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Informationen & Formulare SCHULBEGINN 2016 ( gym.kalksburg.at | 01. Sept. 2016) INHALT / DECKBLATT o Raumplan für das Schuljahr 2016/17 o Elternbrief zum Schulstart September 2016 - inkl. RÜCKALLONGE (Statusarten und Schulgeld, Schulfotograf, Schulmaterialien, Schulkleidung, Informationsfluss usw.) o Terminkalender 2016/17 für Eltern und Schüler/innen o Formular zur Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände sowie zu den Aktivitäten des Tagesinternats o Formular für Notfalldaten (beim Klassenvorstand abgeben!) o Angebot zum Instrumentalunterricht (Polyhymnia) o Allgemeine Hinweise (Alltag der Schulgemeinschaft) o Allgemeine Hinweise zum Tagesinternat und externe Schüler/innen o Einladung zu den Elternabenden (1.-8. Klassen) o Bibliotheksordnung und Zustimmungserklärung f. d. Schüler/innen der 1. Klassen und neueintretende Schüler/innen (gesondert!) o Schulgeldbrief o Hausordnung 2015, Verhaltensvereinbarungen 2009 Bitte verlässlich UNBEDINGT in den ersten beiden Tagen des Schuljah- res beim Klassenvorstand abgeben: die Rückallonge am Elternbrief, die (verbindliche) Anmeldung für die verbindlichen Übungen und Freigegenstände und die Aktivitäten des Tagesinternats sowie das Formular der Notfalldaten (ausführlich und genau ausgefüllt!) P.S.: Weitere Informationen finden sich regelmäßig auf der Homepage und werden durch die Klassen-E-Mail-Verteiler bzw. das Elternforum versendet.

Informationen & Formulare SCHULBEGINN 2016gym.kalksburg.at/images/eltern/komplett.pdf · V e r b e s s e r u n g d e s I n f o r m a t i o n s f l u s s e s Im Schuljahr 2016/17 ist

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Informationen & Formulare

SCHULBEGINN 2016 (gym.kalksburg.at | 01. Sept. 2016)

INHALT / DECKBLATT

o Raumplan für das Schuljahr 2016/17

o Elternbrief zum Schulstart September 2016 - inkl. RÜCKALLONGE (Statusarten und Schulgeld, Schulfotograf, Schulmaterialien, Schulkleidung, Informationsfluss usw.)

o Terminkalender 2016/17 für Eltern und Schüler/innen

o Formular zur Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände sowie zu den Aktivitäten des Tagesinternats

o Formular für Notfalldaten (beim Klassenvorstand abgeben!)

o Angebot zum Instrumentalunterricht (Polyhymnia)

o Allgemeine Hinweise (Alltag der Schulgemeinschaft)

o Allgemeine Hinweise zum Tagesinternat und externe Schüler/innen

o Einladung zu den Elternabenden (1.-8. Klassen)

o Bibliotheksordnung und Zustimmungserklärung f. d. Schüler/innen der 1. Klassen und neueintretende Schüler/innen (gesondert!)

o Schulgeldbrief

o Hausordnung 2015, Verhaltensvereinbarungen 2009

Bitte verlässlich UNBEDINGT in den ersten beiden Tagen des Schuljah-res beim Klassenvorstand abgeben: • die Rückallonge am Elternbrief, • die (verbindliche) Anmeldung für die verbindlichen Übungen und Freigegenstände und die Aktivitäten des Tagesinternats sowie • das Formular der Notfalldaten (ausführlich und genau ausgefüllt!)

P.S.: Weitere Informationen finden sich regelmäßig auf der Homepage

und werden durch die Klassen-E-Mail-Verteiler bzw. das Elternforum versendet.

Raumeinteilung Schuljahr 2016/2017 1. Sept. 2016

3a Stock

Werken 1

Polnische Schule

8.A

Geschichte-Saal

7.A

7.B

4. Stock

Werken 2 3. Stock

Musik 1

7.C

8.B

8.C

Zeichen-Saal

Musik 2

3.Stock

AWR 1

5.A

5.B

5.C

1.D

Präfekten

1.A

TI - 1

1.B

1.C

2.Stock

EDV - 2

TI Oberstufe

4.A

4.C

4.B

4.D

AWR 2

Schul- Pastoral

3.C

3.A

TI - 3

3.B

1.Stock

6.A

6.B

EDV - 1

Bibliothek

Oberstufen-Buffet

6.C

2.D

2.C

Konferenz- zimmer

Sekretariat Direktion

COM-Zentrale Administrator

TI-Leitung

2.A

TI - 2

2.B

Erdgeschoß Physik

Labor

Physik Saal

Chemie Saal Chemie Labor

Biologie Saal Biologie

Sammlung Biologie

Sammlung Geographie

Saal

N

S

E L T E R N B R I E F z u m S c h u l s t a r t 2 0 1 6 / 1 7

(Rückallonge beim Klassenvorstand abgeben!)

Wien, 5. September 2016

Sehr geehrte Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler! Herzlich willkommen im neuen Schuljahr! Nach den hoffentlich erholsamen und angenehmen Fe-rien wünsche ich mir, dass alle Schüler/innen und Lehrer/innen wieder mit viel Freude und Energie an die neuen Aufgaben in diesem Schuljahr herangehen und diese auch möglichst erfolgreich be-wältigen werden. Mit diesem Brief erhalten Sie wieder ein umfangreiches Informationspaket (Auflistung auf der Rückallonge), das Sie auch als E-Mail im pdf-Format erhalten werden, bzw. von unserer Homepa-ge herunterladen können: http://gym.kalksburg.at (Menüpunkt: Eltern). Bei Rückfragen kontak-tieren Sie bitte das Sekretariat bzw. den Klassenvorstand. S t a t u s a r t e n u n d S c h u l g e l d i m S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Informationen zu den Regelungen im Tagesinternat, die Bestimmungen für die Überbrücker, die Beiträge für die Angebote des Tagesinternats und eine Übersicht zum Schulgeld sind auf der Homepage: http://www.kalksburg.at/gym (Menüpunkt: Eltern) verfügbar. Zwischen 1. und 5. des jeweiligen Monats (Sept. - Juni) wird im Vorhinein das Schulgeld eingezo-gen. Im Sept. und Okt. nur das Schulgeld, im Nov. das Schulgeld und die Kostenbeiträge des Ta-gesinternates für Sept., Okt. und Nov., danach nur mehr Schulgeld und Tagesinternat gemeinsam. WICHTIG: Ein Einziehungsauftrag ist UNBEDINGT erforderlich! Sollte Sie noch keinen ha-

ben, dann bitte umgehend das entsprechende Formular abgeben. Weitere Informationen

zum Thema „Bargeldlose SCHULE“ erhalten sie bei den Elternabenden! Die Elternabende aller Jahrgänge finden bereits zwischen 12. und 22. September statt. Der Tage-sinternatsleiter wird die Bestimmungen noch einmal erläutern. Die Statusmeldungen von Ihnen erfolgen bis spätestens 23. September. In allen Fragen der Schulgeldverrechnung kontaktieren Sie bitte: Inge Lang 888 41 58 154 [email protected]

Prof. Mag. Tutschek 888 41 58 116 [email protected]

....................................................................... ....................................................................... NAME: ....................................................................................... KLASSE: .................. Ich habe das Informationspaket vom 5. September 2016 gelesen und zur Kenntnis genommen.

o Elternbrief o Terminkalender für das gesamte Schuljahr 2016/17 o Formular zur Anmeldung unverbindliche Übungen und Aktivitäten des Tagesinternats o Formular für Notfalldaten (beim Klassenvorstand vollständig ausgefüllt abgeben) o Information und Anmeldeformular zum Instrumentalunterricht (Polyhymnia) o Allgemeine Hinweise zum alltäglichen Schulleben und zum Tagesinternat o Einladung zu den Elternabenden (1.-8. Klassen) o Bibliotheksordnung und Zustimmungserklärung f. neueintretende Schüler/innen o Informationsbrief zum Schulgeld

............................................. ......................................................................... Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

E L T E R N B R I E F z u m S c h u l s t a r t 2 0 1 6 / 1 7

S c h u l f o t o g r a f a m 1 9 . u n d 2 0 . S e p t . 2 0 1 6 Für die Aufnahmen der Klassenfotos und die Fotos für die Schülerausweise ist die festliche Schulkleidung des Kollegium Kalksburg für alle Schüler/innen PFLICHT! Die Details zur genauen Zeiteinteilung werden vom Klassenvorstand bekanntgegeben. Die Abwicklung der Zusendung und Bezahlung der Fotos übernimmt wieder der Fotograf. S c h u l k l e i d u n g Die Schulpartner bekennen sich dazu, dass es keine, täglich vorgeschriebene, Schuluniform im Kollegium Kalksburg gibt. Allerdings wird verpflichtend für alle Schüler/innen als Festkleidung für besondere Anlässe einheitlich ein blauer Sweater (28 €) für die Unterstufe sowie Krawatten (22 €) und Tücher (22 €) für die Oberstufe beibehalten. Ebenfalls für alle Schüler/innen der Unterstufe einheitlich erforderlich sind die Turnleibchen (à 17 €). Für die Schüler/innen der ersten Klassen wird es einen konzentrierten Verkauf der Schulkleidung in der ersten Schulwoche geben: Knaben: 2 Turnleibchen (à 17 €), Sweater (28 €), gesamt daher 62 € Mädchen: 2 Turnleibchen (ein Top und ein Shirt à 17 €), Sweater (28 €), Radlerhose (15 €), gesamt daher 77 € Der Klassenvorstand gibt am ersten Schultag den Tag der Schulkleidungsausstattung bekannt. V e r k a u f v o n S c h u l m a t e r i a l i e n u n d S c h u l k l e i d u n g Das Service der Bereitstellung der Schulmaterialien wird fortgeführt. Die Preise der angebotenen Artikel liegen verlässlich unter den Preisen von anderen Anbietern Das spart Zeit und auch Geld! Die Qualität der Hefte, Stifte, ... usw. sind 1A und alle „Made in Austria“. Für die ersten bis fünften Klassen wurden bereits Pakete vorbereitet. Die Ausgabe der Pakete erfolgt am ersten Schultag. Der Preis wird vom Klassenvorstand bekanntgegeben und das Geld über das Schulgeldkonto eingezogen. Utensilien, die den Paketen nicht beiliegen, können indivi-duell bei Frau Lang nachgekauft werden. Für die ersten Klassen gibt es einen konzentrierten Verkauf der Schulkleidung (Bekanntgabe durch den Klassenvorstand). Ein Individualeinkauf von Schulsachen und der Nachkauf von

Schulkleidung ist für alle anderen und neueingetretenen Schüler/innen (1.-8. Klasse) ab Di., 6. September täglich in der großen Pause (10.30-10.50) in der Aula der Volksschule ganzjährig an Schultagen möglich! V e r b e s s e r u n g d e s I n f o r m a t i o n s f l u s s e s Im Schuljahr 2016/17 ist die Homepage des Kollegium Kalksburg völlig neu gestaltet. Eine Infor-mationsservice per E-Mail an die Eltern ist dabei ebenso vorgesehen wie entsprechende Klassen und Jahrgangsverteiler. Um eine möglichst aktuelles und rasches Update der Homepage sind wir jederzeit bemüht. Weitere Informationen dazu ebenfalls bei den Elternabenden (s.o.) In der Hoffnung auf ein erfolgreiches und harmonisches Schuljahr verbleibe ich

mit herzlichen Grüßen

(Mag. Michael Dobeš, Direktor)

P.S.: Bitte beachten Sie im Terminkalender die angegebenen Tage mit Unterrichtsentfall und die Ferienzeiten.

Stand: 31. August 2016 TERMINKALENDER

pGRg23, Kollegium Kalksburg

Schuljahr 2016/17

Datum Zeit       Veranstaltung

Mo. 05.09. 08:00 Eröffnungskonferenz - 1. Teil

Mo. 05.09. 09:00 Schriftliche Wiederholungsprüfungen (Biologie- u. Physiksaal)

Mo. 05.09. 10:00 - 11:40 Unterrichtsbeginn: Klassenvorstandsstunden

Mo. 05.09. 12:30 Beginn d. mündlichen Wiederholungsprüfungen

Di. 06.09. 07:30 Schriftliche Wiederholungsprüfungen (kleiner Festsaal)

Di. 06.09 07:50 - 11:40 4 Stunden Unterricht, 11:40 Beginn des Tagesinternats

Di. 06.09. 07:50 AHS: Schulanfangsgottesdienst 5.-8. Kl. (P.Brandl), evang. Gottesdienst (Kolbe-Kapelle)

Di. 06.09. 12:00 Fortsetzung d. mündlichen Wiederholungsprüfungen

Di. 06.09. 13:30 Klassenkonferenzen gem. SCHUG §25/2c

Mi. 07.09 07:50 - 11:30 Beginn des stundenplanmäßigen Unterrichts (4 Stunden)

Mi. 07.09 12:00 Fest: ´Farewell´

Mi.07.09. - Fr.16.09. Sprachwoche 8C nach Andalusien,ESP (Talpo, Schremser)

Do. 08.09. 14:15 Eröffnungskonferenz 2. Teil (bis 18:00), Nachmittagsunterricht entfällt, TI findet statt

Do.08.09. u. Fr.09.09. Stundenplanmäßiger Unterricht (Pflichtunterricht)

Fr. 09.09. 09:00 VS: Schulanfangsgottesdienst (P. Sperringer)

Fr. 09.09. ab 2.Std. Ganztägiger Ausflug des Tagesinternats sowie der 1. Klassen

Fr. 09.09. AKV: Saisoneröffnung am Kollegium Kalksburg

Fr.09.09. - Fr.16.09. Sprachwoche 8A u. 8BG (F6) in St.Malo,FRA (Duschel, Plesser)

Fr.09.09. - Fr.16.09. Sprach- u. Kulturwoche der 6B (F6) in St.Raphael,FRA (Schwärzli, Piber)

Mo.12.09. - Sa.17.09. Kulturreise der 8BRg (L4) nach Neapel,ITA (Megner)

Mo.12.09. - Sa.17.09. Meeresbiologische Woche 6CRg auf Sylt,GER (Premauer, Frenzl)

Mo. 12.09. 18:00 Elternabend für die 1. Klassen im Mehrzwecksaal

Di. 13.09. 07:50 AHS: Schulanfangsgottesdienst 2.-4. Kl., evang. Gottesdienst (Kolbe-Kapelle)

MI. 14.09. 07:50 AHS: Ökumenischer Schulanfangsgottesdienst d. 1. Kl. (P. Brandl, NN)

Mo.19.09. u. Di.20.09. Schulfotograf (siehe gesonderten Aushang)

Mo.19.09. - Di.27.09. Schriftliche Reifeprüfung im Herbsttermin 2016

Di 20.09. 18:00 Elternabend für die 5. Klassen im Mehrzwecksaal

Di 20.09. 18:15 Elternabend für die 7. Klassen im Tagungsraum

Mi. 21.09. 18:00 Elternabend für die 6. Klassen im Tagungsraum

Mi. 21.09. 18:30 Elternabend für die 2. Klassen im Mehrzwecksaal

Mi. 21.09. 19:00 Elternabend für die 4. Klassen im Tagungsraum

Do. 22.09. 18:00 Elternabend für die 3. Klassen im Mehrzwecksaal

Do. 22.09. 18:30 Elternabend für die 8. Klassen im Tagungsraum

bis Fr. 23.09. Wahl der Klassensprecher

Fr. 30.09. 09:00 - 11:00 VS: Tag der offenen Tür

Fr. 30.09. Schulsprecherwahl und Wahl der Schülervertreter für den SGA

Mo. 03.10. 19:00 1. SGA-Sitzung in der Direktion AHS

Mi. 05.10. Tag der Wiener Schulen

Do. 06.10. 18:00 Elternseminar Lernen lernen im Tagungsraum (Präf. Roth)

bis Fr. 07.10. Bekanntgabe des Schularbeitskalenders f. d. gesamte Schuljahr

Mo. 10.10. 18:00 Elternverein: Ausschussitzung f. d. Klassen-Vertreter/innen

Mo. 10.10. 19:00 Hauptversammlung des Elternvereins AHS für alle Eltern

Di. 11.10. 09:00 VS: Ökumenischer Erntedankgottesdienst (P. Sperringer)

Mi. 12.10. Mdl. Kompensationsprüfungen zur schr. RP im Herbsttermin 2016

Do. 13.10 13:00 Reifeprüfung im Herbsttermin 2016, mündlich inkl. VWAs

Sa. 15.10. 09:00 - 12:00 AHS: Tag der offenen Tür (verpflichtend für alle Schüler/innen und Lehrer/innen)

Mo. 17.10. 18:00 Start der Firmvorbereitung f. d. 6. Kl. (P. Brandl)

Di. 25.10. 14:00 - 18:00 Pädagogische Konferenz, Nachmittagsunterricht entfällt, TI findet statt

Mi. 26.10. Nationalfeiertag (schulfrei)

Sa.29.10. - So.06.11. "Herbstferien": unterrichtsfrei (31.10. SSR, 1.+2. Nov., 3.+4. Nov. schulautonom)

Mo. 07.11. 1. - 3. Std. 18+ Testungen zur Berufswahl - für alle 7. Klassen

Do. 10.11. 18:30 Dialog der Schulpartner

Mo. 14.11. 14:00 - 19:00 1. Zwischenkonferenz, Nachmittagsunterricht entfällt, TI wie gewöhnlich

Di. 15.11. Hl. Leopold (schulfrei)

Do. 17.11. 18:00 Theater Unterstufe (gr. Festsaal)

Di. 22.11. INFO-DAY für die 6. Klassen (Details gesondert)

Fr. 25.11. 07:30 AHS: Rorate inkl. Adventkranzweihe (freiw.) inkl. Frühstück (Schularbeiten, Tests ab 3. Std.)

Fr. 25.11. 09:00 VS: Adventkranzweihe Volksschule

Fr. 25.11. 15:00 - 19:00 Elternsprechtag AHS

Ende Nov., Anf Dez. Talente-Check der 4. Klassen

Do. 01.12. Vormittag Evangelischer Friedenstag (Oberstufe)

Mi. 07.12. 18:00 KK: Hausfest 2016 inkl. Agape

Do.08.12. - So.11.12. unterrichtsfrei (08.12. Maria Empfängnis, 09.12. schulautonom)

Mo.12.12. u. Di.13.12. Vormittag Beichtgelegenheit VS u. GYM

Do. 15.12 18:00 Adventkonzert

Fr.16.12. - Fr.23.12. jeweils 07:30 Laudes in der Kolbe-Kapelle

Fr.16.12. 15:00 VS: ADVENT-Event

Di. 20.12. 07:50 Weihnachtsgottesdienst 1.-3. Kl. (Prüfungen, Tests, Schularbeiten usw. erst ab 3. Std.)

Mi. 21.12. 07:50 Weihnachtsgottesdienst 4.-8. Kl. (Prüfungen, Tests, Schularbeiten usw. erst ab 3. Std.)

Do. 22.12. 08:00 VS: Weihnachtsgottesdienst (P. Sperringer)

Sa.24.12. - So.08.01. Weihnachtsferien

Di.10.01. - Do.19.01. Schriftliche Reifeprüfung im Wintertermin 2017

Do. 12.01. Anmeldung zur Reifeprüfung im Haupttermin 2017

Fr. 20.01. Ball der Altkalksburger

Fr. 27.01. Letzter Prüfungstag für das 1. Semester (1.-7. Kl.), Eintragen der Semesternoten bis 14:00 Uhr

Di. 31.01. 19:00 Maturantenberatung im AKV-Club

Mi. 01.02. mdl. Kompensationsprüfungen zur schr. RP im Wintertermin 2017

Mi. 01.02. 12:15 Semesterkonferenz, 4 Stunden Unterricht, Nachmittagsunterricht entfällt, TI wie gewöhnlich

Fr. 03.02. Normaler Unterricht (auch nachmittags), Verteilung der Semesterzeugnisse, TI wie gewöhnlich

Sa.04.02. - So.12.02. Semesterferien

Beginn 2. Sem. Faschingsaktivitäten im Tagesinternat

Mo.13.02. - Fr.17.02. Rhetorik & Präsentation für die 5. Kl. (siehe gesonderte Einteilung, Wistritschnik)

Seite 1 von 2

Stand: 31. August 2016 TERMINKALENDER

pGRg23, Kollegium Kalksburg

Schuljahr 2016/17

Datum Zeit       Veranstaltung

Mo.13.02. - Fr.17.02. Berufspraktische Woche für die 6. Kl. (siehe gesonderte Organisation, Geidl)

Mo.13.02. - Fr.17.02. Projekt Community Work" für die 7. Kl. (siehe gesonderte Ausschreibung, Steiner)

Mo.30.01. - Fr.03.02. gztg. Projekt "English in action" f. d. 3. Klassen

Do. 16.02. Letzter Termin für die Abgabe der "Vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWAs)", Upload usw.

Mi. 01.03. 07:30 AHS: Aschenkreuz (P. Brandl) & SUPPENFASTTAG

Mi. 01.03. 09:00 VS: Aschenkreuz (P. Sperringer) & SUPPENFASTTAG

So.19.02. - Sa.25.02 Skikrs 2A u. 2D, Faak a.S. (Steiner)

So.19.02. - Sa.25.02 Skikurs 5A u. 5B, Arlberg (Pichler)

Fr.03.03. - Fr.19.05. 07:30 LAUDES in der Kolbe-Kapelle

So.26.02. - Sa.04.03 Skikurs 5C, Arlberg (Hörist)

So.05.03. - Sa.11.03. Skikurs 2B u. 2C, Faak a.S. (Steiner)

Mi. 08.03. 14:15 Pädagogische Konferenz, Nachmittagunterricht entfällt, TI wie gewöhnlich

Di. 21.03. 15:00 VS: Kinderkreuzweg, Herzerl-Kapelle (P. Sperringer)

So.26.03. - Sa.01.04. Skikurs 3ABC, Saalbach/Hinterglemm (Feichtinger)

Di. 28.03 15:00 VS: Versöhnungsfest (2A,2B)

Mi.29.03. - Do.30.03. 18:00 Theateraufführungen der Oberstufe

Do. 30.03. ab 2. Std. AHS: Beichtgelegenheit (P. Sperringer, P. Brandl, Pf. Kraus)

Fr. 31.03. 09:00 - 11:00 VS: Tag der offenen Tür II

Mo.03.04. - Mi.05.04. Präsentationen und Diskussionen der VWAs der 8. Klassen

Di.04.04. - Mi.05.04. ab 1. Std. VS: Beichtgelegenheit (P. Sperringer)

Do. 06.04. 08:00 VS: Ostermesse (P. Sperringer)

Fr. 07.04. Letzter Prüfungstag 8. Kl., Noten eintragen bis 14:00 Uhr

Fr. 07.04. 07:50 - 08:40 AHS: Ostermesse Unterstufe (1.-4.Kl.), P. Brandl - Schularbeiten, Tests usw. erst ab 3. Stunde

Fr. 07.04. 09:50 - 10:30 AHS: Ostermesse Oberstufe (5.-8.Kl.), P. Brandl - Schularbeiten, Tests usw. NICHT in 2.+3. Std.

Fr. 07.04. Letzter Schultag vor den Osterferien, Nachmittagsunterricht und TI wie gewöhnlich

Sa.08.04. - Di.18.04. Osterferien

Do. 20.04. 07:30 Beurteilungskonferenz 8. Klassen

Fr. 21.04. 10:00 VS: Generalprobe Erstkommunion

So. 23.04. 10:00 VS: Erstkommunion (P.Sperringer)

Di. 25.04. 14:00 - 18:00 AHS: 2. Zwischenkonferenz, Nachmittagsunterricht entfällt, TI wie gewöhnlich

Di. 25.04. 19:00 Oktavaner-Cocktail in der Alt-Kalksburger-Vereinigung (AKV)

Mi. 26.04. 8.Kl.: Abgabe der Lexika und Formelsammlungen sowie der Schularbeitshefte

Do. 27.04. Wallfahrt der 8. Klassen

Fr. 28.04. Letzter Schultag für die 8. Kl., 8:00 Festsaal, KV-Std. (Ausgabe d. Jahreszeugnisse)

Sa. 29.04. 10:00 FIRMUNG AHS (6. Kl.), P. Provinzial Bürgler SJ

Mo. 01.05. "Tag der Arbeit" (schulfrei)

Di.02.05. - Fr.12.05. Schriftliche Reifeprüfung im Haupttermin 2017

Di. 09.05. 15:00 VS: Mai-Andacht und Ministrant/innen-Einkleidung, Kongregationskapelle

Do. 11.05. 08:00 - 11:40 BIST-Testung Mathematik 4. Klassen

Mo.15.05. - Fr.19.05. Projektwoche der 4.C u. 4.D in St. Georgen am Längsee (Kucera)

Do.25.05. - So.28.05. unterrichtsfrei (Christi Himmelfahrt, Fr.26.05. freigegeben durch SSRfW)

Mo.29.05 - Fr.02.06. Projektwoche der 4.A u. 4.B in St. Georgen am Längsee (Feichtinger)

Mo.29.05. - Mi.31.05. mdl. Kompensationsprüfungen zur schr. RP im Haupttermin 2017

Mi. 30.05. ganztg. 7. Klassen: Exkursion nach Mauthausen

Do. 01.06. 15:30 Sternwallfahrt der Schulen des 23. Bezirks

Do. 01.06. 18:00 Pfingst-Vigil & "Herzerlfest" (P. Brandl)

Fr. 02.06. Letzter Tag für Schularbeiten

Sa.03.06 - Di.06.06 Pfingstferien

Di. 06.06. 09:00 - 17:00 4. MINI-Tag im Kollegium Kalksburg (alle Ministrant/innen der ges. Erz.Diözese Wien)

Mi. 07.06. 4. - 6. Std. 18+ - INFO zu Bundesheer, Zivildienst, Soziales Jahr für alle 7. Klassen

Do. 08.06. 18:00 Frühlingskonzert

Fr. 09.06. 16:00 Primanertag

Mo.12.06 - Sa.17.06 mündliche Reifeprüfung im Haupttermin 2017

Do. 15.06. 09:30 FRONLEICHNAM - Gemeinsam mit der Pfarre Kalksburg, den Pfadfindern und der AKV

Fr. 16.06. letzter Prüfungstag (1.-7. Kl.), Eintragen der Jahresnoten bis 14:00 Uhr

Sa. 17.06. 16:00 Maturanten-Verabschiedung

Mi. 21.06. 12:15 Beurteilungskonferenz f. d. 1.-7. Kl., Unterricht schließt n.d. 4. Std., TI wie gewöhnlich

Do. 22.06. Ende des Tagesinternats (Journaldienst in der letzten Woche)

Fr. 23.06. SCHULFEST "Gemeinsam"

Mo.26.06. - Mi.28.06. Projekttage (TI Journaldienst)

Di. 27.06. 09:00 VS: Abschlussgottesdienst in WIEN 1, Jesuitenkirche

Do. 29.06. "Aufräumen" = Drei Stunden Unterricht usw.

Fr. 30.06. 07:50 - 11:00 Schulschluss (ökumenischer Gottesdienst, Zeugnisverteilung, Belobigungen)

Unterrichtsentfall alle Klassen (SW = Schulwochen, FW = Ferienwochen)

(exkl. 1.,2. u. Mo (14.11), 17.04, 04.06, 01.05

vorl.+letzter SW Di (25.10), 15.11, 18.04, (25.04), 05.06

und voller FW) Mi 26.10, (01.02), (08.03), (25.04)

(in Klammer - Do 08.12, 25.05, 15.06

nur Nachmittag) Fr (25.11), 09.12, 26.05

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Schuljahr 2016/17

Verbindliche Anmeldung für Freigegenstände und unverbindliche Übungen der Schule

Ich melde meine(n) Tochter / Sohn ....................................................................., Kl. ............

für die folgenden Freigegenständen und unverbindlichen Übungen an:

Bühnenspiel 1.-8. Kl.

Chorgesang 1.-8. Kl.

Spielmusik 1.-8. Kl

Biologische Übungen 1.-2. Kl.

Informationsmanagement 6.-8. Kl.

Sportklettern 1.-8.Kl

Tischtennis 1.-8. Kl

Volleyball Mädchen 3.-4. Kl.

Volleyball Mix 5.-8. Kl.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Abmeldung von einem Kurs während des Jahres

ohne wichtigen Gründen nicht möglich ist!

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Anmeldung für die zusätzlichen Angebote des Tagesinternates

Für tagesinterne Schüler/innen mit 3 oder mehr Tagen gratis Für externe Schüler/innen bzw. tagesinterne Schüler/innen mit 1 oder 2 Tagen

oder Überbrücker gegen Kostenbeitrag (siehe Informationsblatt Schulgeld) möglich

Achtung: Die angegebenen Termine basieren auf einer gründlichen Vorausplanung. Trotzdem kann es aus internen Gründen zu Änderungen kommen!

Fußball (Di u. Do 1415-1515, 3. u. 4.Kl.)

Fußball (Mi u. Fr 1415-1515, 1. u. 2.Kl.)

Leichtathletik (Mo 1730 – 1830)

Selbstverteidigung (Mi 1730 – 1830)

Volleyball (1. u. 2. Klasse) (Mi 1630-1730) Volleyball Knaben (Unterstufe)

Ballspiele (Unterstufe!)

Geräteturnen (wird noch festgelegt)

English Theatre (Unterstufe) s. Aushang

....................................... .....................................................…............... Datum Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten

Schriftliche An- bzw. Ummeldungen sind auch nach Schulbeginn bei der TI-Leitung möglich.

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

Notfalldaten Schuljahr 2016/17 (Bitte unbedingt leserlich, vollständig und richtig ausfüllen !)

.................................................................................... ................................................... ...................... Familienname Vorname Klasse Anschrift: ........................................................................................................................................................... Postleitzahl / Ort Straße / Gasse

___________________________________________________________________________

Versicherungsdaten des Schülers / der Schülerin Geburtsdatum……………..................... Krankenkasse: .......................................................................................................................................

Versicherungsnummer des Kindes:

___________________________________________________________________________

Versicherungsdaten des Hauptversicherten

Familienname / Vorname: ........................................................................................................................

Versicherungsnummer des Hauptversicherten::

beschäftigt bei (Dienstgeber / - ort): ........................................................................................................

besteht eine Zusatzversicherung: ja nein ___________________________________________________________________________

Angaben über den Schüler / die Schülerin Letzte Tetanus - Impfung: ................................... Letzte Zeckenimpfung: ...........................

Etwaige Allergien: .............................................. Abgabe Kaliumjodidtabletten: ja nein ___________________________________________________________________________

Im Notfall telefonisch zu benachrichtigen: Name: ................................................................................. Tel: ........................................... Stellung zum/zur Schüler/in: ....................................... Handy: ........................................... Name: ................................................................................. Tel: ........................................... Stellung zum/zur Schüler/in: ....................................... Handy: ...........................................

___________________________________________________________________________

Hinweise, die ein besonderes medizinisches Vorgehen notwendig machen, bitte auf der Rückseite vermerken !

___________________________________________________________________________

Mit untenstehender Unterschrift bin ich einverstanden, dass Bilder (z.B. Klassenfoto) und Medienprodukte aller Art, die bei Schulveranstaltungen entstehen und auf denen mein Kind erkennbar ist, sowohl auf der Homepage als auch in der „Kalksburger Korrespondenz“ ohne Rückfrage veröffentlicht werden dürfen. ___________________________________________________________________________

Für spezifische Klasseninformationen und Rückfragen NUR eine E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten (diese wird bei der Anmeldung zum Eltern-Mailverteiler auf der Homepage überprüft und ist für den zukünftig möglichen Zugriff auf das elektronische Klassenbuch notwendig!):

……………..………..……………………………………………………………..

....................................................... ........................................................................................ Ort / Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

SehrgeehrteEltern,liebeSchülerinnenundSchüler,liebeMusikerinnenundMusiker!

DasMusikinstitutPolyhymniaisteineMusikschule,vomBundesministeriumfürBildungund

FrauengenehmigtundmitdemÖffentlichkeitsrechtausgestattet.Wirfreuenuns,indiesem

Schuljahranbereitsüber60Schulen,überwiegendGymnasien,aberauchinsteigenderAnzahlan

VolksschulenundMittelschulen,InstrumentalunterrichtfürdieSchülerInnenderjeweiligenSchule

amNachmittaganbietenzukönnen.

Besondersfreutuns,IhnendurchdieKooperationmitdemKollegiumKalksburg,Promenadeweg3

in1230Wien,wieindenvorangegangenJahrenauchimSchuljahr2016/17wiederhochwertigen

InstrumentalunterrichtfürIhrKindanbietenzudürfen.DerUnterrichtwirdvonqualifiziertenund

approbiertenLehrerInnenamNachmittagindenRäumlichkeitenderSchuleselbstabgehalten.

WirbietenUnterrichtinmehrals15Instrumentenin5verschiedenenKurseinheiten,wahlweise

imEinzel–oderGruppenunterrichtan.

WeitereInformationentnehmenSiebitteunserembeiliegendemMUSIKFOLDER,denIhrKindvon

derSchulezuSchulbeginnerhält.

FürAuskünfte,FragenundAnmeldungstehtIhnenunserSekretariatinunseremKundenzentrum

inderLinzerstrasse146in1140WienwährendderSchulzeitentäglichvon8:00–18:00Uhrzur

Verfügung.

TelefonischeFragenbzwAnfragenperMail,dieSieanunsunter01/2660075bzw

[email protected],beantwortenwirsehrgerne.

ZusätzlicheumfassendeInformationenundAnmeldemöglichkeitenfindenSieauchaufunserer

neuenWebsiteunterwww.polyhymnia.at

Wirfreuenuns,wennwirIhrInteressegeweckthabenundwirIhrKindalsSchülerInunserer

Musikschulebegrüßendürfen.

BisdahinverbleibenwirmitmusikalischenGrüßen

IhrMUSIKINSTITUTPOLYHYMNIA

N.B.

UmdenorganisatorischenAblauffürdasKollegiumetwaszuerleichtern,müssenwirimAuftragdesKollegiumsvon

allenSchülerInnen,welchendenUnterrichtamKollegiumKalksburgbesuchen,fürdieVerwendungder

Instrumentalräumlichkeiten,Nutzung,WartungundStimmungderKlaviereeineMietgebühreinheben,welcheandas

KollegiumKalksburgabzuführenist.WirbittenSieumIhrVerständnisundmöchtendaraufhinweisen,dassdiese

KostennichtseitensderMusikschuleanfallen.

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

Bitte verlässlich lesen und aufbewahren!

A L L G E M E I N E H I N W E I S E

1. Terminkalender: Wichtige Termine (Elternabende der Schule, Veranstaltungen etc.) werden durch die

Jahresübersicht zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben, eine Ergänzung erfolgt mit dem

Semesterzeugnis. Termine, Veranstaltungen und die Sprechstunden der Professoren werden auch auf

unseren Webseiten im Internet bekannt gemacht und aktualisiert: http://gym.kalksburg.at

2. Erreichbarkeit und wichtige Durchwahlen

Kollegium Kalksburg +43 - 1 - 888 41 58

Sekretariat (Fr. Schindler) Dw 151

7.00 - 15.00 Uhr Fax: 888 41 58 - 65

E-Mail [email protected]

Konferenzzimmer Dw 126

TI-Leitung (Prof. Tutschek) Dw 116

Schulgeldverrechnung (Fr. Lang) Dw 154

TI 1.Klassen Dw 191

TI 2.Klassen Dw 192

TI 3.Klassen Dw 193

TI 4.Klassen Dw 194

TI Oberstufe Dw 195

Schulwart Dw 90

Während der Studienzeiten von 15.20 bis 16.10 Uhr und von 16.30 bis 17.15 Uhr

bitte keine Telefonanrufe für Schüler/innen und Präfekten!

Für persönliche Gespräche mit dem Direktor bitte vorherige Terminvereinbarung im Sekretariat.

3. Unterrichtsbeginn ist um 7.50 Uhr. Ab 7.35 Uhr Eintreffen in der Schule. Schüler/innen, die früher ins

Kolleg kommen, sammeln sich im 1.Stock.

4. Wertgegenstände, Fundkiste, Kopieren

Für den Verlust von Wertgegenständen (Diebstahl, ...) kann die Schule keinerlei Haftung übernehmen.

Die Schüler/innen können im Sekretariat ein Schließfach (Kaution 30 €, Miete 20 €) mieten. In den Turnsälen und beim Schulartikelverkauf bzw. im Sekretariat (Wertgegenstände wie z.B. Handys) ist eine

Fundkiste vorhanden. Im 2. Stock (Gang zum Oberstufen-TI) ist ein Schülerkopierer vorhanden; die

Kopierkarten (2 € für 25 Kopien) sind im Sekretariat vor der 1. Stunde und in der großen Pause erhältlich.

5. Buffet /Hofpause

Vor der 1. Stunde ist beim Speisesaal ein Buffet geöffnet, das in der großen Pause für die Unterstufe

reserviert ist; die Oberstufe hat ihr Pausenbuffet im 1. Stock. Die Abhaltung der Hofpausen wird aktuell

je nach Wetterlage bekanntgegeben.

6. Gesundheit

Gemäß Erlass des Stadtschulrates für Wien ist nichtärztlichem Personal untersagt, Medikamente (auch

sogenannte „Hausmittel“) an Schüler/innen zu verabreichen. Der Schule ist lediglich die Erteilung Erster Hilfe gestattet, für die jederzeit ausreichend ausgebildete Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen. Die

Erreichbarkeit des Schularztes (Mi u. Do, 2.Std.) bitte im Sekretariat erfragen.

Im gesamten Bereich des Kollegium Kalksburg gilt auch für Besucher absolutes Rauchverbot bis auf die

laut Hausordnung vom Direktor erlassenen Ausnahmeregelungen auf den Freiflächen.

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

Bitte verlässlich lesen und aufbewahren!

A L L G E M E I N E H I N W E I S E

7. Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden. Immer angehängt

absperren! Außer zur Zu- und Abfahrt zum/vom Abstellplatz darf das Fahrrad im Kollegsgelände nicht

benützt werden. Da keine permanente Beaufsichtigung des Freigeländes gewährleistet ist, sind

Fahrräder auch nicht gegen Diebstahl und Beschädigung versichert.

8. Mit Skateboards und Scootern darf im Kollegsgelände nicht gefahren werden. Erlaubt ist nur die

Mitnahme der Geräte (Scooter(!) zusammengelegt) im Falle einer Benützung am Schulweg.

Entlang des „ASA-Gebäudes“ gibt es eine eigene Scooter-Garage. Für die Absperrung der Geräte hat

der jeweilige Besitzer selbst zu sorgen. Die Mitnahme von elektrischen Wake-Boards ist untersagt!

9. Für Mopeds gilt im gesamten Kollegsbereich Fahrverbot! Sie dürfen nur am vorgesehenen Abstellplatz

unmittelbar bei der Brücke abgestellt werden.

10. Halten und Parken mit PKW im Kollegsbereich

Wenn Eltern die Tochter / den Sohn abholen, bitte unbedingt die Tore und Einfahrten freihalten.

Halteverbote (permanente für die Feuerwehrzufahrt sowie situationsbedingte) und Absperrungen bitte

unbedingt beachten. Schüler/innen ist es nicht erlaubt, mit einem Auto in den Kollegsbereich einzufahren.

Im Kollegsbereich LANGSAM FAHREN (20 km/h laut StVO)!

Bitte beachten Sie diese Geschwindigkeitsbeschränkung UNBEDINGT zu allen Zeiten!

Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Kinder!

Im gesamten Bereich des Kollegs gilt die Straßenverkehrsordnung!

11. K e i n e H u n d e i n d e n K o l l e g s b e r e i c h u n d d i e S c h u l e n m i t b r i n g e n !

12. Benützung des Geländes des Kollegium

Der Aufenthalt im Bereich der Wohngemeinschaft B.R.O.T und im Park hinter dem Haus ist

Schüler/innen OHNE Begleitung durch Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen (Präfekt/innen) nicht

gestattet.

Zur Schonung der Rasenplätze ist die Benützung mit Stoppelschuhen verboten. Wetterbedingt können

die Rasenplätze gesperrt sein. Entsprechende Hinweise sind zu beachten!

Die Benützung des Hartplatzes ist nur mit sauberen Sportschuhen gestattet! Verboten sind

Straßenschuhe, Stoppelschuhe und Spikes. Dies gilt auch in den Pausen am Vormittag!

In der unterrichtsfreien Zeit (nach 18.30, Samstage, Sonn- und Feiertage sowie schulfreie Tage)

und in den Ferien ist das Betreten des Kollegsgeländes bzw. die Benützung der Anlagen nicht

gestattet!

Prof. Mag. Karl Tutschek, Tel.: +43 - 1 - 888 41 58 - 116, E-Mail: [email protected]

Bitte verlässlich lesen und aufbewahren!

T A G E S I N T E R N A T ALLGEMEINE HINWEISE Externe Schüler/innen & Überbrücker

E X T E R N E Schüler/innen der 1. bis 8. Klassen Außerhalb der Unterrichtszeit ist ein Aufenthalt im Kollegsbereich für externe Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Klassen nicht erlaubt! Nach Unterrichtsende (Essenszeiten beachten!) verlas-sen sie das Schulgelände und erscheinen dann pünktlich wieder zum Nachmittagsunterricht. Für externe Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Klassen ist ein Überbrücken in den Klassenräumen möglich, die am Nachmittag nicht versperrt und beaufsichtigt sind. Die Teilnahme an den zusätzlichen Tagesinternatsangeboten ist auch für externe Schülerinnen und Schüler möglich. Es gelten die unter „Teilnahme an den zusätzlichen Tagesinternatsangeboten“ angeführten Regelungen. Mittagessen für E X T E R N E Schüler/innen Zum Mittagessen können sich externe Schüler/innen im Vorhinein jederzeit anmelden. Bei regel-mäßiger Inanspruchnahme des Mittagessens wird um eine Dauermeldung bei der TI-Leitung (Prof. Tutschek) gebeten. Formulare sind bei der TI-Leitung, im Sekretariat und vor dem Speises-aal erhältlich.

Eine fallweise Abmeldung vom Mittagessen ist bei Dauermeldungen nicht möglich. Die Dauermeldung wird deshalb entsprechend billiger verrechnet!

Einzelmeldung: Bei fallweiser Inanspruchnahme muss vor Betreten des Speisesaales eine Anmeldung erfolgen! Verrechnung: Dauermeldungen ab November monatlich; Einzelmeldungen semesterweise. Zur Schulgeldverrechnung bitte auch die anderen Informationen beachten (Elternbrief, Schulgeld-brief!).

A C H T U N G Mit Beginn eines neuen Schuljahres ist eine schriftliche Neuanmeldung unbedingt notwen-

dig. Meldungen aus dem Vorjahr werden nicht übernommen! Ü B E R B R Ü C K E R Externe Schüler und Schülerinnen der 1. bis 5. Klassen können in der Schule unter Beaufsichtigung max. zwei Stunden auf den Beginn des Nachmittagsunterrichtes, von unverbindlichen Übungen, Freifächern, Kursen und Aktivitäten warten. Eine schriftliche Anmeldung ist bei der Tagesinter-natsleitung, im Sekretariat oder bei einer Präfektin / einem Präfekten der entsprechenden Jahrgangsstufe notwendig. Es gelten die Essenszeiten der entsprechenden Tagesinternatsgrup-pen ! Nach dem Nachmittagsunterricht ist eine Rückkehr in das Tagesinternat nicht möglich. Die Teilnahme an den Tutorien ist nur für tagesinterne Schülerinnen und Schüler möglich. Die Abrechnung erfolgt analog zu den Essensanmeldungen über die Schulgeldverrechnung. P F L I C H T U N T E R R I C H T für die 3., 4. und 5. Klassen Für die 3., 4. und 5. Klassen gelten bei Pflichtunterricht am Nachmittag eigene Regelungen: Alle externen Schülerinnen und Schüler werden als Überbrücker geführt! Der Überbrückerstatus beinhaltet Essen, Aufsicht bis zu Beginn des Nachmittagsunterrichtes und Benützung von Freizeit-einrichtungen. (Fortsetzung nächste Seite!)

Prof. Mag. Karl Tutschek, Tel.: +43 - 1 - 888 41 58 - 116, E-Mail: [email protected]

Bitte verlässlich lesen und aufbewahren!

T A G E S I N T E R N A T ALLGEMEINE HINWEISE Externe Schüler/innen & Überbrücker Eine schriftliche Abmeldung im Voraus ist möglich. Diese, vom Überbrückerstatus dann abge-meldeten Schülerinnen und Schüler haben nach Beendigung des Vormittagsunterrichtes sofort das Schulgelände zu verlassen und pünktlich zum Nachmittagsunterricht wieder zu erscheinen und können an diesem Tag NICHT Essen gehen! Bei Verstößen gegen diese Regelung wird der Über-brückerbeitrag verrechnet! T AG E S I N T E R N E S C H Ü L E R / I N N E N Nach dem Unterrichtsschluss ist Mittagessen u. Freizeit. Lernzeiten: 15.20 - 16.10 Uhr und, nach Bedarf, von 16.30 bis 17.20 Uhr Das Tagesinternat endet um 17.30 Uhr TI der 4. Klassen: Die tagesinternen Schüler/innen übersiedeln auch heuer wieder in das Oberstu-fen-TI. Mit dieser räumlichen Verlagerung und der Integration in die gut funktionierende Lern- und Freizeit-Betreuung der Oberstufe soll die Selbständigkeit und Eigenverantwortung im Lernbereich gefördert und verstärkt werden und neue Möglichkeiten der Freizeitgestaltung eröffnet werden. Da-mit dieses Vorhaben gelingen kann, ist die positive Mitarbeit aller Beteiligten (Schüler/innen, Eltern und Betreuer/innen) unabdingbar.

In der Oberstufe ist das Tagesinternat täglich bis 18.00 geöffnet. Ohne besondere Erlaubnis darf der Bereich des Kollegium Kalksburg vor 17.30 nicht ver-

lassen werden. Schriftliche Entschuldigungen: Wenn Schüler/innen vom TI am Nachmittag ganz oder teilweise freigestellt werden sollen (Besorgungen, Arztbesuch, ...), möge dies schon am Vortag schriftlich unter Angabe des Grundes der Präfektin / dem Präfekten mitgeteilt werden. Ein Verlassen des Schulgeländes ohne Abmeldung ist ein Verstoß gegen die Hausordnung. Teilnahme an den zusätzlichen Tagesinternatsangeboten Die Teilnahme an den zusätzlichen Tagesinternatsangeboten wie Fußball, Volleyball, Leichtathletik ist für Schülerinnen und Schüler ab einer 3-Tages-Dauermeldung im Tagesinternatspreis ent-halten (ohne zusätzlichen Kosten ausgenommen Materialbeiträgen). Bei Meldungen für einen Tag oder zwei Tage gelten ebenso wie für externe Schüler/innen und Überbrücker die ausgewiesenen Monatspreise, die 8mal pro Schuljahr verrechnet werden:

Fußball 30 Euro Volleyball, 1.-2.Kl. 30 Euro Leichtathletik 20 Euro Ballspiele 30 Euro Geräteturnen 30 Euro Selbstverteidigung 15 Euro

English Theatre 30 Euro Für zusätzliche Kurse werden für alle Schüler/innen die Selbstkosten verrechnet.

Bei auftretenden Problemen oder Unklarheiten ersuchen wir um persönliche Kontaktaufnahme (siehe unten), um die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagesinternat nachhaltig zu verbes-sern.

In der Hoffnung auf gute Kooperation zum Wohle der Kinder verbleibe wir mit freundlichen Grüßen

Prof. Mag. Karl Tutschek, e.h. Dir. Mag. Michael Dobes, e.h. Leiter des Tagesinternats Direktor

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

Mag. Michael DOBES Direktor, pGRg23, Kollegium Kalksburg

Wien, 1. September 2016

E I N L A D U N G

E L T E R N A B E N D E Sehr geehrte Eltern!

Wir hoffen, dass Sie bereits durch das umfangreiche Informationspaket zum Schulbeginn und den Dokumenten auf der Homepage viele nützliche Informationen zum Schulstart erhalten haben. In jedem Jahrgang des Kollegium Kalksburg gibt es zu Beginn des Schuljahres Informationen, die speziell für die Eltern kommuniziert werden müssen.

Da wir uns sicher sind, dass am besten im persönlichen Kontakt die eine oder andere Informati-onslücke geschlossen werden kann, laden wir Sie herzlich zu einem Informationsabend und Bera-tungen in schulischen Angelegenheiten ein.

Jahrgang Datum Zeit Ort

1. Klassen Mo 12. Sept. 18.00 Mehrzwecksaal

2. Klassen Mi 21. Sept. 18.30 Mehrzwecksaal

3. Klassen Do 22. Sept. 18.00 Mehrzwecksaal

4. Klassen Mi 21. Sept. 19.00 Tagungsraum

5. Klassen Di 20. Sept. 18.30 Mehrzwecksaal

6. Klassen Mi 21. Sept. 18.00 Tagungsraum

7. Klassen Di 20. Sept. 18.15 Tagungsraum

8. Klassen Do 22. Sept. 18.30 Tagungsraum

Die Klassenvorstände, der Tagesinternatsleiter, Projektleiter/innen, Leiter/innen von Schulveran–staltungen und der Direktor werden Sie über weitere wichtige Aspekte und Abläufe im schulischen Bereich informieren und Ihnen auch die Möglichkeit bieten, über Anliegen und Probleme Ihres Kindes zu sprechen.

Ich ersuche Sie daher dringend, namens des gesamten Teams, das ihr Kind in der Schule betreut, dass mindestens ein Elternteil jeder Schülerin / jedes Schülers an diesem Elternabend teilnimmt, um dadurch die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Eltern und der Schule zu in-tensivieren.

Nach einem gemeinsamen Teil für alle Klassen steht Ihnen der Klassenvorstand noch zu persönli-chen Beratungen im Klassenverband zur Verfügung. Die Elternvertreter/innen für den Ausschuss des Elternvereins werden in diesen Klassenberatungen bestätigt bzw. neu gewählt.

Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen einen gelungenen Schulstart, freuen uns auf die persönliche Begegnung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen für das Lehrer/innen und Präfekt/innen-Team

des Kollegium Kalksburg Mag. Michael Dobes, e.h. Prof. Mag. Karl Tutschek, e.h. (Direktor) (Leiter des Tagesinternats)

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

Schulbibl iothek

Geschätze Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Die Schülerinnen und Schüler im Kollegium können unentgeltlich auf eine gut sortierte und aktualisierte Bibliothek zugreifen, in der sie ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Bücher sowohl für die Freizeit als auch für den Unterricht finden. Daneben stehen ihnen auch einige Computerarbeitsplätze mit Internetzugang für Recherchen zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Zeitschriften und DVDs (für zwei Tage) auszuborgen.

Die generelle Entlehnfrist beträgt 3 Wochen, Verlängerungen (Buch mitnehmen!) sind möglich.

Für jedes zu spät zurückgebrachte oder eingemahnte Buch ist pro Überziehungstag 10 CENT zu bezahlen (Toleranzfrist 6 Tage).

Im Falle des Verlustes oder bei Beschädigungen ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Voraussetzung für die Ausstellung einer unübertragbaren Entlehnberechtigung ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten auf untenstehendem Formular.

Bitte diese Formulare gleich zu Schuljahresbeginn ausgefüllt beim Klassenvorstand abgeben! (Gilt nur für die ersten Klassen!)

Als Bibliotheksausweis dient der Schülerausweis und sollte daher immer mitgebracht werden.

Die Bibliothek ist grundsätzlich in der großen Pause geöffnet. Weitere Entlehnzeiten werden an der Bibliothekstür und auf der Schulanschlagtafel (bei der Administration) ausgehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Alexandrine Wistritschnik, e.h.

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Bestätigung

Ich erlaube meiner Tochter / meinem Sohn

....................................................................... ............................ NAME KLASSE

die kostenlose Entlehnung von Büchern, Zeitschriften und DVDs aus der Schulbibliothek. Die normale Entlehndauer beträgt drei Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden.

Ich nehme die Bibliotheksordnung zur Kenntnis, insbesondere, dass ich bei Beschädigungen oder Verlust des Mediums für dessen Ersatz aufzukommen habe.

................................................. ............................................................... Datum Unterschrift

S C H U L G E L D 2 0 1 6 / 1 7

Kalksburg, September 2016

Sehr geehrte Eltern!

In Absprache mit den Verantwortlichen in Wirtschaftsfragen in der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs hat das Kuratorium eine Erhöhung des Schulgeldes mit folgenden Kostensätzen beschlossen (alle Angaben in EURO!):

AHS

Schulgeld 1.-5. Kl.

Schulgeld 6.-8. Kl.

Einzel- Essen

Daueranm. Essen

Einzel TI (mit Essen)

274.- 289.- 6,60.- 6,10.- 30.-

TI U1 TI U2 TI U3 TI U4 TI U5

89.- 173.- 258.- 343.- 343.-

TI O1 TI O2 TI O3 TI O4 TI O5

85.- 169.- 251.- 328.- 328.-

Überbrücken (1-2 Std.) inkl. Essen 16.-

Gültig ab 1. Sept. 2016

(TI = Tagesinternat, U1 = 1 Tag Unterstufe, O1 = 1 Tag Oberstufe usw.)

Die Abbuchungen der Beträge werden ab dem Schuljahr 2016/17 ausschließlich per Einziehungsauftrag wie bisher 10 Monate von September bis Juni erfolgen. Im Sept. und Okt. erfolgt lediglich der Einzug des Schulgeldes, im November dann das Schulgeld inklusive der drei Monate Tagesinternat. In den weiteren Monaten werden jeweils Schulgeld und Tagesinternat abgebucht.

Andere Kostenbeiträge wie Schulveranstaltungen und sonstige finanzielle Aufwendungen (Schulmaterial, Exkursionen, Ausflüge usw.) werden ebenfalls durch Einzug auf das Konto der Bank Austria (IBAN: AT181100009424322701, BIC: BKAUATWW) abgewickelt. Detaillierte Informationen dazu folgen in einem weiteren Informationsschreiben sowie bei den Elternabenden und auf Anfrage in der Schulgeldverrechnung.

R e g e l u n g e n d e r S t a t u s a r t e n

Es gelten die am jewiligen Beginn des Geschäftsjahres per Elternaussendung bzw. auf der Homepage des Kollegium Kalksburg http://gym.kalksburg.at (Menüpunkt: Eltern) veröffentlichten Bestimmungen.

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............................................................................ ............................... Name der Schülerin / des Schülers KLASSE

Ich habe das Schreiben zur Neuregelung des Schulgeldes, der Statusarten und der Kostenbeiträge für die zusätzlichen Tagesinternatsaktivitäten am Kollegium Kalksburg zur Kenntnis genommen.

.............................. ............................................................................ Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

Schulordnung

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die

Schulordnung StF: BGBl. Nr. 373/1974

Änderungen idF: BGBl. Nr. 402/1987 BGBl. Nr. 216/1995 BGBl. Nr. 221/1996 BGBl. II Nr. 181/2005

Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, wird verordnet:

§ 1. (1) Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.

(2) Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.

§ 2. (1) Die Schüler haben sich vor Beginn des Unterrichtes sowie vor Beginn von Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen, an denen teilzunehmen sie verpflichtet sind, am Unterrichtsort bzw. am sonst festgelegten Treffpunkt einzufinden. Die Beaufsichtigung der Schüler beginnt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, der Schulveranstaltung bzw. der schulbezogenen Veranstaltung. Die Beaufsichtigung der Schüler ab der 7. Schulstufe darf entfallen, wenn dies im Hinblick auf die Gestaltung des Unterrichtes, von Schulveranstaltungen (§ 13 SchUG), von schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SchUG) und der individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchUG) zweckmäßig ist und weiters im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schüler entbehrlich ist. Die Beaufsichtigung der Schüler ab der 9. Schulstufe darf entfallen, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife entbehrlich ist.

(2) Der Schüler hat regelmäßig teilzunehmen: 1. am Unterricht der für ihn vorgeschriebenen Pflichtgegenstände (einschließlich der

Pflichtseminare) und verbindlichen Übungen, 2. am Unterricht der von ihm gewählten alternativen Pflichtgegenstände, 3. am Förderunterricht, der für ihn verpflichtend oder für den er angemeldet ist, 4. am Unterricht in den Freigegenständen und unverbindliche Übungen, für die er

angemeldet ist, 5. an den für ihn vorgesehenen Schulveranstaltungen, 6. an den schulbezogenen Veranstaltungen, für die er angemeldet ist, sowie 7. an der individuellen Berufs(bildungs)orientierung, zu deren Teilnahme er dem

Unterricht fern bleiben darf.

(3) Abs. 2 gilt für ordentliche Schüler und für der Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schüler. Andere außerordentliche Schüler sind berechtigt und verpflichtet, an jenen Unterrichtsgegenständen, für die sie aufgenommen wurden, und an den mit diesen Unterrichtsgegenständen in Beziehung stehenden Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen teilzunehmen.

Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs 1230 Wien, Promenadeweg 3

(4) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts (einschließlich der Pausen) darf der Schüler das Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung des aufsichtsführenden Lehrers oder des Schulleiters, soweit die Hausordnung nicht anderes bestimmt, verlassen. Dies gilt sinngemäß für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen. Hierdurch werden Vorschriften über das Fernbleiben von der Schule nicht berührt.

(5) Nach Beendigung des Unterrichtes hat der Schüler die Schulliegenschaft (den Unterrichtsort) unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.

(6) Inwieweit die Schüler früher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, einer Schulveranstaltung oder einer schulbezogenen Veranstaltung, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichtes, der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung im Schulgebäude anwesend sein dürfen, bestimmt die Hausordnung. Dabei ist festzulegen, ob eine Beaufsichtigung der Schüler seitens der Schule (allenfalls auch unter Anwendung des § 44a des Schulunterrichtsgesetzes) erfolgt und dass diese Beaufsichtigung ab der 7. Schulstufe entfallen kann, wenn sie im Hinblick auf die konkrete Situation sowie die körperliche und geistige Reife entbehrlich ist.

§ 3. (1) Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht, zu einer Schulveranstaltung und einer schulbezogenen Veranstaltung hat der Schüler dem Lehrer den Grund seiner Verspätung anzugeben.

(2) Auf das Fernbleiben von der Schule finden Anwendung:

1. für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende Schüler § 9 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76,

2. für der Berufsschulpflicht unterliegende Schüler § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 9 sowie § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985,

3. im übrigen § 45 des Schulunterrichtsgesetzes.

(3) Das verspätete Eintreffen des Schülers zum Unterricht, zu Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen, das vorzeitige Verlassen sowie das Fernbleiben von der Schule sind im Klassenbuch zu vermerken. Beim Fernbleiben von der Schule ist auch der Rechtfertigungsgrund anzuführen.

§ 4. (1) Die Schüler haben am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen.

(2) Die Schüler haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten.

(3) Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.

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(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten - sofern der Schüler eigenberechtigt ist, diesem - ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.

§ 5. Die Schüler sind vor dem Gebrauch von Maschinen und Geräten, die eine Gefährdung verursachen können, auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen. Verletzt ein Schüler die Sicherheitsvorschriften, ist er nachweisbar zu ermahnen und ihm der Ausschluss von der weiteren Teilnahme an diesem Unterricht am betreffenden Tage anzudrohen. Bei weiterem Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften ist er von der weiteren Teilnahme an diesem Unterricht am betreffenden Tage auszuschließen. Der dadurch versäumte Unterricht ist wie ein Unterricht zu behandeln, dem der Schüler unentschuldigt fernbleibt.

§ 6. (1) Schüler, Lehrer, sonstige Bedienstete der Schule sowie Personen, die gemäß § 44a des Schulunterrichtsgesetzes mit der Beaufsichtigung von Schülern betraut sind, sind verpflichtet, besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich dem Schulleiter zu melden.

(2) In der Schule sind jene Maßnahmen festzulegen, die erforderlich sind, um im Katastrophenfall eine Gefährdung der Schüler möglichst zu verhindern. Entsprechende Übungen für den Ernstfall sind jährlich mindestens einmal durchzuführen.

§ 7. Die Erziehungsberechtigten haben den Schulleiter im Falle einer Erkrankung des Schülers oder eines Hausangehörigen des Schülers an einer anzeigepflichtigen Krankheit unverzüglich hiervon zu verständigen oder verständigen zu lassen. Diese Verpflichtung trifft den Schüler, sofern er eigenberechtigt ist.

§ 8. (1) Im Rahmen des § 47 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes sind folgende Erziehungsmittel anzuwenden:

a) bei positivem Verhalten des Schülers: Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank;

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b) bei einem Fehlverhalten des Schülers:

Aufforderung, Zurechtweisung,

Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumterPflichten, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler, beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten, Verwarnung.

Die genannten Erziehungsmittel können vom Lehrer, vom Klassenvorstand und vom Schulleiter, in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz, angewendet werden.

(2) Erziehungsmaßnahmen sollen möglichst unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen Bezug zum Verhalten des Schülers stehen. Sie sollen dem Schüler einsichtig sein und eine die Erziehung des Schülers fördernde Wirkung haben.

§ 9. (1) Der Genuss alkoholischer Getränke ist den Schülern in der Schule, an sonstigen

Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.

(2) Das Rauchen ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Soweit jugendschutzgesetzliche Bestimmungen und das Tabakgesetz, BGBl. Nr. 431/1995, in seiner jeweils geltenden Fassung nicht entgegenstehen und es sich nicht um allgemeinbildende Pflichtschulen handelt, kann die Hausordnung das Rauchen den Schülern in genau zu bestimmenden Teilen der Schulliegenschaft gestatten. Die Raucherlaubnis kann sich auch auf Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen beziehen, nicht jedoch auf Räume, in denen Schüler untergebracht sind.

§ 10. Die Erziehungsberechtigten haben jede Änderung ihrer Wohnadresse, gegebenenfalls der eigenen Wohnadresse des Schülers, einen Übergang des Erziehungsrechtes an andere Personen sowie sonstige Veränderungen, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich zu melden. Sofern der Schüler eigenberechtigt ist, trifft ihn die Meldepflicht hinsichtlich der Änderung seiner Wohnadresse und der wesentlichen seine Person betreffenden Angaben.

§ 11 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1974 in Kraft.

(2) § 9 Abs. 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 216/1995 tritt mit 1. September 1995 in Kraft.

(3) § 9 Abs. 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 221/1996 tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.

(4) § 2 Abs. 1, 2 und 6 sowie § 6 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 181/2005 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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H A U S O R D N U N G (Beschluss des SGA am 13. Juni. 2014)

Die Hausordnung orientiert sich an Leitbild und Schulprogramm des Kollegium Kalksburg, den konsensual beschlossenen und bestätigten Verhaltensvereinbarungen und ist eine Erweiterung der schulgesetzlich verankerten Schulordnung. Sie ist Bestandteil des Schulvertrages und Grundlage für das geregelte Zusammenleben aller Schulpartner am Kollegium Kalksburg. Bei Verstößen kann sie, je nach Schwere, zu Sanktionen gemäß SCHUG führen.

I. Allgemeines

Um eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens zu schaffen, wollen wir einander mit Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft begegnen. Ein Zeichen des Respekts ist das Grüßen untereinander, gegenüber Besuchern und allen im Haus Beschäftigten.

Wir alle sind mitverantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulhaus.

Sämtlichen Anweisungen des Lehr- und Hauspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Hinweis-, Ge- und Verbotstafeln sind zu beachten.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien des Stadtschulrates für Wien werden Freistellungen zur Verlängerung von Ferienzeiten nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

II. Verhalten

Jeder Schüler ist verpflichtet, alles für den Unterricht Notwendige mitzubringen und VOR der jeweiligen Unterrichtsstunde bereitzulegen.

In der Schule ist der Gebrauch von „Neuen Medien“ nur vor und nach den Unterrichtsstunden bzw. Studienzeiten gestattet (Ausnahmen: Unterrichtserfordernis, Notfall, dienstliche Notwendigkeit).

Auf Schulveranstaltungen ist deren Benützung ausdrücklich auf den Freizeitbereich beschränkt. Bei Missachtung dieser Regelung kann der Leiter kurzfristig und ohne Rückfrage Sanktionen setzen. In keinem Fall übernimmt die Schule die Haftung für persönliche Wertgegenstände.

Bei Unglücksfällen und Gefahr (z. B. Brand) müssen die Schüler sofort die Direktion, einen Professor/eine Professorin oder einen Hausangestellten verständigen.

Ordentliche und saubere Kleidung ist erforderlich, extreme und provokative Elemente sind zu vermeiden. Bei offiziellen und festlichen Anlässen ist die Schulkleidung zu tragen.

Ein Schüler, der durch sein Verhalten dem Ruf der Schule schadet, hat sich vor der Schulleitung zu verantworten.

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III. Aufenthalt am Schulgelände

Das Betreten des Klassenraumes ist ab 7.35 Uhr gestattet. Schüler, die früher eintreffen, halten sich eigenverantwortlich im 1. Stock auf. Ausgenommen sind die SchülerInnen der 7. und 8. Klassen. Die Schule übernimmt für die Anwesenheit vor 7.35 Uhr keine Haftung!

Das eigenmächtige Verlassen des Schulbereiches während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist verboten.

Außerhalb der Unterrichtszeit dürfen sich Schüler nicht unbeaufsichtigt in den Klassenräumen aufhalten, mit Ausnahme der 6. bis 8. Klassen.

Übertriebener Lärm, Laufen und jedes weitere sicherheitsgefährdende Verhalten sind zu unterlassen. Die Fenster müssen in den Pausen geschlossen bleiben. Das Sitzen und Stehen auf Fensterbrettern sowie das Hinauslehnen sind strengstens verboten.

Große Pause: Im Sommer (die genaue Zeit wird per Laufer bekannt gegeben) halten sich die Schüler bei Schönwetter (Entscheidung der Gangaufsicht) auf den Grünflächen vor dem Schulhaus sowie auf dem Basketballplatz (max. bis zur Laufbahn) auf.

Fahrzeuge: Schülern ist die Zufahrt zum Abstellplatz für Fahrräder und Mopeds erlaubt. Das Parken von PKWs im Bereich des Schulgeländes ist im Regelfall nur mit Parkberechtigung gestattet. Skateboards, Scooter und ähnliche Sportgeräte dürfen im gesamten Schulbereich nicht benützt werden und sind während der gesamten Unterrichtszeit sicher zu verwahren.

IV. Klassenräume

Jede Klasse ist für die Sauberkeit und Ordnung ihres Raumes verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Sessel auf die Tische zu stellen. Der Raum ist anschließend in ordentlichem Zustand zu verlassen.

Der Müll ist in Restmüll, Papier und Kunststoff zu trennen. Die Klassenordner sind für die regelmäßige Entsorgung an der Sammelstelle verantwortlich.

Die Klassenordner sorgen dafür, dass am Beginn jeder Stunde die Tafel gereinigt ist und Kreide sowie Schwamm vorhanden sind.

Neue Schäden und Verschmutzungen sind umgehend beim Klassenvorstand zu melden. Bei mutwilliger Beschädigung wird der Verursacher kostenpflichtig zur Verantwortung gezogen.

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Verhaltensvereinbarungen Vom SGA beschlossen am 3. Juni 2009

Bestätigt vom SSRfW am 7. Sept. 2009

Die Schulpartner am Kollegium Kalksburg betrachten sich als eine große Gemeinschaft und haben diese Verhaltensvereinbarungen entwickelt, um die Ziele des Kollegiums zu erreichen, welche gemäß der Tradition ignatianischer Pädagogik durch die Vermittlung von Werten, das Einfordern von Leistung, das Streben nach Wissen und soziale Verantwortung definiert sind, und die gemein-same Zeit in einem positiven Klima mit gegenseitigem Respekt zu verbringen. Allgemeiner Teil

1. Wir begegnen einander mit Höflichkeit und Respekt und pflegen einen wertschätzenden Umgangston.

2. Wir erledigen unsere Aufgaben verlässlich. 3. Wir halten Termine punktlich ein. 4. Wir wollen in der Öffentlichkeit auf den guten Ruf des Kollegiums achten. 5. Wir vertrauen der Kompetenz und dem guten Willen aller Schulpartner. 6. Wir wollen den Dialog zwischen allen Schulpartnern fördern und einander zuhören. 7. Wir leisten unseren Beitrag zu einer wertschätzenden Feedbackkultur unter Einsatz un-

terschiedlicher Evaluierungsinstrumente. 8. Wir tragen bei zu konstruktiver und harmonischer Atmosphäre im Schulbetrieb. 9. Wir nehmen Rucksicht auf die Bedurfnisse der anderen.

Beitrag der SchulerInnen

1. Wir wollen uns aktiv und diszipliniert am Unterricht beteiligen. 2. Wir kommen daher unserer Verpflichtung zur ständigen/regelmäßigen Anwesenheit nach

und halten die geforderten Unterrichtsmittel bereit. 3. Wir schaffen ein gutes Arbeitsklima, indem wir die nötige Leistungsbereitschaft aufbrin-

gen und unsere MitschulerInnen zu einem konstruktiven Verhalten auffordern. 4. Wir sorgen fur ein positives soziales Umfeld, in dem Ausgrenzung sowie Mobbing keinen

Platz haben und wir in bestem Bemuhen einander unterstutzen.

Beitrag der Eltern

1. Wir vermitteln unseren Kindern eine positive Grundeinstellung zur Schule und Grundwer-te wie Punktlichkeit, Höflichkeit und Respekt.

2. Wir beteiligen uns konstruktiv am Schulleben, halten regelmäßigen Kontakt zu den Lehr-kräften und unterstutzen unsere Kinder nach Bedarf zur Erreichung ihrer Lernziele.

3. Wir tragen Vereinbarungen zwischen SchulerInnen und LehrerInnen mit und ermutigen unsere Kinder, etwaige Versäumnisse selbst zu beheben.

4. Wir unterstutzen Vorhaben und Entscheidungen der Lehrkräfte.

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Verhaltensvereinbarungen Vom SGA beschlossen am 3. Juni 2009

Bestätigt vom SSRfW am 7. Sept. 2009

Beitrag der LehrerInnen

1. Wir geben periodisch unsere Lehr- bzw. Lernziele bekannt, um die Anforderungen trans-parent zu machen.

2. Wir engagieren uns fur einen kreativen und interessanten, qualitätvollen und schulergerechten Unterricht.

3. Wir kommunizieren unsere Beurteilungskriterien im Vorhinein und beurteilen die Leistun-gen der SchulerInnen fair und nachvollziehbar.

4. Wir respektieren die persönliche Meinung der SchulerInnen und unterlassen selbstver-ständlich persönliche Angriffe und abfällige Bemerkungen.

Bei Konflikten bzw. Verstößen gegen diese Grundsätze wird von allen Schulpartnern prinzipell versucht, in klärenden Gesprächen der jeweilig Betroffenen eine Lösung und nachhaltige Verbes-serung der Kommunikation und des alltäglichen Umgangs miteinander zu bewirken. Dabei ist die Kommunikation zwischen Schuler/innen, Eltern und Lehrer/innen im Klassenverband, nötigenfalls unter Einbeziehung der Direktion bzw. mit Vertreter/innen aller Lehrer/innen, Eltern und Schuler/ innen vorrangig. Erst nach mehrfachen Versuchen dieser Konfliktlösung auf subsidiärem Niveau werden die Maßnahmen gemäß gesetzlicher Bestimmungen ergriffen und konsequent umgesetzt. Fur die Lehrer/innen: Prof. Mag. Werner Frenzl e.h., Obmann der Personalvertretung Fur die Eltern: Johann Kurzbauer e.h., Obmann des Elternvereins Fur die Schuler/innen: Vincent Leitgeb e.h., Schulsprecher

Fur den Schulerhalter und die gesamte Schulgemeinschaft:

Mag. Michael Dobeš e.h., Direktor