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Heute im Amtsblatt: Nachruf Herrn Martin Seibert Bekanntmachung Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes zur Ab- wasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Bürgerspitalstif- tung Amberg Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 144 An der Nordgaustraße- erneuter Auslegungsbeschluss Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 105 Raigering Mitte- Auslegungsbeschluss Erteilung Vorbescheid bzgl. Bauvorhaben FlNr. 1523/14, Wörthstraße 9 Allgemeinverfügung zur Verwendung von Schalldämp- fern mit Jagdlangwaffen für Munition mit Zentralfeuerzün- dung bei der Jagdausübung Ausschreibung Straßenzustandserfassung und –bewertung im Stadtge- biet Amberg Standesamtliche Nachrichten Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle Am 17.06.2020 verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von 67 Jahren Herr Martin Seibert. Herr Seibert war von 1986 bis 2020 Mitglied des Amberger Stadtrates. Sein großes Engagement in vielen Ausschüssen machte ihn zu einem kompetenten und wichtigen Vertreter für die Anliegen der Amberger Bürger. Für die umfassende Bandbreite seines kommunalpolitischen Engagements wurde Herrn Seibert im Jahr 2010 die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze verliehen. Wer Herrn Seibert kannte, wird sich an eine aufrichtige und herausragende Persönlichkeit erinnern, die durch sein freundliches und aufgeschlossenes Wesen allseits beliebt und geachtet war. In diesen Stunden der Trauer gilt unsere aufrichtige Anteilnahme seiner Familie. Die Stadt Amberg dankt dem Verstorbenen für seinen jahrzehntelangen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit und wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Amberg, 23.06.2020 Michael Cerny Oberbürgermeister Die Regierung der Oberpfalz hat mit RS vom 30.04.2020, Nr. ROP-SG12-1512.2-18-7-2, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Am- berg und der Gemeinde Kümmersbruck für das Haushalts- jahr 2020 rechtsaufsichtlich gewürdigt und festgestellt, dass sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushalts- jahr 2020 im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 9 vom 15.07.2020 amtlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung 2020 und der Haushaltsplan mit Anla- gen liegen vom Tage nach der Veröffentlichung der Be- kanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung des Zweckverbandes im Rathaus der Stadt Amberg, Stadtkämmerei, 3. Stock, Zi.Nr. 303, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Amberg, 23.06.2020 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung I. A. Weigert Bekanntmachung Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck

Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes zur ... · Nr. ROP-SG12-1512.2-18-7-2, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Am-berg und der Gemeinde

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Heute im Amtsblatt:

Nachruf

Herrn Martin Seibert Bekanntmachung

Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes zur Ab-wasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck

Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Bürgerspitalstif-tung Amberg

Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 144 „An der Nordgaustraße“ - erneuter Auslegungsbeschluss

Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 105 „Raigering Mitte“ - Auslegungsbeschluss

Erteilung Vorbescheid bzgl. Bauvorhaben FlNr. 1523/14, Wörthstraße 9

Allgemeinverfügung zur Verwendung von Schalldämp-fern mit Jagdlangwaffen für Munition mit Zentralfeuerzün-dung bei der Jagdausübung

Ausschreibung

Straßenzustandserfassung und –bewertung im Stadtge-biet Amberg

Standesamtliche Nachrichten

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle

Am 17.06.2020 verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von 67 Jahren

Herr Martin Seibert.

Herr Seibert war von 1986 bis 2020 Mitglied des Amberger Stadtrates. Sein großes Engagement in vielen Ausschüssen machte ihn zu einem kompetenten und wichtigen Vertreter für die Anliegen der Amberger Bürger. Für die umfassende Bandbreite seines kommunalpolitischen Engagements wurde Herrn Seibert im Jahr 2010 die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze verliehen. Wer Herrn Seibert kannte, wird sich an eine aufrichtige und herausragende Persönlichkeit erinnern, die durch sein freundliches und aufgeschlossenes Wesen allseits beliebt und geachtet war. In diesen Stunden der Trauer gilt unsere aufrichtige Anteilnahme seiner Familie. Die Stadt Amberg dankt dem Verstorbenen für seinen jahrzehntelangen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit und wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Amberg, 23.06.2020

Michael Cerny Oberbürgermeister

Die Regierung der Oberpfalz hat mit RS vom 30.04.2020, Nr. ROP-SG12-1512.2-18-7-2, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Am-berg und der Gemeinde Kümmersbruck für das Haushalts-jahr 2020 rechtsaufsichtlich gewürdigt und festgestellt, dass sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushalts-jahr 2020 im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 9 vom 15.07.2020 amtlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung 2020 und der Haushaltsplan mit Anla-gen liegen vom Tage nach der Veröffentlichung der Be-kanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung des Zweckverbandes im Rathaus der Stadt Amberg, Stadtkämmerei, 3. Stock, Zi.Nr. 303, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Amberg, 23.06.2020 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung I. A. Weigert

Bekanntmachung

Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 2

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2020 auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Amberg 144 „An der Nordgaustraße“ mit Festsetzungen und Begründung in der Fassung (i.d.F.) vom 22.06.2020 die erneute Öffentlich-keitsbeteiligung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanaufstellung wurde im Stadtrat vom 17.12.2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Von der Durchführung einer Um-weltprüfung wurde abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zeitgleich mit der Beteiligung der Behörden und sons-tigen Träger öffentlicher Belange. Ein Bauträger plant den Abriss des alten Bauernhofs. Die dadurch entstehende Baulücke, soll durch eine verdichtete Wohn- und Gewerbebebauung gefüllt werden. Es wird eine Bebauung angedacht, welche aufgrund der Zahl der Vollge-schosse, der Höhe und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht nach §34 BauGB zulässig wäre. Die Auf-stellung eines Bebauungsplans ist daher zwingend notwen-dig. Das Plangebiet liegt an der Kreuzung Regensburger Straße/Nordgaustraße und beinhaltet die Parzelle 1981 (Teilfläche) Gemarkung Amberg. Momentan befinden sich auf dem Grundstück ein alter Bauernhof und eine Streuobstwiese. Derzeit liegt das Plangebiet innerhalb eines im Zusammen-hang bebauten Ortsteils. Die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich bisher nach § 34 BauGB. Das Plange-biet befindet sich nach dem aktuellen Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet. Auf beiliegenden Lageplan wird hin-gewiesen. Im Planbereich liegt der rechtskräftige Baulinien-plan Nr. 05 vom 16.01.1911. Mit erlangter Wirksamkeit er-setzt der aufzustellende Bebauungsplan im Geltungsbereich den Baulinienplan. Die erneute Beteiligung beschränkt sich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf folgende Themen: Festsetzungen: 5.5: Hinzufügen der Festsetzung zum Bodenbelag 6.7: Hinzufügen der Festsetzung zu wasserdurchlässigen Belägen 7.2: Hinzufügen der Festsetzung zum übernommenen Geh- und Radweg 7.5: Hinzufügen der Festsetzung zu den Einfahrtsbereichen der Tiefgarage 7.7: Hinzufügen der Festsetzung eines Rechtsabbiegege-bots 7.8: Hinzufügen der Festsetzung eines Vorwärts-Ausfahr-Gebots 7.9: Hinzufügen der Festsetzung zum Umbau des Fahrrad-wegs für eine ausreichende Anfahrsicht 7.10: Hinzufügen der Festsetzung einer Mindestbreite von 6m an der nördlichsten Zufahrt 11.3: Hinzufügen der Festsetzung von max. 80cm Höhe von Einfriedungen/ Bepflanzung an Zufahrten Hinweise: 9: Erweiterung des Hinweises zum Auffangen und zur Nut-zung von nicht verunreinigtem Regenwasser 10: Hinzufügen des Hinweises zur Kombination von Dachbe-grünung und Solarthermie/ Photovoltaik Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänz-ten oben aufgeführten Festsetzungen und Hinweisen abge-geben werden. Aus dem bisherigen Verfahrensablauf liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2

(Fortsetzung auf Seite 3)

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayer. Stiftungsgeset-zes, i.V.m. Art. 68 Abs. 1 und Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Ferienausschuss der Stadt Amberg am 27.04.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2020 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird:

I.

§ 1

Der beigefügte Nachtragshaushaltsplan der Bürgerspitalstif-tung Amberg für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festge-setzt. Dadurch werden

§ 2 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

II. Die Regierung der Oberpfalz hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Nachtragshaushaltssatzung mit Schreiben vom 16.06.2020, Nr. ROP-SG12-1512.1-8-9-29, rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine ge-nehmigungspflichtigen Bestandteile.

III. Die Nachtragshaushaltssatzung 2020 und der Nachtragshaus-haltsplan mit Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung im Rathaus der Stadt Amberg, Stadt-kämmerei, 3. Stock, Zi.Nr. 303, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Amberg, 25.06.2020 gez. Weigert Weigert

Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung 2020 der von der Stadt Amberg verwalteten Bürgerspitalstiftung Amberg

erhöht um

Ver-min-dert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl.

der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr verändert

a) im Ver-waltungs-haushalt

die Ein- nahmen

0 € 0 € 1.200.300 € 1.200.300 €

die Aus- gaben

0 € 0 € 1.200.300 € 1.200.300 €

b) im Ver-mögens- haushalt

Die Ein-nahmen

530.000 € 0 € 482.800 € 1.012.800 €

die Aus- gaben

530.000 € 0 € 482.800 € 1.012.800 €

Bekanntmachung

Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 144 „An der Nordgaustraße“ - Erneuter Auslegungsbeschluss

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 3

BauGB vor:

Untersuchung der Umweltbelange zum Bebauungs-planentwurf mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern (Anlage 5)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Informati-onen und Aussagen zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bezüglich der gemeinschafts-rechtlich geschützten Arten und den naturschutzfach-lichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten

Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm des Ingenieurbüros GEO.VER.S.UM

Stellungnahmen der Behörden, aufgeführt in der An-lage 6 der Beschlussvorlage, zu - Abwasserbeseitigung- und Einleitung, Flächenent-siegelung, Versickerung, Begrünung und PV-Anlagen (Seite 10-14), - Verzögerung des Regenwasserabflusses, Versicke-rung und Bodenschutz (Seite 19)

Die betreffenden Planentwürfe werden bei der Stadt Am-berg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgas-se 2, 92224 Amberg, Zimmer-Nr. 109 , in der Zeit vom

13. Juli 2020 bis 21. August 2020

öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Aussetzungen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erge-ben sich folgende geänderte Regelungen für die Beteiligung (siehe auch Planungssicherstellungsgesetz): - die Beteiligungsunterlagen können im Internet unter unten-stehendem Link eingesehen werden - in begründeten Ausnahmefällen kann unter Berücksichti-gung der üblichen Schutzmaßnahmen ein Termin vor Ort zur Einsichtnahme der Beteiligungsunterlagen vereinbart wer-den - in begründeten Ausnahmefällen können die Beteiligungs-unterlagen unter Übernahme der Kosten verschickt werden. Es kann telefonisch über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft durch den/die jeweilige(n) Sachbearbeiter(in) erteilt werden (09621-101667) und ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden (09621/10-1481). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben wer-den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: Die betreffenden Unterlagen und Entwürfe zum Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 144 „An der Nordgaustraße“ können im oben genannten Zeitraum zu-sätzlich im Internet unter dem betreffenden Link auf www.amberg.de/beteiligung eingesehen werden.

Zur Bekanntmachung verfügt am 03.07.2020 Amberg, den 26.06.2020 Stadt Amberg Michael Cerny Oberbürgermeister

Bekanntmachung

Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 105 „Raigering Mitte“ - hier: Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2020 auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Amberg 105 „Raigering Mitte“ und des Entwurfes zur 98. Berichtigung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, beide in der Fassung vom 22.06.2020 1. die Abwägung über das Ergebnis der frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und

2. die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

beschlossen. Die Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Ver-fahren nach §13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt. Diese Bekanntmachung erfolgt demnach gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. 13 a Abs. 3 BauGB. Von der Durchführung einer Umweltprü-fung wird abgesehen. Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfü-gung:

Verkehrslärmgutachten von der Firma Alfred Bartl Akustik/ Bauphysik (Vohenstrauß) mit Abschlussbe-richt vom 26.11.2019

Baugrundgutachten von der Firma Messerer Büro für angewandte Geologie (Fürth) mit Abschlussbericht vom 21.12.2019

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zeitgleich mit der Betei-ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Wege der 98. Berichtigung angepasst; die Berichtigung überschrei-tet in geringem Umfang den Geltungsbereich des Bebau-

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 4

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Straßenbeleuchtungsanlagen und zugehörige Tiefbauarbeiten

ungsplanes. Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes Amberg 85 „Sportplatz Raigering“ am 19.06.2006 wurden die Sportanla-gen von der Mitte Raigerings um ca. 700 m nach Nordwes-ten verlegt. Der Bereich des Brüllbachs, welcher am Rande der früheren Sportanlagen verläuft, wurde im Zuge der Hochwasserfreilegungsmaßnahmen für Raigering ausge-baut (Fertigstellung: 28.07.2014). Der Eigentümer des frühe-ren Sportplatzes Raigering und einiger angrenzender Grund-stücke in der Mitte Raigerings möchte diesen Bereich als Investor einer Wohnnutzung zuführen. Direkte Hinderungs-gründe gibt es nicht mehr, aber der Untergrund (aufgefüllte Weiher) ist hinsichtlich der Stabilität und eventueller Altlas-ten problematisch. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bisher im Flä-chennutzungs- und Landschaftsplan eine öffentliche Grün-fläche (überwiegend als Sportplatz) dargestellt. Auch wegen der Größe gilt dieses Gebiet als Außenbereich. Nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird eine Bebauung und Erschließung möglich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt zwischen der Forstamtsstraße, der Bebauung an der Hof-mark, der Kirche St. Josef und dem Kindergarten in Raige-ring. Die betreffenden Planentwürfe werden bei der Stadt Am-berg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgas-se 2, 92224 Amberg, Zimmer-Nr. 109 , in der Zeit vom

13. Juli 2020 bis 21. August 2020

öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Aussetzungen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erge-ben sich folgende geänderte Regelungen für die Beteiligung (siehe auch Planungssicherstellungsgesetz): - die Beteiligungsunterlagen können im Internet unter unten-stehendem Link eingesehen werden - in begründeten Ausnahmefällen kann unter Berücksichti-gung der üblichen Schutzmaßnahmen ein Termin vor Ort zur Einsichtnahme der Beteiligungsunterlagen vereinbart wer-den - in begründeten Ausnahmefällen können die Beteiligungs-unterlagen unter Übernahme der Kosten verschickt werden. Es kann telefonisch über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft durch den/die jeweilige(n) Sachbearbeiter(in) erteilt werden (09621-101415) und ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden (09621/10-1481). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben wer-den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: Die betreffenden Unterlagen und Entwürfe zum Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 105 „Raigering Mitte“ mit gleichzeitiger 98. Berichtigung des Flä-chennutzungs- und Landschaftsplanes können im oben ge-nannten Zeitraum zusätzlich im Internet unter dem betreffen-den Link auf www.amberg.de/beteiligung eingesehen wer-den. Zur Bekanntmachung verfügt am 03.07.2020 Amberg, den 26.06.2020 Stadt Amberg Michael Cerny

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Antrages auf Vorbescheids bezüglich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Neu- baus zweier Mehrfamilienhäuser mit sieben bzw. vier Wohneinheiten sowie der Zulassung einer Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Vorschriften bezüglich der Mittelgarage auf dem Anwesen Wörthstraße 9, FlNr.: 1523/14 der Gemarkung Amberg

Mit Bescheid der Stadt Amberg vom 17.06.2020, Aktenzei-chen: AVB-113-2020-1 wurde für das im Betreff genannte Vorhaben ein Vorbescheid erteilt. Dem Vorhaben liegen die mit dem Prüfvermerk vom 18.05.2020 versehenen Bauvorla-

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 5

gen zugrunde. Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke, die dem Vorhaben durch Unterschrift auf den Bauvorlagen nicht zu-gestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Aus-fertigung des Vorbescheids zuzustellen. Die benachbarten Immobilien befinden sich im Wohnungs-/ bzw. Teileigentum von weitaus mehr als 20 Miteigentümern, weshalb hiermit die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntma-chung ersetzt wird. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Be-kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Amberg als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Nachbarn können die Akten des Genehmigungsverfah-rens bei der Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen -Bauordnungsamt- in der Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Zimmer Nr. 120, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Frei-tag von 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr) einse-hen. Aufgrund derzeitiger Einschränkungen des Parteiver-kehrs in Reaktion auf die „Corona-Pandemie“, ist vorab eine telefonische Anmeldung unter 09621/10-1332 oder 09621/10-1416 notwendig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwal-tungsgericht in Regensburg, Postanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Haus-anschrift: Bayer. Verwaltungsgericht, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeam-ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Amberg) und den Gegenstand des Kla-gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Be-scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. Nr. 13 vom 29.06.2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtli-chen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektroni-schen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Weitere Hinweise:

a) Mit der Zustellung wird die Monatsfrist für die Einle-

gung eines Rechtsbehelfs in Lauf gesetzt. Die Zustel-lung gilt nach Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Die Klage ei-nes Dritten (Nachbarn) gegen die Baugenehmigung hat gemäß § 212 a BauGB keine aufschiebende Wir-kung.

b) Ungeachtet dieser Zustellung besteht ein Recht der beteiligten Nachbarn, innerhalb der Rechtsmittelfrist eine schriftliche Ausfertigung der Baugenehmigung anzufordern. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Zu-stellung und den Lauf der Rechtsbehelfsfrist bleibt

jedoch allein die öffentliche Zustellung. c) Ein Erbbauberechtigter tritt an die Stelle des Eigentü-

mers. Ist Eigentümer eines Nachbargrundstücks eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigen-tumsgesetz, so treten an die Stelle des Verwalters die einzelnen Wohnungseigentümer.

Zur Bekanntmachung verfügt am 03.07.2020 Amberg, 17.06.2020 STADT AMBERG Referat für Stadtentwicklung und Bauen Jasmin Hannich Leiterin Bauordnungsamt

Bekanntmachung

Allgemeinverfügung der Stadt Amberg zur Ver-wendung von Schalldämpfern mit Jagdlang-waffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagdausübung

Aufgrund des Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) erlässt die kreisfreie Stadt Amberg folgende Einzelanordnung als Allgemeinverfügung: I. In Einschränkung des Verbots des Art. 29 Abs. 2 Nr.

7 BayJG ist es gestattet, Schalldämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagdausübung in allen Jagdrevieren einschließlich dem jagdlichen Übungs-schießen im Gebiet der kreisfreien Stadt Amberg zu verwenden.

II. Ferner wird es den Jagdscheininhabern aus dem Zu- ständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Amberg in Einschränkung des Verbots des Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG innerhalb ganz Bayerns gestattet, Schall-dämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagd-ausübung einschließlich dem jagdlichen Übungs-schießen zu verwenden.

III. Diese Allgemeinverfügung steht unter dem Vorbehalt ihres Widerrufs.

IV. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Amberg in Kraft. Die Allgemeinverfügung und die zugehörige rechtli-che Würdigung können bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Amberg eingesehen werden.

V. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

Hinweise: 1. Es sollte stets eine Kopie der Allgemeinverfügung

bei der Jagdausübung mitgeführt werden, um im Bedarfsfall bei etwaigen Kontrollen den Einsatz der Hilfsmittel rechtfertigen zu können.

2. Die Aufnahme des „jagdlichen Übungsschießens“ in die Ausnahme von dem Verbot des Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG dient der Klarstellung, dass der Än-derung des Waffenrechtes entsprechend sowohl die Jagdausübung als auch das Übungsschießen mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Mu-nition mit Zentralfeuerzündung unter Verwendung von Schalldämpfern gestattet ist. Das Verbot des Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG erstreckt sich nur auf die Ausübung der Jagd unter Verwendung von Schalldämpfern, insofern ist jagdrechtlich eine Ein-schränkung des Verbots auch nur insoweit erfor-derlich.

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 6

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93014 Regensburg Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegen-stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen be-stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die ange-fochtene Allgemeinverfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schrift-licher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

1Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtli-chen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektro-nischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Ver-waltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Amberg, den 18.06.2020 Stadt Amberg Amt für Ordnung und Umwelt Keck Verwaltungsrätin

Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung nach VOL: Straßenzustandserfassung und –bewertung

a. Vergabestelle: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle Steinhofgasse 4, 92224 Amberg Tel.: 09621/10-1661, 10-1663, Telefax: 09621/10-7069, E-Mail: [email protected]

b. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOL Vergabenummern: 20-003-VOL021-TB

c. Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Die zur Verschlüsselung verwendeten Algorithmen entsprechen dem Signaturgesetz, der Signaturver-ordnung und der Richtlinie für Kryptographische Verfahren des BSI. Zugelassene Angebotsabgabe: - Schriftlich - Elektronisch in Textform - Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

d. Art des Auftrages: Straßenzustandserfassung und –bewertung

e. Ort der Ausführung: Stadtgebiet von 92224 Amberg

f. Art und Umfang der Leistungen:

- 290 km Straßen befahren und bewerten - 15000 St Verkehrszeichen erfassen - 9000 St Straßenabläufe erfassen

g. Erbringung von Planleistungen: nein

h. Aufteilung in Lose: nein

i. Ausführungszeit: VOL021-TB: Beginn: 01.09.2020/Ende: 30.10.2020

j. Nebenangebote: sind nicht zugelassen

k. mehrere Hauptangebote: sind nicht zugelassen

l. Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch ab 06.07.2020 zur Verfügung gestellt unter: www.vergabe.bayern.de und https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebots-abgabe gefordert war, werden nachgefordert.

m. Kosten der Vergabeunterlagen: Keine

o. Angebotsfrist und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: 23.07.2020, 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: 31.08.2020

p. Angebotsanschrift: Schriftliche Angebote abzugeben bei: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg Adresse für elektronische Angebote: https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations

q. Sprache: deutsch

r. Zuschlagskriterien: Siehe Vergabeunterlagen

s. Eröffnung der Angebote: VOL021-TB: 23.07.2020, 10:00 Uhr Ort: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg Zugelassene Personen: keine

t. Geforderte Sicherheit: Siehe Vergabeunterlagen

u. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingun-gen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vor-schriften in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B

v. Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

w. Nachweis der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Ver-eins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nach-unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzu-weisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Vo-raussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 7

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläu-figen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eig-nung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunterneh-men präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Prä-qualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifika-tionsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Ei-genklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Ei-generklärung zur Eignung genannten Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizu-fügen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.

x. Nachprüfstelle: VOL-Stelle, Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg

Amberg, 30.06.2020 Füger

Standesamtliche Nachrichten April 2020

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle

Geburten:

20.05.2020 Annika Andrea Hirn, weiblich Simone Martina Hirn und Martin Dunst, Mühlweg 2, 92272 Freudenberg, OT Wutschdorf 21.05.2020 Veronika Kustner, weiblich Zuzana Kustner geb. Juricová und Ludwig Otto Kustner, Sebastian- Regler-Straße 26, 92224 Amberg 25.05.2020 Severin Johannes Schuch, männlich Ann-Cathrin Schuch geb. Weiß und Johannes Andreas Schuch, Hofmark 26 A, 92224 Amberg, OT Raigering 26.05.2020 Jadoo Liam Kampka, männlich Nicole Doris Kampka und Jürgen Josef Schreglmann, Glashüttenweg 4, 92724 Trabitz 26.05.2020 Leni Meyer, weiblich Ramona Maria Meyer geb. Meier und Simon Meyer, Georg-Hausner-Straße 8, 92287 Schmidmühlen 28.05.2020 Alexander Schenk, männlich Stefanie Christine Schenk geb. Held und Marco Günther Schenk, Krottenseer Winkl 26, 91284 Neuhaus a.d.Pegnitz, OT Krottensee 31.05.2020 Freya Ramona Andrea Meier, weiblich Bianca Martina Meier geb. Hofmann und Patrick Meier, Deckersberg 55, 91230 Happurg 31.05.2020 Milan Reinartz, männlich Jessica Claudia Reinartz, Holunderweg 8, 92245 Kümmers-bruck, OT Haselmühl und Kevin Theisinger, Bahnhofstraße 23, 97209 Veitshöchheim 02.06.2020 Lucia Pohl, weiblich Kristina Salonnikov und Matthias Hans Pohl, Gailoher

Hauptstraße 56, 92224 Amberg, OT Gailoh 05.06.2020 Jasmin Wisgickl, weiblich Natascha Wisgickl geb. Ludwig und Daniel Wisgickl, Ober-hof 14, 92289 Ursensollen, OT Oberhof 05.06.2020 Paul Haak, männlich Julia Petra Haak geb. Krell und Stanislaw Haak, Dahlienweg 7, 92245 Kümmersbruck 05.06.2020 Hannes Beer, männlich Katharina Franziska Beer geb. Hofmann und Tobias Beer, Schregerstraße 4, 92421 Schwandorf

07.06.2020 Emilia Anna Holzwarth, weiblich Franziska Barbara Holzwarth geb. Köppl und Christian Gott-fried Holzwarth, Weihern 121, 92536 Pfreimd 07.06.2020 Leni Marie Schmaus, weiblich Michaela Evelyn Schmaus geb. Püschl und Ingo Jochen Schmaus, Dr.- Steininger-Straße 6, 92224 Amberg 09.06.2020 Franz Felix Rainer Schmid, männlich Eva-Maria Renate Schmid geb. Schwab und Bernd Peter Richard Schmid, Am Kastanienbaum 15, 92507 Nabburg 09.06.2020 Malina Merl, weiblich Tanja Maria Kreszenz Merl geb. Dobler und Marco Johann Merl, Aussiger Straße 17, 92421 Schwandorf 10.06.2020 Lukas Schmidt, männlich Eileen Schmidt geb. Schleinitz und Andreas Roland Schmidt, Zogenreuth 33, 91275 Auerbach i.d.OPf. 11.06.2020 Maximilian Ludwig Meier, männlich Katrin Gabriele Demleitner und Wolfgang Meier, Schiller-straße 8, 92224 Amberg 12.06.2020 Rebeka Ymeri, weiblich Alketa Ymeri geb. Kola und Erion Ymeri, Danziger Straße 2, 92224 Amberg 12.06.2020 Olivia Ymeri, weiblich Alketa Ymeri geb. Kola und Erion Ymeri, Danziger Straße 2, 92224 Amberg 15.06.2020 Franziska Simbeck, weiblich Sandra Elisabeth Simbeck geb. Großer und Georg Simbeck, Bgm.-Haller- Straße 52, 92507 Nabburg 17.06.2020 Nora Ina Wolf, weiblich Kristin Gisela Wolf geb. Ringer und Johannes Georg Wolf, Wacholderweg 3, 92256 Hahnbach

Eheschließung: 02.06.2020 Barbara Maria Grabinger und Werner Josef Kunst, Hans-Sachs-Straße 7, 92224 Amberg 05.06.2020 Caroline Anna Smarzly und Patrick Oliver Junge, Waltherstraße 30, 80337 München 27.06.2020 Ramona Barbara Dechant geb. Schildbach und Roger Todd Klaus Robinson, Immenstetter Straße 15, 92224 Amberg, OT Raigering 27.06.2020 Katja Körtge und Stefan Johannes Boxdorfer, Spitalgraben 9, 92224 Amberg 30.06.2020 Andrea Helga Beck und Patrick Karl Witt-mann, Friedrich-Ebert.Straße 21, 92224 Amberg

Amtsblatt der Stadt Amberg | Nummer 13 | 3. Juli 2020 Seite 8

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:

Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg.

Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats.

Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden:

Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg.

Sterbefälle:

24.05.2020 Peter Hans Schubert, Montanstraße 16,

92224 Amberg

26.05.2020 Gerda Kiese geb. Fuchs, Haager Weg 9,

92224 Amberg

27.05.2020 Klaus Richard Steiner, Wiesenstraße 6, 92259

Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

28.05.2020 Jürgen Alfred Müller, Bauvereinstraße 4,

95676 Wiesau

29.05.2020 Anton Horst Eisert, Auf der Loh 6 A, 92253

Schnaittenbach

03.06.2020 Franz Josef Artur Weberbauer, Zeilenstraße

26, 92245 Kümmersbruck, OT Haselmühl

04.06.2020 Siegmund Raab, Karl-Heilmann-Block 22,

92637 Weiden i.d.OPf.

05.06.2020 Heinz-Werner Jäkel, Haager Weg 9, 92224

Amberg

05.06.2020 Georg Heinrich Hofmann, Hauptstraße 23,

91249 Weigendorf, OT Haunritz

06.06.2020 Maria Theresia Meier geb. Dietrich, Klaus-

Conrad-Straße 2, 92242 Hirschau

07.06.2020 Margarete Wiesand geb. Zagel, Hauptstraße

9, 92337 Sulzbach-Rosenberg

09.06.2020 Anna Maria Günther geb. Schießlbauer,

Schießstätteweg 27, 92224 Amberg