leventina dem Standard 4 nicht. In diesen Ortsteile wohnen jedoch ʺnurʺ 12% der Bevölkerung (1142 Perso-nen) der Leventina. In den meisten Fällen genügen diese Ortsteile dem Standard 4 nicht in-folge ungenügender Versorgung betreffend Bank oder Bankomat, Apotheke und Arzt. In der Leventina wird dagegen für 67% der Bevölkerung und für 16% der Ortsteile der Standard 1 oder 2 erreicht.

Anzahl Ortsteile in Leventina

Anteil an allen Ortstei-le in Leventina

betroffene Bevölkerung

betroffene Bevölkerung in %

Standard 1 3 5% 3907 40%

Standard 2 6 11% 2596 27%

Standard 3 12 21% 1574 16%

Standard 4 8 14% 403 4%

Standard 4 nicht erreicht aber ÖV-erschlossen

23 41% 1142 12%

Auf PW angewiesen 4 7% 69 1%

Anzahl Ortsteile 56 100% 9691 100% Tab. 2: Standardverteilung in den Ortsteilen in der Leventina

In 15 Ortsteilen in der Leventina, welche dem Standard 4 nicht genügen, wird auch in einem oder mehreren der wichtigen Bereiche Schule, Post, Lebensmittel und Gemeindeverwaltung die Erreichbarkeitsstufe 4 nicht erreicht. Es sind 27% der Ortsteile, in denen 4% der Bevölke-rung der Leventina wohnen: Calpiogna, Primadengo, Campello, Carì, Altanca, Ronco, Deg-gio, Catto, Lurengo, Rossura, Molare, Tengia, Figgione, Sobrio und Ronzano.

Grundversorgung IRAP, April 2005

18

Bei den Ortsteilen welche den Standard 4 nicht erreichen, können zwei Gruppen unterschie-den werden. Die erste Gruppe umfasst diejenigen Ortsteile, welche räumlich ziemlich abgelegen sind

und für welche die Fahrzeiten auch mit dem privaten Verkehrsmittel lang sind. Es sind zum Beispiel die Gemeinden in der mittleren Leventina, wie Sobrio, Anzonico, Calonico, Molare, Carì, usw.

Die zweite Gruppe umfasst diejenigen Ortsteile, welche an sich räumlich nicht so abgele-gen sind, jedoch aufgrund schlechter öffentlicher Verkehrsbeziehungen und Anschlüsse und fehlender Direktbeziehungen zu den Ortschaften mit Grundausstattung schlecht ver-sorgt sind. Ortsteile dieses Typs, welche dem Standard 4 nicht genügen, sind zum Beispiel Lurengo, Catto, Quinto, Deggio. Für diese Ortschaften in der Leventina sind vor allem die ÖV-Verbindungen zu Ambrì, Piotta oder Airolo nicht so günstig. Im Vergleich dazu wei-sen die nur wenig bewohnten Ortsteile im Bedrettotal, dank direkter Verkehrsbeziehun-gen zu Airolo, den Standard 3 oder 4 auf.

Die Unterscheidung dieser zwei Gruppen dient allenfalls als Grundlage, für die Planung von Massnahmen.

2.5 Rückschlüsse auf die Definition der Standards Aufgrund der Anwendung der Standards in zwei Bergregionen mit vielen abgelegenen klei-nen Ortsteilen, wie die Leventina und das Bleniotal kann festgestellt werden, dass mit den festgelegten Standards die Grundversorgungssituation ziemlich gut abgebildet werden kann. Es zeigt sich ein differenziertes Bild der Versorgung. Hätte man die Standards strenger oder lockererer definiert, erhielte man ein Analysebild, das nur gut versorgte oder nur un-terversorgte Täler zeigen würde. Damit können die vorgeschlagenen Standards mit wenigen Änderungen zur weiteren Verwendung empfohlen werden. Zunächst könnten jedoch die Standards durch eine Befragung bei den Einwohnern erhärtet werden. Die Versorgungsbereiche in denen die Standardkriterien am wenigsten eingehalten werden, sind Bankfiliale, Bankomat, Apotheke und Arzt9. Eine Differenzierung der Fahrzeiten bei der Zuweisung der Standards bei gewissen Versor-gungselementen wie Bank erweist sich möglicherweise als sinnvoll. Bei den Bankdienstleis-tungen könnte die Fahrzeitgrenze bei den Erreichbarkeitsstufen 3 und 4 beispielsweise auf 30 Minuten erhöht werden. Bankfiliale und Bankomat könnten auch zusammen betrachtet

9 Bezüglich ärztlicher Leistungen im Berggebiet gibt es im Tessin ein Gesetz, das zum Ziel hat, die Grundversor-gung zu gewährleisten. Gemäss Art. 2 des Gesetzes9 können die Gemeinden zur Gewährleistung der ärztlichen Dienste in Bergregionen eine Konvention mit einem oder mehreren Ärzten abschliessen. Der Regierungsrat defi-niert die Aufgaben und Pflichten des Arztes gegenüber der Bevölkerung des Bezirkes (Art. 4 des Reglements9). Der zuständige Arzt hat gemäss Art. 3 des Reglements die Pflicht, während des ganzen Tags und während allen Tagen des Jahres ärztliche Dienste für die ständige Bevölkerung des Bezirks aber auch für diejenigen die sich hier nur vorübergehend aufhalten, anzubieten.

Grundversorgung IRAP, April 2005

19

werden. Es würde z.B. ein Bankomat in 20 Minuten Erreichbarkeit oder eine Bank in 30 Mi-nuten Erreichbarkeit reichen. Betreffend Apotheke und Arzt sollen dagegen die Grenzen bezüglich deren Erreichbarkeit nicht verschoben werden. Denn es handelt sich um Grundausstattungsdienstleistungen, welche eher selten, dafür aber mit einer gewissen Dringlichkeit und innert kurzer Zeit benö-tigt werden. Falls in diesem Versorgungsbereich der minimale Standard nicht erreicht wird, spricht dies dafür, dass Massnahmen ergriffen werden wie z.B. die Einführung eines Liefer-dienstes für Medikamente oder Arzthausbesuche. Massnahmen, welche hier nicht speziell erhoben wurden, aber in vielen dünnbesiedelten Regionen schon heute eingesetzt werden. Aufgrund der Überprüfung der definierten Standards anhand der beiden Testgebiete wer-den die Erreichbarkeiten wie folgt angepasst:

Erreichbarkeit 1 Angebot im Ortsteil bis in 10 min zu Fuss erreichbar

Erreichbarkeit 2 (angepasst) Angebot in 20 min Fussweg oder in 10 min mit dem ÖV erreichbar, mit stündigen ÖV-Verbindungen für alle Versorgungsbereiche, ausser für Bankfiliale; diese ist innert 20 min mit dem ÖV erreichbar.

Erreichbarkeit 3 (angepasst) Angebot

– in 20 min mit dem ÖV erreichbar, mit stündigen ÖV-Verbindungen für alle Versor-gungsbereiche, ausser für Bankfiliale; diese ist innert 30 min erreichbar oder

– in 10 min mit dem ÖV erreichbar aber mit nur wenigen Verbindungen im Tag (4-6 Kurse pro Richtung) für alle Versorgungsbereiche, ausser für Bankfiliale; diese ist in-nert 20 min erreichbar.

Erreichbarkeit 4 (angepasst) Angebot in 20 min mit dem ÖV erreichbar, mit nur wenigen Verbindungen im Tag (4-6 Kur-se pro Richtung) für alle Versorgungsbereiche, ausser für Bankfiliale: diese innert 30 min er-reichbar.

Erreichbarkeit 5 Ortsteile sind zwar mit dem ÖV erschlossen; das Grundversorgungsangebot kann aber nicht innert 20 min erreicht werden.

Erreichbarkeit PW Diese Ortsteile sind nicht mit dem ÖV erschlossen; die Einrichtungen der Grundversorgung sind nur mit privaten Verkehrsmitteln erreichbar.

Grundversorgung IRAP, April 2005

20

Die Definition der Standards wird im Übrigen beibehalten. Ob und wie weit die Beschrän-kung auf 8 Elemente der Grundversorgung zu erweitern ist, müsste sich aus weiterführen-den Untersuchungen ergeben. Betreffend Weiterverwendung der hier definierten Standards empfehlen die Bearbeiter der vorliegenden Studie, diese an weiteren Fallbeispielen zu testen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

21

3 Ein Konzeptvorschlag für die Sicherstellung der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs

3.1 Ausgangslage, Problemstellung und Strategieansatz Demographische Veränderungen infolge der Abwanderung aus peripheren Gebieten und der damit einhergehenden Konzentration der Bevölkerung in zentrumsnahen Ortschaften führen nicht zur Abnahme der privaten Mobilität sondern zur Bereitschaft, grössere Distan-zen in Kauf zu nehmen. Die Realisierung grosser Einkaufszentren in der Nähe der Haupt-zentren haben zudem die Rentabilität öffentlicher und privater Dienstleistungen in dünnbe-siedelten Regionen in den letzten Jahren stark eingeschränkt. Viele Dorfläden wurden und werden geschlossen, das gleiche gilt für Poststellen aber auch für mobile Versorgungsein-richtungen (z.B. Migros-Wagen). Dies führt mehr und mehr zu Versorgungsproblemen in ländlichen Regionen und Berggebieten, vor allem für Einwohner, die nicht auswärts arbeiten sowie für weniger mobile Menschen (z.B. Ältere). Aber auch in dichtbesiedelten Räumen entstehen Siedlungsstrukturen, welche nicht gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlos-sen werden. Zudem leiden auch hier die in den Ortszentren gelegenen Geschäfte unter der Konkurrenz der grossen Einkaufszentren ʺauf der grünen Wieseʺ und am Agglomerations-rand. Auch in Städten entstehen unterversorgte Quartiere. Die Entwicklung der Besiedlung und diejenige der Versorgungsstruktur sind zunehmend schlechter aufeinander abgestimmt. Wie kann man in Zukunft dem Grundsatz der ʺSicherstellung günstiger Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungenʺ (Art. 3, Abs.3 Bst. d. RPG) gerecht werden? ʺDie Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist Sache der Wirtschaft. Die Raumpla-nung muss aber durch Nutzungspläne, Erschliessungsmassnahmen und Bauvorschriften günstige Voraussetzungen dafür bieten, dass die Versorgung mit Gütern und Dienstleistun-gen des täglichen Bedarfs weiterhin nahe beim Konsumenten erhalten bleibt.ʺ (Tschannen, Kommentar zum RPG in: Aemisegger et al., 1998, s. 29). Es wird klar, dass das Thema der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen von Öffent-lichkeit und Private gemeinsam angegangen werden soll. In diesem Kapitel werden ausgehend vom Grundsatz der Sicherstellung der Grundversor-gung im Sinne des Raumplanungsgesetzes und mit Blick auf den Vorschlag für eine Politik des ländlichen Raumes, Ansätze zur Konkretisierung der Versorgungspolitik vorgeschlagen. Dabei geht es vor allem um vier Strategie-Schritte: Eine bessere Nutzung der planerischen Möglichkeiten durch die Kantone und Gemein-

den. Dies insbesondere in der Thematisierung der Versorgung in regionalen und kantona-len Richtplänen sowie im Versuch, im Rahmen der Planungsverfahren für grosse Versor-gungseinrichtungen auf kooperativer Basis Verantwortungen für die Versorgung grösse-rer Einzugsbereiche zu übernehmen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

22

Die Thematisierung der Versorgung, die Förderung von Konzepten für die Versorgung und die Verbreitung von Informationen über innovative Versorgungsmodelle seitens der Öffentlichkeit.

Die Berücksichtigung der Versorgungsanliegen der Bevölkerung auch im Rahmen ande-rer Förderungspolitiken.

Subsidiär, falls alle anderen freiwilligen Massnahmen nicht greifen: die finanzielle Unterstützung von Ersatzmassnahmen.

3.2 Politik des ländlichen Raumes Die Politik des ländlichen Raumes des Bundes befasst sich unter anderem auch mit dem Thema der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Obwohl eine Umsetzung in diesem Bereich primär Aufgabe von Kanton und Gemeinden ist, zeigt der Bund im Rahmen dieser Politik die Stossrichtung auf. Der ʺWerkstattbericht der Kerngruppe des Bundesnetzwerkes Ländlicher Raumʺ (ARE 2005) enthält für den Bereich der Grundversorgung folgende Elemente:

Für den periurbanen ländlichen Raum: Ziel: ʺErhalten von klar begrenzten, kompakten Siedlungen (Dörfer mit eigener

Identität) mit hoher Wohn- und Lebensqualität sowie mit guten, regional koordinierten Versorgungseinrichtungen (Schulen, täglicher Bedarf, sozia-le und kulturelle Einrichtungen) und ÖV-Erschliessung.ʺ

Massnahmefeld: ʺÜberkommunale Planung von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungs-gebieten sowie von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen und darauf abgestimmte aktive Standortpolitik.ʺ

Für den peripheren ländlichen Raum: Ziel: ʺSicherung der Funktionsfähigkeit der peripheren ländlichen Zentren und

Kleinzentren.ʺ Strategie: ʺErhaltung einer minimalen Grundausstattung/Grundversorgung in den

Dörfern (Grundschule, Tagesbedarf, Postdienstleistungen).ʺ Massnahmefelder: ̋ Gemeinschaftseinrichtungen der Grundversorgung / Multifunktionslä-

den in den Dörfern. 30 Minutentakt von den ländlichen Zentren zu den Agglomerationen so-

wie Spätverbindungen an Wochenenden Innerhalb der Region: öffentliche Verkehrsverbindungen zu Arbeitszent-

ren; darüber hinaus Taxi / Carpooling“. Damit setzt der Bund wichtige Ziele und Strategien fest. Einen möglichen Weg für die Kon-kretisierung dieser Politik im Bereich der Grundversorgung wird im Folgenden aufgezeigt.

Grundversorgung IRAP, April 2005

23

3.3 Strategien zur Konkretisierung der Versorgungspolitik Zur Sicherstellung günstiger Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienst-leistungen könnten folgende Ansätze verfolgt werden:

3.3.1 Subsidiäre Umsetzung der Versorgungspolitik, Sicherstellung eines Mindeststandards Die Grundversorgung, als Aufgabe des Bundes, umfasst die Infrastrukturgüter und Infra-strukturdienstleistungen in den Sektoren Post, Telekommunikation, elektronische Medien (Radio und Fernsehen), öffentlicher Verkehr sowie Strassen soweit diese im Zuständigkeits-bereiches des Bundes liegen (Bericht des Bundesrates 2004). Eine Versorgungspolitik im Be-reich der Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist somit primär eine lokale (Gemeinden) und regionale (Kantone, Regionen) Aufgabe. Diese Aufgabe ist aktiv und subsidiär von der Öffentlichkeit wahrzunehmen, wo privatwirtschaftlich die angestrebten Versorgungsstan-dards nicht mehr sichergestellt werden können. Der Standard kann nicht flächendeckend überall gleich sein. Private Initiativen zur Erreichung des angestrebten Versorgungsstan-dards sind zu unterstützen und kooperative Lösungen zu suchen, um dieses Ziel zu errei-chen.

3.3.2 Verbesserung der planerischen Voraussetzungen resp. bessere Ausnutzung der plane-rischen Möglichkeiten im Dienste der Grundversorgung

Kantone und Gemeinden nutzen heute den planerischen und gesetzgeberischen Spielraum zur Umsetzung einer Versorgungspolitik nicht vollkommen aus (s. auch 3.3.4). Zunächst ginge es darum, den erwünschten bzw. anzustrebenden Versorgungsstandard zumindest für die Siedlungsgebiete (Ortsteile, Quartiere usw.) zu definieren. Dies kann zum Beispiel auf-grund der in Kap. 2 vorgeschlagenen Standards erfolgen. Der erwünschte bzw. anzustrebende Versorgungsstandard kann beispielsweise in unver-bindlichen Leitbildern, Grundzügen der Entwicklung, Zielfestlegungen, Grundversorgungs-konzepten usw. konkretisiert werden. Konzepte lassen sich beispielsweise mit privatrechtli-chen Vereinbarungen umsetzen. Das Thema kann aber auch in verbindlichen Planungsin-strumenten wie dem kantonalen oder regionalen Richtplan, oder dem piano comprensoriale (Gebietsplanung im Tessin) behandelt und so teilweise zur öffentlichen Aufgabe gemacht werden. In der Richtplanung festgesetzte Standards, differenziert nach Siedlungsräumen, haben in dieser behördenverbindlichen Form zur Folge, dass öffentlich getragene Massnahmen dar-aus abgeleitet werden müssen, sei dies als konkrete Infrastrukturmassnahmen des Gemein-wesens, oder als Rahmen für Massnahmen in anderen Politikbereichen.

3.3.3 Innovative, alternative Konzepte zur Grundversorgung Innovative und alternative Konzepte zur Verbesserung der Versorgungssituation kommen da und dort bereits zur Anwendung. Solche Modelle sind zum Beispiel:

Grundversorgung IRAP, April 2005

24

Verkauf von Medikamenten in Geschäften, bei Ärzten, Versand von Medikamenten per Post

Postagenturen in Dorfläden oder in Gemeindeverwaltungen; allgemein Zusammenfüh-rung mehrere Dienstleistungen unter einem Dach

Versorgung von peripheren Gebieten von einem Zentrum aus (zum Beispiel durch einen Grossverteiler)

Sammeltaxi, Sammelbus für den Einkauf im nahe gelegenem Zentrum (organisiert von Einwohnern oder als Dienstleistung der Gemeinde, z.B. zusätzliche Verwendung des Schulbusses)

Institutionalisierung der Formen der Selbsthilfe (z.B. Sammelort für Bestellungen von Le-bensmitteln, Medikamenten, wo sie auch abgeholt werden. Einbezug von Pendlern)

Einsatz von Arbeitslosen für Dienstleistungen der Grundversorgung (z.B. im Lebensmit-telgeschäft)

Betreute Internetstationen z.B. zur Erledigung von Bankgeschäften, Warenbestellungen, usw.

Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bevölkerung. Die Verbreitung von Informationen über mögliche innovative Modelle in der Grundversor-gung und die Behandlung dieser Thematik ist eine kommunale Planungsaufgabe, die durch die zuständigen Behörden wahrgenommen werden sollte.

3.3.4 Abstimmung der Versorgungspolitik in den Agglomerationen mit der Versorgungspoli-tik im ländlichen Raum

Dieser konkretisierte Grundsatz zielt in zwei Stossrichtungen, welche das Problem der Grundversorgung gesamthaft anzugehen versucht: Beeinflussung der Standortwahl grosser publikumsintensiver Versorgungseinrichtungen Sicherstellung der Versorgung im ganzen Einzugsbereich grosser Versorgungseinrich-

tungen durch kooperatives Wahrnehmen von entsprechenden Verantwortungen. Der Ansiedlung grösserer Einkaufsflächen bzw. Zentren an der Peripherie von Städten und Agglomerationen steht einem Rückzug der kleinen Detaillisten aus peripheren ländlichen Gebieten und Stadtzentren gegenüber. Die Ansiedlung grössere Einkaufszentren kann über Planungsverfahren und besondere Bauvorschriften geregelt werden. Aufgrund der Tatsache, dass Einkaufszentren ein breit gefächertes und engmaschiges Ver-sorgungsgefüge bedrohen, können gemäss Erläuterungen zum Art. 3, Abs.3 Bst. d. RPG sol-che Einrichtungen besonderen Planungsverfahren und Bauvorschriften unterworfen werden. ʺDiese Verfahren und Vorschriften müssen jedoch raumplanerisch motiviert sein. Wohl dür-fen sie auf die Verhinderung raumplanerisch unerwünschter Auswirkungen der Einkaufs-zentren ausgehen, nicht aber auf den Schutz von Detailhandelstrukturen vor der Konkur-renz durch Grossverteiler.ʺ (Tschannen, Kommentar zum RPG in: Aemisegger et al., 1998, s. 29) Diese ist zumindest bezüglich der Auswirkungen der Standorte publikumsintensiver Einrichtungen auf die Belastungen des Verkehrsnetzes und der Umwelt gegeben.

Grundversorgung IRAP, April 2005

25

In diversen Kantonen kommen Vorschriften über Grösse und Standorte von Einkaufszentren zur Anwendung. Zum Beispiel der Art. 69 bis des kantonalen Baugesetzes St. Gallen sagt aus, dass ʺ(…) Einkaufszentren (…) unzulässig sind, wenn sie (…) c) die Versorgung in Sied-lungsgebieten mit Gütern des täglichen Bedarfs erheblich gefährdenʺ10. Im Rahmen von Planungsverfahren für grosse Einkaufsflächen, muss jedenfalls die Auswir-kung auf die Versorgung der ganzen Bezugsregionen untersucht werden. Aufgrund der Kompetenz, im Rahmen der Planungs- und Baubewilligungsverfahren Auflagen machen zu dürfen, ergibt sich eine Möglichkeit zur Umsetzung einer abgestimmten Versorgungspolitik: Zunächst werden die Verantwortungen von öffentlichen Hand und Träger von publikumsin-tensiven Einrichtungen definiert sowie Massnahmen festgelegt, die eingesetzt würden, falls die neuen Einrichtungen die minimale Versorgungsstruktur bedrohen (Controlling). Die An-siedlung eines grösseren Shoppingcenters könnte zum Beispiel bedeuten, dass dieses auch eine Mit- oder Hauptverantwortung für die Versorgung des dazugehörigen peripheren Ge-biets (z.B. mit Lieferwagen oder mit einem Bestellsystem) übernehmen muss. Hierzu müssten die Kantone für die Erstellung der rechtlichen und planerischen Vorausset-zungen sorgen und die Standorte publikumsintensiver Einrichtungen zusammen mit den Grossverteilern festlegen. Der ganze Prozess ist als Kooperation aufzufassen, in welchem die privaten und die öffentlichen Aufgaben Gegenstand von Verhandlungen sind.

3.3.5 Andere Politikbereiche in den Dienst der Versorgungspolitik stellen

Neue Regionalpolitik NRP Eine der Hauptstrategien der neuen Regionalpolitik (EVD 2004) setzt bei der Förderung von Unternehmertum und Innovationsprozessen an. Als Grundlagen für Innovation soll die NRP den Zugang zu Know-how erleichtern. Förderungswürdig sind Initiativen, Programme und Projekte mit Innovations- oder Modellcharakter11. Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen soll durch einen stärkeren Wissensaustausch unterstützt werden. Dies gilt auch für den Bereich der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs: Hier sind innovative Konzepte und Wissensaustausch erforderlich. Eine Verbesserung der Grundversorgungssi-tuation trägt zudem zu einem wesentlichen Ziel der Regionalpolitik bei, der dezentralen Be-siedlung des Landes.

Förderungspolitiken sind generell auch in den Dienst der Versorgungspolitik zu stellen Über Bund und Kanton fliessen den Regionen in verschiedenen Bereichen Fördergelder zu, z.B. über die Regionalpolitik und die Tourismuspolitik. Diese Förderungspolitiken könnten auch in den Dienst der Versorgungspolitik gestellt werden. Wo sich bei Projekten auch Massnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung sinnvoll in-tegrieren lassen, soll dies geschehen und als Kriterium für die Förderungswürdigkeit des

10 In BUWAL / ARE Schriftenreihe Umwelt nr. 346 ʺPublikumsintensive Einrichtungen und Luftreinhaltungʺ sind andere kantonale Vorschriften zum Thema zu finden. 11 Art. 13 des Gesetzentwurfes zur neuen Regionalpolitik (April 2004)

Grundversorgung IRAP, April 2005

26

Projektes herangezogen werden. Wo zum Beispiel in peripheren Regionen ein sanfter Tou-rismus gefördert wird, sei dies mit der Verbesserung oder Neuerstellung von Infrastruktur-einrichtungen für Touristen (Restauration, Übernachtungsmöglichkeit), sollte das Thema der Verbesserung der Grundversorgung auch angegangen werden. Mit Fördergeldern, die bei Fusionen vom Kanton den Gemeinden (z.B. im Kanton Tessin) zufliessen, sollen nicht nur Entwicklungsprojekte unterstützt werden, sondern ebenfalls Massnahmen im Bereich der Grundversorgung. Wenn eine Gemeindefusion auch zu einer Verbesserung der Grundversorgung führt, könnte dies ein starkes Argument in der Bevölke-rung zugunsten einer Fusion darstellen.

3.4 Von den Zielen über Strategien zu den Massnahmen für die Konkreti-sierung einer Versorgungspolitik

Hauptziele 1 In dauerbewohnten Siedlungsgebieten soll eine angemessene Grundversorgung ge-

währleistet werden. 2 Siedlungsgebietsentwicklung und Grundversorgung sollen aufeinander abgestimmt

werden.

Strategien zum Ziel 1 Die Gewährleistung der Grundversorgung der Bevölkerung erfolgt aufgrund von Ziel-

vorgaben, die je nach Gebiet unterschiedlich sein können: Standards. Es wird eine hierarchische Struktur der Grundversorgungsangebote angestrebt, mit regi-

onalen Zentren, die eine vollständige Grundversorgung anbieten. Standorte der Grundversorgungsangebote werden regional koordiniert.

Strategien zum Ziel 2 Siedlungsverdichtungen und -erweiterungen erfolgen, wo die Grundversorgung gewähr-

leistet wird. Bei der Ansiedlung grosser Einkaufszentren und Fachmärkte, werden die Auswirkungen

auf die lokale Versorgungsstruktur überprüft und wo nötig so beeinflusst, dass die Ver-sorgungssicherheit in allen Siedlungsgebieten gewährleistet bleibt.

Der Kanton berücksichtigt in seiner übrigen Politiken, die Ziele der Grundversorgungspo-litik.

Förderungspolitiken werden auch in den Dienst der Grundversorgung gestellt.

Massnahmen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene Der angestrebte Grundversorgungsstandard wird in einem Konzept (Plan) festgelegt. Der Kanton legt mögliche Standorte für publikumsintensive Einrichtungen in der Richt-

planung fest.

Grundversorgung IRAP, April 2005

27

Kanton und Region stellen Informationen über vorhandene organisatorische und Finan-zierungsmodelle zuhanden von Gemeinden zur Verfügung, sie koordinieren und beglei-ten bei Bedarf die Anstrengungen der Gemeinden.

Im Rahmen der Erteilung von Ausnahmebewilligungen oder bei der Genehmigungen der Sondernutzungsplanung für publikumsintensive Versorgungseinrichtungen überprüft die zuständige Planungsinstanz die Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Re-gion und entwickelt zusammen mit Anbietern der Grundversorgung flankierende Mass-nahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die lokale Versorgungssituation. Dabei werden die privaten Grossverteiler in die Verantwortung der Grundversorgung auch in peripheren Regionen mit eingebunden.

Der Kanton beurteilt grössere finanzielle Unterstützungen (Subventionen) auch nach den Kriterien der Grundversorgung.

Der Kanton schafft die notwendigen rechtlichen und planerischen Voraussetzungen. Gemeinden und Regionen konkretisieren die gebietsweise (ortsteilbezogene) Festlegung

von Versorgungsstandards: z.B. Leitbild oder Formulierung der anzustrebenden Entwick-lung in der Ortsplanung.

Gemeinden und Regionen klären die Bedürfnisse der Bevölkerung bezüglich Grundver-sorgung und entwickeln ortsspezifische Massnahmen. Die Gemeinden prüfen Verbesse-rungsmöglichkeiten, insbesondere dort, wo der festgelegte Minimalstandard nicht er-reicht ist.

Massnahmen werden auf regionaler Ebene koordiniert. Es sollen diejenigen Massnahmen identifiziert werden, welche den grössten Vorteil für mehrere Ortsteile, bzw. für mehr Einwohner mit sich bringen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

28

4 Beispiel: Grundversorgungskonzept für die Leventi-na und das Bleniotal

Nachdem für die einzelnen Ortsteile der beiden Täler die aktuellen Standards bestimmt werden konnten, lassen sich versorgungspolitische Ziele formulieren und diese verbindlich festlegen. Basierend auf allgemeinen Zielen der Versorgungspolitik und spezifischen regio-nalen Zielen werden den Siedlungseinheiten Standardziele zugeordnet. Aus dem Unter-schied zwischen Ist- und Soll-Zustand werden Vorschläge für Strategien und konkrete Massnahmen abgeleitet. Im Anhang 6.5 werden die Standardziele und prioritäre Massnah-men für das Bleniotal und für die oberen Leventina graphisch in einem Plan dargestellt.

4.1 Regionale Ziele Airolo, Faido, Bodio, Malvaglia, Acquarossa und Olivone sind Zentren für die regionale

Grundversorgung. Es wird in allen dauernd bewohnten Siedlungsgebieten (Ortsteilen), welche mit öffentli-

chen Verkehrsmitteln erschlossen sind, der Standard 4 angestrebt. Der aktuelle Versorgungsstandard soll erhalten und, nach Ermessen der Gemeinden, nach

Möglichkeit verbessert werden. In den Ortsteilen, welche bei der Versorgung mit Lebensmitteln die Erreichbarkeit 1 oder

2 nicht erreichen (bei Standard 3, 4, 5), werden Bestrebungen zur Einführung von Alterna-tivangeboten (z.B. Lieferwagen oder Einkaufstaxi) unternommen.

Bewohner von Ortsteilen, welche nicht mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind, bleiben für die Grundversorgung auf die private Mobilität angewiesen.

Zumindest die gemäss Plan (s. Anhang 6.5) für die einzelnen Ortsteile ausgewiesenen Standards sollen realisiert und sichergestellt werden.

4.2 Massnahmen für unterversorgte Ortsteile

4.2.1 Information über innovative Grundversorgungsmodelle Primär sind die Gemeinden für die Verbesserung des Grundversorgungsangebots in ihren Gemeinden zuständig. Kanton und Region sollen Informationen über innovative Versor-gungsmodelle und deren Finanzierungsmöglichkeiten sammeln und verbreiten. Sie unter-stützen private Versorgungs- und Dienstleistungsanbieter sowie die Gemeinden. Verantwortung: Gemeinden, Kanton, Region

Grundversorgung IRAP, April 2005

29

4.2.2 Information über das Grundversorgungskonzept Private Dienstleistungsanbieter werden über das Grundversorgungskonzept informiert und aufgefordert, aktiv zur Realisierung der angestrebten Versorgungsstandards beizutragen. Verantwortung: Kanton

4.2.3 Unterversorgte Gebiete (subsidiär) Die Gemeinden, bzw. Siedlungsteile, welche den ihr zugewiesenen Standard der Grundver-sorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs nicht erreichen oder bei der Versorgung mit Le-bensmitteln die Erreichabarkeit 1 oder 2 nicht aufweisen, erheben die Bedürfnisse der Bevöl-kerung und ermitteln die für sie bestgeeignete Massnahme zur Verbesserung der Grundver-sorgungssituation. Die Kanton unterstützt die Gemeinden. Verantwortung: Gemeinden, Region

4.2.4 Malvaglia, ein regionales Zentrum im Bleniotal Malvaglia weist heute den Standard 1 noch nicht auf. In der Gemeinde fehlt insbesondere eine Apotheke. Mit dieser zusätzlichen Dienstleistung würde die Gemeinde Malvaglia dem Standard 1 gerecht. Dies wäre aufgrund einer Bevölkerungszahl von 1000 Einwohnern an-gemessen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Länge von gut 2 km entlang des Tales und weist zwei zusammengewachsene Ortseile auf: Malvaglia Chiesa und Malvaglia Ronge: Die-se liegen in 20 min Fussdistanz voneinander entfernt. Die beiden Ortsteile weisen derzeit den Standard 2 auf. Eine Verbesserung in der Gemeinde Malvaglia würde die Grundversor-gung auch in Semione und Ludiano verbessern: Auch diese beiden Ortschaften weisen heute in allen Bereichen die E 1 oder 2 und bezüglich der Versorgung mit Medikamenten den E 3 auf. Dabei geht es nicht darum, im Tal eine zusätzliche Apotheke zu eröffnen, sondern die vor-handene Apotheke von Dongio an den regional besten Standort zu positionieren: Dies wäre Malvaglia. Verantwortung: Private, subsidiär Gemeinde, Kanton

4.2.5 Acquarossa, ein regionales Zentrum im Bleniotal Der Ortsteil Acquarossa ist bereits im kantonalen Richtplan 1990 als subregionales Zentrum bezeichnet. Um den Standard 1 in der Grundversorgung zu erreichen, fehlen hier eine Apo-theke, die Gemeindeverwaltung und ein Bankomat. Heute ist Acquarossa zugleich der Na-me der neuen Gemeinde, entstanden aus der Fusion von 7 Gemeinden des mittleren Blenio-tals. Die neue Gemeinde hat vor, die neue Gemeindeverwaltung im Ortsteil Acquarossa zu errichten. Hier ist auch ein Thermenprojekt vorgesehen. Dieses würde Acquarossa zum tou-ristischen Zentrum des Tales werden lassen. Acquarossa ist auch Standort des regionalen Spitals. Aus diesem Grund, bietet sich hier die Möglichkeit, eine offizielle Bezugsstelle für den Bezug von Medikamenten zu eröffnen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

30

Eine Bank ist bereits vorhanden. Ein Bankomat sollte als Ergänzung des Angebotes eröffnet werden. Bei der Realisierung der Gemeindeverwaltung könnte die Gemeinde die Integration anderer Dienstleistungen wie Bank und Poststelle, in einem multifunktionalen Zentrum prüfen. Hier könnte in einem späteren Zeitpunkt auch eine öffentliche Internetstation und eine touristi-sche Informationsstelle Platz finden. Mit diesen Massnahmen würde der Ortsteil Acquarossa zugleich Zentrum der neuen Ge-meinde und Zentrum für die Grundversorgung (Standard 1). Die Verbesserung des Angebo-tes in Acquarossa führt auch dazu, dass in den Ortsteilen Corzoneso, Ponto Valentino, Cu-miasca und Leontica der Minimalstandard 4 erreicht wird. Lottigna würde dadurch den Standard 2, anstatt heute 3, erreichen. Verantwortung: Private, subsidiär Kanton, Gemeinden

4.2.6 Verbesserung der Versorgung für Touristen Die wichtigste touristische Gemeinde im Bleniotal ist heute Olivone. Acquarossa könnte al-lerdings mit der Realisierung der Thermen touristisches Hauptzentrum werden. An beiden Standorten wäre die Eröffnung eines Internetcafés sinnvoll. Verantwortung: Private, subsidiär z.B. Verkehrsverein, Gemeinde

4.2.7 Standard 2 für Ambrì und Piotta Ambrì und Piotta (Gemeinde Quinto) weisen in allen Bereichen der Grundversorgung Er-reichbarkeit E 1 oder 2 auf, ausser betreffend Gemeindeverwaltung und Apotheke (E 3 oder 4). Aufgrund der guten Ausgangssituation und der für das Tal relativ hohen Bevölkerungs-zahl (ca. 770 Einwohner in den beiden Ortsteilen) ist es angebracht, die Versorgungssituation zu verbessern. Es wird für beide Ortsteile der Standard 2 angestrebt. Die Gemeinde Quinto sollte die Dienstleistungen der Verwaltung auf dem elektronischen Weg verbessern und ein effizientes Internetportal einrichten. Als Alternative könnte die Ge-meinde einen Zweigschalter für wenige Stunden pro Woche in Ambrì oder Piotta eröffnen. Für den Bezug von Medikamenten ist die Eröffnung einer offiziellen Bezugsstelle für den Kauf von Medikamenten, z.B. beim Arzt in Ambrì zu prüfen. Durch diese Massnahme in Ambrì würde sich die Versorgungssituation bezüglich Medika-mente auch in den Ortsteilen Prato Leventina, Mascengo, Rodi, Fiesso, Morasco und Varen-zo, Quinto und Altanca verbessern. Verantwortung: Gemeinde, Arzt

4.2.8 Verbesserung der Versorgungssituation in der Leventina Die Verbesserung der Versorgungssituation vieler Ortsteile in der Leventina ist schwierig, da es sich zum Teil um sehr kleine Ortsteile handelt.

Grundversorgung IRAP, April 2005

31

Bezüglich Postdienstleistungen ist dank dem Hausservice der Post eine Grundversorgung gewährleistet. Bezüglich ärztlicher Dienste ist dank den ʺmedico condottoʺ eine Grundversorgung ebenfalls gewährleistet. Eine Verbesserung bezüglich Bankdienstleistungen ist schwierig. Hier können die Gemein-den wenigstens im Bereich der Ausbildung bzw. Information der Bevölkerung betreffend elektronischer Dienstleistungen einen Beitrag leisten. Sinnvoll ist allenfalls die Einrichtung eines Bankomats im touristischen Ort Carì. Priorität soll für die Gemeinden in der Leventina die Verbesserung bezüglich Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten haben. Verantwortung: Private, subsidiär Gemeinden

4.3 Controlling Die Gemeinden überprüfen periodisch die erreichten Standards der Ortsteile verglichen mit dem Richtplaninhalt oder Konzeptinhalt und prüfen Förderungsmassnahmen. Der Kanton stellt Mittel bereit, für Fälle, wo im Controlling-Report dargelegt wird, dass fi-nanzielle Förderungsmassnahmen erforderlich sind.

Grundversorgung IRAP, April 2005

32

5 Literatur Aemisegger, Kuttler, Moor, Ruch, 1999: Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumpla-

nung. Schulthess Polygraphischer Verlag.

ARE Bundesamt für Raumentwicklung 2002: Grundversorgung: Ausländische Lösungen – Folgerungen für die Schweiz (Autor Ecoplan)

ARE 2005: Politik des ländlichen Raumes. Werkstattbericht der Kerngruppe des Bundes-netzwerkes Ländlicher Raum vom 19. Januar 2005.

ARGE ALP 2004: Nahversorgungsradar ARGE ALP. Analyse Nahversorgungsstrukturen in den deutschsprachigen Gemeinden der ARGE ALP. Untersuchungsbericht Juni 2004

ARGE ALP 2004a: Progetto: ʺIl commercio di vicinato nei paesi ARGE ALP. Ricerca a cura di Sister Scarl- Trento.

Bundesrat 2004: Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)» http://www.uvek.adminch/imperia/md/content/gs_uvek2/d/servicepublic/3.pdf

BUWAL/ARE 2002: Publikumsintensive Einrichtungen und Luftreinhaltung. Schriftenreihe Umwelt Nr. 346, Bern.

CVP: So viel Grundversorgung braucht die Schweiz. Service Public schafft Zusammenhalt. Bern Juli 2001.

Die Post: Projekt Ymago: Bericht zum Dialog mit den Anspruchsgruppen. November 2004 http://www.post.ch/Poste/Pdf/19_11_2004_12_37_17.pdf

Economiesuisse: Papier zur Jahresmedienkonferenz 2.5.2001

Eglitis Andre 1999: Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen in ländlichen Räu-men der neuen Bundesländern, Geographisches Institut der Universität Kiel 1999., Kiele geographische Schriften, Band 100.

EVD 1975: Versorgung entwicklungsschwache Gebiete mit Gütern des täglichen Bedarfs. Eidgenössisches Volksdepartement, Bern.

EVD 2004: Neue Regionalpolitik (NRP). Bundegesetz + Erläuternder Bericht, April 2004.

FDP: Service au Public aus Bürgersicht: bessere Dienstleistungen für alle. Positionspapier 12/13 April 2002 Hergiswil.

Gilgen K. 1999: Kommunale Raumplanung in der Schweiz: Ein Lehrbuch, vdf Verlag, Zü-rich.

INFRAS Thomas von Stokar: Neue Ansätze und Schlüsselthemen in: ARE Informationsheft 1-2/99 Grundversorgung als raumordnungspolitisches Vorrangthema.

Grundversorgung IRAP, April 2005

33

Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch zu den Dienstleistungen von all-gemeinen Interesse, Brüssel 21.05.2003

Korte J.: Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge unter dem Einfluss europäischer Gesetzgebung. Seminararbeit Institut für Politikwis-senschaft Hochschule: Westfälische Wilhelms, 2004

Leser H. et al 1998: Diercke-Wörterbuch Allgemeine Geographie

Löffler, G.. (2002). Wer kann künftig noch wo Lebensmittel einkaufen? Strategien und Mass-nahmen zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung dünn besiedelter Räumen in Schweden. In: Mit unserer Erde leben, Beiträge der Fakultät für Geo-wissenschaften der Universität Würzburg im Rahmen der Ringvorlesung im WS 2000/01, hg. v. G. Löffler und H. Vossmerbäumer, S. 225 – 243, Würzburg. Kö-nigshausen & Neumann. (Sonstiges)

Löffler G. 2004: Perspektiven der Versorgungssicherung der Bevölkerung in dünnbesiedelten Räume der EU und künftige Handlungsfelder – Fallbeispiel Nordschweden. Ma-nuskript angenommen zum Druck in Europa Regional Mai 2004. Würzburg

Österreichischer Städtebund: Definition bzw. Auslegung des Begriffes Daseinsvorsorge. Wien, 25.3. 2004 (http://www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/page/K/DE/PVORL-K/PVORL-K_00035/fname_031385.pdf)

SAB: Herausforderung Service public. Handlungsoptionen für Bund, Kantone und Gemein-den, Bern August 2003.

SAB Ueli Stalder: Grundversorgung in dünnbesiedelten Gebieten – Neue Bedürfnisse und innovative Angebotskonzepte. Antrag für ein Projekt im Alpenraumprogramm der Gemeinschaftsinitiative Interreg IIIB. 23.02.2004 (internes Dokument, unver-öffentlicht)

SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund: Positionspapier 3, 2002

SIMPULS 2004: Projekt STAR: Wirtschaftliche Versorgung der Landregionen. Bern. http://www.simpuls.ch/dienstleistungen/transformations/projekte/documents/KurzbeschriebErgebnis_d_041230.pdf

SP: Thesen der SP Schweiz für einen starken und modernen Service Public, 14./15. Oktober 2000, Lugano.

Grundversorgung IRAP, April 2005

34

6 Anhang

6.1 Gesetzliche Grundlagen

6.1.1 Schweiz

Bundesverfassung 18. April 1999 (Stand 11. Mai 2004) Art. 2 Abs. 3: Die Schweizer Eidgenossenschaft sorgt für eine möglichst grosse Chancen-gleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern. Art. 92 Abs. 2: Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt.

Raumplanungsgesetz 22. Juni 1979, Stand 13. Mai 2003) Art. 3 Abs. 3 RPG: Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten […] Insbesondere sollen günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichergestellt sein.

Postgesetz (30. April 1997, Stand 9. Dezember 2003) Art. 2 Auftrag der Post 1 … 2 Die Post gewährleistet den freien Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Dieser muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu an-gemessenen Preisen angeboten werden. 3 Die Post betreibt landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz und stellt sicher, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich sind. Die Hauszustellung erfolgt grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen.

Postverordnung (26. November 2003, Stand 22. Dezember 2003) Art. 8 Hausservice 1 Schliesst die Post eine Poststelle, so sorgt sie für eine Ersatzlösung für die Sicherstellung des Zugangs zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. 2 Als Ersatzlösung gilt insbesondere der Hausservice, sofern in der Region in angemessener Distanz noch eine Poststelle mit den Dienstleistungen des Universaldienstes besteht.

Fernmeldegesetz (30. April 1997, Stand 22. Dezember 2003) Art. 14 Konzession 1 Die Grundversorgungskonzession ist eine Konzession mit der Auflage, im Konzessionsge-biet die Dienste der Grundversorgung allen Bevölkerungskreisen anzubieten.

Grundversorgung IRAP, April 2005

35

Art. 16 Umfang 1 Die Konzessionärin der Grundversorgung erbringt in ihrem Konzessionsgebiet auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik und nachfrageorientiert folgende Dienste: a. den öffentlichen Telefondienst, nämlich die fernmeldetechnische Sprachübertragung in Echtzeit, einschliesslich der fernmeldetechnischen Übertragung von Daten mit Datenraten, wie sie über die Übertragungswege für Sprache geleitet werden können; b. den Zugang zu Notrufdiensten; c. eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen; d. den Zugang zu den schweizerischen Verzeichnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am öffentlichen Telefondienst; 1bis Die Dienste der Grundversorgung müssen so angeboten werden, dass Menschen mit Be-hinderungen sie in qualitativer, quantitativer und wirtschaftlicher Hinsicht unter vergleich-baren Bedingungen wie Menschen ohne Behinderungen beanspruchen können. Zu diesem Zweck hat die Konzessionärin der Grundversorgung insbesondere dafür zu sorgen, dass: a. die öffentlichen Sprechstellen den Bedürfnissen der sensorisch oder bewegungsbehinder-ten Menschen entsprechen; b. für Hörbehinderte ein Dienst für die Vermittlung und Umsetzung der Mitteilungen zur Verfügung steht; c. für Sehbehinderte ein Auskunftsdienst und ein Vermittlungsdienst zur Verfügung steht. Art. 18 Sicherstellung 1 Das Bundesamt und gegebenenfalls die Kommission stellen sicher, dass die Grundversor-gung allen Bevölkerungskreisen in allen Teilen des Landes angeboten wird.

Verordnung über Fernmeldedienste (31. Oktober 2001, Stand 1 Februar 2005) Art. 24 Standortbestimmung der öffentlichen Sprechstellen 1 Die Konzessionsbehörde legt periodisch die Mindestanzahl von Standorten pro Gemeinde fest, an denen sich mindestens eine öffentliche Sprechstelle befinden muss. Sie stellt sicher, dass in jeder politischen Gemeinde mindestens eine öffentliche Sprechstelle vorhanden ist. Bei der Festlegung der Anzahl obligatorischer Standorte pro Gemeinde trägt sie insbesonde-re der Einwohnerzahl, der Fläche und den spezifischen Besonderheiten der politischen Ge-meinden Rechnung.

Eisenbahngesetz (20. Dezember 1957; Stand 28. Januar 2003) Art. 49 1 Bund und Kantone gelten den Transportunternehmungen die laut Planrechnung ungedeck-ten Kosten des von ihnen gemeinsam bestellten Verkehrsangebotes ab. 2 Angebote des Ortsverkehrs sowie Linien, die ausschliesslich dem Ausflugsverkehr dienen, sind von Bundesleistungen ausgeschlossen.

Grundversorgung IRAP, April 2005

36

3 Der Bund trägt allein die laut Planrechnung ungedeckten Kosten der von ihm bestellten Angebote von nationaler Bedeutung, insbesondere des kombinierten Verkehrs. Art 52 1 […] 2 Bei der Festlegung des Leistungsangebotes, beinhaltend Angebotskonzept und Preise, so-wie der Abgeltung wird in erster Linie die Nachfrage berücksichtigt. Weiter werden insbe-sondere in Betracht gezogen: a. eine angemessene Grunderschliessung; b. Anliegen der Regionalpolitik, insbesondere die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwick-lung benachteiligter Landesgegenden; c. Anliegen der Raumordnungspolitik; d. Anliegen des Umweltschutzes; e. Anliegen der Behinderten.

Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz (18. Dezember 1995 (Stand 9. März 1999) Art. 5 Umfang des regionalen Verkehrs 1 […] 2 […] 3 […] 4 Als Ortschaften gelten Siedlungsgebiete, in denen das ganze Jahr über mindestens 100 Per-sonen wohnen in: a. zusammenhängenden Bauzonen nach dem Raumplanungsgesetz, allenfalls einschliesslich Schutzzonen für Gewässer, bedeutender Ortsbilder, geschichtlicher Stätten und Kultur-denkmäler; b. traditionellen Streusiedlungen; c. Talschaften im Berggebiet, die von einem gemeinsamen Punkt aus erschlossen werden. 5 Die Kantone können die Mindestzahl der ständigen Einwohner für ihr Gebiet höher anset-zen. Art. 6 Angebot im regionalen Personenverkehr 1 […] 2 Werden auf dem meistbelasteten Teilstück einer Linie durchschnittlich mehr als 500 Perso-nen pro Tag befördert, so wird ein durchgehender Stundentakt mit 18 Kurspaaren angebo-ten. […]

Grundversorgung IRAP, April 2005

37

3 Werden auf dem schwächstbelasteten Teilstück einer Linie durchschnittlich mindestens 32 Personen pro Tag befördert, so stellen Bund und Kantone eine Mindesterschliessung mit vier Kurspaaren sicher. 4 Vom Angebotsumfang nach den Absätzen 1–3 kann abgewichen werden, wenn die betrieb-lichen Rahmenbedingungen und die Kostensituation einer Linie dies rechtfertigen.

6.1.2 EU

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 16. ʺUnbeschadet der Artikel 73, 86 und 87 und in Anbetracht des Stellenwerts, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Union ein-nehmen, sowie ihrer Bedeutung bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusam-menhalts tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Be-fugnisse im Anwendungsbereich dieses Vertrags dafür Sorge, dass die Grundsätze und Be-dingungen für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können.ʺ

6.2 Definitionen von Grundversorgung und Service Public

6.2.1 Nach INFRAS Quelle: Thomas von Stokar, INFRAS: Neue Ansätze und Schlüsselthemen in: ARE Informa-

tionsheft 1-2/99 Grundversorgung als raumordnungspolitisches Vorrangthema.

ʺDie Grundversorgung ist zwar eng gekoppelt an die «Grundbedürfnisse» der Menschen wie Kommunikation, Mobilität, Wohnung oder Bildung, sie lässt sich aus diesen jedoch nicht direkt ableiten. Die Grundversorgung, je nach Sektor auch «Service public» genannt, ist durch öffentliches, Interesse begründet und umfasst die landesweite Versorgung von Bevölkerung und Wirt-schaft mit Gütern und Dienstleistungen zu definierten, meist einheitlichen Preisen und Qua-litätsmerkmalen. Da die Grundversorgung unter reinen Marktbedingungen nicht erbracht würde, muss der Staat mit entsprechenden Instrumenten dafür sorgen, dass sie sichergestellt wird. Das Mass einer gesellschaftlich gewünschten Grundversorgung wird politisch bestimmt. Die «ge-meinwirtschaftlichen Leistungen» entsprechen den ungedeckten Kosten der Grundversor-gung.“ Ziele der Grundversorgung sind: Sozialer Ausgleich und Solidarität: Zugang aller Bevölkerungsgruppen und Unternehmen

zu wesentlichen Infrastrukturleistungen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen mit dem Ziel, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Grundversorgung IRAP, April 2005

38

Regionaler Ausgleich: Solidarität und Interessenausgleich zwischen den Regionen, räum-liche Vernetzung.

Individualität: Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen wie Verkehr und Kommunika-tion zur Erhaltung der sozialen Gestaltungskraft.

Sicherheit /Gesundheit /Umweltschutz: Unterstützung sicherer und umweltfreundlicher Infrastruktursysteme.

6.2.2 Nach der SAB, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete Quelle: Grundversorgung in dünnbesiedelten Gebieten – Neue Bedürfnisse und innovative

Angebotskonzepte. Antrag für ein Projekt im Alpenraumprogramm der Gemein-schaftsinitiative Interreg IIIB, Ueli Stalder, SAB, 23.02.2004 (unveröffentlicht)

„Unter Grundversorgung verstehen wir eine bestimmte, politisch festgelegte Mindestaus-stattung mit öffentlichen Leistungen inklusive den zu ihrer Erbringung nötigen Infrastruktu-ren. Mit öffentlichen Leistungen meinen wir Produkte und Dienstleistungen von öffentli-chem Charakter, d.h. Güter, die unter rein marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht oder nicht in einem genügenden Umfang und flächendeckend erbracht würden. Im Fokus des Interesses stehen also die öffentlichen Leistungen.ʺ Begriffliche Unterscheidung zwischen Service public und Grundversorgung: ʺDie Grundversorgung bezieht sich auf die rein materielle Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen mit einem speziellen öffentlichen Interesse.ʺ ʺService public umfasst diese reine materielle Grundversorgung sowie die Arbeitsplätze (ehemals) staatlicher Betriebe.ʺ Siehe auch: SAB: Herausforderung Service public. Handlungsoptionen für Bund, Kantone und Gemeinden, Bern August 2003.

6.2.3 Nach Ecoplan Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung 2002: Grundversorgung: Ausländische Lösungen –

Folgerungen für die Schweiz. S. 31 (Autor Ecoplan)

Da der Begriff Service public missverständlich und durch die politische Diskussion belastet ist, wird der Begriff Grundversorgung verwendet. Definition Grundversorgung: „Eine im breiteren Sinne verstandene Grundversorgung ist eine bestimmte, politisch festge-legte Grund- oder Mindestausstattung mit bestimmten Gütern und Dienstleistungen, meist aus dem Bereich der Infrastrukturen.“ Eine engere Interpretation der Grundversorgung beinhaltet nur die gemeinwirtschaftliche Leistungen, weil die Teilleistungen der Grundversorgung, die vom Markt ohne weitere Ein-griffe erbracht werden, zu wenig Diskussionen Anlass geben. Gemeinwirtschaftliche Leistungen:

Grundversorgung IRAP, April 2005

39

„Gemeinwirtschaftliche Leistungen bezeichnen kommerziell nicht rentable (also in einem rein marktwirtschaftlichen Umfeld nicht erbrachte) Leistungen in einem bestimmten Markt, die im öffentlichen Interesse (auf Grund von Bestimmungen und/oder Bestellungen der öf-fentlichen Hand) erbracht werden, sei es durch Private oder durch die öffentliche Hand selbst.“ Der Begriff ʺLeistungen bezieht sich auf: Preis (Reduktion des Preises oder von Preisunterschieden) Qualität und Quantität (Versorgungsdichte, Breite des Angebots).

6.2.4 Nach dem Bundesrat Quelle: Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)» 2004, (http://www.uvek.adminch/imperia/md/content/gs_uvek2/d/servicepublic/3.pdf) Der Bundesrat definiert den Service public folgendermassen: „Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Ver-fügung stehen soll.“ ʺMit dieser Definition wird Service public mit Grundversorgung gleichgesetzt und konzent-riert sich auf den Infrastrukturbereich mit den Sektoren Post, Telekommunikation, elektroni-sche Medien (Radio und Fernsehen), öffentlicher Verkehr sowie Strassen - soweit im Zu-ständigkeitsbereich des Bundes.ʺ Grundsätze: ʺDie Grundversorgung ist eine politisch zu bestimmende Basisausstattung mit Infrastruk-turgütern und –dienstleistungen, die je nach Sektor im Einzelfall zu definieren und den sich ändernden technischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen anzupassen sind.ʺ

6.2.5 Nach der CVP CVP: So viel Grundversorgung braucht die Schweiz. Service Public schafft Zusammenhalt.

Bern, Juli 2001

Definition ʺService public umfasst Infrastrukturgüter und Dienstleistungen, welche für alle Bevölke-rungsschichten und Regionen des Landes zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen sollen, welche jedoch vom Markt nicht oder nicht in der politisch gewünschten Qualität pro-duziert werden.“ Der Service public enthält also immer eine politisch zu bestimmende Grundversorgung, wel-che drei Dimensionen aufweist: Die Grundversorgung soll flächendeckend sein und jedermann zur Verfügung stehen es soll eine bestimmte Qualität gewährleistet werden

Grundversorgung IRAP, April 2005

40

der Preis soll für jedermann erschwinglich sein.

Anforderungen Der Service public soll: zu einem für jedermann erschwinglichen Preis erbracht werden kundenorientiert und bedürfnisgerecht erbracht werden regional situativ, aber insgesamt gleichwertig erbracht werden.

Leistungsbereiche Der Service public betrifft vor allem folgende Bereiche: Postdienste und Telekommunikation Energie Verkehr Medien Nahrung und Natur.

Wer finanziert es und erbringt es? Der Service public wird erbracht und finanziert durch: Bund Kantone Gemeinden Öffentlich-rechtliche/ gemischt-wirtschaftliche Körperschaften Private Betriebe und Institutionen.

6.2.6 FDP Quelle: FDP: Service au Public aus Bürgersicht: bessere Dienstleistungen für alle. Positions-

papier 12/13 April 2002 Hergiswil.

Es wird keine Definition sondern Grundsätze festgelegt: 1 Die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung soll einen hohen, jedoch bezahlba-

ren Standard aufweisen. 2 Für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich sind die Verfügbarkeit, die Qualität und

der Preis einer Dienstleistung. 3 Zugunsten einer günstigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistung ist dort Wett-

bewerb zuzulassen, wo die Entstehung eines Marktes zu erwarten ist. 4 Der Staat stellt sicher, dass die politisch definierten Grunddienstleistungen allen Bür-

gerinnen und Bürgern in gleichwertiger Qualität zu gleichem Preis zur Verfügung ste-hen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen ist jene Organisationsform zu wählen, wel-che den effizientesten und damit bürgerfreundlichsten Mitteleinsatz garantiert.

Grundversorgung IRAP, April 2005

41

5 In den Bereichen der Marktöffnung muss Raum geschaffen werden für privates Unter-nehmertum. Der Staat hat auch in diesen Bereiche die Leistungen durch eine saubere Kontrolle zu gewährleisten.

Ziel muss es sein ʺein möglichst wettbewerbsorientiertes und freiheitlich organisiertes Ange-bot von Service au public – Diestleistungen bei gleichzeitiger Garantie der Versorgungssi-cherheit.“ Im Mittelpunkt der Überlegungen zur Grundversorgung steht die Auffassung, dass der Staat einen politisch definierten Umfang an Grundleistungen garantiert („Service au public“). Da-bei tritt er in aller Regel als Gewährleister auf und nur sekundär als Leistungserbringer: Er sorgt dafür, dass vermehrt auch Private im Wettbewerb um den Markt die geforderten Dienstleistungen erbringen können. Dort, wo es keinen echten Markt gibt, regelt die öffentli-che Hand nach New Public Management-Grundsätzen die Erbringung des Service au public. Bereiche des Service au public: Telekommunikation Post Medien Bahnverkehr Stromversorgung Gesundheit.

6.2.7 SP Quelle: SP. Thesen der SP Schweiz für einen starken und modernen Service Public, 14/15 Ok-tober 2000, Lugano.,

Definition ʺService public ist die Versorgung der Bevölkerung mit elementaren Gütern (Waren und Dienstleistungen), bei welcher dem Staat eine (Mit-)Verantwortung zukommt.ʺ ʺDie Umschreibung der dem Service public zuzuordnenden Bereiche der Leistungserbrin-gung erfolgt nicht mittels Unterordnung unter einen abstrakt definierten Begriff, sondern bedarf der demokratisch legitimierten Festlegung im politischen Prozess. Sie unterliegt einer laufenden Überprüfung aufgrund der gesellschaftlichen Bedürfnisse.ʺ Der Service public umfasst die Grundversorgung der Bevölkerung mit elementaren Gütern in einem umfassenden Sinn. Er ist nicht auf diejenigen Bereiche beschränkt, in denen die Leistungserbringung traditionellerweise durch staatliche Monopolbetriebe (Post, Telekom-munikation, öffentlicher Verkehr, Versorgung mit Wasser, Strom, Gas) erfolgt bzw. erfolgte. Dem Service public zuzurechnen sind deshalb (nebst den klassischen Bereichen wie öffentli-che Sicherheit, Umweltschutz und Raumordnung, Justiz etc.) namentlich auch: Bildung und Forschung Gesundheit

Grundversorgung IRAP, April 2005

42

Familienergänzende Kinderbetreuung Soziale Sicherheit Kultur.

Anforderungen an Leistungen des Service public: Demokratie Chancengleichheit Kontinuität Transparenz Solidarität Vorreiterrolle Qualitätskontrolle.

6.2.8 Economiesuisse Quelle: Economiesuisse: Papier zur Jahresmedienkonferenz 2.5.2001 Service public „flächendeckende, bedürfnisgerechte und marktwirtschaftlich orientierte Grundversorgung, welche effizient zu erbringen ist.“ […] flächendeckend: Offener Zugang zu den Leistungen für alle bedürfnisgerecht: Service public ist restriktiv auf Gründbedürfnisse zu beschränken und

ist nicht für die Deckung irgendwelcher Bedürfnisse gedacht marktwirtschaftlich: Elemente der freien Preisbildung und der Konkurrenz mehrere Leis-

tungserbringer.

6.2.9 SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund Quelle: SGB Positionspapier 3, 2002

Öffentliche Dienste „Öffentliche Dienste sind vom Souverän bzw. den Bürgerinnen und Bürgen beanspruchte und beschlossene elementar wichtige, existentielle Leistungen, wie Schulbildung, Spitäler, Strom und Wasserversorgung, öffentliche Transportdienste durch Bahn, Post und regionale Verkehrsbetriebe oder Telekommunikation bis und mit Radio- und TV-Programmeʺ.

6.2.10 Nach der EU Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch zu den Dienstleistungen

von allgemeinen Interesse, Brüssel 21.05.2003, S. 7-8

Die Begriffe „Dienstleistung von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistung von allgemei-nem wirtschaftlichen Interesse“ sollten nicht mit dem Begriff „öffentlicher Dienst“ verwech-selt werden, der weniger exakt ist und mehrere Bedeutungen hat. Mitunter steht er für die

Grundversorgung IRAP, April 2005

43

Tatsache, dass eine Leistung für die Allgemeinheit erbracht wird, mitunter unterstreicht er, dass der Leistung eine besondere Rolle im öffentlichen Interesse zugewiesen wurde, und manchmal wird ein Bezug auf die Eigentumsverhältnisse bzw. die Rechtsstellung der Ein-richtung, die die Leistung erbringt, hergestellt. Daher findet dieser Begriff im vorliegenden Grünbuch keine Verwendung. Der Begriff „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ ist im Vertrag12 selbst nicht enthal-ten. In der Gemeinschaftspraxis wurde er aus dem im Vertrag verwendeten Begriff „Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ abgeleitet. Sein Bedeutungsspekt-rum reicht weiter als der Begriff „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Inte-resse“, da er sich sowohl auf die marktbezogenen als auch die nichtmarktbezogenen Dienst-leistungen bezieht, die von staatlichen Stellen im Interesse der Allgemeinheit erbracht und von ihnen daher mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft werden. Der Begriff „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ bzw. „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ wird in Artikel 16 und Artikel 86 Absatz 2 des Vertrags verwendet. Er ist weder im Vertrag noch im abgeleiteten Recht näher bestimmt. In der Gemeinschaftspraxis herrscht jedoch weit gehende Übereinstimmung dahingehend, dass er sich auf wirtschaftliche Tätigkeiten bezieht, die von den Mitgliedstaaten oder der Gemein-schaft mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden werden und für die das Kri-terium gilt, dass sie im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Das Konzept der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse umfasst daher insbesondere bestimmte Leistungen der grossen netzgebundenen Wirtschaftszweige wie des Verkehrswe-sens, der Postdienste, des Energiesektors und der Telekommunikation. Der Begriff gilt je-doch auch für jede sonstige wirtschaftliche Tätigkeit, die mit Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft ist.

6.2.11 Definitionen aus Deutschland Quelle: Josef Korte 2004: Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der Da-

seinsvorsorge unter dem Einfluss europäischer Gesetzgebung. Seminararbeit Institut für Politikwissenschaft Hochschule: Westfälische Wilhelms, 2004.

Eine einheitliche Definition der „Daseinsvorsorge“ gibt es in Deutschland nicht; das belegt ein Blick in die unterschiedlichen Gemeindeordnungen der Bundesländer. Jedes Land ent-sprechend seiner kommunalen Spezifik bestimmt jeweilige Aufgaben der kommunalen Da-seinsvorsorge. Daseinsvorsorge ist ein typisch deutscher Begriff, der zum Wesensgehalt der kommunalen Selbstverwaltung gehört. Als wesentlicher Inhalt der Daseinsvorsorge gelten die öffentliche Grundversorgung mit Energie, Wasser, Entsorgung von Abfall und Abwasser, ÖPNV, Strassenbau und Strassen-reinigung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Schulträgerschaft, Wohnungsbau, Kulturpflege, Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen, Altenheime.

12 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Grundversorgung IRAP, April 2005

44

ʺDie Grundversorgung kennzeichnet die Versorgung der Bevölkeurng mit den notwendi-gen Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfsʺ Quelle: Leser, H. et al. 1998: Diercke-Wörterbuch Allgemeinde Geographie:

Eglitis (1999) in seiner Arbeit zur Grundversorgung in ländlichen Regionen berücksichtigt nicht nur den Lebensmitteleinzelhandel und privat angebotene Leistungen, sondern auch staatliche und kommunale Leistungen aus den Bereichen Bildung, Gesundheits- und So-zialwesen, Kultur und Sport sowie Verwaltung.

6.2.12 Österreich Österreichischer Städtebund Wien, 25.3.2004 http://www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/page/K/DE/PVORL-K/PVORL-K_00035/fname_031385.pdf

Definition bzw. Auslegung des Begriffes Daseinsvorsorge Leistungen im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge) stellen einen anerkannten, nicht dis-kriminierenden Mindeststandard der Teilhabe an jenen Lebensbereichen sicher, die gesell-schaftlich regelmässig vorkommen. Es sind dies sowohl markbezogene als auch nicht marktbezogene Leistungen, die so zu erbringen sind, dass dabei insbesondere die Versorgungssicherheit, die soziale Erreichbar-keit, der Verbraucherschutz, der Gesundheitsschutz und die Nachhaltigkeit sicher gestellt sind. Leistungen der Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Rund-funk und Postdienste, aber auch Sozial- Gesundheits- oder Bildungsleistungen, sind Dienst-leistungen, die als wesentlich für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft angesehen werden. Begrifflich getrennt von der Daseinvorsorge ist die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (z.B. ARGE ALP-Studie, 2004).

6.3 Innovative Versorgungsmöglichkeiten Es werden einige innovative Versorgungsmöglichkeiten aufgrund der Literatur vorgestellt.

6.3.1 Grundversorgungszelle (K. Gilgen IRAP-HSR) Die Grundversorgungszelle ist zugleich ein Treffpunkt und ein Ersatz für fehlende Läden, Dienstleistungseinrichtungen und Service Public Leistungen. Sie bietet, konzentriert an ei-nem geeigneten Standort im Kleinen und zu bestimmten Zeiten an, was traditioneller- und idealerweise in Läden, Gastgewerbebetrieben, im Gemeindehaus, auf der Post, in der Bank, am Kiosk, in kundennahen Geschäften, auf dem Dorfplatz usw. zum pulsierenden Gemein-schaftsleben beiträgt.

Grundversorgung IRAP, April 2005

45

Eine Grundversorgungszelle ist von öffentlichen und privaten Institutionen gemeinsam ge-tragen und besteht z.B. aus Lebensmittelboxen, die periodisch mit Lebensmitteln beliefert werden. Dort können so-

wohl in Automaten als auch in Privatboxen bestellte Produkte abgeholt werden Kühlboxen für Frischprodukte, z.B. auch aus der Direktvermarktung Paket- und Briefannahmestellen, Postfächer Bankomat, Postomat Internetanschluss Einrichtungen für temporären Kiosk- und Café-Betrieb Info-Drehscheibe für öffentlichen und privaten Informationsaustausch Versammlungsraum Sprechstundenraum, z.B. für medizinische, rechtliche, soziale und verwaltungs-

technische Belange. Es sind verschiedene Standards solcher Grundversorgungszellen sinnvoll: Minimalstandard: Kleiner witterungsgeschützter beheizter Ort mit ein paar Sitzmöglich-

keiten, der täglich beliefert wird und periodisch persönlich durch Fachpersonal betreut wird

Gehobener Standard: ausgebauter Treffpunkt und Versammlungsraum mit einem be-scheidenen multifunktionalen Konsum- und Dienstleistungsangebot, täglich zu festen Zeiten fachlich betreut mit periodisch wiederkehrenden Events, Sprechstunden und Akti-onen

als Ergänzungszelle: Teilangebot des gehobenen Standards, in Abhängigkeit des funkti-onstüchtigen traditionell bestehenden Konsum- und Dienstleistungsangebotes.

6.3.2 Bau multifunktionaler Einrichtungen (nach Eglitis 1999) In multifunktionale Einrichtungen könnten entweder mehrere Leistungen in der Hand eines Betreibers zusammengefasst werden oder es können eigenständige Anbieter innerhalb eines Gebäudekomplexes konzentriert werden. In solchen Einrichtungen könnten Dienstleis-tungsbetriebe, Geschäfte und auch Einrichtungen der sozialen oder freizeitorientierten Infra-struktur (z.B. eine Gemeindesaal, eine kleine Turnhalle) Platz finden. Hierfür könnten ver-schiedenen Standards gedacht werden. Im Einzelnen können unterschieden werden: Konzentration eigenständiger Handels- und Dienstleistungsbetriebe Handels und Dienstleistungskomplex, um verschiedene Anbieter am gleichen Standort zu

haben. Ist eher für Orte mit einer grösseren Einwohnerzahl geeignet. Es kann bei den Be-triebskosten gespart werden.

Verbindung von Handel und privaten Diensten in (Nachbarschafts-)Läden: Waren und Dienste werden in Versorgungseinrichtungen gebündelt. Der Ladenbetreiber bietet auch bestimmte Dienstleistungen an, die ihm vergütet werden. Indirekt profitiert von einem höheren Umsatz dank gesteigerter Attraktivität des Geschäfts und die Vielfalt der Ange-

Grundversorgung IRAP, April 2005

46

bote an einem Ort erhöht sich. In Deutschland ist dieser Ansatz unter dem Begriff ʺNach-barschaftslädenʺ bekannt. Mögliche Dienstleistungen, welche in solchen Läden integriert werden können sind z.B. Post, Bankdienstleistungen, Billetverkauf, Medikamentenbestel-lung, Internet, Fotokopien, Fax, Kaffee, Lottoannahmestelle, usw.

Spezialisierte Dienstleistungsbüros Es werden öffentliche und private Dienstleistungen von einem Betreiber angeboten, einen Warenverkauf ist hier nicht vorgesehen. Die technischen Anforderungen des Angebots ver-schiedener Dienstleistungen sind ähnlich, so dass durch die Bündelung von verschiedenen Funktionen Ausstattungskosten reduziert werden können. Es können z.B. die Gemeinde-verwaltung, die Post und die Tourismusinformation sowie der Billetverkauf und eine Inter-netstation an einem Ort angeboten werden.

Integration von Dienstleistungen in Dorfgemeinschaftshäuser Zum Beispiel Mehrzweckräume, Schule, Gemeindeverwaltung in Einem integriert. Mehrere öffentliche Infrastruktureinrichtungen unter einem Dach. Es können weitere Dienstleistun-gen wie z.B. Arztpraxis oder ein Laden integriert werden.

Erweiterter Einsatz von mobilen Versorgungsformen Mobile Dienstleistungen können auch mit stationären Handels- und Dienstleistungsangebo-ten koordiniert werden und mit den Öffnungszeiten koordiniert werden, so dass temporär eine Vielfalt von Versorgungsleistungen nachgefragt werden kann. Auch untereinander könnten sich die mobilen Anbieter koordinieren. In Deutschland kommen auch mobiler Ge-schäftsstellen von Kreditinstitut im Einsatz.

Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsmittel Vermehrter Einsatz und Förderung der Nutzung moderne Kommunikationsmitteln zur Er-ledigung von administrativen Aufgaben, Bankgeschäfte, gewisse Einkäufe, usw. Einrichtung von zeitweise betreute öffentliche Internetstationen, welche als Treffpunkt und als Ort der Informationsbeschaffung dienen. Gerade für die weniger mobile ältere Menschen nicht besondert geeignet.

Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bevölkerung

Neue Konzepte für den öffentlichen Personennahverkehr wie Gemeindebusse, Bürgerbusse, ÖV-Kurse auf Anruf. Einkaufstaxi usw.

6.3.3 Postdienstleistungen in der Schweiz Quelle: Die Post: Projekt Ymago: Bericht zum Dialog mit den Anspruchsgruppen. November 2004 http://www.post.ch/Poste/Pdf/19_11_2004_12_37_17.pdf Die schweizerische Post lanciert ab Februar 2005 an 40 Standorten vier innovativen Pilotty-pen zur Angebot von Postdienstleistungen. Es sind diese:

Grundversorgung IRAP, April 2005

47

Agenturen: Den Agenturen steht das Prinzip ʺPost im Dorfladenʺ zugrunde. Die Agenturen werden von Partnern geführt, wie zum Beispiel Detaillisten, Grossverteiler, Tourismus-Organisationen, Bahnen und Gemeinden. Die Agenturen existieren schon heute z.B. in Zu-sammenarbeit mit Gemeindeverwaltungen. Im Pilotversuch wird es darum gehen zu testen was die Kunden sich wünschen bezüglich angebotener Dienstleistungen, Öffnungszeiten. Postunternehmer: Sie sind selbständige Unternehmer, die in ihrer Poststelle neben Post-dienstleistungen weitere Leistungen oder Produkte anbieten. Lead- und Zweigpoststellen: Eine Lead-Poststelle führt mehrere Zweig-Poststellen. Letztere konzentrieren sich primär auf das Kundengeschäft sowie den Verkauf und treten administ-rative Arbeiten an die Lead-Poststelle ab. Automaten: Rund um die Uhr zugänglich, sind eher als Ergänzung in gut frequentierten Poststellen gedacht.

6.3.4 Versorgungsmodelle nach dem Projekt zur wirtschaftliche Versorgung der Landregio-nen - STAR

Quelle: http://www.simpuls.ch/dienstleistungen/transformations/projekte/documents/KurzbeschriebErgebnis_d_041230.pdf (März 2005) Ein von der Firma Simpuls in Bern im Jahr 2004 durchgeführtes Projekt zur wirtschaftlichen Versorgung der Landregionen hat auf der Basis einer Bedürfnisanalyse und der wirtschaftli-chen Machbarkeit 4 Modelle für eine nachhaltige Versorgung entwickelt: Beim Modell simstar-Mobil erfolgt die Versorgung einer ganzen Region mit einem Versor-gungsmobil, das von Dorf zu Dorf fährt und die notwendigsten Bedürfnisse vor Ort abdeckt. Beim Modell simstar-Region wird eine ganze Region integriert von einem Punkt aus ver-sorgt, d.h. inkl. der Logistikdienstleistungen, der Zustellung und dem Zu- und Abtransport. In den Dörfern stehen fixe Dorfsatelliten, die von der Drehscheibe aus geführt werden und auf Bestellung ein ergänzendes Sortiment anbieten. Beim Modell simstar-Solitaire wird die Versorgung nicht für eine Region, sondern nur für ein einzelnes Dorf organisiert, ebenfalls mit einem integrierten Angebot inklusive Zustel-lung. Die Pendler werden für ein ergänzendes Angebot einbezogen. Das Modell simstar-Moderne Welt geht von einer Versorgung ohne physischen Verkaufs-punkt aus und ermöglicht durch Unterstützung im Access point allen Personen die Nutzung der Versorgungsmöglichkeiten übers Internet am Folgetag.

Grundversorgung IRAP, April 2005

48

6.4 Darstellungen zur aktuellen Grundversorgung im Bleniotal und in der Leventina (Kap. 2.4)

Tabelle: Ausstattung und Grundversorgungsstandards in den Ortsteilen im Bleniotal und

in der Leventina Karte 1: Ausstattungsstandard der Ortsteile im Bleniotal Karte 2: Ausstattungsstandard der Ortsteile in der oberen Leventina Karte 3: Ausstattungsstandard der Ortsteile in der mittleren Leventina

Aus

stat

tung

und

Gru

ndve

rsor

gung

ssta

ndar

ds in

den

Ort

stei

len

im B

leni

otal

und

in d

er L

even

tina

Gru

ndau

ssta

ttung

Bev

ölke

rung

Kin

derg

arte

nPr

imar

-sc

hule

Post

Lebe

ns-

mitt

elB

ar,

Res

taur

ant

Gem

eind

e-ve

rwal

tung

Ban

kfili

ale

Ban

kom

atA

poth

eke

Arz

tST

AN

DA

RD

LEVE

NTI

NA

VZ 1

990

(aus

H

ekta

rras

ter)

* *

Erre

ichb

ar-

keit

EE

EE

EE

EE

EE

Airo

lo17

07 (1

505)

11

11

11

11

11

1B

rugn

asco

162

2P

WP

W1

PW

PW

PW

PW

PW

PW

Font

ana

102

23

33

33

33

33

Mad

rano

962

22

22

22

22

22

Nan

te53

22

44

14

44

44

4A

nzon

ico

90 (6

8)3

31

11

15

55

5>

4B

edre

tto52

(16)

33

44

14

44

44

4O

ssas

co2

22

33

13

33

33

3R

onco

43

34

41

44

44

44

Vill

a30

33

4*4

24

44

44

4B

odio

1153

(113

2)1

11

11

11

11

11

Cal

onic

o52

(50)

33

3*3

31

55

55

> 4

Cal

piog

na71

(54)

33

3*5

11

55

55

> 4

Prim

aden

go15

22

55

33

55

55

> 4

Cam

pello

46 (3

2)3

31

51

15

55

5>

4C

arì (

Cro

ce)

145

53*

51

35

55

5>

4C

avag

nago

94 (9

2)3

33*

31

15

55

4>

4C

higg

iogn

a40

5 (1

56)

22

2*2

12

33

32

3La

vorg

o24

52

21

11

13

33

13

Chi

roni

co39

3 (2

46)

11

11

11

55

54

> 4

Gru

mo

241

11

11

15

55

4>

4N

ivo

117

22

2*2

13

55

52

> 4

Dal

pe17

2 (1

18)

31

4*1

11

45

54

> 4

Cor

none

543

24*

22

24

55

5>

4Fa

ido

1656

(127

0)1

11

11

11

11

11

Gio

rnic

o10

41 (9

41)

11

12

11

12

22

2A

ltiro

lo36

22

PW

PW

PW

PW

PW

PW

PW

PW

PW

Mai

reng

o24

5 (5

9)2

13*

31

13

33

33

Pol

men

go (z

.T. G

emei

nde

Faid

o)47

91

22

12

32

22

22

Torte

ngo

382

23

33

33

33

33

Osc

o10

3 (7

9)2

21

41

14

44

44

Freg

gio

62

2P

WP

WP

WP

WP

WP

WP

WP

WP

WV

iger

a11

32

PW

PW

22

PW

PW

PW

PW

PW

Pers

onic

o37

81

12*

21

12

22

22

Polle

gio

694

(429

)1

11

11

11

22

22

Pas

quer

io27

32

22

22

22

22

12

Prat

o Le

vent

ina

(Mas

ceng

o)36

22

23*

33

33

45

44

Fies

so15

81

11

11

11

35

23

Mas

ceng

o32

22

3*3

33

34

54

4M

oras

co35

11

12

11

14

53

3R

odi

601

11

11

11

35

33

Qui

nto

1112

(124

)2

24*

11

14

45

44

Alta

nca

353

34

43

54

45

5>

4A

mbr

ì40

51

11

11

32

23

13

Cat

to22

33

55

35

55

55

> 4

Deg

gio

172

25

41

55

55

5>

4Lu

reng

o29

33

55

35

55

55

> 4

Pio

tta34

92

21

11

41

13

23

Ron

co17

33

44

35

44

55

> 4

Var

enzo

572

23

33

33

35

33

Gru

ndau

ssta

ttung

Bev

ölke

rung

Kin

derg

arte

nPr

imar

-sc

hule

Post

Lebe

ns-

mitt

elB

ar,

Res

taur

ant

Gem

eind

e-ve

rwal

tung

Ban

kfili

ale

Ban

kom

atA

poth

eke

Arz

tST

AN

DA

RD

LEVE

NTI

NA

VZ 1

990

(aus

H

ekta

rras

ter)

* *

Erre

ichb

ar-

keit

EE

EE

EE

EE

EE

Ros

sura

66 (2

1)2

25*

51

15

55

5>

4Fi

ggio

ne2

22

55

11

55

55

> 4

Mol

are

315

53*

53

45

55

5>

4Te

ngia

103

35

51

15

55

5>

4So

brio

78 (6

1)5

53*

11

15

55

5>

4R

onza

no13

55

31

11

55

55

> 4

BLE

NIO

Aqu

ila44

9 (2

67)

11

11

11

22

22

2D

angi

o17

42

22*

21

22

22

22

Cam

po B

leni

o78

33

13

11

33

33

3C

astr

o83

(74)

22

3*3

34

34

44

4C

orzo

neso

414

(40)

22

11

35

45

53

> 4

Cor

zone

so p

iano

134

22

22

22

22

21

2C

asse

rio25

22

11

45

55

54

> 4

Cum

iasc

a19

22

22

25

45

53

> 4

Don

gio

440

(274

)2

21

11

11

11

12

Mar

ogn o

292

22*

22

22

22

22

Mot

to B

leni

o13

12

22*

21

22

22

22

Ghi

rone

(3 fr

azio

ni)

56 (4

4)3

32

32

13

33

33

Larg

ario

25 (1

9)3

3P

WP

WP

WP

WP

WP

WP

WP

WP

WLe

ontic

a29

0 (1

37)

22

11

15

45

54

> 4

Com

prov

asco

/Acq

uaro

ssa

(z.T

. Gem

eind

e 32

01

11

11

21

22

22

Lotti

gna

60 (3

0)2

22*

22

32

33

23

Ludi

ano

2312

(225

)2

22*

21

12

23

22

Mal

vagl

ia (C

hies

a)11

47 (5

48)

11

21

11

22

22

2R

onge

522

22

11

12

11

21

2M

arol

ta48

(22)

22

PW

PW

PW

PW

PW

PW

PW

PW

PW

Trav

ersa

(n.e

)20

22

33

34

44

44

4O

livon

e (C

hies

a, S

olar

io, L

avor

ceno

)83

2 (4

67)

11

11

11

11

11

1M

arza

no11

31

11

11

11

11

11

Sal

lo58

11

11

11

11

11

1S

cona

157

22

22

12

22

22

2S

omm

asco

na27

23

33

33

33

33

3Po

nto

Vale

ntin

o22

0 (2

14)

22

3*1

15

45

55

> 4

Prug

iasc

o14

32

21

22

32

33

33

Sem

ione

276

(270

)2

22*

21

12

23

22

Torr

e (L

aric

eto)

282

(213

)2

22*

11

11

33

33

Gru

mo

242

23*

31

22

33

33

* =

Pos

t mac

ht H

auss

ervi

ce

Bev

ölke

rung

z.

B. R

ossu

ra63

(21)

63 =

Bev

ölke

rung

der

Gem

eind

e R

ossu

ra

21 =

Bev

ölke

rung

des

Orts

teile

s R

ossu

ra, g

emäs

s A

bgre

nzun

g au

f der

Kar

te

**A

us D

aten

schu

tzgr

ünde

n w

erde

n be

i Hek

tarr

aste

rdat

en W

erte

zw

isch

en 1

und

3 in

ein

em H

ekta

r mit

3 w

iede

rgeg

eben

. Um

ein

en

bess

eren

Mitt

elw

ert z

u er

halte

n, h

aben

wir

alle

3 W

erte

auf

2 re

duzi

ert.

Die

hie

r ang

egeb

enen

Dat

en fü

r die

Gem

eind

en b

asie

ren

auf

dies

en k

orrig

ierte

n D

aten

, des

halb

wei

sen

sie

leic

hte

Abw

eich

unge

n ge

genü

ber d

en A

ngab

en p

ro G

emei

nden

aus

der

VZ

90 a

uf.

Grundversorgung IRAP, April 2005

54

6.5 Darstellungen zum Grundversorgungskonzept für die Leventina und das Bleniotal (Kap. 4)

Grundversorgungskonzept Alta Leventina Grundversorgungskonzept Bleniotal

¹º

¹º

¹º

¹º

­±°̄

­±°̄

­±°̄

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

\

\

I"

I"

I"

I"

I"

I"

I"

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

9

9

9

9

Æq&

&

&

&

GF

GF

­±°̄I"

I"

ÍB

9

I<I<

³

Grundlagekarte: Pixelkarte 1:100'000 © 2005 Bundesamt für LandestopographieGrundlagedaten: Bundesamt für Statistik, GEOSTATeidgn. Betriebszählung 1998 (bearbeitet) und Gemeindegrenzen

März 2005, Masstab 1: 85'000

Ausstattung der Ortsteile

[ Restaurant

\ Bar

­±°̄ Kindergarten

¹º Primarschule

GF Apotheke

& Arzt

I< Baecker

9 Bank

9 Bankomat

I< Detailhandel

ÍB Gemeinde

I< Metzger

I" Post

Æq Spital

Karte 1: Ausstattungsstandard der Ortsteile im Bleniotal

Standard

Standard 1

Standard 2

Standard 3

Standard 4

Standard 4 nicht erreicht

auf PW angewiesen

¹º

¹º

¹º

¹º

­±°̄

­±°̄

­±°̄

[

[

[

[

[

[

[

[

[[

[

[

\

\

I"

I"

I"

I"

Í B

Í B

Í B

Í B

I<

I<

I<

I<

I<I<

I<

I<

I<

I<

I<

9

9

9

&

&

GF

Í B

³1:

85'0

00

Gru

ndla

geka

rte: P

ixel

karte

1: 1

00'0

00©

200

5 B

unde

sam

t für

Lan

dest

opog

raph

ieG

rund

lage

date

n: B

unde

sam

t für

Sta

tistik

, GE

OS

TAT

eidg

n. B

etrie

bszä

hlun

g 19

98 (b

earb

eite

t) un

dG

emei

ndeg

renz

en

Mär

z 20

05, M

asst

ab

Aus

stat

tung

der

Ort

stei

le

[R

esta

uran

t

\Ba

r

­±°̄Ki

nder

garte

n

¹ºPr

imar

schu

le

GFAp

othe

ke

&Ar

zt

I<Bä

cker

9Ba

nk

9Ba

nkom

at

I<D

etai

lhan

del

Í BG

emei

nde

I<Kä

sere

i

I<M

etzg

er

I"Po

st

Stan

dard

s de

r Ort

stei

le

Stan

dard

1

Stan

dard

2

Stan

dard

3

Stan

dard

4

Stan

dard

4 n

icht

err

eich

t

auf P

W a

ngew

iese

n

Kar

te 2

: Aus

stat

tung

ssta

ndar

d de

r Ort

stei

le in

der

obe

ren

Leve

ntin

a

¹º

¹º

¹º

¹º

¹º

¹º

¹º

­±°̄

­±°̄

­±°̄

­±°̄

­±°̄

­±°̄

­±°̄

[

[[

[[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[

[ [

I"

I"

I"

I"

I"

I"

I"

I"

I"

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

I<

9

9

9

9

Æq

&

&

&

&

&

GF

GF

ÍB

ÍB

ÍB

ÍB

³

1:85'000

Grundlagekarte: Pixelkarte 1: 100'000© 2005 Bundesamt für LandestopographieGrundlagedaten: Bundesamt für Statistik, GEOSTATeidgn. Betriebszählung 1998 (bearbeitet) undGemeindegrenzen

März 2005, Massstab

Aussstattung der Ortsteile

[ Restaurant

[ Kantine

­±°̄ Kindergarten

¹º Primarschule

GF Apotheke

& Arzt

I< Bäcker

9 Bank

9 Bankomat

I< Detailhandel

ÍB Gemeinde

I< Metzger

I" Post

Æq Spital

Standard

Standard 1

Standard 2

Standard 3

Standard 4

Standard 4 nicht erreicht

auf PW angewiesen

Karte 3: Ausstattungsstandard der Ortsteilein der mittleren Leventina

Í BGF

³

Gru

ndla

geka

rte: P

K 1

:100

'000

© 2

005

Sw

isst

opo

Gem

eind

egre

nzen

: © G

EO

STA

TM

ärz

2005

, Mas

stab

1: 8

5'00

0A

nges

treb

teA

usst

attu

ng

GFAp

othe

ke z

.B. b

eim

Arz

t

Í BG

emei

ndev

erw

altu

ng (Z

wei

gste

lle o

. e-D

iens

te)

Ang

estr

ebte

Vers

orgu

ngss

tand

ard

Stan

dard

1

Stan

dard

2

Stan

dard

3

Stan

dard

4

Stan

dard

4 n

icht

err

eich

t

auf P

W a

ngew

iese

n

Gru

ndve

rsor

gung

skon

zept

Alta

Lev

entin

a

3 --

> 2

: Sta

ndar

dsve

rbes

seru

ng

g

egen

über

heu

te

3 -->

2

3 -->

2

ÍB

9

GF

GF

³

Grundlagekarte: PK 1:100'000 © 2005 SwisstopoGemeindegrenzen: © GEOSTATMärz 2005, Masstab 1: 80'000

AngestrebteAusstattung

GF Apotheke

9 Bank + Bankomat

ÍB Gemeindeverwaltung

AngestrebteVersorgungsstandard

Standard 1

Standard 2

Standard 3

Standard 4

Standard 4 nicht erreicht

auf PW angewiesen

Grundversorgungskonzept Bleniotal

k.S --> 4 : Standardsverbesserung gegenüber heute (Standard 4 nicht erreicht --> Standard 4)

k.S --> 4

k.S --> 4k.S --> 4

k.S --> PW

2 --> 1

3 --> 2

k.S --> 4

3 --> 2