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Ihre Zukunftschance mit Ewigkeitswert So unterstützen wir Sie mit nachhaltigen Strategien, um Ihr Privatvermögen oder die Zukunft Ihres Familienunternehmens zu sichern – und um einen dauerhaften Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. www.pwc.de

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Page 1: Ihre Zukunftschance mit Ewigkeitswert - PwC€¦ · nachhaltigen Strategien, um Ihr Privatvermögen oder die Zukunft Ihres Familienunternehmens zu sichern – und um einen dauerhaften

Ihre Zukunftschance mit Ewigkeitswert

So unterstützen wir Sie mit nachhaltigen Strategien, um Ihr Privatvermögen oder die Zukunft Ihres Familienunternehmens zu sichern – und um einen dauerhaften Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

www.pwc.de

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Stiftungen haben eine lange Tradition. Einschließlich Ihrer Erfolgsgeschichte

Themenspektren und Tätigkeitsfelder – sind aber gleichzeitig auch mit einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen konfrontiert. Wir möchten Sie dabei unterstützen, das Potenzial dieser Rechtsform optimal auszunutzen. Auf dem Weg zu einer Stiftung, die punktgenau auf Ihre Ziele und Strategien zugeschnitten ist.

Vielfältige Erscheinungsformen, Anforderungen – und ChancenGibt es überhaupt so etwas wie die Stiftung? Oder verbirgt sich hinter diesem Begriff nicht weit mehr als nur eine Rechtsform? Neben der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts finden sich Treuhandstiftungen, Stiftungen der öffentlichen Hand, zum Beispiel Universitäten, aber auch „Mischformen“, wie die Stiftungs-GmbH, der Stiftungs-Verein oder die Stiftung & Co. KG. Ein breites Spektrum an Möglichkeiten also, die eine Stiftung auch für Sie besonders attraktiv machen.

Damit Sie von dieser Vielzahl an Chancen profitieren, loten wir nicht nur gemeinsam mit Ihnen die für Ihr Unternehmen passende Stiftungsform aus. Gleichzeitig helfen Ihnen unsere

Natürlich helfen wir Ihnen auch gern, wenn Sie bereits Vorstand oder Kurator einer bestehenden Stiftung sind. Sprechen Sie uns einfach an.

TätigkeitsfelderLässt sich ein gesellschaftliches Leben ohne Stiftungen vorstellen? Kaum. Stiftungen betreiben Krankenhäuser, Universitäten, Theater, Museen und kirchliche Einrichtungen. Sie tragen einzelne Unternehmen oder komplexe Unternehmens- und Verbandsstrukturen. Stiftungen fördern gemeinnützige Zwecke ebenso wie Privatpersonen – oftmals noch lange nach dem Tod des Stifters. Kurz: Sie stehen für Verant-wortungsbewusstsein. Nicht zuletzt von Unternehmen und ihren Führungskräften.

Wo auch immer Sie das Tätigkeitsfeld Ihrer Stiftung sehen: Mit umfassendem Spezialwissen sichern Sie ihren Erfolg. Unser bundesweites Netz von praxiserfahrenen Stiftungsexperten steht Ihnen deshalb mit • Wirtschaftsprüfung und

prüfungsnaher Beratung • Steuer- und Rechtsberatung1 sowie• Beratungsleistungen zu betriebs-

und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen jederzeit zur Seite.

Verlassen Sie sich dabei auf unsere partnerschaftliche Begleitung und einen kompetenten Stiftungsexperten als Ihren individuellen Ansprechpartner. Er koordiniert für Sie alle nötigen Schritte aus einer Hand. Damit die traditionsreiche Form der Stiftung auch für Sie eine dauerhafte Erfolgsgeschichte wird. Wir helfen Ihnen dabei.

Ihr Berthold Theuffel-WerhahnLeiter des Bereichs Stiftungsberatung

Experten im Umgang mit den juristischen Herausforderungen bei einer Stiftungserrichtung.

Wir sorgen nicht nur dafür, dass Sie alle bundesgesetzlichen Regelungen einhalten, sondern unterstützen Sie auch im Umgang mit den spezifischen landesrechtlichen Besonderheiten. Bei gemeinnützigen Stiftungen bewältigen wir gemeinsam mit Ihnen die komplexen steuerrechtlichen Anforderungen. Außerdem erarbeiten wir Strategien, um den klassischen Konflikt zwischen der ErhaltungIhres Stiftungsvermögens einerseitsund bestmöglicher Zweckerfüllung andererseits zu lösen. Unser Ziel:eine klare Orientierung im Paragraphendschungel. Nicht, um eine Stiftung zu errichten. Sondern Ihre.

Ein breites Themenspektrum –schon vor Ihrer StiftungserrichtungBei einer Stiftungserrichtung gibt es keine Standardstrategie, sondern es muss ein breites Themenspektrum in Betracht gezogen werden, das ständig wächst. Deshalb möchten wir uns schon im Vorfeld mit Ihnen darüber klar werden, welche Ziele und Anforderungen Sie an sich selbst und vor allem an Ihre Stiftung stellen.

Wollen Sie die Nachfolge in Ihrem traditionsreichen Familienunternehmen regeln oder Ihr Vermögen vor äußeren Zugriffen schützen? Haben Sie gemein- nützige oder eher familienorientierte Motive? Möchten Sie beispielsweise begabte Nachwuchswissenschaftler dauerhaft fördern oder eventuell zeitlich begrenzt ein bestimmtes Restaurationsprojekt unterstützen?

Aus Ihren Erwartungen und Bedürfnissen entwerfen wir so Ihre maßgeschneiderte Stiftung.

Die Zukunft Ihres Unternehmens sichern. Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen.Juristische Spielräume ausschöpfen. Ihre Unternehmensstrategien sind vielfältig, das übergeordnete Ziel nicht: sie nachhaltig verwirklichen. Zum Beispiel innerhalb einer der ältesten Rechtsformen überhaupt. Einer Form, die auch Ihre Erfolgsgeschichte für die Zukunft fortschreiben kann.

Stiftungen erfreuen sich ungebrochener Popularität. Sie sind vielfältig in ihren Erscheinungsformen, besetzen breite

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1 Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung aus berufsrechtlichen Gründen über die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgt.

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Schön, wenn Erfolg in der Familie liegt. Noch besser, wenn er auch dort bleibtMit kompetenter Beratung behalten Sie immer die Kontrolle über das Stiftungsvermögen. Teilhaber – wiebei Vereinen oder Gesellschaften –gibt es nicht. Stattdessen legen Sie als Stifter fest, wie das Stiftungsvermögen verwendet werden soll und welcher Begünstigte, der sogenannte Destinatär,Zuwendungen daraus erhält. Gemein-sam mit Ihnen können wir eine Stiftungssatzung aufstellen, durch die Ihre Familie auch weiterhin das Unternehmen kontrolliert – über Generationen hinweg.

Bereits vor der Stiftungserrichtung stehen wir Ihnen bei allen sich ergebenden Fragen zur Seite. Die staatliche Stiftungsaufsicht bei Familienstiftungen fällt weg oder findet je nach Bundesland nur eingeschränkt statt. Steuerlichgenießen Familienstiftungen keinePrivilegien. Was bedeutet das für Sie? Laufende Einkünfte unterliegen der Körperschaftsteuer. Ihre Zuwendungenan Begünstigte unterfallen der Abgeltungsteuer. Bei der Übertragung

Ihres Vermögens auf eine Stiftung fällt grundsätzlich Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Hinzu kommtdie alle 30 Jahre fällige fiktive Erbschaftsteuer auf das Stiftungs-vermögen, die sogenannte Erbersatzsteuer. Unsere Beratung hilft Ihnen, Ihre Familienstiftung steuerlich optimal zu gestalten. Ein Beispiel: • Die Erbersatzsteuer für Ihre Stiftung

wird erst in vielen Jahren fällig. • Heute könnten Sie jedoch von

gesetzlichen Begünstigungsvorschriften profitieren.

• Nur: Wie sehen diese Vorschriften in der Zukunft aus? Werden sie von künftigen Regierungen unter Umständen ganz gekippt?

• Die passende Lösung für Sie ist deshalb vielleicht eine – wirtschaftlich betrachtete – vorzeitige Auslösung. Einige Mandanten haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht.

So können wir auch Ihre Stiftung nachhaltig mitgestalten. Durch bestmögliche Nutzung der gesetzlichen Spielräume. Und ganz in Ihrem Sinne.

Die wertvollste Nachfolgeregelung:eine, die Zukunft stiftet

Hinter einem Familienunter-nehmen steht oftmals ein ganzes Lebenswerk – oder sogar dieArbeit mehrerer Generationen. Umso verständlicher der Wunsch,diese Werte nachhaltig zu schützen. Profitieren Sie von Nachfolgekonzepten, die exaktauf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Und die Zukunft stiften.

Eine Familienstiftung eröffnet Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten, IhrUnternehmen oder Vermögen fürdie Zukunft zu sichern. Fehlt Ihnen beispielsweise ein geeigneter Nach-folger, müssen Sie Ihr Familienunter-nehmen trotzdem nicht verkaufen. Auch als Privatperson können Sie Ihr Vermögen für kommende Generationen erhalten. Vielleicht wollen Sie mit einem Doppelstiftungsmodell Ihre Unter-nehmensbeteiligungen anteilig auf eine gemeinnützige Stiftung und auf eine Familienstiftung übertragen. Was auch immer Ihre Ziele sind, wir verwirklichen sie gern mit Ihnen zusammen.

Vorzeitige Auslösung der Erbersatzsteuer

AuftraggeberFamilienunternehmer, die ihr Unternehmen auf eine Familienstiftung übertragen haben

KurzbeschreibungEin Unternehmer hat sein Unternehmen auf eine Familienstiftung übertragen. Die alle 30 Jahre fällige Erbersatzsteuer möchte er im Ergebnis vorziehen, um erbschaftsteuerliche Betriebsvermögensbegünstigungen zu nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieser Vorgang sogar erbschaftsteuerfrei.

Unsere RolleWir leisten Unterstützung bei Abstimmung und Koordination mit den Finanzbehörden und der Stiftungsaufsichtsbehörde. Außerdem erstellen wir die rechtlichen Unterlagen, ermitteln den steuerlichen Wert des Stiftungsvermögens und begleiten die Umsetzung – bis zum Ablauf der steuerlichen Behaltensfristen.

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Das können Sie von uns erwarten• Entwicklung von

Unternehmensnachfolgekonzepten2

• Unterstützung bei der Errichtung von Stiftungen durch steueroptimale Gestaltung der rechtlichen Grundlagen und Abstimmung mit der Stiftungsaufsichtsbehörde 2

• Testamentsvollstreckung 2

• Laufende rechtliche Beratung der Familienstiftung2

• Steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge unter Einsatz einer Familienstiftung

• Bewertung des Stiftungsvermögens• Laufende steuerliche Beratung der

Familienstiftung und der Begünstigten

2 Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung aus berufsrechtlichen Gründen über die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgt.

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Destinatsleistungen korrekt einordnen und besteuernFür Stifter und Destinatäre setzen wir uns häufig mit einer besonderen Herausforderung auseinander: Das Steuerrecht wird vom Gesetzgeber nicht konkret auf Stiftungen zugeschnitten.Vielmehr entscheiden die Finanzgerichte innerhalb der gesetzlichen Rahmen-bedingungen über deren Besteuerung.

Unsere Mandanten – vor allem wenn sie Destinatäre sind – interessieren sich dabei in erster Linie für die Frage, wie sie ihre Leistungen ab dem Jahr 2002 versteuern müssen. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen? Oder als sonstige Einkünfte, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden?

Die Gerichte haben diese Frage bis heute nicht abschließend geklärt. Aber sie hat auch für Sie eine große Bedeutung. Je nach Qualifikation der Einkünfte kann sich ein spürbarer Unterschied in der Steuerbelastung ergeben. Werden die Einkünfte falsch zugeordnet, haftet die Stiftung unter Umständen auch für nicht abgeführte Steuerzahlungen.

Wie wirkt sich dabei das Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 2010 für Sie aus? Zwar entschieden die Richter, dass Stiftungszuwendungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet werden, wenn der Destinatär zumindest mittelbar Einfluss aufdie Leistungen nimmt, die er von der Stiftung erhält. Ob es sich bei Destinatsleistungen aber immer um Kapitaleinkünfte handelt, bleibt offen.

Für uns bedeutet das, immer den konkreten Einzelfall zu betrachten. Indem wir Ihre individuelle Stiftungssatzung analysieren, können wir Ihnen helfen, Destinatsleistungen genau einzuordnen.

Erster Schritt, um vom Steuerrecht zu profitieren: Klarheit gewinnen

Qualifikation von Destinatsleistungen

AuftraggeberFamilienstiftungen und ihre Destinatäre

KurzbeschreibungFamilienstiftungen stehen vor der Frage, als welche Einkunftsart ihre Leistungen ab 2002 beim Destinatär einzuordnen sind.

Unsere RolleWir unterstützen Familienstiftungen bei der Analyse der Stiftungssatzung. Gemeinsam stimmen wir die Ergebnisse mit der Finanzverwaltung ab und helfen bei ihrer Verarbeitung im laufenden Compliance-Prozess.

Mit dem schnelllebigen Steuerrecht Schritt zu halten gehört für Unternehmer zu den größten Herausforderungen. Familienstiftungen sind dabei mit besonders komplexen Fragen konfrontiert – denn die Rechtslage ändert sich ständig. Nutzen Sie eine Beratung, die nicht nur auf die zunehmende Rechtsunsicherheit reagiert. Sondern gezielt gegensteuert.

Mit einem klaren Überblick über die aktuelle Rechtslage vermeiden Sie als Stiftungsbegünstigter – als sogenannter Destinatär – Irrtümer bei der Steuerbelastung. Gleichzeitig gehen Sie Konflikten mit den Steuerbehörden aus dem Weg. Gern begleiten wir Sie auf diesem immer komplizierter werdenden Terrain. Denn Gesetze können sich ändern. Aber Ihre Stiftung soll ihren Zweck dauerhaft erfüllen.

Unsere weiteren Leistungen für Familienstiftungen:• Beratung zur steueroptimierten Anlage

des Stiftungsvermögens• Prüfung von Investitionsentscheidungen

aus rechtlicher Sicht3

• Gestaltungsberatung beim Anfall von Erbersatzsteuer und Ermittlung der Bemessungsgrundlage

• Beratung von Destinatären mit steuerlichem Wohnsitz im Ausland

• Compliance-Beratung von Familienstiftungen und deren Destinatären

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3 Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung aus berufsrechtlichen Gründen über die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgt.

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Gebündeltes Know-how für Ihre StiftungserrichtungEine Stiftung gibt Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ziele zu erreichen. Sie kann je nach Ihren Wünschen eine Trägerfunktion oder auch eineFinanzierungsfunktion haben. Entscheidend ist allein Ihre Idee, diewir gemeinsam mit Ihnen diskutieren und anschließend strategisch umsetzen.

In unserem Hause stehen Ihnen dafür nicht nur Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte zur Verfügung. Sie profitieren auch von branchenspezifischen Experten, zum Beispiel aus der Kommunalwirtschaft, dem Gesundheits- und Wohlfahrtswesen oder Spendensammelorganisationen.

Der Ansatz unseres Stiftungsnetzwerks ist es, Know-how für Sie zu bündeln. Doch auch indem wir Markttrends erkennen, interdisziplinäre Beratungs-ansätze erstellen und mit den entsprechenden Organisationen das Stiftungswesen ständig weiter-entwickeln, können wir Ihren Beratungsbedarf optimal erfassen, gestalten und umsetzen.

Eine Stiftung bietet viel Spielraum – und GesprächsbedarfAuch nach Stiftungserrichtung bleiben wir selbstverständlich Ihr Ansprechpartner. Denn selbst wenn wir uns gemeinsam auf die inneren und äußeren Strukturen sowie die Zielsetzungen geeinigt haben – bei der Arbeit Ihrer Stiftung tauchen immer wieder Fragen auf:• Wie können Sie beispielsweise

Marketing- und Anziehungseffekte optimal nutzen?

• Kann Ihre Stiftung dauerhaft sicher bestehen?

• Welche Veränderungen wollen Sie unter Umständen vornehmen?

• Und wie sehen mögliche Ausstiegsszenarien aus?

All diese Themen und weitere Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Stiftung möchten wir jederzeit gerne mit Ihnen diskutieren.

Stiftungen sind ein Gewinn für die Gesellschaft. Und für Ihr Image

Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu übernehmen wird für Unternehmer immer wichtiger. Andererseits sind auch die öffentliche Hand und der Non-Profit-Sektor vermehrt auf Initiativen aus der Wirtschaft oder von Privatpersonen angewiesen. Der Grund: Durch gesetzgeberische Änderungen, den demografischen Wandel und gestiegene Ansprüche der Bürger können Kommunen ihre Aufgaben kaum noch allein erfüllen. Als Stifter geben Sie also der Öffentlichkeit etwas von Ihrem Erfolg zurück. Und profitieren im Gegenzug auch von einem Imagegewinn.

Die Gründung einer Stiftung ist nicht nur „en vogue“. Sie zeigen damit auch Ihr Engagement und persönliche Weitsicht. Durch Begleitung von Anfang an geben wir Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So können

Sie mit Ihrer Stiftung immer auch Ihre persönlichen Interessen ausdrücken – ganz gleich, ob es sich zum Beispiel um kulturelle oder eher karitative Einrichtungen handelt.

Der Lottokönig und der defizitäre GemeindehaushaltEin engagierter Bürger einer kleinen Gemeinde wurde über Nacht zum Lottokönig. Da der Gemeindehaushalt defizitär ist, wandte sich der Gewinner an den Bürgermeister. Seine Absicht: mit einer Spende die Sanierung einer kommunalen Einrichtung zu unterstützen.

AuftraggeberDie Situation des Bürgermeisters: Er muss seine Pflichten mit dem Willen des Spenders und den rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen

AnforderungenErstellung einer adäquaten Stiftungskonstruktion und ihre Vorstellung im Gemeinderat. Konzeption aller erforderlichen Verträge, Abstimmung mit den Behörden und Begleitung bei der Einführung.

VorgehensweiseZunächst erstellen wir eine Expertise und einen konkreten Ablaufplan. Wir stellen die Vor- und Nachteile in den kommunalen Gremien dar und erarbeiten eine optimale Organstruktur unter Beachtung des Stifterwillens. Im nächsten Schritt erstellen wir Satzungsentwürfe und stimmen sie mit der Finanzbehörde und der Anerkennungsbehörde ab. Weiterhin begleiten wir die Besetzung der Organe und ebenso den operativen Start der Stiftung.

So können wir Sie unterstützen• Erstellung/Prüfung eines

Stiftungskonzepts/Masterplans etc.4

• Erstellung der Vertragsentwürfe/Geschäftsordnungen4

• Abstimmung mit den Anerkennungs- und Aufsichtsbehörden4

• Betriebswirtschaftliche/steuerliche und rechtliche4 Begleitung bei der Umsetzung

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4 Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung aus berufsrechtlichen Gründen über die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgt.

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Prüfung, Rechnungslegung und Berichterstattung nach Ihren BedürfnissenDie komplexe Rechtsprechung stellt viele Stiftungen vor Herausforderungen. Das Thema Jahresabschluss ist da keine Ausnahme. Mit Unterstützung unserer Experten erfüllen Sie die Anforderungen der Stiftungsgesetze, die je nach Bundesland variieren können: Ist Ihre Stiftung beispielsweise zur doppelten Buchführung verpflichtet? Oder genügen nach Schluss des Geschäftsjahres eine Jahresabrechnung mit Vermögens-übersicht, die die Rücklagen separat ausweist, und ein zusätzlicher Bericht, wie der Stiftungszweck erfüllt wurde?

Auch die Satzungsbestimmungen könnenwir für Sie überprüfen. So stellen wir sicher, dass Ihre Stiftungstätigkeit steuer-rechtlichen Anforderungen entspricht. Steuerbegünstigte Stiftungen sind dafürein gutes Beispiel. Erfüllen sie wirklich Zwecke, die Steuervergünstigungen rechtfertigen? Auch in dieser Frage beraten wir Sie gern.

Vielleicht ist Ihre Stiftung aber auch unternehmerisch tätig. Laut Handels- gesetzbuch ist sie dann zur Rechnungs-legung verpflichtet. Doch sind reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen dabei wirklich aussagekräftig? Unsere Erfahrungen zeigen, dass nach der Doppik geführte Buchführung und Rechnungslegung Ihnen wesentlich mehr Sicherheit geben. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) allen größeren Stiftungen eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen der kaufmännischen Bilanzierung.

Ein zusätzlicher Vorteil für Sie: Beauftragen Sie freiwillig eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, ersparen Sie sich möglicherweise – je nach Landesstiftungsgesetz – eine Prüfung durch die Stiftungsaufsicht. Wir freuen uns, Ihnen dabei zur Seite zu stehen. Mit langjähriger Erfahrung, Kompetenz, umfassendem Branchenwissen – und vor allem Integrität.

Das wichtigste Kapital Ihrer Stiftung:Glaubwürdigkeit

Regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen von Stiftungen

AuftraggeberOperativ tätige Stiftungen und Stiftungen mit komplexer Struktur, die ihren Jahresabschluss selbst erstellen

KurzbeschreibungDas Aufsichtsgremium einer Stiftung möchte sicherstellen, dass der Vorstand den Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt hat und die Mittel der Stiftung nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wurden.

Unsere RolleWir prüfen den von der Stiftung erstellten Jahresabschluss und die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel. Außerdem beraten wir Stiftungsvorstand sowie -aufsichtsgremien zur Rechnungslegung, weisen auf Unrichtigkeiten hin und machen Verbesserungsvorschläge. Wenn nötig, regen wir Sonderprüfungen an und führen sie durch. So können nicht nur vermeidbare Vermögensschäden verhindert werden – sondern auch die Gefährdung der Gemeinnützigkeit der Stiftung durch eventuell falsch verwendete Mittel.

Effektiv arbeiten. Gemeinnützige Zwecke fördern. Familienunter-nehmen und -vermögen über Generationen hinweg erhalten.Die Aufgaben einer Stiftung sindvielfältig, ihre Strukturen komplex. Umso bedeutender ist es, ihreMittel auch ordnungsgemäß einzusetzen. Eine unabhängige, objektive Prüfung erhöht die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungsträger.Und Verlässlichkeit gehört zuden größten Werten im Stiftungsvermögen.

Wirtschaftsprüfung ist für Ihre Stiftung mehr als nur ein Bestätigungsvermerk am Jahresende. Egal, ob es sich dabei um Jahresabschlussprüfungen oder spezielle Prüfungsleistungen und Bescheinigungen handelt – eine externe Begleitung durch uns stellt nicht nur sicher, dass steuer-rechtliche Regelungen eingehalten werden. Auch beim Nachweis über die Erfüllung des Stiftungszwecks finden Sie so Unterstützung.

So können wir Sie unterstützen• Beratung bei der Erstellung eines

Kapitalerhaltungskonzepts• Unterstützung bei der Organisation

und laufenden Optimierung der Rechnungslegung

• Erstellung der stiftungsrechtlichen Rechnungslegung (Jahresabschluss, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

• Prüfung von Jahresabschlüssen und Jahresrechnungen

• Sonderprüfungen zur Ordnungs-mäßigkeit der Stiftungstätigkeit

• Beratung bei der Implementierung und Prüfung von Risikomanagement- und internen Kontrollsystemen

• Beratung und Prüfung hinsichtlich Compliance Management

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Unsere moderierten Strategieworkshops könnten deshalb ein interessantes Angebot für Sie sein. Der Vorteil? Gemeinsam können wir uns über strategische Steuerungsziele klar werden und sie dann konkretisieren. Natürlich berücksichtigen wir dabei auch die methodische Verbindung zur operativen Steuerung Ihrer Stiftung. Unser Ansatz: durch das ausgewogene Zusammenspiel auf allen Ebenen eine durchgängige Controlling- und Berichtssystematik für die Stiftung entwickeln. Inhaltlich an den Grundsätzen des Nachhaltig-keitskonzepts orientiert – und ohne die Besonderheiten der Region oder des Handlungsfelds Ihrer Stiftung zu vernachlässigen.

Entscheidend, um in der Erfolgsspur zu bleiben: die richtige Steuerung

Gesetzte Ziele nachhaltig verwirklichen. Die dafür nötigen Mittel effizient einsetzen. Undgleichzeitig auch die Weiterent-wicklung vorantreiben. Auch für Stiftungen gehören diese Aufgaben zum Tagesgeschäft. Wenn Steuerungsinstrumente, Strukturen sowie Prozesse exakt auf die Ziele und Belange Ihrer Stiftung zugeschnitten sind, können Sie mit ihr dauerhaft erfolgreich sein. Und ein Engagement gegenüber der Gesellschaft leisten, das messbare Ergebnisse liefert.

Gezielte Organisation und Steuerung hilft Ihnen, in den stiftungsinternen Verwaltungsfunktionen Schwachstellen aufzudecken. Risiko-, aber auch Ent-wicklungspotenziale werden sichtbar. Mit unserem integrierten Ansatz bieten wir Ihnen dabei betriebswirtschaftliche Optimierung und nachhaltige Strategie-entwicklung aus einer Hand. So können Sie sich auf die Kernaufgaben Ihrer Stiftung konzentrieren und mit dem eingesetzten Kapital maximale Wirkung erzielen.

Strategien gemeinsam erarbeiten und umsetzenUm Controlling- sowie Berichtswesen-funktionen in Ihrer Stiftung auf- und auszubauen, betrachten wir zunächst Ihren strategischen Rahmen. Zwar verzichten manche Stiftungen auf eine ausformulierte Strategie, sie lassen damit erfahrungsgemäß aber auch wertvolle Möglichkeiten aus. Gerade dann, wenn es auf den mittleren und unteren Managementebenen darum geht, die steuerungsrelevante Kommunikation und Information zu strukturieren.

Nachhaltige Stärkung der Steuerungs- und Handlungsfähigkeit einer gewachsenen Stiftungsstruktur

AuftraggeberPrivate und öffentliche Stiftungen, die operativ und/oder fördernd tätig sind

KurzbeschreibungÜber die Jahre, insbesondere in und nach Zeiten starken Wachstums, entwickelt sich das Bedürfnis, das eigene „Geschäftsmodell“ und die dahinterliegende Organisation einmal grundsätzlich zu durchleuchten und zu optimieren, ausgerichtet an klar definierten und messbaren Wirkungszielen.

Unsere RolleIm Rahmen eines Strategieworkshops identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren tatsächlichen Handlungsbedarf und priorisieren die Reihenfolge einer zweckmäßigen Umsetzung. Wir helfen Ihnen bei der Analyse Ihres Projektportfolios und der Frage, ob sich der aus dem Stiftungskapital generierte gesellschaftliche Mehrwert weiter steigern lässt. Organisationsspezifisch und partizipativ erarbeitete Zielbeschreibungen und messbare Indikatoren ermöglichen es, Transparenz zu schaffen über die eigene Nachhaltigkeitsleistung. So kann zusätzliche Handlungs-fähigkeit gewonnen und in strategisch relevante Zukunftsthemen investiert werden. Eine konsequente Integration dieser Informationen in die ohnehin vorhandenen Berichtsprozesse und Entscheidungswege vermeidet unnötigen Mehraufwand.

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So können wir Sie unterstützen• Strukturierung und Organisation von

Strategieworkshops zur Definition der zentralen Entwicklungs- und Steuerungsziele

• Einsatz einer stiftungsspezifischen Kosten- und Leistungsrechnung mit praktikablen Leistungsverrechnungen und geeigneter systemtechnischer Abbildung der Funktionen

• Ausgestaltung eines aussagekräftigen und operationalisierbaren Ziel- und Kennzahlensystems als Grundlage für ein adäquates operatives und strategisches Controlling, ausgerichtet am Konzept der nachhaltigen Entwicklung

• Einrichtung eines adressaten-orientierten und aussagekräftigen standardisierten Berichtswesens mit Regelungen für eine risikoorientierte Ad-hoc-Bericht-erstattung, einschließlich partizipativer Elemente

• Zusammenführung von Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Berichtswesen in einem Entscheidungsunterstützungskonzept

Erfolge erzielen – und sie messen Was zählt für Sie als Stifter wirklich? In erster Linie natürlich der Erfolg Ihrer Stiftung. Wie wird sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Zeigen ihre Aktivitäten nachhaltig Wirkung? Anders ausgedrückt: Wie lässt sich der „Social Impact“ Ihrer Stiftung beurteilen?

Um diese Herausforderung zu meistern, definieren wir eine glaubwürdige Strategie und entwickeln strategie-orientierte Leistungskennzahlen (KPIs). Wir etablieren Strukturen zur Datenerfassung und -auswertung, entwickeln pragmatische, aber solide Bewertungsmodelle und bauen ein integriertes internes wie externes Berichtswesen auf.

Zusammengefasst: Wir schaffen messbare Erfolgsindikatoren, mit denen sich die Ergebnisse Ihrer Stiftungsarbeit bestimmen lassen. Damit Sie Ihr gemeinnütziges Engagement auch nach außen demonstrieren können.

Und die Zukunft? Auch im Stiftungswesen möchten wir den gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Gefragt sind vor allem allgemeine Leitlinien für einen einheitlichen Orientierungsrahmen – „Social Reporting Standards“. Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir bereits daran.

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Ihre Ansprechpartner

Berthold Theuffel-Werhahn Leiter des Bereichs StiftungsberatungTel.: +49 561 9358-201E-Mail: [email protected]

Familienstiftung Dr. Steffen Huber Tel.: +49 711 25034-3603E-Mail: [email protected]

Dr. Martin Liebernickel Tel.: +49 711 25034-1807E-Mail: [email protected]

Destinate Armin Bader Tel.: +49 721 84002-133E-Mail: [email protected]

Reiner Schweizer Tel.: +49 721 84002-137E-Mail: [email protected]

Öffentlich-rechtliche Stiftungen Petra JaretzkeTel.: +49 511 5357-3470E-Mail: [email protected]

Michael Redbrake, LL.M. Tel.: +49 511 5357-5497E-Mail: [email protected]

Rechnungslegung, Prüfung, Berichterstattung Josef RakelTel.: +49 211 981-2215E-Mail: [email protected]

Matthias Schwarze-GerlandTel.: +49 561 9358-113E-Mail: [email protected]

Stefan WienandsTel.: +49 201 438-1405E-Mail: [email protected]

Nachhaltige Steuerung und Effizienzkontrolle Barbara WielerTel.: +49 30 2636-1563E-Mail: [email protected]

Andreas HellenbrandTel.: +49 30 2636-1715E-Mail: [email protected]

Jens Robert BrodersenTel.: +49 69 9585-3915E-Mail: [email protected]

Dr. Tobias ErnstTel.: +49 30 2636-2409E-Mail: [email protected]

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekennt sich zu den PwC-Ethik-Grundsätzen (zugänglich in deutscher Sprache über www.pwc.de/de/ethikcode) und zu den Zehn Prinzipien des UN Global Compact (zugänglich in deutscher und englischer Sprache über www.globalcompact.de). © Mai 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.

Über unsUnsere Mandanten stehen tagtäglich vor neuen Aufgaben, haben interessante Ideen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchen- kenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in über 150 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen.

PwC. 8.700 engagierte Menschen an 28 Standorten. 1,33 Mrd. Euro Gesamtleistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland.

Allein in Deutschland beraten und prüfen wir Stiftungen mit mehr als 40 eng miteinander vernetzten Experten aus allen Fachrichtungen, darunter viele Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Mit diesem interdisziplinären Ansatz bleiben wir nicht nur intern im regelmäßigen Austausch. Sondern auch mit Stiftungsaufsichts- und Finanzbehörden sowie externen Kompetenzzentren. So können wir auch für Sie immer die bestmögliche Betreuung gewährleisten.

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