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iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung Deutschland im Plus erstellt von: Dirk Ulbricht unter Mitarbeit von Kerim Sebastian Al-Umaray, Matthias Butenob, Laura Hebebrand, Daniel Stähr und Cathrin Ulikowski

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iff-Überschuldungsreport 2016

Überschuldung in Deutschland

Untersuchung mit freundlicher Unterstützung

der Stiftung Deutschland im Plus

erstellt von:

Dirk Ulbricht

unter Mitarbeit von Kerim Sebastian Al-Umaray, Matthias Butenob, Laura Hebebrand,

Daniel Stähr und Cathrin Ulikowski

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iff-Überschuldungsreport 2016

Überschuldung in Deutschland

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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 III

Grußwort

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

seit dem Höhepunkt der Finanzkrise hat sich Deutschland trotz erheblichen Gegenwinds aus der Euro-Zone und verhaltenem Wachstum in den Schwellenländern wirtschaftlich außerordentlich gut entwickelt. Dafür stehen sehr hohe Konsumausgaben, Rekordzahlen im Außenhandel sowie eine hohe Erwerbsquote und die anhaltend niedrige Arbeitslosig-keit. Daraus resultierend belegen vor allem wachsende Steuereinnahmen die positive Entwicklung. Auch der Volksentscheid Großbritanniens, die Europäische Union zu verlas-sen, tat dieser positiven Entwicklung bislang keinen Abbruch. Jedoch profitieren von dem anhaltenden Aufschwung nicht alle Bürger gleichermaßen. Besonders die ärmeren Bevöl-kerungsteile bleiben finanziell abgehängt. So hat sich die Einkommensarmut als Ursache für Überschuldung auf einem hohen Niveau von rund 10 Prozent stabilisiert. Die preis-bereinigten Einkommen der Überschuldeten sinken seit Jahren, das mittlere Einkommen liegt aktuell bei 861 Euro und damit unterhalb der Armutsgrenze. Das sind nur einige der zahlreichen Erkenntnisse, welche die vorliegende elfte Auflage des iff-Überschuldungs-reports bereithält.

In gewohnter Manier werden im iff-Überschuldungsreport 2016, der in enger Zusammen-arbeit zwischen dem iff institut für finanzdienstleistungen und der Stiftung „Deutschland im Plus“ realisiert wurde, die neuesten Erkenntnisse zum Thema Ver- und Überschuldung vorgestellt. Dabei analysieren zahlreiche anerkannte Fachexperten aus Wissenschaft und der Praxis der Schuldnerberatung, welche Personengruppen von Überschuldung betroffen sind. Neben einer gründlichen Analyse der Auslöser finanzieller Krisen werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, wie die Anzahl überschuldeter Haushalte reduziert werden kann und welche Maßnahmen im Rahmen der Präventions- und Aufklä-rungsarbeit sinnvoll sind.

Wichtige Erkenntnisse liefert zum Beispiel die Auswertung der Gläubigerstruktur im dies-jährigen iff-Überschuldungsreport. Hier zeigt dieser deutliche Verschiebungen über die letzten Jahre auf. So hat beispielsweise die Bedeutung der Bankschulden stark abge-nommen. Betrug der Anteil in 2004 noch 40 Prozent der Gesamtschulden, liegt er jetzt nur noch bei 28 Prozent. Das ist als ein Indiz dafür zu werten, dass die Kreditinstitute die finanziellen Möglichkeiten ihrer Kunden besser als in der Vergangenheit einschätzen und ihrer Verantwortung durch eine nachhaltige Kreditvergabe gerecht werden. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern und Telekommuni-kationsunternehmen signifikant gestiegen. Darüber hinaus werden im iff-Überschuldungsreport wieder die sogenannten „Big Six“ Hauptauslöser finanzieller Krisen analysiert. Dabei wurden die Themen Arbeitslosigkeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbständigkeit, irrationales Konsumverhalten, Krankheit und Scheidung oder Trennung identifiziert. Im Jahr 2015 waren diese „Big Six“ zusammen für über 70 Prozent der Überschuldungen verantwortlich.

Bei der Prävention von finanziellen Schieflagen setzt die Stiftung „Deutschland im Plus“ an. Sie verfolgt das Ziel, möglichst viele Bürger für einen angemessenen und verantwor-tungsvollen Umgang mit den eigenen Finanzen zu sensibilisieren. Den Kern der Stif-tungsarbeit stellt die finanzielle Bildung von Schülern dar. Das hierzu konzipierte, modular aufgebaute Unterrichtsmaterial wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit Experten stetig optimiert und kann jeweils individuell an die jeweiligen Vorkenntnisse und Fähigkeiten der Jugendlichen angepasst werden. Um die Qualität der Unterrichtsein-

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heiten weiter zu steigern, hat die Stiftung Ende 2015 die Zertifizierung ihrer Unterrichts-einheit und Referenten in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Weingarten ins Leben gerufen. Diese spielen eine sehr wichtige Rolle im Unterrichtskonzept der Stiftung: Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, Wissen zu vermitteln, sondern auch die Schüler zu befähigen, Handlungs- und Entscheidungskompetenz in wirtschaftlichen Situationen und beim Umgang mit Geld zu entwickeln. Das kann die Integration von unterschiedlichen pädagogischen Methoden im Unterricht gewährleisten, wie beispielsweise Popsongs, Lerntempoduette oder ökonomische Experimente.

Bis einschließlich September 2016 konnten bereits über 55.000 Jugendliche von den Unterrichtseinheiten in den Schulen profitieren. Zudem bietet die Stiftung „Deutschland im Plus“ seit Januar 2016 ein neues Unterrichtsmodul „Fit in finance, strong for life“ speziell für junge Migranten an. Mit diesem Angebot unterstützt sie jugendliche Neuan-kömmlinge dabei, in Deutschland Fuß zu fassen und sich in einem noch unbekanntem Umfeld zurechtzufinden. Die behandelten Themen reichen vom Euro als Zahlungsmittel, der Funktionsweise eines Girokontos, möglichen Kostenfallen im täglichen Leben bis hin zur Ausbildung, zum ersten Gehalt sowie zur ersten eigenen Wohnung. Das Unterrichts-modul ist daher speziell auf die Bedürfnisse und Interessenslagen junger Migranten ab-gestimmt.

Auch die digitalen Kanäle der Stiftung wurden weiter ausgebaut. Dass die Angebote bei den Nutzern auf großen Anklang stoßen, zeigt die Tatsache, dass die App „Mein Budget“ seit Veröffentlichung im Jahr 2013 bereits knapp 50.000-mal heruntergeladen wurde. Die Zielsetzung der App ist, dass sich Menschen nachhaltig mit ihren Finanzen beschäftigen und so in spielerischer Weise einen Überblick über ihre eigenen Geldverhältnisse erhal-ten. Auch die anderen Kanäle der Stiftung, wie die Magazine „ImPlus“ und „KinderPlus“, der Facebook-Auftritt und die Website www.deutschland-im-plus.de laden dazu ein, sich intensiv mit dem Thema finanzielle Bildung und dem Umgang mit Geld auseinander zu setzen. Denn in vielen Fällen verhindert alleine schon die Kenntnis der eigenen finanziel-len Spielräume wirksam die Überschuldung.

An dieser Stelle möchten wir uns gerne bei Prof. Dr. Michael Burkhard Piorkowsky be-danken, der dem Stiftungsvorstand zwischen Juni 2008 und Juni 2016 angehört hat. Er hat die „Stiftung Deutschland im Plus“ ganz entscheidend durch die Entwicklung der Konzepte und Ausgaben der Magazine „ImPlus“ und „KinderPlus“ vorangebracht. Seine umfangreiche Expertise bei der finanziellen Bildung im Rahmen seiner Professur für Haushalts- und Konsumökonomik an der Universität Bonn haben ganz entscheidend dazu beigetragen. An seine Stelle im Stiftungsvorstand rückt Frau Prof. Dr. Claudia Wiepcke, Professorin für Wirtschaftswissenschaft und Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Weingarten.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Dr. Christiane Decker

Prof. Dr. Jürgen Keßler

Prof. Dr. Claudia Wiepcke

Philipp Blomeyer

Stiftungsvorstand „Deutschland im Plus“

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Inhaltsverzeichnis

Grußwort III

Inhaltsverzeichnis V

Abbildungsverzeichnis VII

Tabellenverzeichnis VII

Zitateverzeichnis VIII

Ergebnisse 2

Einleitung 4

1 Was ist Überschuldung? 6

2 Überschuldungsauslöser 8

3 Rahmendaten 10 3.1 Erneuter Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren auf 85.000

Eröffnungen 10 3.2 Geschätzt 655.000 Personen warten auf ihre Restschuldbefreiung 12 3.3 Knapp 650.000 Personen in der Sozialen Schuldnerberatung 13 3.4 Anzahl der Kredite fällt, Kredithöhe steigen 13 3.5 Restschuldversicherungen: 1,5 Millionen Verträge aufgetaucht 15 3.6 Gut 6,7 Millionen Personen oder 3,35 Millionen Haushalte weisen

Negativmerkmale bei den Auskunfteien auf 17 3.7 Die wirtschaftliche Situation: Die Expansion setzt sich fort,

Beschäftigung steigt. 18

4 Zusammensetzung und Entwicklung der Schulden 21 4.1 Die mittlere Schuldenhöhe fällt weiter 21 4.2 Öffentlich-rechtliche Schulden immer bedeutsamer 23 4.3 Bankforderungen am höchsten, sonstige gewerbliche Forderungen am

häufigsten 24 4.4 Im Versandhandel kommen 25 Prozent Zinsen und Kosten zur

Hauptforderung hinzu 25

5 Die Ratsuchenden 25 5.1 Über ein Viertel zwischen 25 und 35 Jahre alt 25 5.2 Haushaltsformen: Alleinerziehende am deutlichsten

überschuldungsgefährdet, Paare ohne Kinder weitgehend geschützt 26 5.3 Vorwiegend Arbeitslose und Angestellte unter den Ratsuchenden 29 5.4 Zwei Drittel der Ratsuchenden sind einkommensarm 30

6 Beratungsergebnis 32 6.1 Regulierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens gelingen in etwa

einem Fünftel der Fälle 32 6.2 Alleinlebenden Frauen gelingen überproportional häufig

außergerichtliche Regulierungen 33 6.3 Wahrscheinlichkeit für außergerichtliche Schuldenregulierungen steigt

mit Schulbildung 34 6.4 Beratung bei außergerichtlichen Regulierungen zeitaufwendiger 35

7 Sonderthema: Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung 36

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7.1 Hintergrund und Fragestellung 36 7.2 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Fazit 36 7.3 Untersuchungsmethode 37 7.4 Die Fragekomplexe 38

8 Anhang 53 8.1 Methodische Grundlagen 53 8.2 Literaturverzeichnis 59 8.3 Beschreibung der Beratungsstellen 61 8.4 Tabellen 71 8.5 Fragebogen 84

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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Typischer Überschuldungsverlauf 7 Abbildung 2: Hauptüberschuldungsgründe 2015 8 Abbildung 3: „Big Six“ der Überschuldungsgründe 9 Abbildung 4: Kennzahlen zur Überschuldung natürlicher Personen im Jahr

2015 10 Abbildung 5: Verbraucherinsolvenzverfahren in 1.000: Eröffnungen 2008 bis

2015 11 Abbildung 6: Insolvenzverfahren (ehemals) selbstst. Personen in 1.000:

Eröffnungen 2008 bis 2015 12 Abbildung 7: Anzahl Kredite insgesamt und neu 14 Abbildung 8: Anteile nach Kredithöhe in Euro 15 Abbildung 9: Kreditschuld und Kredithöhe 15 Abbildung 10: Arbeitslose und Arbeitslosenquote 2005 bis 2015, jeweils

Augustwerte 19 Abbildung 11: Erwerbstätige ALG-II-Bezieher, Aufstocker und ALG-II-

Aufstockerquote 2008 bis 2015 20 Abbildung 12: Verteilung der Schuldenhöhe, 2015 21 Abbildung 13: Schuldenhöhe 2004 bis 2015 (in Euro, Mediane, preisbereinigt) 22 Abbildung 14: Anzahl der Forderungen 22 Abbildung 15: Anteile der Gläubigerarten 2015 (in Prozent) 23 Abbildung 16: Entwicklung der Zusammensetzung der Gläubiger (in Prozent) 24 Abbildung 17: Durchschnittliches Alter 26 Abbildung 18: Betroffenheitsindizes 2014 und 2015 28 Abbildung 19: Haushalte nach Zahl der Kinder 28 Abbildung 20: Entwicklung der Ratsuchenden nach Erwerbsform, Anteile 29 Abbildung 21: Pro-Kopf-Einkommen und Armutsschwelle im Zeitablauf 31 Abbildung 22: Pro-Kopf-Einkommen und Armutsschwelle im Zeitablauf

(preisbereinigt) 31 Abbildung 23: Beratungsergebnisse 2008 bis 2015 32 Abbildung 24: Schulabschlüsse 34 Abbildung 25: Stand der Digitalisierung 41 Abbildung 26: Bereiche, in denen ausschließlich papierhafte Akten vorliegen 44 Abbildung 27: Vorstellbare bzw. realisierte Formen der digitalen Beratung 45 Abbildung 28: Bereiche, in denen ausschließlich Onlineberatung stattfinden

könnte 46 Abbildung 29: Haltung bezüglich Online-Beratung 48 Abbildung 30: Kostenersparnisse/Arbeitserleichterungen oder Anreize einer

(teilweisen) Digitalisierung 51

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung und

Kreditausfallquoten 2001 bis 2015 16 Tabelle 2: Anzahl überschuldeter Personen und Haushalte 1999 bis 2015 17 Tabelle 3: Typische Forderungshöhe nach Gläubigerart (in Euro) 24 Tabelle 4: Zinsen und Kosten 25 Tabelle 5: Altersklassen 26 Tabelle 6: Haushaltsformen (alle Überschuldeten) 2014 und 2015 27

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Tabelle 7: Zahl der Kinder 28 Tabelle 8: Erwerbsformen der Ratsuchenden, Anteile 29 Tabelle 9: Haushaltsnetto und Pro-Kopfeinkommen 30 Tabelle 10: Einkünfte nach Art 32 Tabelle 11: Beratungsergebnisse nach Alter 33 Tabelle 12: Insolvenzverfahren und außergerichtliche Regulierungen im

Vergleich 33 Tabelle 13: Schulabschluss nach Beratungsergebnis 34 Tabelle 14: Beratungswartezeit und Beratungsdauer in Monaten 2010 bis

2015 (Mittelwerte) 35 Tabelle 15: Beratungsdauer bei Insolvenzberatung/AR im Vergleich 35 Tabelle 16: Frageblöcke und Anzahl Fragen 38 Tabelle 17: Verteilung der Beratungsstellen über das Bundesgebiet 39 Tabelle 18: Beratungsstelle, Anzahl der Ratsuchenden 40 Tabelle 19: Upload- und Download-Geschwindigkeiten 43 Tabelle 20: Hilft die Digitalisierung bei der Arbeitssteuerung? 44 Tabelle 21: Welche Daten des Ratsuchenden werden vorab erhoben bzw.

deren Erhebung wäre sinnvoll? 47 Tabelle 22: Art der erhobenen Statistiken nach Auftraggeber 49 Tabelle 23: Jahr des Beratungsbeginns nach Fallzahlen 54 Tabelle 24: Beratungsstellen nach Fallzahlen 54 Tabelle 25: Selbständige in der Stichprobe nach Jahr des Beratungsbeginns 55

Zitateverzeichnis Zitate 1: Frage 2.2 – Unterstützung durch die Träger 42 Zitate 2: Frage 3.1 – Arbeitsweise mit papierhaften bzw. digitalen Akten 43 Zitate 3: Frage 4.5 – Kann Online-Beratung helfen Zugangsprobleme zu

beheben? 47 Zitate 4: Frage 4.10 – Zu den erhobenen Statistiken in der

Schuldenberatung (ausgewählte Einzelzitate): 50 Zitate 5: Frage 5.1 – Vor- und Nachteil einer Digitalisierung der

Beratung 52

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Ergebnisse

Für den diesjährigen iff-Überschuldungsreport wurden insgesamt 61.723 Fälle aus allen Bundesländern ausgewertet, hiervon 6.481 aus dem Jahr 2015. ( Kapitel 8 ab Seite 53).

Sonderthema: Die diesjährige Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen des iff hat gezeigt, dass es ein reges Interesse gibt, die Beratungen durch digitale Lösungen zu unterstützen. Das Sonderthema des iff-Überschuldungsreports widmet sich dementspre-chend den digitalen Arbeitshilfen in der Schuldnerberatung. Insgesamt zeigt das Ergeb-nis, dass eine Digitalisierung der Beratung nicht weiterhilft, eine Digitalisierung der Arbeitsabläufe jedoch sehr wohl ( Kapitel 7 ab Seite 36).

Überschuldungsauslöser: Trotz der rückläufigen Arbeitslosenquote und gestiegenen Er-werbstätigkeit ist der Anteil der Ratsuchenden, die Arbeitslosigkeit oder reduzierte Arbeit als Hauptauslöser für ihre Überschuldung angaben, im Jahr 2015 auf 27,5 Prozent ge-stiegen. Auch in der Entwicklung der vergangen Jahre spiegelt sich der Beschäftigungs-aufbau im Anteil derer, die Arbeitslosigkeit als Überschuldungsgrund angeben, kaum wider. Die Einkommensarmut hat sich als Ursache auf einem hohen Niveau stabilisiert. Das Konsumverhalten spielt als Überschuldungsauslöser nach wie vor eine nachrangige Rolle. ( Kapitel 2 ab Seite 8).

Rahmendaten: Die wirtschaftliche Lage war im Jahr 2015 bis ins laufende Jahr günstig, der Aufschwung kommt aber bei den finanziell verwundbaren Verbrauchern nicht an. Der Mindestlohn hat die Zahl der Aufstocker nicht in dem von den politischen Entscheidungs-trägern erwarteten Maß gesenkt. Viele Überschuldete geben auch die Hoffnung auf eine schuldenfreie Zukunft auf. So ging die Zahl der Insolvenzeröffnungen bei den Verbrau-cherverfahren auf einen historisch niedrigen Tiefstand von rund 85.000 zurück – und das trotz einer weiter wachsenden Zahl von 6,72 Millionen Verbrauchern, für die bei Auskunf-teien sogenannte „Negativmerkmale“ gespeichert sind. Erklärung ist, dass mit der Ein-führung des Pfändungsschutzkontos sich für viele Überschuldete die Notwendigkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen, um wieder am unbaren Zahlungsverkehr teilhaben zu kön-nen, erübrigt hat. 656.000 Personen warten auf Restschuldbefreiung, 647.000 Personen suchten in 2015 Schuldnerberatungsstellen auf. ( Kapitel 3 ab Seite 10).

Zusammensetzung und Entwicklung der Schulden: Die Ratsuchenden werden mit immer geringeren Schulden bei den Beratungsstellen vorstellig. Der Median der Schuldenhöhe ist im Jahr 2015 auf 14.400 Euro gesunken, 2009 lag dieser Wert noch bei rund 19.000 Euro1. Während der Anteil der Banken an den Forderungen abnimmt, hat der Anteil der öffentlich-rechtlichen Forderungen deutlich zugenommen und liegt nun bei 18 Prozent. In den Forderungen sind zwischen 4 und 25 Prozent angegebene Verzugs- und Nebenkosten enthalten (bis zu 7 Prozent Verzugszinsen und bis zu 12 Prozent Kosten), in Umschul-dungen versteckte Kosten nicht mitgerechnet. ( Kapitel 4 ab Seite 21).

Die Ratsuchenden: Der Anteil der Alleinerziehenden hat mit 16,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (15,6 Prozent) merklich zugenommen. Diese Gruppe ist bei den Überschul-deten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung am deutlichsten überrepräsentiert. Verhält-nismäßig gut vor Überschuldung geschützt sind Paare und hier insbesondere Paare ohne Kinder. Der Anteil der Angestellten hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Das 1 In Preisen von 2015 gerechnet.

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Pro-Kopf-Einkommen der Ratsuchenden ist seit 2010 preisbereinigt um rund 9 Prozent gesunken ( Kapitel 5 ab Seite 25).

Beratungsergebnis: In etwa einem Fünftel der Fälle gelingen Regulierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens. Alleinlebenden Frauen gelingen überproportional häufig außer-gerichtliche Regulierungen. Die Wahrscheinlichkeit für außergerichtliche Schuldenregulie-rungen steigt mit der Schulbildung. Bei außergerichtlichen Regulierungen ist Beratung nach wie vor zeitaufwendiger. ( Kapitel 6 ab Seite 32).

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Einleitung

Viel getan hat sich eigentlich nicht, oder doch? Konstant geblieben ist, wie in den ver-gangenen 10 Jahren auch, dass die Überschuldungsgründe meist nicht, wie häufig ver-mutet, in der Hand der Überschuldeten selbst liegen. Mit rund 40 Prozent liegen die Gründe in der Arbeitslosigkeit bzw. der Einkommensarmut. Ganze 9 Prozent der Über-schuldeten sind durch übermäßigen Konsum zahlungsunfähig geworden. Auch die Zahl der Menschen, für die die Auskunftei Creditreform negative Merkmale führt, hat sich in den vergangen Jahren nicht wirklich verändert, sie ist über Jahre hinweg auf beachtliche 6,7 Million Menschen angestiegen. Insgesamt wartet der Überschuldungsreport in den letzten Jahren mit wenigen Neuigkeiten auf. Doch gerade das ist die Neuigkeit. Seit der Finanzkrise hat sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland merklich aufgehellt. Die Arbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen und die Beschäftigung hat zugenommen. Gleichzeitig sind die Reallöhne gestiegen und, gerade was die häufig von Überschuldung betroffenen Bezieher von Niedrigeinkommen betrifft, hat sich durch die Einführung des verbindlichen Mindestlohns eine beachtliche Veränderung des politischen Rahmens erge-ben.

Das alles sollte sich in irgendeiner Weise in den Daten zur Überschuldung widerspiegeln. Tut es aber nicht. Arbeitslosigkeit ist in seiner Bedeutung als Überschuldungsauslöser zwar trendmäßig leicht zurückgegangen, zuletzt aber sogar wieder gestiegen. Gleichzeitig ist Einkommensarmut immer häufiger die Ursache für Überschuldung. Das mittlere Ein-kommen der Überschuldeten, die bei den Beratungsstellen vorstellig werden, sinkt preis-bereinigt seit Jahren und liegt mittlerweile deutlich unter der offiziellen Armutsgrenze. Auch der Effekt des Mindestlohns ist deutlich hinter seinem erklärten Ziel, dem Ersatz prekärer Arbeitsverhältnisse durch gut bezahlte Arbeit, zurückgeblieben. Die Anzahl der sogenannten Aufstocker, d.h. der Menschen, die trotz einer Erwerbstätigkeit zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen sind, hat nur leicht abgenommen. Gerade in Teilzeit arbeitende Alleinerziehende, die auch in den analysierten Daten im Verhältnis überpro-portional häufig von Überschuldung betroffen sind, finden sich hier wieder.

Vermeintliche Verbesserungen der Situation finanziell verwundbarer Menschen entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als deutliche Verschlechterungen. Die Zahl der Menschen, die eine Insolvenz angemeldet haben, ist im letzten Jahr erneut gesunken. Auf den ers-ten Blick könnte man den Einfluss des verbesserten wirtschaftlichen Rahmens vermuten. Tatsächlich kommt darin pure Verzweiflung zum Ausdruck. Häufig haben sich überschul-dete Menschen deswegen auf ein Insolvenzverfahren eingelassen, um wieder am unbaren Zahlungsverkehr teilnehmen, sprich ihr Girokonto nutzen zu können. Seit der Einführung des Pfändungsschutzkontos hat sich dies erübrigt, so dass immer mehr Betroffene davon Abstand nehmen und auf ihre mittelfristige bis langfristige finanzielle Erholung verzich-ten. Sie richten sich in ihrer Randsituation ein, denn darum handelt es sich, wenn einem die volle Teilnahme am Zahlungsverkehr verwehrt bleibt.

„Arm bleibt arm“ hat der WSI-Verteilungsbericht vor kurzem attestiert. Und das merkt man auch in den hier untersuchten Daten. Die Überschuldeten werden immer einkom-mensärmer, geraten wegen immer niedrigerer Forderungsbeträge in finanzielle Notlagen und sind nach wie vor sehr häufig auf sich allein gestellt, leider oft auch in der Erziehung ihrer Kinder.

Manche Ursachen für die Überschuldung sind vermeidbar. Häufig werden Kredite zusätz-lich durch überteuerte Versicherungen künstlich aufgebläht. Die Restschuldversicherung,

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die in anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Großbritannien vom Gesetzgeber gezügelt wurde, ist in Deutschland weiterhin nicht reguliert. Auch hier gab es eine Neuig-keit, die eigentlich keine war. Von 2013 auf 2014 hat sich die Anzahl der kollektiven Restschuldversicherungen laut den Zahlen der Bafin vermeintlich von 1,5 auf 3,3 Millio-nen verdoppelt. Was war passiert? Die Credit Life AG, Neuss hat sich mit Credit Life International N.V., Venlo, verschmolzen, wodurch sich die Aufsicht geändert hat. Nach-dem auch wir jahrelang berichtet haben, dass die Anzahl der kollektiven Restkreditversi-cherungen abzunehmen scheint, stellt sich heraus, dass die Daten unvollständig sind und mindestens die Hälfte aller Versicherungen fehlen. Auf Anfrage wurden wir auf den pri-vatwirtschaftlichen Gesamtverband der Deutschen Versicherer verwiesen. Auch hier findet sich ein vergleichbarer Datensprung. Das wirft ein verheerendes Licht auf die Datenlage zu diesem im Zusammenhang mit Überschuldung zentralen Thema. Hier sei auch darauf hingewiesen, dass zu individuellen Restschuldversicherungen, die deutlich häufiger vorkommen, als die von der Bafin erfassten kollektiven Verträge, überhaupt keine öffentlich verfügbare Statistik exisitiert.

Dirk Ulbricht, im Oktober 2016

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1 Was ist Überschuldung?

Schulden sind ein Teil der Gesellschaft und führen nicht zwangsläufig zu einer Krisensitu-ation. Sie entstehen durch offene Zahlungsaufforderungen für Sachgüter und Dienstleis-tungen, die nicht sofort beglichen werden müssen. Jede Privatperson kann Schuldner sein, ebenso wie jedes Unternehmen und jeder Staat. Schulden können Teil eines Fi-nanzplans sein und beispielsweise durch Kredite entstehen, weshalb auch hohe Schulden nicht automatisch ein Problem darstellen. Es handelt sich zudem im juristischen Sinne nicht um eine Schuld, sondern um eine wertneutrale Forderung. Wegen der negativen Konnotation des Begriffs „Schuld“ kann es deshalb sinnvoll sein, statt von „Schulden“ von „Forderungen“ zu sprechen.

Die Begriffe „Überschuldung“ und „Verschuldung“ werden häufig verwechselt oder gleich-gesetzt. Es handelt sich jedoch um Begriffe, deren Bedeutung sich stark unterscheidet. Überschuldung ist zwar immer mit Schulden verbunden, geht jedoch darüber hinaus. Der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung definiert Überschuldung wie folgt:

„Ein Privathaushalt ist dann überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen aller Haus-haltsmitglieder über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen.“2

Die Überschuldung ist eine finanzielle Notlage und führt dazu, dass der Überschuldete seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Sie stellt eine akute Krise dar und tritt ein, sobald ein Schuldner nicht mehr über genügend Liquidität verfügt, um seine fälligen Zahlungsaufforderungen zu begleichen. Überschuldung entsteht zum Beispiel durch eine anhaltende Phase gesunkener Einnahmen. Wenn die Höhe der Ausgaben die Höhe der Einnahmen für längere Zeit übersteigt, besteht noch keine Überschuldung. Allerdings droht in diesem Fall ein erhöhtes Überschuldungsrisiko. Es kommt deutlich seltener zu Überschuldung als zu Verschuldung.

In diesem Bericht werden Daten zur Überschuldung in Deutschland im Jahr 2015 vorge-stellt und Entwicklungen herausgearbeitet. Grundlage sind Fälle, in denen Soziale Schuldnerberatungsstellen bei der Bewältigung und Überbrückung einer Überschuldung von Ratsuchenden aufgesucht wurden. 2 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008), S. 49.

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Abbildung 1: Typischer Überschuldungsverlauf

Überschuldungsauslöser (Überschuldungsgefährdung)Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit, Beginn des Bezugs von ALG I und ALG II, Scheidung, Trennung, Auszug aus derTrennungswohnung, Anmietung neuer Wohnung, Krankheit, Unfall, Tod des Partners, Haushaltsgründung/Geburt

eines Kindes, gescheiterte Selbständigkeit, gescheiterte Immobilienfinanzierung, Zahlungsverpflichtung, Bürgschaft/Mithaftung, Konsumverhalten, Haushaltsgründung

Copingstrategien des HaushaltsEinsparungen bei privaten Konsumausgaben, Einsparungen bei anderen Konsumausgaben, Liquidierung vonVermögensgegenständen, Kreditneuaufnahme/Kredtiterstinanspruchnahme, Umschuldung von Krediten,

Ratenzahlungsvereinbarungen/Stundungen, Maßnahmen zur Einkommenserhöhung

Relative ÜberschuldungEinkommen reicht trotz Einsatz vorhandenen Vermögens mittelfristig nicht zur fristgerechten Erfüllung der

laufenden Verbindlichkeiten des Haushalts aus

„Harte“ Überschuldungszeichen (absolute Überschuldung)Zahlungsverzug, Kündigung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Kontenpfändung, Zwangsversteigerung,

Pfändungsversuche für weitere Vermögensgegenstände, Kontokündigung, Eintragung in öffentliche Schuldnerverzeichnisse, Verschlechterung der Scorewerte bei Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform

Subjektive BelastungszeichenFamiliäre Störung wie Scheidung/Trennung, psychische Erkrankungen (Depression), psychosomatische

Erkrankungen, Suizid

SchuldnerberatungErstkontakt, Beratungsbeginn, außergerichtliche Einigungsversuche, weitere Beratungsangebote

VerbraucherinsolvenzverfahrenEröffnungsantrag, Eröffnungsbeschluss, Wohlverhaltensperiode, Erteilung der Restschuldbefreiung

Zeit der RehabilitationLöschung der Negativmerkmale aus Schuldnerregistern und bei Auskunfteien, Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit,

wirtschaftlicher „Fresh Start“

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2 Überschuldungsauslöser

Abbildung 2 zeigt, wie häufig bestimmte Ursachen im Jahr 2015 von den Ratsuchenden als Hauptauslöser für ihre Überschuldung genannt wurden. Externe Überschuldungsaus-löser wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit, die sich unter „Ereignisse“ zusam-menfassen lassen, stellen wie im Vorjahr die größte Gruppe der Überschuldungsauslöser dar. In insgesamt 45,7 Prozent der Fälle wurde Überschuldung also durch Faktoren aus-gelöst, auf die Verbraucher keinen oder nur geringen Einfluss haben. Auslöser, die unter „Vermeidbares Verhalten“ zusammengefasst werden, und zu denen neben irrationalem Konsumverhalten unter anderem auch fehlende finanzielle Allgemeinbildung (3,4 Pro-zent), unwirtschaftliche Haushaltsführung (2,9 Prozent) und Straffälligkeit (1,9 Prozent) zählen, haben wie im Vorjahr mit insgesamt nur 17,3 Prozent der Fälle eine nachrangige Bedeutung.

Abbildung 2: Hauptüberschuldungsgründe 2015

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

Sechs Auslöser, die sogenannten „Big Six“, stechen aufgrund ihrer Bedeutung regelmäßig heraus. Im Jahr 2015 machten sie zusammen über 70 Prozent der Überschuldungsauslö-ser aus. Ihre Entwicklung im Zeitablauf ist in Abbildung 3 dargestellt.

Als wichtigster Grund für Überschuldung wurde erneut Arbeitslosigkeit oder reduzierte Arbeit angegeben. Entgegen dem seit 2009 anhaltenden fallenden Trend (siehe Abbil-dung 3) stieg der Anteil letztes Jahr von 26,0 auf 27,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote hingegen ist weiter gefallen (siehe auch Kapitel 3.7).

Wie im vorherigen Berichtsjahr steht Einkommensarmut an zweiter Stelle: 10,4 Prozent der Ratsuchenden nannten diesen Grund als Hauptauslöser für ihre Überschuldung. Da-mit stabilisiert sich der Wert, der sich seit 2008 fast verdreifacht hat, auf einem hohen

9,1 %

10,4 %

7,9 %

4,1 %

1,3 %

1,3 %

1,7 %

1,3 %

8,9 %

3,4 %

2,9 %

1,9 %

0,1 %

0,1 %

27,5 %

8,1 %

8,6 %

1,3 %

0,2 %

0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 %

Gescheiterte Selbstständigkeit

Einkommensarmut

Sonstige Gründe

Sucht

Unzureichende Kredit- o. Bürgschaftsberatung

Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft/Mithaftung

Haushaltsgründung/Geburt eines Kindes

Gescheiterte Immobilienfinanzierung

Konsumverhalten

Fehlende finanzielle Allgemeinbildung

Unwirtschaftliche Haushaltsführung

Straffälligkeit

Nichtinanspruchnahme von Sozialeistungen

Schadensersatz wegen unerlaubten Handlungen

Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit

Scheidung, Trennung

Krankheit

Tod des Partners

Unfall

An

der

e U

rsac

hen

Ver

mei

db

ares

Ver

hal

ten

Ere

ign

isse

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Niveau. Die Einkommensarmut in Deutschland hat im gleichen Zeitraum deutlich weniger stark zugenommen.3

Nur 9,1 Prozent der Ratsuchenden gaben an, dass eine gescheiterte Selbstständigkeit zu ihrer Überschuldung geführt hat. Im Vergleich zum Vorjahr (10,0 Prozent) hat dieser Auslöser damit an Relevanz verloren. Der Anteil der gescheiterten Selbstständigen an den Überschuldeten ist wahrscheinlich deutlich höher als angenommen. Gescheiterte Selbständige erhalten in vielen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen und bei eher unübersichtlichen Vermögensverhältnissen keinen Zugang zur Sozialen Schuld-nerberatung. Die Zahl der Selbstständigen ist zum Vergleich seit 2012 zwar rückläufig, mit um rund drei Prozent verringerter Zahl jedoch nur leicht.4

Scheidung oder Trennung als Hauptauslöser gaben nur 8,1 Prozent der Ratsuchenden an, im Vorjahr waren es noch 8,6 Prozent. Seit 2004 hat sich der Anteil der Scheidung als Überschuldungsauslöser um mehr als ein Drittel verringert. 5

Der Anteil der Überschuldeten, die irrationales Konsumverhalten als Hauptauslöser anga-ben, stieg leicht auf 8,9 % (Vorjahr: 8,6 %). Ein deutlicher Anstieg ist bei der Bedeutung von Krankheit als wichtigstem Überschuldungsauslöser festzustellen. 8,6 Prozent der Ratsuchenden nannten diesen Grund nach 7,7 Prozent im Vorjahr. Insgesamt setzt sich damit ein seit 2008 anhaltender Trend fort.

Abbildung 3: „Big Six“ der Überschuldungsgründe

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

3 Die Armutsgefährdungsquote ist von 2008 bis 2014 von 14,4 auf 15,4 gestiegen, siehe Amtliche

Sozialberichterstattung 2015. 4 Der Anteil der Selbstständigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen ist seit 2011 zwar um gut sechs

Prozent gesunken, im Vergleich zum Vorjahr jedoch nur um rund 1,5 Prozent, siehe Statistisches Bun-desamt (29.07.2015), eigene Berechnungen.

5 Im gleich Zeitraum ist die Anzahl der Scheidungen je tausend Einwohner in Deutschland um rund 23 Prozent von 2,6 auf 2,0 gefallen. Statistisches Bundesamt (2016c) und Statistisches Bundesamt (2016d), eigene Berechnungen.

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Scheidung, Trennung

Krankheit

Konsumverhalten

GescheiterteSelbstständigkeit

Einkommensarmut

Arbeitslosigkeit, reduzierteArbeit

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3 Rahmendaten

Die absoluten Zahlen zur Überschuldung, also die Anzahl der überschuldeten Haushalte und die Anzahl der überschuldeten Personen, werden von staatlicher Seite nach wie vor nicht erhoben. Da überschuldete Haushalte aus den unterschiedlichsten Gründen6 eine Beratung häufig nicht in Anspruch nehmen, lassen sich auch aus den uns vorliegenden Daten keine Zahlen dazu ableiten, sodass wir auf externe Indikatoren angewiesen sind (siehe Abbildung 4). Die Zahl der Menschen, die von Creditreform mit Negativmerkmalen geführt werden, beläuft sich auf 6,7 Millionen. 656.000 Menschen befinden sich in der Wohlverhaltensphase vor der Restschuldbefreiung. Nur weniger als 10 Prozent, nämlich rund 650.000, werden von Schuldnerberatern betreut. Angesichts dieser Zahlen sind die 97.000 Insolvenzverfahren, die im letzten Jahr eröffnet wurden, sehr wenig.

Überschuldung lässt sich nur im Kontext der gesellschaftlichen, vor allem ökonomischen, Rahmenbedingungen verstehen. Wie oben in Kapitel 2 dargestellt, spielen vor allem die Beschäftigungssituation und die Einkommensentwicklung eine wesentlichen Rolle bei der Überschuldung. Vor diesem Hintergrund werden wir die öffentlich verfügbaren Daten im Folgenden ebenfalls näher beleuchten.

Abbildung 4: Kennzahlen zur Überschuldung natürlicher Personen im Jahr 2015

Quellen: *Creditreform Wirtschaftsforschung (2015); **Statistisches Bundesamt (2016a), S. 5; ***Schätzung aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamtes, Statistisches Bundesamt (2016e), Statistisches Bundesamt (2016f), s. Kapitel 3.2 zur Berechnungsmethode; ****Statistisches Bundesamt (2016e); beinhaltet die Anzahl der Insolvenzverfahren von Verbrau-chern sowie von ehemals selbstständig Tätigen (diese sowohl mit vereinfachtem Insolvenzverfahren als auch mit Regelin-solvenzverfahren), Darstellung: iff.

3.1 Erneuter Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren auf 85.000 Eröff-nungen

Seit dem Jahr 2011 hat die Zahl der neu eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren stetig abgenommen, so auch 2015, in dem es rund 85.000 Verbraucherinsolvenzen gab. Diese setzen sich aus rund 78.400 Verbrauchern und 6.600 ehemals Klein-Selbständigen zu- 6 So wird bspw. in vielen Bundesländern die Beratung von ehemals selbständigen Personen unter be-

stimmten Voraussetzungen, wenn sie bspw. zu viele Gläubiger haben, nicht von der öffentlichen Hand finanziert.

97.046

647.136

655.674

6.720.000

0 3.000.000 6.000.000

Eröffnete Insolvenzverfahren****

In sozialer Schuldnerberatung**

In Wohlverhaltensphase vorRestschuldbefreiung***

Mit Negativmerkmalen*

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sammen (vgl. Abbildung 5). Somit sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren 2015 um weitere knapp 5.200 Fälle im Vergleich zum Vorjahr.

Abbildung 5: Verbraucherinsolvenzverfahren in 1.000: Eröffnungen 2008 bis 2015

Quelle: Statistisches Bundesamt (2016e), Statistisches Bundesamt (2016f); Darstellung: iff; Deutscher Bundestag (31.10.2012), S. 33.

Neben den oben bereits erwähnten möglichen Gründen für einen Rückgang der Insol-venzverfahren kann die sinkende Zahl zum Teil auch durch eine Verlagerung der Lö-sungsstragien erklärt werden. So weist May darauf hin, dass sich viele Überschuldete mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zufrieden geben, da dieses den Giroverkehr si-chert, weshalb er vom „Insolvenzkiller P-Konto“7 spricht. Ziel der Insolvenzverfahren ist es ja gerade, die Betroffenen in den regulären Wirtschaftskreislauf zurückführen. Die dauerhafte Einrichtung in einem Schwebezustand, der eine langfristige Planung insbe-sondere im Hinblick auf die Altersvorsorge ausschließt, ist nicht das gesellschaftliche Ziel, das mit der Einführung des P-Kontos verbunden wurde.

Darüber hinaus gibt es weitere rechtliche Änderungen, die einen Einfluss auf die Anzahl der Insolvenzanträge haben können. So brachte die Insolvenzrechtsreform 2014 auch Verschärfungen für die Schuldner: Gründe, die Restschuldbefreiung zu versagen, wurden zum Teil in die von Amts wegen vorzunehmende Zulässigkeitsprüfung verlagert.8 Der Katalog der sogenannten „ausgenommenen Forderungen“, die von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt werden, wurde ausgeweitet.9 Seit der Reform ist auch 7 May (2012), S. 160 8 Von § 290 I Nr. 3 nach § 287a InsO. 9 § 302 InsO

95,7 98,8 106,3 101,1 95,6 89,2 84,4 78,4

5,2 5,2

5,2 5,0

5,0

5,5 5,8

6,6

101,0 104,0

111,5 106,1

100,6 94,7

90,2 85,0

0

20

40

60

80

100

120

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Verbraucher Ehemals Kleinselbstständige

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bei Verbraucherinsolvenzen die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter mög-lich, was zu erheblichen Verunsicherungen bei den Schuldnern führen kann.10

Die Verbraucherinsolvenzen der ehemals Klein-Selbständigen nehmen seit 2012 kontinuierlich zu. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen ehemals Klein-Selbständiger (vereinfachte Insolvenzverfahren) stieg im letzten Jahr von etwa 5.800 auf 6.600. Seit 2012 gab es somit eine Steigerung von über 30%.

Abbildung 6: Insolvenzverfahren (ehemals) selbstst. Personen in 1.000: Eröffnungen 2008 bis 2015

Quelle: Statistisches Bundesamt (2016e).

3.2 Geschätzt 655.000 Personen warten auf ihre Restschuldbefreiung

Während des Restschuldbefreiungsverfahrens hat der Schuldner zahlreiche Obliegenhei-ten zu erfüllen. Er hat vor allem die pfändbaren Beträge seines Einkommes an den Treu-händer abzutreten und einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ist er ohne Beschäftigung, muss er sich um eine solche bemühen und darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen.11

Das Restschuldbefreiungsverfahren dauerte bis Ende Juni 2014 sechs Jahre. Seit der Einführung des reformierten Insolvenzrechts am 1. Juni 2014 gibt es zwei mögliche Ver-kürzungen. Eine Verkürzung um ein Jahr auf fünf Jahre erhalten diejenigen, die zumin-dest die Verfahrenskosten aufbringen können; eine Verkürzung auf drei Jahre diejenigen, 10 § 129ff InsO; wegen Streichung des § 313 11 Vgl. Wortlaut § 287b und § 290 I Nr. 1 InsO

16,4 17,1 15,7

14,5 13,3 12,8 12,8 12,0

5,2 5,2

5,2

5,0

5,0 5,5 5,8 6,6

21,6 22,3

20,9

19,5

18,3 18,2 18,5 18,6

0

5

10

15

20

25

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Vereinfachtes Insolvenzverfahren Regelinsolvenzverfahren

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die zudem eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von drei Jahren an die Gläubiger leisten können. Während die erste Alternative als machbar erscheint, ist nicht zu erwarten, dass es einem nennenswerten Anteil der Schuldner gelingen wird, ihr Verfahren auf drei Jahre zu verkürzen. Es handelt sich bei den 35 Prozent um eine Netto-quote, die noch um die Verfahrenskosten erhöht wird. Berechnungen zeigen, dass die Bruttoquote leicht auf 75 Prozent der angemeldeten Forderungen klettern kann.12 Solche Summen stehen den Klienten der Schuldnerberatung nicht zur Verfügung.

Im Jahr 2015 warteten geschätzt etwa 655.000 Personen auf ihre Restschuldbefreiung, wenn man davon ausgeht, dass für die ab 2010 eröffneten Verfahren frühestens 2016 die Restschuldbefreiung erteilt werden konnte, weil sie bis dahin noch in der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode verharrten. Die seit Mitte 2014 eröffneten Verfahren nach dem reformierten Insolvenzrecht müssen dabei noch nicht berücksichtigt werden, da diese frühestens Mitte 2017 beendet werden können. Seit 2010 bis einschließlich 2015 wurden 552.884 Verbraucherinsolvenzverfahren und 102.790 sonstige Insolvenzverfahren natür-licher Personen eröffnet, zusammen also 655.674 Verfahren. Die Berechnung berücksich-tigt nicht die gescheiterten und vorab abgebrochenen Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren und auch nicht diejenigen Verfahren, die aus anderen Gründen vor Ablauf der sechs Jahre beendigt werden konnten. Die Zahl ist damit um knapp 50.000 Personen niedriger im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Fälle machen nach wie vor lediglich knapp 10 Prozent der Personen mit bei Aus-kunfteien gespeicherten Negativmerkmalen aus.

3.3 Knapp 650.000 Personen in der Sozialen Schuldnerberatung

Nach der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamts, die 2016 zum neunten Mal erschienen ist, haben sich im Jahr 2015 647.136 Personen an Schuldnerberatungs-stellen gewandt, die unter der Trägerschaft der Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände oder der Kommunen stehen beziehungsweise Mitglied in einem der Verbände sind. 13 Hinzu kommen diejenigen Ratsuchenden, die nicht in die längerfristige Beratung aufge-nommen und daher auch nicht dokumentiert werden. Im Vergleich zum Jahr 2014, in dem laut Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes gut 460.000 Personen in einer Sozialen Schuldnerberatung vorstellig wurden, hat sich die Anzahl im Jahr 2015 deutlich erhöht.14 Sie entspricht einem geschätzten Anteil von knapp 10 Prozent der Personen mit Zahlungsschwierigkeiten in Deutschland. Ein großer Teil der Betroffenen findet offenbar weiterhin nicht den Weg in die Schuldnerberatung.

3.4 Anzahl der Kredite fällt, Kredithöhe steigen

Die Zahl der neu abgeschlossenen Konsumentenratenkredite blieb im Vergleich zum Jahr 2014 nahezu konstant bei gut 7,4 Millionen Kreditverträgen. Demgegenüber sank jedoch 12 Berechnungen bei Leipold (2013). 13 Statistisches Bundesamt (2015a). Danach gibt es in Deutschland rund 1.400 solcher Schuldnerbera-

tungsstellen. Die Zahl der Ratsuchenden ist hochgerechnet. 14 Allerdings basieren die Daten des Statistischen Bundesamtes auf einer Hochrechnung, die 2014 einge-

führt wurde und deren Methodik in 2015 überarbeitet wurde. Daher eignen sich die beiden Zahlen nur bedingt für einen Vergleich der Jahre 2014 und 2015. In Zukunft werden die Angaben zur Anzahl der Personen in der Sozialen Schuldnerberatung und ihre Entwicklung über die Jahre bei gleichbleibender Methodik der Hochrechnung leichter interpretierbar sein.

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die Zahl laufender Ratenkredite um 1 Prozent auf ca. 17,3 Millionen zum 31.12.2015 (Abbildung 7).

Abbildung 7: Anzahl Kredite insgesamt und neu

Quelle: SCHUFA Holding AG (2016) und ältere, S. 13 und S.15.

Während die Anzahl der Kredite bis 1.000, 3.000 und 10.000 Euro jeweils abnahm, stieg hingegen die Anzahl der Kredite mit einem Volumen von mehr als 10.000 Euro, womit sich der Trend seit 2013 fortsetzt (Abbildung 8). Insgesamt machten diese Kredite 34,5 Prozent aller neu abgeschlossenen Kreditverträge aus.

Gleichzeitig ist auch ein Anstieg der individuellen Kreditschuld15 zu beobachten: Demnach stiegen bestehende Verpflichtungen für alle Personen mit mindestens einem laufenden Kredit im Jahr 2015 auf rund 10.000; Die durchschnittliche Kredithöhe ist abermals auf nun 9.500 Euro gestiegen (Abbildung 9). 15 Die Kreditschuld umfasst die sich aus allen bestehenden Verpflichtungen ergebende durchschnittliche Restschuld

derjenigen Personen im SCHUFA-Datenbestand, die (mindestens) einen Ratenkredit aufgenommen haben. Hypo-thekarkredite und Leasingverträge sind hierbei nicht einbezogen.

6,9

7

7,1

7,2

7,3

7,4

7,5

7,6

7,7

7,8

16,9

17

17,1

17,2

17,3

17,4

17,5

17,6

17,7

17,8

2010 2011 2012 2013 2014 2015

Insgesamt (linke Skala) Neu abgeschlossen (rechte Skala)

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Abbildung 8: Anteile nach Kredithöhe in Euro

Klassengrößen in Euro, Quelle: SCHUFA Holding AG (2016) und ältere, S.16.

Abbildung 9: Kreditschuld und Kredithöhe

Durchschnittswerte in Euro, Preise von 2015, Quelle: SCHUFA Holding AG (2016) und ältere, S. 16 und S.17. Die Kreditschuld umfasst die sich aus allen bestehenden Verpflichtungen ergebende durchschnittliche Restschuld derjenigen Personen im SCHUFA-Datenbestand, die (mindestens) einen Ratenkredit aufgenommen haben. Hypothekarkredite und Leasingverträge sind hierbei nicht einbezogen.

Auf Basis der zum Stichtag 31.12.2015 bestehenden Kreditverbindlichkeiten liegt der Anteil der vertragsgemäß zurückgezahlten Verträge demnach mit 97,6 Prozent sehr hoch und sogar um 0,1 Prozentpunkte höher als 2014.16 Die Schufa wertet die nachhaltig hohe Stabilität bei der Kreditrückführung als positives Zeichen, die Grundlage ihrer Quote beruht allerdings nur auf den laufenden Verpflichtungen der Kredite im Datenbestand und lässt daher weder Rückschlüsse über die (Um-) Verteilung der Kredite nach Einkom-mensklassen noch etwaige Umschuldungen zu. Die Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen hat mit 3 Prozent die höchste Ausfallquote, in der Altersgruppe der 50- bis 74-Jährigen ist sie mit 1,8 Prozent hingegen am niedrigsten.

3.5 Restschuldversicherungen: 1,5 Millionen Verträge aufgetaucht

Restschuldversicherungen sind häufig unnötig und führen zu erhöhten Kosten, die zudem meist nicht in den effektiven Zinsen ausgewiesen werden. Das verteuert die Kredite deutlich und erschwert die Rückführung. Auf dieses Problem wurde wiederholt vonseiten des iff und anderer Verbraucherschutzorganisationen hingewiesen.17

Belastbare Zahlen zur Entwicklung der Restschuldversicherungen in Deutschland gibt es nach wie vor nicht. Die in der Erstversicherungsstatistik der BaFin ausgewiesenen Zahlen 16 SCHUFA Holding AG (2016), S. 17. 17 Für eine aktuelle Übersicht siehe Verbraucherzentrale Hessen e.V./Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

(2015) und Reifner u.a. (2010)

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

2010 2011 2012 2013 2014 2015

<1.000 1.000-3.000

3.000-10.000 >10.000

7.000

7.500

8.000

8.500

9.000

9.500

10.000

10.500

2010 2011 2012 2013 2014 2015

Kreditschuld Kredithöhe

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beziehen sich ausschließlich auf die unter Aufsicht der BaFin stehenden Versicherer.18 Insofern ist davon auszugehen, dass die Anzahl der von der BaFin ausgewiesenen Rest-schuldversicherungen die Anzahl der tatsächlich in Deutschland abgeschlossenen Rest-schuldversicherungen unterschätzt.19 Darüber hinaus geben die dort aufgeführten Daten lediglich eine der beiden Formen der Restschuldversicherung wieder, nämlich die der kollektiven Restschuldversicherungen.20

Der von der BaFin ausgewiesene Bestand der kollektiven Restschuldversicherungen hat sich von 2014 auf 2015 von knapp 1,5 Millionen auf gut 3 Millionen (siehe Tabelle 1) verdoppelt. Laut Auskunft durch die BaFin liegt der deutliche Anstieg bei Restschuldversi-cherungen im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich darin begründet, dass ein ausländi-sches Versicherungsunternehmen auf ein deutsches Versicherungsunternehmen übertragen wurde.21 Auch die vom Gesamtverband Deutscher Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten Zahlen geben ein vergleichbares Bild. So stieg hier die Zahl von 2013 von 2,5 Millionen auf rund 4 Millionen Verträge im Jahr 2014 sprunghaft an.22

Tabelle 1: Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung und Kreditausfallquoten 2001 bis 2015

Bestand (Stück, Tsd. )

Bestand (Mio., Euro)

Schaden (Stück, Tsd.)

Schaden (Mio. Euro)

Schadens-quote (Stück)

2001 4.266 24.761 8 49 0,19% 2002 4.412 26.048 9 52 0,20% 2003 4.435 27.658 8 53 0,18% 2004 4.178 27.006 8 54 0,19% 2005 3.751 24.320 8 56 0,21% 2006 3.403 22.187 7 47 0,21% 2007 3.210 21.900 6 43 0,19% 2008 3.069 21.420 6 38 0,20% 2009 2.529 17.042 5 38 0,20% 2010 2.554 19.277 5 38 0,20% 2011 2.133 16.030 4 33 0,19% 2012 1.707 12.956 4 27 0,23% 2013 1.495 11.833 4 27 0,27% 2014 3.260 21.671 5 37 0,15% 2015 / / / / /

Quellen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2014) und ältere Berichte (Lebensversicherungsstatistik), SCHUFA Holding AG (2015) und ältere Berichte (Ausfälle Ratenkredite); Darstellung: iff.

18 Es liegen hingegen keine Bestandszahlen von ausländischen Versicherern vor, welche in Deutschland

Verträge im Rahmen des Dienstleistungs- oder des Niederlassungsverkehrs abschließen. Diese Unter-nehmen werden von der Finanzbehörde des jeweiligen Herkunftslandes beaufsichtigt.

19 Laut Auskunft der BaFin vom 26.9.2016. 20 Diese werden zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kreditinstitut abgeschlossen, der

Kreditnehmer ist lediglich versicherte Person 21 Die BaFin hat gemäß § 14a VAG (alt) durch Verfügung vom 27. August 2014 die Verschmelzung der

Credit Life International N.V., Venlo (Niederlande), als übertragende Gesellschaft und der Credit Life AG, Neuss, als übernehmende Gesellschaft genehmigt.

22 Im Gegensatz zur BaFin, die Bestände zum 1.1. des jeweiligen Jahres angibt, gibt der GDV die Bestän-de jeweils zum Stichtag 31.12. an. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. (2014) und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. (2015)

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Die Anzahl der Schäden ist aber nicht im gleichen Maße gestiegen, so dass die Schaden-quote auf rund die Hälfte gefallen ist. Die Versicherung ist 2015 also nur noch in 1,5 Promille der Fälle tatsächlich in Anspruch genommen worden. Die Sinnhaftigkeit dieser Versicherungen angesichts einer Ausfallquote der Kredite von 2,4 Prozent (siehe vorheri-ges Kapitel), die sich bei mehr als dem Zehnfachen bewegt, ist damit fraglich. Die Höhe der Zinsen spiegelt die Ausfallquote wider. Die Restschuldversicherung erhöhen die effek-tive Zinsbelastung deutlich, ohne dass dies durch ein entsprechendes Ausfallrisiko ge-rechtfertigt wäre.

Auch bei der zweiten Gruppe der Restschuldversicherungen, den individuell zwischen Versicherer und Kreditnehmer abgeschlossenen Restschuldversicherungen, gibt es keine belastbaren amtlichen Statistiken. Laut den Zahlen der jährlichen Stichprobe der Gesell-schaft für Konsumforschung in Nürnberg haben von den im Jahr 2015 Befragten knapp 500 Ratenkreditnutzern 29 Prozent eine Restschuldversicherung abgeschlossen.23 Rech-net man das Ergebnis dieser (kleinen) Stichprobe auf die Zahl der bei der Schufa gemel-deten Ratenkredite für 2015 von 17,3 Millionen (siehe Kapitel 3.4, Abbildung 7) hoch, ergeben sich gut 5 Millionen solcher Versicherungsverträge.

3.6 Gut 6,7 Millionen Personen oder 3,35 Millionen Haushalte weisen Negativ-merkmale bei den Auskunfteien auf

Die von der Creditreform veröffentlichte Zahl der überschuldeten Privatpersonen mit sogenannten Negativmerkmalen stieg von 2014 auf 2015 um 50.000.

Tabelle 2: Anzahl überschuldeter Personen und Haushalte 1999 bis 2015

Jahr Überschuldete Haushalte (Mio.)

Überschuldete Privat-personen (Mio.)

2004 3,10 6,54 2005 3,33 7,02 2006 3,47 7,19 2007 3,54 7,34 2008 3,36 6,87 2009 3,04 6,19 2010 3,19 6,49 2011 3,21 6,41 2012 3,31 6,59 2013 3,30 6,58 2014 3,34 6,67 2015 3,35 6,72

Quellen: Creditreform Wirtschaftsforschung (2015), Creditreform Wirtschaftsforschung (2014) und frühere Berichte, Darstellung: iff.

Darunter sind nach der Definition der Auskunftei vorliegende juristische Sachverhalte (Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen – früher: Haftanordnung und eides-stattliche Versicherung – und Privatinsolvenzen), unstrittige Inkassofälle der Creditreform gegenüber Privatpersonen und nachhaltige Zahlungsstörungen zu verstehen. Nachhaltige Zahlungsstörungen werden in einer Minimaldefinition abgegrenzt durch das Vorliegen von 23 GfK Finanzmarktforschung im Auftrag des Bankenfachverbandes (2015), S. 17.

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mindestens zwei, meist aber mehreren vergeblichen Mahnungen mehrerer Gläubiger.24

Nach dieser Definition wiesen im Jahr 2015 gut 6,7 Millionen Personen oder 3,4 Millionen Privathaushalte entsprechende Eintragungen auf. Beide Werte liegen oberhalb der Ver-gleichswerte von 2014.

3.7 Die wirtschaftliche Situation: Die Expansion setzt sich fort, Beschäftigung steigt.

Aufgrund des anhaltenden Konjunkturaufschwungs verlief die Arbeitsmarktentwicklung 2016 weiterhin positiv. Die gesamtwirtschaftliche Produktion ist im ersten Quartal 2016 stark, um 0,7 Prozent, gestiegen (Endquartal 2015: 0,3 Prozent). In diesem und im nächsten Jahr soll das reale Bruttoinlandsprodukt um 1,8 bzw. 1,6 Prozent und damit oberhalb des Zuwachses des Produktionspotentials expandieren, der bei 1,5 Prozent liegen. 25

In Deutschland expandierte der private Konsum zu Beginn des Jahres um 0,4 Prozent, zurückzuführen auf gestiegene Einkommen, die günstige Energiepreisentwicklung und die positive Beschäftigungsentwicklung. Auch der staatliche Konsum nahm nichtzuletzt auf-grund der migrationsbedingten Ausgaben merklich zu. Die anhaltend günstigen Finanzie-rungsbedingungen sorgen für positive Impulse für die Ausrüstungs- und Bauinvestitionen. Bei Letzteren macht sich zusätzlich die Flüchtlingsmigration bemerkbar.

26

Die Arbeitslosenquote ist weiter rückläufig und befand sich im August 2016 bei 6,1 Pro-zent. Konjunkturforscher rechnen mit einer Abnahme der Arbeitslosen um 95.000 im Jahresdurchschnitt 2016. Aufgrund des migrationsbedingten Anstiegs erwerbsfähiger Personen soll es zu einem leichten Anstieg um 35.000 Personen im Jahr 2017 kommen. 27

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist nicht auf einen Rückzug vom Erwerbsleben zurück-zuführen. Allein im Winterhalbjahr 2015/2016 kam es zu einem Anstieg der Erwerbstäti-gen um 300.000 Menschen. Allerdings prognostizieren Wirtschaftsforscher eine Verlangsamung des Zuwachses der Erwerbstätigkeit von 500.000 in diesem auf 380.000 zusätzliche Erwerbstätige im nächsten Jahr.28 24 Creditreform Wirtschaftsforschung (2015), „Wichtige Definitionen“. 25 Ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. (2016), S. 32. 26 Ebd., S. 22. 27 Ebd., S. 44. 28 Ebd., S. 40.

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Abbildung 10: Arbeitslose und Arbeitslosenquote 2005 bis 2015, jeweils Augustwerte

Quellen: Bundesagentur für Arbeit (August 2016a), Bundesagentur für Arbeit (August 2016b); Darstellung: iff

Die Leiharbeit ist im Jahr 2015 um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und hat mit 951.000 Personen im Dezember 2015 einen Rekordwert erreicht.29 Die Leiharbeit hat zwei gegenläufige Effekte auf die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt: So stellt sie einer-seits eine Beschäftigungsperspektive für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Berufseinsteiger oder Berufsrückkehrer dar. 30 Gleichzeitig ist der Markt von einer hohen Dynamik sowie einer geringeren Nachhaltigkeit geprägt und die Arbeits-entgelte liegen über alle Branchen hinweg deutlich unter dem Durchschnitt.31 Der Ar-beitskräftebedarf der Zeitarbeitsbranche bleibt dabei nach wie vor hoch.32

Der Anstieg der Tariflöhne zu Beginn 2016 hat sich im Vergleich zum Vorjahresdurch-schnitt zwar verlangsamt, dürfte sich aber gesamtwirtschaftlich noch auf etwa 2,2 % je Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt belaufen und 2017 wieder etwas beschleunigen.33 Angesichts der steigenden Arbeitsnachfrage wird zudem die Zahlung übertariflicher Leis-tungen erwartet.34

Nach der Einführung des Mindestlohnes 2015 wird dieser nun zu Anfang 2017 auf 8,84 Euro je Stunde angehoben.35 Einzelne Branchen, für die noch Ausnahmeregelungen gal-ten, werden bis 1.1.2017 den jeweiligen branchenspezifischen Mindestlohn auf diesen Betrag anheben. Während der befürchtete negative Beschäftigungseffekt ausgeblieben ist, hat sich seine erhoffte positive Wirkung auf die Einkommenssituation geringfügiger Einkommen nicht vollständig eingestellt.

Der Mindestlohn hatte so unter anderem auch zum Ziel, die Zahl der „Aufstocker“ unter den Beziehern von Arbeitslosengeld II, also der Anteil der Personen, die trotz einer aus-geübten Erwerbstätigkeit auf solche staatlichen Transferleistungen angewiesen waren, zu 29 Bundesagentur für Arbeit (Juli 2016), S. 9. 30 Ebd., S. 13. 31 Ebd., S. 4. 32 Ebd., S. 4. 33 Ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. (2016), S. 48. 34 Ebd., S. 48. 35 Ebd., S. 50.

11,6% 10,5%

8,8% 7,6% 8,2% 7,6% 7,0% 6,8% 6,8% 6,7% 6,4% 6,1%

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Arbeitslosenquote (in tsd., rechte Skala)

Arbeitslose (in Mio., linke Skala)

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senken. Allerdings ist 2015 die Anzahl der Aufstocker lediglich um 60.000 auf 1,24 Millio-nen und die Aufstockerquote um rund ein Prozentpunkt auf 28,6 Prozent gesunken (s. Abbildung 11).

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt das daran, dass Aufstocker häufig einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Selbst wenn sie einer Vollzeit-beschäftigung nachgehen, kann die Anzahl der abhängigen Haushaltsangehörigen eine Zuzahlung erforderlich machen, was heißt, dass ein Mindestlohneinkommen keine größe-ren Haushalte ernährt.

Abbildung 11: Erwerbstätige ALG-II-Bezieher, Aufstocker und ALG-II-Aufstockerquote 2008 bis 2015

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (März 2016); Darstellung: iff.

4,97

4,33

1,32 1,24

26,5%

28,6%

20%

22%

24%

26%

28%

30%

32%

34%

0

1

2

3

4

5

6

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Erwerbsfähige ALG-II-Bezieher (linke Skala,Mio.)

Aufstocker (linke Skala,Mio.)

Aufstockerquote (rechteSkala)

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4 Zusammensetzung und Entwicklung der Schulden

4.1 Die mittlere Schuldenhöhe fällt weiter

Abbildung 12 gibt die Verteilung der Schuldenhöhe zu Beratungsbeginn für das Jahr 2015 wieder. Rund 40 Prozent der Beratenen hat Schulden, die kleiner sind als 10.000 Euro. Die Schuldenhöhe ist sehr ungleich verteilt. Während der Median36 (Abbildung 13) bei 14.400 Euro liegt, gibt es eine große Gruppe von Ratsuchenden, die deutlich höhere Schulden aufweisen. So haben 17 Prozent der Menschen Schulden, die bei mehr als 40.000 Euro liegen und damit mehr als 2,5 Mal so hoch sind wie der Median.

Abbildung 12: Verteilung der Schuldenhöhe, 2015

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=5.042.

Abbildung 13 zeigt die Entwicklung der Schuldenhöhe von 2004 bis 2015.37 Die Ratsu-chenden haben eine immer geringere Schuldenhöhe. Seit 2004 ist sie in heutigen Euro-beträgen von rund 19.000 im Jahr 2009 auf rund 14.400 Euro im Jahr 2015 zurückgegangen. Alleine von 2014 auf 2015 hat sie um rund 2.000 Euro abgenommen.

36 Sortiert man die Werte der Größe nach, ist der Median der Wert, der sich in der Mitte findet. Aufgrund

dessen, dass einzelne Schuldner Schulden in Millionenhöhe haben, wäre der Durchschnittswert nicht repräsentativ für die Gesamtheit der beratenden Personen, da er nach oben verzerrt wäre.

37 Aufgrund der ungleichen Verteilung der Schulden sind hier die Mediane statt der Durchschnittswerten dargestellt.

38%

23%

14%

8%

17% < 10.000 Euro

10.000 bis 20.000 Euro

20.000 bis 30.000 Euro

30.000 bis 40.000 Euro

> 40.000 Euro

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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 22

Abbildung 13: Schuldenhöhe 2004 bis 2015 (in Euro, Mediane, preisbereinigt)

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Die Entwicklung der Kaufpreise wurde berücksichtigt, d.h., die Schul-denhöhen sind auf heutige Werte anhand des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) des Statistischen Bundesamts umgerechnet.

Abbildung 14 stellt die Anzahl der Forderungen je Schuldner für das Jahr 2015 dar. Die Mehrheit von rund 59 Prozent der Beratenen hat weniger als 10 Forderungen. Lediglich rund 15 Prozent der Schuldner haben mehr als 20 offene Forderungen.

Abbildung 14: Anzahl der Forderungen

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=58.962.

10.000

11.000

12.000

13.000

14.000

15.000

16.000

17.000

18.000

19.000

20.000

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

35%

24%

17%

9%

15%

Weniger als 5

5 bis 10

10 bis 15

15 bis 20

Mehr als 20

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4.2 Öffentlich-rechtliche Schulden immer bedeutsamer

Die Zusammensetzung der Forderungen nach Gläubigern auf der Basis der Forderungs-beträge im Jahr 2015 ist in Abbildung 15 dargestellt. Der mit Abstand größte Anteil der Forderungen fällt mit etwa 28 Prozent auf die Banken, gefolgt von den öffentlich-rechtlichen Gläubigern und sonstigen gewerblichen Gläubigern mit 18 bzw. 13 Prozent. Rechtsanwälte sowie Inkasso- und Telekommunikationsunternehmen nehmen jeweils rund 12 Prozent der Forderungen ein.

Abbildung 15: Anteile der Gläubigerarten 2015 (in Prozent)

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Für diese Statistik wurden zuerst für jeden einzelnen Haushalt die prozentualen Anteile der Forderungen berechnet. In einem zweiten Schritt wurden die Mittelwerte der Anteile über alle Haushalte nach Gläubigerarten ermittelt, die hier dargestellt sind. N=58.962.

Abbildung 16 stellt die Entwicklung der Anteile der fünf wichtigsten Gläubigergruppen an den Schulden im Zeitablauf dar. Die Bedeutung der Bankschulden hat seit 2004 deutlich von 40 Prozent auf 28 Prozent im Jahr 2015 abgenommen. Insbesondere der Anteil der Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern und Telekommunikationsunternehmen hat hingegen zugenommen. Zuletzt ist der Anteil der sonstigen gewerblichen Gläubiger von 2014 auf 2015 merklich von 10 auf rund 13 Prozent angestiegen.

0% 10% 20% 30%

Gerichte

Keine Angabe

Unterhaltsberechtigte und sonstige private…

Versandhandel

Versicherer

Vermieter und Versorgungsunternehmen

Telekommunikation

Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte

Sonst. gewerbl. Gläubiger

Öffentliche-rechtlich

Bank

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Abbildung 16: Entwicklung der Zusammensetzung der Gläubiger (in Prozent)

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. In der Abbildung wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich die fünf wichtigsten Gläubigerarten berücksichtigt.

4.3 Bankforderungen am höchsten, sonstige gewerbliche Forderungen am häufigsten

Tabelle 3 gibt die typische Forderungshöhe je Gläubiger sowie die Häufigkeit der Forde-rungen insgesamt wieder. Die Forderungshöhe der Banken ist mit 3.000 Euro wiederum mit Abstand am größten. Forderungen von Unterhaltsberechtigten und von Telekommu-nikationsunternehmen sind mit 415 und 412 Euro dagegen relativ gering. Die häufigsten Forderungen stammen von sonstigen gewerblichen sowie öffentlich-rechtlichen Gläubi-gern, gefolgt von Telekommunikationsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechts-anwälten.

Tabelle 3: Typische Forderungshöhe nach Gläubigerart (in Euro) Gläubigerbezeichnung Höhe

(Median) Anzahl insges.

Bank 3.000 5.636 Unterhaltsberechtigte und sonstige private Gläubiger 415 1.253 Telekommunikation 412 8.237 Öffentlich-rechtlich 375 10.876 Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte 348 7.557 Vermieter und Versorgungsunternehmen 289 5.977 Keine Angabe 219 705 Versicherer 188 4.079 Sonst. gewerbl. Gläubiger 185 11.168 Versandhandel 176 2.794 Gerichte 127 680

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=58.962.

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

45%

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Bank

Inkassounternehmen oderRechtsanwälte

Öffentliche-rechtlich

Sonst. gewerbl. Gläubiger

Telekommunikation

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4.4 Im Versandhandel kommen 25 Prozent Zinsen und Kosten zur Hauptforde-rung hinzu

Häufig kommen zu den ursprünglichen Forderungen im Laufe der Zeit Zinsen und Kosten der Beitreibung und ähnliches hinzu. Tabelle 4 zeigt, wie sich diese zusätzlichen Forde-rungsbeträge nach Gläubigerart, bezogen auf die Hauptforderung, unterscheiden.38 Die Spalten geben sowohl die Aufteilung nach Zinsen, Kosten und Unverzinslichen Kosten als auch die zusätzlichen Forderungen insgesamt an. Während Forderungen von Gerichten und öffentlich-rechtliche Gläubigern mit 4 und 5 Prozent zu den geringsten zusätzlichen Forderungen führen, kommt es beim Versandhandel zu einem Viertel Zinsen- und Kos-tenaufschlägen auf die Hauptforderung. Auch die Forderungen von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, Versicherern und Telekommunikationsunternehmen wachsen im Laufe der Zeit um rund ein Fünftel der ursprünglichen Forderung an.

Tabelle 4: Zinsen und Kosten

Gläubigerbezeichnung Zinsen und

Kosten Zinsen Kosten Unverzins-

liche Kosten

Versandhandel 25% 6% 12% 7%

Keine Angabe 24% 3% 11% 10%

Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte 23% 7% 11% 5%

Versicherer 22% 4% 12% 5%

Telekommunikation 20% 5% 9% 6%

Vermieter und Versorgungsunternehmen 18% 3% 9% 6%

Sonst. gewerbl. Gläubiger 18% 3% 9% 5%

Unterhaltsberechtigte und sonstige private Gläubiger 12% 3% 6% 3%

Bank 9% 5% 2% 1%

Öffentlich-rechtlich 5% 1% 3% 1%

Gerichte 4% 0% 2% 1%

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=58.962.

5 Die Ratsuchenden

Der durchschnittliche Klient einer Sozialen Schuldnerberatungsstelle ist 41 Jahre alt, männlich, lebt allein, hat einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsaus-bildung in Form einer Lehre und ist arbeits- und vermögenslos.

5.1 Über ein Viertel zwischen 25 und 35 Jahre alt

Das durchschnittliche Alter der Klienten der Beratungsstellen lag, ähnlich wie im Bericht des Jahres 2015, bei 41 Jahren.

Wie Abbildung 17 und Tabelle 5 zeigen, waren 27,6 Prozent der Überschuldeten bei Bera-tungsbeginn zwischen 25 und 35 Jahre alt. Im Vergleich zum Vorjahr (28,8 Prozent) ist der Anteil dieser mittleren Altersgruppen leicht zurückgegangen, sie stellten aber noch 38 Zuerst wurde für jede Forderung der prozentuale Anteil der Zinsen, Kosten und unverzinslichen Kos-

ten, gerechnet auf die Hauptforderung, gebildet. Dann wurde der Mittelwert je Gläubigerkategorie be-rechnet, der hier dargestellt ist.

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immer die am häufigsten vertretenen Altersgruppen dar. 34,9 Prozent der Ratsuchenden waren bei Beratungsbeginn zwischen 35 und 50 Jahre alt. Der Anteil dieser Bevölke-rungsgruppe ist im Vergleich zum Vorjahr (33,7 Prozent) leicht gestiegen. Die über 50-Jährigen machten unter den Überschuldeten 27,3 Prozent aus. Ihr Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr (26,3 Prozent) etwas erhöht.

Abbildung 17: Durchschnittliches Alter

Tabelle 5: Altersklassen

Altersklasse 2015 2014 Bis unter 20 1,0 % 1,5 %

20 bis unter25 9,2 % 9,7 %

25 bis unter 30 13,6 % 14,7 %

30 bis unter 35 14,0 % 14,1 %

35 bis unter 40 12,4 % 11,7 %

40 bis unter 45 11,7 % 12,2 %

45 bis unter 50 10,8 % 9,8 %

50 bis unter 55 9,4 % 10,9 %

55 bis unter60 7,2 % 5,9 %

60 bis unter65 5,0 % 5,2 %

65 bis unter 70 3,2 % 2,5 %

70 bis unter 75 1,7 % 1,0 %

75 und älter 0,8 % 0,8 %

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

5.2 Haushaltsformen: Alleinerziehende am deutlichsten überschuldungsge-fährdet, Paare ohne Kinder weitgehend geschützt

Tabelle 6 zeigt, wie häufig bestimmte Haushaltsformen in der Gruppe der Überschuldeten vorkommen. Wie im Vorjahr lebten rund sechs von zehn Ratsuchenden (55,8 Prozent) allein, 27,8 Prozent leben mit einem Partner zusammen (mit oder ohne Kinder) und 16,7 Prozent waren alleinerziehend. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gruppe der Alleinerzie-henden deutlich zugenommen (Vorjahr 15,6 Prozent). Hier ist die Zunahme auf einen Anstieg des Anteils der alleinerziehenden Mütter zurückzuführen (14,1 Prozent), während der Anteil der alleinerziehenden Männer unverändert ist (2,6 Prozent).

37,0

37,5

38,0

38,5

39,0

39,5

40,0

40,5

41,0

41,5

42,0

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

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Tabelle 6: Haushaltsformen (alle Überschuldeten) 2014 und 2015

Haushaltsform 2014 2015

Allein Lebende 56,3 % 55,8 % Männer 35,6 % 35,0 % Frauen 20,6 % 20,8 % Paare 28,5 % 27,8 % Paare ohne Kinder 10,0 % 9,3 % Paare mit Kindern 18,4 % 18,5 % Paare mit mj. Kindern 16,2 % 16,4 % 1 Kind 6,7 % 6,9 % 2 Kinder 5,4 % 5,3 % 3 Kinder und mehr 4,1 % 4,3 % Nur volljährige Kinder 2,3 % 2,1 % Allein Erziehende 15,6 % 16,7 % Väter 2,6 % 2,6 % Mütter 13,0 % 14,1 % Allein Erziehende mit mj. Kindern 13,6 % 14,5 % 1 Kind 8,4 % 8,2 % 2 Kinder 3,5 % 4,3 % 3 und mehr Kinder 1,7 % 2,0 % Nur volljährige Kinder 2,0 % 2,1 %

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

Der Betroffenheitsindex (Abbildung 18) zeigt an, wie stark eine bestimmte Haushaltsform in der Gruppe der Überschuldeten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung über- oder unter-repräsentiert ist. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist bei den Überschuldeten im Ver-gleich zur Gesamtbevölkerung am deutlichsten überrepräsentiert. Dies betrifft sowohl alleinerziehende Mütter als auch alleinerziehende Väter. Der Betroffenheitsindex der Alleinerziehenden lag im Jahr 2015 bei 2,53. Im Vergleich zum Vorjahr (Betroffenheitsin-dex 2,28) sind die Alleinerziehenden sogar noch deutlicher überrepräsentiert. Insbeson-dere Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind, je nach Anzahl der Kinder mit Betroffenheitsindizes zwischen 3,36 und 4,12, stark überschuldungsgefährdet. Sie zählen daher zu den verletzlichsten Haushaltsformen und können am leichtesten in finanzielle Not geraten. Lebt nur ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern zusammen, kann in vielen Fällen aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit gearbeitet werden, sodass Möglichkeiten zur Einkommenserzielung nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Hinzu kommen höhere Kosten im Vergleich zu Haushalten ohne Kinder und eine schlechtere Planbarkeit der Kosten.

Verhältnismäßig gut vor Überschuldung geschützt sind, ähnlich wie im Vorjahr, Paare (Betroffenheitsindex 0,55) und hier insbesondere Paare ohne Kinder (Betroffenheitsindex 0,32). Durch weniger anfallende Kosten im Vergleich zu Haushalten mit Kindern und die Möglichkeit, Einkommen für den Haushalt durch zwei Personen zu generieren, können Liquiditätsengpässe vergleichsweise gut ausgeglichen werden, ohne in eine finanzielle Krise abzugleiten.

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Abbildung 18: Betroffenheitsindizes 2014 und 2015

Die Betroffenheit bezeichnet den Quotienten nach den Anteilen 2015 bei den Überschuldeten (Dividend) und der Bevölke-rung (Divisor). Quelle Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 3, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien, Ergebnisse des Mikrozensus, Jahr 2013/Jahr 2014/Jahr 2015; Darstellung: iff.

Abbildung 19 und Tabelle 7 zeigen die Verteilung der Haushalte nach der Anzahl der Kinder im Jahr 2015 und im Vergleich zum Vorjahr. In gut einem Drittel der Haushalte, die im Jahr 2015 eine Schuldnerberatung aufsuchten, lebten Kinder. Der Schnitt lag im Jahr 2015 bei 0,63 Kindern je überschuldeten Haushalt, etwas höher als im Vorjahr (0,61). Im Vergleich zum Vorjahr sind im Jahr 2015 die Haushalte mit einem, mit zwei und mit vier Kindern etwas stärker vertreten. Hinzu kommen die unterhaltsberechtigten Kinder, die außerhalb des Haushalts leben. Sie sind besonders bei den allein lebenden Männern vertreten.

Abbildung 19: Haushalte nach Zahl der Kinder

Tabelle 7: Zahl der Kinder

Anzahl 2014 2015 Ohne 66,6% 65,4% Ein 16,0% 16,4% Zwei 10,6% 11,1% Drei 4,9% 4,8% Vier 1,1% 1,8% Mehr 0,7% 0,6%

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

0 1 1 2 2 3 3 4 4 5

Nur mit volljährigen Kindern 3 und mehr Kinder 2 Kinder 1 Kind Allein Erziehende mit mj. Kindern Mütter VäterAllein Erziehende Nur mit volljährigen Kindern 3 Kinder und mehr 2 Kinder 1 Kind Paare mit mj. Kindern Paare mit Kindern Paare ohne KinderPaare Frauen MännerAllein Lebende

2015 2014

Ohne

Ein

Zwei

Drei

Vier

Mehr

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5.3 Vorwiegend Arbeitslose und Angestellte unter den Ratsuchenden

Im Jahr 2015 waren 46,3 Prozent der Klienten der Schuldnerberatungen arbeitslos, wie Tabelle 8 zeigt. Ihr Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr (46,5 Prozent) leicht gesunken.

Tabelle 8: Erwerbsformen der Ratsuchenden, Anteile

2014 2015 Angestellter 19,1% 21,9% Arbeiter 8,6% 7,2% Beamte 0,3% 0,2% Sonstige Berufstätige 1,5% 1,1% Hausmann/Hausfrau 4,9% 4,1% Schüler/Auszubildender/Student 2,6% 2,0% Rentner/Pensionär 11,1% 11,2% Arbeitslos 46,5% 46,3% Sonstige nicht Berufstätige 5,5% 5,8% Gesamt 100,0 % 100,0 %

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

Angestellte und Arbeiter machen mit zusammen 29,1 Prozent (Vorjahr: 27,7) die zweit-größte Gruppe aus. Mit 11,2 Prozent (Vorjahr: 11,1) folgen die Rentner und Pensionäre als drittgrößte Gruppe. Weitere Erwerbsformen machen nur einen kleinen Anteil unter den Ratsuchenden aus. Beamte sind mit einem Anteil von nur 0,2 Prozent weiterhin am wenigsten unter den Überschuldeten vertreten.

Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der fünf wichtigsten Erwerbskategorien von 2005 bis 2015. Im Anteil der Arbeitslosen unter den Ratsuchenden spiegelt sich die seit geraumer Zeit deutlich sinkende Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung nicht wider. Der Anteil der Angestellten ist in diesem Zeitraum von 17 auf 22 Prozent angestiegen.

Abbildung 20: Entwicklung der Ratsuchenden nach Erwerbsform, Anteile

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

Angestellter

Arbeiter

Hausmann /Hausfrau

Rentner /Pensionär

Arbeitslos

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5.4 Zwei Drittel der Ratsuchenden sind einkommensarm

Die Klienten der Sozialen Schuldnerberatung verdienen vergleichsweise wenig. Im Jahr 2015 lag ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen bei durchschnittlich 1.167 Euro (Tabelle 9).

Tabelle 9: Haushaltsnetto und Pro-Kopfeinkommen

Haushaltsnetto 1.167 € Pro-Kopf-Einkommen 861,1 €

nach Klassen … Bis unter 500 18,6 % 500 bis unter 750 19,2 % 750 bis unter 1000 30,4 % 1000 bis unter 1250 17,5 % 1250 bis unter 1500 7,3 % 1500 bis unter 1750 3,6 % 1750 bis unter 2000 1,7 % 2000 und mehr 1,6 %

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

Wichtiger als das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen ist das sogenannte Net-toäquivalenzeinkommen, also das nach Alter der Haushaltsmitglieder gewichtete Pro-Kopf-Einkommen des Haushalts.39 Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen aller Haus-halte, die im Jahr 2015 Rat suchten, lag bei 861 Euro und damit leicht unter dem Mittel des Vorjahres.

Rund 68 Prozent der Haushalte verfügten über ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 1.000 Euro pro Monat. Folgt man der gängigen Armutsdefinition, nach der als stark ar-mutsgefährdet gilt, wer nicht mehr als 60 Prozent des Medians des in der Bevölkerung gemessenen Äquivalenzeinkommens erzielt, dann gelten angesichts einer Armutsschwelle in Höhe von 987 Euro im Jahr 201440 etwa zwei Drittel der Ratsuchenden als einkom-mensarm.

In der Sozialen Schuldnerberatung werden damit weiter überwiegend die sogenannten „Armutsüberschuldeten“ beraten. In diesen Fällen können schon geringe Liquiditäts-schwankungen zu finanziellen Krisen führen, weil es auch in stabilen Zeiten kaum oder keine freie Liquidität gibt, die für eine Krise gespart werden könnte oder die in Form eines Kredits in der Zeit nach der Krise zurückgeführt werden könnte.

Im Zeitablauf ist zu beobachten, dass das Pro-Kopf-Einkommen der Ratsuchenden seit 2008 stagniert, während die Armutsschwelle des Statistischen Bundesamtes von 916 auf 918 gestiegen ist (siehe auch Abbildung 21 und Abbildung 22). Die Situation der Über- 39 Das Nettoäquivalenzeinkommen ist das Haushaltsnettoeinkommen, dividiert durch einen Divisor, der

sich aus den Gewichten der im Haushalt lebenden Personen ergibt. Dieser Divisor wird gemäß der so-genannten modifizierten OECD-Skala berechnet, wobei der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Gewicht 1,0 zugeteilt wird, jeder weiteren Person ab 14 Jahren jeweils das Gewicht 0,5 und Kin-dern unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind un-ter 14 Jahren ergibt sich ein Divisor von 1,8 (1,0 + 0,5 + 0,3). Beträgt das Haushaltsnettoeinkommen dieser Familie 1.800 Euro im Monat, dann ergibt sich ein Nettoäquivalenzeinkommen für jede einzelne Person von 1.000 Euro pro Monat (1.800 Euro dividiert durch 1,8).

40 Siehe Statistisches Bundesamt (2015b). Allein lebende Personen waren im Jahr 2014 nach EU-Definition dann armutsgefährdet, wenn sie weni-ger als 987 Euro monatlich zum Leben hatten.

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schuldeten hat sich effektiv jedoch verschlechtert. Bereinigt man die Zahlen um die über die Zeit gestiegenen Preise stagniert die Armutsschwelle und das Pro-Kopf-Einkommen fällt von 900 auf rund 860 Euro (in Preisen von 2015).

Abbildung 21: Pro-Kopf-Einkommen und Armuts-schwelle im Zeitablauf

Abbildung 22: Pro-Kopf-Einkommen und Armutsschwel-le im Zeitablauf (preisbereinigt)

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Statistisches Bundesamt (2016g).

Wie Tabelle 10 zeigt, entsprechen die Einkommensquellen den weiter oben dargestellten Erwerbsformen. 43 Prozent der Haushalte bezogen im Jahr 2015 Arbeitslosengeld II, während 40 Prozent der Haushalte Löhne und Gehälter bezogen. Im Vergleich zum Vor-jahr gibt es hier keine bedeutenden Änderungen.

Wie auch im Vorjahr entfiel der größte Teil des durchschnittlichen Einkommens auf Er-werbseinkommen (476 Euro Löhne/Gehälter, etwa 13 Euro Beamtenbesoldung und Ho-norare aufgrund selbstständiger Tätigkeit), der zweitgrößte Teil auf das Arbeitslosengeld (314 Euro ALG I und 38 Euro ALG II). Renten und Pensionen (115 Euro) und kinderbezo-gene Transfers (128 Euro) sind die dritt- und viertbedeutendsten Einkommensquellen.

750

800

850

900

950

1.000

1.050

20082009201020112012201320142015

Pro-Kopf-Einkommen (CAWIN)

Schwellenwert für Armutsgefährdung

750

800

850

900

950

1.000

1.050

20082009201020112012201320142015

Pro-Kopf-Einkommen (CAWIN,kaufkraftbereinigt)Schwellenwert für Armutsgefährdung(kaufkraftbereinigt)

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Tabelle 10: Einkünfte nach Art

Art der Einkünfte Durchschnittliche Höhe

Anteil der Haushalte, der die jeweiligen Einkünfte bezieht

Löhne / Gehälter 475,99 € 40,0 % Beamtenbesoldung 5,61 € 0,3 %

Selbständige Tätigkeit 6,89 € 0,8 %

Renten / Pensionen 115,23 € 14,6 %

Kinderbezogene Transfers 127,53 € 32,3 %

ALG I 37,89 € 4,7 % ALG II 314,34 € 42,9 % Sonstige 89,58 € 20,2 %

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

6 Beratungsergebnis

6.1 Regulierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens gelingen in etwa einem Fünftel der Fälle

Seit 2012 haben sich die Anteile der außergerichtlichen Regulierungen von rund 23 Pro-zent auf 19 Prozent verringert (Abbildung 23). Rund 50 Prozent der Beratungen münden in ein Insolvenzverfahren, mit leicht zunehmender Tendenz. Nachdem der Anteil der Fälle, bei denen es lediglich zu einer Beratung kam, seit 2010 kontinuierlich angestiegen war, ist dieser Anteil von 11 Prozent auf 8,5 Prozent von 2014 auf 2015 gefallen.

Abbildung 23: Beratungsergebnisse 2008 bis 2015

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Sonstige Gründe

Abbruch durch Klient oderBeratungsstelle

Nur Schuldnerberatung

Erfolgreiche Teil- oderGesamtregulierung

Übergang und/oderBegleitung im Insoverfahren

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Zugenommen haben 2015 auch wieder die Fälle, in denen die Beratung vonseiten der Klienten oder der Schuldnerberatung abgebrochen wurde (auf knapp 12 Prozent).

Bei den Jüngeren liegt die Abbruchquote bei etwa einem Viertel, bei den Älteren (65 Jahre und älter) nur noch bei 7 Prozent (Tabelle 11). Außergerichtliche Regulierungen gelingen bei den Älteren besonders gut (Anteil: gut 30 Prozent). Die mittleren Altersklas-sen (25 bis unter 65 Jahre) werden besonders häufig für das Verbraucherinsolvenzver-fahren angemeldet (rund 56 Prozent), dieser Anteil hat sich allerdings zu Gunsten von Teil- oder Gesamtregulierungen etwas verringert.

Tabelle 11: Beratungsergebnisse nach Alter

Ergebnis bis unter 25

25 bis unter 65

65 und älter

Sonstige Gründe 10,7% 6,7% 6,2%

Abbruch durch Klient oder Beratungsstelle 24,8% 10,5% 7,1%

Nur Schuldnerberatung 7,5% 8,2% 12,9%

Erfolgreiche Teil- oder Gesamtregulierung 20,4% 18,2% 30,3%

Übergang und/oder Begleitung im Insoverfahren 36,6% 56,4% 43,6%

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

6.2 Alleinlebenden Frauen gelingen überproportional häufig außergerichtliche Regulierungen

Alleinlebenden Frauen gelingt überproportional häufig eine außergerichtliche Schuldenre-gulierung

Tabelle 12). Alleinlebende Frauen machen lediglich rund 21 Prozent der Haushalte aus, ihnen gelingen aber 25 Prozent der Teil- oder Gesamtregulierung. Nur 18 Prozent der Insolvenzverfahren wird durch alleinlebenden Frauen beantragt. Auch bei den alleinerzie-hende Frauen mit minderjährigen Kindern ergibt sich ein ähnliches Bild.

Paare mit Kindern hingegen stellen 18,5 Prozent der Ratsuchenden, aber nur 14,5 Pro-zent der erfolgreichen Regulierungen während rund 20 Prozent aller Insolvenzanmeldun-gen von ihnen beantragt werden. Auch allein lebenden Männern gelingt lediglich unterproportional eine Regulierung und sie landen überproportional häufig in einem In-solvenzverfahren.

Tabelle 12: Insolvenzverfahren und außergerichtliche Regulierungen im Vergleich

Haushaltsform Insolvenz-verfahren*

Teil- oder Gesamt-regulierung **

Anteil Ratsu-chender

Allein lebender Mann 34,3% 31,4% 35,0% Allein lebende Frau 18,2% 25,1% 20,8% Allein erziehender Mann mit minderjährigen Kindern 2,4% 2,4% 2,3% Allein erziehende Frau mit minderjährigen Kindern 11,9% 13,1% 12,3% Paare ohne Kinder 10,8% 10,5% 9,3% Paare mit Kindern 19,9% 14,5% 18,5% Sonstige Haushaltstypen 2,4% 3,0% 1,8%

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Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.*gültige n=2.352,** n=837.

6.3 Wahrscheinlichkeit für außergerichtliche Schuldenregulierungen steigt mit Schulbildung

Der Anteil der Überschuldeten mit einem Hauptschulabschluss liegt, wie Abbildung 24 zeigt, bei 45,4 Prozent und damit deutlich über den Anteilen der Überschuldeten mit Abitur/Fachabitur (7,1 Prozent), einem Realabschluss (32,0 Prozent) und keinem Schul-abschluss (15,5 Prozent). In der Gesamtbevölkerung verfügten dagegen im Jahr 201441 rund 36 Prozent über einen Haupt-/Volksschulabschluss, rund 23 Prozent über einen Realschul- oder gleichwertigen Abschluss, rund 30 Prozent über Abitur/Fachabitur und nur rund 4 Prozent über keinen Schulabschluss.42

Abbildung 24: Schulabschlüsse

Quellen: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.

Tabelle 13 zeigt, dass Klienten mit Abitur/Fachabitur oder mit Realschulabschluss wie im Vorjahr überproportional häufig Teil- oder Gesamtregulierungen gelingen. Wer keinen Schulabschluss hat, ist häufiger bei den Insolvenzverfahren und weniger häufig bei den Regulierungen vertreten, als der Anteil dieser Gruppe an den Ratsuchenden vermuten lässt. Klienten mit einem Hauptschulabschluss sind ungefähr entsprechend ihrem Anteil unter allen Ratsuchenden sowohl bei Insolvenzverfahren als auch bei Regulierungen vertreten.

Tabelle 13: Schulabschluss nach Beratungsergebnis

Insolvenz-verfahren*

Teil- oder Gesamt-regulierung **

Anteil Ratsu-chender

Kein Schulabschluss 16,7% 11,8% 15,5% Hauptschulabschluss 45,6% 46,1% 45,4% Realschulabschluss 29,7% 33,7% 32,0%

41 Das aktuellste Jahr, für das das Statistische Bundesamt entsprechende Zahlen vorlegt 42 Statistisches Bundesamt (2016b)

15,5 %

45,4 %

32,0 %

7,1 %

Kein Schulabschluss

Hauptschulabschluss

Realschulabschluss

Abitur/Fachabitur

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Abitur/Fachabitur 7,9% 8,4% 7,1%

Quellen: CAWIN-Daten und Statistisches Bundesamt (2016b)

6.4 Beratung bei außergerichtlichen Regulierungen zeitaufwendiger

Diejenigen, die im Jahr 2015 die Beratung bei Sozialen Schuldnerberatungsstellen such-ten, mussten im Schnitt etwa 1,5 Monate bis zum Beratungsbeginn warten. Damit ist diese Zahl beinahe gleich geblieben, wobei sich die Dauer seit 2012 kontinuierlich ver-kürzt hat (s. Tabelle 14). Diejenigen, die 2015 die Beratung beendet hatten, wurden gut 10,6 Monate beraten. Zusammengenommen besteht damit im Schnitt rund ein Jahr aktiver Kontakt zur Beratungsstelle.

Tabelle 14: Beratungswartezeit und Beratungsdauer in Monaten 2010 bis 2015 (Mittelwerte)

Jahr des Beratungsbe-ginns (Wartezeit) / Jahr des Beratungsendes (Dauer)

Dauer der Wartezeit auf Beratung in Mona-

ten*

Beratungsdauer in Monaten**

Summe aus Wartezeit und Dauer

2010 2,91 10,35 13,26

2011 2,22 9,90 12,12

2012 1,78 13,94 15,72

2013 1,66 13,41 15,07

2014 1,59 10,91 12,49

2015 1,53 10,63 12,16

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Dargestellt sind Mittelwerte.

Um zu einer erfolgreichen Teil- oder Gesamtregulierung zu gelangen, wird deutlich mehr Beratungszeit benötigt (knapp 14 Monate) als für die Fälle, in denen die Schuldnerbera-tung Hilfestellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens leistet (gut 10 Monate).

Tabelle 15: Beratungsdauer bei Insolvenzberatung/AR im Vergleich

Insolvenz-

verfahren* Teil- oder Gesamt-

regulierung **

Dauer der Beratung in Monaten 10,1 13,6

Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. *gültige n=2.362, **n=844.

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7 Sonderthema: Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerbera-tung

7.1 Hintergrund und Fragestellung

Die Digitalisierung macht auch vor der Schuldnerberatung nicht halt. Betroffen sind die interne Arbeitsorganisation genauso wie die Kommunikation der Schuldnerberatung mit ihren Klienten, den Gläubigern, Gerichten, der Schufa und den weiteren Beteiligten. Die Digitalisierung der Arbeitsorganisation der Schuldnerberatung ist durch EDV-Programme vielfach bereits weit fortgeschritten. Die Schuldnerhilfe Köln schreibt dazu in ihrem Jah-resbericht 2012:

„Am 01.04.2009 begann für die Beratungsstelle organisatorisch ein neues Zeitalter. Seitdem werden sowohl die Fallakten als auch die gesamte Büroorganisation sowie das interne Dokumentenwesen elektronisch geführt. Der Datenverkehr wird komplett per Internet über ein Rechenzentrum in Hamburg abgewickelt. Die Sicherheit des Daten-transfers ist durch entsprechende technische Vorkehrungen gewährleistet. Das digitale Büro führte zu nachhaltigen Veränderungen des Beratungsprozesses und der gesamten Arbeitsorganisation. Rückblickend hat sich diese Umstellung gelohnt und zu mehr Effizi-enz, mehr Beratungsqualität, mehr Kundenorientierung und zu mehr Flexibilität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt.“

Auch der jährliche iff-Überschuldungsreport wäre ohne die Digitalisierung nicht möglich. Auf der anderen Seite gibt es bisher nur wenige Beratungsstellen (teilweise mit speziali-sierten Beraterinnen und Beratern), die ihre Dienste (auch) unter Nutzung „digitaler Kommunikationsmittel“ anbieten. Eine Liste findet sich unter http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/schuldnerberatung-online.html. Dort werden einige Vorteile, aber implizit auch Ängste vor dieser Beratungsform herausgestellt:

„Lange Wartezeiten, weite Anfahrtswege oder Schwellenängste verhindern häufig den schnellen Kontakt zur Schuldnerberatung. Immer mehr gemeinnützige Träger und Ver-bände in der Schuldnerberatung bieten deshalb Schuldnerberatung auch im Internet an, sei es in Form von E-Mail-Beratung oder in Form von Chats. Gemeinsam ist den (…) Angeboten, dass sie gemeinnützig, kostenfrei, anonym, datensicher und webbasiert ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Durch die Teilnahme von zahlreichen BeraterIn-nen der jeweiligen Träger ist zudem gewährleistet, dass eine schnelle Bearbeitung und Beantwortung der eingehenden Fragen erfolgt. Die Online-Beratung hat die Aufgabe, den Ratsuchenden erste Hilfestellungen zur Bewältigung ihrer Schuldenprobleme zu geben.“

In Anbetracht des Potentials, das die Digitalisierung auch für die Schuldnerberatungen bietet, widmet sich die diesjährige Sonderuntersuchung diesem Thema mit einer reprä-sentativen Umfrage. Dazu wurde erhoben, inwieweit die Beratungsstellen bereits digitali-siert sind, inwieweit die Beratung davon betroffen ist und welche Möglichkeiten die Beratungsstellen in der Digitalisierung sehen.

7.2 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Fazit

Die Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung sind bei einer Mehrheit der Bera-tungsstellen gegeben. Nur eine von fünf Stellen ist kaum oder gar nicht digitalisiert. Zwei Drittel weisen immerhin bereits jetzt schon teilweise digitalisierte Prozesse auf. Der Zu-gang zum Internet und zu entsprechender Hardware (z.B. Drucker) ist fast überall gege-

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ben. In jeweils mehr als 90 Prozent der Beratungsstellen steht allen Mitarbeitern und von allen Arbeitsplätzen aus das Internet uneingeschränkt zur Verfügung.

Anders sieht es bei der Nutzung von digitalen Angeboten aus. 94 Prozent der Beratungs-stellen arbeiten, lässt man die unvermeidlich papierhafte Erfassung von Vollmachten im Original außen vor, noch mit papierhaften Akten. Bei 15 Prozent sind es sogar alle erfass-ten Akten, die in Papierform vorliegen. Auffällig ist jedoch, dass viele der Beratungsstel-len angeben, eine doppelte Aktenführung zu betreiben. Das heißt, dass sowohl digitale als auch papierhafte Akten angelegt werden. Hier ist eine deutliche Skepsis gegenüber einer reinen Digitalisierung erkennbar.

Bezüglich der Online-Beratung von Ratsuchenden sind die befragten Schuldnerbera-tungsstellen ungefähr zweigeteilt in diejenigen, die eine Digitalisierung für sinnvoll hal-ten, und diejenigen, die eine starke Digitalisierung ablehnen. Diese Positionen finden sich in vielen Antworten wieder und sind unabhängig von der Größe oder Herkunft der Bera-tungsstelle. In 58 Prozent der Stellen wird bereits eine Online-Beratung angeboten, 42 Prozent verzichten darauf. Dabei greifen drei Viertel auf E-Mails als Medium der digitalen Beratung zurück (bzw. halten dieses Medium für geeignet). Allerdings halten 52 Prozent der Schuldnerberatungen eine reine Onlineberatung – unabhängig von dem Sachverhalt der Beratung, für ungeeignet. Immerhin ein Drittel könnte sich eine reine Online-Notfallberatung vorstellen.

Demgegenüber stehen 57 Prozent der Beratungsstellen, die glauben, dass ein Onlinean-gebot der Schuldenberatung zum Abbau von Hemmschwellen und Zugangshürden führen könnte. Sie erkennen zumindest in diesem Punkt Vorteile der Digitalisierung an. Ebenfalls 57 Prozent sprechen sich außerdem für eine direkte Schnittstelle zu den Insolvenzgerich-ten aus, um dadurch Kommunikationswege zu beschleunigen und Verwaltungsvorgänge zu erleichtern.

Gut die Hälfte (52 Prozent) stimmte zu, dass die Digitalisierung Kosten einspart und den Arbeitsaufwand verringern kann, während die andere Hälfte dies verneinte (48 Prozent). Eindeutiger war die Antwort danach ob durch die Finanzierungsform ein Anreiz zur weite-ren Digitalisierung gesetzt wird. Dabei gibt es für 15 Prozent der Beratungsstellen keinen Anreiz zu einer Digitalisierung. Bei allen Antworten gab es keine signifikanten Unter-schiede zwischen größeren bzw. kleineren Beratungsstellen.

Ein Zitat aus einer Anmerkung zur Frage 5.1 fasst den Grundtenor dieser Studie treffend zusammen. „Eine Digitalisierung der Beratung hilft nicht weiter, eine Digitalisierung der Arbeitsabläufe kann jedoch sehr wohl weiterhelfen“. Viele Beratungsstellen erwähnen den sozialen Aspekt der Schuldenberatung und die persönliche Aufmerksamkeit, die Ratsu-chende benötigen. Wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht, so ist laut aktueller Gesetzeslage eine persönliche Beratung Voraussetzung. 43 Eine rein digitale Beratung kann in diesen Fällen demnach nicht erfolgen. Die Vorteile einer teilwei-sen Digitalisierung der Arbeitsabläufe werden aber von der Mehrheit der Beratungsstellen erkannt, oftmals wird nur eine vollständige Digitalisierung komplett abgelehnt.

7.3 Untersuchungsmethode

An der bundesweit durchgeführten Online-Befragung, die im Sommer 2016 stattfand, haben sich 190 Beratungsstellen beteiligt. Der für diese Erhebung entwickelte Fragebo- 43 Vgl. § 305 I Nr. 1 Inso.

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gen44 umfasst 27 Fragen, die sich auf 5 Fragenkomplexe aufteilen (Tabelle 16). Der Großteil der Fragen besteht aus einfachen Ja-Nein-Entscheidungen (14). Es sind jedoch zu jedem Themengebiet Anmerkungen möglich, die in Textform von den Beratungsstellen in den Fragebogen eingetragen werden konnten. An insgesamt 17 Stellen war es möglich Anmerkungen oder Erläuterungen individuell zu beschreiben.

Tabelle 16: Frageblöcke und Anzahl Fragen

Frageblock Anzahl Fragen Beratungsstelle 5 Techn. Fragen zur Digitalisierung 5 Fragen zur Arbeitsweise 2 Fragen zur Beratung in digitaler Form 13 Allgemeine Fragen zur Digitalisierung 2

Nach dem ersten Block, in dem allgemeine Information abgefragt werden, erfasst der zweite Block den Ist-Stand der Digitalisierung. Dazu zählen neben dem Zugang zum Internet und der Geschwindigkeit der Datenübertragung auch geplante Investitionen in eine Qualifizierung von Mitarbeitern (bezüglich der Digitalisierung) sowie in die digitale Infrastruktur. Der dritte Komplex erfasst die Arbeitsweise der Beratungsstellen, insbe-sondere mit Blick darauf, ob Akten und Daten digital oder papierhaft erfasst werden. Der vierte Fragenkomplex ist mit 13 Fragen der Hauptteil dieser Erhebung. Er befasst sich mit der digitalen Beratung. Dazu wird erfragt, ob, und wenn ja, in welchen Bereichen eine digitale Beratung stattfindet (bzw. stattfinden könnte) und wie die Beratungsstellen ihr Onlineangebot gestalten. Außerdem werden konkrete Fragen zur Online-Notfallberatung und digitalen Datenerfassung gestellt. Der fünfte Block, der die Befra-gung schließt, beschäftigt sich mit möglichen Kostenersparnissen und Arbeitserleichte-rungen für die Beratungsstellen durch die Digitalisierung.45

7.4 Die Fragekomplexe

7.4.1 Beschreibung der teilnehmenden Beratungsstellen

Bestandteil dieses Fragenkomplexes ist es, allgemeine Informationen über die Bera-tungsstellen zu erhalten (z.B. Standort, Trägerschaft, Finanzierung usw.). Dabei waren alle 190 zurückgesandten Fragebögen auswertbar. Die 190 berichtenden Beratungsstel-len erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet (vgl. Tabelle 17/ Frage 1.1).

44 Der Fragebogen ist im Anhang dokumentiert. 45 Sofern nicht anders erwähnt, lag der Anteil an auswertbaren Antworten auf die einzelnen Fragen bei

mehr als 92 Prozent (175 von 190).

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Tabelle 17: Verteilung der Beratungsstellen über das Bundesgebiet

Bundesland Gesamt Anteil

Mecklenburg-Vorpommern 6 3,16%

Sachsen-Anhalt 5 2,63%

Sachsen 12 6,32%

Thüringen 7 3,68%

Brandenburg 6 3,16%

Niedersachsen 13 6,84%

Rheinland-Pfalz 18 9,47%

Nordrhein-Westfalen 31 16,32%

Saarland 5 2,63%

Hamburg 4 2,11%

Bremen 3 1,58%

Hessen 11 5,79%

Bayern 25 13,16%

Baden-Württemberg 18 9,47%

Schleswig-Holstein 16 8,42%

Berlin 8 4,21%

Keine Antwort 2 1,05%

Gesamt 190 100,00%

Die Verteilung auf die Neuen Bundesländer (18,95 Prozent) und auf die Alten Bundeslän-der (75,79 Prozent) bildet die tatsächliche Bevölkerungszahl in den beiden Gebieten gut ab (Neue Bundesländer: 15,7 Prozent, Alte Bundesländer: 80,05 Prozent, Berlin: 4,35 Prozent, vgl. Zensus, 2011). Damit können Effekte aufgrund von regionalen Spezifika ausgeschlossen werden und die vorliegenden Ergebnisse liefern einen zuverlässigen Überblick über bundesweite Tendenzen. Auch die Verteilung auf Städte, städtisches Umland und ländlich geprägte Regionen ist ausreichend diversifiziert. Zwar gab ein Groß-teil der Beratungsstellen an, in Städten tätig zu sein (68,42 Prozent) aber auch Bera-tungsstellen die im städtischen Umland (27,39 Prozent) und in ländlichen Regionen (46,84 Prozent) tätig sind, sind in ausreichend großer Zahl repräsentiert46.

Die Analyse der Träger der Beratungsstellen (Frage 1.2) zeigt, wie auch in den vergan-genen Jahren, dass freie, gemeinnützige Träger (Caritas, Arbeiter Wohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, sonstige gemeinnützige Träger) mit 76,84 Prozent, gegenüber kommunalen Trägern (15,79 Pro-zent), dominieren. Sonstige Träger, wie beispielsweise Verbraucherzentralen (3,68 Pro-zent) oder gewerbliche Schuldnerberatungen (Beratungsstellen; 1,6 Prozent), spielen in der Befragung nur eine marginale Rolle.

Auskunft hinsichtlich der Zahl an Ratsuchenden in den Schuldnerberatungen (Frage 1.3) liefert Tabelle 18. Mit insgesamt 160.555 Ratsuchenden, wovon 81.668 in langfristigen 46 Abweichung von 100% ergibt sich aus Mehrfachnennungen.

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Betreuungen befinden, ergibt sich ein hoher Aussagewert der Daten aus der Befragung, wobei die tatsächliche Zahl Ratsuchender in den Befragungsstellen noch höher sein dürf-te, da lediglich 174 Stellen auf diese Frage antworteten. Auffällig sind, wie auch schon im letzten Jahr, die großen Unterschiede in der Größe der Beratungsstellen. Bedingt durch örtliche Besonderheiten und verschiedene Personalausstattungen existieren Beratungs-stellen, die fast 15.000 Ratsuchende betreuen, bis hin zu Standorten mit lediglich 20 betreuten Fällen.

Tabelle 18: Beratungsstelle, Anzahl der Ratsuchenden

Statistische Kenngröße Ratsuchende der SB gesamt

Ratsuchende in länger-fristigen Betreuungen

Mittelwert 922,73 507,25

Median 512,50 300,99

Maximum 14.964 8.700

Minimum 20 5

Summe Gesamt 160.555 81.668

gültige Antworten 174 161

Nicht gültige Rückläufe 16 29

Summe 190 190

Ein Großteil der Beratungsstellen führt Beratungen ausschließlich in Hauptstellen durch (66,13 Prozent/Frage 1.4), wohingegen lediglich ein Drittel Beratungen nicht nur in der Haupt-, sondern auch in (mindestens) einer Nebenstelle, durchführt (33,87%).

Ein Blick auf die Finanzierungsmethoden der verschiedenen Beratungsstellen (Frage 1.5) zeigt, dass sich 43,72 Prozent der Schuldnerberatungen ausschließlich über pauschalier-te/stellenbezogene Finanzierung finanzieren. 12,02 Prozent gaben an, sich ausschließlich über Fallpauschalen zu finanzieren, und 20,22 Prozent gaben an, dass ihre Finanzierung eine Mischform der zuvor genannten sei. Die restlichen 24,04 Prozent gaben eine Misch-finanzierung mit anderen Finanzierungsarten an. Zu diesen anderen Finanzierungsarten zählen vor allem die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Kommunen, Städte, Länder) die noch ca. 23 Prozent der Beratungsstellen angaben. Als andere sonstige Finanzie-rungsarten wurden Eigenmittel, Spendenfinanzierung oder auch die Unterstützung durch Kirchenmittel genannt. Diese sonstigen Arten spielen aber in der Gesamtbetrachtung lediglich eine marginale Rolle.

7.4.2 Technische Fragen zum Ist-Stand der Digitalisierung

Die Fragen in diesem Komplex ermöglichen es, einen Ist-Stand der Digitalisierung inner-halb der Beratungsstellen zu erhalten.

Dabei zeigt die Abbildung 25 deutlich, dass bisher nur ein geringer Teil weitestgehend bzw. voll digitalisiert ist (17,11 Prozent / Frage 2.1). Es existieren sogar mehr Bera-tungsstellen, die kaum bzw. überhaupt nicht digitalisiert sind (19,25 Prozent). Der über-wiegende Teil der Beratungsstellen verfügt jedoch über eine teilweise Digitalisierung.

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Abbildung 25: Stand der Digitalisierung

Die Frage 2.2 bezieht sich auf die Unterstützung zur Digitalisierung durch die Träger der Beratungsstellen. Dabei wird zwischen einer Qualifizierung der Berater bzw. einer Inves-tition in die Infrastruktur unterschieden. Gefragt wurde nach geplanten Investitionen in diese Bereiche bzw. (teilweise) umgesetzte Projekte. Die Ergebnisse sind relativ vielfältig. Fast die Hälfte (46,84 Prozent) der befragten Beratungsstellen hat die Unterstützung der Träger bei einer (teilweisen) Umsetzung der Qualifizierung der Berater (in Bezug auf eine mögliche Digitalisierung) erhalten. Bei 10,05 Prozent ist eine Unterstützung durch den Träger in diesem Bereich geplant. In 42,63 Prozent der Beratungsstellen sind aber weder Qualifizierungsmaßnahmen geplant noch wurden bereits welche umgesetzt. Auch bei der Unterstützung von Investitionen in digitale Infrastrukturen lässt sich ein vergleichbares Bild zeichnen. Hier hat exakt die Hälfte der Beratungsstellen bereits Unterstützung bei einer (teilweisen) Realisierung der Projekte erfahren, 8,95 Prozent planen weitere Um-setzungen mit Hilfe der Träger. Auch hier steht diesen positiven Zahlen jedoch wieder fast die Hälfte der Beratungsstellen gegenüber (41,05 Prozent), bei denen es weder Pläne noch bereits umgesetzte Projekte gibt. Einige exemplarische Aussagen finden sich in Box 1 (Zitate 1)47. Die in der Box aufgezählten Sachverhalte geben häufige oder wich-tige Anmerkungen wieder. Gut die Hälfte der Beratungsstellen kann bei Investitionen in Digitalisierungsprojekte auf die Unterstützung der Träger setzten, die andere Hälfte kann das nicht. 47 Die Boxen liefern einen Überblick aus den Anmerkungen, welche die Beratungsstellen zu jeder Fragen

machen konnten und sind sinngemäße Zitate; wenn nicht anders beschrieben, beziehen sich die Boxen jeweils auf die vorangegangene Fragestellung.

19,25%

63,64%

13,90%

3,21% Kaum oder nicht digitalisiert

Zum Teil digitalisiert

Weitestgehend digitalisiert

Voll digitalisiert

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Zitate 1: Frage 2.2 – Unterstützung durch die Träger

Einheitlicher sind die Ergebnisse nach dem Zugang zu Internet und Druckern an allen Beratungsstandorten (Frage 2.3). 91,4 Prozent der Schuldnerberatungsstellen haben überall Zugang zum Internet und Druckern, nur 8,4 Prozent können das nicht aufweisen. Bei den Beratungsstellen, die nicht in allen Räumlichkeiten über Internet und Drucker verfügen, war das häufigste Argument, dass für einige Termine kommunale Räume ver-wendet werden bzw. es bei „vor-Ort-Terminen“ keinen Internetzugang gibt (neun Mal als Grund genannt).

Noch eindeutiger ist die Antwort auf die Frage, ob von jedem Arbeitsplatz aus auf das Internet zugegriffen werden kann (Frage 2.5), wobei sogenannte „Stand-Alone-Rechner“ mit sensiblen Daten unberücksichtigt blieben. Mehr als 99 Prozent beantworten diese Frage mit Ja. Lediglich eine Beratungsstelle gab an, dass nur der Hauptrechner mit dem Internet verbunden sei. Desweiteren wurde angegeben, dass einige Bereiche des Inter-nets gesperrt seien (ein Mal) bzw. bei einigen Außenterminen kein Zugriff auf das Inter-net möglich sei (drei Mal genannt).

Die Frage 2.4 bezieht sich auf die Qualität der Internetverbindung in den jeweiligen Bera-tungsstellen. Die dafür empfohlenen Online-Testverfahren sind im Fragebogen im Anhang erläutert. Die Tabelle 19 fasst die Antworten dieser Frage zusammen.

Auffällig dabei ist die vergleichsweise hohe Anzahl der Fragebögen, die nicht beantwortet wurden. Dazu machten die Beratungsstellen mehrheitlich folgende Angaben.

1. Es bestand kein Interesse, die empfohlenen Test durchzuführen (bei 9 Beratungs-

stellen der Fall; ließ sich durch Antworten wie „gut genug“ oder „ausreichende Ge-

schwindigkeit“ erahnen)

2. Probleme mit der Erfassung der gewünschten Upload/Download-Raten (bei 14 Be-

ratungsstellen der Fall, teilweise dadurch zu Stande gekommen, dass der Test

nicht funktioniert hat (4x), teilweise durch bloße Antworten wie „nicht bekannt“

oder „Weiß ich nicht, bin kein Experte“ kommuniziert)

3. Probleme in Außenstellen, die geringere Download-/Uploadraten als die Hauptstel-

len haben (in 4 Fällen beschrieben)

Wir erhalten volle Unterstützung durch unsere Träger bzw. wissen, dass wir sie bei Be-

darf erhalten würden (10 Nennungen)

Wir erhalten keinerlei Unterstützung durch den Träger und in absehbarer Zukunft ist

auch keine Investition in diesen Bereich geplant (11x)

Die Kosten für Investitionen in digitale Infrastruktur bzw. Qualifizierung der Mitarbeiter

ist zu hoch (3x)

Es existieren Pilotprojekte in einzelnen Nebenstellen (2x)

Wir wurden bei der Beschaffung von CAWIN unterstützt (6x)

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Tabelle 19: Upload- und Download-Geschwindigkeiten

Geschwindigkeit Download (Gesamt) Download (Anteil) Upload (Gesamt) Upload (Anteil)

nicht geantwortet 68 35,79% 77 40,53%

< 1 Mbps 5 2,63% 31 16,32%

1 Mbps - 5 Mbps 31 16,32% 39 20,53%

5 Mbps - 10 Mbps 18 9,47% 13 6,84%

10 Mbps und mehr 68 35,79% 30 15,79%

Summe 190 100,00% 190 100,00%

Mbps – Megabit pro Sekunde

Auch wenn sich ein im Vergleich zu anderen Fragen eher geringer Rücklauf ergeben hat, so lässt sich dennoch sagen, dass mehr als ein Drittel der Stellen mit einer Downloadrate von mehr als 10 Mbps ausgestattet sind, wohingegen lediglich 2,6 Prozent eine Rate von unter einem 1 Mbps aufweisen können. Augenscheinlich ist auch, dass die Upload-Geschwindigkeit deutlich geringer ist als die Download-Geschwindigkeit.

Alle diese Daten machen dennoch deutlich, dass ein mangelnder Zugang zum Internet nicht der Grund sein kann, aus dem auf Digitalisierung verzichtet wird.

7.4.3 Ist-Stand der Arbeitsweise

In diesem Komplex werden vor allem die Häufigkeit des Einsatzes von papierhaften Ak-ten sowie deren Einsatzgebiet erfragt.

Dabei gaben 94 Prozent an, auch außerhalb der Erfassung von Vollmachten im Original, noch Akten in Papierform zu benutzen (Frage 3.1). Lediglich 6 Prozent nutzen außerhalb von Originalvollmachten keine Papierakten mehr. Insgesamt benutzen mehr als drei Viertel aller Unternehmen mehr als 50 Prozent an papierhaften Akten, wohingegen nur 4,5 Prozent der Beratungsstellen angaben, weniger als 20 Prozent ihrer Akten in Papier-form zu haben. In den Anmerkungen wurde in 31 Fragebögen angegeben, dass zu 100 Prozent papierhafte Akten geführt werden.

Zitate 2: Frage 3.1 – Arbeitsweise mit papierhaften bzw. digitalen Akten

Die Abbildung 26 zeigt, welche Bereiche komplett papierhaft erfasst werden. Wie bereits beschrieben, haben 31 Beratungsstellen ihre kompletten Aufzeichnungen in Papierform. Dies entspricht 18 Prozent der 170 Stellen, die auf diese Frage auswertbar geantwortet haben.

Wir nutzen eine doppelte Aktenführung, bei der sowohl digitale als auch papierhafte Ak-

ten angelegt werden (11 Mal genannt)

Aktive Entscheidung gegen digitale Aktenführung bspw. aus Datenschutzgründen (4x)

Zuerst werden papierhafte Akten angelegt, welche nach Beendigung der Beratung digi-

talisiert werden (3x)

Wir nutzen das Programm CAWIN für die Digitalisierung der Akten (7x)

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Abbildung 26: Bereiche, in denen ausschließlich papierhafte Akten vorliegen

Summe von über 100% entsteht durch mögliche Mehrfachnennung.

Als sonstige Bereiche, die ausschließlich papierhaft erfasst werden, gaben die Beratungs-stellen vor allem den Schriftverkehr mit Gläubigern an (in 17 Fällen wurde das explizit erwähnt). Ansonsten gaben je eine Schuldnerberatung an, dass sie folgende Bereiche einzig und allein durch papierhafte Akten erfassen: Schufa-Auskünfte, Statistiken des Landkreises, Neu-Anmeldungen und Vergleichsvereinbarungen.

Bei den sonstigen Anmerkungen zu diesem Themenkomplex erwähnte eine Beratungs-stelle, dass das CAWIN „zu wenig Auswahlmöglichkeiten zur Statistik [bietet]. Zumal leider die Vorgänger das Programm nie richtig genutzt haben. Somit sind die vorhande-nen Zahlen nicht reell und die Auswahl der Filter sind nicht für unsere Statistik anwend-bar“. Im Mittelpunkt der Anmerkungen stand jedoch, wie bereits in Box 2 (Zitate 2) erwähnt, die doppelte Aktenführung – also die Mischung einer digitalen und papierhaften Erfassung der Akten.

7.4.4 Beratung in digitaler Form

Dieser Abschnitt befasst sich mit den Vor- bzw. Nachteilen von digitalen Beratungen. Dazu wurde zunächst nach der Auffassung der Beratungsstellen gefragt, ob Digitalisie-rung derzeit bzw. in Zukunft die Arbeitssteuerung erleichtern kann (Frage 4.1.). Tabelle 20 zeigt die Resultate dieser Befragung.

Tabelle 20: Hilft die Digitalisierung bei der Arbeitssteuerung?

Frage/These Ja Nein Nicht beantwortet

Kann die benötigte Zeit festgestellt werden? 40% 37,4% 22,6%

Keine Zeiterfassung einzelner Tätigkeiten. 31,6% 48,4% 20%

Bessere Steuerung der Arbeit findet statt. 40% 34,7% 25,3%

Andere 9,5% 11,6% 78,9%

Ja/Nein/Nicht beantwortet geben jeweils den Anteil an allen zurückgesendeten Fragebögen an

24,12%

66,47%

78,82%

74,71%

Beratungsstatistik der Beratungsstellen

Beratungsdokumente im Einzelfall

Archivierung bisheriger Schriftverkehr desRatsuchenden

Archivierung eigener Schriftverkehr

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Die Antworten zeigen, dass vor allem eine Erfassung der benötigten Zeit und eine besse-re Steuerung der Arbeit von den Beratungsstellen als Vorteil der Digitalisierung angese-hen wird.

Bei den Beratungsstellen, die „Andere“ mit ja beantwortet haben, dominierte der Aspekt, dass jeder Mitarbeiter von jedem Arbeitsplatz aus auf die Daten und Protokolle des Rat-suchenden zugreifen kann (7 Nennungen). Unter diesen Aspekt fällt auch, dass damit eine Erleichterung bei Vertretungen (z.B. aus Krankheitsgründen) einhergeht. Als zwei weitere Vorteile der Digitalisierung wurde die Qualitätssicherung durch Standardisierung und erleichterte Arbeitsteilung genannt (5x), ebenso wie das Wegfallen von Lagerkapazi-täten für Papierakten (2x). Allerdings gaben auch acht Beratungsstellen an, dass sie keinen Nutzen in der Digitalisierung sehen, und dass es unter Umständen sogar zu Zeit-verlusten kommen kann.

Insgesamt nutzen mit 110 befragten Beratungsstellen etwas mehr als die Hälfte bereits digitale Beratungsangebote (58 Prozent). Dem gegenüber stehen 79 Stellen, die auf digitale Beratungen verzichten (42 Prozent). Lediglich eine Beratungsstelle hat diese Frage nicht beantwortet (Frage 4.2). Daraufhin wurden gefragt, in welcher Form eine digitale Beratung stattfindet bzw. stattfinden könnte, unabhängig von der momentanen technischen Durchführbarkeit. Die Abbildung 27 zeigt die Resultate dieser Befragung. Dabei ist der Anteil der 190 befragten Beratungsstellen angegeben, die sich das jeweilige Medium als Bestandteil einer digitalen Beratung vorstellen könnten (dabei waren Mehr-fachnennungen möglich).

Abbildung 27: Vorstellbare bzw. realisierte Formen der digitalen Beratung

Auffällig sind dabei zwei Dinge. Zum einen kann sich die überwiegende Mehrheit (137 Beratungsstellen bzw. 72 Prozent) eine Beratung über E-Mail-Kontakt vorstellen, zum anderen ist für mehr als ein Viertel aller befragten Stellen keines der genannten Medien für eine digitale Beratung vorstellbar (49 Beratungsstellen bzw. 26 Prozent). Es gaben von den 137 Beratungsstellen, die E-Mail-Verkehr als Form der digitalen Beratung aus-wählten, 26 zusätzlich an, dass diese Form nur sehr eingeschränkt genutzt wird (bzw. werden soll). Die häufigsten Motive waren Datenschutzgründe (9x), die hohe Komplexität der Beratung (8x) und das Entstehen von Missverständnissen ohne persönlichen Kontakt (4x).

72,11%

6,84%

3,68% 11,05%

via Email

via Chat

via Video-Konferenz

Andere

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Unter „Andere“ Formen der digitalen Beratung laufen vor allem sonstige Online-Plattformen (19 Nennungen). Dabei dominiert die Online-Beratungsplattform des deut-schen Caritasverbands (11x) und die Online-Beratung durch die BAG-Schuldnerberatung (6x). Außerdem wurde in einem Fall WhatsApp als digitales Angebot der Beratung ge-nannt.

Abbildung 28 zeigt die Bereiche, in denen sich die befragten Beratungsstellen vorstellen könnten, ausschließlich durch Online-Beratung abgewickelt zu werden (auch hier sind die Prozente wieder der Anteil aller 190 Beratungsstellen, die angegeben haben, in diesem Bereich ausschließlich online zu beraten/Frage 4.4).

Abbildung 28: Bereiche, in denen ausschließlich Onlineberatung stattfinden könnte

Summe von mehr als 100% entsteht durch mögliche Mehrfachnennung.

Die überwiegende Mehrheit der Schuldnerberatungen lehnt eine komplette Onlinebera-tung, egal in welchem Bereich, ab (104). Ein Drittel könnte sich immerhin noch vorstel-len, die Notfallberatung ausschließlich online anzubieten. Eine reine Abwicklung der Insolvenz-/ Schuldenberatung wird nur von einem verschwindend geringen Teil in Erwä-gung gezogen. Unter den 11 Prozent der „anderen“ Angaben gab es zwei dominante Anmerkungen. Einerseits können sich 11 Stellen vorstellen, dass eine Erstkontaktauf-nahme bzw. die Bereitstellung von Informationen (Öffnungszeiten, geeignete Beratungs-stelle für „Face-to-Face“-Beratung) rein online erfolgt, andererseits gaben 9 Schuldnerberatungen an, dass rein technische/komplett standardisierte Fragen aus-schließlich online bearbeitet werden könnten (z.B. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Fragen bezüglich des P-Kontos des Ratsuchenden).

57 Prozent der Beratungsstellen gaben jedoch an, dass Online-Beratungsverfahren Zu-gangsprobleme ihrer Klienten beheben könnten (Frage 4.5). Dementsprechend gaben 43 Prozent an, dass sie nicht glauben, dass Zugangsprobleme dadurch gelöst werden, oder das sogar ganz neue Hürden entstehen (Stichwort: „technische Voraussetzung“).

36,32%

5,79%

3,16% 11,05%

54,74%

Notfallberatung

Schuldnerberatung

Insolvenzberatung

Andere

Keine

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Zitate 3: Frage 4.5 – Kann Online-Beratung helfen Zugangsprobleme zu beheben?

Box 3 (Zitate 3) bestätigt den Eindruck, der auch bei der bisherigen Auswertung des Fragebogens aufgetreten ist. Es existiert offensichtliche eine Spaltung unter den Bera-tungsstellen zwischen jenen, die die Chancen einer digitalen Beratung größer einschätzen und jenen, die die Risiken (Verlust des privaten Kontakts zum Ratsuchenden) höher einschätzen.

Zusätzlich zu den 79 Beratungsstellen, die noch keine Online-Beratung anbieten, gaben weitere 31 keine Antwort auf die Frage 4.6. Von den verbleibenden 80 ermöglichen es 40 Prozent (32 Beratungsstellen) ihren Ratsuchenden, in einem geschützten Bereich auf einer Website persönliche Angaben bereits vor der Beratung einzugeben. Bei den restli-chen 60 Prozent ist dies noch nicht möglich.

Auf die Frage, welche Daten in so einem geschützten Bereich vorab erhoben werden bzw. welche Erhebung sinnvoll wäre, haben 129 Beratungsstellen keine Alternative ange-kreuzt. Es ist nicht völlig klar, ob dies aus aktiver Ablehnung heraus geschehen ist, oder ob die Frage nicht beantwortet wurde. Die Ergebnisse sollen deshalb nur auf die verblei-benden 61 Fragebögen bezogen werden (siehe Tabelle 21).

Tabelle 21: Welche Daten des Ratsuchenden werden vorab erhoben bzw. deren Erhebung wäre sinnvoll?

Persönliche Daten Anteil

Kontaktdaten 96,72%

Bekannte Gläubiger 77,05%

(ungefähre) Forderungshöhe 67,21%

Andere 26,23%

Fast alle Beratungsstellen erheben oder erachten eine Erhebung von persönlichen Kon-taktdaten als sinnvoll. Auch die Erhebung von bekannten Gläubigern sowie die Angabe einer ungefähren Forderungshöhe wird als sinnvoll angesehen. Andere Aspekte, die als wichtig erachtet werden, sind das Einkommen bzw. Vermögen, eine kurze Problemschil-derung, ob eine Konto- bzw. Lohnpfändung vorliegt und ob es sich um Energie- oder Mietschulden handelt.

Bei den Anmerkungen der Beratungsstellen wurden aber auch einige Bedenken deutlich. Vor allem wurde befürchtet, dass das vorherige Abfragen von persönlichen Daten ab-

Eine Online-Beratung kann Kosten senken (z.B. Fahrtkosten) und zeitliche (bspw. Rat-

suchende auf Montage/ mit Schichtdienst), räumliche (für nicht mobile Ratsuchende)

oder sonstige (Scham, körperliche Einschränkungen) Hemmschwellen abbauen (37 Mal

genannt)

Kann im Einzelfall bzw. als Erstkontakt sinnvoll sein, aber nur wenn eine persönliche Be-

ratung folgt (33x)

In städtischen bzw. dicht besiedelten Gebieten nicht der Fall (7x)

Problematisch da Online-Beratungen eine hohe Alphabetisierungskompetenz und tech-

nische Infrastruktur sowie Kompetenz der Ratsuchenden voraussetzt (6x)

Telefonische Hilfe ist effektiver bzw. sinnvoller (4x)

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schreckend wirkt (6 Nennungen). Außerdem wurde auf Datenschutzproblematiken hin-gewiesen (5x) und es wurde explizit die hohe Wahrscheinlichkeit genannt, dass die An-gaben nicht vollständig bzw. fehlerhaft sind und es damit zu einem doppelten Arbeitsaufwand kommt (4x). Desweiteren haben drei Beratungsstellen angegeben, dass sie eine solche Checkliste als Download zur Verfügung stellen und diese dann in Papier-form vor oder zum ersten Termin verlangen.

40 Prozent der Beratungsstellen bieten FAQs (Häufig gestellte Fragen) bzw. eine Infor-mationsseite auf der eigenen Webseite als Hilfestellung für die Klienten an (Frage 4.7). Auch was die Sinnhaftigkeit einer online geführten Beratung ohne vorbereitende Fragen betrifft, sind die skeptischen Stimmen in der Überzahl (Frage 4.8). 21 Prozent halten eine solche Online-Beratung für sinnvoll bzw. bieten bereits eine an, wohingegen 79 Prozent keine anbieten und sie auch nicht als sinnvoll erachten. In der verbalen Begründung, aus welchem Grund eine Online-Beratung (nicht) sinnvoll ist, ergibt sich ein ähnliches Bild wie in den vorangegangen Fragen dieses Abschnitts. Zur besseren Übersicht sind in Abbildung 29 die großen vier Gruppen graphisch aufbereitet. Dazu wurden die Antworten der offenen Frage 4.8 ausgewertet, es ergab sich folgendes Bild.

Abbildung 29: Haltung bezüglich Online-Beratung

Komplette Zustimmung bzw. Ablehnung geben die Antworten wieder, bei denen eine reine Online-Beratung, auch ohne vorbereitende Fragen, für absolut sinnvoll bzw. ausge-schlossen erachtet wird. Wie auch schon vorher beschrieben, sind diese eindeutigen Positionen in der Unterzahl. „Eher Ablehnung“ sind solche Punkte, bei denen es vorstell-bar ist, in Einzelfällen oder allgemein bei einer ersten Kontaktaufnahme Instrumente der Online-Beratung zu nutzen. Im Mittelpunkt steht aber immer das persönliche Gespräch – die sogenannte „Face-to-Face“-Beratung. Unter „Eher Zustimmung“ sind die Positionen zusammengefasst, die eine parallele Online-Beratung zum klassischen persönlichen Kon-takt als sinnvoll erachten, selbst wenn online keine vorbereitenden Fragen gestellt wer-den. Dort sollen möglichst viele standardisierte Prozesse online erfolgen, ohne komplett auf den persönlichen Kontakt zu verzichten.

6

27

19

8

0 5 10 15 20 25 30

Komplette Ablehnung

Eher Ablehnung

Eher Zustimmung

Komplette Zustimmung

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Interessant in diesem Kontext sind die Begründungen der Kategorie „Eher Ablehnung“, die im Folgenden benannt sind:

1. Themen sind oft zu Komplex, um sie online zu bearbeiten (11 Nennungen)

2. Soziale Komponente steht bei der Schuldnerberatung im Mittelpunkt, dazu zählt

das Lesen der Körpersprache des Ratsuchenden, das Erkennen seiner psychischen

Verfassung und das Aufbauen von Vertrauen (8x)

3. Es gibt gesetzliche Vorschriften (z.B. im Insolvenzrecht) die eine Online-Beratung

unmöglich machen (4x)

4. Ratsuchende könnten durch technische Voraussetzungen einer Online-Beratung

überfordert werden (3x)

5. Die Gefahr dass Missverständnisse entstehen ist in einer Online-Befragung zu

groß, damit ist keine verlässliche Beratung mehr möglich (2x)

Auffällig ist, dass auch immer wieder darauf verwiesen wird, dass sich einige der aktuel-len Probleme einer Online-Beratung mit der Zeit legen könnten, dass es sich also um einen Gewöhnungs- bzw. Lernprozess sowohl bei den Ratsuchenden als auch bei den Beratungsstellen handelt.

Tabelle 22 zeigt, dass ein Großteil der Statistiken von den Beratungsstellen digital erho-ben wird. Eine prozentuale Angabe der Werte scheint hier, aufgrund der stark variieren-den Rücklaufzahl, nicht sinnvoll.

Tabelle 22: Art der erhobenen Statistiken nach Auftraggeber

Erfassung für Digitale Erhebung

Papierhafte Erhebung Nicht geantwortet

Träger 122 65 3

Bundesstatistik 131 10 49

Kostenträger wie:

Gemeinde/Kreis 99 68 23

Landesstatistik 81 29 80

Jobcenter 31 18 141

Andere Kostenträger 18 18 154

Insbesondere die Bundes- und Landesstatistiken werden nur noch in wenigen Fällen papierhaft erhoben. Bis auf die oben aufgeführten Empfänger von Statistiken gaben die Beratungsstellen noch folgende Einrichtungen an: Stadtverwaltung, Bezirksämter (je 2x), Verwendungsnachweise für zuständige Ministerien und Dienstleistungsvertragspartner (je 1x).

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Auf die Frage, welche zusätzlichen Statistiken die Beratungsstellen noch für sinnvoll erachten würden, die bisher aber nicht erhoben wurden (Frage 4.10), war die häufigste Antwort, dass keine weiteren Daten erhoben werden sollten (8 Nennungen – siehe dazu auch Zitate 4). Es gab aber auch Forderungen nach der Erfassung bisher vernachlässigter Sachverhalte.

1. Wirksamkeit/Zielerreichung der Beratung, z.B. Reintegration in den Arbeitsmarkt

(4x)

2. Ursachen der Verschuldung und gegebenenfalls psychische/physische Erkrankun-

gen, die mit der Verschuldung im Zusammenhang stehen (4x)

3. Zahl der abgesagten Termine durch die Ratsuchenden (4x)

4. Fallbearbeitungszeiten; bei Migranten die Herkunft, Zahl der Einmalberatungen

(jeweils 1x)

Zitate 4: Frage 4.10 – Zu den erhobenen Statistiken in der Schuldenberatung (ausgewählte Einzelzi-tate):

Auch Box 4 (Zitate 4) zeigt wieder die Spaltung unter den Beratungsstellen. Die Antwor-ten schwanken zwischen dem Wunsch, noch konkretere und einheitlichere Daten zu erhalten, und dem Wunsch nach Entlastung.

Mit 93 Prozent bietet die große Mehrheit der Beratungsstellen eine Notfallberatung an (Frage 4.11). Das entspricht 172 Beratungsstellen, wovon wiederrum 60,5 Prozent (ent-spricht 104 Beratungsstellen) diese Notfallberatung auch online (zumindest teilweise) durchführen. Dabei nutzt der größte Teil der Beratungsstellen ein eigenes Online-Angebot der Notfallberatung (69 Prozent) und nur eine Minderheit (31 Prozent) nutzt Angebote der Träger (z.B. das bundesweite Online-Angebot der Caritas).

In den letzten beiden Fragen dieses Themenkomplex (4.12 und 4.13) geht es noch ein-mal um Spezifika der Digitalisierung. So berichten lediglich 14 Prozent der Schuldenbera-tungen, dass sie vor der Beratung eine Aufbereitung der Verbindlichkeiten (bspw. mit CAWIN) durch den Ratsuchenden durchführen lassen. Eine Mehrheit (86 Prozent) ver-zichtet darauf. Für die Einrichtung einer digitalen Schnittstelle zum Insolvenzgericht, um z.B. eine einfacherere Übermittlung von Insolvenzanträgen aus der Beratungssoftware heraus zu garantieren, spricht sich mehr als die Hälfte der Beratungsstellen aus (57 Prozent). 43 Prozent erachten eine solche Schnittstelle als nicht sinnvoll.

Es wäre wichtig, dass alle Beratungsstellen an der Bundesstatistik teilnehmen, um eine

einheitliche Datenerfassung zu gewährleisten. Da diese Zuarbeit sehr zeitintensiv ist,

müssten hierfür jedoch vom Bund auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Daten in der Bundesstatistik sind derzeit sehr unscharf. Fallzahlen stehen im Mittel-

punkt (und daraus wird die Förderung berechnet), nicht aber der Wirkungsgrad der Be-

ratung.

Im Sinne der Datensparsamkeit werden schon zu viele Daten erhoben

Aufwand für die Datenerfassung geht aktuell zu Lasten der Klienten

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7.4.5 Allgemeine Fragen zur Digitalisierung

In diesem Komplex sollten die Beratungsstellen abschließend noch Fragen zur Kostener-sparnis und Arbeitserleichterung beantworten. Zunächst wurden die Schuldenberatungen gebeten zu beurteilen, ob eine (teilweise) Digitalisierung zu einer Kostenersparnis/ Ar-beitserleichterung führen kann (5.1). Anschließend sollten die Beratungsstellen angeben, ob die Art ihrer aktuellen Finanzierung Anreize zu einer (teilweisen) Digitalisierung bietet (5.2) – dies könnte zum Beispiel durch frei werdende Mittel aufgrund von Portoeinspa-rungen geschehen – oder ob diese Mittel anschließend einfach gestrichen werden würden (5.2). Die Abbildung 30 zeigt die Antworten auf diese beiden Fragen.

Abbildung 30: Kostenersparnisse/Arbeitserleichterungen oder Anreize einer (teilweisen) Digitalisierung

Vor allem die Frage 5.1 wird dabei sehr kontrovers beantwortet. Es ist erneut zu erken-nen, dass die Beratungsstellen in zwei klar voneinander getrennten Positionen einzuord-nen sind. Die Box 5 (Zitate 5) soll die wichtigsten Argumente der beiden Parteien zum Thema Kostenersparnis und Arbeitserleichterung zusammenfassen.

Sehen Sie Potentiale für Kostenersparnisse/Arbeitserleiche

rung durch eine teilweise Digitalisierung?

Nein

Ja

Bietet die Art der Finanzierung Anreize für eine (Teil-) Digitalisierung

Nein

Ja

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Zitate 5: Frage 5.1 – Vor- und Nachteil einer Digitalisierung der Beratung

Überraschend ist, dass, in der Wahrnehmung einiger Beratungsstellen, anscheinend die kurzfristigen Kosten (Softwareanschaffungen bzw. Personalschulungen) durch die lang-fristige und fortlaufende Kostenersparnis (durch Einsparungen von Porto/ Papier etc.) überkompensiert werden.

Vorteile Kostenreduzierung durch Porto-/Toner-/Papiereinsparungen (18 Nennungen)

Zeitersparnisse dadurch, dass Akten schneller gefunden und übersichtlicher ge-

ordnet sind (12x)

Kommunikationswege werden erleichtert und laufen reibungsloser (7x)

Arbeitserleichterungen in Vertretungsfällen (4x)

Verwaltungsaufwand wird reduziert (bspw. durch das Wegfallen von Lagerplät-

zen für Akten durch Digitalisierung) (2x)

Nachteile Das persönliche Gespräch ist Hauptbestandteil und essentiell für die Schulden-

beratung. Durch eine Digitalisierung wird es nicht erleichtert, es entstehen eher

neue Fehlerquellen (20x)

Zeitaufwand durch das Scannen oder Abtippen von Notizen und Dokumenten ist

zu groß (12x)

Es entstehen neue Kosten durch das Sicherstellen von Datensicherheit, Soft-

und Hardwareanschaffungen, Personalschulungen (8x)

Rechtslage ist schwierig (2x)

Digitale Beratung könnte Kunden technisch überfordern (2x)

Unentschlossen Eine Teildigitalisierung kann Kosten senken und Arbeitsaufwand reduzieren, eine

Volldigitalisierung würde Kosten und Arbeitsaufwand eher erhöhen (3x)

Für große Beratungsstellen ist eine Digitalisierung sinnvoller als für kleine (2x)

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8 Anhang

8.1 Methodische Grundlagen In den Jahren 2006 bis 2015 wurden bereits neun Untersuchungen auf Basis der CAWIN-Daten durchgeführt. 2006 konnten 300 Fälle aus zwei Schuldenberatungsstellen in Ham-burg und Wilhelmshaven ausgewertet werden, 2007 waren es bereits 2.716 aus sechs Schuldnerberatungsstellen. Die Erhebungsbasis konnte 2008 noch einmal deutlich ge-steigert werden. In die Auswertung wurden 9.159 Fälle aus neun Beratungsstellen einbe-zogen. Die Untersuchungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 beruhten auf Daten derselben Beratungsstellen. Die Zahl der Untersuchungsfälle konnte erneut erheblich ausgeweitet werden. 2009 wurden für die Analyse nur Daten aus dem Zeitraum 2004 bis 2008 verwendet, 2010 nur Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2009. Diese erfassten 2009 11.773 und 2010 12.546 Haushalte. 2011 wurden nur Daten aus dem Zeitraum 2006 bis 2010 einbezogen. Diese erfassten 13.052 Haushalte. Die Fallzahl erhöhte sich auf 18.474. In der Untersuchung von 2013 wurden für die Zeitreihen Daten ab dem Jahr 2005 bis einschließlich 1. Quartal 2013 verwendet, mit erneut erhöhter Fallzahl von 21.236 Haushalten. Mitte 2011 hat der Insolvenzhilfeverein seine Beratungsstelle in Oldenburg geschlossen. Um die Daten konsistent zu halten, wurden bei der Erstellung von Zeitreihen die Fälle dieser Beratungsstelle ausgeschlossen. Ab 2012 kommt die Bera-tungsstelle AWO KV München-Stadt e. V. neu hinzu. Die Zeitreihen des Berichtes von 2013 sind daher mit den Zeitreihen früherer Berichte nicht mehr vollständig kompatibel. 2014 konnte die Zahl der in die Untersuchung einbezogenen Beratungsstellen erheblich ausgeweitet werden. Alle Bundesländer sind seitdem mit Beratungsstellen vertreten. Mit IHP-Insolvenzhilfe Prignitz e. V., ASS GmbH Gemeinnützige Schuldnerberatung, Schuld-nerberatung für Verbraucher und Kleingewerbetreibende e. V. (Bremen), Diakonisches Werk Rendsburg-Eckernförde, Arbeits- und Bildungsinitiative e. V. (Sangerhausen), Dia-konisches Werk Leipziger Land, AWO KV Hersfeld-Rotenburg e. V., Julateg Finsolv Köpe-nick/Treptow, AWO Familienglobus gGmbH, Diakonisches Werk Düsseldorf und AWO Saarlouis e. V. konnten elf neue Beratungsstellen gewonnen werden, so dass im Jahr 2014 insgesamt 20 Beratungsstellen in die Untersuchung einbezogen wurden, von denen insgesamt 57.229 Fälle ausgewertet wurden. Am aktuellen iff-Überschuldungsreport 2016 nimmt mit Evangelisches Hilfswerk München gGmbH noch eine weitere Beratungs-stelle teil, was die Zahl der teilnehmenden Beratungsstellen auf 21 erhöht. Insgesamt wurden 74.298 Fälle übermittelt. Diese werden allerdings nicht alle in die Untersuchung einbezogen. Für die Zeitreihen sind Daten ab dem Beratungsbeginn 2005 verwendet worden. Es handelt sich um 61.723 Fälle.

Von den 21 Beratungsstellen befanden sich 13 in den alten und acht in den neuen Bun-desländern. Der Anteil von 81 Prozent der untersuchten Fälle in den alten Bundesländern und 19 Prozent in den neuen spiegelt in etwa die Bevölkerungsverteilung wider. Folgende Tabelle zeigt die Verteilung der untersuchten Haushalte der Jahre 2005 bis 2015 auf die Beratungsstellen. (Lediglich für einige Zeitreihen wurden auch die Daten des 1. Quartals 2016 benutzt.)

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Tabelle 23: Jahr des Beratungsbeginns nach Fallzahlen

Dank der gestiegenen Fallzahl sind in den neueren Untersuchungen wesentlich tiefer gehende Gliederungen und damit differenziertere Analysen möglich. Die Ergebnisse sind zudem stabiler. Die beteiligten Beratungsstellen übermittelten zunächst die Daten aller von ihnen erfassten Schuldner. Um eine hinreichende Vergleichbarkeit zu garantieren, wurde daraus nur auf die Fälle zurückgegriffen, deren Beratung in den Jahren 2005 oder später begann. Auf diesen insgesamt 61.723 Fällen samt ihren Haushalten beruhen alle Zeitreihen in der Untersuchung. Für weitere Untersuchungen wurde auf die 6.481 Fälle mit Beratungsbeginn im Jahr 2015 zurückgegriffen.

Tabelle 24: Beratungsstellen nach Fallzahlen

Die Schuldnerberatung befasst sich sowohl mit Schuldnern, deren Schulden aus dem privaten Bereich stammen, als auch mit solchen, die auf Grund selbständiger wirtschaftli-cher Tätigkeit in die Verschuldungssituation geraten sind. Da sich die Lage dieser beiden

Anzahl Anteil2005 2.184 3,5%

2006 3.748 6,1%

2007 4.257 6,9%

2008 4.725 7,7%

2009 5.730 9,3%

2010 5.938 9,6%

2011 6.509 10,5%

2012 6.629 10,7%

2013 6.477 10,5%

2014 6.605 10,7%

2015 6.481 10,5%

2016 2.440 4,0%

Gesamtsumme 61.723 100,0%

Anzahl AnteilALV Bützow 1.320 2,1%

ALV Stralsund 1.424 2,3%

ALV Teterow 658 1,1%

Arbeiterwohlfahrt Südpfalz e.V. 3.150 5,1%

Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. (Sangerhausen) 3.671 5,9%

ASS GmbH Gemeinnützige Schuldnerberatung Mannheim 4.555 7,4%AWO Familienglobus gGmbH 3.693 6,0%AWO KV Hersfeld-Rotenburg e.V, 1.142 1,9%

AWO KV München-Stadt e.V. 1.541 2,5%

AWO Saarlouis e.V. 1.949 3,2%

Diakonisches Werk Düsseldorf 6.923 11,2%

Diakonisches Werk Hamburg 8.144 13,2%

Diakonisches Werk Leipziger Land 4.205 6,8%

Diakonisches Werk Rendsburg-Eckernförde 1.126 1,8%

Evangelisches Hilfswerk München gGmbH 2.798 4,5%

IHP-Insolvenzhilfe Prignitz e.V. 1.872 3,0%

Insolvenzhilfe e.V. Wilhelmshaven 4.275 6,9%

Julateg Finsolv Köpenick/Treptow 302 0,5%

Kontakt in Krisen e.V. Erfurt 2.100 3,4%

Schuldnerberatung für Verbraucher und Kleingewerbetreibende e.V. (Bremen) 1.979 3,2%

Verbraucherzentrale Hamburg 4.896 7,9%Gesamtsumme 61.723 100,0%

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Gruppen zum Teil sehr unterschiedlich darstellt, wurden diese Gruppen im vorliegenden Report teilweise auch getrennt untersucht. Dazu wurden die Daten in eine Datei „Nicht-selbständige“ und eine Datei „Selbständige“ aufgeteilt. Als Selbständiger wurde identifi-ziert, wer als ersten Überschuldungsgrund gescheiterte Selbständigkeit angegeben hatte oder angab, selbständig zu sein. Die Datei umfasst 55.766 Nichtselbständige für die Jahre 2005 bis 2016. Die Zahl der Selbständigen beträgt für denselben Zeitraum 5.957 Fälle. Die auf Grund der selbständigen Erwerbstätigkeit Verschuldeten verteilen sich wie folgt auf die Jahre des Beratungsbeginns:

Tabelle 25: Selbständige in der Stichprobe nach Jahr des Beratungsbeginns

Daten aus der Schuldnerberatung ermöglichen einen tiefen Einblick in die innere Gliede-rung der Schuldnergruppe und erlauben damit auch die Differenzierung verschiedener Typen von Überschuldung. Für eine Kausalanalyse ist aber ein Vergleich der Struktur der Gruppe überschuldeter Haushalte/Personen mit derjenigen der Gesamtbevölkerung uner-lässlich. Daher wurden – soweit möglich – solche Vergleiche durchgeführt. Die Ver-gleichsdaten entstammen, je nach Verfügbarkeit, dem Mikrozensus bis einschließlich 2011 und der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) des Jahres 2008.

Die untersuchten 21 Schuldnerberatungsstellen sind nicht von vornherein repräsentativ für alle Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Jedoch kann man davon ausgehen, dass die wesentlichen Trends, wenn auch nicht die absoluten Angaben, die sich anhand der untersuchten Beratungsfälle identifizieren lassen, generell zutreffen. Dafür bietet auch der Vergleich zwischen den Beratungsstellen einen Beleg. Tatsächlich finden sich dieselben Trends in allen untersuchten Beratungsstellen, auch im Vergleich der alten und neuen Bundesländer, jeweils ausgehend von einem unterschiedlichen Niveau.

In die Auswertungsdatei wurden alle verfügbaren Angaben über die einzelnen Schuldner übernommen. Seit 2012 enthält diese auch Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Schuldnerhaushalte. Daraus ergab sich eine ungewöhnlich umfangreiche Datei mit 6.584 Variablen. Da die Ursprungsdaten in Form einer relationalen Datenbank vorlagen, die Auswertung dagegen mit Hilfe des Statistikpakets SPSS vorgenommen wurde, das ein anderes Datenformat verlangt, waren umfangreiche Transformationsprozesse notwendig. Eine Reihe von Variablen, deren Format nicht korrekt übernommen wurde, musste per Hand nachbearbeitet werden. Dies gilt auch für einige Variablen, die freien Text enthiel-ten, weil dort die Angaben nicht in einheitlicher Form vorlagen. Insbesondere mussten die Angaben zu den Gläubigern aufwändig aus den sehr unvollständigen Daten von der Forschergruppe selbst in neue Variablen kodiert werden. Ferner sind in erheblichem Maße

Anzahl Anteil2005 230 3,9%

2006 428 7,2%

2007 488 8,2%

2008 562 9,4%

2009 651 10,9%

2010 633 10,6%

2011 652 10,9%

2012 592 9,9%

2013 593 10,0%

2014 525 8,8%

2015 460 7,7%

2016 143 2,4%

Gesamtsumme 5.957 100,0%

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Umrechnungen vorgenommen worden, zum Beispiel um die Gesamtschuldenhöhe oder das Haushaltsäquivalenzeinkommen zu errechnen. Erstere musste aus 180 verschiede-nen Variablen ermittelt werden. Im Rahmen dieser Variablentransformation wurden nicht weniger als 8.297 Variablen, zumeist als Zwischenprodukte, neu gebildet.

2012 wurden Nebenkosten und Zinsen neu in die Auswertung aufgenommen. Dazu wur-den noch einmal circa 1.700 Variablen (ohne Zwischenvariablen) neu generiert. Da in diesem Jahr Auswertungen zu den Gesamtkosten, den Nebenkosten und Zinsen neu aufgenommen wurden, fallen die Ergebnisse zur Schuldenhöhe höher als in den Vorjah-ren aus. Auf die Zeitreihen hat das keinen Einfluss. All diese und einige weitere Variablen zusammengenommen, kommt die Datei auf 10.291 Variablen.

Die Daten sind prozessgeneriert, das heißt, sie sind Nebenprodukte des Beratungspro-zesses. Die Kerndaten, also diejenigen Daten, die von den Beratern notwendigerweise, zum Beispiel für einen Insolvenzantrag, benötigt und in Pflichtfelder eingetragen werden, sind von hoher Qualität. Daten dieser Qualität könnten mit den üblichen Erhebungsver-fahren der Umfrageforschung kaum gewonnen werden, weil dies einen großen Zeitauf-wand und hohe Kompetenz bei dem Interviewer voraussetzen würde. Bei Feldern, die nicht notwendiger Bestandteil des Beratungsprozesses und die keine Pflichtfelder sind, muss man dagegen davon ausgehen, dass sie weniger sorgfältig ausgefüllt werden und die Datenqualität schlechter ist. Deshalb wurden für die Auswertung nur solche Variablen (Felder) benutzt, bei denen von hoher Datenqualität auszugehen war. Neben den ge-nannten Kriterien konnte als Indiz der Anteil fehlender Werte verwendet werden. Zur Auswertung wurden nur solche Variablen herangezogen, bei denen der Anteil fehlender Werte vernachlässigbar gering war. Bei einigen Variablen wie Schuldenhöhe und Anzahl der Gläubiger war dies insbesondere bei den neueren Fällen nicht ganz zu vermeiden. Dann wurden aber Fälle ohne Eintragungen in die Auswertung nicht mit einbezogen. Seit dem Jahr 2010 wurden einige Variablen, die die Gläubiger erfassen, zur Erhöhung der Zuverlässigkeit aufwendig mit der Hand nachbearbeitet. Dadurch sind die Ergebnisse, die sich auf diese Variablen beziehen, mit den Ergebnissen der früheren Erhebungen nicht vergleichbar.

Zur Darstellung der Ergebnisse werden überwiegend Häufigkeitsverteilungen und Kreuz-tabellen benutzt beziehungsweise die diesen entsprechenden graphischen Darstellungen, also Balkendiagramme und gruppierte Balkendiagramme. Diese zeigen die prozentuale Verteilung der untersuchten Fälle auf verschiedene Werte der Variablen beziehungsweise ermöglichen einen entsprechenden Vergleich zwischen verschiedenen Gruppen. Bei sehr differenziert erhobenen Variablen ist es notwendig, zusammenfassende Kategorien zu bilden, um die Daten in tabellarischer beziehungsweise graphischer Form sinnvoll dar-stellbar zu machen. Wenn eine solche Kategorienbildung durchgeführt wurde, geschah dies nach sorgfältiger Inspektion der unklassifizierten Werte so, dass alle wesentlichen Informationen erhalten blieben. Insbesondere bedeutet dies, dass zum Beispiel beim Einkommen oder der Schuldenhöhe bei den geringeren Werten sehr fein differenziert und erst bei höheren Werten zu größeren Klassenbreiten übergegangen wurde. Die Verwen-dung von so genannten Lageparametern (arithmetisches Mittel, Median und so weiter) ermöglicht es, die Ergebnisse knapper darzustellen. Die gesamte Verteilung wird dann durch einen einzigen Wert gekennzeichnet, der in etwa die Mitte dieser Verteilung an-zeigt. So ist es wesentlich einfacher, die mittlere Schuldenhöhe verschiedener Alters-gruppen darzustellen und zu vergleichen als die prozentuale Verteilung auf verschiedene Kategorien. Allerdings sollte man darauf nur zurückgreifen, wenn durch diese Zusam-menfassung nicht wesentliche Informationen verloren gehen. Dies wäre zum Beispiel bei zweigipfligen Verteilungen der Fall. Wir haben des Öfteren Lagewerte zur Darstellung

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benutzt, nachdem der Verlust wesentlicher Information nach vorheriger Dateninspektion ausgeschlossen worden war.

Verwendet werden:

Das arithmetische Mittel:

Der Medianwert: der Wert des Falles, der in der Reihe der nach Größe geordneten Werte in der Mitte liegt. Für ungruppierte Daten gilt:

für eine ungerade Zahl von Werten.

für eine gerade Zahl der Fälle, wobei sonst: N die Zahl der Fälle und

x der Wert des jeweils einschlägigen Falles ist.

Für gruppierte Daten gilt:

wobei F( ) = kumulierte relative Häufigkeit an der Untergrenze der Klasse i

und F( ) = kumulierte relative Häufigkeit an der Obergrenze der Klasse i bezeichnet.

Der untere Quartilswert: der Wert des Falles, der in der Reihe der der Größe nach geord-neten Werte das untere Viertel von den oberen drei Vierteln trennt.

Der obere Quartilswert: der Wert des Falles, der in der Reihe der der Größe nach geord-neten Werte die unteren drei Viertel von dem oberen Viertel trennt.

Das arithmetische Mittel wird in der Regel bei metrischen Daten verwendet, um das Zentrum der Verteilung zu kennzeichnen. Es hat den Vorteil, die bei metrischen Daten vorhandenen Informationen vollständig zu nutzen. Allerdings wird das arithmetische Mittel gerade deshalb auch von Extremwerten mitbestimmt. Bei kleinen Fallzahlen kann der Einfluss von Extremwerten zu Ergebnissen führen, die nicht mehr dem Zentrum der Verteilung entsprechen. Gegenüber dem Einfluss von Extremwerten ist der Medianwert robust. Er gibt überhaupt nur den Wert eines einzigen Falles wieder, nämlich den Wert des mittleren Falles in der nach der Höhe der Werte der interessierenden Variablen ge-ordneten Reihe der Fälle. Der Nachteil besteht darin, dass beim Vorliegen metrischer Daten die vorhandenen Informationen nur unvollständig ausgeschöpft werden. Da im Rahmen der vorliegenden Untersuchung häufig Ausreißer (besonders extreme Werte) auftreten, ist es überwiegend vorzuziehen, mit dem Medianwert zu arbeiten. Außerdem sind die meisten Verteilungen nicht symmetrisch, sondern schief, nämlich linkssteil, das heißt, die Mehrzahl der Fälle ballt sich bei kleineren Einkommen, Schulden und so weiter, während auf der rechten Seite der Verteilung Fälle mit hohen Einkommen, Schulden et cetera selten auftreten, sich aber bis in sehr hohe Bereiche hineinziehen.

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Bei einer symmetrischen Verteilung der Werte (ohne Ausreißer) sind arithmetisches Mittel und Medianwert identisch. Bei schiefen Verteilungen fallen sie dagegen auseinan-der. Bei linkssteilen Verteilungen, wie sie für unsere Untersuchung charakteristisch sind, liegt der Median regelmäßig links von dem arithmetischen Mittel. Der Median liegt dann näher am Gipfel der Verteilung als das arithmetische Mittel. Soll das Lagemaß angeben, wo sich der Gipfel der Verteilung befindet, ist daher der Median aussagekräftiger.

Zur Kennzeichnung der Einkommenssituation der Haushaltsmitglieder wird häufig das Nettoäquivalenzeinkommen benutzt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Berechnung der den Haushaltsmitgliedern durchschnittlich zur Verfügung stehenden Einkommen. Es wird dazu das gesamte dem Haushalt zur Verfügung stehende Nettoeinkommen nicht einfach durch die Zahl der Haushaltsmitglieder geteilt, sondern je nach Zusammenset-zung des Haushalts für die einzelnen Mitglieder ein unterschiedliches Bedarfsgewicht in den Nenner eingesetzt. Dies begründet sich aus der Annahme, dass einer gemeinsamen Haushaltsführung durch den Größenvorteil Einsparungen entstehen, so dass der Ein-kommensbedarf nicht linear mit der Zahl der Haushaltsmitglieder zunimmt. Außerdem wird je nach Alter der Mitglieder ein unterschiedlicher Bedarf angenommen. In der Litera-tur wurden zahlreiche Wägungsschemata vorgeschlagen. In der vorliegenden Arbeit wurde das Wägungsschema der so genannten modifizierten OECD-Skala verwendet, vor allem deshalb, weil es sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt hat und durch seine Verwendung ein hohes Maß an Vergleichbarkeit mit anderen Daten gewährleistet ist. Die modifizierte OECD-Skala verwendet bei dem Haupteinkommensbezieher im Haushalt das Gewicht 1,0; für jede weitere Person ab 14 Jahren im Haushalt das Gewicht 0,5 und für jede weitere Person unter 14 Jahre das Gewicht 0,3.

Beispiel: Ein Vierpersonenhaushalt besteht aus Vater, Mutter, einem Kind über 14 und einem unter 14 Jahren.

=

Zur Analyse der Zeitreihen wurden außer Kreuztabellen Liniendiagramme herangezogen und einer vierteljährlichen Betrachtung unterzogen.

2016 wurde eine Sonderausführung zum Thema „Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung“ durchgeführt. An der bundesweit durchgeführten Online-Befragung, die im Sommer 2016 stattfand, haben sich 190 Beratungsstellen beteiligt. Der für diese Erhebung entwickelte Fragebogen umfasst 27 Fragen, die sich auf 5 Fragenkomplexe aufteilen. Der Fragebogen ist ab Seite 84 dokumentiert.

GewichtekommenNettoHHEinkNettoÄqEin

3,05,05,01kommenNettoHHEinkNettoÄqEin

3,2kommenNettoHHEinkNettoÄqEin

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8.2 Literaturverzeichnis Amtliche Sozialberichterstattung 2015: A.1.1 Armutsgefährdungsquoten (Bundesmedi-an), URL: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html.

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Verbraucherzentrale Hessen e.V./Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (2015): Missstände bei Restkreditversicherungen. Fehlender Wettbewerb, veränderte Produktgestaltung und schlechte Beratung gehen zu Lasten von Verbrauchern, Frankfurt am Main, Leipzig.

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8.3 Beschreibung der Beratungsstellen

Baden-Württemberg

Schuldnerberatungsstelle ASS GmbH, Gemeinnützige Schuldnerberatung, Mannheim

Gegründet wurde die Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung vom Paritäti-schen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und AWO Kreisverband Mannheim Ende des Jahres 1995, um im Auftrag der Stadt Mannheim überschuldete Einzelpersonen und /oder Familien zu beraten. Die stets steigende Anzahl von Anfragen erforderte eine Erweiterung der Berater-Kapazität. Inzwischen sind 5 Berater(innen) und 1 Verwaltungs-kraft beschäftigt und die ASS wurde in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Die Beratungsleistungen sind auf die individuellen Bedürfnisse der Überschuldeten Ratsu-chenden ausgerichtet. Die Beratung der ASS findet im Rahmen einer ganzheitlichen Einbeziehung der Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und psychischen Lebenssituation statt. Nach wie vor liegt der Schwerpunkt der zu Beratenden bei Leistungsempfängern von SGB II bzw. XII; für diesen Personenkreis übernimmt die Kommune die Beratungskosten. Für alle anderen Ratsuchenden (bspw. Bezieher von ALG I, Rentner, Arbeitnehmer, Studenten, Selbstständige) ist eine Eigenbeteiligung – allerdings nicht kostendeckend - erforderlich. Seit dem Jahr 2013 beraten wir auch Straf-gefangene in der Justizvollzugsanstalt Mannheim.

Die Beratung umfasst Hilfen zur Existenzsicherung, Insolvenzverfahren, Vergleichsver-handlungen außerhalb der InsO, Stundungsanträge etc.; wir beraten auch weiterhin Selbstständige und ehemals Selbstständige (jedoch keine Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH) sowie Personen mit gescheiterten Immobilienfinanzierungen.

Zur Vermeidung von Überschuldung führen wir seit dem Jahr 2013 auch Präventionsver-anstaltungen an Mannheimer Schulen sowie für EU-Zuwanderer durch. Die In Inhalte sind auf die jeweilige Teilnehmergruppe passgenau abgestimmt. Hinzu kommen Vorträge für Gruppen, die sich im Bereich Schuldnerberatung fortbilden möchten.

Bayern

AWO KV München-Stadt e. V.

Evangelisches Hilfswerk München gGmbH

Berlin

Julateg Finsolv Marzahn/Hellersdorf e. V.

Brandenburg

Insolvenzhilfe Prignitz e. V.

Die Insolvenzhilfe Prignitz e. V. ist als ein vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein eingetragen. Die Beratungsstelle in Perleberg verfügt über eine Anerkennung durch das Land Brandenburg. Diese Anerkennung ist eine zwingende Voraussetzung für die Insolvenzberatung. Jede Beratung ist für die Bürger des Landes Brandenburg kosten-frei. Beraten werden auch aktuell und ehemals Selbständige. Der Verein ist Mitglied im

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Paritätischen Brandenburg und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB ). Die Beratungsstelle in Perleberg bietet Schuldner- und Insolvenzberatung an. Als gemeinnütziger, staatlich anerkannter Verein steht professionelle und qualifizierte Hilfe durch ein Beraterteam, zu dem ein Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen in der Insol-venzordnung gehört. Eine weitere wichtige Säule der Arbeit ist die Finanzprävention. Das Konzept „Kids kompetent in Sachen Cash“ wird umgesetzt bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Bremen

SVK Bremen e. V.

Der SVK Bremen e. V. (Schuldnerberatung für Verbraucher und ehemals Kleingewerbe-treibende) wurde im Jahr 1999 in Bremen gegründet und nahm im selben Jahr seinen Beratungsbetrieb auf. Als Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Lan-desverband Bremen und im Fachzentrum Schuldenberatung im Land Bremen e. V. legt der SVK Bremen e. V. großen Wert auf eine persönliche, qualifizierte Beratung. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist vom Land Bremen als geeignete Stelle im Sinne von § 305 Insolvenzordnung anerkannt. Pro Jahr werden in unserer Einrichtung circa 200 Anfragen beziehungsweise Neufälle bearbeitet. Mit über 4.000 Beratungen beziehungsweise gestellten Insolvenzanträgen verfügen die Berater über ein hohes Maß an Beratungserfahrung und damit -kompetenz. Mit diversen Projekten, Informationsver-anstaltungen et cetera wendet sich der SVK Bremen e. V. (unter anderem Handyschul-den, Internetabzocke, Versandhausschulden) an Bildungsträger, Jugendhilfeeinrichtungen und so weiter) oder wird direkt zwecks einer Informationsveranstaltung angefragt. In Bremen führen die Berater zudem die Schuldner- und Insolvenzberatung (für Freigänger) in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugsanstalt Bremen durch. Der gemeinnützige SVK Bremen e. V. finanziert sich zum Großteil über fallbezogene Zuwendungen durch die öffentliche Hand. Neben der Schuldner- und Insolvenzberatung stehen Haushaltsbera-tung sowie Krisenmanagement im Angebot. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind im Internet unter www.svk-bremen.de zu erhalten.

Hamburg

Diakonisches Werk Hamburg

Im November 1998 nahm die Schuldnerberatung des Diakonie-Hilfswerks Hamburg ihre Beratungstätigkeit in Hamburg-Altona auf. Ermöglicht wurde die Einrichtung der Bera-tungsstelle durch die persönliche und finanzielle Unterstützung von Herrn Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma. Im Jahr 2005 wurde zusätzlich die Beratungsstelle in Hamburg-Barmbek eröffnet, in 2006 kam die Stelle in Hamburg-Billstedt (jetzt Hamburg-Hamm) dazu. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind nach dem Hamburger Ausfüh-rungsgesetz zur Insolvenzordnung als geeignete Stelle anerkannt.

Mittlerweile werden die Beratungsstellen im erheblichen Umfang von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration finanziert, jedoch fördert Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma die Schuldnerberatung weiterhin maßgeblich.

Im Jahr 2016 wurden ca. 1.400 überschuldete Menschen durch ein Beratungsteam von 13 MitarbeiterInnen an drei Standorten beraten. Zusätzlich wurden ca. 2.000 Notfallbera-tungen durchgeführt.

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Seit 2005 vermittelt neben der direkten Beratungstätigkeit das durch Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma finanzierte Projekt „SOS-SchülerOhneSchulden“ finanzielle Allgemeinbildung an Hamburger Schulen. Eine Mitarbeiterin führt Unterrichtseinheiten in Schulen durch, die Themen rund um Geld, Konsum und Verschuldung behandeln.

Seit 2013 besteht eine Partnerschaft mit dem Projekt „CurVe - Schuldnerberatung als Ausgangspunkt für Grundbildung - Curriculare Vernetzung und Übergänge“ des Deut-schen Zentrums für Erwachsenenbildung (DIE) in Bonn. Das Projekt entwickelte ein Konzept für die Erwachsenenbildung im Bereich der finanziellen Grundbildung (financial literacy) und lief bis September 2015. In diesem Projektrahmen bestand ebenfalls eine Kooperation mit Professorin Dr. Anke Grotlüschen, Universität Hamburg, Arbeitsbereich Lebenslanges Lernen. Das Projekt war so erfolgreich, dass es im Jahr 2016 als „CurVe II - Curriculum und Professionalisierung der Finanziellen Grundbildung“ für fünf Jahre mit dem Diakonischen Werk als Projektpartner weitergeführt wird.

Weitere Informationen unter www.schuldnerberatung-hamburg.de

Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

Bereits seit den frühen 1980er Jahren ist die Verbraucherzentrale Hamburg in der Schuldnerberatung tätig. 1999 erhielt die Verbraucherzentrale die Anerkennung als ge-eignete Stelle nach dem Hamburger Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung. Heute wird die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale im Auftrag der Stadt Hamburg durchgeführt. Ein Team, bestehend aus erfahrenen Juristen, Sozialpädagogen sowie einem Sparkassenbetriebswirt, berät zu Themen wie Pfändung und Pfändungsgren-zen, Zwangsvollstreckung, Konto und Kredit, Inkasso- und Verzugskosten, Mahn- und Vollstreckungsbescheid. In Vorbereitung auf das Verbraucherinsolvenzverfahren werden außergerichtliche Einigungsverhandlungen mit den Gläubigern durchgeführt und die Verbraucher bei der Antragstellung für das gerichtliche Insolvenzverfahren unterstützt. Bei niedrigem Einkommen werden die Kosten für die Beratung und Betreuung von der Stadt Hamburg übernommen. Die VZ stellt für Verbraucher auf Wunsch Bescheinigungen über erhöhten Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto aus. Ratsuchende, die über kein eigenes Konto verfügen, werden bei ihrem Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos unterstützt. Neben der Schuldner- und Insolvenzberatung bietet die Verbraucherzentrale Informationen, Beratungen, Vorträge und Publikationen zu (fast) allen Verbraucherthe-men an, zum Beispiel Versicherungen, Geldanlage und Altersvorsorge, Patientenrechte, Immobilienfinanzierung, Heizung und Energie, Telefon und Internet, Rundfunkgebühren, Handwerkerrechnungen, Rechte bei Kauf- und Reiseverträgen sowie Ernährung. Die Verbraucherzentrale führt Abmahnverfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wegen rechtswidriger Vertragsbedingungen und unlauterer Werbung von Anbietern durch. Weitere Informationen und Kontaktadressen sind unter www.vzhh.de zu finden.

Hessen

AWO KV Hersfeld-Rotenburg e. V.

Mecklenburg-Vorpommern

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Schuldner- und Insolvenzberatung „Hansestadt Stralsund“ beim Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Die Stelle wurde im September 1992 aufgebaut, nach Beendigung ihrer Ausbildung nah-men im Mai 1993 drei Berater die Arbeit auf. Inzwischen arbeiten dort zwei Schuldner- und Insolvenzberater und eine Sachbearbeiterin. Die Anerkennung als geeignete Stelle nach § 305 liegt vor. Alle hilfebedürftigen Menschen aus der Stadt werden beraten und erfahren Unterstützung in Schulden- und Insolvenzfragen. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern wird das Ziel verfolgt, eine anhaltende wirtschaftliche Selbständigkeit der Ratsuchenden wiederherzustellen oder zu festigen. Das schließt sowohl geeignete finan-zielle als auch sozialpädagogische Beratung und die Ermittlung erforderlicher weiterfüh-render Beratungsbedarfe und sozialer Hilfen wie Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein. Dabei wird Wert auf Freiwilligkeit und Ergeb-nisoffenheit gelegt. Die Mitarbeiter sind gut vernetzt mit anderen sozialen Einrichtungen in der Hansestadt und betreuen auch Klienten in der JVA Stralsund und in einem Thera-piezentrum.

Niedersachsen

IHV – Insolvenzhilfe e. V.

Der IHV – Insolvenzhilfe e. V. wurde im Jahr 1998 in Wilhelmshaven gegründet. Im selben Jahr nahm die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ihren Betrieb auf. Als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e. V. und der Bundesar-beitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. legt die IHV e. V. höchsten Wert auf eine qualifizierte Beratung durch geschultes Personal. Die Schuldner- und Insolvenzbera-tungsstelle ist vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach der Insolvenzordnung anerkannt. Pro Jahr werden in der Einrichtung circa 400 Neufälle bearbeitet. Mit über 2.500 bereits gestellten Insolvenzanträgen greifen die Berater auf ein hohes Maß an Erfahrung zurück. Mit diversen Präventionsprojekten, zum Beispiel zum Thema Handy- Schulden, gehen die Berater der Insolvenzhilfe an Schulen, in Ausbildungsbetriebe und an außerschulische Lernorte, um über das Thema Schulden zu informieren und zu disku-tieren. In Wilhelmshaven führen die Berater zudem die Schuldner- und Insolvenzbera-tung in der örtlichen Justizvollzugsanstalt durch. Die gemeinnützige IHV e. V. finanziert sich zu 95 Prozent aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Neben der Schuldner- und Insolvenzberatung stehen Baufinanzierungsberatung, Budgetberatung sowie Existenz-gründungsberatung im Angebot. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind im Inter-net unter www.insolvenzhilfeverein.de zu erhalten.

Nordrhein-Westfalen

Diakonie Düsseldorf – Gemeindedienst der evangelischen Kirchengemeinden e. V.

AWO Kreisverband Düsseldorf e. V. – Familienglobus gGmbH

Vor über 30 Jahren begann die AWO Düsseldorf im Rahmen der Beratungsstelle für Haft-entlassene, diesem Personenkreis und den zugehörigen Familien integrierte Schuldnerbe-ratung anzubieten. Daraus entwickelte sich im Zuge der Anerkennung als geeignete

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Stelle nach § 305 Insolvenzordnung durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 1998 die spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung. Es wurden im Jahre 2013 circa 800 Klienten betreut. Seit 2005 findet ein regelmäßiger Austausch unter den sechs Schuld-nerberatungsstellen Düsseldorfs statt. Seit 2011 haben sie sich zu einem Verbund unter der Koordination der Stadt Düsseldorf zusammengeschlossen. Unsere Arbeit erfasst unterschiedliche Problemdimensionen.

Psychosoziale Aspekte:

Erarbeitung von Alltagskompetenzen zur Vermeidung neuer Schuldenprobleme

Motivationsarbeit zur Befähigung zum Auskommen mit dem Einkommen, zu einem Leben mit Schulden und zu eigener Kontaktaufnahme mit Gläubigern

Verstärkte Übernahme von Handlungsschritten durch Betroffene

Herstellung von Synergien mit anderen Fachdiensten

Die psychosozialen Inhalte der Arbeit dienen vor allem der Stabilisierung der als krisen-haft und die Existenz bedrohend wahrgenommenen Lebenssituation. Die Mitarbeiter verfügen über entsprechende Aus- und Fortbildungen.

Rechtliche Aspekte:

Verbraucherinsolvenzberatung

Hilfe bei der Abwehr unberechtigter Forderungen

Beratung, Hilfestellung und Vertretung bei Zwangsvollstreckung

Hilfe bei der Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen

Hilfe zu einem Leben mit Schulden (zum Beispiel erforderliche Information über Verjährungsfristen und Pfändungsfreigrenzen)

Mitwirkung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen

Hinweise auf Regulierungskonsequenzen, zum Beispiel Hinfälligkeit eines Ver-gleichs

Wirtschaftliche Aspekte:

Laufende Aktualisierung der Schuldenunterlagen

Unterstützung bei Anträgen auf soziale Leistungen

Kontinuierlich begleitende Haushaltsberatung

Hilfe zum Erhalt beziehungsweise zur Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes

Hilfe bei der Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen

Prävention:

Prävention ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratung. Die Prävention erfolgt zum einen durch Vernetzung. Wir kooperieren mit mehr als 30 Einrichtungen und Institutio-nen. Seit 2007 hat sich neben den hauptamtlichen Mitarbeitern ein Stamm von zehn hochqualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern entwickelt. Jeweils ein ehrenamtlicher und ein hauptamtlicher Mitarbeiter bilden ein Team (unser Tandemprinzip) und ergänzen beziehungsweise unterstützen sich bei der Beratungsarbeit. Diese Zusammenarbeit wird

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im präventiven Bereich durchgängig angestrebt (Team-Teaching). Prävention leisten wir zum anderen auch durch die seit 2005 bestehende Kooperation mit Familienzentren. Aus finanziellen Notlagen können schnell Beziehungsprobleme und Erziehungsprobleme entstehen. Im Jahr 2014 kooperierten wir bereits mit 14 Familienzentren. Ausbau und Intensivierung unserer Präventionsarbeit haben Ressourcen gebunden. Wir meinen, diese Verlagerung ist eine Investition in die individuelle Zukunft der Betroffenen und der Ge-sellschaft, dies gilt insbesondere für Familien. Prävention wurde als eigenständiger Ar-beitsansatz integriert; jährlich finden circa 200 Stunden zu Themen statt wie:

Auskommen mit dem Einkommen

Taschengeld

Glück und Geld

Altersvorsorge.

Junge Menschen:

Wenn Jugendliche die Schule ohne qualifizierten Bildungsabschluss verlassen, kann das zu dauerhaften Problemen im Leben führen. Mit unseren Angeboten im Rahmen der Berufsförderung bieten wir seit 2003 frühzeitig Unterstützung an. An mehreren Schulen arbeiten wir seit 2006 zum Thema Finanzkompetenz, zunächst im Rahmen einer Landes-förderung NRW.

Demographischer Faktor/Altersarmut:

Seit 2012 kooperieren wir mit acht Zentren plus für Menschen ab 55 Jahren. Allgemeine Themen der Verbraucherberatung schaffen hier einen Zugang, der bei weiteren Proble-men hilfreich sein kann.

Onlineberatung kompakt:

Konzeptionell sehen wir auch die Onlineberatung als Zugangsberatung zur (persönlichen) Schuldnerberatung. Onlineberatung hat sich als Beratungsoption neben der traditionellen Face-to-Face-Beratung bewährt. Bereits 8 Prozent aller Erstanfragen wurden online ge-stellt. Im Rahmen unserer Präventionsangebote an Schulen wird eine Unterrichtseinheit „Onlineshopping“ angeboten. Unterstützt durch Plakataushänge und Verlinkungen auf Schul-Homepages soll diese Beratungsform den Schülern nähergebracht werden. Als niederschwellige Beratungsform stellt Onlineberatung eine sinnvolle Ergänzung dar. Alle Angebote sind unkompliziert konzipiert und sollen zu einer schnellen, nachhaltigen Hilfe beitragen.

Rheinland-Pfalz

Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Südpfalz e. V.

Im Februar 1988 führte eine Initiative des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt Annweiler, Kreisverband Südliche Weinstraße zur Gründung der Schuldnerberatungsstelle. Auf Grund der bereits damals großen Nachfrage wurden kurze Zeit später Beratungen in der gesamten Südpfalz (Rheinland-Pfalz) angeboten. Die Südpfalz mit insgesamt cir-ca 290.000 Einwohnern umfasst die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreie Stadt Landau. Die Notwendigkeit der finanziellen Absicherung dieses Angebotes zur Wahrung der Beratungskontinuität wurde von den Vertretern der drei

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kommunalen Gebietskörperschaften frühzeitig erkannt und diese stellen seit 1990 die Finanzierung der Beratungsstelle sicher. Dem Finanzierungskreis sind zwischenzeitlich die beiden ansässigen Sparkassen gemäß dem rheinland-pfälzischen Sparkassengesetz sowie das Land Rheinland-Pfalz gemäß den Förderrichtlinien „geeigneter Stellen“ im Verbrau-cherinsolvenzverfahren beigetreten. Die Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung ist heute eine Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Südpfalz e. V. Der Kreisver-band ist Träger von verschiedenen Beratungsangeboten, Diensten und Einrichtungen. Weitere Informationen und Kontaktdaten: www.awo-suedpfalz.de.

Ausgehend von dem Grundwert Solidarität richtet sich die Schuldnerberatung an Men-schen, die auf Grund von Verschuldung beziehungsweise Überschuldung in wirtschaftliche Not geraten sind. Die Beratungsstelle kann kostenfrei von allen Bürgern in Anspruch genommen werden, die ihren Wohnsitz in einer der drei Kommunen haben. Der Sitz der Beratungsstelle ist in Landau, im „Haus der Arbeiterwohlfahrt“, das sich im Eigentum des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt Landau befindet. Die Beratungsarbeit erfolgt durch fünf Berater, die von einer Verwaltungskraft in Vollzeit unterstützt werden. Die Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung der Arbeiterwohlfahrt angeboten und umgesetzt. Die Beratungen werden kontinuierlich an acht verschiedenen Orten innerhalb der drei Gebietskörperschaften zu festgelegten und der Öffentlichkeit bekannt gemachten Terminen abgehalten. Auf Grund der großen Nachfrage ist eine vorherige Terminabspra-che für ein persönliches Beratungsgespräch unumgänglich. Für die Klärung dringlicher Sachfragen und bei Notfällen besteht die Möglichkeit, werktäglich zu festgelegten Zeiten die telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Weiterhin werden Präventions- und Informationsveranstaltungen rund um die Themen Geld, Schulden und finanzielle Kompe-tenz angeboten. Die einzelnen Maßnahmen werden in Rücksprache mit dem jeweiligen Veranstalter zielgruppenspezifisch konzipiert und durchgeführt. Entsprechendes gilt für das Angebot der Schulung von Mitarbeitern und Multiplikatoren.

Saarland

AWO im Landkreis Saarlouis

Sachsen

Schuldner- & Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes im Landkreis Leipziger Land

Das Diakonische Werk Leipziger Land greift sowohl in der Sozialen Schuldnerberatung als auch in der Verbraucherinsolvenzberatung auf langjährige und intensive Erfahrungen zurück. Diese Fachleistungen werden im Rahmen der klassischen Schuldnerberatung bereits seit 1991 angeboten, und seit Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Zulassung als anerkannte Stelle nach § 305 Insolvenzordnung im Jahr 1999 auch als Insolvenzberatung. Der Landkreis Leipzig als ehemaliger Bezirk Leipzig in der DDR war im Zuge der Wiedervereinigung besonders stark vom wirtschaftlichen Zusam-menbruch betroffen. Signifikant liegen daher auch die Arbeitslosenquote sowie die Schuldnerquote über dem Durchschnitt. Vier qualifiziert ausgebildete Schuldner- und Insolvenzberater sowie drei Verwaltungsfachkräfte betreuen an sechs Standorten im Landkreis knapp 270.000 Einwohner. Hierdurch wird eine flächendeckende Versorgung in dieser strukturschwachen Region gewährleistet. Im Durchschnitt sind jährlich fast 1.000 Neufälle zu verzeichnen, weit über 1.000 laufende Betreuungsfälle im Jahr anhängig.

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Offene Sprechtage ohne Voranmeldung und mit langer Wartezeit ermöglichen trotz des großen Bedarfes eine schnelle und weiterführende Hilfe in Krisensituationen. Die Schuld-ner- & Insolvenzberatung offeriert, ausgehend von der klassischen sozialpädagogischen Arbeit, ein umfangreiches Beratungsangebot, von der klassischen Beratungsarbeit bei Ver-/Überschuldung, Budgetberatung, Haushaltskonsolidierung, Existenzsicherung (z.B. Wohnungserhalt und Energieversorgung) über Pfändungs- & Vollstreckungsschutz bis hin zur Klärung rechtlicher Fragen wie Rechtmäßigkeit von Forderungen, Fragen zur außer-gerichtlichen Einigung wie auch zum Insolvenzverfahren oder der Restschuldbefreiung. Die Schuldner- & Insolvenzberatungsstellen der Diakonie Leipziger Land werden mischfi-nanziert. Durch den Landkreis Leipzig erfolgt die Fehlbedarfsfinanzierung für den Bereich der Sozialen Schuldnerberatung, das Sächsische Sozialministerium finanziert hingegen die Verbraucherinsolvenzberatung.

Sachsen-Anhalt

Schuldner- und Insolvenzberatung der Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. Sangerhausen

Die Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. Sangerhausen, Mitglied der Diakonie Mittel-deutschland, bietet seit ihrer Gründung im Jahr 1992 soziale Beratung und praktische Hilfe in den verschiedensten Bereichen für benachteiligte Bürger der Region Sangerhau-sen.

Die „Schuldner- und Insolvenzberatung“ ist von Beginn an Teil des vielfältigen Bera-tungsspektrums des gemeinnützigen Vereins und hält an den Standorten Sangerhausen, Eisleben und Hettstett Beratungsstellen vor. Unser Beratungsangebot richtet sich an überschuldete Menschen und deren Angehörige mit dem Ziel, die eigenen Kompetenzen im Umgang mit Schulden und bei deren Regulierung zu stärken. Seit 1999 haben wir als anerkannte Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren des Landes Sachsen-Anhalt ca. 3.000 Ratsuchende bei der Vorbereitung und Antragstellung im Insolvenzver-fahren bzw. bei Vergleichsverhandlungen begleitet. Unser Team besteht aus einer Dip-lomsozialwirtin, zwei Diplomsozialpädagogin, einer Bankkauffrau und einer Volljuristin. Diese fünf kompetenten Beratungsfachkräfte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung und sind durch regelmäßige Fortbildungen mit der aktuellen Gesetzeslage und einschlä-gigen Rechtsprechung vertraut.

Unsere Beratungsstelle wird durch eine Anzahl weiterer Angebote ergänzt. So werden im Rahmen der „Ambulanten Betreuung“ Personen zur Überwindung besonderer schwie-riger Lebenslagen gemäß § 67 SGB XII unterstützt. Die „Familienbildung“ – anerkanntes Familienzentrum des Landes Sachsen-Anhalt – hält verschiedene Angebote für Familien bereit. Dies geschieht im Rahmen von Einzel- und Paarberatungen, Gruppenveranstal-tungen, Gesprächskreisen, Seminaren, etc. Im „Frauen und Kinderschutzhaus“ finden Betroffene von häuslicher Gewalt eine Anlaufstelle, die Zuflucht bietet und beratend unterstützt. Die „Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung“ bietet Hilfe und Unterstützung in finanziellen Notlagen und bei Problemen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sowie Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen. Sexualpädagogische Projekte an Kindertagesstätten, Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Jugendzentren gehören ebenfalls zum Angebot. Von Wohnungslosigkeit betroffe-nen Bürgern wird im „Haus der Wohnhilfe“ Obdach und Beratung geboten, bis eine Rück-kehr in ein eigenes Mietverhältnis möglich ist.

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Ergänzt werden diese Beratungsangebote durch lebenspraktische Hilfen, wie den „Diako-nieladen“, in dem Kleidung und Mobiliar gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung ge-stellt wird. Die „Sangerhäuser TAFEL“ hält aus Spenden ortsansässiger Firmen Lebensmittel für die Niedrigverdiender bereit.

Die Arbeits- und Bildungsinitiative versteht sich als integriertes Beratungszentrum, in dem die Bereiche von dem bestehenden Netzwerk und den vorhandenen vielfältigen Kompetenzen profitieren. Den Ratsuchenden Personen steht so ein umfassendes Bera-tungsangebot zur Verfügung, durch das es gelingt, verlorengegangene Kompetenzen wiederzuerlangen und das Selbsthilfepotential zu stärken. Die Angebote werden finan-ziert aus Spenden und Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Mans-feld-Südharz und der Stadt Sangerhausen.

Schleswig-Holstein

Ev. Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Rendsburg

Die Ev. Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Rendsburg besteht seit 25 Jahren und ist aus dem Diakonischen Amt des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg hervorgegangen. Unsere Beratungsstelle ist in ein Beratungszentrum mit Schuldner- Insolvenzberatung, Suchtberatung, Psychosozialer Betreuung, ambulanter Familienhilfe und Wohnungslosen-hilfe (einschl. einer externen Notunterkunft und einem Wohnhaus für Obdachlose), einem Pflegestützpunkt, Migrationssozialberatung, Erziehungs-Familien –Lebensberatung und der Allgemeinen Sozialberatung des Diakonischen Werkes eingebunden. Sie wird vom Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Rendsburg – Eckernförde und dem Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein finanziert. Die Beratungsstelle ist anerkannt im Sinne von § 305 Insolvenzordnung (InsO). Stiftungsmittel werden im Rahmen der Sozialbera-tung (z.B. bei besonderen Notlagen) und der Beratung für Schwangere (Mutter und Kind Stiftung – Schutz des ungeborenen Lebens) beantragt und zur Verfügung gestellt. In der Schuldner- und Insolvenzberatung kommen Mittel aus der Landesstiftung „Familie in Not“ und dem „Weizäcker Fonds“ zum Tragen. Ämterlotsen begleiteten unsere Klienten ehren-amtlich zu Ämtern und Behörden, sind bei dem Ausfüllen von Formularen behilflich. Sie helfen auch aufsuchend. Die Beratungstelle hat einen Versorgungsauftrag des Kreises für das mittlere Kreisgebiet mit einem Einzugsbereich von ca. 80. 000 Einwohnern. Es be-steht eine enge Kooperation mit dem Jobcenter SGB II. In der Beratungsstelle arbeitet fachlich qualifiziertes Personal mit sozialpädagogischer, betriebswirtschaftlicher, juristi-scher und kaufmännischer Kompetenz. Die Öffnungszeiten richten sich nach allgemeinen Büroöffnungszeiten. Einzeltermine sind auf Wunsch auch abends möglich. Prävention zum Thema „Schuldenfalle und Finanzkompetenz“ findet sowohl im Beratungszentrum als auch in Einrichtungen außer Haus (überwiegender Teil) zumeist in weiterführenden Schu-len statt. Dafür steht ausgebildetes Personal zur Verfügung. Die Beratungsstelle ist mit dem jeweils aktuellen Dokumentations- und Beratungsprogramm CAWIN (aktuelle Versi-on 8,8) ausgestattet und nimmt an der bundesweiten Basisstatistik zur Überschuldungs-situation privater Haushalte (Bundesstatistik) regelmäßig teil. Im Sinne der Qualitätssicherung werden regelmäßig anonyme Fragebögen zur Zufriedenheit der Klien-ten ausgewertet. Es erfolgt weiterhin eine Mitarbeit am regionalen Qualitätszirkel der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Dort werden Fragen der Prozess- und Ergeb-nisqualität geklärt. Durchschnittlich werden ca. 1.000 Schuldnerhaushalte pro Jahr be-treut mit ca. 300 Haushalten im „Schuldnerschutz“, ca. 100 Verbraucherinsolvenzanträge und 150 Vergleichsanträge gestellt.

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Thüringen

Kontakt in Krisen e. V.

Der Verein Kontakt in Krisen e. V. wurde am 1. September 1994 in Erfurt gegründet. Im selben Jahr nahm die Schuldnerberatungsstelle ihren Betrieb auf. Seit Februar 1999 ist die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle vom Land Thüringen als geeig-nete Stelle nach der Insolvenzordnung anerkannt. Der Verein betreut pro Jahr cir-ca 820 Haushalte und setzt sein professionelles Wissen ein,

um die materielle Existenz der Klienten zu sichern, um Klarheit in Überschuldungssituationen zu bringen, um maßgeschneiderte Entschuldungs- und Entlastungsstrategien zu entwi-

ckeln, um Schuldner eventuell zum Leben an der Pfändungsfreigrenze zu befähigen, um Schuldnern wieder mehr Ruhe und Lebensfreude zu ermöglichen.

Im Oktober 2007 eröffnete der Verein eine zweite Beratungsstelle im Family-Club im Erfurter Stadtteil „Am Drosselberg“. Zur Philosophie von Kontakt in Krisen e. V. gehört es, dass in Krisen Hilfe schnell, unbürokratisch und ohne weite Wege und Wartezeiten erreichbar sein soll. Zu den weiteren Angeboten des Vereins zählen:

eine offene Sprechstunde der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungs-stelle (ohne Anmeldung und Wartezeit),

die Mietschuldnerhilfe – ein Gemeinschaftsprojekt mit der Kommunalen Woh-nungsgesellschaft mbH Erfurt,

der „Sparstrumpf“ – eine Kleiderkammer mit Möbel- und Lebensmittelspen-den,

das Integrationsprojekt „Die 2. Chance“ für Schulverweigerer, das Jobcoaching für Langzeitarbeitslose sowie Existenzgründungshilfen im

Rahmen des ESF-Bundesprogramms „BIWAQ“, die BRÜCKE – eine Erfurter Straßenzeitung, ein Mehrgenerationentreff mit Bürgercafe, der Erfurter Tauschring – nach dem Prinzip „Fähigkeiten und Talente tau-

schen!“, das Projekt „openbook – die grüne Telefonzelle“, in der man Bücher tauschen

und mitnehmen kann, und die Aktion „Sonntagskinder“ – Unternehmungen für und mit Kindern zwischen

5 und 12 Jahren aus Brennpunktgebieten.

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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 71

8.4 Tabellen

Bezeichnung Inhalt Seite

Datenbeschreibung

Übersicht Alle Haushalte 73

1 Allein lebende Frauen 74 f.

2 Allein lebende Männer 76 f.

3 Paare ohne Kinder 78 f.

4 Paare mit Kindern 80 f.

5 Allein erziehende Eltern 82 f.

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Datenbeschreibung

Anders als der Hauptteil dieses Reports enthalten die Tabellen im Anhang eine Auswer-tung allein der nichtselbständigen Überschuldeten. Sie geben – soweit möglich – Über-schuldungsbetroffenheitsindex (3), Einkommen (4), ausgewählte Ausgaben (5–7), durchschnittliche Schulden nach Anzahl und Höhe bei verschiedenen Gläubigern (8–18), Hauptauslöser der Überschuldung nach Einschätzung der Berater (19–39), die berufliche Bildung der Überschuldeten (40–45), den Anteil der Arbeitslosen (46–47) und die Quote aus Jahresnettoeinkommen und Gesamtschulden (48) wieder. Sie sind nach Haushaltsty-pen geordnet und nach (a) Alter und (b) Haushaltseinkommen klassifiziert. Die Daten sind prozessgeneriert, das heißt, sie sind Nebenprodukte des Beratungsprozesses. Sie entstammen der von den Beratungsstellen eingesetzten Arbeitssoftware CAWIN des iff und wurden durch einen streng anonymisierten Export aus den Datenbanken der Bera-tungsstellen gewonnen. Die Anzahl der ausgewerteten Fälle variiert je nach Nachweis, weil nur solche Felder ausgewertet wurden, die durch die Berater in den Beratungsstellen ausgefüllt worden sind. Der Betroffenheitsindex ist der Quotient des Anteils der Über-schuldeten an der gesamten Gruppe der Überschuldeten und des entsprechenden Anteils an der Bevölkerung insgesamt.48 In den Zeilen zu den Einkommen und den Ausgaben wurden Vergleiche mit der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) durchgeführt, soweit hier Daten verfügbar waren. Die EVS-Daten sind kursiv dargestellt.49 Die Zeilen mit den Angaben zur Schuldenhöhe und Schuldenanzahl wurden gefiltert, um nur dieje-nigen Haushalte zu berücksichtigen, bei denen sicher davon ausgegangen werden konn-te, dass vorhandene Schulden dokumentiert waren.50 Die Auswahl zu den Hauptauslösern der Überschuldung ist in der verwendeten Beratungssoftware CAWIN des iff vorgegeben, so dass hier keine offenen Antworten gegeben werden können. Viele der Begriffe lassen verschiedene Interpretationen zu und es ist nicht sicherzustellen, dass die einzelnen Berater die Begriffe einheitlich verwenden. Der Anteil der Arbeitslosen errechnet sich als Quotient aus der Anzahl der Haushalte, bei denen die Berater das Merkmal „arbeitslos“ angegeben haben, und der Anzahl aller Haushalte, bei denen durch die Berater Angaben zur Berufstätigkeit und Nichtberufstätigkeit gemacht wurden. Es wird an dieser Stelle nicht zwischen der Einkommensart (ALG I oder II) unterschieden. Die Quote aus Jahres-nettoeinkommen und Schuldenhöhe wurde als Quotient aus der errechneten durch-schnittlichen Gesamtschuldenhöhe (18) und dem zwölffachen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen (4) errechnet.51 48 Beispiel: Von den 4.785 nichtselbständigen Überschuldeten in der Stichprobe waren 2.696 allein

lebend. Dies entspricht einem Anteil von 56,3 Prozent. In der Bevölkerung insgesamt liegt der Anteil der allein Lebenden dagegen bei 33,1 Prozent. Der Betroffenheitsindex ist der Quotient der beiden Werte. Allein Lebende sind bei den Überschuldeten somit um den Faktor 1,7 im Vergleich zur Bevölke-rung insgesamt überrepräsentiert. In der Übersichtstabelle wird mit den entsprechenden Zahlen des Mikrozensus verglichen, ab Tabelle 1 gibt der Index die Betroffenheit allein innerhalb des jeweils dar-gestellten Haushaltstyps an, dort jeweils für die dargestellte Alters- beziehungsweise Einkommensklas-se im Vergleich zur EVS.

49 EVS-Daten zur Bestimmung des Betroffenheitsindex' in den Tabellen 1 bis 5 sowie zum monatlichen Haushaltsnettoeinkommen, zu Ausgaben für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung, Versiche-rungsprämien und –beiträgen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten basieren auf der EVS 2013. Bei allen Tabellen nach Alter entsprechen die EVS-Daten in der Spalte „70 und älter“ der EVS-Kategorie “70-80 Jahre“. In den Tabellen 4.a und 4.b (Paare mit Kindern) und 5.a und 5.b (Alleinerzie-hende) wurden EVS-Daten zu „Paare mit minderjährigen Kindern“ bzw. „Alleinerziehende mit minder-jährigen Kindern“ zum Vergleich angegeben.

50 Im Gegensatz zum Hauptteil des Berichts werden an dieser Stelle Mittelwerte für die Schuldenhöhe angegeben.

51 Zeichenerklärung: / Keine Angabe, da Zahlenwert nicht vorhanden oder nicht sicher genug. () Aus-sagekraft eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist.

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Page 83: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 74

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Page 84: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

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Page 85: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 76

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Page 86: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 77

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Page 87: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 78

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Page 88: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 79

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Page 89: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 80

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Page 90: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 81

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Page 91: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 82

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Page 92: iff-Überschuldungsreport 2016 - TEAMBANK AG · 2017. 11. 13. · iff-Überschuldungsreport 2016 Überschuldung in Deutschland Untersuchung mit freundlicher Unterstützung der Stiftung

Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 83

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Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 84

8.5 Fragebogen Nachfolgend findet sich der für die Sondererhebung zu außergerichtlichen Einigungen verwendete Fragebogen, dessen Auswertung für das Kapitel 7 erfolgte.

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Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016

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