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Heß Timmann Süß Dr. Cordula Heß · PDF fileSeite - 2 - 1. Insolvenzverfahren Nach den Insolvenzeröffnungen werden sich die Insolvenzverwalter bei allen Gläubigern „automa-tisch“

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Page 1: Heß Timmann Süß Dr. Cordula Heß · PDF fileSeite - 2 - 1. Insolvenzverfahren Nach den Insolvenzeröffnungen werden sich die Insolvenzverwalter bei allen Gläubigern „automa-tisch“

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HYPOVEREINSBANK Dresden BLZ 85020086 Konto 5360230157

IBAN DE76850200865360230157 BIC HYVEDEMM496

Heß Timmann Süß, Rechtsanwältinnen, Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden

zweites Rundschreiben Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die übermittelten Unterlagen, die wir für jeden von Ihnen geprüft haben. Alle

Geschädigten, die strukturell in die von uns vertretene Interessengemeinschaft hineinpassen, er-

halten dieses Schreiben.

Wenn Sie uns mit der Einleitung der weiteren Schritte beauftragen wollen, ist folgendes zu tun:

Wir fügen diesem Schreiben ein standardisiertes Vollmachts-Formular bei, in das Sie oben bitte

noch Ihren Namen einsetzen und es unterschrieben zurückmailen wollen.

In einer zweiten Mail erhalten Sie heute von uns Ihren angekündigten individuellen Anwaltsvertrag

mit Vergütungsvereinbarung, den Sie im Falle Ihres Einverständnisses unterschrieben zurückmai-

len wollen.

Die vereinbarte Vergütung wollen Sie bitte auf unser unten genanntes Konto überweisen.

Danach werden wir wie folgt vorgehen:

Auskunft erteilt:

Bitte stets angeben: 576/13 Infinus CH-ch/D9/778-13 Dresden, 28.11.2013

An die Mitglieder der Interessengemeinschaft der Infinus-Geschädigten

Heß Timmann

Süß

Rechtsanwältinnen

Dr. Cordula Heß

Anja Timmann Fachanwältin für Familienrecht

Cornelia Süß Fachanwältin für Sozialrecht

in dringenden Fällen auch abends und

am Wochenende telefonisch erreichbar

Loschwitzer Straße 32 Telefon 0351/31 88 90 Telefax 0351/3 18 89 29 01309 Dresden 0351/310 61 21 eMail [email protected]

Gerichtspostfach 466

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1. Insolvenzverfahren

Nach den Insolvenzeröffnungen werden sich die Insolvenzverwalter bei allen Gläubigern „automa-

tisch“ melden und jedenfalls den Inhabern von Orderschuldverschreiben eine vorgefertigte Anmel-

dung zur Insolvenztabelle übermitteln, die von Ihnen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu über-

prüfen, zu unterschreiben und bei ihm einzureichen sein wird. Möglicherweise wird der Insolvenz-

verwalter die Abwicklung über ein Portal im Internet vornehmen, von dem Sie Ihre persönlichen

Unterlagen herunterladen können. Wenn sich bei der Forderungsanmeldung für Sie Schwierigkei-

ten ergeben, sind wir Ihnen behilflich.

Die Gläubiger aus nachrangigen Darlehen und Genussrechten haben eine nachteilige Behandlung

im Insolvenzverfahren bis hin zu Zins-Rückzahlungsverlangen der letzten zwei Jahre zu erwarten.

Wahrscheinlich werden die Insolvenzverwalter Ihre Ansprüche nur nachrangig anerkennen. Bitte

übermitteln Sie uns die Mitteilungen, die Sie von den Insolvenzverwaltern erhalten. Wir werden Sie

in diesen Fällen beraten bei der Anmeldung Ihrer Forderung und der außergerichtlichen Abwehr

von Zahlungsansprüchen.

2. Haftungsansprüche

Wir werden in Frage kommende Dritte, also insbesondere die Vermittler, die Infinus AG und den

Wirtschaftsprüfer anschreiben und zur Bekanntgabe ihrer Vermögensschadenshaftpflicht auffor-

dern. Sodann werden wir die außergerichtliche Korrespondenz mit den Versicherungen aufneh-

men, in der wir die Haftungstatbestände im Einzelnen vortragen und begründen und zum Ersatz

des entstandenen Schadens auffordern werden Zug um Zug gegen Abtretung Ihrer Ansprüche

gegen den Insolvenzverwalter.

Wir werden Sie stets über den Stand der Verhandlungen informieren und Ihnen die geführte Kor-

respondenz zeitnah übermitteln.

Das Ziel besteht darin, die Versicherungen zu einem außergerichtlichen Ausgleich Ihrer Scha-

densersatzansprüche zu bewegen.

Gelingt das nicht, werden wir Sie zur Führung von Musterprozessen beraten und uns dafür einset-

zen, dass zwischen den Mitgliedern unserer Interessengemeinschaft und den Versicherungen

entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden.

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3. Rechtsschutzversicherung

Wir werden alle uns von Ihnen genannten Rechtsschutzversicherungen anschreiben und um De-

ckungsschutz bitten. Wir regen an, dass nicht Sie selbst an die Versicherungen herantreten. Für

den Fall, dass in Ihrem Fall eine RSV eingreift (insbesondere bei älteren Versicherungen), werden

wir die Kosten dort abrechnen. Die im Anwaltsvertrag getroffene Vergütungsvereinbarung verliert

dann ihre Gültigkeit; bereits von Ihnen gezahlte Honorare werden zurückgezahlt. Bei rechtschutz-

versicherten Mandanten werden wir zusätzliche Maßnahmen prüfen, wie z.B. einen Arrest in das

Vermögen des persönlich haftenden Gesellschafters. Wegen der hiermit verbundenen hohen Kos-

ten und der geringen Wahrscheinlichkeit, überhaupt pfändbares Vermögen zeitlich vor dessen

eigener zu erwartender Insolvenz vorzufinden, möchten wir diesen Weg den nicht rechtschutzver-

sicherten Mandanten nicht empfehlen.

4. EdW

Obwohl wir denken, dass eine Eintrittspflicht des EdW NICHT gegeben ist, werden wir die BaFin

vorsorglich auffordern, den Entschädigungsfall festzustellen. Den Schriftverkehr werden wir Ihnen

zuleiten. Sollte sich hieraus – wider Erwarten- eine Eintrittspflicht des EdW entwickeln, werden wir

Sie zur entsprechenden Forderungsanmeldung beraten.

Die bisherigen Informationen finden Sie auch auf Facebook

https://www.facebook.com/pages/Infinus-Interessengemeinschaft/177995409064393

oder dem Blog

http://infinusinteressengemeinschaft.wordpress.com/

die wir stets aktualisieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heß

Rechtsanwältin