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17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Redaktion: Dr. W. Burger, Tel. 2325-1463 bzw. quer 99407-1463 Inhalts- und Wortprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit 63. Sitzung 9. November 2015 Beginn: 16.06 Uhr Schluss: 18.22 Uhr Vorsitz: Thomas Birk (GRÜNE); stellv. Vorsitzender Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde 1. „Wie bewertet der Senat das Urteil des EuGH vom 6. Oktober 2015 zu ‚Safe Harbor‘, und welche Konsequenzen zieht er daraus? Inwieweit ist die Berliner Verwaltung von diesem Urteil betroffen?“ (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Vorsitzender Thomas Birk weist darauf hin, dass eine schriftliche Stellungnahme des Berli- ner Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema vorliege (siehe Anlage 2 zum Beschlusspro- tokoll). Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) antwortet auf die Frage von Stefan Gelbhaar (GRÜNE), dass man eine Stellungnahme des Allgemeinen Rechtsbereichs einge- holt habe, der sich mit dem Urteil des EuGH vom 6. 10. 15 auseinandergesetzt habe. Diese Stellungnahme trage er im Folgenden vor. In dem angeführten Urteil gehe es um die Daten- übermittlung von Unternehmen in die USA. Der EuGH habe die sogenannte Safe-Harbor- Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Vom EuGH-Urteil seien Wirtschaftsunternehmen betroffen, die dem sogenannten Safe-Harbor- Abkommen beigetreten seien und auf dieser Grundlage Daten in die USA übermittelten. Es handle sich also um einen Bereich des spezifischen Datenschutzes; datenschutzrechtliche Fra- gen allgemeiner Art seien davon nicht berührt. Stefan Gelbhaar (GRÜNE) bittet den Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Stellung- nahme zu dem EuGH-Urteil vom 6. 10. 15. – Sei geprüft worden, inwieweit die Berliner Verwaltung explizit von diesem EuGH-Urteil betroffen sei – beispielsweise aufgrund von

Inhalts- und Wortprotokoll Öffentliche Sitzung · 1. „Wie bewertet der Senat das Urteil des EuGH vom 6. Oktober 2015 zu ‚Safe Harbor‘, und welche Konsequenzen zieht er daraus?

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17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst

Redaktion: Dr. W. Burger, Tel. 2325-1463 bzw. quer 99407-1463

Inhalts- und Wortprotokoll

Öffentliche Sitzung

Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit

63. Sitzung 9. November 2015

Beginn: 16.06 Uhr Schluss: 18.22 Uhr Vorsitz: Thomas Birk (GRÜNE); stellv. Vorsitzender Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

1. „Wie bewertet der Senat das Urteil des EuGH vom 6. Oktober 2015 zu ‚Safe Harbor‘, und welche Konsequenzen zieht er daraus? Inwieweit ist die Berliner Verwaltung von diesem Urteil betroffen?“

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Vorsitzender Thomas Birk weist darauf hin, dass eine schriftliche Stellungnahme des Berli-ner Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema vorliege (siehe Anlage 2 zum Beschlusspro-tokoll). Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) antwortet auf die Frage von Stefan Gelbhaar (GRÜNE), dass man eine Stellungnahme des Allgemeinen Rechtsbereichs einge-holt habe, der sich mit dem Urteil des EuGH vom 6. 10. 15 auseinandergesetzt habe. Diese Stellungnahme trage er im Folgenden vor. In dem angeführten Urteil gehe es um die Daten-übermittlung von Unternehmen in die USA. Der EuGH habe die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Vom EuGH-Urteil seien Wirtschaftsunternehmen betroffen, die dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen beigetreten seien und auf dieser Grundlage Daten in die USA übermittelten. Es handle sich also um einen Bereich des spezifischen Datenschutzes; datenschutzrechtliche Fra-gen allgemeiner Art seien davon nicht berührt. Stefan Gelbhaar (GRÜNE) bittet den Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Stellung-nahme zu dem EuGH-Urteil vom 6. 10. 15. – Sei geprüft worden, inwieweit die Berliner Verwaltung explizit von diesem EuGH-Urteil betroffen sei – beispielsweise aufgrund von

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Aktivitäten in sozialen Medien oder der Nutzung von privaten Web-Diensten? Werde der Senat diese Fragen aufgrund dieses EuGH-Urteils konsequent abarbeiten und prüfen, wie er sich in diesem Bereich künftig rechtskonform verhalten könne? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) betont, dass der Senat immer rechtskon-form handle und in diesem Bereich bereits vorausschauend und mit sehr viel Augenmaß ge-handelt habe. Er verweise auf den Leitfaden zur Nutzung der sozialen Medien. Die Empfeh-lung des Senats an die einzelnen Dienststellen laute demnach, dass die sozialen Medien nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen werden sollten und man sich auf Werbung bzw. einfache Informationsweitergabe konzentrieren solle. Damit sei das Sammeln oder Aufführen von Daten ausgeschlossen. Dr. Alexander Dix (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) erklärt, dass er die Auffassung des Senats, wonach dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf die Tätigkeit der Berliner Behörden habe, nicht teile. Der EuGH habe die Regelung über den Da-tentransport in nichteuropäische Staaten beurteilt. Die Richtlinie von 1995 regle keineswegs nur die Datenverarbeitung durch private Unternehmen, sondern auch die durch bestimmte öffentliche Stellen. Das Berliner Datenschutzgesetz enthalte Regelungen über den Daten-export in außereuropäische Länder, und dabei sei auch die Rede davon, dass dort ein ange-messenes Datenschutzniveau herrschen müsse. Es wäre also durchaus vorstellbar, dass Berliner Behörden die Frage des angemessenen Da-tenschutzniveaus bei der Inanspruchnahme von außereuropäischen Diensten unter Zugrunde-legung des Safe-Harbor-Abkommens beurteilten. Hierzu verweise er auf folgendes Beispiel: Firmen wie Google und Amazon betrieben eine offensive Werbung z. B. an Berliner Schulen, indem sie auf die Nutzung der Cloud-Dienste verwiesen, die komfortabel und qualitativ gut seien. Beide Unternehmen hätten sich selbst dem Safe-Harbor-Abkommen unterworfen. Das gelte nicht für Microsoft; dort seien vertragliche Regelungen getroffen worden, die jedenfalls nicht unmittelbar von dem EuGH-Urteil betroffen seien. Der Senat sollte jetzt durchaus die öffentlichen Stellen Berlins dazu auffordern und anhalten, jedenfalls die Dienste der US-Firmen, die dem Safe-Harbor-Abkommen unterlägen, nicht mehr zu nutzen, weil das nach EuGH-Rechtsprechung ab sofort unzulässig sei. Es sollten stattdessen Dienste in Anspruch genommen werden, die z. B. das ITDZ in Berlin selbst anbie-te. Das betreffe z. B. die Cloud-Dienste. Andere Dienste wie Terminplaner oder Telekonfe-renzen würden inzwischen von europäischen Unternehmen angeboten, sodass eine Nutzung von amerikanischen Diensten, die dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten seien, gar nicht erforderlich sei. Man dürfe das EuGH-Urteil nicht so unterschätzen, wie es der Senat in seiner rechtlichen Stellungnahme offenbar tue. Es müsse ernster genommen werden, und er plädiere dafür, dass sich auch das Abgeordnetenhaus hierzu eindeutig positioniere, um zu verhindern, dass unzu-lässige Datenflüsse aus Berliner Behörden stattfänden. Die weiteren Fragen, wie jetzt mit Datenexporten auf anderer Rechtsgrundlage umzugehen sei, würden die europäischen Daten-schutzbeauftragten bis Ende Januar beurteilen. Das stehe jetzt nicht im Vordergrund, aber jetzt müsse eine Datenübermittlung seitens der Berliner Verwaltung an Safe-Harbor-zertifizierte US-Unternehmen unterbunden werden.

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Sven Kohlmeier (SPD) stellt fest, dass offenbar ein Widerspruch zwischen der Rechtsauffas-sung des Senats und der des Berliner Datenschutzbeauftragten bestehe. Könne eine der beiden Seiten diesen Widerspruch aufklären? – Wenn dies nicht möglich sei, stelle sich die Frage, wie mit dem vorgeschlagenen Antrag in der vorliegenden Stellungnahme des Berliner Daten-schutzbeauftragten umzugehen sei. Bestehe die Möglichkeit, dass Staatssekretär Statzkowski diesen Vorschlag des Berliner Datenschutzbeauftragten rechtlich prüfen lasse? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) sagt zu, den Vorschlag des Berliner Datenschutzbeauftragten seitens seiner Verwaltung rechtlich prüfen zu lassen bzw. auch den vorgeschlagenen Antragstext einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen. Vorsitzender Thomas Birk stellt Einvernehmen fest, so zu verfahren. – Es lägen keine wei-teren Wortmeldungen vor, und der Tagesordnungspunkt sei damit abgeschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung

a) Stellungnahmeersuchen des Hauptausschusses Bericht SenInnSport Rote Nummer 1665 C Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin betr. Auflage Nr. II.A.39 – Drucksache 17/1400 zum Haushalt 2014/15

0169 ITDat

b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Modernisierungsprogramm „ServiceStadt Berlin 2016“ (auf Antrag der Fraktion Die Linke)

0052 ITDat

Vorsitzender Thomas Birk erinnert daran, dass für die Fraktionen die Möglichkeit bestan-den habe, zum Bericht von SenInnSport – Rote Nummer 1665 C – vorab schriftlich Bespre-chungsschwerpunkte und Fragen einzureichen, und dies auch seitens der Linksfraktion und der Grünen geschehen sei. Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) teilt mit, dass der Senat am 31. 7. 12 das Modernisierungsprogramm für die gesamte Legislaturperiode beschlossen habe, wobei der Förderschwerpunkt auf IT- und E-Government-Projekten liege. Derzeit umfasse das Pro-gramm 32 Projekte, von denen 10 bereits erfolgreich beendet worden seien. Aktuell liefen 18 weitere Projekte. Für das Modernisierungsprogramm sei ein guter Zwischenstand zu ver-zeichnen; zahlreiche Projekte würden bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgreich abge-schlossen sein. Nur 3 von 13 noch laufenden Projekten hätten den Projektstatus „Gelb“. In der Vergangenheit habe ein Problem darin bestanden, den Mittelabfluss zu strukturieren. Hierbei habe man eine Änderung vorgenommen, indem zunächst nur eine Zuweisung von 50 Prozent der bewilligten Mittel für die jeweiligen Projekte erfolge. Dadurch sei der Auslas-tungsgrad deutlich höher geworden und ein besseres Maß an Mittelzumessung und Realisie-rung von Projekten erreicht worden. – Die folgenden drei Projekte seien als beispielhaft posi-

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tive zu nennen: „ePartizipation“ unter „www. mein.berlin.de“, das Serviceportal und das lan-desweite Beschäftigtenportal. Künftig benötige man weitere flächendeckende Online-Verfahren, um den Service für die Bürger zu verbessern und die Arbeitssituation der Mitarbeiter zu erleichtern. Dazu müsse man auch die entsprechenden Basisdienste vereinfachen. So gelte es z. B. das Normenscreening voranzutreiben, also zunehmend auf Unterschriften zu verzichten bzw. Ersatzdienste wie ein Servicekonto zu realisieren. Der IT-Planungsrat habe hierzu eine Untersuchung vorgelegt, die man den Abgeordneten gern zur Verfügung stelle. Ein weiteres Hauptproblem liege im Um-gang mit der zentralen Steuerung und der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. Die Bezirke favorisierten zunehmend das Zentrale, weil sie nicht nur Vorteile für die Projekt-arbeit, sondern gerade auch für die Betriebskosten sähen. Vorsitzender Thomas Birk stellt zum weiteren Verfahren fest, dass die einzelnen Schwer-punkte aufgerufen und nacheinander abgearbeitet würden. Dabei werde man auch festlegen, ob zu dem jeweiligen Schwerpunkt ein Wort- oder ein Inhaltsprotokoll zu erstellen sei.

1. Onlineportal für die Berliner Musikschulen – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 1, S. 3 bis 11 – [hierzu Wortprotokoll] –

Vorsitzender Thomas Birk: Ich lese die von den Grünen eingebrachten Fragen zu diesem Thema vor: 1. Es wurden 200 000 Euro für das Projekt beantragt, aber nur 75 000 Euro bewil-ligt. Wird es möglich sein, die Ziele mit dieser geringen Summe zu erfüllen? – 2. Bisher müs-sen alle Anfragen an Honorarkräfte, ob sie neue Schüler oder Schülerinnen übernehmen wol-len, aus Datenschutzgründen per Post verschickt werden, obwohl ein Onlinemodul dazu vor-handen ist. Wird im Rahmen des Projektes angestrebt, dies zu ändern? – Ich weiß, dass das Projekt eigentlich einen anderen Schwerpunkt hat, aber es wurde mittelbar auf solche Verfah-ren Bezug genommen. – 3. Wie soll mit der Plattform die Abrechnung der Honorarkräfte ver-einfacht werden? – 4. Wer übernimmt die Pflege der Plattform im Betrieb? Uwe Doering (LINKE): Ich möchte noch eine Frage ergänzen. Unter dem Punkt C. Zeitlicher Bezug – das ist auf Seite 4 – steht: „Der unter ‚Tatsächliches Ende‘ eingetragene Termin bleibt ein Planungstermin, da ein konkreter Termin noch nicht absehbar ist.“ Wie ist hier der aktuelle Status? Daniel Busch (BA Neukölln; Leiter der Musikschule Neukölln): Einen wunderschönen Tag! Mein Name ist Daniel Busch, ich bin Leiter der Musikschule Neukölln. Ich bin also vom Be-zirksamt Neukölln hierher beordert worden, um die vorliegenden Fragen zu beantworten. Zur ersten Frage: Laut Antrag wurden für dieses Projekt für dieses Jahr 75 000 Euro beantragt und bewilligt. Ein Folgeantrag für 2016 und 2017 wird derzeit erstellt. Die zu beantragende Fördersumme wird derzeit noch ermittelt. Es wurden also nicht 200 000 Euro, sondern nur 75 000 Euro beantragt, und die wurden auch bewilligt. Zu 2. – Anfragen aus Datenschutzgründen per Post verschicken –: In der neuen Musikschu-len-Verwaltungssoftware MS-IT ist der Versand von Unterrichtaufträgen per E-Mail vorgese-hen. Dieser ist zurzeit aus Datenschutzgründen abgeschaltet. Das ist richtig. Im neuen Onli-nemodul ist sämtlicher Datenaustausch digital geplant. Welche Lösungen hierbei datenschutz-

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rechtliche Bedenken ausräumen können, wird im Zuge der Realisierung des Projekts in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geklärt. Zu 3. – Wie soll mit der Plattform die Abrechnung der Honorarkräfte vereinfacht werden? –: Im Zuge der Vergütung des Musikschulunterrichts ist es laut Ausführungsvorschriften not-wendig, das Honorar für die freiberuflichen Lehrkräfte anhand von Leistungsnachweisen für jede einzelne Unterrichtsstunde, für jede einzelne Veranstaltung und sonstige Tätigkeit zu berechnen und auszuzahlen. Dies erfolgt zurzeit analog. Das heißt, die von den freiberuflichen Lehrkräften monatlich in Papierform eingereichten Listen werden durch die Musikschulver-waltungskräfte ausgelesen und in das Verwaltungsprogramm händisch eingegeben. Das Pro-gramm berechnet das Honorar. Die ausgedruckten Abrechnungsunterlagen werden schließlich postalisch an die Lehrkräfte versendet. Das ist im Moment die Realität. Im Onlinemodul ist die Entlastung der Musikschulverwal-tung durch eine durchweg digitalisierte Abrechnung vorgesehen. Die freiberuflichen Lehr-kräfte erhalten digitale Auflistungen sämtlicher Unterrichtsaufträge. Jede gegebene Unter-richtsstunde kann eins zu eins, wie im Fachverfahren vorgesehen, angegeben und der Musik-schulverwaltung digital übermittelt werden. Die Verwaltung selbst kontrolliert nur noch und gibt die berechneten Zahlungen frei. Abrechnungsunterlagen werden ebenfalls digital versen-det. Das ist der Planungsstand. Zu 4. – Wer übernimmt die Pflege der Plattform im Betrieb? –: Dazu müsste ich ein bisschen ausholen, was die Plattform eigentlich bedeutet. Die Plattform des Onlinemoduls besteht aus mehreren Ebenen: Die Angebotspalette der Berliner Musikschulen wird auf Berlin.de präsen-tiert. Die technische Pflege dieser Plattform fällt der Senatskanzlei zu, die inhaltliche der An-wendergemeinschaft MS-IT, also den Musikschulleitungen selbst. Die Bereitstellung und Pflege von Servicekonten, die zur Kontaktaufnahme sowohl für Kunden als auch für Lehr-kräfte der Musikschulen eingeplant sind, fallen in die Zuständigkeit der Senatsinnenverwal-tung. Allerdings werden die Erstellung und die Verarbeitung der notwendigen Daten aus der Fachsoftware MS-IT erfolgen und daher von der Geschäftsstelle MS-IT betreut. Zu der von Herrn Doering zusätzlich gestellten Frage zum zeitlichen Ablauf: Es ist noch offen – die Zeitschiene –, so, wie es steht. Wir haben einen Zeitplan erstellt, der vorsieht, dass im Oktober 2016 der Starttermin geplant ist – sage ich mal. Ob es Realität wird, zeigt erst mal das Abstimmungsverfahren. Wir sind vom Zeitplan her relativ aktuell. Das heißt, wir haben eine Leistungsbeschreibung erstellt, die jetzt Ende November vorliegt. Dann wird das Aus-schreibungsverfahren für Frühjahr 2016 vorgesehen, und dann müsste alles Weitere im Ein-zelnen geplant werden – wie umfangreich die Programmierung dann auch sein wird. Vorsitzender Thomas Birk: Ich habe noch eine Nachfrage. Ich habe das mit den 200 000 Euro nicht ganz verstanden. Ich zitiere die Bemerkung, die auf Seite 6 zu lesen ist: „Für den Doppelhaushalt 2016/2017 der Geschäftsstelle MS-IT wurden im Rahmen der Budgetab-tretung für das Produkt 80433 für dieses Projekt jeweils 200.000 € beantragt.“ – Heißt das, dass das zusätzliches Geld zu den 75 000 Euro ist, oder wurde das hier im Rahmen von Ser-viceStadt Berlin beantragt? Können Sie das aufklären? Und eine zweite Nachfrage: Habe ich das richtig verstanden, dass sich auf einer Plattform die einzelnen Musikschullehrkräfte, die ja Honorarkräfte sind – ganz unterschiedliche Vorkennt-

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nisse, sage ich mal, was IT angeht –, einloggen und dann ihre Stunden eingeben, dass dieses dann einfach über die Plattform bei den jeweiligen Verwaltungen ausgelesen werden kann und dann entsprechend die Rechnung erstellt werden kann? – Das wäre ein wunderbares Ver-fahren, setzt aber natürlich auch voraus, dass die gesamten Freiberufler eine entsprechende Fortbildung und auch eine entsprechende Anbindung bekommen müssten. Sprich: Sie müss-ten mindestens Rechner selbst zur Verfügung haben, um das zu machen. Ist das so geplant? Letzte Frage: Es gibt Datenschutzgründe, die bisher nicht zulassen, dass dann, wenn neue Kunden akquiriert werden, das gleich online übermittelt wird. Wie ist das im neuen Fachver-fahren geplant? Wird das über De-Mail gehen? Gibt es eine andere Lösung? Sicheres Intranet, wie es ja bei den Schulen geplant ist? – Man muss sich vorstellen, dass eine Verbindung in der Regel zu einer Honorarkraft nach Hause führt und dann wieder im Kontakt zurück. Wel-che Lösung planen Sie da? Daniel Busch (BA Neukölln; Leiter der Musikschule Neukölln): Zuerst zu den 200 000 Euro. Das ist genau so, wie es im Antrag formuliert ist. Es sind 200 000 Euro, die zusätzlich im Haushalt der Geschäftsstelle MS-IT zur Verfügung gestellt werden sollen. Das hat nichts mit den 75 000 Euro zu tun. Das Zweite: Es ging um die Datenschutzfragen. Die sind bisher bei der Entwicklung von MS-IT in Abstimmung mit dem Berliner Datenschutz genau so gelaufen, und dann ist auch fest-gelegt worden, dass ein E-Mail-Versand nicht möglich ist. Das wollen wir natürlich mit der Senatsinnenverwaltung jetzt mit diesem Portal ändern, denn wenn wir da nicht weiterkom-men, ist der Servicegedanke nicht mehr unbedingt dabei. Wir planen, das ganze Verfahren anhand von sogenannten Servicekonten aufrechtzuerhalten und daran anzubauen. Die ersten Gespräche sind jetzt mit der Senatsinnenverwaltung gelaufen, und ich denke, wir sind da auf einem guten Weg. Ob es De-Mail wird oder nicht, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Vorsitzender Thomas Birk: Eine Nachfrage von Herrn Gelbhaar – bitte! Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Genau zu dem Punkt würde ich gern eine Stellungnahme vom Datenschutzbeauftragten hören. Unter den veränderten Gesichtspunkten – wie ist da jetzt Ihre Einschätzung zu dem, was jetzt vorgetragen worden ist, was jetzt geplant ist? Dr. Alexander Dix (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit): Wir haben gesagt, wie es auch geschildert worden ist, dass eine unverschlüsselte E-Mail nicht in-frage kommen kann. Es sind aber durchaus technische Lösungen vorstellbar, durch ein Portal, auf dem man sich authentifizieren muss – sozusagen in einer Art geschlossener Benutzer-gruppe –, oder aber auch über die Nutzung von De-Mail solche Übermittlungen vorzuneh-men. Dabei gilt aber folgende Voraussetzung: De-Mail ist ungeeignet, um sensitive Daten zu übermitteln. Das haben wir immer betont. Ich kann im Moment nicht überblicken, ob in die-sem Verfahren möglicherweise auch Krankmeldungen von Lehrkräften erfolgen würden. Dann würde dieser Weg ausscheiden. Aber es sind verschiedene technische Möglichkeiten vorstellbar, wie man das datenschutzgerecht organisieren kann. Vorsitzender Thomas Birk: Wir sind sehr gespannt auf die weiteren Prozesse, denn das soll ja gerade erst alles entwickelt werden. – Gibt es weitere Nachfragen? – Nein. Dann danke ich Ihnen für Ihre Ausführungen.

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2. Elektronische Unterstützung der Geschäftsprozesse in den Berliner Sozialämtern – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 2, S. 12 bis 38 – [hierzu Wortprotokoll] –

Vorsitzender Thomas Birk: Hierzu hatten die Grünen die folgenden zwei Fragen einge-reicht: 1. Bitte um Vorführung der erarbeiteten elektronischen Lösung. – 2. Gibt es noch Hemmnisse für das Projekt? – Sie haben das Wort zur Beantwortung – bitte! Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Mein Name ist Manfred Merckens. Ich bin der Leiter des Projekts „Elektronische Unterstützung der Geschäftsprozes-se in den Berliner Sozialämtern“. Wir haben den Arbeitstitel „Sozialhilfeportal“ eingeführt, weil er einfacher über die Lippen geht. Unser Auftrag ist es, heute die Projektergebnisse zu präsentieren, was allerdings in der Kürze der Zeit nicht so leicht möglich ist. Ich habe mir deshalb erlaubt, zwei Herren mitzubringen, und zwar Herrn Meyer-Schaudwet von T-Systems und Herr Dr. Giesenhagen von KS AG, die am Projekt mitgearbeitet haben und Projektinhal-te, die wir vorstellen werden, dann u. a. per Film noch mal kurz erläutern werden. Zunächst möchte ich etwas zur Projekthistorie, zur Ausgangssituation und zu den Rahmenbe-dingungen sagen, damit man vielleicht auch den Hintergrund versteht, wie es im Sozialamt zurzeit funktioniert und warum die Idee des Sozialhilfeportals notwendigerweise geboren wurde. Wir haben eine kleine Präsentation vorbereitet, und ich möchte gern meinen Beitrag anhand dieser Präsentation abarbeiten. Danach würden wir per Film ein Ergebnis darstellen und dann noch etwas zur Perspektive und zur Umsetzungskonzeption dieses Projekts sagen.

Ich werde erst mal die Hintergründe darzulegen versuchen, die dazu führten, dass wir das Projekt überhaupt ins Leben gerufen haben. Es kommt dann ein Anwendungsbeispiel, wie wir die überwiegend papierbasierte Bearbeitung der Vorgänge im Sozialamt elektronisch umge-setzt haben. Und dann wird sicherlich noch Zeit sein, Fragen zu beantworten.

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Auf dieser Folie sehen Sie die Ausgangssituation der Berliner Sozialämter, die auch gleich-zeitig damit ein Problem für unser Vorhaben darstellt. Die Sozialämter nehmen verschiedene Kernaufgaben wahr, die nicht nur aus einem Gesetzesbereich kommen. Wir sind Träger des Sozialgesetzbuchs XII. Das ist ein großes Hauptgeschäft. Wir sind aber auch gleichzeitig Be-hörde auf dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht im Bereich der Unterbringung Obdachloser, wir sind gleichzeitig Betreuungsbehörde und auch Leistungsträger nach dem

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Asylbewerberleistungsgesetz. Das heißt, die Geschäftsprozesse, die in den Sozialämtern ab-gewickelt werden, sind zumindest rechtlich sehr unterschiedlich, und wenn man hier eine Lö-sung für eine elektronische Bearbeitung oder auch webbasierte Kommunikationsform finden möchte, stellt das natürlich gewisse hohe Anforderungen – allein schon aus der Natur der Ge-schäftsprozesse heraus. Das Entscheidende beim Sozialamt ist, dass die Art und Weise, wie im Sozialamt gearbeitet wird, eigentlich überaltert ist. Das hauptsächliche Führungsinstrument in der Fallbearbeitung – also ich rede jetzt von der Klientenbearbeitung – ist die Papierakte. In der Papierakte wird gesammelt, werden Entscheidungen dokumentiert, wird niedergeschrieben, und aus der Pa-pierakte heraus werden Bescheide verschickt, werden Anfragen gestellt, Unterlagen gesam-melt, auch die Zahlungen veranlasst. Das ist aber ein sehr schwerfälliges Verfahren. Es gibt IT-Unterstützungen, Hilfsinstrumente wie Excel oder Word, es kann aber auch vor-kommen, dass im Sozialamt über Strichlisten Berichte erstellt werden, die eingefordert wer-den. Das Einzige, was im Sozialamt sozusagen an elektronischer Unterstützung vorhanden ist, ist das Zahlungsverfahren OPEN/PROSOZ, das aber in seiner Reichweite gering ist. Es ge-lingt zwar, die Zahlungen an Dienstleister und an den Bürger/Antragsteller zu bringen, aber für Datenauswertungen ist das Verfahren eher weniger geeignet, und es ist ein halbelektroni-sches. Diese Daten, die zur Zahlung führen, müssen mit der Hand eingegeben werden. Ein weiteres Merkmal des Sozialamts ist die Tatsache, dass wir eine ausgesprochen große Landschaft interner und externer Prozessbeteiligter haben. Wenn Sie beispielsweise im Be-reich des SGB XII die Hilfen in besonderen Lebenslagen sehen – dazu gehören Leistungen der Eingliederungshilfe, dazu gehören Leistungen der Pflege und Leistungen zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, dann kann man davon ausgehen, dass ins-gesamt 2 000 Dienstleister und Projekte diese Hilfen mit einem Finanzvolumen von ca. 1 Milliarde Euro umsetzen. Das heißt, das Sozialamt hat sich kommunikativ in einem Feld zu bewegen, welches sehr breit aufgestellt ist. Aber auch hier geschieht die Kommunikation in der Regel über Papier. Gleichzeitig ist es aber so, dass im Sozialamt immer wiederkehrende Prozessbausteine auf-tauchen, die den Geschäftsprozess beschreiben. Man hat in der Regel eine Meldung, einen Input, einen Auslöser, der eine Aktion in Gang setzt. Häufig sind diese Maßnahmen, die das Sozialamt ergreift, sozusagen antragsbezogen. Das bringt mit sich, dass Bedarfsprüfungen durchgeführt werden – wirtschaftlicher, aber auch persönlicher Art. Es kommt zu Entschei-dungs- und Bescheidungsvorgängen. Dann ist der technische Bereich da. Es wird eine Leis-tung in Zahlung umgesetzt. Oft müssen die Fälle gewissermaßen begleitet werden. In der Regel ist es auch so, dass Leis-tungen, die bewilligt werden, periodisch bewilligt werden. Das heißt, es muss immer wieder-kehrend in gewissen Abständen erneut der Bedarf wirtschaftlich und in dem, was die persön-lichen Lebensumstände angeht, überprüft werden. Dazu kommen auch Controlling-Aufgaben und auch Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung, und das zieht sich eben durch alle Aufgaben – vor allem denen des SGB XII. Es gibt auch Aufgaben, wo unter Umständen nicht gezahlt wird. Nehmen Sie den komplexen Bereich der Obdachlosigkeit, der Unterbringung Obdachloser. Da zahlt halt jemand anders. Aber Sie haben auch mit dem Träger, mit den Job-centern zu kommunizieren, oder es geht um Buchungsprozesse in den Wohnheimen.

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Das Kommunikationsmittel ist dementsprechend der Papierakte geschuldet. Wir haben Brief, Mail, Telefon, Fax. Vor allem die steigenden Fallzahlen haben uns 2010, 2011 und 2012 im Bezirksamt Tempel-hof-Schöneberg dazu geführt, zu fragen: Was kann man machen, damit das Sozialamt überle-bensfähig bleibt? – Allein der Personenkreis der über 65-Jährigen – das ist ja mit eine Haupt-zielgruppe im Sozialamt – wird sich von 2011 nach 2030 um bis zu 30 Prozent – also von 650 000 auf ca. 850 000 – erhöht haben. Sie alle wissen, was im Bereich der Wohnungslosig-keit geschieht. Und das muss in irgendeiner Art und Weise aufgefangen werden. Das wird aber nicht durch Personal aufgefangen. Nur ein Beispiel: Wir im Bezirksamt haben von 2007 nach 2014 ca. 17 Prozent mehr Fallakten, aber nur 2,5 Prozent mehr Personal, so-dass im Grunde genommen bei der Frage, was man macht, die Antwort in einer technischen Modernisierung gesucht wurde. Das ist für das Sozialamt eine völlig neue Perspektive, die sich auftut. Das heißt, wir haben die Idee entwickelt, die Geschäftsprozesse elektronisch zu unterstützen, um hier Nutzen für die Qualität und für die Quantität in der Bearbeitung zu zie-hen, die ja automatisch zunimmt und auch weiterhin zunehmen wird. Wir haben dann eine Projektskizze erstellt – mit zwei weiteren Sozialämtern –, und im Au-gust 2012 kam es im RdB zur Empfehlung an ServiceStadt Berlin, unser Projekt zu fördern und in das Programm aufzunehmen.

Im März 2013 kam dann die Entscheidung zur Aufnahme des Sozialhilfeportals in Ser-viceStadt Berlin. Vom Januar bis November 2013 haben wir eine Prozessanalyse im Rahmen des Projekts PROLOG durchgeführt und noch mal die Ziele genauer definiert. Wir konnten dann mit einer Aufgabenstellung aus dem Jahr 2014 im Sommer 2014 unser Projekt starten.

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Zur Aufgabenstellung: Wir hatten anfangs geplant – das war aber sicherlich etwas laienhaft geplant, es ist auch kein Alltagsgeschäft eines Sozialamtes, ein solches Projekt zu starten – oder gedacht, gleich in so eine Pilotierungsphase zu gehen. Aber die Komplexität der Aufga-ben und auch die Anforderungen an eine IT-Technologie, die wir benötigen, ist sehr umfang-reich, sodass wir in einen prototypischen Lösungsentwurf eingestiegen sind. Wir haben uns aus dem Sozialamt einen sehr komplizierten Geschäftsprozess – die ambulante Hilfe zur Pflege – herausgesucht, der eigentlich alle typischen Verfahrensbausteine der Ge-schäftsprozesse aufweist, die in einem Sozialamt vorkommen können. Wir haben uns weiter vorgenommen, die Ergebnisse, die wir im Rahmen dieser prototypischen Phase I entwickeln, auch an einem weiteren Geschäftsprozess zu reflektieren. Denn die Perspektive lautet ja: Es geht um Geschäftsprozesse, die man sukzessive mit der Zeit elektronisch stützen möchte. Das heißt, das jetzige Ergebnis ist zu reflektieren auf Übertragbarkeit, und wir haben in unseren Aufgabenfokus aufgenommen, dass die prototypische Umsetzung anhand von bereits in Ber-lin verfügbaren und nachzunutzenden Funktionsbausteinen und Lösungen umzusetzen ist. Eine weitere Lösung war, unsere Ergebnisse auch in einer Echteinführung transportieren zu können.

Daraus hat sich unsere Projektstruktur entwickelt. Das ist mehr ein Bottom-Up-Projekt, das heißt, von der Ebene des Geschäftsprozesses, des Tagesgeschäftsprozesses heraus soll eine Lösung entwickelt werden, und zwar ist dabei von vornherein wichtig, dass die Fachlichkeit letztendlich die Anforderungen an die IT-Lösungen stellt. Wir haben zwei weitere Bezirke in das Projekt eingebunden – das Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf und das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg –, aber auch Teile der Senatsver-waltung für Gesundheit und Soziales, die im Bereich der Hilfe zur Pflege und der Zahlung tätig sind. Im Verlaufe der Zeit sind – das war überraschend für uns – weitere Sozialämter

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dazugekommen, die sich frei bereit erklärt haben, am Projekt mitzuwirken. Das war das Sozi-alamt Mitte und das Sozialamt Steglitz-Zehlendorf. Wir haben auch zwei Pflegedienstfirmen gefunden, die am Projektverlauf mitgearbeitet haben, nämlich beispielsweise dann, als es um die Testung des Prototypen der elektronischen Bearbeitung ging.

Dieses Vorgehen, von unten nach oben ein Projekt zu entwickeln, hat auch dazu geführt, dass wir bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr unterschiedlicher Funktionsbereiche in unser Projekt eingebunden haben. Das geht los von der Sachbearbeitung, Rechnungsprüfung, Controlling bis hin zum Amtsleiter. Wir haben dann Arbeitspakete gebildet, die uns an unser Ziel herantragen sollten. Wir haben im Rahmen des Projekts für die ambulante Hilfe zur Pfle-ge ein sogenanntes Fachkonzept entwickelt. Sie müssen sich vorstellen, das waren im Verlauf von 12 bis 13 Monaten ungefähr 20 Work-shops, die wir durchgeführt haben – mit den Mitarbeitern. Fachkonzept bedeutet, ein Daten-modell, ein Rollenmodell für den Geschäftsprozess der ambulanten Hilfe zur Pflege zu entwi-ckeln – also als Grundlage zur elektronischen Übersetzung. Wir haben uns mit Fragen des Controlling beschäftigt, wir haben auch den Referenzprozess der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Workshops analysiert, auf seine Schwachstellen hin bewertet und geschaut, was zu übertragen ist. Und wir haben dann aus dem Fachkonzept heraus den IT-Prototypen entwickelt – aus Bausteinen der EU-DLR –, haben diesen Prototypen auch qualitativ getestet, in Testgruppen mit bis zu 30 Testerinnen und Testern, und haben das Ganze auch evaluiert. Aus dem Bereich heraus, aus den Ergebnis-sen heraus konnte man als letzten Baustein eine Umsetzungskonzeption für die Echteinfüh-rung erarbeiten.

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Die Projektergebnisse sehen so aus, dass wir für den Mustergeschäftsprozess ein Fachkonzept erfolgreich erstellt haben, welches den gesamten Geschäftsprozess durchgehend beschreibt. Das zweite Ergebnis war, dass wir für die ambulante Hilfe eine elektronische Bearbeitung möglich machen konnten – nicht für alle Geschäftsprozessbausteine. Wir hatten also diese Schnittstelle zum Zahlungsverfahren OPEN PROSOZ nicht herstellen können. Das ist ein Teilbereich, der aber später in der Umsetzungskonzeption abgearbeitet wird. Was wir in dem Prozess bearbeitet haben oder was wir elektronisch darstellen können, das ist gewissermaßen die Anzeige eines Hilfebedarfs. Wir haben eine Lösung entwickelt – eine Antragstellung. Das ist ein Antragsbogen, der normalerweise 14 Seiten mit bis zu 250 Einzeldatenfeldern hat. Der ist über ein Portal auszufüllen. Wir haben in die Bearbeitung aufgenommen sozusagen die Bedarfsprüfung– ein ambulanter Hilfebedarf muss immer sehr aufwendig geprüft werden –, das elektronisch umzusetzen, in Auftrag zu geben, zu bearbeiten. Wir haben einen daran hängenden kostenbezogenen Modulbogen elektronisch übersetzt, der mehrfach abgebildet ist, und uns dann in den Bereich der Rechnungsprüfung hineingearbeitet, auch Berichtsstrukturen für Controlling entwickelt und das auch, wie gesagt, getestet. Die Ergebnisse wurden dann Anfang November 2015 – vor Kurzem – von einer Abstimm-instanz angenommen und akzeptiert. Am 6. November wurden die Ergebnisse und auch unser Umsetzungskonzept unserer Entscheidungsinstanz vorgelegt, und dort wurde ebenfalls be-schlossen, diesen Prozess fortzuführen.

Zu sagen ist noch, dass es sich zunächst so einfach anhört, aber der Prozess der Bearbeitung einer ambulanten Hilfe ist ausgesprochen schwierig. Allein, wenn Sie den Pflegebedarf eines Antragstellers oder einer Antragstellerin prüfen wollen, sind in einem standardisierter Erhe-bungsbogen von 14 bis 15 Seiten bis zu 250 Daten zu erheben. Da geht es darum, wo der

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Hilfebedarf besteht, wie oft jemand ein bestimmtes Leistungsmodul benötigt, an welchen Wochentagen das erfolgen soll, welche Selbsthilfemöglichkeiten bestehen – also eine sehr umfassende Geschichte. Genauso komplex sieht beispielsweise eine Rechnung aus. Diese gesamten persönlichen Hil-fen – das sind diese 1,1 Milliarden Euro, von denen ich eben sprach – werden im Grunde ge-nommen mit monatlichen Rechnungen abgerechnet. Ein großer Teil dieser Rechnungen ge-schieht mit einer Vorabzahlung bzw. mit einer eingestellten Zahlung. Die Rechnung wird im Nachhinein übersendet, und man prüft das, was in Rechnung gestellt wird, gegenüber dem Betrag oder der Leistung, die man bewilligt hat. Das kann man zum Teil automatisieren – durch die Zahlung bei der ambulanten Hilfe. Das sind ungefähr 16 000 bis 17 000 Hilfeemp-fänger verbunden mit einem Umfang von ca. 190 000 Rechnungen im Jahr mit einem Volu-men von 200 Millionen Euro. Und so, wie die Bewilligung aussieht, so kompliziert ist die Rechnung. Es wird also bei-spielsweise Morgentoilette an vier oder fünf Tagen in der Woche bewilligt. Das ergibt einen Punktwert. Das wiederum ergibt einen Euro-Wert, und genauso ist die Rechnung vorzuneh-men. Das in Papierform. Und wir können jetzt zeigen, wie das Ganze elektronisch aussehen könnte. – Ich bitte, Herrn Dr. Giesenhagen, das zu übernehmen.

Vorsitzender Thomas Birk: Bitte! Dr. Andreas Giesenhagen (KnowLogy Solutions AG): Wir haben überlegt, wie wir das machen können, und wollten es Ihnen ersparen, jetzt das gesamte Antragsprozedere in der Anwendung durchzuspielen. Wir haben das im Film zusammengeschnitten. Da kann man die Anwendung sehen, und das würden wir Ihnen jetzt einfach zeigen. Weil der Film ein wenig

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fix ist, würde ich versuchen, Ihnen zu erläutern, was da eigentlich passiert, damit Sie das in etwa nachvollziehen können. Vorsitzender Thomas Birk: „Fix“ ist ein gutes Stichwort, denn es sitzen noch eine ganze Reihe von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihren Projekten hinter Ihnen. Dr. Andreas Giesenhagen (KnowLogy Solutions AG): Wir haben 640 Pflegedienste, die sich auf das Portal einwählen können und die ja jeden Monat die Abrechnung stellen müssen. Die sehen also in ihrer Vorgangsakte – das ist die Fallakte – alle Vorgänge, die für die Zah-lung und Abrechnung freigegeben sind. Dann gehen sie in die formale Prüfung ihrer Zah-lungsvorgänge. Wir haben hier natürlich Testbögen hinterlegt – keine Echtdaten. Das heißt, der Bescheid wird vorgeladen, der Abrechnungsbogen – das ist aufseiten der Verwaltung der Modulbogen. Es wird zunächst einmal gecheckt, ob Fall und Unterlagen zusammenpassen – aus der Perspektive des Pflegedienstes. Das ist noch die einfachere Übung bei der ganzen Geschichte. – Jetzt wird sie abgeschlossen, und dann geht es hinüber in die eigentliche Rech-nungsstellung. Da geschieht zunächst Folgendes, dass nämlich der Bescheid für den Pflegedienst gezogen wird und er anhand der einzelnen Positionen checkt. Als ersten Schritt wählt er natürlich den entsprechenden Vorgang oder den Klienten aus. Das sind die Stammdaten des Klienten und des dazugehörigen Pflegedienstes. Das ist wichtig. Wenn sich dort etwas ändert, dann müssen die Stammdaten angepasst werden. Dann wird eine entsprechende Rechnungsnummer – klar – und eine entsprechender Abrechnungsperiode gemacht. Wir haben das Ganze deshalb manuell durchgeführt, weil dadurch ein klares Anforderungs-profil auf eine maschinelle Schnittstelle entsteht. Es ist natürlich das Ziel bei den 640 Pflege-diensten, das nicht immer manuell machen zu müssen. Was jetzt passiert – was Sie dort sehen: Anzahl Soll und Anzahl Ist – ist das, was tatsächlich abgerechnet wird, und das, was beantragt ist. Das heißt, das, was ausgegraut ist, ist das, was aus dem Bescheid und aus dem Modulbogen vorgelegt wird. Und das wird jetzt dementspre-chend angepasst. Wir haben ja nachher auch so eine Sollbruchstelle. Das heißt, wir zeigen Ihnen an einer Stelle auch, dass er etwas ganz anderes abrechnet als das, was er beantragt. Das ist für die Rechnungsprüfung wesentlich. Das heißt, hier wird Posten für Posten diese Ab-rechnung durchgegangen und entsprechend im Ist abgerechnet. Wichtig ist, dass der Pflegedienst auch die Möglichkeit hat, Begründungen abzugeben. Manchmal gibt es Kalendertage, die anders laufen, manchmal wie in diesem Fall – es ist ein sehr einfacher Fall – passiert es auch, dass Dinge einfach mehr abgerechnet werden, weil z. B. die Oma krank war, oder andere Dinge. Aber die Frage ist: Wie gehe ich später damit um? – Ist die Rechnungsstellung abgewickelt, dann geht es darum, den Leistungsnachweis hochzu-laden. Das geht derzeit noch nicht anders. Das heißt, für jeden Pflegedienst wird jeden Monat neben der Rechnung auch ein Leistungsnachweis erstellt, und der wird praktisch der Rech-nung zugefügt – das geschieht hier gerade – und wird gemeinsam – das ist jetzt der Punkt – eingereicht. Jetzt kommt das Ganze, wenn der Prozess abgeschlossen wird – – Das war also noch mal der Hinweis, dass man alles zu Papier nehmen muss, weil nichts aufgehoben wird. – Dann meldet

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sich der Pflegedienst ab – in diesem Falle. Jetzt kommt die andere Sicht, die dann wieder ein-tritt. Jetzt kommt dieselbe Rechnung, die wir gerade gesehen haben, natürlich beim Sachbear-beiter für die Rechnungsprüfung an. Der meldet sich an, geht in seinen Fall, prüft jetzt erst mal formal, ob alles dafür richtig ist. Das heißt, er hat einerseits die Rechnungsdaten, sieht eine Zusammenfassung. Das soll später mal in ein Dokument eingefügt werden, was ja auch als Rechnungsdokument dann abgelegt wird, und es wird gleichzeitig auch geguckt, ob der Einsatznachweis dabei ist. Wenn das formal geprüft ist, wird es freigegeben. Das ist der nächste Schritt. Und jetzt pas-siert Folgendes, dass nämlich Bescheidposition gegen Rechnungsposition durch den Sachbe-arbeiter abgenommen und freigegeben wird. – Aktenzeichen! – So, und jetzt sehen Sie dort den eigentlichen Rechnungsbogen, der hier graphisch etwas anders aufgearbeitet ist, und er gibt jetzt jede einzelne Position frei bzw. tut es nicht. Das werden Sie an einem Fall sehen wie diesem hier: Dort sind 20 Mittagessen abgerechnet, weil E. so krank war. – Dort schreibt er das einfach schlichtweg hinein. – Wir wollten Ihnen nur das Prinzip zeigen. Wenn er mit einer Rechnungsposition nicht einverstanden ist, kann er sie zurückweisen, und dann wird das dementsprechend für die Auszahlung vorbereitet. – Wie gesagt, das geschieht jetzt Position für Position, und zwar immer im Abgleich zwischen Bescheid, Rechnung und seiner eigenen Position. Das heißt, hier ist er jetzt elektronisch eingereicht, und jetzt, wenn der Prozess abge-schlossen wird, erfolgt eine automatische Übergabe an das Zahlungssystem. Das war jetzt alles sehr schnell, aber vielleicht ist das Prinzip deutlich geworden. Was wir Ihnen nicht gezeigt haben: Das Ganze ist nur ein Prozessausschnitt in dem gesamten Prototyp. Das heißt, in dem Prototyp sind wesentlich mehr Teile abgebildet worden. Wir ha-ben für Sie nur die Rechnungsstellung herausgenommen. Die Antragsstellung, die Bedarfs-feststellung – alles das – haben wir erst mal weggelassen, sonst wäre der Film wesentlich län-ger geworden. Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Man muss sich bei dem Ganzen vorstellen, dass das, was hier am Bildschirm und auch technisch realisiert ist, norma-lerweise in Papierform geschieht. Das heißt, es kommt ein Schreiben auf den Tisch. Die Rechnungen sind sehr unterschiedlich strukturiert; wir haben 650 Pflegefirmen. Die Akte muss gezogen werden. Die Bewilligung muss gesucht werden. Dann muss Posten für Posten abgeglichen werden: Was ist richtig, was ist falsch? – Dann kommt es zu einem Ergebnis, und dann kommt es zu einer Eingabe in das Zahlungsverfahren OPEN PROSOZ – unabhängig davon, wie der Brief jetzt zum Sachbearbeiter kommt usw. usf. So ist es eben, dass in dem gesamten Geschäftsprozess Daten, die man aus dem Antragsbogen hat und die für die Bedarfserfassung notwendig sind, in das Bedarfserfassungsdokument ein-gepflegt werden können und auch derjenige, der den Bedarf erstellt – das sind interne Pflege-fachkräfte, Sozialdienste –, automatisch die notwendigen Daten erhält, die man hat, um den Pflegebedarf auch flankierend bewerten zu können. Und das ist das Neue. Man kann sich das vielleicht nicht so vorstellen und hält das vielleicht für eine Selbstverständlichkeit, aber die heutige Praxis ist, dass man dicke Sozialhilfeakten hat, die man seitenmäßig nummerieren muss und wo es dann Band 1, Band 2, Band 3 und Band 4 gibt, und man diesen Geschäfts-prozess in einer sehr langsamen und schwerfälligen Form abzuwickeln hat.

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Wir sind ja als Projekt sozusagen die Phase I, die prototypische Phase. Damit sind wir jetzt nach ungefähr 15 bis 16 Monaten fertig. Es waren 12 geplant, aber wir haben verlängern müs-sen, weil wir im Verlauf des Projektes noch einige Prozessbausteine hinzubekamen. Diese Phase ist jetzt abgeschlossen, und es müsste sich jetzt die Phase II der Echteinführung bzw. die Phase II der Echteinführung in Form einer Pilotierung und dann eine darauf folgende Pha-se III des Roll-Out auf alle Sozialämter anschließen. Ein Projektauftrag war – das leitet sich automatisch ab –, auch eine Umsetzungskonzeption zu entwickeln. Also: Wie könnte diese Pilotierung aussehen? – Dazu haben wir auch drei oder vier Folien vorbereitet, die dann Herr Meyer-Schaudwet von T-Systems vorstellen würde. Vorsitzender Thomas Birk: Ich muss leider auf die Zeit aufmerksam machen. Wir haben noch sieben oder acht weitere Projekte zu besprechen, und wir wollen ja auch noch Nach-fragen stellen. Können Sie die Folien zu Protokoll geben? Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Das kann ich machen. Selbstverständlich! Vorsitzender Thomas Birk: Vielleicht könnten Sie jetzt nur kurz sagen, was anhand der Folien gezeigt werden sollte. Und vielleicht könnten Sie noch zu den Problemstellungen kommen, die Ihnen sicherlich wichtig sind. Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Es wird eine fachliche Ar-chitektur und eine technische Architektur beschrieben. Wir haben einen Zeitplan, und wir haben vor allem zunächst einmal eine Grobschätzung der Kosten, die entstehen würden, wenn man die Phase II einleiten würde. Und dann sind wir schon bei einem Hauptproblem: Die Finanzierung für diese Phase II ist noch nicht gesichert. Es ist ja oft so, dass Projektverläufe nicht synchron sind mit den Zeitverläufen zur Haushaltsplanaufstellung. Begonnen haben wir mit dem Projekt im Juli 2014, und wir haben unsere Projektergebnisse natürlich erst jetzt vor-legen können. Es gibt sicherlich noch keine Kostenverankerung im Haushaltsplan 2016/2017. Für das Projekt wäre es ausgesprochen nachteilig, wenn die zweite Phase erst 2018/2019 statt-finden würde. Das Projekt lebt auch von der Mitarbeit der vor Ort Beschäftigten. Das ist mit einem großen Elan gemacht worden, und wenn wir jetzt sozusagen eine Zwangspause von zwei Jahren einlegen müssten, wäre das für das Gesamtvorhaben schädlich. Vor allem käme es dann einfach später, und je später es kommt, desto nachteiliger ist die Gesamtsituation. Das wäre ein zentrales Projekt, wenn man das als Gesamtpaket sieht: Pilotierung als zweite Phase und Roll-Out als dritte Phase. Vorsitzender Thomas Birk: Vielen Dank! – Dann bitte ich jetzt die Fraktion, ihre Fragen zu stellen, wenn es noch welche gibt. – Ich selbst habe noch Fragen. Um welche Summe geht es beim Fertigstellen dieser Projektbausteine? Wie teuer würde nachher der Betrieb? – Würden mit der Summe, die jetzt erst mal gebraucht würde, nur diese beiden Bausteine, die Sie jetzt haben – also zum einen „ambulante Pflege“ und zum anderen „Überwindung besonderer sozi-aler Schwierigkeiten“ –, oder noch etwas darüber hinaus finanziert? Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Wir haben eine externe Grobkostenschätzung von 1,6 Millionen Euro. Die Betriebskosten – vom ITDZ bekanntgege-

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ben – werden mit jährlich 395 000 Euro sehr hoch eingeschätzt. Und es kommen natürlich noch Eigenleistungen der Verwaltung dazu. Ich hätte hier noch eine Folie, wo das ausdiffe-renziert ist; auf der kann man das noch mal nachlesen. Vorsitzender Thomas Birk: Bitte, Herr Stettner! Dirk Stettner (CDU): Ich habe zwei Fragen dazu. Die erste: Sie haben eben im Rahmen der Präsentation gesagt, dass alles zum Papier zu nehmen ist. Das war eine Sequenz, die schnell durchgelaufen ist. Heißt das, dass da für die Eintragung durch die Pflegedienstleister nicht vorgesehen ist, im Rahmen eines eigenen Accounts eine Historie zu haben, wo alle Daten online abgelegt werden, sondern beim Dienstleister tatsächlich die Papierhaltung weiter not-wendig ist? Die zweite Frage: Können Sie die Effizienzsteigerungen einschätzen, die nach dem Roll-Out in der Bearbeitung zu erwarten sind? Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Es gibt ja schon viele Pfle-gedienstleister, die elektronische Abrechnungssysteme haben. Kleinere wählen sicherlich noch die Papierform. Man würde sich da angleichen. Und was die Wirtschaftlichkeitsbetrach-tung angeht: Wir sind jetzt erst mit unseren Projektergebnissen fertig. Eine Wirtschaftlich-keitsbetrachtung wird jetzt zeitnah in Angriff genommen, soweit sie jetzt schon möglich ist. Dirk Stettner (CDU): Gestatten Sie mir eine kurze Nachfrage: Na klar, Sie machen eine ver-nünftige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Aber Sie kennen die Abläufe jetzt – in Papierform mit der Akte –, und Sie wissen, was hinterher herauskommen soll. Geht das um 10 Prozent, um 30 Prozent, um 50 Prozent oder um 80 Prozent schneller? – Geben Sie mir bitte einen Anhalt, damit ich ein Gefühl dafür bekomme! Vorsitzender Thomas Birk: Bitte! Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Ja, das ist, bevor das nicht genauer betrachtet wurde – – In einem Sozialamt dauert die Rechnungsprüfung vielleicht 40 oder 50 Minuten, und wenn Sie das jetzt elektronisch durchführen – das haben Sie eben gese-hen; na klar, es war ein schneller Film –, wird das erheblich verkürzt. Wie viel das genau in Minuten ausmacht, kann ich noch nicht sagen. Aber der Effekt wird da sein. Ich kann mir vorstellen, das so eine elektronische Prüfung mit allen vorbereitenden Maßnahmen vielleicht – aber das bitte ich mit Vorbehalt zu sehen – 15 Minuten dauert. Dirk Stettner (CDU): Also Reduzierung um mehr als 50 Prozent? Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Bei dem Teil Rechnungs-prüfung könnte das sein. Ja! – Insgesamt fällt die papierbezogene Übermittlung von Informa-tionen weg. Sie müssen sich vorstellen, dass man eventuell schon vor Ort den Pflegebedarf ermittelt. Der Schreibaufwand wird erheblich reduziert. Die Kommunikationsprozesse werden verkürzt. Die beteiligten Akteure – eine Pflegedienstfirma oder ein Bevollmächtigter des Kli-enten – können über ein Portal sehen, was die Bearbeitung ihres Antrags macht. Der Sach-bearbeiter kann feststellen, ob sein Gutachten schon in Angriff genommen wurde. Das sind ja Aufwände, die wegfallen – beispielsweise.

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Vorsitzender Thomas Birk: Wir haben leider so wenig Zeit, deshalb nur zwei Nachfragen. Die eine richtet sich an den Senat. Es ist ja oft so, dass aus ServiceStadt Berlin heraus Projek-te sich in einem Stand befinden, wo sie weitergeführt werden müssen. Wäre es denkbar, dass z. B. der Staatssekretärsausschuss empfiehlt, dass dieses Projekt nahtlos in Umsetzung gehen kann? – Die Summe sprengt ja wahrscheinlich den Rahmen von ServiceStadt Berlin und müsste von der Senatsfachverwaltung bereitgestellt werden. Das könnte entweder noch über den Haushalt laufen oder über die Haushaltswirtschaft, was wahrscheinlich sehr viel kompli-zierter würde. Gibt es Beispiele, wo man sagen kann: Okay, das haben wir schon mal so hin-gekriegt? Die zweite Nachfrage: Wir haben jetzt eine Nachnutzung des Einheitlichen Ansprechpartners, des Fachverfahrens. Das ist eher eine Feststellung. Das würde ja einen deutlichen Synergie-effekt ergeben. Wir haben gerade im Wirtschaftsausschuss darüber debattiert. Wir haben 6 bis 8 Millionen Euro für die Erstellung bzw. den Einkauf des Produkts für den Einheitlichen An-sprechpartner investiert. Neben der elektronischen Baugenehmigung und ein paar anderen Fachverfahren hätte man hier ein wirklich großes Fachverfahrensystem, wo man eine Nach-nutzung generieren würde. Das wäre eigentlich im Sinne der Strategie des Senats. Wäre es überzeugend, wenn man entsprechend verfahren würde? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport): Dem Mitarbeiter dürfte ja bekannt sein, dass es in der Berliner Verwaltung ein ordentliches Verfahren gibt und dass im Rahmen die-ses ordentlichen Verfahrens Anträge zu stellen sind. Die werden dann dementsprechend auch von den Mitarbeitern IT-fachtechnisch geprüft, und dann wird sich selbstverständlich der da-für zuständige Staatssekretärsausschuss intensiv mit den verschiedenen beantragten Projekten auseinandersetzen und gegebenenfalls auch im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel sehen, ob und inwieweit sie weiter finanziert werden können. Dazu zählen allerdings aus-drücklich immer nur die Projektmittel, nicht die Betriebskosten. Es ist dann Aufgabe der zu-nächst erst einmal zuständigen Behörde, hierfür selbst Haushaltsvorsorge zu treffen bzw. im Rahmen der Haushaltsanmeldung dieses von sich aus mit zu berücksichtigen. Vorsitzender Thomas Birk: Bitte, wenn Sie noch etwas ergänzen wollen! Manfred Merckens (BA Tempelhof-Schöneberg; Projektleiter): Wir hatten am Freitag die Sitzung unserer Entscheidungsinstanz – Herrn Gerstle, Frau Schöttler, Frau Klotz und den Stadträten oder Vertretungen der teilnehmenden Bezirke. Das Problem ist da noch mal auf die Tagesordnung gekommen, und man will versuchen, in den nächsten Tagen eine Klärung her-beizuführen. Vorsitzender Thomas Birk: Ich denke, das ging auch in Richtung der anwesenden Regie-rungsfraktionen und die Aufstellung des Haushalts. Ich kann von meiner Seite aus – als Op-position – nur sagen, dass ich dieses Projekt ausdrücklich unterstütze, weil es wirklich eine Nachnutzung eines Fachverfahrens bedeuten würde. Da ich mich auch ein bisschen in der Thematik auskenne, weil ich lange im Bereich der Pflege ehrenamtlich unterwegs war – ver-einsmäßig –, kann ich nur sagen, dass es allen Beteiligten auch im Sinne von Wirtschaftsför-derung – nämlich Vereinfachung von Verfahren zwischen Wirtschaft und Verwaltung; hier der Pflegedienste – eine erhebliche Arbeitserleichterung bringen würde. – Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall, und wir können diesen Punkt abschließen. – Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und freue mich, dass Sie die fehlenden Folien zu Protokoll geben.

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Die folgenden Folien wurden zu Protokoll gegeben:

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3. Optimierung der Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit im Land Berlin – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 6, S. 72 bis 89

Vorsitzender Thomas Birk teilt mit, dass die Grünen hierzu die beiden folgenden Fragen eingereicht hätten: „1. Wurde der Senatsbeschluss zur Änderung der ZustVO Bezirksaufga-ben gefasst? – 2. Konnte der Pilotversuch zum 1. 9. 2015 begonnen werden?“ Alexander Bergant (SenArbIntFrau; Projektleiter) erklärt, dass er die beiden Fragen mit nein beantworten müsse. Bevor die Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufga-ben geändert werden könne, müsse von jedem einzelnen Bezirk zunächst eine Einverständnis-erklärung eingeholt werden, dass der regionalisierten Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie nach der Handwerks- und der Gewerbe-ordnung beim Bezirksamt Pankow zugestimmt werde. Man habe mit diesem Verfahren am 20. 5. 15 begonnen und die Bezirke um die Abgabe einer entsprechenden Erklärung gebeten. Bislang lägen von insgesamt 11 Bezirken Einverständnis-erklärungen vor. Der Bezirk Reinickendorf habe am 6. 11. 15 durch seinen Bezirksbürger-meister mitgeteilt, dass er eine entsprechende Einverständniserklärung nicht in Aussicht stel-len könne. Dies werde in der Hauptsache damit begründet, dass Zweifel an der Ergebnis-offenheit des Pilotversuchs beständen und Bedenken vorhanden seien, dass ausgerechnet der Bezirk Pankow Pilotbezirk werden solle, weil dieser ursprünglich vehement gegen dieses Pro-jekt gewesen sei. Diese Argumente seien aber eigentlich schon zu Beginn des Projekts in 2012 ausgeräumt worden. Die Stellungnahme Reinickendorfs verkenne, dass in der Zwischenzeit ein Entwick-lungsprozess stattgefunden habe. Das gelte insbesondere für die Bezirke, die bei dem Projekt mitgewirkt hätten und die nun allesamt Befürworter einer regionalisierten Aufgabenwahr-nehmung seien. SenArbIntFrau sei gegenwärtig bestrebt, kurzfristig ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten herbeizuführen, damit der Pilotversuch doch noch durchgeführt werden könne. Wenn aber Reinickendorf bei seiner Ablehnung bleibe, könne dieser Pilotversuch nicht durchgeführt werden. Insofern habe man mit dem Pilotversuch selbstverständlich auch noch nicht beginnen können. Uwe Doering (LINKE) fragt, ob demnach die Projektampel nicht auf Gelb, sondern auf Orange bzw. Rot stehe. Alexander Bergant (SenArbIntFrau; Projektleiter) stimmt dem Vorredner zu. Der Projekt-stand, der dem Bericht zugrunde liege, sei der 30. 6. 15, und die Projektampel zeige jetzt mindestens Orange. – Als Projektgruppe habe man aber auch eine Alternative vorgeschlagen, die nicht nur auf eine Aufgabenregionalisierung hinauslaufe, sondern sich am Status quo ori-entiere. Deshalb habe man jetzt schon beantragt, dieses Projekt im Jahr 2016 fortzuführen, und zwar entweder mit der Durchführung des Pilotversuchs oder mit der alternativen Mög-lichkeit, eine Optimierung auf Grundlage des Status quo durchzuführen – mit allen 12 Bezir-ken. Stefan Gelbhaar (GRÜNE) fragt, ob der Bezirk Reinickendorf tatsächlich mit einer drei Jah-re alten und veralteten Argumentation drei Tage vor der heutigen Sitzung erklärt habe, dass er an diesem Pilotversuch nicht teilnehme.

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Alexander Bergant (SenArbIntFrau; Projektleiter) bejaht dies. Dem könne er nichts hinzufü-gen. Vorsitzender Thomas Birk stellt fest, dass das doch sehr überraschend komme. Man habe öfter über dieses Thema diskutiert und auf diese Regionalisierung gehofft. Insofern könne er nur an alle appellieren, auf das Bezirksamt Reinickendorf einen entsprechenden Einfluss zu nehmen, oder auf entsprechende Schritte des Hauptausschusses hoffen.

4. Pilotierung von Bürgerzentren – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 8, S. 101 bis 112

Vorsitzender Thomas Birk teilt mit, dass die Grünen hierzu die folgenden Fragen einge-reicht hätten: „1. Wofür wurden die Mittel genau verausgabt? – 2. Wird es einen ‚Familien-point‘ oder ähnliches in Tempelhof-Schöneberg geben, und wenn ja, welche Aufgaben wer-den dort zusammengezogen? Was unterscheidet dieses Angebot von dem Familienservice-zentren in Friedrichshain-Kreuzberg oder Steglitz-Zehlendorf? – 3. Wie bewertet der Senat die Zukunft der Idee des Bürgerservicezentrums?“ Uwe Doering (LINKE) verweist auf die folgende Aussage zum Status des Projekts – Seite 111 –: „Die Zielerreichung des Projektes ist aus folgenden Gründen gefährdet:“ Im Anschluss würden viele Gründe aufgezählt, u. a. auch der Ausstieg des Bezirks Marzahn-Hellersdorf aus diesem Projekt. Stehe die Ampel auch bei diesem Projekt mittlerweile auf Orange? Anke Schmidt (SenInnSport; Gruppenleiterin) erklärt, dass man die ursprüngliche Intention hinsichtlich der Bürgerzentren weiterverfolge, angesichts der Komplexität aber den Ansatz etwas zurücknehme und sich Prozess für Prozess vornehme. Der Rahmen werde das Projekt Bürgerzentren sein, und darunter werde man weitere Einzelprojekte verfolgen, und zwar mit einer Multikanalstrategie. Prioritär sei es dabei, wieder in den Online-Zugang hineinzukom-men. Dieser müsse handlungsleitend sein, um zu einer Entlastung der Bürgerämter und auch der anderen Front-Office-Bereiche zu kommen. Zu 1.: Die Mittel seien zum einen für den Aufbau eines Front-Office-Bereichs in der Pilot-behörde Tempelhof-Schöneberg ausgegeben worden. Es sei ein neuer Wartebereich gestaltet worden. Ein weiterer Teil der Mittel sei für die Optimierung von Back-Office-Prozessen ein-gesetzt worden – für 12 Bezirke. Dabei sei es um die Erleichterung der Gebührenvereinnah-mung gegangen. Ein dritter – und der kleinste – Teil der Mittel sei für eine externe Unterstüt-zung verausgabt worden. – Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf verfolgten auch diesen Ansatz. Die Dienstleistungen seien dort ähnlich gebündelt. Zu 2.: Es werde in Tempelhof-Schöneberg einen „Familienpoint“ geben – als Front-Office-Ansatz im Jugendamt. Man habe in räumlicher Hinsicht den „Familienpoint“ nicht von der eigentlichen Jugendamtberatung trennen wollen; zudem stehe zurzeit die Beratung als Schwerpunkt im Vordergrund. Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf verfolgten auch diesen Ansatz. Die Dienstleistungen seien dort ähnlich gebündelt. Uwe Doering (LINKE) weist darauf hin, dass es hinsichtlich dessen, was in den Bürger-zentren an Dienstleistungen angeboten werden solle, offensichtlich ein Hin und Her gebe. Wie sei hierbei der aktuelle Stand?

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Vorsitzender Thomas Birk fragt, ob es nicht an der Zeit sei, sich vom Konzept der Bürger-zentren zu verabschieden, denn es sei offensichtlich gescheitert. – Inwiefern sei es angebracht, den Umbau des Bürgeramts Tempelhof-Schöneberg mit Projektmitteln aus ServiceStadt Ber-lin zur finanzieren, obwohl sich dort in der Sache nichts geändert habe? Anke Schmidt (SenInnSport; Gruppenleiterin) betont, aus ihrer Sicht könne man das Konzept der Bürgerzentren nicht für gescheitert erklären. Dessen Inhalte seien allerdings in einer etwas längerfristigen Perspektive zu sehen. Man habe möglicherweise den alleinigen Ausbau des persönlichen Zugangs zu sehr betont. Demgegenüber müsse man die Multikanalstrategie und damit die Verzahnung mehr betrachten. Es bestehe Einigkeit, dass man die Bürgerämter wie-der arbeitsfähig machen müsse. In der weiteren Gestaltung – nicht heute und nicht morgen –, wenn man für den Bürger wieder Angebote online herstelle, werde man wohl auch darüber nachdenken, ob Bürger, die nicht online unterwegs seien, sondern einfach einen Antrag z. B. für die Kita abgeben möchten, dies im Bürgeramt tun könnten. Das Hin und Her hinsichtlich dessen, was in den Bürgerzentren an Dienstleistungen angebo-ten werden solle, sei verständlich, weil die verschiedenen Beteiligten mit Recht ihre Anliegen vorgebracht hätten. Es habe nicht am Wollen gefehlt, sondern es seien noch Rahmenbedin-gungen, auch Gesetzlichkeiten und Zuständigkeitsfragen zu klären. Es handle sich um einen langwierigen Prozess, für den viele Gespräche erforderlich seien, die man auch führen werde – allerdings immer dann, wenn es Sinn mache: Wenn man einen Prozess habe, wo alle mit-spielten und der so reif sei, dass man etwas erreichen könne, mache man ein kleines Projekt – unterhalb der großen Überschriften – und bewege sich Stück für Stück weiter.

5. IT-gestütztes Anliegen- und Beschwerdemanagementsystem für die Berliner Ordnungsämter – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 11, S. 136 bis 146 – [hierzu Wort-protokoll] –

Vorsitzender Thomas Birk: Ich lese die Fragen, die die Grünen hierzu eingereicht haben, vor: 1. Sind die Schnittstellen zu den anderen zahlreichen Fachverfahren im Aufgabenbereich der Ordnungsämter – siehe Masterplan Ordnungsämter – gewährleistet? – 2. Warum sind erst so wenige Bezirke auf dieses Angebot eingestiegen? – 3. Wie hoch sind die Betriebskosten, und wer trägt diese, so lange nur zwei Bezirke sich an dem Verfahren beteiligen? – 4. Welche personelle zusätzliche Belastung/Erfordernisse sind mit dem Fachverfahren in der Praxis ver-bunden? – 5. Sind inzwischen Service- und Qualitätsziele und -standards formuliert worden? Gibt es noch weitere Fragen? – Bitte, Herr Doering! Uwe Doering (LINKE): Eine kurze Ergänzung: Wir möchten auch nach dem Stand der Ein-führung fragen. Nach unseren Informationen ist es nur in zwei Bezirken eingeführt. Gibt es einen Zeitplan, für die Einführung in anderen Bezirken? Vorsitzender Thomas Birk: Zur Beantwortung gebe ich dem Vertreter des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten das Wort. – Bitte schön! Jürgen Freund (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten; Projektleiter): Danke schön! – Mein Name ist Jürgen Freund, ich bin tätig im Landesamt für Bürger- und Ord-nungsangelegenheiten und leite dieses Projekt.

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Zu Ihren Fragen, zunächst Thema Schnittstellen – Frage 1 –: Ausgeschrieben hatten wir die Realisierung von Schnittstellen zu den IT-Fachverfahren „Mobile Datenerfassung“ – also MDE – und „nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“. Dieses hatten wir optional aus-geschrieben. Im Rahmen des Projekts haben wir diese Option nicht gezogen. Wir haben selbstverständlich auch zu den anderen IT-Fachverfahren in den Ordnungsämtern geschaut, sei es aus dem Gewerbebereich, aus dem Bereich Straßenverkehr oder auch Lebensmittelaufsicht, und gefragt: Wir groß sind dort die Schnittstellen zu unserem Projekt? – Wir haben jetzt im Moment den Erkenntnisstand, dass die Schnittstellen sehr gering sind, dass also die Prozesse einander nicht bedingen und miteinander relativ wenig zu tun haben. Inso-fern sind hier auch keine Schnittstellen realisiert worden. Dies war im Masterplan Ordnungs-ämter auch nicht so beschrieben und vorgesehen. Realisiert haben wir Schnittstellen, und zwar Zugriffe auf Karten- und Informationsdienste und auf das regionale Bezugssystem. Was für mich die wichtigste ist: Es gibt eine realisierte Schnittstelle mit der BSR, und die funktioniert auch sehr gut. Es zeigt sich auch jetzt, dass sich die entsprechenden Prozesse wirklich sehr verbessert und optimiert haben. Die Beantwortung der Frage 2 – Warum sind erst so wenige Bezirke auf dieses Angebot ein-gestiegen? – würde ich gleich mit der Beantwortung Ihrer Frage, Herr Doering, verbinden. Es sind mittlerweile mehr als zwei Bezirke. Lichtenberg nutzt das System seit dem 17. August, Treptow-Köpenick seit dem 2. September, Neukölln seit dem 2. November – ist also letzte Woche eingestiegen –, Charlottenburg-Wilmersdorf wird das System ab dem 30. November nutzen, Spandau ab dem 1. Dezember und höchstwahrscheinlich Marzahn-Hellersdorf auch ab dem 1. Dezember. Das sind zwar erst sechs, aber immerhin besser als zwei. In den anderen Bezirken laufen noch die erforderlichen Beteiligungsverfahren – in Auswir-kung des betreffenden Web-Urteils sind Beteiligungsverfahren in allen zwölf Bezirken und in ausschließlicher Zuständigkeit der Bezirke durchzuführen. Ich glaube, dass wir aus Projekt-sicht das dort sehr unterstützt haben. Wir haben selbstverständlich alle zentralen Dokumente und Konzepte für die Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt. Wenn ich richtig gezählt habe, hatte ich letzte Woche die 30. Präsentation in den Bezirken zum AMS in den unter-schiedlichsten Gremien. Insgesamt hoffe ich selbstverständlich, dass es bis zum Endes des Jahres alle 12 Bezirke nut-zen werden. Alle wollen es nutzen, sind aber davon abhängig, wann die Beteiligungsverfah-ren in den Bezirken durchgeführt sind. Frage 3 – Wie hoch sind die Betriebskosten? –: Die Betriebskosten betragen monatlich ca. 22 000 Euro, und die Betriebskosten sind unabhängig davon, wie viele Bezirke das System nutzen, denn die zentrale Infrastruktur steht im ITDZ zur Verfügung, und da ist es egal, ob es zwei, zehn oder zwölf Bezirke sind. Es weicht nur beim Thema Speichern ein bisschen ab, aber grundsätzlich sind diese Kosten gleich. Frage 4 – personelle zusätzliche Belastung/Erfordernisse –: Diese Frage kann – Stand heute – noch nicht solide beantwortet werden. Am längsten nutzt bisher der Bezirk Lichtenberg das System. In Lichtenberg sind seit Mitte August, seit sie das System nutzen, ca. 2 500 Meldun-gen in das System eingepflegt worden. Das sind jetzt nicht nur die Meldungen, die online

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über das Service-Portal eingehen, sondern selbstverständlich auch die Anrufe, die persönli-chen Vorsprachen und die Mails. Diese Zahl ist nicht markant höher, als sie vorher war, als Lichtenberg noch „Maerker“ und die Insellösung benutzt hat. Das ist auch nicht weiter ver-wunderlich, denn das System ist bisher nicht landesweit im Einsatz, und je mehr es bekannt wird, desto mehr werden vermutlich die Fallzahlen ansteigen. Schon Neukölln wird da etwas veranlassen. Wenn alle Bezirke es nutzen, sollen ja auch die Einbeziehung des Bürgertelefons „115“ und die Freischaltung der App erfolgen. Grundsätzlich gehen wir natürlich davon aus, dass wir den Bezirken ein System zur Verfü-gung gestellt haben, wo selbst ein erhöhtes Fallzahlenaufkommen durch die optimierten Pro-zesse abgefedert werden kann. Zur Frage 5 – Sind inzwischen Service- und Qualitätsziele und -standards formuliert wor-den? –: Ja, diese sind formuliert, allerdings noch nicht veröffentlicht. Ich will kurz darauf ein-gehen: Sie sind gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Ordnungsämter entwickelt worden, und wir haben diese den Bezirken zur Verfügung gestellt. Soll ich sie wörtlich vorle-sen? Vorsitzender Thomas Birk: Ich schlage vor, sie dem Protokoll zu geben, weil wir nur noch wenig Zeit haben. Jürgen Freund (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten; Projektleiter): Sie sind ganz kurz. Es geht darum, dass die Ordnungsämter sich verpflichten, dass innerhalb von drei Tagen, nachdem eine Meldung eingegangen ist, eine Rückmeldung zu dem Bürger bzw. die Bürgerin kommt. Wenn eine Meldung ins Fachamt hinausgeht, verpflichten sich die Fachämter, innerhalb von dann zehn Tagen Mitteilung zu geben, wie der Stand und das weite-re Vorgehen ist. – So weit die Beantwortung Ihrer Fragen! Vorsitzender Thomas Birk: Eine kurze Nachfrage zum Geld: Wenn es 22 000 Euro kostet – das ist ja Gott sei Dank nicht so viel –, stellt sich die Frage, ob das die Bezirke bezahlen, die teilnehmen, oder ob das zentral finanziert wird. Das war der Hintergrund meiner Frage, weil wir die Regelung haben, dass dann, wenn eine Verfahren in Betrieb geht, die jeweiligen nut-zenden Behörden die Kosten tragen. Zweitens: Wenn es solche vereinbarten Ziele gibt, wird es dazu eine Rahmenzielvereinbarung geben, wo man dann auch mit einem Berichtswesen erkennen kann, ob die Bezirke das ein-halten, oder ist so etwas nicht geplant? Jürgen Freund (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten; Projektleiter): Zur Finanzierung: Wenn das Projekt läuft, werden die Betriebskosten noch vom Projekt bezahlt. Das Projekt soll Ende des Jahres beendet werden. Danach wird das LABO die zentrale Ver-fahrensverantwortung für das System übernehmen, und dann sollen selbstverständlich die Mittel auch im Haushalt des LABO etatisiert werden. Zum Thema Serviceziele: Ja, diese sind in der Rahmenzielvereinbarung von Herrn Staatssek-retär Statzkowski mit den Bezirksstadträten niedergeschrieben. Unsere Zielsetzung ist natür-lich auch, dass es dazu in den Bezirken Bezirksamtsbeschlüsse gibt, denn es ist wichtig, dass

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die weiteren Fachämter in den Bezirken mit ins Boot kommen. Es gibt auch schon einige Be-zirke, wo diese BA-Beschlüsse gefasst worden sind. Vorsitzender Thomas Birk: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. – Dann danke ich Ihnen ganz herzlich, Herr Freund!

6. Umsetzung eID-Basisdienst – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 13, S. 158 bis 169 Vorsitzender Thomas Birk teilt mit, dass die Linksfraktion die folgenden Fragen eingereicht habe: „1. Welche konkreten Folgen hatte die Änderung der technischen Richtlinien in Bezug auf den Aufruf der AusweisApp für das Projekt? – 2. Wie erfolgte bisher die Information über den eID-Basisdienst und was ist weiterhin vorgesehen? – 3. Ist die Umstellung beim LABO in der Zwischenzeit erfolgt? – 4. In welchem Zusammenhang stehen das Projekt eID-Basisdienst und das Projekt Bürgerkonto?“ Dirk Meyer-Claassen (SenInnSport; Projektleiter) erklärt zur ersten Frage, dass der Aus-gangspunkt für die Änderung der technischen Richtlinie die schlechte AusweisApp 1 gewesen sei. Es sei eine komplett neue AusweisApp ausgeschrieben worden – die AusweisApp 2, die jetzt auch völlig unabhängig vom Browser funktioniere. Für Berlin habe dies bedeutet, dass der Hersteller Governicus, der die eID-Infrastruktur liefere, habe umstellen müssen. Das Gan-ze sei dann im Frühjahr 2015 abgenommen worden und abgeschlossen. Er könne aber bereits ankündigen, dass es aufgrund der mobilen Endgeräte, die künftig auch die eID-Funktionalitä- ten nutzen würden, eine weitere Änderung der technischen Richtlinie geben werde. Zur zweiten Frage – Information über den eID-Basisdienst und weitere Planung –: Man habe regelmäßig die IT-Manager im Land Berlin darüber informiert, dass es den eID-Basisdienst gebe – auch schon zu Zeiten des Pilotprojekts. Man habe die Verfahrensverantwortlichen an-gesprochen und bei der Innenverwaltung eine zentrale Webseite für den eID-Basisdienst ein-gerichtet, wo alle Nutzungsmöglichkeiten für die Berlinerinnen und Berliner aufgeführt seien. Nach dem Abschluss der Umstellung beim LABO werde man sowohl für den Formular-baukasten im Imperia Content Management – Grundlage für die Webseitengestaltung des Landes Berlin – und für alle Formulardienste, die man im Land Berlin einsetze, den eID-Service anbinden. Zur dritten Frage – Umstellung beim LABO erfolgt? –: Man habe bei der Umstellung beim LABO alle Eventualitäten, die das Personalausweisgesetz zugelassen habe, durchlebt. Nach-dem im vergangenen Jahr der Zertifikatanbieter Signtrust seinen Betrieb eingestellt habe, habe das ITDZ eine Ausschreibung vorgenommen und D-Trust, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei, ausgewählt. Für die Nutzung der beiden LABO-Dienstleistungen „Hal-terauskunft“ und „Feinstaubplakette“ stehe noch der Nachweis der Erforderlichkeit aus. Man habe festgestellt, dass man das Zertifikat für den Geschäftszweck „temporäres Bürgerkonto“ aus Datenschutzgründen nicht verwenden dürfe, weil dort ein Datenfeld zu viel ausgelesen werde – in diesem Fall das Geburtsdatum, das für diesen Geschäftszweck nicht nötig sei –, mit der Konsequenz, dass man ein neues Zertifikat habe beantragen müssen. Der Bescheid sei inzwischen da, und das technische Zertifikat werde jetzt dem ITDZ übermittelt, sodass man davon ausgehe, dass man damit Ende November wieder produktiv online gehen könne. Die Dienstleistungen des LABO seien dann also wieder online verfügbar.

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Zur vierten Frage – Zusammenhang Projekt eID-Basisdienst und Projekt Bürgerkonto –: Beim Servicekonto, also dem Bürgerkonto, sei u. a. vorgesehen, dass man sich u. a. mit der eID anmelden und so ein Konto eröffnen könne, das schon einen gewissen Qualitätsstatus des Bürgerkontos darstellen werde und dem Geschäftszweck „permanentes Bürgerkonto“ ent-spreche. Dieses Konzept sei mit dem Bundesdatenschutz abgestimmt. Allerdings sei darauf hinzuweisen, dass Verwaltungsdienstleistungen, die eine eID-Funktion nutzen wollten, selbst bestimmten, mit welcher Qualität sie diesen eID-Service nutzen wollten. Das könne bedeuten, dass z. B. Benutzername und Passwort oder eine Altersverifikation abgefragt würden.

7. eDG – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 15, S. 185 bis 198 Vorsitzender Thomas Birk teilt mit, dass die Grünen hierzu die folgenden Fragen einge-reicht hätten: „1. Warum steht das Projekt immer noch auf grün, obwohl die ‚Hauptzielstel-lung des Projektes‘ (S. 195), die elektronische Verfahrensabwicklung bei denkmalschutz-rechtlichen Genehmigungen, ohne Einrichtung einer Geschäftsstelle nicht entwickelt und rea-lisiert werden kann (S. 198). – 2. Wird diese Geschäftsstelle nun eingerichtet, und wenn nein, warum nicht?“ Christian Breer (SenStadtUm; oberste Denkmalschutzbehörde; Projektleiter) teilt zu Frage 1 mit, dass der betreffende RdB-Beschluss seiner Behörde seit dem 15. 10. 15 vorliege. Dieser stimme dem elektronischen denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu, lehne aber die Mitfinanzierung bzw. Umlagenfinanzierung für die Geschäftsstelle ab. Sie habe je Bezirk pro Jahr eine Mitfinanzierung in Höhe von 2 000 Euro vorgesehen und sich sowohl auf alle Bezirke als auch auf das beteiligte Landesdenkmalamt sowie die oberste Denkmalschutzbe-hörde bezogen. Um die Geschäftsstelle einrichten zu können, habe man dieses Thema bei der Staatssekretärskonferenz als Tagesordnungspunkt angemeldet. Insofern habe man die Ampel noch nicht auf Rot gestellt, sondern es bei Grün belassen. Zur Frage 2 – „Wird diese Geschäftsstelle nun eingerichtet, und wenn nein, warum nicht?“ –: Da müsse man abwarten, was der Tagesordnungspunkt in der Staatssekretärskonferenz erge-be. Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) erklärt, die technische Abwicklung ste-he praktisch vor der Fertigstellung und sei nicht das Thema. Man habe es hingegen mit haus-gemachten Problemen zu tun, die man zu überwinden suchen müsse. Die Kollegen von Sen-StadtUm hätten ihren Weg diesbezüglich bereits beschrieben, und sie hätten dabei auch die Unterstützung von SenInnSport. – Er habe auch Kontakt mit Staatssekretär Feiler aufgenom-men, um sich darüber zu verständigen, wie man eine Neuordnung bezogen auf neue berlin-weite E-Government-Verfahren erreichen könne, damit solche aus seiner Sicht sehr kleinteili-gen und unnötigen Probleme künftig vermieden würden. Er sehe gute Möglichkeiten, dieses Projekt zu einem positiven Abschluss zu bringen. Uwe Doering (LINKE) bittet Staatssekretär Statzkowski, dem Ausschuss über das Ergebnis der betreffenden Beratung im Staatssekretärsausschuss zu berichten. Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) sagt dies zu.

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Vorsitzender Thomas Birk betont, dass der Ausschuss sich bereits mehrfach mit diesem Thema befasst habe und hier der allgemeine Wunsch bestehe, dass diese Geschäftsstelle zur elektronischen Denkmalschutzgenehmigung eingerichtet werde.

8. Formularservice, rechtssichere Bescheidung und Langzeitspeicherung im eBG – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 17, S. 211 bis 221

Vorsitzender Thomas Birk teilt mit, dass die Grünen hierzu die folgenden Fragen einge-reicht hätten: „1. Wieso ist das Projekt auf grün gesetzt, wenn bisher nur die Punkte 3 + 1 in Teilen erfüllt zu sein scheinen? – 2. Ist inzwischen ein Konzept zum ersetzenden Scannen und der Führung der Hybridakte erstellt worden? – 3. Wie ist der aktuelle Stand des Projektes? – 4. Wird es eine Abstimmung mit dem Projekt eAkte geben und wenn ja, inwiefern? – 5. Was ist diese Legislaturperiode noch konkret geplant?“ Birgit Gebert (SenStadtUm; Projektleiterin) führt zu Frage 1 aus, dass der Status der Projekt-ampel sich auf das Gesamtprojekt eBG beziehe – also sowohl den Betrieb der Stufe 3 als auch die Einführung der Stufe 3 +1. Man habe objektive Kriterien eingeführt, anhand derer vor jeder Projektleitersitzung eine Projektampel ermittelt werde. Diese sei seit Februar 2014 auf Grün. Die Stufe 3 enthalte zusätzliche Bestandteile – rechtssichere elektronische Beantragung und Bescheidung, elektronische Langzeitspeicherung –, und diese Bestandteile befänden sich seit Ende 2013 und intensiv seit Anfang 2014 im Feldtest. Für diese Stufe 3 + 1 habe man noch keine objektiven Kriterien festgelegt; das werde erst nach Abschluss des Feldtests erfol-gen. 2013 habe das Projekt den Leiter der Geschäftsstelle und Projektleiter verloren, und 2014 sei diese Stelle aus den eigenen Reihen – durch sie – nachbesetzt worden, was an anderer Stelle eine Lücke gerissen habe. Man habe sich in dieser Phase auf die Sicherstellung eines rei-bungslosen Betriebs und die Optimierung und Pflege des Programms konzentrieren müssen und habe die weiterführenden Aufgabenstellungen nicht in dem geplanten Tempo voranbrin-gen können. Hierbei sei auch ein Faktor, dass bestimmte E-Government-Dienste noch nicht zur Verfügung ständen bzw. sich deren Einführung verzögere. Zu Frage 2: Die finale Erstellung eines Konzepts zum ersetzenden Scannen und der Führung der Hybridakte werde es nach Abschluss des betreffenden Feldtestes geben können. Zu Frage 3 – aktueller Stand –: Das elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren werde in allen Bauaufsichtsbehörden des Landes Berlin und in den beteiligten Behörden eingesetzt. Die Stufe 3 sei weitestgehend eingeführt. Es gebe mehr als 2 000 aktive Nutzerinnen und Nutzer in der Berliner Verwaltung – in den bezirklichen Bauaufsichtsbehörden, den beteilig-ten Behörden und den zu informierenden Behörden. 5 000 Bürger benutzten bereits das Mo-dul Sachstandsauskunft und informierten sich so über den Sachstand ihres Antrags. Die An-zahl der bearbeiteten Vorgänge sei gestiegen. 2014 habe die Zahl der Vorgänge der Berliner Bauaufsichtsbehörden, zu denen nicht nur diese Antrags- und Genehmigungsverfahren zähl-ten, bei fast 64 000 gelegen – ein Anstieg gegenüber 2011 um 60 Prozent. Im Dokumenten-managementsystem würden mittlerweile ca. 4,5 Millionen Dokumente verwaltet; das bedeute eine Verdreifachung. – In den nächsten Jahren wolle man sich weiterhin der Weiterentwick-lung in Richtung einer vollständigen elektronischen Bearbeitung widmen.

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Zu Frage 4: Die elektronische Aktenführung befinde sich als verfahrensbezogene Maßnahme im eBG, und zwar seit 2010 im Echtbetrieb. Das Projekt eAkte von SenInnSport sehe für die kommenden Jahre eine Pilotierung als behördenbezogene Lösung in vier Behörden vor. Ihres Wissens sei im Rahmen des Projekts eAkte auch vorgesehen, die Integration von verfahrens-bezogenen elektronischen Akten zu untersuchen. Dann werde es möglicherweise Abstim-mungsbedarf geben. Zu Frage 5 – Planungen in dieser Legislaturperiode –: Man werde den Feldtest fortsetzen, der in jedem Bezirk für sich durchgeführt werden müsse – mit Unterstützung der Geschäftsstelle und der Projektdienstleister –, und versuchen, ihn mit den Bezirken zum Abschluss zu brin-gen. Man wolle eine vollständige technische Abnahme der Stufe 3 + 1 erreichen – also im Bereich der elektronischen Antragstellung und der elektronischen Bescheidung. Man werde versuchen, mit den ersten drei Pilotbezirken, die auch den Feldtest im Wesentlichen hinter sich hätten, in den Produktivbetrieb überzugehen. Bis dahin seien aber auch noch organisato-rische Festlegungen zu treffen; diesbezüglich fänden auch schon erste Gespräche und Kon-taktaufnahmen statt. Es seien auch Arbeiten für eine aktualisierte Betriebs- und Sicherheits-konzeption erforderlich, und diese seien ebenfalls für die kommenden Monate vorgesehen. Sollten Zeit und Kapazitäten übrig sein, werde man sich auch um die Konzeption der Anbin-dung der Landesdienste kümmern. Vorsitzender Thomas Birk hält fest, dass das Projekt demnach noch nicht beendet sei und – aus seiner Sicht sehr wichtige – Teile dieses Projekts noch ausständen. – Könne SenStadtUm dem Ausschuss das Konzept zum Scannen dann auch zur Verfügung stellen? – Obwohl es bisher nicht im Rahmen der vier Pilotverfahren vorgesehen sei, sollte die Verbindung zur eAkte möglichst schnell hergestellt werden. Birgit Gebert (SenStadtUm; Projektleiterin) erklärt, das betreffende Konzept werde man gern zur Verfügung stellen.

9. Freies WLAN in Berlin – Drucksache 17/2429, Berichtsblatt 20, S. 241 bis 252 – [hierzu Wortprotokoll] –

Vorsitzender Thomas Birk: Ich lese erst einmal die von den Grünen eingereichten Fragen vor: 1. Wie ist der aktuelle Ist-Stand? – 2. Wie viele Hot Spots sind eingerichtet, bzw. wann geplant? – 3. Wie ist die dauerhafte Finanzierung gesichert? – 4. Mit welchen durchschnittli-chen Kosten pro Hotspot rechnet der Senat bezüglich a) Einrichtung und b) Betrieb? Dr. Nadine Plath (RBm-SKzl; Projektleiterin): Ich bin für das WLAN-Projekt zuständig. Zum aktuellen Stand des Projekts: Im Juni 2015 traf das Lenkungsgremium bezüglich der sieben Bewerber die Auswahlentscheidung, mit der ABL Social Federation GmbH in die Ver-tragsverhandlungen zur Durchführung des Projekts eintreten zu wollen. Die ABL Social Fe-deration GmbH ist ein IT-Systemhaus mit Ausrichtung Netzwerktechnik, das im August 2013 gegründet wurde – also ein Start-up-Unternehmen – und seinen Sitz in Fürth hat. Zum Zeit-punkt der Auswahlentscheidung hatte die Firma 16 Mitarbeiter. Mittlerweile ist die Stamm-belegschaft auf 30 Mitarbeiter angewachsen – und weiter wachsend, da sie auch Folgeprojek-te erhalten hat.

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Ein Schwerpunkt der Firma ist das Produkt „social hotspot“ für den Indoor- und Outdoor-WLAN-Betrieb. Das WLAN-Angebot wird zeitlich unbegrenzt und kostenfrei nutzbar sein – und dies nicht nur in der Innenstadt, sondern mit einer Verteilung auf alle interessierten Be-zirke. Wir hatten zuvor Listen eingefordert, aber ich will das jetzt nicht vollständig ausführen, weil ich denke, dass alle darüber Bescheid wissen, wie wir das durchgeführt haben. Zur Finanzierung des Angebots wird zu Beginn der Nutzung für maximal zehn Sekunden Wer-bung zu sehen sein. Die ABL Social Federation GmbH ist hierfür bereits in Verhandlungen mit einem großen Werbepartner – also mit einem und nicht mit vielen kleinen. Aktuell sind wir in den Vertragsverhandlungen, stehen aber kurz vor dem Abschluss und hof-fen auf eine Unterzeichnung des Vertrags in Kürze. Zur zweiten Frage: Nach Planungen der ABL Social Federation GmbH sollen im gesamten Stadtgebiet 650 Hotspots installiert werden, hiervon 325 Outdoor-Hotspots und 325 Indoor-Hotspots. Nach Vertragsunterzeichnung zwischen Senatskanzlei und ABL Social Federation GmbH soll unverzüglich mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Dazu gehören Prüfungen der Standorte, um insbesondere die Verkabelungsfragen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der jeweiligen gebäudetechnischen Gegebenheiten zu klären. Nach Abschluss der Planung kann der jeweilige Hotspot installiert und in Betrieb genommen wer-den. Zur Frage 3: Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Finanzierung durch die Pro-jektmittel im Rahmen des Modernisierungsprogramms ServiceStadt Berlin ist auf diese Lauf-zeit ausgerichtet. Im Fall einer Vertragsverlängerung muss die Finanzierungsfrage neu geklärt werden. Zur Frage 4: Es können derzeit noch keine durchschnittlichen Kosten pro Hotspot angegeben werden, da die Kosten pro Hotspot sehr individuell ausfallen werden. So können für die Ein-richtung der Outdoor-Hotspots höhere Kosten aufgrund der gegebenenfalls notwendig wer-denden Verkabelungsarbeiten anfallen. Die sind nicht vorab für jeden Standort bezifferbar. Jeder Standort hat entweder keine Verkabelung, oder die Verkabelung ist mit benutzbar, die Gegebenheiten sind unterschiedlich. Vor allem muss man auch noch gucken, welche Denk-malschutzbelange bei dem jeweiligen Standort zu beachten sind. Brandschutzmauern sind ein Thema. Also, da gibt es verschiedene Sachen, die man mit einplanen muss und die für jeden Standort einzeln geklärt werden müssen. Für den Betrieb der Hotspots fallen gegebenenfalls noch die monatlichen Kosten für einen Internetanschluss an, sollte dieser nicht vom jeweiligen Standortgeber bereitgestellt werden können. Das sind ca. 40 Euro im Monat. Die monatlichen Lizenzgebühren für den Betrieb der Hardware übernimmt die ABL Social Federation GmbH. Vorsitzender Thomas Birk: Gibt es Fragen? – Herr Gelbhaar – bitte! Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Vier recht kurze Fragen: Mich würde interessieren, welche Ver-tragszeit mit ABL anvisiert wurde. – Zweitens: Wo hakt es, dass der Vertragsabschluss immer wieder so monatsweise nach hinten rückt? – Drittens: Welche Lösung sieht das Land Berlin für die Störerhaftung? – Viertens: Ist ABL quasi der Provider, über den das läuft, oder wer ist es sonst, um dieses Privileg zu generieren?

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Vorsitzender Thomas Birk: Bitte! Dr. Nadine Plath (SKzl-Kult; Projektleiterin): Die Vertragslaufzeit ist wirklich an die Pro-jektdauer angelehnt – zwei Jahre. Über die weiteren Details möchte ich jetzt auch noch nichts sagen, da der Vertrag ja noch nicht abgeschlossen ist. Insofern möchte ich bitten, damit noch zu warten, bis der Vertrag unterzeichnet ist. Zur zweiten Frage: Die Verzögerungen liegen daran, dass es eine sehr komplexe Materie ist. Wenn man sich den Vertrag anguckt, stellt man fest, dass man an vieles denken muss und viele Punkte geklärt werden müssen, gerade was die Standortfragen angeht. Es war einfach ein sehr schwieriger Prozess, das im Einzelnen festzuzurren. Aber wir sind jetzt wirklich so gut wie fertig. Zur dritten Frage – Störerhaftung, Haltung von Berlin –: Wir waren Mit-Antragsteller im Bundesrat zu Verbesserungsvorschlägen zu dem jetzigen, aktuellen Gesetzentwurf, der dem Bundesrat vorgelegt wurde. Insofern freuen wir uns sehr über die am Freitag beschlossene Stellungnahme des Bundesrates, dass noch erhebliche gesetzliche Änderungen notwendig sind, damit die Störerhaftung zufriedenstellend umzusetzen ist. Zur vierten Frage: Ja, die ABL Social Federation GmbH wird in der Tat die Störerhaftung – sollte es sie dann noch geben – als W-LAN-Betreiber übernehmen. Vorsitzender Thomas Birk: Ich sehe keine weiteren Fragen. – Dann danke ich Ihnen ganz herzlich und auch nochmals allen anderen Mitarbeitern der Verwaltung. – Vielen Dank! Jetzt müssen wir noch als Ausschuss einer Aufgabe gerecht werden und – das betrifft Tages-ordnungspunkt 2 a) – eine Stellungnahme gegenüber dem Hauptausschuss abgeben. Ich schlage dazu Folgendes vor: „Der Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und In-formationsfreiheit empfiehlt, den Bericht SenInnSport (Rote Nummer 1665 C) zur Kenntnis zu nehmen.“ – Gibt es eine Alternativformulierung oder Änderungswünsche? – Das sehe ich nicht, und wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dieser Formulierung zu. – Das ist ein-stimmig. – Die Besprechung unter Tagesordnungspunkt 2 b) ist abgeschlossen. Punkt 3 der Tagesordnung

Verschiedenes

Siehe Beschlussprotokoll.