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Herausgeber Deutsche Börse AG 60485 Frankfurt am Main www.deutsche-boerse.com April 2008 Bestellnummer: 2100-2541 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers Disclaimer Der vorliegende Leitfaden ist ein un- verbindlicher Ratgeber; für seine Vollständigkeit und Richtigkeit über- nimmt der Herausgeber keine Gewähr. Sämtliche Angaben dienen lediglich der Information; sie besitzen keinerlei rechtsgeschäftliche Bedeutung. Insbesondere entbindet der Leitfaden den Verwender nicht von einer eigen- ständigen Prüfung und Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen des Ver- fahrens zur Börsenzulassung und der Folgepflichten einer Börsennotierung. Verzeichnis der eingetragenen Marken CDAX ® , DAX ® , Deutsche Börse Listing Partner ® , FWB ® Frankfurter Wertpapierbörse, GEX ® , HDAX ® , MDAX ® , SDAX ® , TecDAX ® und Xetra ® sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG. Entry Standard General Standard Prime Standard Ihr Weg an die Börse – Ein Leitfaden Welcome to Your Future

Ihr Weg an die Börse – Ein Leitfaden Welcome to Your · PDF fileCorporate Governance-Strukturen, um ihre Eigen-tums- und Kontrollrechte geltend zu machen Unternehmensüber-nahmen

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HerausgeberDeutsche Börse AG60485 Frankfurt am Mainwww.deutsche-boerse.com

April 2008Bestellnummer: 2100-2541

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers

DisclaimerDer vorliegende Leitfaden ist ein un - verbindlicher Ratgeber; für seine Vollständigkeit und Richtigkeit über-nimmt der Herausgeber keine Gewähr. Sämt liche Angaben dienen lediglich der Information; sie besitzen keinerlei rechtsgeschäftliche Bedeutung. Insbesondere entbindet der Leitfaden den Verwender nicht von einer eigen-ständigen Prüfung und Einhaltung der

rechtlichen Voraussetzungen des Ver- fahrens zur Börsenzulassung und der Folgepflichten einer Börsennotierung.

Verzeichnis der eingetragenen MarkenCDAX®, DAX®, Deutsche Börse Listing Partner®, FWB® Frankfurter Wertpapierbörse, GEX®, HDAX®, MDAX®, SDAX®, TecDAX® und Xetra® sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG.

Entry StandardGeneral StandardPrime Standard

Ihr Weg an die Börse – Ein LeitfadenWelcome to Your Future

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Sie erwägen einen Börsengang im General Standard oder Prime Standard oder die Handelsaufnahme Ihrer Aktien im Entry Standard.

Sicherlich erwarten Sie von diesem Schritt mehr als reine Kapitalbeschaffung: gesteigerte Aufmerksamkeit, größere Attraktivität als Arbeitgeber, schnellere Internationalisierung, eine günstigere Wettbewerbsposition. Doch der Weg an die Börse ist kein Spaziergang. Bevor Sie die Vorteile einer Börsennotierung oder Handelsaufnahme Ihrer Aktien für sich nutzen können, stehen eine Reihe organisatorischer, steuerlicher und juristischer Ent-scheidungen an, die weit reichende Konsequenzen haben. Grund genug, diesen strate-gischen Schritt genau zu planen.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Er begleitet Sie von den ersten Überlegungen und den konkreten Vorbereitungen für den Weg an die Börse bis zur Erfüllung der Pflichten und zur professionellen Investorenansprache in der Zeit danach. Welche Partner Ihnen bei Ihrem Weg an die Börse helfen und wie Sie diese Partner finden, sagen wir Ihnen ebenfalls in dieser Broschüre.

Ein wichtiger Partner sind wir, die Gruppe Deutsche Börse. Wir sind die größte Börsen-organisation der Welt. Vor, während und nach dem Weg an die Börse unterstützen wir Sie mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Wenn Sie Berater mit einschlägigem Know-how suchen, können wir Ihnen außerdem die Deutsche Börse Listing Partner empfehlen.

Wir freuen uns darauf, Sie eines Tages bei uns in Frankfurt persönlich zu begrüßen.

Deutsche Börse AGFrankfurt am Main, im April 2008

Sehr geehrter Unternehmer,

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EinführungWelche Zugänge zum Kapitalmarkt bietet die Deutsche Börse? 8

IdeeVor der Entscheidung:Welche Chancen bietet eine Börsennotierung und welche Folgepflichten muss ich beachten? 14Chancen 15Folgepflichten und Risiken 18Venture Capital-Finanzierung 20Checkliste 1 23

OrientierungVor dem Weg an die Börse:Wie finde ich die richtigen Partner? 28Marktstandards schaffen Transparenz 29Wertpapierhandel und -abwicklung 32Liquidität zählt 34Informationen über den Kapitalmarkt 36Deutsche Börse Listing Partner 40Konsortialbank 41Emissionsberater 43Rechtsanwalt 44Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 45Investor Relations- /Public Relations-Agentur 46Checkliste 2 47

ProzessBörsengang /Handelsaufnahme:Welche Vorbereitungen sind nötig? 52Rechnungslegung 53Rechtsform 54Corporate Governance 57

Businessplan 59Emissionskonzept 60Due Diligence 62Equity Story 63Angebotsdokument 65Börsenzulassung im General Standard und Prime Standard 67Einbeziehung von Aktien in den Handel im Entry Standard 68Abwicklung und Verwahrung Ihrer Wertpapiere 69Unternehmensbewertung 72Roadshow 73Platzierung und Preisfindung 74Checkliste 3 77

ZielNach der Handelsaufnahme:Was muss ich wem wann wie kommunizieren? 82Unternehmensnachrichten 83Insiderinformationen und Compliance 85Transparenz 86Jahres-, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte 88Analystenkonferenzen und Research 90Unternehmenskalender 91Investor Relations 92Checkliste 4 95

ServiceStichworte 98Glossar 103Literatur 108Web-Links 110Referenz-Listing 114

Mit * markierte Begriffe werden im Glossar erläutert

4 Inhalt Inhalt 5

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Einführung

Welche Zugänge zum Kapitalmarkt bietet die Deutsche Börse? 8

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Welche Zugänge zum Kapitalmarkt bietet die Deutsche Börse? Unternehmen haben die Wahl.

Drei Transparenz-Levels an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse

Alternativen für Emittenten

Zwei Zugänge

zum Kapitalmarkt

Drei Transparenz-Levels

Open Market

(Börsenregulierter Markt)

Regulierter Markt

(EU-regulierter Markt)

Prime Standard

(Teilbereich)

General Standard

Entry Standard

(Teilbereich)

Bei vielen Unternehmen laufen derzeit die Vorbereitungen für einen Börsengang oder die Handelsaufnahme ihrer Aktien. Wie viele es genau sein werden, die schließlich den Sprung an die Börse schaffen, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. von der Equity Story und den Wachstumsaussichten der Unternehmen, der Preisvorstellung und natürlich vom Kapitalmarktumfeld. Die Deutsche Börse hat die notwendigen Voraussetzungen ge-schaffen: Mit Entry Standard, General Standard und Prime Standard bietet sie Segmente, die auf die individuellen Anforderungen von Unternehmen zugeschnitten sind.

In Europa gibt es zwei Zugänge zum Kapitalmarkt: EU-regulierte Märkte (EU-regulated markets) und Märkte, die von den Börsen selbst reguliert werden (regulated unofficial markets). An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse können Unternehmen, die im Re- gulierten Markt (EU-regulierter Markt) gelistet sind, in den General Standard oder in einen Teilbereich mit erhöhten Transparenzanforderungen, den Prime Standard, aufgenommen werden. Unternehmen, die im Freiverkehr (Open Market; er wird von der Börse reguliert) gehandelt werden, können sich in den Teilbereich Entry Standard aufnehmen lassen, wenn sie zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen.

Emittenten* im General Standard und Prime Standard erfüllen höchste europäische An-forderungen und sichern sich sämtliche Vorteile einer vollen Notierung. Beim Entry Standard nutzt die Börse ihren Gestaltungsfreiraum, um insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen eine einfache, schnelle und kosteneffiziente Einbeziehung in den Börsenhandel zu ermöglichen.

In dieser Broschüre finden Sie alles Wissenswerte zum Börsengang im General Standard und im Prime Standard sowie zur Handelsaufnahme Ihrer Aktien im Entry Standard.

8 9EinführungEinführung

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IdeeVor der Entscheidung:

Welche Chancen bietet eine Börsen notierung und welche Folgepflichten muss ich beachten? 14Chancen 15Folgepflichten und Risiken 18Venture Capital-Finanzierung 20Checkliste 1 23

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Welche Chancen bietet eine Börsennotie-rung und welche Folgepflichten muss ich beachten? Grundsätzliche Überlegungen.

Generell arbeiten Unternehmen mit zwei Finanzierungsarten: Eigenkapital trägt in speziel-lem Maß unternehmerisches Risiko, entsprechend hoch sind die Verzinsungserwartungen der Investoren; Fremdkapital ist dagegen mit geringeren, fixen Zinsansprüchen ausge-stattet. Langfristig führt ein Finanzierungsmix, in dem Eigen- und Fremdkapitalanteil indi-viduell gewichtet sind, zu niedrigen Kapitalkosten bei möglichst hoher unternehmerischer Flexibilität. Bei deutschen Unternehmen ist die Eigenkapitalquote im internationalen Vergleich besonders niedrig. Spätestens seit Basel II* jedoch sollten Unternehmer ihre Finanzierungsstrategie neu überdenken. Vielen mittelständischen Unternehmern würde die Eigenkapitalbeschaffung über die Börse helfen, eine nachhaltig flexible Finanzierungs-struktur aufzubauen oder das Fortbestehen ihres oft über Jahrzehnte aufgebauten Unter-nehmens zu sichern.

Mehr AufmerksamkeitBörsennotierte Unternehmen sind in der Öffentlichkeit wesentlich präsenter als andere Unternehmen. Die Medien berichten ausführlicher über die Unternehmensentwicklung: Nachrichtenagenturen wie Reuters oder vwd sowie Business Channels wie Bloomberg, CNBC, N24 oder n-tv wirken als Multiplikatoren; Finanzportale im Internet dienen als weltweite Kommunikationsplattformen. Auch die Kurstabellen in den Tageszeitungen sorgen für zusätzliche Aufmerksamkeit. Medienpräsenz steigert wiederum die Wettbe-werbsfähigkeit und erleichtert die Akquisition von Neukunden, da sie die Werbung und das Produktmarketing des Unternehmens unterstützt. Eine Börsennotierung verbessert außerdem die Kreditwürdigkeit bei Banken und Lieferanten, weil Kreditgeber bei der Bonitätsprüfung auf ein höheres Eigenkapital und auf öffentliche Informationen zugrei-fen können.

Der Weg an die Börse

erhöht die Visibilität

Ihres Unternehmens

Ein Börsengang bzw. die Einbeziehung von Aktien in den Handel stellt Unternehmen auf eine breitere Eigenkapitalbasis. Und das hat immense Vorteile: Unternehmen können schneller wachsen und im internationalen Wettbewerb besser bestehen. Der Weg an die Börse eröffnet Chancen, Unternehmen müssen jedoch auch bestimmte Pflichten gegen-über ihren Investoren erfüllen.

Chancen: Der Weg an die Börse ist die langfristig attraktivste Form der Unter-nehmensfinanzierung.

14 15IdeeIdee

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Sichere NachfolgeregelungIn den kommenden Jahren werden viele Unternehmer einen Nachfolger suchen. Eine schwierige Aufgabe für kleine und mittlere Betriebe–vor allem, wenn die nachfolgende Generation eigene Pläne hegt. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und ein anschließender Börsengang machen den Unternehmenswert transparent und erleichtern die Trennung von Eigentum und Management. So eröffnen sich dem Unternehmen neue strategische Optionen; gleichzeitig lässt sich auch die Unternehmensnachfolge sichern.

Konsequentere InternationalisierungDurch den Emissionserlös verfügen Unternehmen über die notwendige finanzielle Basis, um Internationalisierungsstrategien konsequenter zu verfolgen. Für eine Expansion ins Ausland spricht vor allem die Risikodiversifizierung, die durch das Erschließen neuer Ab-satzmärkte und die Erweiterung der Kundenbasis erzielt wird.

Höhere Attraktivität als ArbeitgeberDie Börsennotierung und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit steigert die Attraktivität des Unternehmens auch für hoch qualifizierte Manager; zudem können Be-teiligungsprogramme in der Personalpolitik eingesetzt werden. Diese Programme sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter mit dem gewünschten Profil zu finden und an das Unternehmen zu binden. Von Beteiligungsprogrammen profitieren aber nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch die Anleger: Mitarbeiter, die auch Mit-inhaber sind, haben das gleiche Interesse an einer guten Geschäftsentwicklung wie die anderen Anteilseigner. Dadurch sind sie produktiver und motivierter als ihre Kollegen ohne Beteiligung.

Aktie als Akquisitionswährung Internationales Wachstum ist mit eigenen Mitteln allein oft nicht realisierbar. Zusammen-schlüsse und Übernahmen sind eine zusätzliche Option, wenn Unternehmen eine ex-pansive Strategie verfolgen. Gerade in stark wachsenden Märkten kann eine solche Expansion lebensnotwendig sein. Der Einsatz der Aktie als Finanzierungsinstrument, z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung, hat den Vorteil, dass ein Unternehmenskauf liquidi-tätsneutral gestaltet werden kann.

16 17IdeeIdee

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Nach dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme steht Ihr Unternehmen in viel stärke-rem Maß als zuvor im Licht der Öffentlichkeit: Anleger, Analysten, Geschäftspartner, Wettbewerber etc. verfolgen die Unternehmensentwicklung sehr aufmerksam und kritisch. Bei wesentlichen strategischen Entscheidungen ist der Vorstand nicht mehr unter sich, sondern muss die Zustimmung eines breiteren Kreises von Anteilseignern einholen.

Gradmesser der Leistung eines Unternehmens ist nun nicht nur der Jahresabschluss, sondern auch der Börsenwert. Und der hängt nicht allein von der Unternehmens-performance ab. Gerade in Phasen starker Volatilität spielt auch das allgemeine Kapital-marktumfeld eine Rolle.

PublizitätDie eigene Aktie wird an der Börse zum Produkt, das gepflegt sein will wie andere Pro-dukte auch. Gleichzeitig verlangen z.B. EU-regulierte Märkte bzw. entsprechende Seg-mente und Teilbereiche (General Standard und Prime Standard) ein hohes Maß an Transparenz. Das kostet Zeit und bindet Ressourcen. Um das Vertrauen der Aktionäre zu gewinnen und dauerhaft zu erhalten, sollten Unternehmen professionell und glaub-würdig kommunizieren – auch wenn es schlechte Nachrichten mitzuteilen gibt. All dies ist die Aufgabe von Investor Relations.

UnternehmenskontrolleAktien verbriefen Eigentums- und Kontrollrechte: Investoren erhalten die Möglichkeit, durch den Erwerb von Aktien und der damit verbundenen Stimmrechte die Unternehmens-politik zu beeinflussen. Wichtige Managemententscheidungen, wie die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen oder Fusionen, bedürfen der Zustimmung der Aktio-näre auf der Hauptversammlung.

Abhängigkeit von MarktschwankungenDie Annahme, dass sich gute Leistungen sofort im Börsenwert widerspiegeln, bewahrhei-tet sich nicht immer. Fundamentaldaten* beflügeln nicht automatisch auch die Kursent-wicklung, wenn diese Informationen dem Markt nicht mundgerecht präsentiert werden.Unerlässlich sind daher professionelle Investor Relations (siehe S. 92). Manchmal kann auch das Marktumfeld den Kurs einzelner Unternehmen und ganzer Branchen beeinflussen.

ÜbernahmeUnternehmensübernahmen sind nicht nur strategische Optionen für das eigene Unter-nehmen, sondern auch für andere. Börsennotierte Unternehmen können von Über-nahmen überrascht werden, weil diese durch Transaktionen am Kapitalmarkt stattfin-den, also durch den Erwerb der Aktienmehrheit.

Kosten Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten den Nutzen eines Börsen-gangs bzw. einer Einbeziehung von Aktien in den Handel auch unter Kostenaspekten genau kalkulieren. Die Gesamtkosten eines Börsengangs in EU-regulierten Märkten wie General Standard und Prime Standard betragen je nach Aufwand für das Finanzmarke-ting zwischen 5 und 7 Prozent des Emissionsvolumens. Wegen der geringeren Regulie-rungsintensität sind die Kosten im Entry Standard wesentlich niedriger – insbesondere bei einer prospektfreien Privatplatzierung (siehe S. 44, 65).

Zusätzlich zu den Kosten, die für Börsengang und Handelsaufnahme anfallen, entstehen unternehmensintern einmalige Vorbereitungs- und Umstellungskosten. Hinzu kommen außerdem die laufenden Kosten der Börsennotierung, z.B. für Investor Relations. Viele Unternehmen unterschätzen, wie viel Zeit und Geld die Erfüllung der Transparenzanfor-derungen kosten kann, die an börsennotierte Gesellschaften gestellt werden.

Aktionäre verlangen klare

Corporate Governance-

Strukturen, um ihre Eigen-

tums- und Kontrollrechte

geltend zu machen

Unternehmensüber -

nahmen sind Trans aktionen

am Kapitalmarkt

Folgepflichten und Risiken: Der Börsen-kurs wird zu einem Gradmesser der Un-ternehmensleistung.

18 19IdeeIdee

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Venture Capital-Finanzierung: Eine vor börsliche Finanzierungsform, die besonders für Unternehmen in der Wachstumsphase interessant ist.

Venture Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen Unternehmen, betreuen und begleiten sie einige Jahre und ziehen sich dann durch den Verkauf ihrer Anteile wieder aus dem Investment zurück (Exit). Eine solche Exit-Variante kann auch der Börsengang bzw. die Handelsaufnahme von Aktien des Unternehmens sein. Die Deutsche Börse unterstützt diese Entwicklung. Sie versteht sich nicht nur als Dienstleister für börsen-reife Unternehmen, sondern fördert Startups und Gründer schon vor dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme.

Das Deutsche Eigenkapitalforum ist Europas führende Informations- und Networking-Plattform im Umfeld der Eigenkapitalfinanzierung. Innovative und wachstumsstarke Unternehmen treffen dort Venture Capital- und Private Equity-Investoren. Bereits börsen-notierte Unternehmen haben die Gelegenheit, ihre jährliche Analystenpräsentation im Rahmen des Forums auszurichten und mit institutionellen Investoren* zu kommunizie-ren. Das Deutsche Eigenkapitalforum findet zweimal im Jahr statt, organisiert wird es von der Deutschen Börse und der KfW Mittelstandsbank. Im Frühjahr stehen Unter-nehmen in der Early Stage- und Wachstumsphase im Mittelpunkt; im Herbst richtet sich die Veranstaltung an Unternehmen in der Later Stage-Finanzierungsphase und an börsennotierte Unternehmen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie hier: www.eigenkapitalforum.com

Die KfW Mittelstandsbank ist Deutschlands größte Förderbank. Sie fördert Gründer, Wachstumsunternehmen und etablierte Mittelständler. Mit Finanzierungs- und Beratungs-produkten ist sie Partner in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung. Ihr Angebot steht auf drei Säulen: Neben klassischem Fremdkapital stellt die KfW nachrangige Dar-lehen und Beteiligungskapital für Early und Later Stage-Finanzierungen bereit.

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK) ist die Vereinigung deutscher und in Deutschland tätiger Repräsentanten ausländischer Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Im BVK sind über 290 ordentliche und assoziierte Mitglieder organisiert. Das Ziel des Verbandes ist, bestmögliche Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital in Deutschland zu schaffen.

Die European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA), die Vereinigung der europäischen Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit Sitz in Brüssel, repräsentiert als Dachorganisation 900 Mitglieder aus der europäischen Private Equity- und Venture Capital-Branche. Die Aufgaben der EVCA sind vielfältig: Sie entwickelt Standards, vergibt Forschungsaufträge, vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Regula-toren und fördert den Dialog zwischen den Kapitalmarktteilnehmern.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:www.kfw.dewww.bvk-ev.dewww.evca.eu

Die Deutsche Börse

fördert den Austausch

zwischen Unternehmen

und Eigenkapitalgebern

20 21IdeeIdee

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Checkliste 1 Vor der Entscheidung: Ist Ihr Unternehmen reif für die Börse?

Vorbörsliche Finanzierung ausgeschöpft

Zusätzlicher Eigenkapitalbedarf erkannt

Wachstum geplant

Internationalisierung angestrebt

Mitarbeiterbindung gewünscht

Nachfolgeregelung erforderlich

Interne Infrastruktur vorbereitet

Idee22

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Sie überlegen, ob ein Börsen-gang der nächste logische Schritt für Ihr Unternehmen ist? Nutzen Sie die Checkliste auf der Innenseite, um Ihre strategischen Überlegungen zu strukturieren.

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OrientierungVor dem Weg an die Börse: Wie finde ich die richtigen Partner? 28Marktstandards schaffen Transparenz 29Wertpapierhandel und -abwicklung 32Liquidität zählt 34Informationen über den Kapitalmarkt 36Deutsche Börse Listing Partner 40Konsortialbank 41Emissionsberater 43Rechtsanwalt 44Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 45Investor Relations- /Public Relations-Agentur 46Checkliste 2 47

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Wie finde ich die richtigen Partner? Um Ihr Unternehmen an den Kapitalmarkt zu bringen, benötigen Sie eine leistungs-fähige Börsenorganisation und kompe-tente Berater.

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Unternehmen an den Kapitalmarkt zu bringen, heißt es zunächst einmal: Kompetenzen bündeln! Der Erfolg des Börsengangs entschei-det schließlich über die Zukunft Ihres Unternehmens. Die Mitwirkenden müssen daher sorgfältig ausgewählt werden.

Ein wichtiger Partner sind wir: die Gruppe Deutsche Börse. Unsere unterschiedlichen Märkte und Standards bieten Ihnen maßgeschneiderte Wege zum Kapitalmarkt. Durch den maklergestützten Parketthandel und die elektronische Xetra®-Plattform schaffen wir Zugang zu nationalen und internationalen Investoren. Mit Kursen, Indizes und Kapital-marktdaten machen wir das Handelsgeschehen transparent und erhöhen die Visibilität Ihres Unternehmens für Investoren.

Alle Gespräche und Verhandlungen rund um den Weg an die Börse sollten Sie einem er-fahrenen Projektteam mit klar definierten Zuständigkeiten übertragen. Bedenken Sie, dass ein Börsengang bzw. eine Handelsaufnahme viel Kapazität bindet, der normale Ge-schäftsbetrieb aber weitergehen muss. Daher sollte Ihr internes Team mit einer Reihe von externen Beratern und Dienstleistern zusammenarbeiten.

Marktstandards schaffen Transparenz: Mit Entry Standard, General Standard und Prime Standard bietet die Deutsche Börse maßgeschneiderte Kapitalmarktzugänge.

Beim Weg an die FWB® Frankfurter Wertpapierbörse können Unternehmen zwischen Entry Standard, General Standard und Prime Standard wählen. Je nach Marktstandard müssen Unternehmen unterschiedliche Transparenzanforderungen erfüllen.

Entry Standard Er ist ein Teilbereich des Open Market. In diesem börsenregulierten Markt gelten die All-gemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr. Offen ist er für Unternehmen, die ihre Aktien bei geringen formalen Pflichten schnell, unkompliziert und kostengünstig in den Handel einbeziehen lassen wollen. Entry Standard-Unternehmen müssen inner-halb von sechs Monaten nach Ende des Berichtszeitraums einen testierten Jahresab-schluss inklusive Lagebericht in Deutsch oder Englisch veröffentlichen. Der Abschluss ist nach nationaler Rechnungslegung (nat. GAAP, z.B. HGB) oder nach den Internatio - nal Financial Reporting Standards (IFRS*) aufzustellen. Zwischenberichte sind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des ersten Halbjahres eines jeden Geschäfts- jahres zu veröffentlichen. Weiterhin müssen Unternehmensnachrichten veröffentlicht werden, die für die Bewertung der Aktien des Unternehmens bedeutsam sein können. Auf den Internetseiten müssen ein jährlich aktualisiertes Unternehmenskurzportrait sowie ein stets aktueller Unternehmenskalender zugänglich sein.

General StandardHier gelten die Anforderungen des Gesetzgebers für den Regulierten Markt. Die Vor-schriften des General Standard sind verpflichtend für alle Unternehmen, die sich für eine kostengünstige Börsennotierung in einem EU-regulierten Markt entscheiden. Geeignet ist der General Standard für Unternehmen, die überwiegend nationale Investoren an-sprechen. Emittenten im General Standard, die Inlandsemittenten im Sinne des Wertpa-pierhandelsgesetzen (WpHG) sind, müssen innerhalb von vier Monaten nach Ende

Machen Sie Investoren

auf sich aufmerksam

Unterschiedliche Transpa-

renz-Levels bieten Unter-

nehmen maßgeschneiderte

Bedingungen für die Auf-

nahme von Eigenkapital

und erleichtern Investoren

die Anlageentscheidung

28 29OrientierungOrientierung

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des Geschäftsjahres einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen. Dieser besteht mindes-tens aus dem gemäß dem nationalen Recht des Sitzungsstaates des Unternehmens auf-gestellten und geprüften Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem sogenannten „Bilanzeid“. Sofern es sich bei dem Unternehmen um ein Konzernunternehmen handelt, ist der Jahresfinanzbericht auch auf Konzernebene zu erstellen, wobei hier internatio-nale Rechnungslegungsstandards nach IFRS / IAS oder unter bestimmten Voraussetzungen US-GAAP*, Canadian GAAP oder Japanese GAAP anzuwenden sind. Ein Inlandsemittent muss zudem einen Halbjahresfinanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums publizieren. Außerdem sind für die Quartale 1 und 3 Zwischen-mitteilungen über die allgemeine Finanzlage und die wesentlichen Ereignisse des Berichts-zeitraums abzugeben. Weiterhin hat der Emittent in Ad-hoc-Mitteilungen Unternehmensnachrichten, die den Börsenkurs beeinflussen könnten, zu veröffentlichen. Auch das Er- reichen und die Über- bzw. Unterschreitung von Meldeschwellen sind mitteilungspflichtig.

Prime StandardUnternehmen, die hier notiert sind, müssen über das Maß des General Standard hinaus-gehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Zugeschnitten ist der Prime Standard auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die sich gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen. Investoren bietet er europaweit die höchsten Transpa-renzstandards. Gegenüber Unternehmen im General Standard müssen Emittenten im Prime Standard zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen. Sie sind z.B. verpflich-tet, Quartalsfinanzberichte zu erstellen sowie einen Unternehmenskalender im Internet zu pflegen. Prime Standard-Unternehmen müssen in Englisch und in Deutsch berichten und mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr abhalten.

Detailinformationen zu den Transparenzanforderungen und den Antragsdokumenten finden Sie hier:www.deutsche-boerse.com > Listing > Marktstruktur

Klare Transparenzstandards

Drei Transparenz-Levels für Investoren = drei Segmente für Unternehmen

Prime Standard

General Standard

Entry Standard

Zusätzlich zu den Transparenzregeln des General Standard gelten

insbesondere die Folgepflichten der Börsenordnung (FWB®):

Erstellung und elektronische Übermittlung von Jahres- und Halbjahresfinanzberichten

Erstellung und elektronische Übermittlung von Quartalsfinanzberichten

Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskalenders im Internet

Mindestens eine Analystenveranstaltung pro Jahr

Ad-hoc-Mitteilungen

Berichterstattung in Englisch und Deutsch

Es gelten wesentliche gesetzliche Regelanforderungen der

EU-regulierten Märkte, z.B.:

Jahres- und Halbjahresfinanzberichte nach IFRS (oder unter bestimmten

Voraussetzungen US-GAAP, Canadian GAAP oder Japanese GAAP)

Zwischenmitteilungen für Q1 und Q3

Ad-hoc-Publizitätspflicht und Offenlegung von Directors’ Dealings (WpHG)

Mitteilung zu Meldeschwellen (WpHG)

Pflichtangebot bei Kontrollwechsel (WpÜG)

Grundsätzlich: Veröffentlichungen in deutscher Sprache

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr

an der FWB, Abschnitt III, z.B.:

Veröffentlichungen des testierten Konzern-Jahresabschlusses samt

Konzernlagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtszeit-

raums (nat. GAAP oder IFRS)1)

Zwischenbericht

Unverzügliche Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten

Unternehmenskurzportrait und -kalender

Geltende gesetzliche Regelungen, z.B.:

Insiderregeln (WpHG)

Marktmissbrauchsrichtlinie

Regeln zum öffentlichen Angebot (WpPG)

1) Für Nicht-EU-Unternehmen gilt bei Prospekt IFRS oder US-GAAP, Canadian GAAP, Japanese GAAP.

30 31OrientierungOrientierung

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Wertpapierhandel und -abwicklung: Über Xetra und das Parkett erschließt die Deutsche Börse nationale und interna-tionale Investoren für Sie.

Xetra hat sich als paneuropäische Handelsplattform etabliert: Über die Handelsbild-schirme von über 4.600 Händlern bei rund 260 Teilnehmern – dazu gehören alle großen Banken und Wertpapierhandelshäuser – haben nationale und internationale Investoren Zugriff auf sämtliche Aktien, die auf der Xetra-Plattform gelistet sind. Ins-gesamt sind jederzeit ca. 9.500 Aktien handelbar.

Kauf- und Verkaufsaufträge von jedem beliebigen Standort weltweit werden in einem zentralen elektronischen Orderbuch* gegenübergestellt. Die Bündelung aller Orders auf der Xetra-Plattform sorgt für höchste Liquidität. Bei marktengen Werten stellen Designa-ted Sponsors (siehe S. 34–35) Zusatzliquidität zur Verfügung. Xetra erreicht mittler-weile einen Umsatzanteil von rund 95 Prozent bei den DAX®-Werten und über 90 Pro-zent bei sämtlichen deutschen Aktien.

Xetra ist eine der weltweit leistungsfähigsten und flexibelsten Handelssysteme. Geschwin-digkeit, Kosteneffizienz und Transparenz sind die entscheidenden Vorteile von Xetra. Durchschnittlich verarbeitet das System 1,3 Millionen Orders pro Tag; durch die Auto-matisierung sinken die mit einer Order verbundenen Transaktionskosten. Außerdem ge-stattet Xetra Einblick ins Orderbuch, in dem die Kauf- und Verkaufsangebote für jedes han-delbare Wertpapier in Echtzeit abgebildet werden. Das „offene Orderbuch“ macht den Markt vollkommen transparent, alle Teilnehmer handeln zu den gleichen fairen Bedingungen.

Parallel zum Xetra-Handel werden Aktien auch auf dem Parkett der FWB Frankfurter Wert-papierbörse gehandelt. Jedes Wertpapier wird von einem Skontroführer betreut, der Angebot und Nachfrage zusammenführt und daraus den Börsenkurs ermittelt. Auch auf dem Parkett geht nichts mehr ohne Computer: Über das elektronische Orderrouting-system Xontro gelangen Aufträge direkt von der Bank an die Börse und somit ins Order-buch der Skontroführer.

Den Börsengang live erleben: Xetra startFür viele Unternehmen ist der Börsengang an der FWB ein Höhepunkt der Unterneh-mensgeschichte. Die Börsenatmosphäre bei der ersten Preisfeststellung im makler-gestützten Parketthandel können Sie nun auch bei einem Börsengang auf Xetra erleben. Mit dem Einsatz des neuen Visualisierungstools „Xetra start“ erreichen Sie am Tag der Börseneinführung weltweit eine breite Öffentlichkeit. Über Ihre Internetseiten und die Homepage der Deutschen Börse wird die Preisbildung des ersten Kurses Ihrer Aktien weltweit live übertragen.

Bei uns sind Ihre Aktien gut aufgehobenLeistungsfähige Börsen benötigen leistungsfähige Abwicklungsorganisationen. In den Depots von Clearstream International, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse, werden Aktien, Anleihen und Fonds im Wert von rund 10,6 Billionen Euro verwahrt. Die meisten Wertpapiere werden nicht mehr physisch gelagert und transportiert, sondern als Informationen in elektronischen Speichermedien verbucht.

Haben Sie allgemeine Fragen zum Börsengang oder zum Zulassungsverfahren?Issuer-Hotline +49- (0) 69-2 11-1 88 88E-Mail [email protected]

Liquidität für Ihre

Aktien

32 33OrientierungOrientierung

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Liquidität zählt: Designated Sponsors sorgen für einen liquiden Handel und hohe Preisqualität.

Angebot und Nachfrage treffen sich nicht immer; meist variieren Preis und /oder Menge der angebotenen oder nachgefragten Wertpapiere. Weniger liquide Werte können durch die Mandatierung eines „Designated Sponsors“ besser handelbar gemacht werden. Des-ignated Sponsors (z.B. Banken und Wertpapierhandelshäuser) stellen insbesondere in weniger liquiden Werten sicher, dass ein kontinuierlicher Handel möglich ist, indem sie verbindliche Kauf- und Verkaufsorders (Quotes) stellen.

Bei der Bereitstellung von Liquidität müssen Designated Sponsors hohe Qualitätskriterien (Mindestanforderungen) erfüllen. Beispielsweise gibt es bei der Quotierung* einen maxi-malen Spread (Spanne zwischen Kauf- und Verkaufspreis) und ein Mindestquotierungs-volumen (Stückzahl) zu beachten. Um die Leistungen der Designated Sponsors transparent zu machen, erstellt die Deutsche Börse in jedem Quartal ein Rating. In das Rating gehen die durchschnittliche Quotierungsdauer, der durchschnittliche Spread und der Umsatz eines Designated Sponsors ein.

Designated Sponsors erwerben durch ihre kontinuierliche Beobachtung der Märkte Ex-pertenwissen über die Aktien, deren Liquidität sie fördern, und über die Branchen, zu denen die Werte gehören. Dieses Wissen kann je nach Bedarf des Emittenten und An-gebot des Designated Sponsors für weitere Services wie Research, Investor Relations und Marktberichte eingesetzt werden. Durch ihre Tätigkeit können Designated Sponsors die Verbindungen zu ihren wichtigsten Kunden aus den Bereichen Corporate Finance und Handel intensivieren sowie neue Investoren- und Analystenkontakte aufbauen. Designated Sponsors leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Liquidität der Aktie im Börsenhandel und der Positionierung des Unternehmens am Kapitalmarkt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.deutsche-boerse.com > Listing > Being Public > Produkte und Services > Designated Sponsors

Nutzen Sie professionelle

Partner im Handel

Kriterien für die Auswahl eines Designated Sponsors: Erfahrung /Referenzen Branchenaffinität /Researchangebot Rating der Deutschen Börse Vertragsausgestaltung (Kündigungsfristen, Vergütung, Mindestvertragslaufzeit) Manuelle Quotierung oder Einsatz von Quote Machines Eingehen eigener Positionen Feste Händlerzuordnung und persönliche Betreuung Aktive Ansprache geeigneter Investoren durch sein Sales Team

Schon beim Börsengang bzw. der Einbeziehung der Aktien in den Handel haben Unter-nehmen verschiedene Möglichkeiten, die Liquidität ihrer Aktie zu steigern. Grundsätzlich gilt: Je mehr Aktien an der Börse frei handelbar sind, desto höher ist die Liquidität. Dieser so genannte Streubesitzanteil kann gezielt gesteuert werden, d.h., bei der Erst-emission oder im Rahmen weiterer Kapitalmaßnahmen können möglichst viele Aktien beim Publikum platziert werden.

34 35OrientierungOrientierung

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Informationen über den Kapitalmarkt: Mit Kursen, Indizes und Statistiken machen wir das Geschehen an den Märkten transparent.

Indizes strukturieren den Aktienmarkt und fokussieren dadurch die Aufmerksamkeit der Investoren. Sie sind Marktbarometer für eine breite Öffentlichkeit und dienen zugleich als Basiswerte für Terminmarktprodukte und als Benchmark* in der Performance-Messung, z.B. für Einzelwerte und für Fonds.

DAX bildet die 30 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten Werte (Bluechips) ab. Unterhalb des DAX unterscheidet die Deutsche Börse nach klassischen Branchen und Technologiebranchen. Eine Voraussetzung für die Aufnahme von Unternehmen in die Aus-wahlindizes DAX, MDAX®, SDAX® und TecDAX® ist die Zulassung zum Prime Standard.

Für die Aufnahme von im Prime Standard fortlaufend gehandelten Unternehmen in die Auswahlindizes sowie für Veränderungen der Zusammensetzung gelten eindeutige Regeln, die auf den Kriterien „Marktkapitalisierung des Streubesitzes“ sowie „Order-buchumsatz“ basieren.

Sektorindizes differenzieren die gelisteten Unternehmen und bilden die Entwicklung ein-zelner Branchen ab. Diese Sektorindizes unterstützen die Vergleichbarkeit der Unter-nehmensentwicklung von Anbietern gleichartiger Produkte oder Dienstleistungen. Sie sind eingeteilt in 18 Sektoren bzw. weiter zusammengefasst in 9 Supersektoren. Der Sektoren-zuteilung eines Unternehmens geht die Zuordnung zu einer von 63 Subsektoren voraus. Alle Unternehmen, die im Prime Standard, General Standard oder Entry Standard zugelas-sen sind, werden in einen Sektorindex und einen Subsektorindex aufgenommen.

Der Auswahlindex DAX International 100 enthält die liquidesten nationalen und inter-nationalen Unternehmen aus Prime Standard, General Standard und Entry Standard. Kriterium für die Aufnahme in diesen Index sind die Orderbuchumsätze auf Xetra und im Parketthandel der FWB.

Neben den Auswahlindizes bietet die Deutsche Börse eine Reihe von Benchmarkindizes an, die breiter angelegt sind. Hierzu zählen z.B. der Prime All Share-Index, GEX®, General All Share-Index und Entry All Share-Index.

Kapitalmarkt-Informationen

der Deutschen Börse:

authentisch, neutral und

schnell verfügbar

36 37OrientierungOrientierung

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Die Indizes der Deutschen Börse im Überblick: DAX®. Bluechip-Index. Umfasst die 30 größten Werte des Prime Standard an der

FWB Frankfurter Wertpapierbörse. DAX International 100. Umfasst die 100 liquidesten in- und ausländischen

Unternehmen. Auf den DAX International 100 folgt der DAX International Mid 100 mit weiteren 100 Unternehmen.

MDAX®. Midcap-Index. Umfasst die 50 auf den DAX-Index folgenden Werte des Prime Standard aus klassischen Branchen.

SDAX®. Smallcap-Index. Umfasst die 50 größten auf den MDAX-Index folgenden Werte des Prime Standard aus klassischen Branchen.

TecDAX®. Technologie-Index. Umfasst die 30 größten auf den DAX-Index folgenden Werte der Technologiebranchen des Prime Standard.

HDAX®. Umfasst die Werte aller 110 Unternehmen aus den Auswahlindizes DAX, MDAX und TecDAX.

CDAX®. Umfasst alle deutschen Unternehmen aus den Segmenten Prime und General Standard; repräsentiert damit die gesamte Breite des deutschen Aktienmarktes.

GEX®. Enthält alle eigentümergeführten Unternehmen, die im Prime Standard gelistet sind und deren Börsengang nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Eigentümerge-führt bedeutet, dass Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder oder deren Familien zwischen 25 und 75 Prozent der Stimmrechte besitzen. Damit ist der GEX ein Indikator für die Wertentwicklung mittelständischer Unternehmen an der Börse.

Entry Standard Index. Bildet die Entwicklung der Werte des Open Market ab, die in den Entry Standard aufgenommen wurden.

Indizes fokussieren

die Aufmerksamkeit

der Investoren

Prime Standard

General Standard

DAX®

MDAX®

TecDAX®

SDAX®

GEX®

General Standard Index

DAX International 100

DAX International Mid 100

DAXsector All

DAXsubsector All

Entry Standard Entry Standard Index

Auswahl- und Sektorindizes nach Transparenz-Level

RX REIT-Index

DAXsupersector

DAXsector

DAXsubsector

38 39OrientierungOrientierung

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Konsortialbank: Die Konsortialbank –oder genauer: das Bankenkonsortium – führt die Emission durch.

Die meisten Börsengänge werden von Bankenkonsortien, d.h. einem Zusammenschluss mehrerer Banken oder Finanzdienstleister, durchgeführt. Der Konsortialführer oder Lead-manager trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung des Börsengangs und fun-giert als Buchführer (Bookrunner). Weitere Konsortialbanken erfüllen je nach Ausgestaltung des Emissionskonzepts Übernahme- und /oder Platzierungsfunktionen. Ein Konsortium erhöht die Chancen, die Aktien erfolgreich bei Investoren zu platzieren. Das Konsortium stellt der Konsortialführer in Absprache mit dem Emittenten zusammen; es sollte ins-gesamt über eine hohe Platzierungskraft verfügen. Der richtige Mix des Konsortiums kann auch regionale und Spezialbanken beinhalten. Die Kosten für die Leistungen der Konsortial-banken sind abhängig vom Emissionserlös und vom Leistungsumfang.

Aufgaben des Bankenkonsortiums: Prüfung der Börsenreife Durchführung der Due Diligence* Strukturierung der Emission* Bewertung des Unternehmens Research Begleitung des Zulassungsprozesses Vermarktung und Platzierung der Emission Betreuung nach dem Börsengang

Genauso kritisch wie Banken und Deutsche Börse Listing Partner den Börsenkandidaten prüfen, sollte auch der Emittent bei der Auswahl seiner externen Dienstleister sein. Während des Weges an die Börse und vielleicht auch danach werden Unternehmen und Bank eng zusammenarbeiten; der Prozess gestaltet sich umso reibungsloser, je besser sich das Projektteam des Unternehmens auch auf persönlicher Ebene mit dem Team der Bank bzw. der Listing Partner versteht.

Das Bankenkonsortium

sorgt für eine erfolgreiche

Platzierung der Aktien

Deutsche Börse Listing Partner: Unab-hängige Dienstleister unterstützen Sie mit umfassender Kapitalmarkt-Kompetenz.

Mit der Erfahrung und dem Expertenwissen aus vielen Börsengängen beurteilen Deutsche Börse Listing Partner® die Situation am Kapitalmarkt, analysieren die Perspektiven des Unternehmens, stellen Kontakte her und entwickeln auf diese Weise gemeinsam mit dem Emittenten eine auf seine individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Emissionsstrategie.

Wenn Sie einen Börsengang planen oder danach eine fortlaufende Betreuung benötigen, können Sie bei der Suche nach den passenden Spezialisten auf die Listing Partner der Deutschen Börse zurückgreifen.

Eine Handelsaufnahme im Entry Standard ist für viele Unternehmen der erste Schritt in Richtung Kapitalmarkt. Deshalb ist im Entry Standard die fortlaufende Verpflichtung min-destens eines Listing Partners verbindlich.

Den Status eines Deutsche Börse Listing Partners erhalten unabhängige, selbstständige Dienstleister, die sich bei der Deutschen Börse durch Nachweis von Expertise und Referenzen qualifiziert haben.

Deutsche Börse Listing Partner unterstützen Sie u.a. in diesen Bereichen: IPO- und Corporate Finance-Beratung Investment Banking Designated Sponsoring /Research Investor Relations- und Public Relations-Beratung Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung

Einen Überblick über die Deutsche Börse Listing Partner finden Sie hier:www.deutsche-boerse.com / listing > Listing Partner

Profitieren Sie vom

Know-how aus-

gewählter Experten

40 41OrientierungOrientierung

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Emissionsberater: Ein Emissionsberater empfiehlt sich als erster Ansprechpartner für Unternehmen, die wenig Erfahrung mit dem Kapitalmarkt haben.

Der Emissionsberater unterstützt das Management bei den Vorbereitungen für den Weg an die Börse und der Auswahl des Börsenplatzes. Das Engagement des Emissionsberaters kann sich auf eine Anschubberatung beschränken, er kann aber auch den gesamten Pro-zess begleiten. Der Emissionsberater steht dem Management als „Sparringspartner“ zur Verfügung, vertritt die Interessen des Unternehmens und positioniert es gegenüber den Banken. Kriterien für die Auswahl eines Emissionsberaters sind Kompetenz, Erfahrung und Kontakte zu den Marktteilnehmern.

Aufgaben des Emissionsberaters: Prüfung der Börsenreife Unterstützung bei der individuellen Vorbereitung (Aufbau der Investor

Relations-Kompetenz und eines kapitalmarktfähigen Rechnungswesens) Prüfung der Unternehmensstrategie, der Unternehmensplanung

und der Managementprozesse Beratung bei Emissionskonzept und Unternehmensbewertung Erstellung des Factbook (siehe unten)

Wesentliche Inhalte des Factbook: Unternehmensstrategie Aufbau- und Ablauforganisation Markt- und Wettbewerbsanalyse Finanzsituation mit einer ausführlichen Darstellung von

Kapitalbedarf und -verwendung Finanzzahlen (Plan-GuV, Plan-Cashflow, Plan-Bilanzen)

Der Emmisionsberater –

professioneller Begleiter

auf dem Weg an die Börse

Der Beauty Contest* ist ein Auswahlverfahren für die Zusammenstellung und Führung des Konsortiums. Bei einem Beauty Contest präsentieren die einzelnen Banken u.a. ihre Vorstellungen zu Unternehmenswert und Emissionspreis; sie stellen ihre Platzierungskraft und die Qualität des Research vor und geben eine Einschätzung der Nachfrage nach den Aktien des Emittenten sowie zu den Emissionskosten ab.

Kriterien für die Auswahl der Konsortialbanken: Ausarbeitung eines individuellen Emissionskonzepts Transaktionserfahrung Branchenkenntnisse /Research Investorenkontakte /Anlegernetzwerk Vermarktungsstrategie /Platzierungskraft

42 43OrientierungOrientierung

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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Sichern Sie sich Kompetenz in allen Fragen des Rechnungswesens und der Unternehmensbewertung.

Der Weg an die Börse erfordert die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen; das Testat erteilt ein Wirtschaftsprüfer. Außerdem erstellt der Wirtschaftsprüfer den Financial Due Diligence-Bericht (siehe S. 62). Dieser beinhaltet eine Plausibilitätsprüfung der Planzahlen auf Basis der Marktanalyse, der Wettbewerbssituation, der Produktpositionierung und der Stärken-und-Schwächen-Analyse.

Auch nach dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme ist die Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers und /oder Steuerberaters bei der Aufstellung des Jahresabschlusses notwendig.

Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen im Vorfeld der Börsennotierung, etwa bei der Erstellung von Prospekt oder Exposé.

Prospekt In der Regel formulieren Juristen gemeinsam mit dem Konsortialführer den Wertpapier-prospekt als zentrales Dokument bei öffentlichen Angeboten. Während der Angebots- phase* ist die juristische Prüfung der gesamten externen und internen Kommunikation empfehlenswert, um das Risiko von Prospekthaftungsklagen zu verringern. Um mög-lichen Verstößen gegen ausländische Gesetze vorzubeugen, wird mit entsprechenden Disclaimern* gearbeitet.

ExposéFür nicht öffentliche Angebote, so genannte Privatplatzierungen, ermöglicht die Deutsche Börse Unternehmen die Handelsaufnahme von Aktien im Entry Standard. Für den In-halt des Exposés ist allein das Unternehmen verantwortlich; weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin*) noch die Deutsche Börse prüft das Dokument.

Legal Due DiligenceJuristen prüfen das rechtliche Umfeld des Unternehmens (u.a. Verträge, Kapitalerhö-hungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen). Rechtliche Risiken sind offenzulegen und im Prospekt zu dokumentieren.

Gesellschaftsrecht Für den Weg an die Börse muss das Unternehmen als Aktiengesellschaft (AG) oder in einer entsprechenden internationalen Rechtsform firmieren – oder in eine AG umgewan-delt werden. Der Rechtsanwalt berät außerdem bei allen gesellschaftsrechtlichen Maß-nahmen, wie Aufsichtsratssitzung, Hauptversammlung (siehe S. 54–55), Compliance (siehe S. 85) und Ad-hoc-Mitteilungen (siehe S. 83).

Rechtsanwalt: Wirtschaftsjuristen sind beim Weg an die Börse unverzichtbare Partner in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

44 45OrientierungOrientierung

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Orientierung46

Checkliste 2 Vor dem Weg an die Börse: Ist das Team komplett?

Internes Projektteam zusammengestellt

Emissionsberater beauftragt

Konsortialführende Bank ausgewählt

Spezialisierten Rechtsanwalt mandatiert

Wirtschaftsprüfer mandatiert

Steuerberater vorhanden oder ausgewählt

IR-/PR-Agentur beauftragt

Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen im Vorfeld der Börsennotierung, etwa bei der Erstellung von Prospekt oder Exposé.

Prospekt In der Regel formulieren Juristen gemeinsam mit dem Konsortialführer den Wertpapier-prospekt als zentrales Dokument bei öffentlichen Angeboten. Während der Angebots- phase* ist die juristische Prüfung der gesamten externen und internen Kommunikation empfehlenswert, um das Risiko von Prospekthaftungsklagen zu verringern. Um mög-lichen Verstößen gegen ausländische Gesetze vorzubeugen, wird mit entsprechenden Disclaimern* gearbeitet.

ExposéFür nicht öffentliche Angebote, so genannte Privatplatzierungen, ermöglicht die Deutsche Börse Unternehmen die Handelsaufnahme von Aktien im Entry Standard. Für den In-halt des Exposés ist allein das Unternehmen verantwortlich; weder die Bundesan-stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin*) noch die Deutsche Börse prüft das Dokument.

Legal Due DiligenceJuristen prüfen das rechtliche Umfeld des Unternehmens (u.a. Verträge, Kapitalerhö-hungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen). Rechtliche Risiken sind offenzulegen und im Prospekt zu dokumentieren.

Gesellschaftsrecht Für den Weg an die Börse muss das Unternehmen als Aktiengesellschaft (AG) oder in einer entsprechenden internationalen Rechtsform firmieren – oder in eine AG umgewan-delt werden. Der Rechtsanwalt berät außerdem bei allen gesellschaftsrechtlichen Maß-nahmen, wie Aufsichtsratssitzung, Hauptversammlung (siehe S. 54–55), Compliance (siehe S. 85) und Ad-hoc-Mitteilungen (siehe S. 83).

Rechtsanwalt: Wirtschaftsjuristen sind beim Weg an die Börse unverzichtbare Partner in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

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Sie haben sich für eine Börsen- notierung entschieden. Kapital-marktexperten werden Sie dabei begleiten.

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Einbeziehung von Aktien in den Handel 68Abwicklung und Verwahrung Ihrer Wertpapiere 69Unternehmensbewertung 72Roadshow 73Platzierung und Preisfindung 74Checkliste 3 77

ProzessBörsengang /Handelsaufnahme:

Welche Vorbereitungen sind nötig? 52Rechnungslegung 53Rechtsform 54Corporate Governance 57Businessplan 59Emissionskonzept 60Due Diligence 62Equity Story 63Angebotsdokument 65Börsenzulassung im General Standardund Prime Standard 67

5150

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Rechnungslegung: Internationale Stan-dards im General Standard und Prime Standard machen Unternehmen besser vergleichbar.

Auf den internationalen Kapitalmärkten konkurrieren die Unternehmen um die Gunst der Investoren. Damit Unternehmen bewertet und verglichen werden können, fordert der Wettbewerb eine Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards. IFRS* (früher IAS) und US-GAAP* sind die am weitesten verbreiteten Standards. Bei einer Zulassung zum Prime Standard schreibt die Börsenordnung der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse im Hin-blick auf internationale Vergleichbarkeit für Konzernunternehmen Jahresabschlüsse und Quartalsfinanzberichte nach IFRS (oder unter bestimmten Voraussetzungen nach US-GAAP, Canadian GAAP oder Japanese GAAP) vor. Ist ein Unternehmen nur einzel-abschlusspflichtig, kann ein nach nationaler Rechnungslegung erstellter und geprüfter Einzelabschluss und Lagebericht übermittelt werden. Die gesetzlichen Pflichten zur Er- stellung und Veröffentlichung eines Einzelabschlusses nach HGB als Grundlage der Be -steuerung und Dividendenermittlung bleiben davon unberührt. Im Entry Standard ge-nügen Abschlüsse nach nationaler Rechnungslegung (z.B. HGB).

Detaillierte Informationen finden Sie hier:www.iasb.orgwww.fasb.org www.drsc.de

Welche Vorbereitungen sind nötig? Der Weg an die Börse beginnt schon lange vor dem ersten Handelstag.

Neben der gegebenenfalls erforderlichen Umwandlung des Unternehmens in eine Aktien-gesellschaft sollte zu Beginn des Prozesses ein Projektteam aus Mitarbeitern und ex-ternen Emissionsberatern gebildet werden (vgl. auch das Kapitel „Orientierung“). Auf-gabe dieses Teams ist die Vorbereitung der Emission* bzw. der Einbeziehung der Aktien in den Handel. Hierzu gehören u.a. die Überprüfung der Börsenreife, die Erstellung des Emissionskonzepts und der so genannten Equity Story sowie der Aufbau einer effi-zienten Unternehmensorganisation.

An börsennotierte Unternehmen werden hinsichtlich Berichterstattung und Führung sowie des internen Risiko- und Finanzmanagements besondere Anforderungen gestellt. Ohne transparente Strukturen können Investoren die mit dem Investment verbundenen Risiken schwer einschätzen – die Absatzchancen für neu ausgegebene Aktien sinken. Besonders wichtig ist daher auch die Mitwirkung eines erfahrenen Finanzvorstands (CFO) und der Aufbau eines leistungsstarken internen Rechnungswesens.

Rechnungslegung und

Unternehmensführung

müssen weiter professio-

nalisiert werden

5352 ProzessProzess

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Hauptversammlung (HV). Die HV wählt in einem satzungsgemäßen Turnus den Aufsichtsrat und billigt seine Überwachungstätigkeit sowie die Geschäftsführung des Vorstands. Jede Stammaktie (siehe unten) verbrieft eine Stimme. Die HV bietet die Gelegenheit, Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere über den Jahresabschluss zu befragen. Sie beschließt auch über die Verwendung des Bilanzgewinns – Teile davon können als Dividende ausgeschüttet oder als Rücklagen eingestellt werden – und entscheidet über Kapitalmaßnahmen. Die HV findet in der Regel einmal im Jahr statt.

Aktien können nach zwei Kriterien unterschieden werden: nach dem Umfang der ver-brieften Rechte (Stamm- und Vorzugsaktien) und nach den Übertragungsmöglichkeiten beim Eigentümerwechsel (Inhaber- und Namensaktien).

Stamm- und VorzugsaktienStammaktien verbriefen sämtliche gesetzlichen und satzungsgemäßen Rechte; dazu zählen u.a. das Stimmrecht in der HV, das Recht auf Beteiligung am Jahresüberschuss durch Dividende und ein Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien. Die Inhaber von Vorzugs-aktien erhalten eine höhere, so genannte Vorzugsdividende. Dem stehen allerdings Nach-teile gegenüber: Vorzugsaktien werden an der Börse mit einem Abschlag von 10 bis 20 Prozent gegenüber Stammaktien notiert und haben kein Stimmrecht. In der Regel werden sie ausgegeben, wenn der Einfluss der Alteigentümer nach dem Börsengang gewahrt bleiben soll. Maximal die Hälfte des Grundkapitals darf durch Vorzugsaktien ver-brieft sein. Bei internationalen Investoren sind Vorzugsaktien kaum gefragt. Die meisten Unternehmen in Deutschland stellen deshalb auf Stammaktien um oder emittieren nur noch Stammaktien. Mit der Platzierung von Stammaktien signalisiert der Emittent seine Bereitschaft, die neuen Aktionäre als Miteigentümer anzuerkennen.

Die Hauptversammlung

ist das wichtigste In s-

trument für Aktionäre,

um ihre Mitwirkungs-

rechte auszuüben

Rechtsform: Die Aktiengesellschaft (AG) oder eine entsprechende internationale Rechtsform ist Voraussetzung für den Weg an die Börse.

Eine AG entsteht entweder durch Gründung oder durch Umwandlung eines Unternehmens anderer Rechtsform. Je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen dauern Gründung oder Umwandlung gewöhnlich zwischen zwei und sechs Monate. Bei Gründung der AG oder der Umwandlung wird die Satzung, d.h. der Gesellschaftsvertrag, erstellt. Die Umwandlung in eine AG kann steuerneutral gestaltet werden.

Die Satzung enthält u.a.: Name, Sitz, Gegenstand des Unternehmens Höhe des Grundkapitals Nennbetrag und Gattung der Aktien Zahl der Mitglieder im Vorstand

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (das Mitwirkungsgremium der Aktionäre) sind die Organe der Aktiengesellschaft.

Vorstand. Der Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte des Unternehmens. In bestimmten Fällen benötigt er für seine Entscheidungen die Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung. Besonders wichtig für Unternehmen ist ein erfahrener Finanzvorstand.

Aufsichtsrat (AR). Der AR bestellt und kontrolliert den Vorstand. Gemäß Aktien- gesetz muss der AR mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Manche Unternehmen führen monatliche Sitzungen durch. Im Rahmen einer guten Corporate Governance (siehe S. 57– 58) gewinnt die Zusammensetzung und Ex-pertise des Aufsichtsrats an Bedeutung.

Für die Gründung oder

Umwandlung müssen

Sie mehrere Monate

einkalkulieren

54 55ProzessProzess

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Corporate Governance: Klare Unterneh-mensstrukturen sind ein positives Signal für die Investoren.

Corporate Governance – die Leitungs- und Überwachungsstruktur eines Unternehmens mit Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenspiel mit der Hauptversammlung – gewinnt national wie international an Bedeutung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Corporate Governance-Kommission hat den Deutschen Corporate Governance Kodex ent-worfen, der die wesentlichen Empfehlungen definiert.

Kernpunkte des Kodexes sind: Ausrichtung auf Aktionärsinteressen Duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat Transparenz der Unternehmensführung Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsräte Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer

Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) im Juli 2002 sind für Unternehmen im General Standard und Prime Standard in Deutschland Corporate Governance-Standards gesetzlich verankert. Sie verpflichten Vorstände und Aufsichts-räte von deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften dazu, in Verbindung mit dem Jahresabschluss eine Erklärung darüber abzugeben, ob und in welcher Weise sie den im Kodex niedergelegten Empfehlungen entsprechen. Wo dies nicht der Fall ist, sind die Abweichungen offenzulegen („comply or explain“). In der Zwischenzeit wurde der Corporate Governance Kodex kontinuierlich an die sich ändernden Anforderungen des Kapitalmarktes angepasst.

Unternehmen sind ver-

pflichtet, im Jahresab-

schluss eine aktualisierte

Entsprechenserklärung

abzugeben

Inhaber- und NamensaktienZeichner von Inhaberaktien bleiben anonym, Zeichner von Namensaktien sind im Aktien-buch des Unternehmens eingetragen. Namensaktien genießen international ein höheres Ansehen und bieten deshalb Vorteile bei grenzüberschreitenden Transaktionen. So ge-nannte vinkulierte Namensaktien dürfen nur mit Zustimmung des Unternehmensvorstands übertragen werden. Besonders für Investoren sind stimmrechtlose Vorzugsaktien und andere Sonderformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) weniger attraktiv. Deshalb gibt es am Kapitalmarkt immer weniger Emissionen mit dieser Ausgestaltung.

56 57ProzessProzess

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Businessplan: Er erläutert Ziele und Stra-tegien Ihres Unternehmens, Produkte, Markt und die Plausibilität der Planzahlen für die kommenden drei bis fünf Jahre.

Unternehmensintern ist der Businessplan ein zentrales Führungsinstrument, aus dem sich Aufgaben für die einzelnen Unternehmensbereiche ableiten lassen. Für externe Kapitalgeber im vorbörslichen Bereich ist der Businessplan eine unentbehrliche Voraus-setzung für eine Investitionsentscheidung, da dort auch qualitative Aussagen zu den Potenzialen und den Risiken der weiteren Unternehmensentwicklung getroffen werden. Der Planungshorizont eines Businessplans sollte sich auf drei bis fünf Jahre erstrecken und dient als Basis für die Due Diligence (siehe S. 62).

Nach einem Börsengang wird der Businessplan in der Regel nicht veröffentlicht. Ist dies dennoch vorgesehen, muss er allen Investoren gleichzeitig kommuniziert werden.

Bausteine eines Businessplans: Unternehmensgeschichte Geschäftsziele und -strategie Rechtliche Verhältnisse Managementstruktur Produkte / Innovationen Markt- und Wettbewerbssituation Planzahlen (Bilanz /GuV /Cashflow) Kapitalbedarf Chancen und Risiken Externe Einflussfaktoren /Risiken und deren

potenzielle Auswirkungen auf Planzahlen

Der Businessplan ist intern

ein Führungsinstrument,

extern eine Entscheidungs-

grundlage für Investoren

Werden die Regeln befolgt, ist dies eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Ak-tionären, Fremdkapitalgebern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Hervorragende Corporate Governance führt zu niedrigeren Kapitalkosten sowie einer geringeren Volatilität des Aktienkurses und wird von Investoren geschätzt. Für internationale Unternehmen gelten die jeweiligen Corpo-rate Governance-Standards des Heimatlandes. Bei einem Börsengang bzw. einer Handels-aufnahme in Deutschland ist es für diese Unternehmen sinnvoll, die deutschen Cor-porate Governance-Regeln so weit wie möglich einzuhalten.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.corporate-governance-code.de

58 59ProzessProzess

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Emissionskonzept: Nach der Grundsatz-entscheidung entwickeln Konsortialführer und Unternehmen eine Strategie für den Weg an die Börse.

Das so genannte Emissionskonzept legt die Eckpunkte des Weges an die Börse fest. Es enthält die Ziele, die Strategie und eine kritische Abwägung möglicher Vor- und Nachteile einer Börsennotierung.

Kernpunkte des Emissionskonzepts: Börsenplatz und Transparenzstandards

(Entry Standard, General Standard, Prime Standard) Aktiengattung: Inhaber- oder Namensaktie Emissionsvolumen und Umfang der Kapitalerhöhung Platzierungsverfahren Notwendige Umstrukturierungen Verwendung des Emissionserlöses Projektplan

Die Erstellung des Emissionskonzepts ist eine der ersten Aufgaben, die das Börsenein-führungsteam bzw. der Emissionsberater oder die Konsortialbank erfüllen müssen. Dieses Dokument wird im weiteren Verlauf des Projekts „Börseneinführung“ kontinuier - lich fortgeschrieben.

Außerdem sollte das Emissionskonzept enthalten: Businessplan Aktienstückelung Bankenkonsortium Kosten des Börsengangs Zielgruppe der Platzierung Konzept der Equity Story (siehe S. 63–64) Investor Relations-Konzept

61ProzessProzess60

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Die Equity Story ist eine Übersetzung der Unternehmensstrategie in die Sprache der In-vestoren, Analysten, Kunden, Geschäftspartner, Medien und Mitarbeiter. Hier greift das klassische Marketingmodell: Ein Produkt (=Unternehmen) soll in einen Markt (=Börse) eingeführt werden.

Die Equity Story wird mit Hilfe von Konsortialbank /Emissionsberater nach einer ersten vorläufigen Entscheidung für den Weg an die Börse auf Basis des Businessplans und der Due Diligence erarbeitet.

Dazu muss /müssen: der Markt definiert und analysiert, Produkt /Dienstleistung positioniert, Alleinstellungsmerkmale herausgearbeitet, Visionen und strategische Ziele definiert, Wachstumsperspektiven dokumentiert und Aussagen zur langfristigen Profitabilität getroffen werden.

Investoren interessieren sich sowohl für die klassischen Investitionskriterien (Marktanteile, historisches Wachstum, Profitabilität, Produkterfolge, erfolgreiche Übernahme etc.) als auch für die Perspektiven eines Unternehmens: Kann das Unternehmen Markt- oder Branchenführer werden? Verfolgt es eine Internationalisierungsstrategie? Besitzt es eine Produktpalette, die Gewinne verspricht? Setzt es neue Technologien ein? Plant es stra-tegische Allianzen? Hat es Akquisitionspläne? Solche und andere Indikatoren lassen Rückschlüsse auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung zu.

Die Ausarbeitung einer

fundierten Equity Story

dauert mehrere Monate.

Vorstand und leitende

Mitarbeiter sind in den

Prozess stark involviert

Due Diligence: Eine sorgfältige Prüfung des Unternehmens ist eine unerlässliche Voraussetzung für den erfolgreichen Weg an die Börse.

Wörtlich übersetzt heißt Due Diligence „gebührende Sorgfalt“. Gemeint ist ein schriftlich dokumentierter Prozess, der Risiken identifiziert und die Plausibilität der Perspektiven prüft.

Due Diligence der verschiedenen Unternehmensbereiche: Legal Due Diligence: Analyse der Unternehmensstruktur und sämtlicher

Rechtsaspekte (siehe S. 44) Financial Due Diligence: Analyse der historischen Finanzdaten und

Plausibilisierung der Planungszahlen Commercial Due Diligence: Prüfung des Geschäftsmodells, Wettbewerbsanalyse Weitere Formen der Due Diligence in Abhängigkeit von der Komplexität

der Unternehmung

Häufig führen Banken die Due Diligence durch oder geben sie in Auftrag. Eine standar-disierte Vorgehensweise gibt es nicht; der Aufwand variiert je nach Unternehmensgröße und Vorbereitungsgrad. Emittenten sollten mindestens vier Wochen für diesen Prozess kalkulieren. Sinnvoll kann es sein, die Legal Due Diligence vorzuziehen, um Zeit für mög-liche Nachbesserungen zu gewinnen. Die Due Diligence ist ausschließlich für den in-ternen Gebrauch bestimmt; sie wird nicht veröffentlicht. Die Ergebnisse der Due Diligence sind die Grundlage für die Erstellung des Wertpapierprospekts oder des in alleiniger Verantwortung des Unternehmens liegenden Exposés (siehe S. 65 – 66) und der Equity Story (siehe folgende Seite) sowie für die vorläufige Bewertung durch die Emissionsbank.

Die Due Diligence be-

steht aus mehreren

Elementen und dauert

deshalb mindestens

vier Wochen

Equity Story: Die Equity Story formuliert die Schlüsselkompetenzen, Erfolgsfaktoren und Perspektiven des Unternehmens.

62 63ProzessProzess

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Angebotsdokument: Ein Prospekt ist bei öffentlichen Angeboten Pflicht – bei Privatplatzierungen im Open Market oder Entry Standard genügt ein Exposé.

Der Prospekt ist das zentrale Dokument bei öffentlichen Angeboten im Entry Standard, General Standard und Prime Standard. Klar strukturiert und verständlich formuliert, muss er sämtliche Angaben enthalten, die ein zutreffendes Urteil über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Finanzlage, die Gewinne und Verluste, die Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie die mit den Aktien verbundenen Rechte ermöglichen.

Mit Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) zum 1. Juli 2005 gibt es nur noch ein Dokument sowohl für das öffentliche Angebot als auch die Zulassung von Wertpapieren. Die bisherige Unterscheidung von Börsenzulassungsprospekt und Verkaufs-prospekt ist beseitigt und ein so genannter „Europäischer Pass“ für Prospekte eingeführt worden. Er ermöglicht den Antrag auf ein grenzüberschreitendes Angebot und die Zulas-sung an einem organisierten Markt innerhalb des europäischen Währungsraums. Dieser Wertpapierprospekt wird zentral durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Das Exposé ist die Einbeziehungsunterlage für Unternehmen, die sich im Entry Standard für eine private Platzierung ihrer Aktien entscheiden. Die Erstellung des Exposés liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens. Eine präzise Definition des öffentlichen Angebots sowie die Ausnahmen für die Privatplatzierung finden sich im WpPG.

Details zum Prospektaufbau und zu den genauen Inhalten des Prospekts sind nachzulesen im WpPG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (VO EG Nr. 809/2004); die wesentlichen Inhalte des Prospekts sind auf der folgenden Seite zusammengestellt.

Die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsauf-

sicht (BaFin) prüft den

Prospekt. Mit ihrer

Billigung trifft sie jedoch

keine Aussage über die

Bonität des Emittenten

oder die inhaltliche

Richtigkeit des Prospekts

Die Equity Story hat einen weiteren, ganz praktischen Nutzen: Sie dient dem Vorstand als argumentative Grundlage bei der Vermarktung des Unternehmens und erleichtert dadurch die operative Umsetzung einer möglichen Werbekampagne. Der Vorstandsvor-sitzende kann die Kernbotschaft in Interviews einbringen, der Finanzvorstand Markt-potenziale und Zielumsätze beziffern, die Kommunikatoren können ihre Medienarbeit danach ausrichten. Welche Kommunikationsinstrumente auch immer eingesetzt wer den – Ziel muss es sein, die zentralen Kaufargumente im Gedächtnis der Investoren zu verankern.

64 65ProzessProzess

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Den Antrag auf Börsenzulassung stellt der Emittent zusammen mit einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, das zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen ist. Den Antrag auf Handelsaufnahme kann der Emittent allein stellen, ebenso wie einen An-trag auf Aufnahme in den Prime Standard, sofern die Aktien bereits zum General Standard zugelassen sind. Zusätzlich müssen bestimmte Zulassungsunterlagen eingereicht werden.

Einzureichen sind grundsätzlich: Zulassungsantrag (unterzeichnet von Emittent und begleitendem Kredit- oder

Finanzdienstleistungsinstitut) Ein von der BaFin* gebilligter Prospekt, der veröffentlicht wurde, wobei zur Antrag-

stellung zunächst auch ein Prospektentwurf genügt Aktuelle bestätigte Satzung Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug Bericht über die Gründung (wenn das Unternehmen noch keine drei

Geschäftsjahre besteht) Nachweis über die der Emission* zugrunde liegenden Beschlüsse, z.B.

Protokoll der Hauptversammlung, Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss Bei Einzelverbriefung: Musterstück; bei Globalverbriefung: Kopie der Globalurkunde Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre

Das Zulassungsverfahren kann parallel zum Prospektbilligungsverfahren bei der BaFin eingeleitet werden, so dass grundsätzlich am Tag der Billigung und (Internet-)Veröffent-lichung des Prospekts auch der Zulassungsbeschluss ergehen kann.

Ein Antragsformular für die Zulassung im General Standard und Prime Standard gibt es hier: www.deutsche-boerse.com > Listing > Going Public > Anträge

Wesentliche Inhalte des Prospekts (je nach Art des Wertpapiers): Zusammenfassung in allgemeinverständlicher Sprache; er muss auch

wesentliche Merkmale und Risiken des Angebots enthalten Informationen über den Emittenten (z.B. Geschäftsüberblick und Organe) Jahresabschlüsse (inklusive Testat des Abschlussprüfers) Quartals- oder Halbjahresabschlüsse Erläuterung der Finanzzahlen Darstellung von Risikofaktoren Proforma-Angaben und andere Kennziffern Prognosen (grundsätzlich optional) Stellungnahme zum Geschäftskapital (Working Capital Statement) Informationen über die anzubietenden Aktien und die Angebotsbedingungen

Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.bafin.de

In jedem Fall ist darauf zu

achten, dass genügend

Zeit für die Erstellung des

Prospekts eingeplant wird;

dieser immens zeitauf-

wändige Prozess ist häufig

das Nadelöhr auf dem Weg

an die Börse

Börsenzulassung im General Standard und Prime Standard: Hierfür muss der Emittent einen Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einreichen.

66 67ProzessProzess

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Abwicklung und Verwahrung Ihrer Wert-papiere: Die Girosammelverwahrung und die Wertpapierrechnung erleichtern den Prozess zwischen Handelspartnern.

Girosammelverwahrung und WertpapierrechnungIn der Regel bucht ein Aktionär Ihre Aktien bargeldlos in sein Aktiendepot. Die Original- papiere müssen allerdings hinterlegt sein. Dafür brauchen Sie in Ihrem Unternehmen keinen eigenen Tresor!

Bei der Deutschen Börse gibt es zwei Möglichkeiten der Verwahrung von in- und auslän-dischen Wertpapieren: die Girosammelverwahrung und die Wertpapierrechnung. Damit Wertpapiere überhaupt im regulierten Markt gelistet sein können – also im Prime Standard oder General Standard der Deutschen Börse – müssen sie in die Girosammelverwahrung einbezogen sein.

Girosammelverwahrung bedeutet: Clearsteam Banking Frankfurt (CBF), eine hundertpro-zentige Tochter der Deutschen Börse, verwahrt in ihren Tresoren die Aktien in Einzel-stücken oder stellvertretend als Globalurkunde. Alternativ können die Aktien bzw. Global-urkunden bei einem Zentralverwahrer (CSD, Central Securities Depository) hinterlegt werden, zu dem die CBF einen direkten Link (CSD-Link) unterhält. Solche Zentralver-wahrer sind z.B. in Finnland APK – Avropaperikeskus, in Frankreich Euroclear France, in Belgien Euroclear Belgium, in Österreich OeKB – Österreichische Kontrollbank, in der Schweiz SIS – SegaInterSettle, in den Niederlanden Euroclear Netherlands, in Italien Monte Titoli und in den USA DTC – Depository Trust Company.

Bei einem Listing* im von den Börsen regulierten Markt, also im Open Market oder Entry Standard der Deutschen Börse, können die Wertpapiere auch mittels Wertpapier-rechnung (Verwahrart AKV) abgewickelt werden. In diesem Fall muss die Emission in einem CSD-Link der Clearstream Banking Luxemburg (CBL) zugelassen sein. Der lokale Verwahrer ist dabei nicht zwangsläufig der Zentralverwahrer. Die Abwicklung der Börsen-geschäfte erfolgt über die Abwicklungssysteme der CBL.

Den Antrag auf Einbeziehung in den Handel stellt ein an der FWB Frankfurter Wertpa-pierbörse zugelassener Handelsteilnehmer. Zudem überwacht er die Einhaltung der Transparenzanforderungen und ist zentraler Ansprechpartner sowie Koordinator zwischen Unternehmen und Deutscher Börse.

Wesentliche Antragsdokumente: Bei öffentlichen Angeboten: der von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligte Prospekt Bei Privatplatzierungen: die in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens

liegende nicht öffentliche Angebotsunterlage (Exposé) Verpflichtungserklärung des Antragstellers, die Regeln des Entry Standard einzuhalten

und die vom Unternehmen zu erfüllenden Transparenzanforderungen zu überwachen Aktueller Handelsregisterauszug des Emittenten Gültige Satzung des Emittenten Schriftliche Zustimmungserklärung des Emittenten zur Einbeziehung der Aktien

in den Entry Standard Geprüfter (Konzern-)Abschluss samt (Konzern-)Lagebericht des Emittenten Ein Unternehmenskurzportrait des Emittenten zum Zwecke der Veröffentlichung auf

den Internetseiten des Emittenten Nachweis über einen zwischen dem Emittenten und einem Deutsche Börse Listing

Partner vereinbarten Vertrag

Mehr Informationen und Formulare gibt es hier: www.deutsche-boerse.com > Listing > Going Public > Anträge

Einbeziehung von Aktien in den Handel: Die Handelsaufnahme im Entry Standard gehört zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse.

68 69ProzessProzess

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Als Depositary Receipts werden Aktienzertifikate bezeichnet, die im Ausland von inter -nationalen Investoren wie Aktien gehandelt und gehalten werden können. Selbst ein Börsengang kann auf einem DR-Programm basieren. Praktisch sieht es so aus, dass die dem DR-Zertifikat zugrunde liegenden Originalaktien von einem nationalen Kredit-institut in Verwahrung genommen werden. Abhängig von den verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und den angestrebten Investoren gibt es verschiedene DR-Programme.

Die häufigsten DR-Programme: ADR (American Depositary Receipts) GDR (Global Depositary Receipts) IDR (International Depositary Receipts)

Welches DR-Programm angewendet wird, ist letztlich abhängig von der Strategie des Unter-nehmens und der Emissionsbank. Alle oben genannten DR-Programme können an der Deutschen Börse wie Originalaktien zugelassen und gehandelt werden.

Westentliche Vorteile von DR-Programmen: DRs können im gleichen Segment und Transparenz-Level wie Originalaktien notiert

und gehandelt werden. DRs werden auf den gleichen Börsenhandelssystemen wie Originalaktien gehandelt. DRs werden in die gleichen Indizes aufgenommen wie Originalaktien. DRs unterliegen den gleichen Publizitätspflichten und Transparenzstandards wie

Originalaktien.

Börsennotierung und Handel mit Originalaktien und Depositary ReceiptsBei Ausgabe von Originalaktien ist der Eigentümer einer Aktie (Aktionär) am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Mit der Aktie sind weitere Rechte, wie z.B. das Teilnahme- und Stimmrecht an der Hauptversammlung, verbrieft.

Häufig wählen international tätige Unternehmen Depositary Receipts (DRs), wenn sie ihre Aktien im Ausland an einer Börse notieren lassen wollen. Ein wichtiger Grund für die Konstruktion von DR-Programmen ist, dass nationale Rechtsvorschriften den Handel von Originalaktien im Ausland beschränken.

70 71ProzessProzess

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Roadshow: Auf Roadshows stellt sich das Unternehmen vor; sie sind eine der letz-ten Etappen auf dem Weg an die Börse.

Auf Roadshows präsentiert der Vorstand das Unternehmen und die Equity Story vor ins-titutionellen Investoren, wie Vertretern von Investment- oder Pensionsfonds. Ziel ist, diese wichtige Anlegergruppe von der Attraktivität der Aktie zu überzeugen.

Für die Vorstände bedeutet das arbeitsintensive Tage: Die ersten Meetings beginnen beim Frühstück, die letzten enden spät in der Nacht. Präsentationen finden in Gruppen oder in Vier-Augen-Gesprächen statt, so genannten One-on-Ones. Die Präsentation, eine Kurzfassung der Equity Story, sollte nicht länger als 20 Minuten dauern; die Investoren erwarten, dass der Emittent ihre zum Teil individuellen Fragen beantwortet.

Die Konsortialbanken

bereiten die Vorstands-

mitglieder auf die

Roadshows vor und

organisieren Medien-

trainings

Unternehmensbewertung: Analysten bilden mit ihren Berechnungen die wichtigste Schnittstelle zwischen Emittenten und Investoren.

Analysten bewerten das Unternehmen in Research Reports und ermitteln einen ange-messenen Preis für die Aktien des Unternehmens. Die gängigsten Verfahren der Unternehmensbewertung sind das Vergleichswertverfahren und die Discounted Cash Flow-Methode. Beim Vergleichswertverfahren werden Bewertungskennzahlen (z.B. Kurs-Gewinn-Verhältnis) vergleichbarer Unternehmen, der so genannten Peer Group, auf Kennziffern des zu bewertenden Unternehmens angewandt (z.B. der geplante Gewinn nach Steuern). Bei der Discounted Cash Flow-Methode werden die erwarteten künftigen Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens mit einem geeigneten Kapital-kostensatz auf den Zeitpunkt der Bewertung abgezinst.

72 73ProzessProzess

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ZuteilungEin wichtiges Element des Emissionskonzepts ist die Entscheidung, welchen Anlegergrup-pen in welchen Ländern die Aktien zugeteilt werden sollen. Eine Hilfe für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger sind die Empfehlungen der Börsensachver-ständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen; sie sollen die Zuteilung trans-parenter machen. Die Empfehlungen richten sich an Emittenten und begleitende Banken.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.bundesfinanzministerium.de

MitarbeiterbeteiligungsprogrammZahlreiche Unternehmen auch in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiter über Aktien- oder Optionsprogramme an der Geschäftsentwicklung: Sie gewähren den Mitarbeitern z.B. beim Börsengang eine garantierte Pro-Kopf-Zuteilung der Aktien oder sie koppeln den Bezug von Aktien und Optionen – auch in der Folgezeit – an die individuelle Leis - tung der Angestellten. Mit den Beteiligungsprogrammen verfolgen die Unternehmen die Absicht, Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Außerdem er-leichtert die Aussicht auf eine Beteiligung am Unternehmenserfolg das Recruiting, insbe-sondere von hoch qualifizierten Managern.

Friends & Family-ProgrammDarunter versteht man eine nach Preis oder Menge bevorzugte Zuteilung von Aktien an Personen, die dem Unternehmen nahe stehen.

Platzierung und Preisfindung: Der Ver-kauf einer Emission am Markt ist eine der wichtigsten Aufgaben der Konsortial-banken.

Investoren wünschen sich eine Platzierung von mindestens 25 Prozent des Grundkapitals. Durch die Höhe des Platzierungsvolumens signalisieren die Inhaber, in welchem Um-fang sie bereit sind, ihren Aktionären Einfluss auf das Unternehmen zu gewähren. Je höher die Zahl der handelbaren Aktien, desto höher auch die Liquidität. Eine hohe Liquidi-tät wird vor allem von institutionellen Investoren* geschätzt und verlangt. Der Ausgabe-preis soll einerseits den Kapitalwünschen des Emittenten Rechnung tragen, andererseits Kurssteigerungspotenzial enthalten, um das Investment für Anleger attraktiv zu machen. Für die Platzierung der Aktien werden in Deutschland im Wesentlichen zwei Preisfindungs-verfahren angewandt, etabliert hat sich das Bookbuilding.

Bookbuilding Nach Festlegung der Bookbuilding-Spanne wird während einer in der Regel einwöchigen Zeichnungsphase der Emissionspreis aus den eingehenden Zeichnungsaufträgen er-mittelt. Auf Roadshows präsentiert sich der Emittent potenziellen Investoren, die Orders werden kontinuierlich in einem elektronischen Orderbuch* zusammengefasst und ausgewertet. Das Bookbuilding kommt dem Prinzip eines Angebot und Nachfrage aus-gleichenden Emissionspreises sehr nahe. Nachteil: Der exakte Emissionserlös bleibt bis zum Ende des Bookbuildings offen.

Festpreisverfahren Bei diesem Verfahren werden die Aktien ggf. durch eine Abnahmeverpflichtung der Emissionsbank zu einem festen Preis platziert, den Emittent und Konsortialbanken zuvor bestimmen. Den Anforderungen eines kleinen Emissionsvolumens genügt dieses Vorge-hen. Nachteil: Wird das Marktumfeld falsch eingeschätzt und der Ausgabepreis zu hoch angesetzt, kann sich das negativ auf den Emissionserfolg und zukünftige Kapitalwün-sche des Unternehmens auswirken.

Hohes Platzierungs-

vo lumen –

hohe Liquidität

74 75ProzessProzess

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Prozess76

Checkliste 3 Börsengang /Handelsaufnahme: Wesentliche Aufgaben

Unabhängig vom gewählten Marktsegment

Leistungsstarkes Rechnungswesen aufgebaut

Erfahrener Finanzvorstand (CFO) vorhanden

Effiziente Unternehmensstruktur aufgebaut

Corporate Governance-Standards etabliert

Businessplan erstellt

Emissionskonzept aufgestellt

Equity Story geschrieben

Rechtsform = Aktiengesellschaft

IR-Team aufgebaut

Speziell für öffentliches Angebot und Zulassung

Due Diligence abgeschlossen

Wertpapierprospekt erstellt

Billigung erhalten

Zulassungs- oder Einbeziehungsantrag eingereicht

Bookbuilding eingeleitet

Roadshow durchgeführt

Emissionspreis festgelegt

Notierungsaufnahme beantragt

Bei Handelsaufnahme im Entry Standard

Exposé oder Prospekt erstellt

Antragsteller und Deutsche Börse Listing Partner mandatiert

Bei geplanter Zulassung im General Standard

und Prime Standard

Rechnungslegung auf IFRS/US-GAAP umgestellt

Rechnungswesen vorbereitet

Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)Bei hoher Nachfrage stellt der Leadmanager Aktien aus der Kapitalerhöhung oder von Alteigentümern zum gleichen Preis wie bei der Hauptplatzierung bereit, in der Regel 10 bis 15 Prozent des ursprünglichen Emissionsvolumens.

Börsenplatz Die FWB® Frankfurter Wertpapierbörse verfügt über eine der liquidesten Handelsplatt-formen in Europa. International konkurriert sie mit Börsenplätzen wie Paris, London und New York.

Dual Listing an der Frankfurter WertpapierbörseEmittenten können sich an der FWB auch dann notieren lassen, wenn sie schon an einer anderen Börse gelistet sind. Sofern es sich bei der anderen Börse um eine Börse in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums handelt, kann die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit dem dort eingereichten Prospekt erfolgen. Bei ausländischen Emittenten kann der Prospekt grundsätzlich in englischer Sprache verfasst sein, wobei eine deutsche Zusammenfassung enthalten sein muss.

Privatplatzierung nach Rule 144 A des US-amerikanischen Securities ActNeben einer Zulassung der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse können Emittenten zusätzlich eine Privatplatzierung nach Rule 144 A für institutionelle Investoren in den USA anstreben. Gegenüber einem öffentlichen Zeichnungsangebot ist diese Form der Aktienplatzierung weitaus kostengünstiger und weniger aufwändig als eine Registrierung als öffentliches Angebot bei der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde (SEC). Bei einem Angebot nach Rule 144 A gelten jedoch starke Einschränkungen für die Kommunikation gegenüber US-Investoren vor dem Börsengang. Dies muss bei der Planung der Kom- munikation zum Börsengang berücksichtigt werden.

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Die Anforderungen unterschei-den sich je nach Segment, in dem Ihr Unternehmen zu-gelassen wird. Überprüfen Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Börsennotierung erfüllen müssen.

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81

ZielNach der Handelsaufnahme:

Was muss ich wem wannwie kommunizieren? 82Unternehmensnachrichten 83Insiderinformationen und Compliance 85Transparenz 86Jahres-, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte 88Analystenkonferenzen und Research 90Unternehmenskalender 91Investor Relations 92Checkliste 4 95

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Emittenten im General Standard und im Prime Standard sind gesetzlich verpflichtet, ohne Verzögerung alle Unternehmensereignisse zu veröffentlichen, die den Kurs ihrer Wert-papiere beeinflussen können (§ 15 Wertpapierhandelsgesetz, WpHG).

Kursbeeinflussende Informationen sind z.B. der Erwerb von Beteiligungen oder die Über-nahme von anderen Unternehmen, die der Markt meist positiv aufnimmt. Gewinnwar-nungen, also die Herabstufung der eigenen Gewinnprognosen, schlagen sich meist in einem Kursrückgang nieder. Verpackte Werbebotschaften sind unzulässig und können vom Markt mit Kursabschlägen bestraft werden. Der Prime Standard schreibt im Sinn der Gleichbehandlung internationaler Investoren zusätzlich vor, dass Ad-hoc-Mel-dungen zeitgleich auch in englischer Sprache zu veröffentlichen sind. Ad-hoc-Meldungen erscheinen auf den Bildschirmen der großen Nachrichtenagenturen wie Reuters oder Bloomberg, auf den Websites von Finanzportalen wie onvista, wallstreet:online oder Fi-nanztreff, den Unternehmenswebsites oder als Videotext. Am deutschen Finanzplatz unterstützen spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publi-zität (DGAP), euro adhoc, Business Wire oder Hugin die Emittenten bei der Abwick- lung von Ad-hoc-Meldungen und sichern damit einen schnellen Informationstransfer.

Eine Ad-hoc-Meldung sollte

so informativ wie möglich,

aber nicht umfangreicher

als nötig sein

Wenn ein Unternehmen den Weg an die Börse erfolgreich absolviert hat, ist das ein Meilenstein in seiner Geschichte – aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Denn von diesem Moment an kann sich der Arbeitsaufwand zum Teil sogar noch beträchtlich erhöhen. Mit dem Börsengang bzw. der Handelsaufnahme hat jedes Unternehmen ein zusätzliches Produkt, nämlich die eigene Aktie. Sie sollte genauso gepflegt werden wie alle anderen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens.

Das einmal gewonnene Vertrauen der Aktionäre zu rechtfertigen und langfristig aufrecht zu erhalten, ist die Aufgabe von Investor Relations. Außerdem kommen auf das Unter-nehmen – je nach seiner Zugehörigkeit zum Entry Standard, General Standard oder Prime Standard – eine Reihe von Folgepflichten zu, deren Erfüllung überwacht wird.

Kommunikation ist für

börsennotierte

Unternehmen nicht

nur Pflicht, sondern

auch Kür

Unternehmensnachrichten: Ad-hoc- Meldungen stellen sicher, dass allen Markt-teilnehmern kursrelevante Infor mationen möglichst zeitgleich zur Verfügung stehen.

Was muss ich wem wann wie kommu ni-zieren? Wer sich als Unternehmen auf dem Kapitalmarkt erfolgreich posi tionieren will, braucht professionelle Kommunikation.

82 83ZielZiel

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Insiderinformationen und Compliance: Mit Beginn der Börsennotierung bzw. der Handelsaufnahme werden die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zu Insidern.

Insiderkenntnisse sind unternehmensinterne Informationen über Vorgänge, die geeignet sind, den Aktienkurs an der Börse signifikant zu beeinflussen. Hierzu gehören Kapital-veränderungen, die Vermögens- und Ertragslage, Änderungen im Kerngeschäft, Über- nahmen und Fusionen sowie Änderungen der Dividendenpolitik. Mitgliedern von Gesell-schaftsorganen ebenso wie anderen Insidern ist es nach § 14 WpHG nicht gestattet, ihren Wissensvorsprung zum eigenen Vorteil zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

Den Insiderregelungen unterliegen alle Wertpapiere, die im Entry Standard, General Standard und Prime Standard der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.Der in diesem Zusammenhang häufig zu hörende Begriff „Compliance“ bezeichnet den Handel in Übereinstimmung mit geltenden Regelungen.

Wenn Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat nicht auf Geschäfte mit Aktien der eigenen Gesellschaft verzichten, ist für diese Wertpapiere der Abschluss einer Ver-mögensbetreuung zur Sicherung gegen Insidervorwürfe empfehlenswert. Außer- dem besteht die Möglichkeit, den Handel auf bestimmte Zeiträume zu beschränken (Trading Windows), in denen Chancengleichheit zwischen dem Management und den übrigen Investoren herrscht. In der Regel ist das die Zeit unmittelbar nach der Veröffentlichung von Jahresergebnissen und Quartalszahlen.

Schon der Versuch, das

vertrauliche Wissen um

geschäftspolitische

Maßnahmen durch ent -

sprechende Geschäfte

auszunutzen, ist Insider-

handel – und damit strafbar

Auch Unternehmen im Entry Standard sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten unverzüg-lich wesentliche Unternehmensnachrichten zu veröffentlichen, die den Börsenpreis der in den Handel einbezogenen Aktien erheblich beeinflussen können. Unternehmen im Entry Standard sind jedoch nicht ad-hoc-pflichtig.

Details zur Veröffentlichungspflicht von Ad-hoc-Meldungen nach WpHG finden Sie hier:www.bafin.de www.businesswire.comwww.dgap.de www.equitystory.dewww.euroadhoc.com www.huginonline.de

84 85ZielZiel

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Im Entry Standard gelten einige EU-Regelungen für den Anlegerschutz jedoch nicht, insbesondere sind das: Ad-hoc-Publizitätspflicht (§ 15 WpHG) Meldung des Erreichens von Schwellenwerten (§ 21 WpHG) Pflichtangebot bei Kontrollwechsel (gemäß WpÜG) Directors’ Dealings (§ 15a WpHG)

Weitere Informationen finden Sie im Emittentenleitfaden der BaFin: www.bafin.de

Transparenz: Darauf basiert das Vertrauen der Investoren; die Transparenzregeln im Entry Standard, General Standard und Prime Standard variieren.

Um das Investorenvertrauen nachhaltig zu stärken und die Transparenz im Kapitalmarkt zu erhöhen, hat der Gesetzgeber erhöhte Standards für organisierte Märkte (General Standard und Prime Standard) eingeführt.

Wem wie viele Aktien eines Unternehmens gehören bzw. wem die Stimmrechte zustehen, ist beispielsweise eine wichtige Information für einen transparenten Wertpapierhandel. Haben Investoren Kenntnis großer Kauf- und Verkaufspositionen im Markt, können sie eigene Anlageentscheidungen fundierter treffen; der mögliche Missbrauch von Insider-wissen wird eingeschränkt. §§ 21 und 22 WpHG regeln deshalb, dass natürliche und juristische Personen verpflichtet sind, der BaFin* und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald sie einen der Schwellenwerte von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte erreichen, über- oder unterschreiten.

Aktiengeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern („Directors’ Dealings“) börsennotierter Unternehmen in eigenen Wertpapieren sind für den Markt Indikatoren der künftigen Geschäftsaussichten. Sie müssen deshalb grundsätzlich nach § 15a WpHG unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Veröffentlichung dieser Trans-aktionen ist ein Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften.

Am 1. Januar 2002 ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Kraft getreten. Damit wurden in Deutschland Rahmenbedingungen für Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, Übernahmeangebote und Pflichtangebote eingeführt, die ein geordnetes und faires Verfahren gewährleisten sollen.

86 87ZielZiel

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mindestens einer allgemein zugänglichen Analystenveranstaltung außerhalb der Bilanz-pressekonferenz sind im Prime Standard ebenfalls verbindlich (siehe folgende Seiten).

Unternehmen, die im Prime Standard zugelassen sind, müssen ihre Jahresabschlüsse und Quartalsberichte über das ERS (Exchange Reporting System, siehe S. 94) an die FWB übermitteln.

Im Entry Standard ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Berichtszeitraums ein testierter Jahresabschluss inklusive Lagebericht nach nationalen Rechnungslegungsvor-schriften (z.B. HGB) oder IFRS sowie ein Zwischenbericht spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des ersten Halbjahres eines jeden Geschäftsjahres zu veröffentlichen.

Jahres-, Halbjahres- und Quartals-finanzberichte: Informationen über die tatsächliche Finanz- und Ertragslage

Der Jahresfinanzbericht umfasst mindestens einen aufgestellten und geprüften Jahres-abschluss inklusive der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs dazu und des Lage berichts. Für die Vorlage des Jahresfinanzberichts gelten die handelsrechtlichen bzw. natio nalen Vorschriften. Emittenten im General und Prime Standard, die Inlands-emittenten im Sinne des WpHG sind, müssen ihren Jahresfinanzbericht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäfts jahres veröffentlichen.

Sofern es sich bei dem Unternehmen um ein Konzernunternehmen handelt, ist der Jahresfinanzbericht auch auf Konzernebene zu erstellen, wobei hier internationale Rech- nungslegungsstandards – nach IFRS / IAS oder unter bestimmten Voraussetzungen US GAAP, Canadian GAAP oder Japanese GAAP – anzuwenden sind. Ein Inlandsemittent muss zudem einen Halbjahres finanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums publizieren. Unternehmen im General Standard müssen für die Quartale 1 und 3 Zwischenmitteilungen über die allgemeine Finanzlage und die wesent-lichen Ereignisse des Berichtszeitraums veröffentlichen.

Der Konzernabschluss umfasst den Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlust-rechnung, die Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel, den vollständigen An- hang sowie das Testat des gesetzlichen Abschlussprüfers.

Wichtigstes Merkmal des Prime Standard gegenüber dem General Standard sind die höheren Anforderungen an die Transparenz und Internationalität der Unternehmensinfor-mationen. Prime Standard-Unternehmen müssen Quartalsfinanzberichte erstellen, die den Anforderungen des gewählten internationalen Rechnungslegungsstandards für die Zwischenberichterstattung entsprechen. Neben der Pflicht zur internationalen Bericht-erstattung und der höheren Frequenz der Berichte ist daher auch die Veröffentlichung der Berichte in englischer Sprache vorgeschrieben. Die Veröffentlichung eines Unterneh-menskalenders mit den wesentlichen Terminen des Emittenten sowie die Durchführung

Je schneller die Aktionäre

informiert werden, desto

eher können sie ihr In-

vestment überprüfen und

danach ausrichten

88 89ZielZiel

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Unternehmenskalender: Auch der Unternehmenskalender ist ein Teil der Investor Relations-Aktivitäten eines Unternehmens.

Der Unternehmenskalender enthält die wichtigsten Termine, insbesondere Zeit und Ort der Hauptversammlung, Bilanzpressekonferenz und Analystenveranstaltungen sowie Angaben über den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Kennzahlen. Die Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders im Internet und die elektronische Lieferung an die FWB sind für Unternehmen im Prime Standard gemäß Börsenordnung Pflicht. Entry Standard- Unternehmen müssen ihn auf ihrer Website veröffentlichen.

Analystenkonferenzen und Research: Die wichtigsten Multiplikatoren für börsennotierte Unternehmen sind die Analysten.

Analysten sind Meinungsbildner; ihr Eindruck von einem Unternehmen kann sich erheblich auf den Vertrieb der Aktie auswirken. Erstellt ein Analyst sogar eine Studie über ein Unternehmen oder die Branche, ist die Wirkung umso breiter. Damit der Vorstand eines Unternehmens möglichst vielen Analysten Rede und Antwort stehen kann, wird üblicherweise einmal im Jahr eine Analystenkonferenz veranstaltet. Für kleinere und mittlere Unternehmen, die allein keine ausreichende Zahl von Analysten versammeln können, empfiehlt es sich, die Konferenz zusammen mit anderen Unterneh-men oder beispielsweise im Rahmen einer Konferenz der Deutschen Vereinigung der Finanzanalysten (DVFA) zu veranstalten. Die Deutsche Börse bietet zweimal im Jahr ihren Emittenten die Mög lichkeit, aktuelle Finanzzahlen vor Analysten und institutio-nellen Investoren* zu präsentieren: Auf der Entry Standard- und General Standard-Konferenz präsentieren mittelständische Unternehmen ihre Jahresabschlusszahlen. Im Rahmen des Deutschen Eigenkapitalforums (siehe S. 20) präsentieren Prime Stan- dard-Unternehmen ihre Finanzzahlen des dritten Quartals.

Weitere Informationen finden Sie hier:www.deutsche-boerse.com > Listing > Eventswww.dvfa.de www.eigenkapitalforum.com

90 91ZielZiel

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IR-Instrumente: Hauptversammlung Quartalsfinanzberichte Geschäftsbericht Research-Berichte Analystenkonferenzen /One-on-Ones Roadshows

Stock Report / Investor Guide Online Die Deutsche Börse informiert Sie monatlich mit dem „Stock Report“ über speziell für Ihr Unternehmen relevante Marktdaten: Daten zur Branchenentwicklung, zur Kurs- und Umsatzentwicklung Ihres Unternehmens sowie aktuelle Informationen über die Zusammen-setzung unserer Indizes. Über den Investor Guide Online erhalten Sie Zugang zu Investo-rendaten weltweit. Ausgestattet mit diesen Informationen sind Sie in der Lage, eine genaue Positionsbestimmung im Markt durchzuführen und hieraus entsprechende Rück-schlüsse für eine erfolgreiche Kommunikationspolitik zu ziehen.

Details finden Sie hier:www.deutsche-boerse.com > Listing > Being Public > Produkte und Services

Aktionärsbriefe Ad-hoc-Publizität Hotlines IR-Website Unternehmenskalender IR-Factbook

Transparenz ist ein

wesentliches Kriterium

für den Erfolg Ihres

Kommunikations-

konzepts nach der

Handelsaufnahme

Investor Relations: Den Imagegewinn aus der Börsennotierung nachhaltig zu nutzen, ist die Aufgabe von Investor Relations.

„Sein ist wahrgenommen werden“ – in die Marketingsprache übersetzt heißt das: Nur ein Unternehmen, das seine Produkte, Aktivitäten und Ergebnisse klar kommuniziert, wird das Vertrauen seiner Aktionäre gewinnen. Und nur dann kann eine Unternehmens-strategie ihr kurssteigerndes Moment entfalten und sich das Unternehmen im Wettbe-werb auf dem Kapitalmarkt langfristig erfolgreich positionieren. Die vorgeschriebene Transparenz stellt nur den Minimalstandard dar; für die „Kür“ ist die Investor Relations-Abteilung zuständig.

Die Beziehung eines Unternehmens zu seinen Aktionären ist hoch sensibel. Fondsmanager und Analysten sind kritisch und erwarten einen exzellenten Informationsservice. Das Gespräch mit ihnen zu pflegen, ist Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvor-stands. Für den Aufbau einer zielgerichteten, strategisch orientierten integrierten Kommu-nikationskultur sind Investor Relations-Experten unverzichtbar. Investor Relations-Manager haben sich im Deutschen Investor Relations Verband e.V. (DIRK) zusammengeschlossen. Mit der Weiterbildung zum „Certified Investor Relations Officer (CIRO)“ bietet der DIRK ein umfassendes Programm für die weitere Professionalisierung von Investor Relations-Experten, das den steigenden Anforderungen des Kapitalmarktes Rechnung trägt.

Weitere Informationen finden Sie hier:www.dirk.org

Besonders Analysten

und institutionelle

Investoren erwarten

den direkten Draht

zum Vorstand

92 93ZielZiel

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Checkliste 4Nach der Handelsaufnahme: Was muss ich wem wann wie kommunizieren?

Erfüllung der Transparenzanforderungen organisiert

Insiderrichtlinien umgesetzt

Reporting-Infrastruktur bereit

Erfahrene(n) IR-Experten rekrutiert

IR-Website erstellt

IR-Serviceline geschaltet

Analystenkonferenz geplant

Prozess94

Exchange Reporting System (ERS)Das von der Deutschen Börse betriebene Exchange Reporting System unterstützt Sie bei Ihren Berichtspflichten gegenüber der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Via ERS können Unternehmen im General Standard und Prime Standard Jahresabschlüsse, Quartals-fi-nanzberichte und Unternehmenskalender liefern. Die Deutsche Börse stellt die Daten auf ihre Website und macht sie so nationalen und internationalen Investoren zugänglich.Unternehmen haben die Wahl, ob sie die Daten selbst an die Systemschnittstelle der Deutschen Börse liefern oder einen Dienstleister damit beauftragen. Für Unternehmen im Prime Standard ist die elektronische Erfüllung ihrer Berichtspflichten über das ERS verbindlich; Unternehmen im General Standard können das System auf Wunsch eben-falls nutzen.

Weitere Informationen zum ERS und eine Liste der ERS-Dienstleister finden Sie hier: www.deutsche-boerse.com / listing > Being Public > Produkte und Services > ERS

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Sie haben Ihr Ziel erreicht – aber Börsengang bzw. Handels-aufnahme sind nur ein erster Schritt. Überprüfen Sie, ob Sie auch für das „Being Public“ gerüstet sind.

Service

Stichworte 98Glossar 103Literatur 108Web-Links 110Referenz-Listing 114

97

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DDAX® 36 – 39Depositary Receipts (DRs) 70 – 71Designated Sponsor 32, 34 – 35, 104Deutsche Börse Listing Partner® 40Deutscher Corporate Governance Kodex 57– 58Deutsches Eigenkapitalforum 20, 90Directors’ Dealings 86, 87Discounted Cash Flow-Methode 72Dual Listing 76Due Diligence 62, 104 – Commercial Due Diligence 62 – Financial Due Diligence 45, 62 – Legal Due Diligence 44, 62

EEinbeziehung von Aktien in den Handel 68Eigenkapitalforum > Deutsches EigenkapitalforumEmissionsberater 43, 60Emissionskonzept 60Entry Standard 8 – 9, 29, 31, 104 – Einbeziehung in den Handel 68 – Exposé 44, 65 – Insiderregelungen 85 – Jahresabschluss 30 – 31, 88 – 89 – Kosten 19 – Prospekt 65 – 66 – Publizität 29, 31, 84, 86, 89 – Rechnungslegung 29, 31, 53

Entry Standard Index 39Equity Story 63 – 64EU-regulierter Markt 8– 9, 18 Exchange Reporting System (ERS) 94Exposé 44, 65

FFactbook 43, 93Festpreisverfahren 74, 104Folgepflichten 18 –19, 82Freefloat > StreubesitzFreiverkehr > Open MarketFriends & Family-Programm 75FWB® Frankfurter Wertpapierbörse 8– 9, 29, 32, 76, 94

GGeneral Standard 8– 9, 29 – 31, 105 – Ad-hoc-Publizität 31, 83 – 84 – Corporate Governance 57 – Indizes 36 – 39 – Insiderregelungen 85 – Jahresabschluss 29 –30, 31, 53, 88 – Kosten 19 – Prospekt 65 – 66 – Rechnungslegung 53 – Zulassung 67 – Zwischenmitteilung 30, 31

Stichworte

AAbwicklung > WertpapierabwicklungAd-hoc-Publizität 31, 83 – 84, 103 > Publizität Akquisitionswährung 17Aktiengesellschaft – Organe 54 – 55 – Satzung 54 – Umwandlung 52, 54 > Rechtsform Aktienkurs 18, 85, 86Analystenkonferenz / -veranstaltung 89, 90Analystenpräsentation 20Aufsichtsrat 54, 57, 85, 86

BBankenkonsortium 41 Beauty Contest 42, 103Berater 28, 40, 43– 46 > Deutsche Börse Listing Partner®

> Emissionsberater > IR-Agentur / -Berater > PR-Agentur / -Berater > Rechtsanwalt > SteuerberaterBeteiligungsprogramme 16, 75Betreuer > Designated SponsorBewertung des Unternehmens > Unternehmensbewertung

Bookbuilding 74, 104Bookrunner 41Börseneinführung 33Börsenkurs > AktienkursBörsenplatz 60, 76, Börsenzulassung 67Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) 65, 66,

103Businessplan 59

CCEO > VorstandCFO (Chief Financial Officer) 52Chancen eines Börsengangs 14 –17Clearstream 33, 69Compliance 85Corporate Governance 18, 57– 58, 104 > Deutscher Corporate Governance

Kodex

Service 9998 Service

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NNachfolgeregelung 16Namensaktie 56

OOpen Market 8, 9, 29Orderbuch 32Originalaktie 69, 70, 71

PPflichten nach dem Börsengang > FolgepflichtenPlatzierung 74 –76 > Privatplatzierung PR-Agentur / -Berater 46 Preisfindung 74Prime Standard 8 – 9, 30 –31, 106 – Ad-hoc-Publizität 31, 83 – 84 – Indizes 36 –39 – Insiderregelungen 85 – Jahresabschluss 30, 31, 53, 88,

94 – Kosten 19 – Prospekt 65 –66 – Quartalsfinanzberichte 30, 31, 53,

88, 93, 94 – Rechnungslegung 53 – Zulassung 67Private Equity 20 – 21Privatplatzierung 65, 76, 106Prospekt 44, 65– 66

Publizität 18, 29– 31, 53 > Ad-hoc-Publizität > Entry Standard, General

Standard, Prime Standard

QQuartalsfinanzberichte 30, 31, 53, 88 – 89, 93

RRechnungslegung 53, 88 –89Rechtsanwalt 44Regulierter Markt 8 –9, 107Rechtsform 44, 54 – 56Research Report 72Risiken eines Börsengangs 18 –19Roadshow 73, 107Rule 144A 76 > Privatplatzierung

SSDAX® 36 –39Segment > Entry Standard, General

Standard, Prime StandardSkontroführer 32 Stammaktie 55 Steuerberater 45

Gesellschaftsrecht 44, 54Girosammelverwahrung (GS) 69Greenshoe 76, 105

HHandelsaufnahme 67– 68Handelsgesetzbuch (HGB) 53Handelssegment > MarktsegmentHauptversammlung 55

IIAS / IFRS 29, 30, 31, 53, 88, 105Indizes 36 –39Inhaberaktie 56Insiderinformationen 85 Internationalisierung 16Investor Guide Online 93Investor Relations 18, 19, 46, 82, 92 – 94IR-Agentur / -Berater 46

JJahresabschluss 29, 30, 31, 45, 88– 89

KKapitalerhöhung 17, 60, 76KfW Mittelstandsbank 20Konsortialbank > BankenkonsortiumKontrolle > Unternehmenskontrolle > Corporate GovernanceKosten eines Börsengangs 19Kurse 32 > Aktienkurs

LLeadmanager 41, 76Listing > Börsenzulassung > Dual ListingListing Partner > Deutsche Börse Listing Partner

MMarktkapitalisierung 36Marktsegment 8 –9Marktstandards 29 – 31MDAX® 36 – 39Mehrzuteilungsoption > GreenshoeMitarbeiterbeteiligung > Beteiligungsprogramme

ServiceService 101100

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Glossar

Ad-hoc-PublizitätVerpflichtung eines Emittenten von Wertpapieren, kursrelevante Informationen unverzüg-lich zu melden und zu publizieren. Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist im Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) geregelt.

AngebotsphaseIn der Angebots- und Zeichnungsphase werden die Konditionen der Emission mit dem Aktienverkaufsangebot bekannt gegeben.

BaFinDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundes-ministeriums der Finanzen. Ihr Hauptziel ist, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

Basel IIInternational gültige Eigenkapitalrichtlinien, die Banken verpflichten, eine stärker auf die Risiken ihrer Kreditnehmer abgestimmte Eigenkapitalvorsorge zu betreiben

Beauty ContestAuswahlverfahren für die Zusammenstellung des Konsortiums durch Präsentationen der einzelnen Banken

Bedingtes Kapital > Genehmigtes /bedingtes Kapital

BenchmarkNeutraler Bezugspunkt (z.B. Branchenindizes) zur Beurteilung des Anlageerfolgs von Wertpapieren, Fonds oder Wertpapierportfolios

BluechipsAktien höchster Qualität; die wichtigsten Qualitätskriterien: hoher Bekanntheitsgrad, erstklassige Bonität, regelmäßige Dividendenzahlungen

Stimmrecht 55Stock Report 93Streubesitz 35

TTecDAX® 36– 39Testat 45Trading Window 85Transparenz (-Levels / -standards) 8 – 9, 18, 29 – 31, 86 – 89, 107 > Entry Standard, General

Standard, Prime Standard

UUnternehmensbewertung 72Unternehmenskalender 29, 30, 31, 89, 91, 94Unternehmenskontrolle 18 > Corporate GovernanceUnternehmensnachfolge > NachfolgeregelungUnternehmensnachrichten 29, 30, 31, 83– 84 Unternehmensübernahme 17, 19, 86US-GAAP 30, 53, 107

VVenture Capital 20 – 21Vergleichswertverfahren 72Veröffentlichungspflichten

> PublizitätVerwahrung > WertpapierverwahrungVinkulierte Namensaktie 56Vorstand 54, 57, 73, 85, 86, 92Vorzugsaktie 55

WWertpapierabwicklung 69Wertpapiererwerbs- und Übernahme gesetz (WpÜG) 86Wertpapierhandel 32Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 31, 83, 84, 85, 86, 87Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 65Wertpapierverwahrung 69Wirtschaftsprüfer 45

XXetra® 28, 32, 33Xetra start 33

ZZugang zum Kapitalmarkt 8 – 9Zulassung > BörsenzulassungZuteilung 75Zwischenbericht 29, 31

Service 103102 Service

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FreefloatSynonym für Streubesitz; frei handelbare Aktien eines Unternehmens, die im Besitz vieler Aktionäre sind (die i.d.R. weniger als 5 Prozent der Anteile einer Gesellschaft besitzen)

FundamentaldatenErtragszahlen eines Unternehmens

Genehmigtes /bedingtes KapitalBei einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wird das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht, bei einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital durch Umtausch einer Wandel- oder Optionsanleihe; Kapitalerhöhungen werden generell von der Hauptversammlung beschlossen.

General StandardTransparenzstandard der Deutschen Börse für Unternehmen, in dem die Anforderungen des Regulierten Marktes gelten.

Gesetzliche MarktsegmenteAn der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse: Regulierter Markt und Freiverkehr (Open Market)

Going PublicSynonym für Börsengang und IPO (Initial Public Offering); erstmaliges öffentliches Angebot von Aktien eines Unternehmens

GreenshoeMehrzuteilungsoption, die bei einer Überzeichnung der Emission eine zusätzliche Zuteilung von Aktien ermöglicht

IFRS (International Financial Reporting Standards)Rechnungslegungsgrundsätze; festgelegt werden sie vom International Accounting Standards Board (IASB), einem privatrechtlich organisierten Gremium von Wirtschafts-prüfern, Finanzanalysten usw. aus verschiedenen Ländern mit Sitz in London

Bookbuilding-VerfahrenPlatzierungsverfahren bei Aktienemissionen. Im Gegensatz zum Festpreisverfahren werden hier die Investoren in den Preisfindungsprozess einbezogen und so ein Interes-senausgleich zwischen Emittent und Investor bezüglich der Höhe des Emissionspreises herbeigeführt.

Corporate GovernanceLeitungs- und Überwachungsstruktur eines Unternehmens

Designated Sponsor /SponsoringBank- oder Finanzdienstleister, der auf Anfrage oder eigene Initiative verbindliche Kauf- und Verkaufspreise für bestimmte Wertpapiere ins Orderbuch stellt

DisclaimerHinweis zum Haftungsausschluss

Due DiligencePrüfung des Geschäftskonzepts, Bilanzen, Steuern, Recht

Emission Ausgabe neuer Aktien

EmittentAktiengesellschaft, die Wertpapiere ausgibt

Entry StandardTransparenzstandard; Teilbereich des Open Market (Freiverkehr). Kapitalmarktzugang der Deutschen Börse für kleine und mittelgroße Unternehmen als Alternative zu EU-regulierten Segmenten

FestpreisverfahrenIm Gegensatz zum Bookbuilding-Verfahren wird hier lediglich zwischen der konsortial-führenden Bank und dem Emittenten ein Emissionspreis vereinbart.

105Service104 Service

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Regulierter MarktMarktsegment der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien mit gesetzlich geregel-ten Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten

RoadshowUnternehmenspräsentation zur Vermarktung der eigenen Aktie in verschiedenen Finanzzentren

Speaker-TrainingProbe des Vorstandsvortrags vor Roadshows oder Analystenpräsentationen

Stock ReportIndividualisiertes Informationsangebot der Deutschen Börse für Emittenten; umfasst u.a. Daten zur Ermittlung des eigenen Aktienkurses und Börsenumsatzes sowie Ver-gleichszahlen der jeweiligen Branche

Transparenz-Level / -standardAn der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse repräsentieren die drei Segmente Prime Standard, General Standard und Entry Standard aus Sicht der Investoren und Emit-tenten gleichzeitig drei Transparenz-Levels oder -standards.

US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles)Nicht gesetzlich kodifizierte, aber in den USA offiziell anerkannte Normen der externen Rechnungslegung; die Weiterentwicklung von US-GAAP verantwortet das Financial Accounting Standards Board (FASB) mit Sitz in Norwalk /Connecticut.

Institutioneller InvestorUnternehmen, z.B. Banken, Fondsgesellschaften, Finanzdienstleister, die hohe Volumina am Kapitalmarkt investieren

IPOInitial Public Offering; erstmaliges öffentliches Anbieten von Wertpapieren eines Unter-nehmens im Rahmen eines Börsengangs

ListingZulassung zum Börsenhandel und Aufnahme der Notierung an einer Börse

OrderbuchBuch (heute in elektronischer Form), das einen Überblick gibt über die Auftragslage für ein Handelsinstrument, z.B. eine bestimmte Aktie; verändert sich bei liquiden Aktien im Sekundentakt

Prime StandardTransparenzstandard. Listing-Segment der Deutschen Börse für Unternehmen, die höchste internationale Transparenzstandards erfüllen. Es gelten neben den Anforde-rungen für den Prime Standard die Anforderungen des Regulierten Marktes.

PrivatplatzierungSonderform eines Börsengangs: Wertpapiere eines Unternehmens werden nur einem ausgewählten Investorenkreis und nicht öffentlich angeboten.

Public OfferingÖffentliches Angebot von Wertpapieren eines Unternehmens

QuotierungDas Stellen von Kauf- und Verkaufskursen, manuell oder maschinell (Quote Machines)

107106 ServiceService

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Investor RelationsDIRK e. V. (Hrsg.): Handbuch Investor Relations. Wiesbaden 2004Ek: Praxisleitfaden für die Hauptversammlung. München 2005Kirchhoff /Piwinger: Praxishandbuch Investor Relations. Wiesbaden 2005Pfannenberg /Zerfaß (Hrsg.): Wertschöpfung durch Kommunikation – Wie Unternehmen den Erfolg ihrer Kommunikation steuern und bilanzieren. Frankfurt am Main 2005Semler /Volhard: Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung. 2. Aufl., München 2003

VerschiedenesDeilmann /Lorenz: Die börsennotierte Aktiengesellschaft. München 2005Habersack /Mülbert /Schlitt: Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt. Köln 2005, Neuauflage 2008Harrer: Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne. 2. Aufl., München 2004Hülsbömer, Frien (Hrsg.): Strategisches Aktienmarketing. Frankfurt am Main 2003Kuthe /Rückert / Sickinger: Compliance-Handbuch Kapitalmarktrecht – Publizitäts- und Verhaltenspflichten für Aktiengesellschaften. Heidelberg 2004Malik: Die neue Corporate Governance. 3. Aufl., Frankfurt am Main 2002Peltzer: Deutsche Corporate Governance – Ein Leitfaden. 2. Aufl., München 2004Perridon /Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung. 14. Aufl., München 2007Schefczyk: Finanzieren mit Venture Capital. 2. Aufl., Stuttgart 2006Stumpf: Das neue deutsche Übernahmerecht, Frankfurt am Main 2004

Literatur

Gesetzestexte /KommentareAssmann /Lenz /Ritz: Verkaufsprospektgesetz. Köln 2001Assmann /Schneider: Wertpapierhandelsgesetz. 4. Aufl., Köln 2006Claussen: Bank- und Börsenrecht. 3. Aufl., München 2002Heiring: Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz – ANSVG. Köln 2005Hüffer: Aktiengesetz. 7. Aufl., München 2006Kümpel: Bank- und Kapitalmarktrecht. 3. Aufl., Köln 2003

NachschlagewerkeBüschgen: Das kleine Börsen-Lexikon. 22. Aufl., Düsseldorf 2001Grosjean: Börsen-ABC. 7. Aufl., Frankfurt am Main 2005Obst /Hintner: Geld-, Bank- und Börsenwesen. 40. Aufl., Stuttgart 2000Altenhofer /Schlüter /Skorpel: Das Bank- und Börsen-ABC. 13. Aufl., Köln 2006

BörsengangBösl: Praxis des Börsengangs. Wiesbaden 2004Deutsche Börse AG (Hrsg.): Praxishandbuch Börsengang. Von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. Wiesbaden 2006Korts: Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft. 2. Aufl., Heidelberg 2001Löhr: Börsengang. Kapitalmarktchancen prüfen und umsetzen. 2. Aufl., Stuttgart 2006Schanz: Börseneinführung. 3. Aufl., München 2007

Rechnungslegung /UnternehmensbewertungBallwieser: Unternehmensbewertung. 2. Aufl., Stuttgart 2007Förschle /Holland /Kroner: Internationale Rechnungslegung – US-GAAP, HGB und IAS. 6. Aufl., Stuttgart 2003Koch /Wegmann: Praktiker-Handbuch Due Diligence. 2. Aufl., Stuttgart 2001Küting /Weber: Der Konzernabschluss. 10. Aufl., Stuttgart 2006, Neuauflage 2008Pellens: Internationale Rechnungslegung. 5. Aufl., Stuttgart 2004, Neuauflage 2008Seppelfricke: Handbuch Aktien- und Unternehmensbewertung – Bewertungsverfahren, Unternehmensanalyse, Erfolgsprognose. 3. Aufl., Stuttgart 2007Wagenhofer: Internationale Rechnungslegungsstandards – IAS /FRS. 5. Aufl., Wien 2005

109108 ServiceService

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Organisationen: Going & Being Public

www.bafin.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

www.boersenaufsicht.deBörsenaufsichtsbehörde der Länder

www.bundesbank.deDeutsche Bundesbank

www.bundesfinanzministerium.deBundesministerium der Finanzen

www.businesswire.comPublizitätsservice für Emittenten

www.corporate-governance-code.deRegierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

www.dai.de Deutsches Aktieninstitut; Verband der börsennotierten Aktiengesellschaften und anderer an der Aktie interessierter Unternehmen und Institutionen

www.dgap.de Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität; Informationsdienstleister, der sich auf die schnelle und zeitgleiche Verbreitung kursbeeinflussender Nachrichten (Ad-hoc-Meldungen) spezialisiert hat

Web-Links

Deutsche Börse AG

www.deutsche-boerse.comDie Deutsche Börse organisiert einen der effizientesten Kapitalmärkte weltweit.

Organisationen: Vorbörsliche Unterstützung

www.bju.de Bundesverband Junger Unternehmer der ASU e.V.; Interessengemeinschaft junger selbstständiger Unternehmer

www.bvk-ev.de Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften

www.eigenkapitalforum.com Deutsches Eigenkapitalforum; eine Veranstaltung von Deutsche Börse AG und KfW Mittelstandsbank für Eigenkapital suchende Unternehmen und Investoren

www.evca.eu European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA)

www.kfw.de Förderbank für Mittelstand und Gründer

111110 ServiceService

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www.fasb.orgFinancial Accounting Standards Board; privatwirtschaftliche Organisation, die von der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) damit betraut wurde, die US-amerika-nischen Rechnungslegungsgrundsätze US-GAAP weiterzuentwickeln www.huginonline.dePublizitätsservice für Emittenten

www.iasb.orgInternational Accounting Standards Board; unabhängige Organisation, deren Ziel die Etablierung von internationalen Rechnungslegungsstandards ist; Herausgeber der inter-nationalen Rechnungslegungsstandards IFRS / IAS

www.ifk-cfs.deCenter for Financial Studies (CFS); betreibt unabhängige und international ausgerichtete Forschung über Finanzmärkte, Finanzintermediäre und Monetäre Ökonomie; fördert den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis; bietet hochwertige Qualifizierung und Weiterbildung

www.sec.govU.S. Securities and Exchange Commission; amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde

www.dirk.org Deutscher Investor Relations Verband e.V. (DIRK); Vereinigung der Investor Relations-Beauftragten. Ziel ist, die Qualität der Beziehungen der einzelnen Unternehmen zu Investoren im In- und Ausland weiter zu verbessern.

www.dpma.de Deutsches Patent- und Markenamt

www.drsc.de Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC); das DRSC hat den Auftrag, Grundsätze für eine ordnungsgemäße Konzernrechnungslegung zu entwickeln, den Gesetzgeber in Fragen der Rechnungslegung zu beraten und Deutschland in internationalen Rechnungslegungsgremien zu vertreten.

www.dvfa.de Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management; Berufsverband der internationalen Investmenthäuser, Banken sowie Fonds- und Asset Management-Gesellschaften

www.ecgi.orgEuropäisches Corporate Governance-Institut

www.equitystory.dePublizitätsservice für Emittenten

www.euroadhoc.comPublizitätsservice für Emittenten

www.europa.eu.intDie Europäische Union online

113112112 ServiceService

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EADS

„EADS ist an den Börsen in Paris, Frankfurt und Madrid gelistet. Wir begrüßen die Ent -scheidung der Deutschen Börse, die DAX-Zugehörigkeit für internationale Unternehmen zu ermöglichen. Unser Ziel ist es jetzt, als wahrhaftig europäisches Unternehmen ein DAX-Mitglied zu werden.“ Hans Peter Ring, Finanzvorstand, EADS

EADS ist ein weltweit führendes Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, im Verteidi-gungsgeschäft und den dazugehörigen Dienstleistungen, mit einem Umsatz von 39,1 Mrd. € im Jahr 2007 und rund 116.000 Mitarbeitern. Zu EADS gehören der Flugzeughersteller Airbus, das weltweit größte Hubschrauber-Unternehmen Euro-copter und EADS Astrium, die europäische Nummer 1 im Raumfahrtgeschäft mit Programmen wie Ariane und Galileo. Die Sparte Verteidigung und Sicherheit bietet ihren Kunden umfassende Systemlösungen an, ist für EADS größter Partner im Euro fighter-Konsortium und wesentlicher Anteilseigner am Lenkflugkörperhersteller MBDA. Die Sparte Militärische Transportflugzeuge entwickelt die A400M.

Unternehmensname:

EADS N.V.

Sektor: Industrial

Land: Niederlande

Index-Mitglied im:

DAXplus® Export Strategy,

DAXsector Industrial,

HDAX®, MDAX®, Midcap

Market Index, Classic All

Share, Prime All Share

Handelsaufnahme:

1. Juli 2000

Qiagen

„Die Deutsche Börse in Frankfurt steht neben modernster Handels- und Clearing-systeme für eine nachhaltige Qualität in Rechnungslegung und Berichterstattung ihrer gelisteten Unternehmen sowie für höchste Ansprüche an Corporate Governance. Ein Listing in Frankfurt eröffnet QIAGEN eine liquide und effiziente Plattform, um weltweit eine immer größer werdende Zahl von Investoren zu erreichen.“ Roland Sackers, Finanzvorstand, QIAGEN N.V.

QIAGEN ist der weltweit führende Anbieter von Probenvorbereitungs- und Testtechnolo-gien. Diese werden eingesetzt, um DNA, RNA und Proteine aus biologischen Proben wie Blut oder Gewebe zu isolieren und für die Analyse vorzubereiten sowie um isolierte Biomoleküle sichtbar zu machen. QIAGEN hat über 500 Verbrauchsprodukte inklusive des weltweit breitesten Portfolios an molekulardiagnostischen Tests sowie Lösungen zu deren Automatisierung ent wickelt. Das Unternehmen verkauft seine Produkte welt -weit an molekulardiagnostische Labore, die akademische Forschung, pharmazeutische und biotechnologische Unter nehmen sowie an Kunden in Märkten für angewandte Test verfahren (u.a. Forensik, Veterinär- und Lebensmitteltestung, pharmazeutische Prozesskontrolle).

QIAGEN beschäftigt weltweit mehr als 2.600 Mitarbeiter an über 30 Standorten und ist an mehreren Börsen gelistet, darunter an der NASDAQ (Ticker: QGEN) und der Frankfurter Wertpapierbörse (Ticker: QIA). Weitere Informationen unter: www.qiagen.com.

Unternehmensname:

Qiagen N.V.

Sektor: Pharma &

Healthcare

Land: Niederlande

Index-Mitglied im:

DAXsector Pharma &

Healthcare, HDAX®, Prime

All Share, TecDAX®

Handelsaufnahme:

25. September 1997

Referenz-ListingReferenz-Listing114 115

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SAP

„Durch ein Listing in Frankfurt erhält SAP Zugang zu einem der liquidesten, transpa-rentesten und effizientesten Kapitalmärkte der Welt. Durch die modernen Handels- und Abwicklungssysteme der Gruppe Deutsche Börse erreichen wir weltweit eine steigende Zahl von Investoren.“ Dr. Werner Brandt, Finanzvorstand, SAP AG

Die SAP AG ist der weltweit führende Anbieter von Unternehmenssoftware. Das Portfolio der SAP umfasst Geschäftsanwendungen für große Unternehmen und den Mittelstand, die auf der Technologieplattform SAP NetWeaver aufbauen, sowie leistungsfähige Stand-ardlösungen für kleine und mittelgroße Firmen. Darüber hinaus unterstützt SAP mit mehr als 25 Lösungsportfolios Geschäftsprozesse in Branchen wie Handel, Finanzen, im High-Tech Bereich, im Gesundheitswesen und in öffentlichen Verwaltungen.

Durch SAP Software sind Organisationen in der Lage, ihre Geschäftsprozesse intern sowie mit Kunden, Partnern und Lieferanten zu optimieren und die betriebliche Wertschöpfung maßgeblich zu verbessern. SAP-Anwendungen sind bei über 46.100 Kunden in mehr als 120 Ländern im Einsatz. SAP wurde 1972 gegründet und ist heute der weltweit dritt-größte unabhängige Softwareanbieter. Mit Niederlassungen in mehr als 50 Ländern, ist das Unternehmen an verschiedenen Börsen einschließlich der Frankfurter Wertpapier-börse und der New York Stock Exchange (NYSE) unter dem Tickersymbol „SAP“ gelistet.

Derzeit beschäftigt SAP über 43.800 Mitarbeiter, davon mehr als 14.700 in Deutschland. Weitere Informationen unter: www.sap.de oder www.sap.com

Unternehmensname: SAP

Sektor: Software

Land: Deutschland

Index-Mitglied im:

DAX®, DAXsector Software,

CDAX, HDAX,

Prime All Share

Handelsaufnahme:

4. November 1988

Referenz-Listing116