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aufGELESEN Schwarmstadt HN Initiiert vom Hanix-Magazin entstand mit der DHBW Heil- bronn ein kooperatives For- schungsprojekt zur Lebens- qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un- ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz, Studiengangs- leiterin der DHBW Heilbronn, 1089 Heilbronner und Bewoh- ner des Landkreises detailliert dazu befragt, wie sie Heilbronn sehen, was sie von der Stadt er- warten, um hier zu bleiben. Es war ein wissenschaftlich fun- diert ausgearbeiteter Fragen- katalog, aus dem sich die Schulnote 3,2 für Heilbronn er- gab. Ende Februar luden das Hanix- Magazin und die DHBW Heil- bronn zum ersten Forum „Schwarmstadt Heilbronn - Po- tentiale und Impulse durch in- novative Stadtentwicklung“ ein. Mit 80 Teilnehmern fand die Veranstaltung reges Inte- resse bei vielen Entscheidern aus Verwaltung, Politik, Bil- dung, Wirtschaft und Kultur. Wir, die Initiatoren des Forums, suchen nun mit der DHBW Heil- bronn weitere Mitmacher für eine „Interessengemeinschaft Innovative Stadtentwick- lung“. Als Ziel- stellung: eine 2,0 für Heil- bronn. Robert Mucha Hanix-Magazin Frühlingserwachen in Heilbronn Mit einer vielfältigen Blütenpracht verabschieden die Stadtgärtner den langen Winter Von Jonas Diebold Am 20. März ist kalendarischer Frühlingsanfang. Da dürfen Blumen nicht fehlen. Am Ufer des Neckars haben sich die ers- ten Knospen schon heraus ge- traut, nach der Eiseskälte der letzten Winterwochen. Nun soll auch die Innenstadt erblühen. Lang genug haben die Stadt- gärtner auf blumenfreundliche Temperaturen gewartet. Im Ge- wächshaus sorgte ein Klima- computer dafür, dass auch nachts die Temperatur für die Blumen stabil bleibt. Sonst wä- ren sie wahrscheinlich erfroren, bevor sie ihre Blütenpracht in der Stadt hätten zeigen kön- nen. Grünflächenamtsleiter Hans-Peter Barz verspricht: „Nach diesem sonnenarmen, verhangenen Winter können sich die Bürgerinnen und Bür- ger auf ein blühendes Frühjahr in den städtischen Parks und Grünanlagen freuen.“ Stiefmütterchen, Goldlack und Purpurglöckchen Bald sollen 57 000 Frühlingsblu- men auf einer Gesamtfläche von 2350 Quadratmetern in den Beeten auf Verkehrsinseln, in Parks und öffentlichen Plätzen sprießen. Dieses Jahr sind die Auser- wählten: weiße und hellgelbe Stiefmütterchen aus der Fami- lie der Veilchengewächse sowie die Kreuzblütler Goldlack und Purpurglöckchen der Stein- brechgewächse. Die Wahl tra- fen Helga Mühleck und Gunther Uhlig vom Grünflächenamt. In Zusammenarbeit mit der Land- schaftsarchitektin Inge Wiemes feilten sie seit vorigem Sommer am Gestaltungskonzept für die städtischen Anlagen. 61 000 Blumenzwiebeln sind schon gesetzt Ein Höhepunkt des Gestal- tungskonzepts sind 61 000 Blu- menzwiebeln, die in der kom- menden Zeit erst ihre volle Pracht zeigen werden. Dann verschönern Tulpenarten wie Monte Carlo, Green Star, Dordo- gne und Maureen die angeleg- ten Beete. Bereits in den Herbstmonaten hatten die Gärtner die Zwiebeln in die Erde gesetzt - das war noch vor der Kältewelle im Winter. Mit den steigenden Temperaturen kommt nun auch die restliche Blütenpracht in die Stadt. 250 Blumenkübel, die ent- lang der Fußgängerzone, am Ki- liansplatz, am Marktplatz und an der Allee mit Stiefmütter- chen, Goldlack und Efeu aufge- stellt werden, runden das Far- benmeer ab. Ab Mai sorgen dann noch drei Meter hohe Pal- men für mediterranes Flair in der Innenstadt. Zierpflanzengärtnerin Olga Schäfer und Auszubildender Yannis Handke haben die Blumen vor dem Erfrieren bewahrt. Foto: Diebold Ratsgremien tagen Jugendgemeinderat heute - Gemeinderat am 23. März Am heutigen Donnerstag, 15. März, kommt der neue Jugend- gemeinderat um 18 Uhr zu sei- ner konstituierenden Sitzung im Großen Ratssaal zusammen. Dem 20-köpfigen Gremium ge- hören für die zweijährige Amts- zeit 15 Mädchen und fünf Jun- gen an. Das Gremium tagt in der Regel einmal im Monat im Klei- nen Ratssaal. Zu seiner nächsten öffentli- chen Sitzung kommt der Ge- meinderat am Freitag, 23. März, um 15 Uhr im Großen Ratssaal zusammen. Die genaue Tagesordnung stand bei Drucklegung dieser Stadtzeitung noch nicht fest. Sie ist einige Tage vor der Sitzung unter www.gemeinderat-heil- bronn.de online abrufbar. (kn) „Let‘s Clean Up Europe“ Sauberkeitsaktion: Heilbronn wird wieder „putz-munter“ Von Frühjahr bis Ende Mai läuft in Heilbronn die Sauberkeitsak- tion „Heilbronn putz-munter“. Höhepunkt beim gemein- schaftlichen Einsatz für mehr Stadtsauberkeit ist erneut die Aktion „Let´s Clean Up Euro- pe“, in deren Rahmen von Mon- tag bis Sonntag, 7. bis 13. Mai, europaweit Abfallsammelak- tionen stattfinden. Oberbürgermeister Harry Mergel bittet Vereine, Schulen, Kindergärten und Einzelperso- nen, sich erneut an der städti- schen Vorbildaktion zu beteili- gen. (bra) INFO: Anmeldungen nimmt das Betriebsamt bis spätestens Freitag, 13. April, unter Telefon 07131 56-2793 oder unter Fax 07131 56-2888 entgegen. aus DEM INHALT Forum Gemeinderat 2 Fraktionen nehmen Stellung Thema heute 3 Feuerwehr Heilbronn Bürgerengagement 7 Schöffenwahl 2018 Bekanntmachungen 10-12 Ausschreibungen Heilbronner STADTZEITUNG mit Heilbronner STADTANZEIGER Nr. 6 | 15. März 2018 AMTSBLATT DER STADT HEILBRONN www.heilbronn.de

Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

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Page 1: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

aufGELESEN

Schwarmstadt HNInitiiert vom Hanix-Magazinentstand mit der DHBW Heil-bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns.In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von ProfessorinYvonne Zajontz, Studiengangs-leiterin der DHBW Heilbronn,1089 Heilbronner und Bewoh-ner des Landkreises detailliertdazu befragt, wie sie Heilbronnsehen, was sie von der Stadt er-warten, um hier zu bleiben. Eswar ein wissenschaftlich fun-diert ausgearbeiteter Fragen-katalog, aus dem sich dieSchulnote 3,2 für Heilbronn er-gab.Ende Februar luden das Hanix-Magazin und die DHBW Heil-bronn zum ersten Forum„Schwarmstadt Heilbronn - Po-tentiale und Impulse durch in-novative Stadtentwicklung“ein. Mit 80 Teilnehmern fanddie Veranstaltung reges Inte-resse bei vielen Entscheidernaus Verwaltung, Politik, Bil-dung, Wirtschaft und Kultur.Wir, die Initiatoren des Forums,suchen nun mit der DHBW Heil-bronn weitere Mitmacher füreine „InteressengemeinschaftInnovativeStadtentwick-lung“. Als Ziel-stellung: eine2,0 für Heil-bronn.

Robert MuchaHanix-Magazin

Frühlingserwachen in HeilbronnMit einer vielfältigen Blütenpracht verabschieden die Stadtgärtner den langen Winter

Von Jonas Diebold

Am 20. März ist kalendarischerFrühlingsanfang. Da dürfenBlumen nicht fehlen. Am Uferdes Neckars haben sich die ers-ten Knospen schon heraus ge-traut, nach der Eiseskälte derletzten Winterwochen. Nun sollauch die Innenstadt erblühen.

Lang genug haben die Stadt-gärtner auf blumenfreundlicheTemperaturen gewartet. Im Ge-wächshaus sorgte ein Klima-computer dafür, dass auchnachts die Temperatur für dieBlumen stabil bleibt. Sonst wä-ren sie wahrscheinlich erfroren,bevor sie ihre Blütenpracht inder Stadt hätten zeigen kön-

nen. GrünflächenamtsleiterHans-Peter Barz verspricht:„Nach diesem sonnenarmen,verhangenen Winter könnensich die Bürgerinnen und Bür-ger auf ein blühendes Frühjahrin den städtischen Parks undGrünanlagen freuen.“

Stiefmütterchen, Goldlackund Purpurglöckchen

Bald sollen 57 000 Frühlingsblu-men auf einer Gesamtflächevon 2350 Quadratmetern in denBeeten auf Verkehrsinseln, inParks und öffentlichen Plätzensprießen.

Dieses Jahr sind die Auser-wählten: weiße und hellgelbeStiefmütterchen aus der Fami-

lie der Veilchengewächse sowiedie Kreuzblütler Goldlack undPurpurglöckchen der Stein-brechgewächse. Die Wahl tra-fen Helga Mühleck und GuntherUhlig vom Grünflächenamt. InZusammenarbeit mit der Land-schaftsarchitektin Inge Wiemesfeilten sie seit vorigem Sommeram Gestaltungskonzept für diestädtischen Anlagen.

61 000 Blumenzwiebelnsind schon gesetzt

Ein Höhepunkt des Gestal-tungskonzepts sind 61 000 Blu-menzwiebeln, die in der kom-menden Zeit erst ihre vollePracht zeigen werden. Dannverschönern Tulpenarten wie

Monte Carlo, Green Star, Dordo-gne und Maureen die angeleg-ten Beete. Bereits in denHerbstmonaten hatten dieGärtner die Zwiebeln in die Erdegesetzt - das war noch vor derKältewelle im Winter. Mit densteigenden Temperaturenkommt nun auch die restlicheBlütenpracht in die Stadt.

250 Blumenkübel, die ent-lang der Fußgängerzone, am Ki-liansplatz, am Marktplatz undan der Allee mit Stiefmütter-chen, Goldlack und Efeu aufge-stellt werden, runden das Far-benmeer ab. Ab Mai sorgendann noch drei Meter hohe Pal-men für mediterranes Flair inder Innenstadt.

Zierpflanzengärtnerin Olga Schäfer und Auszubildender Yannis Handke haben die Blumen vor dem Erfrieren bewahrt. Foto: Diebold

Ratsgremien tagenJugendgemeinderat heute - Gemeinderat am 23. März

Am heutigen Donnerstag, 15.März, kommt der neue Jugend-gemeinderat um 18 Uhr zu sei-ner konstituierenden Sitzungim Großen Ratssaal zusammen.Dem 20-köpfigen Gremium ge-hören für die zweijährige Amts-zeit 15 Mädchen und fünf Jun-gen an. Das Gremium tagt in derRegel einmal im Monat im Klei-nen Ratssaal.

Zu seiner nächsten öffentli-chen Sitzung kommt der Ge-meinderat am Freitag, 23. März,um 15 Uhr im Großen Ratssaalzusammen.

Die genaue Tagesordnungstand bei Drucklegung dieserStadtzeitung noch nicht fest. Sieist einige Tage vor der Sitzungunter www.gemeinderat-heil-bronn.de online abrufbar. (kn)

„Let‘s Clean Up Europe“Sauberkeitsaktion: Heilbronn wird wieder „putz-munter“

Von Frühjahr bis Ende Mai läuftin Heilbronn die Sauberkeitsak-tion „Heilbronn putz-munter“.Höhepunkt beim gemein-schaftlichen Einsatz für mehrStadtsauberkeit ist erneut dieAktion „Let´s Clean Up Euro-pe“, in deren Rahmen von Mon-tag bis Sonntag, 7. bis 13. Mai,europaweit Abfallsammelak-tionen stattfinden.

Oberbürgermeister HarryMergel bittet Vereine, Schulen,Kindergärten und Einzelperso-nen, sich erneut an der städti-schen Vorbildaktion zu beteili-gen. (bra)

INFO: Anmeldungen nimmtdas Betriebsamt bis spätestensFreitag, 13. April, unter Telefon07131 56-2793 oder unter Fax07131 56-2888 entgegen.

aus DEM INHALTForum Gemeinderat 2Fraktionen nehmen Stellung

Thema heute 3Feuerwehr Heilbronn

Bürgerengagement 7Schöffenwahl 2018

Bekanntmachungen 10-12Ausschreibungen

HeilbronnerSTADTZEITUNG

mit Heilbronner STADTANZEIGER

Nr. 6 | 15. März 2018 AMTSBLATT DER STADT HEILBRONN www.heilbronn.de

Page 2: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

CDUThomasRandeckerStadtrat

Beseitigung vonBrandschutzmängelnIn der letzten Sitzung des Ge-meinderats wurden wir in ei-nem jährlichen Zwischenbe-richt über den aktuellen Sach-stand der notwendigen Arbei-ten unterrichtet. Bisher wurdenknapp 21 Mio. Euro in Brand-schutz-Sofortmaßnahmen in-vestiert, weitere 46 Mio. Eurowerden notwendig sein und

müssen in den nächsten Haus-haltsberatungen zu Verfügunggestellt werden. Diese Geldersind aber gut angelegt, denn sietragen zur Sicherheit aller Bür-gerinnen und Bürger und insbe-sondere unserer Kinder in denSchulen und Kitas bei und die-nen dem Substanzerhalt städti-scher Gebäude. Deshalb haltenwir auch nichts vom Antrag derFWV, die aufgrund eines allge-mein gehaltenen Grundsatzpa-

piers auf bestimmte baulicheMaßnahmen wie den notwendi-gen zweiten Rettungsweg ver-zichten will - der in Neubautenaber zwingend vorgeschriebenist. Wir haben vollstes Vertrauenin die Kompetenz unserer Feu-erwehr. Seit über 25 Jahren set-ze ich mich zusammen mit denKameraden der Berufs- undFreiwilligen Feuerwehr Heil-bronn 365 Tage im Jahr für dieSicherheit unserer Bürgerinnen

und Bürger ein. Am vergange-nen Freitag konnte Branddirek-tor Eberhard Jochim eine ein-drucksvolle Bilanz über das Ein-satzaufkommen der Feuerwehrund ihre Leistungsfähigkeit beider Jahreshauptversammlungpräsentieren. An dieser Stelleein herzliches Dankeschön analle, die sich täglich, auch in ge-fährlichen Situationen, für dieSicherheit ihrer Mitmenscheneinsetzen.

FWVFritz KroppStadtrat

Digital, banalDigitalisierung ist die zentraleHerausforderung der Städte undKommunen. Digitalisierung istdabei nicht ausschließlich einetechnokratische Sache. Ein sol-ches Thema braucht klare Pro-jektschritte, Meilensteine, diefür alle Beteiligten nachvollzieh-bar und akzeptabel sind. Auchwenn alle Welt ihr Heil in der digi-talen Zukunft sieht: Besser klei-

ne Schritte als Luftsprünge.Heilbronn ist auf dem Weg ins

digitale Zeitalter. So nimmt dieVerwaltung an einem geförder-ten Projekt teil für die transpa-rente und konsequente Digitali-sierung der Verwaltung und de-ren Aufgaben. Smart City mussnicht abschrecken. Seien Sie inIhrer Einstellung hierzu mal „dis-ruptiv“.

Verbesserung der Bürgerori-entierung ist das Stichwort. Sol-

che Möglichkeiten helfen allenBeteiligten, und bequem ist esauch. Dies bedeutet allerdingsauch für die Ämter die Notwen-digkeit eines integrierten Ge-samtansatzes. Dabei sollten undmüssen die Bürger aber auch ei-nen gewissen „Pioniergeist“ ein-bringen. Mal ehrlich: Wann wa-ren Sie das letzte Mal auf der In-ternetseite der Stadt ?

Wissen Sie, dass nicht nur For-mulare, sondern auch Scha-

densmeldungen an öffentlichenGütern bereits heute digital ge-meldet werden können? (s. Bür-ger u. Rathaus). Machen Sie mitund bremsen Sie uns ggf., fallsSie als Bürger rechts überholtwerden. Stellen Sie uns als FreieWähler Ihre Fragen oder kom-men Sie in unsere Sprechstun-den. Nichts wäre schlimmer, alswenn die Sicht aufkommt: digi-tal = banal! ([email protected])

SPDGerd KempfStadtrat

Mit den Bürgern dasProblem anpackenEine kleine Ewigkeit hat es ge-dauert, bis die Untere Neckar-straße endlich vom Autover-kehr befreit war und es seitdemeine Lust ist, ungestört vonLärm und Abgasen am Neckar-ufer von der Friedrich-Ebert-Brücke bis zum neuen Platz amBollwerksturm spazieren undentspannen zu können. Ein be-

freiendes Vorbild für die gesam-te nördliche Innenstadt?

Was in unmittelbarer Nähezum Fluss erreicht wurde, lässtsich natürlich nicht eins zu einsauf das ganze Quartier zwi-schen Kaiserstraße im Süden,Mannheimer Straße im Norden,Sülmerstraße im Osten und Ne-ckar im Westen übertragen.

Einfach „Autos raus!“ zu for-dern, ist eine zu billige Parole.Schleunigst muss jedoch ge-

meinsam mit den betroffenenBürgern und dem Einzelhandeleine Lösung gefunden werden,wie in diesen engen Straßen dersinnlose Durchgangsverkehrverhindert werden kann.

Das genaue Gegenteil wirdmit dem Antrag der „FreienWähler“ erreicht, die eine Ge-radeausfahrt von der Gerber-straße in die Kramstraße er-möglichen wollen. Freiwilligwürden sie damit die heute

schon überlastete Gerberstra-ße noch anziehender für Auto-fahrer machen. Die SPD-Frakti-on im Heilbronner Gemeinde-rat lehnt diesen Antrag ent-schieden ab und lädt stattdes-sen die Anwohner und an Ver-kehrsfragen interessierte Bür-ger zu einem Vor-Ort-Gesprächein. Treffpunkt ist am kommen-den Montag, 19. März, um 18.30Uhr der Parkplatz an der Ger-berstraße Ecke Lohtorstraße.

Bündnis 90/GRÜNEKarl-HeinzKimmerleStadtrat

Verkehr: NördlicheInnenstadt10 000 Autos im Durchschnittpro Tag in der eng bebauten,einspurigen Gerberstraße undLammgasse stellen einen uner-träglichen Zustand dar. HäufigeStaus tun ein Übriges. Schad-stoffe belasten die Anwohner.Die Sicherheit von älteren Men-schen und Kindern ist gefähr-det.

Ein Antrag der Freien Wähler(FWV) sollte nun das Durchfah-ren der Gerberstraße attrakti-ver machen. Aus ihr heraus soll-te geradeaus nach Süden zurECE-Tiefgarage gefahren wer-den können. Aus formalenGründen konnten wir GRÜNENdie Abstimmung verhindern.Wer mit dem Auto von Nordenkommend in die ECE-Tiefgara-ge fahren möchte, möge die In-nenstadt über die Allee oder die

Hafenstraße umfahren. Es ist zuprüfen, inwieweit ein Verbotdes Geradeausfahrens aus derSchaeuffelenstraße in die Ger-berstraße zur Entlastung dernördlichen Innenstadt beiträgt,ebenso eine Einschränkung desRechts- oder Linksabbiegensaus der Mannheimer Straße indie Gerberstraße. Ziel musssein, die Durchfahrt durch eineSchleifenlösung zu verhindern.Quartierseinfahrt = Quartiers-

ausfahrt.Unsere Innenstadt soll für die

Bewohnerinnen und Bewohnersowie Besucherinnen und Besu-cher eine hohe Aufenthaltsqua-lität bieten, dann ist sie auch fürden Einzelhandel und die Gas-tronomie attraktiv. Viele Park-häuser und Tiefgaragen ma-chen sie mit dem Auto gut er-reichbar. Nach der BUGA entste-hen zudem neue Umfahrungenund Zugänge zur Innenstadt.

FDPNicoWeinmannFraktions-vorsitzender

Fahrverbote sindder falsche WegNach dem Urteil des BVerwGkönnen Kommunen grundsätz-lich Fahrverbote für Diesel-Au-tos verhängen. Wir halten Fahr-verbote für den falschen Weg.Um es deutlich zu sagen: die Ge-sundheit hat bei uns oberstePriorität. Wir nehmen zurKenntnis, dass die Luft in denStädten deutlich sauberer ge-

worden ist, allerdings nicht soschnell, wie die Grenzwerte ge-senkt wurden. Und natürlich isthier - sprichwörtlich - Luft nachoben. Durch konzertierte Maß-nahmen, insbesondere durchden technologischen Fort-schritt kann unsere Luft weiterverbessert werden. Wir seheneinerseits die Automobilher-steller in der Pflicht, die betrof-fenen Diesel-Fahrzeugeschnellstmöglich nachzurüs-

ten; allerdings weder auf Kos-ten der Besitzer noch der Steu-erzahler. Zudem brauchen wirsmarte Verkehrskonzepte undmoderne, saubere Antriebe. Wirmüssen den ÖPNV als Alternati-ve zum Individualverkehr stär-ken. Statt über den kostenlosenÖPNV zu diskutieren, der demSystem dringend benötigte Mit-tel entzieht, müssen wir dasStreckennetz ausbauen, dieVerbindungen und Taktungen,

aber auch das Tarifsystem über-denken. Die Unzuverlässigkeitdes ÖPNV, wie wir sie insbeson-dere bei der Frankenbahn oderder S4 erleben, müssen wir ab-stellen. Wir sind gefordert, allesdafür zu tun, dass es nicht zu ei-ner kalten Enteignung der Die-sel-Fahrzeug-Besitzer kommt,und dass die individuelle Mobi-lität für Gewerbetreibende,aber auch für Pendler nicht überGebühr eingeschränkt wird.

Für die Beiträge in der Rubrik „Forum Gemeinderat“ zeichnen die Autoren verantwortlich.

Seite 2 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 15. März 2018FORUM GEMEINDERAT

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Feuerwehr Heilbronn – Jahreshauptversammlung

Donnerstag, 15. März 2018 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 3THEMA HEUTE

Ehrenamtliche sind integraler Baustein des SicherheitskonzeptsBerufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr stemmten 2017 insgesamt 1880 Einsätze - Neun Abteilungskommandanten

Zu insgesamt 1880 Einsätzenwurde die Berufsfeuerwehr so-wie die Freiwillige Feuerwehrim Jahr 2017 alarmiert. EinGroßteil der Alarmierungenwurde vom Hauptamt ge-stemmt, aber bei über 500 Ein-sätzen unterstützte die Freiwil-lige Feuerwehr. „Unsere Ehren-amtlichen sind integraler Bau-stein unseres Sicherheitskon-zepts“, betonte Feuerwehr-

kommandant Eberhard Jochimbei der Hauptversammlung derFeuerwehr Heilbronn.

Die Feuerwehr der Stadt Heil-bronn umfasst neun Abteilun-gen, bei denen aktuell Neuwah-len der Abteilungskomman-

danten sowie deren Stellvertre-ter anstanden. Für die neuge-wählten Führungskräfte be-ginnt die Amtszeit zum 1. April:

Daniel Franz (Heilbronn-Stadt,Stellvertreter: Ralf Kohl), AlfredRosenberger (Böckingen, Stell-vertreter: Tim Gebhard), Joa-chim Bauer (Sontheim, Stell-vertreter: Timo Bauer), JürgenWengert (Neckargartach, Stell-

vertreter: Alexander Wengert),Rainer Knobloch (Franken-bach, Stellvertreter: MatthiasKünzel), Michael Kilper (Biber-ach, Stellvertreter: MarcoDähn), Alexander Czok (Kirch-hausen, Stellvertreter: SteffenPommerening), AlexanderBentz (Klingenberg, Stellvertre-ter: Jan Waglöhner) und Andre-as Wormser (Horkheim, Stell-vertreter: Ralf Jarosch). (bra)

Alfred Rosenberger, 57 JahreBöckingen

44 aktive Mitglieder

Joachim Bauer, 57 JahreSontheim

20 aktive Mitglieder

Alexander Bentz, 52 JahreKlingenberg

24 aktive Mitglieder

Jürgen Wengert, 58 JahreNeckargartach

21 aktive Mitglieder

Daniel Franz, 37 JahreHeilbronn-Stadt

54 aktive Mitglieder

Alexander Czok, 45 JahreKirchhausen

27 aktive Mitglieder

Rainer Knobloch, 53 JahreFrankenbach

23 aktive Mitglieder

Andreas Wormser, 31 JahreHorkheim

18 aktive Mitglieder

Michael Kilper, 46 JahreBiberach

58 aktive Mitglieder

Probleme lösen - und manchmal ein kleines Wunder vollbringenFeuerwehr Heilbronn zieht Bilanz für 2017 - Besondere Auszeichnungen und Ehrungen für langjährige Führungsfunktionen

„Viele Menschen haben 2017wieder dazu beigetragen, dievielen und vielfältigen Aufgabenzu bewältigen, zahlreiche großeProbleme zu lösen und manch-mal ein kleines Wunder zu voll-bringen“, sagte Feuerwehrkom-mandant Eberhard Jochim zurEröffnung der Hauptversamm-lung der Feuerwehr Heilbronn.

Vizekommandant Achim

Gruber führte den Jahresbe-richt weiter. Bei 368 Bränden,darunter sechs Großbränden,waren die 91 Feuerwehrbeam-ten und 289 aktiven Mitgliederin den Einsatzabteilungen ge-fordert. Zu technischen Hilfs-leistungen rückte die Feuer-wehr Heilbronn 1163 Mal aus.

OB Harry Mergel würdigte dieArbeit der Feuerwehr: „Erst vor

drei Wochen konnte ich michselbst von der Leistungsfähig-keit der Feuerwehr bei dem tra-gischen Busunfall auf der Mann-heimer Straße überzeugen.“

Zahlreiche Ehrungen gab esim Verlauf des Abends: Das Feu-erwehr-Ehrenkreuz in Bronzeging an Joachim Bauer und FritzWormser. Zudem wurde Worm-ser zum Ehrenmitglied der Feu-

erwehr Heilbronn ernannt.Die Ehrennadel des Kreisfeu-

erwehrverbandes Heilbronn er-hielten Thomas Griesinger, Jür-gen Pfitzenmaier, Klaus Rohr-bach und Peter Roth.

Für 25 Jahre aktiven Feuer-wehrdienst ging das silberneFeuerwehrehrenzeichen desLandes an Christoph Franz, Hei-ko Fürst, Patrick Hering, Micha-

el Lentsch, Oliver Neutz, MartinPhillipp, Steffen Pommerening,Jörg Scheiding, Simon Strackund Friedrich Zeyer.

Für 40 Jahre aktiven Feuer-wehrdienst erhielten das gol-dene Feuerwehrehrenzeichendes Landes Joachim Bauer,Achim Gall, Armin Mehrer, Jür-gen Wengert sowie JoachimZimmermann. (red)

Zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen gab es bei der Hauptversammlung der Feuerwehr Heilbronn: die Träger der Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn(l.), des Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Bronze (M.) und des Feuerwehrehrenzeichens des Landes Baden-Württemberg in Silber bzw. Gold. Fotos: Feuerwehr Heilbronn/Vogt

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Unsere „Ära“ist nun vorbei

Stabwechsel steht jetzt an

Zwei Jahre sind für uns wie imFlug vergangen: Am Donners-tag, 17. März 2016, begann un-sere Amtszeit als Jugendge-meinderäte mit der konstituie-renden Sitzung. Wir gingen alsNeulinge in den Großen Rats-saal. Auf den Gesichtern allerwar Neugier, Aufregung undMotivation zu sehen.

Dieser Tag war ein Meilen-stein in unserem Leben. Trotzder Gewissheit, den Jugendge-meinderat nun verlassen zumüssen, sind wir dankbar, dieMöglichkeit bekommen zu ha-ben, uns in die Kommunalpoli-tik einmischen zu können. Zu-sammen haben wir viel Spaßgehabt und sehr viele Erfahrun-gen gesammelt. In den zwei lan-gen und doch so kurzen Jahrenhaben wir uns für die Heilbron-ner Jugendlichen so stark ge-macht wie nur möglich.

An dieser Stelle möchte ichmich beim Gemeinderat, bei OBHarry Mergel und der gesamtenStadtverwaltung bedanken: Siehaben uns ernst genommenund sind auf uns eingegangen.Auch möchte ich Carolin Haugdanken, die als unsere An-sprechpartnerin immer ein of-fenes Ohr für uns hatte.

Aber nun lasse ich den neuenJugendgemeinderäten denVortritt: Heute Abend, 18 Uhr,geht Ihr als Neulinge in den Gro-ßen Ratssaal...Ich wünscheEuch viel Erfolgund Spaß!

Melanie PugliaVorsitzendedes Jugend-gemeinderats

junge RÄTEkurz NOTIERTJobcenter Stadt HeilbronnAm Gründonnerstag, 29. März,sind das Jobcenter Stadt Heil-bronn, Rosenbergstraße 59, so-wie die Agentur für Arbeit, Ro-senbergstraße 50, ab 16 Uhr ge-schlossen. (red)

Spanisch für KinderVon Dienstag, 3. April, bis Frei-tag, 6. April, jeweils von 8.30 bis13 Uhr, können Kinder im Altervon sechs bis zehn Jahren vierTage lang an einem Theater-projekt der VHS Heilbronn teil-nehmen. Hierbei studieren sieauf kindgerechte und spieleri-sche Weise das Märchen „La Ra-tita Presumida“ auf Spanischein. Die Requisiten werdenselbst gebastelt. Eine Auffüh-rung am Ende der Woche bildetden Höhepunkt des Projekts.Info und Anmeldung unter Te-lefon 07131 99650. (red)

KulturlandschaftspreisBis zum 31. Mai können sich Pri-vatpersonen, Vereine und eh-renamtliche Initiativen um denKulturlandschaftspreis bewer-ben, den der Schwäbische Hei-matbund in Zusammenarbeitmit dem SparkassenverbandBaden-Württemberg verleiht.Mit insgesamt rund 10 000 Eurosollen privates Engagement ge-fördert und unterstützt sowieherausragende Verdienste umdie Erhaltung, Pflege und Wie-derherstellung von Kulturland-schaften gewürdigt werden.Ausgelobt wird zudem ein Ju-gendpreis und ein Sonderpreisfür den Schutz von Kleindenk-malen. Info: www.kulturland-schaftspreis.de. (red)

SommerfreizeitenAm 30. Juli bis 11. August und13. bis 25. August finden Freizei-ten auf dem Gaffenberg statt.Anmeldungen sind online bisSamstag, 17. März, und persön-lich im Hans-Rießer-Haus vonMontag, 19. März, bis Mittwoch,21. März, möglich. Die Katholi-sche Kirchengemeinde veran-staltet auf dem Haigern vom 30.Juli bis 10. August und vom 13.bis 24. August Sommerfreizei-ten. Bis 31. März sind Anmel-dungen online möglich. DieAWO Heilbronn lädt vom 30.Juli bis 10. August und vom 13.bis 24. August auf das Geländeder TSG 1845 Heilbronn ein. An-meldungen sind per E-Mail [email protected] oder in der Olgastra-ße 2 möglich. Info: www.awo-heilbronn.org, www.gaffen-berg.de und www.kinderfrei-zeit-haigern.de. (jd)

Eleganz und Leichtigkeit am NeckarHeilbronner Bleichinselbrücke gewinnt den Deutschen Brückenbaupreis 2018

Die neue Bleichinselbrückeüber den Neckar gehört zu denGewinnern des am Montag inDresden vergebenen Deut-schen Brückenbaupreises 2018.Für die dabei erbrachten Inge-nieurleistungen erhielt AndreasKeil, Ingenieurbüro sbp schlaich

bergermann partner, Stuttgart,die begehrte Preisskulptur.

In der Kategorie „Straßen-und Eisenbahnbrücken“ über-zeugte die Bleichinselbrückemit ihrer Eleganz und der raffi-nierten Knotenkonstruktionzur Bündelung der Stützen.

Oberbürgermeister HarryMergel freut sich: „Der Preis isteine Auszeichnung für unsereBauverwaltung unter der Regievon Bürgermeister Wilfried Ha-jek und der Beweis, wie quali-tätvoll in Heilbronn gebautwird. Als Entree zur BUGA undzum Stadtausstellung Neckar-bogen ist die Brücke der idealeBlickfang.“

Auch Bürgermeister WilfriedHajek ist begeistert: „Die Bleich-inselbrücke überzeugt durchihre Eleganz und Leichtigkeitund passt sich wunderbar in dieFluss-Situation ein. Gleichzeitigerfüllt sie als relativ kostengüns-tiges und wartungsarmes Bau-werk unseren Anspruch, res-sourcenschonend und nachhal-tig zu bauen.“ (red)

INFO: www.brueckenbau-preis.de

Die Bleichinselbrücke hat den Deutschen Brückenbaupreis 2018gewonnen. Foto: Ingolf Pompe / schlaich bergermann partner

Heilbronner Stadtzeitung

Amtsblatt der Stadt Heilbronn,20. Jahrgang, Auflage 53000

Herausgegeben von der Stadt Heilbronn

Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz)Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn)Redaktion: Michael Brand (bra)

Stadt Heilbronn PressestellePostfach 344074024 HeilbronnTel.: 07131 56-2288, Fax: 07131 56-3169E-Mail: [email protected]: www.heilbronn.de

Der „Heilbronner Stadtanzeiger“ ist einProdukt des Verlags Delta Medien ServiceGmbH und wird ausschließlich in derredaktionellen Verantwortung der„Delta Medien Service GmbH“ erstellt.

Vertrieb: 07131 615-615

imPRESSUM

Seite 4 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 15. März 2018AUS DEM STADTKREIS

Hotels sind ausgelastet341 102 Übernachtungen verzeichnet Heilbronn im Jahr 2017

Die Auslastung Heilbronner Ho-tels liegt bei nahezu 100 Pro-zent. Weit über 340 000 Über-nachtungen haben Besuchervoriges Jahr gebucht.

Insgesamt wurden genau341 102 Übernachtungen ver-zeichnet - ein minimales Minusvon 1,5 Prozent zum Vorjahr.„Der Aufwärtstrend hat seinenatürliche Grenze erreicht“, er-klärt der Geschäftsführer derHeilbronn Marketing GmbH(HMG), Steffen Schoch. Anhanddieser Tourismuszahlen werdedeutlich, warum Hotelneubau-ten sinnvoll erscheinen. Durchdie BUGA als touristisches Zug-

pferd sowie die experimenta alsdauerhafter Magnet und denAusbau an Hotelangeboten,sieht Schoch die Stadt touris-tisch unter einem guten Stern.

Mit dem Harbr-Hotel imWohlgelegen und der Jugend-herberge auf dem BUGA-Gelän-de, dem Parkhotel im Stadtgar-ten, dem Hotelneubau auf demehemaligen Tierheimgeländean der Neckartalstraße, demBoarding House in der Wilhelm-straße und kleineren Initiativenin den Stadtteilen werden ins-gesamt rund 600 zusätzlicheZimmer in Heilbronn zur Verfü-gung stehen. 500 000 Über-

nachtungen in der Stadt hältder HMG-Chef deshalb in naherZukunft nach der BUGA für einerealistische Größe. Jede Über-nachtung mehr sieht Schoch alsWirtschaftsförderung für dieStadt: „Menschen, die hierübernachten, nutzen den Han-del, die Gastronomie, die Kul-tureinrichtungen.“

Die HMG will auf die touristi-schen Schwerpunkte, Weintou-rismus und attraktive Angeboterund um das Thema Neckarer-lebnisse setzen. Die Koopera-tionen mit Tourismus-Einrich-tungen der Region sollen aus-gebaut werden. (red)

Heilbronner Wein soll auch in Zukunft zahlreiche Besucher in die Stadt locken. Weinwanderungen aufdem Wartberg erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Foto: Archiv/HMG

Page 5: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

Feiertage stehen unter SchutzOrdnungsamt informiert über die Bestimmungen in der Karwoche und an Ostern

Im Vorfeld der Karwoche undder Osterfeiertage informiertdas Ordnungsamt über die ge-setzlichen Bestimmungen zumSchutz dieser Tage.

Verboten sind am Gründon-nerstag, 29. März, zur Zeit desHauptgottesdienstes Handlun-gen nahe Kirchen und anderendem Gottesdienst dienendenGebäuden, die geeignet sind,den Gottesdienst zu stören. Ver-boten sind zudem öffentlicheTanzunterhaltungen und Tanz-unterhaltungen von Vereinenund geschlossenen Gesell-schaften in Wirtschaftsräumenvon 18 bis 24 Uhr.

Am Karfreitag, 30. März, sind

öffentliche Veranstaltungen inRäumen mit Schankbetrieb, dieüber den Schank- und Speise-betrieb hinausgehen, von 0 bis24 Uhr verboten. Dies gilt auchfür sonstige öffentliche Veran-staltungen, soweit sie nicht derWürdigung des Feiertages odereinem höheren Interesse derKunst, Wissenschaft oder Volks-bildung dienen, von 0 bis 24 Uhrsowie für öffentliche Sportver-anstaltungen von 0 bis 24 Uhr.Untersagt sind erneut Tanzun-terhaltungen, jetzt aber von 0bis 24 Uhr. Unzulässig ist der Be-trieb von Spielhallen und Geld-spielgeräten in Gaststätten.

Auch Karsamstag, 31. März,

sind Tanzunterhaltungen ver-boten, aber nur von 0 bis 20 Uhr.

Am Ostersonntag, 1. April,sind Sportveranstaltungen von0 bis 11 Uhr verboten.

Zudem ist am Ostersonntagein Verkauf von frischer Milch,Konditor- und frischen Backwa-ren, Blumen und selbst erzeug-ten landwirtschaftlichen Pro-dukten nicht erlaubt.

An den übrigen Tagen derKarwoche und am Ostersonn-tag können öffentliche Veran-staltungen und Vergnügungenverboten werden, wenn sienach den besonderen örtlichenVerhältnissen Anstoß zu erre-gen geeignet sind.(red)

Aus Altem entsteht NeuesTourismus-Minister Guido Wolf besucht Heilbronn-Stand auf der ITB Berlin

Von Suse Bucher-Pinell

Ein Jahr vor Eröffnung der Bun-desgartenschau in Heilbronnmachen die Stadt, die BUGAund die experimenta in Berlinauf der Internationalen Touris-musbörse (ITB) auf sich auf-merksam. In der Baden-Würt-temberg-Halle bekommen dieBesucher bis Sonntag, 11. März,die Möglichkeit, sich über dieHighlights zu informieren.

Tourismus-Minister GuidoWolf lobte die derzeitige Ent-wicklung der Stadt. Über 40Jahre sind seit der letzten BUGAim Land vergangen. „HöchsteZeit, dass diese Großveranstal-tung wieder nach Baden-Würt-temberg kommt“, sagte Wolf.

„Die BUGA 2019 in Heilbronnwird ein absoluter Veranstal-tungshöhepunkt im nächstenJahr sein. Deshalb bin ich si-cher, dass sie viele Besuchernach Heilbronn locken wird.“

Wolf kennt das BUGA-Gelän-de. Erst vor einigen Wochen hater sich die Baustelle angesehenund zeigte sich beeindruckt. „Esentsteht ein ganzes neuesStadtquartier, das bereits wäh-rend der BUGA bewohnt ist - dashat es bislang noch nicht gege-ben“, sagte er. Das Geländediente einst als Hafen und Gü-terbahnhof; jetzt wird es für dieBUGA in Grünflächen und eineWohnsiedlung umgestaltet.„Das ist typisch für unser Land:Wir lassen aus Altem Neues ent-

stehen und gestalten uns soeine lebenswerte Zukunft.“

Zuvor hatte Oberbürger-meister Harry Mergel vor Jour-nalisten Heilbronn als sympa-thische, lebensfrohe, weltoffe-ne und dynamische Großstadtvorgestellt, umgeben von Wein-bergen und dem Neckar. „Überviele Jahrhunderte bestimmteder Weinbau die Geschicke derStadt, prägte ihre Kultur, ihreLandschaft, ihre Gestalt unddas Zusammenleben ihrer Bür-gerinnen und Bürger. Und auchheute in unserer globalisiertenWelt ist der Weinbau in Heil-bronn nicht nur ein wichtigerWirtschaftsfaktor, sondern einwichtiger Wohlfühl- weil großerHeimatfaktor“, so Mergel.

Minister Guido Wolf (v.l.), Oberbürgermeister Harry Mergel, BUGA-Geschäftsführer Hanspeter Faasund HMG-Geschäftsführer Steffen Schoch freuen sich auf die BUGA. Foto: Schmalfeld

Stadt fördertStudierende

Bewerbungsfrist bis 15. April

Die Stadt Heilbronn fördert Stu-dierende an Hochschulen undFachhochschulen. Anträge stel-len können Studierende, die ih-ren Hauptwohnsitz in Heil-bronn haben oder deren Le-bensmittelpunkt in Heilbronnist oder mindestens für längereZeit war.Voraussetzung für die Studien-förderung sind gute Leistungenoder eine wirtschaftliche Notla-ge. Die Förderung beträgt maxi-mal 300 Euro jährlich. Förde-rung von dritter Seite (nicht je-doch BAföG) schließt die Studi-enförderung der Stadt Heil-bronn aus. (red)

INFO: Bewerbungen sind bisspätestens Sonntag, 15. April,an die Stadt Heilbronn, Schul-,Kultur- und Sportamt, z. Hd.Iris Wagner, Marktplatz 11,74072 Heilbronn, zu senden.Der Bewerbung beizufügensind ein tabellarischer Lebens-lauf, eine Immatrikulationsbe-scheinigung, Zeugnisse sowieNachweise über die Einkom-mensverhältnisse des Antrag-stellers und der Unterhalts-pflichtigen.

Mit steigenden Temperaturenwächst auch die Badelust. DieStadtzeitung hat sich unter denBesuchern des Freizeit- und So-lebads Soleo umgehört.

Manfred Räder (77),HeilbronnDas Soleo ge-fällt mir sehrgut. Ich besuchees drei Mal proWoche, ummich fit zu hal-ten. Mir gefälltdas Außenbe-cken besonders gut. Dennochfinde ich das Soleo ein bisschenzu klein. Aber generell bin ichgerne hier.

Mohammed Meerzar (21),HeilbronnIch mag das So-leo sehr, da ichhier einen net-ten Umgang derMitarbeiter mitden Kunden er-lebe. Außerdemgibt es viele An-gebote, zum Beispiel den Au-ßen- oder den Kinderbereich.Ich versuche ein bis zwei Malpro Woche für zwei bis dreiStunden zu kommen, um michfit zu halten.

Heinrich Kümmerle (56),HeilbronnIch find das So-leo super, weildas Bad saubergehalten wird.Auch erlebe ichhier immer net-tes Personal.Ich schwimmefast täglich im Soleo und kannsagen: Es gefällt mir hier sehr.

Dorothea Steudle (37),UntergruppenbachIch war hier heu-te zum erstenMal mit meinenzwei Kindern.Und ich werdebestimmt wie-derkommen.Das Soleo istwirklich familienfreundlich, vorallem mit den Familienkabinenund Wickeltischen. Außerdemgefällt es mir sehr, dass dasSchwimmbad sauber gehaltenwird und die Kinder ihren eige-nen Bereich haben.Text und Fotos: Jian Nabipour

umFRAGE

Wie gefällt Ihnendas Freizeitbad

Soleo?

Donnerstag, 15. März 2018 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 5AUS DEM STADTKREIS

Open Data mitParkhaus-Zahlen

Open Data Day im Wollhaus

Was ist Open Data? Laut Wikipe-dia handelt es sich dabei um Da-ten, „die von jedermann ohnejegliche Einschränkungen ge-nutzt, weiterverbreitet und wei-terverwendet werden dürfen“.

Anfang März fand der welt-weite Open Data Day statt. Auchfür Heilbronn wurde an demTag im Coworking Space geco-det: So wurde das auf der Web-site der Stadt befindliche Park-hausbelegungssystem mit ei-nem Sprachcomputer verbun-den, der die Belegung wieder-gab. Der Computer konntedann auch sagen, wann dienächste Gemeinderatssitzungstattfindet. Die Cracks von Codefor Heilbronn rund um AdrianStabiszewski und Felix Ebertwollen zeigen, dass Open Datafür alle nützlich sein kann. (itz)

INFO: Am Samstag, 17. März,findet der Smart Campus Hack-athon statt. Veranstalter sindder Code for Heilbronn und dasFrauenhofer-Institut aus Stutt-gart. Thema: mit Sensoren dieStadt verbessern. Anmeldungunter: https://www.mee-tup.com/de-DE/codeforhn/events/248306628/

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Vermittlung an diepassende Schule

Einheitliches Verfahren

Jährlich ziehen über 100 Schü-lerinnen und Schüler zwischenzehn und 15 Jahren aus ande-ren Ländern nach Heilbronn.„Für die Kinder und Jugendli-chen ohne ausreichendeDeutschkenntnisse gibt es einzentrales Anmeldeverfahrenüber unsere Clearingstelle, umsie möglichst reibungslos ineine Vorbereitungsklasse desfür sie bestmöglichen Bildungs-gangs zu vermitteln“, sagte Jut-ta Dongus vom Bildungsbürobeim Schul-, Kultur- und Sport-amt kürzlich im Bildungsbeirat.

Einmal im Monat finden Tes-tungen zentral an der Dammre-alschule statt. Im Schuljahr2016/17 hatten 119 Schüler aus24 Ländern an dem Verfahrenteilgenommen. 40,3 Prozent er-hielten eine Empfehlung für dieWerkrealschule, 27 Prozent fürdie Realschule und knapp sechsProzent fürs Gymnasium. Nurknapp 20 Prozent der Schülerwaren Geflüchtete, über 80 Pro-zent dagegen Zugewanderteaus EU- und anderen Staaten.

Noch etwas anders sah die Si-tuation im Schuljahr 2015/16aus: Damals waren rund 30 Pro-zent der Schüler Geflüchteteund 70 Prozent Zugewanderte.Zudem lag die Vermittlungs-quote an die Werkrealschulenoch bei 86 Prozent.

Zum Stichtag 17. November2017 haben 409 Schüler eineVorbereitungsklasse für die Se-kundarstufe I besucht. (bra)

„Wichtiger Resonanzkörper für die Bundesgartenschau“Reger BUGA-Freundeskreis stellt Aktivitäten und Ideen vor - Ausstellung mit Fundstücken würdigt die Historie des BUGA-Geländes

Während der BUGA 2019 lädtder Freundeskreis die Besucherin den „Garten der Heilbronner“ein. Er soll ein Treffpunkt sein,an dem Heilbronner persönli-che Geschichten erzählen und

gleichermaßen mit einer Aus-stellung von Fundstücken dieGeschichte des BUGA-Geländesaufgegriffen wird. Die Exponatewurden bei Bauarbeiten für dieBUGA geborgen. Darunter sind

der Bug eines Neckarschiffs,Poller oder Anker. „Mit diesemOrt wollen wir die Vergangen-heit würdigen und sie mit vielenpersönlichen Erinnerungen vonZeitzeugen lebendig werden

lassen“, sagt Hartmut Wei-mann, Vorsitzender des Freun-deskreises.

Der „Garten der Heilbronner“liegt zentral im BUGA-Gelände,im Inzwischenland mit seinenGartenkabinetten und einemkleinen Robinienwäldchen.„Wir unterstützen die Freundebei diesem fundamentalen Bei-trag“, sagt Hanspeter Faas, Ge-schäftsführer der Bundesgar-tenschau Heilbronn GmbH.„Der Garten soll den Heilbron-nern Kraft geben, die Qualitätdes Ortes zu spüren und Lustauf Veränderung machen.“

Zur Vorbereitung des Bei-trags haben sich Vereinsmit-glieder zu einem Arbeitskreiszusammengeschlossen. Er isteiner von vier Arbeitskreisen,die sich seit der Gründung des

Freundeskreises am 21. Juli2016, genau 1000 Tage vor Be-ginn der BundesgartenschauHeilbronn 2019, gebildet ha-ben.

„Der Freundeskreis ist einwichtiger Resonanzkörper fürunsere Bundesgartenschau“,lobt Faas das Engagement derderzeit 271 Mitglieder. Daruntersind rund 20 Firmen.

Der Freundeskreis bringt Ide-en ein, gestaltet aktiv mit underhält auch tiefergehende Ein-blicke. „Freunde sind ganz nahdran an der BUGA“, sagt Vorsit-zender Weimann. Bei regelmä-ßigen Treffen mit Vorträgen, ex-klusiven Führungen, Fahrten zuehemaligen Bundesgarten-schauen erfahren sie jede Men-ge Wissenswertes rund um dieBUGA. (red)

Ein altes Neckarschiff ist auf dem BUGA-Gelände gestrandet. Es wurde bei Bauarbeiten für die BUGAgeborgen. Nun wird es Teil der Ausstellung „Garten der Heilbronner“. Foto: BUGA

Schülerzahlen steigen wiederAktuelle Schulstatistik im Bildungsbeirat vorgestellt - Innerstädtische Grundschulen wachsen - Übertrittsquoten

Von Michael Brand

Ein Blick auf die HeilbronnerSchulstatistik lohnt sich: „Wirerwarten Zuwächse an denGrundschulen“, erläuterte Bür-germeisterin Agnes Christner inder jüngsten Sitzung des Bil-dungsbeirats.

Jedoch würden sich die Zu-nahmen auf den innerstädti-schen Bereich konzentrieren.„In den Stadtteilen bleibt dieEntwicklung der Schülerzahlenweiter konstant“, so Christner.

Grundschulen werdenwieder voller

So besuchen laut Schulstatistikderzeit rund 4300 Kinder eineder 18 Grundschulen in städti-scher Trägerschaft. Im Schul-jahr 2012/13 waren es nur rund4100 Schülerinnen und Schüler.„Hier gab es einen kontinuierli-chen Anstieg von 3,6 Prozent innur fünf Jahren“, erklärt Christ-ner.

Auch für die kommendenJahre wird dieser Anstieg derGrundschülerzahlen mit Blickauf das Einwohnermelderegis-ter bestätigt. Lag die Zahl derEinschulungen in die erste Klas-se 2017 bei 1009 Kindern, sowird sie in den kommenden fünfJahren auf etwa 1300 Erstkläss-ler ansteigen. „Die Kinder sindschon da“, sagt Christner.

Leichte Ausschläge nach un-ten könnten jedoch noch durch

Wechsel auf Schulen privaterTräger, Rückstellungen oderWegzüge eintreten.

„Das Plus an Grundschülernhat perspektivisch auch Aus-wirkungen auf die weiterfüh-renden Schulen“, sagt HansjörgWinter vom Bildungsbüro beimSchul-, Kultur- und Sportamt.

WenigerEinpendler

Ein wenig Luft verschafft denstädtischen Schulplanern derRückgang bei Einpendlern ausdem Landkreis, die weiterfüh-rende Schulen in Heilbronn be-suchen. „Hier sind die Zahlenzuletzt stetig gesunken“, weiß

Winter. Grund hierfür könnteder Ausbau von Gemein-schaftsschulen im Landkreissein.

Diese Entwicklung entlastetvor allem Heilbronns Gymna-sien: Von aktuell 3735 Gymnasi-asten pendeln rund 1200 Schü-lern aus dem Landkreis ein, fast300 weniger als fünf Jahre zu-vor. 2849 Realschüler gibt esderzeit in Heilbronn, davonpendeln rund 330 ein - das sindetwa 80 weniger als vor fünfJahren. Ähnlich sieht es bei denrund 1226 Werkrealschülernaus, zu denen etwa 40 Einpend-ler (minus 14) zählen. Zudembesuchen 515 Schüler eine der

zwei Gemeinschaftsschulen.

Realschulen werdenimmer beliebter

Bei den Übertrittsquoten nachKlasse 4 gab es größere Verän-derungen: Wechselten 2015noch 42,2 Prozent der Viert-klässler aufs Gymnasium, so wa-ren es zuletzt noch 39,5 Prozent.Anders verlief der Trend bei denRealschulen: Hier stieg die Quo-te im gleichen Zeitraum von 33,4auf 40,5 Prozent. Zulauf hattedie Gemeinschaftsschule, ihreQuote stieg von 7,4 auf 10,9 Pro-zent. 8,6 Prozent wechselten aufeine Werkrealschule, 2015 wa-ren es 15,8 Prozent.

Größere Veränderungen gab es in Heilbronn in den letzten Jahren beim Wechsel von Viertklässlern aufeine weiterführende Schulart. Abb.: HSt/Brand

Seite 6 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 15. März 2018AUS DEM STADTKREIS

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Lust auf ein Ehrenamt? – Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren

Die Richter in ZivilStadt sucht Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023

Von Jonas Diebold

An Schöffen führt in der deut-schen Strafgerichtsbarkeit keinWeg vorbei. Ein Richter kann inDeutschland nur gemeinsammit Laien ein Urteil fällen. Dieseehrenamtlichen Richter, die sogenannten Schöffen, besitzenkeinerlei juristische Berufser-fahrung und sollen allein mitLebenserfahrung zu einem Ur-teil in einer Gerichtsverhand-lung beitragen. Die Perspektivedes Bürgers wird in der Judika-tive Deutschlands verlangt.

Christoph Eberlein bringtseinen Blickwinkel im Landge-richt Heilbronn ein. Seit vierJahren ist der 45-jährige Famili-envater Schöffe. Die Schöffen-wahl 2013 weckte sein Interes-se, den Rechtsstaat als Beteilig-ter zu erleben: „Als Schöffe lerntman den Rechtsstaat erst rich-tig kennen“, empfiehlt Eberleindas Ehrenamt. Wenn vonDeutschland als Unrechtsstaatdie Rede sei, könne er dem nurwidersprechen: „Ich erlebe alsSchöffe keine einknickendenGerichte.“ Emotionen außerAcht zu lassen, habe Eberlein inseiner Zeit als Laienrichter ge-

lernt. „Mitleid ist für die Ent-scheidungen von Richtern keinKriterium“, betont er die Neu-tralität eines Richters.

Den Berufsrichtern könne ereinen tollen Job bezeugen,dennoch entscheide er als Mit-glied des hohen Gerichts unab-hängig: „Es gab schon Fälle, dakam ich zu einem anderen Er-gebnis als der hauptamtlicheRichter“.

Der Weg der Richterzur Urteilsfindung

Schöffen und Richter ziehensich vor einer Urteilsverkün-dung zur Beratung zurück. Dortstellt der Richter den Schöffenseine Einschätzung überSchuld und Strafmaß vor. Dannbestätigen oder verneinenSchöffen die Einschätzung desRichters. Es muss eine einfacheMehrheit unter den Schöffenund Richtern herrschen, um einUrteil sprechen zu können.

„Die Stimme des Schöffenhat das gleiche Gewicht wie dieStimme des Richters“, betont

er dieGleich-wertig-keit vonLaien undRichtern.Aktenein-sicht hatein Schöf-fe nicht.Der Rich-ter stellt den Fall vor ei-ner Verhandlung denSchöffen vor und wäh-rend dieser sind sie be-rechtigt, Fragen zu stel-len. Zu einem Urteil sollsie dann nur ihr Ver-stand leiten.

An die 20 Prozesseerlebte ChristophEberlein schon als Lai-enrichter. Die Tragwei-te seiner Entscheidungsei ihm bewusst. „InsGefängnis will nie-mand.“ Der juristischeGrundsatz „Im Zweifelfür den Angeklagten“gelte. Nun werden wie-

derSchöf-fen ge-sucht.Eberleinwill sicherneutbewer-ben.„Ehren-amtli-

che sind das Gerüstder Gesellschaft“,dies werde einem alsSchöffen bewusst.Deshalb könne er je-dem empfehlen, sichauch zu engagieren.

Bis zu zwölf Ver-handlungen im Jahrmuss ein Schöffe be-suchen. Den Ver-dienstausfall über-nimmt das Gericht.Jeder ernannte Laieerhält vorab einenPlan möglicher Ver-handlungen. Sicht-lich bemerkbar: GanzRichter in Zivil tragen

Schöf-fen kei-ne Ro-ben. (jd).

Christoph Eberlein untersteht der Justitia,die über ihm thront vor dem Landgericht inHeilbronn. Foto: Diebold

blickpunkt HEILBRONNER STIFTUNGEN

Stadt suchtSchöffen

Schöffenwahl 2018

Zur Wahl vorgeschlagen wer-den kann, wer deutsch ist, das25. Lebensjahr vollendet bzw.zu Beginn der Amtsperiode das70. Lebensjahr noch nicht voll-endet hat und in Heilbronnwohnt. Ablehnungsgründe fürdie Aufnahme in die Vorschlags-liste sind etwa Vermögensver-fall, verlorene Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter,Verurteilung wegen einer Straf-tat oder laufende Ermittlungs-verfahren. Angehörige be-stimmter Berufsgruppen sindvom Schöffenamt ausgeschlos-sen, dies sind Richter, Beamteder Staatsanwaltschaft,Rechtsanwälte, Notare, Polizei-vollzugsbeamte, Bedienstetedes Strafvollzugs. Die Voraus-setzungen und das Verfahrenrichten sich nach dem Gerichts-verfassungsgesetz. (red)

INFO: Interessierte für dasSchöffenamt in Erwachsenen-strafsachen können sich unterTelefon 07131 56-2071 oder E-Mail: [email protected] andas Bürgeramt wenden, für dasAmt des Jugendschöffen beimAmt für Familie, Jugend und Se-nioren unter Telefon 07131 56-2601 oder E-Mail: [email protected].

Damit Kinder sich besser behaupten können„Sisoki“-Projekt der Bürgerstiftung - Der Kiwanis-Förderverein Heilbronn übergibt einen Scheck in Höhe von 5000 Euro

„Sisoki - Sicherheit und Sozial-kompetenz für Kinder in derEingangsstufe Grundschule“heißt ein neues Projekt, das dieHeilbronner Bürgerstiftungjetzt an Grundschulen startet.

Mit 5000 Euro unterstützt derKiwanis-Förderverein Heil-bronn die Maßnahme. „Wirmüssen unseren KindernSelbstbewusstsein und Sicher-heit mit auf den Weg geben, da-mit sie die nötige Sozialkompe-tenz erlernen. Dies ist dieGrundvoraussetzung, damit dieGewalt in unserer Gesellschaftkeine Chance hat“, sagt Kiwa-nis-Präsident Michael Weis.

Sozialkompetenz ist nebenLesen, Schreiben und Rechnendas Wichtigste, was Kinder inder Schule lernen müssen. DieVoraussetzung für ein sozial-

kompetentes Verhalten ist Si-cherheit - denn nur, wer sicherund selbstbewusst ist, kannauch eine umfassende Sozial-kompetenz entwickeln.

Weder Opfer-noch Täterrolle

„Gerade beim Übertritt an dieGrundschule, wo die Kindererstmals auf engem Raum miteiner größeren Anzahl Gleich-altriger und ihren unterschied-lichen Ansprüchen konfrontiertwerden, kommt es gerne zuKonflikten, bei denen sich dieKinder positionieren“, unter-streicht Angelika Biesdorf vomVorstand der Stiftung. „Wirwünschen uns, dass unsere Kin-der Konflikte friedlich undselbstbewusst lösen und wederin eine Opferrolle noch in die Tä-

terrolle hineinwachsen.“ Hiersetze das Programm „Sisoki“der WingTsun-Akademie Heil-bronn an, die auch mit den Ge-waltpräventionsbeauftragtendes Polizeipräsidiums Heil-bronn zusammenarbeitet.

Und so funktioniert es: DieKinder lernen, einen bereitslaufenden Angriff zu beendenund einen solchen bereits imAnsatz zu verhindern. Damitwird ein Angriff im Keim er-stickt. Die Kinder können aufdiese Weise auch Zivilcouragezeigen und Schwächeren bei-stehen. (red)

INFO: Der 1990 gegründeteKiwanis-Förderverein Heil-bronn, der auch schon früherProjekte der Bürgerstiftung ge-fördert hat, verfolgt den Zweck,Gelder für gemeinnützige För-

derprojekte speziell für Kinderund Jugendliche zu sammeln.Verwirklicht werden diese mitausgesuchten Partnern, unbü-rokratisch und nachhaltig vor

Ort. Durch eine schlanke Ver-waltung und das ehrenamtli-che Engagement kommen dieSpenden- und Sponsoringbei-träge dort an, wo sie es sollen.

Kiwanis-Präsident Michael Weis (M.) und Schatzmeister Hans-Joa-chim Gerber (r.) übergeben einen Scheck an Karl Schäuble, Vor-standsvorsitzender der Bürgerstiftung. Foto: Bürgerstiftung

Donnerstag, 15. März 2018 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 7BÜRGERENGAGEMENT

Page 8: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

AUS DEM STANDESAMT

Lorenz HohbachNina Hohbach geb. Kulling undMarkus Günther ErichHohbach,Blücherstraße 42

14. FebruarDavid Emilian BrozicekMarina Janina Brozicek geb.Fees und Christian Brozicek,Auf der Schanz 16

Jonas BenderMartina Bender geb. Buchstabund Jürgen Gero Peter Bender,Stephanstraße 14

Vittoria Del GaisoJanaina Thainã Lopes Santosund Manuel Del Gaiso,Güldensteinstraße 127

15. FebruarMarie Anne MayerVerena Mayer geb. Hess undTorsten Mayer, Verdistraße 13

Jakob Emilian LeißKristina Leiß geb. Keicher undPhilipp Torben Leiß, AugsburgerStraße 3

Lukas KömmetSonja Kornelia Kömmet geb.Scheible und Robert Kömmet,Lerchenstraße 85

23. FebruarLeonie Emilia BelgartKatrin Belgart-Buß geb. Bußund Georg Belgart,Heuchelbergstraße 92

Aaron Elia WalterOlga Walter geb. Schunk undAndreas Walter,Teutonenstraße 81

Emil Joseph HeidrichLaura Beth Heidrich geb.Eschbacher und FabianJohannes Heidrich,Sülmerstraße 20

Jakob Jan Otto SeilerDorothea Elisabeth Seiler geb.Urbanczyk und Christian Seiler,Johann-Strauß-Straße 66

25. FebruarLaura Maria ReeseJulia Maria Nicole Reese geb.Wiechulla und Ingo AlexanderReese, Eckenerstraße 32

26. FebruarElisabeth Erin KautzCarolin Christina Kautz geb.Heinkele und Dennis Kautz,Friedhofstraße 43

Amira AliljaHayat Alilja-El Ghazi geb. ElGhazi und Outhman Alilja,Lutzstraße 33

11. FebruarLuisa Marie SchubertBettina Schubert und LeanderMarcus Schubert geb. Paul, ImHaselter 209

13. FebruarElis Gülse Fatima AtakÖzden Atak geb. Aslantas undIlkan Atak, SontheimerLandwehr 67

Geburten29. JanuarEbrar Mina ÜnerHanim Üner geb. Oluç und HaciMustafa Üner, Heckenstraße 20

6. FebruarLea HalilajLaura Halilaj geb. Dervishi undMentor Halilaj, Bismarckstr. 29

Einen Antrag „durch die Blume“ erhieltIna Herbel geb. Mazanova (30)von Andreas Herbel (35): Mit ei-nem Strauß überraschte er Inaund hielt um ihre Hand an. ImHeilbronner Standesamt gab

sich das Paar nun das Ja-Wort.Kennengelernt haben sich bei-de in einer Bar, in der Ina wäh-rend des Studiums als Barkee-perin tätig war. (go/Foto: Onat)

vorORTOstermarktKlingenberg Am Sonntag, 18.März, 11 bis 17 Uhr, veranstaltetdas Ortskartell Heilbronn-Klin-genberg e.V. einen Ostermarktim Gräflich Neipperg´schenSchloss. Angeboten werdenselbstgefertigte bunte Früh-lings- und Osterdekorationen,Schmuck, selbstgebackene Le-ckerbissen und vieles mehr.Kinder können vor Ort basteln.Musikalisch begleitet derSchulchor der GrundschuleKlingenberg den Markt. (jd)

Bezirksbeirat tagtHorkheim Am Freitag, 16. März,18.30 Uhr, tagt der Bezirksbei-rat im Alten Rathaus. Hierzu istdie Bevölkerung herzlich einge-laden. Auf der Tagesordnungstehen die Standorte der Frei-willigen Feuerwehren Hork-heim und Sontheim, die „Spiel-geräte Fitness für Erwachsene“des Blauen Spielplatzes inHorkheim, die Verkehrssituati-on im Kelterweg und Anträgezum Haushaltsplan 2019/20.Außerdem stellt sich der BUGA-Freundeskreis vor. (jd)

Seite 8 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 15. März 2018AUS DEN STADTTEILEN

Brennholz versteigernMontag, 19. März, 16.30 Uhr - Revier Heilbronn-West

Am Montag, 19. März, verstei-gert die Stadt Heilbronn Brenn-holz. Unter den Hammer kom-men Brennholz lang und Flä-chenlose aus dem Revier Heil-bronn-West. Treffpunkt ist16.15 Uhr am Parkplatz des Dis-trikts Krämer an der B 39 zwi-schen Frankenbach und Kirch-hausen.

Bereits ab dem heutigenDonnerstag, 15. März, könnenLageskizzen im Rathaus, Zim-

mer 217, oder im örtlichen Bür-geramt abgeholt, auf Anforde-rung zugefaxt oder per E-Mailversandt werden. Auch sind dieUnterlagen im Internet unterwww.heilbronn.de, „Bürger &Rathaus“, Bürgerservice A-Z,eingestellt. (red)

INFO: Nähere Infos gibt dieAbteilung Forst- und Landwirt-schaft unter Telefon 07131 56-4143, Fax 07131 56-4146 oder E-Mail: [email protected].

Am Montag, 19. März, versteigert Revierleiter Heinz Steiner Brenn-holz im Revier Heilbronn-West. Foto: Archiv/privat

Neue Gehwegein Neckargartach

Baubeginn im Sommer

Im Industriepark Böllinger Höfein Neckargartach sollen abSommer neue Gehwege in derHanns-Bauer-Straße und in derOchsenbrunnenstraße entste-hen. Sie sollen etwa drei Meterbreit, 250 Meter bzw. 150 Meterlang, asphaltiert und mit einembegleitenden Grünstreifen ver-sehen werden.

Den Plan hat der Bauaus-schuss kürzlich beschlossen.Die vorgesehenen Gehwegedienen der Sicherheit des Fuß-verkehrs der angrenzenden Be-triebe. Um die Querung derStraße für die Fußgänger zu er-leichtern, sind Querungshilfengeplant. Bereits bestehendeZufahrten zu den angrenzen-den Grundstücken werden imZuge der Bauarbeiten ange-passt. Die geplanten Fußwegeergänzen die bestehende Ver-kehrsinfrastruktur im Indus-triepark Böllinger Höfe.

Die 1, 25 Millionen Euro teureMaßnahme soll in Kürze öffent-lich ausgeschrieben und verge-ben werden. (red)

Zusammen mitKollegen kicken

Vierter Firmen-Cup

Die vierte Runde des Heilbron-ner Firmen-Cups findet am 30.Juni auf dem Gelände des TSVBiberach statt. Start der Fuß-ballpartien ist um 10 Uhr, dasElfmeterturnier beginnt um 14Uhr. Die Finalspiele starten ge-gen 16 Uhr.

Die Turniere stehen unterdem Motto „Arbeitskleidungaus und Sportklamotten an.“Teilnehmen können Firmen ausden Böllinger Höfen und derumliegenden Umgebung. DiePreise reichen vom Jahresvor-rat Mineralwasser bis zum Fest-zeltbesuch auf dem Cannstat-ter Wasen. Schirmherr des Cupsist Oberbürgermeister HarryMergel. (red)

INFO: Die Turnierausschrei-bung und das Anmeldeformu-lar kann per E-Mail angefordertwerden unter [email protected] stehen die Unterlagenzum Download bereit unterwww.hamannandfriends.de/firmencup/Firmencup_Teil-nehmer_2018.pdf

Eine Überraschung nach der Trauunggab es für Julia Schustow (37)von Vitalij Rinau (34): Nachdemsich das Paar kürzlich im Heil-bronner Standesamt das Ja-Wort gab, reisten die Frischver-

mählten in die DominikanischeRepublik. Das Ziel der Flitter-wochen hielt Vitalij seiner Juliagegenüber jedoch bis zum Ab-flug geheim. (go/Foto: Onat)

Page 9: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

terminPLANERTheaterTheaterkasse unter Telefon07131 56-3050

BANDSCHEIBENVORFALLSchauspiel von Ingrid Lausund.15., 16., 17., 21. und 25. März,20 Uhr, Komödienhaus.

MEIN LAND, DEIN LANDGastspiel Theater Radelrutsch.18. März, 15 Uhr, sowie 19. und20. März, 10 Uhr, Boxx.

HALF BROKE HORSESVon Jeanette Walls.Montag, 19. März, 16 Uhr und19.30 Uhr, Großes Haus.

ANDERSNach dem Roman von AndreasSteinhöfel.21., 22. und 23. März, 11 Uhr, Boxx.

BOXX@NIGHT N˚4Ein märchenhafter Liederabend.Samstag, 24. März, 21.30 Uhr,Boxx.

PATRICKS TRICKVon Kristo Sagor.Montag, 26. März, 11 Uhr, Boxx.

Städtische MuseenAnmeldung unter Telefon07131 56-4542

KINDER + KUNST X 2„Köpfchen, Hals und Schulter“.15. und 22. März, 15.30 Uhr,Museum im Deutschhof.

KÜNSTLERGESPRÄCHEllingers „Irdische Paradiese“.Sonntag, 18. März, 14.30 Uhr,Museum im Deutschhof.

MIT OMA ODER OPA IM MUSEUM„Grün, grün ist das Gras,versteckt sich da der Osterhas?“.Mittwoch, 21. März, 15 Uhr,Museum im Deutschhof.

MUSEUM MIT GENUSS„Emil Nolde. Farbenzauber“.Sonntag, 25. März, 11.30 Uhr,Kunsthalle Vogelmann.

KUNSTHALLE-WERKSTATT„Eine Reise mit den Wolken“.Mittwoch, 28. März, 10 Uhr,Kunsthalle Vogelmann.

FERIENWERKSTATT IM MUSEUM„Kunstwerke werden zu Tieren“.Donnerstag, 29. März, 10 Uhr,Museum im Deutschhof.

StadtbibliothekVORLESEN FÜR KINDER„Schenk mir eine Geschichte“.Montag, 19. März, 14.30 Uhr,Stadtteilbibliothek Biberach.HANDGEFORMT„Töpfergeschichten“.Montag, 19. März, 14.30 Uhr,Stadtteilbibliothek Böckingen.MUSIKALISCHE LESUNG„Claudia Ott: Erste arabischeLesestücke“.Donnerstag, 21. März, 19.30 Uhr,Deutschhofkeller.

Dies & DasKINDERFÜHRUNGSonne, Mond und Sterne.16. und 24. März, 19 Uhr,Robert-Mayer-Sternwarte.

HSO-KONZERT„Natur“.Sonntag, 18. März, 19.30 Uhr,Harmonie.

KULTUR IM KLINIKUM„Im Prater blühn wieder dieBäume“.Dienstag, 20. März, 18.30 Uhr,Franziska-Schwarz-Hörsaal imKlinikum am Gesundbrunnen.

DANTONS TODLektüre im Deutsch-Abitur 2018.Mittwoch, 21. März, 18 Uhr,Kreissparkasse Heilbronn.KONZERT„Karlheinz Stockhausen“.Donnerstag, 22. März, 19 Uhr,Abraham-Gumbel-Saal derVolksbank Heilbronn.SHOPPING- UND GENIESSERTOURFlanieren, einkaufen, verweilen.Freitag, 23. März, 16 Uhr, Insel-spitze.

STADTFÜHRUNG ZUM OSTENVillen und Familiengeschichten.Sonntag, 25. März, 15 Uhr,Wollhausstraße 111/Kernerhöhe.

DAS KÄTHCHEN ERZÄHLTUnterwegs mit dem Käthchen.Dienstag, 27. März, 18.15 Uhr,Marktplatz.

EXPERIMENTA-FERIENKURS„Lass Töne klingen“.Donnerstag, 29. März, 10 Uhr,MS experimenta.

Am 17. März, 19.30 Uhr, feiert das Musical „Zwei hoffnungslos ver-dorbene Schurken“ im Großes Haus des Theaters Premiere. Zu se-hen ist es auch am 21., 25. und 28. März. Foto: Rebekka Mönch

Vorlesepatengesucht

Demnächst Seminarangebot

Der Freundeskreis der Stadtbi-bliothek „lesen - hören - wis-sen“ hat sich der Leseförderungals wesentlicher Aufgabe ver-schrieben. Derzeit lesen gut 90Männer und Frauen regelmäßigKindern in Heilbronner Kinder-tageseinrichtungen, Schulenund Bibliotheken sowie in derKinderklinik vor.

Gesucht werden weitere eh-renamtliche Vorleserinnen undVorleser, die Freude am Um-gang mit Kindern und Spaß amVorlesen sowie genug Zeit fürVorlesestunden haben. Die Aus-bildung zum Vorlesepaten er-folgt in einem eintägigen Semi-nar bei der aim-Akademie.

Das nächste kostenfreie Qua-lifizierungsseminar findet amSamstag, 21. April von 8.30 bis16 Uhr statt. (kn)

INFO: Weitere Infos gibt Ko-ordinatorin Gisela Eisert unterTelefon 07130 7338 oder per E-Mail [email protected].

Eine Retrospektive auf PapierKunsthalle Vogelmann zeigt ab 17. März Werke von Emil Nolde

Emil Noldes Werke kommennach Heilbronn. Die Aquarelledes Malers, der 1956 verstorbenist, zählen zu den bedeutend-sten seiner Zeit. ExpressiveLeuchtkraft und malerische Vir-tuosität zeichnen seine Gemäl-den aus, die ab Samstag, 17.März, in der Kunsthalle Vogel-mann zu sehen sind.

Die Ausstellung läuft unterdem Titel: „Emil Nolde. Farben-zauber. Eine Retrospektive aufPapier“. Erstmals zeigt damiteine Werkschau Arbeiten Nol-des ausschließlich auf dem Me-dium Papier. Nach Richard Dea-cons Skulpturen sind dann dreiMonate lang Noldes Aquarellein der Kunsthalle zu sehen.

Retrospektiv spannt die Zu-sammenstellung einen Bogenzwischen Noldes Arbeiten derSchweizer Jahre, während derJahrhundertwende und denWerken der Jenaer Zeit, Anfangdes 20. Jahrhunderts, sowie Bil-dern, die der Künstler währendseiner vielen Reisen geschaffenhat. Die gezeigten Werke sindmeist spontan entstanden.

Klassische Motive des Künst-lers aus Schleswig-Holstein wa-ren das Meer und die norddeut-sche Küstenlandschaft. Sie sindin der Kunsthalle ebenso zu se-hen wie die „Ungemalten Bil-

der“ der 1930er bis 1940er Jah-re, die Nolde trotz seines Be-rufsverbotes malte, das ihm da-mals die regierenden National-sozialisten in Deutschland auf-erlegt hatten.

80 Werke allerSchaffensphasen

Die Werkschau stellte dieKunsthalle in Kooperation mitder Nolde Stiftung Seebüll zu-sammen. Insgesamt 80 Werkesollen die gesamte Schaffens-kraft Noldes darstellen. Zu ih-nen gehören Kunstwerke wie„Mädchen mit rotem Hut“,

„Acht Bäume“, „Fünf Mohnblü-ten (orange und rosaviolett)“und der „Hof Seebüll“. Mit derSchau führt Heilbronn die Reihezur Klassischen Moderne fortund knüpft an die Ausstellungmit Werken von Karl Schmidt-Rottluff an. (jd)

INFO: Die Kunsthalle Vogel-mann begleitet die Ausstellungbis zum 17. Juni mit Programm.Führungen und Podiumsdis-kussionen helfen, die Werkeeinzuordnen. Alle Veranstal-tungen sind unter www.mu-seen-heilbronn.de/kunsthalleeinsehbar.

Nolde, in Seebüll verstorben, hat sich von seiner Heimat inspirierenlassen. Abb.: Hof Seebüll, o.D., Aquarell © Nolde Stiftung Seebüll

mitGERÄTSELTNoldes Aquarellein der KunsthalleZwei Kataloge zu gewinnenAb Samstag, 17. März, zeigtdie Kunsthalle Vogelmanneine Nolde-Ausstellung in Ko-operation mit der Nolde Stif-tung Seebüll. Noldes Aqua-relle zählen zu den bedeu-tendsten Werken des 20.Jahrhunderts. In Nolde gebo-ren, in Seebüll verstorben,war der Künstler mit Schles-wig-Holstein eng verbunden.In welchem Jahr starb Nolde?Zu gewinnen gibt es zweiWerkkataloge.

Einsendeschluss ist Diens-tag, 20. März: Pressestelle,Marktplatz 7, 74072 Heil-bronn, E-Mail: [email protected], Fax:07131 56-3169.

Letztes Mal wusste Rose-marie Roßkopf, dass AloisSeidlmeier im nächsten HSO-Konzert dirigiert, für welchessie zwei Karten gewann. (jd)

Donnerstag, 15. März 2018 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 9KULTUR & FREIZEIT

abfall AKTUELLSchadstoffsammlungAm Samstag, 24. März, findenan drei Standorten mobileSchadstoffsammlungen statt:

� Frankenbach9 bis 10.30 Uhr, Lidl-Park-platz Würzburger Straße

� Kirchhausen11.15 bis 12 Uhr, ParkplatzDeutschordenshalle

� Biberach13.30 bis 15 Uhr, ParkplatzHahnenäckerstraße

AltpapiersammlungAm Samstag, 17. März, findet inFrankenbach eine Bündel-sammlung für Altpapier statt.Sammler ist der ASV Heilbronn.Am Samstag, 24. März, findet inzwei Stadtteilen eine Bündel-sammlung für Altpapier statt: InNeckargartach sammelt der SVHeilbronn am Neckar, in Klin-genberg der SSV Klingenberg.Die Bündel müssen ab 8 Uhr be-reitliegen. (red)

Page 10: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

Seite 10 | Amtsblatt Heilbronn Nr. 6 Donnerstag, 15. März 2018AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums StuttgartVerordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO)

Das Regierungspräsidium Stuttgart be-absichtigt, zur Festlegung der Gebietevon gemeinschaftlicher Bedeutung(FFH-Gebiete) eine Verordnung gemäߧ 36 Absatz 2 des Gesetzes des LandesBaden-Württemberg zum Schutz derNatur und zur Pflege der Landschaft(Naturschutzgesetz - NatSchG) vom 23.Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfachgeändert durch Art. 1 des Gesetzes zurÄnderung des Naturschutzgesetzes undweiterer Vorschriften vom 21.11.2017(GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zuerlassen.Anlass hierfür ist die Fauna-Flora-Habi-tat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG desRates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltungder natürlichen Lebensräume sowie derwildlebenden Tiere und Pflanzen - zu-letzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013; FFH-Richtlinie), welche - zusammen mit derVogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 30. November 2009über die Erhaltung der wildlebenden Vo-gelarten - zuletzt geändert durch dieRichtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13.Mai 2013) Grundlage für die Errichtungdes zusammenhängenden europäi-schen ökologischen Netzes mit der Be-zeichnung NATURA 2000 ist. Innerhalbdieses Schutzgebietsnetzes sollendurch den Erhalt der natürlichen Le-bensräume sowie der wild lebendenTiere und Pflanzen die biologische Viel-falt und das europäische Naturerbe be-wahrt werden.Gemäß Artikel 4 Absatz 4 FFH-Richtliniesind die FFH-Gebiete von den Mitglied-staaten als besondere Schutzgebieteauszuweisen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg durch gebietsbezogeneBestimmungen des Landesrechts imSinne des § 32 Absatz 4 des Gesetzesüber Naturschutz und Landschaftspfle-ge (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 1des Gesetzes vom 15. September 2017(BGBl. I S. 3434).Das nach § 36 Absatz 2 Satz 1 und Absatz3 NatSchG in Verbindung mit § 23 Absatz

8 NatSchG für die Ausweisung zuständi-ge Regierungspräsidium Stuttgartkommt mit dem Erlass einer Rechtsver-ordnung den europarechtlichen Ver-pflichtungen nach.Der Erlass soll mittels einer Sammelver-ordnung mit genauer Abgrenzung derFFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000 ein-schließlich der gebietsweise konkreti-sierten Erhaltungsziele erfolgen. Diesbedeutet, dass alle FFH-Gebiete im Re-gierungsbezirk Stuttgart in einer Ver-ordnung ausgewiesen werden.Regierungsbezirksübergreifende FFH-Gebiete werden von demjenigen Regie-rungspräsidium ausgewiesen, in dessenBezirk der überwiegende Flächenanteildes regierungsbezirksübergreifendenFFH-Gebiets liegt (§ 36 Absatz 3 NatSchGin Verbindung mit § 23 Absatz 8 Satz 2Halbsatz 1 NatSchG).Eine Ausnahme besteht für das regie-rungsbezirksübergreifende FFH-Gebiet„Hungerbrunnen-, Sacken- und Lone-tal“ (Gebietsnummer 7426-341), dasaufgrund Bestimmung durch die obers-te Naturschutzbehörde Gegenstand derFFH-VO des RegierungspräsidiumsStuttgart ist, obgleich der überwiegen-de Flächenanteil auf dem Gebiet des Re-gierungsbezirks Tübingen liegt (§ 36 Ab-satz 3 NatSchG in Verbindung mit § 23Absatz 8 Satz 2 Halbsatz 2 NatSchG).Der räumliche Geltungsbereich derSammelverordnung des Regierungs-präsidiums Stuttgart erstreckt sich da-her auf die Landkreise Böblingen, Ess-lingen, Göppingen, Heidenheim, Heil-bronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg,Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall und dieStadtkreise Stuttgart und Heilbronn imRegierungsbezirk Stuttgart sowie aufdie Landkreise Calw, Enzkreis, Karlsru-he und Neckar-Odenwald-Kreis im Re-gierungsbezirk Karlsruhe sowie auf dieLandkreise Alb-Donau-Kreis und Reut-lingen im Regierungsbezirk Tübingen.Die 49 zu verordnenden FFH-Gebiete be-treffen 288 von 343 Gemeinden im Re-gierungsbezirk Stuttgart sowie 13 Ge-meinden im Regierungsbezirk Karlsru-he und 9 Gemeinden im Regierungsbe-

zirk Tübingen.Die im Bereich der FFH-Gebiete beste-henden Schutzgebietsverordnungenbleiben weiterhin gültig.Der Entwurf der Verordnung mit der An-lage 1, die die festzulegenden FFH-Ge-biete näher bestimmt und die die in denjeweiligen FFH-Gebieten vorkommen-den Lebensraumtypen und Arten sowiedie zugehörigen lebensraumtyp- undartspezifischen Erhaltungsziele fest-legt, und der Anlage 2, die Übersichts-karten und Detailkarten zur Gebietsab-grenzung der FFH-Gebiete enthält, liegtin Papierform bei dem Regierungspräsi-dium Stuttgart, Ruppmannstraße 21,70565 Stuttgart (Gebäude B, 2. Stock,Zimmer Nr. 2.083) für die Dauer von zweiMonaten, in der Zeitvom 09. April 2018 bis einschließlich08. Juni 2018während der Sprechzeiten zur kostenlo-sen Einsicht durch jedermann aus.Ergänzend wird der Verordnungsent-wurf einschließlich der zwei Anlagen fürdie Dauer der öffentlichen Auslegungauf der Internetseite des Regierungs-präsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Ser-vice/Bekanntmachung/Seiten/FFH-Verordnung.aspx veröffentlicht.Des Weiteren wird der Verordnungsent-wurf einschließlich der zwei Anlagen fürdie Dauer der öffentlichen Auslegungbei den folgenden räumlich betroffenenNaturschutzbehörden bei den Stadt-kreisen und Landratsämtern im Regie-rungsbezirk Stuttgart zur kostenlosenEinsichtnahme während der Sprechzei-ten elektronisch bereitgestellt:

• Stadt Heilbronn, Planungs- undBaurechtsamt, Abteilung Um-welt und Arbeitsschutz, Frankfur-ter Straße 73, 74072 Heilbronn,(Erdgeschoss, Zimmer 001)

• Landeshauptstadt Stuttgart, Amtfür Umweltschutz, Gaisburgstra-ße 4, 70182 Stuttgart, (5. OG,Raum 500)

• Landratsamt Böblingen, Park-straße 16, 71034 Böblingen, (Ge-bäudeteil D, 4. Stockwerk Land-wirtschaft und Naturschutz/

Energieagentur, vor Zimmer D432)

• Landratsamt Esslingen, Pulver-wiesen 11, 73728 Esslingen a.N.,(Altbau, 5. Stock, Zimmer 504)

• Landratsamt Göppingen, Um-weltschutzamt, Lorcher Str. 6,73033 Göppingen, (Zimmer 420)

• Landratsamt Heidenheim, Fel-senstraße 36, 89518 Heidenheim/Brenz, (Gebäude A, Zimmer A 017)

• Landratsamt Heilbronn, Bauen,Umwelt und Nahverkehr, Dienst-stelle: Kaiserstraße 1, 74072 Heil-bronn, (Stockwerk 2, Zimmer-Nummer K219)

• Landratsamt Hohenlohekreis, Al-lee 17, 74653 Künzelsau, (Gebäu-de D, Erdgeschoss, Zimmer 10)

• Landratsamt Ludwigsburg, Kreis-haus, Hindenburgstraße 40,71638 Ludwigsburg, (Fachbe-reich 22 Umwelt, Ebene 6, Zim-mer 620)

• Landratsamt Main-Tauber-Kreis,Umweltschutzamt, Schmieder-straße 21, 97941 Tauberbischofs-heim, (Haus II, Zimmer 111)

• Landratsamt Ostalbkreis, Stutt-garter Straße 41, 73430 Aalen,(Foyer im Erdgeschoß, Infothekgegenüber der Information)

• Landratsamt Rems-Murr-Kreis,Amt für Umweltschutz, Stuttgar-ter Straße 110, 71332 Waiblingen,(Technisches Landratsamt, 4. OG,Zimmer Nr. 429)

• Landratsamt Schwäbisch Hall,Münzstraße 1, 74523 SchwäbischHall, (Raum 041 - Poststelle -).

Aufgrund regierungsbezirksübergrei-fender FFH-Gebiete wird der Verord-nungsentwurf einschließlich der Anla-gen für die Dauer der öffentlichen Ausle-gung auch bei den Naturschutzbehör-den der folgenden Landratsämter imRegierungsbezirk Karlsruhe zur kosten-losen Einsichtnahme während derSprechzeiten elektronisch bereitge-stellt:

• Landratsamt Calw, Vogteistr. 42-46, 75365 Calw, (Haus C, Zimmer

C 507)• Landratsamt Enzkreis, Amt für

Baurecht und Naturschutz, Östli-che Karl-Friedrich-Str. 58, 75175Pforzheim, (1. OG, Zimmer 102)

• Landratsamt Karlsruhe, Beiert-heimer Allee 2, Hochhaus, 76137Karlsruhe, (5. Etage, Zimmer H 0531)

• Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Neckarelzer Straße 7,74821 Mosbach, (im Hauptgebäu-de - Geb. 8 -, barrierefreiesSprechzimmer beim Empfang -Zi.-Nr. 8.001).

Aufgrund regierungsbezirksübergrei-fender FFH-Gebiete wird der Verord-nungsentwurf einschließlich der Anla-gen für die Dauer der öffentlichen Ausle-gung auch bei den Naturschutzbehör-den der folgenden Landratsämter imRegierungsbezirk Tübingen zur kosten-losen Einsichtnahme während derSprechzeiten elektronisch bereitge-stellt:

• Landratsamt Alb-Donau-Kreis,Schillerstraße 30, 89077 Ulm,(Erdgeschoß - Raum 0A-09 „Infor-mation“)

• Landratsamt Reutlingen, Kreis-bauamt, Untere Naturschutzbe-hörde, Schulstraße 26, 72764Reutlingen, (2. Obergeschoss,Flurbereich vor Zimmer 2.07).

Rechtsverbindlich sind nur das bei demRegierungspräsidium Stuttgart durch-geführte Verfahren und die dort öffent-lich ausgelegten Unterlagen in Papier-form.Bedenken und Anregungen zu dem Ver-ordnungsentwurf einschließlich der An-lagen können während der Auslegungs-frist schriftlich, zur Niederschrift oderelektronisch (unter der [email protected]) bei dem Regie-rungspräsidium Stuttgart, Ruppmann-straße 21, 70565 Stuttgart, vorgebrachtwerden. Hierzu kann das auf der Inter-netseite des RegierungspräsidiumsStuttgart bereitgestellte Formular ver-wandt werden.Stuttgart, den 15. Februar 2018Regierungspräsidium Stuttgart

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-EntwurfsDer Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 23.02.2018 folgenden Bebau-ungsplan als Entwurf zur öffentlichenAuslegung beschlossen:Bebauungsplan 41B/6 Heilbronn-Ne-ckargartach„Parkierungsanlage Am Gesundbrun-nen III“zur Änderung der Bebauungspläne 40/5, 41A/3, 41B/1 und 41B/4.GeltungsbereichDer Geltungsbereich ist im Lageplan desPlanungs- und Baurechtsamts vom08.01.2018 umgrenzt und umfasst fol-gende Flurstücke:4202/2 (teilw., Feldweg), 4298 (teilw.),4315 (teilw.), 4316 (teilw.), 4343, 4344,4346, 4348, 4349/1, 4349/2 (teilw.), 4350(teilw., Feldweg), 4402, 4416, 4427(teilw., Str. Am Gesundbrunnen), 4428(teilw.) - siehe Übersichtsplan.PlanungszielDer Bebauungsplan soll die planungs-rechtlichen Voraussetzungen schaffen,um die Errichtung von drei weiterenParkhäusern realisieren zu können. Die-se Parkhäuser sollen überwiegend aufden bisher offenen, ebenerdigen PKW-Stellplätzen des Klinikums errichtetwerden.Maßgebende UnterlagenMaßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamts vom08.01.2018 mit seinen planungsrechtli-chen Festsetzungen, örtlichen Bauvor-schriften und Hinweisen.Für den Bebauungsplan gelten

• die Begründung vom 08.01.2018• der Gestaltungsplan vom

04.12.2017

• der Umweltbericht der Natur-schutzplaner GmbH vom04.12.2017

• die schalltechnische Untersu-chung des Ingenieurbüros Heine& Jud vom 01.12.2017

Umweltbezogene InformationenFolgende Arten umweltbezogener In-formationen sind verfügbar:

• Umweltberichtmit Ausführungen zum Planvorhaben,Bestandaufnahme sowie Beschreibungund Bewertung der Umwelteinwirkun-gen einschließlich der Prognose beiDurchführung der Planung, Prognosebei Nicht-Durchführung der Planung,Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und zum Ausgleich einschließlichnaturschutzrechtlicher Eingriffsbilan-zierung, alternative Planungsmöglich-keiten, Beschreibung der Methodik undHinweise auf Schwierigkeiten undKenntnislücken, Maßnahmen zur Über-wachung (Monitoring) sowie eine allge-mein verständliche Zusammenfassung.

• Schalltechnische Untersuchungmit Ausführungen zur Aufgabenstel-lung, Unterlagen, Beurteilungsgrundla-gen, Beschreibung der geplanten Anla-ge, Schallschutzmaßnahmen, Bildungder Beurteilungspegel, Ergebnisse undBeurteilung sowie einer städtebauli-chen Einschätzung zum zusätzlichenStraßenverkehr.Dieses Gutachten befasst sich mit derErmittlung der Schallimmissionen, dievon den geplanten Parkierungsanlagenauf die umliegende Bebauung einwir-ken.

• Umweltbezogene Stellungnah-

men von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange zuden Themen Denkmalschutz/-pflege, Geotechnik, Grundwas-ser, Bergbau, Naturschutz, Ge-wässerschutz/Abwasser, Boden-schutz, Immissions- und Arbeits-schutz.

Im Umweltbericht, in der schalltechni-schen Untersuchung und in den um-weltbezogenen Stellungnahmen wer-den folgende Schutzgüter behandelt:

• Boden (Flächenversiegelung,größtenteils Nutzung bereits ver-siegelter Flächen), Geotechnik(Bodenbeschaffenheit) und Berg-bau (Bergbauberechtigungen)

• Wasser (kein Oberflächengewäs-ser, geringe BeeinträchtigungGrundwasser, Versickerung Nie-derschlagswasser, fachtechnischabgegrenztes Wasserschutzge-biet Neckarsulm, Abwasserbesei-tigung)

• Klima und Luft (ausgleichendeWirkung durch Gehölzstrukturenund Grünflächen)

• Pflanzen (Eingrünung der Bauflä-chen, Erhalt von Gehölzbestandund Neupflanzungen)

• Tiere/Artenschutz (Rodungszeit-beschränkungen zum Vogel-schutz, Trockenmauer als geeig-netes Habitat für Zauneidechsen,Prüfung auf tatsächliches Vor-kommen erfolgt im Frühjahr, an-sonsten keine artenschutzrecht-lich relevanten Beeinträchtigun-gen oder Störungswirkungen,insbesondere sind keine Hasel-

mäuse, Fledermäuse, Amphi-bienarten und keine streng ge-schützten Tagfalterarten zu er-warten)

• Landschaftsbild (teilweise Neu-gestaltung)

• Mensch (infrastrukturelle Verbes-serung einer gesundheitlichenEinrichtung, Lärm- und Lichtim-missionen)

• Kultur und sonstige Sachgüter(Kulturdenkmal, Siedlung ausder späten Bronzezeit, archäolo-gische Funde möglich)

Öffentliche AuslegungDie maßgebenden Unterlagen sowie be-reits vorliegende umweltbezogene Stel-lungnahmen liegen gemäß § 3 Absatz 2Baugesetzbuch (BauGB)in der Zeit vom

26.03. - 08.05.2018bei der Stadt Heilbronn, Planungs- undBaurechtsamt, Cäcilienstraße 45, imErdgeschoss, während der Öffnungszei-ten (montags bis freitags von 8:30 Uhrbis 12:30 Uhr, montags und dienstagsvon 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und don-nerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öf-fentlich aus.Die Unterlagen können während des ge-nannten Zeitraums auch im Internet un-ter www.heilbronn.de, bauen & woh-nen, Bauleitplanung: Bekanntmachun-gen und Öffentlichkeitsbeteiligung ab-gerufen und zusätzlich im BürgeramtHeilbronn-Neckargartach, Mittelstraße3, 74078 Heilbronn, sowie im BürgeramtHeilbronn-Böckingen, GroßgartacherStraße 61, 74080 Heilbronn, eingesehen

werden.Abgabe von StellungnahmenWährend des oben genannten Zeit-raums können die Unterlagen von derÖffentlichkeit (hierzu zählen auch Kin-der und Jugendliche) eingesehen, mitVertretern des Planungs- und Bau-rechtsamts erörtert sowie Äußerungenschriftlich, mündlich zur Niederschrift,per Email an [email protected] (mit der Bitte um vollständigeAnschrift) oder über ein Online-Formu-lar unter der oben genannten Internet-adresse vorgebracht werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfas-sung über den Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben.Heilbronn, 08.03.2018Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn Vertretunggez. HajekBürgermeister

Kartengrundlage: Vermes-sungs- und Katasteramt

Page 11: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

Donnerstag, 15. März 2018 Amtsblatt Heilbronn Nr. xx | Seite 11AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENDonnerstag, 15. März 2018 Amtsblatt Heilbronn Nr. 6 | Seite 11AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-EntwurfsDer Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 23.02.2018 folgenden Bebau-ungsplan erneut als Entwurf zur öffent-lichen Auslegung beschlossen:Bebauungsplan 46/15 Heilbronn - Sont-heim/Horkheim/Neckargartach„Klingenäcker“GeltungsbereichDer Geltungsbereich ist im Lageplan desPlanungs- und Baurechtsamts vom08.01.2018 umgrenzt und umfasst fol-gende Flurstücke:Im Geltungsbereich A (Gemarkung Heil-bronn, Flur Sontheim):800/2 (Lauffener Straße), 944/1 (teilw.),946 (teilw.), 1126/1 (teilw.), 1137/2(Lauffener Straße), 1144-1153, 1155-1166, 1168, 1169, 1175, 1177, 1180/2,1181-1183, 1184/1, 1184/2, 1185, 1186,1186/1, 1186/2, 1187-1192, 1193/2,1195-1203, 1204/2, 1204/3 (teilw.),1205, 1206 (teilw.), 1207 (teilw.), 1208,1209 (teilw.), 1216/1, 1244-1249, 1251,1252/1, 1252/2, 1253-1264, 1265/1,1265/2, 1266, 1268, 1269/1, 1269/2,1270-1274, 1275/1, 1275/2, 1275/3,1275/4Im Geltungsbereich B (GemarkungHorkheim):708, 709, 725Im Geltungsbereich C (Gemarkung Heil-bronn, Flur Sontheim):814/2, 815 (teilw.), 816/2, 817, 818/1,821Im Geltungsbereich D (Gemarkung Heil-bronn, Flur Sontheim):1809, 1810, 1813, 1832, 1833, 1846,1847, 1848, 1850, 1851, 1855, 1856Im Geltungsbereich E (Gemarkung Heil-bronn, Flur Neckargartach):6608/10 (teilw.)(siehe auch Übersichtspläne).PlanungszielMit diesem Bebauungsplan sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzungenfür ein neues Wohngebiet im StadtteilSontheim (Geltungsbereich A) geschaf-fen werden. Zusätzlich werden in denGeltungsbereichen B bis E natur- undartenschutzrechtliche Ausgleichsmaß-nahmen erforderlich.Der Bebauungsplan-Entwurf vom06.09.2016, mit welchem in der Zeit vom07.11.2016 bis 07.12.2016 eine erneuteöffentliche Auslegung durchgeführtwurde, musste aufgrund von Erkennt-nissen während der Verfüllung bzw. Ver-pressung der ehemaligen Luftschutz-stollen und der sich daran anschließen-den Standsicherheitsuntersuchung an-gepasst werden. Dies wurde zum Anlassgenommen auch weitere Regelungenim Bebauungsplan zu ergänzen bzw. zu

optimieren. Es erfolgten folgende Ände-rungen:- Das städtebauliche Konzept vom

06.09.2016 wurde auf Grundlageder Verfüllungsergebnisse überar-beitet und zum Gestaltungsplanvom 08.01.2018 weiterentwickelt.

- Festsetzung A. 3.: Bauweise undüberbaubare Grundstücksfläche:Nachdem hier eine neue Festset-zung A. 3.2 zu Terrassen aufgenom-men wurde, erfolgte eine neueNummerierung der bisherigen Fest-setzung - anstelle A.3. jetzt A. 3.1.

- Festsetzung A. 5.: EinfahrtenKlarstellung, dass es sich bei Grund-stückszufahrten um private Flä-chen handelt.

- Die Geschossflächenzahl im Allge-meinen Wohngebiet 1 und 2 wurdeangepasst und auf 0,35 bzw. 0,4 ge-ändert.

- Örtliche Bauvorschrift B. 1.3:HauptfirstrichtungEs wurden mögliche Abweichungenzur Hauptfirstrichtung definiert.

- Örtliche Bauvorschrift B. 2.4: Ge-staltung der unbebauten Grund-stücksflächenIn den Freiflächen der Baugrund-stücke muss der gärtnerisch ange-legte und unversiegelte Pflanzflä-chenanteil deutlich überwiegen.Lose Stein- und Materialschüttun-gen werden ausgeschlossen.

Die Änderungen machen es erforder-lich, dass erneut eine öffentliche Ausle-gung durchgeführt wird. Gemäß § 4 aAbsatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) kön-nen dabei jedoch nur Stellungnahmenzu den geänderten oder ergänzten Tei-len des Bebauungsplans abgegebenwerden.Maßgebende UnterlagenMaßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamts vom08.01.2018 mit seinen planungsrechtli-chen Festsetzungen, örtlichen Bauvor-schriften und Hinweisen.Für den Bebauungsplan gelten

• die Begründung vom 08.01.2018,• der Gestaltungsplan vom

08.01.2018,• der Umweltbericht des Büros für

Landschaftsökologie + Land-schaftsplanung H. Adam (AGL),Leingarten vom 30.07.2015,

• der Grünordnungsplan des BürosAGL, Leingarten vom 01.09.2015,

• die spezielle artenschutzrechtli-che Prüfung der Gruppe für öko-logische Gutachten (GÖG), Stutt-

gart vom 14.05.2013 und• die schalltechnische Untersu-

chung des Büros Heine + Jud,Stuttgart vom 03.09.2014.

Umweltbezogene Informationen• Umweltbericht vom 30.07.2015 mit

Untersuchungen und Ausführun-gen zu Anlass und Vorgehensweise,Beschreibung des Plans, umweltbe-zogene Ergebnisse aus übergeord-neten oder vorangestellten Planun-gen, Ziele des Umweltschutzes,Schutzgebiete, Beschreibung undBewertung der Umwelt sowie derUmweltauswirkungen des Plans(Vermeidung/Minimierung durchplanungsrechtliche Festsetzungen,Maßnahmen zur Vermeidung, Mini-mierung und zum Ausgleich bzw. Er-satz der nachteiligen Auswirkun-gen), Eingriffs-/Ausgleichsbilanz,anderweitige Lösungsmöglichkei-ten, Maßnahmen zur Überwachungder erheblichen Auswirkungen so-wie allgemeinverständliche Zu-sammenfassung.

• Grünordnungsplan vom01.09.2015. Der Grünordnungsplanist thematisch eng mit dem Um-weltbericht verflochten und bautauf den Ergebnissen des Umweltbe-richts auf. Er arbeitet detailliertegrünordnerische Maßnahmen ausund leitet hieraus Empfehlungenfür planungsrechtliche Festsetzun-gen und örtliche Bauvorschriftenab.

• Spezielle artenschutzrechtlichePrüfung vom 14.05.2013 mit Aussa-gen und Untersuchungen zur Be-schreibung des Untersuchungsge-biets, zum Vorkommen relevanterArten, zur Konfliktermittlung undKonfliktbewältigung (Vermei-dungs- und Minderungsmaßnah-men, Maßnahmen zum vorgezoge-nen Funktionsausgleich) sowie zurSicherung dieser Konfliktbewälti-gungsmaßnahmen, zur Beschrei-bung des Risikomanagements, zuden Ausnahmevoraussetzungen fürdie Zauneidechse sowie eine Zu-sammenfassung der Prüfung.

• Schalltechnische Untersuchungvom 03.09.2014 zur Beurteilung derverkehrsbedingten Schallimmis-sionen auf das Wohngebiet.

• Umweltbezogene Stellungnahmenvon Privaten, einem Betrieb, Um-weltverbänden und Behörden zuden Themen: Natur-, Arten-, Gewäs-ser- Hochwasser-, Immissions-, Kli-

ma-, Boden- und Denkmalschutz,Geotechnik, Bergbau, Grundwas-ser, Oberflächenwasser, Straßen-wesen und Verkehr, Raumordnungund Landschaft.

• Artenschutzrechtliche Ausnahme-genehmigung des Regierungspräsi-diums Stuttgart (höhere Natur-schutzbehörde) vom 16.12.2013 zurZauneidechse.

Im Umweltbericht, dem Grünordnungs-plan, der artenschutzrechtlichen Prü-fung und den umweltbezogenen Stel-lungnahmen werden folgende Schutz-güter behandelt:• Menschen und Landschaft (Verän-

derungen strukturreicher Flächen,privater Erholungsflächen sowieSichtbeziehungen, Erschütterun-gen),

• Tiere und Pflanzen sowie biologi-sche Vielfalt (Ausgleich lokal bedeu-tender Biotope und tierökologi-scher Verbindungen), Artenschutz(Vögel, Fledermäuse, Reptilien),

• Boden (Versiegelung bzw. Teilver-siegelung hoch bewerteter Böden,Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung),

• Wasser (Grundwasserneubildungund Wasserretention),

• Luft und Klima, Kulturgüter undsonstige Sachgüter (merowinger-zeitliche Friedhof).

Weitere Arten umweltbezogener Infor-mationenDie nachfolgend aufgeführten Gutach-ten, Untersuchungen und Abschlussdo-kumentation mit umweltbezogenen In-formationen werden beim Planungs-und Baurechtsamt öffentlich ausgelegt,jedoch nicht ins Internet eingestellt:• Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

zur Kompensation des Eingriffs indie Population vom Steinkauz derArbeitsgemeinschaft Wasser undLandschaftsplanung, Dipl.-BiologeDieter Veile aus Obersulm vom Au-gust 2004,

• Artenschutzrechtliche PrüfungGÖG aus Stuttgart vom Juli 2008,

• Klimatologische Gutachten des In-genieurbüros Rau, Heilbronn vom3. Februar 2009 und Aktualisierungvom 7. Dezember 2012,

• Baugrunduntersuchungen der Ge-sellschaft für Grundbau und Um-welttechnik mbH (GGU) aus Öhrin-gen 2002, geoelektrische Erkun-dung der Luftschutzstollen der GGU2009 sowie Sondierungsbohrungender GGU von 2011 (Bericht 2012).

• Abschlussdokumentation „Verfül-

len von Luftschutzstollen des Inge-nieurbüros für Geotechnik und In-frastruktur Hartmut Reichenbach,Abstatt vom 11.10.2017.

Öffentliche AuslegungDie maßgebenden Unterlagen, die we-sentlichen bereits vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen, dieartenschutzrechtliche Ausnahmege-nehmigung und die weiteren Arten um-weltbezogener Informationen liegengemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 a Absatz 3BauGB in der Zeit vom

26.03. - 26.04.2018bei der Stadt Heilbronn, Planungs- undBaurechtsamt, Cäcilienstraße 45, imErdgeschoss, während der Öffnungszei-ten (montags bis freitags von 8:30 Uhrbis 12:30 Uhr, montags und dienstagsvon 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und don-nerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) er-neut öffentlich aus.Die Unterlagen können während des ge-nannten Zeitraums auch im Internet un-ter www.heilbronn.de, bauen & woh-nen, Bauleitplanung: Bekanntmachun-gen und Öffentlichkeitsbeteiligung ab-gerufen und im Bürgeramt Heilbronn-Sontheim, Hauptstraße 7, 74081 Heil-bronn, eingesehen werden. Es wird je-doch darauf hingewiesen, dass dieförmliche Auslegung i.S.d. § 3 Abs. 2BauGB nur im Planungs- und Bau-rechtsamt vorgenommen wird.Abgabe von StellungnahmenWährend des oben genannten Zeit-raums können die Unterlagen von derÖffentlichkeit (hierzu zählen auch Kin-der und Jugendliche) eingesehen, mitVertretern des Planungs- und Bau-rechtsamts erörtert sowie Äußerungenschriftlich, mündlich zur Niederschrift,per Email an [email protected] oder über ein Online-Formu-lar (mit der Bitte um vollständige An-schrift) unter der oben genannten Inter-netadresse vorgebracht werden. Ge-mäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 BauGB kön-nen Stellungnahmen jedoch nur zuden geänderten oder ergänzten Teilendes Bebauungsplans abgegeben wer-den.Nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen können bei der Beschluss-fassung über den Bauleitplan unbe-rücksichtigt bleiben.Heilbronn, 05.03.2018Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn Vertretunggez.HajekBürgermeister

Kartengrundlage: Vermes-sungs- und Katasteramt

Öffentliche ZustellungenFür Frau Tsvetalina Stefanovazuletzt wohnhaft: Sontheimer Str.109, 74074 HeilbronnAz.: 33.Z/HN-V 7378 vom 22.02.2018Für Herrn Riccardo Dall ‘Ogliozuletzt wohnhaft: Eisenbahnstr. 3/1,74080 HeilbronnAz.: 33.Z/HN-S 6911 vom 27.02.2018Für Herrn Miodrag Gagiczuletzt wohnhaft: Hölderlinstr. 6,

74074 HeilbronnAz.: 33.Z/HN-U 2688 vom 01.03.2018Für Herrn Mijo Jelusiczuletzt wohnhaft: Kastellstr. 61,74080 HeilbronnAz.: 33.Z/HN-JM 87 vom 27.02.2018Für Herrn Konstantins Makarovszuletzt wohnhaft: Bergwiesen 4,74613 ÖhringenAz.: 33.Z/HN-R 2217 vom 20.02.2018

und 27.02.2018Für Herrn Gubert Tutumluzuletzt wohnhaft: Hauptstr. 28,74177 Bad FriedrichshallAz.: 33.Z/HN-TG 1717 vom 02.03.2018und 05.03.2018wurden Entscheidungen durch dasBürgeramt (Kfz-Zulassungsbehörde)getroffen.Da der derzeitige Aufenthaltsort der

Obengenannten nicht bekannt ist,erfolgt hiermit die öffentliche Zustel-lung nach § 11 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz.

Die Bescheide können innerhalb vonzwei Wochen, vom Tage der Be-kanntmachung an, beim Bürgeramt -Kfz-Zulassungsbehörde der StadtHeilbronn - , Lerchenstraße 40, 74072

Heilbronn während der Dienstzeiteneingesehen werden. Mit der Zustel-lung werden Fristen in Gang gesetzt,nach deren Ablauf Rechtsverlustedrohen können.

Stadt HeilbronnBürgeramt-Kfz-Zulassungsbehörde-

Page 12: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 6 15.03...bronn ein kooperatives For-schungsprojekt zur Lebens-qualität Heilbronns. In diesem Rahmen wurden un-ter Leitung von Professorin Yvonne Zajontz,

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums StuttgartDie EnBW Energie Baden-WürttembergAG (EnBW) betreibt am Standort Heil-bronn, Lichtenbergerstr. 23, 74076 Heil-bronn, ein Heizkraftwerk zur Strom- undFernwärmeversorgung.Sie hat die Erteilung einer neuen wasser-rechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsge-setz beantragt. Der Antrag umfasst dieGrundwasserentnahme aus betriebli-chen Brunnen zur Brauchwassernutzungund zur Trockenhaltung des Werkstatt-und Lagergebäudes und des Fernheiz-werkgebäudes des Heizkraftwerks Heil-bronn. Es handelt sich hier um die Fort-führung bestehender Grundwassernut-zungen. Gegenüber der bisherigen Nut-zung erfolgt keine Erhöhung von Leis-tungswerten oder Fördermengen derBrunnen. Die bestehende wasserrechtli-che Erlaubnis ist befristet bis 31.12.2018.Das Regierungspräsidium Stuttgart führtein förmliches Erlaubnisverfahren ge-

mäß § 93 Wassergesetz Baden-Württem-berg durch.Der Antrag und die Antragsunterlagenliegenvon Donnerstag, 22.03.2018 bis ein-schließlich Montag, 23.04.2018bei der Stadt Heilbronn, Planungs- undBaurechtsamt - Abteilung Umwelt- undArbeitsschutz -, Zimmer 117, FrankfurterStraße 73 in 74072 Heilbronn währendder üblichen Dienststunden zur Einsicht-nahme aus.Zudem sind die Antragsunterlagen zurEinsicht auch elektronisch auf der Home-page des Regierungspräsidiums Stutt-gart unter der Adresse „www.rp-stutt-gart.de“, öffentliche Bekanntmachun-gen/wasserrechtliche Verfahren, biseinschl. 07.05.2018 eingestellt.Einwendungen gegen das Vorhabenkönnen innerhalb der Auslegungsfristund bis zu zwei Wochen danach, also biseinschließlich 07.05.2018, bei der Stadt

Heilbronn oder beim Regierungspräsidi-um Stuttgart schriftlich oder zur Nieder-schrift unter folgenden Adressen erho-ben werden:1. Stadt Heilbronn, Planungs- und Bau-

rechtsamt - Abteilung Umwelt- undArbeitsschutz -, Frankfurter Straße73, 74072 Heilbronn,

2. Regierungspräsidium Stuttgart, Re-ferat 54.1, Ruppmannstraße 21,70565 Stuttgart.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind fürdas Verwaltungsverfahren alle Einwen-dungen ausgeschlossen, die nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beru-hen.Einwendungsschreiben müssen unter-schrieben sein und die vollständige An-schrift des Einwenders enthalten.Gleichförmige Eingaben (mehr als 50Personen auf Unterschriftslisten oder inForm vervielfältigter gleichlautenderTexte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des

LVwVfG behandelt. Danach ist bei sol-chen Eingaben erforderlich, dass auf je-der mit mindestens einer Unterschriftversehenen Seite derjenige Unterzeich-ner, der die übrigen vertreten soll, mitNamen, seinem Beruf und seiner An-schrift als Vertreter bezeichnet ist.Gleichförmige Eingaben, die diesen An-forderungen nicht entsprechen, könnenunberücksichtigt bleiben. Das gilt beigleichförmigen Einwendungen auch in-soweit, als Unterzeichner ihren Namenoder ihre Anschrift nicht oder unleserlichangegeben haben.

Das Regierungspräsidium Stuttgart ent-scheidet nach dem Ablauf der Einwen-dungsfrist nach Maßgabe der gesetzli-chen Vorgaben ob ein Erörterungster-min, in dem die rechtzeitig erhobenenEinwendungen gegen das Vorhabenerörtert werden, durchgeführt wird. Die-se Entscheidung und ggf. der Ort undZeitpunkt des Erörterungstermins wird

ortsüblich bekannt gegeben.Es wird darauf hingewiesen, dass

- bei Ausbleiben eines Beteiligten indem Erörterungstermin auch ohneihn verhandelt werden kann,- die Personen, die Einwendungenerhoben haben, von dem Erörte-rungstermin durch öffentliche Be-kanntmachung benachrichtigt wer-den können, wenn mehr als 50 Be-nachrichtigungen vorzunehmensind,- die Zustellung der Entscheidungüber die Einwendungen durch öf-fentliche Bekanntmachung ersetztwerden kann, wenn mehr als 50 Zu-stellungen vorzunehmen sind.

Die Entscheidung über den Antrag wirdöffentlich bekannt gemacht.Stuttgart, den 07.03.2018Regierungspräsidium Stuttgart

Seite 12 | Amtsblatt Heilbronn Nr. 6 Donnerstag, 15. März 2018AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Anmeldung zur Aufnahme in Klasse 5 der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/19Für die Aufnahme in die Klassen 5 der wei-terführenden Schulen im Stadtkreis Heil-bronn ist in diesem Jahr folgendes festge-legt:Anmeldung der Schülerinnen und Schü-ler bei den aufnehmenden Schulen amMittwoch, 21.03. und Donnerstag,22.03.2018Laut Aufnahmeverordnung des Kultusmi-nisteriums (s. Kultus und Unterricht vom09.01.2012, Heft 1/2012, S. 1 und 2) ist fürdie Anmeldung an einer Realschule / an ei-nem Gymnasium folgendes zu beachten:a) Die Erziehungsberichtigten werden

darauf aufmerksam gemacht, dasseine Anmeldung an der Realschule/am Gymnasium erfolgversprechendist, wenn die Leistungen in den einzel-nen Fächern und den Fächerverbün-den erwarten lassen, dass den Anfor-derungen der weiterführendenSchulart entsprochen wird.

b) Als Orientierungshilfe dient, dass denAnforderungen der Realschule in derRegel entsprochen wird, wenn in derHalbjahresinformation der Klasse 4 inden Fächern Deutsch und Mathema-tik ein Durchschnitt von mindestens3,0 erreicht wird. Für das Gymnasiumgilt entsprechendes, sofern einDurchschnitt von mindestens 2,5 er-reicht wird.

Eine Empfehlung für die Realschule bein-haltet auch die Empfehlung für die Ge-meinschaftsschule und die Werkreal-schule. Eine Empfehlung für das Gymnasi-

um beinhaltet auch die Empfehlung fürdie Gemeinschaftsschule, die Realschuleund die Werkrealschule.Den Erziehungsberechtigten wird drin-gend empfohlen, die Anmeldung bei derLeitung der aufnehmenden weiterfüh-renden Schule persönlich vorzunehmen.Aus der Anmeldung an einer bestimmtenweiterführenden Schule kann keinRechtsanspruch auf Aufnahme an dieserSchule abgeleitet werden, solange derBesuch einer anderen Schule desselbenSchultyps möglich und dem Schüler zu-mutbar ist.Zur Anmeldung sind die Geburtsurkundedes Kindes, gegebenenfalls der Sorge-rechtsbescheid, die Grundschulempfeh-lung und die Bestätigung der Grundschu-le, die das Kind besucht, über den Schul-besuch und über ein Informations- undBeratungsgespräch mitzubringen.Stand: 26.01.2018I. GymnasienElly-Heuss-Knapp-Gymnasium(naturwissenschaftliches und neu-sprachliches Profil;bilinguales Profil ab Klasse 5: hierfür istdie Vorlage der Halbjahresinformationaus Klasse 4 erforderlich.)freiwilliges Ganztagesangebot an 4 Tagen(kostenpflichtig)Kraichgauplatz 17, 74080 Heilbronn-Bö-ckingen, 1. Stock, Sekretariat Zi. 109,07131 897721Aufnahme durchgehend von 8:00 Uhr bis16:00 Uhr

Justinus-Kerner-Gymnasium(naturwissenschaftliches Profil, neu-sprachliches Profil, Kunst-Profil)Max von Laue Str. 1 3, 74081 Heilbronn-Sontheim, 1. Stock, Sekretariat Zi. 104,07131 56-2448Aufnahme durchgehend von 8:00 Uhr bis17:00 UhrMönchsee-Gymnasium(naturwissenschaftliches Profil, neu-sprachliches Profil, Musik-Profil)Karlstr. 44, 74072 Heilbronn, 2. Stock, Se-kretariat Zi. 207, 07131 56-2452Aufnahme durchgehend von 8:00 Uhr bis16:00 UhrRobert-Mayer-Gymnasium(naturwissenschaftliches Profil, neu-sprachliches Profil mit Italienisch, G8+ -Klasse für besonders begabte und leis-tungsmotivierte Kinder/Hochbegabten-zug)Bismarckstr. 10, 74072 Heilbronn, 1.Stock, Zi. 103, 07131 642800Aufnahme von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und13:30 Uhr bis 16:00 UhrTheodor- Heuss- Gymnasiumab Klasse 5: Englisch und Lateinab Klasse 8: sprachliches Profil (Franzö-sisch oder Griechisch)oder naturwissenschaftliches Profil(NwT).Gymnasiumstr. 70, 74072 Heilbronn, 1.Stock, Sekretariat Zi. 252, Tel. 07131 56-2451Aufnahme durchgehend von 7:30 Uhr bis17:00 Uhr

II. Realschulen

DammrealschuleDammstr. 14, 74076 Heilbronn, Ostflügel,2. Stock, Zi. 204 Tel. 07131 56-2440Aufnahme durchgehend von 8:00 Uhr bis16:00 Uhr

Luise-Bronner-Realschule Heilbronnmit freiwilligem Ganztagesangebot (kos-tenpflichtig)Herbert-Hoover-Str. 1, 74076 Heilbronn,Sekretariat Zi. F3, Tel. 07131 56-2719Aufnahme jeweils von 08:30 Uhr bis 13:00Uhr u. 14:00 Uhr bis 16:00 UhrHeinrich von Kleist Realschule(bilingualer Zug)Kastanienweg 17, 74080 Heilbronn Bö-ckingen, 1. Stock, Sekretariat Zi. 108, Tel.07131 910881Aufnahme jeweils von 8:00 Uhr bis 12:50Uhr u. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Helene-Lange-RealschuleWeststr. 33, 74072 Heilbronn, Zi. 206, Tel.07131 56-2441Aufnahme jeweils von 08:00 Uhr bis 13:00Uhr u. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mörike-Realschulemit freiwilligem Ganztagesangebot (teil-weise kostenpflichtig)(Bläserklasse, bilinguale Zugschule,MINT-Profil)Max von Laue Str. 7 9, 74081 Heilbronn,Sekretariat Zi. 053, Tel.07131 56-2442Aufnahme durchgehend von 8:00 Uhr bis16:00 Uhr

III. WerkrealschulenWilhelm-Hauff-SchuleCharlottenstr. 62, 74074 Heilbronn, Tel.07131 56-2425Mittwoch, 21.03.2018 von 8:00 Uhr bis12:00 UhrDonnerstag, 22.03.2018 von 8:00 Uhr bis12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 UhrRosenauschuleBergstraße 40, 74072 Heilbronn, Tel.07131 56-2422Aufnahme jeweils von 8:00 Uhr bis 13:00UhrAlbrecht-Dürer-SchuleDürerstr. 1, 74078 Heilbronn-Neckargar-tach, Tel. 07131 973690Mittwoch, 21.03.2018 von 8:00 Uhr bis15:00 UhrDonnerstag, 22.03.2018 von 8:00 Uhr bis13:00 UhrIV. GemeinschaftsschulenElly-Heuss-Knapp-GemeinschaftsschulePfaffenhofener Straße 7-11, 74080 Heil-bronn-Böckingen, Tel. 07131 887820Aufnahme jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00Uhr u. 14:00 Uhr bis 17:00 UhrFritz-Ulrich-Schule, Gemeinschaftsschule(Theaterprofil, naturwissenschaftlichesProfil, neusprachliches Profil mit Franzö-sisch und Spanisch),Karlstr. 104, 74076 Heilbronn, Tel.07131 390840Mittwoch, 21.03.2018 von 9:00 Uhr bis15:30 UhrDonnerstag, 22.03.2018 von 9:00 Uhr bis13:00 Uhr

vergaben DER STADT

Ausschreibende Stelle/Auskünfte erteilt:

Art und Umfang sowie Ort der LeistungAusführungszeitraum

Eröffnungsterminggf. abweichendeSubmissionsstelle

Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist/Entgelt/Art der Ausschreibung/Teilnahmewettbewerb

Stadt Heilbronn, HochbauamtCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131 56-2318, Fax -2998

Subreport ELVIS Nr.: E72722168Technisches BerufsschulzentrumTrockenbauarbeiten09.04.2018 - 29.11.2019

20.03.2018, 10:15 Uhr 13.04.2018Bauauftrag nach VOB

Stadt Heilbronn, BetriebsamtAustr. 65, 74076 HeilbronnTelefon 07131 56-3651, Fax -2888

Subreport ELVIS Nr.: E35569924Betriebsamt Stadt HeilbronnGewerk 1: Anmietung BaumaschinenGewerk 2: Lieferung Asphalt01.07.2018 - 30.06.2019

27.03.2018,Gewerk 1: 10:00 Uhr27.03.2018,Gewerk 2: 10:15 Uhr

30.06.2018Dienstleistungs- undLieferauftrag nach VOL

Stadt Heilbronn, GrünflächenamtCäcilienstr. 51, 74072 HeilbronnTelefon 07131 56-2234, Fax -3193

Subreport ELVIS Nr.: E15153672Kindertagesstätte CharlottenstraßeGarten- und Landschaftsbauarbeiten05;06/2018 - 10/2018

05.04.2018, 10:00 Uhr 05.05.2018Bauauftrag nach VOB

Stadt Heilbronn, Amt für StraßenwesenCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131 56-2147, Fax -3179

Subreport ELVIS Nr.: E57991334Kreisverkehr KirchhausenStraßenbauarbeiten30.04.2018 - 16.07.2018

27.03.2018, 09:45 Uhr 04.05.2018Bauauftrag nach VOB

� Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter:www.heilbronn.de/bue_rat/ausschreibungen_auftragsvergaben/oeffentliche_ausschreibungen/

� Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen werden.Direktzugriff ist möglich über www.subreport.de/E........ (hier die ELVIS-ID einsetzen)

� Sofern nachstehend nichts anderes vermerkt ist, ist Einreichungs- und Eröffnungsstelledas Rechtsamt, Moltkestr. 35, 74072 Heilbronn.

� Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, bei Ausschreibungen nach VOB könnenzur Submission die Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein.

� An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt.Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendesMitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.

� Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sichaus den Ausschreibungsunterlagen.

� Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21,70565 Stuttgart ausgeübt.