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Ihr Tagungsangebot We are a family business Burgwall 3 · 44135 Dortmund · Tel.: 02315853-0 · Fax: 0231 5853-270 · [email protected] · www.esplanade-dortmund.de

Ihr Tagungsangebot · Kreativwerkstatt Die neu eingerichtet ... Flipchart€ pro Tag 15,00 Pinnwand€ pro Tag 10,00 ... am Burgwall 3 oder an der Bornstr. 1 angeliefert werden

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Ihr Tagungsangebot

We are a family business

Burgwall 3 · 44135 Dortmund · Tel.: 02315853-0 · Fax: 0231 5853-270 · [email protected] · www.esplanade-dortmund.de

Herzlich willkommen im family-business-Hotel

Veranstalter, Referenten und Gäste schätzen unser Tagungshotel im Herzen von Dortmund.

Denn im familiengeführten Esplanade genießt man private und individuelle Gastlichkeit:

Wir kennen unseren Gast.

In 2016 haben wir von etwa 300 getesteten Certified Buisness Hotels den 2. Platz belegt und gehören

damit zu den beliebtesten Business Hotels Deutschlands.

Ein starkes (vergangenes) Stück Deutschland zeigt unsere neue Ruhrpott-Lounge im Zechenstil.

Hier trifft man sich in origineller Atmosphäre gern zum lockeren Gedankenaustausch.

Die Standardzimmer sind frisch renoviert worden und sind passend zur Lounge im modernen Industrie

Design eingerichtet worden. Der Gast schläft nicht nur im Zimmer, sondern kann das Ruhrgebiet erle-

ben.

Professionell und persönlich setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird.

Seien Sie unser Gast, wir freuen uns, Sie im Esplanade begrüßen zu dürfen.

Familie Kortmann und das Team des Esplanade

Juniorchefin Katja Kortmann Seniorchef Karl-Ulrich Kortmann

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Hotelliers und Inhaber: Familie Kortmann

Burgwall 3 · 44135 Dortmund

Telefon: 02315853-0

Telefax: 0231 5853-270

E-Mail: [email protected]

Website: www.esplanade-dortmund.de

Ihre Vorteile auf einen Blick

n Privat geführtes Hotel mit Tagungscenter und fünf Veranstaltungsräumen

n Begrünter Innenhof mit großer Terrasse – die Oase in der City

n Moderne Tagungsräume mit Tageslicht

n Sie haben einen direkten Ansprechpartner

n Pro-aktive Bankett- und Konferenzberatung: Zur Vorbereitung melden wir uns

frühzeitig bei Ihnen und stimmen alles persönlich mit Ihnen ab

n Flexible – auf Sie zugeschnittene – Organisation

n Internet und Parken (nach Verfügbarkeit) sind in der Pauschale inklusive

n Tagungspauschalen sind komplett (keine „Überraschungen” bei der Abrechnung)

Referenten erhalten

n gratis ein Upgrade in die nächst höhere Zimmerkategorie

n für ihre eventuelle Begleitperson erheben wir keine Übernachtungskosten

n Telefonie ins deutsche Festnetz ohne Berechnung

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Das Esplanade stellt sich vor

Dortmund stellt sich vor

Anfahrt

Tagungsräume

Unser Angebot für Sie

Das inhabergeführte 4-Sterne-Hotel Esplanade mit Atrium-Garten liegt in der City von Dortmund.

Bei uns tagen und wohnen Sie ungestört, komfortabel und zentral. Sie erreichen zu Fuß die beliebte

Fußgängerzone, das Konzerthaus oder das Deutsche-Fußball-Museum. Vom Esplanade zum Hauptbahn-

hof sind es nur 500 Meter und zum Autobahnanschluss ca. 2,5 km. Wir bieten unseren Gästen einen

hoteleigenen, überdachten Parkplatz.

Certified Conference Hotel Beim VdR ist das Esplanade als Certified Conference and Business Hotel zertifziert. Das Hotel Esplanade

erzielte im bundesweiten Leistungsvergleich der dort zertifizierten Business Hotels in 2016 den 2. Platz.

Ruhrpott Zimmer Die Ruhrpott Zimmer, auch als Standard Zimmer bezeichnet, sind frisch renoviert. Sie sind ein Highlight

für jeden Gast und bieten nicht nur großen Komfort mit 1,40 m breiten Boxspringbetten, Klimaanlage

und Kaffeemaschine. Bezeichnend sind die technischen Features mit USB Aufladestation, HDMI

Anschlüssen und neuester Internet-Technik. Der Gast erlebt das Ruhrgebiet auf eine neu Art.

First-Class-Zimmer im WestflügelGroßzügige, 21 bis 27 qm große First-Class-Zimmer bieten eine gemütliche Sitzecke, einen großen

Schreibtisch mit DSL-Highspeed-lnternet-Anschluss sowie HD-Flachbildfernseher und Telefon. Sie schla-

fen auf komfortablen Taschenfederkernmatratzen. Um das Aufstehen zu erleichtern, ist ein Kaffeeset

für Sie vorbereitet. Im Sommer können Sie mit der Klimaanlage die Raumluft angenehm abkühlen.

WellnessbereichEntspannen Sie in der Finnland-Sauna und im Ruheraum mit feinem Quarzsand und wechselfarbiger

Wohlfühlbeleuchtung. Sie powern sich lieber aus? Dann laden wir Sie in unseren Fitnessraum ein.

Ruhrpott-LoungeAuf'm Pütt trifft man sich zur Gruppenarbeit oder zum lockeren Gedankeaustausch.

KreativwerkstattDie neu eingerichtet Kreativwerkstatt befindet sich im Untergeschoss des Hotel Esplanades.

Es bietet eine andere Art der Tagung mit Fußball Kicker. Hier können Business Meetings an einem langen

Vintage Tisch stattfinden. Der Bereich kann auch sehr gut als Gruppenraum benutzt werden.

We are a family business Das Unternehmen Kortmann feiert im Jahr 2018 sein 120-jähriges Bestehen.

Familie bedeutet, dass sich jeder im Unternehmen wohlfühlen sollte.

Das Hotel Esplanade wurde daher mit dem Total E-Quality Prädikat vom

Bundesministerium für Wirtschaft und Familie im Jahr 2017 ausgezeichnet.

Es bestätigt dem Hotel eine faire und gute Mitarbeiterführung. Eigenes Personal,

faire Bezahlung und eine besondere Gesundheitsförderung der Mitarbeiter ist Basis.

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Einzelzimmer Standard Einzelzimmer Standard, Bad mit Dusche

Panorama Innenhof, unsere grüne Oase Begrünter Innenhof mit Außengastronomie

Großzügiges First Class-Zimmer Bad First Class Zimmer

Herzlich willkommen in unserer Lobby Außenansicht Hotel Esplanade

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Moderner Wellnessbereich.

Für Stärkung und Erfrischung wird gesorgt.

Tagungsraum II, Bestuhlungsbeispiel

Tagungsraum III, Bestuhlungsbeispiel

Tagungsraum I, Bestuhlungsbeispiel

Die Hotelbar im Bistro Nashörnchen. Im Zechenstil eingerichete Ruhrpott-Lounge.

Reichhaltige Kaffeepause (Ausschnitt).

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Unsere Tagungspauschalen – andere individuelle wie saisonale Angebote gern auf Nachfrage.

Meet & LunchKonferenzgetränke Mineralwasser, Apfelschorle im Tagungsraum „unlimited“Kaffeepause vormittags Kaffee und Tee mit einem Croissant pro TeilnehmerMittagsimbiss Sandwiches und SuppeKaffeepause nachmittags Kaffee und Tee mit GebäckPreis pro Person und Tag ab Netto 32,77 € / MwSt. 6,23 € / Brutto 39,00 € ToscaKonferenzgetränke Mineralwasser und Apfelschorle im Tagungsraum „unlimited“Kaffeepause vormittags Kaffee, Tee mit Fingerfood und SnacksMittagessen Mediterranes Pastabuffet mit angemachten SalatenKaffeespezialität Nach der MahlzeitKaffeepause nachmittags Kaffee und Tee, Kuchen mit süßen LeckereienPreis pro Person und Tag ab Netto 41,18 € / MwSt. 7,82 € / Brutto 49,00 € EsplanadeKaffeepause morgens BegrüßungskaffeeKonferenzgetränke Mineralwasser und Apfelschorle im Tagungsraum „unlimited“Kaffeepause vormittags Kaffee, Tee mit Fingerfood und SnacksMittag- oder Abendessen 3-Gang-BuffetKaffeespezialität Nach der MahlzeitKaffeepause nachmittags Kaffee und Tee, Kuchen mit süßen LeckereienPreis pro Person und Tag ab Netto 49,58 € / Mwst. 9,42 € / Brutto 59,00 €

Preise gelten für ganztägige Raumnutzung und Technik wie auf Seite 9 beschrieben, W-Lan-Internetzugang kostenfrei. Mindestberechnung bei allen Pauschalen: 10 Personen. Zu den Pauschalen sind weitere Bausteine (siehe Folgeseite) zubuchbar.

Gerne kann eine Getränkepauschale (unlimitierte Softgetränke) für das Mittagessen in Höhe von 3,90 € inkl. MwSt. pro Person dazu gebucht werden.

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Zusätzlich zur Tagungspauschale buchbar, Preis pro Person

Begrüßungskaffee mit Kaffee und Tee 2,00 €

Weitere Kaffeepause mit Kaffee und Tee 2,00 €

Eine Kaffee- oder Teespezialität nach der Mahlzeit 2,00 €

Unlimitierte Softgetränke zum Mittagessen 3,90 €

Unlimitierte Softgetränke im Tagungsraum 8,50 €

Fingerfood 7,00 €

Mittagsimbiss (z.B. Suppe, Sandwiches, Fingerfood) 12,50 €

Abendimbiss (z.B. Suppe oder belegte Brötchen & Fingerfood) 12,50 €

Mittag- oder Abendessen (3 Gänge) ab 33,00 €

Mittag- oder Abendessen (2 Gänge) ab 27,00 €

Teegebäck 2,30 €

Zubuchbare Pausenextras (Preise pro Pause und Person)

Fit for Fun Tagungspause 3,90 € Gemüsesticks mit Dip, Cerealien und Müsliriegel

Amerikanische Tagungspause 5,50 € Herzhafte Bagels, Brownies und allerlei Süßes

Alle Preisangaben brutto.

Alle Mittag- und Abendessen können zu Themen wie mediterrane oder vitale Pause

angerichtet werden. Wenn Sie möchten, stimmen wir das gern mit ihnen ab, ansonsten

können Sie das gern unserem Küchenchef anvertrauen. Bitte nennen Sie uns die Teilnehmerzahl und

Gäste, die vegetarische Kost bevorzugen oder durch Lebensmittel-Allergien beeinträchtigt sind.

Kleine Info: Wir versuchen mit lokalen Produzenten zusammenzuarbeiten, sodass wir unsere Eier vom Bio-Bauernhof beziehen und ansonsten sehr viele FAIR Trade Produkte anbieten. Bei uns schlafen und speisen Sie mit einem guten Gewissen.

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Raummieten

Tagungsraum I 90 m2 300,00 € pro Tag

Tagungsraum II 68 m2 280,00 € pro Tag

Tagungsraum III 27 m2 150,00 € pro Tag

Tagungsraum IV 27 m2 150,00 € pro Tag

Tagungsraum III + IV 54 m2 270,00 € pro Tag

Weitere Technik zur Miete

Beamer 50,00 € pro Tag

Flipchart 15,00 € pro Tag

Pinnwand 10,00 € pro Tag

Parkplatz nach Verfügbarkeit und gegen Kostenbeitrag buchbar.

Preisangaben brutto.

Falls eine Pauschale gebucht wird, sind die unten stehenden Leistungen enthalten.

Die oben genannten Raummieten sind inklusive der Standardtechnik wie Flipchart, Beamer, zwei

Pinnwänden, Leinwand, Moderatorenkoffer, Konferenzunterlagen. Andere technische Hilfsmittel wie

Mikrofone organisieren wir gern für Sie und reichen die Fremdkosten hierfür weiter. Der hoteleigene

Parkplatz ist für einen Kostenbeitrag buchbar, soweit Kapazitäten frei sind. Alternativ bietet das

dem Hotel gegenüber liegende und frisch renovierte Fina-Parkhaus etwa 700 Parkplätze.

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Anlieferung: Informieren Sie bitte die Bankettabteilung, falls es zu Lieferungen kommt. Die Waren können gerne am Burgwall 3 oder an der Bornstr. 1 angeliefert werden. Es besteht leider nicht die Möglichkeit, Waren barrierefrei bis zum Tagungsraum zu liefern.

Kleine Info: Wir versuchen mit lokalen Produzenten zusammenzuarbeiten, sodass wir unsere Eier vom Bio-Bauernhof beziehen und ansonsten sehr viele FAIR Trade Produkte anbieten. Bei uns schlafen und speisen Sie mit einem guten Gewissen.

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Bestellung bitte per Fax an 02 31 58 53-270

a cto. Selbstzahler

Tagungspauschale

Verpflegung außerhalb der Pauschale

der Referenten (nur mit Unterschrift)

Verpflegung außerhalb der Pauschale der Teilnehmer

Übernachtung Referent/in

Extras Referent/in

Übernachtung Teilnehmer

Extras der Teilnehmer (Minibar, Telefon)

Die Gesamtpauschale pro Person und Tag (ohne Übernachtung) beläuft sich auf:

Preis pro Person und Tag Netto €(Mindestanzahl 10 Personen) Mwst. € Brutto €

Sofern nicht anders vereinbart, werden wir alle anfallenden Kosten der Gesamtrechnungzuordnen.

Rechnungsadresse:

Firma:

Name:

Adresse:

Datum:

Unterschrift:

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (s. Anlage).

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Firmenstempel:

Bitte ausfüllen, ausdrucken und faxen – vielen Dank!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen 1/2

I. GELTUNGSBEREICH1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Vertrage über die mietweise Überlassung von Konferenz·, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veran-staltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. 2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. 3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mangel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbe-sondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die Jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 5. ln begründeten Fallen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weiterver-mietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-ansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 90% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. 6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 111 Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet. So ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls · Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstande die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; · Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; · das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; · ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zu-stimmung des Hotels. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen Wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abwei-chungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKENDer Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Gerate auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden. soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erlassen und berechnen. 3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrich-tungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Falle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstande des Einzelfalls eine vertragsty-pische Pflicht darstellt. Von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entlehnen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 3. Mitgebrachte Ausstel-lungs- oder sonstige Gegenstande sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entlernen. Unterlasst der Kunde das, darf das Hotel die Entlehnung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstande im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schaden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus sei-nem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen 2/2

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Unser Tagungsraum I (90 m2)

BestuhlungsmöglichkeitenU-Form bis 28 PersonenParlamentarisch bis 40 PersonenBlockform bis 35 PersonenTheaterbestuhlung bis 50 PersonenBankett bis 40 PersonenFischgrät bis 30 Personen

AusstattungKlimaanlage, direkter Zugang zum Innenhof, W-Lan, verschiedene Beleuchtungsvarianten

Konferenzraum I U-Form 28 Personen 90 m2

Konferenzraum I Theaterbestuhlung 50 Personen 90 m2

Konferenzraum I Parlament 40 Personen 90 m2

Konferenzraum I Bankett 40 Personen 90 m2

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Für mehr Informationen können Sie gerne unsere Homepage besuchen, die mit einer 360 Grad Ansicht der Räumlichkeiten ausgestattet ist.

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Unser Tagungsraum II (68 m2)

BestuhlungsmöglichkeitenU-Form bis 20 PersonenParlamentarisch bis 35 PersonenBlockform bis 28 PersonenTheaterbestuhlung bis 40 PersonenBankett bis 32 PersonenFischgrät bis 25 Personen

AusstattungKlimaanlage, direkter Zugang zum Innenhof, W-Lan, verschiedene Beleuchtungsvarianten

Konferenzraum II U-Form 20 Personen 68 m2

Konferenzraum II Theaterbestuhlung 40 Personen 68 m2

Konferenzraum II Parlament 35 Personen 68 m2

Konferenzraum II Bankett 32 Personen 68 m2

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Für mehr Informationen können Sie gerne unsere Homepage besuchen, die mit einer 360 Grad Ansicht der Räumlichkeiten ausgestattet ist.

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Unsere Tagungsräume III + IV (jeweils 27 m2)

Bestuhlungsmöglichkeiten 1 Raum beide Räume (miteinander verbunden)

U-Form bis 12 Personen Wegen Säule ungünstigParlamentarisch bis 10 Personen bis 20 Personen Blockform bis 12 Personen Wegen Säule ungünstigBankett -- bis 30 Personen Fischgräte bis 28 Personen AusstattungKlimaanlage, W-Lan, verschiedene Beleuchtungsvarianten

Konferenzraum III + IV Theaterbestuhlung 32 Personen 54 m2

Konferenzraum III + IV Fischgrät 28 Personen 54 m2

Konferenzraum III + IV Bankett 30 Personen 54 m2 An

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Für mehr Informationen können Sie gerne unsere Homepage besuchen, die mit einer 360 Grad Ansicht der Räumlichkeiten ausgestattet ist.

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Burgwall 3 · 44135 Dortmund | Tel. 02 31 / 58 53–0 | Fax 02 31 / 58 53–270 | [email protected] | www.esplanade-dortmund.de

Übersicht Tagungsräume

Ausstattung & Technik

Klimatisierung TV/Videorekorder Flipcharts

Tageslicht/Verdunkelung CD-Player Rednerpult

div. Ausleuchtungsvarianten ISDN-Anschlüsse Moderatorenkoffer

Beamer Telefon Pinnwände

Weitere Ausstattung unseres Hotels

Sauna und Ruheraum

Moderner Fitnessraum

grüner Innenhof mit Sitzmöglichkeiten für 40 Personen

Bistro mit 65 Sitzplätzen

Tagungsraum I

Tagungsraum II

Tagungsraum III

Tagungsraum IV

Tagungsraum III + IV

Größe 90 m2 68 m2 27 m2 27 m2 54 m2

Länge/Breite 9,95 x 9,05 9,71 x 7,00 6,86 x 3,94 6,86 x 3,94 6,86 x 7,87

Raumhöhe 2,7 m 3 m 3 m 3 m 3 m

U-Form 28 20 12 12 --

Parlament 40 35 10 10 20

Blockform 35 28 12 12 --

Theater- bestuhlung

55 40 16 16 24

Bankett 40 32

Fischgräte 30 25 12 12 20

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Ihre gute Anreise

Für BahnreisendeVom Hauptbahnhof ist das Hotel zu Fuß in Richtung Osten in etwa 10 Minuten erreichbar. Am HBF stehen natürlich auch Taxen bereit.

Für AutofahrerMit dem Auto Richtung Stadtmitte zum Wallring, das Hotel Esplanade liegt am nördlichen Teil des Wallrings (Burgwall). Der naheliegendste Autobahnanschluss (Do-Hafen) ist nur etwa 2,5 km von Hotel entfernt

Hoteleigene Parkplätze mit direktem Zugang in die Hotelhalle über die Zufahrt Johannisborn 9 (im Navi Johannisborn – 44135 Dortmund).

Weiterhin befinden sich zwei Parkhäuser direkt vor dem Hotel Esplanade mit ca. 700 Parkplät-zen. Das Parkhaus Kuckelke ist zu empfehlen, wo man ab ca. 7,00 Euro pro Tag parken kann. Unter der Telefonnummer 0231 58 53 0 weisen wir Ihnen gern den Weg.

Hohe Straße

Bornstraße

LeopoldstraßeB54

B54

Ruhrallee

A40 /B 1

WestfalenparkWestfalenhallen

Dortmunder Hauptbahnhof

Saarlandstraße

Steinstraße

Rheinische Straße

Hamburger Straße

Heiliger Weg

> Unna

Bochum <

Fußgängerzone

U-Bahn

Reinoldikirche

Burgwall

Südwall

Ost

wal

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Flughafen

Hoher Wall

Königswall

Deutsches-Fußball- MuseumDortmunder U

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Ideen für Ihr Rahmenprogramm

Gerne übernehmen wir für Sie die Organisation eines Rahmenprogramms. Nach vorheriger

Anmeldung sind beispielsweise folgende Aktivitäten möglich:

n Zu Fuß erreichbar Deutsches Fußball Museum

Dortmunder Weihnachtsmarkt

Einkaufsmeile Westenhellweg (eine der meist frequentierten Einkaufsstraßen Europas)

Schokolaterie Krämer

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n Nach der Tagung (ca. 3 Stunden Besuchsdauer)Brauereibesichtigung mit angeschlossenem Brauereimuseum

Besuch im Borusseum – das Fußballmuseum des BVB

Besichtigung der Zeche Zollern und Aufstieg auf den Förderturm

Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung)

Führung im Signal-Iduna-Park

Hochseilgarten im Revierpark Wischlingen

Kokerei Hansa

Zeche Zollern

n Weitere IdeenShopping vor der Haustür in der City und Thier-Galerie

Klangerlebnis im nahen Konzerthaus, der Philharmonie von Westfalen

Jazzclub Domicil

Besuch des Spielcasinos Hohensyburg – hoch über Dortmund

Tanztreff Laufsteg

City Hop on / Hopp off Bus

Gern geben wir Ihnen weitere Tipps und freuen uns, Sie im Esplanade begrüßen zu dürfen.

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