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Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
2
Seite: 2
4
STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
• Aufklärungspflicht
• Off-label-use
• Kontraindikationen
• falsche Kontraindikationen
• Lieferengpässe von Impfstoffen
• Impfkomplikationen
• Impfabstände
Agenda
Seite: 3
1 STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Aufklärungspflicht
Aufklärungsblätter u. a. erhältlich:
Forum impfende Ärzte (www.forum-impfen.de)
Deutsches Grünes Kreuz e.V. (www.dgk.de)
Robert Koch-Institut (www.rki.de)
• in 19 Sprachen erhältlich
• enthalten Fragebogen zum Gesundheitszustand
• enthalten Einwilligungserklärung (nicht zwingend notwendig)
Seite: 4
Festgeschrieben im Patientenrechtegesetz
Inhalt:
• zu verhütende Krankheit und deren Behandlungsmöglichkeit
• Nutzen der Impfung
• Kontraindikationen
• Durchführung der Impfung
• Beginn und Dauer des Impfschutzes
• Verhalten nach der Impfung
• Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
• Notwendigkeit und Termine für Folge- und Auffrischimpfungen
Seite: 5
Aufklärungspflicht
Zulassungsüberschreitende Anwendung, engl. off-label-use
… die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des
in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen
Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich
der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der
Behandlungsdauer.
• Arzt haftet für die medizinische Richtigkeit sowie für unerwünschte
Arzneimittelwirkungen
• Ärztliche Fachgesellschaften empfehlen: Off-label Verordnung nur auf
Basis von gültigen Leitlinien bzw. Empfehlungen
Unabdingbar: Aufklärung und Beratung des Patienten mit entsprechender
Dokumentation!
Seite: 6
Off-label-use
Keine Impfung bei akuter schwerer Erkrankung
Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang sind nicht immer
eine Kontraindikation
Mögliche Allergene in Impfstoffen: Neomycin, Streptomycin, Hühnereiweiß
Bei angeborenem oder erworbenen Immundefekt behandelnden Arzt
kontaktieren! Serologische Kontrolle des Impferfolges angezeigt!
Schwangerschaft:
• Keine Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
• Nicht dringend indizierte Impfungen sollten nicht durchgeführt werden
• Gelbfieberimpfung nur nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung
Seite: 7
Kontraindikationen
falsche Kontraindikationen
• banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen
(< 38,5°C) einhergehen
• ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit
ansteckenden Krankheiten
• Krampfanfälle in der Familie
• Fieberkrämpfe in der Anamnese des zu impfenden Kindes
• Ekzem u. a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
• Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von
Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
Seite: 8
falsche Kontraindikationen
• Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes (Varizellen-Impf. n.
Risikoabwägung)
• angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen
• Neugeborenenikterus
• Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Reifealter
und aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft
werden
• stillende Frauen: sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer
einer Impfung gegen Gelbfieber (s. o. unter Kontraindikationen)
• gestillte Säuglinge
Seite: 9
Lieferengpässe
Aktuelle Informationen:
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human
• Pharmazeutische Unternehmen teilen Lieferengpass und die Dauer der
Nicht-Verfügbarkeit mit
• Alternative Impfstoffe derselben Zusammensetzung werden
vorgeschlagen
• Handlungsempfehlung der STIKO bei Fehlen auch alternativer Impfstoffe
Liefersituation von Tdap- bzw. IPV-haltigen Impfstoffen stellt momentan
besondere Herausforderung dar!
STIKO-Handlungsempfehlung April 2016
Seite: 10
Impfkomplikationen
Impfkomplikationen
• … sind über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende
gesundheitliche Schädigungen.
• … sind vom impfenden Arzt nach dem Infektionsschutzgesetz beim
zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
• ... sind unverzüglich zu melden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig von einer öffentlichen Empfehlung für
die durchgeführte Impfung.
Seite: 11
Kriterien „übliche Impfreaktionen“ der STIKO
Die STIKO hat die folgenden Kriterien für übliche Impfreaktionen entwickelt:
• für die Dauer von 1 – 3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung,
Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle
• für die Dauer von 1 – 3 Tagen Fieber < 39,5°C (bei rektaler Messung), Kopf- und
Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung
der regionären Lymphknoten, im gleichen Sinne zu deutende Symptome
einer „Impfkrankheit“
• 1 – 3 Wochen nach der Verabreichung abgeschwächter Lebend-
impfstoffe: z. B. eine leichte Parotisschwellung, kurzzeitige Arthralgien
oder ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-, Röteln- oder
Varizellen-Impfung oder milde gastrointestinale Beschwerden, z. B. nach
der oralen Rotavirus- oder Typhusimpfung.
Seite: 12
Impfabstände
Die meisten Impfungen können zeitgleich am selben Tag appliziert werden
(Koadministration, Mm. deltoidei bds. + ggf.Mm. vastus laterales bds.)
Gibt es dazu keine Daten oder will man das aus anderen Gründen nicht
machen, können Totimpfstoffe ohne bestimmte Abstände appliziert werden
Fachinformationen beachten!
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317
Seite: 13
Mindestabstände zwischen Impfungen einer Serie:
– nicht kleiner als in der Regel 4 vereinzelt 6 Wochen (Fachinformation
beachten)
Bei Grundimmunisierung:
empfohlener Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung
soll nicht unterschritten werden (in der Regel 6 Monate)
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 302
Seite: 14
Impfabstände
Impfabstände
• Die vorgesehenen Impfabstände sollten in der Regel eingehalten werden.
• Es gibt jedoch keine unzulässig langen Impfabstände.
• Jede Impfung zählt!
• Auch eine für viele Jahre unterbrochen Impfserie muss nicht neu
begonnen werden.
Seite: 15
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317
Impfabstände
• Zwischen Lebend- und Totimpfstoffen ist ebenfalls kein Abstand
erforderlich.
• Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten abgeklungen sein.
• Zwischen zwei Lebendimpfungen soll in der Regel ein Abstand von vier
Wochen eingehalten werden.
Seite: 16
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317
Abstand zwischen Impfungen und OP
• Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff durchgeführt
werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist.
• Bei Wahleingriffen sollte nach Totimpfungen ein Abstand von 3 Tagen
und nach Lebendimpfungen ein Abstand von 14 Tagen eingehalten
werden.
Seite: 17
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317
Abstand zwischen OP und Impfungen
• Nach operativen Eingriffen kann geimpft werden, sobald der Patient in
stabilem Zustand ist.
• Impfungen aus vitaler Indikation können jederzeit gegeben werden (z. B.
Tollwut, Tetanus, Hepatitis B).
• Nach OP mit Immunsuppression (insbesondere Transplantationen) sind
Impfungen mit dem behandelnden Zentrum abzusprechen.
Seite: 18
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 317
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Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
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Seite: 19
4
STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
Agenda
Seite: 20
• Hintergrund
• generelle Empfehlungen
• schmerzstillende Medikamente
• sonstige unterstützende Verfahren
• Empfehlungen zur Körperposition
• Empfehlungen zu Injektionstechniken
• Maßnahmen, die nicht zur Schmerzreduktion empfohlen sind
2 STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
Hintergrund
Schmerzen und Stressreaktionen, Angst und Sorge vor möglichen
Schmerzen beeinträchtigen die Akzeptanz von Impfungen.
Berücksichtigung von schmerzreduziertem Impfen im Praxisalltag soll die
Impfakzeptanz in der Bevölkerung fördern!
Seite: 21
Impfrate
Generelle Empfehlung
• Gesundheitspersonal mit ruhiger Ausstrahlung
• kooperativ und sachkundig
• neutraler Sprachgebrauch bei Impfaufklärung
• Angst und Misstrauen nicht durch schlechte Wortwahl schüren
• keine fälschlich beruhigenden oder unehrlichen Phrasen
Seite: 22
Impfrate
Schmerzstillende Medikamente
In Einzelfällen zur Reduzierung der Injektionsschmerzen:
• Lidocainhaltige Schmerzpflaster oder Cremes unter einem Okklusions-
verband bei Kindern ab 4 Monaten bis unter 12 Jahren
• Im Alter über 12 Monaten keine gleichzeitige Anwendung von Pflastern oder
Cremes mit Arzneimitteln wie z. B. Sulfonamiden
• Jugendliche oder Erwachsene: Anwendung von Schmerzpflastern –
Achtung! Einwirkzeit von 30-60 Minuten einplanen. Kosten sind vom
Patienten zu tragen.
• Eisspray gilt ebenfalls als eine Möglichkeit
Seite: 23
Impfrate
Sonstige unterstützende Maßnahmen
• U3 nutzen um den Gebrauch von schmerzreduzierenden Strategien beim
Impftermin zu erörtern
• Eltern von Kindern im Alter unter 10 Jahren sollten bei der Impfung ihrer
Kinder anwesend sein
• Kinder ab 3 Jahren sowie Jugendliche und Erwachsene über die Injektion
aufklären und Tipps gegen mögliche Schmerzen oder Angst z. B. durch
Drücken der Hand der Mutter geben
• Kinder ab 6 Jahren durch Ablenkungsmanöver ablenken
(z. B. durch Aufblasen eines Ballons, Windrädchen, Videos, Spielzeuge,
Gespräche oder Musik)
• Erwachsene zur Ablenkung leicht Husten lassen oder zum Luftanhalten
auffordern
Seite: 24
Impfrate
Empfehlungen zur Körperposition
• im Neugeborenenalter Nuckeln an einem Schnuller
• Säuglinge während der Impfung zum Stillen anlegen (nicht bei Rotaviren-
Impfung). Ersatzweise kann ein Schnuller benutzt werden
• Kinder unter 2 Jahren ein bis zwei Minuten vor der Impfung 2 ml
einer 25 %-igen Glukose-Lösung oder eine andere süße Flüssigkeit
verabreichen
• Kleinkinder im Alter von unter 3 Jahren auf dem Arm oder auf dem Schoß
halten
• Kinder im Alter von über 3 Jahren sowie Jugendliche sitzen möglichst
aufrecht
Seite: 25
Empfehlungen zu Injektionstechniken
• Die Nadellänge sollte bei Säuglingen von < 2 Monaten 15 mm betragen,
bei älteren Säuglingen und Kleinkindern 25 mm und bei Jugendlichen
und Erwachsenen 25 – 50 mm
• Die intramuskuläre Injektion soll altersunabhängig ohne Aspiration
erfolgen. Die Aspiration ist überflüssig, da an den Körperstellen, die zur
Injektion verwendet werden, keine großen Blutgefäße existieren (M.
vastus lateralis oder M. deltoideus).
• Werden mehrere Impfungen am selben Termin gegeben, soll die
schmerzhafteste Impfung zuletzt injiziert werden. Besonders schmerzhaft
können die Injektionen der Pneumokokken- und der MMR-Impfung sein.
Seite: 26
Maßnahmen, die nicht zur
Schmerzreduktion empfohlen werden:
• Erwärmung des Impfstoffs
• Manuelle Stimulation der Injektionsstelle z. B. durch Reiben oder Kneifen
• Orale Analgetika-Gabe vor oder während der Impfung
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Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
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STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
Impfen in der Schwangerschaft
Seite: 30
Schwangere sind aus ethischen Gründen von Zulassungsstudien
ausgeschlossen!
Es gibt daher keine Daten über neue Medikamente – nur
Fallbeschreibungen!
Impfstoffe in der Schwangerschaft
Seite: 31
Totimpfstoffe sind erlaubt! (aus Vorsicht erst nach der 12 SSW)
Praxistipp:
Wenn Impfungen in der Schwangerschaft erforderlich sind, sollten zur
Vermeidung unnötiger Diskussionen aufschiebbare Impfungen möglichst erst
nach der 12. SSW durchgeführt werden.
Falls im 1. Trimenon geimpft werden muss, sollte die Schwangere darauf
hingewiesen werden, dass in den ersten Monaten noch ein erhöhtes Risiko für
natürliche Aborte besteht, eine Impfung aber einen solchen keinesfalls
verursachen kann.
Impfstoffe in der Schwangerschaft
Seite: 32
Lebendimpfstoffe sind kontraindiziert!(auch wenn es keine Schadensmeldungen bei versehentlicher Impfung gibt)
• Es besteht bei versehentlicher Impfung kein Grund, die
Schwangerschaft zu beenden!
• Schwangere sollten nicht in Risikogebiete reisen (Zika-Virus)!
• Reiseimpfungen sind möglich - MMR/Gelbfieber-Impfungen (s.o.) nicht!
Impfungen für Schwangere
Seite: 33
Tetanus, Diphtherie
Grippe
Hepatitis B
Keuchhusten
Kinderlähmung
FSME
Pneumokokken
Tollwut
HPV
Hepatitis A
Meningokokken
Japan-Enzephalitis
Typhus
Cholera
Masern, Mumps, Röteln
Varizellen
Gelbfieber
In der Schwangerschaft
unbedenklich!
„So viel wie nötig
und so wenig
wie möglich!“
Impfserie in Schwangerschaft unterbrechen –
aber Totimpfstoff unbedenklich
Strenge
Indikations-
stellung
VerbotenAber bei versehentlicher Impfung
unbedenklich
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Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
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Seite: 34
4
STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
Agenda
Seite: 35
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
• Grundsätze
• Impfungen bei multipler Sklerose
• Impfungen bei Immundefizienz
• Impfungen bei Antikoagulantientherapie
4 Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
Impfungen chronisch Kranker
Seite: 36
• nicht vergessen: Impfung aller Kontaktpersonen
• je älter und kranker ein Mensch, umso höher der Bedarf an Schutz vor Infektionen erhöhtes Risiko für Komplikationen bei Infektionen
• das Immunsystem ist geschwächt dadurch reduzierte Immunantwort auf Impfungen
• die meisten Impfungen sind erlaubt; Impfantwort verbessert sich ggf. durch adjuvantierte Impfstoffe
• neben Standardimpfungen besonders wichtig: Pertussis, Influenza, Pneumokokken
Impfungen bei Multiple Sklerose
Seite: 37
• Alle Standard- und Indikationsimpfungen mit Totimpfstoffen dürfen
nach Empfehlungen der National MS-Society der USA und der
Deutschen Multiple-Sklerose Gesellschaft verabreicht werden.
• Die Impfungen sollten möglichst im schubfreien Intervall, außerhalb
einer Kortikoidtherapie erfolgen.
• Unverzichtbar ist die Influenzaimpfung, da die echte Grippe häufig
einen Schub auslöst.
Impfungen bei Multiple Sklerose
Seite: 38
• Bei fehlendem Schutz vor Masern, Mumps, Röteln oder Varizellen
sollte vor der Risiko-Nutzen-Abwägung einer Lebendimpfung
zunächst die Antikörperkontrolle erfolgen.
• Bei Seropositivität kann dann auf eine Impfung verzichtet werden.
Eine Überprüfung aller beim PEI von 2001 bis 2009 eingegangenen
Meldungen zu MMR-Impfungen erbrachte keine schwere
Nebenwirkungen und keine MS-Auslösung durch Impfung.
• Kontaktaufnahme zum Neurologen unverzichtbar!
Impfungen bei Immundefizienz
• 2- 4 Wochen vor Einleitung einer immunsuppressiven Therapie Impfschutz
prüfen und ggf. auffrischen!
• bei Immundefizienz sind alle Totimpfungen möglich, der Impfschutz aber
unsicher
• bei leichter Immundefizienz (z.B. Cortisontherapie unterhalb der Cushing-
Schwelle, asymptomatische HIV-Infektion etc.) sind Lebendimpfungen
möglich
• bei ausgeprägter Immundefizienz (z.B. bei Therapie gegen Rheuma,
Psoriasis, Multiple Sklerose, Chemotherapie bei Karzinomen u.a.m.) sind
Lebendimpfungen kontraindiziert!
Borso D et al, Dtsch Med Wochenschr 2013; 1380: 145–150; STIKO: Epid. Bull. / Sonderdruck 10. November 2005
Seite: 39
Impfungen unter Antikoagulantientherapie
Seite: 40
Intramuskuläre Injektionen sind gemäß Fachinformation von Antikoagulantien mit dem Wirkstoff Phenprocoumon oder Warfarin verboten.
Neue Antikoagulantien mit dem Wirkstoff Apixaban, Dabigatran oder Rivaroxaban enthalten diesen Hinweis nicht.
Bislang wurden die Impfungen subcutan verabreicht, was oft schmerzhaft war und bei Adsorbatimpfstoffen stärkere Lokalreaktionen hervorrief. Intramuskuläre Impfungen können aber nach Aufklärung des Patienten über eventuelle Blutungen und Hämatome durchgeführt werden ((PEI 2009, Arzneitelegramm 2013, DGK 2013, KVBW 2014). [29]
Um die Zahl der Injektionen zu vermindern, sollten bevorzugt Kombinationsimpfstoffe zum Einsatz gelangen.
Impfungen bei Gerinnungsstörungen
• Hämophilie, Thrombozytopenie < 30-50 G/l
• Marcumar, NOAK, Vollheparinisierung1
• i.m. Injektion: Gefahr schwerer Muskelblutungen
• s.c. Injektion: Fachinfo beachten, ggf. off-label, geringere Immunogenität,
bei Adsorbat-Impfstoffen Entzündungen, Granulome oder Zysten möglich2
• intradermale Injektion: nur gegen Influenza verfügbar
(IDfluR, IntanzaR, ab 60 Jahre)3
1: arznei-telegramm® 2013; Jg. 44, Nr. 11, Seite 101
2: STIKO, Epid.Bull. Nr. 34, 29.8.2016, Seite 318
3: http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/influenza-grippe/influenza-grippe-node.html
Seite: 41
Impfungen unter Antikoagulantientherapie
Seite: 42
Praxistipp:
Patienten unter Antikoagulantien-Therapie sollten zur Vermeidung
mehrfacher Injektionen möglichst Kombinationsimpfstoffe erhalten. Nach
entsprechender Aufklärung über Blutungen und Hämatome darf eine
intramuskuläre, langsame Applikation des Impfstoffes mit dünner 23-er
Nadel erfolgen. Nachfolgend sollte eine Kompression der Injektionsstelle
über mindestens 10 Minuten durchgeführt werden.
1
Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
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Seite: 43
4
STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
Seite: 48
HPV-Impfung für 18 – 26-jährigeVertrag mit BIG direkt gesund, TK, BKK Achenbach, Deutsche BKK
Vergütung:
1. Impfung: 6,00 EUR SNR 89021
2. Impfung: 6,00 EUR SNR 89021A
3. Impfung: 21,00 EUR SNR 89021B
HPV
Änderung:
3 statt bisher 4 Impfstoffdosen des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs
im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten)
Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen
Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben
werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten
Vorteil 2+1:
Säuglinge im Alter von drei Monaten benötigen eine Impfung weniger.
Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. SSW) erhalten
wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten.
Neue STIKO-Empfehlung 24.08.2015
- Pneumokokken
Abrechnung nach SNR 89118A bzw. 89118B
Seite: 49
Seite: 50
Pneumokokken - Standardimpfung
Standardimpfung einmalig für Personen über 60
Abrechnung nach SNR 89119
STIKO-Empfehlung:
Standardimpfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff
(PPSV23) (Pneumovax® 23).
Seite: 51
Pneumokokken - Standardimpfung
Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung
Abrechnung nach SNR 89120 bzw. 89120R
STIKO-Empfehlung
- bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten bzw. Immunsupression:
Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13)
(Prevenar 13®) gefolgt von PPSV23 (Pneumovax® 23) Abstand: mindestens 2
Monate, besser 6-12 Monate
- bei sonstigen chronischen Krankheiten: Personen ab 16 Jahren erhalten
PPSV23. Personen im Alter von 2-15 Jahren erhalten sequenzielle Impfung mit
PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten
- bei anatomischen und fremdköper-assoziierten Risiken für Pneumokokken-
Meningitis: Sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12
Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll
Pneumokokken-Impfstoffe
Impfstoff Hersteller Impfalter Grundimmunisierung Applikation
Pneumovax 23®
(Polysaccharid)
Sanofi ab 3.LJ 1x
Zulassung ab 2 Jahren
ohne Altersbegrenzung
nach oben
i.m./s.c.
Synflorix®
(Konjugat)
GSK ab 2.LM
bis 5 J
2-4x (nach Alter)
Zulassung ab 6 Wochen bis
6. Geburtstag
i.m.
Prevenar 13®
(Konjugat)
Pfizer ab 2.LM 1-4x (nach Alter)
Zulassung ab 6 Wochen
ohne Altersbegrenzung
nach oben
i.m./s.c.
Seite: 52
Hinweis: Wirtschaftlichkeit
Seite: 53
• Impfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der
AOK Nordwest
• Verordnung auf Vordruck Muster 16 unabhängig von der
Kassenzugehörigkeit der Patienten
• ohne Namensnennung des Versicherten
• Markierung des Feldes 8 und 9 auf Vordruck Muster 16
Verordnung in Westfalen-Lippe
Seite: 54
Impfausweise- jetzt kostenlos – Bestellung über die KVWL
Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Krankenkassen die Kosten für Impfausweise für
gesetzlich Krankenversicherte übernehmen.
Vereinbarung der KVWL mit den KK:
• die Krankenkassen stellen der KVWL die Impfausweise kostenfrei zur Verfügung
• Die Praxen erhalten die Impfausweise wie gewohnten über die KVWL-
Formularausgabe:Tel: 0251 929 - 1641 o. 1643
Fax: 0251 929 - 1633 o. 1639
E-Mail: [email protected]
Per Post: Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Impfausweis in Westfalen-Lippe
1
Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
2
Seite: 55
4
STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)Abrechnungshäufigkeiten
SNR bis 3/08 89902
SNR ab 4/08 89102 A-R
89102A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89102B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
89102R Auffrischungsimpfung2015 - 2013 - 7,0 %2015 - 2014 - 17,8 % 2015 - 2010 - 14.9 %
%-Veränderung Jahreswerte
Humane Papillomviren (HPV)
89110 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89110 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2015 - 2013 + 23,0 % 2015 - 2014 + 14,4 % 2015 - 2010 + 80,7 %
%-Veränderung Jahreswerte
SNR ab 4/08 89110 A-B
2015 - 2013 - 11,8 %2015 - 2014 - 7,7 % 2015 - 2010 - 18,7 %
%-Veränderung Jahreswerte
InfluenzaAbrechnungshäufigkeiten 2003-2015
SNR 89111
89112
Bezirksstelle 2011 2015 2011 - 2015
Arnsberg 57.729 47.476 -17,8%
Bielefeld 60.638 46.582 -23,2%
Bochum/Hagen 109.569 89.137 -18,6%
Detmold 34.457 29.307 -14,9%
Dortmund 116.424 96.341 -17,2%
Gelsenkirchen 32.013 27.676 -13,5%
Lüdenscheid 78.674 65.221 -17,1%
Minden 56.222 44.384 -21,1%
Münster I 84.604 62.795 -25,8%
Münster II 49.320 39.029 -20,9%
Paderborn 39.984 31.771 -20,5%
Recklinghausen 48.938 43.770 -10,6%
Gesamt 768.395 623.489 -18,9%
Einwohner in WL über 60 Jahre
(Zensus 2011 Fortschreibung) 2.112.854 2.220.593 + 5,1%
InfluenzaAnzahl Patienten 2011 - 2015
Anzahl Patienten über 60 Jahre mit Grippeschutzimpfung
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
2015 - 2013 + 4,6 %2015 - 2014 + 0,9 % 2015 - 2010 + 6,2 %
%-Veränderung Jahreswerte
SNR bis 3/08 89918
89118A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollst. Impfserie
89118B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
SNR ab 4/08 89118 A-B
Pneumokokken
SNR bis 3/08 89910
SNR ab 4/08
89119
89120
89120 R
89119, 89120 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89120R Auffrischungsimpfung 2015 - 2013 + 2,3 %2015 - 2014 - 1,9 % 2015 - 2010 - 0,7 %
%-Veränderung Jahreswerte
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis
(TdapIPV)
SNR bis 3/08 89941
SNR ab 4/0889400
89400 R
2015 - 2013 - 15,0 %2015 - 2014 2,0 % 2015 - 2010 + 18,6 %
%-Veränderung Jahreswerte
89400 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89400R Auffrischungsimpfung
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis,
Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B
(DtaP-IPV-Hib-HB)
SNR bis 3/08 89961
SNR ab 4/08 89600 A-B
89600 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89600 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2015 - 2013 + 10,1 %2015 - 2014 + 6,6 % 2015 - 2010 + 12,8 %
%-Veränderung Jahreswerte
Summe aller Schutzimpfungen der KVWL
pro Jahr
2015 - 2013 + 2,4 %2015 - 2014 - 0,2 % 2015 - 2010 - 3,0 %
%-Veränderung Jahreswerte
1
Agenda
Impfungen in der Schwangerschaft3
2
Seite: 69
4
STIKO-Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion beim Impfen
STIKO-Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
Impfungen bei chronisch Kranken und anderen Problemen
5 Abrechnung
6 Regionale Impffrequenzen
7 Reiseschutzimpfungen
Seite: 70
Reiseimpfungen sind
keine GKV-Leistungen;
die Vergütung erfolgt nach GOÄ!
Achtung: Bitte Ausnahmen
beachten!
GOÄ
Auslandsreiseimpfungen
Privatpatienten(z. B. Debeka, DKV, Axa,
Allianz Private, Signal
Iduna, HUK-Coburg,
Continentale, Central,
Bayerische Beamtenkk.,
Barmenia)
Beihilfeberechtigte etc.
GKV-Patienten(z. B. AOK, BEK GEK,
DAK, IKK)
Sonderverträge der KVen
(Satzungsleistung)
Abrechnung GOÄ GOÄ KV-eigene Symbolnummern
Finanzierung Kostenerstattung Kostenerstattung KV-Abrechnung
Verordnung Einzelverordnung
auf Namen des
Patienten –
Privatrezept
Einzelverordnung
auf Namen des
Patienten –
Privatrezept
Einzelverordnung auf
Namen des Patienten –
Muster 16
Kostenerstattung – Beispiele:
max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.
Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen
80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle
Reiseimpfungen
50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im
Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:
Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus
volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das
Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach
GOÄ bis max. 2,3 facher Satz
volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.
abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen
Thomas MüllerSeite: 73
FSME-Reiseimpfung
1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils
Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:
GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5
3 Eingehende Beratung (in diesem Fall
reisemedizinisch)
20,11 EUR 30,60 EUR
GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5
1 Beratung 10,73 EUR 16,32 EUR
5/
7
Symptombezogene Untersuchung/
Vollständige körperliche Untersuchung eines
Organsystems
10,73 EUR
21,45 EUR
16,32 EUR
32,64 EUR
375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR
GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5
375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR
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