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1 Informationen Februar 2014 Kommunikation zu Vorschlägen SKOS-Richtlinien Nächste Metier-Kurse Vernehmlassung EG KESR; Stellungnahme Im Nachgang zur Zusammenkunft der Sozialvorstände vom 21. Novem- ber 2013 hat der Vorstand verschiedene Aktionen beschlossen. In zwei Schreiben, welche an Zürcher Regierungsrat sowie an die Geschäftsstel- le der SKOS gerichtet wurden, ersuchen wir die je zuständigen Organe die geäusserten Forderungen der 84 anwesenden Sozialvorsteher zu prüfen. Das gilt insbesondere für die Senkung des Einkommensfreibe- trags im Kanton Zürich auf das von den SKOS-Richtlinien vorgeschlage- ne Minimum. Die SKOS ersuchen wir, das gesamte Spektrum der Anre- gungen in die laufenden Revisionsarbeiten einfliessen zu lassen. In der Vorstandssitzung Mitte März wird der Vorstand auf Antrag des Ausschusses die Einsetzung einer Arbeitsgruppe «Verfahren» einset- zen. Auftrag dieser Gruppe ist es, einerseits eine klare und einfache Darstellung der Verfahrensabläufe mit spezieller Kennzeichnung der heikelsten Klippen zuhanden der Gemeinden zu verfassen und ande- rerseits Vorschläge zu erarbeiten, wie die Verfahren beschleunigt wer- den können und welche Schritte unternommen werden müssen, um diese Beschleunigung auch durchsetzen zu können. Den Vorsitz soll Beat Schneider, Mitglied des Ausschusses und Fachperson aus dem Be- zirk Bülach, führen. Brief an den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr Uster, 01. Februar 2014 SKOS-Richtlinien: Anpassungen und Optimierungen Sehr geehrter Herr Regierungsrat, Sehr geehrte Damen und Herren Am 21. November 2013 organisierte die Sozialkonferenz des Kantons Zürich eine halbtägige Zusammenkunft der Sozialvorstände und Be- zirksräte des Kantons Zürich mit dem Tagungsthema «Revisionsbedarf bei den SKOS-Richtlinien». An dieser Veranstaltung nahmen 84 Perso- nen teil, vor allem Präsidentinnen und Präsidenten von kommunalen Sozialbehörden und einige Bezirksräte und Fachpersonen. Die Sicher- heitsdirektion war durch den Chef des kantonalen Sozialamtes, Herr Ruedi Hofstetter, und die Leiterin der öffentlichen Sozialhilfe, Nadi- ne Zimmermann, vertreten. Für deren Teilnahme und die erste sehr fachkundige und engagierte Stellungnahme des Amtschefs zu den

Informationen Februar 2014 - zh-sozialkonferenz.ch · Ruedi Hofstetter, und die Leiterin der ... Frau Dorothee Guggisberg, vertreten. Für ihre Teilnahme ... die KESB-Trägergemeinden

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Informationen Februar 2014

• Kommunikation zu Vorschlägen SKOS-Richtlinien

• Nächste Metier-Kurse

• Vernehmlassung EG KESR; Stellungnahme

Im Nachgang zur Zusammenkunft der Sozialvorstände vom 21. Novem-ber 2013 hat der Vorstand verschiedene Aktionen beschlossen. In zwei Schreiben, welche an Zürcher Regierungsrat sowie an die Geschäftsstel-le der SKOS gerichtet wurden, ersuchen wir die je zuständigen Organe die geäusserten Forderungen der 84 anwesenden Sozialvorsteher zu prüfen. Das gilt insbesondere für die Senkung des Einkommensfreibe-trags im Kanton Zürich auf das von den SKOS-Richtlinien vorgeschlage-ne Minimum. Die SKOS ersuchen wir, das gesamte Spektrum der Anre-gungen in die laufenden Revisionsarbeiten einfliessen zu lassen.

In der Vorstandssitzung Mitte März wird der Vorstand auf Antrag des Ausschusses die Einsetzung einer Arbeitsgruppe «Verfahren» einset-zen. Auftrag dieser Gruppe ist es, einerseits eine klare und einfache Darstellung der Verfahrensabläufe mit spezieller Kennzeichnung der heikelsten Klippen zuhanden der Gemeinden zu verfassen und ande-rerseits Vorschläge zu erarbeiten, wie die Verfahren beschleunigt wer-den können und welche Schritte unternommen werden müssen, um diese Beschleunigung auch durchsetzen zu können. Den Vorsitz soll Beat Schneider, Mitglied des Ausschusses und Fachperson aus dem Be-zirk Bülach, führen.

Brief an den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr

Uster, 01. Februar 2014

SKOS-Richtlinien: Anpassungen und Optimierungen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat, Sehr geehrte Damen und Herren

Am 21. November 2013 organisierte die Sozialkonferenz des Kantons Zürich eine halbtägige Zusammenkunft der Sozialvorstände und Be-zirksräte des Kantons Zürich mit dem Tagungsthema «Revisionsbedarf bei den SKOS-Richtlinien». An dieser Veranstaltung nahmen 84 Perso-nen teil, vor allem Präsidentinnen und Präsidenten von kommunalen Sozialbehörden und einige Bezirksräte und Fachpersonen. Die Sicher-heitsdirektion war durch den Chef des kantonalen Sozialamtes, Herr Ruedi Hofstetter, und die Leiterin der öffentlichen Sozialhilfe, Nadi-ne Zimmermann, vertreten. Für deren Teilnahme und die erste sehr fachkundige und engagierte Stellungnahme des Amtschefs zu den

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Anliegen der Tagungsteilnehmenden möchten wir uns nochmals herzlich bedanken.

Als wichtigstes Resultat der Tagung ist festzuhalten, dass alle Teil-nehmenden grundsätzlich die SKOS-Richtlinien unterstützen. Keine der anwesenden Personen hat die Abschaffung dieser Richtlinien befürwortet. Hingegen werden in vielen Bereichen Anpassungen und Optimierungen verlangt.

Nach der ersten vereinsinternen Auswertung möchten wir Sie über die einzelnen Forderungen informieren. Anpassungen bzw. Opti-mierungen, aufgelistet nach der Anzahl Nennungen bzw. Priorität, sind für die Teilnehmenden bei den SKOS-Richtlinien in folgenden Bereichen notwendig:

• Kürzere und einfachere Verfahren/Praxisbeispiele (43 Nennungen)• Anreizbeträge senken, vor allem EFB auf max. Fr. 400/Mt. (30 Nen-

nungen)• SKOS besser verkaufen/kommunizieren (28 Nennungen)• Kürzungsmöglichkeiten erhöhen/Progressive Kürzungen für reni-

tente Klient/innen (21 Nennungen)• «Mutterschaftsurlaub» von drei Jahren reduzieren (16 Nennungen)• Reduktion Grundbedarf bei Mehrpersonenhaushalten (15 Nennun-

gen)• Einbezug EFB beim Eintritt/Austritt (12 Nennungen)• Anreize abschaffen: Malussystem an Stelle des Bonussystems (12

Nennungen)• Beratungsstelle für komplexe Fälle (11 Nennungen)• SKOS-Richtlinien den Bedingungen des Kantons Zürich anpassen (7

Nennungen)• Situationsbedingten Leistungen die Rekursmöglichkeit entziehen

(7 Nennungen)• Sofortige Einstellung Sozialhilfe bei offensichtlichen Missbrauch (5

Nennungen)• Pflicht zur Bezahlung der Personalsteuer (5 Nennungen)• Automatischer Teuerungsausgleich abschaffen (4 Nennungen)

Wir haben im Wissen, dass die Sicherheitsdirektion mangels Zuständig-keit nicht auf alle Forderungen eingehen und Anpassungen / Optimie-rungen vornehmen kann, alle Nennungen der Tagungsteilnehmenden aufgeführt, damit Sie über eine vollständige Übersicht der Anliegen verfügen. Selbstverständlich wenden wir uns diesbezüglich auch mit einem Schreiben an die SKOS. Dieses erhalten Sie in der Beilage.

Der Bedarf an Vereinfachung des Sozialhilfeverfahrens wurden von den Tagungs-teilnehmenden am meisten genannt. Gewünscht wur-den dazu auch kurze und nachvollziehbare Anleitungen.

Da die Verfahren der Sozialhilfe im Wesentlichen von den kantona-len Gerichten geprägt sind, kann aus Sicht der Sozialkonferenz auf diese Forderung rasch eingegangen werden. Die Konferenz sieht

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dafür eine Arbeitsgruppe vor, die sich mit den Verfahren befasst, mögliche Vereinfachungen vorschlägt und Abläufe möglichst trans-parent darstellt. Für Ihre Bereitschaft, in dieser Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen der kantonalen Sicherheitsdirektion mitzuwirken, danken wir Ihnen bestens.

Ein weiterer prioritärer Handlungsbedarf besteht auch beim Ansatz des Einkommensfreibetrags (EFB). Dessen Senkung auf einen tiefe-ren max. Betrag ist seitens des Kantons auch aus Sicht des Vorstandes der Sozialkonferenz möglichst rasch zu prüfen.

Die Sozialkonferenz ersucht Sie, bei der Diskussion möglicher wei-terer Anpassungen der kantonalen Sozialhilfebestimmungen die Forderungen der Tagungsteilnehmenden miteinzubeziehen. Eine allfällige erste Stellungnahme Ihrerseits und Informationen über Änderungen der kantonalen Vorgaben werden wir gerne an unsere Mitglieder weiterleiten.

Für allfällige Fragen sind wir gerne für Sie da. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und die sehr gute Zusammenarbeit herzlich.

Freundliche Grüsse

Sozialkonferenz Kanton Zürich

Gabriela Winkler, Co-Präsidentin, Armin Manser, Co-Präsident

Kopie geht an: SKOS, Geschäftsleitung, Monbijoustrasse 22, Bern

Brief an die SKOS

Uster, 01. Februar 2014

SKOS-Richtlinien: Anpassungen und Optimierungen

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren

Am 21. November 2013 organisierte die Sozialkonferenz des Kantons Zü-rich eine halbtägige Zusammenkunft der Sozialvorstände und Bezirksrä-te des Kantons Zürich mit dem Tagungsthema «Revisionsbedarf bei den SKOS-Richtlinien». An dieser Veranstaltung nahmen 84 Personen teil, vor allem Präsidentinnen und Präsidenten von kommunalen Sozialbehörden und einige Bezirksräte und Fachpersonen. Die SKOS war durch die Ge-schäftsleiterin, Frau Dorothee Guggisberg, vertreten. Für ihre Teilnahme und ihr sehr fachkundiges und engagiertes Votum über den aktuellen Stand der Diskussion und das Vorgehen betreffend allfälliger Reformen der SKOS-Richtlinien möchten wir uns nochmals herzlich bedanken.

Als wichtigstes Resultat der Tagung ist festzuhalten, dass alle Teil-nehmenden grundsätzlich die SKOS-Richtlinien unterstützen. Keine der anwesenden Personen hat die Abschaffung der SKOS-Richtlinien befürwortet. Hingegen werden in vielen Bereichen Anpassungen und Optimierungen verlangt.

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Nach der vereinsinternen Auswertung möchten wir Sie darüber ger-ne informieren. Anpassungen bzw. Optimierungen, aufgelistet nach der Anzahl Nennungen bzw. Priorität, sind für die Teilnehmenden bei den SKOS-Richtlinien in folgenden Punkten notwendig:

• Kürzere und einfachere Verfahren/Praxisbeispiele (43 Nennungen)• Anreizbeträge senken, vor allem EFB auf max. Fr. 400/Mt. (30 Nen-

nungen)• SKOS besser verkaufen/kommunizieren (28 Nennungen)• Kürzungsmöglichkeiten erhöhen/Progressive Kürzungen für reni-

tente Klient/innen (21 Nennungen)• «Mutterschaftsurlaub» von drei Jahren reduzieren (16 Nennungen)• Reduktion Grundbedarf bei Mehrpersonenhaushalten (15 Nennun-

gen)• Einbezug EFB beim Eintritt/Austritt (12 Nennungen)• Anreize abschaffen: Malussystem an Stelle des Bonussystems (12

Nennungen)• Beratungsstelle für komplexe Fälle (11 Nennungen)• SKOS-Richtlinien den Bedingungen des Kantons Zürich anpassen (7

Nennungen)• Situationsbedingten Leistungen die Rekursmöglichkeit entziehen

(7 Nennungen)• Sofortige Einstellung Sozialhilfe bei offensichtlichen Missbrauch (5

Nennungen)• Pflicht zur Bezahlung der Personalsteuer (5 Nennungen)• Automatischer Teuerungsausgleich abschaffen (4 Nennungen)

Wir haben im Wissen, dass die SKOS mangels Zuständigkeit nicht auf alle Forderungen eingehen kann, alle Nennungen der Tagungsteil-nehmenden aufgeführt, damit Sie über eine vollständige Übersicht der Anliegen verfügen. Selbstverständlich wenden wir uns diesbe-züglich auch an die verantwortlichen Personen der Sicherheitsdirek-tion des Kantons Zürich. Dieses Schreiben erhalten Sie beiliegend.

Die Sozialkonferenz ersucht Sie, bei der weiteren Diskussion mögli-cher Anpassungen und Optimierungen der SKOS-Richtlinien die un-terbreiteten Forderungen miteinzubeziehen. Gerne erwarten wir von Ihnen dazu eine erste Stellungnahme und zum gegebenen Zeitpunkt geeignete Informationen über mögliche SKOS-Richtlinienanpassun-gen. Diese werden wir gerne an unsere Mitglieder weiterleiten.

Für allfällige Fragen sind wir gerne für Sie da und danken für Ihre Bemühungen und die sehr gute Zusammenarbeit herzlich.

Freundliche Grüsse

Sozialkonferenz Kanton Zürich

Gabriela Winkler, Co-Präsidentin, Armin Manser, Co-Präsident

Kopie geht an: Sicherheitsdirektion Kanton Zürich, Regierungsrat Mario Fehr, Postfach, 8090 Zürich

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Vernehmlassung Änderung des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR):

Entschädigung der Ärztinnen und Ärzte bei Anordnung von fürsorgerischen Unterbringungen und Anpassungen gestützt auf übergeordnetes Recht; Stellungnahme

Die Sozialkonferenz unter-stützt den Entwurf zur Än-derung des EG KESR grund-sätzlich. Sie begrüsst die Bestrebungen zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Entschädigung der Ärztinnen und Ärzte bei der Anordnung einer fürsorgeri-schen Unterbringung.

Dem Bedarf der Ärzteschaft wird nach Ansicht der Sozialkonferenz aktuell genügend Rechnung ge-tragen, in dem sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Zürichs bereit erklärt haben, die Kosten eines fachärztlichen Einweisungsentscheides nach Rückbehalt in einer psychiatrischen Kli-nik zu übernehmen. Eine weitergehende Änderung wird voraussicht-lich zu einer massiven Mengenausweitung führen, zumal für Ärztinnen und Ärzte auf Grund der vorgeschlagenen Änderungen wenig Anreiz besteht, andere Lösungen mit den eigentlich leistungspflichtigen Kran-kenversicherer zu finden. Die zu erwartende Mengenausweitung so-wie die notwendigen personellen wie auch infrastrukturellen Folge-kosten würden erhebliche Aufwandsteigerungen verursachen, welche die KESB-Trägergemeinden zu tragen hätten. Was im heutigen Rahmen akzeptiert wird, darf nicht zum Massengeschäft zu Lasten der Gemein-den ausgebaut werden.

Es ist zutreffend, dass mit Einführung des neuen Rechts die Situation der Ärzteschaft zu wenig berücksichtigt wurde. Eine Ausfallhaftung ist sicher-lich angezeigt. Jedoch soll das Gemeinwesen erst dann zum Zuge kommen, wenn keine anderen Lösungen zur Verfügung stehen (Subsidiarität).

Die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung stellt ein hoheitli-ches Handeln dar, das kassenpflichtig ist. Es stellt sich aber aus Sicht der Sozialkonferenz die Frage, ob sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen sogenannten “Tiers payant“ einzurichten, d. h. direkte Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse.

Im vorliegenden Entwurf wird ohne konkrete Begründung festgehal-ten, dass eine generelle Vereinbarung zwischen den Leistungserbrin-gern (Ärztinnen und Ärzte) und Krankenkassen bis anhin nicht ange-strebt worden sei. Für die Sozialkonferenz ist dies nicht nachvollziehbar, würde doch eine solche Vereinbarung für alle Beteiligten eine weitrei-chende Minderung des administrativen Aufwandes bedeuten.

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Impressum

HerausgeberinSozialkonferenz des Kantons Zürich

RedaktionskommissionVorstand der Sozialkonferenz des Kantons Zürich

RedaktionGabriela Winkler, Co-PräsidentinArmin Manser, Co-PräsidentAnna Slewa, Sekretariat

GestaltungSara Rietmann

RedaktionsadresseSozialkonferenz des Kantons ZürichSekretariatBirchweg 178154 OberglattTel.: +41 44 851 09 20Fax: +41 44 850 46 [email protected]

Nächste «metier-Kurse»

Erwachsenenschutz: Grundkurs für private Mandatsträger/innen vom 10. März 2014, 9 – 17h

Private Mandatsträger/innen haben auch im Rahmen des neuen Kin-der- und Erwachsenenschutzrechtes eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Unser eintägiges Modul «Grundkurs für private Mandatsträger / innen» vom 10. März 2014 soll sie darin unterstützen und ihnen in der Fallfüh-rung Sicherheit vermitteln. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Fragestellungen einzubringen.

In diesem Kurs sind noch Plätze frei. Die Anmeldefrist läuft bis zum 10. Februar. Die Kurskosten betragen CHF 390.00 inkl. Dokumentation und Verpflegung. Der Link zur Anmeldung: http://www.zh-sozialkon-ferenz.ch/index.php?t=news.php&tid=e30&lang=de&mid=9&gid=menu&sid=metier2&show=wblk

28.5. Abklärungen im Erwachsenenschutz

Dieses eintägige Modul ermöglicht einen Überblick über die Heraus-forderungen und die Vielfältigkeit von erwachsenenschutzrechtlichen Abklärungen. Massschneiderung, die Wahl der geeigneten Massnah-me, die Subsidiarität und das neue Instrumentarium des Erwachsenen-schutzrechts stehen im Zentrum. Im Weiteren wird das Augenmerk auf Fragen zu Diagnose und Prognose, Selbstbestimmung und Ressourcen sowie Gefahren von Beobachtungsfehlern gelegt. Damit werden so-wohl rechtliche als auch methodische Elemente angesprochen und Hil-festellungen für eine systematische und professionelle Herangehens-weise gegeben.

Das vollständige Kursprogramm 2014 kann unter www.zh-sozialkon-ferenz.ch als PDF-Datei heruntergeladen werden (je nach Druckermo-dell bitte bei den Druckoptionen Querformat wählen). Wir bitten Sie, Kursanmeldungen ausschliesslich online zu machen, da nur damit ga-rantiert ist, dass Sie den Reminder erhalten und auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Das sind die Nachteile der sehr vorteilhaften Automa-tisierung des Kurswesens. Besten Dank für Ihr Verständnis.