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REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA AIC B 3/10 Phone: +43 (0)51703/2051 Telefax: +43 (0)51703/2056 AFTN: LOWWYNYX e-mail: [email protected] REPUBLIC OF AUSTRIA 20 MAY Dieses AIC umfasst 25 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 4/06 ersetzt. Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1. Einleitung Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP als Unterstützung für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen. Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulars befinden sich im ÖNfL (Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer), welches auch über SB/HB (Selfbriefing/Homebriefing) einsehbar ist. 2. Flugplan-Aufgabe Je richtiger die Flugplan-Maske im SB/HB bzw. das Flugplan-Formular ausgefüllt wird, desto schneller kann ein eingereichter Flugplan von VFSS weitergeleitet werden. 2.1 Flugplan-Aufgabe bei VFSS (Vienna Flight Service Station) Zurzeit gelten für die Flugplan-Entgegennahme folgende Richtlinien: persönlich, telefonisch oder per Fax 1) SB/HB siehe Punkt 2.3) FPL mit ADEP in Österreich JA JA FPL mit ADEP außerhalb Österreichs NEIN JA 1) Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss mit Wartezeiten gerechnet werden. In Zukunft wird die Flugplanaufgabe über Fax oder Telefon nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Notfälle, Ausfall von SB/HB) möglich sein. Per Fax eingereichte Flugpläne werden erst nach telefonischer Rückbestätigung (Anruf bei VFSS) bearbeitet. 2.2 Flugplan-Aufgabe während des Fluges (AFIL) Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B. unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die Flugplandaten, der Flugplan wird an die VFSS weitergeleitet, welche die Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt. Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen Flugpläne für Notfälle und für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische Grenze erfolgt und kein Drittland betroffen ist. Nicht angenommen werden außerdem Flugpläne für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen Notfälle (z.B. Rettungsflüge). Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen, Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Sichtflügen, die beabsichtigen durch freigabepflichtige Lufträume zu fliegen, wird empfohlen, einen Flugplan vor Abflug aufzugeben.

Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs · 2012. 12. 14. · Durch dieses AIC wird AIC B 4/06 ersetzt. Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1

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REPUBLIK ÖSTERREICH

AUSTRO CONTROL GmbH

LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST

Postfach 28

1300 Wien-Flughafen

AUSTRIA

AUSTRO CONTROL GmbH

AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE

P.O.Box 28

1300 Wien-Flughafen

AUSTRIA

AIC B 3/10 Phone: +43 (0)51703/2051

Telefax: +43 (0)51703/2056

AFTN: LOWWYNYX

e-mail: [email protected]

REPUBLIC OF AUSTRIA 20 MAY

Dieses AIC umfasst 25 Seiten.

Durch dieses AIC wird AIC B 4/06 ersetzt.

Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs

1. Einleitung

Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP als Unterstützung

für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen.

Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulars befinden sich im ÖNfL

(Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer), welches auch über SB/HB (Selfbriefing/Homebriefing) einsehbar ist.

2. Flugplan-Aufgabe

Je richtiger die Flugplan-Maske im SB/HB bzw. das Flugplan-Formular ausgefüllt wird, desto schneller kann ein

eingereichter Flugplan von VFSS weitergeleitet werden.

2.1 Flugplan-Aufgabe bei VFSS (Vienna Flight Service Station)

Zurzeit gelten für die Flugplan-Entgegennahme folgende Richtlinien:

persönlich, telefonisch oder per Fax 1) SB/HB siehe Punkt 2.3)

FPL mit ADEP in Österreich JA JA

FPL mit ADEP außerhalb Österreichs NEIN JA

1) Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss mit Wartezeiten gerechnet werden. In Zukunft wird die Flugplanaufgabe über

Fax oder Telefon nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Notfälle, Ausfall von SB/HB) möglich sein. Per Fax

eingereichte Flugpläne werden erst nach telefonischer Rückbestätigung (Anruf bei VFSS) bearbeitet.

2.2 Flugplan-Aufgabe während des Fluges (AFIL)

Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B.

unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die

Flugplandaten, der Flugplan wird an die VFSS weitergeleitet, welche die Übermittlung an die zuständigen Stellen

vornimmt.

Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen Flugpläne für Notfälle und für Flüge ziviler

Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische

Grenze erfolgt und kein Drittland betroffen ist.

Nicht angenommen werden außerdem Flugpläne für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen

Notfälle (z.B. Rettungsflüge).

Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen,

Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Sichtflügen, die

beabsichtigen durch freigabepflichtige Lufträume zu fliegen, wird empfohlen, einen Flugplan vor Abflug aufzugeben.

AIC B 3/10, Seite 2

2.3 Selfbriefing und Homebriefing

2.3.1 Selfbriefing (SB)

Selfbriefing-Stationen befinden sich auf allen österreichischen Flughäfen. Über die Terminals können Wetterdaten und

NOTAM abgerufen, Unterlagen (AIP, AIC, ÖNfL etc.) eingesehen, sowie Flugpläne aufgegeben werden. Die Benützung ist

kostenlos, eine Registrierung allerdings erforderlich. Zusätzlich befinden sich auch auf etlichen Flugfeldern SB-

Stationen, die von Vereinen, Flugschulen oder Flugplatzhaltern zur Verfügung gestellt werden.

Mittels Gast-Login können auch ohne Registrierung Wetterdaten, NOTAM und österreichische

Luftfahrtveröffentlichungen abgerufen, allerdings keine Flugpläne aufgegeben werden.

Gast-Zugang Login Passwort

deutsche Version gast gast

englische Version guest guest

2.3.2 Homebriefing (HB)

Gegen einen geringen Kostenersatz besteht die Möglichkeit, mit dem persönlichen SB-Login über Internet Homebriefing

zu nutzen. Alle Hinweise dazu unter http://www.homebriefing.com

3. Flugplan-Daten

3.1 Luftfahrzeugtype (FELD 9)

Für spezielle Luftfahrzeuge (ohne ICAO-Typenbezeichnung) können innerhalb der FIR WIEN folgende Bezeichnungen

verwendet werden:

GYRO Ultralight/Microlight Autogyro

GLID Glider

SHIP Airship (Luftschiff)

BALL Balloon (Freiballon)

ULAC Ultralight/Microlight Aircraft

UHEL Ultralight/Microlight Helicopter

3.2 Flugstrecke (FELD 15)

3.2.1 Flugstrecke bei Sichtflügen (FELD 15)

Die VFR-Streckenbeschreibung sollte klar und möglichst kurz sein und – insbesondere bei Ein-/Aus-/Durchflug einer CTR

bzw. bei Überfliegen einer Bundesgrenze – Meldepunkte bzw. Pflichtmeldepunkte enthalten. Überflüssige „DCT“ (direct)

und Füllzeichen (z.B. Schrägstriche) sind nicht erlaubt.

Als Streckenbeschreibung für VFR Flüge können auch folgende Abkürzungen verwendet werden:

BY RDO by radio (Flugstrecke wird per Funk angegeben)

TP/TC traffic pattern / traffic circuit (wenn bekannt, mit Anzahl; z.B. „3TFC“)

TGL/LAPP/MAPP touch and go landing / low approach / missed approach (wenn bekannt, mit Anzahl; z.B.

„3TGL“)

GA glider area

HOV hovering flight (für Hubschrauber)

PARA parachute jumping (wenn möglich mit Absprungort); ergänzend ist im FELD 18 unter „STS/“ die

gewünschte Flughöhe (requested flight level) einzutragen; z.B. „STS/PARA RFL140“;

AIC B 3/10, Seite 3

3.2.2 Flugstrecke bei Sichtflügen bei Nacht (FELD 15)

Für Sichtflüge bei Nacht im Platzbereich ist das FELD 15 einem VFR-Flug entsprechend auszufüllen.

z.B. „N0120VFR“ (sowie dem örtlichen Abkommen entsprechende Ergänzungen);

Für Überlandsichtflüge bei Nacht wird zur besseren Verarbeitung der Flugplandaten und zur leichteren Zuordnung der

Flugpläne zu den betroffenen Kontrollstellen empfohlen, die Flugstrecke bezogen auf Funknavigationseinrichtungen

bzw. IFR Markierungspunkte anzugeben. Als Reiseflughöhe sind VFR-Flugflächen statt „VFR“ zu verwenden.

z.B. „N0120F095 PUBEG GRZ KFT“;

3.2.3 IFR Flugstrecke (FELD 15)

Für jene Teile der Flugstrecke, die innerhalb der FIR WIEN liegen, dürfen im FELD 15 nur ATS-Strecken, vordefinierte

Streckenführungen (z.B. SID, STAR) und in der AIP verlautbarte Markierungspunkte verwendet werden.

Ein Flugregelwechsel ist im FELD 15 nur nach einem verlautbarten Markierungspunkt einzutragen. Ist jedoch ein

Flugregelwechsel abseits eines verlautbarten Markierungspunktes geplant, ist im FELD 15 der Markierungspunkt und im

FELD 18 nach „STS/“ Richtung und Entfernung zu diesem Markierungspunkt, wo der tatsächliche Flugregelwechsel

stattfinden wird, mit dem Zusatz „Y“ oder „Z“ anzugeben. z.B. „STS/SBG090020 Y“;

Für Y-Flüge mit ADEP innerhalb der FIR WIEN und Streichung des IFR-Status außerhalb der FIR WIEN, muss der

„Cancellation Point“ im FELD 18 unter „STS/... Y“ eingetragen werden. z.B. „STS/KPT Y“;

Z-Flüge, die über einem Ablauffix des Zielflugplatzes (z.B. STO, SNU, GRZ etc.) auf IFR übergehen, haben im FELD 15

nach der Angabe des Flugregelwechsels keine weiteren ATS-Strecken anzugeben.

z.B. bei DEST LOWW: „SNU/N0120F050 IFR“;

3.2.4 Flugstrecke bei lokalen IFR Trainingsflügen (FELD 15)

Bei lokalen IFR Trainingsflügen innerhalb der FIR WIEN beginnt die Streckenbeschreibung mit dem Ablauffix des

jeweiligen Abflugplatzes, gefolgt von „D“ sowie der nochmaligen Angabe des Ablauffixes.

z.B. bei LOWK: „KFTD KFT“ (Ausnahme LOWS: „WS0 SBG“ = „WS<NULL> SBG“).

Anmerkung: Als lokale Trainingsflüge werden Flüge bezeichnet, die nur einen Flugplatz betreffen (d.h. dort starten und

landen) und sich innerhalb der TMA dieses Flugplatzes oder, falls sich der Flugplatz nicht in einer TMA

befindet, innerhalb eines Radius von ca. 25NM um den Flugplatz mit einer Maximalhöhe von F120

bewegen.

3.2.5 Flüge mit Airwork auf einem Flugplatz

Flugpläne für Flüge innerhalb der FIR WIEN, die auf einem anderen Flugplatz als dem Zielflugplatz Airwork (Übungsflüge

etc.) durchzuführen beabsichtigen, sind, um den Erfordernissen der automatischen Flugplandatenauswertung zu

entsprechen, in Teilstücke gegliedert einzureichen.

Die EOBT des nachfolgenden Flugplans ergibt sich aus EOBT des vorhergehenden Flugplans plus EET des vorhergehenden

Flugplans.

Beispiele für Flüge mit Airwork, die auf mehrere Flugpläne aufgeteilt werden müssen:

Flug von A nach A (Airwork in B) 2 FPL (A nach B, B nach A)

Flug von A nach B (Airwork in A) 2 FPL (A nach A, A nach B)

Flug von A nach B (Airwork in C) 2 FPL (A nach C, C nach B)

Flug von A nach A (Airwork in B und C) 3 FPL (A nach B, B nach C, C nach A)

Flug von A nach B (Airwork in A und B) 2 FPL (A nach A, A nach B) !!!

Im FELD 18 jedes Flugplans, für den ein Folgeflugplan vorhanden ist, ist „STS/FC“ einzutragen. Sonstige Informationen

zum Trainingsablauf, die für den Flugverkehrsleiter von Bedeutung sind (siehe Punkt 3.5.3), sind ebenfalls im FELD 18

des jeweiligen Flugplans zu vermerken.

AIC B 3/10, Seite 4

3.2.6 Flüge mit Airwork auf Strecke (en-route)

Der STAY-Indicator wurde von IFPS eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, geplante Zeitverzögerungen während

eines Fluges aufgrund besonderer en-route Aktivitäten (z.B. Trainingsflüge, Fotoflüge, Vermessungsflüge etc) in den

Flugplan einzuarbeiten. Der STAY-Indicator kann nur für Flüge innerhalb der IFPZ (IFPS-Zone) verwendet werden, dafür

aber pro Flugplan bis zu neunmal.

Der STAY-Indicator beginnt mit dem Wort „STAY“, dann folgt die Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9), dann ein

Querstrich gefolgt von einer Zeitangabe (4 Ziffern, in der Form „hhmm“).

Im FELD 15 folgt nach dem Punkt, bei dem die en-route Aktivität beginnt, ein Abstand, dann der STAY-Indicator gefolgt

von einem weiteren Abstand und dem Punkt, bei dem die Aktivität endet. Danach kann die Route wie bei einem

normalen Flugplan weitergeführt bzw. weitere STAY-Indicator verwendet werden.

Im FELD 18 kann, beginnend mit dem Wort „STAYINFO“, gefolgt von der Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9, passend

zum jeweiligen STAY-Indicator) und einem Querstrich, eine Beschreibung der en-route Aktivität eingetragen werden.

Beispiel 1: FELD 15: SNU STAY1/0100 SNU

FELD 18: STAYINFO1/CALIBRATION OF SNU VOR

Beispiel 2: FELD 15: STO VFR STAY1/0130 SNU/N0442F340 IFR DCT FMD STAY2/0045 SNU

FELD 18: STAYINFO1/PHOTOMISSION STAYINFO2/CALIBRATION OF FMD VOR

3.3 Zielflugplatz (FELD 16)

3.3.1 Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz(„leaving control zone“)

VFR-Flüge, die auf einem österreichischen Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) starten und die CTR

(control zone) mit unbekanntem Ziel innerhalb Österreichs verlassen, können als Zielflugplatz den jeweiligen „leaving

CTR indicator“ (LORx – letzter Buchstabe gibt den Flughafen an, z.B. „LORL“ für leaving CTR LOWL) angeben! Für die

Gesamtflugdauer wird eine fiktive Flugzeit von „0001“ eingesetzt (siehe Punkt 3.4). Ergänzend MUSS im FELD 18 der

Zusatz „STS/NO ATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der

Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit (0001) nicht möglich ist.

Für einen etwaigen Rückflug in die Kontrollzone muss ein vollständiger Flugplan aufgegeben werden!

Da zivile VFR-Flüge von Österreich nach Deutschland unter gewissen Umständen auch ohne Abgabe eines Flugplanes

durchgeführt werden können, ist – sofern nicht ein weiteres Land überflogen wird oder aus anderen Gründen im Ausland

ein Flugplan benötigt wird – „leaving CTR“ auch für VFR Flüge nach Deutschland zulässig. Der Flugplan wird dann

allerdings ausschließlich innerösterreichisch verteilt und nicht an die deutsche Flugsicherung weitergeleitet.

3.4 Voraussichtliche Gesamtflugdauer (FELD 16)

Für spezielle Flüge innerhalb der FIR WIEN sind folgende Eintragungen zulässig.

„0001“ für VFR-Flüge mit „leaving CTR indicator“

„1111“ bei Aufgabe eines Sammelflugplanes für aufeinanderfolgende VFR-Flüge in der Nähe eines Flugplatzes

oder im Rahmen von Luftfahrtveranstaltungen, sowie für Verbandsflüge

Ergänzend MUSS im FELD 18 der Zusatz „STS/NO ATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und

Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist.

3.5 sonstige Angaben (FELD 18)

3.5.1 EET

In folgenden Fällen ist die Angabe einer (oder mehrerer) EET im FELD 18 notwendig:

bei grenzüberschreitenden VFR-Flügen (Angabe der/s Grenzüberflugpunkte/s inkl. Flugzeit)

bei Z-Flügen, wenn abseits eines Markierungspunktes auf IFR gewechselt wird (siehe Punkt 3.2.3)

AIC B 3/10, Seite 5

3.5.2 Flugstatus

Folgende verkürzte Angaben sind u.a. im Flugplan im Feld 18 unter „STS/“ erwünscht, da sie dem Flugverkehrsleiter

wichtige Informationen direkt am Flugdatenstreifen anzeigen:

3ECK Dreiecksflug

5SP Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL

ACRO Kunstflug (acrobatics)

BANNER Bannerschleppflug

CAL Vermessungsflug (calibration flight)

CKFLT Check-Flug (check flight)

CSFLT kommerzieller Rundflug (commercial sightseeing flight)

EMGT Notfallsübungsflug (emergency training)

FC Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug zu einem anderen

Flugplatz fortgesetzt (flight continues)

FCVFR Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als Sichtflug zu

einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under VFR)

FCIFR Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als

Instrumentenflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under IFR)

FOTO Fotoflug

GLIDER Segelflug

HAIL Hagelabwehrflug (hail defense flight)

HOSP Rettungsflug (hospital flight)

IFRT IFR Trainingsflug

NO ATA Landemeldung entfällt

PARA Fallschirmspringerabsetzflug (parachute dropping)

RFL gewünschte Flugfläche (requested flight level)

RTFT Funk-Training (radio telephony training)

SOLO Alleinflug; nur Flugschüler an Bord, Lehrer am Boden (Lehrername muss unter „RMK/“ angegeben

werden)

TOW Segelflugzeugschleppflug (glider towing)

TRG Training

Anmerkung: Die o.a Abkürzungen sind - ausgenommen „STS/HOSP“ - nur für Flüge innerhalb der FIR WIEN zu

verwenden, da es sich nicht um offizielle ICAO-Abkürzungen handelt!

3.5.3 RMK

Sämtliche sonstige Informationen (z.B. Übungsablauf bei Trainingsflügen, Adressen, Telefonnummern etc.), für die es

im FELD 18 keine passende Abkürzung (DEP, DEST; TYP, NAV etc.) gibt, können unter der Voranstellung von „RMK/“

eingetragen werden, wobei auch mehrere „RMK/“ verwendet werden können.

Gängige Abkürzungen sind z.B.:

APP Anflug (approach)

LAPP Tiefanflug (low approach)

MAPP Fehlanflug (missed approach)

TGL aufsetzen und durchstarten (touch and go landing)

NVFR Sichtflug bei Nacht

3.6 Änderung der voraussichtlichen Abflugzeit

Wenn ein Flugplan aufgegeben wurde und die voraussichtliche Abblockzeit

für einen VFR-Flug um mehr als 30 Minuten

für einen Flug mit IFR-Anteil um mehr als 15 Minuten

überschritten wird, so hat der Pilot vor Ablauf dieses Zeitraumes die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit jener

Stelle zu übermitteln, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde, oder ihr die Aufhebung des Flugplanes ausdrücklich

bekannt zu geben.

AIC B 3/10, Seite 6

4. Abflugmeldung (DEP)

4.1 Verantwortlichkeit

Wenn ein Flugplan vor dem Abflug aufgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für

Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf

dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde.

Dies kann mittels Anruf bei VFSS unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen.

5. Landemeldung (ARR)

5.1 Verantwortlichkeit

Wenn ein Flugplan abgegeben wurde in dem ein Zielflugplatz angegeben ist und sich am Flugplatz der Landung zur

Landezeit keine Flugplatzkontrollstelle im Dienst befindet, so hat der Pilot unmittelbar nach der Landung eine

Landemeldung an die in Betracht kommende Flugverkehrsdienststelle zu übermitteln.

Dies kann über SB/HB oder mittels Anruf bei VFSS unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen.

Wenn jedoch bekannt ist, dass am Flugplatz der Landung keine für eine rasche Übermittlung der Landemeldung

geeigneten Fernmeldeeinrichtungen vorhanden sind, so hat der Pilot unmittelbar vor der Landung einer

Flugverkehrsdienststelle – sofern möglich – im Sprechfunkweg die bevorstehende Landung zu melden.

Anmerkung: Unter den Begriff „geeignete Fernmeldeeinrichtungen“ fallen natürlich auch Mobiltelefone.

5.2 NO ATA

Für VFR-Flüge innerhalb Österreichs, die auf einem österreichischen Flugplatz starten und NICHT auf einem Flughafen

(LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) landen, besteht die Möglichkeit, das Absetzen einer Landemeldung

unterlassen zu können. Dafür ist IM FLUGPLAN im FELD 18 der Eintrag „STS/NO ATA“ notwendig. Mit dieser Angabe wird

allerdings auch auf die Auslösung des Alarmdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung verzichtet, daher sollte diese

Angabe im eigenen Interesse mit großer Sorgfalt verwendet werden.

Anmerkung: Bei Landung auf einem Ausweichflugplatz ist trotz „STS/NO ATA“ eine Landemeldung zu übermitteln, da

aufgrund internationaler Vorschriften in diesem Fall der Abflugplatz informiert werden muss.

„NO ATA“ ist NICHT zulässig

bei Flügen nach LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL und LOWS; Der Flugplan wird in diesem Fall durch die jeweilige

Flugplatzkontrollstelle geschlossen.

bei Flügen, die über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet gehen, da es sich um eine rein österreichsche Regelung

handelt (Regelung für zivile Sichtflüge mit Zielflugplatz Deutschland siehe Punkt 3.3.2);

Erklärung: „STS/NO ATA“ ist nur für VFR-Flüge innerhalb Österreichs vorgesehen, die NICHT auf einem Flughafen

landen; d.h. der Flug muss seinen Abflug- und Zielflugplatz in Österreich haben und darf das

österreichische Hoheitsgebiet nicht verlassen - ausgenommen bei Verwendung des „leaving CTR indicator“

bei Flügen nach Deutschland.

Der Eintrag von „STS/NO ATA“ im Flugplan bei VFR-Flügen über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet ist

deswegen untersagt, weil es sich dabei um eine rein österreichische Regelung handelt – „STS/NO ATA“ ist

kein ICAO-konformer Eintrag, und somit im Ausland nicht bekannt.

Der Pilot darf daher in diesem Fall „STS/NO ATA“ nicht IM FLUGPLAN angeben.

Wenn aber ein LFZ auf einem österreichischen Flugplatz (NICHT Flughafen) landet und sich im

österreichischen Luftraum befindet UND DIESEN NICHT MEHR VERLÄSST, spricht nichts gegen die

Verwendung von „NO ATA“ auf dem Sprechfunkweg (unabhängig davon ob bereits ein Flugplan existiert

oder z.B. gerade ein AFIL aufgegeben wird).

AIC B 3/10, Seite 7

6. Beispielflugpläne anhand der Selfbriefing-Maske

6.1 grenzüberschreitender VFR-Flug

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Grenzüberflugspunkt

Sonstige Informationen: EET bis zum Grenzüberflugspunkt

AIC B 3/10, Seite 8

6.2 VFR-Platzrunde/n

Route: z.B. 3 Platzrunden (traffic pattern)

AIC B 3/10, Seite 9

6.3 VFR-Ausflug aus der Kontrollzone („leaving control zone“)

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird

Destination Aerodrome: „leaving CTR indicator“, fiktive EET

Other Information: „STS/NO ATA“ (wegen „leaving CTR indicator“)

AIC B 3/10, Seite 10

6.4 Foto-Flug (VFR)

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Foto-Gebiet

Other Information: „STS/FOTO“

AIC B 3/10, Seite 11

6.5 VFR-Grundschulungsflug (zur Erlangung des PPL)

Route: z.B. 5 touch and go landings

Other Information: „STS/5SP“ (flugsicherungsinterne Abkürzung) für Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL

AIC B 3/10, Seite 12

6.6 VFR-Grundschulungsflug ohne Fluglehrer an Bord (Solo)

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird

Other Information: „STS/5SP SOLO“, Lehrername unter „RMK/“;

AIC B 3/10, Seite 13

6.7 VFR-Training

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird

Other Information: „STS/TRG“

unter „RMK“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm

AIC B 3/10, Seite 14

6.8 Funk-Training

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird

Other Information: „STS/RTFT“

AIC B 3/10, Seite 15

6.9 Fallschirmspringerabsetzflug (Flugplan soll für den ganzen Tag gelten)

Route: Absprungort angeben

Total EET: fiktive EET „1111“

Other Information: unter „STS“ gewünschte Höhe und „PARA“ sowie „NO ATA“ (wegen „1111“)

unter „RMK/“ Para-Club und Sprungverantwortlichen

AIC B 3/10, Seite 16

6.10 Bannerschleppflug

Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Bannerschleppgebiet

Other Information: „STS/BANNER“

AIC B 3/10, Seite 17

6.11 Lokalsichtflug bei Nacht

Other Information: „RMK/NVFR“ (alle anderen Angaben wie bei einem „normalen“ VFR-Flug bei Tag)

AIC B 3/10, Seite 18

6.12 Überlandsichtflug bei Nacht

Route: Flugstrecke an IFR-Route angelehnt mit VFR-Flughöhe

Other Information: „RMK/NVFR“

AIC B 3/10, Seite 19

6.13 Y-Flug (cancelling IFR)

Flight Rules: Y

Route: zuerst IFR-Routing bis zum „cancellation point“(in diesem Fall: LNZ), dann „VFR“, dann VFR-Routing

AIC B 3/10, Seite 20

6.14 Z-Flug (joining IFR)

Flight Rules: Z

Route: zuerst VFR-Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR-Level, dann „IFR,“ dann IFR-Routing;

Other Information: „EET“ bis zum „IFR joining point“

Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach

österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung

erwünscht.

AIC B 3/10, Seite 21

6.15 Z-Flug / Umstieg abseits eines verlautbarten Markierungspunktes

Flight Rules: Z

Route: zuerst VFR-Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR-Level, dann „IFR,“ dann IFR-Routing;

Other Information: unter „STS“ den „IFR joining point“ inkl. „Richtung“ (Grad 3-stellig) und „Entfernung“ (Meilen

3-stellig) vom „IFR joining point“ angeben

„EET“ bis zum tatsächlichen „IFR joining point“

Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach

österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung

erwünscht.

AIC B 3/10, Seite 22

6.16 lokaler IFR-Trainingsflug

Route: Flugstrecke innerhalb der TMA (siehe Punkt 3.2.4)

Other Information: „STS/IFRT“

„RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm

AIC B 3/10, Seite 23

6.17 IFR-Trainingsflug mit Airwork auf einem anderen Flugplatz

Flug von LOWS nach LOAU mit IFR-Airwork in LOWL (RQ 2 LAPP) möchte nach Beendigung der Airwork über der Piste IFR

streichen und ohne Abgabe einer Landemeldung VFR nach LOAU fliegen.

Dieser Flugplan MUSS in 2 Teilpläne aufgeteilt werden (siehe Punkt 3.2.5):

1) IFR von LOWS nach LOWL

2) VFR von LOWL nach LOAU

1. Teilplan

Other Information: „STS/“ „IFRT“ und „FCVFR“

„RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm

AIC B 3/10, Seite 24

2.Teilplan

EOBT des zweiten Teilplans = EOBT des ersten Teilplans + EET des ersten Teilplans (11.00 + 00.40 = 11.40)

Other Information: „STS/NO ATA“

AIC B 3/10, Seite 25

6.18 IFR-Trainingsflug mit STAY Indicator

Flug von LOAU nach LOAU mit IFR-Airwork im Gebiet um LOWL möchte über dem VOR LNZ auf IFR wechseln und nach

Beendigung der Airwork zurück nach LOAU fliegen.

Route: nach dem gewünschten IFR Punkt wird „STAY1/“ und die voraussichtliche Zeit (hhmm) der en-route

Tätigkeit angegeben; dann muss wieder ein IFR Punkt angegeben werden, ab dem die IFR-Flugstrecke

weitergeführt wird – wobei auch der gleiche Punkt wie vorher verwendet werden kann;

Other Information: „STS/IFRT“

„STAYINFO1/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm

„EET“ bis zum „IFR joining point“

Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach

österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung

erwünscht.

Ende