Hinweisblatt Kenntnisprfung fûr Arzte 2015

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Norddeutschland. Hinweis fuer Auslaendische Aerzte.

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    Landesamt fr Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Gesundheit

    - Landesprfungsamt fr Heilberufe -

    Hinweisblatt zur Kenntnisprfung fr rzte

    Sie haben Ihre Ausbildung auerhalb des Geltungsbereichs der Bundesrzteordnung (BO) erworben. Zur Gewhrleistung des Patientenschutzes und der qualittsorientierten Ausbung des rzt-lichen Berufs ist die Bundesrzteordnung dahingehend gendert worden, dass, wenn bei einer Ausbildung in einem Nicht-EU-Land die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht gegeben ist oder nur mit unangemessenen Aufwand feststellbar ist, fr die Erteilung der Approbati-on ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden muss. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prfung (Kenntnisprfung) nach 37 der Approbationsordnung fr rzte (AppO) erbracht. Auch fr Antragsteller mit Ausbildungsnachweisen aus EU-Staaten kann die Approbati-on als rztin/Arzt gem 3 BO erst erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit des Kennt-nisstandes nachgewiesen ist. Fr diese findet dann gegebenenfalls eine Eignungsprfung nach 36 AppO statt. Durchfhrung der Kenntnisprfung: Die Prfung ist beim Landesamt fr Gesundheit und Soziales M-V, Landesprfungsamt fr Heilberufe, zu beantragen. Sie wird in Form einer staatlichen Prfung in deutscher Sprache vor einer staatlichen Pr-fungskommission bei der rztekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. Aus diesem Grund erhalten Sie die Termine und die Einladung zur Prfung von der rzte-kammer und mssen die Kosten (derzeit 500 ) dort entrichten. Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes werden in der Regel in dem Bundesland beendet, in dem sie begonnen wurden, auch wenn ein Wohnortwechsel erfolgt ist. Die Prfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Die Vorsitzenden und die Mitglieder der Prfungskommission werden vom Landesprfungsamt fr Heilberufe bestellt. Die Prfung bezieht sich auf die Fcher Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen sollen ergnzend folgende Aspekte bercksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der rztlichen Berufsausbung. Die Kenntnisprfung ist eine mndlich-praktische Prfung mit Patientenvorstellung, die an einem Tag stattfindet. Sie dauert fr jeden Kandidaten mindestens 60 und hchstens 90 Mi-nuten. Die Prfungskommission hat dem Antragsteller vor dem Prfungstermin einen Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht eines Mitglieds der Prfungskommis-sion zuzuweisen. Der Kandidat hat ber den Patienten einen Bericht zu fertigen, der Anam-nese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthlt. Der Bericht ist Gegenstand der Prfung und in die Bewertung einzubeziehen.

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    In der Prfung hat der Antragsteller fallbezogen zu zeigen, dass er ber die Kenntnisse und Fhigkeiten, auch in der rztlichen Gesprchsfhrung, verfgt, die zur Ausbung des Berufs als Arzt erforderlich sind. Die Kenntnisprfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Prfungskommission in einer Gesamtbetrachtung die Patientenvorstellung und die Leistungen in den o.g. Fchern und Fachbereichen als bestanden bewertet. Das Bestehen der Prfung setzt voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mngel noch den An-forderungen gengt. Der Vorsitzende der Prfungskommission teilt am Ende der Prfung dem Kandidaten mit, ob ein gleichwertiger Kenntnisstand vorliegt oder nicht, Noten werden nicht vergeben. Nach bestandener Kenntnisprfung: Erteilung der Approbation auf Antrag und bei Erfllung der anderen Voraussetzungen (ge-sundheitliche und persnliche Eignung, bestandene Fachsprachenprfung) Nicht bestandene Kenntnisprfung: Die Kenntnisprfung kann nur zweimal wiederholt werden. Sie ist in der Regel in dem Bun-desland zu wiederholen, in dem die Erstprfung nicht bestanden wurde. Zwischen den Prfungen kann eine Berufserlaubnis unter Einschrnkungen fr die Dauer von maximal 1 Jahr erteilt werden, wenn die Prfungskommission festgelegt hat, dass eine rztliche Ttigkeit ohne Beeintrchtigung der gesundheitlichen Belange der Patienten mg-lich ist. Der Kandidat erhlt einen Bescheid (ggf. mit Empfehlungen) ber die nicht bestandene Kenntnisprfung vom Landesprfungsamt fr Heilberufe. Dort kann auch das weitere Vorgehen besprochen werden. Antragstellung: Den Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprfung kann beim Landesamt fr Gesundheit und Soziales M-V, Landesprfungsamt fr Heilberufe stellen, wer - die gesetzlichen Voraussetzungen fr die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis zur vorbergehenden Ausbung des rztlichen Berufs erfllt, - in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Erteilung der Approbation oder

    der Erlaubnis zur vorbergehenden Ausbung des rztlichen Berufs gestellt hat, - nicht dreimal erfolglos an einer Kenntnisprfung teilgenommen hat, - eine Beschftigungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern nachweisen kann.

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    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    a) im Landesprfungsamt fr Heilberufe - ein Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprfung b) bei der rztekammer - ein tabellarische Auflistung der rztlichen Ttigkeit nach Studienabschluss; aktuelles Zeugnis ber die letzte rztliche Ttigkeit (Beurteilung); ein handschriftlicher, ausformulierter Lebenslauf

    Nach Antragstellung erfolgt eine schriftliche Anmeldebesttigung durch das Landespr-fungsamt, der konkrete Prfungstermin wird durch die rztekammer schriftlich mitgeteilt. Ein Rcktritt von der Prfung ist nur auf Antrag und aus wichtigem Grund (mit Nach-weisen) mglich. Die Antragstellung und die Prfung des wichtigen Grundes erfolgen beim Landesprfungsamt fr Heilberufe. Von der rztekammer empfohlene Literatur / Lehrgnge zur Vorbereitung auf die Kenntnisprfung: Innere Medizin: HEROLD: INNERE MEDIZIN Chirurgie: beliebiges Kompaktlehrbuch Chirurgie Notfallmedizin: aktuelle Empfehlungen zur Notfallmedizin : aktuelle

    Guidelines, aktuelle Reanimationsrichtlinien Lehrgnge:

    - Kurs fr die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (ber rztekammer) - Mibeg Kurse in Dresden, Kln und Tbingen