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Grundzüge der Strukturierung von Familienunternehmen - nationale und internationale Aspekte -

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Grundzüge der Strukturierung von Grundzüge der Strukturierung von FamilienunternehmenFamilienunternehmen

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Inhalte

Bedeutung und Ziele von Familienunternehmen

Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Zivilrecht

Testamentsvollstreckung bei Familienunternehmen

Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht

Auslandsbezug im expandierenden Mittelstand

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Definition von Familienunternehmen

keine einheitliche Definition

mögliche Definition: ein (max. zwei) Stämme halten absolute Mehrheit Unternehmenspolitik bestimmt durch Familie oder

Familienmitglied Unternehmenspolitik geprägt von Erhalt der Mehrheits-

und Einflussverhältnisse

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Bedeutung in Deutschland

80 % aller Unternehmen = Familienunternehmen

53 % der Bruttowertschöpfung

68 % der Arbeitsplätze

von 100 Top-Firmen sind 38 „Clan“-gesteuert

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Bedeutung in Europa

im restlichen Europa vergleichsweise unbedeutend Ausnahme: Schweiz (88 % = Familienunternehmen) Studie: von 50 größten Privatunternehmen Europas

sind 26 deutsche Unternehmen Plätze 1 – 3: deutsche + schweizerische Unternehmen

Glencore International (Schweiz) Rewe-Gruppe (Deutschland) Bosch (Deutschland)

Frankreich: Platz 6 Großbritannien: Platz 27

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Ziele von Familienunternehmen*

Unternehmen = Existenzgrundlage der Familie

Interessengruppen: familiäre Anteilseigner (mit + ohne Einfluss), Fremdmanager, Lieferanten, Banken etc.

Interessen der Anteilseigner: Sicherung der Unternehmensexistenz Erhalt der Eigentümerstruktur Erhalt des Familienvermögens Führungsnachfolge aus der Familie Materielle Absicherung der Familie (Mindestausschüttung)

* in Anlehnung an Dr. Alfred Oetker „Stakeholderkonflikte in Familienkonzernen“, 1999

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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Zivilrecht

Inhalt:

Familiengesellschaft „Pool“

Pflichtteilsregelungen

Ehegattenregelungen

Nachfolgeklauseln

Abfindungsklauseln

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Familiengesellschaften „Pool“

Ziele Wahrung des Familienfriedens Vermögensabsicherung zentrale Lenkung Nutzung steuerlicher Vorteile Kostenminimierung

Rechtsformen grds. alle Rechtsformen möglich Einheits-GmbH & Co. KG KGaA Stiftung

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Einheits-GmbH & Co. KG

Einheits-Vorteile:- Vorteile der KG bleiben erhalten- Kostenersparnis (z. B. Notarkosten bei Gesellschafterwechsel)- Synchronklauseln entfallen- kein Quotelungsproblem bei GmbH- Anteilen (z. Z. in Änderung)

Vorteile: - Durchgriffshaftung des

Komplementärs auf GmbH abgeleitet

- nur noch eine Person zur Gründung erforderlich

- Trennung von Kapital und Macht (disquotale Ausgestaltung von Stimmrecht und Vermögensanteil)

KGKG

nat. Personnat. Person

Gesellschafter(Kommanditist)

GmbH & Co.KG

GmbHGmbH

EinlageGmbH-Anteile

Gesellschafterin(Komplementärin)

Gesellschafterin100 %

Gesellschafter100 %

Normal-

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KGaA

Rechtsgrundlagen Komplementäre wie KG (AktG HGB) Kommanditaktionären (AktG)

Unternehmensführung durch Komplementär Nutzung des Kommanditaktionärsanteils:

Beteiligung einflussloser Familienmitglieder stimmrechtslose Vorzugsaktien für strategische Investoren

(z. B. gg. Bevorzugung bei Ausschüttung) going public langsame Heranführung von Nachfolgekandidaten

Besteuerung: Komplementär wie bei KG Kommanditaktionär = Einkünfte aus Kapitalvermögen KGaA = KSt-Subjekt

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KGaA

(Einheits-Einheits-)GmbH & Co. KGGmbH & Co. KG

Kompl

emen

tärin

natürliche Personnatürliche Person

KGaAKGaA

Kommanditaktionär

Komplementärin

ODER

KGKG

GmbHGmbH

Kommanditist

Kom

plem

entä

rin

100

%

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Stiftung

Entstehung = Stiftungsgeschäft + Anerkennung Stiftungszweck

Leitfaden der Stiftung Achtung: spätere Anpassung nahezu unmöglich

Stiftungsvermögen ab TEUR 500 sinnvoll (Zweckerreichung) Organe

mindestens: Vorstand sinnvoll: Kuratorium, Aufsichtsrat, Beirat

Begünstigte (Destinatäre) statt Gesellschafter Stiftungsaufsicht (s. nächste Folie) Auflösung

durch Beschluss + Genehmigung der Landesbehörde Aufhebung durch Stiftungsaufsicht wegen

Unmöglichwerden des Stiftungszwecks Allgemeinwohlgefährdung

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Stiftungsaufsicht

Rechtsaufsicht durch Landesbehörden Zweck:

Kontrollfunktion Disziplinierung der Stiftungsorgane Schutzfunktion Beraterfunktion Schiedsrichterfunktion Koordinierungsfunktion

Reduzierung staatlicher Kontrolle auf Minimum durch Einrichtung stiftungsinterner Kontrollgremien

=> nur Kontrolle, ob interne Kontrollmechanismen greifen

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Stiftungsarten

gemeinnützige Stiftung grds.: jede Stiftung = steuerpflichtig Ausnahme: Anerkennung der Gemeinnützigkeit =

Befreiung von bestimmten Steuern abhängig von Stiftungssatzung

Unternehmensstiftung Unternehmensträgerstiftung Beteiligungsträgerstiftung Führungsstiftung (Stiftung & Co. KG)

Doppelstiftung (siehe nächste Folie)

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Doppelstiftungen

gemeinnützige Stiftunggemeinnützige StiftungFamilienstiftungFamilienstiftung

GmbH / AGGmbH / AG

10 % 90 %

90 %

100 %10 %

Komplementär KGKG0 %

100 %

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Hinweis

Einzelfallberatung kann sich an folgenden Kriterien orientieren: Wirtschaftliches Risiko der unternehmerischen Tätigkeit Steuerliche Folge Haftungsfolgen Anpassungsfähigkeit und Flexibilität Regelung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall Disquotale Gewinnverteilung gewünscht? Ausschluss von Personen / Gruppen bei der Nachfolge? Sonstige Wünsche des Mandanten

=> Wahl der Rechtsform

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Pflichtteilsrecht

§§ 2303 ff BGB

Absicherung von Abkömmlingen, Eltern und Ehegatten

Höhe = Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Auch bei Erbeinsetzung: Pflichtteil = Mindestzuwendung

Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Kenntnis

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Pflichtteilsüberwindung / -begrenzung

Zuwendung unter Anrechnung auf den Pflichtteil Schenkung > 10 Jahre vor Tod des Erblassers Einbringung von Vermögen in Personengesellschaft Güterstandswahl Strafklauseln in Ehegattentestament Umschichtung von Vermögen ins Ausland Pflichtteilsverzicht „taktische“ Ausschlagung

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Ehegattenregelungen

Güterstände

modifizierte Zugewinngemeinschaft

steuerliche Vor- + Nachteile der Güterstände

Güterstandsklauseln

Ehegattentestament

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Güterstände

Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) Grundsatz: „Gütertrennung“ = jeder verwaltet sein

eigenes Vermögen Verfügungsbeschränkung Ausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung Gütergemeinschaft modifizierte Zugewinngemeinschaft

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Ehegattentestament

Abgrenzung zum Erbvertrag

Widerruf zu Lebzeiten: Form beachten + Zugang erforderlich nach Todesfall: kaum möglich, (aber Ausschlagung)

Voll- + Schlusserbe ODER (befreiter) Vor- + Nacherbe? gesetzliche Vermutung: Voll- + Schlusserbe beachte: steuerliche Behandlung

Pflichtteile der Abkömmlinge Pflichtteilsverzicht Strafklauseln

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Nachfolgeklauseln

Grundsatz: Gesellschaftsanteil bei Tod wächst den anderen Gesellschaftern an

Arten Fortsetzungsklausel einfache Nachfolgeklausel qualifizierte Nachfolgeklausel Eintrittsklausel

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Abfindungsklauseln

Unternehmensbewertung

Klauselgestaltung Buchwertklausel

+ Ertragswertklausel

+ Ertragswertsberechnungsklausel

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Grundlagen der Testamentsvollstreckung

Beginn + EndeBeginn: Tod des Erblassers + AnnahmeerklärungEnde (≠ Ende der Testamentsvollstreckung):

Tod, Geschäftsunfähigkeit des Testamentsvollstreckers / angeordnete Betreuung

Fristablauf (Testament) Kündigung durch Testamentsvollstrecker

ArtenAbwicklungsvollstreckungVerwaltungs- / DauervollstreckungNacherbentestamentsvollstreckungVermächtnisvollstreckung

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Grundlagen der Testamentsvollstreckung

Berufene Person: Geschäftsfähigkeit Aufgaben + Pflichten

Erfüllung der zulässigen letztwilligen Verfügungen Ordnungsgemäße Verwaltung (Erstellung eines

Nachlassverzeichnisses) Auskunftspflicht

Anordnung Anpassung an:

Testamentsvollstreckerordnung Testament Gesellschaftsverträge

Form: nur durch Testament / Erbvertrag Möglichkeit der Befugnisbeschränkung Möglichkeit der Befugniserweiterung

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Nachlass

Inbesitznahme Rechtsträgerschaft bleibt beim Erben Übergang tatsächliche Sachherrschaft auf

Testamentsvollstrecker Erstellung + Vorlage des Nachlassverzeichnisses

Vermögenswerte Verbindlichkeiten Schenkungen!

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Problemfeld Grundbesitz

Testamentsvollstrecker = verfügungsberechtigt

keine Eintragung ins Grundbuch

Verfügungsberechtigungsnachweis NUR durch Testamentsvollstreckerzeugnis

ggf. Nachweis über Übereinstimmung mit Erblasseranordnung / Erbeneinverständnis

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Problemfeld Betriebsvermögen

Kollision von Erbrecht + Handels- bzw. Gesellschaftsrecht (z. B. Haftung)

Einzelkaufmann: Treuhandlösung Vollmachtlösung Weisungsgeberlösung beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Personenhandelsgesellschaft Abwicklungstestamentsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung Voraussetzungen:

Duldung durch Erben (Bedingung / Auflage) Zustimmung / vertragl. Bindung durch Gesellschafter

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Problemfeld Betriebsvermögen

Kapitalgesellschaft GmbH: keine Zustimmung der Mitgesellschafter erforderlich AG: wie GmbH, aber kein Recht zur Gründungsbeteiligung

Kommanditbeteiligung erbrechtliche + gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen

in Einklang stehen

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Problemfeld Vermögensanlage

Leitlinie: ordnungsgemäße Verwaltung Anlagekriterien

zu erwartende Rendite Risiko Inflationsanfälligkeit Kosten + Steuern Liquidierbarkeit / Marktfähigkeit Beziehung zur allgemeinen wirtschaftlichen

Entwicklung Spannungsfeld zwischen Mündelsicherheit und hoch

spekulativem Geschäft

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Steuern

Steuern des Erblassers = Nachlassverbindlichkeiten Pflichten: Abgabe von Steuererklärungen, Anzeige +

Richtigstellung von steuerlich relevanten Tatbeständen durch Erbfall entstandene Steuern

Erbschaftsteuerpflicht Pflichten: Steuererklärungs- bzw. Berichtigungspflicht

nach Erbfall entstandene Steuern lfd. Steuern

persönliche unbeschränkte Haftung bei Pflichtverletzung!

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Haftung

§ 2219 BGB Anspruchsberechtigte

Erben Nacherben erst bei Erreichen der Erbenstellung, davor:

Auskunftsrecht ggü. Vorerben Vermächtnisnehmer

ordnungsgemäße Verwaltung: besondere Gewissenhaftigkeit + Sorgfalt (≠ mündelsicher)

Verluste verhindern Nutzungen gewährleisten

weit reichendes Ermessen § 69 AO

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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht

Ertragssteuern

Kapitalgesellschaft / Personengesellschaft / Mischformen?

Ausschüttung / Thesaurierung?

mit + ohne Fremdfinanzierung

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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht

Erbschaftsteuer

Wertermittlung

steuerliche Privilegierung inländisches Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften > 25 %

Bayrisches Modell

Belastungsvergleich

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Auslandsbezug im expandierenden Mittelstand

Inhalte:

Zivil- + Erbrecht

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ertragsteuern

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Zivil- + Erbrecht

IPR Erbstatut = Staatsangehörigkeit des Erblassers Gesamtverweisung / Nachlassspaltung Grundbesitz Rückverweisung (Renvoi)

Pflichtteilsrechte Verzichtsmöglichkeiten Strafklauseln

Erbvertrag / gemeinschaftliches Testament Form Zulässigkeit

Testamentsvollstreckung Dauer Vollmachten

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Erbschaft- / Schenkungssteuerrecht

schenken ≠ erben ? D: schenken = erben GB: potentially exempted transfer USA: incomplete gifts

(un)beschränkte / erweiterte Steuerpflicht Gebietsansässigkeit Welteinkommen / Belegenheitsprinzip

Schuldenabzug doppelte Besteuerung?

DBA § 21 ErbStG

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Ertragssteuern

Wegzugsbesteuerung § 6 AStG fingierte Veräußerung

Entstrickung § 21 UmwStG Besteuerung stiller Reserven

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!