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Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für Ärzte Herzlich Willkommen!

Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für Ärzte - kvwl.de · Japan-Enzephalitis Typhus Cholera Masern, Mumps, Röteln Varizellen Gelbfieber In der Schwangerschaft unbedenklich!

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Impfkampagne Herbst 2016

Informationen für Ärzte

Herzlich Willkommen!

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

2

Seite: 2

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

• Aufklärungspflicht

• Off-label-use

• Kontraindikationen

• falsche Kontraindikationen

• Lieferengpässe von Impfstoffen

• Impfkomplikationen

• Impfabstände

Agenda

Seite: 3

1 STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Aufklärungspflicht

Aufklärungsblätter u. a. erhältlich:

Forum impfende Ärzte (www.forum-impfen.de)

Deutsches Grünes Kreuz e.V. (www.dgk.de)

Robert Koch-Institut (www.rki.de)

• in 19 Sprachen erhältlich

• enthalten Fragebogen zum Gesundheitszustand

• enthalten Einwilligungserklärung (nicht zwingend notwendig)

Seite: 4

Festgeschrieben im Patientenrechtegesetz

Inhalt:

• zu verhütende Krankheit und deren Behandlungsmöglichkeit

• Nutzen der Impfung

• Kontraindikationen

• Durchführung der Impfung

• Beginn und Dauer des Impfschutzes

• Verhalten nach der Impfung

• Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen

• Notwendigkeit und Termine für Folge- und Auffrischimpfungen

Seite: 5

Aufklärungspflicht

Zulassungsüberschreitende Anwendung, engl. off-label-use

… die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des

in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen

Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich

der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der

Behandlungsdauer.

• Arzt haftet für die medizinische Richtigkeit sowie für unerwünschte

Arzneimittelwirkungen

• Ärztliche Fachgesellschaften empfehlen: Off-label Verordnung nur auf

Basis von gültigen Leitlinien bzw. Empfehlungen

Unabdingbar: Aufklärung und Beratung des Patienten mit entsprechender

Dokumentation!

Seite: 6

Off-label-use

Keine Impfung bei akuter schwerer Erkrankung

Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang sind nicht immer

eine Kontraindikation

Mögliche Allergene in Impfstoffen: Neomycin, Streptomycin, Hühnereiweiß

Bei angeborenem oder erworbenen Immundefekt behandelnden Arzt

kontaktieren! Serologische Kontrolle des Impferfolges angezeigt!

Schwangerschaft:

• Keine Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen

• Nicht dringend indizierte Impfungen sollten nicht durchgeführt werden

• Gelbfieberimpfung nur nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung

Seite: 7

Kontraindikationen

falsche Kontraindikationen

• banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen

(< 38,5°C) einhergehen

• ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit

ansteckenden Krankheiten

• Krampfanfälle in der Familie

• Fieberkrämpfe in der Anamnese des zu impfenden Kindes

• Ekzem u. a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen

• Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von

Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten

Seite: 8

falsche Kontraindikationen

• Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes (Varizellen-Impf. n.

Risikoabwägung)

• angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen

• Neugeborenenikterus

• Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Reifealter

und aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft

werden

• stillende Frauen: sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer

einer Impfung gegen Gelbfieber (s. o. unter Kontraindikationen)

• gestillte Säuglinge

Seite: 9

Lieferengpässe

Aktuelle Informationen:

Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human

• Pharmazeutische Unternehmen teilen Lieferengpass und die Dauer der

Nicht-Verfügbarkeit mit

• Alternative Impfstoffe derselben Zusammensetzung werden

vorgeschlagen

• Handlungsempfehlung der STIKO bei Fehlen auch alternativer Impfstoffe

Liefersituation von Tdap- bzw. IPV-haltigen Impfstoffen stellt momentan

besondere Herausforderung dar!

STIKO-Handlungsempfehlung April 2016

Seite: 10

Impfkomplikationen

Impfkomplikationen

• … sind über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende

gesundheitliche Schädigungen.

• … sind vom impfenden Arzt nach dem Infektionsschutzgesetz beim

zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

• ... sind unverzüglich zu melden.

Die Meldepflicht besteht unabhängig von einer öffentlichen Empfehlung für

die durchgeführte Impfung.

Seite: 11

Kriterien „übliche Impfreaktionen“ der STIKO

Die STIKO hat die folgenden Kriterien für übliche Impfreaktionen entwickelt:

• für die Dauer von 1 – 3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung,

Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle

• für die Dauer von 1 – 3 Tagen Fieber < 39,5°C (bei rektaler Messung), Kopf- und

Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung

der regionären Lymphknoten, im gleichen Sinne zu deutende Symptome

einer „Impfkrankheit“

• 1 – 3 Wochen nach der Verabreichung abgeschwächter Lebend-

impfstoffe: z. B. eine leichte Parotisschwellung, kurzzeitige Arthralgien

oder ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-, Röteln- oder

Varizellen-Impfung oder milde gastrointestinale Beschwerden, z. B. nach

der oralen Rotavirus- oder Typhusimpfung.

Seite: 12

Impfabstände

Die meisten Impfungen können zeitgleich am selben Tag appliziert werden

(Koadministration, Mm. deltoidei bds. + ggf.Mm. vastus laterales bds.)

Gibt es dazu keine Daten oder will man das aus anderen Gründen nicht

machen, können Totimpfstoffe ohne bestimmte Abstände appliziert werden

Fachinformationen beachten!

Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317

Seite: 13

Mindestabstände zwischen Impfungen einer Serie:

– nicht kleiner als in der Regel 4 vereinzelt 6 Wochen (Fachinformation

beachten)

Bei Grundimmunisierung:

empfohlener Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung

soll nicht unterschritten werden (in der Regel 6 Monate)

Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 302

Seite: 14

Impfabstände

Impfabstände

• Die vorgesehenen Impfabstände sollten in der Regel eingehalten werden.

• Es gibt jedoch keine unzulässig langen Impfabstände.

• Jede Impfung zählt!

• Auch eine für viele Jahre unterbrochen Impfserie muss nicht neu

begonnen werden.

Seite: 15

Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317

Impfabstände

• Zwischen Lebend- und Totimpfstoffen ist ebenfalls kein Abstand

erforderlich.

• Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten abgeklungen sein.

• Zwischen zwei Lebendimpfungen soll in der Regel ein Abstand von vier

Wochen eingehalten werden.

Seite: 16

Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317

Abstand zwischen Impfungen und OP

• Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff durchgeführt

werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist.

• Bei Wahleingriffen sollte nach Totimpfungen ein Abstand von 3 Tagen

und nach Lebendimpfungen ein Abstand von 14 Tagen eingehalten

werden.

Seite: 17

Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317

Abstand zwischen OP und Impfungen

• Nach operativen Eingriffen kann geimpft werden, sobald der Patient in

stabilem Zustand ist.

• Impfungen aus vitaler Indikation können jederzeit gegeben werden (z. B.

Tollwut, Tetanus, Hepatitis B).

• Nach OP mit Immunsuppression (insbesondere Transplantationen) sind

Impfungen mit dem behandelnden Zentrum abzusprechen.

Seite: 18

Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

2

Seite: 19

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

Agenda

Seite: 20

• Hintergrund

• generelle Empfehlungen

• schmerzstillende Medikamente

• sonstige unterstützende Verfahren

• Empfehlungen zur Körperposition

• Empfehlungen zu Injektionstechniken

• Maßnahmen, die nicht zur Schmerzreduktion empfohlen sind

2 STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

Hintergrund

Schmerzen und Stressreaktionen, Angst und Sorge vor möglichen

Schmerzen beeinträchtigen die Akzeptanz von Impfungen.

Berücksichtigung von schmerzreduziertem Impfen im Praxisalltag soll die

Impfakzeptanz in der Bevölkerung fördern!

Seite: 21

Impfrate

Generelle Empfehlung

• Gesundheitspersonal mit ruhiger Ausstrahlung

• kooperativ und sachkundig

• neutraler Sprachgebrauch bei Impfaufklärung

• Angst und Misstrauen nicht durch schlechte Wortwahl schüren

• keine fälschlich beruhigenden oder unehrlichen Phrasen

Seite: 22

Impfrate

Schmerzstillende Medikamente

In Einzelfällen zur Reduzierung der Injektionsschmerzen:

• Lidocainhaltige Schmerzpflaster oder Cremes unter einem Okklusions-

verband bei Kindern ab 4 Monaten bis unter 12 Jahren

• Im Alter über 12 Monaten keine gleichzeitige Anwendung von Pflastern oder

Cremes mit Arzneimitteln wie z. B. Sulfonamiden

• Jugendliche oder Erwachsene: Anwendung von Schmerzpflastern –

Achtung! Einwirkzeit von 30-60 Minuten einplanen. Kosten sind vom

Patienten zu tragen.

• Eisspray gilt ebenfalls als eine Möglichkeit

Seite: 23

Impfrate

Sonstige unterstützende Maßnahmen

• U3 nutzen um den Gebrauch von schmerzreduzierenden Strategien beim

Impftermin zu erörtern

• Eltern von Kindern im Alter unter 10 Jahren sollten bei der Impfung ihrer

Kinder anwesend sein

• Kinder ab 3 Jahren sowie Jugendliche und Erwachsene über die Injektion

aufklären und Tipps gegen mögliche Schmerzen oder Angst z. B. durch

Drücken der Hand der Mutter geben

• Kinder ab 6 Jahren durch Ablenkungsmanöver ablenken

(z. B. durch Aufblasen eines Ballons, Windrädchen, Videos, Spielzeuge,

Gespräche oder Musik)

• Erwachsene zur Ablenkung leicht Husten lassen oder zum Luftanhalten

auffordern

Seite: 24

Impfrate

Empfehlungen zur Körperposition

• im Neugeborenenalter Nuckeln an einem Schnuller

• Säuglinge während der Impfung zum Stillen anlegen (nicht bei Rotaviren-

Impfung). Ersatzweise kann ein Schnuller benutzt werden

• Kinder unter 2 Jahren ein bis zwei Minuten vor der Impfung 2 ml

einer 25 %-igen Glukose-Lösung oder eine andere süße Flüssigkeit

verabreichen

• Kleinkinder im Alter von unter 3 Jahren auf dem Arm oder auf dem Schoß

halten

• Kinder im Alter von über 3 Jahren sowie Jugendliche sitzen möglichst

aufrecht

Seite: 25

Empfehlungen zu Injektionstechniken

• Die Nadellänge sollte bei Säuglingen von < 2 Monaten 15 mm betragen,

bei älteren Säuglingen und Kleinkindern 25 mm und bei Jugendlichen

und Erwachsenen 25 – 50 mm

• Die intramuskuläre Injektion soll altersunabhängig ohne Aspiration

erfolgen. Die Aspiration ist überflüssig, da an den Körperstellen, die zur

Injektion verwendet werden, keine großen Blutgefäße existieren (M.

vastus lateralis oder M. deltoideus).

• Werden mehrere Impfungen am selben Termin gegeben, soll die

schmerzhafteste Impfung zuletzt injiziert werden. Besonders schmerzhaft

können die Injektionen der Pneumokokken- und der MMR-Impfung sein.

Seite: 26

Maßnahmen, die nicht zur

Schmerzreduktion empfohlen werden:

• Erwärmung des Impfstoffs

• Manuelle Stimulation der Injektionsstelle z. B. durch Reiben oder Kneifen

• Orale Analgetika-Gabe vor oder während der Impfung

Seite: 27

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

2

Seite: 28

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

Agenda

Seite: 29

• Grundsätze

• Totimpfstoffe

• Lebendimpfstoffe

Impfungen in der Schwangerschaft3

Impfen in der Schwangerschaft

Seite: 30

Schwangere sind aus ethischen Gründen von Zulassungsstudien

ausgeschlossen!

Es gibt daher keine Daten über neue Medikamente – nur

Fallbeschreibungen!

Impfstoffe in der Schwangerschaft

Seite: 31

Totimpfstoffe sind erlaubt! (aus Vorsicht erst nach der 12 SSW)

Praxistipp:

Wenn Impfungen in der Schwangerschaft erforderlich sind, sollten zur

Vermeidung unnötiger Diskussionen aufschiebbare Impfungen möglichst erst

nach der 12. SSW durchgeführt werden.

Falls im 1. Trimenon geimpft werden muss, sollte die Schwangere darauf

hingewiesen werden, dass in den ersten Monaten noch ein erhöhtes Risiko für

natürliche Aborte besteht, eine Impfung aber einen solchen keinesfalls

verursachen kann.

Impfstoffe in der Schwangerschaft

Seite: 32

Lebendimpfstoffe sind kontraindiziert!(auch wenn es keine Schadensmeldungen bei versehentlicher Impfung gibt)

• Es besteht bei versehentlicher Impfung kein Grund, die

Schwangerschaft zu beenden!

• Schwangere sollten nicht in Risikogebiete reisen (Zika-Virus)!

• Reiseimpfungen sind möglich - MMR/Gelbfieber-Impfungen (s.o.) nicht!

Impfungen für Schwangere

Seite: 33

Tetanus, Diphtherie

Grippe

Hepatitis B

Keuchhusten

Kinderlähmung

FSME

Pneumokokken

Tollwut

HPV

Hepatitis A

Meningokokken

Japan-Enzephalitis

Typhus

Cholera

Masern, Mumps, Röteln

Varizellen

Gelbfieber

In der Schwangerschaft

unbedenklich!

„So viel wie nötig

und so wenig

wie möglich!“

Impfserie in Schwangerschaft unterbrechen –

aber Totimpfstoff unbedenklich

Strenge

Indikations-

stellung

VerbotenAber bei versehentlicher Impfung

unbedenklich

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

2

Seite: 34

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

Agenda

Seite: 35

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

• Grundsätze

• Impfungen bei multipler Sklerose

• Impfungen bei Immundefizienz

• Impfungen bei Antikoagulantientherapie

4 Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

Impfungen chronisch Kranker

Seite: 36

• nicht vergessen: Impfung aller Kontaktpersonen

• je älter und kranker ein Mensch, umso höher der Bedarf an Schutz vor Infektionen erhöhtes Risiko für Komplikationen bei Infektionen

• das Immunsystem ist geschwächt dadurch reduzierte Immunantwort auf Impfungen

• die meisten Impfungen sind erlaubt; Impfantwort verbessert sich ggf. durch adjuvantierte Impfstoffe

• neben Standardimpfungen besonders wichtig: Pertussis, Influenza, Pneumokokken

Impfungen bei Multiple Sklerose

Seite: 37

• Alle Standard- und Indikationsimpfungen mit Totimpfstoffen dürfen

nach Empfehlungen der National MS-Society der USA und der

Deutschen Multiple-Sklerose Gesellschaft verabreicht werden.

• Die Impfungen sollten möglichst im schubfreien Intervall, außerhalb

einer Kortikoidtherapie erfolgen.

• Unverzichtbar ist die Influenzaimpfung, da die echte Grippe häufig

einen Schub auslöst.

Impfungen bei Multiple Sklerose

Seite: 38

• Bei fehlendem Schutz vor Masern, Mumps, Röteln oder Varizellen

sollte vor der Risiko-Nutzen-Abwägung einer Lebendimpfung

zunächst die Antikörperkontrolle erfolgen.

• Bei Seropositivität kann dann auf eine Impfung verzichtet werden.

Eine Überprüfung aller beim PEI von 2001 bis 2009 eingegangenen

Meldungen zu MMR-Impfungen erbrachte keine schwere

Nebenwirkungen und keine MS-Auslösung durch Impfung.

• Kontaktaufnahme zum Neurologen unverzichtbar!

Impfungen bei Immundefizienz

• 2- 4 Wochen vor Einleitung einer immunsuppressiven Therapie Impfschutz

prüfen und ggf. auffrischen!

• bei Immundefizienz sind alle Totimpfungen möglich, der Impfschutz aber

unsicher

• bei leichter Immundefizienz (z.B. Cortisontherapie unterhalb der Cushing-

Schwelle, asymptomatische HIV-Infektion etc.) sind Lebendimpfungen

möglich

• bei ausgeprägter Immundefizienz (z.B. bei Therapie gegen Rheuma,

Psoriasis, Multiple Sklerose, Chemotherapie bei Karzinomen u.a.m.) sind

Lebendimpfungen kontraindiziert!

Borso D et al, Dtsch Med Wochenschr 2013; 1380: 145–150; STIKO: Epid. Bull. / Sonderdruck 10. November 2005

Seite: 39

Impfungen unter Antikoagulantientherapie

Seite: 40

Intramuskuläre Injektionen sind gemäß Fachinformation von Antikoagulantien mit dem Wirkstoff Phenprocoumon oder Warfarin verboten.

Neue Antikoagulantien mit dem Wirkstoff Apixaban, Dabigatran oder Rivaroxaban enthalten diesen Hinweis nicht.

Bislang wurden die Impfungen subcutan verabreicht, was oft schmerzhaft war und bei Adsorbatimpfstoffen stärkere Lokalreaktionen hervorrief. Intramuskuläre Impfungen können aber nach Aufklärung des Patienten über eventuelle Blutungen und Hämatome durchgeführt werden ((PEI 2009, Arzneitelegramm 2013, DGK 2013, KVBW 2014). [29]

Um die Zahl der Injektionen zu vermindern, sollten bevorzugt Kombinationsimpfstoffe zum Einsatz gelangen.

Impfungen bei Gerinnungsstörungen

• Hämophilie, Thrombozytopenie < 30-50 G/l

• Marcumar, NOAK, Vollheparinisierung1

• i.m. Injektion: Gefahr schwerer Muskelblutungen

• s.c. Injektion: Fachinfo beachten, ggf. off-label, geringere Immunogenität,

bei Adsorbat-Impfstoffen Entzündungen, Granulome oder Zysten möglich2

• intradermale Injektion: nur gegen Influenza verfügbar

(IDfluR, IntanzaR, ab 60 Jahre)3

1: arznei-telegramm® 2013; Jg. 44, Nr. 11, Seite 101

2: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 318

3: http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/influenza-grippe/influenza-grippe-node.html

Seite: 41

Impfungen unter Antikoagulantientherapie

Seite: 42

Praxistipp:

Patienten unter Antikoagulantien-Therapie sollten zur Vermeidung

mehrfacher Injektionen möglichst Kombinationsimpfstoffe erhalten. Nach

entsprechender Aufklärung über Blutungen und Hämatome darf eine

intramuskuläre, langsame Applikation des Impfstoffes mit dünner 23-er

Nadel erfolgen. Nachfolgend sollte eine Kompression der Injektionsstelle

über mindestens 10 Minuten durchgeführt werden.

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

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Seite: 43

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

Seite: 44

Übersicht der Impfleistungen

in Westfalen-Lippe

Seite: 45

Übersicht der Impfleistungen

in Westfalen-Lippe

Seite: 46

Empfehlungen für Standardimpfungen

Quelle: RKI, Stand: 29.08.2016

Abrechnung HPV-Impfung

1 x SNR 89110 A

1 x SNR 89110 B

Seite: 47

Quelle: RKI, Stand: 29.08.2016

Seite: 48

HPV-Impfung für 18 – 26-jährigeVertrag mit BIG direkt gesund, TK, BKK Achenbach, Deutsche BKK

Vergütung:

1. Impfung: 6,00 EUR SNR 89021

2. Impfung: 6,00 EUR SNR 89021A

3. Impfung: 21,00 EUR SNR 89021B

HPV

Änderung:

3 statt bisher 4 Impfstoffdosen des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs

im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten)

Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen

Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben

werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten

Vorteil 2+1:

Säuglinge im Alter von drei Monaten benötigen eine Impfung weniger.

Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. SSW) erhalten

wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten.

Neue STIKO-Empfehlung 24.08.2015

- Pneumokokken

Abrechnung nach SNR 89118A bzw. 89118B

Seite: 49

Seite: 50

Pneumokokken - Standardimpfung

Standardimpfung einmalig für Personen über 60

Abrechnung nach SNR 89119

STIKO-Empfehlung:

Standardimpfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff

(PPSV23) (Pneumovax® 23).

Seite: 51

Pneumokokken - Standardimpfung

Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit

erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung

Abrechnung nach SNR 89120 bzw. 89120R

STIKO-Empfehlung

- bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten bzw. Immunsupression:

Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13)

(Prevenar 13®) gefolgt von PPSV23 (Pneumovax® 23) Abstand: mindestens 2

Monate, besser 6-12 Monate

- bei sonstigen chronischen Krankheiten: Personen ab 16 Jahren erhalten

PPSV23. Personen im Alter von 2-15 Jahren erhalten sequenzielle Impfung mit

PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten

- bei anatomischen und fremdköper-assoziierten Risiken für Pneumokokken-

Meningitis: Sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12

Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll

Pneumokokken-Impfstoffe

Impfstoff Hersteller Impfalter Grundimmunisierung Applikation

Pneumovax 23®

(Polysaccharid)

Sanofi ab 3.LJ 1x

Zulassung ab 2 Jahren

ohne Altersbegrenzung

nach oben

i.m./s.c.

Synflorix®

(Konjugat)

GSK ab 2.LM

bis 5 J

2-4x (nach Alter)

Zulassung ab 6 Wochen bis

6. Geburtstag

i.m.

Prevenar 13®

(Konjugat)

Pfizer ab 2.LM 1-4x (nach Alter)

Zulassung ab 6 Wochen

ohne Altersbegrenzung

nach oben

i.m./s.c.

Seite: 52

Hinweis: Wirtschaftlichkeit

Seite: 53

• Impfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der

AOK Nordwest

• Verordnung auf Vordruck Muster 16 unabhängig von der

Kassenzugehörigkeit der Patienten

• ohne Namensnennung des Versicherten

• Markierung des Feldes 8 und 9 auf Vordruck Muster 16

Verordnung in Westfalen-Lippe

Seite: 54

Impfausweise- jetzt kostenlos – Bestellung über die KVWL

Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Krankenkassen die Kosten für Impfausweise für

gesetzlich Krankenversicherte übernehmen.

Vereinbarung der KVWL mit den KK:

• die Krankenkassen stellen der KVWL die Impfausweise kostenfrei zur Verfügung

• Die Praxen erhalten die Impfausweise wie gewohnten über die KVWL-

Formularausgabe:Tel: 0251 929 - 1641 o. 1643

Fax: 0251 929 - 1633 o. 1639

E-Mail: [email protected]

Per Post: Gartenstraße 210-214

48147 Münster

Impfausweis in Westfalen-Lippe

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

2

Seite: 55

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

Einwohnerzahlen KVWL

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)Abrechnungshäufigkeiten

SNR bis 3/08 89902

SNR ab 4/08 89102 A-R

89102A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89102B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation

89102R Auffrischungsimpfung2015 - 2013 - 7,0 %2015 - 2014 - 17,8 % 2015 - 2010 - 14.9 %

%-Veränderung Jahreswerte

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)Anteil Einwohner 2015

Humane Papillomviren (HPV)

89110 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89110 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2015 - 2013 + 23,0 % 2015 - 2014 + 14,4 % 2015 - 2010 + 80,7 %

%-Veränderung Jahreswerte

SNR ab 4/08 89110 A-B

2015 - 2013 - 11,8 %2015 - 2014 - 7,7 % 2015 - 2010 - 18,7 %

%-Veränderung Jahreswerte

InfluenzaAbrechnungshäufigkeiten 2003-2015

SNR 89111

89112

InfluenzaAnteil Einwohner 2015

Bezirksstelle 2011 2015 2011 - 2015

Arnsberg 57.729 47.476 -17,8%

Bielefeld 60.638 46.582 -23,2%

Bochum/Hagen 109.569 89.137 -18,6%

Detmold 34.457 29.307 -14,9%

Dortmund 116.424 96.341 -17,2%

Gelsenkirchen 32.013 27.676 -13,5%

Lüdenscheid 78.674 65.221 -17,1%

Minden 56.222 44.384 -21,1%

Münster I 84.604 62.795 -25,8%

Münster II 49.320 39.029 -20,9%

Paderborn 39.984 31.771 -20,5%

Recklinghausen 48.938 43.770 -10,6%

Gesamt 768.395 623.489 -18,9%

Einwohner in WL über 60 Jahre

(Zensus 2011 Fortschreibung) 2.112.854 2.220.593 + 5,1%

InfluenzaAnzahl Patienten 2011 - 2015

Anzahl Patienten über 60 Jahre mit Grippeschutzimpfung

Pneumokokken-Konjugatimpfstoff

2015 - 2013 + 4,6 %2015 - 2014 + 0,9 % 2015 - 2010 + 6,2 %

%-Veränderung Jahreswerte

SNR bis 3/08 89918

89118A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollst. Impfserie

89118B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation

SNR ab 4/08 89118 A-B

Pneumokokken

SNR bis 3/08 89910

SNR ab 4/08

89119

89120

89120 R

89119, 89120 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89120R Auffrischungsimpfung 2015 - 2013 + 2,3 %2015 - 2014 - 1,9 % 2015 - 2010 - 0,7 %

%-Veränderung Jahreswerte

MMR + MMRV

2015 - 2013 + 53,0 %2015 - 2014 + 21,0 % 2015 - 2010 + 42,3 %

%-Veränderung Jahreswerte

Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis

(TdapIPV)

SNR bis 3/08 89941

SNR ab 4/0889400

89400 R

2015 - 2013 - 15,0 %2015 - 2014 2,0 % 2015 - 2010 + 18,6 %

%-Veränderung Jahreswerte

89400 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89400R Auffrischungsimpfung

Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis,

Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B

(DtaP-IPV-Hib-HB)

SNR bis 3/08 89961

SNR ab 4/08 89600 A-B

89600 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

89600 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2015 - 2013 + 10,1 %2015 - 2014 + 6,6 % 2015 - 2010 + 12,8 %

%-Veränderung Jahreswerte

Summe aller Schutzimpfungen der KVWL

pro Jahr

2015 - 2013 + 2,4 %2015 - 2014 - 0,2 % 2015 - 2010 - 3,0 %

%-Veränderung Jahreswerte

1

Agenda

Impfungen in der Schwangerschaft3

2

Seite: 69

4

STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen

STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen

5 Abrechnung

6 Regionale Impffrequenzen

7 Reiseschutzimpfungen

Seite: 70

Reiseimpfungen sind

keine GKV-Leistungen;

die Vergütung erfolgt nach GOÄ!

Achtung: Bitte Ausnahmen

beachten!

GOÄ

Auslandsreiseimpfungen

Privatpatienten(z. B. Debeka, DKV, Axa,

Allianz Private, Signal

Iduna, HUK-Coburg,

Continentale, Central,

Bayerische Beamtenkk.,

Barmenia)

Beihilfeberechtigte etc.

GKV-Patienten(z. B. AOK, BEK GEK,

DAK, IKK)

Sonderverträge der KVen

(Satzungsleistung)

Abrechnung GOÄ GOÄ KV-eigene Symbolnummern

Finanzierung Kostenerstattung Kostenerstattung KV-Abrechnung

Verordnung Einzelverordnung

auf Namen des

Patienten –

Privatrezept

Einzelverordnung

auf Namen des

Patienten –

Privatrezept

Einzelverordnung auf

Namen des Patienten –

Muster 16

Kostenerstattung – Übersicht CRM:

Kostenerstattung – Beispiele:

max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.

Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen

80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle

Reiseimpfungen

50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im

Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:

Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus

volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das

Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach

GOÄ bis max. 2,3 facher Satz

volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.

abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen

Thomas MüllerSeite: 73

FSME-Reiseimpfung

1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)

2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)

3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils

Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:

GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5

3 Eingehende Beratung (in diesem Fall

reisemedizinisch)

20,11 EUR 30,60 EUR

GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5

1 Beratung 10,73 EUR 16,32 EUR

5/

7

Symptombezogene Untersuchung/

Vollständige körperliche Untersuchung eines

Organsystems

10,73 EUR

21,45 EUR

16,32 EUR

32,64 EUR

375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR

GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5

375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR

Seite: 74

Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit!