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Hochwasserschutzfibel Objektschutz und bauliche Vorsorge

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HochwasserschutzfibelObjektschutz und bauliche Vorsorge

www.bmvbs.de

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Objektschutz und bauliche Vorsorge

Stand: Juli 2013

Hochwasserschutzfibel

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Nach den verheerenden Hochwassern der Jahre 1998, 2002 und 2005 sind weite Teile Deutschlands im Mai und Juni 2013 erneut von einer extremen Flut in Mitleidenschaft ge-zogen worden. Vielerorts hatten die Pegelstände historische Rekordhöhen erreicht.

Das dramatische Hochwasser hat Hunderttausende Men-schen über Wochen in große Sorge versetzt. Viele Bürge-rinnen und Bürger haben in der Flut ihre ganze Existenz verloren. Aber auch für die Wirtschaft sowie an der Infra-struktur sind erhebliche Schäden entstanden.

Zugleich haben wir bei der Flutbekämpfung eine riesige Hilfs- und Solidaritätsbewegung erlebt, auf die unser Land stolz sein kann. Zur Bewältigung dieser nationalen Kata-strophe haben Bund und Länder sofort gehandelt und ei-nen Hilfsfonds in Höhe von 8 Mrd. Euro bereitgestellt. Die Beseitigung der Schäden kann nur als Gemeinschaftsauf-gabe gelöst werden. Dabei gilt es, aus den Erfahrungen die richtigen Schlüsse zu ziehen und den Wiederaufbau zügig und zielgerichtet in Angriff zu nehmen.

Trotz Fortschritten bei der Früherkennung, Prognose und Schadensabwehr werden wir auch zukünftig mit dem Na-turereignis Hochwasser leben müssen. Möglicherweise las-sen zudem die Auswirkungen des Klimawandels einen Anstieg der Intensität und Häufigkeit von Hochwassern er-warten. Deshalb sind überall große Anstrengungen zu un-ternehmen, um den Gefahren wirksam entgegentreten zu können.

Die Strategien zum Hochwasserschutz haben sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Früher wurden nach einem schadensträchtigen Hochwasser zumeist lokale Lösungsansätze gesucht, um an gleicher Stelle vergleichba-re Schäden zu vermeiden. Heute steht eine Herangehens-weise im Vordergrund, die den notwendigen technischen Hochwasserschutz vor Ort mit einer weitflächigen Vorsor-ge verbindet. Das jüngste Hochwasser zeigt in aller Deut-lichkeit, dass ein verstärkter Hochwasserrückhalt in der Fläche notwendig ist.

Ungeachtet dessen bleibt die private Vorsorge ein wichti-ger und unverzichtbarer Baustein, um Elementarschäden wirksam abzuwenden. Bauherren, Hausbesitzern oder auch Mietern möchte die Hochwasserschutzfibel hierzu wert-volle Hinweise an die Hand geben. Aber auch für Archi-tekten und Ingenieure, die im Rahmen der Gebäudepla-nung Schutzkonzepte entwerfen, kann dieser Ratgeber eine wichtige Planungshilfe sein. Er will so dazu beitragen, dass größere Schäden verhindert und unnötige finanzielle Be-lastungen vermieden werden.

Damit stärkt diese Hilfestellung das Bewusstsein auch dort, wo es bisher keine Erfahrungen mit Hochwasser gab. Bei der Lektüre und der individuellen Prüfung wünsche ich al-len Interessierten viele wichtige Erkenntnisse.

Dr. Peter Ramsauer, MdB Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vorwort

Vorwort 3

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Einführung ........................................................................................................................................................................................................................................ 7Hochwasser – ein Naturereignis ............................................................................................................................................................................................. 8Hochwasser und Statistik ........................................................................................................................................................................................................... 8Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwassersituation ....................................................................................................... 9Strategien zur Hochwasservorsorge ...................................................................................................................................................................................10

Teil A Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger ........................................................................................ 13

1 Einwirkungen von Hochwasser auf Gebäude ........................................................................................................................................................14 1.1 Eindringen von Wasser in Gebäude ....................................................................................................................................................................14 1.2 Wasserdruck und Auftrieb .......................................................................................................................................................................................14 1.3 Maßnahmen gegen Auftrieb ...................................................................................................................................................................................15 1.3.1 Ausreichende Gebäudelasten und Wand-/Sohlendimensionierung ..................................................................................15 1.3.2 Flutung von Gebäuden ..............................................................................................................................................................................15 1.4 Strömung .........................................................................................................................................................................................................................16

2 Schutz der Gebäude vor Oberflächenwasser ..........................................................................................................................................................17

3 Schutz der Gebäude vor eindringendem Grundwasser ....................................................................................................................................20

4 Schutz der Gebäude vor eindringendem Kanalisationswasser (Rückstau) ..............................................................................................22

5 Bauliche Vorsorge ................................................................................................................................................................................................................24 5.1 Heizung und Installation .........................................................................................................................................................................................24 5.2 Sicherung des Heizöltanks vor Aufschwimmen/Auftrieb .......................................................................................................................24 5.3 Lagerung und Umgang mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen ..................................................................................................25 5.4 Baustoffe/-materialien (wasserbeständige Materialien) ...........................................................................................................................26

6 Verhaltensvorsorge .............................................................................................................................................................................................................27 6.1 Hochwassergefahrenkarten: „Wissen um die Gefahr“ ...............................................................................................................................27 6.2 Persönliche Alarm- und Einsatzpläne (Hochwassercheckliste) .............................................................................................................28 6.2.1 Organisation einer Nachbarschaftshilfe ...........................................................................................................................................28 6.2.2 Hochwasserausrüstung .............................................................................................................................................................................28 6.2.3 Evakuierung des Mobiliars ......................................................................................................................................................................29 6.2.4 Notgepäck und Dokumente, Notquartier ........................................................................................................................................29

7 Risikovorsorge .......................................................................................................................................................................................................................30

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 5

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Teil B Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz ........................................................................................ 31

8 Gesetzliche Vorgaben .........................................................................................................................................................................................................32

9 Hochwasserflächenmanagement .................................................................................................................................................................................36

10 Verhaltenvorsorge und Hochwasservorhersage ...................................................................................................................................................37

11 Technischer Hochwasserschutz ....................................................................................................................................................................................38 11.1 Funktion der technischen Hochwasserschutzsysteme ......................................................................................................................38 11.2 Wirtschaftlichkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen ...................................................................................................................38 11.3 Mögliche Versagensarten von Schutzeinrichtungen ..........................................................................................................................39 11.4 Hochwasserschutz im Kanalsystem/Sicherung der Binnenentwässerung .............................................................................40 11.5 Küstenschutz ..........................................................................................................................................................................................................41

12 Planung von Abwehrmaßnahmen ..............................................................................................................................................................................43 12.1 Zuständigkeiten im Hochwassereinsatz ...................................................................................................................................................43 12.2 Alarmplan ................................................................................................................................................................................................................43 12.3 Einsatzplan ..............................................................................................................................................................................................................44 12.4 Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungen ......................................................................................................................45 12.5 Mechanismen zur Maßnahmenoptimierung .........................................................................................................................................46 12.6 Materialien zur Hochwasserabwehr/Technische Ausrüstung ........................................................................................................46

13 Öffentlichkeitsarbeit/Bewusstseinsbildung bei den von Hochwasser Betroffenen ............................................................................47

Anhang 1: Hochwasserbeständige (Bau-)Materialien ................................................................................................................................................49Anhang 2: Checklisten zur privaten Hochwasservorsorge ......................................................................................................................................51

6 Inhaltsverzeichnis

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Extreme Niederschlagsereignisse haben in den letzten Jah-ren im mitteleuropäischen Raum zu Hochwassern mit ho-hen volkswirtschaftlichen Schäden geführt. Die Auswir-kungen dieser Hochwasser waren für viele der privaten Haushalte und für viele der betroffenen Gemeinden ohne Hilfe von Außen nicht zu bewältigen.

Auch die Nord -und Ostseeküsten bleiben von extremen meteorologischen Ereignissen nicht verschont. Nach der letzten verheerenden Sturmflut in Deutschland im Jahr 1962 wurden allerdings umfangreiche technische Maßnah-men ergriffen, um Siedlungsgebiete an den deutschen Küs-ten gegen vergleichbare Fluten besser zu schützen. Anders als beim Hochwasserschutz im Binnenland, sind die Hand-lungsmöglichkeiten des Einzelnen dort sehr beschränkt. Allerdings können vor allem im Bereich der Rückgangs-küsten oder innerhalb der Städte wie z. B. Hamburg und Bremen die Inhalte dieser Broschüre auch für die dort von Sturmfluten Betroffenen hilfreich sein.

Diese Hochwasserschutzfibel gibt Ratschläge und Ar-beitsanleitungen, damit bei der Mehrzahl der zukünfti-gen Hochwasserereignisse schädigende Auswirkungen ver-

mieden bzw. abgemindert werden. Sie soll Anwendung bei Wohn- und Verwaltungsgebäuden finden. Im Grund-satz sind alle Hinweise auch auf den gewerblichen Bereich übertragbar. Allerdings entstehen durch die Besonderhei-ten jedes einzelnen Betriebes viele Einzelfälle, die über den Rahmen dieser Broschüre hinaus gehen.

In Teil A gibt die Hochwasserfibel betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wertvolle Hinweise für die Bau- und Verhal-tensvorsorge.

In Teil B werden gesetzliche Grundlagen dargestellt und die Strategien und Handlungsschwerpunkte der betroffe-nen Gemeinden beim Hochwasserrisikomanagement auf-gezeigt.

Im Anhang finden sich Materialien für die Organisation und die Durchführung von Maßnahmen der privaten Hochwasservorsorge. Die Verknüpfung von Hinweisen an Privatpersonen und an öffentliche Entscheidungsträgerin dieser Fibel soll das Verständnis untereinander verstär-ken.

Einführung

Einführung 7

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Hochwasser – ein Naturereignis

In unregelmäßigen Zeitabständen führen außergewöhn-liche Witterungsereignisse zu Hochwasser. Diese gehören – wie die Jahreszeiten – zu den ständig wiederkehrenden Naturereignissen; Hochwasser sind ein Bestandteil des Na-turhaushaltes. Viele Arten und Lebensgemeinschaften ha-ben sich nicht nur an das Hochwassergeschehen angepasst,sondern brauchen die regelmäßige Überflutung zur Erhal-tung ihrer Lebensräume. Der Mensch hingegen kann sich mit seinem Lebensumfeld nicht immer an die Dynamikeines Hochwassers anpassen. Das Wissen über das Hoch-wasser zusammen mit der richtigen Vorsorge kann helfen, die Schäden, die ihm durch Hochwasser entstehen können,gering zu halten.Hochwasser lassen sich nach Entstehung und Erschei-nungsform wie folgt unterscheiden:

Starkniederschläge sind besonders in den Sommermona-ten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Starknie-derschläge weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kur-ze Dauer. Besonders Bäche und Flüsse mit kleinen Ein-zugsgebieten reagieren mit einem sehr schnellen Anstieg des Abflusses und des Wasserstandes. In der Regel sind die Reaktionszeiten so gering, dass für Ergreifen von Schutz-maßnahmen wenig bzw. keine Zeit bleibt. Eine präzise Vor-hersage ist nicht möglich. Deshalb ist zur Schadensmin-derung eine bauliche Vorsorge am Gebäude besonders wichtig.

Hochwasser in Flüssen treten immer dann auf, wenn räumlich ausgedehnte, lang anhaltende Niederschläge teil-weise in Verbindung mit Schneeschmelze die Abflussmen-ge im Gewässer so groß werden lassen, dass diese ausufern.Die Wasserstandsschwankungen liegen dabei im Meter-bereich. Aufgrund der an vielen Gewässern vorhandenen Hochwasservorhersagesysteme lassen sich der zeitliche Verlauf und der Höchstwasserstand des Hochwassers gutabschätzen. Hier erhält die Verhaltensvorsorge des Einzel-nen, aufgrund der vorhandenen Reaktionszeit, eine beson-dere Bedeutung bei der Schadensminderung. Selbstver-ständlich sind auch hier eine gute bauliche Vorsorge und eine hochwasserangepasste Bauweise erforderlich.

Kanalrückstau kann sowohl als Folge von Starknieder-schlägen als auch als Folge von Hochwasser in Flüssen auf-

treten. Werden Abwasserkanäle durch zu große Regen-mengen überlastet oder gelangt Flusswasser oder hohes Grundwasser in erheblicher Menge in das Kanalsystem,kommt es zum Rückstau im Abwasserkanal. Das über die Hausanschlussleitung in die Kellerräume einströmende Wasser kann erhebliche Schäden verursachen.

Grundwasseranstieg ist die Folge lang anhaltender Nieder-schläge oder Nassperioden im Klimageschehen sowie von ausgedehnten Hochwasserereignissen. Solche Hochwasse-rereignisse führen zuerst in der Aue später im Binnenland zu einem Grundwasseranstieg.

Eisgang in Flüssen kann in Verbindung mit kleineren Hochwasserereignissen lokal zu hohen Wasserständen füh-ren. Besonders vor künstlichen Hindernissen wie beispiels-weise Brücken können sich treibende Eisschollen verkeilen,das Abflussprofil versperren und oberhalb zu einem Rück-stau führen. Löst sich die Eisbarriere plötzlich auf, kann die dabei entstehende Schwallwelle unterhalb hohen Schaden anrichten.

Sturmflut wird ein Ereignis an der Nordseeküste genannt, wenn durch entsprechende Dauer und Stärke des auflandi-gen Windes sowie des Tidehubes der Wasserstand höherals 1,5 m über dem mittleren Tidehochwasserstand (MTHW) liegt. Vom zuständigen Bundesamt für Seeschif-fahrt und Hydrographie gibt es eine Klassifikation von Sturmflutstärken:

1,5 bis 2,5 m über MTHW leichte Sturmflut

2,5 bis 3,5 m über MTHW schwere Sturmflut

> 3,5 m über MTHW sehr schwere Sturmflut

Hochwasser und Statistik

Hochwasser gibt es seit jeher. Allerdings existieren quan-titative Aufzeichnungen von historischen Hochwasserer-eignissen erst seit etwa 150 Jahren. Davor gibt es meist nur Hinweise auf extreme Hochwasserereignisse zum Beispiel durch historische Hochwassermarken oder in Chroniken. Aus den Aufzeichnungen der Pegeldaten lassen sich statis-tische Analysen durchführen, wie häufig ein bestimmter Pegelstand überschritten wurde. Jedes neue Hochwasserer-eignis oder auch lange Zeiten ohne Hochwasser verändern die Statistik. Für die Bewertung von Sturmflutereignissen

8 Einführung

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spielen zusätzlich die Aufzeichnung und Auswertung des Meereswasserspiegelanstiegs, der Strömungsverhältnisse, der Wellenenergie und der Sturmereignisse eine entschei-dende Rolle.

Mögliche Auswirkungen des Klimawandelsauf die Hochwassersituation

Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen un-serer Zeit und für unsere Zukunft. Dabei steht außer Frage, dass wir uns in einem Prozess der Veränderung unseres Kli-mas befinden. Hauptindikator für den Klimawandel ist die globale Erderwärmung, die sich bereits zeigt und die in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen wird. Der Prozess ist schleichend, aber erste Auswirkungen kön-nen wir bereits heute verspüren.

Eine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur in den kommenden Jahrzehnten von ein bis zwei Grad Celsius wird als möglich angesehen. Ohne eine wesentliche Minde-rung der Treibhausgasemissionen muss von einem deutlich höheren Anstieg in den globalen Durchschnittstemperatu-ren ausgegangen werden. Die Trendaussagen der Klimapro-jektionen dürfen aber nicht mit der Wettervorhersage ver-wechselt werden. Während bei der Wettervorhersage die Wetterentwicklung ausgehend von den aktuellen Werten und Beobachtungen unter Einbeziehung der Erfahrung aus der Wetteraufzeichnung für die kommenden Tage vorher-gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer Atmosphäre, die Veränderun-gen der Flächenversiegelung, die Bevölkerungsentwicklung

oder der Umgang mit den Energieressourcen für die kom-menden Jahre vorausgeschätzt werden. Erst die Ergebnisse mehrerer Szenarien ergeben im Vergleich ein Bild der mög-lichen großräumigen Klimaentwicklungen. Die Klimapro-jektionen betrachten dabei Großwetterlagen und treffen keine Aussagen zum Eintreten von kleinräumigen Ereignis-sen, wie Starkregen oder Gewitterniederschlägen. Alle Kli-mamodelle haben eines gemeinsam; kein Modell kann das komplexe Klimageschehen in seiner Gesamtheit abbilden.Zudem ist es für die Modellierung zukünftiger klimatischer Verhältnisse erforderlich, Annahmen und Vereinfachungen zu treffen, durch die die Rechenergebnisse immer mit Un-sicherheiten behaftet sind. Unterschiedliche Annahmen in der Modellierung erschweren zudem die Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Hochwasser im Binnenland ist die Folge von Niederschlä-gen. Im ersten Grundsatz gilt:Mehr Wärme bedeutet mehr Energie bedeutet mehr Feuch-tigkeitsumsatz. Nach Einschätzungen der für Deutsch-land vorliegenden regionalen Klimamodelle werden sich die Niederschläge im jahreszeitlichen Verlauf verschieben. Im Winter wird es voraussichtlich mehr Niederschläge ge-ben, allerdings weniger Schnee. Im Sommer hingegen wird es in der Gesamtbilanz vielerorts trockener, wodurch an-dere Probleme zu erwarten sind. Die Prognosen zum Nie-derschlag beziehen sich dabei auf die lang anhaltenden Tiefdruckniederschläge. Zu den Veränderungen der Häu-figkeiten und Intensitäten der Starkniederschläge im Som-mer geben die Klimamodelle derzeit noch keine Antwort. Die Klimaprognosen sind für die einzelnen Regionen in Deutschland zum Teil recht unterschiedlich. Großwetter-lagen werden sich verändern oder verschieben. Deshalb ist es schwer, eine allgemeine Aussage über die Folgen des Kli-mawandels auf das Hochwassergeschehen in Deutschland zu geben.

In Süddeutschland zum Beispiel sind bei den häufig wie-derkehrenden Hochwasserereignissen Zunahmen der Hochwasserabflüsse bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 75 Prozent möglich. Bei den seltenen Ereignissen, diestatistisch gesehen einmal in hundert Jahren oder seltener auftreten, können Abflusserhöhungen von bis zu 25 Pro-zent auftreten. Je kleiner das Wiederkehrintervall bzw. je größer die Eintretenswahrscheinlichkeit, desto höher wird die Zunahme erwartet. Dies bedeutet, dass dort die kriti-schen Pegel zukünftig häufiger erreicht und überschritten werden könnten.

Einführung 9

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stand (MTHW) liegt. Vom zuständigen Bundes-amt für Seeschiffahrt und Hydrographie gibt eseine Klassifikation von Sturmflutstärken:

1,5 bis 2,5 m über MTHW leichte Sturmflut2,5 bis 3,5 m über MTHW schwere Sturmflut> 3,5 m über MTHW sehr schwere Sturmflut

Hochwasser und Statistik

Hochwasser gibt es seit jeher. Allerdings existieren quantitative Aufzeichnungen vonhistorischen Hochwasserereignissen erst seit etwa 150 Jahren. Davor gibt es meist nurHinweise auf extreme Hochwasserereignissezum Beispiel durch historische Hochwasser-marken oder in Chroniken. Aus den Auf-zeichnungen der Pegeldaten lassen sich statisti-sche Analysen durchführen, wie häufig einbestimmter Pegelstand überschritten wurde.Jedes neue Hochwasserereignis oder auchlange Zeiten ohne Hochwasser verändern dieStatistik. Für die Bewertung von Sturmflut-ereignissen spielen zusätzlich die Aufzeichnungund Auswertung des Meereswasserspiegel-anstiegs, der Strömungsverhältnisse, derWellenenergie und der Sturmereignisse eineentscheidende Rolle.

Mögliche Auswirkungen des Klimawandelsauf die Hochwassersituation

Klimawandel ist eine der größten Herausforde-rungen unserer Zeit und für unsere Zukunft.Dabei steht außer Frage, dass wir uns in einemProzess der Veränderung unseres Klimas befin-den. Hauptindikator für den Klimawandel istdie globale Erderwärmung, die sich bereitszeigt und die in den kommenden Jahren voraus-sichtlich weiter zunehmen wird. Der Prozess istschleichend, aber erste Auswirkungen könnenwir bereits heute verspüren.

Eine Erhöhung der globalen Durch-schnittstemperatur in den kommenden Jahr-zehnten von ein bis zwei Grad Celsius wird alsmöglich angesehen. Ohne eine wesentlicheMinderung der Treibhausgasemissionen mussvon einem deutlich höheren Anstieg in den globalen Durchschnittstemperaturen ausge-gangen werden. Die Trendaussagen der Klima-projektionen dürfen aber nicht mit der Wetter-vorhersage verwechselt werden. Während bei der Wettervorhersage die Wetterentwick-lung ausgehend von den aktuellen Werten und Beobachtungen unter Einbeziehung derErfahrung aus der Wetteraufzeichnung für diekommenden Tage vorhergesagt wird, erfolgteine Klimaprojektion auf Basis von Szenarien,bei denen unter anderem die Konzentrationenvon Treibhausgasen in unserer Atmosphäre, die Veränderungen der Flächenversiegelung, die Bevölkerungsentwicklung oder der Umgangmit den Energieressourcen für die kommendenJahre vorausgeschätzt werden. Erst die Ergeb-nisse mehrerer Szenarien ergeben im Vergleichein Bild der möglichen großräumigen Klima-entwicklungen. Die Klimaprojektionen betrach-ten dabei Großwetterlagen und treffen keineAussagen zum Eintreten von kleinräumigenEreignissen, wie Starkregen oder Gewitternie-derschlägen. Alle Klimamodelle haben eines

Rheinpegel Köln

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 12

Rheinpegel Köln

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Die Zunahme der Hochwasserabflüsse um einen bestimm-ten Prozentsatz bedeutet aber nicht bei jedem Pegel den gleichen Wasserstandsanstieg. Jeder Pegel hat seine eigeneCharakteristik. Je nach Form des Gewässerquerschnitts am Pegel nimmt der Abfluss mit steigendem Wasserstand un-terschiedlich zu. Die Beziehung von Wasserstand zu Abfluss am Pegel wird Pegelkurve genannt. Eine beispielhafte Aus-wertung verschiedener Pegelkurven an unterschiedlichen Gewässern in Süddeutschland zeigte einen möglichen An-stieg des Wasserstands um durchschnittlich ca. 0,5 bis 1,2 Metern bei den häufig wiederkehrenden Hochwasserereig-nissen, die statistisch alle fünf Jahre bis alle 20 Jahre eintre-ten, und eine mögliche Erhöhung von durchschnittlich ca. 0,2 bis 0,6 Metern bei den seltenen Hochwasserereignissenmit einem Wiederkehrintervall von hundert Jahren und mehr. Für ganz extreme Ereignisse ab einem statistischen Wiederkehrintervall von tausend Jahren wird keine Erhö-hung erwartet.

Bei aktuellen Hochwasserschutzplanungen wird die Klima-entwicklung von den Planern bereits berücksichtigt, sei es durch entsprechende Zuschläge, sei es durch entsprechen-de Vorbereitungen für spätere Anpassungen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Schutzeinrichtungen in den kommen-den Jahren mitwachsen werden. Mancherorts werden die vorhandenen Schutzgrade rechnerisch auch abnehmen.

An den Küsten ist aufgrund des sich abzeichnenden Klima-wandels mit verschiedenen Veränderungen zu rechnen, die Auswirkungen auf die Hochwassersituation haben können. Dazu zählen der Anstieg des Meeresspiegels, die Zunahme der Wellenenergie, die Veränderung der Strömungsverhält-nisse, Tideänderungen und die Intensivierung der Sturmtä-tigkeit. Bereits heute werden mögliche Auswirkungen von Klimaänderungen bei der Planung sorgfältig abgewogen

und berücksichtigt. Zum Beispiel werden Küstenschutzan-lagen aus Gründen der Sicherheitsvorsorge so ausgelegt, dass ein Meeresspiegelanstieg von 30 bis 50 cm in hundert Jahren möglich wäre, obwohl im letzten Jahrhundert nur 10 bis 20 cm zu beobachten waren. Die tatsächlich eintre-tenden Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet und ausgewertet damit zeitnah die ggf. nötigen Maßnahmen er-griffen werden können, um das heutige Schutzniveau auf-recht erhalten zu können.

Das Forschungsvorhaben KLIWAS des BMVBS befasst sich damit, die Bandbreite der zu erwartenden hydrologischen Veränderungen an den Wasserstraßen und an der Küste in Deutschland wissenschaftlich belastbar zu erfassen. Die Er-gebnisse werden wichtige Grundlagen für die Weiterent-wicklung des Hochwasserschutzes liefern.

Strategien zur Hochwasservorsorge

Die wirtschaftliche Entwicklung und der Siedlungsdruck haben dazu geführt, dass Flussauen und Küstengebiete als Industrie-, Gewerbe- und Siedlungsfläche sowie als land-und forstwirtschaftliche Fläche genutzt werden. Der Schutz durch technische Hochwasserschutzanlagen wie Mauern, Deiche, Sperrwerke an der Küste oder Hochwasserrückhal-teanlagen im Binnenland wirkt nur bis zum jeweiligen Be-messungshochwasser. Darüber hinausgehende Hochwasser überfluten die bis dahin geschützten Gebiete. Einen absolu-ten Hochwasserschutz gibt es nicht.

Bereits 1995 wurde in der „Leitlinie für einen zukunftwei-senden Hochwasserschutz“ der Bund-Länder-Arbeitsge-meinschaft Wasser (LAWA) darauf hingewiesen, dass ein umfassender Hochwasserschutz neben dem technischen Hochwasserschutz auch eine weitergehende Hochwasser-

10 Einführung

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gemeinsam; kein Modell kann das komplexeKlimageschehen in seiner Gesamtheit abbilden.Zudem ist es für die Modellierung zukünftigerklimatischer Verhältnisse erforderlich, Annah-men und Vereinfachungen zu treffen, durchdie die Rechenergebnisse immer mit Unsicher-heiten behaftet sind. Unterschiedliche Annah-men in der Modellierung erschweren zudemdie Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Hochwasser im Binnenland ist die Folgevon Niederschlägen. Im ersten Grundsatz gilt:Mehr Wärme bedeutet mehr Energie bedeutetmehr Feuchtigkeitsumsatz. Nach Einschätzun-gen der für Deutschland vorliegenden regio-nalen Klimamodelle werden sich die Nieder-schläge im jahreszeitlichen Verlauf verschieben.Im Winter wird es voraussichtlich mehr Nieder-schläge geben, allerdings weniger Schnee. ImSommer hingegen wird es in der Gesamtbilanzvielerorts trockener, wodurch andere Problemezu erwarten sind. Die Prognosen zum Nieder-schlag beziehen sich dabei auf die lang anhal-tenden Tiefdruckniederschläge. Zu den Verän-derungen der Häufigkeiten und Intensitäten derStarkniederschläge im Sommer geben dieKlimamodelle derzeit noch keine Antwort. DieKlimaprognosen sind für die einzelnen Regio-nen in Deutschland zum Teil recht unterschied-lich. Großwetterlagen werden sich verändernoder verschieben. Deshalb ist es schwer, eine allgemeine Aussage über die Folgen des Klima-wandels auf das Hochwassergeschehen inDeutschland zu geben.

In Süddeutschland zum Beispiel sind beiden häufig wiederkehrenden Hochwasserereig-nissen Zunahmen der Hochwasserabflüsse biszum Ende des Jahrhunderts um bis zu 75 Pro-

zent möglich. Bei den seltenen Ereignissen, diestatistisch gesehen einmal in hundert Jahrenoder seltener auftreten, können Abflusserhö-hungen von bis zu 25 Prozent auftreten. Je klei-ner das Wiederkehrintervall bzw. je größer die Eintretenswahrscheinlichkeit, desto höher wird die Zunahme erwartet. Dies bedeutet, dassdort die kritischen Pegel zukünftig häufigererreicht und überschritten werden könnten.

Die Zunahme der Hochwasserabflüsseum einen bestimmten Prozentsatz bedeutetaber nicht bei jedem Pegel den gleichen Wasser-standsanstieg. Jeder Pegel hat seine eigeneCharakteristik. Je nach Form des Gewässerquer-schnitts am Pegel nimmt der Abfluss mit stei-gendem Wasserstand unterschiedlich zu. Die Beziehung von Wasserstand zu Abfluss amPegel wird Pegelkurve genannt. Eine beispiel-hafte Auswertung verschiedener Pegelkurvenan unterschiedlichen Gewässern in Süddeutsch-land zeigte einen möglichen Anstieg des Was-serstands um durchschnittlich ca. 0,5 bis 1,2Metern bei den häufig wiederkehrenden Hoch-wasserereignissen, die statistisch alle fünf Jahrebis alle 20 Jahre eintreten, und eine möglicheErhöhung von durchschnittlich ca. 0,2 bis 0,6Metern bei den seltenen Hochwasserereignissenmit einem Wiederkehrintervall von hundertJahren und mehr. Für ganz extreme Ereignisseab einem statistischen Wiederkehrintervall vontausend Jahren wird keine Erhöhung erwartet.

Bei aktuellen Hochwasserschutzplanun-gen wird die Klimaentwicklung von den Planernbereits berücksichtigt, sei es durch entspre-chende Zuschläge, sei es durch entsprechendeVorbereitungen für spätere Anpassungen. Dasbedeutet aber nicht, dass alle Schutzeinrich-

Wetterextrem TrockenheitWetterextrem Starkniederschlag

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gemeinsam; kein Modell kann das komplexeKlimageschehen in seiner Gesamtheit abbilden.Zudem ist es für die Modellierung zukünftigerklimatischer Verhältnisse erforderlich, Annah-men und Vereinfachungen zu treffen, durchdie die Rechenergebnisse immer mit Unsicher-heiten behaftet sind. Unterschiedliche Annah-men in der Modellierung erschweren zudemdie Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Hochwasser im Binnenland ist die Folgevon Niederschlägen. Im ersten Grundsatz gilt:Mehr Wärme bedeutet mehr Energie bedeutetmehr Feuchtigkeitsumsatz. Nach Einschätzun-gen der für Deutschland vorliegenden regio-nalen Klimamodelle werden sich die Nieder-schläge im jahreszeitlichen Verlauf verschieben.Im Winter wird es voraussichtlich mehr Nieder-schläge geben, allerdings weniger Schnee. ImSommer hingegen wird es in der Gesamtbilanzvielerorts trockener, wodurch andere Problemezu erwarten sind. Die Prognosen zum Nieder-schlag beziehen sich dabei auf die lang anhal-tenden Tiefdruckniederschläge. Zu den Verän-derungen der Häufigkeiten und Intensitäten derStarkniederschläge im Sommer geben dieKlimamodelle derzeit noch keine Antwort. DieKlimaprognosen sind für die einzelnen Regio-nen in Deutschland zum Teil recht unterschied-lich. Großwetterlagen werden sich verändernoder verschieben. Deshalb ist es schwer, eine allgemeine Aussage über die Folgen des Klima-wandels auf das Hochwassergeschehen inDeutschland zu geben.

In Süddeutschland zum Beispiel sind beiden häufig wiederkehrenden Hochwasserereig-nissen Zunahmen der Hochwasserabflüsse biszum Ende des Jahrhunderts um bis zu 75 Pro-

zent möglich. Bei den seltenen Ereignissen, diestatistisch gesehen einmal in hundert Jahrenoder seltener auftreten, können Abflusserhö-hungen von bis zu 25 Prozent auftreten. Je klei-ner das Wiederkehrintervall bzw. je größer die Eintretenswahrscheinlichkeit, desto höher wird die Zunahme erwartet. Dies bedeutet, dassdort die kritischen Pegel zukünftig häufigererreicht und überschritten werden könnten.

Die Zunahme der Hochwasserabflüsseum einen bestimmten Prozentsatz bedeutetaber nicht bei jedem Pegel den gleichen Wasser-standsanstieg. Jeder Pegel hat seine eigeneCharakteristik. Je nach Form des Gewässerquer-schnitts am Pegel nimmt der Abfluss mit stei-gendem Wasserstand unterschiedlich zu. Die Beziehung von Wasserstand zu Abfluss amPegel wird Pegelkurve genannt. Eine beispiel-hafte Auswertung verschiedener Pegelkurvenan unterschiedlichen Gewässern in Süddeutsch-land zeigte einen möglichen Anstieg des Was-serstands um durchschnittlich ca. 0,5 bis 1,2Metern bei den häufig wiederkehrenden Hoch-wasserereignissen, die statistisch alle fünf Jahrebis alle 20 Jahre eintreten, und eine möglicheErhöhung von durchschnittlich ca. 0,2 bis 0,6Metern bei den seltenen Hochwasserereignissenmit einem Wiederkehrintervall von hundertJahren und mehr. Für ganz extreme Ereignisseab einem statistischen Wiederkehrintervall vontausend Jahren wird keine Erhöhung erwartet.

Bei aktuellen Hochwasserschutzplanun-gen wird die Klimaentwicklung von den Planernbereits berücksichtigt, sei es durch entspre-chende Zuschläge, sei es durch entsprechendeVorbereitungen für spätere Anpassungen. Dasbedeutet aber nicht, dass alle Schutzeinrich-

Wetterextrem TrockenheitWetterextrem Starkniederschlag

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Wetterextrem Starkniederschlag Wetterextrem Trockenheit

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vorsorge beinhalten muss. Die weitergehende Hochwasser-vorsorge umfasst folgende Einzelstrategien:

Die Flächenvorsorge mit dem Ziel, möglichst kein Bauland in hochwassergefährdeten Gebieten auszuweisen.

Die Bauvorsorge, die Gebäude durch hochwasserangepass-te Bauweisen und Nutzungen mögliche Hochwasserüber-flutungen schadlos überstehen lässt.

Die Verhaltensvorsorge, die vor anlaufenden Hochwassern warnt und diese Warnung vor Ort in konkretes schadens-minderndes Handeln umsetzt.

Die Risikovorsorge, die finanzielle Vorsorge für den Fall trifft, dass trotz aller vorgenannten Strategien ein Hoch-wasserschaden eintritt.

Einführung 11

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tungen in den kommenden Jahren mitwachsenwerden. Mancherorts werden die vorhandenenSchutzgrade rechnerisch auch abnehmen.

An den Küsten ist aufgrund des sichabzeichnenden Klimawandels mit verschiede-nen Veränderungen zu rechnen, die Auswir-kungen auf die Hochwassersituation habenkönnen. Dazu zählen der Anstieg des Meeres-spiegels, die Zunahme der Wellenenergie, die Veränderung der Strömungsverhältnisse,Tideänderungen und die Intensivierung derSturmtätigkeit. Bereits heute werden möglicheAuswirkungen von Klimaänderungen bei derPlanung sorgfältig abgewogen und berück-sichtigt. Zum Beispiel werden Küstenschutz-anlagen aus Gründen der Sicherheitsvorsorgeso ausgelegt, dass ein Meeresspiegelanstiegvon 30 bis 50 cm in hundert Jahren möglichwäre, obwohl im letzten Jahrhundert nur 10 bis20 cm zu beobachten waren. Die tatsächlicheintretenden Entwicklungen werden fortlau-fend beobachtet und ausgewertet damit zeit-nah die ggf. nötigen Maßnahmen ergriffenwerden können, um das heutige Schutzniveauaufrecht erhalten zu können.

Das Forschungsvorhaben KLIWAS desBMVBS befasst sich damit, die Bandbreite derzu erwartenden hydrologischen Veränderun-gen an den Wasserstraßen und an der Küste in Deutschland wissenschaftlich belastbar zuerfassen. Die Ergebnisse werden wichtigeGrundlagen für die Weiterentwicklung desHochwasserschutzes liefern.

Strategien zur Hochwasservorsorge

Die wirtschaftliche Entwicklung und der Sied-lungsdruck haben dazu geführt, dass Fluss-auen und Küstengebiete als Industrie-,Gewerbe- und Siedlungsfläche sowie als land-und forstwirtschaftliche Fläche genutzt wer-den. Der Schutz durch technische Hochwasser-

schutzanlagen wie Mauern, Deiche, Sperr-werke an der Küste oder Hochwasserrückhalte-anlagen im Binnenland wirkt nur bis zumjeweiligen Bemessungshochwasser. Darüberhinausgehende Hochwasser überfluten die bis dahin geschützten Gebiete. Einen absolutenHochwasserschutz gibt es nicht.

Bereits 1995 wurde in der „Leitlinie füreinen zukunftweisenden Hochwasserschutz“der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser(LAWA) darauf hingewiesen, dass ein umfassen-der Hochwasserschutz neben dem technischenHochwasserschutz auch eine weitergehendeHochwasservorsorge beinhalten muss. Dieweitergehende Hochwasservorsorge umfasstfolgende Einzelstrategien:

Die Flächenvorsorge mit dem Ziel, möglichstkein Bauland in hochwassergefährdeten Gebie-ten auszuweisen.

Die Bauvorsorge, die Gebäude durch hoch-wasserangepasste Bauweisen und Nutzungenmögliche Hochwasserüberflutungen schadlosüberstehen lässt.

Die Verhaltensvorsorge, die vor anlaufendenHochwassern warnt und diese Warnung vorOrt in konkretes schadensminderndes Handelnumsetzt.

Die Risikovorsorge, die finanzielle Vorsorgefür den Fall trifft, dass trotz aller vorgenanntenStrategien ein Hochwasserschaden eintritt.

Flächenvorsorge Bauvorsorge

Verhaltensvorsorge Risikovorsorge

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Bau- und Verhaltensvorsorgefür betroffene Bürger

Das Wissen um die Einwirkungen von Wasser auf Bauwerke und deren Ausrüstung und die Kenntnis über um das Hochwassergeschehen sind Grundvoraussetzung für eine effektive Bau- und Verhaltens-vorsorge. Die überwiegende Anzahl der hier gegebenen Empfehlungen beziehen sich auf bestehen-de Gebäude. Wo immer möglich sollten bei der Wahl neuer Siedlungsstandorte hochwassergefährde-te Flächen gemieden werden. Als hochwassergefährdet können dabei alle Flächen angesehen werden, die im Hochwasserfall „nass“ werden können; also auch Flächen, die jenseits von gesetzlichen Über-schwemmungsgebieten liegen. Die nachfolgenden technischen Darstellungen stellen beispielhafte Möglichkeiten dar. Im Einzelfall empfiehlt es sich einen fachkundigen Planer einzuschalten.

Teil A

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 13

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Teil A

Das Wissen um die Einwirkungen von Wasser auf Bauwerke und derenAusrüstung und die Kenntnis über um das Hochwassergeschehen sindGrundvoraussetzung für eine effektive Bau- und Verhaltensvorsorge. Die überwiegende Anzahl der hier gegebenen Empfehlungen beziehensich auf bestehende Gebäude. Wo immer möglich sollten bei der Wahlneuer Siedlungsstandorte hochwassergefährdete Flächen gemiedenwerden. Als hochwassergefährdet können dabei alle Flächen angesehenwerden, die im Hochwasserfall „nass“ werden können; also auch Flächen,die jenseits von gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen. Die nachfolgenden technischen Darstellungen stellen beispielhafteMöglichkeiten dar. Im Einzelfall empfiehlt es sich einen fachkundigenPlaner einzuschalten.

Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

Private Hochwasservorsorge

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Private Hochwasservorsorge

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1.1 Eindringen von Wasser in Gebäude

Das Eindringen von Wasser in Gebäude führt im Allgemei-nen nicht zu einer Gefährdung seiner Standsicherheit, je-doch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude (z. B. an Türen,Fenstern, Haustechnik, Putz, Tapeten, Bodenbeläge) und an der Inneneinrichtung. Ziel gebäudebezogener Schutzmaß-nahmen sollte daher sein, das Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern oder zumindest zu begrenzen, so-lange noch eine ausreichende Gebäudestandsicherheit ge-geben ist. Grundsätzlich werden untenstehende Wege des Wassereintritts in Gebäude im Falle eines Hochwasserereig-nisses unterschieden.

1.2 Wasserdruck und Auftrieb

Steigt das Grundwasser über das Niveau der Gründungs-sohle, entstehen Wasserdruck und Auftriebskräfte am Ge-bäude. Die Größe der Auftriebskraft hängt von dem durch das Gebäude verdrängten Wasservolumen ab und somit von der Höhe des Wasserstandes. Die Auftriebskraft nimmt mit dem steigenden Wasserstand und dem verdrängten Wasservolumen zu.

Wird die Auftriebskraft größer als die Summe aller Gebäu-delasten, schwimmt das Gebäude auf. Im ungünstigsten Fall kann das Gebäude dabei zerstört werden. Deshalb muss die Gebäudestandsicherheit zu jeder Zeit – also auch bei höchsten Hochwasserereignissen – gewährleistet sein.

Insbesondere in der Bauphase können sich kritische Zu-stände ergeben, wenn die Gebäudelasten noch gering sind. Deshalb ist die Bauausführung so zu planen, dass gefähr-dete Bauabschnitte wie z. B. nach Fertigstellung der Grün-dung nicht mit Jahreszeit typischen Hochwassern in den Winter- und Frühjahrsmonaten zusammenfallen. Vorsorg-lich sollte die Möglichkeit einer Flutung des Gebäudes ein-geplant werden.

Achtung: Wasserdichte Gebäude mit wenigen Geschossen haben normalerweise nicht das gegen Auftrieb erforderli-che Eigengewicht.

Darüber hinaus entstehen zusätzliche Beanspruchungen aus dem Wasserdruck auf die Gründungssohle und die Sei-tenwände. Häufig sind die Gebäude nicht für solche Belas-tungen ausgelegt. Bei Hochwasser können dann die Seiten-wände eingedrückt und/oder die Sohle beschädigt werden.

1 Einwirkungen von Hochwasser auf Gebäude

14 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

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1 Einwirkungen von Hochwasserauf Gebäude

1.1 Eindringen von Wasser in Gebäude

Das Eindringen von Wasser in Gebäude führtim Allgemeinen nicht zu einer Gefährdung seiner Standsicherheit, jedoch zu nach-haltigen Schäden am Gebäude (z. B. an Türen,Fenstern, Haustechnik, Putz, Tapeten,Bodenbeläge) und an der Inneneinrichtung.Ziel gebäudebezogener Schutzmaßnahmensollte daher sein, das Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern oderzumindest zu begrenzen, solange noch eineausreichende Gebäudestandsicherheit gegebenist. Grundsätzlich werden untenstehendeWege des Wassereintritts in Gebäude im Falle eines Hochwasserereignisses unter-schieden.

1.2 Wasserdruck und Auftrieb

Steigt das Grundwasser über das Niveau derGründungssohle, entstehen Wasserdruck undAuftriebskräfte am Gebäude. Die Größe der Auf-triebskraft hängt von dem durch das Gebäudeverdrängten Wasservolumen ab und somit von der Höhe des Wasserstandes. Die Auftriebs-kraft nimmt mit dem steigenden Wasserstand und dem verdrängten Wasservolumen zu.

Wird die Auftriebskraft größer als dieSumme aller Gebäudelasten, schwimmt dasGebäude auf. Im ungünstigsten Fall kann das Gebäude dabei zerstört werden. Deshalbmuss die Gebäudestandsicherheit zu jeder Zeit – also auch bei höchsten Hochwasserereig-nissen – gewährleistet sein.

Insbesondere in der Bauphase könnensich kritische Zustände ergeben, wenn dieGebäudelasten noch gering sind. Deshalb istdie Bauausführung so zu planen, dass gefähr-dete Bauabschnitte wie z. B. nach Fertig-stellung der Gründung nicht mit Jahreszeit typischen Hochwassern in den Winter- undFrühjahrsmonaten zusammenfallen. Vorsorg-lich sollte die Möglichkeit einer Flutung desGebäudes eingeplant werden.

Achtung: Wasserdichte Gebäude mit wenigen Geschossen haben normalerweisenicht das gegen Auftrieb erforderlicheEigengewicht.

Darüber hinaus entstehen zusätzliche Bean-spruchungen aus dem Wasserdruck auf dieGründungssohle und die Seitenwände. Häufigsind die Gebäude nicht für solche Belastungenausgelegt. Bei Hochwasser können dann dieSeitenwände eingedrückt und / oder die Sohlebeschädigt werden.

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Eindringen von Grundwasser durch Kellerwände/-sohleEindringen von Rückstauwasser durch KanalisationEindringen von Grundwasser durch Umläufigkeitenbei Hausanschlüssen(Rohrwege, Kabel sind i.d.R. nicht druckwasserdichtin das Mauerwerk eingebettet) oder durch undichte FugenEindringen von Oberflächenwasser durch Lichtschächteund KellerfensterEindringen von Oberflächenwasser infolge Durchsickerungder AußenwandEindringen von Oberflächenwasser durch Tür-/Fensteröffnungen

Wassereintrittsmöglichkeiten bei Gebäuden

Gelände-oberkanteHochwasser

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Wassereintrittsmöglichkeiten bei Gebäuden

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Wassereintrittsmöglichkeiten bei Gebäuden

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1.3 Maßnahmen gegen Auftrieb

1.3.1 Ausreichende Gebäudelasten, Wand-/ Sohlendimensionierung

Nur geringfügig eingestaute Gebäude haben in der Regel eine ausreichende Auftriebssicherheit. Es sollte aber unbe-dingt eine statische Überprüfung der Auftriebssicherheit durch den Planer für jedes gefährdete Gebäude erfolgen.

Neben der Auftriebssicherheit desGesamtgebäudes müssen auch die einzelnen Gebäudeteile auf den erhöhten Wasser-druck bemessen sein. Deshalb sind im Allgemeinen Keller-wände und Gründungssohlen in Stahlbeton auszuführen. Außerdem ist die Gründungssohle durch ausreichende Ver-ankerungen gegen Aufschwimmen oder Aufbrechen zu si-chern.

1.3.2 Flutung von Gebäuden

Gefährden Auftrieb oder Wasserdruck die Gebäudestand-sicherheit, kann als einfachste und auch kurzfristig wir-kungsvollste Gegenmaßnahme das Gebäude teilweise oder auch vollständig geflutet werden. Für diesen Fall sind Mar-kierungen im Gebäude (Pegel) hilfreich, die die erforderli-che Höhe für eine Flutung des Gebäudes anzeigen.

Eine Flutung mit sauberem Wasser kann Folgeschäden ver-ringern. Die nebenstehende Abbildung veranschaulicht das Kräfteverhältnis bei Wasserverdrängung und Flutung.Durch eine Flutung wird im Gebäudeinneren ein Gegen-druck aufgebaut, der die von außen auf das Gebäude wir-kenden Kräfte deutlich reduziert. Zusätzlich wird die Ge-bäudelast um das Gewicht des Wassers erhöht.

Fazit: Flutung reduziert die resultierenden Belastungen auf das Gebäude.

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 15

11T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

1.3 Maßnahmen gegen Auftrieb

1.3.1 Ausreichende Gebäudelasten, Wand- /Sohlendimensionierung

Nur geringfügig eingestaute Gebäude haben in der Regel eine ausreichende Auftriebssicher-heit. Es sollte aber unbedingt eine statischeÜberprüfung der Auftriebssicherheit durch denPlaner für jedes gefährdete Gebäude erfolgen.

Neben der Auftriebssicherheit des Gesamt-gebäudes müssen auch die einzelnen Gebäude-teile auf den erhöhten Wasserdruck bemessensein. Deshalb sind im Allgemeinen Keller-wände und Gründungssohlen in Stahlbetonauszuführen. Außerdem ist die Gründungssohledurch ausreichende Verankerungen gegenAufschwimmen oder Aufbrechen zu sichern.

1.3.2 Flutung von Gebäuden

Gefährden Auftrieb oder Wasserdruck die Gebäudestandsicherheit, kann als einfachste und auch kurzfristig wirkungsvollste Gegen-maßnahme das Gebäude teilweise oder auch vollständig geflutet werden. Für diesen Fall sind Markierungen im Gebäude (Pegel) hilfreich, die die erforderliche Höhe für eineFlutung des Gebäudes anzeigen.

Eine Flutung mit sauberem Wasser kannFolgeschäden verringern. Die nebenstehendeAbbildung veranschaulicht das Kräftever-hältnis bei Wasserverdrängung und Flutung.Durch eine Flutung wird im Gebäudeinnerenein Gegendruck aufgebaut, der die von außenauf das Gebäude wirkenden Kräfte deutlichreduziert. Zusätzlich wird die Gebäudelast umdas Gewicht des Wassers erhöht.

Fazit: Flutung reduziert die resultierendenBelastungen auf das Gebäude.

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Wasserdruckauf dieAußenwand

Gefahr des Aufschwimmens: Auftriebskraft ≥ Gebäudelasten

Hochwasser Hohes Grundwasser

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Summe aller Gebäudelasten

Wasserdruckauf dieAußenwand

HochwasserGelände-oberkante

Hochwasser

Wasserdruckauf dieAußenwand

Erhöhung desGegendrucksdurch teilweiseFlutung

Erhöhung des Gegendrucks durch teilweise Flutung des Gebäudes

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Hochwassermit ungeflutetem

Gebäude

Hochwassermit geflutetem

Gebäude

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Summe aller Gebäudelasten

Wasserdruckauf dieAußenwand

Gelände-oberkante

Gefahr des Aufschwimmens: Auftriebskraft ≥ Gebäudelasten

Erhöhung des Gegendrucks durch teilweise Flutung des Gebäudes

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 17

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1.3 Maßnahmen gegen Auftrieb

1.3.1 Ausreichende Gebäudelasten, Wand- /Sohlendimensionierung

Nur geringfügig eingestaute Gebäude haben in der Regel eine ausreichende Auftriebssicher-heit. Es sollte aber unbedingt eine statischeÜberprüfung der Auftriebssicherheit durch denPlaner für jedes gefährdete Gebäude erfolgen.

Neben der Auftriebssicherheit des Gesamt-gebäudes müssen auch die einzelnen Gebäude-teile auf den erhöhten Wasserdruck bemessensein. Deshalb sind im Allgemeinen Keller-wände und Gründungssohlen in Stahlbetonauszuführen. Außerdem ist die Gründungssohledurch ausreichende Verankerungen gegenAufschwimmen oder Aufbrechen zu sichern.

1.3.2 Flutung von Gebäuden

Gefährden Auftrieb oder Wasserdruck die Gebäudestandsicherheit, kann als einfachste und auch kurzfristig wirkungsvollste Gegen-maßnahme das Gebäude teilweise oder auch vollständig geflutet werden. Für diesen Fall sind Markierungen im Gebäude (Pegel) hilfreich, die die erforderliche Höhe für eineFlutung des Gebäudes anzeigen.

Eine Flutung mit sauberem Wasser kannFolgeschäden verringern. Die nebenstehendeAbbildung veranschaulicht das Kräftever-hältnis bei Wasserverdrängung und Flutung.Durch eine Flutung wird im Gebäudeinnerenein Gegendruck aufgebaut, der die von außenauf das Gebäude wirkenden Kräfte deutlichreduziert. Zusätzlich wird die Gebäudelast umdas Gewicht des Wassers erhöht.

Fazit: Flutung reduziert die resultierendenBelastungen auf das Gebäude.

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Wasserdruckauf dieAußenwand

Gefahr des Aufschwimmens: Auftriebskraft ≥ Gebäudelasten

Hochwasser Hohes Grundwasser

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Summe aller Gebäudelasten

Wasserdruckauf dieAußenwand

HochwasserGelände-oberkante

Hochwasser

Wasserdruckauf dieAußenwand

Erhöhung desGegendrucksdurch teilweiseFlutung

Erhöhung des Gegendrucks durch teilweise Flutung des Gebäudes

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Hochwassermit ungeflutetem

Gebäude

Hochwassermit geflutetem

Gebäude

Sohlwasserdruck(Auftriebskraft)

Summe aller Gebäudelasten

Wasserdruckauf dieAußenwand

Gelände-oberkante

Gefahr des Aufschwimmens: Auftriebskraft ≥ Gebäudelasten

Erhöhung des Gegendrucks durch teilweise Flutung des Gebäudes

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Erhöhung des Gegendrucks durch teilweise Flutung des Gebäudes

Gefahr des Aufschwimmens: Auftriebskraft ≥ Gebäudelasten

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1.4 Strömung

Flussnah gelegene Gebäude werden zusätzlich durch die Gewässerströmung beansprucht. Starke Strömungen kön-nen insbesondere kleine, in geringer Tiefe gegründete Ge-bäude zum Einsturz bringen und mit sich reißen. Mitge-führtes Treibgut kann die Situation zusätzlich verschärfen.

Der Austrag von Bodenteilchen aus dem Bodengefüge bei nicht befestigten Flächen kann zu Hohlräumen im Bau-grund führen und nachfolgend Gebäudeschäden durch Unterspülungen und Setzungen bis hin zu Grundbrüchen verursachen. Deshalb sollte bei erosionsgefährdeten Böden die Fundamentunterkante 1 m tiefer liegen als die zu er-wartende Erosionsbasis. Bei bestehenden Gebäuden kann durch eine nachträglich vorgesetzte Betonwand die Gefahr des Unterspülens der Fundamente vermindert werden.

16 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

12 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

1.4 Strömung

Flussnah gelegene Gebäude werden zusätz-lich durch die Gewässerströmung beansprucht.Starke Strömungen können insbesondere kleine, in geringer Tiefe gegründete Gebäude zum Einsturz bringen und mit sich reißen. Mit-geführtes Treibgut kann die Situation zusätz-lich verschärfen.

Der Austrag von Bodenteilchen aus demBodengefüge bei nicht befestigten Flächenkann zu Hohlräumen im Baugrund führen undnachfolgend Gebäudeschäden durch Unter-spülungen und Setzungen bis hin zu Grundbrü-chen verursachen. Deshalb sollte bei erosions-gefährdeten Böden die Fundamentunterkante 1 m tiefer liegen als die zu erwartende Erosions-basis. Bei bestehenden Gebäuden kann durcheine nachträglich vorgesetzte Betonwand die Gefahr des Unterspülens der Fundamentevermindert werden.

Schutzmaßnahmen gegen Unterspülung bei flussnah gelegenen Gebäuden

Hochwasser

Bei erosionsgefährdeten Böden solltedie Fundamentunterkante 1 m tiefer liegenals die zu erwartende Erosionsbasis

≥ 1 m

Zerstörung von flussnah gelegenen Gebäuden durch Unterspülung der Fundamente

Hochwasser

Zerstörung von flussnah gelegenen Gebäuden durch Unterspülung der Fundamente

Schutzmaßnahmen gegen Unterspülungbei flussnah gelegenen Gebäuden

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 18

12 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

1.4 Strömung

Flussnah gelegene Gebäude werden zusätz-lich durch die Gewässerströmung beansprucht.Starke Strömungen können insbesondere kleine, in geringer Tiefe gegründete Gebäude zum Einsturz bringen und mit sich reißen. Mit-geführtes Treibgut kann die Situation zusätz-lich verschärfen.

Der Austrag von Bodenteilchen aus demBodengefüge bei nicht befestigten Flächenkann zu Hohlräumen im Baugrund führen undnachfolgend Gebäudeschäden durch Unter-spülungen und Setzungen bis hin zu Grundbrü-chen verursachen. Deshalb sollte bei erosions-gefährdeten Böden die Fundamentunterkante 1 m tiefer liegen als die zu erwartende Erosions-basis. Bei bestehenden Gebäuden kann durcheine nachträglich vorgesetzte Betonwand die Gefahr des Unterspülens der Fundamentevermindert werden.

Schutzmaßnahmen gegen Unterspülung bei flussnah gelegenen Gebäuden

Hochwasser

Bei erosionsgefährdeten Böden solltedie Fundamentunterkante 1 m tiefer liegenals die zu erwartende Erosionsbasis

≥ 1 m

Zerstörung von flussnah gelegenen Gebäuden durch Unterspülung der Fundamente

Hochwasser

Zerstörung von flussnah gelegenen Gebäuden durch Unterspülung der Fundamente

Schutzmaßnahmen gegen Unterspülungbei flussnah gelegenen Gebäuden

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 18

Zerstörung von flussnah gelegenen Gebäuden durch Unterspülung der Fundamente

Schutzmaßnahmen gegen Unterspülung bei flussnah gelegenen Gebäuden

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In hochwassergefährdeten Gebieten können Gebäude auf unterschiedliche Weise (Bau- und Verhaltensvorsorge) ge-gen das Eindringen von Oberflächenwasser geschützt wer-den:

– Schutzanlagen (Wassersperren) im Außenbereich zur Verhinderung des Zuströmens von Wasser zum Gebäu-de (nur sinnvoll, wenn kein Grundwasser eindringen kann)

– Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am Gebäude zur Verhinderung des Eindringens von Wasser in das Gebäude

Um zu verhindern, dass das Wasser zum Gebäude zuströ-men kann, ist dieses z. B. durch ein umlaufendes Hochwas-serschutzbauwerk zu sichern.

Je nach Art und Lage des zu schützenden Gebäudes kön-nen in Abhängigkeit des zu erwartenden Hochwasserstands stationäre Hochwasserschutzanlagen bzw. teilmobile oder mobile Hochwasserschutzwände eingesetzt werden.

Stationäre Hochwasserschutzanlagen, wie z. B. Erddämme, Mauern oder Spundwände, stellen eigenständige Hoch-wasserschutzbauwerke dar, die speziell für ihren Anwen-dungsbereich auszulegen und zu planen sind. Allerdings bedeuten sie gleichzeitig eine Beeinträchtigung der Grund-stücksnutzung, einen dauerhaften Eingriff in das Stadt- oder Landschaftsbild und können ein verkehrstechnischesHindernis sein.

Teilmobile Hochwasserschutzwände sind im allgemeinen „mobile“ Dammbalkensysteme in Kombination mit einer ortsfesten Halterungskonstruktion, z. B. eingelassenen Fun-damenten zur Verankerung der Hochwasserschutzwandoder fest installierten Stützen mit Führungsschienen zur Aufnahme der Dammbalken. Auch hier gilt, dass nur dann ein wirksamer Hochwasserschutz gewährleistet werden kann, wenn keine Umströmung (Oberflächenwasser oder ansteigendes Grundwasser) und kein Rückstau aus dem Ka-nalnetz stattfindet.

Mobile Hochwasserschutzwände bestehen aus transporta-blen Schutzelementen, meist Dammbalken, die aus stati-schen Gründen nur bis zu einer maximalen Wandhöhe von 2,5 m aufgestellt bzw. übereinander gestapelt werdensollten. Meist werden sie zusätzlich auf der dem Wasser ab-gewandten Seite durch eine Stahlkonstruktion rückwärtig abgestützt. Deutlich größere Wandhöhen sind aufgrund dersteigenden Wasserdruckbelastungen technisch nicht sinn-voll. Beim Schutz von einzelnen Gebäuden bietet sich die rückwärtige Abstützung der Hochwasserschutzwand gegen das Gebäude selbst an.

2 Schutz der Gebäude vor Oberflächenwasser

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 17

13T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

2 Schutz der Gebäudevor Oberflächenwasser

In hochwassergefährdeten Gebieten könnenGebäude auf unterschiedliche Weise (Bau- und Verhaltensvorsorge) gegen das Eindringen von Oberflächenwasser geschützt werden:

————— Schutzanlagen (Wassersperren) imAußenbereich zur Verhinderung desZuströmens von Wasser zum Gebäude(nur sinnvoll, wenn kein Grundwassereindringen kann)

————— Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am Gebäude zur Verhin-derung des Eindringens von Wasser indas Gebäude

Um zu verhindern, dass das Wasser zumGebäude zuströmen kann, ist dieses z. B. durchein umlaufendes Hochwasserschutzbauwerkzu sichern.

Je nach Art und Lage des zu schützendenGebäudes können in Abhängigkeit des zu erwar-tenden Hochwasserstands stationäre Hochwas-serschutzanlagen bzw. teilmobile oder mobileHochwasserschutzwände eingesetzt werden.

Stationäre Hochwasserschutzanlagen, wie z. B. Erddämme, Mauern oder Spundwände,stellen eigenständige Hochwasserschutzbau-werke dar, die speziell für ihren Anwendungs-bereich auszulegen und zu planen sind. Aller-dings bedeuten sie gleichzeitig eine Beein-trächtigung der Grundstücksnutzung, einendauerhaften Eingriff in das Stadt- oder Land-schaftsbild und können ein verkehrstechnischesHindernis sein.

Teilmobile Hochwasserschutzwände sindim allgemeinen „mobile“ Dammbalkensystemein Kombination mit einer ortsfesten Halte-rungskonstruktion, z. B. eingelassenen Funda-menten zur Verankerung der Hochwasser-schutzwand oder fest installierten Stützen mitFührungsschienen zur Aufnahme der Damm-balken. Auch hier gilt, dass nur dann ein wirk-

samer Hochwasserschutz gewährleistet werdenkann, wenn keine Umströmung (Oberflächen-wasser oder ansteigendes Grundwasser) undkein Rückstau aus dem Kanalnetz stattfindet.

Mobile Hochwasserschutzwände beste-hen aus transportablen Schutzelementen, meistDammbalken, die aus statischen Gründen nurbis zu einer maximalen Wandhöhe von 2,5 maufgestellt bzw. übereinander gestapelt wer-den sollten. Meist werden sie zusätzlich auf derdem Wasser abgewandten Seite durch eineStahlkonstruktion rückwärtig abgestützt. Deut-lich größere Wandhöhen sind aufgrund dersteigenden Wasserdruckbelastungen technischnicht sinnvoll. Beim Schutz von einzelnenGebäuden bietet sich die rückwärtige Abstüt-zung der Hochwasserschutzwand gegen dasGebäude selbst an.

Ein Sandsackwall kann bereits sehr wirkungsvoll sein.

Objektschutz an Gebäudeöffnungen

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 19

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2 Schutz der Gebäudevor Oberflächenwasser

In hochwassergefährdeten Gebieten könnenGebäude auf unterschiedliche Weise (Bau- und Verhaltensvorsorge) gegen das Eindringen von Oberflächenwasser geschützt werden:

————— Schutzanlagen (Wassersperren) imAußenbereich zur Verhinderung desZuströmens von Wasser zum Gebäude(nur sinnvoll, wenn kein Grundwassereindringen kann)

————— Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am Gebäude zur Verhin-derung des Eindringens von Wasser indas Gebäude

Um zu verhindern, dass das Wasser zumGebäude zuströmen kann, ist dieses z. B. durchein umlaufendes Hochwasserschutzbauwerkzu sichern.

Je nach Art und Lage des zu schützendenGebäudes können in Abhängigkeit des zu erwar-tenden Hochwasserstands stationäre Hochwas-serschutzanlagen bzw. teilmobile oder mobileHochwasserschutzwände eingesetzt werden.

Stationäre Hochwasserschutzanlagen, wie z. B. Erddämme, Mauern oder Spundwände,stellen eigenständige Hochwasserschutzbau-werke dar, die speziell für ihren Anwendungs-bereich auszulegen und zu planen sind. Aller-dings bedeuten sie gleichzeitig eine Beein-trächtigung der Grundstücksnutzung, einendauerhaften Eingriff in das Stadt- oder Land-schaftsbild und können ein verkehrstechnischesHindernis sein.

Teilmobile Hochwasserschutzwände sindim allgemeinen „mobile“ Dammbalkensystemein Kombination mit einer ortsfesten Halte-rungskonstruktion, z. B. eingelassenen Funda-menten zur Verankerung der Hochwasser-schutzwand oder fest installierten Stützen mitFührungsschienen zur Aufnahme der Damm-balken. Auch hier gilt, dass nur dann ein wirk-

samer Hochwasserschutz gewährleistet werdenkann, wenn keine Umströmung (Oberflächen-wasser oder ansteigendes Grundwasser) undkein Rückstau aus dem Kanalnetz stattfindet.

Mobile Hochwasserschutzwände beste-hen aus transportablen Schutzelementen, meistDammbalken, die aus statischen Gründen nurbis zu einer maximalen Wandhöhe von 2,5 maufgestellt bzw. übereinander gestapelt wer-den sollten. Meist werden sie zusätzlich auf derdem Wasser abgewandten Seite durch eineStahlkonstruktion rückwärtig abgestützt. Deut-lich größere Wandhöhen sind aufgrund dersteigenden Wasserdruckbelastungen technischnicht sinnvoll. Beim Schutz von einzelnenGebäuden bietet sich die rückwärtige Abstüt-zung der Hochwasserschutzwand gegen dasGebäude selbst an.

Ein Sandsackwall kann bereits sehr wirkungsvoll sein.

Objektschutz an Gebäudeöffnungen

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 19

Ein Sandsackwall kann bereits sehr wirkungsvoll sein.

Objektschutz an Gebäudeöffnungen

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Mit Ausnahme des mobilen Hochwasserschutzes mittels Dammbalken, die auch zur Absicherung von Tür- und Tor-öffnungen geeignet sind, werden aufwändige stationäre oder teilmobile Systeme wegen ihrer hohen Investitions-kosten überwiegend im Rahmen der öffentlichen oder der industriellen Hochwassersicherung eingesetzt.

Im privaten Bereich kann sich je nach Lage des Gebäudes eine Einfassung und Umschließung des Grundstückes mit Mauern oder kleinen Erdwällen anbieten. Werden nur ge-ringe Wasserüberstände erwartet, ist ggf. die Abschottung des Gebäudes durch einen kleinen Damm aus Sandsäcken die einfachste und preiswerteste Lösung.

Bei den Hochwasserschutzwänden muss mit geringen Un-dichtigkeiten oder auch Unterläufigkeiten gerechnet wer-den. Daher sollten grundsätzlich Pumpen im Außen- undInnenbereich des Gebäudes zum Abpumpen des anfallen-den Wassers vorgesehen werden.

Grundregel: Ein Einsatz von Hochwasserschutzwänden ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig ein ausreichen-der Schutz gegenüber eindringendem Grundwasser und Rückstauwasser aus der Kanalisation besteht.

Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen am Gebäude selbst sind im Allgemeinen einfacher zu realisieren und damit kostengünstiger als Maßnahmen im Außenbereich. Voraus-setzung ist allerdings eine ausreichende Standsicherheit, Wasserbeständigkeit und die Wasserdichtigkeit der Au-ßenwände. Zur Verhinderung des Eindringens von Wasser durch Tür- oder Fensteröffnungen bestehen folgende Si-cherungsmöglichkeiten:

– Bei nur geringen Wasserüberständen (cm oder dm) können Sandsäcke einen ausreichenden Schutz bieten.

– Einen wirkungsvollen Abdichtungsschutz, auch bei höheren Wasserständen (dm- bzw. m-Bereich) bieten Dammbalkensysteme, die unmittelbar vor den Ein-gangsbereichen in stalliert werden.

– Darüber hinaus sind andere Abdichtungssysteme (z. B. passgenau zugeschnittene Einsatzelemente für Ein-gangs- oder Fensteröffnungen, so genannte Schotts, mit Profildichtungen) auf dem Markt erhältlich, die eben-falls bis zu bestimmten Wasserständen einen ausrei-chenden Schutz vor Wassereintritt gewährleisten.

Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtet werden. Dabei ist zu beach-ten, dass Hochwasserschutz und Wärmedämmung, bau-physikalisch gesehen, klassische Konfliktpunkte sind.Denn was für den Hochwasserschutz richtig ist (z. B. dich-te Materialien, keine Öffnungen) hat für den Wärmeschutz/Energieeinsparung negative Auswirkungen (keine Be-lüftung – schlechte Wasserdampfdiffusion, gute Wärme-leitfähigkeit – schlechte Wärmedämmwirkung). Bei der Gestaltung der Außenfassade sollten folgende Kriterien be-rücksichtigt bzw. gegeneinander abgewogen werden:

– maximaler Hochwasserstand– Hochwasserwahrscheinlichkeit/-häufigkeit– Anforderungen an den Wärmeschutz/Energie-

einsparung– Abtrocknungsgeschwindigkeit nach Durchnässung– Reparaturaufwand eines Systems– ästhetischer Anspruch an die Fassade

18 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

14 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Mit Ausnahme des mobilen Hochwasser-schutzes mittels Dammbalken, die auch zurAbsicherung von Tür- und Toröffnungen geeig-net sind, werden aufwändige stationäre oderteilmobile Systeme wegen ihrer hohen Inves-titionskosten überwiegend im Rahmen deröffentlichen oder der industriellen Hochwasser-sicherung eingesetzt.

Im privaten Bereich kann sich je nachLage des Gebäudes eine Einfassung undUmschließung des Grundstückes mit Mauernoder kleinen Erdwällen anbieten. Werden nur geringe Wasserüberstände erwartet, istggf. die Abschottung des Gebäudes durcheinen kleinen Damm aus Sandsäcken die ein-fachste und preiswerteste Lösung.

Bei den Hochwasserschutzwänden muss mit geringen Undichtigkeiten oder auch Unterläufigkeiten gerechnet werden. Dahersollten grundsätzlich Pumpen im Außen- und Innenbereich des Gebäudes zum Abpum-pen des anfallenden Wassers vorgesehen werden.

Grundregel: Ein Einsatz von Hochwasser-schutzwänden ist nur dann sinnvoll, wenngleichzeitig ein ausreichender Schutz gegen-über eindringendem Grundwasser und Rückstauwasser aus der Kanalisation besteht.

Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen amGebäude selbst sind im Allgemeinen einfacherzu realisieren und damit kostengünstiger alsMaßnahmen im Außenbereich. Voraussetzungist allerdings eine ausreichende Standsicher-heit, Wasserbeständigkeit und die Wasser-dichtigkeit der Außenwände. Zur Verhinderungdes Eindringens von Wasser durch Tür- oderFensteröffnungen bestehen folgende Siche-rungsmöglichkeiten:

————— Bei nur geringen Wasserüberständen (cm oder dm) können Sandsäcke einenausreichenden Schutz bieten.

————— Einen wirkungsvollenAbdichtungsschutz, auch bei höherenWasserständen (dm- bzw. m-Bereich) bieten Dammbalkensysteme, die unmit-telbar vor den Eingangsbereichen installiert werden.

————— Darüber hinaus sind andere Abdichtungs-systeme (z. B. passgenau zugeschnitteneEinsatzelemente für Eingangs- oder Fensteröffnungen, so genannte Schotts, mit Profildichtungen) auf dem Markterhältlich, die ebenfalls bis zu bestimm-ten Wasserständen einen ausreichendenSchutz vor Wassereintritt gewährleisten.

Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtetwerden. Dabei ist zu beachten, dass Hochwasser-schutz und Wärmedämmung, bauphysikalischgesehen, klassische Konfliktpunkte sind. Denn was für den Hochwasserschutz richtig ist (z. B. dichte Materialien, keine Öffnungen) hat

Hochwasserschutztor mit Dammbalken

Umlaufender Hochwasserschutz mit teilmobilen Schutzelementen

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 20

14 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Mit Ausnahme des mobilen Hochwasser-schutzes mittels Dammbalken, die auch zurAbsicherung von Tür- und Toröffnungen geeig-net sind, werden aufwändige stationäre oderteilmobile Systeme wegen ihrer hohen Inves-titionskosten überwiegend im Rahmen deröffentlichen oder der industriellen Hochwasser-sicherung eingesetzt.

Im privaten Bereich kann sich je nachLage des Gebäudes eine Einfassung undUmschließung des Grundstückes mit Mauernoder kleinen Erdwällen anbieten. Werden nur geringe Wasserüberstände erwartet, istggf. die Abschottung des Gebäudes durcheinen kleinen Damm aus Sandsäcken die ein-fachste und preiswerteste Lösung.

Bei den Hochwasserschutzwänden muss mit geringen Undichtigkeiten oder auch Unterläufigkeiten gerechnet werden. Dahersollten grundsätzlich Pumpen im Außen- und Innenbereich des Gebäudes zum Abpum-pen des anfallenden Wassers vorgesehen werden.

Grundregel: Ein Einsatz von Hochwasser-schutzwänden ist nur dann sinnvoll, wenngleichzeitig ein ausreichender Schutz gegen-über eindringendem Grundwasser und Rückstauwasser aus der Kanalisation besteht.

Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen amGebäude selbst sind im Allgemeinen einfacherzu realisieren und damit kostengünstiger alsMaßnahmen im Außenbereich. Voraussetzungist allerdings eine ausreichende Standsicher-heit, Wasserbeständigkeit und die Wasser-dichtigkeit der Außenwände. Zur Verhinderungdes Eindringens von Wasser durch Tür- oderFensteröffnungen bestehen folgende Siche-rungsmöglichkeiten:

————— Bei nur geringen Wasserüberständen (cm oder dm) können Sandsäcke einenausreichenden Schutz bieten.

————— Einen wirkungsvollenAbdichtungsschutz, auch bei höherenWasserständen (dm- bzw. m-Bereich) bieten Dammbalkensysteme, die unmit-telbar vor den Eingangsbereichen installiert werden.

————— Darüber hinaus sind andere Abdichtungs-systeme (z. B. passgenau zugeschnitteneEinsatzelemente für Eingangs- oder Fensteröffnungen, so genannte Schotts, mit Profildichtungen) auf dem Markterhältlich, die ebenfalls bis zu bestimm-ten Wasserständen einen ausreichendenSchutz vor Wassereintritt gewährleisten.

Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtetwerden. Dabei ist zu beachten, dass Hochwasser-schutz und Wärmedämmung, bauphysikalischgesehen, klassische Konfliktpunkte sind. Denn was für den Hochwasserschutz richtig ist (z. B. dichte Materialien, keine Öffnungen) hat

Hochwasserschutztor mit Dammbalken

Umlaufender Hochwasserschutz mit teilmobilen Schutzelementen

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 20

Hochwasserschutztor mit Dammbalken

Umlaufender Hochwasserschutz mit teilmobilen Schutzelementen

Page 21: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Diese Kriterien gelten für Neu- und Altbauten. Für die Ge-staltung des baulichen Hochwasserschutzes müssen jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden.Im Falle nicht ausreichend abgedichteter Außenwände ist im Gebäude mit durchsickerndem Wasser zu rechnen. Ins-besondere Undichtigkeiten im Bereich von Fugen oder Wandanschlüssen können hier zu einem nennenswertenWasserandrang führen.

Die Verkleidung der Außenhaut mit einem Sperrputz (z. B. Zementputz) oder mit Steinzeugfliesen wirkt wassersper-rend. Dabei ist auf eine sorgfältige Bauausführung zu ach-ten. Insbesondere erfordert die Ausbildung von Fugen (Flie-senfugen, Dehnungsfugen) höchste Sorgfalt.

Außenverkleidungen aus Verblendmauerwerk sind nur be-dingt widerstandsfähig gegenüber Stauwasser. Zum einen wird Verblendmauerwerk systembedingt mit einer Luft-schicht ausgeführt, die zur Belüftung mit Öffnungen im Sockelbereich versehen sind. Durch diese Öffnungen kann wiederum das Wasser hinter die Mauerschale fließen und von dort die Hintermauerung durchnässen. Zum ande-ren sind die meisten Verblendsteine nicht wasserdicht (z. B. Hohlraumziegel sowie nicht bzw. bei niedrigen Temperatu-ren gebrannte Steine). Auf Holzfassaden ist in hochwasser-gefährdeten Gebieten grundsätzlich zu verzichten.

Bei der Auswahl der Wärmedämmung ist zu beachten, dass keine Wasser aufsaugenden Materialien (z. B. Mineralwoll-platten) verwendet werden, denn eine durchnässte Dämm-schicht hat eine hohe Wärmeleitfähigkeit und damit keine Dämmwirkung. Auf den Einsatz zweischaliger Wände mit Hinterlüftung ist in hochwassergefährdeten Gebieten sinn-voller Weise zu verzichten.

In den potenziell gefährdeten Sockelbereichen empfiehlt sich die Verwendung von Kunststoffdämmmaterialien mit geschlossenzelligem Porenaufbau, die nur relativ geringeWassermengen aufnehmen.

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 19

15T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

für den Wärmeschutz / Energieeinsparung nega-tive Auswirkungen (keine Belüftung – schlechteWasserdampfdiffusion, gute Wärmeleitfähig-keit – schlechte Wärmedämmwirkung). Bei derGestaltung der Außenfassade sollten folgendeKriterien berücksichtigt bzw. gegeneinanderabgewogen werden:

————— maximaler Hochwasserstand————— Hochwasserwahrscheinlichkeit /

-häufigkeit————— Anforderungen an den Wärmeschutz /

Energieeinsparung————— Abtrocknungsgeschwindigkeit nach

Durchnässung————— Reparaturaufwand eines Systems————— ästhetischer Anspruch an die Fassade

Diese Kriterien gelten für Neu- und Altbauten.Für die Gestaltung des baulichen Hochwasser-schutzes müssen jeweils Einzelfallentschei-dungen getroffen werden.

Im Falle nicht ausreichend abgedichteterAußenwände ist im Gebäude mit durchsickern-dem Wasser zu rechnen. Insbesondere Undich-tigkeiten im Bereich von Fugen oder Wand-anschlüssen können hier zu einem nennens-werten Wasserandrang führen.

Die Verkleidung der Außenhaut miteinem Sperrputz (z. B. Zementputz) oder mitSteinzeugfliesen wirkt wassersperrend. Dabeiist auf eine sorgfältige Bauausführung zu achten. Insbesondere erfordert die Ausbildungvon Fugen (Fliesenfugen, Dehnungsfugen)höchste Sorgfalt.

Außenverkleidungen aus Verblend-mauerwerk sind nur bedingt widerstandsfähiggegenüber Stauwasser. Zum einen wirdVerblendmauerwerk systembedingt mit einerLuftschicht ausgeführt, die zur Belüftung mit Öffnungen im Sockelbereich versehen sind.Durch diese Öffnungen kann wiederum dasWasser hinter die Mauerschale fließen und vondort die Hintermauerung durchnässen. Zumanderen sind die meisten Verblendsteine nicht wasserdicht (z. B. Hohlraumziegel sowienicht bzw. bei niedrigen Temperaturengebrannte Steine). Auf Holzfassaden ist in hoch-wassergefährdeten Gebieten grundsätzlich zu verzichten.

Bei der Auswahl der Wärmedämmung istzu beachten, dass keine Wasser aufsaugendenMaterialien (z. B. Mineralwollplatten) verwen-det werden, denn eine durchnässte Dämm-schicht hat eine hohe Wärmeleitfähigkeit unddamit keine Dämmwirkung. Auf den Einsatzzweischaliger Wände mit Hinterlüftung ist in hochwassergefährdeten Gebieten sinnvollerWeise zu verzichten.

In den potenziell gefährdeten Sockel-bereichen empfiehlt sich die Verwendung vonKunststoffdämmmaterialien mit geschlossen-zelligem Porenaufbau, die nur relativ geringeWassermengen aufnehmen.

Hochwasserschutz an Fensteröffnungen

Umlaufender Hochwasserschutz mit mobilen Schutzelementen

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 21

Umlaufender Hochwasserschutz mit teilmobilen Schutzelementen

15T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

für den Wärmeschutz / Energieeinsparung nega-tive Auswirkungen (keine Belüftung – schlechteWasserdampfdiffusion, gute Wärmeleitfähig-keit – schlechte Wärmedämmwirkung). Bei derGestaltung der Außenfassade sollten folgendeKriterien berücksichtigt bzw. gegeneinanderabgewogen werden:

————— maximaler Hochwasserstand————— Hochwasserwahrscheinlichkeit /

-häufigkeit————— Anforderungen an den Wärmeschutz /

Energieeinsparung————— Abtrocknungsgeschwindigkeit nach

Durchnässung————— Reparaturaufwand eines Systems————— ästhetischer Anspruch an die Fassade

Diese Kriterien gelten für Neu- und Altbauten.Für die Gestaltung des baulichen Hochwasser-schutzes müssen jeweils Einzelfallentschei-dungen getroffen werden.

Im Falle nicht ausreichend abgedichteterAußenwände ist im Gebäude mit durchsickern-dem Wasser zu rechnen. Insbesondere Undich-tigkeiten im Bereich von Fugen oder Wand-anschlüssen können hier zu einem nennens-werten Wasserandrang führen.

Die Verkleidung der Außenhaut miteinem Sperrputz (z. B. Zementputz) oder mitSteinzeugfliesen wirkt wassersperrend. Dabeiist auf eine sorgfältige Bauausführung zu achten. Insbesondere erfordert die Ausbildungvon Fugen (Fliesenfugen, Dehnungsfugen)höchste Sorgfalt.

Außenverkleidungen aus Verblend-mauerwerk sind nur bedingt widerstandsfähiggegenüber Stauwasser. Zum einen wirdVerblendmauerwerk systembedingt mit einerLuftschicht ausgeführt, die zur Belüftung mit Öffnungen im Sockelbereich versehen sind.Durch diese Öffnungen kann wiederum dasWasser hinter die Mauerschale fließen und vondort die Hintermauerung durchnässen. Zumanderen sind die meisten Verblendsteine nicht wasserdicht (z. B. Hohlraumziegel sowienicht bzw. bei niedrigen Temperaturengebrannte Steine). Auf Holzfassaden ist in hoch-wassergefährdeten Gebieten grundsätzlich zu verzichten.

Bei der Auswahl der Wärmedämmung istzu beachten, dass keine Wasser aufsaugendenMaterialien (z. B. Mineralwollplatten) verwen-det werden, denn eine durchnässte Dämm-schicht hat eine hohe Wärmeleitfähigkeit unddamit keine Dämmwirkung. Auf den Einsatzzweischaliger Wände mit Hinterlüftung ist in hochwassergefährdeten Gebieten sinnvollerWeise zu verzichten.

In den potenziell gefährdeten Sockel-bereichen empfiehlt sich die Verwendung vonKunststoffdämmmaterialien mit geschlossen-zelligem Porenaufbau, die nur relativ geringeWassermengen aufnehmen.

Hochwasserschutz an Fensteröffnungen

Umlaufender Hochwasserschutz mit mobilen Schutzelementen

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 21

Hochwasserschutz an Fensteröffnungen

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Bei gut wasserdurchlässigen Bodenarten (z. B. Sande, Kie-se) ist im Hochwasserfall mit einem kurzfristigen Ansteigen des Grundwasserspiegels zu rechnen. Flussnah kann ver-einfacht angenommen werden: Hochwasserstand = Grund-wasserstand.

Bei einem Anstieg des Grundwasserspiegels über die Grün-dungssohle entstehen auf Grund des Wasserdruckes zu-sätzliche Beanspruchungen der Bauwerkssohle und -wän-de. Man spricht von drückendem Grundwasser. Für diesen Fall gibt die DIN 18195 (Bauwerkabdichtungen) techni-sche Hinweise zur Bemessung und Ausführung der Abdich-tungsmaßnahmen. Bei drückendem Grundwasser gelten folgende Anforderungen:

– Die Gebäudeabdichtung ist in der Regel an der Außen-seite der Außenwände anzuordnen; sie muss eine ge-schlossene Wanne bilden oder das Bauwerk allseitig umschließen. Ist eine außenliegende Dichtung nicht möglich, kann auch eine innenliegende Abdichtung zum Einsatz kommen.

– Die Abdichtung ist bei wasserdurchlässigen nicht-bindigen Böden (Sand, Kies) mindestens 30 cm über den höchsten Grundwasserstand, bei bindigen Boden (Lehm, Ton) mindestens 30 cm über die geplante Ge-ländeoberflächen zu führen. Bei Bauwerken im hoch-wassergefährdeten Gebieten ist der Bemessungswasser-stand maßgebend.

– Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bauwerks-verformungen (Schwinden, Setzungen) ihre Schutzwir-kung nicht verlieren.

Als Grundtypen der Gebäudeabdichtung werden die „Schwarze Wanne“ und die „Weiße Wanne“ unterschieden.

Als „Schwarze Wanne“ bezeichnet man eine Abdich-tung, bei der die betroffenen Gebäudebereiche durch Bi-tumen- oder Kunststoffbahnen allseitig umschlossen wer-den. Diese Abdichtung wird im Regelfall als Außendichtung ausgeführt; d. h., dass die Dichtungsbahnen auf der Gebäu-deaußenseite angeordnet werden und damit in günstiger Weise gegen die Gebäudewände oder -sohle angedrückt werden.

Technisch weitaus schwieriger und teurer ist es, eine solche Dichtung (nachträglich) auf den Innenseiten des Gebäudes anzubringen (Innendichtung). Hier wird ein zusätzlicher Innentrog erforderlich, um die auf die Dichtung wirkenden Wasserdrücke statisch abzufangen.

Eine Innendichtung gegen drückendes Wasser sollte daher nur in Einzelfällen bei nachträglichen Ertüchtigungen von Altbauten zur Anwendung kommen.

Als „Weiße Wanne“ versteht man die Ausbildung der Au-ßenwände und der Bodenplatte als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem (wu) Beton. Zusätzliche Dich-tungsbahnen sind nicht erforderlich. Bei der Bauausfüh-rung muss auf eine sorgfältige Ausführung der Arbeitsfu-gen geachtet werden.

3 Schutz der Gebäude vor eindringendem Grundwasser

20 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

16 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

3 Schutz der Gebäude vor eindringendem Grundwasser

Bei gut wasserdurchlässigen Bodenarten (z. B. Sande, Kiese) ist im Hochwasserfall mit einem kurzfristigen Ansteigen des Grund-wasserspiegels zu rechnen. Flussnah kann ver-einfacht angenommen werden: Hochwasser-stand = Grundwasserstand.

Bei einem Anstieg des Grundwasser-spiegels über die Gründungssohle entstehenauf Grund des Wasserdruckes zusätzlicheBeanspruchungen der Bauwerkssohle und -wände. Man spricht von drückendem Grund-wasser. Für diesen Fall gibt die DIN 18195(Bauwerkabdichtungen) technische Hinweisezur Bemessung und Ausführung der Abdich-tungsmaßnahmen. Bei drückendem Grund-wasser gelten folgende Anforderungen:

————— Die Gebäudeabdichtung ist in der Regelan der Außenseite der Außenwände anzuordnen; sie muss eine geschlosseneWanne bilden oder das Bauwerk allseitigumschließen. Ist eine außenliegende Dichtung nicht möglich, kann auch eine innenliegende Abdichtung zum Einsatz kommen.

————— Die Abdichtung ist bei wasserdurch-lässigen nichtbindigen Böden (Sand,Kies) mindestens 30 cm über den höch-sten Grundwasserstand, bei bindigenBoden (Lehm, Ton) mindestens 30 cmüber die geplante Geländeoberflächen zuführen. Bei Bauwerken im hochwasser-gefährdeten Gebieten ist der Bemessungs-wasserstand maßgebend.

————— Die Abdichtung darf bei den zu erwarten-den Bauwerksverformungen (Schwinden,Setzungen) ihre Schutzwirkung nicht verlieren.

Als Grundtypen der Gebäudeabdichtung werden die „Schwarze Wanne“ und die „WeißeWanne“ unterschieden.

Als „Schwarze Wanne“ bezeichnet maneine Abdichtung, bei der die betroffenenGebäudebereiche durch Bitumen- oder Kunst-stoffbahnen allseitig umschlossen werden.Diese Abdichtung wird im Regelfall als Außen-dichtung ausgeführt; d. h., dass die Dichtungs-bahnen auf der Gebäudeaußenseite ange-ordnet werden und damit in günstiger Weisegegen die Gebäudewände oder -sohle ange-drückt werden.

Technisch weitaus schwieriger und teurerist es, eine solche Dichtung (nachträglich) auf den Innenseiten des Gebäudes anzubringen(Innendichtung). Hier wird ein zusätzlicher

• keine besondere Berücksichtigung von Arbeitsfugen• Undichtigkeiten nicht lokalisierbar (Umläufigkeiten),

aufwändige Sanierung• kann i.d.R. nur unterhalb der Geländeoberkante

eingesetzt werden• Die Sohle kann nicht nachträglich von Außen

abgedichtet werden

tragende Wand

DichtungsbahnAusgleichsschicht(Schutz der Foliegegen Durchstoßen)

höchsterGrundwasserstand

„Schwarze Wanne“ Außendichtunggeeignet für komplizierte Gebäudegeometrien

Geländeoberkante

„Schwarze Wanne“ Außendichtung(geeignet für komplizierte Gebäudegeometrien)

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 22

„Schwarze Wanne“ Außendichtung(geeignet für komplizierte Gebäudegeometrien)

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Als Arbeitsfugen werden die Übergänge von Frischbeton zu bereits erhärteten Betonbauteilen bezeichnet. Eine Varian-te für die wasserdichte Ausführung einer Arbeitsfuge ist die Verwendung eines Arbeitsfugenbandes aus Kunststoff, das je zur Hälfte im bereits ausgehärteten Beton und im Frisch-beton eingebunden ist. Unabhängig von der Art der Ab-dichtung sind Bauwerkssohle und -wände auf die zu erwar-tenden Beanspruchungen aus Wasserdruck zu bemessen. Für die Bauwerkssohle aus Stahlbeton bedeutet dies im All-gemeinen den Einbau einer zusätzlichen oberen Beweh-rungslage.

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 21

17T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

• sorgfältige Ausführung von Arbeits- undDehnungsfugen

• sorgfältige Planung und Bemessung erforderlich• Undichtigkeiten leicht lokalisierbar• häufig preiswerter als „schwarze Wanne“• nicht nachträglich realisierbar

tragende Wand

Arbeitsfugenband

höchsterGrundwasserstand

„Weiße Wanne“

wasserundurchlässigerBeton

Geländeoberkante

• zusätzlicher Innentrog erforderlich

tragende Wand

Dichtungsbahn

höchsterGrundwasserstand

„Schwarze Wanne“ Innendichtung

Betontrog

Geländeoberkante

Innentrog erforderlich, um die auf die Dichtung wirkenden Wasserdrücke statisch abzufangen.

Eine Innendichtung gegen drückendesWasser sollte daher nur in Einzelfällen beinachträglichen Ertüchtigungen von Altbautenzur Anwendung kommen.

Als „Weiße Wanne“ versteht man dieAusbildung der Außenwände und der Boden-platte als geschlossene Wanne aus wasser-undurchlässigem (wu) Beton. Zusätzliche Dichtungsbahnen sind nicht erforderlich. Bei der Bauausführung muss auf eine sorgfältigeAusführung der Arbeitsfugen geachtet werden.

Als Arbeitsfugen werden die Übergängevon Frischbeton zu bereits erhärteten Beton-

bauteilen bezeichnet. Eine Variante für die wasserdichte Ausführung einer Arbeitsfuge ist die Verwendung eines Arbeitsfugenbandes aus Kunststoff, das je zur Hälfte im bereits ausgehärteten Beton und im Frischbeton ein-gebunden ist. Unabhängig von der Art derAbdichtung sind Bauwerkssohle und -wändeauf die zu erwartenden Beanspruchungen ausWasserdruck zu bemessen. Für die Bauwerks-sohle aus Stahlbeton bedeutet dies im Allge-meinen den Einbau einer zusätzlichen oberenBewehrungslage.

„Schwarze Wanne“ Innendichtung

„Weiße Wanne“

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 23

„Schwarze Wanne“ Innendichtung

17T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

• sorgfältige Ausführung von Arbeits- undDehnungsfugen

• sorgfältige Planung und Bemessung erforderlich• Undichtigkeiten leicht lokalisierbar• häufig preiswerter als „schwarze Wanne“• nicht nachträglich realisierbar

tragende Wand

Arbeitsfugenband

höchsterGrundwasserstand

„Weiße Wanne“

wasserundurchlässigerBeton

Geländeoberkante

• zusätzlicher Innentrog erforderlich

tragende Wand

Dichtungsbahn

höchsterGrundwasserstand

„Schwarze Wanne“ Innendichtung

Betontrog

Geländeoberkante

Innentrog erforderlich, um die auf die Dichtung wirkenden Wasserdrücke statisch abzufangen.

Eine Innendichtung gegen drückendesWasser sollte daher nur in Einzelfällen beinachträglichen Ertüchtigungen von Altbautenzur Anwendung kommen.

Als „Weiße Wanne“ versteht man dieAusbildung der Außenwände und der Boden-platte als geschlossene Wanne aus wasser-undurchlässigem (wu) Beton. Zusätzliche Dichtungsbahnen sind nicht erforderlich. Bei der Bauausführung muss auf eine sorgfältigeAusführung der Arbeitsfugen geachtet werden.

Als Arbeitsfugen werden die Übergängevon Frischbeton zu bereits erhärteten Beton-

bauteilen bezeichnet. Eine Variante für die wasserdichte Ausführung einer Arbeitsfuge ist die Verwendung eines Arbeitsfugenbandes aus Kunststoff, das je zur Hälfte im bereits ausgehärteten Beton und im Frischbeton ein-gebunden ist. Unabhängig von der Art derAbdichtung sind Bauwerkssohle und -wändeauf die zu erwartenden Beanspruchungen ausWasserdruck zu bemessen. Für die Bauwerks-sohle aus Stahlbeton bedeutet dies im Allge-meinen den Einbau einer zusätzlichen oberenBewehrungslage.

„Schwarze Wanne“ Innendichtung

„Weiße Wanne“

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 23

„Weiße Wanne“

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Im Hochwasserfall steigt der Wasserspiegel im Kanalnetz oft an, weil die Kanäle bei Überlastung durch große Regen- und Grundwassermengen (bei undichten Kanälen) oder durch den hohen Wasserstand des Vorfluters zurück ge-staut werden. Dieser Anstieg des Wasserspiegels im Kanal-netz setzt sich durch die Abflussleitungen und Hausan-schlüsse bis ggf. ins Gebäudeinnere fort.Liegen keine Sicherungseinrichtungen, wie z. B. Rückstau-klappen, Absperrschieber oder Abwasserhebeanlagen vor, steigt der Wasser-spiegel im Leitungsnetz des betreffenden Gebäudes bis zur Höhe des Wasserspiegels im Kanalnetz an. Dies kann zu Wasseraustritten aus den Abflüssen der Sani-täranlagen o. ä. führen.

4 Schutz der Gebäude vor ein-dringendem Kanalisations- wasser (Rückstau)

22 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

18 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

4 Schutz der Gebäude vor eindringendem Kanalisationswasser (Rückstau)

Im Hochwasserfall steigt der Wasserspiegel im Kanalnetz oft an, weil die Kanäle bei Überlastung durch große Regen- und Grund-wassermengen (bei undichten Kanälen) oder durch den hohen Wasserstand des Vor-fluters zurück gestaut werden. Dieser Anstiegdes Wasserspiegels im Kanalnetz setzt sich durch die Abflussleitungen und Hausan-schlüsse bis ggf. ins Gebäudeinnere fort. Liegen keine Sicherungseinrichtungen, wie z. B. Rückstauklappen, Absperrschieber oderAbwasserhebeanlagen vor, steigt der Wasser-spiegel im Leitungsnetz des betreffendenGebäudes bis zur Höhe des Wasserspiegels imKanalnetz an. Dies kann zu Wasseraustrittenaus den Abflüssen der Sanitäranlagen o. ä. führen.

Absperr-schieber

Fäkalien-hebeanlage

Druckleitungoberhalb desHochwassers

öffentlicherKanalschacht

Hochwasserschutzmaßnahmen am Schmutzwassersystem

privater Kanal-schacht mit

geschlossenenDurchfluss

Gully

Absperrschieber Rückschlagklappe(Alternative 2)

Rückschlagklappe(Alternative 1)

Druckdeckel

GrundleitungSchmutzwasser

Entlüftung

gering wasser-durchlässiger Boden

Hochwasser

mobileHochwasser-schutzwand

Rückstausicherung im Gebäude

Schutzmaßnahmen bei der Gebäudeentwässerung

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 24

Rückstausicherung im Gebäude

18 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

4 Schutz der Gebäude vor eindringendem Kanalisationswasser (Rückstau)

Im Hochwasserfall steigt der Wasserspiegel im Kanalnetz oft an, weil die Kanäle bei Überlastung durch große Regen- und Grund-wassermengen (bei undichten Kanälen) oder durch den hohen Wasserstand des Vor-fluters zurück gestaut werden. Dieser Anstiegdes Wasserspiegels im Kanalnetz setzt sich durch die Abflussleitungen und Hausan-schlüsse bis ggf. ins Gebäudeinnere fort. Liegen keine Sicherungseinrichtungen, wie z. B. Rückstauklappen, Absperrschieber oderAbwasserhebeanlagen vor, steigt der Wasser-spiegel im Leitungsnetz des betreffendenGebäudes bis zur Höhe des Wasserspiegels imKanalnetz an. Dies kann zu Wasseraustrittenaus den Abflüssen der Sanitäranlagen o. ä. führen.

Absperr-schieber

Fäkalien-hebeanlage

Druckleitungoberhalb desHochwassers

öffentlicherKanalschacht

Hochwasserschutzmaßnahmen am Schmutzwassersystem

privater Kanal-schacht mit

geschlossenenDurchfluss

Gully

Absperrschieber Rückschlagklappe(Alternative 2)

Rückschlagklappe(Alternative 1)

Druckdeckel

GrundleitungSchmutzwasser

Entlüftung

gering wasser-durchlässiger Boden

Hochwasser

mobileHochwasser-schutzwand

Rückstausicherung im Gebäude

Schutzmaßnahmen bei der Gebäudeentwässerung

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Schutzmaßnahmen bei der Gebäudeentwässerung

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In hochwassergefährdeten Gebieten mit langen Einstau-zeiten und entsprechenden Vorwarnzeiten bieten Absperr-schieber gegenüber Rückschlagklappen eine größere Si-cherheit. Absperrschieber wirken allerdings nur, wenn sie geschlossen werden.

Aus der Abwassertechnik ist der Begriff der Rückstauebe-ne bekannt. Diese markiert das Niveau des maximal mögli-chen Wasserspiegels im Kanalnetz bei Rückstauereignissen in nicht hochwassergefährdeten Gebieten. Die maßgeblicheRückstauebene wird von der örtlichen Behörde festge-legt. Sofern von dieser die Rückstauebene nicht festgelegt worden ist, gilt als Rückstauebene die Höhe der Straßeno-berkante an der Anschlussstelle. In Überschwemmungs-gebieten ist mit einem Anstieg des Wasserspiegels im Lei-tungsnetz bis zum Hochwasserspiegel zu rechnen, d. h. auch über die Rückstauebene hinaus.

Fazit: In Überschwemmungsgebieten ist nicht die Rück-stauebene, sondern der Hochwasserstand für einen evtl. Rückstau in der Kanalisation entscheidend. Zur Sicherung sind in jedem Haus entsprechende Rückstausicherungen bzw. Hebeanlagen vorzusehen. Diese Anlagen müssen re-gelmäßig gewartet werden.

Ein Rückstau kann auch im Außenbereich von Gebäuden zu unvorhergesehenen Überschwemmungen in „hochwas-sergeschützten“ Bereichen (z. B. hinter Hochwasserschutz-wänden) führen. Wasser kann aus dem Überschwem-mungsbereich durch die Kanalisation auf das Grundstück gedrückt werden. Ist eine Absperrung des Kanalnetzes durch Schiebereinrichtungen nicht möglich, bietet sich zur Verhinderung des Wasserüberlaufs aus dem Kanalnetz der Einsatz von Überlaufsicherungen in Form von Druckde-ckeln oder Stahlzylinderaufsätzen an. Es ist zu beachten, dass die Rückstauproblematik nicht nur Einzelgebäude, sondern auch großräumige „Schutzzonen“ betreffen kann.

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 23

19T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

In hochwassergefährdeten Gebieten mitlangen Einstauzeiten und entsprechendenVorwarnzeiten bieten Absperrschieber gegen-über Rückschlagklappen eine größere Sicher-heit. Absperrschieber wirken allerdings nur,wenn sie geschlossen werden.

Aus der Abwassertechnik ist der Begriffder Rückstauebene bekannt. Diese markiert dasNiveau des maximal möglichen Wasserspiegelsim Kanalnetz bei Rückstauereignissen in nichthochwassergefährdeten Gebieten. Die maß-gebliche Rückstauebene wird von der örtlichenBehörde festgelegt. Sofern von dieser die Rück-stauebene nicht festgelegt worden ist, gilt alsRückstauebene die Höhe der Straßenoberkantean der Anschlussstelle. In Überschwemmungs-gebieten ist mit einem Anstieg des Wasser-

spiegels im Leitungsnetz bis zum Hochwasser-spiegel zu rechnen, d.h. auch über die Rück-stauebene hinaus.

Fazit: In Überschwemmungsgebieten ist nichtdie Rückstauebene, sondern der Hochwasser-stand für einen evtl. Rückstau in der Kanalisa-tion entscheidend. Zur Sicherung sind in jedemHaus entsprechende Rückstausicherungenbzw. Hebeanlagen vorzusehen. Diese Anlagenmüssen regelmäßig gewartet werden.

Ein Rückstau kann auch im Außenbereich von Gebäuden zu unvorhergesehenen Über-schwemmungen in „hochwassergeschützten“Bereichen (z. B. hinter Hochwasserschutz-wänden) führen. Wasser kann aus dem Über-

schwemmungsbereich durch die Kanalisationauf das Grundstück gedrückt werden. Ist eine Absperrung des Kanalnetzes durch Schie-bereinrichtungen nicht möglich, bietet sich zur Verhinderung des Wasserüberlaufs ausdem Kanalnetz der Einsatz von Überlaufsiche-rungen in Form von Druckdeckeln oder Stahl-zylinderaufsätzen an. Es ist zu beachten, dassdie Rückstauproblematik nicht nur Einzel-gebäude, sondern auch großräumige „Schutz-zonen“ betreffen kann.

Absperr-schieber

Fäkalien-hebeanlage

Druckleitungoberhalb desHochwassers

öffentlicherKanalschacht

Schutzmaßnahmen am Schmutzwassersystem

Gully

Absperrschieber

Rückschlagklappe(Alternative 1)

Stahlaufsatz

GrundleitungSchmutzwasser

Entlüftung

gering wasser-durchlässiger Boden

Hochwasser

mobileHochwasser-schutzwand

Rückstausicherung außerhalb des GebäudesSchutzmaßnahmen am Kanalsystem

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 25

Schutzmaßnahmen am Kanalsystem

19T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

In hochwassergefährdeten Gebieten mitlangen Einstauzeiten und entsprechendenVorwarnzeiten bieten Absperrschieber gegen-über Rückschlagklappen eine größere Sicher-heit. Absperrschieber wirken allerdings nur,wenn sie geschlossen werden.

Aus der Abwassertechnik ist der Begriffder Rückstauebene bekannt. Diese markiert dasNiveau des maximal möglichen Wasserspiegelsim Kanalnetz bei Rückstauereignissen in nichthochwassergefährdeten Gebieten. Die maß-gebliche Rückstauebene wird von der örtlichenBehörde festgelegt. Sofern von dieser die Rück-stauebene nicht festgelegt worden ist, gilt alsRückstauebene die Höhe der Straßenoberkantean der Anschlussstelle. In Überschwemmungs-gebieten ist mit einem Anstieg des Wasser-

spiegels im Leitungsnetz bis zum Hochwasser-spiegel zu rechnen, d.h. auch über die Rück-stauebene hinaus.

Fazit: In Überschwemmungsgebieten ist nichtdie Rückstauebene, sondern der Hochwasser-stand für einen evtl. Rückstau in der Kanalisa-tion entscheidend. Zur Sicherung sind in jedemHaus entsprechende Rückstausicherungenbzw. Hebeanlagen vorzusehen. Diese Anlagenmüssen regelmäßig gewartet werden.

Ein Rückstau kann auch im Außenbereich von Gebäuden zu unvorhergesehenen Über-schwemmungen in „hochwassergeschützten“Bereichen (z. B. hinter Hochwasserschutz-wänden) führen. Wasser kann aus dem Über-

schwemmungsbereich durch die Kanalisationauf das Grundstück gedrückt werden. Ist eine Absperrung des Kanalnetzes durch Schie-bereinrichtungen nicht möglich, bietet sich zur Verhinderung des Wasserüberlaufs ausdem Kanalnetz der Einsatz von Überlaufsiche-rungen in Form von Druckdeckeln oder Stahl-zylinderaufsätzen an. Es ist zu beachten, dassdie Rückstauproblematik nicht nur Einzel-gebäude, sondern auch großräumige „Schutz-zonen“ betreffen kann.

Absperr-schieber

Fäkalien-hebeanlage

Druckleitungoberhalb desHochwassers

öffentlicherKanalschacht

Schutzmaßnahmen am Schmutzwassersystem

Gully

Absperrschieber

Rückschlagklappe(Alternative 1)

Stahlaufsatz

GrundleitungSchmutzwasser

Entlüftung

gering wasser-durchlässiger Boden

Hochwasser

mobileHochwasser-schutzwand

Rückstausicherung außerhalb des GebäudesSchutzmaßnahmen am Kanalsystem

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 25

Rückstausicherung außerhalb des Gebäudes

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Die Bauvorsorge beginnt bereits in der Planungsphase. Der Verzicht auf ein Kellergeschoss oder die Ausbildung ei-ner schwarzen oder weißen Wanne kann bereits erhebliche Schäden ausschließen. Die Wahl einer Erdgeschosshöhe auf höherem Niveau oder der Bau auf Stelzen können verhin-dern, dass im Hochwasserfall Wohnräume betroffen wer-den. Besteht die Gefahr des Auftriebs, ist für eine ausrei-chende Auftriebssicherheit zu sorgen.

5.1 Heizung und Installation

Heizungsanlagen sind ebenso wie elektrische Installati-onen, zum Beispiel Stromverteilerkästen, in den Oberge-schossen hochwassersicher zu installieren. In von Hoch-wasser betroffenen Bereichen (Keller, Erdgeschoss) sollten auch untergeordnete elektrische Installationen vermieden oder hoch über dem Fußboden angebracht werden. Die be-treffenden Stromkreisläufe müssen getrennt abschaltbar bzw. gesichert sein.

5.2 Sicherung des Heizöltanks vor Aufschwimmen/Auftrieb

Das Auslaufen von Öl infolge von undichten Stellen im Heizungssystem oder am Heizöltank kann zu nachhaltigen Beschädigungen des Gebäudes sowie der Inneneinrichtung führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass austreten-des Öl erhebliche Verunreinigungen ober- und unterirdi-scher Gewässer verursacht.

Ist eine Umstellung auf andere Energieträger nicht mög-lich, ist der Tank zusammen mit allen Anschlüssen und Öffnungen (Öleinfüllstutzen, Belüftung) so abzusichern, dass von außen kein Wasser eindringen kann. Weiterhin ist der Tank durch geeignete Halterungen gegen Aufschwim-men zu sichern. Der „kritische Lastfall“ für die Bemessung des Tanks im Hinblick auf das Aufschwimmen ist der nicht gefüllte Tank. Für die Bemessung der Halterungen gegen-über Auftrieb ist daher vom leeren Tank auszugehen; dies gilt auch für Außentanks.

Ist eine Sicherung des Heizöltanks gegen Auftrieb nicht möglich, kann als Notmaßnahme das Auffüllen des Tanks mit Wasser die nötige Gewichtskraft erzeugen. Die Kostenfür die anschließende Trennung des Heizöl-Wasser-Gemi-sches durch einen Fachbetrieb steht in keinem Verhältnis zu den entstehenden Schäden durch ausgelaufenes Heizölim und am Gebäude. Tankanschlüsse und Verbindungslei-tungen bei Batterietanks sind in jedem Fall zu sichern und zu verschließen.

5 Bauliche Vorsorge

24 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

20 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

5 Bauliche Vorsorge

Die Bauvorsorge beginnt bereits in der Pla-nungsphase. Der Verzicht auf ein Kellergeschossoder die Ausbildung einer schwarzen oderweißen Wanne kann bereits erhebliche Schädenausschließen. Die Wahl einer Erdgeschosshöheauf höherem Niveau oder der Bau auf Stelzenkönnen verhindern, dass im HochwasserfallWohnräume betroffen werden. Besteht dieGefahr des Auftriebs, ist für eine ausreichendeAuftriebssicherheit zu sorgen.

5.1 Heizung und Installation

Heizungsanlagen sind ebenso wie elektrischeInstallationen, zum Beispiel Stromverteiler-kästen, in den Obergeschossen hochwasser-sicher zu installieren. In von Hochwasser betrof-fenen Bereichen (Keller, Erdgeschoss) solltenauch untergeordnete elektrische Installationenvermieden oder hoch über dem Fußbodenangebracht werden. Die betreffenden Strom-kreisläufe müssen getrennt abschaltbar bzw. gesichert sein.

5.2 Sicherung des Heizöltanks vorAufschwimmen / Auftrieb

Das Auslaufen von Öl infolge von undichtenStellen im Heizungssystem oder am Heizöltankkann zu nachhaltigen Beschädigungen desGebäudes sowie der Inneneinrichtung führen.Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass aus-tretendes Öl erhebliche Verunreinigungenober- und unterirdischer Gewässer verursacht.

Ist eine Umstellung auf andere Energie-träger nicht möglich, ist der Tank zusammenmit allen Anschlüssen und Öffnungen (Ölein-füllstutzen, Belüftung) so abzusichern, dass vonaußen kein Wasser eindringen kann. Weiterhinist der Tank durch geeignete Halterungengegen Aufschwimmen zu sichern. Der „kriti-sche Lastfall“ für die Bemessung des Tanks

im Hinblick auf das Aufschwimmen ist dernicht gefüllte Tank. Für die Bemessung derHalterungen gegenüber Auftrieb ist daher vomleeren Tank auszugehen; dies gilt auch fürAußentanks.

Ist eine Sicherung des Heizöltanks gegenAuftrieb nicht möglich, kann als Notmaß-nahme das Auffüllen des Tanks mit Wasser die nötige Gewichtskraft erzeugen. Die Kosten für die anschließende Trennung des Heizöl-

Auftriebssicherung

Auftriebssicherung

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 26

Auftriebssicherung

20 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

5 Bauliche Vorsorge

Die Bauvorsorge beginnt bereits in der Pla-nungsphase. Der Verzicht auf ein Kellergeschossoder die Ausbildung einer schwarzen oderweißen Wanne kann bereits erhebliche Schädenausschließen. Die Wahl einer Erdgeschosshöheauf höherem Niveau oder der Bau auf Stelzenkönnen verhindern, dass im HochwasserfallWohnräume betroffen werden. Besteht dieGefahr des Auftriebs, ist für eine ausreichendeAuftriebssicherheit zu sorgen.

5.1 Heizung und Installation

Heizungsanlagen sind ebenso wie elektrischeInstallationen, zum Beispiel Stromverteiler-kästen, in den Obergeschossen hochwasser-sicher zu installieren. In von Hochwasser betrof-fenen Bereichen (Keller, Erdgeschoss) solltenauch untergeordnete elektrische Installationenvermieden oder hoch über dem Fußbodenangebracht werden. Die betreffenden Strom-kreisläufe müssen getrennt abschaltbar bzw. gesichert sein.

5.2 Sicherung des Heizöltanks vorAufschwimmen / Auftrieb

Das Auslaufen von Öl infolge von undichtenStellen im Heizungssystem oder am Heizöltankkann zu nachhaltigen Beschädigungen desGebäudes sowie der Inneneinrichtung führen.Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass aus-tretendes Öl erhebliche Verunreinigungenober- und unterirdischer Gewässer verursacht.

Ist eine Umstellung auf andere Energie-träger nicht möglich, ist der Tank zusammenmit allen Anschlüssen und Öffnungen (Ölein-füllstutzen, Belüftung) so abzusichern, dass vonaußen kein Wasser eindringen kann. Weiterhinist der Tank durch geeignete Halterungengegen Aufschwimmen zu sichern. Der „kriti-sche Lastfall“ für die Bemessung des Tanks

im Hinblick auf das Aufschwimmen ist dernicht gefüllte Tank. Für die Bemessung derHalterungen gegenüber Auftrieb ist daher vomleeren Tank auszugehen; dies gilt auch fürAußentanks.

Ist eine Sicherung des Heizöltanks gegenAuftrieb nicht möglich, kann als Notmaß-nahme das Auffüllen des Tanks mit Wasser die nötige Gewichtskraft erzeugen. Die Kosten für die anschließende Trennung des Heizöl-

Auftriebssicherung

Auftriebssicherung

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Auftriebssicherung

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Aber Achtung, nicht alle Tanks sind geeignet, dem bei Hochwasser auftretenden Wasserdruck standzuhalten. Ent-sprechende Nachweise (Zulassung) muss der Tankherstellererbringen. Für die Sicherung gegen Auftrieb ist unter Um-ständen eine statische Berechnung erforderlich. Deshalb folgender Grundsatz:

In hochwassergefährdeten Gebieten sollte auf Ölhei-zungsanlagen verzichtet werden.

5.3 Lagerung und Umgang mit sonstigen wasser-gefährdenden Stoffen

Gesundheits-, wasser- und umweltgefährdende Stoffe müs-sen nach einem vorab festgelegten Plan aus dem Gefah-renbereich verlagert werden. Dabei muss vorher festgelegt werden, welche Stoffe wohin evakuiert werden können. Eine entsprechende Kennzeichnung erleichtert die späte-re Zuordnung.

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 25

21T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Wasser-Gemisches durch einen Fachbetriebsteht in keinem Verhältnis zu den entstehen-den Schäden durch ausgelaufenes Heizöl im und am Gebäude. Tankanschlüsse und Ver-bindungsleitungen bei Batterietanks sind in jedem Fall zu sichern und zu verschließen.

Aber Achtung, nicht alle Tanks sindgeeignet, dem bei Hochwasser auftretendenWasserdruck standzuhalten. EntsprechendeNachweise (Zulassung) muss der Tankherstellererbringen. Für die Sicherung gegen Auftrieb ist unter Umständen eine statische Berechnungerforderlich. Deshalb folgender Grundsatz:

In hochwassergefährdeten Gebieten sollteauf Ölheizungsanlagen verzichtet werden.

5.3 Lagerung und Umgang mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen

Gesundheits-, wasser- und umweltgefährdendeStoffe müssen nach einem vorab festgelegtenPlan aus dem Gefahrenbereich verlagert werden. Dabei muss vorher festgelegt werden, welche Stoffe wohin evakuiert werden können.Eine entsprechende Kennzeichnung erleichtertdie spätere Zuordnung.

Vor, während und nach einem Hoch-wasserereignis gibt es eine Vielzahl von Maß-nahmen die Schäden an den Elektro- undHeizungsanlagen reduzieren können. Es wirdempfohlen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachbetrieb diese Maßnahmen zu

Sicherung eines Heizungsbrenners

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 27

Sicherung eines Heizungsbrenners

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Vor, während und nach einem Hochwasserereignis gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen die Schäden an den Elek-tro- und Heizungsanlagen reduzieren können. Es wird empfohlen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachbe-trieb diese Maßnahmen zu planen. Kurzfristige Planungen während des anlaufenden Hochwassers führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Folgende Punkte sollten be-achtet werden:

– Keller- und Erdtanks absichern (gegen Auslaufen, gegen Aufschwimmen)!

– Technische Einrichtungen eventuell abmontieren!

– Elektrische Einrichtungen entfernen oder ausschalten!

– Haupthähne für Gas, Wasser und Strom abdrehen!

5.4 Baustoffe/-materialien (wasserbeständige Materialien)

Baustoffe werden meist aus statischen, aus energietechni-schen oder aus ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Eignung bezüglich Hochwasser steht häufig im Hinter-grund. Nicht jeder Baustoff ist aber im Hochwasserfall ge-gen Wasser unempfindlich. Entscheidend ist bei einigen Baustoffen, ob diese dauerhaft mit Wasser in Berührung kommen. Holz kann als Baustoff für den Dachstuhl sehr gut eingesetzt werden; auch in hochwassergefährdeten Gebieten. Im Keller oder im Erdgeschoss sollte auf Holz-baustoffe (z. B. Parkettboden) verzichtet werden. Feuchter Lehm bietet sich als Dichtungsmittel an. Als Baumaterial ist Lehm nur bedingt geeignet, da die Standfestigkeit mit stei-gendem Wassergehalt verloren geht.

Die Liste im Anhang gibt – sortiert nach Gewerken – einen Überblick über gängige Baustoffe beim Hausbau und ihre Wasserbeständigkeit.

26 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

22 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Druckdichter Fensterverschluss

Folienabdichtung für Gebäudeöffnungen

Druckdichte Tür

Druckwassersichere Wanddurchführung

planen. Kurzfristige Planungen während desanlaufenden Hochwassers führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Folgende Punkte sollten beachtet werden:————— Keller- und Erdtanks absichern (gegen

Auslaufen, gegen Aufschwimmen)!————— Technische Einrichtungen eventuell

abmontieren!————— Elektrische Einrichtungen entfernen

oder ausschalten!————— Haupthähne für Gas, Wasser und Strom

abdrehen!

5.4 Baustoffe / -materialien (wasserbeständige Materialien)

Baustoffe werden meist aus statischen, aus energietechnischen oder aus ästhetischenGesichtspunkten ausgewählt. Die Eignungbezüglich Hochwasser steht häufig im Hinter-grund. Nicht jeder Baustoff ist aber im Hoch-wasserfall gegen Wasser unempfindlich. Entscheidend ist bei einigen Baustoffen, obdiese dauerhaft mit Wasser in Berührung kom-men. Holz kann als Baustoff für den Dach-stuhl sehr gut eingesetzt werden; auch in hoch-wassergefährdeten Gebieten. Im Keller oder im Erdgeschoss sollte auf Holzbaustoffe (z. B.Parkettboden) verzichtet werden. FeuchterLehm bietet sich als Dichtungsmittel an. AlsBaumaterial ist Lehm nur bedingt geeignet, dadie Standfestigkeit mit steigendem Wasser-gehalt verloren geht.

Die Liste im Anhang gibt – sortiert nach Gewer-ken – einen Überblick über gängige Baustoffebeim Hausbau und ihre Wasserbeständigkeit.

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 28

Druckwassersichere Wanddurchführung

22 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Druckdichter Fensterverschluss

Folienabdichtung für Gebäudeöffnungen

Druckdichte Tür

Druckwassersichere Wanddurchführung

planen. Kurzfristige Planungen während desanlaufenden Hochwassers führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Folgende Punkte sollten beachtet werden:————— Keller- und Erdtanks absichern (gegen

Auslaufen, gegen Aufschwimmen)!————— Technische Einrichtungen eventuell

abmontieren!————— Elektrische Einrichtungen entfernen

oder ausschalten!————— Haupthähne für Gas, Wasser und Strom

abdrehen!

5.4 Baustoffe / -materialien (wasserbeständige Materialien)

Baustoffe werden meist aus statischen, aus energietechnischen oder aus ästhetischenGesichtspunkten ausgewählt. Die Eignungbezüglich Hochwasser steht häufig im Hinter-grund. Nicht jeder Baustoff ist aber im Hoch-wasserfall gegen Wasser unempfindlich. Entscheidend ist bei einigen Baustoffen, obdiese dauerhaft mit Wasser in Berührung kom-men. Holz kann als Baustoff für den Dach-stuhl sehr gut eingesetzt werden; auch in hoch-wassergefährdeten Gebieten. Im Keller oder im Erdgeschoss sollte auf Holzbaustoffe (z. B.Parkettboden) verzichtet werden. FeuchterLehm bietet sich als Dichtungsmittel an. AlsBaumaterial ist Lehm nur bedingt geeignet, dadie Standfestigkeit mit steigendem Wasser-gehalt verloren geht.

Die Liste im Anhang gibt – sortiert nach Gewer-ken – einen Überblick über gängige Baustoffebeim Hausbau und ihre Wasserbeständigkeit.

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 28

Druckdichter Fensterverschluss

22 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Druckdichter Fensterverschluss

Folienabdichtung für Gebäudeöffnungen

Druckdichte Tür

Druckwassersichere Wanddurchführung

planen. Kurzfristige Planungen während desanlaufenden Hochwassers führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Folgende Punkte sollten beachtet werden:————— Keller- und Erdtanks absichern (gegen

Auslaufen, gegen Aufschwimmen)!————— Technische Einrichtungen eventuell

abmontieren!————— Elektrische Einrichtungen entfernen

oder ausschalten!————— Haupthähne für Gas, Wasser und Strom

abdrehen!

5.4 Baustoffe / -materialien (wasserbeständige Materialien)

Baustoffe werden meist aus statischen, aus energietechnischen oder aus ästhetischenGesichtspunkten ausgewählt. Die Eignungbezüglich Hochwasser steht häufig im Hinter-grund. Nicht jeder Baustoff ist aber im Hoch-wasserfall gegen Wasser unempfindlich. Entscheidend ist bei einigen Baustoffen, obdiese dauerhaft mit Wasser in Berührung kom-men. Holz kann als Baustoff für den Dach-stuhl sehr gut eingesetzt werden; auch in hoch-wassergefährdeten Gebieten. Im Keller oder im Erdgeschoss sollte auf Holzbaustoffe (z. B.Parkettboden) verzichtet werden. FeuchterLehm bietet sich als Dichtungsmittel an. AlsBaumaterial ist Lehm nur bedingt geeignet, dadie Standfestigkeit mit steigendem Wasser-gehalt verloren geht.

Die Liste im Anhang gibt – sortiert nach Gewer-ken – einen Überblick über gängige Baustoffebeim Hausbau und ihre Wasserbeständigkeit.

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 28

Folienabdichtung für Gebäudeöffnungen

22 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Druckdichter Fensterverschluss

Folienabdichtung für Gebäudeöffnungen

Druckdichte Tür

Druckwassersichere Wanddurchführung

planen. Kurzfristige Planungen während desanlaufenden Hochwassers führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Folgende Punkte sollten beachtet werden:————— Keller- und Erdtanks absichern (gegen

Auslaufen, gegen Aufschwimmen)!————— Technische Einrichtungen eventuell

abmontieren!————— Elektrische Einrichtungen entfernen

oder ausschalten!————— Haupthähne für Gas, Wasser und Strom

abdrehen!

5.4 Baustoffe / -materialien (wasserbeständige Materialien)

Baustoffe werden meist aus statischen, aus energietechnischen oder aus ästhetischenGesichtspunkten ausgewählt. Die Eignungbezüglich Hochwasser steht häufig im Hinter-grund. Nicht jeder Baustoff ist aber im Hoch-wasserfall gegen Wasser unempfindlich. Entscheidend ist bei einigen Baustoffen, obdiese dauerhaft mit Wasser in Berührung kom-men. Holz kann als Baustoff für den Dach-stuhl sehr gut eingesetzt werden; auch in hoch-wassergefährdeten Gebieten. Im Keller oder im Erdgeschoss sollte auf Holzbaustoffe (z. B.Parkettboden) verzichtet werden. FeuchterLehm bietet sich als Dichtungsmittel an. AlsBaumaterial ist Lehm nur bedingt geeignet, dadie Standfestigkeit mit steigendem Wasser-gehalt verloren geht.

Die Liste im Anhang gibt – sortiert nach Gewer-ken – einen Überblick über gängige Baustoffebeim Hausbau und ihre Wasserbeständigkeit.

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 28

Druckdichte Tür

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Verhaltensvorsorge bedeutet, die Zeit zwischen dem Anlau-fen eines Hochwassers und dem Erreichen eines kritischen schadenserzeugenden Wasserstandes so zu nutzen, dass möglichst wenig Schaden durch das Hochwasser entsteht. An größeren Gewässern ist eine Hochwasserprognose über 1 bis 2 Tage und eine sichere Hochwasservorhersage über mehrere Stunden gegeben, an kleineren Gewässern in den Mittelgebirgen können sich die Vorhersagezeiten auf weni-ge Stunden reduzieren.

Ähnliches gilt für Sturmflutvorhersagen in Küstengebieten. Insbesondere in Hamburg und Bremen sind auf Sturm-flutvorhersagen basierende Verhaltens- und Evakuierungs-maßnahmen ein wichtiger Bestandteil des Küstenschutz-konzepts.

Hochwasserinformation und Vorhersage müssen dabei in sinnvolles und schnelles Verhalten münden.

Werden Hochwasserwarnungen nicht gehört oder umge-setzt, nutzt die beste Vorsorge nicht!

6.1 Hochwassergefahrenkarten: „Wissen um die Gefahr“

Die Kenntnis über die bestehende Hochwassergefahr ist zur Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen einer zielge-richteten Hochwasservorsorge sowie zur Information der Bevölkerung unerlässlich.

Aus Hochwassergefahrenkarten und dem damit deutlich verbesserten Wissen um die Hochwassergefahr ergeben sich für die jeweiligen Nutzer Konsequenzen und neue Möglichkeiten für die Aufgabenbewältigung im Zusam-menhang mit Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge.

6 Verhaltensvorsorge

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 27

23T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

6 Verhaltensvorsorge

Verhaltensvorsorge bedeutet, die Zeit zwi-schen dem Anlaufen eines Hochwassers unddem Erreichen eines kritischen schadens-erzeugenden Wasserstandes so zu nutzen, dassmöglichst wenig Schaden durch das Hoch-wasser entsteht. An größeren Gewässern isteine Hochwasserprognose über 1 bis 2 Tage und eine sichere Hochwasservorhersage über mehrere Stunden gegeben, an kleinerenGewässern in den Mittelgebirgen können sichdie Vorhersagezeiten auf wenige Stunden reduzieren.

Ähnliches gilt für Sturmflutvorhersagenin Küstengebieten. Insbesondere in Hamburgund Bremen sind auf Sturmflutvorhersagenbasierende Verhaltens- und Evakuierungsmaß-nahmen ein wichtiger Bestandteil des Küsten-schutzkonzepts.

Hochwasserinformation und Vorher-sage müssen dabei in sinnvolles und schnellesVerhalten münden.

Werden Hochwasserwarnungen nichtgehört oder umgesetzt, nutzt die beste Vorsorge nicht!

6.1 Hochwassergefahrenkarten: „Wissen um die Gefahr“

Die Kenntnis über die bestehende Hochwasser-gefahr ist zur Beurteilung der erforderlichenMaßnahmen einer zielgerichteten Hochwasser-vorsorge sowie zur Information der Bevölke-rung unerlässlich.

Aus Hochwassergefahrenkarten und demdamit deutlich verbesserten Wissen um die

Beispiel einer Hochwassergefahrenkarte

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 29

Beispiel einer Hochwassergefahrenkarte

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Die Bürger (z. B. als Bauherren oder Anwohner) sowie In-dustrie und Gewerbe erhalten durch die Hochwasserge-fahrenkarten die entsprechenden Informationen, um ih-rerseits Vorsorge bei der Bauplanung, dem Gebäudeschutz, Verhaltensvorsorge sowie der Risikovorsorge mittels Hoch-wasserversicherung durchführen zu können. Einsatzmög-lichkeiten der Hochwassergefahrenkarten für Bürger, In-dustrie und Gewerbe sind:

– Grundlage für die Verhaltensvorsorge (Informations-wege, Flutwege und Räumungen)

– Grundlage für die Bauvorsorge durch angepasste Nut-zung und hochwasserangepasste Baumaterialien sowie für die Lagerung wassergefährdender Stoffe

– Planungsgrundlage für den Gebäudeschutz (z. B. Ab-dichtung von Türen und Fenstern)

Darüber hinaus bilden Hochwassergefahrenkarten eine wichtige Grundlage für die Steuerung der Siedlungsent-wicklung.

6.2 Persönliche Alarm- und Einsatzpläne (Hochwassercheckliste)

Vor, während und nach einem Hochwasserereignis gibt es eine Vielzahl von Aufgaben, die zu erledigen sind. Wer wel-che Aufgaben übernimmt, sollte vor einem Hochwasser unter den Familienmitgliedern und unter den Nachbarn vereinbart und vorher gemeinsam geübt werden.

6.2.1 Organisation einer Nachbarschaftshilfe

Notsituationen und viele damit verbundene Problem- stellungen lassen sich gemeinsam in Nachbarschaftshilfe besser bewältigen. Regelmäßige Treffen der Nachbar-schaftshilfe stärken das Miteinander. Die Aufgaben sind untereinander zu koordinieren. Für den Zeitraum des Ur-laubs sind Verantwortliche zu benennen, die im Hochwas-serfall alarmieren und ggf. handeln können.

Neubürger/-innen in einem hochwassergefährdeten Gebiet sollten sich durch alteingesessene Bewohner/-innen bera-ten lassen.

6.2.2 Hochwasserausrüstung

Eine eigene Hochwasserausrüstung ist rechtzeitig zusam-menzustellen. Organisationen der Gefahrenabwehr wie Feuerwehr und THW benötigen ihre Ausrüstung selbst und können diese nicht ausleihen. Größere Anschaffungen kön-nen gemeinsam im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe ge-tätigt werden.

28 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

24 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

Hochwassergefahr ergeben sich für die jewei-ligen Nutzer Konsequenzen und neue Möglich-keiten für die Aufgabenbewältigung im Zusam-menhang mit Hochwasserschutz und Hoch-wasservorsorge.

Die Bürger (z. B. als Bauherren oderAnwohner) sowie Industrie und Gewerbe erhal-ten durch die Hochwassergefahrenkarten die entsprechenden Informationen, um ihrer-seits Vorsorge bei der Bauplanung, dem Gebäu-deschutz, Verhaltensvorsorge sowie der Risiko-vorsorge mittels Hochwasserversicherungdurchführen zu können. Einsatzmöglichkeitender Hochwassergefahrenkarten für Bürger,Industrie und Gewerbe sind:

————— Grundlage für die Verhaltensvorsorge(Informationswege, Flutwege undRäumungen)

————— Grundlage für die Bauvorsorge durchangepasste Nutzung und hochwasser-angepasste Baumaterialien sowie für dieLagerung wassergefährdender Stoffe

————— Planungsgrundlage für den Gebäude-schutz (z. B. Abdichtung von Türen undFenstern)

Darüber hinaus bilden Hochwassergefahren-karten eine wichtige Grundlage für die Steue-rung der Siedlungsentwicklung.

6.2 Persönliche Alarm- und Einsatzpläne(Hochwassercheckliste)

Vor, während und nach einem Hochwasser-ereignis gibt es eine Vielzahl von Aufgaben, diezu erledigen sind. Wer welche Aufgaben über-nimmt, sollte vor einem Hochwasser unter denFamilienmitgliedern und unter den Nachbarnvereinbart und vorher gemeinsam geübt werden.

6.2.1 Organisation einer Nachbarschaftshilfe

Notsituationen und viele damit verbundeneProblemstellungen lassen sich gemeinsam inNachbarschaftshilfe besser bewältigen. Regelmäßige Treffen der Nachbarschaftshilfestärken das Miteinander. Die Aufgaben sinduntereinander zu koordinieren. Für den Zeit-raum des Urlaubs sind Verantwortliche zubenennen, die im Hochwasserfall alarmierenund ggf. handeln können.

Neubürger/-innen in einem hochwasser-gefährdeten Gebiet sollten sich durch alt-eingesessene Bewohner/-innen beraten lassen.

6.2.2 Hochwasserausrüstung

Eine eigene Hochwasserausrüstung ist recht-zeitig zusammenzustellen. Organisationen der Gefahrenabwehr wie Feuerwehr und THWbenötigen ihre Ausrüstung selbst und könnendiese nicht ausleihen. Größere Anschaffungenkönnen gemeinsam im Rahmen einer Nach-barschaftshilfe getätigt werden.

Hochwasserausrüstung (nicht vollständig)

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 30

Hochwasserausrüstung (nicht vollständig)

25T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

6.2.3 Evakuierung des Mobiliars

Für die Sicherung des Mobiliars ist vorab einfester Plan (als Liste und als Zeichnung) zuerstellen. Oft stehen materielle Dinge im Vorder-grund, die im Nachhinein auch wesentlich später hätten geräumt werden können. Wichtigsind zunächst Unterlagen oder auch ideelleWerte (Memorabilia), die später nur mit gro-ßem Aufwand oder gar nicht wiederbeschafftwerden können.

Schwere und sperrige Gegenstände können ggf. nicht aus dem gefährdeten Raumtransportiert werden. Hier ist eine ausreichen-de Zahl an Stützen zur Sicherung vorzuhalten.

6.2.4 Notgepäck und Dokumente,Notquartier

Im Falle einer Evakuierung muss den Anord-nungen von Polizei und des Katastrophen-schutzes Folge geleistet werden. Ein solcherSchritt wird erst dann erwogen, wenn erhebli-che Gefahr für Leib und Leben der Bevölke-rung besteht. Die verbleibende Zeit ist meist sehr kurz. Folgende Regeln sollten auf jedenFall Beachtung finden:

————— Stellen Sie rechtzeitig ihr Notgepäckzusammen!

————— Im Einsatzplan der Gemeinde finden SieInformationen über:• „hochwasserfreie“ Wege (Flucht-,

Evakuierung- und Versorgungswege)• „hochwassersichere“ Sammelstellen,

von denen die Bevölkerung im Falle einer Evakuierung zu Notunterkünften transportiert werden kann

• Lage der Notunterkünfte————— Achten Sie auf die Durchsage der Laut-

sprecherfahrzeuge!————— Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen!

Versorgung der evakuierten Bevölkerung

————— Die Grundversorgung der evakuiertenBevölkerung erfolgt durch die Kommu-nen (Unterkunft, mobile Küchen etc.).

————— Die Zusatzversorgung (z. B. soziale Betreu-ung) wird durch andere Hilfsorganisatio-nen übernommen.

Denken Sie auf jeden Fall an wichtige Medi-kamente. Diese können nicht ohne weiteresim Einsatzfall beschafft werden. Zusätzlichwird empfohlen, eine Tagesration Speisenund Getränke sowie Hygieneartikel im Not-gepäck mitzuführen.

Einfache Sandsackfüllhilfe Pumpe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 31

Einfache Sandsackfüllhilfe

Page 31: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

6.2.3 Evakuierung des Mobiliars

Für die Sicherung des Mobiliars ist vorab ein fester Plan (als Liste und als Zeichnung) zu erstellen. Oft stehen materielle Dinge im Vordergrund, die im Nachhinein auch wesentlich später hätten geräumt werden können. Wichtig sind zu-nächst Unterlagen oder auch ideelle Werte (Memorabilia), die später nur mit großem Aufwand oder gar nicht wieder-beschafft werden können.

Schwere und sperrige Gegenstände können ggf. nicht aus dem gefährdeten Raum transportiert werden. Hier ist eine ausreichende Zahl an Stützen zur Sicherung vorzuhalten.

6.2.4 Notgepäck und Dokumente, Notquartier

Im Falle einer Evakuierung muss den Anordnungen von Polizei und des Katastrophenschutzes Folge geleistet wer-den. Ein solcher Schritt wird erst dann erwogen, wenn er-hebliche Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung be-steht. Die verbleibende Zeit ist meist sehr kurz. Folgende Regeln sollten auf jeden Fall Beachtung finden:

– Stellen Sie rechtzeitig ihr Notgepäck zusammen!

– Im Einsatzplan der Gemeinde finden Sie Informationen über: • „hochwasserfreie“Wege(Flucht-,Evakuierung-und

Versorgungswege)• „hochwassersichere“Sammelstellen,vondenendie

Bevölkerung im Falle einer Evakuierung zu Notun-terkünften transportiert werden kann

• LagederNotunterkünfte

– Achten Sie auf die Durchsage der Lautsprecher- fahrzeuge!

– Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen!

Versorgung der evakuierten Bevölkerung

– Die Grundversorgung der evakuierten Bevölkerung erfolgt durch die Kommunen (Unterkunft, mobile Kü-chen etc.).

– Die Zusatzversorgung (z. B. soziale Betreuung) wird durch andere Hilfsorganisationen übernommen.

Denken Sie auf jeden Fall an wichtige Medikamente. Diese können nicht ohne weiteres im Einsatzfall be-schafft werden. Zusätzlich wird empfohlen, eine Tages-ration Speisen und Getränke sowie Hygieneartikel im Notgepäck mitzuführen.

Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger 29

25T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

6.2.3 Evakuierung des Mobiliars

Für die Sicherung des Mobiliars ist vorab einfester Plan (als Liste und als Zeichnung) zuerstellen. Oft stehen materielle Dinge im Vorder-grund, die im Nachhinein auch wesentlich später hätten geräumt werden können. Wichtigsind zunächst Unterlagen oder auch ideelleWerte (Memorabilia), die später nur mit gro-ßem Aufwand oder gar nicht wiederbeschafftwerden können.

Schwere und sperrige Gegenstände können ggf. nicht aus dem gefährdeten Raumtransportiert werden. Hier ist eine ausreichen-de Zahl an Stützen zur Sicherung vorzuhalten.

6.2.4 Notgepäck und Dokumente,Notquartier

Im Falle einer Evakuierung muss den Anord-nungen von Polizei und des Katastrophen-schutzes Folge geleistet werden. Ein solcherSchritt wird erst dann erwogen, wenn erhebli-che Gefahr für Leib und Leben der Bevölke-rung besteht. Die verbleibende Zeit ist meist sehr kurz. Folgende Regeln sollten auf jedenFall Beachtung finden:

————— Stellen Sie rechtzeitig ihr Notgepäckzusammen!

————— Im Einsatzplan der Gemeinde finden SieInformationen über:• „hochwasserfreie“ Wege (Flucht-,

Evakuierung- und Versorgungswege)• „hochwassersichere“ Sammelstellen,

von denen die Bevölkerung im Falle einer Evakuierung zu Notunterkünften transportiert werden kann

• Lage der Notunterkünfte————— Achten Sie auf die Durchsage der Laut-

sprecherfahrzeuge!————— Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen!

Versorgung der evakuierten Bevölkerung

————— Die Grundversorgung der evakuiertenBevölkerung erfolgt durch die Kommu-nen (Unterkunft, mobile Küchen etc.).

————— Die Zusatzversorgung (z. B. soziale Betreu-ung) wird durch andere Hilfsorganisatio-nen übernommen.

Denken Sie auf jeden Fall an wichtige Medi-kamente. Diese können nicht ohne weiteresim Einsatzfall beschafft werden. Zusätzlichwird empfohlen, eine Tagesration Speisenund Getränke sowie Hygieneartikel im Not-gepäck mitzuführen.

Einfache Sandsackfüllhilfe Pumpe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 31

Pumpe

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Für den Fall, dass trotz geeigneter Vorsorge- und Abwehr-maßnahmen ein Hochwasserschaden eintritt, der von den Betroffenen nicht mehr alleine getragen werden kann, helfen private Rücklagen oder der Abschluss einer Versi-cherung, die wirtschaftlichen Folgen zu mindern. Versi-cherungen können aber nur Verluste abdecken, die den Betroffenen substanziell treffen. Durch entsprechende Auf-lagen oder durch gestaffelte Selbstbehalte wird zusätzlich die Eigenvorsorge gestärkt.

Das Risiko der Versicherungen ist es, dass sich meist nur Gebäudebesitzer gegen Hochwasserschäden versichern möchten, die sichtlich von Hochwasser betroffen sein kön-nen. Im Fall eines extremen Hochwasserereignisses werden viele Gebäude gleichzeitig zum Teil in erheblichem Maße geschädigt. Anders als zum Beispiel bei einem Hausbrand müssen die Leistungen der Versicherung vieler Geschädig-ter nur auf eine vergleichsweise geringere Zahl Versicher-ter umgelegt werden. Dies hält Versicherungen auch meist davon ab, Gebäude zu versichern, die besonders hoch ge-fährdet sind. Dazu wurden von der Versicherungswirtschaft Gefährdungszonen eingeführt, die von allen Versicherern gleichermaßen behandelt werden.

Grundsätzlich unterscheiden die Versicherungenunterschiedliche Schadensarten:

Schäden durch Hochwasser, wenn oberidisch anstehendes Wasser durch Gebäudeöffnungen in das Gebäude eindringt.

Schäden durch Kanalrückstau, wenn Kanalwasser in die Gebäude zurück staut oder Hochwasser durch den Kanal in das Gebäude einströmt.

Schäden durch Grundwasser, wenn unterirdisch Grund-wasser durch Wände oder Wanddurchbrüche in das Gebäu-de einströmt. Auch wenn in allen drei Fällen Gebäude und Hausrat in gleichem Maß geschädigt werden können, leis-ten die Versicherungen nicht in jedem Fall Schadensaus-gleich.

Im ersten Fall, dem oberirdisch anstehenden Hochwasser kann eine erweiterte Elementarschadenversicherung die möglichen Schäden zum einen am Gebäude selber mit al-len Installationen (Heizung, Sanitäranlagen etc.) und zum anderen am Hausrat abdecken. Beides muss ggf. getrennt versichert werden.

Bei Kanalrückstau leisten die Versicherungen Schadens-ausgleich nur dann, wenn das Versagen von fest installier-ten Sicherungsmaßnahmen – zum Beispiel einer Hebean-lage oder von Rückschlagklappen – zum Schaden geführt hat. Dies ist vergleichbar bei Leitungswasserschäden. Schä-den durch eindringendes Grundwassers sind in der Regel nicht versicherbar.

PKW-Schäden werden durch die Teil-Kasko-Versicherung zum Zeitwert ersetzt. Die Versicherung zahlt dabei auch für diverse Zubehörteile wie zum Beispiel den Verbandskastenoder Kindersitze. Der Transportinhalt im Fahrzeug, also CD’s oder Wareneinkäufe werden nicht ersetzt. Reisege-päck kann durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert werden.

Vergewissern Sie sich, ob und wie Sie gegen Hochwasser versichert sind.

7 Risikovorsorge

30 Teil A: Bau- und Verhaltensvorsorge für betroffene Bürger

26 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

7 Risikovorsorge

Für den Fall, dass trotz geeigneter Vorsorge-und Abwehrmaßnahmen ein Hochwasserscha-den eintritt, der von den Betroffenen nichtmehr alleine getragen werden kann, helfen pri-vate Rücklagen oder der Abschluss einer Ver-sicherung, die wirtschaftlichen Folgen zu min-dern. Versicherungen können aber nur Verlusteabdecken, die den Betroffenen substanziell treffen. Durch entsprechende Auflagen oderdurch gestaffelte Selbstbehalte wird zusätzlichdie Eigenvorsorge gestärkt.

Das Risiko der Versicherungen ist es, dasssich meist nur Gebäudebesitzer gegen Hoch-wasserschäden versichern möchten, die sicht-lich von Hochwasser betroffen sein können. ImFall eines extremen Hochwasserereignisseswerden viele Gebäude gleichzeitig zum Teil inerheblichem Maße geschädigt. Anders als zumBeispiel bei einem Hausbrand müssen die Leis-tungen der Versicherung vieler Geschädigternur auf eine vergleichsweise geringere ZahlVersicherter umgelegt werden. Dies hält Ver-sicherungen auch meist davon ab, Gebäude zuversichern, die besonders hoch gefährdet sind.Dazu wurden von der VersicherungswirtschaftGefährdungszonen eingeführt, die von allenVersicherern gleichermaßen behandelt werden.

Grundsätzlich unterscheiden die Ver-sicherungen unterschiedliche Schadensarten:

Schäden durch Hochwasser, wenn oberidischanstehendes Wasser durch Gebäudeöffnungenin das Gebäude eindringt.

Schäden durch Kanalrückstau, wenn Kanal-wasser in die Gebäude zurück staut oder Hoch-wasser durch den Kanal in das Gebäude ein-strömt.

Schäden durch Grundwasser, wenn unterir-disch Grundwasser durch Wände oder Wand-durchbrüche in das Gebäude einströmt. Auch

wenn in allen drei Fällen Gebäude und Hausratin gleichem Maß geschädigt werden können,leisten die Versicherungen nicht in jedem FallSchadensausgleich.

Im ersten Fall, dem oberirdisch anstehen-den Hochwasser kann eine erweiterte Elemen-tarschadenversicherung die möglichen Schä-den zum einen am Gebäude selber mit allenInstallationen (Heizung, Sanitäranlagen etc.)und zum anderen am Hausrat abdecken. Beidesmuss ggf. getrennt versichert werden.

Bei Kanalrückstau leisten die Versicherun-gen Schadensausgleich nur dann, wenn dasVersagen von fest installierten Sicherungsmaß-nahmen – zum Beispiel einer Hebeanlage odervon Rückschlagklappen – zum Schaden geführthat. Dies ist vergleichbar bei Leitungswasser-schäden. Schäden durch eindringendes Grund-wassers sind in der Regel nicht versicherbar.

PKW-Schäden werden durch die Teil-Kasko-Versicherung zum Zeitwert ersetzt. DieVersicherung zahlt dabei auch für diverseZubehörteile wie zum Beispiel den Verbands-kasten oder Kindersitze. Der Transportinhalt imFahrzeug, also CD’s oder Wareneinkäufe wer-den nicht ersetzt. Reisegepäck kann durch eineReisegepäckversicherung abgesichert werden.

Vergewissern Sie sich, ob und wie Sie gegenHochwasser versichert sind.

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 32

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Teil B

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 31

Grundsätze beim vorsorgendenHochwasserschutz

Anders als der vorherige Teil A zeigt der Teil B gesetzliche Vorgaben zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge auf. Anschließend werden planerische und technische Möglichkeiten zur Ver-meidung und Verminderung von Hochwasserschäden auf kommunaler Ebene aufgezeigt. Dieser Ein-blick in den gesetzlichen Handlungsrahmen zur Hochwasservorsorge wirbt bei den Betroffenen um Verständnis, um Akzeptanz und um Unterstützung. Es gilt partnerschaftlich den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge zu gewährleisten.

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Anders als der vorherige Teil A zeigt der Teil B gesetzliche Vorgaben zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge auf. Anschließendwerden planerische und technische Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden auf kommunaler Ebeneaufgezeigt. Dieser Einblick in den gesetzlichen Handlungsrahmen zurHochwasservorsorge wirbt bei den Betroffenen um Verständnis, um Akzeptanz und um Unterstützung. Es gilt partnerschaftlich den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge zu gewährleisten.

Teil B

Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

Hochwasserschutz in Oberbillig an der Mosel

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 33

Hochwasserschutz in Oberbillig an der Mosel

Page 34: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

„Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 01. März 2010 wurde die EG-Richtlinie über die „Be-wertung und das Management von Hochwasserrisiken“ vom 23. Oktober 2007 (Richtlinie 2007/60/EG im Folgen-den auch EG-HWRM-RL genannt.) in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie bezieht sich sowohl auf das Hochwasser im Binnenland aufgrund von über die Ufer tretenden Flüssen als auch auf die Hochwasser in den Küs-tengebieten aufgrund von Sturmfluten. Neben der mensch-lichen Gesundheit werden die Umwelt, die wirtschaftli-chen Tätigkeiten und das Kulturerbe als schützenswert vor Hochwasser benannt.

Kern der neuen Regelungen ist die Erstellung von Hoch-wassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokar-ten (HWRK) in Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisi-ko (Hochwasserrisikogebiete). Auf Basis der Erkenntnisseaus den beiden Kartentypen sollen Hochwasserrisikoma-nagementpläne (HWRMPL) aufgestellt werden. Das WHG liefert nun erstmals eine Vollregelung zum Hochwasser-schutz und zur Hochwasservorsorge, im Allgemeinen als Hochwasserrisikomanagement bezeichnet. Die Bearbei-tung des Hochwasserrisikomanagements erfolgt koordi-niert in Flussgebietseinheiten und den Küstengebieten, bei Bedarf mit internationaler Abstimmung.

Alle bisherigen Schutzstrategien, wie der technische Hoch-wasserschutz, das Hochwasserflächenmanagement (z. B. Flächenvorsorge und natürliche Wasserrückhaltung) und die Hochwasservorsorge (Bauvorsorge, Eigenvorsorge derKommunen und der betroffenen Bürger, Verhaltensvorsor-ge und Risikovorsorge) sind im Begriff Hochwasserrisiko-management abgebildet.

Das WHG fordert die Darstellung der Hochwassergefähr-dung und des Hochwasserrisikos für folgende Hochwas-serszenarien:

1. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen,

2. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraus-sichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre),

3. Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (soweit er-forderlich).

8 Gesetzliche Vorgaben

32 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z28

8 Gesetzliche Vorgaben

„Mit der Neufassung des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG) vom 01. März 2010 wurde die EG-Richtlinie über die „Bewertung und dasManagement von Hochwasserrisiken“ vom23. Oktober 2007 (Richtlinie 2007/60/EG imFolgenden auch EG-HWRM-RL genannt.) in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtliniebezieht sich sowohl auf das Hochwasser imBinnenland aufgrund von über die Ufer treten-den Flüssen als auch auf die Hochwasser in den Küstengebieten aufgrund von Sturmfluten.Neben der menschlichen Gesundheit werdendie Umwelt, die wirtschaftlichen Tätigkeitenund das Kulturerbe als schützenswert vorHochwasser benannt.

Kern der neuen Regelungen ist die Erstel-lung von Hochwassergefahrenkarten (HWGK)und Hochwasserrisikokarten (HWRK) in Gebie-ten mit signifikantem Hochwasserrisiko (Hoch-wasserrisikogebiete). Auf Basis der Erkenntnisseaus den beiden Kartentypen sollen Hochwasser-risikomanagementpläne (HWRMPL) aufgestelltwerden. Das WHG liefert nun erstmals eineVollregelung zum Hochwasserschutz und zurHochwasservorsorge, im Allgemeinen als Hoch-wasserrisikomanagement bezeichnet. Die

Bearbeitung des Hochwasserrisikomanage-ments erfolgt koordiniert in Flussgebietsein-heiten und den Küstengebieten, bei Bedarf mit internationaler Abstimmung.

Alle bisherigen Schutzstrategien, wie dertechnische Hochwasserschutz, das Hochwasser-flächenmanagement (z.B. Flächenvorsorge undnatürliche Wasserrückhaltung) und die Hoch-wasservorsorge (Bauvorsorge, Eigenvorsorge derKommunen und der betroffenen Bürger, Verhal-tensvorsorge und Risikovorsorge) sind im BegriffHochwasserrisikomanagement abgebildet.

Das WHG fordert die Darstellung der Hoch-wassergefährdung und des Hochwasserrisikosfür folgende Hochwasserszenarien:

1. Hochwasser mit niedriger Wahrschein-lichkeit oder bei Extremereignissen,

2. Hochwasser mit mittlerer Wahrschein-lichkeit (voraussichtliches Wiederkehrintervallmindestens 100 Jahre),

3. Hochwasser mit hoher Wahrschein-lichkeit (soweit erforderlich).Hochwassergefährdete Gebiete

HW ≥ HW100

Extremhochwasser

Offenes System(Kein Schutz oder Schutzgrad < HW 100)

Geschlossenes System(Schutzgrad ≥ HW 100)

NormalerWasserstand

Überschwemmungsgebiet§ 76 Abs. 1 WHG

FestgesetztesÜberschwemmungsgebiet

§ 76 Abs. 2 Nr. 1 WHG

HW100: Hochwasserstand, der statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschritten wird. Da es ein statistischer Wert ist,kann sich nach mehreren Jahren, insbesondere nach einem Hochwasserereignis, das Höhenniveau verändern.

Überschwemmungsgebiete

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 34

Überschwemmungsgebiete

Page 35: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Für die Ausgestaltung der Karten und der Hochwasserrisi-komanagementpläne hat die Bund-Länder-Arbeitsgemein-schaft Wasser (LAWA) Empfehlungen veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt in geeignetem Maßstab (meist 1:5.000 oder 1:10.000). Hauptparameter in den Hochwassergefah-renkarten ist die Überflutungstiefe. Ein weiterer Parameterkann insbesondere in steileren Regionen die Fließge-schwindigkeit sein.

Zur kartografischen Darstellung der Überflutungstiefe empfiehlt die LAWA eine fünfstufige Farbskala in Blautö-nen für alle frei flutbaren Gebiete ohne Hochwasserschutz (offene Systeme) und in Gelb-Orange-Tönen für durch Dei-che geschützte Gebiete (geschlossene Systeme). Bei Bedarf können weitere Stufen angefügt werden, wenn besonders tiefe Überflutungen zu erwarten sind.

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 33

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 29

Für die Ausgestaltung der Karten und derHochwasserrisikomanagementpläne hat dieBund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser(LAWA) Empfehlungen veröffentlicht. DieDarstellung erfolgt in geeignetem Maßstab(meist 1.5.000 oder 1:10.000). Hauptparameterin den Hochwassergefahrenkarten ist die Überflutungstiefe. Ein weiterer Parameter kann insbesondere in steileren Regionen dieFließgeschwindigkeit sein.

Zur kartografischen Darstellung der Überflutungstiefe empfiehlt die LAWA eine fünfstufige Farbskala in Blautönen für alle frei flutbaren Gebiete ohne Hochwas-serschutz (offene Systeme) und in Gelb-Orange-Tönen für durch Deiche geschützteGebiete (geschlossene Systeme). Bei Bedarfkönnen weitere Stufen angefügt werden, wenn besonders tiefe Überflutungen zu erwar-ten sind.

Hochwassergefahrenkarte mit der Darstellung von Überflutungstiefen für ein hundertjähriges Hochwasserereignis

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 35

Hochwassergefahrenkarte mit der Darstellung von Überflutungstiefen für ein hundertjähriges Hochwasserereignis

Page 36: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

In den Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der be-troffenen Einwohner, die Art der Wirtschaftlichen Tätig-keit in Form der Nutzungsart, Anlagen nach der Richtli-nie 96/61/EG (IVU-Anlagen), die potenziell betroffenen Schutzgebiete und die relevanten Kulturgüter dargestellt.

Innerhalb der Hochwasserrisikogebiete setzen die Länder entweder durch Rechtsverordnung oder Kraft Gesetz Über-schwemmungsgebiete fest. Grundlage für die Festsetzung ist ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

In Überschwemmungsgebieten gilt grundsätzlich das Ver-bot, neue Baugebiete auszuweisen. Damit soll die Schaf-fung neuen Schadenspotenzials durch Neubauten verhin-dert werden. Von diesem Verbot sind Ausnahmen nur unter Einhaltung strenger Vorgaben möglich. U. a. darf es für Ge-meinden keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsent-wicklung geben, es dürfen keine Gefährdung von Leben, er-hebliche Gesundheits- oder Sachschäden zu erwarten sein und der bestehende Hochwasserschutz darf nicht beein-trächtigt werden.

34 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z30

In den Hochwasserrisikokarten werden dieAnzahl der betroffenen Einwohner, die Art derWirtschaftlichen Tätigkeit in Form der Nut-zungsart, Anlagen nach der Richtlinie 96/61/EG(IVU-Anlagen), die potenziell betroffenenSchutzgebiete und die relevanten Kulturgüterdargestellt.

Innerhalb der Hochwasserrisikogebietesetzen die Länder entweder durch Rechtsver-ordnung oder Kraft Gesetz Überschwemmungs-gebiete fest. Grundlage für die Festsetzung ist ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

In Überschwemmungsgebieten giltgrundsätzlich das Verbot, neue Baugebiete aus-zuweisen. Damit soll die Schaffung neuenSchadenspotenzials durch Neubauten verhin-

dert werden. Von diesem Verbot sind Ausnah-men nur unter Einhaltung strenger Vorgabenmöglich. U. a. darf es für Gemeinden keineanderen Möglichkeiten der Siedlungsentwick-lung geben, es dürfen keine Gefährdung vonLeben, erhebliche Gesundheits- oder Sach-schäden zu erwarten sein und der bestehendeHochwasserschutz darf nicht beeinträchtigtwerden.

In bereits beplanten Gebieten, im nichtbeplanten Innenbereich und im Außenbereichsind die Errichtung und die Erweiterung bau-licher Anlagen in Überschwemmungsgebietengrundsätzlich verboten. Abweichend davonkann die zuständige Behörde bauliche Anlagenim Einzelfall genehmigen, wenn die im WHGgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.

Hochwasserrisikokarte für ein hundertjähriges Hochwasserereignis

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 36

Hochwasserrisikokarte für ein hundertjähriges Hochwasserereignis

Page 37: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

In bereits beplanten Gebieten, im nicht beplanten Innenbe-reich und im Außenbereich sind die Errichtung und die Er-weiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebie-ten grundsätzlich verboten. Abweichend davon kann die zuständige Behörde bauliche Anlagen im Einzelfall geneh-migen, wenn die im WHG genannten Voraussetzungen er-füllt sind, z. B. wenn durch das Vorhaben keine nachteiligenAuswirkungen auf den Hochwasserschutz entstehen und das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird.

Die Länder erlassen Vorschriften, die die hochwassersiche-re Errichtung neuer oder die Nachrüstung vorhandener Heizölverbrauchsanlagen in Überschwemmungsgebieten regeln. Im Einzelfall kann auch das Verbot neuer Ölheizun-gen von den Ländern festgelegt werden. Durch auslaufen-des Heizöl sind in der Vergangenheit immer wieder Gebäu-de geschädigt und Gewässer verschmutzt worden.

Bei der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist die Öffentlichkeit zu informieren, damit eine frühzeitige Sen-sibilisierung für Hochwassergefahren ermöglicht wird. Die Länder treffen dazu Regelungen, wie sie die Öffentlichkeit in den betroffenen Gebieten über die Hochwassergefahren, über geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregelninformiert und vor zur erwartendem Hochwasser rechtzei-tig warnt.

Den speziellen Vorschriften über den Hochwasserschutz vorangestellt begründet das WHG (§ 5 Abs. 2) eine allgemei-ne Sorgfaltspflicht, wonach jede Person, die durch Hoch-wasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaß-nahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hoch-wasser anzupassen.

Die gesetzlichen Vorgaben für den Küstenschutz sind im Landesrecht der fünf Küstenländer verankert. Der Bund be-teiligt sich im Rahmen der grundgesetzlich geregelten Ge-meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ finanziell an den Küstenschutzmaß-nahmen der Länder. Zurzeit werden 70 Prozent der Inves-titionskosten der Länder vom Bund übernommen. Die Pla-nung und Durchführung der Maßnahmen obliegt den Ländern. Die Unterhaltungskosten müssen die Länder al-leine übernehmen.

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 35

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 31

wenn durch das Vorhaben keine nachteiligenAuswirkungen auf den Hochwasserschutz entstehen und das Vorhaben hochwasserange-passt ausgeführt wird.

Die Länder erlassen Vorschriften, die die hochwassersichere Errichtung neuer oderdie Nachrüstung vorhandener Heizölver-brauchsanlagen in Überschwemmungsgebietenregeln. Im Einzelfall kann auch das Verbotneuer Ölheizungen von den Ländern festgelegtwerden. Durch auslaufendes Heizöl sind in der Vergangenheit immer wieder Gebäudegeschädigt und Gewässer verschmutzt worden.

Bei der Festsetzung der Überschwem-mungsgebiete ist die Öffentlichkeit zu infor-mieren, damit eine frühzeitige Sensibilisierungfür Hochwassergefahren ermöglicht wird. Die Länder treffen dazu Regelungen, wie sie dieÖffentlichkeit in den betroffenen Gebietenüber die Hochwassergefahren, über geeigneteVorsorgemaßnahmen und Verhaltensregelninformiert und vor zur erwartendem Hochwas-ser rechtzeitig warnt.

Den speziellen Vorschriften über denHochwasserschutz vorangestellt begründet dasWHG (§ 5 Abs. 2) eine allgemeine Sorgfalts-pflicht, wonach jede Person, die durch Hoch-wasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihrMöglichen und Zumutbaren verpflichtet ist,geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutzvor nachteiligen Hochwasserfolgen und zurSchadensminderung zu treffen, insbesonderedie Nutzung von Grundstücken den möglichennachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oderSachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Die gesetzlichen Vorgaben für den Küs-tenschutz sind im Landesrecht der fünf Küsten-länder verankert. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der grundgesetzlich geregeltenGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derAgrarstruktur und des Küstenschutzes“ finan-ziell an den Küstenschutzmaßnahmen der

Länder. Zurzeit werden 70 Prozent der Investi-tionskosten der Länder vom Bund übernom-men. Die Planung und Durchführung derMaßnahmen obliegt den Ländern. Die Unter-haltungskosten müssen die Länder alleineübernehmen.

Hochwasser angepasste Bauweise mit erhöhtem Erdgeschossnivea

Unangepasste Siedlungsentwicklung

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 37

Unangepasste Siedlungsentwicklung

Hochwasser angepasste Bauweise mit erhöhtem Erdgeschoss

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 31

wenn durch das Vorhaben keine nachteiligenAuswirkungen auf den Hochwasserschutz entstehen und das Vorhaben hochwasserange-passt ausgeführt wird.

Die Länder erlassen Vorschriften, die die hochwassersichere Errichtung neuer oderdie Nachrüstung vorhandener Heizölver-brauchsanlagen in Überschwemmungsgebietenregeln. Im Einzelfall kann auch das Verbotneuer Ölheizungen von den Ländern festgelegtwerden. Durch auslaufendes Heizöl sind in der Vergangenheit immer wieder Gebäudegeschädigt und Gewässer verschmutzt worden.

Bei der Festsetzung der Überschwem-mungsgebiete ist die Öffentlichkeit zu infor-mieren, damit eine frühzeitige Sensibilisierungfür Hochwassergefahren ermöglicht wird. Die Länder treffen dazu Regelungen, wie sie dieÖffentlichkeit in den betroffenen Gebietenüber die Hochwassergefahren, über geeigneteVorsorgemaßnahmen und Verhaltensregelninformiert und vor zur erwartendem Hochwas-ser rechtzeitig warnt.

Den speziellen Vorschriften über denHochwasserschutz vorangestellt begründet dasWHG (§ 5 Abs. 2) eine allgemeine Sorgfalts-pflicht, wonach jede Person, die durch Hoch-wasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihrMöglichen und Zumutbaren verpflichtet ist,geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutzvor nachteiligen Hochwasserfolgen und zurSchadensminderung zu treffen, insbesonderedie Nutzung von Grundstücken den möglichennachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oderSachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Die gesetzlichen Vorgaben für den Küs-tenschutz sind im Landesrecht der fünf Küsten-länder verankert. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der grundgesetzlich geregeltenGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derAgrarstruktur und des Küstenschutzes“ finan-ziell an den Küstenschutzmaßnahmen der

Länder. Zurzeit werden 70 Prozent der Investi-tionskosten der Länder vom Bund übernom-men. Die Planung und Durchführung derMaßnahmen obliegt den Ländern. Die Unter-haltungskosten müssen die Länder alleineübernehmen.

Hochwasser angepasste Bauweise mit erhöhtem Erdgeschossnivea

Unangepasste Siedlungsentwicklung

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 37

Page 38: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Hochwasserschäden entstehen nur dort, wo Werte von Hochwasser betroffen werden. Ein wichtiger Baustein der Hochwasservorsorge ist deshalb das Hochwasserflächen-management. Durch die gesetzlichen Vorgaben wird bereits grundsätzlich die weitere Besiedlung der Auen und der Küstenregionen reglementiert. Allerdings will und kann das Hochwasserflächenmanagement nicht die bestehen-den Siedlungen aus diesen Gebieten verbannen. Hier müs-sen die Verhaltensvorsorge und der technischer Hochwas-serschutz zur Schadensreduzierung beitragen.

Hochwasserflächenmanagement im Binnenland betrachtet nicht nur die Flächen an den Flüssen, an denen das Hoch-wasser zu Schäden führt. Vielmehr müssen auch die Flä-chen betrachtet werden, auf denen das Hochwasser ent-steht. Unterschieden werden dabei die lang anhaltenden Niederschlagsgebiete, die großräumig in einem Flussein-zugsgebiet langsam aber stetig zu einem Hochwasser füh-ren und die Starkniederschläge, die kurzfristig in kleineren Einzugsgebieten Straßen und Häuser überfluten.

Von Bedeutung sind in beiden Fällen Maßnahmen des de-zentralen Hochwasserschutzes. Das Prinzip liegt im Rück-halten des gefallen Niederschlags in der Fläche. Prinzipi-ell kann das Niederschlagswasser im freien Gelände oder in den Siedlungsflächen zurückgehalten werden.

Im freien Gelände bietet Wald den besten Hochwasserpuf-fer. Waldboden kann Niederschlagswasser sehr gut auf-nehmen und zwischenspeichern. Auch landwirtschaftliche Nutzflächen können das Niederschlagswasser auffan-gen und zurückhalten. Entscheidend ist hier aber, welche Frucht auf der Fläche angebaut wird und wie intensiv der Regen auf die Fläche einwirkt. Grünland kann zum BeispielWasser sehr gut zurück halten.

Im Gegensatz zu Getreide oder zu Gras, welche ein zu-sammenhängendes Wurzelgeflecht bilden, kann auf ve-getationsfreien Böden bei starkem Niederschlag und bei entsprechendem Hanggefälle das abfließende Wasser Bo-denpartikel ablösen, die als Schlamm mitgeführt werden. Zum einen fehlt das haltende Wurzelgeflecht im Boden, zum anderen kann des Wasser und der Schlamm ungehin-dert abfließen. Wenn dieses Wasser-Schlamm-Gemisch auf die Bebauung trifft, kommt es häufig zu erheblichen Schä-den, auch wenn weit und breit kein Gewässer zu finden ist.

Die Lage und Ausrichtung des Wegenetzes kann den Ab-flussprozess zusätzliche verstärken. Asphaltierte Schuss-rinnen ohne Schlammfänge oder Querschläge zum Teil mit überdimensionierten und ausgeräumten Seitengräben bringen das Wasser schnell zu den Siedlungen bzw. zu den Gewässern, was gewässerabwärts zu Hochwasser und Schä-den führen kann.

In den Siedlungsflächen werden im Rahmen des dezen-tralen Hochwasserschutzes immer mehr Dach- und Flä-chenentwässerungen von der Kanalisation abgetrennt. Dies entlastet zum einen die Kanäle und zum anderen die Klär-anlagen. Das Niederschlagswasser wird dann in Gelände-mulden oder spezielle Versickerungshilfen so genannte Ri-golen eingeleitet und versickert. Die Wirkung ist meist nur sehr kleinräumig, hilft aber Schäden zu reduzieren.

9 Hochwasserflächenmangement

36 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

Bodenerosion nach Starkniederschlag

32 T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

9 Hochwasserflächen-management

Hochwasserschäden entstehen nur dort, woWerte von Hochwasser betroffen werden. Einwichtiger Baustein der Hochwasservorsorge istdeshalb das Hochwasserflächenmanagement.Durch die gesetzlichen Vorgaben wird bereitsgrundsätzlich die weitere Besiedlung der Auenund der Küstenregionen reglementiert. Aller-dings will und kann das Hochwasserflächen-management nicht die bestehenden Sied-lungen aus diesen Gebieten verbannen. Hier müssen die Verhaltensvorsorge und der techni-scher Hochwasserschutz zur Schadensredu-zierung beitragen.

Hochwasserflächenmanagement imBinnenland betrachtet nicht nur die Flächen anden Flüssen, an denen das Hochwasser zu Schä-den führt. Vielmehr müssen auch die Flächenbetrachtet werden, auf denen das Hochwasserentsteht. Unterschieden werden dabei die langanhaltenden Niederschlagsgebiete, die groß-räumig in einem Flusseinzugsgebiet langsamaber stetig zu einem Hochwasser führen und die Starkniederschläge, die kurzfristig in kleineren Einzugsgebieten Straßen und Häuserüberfluten.

Von Bedeutung sind in beiden FällenMaßnahmen des dezentralen Hochwasser-schutzes. Das Prinzip liegt im Rückhalten desgefallen Niederschlags in der Fläche. Prinzipiellkann das Niederschlagswasser im freienGelände oder in den Siedlungsflächen zurück-gehalten werden.

Im freien Gelände bietet Wald den bestenHochwasserpuffer. Waldboden kann Nieder-schlagswasser sehr gut aufnehmen undzwischenspeichern. Auch landwirtschaftlicheNutzflächen können das Niederschlagswasserauffangen und zurückhalten. Entscheidend ist hier aber, welche Frucht auf der Fläche ange-baut wird und wie intensiv der Regen auf dieFläche einwirkt. Grünland kann zum BeispielWasser sehr gut zurück halten.

Im Gegensatz zu Getreide oder zu Gras,welche ein zusammenhängendes Wurzel-geflecht bilden, kann auf vegetationsfreienBöden bei starkem Niederschlag und bei ent-sprechendem Hanggefälle das abfließendeWasser Bodenpartikel ablösen, die als Schlammmitgeführt werden. Zum einen fehlt das hal-tende Wurzelgeflecht im Boden, zum anderenkann des Wasser und der Schlamm ungehin-dert abfließen. Wenn dieses Wasser-Schlamm-Gemisch auf die Bebauung trifft, kommt es häufig zu erheblichen Schäden, auch wennweit und breit kein Gewässer zu finden ist.

Die Lage und Ausrichtung des Wegenetzeskann den Abflussprozess zusätzliche verstärken.Asphaltierte Schussrinnen ohne Schlammfängeoder Querschläge zum Teil mit überdimen-sionierten und ausgeräumten Seitengräben bringen das Wasser schnell zu den Siedlungenbzw. zu den Gewässern, was gewässerabwärtszu Hochwasser und Schäden führen kann.

In den Siedlungsflächen werden imRahmen des dezentralen Hochwasserschutzesimmer mehr Dach- und Flächenentwässe-rungen von der Kanalisation abgetrennt. Diesentlastet zum einen die Kanäle und zum anderen die Kläranlagen. Das Niederschlags-wasser wird dann in Geländemulden oder spezielle Versickerungshilfen so genannteRigolen eingeleitet und versickert. Die Wirkungist meist nur sehr kleinräumig, hilft aberSchäden zu reduzieren.

Bodenerosion nach Starkniederschlag

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 38

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In einer Vielzahl von größeren Flusssystemen und an den Küsten sind effiziente Hochwasservorhersagesysteme ein unverzichtbarer Bestandteil der Hochwasserschutzmaß-nahmen. Grundvoraussetzungen für ein effektives Hoch-wasservorhersagesystem sind jedoch:

– Die Vorhersage wird gehört.

– Die Vorhersage wird rechtzeitig gehört.

– Man glaubt der Vorhersage.

– Das Verhalten beim Anlaufen und während des Hoch-wassers ist eingeübt.

Effiziente Verhaltensvorsorge ohne Vorhersagesystem ist nicht möglich, aber ein Vorhersagesystem ohne eingeübte Verhaltensvorsorge verliert seinen Wert.

Beide Maßnahmen brauchen einander. Hochwasservorher-sage und Verhaltensvorsorge haben gleiche Priorität. Beide Maßnahmen müssen unterhalten werden.

Unterstützt werden kann die Verhaltensvorsorge durch Hochwassermarken z. B. an Brücken und Hauswänden. Diese vermitteln ständig die Gefährdungslage und bieten einen wichtigen Anhaltspunkt über die zu erwartenden Wasserstände.

10 Verhaltensvorsorge und Hochwasservorhersage

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 37

Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

33T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

10 Verhaltenvorsorgeund Hochwasservorhersage

In einer Vielzahl von größeren Flusssystemenund an den Küsten sind effiziente Hochwasser-vorhersagesysteme ein unverzichtbarerBestandteil der Hochwasserschutzmaßnahmen.Grundvoraussetzungen für ein effektivesHochwasservorhersage-system sind jedoch:

————— Die Vorhersage wird gehört.————— Die Vorhersage wird rechtzeitig gehört.————— Man glaubt der Vorhersage.————— Das Verhalten beim Anlaufen und wäh-

rend des Hochwassers ist eingeübt.

Effiziente Verhaltensvorsorge ohne Vorher-sagesystem ist nicht möglich, aber ein Vorher-sagesystem ohne eingeübte Verhaltens-vorsorge verliert seinen Wert.

Beide Maßnahmen brauchen einander.Hochwasservorhersage und Verhaltens-vorsorge haben gleiche Priorität. Beide Maß-nahmen müssen unterhalten werden.

Unterstützt werden kann die Verhaltens-vorsorge durch Hochwassermarken z. B. anBrücken und Hauswänden. Diese vermittelnständig die Gefährdungslage und bieten einenwichtigen Anhaltspunkt über die zu erwarten-den Wasserstände.

Satellitenbild vom 12. August 2002

Plakative Hochwassermarke an der Zwickauer Mulde in Colditz

Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 39

Satellitenbild vom 12. August 2002

33T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

10 Verhaltenvorsorgeund Hochwasservorhersage

In einer Vielzahl von größeren Flusssystemenund an den Küsten sind effiziente Hochwasser-vorhersagesysteme ein unverzichtbarerBestandteil der Hochwasserschutzmaßnahmen.Grundvoraussetzungen für ein effektivesHochwasservorhersage-system sind jedoch:

————— Die Vorhersage wird gehört.————— Die Vorhersage wird rechtzeitig gehört.————— Man glaubt der Vorhersage.————— Das Verhalten beim Anlaufen und wäh-

rend des Hochwassers ist eingeübt.

Effiziente Verhaltensvorsorge ohne Vorher-sagesystem ist nicht möglich, aber ein Vorher-sagesystem ohne eingeübte Verhaltens-vorsorge verliert seinen Wert.

Beide Maßnahmen brauchen einander.Hochwasservorhersage und Verhaltens-vorsorge haben gleiche Priorität. Beide Maß-nahmen müssen unterhalten werden.

Unterstützt werden kann die Verhaltens-vorsorge durch Hochwassermarken z. B. anBrücken und Hauswänden. Diese vermittelnständig die Gefährdungslage und bieten einenwichtigen Anhaltspunkt über die zu erwarten-den Wasserstände.

Satellitenbild vom 12. August 2002

Plakative Hochwassermarke an der Zwickauer Mulde in Colditz

Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 39

Plakative Hochwassermarke an der Zwickauer Mulde in Colditz

33T E I L A : B A U U N D V E R H A L T E N S V O R S O R G E F Ü R B E T R O F F E N E B Ü R G E R

10 Verhaltenvorsorgeund Hochwasservorhersage

In einer Vielzahl von größeren Flusssystemenund an den Küsten sind effiziente Hochwasser-vorhersagesysteme ein unverzichtbarerBestandteil der Hochwasserschutzmaßnahmen.Grundvoraussetzungen für ein effektivesHochwasservorhersage-system sind jedoch:

————— Die Vorhersage wird gehört.————— Die Vorhersage wird rechtzeitig gehört.————— Man glaubt der Vorhersage.————— Das Verhalten beim Anlaufen und wäh-

rend des Hochwassers ist eingeübt.

Effiziente Verhaltensvorsorge ohne Vorher-sagesystem ist nicht möglich, aber ein Vorher-sagesystem ohne eingeübte Verhaltens-vorsorge verliert seinen Wert.

Beide Maßnahmen brauchen einander.Hochwasservorhersage und Verhaltens-vorsorge haben gleiche Priorität. Beide Maß-nahmen müssen unterhalten werden.

Unterstützt werden kann die Verhaltens-vorsorge durch Hochwassermarken z. B. anBrücken und Hauswänden. Diese vermittelnständig die Gefährdungslage und bieten einenwichtigen Anhaltspunkt über die zu erwarten-den Wasserstände.

Satellitenbild vom 12. August 2002

Plakative Hochwassermarke an der Zwickauer Mulde in Colditz

Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

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Der technische Hochwasserschutz ist ein wichtiger Grund-bestandteil aller Hochwasserschutzstrategien. Die wichtig-sten Elemente des technischen Hochwasserschutzes sind:

– Rückhaltemaßnahmen: Talsperren, Hochwasserrück-haltebecken, Flutungspolder

– Flussbaumaßnahmen: Deiche und Dämme

– Küstenschutzmaßnahmen: Deiche, Sperrwerke, Buh-nen, Wellenbrecher, Uferschutzwerke, Dünen, Vorland-arbeiten und Sandvorspülungen

– Objektschutzmaßnahmen: Mauern, Schutzwände und mobile Hochwasserschutzsysteme sowie

– Hochwasservorhersagesysteme

11.1 Funktion der technischen Hochwasserschutzsysteme

Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken sind im Ober-lauf der Gewässer zu finden und erzielen im unmittelbaren Unterlauf ihre größten Wirkungen. Flutungspolder wer-den am Mittel- und Unterlauf der Gewässer zur Hochwas-serrückhaltung eingesetzt. Die Rückhaltewirkung bedeutet für den Unterlauf eine Wasserstandreduzierung verbunden mit einer zeitlichen Verzögerung der Hochwasserwelle.

Flussbau- und Objektschutzmaßnahmen erzielen ihre Wir-kungen unmittelbar an ihren Standorten, führen aber, falls der verloren gegangene Retentionsraum nicht ausgegli-chen wird, im Unterlauf zu einer Verschärfung der Hoch-wassersituation. Für Flussbaumaßnahmen bieten sich im Regelfall Erddämme an. Stahlspundwände oder Stahlbe-ton werden zum Bau von festen Hochwasserschutzwänden verwendet bzw. bieten einen dichten und stabilen Unter-bau für mobile Schutzsysteme.

Hochwasservorhersagesysteme unterstützen maßgebend die Verhaltensvorsorge im Vorfeld und während eines Hochwassers, und sie sind für die optimale Steuerung der Rückhaltemaßnahme unerlässlich.

11.2 Wirtschaftlichkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen

Vor dem Bau einer Hochwasserschutzeinrichtung werden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung folgen-de Kriterien gegeneinander abgewogen:

– Investitions- und Reinvestitionskosten für die Hoch-wasserschutzeinrichtung (Baukosten für die Anlagen, Flächenverbrauch, Deichinstandsetzung, Ersatz beschä-digter mobiler Teile, etc.),

– Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Hochwas-serschutzeinrichtung (Deichunterhaltungsmaßnah-men, Betrieb- und Unterhaltungskosten von Sonder-bauwerken wie Pumpanlagen, Auf- und Abbau, Pflege und Lagerung der mobilen Systeme),

– Der aus dem verminderten Schadenresultierende Nut-zen während der kalkulatorischen Lebensdauer der Schutzeinrichtung.

Dabei ist zu beachten, dass der Nutzen der Einrichtung die Kosten rechtfertigt. Bei der Wahl des Schutzgrades wird dem Schutz von Menschenleben und der Verbesserung derLebensqualität für den Menschen ein hohes Gewicht bei-gemessen.

11 Technischer Hochwasserschutz

38 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

Talsperre mit Hochwasserentlastung

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z34

11 Technischer Hochwasserschutz

Der technische Hochwasserschutz ist ein wichtiger Grundbestandteil aller Hochwasser-schutzstrategien. Die wichtigsten Elemente des technischen Hochwasserschutzes sind:

————— Rückhaltemaßnahmen: Talsperren,Hochwasserrückhaltebecken, Flutungs-polder

————— Flussbaumaßnahmen: Deiche undDämme

————— Küstenschutzmaßnahmen: Deiche,Sperrwerke, Buhnen, Wellenbrecher,Uferschutzwerke, Dünen, Vorland-arbeiten und Sandvorspülungen

————— Objektschutzmaßnahmen: Mauern,Schutzwände und mobile Hochwasser-schutzsysteme sowie

————— Hochwasservorhersagesysteme

11.1 Funktion der technischenHochwasserschutzsysteme

Talsperren und Hochwasserrückhaltebeckensind im Oberlauf der Gewässer zu finden underzielen im unmittelbaren Unterlauf ihre größ-ten Wirkungen. Flutungspolder werden am

Mittel- und Unterlauf der Gewässer zur Hoch-wasserrückhaltung eingesetzt. Die Rückhalte-wirkung bedeutet für den Unterlauf eine Wasserstandreduzierung verbunden mit einer zeitlichen Verzögerung der Hochwasserwelle.

Flussbau- und Objektschutzmaßnahmenerzielen ihre Wirkungen unmittelbar an ihrenStandorten, führen aber, falls der verlorengegangene Retentionsraum nicht ausgegli-chen wird, im Unterlauf zu einer Verschärfungder Hochwassersituation. Für Flussbaumaß-nahmen bieten sich im Regelfall Erddämme an.Stahlspundwände oder Stahlbeton werden zumBau von festen Hochwasserschutzwänden ver-wendet bzw. bieten einen dichten und stabilenUnterbau für mobile Schutzsysteme.

Hochwasservorhersagesysteme unter-stützen maßgebend die Verhaltensvorsorge imVorfeld und während eines Hochwassers, undsie sind für die optimale Steuerung der Rück-haltemaßnahme unerlässlich.

11.2 Wirtschaftlichkeit vonHochwasserschutzmaßnahmen

Vor dem Bau einer Hochwasserschutzeinrich-tung werden im Rahmen einer Wirtschaftlich-keitsuntersuchung folgende Kriterien gegen-einander abgewogen:

————— Investitions- und Reinvestitionskosten für die Hochwasserschutzeinrichtung(Baukosten für die Anlagen, Flächenver-brauch, Deichinstandsetzung, Ersatzbeschädigter mobiler Teile, etc.),

————— Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Hochwasserschutzeinrichtung (Deich-unterhaltungsmaßnahmen, Betrieb- und Unterhaltungskosten von Sonderbau-werken wie Pumpanlagen, Auf- undAbbau, Pflege und Lagerung der mobilenSysteme),

Talsperre mit Hochwasserentlastung

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:40 Uhr Seite 40

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11.3 Mögliche Versagensarten von Schutzeinrichtungen

Hochwasserschutzeinrichtungen sind technische Anlagen, die auf ein bestimmtes Ereignis bemessen wurden. Nach Überschreiten des Bemessungsereignisses, aber bereits auch vorher können bei ungünstigen Umständen Schutz-anlagen versagen. Folgende grundsätzliche Versagensme-chanismen von Schutzsystem sind bei der Planung und beim Betrieb zu unterscheiden:

Versagen nach Überschreiten des Schutzzieles/der Schutzhöhe:

– Bei Talsperren und Rückhaltebecken: Die Hochwasserentlastung der Rückhalteräume springt an und verhindert den weiteren Aufstau im Becken. Die Hochwasserentlastungen sind so dimensioniert, dass am Bauwerk selbst kein Schaden entsteht. Die durch die Hochwasserentlastung abgeführte Abflussmenge führt zu einem Ansteigen der Wasserstände im Unterwasser. Die Abflussmenge kann das Mehrfache des Regelabflus-ses betragen.

– Bei Deichen und Dämmen: Beim Überströmen von Erdbauwerken besteht trotz der schützenden Vegeta-tionsdecke immer die Gefahr von Oberflächenerosion. Hohe Fließgeschwindigkeiten oder der Wellenschlag an der Küste verstärken die Gefahr. Die einsetzende Erosi-on, beispielsweise von der Dammkrone her, vergrößert nach und nach den Einströmquerschnitt, wodurch die Erosion ihrerseits erneut zunimmt. Deichbruchstellen von mehreren hundert Metern können die Folge sein.

– Bei Hochwasserschutzmauern und fest installierten mobilen Schutzsystemen: Die Schutzsysteme werden überströmt und überfluten das dahinter liegende Ge-biet. In der Regel besteht dabei keine Gefahr für Zerstö-rungen am System selbst.

– Bei Sandsackbarrieren und bei manchen Sandsacker-satzsystemen besteht die Gefahr einer Zerstörung bei einer Überströmung. Diese Tatsache sollte bei der Kon-zeption des Schutzsystems beachtet werden.

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 39

Hochwasserschutzwand mit Sicherheitsglas

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 35

————— Der aus dem verminderten Schaden-resultierende Nutzen während der kalku-latorischen Lebensdauer der Schutz-einrichtung.

Dabei ist zu beachten, dass der Nutzen der Ein-richtung die Kosten rechtfertigt. Bei der Wahl des Schutzgrades wird dem Schutz vonMenschenleben und der Verbesserung derLebensqualität für den Menschen ein hohesGewicht beigemessen.

11.3 Mögliche Versagensarten vonSchutzeinrichtungen

Hochwasserschutzeinrichtungen sind techni-sche Anlagen, die auf ein bestimmtes Ereignisbemessen wurden. Nach Überschreiten desBemessungsereignisses, aber bereits auch vor-her können bei ungünstigen UmständenSchutzanlagen versagen. Folgende grundsätz-liche Versagensmechanismen von Schutz-system sind bei der Planung und beim Betriebzu unterscheiden:

Versagen nach Überschreitendes Schutzzieles / der Schutzhöhe:

————— Bei Talsperren und Rückhaltebecken:Die Hochwasserentlastung der Rück-halteräume springt an und verhindertden weiteren Aufstau im Becken. Die Hochwasserentlastungen sind so dimensioniert, dass am Bauwerk selbst kein Schaden entsteht. Die durch die Hochwasserentlastung abgeführte Abflussmenge führt zu einem Ansteigen der Wasserstände im Unterwasser. Die Abflussmenge kann das Mehrfache des Regelabflusses betragen.

Hochwasserschutzwand mit Sicherheitsglas

Hochwasserschutzwand mit Stahlspundwand im Bau

Hochwasserschutzdeich an der Elbe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 41

Hochwasserschutzdeich an der Elbe

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 35

————— Der aus dem verminderten Schaden-resultierende Nutzen während der kalku-latorischen Lebensdauer der Schutz-einrichtung.

Dabei ist zu beachten, dass der Nutzen der Ein-richtung die Kosten rechtfertigt. Bei der Wahl des Schutzgrades wird dem Schutz vonMenschenleben und der Verbesserung derLebensqualität für den Menschen ein hohesGewicht beigemessen.

11.3 Mögliche Versagensarten vonSchutzeinrichtungen

Hochwasserschutzeinrichtungen sind techni-sche Anlagen, die auf ein bestimmtes Ereignisbemessen wurden. Nach Überschreiten desBemessungsereignisses, aber bereits auch vor-her können bei ungünstigen UmständenSchutzanlagen versagen. Folgende grundsätz-liche Versagensmechanismen von Schutz-system sind bei der Planung und beim Betriebzu unterscheiden:

Versagen nach Überschreitendes Schutzzieles / der Schutzhöhe:

————— Bei Talsperren und Rückhaltebecken:Die Hochwasserentlastung der Rück-halteräume springt an und verhindertden weiteren Aufstau im Becken. Die Hochwasserentlastungen sind so dimensioniert, dass am Bauwerk selbst kein Schaden entsteht. Die durch die Hochwasserentlastung abgeführte Abflussmenge führt zu einem Ansteigen der Wasserstände im Unterwasser. Die Abflussmenge kann das Mehrfache des Regelabflusses betragen.

Hochwasserschutzwand mit Sicherheitsglas

Hochwasserschutzwand mit Stahlspundwand im Bau

Hochwasserschutzdeich an der Elbe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 41

Hochwasserschutzwand mit Stahlspundwand im Bau

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 35

————— Der aus dem verminderten Schaden-resultierende Nutzen während der kalku-latorischen Lebensdauer der Schutz-einrichtung.

Dabei ist zu beachten, dass der Nutzen der Ein-richtung die Kosten rechtfertigt. Bei der Wahl des Schutzgrades wird dem Schutz vonMenschenleben und der Verbesserung derLebensqualität für den Menschen ein hohesGewicht beigemessen.

11.3 Mögliche Versagensarten vonSchutzeinrichtungen

Hochwasserschutzeinrichtungen sind techni-sche Anlagen, die auf ein bestimmtes Ereignisbemessen wurden. Nach Überschreiten desBemessungsereignisses, aber bereits auch vor-her können bei ungünstigen UmständenSchutzanlagen versagen. Folgende grundsätz-liche Versagensmechanismen von Schutz-system sind bei der Planung und beim Betriebzu unterscheiden:

Versagen nach Überschreitendes Schutzzieles / der Schutzhöhe:

————— Bei Talsperren und Rückhaltebecken:Die Hochwasserentlastung der Rück-halteräume springt an und verhindertden weiteren Aufstau im Becken. Die Hochwasserentlastungen sind so dimensioniert, dass am Bauwerk selbst kein Schaden entsteht. Die durch die Hochwasserentlastung abgeführte Abflussmenge führt zu einem Ansteigen der Wasserstände im Unterwasser. Die Abflussmenge kann das Mehrfache des Regelabflusses betragen.

Hochwasserschutzwand mit Sicherheitsglas

Hochwasserschutzwand mit Stahlspundwand im Bau

Hochwasserschutzdeich an der Elbe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 41

Page 42: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Gibt es im Einzugsgebiet des Gewässers ein Hochwasser-vorhersagesystem, lässt sich der Zeitpunkt, an dem die max. Schutzhöhe erreicht werden wird, recht genau voraus-schätzen. Für diesen Fall sind je nach Schutzsystem Maß-nahmen in den Alarm- und Einsatzplänen vorzusehen.

Versagen vor Erreichen des Schutzzieles/der Schutzhöhe

Das Versagen von Schutzsystemen vor Erreichen des Schutzziels/der Schutzhöhe kann auch als technisches Ver-sagen angesehen werden. Trotz der Beachtung aller Regeln der Technik ist dieses Szenario bei der Planung von Vorsor-gemaßnahmen zu beachten.

– Bei Talsperren und Rückhaltebecken: Das Versagen der Anlagen führt zu einer plötzlichen Erhöhung der Abflüsse und der Wasserstände im Unterlauf. Häufig in Verbindung mit einer murenähnlichen Geschiebefüh-rung.

– Bei Deichen und Dämmen: Häufigste Versagensursa-chen sind die rückschreitende Erosion im oder unter-halb des Dammkörpers oder das Versagen der Damm-statik. Beide Ursachen führen ohne Gegenmaßnahmen in jedem Fall zum Bruch. Um diese Fälle wenn möglich zu verhindern, werden die Deiche und Dämme an un-seren Gewässern mit beginnendem Einstau ständig be-obachtet. Zeigen sich erste Anzeichen für ein mögliches Versagen, beginnt die Deichwehr mit Deichverteidi-gungsmaßnahmen.

– Bei Hochwasserschutzmauern und fest installier-ten mobilen Schutzsystemen: Die erforderlichen sta-tischen Nachweise, eine sorgfältige Wartung und der fachgemäße Aufbau sichern die Stabilität der Schutz-systeme. Im Hochwasserfall können jedoch unvorher-

gesehene Belastungen die Systeme beschädigen. Bei der Wahl der Systeme ist darauf zu achten, dass beim Ver-sagen von Teilen des Schutzsystems nicht das gesamte System versagt (Dominoeffekt).

11.4 Hochwasserschutz im Kanalsystem/ Sicherung der Binnenentwässerung

Oberirdische Hochwasserschutzmaßnahmen müssen im-mer in Verbindung mit dem Kanalsystem betrachtet wer-den. Ohne geeignete Vorsorgemaßnahmen und/oder konstruktive Maßnahmen im Kanalsystem können Hoch-wasserschutzmaßnahmen ihre Wirkung verlieren. Folgen-des sollte untersucht oder beachtet werden:

Das Eindringen und Ausbreiten des Hochwassers in das Kanalsystem sollte auf jeden Fall verhindert werden.

– Regenüberläufe im Kanalsystem bilden Kurzschlüsse zum Gewässer. Diese sollten durch Rückschlagklappen, besser durch Verschlüsse gesichert werden.

– Werden Teile der Siedlungsfläche oberirdisch überflu-tet, gelangt das Hochwasser über Kanalschächte und Straßeneinläufe in das Kanalsystem. Druckdichte Ka-naldeckel und abschnittsweise durch Schieber absperr-bare Kanalstränge verhindern das Überfluten des restli-chen Kanalnetzes. Im bereits überfluteten Kanalsystem übernehmen die Rückschlagklappen in den Hausan-schlüssen und Heberanlagen den Schutz der Gebäude.

– Kanaldeckel und Kanalstränge vor der Hochwasser-schutzeinrichtung müssen besonders gesichert werden.

40 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

Mobiler Hochwasserschutz mit Dammbalken

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z36

Gibt es im Einzugsgebiet des Gewässers einHochwasservorhersagesystem, lässt sich der Zeitpunkt, an dem die max. Schutzhöheerreicht werden wird, recht genau voraus-schätzen. Für diesen Fall sind je nach Schutz-system Maßnahmen in den Alarm- undEinsatzplänen vorzusehen.

Versagen vor Erreichen des Schutzzieles / der Schutzhöhe

Das Versagen von Schutzsystemen vor Errei-chen des Schutzziels / der Schutzhöhe kannauch als technisches Versagen angesehen wer-den. Trotz der Beachtung aller Regeln derTechnik ist dieses Szenario bei der Planung vonVorsorgemaßnahmen zu beachten.

————— Bei Talsperren und Rückhaltebecken:Das Versagen der Anlagen führt zu einerplötzlichen Erhöhung der Abflüsse undder Wasserstände im Unterlauf. Häufig inVerbindung mit einer murenähnlichenGeschiebeführung.

————— Bei Deichen und Dämmen: HäufigsteVersagensursachen sind die rück-schreitende Erosion im oder unterhalbdes Dammkörpers oder das Versagen der Dammstatik. Beide Ursachen führenohne Gegenmaßnahmen in jedem Fall zum Bruch. Um diese Fälle wennmöglich zu verhindern, werden dieDeiche und Dämme an unseren Gewäs-sern mit beginnendem Einstau ständigbeobachtet. Zeigen sich erste Anzeichenfür ein mögliches Versagen, beginnt die Deichwehr mit Deichverteidigungs-maßnahmen.

————— Bei Deichen und Dämmen: Beim Über-strömen von Erdbauwerken besteht trotzder schützenden Vegetationsdecke immerdie Gefahr von Oberflächenerosion. HoheFließgeschwindigkeiten oder der Wellen-schlag an der Küste verstärken die Gefahr.Die einsetzende Erosion, beispielsweisevon der Dammkrone her, vergrößert nachund nach den Einströmquerschnitt, wodurch die Erosion ihrerseits erneut zu-nimmt. Deichbruchstellen von mehrerenhundert Metern können die Folge sein.

————— Bei Hochwasserschutzmauern und festinstallierten mobilen Schutzsystemen:Die Schutzsysteme werden überströmtund überfluten das dahinter liegendeGebiet. In der Regel besteht dabei keineGefahr für Zerstörungen am System selbst.

————— Bei Sandsackbarrieren und bei man-chen Sandsackersatzsystemen bestehtdie Gefahr einer Zerstörung bei einerÜberströmung. Diese Tatsache sollte beider Konzeption des Schutzsystems beach-tet werden.

Mobiler Hochwasserschutz mit Dammbalken

Mobiler Hochwasserschutz mit Dammbalken

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 42

Mobiler Hochwasserschutz mit Dammbalken

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 37

————— Bei Hochwasserschutzmauern und festinstallierten mobilen Schutzsystemen:Die erforderlichen statischen Nachweise,eine sorgfältige Wartung und der fach-gemäße Aufbau sichern die Stabilität derSchutzsysteme. Im Hochwasserfall können jedoch unvorhergesehene Belas-tungen die Systeme beschädigen. Bei derWahl der Systeme ist darauf zu achten,dass beim Versagen von Teilen des Schutz-systems nicht das gesamte System versagt(Dominoeffekt).

11.4 Hochwasserschutz im Kanalsystem /Sicherung der Binnenentwässerung

Oberirdische Hochwasserschutzmaßnahmenmüssen immer in Verbindung mit dem Kanal-system betrachtet werden. Ohne geeigneteVorsorgemaßnahmen und / oder konstruktiveMaßnahmen im Kanalsystem könnenHochwasserschutzmaßnahmen ihre Wirkungverlieren. Folgendes sollte untersucht oderbeachtet werden:

Das Eindringen und Ausbreiten des Hochwassers in das Kanalsystem sollte aufjeden Fall verhindert werden.

————— Regenüberläufe im Kanalsystem bilden Kurzschlüsse zum Gewässer. Diese sollten durch Rückschlagklappen, besser durch Verschlüsse gesichert werden.

————— Werden Teile der Siedlungsfläche ober-irdisch überflutet, gelangt das Hoch-wasser über Kanalschächte und Straßen-einläufe in das Kanalsystem. Druck-dichte Kanaldeckel und abschnittsweisedurch Schieber absperrbare Kanal-stränge verhindern das Überfluten desrestlichen Kanalnetzes. Im bereits überfluteten Kanalsystem übernehmendie Rückschlagklappen in den Hausan-schlüssen und Heberanlagen den Schutzder Gebäude.

————— Kanaldeckel und Kanalstränge vor derHochwasserschutzeinrichtung müssenbesonders gesichert werden.

Mobiler Hochwasserschutz mit Dammbalken

Integrierte Hochwasserschutzklappe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 43

Page 43: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Die Binnenentwässerung hinter der Schutzeinrichtung ist zu gewährleisten.

– Die Vorflut des Schmutz- und Regenwassers im Ka-nalsystem ist auch bei Hochwasser sicher zu stellen. Ein Rückstau im Kanal ist nur bedingt möglich.

– Bei lang anhaltenden Hochwasserereignissen steigt der Grundwasserspiegel an und erreicht das Kanalsohlen-niveau. Der Fremdwasseranteil im Kanalsystem steigt und muss abgeleitet werden.

– Der Abfluss von den Seitenzuflüssen darf nur bedingt zurück stauen. Die erforderlichen Pumpwerke sollten mit ausreichender Kapazität dimensioniert werden.

11.5 Küstenschutz

Ohne Küstenschutzmaßnahmen würden die ca. 1,1 Millio-nen Hektar Niederungsgebiete im Einzugsbereich der deut-schen Nord- und Ostseeküste bei jeder schweren Sturmflut überschwemmt. Die Nutzung und Entwicklung dieser Ge-biete als Lebens- und Wirtschaftsraum wäre nicht möglich. Küstenschutzdeiche, Sperrwerke, gesicherte Steilufer oder Dünen und regelmäßige Sandvorspülungen schützen dieseFlächen heute auf sehr hohem Sicherheitsniveau. Nach der verheerenden Flutkatastrophe von 1962 haben die fünf Küstenländer alle Maßnahmen, die zur Abwehr derartig ex-tremer Sturmfluten erforderlich sind, in Generalplänen für den Küstenschutz zusammengestellt und diese seitdem kontinuierlich umgesetzt. Obwohl aufgrund der hohen In-vestitionskosten die Generalpläne noch immer nicht voll-ständig ausgeführt werden konnten, waren die bisher er-griffenen Maßnahmen so erfolgreich, dass die Sturmfluten von 1976, 1990 und 1994 an der Nordsee und 1995 an der Ostsee mit höheren Wasserständen als 1962 sicher abge-wehrt werden konnten.

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 41

Integrierte Hochwasserschutzklappe

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 37

————— Bei Hochwasserschutzmauern und festinstallierten mobilen Schutzsystemen:Die erforderlichen statischen Nachweise,eine sorgfältige Wartung und der fach-gemäße Aufbau sichern die Stabilität derSchutzsysteme. Im Hochwasserfall können jedoch unvorhergesehene Belas-tungen die Systeme beschädigen. Bei derWahl der Systeme ist darauf zu achten,dass beim Versagen von Teilen des Schutz-systems nicht das gesamte System versagt(Dominoeffekt).

11.4 Hochwasserschutz im Kanalsystem /Sicherung der Binnenentwässerung

Oberirdische Hochwasserschutzmaßnahmenmüssen immer in Verbindung mit dem Kanal-system betrachtet werden. Ohne geeigneteVorsorgemaßnahmen und / oder konstruktiveMaßnahmen im Kanalsystem könnenHochwasserschutzmaßnahmen ihre Wirkungverlieren. Folgendes sollte untersucht oderbeachtet werden:

Das Eindringen und Ausbreiten des Hochwassers in das Kanalsystem sollte aufjeden Fall verhindert werden.

————— Regenüberläufe im Kanalsystem bilden Kurzschlüsse zum Gewässer. Diese sollten durch Rückschlagklappen, besser durch Verschlüsse gesichert werden.

————— Werden Teile der Siedlungsfläche ober-irdisch überflutet, gelangt das Hoch-wasser über Kanalschächte und Straßen-einläufe in das Kanalsystem. Druck-dichte Kanaldeckel und abschnittsweisedurch Schieber absperrbare Kanal-stränge verhindern das Überfluten desrestlichen Kanalnetzes. Im bereits überfluteten Kanalsystem übernehmendie Rückschlagklappen in den Hausan-schlüssen und Heberanlagen den Schutzder Gebäude.

————— Kanaldeckel und Kanalstränge vor derHochwasserschutzeinrichtung müssenbesonders gesichert werden.

Mobiler Hochwasserschutz mit Dammbalken

Integrierte Hochwasserschutzklappe

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 43

Küstenschutz mit Lahnungen und Hochwasserschutzdeich

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z38

11.5 Küstenschutz

Ohne Küstenschutzmaßnahmen würden die ca. 1,1 Millionen Hektar Niederungsgebiete imEinzugsbereich der deutschen Nord- und Ost-seeküste bei jeder schweren Sturmflut über-schwemmt. Die Nutzung und Entwicklung dieser Gebiete als Lebens- und Wirtschaftsraumwäre nicht möglich. Küstenschutzdeiche, Sperr-werke, gesicherte Steilufer oder Dünen undregelmäßige Sandvorspülungen schützen dieseFlächen heute auf sehr hohem Sicherheits-niveau. Nach der verheerenden Flutkatastrophevon 1962 haben die fünf Küstenländer alleMaßnahmen, die zur Abwehr derartig extremerSturmfluten erforderlich sind, in General-

Die Binnenentwässerung hinter der Schutzeinrichtung ist zu gewährleisten.

————— Die Vorflut des Schmutz- und Regen-wassers im Kanalsystem ist auch beiHochwasser sicher zu stellen. Ein Rück-stau im Kanal ist nur bedingt möglich.

————— Bei lang anhaltenden Hochwasserereig-nissen steigt der Grundwasserspiegel an und erreicht das Kanalsohlenniveau.Der Fremdwasseranteil im Kanalsystemsteigt und muss abgeleitet werden.

————— Der Abfluss von den Seitenzuflüssen darfnur bedingt zurück stauen. Die erforder-lichen Pumpwerke sollten mit ausrei-chender Kapazität dimensioniert werden.

Küstenschutz mit Lahnungen und Hochwasserschutzdeich

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 44

Page 44: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Küstenschutzanlagen müssen fortlaufend kontrolliert und unterhalten werden. Außerdem sind in den nächsten Jah-ren nicht nur die Restmaßnahmen der Generalpläne kon-sequent umzusetzen. Genauso wichtig ist es im Hinblick auf den sich abzeichnenden Klimawandel die Entwicklung der Bemessungsgrößen für die Küstenschutzanlagen sorg-fältig zu beobachten und auszuwerten, um frühzeitig not-wendige Anpassungsmaßnahmen ergreifen zu können. Küstenschutz bleibt eine wichtige Daueraufgabe – auch mit einem gewissen Restrisiko für bereits geschützte Bereiche.

42 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

Küstenschutzdeich

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 39

plänen für den Küstenschutz zusammengestelltund diese seitdem kontinuierlich umgesetzt.Obwohl aufgrund der hohen Investitionskostendie Generalpläne noch immer nicht vollständigausgeführt werden konnten, waren die bisherergriffenen Maßnahmen so erfolgreich, dassdie Sturmfluten von 1976, 1990 und 1994 an derNordsee und 1995 an der Ostsee mit höherenWasserständen als 1962 sicher abgewehrt wer-den konnten.

Küstenschutzanlagen müssen fortlaufendkontrolliert und unterhalten werden. Außer-dem sind in den nächsten Jahren nicht nur dieRestmaßnahmen der Generalpläne konsequentumzusetzen. Genauso wichtig ist es im Hinblickauf den sich abzeichnenden Klimawandel die Entwicklung der Bemessungsgrößen für dieKüstenschutzanlagen sorgfältig zu beobachtenund auszuwerten, um frühzeitig notwendigeAnpassungsmaßnahmen ergreifen zu können.Küstenschutz bleibt eine wichtige Dauer-aufgabe – auch mit einem gewissen Restrisikofür bereits geschützte Bereiche.

Küstenschutzdeich

Küstenschutz mit Flechtwerkzaun

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 45

Küstenschutz mit Flechtwerkzaun

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 39

plänen für den Küstenschutz zusammengestelltund diese seitdem kontinuierlich umgesetzt.Obwohl aufgrund der hohen Investitionskostendie Generalpläne noch immer nicht vollständigausgeführt werden konnten, waren die bisherergriffenen Maßnahmen so erfolgreich, dassdie Sturmfluten von 1976, 1990 und 1994 an derNordsee und 1995 an der Ostsee mit höherenWasserständen als 1962 sicher abgewehrt wer-den konnten.

Küstenschutzanlagen müssen fortlaufendkontrolliert und unterhalten werden. Außer-dem sind in den nächsten Jahren nicht nur dieRestmaßnahmen der Generalpläne konsequentumzusetzen. Genauso wichtig ist es im Hinblickauf den sich abzeichnenden Klimawandel die Entwicklung der Bemessungsgrößen für dieKüstenschutzanlagen sorgfältig zu beobachtenund auszuwerten, um frühzeitig notwendigeAnpassungsmaßnahmen ergreifen zu können.Küstenschutz bleibt eine wichtige Dauer-aufgabe – auch mit einem gewissen Restrisikofür bereits geschützte Bereiche.

Küstenschutzdeich

Küstenschutz mit Flechtwerkzaun

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 45

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Obwohl jedes Hochwasserereignis anders abläuft, lassen sich viele Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Scha-densminderung im Voraus planen. Die dafür geeigne-ten Instrumente sind Gefahrenabwehrpläne, insbesonde-re Katastrophenschutzpläne, die jede zuständige Behörde, vornehmlich auf kommunaler Ebene, im Rahmen ihrer Aufgaben aufstellt.

12.1 Zuständigkeiten im Hochwassereinsatz

Die Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr und dem Ka-tastrophenschutz im Hochwasserfall regeln die Katastro-phenschutzgesetze der Länder. Die Gefahrenabwehr bei Hochwasser liegt zunächst im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters, des Oberbürgermeisters oder des Landrats vor Ort. Für die Koordinierung der Verwaltungsmaßnah-men wird ein Verwaltungsstab gebildet. Die Koordinationder Einsatzmaßnahmen wird von einem Führungsstab oder der technischen Einsatzleitung übernommen. Für den Einsatz stehen die örtlichen Einsatzkräfte zur Verfügung.

Erreicht die Hochwassergefahr einen Zustand, der Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erheb-liche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung derBevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass ein Zusammenwirken aller Behörden, Stellen und Organisationen erforderlich scheint, kann die Katast-rophenschutzbehörde, in der Regel der Landrat, bei kreis-freien Städten der Oberbürgermeister oder bei Stadt- staaten der Innensenator, Katastrophenalarm auslösen und die Leitung der Einsatzmaßnahmen übernehmen. Zusätzli-che Kräfte (z. B. Hilfsorganisationen, Bundeswehr) können hinzugezogen werden.

Ist die Bewältigung eines Hochwassers auf Kreisebene nicht mehr möglich, kann ein Krisenstab auf Landesebene das Krisenmanagement übernehmen. Übergreift die Hochwas-serlage mehrere Bundesländer kann auch der Bund auf An-frage das Krisenmanagement für die betroffenen Länder koordinieren.

12.2 Alarmplan

Ein wichtiger Bestandteil eines Gefahrenabwehrplanes ist der Alarmplan. Er gewährleistet die rechtzeitige Bildung des Einsatzstabes und die Koordinierung der Einsatzpla-nung.Der Alarmplan enthält insbesondere:

– Adressenverzeichnis und Erreichbarkeiten der Einsatz-leitung und Einsatzkräfte (dienstliche und private Tele-fonnummer, Fax, E-Mail etc.),

– Zusammensetzung der Einsatzleitung,

– Zuständigkeiten der Einsatzleitung,

– Unterbringung der Einsatzleitung,

– Maßgebliche Pegelstände entsprechend der Hochwas-sermeldeordnung (HMO),

– Alarmierungswege,

– Alle Informationsquellen zum Wetter- und Hochwas-sergeschehen.

12 Planung von Abwehrmaßnahmen

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 43

Sandsackfüllmaschine

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z40

12 Planung von Abwehrmaßnahmen

Obwohl jedes Hochwasserereignis anders abläuft, lassen sich viele Maßnahmen zur Gefah-renabwehr und Schadensminderung im Vorausplanen. Die dafür geeigneten Instrumente sind Gefahrenabwehrpläne, insbesondere Kata-strophenschutzpläne, die jede zuständigeBehörde, vornehmlich auf kommunaler Ebene,im Rahmen ihrer Aufgaben aufstellt.

12.1 Zuständigkeiten im Hochwassereinsatz

Die Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehrund dem Katastrophenschutz im Hochwasser-fall regeln die Katastrophenschutzgesetze der Länder. Die Gefahrenabwehr bei Hochwas-ser liegt zunächst im Verantwortungsbereichdes Bürgermeisters, des Oberbürgermeistersoder des Landrats vor Ort. Für die Koordi-nierung der Verwaltungsmaßnahmen wird einVerwaltungsstab gebildet. Die Koordinationder Einsatzmaßnahmen wird von einem Führungsstab oder der technischen Einsatz-leitung übernommen. Für den Einsatz stehen die örtlichen Einsatzkräfte zur Verfügung.

Erreicht die Hochwassergefahr einenZustand, der Leben oder Gesundheit zahlreicherMenschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerteoder die lebensnotwendige Versorgung derBevölkerung in so ungewöhnlichem Maßegefährdet oder schädigt, dass ein Zusammen-wirken aller Behörden, Stellen und Organi-sationen erforderlich scheint, kann die Katastro-phenschutzbehörde, in der Regel der Landrat,bei kreisfreien Städten der Oberbürgermeisteroder bei Stadtstaaten der Innensenator, Kata-strophenalarm auslösen und die Leitung derEinsatzmaßnahmen übernehmen. ZusätzlicheKräfte (z.B. Hilfsorganisationen, Bundeswehr)können hinzugezogen werden.

Ist die Bewältigung eines Hochwassersauf Kreisebene nicht mehr möglich, kann einKrisenstab auf Landesebene das Krisenmanage-

ment übernehmen. Übergreift die Hochwas-serlage mehrere Bundesländer kann auch der Bund auf Anfrage das Krisenmanagementfür die betroffenen Länder koordinieren.

12.2 Alarmplan

Ein wichtiger Bestandteil eines Gefahren-abwehrplanes ist der Alarmplan. Er gewährlei-stet die rechtzeitige Bildung des Einsatzstabesund die Koordinierung der Einsatzplanung. Der Alarmplan enthält insbesondere:

————— Adressenverzeichnis und Erreichbar-keiten der Einsatzleitung und Einsatz-kräfte (dienstliche und private Telefon-nummer, Fax, E-Mail etc.),

————— Zusammensetzung der Einsatzleitung,————— Zuständigkeiten der Einsatzleitung,————— Unterbringung der Einsatzleitung,————— Maßgebliche Pegelstände entsprechend

der Hochwassermeldeordnung (HMO)————— Alarmierungswege,————— Alle Informationsquellen zum Wetter-

und Hochwassergeschehen.

Deichsicherungsübung

Sandsackfüllmaschine

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 46

Page 46: Hochwasserschutzfibel - sgdnord.rlp.de · gesagt wird, erfolgt eine Klimaprojektion auf Basis von Sze-narien, bei denen unter anderem die Konzentrationen von Treibhausgasen in unserer

Die Alarmierungsphase ist zu unterteilen in:

ÜberwachungsphaseMit der Überwachungsphase beginnt die Beobachtung und fachliche Bewertung der weiteren Wetter- und Hochwas-serentwicklung.

VoralarmLässt sich aus der Beobachtung auf eine zunehmende Hochwassergefahr schließen, ist Voralarm auszulösen. Alle Ämter, Dienststellen, Hilfsorganisationen und besonders hochwassergefährdete Objekte werden informiert.

HochwasseralarmNach dem Überschreiten der festgelegten Schwellenwerte (HMO) ist Hochwasseralarm auszulösen. Folgende Regeln sind von der Einsatzleitung zu beachten:

– Wichtige Informationen werden mit einer Eingangsbe-stätigung dokumentiert.

– Alle eingeleiteten Maßnahmen sind per Auftrags- und Vollzugsmeldung im Einsatzbuch zu dokumentieren.

Nach Unterschreiten eines festgelegten Schwellenwertes (HMO) wird der Hochwasseralarm aufgehoben.

12.3 Einsatzplan

Ein weiterer Bestandteil des Gefahrenabwehrplanes ist der Einsatzplan. Er enthält insbesondere alle Informationen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:

– Hochwassergefahrenkarten,

– Listen und Karten mit besonders gefährdeten Objekten,

– Einsatz-, Versorgungs- und Evakuierungswege,

– Alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadens-minderung in ihrer zeitlichen Abfolge und Abhängig-keit der Pegelstände z. B.:• MaßnahmenimKanalsystem(Schließenvon

Schiebern),• StraßensperrungenundVerkehrsumleitungen,• AufbauvonmobilenHochwasserschutzsystemen,• Deichverteidigungsmaßnahmen,• SammelstellenfürdiezuevakuierendeBevölke-

rung,• Notunterkünfte• etc.

– Vorbereitete Mitteilungen (z. B. Texte für Lautsprecher-fahrzeuge, Pressemitteilungen),

– Adressenverzeichnis von• Experten,• BetriebenundUnternehmen,dieMaterialienzur

Gefahrenabwehr zur Verfügung stellen,• Ärzten,Seelsorgern,Psychologen• Apotheken,• Lebensmittelgeschäften• etc.

44 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

Deichsicherungsübung

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z 41

Die Alarmierungsphase ist zu unterteilen in:

ÜberwachungsphaseMit der Überwachungsphase beginnt die Be-obachtung und fachliche Bewertung der weite-ren Wetter- und Hochwasserentwicklung.

VoralarmLässt sich aus der Beobachtung auf eine zunehmende Hochwassergefahr schließen, istVoralarm auszulösen. Alle Ämter, Dienststel-len, Hilfsorganisationen und besonders hoch-wassergefährdete Objekte werden informiert.

HochwasseralarmNach dem Überschreiten der festgelegtenSchwellenwerte (HMO) ist Hochwasseralarmauszulösen. Folgende Regeln sind von derEinsatzleitung zu beachten:

————— Wichtige Informationen werden mit einer Eingangsbestätigung dokumentiert.

————— Alle eingeleiteten Maßnahmen sind per Auftrags- und Vollzugsmeldung imEinsatzbuch zu dokumentieren.

Nach Unterschreiten eines festgelegtenSchwellenwertes (HMO) wird der Hochwasser-alarm aufgehoben.

12.3 Einsatzplan

Ein weiterer Bestandteil des Gefahrenabwehr-planes ist der Einsatzplan. Er enthält insbeson-dere alle Informationen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:

————— Hochwassergefahrenkarten,————— Listen und Karten mit besonders gefähr-

deten Objekten,————— Einsatz-, Versorgungs- und Evakuierungs-

wege,————— Alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

und Schadensminderung in ihrer zeitlichen Abfolge und Abhängigkeit derPegelstände. z. B.:• Maßnahmen im Kanalsystem

(Schließen von Schiebern),• Straßensperrungen und Verkehrs-

umleitungen,• Aufbau von mobilen Hochwasser-

schutzsystemen,• Deichverteidigungsmaßnahmen,• Sammelstellen für die zu evakuierende

Bevölkerung,• Notunterkünfte• etc.

————— Vorbereitete Mitteilungen (z. B. Texte für Lautsprecherfahrzeuge, Pressemit-teilungen),

————— Adressenverzeichnis von• Experten,• Betrieben und Unternehmen, die

Materialien zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stellen,

• Ärzten, Seelsorgern, Psychologen• Apotheken,• Lebensmittelgeschäften• etc.

Deichsicherungsübung

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 47

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12.4 Vorbereitung und Durchführung von Evakuie-rungen

Als Ergebnis einer Hochwasserrisikoanalyse müssen für denkbare Szenarien Evakuierungsmaßnahmen geplant werden. Der Einsatzplan enthält alle hierfür erforderlichen Informationen. Eine Evakuierung kann dann bereits erfor-derlich werden, wenn die Versorgung der Bevölkerung (z. B. nach Ausfall der Wasser-, Strom, Gas- oder Fernwärmever-sorgung) oder die Abwasserentsorgung nicht mehr sicher gestellt werden kann.

Für die Planung einer Evakuierung ist unter anderem er-forderlich:

Der Evakuierungsbedarf ist festzustellen:

– Anzahl der ggf. zu evakuierenden• Personen• PersonenausbesonderenEinrichtungen(z.B.Kran-

kenhäuser, Altenheimen, JVA usw.)• Haustiere/Nutztiere

– Der Fahrzeugbedarf für den Transport ist zu ermitteln. Fahrzeugkapazitäten rechtzeitig vor der Evakuierung planen und sichern.• FahrzeugedesöffentlichenNahverkehrs• FahrzeugevonBusunternehmenundsonstigen

Unternehmen

Sammelstellen für Personen müssen:

– im Hochwasserfall erreichbar sein.

– bekannt sein.

Fluchtwege müssen:

– im Hochwasserfall befahrbar sein.

– identifiziert werden und im Evakuierungsfall den Ein-satzkräften bekannt sein.

– Evakuierungswege sind zu kennzeichnen.

– Evakuierungswege dürfen nicht durch Einsatzkräfte versperrt werden.

Bei der Durchführung einer Evakuierung sollte beachtet werden:

Es ist sicherzustellen, dass die Informationen über die be-vorstehende Evakuierung:

– rechtzeitig weitergegeben werden,

– die ganze zu evakuierenden Bevölkerung erreicht und

– eindeutig sind (genaue Informationen über Zeitpunkte und Sammelpunkte zur Evakuierung).

Die Versorgung der evakuierten Bevölkerung ist sicherzu-stellen:

– Die Grundversorgung der Bevölkerung wird von den Kommunen übernommen (Unterkunft, mobile Küchen, Waschstützpunkte etc.).

– Eine Zusatzversorgung kann von den Hilfsorganisatio-nen geleistet werden (z. B. soziale Betreuung).

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 45

Hochwassereinsatz

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z42

12.4 Vorbereitung und Durchführung vonEvakuierungen

Als Ergebnis einer Hochwasserrisikoanalysemüssen für denkbare Szenarien Evakuierungs-maßnahmen geplant werden. Der Einsatzplanenthält alle hierfür erforderlichen Informa-tionen. Eine Evakuierung kann dann bereitserforderlich werden, wenn die Versorgung derBevölkerung (z. B. nach Ausfall der Wasser-,Strom, Gas- oder Fernwärmeversorgung) oderdie Abwasserentsorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.

Für die Planung einer Evakuierung ist unteranderem erforderlich:

Der Evakuierungsbedarf ist festzustellen:

————— Anzahl der ggf. zu evakuierenden • Personen• Personen aus besonderen Einrichtungen

(z. B. Krankenhäuser, Altenheimen, JVA usw.)

• Haustiere / Nutztiere————— Der Fahrzeugbedarf für den Transport ist

zu ermitteln. Fahrzeugkapazitäten recht-zeitig vor der Evakuierung planen undsichern.• Fahrzeuge des öffentlichen Nah-

verkehrs• Fahrzeuge von Busunternehmen und

sonstigen Unternehmen

Sammelstellen für Personen müssen:

————— im Hochwasserfall erreichbar sein.————— bekannt sein.

Fluchtwege müssen:

————— im Hochwasserfall befahrbar sein.————— identifiziert werden und im Evakuie-

rungsfall den Einsatzkräften bekannt sein.————— Evakuierungswege sind zu kennzeichnen.————— Evakuierungswege dürfen nicht durch

Einsatzkräfte versperrt werden.

Bei der Durchführung einer Evakuierungsollte beachtet werden:

Es ist sicherzustellen, dass die Informationenüber die bevorstehende Evakuierung:

————— rechtzeitig weitergegeben werden,————— die ganze zu evakuierenden Bevölkerung

erreicht und————— eindeutig sind (genaue Informationen

über Zeitpunkte und Sammelpunkte zurEvakuierung).

Die Versorgung der evakuierten Bevölkerungist sicherzustellen:

————— Die Grundversorgung der Bevölkerungwird von den Kommunen übernommen(Unterkunft, mobile Küchen, Wasch-stützpunkte etc.).

————— Eine Zusatzversorgung kann von denHilfsorganisationen geleistet werden(z. B. soziale Betreuung).

Im evakuierten Bereich ist zu beachten:

————— Es ist erforderlich, den evakuiertenBereich zu überwachen und zu über-prüfen.

Hochwassereinsatz Hochwassereinsatz

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 48

Hochwassereinsatz

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z42

12.4 Vorbereitung und Durchführung vonEvakuierungen

Als Ergebnis einer Hochwasserrisikoanalysemüssen für denkbare Szenarien Evakuierungs-maßnahmen geplant werden. Der Einsatzplanenthält alle hierfür erforderlichen Informa-tionen. Eine Evakuierung kann dann bereitserforderlich werden, wenn die Versorgung derBevölkerung (z. B. nach Ausfall der Wasser-,Strom, Gas- oder Fernwärmeversorgung) oderdie Abwasserentsorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.

Für die Planung einer Evakuierung ist unteranderem erforderlich:

Der Evakuierungsbedarf ist festzustellen:

————— Anzahl der ggf. zu evakuierenden • Personen• Personen aus besonderen Einrichtungen

(z. B. Krankenhäuser, Altenheimen, JVA usw.)

• Haustiere / Nutztiere————— Der Fahrzeugbedarf für den Transport ist

zu ermitteln. Fahrzeugkapazitäten recht-zeitig vor der Evakuierung planen undsichern.• Fahrzeuge des öffentlichen Nah-

verkehrs• Fahrzeuge von Busunternehmen und

sonstigen Unternehmen

Sammelstellen für Personen müssen:

————— im Hochwasserfall erreichbar sein.————— bekannt sein.

Fluchtwege müssen:

————— im Hochwasserfall befahrbar sein.————— identifiziert werden und im Evakuie-

rungsfall den Einsatzkräften bekannt sein.————— Evakuierungswege sind zu kennzeichnen.————— Evakuierungswege dürfen nicht durch

Einsatzkräfte versperrt werden.

Bei der Durchführung einer Evakuierungsollte beachtet werden:

Es ist sicherzustellen, dass die Informationenüber die bevorstehende Evakuierung:

————— rechtzeitig weitergegeben werden,————— die ganze zu evakuierenden Bevölkerung

erreicht und————— eindeutig sind (genaue Informationen

über Zeitpunkte und Sammelpunkte zurEvakuierung).

Die Versorgung der evakuierten Bevölkerungist sicherzustellen:

————— Die Grundversorgung der Bevölkerungwird von den Kommunen übernommen(Unterkunft, mobile Küchen, Wasch-stützpunkte etc.).

————— Eine Zusatzversorgung kann von denHilfsorganisationen geleistet werden(z. B. soziale Betreuung).

Im evakuierten Bereich ist zu beachten:

————— Es ist erforderlich, den evakuiertenBereich zu überwachen und zu über-prüfen.

Hochwassereinsatz Hochwassereinsatz

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 48

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Im evakuierten Bereich ist zu beachten:

– Es ist erforderlich, den evakuierten Bereich zu überwa-chen und zu überprüfen.

– Zur Minderung der Unfallgefahr und zur Verhinderung von Plünderungen kann ein Betretungsverbot ausge-sprochen werden. Ausnahmegenehmigungen für Ein-satzkräfte, Landwirte zur Versorgung der Nutztiere etc. können gewährt werden.

– Bei besonders hoher Gefährdung von Leib und Leben können nach den in den Ländern geltenden Regelun-gen die Grundrechte eingeschränkt werden und somit eine Zwangsevakuierung angeordnet werden.

– Die Durchsetzung dieser Maßnahmen/Anordnungen erfolgt entsprechend den in den Ländern geltenden Re-gelungen. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Evakuie-rung, dürfte regelmäßig der Katastrophenfall bzw. die Großschadenslage nach den jeweiligen Regeln der Län-der festzustellen sein.

12.5 Mechanismen zur Maßnahmenoptimierung

Fortschreiben der Alarm- und EinsatzpläneNach jedem Hochwasserereignis ist der Alarm- und Ein-satzplan kritisch zu überprüfen und fortzuschreiben. An-hand des zu erstellenden Hochwasserberichtes sind Maß- nahmen und Vollzugsdefizite aufzuzeigen und zu beseiti-gen.

Regelmäßige ÜbungenRegelmäßige Übungen sind ein unverzichtbarer Bestand-teil der Verhaltensvorsorge. Sie dienen primär zur Über-prüfung der Alarm- und Einsatzpläne und zur ständigen Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Im Rahmen der Übungen ist besonders auf die Zusammenarbeit zwischen den Einsatzkräften verschiedener Behörden und Hilfsor-ganisationen Wert zu legen. Die Übungen dienen zur Festi-gung der Informationswege und zur Verbesserung des In-formationsflusses zwischen den Beteiligten.

Partnerschafen mit den Ober- und UnterliegernEin regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Ober- und Unterliegern sowie gemeinsame Aktionen verbessern und festigen die Informationswege und den Austausch von Materialien und Einsatzkräften im Hochwasserfall.

12.6 Materialien zur Hochwasserabwehr/Techni-sche Ausrüstung

Die technische Ausrüstung und die Materialien zur Hoch-wasserabwehr müssen den örtlichen Verhältnissen und den vorhandenen Schutzeinrichtungen angepasst werden.Folgende grundsätzliche Empfehlungen können jedoch ausgesprochen werden:

– Die Bedarfsermittlung richtet sich nach der Maßnah-menliste im Einsatzplan. Dabei sollte eine eindeuti-ge Zuordnung des Materials und der Ausrüstung zur je-weiligen Schutzmaßnahme hergestellt werden.

– Ein Teil der technischen Ausrüstung kann im Vorfeld beschafft und vorgehalten werden. Das für den Einsatz vorgesehene Material sollte nicht für den täglichen Ge-brauch ausgeliehen werden.

– Die Verfügbarkeit weiterer technischer Ausrüstung und Material im Hochwasserfall sollte im Rahmen der Ein-satzplanung überprüft werden.

– Die gesamte technische Ausrüstung sollte in regelmä-ßigen Intervallen, in jedem Fall nach jedem Hochwas-serereignis auf Vollständigkeit überprüft und gewartet werden.

46 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

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Kernstück einer erfolgreichen Schadensminderung bei Hochwasser ist eine aktive und nachhaltige Öffentlich-keitsarbeit. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist neben der Stär-kung des Hochwasserbewusstseins der betroffenen Bürger eine gezielte Informationsvermittlung zur Hochwasserge-fahr und zur Schadensminderung. Innerhalb der Kommu-ne kann eine an den örtlichen Hochwasserverhältnissen angepasste und optimierte Information den Betroffenen vermittelt werden.

Die Themen Hochwasser bzw. Hochwassergefahr betreffen den Bürger gleichsam wie die Kommune. Informationen, Ratschläge und Anweisungen werden meist von Seiten der Kommune als Hilfe für den von Hochwasser Betroffenen angeboten; sie helfen Werte zu sichern und erlauben ein si-cheres Wohnen.

Interessengruppen der Betroffenen sollten in jedem Fall in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden. Grundsätz-lich gilt:je kürzer der Informationsweg zum Bürger ist, umso effek-tiver und glaubwürdiger ist der Informationsaustausch.

Gemeinsame Übungen können die betroffenen Bürger er-mutigen, Verhaltensvorsorge rechtzeitig vor dem nächsten Hochwasser zu üben.

Durch Aktionen in verschiedenster Art und Weise lassen sich Kinder besonders motivieren. Mit Teamgeist und sportlichem Ergeiz wird ein Sandsackfüllwettbewerb schnell zum lehrreichen Erlebnis.

Mit einem Malwettbewerb können besonders jüngere Kin-der angesprochen werden. Nach einem Hochwasserereignis drücken die gemalten Bilder die Wünsche und die Sorgen der Kinder aus und helfen bei der gemeinsamen Verarbei-tung.

13 Öffentlichkeitsarbeit/ Bewusstseinsbildung bei den von Hochwasser Betroffenen

Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz 47

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z44

13 Öffentlichkeitsarbeit / Bewusstseinsbildung bei den von Hochwasser Betroffenen

Kernstück einer erfolgreichen Schadens-minderung bei Hochwasser ist eine aktive undnachhaltige Öffentlichkeitsarbeit. Ziel derÖffentlichkeitsarbeit ist neben der Stärkung desHochwasserbewusstseins der betroffenenBürger eine gezielte Informationsvermittlungzur Hochwassergefahr und zur Schadens-minderung. Innerhalb der Kommune kanneine an den örtlichen Hochwasserverhältnissenangepasste und optimierte Information denBetroffenen vermittelt werden.

Die Themen Hochwasser bzw. Hoch-wassergefahr betreffen den Bürger gleichsamwie die Kommune. Informationen, Ratschlägeund Anweisungen werden meist von Seiten der Kommune als Hilfe für den von HochwasserBetroffenen angeboten; sie helfen Werte zu sichern und erlauben ein sicheres Wohnen.

Interessengruppen der Betroffenen sollten in jedem Fall in die Öffentlichkeitsarbeiteinbezogen werden. Grundsätzlich gilt: je kürzer der Informationsweg zum Bürger ist,umso effektiver und glaubwürdiger ist derInformationsaustausch.

Gemeinsame Übungen können diebetroffenen Bürger ermutigen, Verhaltensvor-sorge rechtzeitig vor dem nächsten Hoch-wasser zu üben.

Durch Aktionen in verschiedenster Artund Weise lassen sich Kinder besonders moti-vieren. Mit Teamgeist und sportlichem Ergeizwird ein Sandsackfüllwettbewerb schnell zumlehrreichen Erlebnis.

Mit einem Malwettbewerb könnenbesonders jüngere Kinder angesprochen wer-den. Nach einem Hochwasserereignis drücken

Früh übt sich: Sandsackfüllwettbewerb

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 50

T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z44

13 Öffentlichkeitsarbeit / Bewusstseinsbildung bei den von Hochwasser Betroffenen

Kernstück einer erfolgreichen Schadens-minderung bei Hochwasser ist eine aktive undnachhaltige Öffentlichkeitsarbeit. Ziel derÖffentlichkeitsarbeit ist neben der Stärkung desHochwasserbewusstseins der betroffenenBürger eine gezielte Informationsvermittlungzur Hochwassergefahr und zur Schadens-minderung. Innerhalb der Kommune kanneine an den örtlichen Hochwasserverhältnissenangepasste und optimierte Information denBetroffenen vermittelt werden.

Die Themen Hochwasser bzw. Hoch-wassergefahr betreffen den Bürger gleichsamwie die Kommune. Informationen, Ratschlägeund Anweisungen werden meist von Seiten der Kommune als Hilfe für den von HochwasserBetroffenen angeboten; sie helfen Werte zu sichern und erlauben ein sicheres Wohnen.

Interessengruppen der Betroffenen sollten in jedem Fall in die Öffentlichkeitsarbeiteinbezogen werden. Grundsätzlich gilt: je kürzer der Informationsweg zum Bürger ist,umso effektiver und glaubwürdiger ist derInformationsaustausch.

Gemeinsame Übungen können diebetroffenen Bürger ermutigen, Verhaltensvor-sorge rechtzeitig vor dem nächsten Hoch-wasser zu üben.

Durch Aktionen in verschiedenster Artund Weise lassen sich Kinder besonders moti-vieren. Mit Teamgeist und sportlichem Ergeizwird ein Sandsackfüllwettbewerb schnell zumlehrreichen Erlebnis.

Mit einem Malwettbewerb könnenbesonders jüngere Kinder angesprochen wer-den. Nach einem Hochwasserereignis drücken

Früh übt sich: Sandsackfüllwettbewerb

Hochwasserfibelbund2010 22.12.2010 11:41 Uhr Seite 50

Früh übt sich: Sandsackfüllwettbewerb

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Als Informationsmedien auf kommunaler Ebene haben sich

– Hochwasserinformationsblätter mit folgenden Inhal-ten:• RatschlägezumVerhaltenvor,währendundnach

dem Hochwasser (vgl. Anhang)• Hochwassergefahrenkarten• InformationsquellenvorundwährenddesHoch-

wasserereignisses und

– Informationsveranstaltungen in Verbindung mit Ge-fahrenabwehrübungen des örtlichen Katastrophen-schutzes

etabliert.

Darüber hinaus spielen die digitalen Medien eine wichti-ge Rolle bei der Vermittlung von Hochwassergefahren und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos. Kleineunterhaltsame Spots machen auf das Thema Hochwasser aufmerksam.

Auch spielerisch lassen sich Aspekte der Schadensvorsorge vermittelt. Simulationsspiele, wie es sie zum Beispiel auch zum Baggern, zum Busfahren oder für die Landwirtschaft gibt, können auch effektives Handeln für den Hochwasser-fall vermitteln. Wer richtig handelt und seine Wertgegen-stände Kräfte sparend aus dem Gefahrenbereich bringen kann, reduziert seinen virtuellen Schaden. Kleine Tipps, beispielsweise welche Hilfsmittel und Werkzeuge wie im Hochwasserfall eingesetzt werden können, sind in speziel-len Einspielungen verpackt.

48 Teil B: Grundsätze beim vorsorgenden Hochwasserschutz

45T E I L B : G R U N D S Ä T Z E B E I M V O R S O R G E N D E N H O C H W A S S E R S C H U T Z

die gemalten Bilder die Wünsche und dieSorgen der Kinder aus und helfen bei dergemeinsamen Verarbeitung.

Als Informationsmedien auf kommu-naler Ebene haben sich

————— Hochwasserinformationsblätter mit folgenden Inhalten:• Ratschläge zum Verhalten vor,

während und nach dem Hochwasser (vgl. Anhang)

• Hochwassergefahrenkarten • Informationsquellen vor und während

des Hochwasserereignisses und————— Informationsveranstaltungen in Verbin-

dung mit Gefahrenabwehrübungen desörtlichen Katastrophenschutzes

etabliert.

Darüber hinaus spielen die digitalen Medieneine wichtige Rolle bei der Vermittlung vonHochwassergefahren und Maßnahmen zurMinderung des Hochwasserrisikos. Kleineunterhaltsame Spots machen auf das ThemaHochwasser aufmerksam.

Spot zur Hochwasserproblematik (www.ella-interreg.org)

Simulationsspiel für den Hochwasserfall

Simulationsspiel für den Hochwasserfall

Auch spielerisch lassen sich Aspekte derSchadensvorsorge vermittelt. Simulationsspiele,wie es sie zum Beispiel auch zum Baggern, zumBusfahren oder für die Landwirtschaft gibt,können auch effektives Handeln für den Hoch-wasserfall vermitteln. Wer richtig handelt undseine Wertgegenstände Kräfte sparend ausdem Gefahrenbereich bringen kann, reduziertseinen virtuellen Schaden. Kleine Tipps, bei-spielsweise welche Hilfsmittel und Werkzeugewie im Hochwasserfall eingesetzt werden kön-nen, sind in speziellen Einspielungen verpackt.

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Spot zur Hochwasserproblematik (www.ella-interreg.org)

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die gemalten Bilder die Wünsche und dieSorgen der Kinder aus und helfen bei dergemeinsamen Verarbeitung.

Als Informationsmedien auf kommu-naler Ebene haben sich

————— Hochwasserinformationsblätter mit folgenden Inhalten:• Ratschläge zum Verhalten vor,

während und nach dem Hochwasser (vgl. Anhang)

• Hochwassergefahrenkarten • Informationsquellen vor und während

des Hochwasserereignisses und————— Informationsveranstaltungen in Verbin-

dung mit Gefahrenabwehrübungen desörtlichen Katastrophenschutzes

etabliert.

Darüber hinaus spielen die digitalen Medieneine wichtige Rolle bei der Vermittlung vonHochwassergefahren und Maßnahmen zurMinderung des Hochwasserrisikos. Kleineunterhaltsame Spots machen auf das ThemaHochwasser aufmerksam.

Spot zur Hochwasserproblematik (www.ella-interreg.org)

Simulationsspiel für den Hochwasserfall

Simulationsspiel für den Hochwasserfall

Auch spielerisch lassen sich Aspekte derSchadensvorsorge vermittelt. Simulationsspiele,wie es sie zum Beispiel auch zum Baggern, zumBusfahren oder für die Landwirtschaft gibt,können auch effektives Handeln für den Hoch-wasserfall vermitteln. Wer richtig handelt undseine Wertgegenstände Kräfte sparend ausdem Gefahrenbereich bringen kann, reduziertseinen virtuellen Schaden. Kleine Tipps, bei-spielsweise welche Hilfsmittel und Werkzeugewie im Hochwasserfall eingesetzt werden kön-nen, sind in speziellen Einspielungen verpackt.

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Simulationsspiel für den Hochwasserfall

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die gemalten Bilder die Wünsche und dieSorgen der Kinder aus und helfen bei dergemeinsamen Verarbeitung.

Als Informationsmedien auf kommu-naler Ebene haben sich

————— Hochwasserinformationsblätter mit folgenden Inhalten:• Ratschläge zum Verhalten vor,

während und nach dem Hochwasser (vgl. Anhang)

• Hochwassergefahrenkarten • Informationsquellen vor und während

des Hochwasserereignisses und————— Informationsveranstaltungen in Verbin-

dung mit Gefahrenabwehrübungen desörtlichen Katastrophenschutzes

etabliert.

Darüber hinaus spielen die digitalen Medieneine wichtige Rolle bei der Vermittlung vonHochwassergefahren und Maßnahmen zurMinderung des Hochwasserrisikos. Kleineunterhaltsame Spots machen auf das ThemaHochwasser aufmerksam.

Spot zur Hochwasserproblematik (www.ella-interreg.org)

Simulationsspiel für den Hochwasserfall

Simulationsspiel für den Hochwasserfall

Auch spielerisch lassen sich Aspekte derSchadensvorsorge vermittelt. Simulationsspiele,wie es sie zum Beispiel auch zum Baggern, zumBusfahren oder für die Landwirtschaft gibt,können auch effektives Handeln für den Hoch-wasserfall vermitteln. Wer richtig handelt undseine Wertgegenstände Kräfte sparend ausdem Gefahrenbereich bringen kann, reduziertseinen virtuellen Schaden. Kleine Tipps, bei-spielsweise welche Hilfsmittel und Werkzeugewie im Hochwasserfall eingesetzt werden kön-nen, sind in speziellen Einspielungen verpackt.

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Simulationsspiel für den Hochwasserfall

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Gewerk Baustoff oder Ausführungsform Widerstandsfähigkeit gegen Wassereinwirkung

Baustoffe Kalk gut geeignet

Gips ungeeignet

Zement gut geeignet

gebrannte Baustoffe (je nach Art) gut geeignet mäßig geeignet

Lehm (je nach Einwirkzeit) gut geeignet mäßig geeignet ungeeignet

Steinzeugwaren gut geeignet

Bitumen (Anstrich und Bahnen) gut geeignet

Metalle (je nach Art) gut geeignet mäßig geeignet

Kunststoffe (je nach Art) gut geeignet mäßig geeignet ungeeignet

Holz (je nach Art) mäßig geeignet ungeeignet

Textilien ungeeignet

saugende Materialien ungeeignet

Bodenplatte wasserundurchlässiger Beton gut geeignet

Bodenaufbau Estrich gut geeignet mäßig geeignet

Holzbalken mäßig geeignet

Bodenbelag Naturstein (Granit, Dolomit) gut geeignet

Sandstein ungeeignet

Marmor ungeeignet

Kunststein gut geeignet

Fliesen (je nach Art) gut geeignet mäßig geeignet

Epoxydharzoberflächen gut geeignet

Parkett/Laminat ungeeignet

Holzpflaster ungeeignet

Massivholz ungeeignet

Kork ungeeignet

textile Beläge (Teppich, Teppichboden) ungeeignet

Linoleum ungeeignet

Wände Kalksandsteine gut geeignet

gebrannte Vollziegel gut geeignet

Hochlochziegel mäßig geeignet

Klinker gut geeignet

Beton gut geeignet

Gasbeton mäßig geeignet

Lehm (je nach Einwirkzeit) mäßig geeignet ungeeignet

leichte Trennwände (Gipsplatten) ungeeignet

Holz (Bretter, Spanplatten, Gefache) ungeeignet

Glasbausteine gut geeignet

Anhang 1: Hochwasserbeständige (Bau-)Materialien

Anhang 1: Hochwasserbeständige (Bau-)Materialien 49

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Gewerk Baustoff oder Ausführungsform Widerstandsfähigkeit gegen Wassereinwirkung

Außenhaut mineralische Putze (Zement, hydr. Kalk) gut geeignet

Verblendmauerwerk mit Luftschicht gut geeignet

Steinzeugfliesen gut geeignet

wasserabweisende Dämmung gut geeignet

Kunststoffsockel gut geeignet

Faserzementplatten gut geeignet

Faserdämmstoffe ungeeignet

Putz mineralischer Zementputz gut geeignet

Kalkputz (hydraulische Kalke) gut geeignet

Gipsputze ungeeignet

Lehm (je nach Einwirkzeit) gut geeignet mäßig geeignet

Spezialputze (hydrphobiert) gut geeignet

Kunstharzputze gut geeignet

Anstrich Mineralfarben gut geeignet

Kalkanstrich gut geeignet

Dispersionsanstrich ungeeignet

Wandverkleidung Tapeten ungeeignet

Fliesen gut geeignet

Holz ungeeignet

Textilien ungeeignet

Gipskartonplatten ungeeignet

Kork ungeeignet

Fenster Holz (je nach Art) mäßig geeignet

Kunststoff gut geeignet mäßig geeignet

Aluminium gut geeignet

verzinkter Stahl gut geeignet

Fensterbänke Marmor ungeeignet

sonstiger Naturstein (wie Granit) gut geeignet

Holz (je nach Art) mäßig geeignet ungeeignet

beschichtetes Aluminium und Metall gut geeignet

Sandstein ungeeignet

Schiefer mäßig geeignet

Türen ungeeignet

gut geeignet

ungeeignet

gut geeignet

Treppen gut geeignet

ungeeignet

gut geeignet

gut geeignet

50 Anhang 1: Hochwasserbeständige (Bau-)Materialien

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Was Sie schon heute tun können

< Gefahren mit der Familie diskutieren, Verhaltensregeln festlegen, Kommunikation ist erforderlich „Wo ist wer, zu welchem Zeitpunkt?“, Aufgaben in der Familie ver-teilen „Wer macht was?“. Denken Sie an die Möglichkeit, dass nicht jedes Familienmitglied zu Hause ist. Vor al-lem mit Kindern sollte abgeklärt sein, wo sie hingehen sollen. Vielleicht ist der kürzere und ungefährlichere Weg, der zu Verwandten oder Freunden. Generell sollte überlegt werden, wohin, wenn das Haus verlassen werden muss? (Eine Evakuierung kann angeordnet werden).

< Information der Familienmitglieder über getroffene Entscheidungen

< Kinder auf besondere Gefahren aufmerksam machen (Aufsichtspflicht)

< Im Eigenbereich überprüfen, ob bauliche Maßnahmen für den Nachbarn eine Erhöhung der Gefahr hervor- rufen können (z. B. Stützmauer, Biotop, usw.)

< Trinkwasserversorgung kann gefährdet sein (Informa-tion über Trinkwasserversorgung beim Wasserversor-gungsunternehmen einholen)

< Auch für Haustiere oder Vieh auf landwirtschaftlichen Anwesen soll Vorsorge getroffen werden (Unterbring-ungsmöglichkeiten erheben, Futtervorräte sichern)

< Wo befinden sich gefährliche Stoffe, die rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden müssen? – Umweltgefähr-dung

< Nachbarschaftshilfe organisieren – wer hilft wem? Kontakt und Informationsaustausch mit dem Nach-barn erleichtert den Nachrichtenfluss, da das Hoch-wasser z. B. die Telefonleitung unterbrechen kann bzw. Mobilfunknetze überlastet sein können oder ausfallen.

< Kennzeichnung von Eigentum

< Regelmäßige Reinigung von Kanalzu- und -abläufen

< Revision von Rückschlagklappen und Schiebern

< Selbstschutzmaßnahmen in Betrieben organisieren (während und außerhalb der Arbeitszeit)

< Notgepäck und Dokumente für ein eventuell notwen-diges Verlassen des Hauses vorbereiten

< Die Möglichkeit prüfen, ein Notquartier bei Verwand-ten, Freunden beziehen zu können

< Jedes Familienmitglied sollte wissen, wo sich die Haupt-schalter für Wasser, Strom, Heizung, Gas, Öl etc. befin-den

Anhang 2: Checklisten zur privaten Hochwasservorsorge

Anhang 2: Checklisten zur privaten Hochwasservorsorge 51

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Die richtige Hochwasserausrüstung

Sorgen Sie rechtzeitig für eine eigene Hochwasserausrüstung. Organisationen der Gefahrenabwehr wie Feuerwehr und THW benötigen ihre Ausrüstung selbst und können diese nicht ausleihen. Wenn Sie Neubürger/-in in einem hochwas-sergefährdeten Gebiet sind und sich zum ersten Mal mit Hochwasser beschäftigen, lassen Sie sich durch alteingesessene Bewohner/-innen beraten und bei der Zusammenstellung ihrer Hochwasserausrüstung helfen. Beteiligen Sie sich an der Nachbarschaftshilfe.

Ausrüstung Standort: Kontrolle am:

Netzunabhängiges Rundfunkgerät

Ersatzbatterien

Beleuchtung

Dicke Kerzen, Feuerzeug, Streichhölzer

Taschenlampe mit Ersatzbatterien

Petroleumlampe mit Petroleum

Lampenaufsatz für Campinggasflaschen

Stromunabhängige Kochstelle

Spirituskocher

Campingkocher

Benzinkocher

Trockenspirituskocher mit Brennstoff

Heizung

Campingflasche mit Heizungsaufsatz

Wärmflasche

Wolldecken

Hausapotheke

Hygiene (wenn kein Abwasserabfluss möglich)

Waschschüssel

Toiletteneimer mit Deckel

Campingtoilette

Ausrüstung im Wasser

Gummistiefel

Wathose

Schwimmweste

Sandsäcke mit Füllmaterial

Tauchpumpe mit FI-Schutzschalter und Schlauch

wasserdichte Verlängerungskabel

Verbindungsmuffen, Schlauchschellen

Klebeband

dicke Abdeckfolie

Leiter

Werkzeugkiste

Sonstiges

Notstromaggregat

Treibstoff (Lagerungsbestimmungen beachten)

Schlauchboot

Seil

Eimer

Trinkwasserbehälter

52 Anhang 2: Checklisten zur privaten Hochwasservorsorge

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Letzte Vorbereitung vor dem Hochwasser

< Jedes Hochwasser verläuft anders! Eigene Rückschlüs-se aus alten Ereignissen können falsch sein! Meldungen der Hochwassermeldezentren beachten.

< Wetterlage verfolgen.

< Radio- und Fernsehmeldungen verfolgen.

< Beginnenden Stegbau beobachten.

< Lautsprecherdurchsagen verfolgen.

< Anweisungen der Behörden beachten!

< Angeordnete Maßnahmen umsetzen.

< Laufend bei der Gemeinde informieren, wie sich die Si-tuation entwickelt.

< Sonderregelung bei Gemeinden in Tälern mit flussauf-wärts liegenden Stauanlagen erfragen.

< Nutztiere aus der Gefahrenzone bringen.

< Kellertanks absichern, technische Einrichtungen even-tuell abmontieren.

< Elektronische Einrichtungen entfernen oder ausschal-ten.

< Straßen, Wege können überflutet sein. Fahrten im Hochwasser möglichst vermeiden; Gefahr erkennen (Aquaplaning, Treibgut, Steinschlag); als sicher angese-hene Verkehrswege können Lebensgefahr bedeuten.

< Gefährdung durch aufgestautes Treibgut beachten.

< Absperr- und Abdichtungsmaßnahmen vorbereiten bzw. durchführen und regelmäßig prüfen.

< Fahrzeuge aus der Garage/Abstellplatz in Sicherheit bringen.

< Nachbarschaftshilfe organisieren und durchführen. Nichtbetroffene sollen Betroffenen unaufgefordert hel-fen.

< Haupthähne für Gas, Wasser, Strom abdrehen! (Ach-tung: Tiefkühltruhe).

< Gegenstände, die nicht nass werden dürfen, aus dem Keller räumen.

< Notgepäck griffbereit halten.

< Eigensicherheit beachten, insbesondere in Kellerräu-men.

Nach dem Hochwasser

< Aufräumen rasch beginnen, Seuchengefahr durch Tier-kadaver, der Schlamm wird hart etc.

< Hausbrunnen entkeimen, Wassergüte überprüfen las-sen (Vorschriften beachten).

< Vorsicht beim Öffnen von Garagen- und Hallentoren.

< Erst mit dem Auspumpen des Kellers beginnen, wenn draußen der Wasserstand sinkt, da sonst Auftriebschä-den und Unterspülungen drohen.

Auto und Hochwasser

< Zeichnet sich die Gefahr eines Hochwassers ab, ist fol-gendes zu tun: Fahrzeuge aus der Garage in Sicherheit bringen (eher zu früh als zu spät).

< Fahrzeuge, die im Freien abgestellt sind, aus der Gefah-renzone bringen.

< Achtung Urlauber! Auch an Ihrem Ferienort kann es unvermutet zu kritischen Ereignissen kommen. Prüfen Sie die Situation, ehe Sie Ihr abgestelltes Fahrzeug für mehrere Stunden verlassen.

< Müssen Sie eine überflutete Stelle passieren: „Tasten“ Sie sich langsam vor (auch Schrittgeschwindigkeit kann zu schnell sein); dringt Wasser in den Motorraum, droht ein kapitaler Schaden.

< Nach längeren Fahrten den Motor abstellen, damit der Katalysator abkühlt, ehe Sie durch das Wasser fah-ren. Die Temperatur des Katalysators liegt bei etwa 700 Grad, wird er plötzlich abgekühlt, kann der Keramik-topf springen.

< Stand das Kfz bis zur Ölwanne oder gar über die Rä-der hinaus im Wasser, Motor nicht mehr starten! In die nächste Werkstätte zur Überprüfung schleppen (Brems-flüssigkeit und Öl wechseln etc.).

Anhang 2: Checklisten zur privaten Hochwasservorsorge 53

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BildnachweisTitelseite: Hochwasser in Stadt: © mwtierfoto - Fotolia.comSeite 3: BMVBS/Fotograf: Frank OssenbrinkSeite 7: Hochwasserwarnschild: © marog-pixcells - Fotolia.comSeite 9: Peter ZeislerSeite 10: links: mamamäh, www.photocase.de, rechts: Uwe Wittbrock, www.fotolia.comSeite 13: mema, www.fotolia.comSeite 17: oben: Harald Weber, Dippoldiswalde, unten: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbHSeite 18: oben: GOH Gesellschaft für operativen Hochwasserschutz mbH, unten: IBS Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbHSeite 19: oben: IBS Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, unten: RS-Stepanek OHG Seite 22: Viega GmbH & Co. KGSeite 23: KESSEL GmbHSeite 24: oben: Stefan Nau GmbH, unten: Chemowerk GmbHSeite 25: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbHSeite 26: oben: Doyma GmbH & Co, mitte oben: IBS Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, mitte unten: DiGeWa Lothar Zache, unten: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbHSeite 27: Regierungspräsidium StuttgartSeite 28: oben: W. Maerzke, unten: Lobbe Holding GmbH & Co KGSeite 29: Spechtenhauser Hochwasser- und Gewässerschutz GmbHSeite 30: Fotomontage Design PartnerSeite 31: IBS Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbHSeite 33: RUIZ RODRIGUEZ + ZEISLER + BLANK, GbR im Auftrag des Landes Rheinland-PfalzSeite 34: RUIZ RODRIGUEZ + ZEISLER + BLANK, GbR im Auftrag des Landes Rheinland-PfalzSeite 35: oben: Frank Standtke, unten: Peter ZeislerSeite 36: Peter ZeislerSeite 37: oben: DWD, mitte: Peter Zeisler, unten: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-WürttembergSeite 38: Harald Weber, DippoldiswaldeSeite 39: oben: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbH, mitte: Peter Zeisler, unten: ThyssenKrupp GfT Bautechnik GmbHSeite 40: links: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbH, rechts: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbHSeite 41: oben: IBS Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, unten: Peter ZeislerSeite 42: oben: Dorothee Zeisler, unten: Peter ZeislerSeite 43: Saquick GmbHSeite 44: Peter ZeislerSeite 45: links: Aqua-Stop Hochwasserschutz GmbH, rechts: AquaFenceSeite 47: links: Bürgerinitiative Hochwasser, Altgemeinde Rodenkirchen e.V. (www.hochwasser.de), rechts: Peter ZeislerSeite 48: links: INFRASTRUKTUR & UMWELT, Professor Böhm und Partner (IU), rechts oben und unten: Hochschule Rhein-Main, www.hs-rm.de

Die abgebildeten Fotos oder Darstellungen von Hochwasserschutzeinrichtungen oder von Ausrüstung zum Hochwasserschutz sollen beispielhaft die Möglichkeiten zum Schutz und zur Vorsorge aufzeigen.

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Impressum

HerausgeberBundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungInvalidenstraße 4410115 Berlin

BezugsquelleBundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungReferat Bürgerservice und Besucherdienst11030 BerlinE-Mail: [email protected]: 030 2008-3060Telefax: 030 2008-1942

Internethttp://www.bmvbs.de

Konzeption/GraphikRuiz Rodriguez + Zeisler + Blank, GbR, WiesbadenDesign Partner, Stuttgart Gestaltung/DruckBundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungReferat Z 25, Druckvorstufe/Hausdruckerei

Stand5. Auflage - Juli 2013

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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HochwasserschutzfibelObjektschutz und bauliche Vorsorge

www.bmvbs.de