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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Kurt Augustin - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Überblick über die Anforderungen und Stand der Umsetzung

Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete · Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Kurt Augustin - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete

Kurt Augustin- Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz -

Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete

Überblick über die Anforderungen und Stand der Umsetzung

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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete15.04.2014 2

Hochwasserrisikomanagement (HWRM)Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?AnforderungenStand der Umsetzung

Festsetzung von ÜberschwemmungsgebietenRechtsgrundlagenpraktische UmsetzungTermineProbleme

Inhalt

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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete15.04.2014 3

Hochwasserrisikomanagement

Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?

Rechtlicher Rahmen

Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken(Hochwasserrisikomanagementrichtlinie)

Abschnitt 6 „Hochwasserschutz“ des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (§§ 72-81 Wasserhaushaltsgesetz -WHG)

Kapitel 9 „Sicherung des Hochwasserschutzes und der dazu erforderlichen Anlagen“ des Brandenburgischen Wassergesetzes (§§ 95-102 BbgWG)

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Hochwasserrisikomanagement

Abstraktes Ziel (gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie)

Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen, für

- menschliche Gesundheit- Umwelt (z.B. Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutztwerden oder bedeutende Naturschutzgebiete, die durch eineMobilisierung von Schadstoffen aus überfluteten Industrie-anlagen bedroht wären)

- Kulturerbe- wirtschaftliche Tätigkeiten (einschl. Sachwerte)

Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?

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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete

HWRM – Zyklus

Vermeidung (Vorsorge)

Schutz

HW-Ereignis

Wiederaufbau

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Hochwasserrisikomanagement

Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?

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Hochwasserrisikomanagement

Anforderungen

Hochwasserrisikomanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist ein Beitrag von verschiedensten Akteuren auf

unterschiedlichen Ebenen notwendig, um die Ziele des Hochwasserrisikomanagements zu erreichen.

Wasserwirtschaft

Bereitstellung von fachlichen GrundlagenBau und Unterhaltung von HochwasserschutzanlagenKoordinierung der Hochwasserrisikomanagementplanungen

15.04.2014 Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Hochwasserrisikomanagement

Stand der Umsetzung

Aufgabe

Vorläufige Bewertung des HochwasserrisikosHochwassergefahren- und HochwasserrisikokartenHochwasserrisikomanagementpläne in Arbeit

15.04.2014 Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete 7

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Hochwasserrisikomanagement

Stand der Umsetzung

15.04.2014 Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete 8

Beispiel

Hochwassergefahren-karte Schwarze Elster (HQ100-Szenario) für den BlattschnittTK 4446-SW

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Hochwasserrisikomanagement

Stand der Umsetzung

15.04.2014 Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete 9

Beispiel

Hochwasserrisikokarte Schwarze Elster (HQ100-Szenario) für den BlattschnittTK 4446-SW

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Hochwasserrisikomanagement

Ausblick HWRM-Pläne

bis Ende 2015: Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-plänen auf Ebene der (nationalen) Flussgebietseinheiten

FGE Elbe FGE OderUntersetzung auf Landesebene (BB) durch Maßnahmenplanungen (9 Teileinzugs-gebiete 16 Bearbeitungsgebiete)

Auftraggeber ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

Bearbeitungsmaßstab 1:10.000

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Hochwasserrisikomanagement

Stand der Umsetzung

Aufgaben Wasserwirtschaft

Vorläufige Bewertung des HochwasserrisikosHochwassergefahren- und HochwasserrisikokartenHochwasserrisikomanagementpläne in Arbeit

Bau und Sanierung von Hochwasserschutzanlagen

laufend

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

in Arbeit

15.04.2014 11Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Hochwasserrisikomanagement

Hochwasserrisikomanagement (HWRM)Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?AnforderungenStand der Umsetzung und Ausblick

Festsetzung von ÜberschwemmungsgebietenRechtsgrundlagenpraktische UmsetzungTermineProbleme

15.04.2014 12Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Überschwemmungsgebiete

Bundesweite Legaldefinition

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete

• zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern

• sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden

• Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

(§ 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG))

15.04.2014 13Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Überschwemmungsgebiete

Im Land Brandenburg:

Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete geltenGebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer).

(§ 100 Abs. 1 Satz 1 BbgWG)

15.04.2014 14Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Überschwemmungsgebiete

Im Land Brandenburg:

Neu werden als Überschwemmungsgebiet festgesetzt

• die Gebiete, bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden

• die Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken, Flutungspolder

(§ 100 Abs. 1 Satz 2 BbgWG)15.04.2014 15Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Überschwemmungsgebiete

Die Festsetzung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung der Karten, in denen die Überschwemmungsgebiete dargestellt sind.

(§ 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG)

Zuständig:

Das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung – Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)

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Überschwemmungsgebiete

Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Untersagt ist u.a.

• die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen

• die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen

… und noch vieles andere mehr … (§ 78 Abs. 1 Nrn. 1 – 9 WHG)

Ausnahmen von den Schutzvorschriften sind an zahlreiche eng gefasste Voraussetzungen gebunden (§ 78 Absätze 2 – 4 WHG)

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Überschwemmungsgebiete

Auslegungsverfahren:

Vor der Bekanntmachung sind Entwürfe der Karten während der Dauer eines Monats bei der Wasserbehörde und den betroffenen Gemeinden auszulegen.

(§ 100 Abs. 3 BbgWG)

15.04.2014 18Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Überschwemmungsgebiete

Möglichkeit zur Stellungnahme:

• Innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist

• Schriftlich bei der unteren Wasserbehörde

(§ 100 Abs. 3 BbgWG)

15.04.2014 19Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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Überschwemmungsgebiete

Umgang mit den Stellungnahmen:

• Weiterleitung an MUGV (ggf. mit eigenem Votum der UWB)

• MUGV beteiligt LUGV bei der Abklärung fachlicher Fragen

• Abschließende Prüfung (insbesondere juristischer Fragen) durch MUGV

• Ggf. Überarbeitung der Karten• Erforderlichenfalls neues Auslegungsverfahren

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Überschwemmungsgebiete

Änderung der Grenzen des geplanten Überschwemmungsgebietes nur bei festgestellten fachlichen Fehlern der Grenzziehung – nicht zur Konfliktvermeidung!

Bei den Schutzbestimmungen gilt der gesamte Katalog des § 78 Abs. 1 WHG

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Überschwemmungsgebiete

Informationsveranstaltungen

Vor der Auslegung der Karten erfolgen in den betroffenen Regionen unter Leitung des MUGV Info-Veranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit. Die betroffenen Ressorts werden informiert.

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Überschwemmungsgebiete

Folgende Flächen werden (voraussichtlich) als Überschwemmungsgebiete festgesetzt:

• Die im Verfahren der hydronumerischen stationären Modellierung ermittelten Flächen

• Diese Flächen entsprechen den in den seit dem 22. Dezember 2013 im Internet in den Gefahrenkarten (§ 74 WHG) veröffentlichten bei HQ 100 überschwemmten Gebieten

• Das gilt nicht für die Havel und die Elbe im Landkreis Prignitz! (Hier wurden die in den Gefahrenkarten dargestellten bei HQ 100 überschwemmten Gebiete im Verfahren der horizontalen Ausspiegelungermittelt. Dies ergibt teilweise deutlich zu große Gebiete. Für eine instationäre hydronumerische Modellierung müssen noch umfangreiche Daten erhoben werden. Die Datenermittlung wurde in Auftrag gegeben. Ende 2016 liegen Daten zur Erstellung der Karten vor.)

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Überschwemmungsgebiete

Möglicher Beginn der Auslegung der Kartenentwürfe

(Gesetzlich festgelegter Termin der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete war der 22. Dezember 2013)

15.04.2014 24Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

möglicher Beginn AuslegungEnde 2. Quartal 2014 Schwarze ElsterEnde 4. Quartal 2014 Stepenitz, Oder

Lausitzer NeißeSpree, Dahme, UckerElbe LK EE

Ende 1. Quartal 2015 Elbe LK PRLöcknitz, KarthaneHavel Los 1 (Nuthe)

Ende 2. Quartal 2017 Havel Los 2(Stauhaltung Brandenburg)Havel Los 3 (Plane)Havel Los 4 (Buckau)Havel Los 5 (Bahnitz)Havel Los 6 (Rathenow)Havel Los 7Havel Los 8 (Rhin)Havel Los 9 (Dosse)Havel Los 10 (Boner Nuthe)Havel Los 11 (Obere Havel 1)Havel Los 12 (Obere Havel 2)NuthePlane

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Überschwemmungsgebiete

Problem:

Die notwendige Planungssicherheit für die kommunale Ebene erfordert eine zügige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete. Dies gilt auch für Fachplanungenauf Landesebene

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Lösungsansätze:

Anhand der Gefahrenkarten kann derzeit bereits eingeschätztwerden, welche Flächen künftig als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden(Mit starken Einschränkungen für Havel und Elbe im LK Prignitz)

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Schluss

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Fragen?

15.04.2014 27Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete

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