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Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung - Helmut Schmidt Schule

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Schul- und Hausordnung

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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Helmut Schmidt ist Namensgeber der Schule

23.12.1918 geboren in Hamburg-Barmbek

1937 Abitur an der Hamburger Lichtwark-Schule

1942 heiratet Hannelore (Loki) Glaser

1946-1949 Studium der Volkswirtschaft und Staatswissenschaften in Hamburg; Abschluss: Diplomvolkswirt

1946 Beginn der politischen Tätigkeit

1974 – 1982 Bundeskanzler

10.11.2015 gestorben in Hamburg

Unsere Schule trägt den Namen eines großen Staatsmannes, der gesagt, was er getan hat und der getan, was er gesagt hat. Helmut Schmidt war der fünfte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Er war nicht nur ein großer deutscher Politiker, er war auch ein großer Europäer.

Der Schwerpunkt der Helmut Schmidt Schule, Berufsbildende Schule für Wirtschaft mit den Schularten und Bildungsgängen Berufsschule, Zweijährige Höhere Handelsschule und Einjährige Handelsschule liegt im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, einer Ausrichtung, die dem gelernten Volkswirt Helmut Schmidt sehr nahe lag.

Als europaorientierte berufliche Schule, die in diesem Bereich eine Reihe von Aktivitäten zeigt, wollen wir durch diese Namensgebung sowohl den großen Staatsmann ehren, als auch die Profile Wirtschaft und Europa der Schule schärfen.

Das Zusammenwirken von wirtschaftlichem Handeln in sozialer Verantwortung war eines der Hauptanliegen von Helmut Schmidt. Die Schule vertritt genau diese Anliegen, eine Erziehung zu wirtschaftlichem Handeln, die Vermittlung sozialer Kompetenzen und die Herausbildung einer europäischen Werteorientierung.

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ........................................................ 3

1. Schulkultur - Grundsätzliches ............................... 5

2. Umweltverhalten – Verhalten im Klassenraum, Schulgebäude und auf dem Schulgelände ........... 8

2.1 Allgemeines Umweltverhalten .......................... 8

2.2 Verhalten im Klassenraum ............................... 8

2.3 Pausenregelungen ........................................... 9

2.4 Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände ................................................... 9

2.5 Handys und andere elektronische Geräte ...... 10

2.6 Internetnutzung – Verhalten in sozialen Netzwerken .................................................... 11

2.7 Schulfahrten ................................................... 11

2.8 Datenschutz ……………………………………. 11

2.9 Parkplatz und Schulgelände ......................... 113

2.10 Das Thema Rauchen ..................................... 14

3. Informationsregelungen, Erkrankungen, Beurlaubungen, Fehlzeiten u. a. .......................... 15

3.1 Änderung der persönlichen Daten .................. 15

3.2 Erkrankungen ................................................. 15

3.3 Beurlaubungen ............................................... 16

3.4 Fehlen im Unterricht ....................................... 17

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3.5 Unfälle ............................................................ 18

3.6 Feueralarm ..................................................... 18

3.7 Fundsachen ................................................... 18

4. Sport ..................................................................... 18

5. Unsere Nachbarschule GSO Oberschule ........... 20

6. Beschwerdeverfahren .......................................... 20

7. Sollte es mal nicht so laufen................................ 25

8. Schulverträge ....................................................... 26

9. Informationen zu den Bildungsgängen ............... 27

10. Unterrichtszeiten .................................................. 30

11. Raumpläne ..………………………….………………30

12. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten …… 32

13. Örtliches und Amtliches …………………………..32

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1. Schulkultur - Grundsätzliches

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe Ausbilder und Ausbilderinnen,

die Helmut Schmidt Schule, Berufsbildende Schule für Wirtschaft, an der Walliser Straße liegt im Zentrum eines Stadtteils mit ca. 40.000 Einwohnern, die aus über 80 Nationen und verschiedenen Kulturkreisen stammen.

Unsere Berufsfachschulen bieten durch eine enge Zu-sammenarbeit mit den Schulen vor allem im Bremer Os-ten allen Schülerinnen und Schülern1 aus der Region, aber auch darüber hinaus, einen nahtlosen Übergang zu weiterführenden beruflichen Bildungsgängen und Ab-schlüssen, die eine spätere Berufsausbildung bzw. die Aufnahme eines Studiums zum Ziel haben.

In unseren dualen Ausbildungsgängen finden sich Aus-zubildende aus mehreren kaufmännischen Berufen: Kaufmann/-frau für Büromanagement, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Veranstaltungskaufmann/-frau sowie Personaldienstleistungskaufmann/-frau.

Auf dem Schulgelände begegnen sich mit den beiden Schulen GSO Oberschule und der Helmut Schmidt Schule ca. 2 000 Schüler und über 150 Lehrkräfte. Dies erfordert - auch durch den hohen Altersunterschied der Schüler bedingt - gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt. Nicht zu vergessen ist unsere Schuldepen-dance an der Dudweilerstraße, wo wir auch noch einmal

1 Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich das

maskuline Genus verwendet.

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ca. 100 Schüler in teilweise inklusiven Klassen unterrichten.

Unsere Schule führt seit einigen Jahren den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Wir erwarten daher einen fairen Umgang ohne Diskriminierung aller Schüler und Lehrkräfte.

In der Mensa zeigen wir uns höflich und hilfsbereit, ak-zeptieren die bestehenden Regeln und folgen den Bitten des Mensapersonals sowie den Anweisungen der Auf-sichten. So zeigen wir Wertschätzung für deren Arbeit und Mühen.

Den Gästen der Bücherei und der Deutschen Kammer-philharmonie Bremen vermitteln wir ein positives Bild von unserer Schule und unserem Verhalten.

Den Anwohnern der Walliser Straße zeigen wir durch ein vorbildhaftes Verhalten, dass wir eine respektvolle Nach-barschaft versprechen und pflegen.

Darüber hinaus sollte selbstverständlich sein, dass wir

die Würde des Menschen achten,

niemanden diskriminieren,

andere Meinungen respektieren,

andere fair und freundlich behandeln,

uns Hilfe holen, wenn wir sie brauchen,

Konflikte gewaltfrei lösen und keinen verletzen,

das Eigentum anderer schützen und respektieren,

Zerstörungen nicht zulassen,

die Umwelt schonen und schützen,

Fehlverhalten nicht tolerieren.

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Unsere Schulordnung gibt Ihnen eine Orientierung über das Zusammenleben an unserer Schule. Bitte halten Sie die Vereinbarungen ein und tragen Sie zu einem konflikt-freien Umgang an unserer Schule bei. Das bedeutet auch, dass Anweisungen zunächst zu befolgen sind, auch wenn eine Einsicht nicht sofort gegeben ist, damit später Konflikte und Probleme in Ruhe geklärt werden können - mit den Beteiligten und ggf. auch gemeinsam mit anderen und an einem anderen Ort.

Diese Grundsätze erfordern für unser Zusammenleben verbindliche Regeln und Vereinbarungen. Sie sind fest-gelegt in der nachfolgenden Schulordnung. Alle Be-teiligten am Schulleben sind gemeinsam verantwortlich für ein positives Bild unserer Schule, tragen auch Sie dazu bei!

Das Kollegium und die Schulleitung fühlen sich einer ganzheitlichen Bildung der Schüler verpflichtet und set-zen sich aktiv für eine ständige Verbesserung der Schul-entwicklung zum Wohle aller Beteiligten in der Schule ein.

Die Qualitätsentwicklung der Schule gründet sich auf:

Feedbackgestütztes Lernen

Datengeschützte Schulevaluation

Steuerung der Qualitätsprozesse durch die Schul-leitung

Externe Schulevaluation

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2. Umweltverhalten – Verhalten im Klassenraum, Schulgebäude und auf dem Schulgelände

2.1 Allgemeines Umweltverhalten

Mit unserer Umwelt gehen wir schonend um. Es ist für uns selbstverständlich, beim Verlassen der Räume die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und den Klassenraum aufzuräumen. Wir verschmutzen unsere Umgebung nicht durch Müll und spucken auch nicht auf den Boden. Batterien entsorgen wir im Sekretariat. Die Toiletten verlassen wir immer sauber und ordentlich. Mit Papier und Toner gehen wir sparsam um. Wir achten darauf, dass unser Gebäude immer sauber und ordent-lich ist, damit sich jeder in der Schule wohlfühlt und Gäs-te einen guten Eindruck von der Schule bekommen.

2.2 Verhalten im Klassenraum

Während des Unterrichts respektieren wir einander, d. h., wir bemühen uns gemeinsam um ein störungsfreies und respektvolles Miteinander.

Die Räume verlassen Sie in einem sauberen und ordent-lichen Zustand, unabhängig davon, wer die Verschmut-zung verursacht hat.

Essen und Trinken ist in den Computer-Räumen nicht gestattet – gegessen wird ausschließlich in den Pausen und nicht im Unterricht.

Mäntel, Jacken und Mützen hängen Sie bitte an die Garderobe. Kopfbedeckungen (Käppis, Mützen etc.) sind nur im Ausnahmefall (religiöse Gründe, Krankheit) erlaubt.

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Um die Reinigungskräfte zu unterstützen, stellen Sie bitte nach Unterrichtsschluss die ursprüngliche Sitz-ordnung (siehe Aushang in der Klasse) wieder her und alle Stühle hoch.

Die in den Klassenräumen ausliegenden Verhaltens-weisen, Regeln und Vereinbarungen sind für alle ver-bindlich und daher zu befolgen.

2.3 Pausenregelungen und -zeiten

Während der großen Pause (siehe Kapitel 10 „Unterrichtszeiten“) verlassen Sie bitte die Räume. Alle Räume werden abgeschlossen.

Um die direkte Nachbarschaft der Schule nicht zu stören, halten Sie sich bitte nach Einkäufen nicht auf der Walli-ser Straße auf, sondern begeben sich wieder auf das Schulgelände.

Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, informiert der Sprecher der Klasse bzw. des Kurses oder jemand anderes das Sekretariat. Alle Schüler haben in solchen Fällen zu warten, bis sie eine Mitteilung von dort erhalten.

2.4 Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

Wir wollen Gästen und selbstverständlich auch uns eine Schule vorweisen, auf die wir stolz sein können. Dazu gehört auch, dass wir im Gebäude und auf dem Schulge-lände für Sauberkeit sorgen und z. B. für den Müll die entsprechenden Behälter nutzen. Auch hier gilt, dass Sie – unabhängig vom Verursacherprinzip – von Lehrkräften aufgefordert werden können, den Müll in Ihrer unmittel-baren Umgebung (etwa auf dem Flur) zu beseitigen.

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Unterstützen Sie so auch Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler des Ordnungsdienstes.

Ordnungsdienst

Laut Beschluss der Gesamtkonferenz (8.8.2018) übernimmt jede Klasse für eine Woche den sogenannten Ordnungsdienst. Die jeweilige Lehrkraft beaufsichtigt den Ordnungsdienst.

Zur Sicherheit und Ordnung

Es ist verboten, Waffen und andere gefährliche Gegen-stände in die Schule mitzubringen (Verordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen in Schule vom 29. Juni 2010). Laserpointer gehören auch zu diesen gefährlichen Gegenständen. Das Mit-sich-Führen gefährlicher Gegenstände ist bereits die Aus-übung der tatsächlichen Gewalt über gefährliche Gegen-stände.

Der Genuss von Alkohol und Drogen ist in der Schule selbstverständlich nicht gestattet.

Wenn Sie Plakate anbringen oder Schriften und Hand-zettel auf dem Schulgelände verteilen möchten, müssen Sie die Zustimmung der Schulleitung dafür einholen.

2.5 Handys und andere elektronische Geräte

Handys müssen Sie während des Unterrichts deakti-vieren. Ein dennoch benutztes/aktiviertes Handy wird von der unterrichtenden Lehrkraft eingezogen und kann bis zu 14 Tagen in Abstimmung mit der Schulleitung ein-behalten werden. Die Benutzung von Handys während Klassenarbeiten wird als Täuschungsversuch gewertet.

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Auch andere mitgebrachte elektronische Geräte (Radio, MP3-Player etc.) müssen Sie im Unterricht deaktivieren. Kopfhörer dürfen während des Unterrichts nicht getragen werden. Das Aufladen von Handys oder anderen elektronischen Geräten ist in den Klassenräumen untersagt.

Bitte beachten Sie die z. T. abweichenden besonderen Regelungen für Handys und elektronische Geräte in der GSO Oberschule. Die Benutzung von elektronischen Ge-räten ist im ganzen Gebäude nicht gestattet.

2.6 Internetnutzung – Verhalten in sozia-len Netzwerken

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann einen Straftatbestand bedeuten und schulische Ordnungs-maßnahmen nach sich ziehen. Jede Art von Bullying und Cyberbullying, ob physisch, verbal und relational, sowie das sogenannte Happy Slapping sind zu unterlassen. Betroffene sollten sich unbedingt Eltern, Lehrern bzw. der Sozialpädagogin anvertrauen.

Für die Nutzung des Internets gilt eine besondere Sat-zung. Sie ist Bestandteil der Schulordnung.

2.7 Schulfahrten

Für Schulfahrten gelten neben der Schulordnung be-sondere Vereinbarungen, die mit der Anmeldung zu ei-ner Fahrt unterschrieben werden müssen.

2.8 Datenschutz Informationen über datenschutzrechtliche Bestim-mungen für Schülerinnen und Schüler der Schulen in den Sekundarstufen I und II und deren Erziehungs-berechtigte

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(auszugeben mit dem Zeugnis der Grundschule am En-de der 4. bzw. 6. Jahrgangsstufe oder bei Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe) Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erzie-hungsberechtigte, mit diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, welche Daten die Schule auf der Grundlage des Geset-zes zum Datenschutz im Schulwesen an andere öffentli-che Stellen regelmäßig ohne Ihre Einwilligung weitergibt.

1. Zum Zweck der Berufsberatung und zur Verbes-serung der Ausbildungsplatzvermittlung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz werden Na-me, Adresse, Geburtsdatum und der voraussicht-liche Zeitpunkt des Schulabgangs an die Agentur für Arbeit Bremen übermittelt.

2. Dieselben Daten erhält das zuständige Gesund-heitsamt damit es die Pflichtuntersuchungen für Schülerinnen und Schüler sowie die Berufstaug-lichkeitsuntersuchung nach dem Jugendarbeits-schutzgesetz durchführen kann.

3. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen und es dadurch zu Problemen der Erfüllung der Schulpflicht kommt, kann es erforderlich werden, Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Angaben über die Schulver-säumnisse an folgende Stellen weiterzugeben: wenn Schülerinnen und Schüler Leistungen nach dem BAföG beziehen und Versäumnisse nicht entschuldigt sind.

Jugendberufsagentur Bremen (ZBB) Zentrale Beratung Berufsbildung

Rebuz Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren

Schulärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes

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wenn der Verdacht besteht, dass die Versäum-nisse nicht auf einer Erkrankung beruhen

Landesamt für Ausbildungsförderung

4. Im Falle eines Schulunfalls erhält die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen Name, Adresse und Geburtsdatum sowie einen Bericht über den Un-fallhergang.

Die Weitergabe sogenannter sensibler Daten (z.B. Ver-haltensdaten, Daten über gesundheitliche Auffälligkeiten oder etwaige Behinderungen) geschieht grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung. Diese kann aber nach den Vorschriften des Schuldatenschutzgesetzes unter be-stimmten Bedingungen ersetzt werden. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz im Schul-wesen haben, so erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Schulleitung. Mit freundlichen Grüßen Die Senatorin für Kinder und Bildung

2.9 Parkplatz und Schulgelände

Fahrräder dürfen aus Sicherheitsgründen nur auf den beiden mit Fahrradständern ausgestatteten Plätzen ab-gestellt werden. Der Eingangsbereich ist aus Sicherheits-gründen unbedingt frei zu halten.

Moped- und Motorradfahrer dürfen als Zufahrt zum Ab-stellplatz nur die Feuerwehrzufahrt über den Parkplatz benutzen. Ein Befahren des Weges am Fleet und des Platzes vor den Eingängen ist nicht erlaubt.

Auf dem Schulparkplatz darf nur im Schritttempo ge-fahren werden. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ein Winterdienst ist nicht gegeben, bei entsprechender Witterung ist daher besonders rück-sichtsvolles Verhalten aller Parkplatznutzer erforderlich.

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Zu beachten ist, dass alle Zufahrten, die Feuerwehr-zufahrt, die Zufahrt zum Kinderbauernhof und der Men-sahof nicht blockiert werden. Auch das Abstellen auf begrünten Randstreifen ist nicht erlaubt. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die entspre-chenden Parkplätze sind für Behinderte frei zu halten.

Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie keine Wertgegen-stände sichtbar in Ihrem Fahrzeug liegen lassen.

2.10 Das Thema Rauchen

Jugendlichen unter 18 Jahren ist nach dem Jugend-schutzgesetz das Rauchen untersagt. Auch Eltern dürfen dieses Verbot nicht aufheben.

Rauchen ist nur auf einem ausgewiesenen Gelände hin-ter der Schule möglich (siehe Aushang im Erdgeschoss „Der Weg ist das Ziel“). Überall sonst ist das Rauchen verboten (§ 4 Gesetz zur Gewährung von Rauchfreiheit ... und Schulen). Zur Schonung der Umwelt werden Kippen nicht auf den Boden geworfen. Schüler, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen u. a. damit rechnen, Reinigungsarbeiten verrichten zu müssen.

Wir bitten die Raucher mit Rücksicht auf die Anwohner, das Gelände außerhalb der Schule sauber zu halten (insb. die Walliser Straße von der Graubündener Straße bis zur Schevemoorer Heide, die Solothurner Straße, der Weg beiderseits am Fleet im Bereich des Schulgrund-stücks) und nur auf dem ausgewiesenen Gelände auf dem Schulgrundstück zu rauchen, um die Wohnqualität unserer Nachbarn nicht zu beeinträchtigen.

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3. Informationsregelungen, Erkran-kungen, Beurlaubungen, Fehlzei-ten u. a.

3.1 Änderung der persönlichen Daten

Sie sind verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Da-ten (Name, Adresse, Telefonnummer) im Sekretariat unverzüglich zu melden, damit wir ggf. Sie bzw. Ihre An-gehörigen erreichen können.

3.2 Erkrankungen

Können Sie wegen Krankheit oder aus anderen zwingen-den Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, teilen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler selbst dies der Schule umgehend telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussicht-lichen Dauer des Fehlens mit. Schüler müssen bei mehr als drei Krankheitstagen umgehend ein ärztliches Attest vorlegen. Die Eltern werden über Verspätungen und Fehlzeiten informiert. Schüler, die gefehlt haben, legen den betroffenen Lehrkräften in der nächsten Unterrichtsstunde unaufgefordert eine schriftliche Mitteilung vor, aus der die Dauer und die Gründe des Versäumnisses hervorgehen. In den Vollzeitbildungsgängen werden Entschuldigungshefte geführt, in die auch ärztliche Atteste und sonstige Bescheide einzuheften sind.

Für die Teilzeitbildungsgänge gilt die Regelung, dass die Gründe für die Fehlzeiten vom Betrieb umgehend schrift-lich mitgeteilt werden müssen. Bei unentschuldigten Fehlzeiten wird der Betrieb hierüber informiert.

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Wird kein hinreichender Nachweis über Fehlzeiten ge-führt und werden Entschuldigungen nicht umgehend vor-gezeigt, gelten die Versäumnisse als unentschuldigt. Denken Sie daran, sämtliche unentschuldigten Fehlzei-ten werden in Zeugnissen vermerkt.

Versäumt ein Schüler die Teilnahmen an einer Klassen-arbeit oder an einer angekündigten Leistungskontrolle bzw. gibt vereinbarte schriftliche Arbeiten (z. B. Referate, Mappen) nicht zum festgelegten Termin ab, so wird grundsätzlich die Note „ungenügend“ erteilt, wenn nicht das Fernbleiben bzw. die Nichtabgabe der vereinbarten Leistung durch eine ärztliche Bescheinigung begründet wird.

Liegt diese Bescheinigung dem Fachlehrer innerhalb von drei Kalendertagen vor, so kann die Lehrkraft entscheiden, ob und wann eine gleichwertige Leistung erbracht werden soll oder ob von einer Ersatzleistung abgesehen werden kann.

Volljährige und nicht mehr schulpflichtige Schüler be-achten bitte folgende Regelung: §44(4) BremSchulG, nach der eine Ausschulung bei unentschuldigten Fehlzeiten (die Lehrer erläutern Ihnen diesen Absatz des § 44) möglich ist.

In bestimmten Fällen erhalten Sie gegen ein Pfand von 20 € einen Fahrstuhlschlüssel. Nur in genehmigten Aus-nahmefällen dürfen Begleitpersonen im Fahrstuhl mitge-nommen werden. Ein Missbrauch führt zum Entzug des Fahrstuhlschlüssels.

3.3 Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden, und zwar für mehr als drei Tage bei der Schulleitung (An-träge im Sekretariat) und in allen anderen Fällen beim Klassenlehrer. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und

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nach den Ferien ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Die Genehmigung erteilt der Schulleiter.

Eigenmächtiges Fernbleiben von der Schule ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße ge-ahndet werden.

Arztbesuche, Behördengänge, Fahrstunden usw. müs-sen Sie in die unterrichtsfreie Zeit legen, Ausnahmen müssen Sie zuvor mit dem Klassenlehrer abklären.

Der interkulturelle Kalender (hängt am Schwarzen Brett aus) bzw. Verordnungen der Behörde regeln die Unter-richtsbefreiung bei religiösen Feiertagen.

3.4 Fehlen im Unterricht

Häufigeres Fehlen, aus welchen Gründen auch immer, kann dazu führen, dass Sie nicht beurteilt werden kön-nen. Im Zeugnis erscheint die Note „ungenügend", wenn die Fehlzeiten zu einem wesentlichen Teil unbegründet bzw. unentschuldigt waren, sonst der Vermerk „nicht beurteilbar". Dieser Vermerk muss nach der Ver-setzungsordnung mit „mangelhaft“ bewertet werden. Es ist selbstverständlich, dass Sie versäumten Unterrichts-stoff zeitnah nachholen.

Verlassen Sie vor Unterrichtsschluss die Schule, infor-mieren Sie unbedingt die Lehrkraft, bei der die nächste Unterrichtsstunde erfolgt. Melden Sie sich im Krankheitsfall über das Sekretariat bei der Schulleitung ab. Die Schulleitung entscheidet dann gegebenenfalls auch mit den Eltern über das weitere Verfahren.

Für Eltern volljähriger Schüler gelten besondere Informa-tionsrechte gemäß § 6a BremSchulG: „Unterrichtung der Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler“.

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Für Verspätungen gelten besondere Regelungen, die Ihnen von den Klassen- und Fachlehrern mitgeteilt werden.

3.5 Unfälle

Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule melden Sie bitte umgehend über den Klassenlehrer an das Schul-büro. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie immer den direkten Weg zur Schule und zu-rück wählen.

3.6 Feueralarm

Bei Ausbruch von Feuer und bei Feueralarm folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Lehrkräfte. Beachten Sie die Alarmpläne in den Fluren und nutzen Sie die ge-kennzeichneten Fluchtwege!

Die Notausgänge und -treppen dürfen grundsätzlich nur im Notfall betreten werden.

3.7 Fundsachen

Fundsachen können Sie im Sekretariat bzw. beim Haus-meister abgeben. Dort können Sie auch nach verlorenen Gegenständen nachfragen.

4. Sportunterricht

Allgemeine Regeln und Hygienemaßnahmen

Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene kommen Sie bitte nur mit sportgerechter Kleidung zum Sport-unterricht. Der Hallenboden darf nur mit Sportschuhen betreten werden (keine Alltagskleidung oder Straßen-schuhe!).

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Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind in korrekter und vollständiger Sportkleidung anwesend.

Am Ende der Unterrichtsstunde räumen alle Schüler die Sportgeräte und Materialien unaufgefordert mit weg.

Es besteht die Möglichkeit, nach dem Sportunterricht zu duschen.

Unfall- und Schadensverhütung

Verhalten Sie sich im Sportunterricht so, dass niemand gefährdet wird.

Sämtlicher Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe, Piercings usw.) ist aus Sicherheitsgründen während des Sport-unterrichts abzulegen! Piercings können auch „getaped“ werden.

Bitte lassen Sie zum eigenen Schutz keine Wertsachen in den Umkleidekabinen liegen.

Für mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Sport-geräten oder an der Halleneinrichtung müssen Sie bzw. Ihre Eltern Schadensersatz leisten.

Sämtliche Sportunfälle müssen Sie sofort oder nach Be-kanntwerden unbedingt Ihrem Sportlehrer melden.

Für Sportunfälle, bei denen Sie im Anschluss einen Arzt aufsuchen müssen, erhalten Sie im Sekretariat eine Un-fallanzeige, die Sie vollständig ausfüllen müssen.

Freistellungen von der aktiven Teilnahme am Sportunter-richt sind nur bei Vorlage eines Attests bzw. einer ärzt-lichen Bescheinigung möglich. Über Freistellungen, die über vier Wochen hinausgehen, entscheidet der Schul-leiter.

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5. Unsere Nachbarschule GSO Oberschule

Wir wollen eine gute Nachbarschaft zur GSO Ober-schule. Bitte beachten Sie daher die Regelungen der Schule insbesondere in der Mensa. Dies gilt besonders für die Nutzung von elektronischen Geräten im Gebäude der GSO. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte Ihre Lehrer. Die Freizeiteinrichtungen der GSO sind den Schülern der GSO vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet das Aufsichtspersonal. Wenn Sie von Kollegen der GSO um Ihren Namen gebeten werden, so müssen Sie ihn nen-nen. Im Gebäude der GSO gilt das Hausrecht dieser Schule.

6. Beschwerdeverfahren

Grundlage dieses Leitfadens zum Umgang mit Be-schwerden sind die Empfehlungen, die vom LIS (Landes-institut für Schule Bremen), vom Personalrat Schulen und von der senatorischen Behörde im Januar 2007 her-ausgegeben wurden, der Erlass Nr. 9/2009 („Be-schwerden von großer Tragweite: Sofortige Intervention durch die Schulleitung“) sowie die von unserer Schul-konferenz verabschiedeten Grundsätze zum Krisen-management. Ein einheitlicher Instanzenweg im Umgang mit Beschwerden sowie ein einheitliches Umsetzungs-verfahren sollen zu einem verantwortungsvollen und ge-rechten Interventionssystem beitragen.

Innerschulische Konflikte da bearbeiten, wo sie ent-stehen

Die Bearbeitung von innerschulischen Beschwerden /Konflikten muss da beginnen, wo sie auftreten. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird,

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sind andere Ebenen einzubeziehen. Dies erfordert einen einheitlichen Instanzenweg, der von allen Beteiligten – auch den Eltern – eingehalten werden muss.

Ereignisse, die Beschwerden auslösen:

Beschwerden liegen vor

Fakten liegen vor

Schaden (Sachen, Personen) ist entstanden

Schulrelevante Normen wurden verletzt

Vorgeschichte existiert

Verletzung von Dienstpflichten

Entwicklungen, die zu einer Misstrauenskultur führen

Die Mehrheit dieser Kriterien sollte nachweislich erfüllt sein!

Bitte den Instanzenweg, der im Folgenden beschrieben wird, einhalten!

Schüler-Beschwerden über Mitschüler

Schüler spricht mit Klassenlehrer, Fachlehrer (und evtl. mit Sozialpädagoge).

Klassenlehrer, Fachlehrer initiiert Gespräch mit Mit-schüler – falls aus anderer Klasse – mit dessen Klassen-lehrer.

Je nach Schwere des Falles:

Evtl. pädagogische Konferenz der den Schüler unter-richtenden Lehrer: Pädagogische Maßnahmen/Ver-haltensvereinbarungen.

Evtl. Ordnungskonferenz und ggf. Ordnungsmaßnahmen gemäß § 46/47 BremSchulG bzw. Verfügung Nr .

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14/2007 (Handlungsleitfaden und Konkretisierung der Anwendung der Ordnungsmaßnahmenverordnung)

Im Falle einer weiterhin fehlenden Lösung des Problems wird die Abteilungsleitung vor der Schulleitung informiert; Versuch der Einigung.

Als letzte Instanz versucht die Schulleitung eine Einigung herbeizuführen. Je nach Schwere des Konfliktes bzw. Gefährdungsgrades bezieht die Schulleitung die Schul-aufsicht und andere außerschulische Instanzen zwecks weiterer Bearbeitung des Falles ein.

Lehrer-Beschwerden über Schüler

Der betroffene (Fach-)Lehrer führt das Gespräch indivi-duell oder in der Lerngruppe.

Klassenlehrer bzw. Sozialpädagoge wird ggf. informiert

Falls pädagogisch notwendig, Information der Eltern

Je nach Schweregrad Information der Abteilungsleitung vor der Schulleitung

Vereinbarung von Verhaltensregeln/evtl. pädagogische Konferenz/evtl. Ordnungskonferenz

Immer Vereinbarungen anstreben: Auf jeder Instanz-ebene sollten den Konflikt lösende (Verhaltens-) Verein-barungen verabredet werden, die nach angemessener Zeit überprüft werden.

Falls keine Einigung erreicht wird:

Einschalten der Abteilungsleitung vor der Schulleitung. Ggf. informiert die Abteilungsleitung/Schulleitung die Schulaufsicht.

Schüler- und Elternbeschwerden über Lehrkräfte

Gespräch zwischen den Beteiligten individuell und/oder in der Lerngruppe.

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Falls keine Einigung:

Schüler bzw. Eltern wenden sich an Klassenlehrer (evtl. mit Vertrauenslehrer)

Im Falle einer weiterhin fehlenden Lösung des Problems:

Schüler wendet sich an die Abteilungsleitung. Sie wird vor der Schulleitung eingeschaltet (evtl. mit Fachlehrer, Klassenlehrer, Vertrauenslehrer)

Abteilungsleitung/Schulleitung überprüft Einhaltung des verabredeten Verfahrens, versucht Einigung herbei zu-führen, trifft Maßnahmen.

Sofern der Konflikt innerschulisch nicht gelöst werden kann:

Einschalten der Schulaufsicht

Dokumentation:

Die getroffenen Vereinbarungen sind festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Vereinbarungen. Alle weiteren Interventionswege werden protokollarisch festgehalten.

Unterstützung

Sollte die von der Beschwerde betroffene Lehrkraft Un-terstützung benötigen, ist es Aufgabe der Schulleitung und ggf. des Personalausschusses, diese anzubieten.

Liegen dem individuellen Beschwerdefall schulorga-nisatorische Probleme zugrunde, ist es Aufgabe der Schulleitung, sich um möglichst schnelle Abhilfe zu be-mühen und ggf. vorübergehende individuelle Unter-stützungsmöglichkeiten für die betroffene Lehrkraft zu suchen (siehe: Aufbau einer Vertrauenskultur durch Transparenz und Verständigung im Rahmen des Quali-tätsmanagements, Beschluss der Schulkonferenz vom 08.12.2009).

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Sollte der von der Beschwerde betroffene Schüler Unter-stützung benötigen, ist es Aufgabe des Klassenlehrers, der Abteilungsleitungen bzw. der Schulleitung (in Koope-ration mit den Fachlehrern, dem Vertrauenslehrer, den Eltern bzw. außerschulischen Institutionen) diese anzu-bieten.

Liegen dem individuellen Beschwerdefall schulorganisa-torische Probleme zugrunde, ist es Aufgabe der Schul-leitung, sich um möglichst schnelle Abhilfe zu bemühen und ggf. vorübergehende individuelle Unterstützungs-möglichkeiten für die Betroffenen zu suchen.

Sofortige Intervention durch die Abteilungsleitung /Schulleitung

Ausnahme vom normalen Instanzenweg

Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Prob-lem von großer Tragweite (z. B. Gefährdung der Schulsi-cherheit, strafrechtliches Fehlverhalten, schwer-wiegende Dienstpflichtverletzung), ist die Abteilungs-leitung/Schulleitung sofort zu informieren. Diese greift dann unmittelbar ein und sorgt – unter Einbeziehung der beteiligten Parteien – für Aufklärung des Sachverhaltes und die Problembearbeitung.

Gemäß Erlass 9/2009 („Meldung über besondere Vor-kommnisse“) werden die Ergebnisse schriftlich dokumen-tiert (siehe Formular zum Erlass 9/2009) und die Schul-aufsicht wird unverzüglich informiert. Je nach Gefähr-dungsgrad I, II oder III interveniert die Schulleitung in Zusammenarbeit mit außerschulischen Helfern wie dem Amt für soziale Dienste, dem Zentrum für schülerbezo-gene Beratung, der Polizei oder Feuerwehr. Diese über-nehmen dann gegebenenfalls die unmittelbare Verant-wortung und Regie.

Näheres regeln die Richtlinien dieses Erlasses (siehe „Notfallpläne“). Entsprechend dieses Erlasses werden

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bei Vorfällen, die gegen eine Lehrkraft gerichtet sind, auch der Personalrat Schulen bzw. ggf. die Frauenbeauf-tragte Schulen benachrichtigt, wenn die betroffene Lehr-kraft damit einverstanden ist.

7. Sollte es mal nicht so laufen

Sollten Sie merken, dass der angestrebte Abschluss nicht erreicht werden kann, steht Ihnen ein Unter-stützungssystem zur Verfügung. Dieses umfasst indivi-duelle Beratungen durch die Sozialpädagogin und gege-benenfalls die Möglichkeit, in die Praktikumsklasse zu wechseln. Durch eine individuelle Beratung und Be-treuung versuchen wir, für Sie einen Weg in das Berufs-leben zu finden. Voraussetzung ist Ihre Mitarbeit.

Wo Sie individuelle Hilfe finden: Sozialpädagogin: Frau Broschk Sozialpädagogen: Herr Hachgenei, Herr Klinz „Ausbildung bleib dran“, Herr Holtbrügge mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr in Raum 003

Schulsozialarbeit

Schüler erhalten bei der Schulsozialarbeit professionelle Unterstützung in individuellen Belastungssituationen. Sie erfahren Hilfestellung und Begleitung

im Umgang mit Ämtern, Behörden, Gerichten,

bei schulischen Problemen und Konflikten,

bei familiären und persönlichen Schwierigkeiten so-wie

in Fragen der Berufsorientierung und Ausbildungs-platzsuche.

Vertraulichkeit ist in jedem Fall gegeben!

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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8. Schulverträge

Verpflichtung des Schulleiters

Zur Helmut Schmidt Schule an der Walliser Straße gehö-ren alle Schüler, Lehrer, Eltern, Betriebe, Mitarbeiter der Schule wie Sekretärin, Hausmeister und Reinigungsper-sonal. Zum unmittelbaren Umfeld unserer Schule gehö-ren die GSO, in deren Gebäude wir Gast sind, und auch die Anwohner der Umgebung.

Verantwortlich ist an erster Stelle der/die Schulleiter/-in. Der Schulleiter verpflichtet sich, die Schule auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben und Beschlüsse so zu leiten, dass jede Schülerin und jeder Schüler

fachlich und persönlich gefördert und gefordert wird,

Mittel und Räumlichkeiten für die Ausbildung zur Ver-fügung gestellt bekommt,

Hilfen und Anregungen auf dem Weg zur Mündigkeit und zur beruflichen Orientierung erhält,

soziale Kompetenz erlernt,

in Frieden und Freiheit erzogen wird,

Respekt und Ordnung als Werte erleben lernt.

Der Schulleiter setzt sich dafür ein, dass sich jede Schü-lerin, jeder Schüler in der Schule wohlfühlt und gerne und angstfrei zur Schule kommt.

_____________________

Schulleiter

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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9. Informationen zu den Bildungs-gängen

Bildungsgänge im Vollzeitbereich

I Einjährige berufsvorbereitende Berufsfach-schule Wirtschaft (Handelsschule)

Voraussetzungen: Erweiterte Berufsbildungsreife mit einem Schnitt in den Hauptfächern Deutsch, Englisch, Mathematik von 3,0 und einem Ge-samtschnitt von 3,0. Für Gesamtschulen 3,0 in den differenzierten Fächern. Nachweis über ein dreiwöchiges Praktikum im Bereich Wirtschaft, Nachweis über die Teilnahme an einem Bewer-bungs- und Beratungsverfahren

Abschluss: Mittlerer Bildungsabschluss

II. Zweijährige Höhere Handelsschule

Voraussetzungen: Mittlerer Bildungsabschluss, der in den Prüfungsleistungen der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch auf dem erweiterten Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „ausreichend“, auf dem grundlegenden Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „befriedigend“ erworben wurde,

Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit der aufnehmenden Schule

Abschluss: Theoretischer Teil der Fachhoch-schulreife

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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III Werkstufe

Voraussetzung:

Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Ent-wicklung

Ziel:

Ausbildungs- und berufsvorbereitender Bildungs-gang im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung

Abschluss:

Allgemeiner Abschluss (AZ)

IV Werkschule

Voraussetzung:

Schüler aus dem 8. Jahrgang der Oberschulen oder dem 9. Jahrgang (hier mit sonderpädagogischem Förderbedarf)

Ziel:

Grundlage für viele Ausbildungsberufe in der dualen Ausbildung oder für den besucht von Berufsfachschulen

Abschluss:

mit bestandener Abschlussprüfung Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife, mit einem bestimmten Notenbild kann am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Einfache Berufsbildungsreife erlangt werden.

V Vorkurse (Sprachförderklassen mit Berufsori-entierung) und Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung (Beschulung von Geflüchteten)

Voraussetzung:

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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Schulpflichtige spätzugewanderte Jugendliche

Ziel:

Sprachförderung und Berufsorientierung, um eine Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu ermöglichen.

Abschluss:

Einfache oder erweiterte Berufsbildungsreife

VI Praktikumsklasse

Voraussetzungen: Einfache Berufsbildungsreife, vor-handene Schulpflicht, Nachweis über die Teilnahme an einem Bewerbungs- und Beratungsverfahren

Ziel: Unterstützung schulpflichtiger Jugendlicher bei der Berufsorientierung durch Praktika in verschiedenen Betrieben

Duale Ausbildungsgänge

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Sport- und Fitnesskauffrau/-mann

Veranstaltungskauffrau/-mann

Personaldienstleistungskauffrau/-mann

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10. Unterrichtszeiten

Stunde von bis

1. 07:50 08:35

2. 08:40 09:25

3. 09.45 10:30

4. 10:35 11:20

5. 11:40 12:25

6. 12:30 13:15

7. 13:45 14:30

8. 14:30 15:15

9. 15:20 16:05

11. Raumpläne der Helmut Schmidt Schule

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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Räume in der 3. Etage der GSO

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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12. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Funktion Name Raum Telefon

Schulleiter/in Hr. Hilbrands 001 361-18260

Stellv. Schulleiterin,

Abt. Leitung Vollzeit

Fr. Wielenberg

002 361-18269

Bereichsleitung ZHH, Praktikumsklasse

Fr. von Seggern 002 361-18203

Bereichsleitung BOSp, SpBO

Fr. Wielenberg 002 361-18269

Bereichsleitung Dependance Dudweilerstr. WS, WE

Fr. Kleine 361-59039

Abt. Leitung Duale Ausbildung

Fr. Förster 006 361-19502

Stundenplan/ Vertretungsplan

Hr.Dannemann, Hr.Schwiebert Hr. Körner

005

005

361-18259

Projekte, Internationales, Bibliothek

Hr. Dannemann, 005 361-18259

Schulkultur Fr. von Seggern 002 361-18203

Qualitätsmanagement Hr. Averkamp 006 361-19502

Datenverarbeitung/ Medien

Hr. Schwiebert 113 361-18256

Sozialpädagogen Fr. Broschk (HSS) Hr.Hachgenei (Dudweilerstr.) Hr.Klinz (Dudweilerstr.)

004 361-18255 361-12475 361-59006

Sekretariat Fr. Janzon Fr. Lasaj

008 361-18265 361-18250

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Ich will nichts mehr werden, ich war was! Helmut Schmidt

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13. Örtliches und Amtliches Helmut Schmidt Schule Berufsbildende Schule für Wirtschaft Walliser Straße 125, 28325 Bremen Tel.: 0421/361 18265, 361 18250; Fax.: 0421 361 16726 www.hss-hb.de Email: [email protected]

Örtliches Bus- und Bahnhaltestellen Straßenbahn: Linie 1 „Grau-bündener Straße“, Bus: 25 „Züricher Straße“ Parkplätze Natürlich steht Autofahrern auch der Schulparkplatz zur Verfügung. Fahrradständer: Gleich zwischen Parkplatz und Schulgebäude ist Platz für die Fahrräder. Mensa: Im Erdgeschoss der Gesamt-schule (GSO) gibt es in den Pausen Kleinigkeiten und mittags warme Speisen. Kaffeeautomat: Der Automat steht im Schul-gebäude gleich links im Flur.

Amtliches Handelskammer/Handwerkskam-mer Hier bekommst du Informationen über deine Rechte und Pflichten während der Ausbildung Handelskammer: Am Markt 3 Tel.: 0421/3637-0 Handwerkskammer: Ansgaritorstraße 24 Tel.: 0421-30500-0 Agentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit kann dir beim Ausgleich weiterhelfen. Dies tun übrigens auch einige Vereini-gungen, deren Kursangebote auf dem Tisch vor dem Sekretariat lie-gen. Doventorsteinweg 48/52 (Tel.: 0421-178-0) Angestelltenkammer Bremen: Die Angestelltenkammer bietet dir kostenlose bzw. kostengünstige Rechtsberatung Bürgerstr. 1 , Tel.: 0421/36301-0

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Amtliches

Die Schulordnung wurde von der Schulkonferenz nach eingehender Diskussion in der Schule am 30.03.2011 verabschiedet.

Die Hausordnung wird anhand von Fallbeispielen erläu-tert.

Stand: 30.06.2018

Platz für eigene Notizen

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Menschsein heißt: sich das Mitfühlen und Mitleiden mit den

Menschen zu bewahren.

Albert Schweitzer

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